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Full text of "Reallexikon der germanischen Altertumskunde"

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Lo  I 


ÜNIVERSITY^I 
OF 

TORONTO! 
LIBRARY  i 


REALLEXIKON 
DER  GERMANISCHEN 
ALTERTUMSKUNDE 


DRITTER  BAND 
K— Ro 


Heallsaetltim 
trex  (Bermatufdittt 


UNTER  MITWIRKUNG 
ZAHLREICHER  FACHGELEHRTEN 

HERAUSGEGEBEN  VON 

JOHANNES  HOOPS 

ORD.  PROFESSOR  AN  DER  UNIVERSITÄT  HEIDELBERG 


DRITTER  BAND 
K— Ro 

MIT  44  TAFELN  UND    26  ABBILDUNGEN  IM  TEXT 


2-2- 


7>° 


^fraltmrg 

VERLAG  VON  KARL  J.  TRÜBNER 
1915— 16 


i.  Lieferung:  Kacheln — Latris  (S.  i  — 128),  ausgegeben  April   191 5. 

2.  „  Latwerge — Münzwert  (S.  129 — 256),  „  Juli   191 5. 

3.  ,,  Münzwesen — Oxiones  (S.  257 — 390),  „  Dezember  19 15. 

4.  „  Pacht — TouTixXsioi  (S.  391 — 540),  „  August  1916. 


Alle  Rechte,  insbesondere  das  der  Übersetzung, 
vorbehalten. 


üermany 


Mitarbeiter. 

Ergänzungen  vorbehalten. 

Adolphus  Ballard,  Woodstock,  Oxford. 

Dr.  Chr.  Bartholomae,  Geh.  Hofrat,   ord.  Professor  an  der  Universität  Heidelberg. 

Prof.  Dr.  Ludwig  Beck,   B  i  e  b  r  i  c  h  a.  Rhein. 

Dr.  G.  v.  Below,  Geh.  Hofrat,  ord.  Professor  an  der  Universität  Freiburg  i.   Br. 

Professor  Dr.  R.  Beltz,  Schwerin. 

Dr.  Björn  Bjarnason,  Reykjavik  (Island). 

Dr.  Axel  A.  Björnbo  f ,  weil.  Bibliothekar,  Kongelige  Bibliothek,  Kopenhagen. 

Dr.  J.  Boehlau,  Direktor  des  Königl.  Museum  Fridericianum,  Kassel. 

Dr.  Franz  Boll,  Geh.  Hofrat,  ord.  Professor  an  der  Universität  Heidelberg. 

Dr.  A.  W.  Brögger,  Professor  an  der  Universität  Kristiania. 

Dr.  G.  Baldwin  Brown,  Professor  an  der  Universität  Edinburgh. 

Dr.  Karl  Brunner,   Assistent  bei  der  Sammlung  für  deutsche  Volkskunde,   Berlin. 

Dr.  Alexander  Bugge,  Professor  an  der  Universität  Kristiania. 

Dr.  L.  Dietrichson,  Professor  an  der  Universität  Kristiania. 

Dr.  Alfons  Dopsch,  ord.  Professor  an  der  Universität  Wien. 

Professor  Dr.  Hans  Dragendorff,  Generalsekretär  des  Kais,  deutschen  archäologischen 
Instituts,   Berlin. 

Dr.  Max  Ebert,  Berlin,  Kgl.  Museum  für  Völkerkunde. 

Dr.  J.  A.  Endres,  Professor  am  Lyzeum  Regensburg. 

Dr.  Ernst  Fabricius,  Geh.  Hof  rat,  ord.  Professor  an  der  Universität  Freiburg  i.  Br. 

Dr.  Hjalmar  Falk,  Professor  an  der  Universität  Kristiania. 

Dr.  Hermann  v.  Fischer,  ord.  Professor  an  der  Universität  Tübingen. 

Dr.  Oskar  Fleischer,  außerord.  Professor  an  der  Universität  Berlin. 

Dr.  Max  Förster,  ord.  Professor  an  der  Universität  Leipzig. 

Kurat  Christian  Frank,  Kaufbeuren  (Bayern). 

Dr.  Otto  von  Friesen,  Professor  an  der  Universität  U  p  s  a  1  a. 

Professor  Dr.  Franz  Fuhse,  Museumsdirektor,  Braunschweig. 

C.  J.  B.  Gaskoin,  M.A.,  Woburn  Sands,   Beds.,  England. 

Professor  Dr.  P.  Goessler,  Degerloch  bei  Stuttgart. 

Professor  Dr.  Valtyr  Gudmundsson,  Dozent  an  der  Universität  Kopenhagen. 

Dr.  Marius  Hsegstad,  Professor  an  der  Universität  Kristiania. 

Dr.  Eduard  Hahn,  Professor  an  der  Universität  Berlin. 

Dr.  Hans  Hahne,  Direktor  am  Museum  für  heimatliche  Geschichte  und  Altertums- 
kunde der  Provinz  Sachsen,    Halle. 

Dr.  A.  G.  van  Hamel,  außerord.  Professor  an  der  Universität  Bonn. 

Dr.  Karl  Hampe,  Geh.  Hofrat,  ord.  Professor  an  der  Universität  Heidelberg. 

Dr.  Theodor  Hampe,  Direktor  am  Germanischen  Nationalmuseum,  Nürnberg. 

Professor  Dr.  A.  Haupt,  Baurat,  Professor  an  der  Technischen  Hochschule  Hannover. 

Dr.  Gustav  Herbig,  ord.  Professor  an  der  Universität  Rostock. 

Professor  Dr.  F.  Hertlein,  Heidenheim  a.   Brenz,  Württemberg. 

Dr.  Andreas  Heusler,  ord.  Professor  an  der  Universität  Berlin. 

Dr.  Moritz  Hoernes,  ord.  Professor  an  der  Universität  Wien. 

Dr.  Johannes  Hoops,  Geh.  Rat,  ord.  Professor  an  der  Universität  Heidelberg. 

Dr.  Rudolf  Hübner,  ord.  Professor  an  der  Universität  Gießen. 

Heinrich  Jacobi,  Kgl.   Baurat,  H  o  m  b  u  r  g  v.  d.  H. 

Dr.  Josef  Janko,  außerord.  Professor  an  der  tschech.  Universität  Prag. 

Dr.  Richard  Jordan,  außerord.  Professor  an  der  Universität  Jena. 

Dr.  Bernhard  Kahle  t>  weil,  außerord.  Professor  an  der  Universität  Heidelberg. 


MITARBEITER 

Dr.  Wolfgang  Keller,  ord.  Professor  an  der  Universität  Münster. 

Dr.  Max  Kemmerich,  München. 

Dr.  Albert  Kiekebusch,  Karlshorst  bei  Berlin. 

Dr.  Hans  Kjaer,  Inspekteur  am  Nationalmuseum  in  Kopenhagen. 

Dr.  Friedrich  Kluge,  Geh.  Hofrat,  ord.  Professor  an  der  Universität  Freiburg  i.  Br. 

Dr.  Wilhelm  Köhler,  Wien. 

Dr.  Albert  Michael  Königer,  Professor  am  Lyzeum  Bamberg. 

Dr.  Laurence  M.  Larson,  Professor  an  der  University  of  Illinois,  Urbana. 

Dr.  Karl  Lehmann,  Geh.  Justizrat,  ord.  Professor  an  der  Universität  Göttingen. 

R.  V.  Lennard,  Lecturer,  Wadham  College,  Oxford. 

Dr.  Arnold  Luschin  v.  Ebengreuth,  Hofrat,  ord.  Professor  an  der  Universität  Graz. 

Allen  Mawer,  Professor  am  Armstrong  College  zu  Newcastle  -upon  -  Tyne. 

Dr.  Herbert  Meyer,  ord.  Professor  an  der  Universität  Breslau. 

Dr.  Raphael  Meyer,  Bibliothekar  an  der  Veterinair-Haiskole,  Kopenhagen. 

Dr.  Wilhelm  Meyer-Lübke,  Geh.  Regierungsrat,  ord.  Professor  an  der  Universität  Bonn. 

Dr.  Eugen  Mogk,  außerord.  Professor  an  der  Universität  Leipzig. 

Dr.  Rudolf  Much,  ord.  Professor  an  der  Universität  Wien. 

Dr.  Gustav  Neckel,  außerord.  Prof.  an  der  Universität  Heidelberg. 

Dr.  Yngvar  Nielsen,  Professor  an  der  Universität  Kristiania. 

Dr.  Axel  Olrik,  außerord.  Professor  an  der  Universität  Kopenhagen. 

Dr.  Paul  Puntschart,  ord.  Professor  an  der  Universität  Graz. 

E.  C.  Quiggin,  Lecturer  an  der  Universität  Cambridge. 

Dr.  Siegfried  Rietschel  -j-,  weil.  ord.  Professor  an  der  Universität  Tübingen. 

Dr.  Fritz  Roeder,  Oberlehrer,  Privatdozent  an  der  Universität  Göttingen. 

Dr.  Franz  Rühlf,  Staatsrat,    weil.  ord.  Professor  an  der  Universität   Königsberg. 

Dr.  Alfred  Schliz  |,  Hofrat,  H  e  i  1  b  r  o  n  n. 

Dr.  Otto  Schlüter,  ord.  Professor  an  der  Universität  Halle. 

Dr.  Hubert  Schmidt,  Professor  an  der  Universität  Berlin. 

Dr.  Br.  Schnittger,  Stockholm,  National -Museum. 

Dr.  Hans  Schreuer,  ord.  Professor  an  der  Universität  Bonn. 

Dr.  Edward  Schröder,  Geh.  Regierungsrat,  ord.  Professor  a.  d.  Universität  Göttingen. 

Dr.  Hans  v.  Schubert,  Geh.  Rat,  ord.  Professor  a.  d.  Universität  Heidelberg. 

Professor  Dr.  Karl  Schuchhardt,  Geh.  Regierungsrat,  Direktor  am  Museum  für  Völkerkunde, 

Berlin. 
Professor  Dr.  Karl  Schumacher,  Direktor  am  Römisch -german.  Zentral -Museum,  Mainz. 
Dr.  Claudius  Frhr.  V.  Schwerin,  außerord.  Professor  an  der  Universität  Berlin. 
Dr.  Gerhard  Seeliger,  Geh.  Hofrat,  ord.  Professor  an  der  Universität  Leipzig. 
Dr.  Hans  Seger,  Professor  an  der  Universität  Breslau. 
Dr.  Walther  Stein,  außerord.  Professor  an  der  Universität  Göttingen. 
Dr.  Wilhelm  Streitberg,  ord.  Professor  an  der  Universität  München. 
Dr.  Karl  Sudhoff,  Geh.  Medizinalrat,  außerord.  Professor  an  der  Universität  Leipzig. 
Dr.  Michael  Tangl,  Geh.  Regierungsrat,  ord.  Professor  an  der  Universität  Berlin. 
Ch.  Thomas,  Architekt,  Frankfurt  a.  M. 

Dr.  Albert  Thumbf,  weil.  ord.  Professor  an  der  Universität  Straßburg. 
Dr.  Paul  Vinogradoff,  Professor  an  der  Universität  Oxford. 
Dr.  Walther  Vogel,  Assistent  am  Kgl.  Institut  für  Meereskunde,   Berlin. 
R.  J.  Whitwell,  Lecturer,  Corpus  Christi  College,  Oxford. 
Dr.  Friedrich  Wilhelm,  Privatdozent  an  der  Universität  München. 
Dr.  A.  Zycha,  ord.  Professor  an  der  Universität  Prag. 


Abkürzungen. 


a.  =  anno. 

Aarb.    =    Aarbager  for  nordisk 

Oldkyndighed      og      Historie. 

Kjobenhavn. 
abret.  =  altbretonisch. 

ad.  =  altdeutsch, 
adän.  =  altdänisch. 

adj.  =  Adjektiv,  adjektivisch. 

ae.  =  altenglisch  (oder  angel- 
sächsisch). 

AF.  =  Anglistische  Forschungen, 
hrsg.  v.  J.  Hoops,  Heidelberg, 
1900  ff. 

AfdA.  =  Anzeiger  für  deutsches 
Altertum  und  deutsche  Lite- 
ratur.    Berlin  1875  ff- 

AfnO.  =  Annaler  for  nordisk 
Oldkyndighed  og  Historie. 
Kjobenhavn. 

afr(an)z.  =  altfranzösisch. 

afries.  =  altfriesisch. 

AfslPh.  =  Archiv  für  slavische 
Philologie. 

agerm.  =  altgermanisch. 

ags.  =  angelsächsisch  (oder  alt- 
englisch). 

ahd.  =  althochdeutsch. 

Ahd.Gl.  =  Die  althochdeutschen 
Glossen,  gesammelt  und  bear- 
beitet von  Elias  Steinmeyer  u. 
Eduard  Sievers.  Berlin  1879 
bis  1898. 

afghan.  =  afghanisch. 

aind.  =  altindisch. 

air.  =  altirisch. 

aisl.  =  altisländisch. 

akslav.  =  altkirchenslavisch. 

akymr.  =  altkymrisch. 

alban.  =  albanesisch. 

v.  Amira  NOR.  =  Nordgermani- 
sches Obligationenrecht.  I 
1882;  II  1895. 

v.  Amira  Recht  =  Pauls  Grund- 
riß* III  51  ff.  (1897). 


an.  oder  anord.  =  altnordisch. 

and.  =  altniederdeutsch. 

Angl.  =  Anglia,  Zeitschrift  für 
englische  Philologie,  hrsg.  v. 
Eugen  Einenkel. 

anord.  =  altnordisch. 

Anord.  S  B.  =  Altnord.  Sagabiblio- 
thek hrsg.  von  Cederschiöld, 
Gering  und  Mogk.  Halle  1882  ff. 

anorweg.  =  altnorwegisch. 

aonord.  =  altostnordisch. 

apreuß.  =  altpreußisch. 

arab.  =  arabisch. 

Arch.  f.  Anthr.  =  Archiv  für  An- 
thropologie. 

Arch.  f.  RW.  =  Archiv  für  Re- 
ligionswissenschaft. Freiburg 
i.  B.  1898  ff. 

Arkiv  =  Arkiv  for  nordisk  Filo- 
logi.  Kristiania,  Lund  1883 ff. 

armen.  =  armenisch. 

Arnold  =  W.  Arnold,  Ansiede- 
lungen u.  Wanderungen  deut- 
scher Stämme,  vornehmlich 
nach  hessischen  Ortsnamen. 
Marburg  1875. 

as.  =  altsächsisch. 

^schw(ed).  =  altschwedisch. 

aslov.  =  altslovenisch. 

assyr.  =  assyrisch. 

att.  =  attisch. 

Auböck=  Handlexikon  der  Mün- 
zen usw.     Wien  1891. 

avest.  oder  awest.  =  awestisch. 

awnord.  =  altwestnordisch. 

Bartholomae  Airan.Wb.  =  Alt- 
iranisches Wörterbuch.    1904. 

bask.  =  baskisch. 

Beow.  =  Beowulf. 

Bezz.  Beitr.  =  Beiträge  zur 
Kunde  der  indogermanischen 
Sprachen,  hrsg.  v.  Adalbert 
Bezzenberger.     Göttingen. 

BHL.  =  Bibliotheca    Hagiogra- 


phica  Latina  antiquae  et  me- 
diae  aetatis.   Bruxelles  1898  ff. 

Birch  CS.  =  Walter  de  Gray 
Birch,  Cartularium  Saxoni- 
cum.  ßvols.  London  1883 — 93. 

Blümner  Technol.  u.  Terminol. 
=  Technologie  u.  Terminologie 
der  Gewerbe  u.  Künste  bei 
Griechen  u.  Römern.  4  Bde. 
Leipzig  1875 — 86. 

Bosworth -Toller  =  An  Anglo- 
Saxon  Dictionary.  Oxford 
1882— 1908. 

Brandt  Forel.  =  F.  Brandt,  Fo- 
relsaeninger  over  den  norske 
Retshistorie.     1880.     1883. 

Brasch  =  Die  Namen  d.  Werk- 
zeuge im  Altengl.  Kieler  Dis- 
sertation 1910. 

Bremer  Ethn.  =  Ethnographie 
d.  germanischen  Stämme  in 
Pauls  Grundriß. 

Brem.Wb.  =  Versuch  eines  bre- 
misch-niedersächsischen Wör- 
terbuchs. 5  Teile,  Bremen 
1767—71;  6.  Teil  1869. 

bret.  =  bretonisch. 

Brugmann  Grundr.  =  Grundriß 
der  vergleichenden  Grammatik 
der  indogermanischen  Spra- 
chen. 2.  Bearbeitung.  Straß- 
burg 1897 — 1909. 

Brunner  DRG.  =  Deutsche 
Rechtsgeschichte.  2.  Bde. 
(1.  Bd.  in  2.  Aufl.)  Leipzig 
1906  u.  1892. 

Brunner  Grundz.  d.  DRG.  = 
Grundzüge  der  deutschen 
Rechtsgeschichte.  4.  Aufl. 
Leipzig  1910. 

bulg.  =  bulgarisch. 

BZ.  =  Bronzezeit. 

c.  =  caput,  Kapitel. 

ca.  =  circa. 


VIII 


ABKÜRZUNGEN 


Cap.  de  villis  =  Capitulare  de 
villis  Karls  d.  Gr.  (ca.  800), 
hrsg.  I.  v.  Pertz  MGL.  fol.  1, 
181 — 87  (1835);  2-  v-  Eoretius 
MGL.40Sect.II  1,82— 91(1881). 
Carm.  norr.  =  Carmina  norröna 
ed.  Tri.  Wis£n.  2  Bde.  London 
1886—89. 
CIL.    —     Corpus    Inscriptionum 

Latinarum. 
Cleasby-Vigf.     =     Cleasby-Vig- 
füsson,   An    Icelandic-English 
Dictionary.     Oxford  1874. 
Cockayne  Leechd.  =  Leechdoms, 
Wortcunning,  and  Starcraft  of 
Early  England.    3  vols.    Lon- 
don 1864 — 66. 
Corp.-Gl.  =  Corpus -Glossar  (alt- 
englisch). 
Corp.  Gl.  Lat.  =  Corpus  Glossa- 
riorum  Latinorum.  Ed.  Loewe 
et  Goetz.  7  Bde.  Leipzig  1888 
— 1901. 
Cpb.  =  Corpus  poeticum  boreale. 
ed.    by    Gudbrand    Vigfusson 
and  F.  York  Powell.     2  Bde. 
Oxford  1883. 
czech.  =  czechisch. 
d.  =  deutsch, 
dän.  =  dänisch, 
dass.  =  dasselbe. 
DE.    =   Deutsche   Erde.   Gotha 

1902  ff. 
Dehio  u.  v.  Bezold  =  Die  kirch- 
liche Baukunst  des  Abendlan- 
des.    Stuttgart  1892  ff. 
DGeschBl.    =     Deutsche      Ge- 
schichtsblätter. Gotha  1900  ff. 
DgE   =  Danmarks  gamle  Folke- 
viser    udg.    af    Grundtvig    og 
Olrik,  Kjobenhavn  1853  ff. 
D.  Hist.  Tidsskr.  =  Dansk  His- 

torisk  Tidskrift. 
dial.  =  dialektisch. 
Diefenbach  Gl.  =  Glossarium  la- 
tino-germanicum  mediae  et  in- 
fimae  aetatis.   Frankfurt  a.  M. 
1857. 
Diefenbach  NG1.  =  Novum  Glos- 
sarium etc.  Frankfurt  a.M.  1867. 
Diez   EWb.    =    Etymologisches 
Wörterbuch  der  roman.  Spra- 
chen.    5.  Ausg.     Bonn  1882. 
DLZ.  =  Deutsche  Literaturzeitg. 
hrsg.  v.  Paul  Hinneberg,  Berlin, 
dor.  =  dorisch. 

DuCange  =  C.  DuCange,  Glos- 
sarium mediae  et  infimae  la- 
tinitatis,  ed.  G.  A.  L.  Henschel. 


Parisiis  1840 — 50.    Ed.  nova  a 
Leopold  Favre,    t.  10.    Niort 
1883—87. 
DWb.  =  Grimms  Deutsches  Wör- 

terbuch.     Leipzig  1854  ff. 
Eddalieder:  zitiert  nach  S.  Bug- 

ge;  sieh  NFkv. 
Ed.  Roth.  =  Edictus  Rothari. 
Eg.  =  Egils  saga. 
eig.  =  eigentlich. 
Eir.  s.  rauda  =  Eiriks  saga  rauda. 
El.  =  Cynewulfs  Elene,  hrsg.  v. 

Holthausen. 
EM.    =    Eddica  Minora  hg.  v. 
Heusler   und   Ranisch.    Dort- 
mund 1903. 
engl.  =  englisch. 
Engl.   Stud.    =    Englische   Stu- 
dien, hrsg.  v.  Johannes  Hoops. 
Leipzig. 
Enlart  =   Manuel  d'Arch£ologie 

frangaise.     Paris  1902. 
Ep.Gl.  =  Epinal-Glossar(altengl.). 
estn.  =  estnisch. 
Eyrb.  =  Eyrbyggja  Saga. 
EZ.  =  Eisenzeit, 
f.  =  Femininum. 
Faf.  =  Fafnismal. 
Falk-Torp  =  Etymologisk  Ord- 
bog   over   det  norske   og   det 
danske  Sprog.    2  Bd.    Kristi- 
ania 190 1 — 06. —  Deutsche  Be- 
arbeitung von  Hermann  Da- 
vidsen.    Heidelberg  1907 — 09. 
Fas.  =  Fornaldar  Sögur  Nordr- 

landa.  Kjobenhavn  1829/30. 
Feist  EWb.    =    Etymologisches 
Wörterbuch      der      gotischen 
Sprache.     Halle  1909. 
Fick4  m  Vergleichendes  Wörter- 
buch    der     indogermanischen 
Sprachen.  4.  Aufl.  1890  ff. 
finn.  =  finnisch. 

v.  Fischer-Benzon  Altd.  Gartenfl. 
=     Altdeutsche     Gartenflora. 
Kiel  u.  Leipzig  1894. 
Fiat.  =  Flateyjarbök.  Kristiania 

1860—68. 
Fms.  =  Fornmanna  Sqgur. 
Forrer  Reallex.=  Reallexikon  der 
prähistorischen,  klass.  u.  früh- 
christlichen Altertümer.   1907. 
ForschDLVk.  =  Forschungen  z. 
deutschen  Landes-  u.  Volks- 
kunde. 
Franck  EWb.    =    Etymologisch 
Woordenboek  der  Nederland- 
sche  Taal.  s'Gravenhage  1892. 
franz.  =  französisch. 


fries.  =  friesisch. 

Fritzner  Ordb.  =  Ordbog  over 
det  gamle  norske  Sprog.  Kris- 
tiania 1886 — 96. 

frz.  =  französisch. 

gäl.  =  gälisch. 

gall.  =  gallisch. 

Gall6e  Vorstud.  =  Vorstudien  zu 
e.  altniederdeutschen  Wörter- 
buche.    Leiden  1903 

Garrett  Prec.  Stones  =  R.  M. 
Garrett,  Precious  Stones  in  Old 
Engl.  Literature.  Leipzig  1909. 

gemeinidg.  =  gemeinindogerma- 
nisch. 

Gerefa,  Anweisungen  für  einen 
Amtmann,  Anfg.  11.  Jhs., 
hrsg.  v.  Liebermann  Angl. 
251  ff.  (1886);  neu  abgedr.  in 
Ges.  d.  Ags.  I  453  ff. 

Germ.  =  Germania,  Viertel- 
jahrsschrift f.  deutsche  Alter- 
tumskunde, hrsg.  v.  Franz 
Pfeiffer.     1856  ff. 

germ.  =  germanisch. 

GGA.  =  Göttingische  Gelehrte 
Anzeigen. 

Gierke  DPrivR.  =  0.  Gierke, 
Deutsches  Privatrecht.  I  1895. 
II  1905. 

Gierke  Unters.  =  Untersuchun- 
gen zur  deutschen  Rechtsge- 
schichte hrsg.  v.  Otto  Gierke. 

Gl.  =   in  Glossen  überliefert. 

Gnom.  Ex.  =  Versus  Gnomici 
Codicis  Exoniensis,  Die  alt- 
engl.  Denksprüche  d.  Exeter- 
Hs.,  hrsg.  bei  Grein-Wülker 
Bibl.  I  341. 

Goldschmidt  UGdHR.  =  Univer- 
versalgeschichte des  Handels- 
rechts.   1893. 

got.  =  gotisch. 

gotländ.  =  gotländisch. 

Graff  =  Althochdeutsch.  Sprach- 
schatz.    6  Tle.     1834—42. 

Grett.  s.  =  Grettis  saga. 

gr(iech).  =  griechisch. 

Grdf.  =  Grundform. 

Grim.  =   Gnmnis-mäl. 

Grimm  DGr.  =  Deutsche  Gram- 
matik v.  J.  Grimm.  Neuer 
vermehrter  Abdruck.  4  Bde. 
Berlin  und  Gütersloh  1870 — 98. 
GrimmDMyth.4  =  Deutsche  My- 
thologie von  Jac.  Grimm. 
4.  Ausg.  von  E.  H.  Meyer. 
3  Bde.  Berlin  1875—78. 
Grimm     DRA.4      =      Deutsche 


ABKÜRZUNGEN 


IX 


Rechtsaltertümer  v.  J.  Grimm. 
4.  Ausg.   2  Bde.   Leipzig  1899. 

Grimm  GddSpr.  =  J.  Grimm, 
Geschichte  der  deutschen  Spra- 
che.    4.  Aufl.     Leipzig   1880. 

GRM.  =  Germanisch-Romani- 
sche Monatsschrift.    1909  ff. 

Gr.-W.  =  Grein-Wülcker,  Bibli- 
othek der  ags.  Poesie  1883  ff. 

Guilhiermoz  =  Note  sur  les  poids 
du  moyen-äge.  (Aufsatz  in  der 
Bibliotheque  de  l'Ecole  des 
chartes  1906.)  (Zitate  n.d.  S.A.) 

GZ.  =  Geographische  Zeitschrift, 
hrsg.  von  A.  Hettner. 

Haupt  Alt.  Kunst  =  Albrecht 
Haupt,  Die  älteste  Kunst,  ins- 
bes.  die  Baukunst  der  Germa- 
nen.    Leipzig  1909. 

Hav.  =  Hivardar  saga. 

hd.  =  hochdeutsch. 

hebr.  =  hebräisch. 

Heer  Pflanz,  d.  Pfahlb.  =  Die 
Pflanzen  der  Pfahlbauten.  Se- 
paratabdruck aus  d.  Neujahrs- 
blatt d.  Naturforsch.  Ges.  auf 
d.  J.  1866.    Zürich  1865. 

Hehn  =  Kulturpflanzen  u.  Haus- 
tiere in  ihrem  Übergang  aus 
Asien  nach  Griechenland  und 
Italien  sowie  in  das  übrige  Eu- 
ropa.   Hrsg.  von  O.  Schrader. 

Herrigs  Archiv  =  Archiv  für  das 
Studium  der  neueren  Sprachen 
u.  Literaturen,  hrsg.  v.  Brandl 
u.Morf.    Braunschweig  1846  ff. 

Hertzberg  Grundtr.  =  Grund - 
trsekkene  i  den  seldste  Norske 
Proces.     1874. 

Herv.  S.  =    Hervarar  Saga. 

Heyne  Handwk.  =  Das  altdeut- 
scheHandwerk.Straßburgi9o8. 

Heyne  Hausaltert.  =  Fünf  Bü- 
cherDeutscher  Hausaltertümer. 
3  Bde.    Leipzig  1899 — 1903. 

Hirt  Indogm.  =  Die  Indogerma- 
nen.  Ihre  Verbreitung,  ihre 
Urheimat  u.  ihre  Kultur. 
2  Bde.     Straßburg  1905 — 07. 

Hist.  Vtjs.  =  Historische  Viertel- 
jahrschrift, hrsg.  v.  Gerhard 
Seeliger.     Leipzig. 

Hist.  Z.  =  Historische  Zeitschrift, 
hrsg.  v.  Friedrich  Meinecke. 

Hkr.  =  Heimskringla. 

Holder  Akelt.  Sprachsch.  =  Alt- 
keltischer Sprachschatz. 

Hoops  Waldb.  u.  Kulturpfl. 
=     Waldbäume     u.     Kultur- 


pflanzen im  germ.  Altertum. 
Straßburg  1905. 

Hrafnk.   =    Hrafnkels  Saga. 

Hs(s).  =  Handschrift(en). 

Hultsch  Metrol.  =  Griechische 
u.  römische  Metrologie.  2.  Be- 
arbeitung.    Berlin  1882. 

HultschMRS.  =  Metrologicorum 
Scriptorum  Reliquise.  2  Bde. 
Leipzig  1864/66. 

idg.  —  indogermanisch. 

IF.  =  Indogermanische  For- 
schungen, hrsg.  v.  Brugmann 
u.  Streitberg.  Straßburg  1891  ff. 

illyr.  =  illyrisch. 

v.  Inama-Sternegg  DWG.  = 
Deutsche  Wirtschaftsgeschich- 
te. 3  Bde.  (1.  Bd.  in  2.  Aufl.) 
1909  u.  1891 — 1901. 

ion.  =  ionisch. 

ir.  =  irisch. 

isl.  =  isländisch. 

it(al).  =  italienisch. 

JEGPh.  =  The  Journal  of  Eng- 
lish  and  Germanic  Philology. 
Published  by  the  University  of 
Illinois. 

JGPh.  =  Journal  of  Germanic 
Philology. 

Jh.  =  Jahrhundert. 

Karajan  W.  M.  =  Beitr.  zur 
Gesch.  d.  landesfürstl.  Münze 
Wiens.  1838.  Die  römischen 
Zahlen  beziehen  sich  auf  die 
Abschnitte  des  abgedruckten 
Münzbuchs. 

Karol.Z.  =  Karolinger-Zeit. 

Keller  AS.  Weapon  Names  = 
May  L.  Keller,  The  Anglo- 
Saxon  Weapon  Names  treated 
archreologically  and  etymolo- 
gically.  Heidelberger  Dissert. 
(AF.  15.)     Heidelberg      1906. 

kelt.  =  keltisch. 

Kemble  CD.  =  Codex  Diploma- 
tien Aevi   Saxonici.     6  vols. 

klruss.  =  kleinrussisch. 

Kluge  EWb.  =  Etymologisches 
Wörterbuch  der  deutschen 
Sprache.  7.  Aufl.  Straßbg.  1910 

körn.  =  kornisch. 

Kretschmer  Hist.  Geogr.  =  Hist. 
Geographie  v.  Mitteleuropa. 
München  u.  Berlin  1904. 

krimgot.  =  krimgotisch. 

kymr.  =  kymrisch. 

KZ.  =  Zeitschrift  für  verglei- 
chende Sprachforschung,  hrsg. 
v.  A.  Kuhn,  1852  ff. 


Lacn.  =  Lacnunga,  hrsg.  v.  Co- 
ckayne  Leechdoms  III. 

Laeceboc,  hrsg.  v.  Cockayne 
Leechdoms  II. 

Lamprecht  DWL.  =  Deutsches 
Wirtschaftsleben  im  MA.  Leip- 
zig 1886  ff. 

langob.  =  langobardisch. 

läpp.  =  lappisch. 

lat.  =  lateinisch. 

LCtrbl.  =  Literarisches  Central- 
blatt,  hrsg.  v.  Zarncke. 

Lehmann  HR.  =  K.  Lehmann, 
Lehrbuch  des  Handelsrechts. 
1908. 

Leonhardi  m  Kleinere  angel- 
sächs.  Denkmäler  I,  hrsg.  v. 
G.  L.  in  Grein-Wülkers  Bibl. 
d.  ags.  Prosa  6.  Hamburg  1905. 

lett.  =  lettisch. 

Lexer  =  Lexers  Mittelhochdeut- 
sches Wörterbuch. 

Liebermann  Ges.  d.  Ags.  =  Ge- 
setze der  Angelsachsen.  1903 
— 1912. 

Lindenschmit  DA.  =  Handbuch 
der  deutschen  Altertumskunde 
Braunschweig  1880 — 89. 

Lit.  =  Literatur(angaben). 

lit.  =  litauisch. 

Litbl.  =  Literaturblatt  für  ger- 
manische und  romanische  Phi- 
lologie, hrsg.  v.  0.  Behaghel  u. 
F.  Neumann.     1880  ff. 

v.  Luschin  Münzk.  =  Luschin 
v.  Ebengreuth,  Allg.  Münz- 
kunde u.  Geldgeschichte.  1904. 

m.  =  Maskulinum. 

MA.  =  Mittelalter. 

ma.  =  mittelalterlich. 

Maitland  DB.  =Domesday  Book 
and  beyond. 

maked.  =  makedonisch. 

Manitius  GdlLit.  =  Gesch.  d. 
latein.  Lit.  des  MA.  I.  München 
1911. 

Mannhardt  WFK.  =  Wald-  und 
Feldkulte  von  Wilhelm  Mann- 
hardt. 2  Bde.  Berlin  1875 — 77. 

Mannus  =  Mannus.  Zeitschrift 
für  Vorgeschichte,  hrsg.  v. 
Gustaf  Kossinna.  Würzburg 
1909. 

Matzen  Forel.  =  Forelaesninger 
over  den  danske  Retshistorie. 
1893—96. 

Maurer  Vorl.  =  Konr.  Maurer, 
Vorlesungen  üb.  altnordische 
Rechtsgeschichte.     1907  ff. 


Hoops,  Reallexikon.  III. 


X 


ABKÜRZUNGEN 


mbret.  =  mittelbretonisch. 

md.  =  mitteldeutsch. 

me.  =  mittelenglisch. 

m.  E.  =  meines  Erachtens. 

Meitzen  Siedl.  u.  Agrarw.  =  Sied- 
lung u.  Agrarwesen  der  Ost- 
germanen u.  Westgermanen. 
Berlin  1895.  3  Bde.  u.Atlasbd. 

Merow.Z.  =  Merowinger-Zeit. 

MG.  =  Monumenta  Germaniae 
historica.  Folio  (ohne  Bei- 
satz) u.  40  Ausgabe. 

MGL.  =  Abteilung  Leges  der  MG. 

MGS.  =  Abteilung  Scriptores 
der  MG. 

mhd.  =  mittelhochdeutsch. 

Miklosich  EWb.  =  Etymologi- 
sches Wörterbuch  der  slavi- 
schen  Sprachen.     Wien  1886. 

mir.  =  mittelirisch. 

mlat.  =  mittellateinisch. 

mnd.  =   mittelniederdeutsch. 

mndl.  =  mittelniederländisch. 

MSD.  =  MüllenhofI  und  Scherer, 
Denkmäler  deutscher  Poesie  u. 
Prosa.    3.  Aufl.     Berlin  1892. 

MüllenhoffDA.  =  Deutsche  Al- 
tertumskunde    5  Bde. 

Müller  NAltertsk.  =  Sophus 
Müller,  Nord. Altertumskunde; 
übs.  v.  Jiriczek.  2  Bde.  Straß- 
burg 1897 — 98. 

Müller  Urgesch.  Eur.  =  Sophus 
Müller,  Urgeschichte  Europas; 
übs.  v.  Jiriczek.     Straßb.  1905. 

Müller-Zarncke  =  Mittelhoch- 
deutsches Wörterbuch  v.  W. 
Müller  u.  Fr.  Zarncke.  3  Bde. 
1854—61. 

n.  =  Neutrum. 

nbulg.  =  neubulgarisch. 

nd.  =  niederdeutsch. 

ndl.  =  niederländisch. 

ndn.  =  neudänisch. 

ndsächs.  =  niedersächsisch. 

ne.  =  neuenglisch. 

NED.  =  A  New  English  Dictio- 
nary  on  historical  principles. 
Ed.  by  Murray,  Bradley,  and 
Craigie.     Oxford  1888  ff. 

Nelkenbrecher  =  Taschenbuch 
der  Münz,-  Maß-  u.  Gewichts- 
kunde. Die  Jahreszahl  be- 
zeichnet die  Ausgabe. 

Neuweiler,  Prähist.  Pflanzenr.  = 
Die  Prähistor.  Pflanzenreste 
Mitteleuropas;  Zürich  1905; 
SA.  aus  d.  Vtjs.  d.  Natf.  Ges, 
Zürich  50. 


NFkv.  =  Norrsen  FornksecJi 
(Saemundar-Edda)  udg.  af  S. 
Bugge-     Kristiania  1867. 

nfr(an)z.  =  neufranzösisch. 

NGL.  =  Norges  Gamle  Love. 

ngriech.  =  neugriechisch. 

nhd.  =  neuhochdeutsch. 

N.Hist.Tidsskr.  =  Norsk  Histo- 
risk  Tidsskrift. 

nir.  =  neuirisch. 

nkymr.  =  neukymrisch. 

NL.  =  Nibelungenlied  hg.  v. 
Bartsch. 

nnd.  =  neuniederdeutsch. 

nndl.  =  neuniederländisch. 

Noback  =  Vollständiges  Ta- 
schenbuch der  Münz-,  Maß- 
u.  Gewichtsverhältnisse.  Leip- 
zig 1851. 

NO.,  nö.  =  Nordosten,  nordöst- 
lich. 

nord.  =  nordisch  (skandina- 
visch). 

nordfries.  =  nordfriesisch. 

Nordström  =  Bidrag  tili  den 
Svenska  Samhälls-Författnin- 
gens  Historia.     1839 — 40. 

norw(eg).  =  norwegisch. 

nschwed.  =  neuschwedisch. 

nslov.  =  neuslovenisch. 

nsorb.  =  niedersorbisch. 

NW.,  nw.  =  Nordwesten,  nord- 
westlich. 

NZ.  m  Numismatische  Zeit- 
schrift, herausg.  von  der  nu- 
mismatischen Gesellschaft  in 
Wien.    40  Bde. 

O.,  ö.  =  Osten,  östlich. 

obd.  =  oberdeutsch 

Olrik  DHd.  =  A.  Olrik,  Dan- 
marks Heltedigtning  i.Kjaben- 
havn  1903. 

Olrik  Kild.  =  A.  Olrik,  Kilderne 
til  Sakses  Oldhistorie  Kjoben- 
havn  1892 — 94. 

ON.  =  Ortsnamen. 

osk.  =  oskisch. 

osorb.  =  obersorbisch. 

ö.  W.  =  österreichische  Weis- 
tümer.     Wien  1870  ff. 

österr.  Weist.  =  österreichische 
Weistümer.     Wien  1870  ff. 

PBBeitr.  =  Beiträge  zur  Ge- 
schichte der  deutschen  Sprache 
und  Literatur,  hrsg.  v.  W. 
Braune.     Halle  1874  ff. 

pers.  m  persisch. 

PGrundr.  =  Grundriß  der  ger- 
manischen Philologie,'  hrsg.  v. 


H.  Paul.    2.  Aufl.    Straßburg 
1896 — 1909. 

pl.  =  Plural. 

PliniusNH.=  Naturalis  Historia. 

PM.  =  Petermanns  Geogr.  Mit- 
teilungen. 

Pogatscher  Lehnw.  =  Zur  Laut- 
lehre d.  griech.,  lat.  u.  roman. 
Lehnworte  im  Altengl.  Straß- 
burg 1888. 

poln.  —  polnisch. 

portg.  =  portugiesisch. 

Prähist.  Z.  =  Präbistorische 
Zeitschrift.  Hrsg.  v.  K.  Schuch- 
hardt,  K.  Schumacher,  H.  See- 
ger.    Berlin  1909. 

preuß.  =  preußisch. 

prov.  =  provenzalisch. 

Publ.MLAss.  =  Publications  of 
the  Modern  Language  Asso- 
ciation of  America. 

rätorom.  =  rätoromanisch. 

Rom.  =  Romania. 

rom(an).  =  romanisch. 

Rubel  Franken  =  Die  Franken, 
ihre  Eroberung  u.  Siedlungs- 
wesen im  deutschen  Volks  - 
lande.  Bielefeld  u.  Leipzigi904. 

russ.  =  russisch. 

SA.  =  Sonderabdruck. 

S.,  s.  =  Süden,  südlich. 

sächs.  =  sächsisch. 

satl.  =  saterländisch. 

Saxo  =  Saxo  Grammaticus  nach 
P.  E.  Müller. 

sb.  =  Substantiv. 

Schiller-Lübben  =  Mittelnieder- 
deutsches Wörterbuch.  6  Bde. 
Bremen  1875 — 81. 

Schlüter  Thür.  =  Die  Siedelun- 
gen im  nö.  Thüringen.  Berlin 
1903. 

Schlyter  Ordb.  =  Ordbok  tili 
Sämlingen  af  Sveriges  game 
Lagar.     1877. 

Schmidt  Allg.  Gesch.  =  Ludwig 
Schmidt,  Allgemeine  Gesch.  d. 
german.  Völker  bis  z.  Mitte  des 
ö.Jhs.  München  u.Berlin  1909. 

schott.  =  schottisch. 

Schrader  Reallex.  =  Reallexikon 
der  indogermanischen  Alter- 
tumskunde.    Straßburg  1901. 

Schrader  Sprachvgl.  u.  Urgesch. 
=  Sprachvergleichung  u.  Ur- 
geschichte. 3.  Aufl  Jena 
1906 — 07. 

Schröder  DRG.5  =  Richard 
Schröder,  Lehrbuch  der  Deut- 


ABKÜRZUNGEN 


XI 


sehen  Rechtsgeschichte.  5. Aufl. 
Leipzig  1907. 
schwed.  =  schwedisch. 

s.  d.  =  siehe  dies, 
serb.  =  serbisch. 
Sigrdrfm.  =  Sigrdrifumal. 
Skeat  ED.   =    An  Etymological 
Dictionary  of  the  English  Lan- 
guage.     2d  ed.     Oxford  1884. 

—  Conc.  Ed.  =  A  Concise  Ety- 
mological Dictionary  etc.  Ox- 
ford 1901. 

slav.  =   slavisch. 

SnE.  =  Snorra  Edda  udg.  af 
F.  Jönsson.  Koph.  1900;  mit 
Bandzahl:  Editio  Arnamagn. 
1.  u.  2.  Bd.  Hafnise  1848;  1854. 

s.  o.  =   siehe  oben. 

SO.,  so.  =  Südosten,  südöstlich. 

Sommer  Handb.  =  Handbuch  d. 
latein.  Laut-  u.  Formenlehre. 
Heidelberg  1902. 

sorb.  =   sorbisch. 

span.  =   spanisch. 

spätlat.  =   spätlateinisch. 

Ssp.  m  Sachsenspiegel,  Land- 
recht, hrsg.  v.  C.  G.  Homeyer. 
3.  Aufl.  Berlin  1861. 

Steinm.-Siev.  =  Die  ahd.  Glos- 
sen, hrsg.  v.  Steinmeyer  u. 
Sievers.      Berlin,   Weidmann. 

Stephani  =  Der  älteste  deutsche 
Wohnbau  u.  seine  Einrichtung. 
2  Bde.     Leipz.  1902 — 03. 

stm.  m   starkes  Maskulinum. 

Stokes  bei  Fick,  s.  Fick. 

St.Z.  =    Steinzeit. 

sv.  m   sub  voce. 

SW.,  sw.  =  Südwesten,  südwest- 
lich. 

swf.   =   schwaches  Femininum. 

swm.  =  schwaches  Maskulinum. 

sylt.  =  nordfries.  Dialekt  der 
Insel  Sylt. 

SZfRG.  =  Zeitschrift  der  Savig- 
ny-Stiftung  für  Rechtsgesch. 
Germanistische  Abt.  Weimar 
1880  ff. 


Taranger  =  Udsigt  over  de 
norske  Rets  Historie.  1 898. 1 904. 

thrak.  =   thrakisch. 

Torp  bei  Fick,  s.  Fick. 

t.t.  =   terminus  technicus. 

türk.  =   türkisch. 

TZ.  =  La  Tene-Zeit. 

bs.  =  pidreks  saga,  Kapitelzahl 
nach  Unger  1853. 

U.  B.  =   Urkundenbuch. 

udW.  =   unter  dem  Wort. 

Uhlenbeck  Aind.  EWb  =  Kurz- 
gefaßtes Etymologisches  Wör- 
terbuch der  altindischen  Spra- 
che.    Amsterdam  1898 — 99. 

Uhlenbeck  Got.  EWb.  =  Kurzge- 
faßtesEtymologischesWörtb.d. 
gotischenSprache.Ebendaigoo. 

umbr.  =   umbrisch. 

Unger  =  Unger-Khull,  Steiri- 
scher  Wortschatz.    Graz  1903. 

urgerm.  =   urgermanisch. 

urkelt.  =   urkeltisch. 

V.  =   Vers. 

vb.  =   Verbum. 

VdBAG.  =  Verhandlungen  der 
BerlinerAnthropologischenGe- 
sellschaft. 

Vkv.   =   Velundar-Kvida. 

vorgerm.   =   vorgermanisch. 

Vsp.  =   VQluspa. 

Vtjs.  f.  Soz.  u.  WG.  =  Viertel- 
jahrschrift für  Sozial-  u.  Wirt- 
schaftsgeschichte, hrsg.  von 
St.  Bauer,  G.  v.  Below  usw. 
Stuttgart  1903  ff. 

vulglat.   =   vulgärlateinisch. 

Vw.Z.  =  Völkerwanderungszeit. 

W.,  w.  =   Westen,  westlich. 

Waitz  DVG.  =  Waitz,  Deutsche 
Verfassungsgeschichte.  8  Bde. 
Berlin  1880—96. 

WaldeEWb.  =  Lateinisches  Ety- 
mologisches Wörterbuch  Hei- 
delberg 1906. 

westf.  =   westfälisch. 

Wids.  -   Widsith. 

Wiens  Rechte  u.  Freiheiten,  hrsg. 


v.  Tomaschek,  1877 — 79.  (Ge- 
schichtsquellen d.  Stadt  Wien, 
hrsg.  v.  Karl  Weiß,  I.  Abt.) 

wnord.  =   westnordisch. 

Wright  Biogr.  Lit.  =  Thom. 
Wright,  Biographia  Britannica 
Literaria.  I:  Anglo  -  Saxon 
Period.  Lond.  1842. 

WrightEDD.=TheEnglishDialect 
Dictionary.  Oxfordi896 — 1905. 

Wright-Wülker  =  Anglo-Saxon 
and  Old  English  Vocabularies. 
2d  ed.  London  1884. 

W.  R.  u.  F.  =  Wiens  Rechte  u. 
Freiheiten  (s.  d.). 

ws.  =  westsächsisch  (ags.Dialekt). 

WuS.  =  Wörter  u.  Sachen.  Kul- 
turhistorische Zeitschrift  für 
Sprach-  und  Sachforschung. 
Heidelberg  1909  ff. 

WW.  =   Wright-Wülker. 

Wz.  =   Wurzel. 

Z.   =   Zeitschrift. 

ZdVfVk.  =  Zeitschrift  des  Vereins 
für  Volkskunde,  Berlin  1891  ff. 

Zeuß  =  Die  Deutschen  u.  die 
Nachbarstämme. 

ZfdA.  =  Zeitschrift  für  deutsches 
Altertum.     Berlin  1841  ff. 

Zf dPh.  =  Zeitschrift  für  deutsche 
Philologie.     Halle  1868  ff. 

ZfdR.  =  Zeitschr.  für  deutsches 
Recht.  Leipzig,  später  Tübin- 
gen 1839—61. 

ZfdWf.  =  Zeitschrift  für  deut- 
sche Wortforschung,  hrsg.  v. 
Kluge.     Straßburg  1901  f. 

ZfEthn.  =  Zeitschrift  für  Ethno- 
logie.    Berlin  1869  ff. 

ZffSpr.  =  Zeitschrift  für  fran- 
zösische Sprache  u.  Literatur. 
Oppeln  1883  ff. 

ZfHR.  -  Zeitschrift  für  das  ge- 
samte Handelsrecht.  Erlangen, 
später  Stuttgart  1858  ff. 

ZfN.  =  Zeitschrift  für  Numisma- 
tik.    Berlin  1874  ff. 

ZfRG.  =  Zeitschrift  für  Rechts- 
geschichte. Weimar  1861 — 87. 


Verbesserungen. 

Zum  2.  Band. 

Auf  dem  Titelblatt  des  Bandes  lies  '30  Abbildungen'  statt  '26  Abbildungen'. 

S.  558  lies  'Abb.  29'  statt  'Abb.  25'. 

S.  579  lies  'Abb.  30'  statt  'Abb.  26'. 

S.  328a,  Z.  I3f.  v.  o.  streiche  die  Bemerkung:  „Neue  Ausgabe  der  Stadarhölsbök  von  Kälund  (1907)' 


K. 


Kacheln  müssen  seit  sehr  alter  Zeit  zum 
Bau  von  Öfen  verwandt  worden  sein.  In 
dem  langobardischen  Memoratorium  über 
die  magistri  Commacini  (ca.  730)  wird  auch 
über  die  in  den  Frauengemächern  üblichen 
Öfen  gesprochen,  die  aus  einer  Mindestzahl 
von  250  Kacheln  (caccabi)  zusammengesetzt 
sein  sollten.  Der  Ofen  tritt  im  hohen  Nor- 
den, auch  in  den  Hallen,  schon  früh  an  die 
Stelle  des  Herdes. 

Stephani  Wohnbau  1  239.  Mothes  Bau- 
lexikon III  466.  Dietrichson  u.  Munthe 
Die  Holzbaukunst  Noi~wegens,  Berlin   1893. 

A.  Haupt. 
Kahn.  Unter  dieser  Bezeichnung  lassen 
sich  im  Gegensatz  zu  Schiff  und  Boot  die 
Fahrzeuge  der  Binnenschiffahrt  zu- 
sammenfassen. Über  deren  Namen  und 
Bauart  ist  aus  altgerm.  Zeit  wenig  bekannt. 
Weitverbreitet  für  Flußfahrzeuge  ist  die 
Bezeichnung  Kahn  (mnd.  kane,  von  ur- 
germ.  *kanan  'Gefäß,  Boot',  vgl.  *kannön 
=  'Kanne',  anord.  ktena  'Jolle,  Kahn'). 
Andere  gelegentlich  vorkommende  Namen 
sind  Nachen  (ahd.  nahho,  as.  nako, 
ae.  naca,  anord.  nqkkvi,  ndl.  naak,  daraus 
später  aak,  ein  Name  für  Rheinschiffe), 
Eiche  (mnd.  eke,  anord.  eikja),  Esche 
(mlat.  ascus),  Fähre  (anord.  ferja,  ae. 
feer,  mnd.  ver-böt). 

Über  die  Bauart  der  Binnenschiffe  s.  Bin- 
nenschiffahrt §  6.  Vgl.  Boot,  Einbaum, 
Schiffsarten.  W.  Vogel. 

Kaiser.  §  1.  Als  König  Karl  am  Weih- 
nachtstage  800  vor  der  Confessio  des  h. 
Petrus  sich  vom  Gebet  erhob,  setzte  ihm 
Papst  Leo  III.  eine  Krone  aufs  Haupt  und 
die  Römer  stimmten  in  den  Ruf  ein:  Heil 
und  Sieg  dem  erhabenen  Karl,  dem  von 
Gott  gekrönten  großen  und  friedbringenden 
Kaiser    der    Römer;    nach    diesen    laudes 

H  o  o  p  s  ,  Reallexikon.     III. 


leistete  der  Papst  dem  neuen  Kaiser  die 
übliche  Adoration.  So  berichten  die  frän- 
kischen Königsannalen,  und  ihre  durchaus 
glaubwürdige  Meldung  wird  von  anderen 
Quellen  ergänzt  und  bestätigt.  Karl  ist 
durch  den  Papst  überrascht  worden, 
die  Krönung  sollte  als  ein  göttlicher  Akt 
gelten.  Der  Zuruf  des  anwesenden  Volkes 
aber  geht  auf  eine  alte  Litanei  zurück  und 
war  den  Römern,  die  in  dieser  Art  den 
König  als  Patricius  zu  begrüßen  pflegten, 
wohlbekannt.  Die  von  manchen  Forschern, 
in  neuerer  Zeit  besonders  von  W.  Sickel 
vertretene  Ansicht,  eine  staatsrechtlich 
normale  Kaiserwahl  durch  die  Römer  habe 
800  in  Rom  stattgefunden  und  stehe  in 
voller  Übereinstimmung  mit  den  Forde- 
rungen des  byzantinischen  Staatsrechts, 
muß  als  unvereinbar  mit  den  Aussagen  der 
Quellen  und  als  eine  Entstellung  des  wahren 
Herganges  zurückgewiesen  werden.  Das 
Überraschende  und  Einseitige  der  Krö- 
nung durch  den  Papst  darf  als  absolut 
gesichert  gelten.  Zweifelhaft  bleibt  nur  die 
Deutung  der  Meldung  Einhards  vom  Un- 
willen Karls  über  die  päpstliche  Über- 
raschung. Hat  Karl  das  Kaisertum  über- 
haupt nicht  gewollt?  —  Noch  lebte  die 
römische  Kaiseridee  als  universelle  Macht 
im  Abendland, 'ja  noch  galt  Byzanz  als 
Haupt  des  einen  römischen  Reiches.  Aller- 
dings ist  seit  Jahrhunderten  ein  starkes 
Auseinandergehen  des  christlichen  Abend- 
landes und  des  christlichen  Morgenlandes 
zu  beobachten.  In  der  Unternehmung  des 
Patricius  Eleutherius  619,  der  nach  Rom 
ziehen,  das  weströmische  Kaisertum  wieder 
aufrichten  und  sich  vom  Papst  krönen 
lassen  wollte,  ist  ein  merkwürdiges  Streben, 
das  Abendland  politisch  zusammenzu- 
fassen,   deutlich    hervorgetreten.       Später 


KAISER 


hat  das  Papsttum  allein  die  Kraft  des 
römischen  Universalismus  in  sich  auf- 
genommen und  im  8.  Jahrhundert  die 
Vertretung  der  res  publica  Romana  zu 
gewinnen  getrachtet.  Schließlich  aber 
war  die  alles  überragende  Macht  Karls 
emporgestiegen,  hatte  die  Gewalt  des 
Frankenkönigs,  des  Longobardenkönigs 
und  des  Herrn  der  res  publica  Romana, 
hatte  sowohl  die  universalistischen  Ten- 
denzen, die  dem  Römertum,  wie  die,  die  der 
christlichen  Kirche  eigentümlich  waren,  in 
sich  vereinigt.  Ein  völliger  Umschwung  der 
staatlichen  Verhältnisse  im  Abendland  ist 
so  bewirkt  worden.  Aber  wurde  eine  andere 
staatsrechtliche  Begründung  der  univer- 
sellen Herrschaft,  wurde  für  den  Träger 
der  neuen  Weltmacht,  der  sich  bisher  rex 
Francorum  et  Langobardorum  ac  patricius 
Romanorum  nannte,  ein  anderer  Titel 
verlangt?  Es  scheint,  daß  Karl  und  die 
Seinen  die  römische  Kaiserwürde  nicht  an- 
gestrebt haben.  Drei  Mächte  gelten,  so  führt 
Alcuin  noch  i.  J.  800  aus,  als  die  höchsten 
der  Welt:  das  Papsttum  in  Rom,  das 
Kaisertum  im  zweiten  Rom,  die  königliche 
Würde  Karls;  die  letztere  gehe  den  anderen 
voran,  Karl  überrage  alle  an  Macht,  an 
Weisheit,  an  Würde,  er  sei  von  Jesus 
Christus  zum  Leiter  des  christlichen  Volkes 
eingesetzt  (MG.  Ep.  Karol.  2  Nr.  174, 
S.  288).  Man  ersieht  deutlich,  daß  in  der 
Umgebung  des  großen  Monarchen  die 
Ansprüche  auf  höchste  irdische  Gewalt 
mit  dem  Königstitel  verbunden  waren 
und  daß  der  Byzantiner  trotz  des  Kaiser- 
titels für  geringer  galt  als  der  fränkische 
König.  Ein  stolzes  fränkisches  Selbst- 
bewußtsein war  eben  damals  vorhanden 
und  wußte  sich  gelegentlich,  so  im  Prolog 
der  Lex  Salica,  in  Gegensatz  zur  römischen 
Staatsidee  zu  setzen.  Das  imperium 
Romanum  aber  wurde  in  der  Zeit  vor^  Karls 
Kaiserkrönung  am  fränkischen  Hofe  —  wie 
das  in  den  von  Vertrauensleuten  Karls 
verfaßten  libri  Karolini  ausgeführt  ist 
(II,  19;  III,  15.  Migne  98  col.  1082  f. 
1 144)  —  als  heidnisch  und  götzendienerisch, 
als  brutal  und  grausam  angesehen.  Hier 
wirkte  der  Haß  gegen  das  oströmische 
Reich  Konstantins  und  der  Irene,  hier 
wirkte  auch  die  im  Abendland  verbreitete 
Idee,    daß    das    imperium    Romanum    das 


vierte  und  letzte  der  vom  Propheten 
Daniel  vorausgesagten  Weltreiche  sei,  die 
von  Mächten  des  Bösen  beherrscht  werden 
und  die  — ■  wie  es  besonders  Augustin 
lehrte  —  im  Gegensatz  zum  irdischen 
Gottesstaat  stehen.  —  WTenn  man  diese 
Voraussetzungen  beachtet,  dann  erscheint 
es  begreiflich,  daß  Karl  über  die  uner- 
wartete Krönung  zum  römischen  Kaiser 
nicht  erfreut  war.  Für  die  Idee  des  Uni- 
versalismus und  der  christlichen  Theokratie 
hatte  er  längst  gewirkt,  für  die  Idee  des 
römischen  Kaisertums  konnte  er  anfangs 
nicht  empfänglich  sein.  Aber  eine  Lösung 
des  Gegensatzes  von  Gottesstaat  und  Welt- 
reich war  ja  auch  nach  Augustins  Ansicht 
dann  möglich,  wenn  das  Weltreich  den 
Dienst  Christi  übernahm.  Karl  hat  sich 
rasch  in  die  neue  Ideenwelt  eingelebt, 
für  ihn  fanden  sich  nach  800  das  römische 
Weltreich  und  der  irdische  Gottesstaat 
in  vollster  Harmonie  zusammen,  er  sah 
den  römischen  Kaiser  als  den  höchsten 
Träger  der  von  Gott  gewollten  irdischen 
Christenmacht  an,  er  fühlte  sich  als  Haupt 
des  Gottesstaats  auf  Erden.  —  Das  Kaiser- 
tum Karls  ist  nicht  als  das  Ergebnis  einer 
germanischen  Entwicklung  zu  beurteilen, 
der  die  romanischen  Forderungen  einer 
Priestermonarchie  entgegenstanden  (Lilien- 
fein). Es  verdankt  auch  nicht  zufällig 
wirksamen  Kräften  sein  Dasein  (Ohr). 
Es  ist  vielmehr  aus  Bedürfnissen  der 
abendländischen  Entwicklung  überhaupt 
entstanden,  die  weder  einen  besonderen 
germanischen  noch  einen  besonderen  roma- 
nischen Charakter  hat:  die  Kaiserkrönung 
von  800  war  nur  der  Abschluß  jener  allmäh- 
lichen Aufnahme  theokratisch -christlicher 
Elemente,  die  mit  Chlodowech  anhob. 

§  2.  Die  Kaiserkrönung  stammt  aus  By- 
zanz.  Seit  Mitte  des  5.  Jahrhs.  war  sie 
dort  bekannt,  allerdings  nur  in  der  Be- 
deutung eines  zu  der  staatsrechtlich  voll- 
zogenen Thronbesteigung  hinzukommenden 
Weiheaktes.  Im  Jahre  800  aber  hat  die 
Krönung  das  Kaisertum  geschaffen.  Aller- 
dings war  Karl  d.  Gr.  weit  entfernt,  dem 
Papst  ein  Verfügungsrecht  über  die  Kaiser- 
krone zu  gestatten.  Die  rein  theokratischen 
Grundlagen  hielt  er  fest,  Gott  selbst  krönt 
nach  seiner  Meinung  den  Kaiser,  aber  er 
selbst  ist  das  irdische  Haupt  des  Gottes- 


KAISER 


Staats,  er  ist  daher  berufenes  Organ  Gottes. 
Als  er  813  die  Thronfolge  regelte,  bestellte 
er  seinen  Sohn  Ludwig  zum  Nachfolger  und 
Mitkaiser,  trat  im  Kaiserornat  vor  den 
Altar  der  Aachener  Hofkirche  und  befahl 
Ludwig,  die  goldene  Krone  vom  Altar  zu 
nehmen  und  sich  aufs  Haupt  zu  setzen. 
(So  nach  dem  ausführlichen  Bericht  The- 
gans  c.6;  nach  anderen  Quellen  krönte  Karl 
selbst;  jedenfalls  gingen  die  maßgebenden 
Verfügungen  auf  ihn  zurück.)  Und  ähnlich 
war  der  Vorgang,  als  817  dauernde  Ord- 
nungen für  das  theokratische  Kaiserreich 
getroffen  wurden :  nach  dreitägigem  Fasten 
und  Gebet  erklärte  Ludwig  unter  Zu- 
stimmung des  Volkes  den  ältesten  Sohn 
Lothar  zum  Mitregenten  und  Nachfolger 
und  schmückte  ihn  mit  dem  kaiserlichen 
Diadem.  Nichts  von  Mitwirkung  des  Pap- 
stes oder  eines  höheren  Geistlichen,  der 
Kaiser  und  das  Volk  fungierten  als  Organe 
des  göttlichen  Willens.  Allerdings  ist  so- 
wohl Ludwig  d.  Fr.  wie  Lothar  nachträg- 
lich (816  und  823)  vom  Papst  gekrönt  und 
zugleich  gesalbt  worden.  Aber  das  galt 
nur  als  eine  hinzukommende  staatsrechtlich 
bedeutungslose  Zeremonie. 

§  3.  Dauernd  konnte  eine  Auffassung  der 
universellen  Theokratie  mit  dem  weltlichen 
Kaiser  an  der  Spitze  nicht  bestehen.  Zu 
eingewurzelt  war  die  Idee  von  der  Superiori- 
tät  der  geistlichen  über  die  weltliche  Ge- 
walt und  der  geschlossenen  Organisation 
der  Kirche  unter  dem  Papst.  Universelle 
und  theokratische  Gedanken  mußten 
schließlich  zur  Priesterherrschaft,  zur  Papst- 
monarchie führen.  Als  Ludwig  d.  Fr.  das 
Kaisertum  unwürdig  vertrat,  konnten  sich 
die  bisher  zurückgedrängten  Ideen  der 
kirchlichen  Superiorität  hervorwagen.  833 
wurde  Ludwig  seines  Kaisertums  entkleidet 
divino  iustoque  iudicio,  wie  die  Bischöfe  des 
Reichs  sagten,  die  bei  diesem  Vorgange  die 
führende  Rolle  spielten.  Die  fränkischen 
Bischöfe  schienen  eine  Zeitlang  die  eigent- 
liche oberste  Leitung  im  theokratischen 
Staat  gewonnen  zu  haben,  als  berufene 
Kenner  des  göttlichen  Willens.  Aber  dann 
ward  die  notwendige  Folgerung  gezogen 
und  die  oberste  Herrschaft  vom  Papst  be- 
ansprucht. Nikolaus  I.  hat  bereits  die 
Grundforderungen  aufgestellt,  die  sich  aus 
den  theokratischen  Vorstellungen  und  aus 


den  Lehren  von  der  Superiorität  der  geist- 
lichen Gewalt  ergaben,  er  hat  die  volle  Be- 
herrschung der  christlichen  Welt  bean- 
sprucht. Nikolaus  I.  stand  vielfach  da, 
wo  wenige  Jahrzehnte  vorher  Karl  d.  Gr. 
gestanden  hatte.  Gingen  auch  die  meisten 
Errungenschaften  wieder  verloren,  bildete 
vieles  nur  ein  Programm  für  die  Zukunft, 
so  blieb  doch  ein  fundamentaler  Gewinn: 
das  Recht  auf  die  Kaiserkrönung.  W7enn 
Karl  und  Ludwig  sich  selbst  als  Träger 
der  theokratischen  Ideen  und  als  unmittel- 
bare Organe  des  göttlichen  Willens  fühlten, 
daher  ohne  Papst  die  Kaiserkrönung  vor- 
nehmen konnten  —  der  Umschwung  der 
Verhältnisse  während  der  30er  Jahre  machte 
ähnliches  in  Zukunft  unmöglich.  Als 
850  Lothar  seinen  ältesten  Sohn  Ludwig 
zum  Kaiser  gekrönt  zu  sehen  wünschte, 
schickte  er  ihn  nach  Rom  zum  Papst,  der 
durch  Krönung  und  Salbung  die  Kaiser- 
würde auf  Ludwig  übertrug.  Fortan  war 
das  Kaisertum  nur  durch  die  vom  Papst 
vollzogene  Krönung  zu  erlangen.  Ludwig  IL 
aber  verteidigte  in  einem  Brief  an  den  ost- 
römischen  Kaiser  Basilius  im  Jahre  871 
die  Berechtigung  seines  römischen  Kaiser- 
tums mit  der  vom  Papst  empfangenen 
Salbung,  er  wies  darauf  hin,  daß  die  Kaiser 
einst  Rom,  die  römische  Sprache  und  den 
wahren  Glauben  verlassen  hätten,  und  daß 
der  bedrängte  Papst  deshalb  Karl  zum 
Kaiser  gesalbt  und  das  Kaisertum  auf  das 
Frankenvolk  übertragen  habe.  Jene  Könige 
der  Franken  seien  Kaiser,  die  vom  Papst 
gesalbt  werden.  Wolle  Basilius  deshalb 
gegen  die  römischen  Bischöfe  Vorwürfe 
erheben,  so  müßte  er  auch  Samuel  tadeln, 
der  das  jüdische  Königtum  von  Saul  an 
David  gebracht  habe  (MGSS.  3,  521  ff.).  In 
diesem  Briefe  Ludwigs  IL  finden  wir  bereits 
die  Grundsätze  der  späteren  Lehre  von 
der  Translatio  Imperii. 

§  4.  Der  Papst  krönt  den  Kaiser,  und 
die  Krönung  allein  schafft  die  Kaiserwürde. 
Aber  der  Papst  hat  nicht  freie  Wahl.  Im 
9.  Jahrh.  bildete  sich  die  Ansicht,  daß  die 
Herrschaft  über  Italien  die  Anwartschaft 
auf  das  Kaisertum  gewähre.  Von  diesen 
Gesichtspunkten  aus  sind  die  Krönungen 
der  Nichtkarolinger:  Widos,  Lamberts, 
Ludwigs  und  Berengars  zu  verstehen. 
Mitte  des  10.  Jahrhs.  gewann  der  deutsche 


KAISERSTUHL— KALENDER 


König  Otto  die  Herrschaft  über  Italien,  er 
beanspruchte  sie  ohne  Wahl,  ohne  Erb- 
recht, allein  kraft  der  deutschen  Königs  - 
gewalt  und  der  universellen  Herrschafts  - 
ansprüche,  die  ihr  von  der  Karolingerzeit 
her  innewohnten.  Am  2.  Februar  962  ward 
Otto  von  Johann  VIII.  zum  Kaiser  ge- 
krönt. Das  Verhältnis  stand  seitdem  fest: 
der  deutsche  König  ist  eo  ipso  Herr  von 
Italien  und  besitzt,  er  allein,  die  Anwart- 
schaft auf  die  Kaiserkrone.  In  den  Zeiten 
der  Herrschaft  des  Staates  über  die  Kirche 
hat  das  dem  deutschen  König  hohe  Gewalt 
über  den  Papst  verliehen,  in  der  Periode 
der  vollen  Emanzipation  der  Kirche  aber 
hat  aus  diesem  Grundsatz  heraus  der 
Papst  einen  maßgebenden  Einfluß  auf 
Besetzung  des  deutschen  Königsthrons 
beansprucht. 

§  5.  Schon  in  der  Karolingerzeit  hatte 
sich  ein  bestimmtes  Zeremoniell  der  Kaiser- 
krönungen gebildet.  Der  König  hielt  auf 
weißem  Rosse  seinen  feierlichen  Einzug  in 
Rom.  In  der  Halle  vor  der  Peterskirche, 
sitzend  auf  goldenem  Sessel,  empfing  ihn 
der  Papst.  Erst  seit  Heinrich  V.  ist  be- 
zeugt, daß  bei  dieser  Gelegenheit  der  König 
die  Füße  des  Papstes  zu  küssen  hatte.  An 
der  Rechten  des  Papstes  ging  der  zu- 
künftige Kaiser  durch  die  eherne  Pforte 
bis  zum  unmittelbaren  Kircheneingang,  bis 
zur  silbernen  Pforte,  um  hier  dem  Papst  und 
der  römischen  Kirche  Versprechungen  zu 
geloben.  Sodann  wurde  die  Peterskirche  be- 
treten und  die  Salbung  und  Krönung  vor- 
genommen. Die  zuerst  bei  Königserhebun- 
gen angewandte  Salbung  ist  weder  i.  J.  800 
noch  bei  den  weltlichen  Krönungen  von  81 3 
und  817,  dagegen  schon  bei  den  vom  Papst 
nachträglich  vorgenommenen  Krönungen 
der  Kaiser  816  und  823  erfolgt  und  seit- 
dem mit  der  Krönung  verbunden  geblieben 
(s.  P  o  u  r  p  a  r  d  i  n  in  Le  Moyen  Age  1905, 
S.  113  ff.).  Schon  seit  Berengar  scheint  es 
üblich  gewesen  zu  sein,  den  zukünftigen 
Kaiser  vorher  unter  die  Kleriker  aufzu- 
nehmen. Wenn  der  Papst  nach  dem  Ver- 
lassen der  Kirche  das  Pferd  bestieg,  hatte 
der  Kaiser  die  Steigbügel  zu  halten  —  eine 
Bezeugung  der  Ehrfurcht  vor  dem  Stell- 
vertreter Christi,  von  der  zuerst  in  der 
Konstantinischen  Fälschung  und  im  Be- 
richt über  die  Begegnung  Pipins  mit  Ste- 


phan 754,  von  der  dann  seit  dem  Ende 
des  11.  Jahrhs.  wiederholt  die  Rede  ist. 
§  6.  Umständlich  war  der  Titel,  den 
Karl  d.  Gr.  angenommen  hatte:  Karolus 
Serenissimus  augustus  a  deo  coronatus  magnus 
paeificus  imperator  Romanum  gubernans 
imperium  qui  et  per  misericordiam  dei  rex 
Francorum  et  Langobardorum.  Ludwig  d. 
Fr.  führte  das  schlichte  imperator  augustus 
ein,  das  sich  einbürgerte  und  nur  unter  den 
Ottonen  allmählich  den  Zusatz  Romano  - 
rum  erhielt.  Oft  wurde  der  Monarch  caesar 
genannt  —  schon  seit  Jahrhunderten  hat- 
ten die  Germanen  den  römischen  Namen 
und  späteren  Beinamen  der  Imperatoren 
,, Caesar"  als  Herrscherbezeichnung  ent- 
lehnt: got.  kaisar,  ags.  cäsere,  ahd.  keisur, 
anord.  kiärr  (?  Detter-Heinzel,  Edda  2,  279) . 
Und  „Kaiser"  nannten  sich  später  in  den 
Urkunden  deutscher  Sprache  die  vom  Papst 
zu  Herren  des  Abendlandes  Gekrönten.  — 
S.  auch  Art.  Staatsverfassung. 

Waitz  DFG.  3,  79fr.;  6,  224fr.  W.  Sickel 
in  Mitt.  Inst.  f.  österr.  Gesch.  20,  1  ff.  und  in 
Hist.  Z.  82,  1  ff . ;  Kleinclausz  L' Empire 
Carolingien;  1902.  L  i  1  i  e  n  f  e  i  n  Anschauungen 
v.  Staat  u.  Kirche  im  Reiche  d.  Karolinger  \  1902. 
W.  Ohr  Karol.  Gottesstaat  in  Theorie  u.  Praxis. 
1902.  VV.  Ohr  Kaiserkrönung  Karls  d.  Gr. 
1904.  G.  Seeliger. 

Kaiserstuhl.  Thron  Kaiser  Karls  d.  Gr. 
im  Hoch-Münster  zu  Aachen.  Thronsessel 
aus  weißem  Marmor,  auf  der  Empore 
westlich  oberhalb  einer  Marmortreppe  auf 
vier  Marmorpfeilern  stehend,  an  der  Rück- 
seite tiefer  ein  Altar  mit  Schrein.  Der  Stuhl 
selbst  besteht  aus  fünf  weißen  Marmor - 
platten,  die  durch  vertieft  eingelegte  Bron- 
zestreifen mit  Nieten  zusammengehalten 
werden.  Die  Formen  sind  sehr  einfach,  nur 
die  Seitenlehnen  hohl  ausgeschweift. 

J.  Buchkremer  Der  Königstuhl d.  Aachener 
Pfalzkapelle;  Ztschr.  d.  Aachener  Gesch.  Vereins 
21, 135.  A.  Haupt  Monumenta  Germaniae  Archi- 
tectonica.     II.  Pfalzkapelle  zu  Aachen;  Leipzig 
1913;  pag.  29,  Abb.  55  u.  Taf.  XXII.       A.  Haupt. 
Kalender,     julianischer,    s.  Zeit- 
messung und  Datierung;   angelsäch  - 
s  i  s  c  h  e  r  ,  s.  Zeitmessung;  gotischer 
s.    ebenda;    immerwährender,    s. 
Ostern.     §  I.     Im  Mittelalter  wurden  die 
Kalender  nicht,  wie  heute,  für  ein  einzelnes 
Jahr  aufgestellt,  sondern  meist  so,  daß  sie 
für  jedes  Jahr  brauchbar  waren,  wenn  man 


KAAI2IA— KALK 


die  nötigen  Hilfsmittel  für  die  Bestimmung 
der  beweglichen  Feste  besaß.  Nicht  selten 
war  ihnen  daher  eine  Ostertafel  beigegeben. 
Sie  enthalten  nebeneinander  die  Tages  - 
buchstaben,  an  deren  Stelle  auch  wohl  die 
Ziffern  I — VII  treten,  die  Bezeichnung  der 
Monatstage  nach  dem  julianischen  Kalen- 
der und  die  in  der  betreffenden  Diözese 
gefeierten  Feste.  Unter  den  Heiligentagen, 
deren  Zahl  natürlich  im  Laufe  der  Jahr- 
hundertc immer  zunahm,  lassen  sich  ver- 
schiedene Schichten  unterscheiden.  Die 
<^roße  Mehrzahl  gehört  den  ältesten  Zeiten 
der  Kirche  an  und  enthält  eine  Menge  un- 
bedeutender Namen,  darunter  die  von  nicht 
wenigen  Personen,  deren  Existenz  zweifel- 
haft ist;  dann  kommen  eine  Anzahl  her- 
vorragender Kirchenfürsten  und  Kirchen- 
lehrer seit  dem  4.  Jahrh.  und  die  Heiligen 
der  Mönche,  endlich  die  Missionäre,  wel- 
chen die  Ausbreitung  des  Christentums  bei 
den  Germanen  verdankt  wird  und  die 
Märtyrer  aus  den  einzelnen  germanischen 
Volkern.  Bereits  in  dem  gotischen  Kalen- 
derfragment sind  die  Gedächtnistage  der 
gotischen  Märtyrer  verzeichnet. 

§  2.  Abgefaßt  sind  die  Kalender  fast  aus- 
nahmslos in  lateinischer  Sprache;  von 
Kalendern  in  germanischen  Sprachen  be- 
sitzen wir  aus  den  früheren  Jahrhunderten 
des  Mittelalters  außer  dem  gotischen  Bruch- 
stück nur  ein  angelsächsisches  poetisches 
Menologium  aus  dem  9.  Jahrh.,  das  doch 
nur  bedingt  als  Kalender  angesprochen 
werden  kann  (am  bequemsten  zugänglich 
bei  Grein,  Bibl.  der  ags.  Poesie  II  S.  I  ff.). 
Da  jedem  Ostcrtage  ein  anderer  Kalender 
der  beweglichen  Feste  entspricht,  so  be- 
gann man  allmählich  in  den  Klöstern  sich 
ein  Corpus  dieser  35  möglichen  Kalender 
anzulegen.  Abgedruckt  ist  eine  solche 
Sammlung,  die  auch  für  den  heutigen  Ge- 
brauch sehr  bequem  ist,  z.  B.  im  1.  Bande 
von  Grotefends  Zeitrechnung  und  in 
seinem  Taschenbuch  der  Zeitrechnung  des 
deutschen  Mittelalters  und  der  Neuzeit. 

§  3.  Neben  diesen  in  erster  Linie  für  Ge- 
lehrte bestimmten  Kalendern  gab  es  auch 
Bauernkalender,  wahrscheinlich 
ähnlich  angelegt  wie  die,  welche  noch 
heute  in  Kärnten  und  Steiermark  ge- 
druckt werden.  Am  genauesten  bekannt 
sind  die  nordischen  Runenkalender, 


doch  kennen  wir  auch  von  diesen  keinen, 
der  älter  wäre,  als  das  12.  Jahrhundert.  Es 
sind  immerwährende  julianische  Kalender, 
welche  in  Runen  auf  vier-  oder  sechsseitige 
Stäbe  oder  auf  fächerartig  zusammengefüg- 
te Holzplättchen  oder  auch  wohl  auf  Holz- 
tafeln  eingeritzt  sind.  Auf  der  einen  Seite 
(oder  dem  einen  Blättchen)  sind  die  365 
Tagesbuchstaben  verzeichnet,  nur  daß  an 
Stelle  der  Buchstaben  A  bis  G  die  sieben 
ersten  Runen  stehen.  Auf  der  nächsten, 
darunter  stehenden  Seite  des  Stabes  sind, 
gleichfalls  in  Runen,  die  goldenen  Zahlen 
angebracht,  und  zwar  jedesmal  unter  dem 
Tagesbuchstaben,  dessen  Datum  sie  im 
immerwährenden  Kalender  entsprechen. 
Auf  der  dritten  Seite,  oberhalb  der  Tages- 
buchstaben, sind  zunächst  über  diesen, 
wenn  ein  hohes  Fest  auf  sie  fällt,  ganze, 
wenn  ein  niederes  Fest  auf  sie  fällt,  halbe 
Kreuze  angebracht.  Über  diesen  Kreuzen 
stehen  dann  die  Symbole  der  Heiligen, 
deren  Fest  an  dem  betreffenden  Tage  be- 
gangen wird,  und  bestimmte,  allgemein  be- 
kannte Zeichen  für  die  anderen  Feste.  So 
wird  z.  B.  S.  Petrus  durch  einen  Schlüssel, 
S.  Katharina  durch  ein  Rad  bezeichnet, 
Jul  wegen  der  um  diese  Zeit  üblichen  Ge- 
lage durch  ein  Trinkhorn  usw.  Alle  älteren 
Runenkalender  beginnen,  der  Einrichtung 
des  nordischen  Jahrs  entsprechend,  entweder 
mit  dem  14.  Oktober  oder  mit  dem  14.  April. 
O.  VVormius  Fasti  Danici,  Hafniae  1643. 
E.  Schnipp el  in  den  Berichten  des  Olden- 
burger Landes  Vereins  f.  Altertumsk.  IV  (1883) 
S.  1  ff.  Rühl. 

KaXtsfa.  'Stadt'  in  der  Germania  magna 
des  Ptolemaeus  in  der  Nähe  der  Weichsel - 
quelle.  Mit  Kaiisch,  an  das  Z  e  u  ß  762 
dachte,  hat  der  Ort  kaum  etwas  zu  tun. 

R.  Mucli. 

Kalk.  §  1.  Ebenso  wie  das  Wort  ist 
die  Sache  dem  germanischen  Altertum  zu- 
nächst fremd.  (Tac.  Germ.  16:  ne  caemen- 
torum  quidem  apud  illos  aut  tegularum 
usus.)  In  ihm  wird  Lehmmörtel  verwendet, 
der  Kalk,  von  den  Römern  auf  die  Franken 
und  von  diesen  auf  die  Sachsen  übertragen, 
kommt  erst  in  spätsächsischen  Burgmau- 
ern und  Häusern  (Iburg  bei  Driburg,  Töns- 
berglager)  sowie  in  karolingischen  Königs - 
höfen  (Heisterburg,  Wittekindsburg  bei 
Rulle)  vor,  und  zwar  stark  mit  Sand  an- 


KAA0TKQNE2— KAMM 


gemengt  und  mit  dicken  Stücken  reinen 
Kalkes  durchsetzt  so  daß  er  sehr  wenig 
fest  ist  und  leicht  verwittert.    Schuchhardt. 

§  2.  Ums  Jahr  600  scheint  der  Steinbau 
und  damit  die  Anwendung  von  Kalk  in 
Deutschland  bekannt  gewesen  zu  sein; 
schon  die  Lautform  der  letzteren  Bezeich- 
nung (ahd.  kalk,  ags.  cealc)  deutet  auf  frühe 
Aufnahme  des  lateinischen  Wortes.  Im 
Ags.  kam  dafür  meistens,  im  Anord.  aus- 
schließlich ein  heimisches  Wort,  lim,  zur 
Verwendung  (vgl.  nengl.  Urne,  nnorw.  Um 
'Kalk'),  das  überhaupt  jedes  Bindemittel 
bezeichnen  konnte  und  ursprünglich  wohl 
—  wie  das  verwandte  ags.  läm,  d.  'Lehm'  — 
der  Name  einer  zum  Verkleben  dienenden 
Erdmasse  gewesen  ist,  wie  solche  bei  den 
alten  Flechtwerksbauten  benutzt  wurde. 
Wie  schon  in  den  Grabkammern  der  Stein- 
zeit die  Steine  bisweilen  in  Tonerde  lagerten, 
so  ist  in  der  Saga  des  ersten  norwegischen 
Königs  von  einem  Grabhügel  die  Rede, 
dessen  Steine  mit  Um,  d.  h.  Lehm,  ver- 
bunden waren  (Fms.  X  186:  sä  haugr 
var  hlafrinn  limi  ok  grjöti).  In  der  alt- 
nordischen Literatur  wird  der  Mörtel  nur 
in  Verbindung  mit  Steinkirchen,  Klöstern 
und  ausländischen  Burgen  genannt,  wie 
auch  Kalköfen  erst  spät  erwähnt  werden. 
Heyne  D.  Hausalt.  I.  84.  89.  163. 

Hjalmar  Falk. 

KaXouxwvs?.  K.  heißt  ein  Volk  in  der 
Germ,  magna  des  Ptolemaeus  II  11,  10, 
an  der  mittleren  Elbe  stehend.  Gewiß  ist 
Zeuß  112.  226  im  Recht,  sie  mit  den 
KaoöXxot  bei  Strabo  291,  KaöuXxot  292 
gleichzusetzen.  Man  darf  den  Stamm,  der 
aus  Anlaß  des  Triumphzuges  des  Germani- 
cus  genannt  wird,  also  auf  Seite  der  Cherus- 
ker stand,  wohl  in  deren  nächster  Umge- 
bung suchen.  Identität  mit  den  Fosi  liegt 
im  Bereich  der  Möglichkeit.  Der  Name  K. 
ist  noch  nicht  einleuchtend  gedeutet. 
Müllenhoff  nimmt  ZfdA.  9,  236  (DA. 
4)  553)  den  Anlaut  für  Vertretung  von  germ. 
h,  was  angesichts  des  doppelten  Beleges 
unwahrscheinlich  ist,  gelangt  übrigens  zu 
keiner  Erklärung. 

Calucones  ist  auch  der  Name  einer  Völ- 
kerschaft in  Raetien,  was  wohl  nur  eine 
zufällige  Übereinstimmung  ist.       r.  Much. 

Kaltwasserkur,  ein  in  griechisch-römi- 
scher  (hellenistischer)   Zeit  und  bes.   der 


Kaiserzeit  Roms  vielfach  der  Mode  unter- 
worfener, ärztlich  verschieden  beurteilter 
Heilfaktor,  war  auch  bei  den  alten  Ger- 
manen schon  im  Gebrauch,  namentlich  als 
Untertauchen  in  sehr  kalten  natürlichen 
(heiligen)  -Quellen.  Ob  das  kalte  Tauchbad 
der  Neugebornen,  von  denen  die  spätere 
Antike  (Soranos  u.  a.)  als  Germanenbrauch 
berichtet,  tatsächliche  Grundlage  hat,  ist 
nicht  bestimmt  zu  sagen  (s.  'Neugeborne'). 

Ob  die  Kaltwasserkur,  die  sich  Bischof 
Otto  von  Bamberg  gegen  unerträglich 
kalte  Füße  selbst  verordnet  (MGS.  XX 
767  Herbord  Vit.  Ott.  Ep.  Bab.  III,  39), 
aus  der  germanischen  oder  der  lateinischen 
Tradition  herzuleiten  ist,  bleibt  gleichfalls 
fraglich,  aber  alte  Volksüberlieferung  ist 
wohl  bestimmt  bei  der  Gewaltkur  eines 
kalten  Vollbades  von  einstündiger  Dauer 
mit  schlechtem  Ausgange  anzunehmen,  zu 
welcher  eine  Friesin  gegen  ihre  kontrakten 
Glieder  von  den  Frauen  ihrer  Umgebung 
beredet    wird  (MGS.  II  680). 

A.Martin  Dtsch.  Badewesen   1906,  S.  20  ff. 

M.  H  e  y  n  e  D.  Hausaitert.  III  202  f.     Sudhoff. 

Kamin.  Feuerstelle  an  einer  Wand  oder 
(meist)  in  einer  Ecke  mit  Rauchmantel  und 
Schornstein  darüber,  frühzeitig  in  besseren 
Gebäuden  üblich.  Im  Plan  für  St.  Gallen 
(820)  mehrfach  genannt  und  eingezeichnet. 
Auch  in  einem  Gedicht  des  Wandalbert 
(9.  Jh.)  bereits  als  höchst  gemütlich  ge- 
priesen. Vermutlich  aus  dem  10.  bis  II. 
Jh.  sind  solche  noch  vorhanden  auf  der 
Salzburg  (b.  Kissingen)  und  im  „Römer- 
turm" zu  Regensburg;  bei  ersteren  sind 
unten  Halbsäulchen  mit  Konsolen,  darauf 
Holzbalken,  die  den  Kaminmantel  tragen. 
Ähnlich  der  Kamin  im  Schlosse  Hohen - 
räthien  b.  Chur  11.  Jh.  Vielleicht  noch 
älter  (10.  Jh.)  ein  Kaminrest  im  Hohen 
Schwärm  b.  Saalfeld. 

Stephani      Wohnbau     I.    II     102.     503  fr. 

A.    Haupt    Älteste    Kunst  d.    Germ.;    Leipzig 

1908;  72.  125.  A.  Haupt. 

Kamm.  §  i.  Wenn  auch  gotisch  dem 
Worte  nach  unbezeugt,  ist  der  Kamm 
(anord.  kambr,  ags.  comb,  as.  camb  ahd. 
chamb,  kamb,  mhd.  kamp,  kam)  doch  alt- 
germanischer  Gebrauchsgegenstand.  >  Der 
gewöhnliche  geschnitzte  Holzkamm  fehlt 
in  den  Frühgräbern,  weil  er  verfault  ist; 
der  feinere  Bein-  oder  Metallkamm  findet 


KAMMER— KAMFIOl 


sich  später  recht  häufig  in  Gräbern,  in 
zweierlei  Gebrauchsform  (oft  doppelseitig) 
als  weitgezähnter  zum  Schlichten  und 
Strählen  des  langen  Haares  und  Bartes 
und  als  enggezähnter  Kamm  (heute  Staub - 
kämm)  zum  Reinigen  des  Haares,  auch 
vom  Ungeziefer,  besonders  der  Haarlaus 
und  ihrer  Eier  (Nisse,  ags.  knitu,  mhd.  niz), 
daher  durchweg  schlechthin  ungeniert  niz- 
kamp  genannt.  Oft  ist  beides  an  einem 
Kamm  vereinigt  und  wohl  obendrein  mit 
Schutzschalen  bedeckt,  zum  Darüberklap- 
pen,  manchmal  auch  mit  einem  Griff,  einer 
seitlich  sich  verschmälernden  Verlängerung. 
Li  nden  sc  h  midt  DA.  311 — 315.  Wein- 
hold Dtsch.  Frauen  II  294.  Heyne  D.  Haus- 
altert. III  65  fr.  77 ff. 

§  2.  Auch  der  Steckkamm  zum  Auf- 
stecken des  wallenden  Frauenhaares  be- 
gegnet in  den  Gräbern  der  german.  Frühzeit 
aus  Bein,  Bronze  und  Hörn,  oft  in  nicht 
unerheblicher  Länge;  der  hölzerne  Auf- 
steckkamm  ist  hier  ebenfalls  als  häufige 
Ergänzung  heranzuziehen. 

Vgl.    die   Lit.    zu   §  1    u.   S.  Müller  Nord. 

Altsk.  I  270;  II   104.  Sudhoff. 

Kammer.  §  I.  Das  älteste  germanische 
Wohnhaus  scheint  die  Teilung  in  Ge- 
mächer nicht  gekannt  zu  haben,  wie  auch 
das  Wort  „Kammer"  mit  dem  Steinbau 
durch  die  Römer  eingeführt  wurde.  Das 
gemeingermanische  Wort  „Koben"  hat  nur 
im  Ags.  und  Skand.  die  Bedeutung  eines 
durch  eine  Scheidewand  hergestellten  Ge- 
lasses, während  mhd.  kobe  'Stall,  Schweine- 
stall, Käfig,  Höhlung',  mnd.  kove  'Hütte, 
Häuschen,  Verschlag,  bes.  für  Schweine' 
bezeichnet.  Da  das  Wort  mit  griech.  fum] 
'Erdhöhle,  Kammer'  verwandt  ist,  wird 
es  wohl  ursprünglich  ein  Erdhaus  bezeich- 
net haben. 

§  2.  Die  altnordischen  Wohnhäuser,  be- 
sonders das  als  Küche  und  Schlafhaus 
dienende  eldhüs  und  in  späterer  Zeit  die 
Stube,  waren  häufig  mit  abgedielten  Ge- 
lassen versehen,  die  teils  zur  Aufbewahrung 
von  Speisevorrat  und  Hausrat,  teils  zum 
Schlafen  dienten;  s.  'S  c  h  1  a  f  z  i  mfm  e  r' 
und  'Stube'  (wo  auch  über  das  Ober- 
gelaß gehandelt  wird).  Die  Namen  dieser 
Vorratskammern  und  Schlafgelasse  waren 
klefi  (svefnklefi)  und  kofi,  ersteres  noch  im 
nördlichen  und  westlichen  Norwegen  und  in 


Jütland,  letzteres  im  südlichen  und  öst- 
lichen Norwegen  und  in  Schweden  ge- 
bräuchlich. Im  Angelsächsischen  ent- 
sprechen diesen  Namen  in  Form  und  Be- 
deutung die  Wörter  cleofa  (bedcleofa,  mete- 
cleofa,  hordcleofd)  und  cofa  (bedcofa).  Falls 
ersteres  aus  lat.  clibanus  'Backofen'  her- 
zuleiten ist  (und  ursprünglich  ein  den  Back- 
ofen enthaltendes  Nebengemach  bezeichnet 
hat),  wird  wohl  das  altnord.  klefi  aus  dem 
Angelsächsischen  stammen  (was  auch  mit 
dem  Vorkommen  des  Wortes  stimmt). 

V.Gudmundsson  Privatboligen  paa  Island 
191.  203.  K.  Rhamm  Ethnogr.  Beitr.  z.  germ.- 
slaw.  Altertumskunde  II  1  passim.  Heyne 
Hausalt.  I  39  f.  90  f.  Hjalmar  Falk. 

Kammin.  Kordulaschrein  im 
Dom  zu  K.  in  Pommern.  Eigentümlicher 
fast  wie  eine  Schildkröte  geformter  Kasten 
aus  verzierten  Platten  von  Eichhorn,  die 
mit  gravierten  Bronzespangen  und  Kanten 
zusammengefügt  sind;  offenbar  hochnordi- 
sche Herkunft,  vielleicht  10.  Jahrh.  Das 
Ornament  zeigt  Tiere  in  stilisiertem  Flecht- 
werk ganz  im  Charakter  ältester  norwegi- 
scher Ornamentik.  Ganz  übereinstimmend 
im  Charakter  mit  dem  Schmuckkästchen 
der  hl.  Kunigunde  aus  Bamberg  (jetzt 
München  Nat.-Mus.),  das  aber  flach  vier- 
eckig mit  gewölbtem  Deckel  ist. 

Stephani  Wohnbau  I  384.  E.  Prieß 
Der  Kordulaschrein  in  Kammin;  Denkmalpflege 
1902,  15.  96.  A.  Haupt  Älteste  Bank.  d. 
Germanen,  Leipzig  1908,  48,  Abb.  24. 

A.  Haupt. 
Kajxiroi.  §  I.  Bei  Ptolemaeus  II  11,  11 
sind  zwei  Reihen  germ.  Völker  unmittelbar 
an  der  Donau  durch  die  Namen  Flctpfxat 
Ka'[X7:ot  und  "ASpaßat  Ka'tx-ot  abgeschlossen. 
Es  handelt  sich  um  Doppelnamen,  die  wie 
Z uTjßot.  Ssixvwvss  oder  AotS-ftot  Boupot  zu 
beurteilen  sind.  Kotpitot  allein  werden  an 
anderer  Stelle  als  Nachbarn  der  'Paxaxai 
genannt. 

§  2.  Da  im  jüngeren  Griechischen  <x~ 
den  Lautwert  von  [iß  hat,  kann  Ka»x7:oi  auf 
lat.  Cambi  zurückgehen.  Um  so  näher  liegt 
dann  die  Anknüpfung  an  den  Namen  des 
niederösterr.  Flusses  Kamp,  Cambus  bei 
Einhart  Ann.  ad.  a.  791  (Pertz  I  177),  d.  i. 
kelt.  kambos  'curvus'.  Der  gleichbenannte 
bairische  Chamb,  ein  Nebenfluß  des  Regen, 
kommt,  weil  im  Gebiet  der  Naristen  ge- 
legen, weniger  in  Betracht.    Was  das  Ver- 


KANAOTON—  KANZLEIWESEN 


hältnis  des  Volks-  und  Flußnamens  be- 
trifft, ist  Isarci,  Sequani  neben  Isarcus, 
Sequana  zu  vergleichen.  Daß  der  Fluß- 
name  ein  keltischer  ist,  spräche  aber  noch 
nicht  für  das  Keltentum  der  Kafiirot;  wahr- 
scheinlicher, wenn  auch  nicht  ganz  sicher- 
gestellt, wird  dieses  durch  die  ungerm. 
aussehenden  Sondernamen  üapfxat  und 
"Aopaßai,  von  denen  der  erstere  mit  gall. 
lat.  parma  'runder  Schild'  identisch  zu 
sein  scheint.  Über  eine  geschichtliche 
Rolle  der  beiden  Völkchen  ist  nichts  be- 
kannt. R.  Much. 

KctvSouov.  'Stadt' in  der  Germ,  magna 
des  Ptolemaeus  südlich  vom  Westende  des 
MvjXißoxov  opo?,  wohl  kelt.  benannt;  vgl. 
ZfdA.  41,   133  f.  r.  Much. 

Kannen  aus  Bronze.  Gefäße  mit  Buckel- 
und  Relief  Verzierung  der  jüngeren  Hall- 
stattzeit,  im  Norden  importiert,  getrieben 
und  genietet;  s.  Bronzegefäße  §  3c.  —  Alt- 
griechische Fabrikate,  getrieben,  gegossen 
und  gelötet,  mit  reichem  Schmuckwerk; 
s.  Bronzegefäße  §  4a.  —  Alt-keltische  Fa- 
brikate mit  Ornamenten  im  La  Tene- 
Charakter;  s.  Bronzegefäße  §  5.  —  Italische 
Fabrikate  in  verschiedenen  Formengruppen 
aus  vorrömischen  und  kaiserzeitlichen 
Entwicklungsstufen;  s.  Bronzegefäße  §  6b. 
—  Germanische  Fabrikate  im  barbarischen 
Geschmack  der  nachrömischen  Zeit  aus 
Gräbern  der  Franken  und  Alamannen;  s. 
Bronzegefäße  §  7b.  —  Vgl.  auch  'Gieß- 
kanne'. Hubert  Schmidt. 

Kanonisches  Recht.  K.  R.  (ius  canoni- 
cum) ist  das  in  den  kirchlichen  Satzungen 
(canones),  nach  späterem  Sprachgebrauch 
das  im  Corpus  iuris  canonici  enthaltene 
Recht.  Als  solches  erscheint  es  zunächst 
nur  für  den  Christen  als  solchen  von  Be- 
deutung. Gleichwohl  hat  es  sich  in  allen 
germanischen  Staaten  zu  größerem  Ein- 
fluß emporgearbeitet,  teils  weil  die  Kle- 
riker eine  immer  ausgedehntere  Anwen- 
dung dieses  Rechts  auf  ihre  Rechtsver- 
hältnisse (auch  mit  Laien)  erreichten, 
teils  weil  sich  die  geistliche  Gerichtsbar- 
keit ständig  weiter  auf  Laien  erstreckte 
und  dieser  Gerichtsbarkeit  unterworfene 
Gegenstände,  wie  z.  B.  Ehen  und  Testa- 
mente, auch  materiell  dem  kanonischen 
Recht  gemäß  geregelt  wurden. 

v.  Schwerin. 


K  a  v  x  1 0 1  ß  1  c.  '  Stadt'  im  Süden  der  Germ, 
magna  des  Ptolemaeus,  in  den  'Atarefa 
oprt  gelegen.  Über  den  wohl  kelt.  Namen 
s.  ZfdA.  41,   133.  r.  Much. 

Kanzleiwesen.  §  1.  Das  Wort  Kanzler 
stammt  von  cancelli,  den  Schranken,  welche 
den  Raum  der  Beamten  von  dem  des  Pub- 
likums trennte,  cancellarii  scheinen  in 
römischer  Zeit  die  untergeordneten  Be- 
amten geheißen  zu  haben,  die  vor  den 
cancelli  standen  und  den  Verkehr  mit 
dem  Publikum  vermittelten.  Für  die  Zeit 
des  frühen  Mittelalters  pflegt  man  Kanzlei 
als  Bezeichnung  der  Behörde  zu  gebrauchen, 
die  für  die  Ausfertigung  der  Urkunden  zu 
sorgen  hatte. 

§  2.  Wie  die  Germanen  das  Urkunden - 
wesen  von  den  Römern  übernommen  hat- 
ten, so  auch  manche  Einrichtung  und  Be- 
zeichnung des  Kanzleiwesens.  Die  Beam- 
tennamen des  Mittelalters:  referendarii, 
scriniarii,  notarii,  cancellarii  sind  schon  in 
römischer  Zeit  bekannt.  Seit  dem  5.  Jahrh. 
begegnen  referendarii  als  hohe  Staats- 
beamte, die  beim  Kaiser  über  Petitionen 
aller  Art  Vortrag  zu  erstatten  und  die  Be- 
fehle an  die  ausführenden  Behörden  zu 
leiten  hatten.  Als  Expeditionsbehörden 
selbst  fungierten  vier  eigene  scrinia.  Weit 
verbreitet  war  der  Ausdruck  notarius  als 
Bezeichnung  für  die  Privatschreiber,  welche 
die  nolae  zu  schreiben  verstanden,  aber  auch 
für  eine  bestimmt  organisierte  Gruppe  der 
kaiserlichen  Beamten,  die  dem  primicerius 
notariorum  unterstanden.  Vielfache  An- 
wendung muß  endlich  auch  die  Bezeich- 
nung cancellarius  für  einen  untergeordneten 
Beamten,  besonders  im  Gericht,  besessen 
haben. 

§  3.  An  die  römischen  Verhältnisse 
knüpfen  die  der  Germanen  an.  Die  Ge- 
richtsschreiber der  Ribuarier  seit  dem  7. 
Jahrh.,  der  Alamannen  seit  dem  8.,  welche 
cancellarii  hießen,  stehen  wohl  mit  den  ver- 
breiteten römischen  Provinzialschreibern  in 
Verbindung.  Aber  bei  den  Germanen 
konnte  trotz  wiederholter  Anregungen  der 
Karolinger  das  provinzialeöffentlicheSchrei- 
beramt  nicht  recht  gedeihen.  Die  Anord- 
nungen Karls  d.  Gr.,  daß  in  jeder  Grafschaft 
öffentliche  Schreiber  [cancellarii)  anzustellen 
seien,  ist  kaum  allgemein  befolgt  worden. 
Nur    im    Westen    des    deutschen    Reichs 


KANZLEIWESEN 


leiteten  mitunter  die  cancellarii  der  älteren 
Zeit  zum  Kanzleiwesen  der  Fürstenhöfe 
hinüber.  Das  alte  öffentliche  Schreibertum 
hat  sich  im  9.  und  10.  Jahrh.  verflüchtigt. 
—  Anders  in  Italien.  Hier  haben  sich  von 
der  römischen  Zeit  her  die  provinzialen  und 
lokalen  Schreiber  erhalten,  die  Tabellionen 
in  der  Ro magna,  die  päpstlichen  Scriniare 
im  Römischen,  die  Notare  in  anderen  Ge- 
bieten. Sie  haben  dem  Bedürfnis  nach  ur- 
kundlichen Aufzeichnungen  im  geschäft- 
lichen Leben  genügt.  Manche  von  ihnen 
haben  sich  seit  dem  9.  Jahrh.  eine  kaiser- 
liche oder  königliche  Autorisation  zu  ver- 
schaffen gewußt,  es  treten  notarii  regales, 
nolarii  sacri  palatii  und  dergleichen  auf, 
es  bildet  sich  ein  öffentliches  Notariat,  es 
entsteht  später  unter  dem  Einflüsse  römi- 
scher Rechtsgedanken  die  Ansicht,  daß  die 
Ausübung  des  öffentlichen  Notariats  von 
der  Gewährung  des  Amts  durch  eine  der 
beiden  universellen  Mächte:  Kaiser  oder 
Papst,  abhängig  sei,  es  erscheint  der  pübli- 
cus  imperiall  auetoritate  notarius  oder  der 
publicus  apostolica  auetoritate  notarius  als 
öffentlich  berechtigte  Beurkundungsperson. 
Und  dieses  Notariat  ist  am  Ende  des  13. 
und  Anfang  des  14.  Jahrhs.  auch  auf 
deutschen  Boden  verpflanzt  worden. 

§  4.  In  welchem  Maße  in  den  auf  römi- 
schem Boden  begründeten  germanischen 
Reichen  wirkliche  Kanzleien  an  den  Höfen 
der  Monarchen  existierten,  ist  nicht  sicher 
zu  erkennen.  Am  Hofe  Theoderichs 
scheint  das  umständliche  Kanzleiwesen 
der  Kaiserzeit  bestanden  zu  haben.  Am 
Hofe  der  Langobarden  und  der  Mero- 
winger  finden  sich  Referendare  vor,  welt- 
liche Hofbeamte,  die  auf  verschiedenen  Ge- 
bieten, auf  finanziellen  und  militärischen, 
wirkten.  Mehrere  waren  nebeneinander 
tätig,  einer  aber  vermutlich  mit  der  Hut 
über  das  königliche  Siegel  betraut.  Unter- 
geordnete Beamte  (Notare)  schrieben  die 
Königsurkunden,  rekognoszierten  auch  seit 
697/98  mitunter  an  Stelle  eines  Referendars. 
Aber  kaum  waren  die  Kanzleiverhältnisse 
bestimmter  organisiert,  kaum  ist  eine  ge- 
schlossene Behörde,  ein  wirklich  ständig 
tätiges  Bureau  anzunehmen. 

§  5.  Die  Karolinger  hatten  schon  als 
Hausmeier  eigene  Kanzleibeamte.  Kein 
Personenwechsel  fand  statt,  als  Pippin  751 


zur  Königswürde  gelangte.  Aber  unter 
Pippin  ist  es  zu  einer  festeren  Ordnung  ge- 
kommen. Von  760  an  ist  ein  Vorstand  zu 
beobachten,  der,  geistlichen  Standes,  ohne 
feststehenden  Amtstitel  —  die  Bezeich- 
nungen archinotarius,  summus  notarius, 
archicancellarius  und  dergl.  begegnen  wech- 
selweise —  als  Leiter  des  Beurkundungs- 
geschäfts fungiert.  Schon  unter  Karl  d. 
Gr.  von  hohem  Ansehen,  stieg  der  „Kanzlei- 
vorstand", wie  wir  ihn  am  besten  neutral 
benennen,  mächtig  empor,  beteiligte  sich 
deshalb  seit  819  nicht  mehr  persönlich  am 
Schreibgeschäft,  überließ  wohl  auch  unter 
Ludwig  d.  Fr.  und  Lothar  I.  zeitweilig 
einem  der  Notare,  die  gewöhnlich  unter 
der  Bezeichnung  ihrer  geistlichen  Würde 
als  Diakone  und  Subdiakone  begegnen,  die 
eigentliche  Geschäftsführung,  ohne  daß  es 
indessen  zu  einer  dauernden  Dreistufung 
des  Kanzleibeamtentums:  Vorstand,  Ober- 
notar  und  Notare,  gekommen  wäre.  Natur- 
gemäß traten  verschiedene  hohe  Würden- 
träger und  Vertrauenspersonen  des  Monar- 
chen mit  der  Beurkundung  in  Verbindung, 
dürfen  aber  deshalb  nicht  als  Mitglieder 
der  Kanzlei  gelten.  So  auch  begreiflicher- 
weise besonders  häufig  der  Erzkapellan,  der 
Vorsteher  der  Kapelle  (s.  u.  Kapelle), 
der  als  Vorgesetzter  der  Hofgeistlichkeit 
ohnehin  in  gewissen  Beziehungen  zur  Kanz- 
lei stand.  Erst  unter  Ludwig  d.  D.  ist 
Abt  Grimald  von  St.  Gallen,  der  in  früheren 
Jahren  (833 — 837)  Kanzleivorstand  ge- 
wesen und  dann  zum  Erzkapellan  erhoben 
war,  im  Jahre  854  zeitweilig,  seit  860  dau- 
ernd zugleich  Chef  der  Kanzlei  geworden: 
die  leitenden  Stellungen  in  Kanzlei  und 
Kapelle  blieben  seitdem  vereinigt.  Und 
wie  schon  unter  Ludwig  d.  Fr.  die  steigende 
Bedeutung  des  Kanzleichefs  einem  der  No- 
tare zu  einer  dominierenden  Stellung  ver- 
holfen  hatte,  so  bewirkte  naturgemäß 
schließlich  die  Vereinigung  von  Kanzlei- 
leitung und  Erzkapellanat,  daß  ein  Zwi- 
schenamt zwischen  Erzkapellan  und  No- 
taren ins  Leben  trat:  868  nahm  der  Notar 
Eberhard,  der  schon  vorher  als  einziger 
Rekognoszent  der  Urkunden  fungiert  und 
sich  über  die  gewöhnlichen  Notare  erhoben 
hatte,  den  Titel  cancellarius  an.  Damit  ist 
eine  neue  und  schließlich  eine  dauernde 
Grundlage   der  Kanzleiverfassung  in  drei- 


10 


KANZLEIWESEN 


f acher  Abstufung  gewonnen  worden:  ein 
Erzkapellan,  ein  Kanzler,  mehrere  Notare. 
Denn  wurde  auch  diese  Organisation  unter 
Ludwigs  d.  D.  Söhnen  erschüttert,  wurde 
auch  unter  den  letzten  Karolingern  und  in 
den  ersten  Jahrzehnten  des  Deutschen 
Reichs  die  Bezeichnung  cancellarius  in  recht 
schwankender  Bedeutung  gebraucht,  so 
kehrte  man  im  Ostreich  doch  immer  wieder, 
dauernd  unter  Otto  I.  Mitte  des  10.  Jahrhs., 
zu  der  Ordnung  zurück,  die  im  letzten 
Regierungsjahrzehnt  Ludwigs  d.  D.  fest 
bestanden  hatte. 

§  6.  Als  zu  dem  deutschen  Reich  unter 
Otto  I.  als  zweites  regnum  das  italienische 
hinzukam,  wurde  eine  zweite  selbständige 
Kanzlei  am  Hofe  eingerichtet.  Und  ähnlich 
wurde  dann  nach  Ausdehnung  der  deut- 
schen Herrschaft  über  das  dritte  regnum, 
das  burgundische,  allerdings  erst  unter 
Heinrich  III.  und  nicht  als  wirklich  dau- 
ernd eingebürgerte  Einrichtung,  eine  bur- 
gundische Zentralbehörde  geschaffen.  Ten- 
denzen einer  Vereinigung  der  zwei  bzw. 
der  drei  Kanzleien  machten  sich  früh  gel- 
tend, schon  unter  Otto  III.  und  Hein- 
rich IL,  sind  indessen  erst  in  den  letzten 
Regierungsjahren  Heinrichs  V.  dauernd 
durchgedrungen:  ein  Kanzler  mit  einem 
Stab  untergebener  Notare,  über  ihm  drei 
Erzbeamte  als  nominell  oberste  Chefs  der 
Kanzlei,  mit  Beziehung  auf  Deutschland, 
Italien  und  Burgund. 

§  7.  Der  deutsche  Erzbeamte  hat  bis 
1044  zumeist  den  Titel  archicapellanus  ge- 
führt, während  der  italienische  und  ebenso 
der  burgundische  gewöhnlich  Erzkanzler 
hieß.  Auf  den  ersten  Erzkapellan,  der  zu- 
gleich die  Kanzleileitung  übernommen 
hatte,  auf  den  St.  Gallener  Abt  Grimald 
war  870  Erzbischof  Liutbert  von  Mainz  ge- 
folgt. Und  damit  ist  im  ostfränkischen 
und  im  späteren  deutschen  Reich  eine 
Verbindung  des  wichtigsten  zentralen 
Amts  mit  dem  Mainzer  Erzstuhl  ange- 
bahnt worden.  Freilich  ist  nach  Ludwig 
d.  D.  Tod  infolge  der  Dreiteilung  des 
ostfränkischen  Reichs  das  Erzkapellanat 
des  Mainzers  auf  einen  Teil  Ostfranziens 
beschränkt  worden  —  im  Reich  Karl- 
manns fungierte  zu  derselben  Zeit  dessen 
erster  geistlicher  Fürst,  der  Erzbischof 
von    Salzburg,    in    dem    Karls    aber    der 


Schwabenbischof  von  Augsburg.  Ja,  im 
Reiche  Karls  III.  ist  während  mehrerer 
Jahre  sogar  der  Grundsatz,  daß  ein 
Bischof  die  oberste  Kanzleileitung  inne- 
haben solle,  aufgegeben  und  einem  Em- 
porkömmling am  Hofe  die  Würde  des 
Erzkanzlers,  vielleicht  auch  die  des  Erz- 
kapellans  gegeben  worden.  Unter  Arnulf 
und  Ludwig  d.  K.  war  Erzkapellan  der 
Salzburger,  der  Metropolit  jenes  Reichs- 
teiles, auf  dem  der  Schwerpunkt  der  Königs - 
macht  dieser  letzten  Karolinger  ruhte.  Und 
er  blieb  es  auch  unter  Konrad,  der  nur  am 
Anfang  seiner  Regierung  den  Mainzer  vor- 
übergehend zum  Erzkapellan  bestellt  hatte. 
Aber  wie  Heinrich  I.  neue  Wege  der  Politik 
beschritt,  so  hat  er  von  Anfang  an  den  an- 
erkannt Vornehmsten  der  Bischöfe  seines 
Reichs,  den  Mainzer,  als  Erzkapellan  be- 
stimmt. Allerdings  erhoben  im  10.  Jahrh. 
nochmals  Andere  Ansprüche:  so  wurde 
der  Trierer,  der  im  selbständigen  König- 
reich Lothringen  895 — 900,  der  auch  in 
der  französischen  Zeit  des  Herzogtums 
(911 — 925)  als  Erzkanzler  fungiert  hatte, 
unter  Otto  I.  als  oberster  Kanzleichef  für 
Lothringen  neben  dem  Mainzer  anerkannt; 
so  ward  der  Salzburger,  der  unter  den  drei 
Regierungen  Arnulfs,  Ludwigs  und  Konrads 
Erzkapellan  des  Gesamtreiches  gewesen 
war,  von  945 — 953  in  Königsurkunden,  die 
sich  auf  Baiern  beziehen,  als  Erzbeamter 
angeführt;  sogar  der  Kölner,  einst  Erz- 
kapellan im  selbständigen  Königreich  Lo- 
thringen 895 — 900,  erschien  unter  Otto  I. 
einigemal  als  Erzbeamter.  Eine  Zer- 
pflückung der  Einheit,  eine  große  Gefahr 
für  die  Geschlossenheit  des  Kanzleiwesens 
drohte.  Otto  beseitigte  diese  Gefahr.  Als 
953  sein  Bruder  Bruno  Erzbischof  von  Köln 
und  als  954  sein  natürlicher  Sohn  Wilhelm 
auf  den  Erzstuhl  von  Mainz  erhoben  wurde, 
verstummten  die  Ansprüche  von  Trier  und 
Salzburg,  und  nach  dem  Tode  Brunos  965 
ward  Mainz  der  einzige  Erzkapellan.  Seit- 
dem verblieb  das  Erzamt  dem  Mainzer 
Stuhl,  bis  ans  Ende  des  alten  Reichs. 

§  8.  Das  italienische  Erzkanzleramt  be- 
fand sich  unter  den  Ottonen  in  der  Hand 
verschiedener  italienischer  Bischöfe.  Hein- 
rich IL,  der  anfangs  die  italienischen  Ge- 
schäfte in  der  deutschen  Kanzlei  erledigen 
ließ,  verlieh  es  nach  Errichtung  einer  be- 


KAPELLE 


ii 


sonderen  italienischen  Kanzlei  dem  deut- 
schen Bischof  von  Bamberg,  Konrad  II. 
aber  dem  Kölner  Erzstuhl,  dem  es  mit  Aus- 
nahme kurzer,  auf  besondere  Umstände 
zurückzuführender  Unterbrechungen  bis 
1806  verblieb.  Das  burgundische  Erz- 
kapellanat  endlich  gehört  im  1 1 .  Jahrh.  dem 
Bistum  Besangon,  im  12.  und  13.  dem  Erz- 
bistum Vienne  und  ist  erst  nach  dem  Inter- 
regnum an  Trier  gelangt.  —  Den  ständigen 
Einfluß  auf  die  Kanzleigeschäfte  hatten  die 
Erzkanzler  längst  verloren.  Als  tatsäch- 
liche Chefs  fungierten  die  Kanzler.  Ihre 
Wirksamkeit  reichte  schon  im  10.  Jahrh. 
über  das  Beurkundungswesen  weit  hinaus, 
sie  sind  später  die  wichtigsten  Beamten  des 
Kaisers,  ja  geradezu  Träger  der  kaiserlichen 
Politik  geworden. 

§  9.  Von  einer  Kanzlei  der  geistlichen 
und  weltlichen  Großen  Deutschlands  im 
ersten  Jahrtausend  unserer  Zeitrechnung 
kann  füglich  nicht  gesprochen  werden. 
Einzelne  Schreiber  besorgten  gewisse  Ge- 
schäfte, einer  der  Hof-  und  Hausgeist- 
lichen, ein  Kapellan;  aber  von  einem  orga- 
nisierten Schreibbureau  ist  im  frühen  Mittel- 
alter nichts  zu  bemerken.  Die  Graf- 
schaftsschreiber, die  Karl  d.  Gr.  überall  ein- 
gesetzt zu  sehen  wünschte,  verschwanden 
nach  Auflösung  des  Karolingischen  Welt- 
reichs; den  Germanen  fehlte  noch  das  Ver- 
ständnis für  den  Wert  des  Urkunden - 
wesens.  Und  als  das  intensivere  Verkehrs- 
und Gemeinschaftsleben  der  deutschen 
Kaiserzeit  aus  eigener  Entwicklung  heraus 
das  begehrte,  was  die  Karolinger  den  ger- 
manischen Stämmen  vergebens  zu  geben 
gesucht  hatten,  als  die  cartae  divisae,  die 
Kerbzettel,  die  sogen,  chirographa  für  be- 
weiskräftige Fixierung  von  Verträgen  wei- 
tere Verbreitung  und  als  etwas  später  die 
besiegelten  Privaturkunden  ihre  große  Be- 
deutung zu  gewinnen  begannen,  da  waren 
es  anfangs  vornehmlich  die  Empfänger, 
welche  die  Urkunden  von  beliebigen  Schrei- 
bern verfassen  und  schreiben  ließen.  Erst 
das  spätere  Mittelalter,  besonders  die  Peri- 
ode seit  dem  13.  Jahrh.,  hat  zur  Organi- 
sation wirklicher  Kanzleien  an  geistlichen 
und  weltlichen  Fürstenhöfen  und  zugleich 
auch  in  den  deutschen  Städten  geführt. 
Vgl.  auch  Art.  'Hofämter'. 

H.  Bresslau  Handbuch  d.  Urkundcnlchrc  I. 


2.  Aufl.  1912.  Erben,  S  chmi  tz-Kallen- 
b  e  r  g,  Redlich  Urkundenlehre  I  (Erben, 
Kaiser-  und  Königsurkunden  des  MA.  1907); 
III  (Redlich,  Die  Privaturkunden  des  MA. 
1911).  G.  Seeliger  Erzkanzler  u.  Reichs- 
kanzleien 1889.  H.  Brunner  Zur  RG.  der 
röm.  u.  germ.  Urkunde;  1880.  H.  Stein- 
acker  Lehre  v.  d.  Nichtkönigl.  Urk.,  in  Meisters 
Grundr.  der  Geschichtswiss.  I.  G.  Seeliger. 

Kapelle.  §  1 .  Im  fränkischen  Reich,  u.  zwar 
nachweisbar  in  der  2.  Hälfte  des  6.  Jahrhs., 
genoß  die  capella  S.  Martini,  d.  i.  das  Ober- 
gewand des  heil.  Martin  von  Tours,  be- 
sondere Verehrung.  Im  Anschluß  an  die 
Legende,  daß  Martin  noch  als  römischer 
Kriegsmann  zu  Amiens  den  als  frierenden 
Bettler  auftretenden  Christus  mit  der 
Hälfte  seines  Mantels  beschenkt  habe,  ist 
dieser  Kultus  zur  Ausbildung  gelangt.  Die 
capella  saneti  Martini  wird  zum  fränkischen 
Nationalheiligtum,  das  die  merowingischen 
Könige,  das  später  die  Karolingischen  Haus  - 
maier  und  Monarchen  mit  sich  führten,  im 
Frieden  und  im  Kriege,  das  mit  den  ande- 
ren Reliquien  in  den  Oratorien  der  jewei- 
ligen Pfalzen  aufbewahrt  wurde.  Wreil  die 
capella  S.  Martini  als  wichtigstes  Heilig- 
tum des  Hofes  galt,  deshalb  konnte  die 
Bezeichnung  capella  für  die  am  Hofe  be- 
findlichen Reliquienschätze  überhaupt,  ja 
für  die  bei  gottesdienstlichen  Handlungen 
am  Hofe  verwandten  Heiligtümer  ge- 
braucht werden.  Und  darum  wird  das  Wort 
capella  auch  auf  den  Ort  der  regelmäßigen 
Aufbewahrung  bezogen:  die  Oratorien  der 
Pfalzen  wurden  Kapellen  genannt.  Schon 
früh  muß  das  der  Fall  gewesen  sein, 
denn  in  der  2.  Hälfte  des  8.  Jahrhs.  be- 
gegnen in  diesem  Sinne  nicht  nur  Kapellen 
in  kgl.  Pfalzen,  sondern  auch  an  Orten, 
die  zu  den  Pfalzen  des  Königs  in  keiner 
Beziehung  mehr  standen  und  höchstens 
einst  direkt  oder  indirekt  zum  Fiskus  ge- 
hört hatten.  Seit  dem  Anfang  des  9.  Jahrhs. 
ist  selbst  von  dieser,  mitunter  nur  vagen 
Beziehung  zum  Königsgut  wenig  zu  be- 
merken und  die  Verwendung  des  Wortes 
Kapelle  als  Bezeichnung  eines  Gotteshauses 
allgemein.  Allerdings  schon  damals  in  der 
charakteristischen  Beschränkung,  die  bis 
zum  heutigen  Tage  zu  beobachten  ist.  Die 
Oratorien  der  Pfalzen  waren  ja  der  Natur 
der  Sache  nach  nicht  große  Tauf-  und 
Pfarrkirchen,    sondern    kleinere    Gebäude, 


12 


KAPELLE 


die  den  kirchlichen  Bedürfnissen  des  Mon- 
archen und  seiner  nächsten  Umgebung  zu 
genügen  hatten.  Und  obschon  manche 
dieser  Pfalzkapellen,  so  vor  allem  die 
Aachener,  später  eine  große  Ausdehnung 
erlangten,  mit  ihren  zahlreichen  Klerikern 
zu  einem  gewaltigen  Kollegiatstift  ge- 
worden waren,  so  hat  die  ausgedehnte  An- 
wendung capella  auf  Gotteshäuser  doch  an 
die  einstigen  kleinen  und  internen  Ora- 
torien angeknüpft.  Im  Jahre  829  wurden 
die  aediculae,  quas  usus  inolitus  capellas 
apellat  gegenübergestellt  den  basüicae  deo 
dicatae  ad  missarum  celebratarum  audien- 
dum.  Im  Sinne  von  kleinen,  besonders 
Herrschaftshöfen  zugehörigen,  nicht  dem 
regelmäßigen  Kult  der  Pfarrgemeinden 
dienenden  Gotteshäusern  oder  von  einzel- 
nen Sonderteilen  einer  großen  Kirche  ist 
sodann  das  Wort  ,, Kapelle"  erhalten  ge- 
blieben. —  Einer  viel  späteren  Zeit  gehörte 
die  Übertragung  des  Ausdrucks  auf  musi- 
kalische Einrichtungen  an,  die  ursprüng- 
lich mit  den  Kapellen  als  Gotteshäusern 
zusammenhingen.  / 

§  2.  Aber  von  der  capella  S.  Martini 
ging  noch  eine  andere  Entwicklung  aus. 
Capellani  wurden  jene  Geistlichen  benannt, 
die  das  Nationalheiligtum,  ja  die  überhaupt 
die  Reliquien  des  Königshofes  zu  bewachen 
hatten,  Capellani  hießen  sodann  die  an  den 
Pfalzkapellen  angestellten  Geistlichen, 
schließlich  die  mit  Kapellen  in  weiterer 
Bedeutung  überhaupt  verbundenen  Kle- 
riker. In  älterer  Zeit  nannte  man  daher 
nur  kgl.  Hofgeistliche  capellani,  dann  die 
der  Königin  und  der  Mitglieder  des  könig- 
lichen Hauses,  ferner  —  nachweislich  seit 
der  2.  Hälfte  des  9.  Jahrhs.  —  die  der  geist- 
lichen und  weltlichen  Fürsten,  endlich  spä- 
ter niedere  Kleriker  verschiedenster  Art. 
Ferner  ist  zu  beachten:  capella  hieß  die 
Vereinigung  der  capellani,  der  Hof  geist- 
lichen, die  capella  wurde  zu  einer  wichtigen 
Institution  des  Königshofes. 

§  3.  Die  älteren  Karolinger  haben  den 
Pfalzklerus  bestimmter  organisiert.  Zwar 
kommt  schon  in  der  Merowinger-Zeit  ein 
Abt  des  königlichen  Oratoriums  vor,  aber 
ein  Vorsteher  der  am  Hofe  tätigen  Ka- 
pellane begegnet  erst  seit  Pippin  und  ist 
vielleicht  erst  nach  Pippins  Thronbestei- 
gung 751  bestellt  worden.    Er  heißt  Pfalz - 


kaplan  capellanus  palatii  nostri,  er  wird 
auch  custos  capellae,  sanctae  capellae  primi- 
cerius  und  ähnlich  genannt.  Er  ist  schon 
unter  Pippin  und  Karl  ein  Mann  von  hohem 
Ansehen  —  hatte  er  doch  für  die  utilitates 
ecclesiasticae  in  weitem  Sinne  zu  sorgen,  er 
steigt  vollends  zu  einer  beherrschenden 
Stellung  unter  Ludwig  d.  Fr.  empor.  Abt 
Hilduin  von  Saint-Denis,  seit  819  Haupt 
der  Kapelle,  wird  als  der  Erste  der  Hof- 
kleriker bezeichnet,  er  führt  nicht  mehr  den 
einfachen  Titel  seiner  Vorgänger  capellanus, 
er  läßt  sich  sacri  palatii  summus  capellanus 
nennen,  zuletzt  auch  archicapellanus.  Und 
dabei  bleibt  es  in  der  Folgezeit.  Der  Titel 
apocrisiarius,  den  Hincmar  in  seiner  Schrift 
de  ordine  palatii  den  Vorstehern  der  Hof- 
kapelle  beilegt,  ist  nur  einmal  von  Karl 
dem  Kahlen  in  Verbindung  mit  dem  des 
summus  capellanus  gebraucht  worden,  er 
weist  auf  den  päpstlichen  Vikariat  hin  und 
zeigt  die  bestimmte  Tendenz  des  Reimser 
Erzbischofs,  die  Erzkapellane  als  die  natür- 
lichen Stellvertreter  der  Päpste  erscheinen 
zu  lassen. 

§  4.  Die  Hofkapelle  mit  dem  Erzkapellan 
an  der  Spitze  bildete  im  9.  Jahrh.  eine  In- 
stitution von  weitreichender  Bedeutung.  Sie 
war  gewissermaßen  derMittelpunkt  des  kirch- 
lichen und  des  geistigen  Lebens  im  ganzen 
Reiche.  Der  Erzkapellan  als  der  wichtigste 
Ratgeber  des  Monarchen  hatte  Einfluß  auf 
Besetzung  der  höchsten  kirchlichen  Pro- 
vinzialstellen,  die  Kapellane  selbst  eine  ge- 
wisse Anwartschaft  auf  einträgliche  und 
einflußreiche  Stellen.  Diakone,  Subdia- 
kone,  Presbyter  begegnen  unter  den  Kapel- 
lanen, einigemal  wird  eines  Archidiakons 
gedacht,  Walafrid  Strabo  vergleicht  die 
capellani  minores  mit  den  königlichen  Vas- 
sen,  den  besonderen  Gehilfen  auf  dem  Ge- 
biete des  Krieges  und  der  weltlichen  Ver- 
waltung. Eine  Institution  großen  Stils, 
zugleich  aber  eine  Institution,  die  dem  ge- 
schlossenen hierarchischen  System  der 
Kirche  widersprach,  eine  Behörde,  die  über 
die  normalen  Ordnungen  der  Kirche  hin- 
weg das  kirchliche  Leben  beeinflußte.  Die 
Bischöfe  wandten  sich  daher  gegen  die  Hof - 
kapelle  und  suchten  829  deren  Abschaffung 
zu  erlangen.  Aber  vergebens.  Die  Hof- 
kapelle blieb,  sie  verlor  nur  den  Gegen- 
satz zum  Episkopalsystem. 


KAPITEL 


13 


§  5.  Im  9.  Jahrh.  ist  eine  innige  Verbindung 
mit  der  Kanzlei  hergestellt  worden.  Be- 
ziehungen hat  es  zwar  von  jeher  gegeben. 
Waren  doch  die  karolingischen  Kanzlei  - 
beamten  Geistliche.  Vielleicht  standen  sie 
alle  als  solche  unter  dem  Erzkapellan,  jeden- 
falls sind  manche  von  ihnen  Kapellane  ge- 
wesen. Dazu  die  überragende  Stellung  des 
Erzkaplans,  der  gleich  anderen  hohen  Hof- 
beamten,  ja  der  Natur  der  Sache  nach  mehr 
als  diese,  Einfluß  auf  die  materielle  Be- 
handlung höfischer  Akte  besaß,  der  als 
Übermittler  des  Beurkundungsbefehls,  auch 
des  Fertigungsbefehls  in  der  Kanzlei  fun- 
gierte. Unter  Ludwig  d.  D.  wurde  ihm  die 
Kanzleileitung  übertragen  (s.  Kanzlei). 
Und  seit  870  galt  in  der  Hauptsache  der 
Grundsatz,  daß  das  Erzamt  in  Verbindung 
stehe  mit  dem  ersten  Bistum  des  Reiches. 
Wie  dadurch  der  Erzkapellan  die  ständige 
Wirkung  auf  die  Kanzlei  einbüßen  mußte, 
so  auch  auf  die  Kapelle.  Der  Mainzer,  der 
schon  vorher  häufig  den  Titel  Erzkanzler 
statt  Erzkapellan  geführt  hatte,  begnügte 
sich  seit  1044  definitiv  mit  dem  Erzkanzler- 
titel. Ob  einer  der  Kapellane,  ob  vielleicht 
der  Kamtler  als  Stellvertreter  des  abwesen- 
den Erzbeamten  wirklicher  Chef  der  Kapelle 
geworden  war,  wissen  wir  nicht. 

§  6.  Die  Kapelle  spielt  noch  in  der  deut- 
schen Kaiserzeit  eine  gewichtige  Rolle.  Ihr 
gehören  Leute  an,  die  zu  den  verschieden- 
artigsten und  zu  recht  weltlichen  Ge- 
schäften verwendet  wurden,  als  Königs- 
boten in  Italien,  als  Gesandte,  sogar  als 
Vorbereiter  militärischer  Aktionen,  sie  ist 
der  Mittelpunkt  des  recht  weltlichen  Ge- 
bahrens  der  Hofgeistlichkeit  und  daher  für 
Männer  strenger  Richtung  ein  Objekt  des 
Angriffs;  sie  ist  den  Mitgliedern  vielfach 
Vorschule  und  Vorstufe  für  Erlangung 
hoher  kirchlicher  Ämter.  Später  wurde  das 
Kapellanat  immer  häufiger  verliehen,  auch 
an  solche,  wie  z.  B.  an  Mönche  von  Monte 
Cassino,  deren  Anwesenheit  am  Hofe  über- 
haupt nicht  zu  erwarten  war.  Damit  hat 
sich  die  Einheit  und  Geschlossenheit  der 
Organisation  mehr  und  mehr  verflüchtigt. 
Die  Kanzlei  auf  der  einen  Seite,  die  ver- 
schiedenen besonderen  kirchlichen  und 
weltlichen  höfischen  Institutionen  auf  der 
anderen  Seite  haben  in  späterer  Zeit  die  Kle- 
riker des  Hofes  in  anderer  Weise  organisiert. 


G.  VVaitz  D.  V.  G.  3,  516fr.;  6,  337fr. 
YV.  Lüders  Cape  IIa.  Die  Hof kap  eile  der  Karo- 
linger bis  zur  Mitte  des  9.  Jahrh.  (Arch.  f. 
Urkundenforsch.  II.  1908.  S.  1  ff.)      G.  Seeliger. 

Kapitel.  §  1.  Das  Wort  capitidum  be- 
zeichnete in  der  Kirche  zunächst  wie  über- 
all einen  Abschnitt  und  zwar  im  besonderen 
einen  solchen  der  Regula  Chrodegangi,  dann 
den  Raum,  in  dem  sich  die  Geistlichen  zu 
ihrer  Vorlesung  versammelten,  endlich  die 
Versammelten  selbst.  Deren  Zusammen- 
kunft aber  hatte  ihren  Grund  in  dem  ge- 
meinsamen Leben  (vita  communis),  das 
unter  den  an  einer  Kirche  befindlichen 
Geistlichen  vereinzelt  schon  vor,  in  weite- 
rem Umfange  seit  dem  8.  Jahrh.  im  Fran- 
kenreiche statthatte  und  zuerst  um  760  von 
Bischof  Chrodegang  von  Metz  durch  die 
zunächst  für  Metz  bestimmte,  aber  bald 
weiter  verbreitete  Regula  Chrodegangi, 
dann  816  durch  die  Synode  von  Aachen 
(institutio  canonicorum)  geregelt  wurde. 
Als  vitacanonica  hat  sich  dieses  Zusammen- 
leben der  dann  nachdem  sie  verzeichnenden 
canon  als  canonici  benannten  Geistlichen 
von  der  vita  regularis,  dem  regulariter  vivere, 
vor  allem  dadurch  unterschieden,  daß  es 
ohne  Einfluß  auf  Vermögensfähigkeit  und 
Vermögensbesitz  und  auf  die  Verschieden- 
heiten des  ordo  war.  Doch  ist  zu  beach- 
ten, daß  im  Frankenreich  und  anderwärts 
auch  eine  vita  regularis  unter  den  Geist- 
lichen einer  Kirche  vorkommt,  so  daß  diese 
also  reguläres,  nicht,  wie  meist,  saeculares 
sind.  Die  wirtschaftliche  Grundlage  der 
vita  canonica  war  die  mensa  canonicorum. 

§  2.  Zunächst  für  die  Kleriker  an  der 
bischöflichen  Kirche  bestimmt,  ist  die  vita 
canonica  seit  dem  8.  Jahrh.  auch  an  anderen 
größeren  Kirchen  übernommen  worden. 
Damit  ist  der  Unterschied  zwischen  dem 
Dom-  oder  Kathedralkapitel  (auch  Dom- 
stift) und  dem  Stift-  oder  Kollegiatkapitel 
gegeben.  An  beiden  war  die  Zahl  der 
Geistlichen  an  sich  unbeschränkt.  Sie  be- 
stimmte sich  aber  sowohl  nach  dem  Bedarf, 
als  auch  nach  dem  Vermögen  und  den  Ein- 
künften der  Kirche,  aus  denen  die  Kanoni- 
ker (Domherren,  Stiftsherren,  anorw.  kors- 
broed'r,  kanökar)  zu  erhalten  waren.  An 
der  Spitze  steht  in  den  Domkapiteln  der 
Bischof,  vertreten  und  unterstützt  vom 
Arc'hidiakon,  dem  nach  der  Aachener  Regel 


14 


KAPITULARIEN 


für  alle  Kapitel  der  praeposüus  entspricht, 
der  Probst  (aschw.  adän.  prövcest,  anorw. 
pröfasti,  dazu  pröfastdoemi).  Dieser  wird  mit 
anderen  Inhabern  hervorragender  Stellen 
(dignüas,  praelatura),  nämlich  dem  später 
neben  dem  Propst  oder,  wenn  dieser  fehlt, 
dem  selbst  an  der  Spitze  stehenden  decanus 
(früher  archipresbyter),  dem  cantor,  scolasti- 
cus,  camerarius  u.  a.  als  praelatus  be- 
zeichnet (s.  Archidiakon).  —  Die  Dom- 
kapitel haben  unter  Verdrängung  der 
übrigen  Geistlichen  und  als  Nachfolger 
des  alten  presbyterium  Einfluß  auf  die 
Verwaltung  der  Diözese  erlangt  und,  so- 
weit eine  Bischofswahl  erfolgte,  diese 
vorgenommen. 

§  3.  Wie  im  Frankenreich  finden  sich 
Kapitel  auch  in  anderen  germanischen 
Staaten.  So  seit  dem  II.  Jahrh.  in  Däne- 
mark, wo  zwei  (Odense  und  Borglum)  eine 
vita  regularis  pflegten,  wie  spätestens  seit  dem 
13.  Jahrh.  in  Schweden  (zuerst  Linköping 
ca.  121 5;  aber  hier  keine  Kollegiatkapitel) 
und  Norwegen;  in  diesen  Ländern  vielleicht 
auf  Anregung  des  Kärdinallegaten  Nicolaus 
von  Albano  ca.  1152,  während  auf  Island 
und  den  Schatzlanden  mit  Ausnahme  der 
Orkneyjar  und  der  Sudreyjar  das  Kapitel 
fehlt.  Mit  der  Errichtung  der  ersten 
Bischofssitze,  noch  ins  6.  Jahrh.  zurück- 
reichend, erscheinen  die  Kapitel  (ags.  gced, 
hiered)  in  England. 

Hinschius  Kirchenrecht  II  49  ff.  Stutz 
Kirchenrecht  306,  308,  333.  VVerm  inghof  f 
Verfassungsgesch.  d.  deutschen  Kirche  im  MA. 
22,  143  ft.,  150fr.  Schaefer  Pfarrkirche  u. 
Stift  im  deutschen  Mittelalter.  Makower  Ver- 
fassung d.  Kirche  in  England  310 f.  Lieber- 
mann Gesetze  II  2,352.  Jergensen  Fore- 
Icesninger  266 f.  Helveg  De  dans/ce  Dotn- 
hapitler.  Maurer  Forlesungen  II  173  fr*. 
Lundquist  Bidrag  dill  kännedom  om  de 
svenska  Domkapitlen  ufider  Medeltiden  (1897). 
Hildebrand  Sveriges  Medeltid  III  1 36 ff. 
Nord  ström  Bidrag  I  231  ff;  236  ff.  Reuter- 
d  a  h  1  Swenska  kyrkans  historia  II  63 1 . 

v.  Schwerin. 

Kapitularien.  §  1.  Unter  Pippin  ist  zu- 
erst die  Rede  von  distincta  capitula  subter 
inserta  (Mon.  Germ.  Capitul.  I  Nr.  14  v.  J. 
755),  unter  Karl  i.  J.  779  von  einem  capi- 
lulare,  das  auf  einer  Reichsversammlung 
beschlossen  wurde  (Capit.  Nr.  20).  Seit- 
dem ist  es  üblich,  die  in  Einzelkapitel  ge- 


gliederten karolingischen  Verordnungen 
und  Gesetze  Kapitularien  zu  nennen, 
eine  Bezeichnung,  die  von  der  neueren 
Forschung  auf  die  fränkischen  Einzel - 
erlasse  in  weitem  Umfang  angewendet 
wird.  Wichtigere  Kapitularien  sind  oft  auf 
einer  Reichsversammlung  beschlossen  wor- 
den, andere  vom  König  aus  eigener  Macht- 
vollkommenheit allein  erlassen.  Ihre  Nor- 
men beziehen  sich  auf  die  verschiedensten 
Verhältnisse,  auf  kirchliche  und  weltliche, 
auf  Straf-,  Privat-  und  Prozeßrecht,  auf 
Staats-  und  Verwaltungsrecht;  Bestim- 
mungen, die  altes  angestammtes  Volksrecht 
aufheben,  verändern  oder  erklären  sollten, 
die  demnach  dauernde  Geltung  beanspru- 
chten, begegnen  ebenso  wie  auf  der  anderen 
Seite  Normen,  die  nur  vorübergehend  eines 
oder  mehrerer  Beamten  Verhalten  regeln 
wollten.  Die  Mannigfaltigkeit  der  in  den 
Kapitularien  auftretenden  Bestimmungen 
ist  charakteristisch.  Der  große  Reichtum, 
zugleich  auch  die  Regellosigkeit  des  staat- 
lichen Wirkens  dieser  Zeit  tritt  in  ihnen 
!   besonders  deutlich  hervor. 

§  2.  Wohl  hat  der  Staat  das  steigende 
Bedürfnis  nach  einer  gesetzlichen  Fixierung 
des  Rechts  auch  in  großzügiger  Weise  zu  be- 
friedigen gesucht  durch  Aufzeichnung  des 
ungeschriebenen  Stammesrechts  und  durch 
Erneuerung  älterer  Kodifikationen  (Leges, 
Volksrechte),  aber  daneben  ging  eine  Fort- 
bildung des  Rechts  durch  Erlaß  zahlreicher 
Einzelvorschriften,  eben  der  Kapitularien, 
einher.  Und  dabei  wurden  Gesetze,  Verord- 
nungen, schlichte  Verwaltungsnormen 
grundsätzlich  nicht  geschieden.  Jenach  den 
individuellen  Bedürfnissen,  je  nach  den  An- 
regungen, die  der  Zentralstelle  desReichs  und 
besonders  dem  Reichstag  geboten  wurden, 
wurden  Normen  zusammengestellt:  im  sel- 
ben Kapitular  erscheinen  Verfügungen  der 
verschiedensten  Art.  Handelte  es  sich  frei- 
lich darum,  ein  bestimmtes  Volksrecht  zu 
ergänzen  oder  zu  berichtigen,  dann  wurden 
die  betreffenden  Bestimmungen  in  einem 
besonderen  Kapitulare  zusammengestellt. 
Auch  dann,  wenn  eine  Reichsversammlung 
umfassende  legislatorische  und  verwaltungs  - 
ordnende  Wirksamkeit  entfaltet  hatte, 
wurde  die  Menge  verschiedenartiger  Be- 
stimmungen in  mehrere  Einzelkapitularien 
geteilt  und  gleichartige  in  besonderen  Ver- 


KÄRI— KARLSPFUND,  KARLSLOT 


15 


Ordnungen  zusammengestellt.  So  wurden 
begreiflicherweise  die  capitula  ecclesiastica 
von  den  capitula  mundana  häufig  gesondert, 
aber  nicht  stets,  nicht  notwendig,  und  vor 
allem:  die  Bedeutung  der  Einzelbestim- 
mungen blieb  an  sich  gleich,  ob  sie  in  Ge- 
sellschaft gleichartiger  oder  verschieden- 
artiger Normen  auftrat.  So  wurden  auch 
mitunter,  nicht  häufig,  jene  Normen  in  be- 
sonderer Verordnung  zusammengefaßt,  die 
sich  auf  die  in  den  alten  Leges  behandelten 
Materien  bezogen.  Als  i.  J.  819  eine  Reichs- ' 
Versammlung  großen  legislatorischen  Stoff 
bewältigt  hatte,  wurden,  wie  es  im  Pro- 
oemium  heißt,  die  auf  kirchliche  Verhält- 
nisse bezüglichen  Vorschriften,  wurde  so- 
dann quid  in  legibus  mundanis  addenda  und 
quid  in  capitulis  inserenda  getrennt  aufge- 
zeichnet. Und  dem  entsprechend  wurden 
besondereKapitularien herausgegeben :  I . ca- 
pitida  proprie  ad  episcopos  vel  ad  ordines 
quosque  ecclesiasticos  pertinentia  (Capit. 
Nr.  138);  2.  capitula  quae  legibus  addenda 
sunt  (C.  139);  3.  capitula  quae  per  se  scri- 
benda  sunt  (C.  140);  zu  denen  sich  hinzu - 
geselltc  4.  capitula  praecipue  ad  legationem 
missorum  pertinentia  (C.  141).  Aber  wie  819 
diese  Gruppierung  als  eine  äußerlich  tech- 
nische gedacht  war,  wie  die  capitula  legibus 
addenda  und  per  se  scribenda  als  durchaus 
gleichwertig  nach  Entstehungsweise  und 
Geltungskraft  behandelt  wurden,  so  ist 
ganz  allgemein  zu  betonen:  diese  Gegen- 
überstellung und  Sonderung  erfolgte  nicht,  j 
weil  bei  der  Entstehung  der  einzelnen 
Kapitularien  verschiedene  Mächte  ver- 
fassungsmäßig zu  entscheiden  hatten,  auch 
nicht,  weil  die  Geltungsdauer  der  Bestim- 
mungen verschieden  war,  sondern  lediglich 
deshalb,  weil  das  äußerliche  Bedürfnis  einer 
Gruppierung  des  Gesetzes-  und  Verord- 
nungsstoffes befriedigt  werden  sollte. 

§  3.  Die  Einteilung  der  weltlichen  Kapi- 
tularien in  drei  Gruppen:  capitula  legibus 
addenda  —  per  se  scribenda  —  missorum, 
rührt  von  Alfred  Boretius  her.  Sie  ist  zu- 
treffend nur  in  dem  eben  besprochenen  be- 
schränkten Sinne.  Sie  ist  m.  E.  irrig,  so- 
weit sie  eine  Unterscheidung  der  Gesetze 
nach  Entstehung,  Bedeutung  und  Gel- 
tungsdauer hervorheben  will.  Unhaltbar 
ist,  glaube  ich,  die  von  Boretius  begründete 
und  von  anderen  wiederholte  Ansicht,  daß 


die  capitula  legibus  addenda  Gesetze  seien, 
grundsätzlich  unter  Zustimmung  des  Volkes 
der  Hundertschaft  entstanden  und  von 
dauernder  Geltung  wie  die  alten  Volksrechte 
selbst,  während  die  capitula  per  se  scri- 
benda ohne  Volkszustimmung  entstanden 
seien  und  deshalb  der  höchsten  Bürgschaft, 
der  Dauer  entbehrten,  während  ferner  die 
capitida  missorum  als  Beamteninstruktio- 
nen nur  transitorische  Bedeutung  besaßen. 
Irreführend  insbesondere  scheint  mir  eine 
Verwendung  dieser  Dreiteilung  dann  zu 
sein,  wenn  aus  der  Gesellschaft,  in  welcher 
eine  Bestimmung  auftritt,  irgendwie  auf 
ihre  Rechtskraft  geschlossen  wird.  Die 
bunte  Regellosigkeit  des  karolingischen 
Gesetz-  und  Verordnungswesens  muß  viel- 
mehr als  ein  überaus  charakteristisches 
Merkmal  der  fränkischen  Staatstätigkeit 
gelten.  S.  auch  u.  Gesetzgebung. 
Ausgabe:      MGLeg.    sect.   II:   Capitularia 

regum  Francorum\,eA.    A.  Boretius,   1883. 

II.  ed.     A.    Boretius  et  Victor  Krause, 

1 897.     A.  Boretius  Beiträge  z.  Kapitularien- 

kritik,   1874.    Waitz  DVG.    3,599  fr.  4,82  fr. 

S  e  e  1  i  g  e  r    Die    Kapitularien    d.    Karolinger 

1893.       Ders    Hist.  Vtj.    1,  315fr.     7,   182fr. 

D  a  h  n  Könige  d.  Germanen  8  3,  4  ff. 

G.  Seeliger. 

Käri  ein  nordischer  Winddämon  (Fas. 
II  3,  17),  nach  jungem  Mythus  der  Sohn 
Fornjöts  (s.  d.)  und  Bruder  des  Meeres 
(Hles)  und  Feuers  (Logis).  jQkull,  der 
Gletscher,  ist  sein  Sohn.  e.  Mogk. 

Kaptxavot.  Diese  vermutlich  bessere 
Lesart  statt  der  Vulg.  Kaptxvot  bei  Ptol. 
II  11,  6  bietet  die  treffliche  Hs.  X.  Der 
Volksname  hat  ein  Seitenstück  in  britanni- 
schem KopiTavot  bei  Ptol.  II  3,  11  und  ist 
wahrscheinlich  keltisch.  Dies  kann  nicht 
befremden,  denn  er  steht  in  der  westlich- 
sten Namenreihe  der  Germ,  magna  des  Ptol. 
und  gehört  wohl  in  die  agri  Decumates,  wo 
uns  von  Tacitus  Germ.  29  keltische  An- 
siedler bezeugt  sind.  Doch  dürfte  in  jenen 
Grenzgebieten  auch  für  einen  germ.  Stamm 
ein  keltischer  Name  nicht  wundernehmen. 

R.  Much. 

Karlspfund,  Karlslot.  §1.  In  mittel- 
alterlichen Quellen  ist  zuweilen  von  einem 
Gewicht  die  Rede,  das  mit  Karl  d.  Gr.  in 
Verbindung  gebracht  wird.  Arnold  von 
Lübeck  erzählt,  daß  die  Mitgift  jener  däni- 
schen Prinzessin,  die  mit  einem  Sohne  K. 


i6 


KARLSPFUND,  KARL  SLOT 


Friedrichs  I.  verlobt  war,  4000  Mark  Silber 
betrug,  librata  pondere  publico,  quod  Carolus 
Magnus  instituerat.  Bußandrohungen  K. 
Friedrichs  IL  lauten  auf  Pfunde  Gold, 
zahlbar  in  pondere  Caroli,  dem  Dichter  des 
Wigalois  ist  (um  1212)  Karies  lot  das  voll- 
kommenste richtige  Gewicht,  das  es  gibt. 
§  2.  Sehr  bestritten  ist  die  Schwere 
dieses  Pfundes;  sie  wird  zwischen  367,13  g 
bis  491,179  g  geschätzt.  Es  gibt  wohl 
mehrere  alte  Gewichtstücke,  die  sich  selbst 
als  Pondus  Caroli  bezeichnen,  allein  der 
Beweis,  daß  sie  wirklich  aus  karolingischer 
Zeit   stammen,   läßt  sich   nicht  erbringen. 


Abb.  1.  Rundes  Gewichtstück  mit  aufragendem 
Knopf,  17  mm  dick  und  273  g  oder  10  römische 
Unzen  schwer,  mit  der  eingeritzten  Unterschrift 
PONDVS  CAROLI ;  im  Museo  civico  zu  Bologna. 
(Aus  Prou,  Monnaies  Carolingiennes,  Paris  1896, 
Einleitung  XXXIX.) 

Ihrem  Gewichte  nach  kann  man  sie  wohl 
als  4,  6,  7,  10  und  selbst  12  römische 
Unzen -Stücke,  also  als  Teilstücke  oder 
Einheiten  des  römischen  Pfundes,  anspre- 
chen, man  kann  jedoch  daraus  nicht  er- 
sehen, welchen  Bruchteil  des  Karolinger 
Pfundes  sie  ausmachten,  oder  mit  andern 
Worten,  aus  wieviel  römischen  Unzen 
dieses  bestand.  Man  hat  daher  zur  Er- 
mittelung des  Karolinger  Pfundes  andere 
Wege  eingeschlagen. 

§  3.  Im  Frankenreich  stand  das  römi- 
sche Pfund  (nach  Böckh  =  327,45  g)  zu 
12  Unzen  (=  27,288  g)  als  eine  von  den 
Römern  übernommene  Einrichtung  fort- 
dauernd in  Anwendung.  Zur  Zeit  der  Karo- 
linger gab  es  aber  außerdem  noch  andere 
Gewichtpfunde,    die    gleichfalls   Vielfache 


von  römischen  Unzen  waren,  doch  ist 
nicht  sichergestellt,  ob  sie  gleichzeitig  oder 
nacheinander  in  Gebrauch  kamen.  Neben 
der  römischen  Einteilung  des  Pfundes  nach 
Unzen  hatte  sich  aber  —  im  Anschluß 
an  die  Ausprägungen  —  auch  der  germani- 
sche Brauch  eingebürgert,  das  Pfund  in 
eine  Anzahl  Pfenniggewichte  zu  zerlegen, 
die  zu  je  zwölf  als  Schilling  zusammen- 
gefaßt wurden.  Nach  Guilhiermoz  gab  es 
so  Pfunde  von  300  und  360  Pfenniggewicht, 
die  nach  der  Unzenschwere  Gewichte  zu 
15  und  18  römischen  Unzen  waren  und 
daher  407,9215  g  beziehungsweise  489,506  g 
wogen.  Beide  lebten  in  altfranzösischen 
Gewichten  fort,  das  15  Unzenpfund  be- 
herrschte als  livre  poids  de  table  bis  ins 
18.  Jahrh.  ganz  Südfrankreich,  das  18 
Unzenpfund  als  livre  poids  de  marc  war 
eine  Verdoppelung  der  Mark  von  Troyes 
(244,753  g)  und  sein  Muttergewicht  hieß 
im  18.  Jahrh.  Pile  de  Charle  magne. 

§  4.  Das  Pfund,;  das  man  Karl  d.  Gr. 
zuschreibt,  betrachtet  man  als  ein  Silber- 
gewicht, das  bei  den  Ausprägungen  dieses 
Herrschers  zur  Anwendung  kam.  Darum 
sind  auch  alle  Versuche  zur  Ermittelung 
seiner  Schwere,  angefangen  von  Le  Blanc 
(1690)  mit  Erörterungen  über  Karls  d.  Gr. 
Münzwesen  verbunden  gewesen.  Die  Er- 
gebnisse dieser  Untersuchungen  gehen  weit 
auseinander,  schon  darum,  weil  über  die 
Schwere  des  römischen  Pfundes  und  seiner 
Unze,  welche  die  Grundlage  bilden,  keine 
Einigkeit  herrscht.  Je  nachdem  man  sich 
mit  Böckh  an  die  Größe  von 327,45g oder 
wie  die  Mehrzahl  der  Franzosen  an  326,337  g 
hält,  oder  mit  Capobianchi  für  die 
Karolinger  Zeit  eine  Schwere  von  321,238  g 
annimmt,  wechselt  auch  das  Gewicht  der 
römischen  Unze  zwischen  27,288  g,  27,195  g 
bis  26,769  g.  Dieser  Unterschied,  an  sich 
gering,  beeinflußt  das  Schlußergebnis  selbst 
dann  um  mehrere  Gramm,  wenn  die  For- 
scher in  der  Unzenzahl  des  karolingischen 
Pfundes  übereinstimmen. 

§  5.  Bisher  sind  von  Forschern  folgende 
Größen  als  Schwere  des  Karolingerpfundes 
angegeben  worden:  a)  durch  L  e  Blanc 
das  sog.  Troypfund  von  367,13  g,  das 
später  nachweislich  im  englischen  und 
niederländischen  Münzwesen  zur  Anwen- 
dung kam.      Für   diesen  Ansatz   ist  A  d. 


KAPPOAOYNON— KÄSE 


17 


Soetbeer  mit  neuer  Begründung  und 
selbständiger  Berechnung  des  Pfennig- 
gewichts eingetreten,  ihm  hat  sich  die 
Mehrzahl  der  deutschen  Forscher  ange- 
schlossen. 

b)  407,9215  g  oder  die  Schwere  des  sog. 
livre  poids  de  table  durch  Guerard, 
dem  sich  mit  teilweise  abweichender  Be- 
gründung die  Mehrzahl  der  französischen 
Gelehrten  und  von  den  deutschen  I  n  a  m  a- 
Sternegg  und  H  i  1 1  i  g  e  r  zugesellt 
haben. 

c)  F  o  s  s  a  t  i  und  Capobianchi 
meinen,  daß  das  Gewicht  Karls  d.  Gr.  die 
Schwere  des  römischen  Pfundes  um  ein 
Drittel    übertroffen    habe,    es    sei    ein    16 

1  nzenpfund  von  433,416  g  (Capobianchi 
428,317  g)  gewesen. 

d)  Carli-Rubbi  suchte  das  Pfund 
Karls  d.  Gr.  im  kölnischen  Gewicht.  D  e  - 
s  i  m  o  n  i  ,  der  auf  diesen  Gedanken  zu- 
rückgriff,  erklärte  die  Kölner  Mark  von 
233.855  gals  karolingisches  Halbpfund  und 
gelangte  so  zu  467,7  g  fürs  ganze  Pfund. 

e)  Guilhiermoz  erblickte  in  dem 
18  Unzenpfund  von  489,506  g  das  viel- 
gesuchte  Karolingerpfund.  Auf  einem 
andern  Wege  gelangte  auch  Prou  zum 
gleichen  Ergebnis,  das  er  jedoch  um  etwa 

2  g  auf  491,179  g  Schwere  aufrunden  zu 
sollen  meinte. 

§  6.  Ich  meinerseits  möchte  mit  L  e 
B  1  a  n  c  und  Soetbeer  im  Troygcwicht 
von  367,13  g  das  Pondus  Caroli  erblicken, 
da  ich  der  Ansicht  bin,  daß  das  Gewicht 
der  jüngeren  und  schwereren  Pfennige 
Karls  d.  Gr.  bei  ihrer  Ausgabe  im  Durch- 
schnitt —  und  nur  auf  diesen  kam  es  nach 
meiner  Überzeugung  in  der  Zeit  Karlsd.  Gr. 
an  —  rund  1,53  g  betragen  habe,  was  auf 
ein  Pfund  von  367,2  g  führen  würde.  Es 
läßt  sich  der  Nachweis  erbringen,  daß 
karolingische  Münzstätten  das  Troypfund 
kannten  und  besaßen.  Nächst  dem  heuti- 
gen-Wijk  bij  Duurstede  wurden  nämlich  in 
den  Trümmern  der  durch  Normannenein- 
fälle im  9.  Jahrh.  zerstörten  Münzstätte 
Dorestat  drei  Bleigewichte  mit  Abdrücken 
karolingischer  Münzstempel  gefunden,  die 
jetzt  im  Rijksmuseum  van  Oudheden  zu 
Leiden  verwahrt  werden.  Zwei  davon  mit 
i83,5  g  und  184  g  Schwere  sind  genaue 
Hälften  des  Troypfundes,  das  dritte  wiegt 

Hoops,  Reallexikon.     III. 


126  g  und   ist   ein   um   nicht  ganz  4  g  zu 
schwer  ausgefallenes  Drittelpfund. 

§  7.  Mit  diesen  Ausführungen  ist  keines- 
wegs gesagt,  daß  auch  die  Ausmünzungen 
der  späteren  Karolinger  nach  dem  Troy- 
pfund erfolgten.  B  1  a  n  c  h  e  t  deutet  in 
seinem  Manuel  de  Numismatique  frangaise 
(Paris  1912,  S.  361)  die  Möglichkeit  an, 
daß  schon  unter  Karl  d.  Gr.  noch  weiter 
Änderungen  im  Münzfuß  eingetreten  seien, 
und  Hilliger  hat  in  einer  zweiten  Abhand- 
lung (1903,  S.  458)  die  Befürchtung  aus- 
gesprochen, daß  der  Streit  um  das  Karo- 
lingerpfund^in  Streit  um  des  Kaisers  Bart 
war.  Er  halte  es  jetzt  für  ausgeschlossen, 
daß  Karl  d.  Gr.  ein  neues  Gewichtpfund 
eingeführt  habe,  er  habe  nur  in  der  zweiten 
Hälfte  seiner  Regierung  schwerere  Pfennige 
schlagen  lassen  und  dadurch  in  der  Wäh- 
rung ,,an  die  Stelle  des  Gewichtpfundes 
ein  schwereres  Zählpfund  gesetzt".  Herr- 
schendes Pfund  im  Karolingerreich  sei  das 
Römerpfund  gewesen  und  sei  es  auch  ge- 
blieben, wie  die  Beschlüsse  des  Aachener 
Konzils  vom  J.  817  dartun. 

Capobianchi   V*  Pcsi  proporzionali  de  IIa 

libra  Romana,  Merovingica  e  dt  Carlo  Magno; 

Rivista    ital.    di    Numismatica    1892,    S.    79  ff. 

G  u  i  1  h  i  e  r  m  o  2    §  53  ff.     H  i  1 1  i  g  e  r   in  Hist. 

Yjts.   1900,    161  ff.;    1903,  458.      Prou    Cata- 

logue  des  monnaies  Carolingicnncs  S.  XXXV  ff. 

Soetbeer    in   Forsch,   z.  d.  Gesch.  4,  3ioff. 
A.  Luschin  v.  Ebengreuth. 

Kappooouvov.  'Stadt'  in  der  Germ, 
magna  des  Ptolemaeus,  nahe  seiner  Ost- 
grenze. Derselbe  Name  kommt  in  der  Pan- 
nonia  superior,  Vindelicia  und  Sarmatia 
europaea  vor.  Doch  handelt  es  sich  in  letzte- 
rem Falle  wohl  um  den  gleichen  Ort  wie  den 
in  der  Germ,  eingetragenen;  s.  ZfdA.  41,  104. 
Der  Name  ist  kaum  mit  d'Arbois  de 
Jubainville  als  'Burg  des  Mannes 
oder  Gottes  Carros'  zu  verstehen,  eher  als 
'Wagenburg'  oder  als  'Steinburg';  s.  AfdA. 
32>  264-  R.  Much. 

Käse.  §  1.  Urgermanisches  Nahrungs- 
mittel: maiorque  pars  eorum  victus  in  lade, 
caseo,  carne  consistit:  Caesar  BG.  VI  22. 
Dieser  älteste  Käse  war  sogen.  Sauermilch- 
käse, wie  er  auf  norddeutschen  Bauern- 
höfen bis  in  die  neuste  Zeit  fast  ausschließ- 
lich hergestellt  wurde.  Eine  Anzahl  alter, 
teilweise    mundartlicher    Ausdrücke    (altn. 


KASOTPnS— KATZE 


ostr,  mhd.  twarc,  quark,  bairisch  schotten  u. 
a.)  scheint  darauf  hinzuweisen,  daß  er  ur- 
sprünglich aus  mehr  oder  weniger  flüssigem 
Quark  bestand  (Schrader  Reallex.  409, 
Heyne  Hausaltert.  II  315/16),  daß  man 
also  erst  allmählich  lernte,  die  durch  län- 
geres Stehen  auf  natürlichem  Wege  ge- 
ronnene Milch  durch  Erwärmen  und  Aus- 
pressen und  Durchkneten  der  übrigbleiben- 
den festen  Substanz  zu  behandeln. 

§  2.  An  diesem  Fortschritt  scheint  römi- 
sches Vorbild  starken  Anteil  gehabt  zu 
haben,  wie  man  von  den  Römern  auch  die 
Verwendung  des  Lab  (coagulum,  ahd.  chesi- 
luppa,  ags.  ceselyb  zu  got.  lubja  'Gift', 
anord.  lyf  'Arznei';  auch  keszrynne,  ags. 
rynning,  dazu  verb.  ahd.  rennan)  kennen 
lernte,  mit  dem  man  die  frische,  süße  Milch 
versetzt  und  auf  diese  Weise  schnell  ge- 
rinnen läßt  (Süßmilch-  oder  Labkäse).  Zur 
Gewinnung  des  Lab  diente  wohl  ausschließ- 
lich der  Inhalt  des  Kälber-  oder  auch  des 
Hasenmagens.  Nach  Skandinavien  ist  die 
Bereitung  des  Labkäses  erst  spät  gedrun- 
gen, dort  bleibt  deshalb  auch  der  alte  Name 
ostr,  während  westgermanisch  mit  der  vol- 
lendeteren Technik  auch  der  Name  von  den 
Römern  übernommen  wird :  ahs.  chäsi,  käsi, 
alts.  käsi,  kiesi,  ags.  cese,  cyse  (lat.  cäseus). 
In  Skandinavien  bedeutet  keesir  'coagulum 
=  Lab'. 

§  3.  Käse  muß  häufig  als  Zins  gegeben 
werden  (Heyne  Hausaltert.  II  319).  Auch 
als  Opfergaben  wird  er  erwähnt  (Gregor  v. 
Tours,  Höfler  im  Archiv  f.  Anthrop.  N.  F. 
VI,  S.  101  b). 

§4.  Am  verbreitetsten  war  Kuhkäse; 
Ziegenkäse  wurde  nur  landschaftlich  ge- 
schätzt, ebenso  wie  der  fette  Schafkäse, 
der  besonders  im  alten  England  gebacken 
wurde  (Plinius  hist.  nat.  28,  9;  ^lfrics  Ge- 
spräch bei  Wright-W.  I,  91 ;  s.  Heyne  Haus- 
altert.  II  186). 

§  5.  Zu  den  Gefäßen,  die  zur  Käseberei- 
tung dienten,  sind  sehr  wahrscheinlich  jene 
durchlöcherten  Tongefäße  zu  rechnen,  die 
sich  seit  der  jüngeren  Steinzeit  erhalten 
haben  und  die  in  ähnlicher  Form  noch 
heute  im  bayerischen  Allgäu,  im  Schwarz - 
wald  und  in  den  Schweizer  Juratälern  be- 
nutzt werden  (E.  v.Tröltsch,  Die  Pfahlbauten 
des  Bodenseegebietes  S.  126;  Latene: 
J.  Mestorf,  Vorgesch.  Altert,  aus  Schleswig- 


Holstein  T.  36;  Voß  u.  Stimming,  Vorgesch, 
Altert,  aus  d.  Mark  Brandenburg  Abt.  IV  b, 
T.  3,  9;  ebd.  aus  der  Völkerwanderungszeit 
Abt.  VI,  T.  6,  41).  Solche  Gefäße  werden 
auch  aus  Weiden  geflochten  oder  von  Holz 
gefertigt,  ahd.  cäsechar.  Zum  Trocknen 
wird  die  Käsemasse  in  die  keesebor  gelegt, 
ahd.  nicht  von  cäsechar  unterschieden:  fis- 
cina  chäsibora  l.  chäsichar  l.  fiscella,  chorbili. 
In  Skandinavien  wurde  der  Käse  in  Brote 
geformt  und  in  Kisten  aufbewahrt  (Wein- 
hold,  Altnord.  Leben  S.  145).  Das  bei  Be- 
reitung des  Käses  übrigbleibende  Wasser, 
das  von  armen  Leuten  getrunken  wurde 
und  später  als  heilkräftig  galt,  heißt  ahd. 
käsiwazzar,  auch  wezicha,  ags.  hweeg. 

Fuhse. 

K  cc  <j  0  0  p  y  t  s-  '  Stadt'  in  der  Germ,  magna 
des  Ptolemaeus,  in  der  Nähe  der  Elbequelle 
eingetragen.  Über  den  schwer  zu  beurtei- 
lenden Namen  s.  ZfdA.  41,   136. 

R.  Much. 

Katze.  §  1.  Die  K.  entstammt  dem 
Wunderland  Ägypten,  in  dem  neben  der 
Felis  manietdata,  der  Hauptstammform,  F. 
chaus  und  verschiedene  andere  Katzen  hei- 
lig und  deshalb  zahm  gehalten  wurden.  Von 
Ägypten  aus  ist  sie,  in  älterer  Zeit  wohl 
seltener,  in  der  Spätzeit  der  antiken  Welt 
ziemlich  zahlreich  nach  dem  Westen  ge- 
kommen. Wahrscheinlich  hängt  ihre  Ein- 
führung als  Haustier  aber,  wie  im  übrigen 
Europa  so  auch  im  germ.  Norden  mit  dem 
Eindringen  der  Ratte  zusammen,  die  die 
Katze  weniger  selbst  bekämpft,  als  durch 
ihre  Anwesenheit  vertreibt.  Die  Nachrich- 
ten darüber  fließen  nur  sehr  spärlich,  zu- 
mal das  Wort  „Ratte"  in  der  älteren  Zeit 
den  Doppelsinn  des  vierfüßigen  Ungezie- 
fers und  der  Raupe  mit  sich  herumträgt. 
So  ist  die  Heilsamkeit  der  Erde  vom 
Grabe  des  hl.  Ulrichs  in  Augsburg  sowohl 
gegen  Raupen  wie  gegen  Ratten  gerichtet. 
In  der  Zeit,  wo  unsere  schriftlichen  Be- 
richte beginnen,  finden  wir  die  K.  schon 
in  derselben  recht  selbständigen  Rolle  wie 
heute  im  Hause.  Sie  gehört  mit  Hund  und 
Hahn  zum  (Bauern-)Haus. 

§  2.  Während  den  Verhältnissen  ihrer 
Einführung  entsprechend  nur  in  Ägypten 
die  K.  eine  ausgesprochene  Stellung  in 
der  älteren  Mythologie  hat,  ist  sie  in  die 
germ.  erst  sekundär  eingedrungen.    Wenn 


KAUF 


19 


die  nordische  Freia  ein  Katzengespann  am 
Wagen  hat,  so  ist  sehr  zu  vermuten,  daß 
vor  dem  späten  Eindringen  der  K.  ursprüng- 
lich Wildkatzen  oder  auch  Luchse  den 
Wagen  zogen.  Umso  auffallender  ist  es,  daß 
der  heutige  Volksglaube  am  Niederrhein 
an  den  K.  in  der  Zeit  vor  den  Fasten  die 
Spuren  des  nächtlichen  Wagenziehens  zu 
bemerken  glaubt.  (Montanus,  Deutsche 
Volksfeste,   Iserlohn  -1854,  S.  24.) 

§  3.  Daß  die  K.  bei  ihrem  ganzen  eigen- 
tümlichen und  selbständigen  Auftreten 
trotz  ihres  Zusammenhangs  mit  dem  Hause 
etwas  Unheimliches  behält,  ist  ja  nicht 
weiter  auffallend.  So  ist  sie  als  das  nächt- 
liche Tier  auch  mit  den  Hexen  verbunden.  Ob 
die  weitverbreitete  Sitte,  im  Johannisfeuer 
eine  K.  mit  zu  verbrennen  oder  sie  vom 
Turm  zu  werfen,  Zusammenhang  mit  älte- 
ren germ.  Anschauungen  hat,  läßt  sich 
zur  Zeit  noch  nicht  sagen. 

Für  das  Johannisfeuer  vgl.  C  o  r  t  e  t  les 
fites  religieuses,  1867,  213  u.  14.  Für  das 
Werfen  vom  Turm  Adalb.  Kuhn  Sagen  aus 
Westfalen  I  161  f.  Lütolf  Sagen,  Bräuche 
u.  Legenden  der  j  Orte,  Luzern  1865;  S.  347. 
Ed.  Hahn  Haustiere,  237 f.  Ed.  Hahn. 

Kauf,  §  1,  ahd.  chouf,  cJwufön,  choufan, 
got.  kaupön,  bugjan,  ags.  ceapian,  ceap, 
nord.  kaup,  kaupa,  köp,  köpa,  scelia,  sei  ja, 
soeld,  sal,  sola,  hat  ursprünglich  allgemeine- 
ren Sinn  und  deckt  sich  ungefähr  mit  „Ab- 
rede, Vereinbarung".  Im  engeren  Sinne 
besagt  das  Wort  Austausch  und  Über- 
eignung von  Ware  gegen  Preis.  Der 
Preis  wird  in  Geld  entrichtet,  wozu  anfäng- 
lich namentlich  Tiere  (Vieh-,  Kuhgeld;  in 
Deutschland  seit  der  Niederschrift  der  Lex 
Rib.  vereinzelt  bis  ins  10.  Jahrh.  verfolg- 
bar) oder  Stoffe  (Zeug-,  Tuchgeld),  doch 
auch  andere  Sachen,  beispielsweise  Metall- 
ringe, verwendet  wurden;  erst  später  wird 
das  Geld  zur  Münze.  Solange  das  gemünzte 
Geld  noch  fehlt,  hat  der  Kauf  wenigstens 
äußerlich  den  Charakter  des  „Tausches". 
Der  Kauf  stand  zusammen  mit  dem  Tausch 
im  Vordergrunde  des  noch  weniger  ent- 
wickelten Verkehrslebens.  In  der  ältesten 
Zeit  wurde  er  vermutlich  regelmäßig  als 
Barvertrag  eingegangen,  welch  letzterer 
auch  später  nicht  selten  hier  begegnet. 
Dennoch  dürften  bei  einzelnen  Käufen  seit 
je  Schulden  und  Haftungen  vorgekommen 


sein.  Die  persönliche  Haftung  knüpfte  sich 
entweder  an  den  Realakt  (Vorleistung)  oder 
an  den  Formalakt  (formbestimmter  Haf- 
tungsvertrag). Der  Formalismus  war  nicht 
immer  und  überall  der  gleiche.  Eine  be- 
deutsame Stellung  nahm  darin  das  Hand- 
symbol ein  (daher  vom  Hand,, schlage"  aus: 
„kauf schlagen").  Wert  und  Wichtigkeit 
der  Kaufsache  übten  maßgebenden  Einfluß 
auf  das  mehr  oder  weniger  feierliche  Ge- 
präge des  Kaufvertrages.  Zu  den  Bräuchen 
des  Kaufrechtes  zählte  auch  die  Hingabe 
eines  Angeldes  und  gemeinschaftliches  Trin- 
ken („Wein"-,  „Leikauf",  „Leitkauf"). 

§  2.  Der  Übergang  der  Gefahr 
bei  Vernichtung  oder  Verschlechterung  der 
Ware  vollzog  sich  mit  der  Übergabe  der 
Sache  auf  den  Käufer  (Einräumung  der 
Nutzungsgewere  bei  Fahrnis,  Auflassung 
bei  liegendem  Gut).  Der  Verkäufer  mußte 
für  Mängel  im  Recht  Gewährschaft 
leisten;  häufig  wurde  die  Gewährschafts - 
pfiicht  rechtsgeschäftlich  besonders  ein- 
gegangen. Neuestens  wird  der  Bestand 
einer  Gewährleistungspflicht  von  Rechts 
wegen  im  alten  germanischen  Recht  auch 
in  Abrede  gestellt.  Gegebenen  Falls  hatte 
der  Verkäufer  im  Rechtsgang  das  Inter- 
esse des  Käufers  an  der  Behauptung 
seines  Rechtsverhältnisses  zur  Sache  zu 
vertreten.  Entzog  er  sich  dieser  Ein- 
ständerschaft  oder  führte  er  den  Rechts- 
streit unglücklich,  dann  hatte  er  dem 
Käufer  den  Preis  zu  erstatten  und  wurde 
als  Dieb  angesehen.  Auf  die  Sachmängel 
erstreckte  sich  seine  Verantwortlichkeit  nur 
dann,  wenn  jene  besonders  belangvoll 
(Hauptmängel)  waren  oder  einer  ausdrück- 
lich versprochenen  Beschaffenheit  der  Ware 
widersprachen,  oder  wenn  sie  vom  Ver- 
käufer arglistig  verheimlicht  wurden.  Dabei 
war  nicht  gleichgültig,  binnen  welcher  Zeit 
der  Sachmangel  zutage  trat  (Bestand  von 
Gewährfristen).  Sonst  griffen  die  Sprich- 
wörter Platz:  „Augen  auf,  Kauf  ist  Kauf  ; 
„Die  Augen  auf  oder  den  Beutel";  „Augen 
für  Geld";  u.  ä.  Sie  besagen:  Der  Käufer 
soll  die  Ware  rechtzeitig  prüfen;  wenn 
er  es  unterlassen,  hat  er  die  Nachteile 
kleinerer  Mängel  auf  sich  zu  nehmen.  Bei 
Haftung  des  Verkäufers  war  der  Käufer 
befugt,  innerhalb  bestimmter  Frist  durch 
Rückstellung    der    Ware    gegen    Wieder- 


20 


KAUFFRIEDE— KAUFMANN 


erstattung  des  Preises  das  Geschäft  zu 
lösen  („Wandelung").  Arglistige  Verheim- 
lichung von  Mängeln  gab  ein  Schaden- 
ersatzrecht. Eine  Preisminderung  zu  ver- 
langen, war  hingegen  dem  Käufer  versagt. 
Weil  der  älteste  Handel  guten  Teils  Vieh- 
handel war,  entfaltete  dieses  Gewährschafts - 
recht  auf  dem  Viehmarkte  die  größte  prak- 
tische Bedeutung.  Und  zähe  Lebenskraft 
hat  der  germanische  Rechtsgedanke  beim 
Viehkauf  bis  heute  bewährt. 

§  3.  Das  germanische  Kaufrecht  weist 
vielfach  Sonderbestimmungen 
auf.  So  bestanden  besondere  Arten  von 
Käufen:  Vorkauf,  Hoffnungskauf,  Wieder- 
kauf u.  a.  Andererseits  stoßen  wir  auf 
gesetzliche  Verbote  des  Kaufes  gewisser 
Sachen.  Nach  der  fränkischen  Kapitularien- 
gesetzgebung  z.  B.  durfte  Getreide  auf  dem 
Halm,  Wein  an  der  Rebe  nicht  gekauft 
werden.  Oder  man  verbot  den  Verkauf 
bestimmter  Waren  (Pferde,  Knechte)  ins 
Ausland.     S.  auch  Art.  'Handel'. 

v.  Amira  NOR.  I  541  ff.  II  677fr.;  Recht3  179. 
220.  v.  Gierke  Grunds,  d.  DPR.  2271 ;  Schuld 
u.  Haftung  337-367.  Grimm  DRA.4  I  264  f. 
II  142.  151fr.  Heusler  IDJ-R.  II  253fr. 
Hof  mann  Entstehungsgründe  d.  Obligatio- 
nen 21  ff.  Hübner  DPR. »  483  ff.  Lieber- 
mann  D.  Gesetze  d.  Angelsachsen  II  2  s.  v.v. 
Handel,  Kaufzeugen.  L  ö  n  i  n  g  Vertragsbruch 
I  102  ff.  v.  Luschin-Ebengreuth  Allg. 
Münzkunde  u.  Geldgeschichte  d.  MA.  u.  d. 
neueren  Zeit  (1904)  135fr.  H.  Meyer  Z. 
Lrsprung  d.  Vermögenshaftung  im  deut.  Recht 
993fr.  Platner  SZfRG.  IV  (1864)  123fr. 
R  a  b  e  1  D.  Haftung  d.  Verkäufers  wegen  Mangels 
im  Rechte  I  (1902)  166 ff.  288fr.  K.  Rauch 
Gewähr  Schaftsverhältnis  u.  Erb  gang  nach  älte- 
rem deutschen  Recht,  i.  d.  Histor.  Aufsätzen  f. 
K.  Zeumer  (1910)  529fr.  Rosin  D.  Formvor- 
schriften f.  d.  Veräußerungsgeschäfte  d.  Frauen 
nach  langobard.  Recht  (Gierke  Unters.  VIII). 
Sachsenhauser  D.  Lehre  von  der  Nach- 
währschaft für  verkaufte  Haustiere  nach  deut. 
Recht  (1857).  Schröder  DRG.S  64.  307  n. 
123.  308.  748  f.  v.  Schwerin  DRG.  bei 
Meister  77.  Siegel  Versprechen  als  Ver- 
pflichtungsgrund  26  ff.  So  hm  Eheschließung 
22  fr.  54  n.  67.  80.  Stobbe  Z.  Gesch.  d. 
deut.  Vertragsr.  277  fr.;  SZfRG.  XIII  (1878) 
209  ff.     Stobbe-Lehmann  DPR.  III  297  ff. 

P.  Puntschart. 
Kauffriede   (anord.  kaupjrid'r),  der  recht- 
lich  gesicherte   Friedenszustand   zum    Be- 
trieb des  Kaufhandels.     In  der  Urzeit  be- 


ruht er  auf  Vereinbarung  unter  Anwendung 
von  Symbolen  (z.  B.  des  Laubbuschs,  im 
Norden  Schwingen  oder  Hissen  eines  Frie- 
densschildes), stellt  also  einen  Waffenstill- 
stand dar.     Kauffrieden  verbürgen  ferner 
die  sakralen  Feste  (Gottesfriede),  die  Thing- 
versarrrmlungen    (Thingfriede),     königliche 
Schutzgewalt     (Königsfriede),     Staatsver- 
träge, später  der  Meß-  und  Stadtfriede. 
K.  Lehmann  in  Germ.  Abhandl.  für  Maurer 
S.   47fr.      Huvelin    Essai   histor ique   sur    le 
droit   des   marches  et  des  foircs  1897  p.  338  fr. 
v.  Amira  Rcchtl  S.  119fr.  Rehme  in  Ehren- 
bergs Hdb.  des  Handelsrechts  I   112,   147. 

K.  Lehmann. 
Kaufhaus.  Kaufhäuser  als  öffentliche, 
lediglich  dem  Handelsverkehr  dienende  Ge- 
bäude sind  erst  eine  Einrichtung  des  spä- 
teren Mittelalters.  Die  im  12.  Jahrh.  auch 
für  den  Handelsbetrieb  bestimmten  Gild- 
hallen —  z.  B.  in  St.  Omer  11 50  ad  omnem 
mercaturam  in  ea  exercendam  —  finden  sich 
nicht  auf  deutschem  Sprachgebiet.  Doch 
mag  sich  der  Handelsverkehr  auf  Märkten 
und  in  Handels-  und  Marktorten  gelegent- 
lich auch  in  öffentlichen  oder  für  bestimmte 
Gelegenheiten  errichteten  Gebäuden  ab- 
gespielt haben.  Für  die  Benutzung  etwa 
von  Gerichtsgebäuden  (dinghüs,  vgl.  Nolte, 
Der  Kaufmann  i.  d.  deutschen  Sprache  u. 
Lit.  des  MA.  18  f.)  oder  Kirchen  (vgl. 
Rietschel,  Markt  u.  Stadt  40T.)  zu  Handels- 
zwecken fehlt  es  an  bestimmten  Nachrich- 
ten. —  S.  auch  'Kauf  u.  'Kaufmann'  §  5 f. 

W.  Stein. 
Kaufmann.  A.  Allgemeines  und 
Deutschland.  §1.  Die  soziale  und 
rechtliche  Stellung  des  Kaufmanns  in  prä- 
historischer und  römischer  Zeit  liegt  im 
Dunkeln.  Über  die  Frage,  ob  es  in  römischer 
Zeit  germanische  Händler  gab,  s.  Handel 
(Deutscher)  §25.  DieBezeichnung  des  Kauf- 
manns (für  Germanien  desFremdkauf  manns) 
ist  bei  den  römischen  Schriftstellern  nego- 
tiator  (auch  lixa)  und  mercator.  Der  Sprach  - 
gebrauch  wechselt  nach  den  Schriftstellern. 
Die  Inschriften  der  Rhein-  und  Donau - 
gebiete  haben  nur  negotiator.  Erst  in  den 
Quellen  der  karolingischen  Zeit  tritt  uns 
der  Kaufmann  entgegen  als  berufsmäßiger 
Gewerbetreibender.  Er  übt  seine  gewerb- 
liche Tätigkeit  im  eigentlichen  Sinne  als 
Kaufmann  aus.  Die  charakteristische 
Eigenschaft  seiner  Tätigkeit  ist,  daß  diese 


KAUFMANN 


21 


im  Umherziehen  ausgeübt  wird  (treffend 
Waitz  DVG.  42,  42 f.).  Doch  vgl.  auch  Art. 
Handel  (Deutscher)  §  56.  Der  Kaufmann 
treibt  Handel  über  die  Grenze  zu  Land  und 
Wasser,  zieht  im  Reich  umher  von  Ort  zu 
Ort  und  schließt  Geschäfte  ab,  holt  und 
bringt  Waren,  zahlt  Abgaben  an  gewissen 
Stellen  des  Landes  bei  Brücken,  Zoll- 
stätten usw.  Überall  berühren  die  Zeug- 
nisse die  Wandertätigkeit  oder  setzen  sie 
voraus. 

§  2.  Die  weitaus  überwiegende  Bezeich- 
nung für  den  einheimischen  und  fremden 
Kaufmann  ist  in  der  fränkischen  Zeit 
negotiator  (negotiare  'Handel  treiben',  nego- 
tium 'Handelsgeschäft',  häufig 'Ware').  Nur 
als  Ausnahme  erscheint  mercaior.  In  der 
sächsischen  Zeit  wird  der  Sprachgebrauch 
mannigfaltiger.  Der  Ausdruck  mercator 
verdrängt  im  Sprachgebrauch  negotiator  aus 
seiner  bevorzugten  Stellung,  wohl  in- 
folge der  lebhafteren  Entwicklung  des 
Marktverkehrs  und  der  Gründung  von 
Märkten  (mercatus)  auch  als  Ansiedlungs- 
stätten  in  Deutschland.  Daneben  treten 
jetzt  als  verbreitete  Ausdrücke  für  Kauf- 
leute, und  zwar  für  reisende  Kaufleute, 
institor  (namentlich  in  Fluß-  und  See- 
städten, dazu  Nolte,  D.  Kaufmann  i.  d.  d. 
Sprache  u.  Lit.  des  MA.  25  institor  =  scef- 
man,  10.  Jh.)  und  emptor  auf  (Stein,  Hans. 
Geschichtsbl.  1910,  316  ff.),  deutsch: 
koujman,  chonjman,  chouffari,  cJioufo.  Zu 
beachten  ist,  daß  das  Wort  Kaufmann, 
mercator,  nicht  dazu  diente,  um  den  seinen 
Beruf  im  Umherziehen  ausübenden  Kauf- 
mann gerade  in  dieser  Eigenschaft  zu  be- 
zeichnen. Denn  der  Sprachgebrauch  bei 
Dichtern,  Geschichtschreibern  und  Glos- 
satoren lehrt,  daß  die  Bezeichnung  Kauf- 
mann auch  auf  Handwerker  ausgedehnt 
(schon  bei  Otfried  um  865)  und  die  gesamte 
Einwohnerschaft  der  Marktorte  und  der 
heranwachsenden  Städte  in  ihrer  Eigen- 
schaft als  Handel-  und  Gewerbetreibende 
unter  der  generellen  Bezeichnung  ,, Kauf- 
leute" den  Bewohnern  des  platten  Landes, 
den  geburen  oder  bidiuten,  gegenübergestellt 
wurde.  Hegel  NA  18,  218,  Entstehung  d. 
deutschen  Städtewesens  104 ff.,  Rietschel, 
Markt  u.  Stadt  55  f.,  Nolte  3  ff.  Eher  er- 
scheinen die  Ausdrücke  negotiator,  institor 
und  emptor  beschränkt  auf  die  Kategorie 


gewerbsmäßiger  Händler.  Doch  lagen 
wahrscheinlich  die  Berufe  Handel  und 
Handwerk  vielfach  noch  ungetrennt  bei- 
sammen; ihre  Scheidung  vollzog  sich  be- 
stimmter erst  im  Laufe  der  Kaiserzeit. 

§  3.  Der  Kaufmann  konnte  seinem 
Stande  nach  frei  oder  hörig  sein.  Trat  er 
in  fränkischer  Zeit  in  den  besonderen  Schutz 
des  Königs,  so  genoß  er  die  besonderen  Vor- 
teile des  Königsschutzes,  war  aber  auch 
dem  König  zu  besonderen  Leistungen  ver- 
pflichtet. Eine  Einrichtung,  von  der  all- 
gemein Gebrauch  gemacht  wurde  oder  wer- 
den konnte,  war  der  Königsschutz  für  Kauf - 
leute  weder  in  fränkischer  Zeit  noch  später. 

S.  Art.  Handel  (deutscher)  §  57. 

W.  Stein. 

B.Norden.  S.  Art  'Handel'  (nordi- 
scher)  §  5.  69. 

C.  England.  §  4.  Der  Kaufmann 
(ags.  cFapman,  cep{e)man,  cyp(e)man)  nach 
englischem  Recht  war  nicht  ein  Händ- 
ler, der  in  einer  bestimmten  Stadt 
wohnte,  und  in  dessen  Laden  oder  Waren- 
lager die  Kunden  kamen.  Drei  Hinweise 
(Hl.  u.  E.  15,  Ina  25,  Alfred  34)  zeigen, 
daß  er  mit  seinen  Gütern  von  Ort  zu  Ort 
zog,  von  zahlreichen  Trägern  und  Gehilfen 
begleitet  war,  und  daß  sein  Handel  über 
weite  Flächen  ging,  also  auch  nicht  an 
die  Häfen  oder  Marktplätze  gebunden  war. 
Kaufmannsschiffe  brachten  ebenfalls  Wa- 
ren, die  besonderen  gesetzlichen  Schutzes 
bedurften  (II  Ethelred  II).  —  In  der  Lan- 
desaufnahme des  Eroberers  finden  wir, 
hauptsächlich  in  kleinen  Städten,  wenige 
Leute,  die  als  mercatores  beschrieben  werden, 
Ellis  (Introd.  to  Domesday)  gibt  die  Zahl 
mit  24  an.  Außerdem  werden  17  'homines 
manentes  in  foro  de  Berchelai'  (Glouc.  163) 
und  42  'homines  de  mercato  suo  tantum 
viventes'  in  Intbury  (Staffs.  2486)  aufge- 
führt; und  ein  Mann  in  Essex  wird  als  'mer- 
cenarius'  bezeichnet. 

§  5.  In  den  größeren  Städten  der  däni- 
schen 'fünf  Burgflecken'  tritt  der  Kauf- 
mann deutlicher  hervor.  In  Nottingham 
(D.  13. 1.  280)  wird  eine  spezielle  Klasse  von 
Grundstücken  als  'Kaufmanns-Häuser'  be- 
zeichnet, die  von  den  'Reiter -Häusern' 
unterschieden  werden;  sie  waren  wahr- 
scheinlich durch  besondere  bauliche  Kon- 
struktion als  Warenlaser  oder  Läden  ein- 


22 


KAUFMANNSGENOSSENSCHAFT 


gerichtet.  William  Peverell  besaß  davon  48, 
und  außerdem  waren  4  andere  Kaufleute 
in  der  Stadt.  Es  ist  wahrscheinlich,  daß 
die  Kaufmannsklasse  auch  in  Leicester  be- 
trächtlichen Einfluß  hatte. 

§  6.  DieOrtsberichte  (ed.  M.  Batesem  1899: 
vgl.  Tait  in  Engl.  Hist.  Rev.  XV  356—358) 
erweisen,  daß  die  städtischen  und  kauf- 
männischen Einrichtungen  schon  sehr  früh, 
wenn  nicht  identisch,  so  doch  hauptsäch- 
lich in  den  Händen  derselben  Personen 
lagen.  —  Wir  können  annehmen,  daß  ein 
bedeutender  Teil  der  7968  Personen,  die 
als  Bürger  im  Domesday-Buch  beschrieben 
sind,  tatsächlich  auch  Kaufleute  größeren 
oder  kleineren  Stiles  waren.  Ihr  Beruf  hatte 
für  die  Verfasser  des  Domesday  nicht  be- 
sondere Bedeutung.  In  Dover  (D.  B.  I  */i) 
waren  zwei  'mansurde'  von  William  Fitz 
Geoffrey  'in  quibus  erat  gihalla  burgen- 
sium'.  Der  Sinn  des  Wortes  beweist,  daß 
diese  'Gildenhalle'  der  Bürger  eine  alte 
Einrichtung  war,  die  fast  sicher  schon  aus 
der  Zeit  vor  der  Eroberung  stammte.  Sie 
konnte  nicht  für  viele  städtische  Zwecke 
verwandt  werden,  ausgenommen  solche,  die 
mit  dem  Handel  zusammenhingen,  und 
wahrscheinlich  ist  die  Analogie  dazu  in  dem 
'hantachensele,  ubi  probi  homines  Win- 
tonie  potabant  Gildam  suam'  (Lib.  Win- 
tonie  [1148]  in  Dom.  B.  IV  556)  zu  suchen. 
Der  letztere  Name  ist  ein  nordisches  Femi- 
ninum, von  anord.  handtak,  handatak,  der 
'Handschlag'  beim  Abschluß  eines  Han- 
dels, und  das  so  bezeichnete  Gebäude 
war  wahrscheinlich  dasselbe  wie  das  chep- 
manesela  in  Heinrichs  II.  Charter  an  Win- 
chester (Groß  Gild.  Merch.  II  252). 
A.  Bugge  (in:  Vierteljahrsschrift  für  Soz. 
u.  Wirtschaftsgesch.)  hält  das  für  einen 
vollwichtigen  Beweis  dafür;  daß  in  Win- 
chester eine  Kaufmannsgilde  bestand,  die 
von  Nordländern  oder  unter  nordischem 
Einfluß  gegründet  wurde.  Die  Auffassung 
wird  durch  die  nordischen  Worte,  die  in  den 
Statuten  mancher  Gilden  (ebenda  S.  190 
Anm.)  vorkommen,  und  durch  die  von  Tait 
(s.  oben)  angeführten  gestützt. 

R.  J.  Whitwell. 

Kaufmannsgenossenschaft.  §  1.  Man  hat 
zu  unterscheiden  zwischen  Kaufmanns - 
genossenschaften  auf  der  Handelsreise  und 
solchen,  die  in  Markt-  und  Handelsorten 


ansässig  waren.  Nach  den  wenigen  und 
kurzen  darüber  vorhandenen  Nachrichten 
scheint  die  Existenz  der  ersteren  eher  ver- 
bürgt als  die  der  letzteren.  Kauf  leute  reisten 
allein  oder  in  Gemeinschaft.  Für  gemein- 
schaftliche Reise  bieten  Beispiele  der  Be- 
richt Fredegars  über  die  Unternehmung  des 
fränkischen  Kaufmanns  Samo  in  das 
Slavenland  i.  J.  623/24:  Samo  .  .  plures 
secum  negutiantes  adeivit,  exercendum  ne- 
gucium  in  Sclavos  coinomento  Winedos  per- 
rexit.  Fred.  4  c.  48,  SS.  rer.  Mer.  2,  144, 
oder  bei  Seefahrt,  ebenfalls  aus  fränkischer 
Zeit,  die  Erzählung  von  dem  friesischen 
Kaufmann  Ibbo:  cum  in  Dienste  des  Klo- 
sters S.  Maximin  in  Trier  [pro  stipendiis 
fratrum  emendis)  ultra  mare  ire  decrevisset 
in  una  navi,  negotiatores  alii  cum  sex  na- 
vibus  Uli  conjuneti  sunt.  AA.  SS.  Mai  VII 
p.  21 — 24;  vgl.  SS.  rer.  Merov.  3,  80 :  ita 
classi  sex  navium  sociatus  (Ibbo)  mare  in- 
gressus  est.  Doch  fehlt  hier  der  Hinweis  auf 
Organisation.  Die  Vorstellung  einer  ge- 
schlossenen Schar  von  Kaufleuten  erweckt 
der  Ausdruck  einer  Urkunde  K.  Ottos  IL 
von  983  über  die  Verleihung  des  Elbezolles 
von  Beigern  bis  Meißen  auf  beiden  Ufern 
des  Flusses,  ubicumque  manus  negociatorum 
ultra  Albiam  huc  illucque  sese  diverterit,  an 
das  Bistum  Meißen,  DO.  2  Nr.  184.  Die 
Erwähnung  eines  praepositus  mercatorum 
in  der  Nähe  von  Köln  in  der  Lebens- 
beschreibung Erzbischofs  Heribert  von 
Köln  (f  1021),  SS.  4,  748,  zeigt,  daß  Or- 
ganisation bei  Kaufleuten  bekannt  war. 
Zweck  der  gemeinschaftlichen  Handels- 
reise war  in  erster  Linie  vermehrter  Schutz 
in  der  Fremde  gegen  Feindseligkeiten,  viel- 
leicht auch  eine  gewisse  Gemeinsamkeit  des 
Handelsbetriebs.  S.  Art.  Handel  (Deutscher) 

§76- 

§  2.  Kaufmannsgilden,  d.  h.  in  Handels- 
und Marktorten  ansässige  Kaufmannsge- 
nossenschaften, sind  ingerm.  Altertum  noch 
nicht  bestimmt  nachweisbar.  Der  friesische 
Handel  erreichte  in  karolingischer  Zeit  eine 
Entwicklungsstufe,  auf  welcher  die  Bildung 
von  Kaufmannsgenossenschaften  denkbar 
wäre.  Aber  weiter  könnte  sich  eine  Ver- 
mutung in  dieser  Richtung  höchstens  etwa 
darauf  stützen,  daß  unter  den  in  der 
fränkischen  Gesetzgebung  gegen  die  eidliche 
Verpflichtung  bei  Gilden  {gildonia,  geldonia) 


KAUFMANNSGEWICHT 


23 


und  Bruderschaften  gerichteten  Verboten 
einmal,  im  Heristaler  Capitular  von  779 
(Cap.  v.  Franc.  1,  20  c.  16),  auch  Verein- 
barungen zum  Zweck  gegenseitiger  Bei- 
hülfe  bei  Schiffbruch  (de  naufragio)  er- 
wähnt werden.  Vgl.  Waitz  DVG.  42,  434 f- ; 
Hegel  Städte  u.  Gilden  i,  I  ff.;  Art.  Handel 
(Deutscher)  §  76  und  Art.  'G  i  1  d  e'. 

§  3.  In  sächsischer  Zeit  dagegen  ist  mit 
Rücksicht  auf  die  Entfaltung  des  Markt - 
Verkehrs  und  das  Hervortreten  einer  An- 
zahl ansehnlicher  Markt-  und  Handelsorte 
sowie  auf  die  erwähnte  Stelle  der  V.tHeri- 
berti  und  auf  den  Bericht  des  Alpert  von 
Metz  über  die  Gepflogenheiten  der  Kauf- 
leute von  Tiel  a.  Waal  (z.  J.  1018,  SS.  4, 
718  f.)  bei  Gewährung  von  Darlehen  und 
namentlich  bei  ihren  Gelagen  —  peeuniam 
simid  conferunt  et  hanc  partitam  singiüis 
ad  lucra  distribuunt  et  ex  his  quoscumque 
potus  certis  temporibus  in  anno  cernunt  — 
die  Existenz  von  Kaufmannsgilden  oder 
kaufmännischen  Genossenschaften,  z.  B.  in 
Tiel,  anzunehmen. 

Über  die  englischen  und  nordischen 
Verhältnisse  vgl.  Kaufmann  §  6,  Handel 
(nordischer)   §68 — 70  u.  Gilde.       w.  Stein. 

Kaufmannsgewicht.  §  1.  K.  im  weite- 
ren Sinn  soviel  als  das  im  Handel  gebräuch- 
liche Gewicht.  Vor  Einführung  des  metri- 
schen Gewichts  gab  es  in  Deutschland  an 
vielen  Orten  besondere  Handelsgewichte, 
die  oft  noch  in  Handels-  und  Krämer- 
gewicht geschieden  waren.  Zuweilen  war 
die  Verschiedenheit  noch  größer.  So  gab 
es  1851  in  Frankfurt  a.  M.,  obwohl  erst 
kürzlich  6  ältere  Gewichtsarten  abgeschafft 
worden  waren,  immer  noch  zehnerlei  Ge- 
wichte, darunter  ein  schweres  und  ein 
leichtes  Handelspfund,  die  sich  wie  100  zu 
108  verhielten,  dreierlei  Ellenmaße  u.  dgl. 

§  2.  Die  Verschiedenheit  reicht  oft  in 
alte  Zeit  zurück  und  hängt  damit  zu- 
sammen, daß  der  fremde  Kaufmann 
nach  dem  Maße,  das  er  mitbrachte,  zu 
verkaufen  suchte.  So  wurden  in  Frank- 
furt a.  M.  niederländische  Schnittwaren 
nach  der  brabanter  Elle  von  0,70  m  Länge, 
die  französischen  nach  der  Pariser  aune 
(1,18  m)  gehandelt.  Die  Anwendung  eines 
schwereren  neben  einem  leichteren  Han- 
delsgewicht, die  sich  an  vielen  Handels- 
plätzen findet,   dürfte  jedoch  mit  Grund- 


sätzen der  mittelalterlichen  Handelspolitik 
zusammenhängen,  welche  der  eigenen  Bür- 
gerschaft wirtschaftliche  Vorteile  gegen- 
über dem  fremden  Gast  durch  mancherlei 
uns  jetzt  sonderbar  anmutende  Mittel  zu- 
zuwenden bemüht  war. 


Abb.  2.  Kupfernes  Pfundgewicht  eines  Kauf- 
manns aus  dem  9./ 10.  Jahrh. ;  verkleinert.  Dm.  46  mm , 
Höhe  des  Mantels  19  mm;  327.1  g  oder  ein  römi- 
sches Pfund  (327.45  g)  schwer.  Die  Zeichnungen 
und  die  Punkte  auf  der  Oberseite  dienten  ver- 
mutlich als  Rechenbehelfe.  Auf  dem  Mantel  er- 
scheint einmal  rechtläufig,  einmal  verkehrt  der 
Name  des  Eigentümers:  -fRODULFUS  NEGO- 
TIENS.  (Brüssel,  Musee  royal  d'antiquit^s  usw. 
Abgebildet  als  poids  Carolingien  in  R.  Serrures 
Bulletin  mensuel  de  numismatique  et  d'archeolo- 
gie,  Paris,   1884—85,  4.  Band,  Taf.  6.) 


§  3.  Eine  ähnliche  Einrichtung  im  Geld- 
verkehr  war  die  Kaufmannsmark, 
nach  welcher  der  fremde  Kaufmann  seine 
Preise  stellen  mußte.  Sie  kommt  in  Kölner 
Urkunden  seit  dem  12.  Jahrh.  vor  und 
wurde  durch  Erzb.  Konrad  im  J.  1259 
auf  135  ^1  =  15/16  der  gewöhnlichen  Zahl- 
mark bestimmt. 

§  4.  Den  Ausdruck  marca  mercatorum 
hat  man  auch  auf  den  Feingehalt  des 
Barrensilbers  bezogen,  er  bedeutet  so- 
viel wie  eine  Gewichtmark  Silber  mit 
dem  ortsüblichen  Zusatz,  also  das,  was 
man  auch  die  marca  usualis  argenti 
nannte. 

Grote    Münsstudtcti    III    2.      Guilhier- 

moz  §  68  ff.     Hilliger   in  Hist.  Vjts.   1900, 

S.  161  ff.     Kruse   Kölnische  Gcldgesch.   1888, 

S.  1 4 ff.    Lamprecht  A  Wirtschi.  II  489/93. 

A.  Luschin  v.  Ebengreuth. 


24 


KEAAMANTIA— KELLER 


Kz~kcn\ioLVz(a.  'Stadt'  inderGerm.  magna 
des  Ptolemaeus  an  der  Donau  unmittelbar 
gegenüber  von  Brigetium.  Dem  Ortsnamen 
liegt  wohl  ein  kelt.  oder  illyr.  Flußname 
mit  partizipialer  Bildung  zugrunde. I  Kaum 
ist  bei  ihm  mit  ZfdA.  41,  122  an  Ent- 
stellung aus  lat.  dementia  zu  denken. 

R.  Much 

Kelchförmige  Tongeräte  oder  Trommeln 

§1.  Tongerätevon  Kelchformohne  Boden 
außen  ornamentiert,  gehören  der  stein 
zeitlichen  Gruppe  des  sog.  Bernburger  (s 
d.)  oder  Latdorfer  Typus  an.  Ihr  Verbrei 
tungsgebiet  erstreckt  sich  besonders  auf  die 
Kreise  Wolmirstedt,  Kalbe  a.  S.,  den  Mans- 
felder  Seekreis,  den  Saalekreis  und  die 
Kreise  Merseburg  sowie  Langensalza,  wo 
sie  in  Hügel-  und  Steinkammergräbern 
vorkommen.  Die  bekanntesten  Fundorte 
sind  Ebendorf,  Kr.  Wolmirstedt,  Kalbe 
a.  S.,  Husarenberg  bei  Hohenthurm  und 
Opperschöner  Mark  im  Saalkreise,  Schko- 
pau,  Kr.  Merseburg,  undHornsömmern,  Kr. 
Langensalza.  Diese  Geräte  sind  von  Ed. 
Krause  unter  Beibringung  zahlreicher  eth- 
nologischer Parallelen  aus  Asien,  Afrika  und 
Amerika  für  Trommeln  erklärt  worden,  wo- 
für besonders  auch  die  den  einen  Rand  um- 
ziehenden Zapfenansätze  sprechen,  welche 
für  Ausspannung  einer  tönenden  Membran 
sehr  geeignet  erscheinen.  Man  kann  viel- 
leicht auch  den  noch  heute  in  Deutschland 
und  anderwärts  vorkommenden  sog.  Rum- 
melpott zum  Vergleich  heranziehen,  der  bei 
den  volkstümlichen  Umzügen  der  Mitt- 
winter- und  Frühlingszeit  eine  Rolle 
spielt. 

§  2.  Neuerdings  hat  G.  Kossinna  auf 
eine  Parallelerscheinung  in  der  ukraini- 
schen sog.  Tripoljekultur  der  Dnieprgegend 
hingewiesen.  Hier  treten  auch  trommel- 
artige, meist  zu  zweien  verkuppelte  Ton- 
geräte  auf,  zusammen  mit  bemalten  Ton- 
gefäßen  und  rohen  tönernen  Frauenidolen 
und  Tierfiguren.  Die  bemalten  Gefäße  die- 
ser steinzeitlichen  Kulturgruppe  sind  mit 
Spiralenmustern  und  seltsamen  Menschen - 
und  Tiergestalten  verziert.  Die  Gräber 
enthalten  Leichenbrand  und  nur  selten 
Skelette.  Nicht  nur  die  Form  der  Gefäße, 
sondern  auch  einzelne  Zierweisen  dieser 
Gruppe,  wie  Zahnrad  und  Malteserkreuz, 
finden  sich  übereinstimmend  im  Bernburger 


oder  Latdorfer  Stil.  Auch  kommt  mit  den 
besten  Gefäßen  der  Tripoljekultur  Kupfer 
vor,  entsprechend  der  jungneolithischen 
Stellung  des  Bernburg-Latdorfer  Stils.  Ob 
von  dem  einen  Gebiet  zum  andern  und  in 
welcher  Richtung  eine  Beeinflussung  statt- 
gefunden hat,  darüber  ist  Sicheres  noch 
nicht  zu  sagen.  Vielleicht  ist  hier  schon  der 
von  Montelius  belegte  bronzezeitliche  süd- 
liche Handelsweg  von  Bedeutung  gewesen, 
der  über  die  Balkanhalbinsel  oder  die 
Küsten  des  Adriatischen  Meeres  entlang  bis 
in  die  jetzigen  österreichisch -ungarischen 
Donauländer  und  von  da  auf  den  deutschen 
Flüssen,  besonders  der  Moldau  und  Elbe, 
bis  zur  Ost-  und  Nordsee  führte. 

Ed.  Krause  u.  O.  Schötensack  Die 
megalithischen  Gräber  (Steinkammergräber) 
Deutschlands,  Z.  f.  Ethn.  1893,  165,  Taf.  XIII. 
O.  Montelius  Chronologie  d.  alt.  Bronzeseil, 
Arch.  f.  Anthrop.  26,  465.  G.  Kossinna 
Der  Ursprung  d.  Urfinnen  u.  Urindogermanen 
u.  ihre  Ausbreitung  nach  Osten,  Mannus  I,  237. 

K.  Brunner. 
Kelle  aus  Bronze,  Gerät  des  Hallstatt - 
kulturkreises,  s.  Bronzegefäße  §3c.  — ■ 
Zum  römischen  Weinservice  gehörig,  zu- 
sammen mit  dem  dazu  passenden  Siebe, 
dem  ,,Kasseroll"  und  Eimer,  als  römische 
Handelsware  nach  Nordeuropa  importiert; 
s.   Bronzegefäße  §  6  b,   c.        Hubert  Schmidt. 

Keller.  §  1.  Von  dem,  was  man  Wohn- 
gruben,  Trichtergruben  usw.  nennt  und 
gewöhnlich  als  unterirdische  Wohnungen 
ansieht,  wird  das  meiste  nur  Keller-  und 
Vorratsraum  sein,  die  Wohnung  lag  darüber 
zu  ebener  Erde  und  wird  sich  nachweisen 
lassen,  wenn  man  sich  gewöhnt,  sich  bei  der 
Ausgrabung  nicht  auf  die  Grube  zu  be- 
schränken, sondern  die  um  sie  herum  zu 
erwartenden  Spuren  der  Hauswände  (Pfo- 
stenlöcher, Schwellenbettungen  oder  Stein - 
fundamente)  aufzusuchen. 

§  2.  Die  Kellergruben  haben  sich  auch 
für  die  altgermanische  Zeit  noch  nicht  ge- 
funden; Römerschanze,  Buch,  Altenburg  - 
Mattium  haben  keine  geliefert,  obgleich 
sie  nach  Tac.  Germ.  16  vorhanden  gewesen 
sein  sollen;  in  Süddeutschland  auf  alt- 
keltischem Gebiet  kommen  sie  von  ältester 
Zeit  an  vor,  und  in  den  römischen  Lagern 
in  Westfalen  (Haltern)  spielen  sie  ebenfalls 
eine  große  Rolle.    So  treten  sie  dann  auch 


KELTEN 


25 


auf  den  fränkischen  curtes  im  alten  Ger- 
manenlande auf  (Heisterburg,  Dolberg). 
Das  Wort  „Keller"  ist  auch  erst  aus  dem 
Lateinischen  (cellarium)  entlehnt.  Sollte 
€twa  Tacitus  sich  geirrt  haben  und  die 
Keller  wären  nur  bei  den  Rheingermanen, 
die  von  den  Kelten  und  Römern  beeinflußt 
waren,  vorhanden  gewesen,  in  der  Germania 
magna  aber  nicht?  Schuchhardt. 

§  3.  In  Skandinavien  werden 
Keller  (kellari,  kjallari,  vom  spätlat.  cella- 
rium) erst  im  13.  Jahrb..  erwähnt,  und  zwar 
als  Aufbewahrungsort  für  Weine.  Ins 
Angelsächsische  drang  das  Fremdwort  nicht 
ein;  die  Benennung  winern  scheint  ein  selb- 
ständiges oberirdisches  Gebäude  zu  be- 
zeichnen. Hjalmar  Falk. 

Kelten.  §  1.  In  der  Vorgeschichte 
Deutschlands  und  der  Germanen  kommt 
den  K.  besondere  Bedeutung  zu,  nicht  nur 
wegen  der  starken  Kultureinflüsse,  die  von 
ihnen  ausgingen,  sondern  auch  weil  sie  auf 
einem  großen  Teil  des  deutschen  Bodens 
die  Vorgänger  der  Germanen  sind.  Bezeugt 
sind  uns  noch  B  o  i  e  r  in  Böhmen  und 
Helvetier  südlich  vom  Main;  ferner 
V  o  1  c  a  e  am'  hercynischen  Wald,  wahr- 
scheinlich in  Mähren,  von  deren  Namen 
in  älterer  Zeit  die  germanische  Bezeichnung 
aller  Kelten  und  dann  auch  der  Romanen, 
*Walha-,  ausgegangen  ist.  Die  Taxatai 
und  Kaufet  (mit  den  Unterabteilungen 
"Aopaßai  und  Ilapjxat)  in  Niederösterreich, 
die  Kapttavoi  im  Badischen,  ferner  die 
Tsupi'axot  in  den  westlichen  Karpaten  tragen 
kelt.  Namen  und  sind  darum  wohl  von  kelt. 
Nationalität;  ausdrücklich  wird  diese  den 
C  o  t  i  n  i  im  oberen  Grantal  zugesprochen. 
Die  germ.  TzupwyaX\ioa  lassen  auf  einen 
kelt.  Stamm  der  Teurier  nördlich  vom 
Erzgebirge  schließen.  (S.  unter  allen  diesen 
Namen.)  Am  Niederrhein  hatten  nach 
Caesar  BG.  4,  4  die  M  e  n  a  p  i  e  r  außer  auf 
dem  westlichen  auch  auf  dem  östlichen 
Ufer  Besitzungen.  Ja  sogar  an  ausgedehnte 
Sitze  keltischer  Völkerschaften  an  der 
deutschen  Nordseeküste  hat  sich  eine  Er- 
innerung erhalten  in  der  bei  Ammianus 
Marc.  15,  9  aus  Timagenes  mitgeteilten 
Überlieferung  der  Druiden,  ein  Teil  des 
gallischen  Volks  sei  durch  Kriege  und 
Überschwemmungen  von  entlegenen  Inseln 


und  Ländern  jenseits  des  Rheins  vertrieben 
nach  Gallien  gekommen. 

§2.  Unter  den  Namen  der  Städte  in 
der  Germ,  magna  des  Ptolemaeus,  die  zu- 
meist in  deren  Süden  gehören,  sind,  wie 
zu  erwarten  ist,  sehr  viele  keltisch  und 
darunter  .  typisch  keltische  Zusammen- 
setzungen wie  'Eßoupo-Souvov,  Aoxo-piTov. 
MeSio-Xavtov  und  Ableitungen  wie  Marrt- 
axov  vertreten.  Für  -briga,  -durum,  -ma- 
gus  fehlen  zufällig  Belege.  Keltische  Ge- 
birgsnamen  sind  unter  anderem  2o6o?j-a 
opT]  und  Taßp^Ta  o\rt.  Von  altüberlieferten 
Flußnamen  sind  Renus,  Vacalus,  Moenus, 
Lupia,  Nicer,  Dänuvius,  Marus  (auch 
2c&as?)  keltisch  oder  doch  den  Germanen 
durch  die  K.  überliefert,  von  solchen  des 
römischen  Rhein-  und  Donauufers  nicht  zu 
sprechen. 

§  3.  Weiter  führen  noch  die  in  deutschem 
Munde  fortlebenden  geographischen  Namen. 
Doch  sind  die  Ergebnisse,  zu  denen  M  ü  1  - 
1  e  n  h  o  f  f  DA.  2  durch  Untersuchung  die- 
ses Materials  gekommen  ist,  nicht  sämt- 
lich anzunehmen,  da  er  den  Fehler  begeht, 
so  gut  wie  alles  den  Kelten  zuzuschieben, 
was  er  nicht  erklären  kann. 

Wenn  ihm  die  Pader,  as.  Pathra,  schon 
des  Anlauts  wegen  —  der  aber  in  Wahr- 
heit nichts  beweist  —  einen  völlig  undeut- 
schen Namen  trägt,  ist  dagegen  zu  sagen, 
daß  vielmehr  das  Gallische  keinen  Laut 
hatte,  den  die  Germanen  durch  ihr  ß  (th) 
wiedergeben  konnten;  an  Verschiebung  aus 
kelt.  baträ-  oder  boträ-  ist  aber  neben  un- 
verschobenem  Lupia,  Lippe  nicht  wohl  zu 
denken,  daher  ist  die  Benennung  weit  eher 
germanisch.  Die  auffälligen  Ortsnamen 
Trebur  (Tribur),  Trebra,  Drever,  Dr ebber 
sind  unbestimmbar.  Das  Verhältnis  von 
anlautendem  d  auf  nd.  Sprachboden  zu 
/  auf  hd.  weist  auf  germ.  d  und 
schließt  dadurch  Zusammenhang  mit  kelt. 
*trebä  'Dorf  aus.  Auch  der  Flußname 
Leine,  äXttvLagina,  enthält  keinKennzeichen 
keltischer  Herkunft.  Den  thüringischen 
Gebirgsnamen  Finne  hat  M  ü  1 1  e  n  h  o  f  f 
(DA.  2,  234)  mit  brit.  penn  'Kopf  ver- 
glichen, was  aber  bei  dem  Aussehen  dieses 
Höhenzuges  wenig  paßt,  und  Identität  des 
Namens  als  eines  germanischen  mit  germ. 
*finnö-  'Finne,  Flosse',  lat.  pinna  'Flosse, 
Mauerzinne'  ist  wahrscheinlicher. 


26 


KELTEN 


§  4.  Besondere  Schwierigkeiten  bereitet 
die  Beurteilung  einer  großen  Gruppe  von 
Fluß-  und  Bachnamen  des  nord- 
westlichen Deutschland,  die 
hd.  auf  -afa,  -affa,  nd.  auf  -apa  ausgingen, 
woneben  aber  auch  -efa,  -epa,  -ifa,  -ipa, 
ufa,  -upa,  -fa,  -pa  vertreten  ist.  Sie  sind 
besonders  in  Hessen  häufig,  aber  bis  in  die 
untere  Wesergegend  nordöstlich  von  Bre- 
men verbreitet.  Müllenhoff  (DA.  2, 
227  ff.)  nahm  sie  für  keltisch,  und  zwar 
entweder  für  Derivata  oder  für  Komposita 
mit  einem  dem  ir.  ab  'Fluß'  entsprechenden 
Worte,  betrachtete  sie  also  als  Entlehnun- 
gen aus  der  Zeit  vor  der  germ.  Lautver- 
schiebung. Dagegen  suchten  Bremer 
und  Kossinna  in  diesen  Namen  ein 
gall.  *apä  =  lat.  aqua,  got.  ahwa,  ent- 
schieden sich  aber  später  beide  gegen  ihren 
kelt.  Charakter,  ersterer  Ethn.  67  (801)  mit 
dem  Hinweis  darauf,  daß  sie  in  den  übrigen 
einst  von  Kelten  besetzten  Landschaften 
nicht  vorkommen,  letzterer  PBBeitr.  26, 
282  f.  mit  der  Begründung,  daß  sie  niemals 
sicher  keltische  Bestimmungsworte  ent- 
halten. Allerdings  fehlt  die  Bildungsweise 
auch  auf  dem  übrigen  germ.  Sprachgebiet. 
Namen  wie  Fennepa,  Hurnuffa,  Her  ifa, 
Heisapa,  Waldaffa  zeigen  —  von  der  Frage 
der  Deutbarkeit  abgesehen  —  jedenfalls 
ganz  unkeltische  Läute  und  nötigen  uns 
anzunehmen,  daß  die  Endung,  wenn  sie 
wirklich  aus  dem  Keltischen  stammen 
sollte,  im  Germanischen  ein  produktives 
Suffix  geworden  ist,  aus  dessen  Verbreitung 
daher  kein  sicherer  Schluß  auf  die  einstige 
Ausbreitung  der  Kelten  ['zu  ziehen  ist. 
Daß  es  sich  dabei  von  Haus  aus  um 
ein  selbständiges  Wort  handle,  folgert 
E.  Schröder  oben  unter  'Flußnamen? 
§  9  aus  dem  Namen  der  niederhessischen 
Ejze  aus  *Effisa,  *Affisa. 

§  5.  Um  so  wichtiger  angesichts  solch 
zweifelhaften  Materials  ist  ein  sicherer  Fall 
wie  Eisenach,  mhd.  Isenache,  in  Thüringen. 
Abgesehen  von  seiner  ungermanischen  Bil- 
dung wird  der  Name  durch  ein  Eisenach, 
Tsinacha,  im  Trierischen  als  kelt.  erwiesen; 
vgl.  schon  Müllenhoff  DA.  2,  233  f. 
Er  gewinnt  noch  an  Bedeutung,  weil  er 
zeigt,  daß  in  diese  Gegend  die  Germanen 
erst  nach  der  Lautverschiebung  eingerückt 
sind. 


§  6.  Die  Bodenfunde  lassen  zum 
Teil  kelt.  und  germ.  Herkunft  recht  wohl 
unterscheiden.  So  ist  z.  B.  die  Ansiedlung 
von  Stradonitz  in  Böhmen  mit  Bestimmt- 
heit den  Boiern  zuzuweisen;  s.  Deche- 
1  e  1 1  e  Le  Hradischt  de  Stradonitz  et  les 
fouilles  de  Bibracte.  In  ausgedehntem  Maße 
sucht  Kossinna  die  archäologischen 
Ergebnisse  auch  für  die  Keltenfrage  zu 
verwerten,  besonders  in  der  Abhandlung 
Die  Grenzen  der  Kelten  und  Germanen  in  der 
La  Tene-Zeit  (Korresp.-Bl.  d.  deutsch. 
Anthr.  Ges.  1907,  57  ff.).  Vgl.  Germanen 
§  12.  Während  man  früher  schon  aus  dem 
Vorkommen  von  Barbarenmünzen  auf  K. 
geschlossen  hat,  nimmt  er  auch  eine  gewisse 
Art  der  Emaillearbeit  für  sie  in  Anspruch 
und  stellt  vor  allem  die  Körperbestattung 
der  K.  in  der  La  Tene-Zeit  dem  fortdauern- 
den Leichenbrand  der  Germanen  gegenüber. 
Auch  die  Keramik  zeigt  in  dieser,  Periode 
charakteristische  Unterschiede.  Nur  muß 
natürlich  immer  auch  mit  der  Möglichkeit 
von  Völkermischung  in  den  Grenzländern 
gerechnet  werden.  $ 

§  7.  Die  keltischen  Stämme  in  der  Nach- 
barschaft der  Germanen  gehören  sämtlich 
jener  Dialektgruppe  an,  in  der  altes  ku  und 
cv  (kv)  in  p  verwandelt  wird  im  Gegensatz 
zum  Goidelischen  (ursprünglich  nur  in  Ir- 
land), das  den  Laut  erst  bewahrt  und  dann 
als  k  forterhält.  Nähere  Verwandtschaft 
zeigt  das  Keltische  mit  dem  Italischen;  s. 
jetzt  Pedersen  Vergl.  Gram,  der  kelt. 
Sprachen  I  1.  Die  Germanen  sind  nach 
ihm  Nachbarn  des  noch  ungeteilten  ur- 
italiko -keltischen  Volkes  gewesen.  Doch 
hat  es  eine  vollständige  italo-kelt.  Sprach- 
einheit niemals  gegeben  und  im  Germa- 
nischen finden  sich  sogar  deutliche  Spuren 
selbständiger  Beziehungen  zu  den  Ita- 
likern  in  ihren  ältesten,  noch  nördlich 
der  Alpen  gelegenen  Sitzen.  Die  fort- 
dauernde Nachbarschaft  von  Kelten  und 
Germanen  macht  sich  besonders  auf 
dem  Gebiet  des  Wortschatzes  bemerkbar. 
Ob  es  sich  dabei  aber  um  altererbten  ge- 
meinsamen Besitz  oder  jüngeren  Kultur- 
austausch handelt,  ist  nur  in  wenigen  Fällen 
entscheidbar.  So  ist  das  von  den  Galliern 
den  Römern  vermittelte  bräca  und  säpo 
dem  Germanischen  entlehnt,  umgekehrt 
germ.    *rxk-  'Herrscher',    *andbahta-  'Die- 


KERAMIK 


27 


ner',  *lsarna-,  *lzarna-  'Eisen'  dem  Kel- 
tischen (aber  s.  Brugmann  Grdr.  a  I 
S.  504,  A.  1).  Auch  die  germ.  Personen- 
namen haben  eine  Reihe  von  Bildungs- 
elementen  mit  den  keltischen  gemein,  die 
aber  zum  Teil  noch  weiter  verbreitet  sind. 
Als  entlehnt  kann  davon  mit  Bestimmtheit 
auch  nur  rlk-  angesprochen  werden,  ab- 
gesehen von  etlichen  aus  dem  Beginn  der 
Römerzeit  überlieferten  ganz  kelt.  Namen 
wie  Ariovistus,  Boiocalus,  die  sich  indes 
nicht  eingebürgert  haben. 

§  8.  Besonders  bemerkenswert  sind  die 
alten  Beziehungen  der  beiden  Nachbar- 
völker auf  religiösem  Gebiet.  Unter 
anderem  wird  bei  Kelten  und  Germanen 
eine  von  den  Römern  ihrem  Merkur  gleich- 
gesetzte Gottheit  als  höchste  verehrt,  und 
bei  beiden  ist  der  alte  Himmelsgott  zum 
Kriegsgott  geworden.  Beide  kennen  einen 
besonderen  Donnergott,  und  einer  seiner 
Namen  ist  kelt.  Tanaros,  germ.  *Punaraz. 
Auch  der  Mütterkult  ist  ihnen  gemein. 

§  9.  Der  kelt.  Kultureinfluß  macht  sich 
auch  in  dem  Eindringen  der  La 
Tene-Formen  auf  germ.  Gebiet 
bemerkbar.  Er  ist  überhaupt  in  den  letzten 
vorchristlichen  Jahrhunderten,  in  der  Eisen- 
zeit, am  stärksten,  nachdem  die  Kelten  sich 
weit  nach  Osten  ausgebreitet  und  die  Sude- 
tenländer besetzt  hatten.  Sind  doch  nach 
dem  bastarnischen  Vorstoß  (um  200  v. 
Chr.)  von  der  Rhein-  bis  zur  Donaumün- 
dung quer  durch  ganz  Europa  hindurch  — 
abgesehen  von  einer  kurzen  Unterbrechung 
in  den  Karpaten  —  überall  die  K.  Grenz - 
nachbarn  der  Germanen.  In  den  älteren 
vorgeschichtlichen  Perioden  waren  sie  es 
bloß  zwischen  dem  deutschen  Mittelgebirge 
und  der  Nordsee,  und  dementsprechend 
können  sie  damals,  was  auch  die  Funde  er- 
weisen, lange  nicht  die  Bedeutung  als  Kul- 
turvermittler für  die  Germanen  gehabt 
haben  wie  später. 

§  10.  Nach  d'Arboisde  Jubain- 
v  i  1 1  e  Les  origines  gauloises,  Revue  histo- 
rique  30,  I  ff.,  Celtes  et  Germains,  1886,  und 
Les  premiers  habitants  de  l'Europe,  1889, 
1894)  erklären  sich  die  Beziehungen  des 
germ.  und  kelt.  Wortschatzes  aus  einer 
Herrschaft  der  K.  über  die  Germanen,  die 
im  4.  Jahrh.  v.  Chr.  begründet  worden  sein 
und  bis  gegen  Ende  des  3.  gedauert  haben 


soll.  Bremer  Ethn.  53  (787)  hat  sich 
dieser  Hypothese  mit  Eifer  angenommen 
und  Hirt  Indogerm.  170.  614  neigt  ihr  zu. 
Vgl.  dagegen  R.  M  u  c  h  Deutsche  Lit.-Ztg. 
1902,  483  ff.  Eine  gemeinkeltische  An- 
fangsbetonung, die  von  den  K.  als  Herren 
auf  die  Germanen  übertragen  worden  sein 
soll,  existiert  nicht,  wie  Meyer-Lübke 
Wiener  Sitzgs.-Ber.  143  (1901)  gezeigt  hat; 
ebenso  ist  die  von  Caesar  behauptete 
einstige  kriegerische  Überlegenheit  der  K. 
über  die  Germanen  nur  aus  ihrer  Ausbrei- 
tung im  südlichen  Germanien  erschlossen, 
von  der  man  wähnte,  daß  sie  auf  Kosten 
der  Germanen  erfolgt  sei,  und  die  —  von 
Bremer  übrigens  überschätzten  — 
sprachlichen  und  kulturellen  Entlehnungen 
der  Germanen  sind  aus  den  Grenzbeziehun- 
gen allein  vollkommen  verständlich.  Seine 
Annahme  verträgt  sieh  auch  weder  mit  der 
Natur  des  Landes  der  Germanen,  das  die 
Begründung  einer  solchen  'Herrschaft'  so 
gut  wie  ausschloß,  noch  mit  ihrer  Psyche; 
vgl.  Tacitus  Germ.  43:  Cotinos  Gallica, 
Osos  Pannonica  lingna  coarguit  non  esse 
Germanos,  et  quo  d  tr  ib  ut  a  p  ati  - 
untur. 

§  II.  Die  altgermanischen  Beziehungen 
zu  den  K.  sind  wesentlich  auf  den  nachbar- 
lichen Verkehr  mit  den  Stämmen  des  Kon- 
tinents beschränkt.  Doch  sind  frühzeitig 
auch  Handelsverbindungen  zwischen  dem 
germanischen  Norden  und  Britannien-Ir- 
land aus  den  Funden  nachweisbar;  ja  diese 
reichen  in  Zeiten  zurück,  in  denen  diese 
Länder  noch  gar  nicht  keltisch  gewesen  sein 
können.  Nachdem  die  festländischen  K. 
bereits  romanisiert  waren,  kamen  die  in 
Britannien  eindringenden  Angelsachsen 
dort  in  vielfältige  Berührung  mit  den  von 
ihnen  teils  verdrängten,  teils  unterjochten 
britischen  Stämmen.  Noch  später  stellt 
sich  durch  die  Unternehmungen  der  Wikin- 
ger eine  für  die  Nordgermanen  sehr  bedeu- 
tungsvolle Verbindung  mit  Irland  und 
Schottland  her;  vgl.  A.  0  1  r  i  k  Nordisches 
Geistesleben  79  ff. 

Außer  der  bereits  angegebenen  Literatur 
R.  M  u  c  h  Deutsche  Stammeskunde  (Sammlung 
Göschen)  41  ff.  R.  Much. 

Keramik.    Vgl.  hierzu  Tafel  1—5. 

Einleitendes  §1.  —  I.  Stufe  derKjökken- 
möddinger  §2.   —  II.  Jüngere   Stein- 


28 


KERAMIK 


zeit  §  3  — 10.     i.  Megalithgräber-Keramik  §  4. 

2.  Pfahlbau-Keramik  §  5.  3.  Andere  neolithische 
Gruppen  §  6—9.  4.  Ethnographie  §  10.  — 
III.  Bronzezeit  §  n — 20.  1.  Aunjetitzer 
Gruppe  §  12.    2.  Mittelrheinische  Gruppe  §  13. 

3.  Mitteldeutschland  §  14.  4.  Norddeutschland 
und  Skandinavien  §  15.  5.  Buckelkeramik 
§  16 — 18.  6.  Süd-  und  Südwestdeutschland 
§  1 9 — 20.  —  IV.  Vorrömische  Eisenzeit 
§  21 — 43.  1.  Germanischer  Westkreis  §  22 — 23. 
2.  Germanischer  Ostkreis  §  24 — 27.  3.  Ger- 
manischer Nordkreis  §  28.  4.  Hallstatt-Kultur 
§  29 — 38:  a)  Ostkreis  §  30 — 33;  b)  Westkreis 
§  34—38.  5-  La  Tene-Kultur  §  39— 43.  — 
V.  Römische  Kaiserzeit  §  44 — 56. 
1.  Germanischer  Westkreis  §  47 — 52.  2.  Ger- 
manischer Ostkreis  §  53 — 55.  3.  Germani- 
scher Nordkreis  §  56.  —  VI.  Völker- 
wanderungszeit §  57 — 59.  1.  Eibkreis 
§  57.  2.  Rhein-Donau-Kreis  §  58.  3.  Nord- 
kreis §59.  —  VII.  Frühes  Mittelalter 
§  60 — 64.     Fränkisch. 

§  1.  Keramik  eigentlich  =  Tonware 
(von  griech.  xspap-o?),  im  engeren  Sinne 
Tongefäße,  Topfware,  Tongeschirr  (s.  'Töp- 
ferei', 'Tongefäße').  Die  prähistorische  Ke- 
ramik läßt  sich  nicht,  wie  die  Bronzegefäße, 
systematisch  nach  Technik  und  Herkunft 
behandeln.  Denn  in  vorgeschichtlichen 
Epochen  wurden  Tongefäße,  nicht  fabrik- 
mäßig, sondern  für  den  Hausgebrauch, 
vielleicht  von  den  Frauen,  in  den  Hütten 
verfertigt.  Daher  zerkleinert  sich  das  um- 
fangreiche Material  in  zahlreiche  kleinere 
Gruppen,  die  für  die  Entwicklung  des 
Ganzen  keine  Bedeutung  haben  und  nur 
als  solche  im  Zusammenhang  mit  den  Nach- 
bargruppen derselben  Zeit  verständlich 
werden.  Die  Behandlung  dieses,  keineswegs 
lückenlos  vorliegenden  Materials  wird  noch 
dazu  erschwert  durch  die  sehr  schwankende 
Terminologie  und  durch  vielfach  höchst 
mangelhafte  Publikation. 

I.  Stufe  der  Kjökkenmöddinger. 
§  2.  Auf  europäischem  Boden  sind  die 
ältesten  Tongefäße  in  den  Ablagerungen 
der  Muschelhaufen  des  Nordens  (Kjökken- 
möddingern)  gefunden  worden,  dement- 
sprechend auch  die  den  Stationen  des 
Campignien  in  Frankreich.  Bei  ganz  primi- 
tiver Technik  (mangelhaftem  Brand,  roher 
Oberfläche)  ist  der  Formenkreis  auf  2  T  y  - 
p  e  n  beschränkt,  soweit  sich  die  Frag- 
mente sicher  deuten  lassen.  1.  Töpfe  mit 
geschweifter  Wandung  und  spitz  ablaufen- 


dem Boden,  2.  breite,  flache  Schüsseln  mit 
aufgebogenem  Rande.  (Fig.  I.  2.) 

S.  Müller,  Ordning  af  Danmarks  Oldsager 
I  nr.  42.  4t. 

II.  Jüngere  Steinzeit.  §3. 
Um  so  auffallender  ist  der  Auf- 
schwung, den  die  Topfindustrie  in  jung- 
neolithischer  Zeit  in  Europa  allgemein 
nimmt.  Gerade  in  dem  Gebiete,  das  für  die 
Ausbreitung  der  Germanen  in  Frage  steht, 
auf  dem  Boden  von  Deutschland,  beob- 
achtet man  eine  Fülle  von  Erscheinungen, 
die  auf  ein  recht  bewegtes  Leben  der  da- 
maligen Europäer  hinweisen.  Die  Töpfe 
geben  uns  als  Produkte  der  Hausindustrie 
Aufschluß  über  zahlreiche  Kulturgruppen, 
die  in  engeren  Beziehungen  zueinander  ge- 
standen haben.  Ihre  Hauptmerkmale  ge- 
winnen wir  aus  den  Formen  und  Verzie- 
rungen der  Tongefäße.  Unter  ihnen  lassen 
sich  2  Gruppen  wegen  ihrer  lokalen  Be- 
ständigkeit absondern:  im  Norden  die 
Keramik  der  Megalithgräber  und  im  Süden 
die  der  Pfahlbauten. 

1.  Megalithgräber-Keramik. 
§  4.  Die  Keramik  der  Megalithgräber  dehnt 
sich  über  Norddeutschland  westlich  bis 
Holland  und  nördlich  über  Dänemark  bis 
Südschweden  aus.  Sie  weist  einen  großen 
Reichtum  an  Formen  auf:  Becher,  Henkel - 
näpfe,  Krüge,  Flaschen,  Schalen  und  Am- 
phoren; eigentümlich  ist  ihnen  eine  scharf- 
kantige Profilierung,  die  die  einzelnen  Ge- 
fäßteile, Rand,  Hals,  Schulter,  Bauch,  ener- 
gisch voneinander  absondert.  Ihre  Orna- 
mente, in  Tiefstichtechnik  ausgeführt,  ver- 
teilen sich  in  horizontaler  und  vertikaler 
Anordnung  nur  selten  über  die  ganze  Ge- 
fäßfläche, sind  vielmehr  meistens  auf  ihren 
oberen  Teil,  auf  Rand,  Hals  und  Schulter, 
beschränkt.  Zwar  läßt  sich  ihre  Entstehung 
aus  Korbflechtmotiven  nicht  verkennen,  so 
daß  das  Gefäß  gewissermaßen  die  Stelle  des 
älteren  Korbes  zu  vertreten  scheint  (vgl. 
Schuchhardts  Artikel  'Ornamentik').  Doch 
bricht  sich  ein  Streben  nach  Ideenausdruck, 
ein  Bedürfnis  zu  naturasilieren  Bahn,  in- 
dem menschliche  Gesichtsformen  als  Zier- 
muster  Verwendung  finden.  So  enthält  die 
streng  stilisierte  Korbflechtornamentik  eine 
ideelle  Bedeutung,  die  Horizontal-  und 
Vertikalornamentik  wird  als  Hals- Brust  - 
schmuck  umgebildet.     (Fig.  3.) 


KERAMIK 


29 


Lindenschmitt,    Altert,  u.  heidn.   Vors. 

1.  III,  4  nr.  1  — 14.  V,  7  nr.  117 — 130 
(K.  Schumacher  S.  251".).  S.  Müller  Ord- 
ning  I  Nr.  217 — 239. 

2.  Pfahlbauten-Keramik.  §5. 
Die  Keramik  der  Pfahlbauten  läßt  sich  in 
eine  östliche  und  westliche  Gruppe  trennen, 
ohne  daß  diese  in  einem  Zusammenhange 
miteinander  stehen. 

a)  Die  westliche  aus  den  Schweizer 
Pfahlbauten  ist  älter.  Ihre  Technik  ist 
roh.  Die  Formen  einfach:  Henkelkrüge, 
Tulpenbecher,  tiefe  Schalen  und  Näpfe, 
glockenförmige  Misch-  oder  Vorratsgefäße, 
enghalsige  Töpfe  mit  Spitzboden,  wannen - 
förmige  Gefäße  und  Schöpfkellen.  Die 
Verzierungen  sind  primitiv:  Leisten  mit 
Tupfen,  Fingerspitzeneindrücke,  Zickzack- 
linien. Verbreitet  ist  sie  auch  in  Landan- 
siedlungen bis  gegen  die  obere  Donau  und 
das  Rheintal  abwärts  bis  in  die  Gegend 
von  Andernach  (Michelsberger  Typus;  s.  d.). 
Eine  Sondergruppe  mit  reicherer,  weiß  in- 
krustierter Ornamentik  ist  am  Bodensee  in 
Württemberg  lokalisiert  (Schussenrieder 
Typus).     (Fig.  4.) 

b)  Die  östliche  Gruppe,  genannt  nach 
den  Funden  im  Atter-  und  Mondsee,  ge- 
hört in  die  Stein-Kupferzeit  und  ist  in 
Formen  und  Verzierungen  reicher.  Sie 
schließt  sich  an  Erscheinungen  an,  die  man 
südöstlich  bis  in  die  Balkanländer  und  nord- 
westlich bis  nach  Dänemark  verfolgen  kann. 
(Fig.  5.)     S.  'Mondseegruppe'. 

3.  Andere  neolithische  Grup- 
pen. §  6.  Auf  dem  Gebiete  zwischen  die- 
sen beiden,  lokal  fixierten  Kulturkreisen 
macht  sich  ein  Hin-  und  Herwogen  von 
verschiedenen  Erscheinungen  geltend,  die 
in  einer  Reihe  von  keramischen  Gruppen 
Mittel-,  Ost-  und  Westdeutschlands  zum 
Ausdruck  kommen.  S.  die  Art.  (von  Hoernes) 
Bernburger  Typus,  Kugelamphoren,  Rösse- 
ner  Typus,  Schnurkeramik,  Bandkeramik, 
Glockenbecher.     (Fig.  6,  7,  8.) 

§  7.  In  der  Ornamentik  der  Gefäße 
lassen  sich  2  grundverschiedene  Stilarten 
beobachten,  die  auf  verschiedenen  Ursprung 
weisen.  In  der  einen  Gruppe  werden  meist 
geradlinige  Muster  in  Tief  technik  verwendet 
und  nach  tektonischen  Gesichts- 
punkten in  horizontaler  und  vertikaler  An- 
ordnung so   auf  der   Gefäßfläche  verteilt, 


daß  die  Hauptgefäßteile  —  Rand,  Hals, 
Schulter,  Bauch  —  in  ihrer  Bedeutung 
durch  die  Verzierungen  hervorgehoben  und 
unterschieden  erscheinen.  Dadurch,  daß 
man  die  Gefäßfläche  durch  die  Formen  des 
menschlichen  Gesichts  oder  überhaupt  des 
menschlichen  Körpers  zu  beleben  sucht  und 
so  den  Gefäßkörper  selbst  in  eine  Beziehung 
zur  Erscheinung  des  Menschen  bringt,  bil- 
det sich  die  Ornamentik  der  Gefäße  zur 
Hals-  und  Brustschmuck-Ornamentik  aus. 
Im  Grunde  spielt  sich  hier  unter  primitiven 
Verhältnissen  dasselbe  ab,  was  man  bei  der 
Entwicklung  der  Ornamentik  im  allgemei- 
nen zu  allen  Zeiten  und  bei  allen  Völkern 
beobachtet:  den  Wechsel  von  Naturalisie- 
ren und  Entnaturalisieren  konventionell 
gebrauchter  Formen. 

§8.  Im  Gegensatz  zu  diesem  tektoni- 
schen Ornamentstil  steht  eine  weit  ver- 
breitete Gruppe  von  Gefäßen  mit  Spiral- 
und  Volutenmustern  und  ihren  eckigen 
Umbildungen,  den  Mäandermotiven  (Spi- 
ral-, Mäander-Keramik).  Hier 
ist  das  Ornament  nicht  mehr  an  die  Form 
des  Gefäßes  gebunden,  sondern  entwickelt 
sich  frei,  wie  auf  jeder  anderen  Fläche,  wo- 
bei die  Muster  vielfach  Bandform  haben. 
Die  Ornamente  werden  eingeritzt  und  auf- 
gemalt. 

§  9.  Man  hat  diesen  Gegensatz  zweier 
Ornamentstile  in  wenig  passenden  Schlag- 
wörtern als  „Schnur-"  und  ,, Bandkeramik" 
ausdrücken  wollen,  ohne  das  eigentliche 
Wesen  ihrer  Ornamentik  zu  treffen.  M. 
Hoernes  wollte  dafür  die  Bezeichnungen 
„Rahmenstil"  und  „Umlaufstil"  einführen. 
Am  treffendsten  bezeichnet  man  ihn  als 
gebundenen  und  freien  Stil  (Hub.  Schmidt). 
Neuerdings  sucht  C.  Schuchhardt  den  Ge- 
gensatz der  Ornamentformeri  aus  dem  ver- 
schiedenen Ursprung  der  Gefäßformen  zu 
erklären:  die  Gefäße  des  gebundenen  Stils 
sind  ursprünglich  Körbe  und  halten  die 
Struktur  und  Motive  der  Korbflechtereien 
in  ihrer  Ornamentik  fest.  Die  Gefäße  des 
freien  Stils  gehen  auf  Kürbisformen  zurück 
und  sind  nicht  auf  ein  aus  der  Technik 
entlehntes  Ornamentsystem  angewiesen. 
So  versteht  man  auch  die  geographische 
Verbreitung  der  beiden  Stilarten:  der  ge- 
bundene Stil  ist  nordischen  Ursprungs,  der 
freie   kommt   aus   dem   Süden;    beide   bc- 


30 


KERAMIK 


rühren  sich  in  Mitteleuropa,  im  besonderen 
auf  dem  Boden  Deutschlands,  wo  sie  z.  T. 
in  einen  schroffen  Gegensatz  zueinander 
treten. 

L  i  t.  außer  den  genannten  Artikeln  von  Hoemes : 

K.    Schumacher   in   Lindenschmitts   Altert. 

u.  heidn.    Vors.  V    passim.      Hub.  Schmidt 

Tordos     in     Z.     f.     Ethn.     1903,      438 — 468. 

C.  Schuchhardt   Das    technische  Ornament 

in    den  Anfängen    der  Kunst;    Prähist.  Ztschr. 

1909,  37—54- 

4.  Ethnographie.  §  10.  Ethnische 
Bestimmungen  sind  bei  den  so  sehr  ver- 
schiedenen keramischen  Gruppen  der  Stein- 
zeit durchaus  problematisch.  Am  wenigsten 
kann  ein  Grund  vorliegen,  sie  der  „indo- 
germanischen Epoche"  zuzuschreiben.  Die 
großen  Verschiedenheiten  der  steinzeit- 
lichen Kulturgruppen  sprechen  sogar  da- 
gegen; jede  von  ihnen  besitzt  eine  aus- 
geprägte Eigenart  nicht  nur  in  der  Gefäß  - 
Ornamentik,  sondern  überhaupt  in  dem 
zugehörigen  gesamten  Kulturinventar.  Die 
beiden  oben  unterschiedenen  Stilgruppen 
sprechen,  wenn  sie  indogermanischen 
Stämmen  zugeschrieben  werden  sollen, 
eher  für  eine  bereits  vollzogene  Abson- 
derung bestimmter  Sprachgruppen. 

Nicht  weniger  schwierig  muß  eine  Ant- 
wort auf  die  Frage  sein,  welche  der  stein- 
zeitlichen Gefäßgruppen  „germanisch"  sein 
könnte.  Ein  Rückschluß  aus  der  späteren 
Verteilung  der  Sprachgruppen  könnte  zur 
Meinung  führen,  daß  die  Tongefäße  aus 
Megalithgräbern  Norddeutschlands  und 
Skandinaviens  von  Germanen  gefertigt 
seien. 

|j  III.  Bronzezeit.  §  11.  Die  Ke- 
ramik der  Bronzezeit  unterscheidet 
sich  in  einem  sehr  wesentlich  von  der 
steinzeitlichen:  es  fehlt  ihr  die  reiche 
Ornamentik.  Dagegen  wird  mehr  Wert 
auf  die  Ausgestaltung  der  Formen  und 
auf  die  Behandlung  der  Oberfläche 
gelegt.  Nachwirkungen  der  steinzeitlichen 
Formen  lassen  sich  nur  selten  erkennen,  da 
die  Funde  der  frühbronzezeitli- 
c  h  e  n  Epoche  große  Lücken  aufweisen  und 
gerade  die  Keramik  darunter  spärlich  ver- 
treten ist. 

In  Mitteleuropa  heben  sich  2  Gruppen  in 
dieser  Zeit  heraus: 

1.    Aunjetitzer    Gruppe.   §  12. 


Die  Aunjetitzer  (Unetitzer)  Kultur  Böh- 
mens und  Mährens  mit  ihren  Ausläufern 
in  Niederösterreich,  Westungarn,  Preuß. 
Schlesien,  Prov.  Sachsen  und  Thüringen. 
Charakteristische  Leitform  ist  in  ihr  ein 
Henkelbecher  mit  scharfem  Umbruch  in  der 
unteren  Hälfte  und  hohlkehlenartig  ein- 
gezogener, oberer  Hälfte.  (Fig.  9.)  S. 
Aunjetitzer  Typus'. 

2.  Mittelrheinische  Gruppe. 
§  13.  Am  mittleren  Rhein  haben  einige 
Gräbergruppen  der  frühsten  Bronzezeit 
(Nierstein  Kr.  Oppenheim,  Alderberg  bei 
Worms,  Westhofen  bei  Alzey)  eine  schmuck- 
arme Keramik  geliefert,  von  der  einzelne 
Formen,  wie  der  annähernd  halbkuglige 
Becher  und  die  weitbauchige,  doppelhenk- 
lige  Amphora  mit  engem  Halse,  als  Epi- 
gonen der  vorausgehenden  ,,Band-"  und 
,,  Schnurkeramik"  gelten  können.  Vgl. 
Altert,  u.  heidn.  Vorz.  V,  1  Taf.  2. 

3.  Mitteldeutschland.  §  14. 
Auch  in  Mitteldeutschland  sind  die  früh- 
bronzezeitlichen  imposanten  Grabhügel  mit 
Holzkonstruktionen  arm  an  Keramik.  In 
einzelnen  Fällen  läßt  sich  ein  Nachklingen 
der  steinzeitlichen  Formen  beobachten,  wie 
in  dem  hohen  schlauchartigen  Gefäß  des 
Leubinger  Hügels  mit  2  kleinen  Ösen  zwi- 
schen dem  kurzen,  konkav  eingezogenen, 
geglätteten  Halse  und  dem  sanft  gewölbten 
Bauche,  der  gerauht  ist,  und  in  dem  präg- 
nanter profilierten  weitbauchigen  Gefäße 
von  Langel  mit  längerem,  scharf  abgesetz- 
ten Halse,  dessen  Unterteil  gerauht  ist, 
während  die  um  die  Schulter  laufenden 
parallelen  Horizontalstriche  und  die  von 
dem  engen  Hals -Schulterhenkel  ablau- 
fende Vertikalstrichgruppe  an  steinzeitliche 
Verzierungen  erinnern. 

Höfer  Jahresschr.  f.  d.  Vorgesch.  d.  sächs.- 
thüring.  Länder  V  1906,  iff.  H.  Groeßler, 
ebenda  VI   1907,   1  ff. 

4.  Norddeutschland  u.  Skan- 
dinavien. §  15.  In  Norddeutschland 
und  Skandinavien  beginnt  die  Keramik 
in  einem  jüngeren  Abschnitt  der  älteren 
Bronzezeit  (etwa  =  Montelius  III)  reich- 
licher aufzutreten.  Ihre  Haupttypen  sind: 
tiefe  Näpfe  mit  mehr  oder  weniger  scharf 
abgesetztem  Rande,  Henkeltassen  und 
-becher  mit  scharf  abgesetztem  Rande, 
terrinenartige  weitgeöffnete   Gefäße,    hohe 


KERAMIK 


3i 


Töpfe  mit  mehr  oder  weniger  scharf  ab- 
gesetztem Halse  und  enger  Öffnung,  Kan- 
nen mit  abgesetztem  Halse  und  engem 
Henkel  unterhalb  des  Randes,  bauchige 
Töpfe  mit  hohem,  engem  Halse,  mit  und 
ohne  Henkel,  bauchige  Töpfe  mit  niedrigem 
Rande  und  Doppelhenkeln,  breite,  doppel- 
konische Terrinen  mit  scharfem  oder  stump- 
fem Umbruch  in  mittlerer  Höhe,  breite 
flache  Schalen  und  Deckel  verschiedener 
Art,  rohe  Töpfe  mit  weiter  Öffnung  und 
gerauhter  Oberfläche  —  alle  Formen  in 
mannigfachen  Varianten  vertreten  (Fig.  10). 
Verzierungen,  die  im  allgemeinen 
sehr  selten  sind,  bestehen  in  den  einfachsten 
Motiven  geometrischer  Art:  hängende  Drei- 
ecke, Strichbänder,  Tupfenbänder,  Hori- 
zontalriefen, Schrägfurchen. 

In  der  jüngeren  und  jüngsten  Bronzezeit 
findet  man  als  Leichenbrandbehälter  zwei 
Sonderformen  verwendet:  Schachtelurnen 
und  Hausurnen.     (Fig.  II.  12.) 

S.Müller  Ordning  I,  2  Taf.  XVI— XVIII. 

R.  Beltz  Vorgeschichtl.    Altert.    197fr.    256fr. 

5.  B  u  c  k  e  1  k  e  r  a  m  i  k.  §  16.  In 
weiten  Gebieten  Europas  macht  sich  noch 
in  einem  älteren  Abschnitt  der  Bronzezeit 
ein  Formenkreis  geltend,  den  man  als 
,,  Buckelkeramik"  zu  bezeichnen  pflegt. 
Die  Ursprünge  dieser  Einflüsse  sind  ver- 
mutlich in  den  unteren  Donauländern,  im 
besonderen  in  Ungarn,  zu  suchen,  wo  auch 
eine  sehr  produktive  Bronzeindustrie  weit- 
reichende Bedeutung  gewinnt.  Die  durch 
die  Buckelkeramik  gekennzeichneten  Er- 
scheinungen verbreiten  sich  in  verschiede- 
nen Richtungen  in  verschiedenen  Etappen 
und  zu  verschiedenen  Zeiten  nach  Nord- 
westen über  Ostdeutschland  bis  an  den 
Rhein,  ferner  durch  die  Donauzone  bis 
nach  Frankreich,  südwestlich  bis  nach 
Italien,  südöstlich  bis  in  den  Kaukasus  und 
über  die  Balkanländer  bis  nach  Kleinasien 
(Troja).  Es  ist  klar,  daß  sie  bei  dieser 
Ausdehnung  eine  verschiedene  Deutung  im 
historischen  und  ethnographischen  Sinne 
zulassen,  je  nach  der  Rolle,  die  sie  in  den 
verschiedenen  Gegenden  gespielt  haben. 

§  17.  Typische  Stilformen  kamen  in  be- 
schränkten Gebieten  zur  Ausbildung  und 
gewannen  für  sich  einen  besonderen  Ein- 
fluß. Das  gilt  in  erster  Reihe  von  dem  mitt- 
leren Odergebiete,  wo  die  Buckelkeramik 


in  der  „Lausitzer"  Kulturgruppe  eine 
reiche  Entfaltung  zeigt.  Sie  liegt  hier  in 
weit  ausgedehnten  Urnenfeldern  in  einer 
seltenen  Fülle  von  keramischen  Beigaben 
vor. 

§  18.  Was  die  ornamentale  Ausgestaltung 
der  Gefäßformen  anlangt,  so  wetteifern  mit- 
einander Buckel,  Kannelierungen,  Rillen, 
Furchen,  Tupfen.  Nach  ihrer  verschiedenen 
Ausgestaltung  und  Verwendung  auf  der 
Gefäßfläche  lassen  sich  in  Verbindung  mit 
den  Fundumständen  und  sonstigen  Bei- 
gaben lokal  und  zeitlich  verschiedene  Grup- 
pen auseinanderhalten;  die  jüngeren  von 
ihnen  zeigen  deutlich  den  Einfluß  der  Hall- 
stattkultur. —  S.  'Buckelgefäße',  'Lausit- 
zer-', 'Schlesischer',  'Aurither',  'Billen- 
dorfer',  'Göritzer*,  'Platenitzer  Typus'. 

6.  Süd-  u.  Südwestdeutsch- 
land. §  19.  In  Süd-  und  Südwestdeutsch- 
land hebt  sich  eine  Sondergruppe  ab,  deren 
Vertreter  in  Skelettgräbern  der  älteren  und 
mittleren  Bronzezeit  sich  finden.  Charak- 
teristisch ist  für  sie  die  Ornamentik  in 
Kerbschnitt-Technik,  wahr- 
scheinlich in  Anlehnung  an  Holzschnitz- 
arbeiten noch  älteren  Ursprungs.  Ihr  Zen- 
trum ist  die  Rauhe  Alb  in  Württemberg; 
von  da  verbreitet  sie  sich  weniger  im 
Rheintale  nordwärts  bis  Westfalen,  als 
hauptsächlich  westwärts  über  den  Rhein 
nach  dem  Elsaß  bis  Süd-  und  Mittelfrank- 
reich. Auch  in  diesen  Kreis  dringen  aber 
die  Stilmerkmale  der  östlichen  Buckel- 
keramik ein.  Als  Formen  sind  beliebt: 
kugelbauchige,  doppelkonische  oder  ge- 
schweifte Krüge  mit  engem  Henkel  und 
scharf  abgesetztem  oder  leicht  eingezoge- 
nem Halse,  halbkugelförmige  einhenklige 
Tassen  und  Schalen  verschiedener  Form, 
teils  konisch  mit  eingeknicktem  Rande, 
teils  kalottenförmig  mit  breitem  Horizon- 
talrande.    (Fig.  13.) 

§  20.  Viel  einfacher  gestaltet  sich  in  dem- 
selben Kreise  die  Keramik  der  jüngeren 
Bronzezeit.  Die  großen  Gefäße  sind  weit- 
bauchig und  mit  einem  kurzen,  eingezoge- 
nen Halse  versehen,  an  denen  mitunter 
ein  Bandhenkel  ansitzt.  Kleinere  Töpfe 
ähnlicher  Form  ohne  Henkel,  flache  breite 
Schüsseln  mit  einfachem,  schräg  gerichte- 
tem, geradem  oder  etwas  eingezogenem 
Rande.        Die    wenigen    Ornamente    be- 


32 


KERAMIK 


schränken  sich  auf  Tupfenleisten  oder  war- 
zenartige Ansätzen. 

Zur  folgenden  Übergangsphase  vgl.  unten 
„Hallstattkultur". 

Altert,  u.  h.  V.  V,  176  ff.  Tf.  32;  216  ff. 
Tf.  40  (K.  Schumacher).  H  e  d  i  n  g  e  r  Arch. 
f.  Anthropol.  1903,  185fr.  Schliz  Urge- 
schichte Württembergs  94  ff.  Abb.  38.  39 
(ältere  Bronzezeit) ;  Abb.  40  (jüngere  Bronzezeit). 

IV.  Vorrömische  Eisenzeit. 
§  21.  In  der  vorrömischen  Eisenzeit 
kommt  die  Verschiedenheit  der  Kultur- 
erscheinungen innerhalb  des  Gebiets  von 
Deutschland  und  dem  angrenzenden  Skan- 
dinavien gerade  in  der  Keramik  in  hervor- 
ragender Weise  zum  Ausdruck. 

In  Norddeutschland,  wo  das  Eisen  nur 
ganz  allmählich  sich  Eingang  verschafft, 
beginnt  die  Entwicklung  in  2  Gruppen  sich 
zu  teilen,  die  man  als  west-  und  ostgerma- 
nisch zu  kennzeichnen  pflegt.  Größere 
Fortschritte  werden  im  Süden,  in  der  Rhein- 
Donau-Oder-Zone  gemacht,  wo  die  Hall- 
stattkultur sich  ausbreitet.  Im  Lauf  der 
zweiten  Hälfte  des  I.  Jahrhs.  v.  Chr. 
machen  sich  die  von  Westen  vordringenden 
Einflüsse  der  keltischen  Kultur  überall 
geltend.  (S.  Art.  'Kelten'  §  6  u.  9.)  Die 
ganze  Entwicklung  schreitet  aber  in  ver- 
schiedenen Stufen  vorwärts,  so  daß  zahl- 
reiche lokale  Gruppen  im  bunten  Wechsel  ne- 
beneinander stehen  und  aufeinander  folgen. 

1.  Germanischer  Westkreis. 
§  22.  Im  germanischen  Westen  werden  die 
bronzezeitlichen  Formen  der  Keramik  zu- 
nächst weiter  entwickelt.  Mit  geringen 
Modifikationen  finden  sich  noch  die  Am- 
phoren mit  hohem,  konisch  ablaufendem 
Halse,  die  doppelkonischen  weitmündigen 
Töpfe  in  verschiedenen  Varianten,  ein- 
henklige Kannen  mit  zylindrischem,  ab- 
gesetztem Halse,  Henkelschalen  und  Hen- 
kelbecher in  mannigfachen  Varianten, 
plumpe  doppelhenklige  Töpfe  in  mehreren 
Abarten.  Beliebt  sind  bei  den  größeren 
Gefäßen  gerauhte  Wandungen,  die  durch 
glatte  Streifen  gegliedert  werden,  eine  Ei- 
gentümlichkeit, die  bis  in  die  Zeit  des  römi- 
schen Einflusses  beibehalten  wird.  Orna- 
mente sind  selten  und  einfachster  geome- 
trischer Art  (Zickzackbänder,  Dreiecke  u. 
dgl.).  Neue  Erscheinungen  in  der  Formen- 
bildung  lassen   sich   auf   den   Einfluß   der 


importierten  Metall -(Bronze-  und  Gold-) 
gefäße  zurückführen.  So  erklärt  sich  die 
scharfe  Profilierung  einer  Urne  mit  niedri- 
gem, ausladendem  Bauche,  scharf  abge- 
setztem zylindrischem  Halse  und  schräg 
ausbiegendem  Rande,  deren  Oberfläche 
schwarzglänzend  poliert  ist  (,,Todendorfer 
Urne"  in  Schleswig-Holstein  mit  mehreren 
Abarten  und  jüngeren  Entwicklungsfor- 
men). 

Singular  sind  bemalte  Gefäße  (rot  auf 
hellem  Überzuge)  von  Jevenstedt  (Schles- 
wig-Holstein). Stufe  I  =  „Frühe  Hall- 
statteisenzeit". 

§  23.  In  der  Folgezeit  sind  die  weiteren 
Entwicklungsstadien  der  Urnen  vomToden- 
dorfer  Typus  von  typischer  Bedeutung. 
Neben  ihnen  bleiben  die  gewöhnlichen  Topf- 
formen im  Gebrauch.  Stufe  II  =  „Nordi- 
sche Hallstattkultur".  Gleichzeitig  machen 
sich  in  den  Beigaben  (La  Tene -Fibeln)  die 
Einflüsse  der  La  Tene-Kultur  geltend. 
Lokale  Verschiedenheiten  haben  eine  ver- 
schiedene Gruppierung  der  Funde  zur 
Folge.  —  So  werden  schließlich  die  situ- 
laartigen  Gefäße  die  Leitformen  in 
dem  Gräberinventar.  Ihre  Verzierungen 
bestehen  in  Zickzackbändern,  die  von 
Punktreihen  begleitet  sind  und  in  der  Regel 
auf  der  scharf  abgesetzten  Schulter  sitzen, 
während  der  Unterteil  durch  vertikale 
Strichgruppen  und  Kreuzbänder  gegliedert 
wird.  Schließlich  kommen  die  mäander- 
artigen Zeichnungen  auf  und  die  Punkt- 
reihen, mit  dem  Rädchen  eingedrückt, 
übernehmen  die  Vorherrschaft.  Stufe  III 
(IV)  =  Spät-LaTene-Zeit.     (Fig.  14.  15.) 

G.  Schwantes  Die  Gräber  der  ältesten 
Eisenzeit  im  östlichen  Hannover ;  Prähist. 
Ztschr.  I  (1909)  140 — 162.  Fr.  Knorr  Fried- 
höfe d.  älteren  Eisenzeit  in  Schleswig-Holstein. 
Kiel  1910.  R.  Beltz  Vorgeschichtl.  Altert,  v. 
Mecklenburg-Schwerin  294  fr".  Tf.  47 — 51. 

2.  Germanischer  Ostkreis. 
§  24.  Im  germanischen  Osten  hält  sich  zu- 
nächst der  bronzezeitliche  Typenvorrat 
nicht  ohne  den  Einfluß  der  Lausitzer  Kul- 
tur. 

Erst  in  jüngeren  Gruppen  wird  dieser  Ein- 
fluß überwunden.  Unter  zahlreichen  Ge- 
fäßen, die  in  verschiedenartigen  Gräbern 
(Hügelgräbern  mit  kistenförmigen  Kam- 
mern,   Steinkistengräbern  unter   der   Erde 


Tafel  1. 


*i 


Keramik. 

i   und  2.    Gefäße  aus  Muschelhaufen.    —    3.    Schale  aus  dänischen  Megalithgräbern.   —   4.    Tulpen- 
becher  von  Michelsberg   bei  Untergrombach  (Baden).    —    5.    Henkelbecher   aus   einem  Pfahlbau   des 

Mondsees.  —  6.    Kugelaniphora  aus  dem  Baalberge,  Kr.  Bernburg  (Anhalt). 
1,  2,  3  nach  S.  Müller,   Ordning  I  (Nr.  41,  42,  220).  —  4 — 6  nach  Lindenschmit,  Altertümer  V  (Taf. 

19,  311;    Taf.  37,  608;    Taf.   13,   194). 


Reallexikon  der  germ.  Altertumskunde.    III. 


Verlag-  von  Karl  J.  Trübner  in   Straßburg 


Tafel  2. 


Keramik. 

7.  Kugelflasche  von  Flomborn,  Kr.  Alzei  (Rheinhessen).  —  8.  Glockenbecher  von  Frankenthal, 
B.-A.  Frankenthal.  —  9.  Henkelbecher  von  Unjetitz  (Böhmen).  —  10.  Doppelkonischer  Topf  von 
Dobbin  (Meckl.-Schwerin).  —  II.  Schachtelurne  von  Suckow.  —  12.  Hausurne  von  Kiekindemark. 
7  und  8  nach  Lindenschmit,  Altertümer  V  (Taf.  1,  2;  Taf.  61,  1092).  —  9  nach  Richly,  Bronzezeit  in 
Böhmen  (Taf.  54,   12).  —   10 — 12  nach  Beltz,   Altertümer  in  Meckl.-Schwerin  S.  258,  Fig.  3,  S.  263, 

Fig.  46,  47. 


Reallexikon  der  germ.  Altertumskunde.  III. 


Verlag  von  Karl  J.  Trübner  in  Straßburg. 


Tafel  3. 


— —  •   . 


ir  ffmtH 


13 


'5 


14 


'7 


Keramik. 


13.  Henkelkrug  von  Hagenau  (Elsaß).  —  14.  Henkeltopf  von  Brahlstorf  bei  Boizenburg.  —  15.  Situla- 
ähnliches  Gefäß  von  Krebsförden  bei  Schwerin.  —  16.  Gefäß  mit  Hörnern  von  Stillfried  (Nieder- 
österreich). —  17.  Gefäß  mit  Graphitmalerei  von  Gemeinlebarn  (Niederösterreich). 
13  nach  Lindenschmit,  Altertümer  V  (Taf.  32,  561).  —  14.  15  nach  Beltz  a.  a.  O.  (Taf.  49  Nr.  49, 
Taf.  48  Nr.  46).  —  16  nach  Much  Kunsth.  Atlas  Taf.  39,  18.  —  17.  nach  Szombathy  in  Mitteilg. 
d.  prähist.  Komm.  d.  Wiener  Akad.  I    Fig  39. 


Reallexikon  der  germ.  Altertumskunde.    III. 


Verlag  von  Karl  J.  Trübner  in  Straßburg-. 


Tafel  4. 


18 


Keramik. 

18.    Gefäß   mit  Graphit-   und  Rotmalerei   aus   der  Rauhen   Alb  (Württemberg).  —    19.    La  Tene-zeit- 
liche  Flasche  von  Braubach  am  Rhein.  —  20.  Auf  der  Scheibe  gedrehtes  Gefäß  von  Manching,  B.-A. 

Ingolstadt  (Oberbayern).  —  21.    Handgemachtes  Gefäß  von  Markkleeberg  bei  Leipzig. 

18—20  nach  Lindenschmit  a.  a.  O.  (IV  Taf.  44,    1;  V  Taf.  8,    133;   Taf.  51,  934).  —  21   nach  Jahrb. 

des  städt.  Museums  für  Völkerkunde  in  Leipzig  II  Taf.  XXI. 


Reallexikon  der  germ.  Altertumskunde.    III. 


Verlag  von  Karl  J.  Trübner  in  Straßburg-. 


Tafel  5. 


23 


Keramik. 

22.  Mäanderurne  von  Börzow  bei  Grevesmühlen.  —  23.  Schalenurne  von  Pritzier  bei  Lübtheen.  — 
24.  Tasse  mit  »geknicktem«  Henkel  von  Polnisch-Neudorf  bei  Breslau.  —  25.  Fußschale  von  Sacrau, 
Kr.  Öls.  —  26.  Buckelgefäß  von  Wenden,  Kr.  Lehe.  —  27.  Gefäß  mit  eingestempelten  Verzierungen 
von  Jütland.  —  28.  Humpen  aus  einem  Reihengräberfriedhof  bei  Schretzheim,  B.-A.  Dillingen  (Bayern). 
22.  23  nach  Beltz  a.  a.  O.  (Taf.  61,  104;  Taf.  67,  52).  —  24.  25  nach  Mertins,  Wegweiser  durch 
die  Urgesch.  Schlesiens  Fig.  275  und  279.  —  26  Prähist.  Zeitschrift  I  Taf.  43,  10.  —  27  S.  Müller, 
Ordning  II   514.  —   28  Lindenschmit  IV  Taf.  72,  4. 


Reallexikon  der  germ.  Altertumskunde.    III. 


Verlag  von  Karl  J.  Trübner  in  Straßburgf. 


KERAMIK 


33 


und  Urnenfeldern)  als  Beigaben  auftreten, 
Terrinen,  Schalen,  Amphoren,  Tassen,  Kan- 
nen, ragen  die  den  Steinkistengräbern 
eigentümlichen  G  e  s  i  c  h  t  s  u  r  n  e  n  (s.  d.) 
als  eine  besondere  Gruppe  hervor.  Ihr 
Verbreitungsgebiet  ist  auf  Nordostdeutsch- 
land beschränkt,  ihr  Zentrum  im  besonde- 
ren Pommerellen,  d.  h.  der  größte  Teil  von 
Westpreußen  links  der  Weichsel,  das  nord- 
östliche Hinterpommern,  der  nördliche  Teil 
des  Regierungsbezirks  Bromberg;  von  da 
aus  verbreiten  sie  sich  rechts  der  Weichsel 
nur  in  einem  schmalen  Streifen  bis  in  die 
Gegend  von  Marienburg  und  südwärts  durch 
die  Provinz  Posen  bis  in  den  nördlichen 
Teil  der  Provinz  Schlesien.  S.  s.  v.  ,, Ge- 
sichtsurnen". Außer  ihnen  finden  sich  in 
denselben  Gräbern  henkellose  bauchige 
Töpfe,  teils  terrinenartig  mit  weiter  Mün- 
dung, teils  flaschenartig,  gewöhnlich  ohne 
Profilierung  der  Wandung,  kleine  flache 
Schalen  und  Henkelgefäße. 

Die  Epoche  der  Gesichtsurnen  beginnt 
in  dem  umschriebenen  Gebiete  etwa  in  der 
Mitte  des  älteren  Abschnittes  der  vor- 
römischen Eisenzeit  (Hallstattzeit)  und  geht 
erst  im  Anfange  des  folgenden  Abschnittes 
(La  Tene-Zeit)  mit  dem  Zunehmen  der 
keltischen  Einflüsse  im  Osten  zu  Ende. 

§  25.  In  der  zweiten  Hälfte  der  vorrömi- 
schen Eisenzeit  (La  Tene-Zeit)  läßt  sich  im 
ganzen  Ostkreise  ein  Rückschritt  in  der 
keramischen  Produktion  gegenüber  der 
vorigen  Periode  sowohl  in  der  Formen - 
gebung  als  in  der  Ornamentik  beobachten. 
Auch  die  Massen,  mit  denen  die  Gefäße 
im  Grabinventar  auftreten,  nehmen  be- 
trächtlich ab  oder  verschwinden  fast  ganz. 
Nach  dem  Abflauen  der  weitreichenden  Ein- 
flüsse der  stilkräftigen  ,, Lausitzer"  Gefäß - 
formen  und  der  geschlossenen  Hallstatt - 
kulturgruppen  bilden  sich  kleinere  land- 
schaftliche Kreise  ohne  ausgeprägte  Eigen- 
art. Da  finden  wir  hohe  weitmündige  Ge- 
fäße mit  und  ohne  Henkel,  teils  kugel- 
bauchig,  teils  schlauchförmig  mit  hohl- 
kehlenartig eingezogenem  Rande,  Töpfe 
mit  geschweifter  Wandung,  deren  Unter- 
teil gerauht  ist,  und  enger  Öffnung,  auch 
mit  abgesetztem  Halse  oder  mit  schräg  nach 
außen  gerichtetem  Rande  (Pommern)  oder 
plumpe  Töpfe,  Kannen  und  Schalen,  meist 
glatt,  schwarz  und  schlecht  gebrannt,  aber 

H  o  op  s,  Reallexikon.     III. 


auch  mit  gelben,  grauen  und  roten  Tönun- 
gen (Westpreußen)  oder  breite,  weitmün- 
dige Terrinen  mit  abgesetztem,  schrägem 
Rande  und  schmaler  Standfläche,  größere 
Krüge  in  Eiform  mit  kurzem  abgesetztem 
Halse  und  engem  am  Halse  ansitzendem 
Henkel,  kleine  plumpe  Henkeltöpfe  und 
größere  henkellose  eiförmige,  flaschenartige 
Gefäße  mit  kurzem  abgesetztem  Halse 
(Niederlausitz),  während  in  der  Provinz 
Schlesien  unter  dem  Drängen  verschieden- 
artiger Einflüsse  teils  von  Norden  her  die 
Gesichtsurnen  mit  mützenförmigem  Deckel 
überlaufen,  teils  von  Südwesten  her  sogar 
fremdartige  Drehscheibengefäße  importiert 
werden. 

§  26.  Die  Ornamentik  ist  in  allen  diesen 
Gruppen  höchst  spärlich  gesät;  sie  ist  auf 
die  einfachsten  Linienmuster  in  Tieftechnik 
beschränkt,  wie  sie  immer  und  überall  sich 
finden  (Sparrenmuster,  Zickzackbänder, 
konzentrische  Kreise,  Tüpfelchen);  charak- 
teristisch sind  aber  auch  in  dem  Ostkreise 
die  Vertikalbänder,  die  die  ganze  untere 
Bauchfläche  beleben. 

Schumann  Urnenfricdh'öfc  Pommerns  (Balt. 

Stud.  39,  1889,  84 ff.  [Giuppe  II]).    Derselbe 

Kultur  Pommerns  1 897,  56  f. ;  59  f.    Lissauer 

JYahist.  Denkm.  der  Prov.    IVcstpreußen   122  f. 

Anger      Gräberfeld     von     Rondsen     Tf.     24. 

Jen  t  seh   in  Niederlaus.  Mittig.  IV   1895,   \  ff. 

H.  Seger    in    Schles.    Vorz.    VI   1896.    401  ff. 

O.  M  e  r  t  i  n  s     Wegweiser    durch     d.    Urgesch. 

Schles.  91  ff. 

§  27.  Wiederum  neue,  aber  nicht  voll- 
kommenere Produkte  bringt  am  Ende  der 
La  Tene-Zeit  aus  dem  skandinavischen 
Kreise  die  Brandgrubenkultur,  die  den 
Funden  von  Bornholm  entspricht.  Ihre 
Keramik  besteht  aus  einfachen,  aber  gut 
gearbeiteten  Gefäßen,  deren  Oberfläche 
vielfach  durch  Graphitüberzug  geschwärzt 
ist,  während  andere  bräunlich  oder  grau- 
gelb  und  naturfarben  sind.  Unter  den 
Formen  sind  hauptsächlich  zu  nennen: 
henkellose,  hohe  engmündige  Töpfe  mit 
birnförmigen  oder  ballonartigem  Körper  und 
Wulstrande,  auch  mit  hohlkehlenartig  aus- 
ladendem Rande  oder  mit  zylindrischem, 
engem  Halse,  weitmündige  Näpfe  mit  und 
ohne  Henkel,  enger  Standfläche  und  dickem, 
ausladendem  Randwulst,  plumpe  Henkel - 
topfe,  seltener  Becher  mit  geschweifter 
Wandung  und  enger  Öffnung  oder  mit  ab- 


34 


KERAMIK 


gesetztem  Halse  und  weiter  Öffnung.  Ver- 
zierungen sind  selten  und  einfachster  Art 
in  Ritztechnik. 

Das  Inventar  dieser  vorrömischen  Brand - 
grubengräber  setzt  sich  in  der  folgenden 
Periode  unmittelbar  fort. 

Schumann  Urnenfriedhöfe  in  Pommern 
(a.a.O.  91  f.);  derselbe  Kultur  Pommerns 
58  Tf.  IV,  85—87.  H.  Seger  in  Schles- 
Vorz.  N.  F.  II  1902,35.  Mertins,  Wegweiser 
96  ff. 

3.  Germanischer  Nordkreis. 
§  28.  Die  Nordgermanen,  die  noch  mehr 
als  die  West-  und  Ostgermanen  an  bronze- 
zeitlichen Gewohnheiten  festhalten,  ver- 
fertigen in  der  Zeit,  als  bei  ihnen  der  Ge- 
brauch des  Eisens  sich  einbürgert,  also  in 
der  2.  Hälfte  des  1 .  Jahrtausends  v.  Chr.  Ge- 
burt,Tongefäße  ohne  alle  Eigenart :  bauchige 
Töpfe  verschiedener  Art  mit  Halsbildungen, 
teils  mit,  teils  ohne  Henkel,  Henkelkänn- 
chen,  Doppelgefäße  und  rohe,  unten  ge- 
rauhte Töpfe  mit  weiten  Öffnungen. 

S.Müller  Ordning  II  Nr.  47— 55. 

4.  H  a  1 1  s  t  a  1 1  k  u  1 1  u  r.  §  29.  Im 
Gegensatz  zu  den  nordischen  Provinzen 
steht  nach  Formen  und  Ornamenten  die 
Keramik  der  südlichen  Hallstatt- 
kultur. Auch  hier  sondern  sich  2  grö- 
ßere Kreise,  ein  östlicher  und  westlicher, 
voneinander  ab;  ihr  Berührungspunkt  ist 
im  links  der  Donau  liegenden  Bayern  zu 
suchen. 

a)  §  30.  Der  0  s  t  k  r  e  i  s  steht  im  all- 
gemeinen in  der  älteren  Zeit  unter  dem 
Einflüsse  der  ungarischen  Rillen-  und 
Buckelkeramik;  die  Buckel  erscheinen  in 
jüngerer  Form  als  hornartige  Ansätze  in 
der  Regel  auf  der  Schulterfläche  der  Ge- 
fäße. Im  Südosten  (Küstenland,  Krain) 
fallen  neben  lokalen,  einheimischen  Formen 
(rohe  Töpfe,  Schalen,  Tassen,  Becher)  die 
Umbildungen  der  italischen  Villanova-Urne 
(„Halsurne")  und  die  Nachahmungen  itali- 
scher Bronzegefäße  auf.  In  dem  jüngeren 
Abschnitte  der  Periode  wird  die  Bronze - 
situla  in  Ton  nachgeahmt  und  neben  die 
einfache,  geradlinige  Tiefornamentik  tritt 
die  Graphitmalerei  entweder  als  Überzug 
über  das  ganze  Gefäß  oder  als  Streifen - 
dekoration  mit  Bändern,  schraffierten  Drei- 
ecken und  Mäanderhaken  auf  rotem  Grunde. 
Marchesetti  Necropoli  di  Sa.  Lucia  presso 

Tolmino  Tf.  III  ff.  —  Mittig.  d.  Wien.  Anthrop. 


Ges.  XVIII  Tf.  III  —  Deschmann  u. 
Hochstetter  in  Denkschr.  Wien.  Akad. 
Wiss.  Math.  Naturw.  Kl.  42.  1880  Tf.  VI. 
XVIII.  XIX.  M.  Hoernes  Hallstattperiode 
(Arch.  f.  Anthrop.  1905).  — M.  Much  Kunst- 
hist.  Atlas  Tf.  57,  3 — 5. 

§31.  In  der  mittleren  Gruppe 
des  Ostkreises  (nördliche  Ostalpen  und  an- 
grenzende Donau-  und  Sudetenländer)  ist 
die  monochrome  Keramik  des  älteren  Ab- 
schnittes der  Hallstattperiode  (Maria  Rast 
in  Steiermark,  Stillfried  und  Statzendorf 
in  Niederösterreich)  in  Formen  und  Orna- 
menten der  südöstlichen  ähnlich,  wenn  auch 
die  italischen  Einflüsse  nicht  unmittelbar 
wirksam  sind.  (Fig.  16.)  Inder  jüngeren  Ent- 
wicklungsphase geht  die  polychrome  Kera- 
mik neben  der  monochromen  her.  Durch  den 
Graphitüberzug  wird  der  Glanz  der  Metall  - 
gefäße  im  Ton  nachgeahmt.  Zu  der 
Schwarz-Rot-Malerei  tritt  die  Tieforna- 
mentik mit  weißer  Inkrustation  und  stei- 
gert noch  die  farbige  Wirkung  des  Dekors. 
Reichliche  Verwendung  findet  auch  die 
Relief plastik  bei  der  Flächendekoration, 
besonders  in  Bogen  und  Spiralmotiven,  die 
sich  mit  den  hornartigen  Buckeln  und 
Rillen  vielfach  verbinden.  So  wird  be- 
sonders die  typische  „Halsurne"  reich  aus- 
gestattet. Sogar  die  figürliche  Tonplastik 
wird  für  diesen  Zweck  herangezogen,  in- 
dem Frauengestalten  mit  Töpfen  auf  dem 
Kopf,  Reiterfigürchen,  Vierfüßler  und  Vö- 
gel auf  Rand  und  Schulter  der  Gefäße  ge- 
setzt werden  (Gemeinlebarn).  Selbst  Bilder 
des  täglichen  Lebens,  wie  Opferszenen, 
Kulttänze,  Wagenszenen,  werden  auf  der  Ge- 
fäßfläche dargestellt  (Ödenburg).    (Fig.  17.) 

Diese  darstellende  Kunst  ist  den  ober- 
italischen  Bronzesitulen  nachgemacht,  wie 
auch  ihre  Form  in  diesem  Kreise  in  Ton 
vielfach  wiederkehrt.  Auch  unter  den 
Henkelnäpfen  und  Schalen  mit  hohem  Fuß 
finden  sich  Anlehnungen  an  Metallformen. 

Ältere  Phase :  M.  M  u  c  h  Kunsthist.  Atlas 
Tf.  40  (Maria  Rast);  Tf.  38.  39  (Stillfried). 
M.  Hoernes  Hallstattperiode  267  Fig.  XVIII 
(Statzendorf).  —  Jüngere  Phase:  Much  a.  a.  O. 
Tf.  44—46  (Wies).  Mitteilg.  d.  Präh.  Commis.  I 
3  S.  Soft".  (Langenlebarn) ;  ebenda  I  2  S.  52  fr. 
Tf.  II.  III  (Gemeinlebarn).  Mittig.  Wien. 
Authrop.  Ges.  Bd.  21  Tf.  V— VIII  u.  X 
(Oedenburg);  ebenda  IX,  1879  Tf.  I— III 
(Pillichsdorf). 


KERAMIK 


35 


§32.  Indern  ordöstlichenGrup- 
p  e  (Schlesien  und  Posen)  steht  die  Kera- 
mik im  Anfange  der  Eisenzeit  im  Zusam- 
menhange mit  den  jüngeren  Formen  des 
„Lausitzer  Typus"   (s.  d.).     In  der  Folge- 
zeit sind  neben  der  graphitierten  Hallstatt- 
keramik mit  Buckeln,  Rillen  und  Tupfen 
bemalte    Gefäße    im    Gebrauch,    die    nach 
Formen   und   Technik   eine   Sondergruppe 
darstellen,   in  der  auf  Ausgestaltung  von 
feinen   Formen   und   Erfindung  von   zier- 
lichen   Mustern,    wenn    auch    nicht    ohne 
fremde   Einflüsse,   besonderer  Wert  gelegt 
wird.      Die   Gefäße   sind   meist  von   hell- 
gelbem,   fein    geglättetem    Ton    und    mit 
Schwarz  bemalt,  wozu  noch  sekundär  Rot 
tritt,  seltener  mit  rotem  Überzug  versehen 
und    schwarz    bemalt.       Daneben    stehen, 
wenn  auch  seltner,  tiefe  Furchen,  während 
breite,  horizontale  Hohlkehlen  zwar  deko- 
rativ wirken,  aber  zur  Gliederung  der  Ge- 
fäßprofile vielfach  beitragen  sollen.  Was  die 
Formen  betrifft,  so  sind  besonders  beliebt 
kleine,  flache,  breite  Schalen  mit  zurück- 
gesetztem,   niedrigem    Rande,    selten    mit 
Henkel    versehen,    dagegen    vielfach    mit 
zentralem     Buckel     auf     der     Innenseite 
des  Bodens  (Omphalos),  ferner  henkellose 
tiefe  Näpfe  mit  hohlkehlenartigem  Rand, 
höhere  Töpfe  mit  geschweiftem  Wandprofil 
und     ausladendem     Rande     in     mehreren 
Varianten,  Schüsseln  mit  bogenförmig  aus- 
ladendem Rande,  kleine  Schnurösentöpfe, 
bauchig   mit   enger  Öffnung,    Flaschen   in 
mehreren  Varianten  mit  langem  und  kur- 
zem Halse,  Becher  mit  hohem,  breit  aus- 
ladendem Fuß  (singulare  Form),   Henkel- 
tassen, mehrfach  übereinander  gesetzte  Ge- 
fäße (sogen.  Etagengefäße),  Vogelfigürchen. 
§  33.    Die  Ornamentik  ist  sehr  zierlich, 
teils   in    Liniensystemen,    teils   in    Einzel - 
motiven,   oft  in  deutlicher  Anlehnung  an 
Flecht-    und  Webemotive:    kleine    Strich- 
gruppen, Bandmuster,  Dreiecke  in  mannig- 
facher Anordnung  und   Kombination   mit 
anderen  Motiven,  Zickzackbänder,  Flecht  - 
bänder,  vielfach  in  Verbindung  mit  plasti- 
schen Warzen  oder  kleinen  Buckeln.     Als 
Einzelmuster    werden    u.    a.    Triquetrum, 
Hakenkreuze,    Kreuzbänder,    Zweigmuster 
verwendet. 

O.  Mertins     Wegweiser    durch    die    Urge- 
schichte  Schlesiens    62  ff.    Fig.    129.    141    (Per. 


der   jüngeren  Urnenfelder  =  Montelius  IV    und 
z.  T.  V);  76  ff.   Fig.  178—197  (Per.  der  jüng- 
sten Umenfelder  =  Montelius  Schluß  V  und  VI). 
Feyerabend  Jahresh.  d.  Ges.  f.  Anthr.  n.  Urg. 
d.    Oberlausitz    II  38 — 55.      M.Zimmer  Die 
bemalten   Tongefäße  Schlesiens   1889.     R.  Vir- 
c  h  o  w  Z.  f.  Ethnol.  IV— VII.     U  n  d  s  e  t  Eisen 
83  f.    Altertümer  uns.  heidn.  Vorzeit  IV  Tf.  50. 
b)  §  34.    Im  W  e  s  t  k  r  e  i  s  e  finden  wir 
an  seiner  nordöstlichen  Peripherie  (Nord- 
bayern:  Oberpfalz  und  Oberfranken)  neben 
der    monochromen    Keramik    mit    echtem 
„Hallstatt" -Charakter  eine  der  schlesisch- 
posenschen    Gruppe    ähnliche,     helltonige 
Keramik   mit   schwarz   und   rot   gemalten 
Mustern,    seltner   mit   Graphitmalerei   auf 
rotem  Überzuge,  unter  den  Einzelmustern 
sind  Hakenkreuz  und  Hakendreieck  zu  er- 
wähnen. 

J.  Naue,  Revue  Archeol.  1895.  Scheide- 
mandel Hügelgräberfunde  bei  Parsberg  I  1886. 
II  1902.  Altert,  u.  h.  V.  IV  Tf.  67. 
§  35.  Im  übrigen  ist  im  Westkreise 
(westlich  vom  Böhmerwalde)  die  Entwick- 
lung der  Keramik  insofern  der  des  Ost- 
kreises  analog,  als  in  dem  älteren  Abschnitt 
auch  hier  die  monochrome  Technik  fest- 
gehalten wird,  im  jüngeren  dagegen  die 
Gefäßmalerci  geübt  wird.  Aber  der  For- 
menkreis ist  ein  anderer  und  die  Malerei  ist 
von  besonderer  Eigenart.  Es  fehlt  der  un- 
mittelbare Zusammenhang  mit  der  Stil- 
entwicklung der  Buckelkeramik.  Der 
Metallcharakter  der  Gefäße  kommt  vielfach 
in  der  Profilierung  der  Formen  und  in  der 
Technik  zum  Ausdruck. 

§  36.  In  der  ältesten  Phase  (Süddeutsch- 
land =  Stufe  A)  ist  die  Keramik  meist 
dunkeltonig  und  setzt  sich  aus  gröberen 
und  feineren  Gefäßgruppen  zusammen 
Amphorenartige  Gefäße  stehen  noch  im 
Zusammenhange  mit  älteren,  bronzezeit- 
lichen Typen;  sonst  finden  sich  doppel- 
konische  Töpfe,  flaschenartige  Krüge  mit 
Umbruch  der  Bauchwandung,  Näpfe,  Teller, 
Becher,  Schalen  auf  hohem  Fuß.  Die 
Ornamente  bestehen  in  Hohlkehlen  oder 
in  einfachsten,  geometrischen  Mustern  in 
Tieftechnik.  Weiße  Einlagen  finden  sich 
vereinzelt;  in  der  Pfahlbaukultur  der 
Schweiz  werden  sie  durch  Zinneinlagen- er- 
setzt. 

Altertümer    uns.  heidn.  Vorzeit  V,  8    Tf.  44. 
(P.  Reinecke  S.  243  fr.). 

3* 


36 


KERAMIK 


§  37.  In  einem  jüngeren  Abschnitte  der 
älteren  Hallstattzeit  (Stufe  B)  werden  die 
Gefäße  mit  Graphit  überzogen  und  poliert, 
oder  auf  rotbraunem  Überzuge  mit  Graphit 
bemalt,  z.  T.  auch  mit  Linien  oder  feinen 
Kanneluren  verziert.  Die  Muster  sind  ein- 
fache Streifen,  Dreieckreihen,  Vertikal - 
Strichgruppen.  An  Formen  sind  rundliche, 
bauchige,  meist  henkellose  Gefäße  beliebt 
mit  enger  Öffnung  und  scharf  abgesetztem 
Rande  in  mannigfachen  Variationen  und 
Größen,  Schalen  mit  geschweiftem  Profil 
und  ganz  schmalem  Boden,  mit  und  ohne 
Henkel,  konische  Schüsseln  mit  treppen - 
artiger  Abstufung  der  Innenseite,  Fuß- 
schalen  und  Becher,  sowie  Tassen  in  mannig- 
fachen Varianten. 

Wagner  Hügelgräber  TL  III,  9  — 19  (Typus 
Gündlingen).  Altert,  u.  h.  V.  V,  1  Tf.  3 
(K.  Schumacher  S.  9 ff.).  Lindenschmitt 
Altertümer  v.  Sigmaringen  Tf.  23,  1 — 3.  5.  14. 
Altert,  u.  h.  V.  V,  10  Tf.  55  (P.  Reinecke 
S. 315  ff.).  J.Naue  Hügelgräber  zw.  Ammer - 
u.    Staffelsee    1887  Tf.    45,  5 — 11;  46,   1  — 13. 

§  38.  In  der  zweiten  Hälfte  der  Epoche 
(Stufe  C  und  D)  ist  das  hervorstechende 
Merkmal  der  Keramik  im  Westkreise  die 
Polychromie,  z.  T.  in  Verbindung 
mit  der  Kerbschnittverzierung.  Es  kommen 
nebeneinander  dunkeltonige,  monochrome 
Gefäße  mit  Tiefornamenten  und  helltonige 
polychrome  mit  Graphit-  und  Rotmalerei 
nebst  Tiefornamenten  vor.  Ihr  Formen- 
kreis lehnt  sich  direkt  an  die  vorhergehen- 
den Gefäße  an.  Die  „geschnitzte",  oft  poly- 
chrome Keramik,  deren  Zentrum  die  schwä- 
bische Alb  ist,  vertreten  das  letzte  Stadium 
einer  Entwicklung,  die  bis  in  die  ältere 
Bronzezeit  sich  verfolgen  läßt.  Weiße 
Inkrustation  der  Tiefornamente  fehlt  auch 
jetzt  nicht.     (Fig.  18.) 

Altert,  u.  h.  V.  IV  Tf.  26.  44.  V  Tf.  40, 
685—688  (K.Schumacher  S.  219  ff.).  Föhr 
u.  Mayer  Hügelgräber  auf  d.  schwäb.  Alb, 
1892  Tf.  I — V.  E.  Wagner  Hügelgräber 
Tf.  I— III.  Veröffentl.  d.  Großh.  Bad.  Slg. 
u.  Karlsruher  Altert.  Ver.  II  1899,  55fr. 
Tf.  VIII— XI.  Arch.  f.  Anthr.  1903,  186, 
Fig.  1 — 3  (Hedinger).  J.  Naue  Hügelgräber 
zwischen  Ammer-  u.  Staffelsee  Tf.  48 — 54. 

5.  LaTene-Kultur.  §39.  Wie  für  den 
älteren  Abschnitt  der  vorrömischen  Eisen- 
zeit die  Hallstattkultur,  so  bildet  für  den 
jüngeren  Teil  derselben  die  La  T  e  n  e  - 


Kultur  gerade  mit  ihren  Gefäßen  einen 
auffallenden  Gegensatz  zu  den  gleich- 
zeitigen Erscheinungen  im  Norden  und 
Osten  von  Deutschland.  Dieser  Gegensatz 
läßt  sich  nunmehr  mit  einiger  Sicherheit 
auch  ethnographisch  kennzeichnen,  indem 
die  letzteren  germanischer,  die  ersteren 
keltischer  Eigenart  entsprechen.  Im  ein- 
zelnen freilich  sind  die  ethnischen  Zu- 
weisungen vielfach  noch  sehr  unsicher. 

§  40.  Technisch  beginnt  im  Kreise 
der  La  Tene-Kultur  eine  Neuerung  Be- 
deutung zu  gewinnen:  die  Arbeit  mit  der 
Töpferscheibe.  Und  damit  vollzieht  sich 
in  der  keramischen  Industrie  allmählich  ein 
Wechsel,  der  von  der  prähistorischen  Ent- 
wicklung zur  historischen  überleitet,  d.  h. 
die  Keramik  geht  aus  den  Hausindustrien 
in  die  Werkstätten  mit  fabrikmäßigem  Be- 
triebe über;  ihre  Verbreitung  ist  nicht  mehr 
von  lokalen  Veränderungen  innerhalb  enge- 
rer Gruppen,  sondern  vom  Handel  ab- 
hängig. Um  so  auffallender  sind  jetzt  die 
Gegensätze  zwischen  prähistorischen  und 
historischen  Erscheinungen  überall  da,  wo 
das  Neue  mit  dem  Alten  zusammenstößt. 
Aber  die  Fortschritte  werden  ganz  allmäh- 
lich gemacht;  Handarbeit  geht  noch  neben 
Scheibentechnik  einher.  Lokale  Gruppen 
lassen  sich  links  und  rechts  vom  Rhein 
unterscheiden.  Ihre  gemeinsamen  Züge 
sind  folgende.  Teils  werden  die  Formen 
der  jüngsten  Hallstattkultur  von  der  Schei- 
bentechnik übernommen  und  umgebildet, 
teils  treten  neue  Formen  auf,  zum  Teil 
unter  dem  Einfluß  von  griechischen  Metall - 
und  Tongefäßen  oder  im  Anklänge  an  die 
oberitalischen  Formen  der  jüngsten  Villa - 
nova-Stufe.  Eine  der  auffallendsten  Eigen- 
tümlichkeiten der  La  Tene-Keramik  ist 
der  Mangel  an  Henkeln. 
•  Der  Ton  ist  gut  geschlemmt,  schwarz, 
grauschwarz,  gelbbraun,  auch  rötlich  und 
an  der  Oberfläche  gut  abgeglättet. 

§  41.  Unter  den  Formen  sind  neu  die 
Flaschen  in  verschiedenen  Varianten,  z.  T. 
mit  reicher  Gliederung  des  Halsprofils  oder 
mit  Ringfüßen,  Schalen  auf  hohem  Fuß  in 
mannigfacher  Profilierung  der  Wandungen, 
Omphalosschalen,  situlaartige  Töpfe  mit 
konisch  verjüngtem  Unterteil,  reich  profi- 
liertem Oberteile  und  ausladendem  Rande, 
tiefe    Näpfe    mit    eingezogenem    oder    ab- 


KERAMIK 


37 


gesetztem  Rande,  hohe,  schlanke  Töpfe  mit 
geschweifter     Wandung;     hohe,     schlanke 
Becher   mit   ausladender    Fußbasis.       Die 
Ornamente  sind  eingeritzt,  eingeglät- 
tet, auch  eingestempelt  oder  mit  dem  Räd- 
chen einpunktiert;  in  Frankreich  auch  auf- 
gemalt.     Die  Muster   bestehen   in   gerad- 
linigen,   geometrischen   Motiven;    daneben 
kommen  in  Frankreich  Volutenkompositi- 
onen vor.    Sonst  sind  als  gräzisierend  Bo- 
genreihen,    Lotospalmettenmuster,    S-Spi- 
ralen,    Flcchtbänder    und    Rankenkompo- 
sitionen zu  nennen.     In  Frankreich  wiegt 
in  älterer  Zeit  Weißmalerei  auf  schwarzem, 
braunem  oder  rotem  Grunde  vor  (Cham- 
pagne); in  der  Spätzeit  kommt  die  Poly- 
chromie  (weiße  und  rote  Streifen,  über  die 
häufig  mattschwarze  Muster  gesetzt  wer- 
den; letztere  seltner  auf  rotem  oder  weißem 
Grunde)    auf   (Bibracte  =  Mont   Beuvray; 
analog  in  Stradonitz,  Böhmen).     Eine  be- 
sondere Gruppe  bilden  die  gerippten  Ge- 
fäße.    (Fig.  19,  20.) 

Süddeutschland:  Altert,  u.  h.  V.  V  9 
Tf.  50  (Stufe  A:  P.  Reinecke  S.  286  f.);  V  10 
S.  331  Abb.  1  (Stufe  B:  P.  Reinecke  S.  330 ff.); 
V  9  Tf.  51  (Stufe  C:  P.  Reinecke  S.  288  f.). 
S  c  h  1  i  z  Urgesch.  Württembergs  1 22  ff.  Abb.  48. 
49.  —  Stufe  D :  Q  u  i  1 1  i  n  g  Die  Nauheimer 
Fmuic,  Frankfurt  a.  M.  1903.  —  West- 
deutschland: Hettner  Illustr.  Führer 
durch  d.  Prov.-Mus.  i.  Trier  1903  S.  1 23  ff. 
(Früh-  u.  spät-La  Tcne-Zeit).  —  Altert,  u.  h.  V. 
V,  2  Tf.  8  (K.  Schumacher  S.  29  ff.).  — 
Frankreich:  Morel  La  Champagne  souter- 
raine,  pl.  4—6.  15.  20.  23.  30.  32.  35.  — 
L'Anthropologie  1903  S.  399 ff.  —  Deche- 
lette  Revue  archeol.  1901.  2  S.  51  ff.  — 
England:  Romilly  Allen  Celtic  art  141  f. — 
Vgl.  dazu  P.  Reinecke  Festschrift  des  Rum. 
germ.  Centr.  Mus.  i.  Mainz   1902  S.  53  ff. 

Zur  gallischen  Töpferindustrie  aus  dem 
Ende  dieser  Epoche  und  dem  Beginne  der 
Kaiserzeit,  die  auf  dem  Höhepunkte  der  Technik 
der  damaligen  klassisch-antiken  Welt  steht 
(Funde  vom  Mont  Beuvray  und  Stradonitz) 
vergleiche  man 

Pic-Dechelette  Le  Hradischt  de  Stra- 
donitz en  Boheme;  1906. 

§  42.  Im  Gegensatz  zu  dieser  Kunst  - 
keramik stehen  die  gleichzeitigen  ger- 
manischen Produkte  der  Hausindustrie,  die 
noch  ganz  an  die  „prähistorischen"  Gewohn- 
heiten gebunden  ist.  (Fig.  21.)  Das  zeigt  sich 
namentlich  in  den  Grenzgebieten  zwischen 


den  Kelten  und  Germanen,  die  zum  Teil 
schon  seit  der  Frühperiode  vom  keltischen 
Import  überschwemmt  werden  oder  auch 
einem  Überströmen  der  keltischen  Bevöl- 
kerung sich  nicht  entziehen  können.  Um- 
gekehrt sind  in  der  Spätperiode  für  die  Zeit 
des  Vordringens  der  Germanen  in  das  süd- 
liche Keltenland  ethnische  Bestimmungen 
überaus  schwierig  und  nur  mit  größter  Vor- 
sicht zu  versuchen,  da  Reste  der  alten  Be- 
völkerung, wie  im  Maingebiet,  noch  in 
nachchristlicher  Zeit  sich  halten  und  da 
die  Sitte  des  Leichenbrands  nunmehr  auch 
von  den  Kelten  vielfach  übernommen  wird 
(vgl.  Gräberfeld  von  Nauheim). 

K.  Jacob  Die  La   Tene-Funde  d.  Leipziger 
Gegend:    Jahrb.    d.  Stadt.  Mus.  f.    Völkerk.    zu 
Leipzig  II   1907.     H.  Seger  in  :  Schles.  Vorz. 
1 896    VI.  449  ff.     M  e  r  t  i  n  s   Wegweiser  durch 
d.  Urgesch.  Schles,  94.  97.    A.  Götze  in  Götze- 
Ilüfer-Zschiesche,     Altert.     Thüringens     1909, 
XXXII.     K.  Schuhmacher  in  :  Altert,  u.  h. 
V,  2  S.  38.    G.  Kossinna  Die  Grenzen  d.  Kel- 
ten u.  Germanen  in  d.  La  Tene-Zeit:  Korresp.- 
Bl.  Dtsch.  Anthrop.  Ges.   1907,  57  ff. 
V.        Römische        Kaiserzeit. 
§  43.     In  der  Zeit  der  römischen  Kaiser 
wird  durch  die  Erweiterung  der  Grenzen 
des  römischen  Reiches  wiederum  ein  Teil 
des  alten,  vorgeschichtlichen  Bodens  Euro- 
pas der  Geschichte  erobert.    So  bildet  sich 
längs  des  Rheins  und  der  Donau  im  engsten 
Zusammenhange     mit     dem     Mutterlande 
Italien,   aber  zugleich  auf  Grund  der  bis 
dahin  erreichten  Höhe  keltischer  Fabrika- 
tion ein  neuer   Formenkreis  aus,   der  die 
provinzial-  römische      Indu- 
strie   repräsentiert.      Ein  großer  Anteil 
daran  gebührt  in  erster  Linie  der  Keramik, 
die  fabrikmäßig  bei  völliger  Beherrschung 
aller  technischen  Mittel  hergestellt  wird. 

§ 44.  ImfreienGermanien macht 
sich  unter  dem  Einfluß  eines  lebhaften 
Handels,  der  die  provinzial -römischen  Im- 
portartikel, besonders  Metallgefäße,  ins 
Land  strömen  läßt,  überall  ein  Aufschwung 
in  der  heimischen  Industrie  bemerkbar. 
Obgleich  importierte  Tongefäße  zu  den 
Seltenheiten  gehören,  bringt  es  gerade  die 
einheimische  Töpferei  zu  einer  vielfach 
noch  nicht  erreichten  Höhe.  Das  äußert 
sich  sowohl  in  der  technischen  Behandlung 
von  Material  und  Oberfläche,  als  auch  in 
der  Formengebung  und  namentlich  in  der 


38 


KERAMIK 


Ornamentik  der  Tongefäße.  Sie  gehören 
zu  dem  Schönsten,  was  die  Prähistorie  auf- 
zuweisen hat. 

§  45.  Auch  die  Keramik  läßt,  wie  das 
gesamte  Kulturinventar  dieser  Zeit,  eine 
Teilung  in  2  Gruppen  zu,  von  denen  die 
ältere  ungefähr  die  ersten  beiden,  die  jün- 
gere die  beiden  folgenden  nachchristlichen 
Jahrhunderte  annähernd  ausfüllt.  An  die 
vorhergehende  Entwicklung  aber  schließen 
sie  sich  unmittelbar  an. 

1.  Germanischer  Westkreis. 
§  46.  Im  Westkreise  ist  für  die  ältere 
Gruppe  die  Leitform  die  „Mäander- 
urne", die  ihren  Namen  von  dem  Haupt- 
muster dieser  Zeit,  mäanderförmigen  Mo- 
tiven, hat.  Typus:  Gräberfeld  von  Darzau, 
Prov.  Hannover.  Sowohl  diese  Ornament- 
form, als  ein  Gefäßtypus,  die  Tonsitula, 
wird  aus  der  La  Tene-zeitlichen  Keramik 
übernommen.  Während  aber  letztere  nur 
noch  in  den  ältesten  Gräbern  dieser  Periode 
vorkommt,  behält  der  Mäander  seine  typi- 
sche Bedeutung  für  die  ganze  Periode. 
Die  Hauptformen  sind  folgende : 
breite  tiefe,  terrinenartige,  nach  unten  stark 
verjüngte  Schalen  mit  ausbauchender  Wöl- 
bung der  Wandung  im  oberen  Drittel,  mit 
abgesetztem  oder  geschwungenem  und 
ausladendem  Rande;  vereinzelt  finden  sich 
bei  dieser  Form  enge  Henkel  am  Rande 
mit  angesetzten  plastischen  Bogen  oder 
Knöpfchen,  die  den  Henkelattachen  der 
Metallgefäße  nachgebildet  sind;  an  der 
weitesten  Ausbauchung  sitzen  Mäander  - 
und  Treppen-  oder  Zickzackmuster,  selte- 
ner Bogenreihen,  von  denen  vertikale 
Bändchen  bis  zum  Boden  ablaufen,  alles 
in  mannigfacher  Weise  variiert,  wie  die  Ge- 
fäßform selbst.  Ferner:  schlanke,  im  oberen 
Teile  ausgebauchte,  mit  Rand  und  Fuß 
versehene  Flaschen-  und  Krausenformen, 
Nachkommen  des  La  Tene-zeitlichen  For- 
menkreises, ähnlich  wie  die  vorige  Form 
verziert;  ähnliche  Henkelkrüge;  hohe,  birn- 
förmige  oder  in  der  Mitte  weiter  ausladende 
Töpfe  mit  abgesetztem  niedrigem  Rande, 
mit  und  ohne  Henkel,  manchmal  unten  ge- 
rauht und  mit  vereinzelt  stehenden  Warzen 
besetzt;  weitmündige  Terrinen  gröberer 
Art,  unten  verjüngt,  mit  Übergängen  zu  den 
tiefen  Schalen  mit  und  ohne  Rand,  unten 
gestrichelt,  manchmal  mit  Warzen,  selten 


mit  einfachen  Linienmustern  und  Dreiecken 
verziert;  einfache  glatte  Näpfe  mit  und 
ohne  Rand;  vereinzelte  glatte  Schalen  mit 
Rand  und  hohem  Fuß. 

Besonders  beliebt  sind  noch  die  glänzend 
schwarzen  Gefäße  neben  den  braunen  und 
graugelben. 

§  47.  Wichtig  ist  die  Technik  der 
Verzierungen,  die  zweifach  sein 
kann.  Die  Linienmuster  erscheinen  ent- 
weder als  Strichfurchen,  oder  punktiert, 
erstere  mit  einfachem  Griffel  oder  Stichel 
eingezogen,  letztere  mit  einem  rollenförmi- 
gen,  gezähnten  Stempel  eingedrückt,  eine 
Technik,  die  schon  in  der  vorigen  Periode 
vorgebildet  wurde.  Nicht  nur  der  Mäander, 
sondern  auch  Treppen-  und  Zickzackmotive, 
hängende  Dreiecke  und  einfache  Linien - 
muster  werden  in  dieser  ,, Rädchentechnik" 
hergestellt,  ein  Merkmal,  das  neben  Grab- 
riten  und  Fibelformen  Kossinna  veranlaßt, 
auch  für  die  Kaiserzeit  eine  westgermani- 
sche Gruppe  von  einer  ostgermanischen  ab- 
zusondern, für  die  die  eingefurchten  Muster 
charakteristisch  sind. 

§  48.  In  der  jüngeren  Gruppe 
ist  als  Hauptform  von  typischer  Bedeutung 
die  ,, Schalenurne",  eine  tiefe  breite  Schale 
mit  breiter  Standfläche  in  mannigfachen 
Varianten,  die  sich  durch  die  Ausbauchung, 
die  Randbildung,  die  Henkel  unterscheiden. 
Typus:  Gräberfeld  von  Dahlhausen  Kr. 
Ostpriegnitz  (Prov.  Brandenburg).  Für 
Dahlhausen  sind  im  besonderen  die  Knopf - 
henkel  charakteristisch. 

§  49.  Anderer  Art  sind  Näpfe  mit  Steil- 
wandung und  niedrigem  Fuß,  Töpfe  mit 
Umbruch  und  Fuß  oder  geschweifter  Wan- 
dung. Auch  rohe  Töpfe  in  Eiform  mit 
weiter  Öffnung  kommen  vor,  sowie  terrinen- 
artige  Näpfe  mit  weiter  Mündung  und  ab- 
gesetztem niedrigem  Rande. 

§  50.  Obgleich  die  Technik  der  Her- 
stellung noch  gut  ist,  sind  doch  äußerlich 
die  Unterschiede  gegen  früher  bedeutend. 
Die  schönen  schwarzen  Gefäße  sind  nur 
noch  selten  vorhanden.  Die  Ornamente  sind 
nun  wieder  einfacher:  Furchen,  Tupfen, 
Punkte  in  verschiedenen  Kombinationen, 
Zickzackbänder,  mitunter  gegliedert  durch 
vertikale  Strichgruppen;  dazu  kommen 
auch  Bogenreihen,  Wellenlinien.  Als  pla- 
stische Verzierungen  treten  Wulste,   Schei- 


KERAMIK 


39 


ben,  Leisten  auf.  Bemerkenswert  sind  da- 
bei die  Ansätze  zu  der  altsächsischen 
Buckelkcramik,  die  hier  in  mehreren  Ge- 
genden zu  finden  sind:  Schrägkerben  oder 
flache  Kannelierungen  sowie  von  innen  her- 
ausgedrückte Leisten.  Die  Rädchentech- 
nik wird  noch  geübt,  aber  die  Mäander- 
motive sind  verschwunden. 

§  51.  Mit  den  oben  zusammengestellten 
Gruppen  wird  ein  scharf  umschriebener 
Kulturkreis  ausgefüllt,  der  von  Nord- 
böhmen  bis  nach  Schleswig-Holstein  sich 
ausdehnt  und  das  Gebiet  bestimmter  ger- 
manischer Stämme  (Markomannen,  Her- 
munduren, Semnonen,  Langobarden)  um- 
faßt.    (Fig.  22,  23.) 

R.  Beltz  Vorgcsch.  Altertümer  330 ff.  Tf.  60. 
61  (frührömisch);  354  fr.  Tf.  67  (spätrömisch). 
Hostmann  L  'r nenfriedhof  bei  Darzau,  Prov. 
Hannover  Tf.  I — VI.  W  e  i  g  e  1  Gräberfeld  v. 
J)ahlhauscn  (Arch.  f.  Anthrop.  XXII).  —  Alt- 
mark: P.  Kupka  in:  Stendaler  Bcitiiige  II  u. 
III.  A.  Götze  in:  Götze  -  Höfer  -Zschiesche, 
Vorgcsch.  Altert.  Thüringens  XXX IV  f.  J.  L. 
Pic,  /  'rnengräher  Böhmen*  Tf.  66 — 90  (Dobri- 
chow-Pi£hora,  entsprechend  Darzau,  aber  in  den 
Anfängen  noch  älter);  Tf.  91 — 95  (Dobrichow- 
Trebicka,  entsprechend  Dalhausen).  K  o  e  n  e  n 
(iefäßkunde  115  fr.  Tf.  XIX. 

2.  Germanischer  Ostkreis. 
§  52.  Im  Ostkreise,  der  ungefähr  mit  einer 
durch  die  Spree  und  die  Oder  von  Küstrin 
abwärts  bezeichneten  Linie  gegen  den 
westlichen  sich  abgrenzt,  steht  die  Keramik 
nach  Formen  und  Technik  hinter  der  nach- 
barlichen zurück.  Zwar  findet  sich  auch 
hier  das  Mäanderornament,  aber  es  ist  in 
tiefen  Furchen  eingetieft  und  hat  den  Reiz 
der  Mannigfaltigkeit  verloren. 

§  53-  Wie  früher  sind  auch  jetzt  in  die- 
sem Kreise  kleinere  lokale  Gruppen  zu 
unterscheiden,  aber  gewisse  Grundformen 
wiederholen  sich  überall:  weitmündige 
Terrinen  mit  niedrigem  Rande,  bauchige 
Töpfe  mit  engerer  Öffnung  und  schmaler 
Standfläche.  Für  den  zweiten  Abschnitt 
dieser  Periode  (3.  und  4.  Jahrh.  n.  Chr.) 
sind  von  typischer  Bedeutung  hohe  schlan- 
ke Becher  mit  breitem  Oberteil,  stark  ver- 
jüngtem Unterteil,  abgesetztem  Rande  und 
engem  Randhenkel,  formlose  meist  rohe 
Tassen  mit  „geknicktem"  Henkel,  eine 
wahrscheinlich  auf  hölzerne  Vorbilder  zu- 
rückgehende  Spezialform,   und   die  sogen. 


Warzenbecher  oder  ,, Igelgefäße",  d.  h.  ver- 
schiedene Becherformen  mit  und  ohne  Fuß, 
mit  höherem  oder  niedrigem  Rande,  deren 
Bauchwandung  mit  zapfenförmigen  An- 
sätzen bedeckt  ist,  eine  Sonderform,  die 
auch  im  Westen  nicht  fehlt. 

§  54.  Unter  besonderen  Einflüssen,  wahr- 
scheinlich von  Südosten  her  (untere  Donau- 
länder und  Südrußland)  steht  die  Provinz 
Schlesien.  Der  große  Reichtum,  den  uns 
die  Funde  von  Wichulla  Kr.  Oppeln  (1. 
Hälfte  der  Periode)  und  von  Sakrau  Kr. 
Breslau  (2.  Hälfte  der  Periode)  offenbaren, 
stellt  auch  an  die  keramische  Produktion 
höhere  Anforderungen.  Das  zeigen  die 
schwarzglänzenden,  scharf  profilierten,  tie- 
fen Näpfe  mit  konisch  verjüngtem  Unter- 
teil, scharfem  Umbruch  und  schräg  aus- 
ladendem Rande,  an  dem  3  rechtwinklig 
geknickte  Henkel  sitzen,  eine  Form,  die  in 
beiden  Hälften  der  Periode  mit  geringen 
Variationen  im  Gebrauch  ist;  ferner  die 
schwarzglänzenden,  eiförmigen,  weitmün- 
digen Töpfe  mit  breitem  Mäanderband,  die 
zierlichen  Tassen,  deren  Form  den  oben 
genannten  Dreihenkelnäpfen  sich  an- 
schließt, alles  Formen,  gegen  die  die  rohen, 
plumpen  Tassen  mit  dem  „geknickten" 
Henkel  ganz  abfallen.  Eine  eigenartige 
Gruppe  bilden  die  Tongefäße  aus  den 
Fürstengräbern  von  Sakrau.  Soweit  sie 
nicht  geradezu  Importstücke  der  provin- 
zial -römischen  Industrie  des  Südostens 
sind,  müssen  sie  nach  Formen  und  Orna- 
menten Nachbildungen  von  gleichfalls  im- 
portierten Silber-,  Bronze-  und  Glasgefäßen 
sein.     (Fig.  24,  25.) 

A.  Götze  Vorgesch.  d.  Neumark  1897  S. 
47  f.  Schumann  in:  Balt.  Studien  39  (1889) 
93  f. ;  derselbe  Kultur  Pommerns  76.  Jentsch 
in:  Niederlaus.  Mittig.  IV  1895.  O.  Mertins 
Wegweiser  durch  Schlesien  108.  112.  Fig.  272- 
275;   278-282. 

3.  Germanischer  Nordkreis. 
§  55.  Der  Nordkreis  des  freien  Germaniens 
bleibt  auch  jetzt,  wie  früher,  hinter  dem 
Westkreise  zurück  und  berührt  sich  mehr 
mit  dem  Ostkreis.  Zwar  wird  der  Mäander 
übernommen  ohne  die  technischen  und 
dekorativen  Feinheiten,  die  den  west- 
germanischen Gefäßen  eigen  sind,  aber  die 
Formenausbildung  der  Gefäße  läßt  zu 
wünschen  übrig.    Beliebt  sind  mehr  breite 


40 


KERAMIK 


oder  mehr  hohe,  bauchige  Halsgefäße, 
bombenförmige  Terrinen,  kleine  und  große 
Henkeltöpfe.  Mit  dem  ostgermanischen 
Formenkreise  berühren  sich  die  breit- 
schaligen  Becher  mit  hohem,  stark  ver- 
jüngtem Fuß,  die  Tassen  mit  geknicktem 
Henkel,  und  die  I-förmigen  Henkel,  die 
in  Schlesien  wiederkehren.  In  der  spät- 
römischen Epoche  ist  der  Charakter  der 
Ornamentik  der  westgermanischen  ähn- 
lich. Auch  die  Schalenurnen  sind  hier  im 
Gebrauch,  daneben  aber  auch  Henkel- 
becher in  verschiedenen  Varianten  beliebt. 
S.  Müller  Ordning  II  Nr.  142 — 171 
(frührömisch);  Nr.  290 — 307  (spätrömisch). 
VI.  Völker  wänderungszcit. 
1.  E  1  b  k  r  e  i  s.  §  56.  In  einem  engeren 
Kreise  der  westgermanischen  Kultur,  in 
der  A  1 1  m  a  r  k  und  in  Altsachsen 
bildet  sich  nach  den  Ansätzen  von  plasti- 
schen Verzierungen,  wie  sie  in  der  spät- 
römischen  Zeit  mehrfach  beobachtet  wor- 
den sind,  ein  besonderer  Stil  in  der 
Buckelkeramik  der  Völkerwande- 
rungszeit aus.  Es  sind  in  der  Regel  hohe 
Töpfe,  die  nach  oben  zu  einem  kurzen 
Halse  sich  einziehen,  und  niedrige,  weit- 
mündige Näpfe,  die  mit  eingetieften  und 
plastischen  Verzierungen  überladen  sind. 
Ihr  Hauptzentrum  ist  die  linke  Seite  der 
unteren  Elbe.  Sie  berühren  sich  mit  der 
großen  Masse  von  Schalenurnen,  die  rechts 
der  Elbe  im  4. — 5.  Jahrh.  die  Grabkeramik 
vertreten  (Typus:  Butzow  Kr.  Westhavel- 
land, Prov.  Brandenburg).  Weiter  östlich 
beginnt  das  Land  der  Ostgermanen  sich  zu 
entvölkern,  bis  die  Slaven  mit  ihrem  ärm- 
lichen Kulturbestande  hier  festen  Fuß 
fassen  und  eine  ihnen  eigentümliche  Kera- 
mik mitbringen.     (Fig.  26.) 

Müller-Reimers  Vor- u.frilhgesch.  Altert, 
in  Hannover  Tf.  XV.  M  e  s  t  o  r  f  Vorgesch. 
Altert.  Schleswig-Holsteins  Tf.  41.  C.'Schuch- 
hardt  in:  Prähist.  Ztschr.  I  366  Tf.  43,  7 — 
10.  Voss-Stimming  Vorgesch.  Altert,  aus 
der  Mark  Brandenburg  Abt.  VI  Tf.   1 — 7. 

2.  Rhein-Donau-Kreis.  §  57- 
An  den  Westgrenzen  des  Ger- 
manengebietes in  den  Rheinlanden 
und  Südwestdeutschland,  wo  die  provin- 
zial -römische  Industrie  ihr  letztes  Dasein 
fristete,  findet  sich  in  spätrömischer  und 
früher  Völkerwanderungszeit  (4.  u.  5.  Jh. 


n.  Chr.)  ein  gemischter  Formen- 
kreis. Teils  sind  es  Importstücke  aus 
den  provinzial -römischen  Fabriken,  wie  ge-> 
firnißte  und  bemalte  Becher  und  späte  Ab- 
kömmlinge der  Terra-Sigillata-Ware,  teils 
Schalen,  Krüge,  Näpfe  aus  unbekannten, 
einheimischen  Fabriken,  die  mit  den  frem- 
den Formen  auch  die  Scheibentechnik 
übernommen  haben,  teils  aber  auch  hand- 
gemachte  Ware,  rohe  Näpfe  und  Schüsseln, 
die  nach  Technik,  Form  und  Material  noch 
den  prähistorischen  Charakter  bewahren 
und  als  Erzeugnisse  der  primitiven  Haus- 
industrie sogar  in  den  merovingischen 
Grabstätten  des  6.  und  7.  Jahrhs.  n.  Chr. 
wiederkehren.  Die  Vorstufen  dieser  Misch  - 
kultur  lassen  sich  schon  in  Urnengräber- 
feldern des  2. — 3.  Jahrhs.  n.  Chr.  in  Süd- 
westdeutschland erkennen. 

K.  Schumacher  in  Altert,  u.  h.  Vorz.  V  2 

Tf.  9.     Lindenschmitt   ebenda  V   1    S.  21 

f.  Tf.  4—6;  V  8  S.   265  fr.  Tf.  47. 

3.  N  o  r  d  k  r  e  i  s.  §  58.  Der  Nordkreis 
steht  auch  in  dieser  Periode  abseits  von  der 
sonstigen  Entwicklung  mit  seinen  Ton- 
gefäßen. Nur  die  Stempeltechnik,  mit  der 
die  Verzierungen  angebracht  werden,  steht 
im  Zusammenhang  mit  der  westgermani- 
schen Keramik.  Die  Hauptformen  sind 
große  Vorratsgefäße  mit  Umbruch  der 
Wandung  im  oberen  Viertel  und  aufgeleg- 
ten Tupfenleisten,  schlanke,  hohe  Becher 
mit  Gruppen  von  3  horizontal  gestellten 
Warzen  und  henkellose  rohe  Töpfe  mit 
weiter  Mündung.     (Fig.  27.) 

S.  Müller  Ordning  II  Nr  511 — 515. 

VII.  Frühmittelalter.  §  59. 
So  werden  ganz  allmählich  die  Fran- 
ken eine  eigene  Töpferindustrie  ge- 
schaffen haben.  Nach  dem  Sturze  der 
römischen  Herrschaft  müssen  auch  im  Ge- 
biete der  Franken  römische  Töpfer  in  alter 
Weise  weitergearbeitet  haben  und  waren 
von  großem  Einfluß  auf  die  einheimischen 
germanischen  Töpfereien,  wie  die  Näpfe, 
Schalen,  Schüsseln,  Henkelkrüge,  Henkel- 
kännchen,  henkellose,  hohe  Töpfe  aus  dem 
Reihengräberfeld  von  Schwarzrheindorf  bei 
Bonn  aus  dem  5. — 7.  Jahrh.  n.  Chr.  zeigen. 
Funde  gleicher  Art  lassen  sich  längs  des 
Mittel-  und  Unterrheins  bis  nach  Belgien 
und  Frankreich  hinein  verfolgen. 

K.  Schumacher  in:  Altert,  u.  h.  Vorz.   V  4 

S.   12S  ff.  Tf.  24. 


KERBSCHNITT— KES  SEL 


4i 


§  60.  Die  alamannisch-fränki- 
sche  Keramik  im  engeren  Sinne,  wie  sie 
aus  den  süddeutschen  und  rheinischen 
Reihengräbern  bekannt  geworden  ist,  weist 
nur  in  einigen  wenigen  Formen  eine  An- 
lehnung an  die  spätrömische  Provinzial- 
keramik  auf:  dazu  gehören  in  erster  Reihe 
die  Henkelkannen  mit  Kleeblattmündung, 
eine  uralte,  bis  in  den  troisch-mykenischen 
Kreis  zurückgehende  Form,  und  eine  den 
späten  Terra-Sigillata-Formen  nachgebil- 
dete Schale. 

§61.  Aber  die  Arbeit  mit  der  Töpfer- 
scheibe haben  diese  westgermanischen 
Werkstätten  von  den  fremden  Töpfern  ge- 
lernt, wenn  auch  manchmal  ihre  Produkte 
etwas  unregelmäßig  erscheinen.  Der  Brand 
der  Gefäße  ist  im  ganzen  gut,  z.  T.  sogar 
klingend  hart.  Ihre  Oberfläche  ist  rötlich, 
gelblich,  braun  und  grau,  seltner  schwarz 
oder  glänzend  schwarz.  Die  üblichen 
Formen  sind  folgende:  am  meisten  wiegt 
ein  tiefer  Napf  ohne  Henkel  vor,  dem  die 
konische  Form  zugrunde  liegt  (Kumpen), 
meist  breiter  als  hoch,  aber  mannigfach 
variiert  im  oberen  Teile,  dem  in  der  Regel 
ein  Band  angefügt  ist,  seltner  rundlich 
ausgebaucht;  dann  Becher  in  verschiedenen 
Formen,  teils  im  Anschluß  an  den  Kumpen, 
teils  hoch  und  schlank,  doppelkonisch  mit 
angesetztem  hohem  Rande;  Henkelkannen 
mit  einer  hochgestellten  Ausgußröhre;  selt- 
ner Flaschenformen. 

§  62.  Sehr  eigenartig  sind  die  Ver- 
zierungen; in  der  Regel  sind  sie  mit 
einem  Rädchen  oder  mit  einem  Holz- 
stempel hergestellt  und  bestehen  in  allerlei 
zierlichen  geometrischen  Mustern  oder  so- 
gar in  Pflanzenmotiven.  Ausnahmsweise 
findet  sich  vereinzelt  auch  einmal  Bemalung 
mit  schwarzen  Strichmustern.  Merkwürdi- 
gerweise fehlen  in  diesem  Kreise  Teller, 
Schüsseln  und  Schalen.  Sie  werden  im 
Gräberinventar  durch  Bronzegefäße  und 
Gläser  ersetzt.     (Fig.  28.) 

§  63.  So  gibt  am  Ende  des  ersten  nach- 
christlichen Jahrtausends  die  keramische  In- 
dustrie im  Germanengebiete  mit  den  Karo- 
lingergefäßen die  Merkmale  prähistori- 
scher Technik  völlig  auf  und  beginnt  eine 
neue  Entwicklung,  die  zum  Mittelalter 
führt.  Es  bleibt  nur  noch  die  Topfware 
der  S  1  a  v  e  n  in  Nord-  und  Ostdeutschland 


in  den  Fesseln  primitiver  Gewohnheiten 
befangen,  obgleich  auch  sie  den  Gebrauch 
der  Töpferscheibe  von  den  Römern  gelernt 
hatten. 

Lindenschmitt  Handb.  d.  deutschen 
Altcrtumsk.  479  f.  Taf.  34.  35.  Altert,  u.  h. 
Vorz.  I,  IV  5;  IV  72.  Koenen  Gefäßkunde 
128  fr.  Taf.  XX  1—23;  S.  134fr.  Tf.  XX, 
24 — 33;  XXI,   1 — 23.  Hubert  Schmidt. 

Kerbschnitt  (Kristallschnitt),  einfachste 
Art  der  Verzierung  einer  Fläche,  der  Holz- 
technik eigentümlich,  von  da  auch  in 
andere  Stoffe  (Stein,  Bronze,  Leder)  über- 
tragen. Die  Muster  sind  geometrische,  die 
mit  schräg  geführten  Schnitten  in  den 
Grund  hinein  getieft  werden.  Es  ergibt 
sich  da  eine  rein  kristallinische  Erscheinung 
des  Ganzen,  scharfe  Kanten  und  Flächen, 
vertiefte  drei-  und  mehrseitige  Pyramiden 
u.  dgl.  Diese  Zierweise,  die  sehr  leicht  zu 
erlernen  und  primitiv  ist,  weil  völlig  frei 
von  irgendwelchen  organischen  Gestaltun- 
gen, war  allen  germanischen  Stämmen 
eigen  und  bei  vielen  oder  ihren  Nachkom- 
men fast  bis  in  die  Gegenwart  geübt;  ihre 
Verbreitung  geht  vom  hohen  Norden  bis 
nach  Spanien,  von  England  bis  zum  Bal- 
kan. 

A.  Haupt     Älteste    Kunst    der    Germanen, 

Leipzig   1909,  S.  52.  A.  Haupt. 

Kessel  aus  Bronze,  verschiedener  Form, 
becken-,  Schüssel-  und  eimerartig,  in  der 
Metallindustrie  des  Hallstattkulturkreises 
und  im  Norden  importiert;  s.  Bronzegefäße 
§  3.  —  Griechisches  Importstück  mit  eiser- 
nen Tragringen,  aus  der  späten  Hallstatt - 
zeit,  wahrscheinlich  auf  ältere  griechische 
Formen  zurückgehend;  s.  Bronzegefäße 
§  4  a.  —  Griechisches  Importstück  mit 
Silensmaskenattachen  aus  der  klassischen 
Blütezeit  der  griechischen  Metallindustrie; 
s.  Bronzegefäße  §  4  b.  —  Keltische  Fabri- 
kate aus  der  Spät-La  Tene-Zeit,  in  mehre- 
ren Varianten,  mit  eisernem  Rand  und 
eisernen  Tragringen;  s.  Bronzegefäße  §  6a. 

—  Aus  der  pro vinzial -römischen  Industrie, 
z.  T.  im  Anschluß  an  die  keltischen  Formen, 
in  mehreren  Varianten;  s.  Bronzegefäße 
§  6  c.  —  Nachrömische  Typen,  teils  in 
direktem  Anschluß  an  die  vorigen,  teils 
fremdartige  Typen  östlichen  („skythi- 
schen")  Ursprungs;   s.    Bronzegefäße   §  7. 

—  Nachläufer,  wahrscheinlich  im  Zusam- 


42 


KEULE— KIMBERN 


menhange  mit  der  provinzial-römischen 
Industrie  aus  der  Wikingerzeit;  s.  Bronze- 
gefäße  §  8.  Hubert  Schmidt. 

Keule.  §  i.  Aus  hartem  Holz  geschnit- 
tene Keulen  gehören  zu  den  ältesten 
Stücken  des  menschlichen  Waffeninventars 
und  dauern  als  Notwaffe  bis  in  die  moderne 
Zeit  (Hirtenkeule,  Knotenstock).  —  Einige 
wenige  Exemplare  aus  dem  Altertum 
kennen  wir  aus  neolithischen  Pfahlbau  - 
Stationen  der  Schweiz.  Es  sind  etwa  I  m 
lange  Stecken,  die  oben  kugel-  oder  bolzen- 
förmig  erweitert  sind  (Keller,  Mitteilungen 
d.  Züricher  Antiq.  Gesells.  Bd.  XV  7, 
Tf.  II  2.  3). 

§  2.  Ein  technischer  Fortschritt  war  die 
Herstellung  des  Keulenkopfes  aus  Stein. 
Solche  steinernen  Keulenköpfe  sind  im 
Neolithikum  Nordeuropas  in  zwei  Haupt- 
typen vertreten.  Es  sind  entweder  von 
Natur  rundliche  oder  rund  zugehauene 
Steine,  die  eine  um  die  Mitte  herumlaufende 
Schaf tungsrille  haben  oder  flachere  schei- 
benförmige Steine  mit  einem  Schaftloch 
in  der  Mitte.  Die  letzteren  scheinen  einer 
jüngeren  Stufe  anzugehören  (S.  Müller, 
Nord.  Altersk.   I  144). 

§  3.  Die  Keulenköpfe  der  Bronze-  und 
Hallstattzeit,  in  Ungarn  und  Italien  häufi- 
ger, sind  aus  dem  Norden  nur  in  wenigen 
Exemplaren  bekannt  und  dürften  impor- 
tiert sein.  Sie  haben  die  Form  einer  Röhre, 
die  bei  den  meisten  Exemplaren  außen  mit 
Stacheln  versehen  ist  (ein  nordischer  Keu- 
lenkopf trägt  auf  einer  Seite  eine  mensch- 
liche Maske)  oder  mit  Lappen  von  ge- 
schweifter Kontur  (birnenförmiger  Kolben). 
Beide  Formen  sind  Nachbildungen  des  mit 
Spitzen  oder  Schneiden  armierten  Keulen- 
kopfes. Die  Nachahmung  einer  ganzen 
Holzkeule  in  Bronze  ist  die  isolierte  Waffe 
von  Mönkhagen  (J.  Mestorf,  Vorgesch. 
Altert.  XX  186).  —  Aus  den  späteren 
archäologischen  Stufen  besitzen  wir  bis 
jetzt  kein  Material,  das  über  die  Form,  Ver- 
wendung und  Verbreitung  der  Keule  bei 
den  Germanen  Auskunft  gibt. 

§  4.  Auch  für  das  frühe  Mittelalter  sind 
wir  ausschließlich  auf  die  Schriftquellen 
und  Miniaturen  angewiesen.  Ammianus 
Marc.  (XXXI  7)  schildert  die  K.  als  wirk- 
same Wurfwaffe  in  den  Händen  der  Goten 
in  der   Schlacht  ad   Salices   377   n.   Chr.: 


„barbari  ingentes  clavas  in  nostros  conji- 
cientes  ambustas".  In  merowingischer  Zeit 
wird  sie  kaum  erwähnt  (nur  Gregor  v. 
Tours  X  15  vectibus  caedere  und  X  16 
vectibus  et  securibus  confractis). 

§  5.  Erst  die  karolingischen  Quellen 
nennen  sie  häufiger.  Von  den  in  den  Texten 
gebrauchten  Termini  (lat.  fustis  =  ahd. 
stauga;  baculus,  clava  =  ahd.  kolbo,  cholbo; 
sudes  =  stecko;  palus,  vectis,  robur,  flagel- 
lum,  cateia;  pilum  =  ahd.  cholbo;  thyrsu? 
=  ahd.  cholbo,  stanga;  cippum  =  ahd.  stoc; 
cestus  =  ahd.  kolbo)  scheint  die  cateia  oder 
teutona  (vgl.  Wright-Wülker  140,  36;  143,. 
10)  im  besonderen  die  Wurfkeule  zu  be- 
zeichnen. Sie  wird  von  Isidor  (Orig.  XVIII 
7)  als  ein  Geschoß  beschrieben:  ,,cx  materia 
quam  maxime  lenta,  quae  iacta  quidem 
non  longe  propter  gravitatem  evolat,  sed 
quo  pervenit  vi  nimia  perfringit"  und  das 
,,si  ab  artifice  mittatur  rursus  venit  ad  cum 
qui  misit",  also  als  eine  Kehrwiederkcule 
ähnlich  dem  Bumerang.  Ob  Isidor  hier 
glaubhaft  berichtet,  ist  trotz  Lindenschmit 
(Handbuch  S.  185)  in  Frage  zu  stellen. 
§  6.  Die  vielen  Bezeichnungen  deuten 
auf  eine  mannigfache  Verwendung  haupt- 
sächlich wohl  als  Waffe  des  niederen 
Mannes.  Sie  besteht  aus  (im  Feuer  ge- 
härtetem) Holz  und  ist  oben  oft  mit  Blei 
ausgegossen  und  mit  Eisen  beschlagen 
(carm.  de  bello  Saxonico  III  107:  „fustes- 
ad  proelia  quernos  milia  multa  parant 
plumbo  ferroque  gravabant").  Ein  Kapi- 
tular  Karls  des  Großen  verbietet  den  Ge- 
brauch der  Keule  und  will  sie  durch  den 
Bogen  ersetzen  (Capit.  Aquis  gran.  c.  17). 
Doch  erscheint  sie  schon  unter  Ludwig  dem 
Frommen  und  Lothar  wieder  als  Kriegs- 
waffe und  findet  dann  seit  dem  II.  Jahrh. 
wieder  allgemeine  Verwendung. 

J.  Schlemm  Wörterbuch  z.  Vorgeschichte 
1908  S.  286  f.  Geßler  Trutswaffcn  d.  Karo- 
lingerzeit. Baseler  Diss.   1908  S.  2 2  ff. 

Max  Ebert. 

Kimbern.  §  1.  Wir  besitzen  eine  Reihe 
einwandfreier  Zeugnisse  für  die  Herkunft 
der  Kimbern  aus  dem  nördlichen  Jütland 
und  für  den  Fortbestand  eines  Restes  von 
ihnen  in  der  alten  Heimat:  s.  R.  Much 
PBBeitr.  17,  216  f.  und  G.  Z  i  p  p  e  1  ,  Die 
Heimat  der  Kimbern,  Progr.,  Königsberg 
l&93>   9-      Das   wichtigste   davon   ist   das 


KIMBERN 


43 


Monumentum  Ancyranum,  das  von  ihrer 
Gesandtschaft  an  die  Römer  nach  der  von 
Tiberius  im  J.  5  v.  Chr.  veranstalteten 
Flottenfahrt  berichtet:  Cimbrique  et  Cha- 
rydes  et  Semnones  et  eiusdem  tractus  alii 
Germanorum  populi  per  legatos  amicitiam 
meam  et  populi  Romani  petierunt.  Strabo 
293,  der  von  dieser  Huldigungsfahrt  weiß, 
erwähnt  eine  interessante  Einzelheit,  die 
Übersendung  ihres  heiligsten  Kessels  als 
Ehrengabe,  was  sehr  gut  zu  den  in  Däne- 
mark gefundenen,  Kultzwecken  dienenden 
großen  Metallkesseln  aus  dieser  Zeit  stimmt. 
Ausdrücklich  bezeugt  er  zugleich  die  Fort- 
existenz des  Stammes.  Plinius,  der  die  K. 
NH.  4,  14  unter  den  Ingyaeones  aufzählt, 
muß  sie  sich  in  Jütland  seßhaft  gedacht 
haben,  da  er  4,  13  vom  Promontorium 
Cimbrorum  spricht,  dessen  Name  und  Be- 
griff übrigens  ebenfalls  gelegentlich  jener 
Kundfahrt  im  J.  5  den  Römern  zuge- 
kommen ist.  Zu  all  dem  stimmt  die 
KtjxßptxTj  Xspao'vYjaoc  bei  Ptolemaeus  und 
dessen  Ansatz  der  Ki'jxßpot  im  äußersten 
Norden  der  Halbinsel  und  neben  den 
Xapoöosc. 

§  2.  Dem  gegenüber  fällt  es  nicht  ins 
Gewicht,  wenn  Tacitus,  wie  Germ.  37 
zeigt,  aus  seinen  Quellen  keine  klare  Vor- 
stellung von  den  Sitzen  der  K.  gewonnen 
hat,  und  wenn  er  ihrer  nicht,  wie  es  sich 
gebührte,  im  Zusammenhang  mit  den 
Nerthusvölkern  Erwähnung  tut.  Daraus 
ist  nicht  einmal  bestimmt  zu  schließen, 
daß  das  Volk  damals  nicht  mehr  bestanden 
hat,  da  es  ihm  ebensogut  unter  anderem 
Namen  (vor  allem  kommt  Huitones  in 
Betracht)   untergekommen  sein   kann. 

§3.  Für  den  Ausgang  der  großen  kimbr. 
Wanderung  vom  Meere  her  und  ihre  Sitze 
an  diesem  spricht  es  doch  auch,  daß,  wie 
schon  Posidonius  wußte,  ihr  Aufbruch 
durch  eine  Meeresflut  veranlaßt  sein  sollte. 
Dazu  kommt  das  Zeugnis  des  Philemon  bei 
Plinius  NH.  4,  95  über  ein  von  den  K. 
an  bis  zu  einem  Vorgebirge  Rusbeas  sich  er- 
streckendes Meer  namens  Morimarusa. 

Wenn  neuerdings  G.  W  i  1  k  e  (Deutsche 
Geschichtsbl.  7,  291  ff.)  die  sehr  schlecht 
begründete  Ansicht  Müllenhoffs  (DA. 
2,  283,  289),  daß  die  K.  von  der  mittleren 
Elbe  kamen,  archäologisch  durch  den  Hin- 
weis darauf  zu  stützen  versucht,  daß  die 


Funde  in  Jütland  keine  zeitweilige  Ent- 
völkerung erkennen  ließen,  wohl  aber  die 
an  der  mittleren  Elbe,  ist  dabei  außer  acht 
gelassen,  daß  eine  durch  Auswanderung 
entstandene  Lücke  sich  alsbald  durch  Zu- 
wanderungen wieder  schließen  kann.  Wenn 
die  Funde  an  der  mittleren  Elbe  in  der  Tat 
von  der  mittleren  La  Tene-Zeit  an  eine 
plötzliche  und  starke  Abnahme  zeigen, 
braucht  dies  nicht  einmal  mit  L.  Schmidt 
{Allg.  Gesch.  d.  germ.  Völker  145)  aus  einem 
starken  Zuzug  erklärt  zu  werden,  den  dieK. 
unterwegs  dort  erhielten  —  obwohl  solcher 
manchenorts  stattgefunden  haben  mag  —  ; 
vielmehr  erklärt  der  Vormarsch  der  West- 
sveben  an  und  über  den  Main  eine  Ent- 
völkerung in  ihren  alten  Sitzen  zur  Genüge. 

Was  sich  aus  vorurteilsloser  Betrachtung 
der  alten  Quellen  bereits  ergibt,  findet  volle 
Bestätigung  durch  den  Namen  Himmerland, 
älter  Himbersyscel  für  einen  dänischen 
Distrikt  am  Limfiord  mit  dem  Hauptort 
Aalborg;    s.    Kossinna    IF.  7,  290,    1. 

§  3.  Zugleich  zeigt  sich  hier,  daß  im 
Namen  Ktfißpoi  Cimbri  der  Anlaut  germ. 
h  ist,  dessen  Wiedergabe  durch  K  C  wohl 
auf  Rechnung  gall.  Vermittlung  zu  setzen 
ist,  die  auch  den  Namen  der  Teutonen 
umgestaltet  hat;  vgl.  silva  Caesia,  Catualda. 
Damit  fallen  alle  Erklärungsversuche,  die 
mit  anlautendem  germ.  k  rechnen  und  zu- 
gleich alle  —  übrigens  schon  mit  Rücksicht 
auf  die  geographische  Stellung  des  Volkes 
verfehlten  —  Versuche,  ihn  aus  dem  Kelt. 
herzuleiten.  Wenn  von  Festus  43  und 
Plutarch,  Marius  II,  überliefert  wird,  daß 
der  Name  im  Gall.  'Räuber'  bedeutet 
habe,  hat  sich  diese  Bedeutung  sicher  erst 
am  Volksnamen  ausgebildet. 

Wir  haben  es  also  mit  einem  germ.  Wort- 
stamm himbra-  zu  tun,  u.  zw.  himbra-  mit 
altem  i,  da  wir  sonst  in  so  früher  Zeit,  wie 
Tencteri,  Fenni  zeigt,  erhaltenes  e  erwarten 
müßten.  Sonst  ist  dieser  nicht  mehr  nach- 
weisbar. Doch  liegt  der  Gedanke  an  die 
germ.  Wurzel  ski  'scheinen'  und  ihre  5-lose 
Nebenform  hi,  im  besonderen  an  Verwandt- 
schaft mit  Schimmel  und  Schimmer  nahe. 
Dann  ergäbe  sich  für  den  Namen  der  K. 
ähnliche  Bedeutung  wie  für  den  der  Skiren. 

§  4.  Der  Aufbruch  der  K.  erfolgte  um 
120  v.  Chr.,  u.  zw.  ist  die  Überlieferung, 
daß  er  durch  eine  große  Überschwemmung 


44 


KINDERSPIELZEUG 


veranlaßt  wurde,  durchaus  glaublich.  Die 
Teutonen  und  Ambronen  sind  wohl  von 
Anfang  an  in  ihrer  Gesellschaft,  doch  ist 
es  nicht  ausgeschlossen,  daß  die  wandern- 
den Völker,  als  sie  schon  in  Gallien  standen, 
Nachschübe  aus  der  Heimat  und  anderen 
Zuzug  erhalten  haben,  abgesehen  von  den 
selbständig  vorgehenden  Helvetiern.  Ja 
andernfalls  wäre  es  kaum  verständlich,  daß 
sie  nach  zahlreichen  Kämpfen  und  Ver- 
lusten, die  sie  auf  einer  fast  20jährigen 
Wanderung  auch  sonst  erleiden  mußten, 
zuletzt  noch  in  gewaltiger  Stärke  auftreten. 

§  5.  Sie  zogen  anfangs  elbaufwärts  nach 
Böhmen  und  dann,  da  die  Boier  sich  ihrer 
erwehrten,  der  Donau  folgend  zu  den 
Skordiskern.  Von  dort  wandten  sie  sich 
nach  Westen  zu  den  Tauriskern,  auf  deren 
Boden  113  v.  Chr.  ihr  erster  siegreicher 
Zusammenstoß  mit  den  Römern  stattfand. 
Doch  setzten  sie  ihren  Zug  nach  dem 
Westen  fort  und  bewogen  durch  ihr  Er- 
scheinen auch  einen  Teil  der  Helvetier  zur 
Auswanderung.  Aber  trotz  einer  Reihe 
fürchterlicher  Niederlagen,  die  sie  im  süd- 
lichen Frankreich  den  gegen  sie  ausgesand- 
ten römischen  Heeren  beibrachten,  ver- 
suchten sie  keinen  Einfall  in  Italien.  Viel- 
mehr zogen  die  K.  über  die  Pyrenäen  und 
schlugen  sich  dort  mit  den  Keltiberern  her- 
um. Die  andern  brandschatzten  inzwischen 
Gallien,  wo  nur  die  Beigen  sie  abgewehrt 
haben  sollen,  vereinigten  sich  aber  dann 
gerade  auf  dem  Boden  eines  belgischen 
Stammes,  der  Veliocasses,  mit  den  zurück- 
gekehrten K.  und  beschlossen  nun  endlich, 
in  zwei  Heere  verteilt,  in  Italien  einzu- 
brechen; doch  wurden  die  Teutonen  und 
Ambronen  102  bei  Aquae  Sextiae  (Aix)  in 
der  Provence  und  101  die  K.  bei  Vercellae 
in  Oberitalien  vernichtend  geschlagen.  Die 
in  den  norischen  Alpen  zurückgebliebenen 
Helvetier  entgingen  dem  Verhängnis  und 
kehrten  in  ihre  Heimat  zurück. 

§  6.  Von  den  Germanen  selbst  waren 
vorher  an  verschiedenen  Orten  Bruchteile 
haften  geblieben.  Ungewiß  ist  es,  ob  dies 
für  die  Umgebung  von  Teutoburgium  nörd- 
lich von  der  untersten  Save  angenommen 
werden  darf,  wo  aber  mindestens  der  germ. 
Name  der  Örtlichkeit,  der  wohl  ursprüng- 
lich ihr  befestigtes  Lager  bezeichnet  hat, 
auf  sie  zurückgeht.    Daß  sich  in  der  Nähe 


der  durch  eine  Inschrift  bei  Miltenberg  am 
Rhein  nachgewiesenen  Toutoni  (d.  i.  Teu- 
tonen) auch  K.  niedergelassen  haben,  hat 
man  aus  Altären,  die  dem  Mercurius  Cim- 
brius  oder  Cimbrianus  gewidmet  sind,  ge- 
folgert (s.  Kauffmann  ZfdPh.  38, 
289  ff.).  Endlich  ist  uns  von  dem  Volk  der 
Aduatuci  in  Belgien  zwischen  Eburonen 
und  Nerviern  durch  Caesar  BG.  2,  29  wohl 
auf  Grund  ihrer  eigenen  Aussagen  bezeugt, 
daß  sie  von  einer  zur  Bewachung  von  Ge- 
päck zurückgelassenen,  6000  Mann  starken 
kimbrisch-teutonischenAbteilung  abstamm- 
ten. Sie  scheinen  indessen  damals  schon 
stark  keltisiert  gewesen  zu  sein,  und  auch 
ihr  Name  ist  ein  keltischer. 

Außer  der  bereits  angegebenen  Lit.  vgl.  Ihm 
b.  Pauly-Wissowa  unt.  Cimbri.  L.  Schmidt 
Allg.  Gesch.  d.  germ.  Völker  144  fr".;  dort  wei- 
tere Lit.  R.  Mach. 

Kinderspielzeug  (altnordisch).  §  1.  Von 
Spielzeug  (anord.  leika,  n.)  für  Kinder 
in  ganz  jungem  Alter,  mit  dem  sie  sich  zu 
Hause  im  Zimmer  beschäftigten  und  mit 
dem  sie  sich  vorwärts  halfen  in  ihrer 
tastenden  Untersuchung  derUmwelt, können 
Goldringe  angeführt  werden  (die  auf  dem 
Fußboden  gerollt  wurden),  Muschelschalen 
und  Schneckenhäuser,  Tier-  und  Menschen- 
figuren, kleine  Schiffe,  Drehscheiben  (skapt- 
kringla)  und  Kreisel  (hreytispeldi;  vgl.  engl. 
bummers).  In  der  Glümssaga  z.  B.  (c.  12) 
werden  zwei  Knaben  geschildert,  von  4 
und  6  Jahren,  die  mit  einem  Messingpferd 
spielen,  der  älteste  hält  sich  für  zu  alt, 
um  sich  zu  solcher  Art  Spielzeug  herabzu- 
lassen, und  verehrt  deshalb  das  Pferd 
seinem  Pflegebruder.  Widder  mit 
den  Fingern  darzustellen  (in- 
dem man  diese  übereinander  bog),  ist  eine 
von  den  vielen  kleinen  Künsten,  die  Er- 
wachsene die  Kinder  zu  lehren  pflegen. 
Bei  fortschreitender  Entwicklung  der  Kin- 
der zeigen  die  heranwachsenden  Neigung, 
die  Art  der  Erwachsenen  nachzuahmen. 
Die  Mittel  hierfür  sind  die  einfachsten,  aber 
die  starke  Einbildungskraft  der  Kindesseele 
berührt  sie  mit  ihrem  Zauberstab.  Im  Nu 
verwandelt  sich  ein  kleiner  Teich  zum 
Weltmeer,  Hobelspäne  zu  Kriegsschiffen, 
eine  Reihe  kleiner  Steine  zu  prächtigen 
Gehöften.  Die  Wahl  des  Spiels  richtet  sich 
nach  der  Anlage  des  einzelnen.    Der  Land- 


KINNBART— KIRCHE 


45 


mannssprosse  errichtet  Wohnungen  und 
pflegt  seine  Herde,  der  Wikingssproß  segelt 
mit  vollbemannten  Schiffen  in  fremde 
Lande  (vgl.  Snorres  reizende  Schilderung 
der  Kinderspiele  des  Harald  Sigurdsson 
und  seiner  Brüder,  Hkr.  II,  132). 

§  2.  Die  Kinder  hatten  Erlaubnis, 
sich  soviel  wie  möglich  im  Freien  herum- 
zutummeln.  Standesunterschiede  waren 
kein  Hindernis,  seine  Spielkameraden  frei 
zu  wählen.  Je  mehr  die  Knaben  sich  dem 
Jünglingsalter  nähern,  desto  eifriger  er- 
geben sie  sich  dem  Sport  und  Freiluft- 
spielen derselben  Art  wie  die  der  Er- 
wachsenen. Aus  eigener  Initiative  oder 
aus  Anlaß  von  Gastereien,  Volkszu- 
sammenkünften usw.  sammeln  sie  sich 
in  Scharen  zum  Spiel.  Bei  einem  Opfer- 
gelage in  Upsala  veranstalten  zwei  junge 
Königssöhne  ein  Knabenspiel,  'bei  dem 
jeder  von  ihnen  seinen  Haufen  anführte' 
(Hkr.  I,  62).  Bei  der  Zusammenkunft  in 
Hvitarvellir  (Egilss.  40)  führen  die  Knaben 
ein  Ballspiel  für  sich  auf  neben  dem 
der  Erwachsenen.  Von  Egill  Skallagrims- 
son  wird  hervorgehoben,  daß  er  gern  mit 
andern  Knaben  zum  Ringkampf  sich  traf. 
Diese  zahlreichen  Spielzusammenkünfte 
in  größerem  Stil,  bei  denen  Nachahmung 
von  Kämpfen  oder  andern  Auftritten  des 
wirklichen  Lebens  gern  der  Handlung  des 
Spiels  zugrunde  gelegt  wurde,  trug  sehr  viel 
zur  Ausbildung  von  tüchtigen  und  entschlos- 
senen Männern  bei ;  der  Leib  wurde  gestärkt, 
der  Geist  reifte.  Dort  machte  der  werdende 
Anführer  seine  erste  Schule  durch  in  der 
Kunst,  eine  Schar  zu  lenken;  dort  lernten 
alle  sich  unterordnen  im  Zusammenwirken 
zu  geschlossenem  Auftreten,  in  dem  gleich- 
zeitig jeder  seine  besondere  schwere  Auf- 
gabe hatte.  Die  Kinderspiele  waren 
gleichzeitig  sowohl  Nachahmung  des  Lebens 
wie  Vorbereitung  auf  das  Leben.  —  Weite- 
res unter  'Sport'  und  'Spiele'. 

Björn  Bjarnason. 

Kinnbart  (got.  kinnubards)  zu  tragen, 
scheint  spätere  Sitte  der  Goten  gewesen  zu 
sein,  der  Vollbart  königliches  Vorrecht. 
Er  wurde  vielfach  spitz  getragen,  manch- 
mal in  einen  kleinen  Zopf  geflochten,  wohl 
auch  zweigeteilt,  nicht  selten  auch  ohne 
Schnurrbart,  namentlich  mit  einer  gewissen 
Vorliebe  auf  angelsächsischen  Bildern. 


Herrn.  Fischer  ZfdA.  48,  408  (1906)« 
L.  Lindenschmidt  Hdb.  d.  dtsch.  Altsk. 
I  S.  318 ff.  M.  Heyne  Hausaltert.  III.  75-77. 
—  S.  auch  'Bart'.  Sudhoff. 

Kirche.  A.  Deutschland.  §  1.  Das 
christliche  Gotteshaus  wurde  bei  den  Ger- 
manen anfänglich  durchweg  in  Holzbau 
hergestellt;  seit  Karls  d.  Gr.  Zeit  ersetzt 
der  Steinbau  diesen  langsam.  Die  Anlage 
solcher  Gebäude  im  Norden  war  im  Gegen- 
satz z.  B.  zu  den  italienischen  und  byzantini  - 
sehen  großartigen  Bauwerken  der  Regel  nach 
räumlich  bescheiden,  ja  oft  sehr  klein,  stets 
kurz,  so  daß  angenommen  werden  muß,  daß 
oft  die  Gemeindemitglieder  außerhalb  durch 
weite  Öffnungen  (Vorhalle,  offne  Bogen)  hin- 
einschauend dem  Gottesdienste  anwohnten. 
(Vgl.  Helmstedt,  Peterskapelle.) 

§  2.  Daher  ist  die  Anlage  meist  die  ein- 
fachste; bei  Langbauten  der  Regel  nach 
aus  Schiff,  schmalerem  rechteckigen  oder 
halbrundem  Chor  und  Vorhalle  bestehend. 
Zentralbauten  (s.  d.)  sind  bei  Pfalzkapellen 
und  Taufkirchen  vorwiegend.  Umfang- 
reichere Basilikenanlagen  sind  demnach 
seltener;  solche  ohne  Querschiff  (dreischiffig 
mit  Vorhalle  zwischen  zwei  Türmen)  in 
Lorsch  nach  Ausgrabungen  einst  vorhanden ; 
mit  Querschiff  und  drei  Chorapsiden  zu 
Steinbach  undSeligenstadt;  großenUmfangs 
waren  mit  Doppelchoranlage  östlich  und 
westlich  einst  zu  Köln  und  Fulda  (819). 
Doppelte  Querschiffe  sehr  selten  (Köln, 
Dom,  S.  Pantaleon;  Reichenau).  Mit  Em- 
pore über  den  Seitenschiffen,  Querschiff 
mit  Apsiden,  Chorapsis,  sowie  zwei  runden 
Westtürmen  und  Vorhalle  dazwischen  die 
Stiftskirche  in  Gernrode. 

§  3.  Kryptenanlagen  sind  überall  ver- 
breitet, bei  Zentral-  wie  Langbauten. 
Turmpaare  anfänglich  öfters  freistehend 
(St.  Gallen),  werden,  meist  rund,  seit  Aachen 
viel  gebräuchlich  und  bilden  mit  der  Vor- 
halle eine  sehr  charakteristische  West- 
gruppe, die  dem  10.  Jahrh.  (Münster-Eifel, 
Möllenbeck,  Wimpfen  i.  T.,  Großenlinden) 
besonders  eigen  sind.  In  Essen  ist  der 
Westbau,  der  sich  als  Nische  mit  innerer 
architektonischer  Gliederung  nach  dem 
Muster  der  Pfalzkapelle  zu  Aachen  gegen 
das  Schiff  zu  öffnet,  als  eine  Art  Turmbau 
in  die  Höhe  gezogen  und  ebenfalls  von 
zwei  Treppentürmchen  flankiert. 


46 


KIRCHE 


•  §  4.  Im  Innern  der  Kirche  nimmt  der 
Altar,  entweder  unter  dem  Triumphbogen 
oder  im  Zentrum  der  Apsis  gelegen,  die 
wichtigste  Stellung  ein.  Zu  ihm  treten 
Ambo  (Kanzel)  und  Schranken,  diese  letz- 
tere zur  Abtrennung  eines  Raumes  rings 
um  den  Altar,  oft  das  Querschiff  und  selbst 
ein  Stück  des  Mittelschiffes  einfassend,  für 
den  Chor  und  die  Geistlichkeit.  In  Michel- 
stadt trennte  sogar  eine  Bogenstellung 
(Ikonostase,  Bilderwand)  ganz  wie  bei 
westgotischen  Kirchen  in  Spanien  (S.  Mi- 
guel de  Escalada)  quer  durch  die  Kirche 
diesen  Raum  ab.  Für  den  Chor  wurde  bei 
sehr  großer  Zahl  der  Klosterinsassen  eine 
zweite  Choranlage  im  Westen  geschaffen; 
für  Nonnenklöster  gern  im  Westen  eine 
Chorempore  über  dem  Eingang  (Winter  - 
chor)  errichtet. 

§5.  Innenausstattung.  Das  Innere 
des  Gotteshauses  bedurfte  einer  Fülle  ein- 
zelner Gestaltungen  für  den  Gottesdienst. 
Waren  zur  einfachen  Benutzbarkeit  Dinge 
wie  Türen  und  Fenster,  Dach  und  Decke 
notwendig,  so  gebrauchte  die  Kirche  ferner 
für  ihre  eigentlichsten  Zwecke  zunächst  den 
Altar  mit  den  dazugehörigen  Geräten;  die 
erhöhten  Standorte  für  Predigt,  Evangeli- 
ums- und  Epistel -Vorlesung  (Kanzel,  Am- 
bo), die  Schranken  zur  Abtrennung  be- 
stimmter Teile,  die  Bischofstühle  (Kathe- 
dra)  und  Presbytersitze;  sodann  eigent- 
lichen Schmuck  wie  Wandgemälde,  Mosai- 
ken, reiche  Fußböden,  Vorhänge  und 
Teppiche,  Stickereien,  wie  kirchliche  Kost- 
barkeiten, insbesondere  Reliquiare  und  so 
viele  andere  Dinge,  die  noch  heute  unent- 
behrlich sind.  An  Nebenräumen  waren 
noch  sakristeiartige  vonnöten,  insbeson- 
dere das  Diakonikon  und  die  Prothesis  im 
Gebrauche;  Vorhalle  (Narthex)  und  Vorhof 
(Atrium)  scheinen  ebenfalls  für  fast  unent- 
behrlich gehalten  worden  zu  sein. 

A.  Haupt. 

B.  -England.  S.  Englische  Baukunst 
§    5  ^,    28  ff. 

C.Norden.  §6.  Das  Kirchenschiff 
wird  im  Altnorw.  als  kirkia  schlechthin  be- 
zeichnet; erst  in  späterer  Zeit  wird  hinzuge- 
fügt: „die  Kirche  an  sich"  oder  ,,die  große 
Kirche"  im  Gegensatz  zum  Chor  als  dem  klei- 
neren Teil.  —  Im  übrigen  s.  Art.  'Stabkirche" 
'Steinkirche'  und  'Nordische  Baukunst'. 


§  7.  Der  Kirchturm  (anord.  stgpull) 
kommt  nur  selten  bei  den  ältesten  nor- 
dischen Kirchen  vor,  wird  aber  allmäh- 
lich häufiger.  Gewöhnlich  vierseitig  und 
bald  vor  dem  Westende  der  Kirche,  bald 
über  der  Vierung  oder  über  dem  Chor- 
quadrat errichtet,  folgt  der  K.  den  gewöhn- 
lichen europäischen  Formen  des  romani- 
schen K.  und  ist  mit  einem  niedrigen  Turm- 
helm,  in  Dänemark  und  teilweise  auch  in 
Schweden  dagegen  durch  oft  mit  treppen - 
förmig  abgestuften  Giebeln  versehenes 
Dach  abgeschlossen.  Die  Wände  sind  oft 
von  außerordentlicher  Dicke,  da  die  Kirch- 
türme zur  Verteidigung  bestimmt  waren 
(s.  Verteidigungskirchen  unter  Art.  Nordi- 
sche Baukunst).  Zugleich  diente  der  K. 
als  Aussichtsturm  für  Wachtposten.  Im 
westlichen  Norwegen  stehen  die  Türme  an 
der  Westseite,  im  östlichen  über  der  Vierung 
der  basilikalen  Kirchen.  Rundtürme  kom- 
men im  Norden  selten  vor.  In  dem  damals 
dänischen  Schonen  sind  die  K.  von  Ham- 
marlunda  und  Hammarlöf  Rundtürme  — 
wie  die  wahrscheinlich  1135 — 1138  errich- 
tete Magnuskirche  auf  Egilsey  (Orkaden) 
einen  Rundturm  im  Westende  hat,  15,74  m 
(ursprünglich  wohl  ca.  20  m)  hoch  und  in 
4  Stockwerke  geteilt.  Die  Form  dieses 
Kirchturms  ist  sicher  durch  keltische  Ein- 
flüsse bedingt;  die  Kirchtürme  in  Schonen 
dagegen  wurden  wohl  deutschen  Rund- 
türmen  (wie  die  zu  Gernrode  u.  ähnl.) 
nachgebildet.  Bisweilen  standen  die  K. 
isoliert  neben  der  Kirche. 

§  8.  Bei  den  norweg.  Stabkirchen  stan- 
den die  K.  immer  isoliert,  gewöhnlich  auf 
einem  Hügel,  „Stöpulhaug",  ein  Name,  der 
öfters  an  Stellen  vorkommt,  wo  jetzt  weder 
Kirche  noch  Stöpul  mehr  zu  finden  sind, 
aber  doch  einmal  dort  gewesen  sein 
müssen.  Von  mittelalterlichen  Holzstöpuln 
sind  keine  auf  unsere  Zeit  gekommen;  aber 
der  Stöpul .  bei  der  alten  Stabkirche  in 
Borgund  wurde  ca.  1660  in  der  früheren, 
mittelalterlichen  Form  erneuert  und  zeigt 
uns  einen  aus  vier  gewaltigen,  nach  oben 
sich  gegeneinander  neigenden  und  im  In- 
nern durch  starke  Kreuzbalken  zusammen- 
gehaltenen Masthölzern  errichteten  Fach- 
werkbau.  Nach  außen  ist  er  mit  Brettern 
gedeckt  bis  auf  den  offenen  Glockenstuhl  hin- 
auf, der  sich  unter  einem  Giebeldach  öffnet. 


KIRCHENGÜT-KIRCHENSTEUER 


47 


Dietrich  son  Die  Hohbaukunst  Norwegens, 
Berlin   1893.  L.  Dietrichson. 

Kirchengut.  Nach  römisch -kirchenrecht- 
licher Auffassung,  wie  sie  sich  schon  vor 
dem  Eintritt  der  Germanen  ins  Christen- 
tum gebildet  hatte,  ist  das  mit  einer  Kirche 
verbundene  Vermögen,  das  Kirchengut, 
Anstaltsvermögen,  d.  h.  Vermögen  eben 
derjenigen  juristischen  Person,  die  die 
Kirche  als  eine  Anstalt  darstellt.  Zunächst 
gcib  es  nur  kathedrales  Kirchengut  (Diöze- 
sanver  mögen),  das  vom  Bischof  salva 
substantia  zu  verwalten  war.  Allmählich 
aber  bildete  sich  auch  an  Landkirchen  ein 
eigenes  Kirchengut,  zuerst  ausschließlich 
unter  bischöflicher,  später  vereinzelt  unter 
eigener  Verwaltung.  Die  Eigenkirchenidee 
hat  da,  wo  sie  den  fremden  Einflüssen 
standhielt  (s.  Eigenkirche),  diese  Ein- 
richtung beseitigen  müssen:  das  zu  einer 
Kirche  gehörende  Vermögen  steht  im  Eigen- 
tum des  Kircheneigners,  nicht  einer  Anstalt, 
und  der  Grundeigentümer  ist  der  gegebene 
Verwalter  des  Kirchengutes.  Erst  nach- 
dem die  Wirkungen  des  Eigenkirchenge- 
dankens  wieder  beiseite  geschoben  waren, 
konnte  sich  neuerdings  die  kirchliche  Anstalt 
entwickeln.  Auf  verschiedenen  Stufen  der 
Entwicklung  stehen  die  eingehenden  Vor- 
schriften über  das  Kirchengut  in  Schweden, 
wo  bei  öffentlichen  Kirchen  eigene  Beamte 
(kirkiuvceriandar,  kirkiudrotnar,  kirkiugö- 
marar)  zu  dessen  Verwaltung  bestellt  sind, 
über  das  nur  vom  Patron  {kirkjudröttenn) 
verwaltete  oder  auch  noch  im  Eigentum 
stehende  Kirchengut  {kirkjufc  kirkjugöz) 
in  Island,  Norwegen  und  wohl  auch  Däne- 
mark 

Loening  Gesch.  d.  DKR.  I  1956".,  2 1 4  f., 
II  632fr.;  Friedberg  KR*  537t.;  Wer- 
m  i  n  g  h  o  f  f  VG.  d.  DK.  »,15.  Stutz  Kirchcn- 
recht  297,  307,  339.  Ders.  in  Festschr.  f. 
Gierkc  1187  ff.  v.  Amira  Nordgerm.  ObL- 
Recht.  I.  745  f.  II  89311.  Sjögren  Tidskr. 
f.  Repvidenskab  XVII,  138  ff. ;  P.  Jorgensen 
Forelcesninger  270;  A.  D.  Jorgensen  Den 
nordiske  Kirkcs  Grundlieggelse  525  ff.  Kemble 
Saxotis  in  England  II1  430.  Liebermann 
Gesetze  II  2  s.  v.  Eigenkirche.  Hatschek 
Englische  VG.  147  fr.  Vgl.  die  zu  „Eigenkirche" 
angegebene  Literatur.  v.  Schwerin. 

Kirchenrecht.  Kirchenrecht  ist  nach 
katholischer  Auffassung  ein  Komplex  von 
Regeln,  die  die  Kirche  ihren  Gliedern  ge- 


geben hat  oder  die  sich  doch  in  kirchlichen 
Gemeinschaften  gebildet  haben  zur  Rege- 
lung innerkirchlicher  Verhältnisse.  Dieser 
Begriff  paßt  aber  nicht  völlig  zu  dem 
Kirchenrecht  der  germanischen  katholi- 
schen Staaten,  indem  in  diesen  innerkatho- 
lische Angelegenheiten  in  großem  Umfang 
von  der  staatlichen  Gewalt  durch  staatlich 
beeinflußte  oder  genehmigte  kirchliche, 
aber  auch  rein  staatliche  Satzungen  ge- 
regelt wurden.  Es  ergab  sich  dies  aus 
dem  Verhältnis  von  Kirche  und  Staat 
(s.  Kirchenverfassung).  Eine  weitere 
Besonderheit  des  Kirchenrechts  der  ger- 
manischen Staaten  ist  das  in  den  meisten 
von  ihnen  starke  Einschlagen  germanisch - 
rechtlicher  Ideen,  wie  ja  schon  das  Kirchen - 
recht  der  Frühzeit  der  antik-römischen 
Einflüsse  sich  nicht  ganz  erwehren  konnte. 
Dieser  Germanismus  im  Kirchenrecht 
macht  sich  auf  dem  Kontinent  insbeson- 
dere vom  8.  (Karl  Martell)  bis  zur  Mitte  des 
12.  Jahrhunderts,  bei  den  Skandinaven 
von  den  ältesten  Quellen  bis  in  eben 
diese  Zeit  und  noch  länger  bemerkbar. 
Er  ist  gekennzeichnet  durch  privatrecht- 
liche und  von  wirtschaftlichem  Interesse 
geleitete,  daher  unkirchliche  Auffassung 
kirchlicher  Einrichtungen,  gipfelt  in  dem 
Institut  der  Eigenkirche  (s.  d.)  und  unter- 
stützt die  Einführung  des  Zehnten  (heid- 
nischer Tempelzoll!).  Von  allgemeiner  Be- 
deutung wurde  das  Kirchenrecht  dadurch, 
daß  nicht  nur  vielfach  die  Kleriker,  selbst 
im  Streite  mit  Laien,  nach  Kirchenrecht 
zu  behandeln  waren,  sondern  auch  die 
Ausdehnung  der  kirchlichen  Gerichtsbar- 
keit die  Laien  dem  Kirchenrecht  mehr 
und  mehr  unterwarf.  v.  Schwerin. 

Kirchensteuer.  Eine  K.  hat  vor  allem 
England  gekannt  im  ciricscatt,  eine  Abgabe, 
die  jährlich  am  St.  Martinstage  (11.  No- 
vember) an  die  Mutterkirche  von  jedem 
Herd  entrichtet  werden  mußte.  Der  ciric- 
sceatt  scheint  in  der  Regel  aus  Getreide  be- 
standen zu  haben,  konnte  aber  auch  in 
Geld  bezahlt  und  sogar  abgearbeitet  werden 
{cyresceatweorc).  Als  eine  an  die  Kirche  zu 
zahlende  Kopfsteuer  erscheint  in  Norwegen 
die  biskupsreida,  die  ebenso  wie  die  prest- 
reid'a  als  Entgelt  für  die  Dienstleistungen 
des  Bischofs  oder  Priesters  betrachtet 
wurde;  auch  die  zahlreichen  Zölle  (tollar) 


48 


KIRCHENVERFASSUNG 


des   isländischen    Kirchenrechts   sind   hier 
zu  erwähnen.    Aus  dem  schwedischen  Ge- 
biet sind  als  regelmäßige  Abgaben  Opfer 
bekannt,  die  an  bestimmten  Tagen  (offer- 
dagher;    z.    B.    Charfreitag),    in   der    Regel 
einmal  jährlich  (iamlanga  offer)  dargebracht 
werden,  im  gotischen  im  besonderen  noch 
andere   Jahresleistungen   {gipt,   tißakep). 
Liebermann     Gesetze     der    Angelsachsen 
II  2,540.     Schmid    Glossar    s.  v.  ciricsceat. 
Hätschele     Englische     Vcrfassungsgesehichte 
152.    v.Maurer  Vorlesungen  II  262  ff.    Zorn 
Staat  und  Kirche  in  Norwegen  57.    Taranger 
Den    angelsaksiske    Kirkes   Indflydelsc    til   den 
norske  279 ff.    Sjögren  Tidskr. f. Retvidcnskab 
XVII   145  f.  v.Schwerin. 

Kirchenverfassung.  I.  §i.  Die  Gestaltung 
der  Kirchenverfassung  in  den  germanischen 
Ländern  war  durch  sehr  verschiedenartige 
Umstände,  verschiedenartig  von  denen  in 
andern  Ländern,  verschiedenartig  aber  auch 
in  den  einzelnen  Germanenreichen  selbst, 
beeinflußt.  Mit  der  Mehrzahl  aller  katholi- 
schen Länder  teilen  die  germanischen 
Reiche  die  Folgen  allmählicher,  schritt- 
weiser Bekehrung.  Sie  treten  hervor  in 
der  Entwicklung  der  Verfassung  von  oben 
nach  unten,  in  der  Dezentralisation  der 
Kirchenverfassung,  sodann  in  dem  Fr- 
starken  eines  christlich -religiösen  Lebens 
vor  der  Durchführung  eben  dieser  De- 
zentralisation. Dieser  Prozeß  ebnet  dann 
aber  den  Weg  für  das  Eindringen  einer 
Reihe  germanischer  Elemente  in  diese  Ver- 
fassung und  damit  für  die  Zurückdrängung 
der  römischen  Kirchenverfassung,  die  an 
sich  bei  der  Christianisierung  der  Germanen 
voll  ausgebildet  zur  Verfügung  gestanden 
hatte.  Die  Tätigkeit  von  Missionsbischöfen 
konnte  so  wenig  wie  die  der  noch  nicht  de- 
zentralisierten Kathedralkirchen  und  ihrer 
Geistlichen  dem  Bedürfnis  genügen,  und 
so  blieb  der  Platz  offen  für  eine  Ausfüllung 
dieserLücke  durch  germanisch  f  undierteEin- 
richtungen,  insbesondere  die  Eigenkirche 
(s.  d.).  Von  hier  hat  die  Kirchenverfassung 
der  germanischen  Länder  einen  Dualismus 
von  Romanismus  und  Germanismus  in 
sich,  der,  weil  der  römischen  Kirche  wider- 
strebend, von  dieser  bekämpft  und  in 
günstigem  Zeitpunkt  niedergekämpft,  im 
Mittelalter  einem  römisch -rechtlichen  Sy- 
stem Platz  machen  mußte.  Ebenfalls  mit 
der   Allmählichkeit   der    Christianisierung, 


zum  Teil  auch  mit  den  lokalen  Verhält- 
nissen, hängt  es  zusammen,  daß  diese 
selbst  von  verschiedenen  Seiten,  und  zwar 
in  ungleichem  Sinne,  in  Angriff  genommen 
wurde.  Dies  hatte  zur  Folge,  daß  ein  Teil 
der  Germanen  dem  arianischen,  ein  anderer 
Teil  dem  athanasianischen  Glauben  zuge- 
führt wurde,  ein  Teil  von  Rom  oder  doch  von 
Rom  subjizierten  Ländern  aus,  ein  anderer 
unabhängig  von  Rom  durch  die  iroschotti- 
sche  Kirche  dem  Christentum  gewonnen 
wurde.  All  dies  wirkte  zusammen,  um  die 
Kirchenverfassung  der  germanischen  Län- 
der weniger  einheitlich  zu  gestalten,  als 
zu  erwarten  wäre. 

§  2.  Von  den  im  römischen  Reich  sich 
niederlassenden  Stämmen  waren  die  Sueven 
und  Burgunder  Heiden,  jene  traten  zum 
Arianismus  (s.  d.),  diese  zunächst  zum 
Katholizismus  über,  um  nach  einer  ariani- 
schen Periode  zu  ihm  zurückzukehren.  Die 
Vandalen,  Westgoten,  Ostgoten,  Lango- 
barden waren  Arianer.  Dagegen  war  das 
Invasionsgebiet  längst  katholisiert  und  im 
Besitze  einer  ausgebildeten  römisch-recht- 
lichen Kirchenverfassung.  Diese  blieb,  wie 
auch  das  katholische  Kirchengut,  im 
wesentlichen  unberührt. 

Bei  den  Germanen  aber  entstand  eine 
neben  der  katholischen  sich  aufbauende 
arianische  Kirchenverfassung.  Über 
deren  Einzelheiten  liegen  nur  dürftige 
Nachrichten  vor.  Diese  aber  decken  sich 
mit  der  angesichts  des  rein  dogmatischen 
Unterschiedes  zwischen  Arianismus  und 
Athanasianismus  nicht  ungerechtfertigten 
Hypothese,  daß  die  arianische  Kirchenver- 
fassung der  katholischen  entsprach.  Sie 
war  jedenfalls  eine  Episkopalverfassung, 
im  Vandalenreich  sogar  unter  einem  Metro- 
politen, dem  Patriarchen  von  Karthago. 
Jedoch  waren  die  arianischen  Kirchen 
durchweg  Landeskirchen.  Sie  entbehrten 
für  die  Lehre  der  zentralen  Spitze  im 
papa  urbis,  dem  Bischof  von  Rom,  und 
standen  unter  dem  König  als  ihrem  Ober- 
haupt. Mit  dem  Untergang  der  Reiche, 
bei  den  Burgundern  mit  dem  endgültigen 
Übertritt  zum  Katholizismus,  sind  diese 
arianischen  Sonder kirchen  aus  den  ger- 
manischen Staaten  verschwunden. 

§  3.  Anders  gelagert  waren  die  Verhält- 
nisse   im     Frankenreich,     da    die 


KIRCHENVERFASSUNG 


49 


Franken  vom  Heidentum  unmittelbar  zum 
Athanasianismus  übertraten.  Hier  konnte 
sich  daher  von  Anfang  an  die  katholische 
Kirchenverfassung  frei  entfalten,  und 
konnte  sich  nach  der  Eroberung  des  süd- 
gallischen Gebiets  die  dort  vorhandene 
römische  Kirchenverfassung  leicht  ein- 
fügen. Allerdings,  ein  wesentliches  Mo- 
ment des  römischen  Systems  fehlte.  Auch 
die  fränkische  Kirche  war  eine  Landes- 
kirche. Sie  blieb  es  auch  dann,  als  Karl 
der  Große,  veranlaßt  durch  die  angelsächsi- 
sche Mission  und  politische  Erwägungen, 
den  heiligen  Stuhl  in  die  Kirchenverfassung 
hineinzog.  Ja,  es  kam  sogar  in  der  Behand- 
lung des  Papstes  als  Reichsbischof  der  Ge- 
danke der  Landeskirche  unter  der  Suprema- 
tie des  Königs  zum  schärfsten  Ausdruck. 
Ferner  ist  nicht  zu  übersehen,  daß  im  inne- 
ren Deutschland,  z.  B.  in  Baiern,  vielfach 
die  iroschottische  Mission  tätig  war,  die 
nicht  in  Unterordnung  unter  Rom  stand 
und  die  bischöflichen  Funktionen  den 
Äbten  überließ,  also  nicht  zu  einer  Episko- 
palverfassung führte. 

Die  Aufrichtung  einer  kirchlichen  Ver- 
fassung begann  im  Frankenreich  mit  der 
Errichtung  von  Bischofssitzen,  Kathedral- 
kirchen und  Kapiteln  (s.  d.  und  Bistum), 
abgesehen  von  den  gallischen  Gebieten,  in 
denen  die  Franken  die  Kirchenverfassung 
schon  fertig  vorfanden;  zum  Teil  wurde 
auch  im  Rhein-  und  Moselgebiet  an  Reste 
aus  römischer  Zeit  angeknüpft.  Um  die 
Kathedralkirchen  als  Mittelpunkt  ent- 
standen die  Diözesen  (s.  d.),  die  sich  zwar 
nicht  streng  an  die  weltlichen  Bezirks - 
grenzen  anschlössen,  aber  doch  organisa- 
torisch den  Grafschaften  entsprachen;  von 
hier  aus  wurde  die  Mission  von  der  Diözese, 
wie  nach  deren  Beendigung  die  Ausübung 
geistlicher  Funktionen  betrieben.  Nach 
oben  erfolgte  schon  früh  eine  Zusammen- 
fassung von  Bistümern  zu  Metropolitan- 
verbänden  (s.  Erzbistum).  Schon  Ende 
des  6.  Jahrhs.  gab  es  in  Gallien  1 14  Bischof - 
sitze  und  1 1  Metropolen,  im  9.  Jahrh. 
im  ostfränkischen  Reich  5  Metropolitan - 
provinzen  mit  29  Diözesen.  Neben  der 
Kathedralkirche  fanden  sich  in  der  Diözese 
zerstreut  zahlreiche  Kirchen  (oratoria, 
basilicä),  die  dem  Gebete,  wie  auch  der 
Abhaltung  von  Gottesdienst  dienten.    Ins- 

Hoops,  Reallexikon.     III. 


besondere  erscheinen  sie  auf  grundherr- 
lichem Boden  und  besonders  hier  als 
Eigenkirchen  dieses  Grundherrn  (s.  Eigen - 
kirche).  Das  steigende  Bedürfnis  führte 
schon  im  5./6.  Jahrh.,  in  Gallien  noch  früher, 
dazu,  an  solchen  Landkirchen  einen  ständi- 
gen Geistlichen  zu  bestellen,  der  dort  ins- 
besondere auch  taufte  und  den  sonntäg- 
lichen Gottesdienst  abhielt;  die  Kirche 
wurde  zur  von  den  übrigen  oratoria  aus- 
gezeichneten ecclesia  baptismalis,  zur  Pfarr- 
kirche, und  die  Entstehung  von  Pfarreien 
bedeutete  die  baptismale  Organisation  der 
Diözese  (s.  Pfarrei).  Diese  jedoch  wird 
durch  das  machtvolle  Aufblühen  der  Eigen - 
kirche  (s.  d.)  gesprengt.  An  der  Landpfarr- 
kirche fungiert  zunächst  ein  einzelner 
Priester,  seit  der  Mitte  des  7.  Jahrhs. 
Archipresbyter  genannt  (s.  Erzpriester),  der 
sich  später  an  einigen  Kirchen  mit  seinen 
notwendig  gewordenen  Gehilfen  zu  einem 
Kapitel  (s.  d.)  zusammenschließt.  Die 
Sprengung  der  Taufkirchenordnung  führt 
dann  zu  Bestrebungen  einer  Zentrali- 
sierung der  einzelnen  Pfarrkirchen,  deren 
Ergebnis  im  westlichen  Frankenreich  in 
den  Dekanaten  (s.  d.),  im  östlichen  im 
jüngeren  Episkopat  (s.  Chorbischof)  und 
Landarchipresbyterat  (s.  Erzpriester)  vor- 
liegen. Andererseits  erzeugen  die  Aus- 
wüchse des  Eigenkirchenwesens  eine  Rege- 
lung dieses  Instituts,  die  es  in  Verbindung 
mit  seiner  durch  die  Säkularisation  (s.  d.) 
geförderten  Ausbreitung  stärkt,  ihm  mehr 
und  mehr  die  höheren  Kirchen  unterwirft 
und  zur  Ausbildung  von  Beneficium  und 
Pfründe  (s.  d.)  beiträgt,  in  die  der  Geist- 
liche mit  Stab  und  Ring  investiert  wird 
(s.  Investitur).  Als  einheitliches  Organ  der 
Diözese  ist  neben  dem  Bischof  die  Diözesan- 
synode  verblieben  unter  Zurückdrängung 
von  Metropolitansynode  und  Reichssynode 
(s.  Synode). 

§  4.  Gleich  dezentralisierend  war  die 
Ausbildung  der  Kirchenverfassung  bei  den 
Angelsachsen.  Auch  hier  beginnt 
sie  mit  dem  Bischofssitz  (bisceopsetl, 
bisceopsstol),  an  dem  der  Bischof  (s.  d.)  mit 
den  Kirchendienern  (cirießen),  die  eben 
deshalb  seine  bisceophlred  sind,  zu  einem 
Kapitel  (s.  d.)  vereinigt  ist,  und  der  Diözese. 
Doch  schließt  sich  diese  von  Anfang  an  der 
politischen    Gliederung    an:    jedes    Klein- 


50 


KIRCHENVERFASSUNG 


königreich  bildete  eine  Diözese  (Kent, 
Wessex,  Essex,  Northumbrien,  Ostanglien, 
Mercien).  Erst  später,  durch  die  Reformen 
des  Erzbischofs  Theodor  (Ende  des  7. 
Jahrhs.)  wurden  die  größeren  Diözesen 
weiter  geteilt,  aber  auch  hier  in  Überein- 
stimmung mit  politischen  und  Stammes- 
grenzen. Die  Zentralisation  dieser  Bis- 
tümer erfolgte  definitiv  in  zwei  Erzbis- 
tümern: das  auch  territorial  überwiegende 
Canterbury  und  das  kleinere  York.  Neben 
die  Kathedrale  (heafodmynster,  heafodcirice) 
sind  schon  im  7.  Jahrh.  zahlreiche  Land- 
kirchen  getreten,  teils  Pfarrkirchen,  teils 
Kapellen  (feldcirice,  capella  campestris, 
minima  ecclesia) ;  jene,  mit  einem  Pfarrer 
versehen  (mcessepreost) ,  sind  schon  im  10. 
Jahrh.  zum  Teil  Stiftskirchen  geworden 
[medeme  mynster),  unterscheiden  sich  aber 
auch  andernfalls  von  den  Feldkirchen  durch 
die  an  ihnen  geübten  Funktionen  ganz 
ebenso  wie  die  kontinentalen  Pfarrkirchen 
(s.  Pfarrei).  Dabei  hat  sich  die  Pfarrei  eben- 
falls an  die  weltlichen  Grenzen  angeschlos- 
sen. Sie  war  in  vielen  Fällen  eine  Dorf- 
kirche (tüncirice) ,  wenn  auch  in  anderen 
der  Pfarrbezirk  (ciricsöcen)  mehrere  Dörfer 
umfaßte.  Die  Leitung  der  Kirche  lag  in 
den  Händen  des  Bischofs  und  der  Synode 
(s.  d.).  Bei  der  großen  Bedeutung  der 
Grundherrschaft  in  England  hat  die  Eigen- 
kirche wenigstens  für  die  niederen  Kirchen 
seit  früher  Zeit  eine  erhebliche  Rolle  ge- 
spielt; auch  erscheint  in  den  Gesetzen  die 
eigene  cirice  geradezu  als  Erfordernis  zur 
Erlangung  höherer  sozialer  Stellung.  Aber 
auch  die  höheren  Kirchen  sind  von  der 
Eigenkirchenidee  nicht  unberührt  geblieben ; 
die  Kathedralkirche  wird  als  Eigenkirche 
des  Bischofs  oder  des  Königs  behandelt. 

§  5.  In  den  skandinavischen 
Ländern  ist  die  Ausbildung  der  Kirchen - 
Verfassung  sehr  langsam  erfolgt,  auch  be- 
züglich der  Bistümer  (s.  d.)  und  Erzbis- 
tümer (s.  d.) ;  hier  waren  lange  Zeit  Missions- 
bischöfe tätig.  Die  ausgebildete  Kirchen - 
Verfassung  zeigt  Norwegen  geteilt  in  fünf 
Bistümer  unter  der  Metropole  Nidaros.  Über 
das  Land  verbreitet  sind  Hauptkirchen 
(hqfudkirkja,  störkirkja),  die  im  Gulaping 
und  Frostuping  als  fylkiskirkjiir,  im  Borga- 
ping  als  graptarkirkjur,  im  Eidsif  japing  als 
Kirchen   des  Drittels  {priHungr)    erschei- 


nen; es  zeigt  sich  hierbei  enger  Anschluß 
an  die  weltliche  Gliederung.  Das  gleiche 
gilt  von  den  im  Gulaping  und  Borgaping 
vorhandenen  heradskirkjur  mit  dem  her  ad s- 
prestr.  Den  Volkskirchen  werden  gegen- 
übergestellt die  „Kapellen"  (kapellur),  dem 
höfuöprestr  oder  fylkisprestr  der  kapelln- 
prestr.  Unter  diesen  Kapellen  hat  man  sich 
vor  allem  die  sogenannten  „Bequemlich- 
keitskirchen" (Jicegindiskirkja)  zu  denken, 
an  denen  der  hcegindisprestr  wirkt,  typische 
Eigenkirchen  (s.  d.);  solche  gibt  es  im 
ganzen  Gebiet.  Im  Gulaping  finden  sich 
endlich  noch  Kirchen  für  das  Achtel  (ät~ 
tungskirkja)  und  das  Viertel  (jjörfrungs- 
kirkja);  dazu  fjördungsprestr.  Die  Ent- 
wicklung ist  so  zu  denken,  daß  zunächst 
nach  Errichtung  der  hqfudkirkjur  die  Seel- 
sorge  auf  dem  Lande  durch  oie  hoegindts- 
kirkjur,  die,  hier  zum  Teil  ohne  Grundherr - 
schaft,  eine  bedeutende  Verbreitung  hatten, 
gedeckt  wurde.  Dazwischen  schiebt  sich 
da,  wo  es  erforderlich  erscheint,  die  herads- 
kirkja  (im  Gulaping  mit  Achtelskirche  und 
Viertelskirche);  um  diese  bildet  sich  die 
kirkjusökn  (s.  Pfarrei);  sie  ist  selbst  eine 
söknarkirkja  mit  dem  söknarprestr,  der 
immer  auch  ein  ,, Messepriester"  (mcessu- 
prestr)  ist,  wogegen  die  hcegindiskirkjur  nicht 
in  nennenswertem  Umfang  Mittelpunkt 
einer  kirkjusökn  geworden  sind.  Eigen- 
tümlich ist  bei  diesen  Kirchen,  daß  sie  von 
den  Bauern  zu  errichten  und  zu  erhalten 
sind,  die  fylkiskirkja  und  die  herafrskirkja 
von  den  kirkjusöknamenn,  daß  mindestens 
bei  der  Heradskirche  der  Priester  ur- 
sprünglich von  den  Bauern  angestellt 
wurde.  Eigenkirchenrechtliche  Grundsätze 
durchziehen  aber  auch  hier  die  kirchliche 
Verfassung. 

§  6.  Sehr  einfach  ist  im  Vergleich  zur 
norwegischen  die  schwedische  Kir- 
chenverfassung. Innerhalb  der  Diözese  mit 
der  Domkirche  (dömkyrka)  als  Bischofssitz 
ist  als  Unterabteilung  die  kirkiusökn  zu 
sehen,  in  die  Mitte  des  n.  Jahrhs.  reichend. 
Lediglich  in  Uppland  finden  wir  aber  eine 
hundariskirkia.  Gleichwohl  darf  auch  für 
die  anderen  Volkslande  ein  Zusammen- 
fallen von  sökn  und  Hundertschaft  ange- 
nommen werden;  der  söknaprester  ist  zu- 
gleich ein  Hundertschaftspfarrer,  die  kirkiu  - 
mcen    sind   die    Hundertschaftsleute.    Da- 


KIRCHENVERFASSUNG 


5i 


neben  kommt  auf  Gotland  eine  Be- 
quemlichkeitskirche in  Betracht,  die  sich 
jemand  at  mairu  maki,  zu  größerer 
Bequemlichkeit,  baut;  sie  ist  eine  Eigen- 
kirche. Nicht  mit  gleicher  Sicherheit  läßt 
sich  dies  dagegen  von  der  uppländischen 
tolftakirkia  sagen;  von  ihr  steht  nur  fest, 
daß  sie,  wie  die  hundariskirkia,  von  den 
Bauern  zu  errichten  und  auszustatten  war 
und  dieser  im  Range  nachstand.  Daß  sonst 
Eigenkirchen  in  Schweden  vorhanden  wa- 
ren, läßt  sich  an  Hand  dürftiger  Quellen 
vermuten. 

§7.  In  Dänemark  findet  sich,  von 
der  Kathedrale  abgesehen,  allein  die  Hun- 
der tschaftskirche  (hcercezkirkia),  deren  Be- 
zirk (kirkiusökcen)  die  einzige  Unterabtei- 
lung des  Bistums  bildet.  Daneben  haben 
Eigenkirchen  bestanden,  nicht  aber  eine 
Kirche  in  der  Syssel.  In  Schweden  aber  wie 
in  Dänemark  ist  die  Blütezeit  der  Eigen- 
kirche zu  der  Zeit  unserer  Quellen  dahin. 

§  8.  Noch  einfacher  endlich  erweist  sich 
die  Kirchenverfassung  auf  Island,  das 
in  zwei  Diözesen  zerfällt,  die  der  Metropole 
von  Nidaros  unterstehen.  Bis  ins  13.  Jahrh. 
war  es  den  Privaten  überlassen,  Kirchen  zu 
bauen,  die  infolgedessen  sämtlich  Bequem- 
lichkeitskirchen und  Eigenkirchen  waren. 
Ungeordnet  waren  aber  auch  die  Zugehörig- 
keitsverhältnisse, insofern  es  jedem  einzel- 
nen überlassen  blieb,  welcher  Kirche  er  sich 
anschließen  wollte;  daher  gab  es  keine 
Pfarreien,  sondern  nur  Kirchenverbände 
ißing),  deren  jeder  mehrere  Kirchen  unter 
einem  Priester  {pingaprestr)  umfassen 
konnte. 

II.  §  9.  Bei  der  Ausbildung  dieser  Kir- 
chenverfassung haben  Mönchtum  und 
mönchische  Ideen  in  erheblichem  Maße 
mitgewirkt.  Sieht  man  von  der  Gründung 
und  Verbreitung  der  Klöster  (s.  d.)  über- 
haupt ab,  so  kommt  vor  allem  in  Frage, 
daß  die  Missionstätigkeit  zum  Teil  von 
Klöstern  ausgegangen  ist  und  hier  wieder- 
um teilweise  von  iroschottischen,  nach 
denen  die  ganze  Kirchenverfassung  auf 
dem  Klosterwesen  aufgebaut,  der  Bischof 
Abt  oder  ein  diesem  untergeordneter  Mönch 
war,  ein  nicht  mönchischer  Bischof  aber 
der  Autorität  entbehrte.  Insbesondere 
wurde  durch  die  nicht  geringe  Zahl  von 
Iroschotten,  die,  imBesitz  des  bischöflichen 


ordo,  im  Frankenreich  als  Wanderbischöfe 
herumzogen  und  bischöfliche  Funktionen 
ausübten,  vor  allem  auch  Priester  ordi- 
nierten, die  Episkopalverfassung  stark  be- 
einträchtigt, was  besonders  Bonifatius  zu 
heftigem  Gegenkampf  veranlaßte.  Unter 
dem  Einfluß  des  Mönchtums  entstanden 
aber  auch  die  an  den  verschiedenen  Kir- 
chen, insbesondere  den  Kathedralkirchen, 
auftretenden  Kapitel,  und  am  stärksten 
wird  dieser  Einfluß  da,  wo,  wie  teilweise  in 
England  und  auch  auf  dem  Kontinent,  die 
Kanoniker  eine  vita  regularis  pflegen. 

III.  §  10.  Das  Verhältnis  zwischen 
Kirche  und  Staat  war  in  den  ariani- 
schen  Reichen  das  der  Unterordnung  der 
Landeskirche  unter  den  König.  Aber  auch 
die  fränkische  Landeskirche  hatte  ihr 
Oberhaupt  im  König,  der  den  Bischof 
(s.  d.)  ernannte,  die  Synoden  berief 
und  ihre  Beschlüsse  bestätigte;  sie  war 
Staatskirche,  vom  Staat  geleitet  und 
seinen  Aufgaben  dienend.  Sie  wurde  dies 
nur  noch  mehr,  als  die  Reformation  unter 
Bonifatius  und  den  ersten  Karolingern 
Staat  und  Kirche  in  eine  Einheit  ver- 
schmolz, der  König  kirchliche  Gesetze  gab 
und  Glaubensfragen  entschied,  als  seine 
Bestätigung  der  Synodalbeschlüsse  not- 
wendig und  die  höhere  Geistlichkeit  mehr 
und  mehr  mit  Staatsaufgaben  betraut 
wurde.  Günstiger  gestalteten  sich  jedoch 
schon  seit  dem  Edikt  Chlothars  II.  von  614 
die  Gerichtsstandverhältnisse  der  Geist- 
lichen, die  auch  in  nicht  rein  kirchlichen 
Angelegenheiten  nicht  durchweg  der  welt- 
lichen Gerichtsbarkeit  unterworfen  waren 
(s.  Geistlichkeit  §  1).  Erst  mit  den  nach- 
karlischen  Karolingern  vermochte  die  Kir- 
che, gestützt  auf  Pseudoisidor  und  Bene- 
dictus  Levita,  den  Weg  zur  kirchlichen 
Selbständigkeit  und  Suprematie  zu  be- 
schreiten, allerdings  lange  ohne  einen 
wahren  Erfolg.  Dementsprechend  waren 
die  Beziehungen  zum  Papst.  In  der  Zeit 
der  Merowinger  war  die  Obergewalt  des 
Papstes  nicht  anerkannt,  in  der  der  Karo- 
linger war  sie  es.  aber  Karl  der  Große 
wußte  nicht  nur  den  Papst  als  den  ersten 
Reichsbischof  zu  behandeln,  der  ihm  den 
Fidelitätseid  zu  leisten  hatte,  sondern  auch 
seinen  Entscheidungen  die  Oberhand  zu 
wahren.   Glaubens-  und  moralische  Autori- 


52 


KIRCHENZEHNTE 


tat  mochte  der  Papst  immerhin  haben. 
Ähnliche  Erscheinungen  zeigen  sich  in  der 
angelsächsischen  Kirche.  Auch  hier  Ein- 
fluß des  Königs  auf  die  Bischofswahl,  Sitz 
der  Bischöfe  im  Witenagemot,  ihr  Mitvor- 
sitz im  Gericht  neben  dem  weltlichen 
Richter,  Verbindung  geistlicher  und  welt- 
licher Gesetzgebung  in  einem  Akt  und 
durch  gleiche  Organe  ausgeübt,  enger  An- 
schluß der  kirchlichen  territorialen  Orga- 
nisation an  die  weltliche.  Diese  enge  Ver- 
flechtung von  Kirche  und  Staat  wurde  be- 
günstigt durch  den  Mangel  straffer  Unter- 
ordnung der  Kirche  unter  Rom.  Auch 
die  norwegische  Kirche  ist  bis  1152  als 
Staatskirche  zu  bezeichnen.  Der  über- 
wiegende Einfluß  des  Königtums  bei  der 
Aufnahme  des  Christentums  ließ  die  Kirche 
nur  als  Teil  des  Staatswesens  groß  werden. 
Aber  die  Beziehungen  zwischen  Kirche  und 
Staat  waren  dabei  völlig  ruhige  und  wurden 
erst  gestört,  als  in  diesem  Jahre  der  Kardi- 
nallegat Nicolaus  von  Albano  bei  Errich- 
tung des  Erzbistums  Nidaros  das  römisch- 
kirchliche System  durchzuführen  sich  an- 
schickte, 11 64  Magnus  Erlingsson  in  seinem 
Krönungseid  die  Suprematie  der  Kirche 
anerkannte  und  die  gleichzeitige  Thron- 
folgeordnung Reich  und  Königtum  dem 
Einfluß  der  Kirche  überantwortete.  Macht- 
voll führte  zu  Ende  des  12.  Jahrh.  Sverrir 
einen  siegreichen  Kampf  gegen  die  Kirche, 
aber  im  13.  Jahrh.  gingen  die  Früchte 
dieses  Kampfes  im  Tunsberger  Vergleich 
(1277)  zunächst  wieder  verloren.  Die 
gleiche  Entwicklung  hat  die  schwedische 
Kirche  durchgemacht  und  die  dänische. 
Doch  erfahren  die  schwedischen  Verhält- 
nisse, zunächst  den  norwegischen  gleich, 
erst  später  als  diese,  nämlich  erst  in  Ver- 
anlassung der  Sendung  des  Kardinallegaten 
Wilhelm  von  Sabina  und  der  Versammlung 
zu  Skrenninge  (1248)  eine  entscheidende 
Wendung  zu  kanonisch-kurialistischen 
Grundsätzen. 

H  i  n  s  c  h  i  u  s  Kirchenrecht  d.  Katholiken  u. 
Protestanten  I — VI  1.  Loening  Gesch.  des 
deutschen  Kirchenrechts  I  500 — 579 ;  II.  Stutz 
Kirchenrecht  in  Holtzendorff-Kohlers  Enzy- 
klopädie 117  287 — 315.  Ders.  Internat. 
Wochenschrift  III  1561fr.  1615  fr.  1633  fr. 
Werminghoff  VG.  der  deutschen  Kirche 
im  MAi  insbes.  7 — 38,  218  ff.  Hauck 
Kirchengesch.       Deutschlands      13.      113.     III3. 


Brunner  Deutsche  Rechtsgesch.  I2  Register 
s.v.Kirche,  Eigenkirche;  II  311  ff.  R.Schröder 
DRG.5i4$ff.  Imbart  de  laTour,  Les  paroisses 
rurales  du  VI  au  XI  siecle ;  Weise  König- 
tum uud  BiscJwfsivahl  im  fränkischen  und 
deutschen  Reich.  W  e  y  1  Das  fränkische  Staats- 
kirchenrecht zur  Zeit  der  Merowinger.  Ders. 
Die  Beziehungen  des  Papsttums  zum  fränhisc/un 
Staats-  und  Kirchenrecht  unter  den  Karolingern. 
v.  Schubert  Staat  und  Kirche  in  den  ari- 
anischen  Königreichen  und  im  Reiche  Chlodwigs. 
N  i  s  s  1  Der  Gerichtsstand  des  Klerus  in  fränk. 
Zeit.  S  t  u  b  b  s  Constitutional  Hist.  of  England 
j6  237 — 268.  Hunt  The  English  Churchfrom 
its  foundation  to  the  Normati  Conquest. 
Patterson  A  history  of  the  church  in  Eng- 
land 1  — 58.  K  e  m  b  1  e  The  Saxons  in  England 
II1  342 — 496.  Mako  wer  Die  Verfassung  d. 
Kirche  v.  England.  H  a  t  s  c  h  e  k  Englische 
Verfassungsgeschichte  147  ff. ;  Liebermann 
Gesetze  der  Angelsachsen  II2,  542fr.  Maurer 
Die  Bekehrung  des  norwegischen  Stammes 
I — II.  Derselbe  Vorlesungen  II  1  — 376. 
D  ers  elb  e  Island  220 — 278.  Ders.  Norwegens 
Schenkung  an  den  heil.  Olaf.  Zorn  Staat 
11.  Kirche  in  Norwegen.  Taranger  Herad 
og  hcrab'skirkja,  in  Norsk  Hist.  Tidskrift.  II  6, 
337fr.  v.  Schwerin  GGA.  1909.  Reuter- 
dahl  Svenska  kyrkans  historial — II.  Nord- 
ström Bidrag  til  den  svenska  samhälls- 
förfatningens  historia  1  211  — 240.  Tunberg 
Studier  rörande  Skandinaviens  äldste  politiska 
Indelning  225 ff.  E.  Hildebrand  Svenska 
statsförfattningens  historiska  utveckling  53  ff. 
1 83  ff.  H.  Hildebrand  Sveriges  Medeltid  III. 
L e  v i n  Kyrkohist.  Arskr.  1902,  178 ff.  Matzen 
Eorelcesninger  Offentlig Ret  I  37  ff.  Jorgensen 
Den  nordiske  Kirkes  Grundlaggelse.  0 1  r  i  k 
Konge  og  Prcestestand  i  den  danske  Middel- 
alder  I,  II.  E.  Jorgensen  Vidensk.  Selsk. 
Skr.  7.  Reihe,  histor.  Afd.  I,  2.  Vgl.  ferner 
die  Literatur  zu  Abt,  Bischof,  Archidiakon, 
Eigenkirche,  Kloster,  sowie  die  bei  Werming- 
hoff a.  a.  O.  zu  §§  3,  5,  9 — 14  und  Stutz 
KR.  zu   §§    i52,    i83,  19,  22  angegebene. 

v.  Schwerin. 

Kirchenzehnte.  §  I.  Die  Forderung  der 
Kirche  an  die  Gläubigen,  den  zehnten  Teil 
(deeima)  des  Ertrages  an  Feld-  und  Baum- 
früchten  und  des  Viehes  an  sie  abzugeben, 
beruht  auf  biblischen  Stellen,  fand  aber 
andererseits  im  germanischen  Tempelzoll 
einen  Anknüpfungspunkt.  Sie  wurde 
schon  im  6.  Jahrh.  von  fränkischen 
Konzilien  (Mäcon)  angeordnet;  und  765, 
dann  779  durch  ein  Capitulare  Haristal- 
lense,  in  Bayern  756  durch  die  Aschheimer 


KIRCHENZEHNTE 


53 


Synode,  wurde  staatlicherseits  den  Unter- 
tanen die  Zehntentrichtung  geboten  und 
von  da  ab  auch  wiederholt  die  Nichtleistung 
des  Zehnten  unter  Strafe  gestellt.  Das 
gleiche  Kapitular  ordnete  die  Leistung  von 
nona  et  decima,  also  zweier  Zehntel,  durch 
die  Inhaber  kirchlicher  Benefizien  an,  ein 
Äquivalent  für  die  sogenannte  Säkulari- 
sation des  Kirchengutes.  Der  Zehnte 
wurde  zu  einer  bestimmten  Kirche  ge- 
leistet, und  dies  gab  andererseits  die 
Notwendigkeit,  für  jede  Kirche  einen 
Zehntbezirk  abzugrenzen.  Dies  geschah  in 
der  Regel  so,  daß  sich  Pfarrbezirk  und 
Zehntbezirk  deckten,  womit  vielleicht  nur 
ein  früherer  Usus  befolgt  wurde;  solange 
es  an  Hauptkirchen  fehlte,  floß  der  Zehnt 
folgerichtig  an  den  Bischof.  Der  Zehnte 
wurde  entweder  (gallo-spanischer  Brauch) 
zwischen  Bischof,  Klerus  und  Kirchen  - 
fabrik  gedrittelt  oder  (römischer  Brauch) 
unter  diesen  und  den  Armen  geviertelt; 
vielfach  wurden  bei  der  Teilung  Laien 
als  Vertrauensmänner  zugezogen.  Ausge- 
schlossen war  der  Bischof  vom  Anteil  an 
dem  an  die  königlichen  Fiskalkirchen 
fließenden  Zehnten.  Die  Grundherren  ge- 
langten erst  im  Anfang  des  9.  Jahrhs.  zum 
Bezüge  des  Zehnten  von  ihren  Eigen- 
kirchen. Neben  ihnen  erhielten  den  Zehnt- 
bezug andere  Laien  auf  dem  Wege  der  Be- 
lehnung. 

§  2.  In  England  legte  ein  Konzil 
von  786  die  Zehntpflicht  fest,  aber  erst 
seit  dem  Beginn  des  10.  Jahrhs.  erscheinen 
Zehntgebote  und  Strafsanktionen  für  den 
Fall  der  Nichtzahlung  in  weltlichen  Ge- 
setzen und  erfolgen  weltliche  Bestimmun- 
gen über  Ablieferungsort  und  Zeit.  Geteilt 
aber  wurde  zwischen  Kirche  (tö  circiböle), 
Priester  und  Armen.  Als  bezugsberechtigt 
für  die  beiden  Arten  des  Zehnts  (teoäung), 
nämlich  Jungviehzehnt  (geogofo  teoäung) 
und  Feldf rüchtezehnt  [eordwcestma  teoäung), 
erscheint  die  „alte  Kirche",  d.  h.  die  Pfarr- 
kirche, im  Gegensatz  zu  den  neuen  grund- 
herrlichen Eigenkirchen,  bei  denen  nur 
dann,  wenn  die  Kirche  auf  Bocland  steht 
und  mit  einem  Friedhof  verbunden  ist,  der 
Herr  ein  Drittel  des  Zehnten  für  seine 
Kirche  zurückbehalten  darf;  andernfalls 
muß  er  seiner  Kirche  die  Nona  geben. 

§  3.    Von  den  westnordischen  Völkern 


gelangte  zuerst  das  isländische  durch 
Bischof  Gizurr  zu  einer  ausgebildeten 
Zehntgesetzgebung  am  Ende  des  11.  Jahr- 
hunderts. Der  hier  von  allem  Vermögen, 
mit  Ausnahme  weniger  Stücke,  in  Höhe 
von  1  %  erhobene  Zehnt  wurde  zu  einem 
Viertel  dem  Hreppr  als  Armenpflegschaf  ts- 
gemeinde  (fiurfa  manna  tlund)  überlassen, 
zu  einem  Viertel  dem  Bischof  (biskups- 
ttund),  zu  zwei  Vierteln  als  kirkjtUTund  dem 
Kircheneigentümer,  der  allerdings  ein  Vier- 
tel der  Kirche  {tu  kirkju  purftar),  das 
andere  dem  Geistlichen  {tu  prests  reidu) 
zuführen  sollte.  Dabei  ist  es  eine  isländi- 
sche Besonderheit,  daß  die  ärmeren,  die- 
jenigen, die  kein  pingfararkaup  zahlen,  von 
der  Zchntpflicht  frei  sind.  Neben  diesem 
gesetzlichen  Zehnt  (lögttund)  kennt  Island 
noch  einen  „großen  Zehnt"  {tlund  hin 
meiri),  der  als  ein  Zehntel  des  ganzen  Ver- 
mögens entweder  zum  Seelenheil  gegeben 
wird  oder  bei  Heiraten  zwischen  bestimm- 
ten Verwandtschaftsgraden  gezahlt  werden 
muß. 

§  4.  Etwa  fünfzig  Jahre  später  drang  in 
Norwegen  der  Zehnt  durch,  hier  aber 
als  reiner  Ertragszehnt  {ävaxtar  tlund)  von 
Feld  {akrtTund,  korntiund),  Fischerei  {fiski- 
tlund)  und  Handel  {kaupeyristtund) ,  der 
ebenfalls  gevierteilt  wurde.  Dem  isländi- 
schen „großen  Zehnt"  entspricht  in  Nor- 
wegen der  „Hauptzehnt"  {höfudthind),  der 
in  einigen  Landschaften  freiwillige  Seelen - 
gäbe,  in  andern  Pflichtleistung  war,  und 
zeitlich  dem  Ertragszehnt  vorausgeht. 

§  5.  Bei  den  ostnordischen  Völkern  fin- 
den wir  den  Zehnt  schon  in  den  ältesten 
Gesetzen,  also  im  13.  Jahrh.  Doch  ist  er 
schon  vorher  da  und  dort  erhoben  worden, 
andererseits  an  anderen  Orten  noch  viel 
später  erst  durchgedrungen.  In  Schwe- 
den ist  der  Zehnt  Ertragszehnt,  wenn 
auch,  wie  in  Norwegen,  über  die  kanoni- 
schen Objekte  hinaus  ausgedehnt.  Neben 
dem  Getreidezehnt  {akerttund,  korntiund, 
säpatiund)  und  Viehzehnt  {föltlund,  qvik- 
tiund)  findet  sich  ein  Heuzehnt  (hbtlund). 
Dem  norwegischen  „Hauptzehnt"  ent- 
spricht die  nicht  in  allen  Landschaften  er- 
hobene und  im  einzelnen  verschieden  be- 
handelte hovopüund.  Ein  solcher  fehlt  aber 
dem  dänischen  Recht,  dem  zufolge 
anfänglich,    wie    in    Schweden,    zwischen 


54 


KIRCHLICHE  GERICHTSBARKEIT 


Kirche,  Priester  und  Armen  (Gemeinde) 
geteilt,  später  aber  das  letzte  Drittel  als 
pripiungstlund  dem  Bischof  eingeräumt 
wurde.  Die  Dreiteilung  haben  die  ost- 
nordischen  Länder  von  den  Angelsachsen 
übernommen,  doch  ist  besonders  in  Schwe- 
den dieses  Teilungssystem  in  den  einzelnen 
Landschaften  verschieden  modifiziert. 

Loening  G.  d.  deutschen  KR.  II  676  ff* 
Stutz  Airchenrecht  304.  Werminghoff 
VG.  der  deutschen  Kirche  im  MA*  16.  P  e  r  e  1  s 
Die  kirchl.  Zehnten  im  karoling.  Reich.  Ders. 
Ar  eh.  f.  Urkunden/orschung  III  233  fr.  Stutz 
ZfRg.  42,  180 ff.  Kemble  Saxons  in  Eng- 
la?id.  II  467  ff.  545  ff.  Lieber  mann  Gesetze 
d.  Angelsachsen  II  2,  748.  Stubbs  Constitu- 
tion^ Hist.  I  248  ff.  Maurer  Über  den  Haupt- 
zehnt einiger  nordgerman.  Rechte.  Ders.  Vor- 
lesungen II  269 ff.  Zorn  Staat  u.  Kirche  in 
Norwegen  76 ff.  J0rgensen  Forelcesninger 
270  f.  Hildebrand  Sveriges  Medeltid  I  285  ff. 
Lundquist  (s.  Kapitel)  13t  ff.  Sjögren 
Tidskr.  f.  Retvidenskab  XVII  145  f.  Taranger 
Den  angelsaksiske  Kirkes  Indflydelse  paa  den 
norske  244  ff.,  277  ff.  v.  Schwerin. 

Kirchliche  Gerichtsbarkeit.  A.  D  e  u  t  s  c  h- 
1  a  n  d.  §  1.  Gerichtsbarkeit  in 
weltlichen  Sachen  des  Kle- 
rus. Wie  schon  im  römischen  Reich 
vom  Staate  der  Kirche  Privilegien  hin- 
sichtlich des  Gerichtsstandes  der  Bischöfe 
in  Kriminalsachen  gewährt  worden  waren, 
so  fand  auch  im  fränkischen  Reich  eine 
Einschränkung  der  staatlichen  Gerichtsbar- 
keit hinsichtlich  des  Klerus  statt.  Die 
grundlegende  Auseinandersetzung  zwischen 
Staat  und  Kirche  über  diesen  Punkt  er- 
folgte schon  unter  denMerowingern;  zuerst 
hinsichtlich  der  Bischöfe,  dann  hinsichtlich 
der  Diakonen  und  Priester  durch  das  Edikt 
Chlothars  IL  von  614.  Dabei  wurde  der 
Kirche  die  Befugnis  eingeräumt,  diese 
Geistlichen,  wenn  sie  eines  weltlichen  Ver- 
brechens angeklagt  waren,  zunächst  durch 
ein  kirchliches  Disziplinarverfahren  ihres 
Amtes  zu  entsetzen,  damit  dann  das  welt- 
liche Gericht  einen  seiner  geistlichen  Würde 
entkleideten  Angeschuldigten  verurteilen 
konnte.  Sonst  blieb  die  Zuständigkeit  des 
weltlichen  Gerichts  in  allen  vor  das  Grafen - 
gericht  gehörigen  Sachen  gewahrt.  Causae 
minores  der  Kleriker  dagegen,  insbesondere 
•Schuldklagen,  wurden  dem  bischöflichen 
Gericht  überwiesen,   das  in   diesen  Ange- 


legenheiten als  öffentliches  Gericht  und 
daher  in  Beisein  des  Grafen  oder  Zentenars 
zu  wirken  hatte.  In  der  karolingischen  Zeit 
ist  an  dieser  Regelung  im  allgemeinen  fest- 
gehalten worden.  Nur  wurde  angeordnet, 
daß  bei  Liegenschaftsstreitigkeiten  zwi- 
schen Geistlichen  dem  weltlichen  Gerichts- 
verfahren ein  Sühneversuch  vor  dem 
Bischof  voranzugehen  habe. 

§2.  Gerichtsbarkeit  in  rein 
geistlichen  Sachen  des  Kle- 
rus und  der  Laien.  Selbstverständ- 
lich übte  die  Kirche  in  allen  rein  geistlichen 
Angelegenheiten  ihre  Straf-  und  Zucht- 
mittel vom  Staat  völlig  unabhängig  aus, 
und  zwar  sowohl  über  Geistliche  wie  über 
Laien.  Gegen  Ende  der  fränkischen  Zeit 
kamen  für  diese  Zwecke  die  sog.  Send- 
gerichte  (s.  d.)  auf.  Damals  begann  zugleich 
eine  außerordentliche  Ausdehnung  der 
kirchlichen  Disziplinar-  und  Straf gewalt 
über  Laien  platzzugreifen.  Sie  führte  dazu, 
daß  in  zahlreichen,  bisher  dem  weltlichen 
Gericht  unbestritten  zugefallenen  Sachen 
das  geistliche  Gericht  zuständig  wurde. 
Diese  dem  Kirchenrecht  angehörige  Materie 
hat  ihre  Regelung  in  den  kirchlichen  Rechts- 
quellen gefunden.  Die  große  Ausdehnung 
der  geistlichen  Gerichtsbarkeit  findet 
ihre  Erklärung  darin,  daß  in  den  Zeiten 
der  staatlichen  Auflösung  das  geistliche 
Gericht  in  höherem  Maße  als  das  staatliche 
Sicherheit  des  Verfahrens  (wegen  der 
Schriftlichkeit)  und  der  Vollstreckung  ge- 
währte. 

Brunner     DRG     2 ,    311  ff.       Schröder 

DRGS    186  ff. 

B.  England.  §  3.  Im  Gegensatz  zu 
den  kontinentalen  Verhältnissen,  insbe- 
sondere denen  des  fränkischen  Reiches,  war 
den  Angelsachsen  ein  eigenes  vom  welt- 
lichen getrenntes  geistliches  Gericht  unbe- 
kannt. Das  geistliche  Gericht  wurde  zeit- 
lich und  örtlich  ungetrennt  vom  weltlichen 
abgehalten,  neben  dem  Ealdorman  führte 
der  Bischof  den  Vorsitz.  Die  Geistlichen 
wurden  wegen  aller  weltlichen  Missetaten 
und  wegen  vieler  Amtsvergehen  vor  dem 
weltlichen  Gericht  abgeurteilt,  und  ebenso 
Weltliche  in  zahlreichen  Sachen,  die  auf 
dem  Festland  schon  damals  und  später 
auch  in  England  das  geistliche  Forum  be- 
gründeten (so  z.  B.  bei  Meineid,  Ehesachen, 


KIRKWALL— KJÖKKENMÖDDINGER 


55 


Zauberei).  Dabei  mag  freilich  der  Bischof 
als  Richter  einen  starken  Einfluß  ausgeübt 
haben.  Auch  gegen  geistliche  Sünden  drohte 
oft  das  weltliche  Gesetz  Strafen  an,  die 
dann  vom  weltlichen  Gericht  verhängt 
wurden.  Die  geistlichen  Pönitenzen  standen 
dagegen  ausschließlich  zur  Verfügung  der 
geistlichen  Behörden. 

S  t  u  b  b  s     Constitutional   Hist.     of  England 
I,  Oxford  1874,  293  f.     G  n  e  i  s  t  Engl.  Verfas- 
sungsgeschichte, Berlin   1892,  65  f. 
C.    Über  die  nordischen  Verhält- 
nisse s.  unter  Klerus.  R.  Hübner. 
Kirkwall  (Orkney),  Magnuskathe- 
drale.    §   I.    Nicht  zu  verwechseln  mit 
der  Magnuskirche  auf  Egilsey,  die  gleich- 
zeitig mit  der  Magnuskathedrale  zu  Kirk- 
wall errichtet  ward.   Die  Kathedrale  wurde 
22  Jahre  nach  dem  auf  Egilsey  erfolgten 
Märtyrertode  des  Titelheiligen  von  einem 
seiner  Neffen,  dem  norw.   Jarl  Ragnvaldr 
Kolsson   1137    errichtet,    und    zwar    nach 
einem  Gelübde,  das  er  vor  der  Eroberung 
der  Inseln  abgelegt  hatte.   Sein  Vater  Kolr, 
ein    Großbauer   aus   Agder   in    Norwegen, 
leitete  die  Bauarbeit  mit  Hilfe  normanni- 
scher oder  nordenglischer  Baumeister. 

§  2.  Die  M.  ist  eine  dreischiffige  romani- 
sche (anglonormannische)  Gewölbe- Ba- 
silika mit  7  Rundpfeilerpaaren  im  Schiffe 
und  ursprünglich  mit  2  Paaren  in  dem  mit 
Apsis  versehenen  Chor.  Dazwischen  ein 
einschiffiges  Querhaus  mit  zwei  Kapellen, 
wie  in  dem  gleichzeitigen  Querhause  des 
Drontheimer  Doms  (s.  d.)  und,  diesem  ähn- 
lich, mit  offenem  Dachstuhl  versehen.  Als 
Jarl  Ragnvaldr  1153  seine  Pilgerfahrt  nach 
Jerusalem  antrat,  waren  der  Chor,  der 
größte  Teil  des  Querhauses  (doch  nicht  die 
Kapellen)  und  die  unteren  Teile  des  Schiffes 
vollendet.  Bei  seinem  11 58  erfolgten  Tode 
scheint  das  Werk  eine  Zeitlang  ins  Stocken 
geraten  zu  sein,  wurde  aber  durch  den 
tüchtigen  Bischof  Bjarni  (1 188 — 1223)  in 
dem  sogenannten  Übergangsstil  fortgeführt. 
In  der  zweiten  Hälfte  des  13.  Jahrhs. 
scheint  der  Bau  endlich  im  wesentlichen 
fertig  geworden  zu  sein,  indem  in  dieser 
3.  Bauperiode  der  ursprünglich  absidiale 
und  mit  2  Rundpfeilerpaaren  versehene 
Chor  noch  um  3  Pfeilerpaare  verlängert  und 
nach  dem  Abbruch  der  alten  Apsis  nach 
Osten  hin  rechtlinig  abgeschlossen  wurde. 


Hier  entstand  nach  englischer  Weise  ein 
prachtvolles  Spitzbogenfenster,  während, 
eigentümlich  genug,  die  Arkaden  über  den 
neuen  Pfeilern  in  der  Rundbogenform  der 
älteren  ausgeführt  wurden.  Dieser  dritten 
Bauperiode  gehören  auch  die  mit  farbigen 
Steinen  inkrustierten  3  Portale  der  Fassade 
sowie  das  ähnliche  Portal  des  südlichen 
Querarmes  und  die  Überwölbung  des 
Schiffes  an.  Ehe  die  Orkneys  an  Schottland 
1468  abgetreten  wurden,  war  das  Werk, 
das  als  eine  der  bedeutendsten  Schöpfun- 
gen der  Norweger  auf  den  westlichen  Inseln 
anzusehen  ist,  vollendet,  nachdem  noch  in 
einer  4.  Bauperiode  verschiedene  Ände- 
rungen unternommen  worden  waren. 

§  3.  Die  Verwandtschaft  der  älteren 
Teile  der  M.  mit  der  Kathedrale  zu  Durham 
und  der  Kirche  zu  Dunfermline,  sowie  mit 
den  romanischen  Teilen  der  Domkirchen  zu 
Drontheim  und  Stavanger  (der  Stiftskirche 
des  Stiftes,  wo  Kolr  und  Ragnvaldr  geboren 
waren)  ist  erkennbar.  Die  Proportionen 
der  M.  sind  sehr  fein  abgestimmt  und  die 
Ornamente  der  älteren  Teile  sorgfältig  aus- 
geführt. Auf  dem  Hauptaltar  stand  der 
Heiligenschrein  des  heil.  Magnus,  im  Chor 
gewiß  auch  der  des  später  heilig  gesproche- 
nen Ragnvaldr.  Einige  Bischofsgräber  hat 
man  in  dem  noch  als  Stiftskirche  benutzten 
Bau  gefunden,  dagegen  —  merkwürdig 
genug  —  keine  Gräber  der  Jarle. 

Dryden   The  Cathedral  of  St.  Magnus. 

L.  Dietrichson. 

Kivik  (Schonen),  Grabdenkmal  aus  der 
Bronzezeit.       Mit    Steinplatten    getäfelte 
Grabkammer  (Dolmen),  deren  Wände  ver- 
schiedenartige Darstellungen  im  Charakter 
der  Felsenbilder  eingegraben  zeigen;  doch 
hier  viele  geometrische   Figuren,   Waffen - 
abbildungen,    nur    zwei  mit  menschlichen 
Gestalten,   die  friesartig  angeordnet  sind. 
Sehr  wahrscheinlich  eine  Art  Bilderschrift. 
Montelius  Kulturgesch.  Schwedens  Leipz. 
1907  S.  128.    F  o  r  r  e  r  Reallexikon  Stuttg.  1907 
S.  407  f.  A.  Haupt. 

Kjökkenmöddinger  (Affaldsdyn- 
ger,  Muschelhaufen).  §  1.  Be- 
sonders die  auf  dem  Festland  und  den  In- 
seln Dänemarks,  durchaus  am  einstigen 
Meeresstrande,  jetzt  infolge  Hebung  der 
Erdfeste  mehr  landeinwärts  liegenden 
Reste  von  Laserstätten  einer  nicht  näher 


56 


KJÖKKENMÖDDINGER 


bekannten  ,,mesolithischen"  Jäger  - 
und  Fischerbevölkerung  Nordeuropas.  Sie 
bestehen  hauptsächlich  aus  den  durch  sehr 
lange  Bewohnung  gehäuften  Nahrungs- 
resten  und  anderen  Abfällen,  sowie  Rück- 
ständen des  Handwerks,  der  Masse  nach 
weitaus  überwiegend  aus  Muschelschalen. 
Seit  1831  bekannt,  erhielten  sie  ihre  richtige 
Deutung  erst  185 1  und  erfuhren  gründliche 
Untersuchung  erst  nach   1893   durch  eine 


eigentümliche,  bloß  zugehauene  Beilklingen 
(teils  flache  „Scheibenspalter",  teils  läng- 
liche ,, Pickel"),  und  durch  das  Fehlen  ge- 
glätteter Steinbeile  sowie  feiner  verzierter 
Tongefäße.  Die  Nahrung  wurde  auf  Herden 
aus  Feldsteinen  zubereitet.  Ob  man  Zelte 
oder  Winterhütten  besaß,  ist  nicht  zu  er- 
mitteln. Unter  den  Weichtieren  genoß  man 
vorzugsweise  Ostrea  edulis,  Cardium  edule, 
Mytilus  edulis,  Littorina  littorea  und  Nassa 


Abb.  3.     Kjökkenmöddinger-Typen  aus  Stein,  Knochen  und  Hirschhorn. 
(Nach  A.  P.  Madsen,  S.  Müller  usw.) 


Vereinigung  dänischer  Forscher,  welche 
8  K.  (5  in  N.-Jütland,  3  in  N. -Seeland) 
studierten,  besonders  den  K.  von  Ertebölle 
am  Limfjord,  südlich  von  Lögstör.  In 
diesem,  ursprünglich  141  m  langen,  bis 
20  m  breiten  und  bis  1,9  m  hohen 
K.  ergab  eine  Partie  von  314  qm 
8608  verschiedene  Artefakte,  20  300  Kno- 
chentrümmer und  an  563  Stellen  Holz- 
kohlen, außerdem  eine  ungeheure  Menge 
von  Feuersteinabfällen  und  Weichtier - 
schalen. 

§  2.    Die  rein  „mesolithischen"  oder  alt- 
neolithischen  K.  sind  gekennzeichnet  durch 


reticulata,  daneben  Fisch  und  Wildpret. 
Die  Meeresfauna,  namentlich  die  Ostreen, 
deuten  auf  ein  offeneres,  wärmeres  und 
salzhaltigeres  Gewässer  als  die  heutige 
Ostsee.  Außer  typischen  geschlagenen 
Flintwerkzeugen  (Beilen,  Pickeln,  Bohrern, 
Messern  usw.)  finden  sich  zahlreiche,  zu- 
weilen auch  durchbohrte  Hirschhorn-  und 
Knochengeräte  sowie  Scherben  von  groben, 
dickwandigen,  etwas  geschweiften,  unten 
spitz  zulaufenden  Tongefäßen  ohne  Henkel 
und  feinere  Ornamente  (nur  Fingernagel - 
eindrücke  an  den  Rändern  kommen  vor). 
Vereinzelt  erscheinen  Menschenknochen  und 


KLAFTER— KLAGE 


57 


ganz  selten  ausgestreckte  (bestattete)  Men- 
schenskelette. 

§  3.  In  jüngeren,  nicht  mehr  mesolithischen 
K.  und  K.schichten  finden  sich  Typen  der 
megalithischen  Gräber,  der  Dolmen  und 
Ganggräber,  d.  h.  der  reifen  n  e  o  1  i  t  h  i  - 
sehen  Periode  des  Nordens,  hauptsäch- 
lich aber  etwas  ältere  Formen,  und  keine 
solchen  aus  dem  sonst  durch  Steinkisten- 
gräber unter  der  Erde  vertretenen  Ende 
der  nordischen  Steinzeit.  Es  sind  geschlif- 
fene Beile  und  Äxte  aus  Flint  und  ande- 
rem Gestein,  Flintschaber,  Schleifsteine, 
Schmucksachen  und  Reste  schön  verzierter 
Tongefäße.  Die  älteren  Schichten  ent- 
halten Reste  vieler  jetzt  in  der  Gegend  er- 
loschener Wirbeltierarten:  Auerhahn,  Alk, 
Pelikan,  Biber,  Wildkatze,  Luchs,  Wolf, 
Bär,  Wildschwein,  Elch,  Primigeniusrind. 
In  jener  Zeit  war  der  Hund  das  einzige  ge- 
zähmte Tier  der  Bewohner;  in  der  jünge- 
ren, nachmesolithischen  Zeit  hielt  man 
noch  das  Brachycerosrind,  das  Torf- 
schwein und  das  Torfschaf  als  Haustiere 
und  trieb  auch  einigen  Feldbau,  wovon 
verkohlte  Weizen  -  und  Gerstenkörner  sowie 
Abdrücke  solcher  an  Tongefäßen  zeugen. 
Der  gewöhnliche  Hund  steht  dem  kleinen 
Spitzhund  der  Pfahlbauten  nahe  und 
stammt  wie  dieser  vom  Schakal.  Doch 
findet  sich  auch  schon  eine  größere  Rasse. 
Das  plötzliche  Auftreten  der  Haustiere  läßt 
vermuten,  daß  diese  als  solche  eingeführt 
und  nicht  erst  im  N.  aus  Wildformen 
gezüchtet  wurden.  Die  Untersuchung 
der  Holzkohlen  ergab  vorwiegend  Eiche, 
daneben  Birke,  Ulme,  Espe,  Hasel,  Erle 
und  Weide.  Nadelholz  ist  nur  sehr  spärlich 
vertreten,  die  Buche  nicht  sicher  nachge- 
wiesen; die  Esche  kommt  nur  in  den  jünge- 
ren Schichten  vor.  Die  K. -Leute  sind 
sicher  nicht  von  einer  fremden  Bevölkerung 
ans  Meer  gedrängt  worden,  sondern  der 
leichteren  Lebensweise  wegen  dahin  ge- 
zogen, aber  nicht  aufs  Meer  hinausgegangen 
und  so  allmählich  rückständig  geworden. 
Gleiche  Steingerätformen  wie  die  K.  zeigt 
die  frühneolithische  Kulturstufe  von  Cam- 
pigny  in  Frankreich  und  Italien. 

A.  P.  Madsen,  Soph.  Müller,  A.  Steen- 

gard,  Joh.Petersen    u.    a.   Affaldsdynger. 

Kjobenhavn  u.  Leipz.   1900.  M.  Hoernes. 

Klafter,     clafdra,    cubüus.       §    1.     Ein 


natürliches  Längenmaß,  entsprechend  der 
Spannweite,  die  ein  erwachsener  Mann  mit 
ausgebreiteten  Armen  erreicht.  Anord. 
jafrmr  'Faden'. 

§  2.  Als  künstliches  Längenmaß  hält 
die  Klafter  6  Fuß,  also  rund  1,90  Meter. 

§  3.  Im  Bergbaubetrieb  bezeichnete  man 
schon  im  Mittelalter  die  Klafterlänge  als 
lafter  oder  lachter. 

Graff  Ahd.  Sprachsch.  IV  557.     Lexer  I 

1598.   1812.     Amira  I  434.  II  494, 

A.  Luschin  v.  Ebengreuth. 

Klage.  A.  Deutschland  und 
England.  §1.  Mit  der  Erhebung  der 
Klage  beginnt  die  Gerichtsverhandlung, 
ausgenommen  nur  den  Fall  der  handhaften 
Tat.  Technische  Ausdrücke  für  klagen  sind : 
ahd.  mahalön,  afränk.  *atmallön,  ags. 
onsprecan,  fries.  onspreka,  nfr.  aenspreken; 
ahd.  eiscon,  mhd.  aischen,  mnd.  eschen; 
mhd.  mnd.  vordem;  ahd.  stöwan,  sachan, 
zihan,  hären,  klagön;  für  Klage:  ahd.  mäli, 
mahalizi,  stöivunga,  sachunga,  anasprächa, 
ziht,  ctyagunga.  In  heidnischer  Zeit  gehörte 
zum  Rechtsformalismus  der  Klageerhe- 
bung, abgesehen  von  dem  Gebrauch  be- 
stimmter Klageworte,  die  Anrufung  der 
Götter,  auch  mußte  der  Kläger  nach  einzel- 
nen Rechten  einen  Stab  berühren  (daher 
für  klagen  auch  ahd.  bistabön,  stapsakön). 
In  einigen  Fällen  mußten  noch  weitere  be- 
sondere Klageförmlichkeiten  erfüllt  werden, 
z.  B.  bei  der  Anefangsklage,  bei  der  Klage 
um  den  toten  Mann.  An  Stelle  der  heidni- 
schen Klagebeteurung  treten  später  teils 
christliche  Klagformen  (Anrufung  Gottes 
mit  Erhebung  der  rechten  Hand,  Aufsagen 
der  Klageworte  vor  dem  Altar,  Erhebung 
der  Klage  vor  Gott  und  den  Heiligen),  teils, 
so  bei  Franken,  Sachsen,  Langobarden, 
Angelsachsen,  ein  Voreid,  Widereid  (frlat. 
wedredus,  ags.  foreäd,  foräd),  entweder  als 
Eineid  oder  mit  Eidhelfern  geschworen, 
durch  den  der  Kläger,  bevor  der  Beklagte 
zum  Worte  kam  (daher  Voreid),  beteuerte, 
die  Klage  nicht  aus  Haß,  Mutwillen  oder 
Gewinnes  halber  zu  erheben,  sondern  auf 
Grund  hinreichender  Verdachtgründe.  In 
gewissen  Fällen  war  der  Voreid  unbedingt 
erforderlich  (z.  B.  bei  kampfbedürftigen 
Klagen),  in  anderen  (z.  B.  bei  handhafter 
Tat)  war  er  entbehrlich;  von  ihm  befreit 
waren  nach  fränkischem   Recht  die  Ver- 


58 


KLEIDERFARBE 


treter  des  Königs  in  fiskalischen  Prozessen, 
nach  angelsächsischem  Recht  sehr  vor- 
nehme Personen.  Der  mit  Eidhelfern  ge- 
schworene Voreid  erschwerte  dem  Gegner 
den  Beweis;  mit  seiner  Stärke  wuchs  die 
der  Reinigung.  Mit  der  Klage  verband 
sich,  falls  nicht  der  Gegner  sofort  den  An- 
spruch des  Kl.  anerkannte,  die  rechtsförm- 
liche, an  den  Beklagten  gerichtete  Auf- 
forderung, die  Klage  zu  beantworten. 
Hierfür  verwenden  die  fränkischen  Volks - 
rechte  den  Ausdruck  tangano,  tanganare 
(= 'drängen,  treiben';  Herkunft  dunkel). 
Später  trat  an  Stelle  des  noch  der  lex 
Ribuaria  bekannten  tangano  der  Partei  die 
an  den  Bekl.  gerichtete  Frage  des  Richters, 
was  er  auf  die  Klage  zu  antworten  habe. 
BrunnerZlA'CI2,  255;  2,  3428".  Schröder 
DRG.%  86.  371  f.     v.  Amira  Recht*  161. 

R.  Hübner. 
B.  N  o  r  d  e  n.  §  2.  Der  Ausdruck  für 
Klage  ist  anord.  sqk  oder  sökn,  aschwed. 
kcera,  bei  Klagen  um  Sachen  brigd,  aschwed. 
klandan.  Auch  im  Norden  scheint  in  heid- 
nischer Zeit  die  Klageerhebung  unter  An- 
rufung der  Götter  erfolgt  zu  sein  (Land- 
nämabök  IV/7).  In  christlicher  Zeit  ist 
dies  fortgefallen,  nur  das  isländ.  Recht 
verlangt  einen  Gefährdeeid.  (Grägäs 
Kgsbk.  30,  31,  35:  ,,Allir  menn  peir  er 
logscil  nocor  scolo  msela  at  domom  a  al- 
pingi  .  hvart  er  peir  scolo  sekia  sacir  eda 
varna  .  .  .  oc  scolo  peir  vina  eida  a3r  peir 
maeli  peim  malom.") 

§  3.  Im  übrigen  galt  der  Grundsatz: 
„Ohne  Kläger  kein  Richter"  (,,saknaraberi 
skal  vera  fyrir  hverri  sök"),  gleichgültig, 
ob  es  sich  um  Zivil-  oder  Strafsachen  han- 
delte. Das  öffentliche  Interesse  wurde  ge- 
wahrt durch  den  königlichen  Beamten 
[konungs  söknari),  der  im  Namen  des 
Königs  die  Klage  auf  Friedensgelder  erhob. 
Auf  Island  half  auch  eine  Popularklage 
vielfach  aus. 

Maurer  Vorl.  I  2  S.  1 86  ff.  —  Vgl.  Gerichts- 
verhandlung, Anklage,  Zivilprozeß,  Strafver- 
fahren, Ladung.  K.  Lehmann. 

Kleiderfarbe.  A.  Deutschland  und 
England.  §  I.  Die  natürlichen  Farben 
der  zur  Bekleidung  gebrauchten  Stoffe  sind 
für  Wolle  schwarz,  braun,  grau  und  weiß, 
für  Flachs-  und  Hanf  Stoffe  grau.  Die  Woll- 
stoffe waren  nach  den  Funden  ältester  Zeit 


in  Norddeutschland  schwarz;  erst  in  der 
Eisenzeit  gibt  es  helle  Schafhaare.  Braun 
und  grau  sind  Mischungen  oder  Unter- 
farben. Was  nun  die  weiße  Farbe  der 
Flachs-  und  Hanf  Stoffe  betrifft,  so  fehlt 
zwar  im  Ahd.  das  Wort  für  Bleichen, 
das  erst  im  Mhd.  vorkommt,  aber  das 
anord.  bleikja  läßt  auf  ein  höheres  Alter 
dieser  Fertigkeit  schließen. 

§  2.  Die  Verschönerung  der  Stoffe  durch 
Farbenreiz  geschieht  entweder  mittels  Fär- 
ben im  Ganzen  oder  Färben  des  Fadens, 
aus  dem  dann  bunte  Stoffe  gewebt  werden 
können.  Beide  Methoden  sind  wohl  uralt, 
wenn  auch  in  ältester  germ.  Zeit  die  letztere 
noch  nicht  sicher  nachweisbar  ist.  Des 
Tacitus  Bemerkung,  daß  die  germ.  Frauen 
ihre  Leinengewänder  mit  Purpur  beleben, 
könnte  auch  auf  angenähte,  nicht  ein- 
gewebte Farbenstreifen  zielen. 

§  3.  Alte  Bezeichnungen  wie  ahd.  gickel- 
vech  (Gikkel5=  'Hahn'),  fizzelvech  (uner- 
klärt) und  kuntervech  (mhd.  kunterbunt; 
kunder  —  'wildes,  fremdes,  seltsames  Tier'), 
ferner  ags.  wurmjäh  und  weolcenread  (Pur- 
pur) deuten  auf  buntfarbige  Stoffe  hin. 

§  4.  Als  alte  Färbemittel  im  Nor- 
den erwähnt  Plinius  eine  Heidelbeere, 
welche  blaue  und  rote  Farbe  ergibt,  sowie 
den  Ginster,  aus  dessen  Blüte  und  Stengel 
gelbe  und  grüne  Farbe  gewonnen  wird. 
Isidor  erwähnt  die  Malve,  ahd.  papula, 
deren  Blüte  weinrot  färbt.  In  Karls  d.  Gr. 
Landgüterordnung  sind  als  Farbpflanzen, 
die  in  den  Gärten  angebaut  werden  sollen, 
waisdo  ('Waid',  got.  wisdils,  wisdila,  ahd. 
waid,  ags.  wäd)  für  blaue  Farbe  und 
warentia  'Färberröte'  genannt.  Scharlach- 
rot wird  aus  dem  Scharlachwurm  oder 
Kermes  im  9.  Jahrh.  in  Deutschland  er- 
zeugt. Die  Verwendung  dieser  echten 
Färbemittel  für  Stoffe  ist  sicher,  andere 
sind  in  alter  Zeit  nicht  bezeugt,  besonders 
keine  unechten  Erdfarben. 

§  5.  In  den  niederdeutschen  Moorfunden 
des  3. — 4.  Jahrh.  n.  Chr.  treten  farbige 
Wollenstoffe  auf,  in  Torsberg  z.  B.  ein  roter 
hemdartiger  Kittel  mit  Ärmeln  und  Mäntel 
mit  grünen,  gelben  und  weißen  Borten,  im 
Faden  gefärbt.  Überhaupt-  ist  die  Ver- 
wendung bunter  Stoffe  für  Mäntel  auch 
später  beliebt. 

§  6.   Der  Mönch  von  St.  Gallen  erwähnt 


KLEIDERFARBE 


59 


in  der  Schilderung  der  fränk.  Tracht  des 
9.  Jahrh.  Scharlachbinden  für  die  Beine, 
bunt  gemachte  Leinenhosen  derselben  Far- 
be und  grauen  oder  blauen  Mantel  aus 
Fries.  In  der  Frauentracht  dieser  Zeit  war 
für  den  Rock  gelb  und  rot,  dann  blau  und 
grün,  auch  weiß  und  schwarz,  nicht  selten 
violett  und  braun,  sowie  Mischungen  von 
rot  beliebt.  Gedämpfte  Farben  waren  un- 
beliebt. Die  Bauern  und  niederen  Stände 
trugen  graue,  graubraune  und  gelbliche 
Kleiderfarben.  Die  Vorliebe  für  bunte 
Farben,  die  vielfach  auch  mit  Vergoldung 
durchsetzt  sind,  ist  bei  den  Germanen  seit 
der  Völkerwanderung  zu  bemerken  und 
wohl  auf  die  Berührung  mit  den  Römern 
zurückzuführen. 

§  7.  Als  nationale  Besonderheiten  der 
Langobarden  und  Angelsachsen  erwähnt 
Paulus  Diak.  weite  Leinengewänder,  ver- 
mutlich von  weißer  Farbe,  mit  breiten  bun- 
ten Streifen.  Von  den  feinen  englischen 
Tuchmänteln,  die  der  Abt  von  Wiremuth 
764  dem  Erzbischof  von  Mainz  als  Ge- 
schenk sandte,  war  der  eine  weiß,  der 
andere  farbig.  In  den  späteren  angel- 
sächsischen und  fränkischen  Miniaturen 
findet  sich  aber  eine  große  Mannigfaltigkeit 
und  Fülle  der  Farben  sowohl  in  der  Männer- 
ais auch  in  der  Frauentracht. 

§  8.  In  der  Hof-  wie  in  der  Königs  - 
t  r  a  c  h  t  der  karolingischen  Zeit  scheint 
eine  besondere  Vorliebe  für  purpurrote  Ge- 
wänder geherrscht  zu  haben,  daneben  auch 
für  satte  blaue  Farbe.  Das  angels.  pcell 
ist  ein  Purpurstoff.  Außerdem  ist  als  be- 
sondere germ.  Standesfarbe  vielleicht 
Weiß  anzusehen,  da  Strabo  die  weißen 
Kleider  der  kimbrischen  Weissagerinnen 
erwähnt. 

§  9.  Ob  in  der  Brauttracht  im 
germ.  Altertum  eine  bestimmte  Farbe  vor- 
herrschte, ist  nicht  bekannt.  Eine  Miniatur 
des  1 1 .  Jahrh.  zeigt  folgende  Farben  in  der 
Brauttracht:  Blaues  Oberkleid,  mit  rot- 
blauweißen  Ringen  geschmückt,  und  weißes 
Unterkleid. 

§  10.  Als  Trauerfarbe  kommt  wohl 
Schwarz  in  Betracht,  im  Gegensatz  zum 
slav.  Weiß.  Schon  die  kimbrischen  Frauen 
legten  nach  Plutarch  vor  der  Entschei- 
dungsschlacht gegen  Marius  schwarze  Klei- 
der an.     Im  9.  Jahrh.  ist  nach  Weinhold 


die  Trauerfarbe  schwarz,    und   auch   vom 
Artushof  ist  sie  als  solche  bezeugt. 

ZfEthn.  21,  [238].  M.  Heyne  DHausaltert. 
3,  236fr.  Ber.  d.  Mus.  vaterländ.  Altert.  Kiel 
42  (1907)  u.  44  (1909).  Weinhold  D. 
deutsch.  Frauen  i.  d.  Mittelalt.        K.  Brunner. 

B.  Norden.  §  11.  Die  Kleiderfarbe 
(anord.  litr)  konnte,  wie  der  Kleiderstoff, 
sehr  verschieden  sein.  Von  Farben  werden 
die  folgenden  in  der  altnord.  Literatur  er- 
wähnt. Weiß  (hvttr)  war  die  allgemeine 
Farbe  der  Leinwand,  und  man  legte 
großen  Wert  darauf,  sie  so  weiß  als  möglich 
{drifhvltr)  zu  bekommen.  Doch  wurde  der 
weiße  Fries  als  das  Allereinfachste  ange- 
sehen und  in  der  Regel  nur  zu  Kleidern 
für  die  Knechte  und  die  geringeren  Leute 
benutzt.  Braunrot  (möraudr)  war  sehr 
allgemein;  am  häufigsten  wird  es  erwähnt 
als  braunrot -gestreift  (mörendr).  Um  die 
braunrote  Wolle  zu  sparen,  ohne  doch  in 
ganz  weißen  Frieskleidern  gehen  zu  müssen, 
webte  man  das  Zeug  so,  daß  der  eine  Strei- 
fen braunrot,  der  andere  weiß  war.  Der 
Fries  dieser  Art  war  also  ein  wenig  ein- 
facher, als  ganz  braunroter  Fries;  aber  er 
war  bedeutend  teurer  als  ganz  wei- 
ßer Fries.  Schwarz  (svartr),  wo- 
runter man  die  natürliche  Wollfarbe  (saud- 
svartr)  verstehen  muß,  war  auch  sehr  all- 
gemein. Grau  (grär)  wird  sehr  häufig 
erwähnt.  WTenn  von  Kleidern  die  Rede 
ist,  die  diese  Farbe  haben,  so  muß  man 
hierunter  teils  Kleider  von  grauer  Wolle 
(der  natürlichen  grauen  Wollfarbe),  teils 
Kleider  verstehen,  die  entweder  von  Garn 
gewebt  waren,  in  welchem  der  eine  Faden 
schwarz  und  der  andere  weiß  war,  oder  bei 
denen  das  Garn  aus  schwarzer  und  weißer 
Wolle  zusammengesponnen  war,  also  nur 
eine  Mischung  von  zwei  natürlichen  Far- 
ben. Eine  Variation  dieser  Farbe  war,  wie 
beim  Braunroten,  das  Graugestreifte  (grä- 
rendr). 

§  12.  Alle  obenerwähnten  Farben  waren 
natürliche  Wollfarben.  Im  Gegensatz  zu 
den  Kleidern,  die  diese  Farben  hatten, 
standen  künstlich  gefärbte  Kleider,  die 
Farbekleider  (litklceäi)  hießen.  Jene 
sah  man  als  einfacher,  diese  als  stattlicher 
an  und  nannte  sie  auch  zuweilen  Pracht - 
kleider  {skrautklcE&i).  Kleider  von  natür- 
licher   Farbe   wurden   vom   Volk   im    all- 


6o 


KLEIDERSTOFFE 


gemeinen,  künstlich  gefärbte  nur  von  den 
Bessergestellten  und  den  Häuptlingen  ge- 
tragen. Zu  den  künstlichen  Farben  ge- 
hörten also  folgende :  Gelb  (gulr)  wird 
zwar  selten  als  Farbe  für  Kleider  erwähnt, 
aber  daß  es  gebraucht  worden  ist,  ist 
sicher.  Blau  (blär)  war  sehr  allgemein. 
Hierunter  muß  man  eine  rabenschwarze 
(hrafnblär)  Farbe  verstehen,  selten  oder 
niemals  die  Farbe,  die  man  jetzt  blau 
nennt.  Häufig  werden  auch  blaugestreifte 
(blärendr)  Kleider  erwähnt.  Braun 
(brünn)  wird  nicht  sehr  oft  erwähnt,  ist 
aber  gewiß  ziemlich  allgemein  gewesen. 
Als  Variation  dieser  Farbe  wird  rotbraun 
(rau&brünn)  und  dunkelbraun  (mobrünn) 
erwähnt.  Grün  (grmn)  wird  nur  zuweilen 
erwähnt.  Auch  davon  hatte  man  Varia- 
tionen: gelbgrün  (gulgrönri)  und  laubgrün 
(laufgrenn).  Rot  (rauär)  wurde  als  die 
allerprächtigste  Farbe  angesehen,  und  Klei- 
der von  dieser  Farbe  wurden  ausschließ- 
lich von  Häuptlingen  und  reichen  Leuten 
getragen.  Sie  werden  im  Gegensatz  zu 
andern  als  gute  Kleider  (göd  klcedi)  be- 
zeichnet. Rote  Kleider  wurden  auch  bei 
Opfern  für  die  Götter  getragen  (blotklcetfi). 
Bunte  Kleider  hielt  man  für  sehr  hübsch, 
und  die  einzelnen  Kleidungsstücke  waren 
daher  nicht  selten  aus  mehreren  verschie- 
denen Stoffen  zusammengesetzt,  deren  jeder 
seine  besondere  Farbe  hatte. 

V.     Guömundsson     LitklaÜi ;     Arkiv    f. 
nord.  Filologi   1892.  Valtyr  Guömundsson. 

Kleiderstoffe.  A.  Süden.  §  1.  Als 
älteste  zur  Bekleidung  dienende  Stoffe 
werden  auf  germ.  Boden  Tierfelle  anzusehen 
sein.  Sallust,  Cäsar  und  Tacitus  sprechen 
von  der  Fellkleidung  der  Germanen.  Zum 
Gerben  der  Häute  dürften  die  bereits  in 
neolithischer  Zeit  zahlreich  vorkommen- 
den Feuersteinschaber  mit  abgerundetem 
Schneidenteil  gebraucht  worden  sein.  Aus 
späteren  metallzeitlichen  Epochen  der  Vor- 
geschichte ist  kein  entsprechend  häufig 
vorkommendes  und  so  charakteristisches 
Gerät  bekannt.  Es  ist  daher  wohl  anzu- 
nehmen, daß  der  Gebrauch  von  Fellen  zur 
Bekleidung  bereits  in  der  Bronzezeit  durch 
die  Erfindungen  des  Spinnens  und  Webens 
stark  eingeschränkt  worden  ist.  Mit  dieser 
Annahme  stimmt  es  auch  überein,  wenn 
die  in  der  Steinzeit  des  mittleren  und  nörd- 


lichen Europas  fast  völlig  fehlenden  Spinn- 
wirtel  in  den  Funden  aus  der  Bronzezeit 
hier  häufiger  auftreten.  Mit  dem  Gange 
einer  natürlichen  Entwicklung  würde  die 
Folgerung  eines  höheren  Alters  der  Wolle - 
bereitung  und  -Verarbeitung  vor  dem 
Flachsbau  gut  übereinkommen,  aber  doch 
kann  für  germ.  Gebiet  die  Priorität  der 
wollenen  Gewebe  deshalb  nicht  zweifelsfrei 
erwiesen  werden,  weil  aus  dem  Fehlen 
leinener  Gewebe  in  den  Funden  der  Bronze- 
zeit nicht  ohne  weiteres  geschlossen  werden 
darf,  daß  diese  leicht  vergänglichen  Stoffe 
bei  Niederlegung  der  Funde  nicht  vor- 
handen waren.  Bereits  in  der  älteren 
Bronzezeit  wurden  in  Schleswig-Holstein 
wollene  Kleider  den  Toten  mit  ins  Grab 
gelegt,  während  Leinengewebe  in  Süd- 
deutschland zuerst  in  Gräbern  der  Hall- 
stattperiode beobachtet  ist,  also  im  Be- 
ginne der  Eisenzeit.  In  späterer,  schon  ge- 
schichtlicher Zeit  sind  auch  für  germ.  Kul- 
tur diese  ältesten  3  Kleidungsstoffe  gleicher- 
weise bezeugt,  und  schon  hört  man  von 
ihrer  Verfeinerung  durch  Musterung  und 
Färbung,  womit  sie  sich  höheren  An- 
sprüchen anpassen. 

§  2.  Obwohl  nach  0.  Schrader  bereits  in 
der  europäischen  Bronzezeit  sich  in  den 
Funden  Beispiele  der  Alaun-  oder  Weiß- 
gerberei  zeigen,  im  Gegensatze  zu  der  viel 
älteren  primitiven  Öl-  oder  Sämischgerbe- 
rei,  so  tritt  doch  in  den  Sprachen  erst  spät 
ein  Unterschied  zwischen  Fell  und  gegerb- 
tem Leder  hervor.  So  ist  z.  B.  das  in 
seiner  Urbedeutung  nicht  bekannte  ahd. 
ledar,  ags.  leper  von  allgemeiner  Bedeutung, 
zugleich  Pelzwerk  und  Leder  im  heutigen 
Sinne.  Für  Erzeugnisse  der  Weißgerberei 
sind  die  Namen  Irch,  ahd.  irah,  iroh, 
für  weißes  Bocks-  oder  Gemsenleder,  und 
Lösch,  ahd.  loski,  für  meist  rotes  Wild- 
leder erhalten.  C  o  r  d  u  a  n  ,  feines  spani- 
sches Leder  von  Cordova,  wird  seit  dem 
9.  Jahrh.  beliebt.  Pelzbekleidung  wird  bei 
Beschreibung  von  Männertracht  seit  dem 
5.  Jahrh.  zwar  oft  erwähnt,  aber  mehr  als 
Luxus-  denn  als  nötiger  Gebrauchsgegen- 
stand, wie  in  der  älteren  Zeit.  Am  meisten, 
geschätzt  waren  Marder,  schwarzer  Fuchs, 
Biber,  Otter,  Hermelin  und  Zobel,  auch 
graues  Eichhörnchen  (Vehe)  und  Kanin- 
chen.   Karl  d.  Gr.  benutzte  auch  noch  den 


KLEIDERSTOFFE 


6l 


dauerhaften  Schafpelz  und  gab  so  den  mit 
kostbaren  Fellen  bekleideten  Höflingen  ein 
gutes    Beispiel   altvaterischer  Einfachheit. 

§  3.  Von  den  aus  Wolle  verfertigten 
Stoffen,  im  Norden  Watmal  genannt,  ist 
der  gemeingerm.  Loden,  ahd.  lodo,  ags. 
loda,  anord.  loäi,  in  erster  Linie  zu  nennen, 
der  ein  zottiges  Aussehen  hatte.  Die  älte- 
sten, mit  Rauten  gemusterten  Drell-  und 
Köper -Wollenstoffe  finden  sich  in  den 
Moordepots  und  bei  den  sog.  Moorleichen 
um  das  3. — 4.  nachchristl.  Jahrh.,  z.  B. 
in  Thorsberg,  Rendswühren,  Friedeburg 
und  Damendorf.  Da  gibt  es  auch  flanellartig 
aufgerauhte  Stoffe  und  solche,  die  deutliche 
Spuren  ehemaliger  abwechslungsreicher 
Färbung  tragen.  Der  Hauptanteil  am 
Handel  mit  Kleiderstoffen  fällt  in  früher 
geschichtlicher  Zeit  den  Friesen  und  Angel- 
sachsen zu,  deren  Erzeugnisse  aus  der 
Schafwolle  den  besten  Ruf  genossen.  Im 
8.  Jahrh.  wurden  nach  Bonifacius  feinere 
Wollenstoffe,  z.  B.  Tuche  von  Lunden 
(London)  ausgeführt,  und  die  friesischen 
waren  so  berühmt,  daß  Karl  d.  Gr.  sie  zu 
Ehrengeschenken  für  den  Kalifen  Harun 
verwenden  konnte. 

§  4.  Eine  bedeutende  Rolle  hat  die 
Leinwand,  llnwät,  als  Kleidungsstoff 
im  germ.  Altertum  gespielt.  Wenn  sie  auch 
in  den  prähistor.  Funden  erst  spät  nach- 
weisbar ist  (s.  §  1),  so  tritt  sie  dafür  in  den 
literarischen  Quellen  der  röm.  u.  fränk. 
Zeit  außerordentlich  stark  hervor.  Bei 
Tacitus  wird  besonders  den  germ.  Frauen 
Leinenkleidung  zugeschrieben.  Ähnliches 
berichten  Strabo  und  Plinius,  und  bei  den 
Goten  waren  im  4.  Jahrh.  Leinenkleider  so 
allgemein,  daß  sie  die  Habsucht  der  Byzan- 
tiner erregten.  Auch  Paulus  Diakonus  be- 
zeugt von  den  Langobarden  und  Angel- 
sachsen, daß  sie  viel  leinene  weite  Ge- 
wänder trugen  mit  breiten,  buntfarbigen 
Streifen.  Einhard  erwähnt  bei  der  Schilde- 
rung der  Erscheinung  Karls  d.  Gr.  seine 
leinene  Unterkleidung.  Doppelt  gewebte 
derbe  Leinwand  hieß  Zwilich,  ahd.  zwillh. 
Von  dem  Werg  aus  Flachs  und  Hanf 
machte  man  eine  Art  von  Rupfen,  wie 
aus  den  Anweisungen  für  Karls  d.  Gr. 
Musterhöfe  hervorgeht. 

§  5.  Schließlich  berichtet  Pomponius 
Mela  aus  der  ersten  Hälfte  des  I.  Jahrhs. 


n.  Chr.,  daß  die  Germanen  neben  ihren 
Wollmänteln  auch  Bast  mäntel  getragen 
haben,  und  Valerius  Flaccus  sagt  ähnliches 
von  den  Bastarnern.  Näheres  ist  darüber 
nicht  bekannt;  vielleicht  handelt  es  sich 
um  mattenartige  Geflechte,  wie  sie  z.  B. 
im  östl.  Europa  noch  als  Schuhe  aus  Lin- 
denbast Verwendung  finden,  oder  um 
Baumschwamm,  der  ebenfalls  noch  in 
neuer  Zeit  zu  Kopfbedeckungen  verarbeitet 
wird.  Daß  auch  Filz  später  zur  Be- 
kleidung gebraucht  wurde,  geht  aus  dem 
ahd.  filz,  ags.  feit  hervor,  welches  Wort  zu- 
gleich einen  dicken,  wollenen  Mantel  be- 
zeichnet. Auf  Einfuhr  orientalischer  Stoffe 
weisen  got.  saban,  ahd.  sabo,  als  Bezeich- 
nung von  Leinentuch  hin,  welches  aus 
Saban  b.  Bagdad  stammt,  ferner  ahd. 
phellol,  ags.  pcell,  der  einen  verschiedenfarbi- 
gen, auch  mit  Goldfäden  durchwirkten 
Seidenstoff  darstellt,  wohl  auch  Zindäl  oder 
Zendäl,  ein  leichter  Taft  im  9.  Jahrh. 

Mor.  Heyne  Deutsche  Hausaltert.  3,  207  ff. 
K.  VV  e  i  n  h  o  1  d  Die  deutschen  Frauen  i.  d. 
Mittelalter  2,  227  ff.  O.  Seh  rader  Sprach- 
vergl.  u.   Urgesch.  II  2,  9.  257.        K.  Brunner. 

B.  Norden.  §  6.  Ebenso  wie  es 
in  den  ältesten  Berichten,  die  wir  über  die 
Tracht  der  südgermanischen  Völker  haben, 
heißt,  daß  sie  hauptsächlich  aus  Fellpelzen 
bestand,  von  den  einfachen  Schafpelzen 
und  Ochsenhäuten  an  bis  zu  kostbarem 
Biber-  und  Zobelfell,  sehen  wir,  daß  das 
gleiche  bei  den  nordischen  Völkern  in  den 
ältesten  Zeiten  der  Fall  gewesen  ist.  Zur 
Steinzeit  scheint  man  keinen  andern  Klei- 
derstoff gekannt  zu  haben  als  Fell  und 
Tierhäute,  und  obwohl  man  bereits  zur 
Bronzezeit  begonnen  hatte,  Wollstoffe  zu 
verarbeiten  und  sie  zu  Kleidern  zu  be- 
nutzen, hat  man  doch  sicher  damals  noch 
überwiegend  Fellstoffe  für  die  Kleider  ver- 
wendet, was  auch  aus  den  Kuhhäuten  und 
Tierfellen  hervorgeht,  die  man  oft  in  Grä- 
bern findet.  Noch  in  der  Wikinger-  und 
Sagazeit  brauchte  man  Felle  von  wilden  und 
von  Haustieren,  neben  andern  Stoffen,  in 
sehr  ausgedehntem  Maße  zu  Kleidern, 
was  aus  der  alten  einheimischen  Lite- 
ratur hervorgeht,  wie  es  auch  bei  Adam 
von  Bremen  (IV,  35)  über  die  Isländer 
heißt,  daß  sie  in  Schafpelze  gekleidet  seien 
(„eorum    [s.    pecorum]    vettere    teguntur"). 


62 


KLEIDERSTOFFE 


Aber  in  diesem  Zeitabschnitt  wurden  die 
einfacheren  Fellstoffe  zumeist  von  den 
niedrigeren  Klassen  benutzt,  während  vor- 
nehme und  wohlhabende  Leute  neben  den 
feineren  Fellstoffen,  also  Pelzwerk,  haupt- 
sächlich verschiedene  andere  Kleiderstoffe, 
wie  Wollstoffe,  Leinwand,  Baumwollzeuge, 
Seide,  Seidensammt  usw.  benutzten  (vgl. 
Tracht). 

§  7.  Von  Fellstoffen  (skinn),  die 
man  zur  Kleidung  benutzte,  teils  ohne,  teils 
mit  den  Haaren  darauf,  werden  folgende  in 
der  altnordischen  Literatur  erwähnt.  Als 
einfachere  wurden  betrachtet:  Schaffell 
(saufiskinn)  und  Schafpelze  {klippingr, 
gcera),  Ochsenfell  (oxahüd,  qldungshüd), 
Kalbfell  (kälf skinn),  Ziegenfell  (geüskinn, 
bukkskinn)  oder  Ziegenpelze  [geiihedinn, 
geitbjälft)  und  Seehundsfell  (selskinn),  wel- 
che man,  wenn  sie  unverarbeitet  und  zur 
Ausfuhr  bestimmt  waren,  mit  einem 
Namen  Handelsfelle  (varskinn,  vararskinn) 
nannte.  Als  noch  geringwertiger  betrach- 
tete man  jedoch  Renntierpelze  (hreinstakka, 
hreinbjälfi)  und  Wolfsfelle  oder  Wolfspelze 
(vargskinn,  ulfhedinn),  und  als  das  minder- 
wertigste Haifischhaut  (skräpr,  leskräpr). 
Diese  Fellstoffe  wurden,  außer  allgemein 
zu  Hosen  und  Schuhen,  nur  zu  Pelzen 
{feldr),  Blusen,  Wämsern  und  Hauben 
für  Leute  niederen  Standes  benutzt,  Hai- 
fischhaut nur  zu  Schuhen  für  Sklaven 
und  niedere  Dienstleute,  und  Renntier- 
fell als  Kleiderstoff  kaum  anderswo  als 
im  nördlichen  Norwegen.  Als  feine- 
res Fell  galt  Hirschfell  (hjartskinn)  und 
Korduanleder  (kordüna),  sowie  als  Pelz- 
werk Lammfell  (lambskinn),  Katzenfell 
{kattskinn),  Fuchsfell  (töuskinn,  melrakka- 
skinn),  Bärenfell  (bjarnskinn,  bjarnfell), 
Eichhornfell  (gräskinn,  grävara),  Biberfell 
{björ  skinn),  Zobelfell  (safalaskinn),  Herme- 
lin (hvltskinn)  Otterfell  [ptr skinn),  Marder- 
fell (mar d skinn)  und  Luchsfell  (gaupuskinn). 
Diese  Pelzwerkfelle  waren  allzu  kostbar, 
als  daß  sie  von  jedermann  benutzt  werden 
konnten;  sie  wurden  hauptsächlich  von 
vornehmen  und  wohlhabenden  Leuten 
gebraucht,  um  ihre  Staatskleider,  wie 
Mäntel,  'Kappen'  und  verschiedene  an- 
dere, sowie  Hauben  damit  zu  füttern  und 
zu  verbrämen.  Hirschfell  wird  nur  als 
Stoff  zu  feinen  Handschuhen  erwähnt  und 


ist  wahrscheinlich  ebenso  wie  das  Korduan- 
leder (urspr.  von  Cordova  in  Spanien  stam- 
mend) eingeführt  worden.  Dieses  wird  nur 
als  Stoff  für  die  prächtigsten  Lederhosen 
und  Lederschuhe  erwähnt. 

§  8.  Von  Wollstoffen  war  Fries 
(vatfmäl,  väd,  vefr,  meist  in  Zusammen- 
setzung vefjar-)  der  gewöhnlichste,  der  zu 
allen  möglichen  Kleidungsstücken  ver- 
wendet wurde.  Er  konnte  indessen  feiner 
und  einfacher  sein.  War  er.  zum  Nähen 
von  Kleidern,  in  der  natürlichen  Farbe 
der  Wolle  oder  ungefärbt,  bestimmt,  so 
nannte  man  ihn  Kleiderfries  (hafn- 
arvafrmäl,  hafnarvM,  von  hgfn  [vgl.  yfir- 
kgfn]  Kleidungsstück),  während  weißer, 
ungefärbter  Fries,  der  hauptsächlich  zur 
Ausfuhr  bestimmt  war,  Handelsfries 
(sqluväd',  vgruväd',  vararvM)  genannt  wurde. 
Der  ungefärbte  Handelsfries  wurde  jedoch 
häufig  auch  zu  Kleidern  für  die  niedri- 
geren Klassen  verwendet.  Eine  eigene 
Art  Fries  war  der  sogen.  Figurenfries 
(bragdaväd',  brigfravaämäl),  der  mit  einge- 
webten Figuren  (brqgd)  in  verschiedenen 
Farben  (vgl.  lübrigfri)  gemustert  gewesen 
zu  sein  scheint.  Noch  feiner,  und  wie  es 
scheint,  von  einer  besonderen  Webart,  war 
der  Wollstoff,  den  man  bordi  nannte,  der 
stets  mit  eingewebten  oder  gestickten  Fi- 
guren versehen  war  und  ausschließlich  ent- 
weder zu  Borten  (hlad)  auf  den  Kleidungs- 
stücken oder  zu  prachtvollen  Wandteppi- 
chen (tjald,  reftll)  verwendet  wurde.  Aber 
im  übrigen  konnte  das  Wort  auch  jeden 
beliebigen  Stoff  mit  eingewebten  Ornamen- 
ten, z.  B.  einen  Seidenstoff,  bezeichnen. 
Ein  ziemlich  grober  Wollenstoff,  mit 
schwachem  Zusatz  von  Haaren,  eine  Art 
Wollplüsch,  hieß  Lodenzeug  ilod'- 
dükr,  lodi;  vgl.  ahd.  lodo,  ags.  loßd).  Er 
war  auf  der  einen  Seite  rauh  oder  behaart, 
so  daß  er  einem  zottigen  Pelz  glich  und 
sicher  auch  durch  Nachahmung  dieses  ent- 
standen ist.  Dieser  Wollstoff  scheint  auch 
einer  der  ältesten  im  Norden  gewesen  zu 
sein,  denn  er  ist  in  Gräbern  aus  der  Bronze- 
zeit gefunden  worden  (s.  Tracht  §  4). 
Daß  das  Lodenzeug  eine  Nachahmung  des 
Pelzes  ist,  wird  auch  dadurch  bestätigt, 
|  daß  er  nur  als  zu  'Kappen'  verwendet  er- 
wähnt wird  und  zu  den  Kleidungsstücken, 
die  man  Pelz  {feldr)  nannte.    Zu  den  aller- 


KLEIDERSTOFFE 


63 


einfachsten  Arten  von  Wollstoff  muß  man 
auch  den  Filz  (flöki,  pöft)  rechnen,  der  je- 
doch häufig  einen  größeren  oder  geringeren 
Zusatz  von  Haaren  hatte  und  der  in  der 
Kleidung  nur  zu  Hüten  und  Kapuzen  ver- 
wendet wurde.  Außer  diesen  einheimischen 
Wollstoffen    brauchte    man    auch    einige 
fremde,  mehr  oder  minder  gemusterte  Woll- 
stoffe, die  für  die  feineren  Röcke  und  Män- 
tel verwandt  wurden,    sowie   für  mehrere 
andere  Staatskleider.    Von  diesen  war  der 
Scharlach    (skarlat,   skallat)    ziemlich 
allgemein,  während  das  Gottesgewebe 
(gudvefr),    das    ein    scharlachfarbiger,    ge- 
musterter und  goldgewirkter  Wollstoff  ge- 
wesen zu  sein  scheint,  vielleicht  eine  Art 
Brokat,    seltener    und    besonders    kostbar 
war,  obwohl  er  oft  erwähnt  wird.    Ziemlich 
kostbar  war  auch  das  P  f  e  1 1  e  1   (pell,  vgl. 
mlat.  pallium  und  pallidum),  das  ursprüng- 
lich   ein   schneeweißer,    aber   später   auch 
verschiedenfarbiger  und  gemusterter  Wol- 
lensamt war,    eine   Art  Nachahmung   des 
bischöflichen    Palliums,    das    auch    gold- 
gewirkt sein  konnte  (vgl.  §  11).    Ein  feiner 
und    dünner   Wollstoff   war    auch    der   in 
den    späteren    Zeiten     eingeführte    Ssey 
(seei,   sceydüker,    vgl.    afrz.  saye,    ital.    saia). 
§  9.    Von    Leinenstoffen   werden 
nicht  viele  Arten  erwähnt,  im  wesentlichen 
nur   Leinwand   (lin,  lerept),  die  beson- 
ders in  der  Frauentracht  verwendet  wurde, 
aber  auch  als  Unterzeug  des  Mannes.    Sie 
war  sogar  sehr  gewöhnlich  auf  Island,  ob- 
wohl sie  viermal  so  teuer  als  der  Fries  war. 
Wahrscheinlich  ist  auch  der  Stoff,  welcher 
,,  Buche"  (bök)  genannt  wurde,  ein  Leinen- 
stoff gewesen.      Es  war  ein  weißer   Stoff 
(vgl.  blähvltar  bekr)  mit  eingewebten  oder 
eingenähten  Figuren  und  Bildern,  der  wahr- 
scheinlich   mit    Brettchenweberei    gewebt 
worden   ist    (vgl.    §    12),    und    der    Name 
stammt    möglicherweise    daher,    daß    die 
Brettchen,  mit  denen  das  Weben  vor  sich 
ging,   aus  Buchenholz  (bök)  waren.     Auch 
eine  Art  gemusterten  Leinenstoffes  ist  viel- 
leicht das  sogen.    N  a  m  t  u  c  h    (nämdükr, 
näm)  gewesen,  da  es  nur  als  zu  Frauen - 
kleidern  gebraucht  erwähnt  wird  (z.  B.  zu 
einem    Frauenrock),     zuweilen    auch    als 
Gegensatz  zu  Wollstoff  genannt  wird.  Aber 
im  übrigen  ist  es  nicht  leicht,  klar  zu  wer- 
den über  die  Beschaffenheit  des  Stoffes  oder 


die  Herkunft  seines  Namens  (vielleicht  von 
Namen  =  Namur?).  Zu  den  Leinenstoffen 
wird  man  am  ehesten  auch  das  Wachstuch 
(siridükr,  vgl.  fr.  toile  ciree)  rechnen  können, 
das  aber  selten  und  erst  spät  erwähnt  wird. 
§10.  Baumwollstoffe,  die  durch 
die  Araber  in  Europa  verbreitet  wurden, 
kamen  ziemlich  spät  nach  dem  Norden  und 
werden  deshalb  selten  in  der  altnordischen 
Literatur  erwähnt.  Genannt  werden  zwei 
Arten,  nämlich  füstan  (mlat.  fustanum,  ur- 
sprünglich stammend  von  Fostat  d.  i. 
Kairo);  dies  war  ein  dünnes  Zeug,  meist 
von  roter  Farbe,  aber  doch  zuweilen  weiß ; 
sowie  bükran  (mlat.  bucaranum,  von  Bochara 
stammend),  über  dessen  Beschaffenheit  wir 
nichts  wissen. 

§  11.  Seidenstoffe  werden  sehr 
häufig  und  in  mehreren  verschiedenen  Arten 
erwähnt.  Außer  gewöhnlicher  Seide 
(silki)  hatte  man  Purpur  (purpuri),  der 
ein  entweder  gestreifter  oder  gemusterter 
Seidenstoff  war  und  in  allen  möglichen 
Farben  vorkam,  aber  doch  hauptsächlich  rot 
und  weiß.  Das  Charakteristische  des  Stoffes 
muß  im  Gewebe  gelegen  haben,  aber  nicht, 
wie  der  Name  andeutet,  in  der  Farbe  oder  im 
Stoff.  Er  konnte  auch  goldgewirkt  sein.  Ein 
anderer  sehr  kostbarer  Seidenstoff  war  das 
Seidenpfellel  (silkipell),  das  teils 
schneeweißer,  teils  verschiedenfarbiger  Sei- 
densamt gewesen  zu  sein  scheint  (vgl.  §  8), 
mit  eingewebten,  oft  auch  goldgewirkten 
Mustern  und  Figuren,  oder  eine  Art  Gold- 
brokat. Eine  Abart  hiervon  war  der  Pur- 
pursamt (purpurapelt),  Seidensamt  ge- 
mustert wie  Purpur.  Außerordentlich  an- 
gesehen war  auch  der  B  a  1  d  i  k  i  n  (baldi- 
kinn,  baldrkinn,  baldrskinn),  ein  feiner  und 
leichter  Seidenstoff,  der  so  mit  Gold  ge- 
wirkt war,  daß  die  Kette  aus  Goldfäden  be- 
stand, während  der  Einschlag  aus  Silber - 
fäden  war,  außerdem  war  er  gemustert  mit 
eingewebten  Figuren.  Seinen  Namen  erhielt 
dieser  Stoff  von  seinem  ursprünglichen 
Herkunftsort  Bagdad,  das  von  den  Dichtern 
des  Abendlandes   Baldak  genannt  wurde. 

§  12.  Die  Aufklärungen,  die  uns  die  Lite- 
ratur über  die  vielen  prachtvollen  und  kost- 
baren Stoffe  gibt,  werden  vollauf  durch  ver- 
schiedene Grabfunde  aus  der  Wikingerzeit 
bestätigt,  indem  man  in  diesen,  sowohl  in 
Männer-  wie  in  Frauengräbern,  gemusterte 


64 


KLEIDUNG— KLOSTER 


oder  gestickte  Woll-  und  Seidenstoffe  ge- 
funden hat,  und  die  letzten  in  mehreren 
Fällen  mit  eingewebten  Mustern  in  Silber 
und  Gold  (vgl.  Art.  Tracht  §  26).  Auf 
einem  der  Wollstoffe  stellen  die  Muster  zu- 
sammengekettete Menschenhäupter  dar. 
Es  kann  kaum  ein  Zweifel  darüber  sein,  daß 
viele  dieser  prächtigen  Stoffe  heimische 
Arbeit  waren,  denn  neben  den  vielen  Be- 
schreibungen von  gemusterten  Decken  mit 
eingewebten  oder  gestickten  Ornamenten 
(mark)  oder  Bildern  (skript)  erhalten  wir 
häufig  Schilderungen  von  der  großen  Fer- 
tigkeit der  nordischen  Frauen  in  Kunst - 
weberei  und  Kunststickerei,  indem  sie  er- 
wähnt werden  als  sitzend  bei  einer  solchen 
Arbeit  (sitja  vifr  borda,  skrijd),  oder  damit 
beschäftigt,  Ornamente  oder  Bilder  einzu- 
weben (vefa,  böka,  hlaäa,  rekja,  slä  bor  frei), 
recht  oft  mit  Gold-  und  Silberfäden  (gull- 
böka,  vgl.  gullofinn,  gullskotinn,  gulhnerktr, 
silfrofinn,  merktr  vid  silfr),  oder  sie  auf 
Decken  zu  sticken  (sauma  ä,  byrda  ä,  lesa  ä, 
leggja  bor  da),  ebensooft  mit  Seide  (silki- 
saumadr),  Silber  {siljrlagdr)  oder  Gold  {gull- 
*  saumafrr,  gulllagdr,  leggja  gulli).  Man  kann 
aus  einigen  Stellen  sehen,  daß  diese  Kunst  - 
weberei,  jedesfalls  von  Borten  und  Decken 
von  geringer  Breite,  mit  Brettchen  (spjqld, 
hlafra  spjq.ldum)  ausgeführt  wurde,  auf  ähn- 
liche Weise,  wie  man  dies  noch  jetzt  auf 
Island  und  in  vielen  andern  Gegenden  über 
die  ganze  Welt  kennt,  von  den  ältesten 
Zeiten  bis  auf  unsere  Tage  (vgl.  M.  Leh- 
mann-FilheV.  Über  Brettchenweberei.  Ber- 
lin 1901).  Die  eingewebten  oder  gestickten 
Bilder  konnten  nach  den  Schilderungen  der 
Literatur  alles  mögliche  darstellen:  Vögel, 
Tiere,  Menschen,  Gebäude,  Schiffe,  Waffen, 
Spiele,  Kämpfe  usw.  Auf  einem  solchen 
Teppich  konnte  so  eine  ganze  Geschichte 
oder  Mythe  dargestellt  werden,  in  derselben 
Weise,  wie  wir  dies  noch  auf  der  berühmten 
Tapete  von  Bayeux  aus  dem  II,  Jahrh. 
sehen  können,  auf  der  die  Frau  Wilhelms 
des  Eroberers  die  Geschichte  von  ihres 
Mannes  Eroberung  von  England  hat  dar- 
stellen lassen.  Valtyr  Gudmundsson. 
Kleidung  s.  Tracht,  ferner  Kleiderfarbe, 
Kleiderstoffe  und  vgl.  systematisches 
Register. 

Kleinviehzucht.     §    1.    Während   Hund 
und  Katze  ihre  ganz  besondere  Stellung 


mehr  neben  wie  in  der  Wirtschaft  haben, 
steht  die  Kleinviehzucht  in  einem  gewissen 
Gegensatz  zu  der  Zucht  der  großen  wirt- 
schaftlichen Haustiere,  mit  denen  die 
bäuerliche  Existenz  der  Germanen  durchaus 
verwachsen  ist.  Gänse  und  Hühner  spielen 
ja  auch  für  die  Wirtschaft  eine  große 
Rolle;  sie  bleiben  aber  doch  zumeist  in 
den  Händen  der  kleinen  Leute,  wenn  sich 
nicht  einmal  eine  Fürstin  ihnen  besonders 
widmet,  während  die  Taubenpflege  wohl 
häufig  mehr  eine  Spielerei  als  wirtschaft- 
liche Zucht  ist. 

§  2.  Pfau  und  Schwan  nehmen  als 
Zuchtvögel  eine  so  eigentümliche  Stellung 
ein,  daß  wir  sie  kaum  zur  Klein - 
Viehzucht  rechnen  können.  Jetzt  stellt 
man  zur  Kleinviehzucht  allgemein  die  Ka- 
ninchenzucht. Sie  hat  aber  mit  dem  germ. 
Altertum  nichts  zu  tun,  weil  sie  wohl  erst 
mit  der  Renaissance  aufgekommen  ist. 

§  3.  Für  die  Anfänge  müssen  wir  für 
Gänse,  Hühner  und  Tauben  in  gleicher 
Weise  beachten,  daß  auch  diese  Zucht  nicht 
aus  wirtschaftlichen  Gründen  begonnen  hat, 
die  gelegentlich  sehr  zurücktreten.  Die 
Britannier  hielten  zur  Zeit  Cäsars 
(BG.  5,  12)  Gänse  und  Hühner,  aber  ,,gu- 
stare  fas  non  putant".  Die  Möglichkeit 
des  Genusses  war  ihnen  noch  nicht  aufge- 
gangen. Ed.  Hahn. 

Kloster.  A.  Bauten  und  An- 
lage. §  1 .  Lat.  claustrum,  conventus, 
monasterium,  monachium,  coenobium;  mau- 
erumschlossene Ordensniederlassung,1!  de- 
ren Mittelpunkt  die  Klosterkirche  bildet; 
dabei  die  Wohngebäude  für  die  Insassen, 
um  den  Kreuzgang  die  eigentliche  Klausur. 
Die  Abtwohnung  frühzeitig  (Altenmünster) 
ausgezeichnet.  —  Als  das  älteste  Kloster 
nördlich  der  Alpen  gilt  S.  Maurice  (d  Agaune) 
im  oberen  Rhonetal  (Ende  4.  Jahrh.). 

§  2.  Das  berühmteste  und  lehrreichste 
Bild  einer  frühen  Klosteranlage  gibt  der 
Bauriß  von  St.  Gallen  von  820, 
der  von  Rhabanus  Maurus  zu  Fulda 
herrühren  soll.  Es  enthält  in  der  Haupt- 
sache die  doppelchörige,  mit  2  freistehen- 
den Rundtürmen  westlich  und  einem 
Querschiff  östlich  versehene  Klosterkirche, 
südlich  davon  den  Kreuzgang,  umgeben  von 
Kapitelsaal,  Refektorium,  Dormitorium 
und  Vorratshaus;  weiterhin   eine   Sonder- 


KLOSTER 


65 


anläge  mit  Kapelle  für  Novizen  und  Obla- 
ten, sowie  für  Fremde  und  Kranke  mit 
zwei  Kreuzgängen;  Abtswohnung,  dann 
Badehäuser,  Keller  und  Küche,  Schulhaus, 
Haus  für  Gäste  und  Fremde,  Handwerker  - 
quartiere,  weitläufige  Ökonomiegebäude, 
Gärten  und  Kirchhof.  —  Von  Fontanella 
b.  Rouen  (6.  Jahrh.)  gibt  uns  die  Kloster- 
chronik für  das  Jahr  823  eine  anschauliche 
Beschreibung  des  eigentlichen  Kerns  der 
Anlage,   der  Klausur. 

§  3.  Vom  Kloster  Lorsch  (774)  ist  nur 
noch  die  Vorhalle  vor  dem  Atrium  vor- 
handen; in  den  Grundmauern  ist  dieses,  ein 
zweiseitiger,  zur  Kirche  ansteigender  Porti- 
kus, und  die  letztere  mit  zwei  Westtürmen 
zu  erkennen.  —  Die  im  Okzident  maß- 
gebenden Benediktinerklöster  strebten 
nach  dem  Ziel,  die  gesamte  erforderliche 
wirtschaftliche  Produktion  in  ihren  Räu- 
men zu  vereinigen  und  so  von  jedem  Ge- 
werbebetrieb unabhängig  zu  werden;  das 
Ideal  eines  solchen  war  das  von  St.  Riquier 
(Centula);  spätere  als  Benediktinerklöster 
aber  kommen  für  uns  hier  nicht  in  Betracht. 

Die  Klöster  als  wichtige  Anlagen  und 
Stützpunkte  waren  seit  dem  6.  Jahrh.  der 
Regel  nach  befestigt  (s.  auch  'Kreuz- 
gang'). 

Stephani   Wohnbau  II,   1 — 92.    Dort  auch 

die  Literatur.    Götzinger,  Reallexikon,  Leipzig 

1885,  504  ff.  A.  Haupt. 

B.  Verfassung.  §  4.  Die  Einrich- 
tung der  Klöster  {monasterium,  claiistrum: 
ahd.  niunistri,  wnord.  munktif,  klaustr, 
onord.  Master)  ist  über  die  ganze  germanische 
Welt  verbreitet.  In  Gallien  findet  sie 
sich  schon  vor  der  fränkischen  Eroberung 
ziemlich  ausgebreitet  und  dehnt  sich  nach 
der  Eroberung  in  Zusammenhang  mit  der 
Christianisierung  über  das  ganze  Reich  aus, 
so  daß  am  Ende  der  Karolingerzeit  unge- 
fähr 200  Männerklöster  und  etwa  80 
Frauenklöster  vorhanden  sind.  Deren  Ent- 
stehung war  mit  reicher  Kulturarbeit  in 
wirtschaftlicher  Beziehung  verbunden.  In 
Norwegen  beginnt  die  Klostergründung  erst 
nach  Ausbildung  der  Orden  im  12.  Jahrh. 
durch  die  Benediktiner,  die  Schwarzmönche 
(svartmunkar).  Ihnen  folgen  bald  die 
grauen  Mönche  (grämunkar),  Zisterzienser, 
die  Augustiner  (kanükar)  und  die  Prä- 
monstratenser.     In  Island  fanden  dagegen 

Hoop  s  ,  Reallexikon.     III. 


nur  die  zwei  erstgenannten  Eingang,  wäh- 
rend Schweden  von  der  ersten  Hälfte  des 
12.  bis  in  das  13.  Jahrh.  den  Zisterziensern 
überlassen  blieb.  Dänemarks  Klosterleben 
nahm  besonderen  Aufschwung  im  Zeitalter 
der  Valdemare,  nachdem  Knut  den  Grund 
gelegt  hatte.  Es  finden  sich  dort  zuerst 
Zisterzienser,  später  auch  Franziskaner, 
Dominikaner  und  Benediktiner.  Von  be- 
sonderer Bedeutung  waren  die  mit  der 
Gründung  von  Canterbury  (Anf.  7.  Jahrh.) 
einsetzenden  Klöster  in  England,  wo  von 
ihnen  die  gesamte  Missionstätigkeit  be- 
trieben wurde. 

§  5.  Die  einzelnen  Klöster  waren  Ver- 
einigungen von  Männern  oder  Frauen,  selte- 
ner beiden  zusammen,  die  zunächst  den 
mehr  negativen  Zweck  eines  Abschlusses 
von  der  Welt,  eines  asketischen,  Arbeit  und 
Betrachtung  gewidmeten  Lebens  verfolgten. 
Dabei  blieben  die  eintretenden  Mönche  (wo- 
nachus:  wnord.  munkr,  aschw.  munker,  adän. 
munk,  ags.  munuc,  ahd.  munih)  oder  Non- 
nen (nonna:  ahd.  nunna)  in  älterer  Zeit 
im  weltlichen  Stande,  und  eine  Haus- 
ordnung führte  zwar  ein  gleichheitliches, 
gemeinschaftliches  Leben  und  Unterord- 
nung unter  den  vorstehenden  Abt  (abbas: 
ostnord.  abbat,  westnord.  abbati,  ags.  abbud, 
ahd.  abbat)  oder  die  Äbtissin  (abbatissa)  her- 
bei, nicht  aber  eine  Zusammenfassung  mehre- 
rer Klöster  zu  einer  größeren  Einheit.  Erst 
im  Lauf  der  fränkischen  Periode  traten 
hier  Änderungen  ein.  Zunächst  entstand, 
abgesehen  von  dem  Mutterkloster  Lux- 
enil,  eine  Reihe  von  Klöstern  nach  der 
Regel  des  Iroschotten  Columba  (f  615). 
Schon  Mitte  des  8.  Jahrhs.  aber  hatten 
fast  alle  Klöster  die  Regel  (regula,  wnord. 
munkalög)  des  hl.  Benedikt  von  Nursia 
(t  nach  542)  angenommen,  deren  Geltung 
durch  dieKlosterreform  Ludwigs  d.Frommen 
und  die  Wirksamkeit  Benedikt  vonAnianes 
(f  821)  befestigt  wurde.  Sie  forderte 
von  dem  einzelnen  Klosterinsassen  die 
Gelübde  (projessiones)  der  Armut  und 
Keuschheit  [conversio  morum),  des  Ge- 
horsams (oboedientia)  und  des  ständigen 
Bleibens  im  Kloster  (stabilitas  loci),  damit 
zusammenhängend  den  Zölibat  und  den 
Verzicht  auf  alles  Sondereigentum.  Wurde 
hierdurch  eine  innere  Vereinheitlichung 
herbeigeführt,    so    zeigt    sich   eine  äußere        / 


66 


KLOSTER 


in  den  eine  Reihe  (von  Klöstern  um- 
fassenden Verbrüderungen  {confraternitates). 
Auch  die  Verbindungen  der  kluniazenischen 
Klöster  (u.  Jahrh.)  unter  einem  Haupt- 
kloster und  dessen  Vorsteher  als  Erzabt 
sind  zu  erwähnen.  Endlich  werden  nun- 
mehr Kleriker  mit  kirchlichem  Ordo  in 
das  Kloster  aufgenommen,  die  zwar 
allen  übrigen  Fratres  gleichstanden,  aber 
doch  kirchliche  Funktionen  ausüben  konn- 
ten. 

§  6.  In  die  Kirchenverfassung  waren  die 
Klöster  nicht  eingefügt,  widerstreiten  ihr 
sogar,  wenn  der  Abt  dem  iro -schottischen 
Brauche  entsprechend  bischöfliche  Funk- 
tionen ausübte.  Aber* mit  Ausnahme  der 
unmittelbar  dem  Papst  unterstellten,  exem- 
ten  Klöster  (so  z.  B.  seit  751  Fulda), 
unterstanden  gemäß  der  nachgiebigeren 
Regula  Benedicti  doch  alle  Klöster  der 
potestas  jurisdictionis  und  Disziplinar- 
gewalt des  Bischofs,  der  wie  das  Kloster 
selbst,  so  auch  den  von  den  Kloster- 
leuten gewählten  Abt  oder  die  Äbtissin  zu 
weihen  hatte,  und  die  Pflichten  der  Mönche 
und  Nonnen  waren  zu  kirchlichen  gewor- 
den, der  kirchlichen  Disziplinargewalt  unter - 
stellt.  Zahlreiche  Privilegien  beschränk- 
ten allerdings  die  Rechte  der  Bischöfe, 
nicht  minder  die  Rechte  des  Eigentümers, 
wenn  das  Kloster  ein  Eigenkloster  war. 
Andererseits  konnte  in  diesem  Falle  ein 
herrschaftliches  Band  zwischen  dem 
Klostervorsteher  und  den  Insassen  ge- 
knüpft sein. 

H  a  u  c  k  Kirchengcschichte  13  240  ff.  26 1  ff.; 
113  577fr.;  III3  343fr.  Werminghoff  VG. 
d.  d.  Kirche  im  MA*  25fr.,  168  ff.,  180  ff. 
Stutz  Kirchenrecht  288,  303.  Loening 
Gesch.  d.  d.  KR.  II  374fr.,  637fr.  Fastlinger 
Die  wirtschaftliche  Bedeutung  der  bayerischen 
Klöster.  Voigt  Die  königlichen  Eigenklöster 
im  Langobardenreich.  Schäfer  Die  Kano- 
nissenstifter  im  deutschen  Mittelalter.  K  e  m  b  1  e 
The  Saxons  in  England  II1  448fr.  Stubbs 
Constitutional  history  I6  242  ff.  Hunt  History 
of  the  English  Church  (Register  s.  v.  monasticini). 
Daugard  Om  de  danske  klostre  i  Middel- 
alderen.  Matzen  Eorelcesninger  Offentlig  Ret  I 
46  f.  0 1  r  i  k  Konge  og  Prcestestand  I  1 5 1  ff. 
Jorgensen  Eorelcesninger  269 f.  Reuter- 
dahl  Svenska  kyrhans  historia  II,  1  187fr. 
Hildebrand  Sveriges  Medeltid  III  923fr. 
Silf  verstolpe  in  Svensk  Hist.  Tidskr. 
1902,     1  ff.      Höjer     Vadstetia     k  lost  er s     och 


brigittiner  ordens  historia.  Maurer  Vor- 
lesungen II  339fr.  Taranger  Den  angel- 
saksiske  Kirkes  Indflydelse  paa  den  norske. 
Weitere  Literatur  insbes.  bei  Stutz  und 
Werminghoff.  v.  Schwerin. 

C.  Nordische  Verhältnisse. 
§  8.  Klöster  kommen  in  den  nordgerm. 
Ländern  zuerst  in  Dänemark  vor,  und 
zwar  teils  Augustiner-,  teils  Benediktinerkl. 
Bei  der  Kirche  zu  Slangerup  (Seeland) 
wird  schon  vor  dem  Ablauf  des  11.  Jahrh. 
ein  Nonnenkloster  erwähnt.  Das  bedeu- 
tendste Kloster  an  der  Jahrhundertwende 
war  das  St.  Knuds-Kl.  in  Odense  (Fünen), 
das  auch  als  das  älteste  des  Landes  bezeich- 
net wird.  Das  Augustinerkl.  zu  Westerwig 
gehört  wahrscheinlich  dem  Anfang  des  12. 
Jahrh.  an.  In  der  Erzbischofsstadt  Lund  (in 
dem  damals  dänischen  Schonen)  entstehen 
um  1100  das  Liebfrauen-  und  das  St. 
Peterski.,  samt  dem  Allerheiligenkl.  den 
reformierten  Benediktinern  des  Klunia- 
zenserordens  gehörend.  Bei  der  Kirche  zu 
Dalby  in  Schonen  hören  wir  gleichzeitig 
von  der  Gründung  eines  Augustinerkon- 
vents. Auch  in  Schleswig  wird  ein  Klunia- 
zenserkl.  an  der  Michaelskirche  genannt. 
In  den  ersten  30  Jahren  des  12.  Jahrh. 
erhielten  alle  dänischen  Bistümer  wenig- 
stens ein  Zisterzienserkloster.  Von  König 
Waldemar  I.  wurde  1158  das  Zisterzienser- 
kloster zu  Visskjöl  am  Limfjord  gestiftet, 
und  1 1 6 1  entstand  das  Zisterzienserkl.  inSorö 
(Seeland).  Endlich  entstand  ein  ähnliches 
1 161  in  Tvis  bei  Holstebro.  Auch  in  Aarhus 
(Öm)  und  Ringsted  werden  unter  diesem 
König  Klöster  erwähnt.  So  Holme,  Zister- 
zienserkl. auf  Fünen  1176  und  Lögum  bei 
Ribe  1173.  Bischof  Eskild  von  Roskilde, 
ein  Freund  und  Bewunderer  Bernhards  von 
Clairvaux,  legte  wahrscheinlich  den  Grund- 
stein zu  dem  Konvent  zu  Eskildsö  im  Ise- 
fjord,  das  später  nach  Ebelholt  am  Arresö 
verlegt  wurde.  Auch  die  Benediktinerabtei 
St.  Peder  in  Nestved  hat  Eskild  viel  zu 
verdanken,  und  Mönche  von  Clairvaux 
bauten  die  beiden  ersten  Zisterzienserkl.: 
Herrevad  in  Schonen,  dessen  Bau  11 44 
anfing,  und  Esrom  auf  Seeland  (c.  1150), 
wo  früher  ein  kleines  Benediktinerkl.  stand. 
Gleichzeitig  erhielten  die  Prämonstratenser, 
die  früher  in  dem  Kl.  Börglum  gewohnt 
hatten,    zwei    neue    Klöster    in    Schonen: 


KLOSTER 


67 


Tommerup  (n 55)  undÖvits.  Von  Börglum 
aus  wurde  auch  das  Nonnenkl.  zu  Vreilev 
gegründet.  Von  Tommerup  aus  wurde 
wieder  das  jüngere  Kloster  zu  Vae  gegrün- 
det, das  später  nach  Baekkeskov  verlegt 
wurde.  Die  Johanniter,  die  früher  in  mehre- 
ren Städten  ihre  Hospitäler  angelegt  hatten, 
erhielten  kurz  vor  dem  Tode  Eskilds  das 
merkwürdigste  Hospiz  in  Dänemark:  das 
Andvordskov-Kl.  (1176).  Ähnliche  „St. 
Hans"-(Johannis-)Hospitäler  finden  wir 
in  Ribc,  Horsens  und  an  m.  0.  Das  Kar- 
täuserkl.  in  Assarbo  (c.  1163)  ging  bald 
zugrunde.  Der  Orden  des  heil.  Antonius 
hatte  ein  Kloster  zu  Presto.  Von  den  Ge- 
bäuden der  dänischen  Kl.  sind  nur  noch 
unbedeutende  Spuren  vorhanden. 

§9.  In  Schweden  scheinen  die 
ältesten  Klosteranlagen  erst  nach  HOO 
anzufangen.  Mit  einer  einzigen  Ausnahme, 
dem  Kl.  zu  Wadstena,  das  übrigens  einer 
späteren  Zeit  angehört,  sind  alle  Kl.  in 
Schweden  verschwunden.  Dagegen  sind 
mehrere  Klosterkirchen  erhalten,  unter 
denen  jedoch  nur  die  Klosterkirche  zu 
Warnhem  in  Westergötland  um  1200  an- 
gelegt ist.  (Die  übrigen,  wie  Alvastra  in 
Östergötland,  Sko  am  Mälarsee  und  die 
beiden  mit  Königsgräbern  ausgestatte- 
ten: Wreta  in  Östergötland  und  am  Rid- 
darholmen  zu  Stockholm,  letztere  den 
Franziskanern  gehörend,  fallen  nach  1200.) 
Das  schwedische  Klosterwesen  stand  von 
Anfang  an  unter  dem  Einflüsse  Frank- 
reichs. Die  ebengenannte  Klosterkirche 
von  Warnhem  hat  deutlich  ihr  Vorbild  in 
der  Mutterkirche  zu  Clairvaux,  und  die 
ersten  Mönche  in  Schweden  kamen  direkt 
aus  Frankreich. 

§  10.  In  Norwegen  finden  wir  die 
bedeutendsten  Reste  von  Klostergebäuden. 
Hier,  wie  anderswo,  bauten,  wie  man  aus 
den  Ruinen  ersehen  kann,  die  Benediktiner 
ihre  mit  hohen  Türmen  versehenen  Kl. 
an  aussichtreichen  Punkten,  während  die 
Zisterzienser  ihre  anspruchslosen  Anlagen 
in  waldreichen  Tälern  oder  auf  Inseln  ver- 
bargen; die  Bettelmönche  hingegen  gründe- 
ten später  ihre  Kl.  in  Städten.  Wenn  auch 
schon  im  11.  Jahrh.  von  „Mönchen"  in 
Norw.  gesprochen  wird  und  vielleicht  wirk- 
lich schon  1023  ein  Benediktinerkloster  zu 
Nidarholm   bei  Drontheim   (Munkholmen) 


gestiftet  worden  war,  das  aber  schon  nach 
kurzer  Zeit  zugrunde  ging,  so  fängt  doch 
das  Klsoterwesen  in  Norwegen  erst  mit 
dem  c.  1105  auf  derselben  Insel  von  Sigurd 
Ullstreng  angelegten  St.  Laurentiuskl.  an. 
Um  1108  errichtete  König  Eystein  Mag- 
nussön  das  Michaelskloster  Munkalif  zu 
Bergen,  und  zwischen  den  Heiligtümern  zu 
Selje  entstand  ein  St.  Albanuskl.,  daß  un- 
gefähr gleichzeitig  gestiftet  sein  muß.  Um 
11 10 — 20  entstehen  die  beiden  Nonnenkl. 
Nunnusetr  S.  Mariae  in  Oslo  und  das 
Nonnenkl.  zu  Gimsey  bei  Skien.  Etwas 
jünger,  doch  wahrscheinlich  älter  als  1146 
(gewiß  älter  als  1157),  war  das  Nonnenkl. 
zu  Bakke  bei  Drontheim.  Alle  diese  Kl. 
waren  Benediktinerklöster. 

Seit  1146  lösen  die  Zisterzienser  (refor- 
mierte Benediktiner)  ihre  älteren  Ordens- 
brüder ab,  und  es  entstehen  die  vier  Zister- 
zienserklöster: Mariakl.  zu  Lyse  (Lyse- 
kloster),  „in  valle  lucida"  (=  Clairvaux) 
von  dem  Kl.  Fountains  bei  York  aus  1 146 
gegründet,  St.  Edmunds-  und  S.  Mariakl. 
auf  dem  Höfudey  bei  Oslo,  von  dem  Kl. 
Kirkstead  bei  Lincoln  1 147  gegründet. 
Nunnusetr  bei  Bergen  c.  1150,  von  Bern- 
hardinerinnen bewohnt,  und  das  Marienkl. 
auf  der  Insel  Tautra  im  Drontheimsfjord, 
1207  gegründet.  Außerdem  kommen  im  12. 
Jahrh.  vor:  vier  Augustinerkl.  (Jons-Kl. 
bei  Bergen,  Kl.  des  heil.  Geistes  auf 
Halsnö,  von  Erling  Skakke  um  1164  ge- 
gründet, Elgesetr  bei  Drontheim  von  1 177 
und  Utstein-Kl.  bei  Stavanger,  wahr- 
scheinlich erst  nach  der  Mitte  des  folg. 
Jahrh.  gegründet),  ein  Prämonstratenserkl., 
St.  Olaf  geweiht,  bei  Tunsberg,  ein  Johan- 
niterkl.  mit  Hospital  zu  Verne  in  Smaa- 
lehnene.  Unbekannt  ist  der  Orden,  dem 
das  Kl.  Gran  auf  Hadeland  und  das  von 
Herzog  Skule  um  1226  gestiftete  Reinski. 
gehörten.  In  dem  jetzt  schwedischen 
Bohuslän  lagen  die  Kl.  von  Dragsmark 
und  Castelle.  Nach  1230  drangen  die 
Bettelmönche  in  Norw.  ein  und  gründeten 
die  Olafski.  derMinoriten  und  Dominikaner 
zu  Drontheim,  Bergen  und  Oslo  (je  ein 
Minor-  und  ein  Domin. -Kl.),  Stavanger 
(Min.),  Tunsberg  (Min.)  und  Hamar  (Dom.). 
Die  Bettelmönche,  deren  Kl.  alle  St.  Olaf 
geweiht  waren,  führten  den  Backsteinbau 
in  Norw.  ein.     Interessante  Klosterruinen 


68 


KNICK— KNOCHENMARK 


findet  man  bei  Rein,  Tautra,  Selje,  Lyse, 
Halsnö,  Utstein,  Hovedöen  (Höfudey)  und 
Castelle.  Auf  der  Insel  Enhallow  (Eyin 
helga,  Orkney)  sieht  man  Ruinen  einer 
Klosteranlage,  den  übrigen  norw.  ent- 
sprechend (vor  1175).  Alle  liegen  sie,  wie 
gewöhnlich,  um  einen  Klosterhof  oder  einen 
Kreuzgang,  nördlich  die  Kirche,  östlich 
Konventstube  und  Sprechstube,  südlich 
Schlafsaal  (?),  Küche,  Kalefaktorium 
(Brauhaus)  und  Refektorium,  westlich  ent- 
weder Hospiz  oder  Wohnung  des  Abtes  — 
wenn  die  Westseite  nicht  unbebaut  und 
nur  durch  eine  Mauer  geschlossen  war 
(Lyse,  Utstein).  In  keinem  norw.  Kloster 
ist  eine  Spur  von  Zellen  gefunden  worden; 
der  vermutliche  Schlafsaal,  das  Dormi- 
torium,  deutet  auch  darauf  hin,  daß  die 
Mönche  keine  Einzelzellen  gehabt  haben. 
Doch  ist  es  möglich,  daß  die  Zellen  in  einem 
aus  Holz  gebauten  oberen  Stockwerk  ihren 
Platz  gefunden  haben,  worauf  auch  der 
Umstand  deutet,  daß  in  vielen  Klöstern 
nach  Bränden  große  Aschenhaufen  ge- 
funden worden  sind,  die  von  einem  solchen 
Holzstockwerk  herrühren  können. 

Die  Klostergeschichten  von  Chr.  Lange 
(Norwegen),  Rhyzelius  (Schweden)  und 
Daugaard  (Dänemark) ;  für  Dänemark  auch 
Julius  Lange   Udvalgtc  Skrifter. 

L.  Dietrichson. 
Knick.  Besonders  in  Schleswig-Holstein 
allgemeiner  Ausdruck  für  die  dünnen  Steil- 
wälle, die  die  Weiden  begrenzen.  Dieselbe 
Form,  aber  gewöhnlich  „Wall11  genannt,  ist 
auch  sonst  in  NW. -Deutschland  gebräuch- 
lich. Auch  für  Landwehren  (s.  d.)  angewandt, 
wie  „Schaumburger  Knick"  zwischen  Bar- 
singhausen und  Nenndorf  a.  Deister.  Alles 
das  hier  zu  erwähnen,  weil  sehr  häufig  für 
frühgeschichtlich  gehalten:  KnokesCaecina- 
Lager  b.  Mehrholz  (b.  Diepholz)  und  sein 
Varuslager  b.  Iburg  sind  nichts  als  solche 
Knicks  um  Bauernhöfe  oder  Felder.  Der 
„Schaumburger  Knick"  ist  nicht,  wie  viel- 
fach angenommen,  eine  vorgeschichtliche 
Marke  —  wenn  er  auch  tatsächlich  eine 
Dialektgrenze zB.  zwischen  mi  undmek  (für 
'mich')  bezeichnet  — ,  sondern  die  mittel- 
alterl.  Grenze  der  Grafschaft  Schaumburg. 

Schuchhardt. 

Knochenbrüche,  waren   an   Rumpf  und 

Gliedern    in    der    rauhen    Frühzeit    keine 


Seltenheit,  und  wir  finden  ihre  Spuren  auch 
nicht  selten  an  den  Knochen  der  Früh- 
gräber;  wir  können  aber  auch  bis  zu  ge- 
wissem Grade  an  ihnen  die  Geschicklich- 
keit im  Einrichten  und  in  der  richtigen 
Stellung  während  des  Heilungsverlaufes 
selbst  kontrollieren,  die  nach  dem  ein- 
stimmigen Urteil  der  Untersucher  nicht 
gerade  schlecht  gewesen  ist,  wenn  wir  auch 
nicht  völlig  dem  Urteil  eines  Autors  zu- 
stimmen können,  der  sie  in  der  Frühzeit 
(5. — 9.  Jahrh.)  größer  findet  als  in  der 
2.  Hälfte  des  MA.s;  zu  einem  solchen  Urteil 
ist  das  Material  doch  noch  zu  gering. 
Zweifellos  kennt  man  die  Schienen-  (ahd. 
spelkur)  Verbände.  Nach  H  ö  f  1  e  r  wur- 
den die  Knochenverletzungen  mit  den  bieg- 
samen und  doch  festen  Zweigen  der  Zeigcl- 
oder  Zelgenrute  (Kornelkirsche,  Cornus 
sanguinea  L.)  auf  einem  Polster  von  Baum- 
moos  mit  Ulmenbast  als  Bandmaterial  ge- 
schient, auch  die  Beinwellwurzel  (Symphy- 
tum  officinale)  und  das  Laub  des  Attichs 
(Sambucus  ebulns;  ags.  wealwyrt)  zer- 
quetscht zur  besseren  Heilung  direkt  auf  die 
Bruchstelle  (unter  dem  gleichzeitig  angeleg- 
ten Stützverbande)  appliziert;  'overlay  with 
elm-rind,  apply  a  splint'  heißt  es  in  Bald's 
Leech  Book  (900 — 950)  I  25,  2  Cockayne, 
Leechd.  II  67.  Auch  das  Wiederbrechen 
eines  schief  geheilten  Bruches,  das  die 
Salernitaner  Chirurgie  der  „Quatuor  Ma- 
gistri"  empfahl,  ward  schon  im  Jahre  1221 
im  hohen  Norden  geübt,  war  also  bestimmt 
schon  längere  Zeit  vorher  bei  der  südlichen 
Germanen  bekannt  gewesen.  (Vgl.  die 
anschauliche  Abbildung  des  rohen  Ver- 
fahrens in  Brunschwigs  Chirurgie  von  1497 
Bl.  98.)  Doch  hielt  man  in  der  german. 
Volksmedizin  nebenher  recht  viel  von  sym- 
pathetischen Mitteln  und  Besprechungen, 
die  in  allen  Rezeptbüchern  vorkommen, 
zB.  das  Umbinden  eines  ganz  in  den 
Federn  zerstoßenen  Hahnes  und  Ähnliches. 
(Vgl.  Heilaberglaube,  Segensprüche.) 

Höfler  Handbuch  d.  Gesch.  d.  Med.  I  473. 
G r ö n  Anord.  Heilkunde  46 — 54.  Payne  Engl. 
Med.  in  Anglo  Saxon  Um  es  83  fr.  K.  Jager 
Beiträge  z.  frühzeiil.  Chirurgie;  Wiesbaden 
1908.  Sudhoff. 

Knochenmark.  Anord.  mergr,  ags.  mearg, 
as.  marg,  ahd.  marag,  marg,  seit  Urzeiten 
beliebtes  Nahrungsmittel.     Bereits  in  den 


KOBANAOI— KOAArKOPON 


69 


Siedelungsresten  der  älteren  Steinzeit  wer- 
den aufgeschlagene  Knochen  häufig  ge- 
funden. „Der  Mensch  hatte  es  offenbar  in 
erster  Linie  auf  das  Knochenmark  abge- 
sehen, da  man  die  Röhrenknochen  zB.  vom 
Bison  fast  durchweg  aufgeschlagen  findet, 
an  bestimmten  Stelle  gegen  das  Gelenkcnde 
zu  und  mit  ganz  charakteristischen  Schlag- 
rändern" (H.  Klaatsch  über  Taubach,  s. 
L.  Reinhardt  Der  Menseh  zur  Eiszeit  in 
Europa  2.  Aufl.  S.  136). 

Aus  der  Zeit  der  Muschelhaufen  berichtet 
S.  Müller  Nord.  Altertumsk.  I  S.  10 : 
„Ferner  verwendete  man  das  Feuer  zum 
Erwärmen  von  Tierknochen,  die  man,  um 
zu  dem  Mark  zu  gelangen,  spaltete,  und 
dies  geschah  so  allgemein,  daß  in  der  Regel, 
wie  Steenstrup  nachgewiesen  hat,  kein  un- 
beschädigter Markknochen,  sei  er  groß  oder 
klein,  vorgefunden  wird." 

Ganz  ähnlich  lagen  die  Verhältnisse  in 
den  Schweizer  Pfahlbauten  (Kellers  III. 
Pfahlbautenbericht  S.  VII,  Anm.  1). 

In  England  hackte  man  Mark  mit  Fleisch 
zusammen,  isicia,  mearhgehcet:  W  r  i  g  h  t , 
W.  I  127,  25  (Heyne  Hausaltert.  II, 
S.    293.)  Fuhse. 

Koßavooi,  ein  Volk  bei  Ptolemaeus  II 
11,7  nördlich  von  den  2a£o>vo;  und  östlich 
von  den  — aßaXiyyiot.  Da  vieles  bei  Ptol. 
nicht  an  rechter  Stelle  steht,  sind  vielleicht 
auch  sie  aus  Südnachbarn  Nordnachbarn 
der  Sachsen  geworden  und  nichts  als  ver- 
stümmelte Langobarden,  die  bei  Ptol.  am 
richtigen  Orte  Aaxxoßapooi  (var.  Aoqfyo- 
ßa'pSoi),  bei  Strabo  AayxoctapYoi  heißen. 
Es  wäre  sogar  möglich,  daß  die  Reihe 
1V(ooMovsc,  l'aßaXqyioi,  KoßavSoi,  die  für 
die  schmälste  Stelle  der  Halbinsel  offenbar 
zu  viel  Namen  enthält  und  auch  befremdet 
wegen  der  Namen,  die  wir  in  ihr  vermissen, 
ganz  in  den  Osten  der  Sachsen  zu  stellen 
und  im  Zusammenhang  damit  aus  ihrer 
ost-westlichen  in  eine  nord-südliche  Rich- 
tung zu  bringen  ist.  Sie  träte  dann  an  einen 
Platz,  auf  dem  ohnedies  die  dort  einge- 
tragenen Namen  (IWcovoapoi,  Oui'pouvoi) 
zu  tilgen  sind.  Bei  solcher  Umstellung 
kämen  die  Namen  Koßavooi  und  Aaxxoßapooi 
in  unmittelbare  Nachbarschaft.  Möller 
AfdA.  22,   154  erwägt  Ka6oBAPA0I. 

R.  Much. 

Köcher.     §  1.    Behälter  für  Pfeile,  gewiß 


annähernd  ebenso  alt  als  der  Gebrauch  von 
Bogen  und  Pfeil  selbst,  sind  in  germani- 
schen Funden  äußerst  selten,  da  man  sie 
wohl  immer  aus  vergänglichem  Material 
(Holz,  Flechtwerk  oder  Leder)  herstellte.  — 
Die  Form  wird  im  allgemeinen  die  durch 
den  Zweck  gegebene  sein :  eine  zylindrische 
Röhre,  die  auf  einer  Seite  verschlossen  ist, 
wie  sie  in  einem  mit  Schnitzereien  ver- 
zierten Exemplar  aus  Holz  aus  dem  Nydam- 
moore  erhalten  ist  (Länge  38  cm).  Dorther 
stammen  auch  die  Bronzebeschläge  eines 
zweiten  (Engelhardt  Nydam  Mosefund  XIII 

63,  64). 

§  2.  Germanische  Köcher  dieser  Form 
aus  der  Kaiserzeit  sind  vielfach  dargestellt 
auf  römischen  Monumenten.  So  auf  der 
gemma  augustea  (Furtwängler,  Antike 
Gemmen  I  Tafel  56)  und  der  gemma  caesa- 
rea (ibid.  Tafel  60),  auf  den  sogen.  Trophäen 
des  Marius  auf  dem  Kapitol  (Rodacanichi, 
le  Capitole  S.  143),  auf  der  Scheide  von 
Vindonissa  (Dictionnaire  des  antiquites, 
Artik.  manica)  und  auf  dem  Sockelstücke 
des  Grabmals  von  Neumagen  (Hettner 
Rhein.  Museum  36,  458  Nr.  45).  Einen 
germ.  Köcher  aus  etwas  späterer  Zeit  mit 
Pfeilen  gefüllt  zeigt  das  Halberstädter 
Diptychon  (W.  Meyer  Abh.  der  Bayr.  Aka- 
demie XV  1879  S.  63  ff.). 

§  3.  Der  Köcher  wird  im  Frühmittelalter 
wie  Pfeil  und  Bogen  von  geringen  und  vor- 
nehmen Kriegern  getragen.  So  auch  noch 
in  karolingischer  Zeit.  In  dem  Aufgebots - 
brief  an  Abt  Fulrad  schreibt  Karl  d.  Gr. 
vor:  ,,uniusquc  cabellarius  habeat  scutum 
et  lanceam,  spatam  et  semispatham,  ar- 
cum  et  pharetras  cum  sagittis".  Ebenso  für 
den  gemeinen  Mann  im  capitulare  de  villis 
cap.  64:  ,, scutum  et  lanceam,  cueurrum  et 
arcum  habeant".  —  Ein  Köcher  dieser  Zeit: 
zylinderförmig,  unten  abgerundet,  mit 
einem  Deckel,-  ist  im  Psalterium  aureum 
dargestellt  (Rahn,  Das  Ps.  a.  von  St.  Gallen 
1878  Tafel  15).  Max  Eben. 

Kot'voxvov,  'Stadt'  in  der  Germ,  magna 
des  Ptolemaeus,  nahe  der  Ostsee.  Nach 
ZfdA.  41,  30  f.  vielleicht  entstellt  aus 
Kot'Xixvov  KVjXixvov,  d.  i.  gall.  keliknon,  got. 
kelikn  'Turm,  Obergeschoß'.  r.  Much. 

KoXa'fxopov,  'Stadt'  in  der  Germ, 
magna  des  Ptol.  unter  dem  Westende  des 
'As/.ißoupyiov  opoc.    Der  Name  schließt  sich 


70 


KÖLN— KÖNIG 


an   mehrere    keltische   und    ligurische  an: 
s.  ZfdA.  41,   133.  R.  Much. 

Köln,  S.  Pantaleonskirche. Von 
dem  Bau  des  10.  Jahrhs.  ist  noch  die  west- 
liche zweigeschossige  Vorhalle  vorhanden, 
der  Peterskirche  zu  Werden  a.  d.  Ruhr  nahe 
verwandt.  Ein  hoher  Mittelraum,  zu  dessen 
Seiten  sich  Seitenräume  in  je  2  Arkaden 
übereinander  öffnen  und  die  kapellenartig 
erscheinen,  da  sie  flache  Apsiden  in  der 
Ostwand  besitzen.  Die  Vorhalle  zwischen 
zwei  unten  viereckigen,  oben  polygonen 
Treppentürmen.  Die  Architektur  zeigt 
noch  karolingische  Formen  bei  vielfacher 
Verwendung  von  Backstein  und  farbigen 
Tonplättchen.  A.  Haupt. 

Kommissionsgeschäft.  Anvertrauen  (com- 
mittere,  commendare,  nd.  senden  unde  be- 
velen)  von  Gut  (mnd.  sendeve)  oder  Geld 
zum  Warenumsatz  (mnd.  to  biweren,  to 
koypenscapen),  zumal  einem  Reisenden 
(tractator,  portator)  oder  einem  sprachkundi- 
gen Mäkler,  ist  uralte  Gewohnheit.  Der 
Kommittierte  tritt  gewöhnlich  in  eigenem 
Namen  auf.  Er  bezieht,  soweit  er  nicht  aus 
Gefälligkeit  handelt,  entweder  Lohn  oder 
Gewinnanteil,  letzterenfalls  wird  das  Ge- 
schäft von  der  Gesellschaft  kaum  geschieden 
(hjäfelag,  commenda),  doch  besteht  auch 
dann  kein  Gesellschaftsfonds  und  das 
Kommissionsgut  gehört  dem  Kommit- 
tenten. 

Das  Kommissionsgeschäft  wurde  vielfach 
zur  Umgehung  der  Beschränkungen  des 
Gästerechts  benutzt. 

Vgl.  Lehmann  HR?  339,  822,  Rehme  in 
Ehrenbergs  Hdb.  I  163fr.,   173  ff.,  Schmi  dt- 
Rimpler    Gesch.    des    Kommissionsgeschäfts  in 
Deutschland  I,    1 9 1 5,  sowie  unter  'Handels- 
gesellschaften'. K.  Lehmann. 
Kompaß.      Die   polweisende    Kraft    des 
Magneten  war  im  germanischen  Altertum 
unbekannt.    Der  Schiffer  mußte  sich  daher 
auf  Fahrten  über  die  offene  See,  zB.  nach 
Island,   mit  anderen   Orientierungsmitteln 
behelfen  (s.  Schiffsführung).  Vom  Ende  des 
12.  Jahrhs.  stammen  die  ersten  Zeugnisse 
für  die  Kenntnis  der  nordweisenden  Ma- 
gnetnadel in  West-  und  Mitteleuropa.    Die 
erste   skandinavische   Nachricht   über   die 
Nadel  wie  zugleich  über  ihren  Gebrauch 
als  Schiffskompaß  liegt  in  einer  Notiz  der 
Hauksbök-Rezension     der    Lan(Jnämabök 


vor,  wo  bei  der  Erzählung  von  der  Fahrt 
des  Island -Entdeckers  Flöki  Vilger9arson 
bemerkt  wird,  er  habe  sich  der  auffliegen- 
den Raben  als  Landweiser  bedienen  müs- 
sen, denn  ,,zu  dieser  Zeit  hatte  noch  nie- 
mand unter  den  seefahrenden  Männern  in 
nordischen  Landen  den  lei&ar  stein  (Ma- 
gneten)". Diese  Notiz  stammt  wahr- 
scheinlich von  dem  ersten  Bearbeiter  der 
Landnäma  Styrmer  (ca.  1235 — 1245),  mög- 
licherweise aber  auch  erst  von  Haukr  Er- 
lendsson  (ca.  1330).  Aus  der  falschen  An- 
nahme, als  Verfasser  der  Landnäma  sei 
Ari  zu  betrachten,  ist  die  irrige  Be- 
hauptung entsprungen,  der  Kompaß  sei 
schon  im  II.  Jahrh.  im  Norden  bekannt 
gewesen. 

Vogel  Die  Einführung  des  Kompasses  in 
die  nordwesteurop.  Nautik.  Hans.  Geschichts- 
blätt.  1 9 1 1 .  Schuck  Gedanken  über  d.  Zeit 
d.  ersten  Benutzung  d.  Kompasses  im  nördl. 
Europa,  Arch.  f.  d.  Gesch.  d.  Naturwiss.  u.  d. 
Technik  3.  Ders.  Zur  Einführung  d.  Kom- 
passes in  d.  nordwesteurop.  Nautik.  Ebd.  4. 
Vgl.  dazu  Vogel  in  PM  1913,  36  f. 

W.  Vogel. 
König.  A.  Allgemeines  und 
Deutschland.  §  1.  Das  Königtum 
ist  bei  den  Germanen  aus  eigenen  politi- 
schen Bedürfnissen  selbständig  entstanden, 
nicht  orientalischen  oder  römischen  Ver- 
hältnissen entlehnt.  Germanische  Stämme 
des  Ostens  haben  schon  nach  den  ältesten 
historischen  Nachrichten  Könige  besessen. 
Von  den  Gotonen  sagt  Tacitus,  daß  sie 
strenger  regiert  werden  als  die  anderen 
Germanenstämme,  aber  nicht  über  die 
Grenze  der  Freiheit  hinaus  {Germ.  43),  von 
den  Suionen,  daß  einer  ihr  unbeschränk- 
ter Herr  sei  und  unbedingten  Gehorsam 
fordere  (c.  44).  Die  Burgunder,  Vandalen, 
Rugier,  Gepiden  und  Ostgoten  hatten, 
soweit  wir  zurückblicken  können,  stets 
Könige.  Aber  auch  bei  den  westwärts 
wohnenden  Völkerschaften  setzte  im  1. 
Jahrh.  unserer  Zeitrechnung  der  Übergang 
zur  Königsverfassung  ein.  Unter  den  Mar- 
komannen begründete  Marbod  das  König- 
tum, das  fortan  erhalten  blieb.  Der  Che- 
rusker Arminius  suchte  vergebens  die  Herr- 
schaft zu  erlangen,  sein  Neffe  wurde  später 
als  König  berufen.  Die  herzogliche  Gewalt 
war  sicherlich  oft  das  Mittel,  zum  festen 
Königtum  zu  gelangen.     Ammianus  Mar- 


KÖNIG 


n 


cellinus  nennt  Könige  der  Bataver,  der 
Alamannen.  Die  Stammesbildung  unter 
den  westgermanischen  Völkern  hat  all- 
gemein zur  Königsverfassung  geführt. 

§  2.  Die  Gewalt  des  Königs  war  nicht 
priesterlich-religiöser  Natur,  sie  trat  ur- 
sprünglich in  der  Hauptsache  als  Heer-  und 
Gerichtsgewalt  auf.  Zwar  war  die  könig- 
liche Macht  nicht  unbeschränkt  (nee  regibus 
in  finita  aut  libera  potestas,  Tac.  Germ.  c.  7), 
das  Volk  wählte  den  König  und  setzte  den 
pflichtvergessenen  Führer  ab,  der  König 
war  nur  der  Bevollmächtigte  des  Volkes, 
und  man  durfte  ihn  mit  Recht  als  Zentral - 
beamten  charakterisieren;  aber  es  wurde 
doch  die  königliche  Gewalt  in  bewußter 
Weise  von  der  der  anderen  Volksführer 
unterschieden,  wie  schon  Tacitus  die  Völ- 
kerschaften mit  Königsverfassung  als  solche, 
die  regiert  werden,  den  anderen  gegenüber- 
stellte (c.  25).  Und  schon  damals  traten 
manche  politischen  und  sozialen  Folgen  des 
Königstums  deutlich  hervor:  der  König 
nahm  Anteil  an  den  Bußen,  er  gewann  die 
Stelle  der  Landesgemeinde  (pars  muletae 
regi  vel  civitati,  Germ.  c.  12);  er  begann 
eine  umwälzende  Wirkung  auf  die  soziale 
Schichtung  des  Volkes  auszuüben,  denn 
die  unmittelbare  Verbindung  mit  ihm  erhob 
Freigelassene  über  Freie  und  Adlige  (Germ. 
c.  25).  Ist  auch  von  einem  festen  Erbrecht 
in  älterer  Zeit  keine  Rede,  so  war  doch  das 
Volk  in  seiner  Wahl  auf  Mitglieder  der 
königlichen  Familie  angewiesen  (reges  ex 
nobilitate  sumunt,  Germ.  c.  7).  Das  Königs - 
geschlecht  spielte  eine  Hauptrolle.  Hier 
lag  ein  wesentliches  Moment.  Das  Wort 
König  (ahd.  kuning,  angs.  cyning,  anord. 
konüngr)  weist  auf  Geschlecht  (ahd. 
kunni,  ags.  cynn,  got.  kuni)  hin  und  be- 
deutet Mann  aus  vornehmem  Geschlecht. 
Aber  zur  eigentlichen  monarchischen  Ge- 
walt ist  der  germanische  König  erst  in  der 
Völkerwanderungszeit  und  unter  starkem 
römischen  Einfluß  emporgestiegen. 

§  3.  In  den  einzelnen  germanischen  Rei- 
chen, die  auf  römischem  Boden  gegründet 
wurden,  ist  das  Königtum  naturgemäß  zu 
sehr  verschiedener  Entwicklung  gelangt; 
große  Wandlungen  vollzogen  sich  auch  in 
der  weiteren  Geschichte  der  einzelnenReiche. 
Überall  ist  anfangs  eine  starke  Anspannung 
der  Königsmacht  zu  beobachten,  unter  dem 


Einfluß  der  Eroberung  und  der  gleichzeiti- 
gen Herrschaft  über  Romanen,  überall  die 
Aufnahme  wirklicher  monarchischer  Ele- 
mente, die  dem  germanischen  Verfassungs- 
leben  ursprünglich  fremd  waren,  überall  die 
Ausbildung  eines  Erbrechts  in  der  könig- 
lichen Familie.  Das  ist  der  Geschichte  der 
ostgermanischen  wie  der  westgermanischen 
Völker  eigentümlich  —  der  Vandalen,  Bur- 
gunder, West-  und  Ostgoten  wie  der  Sueben 
und  Langobarden.  Eine  ähnliche  Richtung 
finden  wir  auch  bei  denjenigen  westgerma- 
nischen Stämmen,  die  nicht  über  fremde 
Völker  herrschten :  bei  Alamannen,  Friesen, 
Thüringern.  Dasselbe  auch  bei  den  Franken. 
Und  deren  Verhältnisse  wurden  für  die 
spätere  deutsche  Entwicklung  allein  maß- 
gebend. 

§  4.  Durch  die  Reichsgründung  der 
Franken  ist  ein  territoriales  Prinzip  herr- 
schend geworden.  „Vorher  ein  Volk  mit 
einem  König  an  der  Spitze,  nun  ein  König, 
der  ein  Gebiet,  ein  Reich  unter  sich  hatte" 
(Waitz).  Durch  die  Reichsgründung  wurde 
ferner  die  königliche  Gewalt  ungeheuer  ge- 
kräftigt. Nicht  daß  der  König  erst  jetzt 
eine  Befehlgewalt  erhalten  hätte,  eine  bis- 
her fehlende  Banngewalt,  ein  Imperium. 
Nicht  daß  erst  jetzt  das  Gerichtswesen 
unter  den  königlichen  Einfluß  getreten 
wäre.  Von  Anfang  an  ist  vielmehr  der 
König  oberster  Wahrer  des  Rechts  und  der 
staatlichen  Autorität,  von  Anfang  an  be- 
sitzt er  eine  Befehlgewalt.  Aber  im  6.  Jahrh. 
handelte  er  nicht  mehr  als  Bevollmächtig- 
ter und  als  Führer  des  Volkes,  sondern  als 
selbständiger  Herrscher,  er  wTar  vom  Zen- 
tralbeamten zum  Inhaber  eines  festen, 
eigenen  Herrschaftsrechts  geworden.  Noch 
unter  Chlodowrech  war  der  ältere  Zustand 
nicht  überwunden,  unter  seinen  Söhnen 
aber  ist  die  volle,  wirkliche  monarchische  Ge- 
walt begründet.  Das  ist  einmal  die  Folge 
der  politischen  und  persönlichen  Verhält- 
nisse —  das  germanische  Königtum  hatte 
in  sich  die  Kraft  und  Fähigkeit  zu  bedeut- 
samer Steigerung;  das  ist  sodann  ein  Er- 
gebnis römischer  Einwirkungen.  Der  König 
trat  aus  der  Volksgemeinschaft  heraus,  er 
ward  unverantwortlich,  unverletzlich,  er 
ward  Majestät  —  und  der  den  Germanen 
vorher  fremde  römische  Begriff  des  Maje- 
stätsverbrechens fand  Eingang.   Der  König 


72 


KÖNIG 


beherrscht  das  Land,  er  beherrscht  das  Volk, 
seine  Getreuen,  seine  Leudes,  die  zum  Ge- 
horsam verpflichtet  waren.  Er  repräsen- 
tiert die  staatliche  Gemeinschaft,  er  ge- 
währt deshalb  den  Schutz,  den  die  staat- 
liche Gemeinschaft  zu  bieten  hat:  alle  Ge- 
treuen genossen  den  Königsschutz,  der  Un- 
getreue verlor  ihn,  er  ward  extra  sermonem 
regis  gesetzt,  d.  h.  er  durfte  nicht  mehr  zu 
des  Herrn  „Sprache"  kommen,  er  war  von 
der  Herrenversammlung  und  eben  damit 
von  der  Volksgemeinschaft  ausgeschlossen ; 
das  extra  sermonem  regis  ponere  bedeutet 
daher  Friedlosigkeit.  —  Aber  der  König 
konnte  auch  besonderen  Schutz  gewähren. 
Wie  alle,  die  in  seinen  Diensten  standen, 
einen  erhöhten  Rechtsschutz  für  ihre  Per- 
sönlichkeit genossen:  das  dreifache  Wer- 
geid des  Geburtsstandes,  so  waren  alle,  die 
in  den  engeren  Königsschutz  aufgenommen 
worden  waren,  mit  besondern  gesellschaft- 
lichen Vorteilen  ausgestattet. 

§  5.  Der  König  als  wahrer  Monarch  hatte 
auf  allen  Gebieten  des  politischen  Gemein- 
schaftslebens zu  wirken,  er  selbst  oder  seine 
Beamten.  Seine  Provinzialorgane,  beson- 
ders die  Grafen,  führten  das  Volk  in  den 
Krieg,  fungierten  als  Richter  und  ver- 
drängten die  alten  Volksvorsteher  oder 
brachten  sie  in  ein  Verhältnis  der  Ab- 
hängigkeit. Alles  geschah  durch  den  König 
und  die  königlichen  Organe,  alles  Staatliche 
im  Namen  des  Monarchen.  Keine  Trennung 
der  Gewalten,  nichts  von  Sonderung  der 
Gesetzgebung,  Justiz  und  Verwaltung. 
Der  König  hat  die  Autorität  des  Reichs 
nach  außen  zu  wahren,  er  hat  die  mili- 
tärische Gewalt;  er  hat  für  Recht  und  Ord- 
nung im  Innern  zu  sorgen,  er  hat  die  oberste 
Exekutive,  die  Rechtsprechung  und  die 
oberste  Legislative.  Das  mächtige  König- 
tum, auf  dem  allein  die  Reichseinheit  be- 
ruhte, hat  naturgemäß  auf  allen  Gebieten 
des  politischen  Lebens  die  Verhältnisse  der 
verschiedenen  im  Reiche  vereinigten  Stäm- 
me stark  abgelenkt,  hat  oft  an  die  Stelle 
der  alten  einheimischen  Institutionen  neue 
zu  setzen  gesucht.  Ein  Rivalisieren  des 
alten  Volkstümlichen  und  des  neuen  vom 
König  und  seinen  Beamten  Gewollten  war 
die  Folge,  ein  gewisser  Dualismus,  der  in- 
dessen niemals  zu  zwei  verfassungsmäßig 
bestehenden    Rechtssystemen  geführt   hat 


(s.  u.  Gesetzgebung  §  3).  Der  König 
hatte  die  Macht,  seinen  Befehlen  auf 
allen  Gebieten  Gehorsam  zu  erzwingen, 
er  gebot  bei  Androhung  von  Strafen,  in 
die  der  Ungehorsame  gleich  dem  Treulosen 
verfiel,  und  zwar  von  Strafen,  die  ent- 
weder vom  Gesetz  für  bestimmte  Ungehor- 
samsfälle normiert  waren,  oder  die  erst  nach 
dem  individuellen  Verhalten  bemessen 
wurden  (s.  u.   Bann). 

§  6.  Der  König  war  aber  in  seinen  Ver- 
fügungen nicht  unbeschränkt.  Allerdings 
ist  zu  bedenken,  daß  von  festen  Grenzlinien 
nicht  die  Rede  sein  kann  in  Zeiten,  da  die 
Verfassung  als  das  jeweilige  Ergebnis  der 
lebendigen  Kräfte  erscheint,  daß  vollends 
alle  Garantien  gegen  die  Überschreitung 
der  königlichen  Machtsphäre  fehlen  müssen. 
In  der  Tat  hat  das  fränkische  Königtum 
in  der  2.  Hälfte  des  6.  Jahrhs.  keine 
Schranken  beachtet  und  die  Richtung  des 
Absolutismus,  ja  die  des  Despotismus  wäh- 
rend mehrerer  Jahrzehnte  erfolgreich  ein- 
geschlagen. Aber  das  wurde  von  den  Zeit- 
genossen als  Unrecht  empfunden,  und 
selbst  damals  haben  die  Könige  wenigstens 
formell  der  Idee  einer  gewissen  Volksteil- 
nahme Zugeständnisse  gemacht.  Zweierlei 
ist  selbst  in  den  Zeiten  der  absoluten  An- 
spannung der  merowingischen  Königs  - 
macht  als  ideelle  Forderung  festgehalten 
worden:  Der  König  ist  in  seinen  Maß- 
nahmen an  das  Recht  gebunden,  und  er 
soll  in  wichtigsten  Fragen  der  Gesetzgebung 
wie  der  Verwaltung  die  Zustimmung  des 
Reichs  einholen  (s.  u.  Gesetzgebung  §  4 
und  Volksversammlung). 

§  7.  Das  Aufkommen  der  Aristokratie 
auf  der  einen  Seite,  die  Degeneration  der 
Merowinger  auf  der  anderen  bewirkten  den 
Umschwung  in  den  Verhältnissen  der  könig- 
lichen Gewalt.  Der  König  ward  Organ  der 
zur  Herrschaft  gelangten  Adelspartei.  Und 
da  später  der  Kampf  um  die  Herrschaft  sich 
in  der  Form  eines  Kampfes  um  den  Major  - 
domat  (s.  u.  Majordomus)  vollzog,  da 
schließlich  der  Besitz  desMajordomats  den 
Besitz  des  eigentlichen  Reichsregiments 
bedeutete,  so  wurde  der  merowingische 
König  ein  Organ  des  Hausmaiers:  qui  nobis 
in  solium  regni  instituit  sagte  der  letzte  Mero  - 
wingerkönig  vom  Hausmaier  Karl.  Wäh- 
rend im  6.  Jahrh.  ein  festes  Erbrecht  der 


KÖNIG 


73 


Merowinger  bestand  und  das  Reich,  das 
nach  außen  hin  seine  Einheit  bewahren 
sollte,  nach  den  jeweiligen  Verhältnissen 
der  Königsfamilie  geteilt  wurde,  hat  im 
7.  Jahrh.  der  Adel  bzw.  der  Majordom 
Merowinger  als  Einheits-  oder  als  Teil- 
könige aufgestellt,  je  nach  den  augenblick- 
lichen Machtverhältnissen.  Dabei  haben  sich 
gewisse  politische  und  unbewußte  nationale 
Bedürfnisse  Geltung  verschafft.  Während 
ferner  im  6.  Jahrh.  es  weder  einer  Wahl 
noch  eines  besonderen  Einsetzungsaktes 
der  erbberechtigten  Könige  bedurfte  und 
nur  bei  Durchbrechung  normaler  Verhält- 
nisse Schilderhebung  und  ähnliches  statt- 
fand, während  der  neue  König  sich  mit 
einer  Umfahrt  in  seinem  Reich  begnügte, 
gewann  im  7.  Jahrh.  die  Aristokratie  ein 
freilich  nie  bestimmt  ausgestaltetes  Wahl- 
recht, und  es  trat  das  unerläßliche  Bedürfnis 
auf,  jeden  König  durch  einen  staatsrecht- 
lichen Akt  (Inthronisation)  in  seine  Herr- 
schaft einzuführen  (s.  Königskrönung).  Die 
Schwächung  der  königlichen  Gewalt  im  7. 
Jahrh.  bedeutete  Schwächung  der  Staats- 
macht selbst:  das  merowingische  Reich 
schien  der  Auflösung  entgegenzugehen. 
Die  Rettung  brachte  eine  austrasische  Fa- 
milie, die  sich  des  Majordomats  im  ganzen 
Reich  bemächtigte  (687),  das  Amt  zum 
Herrschaftsrecht  entwickelte  und  schließ- 
lich die  merowingische  Dynastie  ent- 
thronte. 

§  8.  Zweierlei  ist  dem  Königtum  der 
neuen  Dynastie  eigentümlich:  einmal  die 
Anknüpfung  an  germanische  Verhältnisse, 
die  in  der  späteren  Merowingerzeit  ver- 
wischt waren;  sodann  die  kräftigere  Auf- 
nahme theokratischer  Elemente.  Schon  als 
Hausmaier  haben  die  Karolinger  die  Jahres- 
versammlungen des  Volks  zu  einer  regel- 
mäßigen Einrichtung  des  Verfassungslebens 
gemacht,  sie  haben  sich  in  allen  wichtigen 
Maßnahmen  auf  die  Mitwirkung  der  vor- 
nehmen Volkselemente  gestützt,  sie  haben 
daher  auch  nach  dem  Jahre  751  trotz  der 
Erblichkeit  der  Herrschaft  eine  Volksteil- 
nahme beim  Wechsel  im  Königtum  be- 
stehen lassen:  eine  Wahl,  wenn  es  galt  — 
wie  die  Ordnungen  von  8Ö6  und  817  woll- 
ten —  unter  mehreren  Erbberechtigten 
einen  zu  bestimmen,  oder  eine  öffentliche 
feierliche  Einsetzung,  wenn  keine  Auswahl 


zu  treffen  war.  Unter  Pipin  und  Karl  d.  Gr. 
aber  wurden  biblisch-christliche  Vorstel- 
lungen, die  schon  unter  den  Merowingern 
gewirkt  hatten,  von  bedeutsamem  Einfluß. 
Salbung  und  Krönung  (s.  u.  Königs- 
krönung), die  Einführung  der  Devotions- 
formel im  Königstitel  (s.  Gottesgnaden- 
tum),  die  Insignien  und  Symbole  der  mo- 
narchischen Gewalt  (s.  Insignien)  waren  die 
äußerlichen  Folgen  dieser  Einwirkungen, 
die  sich  in  der  gesamten  Staatsverfassung, 
in  den  Aufgaben  und  Zielen  des  König- 
tums finden.  Das  abendländische  Kaiser- 
tum Karls  hat  nur  eine  weitere  Steigerung 
der  theokratischen  Mission  des  Königtums 
gebracht  (s.  Kaiser). 

§  9.  Der  ostfränkische  Teilkönig  wurde 
König  des  deutschen  Reichs.  Das  fränki- 
sche Königtum  fand  seine  Fortsetzung  im 
deutschen.  Dieser  Übergang  hat  zugleich  die 
Momente  der  Erblichkeit  zurückgedrängt. 
Schon  bei  Arnulfs  Erhebung  (887)  lag  das 
Schwergewicht  auf  dem  Willensausdruck 
des  Volkes.  Und  vollends  war  das  der  Fall 
bei  der  Erhebung  Konrads  (911)  sowie 
bei  der  Heinrichs  I.  (919).  Durch  Desig- 
nation, dann,  seit  953,  durch  Wahl  des 
Sohnes  bei  ihren  Lebzeiten  suchten  die 
Könige  festere  Verhältnisse  zu  schaffen. 
In  der  Tat  ist  unter  den  Ottonen  und  dann 
unter  den  Saliern  die  Richtung  auf  Schaf- 
fung einer  Erbmonarchie  eingeschlagen 
worden.  Aber  schließlich  siegte  das  reine 
Wahlprinzip.  Und  das  hat  wesentlich  die 
Schaffung  einer  starken  Reichsgewalt  im 
deutschen  Volk  verhindert. 

§  10.  Der  merowingische  König  führte 
den  Titel  rex  Francorum  vir  inluster.  So 
auch  die  älteren  Karolinger,  bis  Karl  nach 
der  Eroberung  des  Langobardenreichs  den 
Hinweis  auf  diese  Gebiete  einführte:  rex 
Francorum  et  Langobardorum.  Die  karo- 
lingischen  Könige  des  9.  Jahrhs.,  die  deut- 
schen seit  dem  10.  Jahrh.  aber  haben  sich 
gewöhnlich  nur  rex  genannt,  ohne  des 
Volkes  oder  des  Landes  der  Herrschaft  zu 
gedenken,  während  sie  von  privater  Seite 
oft  als  Könige  der  Franken,  auch  Ger- 
maniens,  seit  dem  II.  Jahrh.  als  Könige 
der  Deutschen  und  dergl.  bezeichnet  wur- 
den. Erst  die  Könige  aus  salischem  Ge- 
schlecht begannen,  das  Romanorum  des 
Kaisertitels  dem  Königstitel  einzufügen. 


74 


KÖNIG 


S.  die  unter  'Staatsverfassung'  zitierten  Werke, 
bes.  die  von  Waitz,  Brunner,  Dahn. 
Ferner  W.  Schücking  Der  Regiertmgsan- 
tritt,   1899.  G.  Seeliger. 

B.  E  n  g  1  a  n  d.  §11.  Ein  Königtum 
(cynedöm)  ist  den  Angelsachsen  schon 
sehr  früh  bekannt  gewesen,  und  zwar  macht 
auch  hier  den  Beginn  ein  Kleinkönigtum 
(s.  'Staatsverfassung'),  über  dessen  Stellung 
im  einzelnen  aus  den  Quellen  verhältnis- 
mäßig viel  zu  ersehen  ist,  da  es  weit  in  die 
geschichtliche  Zeit  hereinreicht.  Wie  aller- 
dings dieses  Kleinkönigtum  entstand,  dar- 
über sind  im  Grunde  nur  Vermutungen  mög- 
lich, doch  werden  die  495  in  England  ein- 
fallenden Führer  [aldormen)  der  Sachsen 
schon  519  als  Könige  erwähnt,  und  ihr 
Aufsteigen  zu  dieser  Stellung  erklärt  sich 
am  besten  durch  die  Annahme,  daß  diese 
früheren  Clans  Cerdric  und  Cynric  alle  bis 
dahin  unverbundenenWestsachseri  vereinig- 
ten, alle  Angehörige  des  Stammes  gegenüber 
dem  Ausland  vertraten.  Neben  diesem 
Kleinkönigreich  der  Westsachsen  finden  wir 
Könige  in  Kent,  Mercien,  Essex,  Sussex, 
Ostanglien,  Northumbrien;  nicht  selten  sind 
auch  diese  Gebiete  zeitweise  wenigstens  in 
noch  kleinere  Königreiche  geteilt. 

Der  König  (cyning,  ßeoden,  dryhten) 
wurde  gewählt  vom  witenagemöt  (s.  d.  und 
'Königswahl'),  wobei  in  der  Regel  an  dem- 
selben Geschlecht  festgehalten  wurde,  wenn 
auch  keineswegs  immer  der  Sohn  dem 
Vater  folgte.  Zeichen  eines  Übergang- 
stadiums in  der  Konsolidierung  der  soge- 
nannten „sieben  Königstämme",  der  „Hept- 
archie",  ist  die  vorkommende  Aufteilung 
des  Landes  unter  mehrere  Söhne.  Vom 
witenagemöt  konnte  der  König  auch  wieder 
abgesetzt  werden.  Etliche  Zeit  nach  Ein- 
führung des  Christentums  hören  wir  auch 
von  Krönungen  angelsächsischer  Könige 
(s.  'Königskrönung'). 

§  12.  In  seinen  Rechten  [cyninges  ge- 
rihta)  war  der  König  sehr  erheblich  durch 
das  witenagemöt  beschränkt,  dessen  Mit- 
wirkung er  bedarf  zu  Gesetzgebung,  Recht- 
sprechung, Entscheidung  über  Krieg  und 
Frieden,  Auflegung  von  Abgaben  und  Ver- 
fügung über  Hoheitsrechte.  Sein  Verhältnis 
zum  Volk  beruhte  wohl  schon  früh  auf  einem 
wechselseitigen,  von  ihm  dem  Volk  und  von 
diesem  ihm  geleisteten  Eide,  dessen  Formel 


aus  dem  10.  (9.?)  Jahrh.  erhalten  ist  und 
seinem  Inhalt  nach,  einen  Vertrag  (formcel) 
bekräftigend,  eine  gegenseitige  Treuepflicht 
begründet.  Der  König  ist  hläford  and  mund- 
bora  des  ganzen  Volkes,  und  so  kann  das 
Volk,  wenn  der  König  erschlagen  wird,  wie 
der  Gefolgsmann  bei  Tötung  seines  Herrn, 
eine  besondere,  dem  Wergeid  gleiche  Buße 
verlangen,  die  cyneböt.  Aber  auf  der  ande- 
ren Seite  hat  das  angelsächsische  Königtum 
schon  in  der  kleinstaatlichen  Zeit  eine  Fülle 
bedeutender  Macht  erlangt.  Das  gesamte 
Beamtenwesen,  geistliches  wie  weltliches, 
ist  königlich;  der  Volksbeamte  ist  ver- 
schwunden, der  Königsdienst  hebt  den 
Stand.  Der  Friede  ist  aus  einem  Volks - 
frieden  zum  Königsfrieden  geworden  und 
damit  der  Angelsachse  zum  cyngesfridman, 
die  Schutzgewalt  (mundbyrd)  des  Königs 
ist  mit  60  Schillingen  zu  büßen,  wogegen 
die  des  eorl  nur  mit  12.  Neben  dem  all- 
gemeinen Frieden  entwickelt  sich  allmäh- 
lich der  besondere,  vom  König  als  solchem 
ausgehende  Königsfrieden,  der  die  Um- 
gebung des  Königs  und  alle  die  schützt, 
die  er  in  seinen  Schutz  genommen  hat 
(s.  Friede  §  2  c).  Alle  Leitung  der  Recht- 
sprechung geht  schon  frühe  vom  König 
aus,  der  dann  selbst  der  oberste  Richter 
ist  und  als  solcher  das  Recht  der  Be- 
gnadigung hat,  von  dem  sich  alle  Recht- 
sprechungsgewalt ableitet.  Er  erläßt  das 
Aufgebot  [fyrd)  und  ist  oberster  Heer- 
führer. 

Mit  dem  germanischen  König  im  allge- 
meinen teilt  der  angelsächsische  Kleinkönig 
das  Recht,  ein  Gefolge  zu  halten  (s.  'Gefolg- 
schaft' §§7  ff.),  womit  der  königliche  Hof  in 
Zusammenhang  steht.  Sein  Titel  ist  zuerst 
nur  cyning,  allenfalls  unter  Hinzufügung 
des  Volkes,  wie  zB.  in  Cantwara  cyning 
oder  auch  rex  Canciae,  rex  Anglorum  et 
Saxonum,  aber  schon  im  7.  Jahrh.  mit 
Zusätzen  wie  deo  disponente,  deo  adiuvante, 
dann  mid  godes  gije  ausgestattet  (s.  'Gottes- 
gnaden tum'),  wie  der  König  selbst  schon 
früh  als  Gottes  Stellvertreter  aufgefaßt 
wird.  Als  Abzeichen  dienten  eine  Lanze 
(ags.  ßüf)  mit  einer  Fahne  (?),  Hochsitz 
(cynestöl)  und  Krone.  Ein  höheres  Wergeid 
kam  ihm  wie  jedem  Mitglied  der  könig- 
lichen Familie  wohl  überall  zu. 

§  13.    Auch  die  finanziellen  Rechte  des 


KÖNIG 


75 


Königs  waren  schon  in  dieser  Periode  nicht 
unbedeutend.  Der  König  besaß  Grund  und 
Boden  wie  alle  Freien  des  Landes,  daneben 
aber  auch  als  König  ein  Krongut,  den  do- 
minicatus  regis  adregnum  pertinens  (cyninges 
ham,  cyninges  tun),  wobei  allerdings  die 
feste  Abgrenzung  zwischen  diesen  beiden 
Vermögen  wie  anderswo,  so  auch  hier,  erst 
im  Laufe  der  Zeit  erfolgt  sein  mag  (s.  'Kron- 
gut'). Außerdem  stand  dem  König  das 
Obereigentum  am  ganzen  Lande  zu.  Von 
den  Bußen  und  überhaupt  den  Strafge- 
fällen erhielt  der  König  einen  bestimmten 
Anteil,  insbesondere  aber  die  Bannbuße 
(oferhyrnes;  cyningeswlte,  s.  'Bann',  'Frie- 
densgeld') und  in  weitem  Umfang  konfis- 
ziertes Gut  (Ächtergut).  Sowohl  Abgaben 
von  (Natural-) Beiträgen  durch  die  Unter- 
tanen (jeormfultume)  wie  die  Verpflegung 
des  Königs  und  seines  Gefolges  auf  Reisen, 
die  Gastung  (feorm)  unterstützen  die  könig- 
liche Wirtschaft.  Endlich  kommen  in  Be- 
tracht Zölle  (s.  d.),  Münzrecht  und  eine 
Reihe  von  Regalien  (s.  d.),  wie  Strandrecht, 
Schatzrecht,  Berg-  und  Salzregal  usw.  Un- 
ter diesen  Verhältnissen  brachte  der  Über- 
gang zum  Großkönigtum  unter  Egbert  von 
Wessex  um  das  Jahr  800  wie  unter  Edgar 
im  10.  Jahrh.  nicht  gleich  große  Verände- 
rungen hervor,  wie  sie  die  Errichtung 
skandinavischer  Großreiche  zeigt.  Nur  eine 
Steigerung  der  königlichen  Machtfülle  ist 
die  Folge  der  Erweiterung  des  Herrschafts- 
gebietes. Äußerlich  zeigt  sich  dies  in  den 
neuen  Titeln  wie  „imperator",  „cyning  and 
casere  totius  Britanniae" ,  „totius  Albionis 
imperator  Augustus"  oder  „Bryten-walda". 
Die  mundbyrd  des  Königs  ist  auf  5  Pfund 
gestiegen,  das  Delikt  des  Hochverrats  aus- 
gebildet, die  Stellung  des  Königs  als  Ge- 
folgsherr  aller  Untertanen  (cynehläford) 
folgerichtiger  durchgeführt. 

S  t  u  b  b  s  Constitutional  History  I6  1 58  ff., 
187  ff.  Kemble  The  Saxons  in  England  11*  1  ff. 
S  c  h  m  i  d  Glossar  s.  v.  cyning.  M  a  i  1 1  a  n  d 
Constitutional  history  54  ff.  Larson  The  kings 
household  in  [England.  Hatschek  Englische 
Verfassungsgeschichte  61  ff.  Lieber  mann 
Gesetze  der  Angelsachsen  II  2,  548 — 558.  Vgl. 
Literatur  zu  Krönung,  Königswahl. 

C.  N  o  r  d  e  n.  §  14.  Das  Königtum  der 
drei  skandinavischen  Reiche  macht  wäh- 
rend des  in  Frage  stehenden  Zeitraums  eine 


tief  eingreif  ende  Wandlung  durch,  und  über- 
dies scheidet  sich  das  ostnordische  König- 
tum nach  dieser  Wandelung  scharf  vom 
norwegischen,  weniger  das  schwedische 
vom  dänischen.  Den  Anfang  macht  das 
Kleinkönigtum,  während  dessen  Klein- 
könige (smäkonungar)  in  bald  größeren 
bald  kleineren  civitates  (fylki;  s.  'Staats- 
verfassung') die  Stellung  des  Zentralbeam- 
ten als  fylkiskonungar  einnehmen.  Zerfiel 
das  fylki  in  Hundertschaften,  so  stand  an 
deren  Spitze  ein  hersir,  der  aber  auch  den 
Titel  herafrskonungr  führen  konnte.  Wie 
der  fylkiskonungr  war  er  Beamter  des 
Volkes  und  wie  jener  im  strengen  Sinn  des 
Wortes  ein  konungr,  d.  h.  ein  Mann  aus 
edlem  Geschlecht.  Die  norwegische  Klein - 
königswürde  war  sogar  bereits  vererblich, 
vielleicht  auch  die  dänische  und  die  schwe- 
dische. Im  Laufe  der  Zeit  bildeten  sich 
größere  Reiche,  indem  entweder  ein  Klein - 
könig  andere  unterwarf,  sich  damit  zum 
Oberkönig  (yfirkonungr,  pjöäkonungr),  diese 
zu  Unterkönigen  (undirkonungar),  Schatz- 
königen (skattkonungar)  machte,  oder  indem 
durch  Heirat  oder  Erbgang  solche  Verbin- 
dungen entstanden.  Das  territoriale  Umsich  - 
greifen  dieses  Einigungsprozesses  führte 
endlich  zur  Errichtung  des  Großkönigtums, 
wobei  immerhin  der  Schlußakt  ein  mehr  oder 
weniger  gewaltsames  Eingreifen  des  ersten 
Großkönigs  oder  Einkönigs  (anorw.  ein- 
valdskonungr)  war,  bei  Dänen  und  Schwe- 
den vielleicht  getragen  vom  Volk.  Dieses 
Großkönigtum  ist  das  zweite  Stadium  in 
der  Entwicklung  des  skandinavischen  Kö- 
nigtums: aus  dem  Beamtenkönig  ist  ein 
Herrscherkönig  geworden  (s.  dazu  'Staats- 
verfassung'  §  1). 

§  15.  Das  norwegische  Königtum  ist 
hierbei  ein  Erbkönigtum  geblieben,  mit 
vorübergehender  Ausnahme  im  Jahre  1164. 
Verschieden  nur  war  die  Erbfolge  im  einzel- 
nen geregelt.  Haraldr  härfagri  teilte,  ähn- 
lich Karl  d.  Gr.,  das  Reich  unter  seine 
Söhne,  indem  er  einen  zum  Oberkönig, 
die  andern  zu  Unterkönigen  machte,  seine 
Tochtersöhne  zu  Jarlen  bestimmte.  Olafr 
helgi  einigte  das  hierdurch  zersplitterte 
Reich  wieder,  und  zunächst  wurden  die 
durch  Anlehnung  der  Thronfolge  an  die 
Stammgutfolge  gebotenen  Teilungen  unter 
gleich  nah  Berechtigte   durch  gemeinsame 


76 


KÖNIG 


Regierung  dieser  vermieden,  bis  verschie- 
dene besondere  Thronfolgeordnungen  von 
1164  (Magnus  Erlingsson),  1260  (Hakon 
Hakonarsson)  und  1278  (Magnus  laga- 
boetr)  diese  Fragen  regelten.  Die  letzt- 
genannte Ordnung  beruft  in  bestimmter 
Reihenfolge  nur  Männer  zum  Thron,  schließt 
also  gegenüber  früheren  Bestimmungen  die 
Weiberfolge  aus  und  drängt  die  unehelich 
Geborenen  zurück  bis  an  die  7.  Stelle;  sie 
setzt  ferner  ein  Kollegium  ein,  bestehend 
aus  dem  Erzbischof,  12  Bischöfen  und  den 
12  besten  Männern  in  jedem  Bistum, 
das  die  Tüchtigkeit  des  Berufenen  zu 
prüfen,  allenfalls  auch  einen  König  'zu 
wählen  hatte  (s.  'Königswahl').  Der 
Berufene  war  konungs  efni  (wörtlich  = 
Königsstoff)  und  erst  durch  den  besonderen 
Akt  der  konungstekja  (s.  d.)  wurde  er  zum 
König.  —  Im  Gegensatz  zum  norwegischen 
König  wurden  der  dänische  und  der  schwe- 
dische König  jedenfalls  in  diesem  Stadium 
gewählt,  wobei  nur  das  althergebrachte 
Festhalten  am  gleichen  Geschlecht  durch 
lange  Zeiträume  den  Schein  eines  Erbkönig- 
tums erzeugen  kann  (s.  'Königswahl').  — 
Nicht  germanischer  Wurzel  ist  die  allmählich 
überall  eingeführte  Königskrönung  (s.  d.). 

§  16.  Der  Titel  des  norwegischen  Königs 
ist  zuerst  nur  „Nöregs  konungr" ,  seit  1164 
„med  Gufrs  miskunn  Nöregs  konungr"  auch 
mit  dem  Zusatz  „hinn  koronaM".  Der 
schwedische  König  nennt  sich  „kununger 
Svea  ok  Gota",  „kununger  Svearikis  ok  Nor- 
ghis  ok  Skäne",  seit  Knut  Eriksson  (1167 
bis  1195)  ,,dei  gratia  rex  Sveorum  (et  Go- 
thorum)",  der  dänische  ,,rex  Danorum", 
später  mit  gleichem  Zusatz  ,,dei  gratia" 
(über  dessen  Bedeutungslosigkeit  s.  'Gottes- 
gnadentum'). 

Gemeinsames  Abzeichen  der  skandinavi- 
schen Könige  war  der  Hochsitz  (anorw. 
häsceti)  und  die  Fahne  (anorw.  merkt).  Dazu 
kam  das  königliche  Siegel,  später  Reichs- 
siegel. Ein  Ehrenrecht  ist  auch  der  An- 
spruch auf  eine  bei  bestimmten  Vergehen 
fällige  Unehrenbuße  (anorw.  fiokkaböt), 
ferner  das  Recht,  ein  Gefolge  zu  halten  (s. 
'Gefolgschaft'  §§  15  ff.). 

§  17.  Sehr  verschieden  gestaltet  sind  die 
sonstigen  Rechte  der  skandinavischen  Kö- 
nige, der  Umfang  der  königlichen  Macht 
(aschw.     kunungsdämi,     anorw.     konungs- 


dömr,  konungsvald).  Gemeingermanisch  ist 
die  Auffassung  dieser  Macht  als  eines 
privatrechtlichen  Eigentums,  des  Königs 
als  „stammgeboren  zu  Land  und  Volk", 
des  Verhältnisses  zwischen  Herrscher  und 
Volk  als  eines  gegenseitigen.  Mit  dem 
Christentum  verschwunden  ist  überall 
die  Stellung  des  Königs  als  Oberpriester, 
die  aber  in  einzelnen  Erscheinungen  noch 
fortlebt.  Ausdrücklich  zugewiesen  wird  ihm 
in  Norwegen  und  Schweden  die  allgemeine 
Leitung  des  Reichs  (anorw.  rikisstjörn, 
landsstjörn).  Er  muß  steuern  und  ver- 
walten Land  und  Volk  (aschw.  styra  ok 
rapa  burghum  ok  landum).  Dabei  stützte 
ihn  das  königliche  Bannrecht  (s.  'Bann'). 
Eine  Folge  war  das  Recht  der  Vertretung 
des  Reiches  nach  außen  und  das  Gesandt- 
schaftsrecht und  die  Leitung  des  noch 
wenig,  fast  nur  hinsichtlich  der  Brücken 
und  Wege  entwickelten  Polizeiwesens. 

Schon  erhebliche  Verschiedenheiten  zei- 
gen sich  im  Punkte  der  Friedenswahrung. 
Zwar  ist  der  König  in  allen  Reichen  ober- 
ster Wahrer  des  allgemeinen  Friedens,  aber 
in  verschiedenem  Maße  nimmt  das  Volk  an 
dieser  Wahrung  mit  teil;  dies  zeigt  sich 
dann,  wenn  ein  Friedloser  den  Frieden 
wieder  gewinnen  will  (s.  'Friedlosigkeit'). 
In  Norwegen  hat  der  König  den  Frieden 
zu  geben,  er  nimmt  allein  das  hierfür  fällige 
Fricdensgeld;  in  Schweden  aber  erhält  die 
Hundertschaft  einen  Anteil  an  der  dort  in 
drei  Teile  fallenden  Bußsumme,  und  in 
Dänemark  muß  sogar  ein  Urteil  der  Landes- 
versammlung zur  Friedensgabe  mitwirken. 
Wohl  aber  hat  überall  der  König  Anteil  an 
den  Strafgeldern.  In  Schweden  erhält  er 
in  der  Regel  ein  Drittel  der  Gesamtbuße 
(s.  'Buße');  daneben  fallen  besondere  Bußen 
allein  an  ihn,  so  konungs  ensak,  didghadräp 
(Buße  für  einen  Totschlag,  dessen  Täter 
nicht  entdeckt  wurde;  vom  haeraj)  des  Tat- 
ortes zu  zahlen)  und  epsöres  böter.  Auch 
in  den  übrigen  Ländern  fallen  ihm  bestimmte 
Bußen  zu,  so  insbesondere  ,,des  Königs 
Recht"  (adän.  kunungsnet,  anorw.  kunungs 
rettr).  Im  Laufe  der  Zeit  geht  auch  von 
ihm  ein  besonderer  Friede  aus,  der  Königs- 
friede (s.  Friede  §  2  c).  —  Rechtsprechung 
übte  der  schwedische  König  aus  in  seinem 
frühestens  unter  Olaf  skotkonungr  (bis  1022) 
nachweisbaren  Königsgericht,  im  rcefsinga- 


KÖNIGSGERICHT 


77 


ßing  (s.  'Königsgericht'),  selbst  oder  durch 
einen  Beamten,  den  landslicerra  oder  den 
landsdömari,  der  dänische  König  seit  dem 
13.  Jahrh.  im  kunungs  reetteerce  thing, 
wogegen  eine  persönliche  Rechtsprechung 
des  norwegischen  Königs  nicht  bestand. 
Dieser  hatte  nur  durch  den  königlichen 
Gesetzessprecher  des  13.  Jahrh.,  ferner 
durch  die  Ernennung  der  Iqgrcüa  durch  seine 
Beamten  gleichen  Einfluß  auf  die  Recht- 
sprechung, wie  ihn  jene  außerhalb  des 
Königsgerichts  durch  Beamte  üben  konnten. 
Die  Stellung  des  Königs  brachte  aber 
Tätigkeit  als  Schiedsrichter  auf  Wunsch 
der  Parteien  zu  allen  Zeiten  mit  sich. 
Immer  war  ein  Königsurteil  unanfechtbar. 

Gesetzgebungs-  und  Verordnungsrecht 
haben  die  skandinavischen  Könige  nur  in 
beschränktem  Umfang  besessen.  In  Schwe- 
den kann  das  königliche  Einzelgesetz  erst 
seit  Magnus  laduläs  (1275 — 90)  der  Zu- 
stimmung der  Landsgemeinde  entraten, 
und  in  Dänemark  ist  noch  weit  länger  deren 
oder  des  Reichstages  Mitwirkung  erforder- 
lich. Doch  konnte  der  norwegische  König 
Recht  setzen  in  Einzelgesetzen  (rettarböt) 
schon  seit  der  zweiten  Hälfte  des  12.  Jahrhs. 
und  ohne  solche  Zustimmung. 

Die  Beamten  wurden  erst  allmählich  aus 
Volksbeamten  zu  königlichen,  und  daher  erst 
sehr  spät  der  König  die  Spitze  allen  Beam- 
tenwesens (s.  'Beamte').  Dagegen  steht  der 
König  von  Anfang  an  an  der  Spitze  des 
Heerwesens.  Von  ihm  geht  insbesondere 
das  Aufgebot  aus;  er  bestimmt  die  Zahl 
der  zu  stellenden  Mannschaften  und  Schiffe 
(s.  Heerwesen),  wenn  auch  im  Rahmen  des 
Volksrechts.  Die  Entscheidung  über  Krieg 
und  Frieden  hat  der  norwegische  König 
allein,  der  ostnordische  aber  nur  mit  Zu- 
stimmung der  Bauern. 

§  18.  Sehr  umfangreich,  wenn  auch 
nicht  gleich,  sind  die  Finanzrechte  der 
skandinavischen  Könige.  In  Schweden  ist 
der  König  seit  alters  zu  den  Upsala- 
gütern  (Upsalaoßar)  berechtigt,  einem  auf 
heidnisches  Tempeleigentum  zurückgehen- 
den Krongut,  über  das  er  ebenso  wie  der 
dänische  König  über  sein  kununglef  be- 
schränkt verfügen  kann;  in  Norwegen  tritt 
erst  etwa  1200  eine  Scheidung  des  Privat- 
eigentums des  Königs  vom  Krongut  ein.  An 
den  König  fällt  auch  der  erbenlose  Nachlaß 


(aschw.  dänaarf,  adän.  dänefe,  anorw.  dä- 
narje).  Auf  seinen  Reisen  hat  er  das  Recht, 
mit  seinem  Gefolge  in  bestimmtem  Umfang 
verpflegt  zu  werden,  das  zum  Teil  in  einen 
Geldanspruch  (adän.  stuth)  verwandelte 
Recht  der  Gastung  (aschw.  gengiier/>,  anorw. 
veida,  lat.  servüium  noctis).  Dagegen  ist 
das  sonstige  Recht  auf  Abgaben  sehr  be- 
schränkt. Der  schwedische  König  erhält 
solche  bei  dem  Reiten  der  Eriksgata,  der 
dänische  König  in  der  Form  von  stuth  und 
innce.  Auch  das  verschieden  gestaltete 
Bodenregal,  Münzrecht,  Recht  auf  Schatz, 
Fundgut,  Strandgut  und  Zölle  gehören 
hierher  (s.  hierüber  wie  überhaupt  wegen 
der  Einzelheiten  unter  'Finanzwesen' 
§§2  ff.).  Einseitige  Steuerauflagen  waren 
ausgeschlossen.  Mit  den  finanziellen  Rech- 
ten, aber  auch  mit?  der  Friedenswahrung 
hängt  das  Strafverfolgungsrecht  des  Königs 
zusammen. 

Außer  den  bei  'Staatsverfassung'  'konungs- 
tekja'  und  'Künigswahl'  angeführten  Werken 
s.  insbesondere  K.  Lehmann  Abhandlungen 
z.  germ.  inbesondere  nord.  Rechtsgesch.  I.  Ders. 
Königsfriede  der  Xordgermancn.  K  j  e  1 1  e  n  Om 
Eriksgatan.  S  c  h  1  y  t  e  r  Juridiska  Afhandlin- 
gar  I  1  fT.  Ödberg  Om  den  svenske  konungens 
donisrätt.  0 1  r  i  k  Dansie  Ä'onge  og  Praestestana. 
E  r  s  1  e  r  Valdemarernes  Storhedstid  1 48  ff. 
H  o  1  b  e  r  g  Kong  Valdemars  Lov  1 26  ff. 
Jargensen  l 'dsigt over  den  danske  Retshistorie 2 
31  ff.  v.  Schwerin. 

Königsgericht.  A.  Süden.  §1.  Ur- 
sprung. Das  Königsgericht,  das  im 
fränkischen  Staat  seine  machtvollste  Aus- 
bildung erhielt,  ist  ein  Erzeugnis  der  in 
den  südgermanischen  Staaten  nach  der 
Völkerwanderung  eingetretenen  Steigerung 
der  königlichen  Gewalt.  In  diesen  Mon- 
archien wurde  der  König,  indem  er  die  alte 
Landesgemeinde  verdrängte,  zum  Inhaber 
einer  außerordentlichen,  nicht  an  das 
Volksrecht  gebundenen  Gerichtsgewalt.  Er 
übte  sie  in  dem  Königsgericht  aus,  das 
damit,  zumal  unter  den  kraftvollen  fränki- 
schen Herrschern,  zu  einem  der  wichtigsten 
Staatsorgane  wurde. 

§  2.  Ort  und  Zeit.  Das  fränkische 
Königsgericht  kennt  im  Gegensatz  zu  den 
ordentlichen  Gerichten  keine  bestimmte 
Dingstätte;  es  tagt,  wo  gerade  der  König 
sich  aufhält  und  es  zu  versammeln  beliebt; 
mit  Vorliebe  wird   es  in   den  königlichen 


78 


KÖNIGSGERICHT 


Pfalzen  (palatia),  an  den  zu  ihren  Ein- 
gängen führenden  Staffeln  (ad  stappulum 
regis)  abgehalten.  Da  der  König  von  Pfalz 
zu  Pfalz  zieht,  ist  es  ein  wanderndes  Ge- 
richt. Wo  immer  der  König  Gericht  hält, 
wird  jedes  niederere  staatliche  Gericht 
ohne  weiteres  aufgehoben,  gelegt.  Sitzun- 
gen des  Königsgerichts  werden  in  mero- 
wingischer  Zeit  monatlich,  in  karolingischer 
je  nach  Bedürfnis,  meist  allwöchentlich, 
abgehalten. 

§3.  Besetzung.  So  wenig  wie  einen 
ständigen  Ort  kennt  das  Königsgericht  eine 
ständige  Besetzung.  Der  König  ist  in  der 
Wahl  der  Beisitzer  völlig  frei.  Natürlich 
werden  meistens  vorwiegend  die  hohen 
Hofbeamten,  hohe  Geistliche,  aber  auch 
Grafen,  später  Vasallen  u.  a.  hinzugezogen. 
Unter  den  Merowingefn  war  notwendiger 
Beisitzer  der  Pfalzgraf  (s.  d.),  weil  er  dem 
Vorsteher  der  königlichen  Kanzlei,  dem 
Referendarius,  der  die  Ausstellung  der 
königlichen  Gerichtsurkunden  (placita)  zu 
besorgen  hatte,  den  Hergang  der  Gerichts- 
verhandlung berichten  mußte,  weshalb  in 
jenen  Urkunden  ausdrücklich  auf  sein 
Zeugnis  Bezug  genommen  wird.  Vielleicht 
fungierte  der  Pfalzgraf  im  Königsgericht 
als  Rechtsprecher  (s.  d.).  In  der  karolingi- 
schen  Zeit  wird  dem  Pfalzgrafen  eine  eigene, 
von  der  übrigen  königlichen  Kanzlei  abge- 
trennte Gerichtsschreiberei  unterstellt,  die 
nunmehr  unter  seiner  eigenen  Verantwor- 
tung die  Placita  ausfertigt.  Ursprünglich 
wird  der  König  regelmäßig  selbst  den  Vor- 
sitz geführt  haben;  unter  den  Karolingern 
wird  in  minder  wichtigen  Sachen  der  Pfalz- 
graf ein-  für  allemal  mit  dem  Vorsitz  be- 
traut. Wenngleich  im  Königsgericht,  auch 
wenn  es  unter  dem  Pfalzgrafen  tagte,  die  dem 
König  zustehende  Gerichtsgewalt  zum  Aus- 
druck gelangte,  so  fand  doch  eine  rein  per- 
sönliche Rechtsprechung  durch  den  König 
nicht  statt,  vielmehr  war  die  Art  der  Urteil- 
findung  durch  Urteilsfrage  und  -antwort 
die  gleiche  wie  in  den  Volksgerichten; 
selbst  eine  Zustimmung  der  am  Hof  sich 
aufhaltenden  Menge  oder  des  versammelten 
Heeres  wird  gelegentlich  erwähnt. 

§  4.  Billigkeitsgericht.  Der 
große  Einfluß  des  fränkischen  Königsge- 
richts und  seine  weit  ausgreifende  Tätigkeit 
beruht  auf  der  zu  allgemeiner  Herrschaft 


gelangenden  Anschauung,  daß  der  fränki- 
sche König  Inhaber  einer  außerordentlichen 
Gerichtsgewalt  sei,  die  ihm  gestattete,  sich 
nicht  wie  alle  übrigen  Gerichte  an  die  Sätze 
des  Volksrechts  gebunden  zu  halten,  son- 
dern Billigkeit  walten  zu  lassen.  Damit 
war  ihm  die  Möglichkeit  gegeben,  dem 
strengen  Volksrecht  ein  den  fortschreiten- 
den Bedürfnissen  sich  anpassendes  Amts- 
recht  an  die  Seite  zu  stellen,  das  für  die 
Entscheidungen  des  Königsgerichts  maß- 
gebend wurde. 

§5.  Zuständigkeit.  Das  fränki- 
sche Königsgericht  übte  einmal  eine  mit 
den  Volksgerichten  konkurrierende  Ge- 
richtsbarkeit aus.  Denn  der  König  ver- 
mochte kraft  des  später  sog.  ius  evocandi 
jede  noch  nicht  durch  Urteil  erledigte 
Streitsache  von  dem  Gericht,  vor  dem  sie 
anhängig  war,  abzurufen  und  vor  sein 
Forum  zu  ziehen.  Ferner  konnte  das 
Königsgericht  von  denjenigen  Personen 
angegangen  werden,  denen  der  König  das 
sog.  Reklamationsrecht  (ius  reclamandi  ad 
regis  definüivam  sententiam)  verlieh;  es 
pflegte  den  in  den  Königsschutz  aufge- 
nommenen Personen  und  Kirchen,  den 
Vertretern  des  königlichen  Fiskus  zuzu- 
stehen. Dazu  kam,  daß  in  gewissen  Fällen, 
zB.  im  Fall  der  Urteilsschelte  (s.  d.),  an  das 
Königsgericht  Berufung  eingelegt  werden 
konnte,  so  wie  es  auch  bei  Rechtsverzöge- 
rung und  Rechtsverweigerung  zuständig 
war.  Endlich  errang  es  für  bestimmte  An- 
gelegenheiten ausschließliche  Zuständig- 
keit: gewisse  schwere  Strafen  (zB.  die  Acht 
im  Ungehorsamsverfahren,  die  Todesstrafe 
über  freie  Franken)  können  nur  in  ihm  ver- 
hängt, gewisse  Verbrechen  (zB.  Heeres - 
flucht)  nur  in  ihm  abgeurteilt,  gewisse 
Rechtsgeschäfte  (zB.  Freilassung  durch 
Schatzwurf)  nur  in  ihm  vorgenommen 
werden;  auch  sollen  Rechtsstreitigkeiten 
der  Großen  überhaupt  nur  in  ihm  zur  Ver- 
handlung kommen. 

§  5.  Gerichte  der  Königs- 
boten. Als  'Abspaltungen  des  Königs - 
gerichts'  (Brunner)  stellen  sich  die  Gerichte 
der  Königsboten  dar,  die  diese  im  be- 
sonderen Auftrage  des  Königs  und  aus- 
gestattet mit  der  vollen  königlichen  Bann- 
gewalt  abhielten.  Diese  Gerichte  waren  in 
ihrer  örtlichen  Zuständigkeit  auf  die  einzel- 


KÖNIGSGERICHT 


79 


nen  missatischen  Sprengel  beschränkt,  aber 
in  dieser  Begrenzung  ganz  ebenso  organi- 
siert und  mit  der  gleichen  Machtvollkom- 
menheit ausgestattet  wie  das  am  Hof  des 
Königs  tagende  Königsgericht;  auch  sie 
wirkten  insbesondere  als  Billigkeitsgerichte. 
Sie  sollten  allerdings  die  Tätigkeit  der 
Grafengerichte  nicht  hindern,  sondern  er- 
gänzen. 

§6.  Verfall  und  Weiterbil- 
dungen. Mit  dem  Sinken  der  monarchi- 
schen Gewalt  büßt  das  fränkische  Königs - 
gericht  und  büßen,  wenigstens  in  Deutsch- 
land, die  missatischen  Gerichte  ihre  Be- 
deutung ein.  Die  letzteren  verschwinden 
hier  sogar  völlig.  Wohl  setzt  das  Hof- 
gericht des  deutschen  Königs  im  Mittel- 
alter zwar  äußerlich  die  Tätigkeit  des 
fränkischen  Königsgerichts  fort,  aber  es  ist 
weit  entfernt,  wie  dieses  die  gesamte 
Rechtspflege  des  Reichs  zu  regeln  und  zu 
ergänzen.  Dagegen  werden  außerhalb 
Deutschlands  die  in  der  alten  fränkischen 
Einrichtung  liegenden  Möglichkeiten  kräftig 
weiter  entwickelt.  So  in  der  Curia  regis 
des  französischen  Königs  und  in  der  Curia 
ducis  des  normannischen  Herzogs,  vor 
allem  aber  in  der  von  diesem  als  englischem 
König  nach  normannischem  Muster  in 
England  begründeten  Curia  regis.  In  dieser 
gelangt  im  Gegensatz  zu  dem  in  seiner 
Wirksamkeit  sehr  beschränkten  angel- 
sächsischen Königsgericht  ein  oberstes 
Reichsgericht  zur  Ausbildung,  das,  in  der 
Hauptstadt  des  Landes  ständig  tagend,  mit 
einem  ständigen,  bald  schon  gelehrten 
Richterpersonal  besetzt,  den  Satz,  daß  der 
König  höchster  Richter  des  Reiches  sei, 
zur  unbedingten  Geltung  bringt  und  beson- 
ders auch  in  der  Erzeugung  eines  eigenen, 
dem  strengen  Landrecht  [common  law)  an 
die  Seite  tretenden  Billigkeitsrechts  (equity) 
an  das  fränkische  Königsrecht  erinnert. 
Die  Gerichtsbarkeit  der  fränkischen  Kö- 
nigsboten findet  ihre  rechtsgeschichtliche 
Fortsetzung  in  der  normannischen  und 
anglonormannischen  Einrichtung  der  reisen- 
den Richter. 

Brunn  er  DRG.  2,  108  ff,  133  fr.  193  ff. 
Schröder  ZJÄC5.  I79ff.  v.AmiraM/2 
158  ff.  und  die  dort  angeführte  Literatur. 

R.  Hübner. 

B.    N  o  r  d  e  n.     §  7.    Ob  der  König  im 


Norden  eine  eigene  richterliche  Tätigkeit 
von  jeher  entfaltet  hat,  ist  eine  bestrittene 
!  Frage.  In  Norwegen  läßt  sich  von 
einem  Richteramt  des  Königs  für  die  ältere 
Zeit  kaum  reden;  nur  mittelbar  besteht  ein 
Einfluß  des  Königs  auf  die  Rechtsprechung, 
insofern  er  die  Deputierten  zum  tygßing 
(nefndarmenn),  aus  denen  die  Iqgretta  ge- 
bildet wird,  ernennt.  Seit  Mitte  des  13. 
Jahrhs.  tritt  aber  neben  die  Thinggemeinde 
als  Rechtssprecher  der  vom  König  bestellte 
Iqgmadr,  von  dessen  Spruch  der  Zug  an 
das  Iqgping  geht,  welches  wiederum  die 
Sache  dem  König  zu  unterbreiten  hat. 
Weiter  kann  der  König  bei  Unstimmigkeit 
innerhalb  der  Iqgrelta  das  Recht  ergänzen 
und  ändern  (Konungr  er  yfir  lögin  skipa9r 
L.  L.  Thingfareb.  11),  so  daß  dem  nor- 
wegischen König  eine  oberste  revidierende 
Tätigkeit  auf  dem  Gebiete  der  Recht- 
sprechung verliehen  ist. 

§  8.  Auch  in  Dänemark  scheint  der 
König  ursprünglich  an  der  Rechtsprechung 
nicht  direkt  beteiligt  zu  sein.  Aber  im 
13.  Jahrh.  bildet  sich  ein  Königsgericht 
(r&ltarceßing)  mit  allgemeiner  zivil-  und 
strafrechtlicher  Zuständigkeit,  welchem  der 
König  oder  dessen  Vertreter  (justiciarius 
regis)  vorsteht  und  das  in  erster  und  letzter 
Instanz  angegangen  werden  konnte.  Das 
raettaraeping  konnte  an  jedem  beliebigen 
Orte  abgehalten  werden.  Der  König  hat  das 
jus  evocandi.  Daneben  findet  sich  ein 
königliches  Hof  gericht  (konungs  eghet  ßing) , 
das  der  König  an  seinem  Hofe  in  Person 
abhält. 

§  9.  Am  schwierigsten  ist  die  Sachlage 
in  Schweden.  Manches  spricht  hier 
dafür,  daß  des  Königs  Tätigkeit  von  jeher 
in  stärkerem  Maße  als  in  Dänemark  und 
Norwegen  die  Rechtsprechung  betraf;  doch 
läßt  sich  ein  sicheres  Resultat  kaum  ge- 
winnen. Seit  dem  13.  Jahrh.  bildet  sich 
jedenfalls  auch  hier  ein  Königsgericht  mit 
allgemeiner  Zuständigkeit  und  dem  könig- 
lichen Evokationsrecht  (kunungs  rcefst)  aus, 
das  zumal  auf  dem  Gebiete  des  Land- 
friedensbruchs  (kunungs  efisöre)  eine  ener- 
gische Tätigkeit  entfaltet  und  sich  später 
in  zahlreiche  Formen  spaltet. 

§  10.  Wie  im  Süden  hat  im  Norden  das 
königsgerichtliche  Verfahren  mancherlei 
Reformen  mit  sich  geführt,  die  später  in 


8o 


KÖNIGSHÖFE 


das  volksgerichtliche  Verfahren  übergingen; 
zumal  gilt  dies  von  Schweden,  wo  ein 
Billigkeitsverfahren,  das  Inquisitionsprin- 
zip in  Strafsachen  (sannind  Uta),  die  Aus- 
bildung einer  eigenen  Vollstreckung,  die 
weitere  Ausbreitung  der  Jury  (siehe 
Geschworene  §  8,  freilich  auch  W  es tma  n, 
Den  svenska  Nämden  1 1912)  dem  Königs- 
gericht zu  verdanken  ist;  Dänemark  und 
Norwegen  weisen  ein  Verfahren  mit  literae 
ammonitoriae  (brefabrot)  auf.  Unzweifel- 
haft haben  hier  ausländische,  zumal  eng- 
lische  Einflüsse  mitgewirkt. 

K.  Lehmann  Königsfriede  d.  Nordger mantn 
1886.  Maurer  Vorl.  I,  1  8.299  fr.  315  fr. 
Brandt  Forel.  II  200  ff.  Taranger  II  1  p.  52, 
198.  Ödberg  Om  den  svenska  Konungens 
Domsrätt  för  SveaHofrätts  inrättande  är  1614. 
1875.  Karlsson  Den  svenske  Konungcs 
domsrätt  Diss.  1 890.  Matzen  Forel.  II  1 25  ff. 
L.  Holberg  Kong  Va Idemars  Lov,  1886 
p.   126  ff.  K.Lehmann. 

Königshöfe  (curtes  regiae). 

A.  Deutschland  §1  — 18.  I.  Literarische 
Überlieferung  §  1 — 3.  II.  Archäologische  Fest- 
stellungen §  4 — 12.  III.  Das  System  der 
Anlage  §  13 — 14.  IV.  Nachleben  der  Königs- 
höfe §  15 — 17.  V.  Liste  der  erhaltenen  be- 
festigten Königshöfe  §  18.  (Schuchhardt.) 
—  B.  Norden  §  19 — 21.     (Dietrichson.) 

A.    Deutschland. 

I.  Literarische  Überliefe- 
rung. §  1.  Ein  Erlaß  Karls  d.  Gr.  (Bene- 
ficiorum  fiscorumque  regalium  describen- 
dorum  formulae,  Mon.  Germ.  Leg.  I 
S.  175  ff.)  stellt  das  Muster  auf  für  ein  In- 
ventar sämtlicher  Krongüter.  Asnapium, 
Grisio  und  Treola  —  von  denen  wir  aber 
nicht  wissen,  wo  sie  gelegen  haben  —  und 
mehrere  nicht  genannte  werden  vom  Gro- 
ßen bis  ins  Kleinste  beschrieben:  die  Be- 
festigung, die  Häuser  mit  ihrer  ganzen 
Ausstattung,  der  Garten  mit  seinen  Bäu- 
men und  Pflanzen.  Zunächst  erfahren  wir, 
daß  fast  jede  curtis  ihre  curticula  hat  und 
beide  von  einer  Befestigung  umgeben  sind. 
In  der  curtis  stehen  die  Wohnhäuser, 
Küche,  Backhaus,  Ställe,  Speicher  usw. 
Die-  curticula  ist  „ordinabiliter  disposita 
diversique  generis  plantata  arborum".  Die 
curtis  ist  also  der  Gutshof,  die  curticula 
Obstgarten.  Einmal  heißt  es:  (habet)  cur- 
ticulam  similiter  tunimo  interclusam. 
Pomerium    contiguum    diversique    generis 


arborum  nemorosum.  Also  neben  der 
curticula  noch  ein  pomerium,  ein  Baum- 
garten. 

§  2.  Für  die  Befestigung  werden  vier 
Hauptarten  unterschieden.  Nur  einmal, 
bei  Treola,  heißt  es : , ,curtem  m  u  r  o  circum- 
datameumporta  ex  lapide facta";  sonst  ist 
die  curtis  und  gleicherweise  die  curticula 
immer  „tunimo  circumdata".  Dieser 
tunimus  ist  einmal  allein  verwendet  (As- 
napium: curtem  tunimo  strenue  munitam, 
cum  porta  lapidea  .  .),  ein  andermal  trägt 
er  eine  Dornhecke  (curtem  tunimo  circum- 
datam  desuperque  spinis  munitam  cum 
porta  lignea  .  .),  ein  drittes  Mal  einen 
Flechtzaun  (curtem  tunimo  circumdatam  et 
desuper  sepe  munita).  Der  tunimus,  nach 
ahd.  Glosse  =  hovazun,  Hofzaun,  kann  des- 
halb nicht  eine  bloße  Pallisade  oder  Planke 
sein,  sondern  muß  Körper  mit  Erdschüt- 
tung  haben,  also,  was  archäologisch  sich 
immer  zahlreicher  findet,  ein  Erdwall, 
3 — 5  m  dick,  mit  Holzabsteifung  an  der 
Front.  Darauf  konnte  man  sowohl  eine 
Dornhecke  pflanzen  wie  einen  Flecht- 
zaun  als  Brustwehr  errichten.  Letzte  und 
einfachste  Umhegung  der  curtes  ist  der 
Flechtzaun  allein;  er  tritt  viermal  für  die 
curtis  auf,  u.  a.  in  der  villa  Grisio  (cur- 
tem sepe  cireundatam,  curtem  sepe  muni- 
tam, curtem  sepe  bene  munitam,  curtem 
sepe  munitam  cum  portis  ligneis),  und 
diese  Höfe  scheinen  deshalb  nicht  die  ge- 
ringsten zu  sein,  denn  nur  unter  ihnen  hat 
einer  eine  capellam  ex  lapide  bene  con- 
struetam.  (Mit  einem  solchen  Flechtwerk 
umgeben  erscheint  noch  in  Hartmann 
Schedels  Weltchronik  (1493,  S.  CCLIII) 
die  Festung  Sabaz  an  der  Sau.) 

§  3.  In  jeder  Curtis  befindet  sich  ein 
Königshaus,  das  immer  an  erster 
Stelle  erwähnt  wird :  invenimus  in  Asnapio 
fisco  dominico  salam  regalem  ex  lapide 
faetam  optime;  ein  anderes  Mal  d  0  m  u  m 
regalem  exterius  ex  lapide,  et  interius 
ex  ligno  bene  construetam,  weiter  c  a  s  a  m 
regalem  cum  cameris  totidem  cami- 
natis  —  domum  regalem  ex  ligno 
ordinabiliter  construetam  —  casam  d  o  - 
minicatam    ex  lapide  optime  faetam. 

Damit  waren  offenbar  alle  Inventar - 
möglichkeiten  erschöpft,  aber  daß  dies 
Stück  nie  fehlte   und   überall  voransteht, 


KÖNIGSHÖFE 


81 


zeigt,  daß  die  Königshöfe  immer  auf  die 
Unterkunft  des  Königs  selbst  bedacht  sein 
mußten.  Daß  ihre  Befestigung  einen  wirk- 
lichen Schutz  bot,  zeigt  die  Begebenheit 
bei  der  Krönung  Heinrichs  IL  in  Pader- 
born 1002  Aug.  io,  wo  die  Bayern,  die  die 
Bauern  der  Umgegend  gereizt  hatten,  vor 
ihnen  in  regalem  curtem  flohen  (Mon. 
Germ.  Ss  III  S.  796). 

IL  Archäologische  Feststel- 
lungen. §  4.  Die  Befestigungen,  welche 
sich  erst  seit  1 899  nach  und  nach  als  fränki- 
sche curtes  herausgestellt  haben,  galten 
vorher  zumeist  als  römische  Kastelle,  so 
vor  allem  Bumannsburg  und  Dolberger 
Lager  westl.  u.  östl.  von  Hamm  (Nr.  2,  3), 
und  nach  ihrer  Analogie  auch  Wittekinds  - 
bürg  b.  Ruhe  (15),  Heisterburg  a.  d.  Dei- 
stcr  (29),  Burg  b.  Rüssel  (16),  Wekenborg 
b.  Bokeloh  (13)  ^Schuchhardt  Drei 
Römerkastelle  an  der  Hase,  Osn.  Ztschr. 
1891,  Ztschr.  hist.  V.  Nds.  1891  u.  92). 
Man  dachte  sich  das  kleine  Mittelviereck, 
wie  bei  der  Bumannsburg  und  Dolberg,  als 
„befestigtes  Prätorium",  und  diese  Auf- 
fassung hat  auch  Knokes  „Varuslager  im 
Habichtswalde"  auf  die  römische  Liste 
gebracht. 

Der  Umschwung  trat  ein,  als  1897  auf 
dem  Höhbeck  a.  Elbe  (Kr.  Lüchow)  das 
Kastell  Hohbuoki  Karls  d.  Gr.  mit  gleichem 
Grundriß  und  Bau  nachgewiesen  werden 
konnte  (Atlas  Nds.  Bl.  46),  1898  Bumanns- 
burg und  Dolberg  sich  als  karolingische 
Edelsitze  erwiesen  (Mitt.  Alt. -Komm. 
Westf.  I  u.  II)  und  1899  Altschieder  als 
erster  fränkischer  Königshof  auftrat  (unten 
Nr.  24).  Der  rechteckige  Grundriß  und  die 
Umwehrung,  die  bei  vielen  mit  Mauer, 
Berme  und  Spitzgraben  ganz  einem  Limes - 
kastell  entspricht,  ließ  die  frühere  Deutung 
auf  römischen  Ursprung  verzeihlich  er- 
scheinen. Den  Ausschlag  gaben  die  Einzel - 
funde,  insbesondere  die  Gefäßscherben. 
Eine  hellgelbe  Ware  mit  flüchtig  aufge- 
malten braunroten  Verzierungen,  die  für 
Bossendorf,  Bumannsburg,  Dolberg,  Alten  - 
schieder  bezeichnend  war,  aber  bisher  nicht 
bestimmt  werden  konnte,  hatte  sich  1898 
massenhaft  in  den  Ringsdorfer  Töpferöfen 
(zwischen  Köln  und  Bonn)  des  9.  Jhs.  ge- 
funden. Sie  ist  seitdem  das  Leitfossil  für 
unsere    Königshöfe    und    frühen    Herren- 

Hoops,  Reallexikon.     III. 


bürgen  geworden.  Neben  ihr  herrscht  in 
diesen  Anlagen  eine  einheimische  dicke 
schwarzbraune  Waare  mit  vielfach  schon 
gut  profilierten  Rändern. 

§  5.  Der  Grundriß  ist  sehr  mannigfaltig,  aber 
immer  ist  als  Hauptstück  ein  ungefähres 
Viereck  von  1 — 1 1/z  Hektar  vorhanden, 
darin  der  Hof  gestanden  hat.  Zuweilen  ist 
nur  dies  Viereck  vorhanden  (Nr.  1,  13,  21), 
zuweilen  ist  es  durch  einen  einfachen  Vor- 
wall nach  der  gefährdeten  Seite  hin  ge- 
schützt, der  aber  durch  eine  Holzbefesti- 
gung gewiß  mit  dem  Viereck  verbunden 
war,  so  daß  also  eine  Vorschanze,  die 
curticula,  entstand  (17,  20,  30).  Zuweilen 
geht  um  die  freiliegende  curtis  die  äußere 
Umwallung  in  größerem  Abstände  herum 
(2,  3,  6,  16,  29).  Am  häufigsten  aber  ist 
an  die  curtis  die  curticula  mit  voller  Um- 
wallung angeschlossen,  meist  halb  so  groß 
wie  die  curtis  (24,  25),  aber  oft  auch  ziemlich 
ebenso  groß  (26,  27)  oder  noch  größer  (23). 
Öfter  hat  die  curtis  auch  zwei  curticulae, 
dann  meist  die  eine  links,  die  andere  rechts 
(15,  18),  aber  gelegentlich  hängen  auch  an 
einer  Seite  die  beiden  aneinander  (28). 
Um  die  curtis  samt  den  curticulae  läuft 
dann  zuweilen  noch  in  großem  Bogen  die 
Außenumwallung  (15). 

Dieser  Grundriß  ist  fast  immer  in  ein- 
fachen klaren  Linien  gezogen,  selten  kommt 
ein  Doppelwall  vor  (2),  selten  besondere 
Wachtschanzen  vor  dem  Tore  (4)  oder  eine 
Mehrteilung  des  Vorgeländes  (15). 

§6.  Die  Umwehrung  (Wall,  Gra- 
ben, Türme,  Tore)  ist  durchweg  die  eines 
Limeskastells:  Wall  mit  Mauer  oder  Planke 
verkleidet,  breite  Berme,  Spitzgraben.  Wo 
irgend  Steinmaterial  im  Gelände  vorhan- 
den, ist  Verkleidung  durch  Mauer  gewählt, 
und  zwar  fast  immer  Kalkmauer  [mit 
Kalkmörtel]  (4,  5,  8,  9,  15,  18,  21,  24,  26, 
28,  29),  selten  Trockenmauer  (27).  Die  M. 
ist  öfter  ohne  Ausgrabungen  zu  erkennen 
(18,  28).  Sie  ist  gewöhnlich  3,  zuweilen 
4  Fuß  dick.  Wo  Holzwerk  die  M.  ersetzte, 
sind  Pfostenlöcher  bisher  nirgend  beob- 
achtet, es  scheint  Schwellenbau  angewandt 
zu  sein,  wie  bei  Altenwalde  (32)  sich  deutlich 
zeigte;  auch  bei  der  Uffoburg  (25)  waren 
die  Torwangen  durch  eine  Spur  ver- 
brannten Holzes  im  Boden  markiert. 

§  7.    Die    Berme    (ebene  Fläche  zwi- 

6 


82 


KÖNIGSHÖFE 
Tafel   6. 


Wohn&r üb  en 
auf  den  Hünenknäppen 
Dei  Dolber£. 


B    Pfostenloch 
□   Plattenbelaö 


Königshöfe. 

i.  Aus:  Schuchhardt,  Atlas  vorgeschichtlicher  Befestigungen.  —  2.  Aus:  Mitteilungen  der  Altertums- 
kommission  für  Westfalen  II.     Maßstab   i  :  3125. 


Reallexikon  der  germ.  Altertumskunde.    III. 


Verlag  von  Karl  J.  Trübner  in  Straßburg. 


KÖNIGSHÖFE 


sehen  Wall  und  Graben)  ist  regelmäßig 
breiter  als  bei  römischen  Lagern  und 
Kastellen,  bei  Altschieder  (24)  maß  sie 
1 1/i — 2  m,  bei  der  Heisterburg  (29)  2  bis 
21/2  m,  bei  der  Ruller  Wittekindsburg  (15) 
sogar  bis  3  m. 

§  8.  Der  Graben  ist  bei  all  diesen 
Anlagen  ein  Spitzgraben,  wie  man  ihn 
früher  nur  bei  römischen  Befestigungen 
kannte,  oft  breit  und  tief,  mit  seiner  Spitze 
scharf  in  den  Felsen  geschnitten;  Witte  - 
kindsburg  (15)  87*  :  3J/a  m.  Bei  Dolberg 
(3)  fand  sich  vor  dem  Graben  noch  die  Spur 
eines  in  den  Boden  eingesetzten  Verhaus. 
Allein  die  Rüsseler  Burg  (16)  hatte  einen 
breiten  Sohlgraben. 

§  9.  Türme  sind  bisher  nur  bei  Me- 
schede  (8),  bei  der  Wittekindsburg  (15), 
der  Heisterburg  (29)  und  der  Altenburg  am 
Neckar  (34)  festgestellt,  bei  15  und  29 
liegen  sie  in  Ecken  der  curtis  und  springen 
nach  innen  ein.  Wittekindsburg  NO. -Ecke: 
quadratisch  5,02  :  5,10  innere  Weite,  SW.- 
Ecke  rund  3,10 — 3,30  i.  W.  Heisterburg, 
SW.-Ecke:  rechteckig  nicht  ganz  ausge- 
graben. Bei  Meschede  liegt  ein  quadrati- 
scher Turm  ausspringend  ander  SO. -Ecke, 
ein  runder  halb  aus-  halb  einspringend  in 
der  Mitte  der  N.- Seite.  Bei  34  die  Türme 
alle  viereckig  nach  außen. 

§  10.  Tore  haben  die  curtes  öfter  zwei 
(4—9,  14,  18,  22,  24—27)  als  eines  (3,  13, 
16,  17,  19,  21,  23,  30,  31).  Es  sind  immer 
einfache  Tore  von  rd.  3  m  Weite,  nie 
Doppeltore,  wie  sie  römisch  (Haltern,  Ober- 
aden usw.)  und  altgermanisch  und  sächsisch 
(Römerschanze  b.  Potsdam,  Düsselburg  b. 
Rehburg)  vorkommen.  Sie  werden  gern 
durch  starkes  Einbiegen  der  Wallenden  ge- 
bildet (4,  5,8,  9,  24,  29),  wobei  der  Torweg 
von  außen  nach  innen  sich  oft  stark  verengt- 
Die  Torwangen  bilden  selten  glatte  Wände 
(15,  29),  gewöhnlich  haben  sie  am  Anfang 
und  am  Ende  Pfeilervorsprünge,  so  daß 
der  Torweg,  im  Übergang  zu  mittelalter- 
licher Übung  (Mausefalle),  eine  Kammer 
bildet  (4,  5,  24,  33). 

§  1 1.  Die  Innenfläche  der  curtis 
(Häuser,  Brunnen)  ist  bisher  bei  ganz  weni- 
gen untersucht,  am  besten  bei  Dolberg  (3), 
wo  vielfache  Kreuz- und  Querschnitte  zeig- 
ten, daß  für  Menschen  nur  drei  einräumige 
Häuser  dagewesen  sind:    Stube,    Kammer 


und  Küche  dichtbeieinander(s.  Bd.  ITaf.  14,6 
und  Bd.  III  Taf.  6,  1).  Die  Räume  sind 
kellerartig,  1,30  m  in  den  Felsboden  ein- 
getieft, noch  etwas  tiefer  gehen  ihre  4  bzw. 
6  Pfostenlöcher.  Das  erste  Haus  war  zwei- 
teilig und  hatte  eine  gut  erhaltene  Treppe 
als  Eingang.  In  dem  zweiten  Hause  befand 
sich  ein  Herd.  Das  dritte  und  größte  war 
fast  quadratisch  mit  6  Pfostenlöchern.  Im 
übrigen  kann  die  curtis  nur  Ställe  und  Spei- 
cher und  viel  freien  Hofraum  gehabt  haben. 
Ähnlich  präsentiert  sich  die  Heisterburg 
(29):  nahe  dem  SO. -Tore  liegen  mehrere 
Steinhäuser,  zum  Teil  auch  bis  1,20  in  den 
Boden  getieft,  ein  einzelnes  findet  sich  noch 
gegen  die  SW.-Ecke  hin.  Am  Nordrande  des 
Innenraums  liegen  zwei  Brunnen,  ein  großer 
runder  und  ein  kleinerer  viereckiger.  Der 
große  faßte  die  Wasserader,  die  sich  im 
Gelände  deutlich  erkennbar  gegen  N.  durch 
die  ganze  curticula  zieht  und  weithin  eine 
Schlucht  gerissen  hat  (Taf.  6,  Abb.  2). 
In  der  Wittekindsburg  (15)  ist  trotz  viel- 
fachen Suchens  nur  I  Steinhaus  (Einraum) 
zutage  gekommen. 

§  12.  Die  curticula  ist,  wie  oben 
gesagt,  sehr  verschieden  gestaltet.  Als 
eigentliche  curticula  wird  man  nur  die  fest 
umwallten  und  mit  der  curtis  eng  ver- 
bundenen Teile  betrachten  dürfen,  wie  bei 
der  Wittekindsburg  (15)  die  direkten  An- 
hängsel links  und  rechts.  Bei  Pöhlde  (23) 
und  der  Heisterburg  (29)  ist  sie  3  bis  4  mal 
so  groß  als  die  curtis,  ein  richtiges  heri- 
bergum.  Der  durch  die  weiter  vorge- 
schobene Befestigung  entstehende  Vor- 
raum wird  das  sein,  was  in  den  brevium 
exempla  einmal  über  die  curticula  hinaus 
pomerium  heißt  (s.  oben  §  1). 

Die  Um  wehrung  dieser  Außenteile 
weicht  von  der  der  curtis  ab.  Bei  Alt- 
schieder (24)  hat  die  curtis  eine  Mauer,  die 
curticula  nur  einen  Erdwall  (NB.  mit  Holz 
verkleidet)  und  bei  der  Heisterburg  (29)  ist 
es  ebenso. 

Der  Innenraum  einer  curticula  ist 
soviel  ich  weiß,  bisher  nur  bei  Altschieder 
(24)  untersucht,  und  hier  fand  sich  in  schar- 
fem Gegensatz  zur  curtis  ,die  von  Scherben 
wimmelte,  nicht  ein  einziges  Stück.  Es 
war  eben  für  gewöhnlich  Garten  und  nur 
selten  einmal  bewohnt. 

§  13.   Das  Gesamtbild  einer  curtis 


84 


KÖNIGSHÖFE 


geben  am  besten  die  am  eingehendsten 
untersuchten  und  zugleich  in  ihrer  Anlage 
die  verschiedenen  Typen  zeigenden:  Bu- 
mannsburg  (2),  Dolberg  (3),  Heisterburg 
(29),  Altschieder  (24)  und  Wittekindsburg 
(i5),dieschoninBd.ITaf.  14  dargestellt  sind, 
und  von  denen  wir  einige  Einzelheiten  hier 
noch  abgebildet  haben,  um  die  innere  Ein- 
richtung zu  zeigen.  Zurückzuführen  ist 
die  bauliche  Anlage  der  Königshöfe  nach 
Gestalt,  Größe  und  Bestimmung  auf  die 
römischen  und  keltischen  Meierhöfe  in 
West-  und  Süddeutschland,  über  die  der 
vortreffliche  Mainzer  Katalog  von  K.  Schu- 
macher: „Materialien  zur  Besiedelungs- 
geschichte  Deutschlands",  Taf.  V,  jetzt  die 
beste  Übersicht  gibt. 

III.  §14.  Das  System  der  An- 
lage von  Königshöfen  geht  aus 
der  Kombination  der  archäologischen  Fest- 
stellungen mit  den  urkundlichen  und  lite- 
rarischen Zeugnissen  hervor. 

Am  Fuße  der  alten  Volksburgen  läßt  sich 
fast  immer  ein  Königshof  nachweisen: 
Amöneburg  i.  Hessen  mit  curtis  Seiheim 
(Bonifatius),  Eresburg  mit  Horhusen,  Sigi- 
burg  (Hohensyburg)  mit  Westhoven,  Ski- 
droburg  mit  Altschieder,  Brunsburg  mit 
Huxari  (Höxter).  Hier  sind  offenbar  die 
Höfe  der  einheimischen  Adligen  oder  Gau- 
fürsten  eingezogen  und  in  fränkische  Kö- 
nigshöfe verwandelt.  Aber  daneben  läßt 
sich  das  Königsgut  in  geschlossenem  Zuge 
erkennen  auf  den  gefährdeten  Grenzen,  so 
auf  der  gegen  die  Sachsen  von  Knickhagen 
a.  d.  Fulda  über  Hofgeismar -Arolsen  bis 
gegen  Brilon,  an  der  Sarazenengrenze 
(Pyrenäen),  im  südöstlichen  Alpengebiete 
am  Limes  Forojuliensis,  am  Ostrande  des 
Alpengebietes  von  der  Leithamündung  bis 
zum  Plattensee  als  Limes  Pannonicus.  Die 
archäologisch  bisher  nachgewiesenen  er- 
strecken sich  vor  allem  an  den  Land-  und 
Wasserstraßen  entlang  ins  Sachsenland 
hinein  und  scheinen  hier  angelegt,  sobald 
ein  neues  Stück  des  Landes  erobert  war  und 
gesichert  werden  sollte.  Vom  Rhein  aus 
östlich  in  das  Herz  von  Sachsen  können 
wir  drei  Parallellinien  erkennen,  eine  an 
der  Lippe,  die  andere  an  der  Ruhr  und  die 
dritte  zwischen  beiden  am  Heiweg,  der 
eine  Neuanlage  Karls  d.  Gr.  ist;  der  Heiweg 
ist  dicht  besetzt  mit  Königshöfen,  für  die 


das  Land  durch  neue  Rodungen  gewonnen 
war;  das  läßt  sich  aus  der  Lage  der  Gewanne 
noch  heute  erkennen.  Die  wichtigsten  sind 
Duisburg,  Dortmund,  Brakel,  Soest,  Pader- 
born (Rubel,  Reichshöfe  1901).  In  ähn- 
licher Weise  hat  um  den  Harz  herum 
P.  Höfer  das  Königsgut  festgestellt  mit  den 
Haupthöfen  in  Nordhausen,  Walhausen, 
Tilleda,  Halberstadt,  Quedlinburg,  Goslar. 
Archäologisch  hat  sich  die  Linie  Xanten - 
Stadtlohn-Rheine-Ankum-Bremen-Sitten- 
sen- Stade  ergeben,  die  mindestens  in  ihrem 
ersten  Teil  eine  schon  in  römischen  Zeiten 
wichtige  Straße  bezeichnen  wird.  Sie  liegen 
durchschnittlich  starke  40  km  voneinander, 
scheinen  also  nur  als  Etappen  für  Reiter- 
heere in  Betracht  zu  kommen. 

§  15.  Die  überlieferten  Ausdrücke  pala- 
tium  und  heribergum  für  die  curtis  und  ihre 
Vorburg  (Rubel,  Die  Franken  S.  298  ff.) 
deuten  darauf,  daß  die  curtis  für  dauernde 
Bewohnung  als  ,,Hof",  die  curticula  für 
Unterbringung  des  durchmarschierenden 
Heeres  bestimmt  war. 

Der  gelegentlich  lange  Aufenthalt  Karls 
d.  Gr.  im  Sachsenlande,  zB.  784/5,  wo  er 
Weihnachten  bei  der  Skidroburg  feiert  und 
den  Rest  des  Winters  auf  der  Eresburg  ver- 
bringt, mag  der  Anlage  solcher  curtes- 
Linien  gewidmet  gewesen  sein,  und  der  Aus- 
druck „Saxoniam  disponere"  könnte  diese 
Tätigkeit  passend  bezeichnen.  Die  weiteren 
Aufstellungen  Rübeis  aber,  daß  es  eine 
besondere  technische  Truppe,  die  scara, 
bei  den  Franken  gegeben  habe,  die  die  Aus- 
scheidung des  Königsgutes  besorgte,  und 
daß  das  Amt  des  dux  das  eines  obersten 
Markscheiders  gewesen  sei,  das  in  diesem 
Sinne  auch  Bonifatius  zeitweilig  offiziell 
ausgeübt  habe,  dürften  über  das  Ziel 
hinausschießen  und  sind  besonders  von 
Brandi  (Gott.  Gel.  Anz.  1908  S.  1 — 51) 
bekämpft  worden. 

Rubel  Rcichshöfc  im  Lippe-  Ruhr-  u. 
Diemelgebietc  und  am  Hchvege,  Dortmund 
1901.  Ders.  Die  Franken,  ihr  Eroberungs- 
u.  Siedehmgssystem  im  Detttschcn  Vo/hs/ande, 
Bielefeld-Leipzig   1904. 

IV.  §16.  Nachleben  der  Ko- 
ni g  s  h  ö  f  e.  Die  Königshöfe  sind  in  ihrer 
alten  Gestalt  oft  noch  lange  benutzt  wor- 
den, so  der  Hof  Altschieder,  mit  einer  Ka- 
pelle besetzt,  bis  ins  15.  Jahrh.  Die  Befesti- 


KÖNIGSHÖFE 


S: 


gungen  des  Königsgutes  von  Meschede  und 
Belecke,  die  in  Größe  und  Gestalt  ganz  den 
karolingischen  Höfen  entsprechen,  spielen 
als  urbes  Larun  und  Badiliki  noch  im 
Kriege  von  938  eine  wichtige  Rolle.  Die 
Kaiserpfalzen  wie  Aachen,  Ingelheim,  Nym- 
wegen  stehen  natürlich  alle  auf  alten  Kö- 
nigshöfen und  lassen  das  in  ihrer  Form 
deutlich  erkennen  (Ingelheim  ist  soeben 
1909  ausgegraben  und  zeigt  einen  ganz 
„römischen"  Grundriß).  Aber  auch  wo 
der  Hof  nicht  königlich  geblieben  ist,  läßt 
er  sich  vielfach  noch  als  Keim  einer  Stadt 
erkennen,  so  für  Hannover  der  St.  Gallen- 
hof (Schuchhardt  Ztschr.  Hist.  V.  Nds. 
1903),  für  Halle  die  Moritzburg  (Held- 
mann),  für  Weilburg  i.  Hessen  (Matzat, 
Nass.  Ann.  36,  1906),  für  Eimbeck  die 
,,Burg"  Wittram,  Hannov.  Gesch.  Bl.  1907 
S.  305  ff.),  für  Altenburg  a.  Neckar  (Nägele 
s.  unter  Nr.  34). 

§  17.  Ebenso  sind  die  ersten  Bistümer 
und  Klöster  im  Sachsenlande  naturgemäß 
auf  Königsgut  erwachsen.  Paderborn, 
Osnabrück,  Bremen  führen  ihren  Ursprung 
auf  Karl  d.  Gr.  zurück,  Hildesheim  und 
Corvey  auf  Ludwig  d.  Fr.  Auch  bei  ihnen 
wirkt  die  alte  karolingische  Form  oft  bis 
heute  nach,  sei  es,  daß  die  „Domfreiheit" 
den  alten  Hof  selbst  darstellt  oder  seinen 
Grundriß  nachgeahmt  hat.  (Noch  kürzlich 
hat  Hans  Delbrück  die  Form  der  Pader- 
borner Domfreiheit  auf  das  Kastell  Aliso 
zurückführen  wollen!     Preuß.  Jahrb.   1909 

s.  395.) 

§  18.  Schließlich  lebt  aber  die  Form  der 
alten  Königshöfe  fort  in  der  Neuanlage 
mancher  Befestigungen  im  Mittelalter  und 
besonders  massenhafter  Gutshöfe  und 
Schlösser,  sogar  bis  auf  den  heutigen  Tag. 
Der  Sensenstein  im  Kauffunger  WTalde, 
schön  quadratisch  (50  :  55  m)  und  nur 
durch  seinen  stärkeren  Wall  und  durch  den 
hinter  ihm  ausgehobenen  Graben  von  den 
echten  alten  curtes  abweichend,  ist  doch 
erst  1373  vom  Landgrafen  von  Hessen 
gegen  Otto  d.  Ouaden  angelegt  (Atlas  Nds. 
Heft  IV  S.  32).  Ebenso  und  offenbar  aus 
derselben  Zeit  ist  das  „neue  Schloß"  bei 
Wippra  am  Südharz.  Die  Monsilie  b.  Bever- 
stedt  und  die  Bierburg  b.  Ahlden,  Quadrate 
mit  vielen  und  starken  Wällen,  werden,  die 
erstere      als     Monsowenburg,      beide      im 


13.  Jahrh.  erwähnt.  Weiter  aber  führen 
fast  alle  Guts-  und  Schloßanlagen  in 
Niederdeutschland  in  der  Renaissance  und 
später  den  Grundriß  der  curtis  fort:  das 
große  Rechteck  mit  dem  Gutshause  oder 
Schloß  im  Hauptteil  und  den  Neben- 
gebäuden im  Vorhof,  jeder  Teil  mit  breiten 
Wassergräben  und  oft  auch  Mauern  und 
Türmen  umgeben.  Beispiele  bieten  die 
Meßtischblätter  in  Fülle. 

V.  Erhaltene  befestigte  Kö - 
n  i  g  s  h  ö  f  e.  §  19.  (Die  mit  einem  *  be- 
zeichneten sind  durch  Ausgrabungen  unter- 
sucht.) An  der  Lippe:  *i.  Bossendorf  b. 
Haltern.  *2.  Bumannsburg  westl.  Hamm. 
*3.  Dolberger  Burg  östl.  Hamm.  *4.  Hü- 
nenburg b.  Gellinghausen  (Paderborn). 
•5.  Hünenburg  b.  Brenken  (Kr.  Büren). 
An  der  Berkel:  6.  Hünenburg  b.  Stadt - 
lohn. 

Im  Ruhrgebiet:  *J.  Hünenburg  b.  Me- 
schede. *8.  Burg  b.  Sichtigvor  a.  d.  Mohne. 
*g.  Borbergs  Kirchhof  b.  Brilon.  10.  Burg 
b.  Goddelsheim.  II.  Wilzenberg  b.  Kloster 
Grafschaft. 

Im  Emsgebiet:  *I2.  Falkenhof  in  Rheine. 
*I3.  Wekenborg  b.  Bokeloh  (Meppen). 
*I4.  Knokes  „Varuslager  im  Habichts- 
walde" (Osnabrück).  *I5.  Wittekindsburg 
b.  Rulle  (Osnabrück).  *i6.  Burg  b.  Rüssel 
(Kr.   Bersenbrück). 

Im  oberen  Wesergebiet:  *iy.  Burg  b. 
Knickhagen  (b.  Speele  a.  d.  Fulda).  18. 
Schanze    auf    den    Eberschützer    Klippen. 

19.  Der  Hahn  b.   Deisel  (Trendelenburg). 

20.  Hünsche  Burg  b.  Hofgeismar.  *2i.  Hü- 
nenburg b.  Dransfeld.  22.  Wahlsburg  b. 
Vernawahlshausen  (Karlshafen).  23.  König 
Heinrichs  Vogelherd  b.  Pöhlde. 

Im  mittleren  Wesergebiet:  *24.  Alt- 
schieder  b.  Schieder  (Pyrmont).  *2$.  Uffo- 
burg  b.  Bremke  (Rinteln).  26.  Hünenburg 
b.  Melle  (im  Riemsloher  Walde).  27.  Hohe 
Schanze  b.  Freden  (Alfeld  a.  L.).  28.  Ben- 
nigser  Burg  b.  Bennigsen.  *29.  Heisterburg 
a.  d.  Deister  (zw.  Barsinghausen  u.  Nenn- 
dorf). 30.  Brunsburg  b.  Heemsen  (Nien- 
burg a.  W.). 

Zwischen  Weser-  und  Elbmündung  31. 
Königshof  b.  Sittensen.  *32.  Burg  b.  Alten- 
walde. 

Süddeutschland:  *^t,.  Burg  b.  Gr.- 
Eichholzheim    (Osterburken).      34.    Alten- 


86 


KÖNIGSHÖFE 


bürg  a.  Neckar  (Tübingen).  35.  Am  Seehof 
b.  Lorsch  (Bergstraße).  Vgl.  Schumacher, 
Mat.  zur  Besiedelungsgesch.  S.  66. 

Die  meisten  dieser  Anlagen  (13 — 18, 
20 — 32)  sind  im  Nds.  Atlas  veröffentlicht, 
I  in  der  Westdeutschen  Zeitschr.  14.  1904, 
2 — 5  in  Hölzermanns  Lokaluntersuchungen 
und  zum  Teil  in  denWestf.  Mitt.  Im  übri- 
gen werden  alle  westfälischen  in  dem 
westfälischen  Atlas,  die  hessischen  in  dem 
hessischen  Atlas  zusammengefaßt  werden. 

Schuchhardt. 

B.  Norden.  §  19.  Der  Königs- 
h  o  f  [konungsgarär,  -setr,  -aseta,  -borg, 
•herber  gi,  -hüs,  hq.ll,  -stofa).  Das  Residenz - 
schloß  der  Könige  wechselte  nach  dem 
jedesmaligen  Aufenthalt  der  nordgerm. 
Könige,  die  an  verschiedenen  Orten  ihrer 
Reiche  Königshöfe  hatten.  In  Dänemark 
waren  Leire  und  Roskilde  auf  Seeland,  in 
Schweden  Upsala  und  Sigtuna,  in  Nor- 
wegen Nidaros(Drontheim),  Björgvin  (Ber- 
gen) und  Oslo  die  Städte,  wo  die  Hauptk. 
sich  befanden.  Aber  auch  rings  im  Lande 
hatten  die  Könige  ihre  K.  Schon  unter  dem 
ersten  norw.  König  Harald  Schönhaar 
(872 — 933)  werden  seine  K.  an  Saurshaug, 
Hlade,  Nidarnes  (bei  dem  späteren  Dront- 
heim),  Sseheim,  Ask,  Alrekstad,  Njardey, 
Fittjar  (um  das  spätere  Bergen  herum), 
Avaldsnes,  Utstein  (bei  dem  sp.  Stavan- 
ger),  Geirstad,  Sseheim  und  Tunsberg  um 
und  in  der  letzteren,  schon  damals  existie- 
renden Stadt,  samt  Varna,  auf  der  Ostseite 
des  Christianiafjords,  genannt.  Ihr  Platz 
war  gewöhnlich  an  einem  —  wo  möglich  — 
erhabenen  Orte  am  „oberen  Ende"  der 
Residenzstadt.  Wenn  diese  sich  erweiterte, 
änderte  auch  der  K.  seinen  Platz;  so  finden 
wir  in  Nidaros  drei  K.  nacheinander,  einen 
in  der  ersten  Zeit  der  Stadt  an  Skipakrok 
(unter  Olaf  I.  997  und  Olaf  IL  10 16),  dann 
höher  hinauf  am  Flusse  Nid  bei  Saurhlid 
(Magnus  Olafson  1035 — 1047),  und  endlich 
in  der  Nähe  der  späteren  Kathedrale 
(Harald  Haardraade  1047 — 1066).  Bei  den 
K.  lag  gewöhnlich  eine  königliche  Schloß - 
kapelle,  so  bei  Skipakrok  die  Clemens - 
kirche,  bei  Saurhlid  die  (steinerne?) 
Olafskirche  und  bei  Harald  Haardraade 
die  (steinerne)  Marienkirche.  Bei  dem  K. 
zu  Saurhlid  wird  ausdrücklich  eine  „Stein- 
halle"   erwähnt;    der   Nachfolger   des    Er- 


bauers machte  aus  ihr  eine  Kirche  (die 
Gregoriuskirche)  —  so  unerhört  muß  es 
ihm  erschienen  sein,  einen  Steinbau  als 
Wohnung  für  Menschen  zu  verwenden. 

§  20.  Bis  in  die  Mitte  des  13.  Jahrhs. 
waren  alle  K.  in  Norwegen  Holzgebäude, 
öfters,  wie  schon  in  Harald  Haardraades 
K.,  mit  einzelnen  zweistöckigen  Gebäuden 
(Loft).  Um  den  Tun  herum  lagen  die 
Häuser  des  Komplexes,  wie:  Malstofa 
(Ratsstube),  Hirdstofa  (für  die  Kriegsleute 
der  Leibwache)  usw.,  außer  den  auch  bei 
den  Privatwohnungen  nötigen  Aufenthalts - 
(Skali,  Schlafstube  usw.)  und  Ökonomie- 
gebäuden. Überhaupt  müssen  wir  uns 
den  altnord.  K.  ganz  wie  den  Bauernhof 
vorstellen,  nur  mit  mehreren  Häusern,  ge- 
räumigeren Hallen  und  mit  reicherer  Aus- 
stattung. So  hören  wir  von  dem  von  Eystein 
Magnusson  in  Björgvin  aufgeführten  K. 
(1107 — in  1),  daß  das  Hauptgebäude  zwei- 
stöckig, mit  Vorhalle  und  einer  oben  um- 
laufenden, über  den  unteren  Stock  aus- 
ladenden Laube  (svala),  gewiß  mit  Säul- 
chen  und  Rundbogen  versehen  war,  daß  er 
Rauchöfen  hatte  und  daß  eine  monumental 
ausgestattete  Treppe  in  den  Laufgang  der 
neben  ihm  liegenden  hölzernen  Schloß - 
kapelle  der  Apostelkirche  hinuntergeführt 
haben  muß.  Um  das  Hauptgebäude  lagen 
auch  hier  die  Ökonomiegebäude,  wie  Küche 
(eldhüs),   Boothaus  (naust)  usw. 

§  21.  Dieser  K.  wird  als  „die  pracht- 
vollste hölzerne  Herberge  in  Norwegen" 
beschrieben,  war  aber  schon  vor  dem  Ende 
des  Jahrh.s  baufällig  und  wurde  von  den 
Baglern  (der  Partei  der  Geistlichkeit)  1207 
niedergebrannt.  König  Ingi  Baardson  er- 
richtete gleich  einen  neuen  K.  mit  zwei  nur 
dem  Namen  nach  bekannten  Hallen,  Som- 
merhalle und  Weihnachtshalle,  nebst  einer 
Sunnivastube,  denen  bald  die  prachtvolle 
steinerne,  noch  existierende  Haakonshalle 
(1247 — 1260),  in  gotischem  Stil  erbaut, 
folgte,  deren  Beschreibung  aber  außer- 
halb des  Rahmens  unserer  Betrachtung 
fällt. 

Der  von  Harald  Haardraade  gebaute  K. 
in  Oslo  sowie  der  von  Olaf  dem  Heiligen  zu 
Borg  (Sarpsborg)  errichtete  K.  sind  nir- 
gends beschrieben  und  vollständig  ver- 
schwunden. In  Tunsberg,  wo  der  K.  auf 
dem  sog.  Schloßberge  über  der  Stadt  lag, 


KÖNIGSHORT— KÖNIGSKRÖNUNG 


87 


sind  Reste  der   Befestigungen,  nicht  aber 
des  eigentlichen  K.s  erhalten. 

Nicolaysen  Norske  Bygninger ;  P.  A. 
Munch     Det  tiorske  Folks  Historie. 

Dietrichson. 

Königshort.  Der  Einfluß  des  germani- 
schen Volkskönigs  hing  zum  guten  Teil 
von  dem  Reichtum  ab,  über  den  er  ver- 
fügte. Der  Königshort  ist  darum  von  dem 
Begriff  des  germanischen  Königstum  un- 
trennbar. Er  birgt  nicht  bloß  gemünztes 
Gold,  sondern  auch  die  Ringe  und  Spangen, 
die  Ehrenwaffen  und  Kleider,  mit  denen 
der  König  treue  Dienste  und  wackere  Taten 
belohnt.  In  der  merowingischen  Zeit  hat 
der  K.  wohl  noch  fast  die  gleiche  Schätzung. 
Im  karolingischen  Reich  spielt  er  nicht 
mehr  eine  solche  Rolle  wie  früher,  hat  aber 
immer  noch  eine  nicht  geringe  Bedeutung. 
In  diesen  und  den  folgenden  Jahrhunderten 
wird  er  als  Schatz  (thesaurus)  bezeichnet. 
Auch  Kammer  (camer a)  heißt  er.  Dies  Wort 
hat  freilich  meistens  einen  weiteren,  übri- 
gens mannigfaltigen  Sinn. 

Brunner  DRG.  II  67.  Waitz  BVG.  IV 
2.  Aufl.,  S.  8  u.  102;  VIII,  S.  218.  Müllen- 
hof f  D.  Altskd.  4,  271.  G.  v.  Below. 

Königskrönung.  A.  Allgemeines 
und  Deutschland.  §1.  Eine  feier- 
liche Krönung  und  Salbung  fand  bei  Er- 
hebung der  germanischen  Könige  in  älterer 
Zeit  nicht  statt.  Die  Nachricht,  daß  Köni- 
gin Theodelinde  die  eiserne  Krone  den 
Langobarden  gestiftet  habe,  und  daß  dem 
Erzbischof  von  Mailand  das  Recht  der 
Königskrönung  zu  Monza  verliehen  worden 
sei,  beruht  auf  Fabeleien  des  späteren 
Mittelalters.  Die  Krone  oder  ein  krönen - 
ähnlicher  Haarschmuck  war  zwar  nicht 
unbekannt,  den  Ostgoten  seit  Theoderich, 
den  Westgoten  seit  Leowigild,  wohl  auch 
den  Langobarden,  wenigstens  den  Münz- 
bildnissen  nach  zu  schließen,  besonders 
auch  den  Merowingern  seit  Chlodowech. 
Die  Krone  hat  aber  nicht  die  Bedeutung 
eines  Herrschaftssymboles,  das  zu  Beginn 
der  Regierung  feierlich  anzulegen  war. 
Vielleicht  hat  der  Speer  bei  Übertragungen 
der  Königsherrschaft  allgemeinere  Ver- 
breitung besessen.  Mit  dem  Speer  wird  den 
langobardischen  Königen  die  Gewalt  über- 
geben, einen  Speer  gab  Gunthram  seinem 
Neffen  Childebert  in  die  Hand,  um  die  Ein- 


führung in  das  väterliche  Reich  auszu- 
drücken. Mitunter  wird  im  6.  Jahrh.  einer 
Schilderhebung  gedacht  (s.  u.  Schild - 
erhebung).  An  ihre  Stelle  wohl  trat  die 
Besteigung  des  erhöhten  Königssitzes, 
dessen  bei  manchen  germanischen  Stäm- 
men, so  bei  den  Westgoten  seit  Leowigild, 
so  bei  den  Angelsachsen,  Erwähnung  ge- 
schieht. Als  im  7.  Jahrh.  die  Großen  des 
fränkischen  Reichs  einen  maßgebenden 
Einfluß  auf  den  Thronwechsel  gewannen 
und  Auswahl  unter  den  Mitgliedern  der 
Dynastie  trafen,  da  hat  das  in  einer  förm- 
lichen sublimatio  in  regnum  Ausdruck  ge- 
funden. Und  dieses  sollemniter  ut  mos 
est  sublimare  in  regnum  ist  ein  staatsrecht- 
licher Akt  geworden,  bei  dem  die  Er- 
hebung auf  den  ausgezeichneten  Königssitz 
wesentlich  war  (W.  S  i  c  k  e  1 ,  Gott.  Gel. 
Anz.  1 889,  S.  963  f.).  Die  Elevatio  ist  ge- 
blieben, im  karolingischen  Staat  wie  im 
deutschen  Kaiserreich,  in  ihrer  Bedeutung 
allerdings  stark  zurückgedrängt  durch  Sal- 
bung und  Krönung. 

§  2.  Die  Salbung  der  Könige  geht  auf 
Einwirkung  biblischer  Vorstellungen,  auf 
die  Erzählung  von  der  Übertragung  des 
Königstums  auf  David  durch  den  Hohe- 
priester Samuel  zurück.  Die  britischen 
Könige  sind  nach  Gildas  c.  21  gesalbt  wor- 
den, und  vielleicht  haben  die  Angelsachsen 
diese  Sitte  —  nachzuweisen  ist  sie  bei  ihnen 
erst  Ende  des  8.  Jahrhs.  —  von  den  Briten 
übernommen.  Auch  die  westgotischen 
Könige  sind,  vielleicht  schon  seit  Rek- 
kared  I.  —  die  erste  sichere  Andeutung 
stammt  erst  vom  Jahre  638  —  vom  Erz- 
bischof  von  Toledo  gesalbt  worden.  Aber 
nicht  von  hier  aus  ist  die  Sitte  nach  dem 
Frankenreich  gelangt,  wo  sie  zum  ersten 
Male  bei  Pippins  Erhebung  begegnet.  Kaum 
dürfte  dabei  ein  angelsächsischer  Brauch, 
der  eben  erst  später  erweisbar  ist,  vorbild- 
lich gewesen  sein.  Sicher  hat  der  römische 
Bischof,  dessen  auctoritas  bei  der  Thron - 
Umwälzung  von  751  eine  wesentliche  Rolle 
spielte,  auf  die  neue,  dasTheokratische  und 
direkt  Kirchliche  betonende  Zeremonie 
Einfluß  geübt.  751  hat  Bonifaz  die  Salbung 
vorgenommen,  754  hat  sie  der  Papst  bei 
Gelegenheit  seiner  Anwesenheit  im  Frankeh- 
reich wiederholt  und  zugleich  die  beiden 
Königssöhne  Karlmann  und  Karl  gesalbt. 


KÖNIGSKRÖNUNG 


Nach  des  Vaters  Tode  wurden  die  beiden 
768  erneut  gesalbt,  ja  Karl  im  Jahre  771 
bei  Besitzergreifung  des  Reichs  Karl- 
manns vielleicht  nochmals.  Ostern  781 
ließ  Karl  zwei  seiner  Söhne,  Pippin  und 
Ludwig,  vom  Papst  zu  Königen  salben. 
So  ist  im  8.  Jahrh.  im  Karolingerreich 
auf  die  Salbung  größtes  Gewicht  gelegt 
worden.  Erst  800  wurde  die  Salbung 
mit  der  Krönung  verbunden,  denn  die 
Nachrichten  über  Krönungen  i.  J.  781  sind 
Zusätze  des  9.  Jahrhs.,  geschrieben  unter 
dem  Einfluß  späterer  Bräuche. 

§  3.  Die  Krönungen  im  Abendland  be- 
ruhen auf  Nachahmung  byzantinischer  Ge- 
bräuche. In  Konstantinopel  pflegte  der 
Patriarch  den  neuen  Kaiser  seit  Mitte  des 
5.  Jahrhs.  mit  einer  Krone  feierlich  zu 
schmücken.  Leo  III.  schloß  sich  dem  an, 
da  er  am  Weihnachtstag  800  den  Franken 
Karl  zum  Kaiser  krönte  (s.  u.  Kaiser). 
Damit  war  die  Krönungszeremonie  im 
Abendlande  dauernd  eingeführt»  auch  für 
Könige.  Leo  III.  selbst  hat  alsbald  Karls 
Sohn  gleichen  Namens  gesalbt  und  ge- 
krönt. Allerdings  galt  das  Krönungsrecht 
nicht  sofort  als  ausschließliches  Recht  des 
Papstes  oder  der  Bischöfe.  813  hat  Karl 
d.  Gr.  seinem  Sohn  Ludwig  befohlen,  die 
auf  dem  Altar  ruhende  Kaiserkrone  sich 
selbst  aufs  Haupt  zu  setzen;  817  hat  Lud- 
wig seinen  ältesten  Sohn  Lothar,  den  ihm 
Gott  als  würdigsten  Nachfolger  im  Kaiser- 
tum offenbart  hatte,  mit  der  Kaiserkrone 
geschmückt.  Damals  vertrug  sich  noch  die 
theokratische  Auffassung  der  kaiserlichen 
Gewalt  mit  diesen  weltlichen  Krönungen. 
Bald  war  das  unmöglich:  Theokratie  leitete 
zur  Priesterherrschaft  hinüber.  Ludwig 
und  Lothar  sind  nur  nachträglich  vom 
Papst  gesalbt  und  gekrönt  worden  —  eine 
staatsrechtlich  bedeutungslose  kirchliche 
Weihe;  Ludwig  IL  aber  hat  die  kaiserliche 
Würde  allein  durch  den  Papst  erhalten: 
durch  Salbung  und  Krönung.  Und  bei 
Königskrönungen  im  Frankenreich  sind, 
wie  es  scheint,  stets  kirchliche  Elemente 
maßgebend  gewesen.  Ist  doch  die  Krönung 
zu  der  schon  im  8.  Jahrh.  eingebürgerten 
Salbung  unter  dem  Eindrucke  des  Ereig- 
nisses von  800  hinzugetreten,  als  Teil  des- 
selben Aktes.  Wir  dürfen  annehmen,  daß 
die  urkundlichen  Nachrichten,  die  ausführ- 


lich über  Karls  d.  K.  Krönung  in  Lothringen 
869,  sodann  über  die  Erhebung  der  Söhne 
Karls  d.  K.  877  handeln.  Vorgänge  schil- 
dern, wie  sie  sich  schon  früher  abspielten, 
vom  Moment  des  Zusammengehens  der 
Salbung  und  Krönung  an.  Darnach  wird 
über  den  zu  Krönenden  der  Segen  ge- 
sprochen, dann  wird  er  von  einem  Bischof 
unter  Gebeten  mit  dem  heiligen  Öl  gesalbt, 
hierauf  wird  ihm  unter  längeren  Ansprachen 
die  Krone  aufs  Haupt  gesetzt,  das  Szepter 
überreicht  und  schließlich  Segen  und  Gebet 
gesprochen. 

§  4.  Noch  galten  Salbung  und  Krönung 
im  9.  Jahrh.  nicht  für  unerläßlich,  wenig- 
stens nicht  im  germanischen  Ostreich. 
Wie  Bernhard,  der  Enkel  Karls  d.  Gr., 
offenbar  ohne  weitere  Zeremonien  König 
von  Italien  wurde,  so  scheinen  Ludwig  d.  D. 
und  seine  Söhne,  ebenso  wie  Arnulf,  als 
Könige  nicht  gesalbt  und  gekrönt  worden 
zu  sein.  Das  Fehlen  jeder  Nachricht  dürfte 
kaum  mit  einem  zufälligen  Marigel  der 
Überlieferung  erklärt  werden.  Das  scheint 
auch  der  Vorgang  unter  Heinrich  I.  zu  be- 
stätigen. Während  die  Söhne  Arnulfs:  der 
Lothringer  König  Zwentibold  und  Ludwig 
d.  K.,  in  der  im  Westreich  feststehenden 
Weise  die  kirchliche  Weihe  des  Königtums 
empfingen,  während  auch  Konrad  I.  gesalbt 
und  gekrönt  wurde,  hat  der  Sachse  Hein- 
rich I.  diese  kirchliche  Bekräftigung  seiner 
königlichen  Gewalt  abgelehnt.  Otto  I. 
aber  hat  sich  der  Zeremonie  unterzogen 
und  damit  ein  feststehendes  Beispiel  für 
alle  Zukunft  gegeben.  Von  der  Pfalz 
Aachen,  in  deren  Halle  die  Großen  gehul- 
digt hatten,  begab  sich  Otto,  wie  der  Ge- 
schichtsschreiber Widukind  IL  I  ausführ- 
lich erzählt,  nach  der  Kirche.  Der  Mainzer 
Erzbischof  führte  ihn  nach  der  Mitte  des 
Gotteshauses,  wo  das  versammelte  Volk 
den  neuen  Herrn  mit  erhobener  Rechte 
begrüßte.  Dann  trat  der  König  vor  den 
Altar,  empfing  vom  Mainzer  mit  sinnigen 
Ansprachen  Schwert  mit  Wehrgehänge, 
Armspangen  und  Mantel,  Szepter  und  Stab, 
er  wurde  mit  heiligem  Öl  gesalbt  und  unter 
Mitwirkung  des  Kölner  Erzbischofs  mit 
der  goldenen  Königskrone  geschmückt. 
Schließlich  wurde  Otto  nach  dem  Königs - 
stuhl  Karls  geleitet.  —  In  ähnlicher  Art 
sind  die  Königskrönungen  des  10.  und  der 


KÖNIGSWAHL 


89 


folgenden  Jahrhunderte  zu  denken.  Die 
Aussagen  einer  Krönungsformel  des  10. 
Jahrhs.  stimmen  im  wesentlichen  überein, 
nur  daß  die  Salbung  der  Investitur  mit 
Schwert  und  Szepter  voranging.  —  Später, 
allerdings  erst  im  II.  und  12.  Jahrh.,  sind 
besondere  Krönungen  der  von  den  Deut- 
schen rechtmäßig  erhobenen  Könige  in 
Italien  und  Burgund  üblich  geworden. 

§  5.  Ludwig  und  Konrad  I.  wurden  am 
Ort  der  Wahl,  zu  Forschheim,  gekrönt,  seit 
Otto  I.  aber  ist  Aachen,  der  Sitz  Karls 
d.  Gr.,  bevorzugter  Krönungsort,  nur  Hein- 
rich II.,  Konrad  II.  und  Rudolf  von  Rhein- 
felden  wurden  zu  Mainz,  Hermann  zu 
Goslar  gekrönt.  Der  Mainzer  Erzbischof 
als  erster  Kirchenfürst  des  Reiches  bean- 
spruchte anfangs  das  Krönungsrecht.  Da 
aber  Aachen  in  der  Kölner  Diözese  lag, 
machte  ihm  der  Kölner  das  Recht  streitig, 
während  auch  der  Trierer  als  ältester 
Bischof  Beachtung  verlangte.  936  mußte 
der  Kölner  sich  mit  einer  Mitwirkung  beim 
Aufsetzen  der  Krone  begnügen,  Otto  II. 
aber  hat  er  unter  Teilnahme  anderer 
Bischöfe,  besonders  des  Mainzers  und 
Trierers,  gekrönt,  während  er  bei  der  Krö- 
nungsfeier Ottos  III.  die  führende  Stellung 
den  Erzbischöfen  von  Ravenna  und  Mainz 
hatte  überlassen  müssen.  Im  11.  Jahrh. 
ist  sodann  die  Auffassung  durchgedrungen, 
daß  im  Bereich  seines  Sprengeis  —  und  zu 
diesem  gehörte  Aachen  —  der  Kölner  einen 
Vorrang  bei  der  Krönungsfeier  genieße. 

§  6.  Die  Inthronisation  ist  durch  das 
Aufkommen  von  Salbung  und  Krönung 
zwar  nicht  beseitigt,  aber  ihrer  selbständi- 
gen Bedeutung  mehr  entkleidet  worden. 
Wie  Otto  I.  nach  der  Krönung  zum  Stuhl 
Karls  d.  Gr.  geleitet  wurde,  um  ihn  zu  be- 
steigen, so  schloß  sich  dieser  Akt  wohl 
gewöhnlich  an  die  Aachener  Krönungs- 
feierlichkeit an.  War  die  Krönung  an 
anderem  Orte  erfolgt  oder  schon  bei  Leb- 
zeiten des  königlichen  Vorgängers  gefeiert 
worden,  dann  wurde  die  Inthronisation  zu 
Aachen  als  Zeichen  des  Regierungsantrittes 
besonders  vorgenommen,  die  Besteigung 
des  Königsthrones,  der  —  wie  Wipo  sagt  — 
von  früheren  Königen  und  besonders  von 
Karl  errichtet  und  Erzsitz  des  ganzen 
Reiches  war.  So  hat  sich  der  alte,  rein 
weltliche    Akt    erhalten,    teils    verbunden 


mit  der  kirchlich-theokratischen  Weihe- 
handlung, teils  als  selbständiger  Vorgang 
neben  dieser.  Aber,  daß  sich  etwa  weltlich - 
staatliche  Tendenzen,  die  im  Gegensatz  zu 
kirchlich-theokratischen  standen,  an  diese 
Inthronisation  anschlössen,  ist  nicht  zu 
bemerken. 

Waitz  DVG.  3,  64 ff.  256fr.;  6,  208 ff. 
W.  Schücking  Der  Regierungsantritt  I, 
1899.  G.  Seeliger. 

B.  England.  §  7.  Die  angelsächsi- 
schen Könige  wurden  schon  früh,  wohl 
schon  im  7.  Jahrh.,  gekrönt  und  gesalbt 
(hälgian).  'Als  Ort  wird  wiederholt  Kings- 
ton (cynges-tün)  genannt.  Doch  kommt 
diesem  Akt  keine  staatsrechtliche  Bedeu- 
tung bei.  Über  die  Krönungsfeier  s. 
Königswahl. 

Lit.  s.  bei  Königs  wähl. 

C.  N  o  r  d  e  n.  §  8.  Bei  den  norwegi- 
schen Königen  fand  eine  Königskrönung 
(konungsinglsa)  zuerst  statt  bei  Magnus 
Erlingsson  (1164),  und  zwar,  wie  meist 
auch  bei  seinen  Nachfolgern  bis  Ende  des 
13.  Jahrh.,  in  Bergen;  doch  wurde  die 
Krönung  nicht  zur  Regel.  Die  Krönungs- 
symbole waren:  Krone  (köröna),  Szepter 
(gullvgndr),  Schwert  (vigslusverä)  und  Ornat 
(vtgsluskrüä) .  Den  Abschluß  bildete  ein 
wesentlich  kirchliche  Interessen  schützen- 
der Krönungseid  (eiär  undir  körönu).  Die 
schwedischen  Könige  wurden  gekrönt  in  der 
Domkirchc  zu  Upsala  nach  dem  Reiten 
der  Eriksgata  (s.  Königswahl),  die  dänischen 
(seit  11 70)  an  verschiedenen  Orten  (z.  B. 
Ringsted,  Viborg). 

Matzen  Ford.  Offentlig  Ret.  I  143  f. 
Maurer  Vorl.  I  1,  260 ff.  H  ertz  berg  Norsk 
hist.  Tidsskrift  IV  3,  29  fr.  S  chly  ter  y«W- 
diska  Afhandlingar  II   2 8  ff.  v.  Schwerin. 

Königswahl.  A.  Deutschland  s. 
König  §  2. 

B.  England.  §1.  Der  angelsächsi- 
sche König  wurde  gewählt  (to  cyninge 
ceosan)  von  den  witan  (s.  witenagemöt) ,  den 
Großen  des  Reiches,  die  dabei  in  aller  Regel 
einen  volljährigen  Mann  aus  dem  Königs- 
geschlechte,  meist  den  Sohn  des  verstorbe- 
nen Königs,  nahmen.  Der  Erblichkeits- 
gedanke  hat  hier,  wenn  er  auch  nicht  durch- 
drang, doch  in  der  Terminologie  wie  in  den 
Tatsachen  sehr  starken  Ausdruck  gefunden. 

Der  gewählte  König  tauschte  mit  dem 
Volke  Eide.    Er  selbst  schwur,  den  Frieden 


90 


KONUNGSTEKJA— KOPFSCHMERZEN 


für  Kirche  und  Volk  zu  halten,  Raub  und 
Unrecht  zu  verbieten,  Gerechtigkeit  und 
Gnade  in  allen  Urteilen  zu  üben.  Der  Eid 
des  Volkes  ist  ein  Treueid,  aber  bedingt  da- 
durch, daß  auch  der  König  seine  Verpflich- 
tungen hält.  Seit  Äthelred  II  finden  sich 
Wahlkapitulationen. 

Stubbs  Constitutional History  I6  165  f.  Lie- 
bermann Gesetze  der  Angelsachsen  II  2,  557, 
562.  Ders.  The  national  assembly  in  the 
Anglo-Saxoti  period  54  fr.  v.  Schwerin. 

C.  N  o  r  d  e  n.  §  2.  Eine  K.  haben  von 
den  Skandinaviern  als  regelmäßige  Er- 
scheinung nur  die  Dänen  und  Schweden 
gekannt.  Das  norwegische  Erbkönigtum 
ließ  eine  K.  nur  für  den  Fall  des  Fehlens 
eines  tauglichen  Thronerben  zu.  Für  diesen 
bestimmte  die  Thronfolgeordnung  von 
1278,  daß  die  Wahl  zu  Nidarös  durch  geist- 
liche und  weltliche  Vertreter  erfolgen  solle. 
Der  schwedische  König  wurde  seit  alters 
gewählt  auf  dem  Moraping,  das  auf  einer 
Wiese  bei  Upsala  stattfand,  und  zwar  bis 
1290  allein  durch  die  Oberschweden.  Nach 
dem  Vollzug  der  Wahl  erklärte  ihn  der 
laghmaper  von  Upland  als  den  gesetz- 
mäßig gewählten  König  (Hl  kununx  domo). 
Nun  aber  bedarf  er  noch  der  Annahme 
durch  die  übrigen  schwedischen  Land- 
schaften. Diesem  Zweck  diente  das  Reiten 
der  Eriksgata  (Erichsgasse),  eines  Umritts 
im  Reich,  der  den  König  in  gesetzlicher 
Reihenfolge  nach  Södermannaland,  Ost- 
götaland,  Tiuherap,  Smaland,  Vestgöta- 
land,  Nerike  und  Vestmannaland,  von  da 
zurück  nach  Upland  brachte.  Der  König 
brach  auf,  geleitet  von  den  Uppländern, 
wurde  von  den  Södermannaländern  in  Emp- 
fang genommen  usf.  In  jedem  Lande  wurde 
der  bisherige  Vorgang  .  auf  seine  Gesetz- 
mäßigkeit geprüft,  der  König  schwur,  ,,das 
Recht  zu  stärken  und  den  Frieden  zu 
halten",  der  Laghmaper  erklärte  ihn  als 
gesetzmäßigen  König,  und  das  Volk  schwur 
den  Huldigungseid.  Ähnlich  liegen  die 
Verhältnisse  in  Dänemark.  Hier  wurde 
der  König,  wohl  auf  Vorschlag,  auf  den  drei 
Landsgemeinden  zu  Viborg,  Ringsted  und 
Lund  der  Reihe  nach  gewählt.  Ausnahms- 
weise erfolgt  eine  besondere  Wahl  auf  Fyn 
und  in  Südjütland,  nur  zweimal,  soweit 
bekannt,  eine  Vorwahl  durch  Vertreter  des 
ganzen   Reiches   am    Isefjord   in    Seeland. 


Der  Wahl  folgte  die  Huldigung  durch  das 
Volk  und  der  königliche  Eidschwur.  — 
S.  auch  'konungstekja'. 

E.  Mayer  SZfRG.  XXXVI  1  ff.  Lehmann 
ZfdPh.  42,  8  ff.  Danmarks  Riges  Historie  I 
474fr.  509fr.  H.  Hildebrand  Sveriges 
Medeltid  II  5  ff.  E.  Hildebrand  Svenska 
Statsförfatningens  historiska  utveckling  30  f. 
H,'u  d  e  Danehoffet  11  ff.  Jörgensen  Fore- 
lasniuger  171  ff.  Kjell^n  O/n  Eriksgatan. 
Wadstein  Svensk  hist.  Tidsk.  XXXIV  38fr. 
Matzen  Forel.  Offcntlig  Ret I  141  ff.  Schlyter 
Juridiska  Afhandlingar  II  iff.  Storm 
Magnus  Erlingssons  Lov  om  Kongevalg. 
Maurer  Vorlesungen  I  244  ff.  S.  auch  Lit. 
zu  'König'.  v.  Schwerin. 

konungstekja.  Die  norwegische  k.  diente 
ursprünglich  dazu,  den  konungsefni  (s.  Kö- 
nigtum, Königswahl)  zum  König  zu  ma- 
chen, also  auch  dazu,  aus  mehreren  Taug- 
lichen einen  auszuwählen.  Sie  erfolgte  in 
der  Weise,  daß  ein  Bauer  (später  ein  Igg- 
madr  oder  Erzbischof)  dem  konungsefni 
in  der  Regel  auf  dem  Eyrarping  den  Kö- 
nigsnamen gab  (gefa  konungsnafn)  und  das 
Volk  diesem  (Urteils-)  Vorschlag  zu- 
stimmte, die  Vollbort  erteilte,  indem  es  dem 
Genannten  das  Land  zuerteilte  (dcema  land 
allt  ok  ßegnd) ;  damit  war  dieser  kraft  eines 
an  altes  Wahlrecht  gemahnenden  Urteils 
seines  Volkes  König.  Dann  erfolgte  die 
Huldigung  in  der  Form  einer  Eidesleistung. 
In  der  Regel  zwölf  Bauern  aus  jedem 
Volksland  schwuren  dem  König  Treue  und 
Gehorsam,  ferner  Herzog,  Jarl,  lendr  maär 
und  Iqgmafrr.  Der  König  seinerseits  schwur 
Beobachtung  von  Gesetz  und  Recht  und 
Schutz  des  Landes  auf  die  Reliquien  des 
heiligen  Olaf.  Wohl  schon  vorher  nahm 
der  König  den  Hochsitz  ein,  das  Abzeichen 
seiner  Macht. 

Nachdem  durch  die  Thronfolgeordnun- 
gen die  Person  des  künftigen  Königs  ein- 
deutig bestimmt  war,  verlor  die  k.  ihre 
ursprüngliche  Funktion.  Sie  wird  aber  auch 
in  der  Hirdskraa  als  Form  bewahrt  (hier 
die  Formel:  konongs  nafn  .  .  .  leg  ek  a  pik). 
v.  A  m  i  r  a  Recht  96.     Maurer  Vorlesungen 

I     1,     254  fr.         E.    Mayer    ZfRG.     36,     22  f. 

v.  Schwerin  GGA.  1 909,   828  f.     Tar  anger 

Udsigt  II    1,    177  fr.  v.Schwerin. 

Kopfschmerzen,  auch  hartnäckiger  und 
schlimmer  Art,  begegnen  im  frühen  deut- 
schen Mittelalter  in  den  Chroniken,   ohne 


KORB— KORNDÄMONEN 


9i 


gerade  deutsch  benannt  zu  werden;  später 
rinden  sich  die  Bezeichnungen  houbetsuht, 
houptsiechtum,  houbitwen,  houbiticewen,  auch 
houbetswer;  in  Balds  Lseceboc  aus  dem 
Anfang  des  10.  Jhs.  und  in  den  wenig 
späteren  Lacnunga  heißt  es  heafodwaerce, 
heafodece  und  halbseitiger  Kopfschmerz 
healfes  heafdes  ece.  Die  Fülle  der  verord- 
neten Mittel  zeigt  deren  unsichere  Wirkung 
an.  Von  Karl  d.  Dicken  wird  berichtet,  daß 
er  gegen  Kopfschmerz  zu  Ader  gelassen 
wurde. 

M.      Heyne     Hausaltert.      III      127 — 131. 

Cockayne   Lecchdoms  I  7,  75,    178,    380,  II 

19  ff.  III  2  ff.     (Leonliardi  Bibl.  d.  ags.  Pros. 

•     VI,  6 ff.  120 ff.)     J.  Geldner   Alteng l.    Krank- 

heitsnamen  I,    1 906  S.   1  f.  Sudhoff. 

Korb.  Die  alten  Germanen  hatten  meh- 
rere Gattungen  von  Körben.  Urgermani- 
sche Bezeichnungen  eines  aus  Weidenruten 
geflochtenen  Korbes  wurden  von  Wurzeln 
mit  der  Bedeutung  'flechten'  gebildet; 
solche  sind  kerb  (kreb),  kred  {kr et)  und  kut: 
vgl.  ahd.  korb  (wozu  die  Ablautsform  isländ. 
korf,  karfa),  mhd.  krebe,  ahd.  kratto,  krezzo, 
mhd.  keetze  'Rückenkorb'  (wozu  die  Ab- 
lautsform nhd.  kieze  'Bastkorb').  Ebenso 
ags.  windet  (eig.  'Flechtwerk').  Dieselbe 
Bedeutung  haben  ahd.  zeinna  'Korb'  (anord. 
teina  'Fischreuse')  und  ags.  t&nel,  von  ahd. 
zein,  ags.  t&n  'biegsamer  Zweig';  ebenso 
ags.  wilige,  zu  welig  'Weide'.  Statt  Ruten 
wurden  auch  Binsen  benutzt:  altnord.  kass, 
kars  (vgl.  I  ßeim  korsum,  sein  af  sefi  eda 
slyi  väru  gervir),  mit  griech.  fippov, 
'Flechtwerk',  verwandt;  angelsächs.  spyrte, 
von  lat.  sporta  (vgl.  spyrte  biß  of  rixum 
gebroden).  Ebenso  Späne:  anord.  meiss 
'Rückenkorb'  (=  ahd.  meisd),  dessen 
Etymologie  beweist,  daß  er  ursprünglich 
aus  einem  abgezogenen  Fell  verfertigt  war 
(vgl.  sanskr.  mesd- '  Schaf,  Schaffell').  Andere 
Körbe  waren  nicht  geflochten.  So  die  aus 
Baumrinde  oder  Borke  hergestellten:  alt- 
nord. laupr,  angelsächs.  leap  (vgl.  schwed. 
dial.  laup  'abgeschälte  Rinde').  Ebenso  der 
zur  Beförderung  auf  dem  Pferderücken 
dienende,  aus  Gatterwerk  bestehende  anord. 
hrip  (=  ahd.  ref,  'Rückenkorb',  engl,  rip, 
'Fischkorb').  Demselben  Zweck  diente  der 
anord.  kläfr,  ein  Wort,  das  aus  dem  altir. 
cliab,  'Korb',  zu  stammen  scheint.  Wie  die 
anord.  kornkippa,  ein  Behälter,  worin  das 


Saatkorn  getragen  wurde  (mit 'Kiepe'  ver- 
wandt), aussah,  wissen  wir  nicht. 

Hjalmar  Falk. 
K  0  p  1 8  0  p  7 1  j.  '  Stadt  'in  der  Germ,  magna 
des  Ptolemaeus,  zwischen  SouSr^a  opyj  und 
Donau.  Der  Name  enthält  dasselbe  zweite 
Element  wie  BouSop-yt?,  das  vielleicht  mit 
lit.  darzas  'Garten'  (und  asl.  po-dragu, 
germ.  tar^öfn)  'Rand,  Saum')  zusammen- 
gehört. Kopt  kann  zu  kelt.  korio-  =  germ. 
harja-  'Heer'  gestellt  werden;  übrigens  liest 
Cod.   X  KovSopYt?.  R.  Much. 

K  0  p  x  0  v  x  0 1'.  Der  Stamm  dieses  Namens, 
den  wir  aus  Ptol.  II  11,  10  kennen,  steht 
bei  diesem  unmittelbar  unterhalb  des 
'AoxtßoupYtov  opoc  neben  den  bis  zur 
Weichselquelle  reichenden  Aoirj-ioi  Boupoi. 
Die  K.  sind  danach  an  den  nordöstl.  Rand- 
gebirgen  von  Böhmen  zu  suchen.  Längst 
ist  der  Anklang  des  cech.  Namens  für  das 
Riesengebirge  Krkonose  hory  aufgefallen, 
und  es  ist  keineswegs  ausgeschlossen,  daß 
in  ihm  in  volksetymologischer  Umgestal- 
tung ein  alter  Volksname  fortlebt.  Kopxovxot 
macht  eher  den  Eindruck  eines  fremden  als 
eines  germ.  Namens.  Sein  Suffix  ist  beson- 
ders auf  ligur.  und  illyr.  Boden  produktiv, 
und  auf  diesem  klingt  auch  der  Name  des 
Flusses  Corcora  an.  Im  Kelt.  böte  sich 
unter  anderem  ir.  kork  'Haar'  zur  An- 
knüpfung. Aber  weder  über  den  Namen 
noch  über  das  Volk  ist  Bestimmteres  zu 
sagen.  r.  Much. 

Korn.  §  1.  Ein  Gold-  und  Silber - 
gewicht  (s.  'Gran'),  ferner  Bezeichnung 
für  Probiergewicht  und  auch  für  den  Fein- 
gehalt selbst. 

§  2.  Die  Länge  des  Korns  wurde  auch 
als  kleinstes  Längenmaß  verwendet,  so  ist 
im  Englischen  noch  heute  barleycorn 
'Gerstenkorn'  die  Bezeichnung  für  J/3  Zoll. 
Der  ags.  Königsfriede  sollte  vom  Tore  der 
Burg  aus  3  Meilen,  3  Furchenlängen,  3 
Ackerbreiten,  9  Fuß,  9  Schafthände  und 
9  Gerstenkorn  (berecorn)  weit  reichen. 
Vgl.  'Gerste'  §  22. 

Grote  Münzstudie»  III  51.  Liebermann 
Ges.  d.  Ags.  I  390.  II  465.  v.  Luschin 
Müuzk.   20,  156.         A.  Luschin  v.  Ebengreuth. 

Korndämonen.  §  i.  Die  Korndämonen 
gehören  zu  den  mythischen  Wesen,  deren 
Existenz  ältere  Quellen  nicht  bezeugen, 
die   wir   nur    aus    dem   Volksglauben    der 


92 


KORNDÄMONEN 


Gegenwart  kennen.  Allein  ihre  Verbreitung 
bei  allen  germanischen  Stämmen,  bei  allen 
indogermanischen  Völkern,  ja  überall  auf 
der  Erde,  wo  sich  Ackerbau  nachweisen 
läßt,  spricht  dafür,  daß  sie  in  einer  frühen, 
ja  in  einer  prähistorischen  Zeit  auch  bei 
den  Germanen  existiert  haben  müssen. 
Denn  an  eine  Wanderung  ist  bei  der  Rolle, 
die  sie  allerorten  im  Ritus  spielen,  nicht  zu 
denken. 

§  2.  In  allen  Getreidefeldern,  ja  selbst 
auf  Wiesen,  lebt  nach  dem  Glauben  des 
Volkes  ein  Vegetationsdämon,  der  oft  nach 
der  Art  des  Getreides  benannt  ist.  So 
kennt  das  Volk  Weizen-,  Roggen-,  Hafer-, 
Gerste-,  Flachs-,  ja  auch  Gras-  und  Kar- 
toffeldämonen. Im  allgemeinen  ist  es  das 
Numen,  welches  in  dem  Getreidefeld  sich 
aufhält  und  das  Wachstum  des  Getreides 
fördert  oder  hemmt.  Hier  und  da  begegnet 
er  auch  als  Herr  des  Getreides  und  verlangt 
als  solcher  seinen  Anteil  an  der  Feldfrucht. 
Beim  Schnitt  des  Feldes  flieht  er  von  einer 
Garbe  in  die  andere,  bis  er  in  der  letzten 
gefangen  genommen  wird. 

§  3.  Die  Gestalt,  in  der  sich  die  Phanta- 
sie des  Volkes  das  Getreidenumen  vorstellt, 
ist  ungemein  mannigfaltig  und  dement- 
sprechend auch  der  Namen  dafür.  Bald 
erscheint  er  als  Tier,  bald  in  rein  mensch- 
licher Gestalt,  bald  als  Mensch,  der  sich  in 
die  verschiedensten  Arten  der  Tiere  ver- 
wandeln kann.  Als  theriomorphische  Ge- 
treidenumina  kennt  man  das  Kalb  (Muh- 
kälbchen),  den  Stier  (Kornstier,  Haberstier, 
Hörnbull,  Aprilochs),  den  Hund  (Dresch- 
hund, Kiddelhund,  Kornmops,  Roggen- 
hund, Schottebätz,  Stadlpudl,  Weizen - 
mops,  Weszbeller),  den  Wolf  (Kornwolf, 
Roggenwolf),  das  Pferd  (Herbstpferd),  die 
Geiß  (Habergeiß,  Klapperbock,  Kornbock), 
den  Kater  (Bullkater,  Kornkater),  das 
Schwein  (Kornschwein,  Roggenschwein, 
schwed.  Gloso,  dän.  Grafso),  den  Bär 
(Erbsenbär,  Gratenbär,  Haferbär,  Korn- 
bär, Roggenbär),  den  Hahn,  den  Fuchs, 
den  Hasen.  In  anthropomorphischer  Ge- 
stalt zeigt  sich  der  Getreidedämon  bald 
als  Mann  (Wilder  Mann,  Hafermann,  der 
Alte,  norw.  Skurekajl),  bald  als  Kind 
(Kornkind,  Hörkind,  Erntekind)  oder 
Jungfrau  (Kornmaid,  Hafer-,  Weizenbraut), 
am    häufigsten    aber    als    alte    Frau    (die 


Alte,  Großmutter,  die  alte  Hure,  Flachs - 
mutter,  Kornmuhme,  Kornmutter,  Sichel - 
frau,  Roggenmutter,  vErtekselling,  ^Erte- 
mor,  Havrekselling,  Hvetefru,  Sädesfru). 
Als  solche  stellt  sie  sich  das  Volk  vor  wie 
andere  weibliche  Vegetationsdämonen:  sie 
hat  feurige  Finger,  lange  herabhängende 
Brüste,  ist  bald  schwarz,  bald  schneeweiß, 
reitet  oft  durch  die  Felder.  Vor  ihr  beson- 
ders warnt  man  die  Kinder,  daß  sie  nicht 
in  die  Felder  gehen,  da  der  Getreidedämon 
sie  frißt. 

§  3.  Der  Glaube  an  den  Getreidedämon 
hat  mannigfache  Riten  erzeugt.  Da  dieser 
beim  Schnitte  in  die  letzte  Garbe  flüchtet, 
so  geht  sein  Name  auf  diese  über  und  durch 
die  Garbe  auf  den  Schnitter,  der  sie  schnei- 
det, oder  die  Binderin,  die  sie  bindet. 
Diese  behalten  während  des  ganzen  Jahres 
den  Namen  des  Getreidenumens,  und  daher 
sucht  jedes  dem  Schnitt  oder  Binden  der 
letzten  Garbe  zu  entgehen.  Nach  dem 
Schnitt  der  letzten  Garbe  sind  die  Riten 
verschieden.  Der  älteste  Brauch  scheint 
zu  sein,  daß  das  Getreidenumen  getötet 
wird,  damit  es  im  nächsten  Jahre  zu  neuer 
Jugend  erwache  (vgl.  Frazer  aaO.).  In 
diesem  Falle  vertritt  ein  Hahn  oder  eine 
Katze  den  Dämon.  Dies  Tier  wird  in  die 
letzte  Garbe  gebunden,  dann  auf  dem  Felde 
umhergejagt  und  von  den  Schnittern  ge- 
tötet. Öfter  denkt  man  sich  auch  im  Guts- 
herrn oder  der  Herrin  oder  einem  Fremden, 
der  beim  Schnitt  an  dem  Felde  vorübergeht, 
das  Getreidenumen:  diese  Person  wird  daher 
von  den  Schnittern  gebunden  und  muß  sich 
durch  eine  Gabe  lösen.  In  den  Niederlanden 
steckt  man  ihn  sogar  bis  zum  Unterleib 
in  eine  Grube  (Mannhardt,  Myth.  Forsch. 
47).  Von  dem  getöteten  Hahne  werden  die 
Federn  mit  heimgenommen  und  im  näch- 
sten Frühjahre  mit  den  Körnern  der  letzten 
Garbe  auf  die  Felder  geworfen  (Mannhardt, 
Korndäm.  15). 

§  4.  Ein  weiterer  Ritus  ist,  daß  mit  der 
letzten  Garbe  das  Getreidenumen  in  die 
menschlichen  Wohnstätten  geführt  und 
hier  während  des  Winters  aufbewahrt  wird. 
Zu  diesem  Zwecke  wurde  eine  Puppe  in 
menschlicher  Gestalt  aus  der  letzten  Garbe 
hergestellt,  in  die  nicht  selten  ihr  Schnitter 
oder  ihre  Binderin  eingebunden  war.  Diese 
wurde,   oft  bekränzt,   in  feierlichem  Zuge 


KÖRPERGRÄBER— KÖRPERVERLETZUNG 


93 


nachdem  Gehöft  gebracht  und  hier  dem  Guts- 
herrn feierlichst  überreicht,  der  daraufhin 
den  Schnittern  ein  Mahl  gab,  an  dem  die 
Puppe  selbst  teilnahm.  Nach  diesem  wurde 
sie  von  den  Schnittern  und  Binderinnen 
umtanzt.  Alsdann  wurde  sie  nach  der 
Scheune  gebracht,  wo  sie  während  des 
Winters  aufbewahrt  wurde,  damit  ihre 
Körner  bei  der  neuen  Aussaat  das  Saatkorn 
befruchten  sollten.  So  kam  der  alte  Vege- 
tationsdämon in  verjüngter  Gestalt  auf  das 
Saatfeld.  Nicht  selten  war  mit  diesem  Ritus 
alter  Regenzauber  verbunden:  wenn  die 
letzte  Garbe  nach  der  Scheune  geführt 
wurde,  begoß  man  sie  mit  Wasser,  damit 
die  Saat  im  folgenden  Jahre  hinreichend 
Regen  habe. 

§  5.  Eine  jüngere  Form  des  Ritus  scheint 
es  zu  sein,  wenn  man  ein  Ährenbüschel  auf 
dem  Felde  stehen  läßt.  Bei  diesem  Ritus 
faßte  man  den  Getreidedämon  als  Herrn 
der  Feldfrüchte  auf,  dem  dies  Büschel  als 
Opfer  galt,  damit  die  Ernte  des  nächsten 
Jahres  ergiebig  sei.  Der  Dämon  wird  dann 
von  den  Schnittern  als  armer  Mann  oder 
arme  Frau  beklagt.  Aber  auch  hier  verehrt 
man  im  Ährenbüschel  die  Kornmuttcr,  in- 
dem man  diese  küßt  und  vor  ihr  nieder- 
kniet. Zu  dieser  Verehrung  des  Getreide- 
numens  gesellt  sich  alter  Analogiezauber. 
Um  das  Saatfeld  für  das  nächste  Jahr 
fruchtbar  zu  machen,  fand  auf  ihm  das 
Brautlager  der  Schnitter  und  Schnitterin- 
nen statt.  Diese  legen  sich  Gesicht  gegen 
Gesicht  gekehrt  paarweise  aufeinander  und 
werden  so  auf  dem  Felde  umhergerollt 
(Mannhardt  WFK.  II  481  ff.).  Wir  haben 
hier  den  letzten  Rest  alten  Zaubers  zur  Er- 
weckung der  Fruchtbarkeit,  den  Saxo 
gramm.  (I  278)  bei  Erwähnung  des 
Freysfestes  in  Uppsala  berührt  und  den 
in  seiner  unverhüllten  Form  eine  mecklen- 
burgische Sitte  nach  der  Kartoffelernte 
bezeugt  (Mannhardt,  Myth.  Forsch.  340). 
Mannhardt  Reggenwolf  u . Roggcnhttnd  1 866 • 

Ders.     Die    Komdämonen   1868.      Ders.  WFK. 

II    1 55  ff.     Ders.    Myth.    Forschtmgen    a.  v.   O. 

1884.     Frazer    The  golden   Bough  *  II   168 ff. 

E:  Mogk: 

Körpergräber.  Im  Gegensatz  zu  Brand - 
gräbern  (s.  d.)  Gräber  mit  unverbrannten 
Leichen.  Der  gewöhnlich  dafür  angewandte 
Ausdruck , ,  Skelettgräber' '  würde  selbst  dann 


noch  unzutreffend  sein,  wenn  in  jedem  sol- 
chen Grabe  ein  Skelett  zu  finden  wäre,  was 
keineswegs  der  Fall  ist.  Vielmehr  ist  der 
Leichnam  sehr  häufig  bis  auf  die  letzte 
Spur  vergangen,  so  daß  sein  ehemaliges 
Vorhandensein  nur  aus  der  Form  des  Gra- 
bes und  der  Lage  der  Beigaben,  mitunter 
auch  aus  der  Bodenfärbung,  geschlossen 
werden  kann.  Andrerseits  erhalten  sich 
bei  günstigen  Verhältnissen  die  Gebeine  oft 
überraschend  gut.  Sie  geben  uns  dann 
einen  sicheren  Anhalt  zur  Bestimmung  der 
körperlichen  Eigenschaften,  besonders  der 
Größe  und  der  Schädelform,  ihrer  einstigen 
Besitzer.  h.  Seger. 

Körperpflege  war  den  Germanen  seit 
frühesten  Zeiten  Bedürfnis.  Die  Freude 
am  Waschen  und  Baden,  die  zur  Erfindung 
der  Seife,  der  Schaffung  eines  besonderen 
Baderaumes,  des  Schwitzbades  usw.  führte, 
das  Schwimmen  und  Tauchen,  das  von 
Kindheit  an  geübt  wurde,  das  Wett- 
schwimmen, die  Kampfspiele,  die  uns  die 
Sagen  bezeugen,  die  Unzertrennlichkeit  von 
dem  Kamme,  der  für  die  Ordnung  und 
Reinhaltung  des  langwallenden  Haares,  von 
Rasiermesser  und  Haarzupf zange  (s.  Bart- 
zange),  die  zur  Bewältigung  und  gefälligem 
Informhalten  des  Bartes  unentbehrlich 
waren,  die  Freude  selbst  an  der  langen, 
wehenden  Hauptzierde,  das  Färben  der- 
selben zur  stärkeren  Betonung  der  ge- 
schätzten Stammeseigentümlichkeit  sind 
dessen  lautredende  Zeugen,  wie  bei  den 
einzelnen  Artikeln  über  Badewesen,  Haar- 
und  Bartpflege  ersichtlich  ist.  —  S.  auch 
Gesundheitspflege.  Sudhoff. 

Körperverletzung.  §  1.  Die  K.  ist  in 
sämtlichen  germanischen  Rechten  mit  der 
größten  Weitläufigkeit  behandelt,  was  in 
einer  reichen  Kasuistik  und  Terminologie 
seinen  Ausdruck  findet.  Doch  lassen  sich 
die  zahlreichen  Fälle  in  den  vier  Gruppen 
der  Schläge,  Wunden,  Verstümmelungen 
und  Lähmungen  zusammenfassen,  von 
denen  wiederum  die  zwei  letztgenannten 
in  vielen  Rechten  zusammenfallen. 

§  2.  Der  Schlag  (aschw.  bardaghi, 
hug,  adän.  bardaghi,  hog,  wnord.  drep,  oberd. 
pülislac,  pulslahi,  ags.  dynt,  fries.  durslegi, 
lat.  ictus,  colpus,  feritd)  ist  mechanische 
Einwirkung  auf  den  Körper,  ohne  daß  Blut 
aus  der  Einwirkungsstelle  nach  außen  tritt, 


94 


KÖRPERVERLETZUNG 


daher  ein  trockener,  dürrer  Schlag  (aschw. 
lukkahug,  fries.  dustsieg).  Er  kann  Fuß- 
tritt sein,  Schlag  mit  der  Faust  (aschw. 
ncevcehug,  adän.  ncevehog,  anorw.  nefahögg) 
oder  einem  Stock  (adän.  stafshog,  anorw. 
lurkshög,  fries.  stefslek)-  oder  sonst  einem 
stumpfen  Gegenstand  (aschw.  staffverhugg, 
adän.  stavshog).  Auch  das  Stoßen,  Schla- 
gen und  Werfen  mit  einem  Stein  (adän. 
stenshog,  anorw.  steinshögg)  oder  einem 
Knochen  gehört  hierher  (aschw.  benshugg, 
adän.  benshog).  Die  Folge  kann  sichtbar 
sein  oder  unsichtbar,  in  jenem  Fall,  dem 
des  pülislac,  eine  Anschwellung  (ahd.  bülja, 
lat.  tumor)  oder  ein  blauer  Fleck  (lat.  livor). 
Der  Schlag  ist  die  leichteste  Art  der  K.  und 
wird  mit  geringer  Buße  gesühnt  (aschw. 
bardaghaböt).  Nur  da,  wo  schwerere  Folgen 
entstehen,  wie  zB.  Knochenbruch,  rückt 
er  in  die  nächste  Klasse  auf. 

§  3.  Die  Wunde  (anord.  sär,  ags.  sär, 
wund,  dolg,  fries.  dolch,  blödresne,  ahd. 
pluotruns,  lat.  vulnus,  plaga)  unterscheidet 
sich  vom  Schlag  durch  das  verursachte 
Blutfließen,  das  nach  oberdeutschen  Rech- 
ten so  heftig  sein  muß,  ,,ut  sanguis  terram 
tangat".  Im  einzelnen  ist  die  Schwere  der 
Wunden  sehr  verschieden.  Neben  der 
leichtesten  Art  des  bloßen  Blutvergießens 
(isl.  minni  sär,  aschw.  köttsär,  blößviti,  adän. 
walhwa  sär,  fries.  blödelsa,  lat.  sanguinis 
effusio)  steht  eine  große  Zahl  qualifizierter 
Gruppen,  die  nach  der  Größe  des  ange- 
richteten Schadens  abgestuft  sind,  zum 
Teil  sinnenfällig  nach  der  Größe  der  Wunde 
selbst.  Sobald  eine  Wunde  bestimmte 
Größe  erreicht  hat,  wird  sie  meßbar  (fries. 
metedolch).  Gemessen  werden  aber  kann 
vor  allem  die  Länge  und  Breite  der  Wunde, 
dann  auch  ihre  Tiefe.  Geht  die  Wunde  tief, 
so  führt  sie  zur  Verletzung  oder  doch  Offen- 
legung tieferliegender  Körperteile.  Je  nach- 
dem hierbei  dieser  oder  jener  Körperteil 
betroffen  wird,  unterscheidet  man  wieder 
verschiedene  Arten.  Bei  der  Hirnwunde 
(isl.  heilund,  ags.  heafodwund)  tritt  das  Ge- 
hirn oder  doch  die  Hirnschale  zutage.  Bei 
der  Leibwunde  oder  Hohlwunde  (aschw. 
hulsär,  hulsäri,  adän.  holsär,  anorw.  holsär, 
isl.  holund,  ahd.  hrefawunt,  ags.  hrifwund) 
wird  eine  der  Höhlen  des  Rumpfes  bloß, 
wobei  einzelne  Rechte  wieder  zwischen  den 
verschiedenen  Höhlen  unterscheiden.     Die 


Markwunde  (isl.  mergund,  ags.  bänes  blice, 
fries.  benes  onstale)  legt  den  Knochen  bloß 
oder  das  Knochenmark,  verletzt  also  in 
diesem  Fall  den  Knochen  (ags.  bänesbite). 
Als  schwere  Wunde  gilt  die  durchgehende 
Wunde  (ags.  ßurhwund,  fries.  thruchgun- 
gende  dolch,  lat.  transpunctio,  per j oratio), 
die  zwei  Öffnungen  hat  (adän.  twimynt  sär). 
In  anderen  Fällen  ergibt  sich  die  Schwere 
der  Wunde  aus  der  Notwendigkeit  zu  ihrer 
Heilung  einen  Arzt  zuzuziehen  oder  eine 
Operation  vorzunehmen.  Endlich  sah  man 
auch  auf  die  späteren  Folgen  der  Wunde. 
Neben  Lähmung  (s.  u.)  und  Erhöhung  der 
Empfindlichkeit  gegen  Witterungseinflüsse 
erschwert  die  Wunde  das  Zurückbleiben 
dauernder,  sichtbarer  Spuren  (anord.  lern- 
st)'arhögg).  Ob  man  die  Entstellung  (fries. 
wlitiwamm,  ags.  wlitewamme)  durch  Kleider 
oder  Hut  zudecken,  ob  man  sie  über  die 
Straße,  über  den  Dingplatz  oder  nur  in  der 
Nähe  sehen  kann,  wird  hier  in  Rechnung 
gezogen. 

§  4.  Zwischen  Schlag  und  Wunde  kann 
man  die  beinschrötige  Wunde  stellen,  eine 
Knochenverletzung,  bei.  der  die  Art  der 
Herbeiführung  und  Blutfließen  nicht  von 
Belang  waren.  Hierher  gehört  die  schwedi- 
sche skena  und  das  svartaslagh,  eine  Ver- 
letzung des  Knochens  bei  heiler  Haut 
(alam.  palcprust).  Erfolgte  Loslösung  eines 
Knochensplitters  (fries.  benes  breke),  so 
bestimmte  sich  die  Schwere  der  Wunde 
neben  deren  Größe  insbesondere  danach, 
ob  der  von  gewisser  Entfernung  aus  auf 
einen  Schild  oder  dergleichen  geworfen 
noch  einen  Klang  gab.  Die  Wunde  war  mit 
verschieden  abgestufter  höherer  Wund- 
buße  (skand.  särböt)  zu  büßen,  zu  der  oft 
noch  eine  Beleidigungsbuße  (anord.  fiokka- 
böt,  wn.  öfundarböt)  kam. 

§  5.  Die  schwerste  K.  sind  Verstüm- 
melung und  Lähmung.  Jene  ist  Ab- 
hauen eines  Körperteils  (aschw.  afhug, 
hamblan,  adän.  afhog,  anorw.  afhögg,  isl. 
aljötr,  ahd.  lidiscarti,  fries.  lemithe,  gersfal, 
lat.  debilitatio,  mancatio,  detruncatio,  muti- 
latio),  diese  (aschw.  lyti,  leest,  adän.  lyuti)  in 
dessen  Unbrauchbarmachung.  Am  schwer- 
sten war  Verletzung  der  Augen  (ags. 
eagwunde)  'und  Ohren  (ags.  ear  siege),  von 
Zunge,  Nase,  Hand  (anorw.  handhögg),  Fuß 
(anorw.  föthögg),  Zeugungsteilen  und  weib- 


K0TPIQNK2— KRAMMETSVOGEL 


95 


licher  Brust.  Sie  war  in  der  Regel  mit  dem 
Wergeid  zu  büßen,  wobei  paarweise  vor- 
handene Körperteile  meist  zusammen  volles 
Wergeid  erforderten,  einer  von  ihnen  nur 
das  halbe.  Doch  genügt  in  einigen  Rechten 
eine  geringere  Wergeidbuße  (s.  Buße), 
während  wieder  andere  über  das  Wergeid 
hinausgehen;  so  zB.  das  angelsächsische 
und  schwedische  Recht  bei  Entmannung, 
die  hier  als  „höchste  Wunde"  galt  und  mit 
drei  Wergeldern  zu  büßen  war.  Von  der 
Hand-  und  Fußbuße  wurde  die  Finger-  und 
Zehenbuße  abgeleitet  mit  verschiedener 
Bewertung  der  einzelnen  Finger  und  Zehen. 
Am  wertvollsten  galt  der  Daumen,  wie  die 
große  Zehe.  Bei  den  übrigen  Fingern  wurde 
nicht  selten  die  Beschäftigung  des  Ver- 
letzten in  Rechnung  gezogen,  so  daß  zB. 
die  Finger  des  Harfners  höher  zu  büßen 
waren.  —  Bei  Lähmung  war  vielfach 
nur  die  halbe  Verstümmelungsbuße  (aschw. 
lytisböt)  zu  zahlen. 

Brunn  er  RG.  II  634  fr".  Grimm  £4.114 
184  ff.  v.  Schweri  n  Z>A'G.2  170.  Nordewier 
Regtsoudheden  277t.  Brandt  Retshistorie  II 
75  ff.  Matzen  Strafferet  106 ff.  Nordström 
Bidrag  II  264 ff.  v.  Amira  Obl.-R.  I.  712  ff. 
II  S48  ff.  OsenbrUggen  Langob.  Strafrecht 
72  ff.  Ale?n.  Straf  recht  231fr.  del  Giudice 
1 3 1  ff.  W  i  ]  d  a  729  ff.  H  i  s  Strafrecht,  265  ff. 
Finsen  Gragas  III  Glossar  665.  Merk  er 
Das  Straf  recht  der  altisländisclien   Gragas  7 1  ff. 

v.  Schwerin. 
Koupuovsc,  Volk  in  der  Germ,  magna  bei 
Ptolemaeus  Uli,  11  zwischen  den  Mao- 
outVyot  und  den  Xai-oucopoi  an  den'A/v-sia 
opyj.  Wo  sie  wirklich  hingehören,  ist  nicht 
zu  bestimmen.  Den  Namen  hält  Z  e  u  ß 
121  für  keltisch;  doch  kann  er  ebenso 
gut  germ.  sein  =  got.  kaurjans  'die  Ge- 
wichtigen, Angesehenen'.  r.  Much. 
Krämer.  Das  Wort  ist  im  germ.  Alter- 
tum noch  nicht  belegt.  Die  Beziehung  des 
damals  etwa  vorhandenen  Wortes  auf  den 
Handel  ist  undeutlich.  Noch  im  1 2.  Jh.  tritt  in 
den  Quellen  die  Beziehung  auf  die  kauf- 
männische Tätigkeit  des  Krämers  nicht 
durchweg  unzweideutig  hervor.  Die  Glossen 
aus  dem  Anfang  des  12.  Jhs.  setzen  Krämer 
=  Schankwirt;  krämari,  chrämaere  =  taber- 
narius,  caupo;  ehr  am,  kr  am  =  taverna,  wTn- 
hüs;  vereinzelt  (12.  Jh.)  kr  am  =  tentorium, 
gezelt  (darnach  Kluge  EW.  u.  'Kram';  Keut- 
genHans.  Geschichtsblätter  1901,  ygi.  Nolte, 


D.  Kaufmann  i.d.  deutschen  Sprache  u.  Lit. 
des  MA.  71  ff.)  Über  die  Möglichkeit  eines 
Zusammenhangs  von  griech.  /pTjfia  Kauf- 
mannsgut, Ware  mit  ahd.  ehr  am,  kr  am  s. 
Nolte  73.  Dagegen  läßt  sich  die  Zeugenreihe 
einer  aus  der  Zeit  K.  Konrads  III.  stammen- 
den Urk.  im  Schenkungsbuch  von  S.  Em- 
meram  zu  Regensburg  (Quellen  u.  Erört.  z. 
bayr.  u.  deutsch.  Gesch.  1,  68):  B.  de  B.  et 

E.  investitur e,  W.  pictor  et  isti  mercatores 
scilicet  chramarii  H.,  W.,H.,  M.,  W.,  March- 
wart  panifex,  Aribo  limator  ensium,  Otto 
investiture,  Heinrich  sellator,  Heinrich  faber 
lignorwn,  mag  man  mit  Rücksicht  auf  et 
isti  alle  genannten  Handwerker  oder 
nur  die  chramarii  zu  den  mercatores  rech- 
nen, für  eine  vom  Handwerk  gesonderte 
Tätigkeit  der  chramarii  anführen.  Erst  seit 
dem  13.  Jh.  löst  sich  das  Krämergewerbe 
ganz  vom  Handwerk  ab  und  erscheinen  die 
Krämer  (institores)  als  Kaufleute.  S.  auch 
Art.:  Handel,  Kaufmann.        W.Stein. 

Krammetsvogel.  §  i.  Die  Wacholder- 
drossel (Turdus  pilaris)  hat  ihren  volks- 
tümlichen deutschen  Namen,  der 
zuerst  im  Mhd.  belegt  ist,  von  ihrer  Lieb- 
lingsnahrung,  den  Wacholderbeeren,  er- 
halten: mhd.  kranewitevogel,  krambit-,  kra- 
matvogel  zu  mhd.  kranewite,  kranwit,  kram- 
wit,  kramat,  ahd.  kranawitu  m.  'Wacholder', 
eig.  'Kranichholz';  nhd.  16.  Jh.  kramat{s)- 
vogel,  heute  Krammetsvogel;  nnd.  ndl. 
kramsvogel.  Vgl.  Suolahti  Deutsche  Vogel - 
namen  62  f. 

§  2.  Das  Englische  hat  einen  an- 
dern Namen:  ae.  feldefare  swf.,  nur  einmal 
im  11.  Jh.  belegt  (WW.  287,  17;  Hs.  felde- 
wäre),  wo  es  vielleicht  den  Grauammer  be- 
zeichnet (s.  Nachtr.  'Ammer'  5);  me.  felde- 
fare (bei  Chaucer  Pari,  of  Foules  364  und 
Troil.  a.  Crys.  3,  861  noch  viersilbig)  und 
mit  Synkope  des  Mittelvokals  und  kurzem 
Stammvokal  feldfäre,  dazu  feldifer  mit 
merkwürdigem  i;  ne.  fieldfare  neben  dial. 
fellfare,  felfar,  f  elf  er  und  feldifair,  feltifare 
(Bradley  NED.;  Wright  EDD.).  Auf- 
fallend ist  das  inlautende  e  von  ae. 
feldefare,  wofür  *feldfare  zu  erwarten 
wäre;  die  Erhaltung  desselben  bei  Chaucer 
und  sein  Weiterleben  als  %  in  einigen 
me.  und  ne.  Formen  scheint  für  ursprüng- 
liches ae.  *feldgefare  'Feldgefährtin'  zu 
sprechen    {feldfäre    wäre    'Feldgängerin'). 


96 


KRAMPF— KRANKENHÄUSER 


Das  feminine  Geschlecht  des  ae.  Wortes 
beruht  wohl  auf  dem  Einfluß  von  fröstle 
und  macht  es  wahrscheinlich,  daß  man 
die  nahe  Verwandtschaft  des  Vogels  mit 
der  Drossel  (s.  d.)  erkannte. 

§  3.  Im  Norden  ist  kein  alter  Name 
für  den  Vogel  belegt.  Dan.  kramsfugl  und 
schwed.  kramsfdgel  sind  aus  nd.  kramsvogel 
entlehnt.  Johannes  Hoops. 

Krampf,  das  gekrümmt  sich  Zusammen- 
ziehen der  Hände  und  Füße  und  andere 
Verzerrungen  und  Zuckungen  bei  Krank- 
heitszuständen  verschiedener  Art  fand  als 
auffallendes  Symptom   früh   seine    Benen- 
nung: ahd.  krampfo  (zu  krimpfan,  ags.  crim- 
man,  ahd.  krumb,  nhd.  krumm),  as.  cramp, 
mhd.  krampf,  mnd.  kramp,  krampe,  mhd. 
fuojkrampf,  handekrampf  s.  auch  'Gicht'), 
anord.  kreppingr  (auch  kramp,  altschwed. 
K  1  e  m  n  i  n  g   Lake-  u.  Örteböker  S.  444) 
ags.  auch  hramma  (B  a  1  d  s  Lseceboc  II  1). 
M.Heyne  Hausaltert.   III    126  f.      Höfler 
Krankkcitsnamenbuch    304  f.        Grön     Anord. 
Heilkunde,  Janus  1908  (S.-A.  S.  117).    J.Gel  ei- 
ner   Alteng l.   Krankheitsnamen   II,    1907    35  f. 

Sudhoff. 

Krankenbesuche.  Got.  gaweisön,  ahd. 
as.  wlsön,  mhd.  wlsen.  Das  Aufsuchen  und 
Versorgen  der  Hilfsbedürftigen  (auch  außer- 
halb der  engsten  Sippe)  nach  Anweisungen 
des  Heilandes  wird  den  Germanen  von 
ihren  Seelsorgern  immer  eingeschärft  und 
in  der  Beichte  kontrolliert.  Von  den 
Krankenbesuchen  der  Geistlichen  geben 
Zeugnis  die  Anweisungen  de  aditu  ad  infir- 
mos  und  ähnliches,  von  den  ärztlichen 
Krankenbesuchen  der  Mönche  die  Bitt- 
und  Dankbriefe  in  den  formulae  Augienses 
(MGLeg.  Sect.  V  z.  B.  S.  369  u.  374), 
welche  sich  hierauf  beziehen. 

M.Heyne  Hausaltert.  III   161  f.      K.Baas 

Mittelalt.  Heilkunde  im    Bodenseegebiet.     Arch. 

f.  Kult.-Gesch.   IV.   (1906)  S.  133.         Sudhoff. 

Krankenhäuser  bestanden  auf  deutschem 
Boden  schon  zu  Römerzeiten  in  den  Militär- 
lazaretten der  Feldlager  und  Standlager, 
den  valetudinaria,  die  in  Baden  bei  Zürich, 
in  Novaesium  (Neuß)  und  Carnuntum  (bei 
Deutsch-Altenburg  an  der  Donau  unter- 
halb Wien)  in  den  letzten  Jahren  ausge- 
graben wurden.  Auf  die  Krankenpflege  der 
Germanen  haben  diese  spezifisch  militäri- 
schen Institutionen  ebensowenig  einen  Ein- 
fluß geübt  wie  die  kaum  zu  ihrer  Kenntnis 


gelangten  ähnlichen  Einrichtungen  für  die 
Sklaven,  von  denen  C  o  1  u  m  e  1 1  a  be- 
richtet. Für  Deutschland  geht  das  Kranken  - 
pflegewesen  außerhalb  der  Familie  auf  die 
Krankenstuben  (s.  diese),  die  infirmarien, 
der  Klöster  zurück,  die  lange  Zeit  bestimmt 
fast  oder  völlig  ausschließlich  auch  nur 
interne  Einrichtungen  für  die  Kranken  und 
Schwachen  der  Gemeinschaft  (Familie)  der 
Klosterbrüder  bildeten.  Typisch  für  diese 
Einrichtung  mag  das  „Krankenhaus"  gel- 
ten, das  die  Benediktiner  von  St.  Gallen 
auf  ihrem  Bauprojekt  vom  Jahre  820  vor- 
gesehen hatten:  ein  Zimmer  (Saal)  für 
Schwerkranke  (cubiculum  valde  inftrman- 
tium)  mit  Ofen  und  Seitengang  zum  Klosett, 
daneben  das  Zimmer  für  den  Arzt  mit  zen- 
tralem Herd  zur  Arzneibereitung  und  seit- 
lich anschließendem  Vorratsraum  für  die 
getrockneten  Arzneipflanzen,  endlich  dem 
heizbaren  Wohn-  und  Schlafraum  des 
Arztes  selbst,  alles  unter  einem  Dache  bei- 
sammen neben  dem  Arzneikräutergarten 
(Herbularius,  s.  Arzneipflanzen).  Hieraus 
entwickelte  sich  langsam  das  Kloster - 
krankenhaus  unter  Leitung  der  Kranken - 
meister,  der  hospitularii  und  infirmarii,  das 
Siechhaus  „domus  infirmorum",  das  auch 
Kranke  aufnahm,  die  nicht  ständiger  Pflege 
bedurften,  Schwächliche  und  Leistungs- 
unfähige,  das  aber  auch  Kranke  von  der 
Straße  einmal  vorübergehend  verpflegte, 
wie  denn  die  königlichen  Spitäler  Karls  d. 
Gr.  gleichfalls  vor  allem  Herbergen  waren 
zur  Aufnahme  der  auf  der  Reise  befind- 
lichen Fremden  (Elenden),  was  bei  den 
späteren  städtischen  Hospitälern  abermals 
die  Hauptaufgabe  war,  Hospize  für  die 
Leute  von  der  Heerstraße  und  Versorgungs- 
häuser  für  die  einheimischen  Gebrechlichen 
und  Alten,  Wohltätigkeitsanstalten.  Erst 
aus  den  Absonderungshäusern  in  Seuchen- 
zeiten entwickelten  sich  die  eigentlichen 
Krankenpflege-  und  Krankenversorgungs- 
anstalten.  Auch  die  seit  dem  12.  und  13. 
Jahrh.  in  Deutschland  sich  ausbreitenden 
,, Hospitäler  zum  heil.  Geist"  waren  größten- 
teils Pfründnerhäuser,  wie  schon  früher  das 
in  Kreuzungen  bei  Konstanz  968  gegründete 
St.  Konradsspital. 

Vgl.  M.  Heyne  Hausaltert.  III  163  f.; 
H.  Häser  Gesch.  d.  christl.  Kra?ikenpfl.  Berlin 
1857.      E.  Küster    Die  Krankenpfi.    in    Ver- 


KRANKENPFLEGE— KRANKHEIT 


97 


gangenh.  u.  Gegenwart.  Marb.  1895.  G.  Ratz  in - 
ger  Gesch.  d.  kirchl.  Armenpflege.  1868,  2.  Aufl. 
Freib.  1884.  Uhlhorn  Christi.  Liebestät.  im 
M.  1884,  2.  Aufl.  1890.  E.  Dietrich  Histor. 
Einleitung  zum  Hdbch.  der  Krankenversorgung. 
Berlin  1898.  Nutting  u.  Dock  Gesch.  d. 
Krankenpfl.  Dtsch.  v.  Karll.  I.  Berlin  1910. 
Ein  römischer  [!]  Militärspital.  Zürich  o.  J.  (1898). 
Haberling  D.  röt/i.  Militärlazarette.  Dtsch. 
Militärärztl.  Ztschr.  1909.  H.  II.  K.  Baas 
Z.  Gesch.  d.  mittelalt.  Ulkst,  im  Bodenseege- 
biet. Arch.  f.  Kul.-Gesch.  IV  (1906)  S.  103. 
Ders.  Mittelalt.  Gesdhtspß.  in  Baden.  Hdlb. 
1909.  S.  10 — 15.  K.  Sudhoff  A.  d.  Gesch. 
des  Krankcnhaitswescns  im  früh.  MA.  in  Ergebn. 
u.  Fortschr.  des  Krankenhauswesens  II.  19 13. 
Ferd.  Keller  Bauriß  des  Klost.  St.  Gallen. 
Zürich  1844,  S.  28  ff.  Thym  Gesch.  der  IVohl- 
tätigkcitsanstaltcn  in  Belgien  v.  Karl  d.  Großen 
an.      Freiburg    1887.  Sudhoff. 

Krankenpflege.  §  i.  K.  wurde  in  der 
Familie  den  Angehörigen  im  Bedarfsfalle 
von  alters  her  zuteil,  wie  es  die  enge  Ver- 
bundenheit der  Sippen  und  Ehegenossen 
mit  sich  brachte,  auch  den  langdauernd 
Kranken  und  unheilbar  Gelähmten,  die 
für  immer  aufs  Lager  gesunken  waren  (got. 
uslipa,  ahd.  betti-riso,  ags.  bedde-rida,  mnd. 
bedderese,  mhd.  bette -ris,  betterisic  oder 
law).  Das  Christentum  beförderte  dies 
menschenfreundlich-hilfreiche  Tun  durch 
ausdrücklichen  Hinweis  auf  die  Pflege  der 
Kranken  (s.  Krankenbesuche),  und  die 
Benediktinerregel  ordnet  es  schon  von 
Anfang  an,  daß  kranke  Brüder  in  besonde- 
rer Zelle  untergebracht  und  einem  dienst- 
eifrigen, anstelligen  und  gewissenhaften 
Bruder  zur  Pflege  gegeben  werden  sollten 
(,,fratribus  infirmis  sit  cella  super  se  de- 
putata  et  servitor  timens  deum  et  diligens 
ac  sollicitus"  und  ,,cura  maxima  sit  abbati, 
ne  aliqua  negligentia  patiantur"). 

§  2.  Krankenpflegerinnen  waren 
bei  den  Deutschen  wie  auch  bei  andern 
Volksstämmen  von  Anfang  an  die  Haus- 
frau, die  erwachsenen  Töchter  und  das 
weibliche  Hausgesinde,  selbst  bis  in  den 
fürstlichen  Haushalt  hinauf.  Erst  im  12. 
Jahrh.  beginnt  die  Bildung  geistlicher  Ver- 
einigungen zur  Krankenpflege,  wie  die  Be- 
ginen,  die  (gegen  Entgelt)  zu  den  Kranken 
gingen. 

§  3.  Krankenstuben,  Siech- 
stuben, finden  sich  dem  Worte  nach  erst 
im   15.   Jahrh.,   aber  die  Abtrennung  der 

Hoops,  Reallexikon.     III. 


Erkrankten  vom  Lärm  und  Getriebe  des 
Hauses  hatte  sich  ohne  Zweifel  schon  lange 
vorher  als  notwendig  herausgestellt;  es 
wurden  dann  wohl  besondere  Gelasse,  wie 
die  betekamera  und  das  gadem,  hierfür  in 
Verwendung  genommen,  vielleicht  auch  der 
heizbare,  vielfach  frei  im  Hofe  stehende 
Baderaum,  die  stuba.  Für  diese  Annahme 
spricht  auch,  daß  zB.  im  Grundriß  des 
Klosters  zu  St.  Gallen  vom  Jahre  820  be- 
sondere Räume  für  die  Kranken  vorge- 
sehen waren,  was  freilich  die  Benediktiner- 
regel (s.  §  i)  ausdrücklich  vorsah:  „fra- 
tribus  infirmis  sit  cella  super  se  deputata" 
(vgl.  Krankenhaus). 

M.   Heyne    DHausaltert.    III    162  f.      Uhl- 
horn   Die    Christ l.    Liebestätigkeit    II     471  ff. 
VV  e  i  n  h  o  1  d  Dtsch.  Frauen  I  76.   158.     Liebe 
Beginenwesen;     Arch.     f.    Kult.-Gesch.    I    53  fr. 
Jos.     Greven    Die    Anfänge    der     Beginen, 
Münster  1912.     K.  B  a  a  s  Mittelalt.  Gesundheits- 
pflege  in  Baden;  Heidelberger  Neujahrsbl.  1909 
S.   70.      Schulz    Hof.     Leben     I»     202  ff.      J. 
Geldner    Altengl.    Krankheitsnamen    I    1906 
S.    18  u.  d.  Lit.  b. 'Krankenhäuser'.         Sudhoff. 
Krankheit.      Leider   sind   wir   über   die 
Vorstellung,  welche  dem  ausschließlich  ger- 
manischen  Worte  für   krank:    got.   siuks, 
altnord.    sjükr,    ags.    seoc,    as.   siok,    ahd. 
siuh,  mhd.  siech  und  dem  Subst.  got.  sauhts 
{siukei),   altnord.  sott,   ags.  as.   ahd.   mhd. 
suht  (neben  ahd.  siuchi,  mhd.  siuehe,  siu- 
chede,   ags.  seoenes)   zugrunde  liegt,   völlig 
im  Ungewissen  (M.  Heyne,  Dtsch.  Haus- 
altert.  III  116).    Das  Wort  kranc  geht  erst 
gegen  Ende  des  Mittelalters  aus  dem  Be- 
griffe 'kraftlos,   schwach,   gering,   schlank' 
in  den  heutigen  über.     Der  Germane  sah 
alle  Krankheiten,  für  welche  eine  offen  zu- 
tage liegende  Veranlassung,  Verwundung, 
Fall,   Quetschung  oder  andere  äußere  Ge- 
walteinwirkung und  ähnliches  nicht  vorlag 
oder  erkennbar  war,  als  übernatürlich  an, 
und    dieses    Übernatürliche   personifizierte 
er    sich    in    die    Einwirkung    eines    bösen 
Geistes,  eines  Unholds,  eines  Dämons  (Alp, 
Troll,  Mar  usw.),  der  entweder  direkt  aus 
der  eigenen  Freude  am  Schaden  die  Krank- 
heit veranlaßte  oder  durch  zauberische  Ein- 
wirkung eines  feindlich  gesinnten  Menschen 
dazu    angetrieben   wurde.       Man   hat   mit 
einiger  Wahrscheinlichkeit  im  Alptraum  die 
Wurzel  für  diese  Personifizierungen,  für  die 
Vorstellung  von    den   Krankheitsdämonen 


98 


KRÄUTERBAD 


gesucht  (Ephialtes),  jedenfalls  ist  diese 
Einzelerfahrung  sehr  erweitert  und  ver- 
vielfältigt worden,  so  daß  die  Mehrzahl 
aller  Krankheiten  als  Dämonenwerk  an- 
gesehen und  al»  solches  durch  Gewinnung 
der  guten  Geister  zur  Mithilfe  durch  Opfer 
oder  anderweitige  priesterärztliche  Ver- 
mittlung oder  durch  direkten  Angriff  gegen 
den  Krankheitsdämon  durch  Heilzauber, 
mochte  er  nun  als  Wurm  im  Finger,  im 
Knochen,  im  Haar,  am  Herzen  usw.  sein 
Wesen  treiben  (s.  Wurmkrankheit),  als 
Sucht  den  Menschen  schleichend  ver- 
zehren, als  Brand  ihn  ausdörren  oder  seine 
Glieder  verstümmeln,  als  „Schelm"  ihn 
jäh  in  fürchterlicher  Tiergestalt,  als  Ver- 
ursacher schwerer  epidemischer  Seuchen 
oder  heimlich  schleichenden  Verderbens 
überfallen,  als  „Ritten"  im  Fieber  ihn  packen 
und  schütteln  oder  in  wilden  Fieberphanta- 
sien mit  sich  fortreißen,  wie  ein  Wider- 
sacher in  der  Schlacht  im  Sturm  ihn 
stechen,  schlagen,  niederstrecken  oder  ver- 
folgen, oder  als  harmloser  Hauskobold  ihn 
äffen,  indem  er  ihm  eine  lächerlich  aus- 
sehende, schnell  vorübergehende  Schwel- 
lung unters  Ohr  setzt,  oder  wieder  giftigen 
Odems  ihn  anhaucht  oder  anbläst,  oder  aus 
der  Ferne  einen  Pfeil  in  ihn  sendet,  daß  er 
schmerzhaft  lahm  wird  im  Kreuz  usw.  usw. 
(s.  Alpdrücken,  Hexenschuß, 
Schlag).  Der  Krankheitsdämone  sind 
mancherlei,  sie  verüben  ihr  böses  Werk  bald 
durch  die  unversehrte  Haut,  bald  durch  die 
natürlichen  Körperöffnungen,  bald  durch 
Wundöffnungen  usw.  Wie  die  einzelnen 
Vorstellungen  dann  wieder  in  die  natür- 
lichen Auffassungen  übergehen,  beweist 
schon  die  Annahme  von  ,, Wurmkrank- 
heiten", die  in  der  Beobachtung  des  Ab- 
gangs von  Eingeweidewürmern  oder  der 
Würmer  und  Maden  in  unreinlich  gehalte- 
nen Wunden  und  Öffnungen  ihre  offen  zu- 
tage liegenden  Bestätigungen  fanden.  —  Im 
Verkehr  der  Jahrhunderte  mit  den  römi- 
schen Kulturträgern  drangen  langsam  die 
seit  Hippokrates  von  Dämonen  befreiten 
(aber  z.T.  unter  der  Hand  wieder  dämoni- 
sierten)  Krankheitsvorstellungen  der  An- 
tike ein,  wie  sie  in  allen  Rezeptsammlungen 
des  beginnenden  Mittelalters  schon  lebendig 
sind  und  in  der  „Mönchsmedizin"  seit  dem 
7. — 8.   Jahrh.  vollständige  Herrschaft  er- 


langen.    So  ist  in  allem  Literarischen,  das 
wir  unter  Arzneibücher  zusammen- 
stellen,   schon   die   klassische    Krankheits- 
vorstellung  mit  ihrer   Säftelehre  in  voller 
Ausbildung,  und  nur  in  dem  volkstümlich 
in   der   Landessprache  Verarbeiteten   sind 
ab  und  zu  noch  Reste  der  alten  Krank- 
heitsanschauungen in  Segensprüchen  und 
Heilverordnungen   offen   oder   verhüllt   zu 
erkennen,  die  auch  in  den  Vorhaltungen  der 
den    Aberglauben     bekämpfenden     Geist- 
lichen usw.   noch   Erwähnung  finden   (zB. 
in  der  „Homilia  de  sacrilegiis"   und  Ver- 
wandtem).      Inwieweit   die   der   einfachen 
Beobachtung    entnommenen    Bezeichnun- 
gen wie  swint-suht,  terende  sülit  usw.,  lid- 
suht,  hantsuht,  fuozsuht  und  ähnliches  schon 
altgermanisch  sind,  ist  schwer  zu  entschei- 
den   und   bei    den    einzelnen    Krankheits- 
bezeichnungen darzulegen  versucht  worden. 
Höfler    Krankhcitsdämofien,    Arch.  f.   Rel.- 
wissensch.     1899.    IL      Derselbe   Üb.  gcrm. 
Heilkunde,  Janus    1 897.      S.  9 ff.      Derselbe 
Der    Alptraum    als    Urquell    der    Krankheits- 
dämonen, ebend.    1900  S.  512fr.      Derselbe 
Dtsch.     Krnkhtsumbch.     S.   308  ff.     18  f.    396  f. 
562  f.   820 f.     Derselbe  Hdbch.  d.   Gesch.  d. 
Med.    I    459ff        Röscher    Ephialtes,     1900. 
Bartels  Mediz.  d.  Naturvölker   1893.     Grön 
Altnord.  Hlkunde,  Janus   1908   (S.-A.  S.  13  ff.). 
Golther   Handb.    d.  gerin     Mythol.    S.  7  5  ff. 
u.    öfters.     M.  Heyne    DHausaltcrt.    III    121 
u.   130.      Sud  ho  ff    Krankheitsdämonisimis    u. 
Heilbräuche    der    Germanen.        Dtsch.     Revue, 
Jan.    19 12.  Sudhoff. 

Kräuterbad  als  Heilbad,  sei  es,  daß  man 

die  Kräuterabkochung  dem  warmen  Bade 
zusetzte  oder  die  Dämpfe  der  kochenden 
Kräuter  dem  Dampfbad  (s.  Schwitzbad) 
zuleitete,  ist  zwar  in  Deutschland  erst  im 
späteren  Mittelalter  sicher  bezeugt,  aber 
aus  dem  Brauch  der  altklassischen  Ärzte 
schon  früher  herübergenommen;  denn  in 
Balds  Leech  Book  (900 — 950)  findet  sich 
schon  ein  beep  wifr.  blcece  mit  dem  Dampf 
der  Abkochung  von  10  Wurzeln  angegeben, 
über  den  man  sich  zur  Beseitigung  der 
betreffenden  Hautkrankheit  setzen  und  sich 
von  oben  her  wohl  einhüllen  solle,  um  die 
Kräuterdämpfe  beieinander  zu  halten,  eine 
Dampf badeform,  die  wir  im  16.  Jahrh.  viel 
abgebildet  finden  (zB.  A.  Martin, 
Dtschs.  Badewesen  1906  S.  98  u.  124). 
Heyne  Hausaltert.    III  58  f.      Cockayne 


KRÄUTERWEIN— KREUZGANG 


99 


Leechdoms  II  76.     J.  F.  P  a  y  n  e  Engl.  Med.  in 
Anglo-Sax.  timcs   1907,  S.  47  f.  93.        Sudhoff. 

Kräuterwein.  Wie  der  Wein  selbst  als 
kräftigendes  Arzneimittel  in  Schätzung 
stand,  so  auch  die  weinigen  Kräuterauszüge, 
namentlich  der  Alantwein  (von  Inula 
Helenium  L.),  der  als  potio  Paulina  schon 
im  frühen  deutschen  Mittelalter  weithin  in 
Gebrauch  war,  wie  die  Mitteilung  des  Thiet- 
mar  von  Merseburg  (6,  52)  zeigt,  daß  Mark- 
graf Liuthar  an  zu  reichlichem  Genüsse 
desselben  sich  den  Tod  trank.  Der  Name 
mag  auf  die  Empfehlung  mäßigen  Wein- 
genusses durch  Paulus  im  I.  Timotheus- 
briefe  (I  5,  23:  oiW>  oXt'-yti)  ypth  oiä  TOT 
OTojjLayov  xal  tas  iruzva?  aou  dad&ttac,  vgl. 
auch  Plinius  hist.  nat.  XXI  20  (91)  über 
den  Nutzen  des  Alant)  zurückgehen.  Es 
kommen  aber  auch  noch  andere  angesetzte 
Kräuterweine  vor,  zB.  auf  Poley,  Salbei, 
Raute,  Absinth. 

M.     Heyne    DHausaltcrt.      III   195  f.     W. 

Wackernagel  Kl.  Schriften   I  95  ff. 

Sudhoff. 

Krebs 1  (Tier).  Krebse,  Hummer 
wurden  im  10.  Jahrh.  in  England  gegessen 
und  ausgeführt  (Wrtght-W.  I  94);  Hummer 
werden  sicher  aber  auch  an  den  norwegi- 
schen Küsten  gegessen  sein  (altnord.  hu- 
marr),  wie  der  Genuß  des  Bachkrebses  in 
den  germanischen  Binnenländern  bekannt 
gewesen  sein  wird,  wenn  wir  auch  keine 
schriftliche  Überlieferung  besitzen.     Fuhse. 

Krebs2  (Krankheit).  Das  Sprachliche  s. 
bei  'Geschwür'  und  'Geschwulst'.  Das 
älteste  bekannte  deutsche  Rezept  (8.  Jahr- 
hundert), das  2.  Baseler,  ist  ein  Rezept 
uuidhar  cancur  (Denkm.  62,  I,  2).  Eine 
Reihe  Rezepte  hiergegen  bringen  auch 
Cockaynes  Leechdoms,  zB.  II  312,  328.  Das 
Krebsgeschwür  wurde  auf  den  Biß  eines 
Dämons  zurückgeführt. 

Höfler  Handb.  d.  Gesch.  d.  Mediz.  I  476. 

Sudhoff. 

Kreuz.  §  i.  Uralte  Zierform,  dann  zum 
christlichen  Symbol  geworden.  Man  unter- 
scheidet seitdem  nach  der  Länge  und  Ge- 
stalt der  Arme  das  griechische  Kreuz,  mit 
völlig  gleichen  Armen;  das  lateinische 
Kreuz,  mit  längerem  Kreuzstamm;  das 
ägyptische  oder  Antoniuskreuz, 
ebenso  gestaltet,  doch  ohne  den  obersten 
Arm,  also  in  T-Form ;  das  Andreaskreuz, 


in  X-Form,  liegend;  das  byzantinische 
oder  Lothringer  Kreuz,  mit  zwei  Querbalken, 
also  sechs  Armen ;  das  päpstliche  mit  drei 
Querbalken  übereinander,  die  sich  in  der 
Länge  abstufen.  Die  Enden  der  Arme  können 
wieder  in  einem  dünneren  Querbalken 
endigen,  in  T-Form  (Krückenkreuz) 
oder  sich  einfach  verbreitern.  Diese  letztere 
Gestalt  verbindet  sich  bei  den  Südgermanen 
—  Westgoten  und  Longobarden  —  gern  mit 
einer  Spiralendigung  an  jeder Ecke(also  deren 
acht),  oder  ist  bei  den  Westgoten  in  Spanien 
sehr  häufig  hohl  ausgerundet.  Die  Ostgoten 
scheinen  runde  Armenden  des  Kreuzstammes 
bevorzugt  zu  haben,  die  ihre  Nachfolger 
beibehielten.  Zwei  Kreuze  neben  dem 
arianischen  Baptisterium  zu  Ravenna 
zeigen  an  jedem  Kreuzesarmende  ein  sol- 
ches Rund  und  einen  ganz  wenig  verlänger- 
ten Kreuzesstamm,  ebenfalls  mit  Rund, 
und  gelten  als  „arianische".  Doch  ist 
darüber  nichts  Sicheres  festgestellt  worden. 
§  2.  Auch  fünf-  und  sechs-,  selbst  acht- 
armige (Doppel-)  Kreuze  treten  auf,  natür- 
lich mit  gleichlangen  Armen.  Wenn  die 
Enden  des  Kreuzes  in  Anker- (Doppel  - 
spiralen-)Form  sich  spalten  oder  in  Lilien- 
form endigen,  nennt  man  es  Anker- 
kreuz ;  auch  jetzt  meist  gleicharmig. 
Die  Enden  zeigen  auch  manchmal  Klee- 
blattform. Wenn  sie  nach  einer  Seite  um- 
knicken, hat  man  das  Hakenkreuz 
(s.  d.),  auch  Swastika  genannt,  das  uralte 
Symbol  für  Sonne,  Licht,  Feuer,  Bewegung, 
Drehung.  Ein  auch  ornamental,  besonders 
in  Form  eines  geschlungenen  Knotens,  un- 
zählige Male  auftretendes  Ziermotiv, 
nicht  nur  echt  germanisch,  sondern  über- 
haupt indogermanisch.  Das  dreiarmige 
Hakenkreuz  heiß  ttriskele oder  triquetrum  und 
erscheint  seltener.  Scheinbar  hauptsäch- 
lich im  Norden.  Auch  ein  dreiarmiges  Kreuz 
tritt  hie  und  da  auf.  Ebenso  das  griechische 
in  einen  Kreis  eingeschlossen.  S.  hierzu 
Abb.   4.  A.  Haupt. 

Kreuzgang,  lat.  claustrum,  porticus,  de- 
ambulatorium,  ambitus,  meist  auf  der  Süd- 
seite der  Klosterkirche  gelegener  vierseiti- 
ger Gang,  mit  offenen  Hallen  einen  qua- 
dratischen Hof  (Kreuzgarten)  umgebend; 
der  Mittelpunkt  der  klösterlichen  Klausur; 
inmitten  der  Haupträume  des  Klosters, 
Kapitelsaal,  Refektorium,  Dormitorium,  als 

7* 


IOO 


KREUZGEWÖLBE— KREUZHAUS 


Wandelgang  und  als  Verbindungshalle  dieser 
Räume  dienend.  —  S.  auch  '  Kloster'. 

A.  Haupt. 

Kreuzgewölbe.  Gewölbe  aus  zwei  sich 
durchschneidenden  Tonnengewölben  gebil- 
det und  nur  auf  den  vier  Ecken,  den  Stütz- 
punkten der  Grate,  ruhend.  Der  Scheitel 
ist  bei  den  älteren  Gewölben  horizontal 
(„römisches"  Kreuzgewölbe),  später  gerade 
oder  gebogen  nach  dem    Scheitel   zu   an- 


sie  sich  aus  vier  einfachen,  im  Viereck  er- 
richteten Säulen  mit  Dach  nach  und  nach 
zu  Stabwerksgebäuden  entwickelt  haben, 
die  den  einfachsten  kleinen  Stabkirchen 
nicht  unähnlich  gewesen  sind.  Geschenke, 
besonders  Ländereien,  flössen  von  seiten 
der  Frommen  diesen  ,,Kross"  zu;  infolge- 
dessen kennen  wir  aus  alten  Dokumenten 
die  Namen  solcher  Häuser  in  einer  Anzahl 
von  30  bis  40.    In  späterer  Zeit  müssen  sie 


*l* 


Abb.  4.     Kreuzformen;  s.  Art.  Kreuz. 


steigend.  Diese  Gewölbeform  ist  erst  im 
Mittelalter  zu  allgemeinerer  Anwendung 
gelangt,  in  der  für  uns  in  Frage  stehenden 
Zeit  aber  äußerst  selten  und  kommt  im 
Norden  vor  Aachen,  Pfalzkapelle,  wohl 
nicht  vor.  —  S.  auch  '  Gewölbe'. 

A.  Haupt. 
Kreuzhaus  (kross)  nannte  man  in  Nor- 
wegens Mittelalter  die  Holzgebäude,  welche 
als  Schutz  über  die  längs  den  Wegen  stehen- 
den steinernen  und  hölzernen  Kreuze  und 
Kruzifixe  errichtet  waren.  Kein  einziges 
dieser  Kreuzhäuser  ist  uns  erhalten;  doch 
dürfen  wir  mit  Sicherheit  schließen,   daß 


als  Kapellen  gedient  haben,  da  viele  Kreuz - 
häuser  nach  der  Reformation  als  Kirchen 
verzeichnet  wurden.  Die  sog.  ,, Grader"  am 
Kirchhofe  der  Domkirche  zu  Drontheim 
(gradus,  Stufen)  war  dagegen  ein  gewiß 
bedecktes,  aus  Steinsäulen  errichtetes 
Kross  —  den  englischen  ähnlich — ,  das  als 
Huldigungstribüne  der  Könige  diente,  wie 
früher  das  Kross  am  Ören  in  derselben 
Stadt. 

Nicola ysen  Norskc Fornlevninger.  D i  e t - 
richson  Sammenlignende  Fortegnelse  over 
norskc  kirkebygninger  i  Middelalder  og  Nutid. 

Dietrichson. 


KREUZIGUNG  CHRISTI— KRIEGFÜHRUNG 


101 


Kreuzigung  Christi.  Bildnerisch  in  der 
Frühzeit  im  Norden  selten  dargestellt. 
Vielleicht  das  älteste  Beispiel  ein  getriebe- 
nes Aufnähe-Goldblech,  Sammlung  Rosen- 
berg Karlsruhe, wo  Christus  mit  Kreuznimbus 
in  langem  Gewände  auf  einem  Querbrettchen 
mit  ausgebreiteten  Armen  vor  dem  Kreuze 
steht,  Darstellung  im  Stil  der  altnordi- 
schen Goldbrakteaten,  wohl  späte  Völker - 
wanderungszeit.  —  Die  Darstellung  des 
Kruzifixus  in  langem  Gewände  findet  sich 
noch  beibehalten  in  einem  großen  Ge- 
kreuzigten aus  Holz  im  Dom  zu  Braun- 
schweig, etwa  um  iooo  zu  setzen;  bezeich- 
net als  das  Werk  eines  Meisters  Immervard. 
Nackt,  nur  mit  Lendentuch,  erscheint  der 
Kruzifixus  aber  schon  früh  auf  germani- 
schen Elfenbeinskulpturen,  so  der  vor- 
züglichen sächsischen  Elfenbeintafel  im 
Liverpooler  Museum  aus  der  Ottonenzeit. 
W.     B  o  d  e     Gesch.     d.    Deutschen    Plastik. 

Berlin   1887,  S.  17.  23.  A.  Haupt. 

Krieg.  Das  Wort  „Krieg"  ist  noch  im 
Ahd.  äußerst  selten;  es  kommt  aber  vor 
chreg  —  pertinacia;  widarkregi  =  controver- 
sia.  Das  sachlich  entsprechende  Wort  ist 
„Hader"  (urgerm.  *haßuz)  oder  vxg  (anord.) 
oder  auch,  aus  lat.  campus  entlehnt,  ahd. 
kämpf.  Alle  diese  Worte  aber  können  jeden 
Streit  bezeichnen,  auch  zwischen  einzelnen 
Personen.  Eine  besondere  Bezeichnung  für 
den  „Krieg"  zwischen  Völkerschaften  fehlt. 
—  Gerade  dieser  aber  unterscheidet  sich 
doch  sachlich  sehr  von  einem  Kampf  zwi- 
schen Zweien  oder  auch  einer  Gefolgschaft 
im  fremden  Land.  Der  Völkerkrieg  ver- 
teidigt nicht  nur  Menschen,  allenfalls  Land, 
sondern  auch  die  Volksgötter.  Er  ist  „na- 
tionaler Götterdienst"  und  steht  unter  dem 
Schutz  der  auch  in  effigie  mitziehenden 
Götter,  die,  vorher  durchs  Los  befragt,  nach 
dem  Sieg  durch  das  Opfer  gefangener 
Feinde  versöhnt  werden. 

Kluge  EWb.  s.  v.  Hader,  Kampf,  Krieg. 
Brunner  DRG.  I*  180 f.  Weinhold  Beiträge 
zu  den  deutschen  Kriegsaltertümern  BSB.  1891, 
555  ff-  v.Schwerin. 

Kriegführung.  A.  Süden.  §  1.  Die 
Entscheidung  über  Krieg  und 
Frieden  lag  in  der  germanischen  Zeit 
ausschließlich  bei  der  Volksversammlung. 
Auch  in  Staaten  mit  Königtum  hat  der 
König  in   diesem   Punkte  keine  entschei- 


dende Stimme.  In  der  fränkischen  Zeit  ist 
hierin  ebenso  wie  bei  den  wandernden  ost- 
germanischen Stämmen  jedenfalls  äußer- 
lich eine  Änderung  eingetreten  und  die 
Entscheidung  über  Krieg  und  Frieden 
Sache  des  Königs  geworden.  Aber  noch 
unter  Pippin  ist  dieses  Recht  des  Königs 
kein  so  unbeschränktes,  daß  nicht  auf  der 
einen  Seite  der  König  vor  dem  Beginn 
eines  Kriegszuges  sein  Heer  zu  befragen 
für  gut  hält  und  andererseits  nicht  das 
Heer  den  König  zu  einem  Kriege  zwingen 
kann.  Wenn  der  Krieg  beschlossen  ist,  er- 
folgt die  Mobilmachung,  soweit  nicht  ohne- 
dies das  ganze  Heer  bereits  durch  den  Be- 
schluß selbst  unterrichtet  ist,  durch  das  vom 
König  ausgehende,  von  den  Beamten  und 
Senioren  weiter  verbreitete  und  durch- 
geführte Aufgebot  (s.  d.). 

§2.  Die  Führung  des  Heeres  oblag  in 
germanischer  Zeit  dem  König  oder,  in  den 
Volksstaaten  mit  Prinzipatsverfassung, 
einem  für  die  Dauer  des  Krieges  gewählten 
Herzog  (ahd.  herizogo,  lat.  dux).  Unter  diesem 
befehligten  in  dem  organisatorisch  ganz  an 
die  politische  Einteilung  des  Volkes  anknüp- 
fenden Heere  die  Hundertschaftsvorsteher 
(ahd.  hunno,  lat.  princeps)  die  Leute  ihres  Be- 
zirkes. Die  Heeresdisziplin  gab  den  Her- 
zögen Gewalt  über  Leben  und  Tod,  scheint 
aber  schon  zu  Tacitus'  Zeiten  auf  den 
Priester  übergegangen  zu  sein. 

In  der  fränkischen  Zeit  hatte  der  König 
den  Oberbefehl  zu  beanspruchen,  konnte 
ihn  aber  auch  einem  Vertreter  übertragen. 
Die  unteren  Befehlshaber  waren  die  Grafen, 
Centenare  und  Dekane  (s.  Heereseinteilung). 
Doch  fochten  die  Truppen  der  Stammes - 
.herzogtümer  unter  ihrem  Herzog,  und  wenn 
Senioren  größere  Truppen  ins  Feld  führten 
oder  durch  ihre  Vögte  führen  ließen,  standen 
auch  diese  unter  eigenem  Oberbefehl. 

Das  versammelte  Heer  stand  unter  einem 
höheren  Frieden,  der  jedem  Teilnehmer 
dreifaches  Wergeid  sicherte  und  nach  Nie- 
derlegung der  Waffen  (ahd.  scaßlegi)  noch 
40  Tage  fortdauerte.  Das  Ende  des  Krieges 
bestimmten  die  gleichen  Faktoren  wie  ihren 
Beginn.  Eine  Beschränkung  auf  bestimmte 
Zeit  war  in  keiner  Periode  üblich.  Verlassen 
des  Heeres  (ahd.  harisliz)  galt  als  Landesver- 
rat und  zog  in  germanischer  Zeit  Friedlosig- 
keit  oder  Todesstrafe,  im  fränkischen  Reiche 


102 


KRIEGFÜHRUNG 


Lebensstrafe      und     Vermögenseinziehung 
nach  sich. 

§  3.  Die  Taktik  der  Germanen  darf 
man  sich  nicht  zu  untergeordnet,  aber  auch 
nicht  zu  bedeutend  vorstellen.  Sieht  man  von 
der  nicht  zu  unterschätzenden  Kombina- 
tion von  Reiterei  und  Fußvolk  ab  (s.  Trup- 
pengattungen), so  wird  sie  sich  allerdings, 
den  Verhältnissen  des  unwegigen  und  noch 
wenig  gerodeten  Landes  entsprechend,  im 
wesentlichen  auf  den  Kleinkampf  be- 
schränkt haben.  Erst  durch  die  Römer  als 
Lehrmeister  haben  die  Germanen  eine  ent- 
wickeltere Taktik  erworben.  Dies  gilt  für 
die  mit  den  Römern  in  längerer  Berührung 
stehenden  Wanderstämme  der  Ostgerma- 
nen, aber  ebenso  auch  für  die  zum  Teil  im 
römischen  Heere  ausgebildeten  Westger- 
manen. Gleichwohl  sind  auch  von  den 
Franken,  sogar  von  Karl  d.  Gr.  nur  wenige 
Feldschlachten  geschlagen  worden.  Es  kam 
nach  wie  vor  im  wesentlichen  auf  die  Er- 
fassung des  richtigen  Zeitpunktes  für  einen 
Angriff  und  auf  dessen  Stärke  an.  Die 
strategischen  Aufgaben  waren  in  der  Regel 
einfach,  um  so  mehr  als  in  älterer  Zeit  für  die 
Völkerschlacht  wie  für  den  Zweikampf  die 
Festsetzung  und  auch  Umhaselung  des 
Kampfplatzes  Brauch  war.  Immerhin  ist 
es  in  der  Karolingerzeit  nicht  selten,  daß 
man  den  Gegner  durch  kombinierte  Angriffe 
verschiedener  Heere  zu  überwinden  sucht. 
Auch  ist  anzunehmen,  daß  die  Angriffe  ein- 
heitlicher geleitet  waren  und  in  geschlosse- 
nerer Form  erfolgten  als  in  der  germanischen 
Zeit,  die  ein  einheitliches  Zusammenwirken 
der  einzelnen  Abteilungen  nur  unvollkom- 
men entwickelt  hatte.  Fortschritte  zeigt 
auch  das  durch  die  Verhältnisse  gebotene 
Belagerungswesen.  Als  Stützpunkte  legte 
man  vielfach  Befestigungen  an  und  besetzte 
diese  mit  kleineren  Abteilungen  {scara). 
Auch  wurden  von  einem  festen  Lagerpunkt 
aus  mit  solchen  kleineren  Abteilungen  Züge 
unternommen.  Im  Lager  selbst  errichtete 
man  Zelte. 

Lit.:  s.  Heerwesen,  insbes.  Waitz  und 
Delbrück  ;  dazu  K.  Lehmann  Zum  altnor- 
dischen Kriegs-  und  Beuterecht. 

B.  N  o  r  d  e  n.  §  4.  Die  Entschei- 
dung über  Krieg  und  Frieden 
war  zur  Zeit  der  skandinavischen  Klein - 
könige    Sache    des    Volkes,    zur    Zeit    des 


Großkönigtums  in  Norwegen  Recht  des 
Königs;  auch  in  Schweden  konnte  der 
König  seine  Flotte  jedes  Jahr  aufbieten 
und  selbst  über  die  Reichsgrenzen  hinaus 
(ütrTkis)  fahren,  während  er  in  Dänemark 
zum  Angriff  eines  fremden  Landes  der  Zu- 
stimmung der  Bauern  bedurfte.  Das  Auf- 
gebot lag  dem  König  ob,  ausnahmsweise 
auch  anderen  Personen;  dabei  war  genau 
vorgeschrieben,  wie  oft  und  auf  wie  lange 
Zeit  das  Heer  aufgeboten  werden  durfte 
(s.  Aufgebot).  Im  Fall  eines  feindlichen 
Einfalles  rief  der  umhergesendete  Heer- 
pfeil  oder  riefen  brennende  Haufen  zum 
Kampf. 

War  die  Flotte  ausgezogen,  stand  sie 
unter  besonderem  Recht  (aschw.  roßarcetter), 
demzufolge  insbesondere  ein  höherer  Friede 
(aschw.  sncekkiufrißer)  herrschte. 

§  5.  Der  Oberbefehl  kam  dem 
König  zu,  der  aber  sein  Heer  auch  allein, 
d.  h.  unter  einem  von  ihm  bestimmten 
Oberbefehlshaber,  aussenden  konnte.  Jedes 
einzelne  Schiff  stand  unter  dem  Kommando 
des  Steuermanns  (aschw.  styrimann,  styri- 
maßer,  adän.  styrcesmann,  anorw.  styris- 
maär),  dessen  Vorsteheramt  im  Schiffs - 
bezirk  in  Dänemark  (adän.  styrishafnce) 
erblich  war.  Ihm  lag  auch  die  Aushebung  der 
Ruderer  ob  (aschw.  skipari,  adän.  skippcsr, 
anorw.  skipari,  häseti).  Die  Besetzung  des 
Schiffes  richtete  sich  nach  dessen  Größe. 
Die  größten  norwegischen  Schiffe  faßten 
dreißig  Ruderer.  Zu  diesen  kam  der  Koch 
{matgerdarmadr).  Statt  des  Steuermanns 
konnte  aber  der  König  einen  anderen  zum 
Führer  bestimmen,  so  gut  wie  ihm  die 
Festsetzung  der  Führer  im  Landheer  zu- 
stand. 

§  6.  Während  der  Fahrt  lag  die  Ver- 
pflegung grundsätzlich  dem  Volke 
ob;  doch  waren  zeitliche  Grenzen  über 
diese  Verpflegungspflicht  gegeben.  In 
Norwegen  war  jeder  Mann  mit  Nah- 
rung auf  zwei,  später  drei  Monate  zu 
versehen;  in  Dänemark  betrug  der  Zeit- 
raum 16  Monate,  in  Schweden  ist  jedem 
Unterbezirk  auferlegt,  eine  bestimmte 
Menge  von  Naturalien  zu  liefern,  die  dann  in 
einem  Magazin  gesammelt  wird.  Dabei 
konnte  man  nicht  nur  die  Wehrpflichtigen, 
auch  nicht  nur  die  von  ihnen  zu  Hause 
Bleibenden     heranziehen,     sondern     auch 


KRIEGFÜHRUNG 


103 


Frauen  und  Kinder  in  der  WeSse,  daß  der 
Hausherr  für  sie  Anteile  zu  entrichten  hatte. 

Diese  Naturalleistungen  konnten  ihren 
ursprünglichen  Zweck  nur  dann  erfüllen, 
wenn  der  König  mit  dem  Heere  auszog  oder 
doch  wenigstens  dieses  unter  anderer  Lei- 
tung. Aber  auch  in  anderen  Jahren  wurden 
sie  eingezogen,  und  sie  wurden  auf  diesem 
Wege  von  einer  Unterstützung  des  Heeres 
zu  einer  Steuer  (aschw.  leßungslami) .  Doch 
wurden  dabei  die  Leistungen  nicht  überall 
in  gleicher  Höhe  eingehoben.  In  Norwegen 
konnte  der  König  nur  die  Hälfte  verlangen, 
den  sogenannten  borfrleiöangr,  im  Gegensatz 
zu  dem  sonst  geschuldeten  üt  fararleidangr. 

§  7.  Eine  wesentliche  Unterstützung  des 
gesamten  Kriegswesens  waren  die  insbe- 
sondere an  den  Küstenstrecken  aufge- 
stellten, in  Kriegszeiten  erheblich  vermehr- 
ten Wachen  (aschw.  vakt,  anorw. 
vitavqrdr),  zum  Teil  in  besonderen  von  den 
Bauern  herzustellenden  und  wechselweise 
immer  mit  drei  Mann  zu  besetzenden 
Wachthäusern  (anorw.  varähüs).  Diese 
hatten  auch  die  Feuerzeichen  (s.  Aufgebot) 
anzuzünden.  In  Norwegen  kamen  dazu  die 
in  Burgen  untergebrachten  Garnisonen,  die 
„Burgleute"  (anorw.  borgarar),  die  zu  den 
Dienstleuten  des  Königs  gehörten.  Eine 
Grenzbefestigung  großen  Stils,  das  Dane- 
wirk,  sicherte  die  jütische  Südgrenze. 

§  5.  Unabhängig  von  den  zum  Teil  be- 
schränkenden Vorschriften  über  Aufgebot 
und  Folgepflicht  war  der  König,  wenn  er 
sich  darauf  beschränkte,  mit  geringeren 
Truppen  Krieg  zu  führen,  nämlich  mit 
seinen  Dienstleuten  und  den  Truppen,  die 
ihm  die  im  Besitz  von  Lehen  befindlichen 
Lehensleute  zu  stellen  hatten.  Auch  konnte 
er  in  solchem  Falle  noch  Verstärkungen 
erhalten,  teils  durch  Leute,  die  freiwillig  mit 
ihm  zogen,  teils  durch  Soldtruppen,  später 
auch  durch  ausländische  Söldner  (anorw. 
soldarar).  Die  Stellungspflicht  der  Lehens - 
leute  wurde  in  Norwegen  am  Ende  des 
13.  Jahrhs.  genau  geregelt;  die  Grundlage 
war,  daß  von  einer  veizla  zu  15  Mark 
fünf  Mann  zu  stellen  waren. 

Lit. :  s.  Heerwesen;  ferner  K.  Lehm  an  n 

a.  a.  O.  v.  Schwerin. 

C.  England.  §  9.  Es  läßt  sich  in 
Beziehung  auf  strategische  Ge- 
sichtspunkte  im   Zeitalter   der   Eroberung 


Englands  durch  die  Germanen  nicht  viel 
sagen,  da  die  Quellen  sehr  spärlich  fließen. 
Immerhin  lassen  sich  folgende  Beobachtun- 
gen machen.  Nach  den  Raubzügen  der 
Piraten  des  4.  Jhs.,  die  zur  Bildung  eines 
ordentlichen  Küstenschutzes  gegen  die 
Sachsen  (Litus  Saxonicum)  führten,  beginnt 
bekanntlich  die  Einwanderung  in  größeren 
Massen  während  der  zweiten  Hälfte  des 
5.  Jhs.,  und  die  ersten  Eindringlinge  nisten 
sich  mit  Vorliebe  auf  Inseln  und  vorsprin- 
genden Halbinseln  ein,  von  wo  aus  sie  die 
benachbarten  Landschaften  verheeren  und 
erobern.  So  entstehen  die  Ansiedlungen 
der  Juten  in  Thanet  und  auf  der  Insel 
Wight,  die  der  südlichen  Sachsen  in  Selsey. 
Die  ersten  ostsächsischen  und  anglischen 
Ansiedlungen  lagern  sich  in  passenden 
Hafenortschaften  längs  der  Südostküste. 
Die  herüberkommenden  Scharen  bestanden 
wohl  nur  in  erster  Zeit  ausschließlich  aus 
Kriegern,  während  etwa  vom  6.  Jh.  an  auch 
Frauen  und  Kinder  mitgeführt  wurden. 
Darauf  deutet  jedenfalls  außer  den  ziemlich 
geräumigen  Booten,  die  benutzt  wurden 
(Freeman,  Norman  Conquest  I,  Kap.  2), 
die  Verödung  der  Gegend,  aus  welcher  die 
Angeln  kamen  (Beda  H.  E.  1 15 ;  Procopius, 
Bell.  Got.  IV  20;  vgl.  Chadwick,  Origin  of 
the  Engl.  Nation  Kap.  5). 

§  10.  In  den  Kämpfen  des  6.  Jhs.  spielten 
die  Belagerungen  römischer  Städte  eine 
große  Rolle.  Die  Zerstörung  und  gründ- 
liche Ausplünderung  von  Anderide,  Cama- 
lodunum,  Calleva,  Brancaster  u.  a.  ist  lite- 
rarisch und  archäologisch  bezeugt  und 
wirft  ein  grelles  Licht  auf  die  Einbußen  an 
materiellen  Gütern  und  Zivilisation,  die 
mit  diesen  Zügen  verbunden  waren.  Wie 
die  Belagerer  im  einzelnen  verfuhren,  er- 
fährt man  nicht  direkt;  aber  da  sie  über 
technische  Angriffsmittel  nicht  verfügten, 
so  haben  wir  guten  Grund,  zu  vermuten, 
daß  die  Kraft  der  Verteidiger  durch  lang- 
wierige Angriffe  von  günstig  gelegenen 
festen  Plätzen  aus,  nach  der  Art  der  op\irt- 
~ftpia,  die  bei  den  Eroberungen  von  grie- 
chischen Landschaften  eine  so  große  Rolle 
spielten,  gebrochen  wurde.  Es  war  von 
seiten  der  Angreifer  namentlich  auf  un- 
mittelbare Plünderung  abgesehen  —  daher 
die  Zerstörung  wertvoller  Gegenstände 
und   Einrichtungen. 


104 


KRIEGFÜHRUNG 


§11.  Was  bei  der  Einnahme  von  Städten 
gleichsam  in  Brennpunkten  sichtbar  wird, 
fand  auch  in  den  sie  umgebenden  Landes- 
teilen in  extensiver  Weise  statt.  Römische 
Landhäuser  wurden  nicht  nur  eingenom- 
men, sondern  häufig  auch  verbrannt  und 
zerstört.  Die  nach  Beute  suchenden  Scha- 
ren verbreiteten  sich  in  den  Richtungen, 
die  durch  die  römische  Zivilisation  gewiesen 
waren:  die  großen  Heerstraßen  und  Flüsse 
entlang;  die  Watling  Street,  der  Foss  Way, 
der  Icknield  Way,  die  Ermine  Street  treten 
bei  der  Eroberung  des  Landes  bedeutungs- 
voll hervor,  ebenso  die  Hauptflüsse  mit 
ihren  stark  bevölkerten  und  reich  aus- 
gestatteten Tälern.  In  der  Geschichte 
des  Vordringens  der  Ostsachsen  und  Süd- 
sachsen spielen  Thames  und  Medway  eine 
wichtige  Rolle,  in  der  Geschichte  der  An- 
geln der  Trent,  in  der  Bewegung  der  West- 
sachsen der  Severn  und  der  Avon  (Chad- 
wick, Origin  of  the  Engl.  Nation,  Kap.  i). 
Vgl.  auch  Art.  'Englisches  Siedelungswesen' 

§   i8ff. 

§  12.  Dagegen  läßt  sich  leicht  ersehen, 
wie  natürliche  Hindernisse  in  Gestalt  von 
dichten  Wäldern,  Mooren,  unwegsamen 
Gebirgen  die  Bewegungen  der  Eroberer  ab- 
lenkten und  hemmten.  So  bildete  der 
,,Wald"  (Weald)  auf  den  Grenzen  von 
Kent,  Sussex  und  Surrey  ein  schwer  über- 
windbares Hindernis,  das  der  Verbreitung 
der  Juten  nach  Westen  hin  einen  Damm 
setzte.  Ebenso  wurde  das  Vordringen  der 
mittelanglischen  Bewegung  durch  die  Ge- 
birgsgegend des  Peak  (Derbyshire)  aufge- 
halten, und  im  Westen  streckte  sich  das 
von  den  Britten  gehaltene  Waldland  von 
Braden  längs  des  oberen  Avon  während 
fast  eines  ganzen  Jahrhunderts  wie  eine 
Zunge  mitten  in  die  von  den  Westsachsen 
eingenommenen  Gegenden  des  Severntals 
und  des  südlichen  Somerset  hinein  (577 
bis  658).  Der  Einfluß  dieser  topographi- 
schen Hindernisse  auf  den  Gang  der  Er- 
oberung ist  von  Guest  und  Green  vielfach 
übertrieben  worden  und  hat  Anlaß  zu  leb- 
haften, aber  schwach  beglaubigten  Schilde- 
rungen gegeben.  Aber  im  allgemeinen  ist 
dieser  Einfluß  nicht  zu  verneinen,  und 
W.  H.  Stevenson  ist  in  seiner  skeptischen 
Kritik  der  Auslassungen  Guests  wohl  zu  weit 
in  der  entgegengesetzten  Richtung  gegangen 


(Guest,  Origines  Celticae;  Green,  Making 
of  England;  vgl.  W.  H.  Stevenson,  Dr. 
Guest  and  the  Engl.  Conquest  of  South  Bri- 
tain,  in  der  Engl.  Hist.  Review  Oct.  1902). 

§  13.  Im  7.  und  8.  Jh.  tritt  uns  eine 
zweite  Reihe  von  Kriegen  vor  Augen,  die 
namentlich  durch  die  Streitigkeiten  der 
mächtigeren  angelsächsischen  Reiche  unter- 
einander bedingt  wird:  Kent,  Mercia, 
Northumberland,  Wessex  ringen  um  die 
Hegemonie  auf  der  Insel;  es  ist  aber  schwer, 
tieferliegende  strategische  Rücksichten  im 
Gange  dieser  Kämpfe  zu  erschließen. 
Schlachten  werden  gewonnen,  Könige  ge- 
stürzt, Städte  genommen;  aber  alle  diese 
Ereignisse  machen  den  Eindruck  ziemlich 
zufälliger  Begebenheiten,  die  sich  gleich- 
sam auf  der  Oberfläche  abspielen:  nicht 
systematische  Eroberung  und  Organisation 
wird  erstrebt,  sondern  äußere  Unterwer- 
fung, Tributpflichtigkeit,  Erweiterung  des 
persönlichen  Einflusses  der  Herrscher.  Da- 
her stürzen  auch  die  gewonnenen  Resultate 
leicht  beim  ersten  Gegenstoß  zusammen 
(Oman,  Hist.  of  the  Art  of  War  in  the 
Middle  Ages,  Kap.  2). 

§  14.  Eine  ganz  andere  Gestalt  gewinnen 
die  Verhältnisse  mit  dem  Anfang  der 
Wikingerzüge  und  der  Bildung  nordischer 
Reiche  auf  der  Insel.  Strategische  Gedan- 
ken und  systematische  Kriegführung  wer- 
den gleich  von  Anfang  an  sichtbar.  Die 
Wikinger  gleichen  in  ihren  ersten  An- 
griffen den  Juten,  Sachsen  und  Angeln 
des  5.  und  6.  Jhs.  Sie  ziehen  Nutzen 
aus  dem  Unerwarteten  ihres  Erscheinens 
an  beliebigen  Punkten  der  Küste  und  aus 
der  Unmöglichkeit  für  ein  mit  einer  starken 
Flotte  nicht  ausgerüstetes  Landreich,  die 
langen  Küstenlinien  gehörig  zu  bewachen. 
So  führen  Dänenschwärme  unter  der  Lei- 
tung der  Söhne  Ragnar  Lo9brogs  erst  in 
Northumberland  und  Ost-Anglia  in  den 
siebziger  Jahren  des  9.  Jhs.,  dann  aber  auf 
der  entgegengesetzten  Seite  der  Insel,  im 
Bristol -Kanal,  ihre  verheerenden  Züge  aus, 
und  diese  Räuberscharen  benutzen,  ebenso 
wie  ihre  germanischen  Vorgänger,  Inseln 
und  Halbinseln,  um  sich  zeitweilig  fest- 
zusetzen und  ihre  Beute  zu  bergen.  Viel- 
fach wurden  Sheppey  und  Thanet  an  der 
kentischen  Küste  in  dieser  Weise  von  den 
Wikingern  benutzt. 


KRIEGFÜHRUNG 


105 


§  15.  Dasselbe  Prinzip  der  Beweglich- 
keit, des  unerwarteten  Angriffs  wurde  auch 
bei  den  Landoperationen  angewandt.  Ein 
dänisches  oder  norwegisches  Heer  setzte 
sich  gewöhnlich  an  der  Mündung  eines 
wichtigen  Flußlaufes  fest,  verschanzte  das 
Lager,  drang  längs  des  Flusses  vor  und  ver- 
tauschte gelegentlich  diese  Angriffslinie  mit 
einer  andern.  In  dem  hartnäckigen  Kampfe 
mit^Ethelred  und  Alfred  zB.  benutzten  die 
Dänen  die  Themse  als  ihre  Hauptoperations  - 
linie und  machten  Reading  zu  ihrem  Stütz- 
punkt, was  ihnen  den  Eingang  zum  Lauf  des 
Kennet  sicherte  (A.  S. Chronicle  A.D. 871  — 
872).  Die  Schnelligkeit  der  Bewegungen 
der  dänischen  Heere  erklärt  sich  zum  Teil 
aus  dem  Gebrauch,  den  die  Ankömmlinge 
von  berittener  Infanterie  machten.  Sie 
pflegten  Pferde  aus  der  ganzen  Umgegend 
zu  requirieren  und  ritten  auf  ihren  Zügen, 
bis  es  zur  Schlacht  kam,  wo  sie  dann  ab- 
saßen und  zu  Fuß  fochten.  Die  angel- 
sächsischen Heeresabteilungen  fanden  es 
recht  schwer,  ihren  hurtigen  Gegnern  zu 
folgen  (vgl.  zB.  A.  S.  Chron.  A.  D.  1010). 

§  16.  Die  Entwicklung  der  strategischen 
Mittel  in  England  wurde  durch  Anpassung 
an  die  Kampfart  und  die  Heeresbewegun- 
gen der  nordischen  Gegner  bedingt.  Zur 
besseren  Bewachung  der  Küste  baute  Alf- 
red eigene  Schiffe,  für  die  er  zum  Teil 
friesische  Besatzungen  hinzuzog  (vgl.  Ste- 
venson, Asser's  Life  of  Alfrede.  71p.  301; 
A.  S.  Ch.  A.  D.  897).  Sodann  mußte  die 
Bewegungsfertigkeit  der  angelsächsischen 
Heeresabteilungen  erhöht  werden,  und 
dazu  diente  die  Bildung  von  Scharen  der 
Gefolgsleute  und  die  bessere  Ausrüstung 
eines  Teiles  der  fyrd. 

Die  Leute,  die  nach  dem  Maßstabe  von 
je  einem  Krieger  für  5  Hiden  gestellt 
wurden,  waren  jedenfalls  gut  ausgerüstet 
und  imstande,  den  reisigen  Haufen  der 
Nordleute  zu  Pferde  zu  folgen.  Was  die 
Landsturmhaufen  anbetrifft,  so  wurden 
dieselben  meist  zur  lokalen  Verteidigung 
oder  zu  Zügen  in  die  nächsten  Grafschaften 
verwandt.  1 

§  17.  Die  schwierige  Verpflegungsfrage 
konnte  bei  Einfällen  in  Feindesland  durch 
Plünderung  gelöst  werden.  Übrigens  fan- 
den nicht  nur  bei  Angriffen  auf  dänische 
Grafschaften  Verheerungen  statt;  mitunter 


litten  auch  die  Gebiete  der  eigenen  Unter- 
tanen unter  den  Zügen  englischer  Könige 
(S.  Chronicle  A.  D.  1006).  Einmal  hören 
wir,  daß  König  Alfred  die  Hälfte  seiner 
Leute  bei  den  Waffen  behielt  und  die  Hälfte 
nach  Hause  entließ,  damit  sie  ihre  Wirt- 
schaft pflegten  (Sax.  Chr.  A.  D.  921). 

§  18.  Ein  Hauptmittel,  um  die  Einfälle 
zu  bändigen,  bestand  in  der  systematischen 

1  Erbauung  von  Festungen,  die  von  Alf- 
red   angefangen     und    von    Eduard    und 

!  ^Ethelfled  in  großem  Stil  fortgesetzt  wurde. 
So  entstanden  in  den  Jahren  910 — 924  die 
Befestigungen  von  Bridgeworth,  Hertford, 

j  Tamworth,  Stafford,  Warwick,  Bucking- 
ham,  Bedford,  Maldon,  Towcester,  Hunting- 

!  don,  Colchester,  Stamford,  Nottingham, 
Manchester  und  andere  Burgen  (vgl.  die 
Liste  bei  Steenstrup,  Normann  erne  III42). 

:  Man  fing  damit  an,  Erdwall  und  Graben 
aufzuwerfen  und  Palisaden  und  Block- 
häuser zu  zimmern;  später  entstanden  aber 
in  manchen  Fällen  mächtige  Steinschanzen, 
wie  zB.  ausdrücklich  von  der  Befestigung 
Exeters  durch ^Ethelstan  im  Jahre  928  be- 
richtet wird  (Will.  v.  Malmesbury,  Gesta 
regum  Anglorum  II  134).  Bei  der  Auf- 
führung der  Burgen  war  es  namentlich 
darauf  abgesehen,  die  Flußläufe  abzu- 
sperren. So  diente  Bedford  dazu,  die  Ouse 
zu  überwachen;  Nottingham  leistete  die 
gleichen  Dienste  in  Beziehung  auf  den 
Trent,  usw. 

§  19.  Ein  recht  interessantes  Dokument, 
das  eine  Art  von  militärischer  Karte  der 
angelsächsischen  Distrikte  Englands  dar- 
stellt, das  sogenannte  Burghai  Hidage,  gibt 
uns  wahrscheinlich  aus  der  Zeit  Eduards  des 
Älteren,  also  aus  dem  Anfang  des  10.  Jhs., 
eine  Aufzählung  der  befestigten  Burgen 
von  Wessex,  Mercia  und  Essex  mit  Be- 
zeichnung der  Hiden,  die  auf  jeden  dieser 
Plätze  gerechnet  wurden.  So  werden  auf 
Hastings  500  Hiden  gerechnet,  auf  Chi- 
chester  1500,  auf  Southampton  und  Win- 
chester 2400,  auf  Bath  3200  usw.  Im 
ganzen  werden  27  000  Hiden  in  dieser 
Weise  aufgezählt.  Es  sind  offenbar  Bezirke 
gemeint,  welche  die  befestigten  Orte  mili- 
tärisch und  finanziell  zu  unterstützen 
hatten.  Ihr  Netz  erstreckt  sich  über  fast 
alle  Gegenden,  die  zu  Anfang  des  10.  Jhs. 
in  der  Gewalt  der  englischen  Könige  stan- 


io6 


KRIEGSFLOTTE 


den.  In  den  Burgen  selbst  wurden  ständige 
Besatzungen  aufgestellt,  die  teils  aus  könig- 
lichen Söldnern  (soldarii,  butse  karls,  vgl. 
Wehrverfassung),  teils  aus  abkomman- 
dierten Vertretern  der  Grundbesitzer  der 
Umgegend  bestanden.  So  erklärt  sich  die 
merkwürdige  Tatsache,  daß  die  Einwohner- 
schaft der  befestigten  Städte  fast  immer 
höchst  heterogen  ist,  und  daß  die  führenden 
Landeigentümer  der  umgrenzenden  Be- 
zirke regelmäßig  einige  Häuser  in  der  Gar- 
nisonstadt besaßen,  in  denen  ihre  Leute 
einquartiert  waren.  In  Oxford  zB.  hielt 
nach  der  normannischen  Eroberung  der 
Erzbischof  von  Canterbury  7  Hinter- 
sassen, der  Bischof  von  Bayeux  18,  der 
Abt  von  Abingdon  14,  der  Abt  von  Eyns- 
ham  13,  der  Graf  von  Mortain  10,  Robert 
of  Ouilly  12,  Walter  Gifford  17  usw.,  und 
es  ist  kaum  zu  bezweifeln,  daß  die  unter 
den  normannischen  Baronen  und  Kirchen- 
fürsten verteilten  Häuser  vor  der  Erobe- 
rung in  gleicher  Weise  unter  ihren  eng- 
lischen „Vorgängern"  verteilt  waren.  Ohne 
den  Ursprung  und  das  Wachstum  der  Städte 
ausschließlich  von  militärischen  Gesichts- 
punkten aus  erklären  zu  wollen,  muß  man 
doch  zugeben,  daß  das  strategische  Element 
in  diesem  Prozeß  eine  bedeutende  Rolle 
gespielt  hat,  und  daß  die  Bürger  der  spät- 
angelsächsischen Zeit  zum  Teil  aus  Berufs - 
kriegern  bestanden,  die  in  den  Städten 
garnisonierten. 

Über  die  Taktik  der  Angelsachsen  vgl. 
'Schlachtordnung'. 

J.  R.  Green  Making  of  England,  1885; 
Conquest  of  England,  1884.  F  r  e  e  m  a  n  Norman 
Conquest,  1870.  Oman,  Hist.  of  the  Art  of 
War,  1885.  H.  Delbrück  Gesch.  d.  Kriegs- 
kunst, III,  1900.  J.  Steenstrup  Norman- 
nerne  III,  IV,  1876.  H.  Round  Feudal 
England,  1895.  F.  W.  M  a  i  1 1  a  n  d  Domesday 
and  beyond ,  1897.  A.  Ballard  Domesday 
boroughs,  1904.  P.  Vinogradoff  Growth 
of  the  Manor,  1905;  Engl.  Society  in  the  XI 
cent.,   1908.  P.  Vinogradoff. 

Kriegsflotte.  §  I.  Die  skandinavischen 
Hällristningar  (Felsenzeichnungen)  aus  dem 
2.  Jahrtausend  v.  Chr.  zeigen  ganze  Grup- 
pen von  Schiffen  (s.  Schiff  §  3 — 5),  die  man 
wohl  als  Darstellung  von  Seekämpfen  und 
Kriegsflotten  gedeutet  hat,  doch  verbietet 
uns  der  Mangel  aller  geschichtlichen  Nach- 
richten,   ein   bestimmtes   Urteil   in   dieser 


Hinsicht  abzugeben.  Bei  dem  Vordringen 
der  Römer  zu  den  nordwesteuropäischen 
Küsten  kam  es  zu  Seekämpfen  mit  den 
Flotten  der  gallischen  Veneter  (Caesar  Bell. 
Gall.  III  13),  später  mit  denen  der  Rhein- 
und  Emsgermanen.  Die  Flotte  der  Brukte- 
rer,  die  von  den  Römern  i.  J.  12  v.  Chr. 
besiegt  wurde,  bestand  aus  Einbäumen; 
als  eigentlich  organisierte  Kriegsflotte  ist 
sie  kaum  zu  betrachten.  Ebenso  war  die 
Flotte  des  Civilis  beim  Bataveraufstand 
70  n.  Chr.  improvisiert;  sie  setzte  sich  zum 
Teil  aus  eroberten  römischen  Schiffen,  zum 
Teil  aus  den  einheimischen  Einbäumen 
(s.  d.)  des  Niederrheins  zusammen.  An 
eine  wirkliche  Kriegsflotte  zu  denken,  be- 
rechtigt uns  dagegen  die  Nachricht  des 
Tacitus  (Germ.  c.  44)  von  den  S  u  i  o  n  e  n 
(Schweden)  im  östlichen  Ostseegebiet,  deren 
Stämme,  ipso  in  oceano,  praeter  viros 
armaque  c  1  a  s  s  i  b  u  s  valent;  die  Fahr- 
zeuge dieser  suionischen  Flotten  dürften 
dem  Nydamer  Boot  geähnelt  haben  (s. 
Schiff  §  8). 

§  2.  In  den  ersten  Jahrzehnten  des 
1.  Jahrhs.  n.  Chr.  setzt  eine  Periode  von 
Seeraubzügen  der  Nordseegerma- 
nen (zuerst  der  Chauken  und  Friesen, 
später  der  Heruler,  Franken,  Sachsen  usw.) 
ein,  die  sich  im  2.  und  3.  Jahrh.  wiederholen 
und  im  4.  und  5.  Jahrh.  in  der  Eroberung 
gallischer  Küstengebiete  und  Britanniens 
gipfeln.  Mochten  sich  an  diesen  Seezügen 
auch  gelegentlich  ganze  Stammesteile  be- 
teiligen, und  mochten  diese  germanischen 
Wikinger  zu  Zeiten  regelrechte  Seekämpfe 
mit  römischen  Flotten  ausfechten,  so  sind 
diese  Unternehmungen  im  ganzen  doch  als 
von  dem  Einzelnen,  der  einzelnen  Familie 
oder  Sippe  ausgehend  zu  betrachten,  staat- 
liche oder  Stammesorganisationen  stellten 
dergleichen  Wikingergeschwader  nicht  dar. 
Eher  läßt  sich  dies  von  den  Flotten  der 
pontischen  Goten  —  Ostgoten, 
Boraner  (Krimgoten)  und  Heruler  —  sagen, 
die  in  den  Jahren  256 — 269  und  nochmals 
275/6  in  gewaltigen  Raubzügen  vom 
Nordufer  des  Schwarzen  Meeres  aus  Klein- 
asien und  Griechenland  heimsuchten.  Doch 
bestanden  diese  Flotten  (i.  J.  266:  500, 
i.  J.  269:  2000  Schiffe)  aus  requirierten 
Fahrzeugen  der  Bosporaner,  zum  Teil  wohl 
auch  aus  solchen  der  pontischen  Seeräuber, 


KRIEGSFLOTTE 


107 


sog.  xotjxapai  (kleinen,  leichten  Segelschiffen 
für  25  bis  30  Mann,  s.  Strabo  XI  p.  495, 
Tac.  Hist.  III  c.  47)  sowie  diesen  nach- 
geahmten Schiffen,  endlich  aus  eroberten 
römischen  Fahrzeugen. 

§  3.  Eine  wirkliche  Kriegsflotte  stellte 
zweifellos  die  Seemacht  der  Vandalen 
dar,  die  sich  zuerst  425,  noch  von  Spanien 
aus,  durch  Heimsuchung  der  Balearen  und 
Mauretaniens  bemerkbar  machte,  wobei  re- 
quirierte römische  Schiffe  zur  Anwendung 
kamen.  Nach  der  Übersiedelung  nach 
Afrika  bildete  das  439  mit  seinen  Arsenalen 
und  seinem  Schiffsmaterial  eroberte  Kar- 
thago den  Stützpunkt  der  vandalischen 
Flotte,  die  bis  in  den  Beginn  des  ö.  Jahrhs. 
das  Mittelmeer,  insbesondere  dessen  west- 
lichen Teil,  beherrschte.  Anfänglich  meh- 
rere 100  Schiffe  stark,  scheint  sie  nach 
Geiserichs  Tode  verfallen  zu  sein  und  beim 
Sturz  des  Vandalenreichs  533  nur  noch 
ca  120  Schiffe  gezählt  zu  haben.  Die  Fahr- 
zeuge waren  kleine,  leichte  Schnellsegler 
für  je  ca.  40  Mann  Besatzung,  also  nicht 
eigentliche  Remen-Kriegsschiffe,  von  römi- 
scher Bauart,  wie  denn  römische  Seeleute 
und  Schiffbauer  die  Lehrmeister  der  Van- 
dalen in  der  Nautik  bildeten,  obwohl  es 
durch  Gesetz  vom  J.  419  bei  Todesstrafe 
verboten  war,  die  Barbaren  im  Schiffbau 
(s.  d.)  zu  unterweisen.  Das  Holz  für  den 
Bau  der  Flotte  wurde  aus  Korsika  bezogen. 
Ihren  einzigen  Seesieg  über  die  byzan- 
tinische Flotte  erfocht  die  vandalische  i.  J. 
460  mit  Hilfe  von  Branderschiffen. 

§  4.  Im  Reiche  der  Ostgoten  be- 
gründete Theoderich  526  eine  Flotte, 
die  das  bisher  zur  See  verteidigungslose 
Italien  gegen  Griechen  und  Vandalen 
schützen  und  zugleich  als  Getreideflotte 
dienen  sollte.  Er  befahl  1000  Dromonen, 
(große  Remen-Kriegsschiffe)  zu  bauen,  be- 
stimmte als  Flottenbasis  Ravenna  und 
ordnete  Anwerbungen  von  Sklaven  und 
Freien  für  die  Flotte  an.  Totila  improvi- 
sierte 542  aufs  neue  eine  ostgotische  Flotte, 
die  sich  meist  aus  gekaperten  kaiserlichen 
Schiffen  zusammensetzte,  zeitweise  300 
Fahrzeuge  zählte,  551  aber  bei  Sinigaglia 
von  den  Byzantinern  geschlagen  und  ver- 
nichtet wurde.  —  Auch  die  Westgoten 
besaßen  in  ihrem  spanischen  Reiche  eine 
Seemacht,    die  478  in  der  Biskaya-Bucht 


gegen  sächsische  Seeräuber  kämpfte,  um 
540  die  Eroberung  von  Ceuta  ermög- 
lichte, unter  Sisebut  (612 — 621)  angeblich 
die  See  beherrschte,  und  noch  Ende  des 
7.  Jahrh.  eine  byzantinische  Flotte  zurück- 
geschlagen habensoll,  die  arabische  Invasion 
aber  nicht  verhindern  konnte. — Auch  diese 
ost-  und  westgotischen  Flotten  sind  wesent- 
lich als  ein  Erzeugnis  und  Werkzeug 
römisch -mediterraner  Nautik  anzusehen. 
Das  gleiche  gilt  von  der  Flotte,  mit  der  die 
Langobarden  um  600  Sardinien  angriffen. 
§  5.  Das  Fränkische  Reich  be- 
saß von  Haus  aus  keine  organisierte  See- 
macht. Die  Flotten,  mit  denen  515  ein 
dänischer  Einfall  am  Niederrhein  abge- 
wehrt und  734  von  Karl  Martell  Friesland 
unterworfen  wurde,  waren  improvisiert. 
Zur  Gründung  einer  wirklichen  Kriegsflotte 
gaben  erst  die  Anfälle  der  Normannen  im 
Norden,  der  Sarazenen  im  Süden  Anlaß. 
Karl  der  Große  gab  800  und,  nachdem  die 
getroffenen  Maßnahmen  sich  als  unzu- 
reichendherausstellten, nochmals  810  Befehl 
zur  Erbauung  einer  Flotte  an  der  Nordsee - 
und  Kanalküste,  in  Aquitanien  (Garonne), 
Septimanien  und  Provence  (Rhone),  sowie 
an  der  Westküste  Italiens  bis  nach  Rom 
hinab.  Nur  die  italienischen  und  südfran- 
zösischen Geschwader  traten  wirklich  in 
Aktion  und  errangen  einige  bescheidene 
Erfolge  gegen  die  Sarazenen.  Die  Nordsee - 
flotte  hatte  ihre  Stützpunkte  in  Boulogne 
und  Gent.  Zur  Bemannung  waren,  wenn 
das  Aufgebot  erlassen  wurde,  die  seniores 
(Grundbesitzer,  Dienstherren)  persönlich 
verpflichtet.  Doch  hat  diese  Flotte  weder 
damals  noch  später  irgend  etwas  ausge- 
richtet, obwohl  sie  837/8  nach  einem 
neuerlichen  Normanneneinfall  in  Friesland 
abermals  durch  Neubauten  verstärkt  wurde. 
Nur  auf  der  Seine  ist  858  eine  westfränki- 
sche Fluß -Kriegsflotte  wirksam  gewesen. 
Über  die  Art  der  Schiffe  ist  nichts  bekannt, 
doch  handelt  es  sich  selbstverständlich  um 
Schiffe  germanischer  Bautechnik.  —  Nach 
der  Auflösung  des  fränkischen  Reiches 
waren  weder  das  Deutsche  noch  das  fran- 
zösische Königtum  im  10.  und  II.  Jahrh. 
im  Besitze  einer  Seemacht.  Bei  seiner  Ak- 
tion gegen  Flandern  1049  mußte  K.  Hein- 
rich III.  die  Hilfe  der  dänischen  und  engli- 
schen Flotte  erbitten. 


io8 


KRIEGSFLOTTE 


§  6.  Weit  folgenreicher  erwies  sich  die 
ebenfalls  durch  die  Normanneneinfälle  ver- 
anlaßte  Gründung  einer  Kriegsflotte  in 
England.  Schon  Offa,  König  von  Mercia 
(757 — 796),  soll  eine  Flotte  geschaffen 
haben,  doch  richtete  sie  weder  unter  ihm 
noch  unter  seinen  Nachfolgern  Erhebliches 
gegen  die  Normannen  aus,  abgesehen  von 
einem  Seesieg,  den  Athelstan  851  bei 
Sandwich  über  die  Dänen  davontrug.  Der 
wahre  Begründer  der  englischen  Kriegs- 
flotte wurde  Alfred  d.  Gr.  Bereits  875, 
882  und  885  kämpfte  seine  Flotte,  meist 
siegreich,  gegen  die  Dänen.  897  ließ  Alfred 
einen  neuen  Schiffstyp  gegen  die  Wikinger  - 
schiffe  (s.  Schiffsarten)  erbauen,  der  diesen 
an  Größe  und  Kampfkraft  überlegen  war 
und  in  einem  Kampfe  an  der  englischen 
Südküste  den  Sieg  gewann.  Alfreds  Flotte 
war  teilweise  mit  Friesen  bemannt.  Auch 
unter  Alfreds  Nachfolgern  im  10..  Jahrh. 
spielte  die  Flotte  bei  vielen  Gelegenheiten 
eine  wichtige  Rolle.  Insbesondere  widmete 
sich  König  Edgar  (959 — 975)  der  Neu- 
organisation der  Flotte.  Er  teilte  sie  an- 
geblich in  drei  Geschwader  (in  der  Nordsee, 
im  Irischen  Kanal  und  an  der  Nordküste 
Schottlands)  und  inspizierte  sie  auf  jähr- 
lichen Rundreisen  um  die  britische  Küste. 

§  7.  Spätestens  unter  Edgar  scheint  die 
Flotte  nach  skandinavischem  Muster  mit- 
tels eines  Landesaufgebots  auf- 
gebracht worden  zu  sein,  indem  jedes  Shire 
in  Abteilungen  [scipsocne,  scipfylled'  vom 
anord.  skipsggn,  skipfylgd)  von  je  300  oder 
310  Hiden  (Hufen)  eingeteilt  wurde,  die 
zur  Stellung  eines  Remen  -Kriegsschiffs 
{scegd,  s.  Schiffsarten)  verpflichtet  waren, 
während  je  8  Hiden  einen  Helm  und  eine 
Brünne  zu  liefern  hatten,  so  daß  auf  jedes 
Schiff  ca.  39  gepanzerte  Krieger  entfielen. 
Genauere  Nachrichten  über  diese  Flotten - 
gestellung  liegen  erst  aus  der  Zeit  Aethel- 
reds  IL  (979 — 1016)  vor,  besonders  anläß- 
lich der  großen  Flottenrüstung  von  1008; 
doch  zeigte  sich  die  Flotte  wenig  wirksam 
und  konnte  die  Eroberung  Englands  durch 
die  Dänen  nicht  verhindern. 

§  8.  Unter  den  dänischen  Königen  trat 
insofern  eine  Änderung  ein,  als  diese  auf 
die  Gestellung  von  Schiffen  mit  englischer 
Besatzung  verzichteten,  dagegen  eine  von 
Aethelred   IL  zum  Abkauf  dänischer  An- 


griffe erhobene  Abgabe,  das  Heergeld  (here- 
gyld)  weiter  erhoben  und  teils  zur  Unter- 
haltung der  Landtruppen,  teils  zur  Be- 
schaffung von  Schiffen  und  Besoldung  ihrer 
dänischen  Besatzung,  der  lid'smenn,  ver- 
wendeten. Der  auf  diese  Weise  unterhaltene 
Teil  der  Flotte  bestand  unter  Knut  und 
Harald  I.  aus  16,  unter  Hardeknut  aus  62, 
später  32  Schiffen.  Edward  der  Bekenner 
setzte  dieses  Geschwader  auf  14,  1049  auf 
5  Schiffe  herab  und  verabschiedete  es  im 
folgenden  Jahre  unter  Aufhebung  des  Heer- 
geldes völlig.  Damit  scheint  die  alte 
Schiffsgestellungsordnung  wieder  in  Kraft 
getreten  zu  sein,  da  die  in  diesen  Jahren 
auftretende  englische  Flotte  (40 — 50  Schiffe) 
sich  aus  einigen  wenigen  cinges  scipum, 
zum  größten  Teil  aber  aus  landes  manna 
scipum  (Sax.  Chron.  E.  1046,  ed.  Plummer 
p.  168)  zusammensetzte.  Die  dänischen 
Könige  erhoben  eine  Schiffsschatzung  von 
8  Mark  pro  Remen  (cet  hamelan,  eigentlich 
„pro  Ruderdolle"),  so  daß,  da  zB.  nach 
1053  22  096  Mark  für  32  Schiffe  aufgebracht 
wurden,  auf  das  Schiff  86  Remen  entfielen. 
Die  Schiffe  waren  demnach  im  Durch- 
schnitt 43 -Bänker,  mithin  von  bedeutender 
Größe.  Zu  den  Heergeldschiffen  traten  im 
Kriegsfall  die  vom  König  aus  eigenen  Mit- 
teln unterhaltenen  sowie  die  von  den 
Großen  des  Reiches  (Bischöfen,  Jarls, 
Thegnen)  gestellten  Fahrzeuge  (so  1028  bei 
dem  Feldzug  gegen  Norwegen  50  scipu 
Engliscra  fegend),  so  daß  die  Gesamtheit 
der  Flotte  bedeutend  mehr  Schiffe  als  das 
ständig  in  Dienst  befindliche  Heergeld- 
geschwader umfaßte.  Eine  zur  Bewachung 
der  Häfen  und  wohl  auch  neben  den  lid's- 
menn zur  Bemannung  der  Schiffe  bestimm- 
te, in  Kent  und  Yorkshire  ansässige 
Truppe  dänischer  Herkunft  scheinen  die 
Butsekarle  (vgl.  Schiffsarten  §  7)  gewesen 
zu  sein. 

§  9.  Die  Wikingerflotten  der  Skandi- 
navier sind,  von  einzelnen  Ausnahmen  ab- 
gesehen, nicht  als  K.  im  eigentlichen  Sinne 
zu  betrachten,  da  sie  mehr  zu  Transport - 
zwecken  dienten,  und  da  ihre  Expeditionen 
sich  meist  als  Unternehmungen  Einzelner 
mit  ihren  Gefolgschaften  oder  privater 
kriegerischer  Genossenschaften,  nicht  der 
skandinavischen  Reiche,  darstellen.  Ende 
des  9.  Jahrhs.  bildeten  sich  allerdings  ein- 


KRIEGSFLOTTE 


109 


zelne  Wikingerheere,  insbesondere  das 
große  „Heer",  zu  wandernden  Staatswesen 
um,  doch  verlor  nach  der  Besitzergreifung 
der  Normandie  die  Flotte  im  wesent- 
lichen ihre  Bedeutung  für  den  neuen  Staat. 
Von  einer  Übertragung  des  skandinavi- 
schen Leding  nach  der  Normandie  ist  nichts 
bekannt,  und  sie  ist  um  so  weniger  anzu- 
nehmen, als  das  Lehnswesen  alsbald  zur 
herrschenden  Gesellschafts-  und  Regie- 
rungsform wurde.  Wilhelm  der  Eroberer 
mußte  1066  seine  Invasionsfiotte  impro- 
visieren bzw.  seine  Vasallen  darum  an- 
gehen. Jeder  derselben  verpflichtete  sich 
nach  vorhergegangener  Verhandlung  zur 
Stellung  einer  bestimmten  Zahl  von 
Schiffen. 

§  10.  In  den  skandinavischen 
Reichen  findet  sich  seit  nicht  näher 
bekannter  Zeit  eine  eigentümliche  Rege- 
lung der  Kriegsdienstpflicht  zur  See,  welche 
als  Leding  (an.  leifrangr,  d.  h.  ,,was  auf  das 
leid,  das  Küstenfahrwasser,  hinaus  muß") 
bezeichnet  wird.  Die  Küstenlandschaften 
sind  in  Bezirke  eingeteilt,  deren  jeder  ein 
vollbemanntes  Schiff  zu  stellen  hat.  Diese 
Bezirke  werden  mit  verschiedenen  Namen 
bezeichnet,  in  Schweden  als  skiplagh,  skip- 
Iceghi,  in  Norwegen  als  skipreida,  in  Däne- 
mark als  skipcen.  Das  Verhältnis  des 
Schiffsbezirkes  zum  Hundert  ist  nicht  ganz 
klar,  teilweise  scheinen  beide  zusammen- 
gefallen zu  sein.  Jeder  Schiffbezirk  zerfiel 
wieder  in  eine  Anzahl  (meist  ca.  40)  Unter- 
abteilungen (norw.  liä,  schwed.  är,  här 
'Remen',  'Dolle',  hamna,  dän.  hafna,  d.  h. 
eigentlich  'der  Platz,  den  ein  *Mann  im 
Schiffe  einnimmt')  zur  Stellung  je  eines 
ausgerüsteten  und  verproviantierten  Man- 
nes. Während  Leding  in  Norwegen  die 
Flottengestellungspflicht  des  Volkes  sowohl 
zu  Angriffskriegen  außerhalb  des  Landes 
wie  zur  Landesverteidigung  bezeichnet, 
wird  in  Schweden  letztere  vom  Leding  als 
Landwehr  (landvqrn,  försvar)  unterschieden ; 
die  gewöhnliche  Auffassung,  daß  dies  auch 
in  Dänemark  der  Fall  sei,  wird  von  Arup 
bestritten. 

§  II.  Die  ältesten  Andeutungen  von  der 
Existenz  des  Leding  finden  sich  vielleicht 
in  Schweden  (wobei  wir  auch  der 
classes  Suionum  des  Tacitus  gedenken 
können;  s.  o.  §  1).    Hier  trug  das  östliche 


Uppland  von  alters  her  den  Namen  Roßin, 
d.  h.  „der  Distrikt,  aus  dem  die  roßs-menn, 
die  Ruderer,  genommen  werden"  (daher 
vielleicht  der  Name  Roßs,  Ruotsi,  Russen), 
und  die  Einteilung  in  skiplagh  hatte  hier 
größere  Bedeutung  als  anderswo.  Als  Un- 
ternehmen des  Leding  ist  wahrscheinlich 
schon  der  Zug  der  Schweden  gegen  Kurland 
854  (Vita  Ansk.  c.  30,  MGS.  II  714)  zu 
betrachten.  Genaueres  über  die  Organisa- 
tion des  schwedischen  Leding  ist  jedoch 
erst  aus  den  Gesetzbüchern  vom  Ende  des 
13.  Jahrh.  (bes.  Upplandslagen,  Konua- 
balken  c.  10 — 11)  bekannt. 

§  12.  In  Norwegen  brachte  zuerst 
König  Haakon  Adelstensfostre  (935 — 951) 
das  Leding  in  ein  geordnetes  System,  indem 
er  die  Einteilung  der  Küstenlandschaften 
(und  des  Binnenlandes)  soweit  der  Lachs 
die  Flüsse  hinaufgeht)  in  Schiffreeden  (skip- 
reida) regelte.  Die  Ledingsschiffe  waren 
20-  oder  25-,  seltener  30-Bänker  (s.  Schiffs- 
arten §  3)  mit  je  ca.  100  Mann  besetzt  und 
für  2 — 3  Monate  verproviantiert. 

Die  Zahl  der  Schiffreeden  schwankte 
etwas,  betrug  aber  ca.  300,  so  daß  die  volle 
Ledingsflotte  (almenning)  ebensoviel  Schiffe 
mit  ca.  30 — 40  000  Mann  zählte.  Almen- 
ning durfte  aber  nur  zur  Landesverteidi- 
gung aufgeboten  werden,  für  einen  An- 
griffskrieg besaß  der  König  nur  Anrecht  auf 
halbe  Almenning  für  2  Monate  im  Jahre. 
Zu  der  Ledingsflotte  kamen  dann  noch  die 
eigenen  Schiffe  des  Königs  (hiräskip)  und 
die  von  den  königlichen  Dienstleuten,  den 
lendirmenn  und  syslumenn  gestellten  Fahr- 
zeuge. In  der  inneren  wie  äußeren  Ge- 
schichte Norwegens  spielte  die  Kriegsflotte 
eine  höchst  bedeutende  Rolle,  und  einige 
ihrer  folgenreichsten  Entscheidungen  sind 
zur  See  gefallen;  Beispiele  dafür  sind  die 
Seeschlachten  im  Hafrsf jord  872,  bei  Svoldr 
1000  usw. 

§  13.  Ähnlich  organisiert  war  das  Leding 
in  Dänemark,  doch  ist  die  erste  däni- 
sche Ledingsordnung  erst  aus  Waidemars 
des  Siegers  (1202 — 1241)  Zeit  bekannt,  ins- 
besondere aus  dessen  Jydske  Lov,  und 
möglicherweise  nicht  sehr  alt.  Ledings- 
und  landwehrpflichtig  waren  in  Dänemark 
nur  diejenigen  Reichsbewohner,  die  auf 
„rebdragen  Jord"  lebten;  drei  Vollhöfe 
machten  in  der  Regel  eine  hafna  aus,  die 


HO 


KRIEGSGEFANGENSCHAFT— KRONVASALLEN 


Verpflichtung  zum  persönlichen  Kriegs- 
dienst ging  bei  den  Bauern  reihum,  Knechte 
waren  ausgeschlossen.  An  der  Spitze  jedes 
Skipcen  (s.  o.)  stand  ein  Steuermann  (styri- 
maär),  der  sich  selbst  mit  Roß  und  voller 
Rüstung  zu  stellen,  das  Ledingsschiff  aus 
den  von  den  Bauern  zu  leistenden  Erträgen 
zu  erbauen  und  es  im  Kriege  zu  befehligen 
hatte.  Für  die  Rolle  der  Kriegsflotte  in  der 
Geschichte  Dänemarks  gilt  das  für  Nor- 
wegen Gesagte  nicht  minder.  Schon  im 
9.  Jahrh.  scheint  die  Ledingsflotte  existiert 
zu  haben,  da  die  Flotte  von  600  Schiffen, 
mit  der  König  Horik  I.  845  Hamburg  über- 
fiel, wohl  eine  solche  darstellt.  Einen  ent- 
scheidenden Faktor  bildete  die  dänische 
Kriegsflotte  später  insbesondere  unter  den 
Königen  Svend  Tveskjaeg  und  Knut  d.  Gr. 
Die  gesamte  Reichsflotte  zählte  nach  Saxo 
661  unter  Erik  Emune  (1 135)  1 100  Schiffe; 
die  Bemannung  kann  auf  durchschnitt- 
lich 40  Mann  veranschlagt  werden.  —  Vgl. 
Schiff,  Schiffsarten,  Seeschiffahrt. 

Rappaport  Die  Einfälle  d.  Goten  in  das 
röm.  Reich  (Leipz.  1899)  c.  4.  Schmidt 
Gesch.  d.  Vandalen  173  f.  Hartmann  Gesch. 
Italiens  im  MA.  I  221,  307 — 337.  Abel- 
Simson  Karl  d.  Gr.  II1  208  426  f.  470. 
Vogel  Die  Normannen  u.  d.  Frank.  Reich 
51,55 — 56.  Clowes  The  Royal  Navy  I  35  f. 
Steenstrup  Danelag  §  26.  Steenstrup 
Kong  Valdemars  Jordebog  185 — 207.  Erslev 
Valdeviarcrnes  Storhedstid  141  — 147,  185  — 189. 
Arup  Leditig  og  ledingsskat  i  det  1,3.  aar  hun- 
drede, D.  Hist.  Tidsskr.  8.  R.  5.  Bd.  141—237. 
Holberg  u.  Hertzberg  Art.  „Leding"  in 
Salmonsens  Konversationsleksikon  1 !.  Hilde- 
brand Svcriges  Medeltid  II  614  f.  Munch 
Norske  Folks  Hist.  11,717  f.  Maurer  Vorl.  I 
54—59.  279f.  W.  Vogel. 

Kriegsgefangenschaft.  §  1.  Die  ältesten 
Entstehungsgründe  der  Unfreiheit  waren 
die  Kriegsgefangenschaft  und  die  gewalt- 
same kriegerische  Unterjochung.  Auf  frei- 
willige Unterwerfung  der  Besiegten  mag 
teilweise  die  Halbfreiheit  zurückgehen. 
Seit  der  weiteren  Verbreitung  des  Christen- 
tums kam  das  alte  Kriegsrecht,  das  den 
Kriegsgefangenen  zum  Eigenen  machte, 
nur  noch  gegenüber  nichtchristlichen  Völ- 
kern in  Anwendung.  Im  Mittelalter  war 
ganz  gewöhnlich  die  Auswechselung  der 
Gefangen.en  oder  die  Auslösung  durch  ein 
Lösegeld  Gelegentlich  wird  der  Grund- 
satz geltend  gemacht,   daß  das  Recht  auf 


das  Lösegeld  dem  Kriegsherrn  zusteht, 
das  Recht  auf  die  Rüstung  dagegen  dem, 
der  den  Gefangenen  bezwungen  hat. 

G.  v.  Below. 
§  2.  Kriegsgefangene  wurden  als  Teil 
der  Beute  Unfreie  (siehe  Ständewesen). 
Dieser  Satz  wurde  auch  mit  Bezug  auf  In- 
länder anerkannt,  die  in  Feindesland  kriegs- 
gefangen  wurden.  Doch  wurden  sie  wieder 
frei,  wenn  es  ihnen  gelang,  in  das  Inland 
zu  entfliehen.  Wurde  der  kriegsgefangene 
Inländer  von  einem  anderen  Inländer  ge- 
kauft, so  geriet  er  in  die  Schuldknecht- 
schaft des  Käufers  [Skänelagen  ed.  Schlyter 
I    125,    II   75.)  K.  Lehmann. 

Krimgoten.  Als  der  Hunnensturm  die 
Goten  gegen  Westen  trieb,  blieben  Reste 
von  ihnen  am  Nordufer  des  Schwarzen 
Meeres  zurück.  Solche  sind  die  Tetraxiten 
(s.  d.)  an  den  westlichsten  Ausläufern  des 
Kaukasus  und  die  Goten  in  Taurien. 
Diese  waren  zur  Behauptung  voller  Selb- 
ständigkeit zu  schwach  und  schlössen  sich 
daher,  frühzeitig  auch  für  den  Katholizis- 
mus gewonnen,  an  Byzanz  an,  sofern  sie 
nicht  genötigt  waren,  die  Oberherrschaft 
mächtiger  Wanderstämme,  der  Hunnen, 
Chazaren,  Tataren,  die  einander  in  den 
Pontusländern  ablösten,  anzuerkennen. 
Trotz  der  Ungunst  der  Verhältnisse  macht 
erst  die  Eroberung  ihrer  Hauptstadt  Man- 
kup  durch  die  Türken  i.  J.  1475  ihrer  politi- 
schen Existenz  ein  Ende;  ihre  Sprache  aber, 
aus  der  uns  Busbecq  aus  dem  16. .Jahrh. 
etliche  Dutzend  Worte  überliefert  hat, 
scheint  e*st  im  18.  Jahrh.  völlig  ausge- 
storben zu  sein. 

Die  Krimgoten  sind  ohne  Zweifel  von  den 
Ostgoten  ausgegangen,  nicht  von  den  Heru- 
lern,  wie  Loewe  annimmt.  Auch  Zu- 
sammenhang mit  den  Bopavot  (s.  d.),  an  die 
L.  Schmidt   denkt,  ist  unerweisbar. 

W.  Tomaschek  Die  Goten  in  Taurien. 
1881.  Loewe  Die  Reste  der  Germ,  am 
Schwarzen  Meer.  1 896.  1 1 1  ff.  (dazu  Toma- 
schek AfdA.  23,  121  ff.  R.  Much  IF.  Anz. 
9,193fr.).  de  Baye  Des  Goths  de  Crimee. 
Bulletin  et  memoires  de  la  societe  des  anti- 
quaires  de  France,  Ser.  VII  6,  255  ff.   7,  72  ff. 

R.  Much. 

Kronvasallen.  §1.  K.  sind  alle  die- 
jenigen, welche  unmittelbare  Vasallen  des 
Königs  sind,   insbesondere  die  vom  König 


KROPF— KRÜPPEL 


in 


mit  Fahnenlehen  (siehe  dort)  belehn- 
ten. In  der  karolingischen  Zeit  heißen  sie 
vassi  regales  oder  dominici,  auch  fideles, 
leudes  des  Königs  (s.  bei  1  e  u  d  e  s).  Später 
kommt  für  sie  in  der  Lombardei  der  Name: 
regis  capitanei  auf  (Cons.  feud.  ed.  Lehmann 
I  i).  In  Frankreich  schieden  sich  unter 
den  Kronvasallen  12  pairs  ab,  sechs  welt- 
liche und  sechs  geistliche.  Weltliche  Pairs 
waren  der  Graf  von  Flandern,  der  Herzog 
von  Aquitanien  (Guyenne),  der  Herzog  von 
Burgund,  der  Herzog  der  Normandie,  der 
Graf  von  Toulouse  und  der  Graf  der  Cham- 
pagne, während  zu  den  geistlichen  zählten 
der  Erzbischof  von  Reims  und  die  Bischöfe 
von  Laon,  Langres,  Noyon,  Chalons  und 
Beauvais.  Die  Pairs  hatten  das  alleinige 
Recht,  pares  curiae  im  Königsgericht  zu 
sein,  sie  beanspruchten  den  Vorrang  vor 
allen  anderen  Kronvasallen.  Die  deutschen 
Rechtsbücher  nennen  als  Inhaber  des  zwei- 
ten und  dritten  Heerschildes,  also  unmittel- 
bar nach  dem  Könige,  Fürsten,  unter  denen 
sie  den  geistlichen  eine  höhere  Stufe  in  der 
Heerschildordnung  einräumen,  als  den  welt- 
lichen. Nach  dem  Sachsenspiegel  sind 
weltliche  Reichsfürsten  aber  nur  die  In- 
haber von  Fahnenlehen,  deren  Zahl 
eine  beschränkte  ist  (um  1 1 80  im  Reiche  nur 
sechzehn  weltliche).  Die  übrigenVasallen  des 
Königs  sind  nicht  Reichsfürsten.  Ihre 
Erhebung  in  den  Fürstenstand  konnte  nur 
durch  Belehnung  mit  einem  Fahnenlehen 
erfolgen,  doch  konnte  ihr  Lehn  mit  Ge- 
nehmigung der  Fürsten  zum  Fahnenlehen 
erhoben  werden,  was  seit  dem  12.  Jahrh. 
vielfach  geschah.  Unter  den  Fürsten  son- 
dern sich  sodann  die  Kurfürsten  als 
vornehmste  Kronvasallen  und  später  als 
besonderer  Reichsstand  ab. 

§  2.  Kronvasallen  sind  im  Norden 
die  Jarle,  Herzöge,  die  norwegischen  Land- 
herrn  (lendirmenn)  und  Sysselmänner,  die 
schwedischen  Voigte  und  die  dänischen 
Konungs  umbupsmenn.  S.  Art.  '  L  e  h  n  s  - 
w  es  en'. 

F  i  c  k  e  r  Vom  Reichsfürstenstand  1 86 1 . 
R.  Schröder  DRG.5  §45.  Glasson  Histoire 
du  droit  et  des  institutions  de  la  France  IV 
p.  487  ff.  K.  Lehmann. 

Kropf  am  Halse,  Kropf  am  halz,  hobber 
in  der  brost,  heubtkropp,  hofer  schon  ahd. 
chroph,  croph,  nd.  crop,  daneben  schon  ahd. 


chelch,  chelc,  cJielic,  weil  er  an  der  Kehle 
(chele)  sitzt.  Daß  man  auf  die  regionale 
Bedingtheit  dieser  störenden  Entstellung 
früh  aufmerksam  wurde  und  ihre  Ent- 
stehung mit  dem  Trinkwasser  in  ursäch- 
lichen Zusammenhang  brachte,  beweist 
Konr.  v.  Megenberg  im  Buch  der 
Natur  103,  23  ff.  u.  493,  35  ff.  Die  letztere 
lautet  bei  Thomas  v,  Cantimpre 
(Cod.  Goth.  Memb.  II  i43Bl.|5ir,  Cod.'Rhed. 
1 74  Bl.  44 v) :  In  quibusdam  regionibus  et 
maxime  in  extremis  burgondie  partibus  circa 
alpes  quedam  sunt  midieres  guttur  magnum 
usque  ad  ventrem  protensum  tanquam  am- 
phoram  seu  cueurbitam  amplam  habentes; 
Konrad  hat  hier  also  nichts  Eigenes,  was 
ich  nur  betone,  weil  er  immer  noch  als  Ge- 
währsmann für  süddeutsche  Volkskunde 
Verwendung  findet.  Die  andere  Stelle  (es 
sint  auch  etsleich  prunn,  da  von  die  laut 
kropfoht  werden,  sam  in  Kärnden  vil  kro- 
pfoter  laut  ist;  das  kümt  da  von,  da^  der 
zuogemischt  erdisch  dunst  zaeh  ist  an  im 
selber,  und  also  gestalt,  daz  er  sich  zesamen 
zeuht  in  den  halsddern  und  zedeuzt  si  und 
macht  den  hals  kropfot)  habe  ich  allerdings 
in  den  beiden  Handschriften  nicht  gefun- 
den; ihr  Alter  ist  also  ungewiß.  Das 
Altertum  hatte  auch  schon  das  endemische 
Vorkommen  beobachtet  (V  i  t  r  u  v  ,  J  u  - 
venal,  Leonidas  bei  Aetios), 
ohne  daß  die  führenden  Ärzte  ernstlich  mit 
der  Sache  vertraut  sind.  Das  ags.  heals- 
gunde  (Cockayne  Leechd.  II  44  ff.;  Leon- 
hardi,  Bibl.  d.  ags.  Pros.  14  f.)  deckt  sich 
nicht  mit  Kropf,  schließt  ihn  aber  an  den 
betreffenden  Stellen  von  B  a  1  d  s  Laece- 
boc  bestimmt  mit  ein. 

M.  H  e  y  n  e  //ausaltert.  III  2 5  u.  1 36.  H  ö  f  1  e  r 
Dtsch.  Krankheitsnamenbuch.  A.Hirsch  Hist.- 
Geogr.  Path.  II«  83  ff.  Geldner  Altengl. 
Krankheitsnamen.    II.   1907,     33  f.    u.    24 — 28. 

Sudhoff. 

Krücken  (ahd.  chruckal),  kruk,  kruk- 
ken,  ags.  mid  eriecum  'mit  Krücken'),  die 
unter  die  Achseln  genommen  werden,  be- 
gegnen auf  Bildern  und  Berichten  und 
waren  auch  wohl  vor  dem  Jahre  1000  schon 
im  Gebrauch.     S.  Stelze.  Sudhoff. 

Krüppel,  ags.  creopere,  mnd.  krepel, 
kropel,  mhd.  krüpel,  kröchel  (thüringisch) 
werden  von  Verwachsenen  und  Hinkenden 


112 


KRYPTA— KÜCHE 


(s.  Hinken)  unterschieden  und  werden  wie 
eigentliche  Mißgeburten  angesehen,  sind 
daher  nicht  erb-  und  lehnsfähig  nach  dem 
Sachsenspiegel  und  anderem  altdeutschen 
Recht  und  gelten  als  von  Gott  zur  Strafe 
Gezeichnete. 

M.  H  e  i  n  e  Hausaltert.  III23  u.  86.    Hrö  f  1  e  r 
Krankheitsnamenbuch  337.  Sudhoff. 

Krypta.  §  i.  Unterirdischer  Raum 
unter  dem  Altarraume  der  Kirchen  zur 
Aufbewahrung  und  Verehrung  der  Heiligen - 
reliquien,  aus  dem  ursprünglichen  engen 
Raum  für  das  Märtyrergrab  (Confessio) 
hervorgegangen,  seit  dem  4.  Jahrh.  in  Italien 
üblich  geworden,  im  Norden  seit  der  Er- 
bauung steinerner  Kirchen  überall  ver- 
breitet; in  Frankreich  merowingische  Kryp- 
ten von  Wichtigkeit  in  Soissons,  Orleans 
(St.  Aignan  und  St.  Avit),  in  Deutschland 
unter  der  Einhardsbasilika  zu  Michelstadt, 
in  S.  Emnieram  zu  Regensburg,  Ludgeri- 
krypta  am  Ostende  der  Stiftskirche  zu 
Werden  a.  d.  R.,  dahinter  die  jüngere  der 
Ludgeriden,  in  der  Schweiz  unter  dem 
Ostende  der  Abteikirche  zu  St.  Gallen, 
unter  dem  Schiff  der  Klosterkirche  zu 
Disentis,  letztere  ein  ganz  roher,  ge- 
wölbter Raum,  vielleicht  schon  aus  dem 
6.J7.  Jahrh.  In  England  solche  zu  Hex- 
ham,  Ripon,  Wing,  Repton,  Sidbury, 
Canterbury. 

§  2.  Die  Bestimmung  der  Krypten  er- 
heischte im  allgemeinen  zwei  Türen  für  den 
Ein-  und  für  den  Austritt  der  Verehrer  der 
Reliquien.  Besonders  typisch  ist  hier  die 
Ludgerikrypta  zu  Werden  (Anfang  des 
9.  Jahrhs.)  nach  dem  Muster  der  quattro 
Coronati -Krypta  zu  Rom;  halbringförmig 
um  einen  mittleren  schmalen,  den  Sarg 
enthaltenden  Raum  ziehend.  Ganz  ähnlich 
die  angelsächsische  zu  Wing.  Die  zu  Stein- 
bach-Michelstadt ist  dreifach  kreuzförmig 
mit  drei  Apsiden  nach  Osten.  Die  der 
Michaeliskirche  zu  Fulda  (Anf.  10.  Jahrhs.) 
hat  völlig  den  Grundriß  der  Kirche  darüber: 
Mittelraum  mit  Umgang.  Die  diesen  ab- 
trennenden Mauern  mit  türartigen  Öffnun- 
gen durchbrochen,  da  der  Umgang  (später?) 
in  Zellen  für  Eremiten  eingeteilt  war.  Die 
Decke  des  Mittelraums  ruht  auf  einer 
(ionischen)  Mittelsäule,  die  symbolisch 
Christus  bedeuten  soll. 

§  3.   Jüngere  Krypten  bestehen  aus  einer 


im  Grundriß  meist  etwa  quadratischen,  auf 
Säulen  ruhenden,  kreuzgewölbten  Halle; 
in  St.  Gallen  viersäulig  mit  9  Kreuz- 
gewölben; in  Gernrode  die  ursprüngliche 
kreuzgewölbte  auf  Säulen  unter  dem  Ost- 
chor mit  halbrundem  Abschluß. 

Dehio  u.  v.  Bezold  D.  kirchl.  Baukunst 
d.  Abendlands  I  98.  180.  Enlart  Manuel 
d archcologie  frangaise  I  136.  Brown  The 
arts    in     early    England,    London     1903    263. 

A.  Haupt. 

Küche.  §  1.  Altgermanisch  ist  eine 
Küche  nicht  nachweisbar;  in  dem  einräumi- 
gen Hause  wird  auf  dem  großen  Herde  im 
hinteren  Teile  des  Gemaches  gekocht.  Erst 
in  der  fränkischen  Dolberger  Burg  (s.  d.) 
scheint  neben  zwei  Wohnhäusern  ein  reines 
Küchenhaus  vorhanden  gewesen  zu  sein 
(Westf.  Mitt.  II  Taf.  4  Grube  II),  groß  mit 
großem  ovalen  Herd  in  der  Mitte.  Auch 
in  den  Beschreibungen  fränkischer  Königs - 
höfe  (Mon.  Germ.  Leg.  IS.  175  ff.)  werden 
neben  Wohn-  und  Schlafhäusern  Küche, 
Backstube  usw.  genannt.  Schuchhardt. 

§  2.  Die  altnordische  Küche  (eldhüs) 
scheint  auf  den  gewöhnlichen  Bauernhöfen 
mit  dem  Schlafraum  (s.  d.)  in  einem 
Gebäude  vereinigt  gewesen  zu  sein.  So 
war  es  auf  Island  bis  etwa  zum  Jahre  1000, 
und  so  war  es  in  Norwegen  noch  in  der 
zweiten  Hälfte  des  13.  Jahrhs.  (vgl.  Magnus 
Hakonssons  Landesgesetz  VII,  27:  ,,in  dem 
Hause,  wo  gebacken  und  gekocht  wird,  und 
wo  das  Gesinde  schläft").  Auf  großen 
Höfen  machte  aber  schon  zur  Zeit  der  Be- 
siedelung  Islands  die  Küche  ein  eigenes 
Gebäude  aus  und  konnte  dann  andere 
Namen  annehmen  (soähüs,  zu  sjö&a, 
,, sieden,  kochen",  steikarahf/s  von  steikja, 
„braten",  letzteres  besonders  vornehm). 
In  der  Küche  wurde  auch  das  Brot  ge- 
backen (vgl.  die  oben  angeführte  Stelle) 
und  das  Bier  gebraut;  erst  später  finden 
sich  für  diese  Zwecke  bisweilen  eigene  Ge- 
bäude (bakstrhüs,  heüuhüs;  in  norw.  Dial. 
hat  eldhüs  die  Bedeutung  „Back-  und  Brau- 
haus"). 

Den  Eddaliedern  ist  das  eldhüs  ebenso 
unbekannt  wie  die  stofa.  Sie  scheinen  somit 
einen  Zustand  abzuspiegeln,  wo  noch  im 
Saal  gekocht  wurde  (was  die  Hymiskviö*a 
tatsächlich  für  die  Riesenhalle  bezeugt). 
Man  darf  vermuten,  daß  zu  diesem  Zwecke 


KUDRUN 


ii3 


ein  Winkel  am  Eingange  diente.  So  wird 
im  südlichen  Jütland  und  im  nördlichen 
Schleswig  die  Benennung  sals  außer  vom 
Wohnhaus  im  allgemeinen  besonders  vom 
Vorhaus  gebraucht,  wenn  in  diesem  gekocht 
oder  gebraut  wird.  Auf  eine  nahe  Verbin- 
dung zwischen  dem  Saal  und  dem  Koch- 
haus  deutet  es  auch,  daß  das  salhüs  (Woh- 
nungshaus) des  jütischen  Gesetzes  des  Kö- 
nigs Valdemar  (II  98)  in  III  17  zu  eldhüs 
geworden  ist.  Als  die  Stube  den  Saal  ver- 
drängte, scheint  dieser  zum  eldhüs  ge- 
worden zu  sein.  Dafür  spricht  u.  a.  die  An- 
wendung des  Wortes  salhüs  für  eldhüs  im 
Gulapingsgesetz  (Norges  gamle  Love  IV  7: 
nü  er  pat  eitt  salhüs,  annat  bür,  ßridja 
stofa).  Ebenso  das  Auftreten  des  dem  Saal 
eigenen  Terminus  flet  in  Redensarten  von 
eldhüsfljl  (s.  F  1  e  1 1). 

§  3.  Die  südgermanische  Kochkunst 
stand  unter  dem  Einfluß  der  römischen 
Küche.  Außerhalb  Skandinaviens  wurde  so  - 
gar  die  Bezeichnung  des  Kochhauses  oder 
Kochraumes  entlehnt:  ahd.  cuhhina,  ags. 
cycene,  von  volkslat.  coqulna.  Besonderes 
Haus  war  die  Küche  gewiß  nur  in  den  vor- 
nehmen weltlichen  und  geistlichen  Haus- 
haltungen. Wahrscheinlich  wurde  auch  im 
altdeutschen  und  angelsächsischen  Bauern- 
haus in  der  Küche  gebacken  und  gebraut, 
obgleich  die  Wörter  ahd.  asächs.  bachüs, 
ags.  beechüs,  beecern  und  breawern  auf  das 
gelegentliche  Vorkommen  selbständiger 
Back-  und  Brauhäuser  deuten. 

V.  Gudmundsson  Privatboligen  paa  Is- 
land 1 00  ff.  H.  Falk  Maal  og  minne  1 9 1  o, 
65  ff.  Khamm  £t/mogr.  Beitr.  z.  germ.-slaw. 
Altertumsk.  II,  I  passim.  Heyne  Hausaltert. 
I  93  f.  II  268.  348.  Hjalmar  Falk. 

Kudrun.  §  1.  Wir  kennen  die  K.sage 
einzig  aus  dem  Schluß-  und  Hauptteile  des 
Kudrunepos.  Der  Privatname  Chutrun 
(u.  ä.),  seit  dem  10.  Jh.,  muß  auf  unsere 
Sage  bezogen  werden;  und  in  Sifrit  von 
Mörlant  (Str.  580  ff.)  setzt  sich  ein  Nor- 
mannenführer von  882  fort,  der  schwerlich 
erst  aus  einer  Chronik  geholt  wurde.  Auch 
aus  inneren  Gründen  kann  man  die  K.sage 
nicht  für  eine  freie  Komposition  des  Epen- 
dichters  halten:  sie  liegt  nach  Stoff  und 
Stimmung  zu  weit  ab  von  den  Neuschöpfun- 
gen des  Hochmittelalters,  den  spielmänni- 
schen    Brautfahrten   wie    Rother,    Ortnid, 

Hoo  p  s,  Reallexikon.     III. 


Herbort,  und  Nachahmung  des  NL. 
erklärt  vieles  an  der  Form,  nicht  aber 
den  so  eigenartigen  Inhalt.  Bis  zur 
Völkerwanderung  vermögen  wir  freilich 
den  Stammbaum  der  Sage  nicht  zu 
führen. 

§  2.  K.  bildet  im  Epos  die  Fortsetzung  von 
Hetel  -Hilde  (s.d.):  die  Heldin  ist  die  Tochter 
dieses  Paares;  die  Paladine  Wate,  Horant, 
Fruote  übernimmt  die  zweite  Sage  aus  der 
ersten  (in  dieser  haben  sie  ihre  notwendi- 
geren Rollen,  auch  Wate,  vgl.  das  Zeugnis 
Lamprechts);  der  Ortsname  Wülpenwerder 
kam  nach  Lamprechts  Alexander  früher 
dem  Kampfe  der  Hildesage  zu.  Diese  Be- 
ziehungen hindern  nicht,  das  die  K.fabel 
ein  von  der  Hildefabel  im  Innersten  ver- 
schiedenes Gebilde  ist.  Die  entscheidenden 
Züge  sind:  der  verhaßte  Liebhaber  (der 
Nebenbuhler)  raubt  die  Heldin,  der  begün- 
stigte Liebhaber  steht  beim  Vater  und 
Bruder;  daher  der  Magddienst  der  Ge- 
raubten, ihr  standhaftes  Dulden  und  ihre 
Befreiung,  die  Hauptformel  der  ganzen 
Dichtung,  sowie  der  bedeutsame  negative 
Zug:  kein  Konflikt  innerhalb  der  Sippe. 
Eine  völlig  neue  Gruppierung  der  Spieler 
und  Gegenspieler,  ein  völlig  neuer  mensch- 
licher Gehalt!  Dies  durch  schrittweise 
Wandlung  aus  der  Hildesage  herzuleiten, 
geht  nicht  an.  Aber  auch  durch  Ein- 
lötung einer  selbständigen  Sage  (der  'Her- 
wigsage') kommt  man  nicht  von  der  Hilde - 
zur  K.sage  hinüber.  Aus  unserer  K.ge- 
schichte  läßt  sich  kein  Teil  als  selbständige 
Fabel  auslösen;  der  angeblichen  Herwig- 
sage fehlte  das  Schwergewicht,  die  über- 
zeugende Rundung,  sie  wäre  nur  etwa  als 
Episode  in  einem  Wikinglebenslaufe  faß- 
bar; mit  der  shetländischen  Hilugeballade, 
die  ihre  Rollen  ganz  anders  verteilt,  ist  sie 
nicht  zu  vergleichen,  auch  nicht  mit  der 
Herbortgeschichte  (deren  Namen  Ludewic, 
Hartmuot,  Hildeburc  sind  wohl  eine  äußer- 
liche Entlehnung.)  Man  muß  von  dem 
Versuche  abstehen,  die  K.  sage  als  Schößling 
der  Hildesage  oder  als  Verschmelzung 
zweier  Sagen  zu  deuten. 

§  3.  Etwas  anderes  ist  die  Annahme, 
daß  unsere  Sage  einst  einen  einfacheren 
und  ernsteren  Gang  hatte.  Mit  einer  ger- 
manischen Sagendichtung  auch  nur  des 
9./10.   Jhs.  wäre   nicht  wohl  zu  vereinen: 


U4 


KUGELAMPHOREN  (-FLASCHEN) 


der  untätige  und  straflos  bleibende  Neben- 
buhler; der  Sohn,  der  die  Vaterrache 
einem  Dritten  überläßt;  der  festliche 
Schluß  mit  den  Heiraten.  Diese  Punkte 
verschwänden  bei  der  Hypothese:  I.  des 
Nebenbuhlers  Vater,  dessen  Taten  und  Tod 
den  Sohn  verdunkeln,  ist  Zudichtung;  2.  die 
Rache  an  dem  Räuber  vollstreckte  der 
Bruder  der  Heldin;  3.  der  Liebhaber  fiel 
schon  in  der  Verfolgungsschlacht  (Sagen 
nur  mit  dem  verhaßten  Entführer,  ohne 
Liebhaber,  scheint  es  unter  den  vergleich- 
baren Brautfahrten  nicht  zu  geben). 
Also  die  vier  männlichen  Rollen:  Vater, 
Sohn,  Liebhaber,  entführender  Neben- 
buhler; vgl.  Helgi-Sigrün,  wo  die  Rollen 
3  und  4  vertauscht  sind  bei  sonst  paral- 
lelem Verlaufe.  Die  Sage  endete  mit  Be- 
freiung und  Rache,  aber  nicht  mit  Hochzeit. 
Die  versöhnliche  Lösung  gewann  man  durch 
Schaffung  des  zweiten  Entführers,  der  den 
ersten  entlastet,  doch  zugleich  entnervt, 
und  durch  Schonung  des  Liebhabers,  den 
man  nun  auf  Kosten  des  Sohnes  hebt. 

§  4.  Ob  die  eigenartigen  Züge  der  K.sage, 
vor  allem  Leiden  und  Befreiung  der  Heldin, 
aus  einer  älterenDichtung  geschöpft  wurden  ? 
Die  Anspielungen  der  eddischen  Gudr.  I  8.  9 
liegen  zu  weit  ab,  weisen  auch  zeitlich  nicht 
über  unsere  Sage  zurück;  die  von  Panzer 
erwogenen  Quellen  ('Südelilied'  und  andere 
Balladen)  können  für  eine  Dichtung  des 
13.  Jhs.,  nicht  für  eine  des  10.  die  gebenden 
gewesen  sein.  —  Ortsnamen  und  die  Gestalt 
Sifrits  (s.  o.)  zeigen,  daß  die  Sage  aus  den 
Niederlanden  kam  wie  die  Hildesage;  die 
genealogische  Verbindung  der  beiden  wird 
schon  dort  erfolgt  sein;  die  K.sage  kann 
dort  ihre  Wiege  haben.  Die  Namensform 
Gudrun,  mechanisch  übernommen  in  hd. 
Chüdrün,  deutet  am  ehesten  auf  friesische 
Heimat. 

Lit.  s.  unter  Hetel  und  Hilde;  dazu 
Ro  e  dige  r  Herrigs  Archiv  106,  149.  [Symons 
Kudruri1,   19 14,  Einl.]  A.  Heusler. 

Kugelamphoren  (-1  laschen).  §  1.  Mittel  - 
und  nordostdeutscher,  ziemlich  einheitlicher 
Typus  der  spätneolithischen  Ke- 
ramik mit  nahezu  sphärischem  Körper 
(daher  ohne  Standfläche),  hohem,  zylindri- 
schem oder  nach  oben  verengtem  Hals  und 
zwei  oft  nicht  diametral  gestellten  Henkel- 
chen im  Winkel  zwischen  Hals  und  Bauch. 


Den  Hals  bedecken  tief  eingeschnittene  oder 
eingestochene,  manchmal  schnurabdruck- 
ähnliche  Ornamente,  mehr  flächenbedek- 
kende  Figurenreihen  als  echte  Bänder: 
Gitter,  Schuppen,  Dreiecke,  Rauten  und 
dergl.,  unterhalb  derselben  ein  fransen - 
förmiger  Schulterbehang,  das  Ganze  meist 
nicht  mit  weißer  Ausfüllung.  Die  Ver- 
breitung ist  eine  ausgedehnte,  aber  ziemlich 
scharf  umgrenzte,  westöstliche  von  Nord- 
böhmen, dem  Saale-  und  unteren  Elbe- 
gebiet  über  Brandenburg,  Mecklenburg, 
Pommern,  Kujavien  bis  Ostgalizien  und 
Westrußland.    K.  finden  sich  in  Flach-  und 


Abb.  5.     Neolithische  Kugelamphora 
aus  der  Provinz  Brandenburg. 

Hügelgräbern,  im  Saalegebiet  vorwiegend 
in  Tumulis  mit  großen  Grabkammern  aus 
Steinplatten,  aber  auch  in  vereinzelten  oder 
zu  Leichenfeldern  vereinigten  Flachgräbern, 
an  der  Ostsee  mehr  in  Flachgräbern  mit 
Steinkisten,  im  nördl.  Weichselbecken  in 
den  sog.  ,,kujavischen"  Gräbern,  auch 
sonst  häufig  in  Steinkisten.  Die  Neben - 
funde  sind  kleine,  breitnackige,  d.  h.  jung- 
neolithische  Feuersteinbeile,  Knochen- 
nadeln, linsenförmige  Bernsteinperlen  (wie 
in  der  frühen  Bronzezeit)  und  Bruchstücke 
kleiner  Kupfersachen.  Die  Spärlichkeit  des 
Metalls  erklärt  sich  aus  der  Breitenlage  der 
K.zone. 

§  2.  Alle  Beziehungen  zu  anderen  neolith. 
Kulturgruppen    sind    mehr    oder    weniger 


KUGILDI— KUPFERZEIT 


115 


dunkel.  Am  wenigsten  haben  die  K.  mit 
der  von  Süden  ausgehenden  echten  Band- 
keramik (s.  d.)  zu  tun;  dagegen  zeigen  sie, 
teils  in  der  Gefäßform,  teils  in  den  Orna- 
menten, stilistische  Verwandtschaft  mit  der 
Schnurkeramik  (s.  d.),  dem  Bernburger 
Typus  (s.  d.)  und  weiterhin  mit  der  mega- 
lithischen Keramik  Nordeuropas,  obwohl 
sie  sich  sonst  auch  von  diesen  Gruppen 
scharf  unterscheiden.  Sie  gehören  mit 
Rücksicht  auf  die  gegliederte  Form  und 
die  Beschränkung  des  Ornaments  auf 
Hals  und  Schulter  der  von  mir  aufge- 
stellten, großen  und  varietätenreichen 
„Rahmenstilgruppe"  an  und  können 
immerhin  einem  bestimmten,  aber  nicht 
näher  zu  bezeichnenden  nordischen  Volke 
am  Ausgang  der  jüngeren  Steinzeit 
eigen  gewesen  sein.  In  ihrer  Verbreitung 
sieht  Götze  die  ersten  Spuren  einer  ger- 
manischen Völkerwanderung,  Kossinna 
Zeugnisse  eines  Vordringens  der  baltischen 
Urindogermanen  nach  Süden,  sowohl  west- 
lich, saaleaufwärts,  als  östlich  über  Ga- 
lizien  nach  Südrußland  und  weiterhin  nach 
Asien  (Ursprung  der  Ostindogermanen). 

A.  Götze  ZfEthn.  1900,  154 — 177. 
K.  Brunner  Arch.  f.  Anthr.  25,3  1898  10 ff. 
P.  Reinecke  Westd.  Zeitschr.   19,246. 

M.  Hoernes. 

Kügildi  neutr.  (anord.).  §  I.  Die  Ver- 
wendung von  V  i  e  h  a  1  s  G  e  1  d  nach  einem 
allgemein  festgesetzten  Ansatz  kann  man 
in  Deutschland  von  der  Zeit  der 
Volksrechte  an  bis  ins  10.  Jahrh.  verfolgen: 
Solidus  est  duplex  unus  habet  duos  tremisses 
quod  est  bos  anniculus  duodecim  mensium 
vel  ovis  cum  agno,  alter  solidus  tres  tremis- 
ses, id  est  bos  XVI  mensium.  Lex  Saxo- 
num  Tit.  XIX;  s.  auchLex  Ribuariorum 
Tit.  2,6. 

§  2.  Noch  um  Jahrhunderte  darüber 
hinaus  reichen  die  Zeugnisse  bei  den 
Nordgermanen.  Im  Altnordischen 
ist  frldr  peningr  soviel  wie  lebendes  Vieh; 
Maßstab,  nach  welchem  sowohl  einzelne 
Sachen  als  ganze  Vermögen  abgeschätzt 
wurden,  war  der  Wert  einer  tragfähigen 
Kuh.  Nach  norwegischem  Recht  sollte 
die  Kuh  5 — 8  Winter,  nach  isländischem 
konnte  sie  3 — 10  Winter  alt  sein,  sie 
mußte  ferner  heil  an  Hörnern  und  Zagel, 


an  Augen,  Euter  und  an  allen  Füßen  und 
überhaupt  fehlerfrei  sein. 

§  3.  Kyrlags  bol,  kyrland,  d.  h.  'Kuh- 
wertstück,  Kuhland'  hieß  eine  durch  den 
Kuhwert  der  Pachtrente  bestimmte  Flä- 
cheneinheit bei  den  Norwegern. 

v.  Amira  Nordgerm.  Obligationenrecht  I 
443  ff.  II  500.  522  fr.  Grimm  DRA.  II  99. 
A.  Luschin  v.  Ebengreuth. 
Kunstgewerbe.  Das  K.  der  Germanen 
stand  von  jeher  auf  einer  nicht  niedrigen 
Stufe,  wie  die  Gräberfunde  beweisen.  In 
Bearbeitung  der  Metalle  Bronze,  Silber 
und  Gold  zeigt  sich  schon  in  den  ältesten 
Dokumenten  hohe  Kunstfertigkeit;  das 
Eisen  wurde  später  nicht  minder  vorzüglich 
behandelt.  Töpferei  ist  von  jeher  eigen- 
artig und  selbständig  entwickelt  gewesen, 
schon  zu  den  Zeiten,  da  die  Drehscheibe 
noch  nicht  bekannt  war.  Seit  der  Völker- 
wanderungszeit treten  vorzügliche  Glas- 
arbeiten auf.  Nebenher  ging  eine  außer- 
ordentlich entwickelte  Holzbearbeitung, 
deren  Dokumente  freilich  fast  alle  ver- 
schwunden sind;  aber  die  Einwirkung  die- 
ser Technik  auf  alle  übrigen  Gebiete  war 
von  jeher  bestimmend.  Textilarbeiten, 
Wirkereien,  Stickereien  wurden  in  histori- 
scher Zeit  stark  geübt  und  gepflegt.  Von 
hervorragender  Bedeutung  war  die  Gold- 
schmiedearbeit  und  die  Metallindustrie  für 
Schmuckgegenstände  schon  vor  der  Völker - 
wanderungszeit  bis  ins  frühe  Mittelalter 
hinein.  S.  in  den  systemat.  Registern  die 
Artikel   unter    'Kunstgewerbe'. 

P.  Montelius  Kulturgesch.  Schwedens. 
Leipz.  1906.  J.  v.  Falke  Gesch.  des  deutschen 
Kunstgeiverbes.  Berlin  1887.  L.  Linden- 
schrait  Handb.  d.  deutschen  Altertumsk. 
Brschwg.  1 880.  H  a  m  p  e  1  Altertümer  d. 
früheti  Mittelalters  in  Ungarn.  Brschwg.  1905. 
Barriere-Flavy  Les  arts  industriels  des 
peuples  barbares  de  la  Gaule.  Toulouse  1901. 
M.  B  e  s  s  o  n  L'art  barbare  dans  Vancien  diocese 
de  Lausanne.  Lausanne  1909.  Ders.  Anti- 
quites  du  Valais.  Fribourg  191  o.  De  Baye 
The  industrial  arts  0/  the  Anglo-Saxons.  Lon- 
don 18 93.  Gustafson  Norges  Oldtid.  Kristiania 
1 906.  Kossinna  Die  deutsche  Vorgeschichte. 
Würzburg  19 14.  A.  Haupt  A  älteste  Kunst 
d.   Germanen.    Leipz.   1908.  A.  Haupt. 

Kupferzeit.  §  i.  Eine  unumgängliche 
Vorstufe  der  Bronzezeit  nur  in  jenen 
Ländern,  wo  man  selbständig  zur  Bronze - 
bereitung    gelangt   ist.     Denn  die  Bronze 


n6 


KUPFERZEIT 


ist  eine  künstliche  Legierung,  deren  Haupt- 
bestandteil (in  Schwankungen  um  90%) 
das  Kupfer  bildet,  und  deren  Erfindung 
nicht  denkbar  ist  ohne  die  Erfahrungen,  die 
man  vorher,  namentlich  im  Gießen,  mit 
dem  reinen  (oder  nur  natürliche  Beimen- 
gungen enthaltenden)  Kupfer  gemacht 
haben  muß.  Die  Bekanntschaft  mit 
dem  letzteren  führte  zuerst  zum  Kalt- 
schmieden,  über  das  die  Naturvölker  Nord- 
amerikas nicht  hinaus  gelangt  sind,  dann 


11 1|  1 11 
lll 

Abb.  6.  Kupferfunde  aus  einem  spätneolithischen 
Pfahlbau  am  Mondsee  in  Oberösterreich,  Vn  nat. 
Größe.  (Nach  M.  Much.)  Aus  Hoernes,  Natur- 
und  Kulturgeschichte  des  Menschen.  II.  Bd. 
Fig.   117. 


zum  Gießen,  das  erst  die  eigentliche  Metall- 
zeit begründete  und  bis  zum  Beginn  der 
Eisenzeit  in  Mittel-  und  Nordeuropa 
der  vorherrschende  Zweig  der  Metall - 
technik  blieb.  Die  Funde  der  K.  treten 
an  Zahl  und  Bedeutung  überall,  wo 
sie  vorkommen,  vor  denen  der  Steinzeit 
und  der  Bronzezeit  zurück,  ein  Anzeichen, 
daß  sie  einer  verhältnismäßig  kurzen  Über- 
gangsperiode angehören.  Auch  ist  die  K. 
einerseits  nur  eine  Art  jüngste  neolithische 
Stufe,  andrerseits  schließt  sie  das  Auftreten 
der  ältesten  Bronzesachen  nicht  aus,  so 
daß  man  von  einer  Steinkupferzeit  oder 
einer  Kupferbronzezeit  zu  sprechen  pflegt, 


da  das  reine  Kupfer  fast  nie  und  nirgends 
die  gleiche  Kulturbedeutung  hatte,  wie 
früher  der  Stein  und  später  die  Bronze  und 
das  Eisen. 

§  2.  Die  Metallgeräte  der  K.  sind  primäre 
Typen,  die  sich  teils  aus  der  Anlehnung 
an  Steinzeitformen,  teils  aus  der  einfach- 
sten Metallverwendung  ergaben:  flache 
Beile  und  Meißel,  Dolche,  Messer,  Sägen, 
Pfriemen,  Pfeilspitzen,  Fischangeln,  Draht - 
Schmucksachen,  Nadeln,  Perlen,  Armspira- 
len usw.,  meist  ganz  unverzierte,  oft  noch 
ziemlich  rohe,  d.  h.  wenig  überarbeitete 
Gußware.  Auch  schwere,  mit  Stiellöchern 
versehene  Doppelbeile  und  Beilhämmer 
kommen  vor,  aber  nur  die  letzteren,  nicht 
die  ersteren,  können  auf  neolithische 
Stammformen  zurückgeführt  werden.  Bei 
manchen  Typen  ist  es  ungewiß,  ob  sie  in 
Stein  oder  in  Kupfer  (bzw.  Bronze)  ent- 
standen und  in  dem  andern  Stoff  nur  nach- 
gebildet sind.  In  vielen  Ländern,  so 
namentlich  im  N.,  erscheinen  statt  der 
Kupfersachen  als  Vertreter  einer  K.  Stein- 
geräte, besonders  Beilhämmer  und  Dolche, 
die  sich  durch  ihre  Formen  als  Nach- 
bildungen von  Metallgegenständen  zu  er- 
kennen geben,  was  man  allerdings  auch 
wieder  in  Abrede  zu  stellen  versucht  hat. 

§  3.  Nach  Mo nteli us  währte  die  K.  in 
Vorderasien  und  Ägypten  von  5000 — 3000, 
in  Südeuropa  von  3000 — 2500,  in  W.-,  M.- 
und  N. -Europa  von  2500 — 2ooo  (bzw. 
1900),  wonach  das  Ende  der  K.  in  einem 
Gebiete  immer  mit  deren  Beginn  in 
einem  benachbarten  Kulturgebiet  zu- 
sammengefallen wäre,  was  wenig  wahr- 
scheinlich ist.  Wahrscheinlich  führte 
die  Verbreitung  der  allerältesten  Metall- 
sachen (aus  Kupfer  oder  Bronze)  in  ver- 
schiedenen Ländern,  so  zB.  in  Spanien,  zur 
Aufsuchung  und  Ausbeutung  des  einheimi- 
schen Kupfers,  wodurch  in  begrenzten  Ge- 
bieten eine  stärkere  Vertretung  der  K.  er- 
wuchs. So  erklärt  sich  auch  das  häufige, 
frühe  Zusammengehen  des  Kupfers  mit 
Silber  und  Gold  in  Ägypten,  Oberitalien, 
Spanien,  Frankreich,  M. -Europa.  Nach 
Montelius  wäre  die  Kenntnis  des  Kupfers 
auf  zwei  Wegen  vom  Orient  über  Europa 
verbreitet  worden  und  hätte  auf  beiden 
N.- Europa  erreicht:  auf  einem  westlichen, 
der    zuerst    durch    das    Mittelmeer,    dann 


KUPPEL— KYKLOPISCHE  MAUERN 


117 


durch  Gallien  (oder  über  die  atlantischen 
Küsten)  und  auf  einem  östlichen,  der  über 
die  Balkanhalbinsel  und  M. -Europa  nach 
N.  führte.  Nur  auf  dem  ersten  (schnelleren) 
Wege  hätten  sich  zugleich  andere  orien- 
talische Importsachen  und  vor  allem  der 
Brauch  megalithischer  Grabbauten  ver- 
breitet. Diese  monogenistische  Theorie 
empfiehlt  sich  durch  ihre  Einfachheit;  sonst 
stehen  ihr  schwere,  schon  öfter  geltend  ge- 
machte Bedenken  gegenüber.  Die  in  den 
Ostalpen  nachgewiesenen  prähistorischen 
Bergbauten  auf  Kupfer  (Mitterberg  bei 
Bischofshofen  u.  a.)  stammen  nicht  aus 
einer  Kupferzeit,  wie  man  bisher  glaubte  und 
in  entsprechenden  Folgerungen  verwertete, 
sondern  aus  der  Bronzezeit. 

F.    P  u  1  s  z  k  y     Die    Kupferzeit    in    Ungarn. 

1884.      M.  Much    Die  Kupferzeit  in  Eur.  u. 

ihr  Verh.     zur    Kultur    d.     Indogcrm*    1893. 

J.    Hampel     ZfEthn.     28     (1896),     57—91. 

O.  Montelius  Arch.  f.  Anthr.  23,425 — 449. 

25,  443 — 483.  26,  1 — 40.  M.  Hoernes. 

Kuppel.  Gleichmäßig  von  allen  Seiten 
ansteigendes  Gewölbe  über  einem  runden, 
polygonen  oder  quadratischen  Räume,  wohl 
orientalischen  Ursprungs;  im  Norden  selte- 
ner auftretend,  naturgemäß  den  Zentral- 
bauten besonders  eigentümlich;  in  Frage 
kommt  außerdem  noch  die  Viertelkugel 
oder  Halbkuppel  über  den  halbrunden 
Apsiden  der  Kirchen.  Die  Aachener  Kuppel 
über  dem  achteckigen  Mittelraume  ist 
wegen  ihrer  acht  in  Kanten  zusammen- 
laufenden Flächen  als  Klostergewölbe  zu 
bezeichnen;  meist  herrscht  sonst  die  Halb- 
kugelform vor;  diese  bedarf  aber  zur  Über- 
leitung in  das  untere  Vieleck  oder  Quadrat 
entweder  kleiner  Viertelkuppeln  (Trompen), 
oder  gebogener  Dreiecke  (Pendentifs), 
oder  einer  langsamen  Überleitung  durch 
immer  stärkere  Abstumpfung  des  Vierecks, 
bis  das  Rund  erreicht  ist.  Letzteres  beson- 
ders charakteristisch  am  Baptisterium  zu 
Biella;  ersteres  an  Germigny-des-Pres. 
—  S.  Art.  Gewölbe.  A.  Haupt. 

Kyklopische  Mauern,  (§  i)  in  Norwegen 
Bygdeborge  (etwa  'Dorf bürgen')  genannt, 
finden  sich  an  vielen  Orten  sowohl  auf  der 
skand.  Halbinsel  wie  in  Finnland,  auf  Is- 
land und  Orkney.     In  Norwegen  hat  man 


gegen  120  gefunden;  ihre  Anzahl  ist  aber 
sicher  viel  größer.  Sie  kommen  in  drei 
Hauptformen  vor:  I.  als  Rundmauern,  die 
eine  Felskuppe  umschließen,  2.  als  Quer- 
mauern, die  ein  Vorgebirge  oder  einen  Berg- 
absatz versperren,  3.  als  Quermauern,  die 
den  Eingang  einer  Höhle  verteidigen.  Ihr 
Alter  läßt  sich  nicht  mit  Sicherheit  fest- 
stellen. In  Norwegen  scheinen  sie  meist 
der  Wikingerzeit  (c.  800 — 1000)  anzuge- 
hören, obschon  gewisse  Ortsnamen  an- 
deuten, daß  sie  auch  schon  in  früheren 
Zeiten  vorgekommen  sind.  In  Finnland 
meint  man,  daß  die  dortigen  der  Zeit  zwi- 
schen 1000  und  1500  gehören  (?). 

§  2.  Die  bekanntesten  sind:  in  Norwegen 
Brattingsborg  (in  Thelemarken),  die  Sperr- 
mauer an  der  „Königsinsel"  (Kongsholm), 
im  Selbusjö  (Stift  Drontheim)  und  die 
Harbakhöhle  (ebenda);  in  Schweden:  die 
Björkö-Burg  im  Mälarsee  und  die  Burg 
bei  Runsa  (Uppland);  auf  Island:  die  Burg 
von  Vididalr  (Hunavatnsysla) ;  in  den  Or- 
kaden:  Sperrmauer  an  der  Nordseite  von 
Sandey  (vor  870). 

§  3.  Sie  sind  bisweilen  in  doppelter  Reihe 
mit  zwei  konzentrischen  Kreisen  angelegt, 
öfters  mit  sichtbarem  Eingangstor,  hinter 
dem  mitunter  ein  triangulärer  Steinhaufen 
die  eindringenden  Feinde  zwingt,  entweder 
sich  zu  teilen  oder  sich  beim  Weiterein- 
dringen einem  Anfall  in  den  Rücken  aus- 
zusetzen. Sie  sind  alle  aus  unbehauenen 
Bruchsteinen  ohne  Bindemittel  zusammen- 
gesetzt. Gewissermaßen  sind  sie  als  die 
älteste  Spur  auf  unsere  Zeit  gekommener 
gemeinsamer  Arbeit  der  Gemeinden  anzu- 
sehen. Da  sie  wahrscheinlich  nur  bestimmt 
waren,  die  Bewohner  der  Gegend  bei  Über- 
fällen von  Seiten  auswärtiger  Feinde  auf- 
zunehmen, so  enthalten  sie  keinerlei  Fund- 
stücke, die  uns  nähere  Auskünfte  liefern 
können.  Wozu  sie  in  späteren  Zeiten  be- 
nutzt wurden,  zeigen  uns  die  Namen,  unter 
denen  sie  in  unsern  Tagen  bei  der  Bevölke- 
rung bekannt  sind,  wie  'Diebsburg'  [Tyven- 
borg),  'Räuberschloß'  usw.  An  mehrere 
knüpfen  sich  neuere  Volkssagen. 

O.  Rygh     Gamle    Bygdeborge    i   Norge   im 
Jahresber.  d.  norw.  Altertumsvereins    1882. 

Dietrichson. 


n8 


LADUNG 


L. 


Ladung.  A.  Deutschland  und 
England.  §  i.  Die  Parteiladung. 
Die  L.  ist  die  regelmäßige  Einleitung  des 
Gerichtsverfahrens.  Sie  erfolgte  im  alt- 
germanischen Recht  den  Grundsätzen  des 
Parteibetriebes  entsprechend  durch  einen 
außergerichtlichen  Parteiakt:  der  Kläger 
begibt  sich  mit  Zeugen  in  die  Wohnung  des 
Gegners  und  ladet  ihn,  falls  er  nicht  etwa 
sogleich  befriedigt  wird,  mit  formelhaften 
Worten  vor  das  Gericht.  Die  fränk.  Rechts  - 
spräche  verwendet  für  diese  außergericht- 
liche Parteiladung  die  Ausdrücke  mannire 
und  mannitio  (afränk.  ags.  manian,  ahd. 
manön  'mahnen').  Sie  ist  außer  bei  den 
Franken  auch  bei  Burgunden,  Sachsen, 
Friesen  und  Angelsachsen  bezeugt;  bei  den 
letzteren  findet  sich  auch  die  wohl  unter 
dänischem  Einfluß  eingedrungene  nordische 
Bezeichnung  stefna  (siehe  unten).  Auf  die 
Ladung  und  die  in  ihr  vollzogene  Streit- 
verkündung hin  muß  sich  der  Beklagte  auf 
dem  ersten  nach  dem  Ablauf  einer  be- 
stimmten Frist  stattfindenden  Dinge  stellen. 
Erscheint  er  trotz  rechtmäßiger  Ladung 
nicht,  so  wird  er  zu  einer  Buße  verurteilt, 
er  müßte  denn  sein  Ausbleiben  mit  echter 
Not  entschuldigen  können.  Als  echte  Not 
(sunnis,  sonia,  ahd.  sunne)  gelten  be- 
stimmte volksrechtlich  festgestellte  typi- 
sche Tatbestände,  nach  salischem  Recht 
z.  B.  Feuersbrunst,  Krankheit,  Tod  eines 
verwandten  Hausgenossen,  Königsdienst. 
Das  unentschuldigte  Ausbleiben  des  Geg- 
ners mußte  von  der  erschienenen  Partei 
rechtsförmlich  festgestellt  werden  (das 
fränkische  solsadire,  solsadia,  solem  col- 
locare);  d.h.  es  wird  vor  Zeugen  kon- 
statiert, daß  der  Gegner  bis  zum  Sonnen- 
untergang nicht  erschienen  sei.  Als  Ersatz - 
formen  für  die  Ladung  durch  mannitio, 
die  nur  gegen  Hauseigentümer  vorgenom- 
men werden  konnte,  kannte  das  salische 
Recht  die  für  Rechtsstreitigkeiten  zwischen 
Antrustionen  (denen  ein  eigenes  Haus 
fehlte)  vorgeschriebene,  an  jedem  Ort  mög- 
liche rogatio  sowie  eine  Ladung  ansässiger 
Leute,  die  vielleicht  im  Ding  oder  in  der 
Kirche  stattfand.     Im  übrigen  war  in  eini- 


gen Rechten,  so  im  salfränkischen,  aber 
auch  im  angelsächsischen,  eine  Ladung  des 
Nichtangesessenen  im  Ding  bekannt. 

§2.  Die  amtliche  Ladung.  An 
die  Stelle  der  Parteiladung  trat  die  richter- 
liche Ladung,  die  bannitio,  und  zwar  bei 
manchen  Stämmen  (Westgoten,  Lango- 
barden) so  früh,  daß  nur  sie  in  den  Quellen 
erscheint.  Bei  anderen  sind  beide  Formen 
eine  Zeitlang  nebeneinander  in  Geltung,  bis 
die  ältere  von  der  neueren  bequemeren  und 
weniger  gefährlichen  völlig  verdrängt  wird: 
so  bei  den  Burgunden,  Baiern,  Alamannen 
und  insbesondere  bei  den  Franken.  Die 
amtsrechtliche  Vorladung  hat  möglicher- 
weise vom  Königsgericht  ihren  Ausgang 
genommen,  sie  drang  aber  auch  in  das 
volksgerichtliche  Verfahren  ein,  indem  es 
dem  Kläger  zunächst  freigestellt  war,  ob 
er  die  neue  oder  die  alte  Art  benutzen 
wollte;  nur  für  Freiheits-  und  Liegen  - 
Schaftsprozesse  blieb  noch  längere  Zeit  die 
Parteiladung  festgehalten.  Die  amtliche 
Ladung  wurde  auf  Antrag  des  Klägers 
durch  den  Boten  des  Richters  unter  Vor- 
weisung des  Richterstabes  oder  eines  La- 
dungsbriefes in  ähnlicher  Weise  wie  die 
Mannition  vollzogen.  Mit  der  Mannition 
verschwand  auch  die  solsadia;  sie  wurde 
vermutlich  durch  mehrmaliges  Ausrufen 
des  Bekl.  durch  den  Gerichtsdiener  ersetzt. 

§3.  Streitgedinge.  Ein  Rechts- 
gang konnte  auch  in  der  Weise  eingeleitet 
werden,  daß  der  Kläger,  anstatt  einseitig 
mit  der  Mannition  vorzugehen,  mit  seinem 
Gegner  einen  außergerichtlichen  Vertrag 
schloß,  durch  den  beide  die  Verpflichtung 
übernahmen,  vor  Gericht  zu  erscheinen  und 
dort  ihren  Streit  durchzufechten.  In  die- 
sem Streitgedinge  gelobte  der  Bekl.,  unter 
Umständen  unter  Bürgenstellung,  sich  dem 
Kl.  zu  stellen  (fränkisch:  placitum  adra- 
mire).  Das  Streitgedinge  ist  dem  fränki- 
schen, bairischen  (hier  als  regelmäßige  Pro- 
zeßeinleitungsform), burgundischen,  viel- 
leicht auch  dem  kentischen  Recht  (so 
Brunner,  dagegen  Liebermann)  bekannt. 
Brunner  i2,  254;  2,  332  ff.  Schröder 
DRG.  5  86,  369  f.   s.  A  m  i  r  a  2  163.        R.  Hübner. 


L^ENSH^RRA— LAGNUS 


119 


B.  N  0  r  d  e  n.  §  4.  Die  L.  (anord. 
stefna,  stcsmna,  lagastemna)  ist  notwendiger 
Prozeßeinleitungsakt.  Sie  erfolgte  ur- 
sprünglich durch  den  Kläger  vor  dem  Hause 
des  Beklagten  (heiman)  bei  Tageslicht  in 
gesetzlich  bestimmter  Frist  vor  der  Tag- 
satzung mit  rechtsförmlichen  Worten  in 
Gegenwart  aufgerufener  Zeugen  (stefnu- 
vättar).  Man  unterschied  Ladung  zum 
Thinggericht  (pingstejna)  und  Ladung  des 
Beklagten,  zu  bestimmter  Zeit  daheim  zu 
sein  (heimstejna,  hemstempna),  um  gewisse 
Formalakte  des  Klägers  entgegenzunehmen, 
so  in  Norwegen  bei  Klagen  aus  vitaje  die 
heimstejna  zur  förmlichen  Einheischung 
der  Schuld  (til  krqju),  bei  Klagen  aus  il- 
liquiden Ansprüchen  und  Stammgutsklagen 
die  heimstefna  behufs  Ansprache  {kvadd)  und 
Aufforderung  zur  Einsetzung  eines  Privat- 
gerichts —  ferner  die  heimstejna  zur  Be- 
zahlung fälliger  Schulden  oder  Erfüllung 
sonstiger  Rechtspflichten.  Die  Ladung 
bezog  sich  übrigens  nicht  bloß  auf  das  Er- 
scheinen zur  Klagebeantwortung,  sondern 
sie  kam  auch  für  andere  Prozeßakte  (Eides- 
leistung usw.)  in  Frage. 

§  5.  Die  Ladung  war  ein  für  den  Ladenden 
gefährlicher  Akt,  wie  die  isländischen  sogur 
zeigen.  Als  Beleidigung  aufgefaßt  wurde 
sie  nicht  selten  mit  Gewalt  beantwortet. 
Darum  trat  im  Laufe  der  Zeit  neben  die 
heimstejna  oder  an  ihre  Stelle  vielfach 
die  Ladung  im  Thing.  In  Island  wurden 
von  den  stejnu  sakir,  d.  h.  den  Klagen, 
welche  eine  Ladung  daheim  voraussetzten, 
solche  Klagen  unterschieden,  welche  durch 
Ankündigung  (lysa)  im  Thing  oder  Ladung 
im  Thing  erhoben  werden  konnten.  In 
Schweden  war  neben  der  Ladung  im  Thing 
auch  die  Ladung  vor  der  Kirchengemeinde 
zulässig. 

§  6.  An  Stelle  des  Parteiaktes  tritt  erst 
in  ganz  später  Zeit  die  Ladung  durch  das 
Gericht.  Dagegen  finden  sich  Ladungen 
durch  den  königlichen  Beamten  (konungs 
söknari),  wo  es  sich  um  Beitreibung  des 
Friedensgeldes  handelte. 

§  7.  Nicht  mit  der  Ladung  zu  verwech- 
seln sind  gewisse  Vorbereitungsakte,  wie 
die  Haussuchung  (siehe  daselbst),  die  anorw. 
jorsögn  bei  Stammgutsprozessen  (Gulapl. 
266)  u.  a. 

§  8.    Der  Ladende  kann  nach  anorweg. 


Recht  vom  Geladenen  Sicherheit  verlangen, 
daß  er  vor  Gericht  erscheinen  werde,  denn 
„vidrmaeles  er  hverr  madr  verDr"  (Gpl.  102, 
Frpl.  III  20).  Wird  die  Sicherheit  nicht 
geleistet,  so  kann  er  ihn  mit  sich  gefesselt 
fortführen,  er  kann  aber  auch  durch  eigen- 
mächtigen Zugriff  sich  die  Sicherheit  ver- 
schaffen. Auch  im  aschwed.  und  adän. 
Recht  finden  sich  Belege  hierfür,  nicht  da- 
gegen im  isländ.  Recht. 

Maurer     Vorl.    I   2    S.  88,    106,    186;    III 
527  ff.    H  e  r  t  z  b  e  r  g  Grundtr.  16  ff.  B  r  a  n  d  t 
Forel.  II  356  ff.  I  327  ff.    Lehmann   u.  von 
Carolsfeld  Die  N/dlssage  45  ff.    Matzen 
Forel.  II  33  ff.  40  ff.    Nordström   II  571  ff. 
427.  E.  W  0  1  f  f  Jemförande  räitshistoriska  Stu- 
dier 1883  p.  39  ff.  v.  Amira    NOR.  I  694  ff. 
II  184 ff.    Estlander  Klander  ä  lösöre  enligt 
äldre  svensk  räit  1900  p.  59  ff.       K.  Lehmann. 
laenshaerra.     Der  l.  ist   ein  königlicher, 
in  den  schwedischen  Upplqnd  vorkommen- 
der Beamter,  der  ein  hceraß  als  leen  erhalten 
hat.     Er  steht  unter  dem  jolklandshcerra, 
aber  über  dem  kensmaßer.    In  den  Gesetzen 
wird  er  nur  selten  erwähnt,  so  daß   seine 
Befugnisse  nicht  näher  bekannt  sind. 

v.   Schwerin. 

Isensmann.  Der  /.  {Icensmaßer)  ist  ein 
in  ganz  Schweden  vorkommender  könig- 
licher Beamter  innerhalb  des  lueraß;  auch 
der  Bischof  hat  in  Schweden  einen  l.,  der 
dem  umbupsmaper  des  Bischofs  gleichzu- 
setzen ist.  (Der  königliche  /.  hat  die  Finanz - 
interessen  des  Königs  zu  wahren.  In  Vest- 
götaland  sitzt  der  /.  auf  einem  kunungs- 
gar  per  (Königsgut).  Er  hat  sein  Amt,  wie 
schon  der  Name  sagt,  vom  König  zu  Lehen 
(vgl.  Beamtenwesen  a.  E.),  treibt  die  dem 
König  zukommenden  Abgaben  und  Straf- 
gelder ein,  leitet  in  den  Svealanden  das 
Gericht  des  hcerap,  wirkt  hier  zur  Ernen- 
nung der  dömarar  (s.  d.)  mit,  erscheint  als 
Beamter  der  Wirtschafts-  und  Wegepolizei. 

Lit. :  s.   Staatsverfassung. 

v.  Schwerin. 

Lagnus,  nach  Plinius  NH.  4,96  Name  eines 
sinus  in  der  Nachbarschaft  der  Kimbern, 
durch  die  Insel  Latris  vom  sinus  Cylipenus 
geschieden.  Somit  das  Kattegat  allein 
oder  samt  dem  Skagerrak.  Der  Name 
gehört  vielleicht  zur  idg.  Wz.  lag-  'krumm 
sein,  biegen';  vgl.  auch  germ.  la$u-  'See' 
und  den  Flußnamen  Lagina,  Leine. 

R.  Much. 


120 


LAHMHEIT— LANDLEIHE 


Lahmheit.  Der  Gelähmte  heißt  gotisch 
us-lißa:  die  Gebrauchsfähigkeit  seiner  Glie- 
der fehlt  ihm.  Das  mhd.  lidesuht,  gelidsuht, 
lidesiech  meint  Ähnliches  (s.  Gicht),  ebenso 
ags.  lij-ädl  und  die  Bezeichnungen  der 
Lahmheit  einzelner  Glieder  hantsuht,  fuoz- 
suht,  fuozlidsuht,  nd.  vötsuht,  Nachbildun- 
gen des  Chiragra  und  Podagra  der  antiken 
Ärzte,  also  Gelehrtensprache,  während  das 
Volk  jede  Behinderung  des  Gebrauchs  der 
Glieder  lähme,  lamme,  lemede,  adj.  lam, 
lahm,  ahd.  lam  nennt.  Altnord,  lami, 
limafall,  alts.  lamo,  ags.  lama,  lim-lama; 
loma,  aber  auch  healt,  lemp-healt  (vgl. 
Gicht). 

M.  Heyne  DHausaltert.  III  123  f.  Grön 
Altnord.  Heilkunde;  Janus  1908  (S.-A.  S.  717). 
M.  H  ö  f  1  e  r  Dtsch.  Krankheitsnamenbuch', 
München  1899  S.  345  ff.  J.  G  e  1  d  n  e  r  Ali- 
engl.  Krankheitsnamen  II   1907  S.  31  f.  u.  45  f. 

Sudhoff. 

Lakringen.  Ein  Stamm  lugisch-wandali- 
scher  Herkunft,  nur  während  des  Marko- 
mannenkrieges genannt.  Durch  Dio  Cass. 
71,  12  erfahren  wir  von  einer  Niederlage, 
die  sie,  schon  auf  dem  Boden  des  röm. 
Dacien  angesiedelt,  den  benachbarten  Has- 
dingen  beibrachten.  Petrus  Patricius  (Exe. 
legatt.  ed.  Bonn.  p.  124)  nennt  sie  mit  diesen 
zusammen  als  Hilfsvölker  des  Marcus  Aure- 
lius.  Bei  CapitolinusM.  Antonin.  22  sind  sie 
noch  unter  den  Feinden  der  Römer  zwi- 
schen Sarmaten  und  Buren  genannt.  Was 
aus  ihnen  geworden  ist,  entzieht  sich  unse- 
rer Kenntnis.  Ihr  Name  ist  wohl  wie 
Hasdingi  nur  der  eines  Fürstengeschlechts. 
Trotz  des  Schwankens  der  Überlieferung  — 
Latringes  Lacringes  (Capitolin),  Aaxptffoi 
(Petr.  Patric),  Aa'yxpqot  (Dio)  —  kann 
über  die  Lautgestalt  des  Namens  kaum  ein 
Zweifel  bestehen;  seine  Bedeutung,  aber 
ist  ganz  unsicher. 

Müllenhoff  DA.  4,  536.  R.  Much. 

Landesverrat.  Der  L.  ist  bei  den  Ger- 
manen von  den  ältesten  Zeiten  an  ein 
schweres  Delikt  und,  weil  auch  gegen  die 
Nationalgötter  gerichtet,  sakraler  Natur. 
Deshalb  wird  der  proditor  schon  bei  Tacitus 
und  noch  bei  den  Friesen  in  fränkischer  Zeit 
am  Baume  aufgehängt  (s.  Todesstrafe), 
verliert  er  nach  den  meisten  Volksrechten 
sein  Leben,  ist  er  im  Norden  ein  „Neiding" 
(s.   Friedensbruch).      Der  L.   war  typisch 


gegeben  im  Führen  eines  feindlichen  Heeres 
ins  Land,  im  Verrat  von  Land  und  Volk  an 
ein  feindliches  Heer  vom  heimischen  Könige 
weg  (anorw.  raö*a  lond  ok  ßegna  undan 
kononge).  Er  konnte  aber  ebenso  durch 
Übergang  zum  Feinde  begangen  werden, 
der  sich  andererseits  als  eine  Heeresflucht 
(ahd.  harisliz)  darstellt,  den  Täter  als 
transfuga  wie  als  desertor  erscheinen  läßt. 
Ihm  gleichgestellt  war,  als  tatsächlich 
meist  gleichstehend,  in  vielen  Rechten  die 
Auswanderung  ohne  Erlaubnis  des  Königs, 
die  Landflucht. 

B  r  u  n  n  e  r  RG.  II  685  ff.  W  i  1  d  a  984  ff. 
del  Giudice  177  ff.  Osenbrüggen 
Alam.  Straf  recht  394;  Lang.  Strafrecht  3.  Matzen 
Strafferet  147  ff.    Brandt  Retshistorie  II 130 f. 

v.  Schwerin. 

Landleihe.  In  den  skandinavischen  Län- 
dern, einschließlich  Islands,  hat  die  Grund - 
pacht  (aschw.  legha,  laigha,  adän.  feestee, 
anorw.  leiga,  bygging)  ziemliche  Verbreitung 
gehabt.  Der  Pächter  (aschw.  landböe, 
afräßskarl,  adän.  landbö,  wnord.  leiguen- 
dingr,  landseti,  landbüi)  übernimmt  in  der 
Regel  ein  Landgut  (adän.  landbötoft,  anorw. 
leiguiorp),  zu  dessen  Bewirtschaftung  und 
Nutzung  er  berechtigt  und  verpflichtet  ist. 
Er  hat  andererseits  die  auf  dem  Gute  liegen- 
den öffentlichen  Lasten  zu  tragen  und  dem 
Verpächter  (aschw.  iorpighandi,  landdröten, 
länardröten,  adän.  iorßcedrötcen,  anorw. 
landsdröttinn)  eine  Pachtsumme  (aschw. 
legha,  afräß,  landsskyld,  adän.  landgildi, 
anorw.  afräö  landskyld)  am  bestimmten 
Zinstage  (aschw.  afräßsdagher,  adän.  steef- 
nudagh)  zu  bringen;  sie  bestand  aus 
Naturalien  oder  in  Geld,  konnte  aber  auch 
in  Diensten  bestehen  und  dadurch  in  Weg- 
fall kommen,  daß  der  Pächter  das  Land 
erst  roden  mußte  und  so  in  seiner  Rodungs- 
arbeit  ein  entsprechendes  Äquivalent 
leistete.  Die  Dauer  der  Pachtzeit  (aschw. 
giptasteemna,  bölateekkia)  war  nach  dem 
Pachtvertrag  verschieden.  Im  ganzen  be- 
steht die  Tendenz  zu  kurzen  Pachtzeiten, 
von  einem,  drei,  zehn  Jahren;  nur  in  Schwe- 
den zeigt  sich  Erblichkeit.  Am  Schlüsse 
der  vereinbarten  Pachtzeit  hat  der  Pächter, 
wenn  nicht  vorher  gekündigt  (aschw.  adän. 
uppsighia)  wurde,  abzufahren  (daher  aschw. 
adän.  fardagher,  anorw.  fardag).  Neben 
Landgutpacht  kommt  auch,   insbesondere 


LANDWEHREN 


121 


in    Schweden,    Pacht   von   Almende   oder 
Schweinemast  vor. 

v.  A  m  i  r  a  Obl.-R.  I  610  ff.;  II  740  ff.  Mat- 
zen Forelcesninger,  Tingsret  193  ff.  Kolderup- 
Rosenvinge   Dan.  Rechtsgeschichte  §  63. 

v.  Schwerin. 

Landwehren  (s.  auch  Knick).  §  1.  L. 
heißen  nicht  bloß  die  Befestigungen,  die 
ein  ganzes  Land  umziehen,  sondern  auch 
die  kurzen  Straßen-  und  Talsperren,  die 
den  Eintritt  ins  Land  verwehren.  Der 
Name  lautet  häufig  lamwer,  lamfer,  lam- 
pfert,  und  ein  Hof,  der  Lamf ermann  heißt  — 
wie  in  Westfalen  häufig  — ,  steht  gewöhn- 
lich auf  einer  alten  Landwehr. 

§  2.  Nach  Tacitus  (Ann.  II  19)  hatten 
die  Angrivarier  einen  latus  agger  errichtet, 
„quo  a  Cheruscis  dirimerentur".  Man  hat 
ihn  wiedererkennen  wollen  in  verschie- 
denen Wallresten  zwischen  der  Weser  bei 
Schlüsselburg  und  dem  Steinhuder  Meer, 
bis  diese  sich  als  Verschanzungen  aus 
dem  17.  Jh.  oder  auch  als  eine  alte  Post- 
straße entpuppten  (Müller-Reimers  Alt- 
Hannover  S.  319  f.).  Von  dem  alten 
Grenzwall  zwischen  Angrivaren  und  Che- 
ruskern scheint  nichts  erhalten  zu  sein. 
Auf  gallischem  Boden  werden  in  römischer 
Zeit  zwei  Landwehren  erwähnt.  Caesar  BG. 
II  17  beschreibt  eine  Knick-  oder  Gebück- 
landwehr, die  die  Nervier  um  ihr  Gebiet 
angelegt  haben:  ,,teneris  arboribus  incisis 
atque  infiexis  crebrisque  in  latitudinem 
ramis  enatis  et  rubis  sentibusque  inter- 
iectis,  effecerant,  ut  instar  muri  hae  sepes 
munimenta  praeberent,  quo  non  modo  non 
intrari,  sed  ne  perspici  quidem  posset". 

§  3.  Aus  ziemlich  derselben  Zeit  wird 
auf  altem  keltischen  Gebiete  des  heutigen 
Deutschland  eine  Landwehr  der  Trevirer 
erwähnt  (Tac.  Hist.  IV  37),  aber  auch  von 
ihr  ist  im  Terrain  bisher  nichts  festgestellt 
(v.  Cohausen  Befestigungsweisen  S.  74). 

Die  meisten  Landwehren,  die  heute  noch 
erhalten  sind,  stammen  aus  dem  Mittel- 
alter, und  zwar  massenweise  aus  dem  14.  Jh. 
Ein  breiter  Wall  mit  Graben  zu  beiden 
Seiten,  oder  zwei  oder  drei  Wälle  mit  ent- 
sprechenden Gräben  oder  gar  5,  6,  7  Wälle 
nebeneinander  entstammen  alle  dieser  Zeit. 
Die  wirklich  alten  Landwehren,  die  wir 
nachweisen  können,  haben  immer  nur  ein- 
fachen rundlichen  Wall  und  einen   Gra- 


ben nach  der  feindlichen  Seite,  also  das 
Profil  der  letzten  römisch-germanischen 
Limeslinie.  Und  sie  ziehen  nicht  in  un- 
unterbrochener Linie  um  ein  Gebiet,  son- 
dern laufen  stückweise,  indem  sie  zwischen- 
durch Flüsse  oder  Sümpfe  stark  benutzen. 

§  4.  Das  mächtigste  alte  Werk  dieser 
Art  ist  das  Dannewerk,  errichtet  808 
vom  Dänenkönig  Gottrik  gegen  Karl  d.  Gr. 
Trotz  bisher  unzulänglicher  Ausgrabung  ist 
zu  erkennen,  daß  die  älteste  Linie,  die  auf 
den  meisten  Strecken  mehrfach  überbaut 
ist,  aus  starkem  Wall  und  einfachem,  nach 
Süden  vorliegendem  Graben  bestand:  „Al- 
ter Wall"  von  Schleswig  bis  Thyraburg. 
Die  Linie  läuft  nur  von  der  Schleswiger 
Bucht  im  O.  bis  zu  dem  beginnenden 
Sumpf  im  W.  12  km  weit. 

§  5.  Der  Wansdyke  (=  Wodans- 
dyke),  westöstlich  von  Bristol  über  Bath 
gegen  Andover  ziehend,  ist  von  General 
Pitt  Rivers  nach  Ausgrabungen  um  1890 
angenommen  als  eine  Anlage  bald  nach  500 
und  von  ihm  selbst  nach  längerem  Schwan- 
ken bezeichnet  worden  als  die  wahrschein- 
liche Nordgrenze  des  alten  westsächsischen 
Königreiches  im  6.  Jh.  (C.  S.  Taylor  The 
date  of  Wandyke,  Transact.  of  the  Bristol 
etc.  Soc.  27,  131 — 155,  gibt  dieselbe  Be- 
stimmung, datiert  aber  auf  die  Mitte  des 
7.  Jh.).  Er  hat  das  Profil  eines  Walles  mit 
einfachem,  gegen  den  Feind  (N.)  vorliegen- 
den Graben. 

§  6.  Vom  Offa's  dyke  heißt  es 
zuerst  in  „The  Brut  y  Tywysogion",  daß 
Offa  ihn  machte,  als  Mercia  verwüstet  war 
durch  die  Cymry  i.  J.  765.  Jj6  zerstörten 
ihn  die  Leute  von  Gwent  und  Morganwg, 
784  die  Cymry;  da  machte  Offa  einen  neuen 
dyke  näher  zu  sich  hin  (Wat's  dyke)  [Ar- 
chaeologia  53,  2  (1892)  S.  465,  M'Kenny 
Hughes].  Der  Dyke  benutzt  in  der  südl. 
Hälfte  die  Flußgrenze,  indem  er  als  Wall 
nur  hier  und  da  eine  Schleife  überschneidet. 
So  zieht  er  von  der  Mündung  des  Wye 
nördlich  hinauf  über  Hereford  bis  Byford 
(7  km  westlich  Hereford),  von  da  als  Wall 
über  Presteigne,  Knighton,  Montgomery 
zum  Severn  bei  Welshpool;  Flußgrenze  bis 
Criggion,  Wall  über  Llanymynech,  westl. 
Oswestry  und  Ruabon,  verschwindet  bei 
Llantynydd. 

§  7.   Gleich  nördlich  vom  Severn  beginnt 


122 


LÄNGENMASZE 


der  Wats'  dyke  sich  östlich  dahinter 
zu  legen  und  zieht  über  Oswestry,  östl. 
Ruabon,  über  Wrexham,  Hope  bis  Flint 
am  Dee  (westl.  Chester). 

Ofla's  dyke  und  Wats'  dyke  haben  das- 
selbe Profil:  einfachen  Wall  mit  westlich 
vorliegendem  Graben. 

§  8.  An  diese  englischen  Landwehren, 
den  Wansdyke  wie  den  Offa's  dyke,  sind 
ein  paar  einfache  Wallburgen  direkt  an- 
geschlossen, so  daß  sie  mit  der  Landwehr 
im  Verbände  sind,  und  andere  ähnliche 
Burgen  liegen  unmittelbar  hinter  der  Linie 
(s.  Volksburgen). 

§  9.  Weitere  Belege,  daß  im  frühen  MA. 
die  Sperrwälle  im  Profil  von  Wall  mit  ein- 
fachem Graben  angelegt  wurden,  bieten 
die  Anlagen  am  Fuße  der  Heisterburg  (s. 
Königshöfe),  einer  Curtis  aus  dem  Ende 
des  8.  Jh.,  ferner  die  Talsperren  bei  der 
Schwalenburg  in  Waldeck  (Schuchhardt 
Atlas  Nds.  S.  24)  und  der  Schutzwall  der 
Harlyburg  bei  Vienenburg  aus  dem  13.  Jh. 
(s.  Wachtburgen). 

§  10.  Wie  das  verstärkte  Profil  des 
breiten  Walles  mit  Graben  jederseits  sich 
auf  das  14.  Jh.  datieren  läßt,  habe  ich 
durch  einige  Beispiele  vom  Südharz  (Atl. 
Nds.  S.  29)  gezeigt.  Städtische  Land- 
wehren wie  Osnabrück,  Hannover,  Lüne- 
burg und  unzählige  andere  bestätigen  diese 
Datierung.  Die  dreiwallige  Landwehr  hat 
auch  Virchow  gelegentlich  als  hochmittel- 
alterlich erwiesen.  Die  sechs-  oder  sieben-  ' 
wallige,  die  noch  Hölzermann  für  urgerma- 
nisch hielt,  zieht  als ,, Schaumburger  Knick" 
(14. — 15.  Jh.)  von  der  Heisterburg  nach 
dem  Forsthaus  „Landwehr"  bei  Nenndorf 
hinunter  und  findet  sich  auf  dem  südlichen 
Teile  des  Galgenberges  bei  Hildesheim  aus 
ziemlich  derselben  Zeit. 

§  11.  Aus  dem  heutigen  Bewuchs  der 
Landwehren  kann  man  häufig  noch  ihr  altes 
Aussehen  erschließen.:  wenn  schon  der 
Tunimus  eines  Königshofes  sepe  oder 
spinis  munitus  erat,  so  wird  der  niedrigere 
und  geböschte  Landwehrwall  erst  recht 
mit  einem  Gebück  oder  Dornen  bestanden 
gewesen  sein.  Vom  Schaumburger  Knick, 
(Heisterburg-Nenndorf),  der  eine  fünf-  bis 
sechswallige  Landwehr  ist,  heißt  es  in  einer 
alten  Urkunde,  „daß  in  dem  Knicke  soll 
geknicket    werden";    eine    Landwehr    bei 


Bünde  sah  ich  noch  ganz  mit  alten  Wurzeln 
von  Hainebuchen  durchsetzt,  und  auf  den 
Resten  des  Tunimus  der  Curtis  Bossendorf 
(b.  Haltern)  sind  viele  starkdornige  Rosen- 
sträucher zu  finden. 

§  12.  Rubel  möchte  die  Methoden  der 
Grenzabsetzung,  die  im  wesentlichen  den 
Fluß-  oder  Bachlauf  benutzt  und  oben 
möglichst  von  Quelle  zu  Quelle  über- 
springt, speziell  für  die  Franken  in  An- 
spruch nehmen.  Dem  ist  schon  mehrfach 
widersprochen  worden.  Die  Methode 
scheint  gemeingermanisch  zu  sein  und 
vielleicht  noch  weiter  verbreitet.  Der 
Offa's  dyke  in  England  zeigt  sie  ganz  aus- 
gesprochen, wahrscheinlich  kam  sie  auch 
schon  an  der  Grenze  der  Angrivaren  gegen 
die  Cherusker  zur  Geltung. 

v.  Cohausen  Befestigungsweisen  73 — 76. 
Schuchhardt  Talsperren  im  Lippischen 
Walde,  Atlas  Nds.  S.  80  f.  W  e  e  r  t  h  Knicke 
u.  Landwehren,  NWdtsch.  Verbandstag  Detmold 
1906  (Korrbl.  d.  Ges.  V.).  Philippsen- 
Sünksen    Das  Dannewerk,   Hamburg   1907. 

Schuchhardt. 

Längenmaße.  §  1  Sie  wurden  aus  der 
natürlichen  Körpergröße  abgeleitet,  so  daß 
sie  jeder  erwachsene  Mann  an  sich  trug. 
Für  kleinste  Ausdehnungen  genügte  die 
Breite  des  Fingernagels  oder  des  Fingers, 
die  Länge  des  Daumens,  für  etwas  größere 
die  Handbreite,  die  Faust,  die  Spanne,  die 
Fußbreite  und  Fußlänge,  die  Elle.  Dazu 
kam  noch  die  Schrittlänge  und  die  Länge 
der  ausgestreckten  Arme,  der  Faden  oder 
die  Klafter.  —  Isidor  von  Sevilla  erklärt 
darum  im  15.  Buch,  15.  Kap.  15  seiner 
Etymologice  bei  Besprechung  der  Längen- 
maße, vom  digitus  angefangen:  „omnes 
enim  prsecedentes  mensurae  in  corpore 
sunt,  ut  palmus,  pes,  passus  et  reliqua". 
Diese  Stelle  ist  in  karolingischer  Zeit  in 
die  Wessobrunner  Aufzeichnung  von 
Maßen  übergegangen. 

§  2.  All  diese  Längenmaße  kommen 
seit  der  germanischen  Zeit  vor,  manche 
von  ihnen  wie  Fuß,  Elle,  Klafter 
(s.  d.)  erhielten  später  ihre  vereinbarte 
Größe,  die  allerdings  nach  Zeit  und  Gegend 
manche  Verschiedenheit  aufweist. 

v.  Amira  NOR.  I  434.      Grimm   DRA.  I 

138.     Hultsch  MRS.  II   107,15. 

A.  Luschin  v.  Ebengreutb. 


Langobarden 


12 


Langobarden.  §  i.  Durch  den  Bericht 
des  Velleius  Pat.  2,  106  über  den  Feldzug 
des  Tiberius  i.  J.  5  n.  Chr.,  den  er  selbst 
mitgemacht,  erfahren  wir  von  der  fried- 
lichen Unterwerfung  der  Chauken;  dann 
heißt  es:  fracti  Langobardi,  gens  etiam  Ger- 
mana feritate  ferocior.  Dies  ist  die  älteste 
Nachricht  über  die  L.,  die  wir  besitzen, 
und  da  gleich  anschließend  des  Vordringens 
bis  an  die  Elbe  und  zu  Schiff  in  die  Elbe 
gedacht  wird,  läßt  sich  aus  ihr  auch  auf 
die  Sitze  des  Stammes  ein  Schluß  ziehen. 

Nach  Strabo  290  haben  sie  auch  auf 
dem  rechten  Ufer  des  Flusses  Land.  Sein 
Beisatz:  vuvt  8s  xal  teXegd?  ste  t/jv  Trspaiav 
ouxot  "fs  ex7te7rTu)xaot  '-psu-covis;  ist  offen- 
bar mit  ihrem  Zusammenstoß  mit  Tiberius 
in  Verbindung  zu  bringen,  beweist  aber 
keineswegs,  daß  sie  damals  das  linke  Ufer 
dauernd  geräumt  haben.  Sie  stellen  wohl 
schon  gegen  Germanicus  wieder  von  diesem 
aus  ihren  Mann;  er  führt  auch  Gefangene 
von  ihnen  in  seinem  Triumphzuge  auf, 
wenn  anders  das  überlieferte  ActvStuv  bei 
Strabo  292  richtig  in  Aav(*(oßap)8ö>v  geän- 
dert wird.  Bei  Ptolemaeus,  der  2u7]ßot 
Aa7Y°ßapo01  irrtümlich  bis  an  den  Rhein 
vorschiebt,  stehen  außerdem  Aaxxoßa'pooi 
am  linken  Ufer  der  unteren  Elbe,  nur  ent- 
sprechend der  bei  ihm  so  häufig  zu  beob- 
achtenden Verkehrung  des  Neben-  in  ein 
Über-  und  Untereinander  südlich,  statt 
östlich  von  den  Angrivariern.  Unmöglich 
endlich  sind  Bardi  bellicosissimi  des  Hel- 
mold  1,  26  sowie  Bardanwic  und  der  Bar- 
dangä  im  Lüneburgischen  anders  als  auf 
zurückgebliebene  L.  zu  deuten;  ihre  links  - 
elbischen  Sitze  sind  also  von  ihnen  über- 
haupt nie  ganz  geräumt  worden.  Daß  sie 
einst  an  der  Elbe  seßhaft  waren,  weiß  auch 
noch  ihre  eigene  Überlieferung. 

Sie  mit  Bremer  von  6  n.  Chr.  an 
bloß  auf  dem  rechten  Stromufer  anzu- 
setzen, kann  uns  auch  Tacitus  nicht  be- 
stimmen, der  sie,  die  nie  unterworf en  wor- 
den waren  und  sich  dem  Bunde  des  Maro- 
boduus  angeschlossen  hatten,  in  der  Ger- 
mania notwendig  unter  seinen  Sueben  auf- 
führen mußte;  und  was  er  Ann.  11,  17 
von  der  Zurückführung  des  Cherusker- 
königs Italicus  (47  n.  Chr.)  erzählt,  läßt 
auf  Nachbarschaft  mit  den  Cheruskern 
schließen  (Zeuß   in).     Umgekehrt  ist  es 


fraglich,  ob  auf  die  Nachricht  des  Strabo 
von  ihren  Sitzen  auch  auf  dem  rechten 
Eibufer  allzuviel  zu  geben  ist,  da  sie  auf 
einer  bloßen  Folgerung  aus  ihrem  zeit- 
weiligen Zurückweichen  auf  dieses  beruhen 
kann. 

§  2.  Als  Sueben  erscheinen  die  L. 
bei  Strabo,  Ptolemaeus  und  Tacitus.  Doch 
hat  des  letzteren  Zeugnis  nichts,  das  der 
beiden  andern  nicht  allzuviel  zu  bedeuten 
(s.  unt.  Sueben);  mindestens  erweist  es 
nicht  gemeinsame  Herkunft  mit  den  echten 
Sueben.  Auch  die  auffallende  Überein- 
stimmung der  langob.  Sprachentwick- 
lung mit  der  bair.-alem.  muß  aus  den  Ver- 
kehrsverhältnissen erklärt  werden  und  be- 
weist nicht  alte  Blutsverwandtschaft.  Daß 
manches  bei  den  L.  auch  an  ihre  einstige 
Nachbarschaft  an  der  unteren  Elbe  er- 
innert, ist  nur  zu  begreiflich,  berechtigt  uns 
aber  auch  nicht,  sie  mit  Brückner 
(Sprache  d.  Langob.  24  ff.)  der  anglofries. 
Gruppe  zuzuzählen.  In  ihren  Rechts - 
gewohnheiten  hat  man  nordgerm.  Bezie- 
hungen finden  wollen  (s.  d.  Lit.  bei  Brun- 
ner Rechtsgesch.  1,  269.  536  ff.),  was  um 
so  mehr  ins  Gewicht  fiele,  als  das  Volk 
selbst  in  seiner  Wandersage  sich  aus  Sca- 
tanau  'Schonen'  herleitete.  Und  noch 
manches  andere  scheint  für  dessen  nor- 
dische Herkunft  zu  sprechen.  So 
heißt  von  seinen  Königen  Audoin  von  Ge- 
schlecht ein  Gausus,  Rothari  ein  Harodus, 
wobei  man  an  die  Stämme  der  Gauten 
(t  wird  langob.  s)  und  Haruden  denken 
wird.  Kamen  sie  aus  höherem  Norden, 
so  begreift  man  auch,  warum  sie  sich  von 
anderen  Germanen  durch  größere  Rauheit 
unterschieden;  vgl.  den  oben  zitierten  Satz 
des  Velleius :  gens  etiam  Germana  feritate 
ferocior,  der  durch  ihre  Geschichte  bestätigt 
wird.  Selbst  ihr  Name,  der  auf  eine  von 
ihrer  Umgebung  abweichende  Eigentüm- 
lichkeit ihrer  Haartracht  hinweist,  scheint 
sie  als  einen  aus  der  Fremde  gekommenen 
Stamm  zu    kennzeichnen. 

§  3.  Jedenfalls  ist  der  Name  Langobardi 
mit  Sicherheit  als  'die  Langbärte'  zu 
deuten,  so  wie  es  die  eigene  Sage  des  Volkes 
tut.  Es  geht  nicht  an,  ihn  mit  K  o  e  g  e  1 
(AfdA.  19,  7)  als  'die  mit  langen  Barten 
bewaffneten'  zu  erklären,  weil  Barte  'Bart- 
axt'   von    Bart    durch    eine    n -Ableitung 


124 


LANGOBARDEN 


weitergebildet  ist,  die  bei  einem  Worte 
mit  der  von  ihm  angenommenen  Be- 
deutung nicht  wegfallen,  höchstens  um 
eine  andere  (.vermehrt  werden  könnte. 
Kluge  (Litbl.  16,  400;  1895)  und  Bre- 
mer (Ethn.  215  bzw.  949,  1)  fassen  lang- 
als  Bestimmung  zum  Namen  und  diesen 
als  episches  Kompositum,  wozu  aber  die 
Bedeutung  von  lang  nicht  stimmt.  Mit 
Langobardi  'Langbärte'  verträgt  sich  der 
n- Stamm,  der  in  Bardan-gä,  -wie,  ags. 
Heado-beardan  vorliegt  —  mit  dem  Sinn 
'die  Bärtigen'  —  sehr  gut  und  ist  wesent- 
lich gleichbedeutend;  auf  ein  episches 
Kompositum  nach  Art  von  ags.  Heafro- 
beardan  scheint  auch  das  Bardi  bellicosissi- 
mi  bei  Helmold  zu  deuten. 

§  4.  Der  ältere  Name  des  Volkes  ist  nach 
seiner  Stammsage  Vinnili  —  zu  germ. 
winnan  'arbeiten,  leiden,  streiten,  gewin- 
nen' gehörig.  Ihn  führen  sie,  als  sie  den 
Wandalen  gegenübertreten,  wie  auch  Sn. 
E.  1,  548,  3.  2,  469.  552  nebeneinander 
ein  Seekönig  Vinnili  und  Vandill,  offenbar 
aus  den  Volksnamen  entsprungene  Heroen, 
aufgeführt  sind.  Auffallend  sind  die  Wan- 
dalen als  ihre  Gegner  in  der  Sage,  da  sich 
der  Zusammenstoß  der  beiden  Völker  nur 
in  Sitzen  verstehen  läßt,  die  von  ihren 
ältesten  historischen  verschieden  sind:  s. 
Wandalen.  Daß  sie  ihre  Gegner  durch 
Aufstellung  der  Frauen  in  der  Schlacht- 
reihe über  ihre  Schwäche  täuschen  wollen, 
paßt  sehr  gut  zu  der  Bemerkung  des  Tacitus 
Germ.  40:  contra  Langobardos  paucitas  no- 
bilitat,  und  ihre  geringe  Zahl  wird  auch 
später  wiederholt  vorausgesetzt  und  nötigt 
zur  Aufnahme  von  Unfreien  in  den  Stamm- 
verband und  Verstärkung  des  Volkes  durch 
Fremde. 

§  5.  Was  die  ältere  Geschichte  der  L. 
betrifft,  so  wissen  wir,  daß  sie  zusammen 
mit  den  Semnonen  in  dem  Krieg  zwischen 
Maroboduus  und  Arminius  (17  n.  Chr.)  zu 
letzterem  übergingen;  sie  leisteten  aber 
diesem  wohl  schon  Hilfe  gegen  die  Römer. 
Daß  wir,  nachdem  diese  Deutschland  auf- 
gegeben hatten,  so  gut  wie  nichts  mehr  von 
L.  erfahren,  ist  begreiflich.  Wenn  während 
des  Markomannenkrieges  zwischen  i66u.  169 
eine  langob.  Schar  an  der  Donau  auftritt 
und  in  Oberpannonien  einfällt,  ist  es  doch 
nicht   geraten,    dabei   schon   an   die   Aus- 


wanderung des  ganzen  Volkes  zu  denken. 
Wann  diese  erfolgt  ist,  läßt  sich  übrigens 
nicht  genauer  feststellen.  Auch  die  Sta- 
tionen ihrer  Wanderschaft,  die  uns  ihre 
Sage  nennt,  sind  schwer  bestimmbar,  die 
ersten  um  so  mehr  deshalb,  weil  die  Vor- 
stellung von  der  Auswanderung  aus  Skandi- 
navien mit  der  des  Auszugs  aus  dem  Elb- 
lande  zusammengeflossen  ist. 

§  6.  Der  erste  Name  eines  solchen  Lan- 
des, in  dem  sie  sich  eine  Zeitlang  aufge- 
halten haben  sollen,  Scoringa,  wird  gewöhn- 
lich nach  Müllenhoff  (Nordalb.  Stud. 
I  140 ;  DA.  4,  97)  mit  ags.  score,  engl,  shore, 
ndd.  schore  in  Verbindung  gebracht  und 
als  Küstenland  gedeutet.  Dann  folgt 
Mauringa,  jedenfalls  ostelbisches  Land, 
das  von  seinen  älteren  Bewohnern  zumeist 
schon  verlassen  war;  es  erscheint  auch  als 
patria  Albis  Maurungani  beim  Kosmo- 
graphen  v.  Ravenna  und  ist  wohl  nach 
einer  altgerm.  Völkerschaft  so  benannt:  s. 
Mapoury^oi.  Golaida  ist  von  Müllenhoff 
Beov.  102  kaum  richtig  mit  got.  göljan 
'begrüßen',  ahd.  urguol  'insignis'  zusam- 
mengestellt worden,  jedenfalls  aber  ein 
Kompositum  mit  haida.  Es  folgen  drei 
mit  -aib  =  ahd.  eiba  'Gau'  zusammen- 
gesetzte Ländernamen:  Antaib,  Bainaib, 
Burgundaib,  wovon  der  erste  als  'End-, 
d.  i.  Ufergau'  zu  verstehen  ist,  die  beiden 
andern  auf  die  verlassenen  Stammsitze 
ostgerm.  Völker  hinweisen:  s.  Burgunder 
und  Bäningas. 

§  7.  Von  da  an  treten  die  L.  in  helleres 
Licht.  Wir  finden  sie  zeitweilig  in  Schle- 
sien, hier  mit  Erfolg  „bulgarischen",  d.  i. 
hunnischen,  Angriffen  Trotz  bietend.  Als 
ihnen  die  Zerstörung  des  rugischen  Reiches 
durch  Odoaker  den  Weg  zur  Donau  öffnet, 
besetzen  sie  unter  ihrem  König  Godeoc 
Rugilant,  Niederösterreich  (und  wohl  auch 
Teile  von  Mähren),  wo  sie  durch  den  Ein- 
fluß der  gotisch-arianischen  Mission  dem 
Christentum  gewonnen  werden.  Nach 
kurzem  Verweilen  zieht  es  sie  indes  weiter 
nach  Osten,  in  die  fruchtbare,  von  ihnen 
Feld  genannte  Ebene  zwischen  Theiß  und 
Donau,  das  jetzige  Alföld.  Von  hier  aus 
schlagen  sie  unter  Tato  die  benachbarten 
Heruler  entscheidend  und  unterwerfen 
unter  Wacho  die  Suavi  in  Oberungarn, 
zurückgebliebene  Reste  der  Quaden.  Unter 


LANGOBARDISCHE  FUNDE 


125 


Audoin  treten  sie  auf  das  rechte  Donau - 
ufer  nach  Pannonien  über,  das  von  den 
Goten  aufgegeben  worden  war.  Unter 
A  1  b  o  i  n  (s.  d.)  endlich,  i.  J.  568,  erfolgte 
ihr  Einzug  nach  Italien.  Unmittelbar  vor- 
her hatten  sie,  gewiß  schon  mit  diesem 
Ziel  vor  Augen,  sich  den  Rücken  frei  ge- 
macht, indem  sie  das  gepidische  Reich 
zerstörten  und  den  mit  ihnen  verbündeten 
Avaren  überließen. 

§  8.  In  Italien  erhielten  sich  die  L.  selb- 
ständig, bis  sie  774  dem  Frankenreich  an- 
gegliedert wurden.  Aus  ihrer  Vermischung 
mit  der  älteren  Bevölkerung  Italiens  ist 
die  italienische  Nation  hervorgegangen,  in 
deren  herrschender  Schicht  im  Mittelalter 
das  langob.  Blut  besonders  stark  vertreten 
war.  Über  die  Dauer  des  Fortlebens  der 
langob.  Sprache,  die  im  Norden  sich  länger 
als  im  Süden  und  wohl  über  das  Jahr  1000 
hinaus  hielt,  s.  Brückner  Sprache  d. 
Langob.  11  ff. 

Die  im  Bardengau  zurückgebliebenen  L. 
sind  politisch  und  mundartlich  in  den 
Sachsen  aufgegangen. 

§  9.  Schwierig  zu  beurteilen  sind  die 
Headobeardan  der  ags.  Heldensage,  des 
Wids.  und  Beow.,  von  denen  sich  aber 
auchinnord.  Überlieferung  —  s.  S.  Bugge 
Home  of  the  Eddie  Poems  [Helge -Digtene) 
151  ff.  —  ein  Niederschlag  findet.  Diese 
Headobeardan  sind  Wids.  47  als  Wtcinga 
cynn  bezeichnet  und  scheinen  identisch  zu 
sein  mit  den  Wtcingas,  die  59  neben  Wen- 
deln und  Warnen  genannt  werden.  Sie 
erscheinen  in  der  Sage  als  Feinde  der 
Dänen,  von  denen  sie  bei  einem  Angriff 
auf  ihre  Königsburg  Heorot,  die  zu  Hleidr 
auf  Seeland  zu  suchen  ist,  geschlagen  und 
vertrieben  werden.  Müllenhoff  [Beov. 
31  ff.)  hält  sie  für  die  Heruler,  die  sich  in 
der  Tat  durch  Raubzüge  zur  See  bemerk- 
bar machten,  und  von  deren  schließlicher 
Austreibung  durch  die  Dänen  wir  Kunde 
haben  (s.  Heruler).  Aber  in  der  Sage  er- 
scheinen die  .  Dänen  als  der  abwehrende 
Teil,  und  wie  die  Heruler  zum  Namen 
Headobeardan  gekommen  sein  sollen,  wird 
von  Müllenhoff  ebenfalls  nicht  aufgeklärt. 
Bugge  (a.  a.  O.  162  f.)  denkt  darum,  daß 
auf  ihrer  Wanderung  an  der  Ostseeküste 
zurückgebliebene  L.  um  500  von  dort  aus  — 
vielleicht  in  Verbindung  mit  andern  Stäm- 


men —  als  Seeräuber  die  skandinavischen 
Küsten  heimsuchten.  B  i  n  z  (PBBeitr. 
20,  174)  meint:  ,,die  Headobeardan  .  .  . 
werden,  wie  doch  ihr  Name  vermuten  läßt, 
ein  mit  den  Langobarden  verwandter,  in- 
gävischer,  auf  den  später  dänischen  Inseln 
der  Ostsee  seßhafter  Stamm  .  .  .  gewesen 
sein".  Für  diesen  fehlt  aber  jede  Stütze. 
Und  wenn  die  Headobeardan  daneben  auch 
Wtcingas  heißen,  kann  man  daran  er- 
innern, daß  der  Hauptort  der  Barden  das 
frühzeitig  als  Handelsstadt  bedeutende 
Bardewik  'das  Wik  der  Barden'  ist  und 
ags.  Eoforwicingas  für  Leute  aus  Eoforwic 
'  York'  vergleichen.  Noch  Karl  d.  Gr.  hat 
rechtselbisches  Sachsenland  seinen  slawi- 
schen Bundesgenossen  überlassen.  Um 
500  mochte  um  so  eher  auch  noch  das 
Lauenburgische  und  Lübecksche  germa- 
nisch sein,  und  dort  stehen  wir  auf  einem 
Boden,  der  nicht  nur  leicht  von  Bardewik 
aus  beherrscht  wurde,  sondern  auch  wohl 
altes  Langobardenland  war.  Von  dort  aus 
ist  auch  ein  Einfall  auf  Seeland  und  ein 
Konflikt  mit  den  Dänen  sehr  verständlich. 
Eine  andere  Möglichkeit  ist  die,  daß  die 
Headobeardan  niemand  anderer  sind  als 
die  bereits  an  der  Donau  stehenden  Lango- 
barden und  von  der  Heldensage  nach  dem 
Norden  versetzt,  weil  man  ihre  Gegner,  die 
Heruler,  infolge  von  Verwechslung  ihrer 
Herrscher  mit  gleichnamigen  dänischen 
nach  Seeland  verlegte:  s.  R.  Much 
Rüdiger  von  Pechlarn  17  f. 

Lit.   bei     Bremer    Ethn.   214  (948)  f.      L. 
Schmidt     Allg.    Gesch.   d.   germ.    Völker  77. 

R.  Much. 

Langobardische  Funde.  §  1.  Reichliche 
Gräberfunde  aus  der  Zeit  nach  dem  Abzug 
des  Volkes  aus  Pannonien  nach  Italien 
liegen  aus  verschiedenen  Stellen  vor:  aus 
Civezzano  östlich  von  Trient  in  Südtirol, 
aus  Testona  in  Piemont,  Castel  Trosino 
bei  Ascoli  Piceno  usw.,  die  kostbarsten  aus 
der  letztgenannten  Lokalität,  deren  Nekro- 
pole  nach  den  Münzfunden  dem  8.  Jh.  an- 
gehört. Die  Männergräber  enthalten  haupt- 
sächlich Waffen:  Schwerter  mit  Scheiden, 
Dolche,  Lanzenspitzen,  Schildbeschläge, 
Sporen;  die  Frauengräber  sind  reich  an 
Schmuck.  Es  fanden  sich  äußerst  wert- 
volle Arbeiten  in  Goldfiligran  und  ge- 
greßtem  Goldblech,  Fibeln,  Körbchenohr- 


126 


LAST— LA-TENE-ZEIT 


ringe,  Perlenhalsbänder  aus  Millefioriglas, 
Bernstein  und  Korallen  mit  byzantini- 
schen Goldmünzen  als  Anhängseln.  Als 
Anhängsel  trug  man  auch  kleine  silberne 
oder  bronzene  Pferdefiguren.  Unter  dem 
Metallschmuck  ist  Gold  und  Silber  viel 
häufiger  angewendet  als  Bronze  oder 
Eisen.  Auch  die  bekannten  Blattgold- 
kreuze (Langobardenkreuze)  fanden  sich 
häufiger  in  Frauen-  als  in  Männergräbern. 
Das  Kreuz  erscheint  auch  auf  goldenen, 
mit  Edelsteinen  oder  Glasfluß  verzierten 
Scheibenfibeln. 

§  2.  Das  ,,Fürstengrab"  von  Civezzano 
enthielt  einen  großen  Holzsarg  mit  vielen 
Eisenbeschlägen,  Tragringen,  einem  Kreuz 
an  der  Stirnseite  und  Tierköpfen  an  den 
Ecken  und  Firstenden.  Die  Beigaben  be- 
standen u.  a.  in  einem  Langschwert 
(Spatha)  und  einem  Kurzschwert  (Skra- 
masax),  einem  Schild  mit  reichverziertem 
Buckel,  einer  Lanze,  Pfeilen,  einem  eiser- 
nen Armring,  zwei  tauschierten  Riemen - 
beschlagen,  einer  eisernen  Schere,  einem 
Blattgoldkreuz,  einem  großen  Bronze- 
becken und  einem  mit  Eisenreifen  be- 
schlagenen Holzeimer.  Eisenbeschlagene 
Holzsärge  sind  auch  sonst  für  langobardi- 
sche,  fränkische  und  angelsächsische  Gräber 
bezeugt,  aber  selten  so  gut  erhalten,  wie 
der  von  Civezzano.  Die  Formen  und  Orna- 
mente der  Gürtelschnallen,  Riemenzungen 
und  Gürtelbeschläge  vom  letzteren  Fund- 
ort kehren  nicht  nur  in  Testona,  sondern 
auch  in  den  Gräbern  von  Keszthely  am 
Plattensee  in  Pannonien  vollkommen 
gleichartig  wieder,  sind  also  vielleicht 
altes,  mitgebrachtes  Erbgut,  während  ande- 
res, wie  z.  B.  die  Goldblattkreuze,  erst  im 
Süden  hinzugekommen  ist. 

A.   u.   E.   Calandra  Atti   Soc.   d'arch.   e 

belle  arti.     Torino  4.   1883  34  ff.      L  Campi 

Le  tombe  barbariche  di  Civezzano.    Trento   1886. 

F.    Wieser     Das    langobard.    Fürstengrab    u. 

Reihengräberfeld    von   Civezzano,     Innsbr.   1887. 

J.  d  e    B  a  y  e   Industrie  Longobarde,  Paris  1888. 

R.  Menrelli    Mon.  ant.  Acc.  Line.  12.  1902 

146 — 379.  M.  Hoernes. 

Last  (ahd.  (h)last,  mhd.  mnd.  last,  afries. 
hlest,  ags.  hlcest,  lat.  lasta).  §  1.  Ein  großes 
Hohlmaß.  16  „Tonnen"  gehen  in 
Upland  auf  eine  Last  Getreide,  15  in  Visby 
auf   eine   Last    Bier   oder    Butter. 


§  2.  Die  Last  als  Hohlmaß  konnte  zum 
Gewicht  werden  als  last  swares,  d.  h. 
wenn  die  Tonnen  gefüllt  sind.  In  Nor- 
wegen rechnete  man  10  Schiffspfund  auf 
die  Last,  in  Visby  14  Schiffspfund  Kupfer. 
Übrigens  diente  die  Last  auch  im  Binnen- 
verkehr als  Schwermaß  für  Steine,  Eisen, 
Getreide  usw. 

§  3.  Die  von  der  Warenlast  erhobene 
Abgabe  hieß  lastagium. 

v.  Amira  ANO.  I  440.  II   507.     Auböck 

200.     Du  Cangeunter/ßjto.    Lieber  mann 

Ges.  d.  Ags.  II  567. 

A.  Luschin  v.  Ebengreuth. 

Laten,  Liten.  §1.  Süden.  In  der 
Zeit  der  Volksrechte  dienen  bei  den  nieder- 
deutschen Stämmen  zur  Bezeichnung  von 
Halbfreien  die  Ausdrücke  'Laten,  Leten, 
Liten'.  Bei  den  Langobarden  (wohl  auch 
den  Baiern)  lautet  das  entsprechende  Wort 
Aldionen',  bei  den  Alemannen  vermutlich 
parones.  Im  Mittelalter  wird  das  Wort 
'Laten,  Liten'  (lat.  litones)  im  Sinne  von 
Hörigen  und  wohl  auch  von  Unfreien  über- 
haupt in  Norddeutschland  sehr  viel  ge- 
braucht. In  Baiern  hat  der  zu  dieser  Zeit 
vorkommende  Ausdruck  barskalk  (par- 
skalk)  wahrscheinlich  die  gleiche  Bedeu- 
tung, vielleicht  aber  bezeichnet  er  eine 
etwas  höher  stehende  Kategorie. 

G.  v.   Below. 

§  2.  Norden.  Einen  den  ,,L iten" 
entsprechenden  Stand  kennt  das  nbrd. 
Recht  nicht.  Nur  auf  Gotland  nehmen  die 
„Nichtgotländer"  nach  Landrecht  eine 
Mittelstellung  zwischen  Freien  und  Un- 
freien ein  (vgl.  Gotlandslag  ed.  Schi yt er 
I  c.  15,  20  §  14,  23  §5).  Vgl.  im  übrigen 
'Ständewesen',  'Freigelassene'. 

K.  Lehmann. 

La-Tene-Zeit  (§  i)  oder  zweite  Eisenzeit 
heißt  eine  durch  viele  neue  und  eigentüm- 
liche Formen  der  Kunst  und  des  Handwerks 
sowie  namentlich  durch  sehr  gesteigerte 
Anwendung  des  Eisens  gekennzeichnete 
Kulturperiode  (Tafel  7,  I.  2),  die  zeitlich 
die  letzten  vier  bis  fünf  Jahrhunderte  v.  Chr. 
und  räumlich  die  europ.  Länder  im  N.  und 
W.  des  klassisch -antiken  Kulturgebietes 
umfaßt.  Der  Name  ist  einem  Fundort  am 
N.-Ufer  des  Neuenburger  Sees  in  der  West- 
schweiz entlehnt.  Die  L.-T. -Kultur  ent- 
stand im  westl.,  wie  es  scheint,  besonders 


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128 


LATRIS 


an  der  Grenze  des  westl.  und  mittleren 
Europa  infolge  der  Aufnahme  antiker  (nach 
der  griech.  Kolonisation  im  westl.  Mittel- 
meerbecken verbreiteten)  Elemente  durch 
die  Kelten,  die  an  der  Schaffung  und  Er- 
haltung des  hallstättischen  Formenkreises 
weniger  beteiligt  waren,  nun  aber  durch 
ihre  kriegerische  und  friedliche  Tätigkeit 
die  stärksten  Propagatoren  eines  neuen 
Stiles  wurden.  Dieser  verbreitete  sich  er- 
sichtlich nach  dem  O.,  dem  N.  und  teil- 
weise auch  nach  dem  S.,  im  Zusammen- 
hange teils  mit  dem  erobernden  Vordringen 
keltischer  Stämme  in  den  Alpenländern 
und  in  Italien,  teils  mit  der  führenden  Stel- 
lung, welche  das  keltische  Handwerk  dieser 
Zeit  in  einem  zumal  nach  N.  hin  viel  weiter 
ausgedehnten  Kreise  innehatte.  Da  auch 
die  Germanen  an  der  L.-T. -Kultur  Anteil 
hatten,  sind  die  Grenzen  zwischen  ihnen  und 
den  Kelten  für  diese  Zeit  nach  dem  archäo- 
logischen Material  nicht  festzustellen. 

§  2.  Die  L.-T.-Z.  trägt  in  den  einzelnen 
Länderräumen  und  Jahrhunderten  ein 
mehrfach  verschiedenes  Gepräge.  Man 
unterscheidet  gewöhnlich  drei  (mit  Hinzu- 
nahme des  5.  Jhs.,  das  aber  nur  für  den  W. 
als  eine  Art  Vorstufe  der  L.-T.-Z.  in  Be- 
tracht kommt  und  sonst  noch  der  Hall- 
stattzeit  angehört,  vier)  Stufen:  eine  frühe, 
mittlere  und  späte  L.-T.-Z.,  von  welchen 
die  erste  das  4.,  die  zweite  das  3.  und  2., 
die  letzte  das  1.  Jh.  v.  Chr.  umfaßt.  Die 
Leitformen,  besonders  die  Fibeln  und 
Schwerter,  beschränken  sich  jedoch  nicht 
auf  die  Stufen,  in  welchen  sie  zuerst  vor- 
kommen; wie  denn  überhaupt  lokale  Ver- 
schiedenheiten, namentlich  zwischen  W. 
und  O.,  N.  und  S.,  eine  Rolle  spielen,  die 
bei  einem  so  ausgedehnten  Kulturkreis 
nicht  wundernehmen  kann. 

§  3.  Das  5.  Jh.  ist  in  Nordfrankreich 
und  Westdeutschland  durch  reiche  (sog. 
„Fürsten-")  Gräber  mit  importierter  grie- 
chischer und  etruskischer  Bronze-  und 
Tonware  sowie  mit  kostbaren  Erzeugnissen 
der  einheimischen,  nach  frühklassischen 
Mustern  arbeitenden  Schmuckindustrie 
charakterisiert.  Die  Früh-La-Tene-Stufe 
hat  in  der  Regel  keine  so  reichen  Gräber, 
aber  weitere  Verbreitung.  Sie  reicht  zwar 
nördlich  nur  bis  ans  deutsche  Mittelgebirge, 
östlich  bis  Mittelungarn,   südlich  dagegen 


bis  tief  ins  östliche  Italien  hinab,  wo  ihre 
barbarischen  Formen  mit  griechischen  und 
etruskischen  Elementen  gemengt  sind. 
Es  ist  die  Zeit  der  Fibeln  mit  „freiem 
Schlußstück"  (woran  oft  Korallen  oder 
Emailscheiben)  und  der  ersten  Lang- 
schwerter. Norddeutschland  und  Skandi- 
navien sowie  die  Alpenländer  werden  von 
ihr  noch  wenig  berührt.  Die  Mittel -L. -T.- 
Stufe hat  im  S.  eingeschränktere,  im  0. 
und  N.  weitere  Verbreitung,  die  sich  nun 
auch  über  Skandinavien  erstreckt.  Es  ist 
die  Zeit  der  ersten  Fibeln  mit  „verbunde- 
nem Schlußstück".  In  den  Alpenländern 
beobachtet  man  noch  häufig  die  Mischung 
späthallstättischer  und  mittlerer  L. -T.- 
Formen. Die  Spät -L.-T. -Stufe  hält  sich 
ziemlich  in  den  gleichen  räumlichen  Grenzen 
zeigt  aber  starken  Einfluß  der  römischen 
Kultur,  sowohl  in  der  Ausbildung  der  viel- 
gestaltigen Waffen  und  Werkzeuge  als  in 
der  Entwicklung  städtischer  Siedlungen, 
die  ebensowohl  der  Industrie  und  dem 
Handel  als  der  besseren  Landesverteidi- 
gung dienten.  Die  Gräberfunde  treten 
etwas  zurück.  Außer  den  Fibeln  mit 
rahmenförmig  geschlossenem  Fuß  und  den 
Schwertern  mit  leiterförmig  durchbroche- 
nem Scheidenortband  sind  die  zahlreichen 
barbarischen  Münzprägungen  in  Gold  und 
Silber  sowie  das  zur  Bronzeverzierung 
reichlich  angewendete  rote  Email  („Blut- 
glas") aus  dieser  Zeit  hervorzuheben.  Im 
allgemeinen  spiegeln  die  L.-T. -F.  das  kul- 
turelle Erstarken  der  keltischen  Stämme 
und  ihr  zuerst  offensives,  dann  defensives 
Eintreten  in  die  Geschichte  deutlich  wieder. 
0.  Tischler  Korr.-Bl.  deutsch,  anthr. 
Ges.  1885,  x57-  E.  Vouga  Les  Helvetes  ä 
La  Tene  1885.  J.  Dechelette  Rev.  de 
Synthese  hist.  1901  Nr.  7.  D  e  r  s.  Man. 
d'arch.  II.  3  (1914,  erschöpfendes  Hauptwerk). 
P.    Reinecke  Festschr.  Mus.  Mainz  1902. 

M.  Hoernes. 

Latris,  nach  Plinius  NH.  4,  96  eine  Insel 
in  der  Ausmündung  des  sinus  Cylipenus, 
auf  die  alsbald  der  sinus  Lagnus  in  der 
Nachbarschaft  der  Kimbern  folgt.  Danach 
ist  am  ehesten  an  Seeland  zu  denken.  Ver- 
suche, den  Namen  zu  deuten,  bei  R.  M  u  c  h 
AfdA.  27,  116  und  Detlefsen  Die 
Entdeckung  des  germ.  Nordens  34  ff. 

R.  Much. 


LATWERGE— LAUFGAXG 


129 


Latwerge  (mhd.  latware,  latweri,  letwari, 
latwarc,  latwerig,  latwerge,  aus  mittellat. 
electuarium)  war  als  Darreichungsform  der 
Arzneistoffe  im  deutschen  Mittelalter  be- 
liebt. Sie  war  eigentlich  als  Leckmittel 
gedacht,  doch  spricht  man  im  MA.  vom 
Essen  derselben  (ir  sidt  tegeliche  ejjen  dirre 
latwerjen).  Der  Arzt  sendet  sie  dem  Kran- 
ken zu.  Ihre  Darstellung  geschieht  durch 
Kochen  der  Arzneikräuter  und  Eindampfen 
bis  zur  weichen  Breimasse,  die  man  in 
Büchsen  verwahrt,  oder  festen  Stangen 
oder  Tabletten  (zellelTn,  lebezelte),  wie  z.  B. 
die  Lakritze,  die  Leckstange,  die  heute 
noch  im  Gebrauch  steht  (liqueriz,  lekuariz, 
leckeric,  leckeritz,  laquerisse,  lackaricie  usw.) 
und  geradezu  mit  Latwerge  verwechselt 
oder  vermischt  wird. 

Heyne  DHausallert.  III  194 — 195.    Sudhoff. 

Laube.  Es  ist  wahrscheinlich,  daß  das 
indogermanische  Haus  zum  Schutz  gegen 
den  Wind  vor  der  Eingangstür  einen  von 
Pfosten  getragenen  Dachvorsprung  gehabt 
hat.  Ein  schwedisches  Haus  aus  der 
Wikingerzeit  zeigt  ein  solches  Vordach  vor 
der  Giebeltür  (Montelius,  Kulturgeschichte 
Schwedens  283).  Ein  indogermanisches 
Wort  dafür  scheint  im  anord.  ond  'ge- 
schlossener, mit  einer  Eingangstür  ver- 
sehener Ausbau  vor  der  Stubentür'  =  lat. 
antae  'Pfeiler  vorn  am  Gebäude  zu  beiden 
Seiten  der  Tür'  (armen,  dr-and  'ein  Raum 
vor  der  Tür')  vorzuliegen.  An  die 
Stelle  dieses  Ausbaues  (worüber  weiteres 
unter  Tür)  konnte  bei  der  skandinavi- 
schen Stube  ein  an  den  drei  Seiten  offener 
Laubengang  (svalar)  treten,  der  wenigstens 
die  eine  Seite  des  Hauses  deckte.  Hiermit 
zu  vergleichen  ist  ahd.  obasa  'vestibulum, 
Säulengang,  auf  Pfosten  gestützte  Seiten - 
galerie',  dasselbe  Wort  wie  got.  ubizwa 
'i-Jiv!  und  anord.  ups,  ags.  yfes  'Vorsprung 
am  Dach,  Traufdach'.  Ob  auch  das  ags. 
Haus  eine  ähnliche  Einrichtung  gekannt 
hat,  ist  unsicher;  die  Wörter  für  'porticus, 
vestibulum,  atrium'  {jorßtiege,  cafertün, 
inburh,  portic)  beweisen  dafür  nichts.  End- 
lich gehörte  in  Skandinavien  ein  halb- 
offener Gang  (loptsvalar)  im  Obergeschoß 
{lopt)  mit  zu  den  Eigentümlichkeiten  des 
zweistöckigen  bür,  wie  im  altdeutschen 
Haus  das  obere  Stockwerk  (soleri)  häufig 
von  einem  Laubengang  umgeben  war,  der 

Hoops,  Reallexikon.  III. 


im  Ahd.  teils  ebenfalls  soleri,  teils  loubia 
genannt  wurde  (vgl.  bayr.  soler  in  ders. 
Bedeutung):  s.  Söller. 

V.  Gudmundsson  Privatboligen  paa  Is- 
land 100  ff.  250.  K.  Rhamm  Ethnogr.  Beiir. 
z.  germ.  -slaw.  Altertumsk.  1,1.  Heyne  Haus- 
altert. I  21.  75.  80.  180.  32.  170.       Hjalmar  Falk. 

Lauf  gang.  §  i.  Hölzerner  offener  Gang 
mit  Dach  und  Brüstung.  Ein  solcher  wird 
in  Aachen  zwischen  Palast  und  Kirche 
erwähnt. 

S  t  e  p  h  a  n  i     Wohnbau   I  370   II   163. 

A.  Haupt. 

§  2.  Der  Laufgang  (Laube,  norw. 
skott,  Fdskott)  der  Stabkirchen,  ist  eine 
weiter  entwickelte  Form  des  bei  den  alt- 
norwegischen  Privathäusern  gewöhnlichen 
schützenden  Umganges,  der  uns  unter  dem 
Namen  skott  bekannt  ist.  W7ährend  dieser 
aber  völlig  geschlossen  und  darum  dun- 
kel war,  wird  der  L.  der  Holzkirchen 
dagegen  architektonisch  gegliedert,  und 
zwar  in  ganz  besonders  feinen  Formen,  die 
gewissermaßen  von  den  Kreuzgängen  der 
Klosterhöfe  beeinflußt  zu  sein  scheinen. 
Der  L.  zieht  sich  um  die  ganze  Kirche 
herum,  ist  jedoch  nur  hinter  der  Apsis 
(bisweilen  auch  hinter  dem  ganzen  Chor) 
geschlossen.  Um  das  Schiff  herum  zieht 
er  sich  dagegen  als  offener  Umgang  hin, 
getragen  von  einer  niedrigen,  geschlosse- 
nen Bailustrade,  worauf  feine  Holzsäulchen 
stehen,  meist  mit  romanischen  Würfel - 
kapitalen  verziert,  deren  Form  sich  auch 
in  der  Basis  wiederholt.  Auf  den  Kapi- 
talen ruhen  kleine  trapezförmige  Kämpfer 
als  Träger  der  sich  über  die  Säulen  hin- 
ziehenden Rundbogen,  welche  die  Arkaden 
nach  oben  hin  abschließen.  An  der  Fassade 
fällt  bisweilen  die  Balustrade  weg,  so  daß 
die  Säulen  bis  auf  den  Boden  reichen 
(Urnes,  Vangsnes).  Auch  bei  den  Kirchen 
kommen  völlig  geschlossene  L.  vor,  jedoch 
nur  selten  (Hedal  und  Reinlid  in  Valdres). 

§  3.  Die  Bedeutung  des  L.  war  eine 
doppelte:  teils  sollte  er  die  unteren  Teile 
der  Kirche  gegen  Feuchtigkeit  schützen, 
teils  den  Kirchenbesuchern  ein  gegen 
Sturm  und  Regen  schützendes  Obdach 
gewähren,  wo  sie  zugleich  ihre  weltlichen 
Angelegenheiten  erledigen  könnten.  Meh- 
rere mittelalterliche  Dokumente  sind  in 
solchen  „utskott"  datiert. 


130 


LAUGE— LAUSITZER  TYPUS 


§  4.  Zur  Festigkeit  des  Bauwerkes  trug 
der  L.  nicht  bei;  im  Gegenteil  waren  die  L. 
den  Seitenschiffen  so  lose  angehängt,  daß 
sie  sehr  schnell  verfielen  und  dazu  die 
Festigkeit  der  Kirche  selbst  beeinträchtig- 
ten. Bisweilen  nahm  ein  dreikantiges, 
längs  der  Außenwand  des  Seitenschiffes 
befestigtes  Brett  die  Sparren  des  Pult- 
daches des  L.  auf,  die  nur  durch  kleine 
Holznägel  daran  befestigt  waren;  oder 
aber  man  führte  ganz  einfach  die  Dach- 
sparren durch  die  Wände  der  Seitenschiffe 
und  befestigte  sie  an  der  Innenseite  durch 
einen  hölzernen  Quernagel  —  ganz  wie 
man  das  Pferdegeschirr  durch  den  sog. 
Vorstecher  oder  Hochnagel  befestigt.  In- 
folge dieser  Konstruktion  sind  die  meisten 
L.  im  Laufe  der  Zeit  verschwunden. 
Zwischen  den  Balustraden  öffneten  sich 
die  Eingänge  in  die  Kirche  unter  hervor- 
tretenden Giebeldächern,  die  ,,skruf"  ge- 
nannt wurden.  Das  Ganze  bot  einen  höchst 
malerischen  Anblick. 

Dietrichson  Norske  Stavkirker. 

Dietrichson. 

Lauge,  hergestellt  durch  Übergießung 
von  Holzasche  mit  (heißem)  Wasser,  wurde 
schon  früh  allgemein  als  Waschzusatz  ver- 
wendet und  dürfte  von  den  Urgermanen 
ebensowohl  gefunden  worden  sein  wie  von 
Griechen  und  Römern.  Wenigstens  die 
Bezeichnung  ist  urdeutsch  ahd.  louga,  ags. 
leah,  mhd.  louge,  mnd.  löge.  Als  lixivia 
pedes  lavare,  begegnet  sie  z.  B.  im  9.  Jh. 
n.  Chr.     S.  auch  Seife. 

Heyne  Hausaltert.   III  47  f.  Sudhoff. 

Lausitzer  Typus  (§  1)  (im  engeren  Sinne, 
auch  älterer  L.  T.,  wobei  unter  dem  jünge- 
ren L.  T.  der  schlesische  [s.  d.  ]  verstanden 
wird)  ist  der  von  R.  Virchow  herrührende 
Name  einer  nordostdeutschen  (richtiger: 
zuerst  in  Nordostdeutschland  nachgewiese- 
nen, aber  viel  weiter  nach  S.  reichenden), 
hauptsächlich  durch  metallarme  Urnen- 
felder vertretenen  Kulturgruppe  aus  der 
jüngeren  Bronzezeit.  Der  L.  T.  ist  aus- 
gezeichnet durch  seine  bemerkenswert 
scharf  und  edel  gebildeten,  meist  hell- 
roten (selten  mit  Graphitanstrich  ge- 
schwärzten) Tongefäße  von  sehr  ver- 
schiedenen Formen:  große  und  mittelgroße 
Urnen  mit  bauchigem,  buckelbesetztem 
Körper,    hohem,    fast    zylindrischem,    zu- 


weilen in  einen  breiten,  horizontalen  Mund- 
saum  auslaufendem  Hals  und  zwei  kleinen 
Schulterhenkeln,  einhenklige  Kannen  mit 
hohem,  nach  oben  erweitertem  Hals  und 
von  Hohlkehlen  umzogenen  Bauchwarzen 
oder  schräg  gefurchtem  Körper,  henkellose 
bikonische  u.  a.  Töpfe,  Schalen  und  weite 
Schüsseln  mit  kleinen  Henkeln  (Abb.  7).  Die 
helle  Färbung  und  eckige  Profilierung  der 
Gefäße  ist  sehr  vorherrschend  und  unter- 
scheidet sie  deutlich  von  denen  des  schlesi- 
schen  Typus;  ebenso  die  breiten  flachen 
Hohlkehlen  und  vor  allem  die  großen 
hohlen,  wie  Metallscheiben  aussehenden 
Buckel,  die  jatwohl  auch  auf  Metallnach- 
ahmung zurückzuführen  sind,  nicht,  wie 
man  auch  vermutet  hat,  auf  die  kleinen  Voll- 
buckel oder  Warzen  der  neolithischen  Kera- 
mik. Aus  Metall  erscheinen  bronzene  Messer, 
Pfeilspitzen,  Nadeln  verschiedener  Form, 
Ringeln  u.  a.  geringer  Schmuck,  seltener  ein 
Lappenbeil,  Armringe  oder  dgl.  (S.  Taf.  8.) 
§  2.  Der  L.  T.  reicht  nach  den  bisheri- 
gen Ermittlungen  vom  Unterinntal  (Höt- 
ting  bei  Innsbruck)  über  die  Donau-  und 
Sudetenländer  weit  nach  Norddeutsch- 
land, doch  nicht  bis  an  die  Nord-  und 
Ostsee,  wo  —  in  Hannover,  Mecklenburg, 
Pommern,  Preußen  —  andere  gröbereUrnen- 
formen  und  anderer  Grabbau  (mit  Stein- 
setzungen) herrschen,  hinunter,  ist  in  Nieder- 
österreich und  Westungarn  gut,  in  Nord- 
böhmen,  Mähren,  Schlesien  und  den  an- 
grenzenden deutschen  Ländern  besonders 
reichlich  vertreten.  An  der  Mitwirkung 
südlicher  Einflüsse  bei  der  Entstehung 
dieser  Kulturgruppe  ist  kaum  zu  zweifeln, 
dagegen  deren  Zuweisung  an  eine  bestimmte 
Völkerschaft,  die  Karpodaken  oder  Illyrier 
(Kossinna),  die  Slawen  (Pic)  oder  die  Sem- 
nonen  (Schuchhardt)  äußerst  problematisch. 
Mit  dem  L.  T.  bricht  sich  dieLeichenverbren- 
nung  im  Gegensatze  zur  Kulturgruppe  des 
Aunjetitzer  Typus  (s.  d.)  vollkommen 
Bahn,  so  daß  sich  von  den  Leibesresten 
der  Bestatteten  nichts  sagen  läßt.  Wahr- 
scheinlich gehörte  der  L.  T.,  wie  viele 
andere  Kulturgruppen,  sehr  verschiedenen 
Völkern  an,  unter  denen  auch  germani- 
sche u.  a.,  aber  wohl  noch  keine  slawischen 
gewesen  sein  mögen.  Seiner  ausgedehnten 
Verbreitung  entsprechend,  zerfällt  er  in 
eine  Anzahl  lokaler  Untergruppen,   deren 


LAVIEREN 


131 


Studium  vielleicht  noch  einmal  zur  näheren 
Bestimmung  einzelner  Stämme  als  deren 
Träger  führen  kann. 

M.  W  e  i  g  e  1  Mitt.  Niederlaus.  Anthr.  Ges. 
I  387  ff.  A.  V  o  ß  Zeitschr.  f.  Ethn.  35.  1903. 
167 — 179.  J.  L.  P  i  c  Die  Urnengräber  Böhmens. 


Abweichungen  in  der  Windrichtung  lassen 
sich  ohne  weiteres  mit  Hilfe  geringer  Ände- 
rungen in  der  Segelstellung  oder  mit  dem 
Ruder  im  Sinne  der  gewünschten  Fahrt- 
richtung verbessern.  Es  geschah  dies 
zweifellos     gewissermaßen     unwillkürlich, 


Abb.  7.     Lausitzer  Typus.     Tongefäße  aus  nordböhmischen  Urnenfeldern :    von   VVeseli    Nestemiz: 
1.  9.  12.  14.  16;  Wrbcany:  2.  10;  Sowenitz:  3;  Lhaii:  4.  5.  1 1.  13.  15 ;  Pecky:  6.  7  und  Platenitz:  8. 

(Nach  J.  L.  Pic.) 


Leipzig  1907.  C.  Schuchhardt  Frähist. 
Zeitschr.  I.  1909.  360  ff.  Oberlausitzer  Jahres- 
hefte 5,  Taf.  18.  M.  Hoernes. 

Lavieren,  Aufkreuzen  mit  dem  Schiffe 
gegen  entgegenstehenden  Wind.  §  1.  So- 
bald man  einmal  den  Wind,  und  zwar  zu- 
nächst natürlich  den  genau  in  der  gewünsch- 
ten Fahrtrichtung  wehenden,  für  die 
Schiffahrt  verwenden  lernte,  war  auch  die 
Benutzung  eines  mehr  seitlichen  Windes 
zur  Fortbewegung  angebahnt.    Denn  kleine 


ohne  daß  ein  großer  Sprung  in  der  techni- 
schen Entwicklung  nötig  war.  Zeigen  doch 
die  Schilderungen  des  iro-sko tischen  See- 
wesens in  Adamnans  Vita  S.  Columbae 
(ed.  Fowler,  bes.  II  c.  15,  45),  daß  man 
selbst  mit  den  dortigen  primitiven  Fahr- 
zeugen im  6.  Jh.  sich  des  seitlichen 
Windes  bediente,  während  anderseits  aller- 
dings der  Bericht  des  Norwegers  O  1 1  a  r 
(King  Alfreds  Orosius  ed.  Sweet  I  17)  vom 
Ende  des  9.  Jhs.  noch  geringe  Vertrautheit 


Tafel  8. 


Lausitzer  Typus. 

Bronzen    (und    zwei  Steinpfeilspitzen:    26,27)    aus    nordböhmischen    Urnenfeldern.     (Nach  J.  L.  Pic.) 


LEBERFLECKEN 


^ö 


mit  dieser  Kunst  zu  verraten  scheint,  da 
Ottar  bei  seiner  Umsegelung  des  Nordkaps 
erst  südlichen,  dann  westlichen  oder  nord- 
westlichen, dann  nördlichen  Wind  ab- 
wartete. 

§  2.  Voraussetzung  für  eine  vorteilhafte 
Verwendung  seitlichen  Windes  war  nur 
eine  geeignete  Form  des  Schiffsrumpfes 
und  der  Takelung.  Das  Schiff  durfte  im 
Verhältnis  zur  Breite  nicht  zu  lang  sein  — 
nach  Werner  ist  das  beste  Verhältnis  I  :  4 
bis  4,5  und  bei  1  :  6  liegt  die  praktische 
Grenze  —  und  mußte  einen  nicht  zu  niedri- 
gen Kiel  besitzen,  um  übermäßige  seitliche 
Abtrift  zu  vermeiden.  Während  das  Ny- 
damer  Boot  (um  300  n.  Chr.),  das  ja  über- 
haupt noch  keine  Segeleinrichtung  besitzt, 
diese  Bedingungen  nicht  erfüllt,  weist  das 
Gokstad- Schiff  (um  900  n.  Chr.)  bereits 
völlig  zweckentsprechende  Formen  zur 
Nutzung  seitlichen  Windes  auf.  So  ge- 
langte man  Schritt  für  Schritt  dahin,  sogar 
mit  halbem  Winde,  d.  h.  senkrecht  auf 
die  Fahrtrichtung  wehendem,  zu  segeln. 
Den  ersten  deutlichen  Bericht  über  ein 
Manöver  dieser  Art  gibt  S  n  o  r  r  i  (Heims- 
kringla  ed.  F.  Jönsson  III  281),  welcher 
erzählt,  wie  Kg.  Sigurd  Jorsalafari  1 1 10 
mit  halbem  Winde  nach  Konstantinopel 
einsegelte,  wobei  er  seine  Prachtsegel,  um 
sie  den  Zuschauern  an  Land  möglichst 
günstig  zu  präsentieren,  nahezu  in  der 
Längsrichtung  der  Schiffe  brassen  ließ  (aka 
at  endilqngu  skipi).  Da  die  Schiffe  mit 
dieser  Segelstellung  jedoch  nur  wenig  Fahrt 
machen  konnten,  so  kann  diese  Maßregel 
nur  als  eine  Ausnahme  angesehen  werden. 

§  3.  Zum  eigentlichen  Lavieren  d.  h. 
Aufkreuzen  (in  einem  Zickzackkurs  mit 
wechselnden  „Schlägen")  gegen  einen  Wind, 
der  einen  Winkel  von  weniger  als  900  mit 
der  Fahrtrichtung  bildet,  ist  es  allerdings 
noch  ein  Schritt  weiter,  doch  kann  die 
Möglichkeit,  daß  dies  geschah,  wohl  nicht 
geleugnet  werden,  obwohl  die  damalige 
Takelung,  das  einfache  viereckige  Rah- 
segel, hierfür  sehr  ungeeignet  war.  Der  im 
Anord.  vorhandene  Terminus  technicus  beita 
'kreuzen,  lavieren'  scheint  jedenfalls  den 
Sinn  eines  wirklichen  Aufkreuzens  zu 
haben.  Man  bediente  sich  dabei  (wie  wohl 
überhaupt  bei  seitlichem  Wind)  des  beiti- 
äss  (s.  Segel),  der  das  Umstellen  des  Segels 


beim  Übergang  zu  einem  neuen  Schlage 
sehr  vereinfachte.  Die  Frage,  ob  man  hier- 
bei die  Methode  des  Über-Stag-Gehens 
(Wenden  in  Luv,  d.  h.  in  den  Wind)  oder 
des  Halsens  (Wenden  in  Lee,  d.  h.  vom 
Wind  weg)  bevorzugte,  läßt  sich  kaum 
beantworten;  doch  kann  daraus,  daß  das 
dem  Gokstader  Schiff  genau  nachgebildete 
Fahrzeug  1893  sich  als  etwas  luvgierig 
erwies,  eherauf  ersteres  geschlossen  werden. 
§  4.  Die  als  Beweis  dafür,  daß  die  säch- 
sischen Piraten  des  5.  Jhs.  bereits  das  L. 
kannten,  häufig  angezogene  Stelle  Clau- 
dianus  de  consul.  Stilichonis  II  v.  254  kann 
als  rein  rhetorische  Phrase,  keineswegs  in 
diesem  Sinne  gedeutet  werden.  Dagegen 
tut  ein  Insasse  der  niederdeutsch -friesischen 
Kreuzfahrerflottc  1 1 89  des  Aufkreuzens 
gegen  widrigen  Wind  in  den  nicht  miß- 
zuverstehenden Worten  Erwähnung:  Sicut 
solent  nautae,  in  diversa  velificantes  con- 
trarietatem  flatus  arte  delusimus  (I.  B. 
da  Silva  Lopes,  Relagäo  da  derrota  naval 
e  successos  dos  cruzados  1 189,  Lisboa  1844, 
p.  49).  Da  man  Ende  des  12.  Jhs.  noch 
nicht  über  die  primitive  Rahtakelung  der 
Wikingerzeit  hinausgekommen  war,  weist 
auch  diese  Bemerkung  auf  die  Wahrschein - 
j  lichkeit  hin,  daß  man  bereits  in  älterer 
Zeit  die  Kunst  des  L.  übte. 

§  5.  Der  Umstand,  daß  die  romanische 
Bezeichnung  Lavieren  (afz.  louvayer, 
davon  ndl.  laveeren)  vom  germ.  Luv, 
Lof  stammt,  also  eigentlich  'Luf  gewin- 
nen' bedeutet,  beweist  zwar  nicht,  daß 
die  Kunst  des  L,  speziell  germanischen 
Ursprungs  sei,  ist  aber  doch  für  den 
starken  german.  Einfluß  auf  das  roman. 
Seewesen  charakteristisch.  Luv  geht 
nach  Goedel,  Etym.  Wörterb.  d.  deutsch. 
Seemannssprache  310,  auf  ae.  läf  'das 
Nachgelassene,  Zurückgelassene'  zurück, 
bedeutet  also  ursprünglich  'die  Seite,  die 
das  Schiff  hinter  sich  zurückläßt',  dann 
'die  beim  Segeln  vor  dem  Winde  damit 
identische  Windseite',  während  der  Gegen- 
satz, Lee,  vom  anord.  hie  'geschützte, 
weniger  ausgesetzte  Seite'  stammt.  Vgl. 
Goedel  a.  a.  0.  287.  —  Vgl.  Segel, 
Schiff.  \V.  Vogel. 

Leberflecken,  Laubflecken,  über- 
haupt vlecke,  bräunliche  oder  rötliche  Haut- 
verfärbungen und  oft  auch  Verdickungen, 


134 


LEBERLEIDEN— LEGES  LANGOBARDORUM 


manchmal  mit  Haaren  besetzt,  vielfach 
angeboren,  waren  als  „Muttermäler"  wie 
im  15.  und  16.  Jh.,  so  sicher  auch  früher 
schon  Gegenstand  abergläubischer  Vor- 
stellungen (wie  Dämoneneinfluß  während 
der  Schwangerschaft,  Versehen  usw.)  und 
Handlungen  zu  ihrer  Beseitigung,  ohne  daß 
wir  aus  authentischem  Material  früher 
Zeit  einstweilen  Belege  zu  bringen  ver- 
möchten. 

Höfler    Krankheitsnamenbuch  289,  154  f. 

Sudhoff. 

Leberleiden.  Aus  den  Mitteilungen  der 
gelehrten  Ärzte  und  ihren  Arzneibüchern 
wurde  die  lebar-suht  und  der  leber-swer,  ags. 
lifer-ädl  bekannt,  die  sich  als  Leberschwel- 
lung (lifre  swil  =  heardnesse  ßcere  lifre)  in 
Balds  Laeceboc  aus  dem  Anfang  des 
10.  Jhs.  geschildert  finden,  bei  deren  Ab- 
szedierung eine  Operation  gelehrt  wird  (s. 
Chirurgie;  vgl.  besonders  Cockayne,  Leech- 
doms  II  196 ff.,  Leonhardi,  Bibl.  ags.  Prosa 
VI  59 — 65).  Auch  Störungen  in  der  Gallen- 
absonderung werden  erwähnt;  vgl.  Gelb- 
sucht. 

Geldner  Altengl.  Krankheitsnamen  I,  1906 

S.  9.     H  ö  f  1  e  r    Krankheilsnamenbuch    357  ff. 

Sudhoff. 

Lederschnitt.  Ornamentale  Schnitte  zur 
Verzierung  des  Leders,  Muster  und  Ver- 
zierungen ergebend,  die  dem  Kerbschnitt 
auf  Holz  sehr  ähnlich  sind.  Germanische 
Lederschuhe  aus  der  Völkerwanderungszeit 
zeigen  diese  Verzierung,  insbesondere  ein 
solcher  sehr  reich  verzierter  im  Provinzial- 
Museum  zu  Hannover. 

L.  Lindeschmit    Handbuch  d.  deutschen 

Altertumsk.,  Braunschweig  1880/89.  34-8. 

A.  Haupt. 

Leges  Langobardorum.  §  1.  Die  lango- 
bardische  Gesetzgebung  nimmt  ihren  An- 
fang mit  dem  Edictus  Rothari, 
einem  im  Jahre  643  unter  Mitwirkung  der 
Stammesversammlung  erlassenen  Gesetz- 
buch König  R  o  t  h  a  r  i  s  ,  das  trotz 
seiner  Benutzung  des  Justinianischen 
Rechts  und  des  Westgotenrechts  Leo- 
vigilds  (s.  Leges  Visigothorum)  einen  durch- 
aus einheitlichen  nationalen  Charakter 
trägt  und  an  juristischer  Schärfe  der  For- 
mulierung und  Geschlossenheit  des  Auf- 
baus   alle    anderen  Volksrechte  überragt. 

§  2.    Als  Zusätze  wurden  dem  Edictus 


die  durch  Zusammenwirken  von  König  und 
Volk  geschaffenen  Gesetze  seiner  Nach- 
folger Grimoald,  Liutprand,  Ratchis  und 
Aistulf  angehängt,  unter  denen  besonders 
die  15  Volumina  umfassenden  Gesetze 
Liutprands  (713 — 735)  auf  hoher 
Stufe  stehen,  sich  übrigens  von  der  Gesetz- 
gebung des  Arianers  Rothari  durch  eine 
stärkere  kirchliche  Tendenz  unterscheiden. 
Andere  von  den  langobardischen  Herr- 
schern einseitig  erlassene  Verordnungen 
wurden  in  das  Edikt  nicht  aufgenommen, 
sind  aber  besonders  überliefert. 

§  3.  Nach  der  Eroberung  des  Lango- 
bardenreichs durch  Karl  d.  Gr.  hat  die 
langobardische  Gesetzgebung  noch  eine 
Nachblüte  im  Herzogtum  Benevent,  wo 
eine  eigene,  um  die  Novellen  der  Fürsten 
Aregis  (774 — 787)  und  Adelchis  866  ver- 
mehrte besondere  Rezension  des  Edikts 
entstand,  die  ins  Griechische  übersetzt 
wurde  und  schon  in  der  ersten  Hälfte  des 
9.  Jhs.  Grundlage  eines  Rechtsbuches,  der 
Concordia  de  singulis  cansis,  wurde. 

§  4.  Bedeutsamer  wurden  die  wissen- 
schaftlichen Arbeiten,  die  sich  in  der  Lom- 
bardei an  den  Edictus  und  an  das  „Capitu- 
lare",  eine  Sammlung  der  für  Italien  er- 
lassenen Königsgesetze  der  Karolinger  und 
Ottonen,  anschloß.  In  Pavia  blühte  eine 
Rechtsschule,  die  sich  mit  dem  Studium 
beider  Sammlungen  beschäftigte,  und  aus 
der  neben  kleineren  Traktaten  zwischen 
den  Jahren  1019 — 1037  der  L  i  b  e  r  P  a  - 
p  i  e  n  s  i  s  (Liber  legis  Langobardorum) 
entstand,  ein  Rechtsbuch,  das  Edictus  und 
Capitulare  vereinigte,  glossierte  und  mit 
Gerichtsformeln  für  die  Praxis  erläuterte. 
Ein  für  die  Praxis  bestimmter,  aus  dem 
Justinianischen  Recht  schöpfender  Kom- 
mentar des  Liber  Papiensis  war  die  bald 
nach  1070  entstandene  E  x  p  o  s  i  t  i  o  , 
eine  systematische  Bearbeitung  des  Liber 
Papiensis  war  die  gegen  Ende  des  II.  Jhs. 
abgefaßte  Lombarda,  die  während 
des  12.  Jhs.  wiederholt  glossiert,  kommen- 
tiert und  durch  Summen  erläutert  wurde 
und  an  der  Universität  Bologna  Gegen- 
stand besonderer  Vorlesungen  war,  bis  im 
13.  Jh.  das  Studium  des  römischen  Rechts 
das  des  langobardischen  völlig  verdrängte. 

§  5.  Obwohl  die  Langobarden  nach 
Sprache  und  Abstammung  den  Oberdeut- 


LEGES  ROMANAE— LEGES  VISIGOTHORUM 


135 


sehen  am  nächsten  stehen,  weist  ihr  Recht 
derartig  starke  Berührungspunkte  sowohl 
mit  dem  sächsisch -angelsächsischen  wie 
mit  dem  skandinavischen  Recht  auf,  daß 
man  sie  gelegentlich  für  Ingväonen  (Brück- 
ner) oder  gar  Skandinavier  (Kjer)  erklärt 
hat.  Richtiger  erklärt  man  die  Verwandt- 
schaft aus  der  nahen  Berührung  mit  ing- 
väonischen  und  ostgermanischen  Völkern 
vor  und  während  ihren  Wanderungen.  Aber 
vgl.  auch  den  Art.  'Langobarden'. 

Kritische  Ausgabe  der  langobardischen  Quellen 

von   B  1  u  h  m  e  und   Boretius  in  MGL.  IV. 

Brunner    DRG.    P    529  ff.,    558  ff.,   68  ff . 

Schröder    DRG.   5  254  ff.    (dort    auch    die 

weitere  Literatur.)  —  S.  u.    Volksrechte. 

S.  Rietschel. 

Leges  Romanae  (§  i)  nennt  man  die  in 
den  ostgermanischen  Reichen  der  Völker- 
wanderung entstandenen,  für  die  dasejbst 
wohnenden  Römer  bestimmten  Kodifika- 
tionen des  römischen  Rechts,  die  Lex 
Romana  Visigothorum,  das  im 
Jahre  506  verfaßte  Gesetzbuch  des  West- 
gotenkönigs  Alarich  (daher  Breviari- 
um  A  1  a  r  i  c  i  genannt)  und  die  etwa  um 
dieselbe  Zeit  abgefaßte  Lex  Romana 
Burgundionum  König  Gundobads 
von  Burgund,  infolge  eines  Mißverständ- 
nisses früher  bisweilen  als  Papianus  be- 
zeichnet. Während  beide  lediglich  römi- 
sches Recht,  allerdings  zum  Teil  in  barbari- 
scher Verstümmelung,  enthalten,  ist  auch 
für  den  Germanisten  wichtig  die  sog.  Lex 
Romana  Curiensis  (auch  Udinen- 
sis  genannt),  eine  in  drei  Handschriften  und 
einigen  Fragmenten  überlieferte  Bearbei- 
tung des  Breviarium  Alarici,  deren  Heimat 
nicht,  wie  von  manchen  angenommen 
wurde,  in  Oberitalien  oder  Friaul,  sondern 
in  Churrätien  zu  suchen  ist,  und  deren  Ent- 
stehungszeit man  am  besten  mit  Zeumer 
in  die  Mitte  des  8.  Jhs.  setzt.  Neben  römi- 
schem Vulgarrecht  hat  das  Werk  auch 
manches  Germanische  aufgenommen.  Als 
Anhang  dazu  finden  sich  in  einer  Hand- 
schrift die  sog.  Capitula  Remedii, 
Satzungen  für  die  Gerichtsunterworfenen 
des  Bischofs  Remedius  von  Chur  (800  bis 
S20),  in  Ergänzung  und  Abänderung  der 
Lex  scripta  möglicherweise  von  der  Ge- 
richtsgemeinde selbst  beschlossen. 

$  2.   Zu  den  L.  R.  rechnet  man  gewöhn- 


lich auch  das  nur  in  einer  alten  Edition 
überlieferte  Edictum  Theoderici, 
ein  zwischen  493  und  507  erlassenes  Gesetz 
Theoderichs  in  155  Kapiteln,  das  aber  nicht 
allein  für  die  im  Ostgotenreich  lebenden 
Römer,  sondern  in  gleicher  Weise  für 
Goten  und  Römer  galt,  übrigens  nur  die 
besonders  häufig  vorkommenden  Rechts- 
fälle (quae  possunt  saepe  contingere) 
regelt.  Seinem  Inhart  nach  ist  es  nahezu 
rein  römisch,  nur  wenige  strafrechtliche 
Bestimmungen  verraten  germanischen  Ein- 
fluß. Auch  was  wir  sonst  von  Einzelgesetzen 
der  Ostgotenherrscher  Theoderich  und 
Athalarich  haben,  trägt  in  der  Hauptsache 
römisches  Gepräge. 

Ausgabe  der  Lex  Romana  Visigothorum  von 
Haenel  1849,  der  Lex  Romana  Burgundio- 
num von  v.  Salis  in  MG.  40  Leg.  barb.  II,  1. 
123  ff.,  der  Lex  Romana  Curiensis  und  der 
Capitula  Remedii  von  Zeumer  in  MGL.  V. 
289  ff.,  des  Edictum  Theoderici  von  B  1  u  h  m  e 
in  MGL.  V  145  ff. 

Brunner  DRG.  I1  506  ff.,  510  ff.,  516  ff., 
525  ff.  u.  Schröder  DRG.  5  244  f.,  247,  248, 
264  (dort  auch  die  weitere  Lit.).  Zur  Lex  Ro- 
mana Curiensis  vgl.  besonders:  Schupfer 
in  Atti  della  r.  accademia  dei  Lincei,  3.  Ser.  VII, 
X,  4.  Ser.  III,  1,  VI,  1.  Zeumer,  ZfRG. 
IX  S.  1  ff.  und  MG.  LL.  V  p.  289  ff.  Z  a  n  e  1 1  i 
La  legge  romana  retica-eoirese  o  udinese  1900. 
v.  V  o  1 1  e  1  i  n  i  in  Mitt.  d.  Inst.  f.  österr.  GF. 
Erg.  Bd.  VI  S.  145  ff.  E.  M  a  y  e  r  ,  ebenda 
XXVI  S.  1  ff.  B  e  s  t  a  Rivista  italiana  per  le 
scienze  giuridiche  XXXI  (1901).  —  S.  u.  Volks  - 
rechte.  S.  Rietschel. 

Leges  Visigothorum.  §  i.  Der  erste  ger- 
manische Stamm,  der  nach  geschriebenen 
Gesetzen  lebte,  waren  die  Westgoten. 
Hatte  schon  Theoderich  I.  (419 — 451)  ein- 
zelne Gesetze  erlassen,  so  schuf  sein  Sohn 
Eurich  (466 — 485)  bereits  ein  größeres 
Gesetzbuch,  das  für  die  Goten  seines 
Reiches  sowie  für  die  Prozesse  zwischen 
Römern  und  Goten  bestimmt  war.  Ein 
Bruchstück  dieses  Gesetzbuchs  sind  die 
in  einem  Pariser  Palimpsest  erhaltenen 
52  Kapitel,  die  man  früher  dem  Rek- 
kared  zugeschrieben  hat.  Andere  Ka- 
pitel dieses  Gesetzbuchs  lassen  sich  aus 
dem  späteren  Westgotenrecht,  der  Lex 
Burgundionum,  Lex  Salica,  Lex  Alaman- 
norum  und  vor  allem  der  Lex  Baiuwari- 
orum  (s.  diese)  erschließen,  bei  deren  Ab- 
fassung  das   ältere   Westgotenrecht   stark 


136 


LEHMBAU 


benutzt  worden  ist.  In  Spanien  durch  die 
späteren  Kodifikationen  verdrängt,  hat 
Eurichs  Gesetzbuch  sich  lange  in  Südfrank- 
reich als  Recht  der  westgotischen  Bevölke- 
rung erhalten.  Teile  eines  sich  daran  an- 
schließenden privaten  Rechtsbuches  sind 
die  von  Gaudenzi  entdeckten  Fragmente 
der  Holkhamer  Handschrift,  die  übrigens 
auch  Spuren  des  Edictum  Theoderici  auf- 
weisen (s.  Leges  Romanae). 

§  2.  Eurichs  Gesetzbuch  erlebte  in  Spa- 
nien eine  Neuredaktion  durch  L  e  o  - 
v  i  g  i  1  d  (568 — 586),  dessen  Werk  nicht 
mehr  in  der  ursprünglichen  Fassung  er- 
halten ist;  doch  sind  zahlreiche  Kapitel 
desselben  als  Antiquae  in  die  spätere  Lex 
Visigothorum  übernommen  worden,  auch 
wurde  es  im  Edictus  Rothari  (s.  Leges 
Langobardorum)  benutzt. 

§  3.  Mit  Leovigilds  Sohn  Rekkared 
(586 — 601),  dem  ersten  katholischen  König, 
beginnt  eine  neue  Periode  der  Gesetz- 
gebung, die  den  alten  Gegensatz  zwischen 
Goten  und  Römern  zu  überbrücken  sucht 
und  nicht  mehr  getrennte  Gesetze  für  die 
beiden  Völker,  sondern  einheitliche  Gesetze 
für  das  ganze  Reich  erläßt.  Ihren  Höhe- 
punkt erreicht  diese  Gesetzgebung  in  dem 
von  Chindasuinth  (642 — €53)  be- 
gonnenen, von  Rekkessuinth  (649 
bis  672)  vollendeten,  654  publizierten 
Liber  iudiciorum,  der  ältesten 
vollständig  erhaltenen  Lex  Visigothorum. 
Dem  Kodex  Justinians  nachgebildet,  über- 
nimmt das  in  12  Bücher  und  weiterhin  in 
Titel  und  aerae  geteilte  Werk  über  die 
Hälfte  seines  Bestandes  aus  den  älteren  Ge- 
setzen, dem  Gesetzbuch  Leovigilds  und  der 
Lex  Romana  Visigothorum  (s.  Leges  Ro- 
manae); diese  älteren  Konstitutionen  tra- 
gen die  Überschrift:  Antiqua,  einige,  die 
abgeändert  sind:  Antiqua  emendata.  Die 
kleinere  Hälfte  besteht  aus  Konstitutionen 
Chindasuinths  und  Rekkessuinths  sowie 
einiger  ihrer  Vorgänger;  sie  tragen  den 
Namen  des  jeweiligen  Gesetzgebers.  Das 
Werk  galt  gleichmäßig  für  Goten  und 
Römer;  alle  älteren  Gesetzbücher  wurden 
durch  dasselbe  aufgehoben. 

§  4.  Eine  neue  Redaktion  und  Ver- 
mehrung erfuhr  die  Lex  durch  E  r  v  i  g 
i.  J.  681,  die  späteren  Handschriften  haben 
noch    eine    Anzahl    Novellen      E  g  i  c  a  s 


(687 — 702)  aufgenommen.  Diese  Vulgata 
des  Westgotenrechts  hat  den  Fall  des 
Reiches  überdauert  und  sich  auch  unter 
der  maurischen  Herrschaft  zum  Teil  als 
Recht  der  christlichen  Bevölkerung  be- 
hauptet. Im  13.  Jh.  wurde  sie  glossiert 
und  als  fuero  de  Cordova  ins 
Kastilianische  übersetzt. 

§  5.  Während  die  Gesetze  der  Arianer 
Eurich  und  Leovigild  von  germanischen 
Rechtsgedanken  beherrscht  und  knapp  und 
scharf  formuliert  sind,  sind  die  späteren 
Gesetze  mit  ihrer  klerikalen  und  romani- 
sierenden  Tendenz,  ihrer  Gedankenarmut 
und  ihrer  schwülstigen,  wortreichen  For- 
mulierung ein  trauriges  Zeichen  des  Ver- 
falls des  Westgotenreichs.  Dagegen  haben 
die  spanischen  Partikularrechte,  wenig- 
stens zum  Teil,  zahlreiche  germanische 
Rechtsgedanken  bewahrt. 

Kritische  Ausgabe  von  Z  e  u  m  e  r  in  MG. 
40  Leg.  barb.  I,  1. 

Z  e  u  m  e  r  Neues  Archiv  XXIII  77  ff.,  419  ff-. 
XXIV  39  ff.,  571  ff.,  XXVI  91  ff.  Urenay 
Smenjaud  La  Legislation  Gotico-Hispana 
1905.  B  r  u  n  n  e  r  DRG.  I1  481  ff.  u.  Schrö- 
der DRG.  5  243  ff.  (dort  auch  die  weitere 
Literatur.)  —  S.  u.    Volksrechte. 

S.  Rietschel. 

-  Lehmbau.  Lehmbauten,  bei  denen  die 
ganzen  Wände  aus  Lehm  bestanden  — 
wenn  auch  nicht  aus  geformten  Lehm- 
ziegeln,  wie  im  ältesten  Griechenland  (Troja, 
Olympia)  — ,  wird  es  in  Germanien  viele 
gegeben  haben,  natürlich  von  Holzwerk 
durchschossen,  damit  sie  standfest  waren. 
Alle  Wallmauern  der  Volksburgen,  wie  auch 
der  ältesten  Herrenburgen,  sind,  wo  nicht 
Steinmaterial  zur  Verfügung  stand,  je  nach 
der  Bodenbeschaffenheit,  aus  Erde  und 
Holz  oder  aus  Lehm  und  Holz  errichtet 
gewesen  (s.  Bd.  I,  Taf.  13,  2).  Das  Muster- 
beispiel einer  solchen  dicken  Lehmmauer, 
die  verbrannt  war  und  dadurch  in  den 
erhaltenen  Hohlräumen  deutlich  die  alten 
Balkenlager  verriet,  lieferte  das  Kastell 
Hohbuoki  Karls  d.  Gr.  (Bd.  I,  Taf.  14,  i). 
Bei  den  Hausmauern  können  wir  kaum 
von  einem,, Lehmbau"  sprechen;  das  Holz- 
werk ist  hier  zu  sehr  die  Hauptsache  und 
der  Lehm  dient  eigentlich  nur  zu  seiner 
Verkleidung  (s.   Lehmverputz). 

Schuchhardt. 


LEHMVERPUTZ  -LEHNSWESEX 


137 


Lehmverputz.  Wie  schon  bei  den  neoli- 
thischen  Befestigungen  von  Mayen  auf 
vorgermanischem  Gebiet  der  Wall  sich  mit 
dicken  Lehmschichten  verkleidet  gezeigt 
hat  (s.  Lehner  Präh.  Ztschr.  1910)  und  auch 
bei  der  germanischen  „Römerschanze"  bei 
Potsdam  und  der  sächsischen  Pipinsburg 
bei  Geestemünde  der  holzverkleidete  Wall 
noch  mit  Lehm  überstrichen  gewesen  zu 
sein  scheint,  so  ist  noch  mehr  beim  Haus- 
bau der  Lehmverstrich  verwendet  worden: 
die  Wände  waren  in  der  Weise  her- 
gestellt, daß  zwischen  den  Pfosten 
Flechtwerk,  dick  mit  Lehm  verstrichen, 
angebracht  war.  Besonders  wenn  ein  sol- 
ches Haus  verbrannt  ist,  finden  sich  die 
ziegelhart  und  rot  gewordenen  Stücke 
Staklehm  mit  den  Abdrücken  der  runden 
oder  viereckigen  Balken  oder  der  dünneren 
Flechtruten  sehr  häufig.  S<  huchhardt. 

Lehnrecht.  §  1.  Während  in  karolin- 
gischer  Zeit  nur  zerstreute  Bestimmungen, 
vornehmlich  in  den  Kapitularien,  über 
das  Lehnswesen  sich  vorfinden,  beschäf- 
tigen sich  seit  dem  11.  Jh.  nicht  nur 
Kaisergesetze  (besonders  wichtig  Lehns- 
gesetze  Conrads  II.  von  1037,  Lothars  III. 
von  1136  und  Barbarossas  von  1 154  für 
Italien),  sondern  auch  die  Reichssentenzen 
mit  dem  Lehn.  Es  entstehen  ferner  be- 
sondere Lehnrechtsbücher,  deren  wich- 
tigste in  Italien  die  consueludines  (libri) 
feudorum,  in  Deutschland  das  sächsische 
Lehnrechtsbuch  (vetus  anctor  de  bene- 
ftcüs)  sind.  Auch  die  Landrechtsbücher, 
insbesondere  der  Sachsenspiegel  und 
Schwabenspiegel,  gedenken  auf  Schritt  und 
Tritt  des  Lehns. 

R.    Schröder      DRG.   5   §§   54,   57.   Ho- 

meyer    Der   Sachsenspiegel   2.    Teil    1842,   44. 

K.  Lehmann  Das  langobard.  Lehnrecht  1896; 

Consuetudines  feudorum  I   1  S<)j. 

§  2.  Eigene  Lehnrechtsbücher  sind  dem 
Norden  nicht  bekannt.  Außer  den 
Landschaftsrechten,  die  nicht  gerade  häufig 
sich  mit  dem  Lehnrecht  befassen,  ist  als 
Quelle  von  Wert  das  norwegische  Dienst - 
mannenrecht  (Hirdskrä)  von  1275,  welches 
bei  Besprechung  der  einzelnen  Klassen  von 
Hofleuten  deren  Lehn  heranzieht  und  auch 
lehnrechtliche  Bestimmungen  aufweist. 
Sehr  wichtig  sind  die  Berichte  der  nor- 
wegisch-isländischen Geschichtsquellen,  zu- 


mal der  Heimskringla,  ferner  des  nor- 
wegischen Königsspiegels,  die  mit  Vorsicht 
zu  benutzenden  Mitteilungen  des  Saxo 
Grammaticus,  endlich  die  Urkunden.  — 
Daß  es  an  besonderen  Lehnrechtsbüchern 
dem  Norden  gebricht,  ist  ein  Zeichen,  daß 
das  Lehnrecht  als  Ständerecht  nicht  eine 
solche  Rolle  im  Norden  wie  in  Deutschland 
und  Italien  gespielt  hat,  wie  denn  in  der 
Tat  sich  der  allgemeine  Untertanenver- 
band im  Norden  weit  länger  erhalten  hat 
als  im  Süden  und  die  nordischen  Amts- 
lehen  sich  modernen  Ämtern  mehr  nähern 
als  die  deutschen  Amtslehen.  (Siehe  bei 
'Lehnswesen'.)  K.  Lehmann. 

Lehnswesen.  A.  Deutschland. 
§  I.  Das  Lehn,  das  dem  nachkarolingischen 
Staat  in  Mittel-  und  Westeuropa  seinen 
Stempel  aufdrückt,  tritt  erst  im  Ausgang 
der  Karolingerzeit  als  ausgebildete  Rechts- 
gestaltung entgegen.  Die  Terminologie 
weist  auf  das  Beneficium  einerseits  (siehe 
dasselbe),  die  Gefolgschaft  (und  zwar  deren 
jüngste  Form,  die  Vasallität  —  siehe  'Ge- 
folgschaft') andererseits  hin.  Der  Ausdruck 
'feudum'  (sprachlich  von  den  Einen  mit 
german.  'feoh'  =  altnord.  fe  zusammen- 
gebracht, von  den  Anderen  auf  keltischen 
Ursprung  zurückgeführt)  tritt  zuerst  im 
neunten  Jh.  im  Westfrankenreich  auf,  um 
sich  von  da  über  die  andern  Länder  aus- 
zubreiten (Waitz  DVG.2  VI  112  ff.,  E. 
Mayer  in  Festg.  für  Sohm  19 14  S.  44 ff.). 

§2.  Ein  vermögensrechtliches 
und  ein  personenrechtliches  Ver- 
hältnis haben  sich  im  Lehn  zu  einer  eigen- 
artigen Gestaltung  zusammengefunden.  Wo 
nur  Leihe  vorliegt,  ist  sowenig  ein  Lehn  da, 
wie  wo  nur  ein  besonderes  Treuverhältnis 
besteht.  So  scheidet  sich  das  Lehn  einer- 
seits vom  Zinsgut,  andererseits  von  Gefolg- 
schaft, Ministerialität  usw.  Die  Frage, 
welches  der  beiden  Verhältnisse  das  be- 
stimmende war,  ist  schwer  zu  beantworten. 
Sicher  wäre  ohne  die  vermögensrechtliche 
Leihe  das  Feudum  nicht  zum  tonangeben- 
den Faktor  des  Feudalitätstaates  gewor- 
den; dem  Beneficium  verdankt  der  Vasall 
seine  Macht,  insofern  hat  die  Sprache 
richtig  auf  die  Leihe  das  Hauptgewicht 
gelegt.  Aber  umgekehrt  ist  das  personen- 
rechtliche Verhältnis  nicht  bloß  das  überall 
gleichmäßig  Wiederkehrende,  während  die 


138 


LEHNSWESEN 


vermögensrechtliche  Seite  in  den  einzelnen 
Staaten  sehr  verschiedenartig  ausgeprägt 
ist  (vgl.  z.  B.  bezüglich  der  Entwicklung 
des  langobardischen  Lehns  E.  Mayer, 
Italien.  Verfassungsgesch.  I  431  ff.),  son- 
dern auch  das  zeitlich  ältere,  und  es 
hat  die  vermögensrechtliche  Leihe  nach 
seiner  Grundidee  beeinflußt,  die  Leihe  ist 
nur  zur  Vasallität  hinzugetreten.  Recht- 
lich ist  das  Lehn  die  mit  Beneficium  als 
Form  der  Entlöhnung  verbundene  Va- 
sallität. 

§  3.  Diese  Verbindung  von  Vasallität  und 
Beneficium  war  schon  früh  möglich.  Zur 
typischenErscheinung  scheint  sie  aber  durch 
bestimmte  Begebenheiten  geworden  zu  sein 
(dagegen  E.  Mayer  a.  a.  0.).  Die  Mero- 
wingerkönige  statteten  ihre  Großen  seit  der 
Eroberung  Galliens  mit  Land  aus.  Die  Aus- 
stattung (munus,  munificentia,  largitas)  er- 
folgte gewöhnlich  in  der  Form  der  Eigen- 
tumsübertragung, wobei  freilich  nicht  selten 
der  König  sich  ein  Rückfallsrecht  unter 
gewissen  Bedingungen  (Aufhören  des 
Dienstverhältnisses)  und  ein  Genehmi- 
gungsrecht bei  Weiterveräußerungen  vor- 
behielt, Verhältnisse,  von  denen  es  zweifel- 
haft ist,  ob  sie  mit  einem  eigentümlichen 
germanischen  Schenkungsbegriff  (B  r  u  n  - 
n  e  r)  oder  mit  römischen  Vorschriften 
über  Widerruflichkeit  von  Schenkungen 
wegen  Undanks  und  Rückfall  bei  Ver- 
letzung von  Treuverpflichtungen  gegenüber 
dem  Patron  zusammenhängen  (siehe  das 
über  die  gasindii  und  den  buccellarius  bei 
Gefolgschaft  Bemerkte).  Als  das 
Krongut  durch  Landschenkungen  erschöpft 
war,  griffen  die  Könige  zum  Kirchengute. 
Bereits  von  Dagobert,  dann  von  Karl 
Martell  wird  berichtet,  daß  sie  Kirchengut 
raubten  und  an  ihre  Großen  verteilten. 
Die  Kirche,  anfangs  die  Säkularisation  auf 
das  heftigste  bekämpfend,  willigte  unter 
den  Söhnen  Karl  Martells  in  Anbetracht 
der  durch  die  Arabereinfälle  geschaffenen 
Notlage  darin  ein,  daß  ein  Teil  des  kirch- 
lichen Vermögens  zum  Besten  des  Heeres 
('propter  imminentia  bella  in  adjutorium 
exercitus')  zurückbehalten  würde.  Die 
Kirchenversammlungen  von  Estinnes  (im 
Hennegau)  743  und  Soissons  744  be- 
stimmten, daß  das  .eingezogene  Gut  zum 
größeren  Teil  von  den  Inhabern  als  wirk- 


liches Precarium  behandelt,  ein  Zins  an 
die  Kirche  gezahlt  werden  und  mit  dem 
Tode  des  Besitzers  das  Gut  an  die  Kirche 
zurückfallen  solle,  ein  anderer  Teil  sollte 
zurückgegeben  werden.  Zu  dem  Rückfall 
an  die  Kirche  kam  es  jedoch  regelmäßig 
nicht,  das  Gut  wurde  auf  Gebot  des  Königs 
(verbo  regis)  von  neuem  verliehen.  Die 
Verleihungsform  des  Precarium  oder  Bene- 
ficium ward  von  nun  ab  die  typische  Form 
der  Landausstattung  des  Königs  an  seine 
Antrustionen  und  Vasallen.  Sie  be- 
gründete, wie  das  Precarium  überhaupt, 
ein  nur  persönliches  Recht,  welches  ohne 
Anerkennung  oder  Bestätigung  seitens  des 
Königs  auf  den  Erben  des  Beneficiarius 
(,,bei  Mannsfall")  nicht  überging,  welches 
aber  zum  Unterschied  von  den  sonstigen 
Praestariae  auch  mit  dem  Tode  des  Ver- 
leihers („bei  Herrenfall")  erlosch  (da  damit 
das  Vasallitätsverhältnis  aufhörte).  Die 
Veräußerungsbefugnis  stand  dem  Herrn 
über  das  Gut  zu.  Wegen  justa  causa,  aber 
nicht  willkürlich,  konnte  das  Gut  genom- 
men werden.  Als  justa  causa  galt  De- 
terioration  und  Nichterfüllung  vasalliti- 
scher  Pflichten.  Ein  Zins  wurde  regelmäßig 
nicht  gefordert,  dafür  hatte  der  Vasall 
Kriegsdienste  zu  leisten.  So  ward  das  Bene- 
ficium zum  höheren  Leiheverhältnis.  Erblich 
war  es  de  jure  nicht,  wenngleich  es  tat- 
sächlich dem  Erben  belassen  werden  mochte. 

§  4.  Zu  Beneficium  verliehen  wurden  zu- 
nächst einzelne  Grundstücke,  später  größere 
Distrikte,  Kirchen  (was  durch  die  Einrich- 
tung der  Eigenkirchen  befördert  wurde), 
Nutzungsrechte,  schließlich  auch  Ämter 
(honores),  die  ursprünglich  nichts  mit  Lehn 
zu  tun  hatten  und  deren  Inhaber  höchstens 
Grundstücke  zu  Benefizialrecht  erhielten, 
während  später  honor  und  beneficium 
identifiziert  werden. 

Die  Verbindung  von  Beneficium  und  Va- 
sallität war  mit  dem  Zeitpunkt  besiegelt, 
wo  die  Auffassung  zum  Durchbruch  kam, 
daß  Empfang  eines  Beneficiums  zur  Va- 
sallität verpflichte. 

Ob  auf  die  Ausbildung  des  Lehnswesens 
die  durch  die  Arabereinfälle  notwendig  ge- 
wordene Umwandlung  von  Fußheeren  in 
Reiterheere  von  erheblichem  Einfluß  war 
(B  r  u  n  n  e  r),  mag  dahingestellt  bleiben. 
Daß  in  den  Reiterheeren  der  Gemeinfreie 


LEHNSWESEN 


139 


vor  den  berittenen  Lehnsleuten,  die  unter 
ihren  Seniores  zu  Felde  zogen,  zurücktritt, 
ist  begreiflich  und  wird  durch  die  spätere 
Geschichte  der  Ministerialität  bestätigt. 

§  5.  Das  Ende  der  Karolingerzeit  zeigt 
bereits  den  maßgebenden  Einfluß  des 
Lehnswesens.  Das  Lehn  hat  nicht  bloß 
auf  Verhältnisse  zwischen  dem  König  und 
dessen  Vasallen  (vassi  dominici,  regales), 
sondern  auch  auf  das  zwischen  Untertanen 
untereinander  Anwendung  gefunden,  denn 
Kommendation  und  Precarium  waren 
Rechtsbildungen  allgemeiner  Art.  Es  ist 
ein  Treuverhältnis  auf  vermögensrecht- 
licher Grundlage,  das  dem  Vasallen  des 
Königs  (Kronvasallen)  gestattete,  wieder 
Vasallen  zu  haben  (Aftervasallen,  vavassi 
siehe  'Afterbelehnung').  Es  wurde  ein- 
gegangen in  der  Form  der  Kommen - 
dation  (Handreichung,  Legen  der  gefal- 
teten Hände  in  die  sie  umschließenden 
Hände  des  Herrn  [,, Mannschaft  Thuen", 
'homagium  facere',  ,,Hulde  thun"]),  ver- 
bunden mit  dem  Treueid  [,,hulde  sweren"] 
und  häufig  dem  Kuß,  wogegen  der  Herr 
das  Beneficium  erteilte  (investitura,  le- 
nunge).  In  Deutschland  war  das  'Mann- 
schaft Thuen'  dem  Lehn  wesentlich,  Lehn 
ohne  Mannschaft  war  kein  rechtes  Lehn. 
(Deshalb  sind  Bischof  e  und  Äbte  in  Deutsch  - 
land  erst  seit  dem  12.  Jh.  wirkliche  Lehns- 
leute, da  sie  erst  seitdem  Mannschaft  leiste- 
ten). Kraft  des  Treuverhältnisses  hatte 
der  Herr  den  Vasallen  zu  beschützen,  war 
befugt,  ihn  zu  rächen,  für  ihn  Klage  zu 
erheben,  ihm  vor  Gericht  beizustehen, 
daher  heißt  der  Vasall  auch  'sperans'  oder 
'suseeptus'.  Der  Vasall  seinerseits  durfte 
den  Herrn  nicht  schädigen  an  Leib,  Leben, 
Vermögen,  Ehre,  nicht  mit  den  Feinden 
des  Herrn  in  Verbindung  stehen,  er  mußte 
sich  zu  gewissen  Zeiten  bei  dem  Herrn  ein- 
finden, namentlich  der  Vasall  des  Königs 
auf  den  Reichstagen.  Seine  Hauptpflicht 
war  die  militärische;  pekuniäre  Leistungen 
waren  nicht  ausgeschlossen,  aber  selten  und 
hoben  das  niedere,  unfreie  Leiheverhältnis 
gegen  das  höhere,  freie  ab.  Dabei  steht 
zunächst  der  Lehnsdienst  den  Untertanen - 
pflichten  nach.  Erst  Mitte  des  9.  Jhs. 
dringt  die  Auffassung  durch,  daß  der 
Lehnsherr  (senior)  dem  Landesherrn  vor- 
gehe (vgl.  jedoch  bei  'Treueid').    Im  Heere 


erscheinen  jetzt  die  Seniores  mit  ihren 
Reitern.  Der  Heerbann  des  Königs  er- 
geht an  die  Seniores,  diese  lassen  ihn  weiter- 
gehen an  ihre  Vasallen.  Eine  eigene  Lehen- 
gerichtsbarkeit besteht  in  karolingischer 
Zeit  noch  nicht,  nur  daß  die  königlichen 
Vasallen  das  Recht  hatten  zu  „reclamare 
ad  regis  definitivam  sententiam".  Im 
übrigen  ist  der  Vassus  noch  dem  Grafen - 
gerichte  unterworfen,  doch  sollte  sein 
Senior  versuchen,  vorher  ihn  zur  Erfüllung 
seiner  Pflicht  anzuhalten.  Erst  der  nach- 
karolingischen  Zeit  gehört  die  Ausbildung 
einer  eigenen  Gerichtsgewalt  des  Senior  über 
den  Vasallen,  der  genossenschaftliche  Zu- 
sammenschluß derVasallen  als  'pares  curiae', 
die  Ausbildung  der  Erblichkeit  des  Lehns, 
die  Schaffung  einer  Lehnshierarchie  (Heer- 
schildgliederung) u.  a.  an,  worauf  hier  nicht 
eingegangen  werden  kann. 

Grundlegend  sind  die  Werke  von  P.  Roth 
Geschichte  des  Beneficialwesens  1850  und  'Feti- 
dalität  und  Untertanenverband  1863,  wogegen 
Waitz  VG.  113  1  S.  293  ff.  und  III*  S.  14  ff.,  36  ff., 
sowie  Anfänge  der  Vassallität  1856  teilweise  ab- 
weichende Ansichten  verficht.  Sodann  die  ver- 
dienstlichen Untersuchungen  von  B  r  u  n  n  e  r 
gesammelt  in  dessen  Forschungen  z.  Geschichte 
des  deutschen  u.  französ.  Rechts  1894.  Vgl.  ferner 
Brunner  DRG.  II  207  ff.,  242  ff.  R.  Schrö- 
der DRG.  5  §  24,  woselbst  detaillierte  Literatur- 
angaben. Neuestens  auf  eigenen  Wegen  wan- 
delnd KMayer  in  Festg.  für  R.  S  o  h  m  1914 
S.  23  ff.  Allgemeine  Gesichtspunkte  bei  v.  B  e  - 
low  Der  deutsche  Staat  des  Mittelalters,  1914, 
S.  243  ff.  Von  französischen  Autoren  zumal 
Fustel  de  Coulanges  Les  Origines  du 
Systeme  feodal  (Hist.  des  inst,  politiques  de  l'an- 
cienne  France)  2  ed.  1900.  Für  das  spätere 
deutsche  Lehnrecht  H  o  m  e  y  e  r  System  der 
sächsischen  Rechissbücher  im  Sachsenspiegel  II, 
2   S.  261  ff.     F  i  c  k  e  r   Vom  Heerschilde  1862. 

K.  Lehmann. 

B.  England.  I.  §  6.  Die  Ge- 
schichtsforscher stimmen  im  allgemeinen 
darin  überein,  daß  ein  ausgebildetes  Feudal- 
system in  England  nicht  vor  der  normanni- 
schen Eroberung  bestand;  aber  auch  darin, 
daß  eine  gewisse  Entwicklung  dazu 
während  der  späteren  sächsischen  Peri- 
ode klar  erkennbar  ist;  hier  hört  jedoch  die 
Übereinstimmung  auf.  Die  Fragen,  in- 
wieweit die  Verhältnisse  im  10.  und  II. 
Jahrhundert  wesentlich  feudal  waren  und 
in  welchem  Umfange  das.  neue  System  das 


140 


LEHNSWESEN 


vorausgehende  alte  ersetzte,  sind  noch  Ge- 
genstand von  Meinungsverschiedenheiten. 

§  7.  Diese  Meinungsverschiedenheit  er- 
gibt sich  aus  dem  verschiedenen  Stand- 
punkt, den  man  einnimmt.  Die*  älteren 
Forscher  lehnten  oft  entschieden  das  Be- 
stehen eines  Feudalsystems  ab.  Als  Ver- 
treter dieser  Schule  sind  Stubbs  und  Free- 
man  zu  nennen.  Stubbs  findet  nur  wenig 
in  der  altenglischen  Gesellschaftsordnung, 
das  wirklich  als  feudal  anzusprechen  ist. 
Freeman  sieht  mehr;  wenn  jedoch  die  engli- 
schenEinrichtungen  bei  der  Eroberung  durch 
gänzlich  andere  ersetzt  wurden,  so  verliert 
das  angelsächsische  System  etwas  von  dem 
Glänze,  den  ihm  Freeman  zugesprochen  hat. 

§  8.  Neuere  Forscher  sind  zu  der  Auf- 
fassung gekommen,  daß  das  Feudalsystem 
auch  in  England  eine  normale  Stufe  der 
Entwicklung  war.  Sie  finden  natürlich 
viel,  das  in  den  Verhältnissen  am  Ende 
der  sächsischen  Periode  als  feudal  anzu- 
sprechen ist.  Zu  dieser  Schule  gehören 
unter  andern  Maitland  und  Vinogradoff. 
Aber  nicht  alle  Gelehrten  nehmen  zurzeit 
diesen  Standpunkt  ein:  Round  und  Adams 
fahren  fort,  die  Bedeutung  der  normanni- 
schen Eroberung  in  dieser  Beziehung  zu 
betonen. 

II.  §  9.  Im  folgenden  sollen  die  einzel- 
nen Gesichtspunkte  erörtert  werden;  de- 
finitive Schlüsse  lassen  sich  noch  nicht 
ziehen. 

Ein  hervorstechender  Zug  des  Feudal- 
systems ist  das  persönliche  Verhältnis 
zwischen  Herr  und  Mann.  Der  Brauch, 
daß  ein  Freier  in  ein  Schutzverhältnis 
trat,  bestand  in  England  lange  vor  dem 
Jahre  1066.  Einige  Forscher  haben  die 
Sache  so  aufgefaßt,  daß  der  Gefolgschafts- 
eid den  Ausgangspunkt  für  das  spätere  Ge- 
lübde der  Lehnstreue  bildet;  aber  diese  Auf- 
fassung ist  unsicher.  Der  Eid  des  Kriegers 
hatte  eine  militärische  Bedeutung,  der  des 
Vasallen  eine  allgemeinere.  Vinogradoff 
führt  ihn  auf  die  seit  dem  Anfang  der 
englischen  Siedelungen  in  Übung  gewesene 
Schutzherrschaft  zurück.  Ein  Schutz- 
verhältnis (engl,  commendation)  im  eigent- 
lichen Sinne  ist  deutlich  in  den  Gesetzen 
/Ethelstans  (925 — 40)  zu  erkennen,  wo 
erwähnt  ist,  daß  landlose  Leute  sich  einem 
Herren    unterstellen    sollen.      Hier    haben 


wir  einen  offenbar  allgemeinen  Brauch,  der 
so  gesetzliche  Anerkennung  findet;  er  dient 
der  Absicht  des  Königs,  eine  verantwort- 
liche Persönlichkeit  für  die  Untertanen  zu 
haben,  die  nicht  durch  ihren  Besitz  faßbar 
waren.  Eine  Eidesformel  ist  uns  über- 
liefert, in  der  der  Mann  schwört,  zu  lieben 
und  zu  meiden,  was  sein  Herr  liebt  und 
meidet,  soweit  es  die  weltlichen  und  gött- 
lichen Gesetze  zulassen  (hyldafi;  vgl.  Lie- 
bermann, Gesetze  396).  Wie  weit  dieser 
Brauch  verbreitet  war,  läßt  sich  nicht  fest- 
stellen, aber  er  wurde  offenbar  bald  auch 
unter  den  Landgesessenen  üblich,  denn 
das  Domesday-Buch  nimmt  an,  daß,  wo 
Landbesitz  in  Frage  kommt,  ein  Schutz- 
verhältnis zu  finden  ist.  Zweifellos  trug  der 
Einfall  der  Wickinger  dazu  bei,  diesen  Ge- 
brauch auszubreiten.  Der  vollständige  Zu- 
sammenbruch der  sozialen  und  staatlichen 
Verhältnisse,  der  die  Folge  eines  fast  ganz 
von  Einfällen  und  Räubereien  erfüllten 
Zeitalters  war,  führte  die  Bewohner  natur- 
gemäß dazu,  bei  den  weltlichen  oder  geist- 
lichen Grundherren  Schutz  zu  suchen. 
Auch  in  Friedenszeiten  konnte  das  Schutz- 
verhältnis beiden  Parteien  gewisse  Vorteile 
bringen;  namentlich  konnte  der  Herr  dem 
seinem  Schutz  unterstellten  Mann  in  Streit- 
fällen und  vor  Gericht  von  Nutzen  sein. 
§  10.  Neben  dieser  neuen  persönlichen 
Verbindung  entstanden  neue  Formen  des 
Landbesitzes,  und  zwar  die  des  abhängigen 
Besitzes.  Es  wäre  schwierig  zu  beweisen, 
daß  ursprünglich  eine  notwendige  Ver- 
bindung zwischen  Schutzverhältnis  und 
abhängigem  Landbesitz  bestand;  aber  es 
ist  leicht  begreiflich,  daß  der  Herr,  der  die 
Gewalt  über  des  Mannes  Person  hatte,  auch 
die  über  sein  Land  besaß.  Die  neuen  For- 
men des  Landbesitzes  gingen  gewöhnlich 
auf  Belehnungen  zurück,  deren  rechtliche 
Kraft  von  der  Erfüllung  bestimmter  Be- 
dingungen abhing.  Solche  Belehnungen 
waren  augenscheinlich  in  alten  englischen 
Zeiten  ganz  allgemein.  Sie  wurden  oft  für 
einen  bestimmten  Zeitraum  gemacht,  oft 
für  drei  Generationen;  aber  sie  hatten  die 
Neigung,  dauernd  zu  werden.  Der  Inhaber 
wollte  vermutlich  nicht  selten  das  Land 
bei  Ablauf  des  Termins  behalten; 
anderseits  waren  die  Rechte  des  Leih- 
herren    oder     seiner    Erben    nicht    ganz 


LEHNSWESEN 


141 


verloren.  Das  so  bedingt  geliehene  Gut 
wurde  oft  Lehnsland  (l&n-land)  genannt. 
Der  Brauch  kann  bis  in  die  älteren 
sächsischen  Zeiten  verfolgt  werden;  er  war 
besonders  im  10.  Jahrhundert  verbreitet. 
Unsere  besten  Beispiele  dafür  sind  wahr- 
scheinlich die  Lehen  von  Bischof  Oswald 
(Worcester,  961 — 992).  Mehr  als  70  Lehen 
wurden  von  diesem  Bischof  vergeben, 
wohl  meistens  an  Leute  von  einer  ge- 
wissen Bedeutung  in  ihrer  Gegend.  In 
vielen  Beziehungen  weisen  diese  Belehnun- 
gen auf  feudale  Gewohnheiten  und  Bräuche 
hin.  Die  Terminologie  dafür  ist  in  ge- 
wissem Umfange  feudal.  Die  Belehnungen 
sind  bedingt;  sie  werden  von  einem 
Treueid  begleitet;  bestimmte  Dienste  wer- 
den ausgemacht;  eine  Nichterfüllung  der 
zugesagten  Leistungen  konnte  den  Verlust 
oder  andere  Bestrafung  mit  sich  bringen; 
eine  der  vereinbarten  Dienstleistungen  er- 
innert an  militärischen  Dienst,  nämlich  die 
Pflicht  zu  reiten,  die  wahrscheinlich  einen 
Kriegsdienst  zu  Roß  bedeutet.  Auch  eine 
Art  von  Unter-Belehnung  war  gebräuchlich. 
Der  König  konnte  einer  Kirche  eine  Be- 
lehnung machen,  die  Kirche  ihrerseits  einem 
Ritter  einen  Teil  davon  übertragen,  und 
der  Ritter  verteilte  wahrscheinlich  das  Land 
unter  verschiedene  Bauern.  Jede  Über- 
tragung war  aber  nur  bedingter  Natur. 
Auch  andere  Formen  der  Abhängigkeit  sind 
vorhanden:  an  Stelle  der  Landnutzung 
konnte  der  König  oder  Herr  eine  Art  von 
Oberhoheit  verleihen,  die  Erträgnisse  der 
Rechtsprechung  im  ganzen  oder  teilweise, 
und  ähnliches. 

§  II.  Abhängiger  Landbesitz  führte 
zu  einer  Art  von  Grundherrschaft. 
Das  Rittergut  (engl,  manor)  ist  nicht 
ein  notwendiger  Bestandteil  des  Feudal- 
systems, aber  es  schließt  Bedingungen 
ein,  die  für  dessen  Zwecke  besonders  ge- 
eignet sind.  Das  II.  Jahrhundert  sah 
eine  große  Entwicklung  nach  dieser  Rich- 
tung. Im  Jahre  1066  war  England  augen- 
scheinlich ein  Volk  von  großen  Grund- 
besitzern, und  das  Dorf  war  der  Mittel- 
punkt des  ganzen  Systems.  Der  Übergang 
zu  dem  normannischen  Feudalsystem  war 
so  verhältnismäßig  leicht.  Eine  ins 
einzelne  gehende  Gruppierung  der  Dorfbe- 
wohner in  verschiedene  Grade  von  Freien 


und  Nichtfreien  diente  ähnlichen  Zwecken. 
Diese  Klassifizierung  hatte  zweifellos  haupt- 
sächlich eine  ökonomische  Basis,  aber  öko- 
nomische Abhängigkeit  führt  doch  auch 
zur  Unfreiheit  in  anderer  Beziehung. 

§  12.  Der  Herr  der  abhängigen  Ort- 
schaft war  mehr  als  nur  Landbesitzer;  mehr 
oder  weniger  war  er  der  örtliche  Herrscher. 
Zweifellos  wurde  der  Gebrauch,  die  öffent- 
liche Gerichtsbarkeit  in  private  Hände  zu 
legen,  in  England  schon  vor  dem  Ende  der 
sächsischen  Periode  allgemein.  Er  er- 
scheint zuerst  in  der  negativen  Form  der 
Steuerfreiheit.  Der  Belehnte  ist'von  der  Be- 
zahlung bestimmter  fiskalischer  Lasten  frei, 
oder  vielmehr  er  kann  für  seinen  eigenen 
Gebrauch  eintreiben,  was  sonst  in  den 
königlichen  Schatz  fließen  würde.  Aber 
der  Beliehene  muß  auch  die  Macht 
haben,  die  Eintreibung  gegebenenfalls  zu 
erzwingen,  und  das  gibt  gerichtliche  Macht- 
befugnisse und  verwandelt  die  negative  in 
eine  positive  Gabe.  Anfänglich  scheint 
die  Kirche  allein  in  dieser  Richtung  be- 
günstigt gewesen  zu  sein,  aber  bald  wurden 
diese  Rechte  allgemein.  Belehnungen 
dieser  Art  konnten  eine  tatsächliche  Über- 
lassung von  Land  mit  der  Steuer- 
freiheit in  sich  schließen,  oder  sie 
konnten  die  fiskalischen  Rechte  allein 
übertragen.  In  den  Gesetzen  des  10.  Jahr- 
hunderts erscheint  der  Ausdruck  socn, 
der  sich  augenscheinlich  nur  auf  die  Recht- 
sprechung bezieht  und  nicht  notwendiger- 
weise mit  fiskalischen  Verhältnissen  ver- 
bunden ist.  Ethelred  sagt:  „Über  einen 
Königsthegn  habe  Niemand  Gerichtsbarkeit 
als  der  König  selbst"  (Gesetze  Ethelreds 
III  11).  In  den  späteren  Dokumenten  finden 
die  Rechte  der  privaten  Jurisdiktion  ihren 
Ausdruck  in  der  Formel  'sac  and  soc'  (sacu 
and  söca).  Es  ist  bisweilen  schwer,  genau  zu 
bestimmen,  was  dieser  Ausdruck  besagt. 
Man  hat  gemeint,  daß  nur  der  Ertrag  der 
Rechtsprechung,  die  Bußen,  die  für  be- 
stimmte Vergehen  erhoben  wurden,  dem 
Belehnten  zustanden  und  nicht  die  Recht- 
sprechung selbst;  aber  es  ist  nicht  an- 
zunehmen, daß  ein  König  im  alten  Eng- 
land auf  ertraglose  Rechtsprechung  Wert 
gelegt  hätte.  Es  ist  nicht  wahrschein- 
lich, daß  jemals  die  unbeschränkte  Ge- 
richtsbarkeit  verliehen   wurde;    die   Ahn- 


142 


LEHNSWESEX 


düng  gewisser  Vergehen  blieb  wohl 
immer  dem  König  vorbehalten,  aber  über 
die  Art  dieser  Vorbehalte  ist  nichts  Be- 
stimmtes überliefert. 

§  13.  Für  sein  Lehen  leistete  der  Belehnte 
höhere  Dienste,  besonders  militärische.  Rit- 
terdienst war  also  das  hervorstechendste 
Kennzeichen  des  Systems.  Daß  in 
angelsächsischen  Zeiten  die  Gewohnheit, 
Heeresdienst  für  Landgabe  zu  leisten,  be- 
stand, ist  unbestreitbar.  '„Die  kriege- 
rischen Pächter  der  Eroberung  bestanden 
aus  Rittern  und  Dienstmannen.  Sie 
traten  so  ganz  natürlich  an  die  Stelle,  die 
früher  die  ßegnas,  drengas,  räd-cnihtas  und 
liberi  homines  eingenommen  hatten"  (Vino- 
gradoff).  Man  nimmt  gewöhnlich  an,  daß 
der  Ritterdienst  sich  hauptsächlich  aus  der 
älteren  Thegnschaft  entwickelte,  und  der 
Beweis  dafür  wird  in  dem  Vertrage  von 
Bischof  Oswald  mit  seinen  Lehnsleuten 
gesucht,  in  dem  gesagt  ist,  daß  der  Lehns- 
mann die  volle  Ritterdienstpflicht  leisten 
soll;  auch  der  militärische  Charakter  der 
Thegnschaft  wird  hervorgehoben,  vielleicht 
mehr  als  die  Quellen  zulassen.  Die  Fünf- 
Hid-Einheit  ist  als  der  Ausgangspunkt 
des  Ritterlehns  hingestellt  worden.  Jedoch 
die  Theorie,  daß  der  normannisch -englische 
Ritterdienst  nur  der  Form  nach  neu  war, 
hat  ernste  Bedenken  gegen  sich.  Ver- 
pflichtung zum  Heeresdienst  bestand  als 
eine  allgemeine  Einrichtung  unter  den 
Angelsachsen.  Er  mag  mit  der  Zeit  an 
den  Grundbesitz  gebunden,  er  mag  auf 
der  Basis,  daß  ein  bewaffneter  Mann  von 
jeder  Gruppe  von  Fünf-Hid  dienen 
mußte,  durchgeführt  worden  sein.  Aber 
solch  eine  Einrichtung  hat  nur  eine 
schwache  Ähnlichkeit  mit  wirklichem 
Lehnsdienst.  Es  ist  nur  ein  Notbehelf,  um 
eine  alte  nationale  Verpflichtung  in  Kraft 
zu  behalten,  und  nicht  ein  bestimmtes  Ab- 
kommen, daß  der  Dienst  für  Landbeleh- 
nung  oder  andere  Schenkung  geleistet 
werden  mußte. 

§  14.  Gewisse  rudimentäre  Formen  ein- 
zelner Begleiterscheinungen  desFeudalismus 
sind  auch  sonst  in  den  alten  englischen 
Quellen  entdeckt  worden.  Etwas,  was  ganz 
der  Lehnware  entspricht,  ist  nicht 
gefunden  worden;  das  angelsächsische 
'here-geat'  (s.  d.)  war  etwas  ganz  anderes. 


Die  Annahme  von  Maitland,  daß  der  Ge- 
brauch, Schenkungen  zu  machen,  die  zwei- 
mal (für  drei  Generationen)  vererblich  waren, 
zu  fortgesetzter  Beerbung  auf  der  Basis 
der  Lehnware  führte,  findet  keine  Unter- 
stützung in  den  Quellen.  Bei  Minder- 
jährigkeit oder  Verheiratung  ist  die  Situa- 
tion verschieden.  Maitland  stellt  fest,  daß 
im  Jahre  938  Landbesitz  im  Besitz  einer 
Witwe  gelassen  wurde,  unter  der  Bedin- 
gung, daß,  wenn  sie  wieder  heiratete,  sie 
ihren  Mann  unter  den  Untertanen  des 
Gutsherrn  wählen  sollte.  Fälle  ähnlicher 
Art  hat  Vinogradoff  beigebracht. 

III.  §  15.  Die  Gegenwirkung  gegen  die 
ältere  antifeudale  Richtung  in  der  For- 
schung hat  manche  Gelehrte  zu  Auffassun- 
gen veranlaßt,  die  beinahe  ebenso  angreifbar 
sind  wie  die  von  Freeman.  Es  ist  vor- 
schnell, zu  sagen,  daß  Feudalismus  eine 
notwendige  und  auch  wohltätige  Stufe  in 
der  englischen  Entwicklung  war.  Diese 
Stellungnahme  ist  ohne  Zweifel  verant- 
wortlich für  manche  unsichere  und  un- 
begründete Interpretation.  Auf  jeden  Fall 
können  viele  der  Tatsachen  verschieden 
ausgelegt  werden.  Ich  verweise  nur  auf 
die  Kontroverse  über  den  Ritterdienst. 

§  16.  Während  augenscheinlich  ist,  daß 
ein  ansehnlicher  Komplex  von  Einrichtun- 
gen feudaler  Art  am  Ende  der  angelsächsi- 
schen Monarchie  bestand,  so  ist  auch  er- 
sichtlich, wie  weit  diese  von  einem  ent- 
wickelten Feudalsystem  entfernt  waren. 
Die  Verhältnisse,  die  die  Person  und  den 
Landbesitz  betrafen,  waren  sehr  verworren. 
In  gewissen  Grafschaften  konnte  ein  Mann 
Schutzbefohlener  des  einen  Herrn  sein 
und  Land  von  einem  andern  haben.  Er 
konnte  unter  dem  Schutze  eines  Herrn 
stehen  und  unter  der  Gerichtsbarkeit  eines 
andern.  Oder  er  konnte  mehr  als  einem 
Herrn  schutzbefohlen  sein.  Von  einem 
Herrn  geliehenes  Land  konnte  unter  die 
Obergewalt  eines  andern  kommen.  Es 
konnte  verkauft  werden  und  doch 
unter  der  Obergewalt  desselben  Herren 
bleiben.  Das  Domesday-Buch  ist  unsere 
hauptsächlichste  Quelle  für  diese  ver- 
wickelten Verhältnisse.  Aber  die  Grund- 
lagen gehen  bis  in  die  sächsische  Periode 
zurück. 

§  17.  Es  ist  zweifelhaft,  ob  sich  das  söge- 


LEHNSWESEN 


143 


nannte  angelsächsische  Lehnswesen,  wenn 
es  sich  selbst  überlassen  blieb,  zu  einem 
festen  System  entwickelt  hätte.  Viele 
der  Zufälligkeiten  waren  ohne  Zweifel 
die  Folge  zeitweiser  Schwierigkeiten  und 
würden  wahrscheinlich  mit  deren  Ur- 
sachen verschwunden  sein.  Hinter 
den  späteren  feudalen  Einrichtungen  sieht 
Vinogradoff  den  Rahmen  eines  älteren 
territorialen  Systems,  das  aus  dem  Jahr- 
hundert der  angelsächsischen  Invasion 
datiert.  Hätte  kein  äußerer  Druck  ein- 
gesetzt, so  hätte  dieses  ältere  System  sich 
wieder  Geltung  verschafft  und  seine  Be- 
deutung zurückgewonnen.  Aber  trotz 
allem,  der  bestimmende  Faktor  in  der  Ent- 
wicklung des  englischen  Lehnswesens  als 
eines  geschlossenen  Systems  war  erst  die 
normannische  Eroberung. 

Stubbs  Constitutional  History  I  273  ff. 
Freeman  Norman  Conquest  I  62  ff.  M  a  i  t  - 
land  Domesday  Book  and  Beyond  66  ff.;  258  ff. 
Round  Feudal  England  225  ff.  Vinogra- 
doff English  Society  in  the  eleventh  Century, 
passim.     Adams  in:  Am.  Hist.  Rev.  VII  uff. 

L.  M.  Larson. 

C.  Norden.  §18.  Das  nordische 
Lehen  (len,  län,  leen,  leen,  län)  scheint 
sich  aus  ähnlichen  Wurzeln  entwickelt  zu 
haben  wie  das  fränkische.  Indessen  stehen 
uns  (ähnlich  wie  bei  der  Gefolgschaft,  siehe 
daselbst)  nur  über  die  Geschichte  des  a  1  t  - 
norwegischen  Lchns  genauere  Be- 
richte zu  Gebote,  während  das  dänische  und 
schwedische  Lehn  uns  erst  in  späteren 
Quellen  als  ziemlich  abgeschlossenesRechts  - 
institut  entgegentritt  und  auf  Island  be- 
greiflicherweise in  republikanischer  Zeit 
von  Lehn  nicht  gesprochen  werden  kann. 
Da  indessen  das  dänische  und  schwedische 
Lehn  mit  dem  norwegischen  enge  Ver- 
wandtschaft besitzt,  dürfte  die  Entwick- 
lung in  allen  drei  Reichen  die  gleiche  ge- 
wesen sein. 

I.  Aratslehen.  §  19.  Während  in 
früher  Heidenzeit  die  dem  Lehen  praktisch 
nahekommende,  aber  von  ihm  begrifflich 
zu  scheidende  Form  des  unterworfe- 
nen abgabepflichtigen  Un- 
terkönigtums eine  große  Rolle  ge- 
spielt zu  haben  scheint,  treten  in  Norwegen 
seit  König  Harald  härfagri  Amtslehen 
auf.    Harald  verlieh  den  Jarlen  die  Obrig- 


keit über  bestimmte  Distrikte,  und  zwar 
derart,  daß  die  Einkünfte  aus  diesen  Di- 
strikten zu  2/3  an  den  König,  zu  x/3  an  den 
Beliehenen  fallen  sollten  (Lehn  auf 
Abrechnung).  Diese,  vielleicht  nach 
karolingischem  Vorbild,  getroffene  Neue- 
rung bestimmte  für  die  Folgezeit  den 
Begriff  des  ,,Lehns"  im  technischen  Sinne. 
In  Norwegen  bezeichnete  ,,L  e  h  n"  ein 
A  m  t  s  1  e  h  e  n  ,  sei  es  ein  Fahnen- 
lehen (Lehn  des  Jarl  oder  Herzog,  siehe 
'Fahnenlehen'),  sei  es  ein  niedrigeres 
Amtslehen,  insbesondere  das  Lehn 
des  Sysselmannes.  Das  Amtslehen  war 
regelmäßig  Lehn  auf  Abrech- 
nung, sei  es,  daß  der  Amtsinhaber 
einen  bestimmten  Prozentsatz  der  Ein- 
nahmen erhielt,  oder  daß  ihm  gewisse  Ein- 
nahmen ganz,  andere  dagegen  dem  König 
vorbehalten  waren  (so  beim  Sysselmann, 
der  die  kleineren  Gefälle  behielt,  während 
die  größeren  dem  König  verblieben).  Nur 
ganz  ausnahmsweise  besitzt  es  einen  an- 
dern Charakter  (voller  Genuß  aller  Ein- 
künfte, sog.  Lehn  gegen  reinen 
Dienst,  so  später  beim  Fahnenlehen 
—  oder  Erlegung  einer  Pauschalgebühr, 
sog.  Lehn  gegen  Abgabe).  Die 
normale  Gestaltung  des  Amtslehns  als  Ab- 
rechnungslehns  war  begreiflicherweise  der 
Erhaltung  einer  starken  Zentralgewalt 
günstig. 

Der  Lehnsmann  war  verpflichtet,  dem 
König  (länardröttinn)  eine  Anzahl  Krieger 
zu  stellen.  Aber  auch  diese  Heerespflicht 
i  spielte  in  Norwegen  bei  weitem  nicht  die 
Rolle  wie  im  Süden,  da  in  Durchführung 
der  allgemeinen  Dienstpflicht  der  größte 
Teil  der  Mannschaft  auf  direktes  könig- 
liches Gebot  einberufen  wurde. 

Das  Amtslehn  war  regelmäßig  nicht  erb- 
lich, Herrn-  wie  Mannsfall  ließen  es  regel- 
mäßig enden,  ja  im  14.  Jh.  erklärte  der 
Reichsrat,  daß  Reichsämter  nicht  über 
die  Lebenszeit  des  jeweiligen  Herrschers 
verliehen  werden  könnten.  Alle  diese  Mo- 
mente haben  eine  Feudalisierung  des  alt- 
norwegischen Staates  verhindert. 

§  20.  Auch  die  schwedischen  Amts- 
lehen des  Voigts  und  Jarl  waren  nicht  erb- 
lich und  selten  Lehen  gegen  reinen  Dienst, 
und  ähnlich  scheint  es  mit  den  niederen 
dänischen   Amtslehen  des  umbuzman 


144 


LEHNSWESEN 


gestanden  zu  haben,  während  die  dänischen 
Herzogslehen  zwar  nicht  erblich,  aber  Lehen 
gegen  reinen  Dienst  waren. 

II.  Sonstige  Lehen  (veizla,  min- 
dere Lehen).  §21.  Außer  den  Amtslehen 
treten  uns  andere  Lehen,  zumal  Lehen 
an  Grundstücken,  entgegen.  Der 
technische  Name  hierfür  ist  in  Nor- 
wegen veizla,  ein  Wort,  das  so  viel 
wie  'munus,  beneficium'  bedeutet  —  wäh- 
rend in  Schweden  und  Dänemark  das 
Wort  „Lehen"  auch  hierauf  erstreckt  wird. 
Der  Inhaber  eines  norwegischen  Amts- 
lehns  bekam  regelmäßig  zugleich  eine 
veizla,  so  daß  sich  daraus  erklärt,  daß 
Amtslehn  und  veizla  in  den  Geschichts- 
quellen nicht  scharf  geschieden  werden. 
Umgekehrt  aber  konnte  eine  veizla  gewährt 
werden,  ohne  daß  ein  Amtslehn  verliehen 
wurde.  Die  veizla  repräsentiert  also  das 
privatrechtliche  Lehn  gegenüber  dem  öf- 
fentlich-rechtlichen Amtslehn.  Die  veizla 
konnte  zu  Eigentum,  unbeschränktem  oder 
beschränktem  (der  von  v.  Amira  NOR.  II 
621  behauptete  Satz,  daß  bei  Schenkungen 
von  Land  von  Rechts  wegen  die  Weiterver- 
äußerung an  die  Bestimmung  des  Schen- 
kers gebunden  war,  ist  für  Norwegen  nicht 
erweislich)  oder  zu  Leiherecht,  zu  erblichem 
und  nicht  erblichem  Recht,  erfolgen.  Der 
König  war  hierin  frei,  gleichgültig,  ob  es 
sich  um  Privatgut  oder  Reichsgut  handelte, 
denn  es  galt  das  Wort,  an  einem  Königs - 
wort  dürfe  nicht  gerüttelt  werden.  .  Im 
Zweifel  gewährte  die  veizla  aber  nur 
Nutzungsrecht  (ohne  Abrechnungs-  und 
ohne  Abgabepfiicht)  und  zwar  ein  Nutzungs- 
recht für  die  Dauer  der  Eigenschaft  als 
Lehnsmann,  d.  h.  wenn  nicht  ein  Bruch 
der  Lehnstreue  vorlag,  ein  Nutzungsrecht, 
welches  mit  Herrn-  oder  Mannsfall  erlosch. 
Erblich  war   das  Recht  im  Zweifel  nicht. 

§  22.  Die  königlichen  veizlur  wurden  in 
Norwegen  regelmäßig  von  gewissen  Mit- 
gliedern der  hird'  (s.  Gefolgschaft)  verliehen. 
Als  solche  erschienen  außer  dem  Inhaber  von 
Amtslehen  (Jarlen  und  Sysselmännern) 
die  ,, Landherren'  (lendirmenn;  s.  Stände- 
wesen), welche  seit  Harald  härfagri  in  ein 
Lehnverhältnis  zum  Könige  getreten  waren. 
Sie  besitzen  an  sich  nicht  Amtslehen,  wohl 
aber  erhalten  sie  Lehngüter  (veizlur)  von 
bestimmtem  Mindestertrag.    Sonstige  Mit- 


glieder der  königlichen  hird  erhalten  keine 
veizlur,  sondern  festen  Sold.  Erst  in  späte- 
rer Zeit  werden  kleinere  veizlur  an  niedere 
Beamte  verliehen.  Darnach  waren  die 
veizlur  auf  einen  engen  Kreis  von  Magnaten 
(Jarlen,  Sysselmännern,  Landherren)  be- 
grenzt, so  daß  es  sich  erklärt,  daß  das  Lehn- 
geben  in  späterer  Zeit  mit  Steuerfreiheit 
(Immunität)  versehen  ist. 

§  23.  Da  die  königliche  veizla  nur  Mit- 
gliedern der  hird  gewährt  wurde,  setzte  sie 
ein  Gefolgschaftsverhältnis  voraus.  Gleich 
dem  fränkischen  Lehn  ist  also  bei  der  nor- 
wegischen veizla  Vasallität  und  Benefizial- 
wesen  vereinigt. 

Nicht  ausgeschlossen  war,  daß  der  Kron- 
vasall (z.  B.  der  Jarl)  seine  veizla  einem 
andern  weiterverlieh  (Hirdskra  Kap.  17). 
Aber  auch  dann  mußte  ein  Vasallitätsver- 
hältnis  begründet  werden. 

Die  Hauptpflicht  des  Empfängers  einer 
veizla  war  die  Pflicht,  eine  gewisse  Anzahl 
Krieger  zu  erhalten  (Heerfahrt)  sowie  die 
Pflicht,  bei  Hofe  sich  einzufinden  (Hof fahrt). 

§  24.  Ähnlich  scheinen  nach  den  dürftigen 
Quellen  die  Verhältnisse  in  älterer  Zeit  in 
Dänemark  und  Schweden  ge- 
legen zu  haben. 

§  25.  Seit  dem  13.  Jh.  dringt  nach  dem 
Norden  das  deutsche  Lehnrecht,  zu- 
erst nach  Dänemark,  seit  dem  14.  Jh.  nach 
Schweden  und  Norwegen.  Es  tritt  eine 
Vermehrung  der  erblichen  Lehen  ein,  und 
es  wird  die  Form  des  Pfandlehens 
(s.  Erblehen)  häufig  bei  der  Geldnot  der 
Könige.  Trotzdem  hat  diese  Einwirkung 
keine  tieferen  Spuren  hinterlassen.  Bei 
den  Amtslehen  insbesondere  erhält  sich  der 
alte,  mehr  verwaltungsrechtliche  Cha- 
rakter, und  der  Übergang  von  der  Lehns- 
zur  Amtsidee,  der  seit  dem  16.  Jh.  wahr- 
nehmbar ist,  vollzieht  sich  ohne  Schwierig- 
keit. —  Eine  Art  Belehnung  zur  treuen 
Hand  war  häufig  das  sog.  slotslove,  d.  h.  die 
Belehnung  mit  Festungen  zu  freiem  Wider- 
ruf seitens  des  Königs  oder  dessen,  dem 
der  König  sein  Recht  übertrug. 

Hertzberg  Leu  og  veizla  i  Norges  sagatid 

in:     Germanist.    Abhandl.     für     K.    M  a  u  r  e  r 

1893  S.  285  ff.    Taranger  II,  1  1904  p.  270  ff. 

A.     Bugge      V  eslerlandenes     Indßydclse     paa 

Nordboernes     ydre     Kidtur      etc.      1905 

p.  106  ff.     K.  Lehmann    Der   Ursprung   des 


LEIBEIGENE— LEIBESSTRAFEN 


145 


norwegischen  Sysselamtes  in:  Abhandlungen  zur 
germanischen  Rechtsgeschichte  1888  S.  211  ff. 
Maurer  Vorl.  I,  1  S.  345  ff.  L  i  e  Lensprincipet  i 
Norden  1907  (Beilage  zu  Tidsskr.  for  Retsviden- 
skab  1907).  L.  H  o  1  b  e  r  g  Kirke  og  Len  under 
V aldemarerne  1899  p.  173  ff.  Erslev  Norge 
og  Lensmand  i  det  sextende  Aarhundrede  1879, 
Steenstrup  Studier  over  Kong  Valdemars 
Jordebog  1874  p.  29  ff-  Kofod  Anchers 
Samlede  jurid.  Skrifter  III  p.  252  ff.  Jergen- 
s  e  n  F orelcesninger  over  den  danske  Retshistorie 
p.  186  ff.,  229s.  Malmström  Om  Cen- 
irdlisation,  Embetsmän  och  Län  i  Sverige  under 
Medeltiden  in:  Bergstedts  Tidskr.  för  Literatur 
1851.  Nordström  Om  länsförfattningen  i 
den  svenska  norden  indtil  Gustav  I.  tid  1826. 
H.  Hildebrand  Sveriges  Medeltid  II 
p.  105  ff.,  819.  Naumann  Sveriges  Stats- 
författningens  Räit,  1879,  p-  44  ff-  v.  Brunn- 
e  c  k  in  SZfRG.  28,  1  ff.  K.  Lehmann. 

Leibeigene.  §  I.  Wie  in  dem  Art.  , un- 
freie" (s.  dort)  dargelegt  ist,  bildete  sich 
im  Laufe  des  Mittelalters  der  Unterschied 
zwischen  dinglich  und  persönlich  unfreien 
Personen  aus.  Für  die  letzteren  gibt  es 
vielerlei  Bezeichnungen:  eigen,  eigenbe- 
hörig,  halseigen  und  andere.  Das  Wort 
leibeigen  ist  zuerst  i.  J.  1388  bezeugt,  vor- 
her aber  schon  ein  entsprechendes  lateini- 
sches (proprius  de  corpore).  Seit  dem  15. 
und  16.  Jh.  verdrängt  es  die  ältere  Bezeich- 
nung 'eigen'.  Die  Sache,  d.  h.  die  rein  per- 
sönlich bedingte  Abhängigkeit,  ist  bereits 
für  das  frühere  Mittelalter  (9.  Jh.)  nach- 
weisbar (Waitz  V  [2.  Aufl.],  S.  284,  288  u. 

313). 

§  2.  Unter  diesen  Leibeigenen  darf  man 
sich  nicht  etwa  Leute  von  besonders  un- 
günstiger Rechtsstellung  denken;  in  der 
Bezeichnung  liegt  eben  nur  der  Gegensatz 
gegen  die  dingliche  Abhängigkeit;  die  Leib- 
eigenen standen  manchmal  besser  als  die 
Hörigen  (die  dinglich  abhängigen).  Die 
Leibeigenschaft  hat  überwiegend  nur  ver- 
mögensrechtliche Lasten  zur  Folge.  Daher 
konnte  ein  Leibeigener  zugleich  Höriger 
eines  andern  Herrn  werden.  Durchaus 
irrig  ist  es  eben  deshalb  auch,  die  Leib- 
eigenen lediglich  als  die  unfreien  Haus- 
diener und  Feldarbeiter  anzusehen.  Sie 
befanden  sich  vielmehr  in  den  mannig- 
fachsten Lebensstellungen;  der  Herr  ließ 
ihnen  Freiheit,  wenn  er  nur  die  begrenzten 
Leistungen  von  ihnen  erhielt.  Die  Leib- 
eigenen sind  nicht  die  einzige  Art  der  per- 

Hoops,  Reallexikon.  III. 


sönlich  abhängigen  Leute.  Auch  die 
Wachszinsigen  gehören  dazu.  Auf  sie  wird 
aber  der  Ausdruck  leibeigen  nicht  ange- 
wandt. 

W  i  1  h.  Meyer  Gids-  u.  Leibeigentum  in 
Lippe  seit  Ausgang  des  Mittelalters.  Diss.  Halle 
1896  (Jahrbücher  f.  Nat.ök.  Bd.  67).  Th. 
Knapp  Gesammelte  Beiträge  z.  Rechts-  u. 
Wirtschaftsgeschichte  vornehmlich  des  deutschen 
Bauernstandes.  Tübingen  1002.  G.  v.  Below 
Der  deutsehc  Staat  des  Mittelalters  I  (S.  122 
Anm.  1)  Leipzig  191 4.  AI.  Meister  Studien 
zur  Geschichte  der  Wachszinsigkeit.  Münster 
i.  \V.   19 14.  G.  v.  Below. 

Leibesstrafen.  §  i.  Die  L.  sind  entweder 
Verstümmelungsstrafen  oder  Zufügung 
eines  sonstigen  körperlichen  Übels  (Strafen 
zu  Haut  und  Haar). 

§  1.  Zu  jenen  rechnet  das  Verstümmeln 
(ahd.  stumbalön)  von  Hand  und  Fuß,  wo- 
bei die  rechte  (schwertführende)  „vordere", 
„höhere"  Hand  und  der  linke  (in  den 
Steigbügel  tretende)  Fuß  bevorzugt  waren. 
Ferner  Abhauen  eines  Fingers,  insbesondere 
des  Daumens,  Ausreißen  der  Zunge,  Aus- 
brechen der  Vorderzähne,  Abschneiden  der 
Oberlippe,  Ohrenschlitzen  und  insbesondere 
Blendung  und  Entmannung  (vgl.  spie- 
gelnde Strafen).  Nase  und  Ohren  werden 
nach  nordischem  Recht  der  Ehebrecherin 
abgeschnitten,  die  dann  altnord.  hörstakka 
(wegen  Ehebruchs  Verstümmelte)  heißt. 
Dem  Messerstecher  und  Waffenzücker  wird 
nach  nordischem  Recht  Messer  oder  Waffe 
durch  die  Hand  gestoßen,  dem  Dieb  das 
erste  Mal  das  eine  Ohr,  dann  das  andere, 
schließlich  die  Nase  abgeschnitten  und  er 
anorw.  stüfa  ok  nüfa  genannt. 

Ihrer  Herkunft  nach  ist  die  Verstümme- 
lungsstrafe weder  als  öffentliche  noch  als 
Privatstrafe  aus  der  Friedlosigkeit  hervor- 
gegangen, sondern  aus  der  Todesstrafe; 
hier,  indem  dem  Verletzten  nicht  mehr  die 
Tötung,  sondern  nur  noch  die  Verstümme- 
lung des  preisgegebenen  Täters  gestattet 
wurde.  Sie  ist  daher  erst  in  späterer  Zeit 
häufig  und  meist  ablösbar  durch  die 
entsprechende  Gliederbuße  (s.   Buße). 

§  2.  Die  Strafen  zu  Haut  und  Haar  (vgl. 
die  späteren  Alliterationen :  damnatio  pellis 
et  pili,  corio  et  crinibus  pnniendus)  sind  vor 
allem  Geißelung  und  Abschneiden  des 
Haupthaares.  Die  Prügelstrafe  (ags.  swin- 
geile,   lat.    vapulatio,    flagellatio)    war    eine 


146 


LEIBESÜBUNGEN 


knechtische  Strafe  und  ist  hervorgegangen 
aus  der  Züchtigung  des  Knechtes.  Bei 
Freien  fand  das  Geißeln  (altschw.  hüßstry- 
ka,  altnord.  beria  hüd  af  hanom,  fries.  filla, 
giselia;  vgl.  dän.  dcenia  hüth  af  hanom,  lat. 
dorsum  rumper  e)  subsidiär  bei  Zahlungs- 
unfähigkeit und  bei  knechtische  Gesinnung 
verratenden  Delikten,  wie  z.  B.  Diebstahl, 
oder  kirchlichen  Delikten  Anwendung.  Der 
Delinquent  wurde  auf  eine  Bank  (scamnum) 
gelegt  oder  an  einen  Pfahl  (altschwed. 
stüpa,  daher  Stäupung)  gebunden.  Nach 
Dekaden  und  Großhunderten  war  die  Zahl 
der  Hiebe  bemessen.  Schon  Tacitus  er- 
wähnt die  Auspeitschung  der  Ehebrecherin 
und  bei  Vergehen  gegen  die  Heeresdisziplin, 
zwei  Fälle,  die  den  Charakter  der  Züchti- 
gung haben.  —  Das  Nehmen  des  Haupt- 
haares erfolgte  entweder  durch  Abschneiden 
der  Haare  oder  in  der  schwereren  Form 
des  Skalpierens  (ags.  behcettian,  lat.  calvare, 
decalvare,  püare)  und  war  dann  und  wann 
von  Teeren  und  Federn  des  Hauptes  ge- 
folgt. —  Auch  diese  Strafen  konnten  ab- 
gelöst werden,  insbesondere  jene  mit  einem 
„Hautgeld"  (ags.  hydgeld,  altnorw.  hüöar- 
lausn).  L.war  auch dieBrandmarkung (s.d.). 
§  3.  Die  beiden  Formen  der  L.  waren 
häufig  unter  sich  oder  auch  als  Vorstrafe 
mit  Todesstrafe  (s.  d.)  oder  Verbannung 
verbunden,  stehen  auch  statt  der  Todes- 
strafe in  milderen  Fällen.  Die  Strafen  an 
Haut  und  an  Haar  sind  fast  immer  ver- 
bunden. 

Brunner  II  506  ff.  W  i  1  d  a  Strafrecht 
507  ff.  (s.  auch  die  zu  „Straf recht"  angegebene 
Literatur).  V.  Schwerin. 

Leibesübungen  (Norden).  §  i.  Von  einer 
systematisch  entwickelten  Gymnastik  kann 
selbstverständlich  im  nordischen  Alter- 
tum nicht  die  Rede  sein.  Aber  nichtsdesto- 
weniger werden  Leibesübungen  in  ausge- 
dehntem Maße  gepflegt,  sowohl  zur  Unter- 
haltung wie  als  Erziehungsmittel,  unter 
mehr  oder  minder  ungezwungenen  Formen, 
was  inzwischen  nicht  hinderte,  daß  in 
manchen  Richtungen  bewunderungswür- 
dige Resultate  erzielt  wurden,  eine  Leibes- 
kultur, die  den  Lebenskampf  erleichterte 
und  zum  Gegenstand  öffentlicher  Vorstel- 
lung gemacht  werden  konnte.  Am  meisten 
befleißigte  man  sich  der  Waffen  Übun- 
gen (s.  d.). 


Von  speziellen  Leibesübungen  sind  die 
folgenden  zu  erwähnen. 

I.  Lauf  (anord.  skeid).  §  2.  Der  Wett- 
lauf, dieser  unmittelbare  Ausschlag  des 
menschlichen  Bewegungsdranges,  der  zu 
allen  Zeiten  einen  Hauptplatz  in  den  Frei- 
luftspielen  der  Kinder  einnimmt,  fehlt  auch 
nicht  unter  den  Leibesübungen  der  Er- 
wachsenen, wo  solche  überhaupt  gepflegt 
werden.  Häufig  berichten  die  Sagas  von 
Männern,  die  so  schnell  zu  Fuß  waren, 
daß  sie  nicht  von  den  schnellsten  Pferden 
eingeholt  werden  konnten.  Und  in  fremden 
Schriften  ist  das  Beiwort  velox  (=  'fuß- 
schnell')  sozusagen  ein  stehendes  Epi- 
theton des  nordischen  Volkes  der  Wikinger- 
zeit, denn  gerade  diese  Eigenschaft,  die 
Schnelligkeit  in  der  Bewegung,  charakteri- 
siert vor  andern  das  Auftreten  der  Wikin- 
ger. Die  Überlegenheit  im  Schnellauf 
wurde  ja  auch  im  alten  Norden  für  eine 
Kunstfertigkeit  gerechnet,  von  der  man 
öffentliche  Proben  ablegte  auf  einer  zu 
diesem  Zweck  abgemessenen  Rennbahn 
{skeid).  Beim  Wettlauf  scheint  man  sich 
gern  eines  langen  Stockes  bedient  zu  haben, 
um  damit  den  Lauf  zu  beschleunigen.  So 
ausgerüstet  soll  Haraldr  gilli,  der  be- 
rühmteste Schnelläufer  der  Sagazeit,  im 
Wettlauf  über  seinen  Vetter  Magnus,  der 
zu  Pferde  war,  gesiegt  haben  (Morkinsk.). 
[Vgl.  Hkr.  3,  302,  wo  das  Wettlaufen  als 
ausländische  Sitte  erscheint.  Harald  war 
in  Irland  aufgewachsen,  ebendahin  weist 
nach  Bugge,  Norsk  Sagafortselling  192  (vgl. 
v.  Sydow  Danske  Stud.  1910,  177),  das 
Märchen  von  Utgardaloki;  die  Schnell- 
läufer der  Eiriks  s.  r.  Kap.  8  sollen  Schotten 
gewesen  sein;  vgl.  auch  Nagli  Eyrb.  Kap. 
18  f.  G.  Neckel.]  Nach  Saxo,  der  ihn  sich 
mit  zwei  von  König  Emunes  schnellsten 
Pferden  messen  läßt,  'stützte  er  sich  auf 
zwei  Stöcke  und  fuhr  dahin  in  beständigen 
Sprüngen'    (Hist.    Dan.    XIV  660). 

II.  Sprung  (hlaup).  §3.  In  Über- 
einstimmung mit  den  Forderungen  des 
praktischen  Lebens,  bei'  dem  ja  Fertigkeit 
in  dieser  Kunst  nicht  am  wenigsten  in 
jenen  kriegerischen  Zeiten  von  unberechen- 
barem Nutzen  war,  sei  es  zur  Verteidigung 
und  Angriff,  sei  es,  um  sich  über  Hinder- 
nisse auf  schneller  Wanderung  zu  schwin- 
gen, übte  man  verschiedene  Arten  Sprung: 


LEIBESÜBUNGEN 


147 


in  die  Höhe  und  in  die  Länge,  nach  rück- 
wärts, Tiefsprung,  Stangensprung,  Hand- 
sprung und  Laufsprung.  Die  zwei  letzten 
Arten,  bei  denen  man  mitten  im  Sprung 
sich  mit  den  Händen  oder  Füßen  auf  den 
Gegenstand  stützend  weiterschwang,  wer- 
den im  besonderen  als  at  stikla  bezeichnet. 
Diese  Bezeichnung  umfaßt  zugleich  die 
Fertigkeit,  steile,  schräge  Flächen  aufwärts 
zu  laufen  (zB.  Wälle),  was  besonders  bei 
Belagerungen  zur  Anwendung  kam  und 
häufig  als  Gegenstand  des  Wettstreits  ge- 
nanntwird(Sturl.Oxf.  I  290  Vigfüss.),  eben- 
so wie  die  Fertigkeit,  leicht  und  sicher  von 
einer  kleinen  Unterstützungsfläche  zu  einer 
andern  springen  zu  können  (vgl.  Balance). 
Als  tüchtige  Springer  werden  besonders 
Gunnarr  Hämundarson  gerühmt,  der  in 
voller  Rüstung  gut  seine  eigene  Höhe  in 
der  Luft  sprang,  und  Skarphethnn  Njälsson, 
der  12  (=  9)  Ellen  zwischen  den  Eisrändern 
des  Markarfljot  und  pfeilschnell  zwischen 
den  Scharen  der  Feinde  gleitend  des  An- 
führers Haupt  mit  seiner  Axt  spaltete 
(Njalss.). 

III.  §  4.  Von  besonderen  Balan- 
cierkünsten kann  angeführt  werden: 
Auf  der  Ruderstange  zu  ste- 
hen oder  vor-  und  zurück  auf  der 
Ruderreihe  eines  Schiffes  wäh - 
rend  des  Ruderns  laufen.  Das  letzte  wird 
von  Harald  gille  (Saxo  XIV  600)  und  Olaf 
Tryggvason  (Heimskr.)  erzählt;  dieser 
pflegte  gleichzeitig  den  sogenannten  hand- 
s  a  x  a  1  e  i  k  r  auszuführen,  indem  er  mit 
drei  kleinen  Schwertern  spielte,  umschich- 
tig nach  ihrem  Heft  greifend.  Auf  den 
Händen  zu  gehen  längs  der  Tische 
einer  Halle  wird  unter  den  Jugendübungen 
Magnus  des  Guten  hervorgehoben  (Mork.). 

IV.  §5.  Schlittschuhlauf  {at 
skrlda,  at  renna  ä  isleggjuni).  Eigentliche 
Schlittschuhe  kannte  man  nicht;  aber  seit 
uralten  Zeiten  wurde  die  Kunst  geübt,  auf 
glattem  Eis  mit  unter  den  Füßen  festge- 
bundenen Tierknochen  zu  laufen,  indem 
man  sich  mit  einer  langen  Pieke  vorwärts 
schob.  Saxo  (III  131)  erzählt  von  Gott  Ullr 
(Ollerus):  ,,Er  soll  so  in  Zauberkünsten 
bewandert  gewesen  sein,  daß  er,  anstatt  auf 
einem  Schiff,  nicht  minder  schnell  auf  einem 
Knochen,  auf  den  er  starke  Zauberlieder  ge- 
ritzt hatte,  vorwärts  über  das  Meer  kommen 


konnte."  Das  ist  deutlich  genug  der  Lauf 
des  Jagdgottes  über  Eis  auf  Tierknochen, 
was  dahinter  steckt  (vgl.  Hävam.  83:  at 
skrifra  ä  ist).  König  Eysteinn  Magnusson 
prahlt  mit  seiner  jugendlichen  Schnellig- 
keit in  dieser  Kunst  gegenüber  seinem 
Bruder  Sigurd  dem  Jerusalemfahrer,  'der 
ebenso  ungeschickt  dazu  war  wie  eine  Kuh' 
(Hkr.  III 292).  —  Zu  Schlittschuhen  wurden 
hauptsächlich  Schenkelknochen  der  Hinter- 
füße vom  Hirsch,  der  Kuh  oder  dem  Pferd 
verwendet,  sorgsam  geglättet  und  zweck- 
mäßig hergerichtet  (vgl.  O.  Magnus).  Diese 
primitiven  Schlittschuhe  hielten  sich  im 
Norden  im  Volke  bis  zum  Beginn  des  vori- 
gen Jahrh.s  im  Gebrauch. 

V.  Schneeschuhlauf  (skidafar). 
§  6.  Die  Finn -Lappen,  diese  Bewohner  des 
Winterreichs  im  äußersten  Norden,  hatten 
früh  sich  so  einrichten  gelernt,  daß  die 
Schneehaufen,  anstatt  ihnen  zu  einer  Fessel 
um  die  Beine  zu  werden,  im  Gegenteil  dazu 
dienten,  ihren  Verkehr  und  Erwerb  zu 
erleichtern.  Skridfinnen  wurden  sie 
von  ihren  ältesten  germ.  Nachbarn  ge- 
nannt, und  ihr  Umherschweifen  auf  Schnee- 
schuhen wurde  sprichwörtlich;  vgl.  den 
Gesetzausdruck:  'so  weit  der  Finne  schnee- 
schuhläuft, die  Tanne  grünt  und  der  Falk 
fliegt  den  frühlingslangen  Tag',  Grg.  I  206. 
[Der  Name  der  Lappen  war  bei  den  alten 
Norwegern  'Finnen'.  Anm.  des  Über- 
setzers.] Die  Schneeschuhe  schienen  für 
sie  ein  ebenso  besonderes  und  unentbehr- 
liches Beförderungsmittel  wie  die  Flügel 
für  den  Vogel.  Der  Name  drang  weiter  zu 
südlichen  Nationen,  für  die  der  Bericht 
über  eine  solche  Art  der  Bewegung  eine 
willkommene  Kuriosität  war.  Von  Pro- 
kops  und  Jordanes'  Tagen  findet  er  sich 
ringsum  in  historischen  Schriften,  und  die 
allgemeine  Charakteristik  seiner  Träger 
lautet:  Schneller  als  wilde  Tiere  fahren  sie 
ringsum  über  die  schneebedeckten  Flächen 
des  Gebirges  auf  glatten,  krummgebogenen 
Brettern,  bewaffnet  mit  Bogen  und  Pfeil, 
und  erlegen  alles,  wonach  sie  schießen  (vgl. 
P.  Diac;  Adam  Brem. ;  Saxo;  Snorri; 
Hist.  Norw.). 

§  7.  So  ist  es  auch  wahrscheinlich,  daß 
die  Norweger  und  Schweden  schon  in  ur- 
alten Zeiten  das  Schneeschuhlaufen  von 
den   Lappen   gelernt  haben   (vgl.   Frithjof 


148 


LEIBESÜBUNGEN 


Nansen  Pd  Ski  over  Grönl.  c.  3).  In  dem 
alten  Sprichwort:  'es  ist  ein  Schneewetter 
im  Anzug,  sagten  die  Lappen,  da  brachten 
sie  Schneeschuhe  zum  Verkauf,  werden  sie 
als  schlaue  Verkäufer  von  Schneeschuhen  an 
ihre  germanischen  Nachbarn  dargestellt.  — 
Zur  Wikingerzeit  ist  der  Schneeschuhlauf 
über  das  ganze  Norwegen  im  Gebrauch,  und 
es  muß  als  sicher  angesehen  werden,  daß 
die  Nordmänner  ihn  auch  nach  Island 
verpflanzt  haben,  wo  ja  die  Naturverhält- 
nisse diese  Beförderungsart  ebenso  not- 
wendig wie  im  Heimatland  machten. 

§  8.  Der  älteste  bekannte  norwegische 
Skalde  Brage  (Anf.  d.  9.  Jahrhs.),  der  aus 
Norwegens  schneeärmster  Gegend  stammte, 
umschreibt  Schiffe  als  „Schneeschuhe  des 
Seekönigs",  wie  er  ebenso  von  der  Schnee- 
schuhgöttin Skaöi  (Öndurdis)  spricht. 
Ebenso  werden  Schneeschuhnamen  bei  so- 
zusagen allen  Skalden  der  Wikingerzeit 
gebraucht,  Isländern  wie  Norwegern.  Hier- 
zu kommen  zahlreiche  Zeugnisse  der  Saga- 
literatur über  Schneeschuhlauf  in  Nor- 
wegen. Bereits  von  Harald  Schönhaars 
Tagen  an  sehen  wir  die  Boten  der  Könige 
und  Späher  lange  Fahrten  zur  Winterszeit 
droben  in  den  Gebirgsgegenden  auf  Schnee- 
schuhen vornehmen.  Der  Schneeschuhlauf 
wurde  zu  des  Mannes  stolzesten  Künsten 
gerechnet.  Man  prahlt  damit  beim  Männer- 
vergleich in  Gesellschaften  (Kolbjörn  Arna- 
son,  Sigurd  d.  Jerusalemfahrer,  Harald  d. 
Hartgemute),  er  wird  bei  der  Beschreibung 
von  in  solchen  Künsten  berühmten  Män- 
nern (Einar  thambaskelfir,  Arnljot  gellini) 
hervorgehoben  und  ist  ein  beliebtes  Motiv 
der  sagenbildenden  Phantasie  der  Volks- 
laune (Vighard,  Fiat.  I  579;  Heming,  Fiat. 
III  400;  Toke,  Saxo  X  487).  Von  der 
Höhe,  die  die  Schneeschuhkunst  allmählich 
in  Norwegen  erreichte,  zeugen  die  Worte  des 
Königsspiegels:  'Als  ein  noch  größeres 
Wunder  wird  es  Dir  vorkommen,  von  sol- 
chen Leuten  zu  hören,  die  ...  so  schnell 
werden,  sowie  sie  die  Bretter  von  7 — 8 
(d.  i.  5 — 6)  Ellen  Länge  unter  die  Füße  bin- 
den, daß  sie  die  Vögel  im  Fluge  übertreffen 
und  die  schnellsten  Windspiele  im  Lauf 
oder  das  Renn;  die  laufen  vor  dem  Hirsch, 
denn  von  solchen  Männern  gibt  es  eine 
Menge,  die  in  einem  Lauf  mit  ihrem  Speer 
9  oder  noch  mehr  Rentiere  stechen  können.' 


Namentlich  machten  die  Helgeländer  und 
Opländer  ihren  früheren  Lehrmeistern,  den 
Lappen,  den  Rang  streitig  als  des  Nordens 
erste  Schneeschuhläufer.  Dort  sind  auch 
die  Gottheiten  des  Schneeschuhlaufs  zu 
Hause,  Njords  Gattin  Skadi  und  Odins 
Stiefsohn  Ullr.  Skaöi  ist  eine  Riesen- 
tochter von  Thrymheim,  'einem  Ort  auf 
den  Bergen';  sie  kann  sich  nicht  darin 
finden,  am  Meer  zu  wohnen,  sondern  treibt 
den  Jagdsport  auf  Schneeschuhen  hoch 
oben  im  Gebirge.  Ullr  wohnt  in  Ydalir 
(den  Bogentälern) ;  er  streift  über  die  Ge- 
birgsgegenden auf  seinen  Schneeschuhen, 
läuft  auf  dem  Flußeis  mit  Tierknochen 
unter  den  Sohlen  oder  rutscht  hernieder 
vom  Berghang  auf  seinem  Schild. 

§  9.  Eine  ähnliche  Rolle  wie  in  Nor- 
wegen spielt  die  Kunst  des  Schneeschuh- 
laufens in  den  höhergelegenen  Gegenden 
Schwedens,  und  sie  war  wohl  sicher  über  das 
ganze  Land  bekannt.  Schneeschuhlaufende 
Bogenschützen  finden  sich  auf  schwedischen 
Runensteinen  des  10.  Jahrhs.  abgebildet, 
und  Emund  von  Skara  bedient  sich  eines 
schneeschuhlaufenden  Jägers  von  Dalarne 
als  Grundlage  für  seinen  satirischen  An- 
griff auf  Olaf  Schoßkönig  (Hkr.  II  184, 
Fyinsson). 

§  10.  In  Dänemark  waren  die  Bedingun- 
gen für  die  Anwendung  der  Schneeschuhe 
nur  in  geringem  Grade  vorhanden.  Saxo 
scheinen  sie  denn  auch  fremd  zu  sein,  und 
er  erwähnt  sie  nur  als  ein  bei  andern  Men- 
schen ungewöhnliches  Beförderungsmittel 
der  Lappen  {inusitata  vehicula,  Praef.  19), 
dessen  nordische  Benennung  er  nie  anführt, 
sondern  sie  auf  verschiedene  Weise  um- 
schreibt {'pandae  trabes',  'lubrici  stipites', 
V248;  IX453).  Aus  der  Sage  von  Tokes 
Lauf  'apud  Kollam  rupem'  (X  487)  und 
aus  dem  Prahlen  Harald  Blauzahns  von 
seiner  Fertigkeit  im  Schneeschuhlaufen 
kann  man  kaum  etwas  schließen.  Es  ist 
das  Bogenschützenmotiv,  das  die  An- 
leitung zur  Verknüpfung  dieser  Wander - 
sage  mit  Tokes  Namen  gegeben  hat. 

§  11.  In  ihrer  alten  Grundform  sind  die 
Schneeschuhe  selbstverständlich  ungefähr 
ebenso  gewesen  wie  heute,  3 — 5  Ellen  lange 
und  ca.  4  Zoll  breite  Holzscheiben,  krumm 
nach  oben  gebogen  am  vordersten  Ende, 
mit  einer  sorgfältig  geglätteten  Unterfläche 


LEIBESÜBUNGEN 


149 


und  einer  Seil-  oder  Bastschleife,  in  die 
der  Fuß  hineingesteckt  wurde.  Zwei  Arten 
werden  erwähnt:  skia,  mit  bloßer  Gleit  - 
fläche  —  dies  waren  die  gewöhnlichsten  — 
und  andrar,  mit  einer  Unterlage  von  dünner 
Renntierhaut;  diese  letzten  waren  nament- 
lich in  Finnmarken  und  Helgeland  zu 
Hause.  —  Zur  Ausrüstung  des  Schnee- 
schuhläufers gehörte  weiterhin  ein  Stab 
[skia geisli) ,  den  er  dazu  gebrauchte,  sich 
zu  stützen  wie  auch  um  während  des  Laufes 
auf  Berghängen  zu  lenken  und  die  Fahrt  zu 
beschleunigen,  wenn  er  sich  auf  ebenem 
Boden  bewegte. 

VI.  Ringkampf.  §12.  Von  regel- 
rechtem Ringen  (fang,  fangbrögä)  gab  es 
zwei  Arten:  hryggspenning  und  gllma.  Die 
erste,  auch  jetzt  überall  wohlbekannte  Art 
des  Ringens,  bei  der  die  Kämpfer  in  auf- 
rechter Stellung  die  Arme  um  ihre  Mitte 
schlugen,  den  Rücken  preßten  und  ein- 
ander nach  hinten  drängten  mit  Zuhilfe- 
nahme verschiedener  Windungen  des 
Rumpfes  und  durch  Verschlingungen  der 
Beine,  war  dem  ganzen  Norden  gemeinsam 
und  erscheint  bereits  zu  Beginn  der  histori- 
schen Zeit  als  eine  beliebte,  dem  Gotte 
der  Stärke  Thor  geweihte  Leibesübung. 
Es  war  dies  hauptsächlich  eine  Kraftprobe. 

§  13.  Die  gllma  ist  dagegen  ausschließ- 
lich isländisch.  Wie  bereits  durch  den  Na- 
men angedeutet  wird  (gllma  =  'Lichtstrahl, 
eine  blitzschnelle  Bewegung'),  war  dies  eine 
kunstmäßige  Fertigkeit,  welche  viel  Übung 
erforderte  und  bei  der  der  Ausfall  mehr 
von  der  Schnelligkeit  und  Geschmeidig- 
keit abhing  als  von  der  Stärke.  Der  Ringer 
griff  mit  der  rechten  Hand  in  den  Hosen- 
bund des  Gegners  dicht  über  der  linken 
Hüfte,  mit  der  linken  Hand  griff  er  von 
außen  an  den  rechten  Schenkel  —  oder  er 
ließ  sie  frei  herunterhängen,  bis  er  sie  zu 
einem  Griff  nötig  hatte;  der  Rumpf  wurde 
nur  so  weit  nach  vorn  übergebogen,  daß 
die  rechte  Brust  sich  anlegte.  Es  kam  nun 
darauf  an,  durch  verschiedene  schnelle 
Schwingungen  und  Verdrehungen,  meist 
mit  den  Beinen,  nur  teilweise  mit  den 
Armen,  den  Gegner  aus  dem  Gleichgewicht 
zu  bringen  und  ihn  zu  Boden  zu  werfen. 
Die  Namen  der  verschiedenen  Ringschwin- 
gungen (brögd)  wie  andere  Einzelheiten  in 
den  Schilderungen  der  Sagas  zeigen  deut- 


lich die  Identität  der  alten  gllma  mit  dem 
im  übrigen  mehr  entwickelten  neuisl.  Rin- 
gen (Isl.  Skemt. ;  Timar,  Bökm.  1900).  Sie 
ist,  wie  es  scheint,  im  10.  Jahrh.  entstan- 
den, von  dieser  Zeit  ab  tritt  sie  als  eine 
höchstgeschätzte  volksmäßige  Kunstfertig- 
keit auf,  die  zur  Unterhaltung  bei  gesell- 
schaftlichen Zusammenkünften  im  öffent- 
lichen oder  privaten  Leben  diente  oder  auf 
besonderen  Zusammenkünften  ausgeübt 
wurde.  Auf  dem  Allting  befand  sich  ein 
besonderer  Ringplatz  (Fangabrekka),  wo 
junge  Leute  aus  den  verschiedenen  Landes- 
vierteln sich  zum  Kampf  zusammenzu- 
finden pflegten.  Bei  solchen  Gelegenheiten, 
bei  denen  viele  Teilnehmer  zugegen  waren, 
umgeben  von  einer  zahlreichen  Zuschauer- 
menge, wurde  die  Vorstellung  der  größeren 
Festlichkeit  halber  gern  als  Nachahmung 
einer  Schlacht  angeordnet,  indem  zwei 
nach  Ansehen  und  Tüchtigkeit  gewählte 
Anführer  ( —  später  genannt  boendr  und 
davon  wieder  abgeleitet  böndagllma  — )  die 
Kämpfer  in  der  Regel  durch  eine  Art  Los- 
ziehung in  zwei  gleiche  Parteien  einteilten, 
die  jede  auf  ihrer  Seite  auf  dem  Kampf- 
platz aufgestellt  wurden;  darauf  ließen  die 
Anführer  ihre  Schar  der  Reihe  nach  vor- 
rücken, ein  oder  zwei  auf  einmal,  bis  alle 
von  der  einen  Partei  gefallen  waren. 

VII.  Schwimmen  (sund).  §  14. 
Als  Küstenbewohner,  dessen  Erwerbswirk- 
samkeit ebenso  zu  Wasser  wie  zu  Lande 
vor  sich  ging,  pflegte  der  alte  Nordmann 
das  Schwimmen  zuvörderst  aus  prakti- 
schen Rücksichten,  um  sein  Leben  bergen 
zu  können,  wenn  sein  Fahrzeug  kenterte 
oder  Feinde  ihn  dazu  zwangen,  Rettung 
in  den  Wogen  zu  suchen.  Aber  es  wurde 
bald  weiter  zu  einem  erzieherischen  und 
unterhaltenden  Sport  entwickelt,  ja  zu 
einer  kunstmäßigen  Fertigkeit.  Neben  dem 
Bogenschießen  steht  es  am  höchsten  unter 
den  Künsten  dieser  Art;  in  allgemeiner 
Ausbreitung  übertrifft  es  den  Betrieb  in 
der  Gegenwart.  Es  wurde  von  Kindes- 
beinen von  Freigebornen  und  Knechten,  ja 
sogar  von  Frauen  geübt.  Wir  sehen  die 
Jungen  sich  am  Strande,  in  den  Seen, 
Flüssen  und  warmen  Quellen  ( —  auf  Is- 
land — )  in  der  Nähe  ihrer  väterlichen  Ge- 
höfte tummeln.  Wir  sehen,  wie  diese 
Kunst  zur  Anwendung  kommt  als  Volks- 


150 


LEICHDORN— LEKTIONSTON 


belustigung  auf  Dingen,  auf  Märkten  und 
andern  Versammlungen.  Namentlich  in 
Hafenstädten  und  außerhalb  der  Königs- 
höfe wurden  häufig  öffentliche  Schwimm- 
proben veranstaltet  (zB.  in  Nidaros). 
Man  wetteiferte  im  Weitschwimmen,  aber 
sehr  häufig  ging  doch  der  Wettkampf  darauf 
aus,  einander  zu  tauchen.  Es  war  ge- 
radezu ein  Ringkampf  im  Wasser.  Erst 
wenn  die  Kräfte  des  Gegners  erschöpft 
waren  und  er  sich  mühsam  hatte  ans  Land 
schleppen  müssen,  zeigte  der  Sieger,  was 
er  weiteres  leisten  konnte.  Den  Grund  dazu, 
daß  man  so  großen  Wert  auf  die  Tauch- 
fähigkeit legte,  muß  man  in  dem  Umstand 
suchen,  daß  es  von  Wichtigkeit  war,  un- 
bemerkt während  eines  unglücklichen 
Kampfes  zur  See  von  den  Schiffen  fort  zu 
können. 

§  15.  Die  Fertigkeit,  die  manche 
Schwimmer  des  Altertums  erreichten, 
scheint  geradezu  erstaunlich.  In  voller 
Rüstung  konnten  sie  Strecken  zurücklegen 
oder  Tauchproben  ausführen,  welche  nur 
wenige  Schwimmer  der  Gegenwart  ihnen 
nachmachen  würden.  Zur  Winterszeit 
sträubten  sie  sich  ebensowenig,  sich  ins 
Meer  zu  stürzen  oder  in  den  von  Eis  um- 
gebenen Fluß.  Der  Färinger  Sigmund  Bres- 
tisson  schwimmt  gut  eine  Meile,  den  größten 
Teil  des  Weges  mit  seinem  Kameraden  auf 
dem  Rücken.  Der  Isländer  Grettir  As- 
mundsson  legt  eine  ähnliche  Strecke,  in 
kaltem  Herbstwetter  zurück;  die  Finger 
hatte  er  mit  einer  Schnur,  die  als  Schwimm- 
haut diente,  zusammengebunden.  Am 
meisten  eingenommen  sind  jedoch  die  Saga- 
erzähler von  Olaf  Tryggvasons  Schwimm- 
fertigkeit; 'er  pflegte  in  der  Brünne  zu 
schwimmen,  und  konnte  sich  diese  unter 
Wasser  ausziehen',  und  er  taucht  nach 
einem  Ankertau  in  starkem  Sturm.  Einen 
ebenbürtigen  trifft  er  in  dem  Isländer 
Kjartan  Olafsson.  Sigurd  Slembes  'einzig 
dastehende  Fertigkeit  im  Schwimmen' 
wird  ausführlich  von  Saxo  (XIV  787)  ge- 
schildert in  der  Erzählung  von  seinem  ver- 
zweifelten Versuch,  nach  der  Niederlage 
von  Hölminn  grä  (1139)  von  seinem  Schiff 
zu  entkommen. 

§  16.  Von  sagenberühmten  Schwimmern 
kann  man  weiterhin  außer  an  Beowulf  an 
Örvar-Odd,    Indride   ilbreid   und   Heming 


Aslaksson  (Fiat.  I463;  III410)  erinnern. — 
Im  Ausland  erfreuten  sich  nordische  Wikin- 
ger großen  Ansehens  wegen,  ihrer  Tüch- 
tigkeit in  dieser  Kunst.  So  sagt  ein  irischer 
Dichter  von  dem  von  Nordleuten  bewohn- 
ten Dublin:  'Seinen  Söhnen  geb  ich  den 
Vorrang  im  Schwimmen,  seinen  Töchtern 
in  Schönheit.' 

Weiteres  unter  'Sport',  'Spiele', 
'Waffenübungen'. 

K  e  y  s  e  r     Efterl.    Skrifter.     Bjarnason 

Ipröttir  fornmanna   Reykjavik  1908. 

Björn  Bjarnason. 

Leichdorn,  mhd.  lihtorn,  mnd.  lyckdorn, 
später  agerstenaug,  ägerstenaug,  hüner aug, 
kommt  erst  mit  dem  engen  Schuhwerk  im 
14.  Jh.  auf.  Mnd.  bezeichnet  llkdorn  auch 
das  Gerstenkorn  im  Auge  (Schiller-Lübben, 
2,  694;  M.  Heyne  Hausaltert.  III.  138). 
Ob  der  oculus  pullinus  der  Einsiedler  ,,Ho- 
milie  de  sacrilegiis"  aus  dem  Ende  des 
8.  Jhs.  (vgl.  'Heilaberglaube'),  aber  nicht 
dennoch  das  Hühnerauge,  den  „clavus 
pedis",  bedeutet?  Das  scheint  mir  doch 
unabweisbar.  Auch  im  8.  Jh.  gab  es  eben 
schon  eitle  Menschen  und  zu  kleine  Schuhe. 
Vgl.  auch  den  „occulus  pullinus"  in  der 
Chirurgia  Jamati  aus  dem  12.  Jahrh. 

M.     H  ö  f  1  e  r     Dtsch.     Krankheitsnamenbuch 

98.  362  f.  Sudhoff. 

Leiter.  Die  L.  hatte  eine  doppelte  Ver- 
wendung; im  alltäglichen  Leben  diente  sie 
als  Treppe,  im  Kriege  zum  Ersteigen  der 
Wälle.  Die  einfachste  Leiter  war  die  Stiege 
(altnord.  stigi,  stegi).  Eine  solche  führte  in 
Skandinavien  zum  Hängeboden  der  Stube 
und  war  als  Feuerleiter  für  die  Höfe  der 
Städte  gesetzlich  geboten.  Eine  mit  Ge- 
länder (handrid,  handrif  für  *handßrif,  zu 
ßrifa,  „greifen")  versehene  Treppe  hieß 
rid\  eine  solche  führte  von  außen  zum 
Söller,  ebenso  zum  Abort,  wenn  dieser  auf 
Pfosten  gebaut  war.  In  ähnlicher  Weise 
vermittelte  den  Zugang  zum  altdeutschen 
Söller  eine  zur  Seite  des  Hauses  ange- 
brachte, oben  in  einem  breiteren  überdeck- 
ten Antritt  endigende  Treppenanlage  (ahd. 
hleitara  =  ags.  hlcedder,  mit  griech.  xXijxac 
'Leiter'  und  weiter  mit  'lehnen'  verwandt) ; 
vgl.  Heyne  Hausaltertümer  I  81  f. 

Hjalmar  Falk. 

Lektionston  ist  die  Weise,  biblische 
Stücke,  besonders  Evangelien  und  Epistel, 


LEMOVII— LETTNER 


I5i 


auf  einer  Tonstufe  mit  einfachen  Tonfällen 
an  den  Interpunktionsstellen  vorzulesen. 
Man  schrieb  ihn  durch  die  sog.  ,, Kirchen  - 
akzente"  vor.  Er  ist  eine  vereinfachte 
Psalmodie  (s.  Akzente  2,  3). 

O.  Fleischer. 

Lemovii.  Die  Stelle  bei  Tacitus  Germ. 
43:  protinus  deinde  ab  Oceano  Rugii  et  Le- 
movii ist  die  einzige,  der  wir  die  Kenntnis 
dieses  Namens  danken,  der  auch  etymo- 
logisch noch  unaufgeklärt  ist.  Da  die 
Rugier  ohne  Zweifel  unmittelbare  Nach- 
barn der  Goten  sind,  haben  wir  die  L. 
weiter  westlich  zu  suchen,  dort,  wo  die 
StSttvot  (und  <I>apooetvoi)  des  Ptol.  stehen. 
In  dieselbe  Gegend  gehören  wohl  die  Wids. 
21.  69  mit  den  Rugiern  zusammen  genann- 
ten G  1  o  m  m  a  n  (s.  d.). 

Ko  ss  in  na  IF.  7,  281  f.  zieht  die 
Lesart  Lemonii  vor  und  knüpft  an  die 
skandinavischen  Aeucüvoi  des  Ptol.  an,  von 
denen  er  die  L.  ausgehen  läßt. 

R.  Much. 

lendrmadr  (anord.).  Dem  1.,  einem,  wie 
der  Name  sagt,  mit  Land  beliehenen  Manne, 
sind  in  den  norwegischen  Rechtsbüchern, 
insbesondere  in  den  GulafnngslQg,  ver- 
schiedentlich öffentliche  Funktionen  über- 
tragen, in  Konkurrenz  mit  syslumad'r  und 
ärma&r  (s.  d.),  doch  nimmt  der  1.  in  der 
norwegischen  Staatsverfassung  nicht  eine 
selbständige  Stellung  ein,  sondern  seine 
Nennung  erklärt  sich  daraus,  daß  die  Funk- 
tionen der  eben  genannten  Beamten  einem 
1.  übertragen  sein  oder  ein  solcher  Beamter 
1.  sein  konnte. 

Lit.  s.  bei  s.  7  s  1  u  m  ä  ö  r.  v.  Schwerin. 

Lettner  [lectorium).  A.  Süden.  §  1. 
Der  L.  ist  eine  Schranke  mit  mittlerem 
Durchgange  quer  vor  dem  Chor  oder  Kreuz - 
schiff  der  Kirchen,  auf  der  links  und  rechts 
kanzelartige  Aufbauten  sich  erhoben  zur 
Verlesung  der  Evangelien  und  Episteln. 
Ausnahmsweise  wurde  von  da  aus  gepre- 
digt; vorübergehend  das  Hallelujah  und 
die  Sequenzen  (Prosen)  gesungen.  In  den 
Kapitularien  Karls  des  Großen  wurde  be- 
stimmt, daß  seine  Verordnungen  vom 
Lettner  der  Kirchen  verkündet  werden 
sollten. 

§  2.  Die  Lettner  waren  als  Schranken 
im  Mittelschiff  schon  in  den  altchrist- 
lichen   Kirchen    vorhanden,    wo    sie    den 


chorus  psallentium  vom  Laienpublikum 
trennten.  Das  bekannteste  Beispiel  dieser 
Art  dürfte  der  ausgezeichnet  erhaltene  mar- 
morne in  S.  demente  in  Rom  sein,  wohl 
aus  dem  5.  Jahrh.  Bei  den  Langobarden 
in  Italien  waren  Lettner  überall  üblich,  wo- 
von noch  zahlreiche  Beispiele  oder  Reste 
zeugen.  So  im  tempietto  zu  Cividale 
(8.  Jahrh.),  im  Dom  zu  Torcello  mit  Kanzel 
links,  im  II.  Jahrh.  zum  Teil  erneuert; 
ganz  ähnlich  der  in  Magliano  de'  Marsi 
(Abruzzen),  der  freilich  von  11 50  sein  soll, 
jedoch  in  der  Hauptsache  erheblich  älter 
sein  wird.  Bedeutende  Reste  in  den  beiden 
Kirchen  zu  Toscanella  aus  dem  9.  Jahrh. 
§  3.  Die  in  den  nordischen  Kirchen,  wie 
in  S.  Peter  zu  Metz  und  dem  Dom  zu  Trier, 
vorhandenen  Schrankenreste  aus  dem  7. 
oder  8.  Jahrh.  sind  als  Reste  von  Lettnern 
anzusehen,  die  wie  jene  langobardischen 
als  geschlossene  Brüstungen  Pfeiler  oder 
Säulen  trugen;  der  Durchblick  konnte  mit 
Vorhängen  verwehrt  werden.  Etwas  Ähn- 
liches wohl  auch  in  der  Basilika  Einhards 
zu  Steinbach.  —  Statt  des  mittleren  Durch- 
ganges ordnete  das  beginnende  Mittelalter 
seitliche  Türen  an,  zwischen  die  man  den 
Laienaltar  unter  den  Lettner  stellte.  Eine 
lettnerartige  Anlage  mit  seitlichen  Ein- 
gängen findet  sich  jedoch  bereits  in  Sta. 
Cristina  de  Lena  in  Asturien,  einer  west- 
gotischen kleinen  Kirche  des  8.  Jahrhs. 
Viollet  le  Duc  Dictionnaire  rais.  de 
V architecture  VI  p.  147.  A.  Haupt  Älteste 
Kunst  der  Germ.  214,  233.  A.  Haupt. 

_ B.  Nor  de  n.  §  4."  Der  Lettner  heißt 
neunorw.  rodeloft;  ein  entsprechendes  alt- 
norw.  Wort,  etwa  *röd'ulopt,  kommt  in  der 
altnord.  Lit.  nicht  vor.  Diesen  Vorbau  vor 
dem  Chor  findet  man  in  mehreren  nordi- 
schen Kirchen,  ob  schon  vor  dem  Jahre 
1200,  ist  jedoch  zweifelhaft.  In  den  Stab- 
kirchen zu  Aal  und  Thorpe  in  Hallingdal, 
die  um  1200  gebaut  sind,  finden  wir  L.  (den 
L.  von  Thorpe  noch  an  Ort  und  Stelle,  den 
von  Aal  in  der  Sammlung  der  Universität 
Christiania).  Diese  Lettner,  auf  denen  die 
singenden  Geistlichen  standen,  haben  zwei 
Stockwerke.  Das  untere  hat  die  Diele  der 
Kirche  als  Fußboden  und  als  Decke  die 
Diele  des  oberen,  die  etwas  über  Mannes- 
höhe in  den  tragenden  Säulen  befestigt 
wurde.     Als  Dach  des  Ganzen  diente  ein 


152 


LEUCA,  LEUGA— LEUMUND 


mit  Gemälden  geschmücktes  Holzgewölbe: 
zu  Thorpe  sehen  wir  die  Geschichte  der 
hl.  Margareta  von  Antiochia,  in  Aal  alt- 
und  neutestamentliche  Darstellungen  (im 
ganzen  22  Bilder),  unter  diesen,  dem  Chor 
zugewandt,  das  hl.  Abendmahl,  dem  Schiffe 
zugewandt,  den  Gekreuzigten.  In  der  Stein- 
kirche zu  Kinn  (Stift  Bergen)  findet  man 
einen  sehr  alten  L.  mit  plastischen  Holz- 
figuren von  Heiligen. 

Nicolaysen    Norske  Fornlevninger. 

L.  Dietrichson. 

Leuca,  leuga,  leuua.  §  1.  Ein  gallisches 
W  e  g  e  m  a  ß  ,  das  aber  schon  zur  Römer- 
zeit in  Germanien  bekannt  wurde  und 
tief  ins  Mittelalter  hinein  in  Anwendung 
blieb.  Altdeutsche  Glossen  übersetzen 
leuuas  =  mila,  aber  auch  mit  halp  mlla. 
Nach  dem  bayerischen  Volksrecht  I  13 
sind  die  Kolonen  der  Kirche  zu  Fron- 
fuhren  usque   50   lewas  verpflichtet. 

§  2.  Die  Leuca  betrug  ursprünglich 
wohl  6750-  drusianische  Fuß  zu  332,7  mm 
oder  2245V2  m,  die  aber  von  den  Römern 
nach  übereinstimmenden  Zeugnissen  auf 
2220  m  oder  anderthalb  römische  Meilen 
abgerundet  wurden.  Die  Wessobrunner 
Glosse:  Leuua  finitur  passibus  mille  quin- 
gentis  ist  den  Etymologien  Isidors,  Buch  XV, 
Kap.    16  entnommen. 

Hultsch   Metrol.   691    und   MRS.    II    no- 

S  t  einm  ey  er-Si  evers    II    353    n.   12;    356 

n.  8.  A.  Luschin  v.  Ebengreuth. 

Leuchtturm.  Die  Römer  erbauten  wäh- 
rend ihrer  Herrschaft  in  Gallien  und  Britan- 
nien Leuchttürme  an  der  Kanalküste,  ins- 
besondere in  den  für  den  Verkehr  wichtig- 
sten Häfen  Dover  und  Boulogne  (Gessoria- 
cum).  Auch  ein  in  Richborough  (bei  Sand- 
wich) erhaltenes  römisches  Bauwerk  stellt 
wahrscheinlich  die  Reste  eines  L.  oder 
Fanals  dar.  In  ags.  Zeit  kannte  man  die 
Bedeutung  dieser  Bauwerke  noch  sehr 
wohl  (Beda,  Hist.  Eccl.  I  c.  11),  und  es 
ist  möglich,  daß  das  Leuchtfeuer  von 
Dover  in  Betrieb  war.  Den  Turm  von 
Boulogne  ließ  Karl  d.  Gr.  811  wieder  in- 
stand setzen  und  verordnete  die  regel- 
mäßige Unterhaltung  des  Leuchtfeuers 
(Ann.  Regni  Franc.  811),  die  in  der  Tat 
bei  dem  regen  Überfahrtverkehr  ein  Be- 
dürfnis war.  Die  Feuer  sind  als  offene 
Kohlenfeuer  (Blusen)  zu  denken.     In  der 


nachfolgenden  Normannenzeit  wurde  der 
Betrieb  jedoch  kaum  aufrecht  erhalten, 
obwohl  der  L.  noch  mehrfach  erwähnt  wird 
(MGS.  XIV  164,  XV  408).  Spätere  Nach-  , 
richten  von  Leuchtfeuern  im  germ.  Europa 
stammen  erst  wieder  aus  dem  13.  Jh.  Die 
auf  den  Vorbergen  Norwegens  in  Kriegs - 
zeiten  angezündeten  Feuer  dienten  der 
Nachrichtenübermittlung,  nicht  nautischen 
Zwecken. 

Scarth  Roman  Britain  155  f.  Abel- 
Simson   Karl  d.  Gr.  II  470  n.  1.      W.  Vogel. 

Leudes.  Das  Wort  idg.  Ursprungs 
(Kluge,  EWb.  sv.  Leute),  das  überaus  häufig 
bei  den  Franken,  aber  auch  bei  den  West- 
goten, Burgundern  und  Angelsachsen  be- 
gegnet (leudi  oder  leodi,  ags.  leod,  wgot.  leudes, 
bürg,  leudis),  hat  die  Grundbedeutung 
'freier  Mann';  daher  leudis  für  Wergeid 
bei  Franken  und  Friesen,  leod  und  leodgeld 
bei  Angelsachsen  (Liebermann  Ges.  d. 
Angels.'2,  133).  Meist  sind  unter  den  Leu- 
des die  Untertanen,  die,, Leute"  schlechthin, 
zu  verstehen,  mitunter  nur  in  engerer  Be- 
deutung jene  Leute,  die  in  einem  besonderen 
Verhältnis  zum  König  stehen,  die  Beamten, 
die  Gefolgsleute,  ohne  daß  indessen  im 
fränkischen  Reich  eine  rechtlich  scharf  ab- 
gegrenzte Gruppe  von  Bevorzugten  ver- 
standen werden  könnte.  In  der  Karo- 
lingerzeit schon  wird  der  Gebrauch  der 
Bezeichnung  selten,  weil  andere  soziale  und 
politische  Gruppierungen  der  Königsleute 
andere  Benennungen  verlangten,  in  nach- 
karolingischer  Zeit  kommt  das  Wort  nur 
in  Urkunden  vor,  welche  ältere  Vorlagen 
abschreiben. 

Waitz  DVG.  2a,  348s.;  2b,  S.  221  ff. 
P.  Roth  Gesch.  d.  Benefizialwesens,  1850, 
S.  276  ff.  G.  Seeliger. 

Leumund.  §1.  Deutschland  und 
England.  Der  schlechte  Leumund,  die 
Bescholtenheit,  hatte  nachteilige  Folgen  für 
die  Stellung  des  Bescholtenen  im  Prozeß. 
Im  Beweisrecht  galt  er  wie  als  zeugnis-,  so 
als  eidesunfähig,  weshalb  er  sich  nicht 
anders  als  durch  Gottesurteil,  den  schwer- 
sten Beweis,  reinigen  konnte.  Er  war  ferner 
besonders  harter  Bestrafung  ausgesetzt. 
Durch  ein  Gesetz  Childeberts  II.  von  596 
wurde  angeordnet,  daß  derjenige,  den  fünf 
oder  sieben  unbescholtene  Männer  eidlich 
als  Dieb  oder  Missetäter  bezeichnen,  ohne 


LEX  ALAMANNORUM— LEX  BAIUWARIORUM 


153 


rechtsförmliches  Verfahren  solle  getötet 
werden  dürfen.  Immerhin  ist  dieses  sum- 
marische Verfahren  gegen  die  homines 
criminosi,  d.  h.  notorische  Missetäter,  nicht 
allgemein  geworden.  Nur  in  bezug  auf 
Diebe,  Zauberer  und  Hexen  wird  in  karo- 
lingischen  Kapitularien  ähnliches  festge- 
setzt. Im  übrigen  ging  man  gegen  übel  Be- 
leumundete, gegen  verdächtige  Personen 
im  Wege  des  Rügeverfahrens  (s.  d.)  vor. 
In  den  Gesetzen  König  Ines  werden  be- 
scholtene  Verbrecher  mit  Verstümmelung 
bestraft.  In  Deutschland  ist  erst  im  MA. 
ein  eigenes  Verfahren  gegen  die  sog.  ,, schäd- 
lichen Leute"  entwickelt  worden. 

B  r  u  n  n  e  r  DRG.   2,  489  f.  R.  Hübner. 

§  2.  Norden.  Nordische  Quellen 
heben  wiederholt  hervor,  daß  Zeugen 
,,gute",  ,, unbescholtene"  Männer  sein  sol- 
len. Die  „Unehrlichkeit"  ferner  zog  gewisse 
Rechtsnachteile  nach  sich  (s.  Unehrliche 
Leute).    Vgl.  auch    '  Rügeverfahren'. 

K.  Lehmann. 
Lex  Alamannorutn.  Schon  in  der  ersten 
Hälfte  des  7.  Jhs.,  vermutlich  unter  Dago- 
bert I.  (628 — 638),  haben  die  Alamannen 
unter  fränkischem  Einfluß  eine  Aufzeich- 
nung ihres  Volksrechts  erhalten,  den  sog. 
Pactus  Alamannorum,  von  dem 
5  Bruchstücke  erhalten  sind.  Ein  anderes 
aus  derselben  Zeit  oder  aus  der  Zeit 
Chlothars  IL  (613 — 628)  stammendes,  ent- 
weder für  mehrere  Herzogtümer  (Brun- 
ner) oder  für  Alamannien  allein  (Amira) 
erlassenes  merowingisches  Königsge- 
setz hat  Brunner  durch  eine  Verglei- 
chung  mit  der  Lex  Baiuwariorum  (s.  u.) 
nachgewiesen.  Unter  Benutzung  dieser 
beiden  Quellen  sowie  des  westgotischen 
Gesetzbuchs  Eurichs  I.  ist  die  Lex  Ala- 
mannorum entstanden,  ein  unter  Mit- 
wirkung der  alamannischen  Stammesver- 
sammlung erlassenes  Gesetz  Herzog  Laut- 
frids  (709 — 730),  das  in  annähernd  50  Hand- 
schriften überliefert  ist. 

Kritische  Ausgabe  des  Pactus  und  der  Lex 
von  K.  L  e  h  m  a  n  n  in  MG.  4°  Leg.  barb.  V,  1. 
B  r  u  n  n  e  r  DRG.  lz  44S  ff.  u.  Schröder 
DRG.  5  257  f.  (Dort  die  übrige  Literatur.) 
B  r  u  n  n  e  r  Über  ein  verschollenes  inerow. 
Königsgesetz  des  7.  Jhs.  (Berlin.  Sitzungsber. 
1901,  942  ff.),  v.  Schwind  Neues  Archiv  31, 
416  ff.;   33,  605  ff.   —  S.   u.   Volks  rechte. 

S.  Rietschel. 


Lex  Angliorutn  et  Werinorum,  hoc  est 
Thuringorum,  oder  Lex  Thuringorum 
nennt  sich  eine  nur  in  Herolds  Druck  und 
in  einer  Handschrift  erhaltene  lateinische 
Rechtsaufzeichnung,  deren  Heimat,  man 
gelegentlich  in  Belgien  suchte,  die  man 
aber  heute  fast  allgemein  mit  Recht  als 
das  Volksrecht  der  in  den  thüringischen 
Gauen  Engili  und  Werenofeld  an  der  Un- 
strut  angesessenen,  in  den  Thüringern  auf- 
gegangenen ingväonischen  Angeln  und 
Warnen  ansieht.  Die  L.  T.  lehnt  sich  stark 
an  die  Lex  Ribuaria  (s.  u.)  an,  zeigt  auch 
einige  Berührungspunkte  mit  der  Lex 
Saxonum  (s.  u.).  Sie  stammt  aus  karo- 
lingischer  Zeit  und  verdankt  ihre  Ent- 
stehung wahrscheinlich  der  Gesetzgebungs- 
tätigkeit  des  Aachener  Reichstages  von  802. 
Ausgabe  v.  K.  F.  v.  R  i  c  h  t  h  0  f  e  n   jun.  in 

MGL.  V  103  ff. 

B  r  u  n  n  e  r   DRG.  IJ  469  ff.  u.  Schröder 

DRG.  5  261  (dort  auch  die  weitere  Literatur).  — 

S.  u.  V  0  1  k  s  r  e  c  h  t  e.  S.  Rietschel. 

Lex  Baiuwariorum,  das  lateinisch  ab- 
gefaßte Volksrecht  der  Bayern,  ist  in  etwa 
30  nicht  allzusehr  voneinander  abweichen- 
den Handschriften  überliefert.  Benutzt  ist 
in  ihr  das  westgotische  Gesetzbuch  des 
Eurich  sowie  ein  von  Brunner  nachge- 
wiesenes merowingisches  Königsgesetz, 
wahrscheinlich  aus  der  Zeit  Chlothars  II. 
oder  Dagoberts  I.  (613 — 638);  ob  die  Über- 
einstimmung mit  der  Lex  Alamannorum 
(s.  d.)  aus  einer  Benutzung  des  alamanni- 
schen Volksrechts  oder  aus  einer  gemein- 
samen Vorlage  beider  Volksrechte  zu  er- 
klären ist,  läßt  sich  nicht  mit  Sicherheit 
entscheiden,  doch  spricht  die  Wahrschein- 
lichkeit für  die  erstgenannte  Annahme. 
Im  Gegensatz  zu  der  älteren  Ansicht  Roths 
und  Merkels  erblickt  man  heute  nach  dem 
Vorgang  von  Waitz  in  der  L.  B.  ein  ein- 
heitliches Gesetz,  das  in  einer  Zeit  starker 
fränkischer  Oberherrschaft  geschaffen  wur- 
de. Während  Waitz  an  die  Zeit  Dagoberts  I. 
dachte,  verlegt  die  herrschende  Lehre 
(Brunner,  v.  Schwind  usw.)  sie  in  die  Zeit 
der  fränkischen  Vorherrschaft  unter  Odilo 
(744 — 748).  Mit  Unrecht,  denn  Tassilo, 
dem  Nachfolger  Odilos,  gegenüber  wird  sie 
als  precessorum  vestrorum  depicta  pactus  be- 
zeichnet; sie  muß  also  unter  mehreren 
seiner  Vorgänger  in  Geltung  gewesen  sein. 


154 


LEX  BURGUNDIONUM— LEX  FRISIONUM 


Auch  weisen  die  eherechtlichen  Bestim- 
mungen auf  die  Zeit  vor  der  bonifazischen 
Kirchenreform.  Am  meisten  hat  für  sich 
die  Annahme  einer  Entstehung  unter  der 
Oberherrschaft  Karl  Martells  während 
der  Regierung  Hukperts  (725 
bis  739).  Zusatzgesetze  zur  L.  B.  sind  die 
Beschlüsse  des  Aschheimer  Konzils  von 
756  (?),  die  Dekrete  Tassilos  von  Dingol- 
fing  und  Nemhing  (770,  772)  und  ein  Ka- 
pitulare  Karls  d.  Gr.  (801 — 813). 

Ausgabe  von  Merkel  in  MGL.  III  183  ff. 
(unzulänglich).  Eine  neue  kritische  Ausgabe 
bereitet  v.   Schwind  vor. 

B  r  u  n  n  e  r  DRG.  I*  454  ff.  und  Schrö- 
der DRG.  5  258  f.  (dort  auch  die  weitere 
Literatur),  v.  Schwind  Neues  Archiv  31, 
401  ff.;  33,  605  ff.  —  S.  u.  V  o  1  k  s  r  e  c  h  t  e. 

S.  Rietschel. 

Lex  Burgundionum,  das  in  11  Hand- 
schriften überlieferte  Volksrecht  der  Bur- 
gunden,  ist  kein  einheitliches  Gesetz,  son- 
dern eine  allmählich  entstandene  offizielle 
Sammlung  burgundischer  Königsgesetze 
des  ausgehenden  5.  und  beginnenden  6.  Jhs. 
Den  Grundstock  bilden  die  Titel  1 — 41, 
eine  von  König  Gundobad  (darum  auch 
Lex  Gundobada  genannt)  in  den  letzten 
Jahren  des  5.  Jhs.  veranstaltete  amtliche 
Zusammenstellung  der  Gesetze  seiner  Vor- 
fahren und  seiner  eigenen  Gesetze.  Daran 
reihen  sich  in  den  Titeln  42 — 88  Königs- 
gesetze von  501—517,  die  Gundobads  Sohn 
Sigismund  hinzufügte,  als  er  die  Sammlung 
seines  Vaters  517  von  neuem  publizierte. 
Die  Titel  89 — 105,  die  nur  in  einem  Teil 
der  Handschriften  stehen,  sind  später  hin- 
zugefügte Novellen;  auch  sonst  bieten 
einige  Handschriften  einzelne  burgundische 
Gesetze,  die  nicht  in  die  Sammlung  aufge- 
nommen sind.  Die  L.  B.,  die  nicht  allein 
für  die  Burgunden,  sondern  auch  für  die 
Rechtshändel  zwischen  Römern  und  Bur- 
gunden zur  Anwendung  kommen  sollte,  ist 
trotz  ihres  höheren  Alters  von  der  römi- 
schen Kultur  sehr  viel  stärker  berührt  als 
die  Volksrechte  der  westgermanischen 
Stämme.  Das  römische  Recht  ist  in  ihr 
stärker  benutzt;  außerdem  zeigen  sich 
starke  Spuren  der  Benutzung  des  west- 
gotischen Gesetzbuchs  Eurichs  (s.  Leges 
Visigothorum). 

Kritische  Ausgabe  von  v.   S  a  1  i  s    in  MG.  40 
Leg.  barb.  II,  1. 


Z  e  u  m  e  r  Neues  Archiv  XXV  257  ff.  Brun- 
ner DRG.  P  497  ff.  u.  Schröder  DRG. 
5  248.  —  S.  u.    Volksrechte. 

S.  Rietschel. 

Lex  Frisionum  (§  1)  (richtiger  Fresionum) 
ist  eine  nur  in  dem  Drucke  Herolds  von 
1557  überlieferte  lateinische  Aufzeichnung 
über  das  Volksrecht  der  Friesen.  Dabei 
bezeichnen  sich  wiederholt  Stellen  des 
Haupttextes  als  das  Recht  Mittelfrieslands, 
während  das  abweichende  ost-  und  west- 
friesische Recht  anhangsweise  mitgeteilt 
wird.  An  den  aus  22  sehr  ungleichen  Teilen 
bestehenden  Hauptteil  schließt  sich  ein 
Abschnitt,  der  die  Überschrift  Additio  sa- 
pientum  trägt  und  (wenigstens  größten- 
teils) Weisungen  zweier  Rechtskundiger,. 
Wlemar  und  Saxmund,  enthält;  eine  solche 
Weisung  des  Wlemar  findet  sich  auch  im 
Hauptteil,  eine  andere  ist  in  Herolds  Druck 
versehentlich  in  die  Lex  Angliorum  et 
Werinorum  (s.  o.)  geraten. 

§  2.  Daß  die  L.  F.  kein  Gesetzbuch  ist, 
wird  heute  allgemein  anerkannt.  Sie  ent- 
hält inhaltlich  recht  verschiedenartige 
Stücke,  neben  den  Weisungen  der  beiden 
Rechtskundigen  dürre  Aufzählungen  von 
Bußzahlen,  detaillierte  Bestimmungen  über 
das  Verfahren,  endlich  Bestandteile,  die 
sich  als  königliche  Satzung  bezeichnen 
(Tit.  VII)  oder  als  solche  wohl  anzusehen 
sind  (Tit.  XVII— XX);  auch  sind  die 
Münzbezeichnungen  in  den  einzelnen  Be- 
standteilen verschieden,  und  es  fehlt  nicht 
an  Wiederholungen  und  Widersprüchen. 
Dagegen  ist  die  L.  F.  sprachlich  durchaus 
einheitlich,  besonders  in  den  deutschen 
Worten,  die  in  der  ganzen  Lex  zerstreut 
sind  und  keinem  friesischen,  sondern  einem 
fränkischen  Dialekt  angehören.  Schon  das 
spricht  gegen  die  herrschende  Lehre,  die 
in  der  L.  F.  eine  Privatkompila- 
tion erblickt,  als  deren  Urheber  doch 
nur  ein  im  Lande  selbst  Eingesessener  ge- 
dacht werden  kann.  Unvereinbar  mit  dieser 
Ansicht  ist  ferner  die  Art,  wie  die  Weisun- 
gen der  Rechtskundigen  eingeleitet  werden 
{haec  Wlemarus  addidit,  haec  iuditia  Sax- 
mundus  dictavit,  Wlemarus  dicit,  haec 
iudicia  Wlemarus  dictavit);  sie  zeigt,  daß 
die  Aufzeichnung  auf  mündlichen 
Vortrag  der  beiden  erfolgte.  Das  Richtige 
trifft  in  der  Hauptsache  Heck :  Die  L.  F. 


LEX  RIBUARIA— LEX  SALICA 


155 


ist,  ähnlich  wie  die  Ewa  Chamavorum  (s.  o.), 
ein  von  fränkischen  Beamten  aufgenomme- 
nes Protokoll  über  Rechts- 
weisungen des  friesischen  Rechts,  die 
wahrscheinlich  im  Zusammenhang  mit  der 
legislatorischen  Tätigkeit  des  Reichstags 
von  Aachen  802  eingeholt  wurden.  So 
erklärt  sich  der  fränkische  Dialekt,  so  er- 
klärt sich  die  sprachliche  Einheitlichkeit 
bei  inhaltlicher  Mannigfaltigkeit,  da  die 
von  den  Befragten  erteilten  Rechtsweisun- 
gen Rechtssätze  sehr  verschiedener  Her- 
kunft, zum  Teil  noch  solche  aus  der  heidni- 
schen Zeit,  enthielten.  So  erklären  sich 
ferner  die  eigentümlichen  Anklänge  an  die 
Lex  Alamannorum,  deren  Tatbestände  oft 
nahezu  wörtlich  wiedergegeben  werden, 
während  die  Bußzahlen  durchweg  ver- 
schieden sind:  sie  diente  als  Schema  für  die 
Einzelfragen,  die  an  die  Rechtsweisenden 
gerichtet  wurden,  ähnlich  wie  bei  der  Ewa 
Chamavorum  die  Lex  Baiuvariorum. 

Ausgabe    von    K.  v.  Richthofen    Fries. 

Rechtsquellen  S.  XXIX  ff.  und  MGL.  III  631  ff. 

von    P  a  t  e  1 1  a  1892. 

B  r  u  n  n  e  r   DRG.  I*  475  ff.  u.    Schröder 

DRG.  5     261  ff.    (dort    die    übrige    Literatur). 

Heck    Gemeinfreie    235  ff.,    Vtjs.    f.     Soz.    u. 

MG.    II    376  ff.      J  a  e  k  e  1     Neues    Archiv    32 

263  ff.  (unmethodisch).  —  S.  u.  Volksrechte 

S.  Rietschel. 

Lex  Ribuaria,  das  lateinisch  geschrie- 
bene Volksrecht  der  ribuarischen  Franken, 
ist  in  35  Handschriften  und  einigen  alten 
Drucken  überliefert,  die  ausnahmslos  nicht 
die  ursprüngliche  Fassung,  sondern  eine 
wahrscheinlich  unter  Karl  d.  Gr.  veranstal- 
tete amtliche  Neurezension  wiedergeben. 
Dazu  kam  803  ein  Zusatzkapitulare  Karls. 

Die  L.  R.  war  schon  in  ihrer  ursprüng- 
lichen Fassung  eine  Kompilation.  Als  den 
ältesten  Bestandteil  haben  wir  die  Titel 
32 — 64  (mit  Ausnahme  des  eingeschobenen 
Königsgesetzes  Titel  57 — 62)  anzusehen, 
eine  ribuarische  Bearbeitung  der  Lex  Salica 
(s.  u.),  die  wohl  noch  in  die  2.  Hälfte  des 
6.  Jhs.  fällt.  Von  den  übrigen  Teilen  zeigen 
der  erste  (Titel  I — 31)  und  der  vierte  (Titel 
80 — 89)  ebenfalls  starke  Spuren  der  Be- 
nutzung der  Lex  Salica;  Teil  I  wird  meist 
(ob  mit  Recht?)  noch  in  das  6.  Jh.  verlegt, 
während  Teil  4  sicher  jünger,  ja  vielleicht 
der  fertigen  Kompilation  erst  später  ange- 


fügt worden  ist.  Den  3.  Teil  (Titel  65 — 79), 
der  keinerlei  Abhängigkeit  von  der  Lex 
Salica  zeigt,  verlegt  man  gewöhnlich  in 
die  Zeit  Dagoberts  I.  (628 — 639),  als  dessen 
Werk  man  auch  wohl  die  ganze  Kompila- 
tion betrachten  darf. 

Kritische  Ausgabe  von  S  o  h  m  1883  in  MGL. 
V  185  ff.  (davon  ein  Textabdruck  in  8°). 

S  o  h  m  Zschr.  f.  Rechtsgesch.  5  380  ff.  und 
MGL.  V  a.  a.  O.  E.  M  a  y  e  r  Zur  Entstehung 
der  Lex  Ribuariorum  1886;  Brunner  DRG. 
I*  442  ff.  Schröder  DRG.  5  253  ff.  (dort  die 
übrige  Literatur).  —  S.   u.    Volksrechte. 

S.  Rietschel. 

Lex  Salica  (§  1),  das  in  barbarischem 
Latein  aufgezeichnete  Volksrecht  der  sali- 
schen  Franken,  ist  in  annähernd  70  Hand- 
schriften überliefert,  von  denen  allerdings 
die  große  Mehrzahl  die  Lex  emendata,  eine 
unter  Karl  d.  Gr.  veranstaltete,  gram- 
matisch und  stilistisch  verbesserte  Neu- 
redaktion,  bieten.  Der  ursprünglichen 
Fassung  am  nächsten  steht  ein  in  65  Titel 
eingeteilter  Text,  und  zwar  nicht,  wie  man 
früher  glaubte,  in  der  durch  4  Handschrif- 
ten überlieferten  kürzeren,  sondern,  wie 
Krammer  gezeigt  hat,  in  der  von  2  Pariser 
Handschriften  vertretenen  ausführlicheren 
Fassung.  Eine  Eigentümlichkeit  der  älte- 
ren Handschriften  ist  die  sog.  Malbergische 
Glosse  (s.  u.).  Im  Laufe  der  Zeit  hat  der 
ursprüngliche  Text  zahlreiche  Zusätze  er- 
halten, von  denen  keine  Handschrift  frei 
ist,  und  die  teils  in  den  Text  eingeschoben, 
teils  amSchlusse  angehängt  sind;  zu  den  letz- 
teren gehören  mehrere  Königsgesetze  des 
6.  Jhs.,  nämlich  der  P actus  pro  tenore  pacis 
Childeberts  I.  und  Chlothars  I.  (vor  558), 
das  Edikt  Chilperichs  I.  (561—584)  und  die 
Decretio  Childeberts  IL  von  596.  Wie  weit 
diese  älteren  Zusätze  amtlicher  oder  pri- 
vater Natur  sind,  ist  nicht  zu  entscheiden. 
Wirkliche  Zusatzgesetze  sind  die  Capitu- 
laria  ad  legem  Salicam  Karls  d.  Gr.  und 
Ludwigs  d.  Fr.  Eine  juristische  Literatur 
zur  L.  S.  sind  die  in  einigen  Handschriften 
enthaltenen,  zum  Teil  noch  merowingischen 
Remissorien  (Zusammenstellungen 
der  Bußzahlen),  darunter  die  altertüm- 
lichen Ch  unnas,  eine  Umrechnungs- 
tabelle der  Denarhunderte  in  Schillinge. 
Ferner  existiert  ein  Bruchstück  einer  alt- 
fränkischen Übersetzung. 


156 


LEX  SAXONUM— LIEGENSCHAFTSPROZESS 


§  2.  Der  Grundtext  der  L.  S.  geht,  wie 
es  scheint,  auf  ein  älteres  salisches  Rechts- 
weistum,  vielleicht  auch  auf  einzelne  Königs  - 
gesetze  zurück.  Außerdem  ist  das  west- 
gotische Gesetzbuch  Eurichs  (i.  Leges  Visi- 
gothorum)  stark  benutzt.  Das  Ganze  ist 
offenbar  ein  unter  Mitwirkung  der  Volks- 
versammlung zustande  gekommenes  Kö- 
nigsgesetz. 

§  3.  Über  die  Zeit  und  Art  der  Entstehung 
berichten  mehrere  in  verschiedenen  Hand- 
schriften erhaltene  Prologe  und  Epiloge, 
deren  Glaubwürdigkeit  allerdings  umstrit- 
ten ist,  und  deren  Inhalt  verschieden  ge- 
deutet wird.  Während  man  früher  dazu 
neigte,  die  Entstehung  noch  in  das  5.  Jh. 
zu  verlegen,  schwanken  heute  die  An- 
sichten zwischen  den  letzten  4  Regierungs- 
jahren  Chlodwigs  (507 — 511)  (Brunner)  und 
der  Zeit  Chlothars  IL  und  Dagoberts  I. 
(613 — 639)  (Hilliger).  Der  längere  Prolog 
und  eine  von  ihm  unabhängige  Quelle 
weisen  auf  eine  Entstehung  in  dem  nach 
Chlodomers  Tod  ganz  West-  und  Nord- 
west  Frankreich  umfassenden  Reiche  Childe- 
berts  I.  und  Chlothars  I.  (524—558);  be- 
stätigt wird  dies  Resultat  durch  die  Münz- 
währung  des  Gesetzes,  sowie  durch  den 
Titel  47,  der  eine  fränkische  Besiedlung 
des  erst  507 — 5 1 1  eroberten  Landes  südlich 
der  Loire,  sowie  eine  Beschränkung  des 
Reichsgebietes  auf  West-  und  Nordwest- 
Frankreich  voraussetzt. 

Synoptische  Ausgabe  der  verschiedenen  Texte 
von  Hess  eis  1880;  Ausgaben  einzelner 
Handschriften  von  Holder  1879,  80;  kritische 
Schulausgaben  mit  Anmerkungen  bzw.  Erläute- 
rungen von  Behrend  2  1897  und  G  e  f  f  - 
c  k  e  n  1898.  Eine  Ausgabe  für  die  MG.  bereitet 
M.  Krammer  vor. 

W  a  i  t  z  Das  alte  Recht  der  saUschen  Franken, 
1846.  Brunner  DRG.  I2  427  ff.  u.  Schröder 
DRG.  5  249 ff .  (dort  die  übrige  Literatur).  Kram- 
mer Neues  Archiv  30,  261  ff.  Hilliger 
Histor.  Vtjs.  1903,  196  ff.,  453  ff.;  1907)  1  ff-; 
1909,  161  ff.  B  r  u  n  n  e  r  SZfKG.  29,  135  ff. 
Rietschel,  ebenda  27,  253  ff.,  30,  117  ff. 
Luschin  v.  Ebengreuth  Der  Denar  d. 
Lex  Salica  1910  (Wiener  Sitzungsber.  phil.  hist. 
Kl.  163,  4).  —  S.  u.  Volksrechte.        S.  Rietschel. 

Lex  Saxonum.  Die  ältere  Gesetzgebung 
Karls  d.  Gr.  für  Sachsen  stellen  2  Kapitu- 
larien dar,  die  Capitulatio  de  par- 
tibus    Saxoniae,    ein  hartes,  wahr- 


scheinlich 782  erlassenes  Gesetz  des  Er- 
oberers, und  das  Capitulare  S  a  - 
x  o  n  i  c  u  m  ,  eine  auf  dem  Aachener 
Reichstag  von  797  unter  Mitwirkung  der 
Sachsen  erlassene  mildere  Satzung.  Jün- 
ger ist  die  Lex  Saxonum,  das  in 
zwei  Handschriften  und  zwei  älteren  Druk- 
ken  überlieferte  Volksrecht  der  Sachsen, 
ein  einheitliches  Gesetz,  dessen  erste  20 
Kapitel  allerdings,  trotz  der  Anlehnung 
an  die  Lex  Ribuaria  (s.  0.),  auf  älteres  Recht 
zurückzugehen  scheinen,  und  dessen  Ab- 
fassung wohl  mit  der  Gesetzgebungstätig- 
keit des  Aachener  Reichstags  von  802  zu- 
sammenhängt. 

Ausgabe  aller  drei  Rechtsquellen  von  K.  v  0  n 

Richthofen    in  MGL.  V   1  ff. 

Brunner  DRG.  I2  464  ff.  u.    Schröder 

DRG.  5  260  (dort  auch  die  weitere  Lit.).  —  S.  u. 

Volksrechte.  S.  Rietschel. 

Liegenschaftsprozeß.  A.  Deutschland 
und  England.  Ein  Rechtsgang  um 
Liegenschaften  konnte  erst  nach  Ausbil- 
dung des  Privateigentums  an  Grund  und 
Boden  zu  erheblicherer  Bedeutung  ge- 
langen; die  Lex  Salica  kennt  ihn  noch 
nicht.  Auch  in  ihm  handelte  es  sich  dem 
Charakter  des  alten  Prozeßrechts  ent- 
sprechend von  Haus  aus  um  den  Vorwurf 
rechtswidrigen  Verhaltens,  ursprünglich 
rechtswidriger  Landnahme  (fries.  londräf, 
ags.  reafläc  =  Raub;  malo  ordine  invadere), 
später  rechtswidriger  Vorenthaltung  (malo 
ordine  relinere).  Da  die  Klage  um  Liegen- 
schaften ebenso  wie  die  Fahrnisklage  ur- 
sprünglich Deliktscharakter  hatte,  so  mußte 
die  unterliegende  Partei  nicht  nur  das 
Grundstück  herausgeben,  sondern  auch  für 
ihr  rechtswidriges  Verhalten  Buße  zahlen. 
Das  Verfahren  bewegte  sich  im  allgemeinen 
in  den  Formen  des  ordentlichen  Rechts - 
ganges.  Nur  erhielt  sich  hier  länger  wie 
sonst  das  Erfordernis  der  Parteiladung 
(mannitio,  s.  Ladung).  Auch  mußte  der 
Beklagte,  wenn  er  den  Klageanspruch  be- 
streiten wollte,  nicht  einfach  leugnen,  son- 
dern sich  auf  rechtmäßigen  Erwerb  beru- 
fen. Falls  er  einen  Gewährsmann  benannte, 
so  mußte  er  diesem,  wie  beim  Anefang,  die 
Gewere  des  Streitgegenstandes  zu  getreuer 
Hand  übertragen.  Besonders  wichtig 
war  in  Liegenschaftsprozessen  der  Ur- 
kundenbeweis.   Wurde  der  in  der  Gewere 


LIGURER 


157 


befindliche  Beklagte  zur  Herausgabe  des 
Grundstücks  an  den  Kläger  verurteilt,  so 
pflegte  an  Gerichtsstätte  sogleich  eine 
Investitur  [revestitio)  und  Auflassung 
[exjestucatio]  vorgenommen  zu  werden. 
B  r  u  n  n  e  r  DRG.  2,  511  ff.  Schröder 
DRG.  5  391  f.  R.  Hübner. 

B.  Norden.  Außerordentlich  reich 
sind  im  Norden  die  Sätze  der  Rechtsquellen 
über  Liegenschaftsprozesse.  Ganze  Ab- 
schnitte der  einzelnen  Landschaftsrechte 
beschäftigen  sich  mit  der  brigd  oder  deüa 
von  Grundstücken.  Durch  besondere  Alter- 
tümlichkeit zeichnen  sich  die  Normen  der 
altnorwegischen  Rechte  über  Stammguts- 
klagen {ödalsbrigd)  aus  (zumal  Gpl.  265 
bis  269).  Das  sich  hier  abspielende  Ver- 
fahren war  ein  Privatgerichtsverfahren, 
vorausgesetzt,  daß  der  Beklagte  sich  auf 
die  Sache  einließ  (,,ec  a  pa  iord  oc  ver  ec 
|>a  lqgum  oc  dorne  oc  festi  ec  per  dorn  fyri"). 
Vor  den  Türen  des  Beklagten  setzten  Klä- 
ger und  Beklagter  ihre  Richter  ein.  Durch 
,, Stammgutszeugen"  (ärofar)  wurde  das 
Eigentum  am  Stammgut  dargetan,  Gegen- 
stammgutszeugen  waren  zugelassen. 
Waren  die  Beweisverhandlungen  geführt, 
so  trat  der  aus  den  Richtern  beider  Teile 
sich  zusammensetzende  sküadömr  zur 
Entscheidung  zusammen.  Konnten  sich 
die  Richter  nicht  einigen,  so  kam  es  zum 
Zug  an  das  Staatsgericht  (Gpl.  266). 

Im   übrigen  hat  die  Liegenschaftsklage 
einen  zivilen  Charakter.     Der  Zusammen- 
hang  mit   dem   Deliktsrecht   hat   sich   im 
Norden  verflüchtigt.     Der  Gewährschafts- 
zug findet  sich  hier,  wie  bei  der  Mobiliar- 
klage   (s.    Anefangsklage),    wird    aber    im 
ostnord.  Recht  durch  längeren  (thre  halma) 
ungestörten  Besitz  (laugheffd)  erübrigt. 
Serlachius     Klandtr     a     jord    enligt     dt 
svenska   Landskapslagarne   Diss.     1884.      S  t  e  - 
mann   *Retsh.  §87.     Hertzberg    Grundtr. 
p.  35  ff.    Brandt  Forel.  II  314  ff.    Maurer 
Vorl.  I  2  S.   116  ff.  K.  Lehmann. 

Ligurer  (griech.  Aipsc,  Arporivoi,  Adj. 
At^oortx<5c,  Aiyogtivoc;  lat.  Lfgus,  Ligur, 
Gen.  Ligiiris,  Ligüria,  Adj.  Lignsticus,  Li- 
gustinus).  Zur  Lösung  der  Ligurerfrage 
stehen  uns  zur  Verfügung:  die  antike  Über- 
lieferung (§  1),  anthropologisch-archäo- 
logische Funde  (§  2),  sprachliche  Quellen 
(§  3);  an  dieser  Stelle  interessiert  uns  be- 


sonders das  Verhältnis  der  L.  zu  den  Ger- 
manen (§  4). 

§  1.  Nach  den  ältesten  griechischen  Be- 
richten (seit  Hesiod)  erscheinen  die  L.  als 
ein  Hauptvolk  an  den  Westgrenzen  der 
Erde:  die  iberische  Halbinsel  ist  ligurisch. 
Ganz  unsichere  Spuren  tauchen  in  Klein- 
asien und  in  Kolchis  auf.  In  historischer 
Zeit  werden  die  L.  immer  mehr  auf  Frank- 
reich (auch  im  Norden)  und  auf  Italien  (bis 
Sizilien)  und  schließlich  auf  den  Küsten- 
strich zwischen  Rhone-  und  Arnomündung 
beschränkt:  die  Rhone  trennt  sie  von  den 
Iberern,  der  Arno  von  den  Etruskern,  ihr 
Hauptsitz  ist  der  schmale  Gebirgskamm, 
der  sich  um  den  Busen  von  Genua  herum- 
zieht. Von  den  Kelten  werden  sie  ausdrück- 
lich geschieden;  zwischen  Kelten  und  L. 
besteht  eine  traditionelle  Feindschaft:  das 
griechische  Massalia  spielt  die  Kelten  gegen 
die  L.,  Rom  die  L.  gegen  die  Kelten  aus; 
über  die  KsXxoXqus?  s.  u.  Aber  auch  zu 
den  Iberern  werden  sie  nie  in  engere  Ver- 
wandtschaft gebracht;  sie  selbst  wissen 
über  ihre  Herkunft  nichts.  Die  Haupt- 
nachricht über  die  kümmerliche  Lebens- 
weise des  in  die  Seealpen  zurückgedrängten 
untergehenden  Volkes  und  über  den  so- 
matischen Gegensatz  des  kleinen,  mageren, 
behenden  Ligurers  zu  den  großen,  blonden, 
gallischen  Recken  verdanken  wir  Posi- 
donius;  er  erwähnt  insbesondere  auch,  daß 
sie  in  ärmlichen  Holz-  und  Schilfhütten, 
meistens  jedoch  in  natürlichen  Höhlen 
wohnten  (Diodor  4,  20;  5,  39;  Strabo  165. 
202.  218). 

Die  antike  Überlieferung  ist  mehrfach  gesam- 
melt und  besprochen,  so  von   F  (o  r  b  i  g  e  r)   in 
Paulys  Realenzyklopädie  l  s.  verbo;  von   D  i  e  - 
f  e  n  b  a  c  h    Origines  Europeae,  Frankfurt  a.  M. 
1861,    m — 122;    Albert     Bormann    Li- 
giistica  I — III  Gpr.  Anclam  1864 — 5»  Stralsund 
1868;  H.  Nissen    Ital.  Landeskunde  I,  Berlin 
1883,  468 — 474.      Geffcken-Ziebarth 
Reall.  d.  kl.   Alt.  s.  verbo. 
§  2.  Anthropologisch -archäologische  Be- 
obachtungen müssen  selbstverständlich  von 
Funden     ausgehen,     die     im     ligurischen 
Küstenland   gemacht   sind,   wo   das   Volk 
am  sichersten  bezeugt  ist  und  am  längsten 
ausgehalten  hat.    Damit  sind  sachlich  ver- 
wandte Funde  zu  vergleichen  aus  Gegen- 
den, die  in  der  Tradition  oder  in  ihren  Orts- 
namen ligurische  Spuren  zeigen. 


158 


LIGURER 


Prähistorische  Archäologen  und  Anthro- 
pologen haben  vor  allem  die  Frage  aufge- 
worfen: In  welcher  Beziehung  stehen  die 
L.  zu  den  Pfahlbauten  (Terramaren)  Ober- 
italiens, zu  den  neolithischen  Höhlen  Li- 
guriens,  zu  den  neolithischen  Siedlungen 
unter  freiem  Himmel  in  Ligurien,  der  Po- 
und  Rhönegegend?  Eine  befriedigende 
Antwort  auf  diese  Frage  ist  nicht  gefunden 
worden. 

Die  Hypothese  von  d'Arbois  de  Jubain- 
ville:  Wo  Terramaren  vorhanden  sind, 
finden  sich  auch  ligurische  Ortsnamen 
(über  diese  s.  u.),  also  terramaricoli  =  Li- 
gures,  ist  von  Archäologen  und  Anthropo- 
logen ziemlich  einhellig  abgelehnt  worden, 
weil  sich  im  eigentlichen  Ligurien  keine 
Spur  solcher  Niederlassungen  findet,  und  die 
Pfahlbauten  eine  andere  und  höhere  Kultur 
darstellen  als  die  Höhlen  in  Ligurien  selbst. 
Solche  Höhlenfunde  wurden  gemacht  zu 
Ponte  Vara,  Arene  Candide,  Pollera  oder 
Pian  Marino,  Bergezzi,  Caverna  dell'  Acqua, 
Colombi,  Balzi  Rossi,  le  Grotte,  Verezzi  usf. 
Die  Höhlen  dienten  ihren  Bewohnern  auch 
als  Nekropolen;  die  dort  gefundenen  Ske- 
lette gehören  einer  Rasse  an,  die  mit  der 
von  Cro-Magnon  identisch  sein  soll. 

Unter  freiem  Himmel  wurden  neolithi- 
sche  Skelettgräber  gefunden  bei  Fontaneila 
di  Casalromano  (Prov.  Mantua),  Remedello 
(Prov.  Brescia),  im  Bolognesischen  und 
sonst,  vielleicht  auch  in  den  älteren  Teilen 
der  Nekropolen  von  Novilara  und  Alfedena 
bei  Pesaro.  Castelfranco,  Colini,  Zampa, 
Sergi  weisen  diese  Flachgräber,  gleichwie 
die  Höhlengräber  Liguriens,  dem  Volke  der 
Tbero-Ligurer'  zu,  die  vor  den  indogerm. 
Pfahlbautenbewohnern  im  Potal  geherrscht 
und  ursprünglich  ganz  Frankreich  und 
Italien  bewohnt  haben  sollen.  Sie  werden 
als  Dolichokephalen  der  mittelländischen 
Völkerfamilie  angesehen  und  sollen  nach 
Sergi  aus  Afrika  stammen. 

Einzelliteratur  bei  C.  M  e  h  1  i  s  ,  Archiv  f. 
Anthrop.  26  (1899),  13 — 23  und  B.  Modestov 
Introduction  a  l'histoire  romaine,  Paris  1907, 
120 — 138.  Hauptwerk  über  die  oberitalienischen 
Pfahlbauten:  W.  Heibig  Die  Italiker  in  der 
Poebene,  Leipzig  1879;  über  die  ligurischen  Höhlen : 
A.  I  s  s  e  1  Liguria  geologica  e  preistorica,  Genova 
1908 2;  über  diese  und  die  neolithischen  Stein- 
gräber Ober-  und  Mittelitaliens  und  die  ganze 
Rassenfrage :     G.  S  e  r  g  i      Ursprung    it.     Ver- 


breitung des  mittelländischen  Stammes  Leipzig 
1897  ('Pelasgo-Ligurer'  =  eurafrikanische  Lang- 
schädel der  Steinzeit  mit  Leichenverbrennung). 
Weiter:  C.  Iullian  Histoire  de  la  Gaule  I. 
Paris  1908,  Iioff.  I.  Dechelette  Manuel 
d'archeologie  prehistorique,  ceÜique  et  gallo-romaine 
II  1,  Paris  1910,  6  ff.  A.  Schulten  Nit- 
mantia  I,   Leipzig  1914,  60  ff. 

§  3.  Zur  Beurteilung  der  Sprache  der  L. 
hat  man  herangezogen:  die  ligurischen  Fels- 
inschriften, die  'kelto-ligurischen'  Inschrif- 
ten des  'nordetruskischen'  Alphabetes  von 
Lugano,  ein  paar  überlieferte  Glossen,  die 
Nomina  propria,  moderne  italienische  und 
französische  Dialektverhältnisse.  Aus  allen 
diesen  Quellen  läßt  sich  wenig  Klarheit  ge- 
winnen: die  Felsinschriften  können  wir 
nicht  entziffern;  die  Inschriften  des  Alpha- 
betes von  Lugano  stellen  sich  immer  deut- 
licher als  Sprachdenkmäler  keltisierter  L. 
heraus,  aus  denen  wir  manches  für  das 
Keltische,  aber  noch  nichts  für  das  Liguri- 
sche gelernt  haben;  der  ligurische  Dialekt 
des  Italienischen  und  der  provenzalische 
in  Frankreich  nehmen  geographisch  und 
linguistisch  eine  Sonderstellung  innerhalb 
der  französisch -italienischen  Mundarten  ein, 
aber  das  ihnen  vielleicht  zugrunde  liegende 
altligurische  Substrat  läßt  sich  positiv 
nicht  fassen;  die  überlieferten  Glossen  sind 
allzu  kümmerlich,  und  aus  den  in  latinisierter 
und  keltisierter  Form  überlieferten  Per- 
sonen- und  Ortsnamen  muß  eine  altligu- 
rische, der  sekundären  indogermanischen 
Zutaten  entkleidete  und  für  die  Beurteilung 
der  Verwandtschaftsverhältnisse  allein  ent- 
scheidende Sprachschicht  erst  gewonnen 
werden.  Immerhin  ist  ein  ligurisches  Adjek- 
tivsuffix, das  die  Herkunft  oder  Zugehörig- 
keit bezeichnet,  ein  ziemlich  sicheres  Leit- 
suf  fix  geworden,  an  dem  sich  die  Ausbreitung 
der  L.  beobachten  läßt:  es  lebt  in  Bildungen 
wie  Bergamaske,  Monegaske  heute  noch 
fort  und  läßt  sich  weit  über  Ligurien  hinaus 
in  Oberitalien,  Korsika,  Frankreich,  Elsaß - 
Lothringen,  Schweiz  und  Oberbayern  ver- 
folgen. Bei  der  Aufzählung  CIL  I  199  = 
V  7749  (über  Grenzstreitigkeiten  in  Genua) 
in  flovium  Neviascam,  ad  rivom  Vinelascam, 
in  flovium  Veraglascam,  in  flovium  Tule- 
lascam  scheint  die  Genusdifferenz  zwischen 
flovius,  rivos  und  den  Flußnamen  auf  -a  zu 
beweisen,  daß  hier  wirklich  unretuschierte 


LIGURER 


159 


altligurische  Bildungen  vorliegen.  Die  -sc- 
Ableitungen  könnten  ja  an  und  für  sich 
auch  indogermanisch  sein.  Auf  einen  wich- 
tigen Unterschied  hat  aber  schon  Müllenhoff 
hingewiesen:  während  das  Keltische,  Grie- 
chische, Lateinische,  Deutsche,  Litauische 
und  Slavische  fast  nur  die  Ableitung  -isc- 
kennen,  ist  diese  im  Ligurischen  gar  nicht 
nachzuweisen,  hier  findet  sich  nur  -asc-, 
-esc-,  usc-,  erst  im  Mittelalter  auch  -ose-. 
Ist  aber  das  unmovierte  -asca  der  älteste 
Typus,  und  sind  -osco  :  -osca  erst  mittel- 
alterlich, dann  werden  die  Bildungen  mit 
-asc-,  -usc-  schwerlich  erst  in  einer  indo- 
germanisch-ligurischen  Einzelsprache  von 
ä-  und  «-Stämmen  (mit  unerklärlicher  Um- 
gehung der  viel  zahlreicheren  o-Stämme) 
nach  dem  Vorbild  gemein-indogermanischer 
-/-.^-Ableitungen  entstanden  sein,  d.  h. 
also  das  Ligurische  ist,  nach  der  Verwen- 
dung und  Entwicklung  seines  bekanntesten 
Suffixes  zu  schließen,  nicht  indogermanisch. 
Alle  indogerm. -ligurischen  Anklänge  inWur- 
zeln, Stämmen,  sekundären  Suffixen  müssen 
dieser  Tatsache  gegenüber  verstummen: 
es  handelt  sich  dabei  um  zufällige  Gleich - 
klänge  oder  um  nicht  beweiskräftige  Glei- 
chungen zwischen  indogermanisiertem  und 
indogermanischem  Sprachmaterial;  daß  ein 
altligurisches  -asca  sekundär  auch  am  idg. 
Genus  (-asco)  teilnimmt  und  auf  idg. 
Stämme  gepfropft  wird,  hat  auch  anderswo 
seine  Analogien. 

Die  anthropologisch -prähistorische  Hypo- 
these von  der  Verwandtschaft  der  Ligurer 
mit  den  Iberern  wird  durch  die  Sprache  bis 
jetzt  nicht  bestätigt :  die  beiderseitigen 
Ortsnamen  weisen  nach  Lautform  und 
Bildungsweise  mehr  Verschiedenheiten  als 
Ähnlichkeiten  auf. 

Zu  den  Fernschriften  in  den  Hochtälern  der 
ligurischen  Seealpen  (le  Meraviglie  im  Val  d' In- 
ferno beim  Col  di  Tenda,  andere  in  den  Felsen 
des  Val  di  Fontanalba  und  beim  Orco  Feglino 
nel  Finalese)  vgl.  F.  G.  S.  M  o  g  g  r  i  d  g  e  The 
Meraviglie,  Trans.  Congr.  Prehist.  Archaeol.  1868, 
London  1869,  359—362,  m.  5  Taf.;  C.  Bick- 
n  e  1 1  The  Prehistoric  Rock  Engravings  of  the 
Ilalian  Maritime  Alps,  Bordighera  1902  und 
1903;  A.  I  s  s  e  1  Incisioni  rupestri  nel  Finalese, 
Bull.  pal.  etn.  ital.  24,  1898,  265 — 279  (mit  alt. 
Lit.  S.  268 — 269  Anm.  1);  derselbe  Le  rupi 
scolpite  neue  alte  valli  delle  Alpe  Marittime,  ebenda 
27,  1901,  217—259  m.  74  Fig.  im  Text.     Dazu 


B.  M  o  d  e  s  t  o  v  lntrod.  ä  Vhist.  rom.  Paris 
1907,  138 — 139,  A.  I.  Evans  Scripta  Minoa  1, 
Oxford  1909,  6. 

Die  von  Th.  Mommsen,  C.  Pauli,  E.  Tagliabue, 
E.  Bianchetti,  P.  Kretschmer,  E.  Lattes,  A.  Gius- 
sani,  G.  Herbig  vereinzelt  und  gruppenweise 
herausgegebenen  'kelto-ligurischen'  Inschriften 
des  'nordetruskischen'  Alphabetes  von  Lugano 
sind  jetzt  am  vollständigsten  gesammelt  von 
J.  Rhys  The  Celtic  Inscriptions  of  Cisalpine 
Gaul,  Proc.  Brit.  Acad.  6,  1913,  90  S.  m.  8  T. 
Die  Frage  dreht  sich  jetzt  nur  noch  darum,  ob 
die  männlichen  -ui  und  die  weiblichen  -ai  Kasus 
dieser  Inschriften  Dative  oder  Genetive  sind;  im 
ersteren  Fall  spricht  alles  dafür,  daß  wir  keltische 
Inschriften  der  Lepontier  (vielleicht  keltisierter 
Ligurer)  vor  uns  haben;  auch  im  zweiten  Fall 
steht  der  indogermanische  Charakter  der  In- 
schriften fest;  entscheidend  für  die  erste  Auf- 
fassung wohl  O.  A.  D  a  n  i  e  1  s  s  o  n  ,  Skrifter 
utg.  af  K.  Human.  Vetenskaps-Samfundet  i 
Uppsala  13,  1,  1909,  16 — 25,  vgl.  auch  H.  H  i  r  t 
Indogerm.  1,  43 — 49.  2,  563 — 5.  —  Über  ev. 
ligurische  Elemente  in  modernen  französischen 
und  italienischen  Dialekten:  E.  W  i  n  d  i  s  c  h  in 
Gröbers  Grdr.  d.  roman.  Philol.  i1,  379  und 
H.  N  i  s  s  e  n  ,  Ital.  Landeskunde  1,  469.  471.  — 
Das  gesamte  Sprachmaterial,  soweit  es  in 
Glossen  und  Eigennamen  steckt,  behandeln 
K.  Müllenhoff  DA.  1,  86.  3,  173—193, 
H.  d'Arbois  de  Jubainville  Les  Pre- 
miers habitants  de  l'Europe  1,  1889  *,  359 — 365; 
"2,  1894  2,  3 — 215,  P.  Kretschmer  Zeitschr. 
f.  vgl.  Sprachf.  38,  1905,  108 — 128.  Ausgangs- 
punkte für  das  ligurische  Leitsuffix  -asca  sind 
Namen  auf  latein.  Inschriften,  dem  Schieds- 
spruch der  Minucier  über  Grenzstreitigkeiten  in 
Genua  CILI l  199  =  I  •  584  =  V  7749  und  der 
Alimentartafel  von  Veleia  CIL.  XI  1147.  Zur 
Frage,  ob  diese  Suffixe  indogermanisch  oder 
einheimisch  ligurisch  sind,  K.  Müllenhoff 
I.e.  3,  189,  P.  Kretschmer  I.e.  122 — 4, 
W.  Schulze  ZGLE.  542—3.  —  Auf  die  Ver- 
schiedenheit ligurischer  und  iberischer  Orts- 
namen macht  aufmerksam  C.  Pauli,  Beilage 
zur  Münchner  Allg.  Zeitung  1900  Nr.  157  S.  5; 
Anklänge  sucht  R.  v.  S  c  a  1  a  Hist.  Zeitschr. 
108,  1912,  13;  vgl.  jetzt  auch  H.  Groehler 
Über  Ursprung  u.  Bedeutung  der  französischen 
Ortsnamen  I,  Heidelberg  191 3  (46 — 66  ligurische 
und  iberische  Namen). 

§  4.  Prähistoriker  und  Anthropologen 
haben  neolithische  Funde  in  Hockergräbern 
und  brachykephale  orthognathe  Schädel - 
typen  vom  Oberrhein,  besonders  aus 
Worms  und  Umgebung,  mit  ligurischen 
verglichen,  und  Mehlis  hat  auf  einer  be- 
sonderen   Karte    neolithische    Fundstellen 


i6o 


LIUTPRAND  VON  CREMONA 


und  ligurische  Namen  des  Oberrhein-, 
Rhone-  und  Pogebietes  in  unmittelbaren 
Zusammenhang  gebracht.  Mir  steht  über 
die  prähistorisch-anthropologische  Seite  der 
Frage  kein  fachmännisches  Urteil  zu;  über- 
zeugend wirkt  die  tumultuarische  und  in 
ihrem  Sicherheitsgrad  sich  stetig  steigernde 
Darstellungsweise  von  Mehlis  nicht.  Zum 
mindesten  müßte  die  Frage  neu  geprüft 
werden,  da  das  von  Mehlis  übernommene 
linguistisch -ethnographische  Material  und 
die  daraus  gezogenen  Schlüsse  sich  nicht 
durchweg  bewährt  haben  und  auch  prä- 
historische Posten  in  seiner  Rechnung,  wie 
die  Gleichung  terramaricoli  =  Ligures,  nicht 
mehr  stimmen. 

Von  germanischen  Völkerschaften  hat 
man  die  Lugii  (Tac.  Germ.  43)  wegen  ihres 
Namens  und  die  Ambrones  wegen  der  Anek- 
dote bei  Plutarch  Marius  19  mit  den  AryocS 
in  Verbindung  gebracht.  Daß  die  Ligurer 
sich  xctrd  fevo;  "A,ußp<ovc;  nannten,  wie  das 
keltische  oder  germanische  Volk,  das  mit 
den  Teutonen  bei  Aquae  Sextiae  gegen 
Römer  und  Ligurer  kämpfte,  mag  merk- 
würdig scheinen:  beweisen  läßt  sich  daraus 
nichts.  Die  Gleichung  Lugii:  Aquo?  würde 
lautliche  Schwierigkeiten  machen,  auch 
wenn  Lugii  wirklich  die  'Lügnerischen." 
bedeuten  sollte,  und  diese  Wortdeutung 
zu  den  Ligures  fallaces  mendacesque  (Jord. 
p.  9)  nicht  übel  passen  würde;  ethnogra- 
phisch können  die  Lugii  von  der  Weichsel 
und  die  Aqus;  an  Rhein  und  Isar  auf 
diesen  Gleichklang  hin  unmöglich  ver- 
knüpft werden. 

Eher  mögen  ein  paar  Ortsnamen  für 
Ligurer  auf  deutschem  Sprachgebiet  zeu- 
gen. Aber  wenn  Worms,  Bormitomagus,  wo 
Mehlis  eine  neolithische  Ligurerkultur  er- 
schlossen zu  haben  glaubt,  zu  Bormo,  dem 
'ligurischen'  Namen  des  Thermengottes  und 
den  nach  ihm  benannten  Ortschaften,  ge- 
hört, bleibt  zu  erwägen,  daß  diese  ganze 
Namensippe  nur  auf  Grund  einer  indo- 
germanischen Etymologie  (idg.  gvhorm- 
'warm'  nach  lat.  formus,  gr.  Uäpu/k,  aind. 
gharmäs  'Glut')  zusammengehalten  wird; 
wenn  wir  die  Ligurer  als  vorindogermanisch 
ansehen,  könnten  dann  für  Worms  höch- 
stens KsXxoAqusc,  keltisierte  Ligurer,  in 
Betracht  kommen.  Unter  demselben  Ge- 
sichtspunkte   mag    man    die    französische 


Isere  und  die  bayerische  Isar  als  keltisierte 
Ligurer-Flußnamen  betrachten  und  die 
vereinzelten  Ortsnamen  mit  dem  Suffix 
-asca  in  der  Schweiz,  Elsaß -Lothringen  und 
Oberbayern  als  kelto-ligurisch  bezeichnen. 
Hierher  gehören  nach  d'Arbois  dejubain- 
ville  etwa  30  Namen  auf  -asca  und  -asco  im 
Kanton  Tessin,  darunter  die  vallis  Diu- 
biasca  (vgl.  j.  Giubiasco,  wo  'kelto -liguri- 
sche' oder  lepontische  Inschriften  gefunden 
wurden,  §  3),  dann  die  Örtlichkeit  Cubizasca 
bei  Lausanne,  der  Ort  Caranusca  bei  Thion- 
ville,  der  Bach  Urnasca  (Urnäsch)  im  Kan- 
ton Appenzell,  die  Täler  Barlasca  und  Süss- 
asca  im  Engadin,  der  Ort  Radinasc  beim 
oberbayrischen  Tölz.  Wer  in  diesen  Namen 
vorkeltisches,  also  echt  ligurisches  Sprach - 
gut  sehen  will,  kann  sich  darauf  berufen, 
daß  hier,  wenigstens  bei  den  isolierten 
Namen  außerhalb  des  Kantons  Tessin, 
Täler,  Bäche  und  Örtlichkeiten  gleichmäßig 
auf  -asc-a  ausgehen,  und  so  vielleicht  noch 
das  unmovierte  altligurische  Suffix  (§  3) 
vorliegt. 

C.  Mehlis  Die  Ligurerjrage  I,  II,  Arch.  f. 
Anthr.  26,  1900,  71 — 94,  1043 — I078  m.  T.  XIX. 
Zur  Ambronen-Antkdote,  P.  Kretschmer 
Zeitschr.  f.  vgl.  Sprachf.  38,  1905,  118.  Über 
die  'ligurische'  Wurzel  borm-,  H.  d'Arbois 
de  Jubainville  Les  premiers  hab.  de 
l'Europe  2,  117 — 124;  P.  Kretschmer  1.  c. 
113 — 1 15.  Zur  Gleichung  Isere  =  Isar,  H.d'Ar- 
bois  de  Jubainville  I.e.  133 — 138. 
Die  -asra-Ortsnamen  auf  deutschem  Boden,  ders. 
68 — 70;  W.  D  e  e  c  k  e  Jahrb.  f.  Gesch.,  Spr.  u. 
Lit.  Elsaß-Lothringens  10,  1893,  l — n- 

Gustav  Herbig. 

Liutprand  von  Cremona  ist  gewiß  nicht 
mehr  als  ein  Vertreter  germanischer  Kultur 
zu  betrachten,  aber  wegen  seiner  lango- 
bardischen  Abkunft,  seines  längerenAufent- 
halts  in  Deutschland,  seiner  Bedeutung 
für  die  deutsche  Reichsgeschichte  des 
10.    Jahrh.   hier   nicht  zu   übergehen. 

§  1.  Nicht  in  der  Klosterschule,  sondern 
am  italienischen  Königshofe  ausgebildet, 
trat  er  nach  dem  Sturze  König  Hugos  (945) 
als  Diakon  und  Kanzler  in  den  diplo- 
matischen Dienst  Berengars  IL,  floh  aber, 
mit  diesem  und  seiner  Gemahlin  Willa 
verfeindet,  an  den  Hof  Ottos  d.  Gr.  Hier 
regte  ihn  der  als  Gesandter  anwesende 
Bischof  Recemund  von  Elvira  956  zur 
Geschichtschreibung  an. 


LÖFFEL 


161 


§  2.  Von  958  bis  c.  962,  zuerst  in 
Frankfurt,  dann  auf  mancherlei  Reisen 
arbeitete  er  das  Werk  aus,  das  uns  die 
Ereignisse  des  christlichen  Europa  von 
887 — 949  in  buntem  Wechsel  vorführt, 
bis  c.  935  beruhend  auf  den  meist  münd- 
lichen Berichten  fremder  Gewährsmänner, 
von  da  ab  wesentlich  auf  den  reichen 
persönlichen  Erinnerungen  des  vielgereisten 
und  vielgeschäftigen  Mannes.  Es  bricht 
unvollständig  ab,  was  wohl  nicht  nur 
Schuld  der  Überlieferung  ist.  Hohe,  an 
den  Alten  geschulte  Bildung,  Einsicht  in 
das  politische  Getriebe,  Kenntnis  ver- 
schiedener Länder  und  Sprachen,  lebendige 
Beobachtungsgabe  und  formale  Gewandt- 
heit hätten  L.  wohl  zum  tüchtigen  Ge- 
schichtschreiber befähigen  können.  Indes 
haben  mehrere  Momente  stark  beein- 
trächtigend gewirkt.  Antapodosis  ('Ver- 
geltung') ist  der  seltsame  Titel  des  Werkes; 
es  will  gewissermaßen  den  Finger  Gottes 
in  der  Geschichte  nachweisen,  Bestrafung 
der  Bösen,  Belohnung  der  Guten.  Daher 
das  stark  legendarische  Gewand,  in  das, 
ähnlich  wie  bei  den  gleichzeitigen  deutschen 
Historikern,  die  Geschichte  Heinrichs  I. 
und  Ottos  I.  gekleidet  ist.  Diese  christ- 
liche Tendenz  könnte  immerhin  etwas 
Großartiges  haben,  wäre  sie,  etwa  wie  von 
Otto  von  Freising,  von  einer  hohen  Warte 
aus  betrieben.  Aber  L.  vermengt  damit 
ganz  offen  persönliche  Rache-  und  Dank- 
gefühle; literarische  Vergeltung  anBerengar 
und  Willa  soll  das  Buch  zugleich  üben, 
und  die  maßlos  eitle,  leidenschaftliche, 
haltlose  Persönlichkeit  des  Autors  hindert 
jede  tiefere  ethische  Wirkung.  Dazu 
kommt  die  Sucht,  einem  oberflächlichen 
Unterhaltungsbedürfnis  zu  genügen,  indem 
nicht  nur  Volkslieder  (auch  deutsche)  und 
leere  Gerüchte  unbesehen  übernommen, 
sondern  auch  pikanter  Klatsch  bedenk- 
lichster Sorte  nacherzählt,  die  Darstellung 
aber  mit  rhetorischem  und  gelehrtem 
Flitterkram  geschmacklos  aufgeputzt  wird. 
Was  das  Buch  so  als  Geschichtschreibung 
verliert,  gewinnt  es  freilich  als  kultur- 
historisch bedeutsames,  höchst  individuelles 
Memoirenwerk. 

§  3.  Die  Umwälzung  Italiens  und  die 
politische  Rolle,  die  L.  dabei  bestimmt 
war,  unterbrachen  die  literarische  Tätigkeit. 

Hoops,  Reallexikon.     III. 


Ende  961  wurde  er  von  Otto  I.  zum  Bischof 
von  Cremona  gemacht  und  mehrfach  zu 
diplomatischen  Missionen  verwandt.  Über 
zwei  derselben  hat  er  noch  Bericht  erstattet. 
Seine  Historia  Ottonis  behandelt  die  ita- 
lienischen, insbesondere  römischen  Ereig- 
nisse der  Jahre  963/64,  an  denen  L.  neben 
seinem  kaiserlichen  Herrn  beteiligt  war, 
sehr  wertvoll,  auf  Grund  von  Akten,  in  ganz 
höfischer  Beleuchtung,  mehr  eine  offiziöse 
Kundgebung,  als  freie  Geschichtschreibung. 
In  seiner  Relatio  de  legatione  Constantino- 
politana  endlich  berichtet  er  höchst  lebendig, 
aber  völlig  subjektiv  und  in  gekränkter 
Eitelkeit  die  Beobachtungen  verzerrend, 
über  die  Gesandtschaft,  die  er  968  nach 
Konstantinopel  unternahm,  um  die  Ver- 
mählung Ottos  II.  mit  einer  griechischen 
Prinzessin  zum  Abschluß  zu  bringen.  Er 
starb  wahrscheinlich  auf  einer  neuen  eben- 
dorthin  971  gerichteten  Gesandtschafts - 
reise,  unter  den  Literaten  seiner  Zeit  weit- 
aus die  hervorstechendste  Persönlichkeit, 
wie  sie  nur  in  Italien  hervorgebracht 
werden  konnte,  trotz  des  christlichen 
Mäntelchens  ein  Humanist  im  10.  Jahr- 
hundert ! 

Opera  MG.  SS.  rer.  Germ.  ed.  2,  1877;  auf 
falscher  handschriftl.  Grundlage,  der  Erneuerung 
bedürftig;  vgl.  Becker,  Textgeschichte  L.'s 
v.  C.  in  Quell,  u.  Unters,  z.  lat.  Philol.  d.  M. 
A.  ed.  Traube  III  2,  1908  und  N.  Arch.  36, 
209fr.  —  Übersetzung:  Geschichtschreib. 
d.  d.  Vorz.  »  29,  1889.  —  VVattenbach 
DGQ.  I  7,  474  fr.  Gundlach  Heldenlieder  I 
33ff.  432  ff.   530  ff.   573  ff.  K.  Hampe. 

Löffel.  §  I.  Der  älteste  Löffel  des  Men- 
schen war  gewiß  die  hohle  Hand;  dann 
benutzte  man  wohl  auch  Geräte  zum 
Schöpfen,  wie  die  Natur  sie  bot,  zB.  die 
Muscheln,  die  noch  heute  in  Madras  ge- 
braucht werden,  um  Kindern  Medizin  zu 
reichen.  Bald  wird  man  dazu  übergegan- 
gen sein,  diese  Formen  in  Holz  und  Ton 
nachzubilden. 

§  2.  Nach  Grimm  DW.  ist  ahd.  leffil, 
lephil,  lepfil,  mhd.  leffel  oder  löffel,  das  In- 
strument zum  mhd.  laffen  'schlürfen,  trin- 
ken'. Md.  laffe  'Lippe,  Mund',  Nebenform 
von  labbe  aus  labeo,  ist  der  schöpfende 
Löffelteil.  Auf  den  hölzernen  Löffel  als 
alte  einfache  Form  weist  anord.  spann  und 
spönn,  engl,  spoon. 


IÖ2 


LOFN— LOKI 


§  3.  Eigens  geformte  Löffel  in  Gestalt 
dünner  Röhrenknochen,  deren  Ende  löffel- 
artig  gestaltet  ist,  gibt  es  am  Ende  der 
paläolithischen  Periode,  um  das  Mark  der 
Knochen  herauszuholen  (Bär  u.  Hellwald 
Der  vorgeschichtl.  Mensch,  1880).  In  der 
jüngeren  Steinzeit  finden  sich  auf  germ. 
Boden  Holzlöffel  mit  kurzem  Stiel.  Auch 
ein  bereits  verzierter  Tonlöffel  mit  einer 
Tülle  zum  Einsetzen  eines  Holzstieles 
kommt  unter  dän.  Steinalterfunden  vor. 
Die  Form  der  Laffen  ist  bereits  in  diesen 
Funden  verschieden,  teils  rund,  teils  oval, 
ebenso  wie  in  allen  späteren  Zeiten.  In 
den  Gräbern  der  Bronzezeit  sind  Tonlöffel 
von  einfacher  Form  sehr  gewöhnlich;  auch 
kommen  schön  geschwungene  Holzlöffel 
sowie  Hornlöffel  in  der  nordischen  älteren 
Bronzezeit  vor. 

§  4.  Metallöffel  treten  aber  erst  in  der 
Eisenperiode  auf,  besonders  häufig  erst  in 
röm.  Zeit,  wo  die  ovale  Form  bevorzugt 
wird.  Der  Stiel  wird  nun  zuweilen  tordiert. 
In  der  Zeit  der  Völkerwanderungen  und 
der  fränkischen  Periode  tritt  eine  Form  auf, 
bei  welcher  die  meistens  längliche  Laffe 
nicht  als  Fortsetzung  des  Stieles  erscheint, 
sondern  darunter  liegt.  Ein  solcher  silber- 
ner Löffel  mit  nieliierter  Inschrift  Basenae 
befindet  sich  unter  den  fränk.  Grabfunden 
von  Weimar  im  Berliner  Museum.  Auch 
ist  die  spitze  Endigung  des  Stiels  an  Löffeln 
dieser  Zeit  bemerkenswert,  die  auch  an 
einem  silbernen  Löffel  des  Sackrauer  Fun- 
des schon  auftritt. 

§  5.  Neben  diesen  Prunklöffeln  bestan- 
den zu  allen  Zeiten  auch  noch  die  altüber- 
lieferten Holz-  und  Beinlöffel  fort,  wie  wir 
sie  besonders  aus  den  schleswigschen  Moor- 
funden der  Völkerwanderungszeit  kennen. 
In  byzantinischer  Zeit  wurden  oft  ver- 
zierte Metallöffel  zum  Darreichen  der  Hostie 
gebraucht  (F  o  r  r  e  r).  Aber  auch  zu  volks- 
tümlich-abergläubischen, d.  h.  heidnischen 
Gebräuchen  dienten  Löffel,  wie  aus  den 
Beschlüssen  des  Konzils  von  Leptinae  743 
hervorgeht.  Hier  wurden  solche  Miß- 
bräuche  verdammt,  bei  denen  Löffel  zum 
Herausschöpfen  von  Opfertrank  und  Opfer- 
speise durch  Betrüger  gebraucht  wurden, 
welche  damit  Liebeszauberarzneien  her- 
stellten. 

S.  Müller    Ordning  af  Danmarks  Oldsager. 


Mitteilungen   a.   d.   Ver.   d.    Kgl.    Sammlung   f. 
deutsche  Volkskunde,   Berlin  2,  184. 

Karl  Brunner. 

Lofn,  eine  Hypostase  der  Frigg  (s.  d.), 
begegnet  in  der  SnE.  (I  116)  unter  den 
Asinnen  und  hat  die  Aufgabe,  die  Ehen 
unter  den  Menschen  zustande  zu  bringen, 
denen  vorher  Hindernisse  im  Wege  lagen. 
Sonst  kennen  nur  noch  skaldische  Um- 
schreibungen, wie  Lofn  arma  =  Weib,  den 
Namen  dieser  Göttin.  E.  Mogk. 

Logi,  das  personifizierte  Feuer,  ist  nach 
junger  nordischer  Sage  der  Sohn  Fornjöts 
(Fas.  II  3,  17).  In  der  Erzählung  von  Thors 
Fahrt  zu  Ütgardaloki  ist  er  dessenManne,  der 
mit  Loki  um  die  Wette  ißt  und  außer  allem 
Fleisch  auch  noch  die  Knochen  und  die 
Schüssel  verzehrt.  Utgardaloki  erklärt 
selbst  ihn  Thor  gegenüber  als  das  personi- 
fizierte Wildfeuer  (SnE.  I  152).     E.  Mogk. 

Loki  (§  1)  ist  im  nordgermanischen  Volks- 
glauben ein  mythisches  Wesen,  das  die 
Skalden  zu  einer  Gestait  mit  verschiedenem 
Grundton  ausgeprägt  haben,  wie  die  mhd. 
Dichter  den  Zwergkönig  Laurin.  Aus  den 
verschiedensten  Quellen  ist  der  Stoff  ge- 
schöpft: aus  dem  Volksglauben,  aus  der 
wandernden  Märchendichtung,  aus  christ- 
lichen Teufelssagen.  Von  Haus  aus  ein 
Feueralf  und  selbständiges  Wesen,  ist  er 
durch  seine  alfische  Natur  in  Verbindung 
mit  den  Äsen  und  besonders  mit  ÖcHn 
gebracht,  während  er  durch  seine  Feuer- 
natur zum  Genossen  Thors  geworden,  aber 
zugleich  auch  zum  Teil  unter  dem  Einfluß 
fremder  Unholdsagen  unter  die  dämoni- 
schen Riesen  gekommen  ist.  So  ist  Loki 
eine  mythische  Persönlichkeit  und  zugleich 
der  Mittelpunkt  des  anord.  Schwankes  ge- 
worden. Gleichwohl  ist  er  auf  einen 
relativ  kleinen  Kreis  der  nordischen  Dich- 
tung beschränkt.  In  den  Eddaliedern  be- 
gegnet er  nur  in  VQluspä,  Baldrs  draumar, 
Prymskvi3a,  Hymiskvida  (?),  Lokasenna 
und  der  späten  jüngeren  VQluspä,  und  von 
den  Skalden  wissen  nur  Pjödölfr  aus  Hvin, 
Ulfr  Uggason  und  Eilifr  Gu9rünarson  von 
ihm  zu  erzählen,  während  sonst  nicht  eine 
Kenning  der  zahlreichen  norwegischen 
und  isländischen  Dichter  in  der  Bekannt- 
schaft mit  ihm  wurzelt.  Auch  keine  isländi- 
Saga  kennt  ihn,  und  nirgends  findet  sich 
eine  Anspielung  auf  einen  Kult  Lokis.   Die 


LOKI 


163 


Snorra-Edda  freilich  läßt  vermuten,  daß 
die  Lokidichtung  einst  umfangreicher  ge- 
wesen als  sie  uns  erhalten,  und  daß  sie 
besonders  auf  Island  heimisch  gewesen  ist. 
Unter  dem  Einflüsse  dieser  isländischen 
Lokidichtung  steht  die  faeröische  Volks- 
dichtung, besonders  der  Lokkatättur,  der 
nach  dem  Hinweis  auf  die  alten  Gedichte 
(v.  50,  6y)  wahrscheinlich  auf  isländische 
Vorlage  zurückgeht,  sowie  die  Volksüber- 
lieferung der  andern  Gebiete  des  West- 
meers. 

§  2.  Außer  der  älteren  Dichtung  kennt 
die  Volksüberlieferung  Skandinaviens  und 
Dänemarks  dieses  mythische  Wesen  und 
zwar  in  seiner  ursprünglichen  Gestalt  als 
Feuer-  und  Lichterscheinung.  Während 
aber  auf  Island  fast  durchweg  die  Form 
L  o  k  i  begegnet,  überwiegt  in  den  ost- 
nordischen Dialekten  und  auf  den  Faeröern 
die  Form  L  o  k  k  i ,  das  Diminutivum  zu 
Loki. 

§  3.  Zwischen  der  Flamme  als  Licht- 
erscheinung und  den  Seelen  Verstorbener 
besteht  nach  allgemeinem  Volksglauben  der 
innigste  Zusammenhang.  Daß  Tote  als 
Lichter  oder  feurige  Gestalten  sich  zeigen, 
kennen  alle  germanischen  Stämme  (J. 
Grimm  D.  Myth.4  II  763  f.).  In  den  is- 
ländischen Sagas  sind  diese  Geistererschei- 
nungen die  haugaeldar,  die  in  und  über 
den  Grabhügeln  zu  sehen  sind,  zumal  wenn 
die  Toten  ihre  Schätze  mit  ins  Grab  ge- 
nommen haben  (Eyrb.  S.  27;  Grettis  S.  6$; 
Gullpöris  S.  9;  Hervarar  S.  211  ff.).  Daher 
wähnt  man  hinter  der  Flamme  ein  seeli- 
sches Wesen,  und  diese  verschiedenen  ani- 
mistischen  Erscheinungen  nannten  die 
Nordgermanen  alfar  (s.  Elfen);  sie  finden 
sich  meist  bei  ihnen  wie  bei  den  Angel- 
sachsen mit  den  Äsen  (s.  d.)  vereint. 

§  4.  Von  den  verschiedenen  Deutungen, 
die  man  dem  Namen  Loki  gegeben  hat,  ist 
die  Zusammenstellung  mit  logi  Lohe, 
Flamme'  auch  im  Hinblick  auf  die  Zeug- 
nisse die  ansprechendste  (IF.  10,  90  ff.). 
Loki  ist  demnach  seinem  Namen  nach  der 
Feueralf.  Nach  dem  Ursprung  des  Ele- 
ments ist  ihm  in  skaldischer  Weise  ein 
Elternpaar  gegeben  worden.  Zu  den  primi- 
tivsten Formen  der  Feuererzeugung  gehört 
das  Bohren  und  Stoßen  eines  vorn  zuge- 
spitzten Stabes  in  weicheres  Holz  (Schurtz, 


Urgesch.  der  Kult.  S.  311).  Dieser  Brauch 
hat  sich  in  Skandinavien  bis  in  die  Neuzeit 
erhalten  (Fatab.  1912  S.  11  f.).  Auf  Grund 
dieser  Handlung  entstanden  in  skaldischer 
Dichtung  die  Eltern  Lokis:  Färbauti  „der 
durch  Stoßen  Schaden  d.  i.  Feuer  erzeugt" 
als  Vater  und  Laufey  ,,die  Laubinsel"  d.  i. 
das  Laubholz,  aus  dem  das  Feuer  hervor- 
geht, als  Mutter.  Daneben  erscheint,  wenn 
auch  erst  bei  Snorri,  Näl  ,,die  Föhre",  von 
der  es  heißt,  sie  ist  wie  Laufey  schlank  und 
schwach  {mjö  ok  au&ßreiflig  Fas.  I  392). 
In  der  ursprünglichen  Auffassung  mit 
alfischen  Vorstellungen  als  persönliches 
Wesen  verquickt  lebt  Loki  in  der  Volks- 
überlieferung Skandinaviens  und  Däne- 
marks fort,  dort  als  Alf  des  Herdfeuers, 
hier  als  Alf  der  flimmernden  Luft.  Wenn 
in  Norwegen  das  Herdfeuer  knistert,  dann 
schlägt  L.  seine  Kinder  {Lokje  dengjer  hone 
sine),  und  als  Spende  wirft  man  ihm  die 
Milchhaut  ins  Feuer.  In  Schweden  werden 
ausgefallene  Zähne  kleiner  Kinder  dem 
Herdfeuer  mit  den  Worten  übergeben: 

Lokke,  Lokke,  giv  mig  en  bentand! 

Här  har  du  en  gulltand, 

ein  Volksglaube,  der  auch  zu  den  Finnen 
gewandert  ist.  Wenn  in  Dänemark  an 
heißen  Tagen  oder  über  dem  brennenden 
Lichte  die  Luft  flimmert,  dann  treibt  L. 
seine  Ziegen  oder  Schafe  oder  sät  seinen 
Hafer.  Und  wenn  die  Sonnenstrahlen 
durch  die  Wolken  scheinen,  dann  heißt  es: 
„Lokke  trinkt  Wasser".  Während  in  die- 
sen Wendungen  sein  natürlicher  Ursprung 
hervortritt,  läßt  man  in  andern  Gegenden 
aus  denselben  Wendungen  mehr  seinen  alfi- 
schen Charakter  sprechen.  So  findet  sich 
für  Lokki  vetti  oder  aarevetti  (Wicht  oder 
Herdwicht;  Saetersdal)  oder  b 7 er gmand (Dä- 
nemark). 

§  5.  Fast  in  allen  eddischen  Götter- 
liedern sind  Äsen  und  Alfen  (cesir  ok  alfar) 
vereint.  So  ist  auch  Loki  in  diese  Schar 
gekommen.  Nach  der  SnE.  ist  er  von  an- 
mutigem Äußeren,  aber  falschen  Charak- 
ters. Er  ist  schlau  und  verschlagen,  beson- 
ders geschickt  im  Stehlen,  aber  er  zieht  sich' 
zurück,  wenn  ihm  mit  Energie  entgegen- 
getreten wird.  Durch  seine  Handlungen 
setzt  er  die  Götter  in  Verlegenheit;  von 
ihnen  gezwungen,  befreit  er  sie  aber  auch 
aus  dieser.     Dabei  kommt  ihm  seine  Pro- 


IÖ4 


LOKI 


teusnatur  zustatten,  die  er,  wie  alle  alfischen 
Wesen,  besitzt,  und  sein  enges  Verhältnis 
zu  den  chthonischen  Zwergen.  In  Magd- 
gestalt  hat  er  acht  Winter  unter  der  Erde 
Kühe  gemolken  und  Kinder  geboren  (Lok. 
23),  als  Stute  ist  er  der  Vater  des  Hengstes 
Sleipnir  geworden  (Hyndl.  40),  in  Falken- 
gewand fliegt  er  zum  Riesen  Prym  (Pryms- 
kv.),  als  Floh  sticht  er  die  Freyja,  um 
ihr  das  Brisingamen  abnehmen  zu  können 
(Fas.  I  393),  als  Fliege  hindert  er  die  Zwerge 
Brokk  und  Sindri  an  ihrer  Arbeit  (SnE. 
I  340),  in  Seehundsgestalt  ringt  er  mit 
Heimdall  um  das  Brisingamen  (SnE.  I  268. 
Ulfr  Uggason),  in  Lachsgestalt  birgt  er  sich 
nach  dem  Tode  Baldrs  im  Wasserfall  (SnE. 
I  184),  als  Fisch  überlistet  er  in  faer.  Lokka- 
tättur  den  Riesen.  Dazu  hat  er  Schuhe, 
die  ihm  durch  Luft  und  Meer  den  Weg  er- 
möglichen (SnE.  I  344).  Unter  der  Erde 
hat  er,  wie  sonst  die  Zwerge,  das  Schwert 
Lsevatein  geschmiedet  (FjqIs.  26),  mit 
andern  Zwergen  hat  er  den  Estrich  im  Hofe 
der  MenglQÖ*  geglättet  (ebd.  34),  und  auf 
seinen  Betrieb  haben  Zwerge  die  goldenen 
Haare  der  Sif,  das  Schiff  Skidbladnir  und 
Odins  Speer  Gungnir  gefertigt  (SnE.  I  340). 
§  6.  Seine  unheilstiftende  und  doch 
wieder  helfend  eingreifende  Natur  zeigt 
Loki  in  den  Götterschwänken  von  der  Ent- 
führung der  Tdunn  und  vom  Baumeister 
von  Äsgard.  Dort  hat  er  die  Idunn 
(s.  d.)  mit  ihren  verjüngenden  Goldäpfeln 
dem  Riesen  Pjazi  zugeführt  und  holt  sie 
dann  als  Falke  wieder,  nachdem  er  sie 
in  eine  Nuß  verwandelt  hat,  hier  hat  er 
den  Äsen  geraten,  den  Vertrag  mit  einem 
Riesen  wegen  des  Baues  einer  festen  Burg 
einzugehen,  und  hält  von  ihnen  nur  dadurch 
den  Verlust  der  Sonne  und  Freyjas  ab, 
daß  er  als  Stute  den  treuen  Helfer  des 
Riesen,  den  Hengst  Svadilfari,  von  seiner 
Arbeit  weglockt  (s.  Baumeister  von  Äs- 
gard). Verbreitete  Sagen-  und  Schwank - 
motive  haben  diese  Dichtung  befruchtet. 
Auch  das  Märchenmotiv  vom  dummen 
Hans,  der  die  Königstochter  zum  Lachen 
bringt,  ist  in  dieser  Schwankdichtung  ver- 
wertet: Nach  der  Ermordung  des  Pjazi 
verlangt  dessen  Tochter  Skadi  u.  a.  als 
Sühne,  daß  man  sie  zum  Lachen  bringe. 
Da  knüpft  Loki  einen  Faden  an  den  Bart 
einer  Ziege  und  an  seine  Hoden,  und  als 


beide  Wesen  hin-  und  herziehen  und  in 
ihrem  Schmerze  klägliche  Töne  ausrufen 
und  sich  Loki  vor  Skadi  niederwirft,  da 
mußte  diese  lachen  (SnE.  I  214).  Ein 
anderer  Schwank  behandelt  Lokis  Wett- 
streit mit  dem  Zwerg  Brokk,  wobei  er  nur 
dadurch  sein  Haupt  rettet,  daß  er  dem 
Zwerg  gegenüber  betont,  er  habe  wohl  sein 
Haupt  verpfändet,  nicht  aber  seinen  Hals 
(SnE.  I  344).  Zu  den  Lokischwänken  ge- 
hört auch  die  Lokasenna,  in  der  Loki  allen 
Äsen  und  Asinnen  ihre  Vergehen  vorwirft  — 
den  Asinnen  fast  durchweg  Männergier  — , 
bis  Thor  erscheint  und  dem  Lästerer  unter 
Androhung  seines  Hammers  Ruhe  gebietet. 
§  7.  Loki  und  Ödinn.  In  der  Lokasenna 
erinnert  L.  Odin  daran,  daß  er  im  Anfang 
der  Zeiten  mit  ihm  den  Blutbund  geschlos- 
sen habe  (v.  9).  Der  Alf  ist  mit  dem  Äsen 
verbunden,  und  daher  begegnet  ödinn  häufig 
als  Lokis  Freund  (Haleygjat.  v.  10,  Lok. 
v.  6,  19;  SnE.  I  290  u.  oft.).  So  ist  Loki 
öfter  mit  Odin  auf  gemeinsamer  Fahrt,  nur 
nicht  allein,  sondern  nach  dem  Gesetz  der 
epischen  Dreiheit  fast  immer  mit  Hconir  als 
Bindeglied.  Nur  im  jungen  So,rlapätt  ist 
er  allein  sein  Dienstmann  (Fas.  I  392). 
Immer  fällt  ihm  in  diesem  gemeinsamen 
Verbände  die  wichtigste  Aufgabe  zu,  und 
er  fesselt  daher  am  meisten  das  Interesse. 
Im  Abenteuer  mit  dem  Riesen  Pjazi,  der 
in  Adlersgestalt  den  drei  Äsen  den  besten 
Teil  des  gebratenen  Ochsen  wegnimmt, 
stößt  er  mit  der  Stange  nach  dem  Vogel 
und  kommt  dadurch  in  die  Gewalt  des 
Riesen  (SnE.  I  208  ff.).  Auch  hier  sind 
wandernde  Märchenmotive  verwertet  (Rit- 
tershaus, Neuisl.  Volksmärchen  S.  51  ff. 
KHM.  64).  Als  dieselben  Götter  nach 
Tötung  der  Otter  in  die  Gewalt  Hreidmars 
gekommen  waren  und  diesen  die  Otterbuße 
zahlen  mußten,  da  verschafft  Loki  vom 
Zwerge  Andvari  das  Gold,  das  zu  dieser 
nötig  war,  und  zwingt  den  Zwerg,  auch 
den  golderzeugenden  Ring  herauszugeben 
(SnE.  I  352  ff.).  Im  faeröischen  Lokka- 
tättur  bewirkt  er,  was  Odin  und  Hccnir 
nicht  gelungen  ist,  die  Errettung  des  Bon- 
densohns aus  der  Gewalt  des  Riesen  (Faer. 
Kvaed.  I  140  ff.).  Auch  an  der  Menschen- 
schöpfung hat  er  unter  dem  Namen  Lödurr 
(d.  i.  Luhßurar  'der  Feuerbringer'  Festskr. 
til  Feilberg  S.  588)  nach  der  Vqluspä  (v.  18) 


LOKI 


i6  = 


wesentlichen  Anteil:  ihm  verdanken  die 
Menschen  Lebenswärme  und  schöne  Ge- 
stalt. 

§.  8.  Als  Feuerbringer  begegnet  Loki 
auch  in  der  Mythe  vom  Raube  des  Bri- 
singamen  (s.  d.).  In  zweifacher  Gestalt  ist 
diese  überliefert.  Nach  der  älteren,  die  der 
Skalde  Ulfr  Uggason  um  das  Jahr  iooo 
besungen  hat,  hat  L.  das  Feuer  geraubt, 
birgt  es  auf  dem  Singastein  und  ringt  in 
Seehundsgestalt  mit  Heimdali  allnächtlich 
darum  (SnE.  I  266);  nach  der  jüngeren  im 
Sorlapätt  stiehlt  er  es  nächtlicherweile  der 
Freyja  und  bringt  es  Odin  (Fas.  I  392  ff.). 
In  der  weit  verbreiteten  Mythe  vom  Feuer- 
raub wurzeln  diese  Dichtungen  (Festskr.  til 
Feilberg  S.  572  ff.). 

§  9.  Loki  und  Pörr.  Aus  der  Feuernatur 
Lokis  erklärt  sich  auch  sein  Verhältnis  zu 
Pör;  er  ist  der  Blitzgott,  der  den  Donner- 
gott begleitet.  Aus  dieser  Vorstellung  haben 
die  Skalden  ihm  einen  Bruder  Byleiptr 
'den  Donnerblitz'  gegeben,  eine  Gemahlin 
Sigyn  'die  Regenwolke'  und  die  Söhne 
Nari,  die  Personifikation  des  kühlen  Win- 
des, und  Vali.  Auch  sein  Name  Loptr,  wie 
ihn  die  Dichter  häufig  nennen,  ist  wahr- 
scheinlich nichts  anderes  als  lopteldr,  'der 
Blitz'  (IF.  10,  99  ff.).  Als  Genosse  Thors 
erkundet  er  im  Falkengewande,  wo  die 
Riesen  des  Gottes  Hammer  MJQllnir  ver- 
borgen haben,  und  begleitet  dann  selbst 
als  Magd  Thor  nach  Jqtunheim,  wo  er  in 
Pryms  Halle  seinen  Herrn  aus  jeder  Ver- 
legenheit befreit  und  ihm  zur  Wiedererlan- 
gung seines  Hammers  verhilft  (Prymskv.). 
An  der  Fahrt  zu  Utgardaloki  nimmt  er 
mit  Thor  und  J*jalfi  teil  und  läßt  sich  in 
der  Halle  des  Utgardaloki  mit  dessen  Die- 
ner Logi  d.  i.  dem  Wildfeuer  in  ein  Wett- 
essen ein:  in  kurzer  Zeit  verzehrt  er  das 
ganze  aufgetragene  Fleisch,  verliert  aber 
die  Wette,  da  Logi  auch  die  Knochen  und 
das  Gefäß  mit  verzehrt  (SnE.  I  142  ff.). 
In  besonderer  Dichtung  muß  einst  Thors 
und  Lokis  Fahrt  zum  Bonden  Egil  behan- 
delt worden  sein,  worin  die  Ursache  des 
Erlahmens  von  Thors  Bock  dargestellt 
war.  Pjalfi,  der  Sohn  des  Bauern,  hatte 
gegen  das  Verbot  Thors  die  Knochen  des 
geschlachteten  Bockes  gespalten  und  da- 
durch nach  der  Wiederbelebung  sein  Lah- 
men veranlaßt.      Auch  das  war  auf  Rat 


Lokis  geschehen  (Hymiskv.  37).  So  ist 
auch  in  der  Thor-Lokidichtung  Loki  zum 
Unheilstifter  geworden,  und  selbst  die  Ent- 
führung von  Thors  Hammer  scheint  von 
ihm  auszugehen,  wie  er  auch  einst  Thor 
veranlaßte,  ohne  Hammer  und  Kraftgürtel 
sich  zum  Riesen  Geirraö*  zu  begeben  (SnE. 
I  286). 

§  10.  Lokis  Feuernatur  und  sein  ani- 
mistisches  Wesen  ließen  auch  christliche 
Vorstellungen  von  Hölle  und  Teufel  auf 
die  Lokidichtung  einwirken,  und  die  kau- 
kasische Sage  von  dem  gefesselten  Unhold 
ward  mit  ihm  in  Verbindung  gebracht. 
Das  Chthonische  tritt  hierbei  in  den  Vorder- 
grund, und  zugleich  kommt  er  dadurch  in 
den  Kreis  der  verderbenbringenden  dä- 
monischen Riesen.  Wohl  erst  auf  Island 
ist  ihm  ein  Bruder  Helblindi  geworden,  die 
personifizierte  Finsternis  unter  der  Erde, 
die  noch  jetzt  jeden  unheimlich  ankommt, 
der  ohne  Licht  in  den  Lavahöhlen  Islands 
weilt.  Seine  Kinder  sind  nun  die  Hei,  die 
Midgardsschlange,  der  Fenriswolf,  dämoni- 
sche Gestalten,  die  alle,  wie  er  selbst,  im 
Ragnarökmythus  begegnen.  Ihre  Mutter 
ist  Angrboda  'die  Schadenbringerin'.  In 
seiner  ganzen  diabolischen  Gestalt  zeigt  er 
sich  in  Utgardaloki  (s.  d.),  dem  Herrn  der 
Unterwelt,  zu  dem  Thor  im  Verein  mit  dem 
alfischen  Loki  und  Pjalfi  die  sagenhaft  aus- 
gebildete Fahrt  unternimmt  (vgl.  v.  Sydow, 
Danske  Stud.  1910  S.  65  ff.  145  ff.).  Die 
Sage  von  dem  gefesselten  Luzifer  ist  auf 
ihn  übertragen,  und  dadurch  ist  er  in  Ver- 
bindung mit  dem  Baldrmythus  gekommen 
und  zum  Urheber  von  Baldrs  Tod  gewor- 
den. Man  suchte  nach  einer  Ursache  der 
Fesselung.  Darnach  soll  er  Hodr,  den 
eigentlichen  Mörder  Baldrs,  veranlaßt  ha- 
ben, den  todbringenden  Mistelzweig  nach 
dem  guten  Gotte  zu  werfen,  nachdem  er 
als  altes  Weib  von  der  Frigg  erfahren  hatte, 
daß  dieser  allein  nicht  vereidigt  sei,  Baldr 
zu  schaden.  Aber  nicht  nur  den  Tod  des 
Gottes  bewirkte  Loki,  sondern  auch  seine 
Rückkehr  aus  der  Unterwelt  verhinderte 
er.  Als  Riesenweib  pQkk  beweint  er  allein 
nicht  Baldrs  Tod,  als  die  Hei  die  Rückkehr 
von  der  Trauer  aller  Dinge  abhängig  ge- 
macht hatte.  Nach  dieser  Freveltat  mußte 
er  unschädlich  gemacht  werden.  Die  Götter 
wollen  ihn  fassen.    Er  hüllt  sich  in  Lachs- 


\66 


LOOSE— LOT 


gestalt,  birgt  sich  in  einem  Wasserfall,  wo 
er  das  Netz  erfunden  haben  soll,  wird  aber 
hier  von  Thor  gefangen  und  nun  in  einer 
Höhle  mit  den  Gedärmen  seines  Sohnes 
Narfi  angebunden.  An  diese  Sage  ist  dann 
die  verbreitete  Sage  vom  Ursprung  des 
Erdbebens  geknüpft  (Aarb.  1902  S.  244  f.): 
Über  den  gefesselten  Loki  befestigte  Skadi 
eine  Giftschlange,  die  ihr  Gift  auf  den  Ge- 
bundenen träufelte.  Aber  Lokis  Gattin  Sif 
hielt  es  in  einer  Schale  auf,  und  nur,  wenn 
sie  diese  leerte,  kam  ein  Tropfen  auf  das 
Gesicht  des  Gefesselten;  dann  zuckte  er 
so  sehr  zusammen,  daß  die  ganze  Erde 
bebte.  Hier  liegt  Loki  bis  zu  den  Ragnarök. 
Zu  diesen  aber  ist  er  frei  und  zieht  dann 
nach  der  Vqluspä  mit  den  andern  dämoni- 
schen Wesen  gegen  die  Götter. 

So  zeigt  sich  in  der  Lokidichtung  nichts 
Einheitliches,  und  daher  läßt  sich  auch  im 
Wesen  der  Erscheinung  kein  einheitlicher 
Grundton  festlegen. 

K.  Weinhold  Die  Sagen  von  Loki,  ZfdA. 
7,  I  ff.  T  h.  W  i  s  e"  n  Oden  och  Loke,  Stockh. 
1873.  A.  K  o  c  k  IF.  10,  90  ff.  F.  v.  d. 
L  e  y  e  n  Der  gefesselte  Unhold,  Prag  1908. 
A.  Olrik  Danske  Stud.  1908  S.  193  ff.;  1909 
S.  69  ff.;  1912  S.  87  ff.;  Festskrift  til  Feilberg 
S.  548  ff.  H.  Celander  Lokes  mytiska  Ur- 
sprung, Uppsala  191 1.  E.  N.  Setälä  Fin.- 
ugrische  Forsch.   12,  210  ff.  E.  Mogk. 

Loose    (curtis     Losa),     Knokes 
,,V  aruslager"  im  Habichtswalde.  Be- 
festigter karolingischer  Hof.     Sein  Grund- 
riß   Bd.  I  Taf.   14.    7.      Auffallend   klein, 
aber   mit   karolingischen    Scherben.     Un- 
weit des  Schultenhofes  von   Loose.       Der 
Volksmund    nennt    die    Befestigung  noch 
heute  „Schulte  Losen  Toslag  (Zuschlag)". 
Die  curtis  Losa  aber  ist  von  Heinrich  IV. 
1059   an   das    Mon.  Mindense  verschenkt, 
war  also  wahrscheinlich   altes  Königsgut. 
K  n  o  k  e    D.   V aruslager  im  Habichtswalde  b. 
Stift  Leeden;  Berlin  1896  u.  ö.    Schuchhardt 
Ztschr.     Osnabr.     1897,     I95 — 199>     NWdtsch. 
Verbandstag    Dortmund    1908    S.    37    u.  Atlas 
vorgesch.    Befest.    Heft    X,    1915.        Jostes 
Mitt.  Alt.  Komm.  Westf.  I  1899,  33 — 40. 

Schuchhardt. 

Lorsch,  Abtei,  766  von  Abt  Chrode- 
gang  von  Metz  begonnen;  wie  Ausgrabun- 
gen ergaben,  war  die  Klosterkirche  eine 
dreischiffige  Basilika  ohne  Querschiff  mit 


westlicher  Vorhalle  zwischen  zwei  Türmen. 
Davor  ein  Vorhof  mit  Bogenhallen  zu 
beiden  Seiten,  nach  der  Kirche  ansteigend; 
an  dessen  Westende  die  dreibogige  Vor- 
halle, die  heute  noch  steht.  Diese  ist  eines 
der  wichtigsten  Bauwerke  letzter  mero- 
wingischer  Zeit;  ihre  Architektur  in  bedeut- 
samer Weise  noch  der  der  römischen  An- 
tike nachgebildet.  Es  war  eine  querge- 
stellte (tonnengewölbte?)  Halle,  unten  mit 
drei  Durchgangsbögen  zwischen  vier 
Halbsäulen  auf  jeder  Seite,  darüber  joni- 
sche Pilasterordnung,  durch  ein  in  Dach- 
sparrenstellung  von  einem  zum  andern 
Pilaster,  also  im  Zickzack  laufendes  Ge- 
sims verbunden.  Der  Grund  der  Wand  ist 
mit  roten  und  weißen,  sechseckigen  oder 
schachbrettartig  gestellten  Steinen  bunt 
gemustert,  einer  echt  merowingischen  De- 
koration; darüber  Konsolengesims. 

R.     A  d  a  m  y      Die    fränkische    Tor  halle    u. 
Klosterkirche  zu  Lorsch.     Darmst.    1891. 

A.  Haupt. 

Lot.  §  1.  Lot  ist  die  mhd.  Bezeichnung 
der  römischen  Halbunze  (semuncia).  Wann 
und  wo  in  Deutschland  diese  Gewichts- 
bezeichnung aufkam,  ist  nicht  bekannt. 
Vermutlich  geschah  es  bei  Herübernahme 
der  nordischen  Mark,  deren  Anwendung  am 
Unterrhein  schon  1045  urkundlich  verbürgt 
ist,  denn  das  Lot  erscheint  gleich  anfäng- 
lich als  deutsches  Untergewicht  der  Mark, 
deren   sechzehnten  Teil   es   immer  bildet. 

§  2.  Mit  der  Schwere  der  Mark  (s.  d.), 
die  örtlich  verschieden  war,  wechselte  auch 
das  Gewicht  des  Lotes  von  13,644  g  der 
Schwere  der  römischen  semuncia  bis  zum 
Wiener  Lot  von  17,5  g.  So  empfing  am 
25.  Oktober  1203  der  Kämmerer  des 
Passauer  Bischofs  Wolfger  von  diesem 
daheim  ,,x  marcas  et  unum  fertonem 
minus  uno  loth  ad  pondus  coloniense,  qase 
non  ponderabant  apud  Wiennam  plus 
quam  vmj  (?  viiij)  marcas  et  vi  denarios" 
(Reiserechnungen  B.  Wolfgers,  Hg.  von 
Zingerle   S.   8). 

§  3.  Nach  der  Anzahl  Lote  Feinsilber t 
welche  eine  Gewichtmark  Silbergemisch 
beim  Feinbrennen  erwarten  ließ,  wurde 
der  Feingehalt  des  Silbers  berechnet. 
Silber  ohne  jeden  fremden  Zusatz  hieß 
sechzehnlötig,  Silber  mit  I  Lot  Zugabe 
auf  die  Mark  nannte  man  15  lötig  und  so 


LOTSE— AOYNA  TAH 


167 


nach  dem  Grade  der  Beschickung  oder 
Legierung  mit  minderwertigem  Metall  her- 
unter bis  zum  einlötigen  Silber  und  tiefer, 
bei  welchem  das  Metallgemisch  auf  16  Lot 
(die  sog.  rauhe  Mark)  nur  mehr  ein  Lot 
oder  noch  weniger   Feinsilber  gab. 

§  4.  Vom  Lot  als  Maß  des  Feingehalts 
stammt  das  Beiwort  1  ö  t  i  g  ,  mhd.  loetec 
mit  der  Bedeutung  'das  rechte  Gewicht 
an  edlem  Metall  enthaltend'.  Lötiges 
Silber  daher  so  viel  als  Silber  vom  vor- 
geschriebenen Feingehalt.  Ob  nun  unter 
der  häufig  vorkommenden  lötigen  Mark 
eine  ganz  feine  (marca  purissimi  argenti) 
oder  eine  geringere  Mark  zu  verstehen  sei, 
hängt  von  Zeit  und  Ort  ab,  in  welchen  die 
Zusicherung  erfolgte,  sowie  von  etwa  ge- 
brauchten Nebenbezeichnungen. 

Bode  Alt,  Älünzwesen  Xiedcr  Sachsens   1847, 

S.  38    §  20.      Lex  er    Mhd.    Wb.    1    1951/52. 

L  u  s  c  h  i  n  Allg.  Münzkunde  1 63. 

A.  Luschin  v.  Ebengreuth. 

Lotse.  §  1.  Mnd.  loedman,  loetsrnan, 
letsaghe,  me.  iQdsman,  afr.  locman,  lodeman, 
anorw.  leiäsggumadr,  alles  Bezeichnungen, 
die  auf  ae.  lad  =  anord.  leid'  f.  'Weg'  zu- 
rückgehen, also  Lotse  ein  Mann,  der 
den  Weg  weist,  oder  ein  Geleitsmann,  vgl. 
ne.  loadstar,  loadstone,  anord.  leifrarstjarna, 
leidarsteinn.  Der  in  den  west-  und  nord- 
europäischen  Meeren  aus  der  Natur  dieser 
Gewässer  leicht  erklärliche  Brauch,  das 
Schiff  durch  ortskundige  Männer,  zB. 
Fischer,  in  und  aus  den  Häfen  sowie  auf 
gefährlichen  Küstenfahrtstrecken  leiten  zu 
lassen,  mag  sehr  alt  sein,  doch  ist  vor  dem 
12./13.  Jh.  nichts  über  eine  solche  Tätigkeit 
für  Handelsfahrzeuge  überliefert.  Die  älte- 
sten Nachrichten  über  Lotsentätigkeit  be- 
treffen die  Führung  von  Flotten;  so  soll 
angeblich  843  eine  normannische  Flotte  von 
einem  fränkischen  Grafen  und  seinen  Leu- 
ten längs  der  Küste  der  Bretagne  nach  der 
Loiremündung  geleitet  worden  sein:  Nor- 
manni  accipientes  iter  cum  magna  classe 
navigii,  sicut  ipse  Lambertus  indicabat,  qui 
semper  eis,  sicut  per  angulos  Britanniae 
navigabant,  primus  erat,  usque  insulam 
Bas  pervenerunt  (Chronique  de  Nantes 
c.  8.  ed.  Merlet).  Ist  die  Richtigkeit  dieser 
Erzählung  auch  zweifelhaft,  so  zeigt  sie 
doch,  daß  man  eine  lotsenartige  Führung 
für  fremde  Schiffe  damals  kannte. 


§  2.  Eine  dänische  Kreuzfahrerflotte 
wurde  um  1191  von  dem  Norweger  Ulf  von 
Loufnes,  einem  Manne  ,,portuum  scius, 
gnarus  maris,  navigandique  peritia  exerci- 
tatus"  von  der  Mündung  der  Göta-Elf  nach 
Tönsberg  gelotst,  indem  auf  jedes  Schiff 
ein  besonderer  Lotse  (praedux)  gesetzt 
wurde;  die  Notwendigkeit  einer  solchen 
Leitung  wird  hierbei  ausdrücklich  mit  der 
Schwierigkeit  des  Fahrwassers  motiviert 
(Langebeck,  Script,  rer  Dan.  V  341  f.).  In 
beiden  Fällen  handelt  es  sich  also  um 
Lotsen  für  längere  Fahrt,  und  an  solche, 
nicht  an  eigentliche  Hafenlotsen  ist  auch 
bei  der  ersten  Erwähnung  von  Lotsen  für 
die  regelrechte  Handelsschiffahrt  (zwischen 
Bordeaux  und  der  Nordsee)  zu  denken,  in 
den  Roles  d'Oleron  Art.  13  (Pardessus,  Us 
et  coutumes  de  la  mer  I  332),  die  in  diesen 
Teilen  wohl  bis  ins  12.  Jh.  zurückgehen. 
In  der  norwegischen  Gesetzgebung  tauchen 
Lotsen  für  Kriegs-  und  Handelsschiffe 
erst  im  13.  Jh.  auf.     Vgl.  Schiffsführung. 

W.  Vogel. 

Aoi>7i'8ouvov,  'Stadt'  in  der  Germ, 
magna  des  Ptol.,  nahe  der  oberen  Elbe  und 
bei  Völkern,  die  nach  Böhmen  gehören.  Sie 
hat  einen  kelt.  Namen,  der  sehr  oft  noch 
zu  belegen  ist.  Die  bekanntesten  von  den 
alten  Lug(u)dunum  sind  Lyon,  Laon  und 
Leyden.  S.  ZfdA.  41,  125  f.  Mit  den 
A0Ü7101  Aoijvot  hat  der  Ort  und  Name 
nicht   das   geringste   zu   schaffen. 

R.  Much. 

Aoüva  GXtj  bei  Ptol.  II 11, 11  Name  eines 
Gebirges  zwischen  den  K. 0601801  und  Batfiot; 
nach  II  11,  3  fließt  ein  unbenannter,  vom 
Norden  kommender  Fluß  (die  March)  an 
ihm  vorbei.  Jedenfalls  hat  der  niederösterr. 
Mannhartsberg,  d.  i.  Meginhartsberg,  nicht 
mänhart,  wie  Müllenhoff  wollte  — 
s.  zuletzt  darüber  R.  Much  AfdA.  32,  9  f. — , 
nichts  damit  zu  tun.  Dagegen  hat  man 
mit  Zeuß  118  an  den  'westlichen  karpati- 
schen  Waldzug'  zu  denken;  im  besonderen 
an  das  Javornik- Gebirge  und  die  von  diesem 
gegen  Südwesten  streichenden  Weißen 
Karpaten  mit  der  Javorina  als  höchster 
Erhebung.  Wie  hier  Bildungen  aus  slav. 
javor  'Ahorn'  vorliegen,  so  ist  auch  Luna 
silva  der  'Ahornwald';  vgl.  anord.  hlynr, 
ags.  hlyn,  mnd.  lonenholt  usw.  Daß  das 
anlautende   germ.    h  nicht  wiedergegeben 


i68 


AOTnOOTPAON— LUNARBUCHSTABEN 


wird,  braucht  um  so  weniger  aufzufallen, 
als  das  Lateinische  einen  Anlaut  chl  nur  in 
wenigen  nicht  volkstümlichen  Lehnworten 
griech.  Herkunft  kennt.  R.  Much. 

AourcpoupSov,  'Stadt'  in  der  Germ, 
magna  des  Ptol.,  ist  trotz  ihres  Ansatzes  an 
der  oberen  Elbe  (recte  Moldau)  an  der  Lippe 
zu  suchen.  Der  zweite  Teil  ist  germ.  furäu- 
'Furt',  der  erste  der  Name  des  Flusses 
Lupia,  von  dem  übrigens  der  Stammaus- 
laut nicht  ganz  geschwunden  sein  sollte. 
Indes  kann  AOTHcDOrPAON  leicht  aus 
AOrriKDOrPAON  verderbt  sein.  Vgl. 
TouXt^oupoov.  R.  Much. 

Löwendarstellungen,  offenbar  nach  süd- 
lichen Vorbildern,  erscheinen  zeitig  auch 
im  Norden.  Der  Löwe  gilt  als  Symbol 
der  Kraft,  aber  auch  Christi,  des  Löwen 
vom  Stamme  Juda.  Am  häufigsten  jedoch 
dürfte  die  Darstellung  der  Löwengrube  mit 
Daniel  sein  —  ebenfalls  ein  Symbol  der 
Auferstehung  Christi  — ,  die  ungemein  oft 
zB.  auf  Bronzeschnallen  der  Burgunder 
gebildet  ist,  die  schon  der  letzten  Völker- 
wanderungszeit angehören  mögen.  Löwen- 
köpfe auf  Bronzetüren  scheinen  schon  an 
spätantiken  Werken  aufgetreten  zu  sein. 
In  Deutschland  sind  die  ältesten  die  an  den 
Aachener  Domtüren;  nach  1000  werden  sie 
sehr  zahlreich. 

Forrer  Reallexikon   S.  872,  875. 

A.  Haupt. 

Lugier.  §  i.  Schon  Strabo  290  führt 
Aouioo?  (1.  Aoufiou;)  |*ffa  sftvo;  unter  den 
Bundesgenossen  des  Maroboduus  an.  Taci- 
tus  Germ.  43  bestätigt  die  Größe  des  Volkes. 
Sie  sind  nach  ihm  das  bedeutendste  hinter 
dem  großen  Gebirgszug,  der  seine  Suebia, 
d.  i.  das  östliche  Germanien,  durchquert, 
und  in  mehrere  Stämme  gespalten,  von 
denen  er  als  wichtigste  aufführt:  Harios, 
Helveconas,  Manimos,  Helysios,  Nahar- 
valos.  Ptolemaeus  kennt  Aouyioi  'Ofxavoi, 
Aoufiot  Aouvoi  und  Aou^iot  Boüpoi. 

Davon  dürften  Manimi  und  'Ofiotvot  sich 
decken.  Die  Helvecones  ferner  sind  dasselbe 
wie  die  AtXouctuuvc?  des  Ptol.,  die  aber 
dieser  nicht  als  Lugier  bezeichnet,  und  um- 
gekehrt weiß  Tacitus  bei  seinen  Buri  nichts 
von  Zugehörigkeit  zu  diesen. 

Zu  den  Angaben  des  Tacitus  über  die 
Sitze  der  Lugier  stimmt  es  gut,  wenn  Ptol. 
sie  in  den  Winkel  zwischen  Weichsel  und 


'AaxtßoupYtov  opo?  stellt.  Nur  die  Boupoi 
stehen  bei  ihm  südlich  von  diesem,  was 
übrigens  auch  der  Stellung  der  Buri  bei 
Tacitus  nicht  widerspricht. 

§  2.  In  den  gleichen  Sitzen  wie  die  L. 
haben  wir  aber  die  Wandalen  zu  suchen, 
und  dies  führt  schon  dahin,  beide  Namen 
für  Bezeichnungen  desselben  Volkes  zu 
nehmen.  Auch  wüßten  wir  nicht,  was  aus 
dem  sehr  bedeutenden  Volk  der  L.  gewor- 
den ist,  wenn  es  nicht  unter  dem  Namen 
der  Wandalen  fortlebt.  Allerdings  ist  es 
dabei  nicht  ausgeschlossen,  daß  von  Haus 
aus  die  Wandalen  etwas  anderes,  vielleicht 
nur  ein  Teil  der  L.,  sind :  aber  schon  in  unse- 
ren ältesten  Quellen  erscheint  ihr  Name 
in  einer  weiteren  Bedeutung. 

§  3.  Der  Name  der  L.  ist  in  zwei  Ge- 
stalten überliefert.  Einerseits  begegnet  uns 
Aou(Y)toi  bei  Strabo,  Aouyioi  bei  Ptol., 
A67101  bei  Dio  Cassius,  Lygii,  Ligii  bei 
Tacitus  mit  einem  auf  griech.  Quelle  zu- 
rückweisenden Vokal,  der  Widergabe  von 
germ.  u  ist.  Dies  führt  auf  germ.  lujja-. 
Anderseits  setzen  die  späteren  Belege 
Ao^UDve?  bei  Zosimus  und  das  aus  Lugiones 
verschriebene  Lupiones  der  Tab.  Peut. 
germ.  lugjan-  voraus.  Buchstäblich  deckt 
sich  mit  dem  Volksnamen  as.  luggi,  ags. 
lyge,  ahd.  luggi  'lügnerisch',  das  zunächst 
auf  ein  westgermanisches,  zusammenge- 
halten mit  aslov.  lüzi  'lügnerisch'  aber 
auch  ein  ostgerm.  *lujja-  'lügnerisch' 
schließen  läßt.  Außerdem  kann  man  mit 
L  a  i  s  t  n  e  r  (Württemberg.  Vierteljahr sh. 
1892,  29)  an  got.  liuga  'Ehe',  afries.  logia 
'heiraten'  und  air.  luige  'Eid'  anknüpfen, 
wozu  auch  ahd.  ur-liuge,  afries.  orloge 
'Krieg',  eig.  'Aufhebung  des  Vertragsver- 
hältnisses' gehören  dürfte.  *Lugia-  *Lug- 
jan-  könnte  danach  den  zu  einem  Eidver- 
band gehörigen  bezeichnen.  Aber  auch 
wenn  dies  die  ursprüngliche  Bedeutung  des 
Namens  ist,  war  seine  Umdeutung  seitens 
des  Nachbarn  unvermeidlich.  Lugius  ist 
auch  als  Name  eines  Kimbernkönigs  über- 
liefert. 

S.  im  übrigen  unt.  'Wandalen'  und  den 
Namen  der  einzelnen  lugisch-wandilischen 
Stämme.  R.  Much. 

Lunarbuchstaben.  §  i.  Die  Lunar- 
buchstaben  (litter ae  lunares),  deren  man 
sich  besonders  im  früheren  Mittelalter  zur 


LUND 


169 


Bestimmung  des  Mondalters  an  den  einzel- 
nen Tagen  bediente,  sind  von  den  antiken 
Lunarbuchstaben  durchaus  verschieden. 
Sie  bilden  ein  System  von  59  Buchstaben, 
die  zusammen  einen  hohlen  und  einen 
vollen  Mondmonat  umfassen.  Es  sind  die 
Buchstaben  A  bis  V  ohne  nähere  Bezeich- 
nung {litter ae  nudae),  A  bis  V  mit  einem 
Punkt  darunter  oder  dahinter  {litter ae  sub- 
notatae  oder  postnotatae)  und  A  bis  T  mit 
einem  Punkt  darüber  oder  davor  {litterae 
supernotatae  oder  praenotatae).  Es  steht 
nun  beim 

1.  Januar     A  I.  Juli  E 

2.  Januar     B  I.  August         Q. 

20.  Januar     V  1.  September  H 

21.  Januar     A.  1.  Oktober       S. 
9.  Februar  V.           1.  November    K 

10.  Februar  .A  I.  Dezember    V. 

28.  Februar  .T  2.  Dezember   .A 

1.  März        A  20.  Dezember   .T 

1.  April        M.        21.  Dezember    A 
1.  Mai  C  31.  Dezember    L 

1.  Juni  O. 
Man  ersieht  ohne  weiteres,  daß,  wenn  in 
einem  Jahre  an  irgendeinem  mit  einem  be- 
stimmten Buchstaben  bezeichneten  Tage 
ein  Neumond  eines  hohlen  Monats  eintritt, 
auch  an  allen  andern  mit  demselben  Buch- 
staben bezeichneten  Tagen  ein  Neumond 
eines  hohlen  Monats  eintreten  muß,  und 
ebenso  29  Tage  später  ein  Neumond  eines 
vollen  Monats.  Man  braucht  mithin  für 
jedes  Jahr  nur  zwei  Kennbuchstaben  {lit- 
terae novilunares) ,  einen  für  die  hohlen  und 
einen  für  die  vollen  Monate,  um  die  Neu- 
monde eines  Jahres  und  damit  auch  das 
Mondalter  an  jedem  einzelnen  Tage  zu 
bestimmen.  Man  hat  auch  im  Mittelalter 
vielfach  Tafeln  aufgestellt,  welche  die 
jedem  Jahre  des  Mondzirkels  zukommenden 
Kennbuchstaben  und  in  Verbindung  damit 
Daten  zur  Berechnung  des  Mondalters  ent- 
halten. Allein  selbst  abgesehen  davon,  daß 
diese  Tafeln  den  Schaltungen  nicht  gerecht 
werden  können,  sind  sie  in  der  Regel  auch 
sonst  so  fehlerhaft,  daß  schwerlich  jemals 
ein  nützlicher  Gebrauch  davon  gemacht 
werden  konnte.  Seit  dem  Aufkommen  des 
immerwährenden  Kalenders  (s.  Ostern), 
also  etwa  seit  dem  11.  Jh.,  gerieten  daher 
die  Lunarbuchstaben  mehr  und  mehr  in 
Vergessenheit. 


Über  die  Benutzung  der  Lunarbuchsta- 
ben zur  Berechnung  des  Osterfestes  s. 
Ostern. 

§  2.  Ein  anderes  System  von  Lunarbuch- 
staben ist  nach  einem  von  Beda  (de  temp. 
rat.  c.  17)  angegebenen  Verfahren  im 
Mittelalter  vielfach  für  die  periodischen 
Mondmonate  angewandt  worden;  es  ist  in- 
dessen für  den  Historiker  ohne  Bedeutung. 
S  i  c  k  e  1    Die   Lunarbuchstaben  in  den  Ka- 

lendarien   des  Mittelalters,    Sitzungsberichte   d. 

Wiener  Akademie,  phil.-hist.  Kl.  38,   153  fr. 

F.  Rühl. 

Lund,  Dom  zu.  §  1.  Die  Kirche  war 
ursprünglich  als  erzbischöfliche  Kirche  der 
ganzen  skandinavischen  Kirchenprovinz, 
die  bisher  dem  Erzbistum  Bremen  gehört 
hatte,  im  Anfange  des  12.  Jhs.  angelegt 
und  1 145  von  Erzbischof  Eskild  dem  heil. 
Laurentius  (St.  Lars)  geweiht  worden.  Sie 
ist  ein  Quaderbau,  aus  sehr  schönem 
grauen  Sandstein  errichtet  und  zeigt  deut- 
lich den  stärksten  Einfluß  der  rheinländi- 
schen  Kirchen  romanischen  Stils.  Das 
harmonisch  wirkende  Äußere  zeigt  an  der 
Westseite  zwei  Türme  mit  reichgeglieder- 
tem Fensterschmuck.  In  den  Ecken  zwi- 
schen Chor  und  Querhaus  steigen  zwei 
schmale  Türme  empor,  und  über  der  Vie- 
rung erhebt  sich  ein  etwas  niedrigerer, 
polygonaler  Turm.  Hervortretende  Li- 
senen  gliedern  die  Außenseite  der  Seiten- 
schiffe. Das  Chor  ist  mit  einer  halbrunden 
Apsis  abgeschlossen.  Diese  hat  im  Unter- 
geschoß Blendarkaden,  im  Obergeschoß 
abwechselnd  Fenster  und  Blendarkaden 
und  darüber  eine  feine,  offene  Zwerggalerie 
mit  Säulchen  und  Rundbogen.  Diese 
Partie  stammt  wahrscheinlich  erst  aus  der 
Zeit  nach  dem  Brande  von  1172. 

§  2.  Das  Innere  erscheint  beim  Eintritt 
von  der  Westseite  aus  größer,  als  es  in  der 
Tat  ist,  weil  seine  Breite  nach  Osten  hin 
etwas  abnimmt  und  der  Fußboden  des 
Hauptschiffes  nach  der  Mitte  zu  ein  wenig 
ansteigt,  wodurch  die  perspektivische  Wir- 
kung erhöht  wird.  Neun  Pfeilerpaare 
trennen  das  Mittelschiff  von  den  Seiten- 
schiffen. Aus  dem  Hauptschiffe  führen  17 
Stufen  in  das  erhöhte  Querschiff  hinauf, 
das  in  dieser  Weise  zu  dem  Chor  gezogen 
wird.  Zwei  Stufen  führen  in  das  Chor- 
quadrat  hinauf  und  weitere  drei  Stufen  zu 


170 


LUNGENENTZÜNDUNG— LUTERTRANC 


dem  Hochaltar.  Die  schön  abgewogenen 
Verhältnisse  und  die  abwechselnden  Licht- 
wirkungen machen  das  Innere  sehr  an- 
sprechend. Die  bedeutende  Erhöhung  des 
Querhauses  und  des  Chors  ist  von  der 
schon  vor  der  übrigen  Kirche  angelegten 
Krypte,  in  die  zwei  Seitentreppen  hin- 
unterführen, bedingt.  Letztere  wurde 
bereits  zwischen  1 123  und  1 131  geweiht.  Sie 
zieht  sich  unter  Querhaus  und  Chor  hin 
und  macht  mit  ihren  Rundpfeilern,  die  das 
Gewölbe  tragen,  einen  höchst  eigentüm- 
lichen Eindruck.  Zehn  kleine  Fenster  ge- 
statten den  Einfall  des  Lichtes. 

§  3.  An  zwei  von  den  Rundpfeilern  sieht 
man  uralte  Reliefs  von  ungewisser  Bedeu- 
tung, die  man  aber  im  Volksmunde  mit  der 
im  Norden  geläufigen  Bausage  in  Verbin- 
dung bringt,  wonach  ein  Riese  die  Kirche 
für  den  Gründer  derselben,  St.  Lars,  er- 
baut hat.  Dafür  sollte  er  als  Lohn  Sonne, 
Mond  und  die  Augen  des  heiligen  Kirchen- 
erbauers erhalten,  falls  der  Heilige  den 
Namen  des  Riesen  nicht  erraten  könnte. 
Als  die  Kirche  beinahe  fertig  war,  ging  der 
beängstigte  Heilige  abends  spazieren;  da 
hört  er  in  einem  benachbarten  Hügel  eine 
Weiberstimme  ein  Kind  mit  den  Worten 
stillen:  ,, Ruhig!  Morgen  kommt  dein 
Vater  Finn  mit  Sonne,  Mond  und  des 
Christusmannes  Augen",  wonach  er  den 
Riesen  mit  dem  Namen  Finn  begrüßte. 
Der  besiegte  Riese  umfaßte  einen  Pfeiler, 
um  die  ganze  Kirche  umzustürzen,  wurde 
aber  plötzlich  zu  Stein  und  steht  noch  in 
der  Krypte,  die  Arme  um  den  Pfeiler  ge- 
schlungen, und  an  einem  andern  Pfeiler 
sieht  man  das  Riesenweib  und  ihr  Kind. 
Diese  Sage,  die  ähnlich  von  dem  Dom  zu 
Drontheim,  von  der  Stabkirche  zu  Hitterdal 
und  mehreren  andern  Kirchen  erzählt  wird, 
ist  deutlich  dem  heidnisch-altnord.  Mythus 
vom  Riesen  als  dem  gefoppten  Erbauer  der 
Götterburg  entlehnt.  Die  Kirche  ist  in  den 
siebziger  Jahren  des  19.  Jhs.  durch  Helgo 
Zetterwall  restauriert  worden. 

Hildebrand,     H.    Den  kyrkliga  Konsten 
linder  Sveriges  medeltid.  L.  Dietrichson. 

Lungenentzündung,  diese  über  die  ganze 
Erde  verbreitete,  plötzlich  einsetzende, 
unter  heftigen  Brustschmerzen,  hohem 
Fieber,  starker  Atemnot,  häufigen  Delirien, 
mit   der   ganzen   Vehemenz    einer   akuten 


Infektion  verlauf  ende  Krankheit,  ist  natür- 
lich auch  den  alten  Germanen  nicht  unbe- 
kannt geblieben;  das  heftige  Seitenstechen 
zu  Beginn  gab  die  Erklärung:  der  heftige 
stechedo  war  von  einem  Dämon,  einem 
bösen  Alp  oder  Elf  veranlaßt,  der  dem 
Kranken  seinen  Leidensspeer  heftig  in  die 
Seite  gestochen.  Noch  bis  in  die  Neuzeit 
hinein  hieß  die  Lungenentzündung  (pneu- 
monia)  und  ihre  noch  nicht  von  ihr  getrennte 
Zwillingsschwester,  die  Brustfellentzün- 
dung (die  pleuritis  oder  pleuresia),  der 
A 1  p  s  t  i  c  h.  Die  ganze  Krankheit  ist 
gut  geschildert  in  ihrem  Verlauf  und  ihrer 
Behandlung  als  leecedomas  wiß  ceghwceperre 
sidansäre  im  2.  Buche  von  Balds  Laeceboc 
Kap.  46 — 50  mit  Schröpf  köpf  (mid  glcese), 
Blutlassen,  Klystieren  {J>urh  hörn  odfe 
pipan)  ganz  unter  antikrömischem  Ein- 
flüsse. Cockayne  Leechdoms  II  256 — 265; 
Leonhardi  Bibl.  ags.  Prosa  VI  yj — 79). 
Das  altnord.  stingi  (allit.  stingi  ok  stjarfi 
in  den  Gesetzbüchern)  scheint  ebenfalls 
die  Pleuropneumonie  mit  ihren  heftigen 
Seitenstichen  zu  bedeuten. 

Hoefler  Krankheitsnamenbuch  677  ff.  Grön 
Altnord.  Heilkunde,  Janus  1908  (S.-A.  S.  103  bis 
I05)-  J-  Geldner  Altengl.  Krankheitsnamen 
III  1908  S.  27.  Sudhoff. 

Lupia  (L  u  p  p  i  a)  heißt  im  Altertum 
die  jetzige  Lippe.  Der  Name,  der  sicher 
keltisch  ist,  könnte  zu  lat.  (eigentl.  sabin.) 
lupus  (aus  *luqos)  gehören  und  'die  Wölfi- 
sche' oder  'die  Wölfin'  bedeuten,  wie  der 
nord.  myth.  Flußname  Ylgr.  Auffallend 
ist  das  einheitliche  i  bereits  in  dem  mittel- 
alterlichen Lippia  Lippa,  das  volksetym. 
Umdeutung  des  Wortes  nach  asächs. 
*lippja  'Lippe'  zur  Voraussetzung  haben 
dürfte.  R.  Much. 

Lütertranc  ist  eine  im  10.  Jh.  auftau- 
chende Kontrafaktur  zu  mlat.  claretum, 
kommt  in  Glossen  aber  auch  als  Über- 
setzung von  mulsum  vor,  so  im  Sum- 
marium  Heinrici  um  1100  (Ahd.  Gl.  3, 
155,  51).  Es  handelt  sich  um  einen  der 
vielen  Würzweine,  wie  sie  das  Mittelalter 
liebte,  und  zwar  anscheinend  um  den, 
welcher  unserer  'Bowle'  verhältnismäßig 
am  nächsten  kommt.  Denn  außer  Honig 
und  Gewürzen  tat  man  mit  der  Jahreszeit 
wechselnd  Kräuter  hinzu,  wie  Wermut  und 
Schafgarbe,  Betonien  und  Hagebutten. 


MÄANDERVERZIERUNG— MAGNI 


171 


Vom  claret  (fz.  clairet  ist  meist  ein 
Schillerwein),  der  um  1200  mit  dieser  Wort- 
form in  unsere  Sprache  übernommen  wurde, 
scheint  der  lütertranc  gelegentlich  unter- 
schieden zu  werden:  es  waren  eben  neue 


Rezepte,  die  jetzt  aus  Frankreich  herüber- 
kamen. 

W.     Wackernagel      ZfdA.     6,     275  ff. 

(=    Kl.    Sehr.    1,    101  ff.):   mit   zwei   Rezepten. 

Heyne  Hausalt.  2,  369  f.      Edward  Schröder. 


M. 


'vi  Mäanderverzierung  entsteht,  wie  die  Bast- 
matten der  Südamerikaner  zeigen,  einfach 
durch  die  Flechttechnik  (Max  Schmidt 
Archiv  f.  Anthr.  1908  S.  22  ff.),  sie  kann 
aber  auch  eine  eckig  gewordene  Spirale 
sein;  und  so  ist  wohl  öfter  der  europäische 
Mäander  zu  erklären.  Er  findet  sich  zuerst 
in  neolithischer  Zeit  auf  den  Tongefäßen 
der  Donaukultur,  zusammen  mit  der  Spi- 
rale (Bandkeramik)  —  aus  der  Spirale  hat 
sich  auch  im  Norden  in  der  jüngeren  Bronze- 
zeit gelegentlich  ein  Mäanderband  ent- 
wickelt (BeltzAlt.  Mecklbg.  Taf.42.  85)  — , 
erscheint  dann,  wohl  von  hier  aus,  in  der 
geometrischen  Ornamentik  Griechenlands 
(Böotien,  Dipylon),  weiter  in  der  Villa- 
nova-Kultur bei  Bologna  und  wieder  nörd- 
lich der  Alpen  im  Hallstattkreise.  Als 
später  Nachklang  aus  diesem  Hallstatt- 
kreise, wie  manches  andere,  tritt  dann  der 
Mäander  kurz  vor  der  römischen  Zeit  an 
der  Elbe  auf  und  verbreitet  sich  von  Böh- 
men aus  an  ihr  entlang  zu  beiden  Seiten 
in  breitem  Strich,  so  daß  er  links  die  Alt- 
mark und  das  Lüneburgische,  rechts  den 
größten  Teil  der  Mark  und  ganz  Mecklen- 
burg umfaßt.  Die  westlichsten  Punkte,  an 
denen  Spuren  gefunden  sind,  sind  Eisenach 
im  Süden  und  Bremen  im  Norden.  Diese 
Mäander,  die  dem  I.  und  2.  Jh.  n.  Chr.  an- 
gehören, treten  in  wesentlich  gleichen  For- 
men auf  und  sind  von  immer  derselben 
Kultur  begleitet.  Sie  müssen  nahe  ver- 
wandten Völkerschaften  angehört  haben,  im 
wesentlichen  suebischen:  den  Markoman- 
nen, Semnonen  und  Langobarden.  S.  auch 
Art.  Keramik  §  51  und  dort  Tafel  5  Fig.  22. 
Hostmann      Urnenfriedhof     von     Darzau 

1874.     K  0  s  s  i  n  n  a   ZfEthn.  1905  S.  392  ff.  u. 

Anthrop.   Korrbl.    1907    S.    165.      B  e  1 1  z    Alt. 

Mecklbg.  1910  S.  333  ff.  Schuchhardt. 

Magenleiden  begegnen  als  mhd.  herzisuht, 


herzesuht,  anord.  hjartverkr,  ags.  heortweere, 
heortece  (aus  der  alten  Verwechslung  von 
cor  und  cardio)  für  cardiacus  [herzesuchti- 
ger),  cardiaca  passio  (auch  brustsuht) ;  doch 
kommt  auch  mageswervov  (vgl.  mhd.  magen- 
vröude  und  magen-vülle  von  ahd.  mago, 
mhd.  mage,  anord.  magi,  und  ags.  maganädl, 
maganivczrc,  sär  ßaes  magan,  ßces  magan 
\  aßundennes,  ßces  magan  spring  usw.  von 
maga).  In  den  angelsächsischen  Bear- 
beitungen altklassischer  Medizin  von  B  a  1  d  s 
Laeceboc  und  verwandten  Quellen  kommen 
alle  Formen  von  Magenstörungen  zur  Be- 
sprechung, von  der  einfachen  Unlust  [ne 
lyst  his  metes),  dem  Soodbrennen  (anord. 
brjöstsvidi,  ags.  fuete  ivcBter  ße  scet  upp  of 
ßan  breosten)  bis  zum  Erbrechen  (s.  d.) 
und  der  Magenblutung  (Je  mon  blöde  hrcece 
and  spTwe),  die  bald  mit  antiker  Schul - 
medizin  behandelt  werden,  bald  mit  aber- 
gläubischen Mitteln,  wie  dem  unter  Her- 
sagen von  Sprüchen  von  einem  Mägdlein 
aus  einer  Quelle,  die  genau  nach  Sonnen- 
aufgang strömt,  geholten  Wasser  (Läc- 
nunga  114)  usw.;  aber  auch  das  beliebte 
heimische  Schwitzbad,  das  stone-bath  (ags. 
stänbceß),  wurde  in  Gebrauch  gezogen. 
Vgl.  besonders  Balds  Lceceboc  II  Abschn. 
1 — 15  (Cockayne,  Leechdoms  II  S.  174 ff.; 
Leonhardi  Bibl.  ags.  Pros.  VI 
S.  53  ff.) 

M.  Höfler  Krankhcitsnamcnbuch  384fr. 
Geldner  Altengl.  Krankheitsnamen  I  1 906 
S.  10;   III   1908  S.  26.  Sudhoff. 

Magni  und  Modi  sind  in  der  eddischen 

Dichtung  die  Söhne  Thors  (Hym.  34,  Harb. 

;  9>  53)>  die  nach  Erneuerung  der  Welt  ihres 

1  Vaters  Hammer  Mjojnir  in   Besitz  haben 

i   (Vafprm.  51).  Die  Namen  bedeuten 'Kraft' 

und  'Mut'  und  sind  poetische  Gebilde,  die 

aus   Eigenschaften   Thors   hervorgegangen 

1  sind.  E.  Mogk. 


172 


MAGNUS  HÄKONARSON— MAINSUEBEN 


Magnus  Hakonarson,  mit  dem  Beinamen 
L  a  g  a  b  ö  t  i  r  (d.  h.  Gesetzesbesserer), 
König  von  Norwegen  und  Island  (1263  bis 
1280),  nimmt  in  der  nordischen  Rechts - 
geschichte  eine  besondere  Stellung  ein, 
nicht  nur  durch  den  Umfang  und  die  Reich- 
haltigkeit seiner  gesetzgeberischen  Leistun- 
gen, sondern  vor  allem  auch  als  Schöpfer 
der  norwegischen  Rechtseinheit.  Seine 
ersten  Reformen  allerdings  bewegten  sich 
in  den  alten  Bahnen;  es  waren  Neuredak- 
tionen der  alten  Landschaftsrechte,  der 
Gulapingsbök  (s.  d.)  1267,  der  Borgar - 
pingsbök  (s.  d.)  und  der  Eidsipapingsbök 
(s.  d.)  1268,  die  an  der  alten  landschaft- 
lichen Verschiedenheit  des  Rechts  fest- 
halten. Dagegen  trug  die  Neuredaktion 
der  Frostupingsbök  (s.  d.),  die  sich  infolge 
der  kirchlichen  Opposition  nur  auf  das 
weltliche  Recht  beschränkte,  einen  andern 
Charakter;  sie  gründete  sich  nicht  nur  auf 
das  ältere  Frostupingsrecht,  sondern  auch 
auf  das  Recht  der  andern  Dingverbände, 
insbesondere  des  Gulapings,  sowie  die  neue- 
ren Reichsgesetze,  und  konnte  deshalb 
nicht  nur  am  Johannistage  1274  im  Frostu- 
bing,  sondern  bald  darauf  in  den  übrigen 
Dingverbänden  und  Landschaften  als  Ge- 
setzbuch eingeführt  werden.  So  war  der 
Sache  nach  die  Rechtseinheit  auf  dem 
Gebiete  des  Landrechts  hergestellt,  wenn 
auch  formell  das  neue  Gesetzbuch  nicht  als 
Reichsgesetz,  sondern  als  Gulapingsbök, 
Frostupingsbök  etw.  in  den  einzelnen  Ding- 
verbänden galt;  in  der  Wissenschaft  wird 
es  meist  als  gemeines  Landrecht 
oder  Landslög  bezeichnet.  Eine  Er- 
gänzung dazu  bildet  das  gemeine  Stadt- 
recht, der  Bjarkeyjarretlr  (s.  d.)  von  1276, 
in  den  meisten  Abschnitten  eine  wörtliche 
Wiederholung  des  Landrechts,  ferner  das 
1274 — 1277  erlassene  Dienstmannenrecht, 
die  Hird'skrä  (s.  d.).  Eine  entsprechende 
Gesetzgebung  für  Island  war  die  Jarn- 
sida  (s.  d.)  von  1271 — 1273  und  die  an  ihre 
Stelle  tretende  Jönsbök  (s.  d.),  das  letzte 
Gesetzeswerk  des  Königs,  erst  nach  seinem 
Tode  1281  in  Kraft  getreten,  beides  Werke, 
die  neben  dem  älteren  isländischen  Recht 
in  hohem  Grade  norwegisches  Recht  be- 
nutzen. Es  ist  begreiflich,  daß  diese  in 
kürzester  Zeit  geschaffenen  Gesetzbücher 
nicht  inhaltlich  bedeutende  Leistungen  dar- 


stellen; es  sind  eilig  hergestellte  Kompila- 
tionen mit  den  dabei  unvermeidlichen 
Unstimmigkeiten,  ohne  neue  schöpferische 
Gedanken,  immerhin  wichtige  nationale 
Errungenschaften  wegen  der  Überbrückung 
der  landschaftlichen  Gegensätze  und  der 
Annäherung  des  isländischen  an  das  nor- 
wegische Recht. 

Über  die  weit  weniger  glücklichen 
Leistungen  Magnus'  auf  dem  Gebiete  der 
kirchlichen  Gesetzgebung  s.  u. 
Christenrecht. 

Mangelhafte  Ausgabe  des  Landrechts  von 
K  e  y  s  e  r  und  M  u  n  c  h  (1848  in  Norges 
gamle  Love  II),  Nachträge  dazu  von  Storni 
(1885  ebenda  IV  117  fr.).  Über  die  Ausgaben 
der  übrigen  Gesetzbücher  vgl.  die  betreffenden 
Einzelartikel. 

Storm  Om  Haandskrifter  og  Oversaettelser 
af  Magnus  Lagabeters  Love  (Forhandlinger  i 
vedenskabs-selskab  i  Kristiania  1879,  22  ff.).  — 
S.  u.  Nordische  Rechtsdenkmäler 
(dort  die  weitere  Literatur).  S.   Rietschel. 

Mahr,  Mahre,  ist  die  bei  allen  ger- 
manischen Stämmen  schon  in  frühster  Zeit 
belegte  Bezeichnung  für  den  Druckgeist, 
die  in  Deutschland  seit  der  Reformation 
allmählich  durch  Alp  verdrängt  worden  ist. 
Wort  und  Wesen  erscheint  ahd.  und  anord. 
als  weiblich  (mara),  ags.  (mara),  engl,  (night- 
mare  d.  i.  'Nachtmahr'),  ndd.  (moor)  als 
männlich,  während  schon  im  mhd.  und 
in  den  nhd.  Dialekten  und  in  der 
Schriftsprache  das  Geschlecht  des  Wortes 
schwankt.  Männlich  begegnet  das  Wesen 
auch  im  franz.  cauchemar  'Tretmahr'.  Wort 
und  Sache  decken  sich  mit  dem  slav.  mora, 
mura.  Die  Etymologie  des  Wortes  ist  dun- 
kel. Nach  dem  ältesten  Zeugnis,  das  aus 
dem  9.  Jh.  stammt,  drückte  ein  Zauberweib 
den  König  Vanlandi  von  Schweden  zu 
Tode  (Heimskr.  I  28).  Auch  sonst  geschah 
das  in  früherer  Zeit  öfter;  im  allgemeinen 
aber  begegnet  die  Mahre  als  quälender 
Druckgeist  (vgl.   'Alp').  E.  Mogk. 

Mainsueben.  §  1.  Unter  den  Germanen, 
die  Caesar  kennen  lernte,  waren  die  kriegs- 
tüchtigsten  jener  Stamm,  den  er  als  Suebi 
schlechtweg  bezeichnet.  Sie  waren  auch 
durch  Volkszahl  hervorragend.  Scharf 
scheidet  er  sie  von  allen  andern  Völker- 
schaften, auch  von  denen  Ariovists,  in 
dessen  Heer  neben  andern  und  neben  Marko  - 
mannen,  also  auch  von  diesen  zu  scheiden, 


MÄKLER 


173 


eine  suebische  Hilfsschar  erscheint.  Die 
Hauptmacht  der  Sueben,  das  Aufgebot 
ihrer  angeblichen  IOO  Gaue,  tritt  daneben 
selbständig  auf. 

§  2.  Den  Rhein  berühren  die  Suebi  Cae- 
sars nirgends,  sind  vielmehr  von  diesem 
durch  die  im  nördlichen  Winkel  zwischen 
Main  und  Rhein  sitzenden  Ubier  geschie- 
den, die  durch  sie  zurückgedrängt  und 
zinsbar  gemacht  worden  waren,  und  deren 
spätere  Übersiedlung  auf  die  linke  Strom- 
seite {$7  v.  Chr.)  Strabo  194  als  eine  Flucht 
und  Austreibung  durch  die  Sueben  be- 
zeichnet. 

§  3.  Die  Ubier  sind  ausdrücklich  als 
Grenznachbarn  der  Sueben  bezeichnet;  auf 
der  andern  Seite  bildet  ihre  Grenze  nach  BG. 
4,  3.  ein  ausgedehntes  Ödland.  Zu  der  in 
Betracht  kommenden  Zeit  war  Böhmen  von 
den  Boiern  bereits  geräumt,  was  die  agri 
vacantes  auf  der  Ostseite  der  Sueben  ver- 
ständlich macht;  doch  ist  es  möglich  und 
vielleicht  sogar  aus  dem  archäologischen 
Befund  erschließbar, , daß  damals  auch  ein 
Großteil  des  Königreichs  Sachsen  brach  lag. 
Gegen  Norden  reichen  Caesars  Sueben  an 
die  Cherusker  heran  und  sind  von  diesen 
durch  ein  Waldgebirge  —  gewiß  den  Harz  — 
geschieden  nach  BG.  6,  10.  Für  die  Süd- 
seite fehlt  eine  ausdrückliche  Angabe; 
doch  sind  als  Nachbarn  der  Sueben  auf 
dieser  mit  Sicherheit  die  Markomannen  er- 
weislich. Zwischen  Ubiern  und  Cheruskern 
werden  sie  sich  mit  den  Chatten  berührt 
haben,  die  wir  uns  vielleicht  damals  in 
einem  Abhängigkeitsverhältnis  von  ihnen 
vorstellen  dürfen.  Aber  auf  einem  später 
von  Chatten  besiedelten  Boden  stehen  sie 
nirgends,  und  sie,  wie  es  ältere  Forscher  — 
so  Zeuß,  Grimm,  Müllenhoff  — 
getan  haben,  mit  diesen,  die  Caesar  noch 
nicht  nennt,  gleichzusetzen,  verbietet  sich 
schon  deshalb,  weil  uns  die  Chatten  von 
Strabo,  Tacitus  und  Plinius  ausdrücklich 
als  Nichtsueben  bezeugt  sind. 

§  4.  Der  Ausgangspunkt  der  Mainsueben 
sind  in  letzter  Linie  die  Semnonen  ; 
fraglich  aber  ist  es,  ob  sie  sich  unmittelbar 
von  diesen  oder  von  einer  Zwischenstellung 
aus  in  ihre  von  Caesar  beschriebenen  Sitze 
vorgeschoben  haben.  Jedenfalls  ist  das 
Maingebiet  erst  spät  germanisch  geworden, 
wie  es  scheint,  erst  nach  dem  Wandel  von 


0  zu  a  im  Germ.,  da  der  Name  des  Main 
lat.  Moenus,  kelt.  *Moinos,  sonst  nicht 
noch  ahd.  Moin  lauten  würde,  während 
dem  kelt.  Boii  und  Mosa  ein  Bat(v)o[/ctT- 
jjuxi]  bei  Ptol.  und  deutsch  Maas  gegen- 
übersteht. Allerdings  ist  zu  bedenken, 
daß  nach  der  Ostwanderung  der  Main- 
sueben  und  Markomannen  die  Maingegend 
ihre  ganze  germanische  Bevölkerung  ver- 
loren hatte,  so  daß  jenes  Moin  auch  auf 
einer  zweiten,  jüngeren  Entlehnung  des 
keltischen  Namens  beruhen  könnte. 

§  5.  Auch  nach  Caesar  sind  uns  die 
Mainsueben  als  Sueben  schlechtweg  in  den- 
selben Gegenden  wiederholt  bezeugt.  Sue- 
ben machten  nach  Dio  Cass.  51,  21  (i.  J.  30 
v.  Chr.)  einen  Einfall  in  Gallien,  wobei  es 
sich  nur  um  die  Sueben  Caesars  handeln 
kann,  zumal  der  Autor  bemerkt,  die  Sueben 
wohnten  genau  genommen  jenseits  des 
Rheines,  denn  auch  viele  andere  maßten 
sich  den  Namen  Sueben  an  (koAXaI  "yap  xat 
aXXoixoÜTÖüv  ^our^cuv  ^vouaroc  avxiTroiouvxai). 

Auch  Drusus  trifft  noch  bei  seinen  Feld- 
zügen  die  Sueben  auf  ihrem  alten  Platze 
an  nach  Florus  4,  12,  Dio  Cass.  55,  1,  Con- 
solatio  ad  Liviam  v.  17;  zuletzt  werden  sie 
gleich  den  Markomannen  i.  J.  9  v.  Chr.  im 
Westen  genannt  und  müssen  zugleich  mit 
diesen  ausgewandert  sein.  S.  weiter  unter 
Quaden  und  Markomannen.  R.  Much. 

Mäkler  (sensalis,  mediator,  Unterkäufer, 
engl,  broker)  treten  schon  früh  im  Fremden - 
handel  zugleich  in  der  Eigenschaft  als  Dol- 
metscher (anord.  tulki)  auf.  In  späterer 
Zeit  wird  der  Beruf  zünftig,  der  Mäkler 
wird  von  der  Innung  angestellt.  Nur  Stadt- 
bürger werden  zugelassen,  wer  sich  eines 
Mäklers  bedienen  will,  muß  sich  an  den 
amtlichen  Mäkler  halten,  mitunter  besteht 
sogar  Mäklerzwang.  Der  Mäkler  hat  un- 
parteiisch zu  sein,  sich  jedermann  zur  Ver- 
fügung zu  stellen,  Handel  für  eigene  Rech- 
nung ist  ihm  häufig  untersagt.  Die  Mäkler 
bilden  besondere  Innungen.  In  enger  Be- 
ziehung zum  Mäklergewerbe  steht  histo- 
risch das  Wirtsgewerbe,  dessen  Betrieb 
wegen  der  hierdurch  entstehenden  Miß- 
bräuche  dem  Mäkler  später  verboten  wird. 
(Siehe  'Kommissionsgeschäft'.) 

Goldschmidt    US.  22,  250  ff.    Frens- 

d  o  r  f  f   Der  Makler  im  Hansagebiet.    S  c  h  a  ü  b  e 

Handelsgeschichte  der  romanischen  Völker  S.  761  ff. 


174 


MALBERGISCHE  GLOSSE— MALEREI 


Rehme  in  Ehrenbergs  Hdb.  des  Han- 
delsrechts I  99  ff.,  152  ff.  —  Weitere  Literatur 
bei  Lehmann  HR. 2  S.  244.        K.  Lehmann. 

Malbergische  Glosse  nennt  man  gewisse 
nichtlateinische  Worte,  die  von  dem  Worte 
mal.  oder  malb.  eingeleitet,  von  den  Buch- 
staben h.  e.  {hoc  est)  beschlossen,  in  den 
älteren  Handschriften  der  Lex  Salica  (s.  d.) 
in  zahlreichen  Bestimmungen  das  Satz- 
gefüge unterbrechen;  vgl.  z.B.  Lex  Sah 
13,  1 :  Si  tres  homines  ingenuam  puellam 
rapuerint  —  mal.  schodo  h.  e.  —  tricinus 
solidus  cogantur  exsolvere.  Es  sind  alt- 
fränkische, allerdings  vielfach  bis  zur  Un- 
kenntlichkeit verderbte  Worte,  die  den 
Klaggegenstand  bzw.  Klaggrund  bezeich- 
nen und,  entsprechend  dem  Formalismus 
des  alten  Prozesses,  auf  der  Gerichtsstätte, 
dem  Malberg,  gebraucht  werden  mußten. 
Kern  Die  Glossen  in  der  Lex  Salica  1869  und 

in    Hesseis    Ausgabe    der   Lex;   Salica     431  ff. 

van    Helten    BBeitr.  25,  225  ff. 

S.  Rietschel. 

Malerei  s.  auch  Art.  Porträtkunst  u. 
Porträtmalerei.     Vgl.  Tafel  9 — 14. 

Einleitung  §  l.  A.  Vorkarolingische 
Malerei.  Allgemeines  §  2.  I.  Merowingische 
Malerei.  Vorbemerkung  §3.  Burgund  §4. 
Nordosten  §  5.  Corbie  §  6.  Fleury  §  7.  II. 
Westgotische  Malerei  §8.  —  B.  Insu- 
lare Malerei.  Vorbemerkung  §9.  Irland  §10. 
Nordengland  §11.  Südengland  §  12.  Angel- 
sächsische Malerei  des  10.  Jhs.  §  13.  —  C.  Karo- 
lingische Malerei.  Vorbemerkung  §  14.  I.An- 
fänge: Adagruppe  §  15.  II.  Die  west- 
fränkischen Schulen.  Frankosächsisöhe 
Gruppe  §  16.  Tours  §  18.  Reims  §  19.  Metz 
§20.  Corbie§2i.  III.  Die  ostfränki  sehen 
Schulen.  Frühzeit  §  22.  St.  Gallen  §  23. 
Übriges  Deutschland  §  24.  Fulda  §  25.  — 
D.  Ottonische  Malerei.  Reichenau  §  26. 
Regensburg  §  27.  Sachsen  §  28.  Hildesheim 
§  29.     Trier.  §  30.     Köln  §  31. 

§  I.  Einleitung.  Eine  eigentlich 
germanische  Malerei  gibt  es  für  uns  nicht. 
Wie  weit  überhaupt  das  nationale 
Element  in  der  frühmittelalterlichen 
Malerei  wirksam  ist,  wissen  wir  nicht;  wir 
sind  vorläufig  gezwungen,  auf  diesen  Ge- 
sichtspunkt zu  verzichten  und  das  erhaltene 
Material  als  Einheit  zu  nehmen,  in  der  wir 
das  Einsetzen  germanischer  nachahmender 
oder  selbständiger  Betätigung  nicht  zu  er- 
kennen vermögen. 


Da  von  der  Monumentalmalerei  (siehe 
Wandgemälde)  aus  dem  ersten  Jahrtausend 
nördlich  der  Alpen  nur  geringe  Reste  auf 
uns  gekommen  sind,  bildet  die  einzige 
Quelle  für  die  Geschichte  der  Malerei  in 
dieser  Zeit  der  Hss. -Schmuck.  Er  besteht 
zum  weitaus  größten  Teil  in  ornamen- 
taler Ausstattung  von  besonde- 
ren Zierblättern,  den  Anfängen  von  größe- 
ren Textabschnitten  oder  Initialen  allein. 
Der  verwendete  Formenschatz  ist  außer- 
ordentlich komplexer  Natur,  offenbar  schon 
in  den  Anfängen  einer  nordischen  Ent- 
wicklung ein  Synkretismus  mannigfacher 
Elemente.  Eine  zusammenfassende  Dar- 
stellung ist  bisher  nur  für  den  engeren  Kreis 
der  Initialornamentik  von  Lamprecht  ver- 
sucht worden;  sie  ist  in  vielen  und  wichtigen 
Punkten  heute  ungültig. 

Das  Figurenbild,  in  vorkarolingi- 
scher  Zeit  nur  auf  den  Inseln  gebräuchlich, 
auf  dem  Kontinent  eine  ganz  seltene  Aus- 
nahme, wird  vom  9.  Jh.  an  eine  häufigere 
Erscheinung,  ist  aber  erst  gegen  Ende 
des   10.   Jhs.  in  Prachthss.  die  Regel. 

Den  Bedingungen  und  der  Richtung 
mittelalterlicher  Kultur  entsprechend,  ist 
die  Malerei  durchaus  kirchlichen 
Charakters.  Abgesehen  von  einigen 
Illustrationszyklen,  die  Kopien  profaner 
antiker  Hss.  sind  (Klassikerhss.,  Agrimen- 
sorenhss.,  astronomische,  juristische  Hss.), 
werden  neben  Hss.  der  Väter,  Kanon - 
Sammlungen,  Heiligenviten  vor  allem  die 
biblischen  Bücher  und  liturgische  Hss.  wie 
Sakramentare,  Evangelistare  und  Lektio- 
nare durch  besonderen  Schmuck  ausge- 
zeichnet, der  einer  gesetzmäßigen  Weiter- 
bildung unterworfen  ist.  Wie  die  ornamen- 
tale Ausstattung  durch  den  in  der  Schreib - 
schule  vorhandenen  Vorrat  an  Formen  und 
besondere  Gewohnheiten  bestimmt  wird, 
so  wiederholt  die  Schule  auch  das  Figuren - 
bild  nach  gewissen  Schemata,  deren  Ent- 
stehung, Kreuzung  und  Auflösung  zu  ver- 
folgen Gegenstand  der  ikonographi- 
schen  Untersuchung  ist.  In 
älteren  Arbeiten  werden  ihre  Ergebnisse 
als  Grundlage  für  die  Datierung  des 
Einzeldenkmals  sowohl,  wie  für  die 
Gruppenbildung  innerhalb  des  erhaltenen 
Materials  verwendet.  Diese  ausschlag- 
gebende  Bedeutung  kommt  ihr  nicht  zu; 


MALEREI 


175 


sie  behandelt  einseitig  nur  einen  Faktor 
dessen,  was  die  moderne  Kunstwissenschaft 
den  Stil  eines  Kunstwerkes  nennt,  d.  h. 
die  Summe  dessen,  was  uns  an  künstleri- 
schen Absichten  und  an  Mitteln,  sie  zum 
Ausdruck  zu  bringen,  in  ihm  erkennbar 
wird.  Diese  Erkenntnis  gibt  uns  Aufschluß 
über  des  Künstlers  Auffassung  vom  Ob- 
jekt |  (des  einzelnen  wie  der  Vereinigung 
mehrerer,  z.  B.  in  der  Szene)  oder  einer 
Kunstform  (im  Ornament)  und  seine  Ver- 
wendung der  Darstellungsmittel;  das  macht 
die  besondere  Eigenart  seiner  künstleri- 
schen Leistung  gegenüber  der  eines  anderen 
Meisters,  einer  anderen  Schule  oder  einer 
anderen  Zeit  aus.  Den  Stil  sehen  wir  in 
allmählicher  und  konsequenter  Weiterent- 
wicklung. Der  Zeitstil  umschließt  den  be- 
sonderen Stil  der  einzelnen  Gruppen,  inner- 
halb deren  die  Erkenntnis  der  einzelnen 
Individualität  im  frühen  MA.  freilich  nur  in 
seltenen  Fällen  möglich  ist.  Nach  diesen 
Gesichtspunkten  werden  heute  die  er- 
haltenen Einzeldenkmäler  zu  höheren  Ein- 
heiten vereinigt,  erst  der  Nachweis  von 
Zusammenhängen  dieser  Art  rechtfertigt 
eine  zeitliche  Ansetzung  und  die  Aufstellung 
bestimmter  Schulgruppen. 

Über  das  für  das  Verständnis  des  Wesens 
mittelalterlicher  Malerei  so  wichtige  innere 
Lebender  Schule,  ihre  Arbeitsweise,  die 
Wege  und  Möglichkeiten  einer  Entwick- 
lung, das  Verhältnis  der  Einzelschöpfung 
zur  Tradition  und  zur  Wirklichkeit  und 
zu  von  außen  in  die  Entwicklung  hinein- 
tretenden Vorbildern  sind  systematische 
Untersuchungen  nur  für  eine  Hss.- 
Gruppe  der  ottonischen  Zeit  von  Vöge 
durchgeführt;  es  fragt  sich,  ob  seine 
Ergebnisse  ohne  weiteres  auch  für  die 
frühere  Zeit  Geltung  haben.  Klarheit  in 
diesen  Fragen  sollte  die  Voraussetzung  für 
unsere  Beurteilung  dieser  Kunst  sein;  statt 
dessen  legen  die  geläufigen  Gesamtdar- 
stellungen im  Grunde  keinen  andern  Maß- 
stab an  sie  als  den  modernen,  der  den  Wert 
des  Kunstwerkes  nach  dem  Grade  der  er- 
reichten Naturwahrheit  im  Sinne  einer  von 
der  Antike  abgeleiteten  Korrektheit  be- 
urteilt. 

Eingehendere  Darstellungen  gibt 
es  nur  für  Einzelgruppen  oder  einzelne 
Denkmäler,  und  überall  ist  die  Forschung 


I  noch  mit  der  ersten  Grundlegung,  der  ein- 
j  fachen  Ordnung  des  Materials  beschäftigt, 
seine  Verwertung  der  Zukunft  vorbehalten. 
Den  andern  historischen  Disziplinen  fol- 
gend, beginnt  die  Kunstgeschichte  die 
systematische  Sammlung  und  Publikation 
des  erhaltenen  Materials;  sie  wird  im  Auf- 
trage des  Deutschen  Vereins  für  Kunst- 
wissenschaft für  die  vorkarolingische  und 
karolingische  Periode  von  H.  Zimmermann 
und  dem  Unterzeichneten  vorbereitet.  Bis 
zum  Erscheinen  dieser  Publikationen  kann 
an  umfassenden  Materialsammlungen  neben 
den  in  paläographischen  Werken  verstreu- 
ten Beispielen  nur  auf  die  von  Westwood 
und  das  seltene  Prachtwerk  des  Grafen 
Bastard  verwiesen  werden. 

Lamprecht  Initial-Ornamentik  des  8.  bis 
13.  Jh.  1882.  S.  Berg  er  Histoire  de  la  Vulgate 
1893.  Beißel  Gesch.  der  Evangelienbücher 
1906.  A.  Goldschmidt  Der  Albanipsalter 
1895.  Ebner  Missale  Romanum  1896.  Hugo 
K  e  h  r  e  r  Die  heiligen  drei  Könige  in  Literatur 
und  Kunst  1908  (mit  anderer  ikonographischer 
Litt.).  Vöge  Eine  deutsche  Malerschule  um 
die  Wende  des  ersten  Jahrtausends  (Westdeutsche 
Zeitschr.  Ergänzungsheft  VII  1891).  Janit- 
schek  Gesch.  d.  deutschen  Malerei  1890  (mit 
verfehltem  Versuch,  das  nationale  Element  ab- 
zugrenzen). A.  Venturi  Storia  dell'  Arte  Itali- 
ana.  Bd.  II  1902  (Abb.).  J.  A.  Herbert 
Illuminated  Manuscripts  1911.  H.  Hieber 
Die  Miniaturen  des  frühen  Mittelalters  1912. 
J.  O.  W  e  s  t  w  o  o  d  Palaeographia  sacra  pictoria 
1845.  Bastard  Peinturts  et  ornemenis  des 
manuscrits,  wozu  zu  vgl.  L.  D  e  1  i  s  1  e  Les 
Collections  de  Bastard  d 'Estang  1885. 

A.  Vorkarolingische  Malerei. 

§  2.  Allgemeines.  Hss.,  die  wir  mit  den 
Siedlungen  germanischer  Völkerschaf  ten  auf 
dem  Boden  des  alten  römischen  Reichs  in 
Verbindung  zu  bringen  berechtigt  wären, 
gibt  es  nicht.  Der  Entwicklungsverlauf  der 
spätantiken  Malerei  scheint  sich  im  west-  und 
oströmischen  Reich  ohne  jede  Einwirkung 
von  politischem  oder  nationalem  Wechsel 
in  der  äußeren  Gewalt  zu  vollziehen,  die 
künstlerische  Tradition  ohne  Unterbrechung 
in  den  sie  tragenden  Elementen  der  Be- 
völkerung fortgedauert  zu  haben. 

Die  ältesten  Denkmäler  der  Malerei  aus 
der  Zeit  der  neuen  Staatenbildungen 
reichen  bis  in  die  zweite  Hälfte  des  7.  Jhs. 
zurück.     Von  da  an  gliedert  sich  die  Ent- 


176 


MALEREI 


wicklung  der  vorkarolingischen  Buch- 
malerei in  dieselben  nationalen  Grup- 
pen, nach  denen  die  Paläographie  her- 
kömmlicherweise die  frühmittelalterlichen 
Schriftdenkmäler  ordnet:  die  merowingi- 
sche,  die  westgotisch -spanische  und  die 
irisch-englische  (insulare);  dem  besonderen 
Charakter  der  Schrift  in  jeder  dieser  Grup- 
pen entsprechen  auch  Besonderheiten  in 
Auswahl,  Verwendung  und  Darstellung  der 
Schmuckmotive.  Doch  sind  dabei  die  ge- 
meinsamen Stilmerkmale  nicht  zu  über- 
sehen, vor  allem  der  alles  Übrige  sich 
unterordnende  starke  Drang  zur  ornamen- 
talen Flächendekoration,  der  schon  in  den 
ältesten  Denkmälern  zu  einem  vollkomme- 
nen System  ausgebildet  erscheint. 

In  dieser  Tendenz  äußert  sich  aber, 
von  der  Auffassung  der  Ausstattung  im 
ganzen  bis  zur  technischen  Ausführung, 
zwischen  dem  Schmuckstil  der  vorkaro- 
lingischen und  dem  der  antiken  Hss.  ein 
einschneidender  Unterschied.  Denn  dieser 
bevorzugte  nach  den  vereinzelten  erhalte- 
nen Denkmälern,  nach  denen  man  sich  eine 
Vorstellung  vom  Gesamtcharakter  des 
spätantiken  Hss. -Schmuckes  machen  muß, 
das  Figurenbild  und  erstrebt  in  ihm 
mit  den  Mitteln  der  impressionistischen 
Formauffassung  den  gleichen  malerischen 
Illusionismus  wie  die  Monumentalmalerei 
der  Zeit.  Dem  stilistischen  Gegensatz 
entspricht  ein  technischer;  gegenüber 
der  entwickelten  Deckfarbentechnik  der 
Antike  ist  in  den  vorkarolingischen  Hss. 
alle  Malerei  in  leichter  Kolorierung  mit 
dünnen,  klaren  Farben  ausgeführt,  von 
denen  die  einfachsten  Grundfarben  fast 
ausschließlich  zur  Verwendung  kommen. 
Wesen  und  Quellen  des  neuen 
Stiles,  der  doch  die  Grundlage  der 
ganzen  weiteren  Entwicklung  bildet,  liegen 
noch  im  Dunkel.  Im  Grunde  handelt 
es  sich  darum,  zu  entscheiden,  ob  die  neuen 
Stilelemente  selbständige  Umbildungen  von 
spätantiken  westlichen  Formen  sein  können, 
für  die  uns  die  Belege  aus  früherer  Zeit, 
an  denen  der  Übergang  zu  verfolgen  wäre, 
verloren  sind,  oder  ob  sie  vielmehr  das  Er- 
gebnis von  äußeren  Einflüssen  sind.  Auf 
den  Gebieten  der  monumentalen  Stein- 
ornamentik und  der  kirchlichen  Architek- 
tur,   auf  denen    die    Verhältnisse    ähnlich 


liegen,  hat  man  wohl  gelegentlich  nach  einer 
Erklärung  für  diese  Erscheinung  gesucht. 
Die  Hss.  sind  bei  der  Erörterung  dieser 
Streitfrage,  die  zudem  kaum  je  in  ihrem 
ganzen  Umfang,  sondern  immer  mit  der 
Beschränkung  auf  einzelne  Dekorations- 
motive oder  ikonographische  Fragen  be- 
handelt worden  ist,  so  gut  wie  unberück- 
sichtigt geblieben.  So  lange  die  Grund- 
frage nach  der  Herkunft  des  Gesamtstiles 
nicht  befriedigend  beantwortet  ist,  muß 
begreiflicherweise  auch  darauf  verzichtet 
werden,  für  die  Entstehung  der  stilistischen 
Besonderheiten  innerhalb  der  einzelnen 
nationalen  Gruppen  eine  Erklärung  zu 
finden. 

I.    Merowingische  Malerei. 

§  3.  Vorbemerkung.  Ein  eigentümliches 
und  charakteristisches  Motiv  der  mero- 
wingischen  Hss.,  das  in  antiken  Hss.  nicht 
zu  belegen  ist,  ist  die  Verwendung 
von  Tieren,  Vögeln  und  Fischen 
in  verschiedenen  Typen  zum  Bau  von 
Initialen.  Strzygowski  hat  darauf  hin- 
gewiesen, daß  verwandte  Erscheinungen  in 
armenischen  Hss.  des  II.  Jhs.  auftreten; 
nach  den  in  seinen  neueren  Publikationen 
ausgesprochenen  Ansichten  sucht  er  die 
Quelle  der  ganzen,  den  frühmittelalterlichen 
Westen  beherrschenden  künstlerischen  Strö- 
mung im  mesopotamischen  Kulturkreise. 
Dagegen  wird  von  Kondakoff  die  byzan- 
tinische Kunst  als  gemeinsame  Quelle  beider 
Erscheinungen  angesehen,  von  Springer 
und  Riegl  die  altchristliche  Spätantike. 
Die  häufig  auftretenden  affrontierten  und 
adossierten  Tiere  und  die  beliebte  orna- 
mentale Musterung  der  Tierleiber,  die  ein 
weiterer  charakteristischer  Zug  der  mero- 
wingischen  Dekoration  sind,  scheinen  auf 
orientalische  Vorbilder  hinzuweisen;  andrer- 
seits könnten  Vogel  typen  auf  kunstgewerb- 
lichen Gegenständen  der  Völkerwanderungs- 
zeit und  spätrömische  Emails  als  Vorstufen 
betrachtet  werden.  Wichtig  ist,  daß  in  den 
älteren  Hss.  die  Fische  und  Vögel  einfach 
nebeneinander  gestellt  werden,  während 
von  der  Mitte  des  8.  Jhs.  an  die  Tiere  mit- 
einander verschlungen  werden  oder  sich  in- 
einander verbeißen,  wobei  schon  insulare 
Vorbilder  mitgewirkt  haben  können. 

Der    Versuch,    die    erhaltenen    Hss.    zu 


Malerei. 

Bemerkungen  und  Literaturangaben  zu  den  Tafeln  9 — 14. 


Abb.  I.  Kreuz  unter  Arkade.  Gregor.  St.  Petersburg.  Kais.  Bibl.  lat.  Q.  v.  I.  N.  14.  —  Repr. 
nach  Antonio  Staerk:  Les  Manuscrits  latins  de  Saint-Pctersbourg  (St.  Petersbourg, 
Franz  Krois   1910).     Bd.  2  Taf.   11. 

Abb.  2.  Kreuz  unter  Arkade.  Sakramentar.  Rom.  Bibl.  Vat.  Reg.  lat.  316.  —  Repr.  nach 
L.  Del i sie:  Memoire  sur  d'anciens  sacramentaires  (Paris   1886).     Taf.   1. 

Abb.  3.  Doppelarkade.  Basilius.  St.  Petersburg.  Kais.  Bibl.  lat.  F.  v.  I.  N.  2.  —  Repr.  nach 
A.  Staerk  (s.  1)  Bd.  2,  Taf.  16. 

Abb.  4.  Apokalypse.  London.  Henry  Yates  Thompson.  —  Repr.  nach  lllustrations  from  one  hundred 
manuscripts  in  the  library  of  Henry  Yates  Thompson,  London   1912.     Taf.   12. 

Abb.  5.  Gefangennahme  Christi.  Evangeliar  aus  Keils.  Dublin  Trin.  Coli.  A.  1,  6.  —  Repr.  nach 
F.  H.  Robinson:  Celtic  Illuminative  Art.  (Dublin:  Hodges,  Figgis  &  Co.,  Limited. 
1908).     Taf.   16. 

Abb.  6.  Ornamentseite  mit  Kreuz.  Evangeliar  aus  Lindisfarne.  London,  Brit.  Mus.  Cotton  Nero 
D.  IV.  —  Repr.  nach  F.  H.  Robinson  (s.  5)  Taf.  6. 

Abb.  7.  Evangelist  Markus.  Evangeliar  aus  Lindisfarne.  London,  Brit.  Mus.  Cotton  Nero  D.  IV. 
—  Repr.  nach  The  Burlington  Magazine  for  Connoisseurs.    (London  1908)  Bd.  13. 

Abb.  8.  Verkündigung  an  die  Hirten  und  Flucht  nach  Ägypten.  Benedictionale.  Rouen. 
Bibl.  Y.  7. 

Abb.  9.  Initial  Q.  London.  Brit.  Mus.  Harley  2788.  —  Repr.  nach  Die  Trierer  Adahandschrift, 
bearbeitet  von  K.  Wenzel,  Corssen,  Janitschek  etc.  (Leipzig,  Dürr  1889.) 
Taf.   28. 

Abb.  10.  Evangelist  Lukas.  Ada-Evangeliar.  Trier  Stadtbibl.  22.  —  Repr.  nach  Trierer  Ada- 
handschrift (s.  9)  Taf.  16. 

Abb.  11.  Kreuzigung.  Evangeliar  Franz  II.  Paris,  Bibl.  Nat.  lat.  257.  —  Repr.  nach  Michel: 
Histoire  de  l'Art.     (Armand  Colin,  Paris.)     Bd.  I.   r,  Fig.  178. 


Abb.  12.  Genesis.  Alkuin-Bibel.  London.  Brit.  Mus.  Add.  10546.  —  Repr.  nach  Fr.  Dibelius: 
Die  Bernwardstür  zu  Hildesheim  (Studien  zur  deutschen  Kunstgesch.,  81.  Heft,  Heitz 
1907).     Taf.    14. 

Abb.  13.  Illustration  zum  43.  Psalm.  Psalter.  Utrecht,  Univ.-Bibl.  —  Repr.  nach  A.  Springer: 
Die  Psalter-Illustration  im  frühen  Mittelalter  (Abh.  d.  phil.-hist.  Klasse  der  kgl.  Sachs. 
Ges.  d.  Wiss.  Bd.  VIII.   1880,  Nr.  II).     Taf.  4. 

Abb.  14.  Evangelist  Markus.  Ebo-Evangeliar.  Epernay,  Bibl.  1722.  —  Repr.  nach  Trierer  Ada- 
handschr.  (s.  9).     Taf.  36. 

Abb.  15.  Johannesadler  (Initial  „I").  Evangeliar  Ludwig  des  Frommen.  Paris,  Bibl.  Nat. 
lat.  9388.  —  Repr.  nach  A.  Venturi:  Storia  dell'  Arte  Italiana.  Bd.  II.  (1902. 
Milano,  Hoepli.)     S.  303,  Abb.  221. 

Abb.  16.  Christus  in  der  Mandorla.  Sakramentar  aus  Metz.  Paris,  Bibl.  Nat.  lat.  41.  —  Repr. 
nach  A.  Michel:  Hist.  de  l'Art.,  T.  I  1   (Paris,  Colin).     Taf.  5. 

Abb.   17.     Initial  „Q".     Folchardpalter.     St.  Gallen,  Stiftsbibl.  23. 

Abb.  18.  Evangelist  Lukas.  Evangeliar.  Erlangen,  Univ.'-Bibl.  141. —  Repr.  nach  Kunstgeschicht- 
liches Jahrbuch  der  k.  k.  Zentral-Kommission  für  Erforschung  und  Erhal- 
tung der  Kunst-  und  historischen  Denkmale.     Bd.  IV  (1910).     Taf.  9a. 

Abb.  19.  Kaiser  Otto  III.  Evangeliar  aus  Bamberg.  München,  Clm.  4453;  Cim.  58.  —  Repr.  nach 
L.  v.  Kobell:  Kunstvolle  Miniaturen  und  Initialen.  (München,  Joseph  Albert.) 
Tafel  nach  S.  20. 

Abb.  20.  Die  Hand  Gottes.  Uta  -  Evangeliar.  München,  Clm.  13601;  Cim.  54.  —  Repr.  nach 
G.  Swarzenski:  Die  Regensburger  Buchmalerei  des  X.  und  XL  Jhs.  (Leipzig, 
Hiersemann,    1901.)     Taf.   12,  Nr.  28. 

Abb.  21.  Anbetung  der  hl.  drei  Könige.  Evangeliar  des  hl.  Bernward.  Hildesheim.  Domschatz. 
—  Repr.  nach  Hugo  Kehrcr:  Die  hl.  drei  Könige.  (Leipzig,  Seemann,  1909.) 
Bd.  II,  Abb.  23. 

Abb.  22.  Die  Nationen  huldigen  Kaiser  Otto  II.  Chantilly.  Einzelblatt  aus  dem  Registrum 
Gregorii  in  Trier.  —  Repr.  nach  Sauerland  und  Haseloff:  Der  Psalter  Erzbischof 
Egberts  von  Trier.     (1901.)     Taf.  49. 

Abb.  23.  Anbetung  der  hl.  drei  Könige.  Hitda-Evangeliar.  Darmstadt,  Bibl.  1640. —  Repr.  nach 
Die  Bau-  und  Kunstdenkmäler  von  Westfalen.  Kreis  Meschede.  (Schöningh,  Pader- 
born.)    S.  71. 


Tafel  9. 


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Malerei. 

i.  Kreuz  unter  Arkade.     2.  Kreuz  unter  Arkadenbogen.     3.  Doppelarkade.     4.  Apokalypse. 

(S.  Erklärungsblatt  vor  den  Tafeln.) 

Reallexikon  der  germ.  Altertumskunde.     II.  Verlag  von  Karl  J.  Trübner  in  Straßburg. 


Tafel 

10. 

HÜ^^HM 

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I 


Malerei. 

5.  Gefangennahme  Christi.     6.  Ornamentseite  mit  Kreuz.     7.  Evangelist  Markus. 
8.  Verkündigung  an  die  Hirten  und  Flucht  nach  Ägypten. 

(S.  Erklärungsblatt  vor  den  Tafeln.) 


Reallexikon  der  germ.  Altertumskunde.     II. 


Verlag  von   Karl  J.  Trübner  in  Straßburg. 


Tafel  11. 


Malerei. 

9.  Initial   „Q".      10.  Evangelist  Lukas.      II,  Kreuzigung.      12.   Genesis. 


(S.  Erklärungsblatt  vor  den  Tafeln.) 


Reallexikon  der  germ.  Altertumskunde.     II. 


Verlag  von  Karl  J.  Trübner  in  Straßburg. 


Tafel  12. 


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MfA•QUA#,fMfM^J,Ull5•         ADDMQU lUl IjfrCAT  CONfmBOUlll  3.UC 

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14 


Malerei. 

13.  Illustration  zum  43.  Psalm.      14.  Evangelist  Markus.      15.  Jobannesadler  (Initial   „I"). 
(S.  Erklärungsblatt  vor  den  Tafeln.) 


Reallexikon  der  germ.  Altertumskunde.     II. 


Verlag-  von  Karl  J.  Trübner  in  Straßburg-. 


Tafel  13. 


16 


Malerei. 

16.  Christus  in  der  Mandorla.      17.  Initial  „Q".     18.  Evangelist  Lukas.     19.  Kaiser  Otto  III. 

(S.  Erklärung-sblatt  vor  den  Tafeln.) 

Reallexikon  der  g-erm.  Altertumskunde.     II.  Verlag-  von  Karl  J.  Trübner  in  Straßburg-. 


Tafel  14. 


Malerei. 

20.  Die  Hand  Gottes.     21.  Anbetung-  der  hl.  drei  Könige.     22.  Die  Nationen  huldigen  Kaiser  Otto  II. 

23.  Anbetung  der  hl.  drei  Könige. 
(S.  Erklärungsblatt  vor  den  Tafeln.) 


Reallexikon  der  germ.  Altertumskunde.     II. 


Verlag  von  Karl  J.  Trübner  in  Straßburg. 


MALEREI 


177 


Schulgruppen  zu  ordnen  und  mit  be- 
stimmten Zentren  in  Verbindung  zu  bringen, 
wurde  zum  ersten  Mal  von  Leprieur  ge- 
macht; seine  Resultate  sind  von  Zimmer- 
mann in  manchen  Punkten  bestätigt,  aber 
auch  wesentlich  berichtigt,  erweitert  und 
vervollständigt  worden.  Abschließendes 
ist  erst  von  der  Publikation  des  Materials 
zu  erwarten.  Nach  der  ersten  Scheidung 
in  Gruppen  wird  die  Feststellung  der  Be- 
ziehungen unter  diesen  erst  die  Voraus- 
setzung für  eine  einheitliche  Betrachtung 
des  Entwicklungsverlaufes  zu  schaffen 
haben.  Zimmermann  hat  auf  Grund  der 
bevorzugten  Schmuckmotive  und  beson- 
ders der  Ausbildung  verschiedener  Tier- 
typen vier  Hauptgruppen  aufgestellt. 

§  4.  Ein  charakteristischer  und  gleich- 
zeitig einer  der  ältesten  Vertreter  der  bur- 
gundischen  Gruppe,  deren  Zen- 
trum wohl  in  Luxeuil  zu  suchen  ist,  ist  das 
Lektionar  von  Luxeuil  der  Bibl.  Nat. 
(lat.  9427).  Die  zahlreichen  Initialen  der 
Hs.  sind  häufig  aus  schlanken,  mit  Ketten- 
motiven, Flechtbändern  oder  Ranken 
gefüllten  Leisten  gebildet,  denen  die 
der  Gruppe  eigentümlichen,  bei  Kopf 
und  Schwanz  spitz  zulaufenden  Fische 
oder  lange  schmale  Vögel  angesetzt  sind; 
oder  sie  erscheinen  als  Rosetten,  gern 
aus  radial  gestellten  Fischen  zusammen- 
gesetzt, denen  üppige  Stauden  entwach- 
sen, die  aus  abstrakten  Linienspielen 
oder  Palmetten  bestehen.  Daneben  er- 
scheinen Initialen,  deren  Stamm  in  ein- 
zelne Teile  zerlegt  und  aus  Fischen  oder 
Vögeln  der  beschriebenen  Art  gebildet  wird, 
zuweilen  in  Verbindung  mit  Bandorna- 
mentik. Die  Gruppe  umzieht  gern  die 
ganze  Seite  mit  schmalen  Zierleisten  oder 
zerlegt  durch  sie  die  Fläche  in  einzelne 
Kompartimente,  die  mit  Stauden,  Ro- 
setten oder  Vögeln  gefüllt  werden  (Abb.  1). 
Dabei  werden  die  einzelnen  Motive  in 
lauter  kleine  Farbfiecke  aufgelöst,  deren 
Unruhe  durch  die  Aneinanderreihung  zu 
linienartig  wirkenden  Leisten  in  eigen- 
tümlichem Kontrast  gedämpft  wird.  Die 
jüngeren  Hss.  (z.  B.  Wolfenbüttel,  99 
Weißenb.;  Ragyndrudis-Codex  in  Fulda) 
haben  weniger  fein  berechnete  Wirkung  in 
der  Flächenteilung,  der  Zerlegung  in  Farb- 
flecke;  die  zusammenhängende  Zeichnung 

H  o  o  p  s  ,  Reallexikon.     III. 


wird  betont,  womit  die  Ausbildung  der 
Staude  zusammenhängt.  Aus  der  Palmette 
wird  ein  sehr  eigentümliches  Motiv,  das 
man  von  der  Kornähre  abgeleitet  denken 
würde.  Die  nächsten  Analogien  für  die 
farbige  Wirkung  und  die  Blattformen  findet 
man  auf  spätrömischen  Emails  und  spät- 
antiken kunstgewerblichen  Gegenständen. 
§  5.  Eine  zweite  Gruppe  scheint  in  das 
nordöstliche  Frankreich  zu 
gehören.  Das  nicht  viel  später  als  das 
Lektionar  von  Luxeuil  entstandene  Sakra- 
mentar  Vat.  Reg.  lat.  316  zeigt  in  den 
drei  ganzseitigen  Arkaden,  unter  denen 
je  ein  ornamentales  Kreuz  angeordnet 
ist,  deutlich  den  Gegensatz  gegenüber 
der  burgundischen  Gruppe  (Abb.  2). 
Hier  werden  breite,  schöne  Formen  be- 
vorzugt. Doch  sind  die  Arkaden  nicht 
architektonisch  aufgefaßt,  sondern  eben- 
falls in  einen  reinen  Flächenstil  über- 
setzt.    Aber  an  Stelle   des  Reizes    durch 

;  den  Kontrast  zwischen  farbigen  Flecken 
und  linearer  Anordnung  treten  bestimmt 
gezeichnete  Füllformen.  Unterstützt  durch 
die  klare  Färbung  werden  für  sich  ab- 
gegrenzte Einzelmotive  aneinandergefügt, 
die  vorwiegend  geometrischer  Natur 
sind.  Die  pflanzlichen  Motive  beschränken 
sich  auf  kleine,  stark  abstrakt  behandelte 
Halbpalmetten.  An  Tieren  werden  Vögel 
verwendet,  die  weit  flächig-ornamentaler 
aufgefaßt  sind  als  in  den  burgundischen 
Hss.,  und  Fische,  die  mit  ihren  runden 
Köpfen  und  dem  allmählichen  Übergang 
zum  Schwanz  einen  anderen  Typus  ver- 
treten als  die  burgundichen.  Ganz  neu 
gegenüber     jener     Gruppe     sind      große, 

,  kreisrunde,  wohl  aus  dem  Orient  stam- 
mende Motive  und  großköpfige  Vierfüßler, 
die    gern    paarweise    einander    gegenüber- 

i  gestellt  werden.  Eigentümlich  ist  die  Bil- 
dung von  Überschriften  aus  ganzen  Reihen 
von  Buchstaben,  die  lediglich  aus  Fischen 
bestehen,  oder  aus  Kombinationen  von 
Vögeln  und  Vierfüßlern.  In  den  jüngeren 
Hss.  (z.  B.  Oxford,  Douce  Ms.  176)  macht 
sich    eine    starke    plastische    Tendenz    be- 

(   merkbar. 

§  6.  Ebenfalls  in  den  Beginn  des  8.  Jhs. 
zurück  läßt  sich  eine  Gruppe  von  Hss.  ver- 
folgen, die  sich  auch  durch  auffallende  paläo  - 
graphische  Kennzeichen  von  den  übrigen 


i78 


MALEREI 


unterscheidet.  Die  Mehrzahl  von  ihnen  ist 
in  der  besonderen  merowingischen  Buch- 
schrift geschrieben,  die,  früher  als  lom- 
bardisch bezeichnet,  heute  nach  Traubes 
Vorschlag  »ältere  Corbier  Schrift«  genannt 
wird  und  offenbar  im  Kloster  C  o  r  b  i  e 
und  vielleicht  in  seiner  unmittelbaren  Um 
gebung  gebräuchlich  war.  Die  Verwandt- 
schaft einer  Anzahl  von  ornamentalen  und 
pflanzlichen  Motiven  mit  der  burgundischen 
Gruppe  weist  möglicherweise  darauf  hin, 
daß  sie  von  dorther  ihren  Ausgang  genom- 
men hat.  Auch  für  die  ornamentalen  Ar- 
kaden beider  Schulen  gibt  es  Zwischen- 
stufen (Petersb.  F.  v.  I.  2)  (Abb.  3).  Neben 
Vögeln  und  Fischen  verwendet  sie  beson- 
ders doppelt  konturierte  Palmetten  zur 
Füllung  der  Initialstämme.  Auch  hier  ist 
das  Wesentliche  die  Zeichnung,  die  mit 
klaren,  bestimmten  Farben  koloriert  wird. 
Mit  der  Zeit  verschwinden  in  ihr  die  Tiere, 
an  ihre  Stelle  treten  im  Innern  der  Initialen 
Flechtbänder;  die  größeren  Buchstaben 
der  Überschriften  werden  zu  einfachen 
farbigen  Kapitalen  mit  geschweiften 
Konturen. 

§  7.  Schließlich  scheinen  einige  Hss. 
nach  F  1  e  u  r  y  zu  gehören.  Der  Schule 
käme  außerordentliche  Bedeutung  zu,  wenn 
wirklich  das  Evangeliar  Autun  Nr.  3,  das 
im  Jahre  754  in  einem  unbekannten 
Ort  Vosevio  geschrieben  wurde,  in  ihren 
Kreis  gehört.  Es  ist  der  bedeutendste 
Rest  von  figürlichem  Hss. -Schmuck  des 
merowingischen  Kunstkreises;  die  blatt- 
großen Darstellungen  eines  thronenden 
Christus  zwischen  Cherubim  und  den  Evan- 
gelistensymbolen und  der  unter  Arkaden 
stehenden  Evangelisten  mit  ihren  Sym- 
bolen sind  zunächst  gezeichnet,  dann  mit 
dünner  Farbe  bemalt  und  lassen  auf 
höchst  bedeutende   Vorbilder  schließen. 

N.  Kondakoff  Histoire  de  Vart  byzantin 
1886  I.  198.  A.  Springer  Der  Bilderschmuck 
in  den  Sakramentarien  des  frühen  MA.  (Abh. 
der  sächs.  Ges.  d.  Wiss.,  phil.-hist.  Cl.  XI  1889). 
A.  Riegl  Altorientalischc  Teppiche  1891  p.  165. 
A.  Marignan  Louis  Cour aj od.  Un  Historien 
de  l'Art  francais  1899.  Strzygo  wski  Byzant. 
Denkmäler  I.  Das Etschmiadzin-Evangeliar  1891. 
Ders.  Mschatta  1904  (Jahrb.  der  preuss.  Kunst- 
samml.  XXV  p.  372).  Ders.  Die  Miniaturen 
des  serbischen  Psalters  in  München  p.  88  ff. 
(Denkschriften    der    Akad.    d.    Wiss.     phil.-hist. 


Kl.  LH,  Wien  1906).  Ders.  Amida  19 10. 
A.  Michel  Histoire  de  l'art  I  2  (von 
Leprieur).  Heinrich  Zimmermann  in: 
Erster  Bericht  des  Deutschen  Vereins  für  Kunst- 
wissenschaft 1910. 

II.  West  gotische  Malerei. 
§  8.  Von  ihr  ist  bisher  so  gut  wie  nichts 
bekannt.  Die  Ausstattung  der  erhaltenen 
älteren  Hss.  in  westgotischer  Schrift  scheint 
außerordentlich  geringfügig  zu  sein.  Wohl 
mehr  aus  Ratlosigkeit,  denn  aus  gültigen 
Gründen  hat  man  den  Pariser  Ashburn- 
ham-Pentateuch  mit  seinen  merkwürd:gen 
Bildern  der  spanischen  Kunst  zuweisen 
wollen;  andern  galt  Norditalien  oder  Süd- 
frankreich als  seine  Heimat.  In  der 
Datierung  schwankt  man  zwischen  dem 
7.  und  8.  Jh.  Nach  Strzygowski  sind 
die  Bilder,  die  Springer  als  germanisches 
Gut  ansah,  Wiederholungen  einer  jüdi- 
schen, vielleicht  in  Alexandria  entstandenen 
Vorlage.  Vom  9.  Jh.  an  dringen  offenbar  ein  - 
zelne  Motive  aus  dem  südlichen  Frankreich 
in  Spanien  ein;  möglicherweise  baut 
die  weitere  Entwicklung  im  wesentlichen 
auf  diesen  importierten  Elementen  auf. 
Gegen  Ende  des  10.  Jhs.  beginnt  eine  leb- 
hafte Produktion;  die  Hss.  werden  oft  über- 
reich mit  Ornamentik  ausgestattet,  in  der 
auch  maurische  Einflüsse  bemerkbar  wer- 
den. Dabei  ist  es  charakteristisch,  da3 
in  dieser  Kunst  Stilprinzipien  und  Technik 
der  vorkarolingischen  Malerei  weiterleben; 
die  nordfranzösisch -karolingische  Bewe- 
gung bleibt  hier  so  gut  wie  unwirksam. 
Besonders  auffallend  äußert  sich  das  im 
Figurenbilde.  Für  die  Kenntnis  von  dessen 
Anfängen  wäre  es  von  großem  Interesse, 
wenn  sich  die  Entstehung  des  Illustrations- 
zyklus  zum  Beatuskommentar  der  Apo- 
kalypse näher  bestimmen  ließe,  der  in 
einer  Reihe  von  späten  Exemplaren  er- 
halten ist  (Abb.  4).  Wenn  er  in  der 
überlieferten  Form  bis  ins  8.  Jh.  zurück- 
reicht, ist  uns  durch  den  Untergang  der 
spanischen  Monumente  sehr  wichtiges 
Material  für  die  frühmittelalterliche  Malerei 
dauernd  verloren. 

Michel  Histoire  de  l'art  I  2  p.  749  (von 
Hasel  off).  Charles  Cahier  Nouveaux  Mc- 
langes  d Archäologie,  serie  III  vol.  IV  1877 
p.  214.  Springer  Die  Genesisbilder  in  der 
Kunst    des  frühen   MA.    mit   besonderer  Rück- 


MALEREI 


179 


sieht  auf  den  Ashbumham  Pentateuch  (Abh. 
d.  phil.-hist.  Kl.  d.  Kgl.  sächs.  Ges.  d.  Wiss.  IX 
1884).  Strzygowski  Orient  oder  Rom  1901 
(p.  32).  ArchesM.  Hungtington  Initials 
and  Miniatures  of  the  IX  th,  X  th,  and  XI  th 
centuries  from  the  Mozarabic  Mss  ...  in  the 
British  Museum.      1904. 

B.  Insulare  Malerei. 

§  9.  Vorbemerkung.  Die  im  5.  Jahr- 
hundert zum  Christentum  bekehrten  kelti- 
schen Bewohner  Irlands  bilden  einen  ganz 
eigentümlichen  Stil  des  Handschriften  - 
schmuckes  aus,  den  sie  im  7.  Jh.  bei  der 
Gründung  ihrer  Niederlassungen  in  Schott- 
land nach  der  Nachbarinsel  hinübertrugen. 
Er  wird  von  den  Angelsachsen  übernommen 
und  trifft  bei  ihnen  mit  einer  Kunst  zu- 
sammen, die  mit  der  direkt  von  Italien  aus 
erfolgten  Bekehrung  des  südlichen  Eng- 
lands eingedrungen  ist  und  in  weit  engerem 
Zusammenhang  mit  antiken  Traditionen 
steht  als  die  übrige  gleichzeitige  Kunst. 
Alle  Einzelheiten  dieses  Verlaufes  sind  bis- 
her ungeklärt;  es  ist  kaum  der  Versuch  ge- 
macht, zu  scheiden,  welche  Hss.  irischen, 
welche  angelsächsischen  Ursprungs  sind. 
Die  alten  legendarischen  Datierungen,  die 
jede  Hs.  mit  berühmten  Namen  aus  der 
Bekehrungszeit  der  Inseln  in  Verbindung 
brachte,  sind  als  unhaltbar  erkannt;  aber 
die  in  neuerer  Zeit  ausgesprochenen  An- 
sichten über  die  Zeitansätze  differieren 
gerade  bei  den  Haupthss.  um  Jahrhunderte. 
Infolgedessen  fehlt  jede  Einheit  in  der  Auf- 
fassung des  Entwicklungsverlaufs.  Zim- 
mermanns kurzer  Bericht  gibt  eine  Zu- 
sammenfassung seiner  Untersuchungsergeb- 
nisse, die  dem  Folgenden  zugrunde  gelegt 
ist. 

§  10.  Die  Frage,  aus  welcher  Quelle  die 
irische  Malerei  ihre  Motive  schöpft, 
ist  bisher  ebensowenig  entschieden  wie  bei 
der  merowingischen  Kunst.  Während 
Strzygowski  an  einen  direkten  Zusammen- 
hang zwischen  Irland  und  dem  christlich- 
orientalischen Kunstkreise  zu  denken 
scheint,  stellt  Salin  vier  Hauptgruppen  von 
Ornamenten  mit  verschiedener  Herkunft 
auf:  das  sogenannte  Scroll -Ornament,  ent- 
wickelt aus  der  La  Tene -Kultur  entnomme- 
nen Elementen  zu  einer  spezifisch  keltischen 
Zierform,  im  letzten  Grunde  von  der 
griechischen     Akanthusranke     stammend; 


geometrische  Ornamente,  die  silbertau - 
schierten  germanischen  Eisensachen  des 
Kontinents  verwandt  sind;  Tierornamente, 
die  auf  germanische  Tierbilder  zurückzu- 
geben scheinen;  Bandornamente,  die  wahr- 
scheinlich ebenfalls  durch  die  germanische 
Bandornamentik  vermittelt  sind. 

Aus  diesen  Elementen  entwickelt  sich 
unter  der  Einwirkung  fremder,  wohl  byzan- 
tinischer Vorbilder  ein  System  der  Hss.  - 
Dekoration,  das  schon  in  den  aller  Wahr- 
scheinlichkeit nach  ältesten  irischen  Hss., 
dem  Book  of  Durrow  und  dem  Book  of 
Keils  (beide  Trinity  College  Libr.  Dublin ;  um 
700  entstanden)  ausgebildet  und  von  dem 
merowingischen  sehr  verschieden  ist.  Er- 
halten sind  aus  älterer  Zeit  lediglich  Evan- 
gelienhss.  und  Psalterien.  Ihr  Schmuck 
besteht  in  Zierseiten,  die  im  Gegensatze  zur 
kontinentalen  Gepflogenheit  als  dekorative 
Einheit  behandelt  sind.  Rahmen  und 
Grund  werden  mit  Scrollwerk,  mannigfach 
verschlungenen  Bändern  und  wirrem  Ge- 
flecht aus  schlangenartigen  Tieren  und 
Vögeln  gefüllt,  deren  Gliedmaßen  oft  weit 
voneinander  getrennt  und  nur  durch  Band- 
verschlingungen  verbunden  sind.  In  gleicher 
Weise  werden  die  figürlichen  Darstellungen 
als  Flächendekoration  aufgefaßt,  indem  alle 
Elemente  des  Bildes  dem  kalligraphischen 
Ornament  angenähert  werden  (Abb.  5). 
Diese  Tendenz  macht  sich  in  steigendem 
Maße  in  den  jüngeren  irischen  Hss.,  dem 
Evangeliar  in  St.  Gallen  (Nr.  51,  Mitte 
des  8.  Jhs.),  dem  Book  of  Armagh  (Dublin, 
Trinity  Coli.;  a.  812)  und  dem  Evangeliar 
des  Mac  Regol  (Oxford,  Bodl.  n.  3946;  um 
800)  bemerkbar  und  bleibt  das  Elementar- 
gesetz der  irischen  Dekoration  bis  zum 
12.  Jh.  (London,  Harl.  1802,  a.  1138),  in 
dem  dieser  Stil  gleichzeitig  mit  der  natio- 
nalen Schrift  zurückzutreten  beginnt. 

§  II.  In  der  Ornamentik  unterscheiden 
sich  die  in  Schottland  und  dem  nörd- 
lichen England  entstandenen  Hss. 
von  den  irischen  vor  allem  durch  die  klarere 
Gesamtwirkung,  die  durch  außerordentlich 
überlegte  Flächenteilung,  das  Raffinement 
der  Linienführung,  die  Feinheit  in  der  Stili- 
sierung der  Motive  und  ihrer  Verteilung 
auf  Rahmen,  Muster  und  Grund  erreicht 
wird  (Abb.  6).  Daß  dabei  das  Vorbild  spät- 
antiker  Hss.  wirksam  ist,  beweisen  deutlich 


i8o 


MALEREI 


figürliche  Darstellungen,  wie  z.  B.  die 
Evangelistenbilder  des  im  Beginn  des 
8.  Jhs.  geschriebenen  Book  of  Lindesfarne 
(London,  Brit.  Mus.  Cotton,  Nero  D.  IV.) 
(Abb.  7);  für  die  Figur  des  Matthäus  könnte 
eine  erhaltene  italieniische  Miniatur  als  Vor- 
lage gedient  haben,  die  dem  in  Jarrow  oder 
Weremouth  entstandenen  Cod.  Amiatinus 
(Florenz,  Laurentiana)  vorgebunden  ist. 
An  die  Stelle  der  ornamentalen  irischen 
Auffassung  der  menschlichen  Figur  tritt 
engerer  Anschluß  an  die  klassisch-antike 
Formensprache.  Doch  bleibt,  dem  Aus- 
gangspunkt dieser  Kunst  getreu,  der  Linien- 
kontur der  eigentliche  Träger  der  künstle- 
rischen Absicht. 

§  12.  Größere  Freiheit  gegenüber  der 
irischen  Tradition  auch  in  der  Ornamentik 
kennzeichnet  die  im  südlichen  Eng- 
land entstandenen  Hss.,  wie  das  Cuth- 
bertevangeliar  in  Wien  (Hofbibl.  1224) 
und  das  Evangeliar  in  Petersburg  (F.  1,8). 
Sie  zeigen  neben  beginnender  plastischer 
Tendenz  in  der  Wiedergabe  der  mensch- 
lichen Figur  das  Einströmen  neuer  orna- 
mentaler und  zoomorpher,  auch  von  der 
irischen  Kunst  bis  dahin  durchaus  fremden 
pflanzlichen  Motiven.  Wie  weit  die  angel- 
sächsische Kunst  sich  schließlich  ihren  byzan- 
tinischen Vorbildern  nähert,  beweisen  Hss., 
die  etwa  um  die  Mitte  des  8.  Jhs.  wahr- 
scheinlich in  Canterbury  entstanden  sind, 
nach  anderer  Anschauung  freilich  schon 
von  der  karolingischen  Bewegung  abhängig 
wären.  Die  Bilder  des  Cod.  purpureus 
in  Stockholm  und  des  Cottonpsalters 
Vespas.  A.  I.  in  London  bedeuten 
die  Überwindung  des  vorkarolingischen 
Flächenstiles  und  die  Einführung  eines 
plastischen  Ideales  in  die  nordische  Kunst- 
entwicklung, das  auch  den  Beginn  der 
karolingischen  Renaissancebewegung  be- 
herrscht. Es  scheint  aber,  als  ob  diese 
neuen  Ansätze,  vielleicht  infolge  der  politi- 
schen Wirren,  auf  den  Inseln  zu  keiner 
dauernden  Entwicklung  gelangen. 

§  13.  Vom  Beginn  des  9.  Jhs.  bis  etwa 
zur  Mitte  des  10.  Jhs.  ist,  wie  es  scheint, 
in  England  von  künstlerischer  Tätigkeit 
kaum  die  Rede;  in  kleinen  Initialen  ist  ein 
Weiterleben  gewisser  vorkarolingischer  Mo- 
tive zu  beobachten,  aber  kein  irgend  wichti- 
geres Denkmal  der  Malerei  ist  uns  erhalten. 


Mit  einem  Schlage  entstehen  am  Ende 
dieser  Zwischenzeit  WTerke  eines  ganz  neuen 
und  eigenartigen  Stiles,  der  offenbar  mit 
der  insularen  Vergangenheit  wenig  zu  tun 
hat,  mit  reicher,  saftiger  Ornamentik,  mit 
figurenreichen  Szenen  voll  leidenschaft- 
lichen Ausdrucks  in  der  psychischen  Cha- 
rakteristik und  kühnster  farbiger  Behand- 
lung, für  den  man  mit  einiger  Mühe  Ana- 
logien in  karolingischen  kontinentalen  Schu- 
len sucht,  um  ihn  von  dorther  abzuleiten 
(Abb.  8).  Daneben  treten  Illustrationen 
in  Federzeichnungen  auf,  die  denen  des 
Utrechtpsalters  (s.  §  19)  sehr  verwandt  sind, 
der  im  10.  Jh.  nach  Canterbury  gekommen 
zu  sein  scheint.  Lange  hat  der  Utrechtpsal- 
ter als  angelsächsisches  Produkt  gegolten, 
weil  es  undenkbar  schien,  daß  fremde  For- 
men von  Beginn  an  mit  solchem  Verstehen 
aufgegriffen  werden  können.  Wie  es 
scheint  besonders  von  zwei  Zentren,  den 
Schulen  von  Winchester  und  Canter- 
bury, ausgehend,  herrscht  dieser  Stil  in 
England  bis  zur  zweiten  Hälfte  des  II.  Jhs. 
Auf  dem  Kontinent  kann  ihm  in  seinen  be- 
sonderen Qualitäten  kaum  etwas  zur  Seite 
gestellt  werden;  es  kann  nicht  wunder- 
nehmen, daß  er  tiefgreifenden  Einfluß  auf 
die  nordfranzösisch-belgischen  Schulen  des 
II.  Jhs.,  wie  Saint-Bertin,  Saint-Omer 
und  Saint-Amand  ausgeübt  hat,  und  einen 
wichtigen  Faktor  bei  der  Entstehung  des 
gotischen  Stiles  in  der  Malerei  bildet. 

J.  O.  Westwood  Facsimiles  of  the  Minia- 
tures  and  Ornaments  of  Anglo-Saxon  and  Irish 
Ma?iuscripts  1868.  J.  A.  Bruun  An  In~ 
qtiiry  into  the  Art  of  the  Illuminatcd  Manu- 
scripts  of  the  Middle  Agcs  1897.  Strzygowski 
Kleinasien,  ein  Neuland  der  Kunstgeschichte 
I9°3  (p-  23x)-  Ders.  Mschatta  1904  (Jahrb. 
der  preuß.  Kunstsamml.  XXV  372).  B.  Salin 
Die  altgermanische  Tierornamentik  1904  (p.  335). 
Reginald  A.  Smith  Guide  to  the  antiquities  of 
the  early  iron  age  1905.  F.  H.  Robinson 
Celtic  lllutninative  Art  1908.  H.  Zimmer- 
mann im  2.  Bericht  des  Deutschen  Vereins 
für  Kunstwissenschaft  191 2.  G.  F.  Warner 
and  H.  A.  Wilson  The  Benedictional  of  St. 
Aethelwold  (Roxburghe  Club  1910).  O. 
Homburger  Die  Anfänge  der  Alalschule  von 
Win  ehester  1 9 1 2 . 

C.  Karolingische  Malerei. 

§  14.  Vorbemerkung.  Für  die  Geschichte 
der  karolingischen  Miniaturmalerei  gibt  es 


MALEREI 


IM 


wesentlich  mehr  Vor  arbeiten  als  für  die 
frühere  Zeit.  Janitscheks  Beitrag  in  der 
Publikation  der  Trierer  Adahs.  schuf  die 
Grundlagen  für  die  Gruppierung  des  Ma- 
terials, auf  denen  die  weitere  Forschung 
aufgebaut  hat.  Von  einer  wirklichen 
Kenntnis  dieser  Periode  sind  wir  aber  noch 
weit  entfernt.  Zunächst  wurden  einseitig 
die  Prachthss.  in  den  Kreis  der  wissen- 
schaftlichen Betrachtung  gezogen,  woraus 
sich  ein  schiefes  Gesamtbild  der  künstle- 
rischen Bewegung  ergab,  und  weiter 
ist  man  kaum  über  eine  deskriptive  Klassi- 
fizierung nach  äußeren  Merkmalen  hinaus- 
gelangt. Infolgedessen  sind  auch  hier 
wieder  die  Anfänge  der  ganzen  kulturellen 
und  künstlerischen  Bewegung  unaufge- 
klärt. Es  ist  bisher  in -keinem  Falle  der 
Versuch  gemacht  worden,  an  der  Ent- 
wicklung einer  Schule  den  Übergang 
von  der  merowingischen  zur  karolingischen 
Kunst  zu  zeigen,  die  vielmehr  durchaus 
als  etwas  ganz  Selbständiges,  Neues 
erscheint. 

Sie  scheint  vorbereitet  zu  werden  durch 
eine  Einflußwelle  der  insu- 
laren Kunst,  die  von  der  Mitte  des 
8.  Jhs.  an  etwa  auf  den  Kontinent  über- 
greift. Von  welchen  Zentren  diese  Be- 
wegung ausgeht  und  welche  Bedeutung  ihr 
zukommt,  bleibt  noch  zu  untersuchen. 
Besonders  im  nördlichen  Frankreich  und 
im  Westen  des  heutigen  Deutschlands  ist 
ihr  Einfluß  in  der  Ornamentik  deutlich 
zu  erkennen;  aber  sie  reicht  offenbar  bis 
tief  nach  dem  östlichen  Frankreich  hin. 
Das  Resultat  ist  vielfach  eine  ganz  eigen- 
tümliche Mischung  von  merowingischer 
Kunst  entstammenden  mit  insularen  Mo- 
tiven, die  man  fast  als  für  den  Ausgang 
des  Jhs.  charakteristisch  ansehen  kann. 

Das  für  unser  Auge  überraschende  und 
ganz  plötzliche  Einsetzen  des  neuen  Stiles 
kann  aber  durch  diese  Erscheinung  nicht 
erklärt  werden.  Er  bringt  eine  voll- 
kommene Umwälzung  des  Hss. - 
Schmuckes  im  System,  in  der  Ikonographie, 
in  der  Auffassung  vom  Wesen  und  den 
Mitteln  der  Malerei,  in  der  Technik,  in  der 
Ornamentik  mit  sich.  Es  ist,  als  ob  sich 
plötzlich  verborgene  Quellen  geöffnet  haben, 
aus  denen  ein  ungeahnter  Reichtum  an 
Formen  und  Darstellungsmitteln  dem  Maler 


zuströmt.     Als  diese  Quelle  hat  man  lange 
einzig   und    allein    die   Antike    angesehen. 
Das  erwachende  Verständnis  für  ihre  Denk- 
mäler, in  erster  Linie  die  Hss.,  habe  zum 
Versuch  der  Nachahmung  gereizt  und  diese 
schließlich  zu  den  künstlerischen  Formen 
geführt,  die  für  die  karolingische  ,, Renais- 
sance"   charakteristisch    sind.      Es    kann 
kein   Zweifel   sein,    daß   plötzlich    Stilten- 
denzen herrschend  werden,  die  wir  als  An- 
näherung    an     die    Antike    bezeichnen 
dürfen,  wenn  wir  diese  als  die  Gesamtheit 
der  künstlerischen  Kultur  der  alten  Mittel- 
meervölker fassen   und   in   Gegensatz  zur 
frühen,  vorkarolingischen  Kultur  des  west- 
lichen Europa  stellen.    Aber  über  diese  all- 
gemeine  Behauptung   hinaus  ist  alles  un- 
gewiß und  unerforscht  und  wird  es  bleiben, 
so  lange  wir  so  wenig  von  der  Kunst  der 
ersten  Jahrhunderte  des  frühen  Ma.  wissen. 
Das  können  die  vereinzelten  Hypothesen, 
die  zur  Erklärung  für  die  karolingische  Be- 
wegung aufgestellt  wurden,  nur  bestätigen. 
Als  Erster  hat  Janitschek  gewisse  ornamen- 
tale  Motive   aus    Syrien   herleiten   wollen, 
und  Strzygowski  hat  in  einzelnen  Stellen 
seiner  Schriften,  darüber  weit  hinausgehend, 
die  christliche  Kunst  des    Orients    als 
den    eigentlichen    Mutterboden    auch    der 
karolingischen  Kunst  hingestellt,  vor  allem 
auch   ikonographische   Parallelen   in   syri- 
schen und  frühkarolingischen  Hss.   nach- 
gewiesen.    Die    Ursprungsfrage  wird  aber 
für      diesen    Stil     kaum    im    ganzen    be- 
antwortet  werden    können,    sondern    muß 
für  jede  der  großen  karolingischen  Schulen 
von  neuem  gestellt    werden.     Auch    wenn 
bei  manchen  von  ihnen  eine  direkte  Ein- 
wirkung    orientalischer     Kunst     in     den 
Anfängen    nachgewiesen  werden  sollte  — 
in  erster  Linie   wäre    die   sog.  Adagruppe 
(s.  §  15)  daraufhin  zu  untersuchen — ,  so  wird 
weitere  Forschung  voraussichtlich  doch  zu 
dem   Resultat  führen,   daß  bei   den  west- 
fränkischen   Schulen    von    einer    gewissen 
Entwicklungsphase  an  ein  Aufnehmen  von 
zeitlich  zurückliegenden,  wohl  zumeist  spät- 
antiken Mustern  stattfindet,  und  auf  die- 
sem Wege  sich  erklärt,  wie  der  dekorative 
Flächenstil  der  vorkarolingischen  Zeit  über- 
wunden wird,  und  einem  malerischen  Stil 
weicht,  der  wie  der  spätantike  die  körper- 
liche  und  farbige   Erscheinung  der  Dinge 


182 


MALEREI 


in  entwickelter  Deckfarbentechnik  darzu- 
stellen sucht.  Ob  für  die  Übermittlung  des 
malerischen  Stiles  an  eine  fortlaufende  Tra- 
dition oder  eine  der  karolingischen  voraus- 
gehende „Renaissance"  in  der  byzantini- 
schen oder  etwa  in  der  römischen  Kunst 
des  8.  Jhs.  gedacht  werden  darf,  wie  Dvorak 
vorgeschlagen  hat,  ist  ebenfalls  eine  noch 
unentschiedene  Frage. 

Zweifellos  aber  geht  die  ganze  Bewegung 
von  einer  Schule  aus,  die  mit  dem  karo- 
lingischen Hofe  in  engster  Verbindung 
stand;  das  Beispiel  der  in  ihr  entstehenden 
Prachthss.  wirkt  in  andern  künstlerischen 
Zentren,  steigert  und  bildet  überraschend 
schnell  die  Ansprüche  und  das  Können  und 
führt  mit  der  Zeit  allerorten  zu  dem  neuen 
Stil,  der  in  dem  einen  Kreis  mehr,  in  dem 
andern  weniger  von  den  gewohnten,  vor- 
karolingischen  Formelementen  und  Motiven 
beibehält  und  dazu  noch  durch  die  Ver- 
schiedenheit der  wirkenden  Einflüsse  oder 
Vorlagen  nach  den  einzelnen  Kultur- 
sphären stark  differenziert  erscheint.  Un- 
terscheidende Merkmale  für  die  einzelnen 
Gruppen  geben  in  erster  Linie  die  orna- 
mentalen Motive  an  die  Hand,  die  nur 
selten  von  einer  zur  andern  übermittelt 
werden,  vielmehr  einer  im  ganzen  wenig 
von  außen  beeinflußten  Entwicklung  inner- 
halb der  Schule  unterliegen.  Die  Figuren  - 
darstellung  ist  dagegen  in  den  Ausgangs- 
punkten und  der  Weiterbildung  einheit- 
licher; Einflüsse  einer  Gruppe  auf  die 
andere  sind  auf  diesem  Gebiet  eine  häufige 
Erscheinung. 

I.  von  Schlosser  Schriftquellen  zur  Gesch. 
der  karolingischen  Kunst  1892  (Quellen- 
schriften für  Kunstgesch.  N.  F.  IV  Bd.).  Ders. 
Beiträge  zur  Kunstgeschichte  aus  den  Schrift- 
quellen des  frühen  MA.  (Sitzungsber.  d.  phil.- 
hist.  Cl.  der  Akad.  d.  Wiss.  1891  Bd.  123).  Die 
Trierer  Ada-Hs.  bearb.  und  herausgeg.  von 
K.Menzel,  P.  Corssen,  H.  Jan  i  tschek 
etc.  1889  (Publ.  der  Gesellsch.  für  Rhein. 
Geschichtskunde  Nr.  VI).  Fr.  F.  Leitschuh 
Gesch.  d.  harolingischen  Malerei,  ihr  Bilder- 
kreis und  seine  Quellen  1894.  Strzygowski 
Byzant.  Denkmäler  I.  Das  Etschmiadzin- 
Evangeliar  1891  (p  67).  Ders.  Kleinasien, 
ein  Neuland  der  Kunstgeschichte  1903  (p.  230). 
Ders.  Der  Dom  zu  Aachen  und  seine  Ent- 
stellung 1904.  M.  Dvofäk  in  Kunstge- 
schichtliche Anzeigen   1907  (p.   18). 


I.    Anfänge. 
§  15.    Unter  dem  Namen  der  Gruppe 
derAda-Hs.  faßt  man  seit  Janitschek 
eine  Reihe  von  Prachtausfertigungen  der 
Evangelien  zusammen,  von  denen  ein  Ex- 
emplar   von    einer    Ada,    angeblich    einer 
Schwester  Karls  d.  Gr.,  der  Abtei  S.  Maxi- 
min in  Trier  geschenkt  wurde  und  von  dort 
in  die  städt.  Bibl.  kam  (Nr.  22).     Andere 
Exemplare  befinden  sich  inAbbeville,  Lon- 
don, Rom  usw.  Die  ganz  besondere  Art  der 
Gruppe  und  der  außerordentliche  Reichtum 
der  Ausstattung  lassen  über  ihre  Bedeutung 
keinen   Zweifel.     Aber    es    scheint   bisher 
unmöglich,   genügende  Anhaltspunkte    für 
eine     sichere   Lokalisierung   zu    gewinnen; 
Metz,    Lorsch,    Trier    und   andere    Städte 
Westdeutschlands    wurden    vorgeschlagen, 
aber    Beweise     fehlen.       In     letzter     Zeit 
hat  Beer    mit    neuen    Gründen   die  schon 
früher    von     Menzel     und     Berger      ver- 
tretene  Ansicht   zu   stützen    gesucht,    daß 
die  Hss.  der  sog.  Adagruppe  Erzeugnisse 
der  in  den  Quellen  erwähnten    S  c  h  o  1  a 
P  a  1  a  t  i  n  a  wären.     Wie  über  das  Lokal 
der  Schule,  so   gehen  über  die  Herkunft 
ihres  Stiles  die  Ansichten  noch  weit  aus- 
einander.    Swarzenski  vermutete,   daß  die 
insulare    Kunst,    Haseloff,\  daß    ein    nicht 
näher  zu  bestimmender  provinzieller  Zweig 
der  byzantinischen  Kunst  als  Quelle  ihres 
besonderen   Stiles  anzusehen    sei.      Schon 
in  der  ältesten  erhaltenen  Hs.,   dem  von 
Godescalc    in    den    Jahren    781 — 783    für 
Karl  d.  Gr.  und  seine  Gemahlin  Hildegard 
geschriebenen    Evangelistar    (Paris,    Bibl. 
nat.  nouv.  acq.  lat.  1203),  tritt  mit  einem 
Schlage    eine    Fülle    neuer    ornamentaler 
Motive    auf,    während    die    bis    dahin   ge- 
wöhnten   Schmuckformen   fast   ganz   ver- 
drängt erscheinen.     Ein  Teil  von  ihnen  ist 
mit  Motiven  der  insularen,  besonders  der 
südenglischen  Kunst  verwandt,  an  die  auch 
die  noch  unbeholfenen  Evangelistenbilder 
erinnern  könnten,  wenn  nicht  vielleicht  ein 
Zurückgehen    auf    ähnliche    oder    gemein- 
same Vorbilder  die  Analogien  erklärt.    Da- 
neben aber  macht  sich  in  der  Ornamentik 
starker    Einfluß    antiker    Formauffassung 
geltend  (Abb.  9) ,  der  in  den  späteren  Hss.  auch 
auf  die  Figurendarstellung  übergreift  und  zu 
einer    plastischen    Darstellung    führt,    die 
sich  z.  B.  indem  wahrscheinlich  vor827ent- 


MALEREI 


standenen  Evangeliar  von  Soissons  (Paris, 
lat.  8850)  mit  einer  fast  klassischen  Reinheit 
der  Formensprache  verbindet  (Abb.  10). 
Die  ornamentalen  und  figürlichen  Typen 
dieser  Gruppe  leben,  immer  mehr  von  den 
ursprünglichen  Vorbildern  sich  entfernend 
und  durch  veränderte  Interpretation  ent- 
stellt, in  lokalen  Schulen  des  ostfränkischen 
Reiches  weiter  (s.  u.  §  25,  §  26)  und  wirken 
noch  auf  die  ottonische  Kunst  des  10.  Jhs. 
ein.  Gelegentliche  Einflüsse  von  der  Ada- 
gruppe werden  aber  auch  sonst  in  den 
großen  westfränkischen  Renaissanceschulen 
des  9.  Jhs.  fühlbar,  wenn  sich  auch  keine 
von  ihnen  als  eine  direkte  Fortsetzung  jener 
ersten  erweisen  läßt,  sie  alle  vielmehr  in 
mancher  Beziehung  scheinbar  fast  ent- 
gegengesetzten Tendenzen  folgen. 

G.  Swarzenski  Die  Regensburger  Buch- 
malerei 1901.  Sauerland  und  Hasel  off 
Der  Psalter  Erzbischof  Egberts  von  Trier  1901 
(p.  1 30).  R.  Beer  Monumcnta  Palacographica 
Vindob.  I.    191 1. 

II.    Die  westfränkischen 
Schulen. 

§  16.  Sie  scheinen  sämtlich  um  einige 
Jahrzehnte  jünger  zu  sein  als  die  Anfänge 
der  Palastschule,  d.  h.  erst  in  die  Regie- 
rungszeit Ludwigs  des  Frommen  oder  frühe- 
stens an  das  Ende  der  Regierung  Karls 
d.  Gr.  zu  fallen;  bei  allen  wiederholt  sich 
die  Erscheinung,  daß  ihr  Stil  uns  so  gut 
wie  ausgebildet  schon  in  den  ältesten  be- 
kannten Produkten  entgegentritt. 

Eine  Sonderstellung  gegenüber  den  übri- 
gen Schulen,  die  sämtlich  bei  aller  Ver- 
schiedenheit im  einzelnen  einen  retrospek- 
tiven Charakter  im  oben  angedeuteten 
Sinne  haben,  nimmt  die  sog.  franko- 
sächsische  Schule  ein,  deren  Zen- 
trum im  nördlichen  Frankreich,  vielleicht 
in  der  Abtei  St.  Vaast  in  Arras,  zu  suchen 
ist,  aber  von  dort  aus  um  sich  greift  und 
mit  ihren  ornamentalen  Formen  den  ganzen 
Norden  Frankreichs  und  Belgien  bis  ins 
10.  Jh.  beherrscht.  Im  Figurenstil  wenig 
einheitlich  und  durchaus  von  Einflüssen 
der  andern  Schulen  abhängig,  ist  sie  um  so 
eigenartiger  in  der  Ornamentik,  deren  cha- 
rakteristische Motive  der  insularen  Kunst 
entstammen,  aber  umgebildet  und  selb- 
ständig kombiniert  werden  (Abb.  11).    Von 


einigen  sehr  reichen  Hss.,  wie  dem  Evangeli- 
star  in  Arras  und  einem  Evangeliar  in  Bou- 
logne  (Nr.  1 2 ) ,  die  eine  Sonderstellung  einneh  - 
men,  abgesehen,  ist  der  Reichtum  der  ver- 
wendeten Motive  nicht  groß;  die  Zierseiten 
werden  mit  schlichten  Rahmen  umzogen, 
den  Hauptschmuck  der  Initialen  bilden 
Endungen  in  Köpfen  von  Vögeln,  schlangen  - 
und  hundeartigen  Tieren.  In  manchen 
Hss.,  die  wohl  an  der  Peripherie  des  von 
der  Schule  beherrschten  lokalen  Kreises 
entstanden  sind  (z.  B.  in  dem  in  Corbie 
geschriebenen  Sakramentar  des  Hrodrad, 
a.  853,  Paris  Bibl.  nat.  lat.  12050), 
findet  auch  in  der  Ornamentik  eine 
Mischung  mit  fremden  Einflüssen  statt; 
aber  Ausbreitung  und  Abwandlung  des 
Stiles  in  den  verschiedenen  lokalen  Ateliers 
sind  bisher  nicht  untersucht  worden,  trotz- 
dem der  Gruppe  außerordentliche  Bedeu- 
tung zukommt.  Denn  ihre  dekorativen 
Formen,  mannigfach  umgebildet,  mit  lo- 
kalen und  von  außen  eindringenden  Mo- 
tiven verschmolzen,  gewinnen  schließlich 
Herrschaft  über  ein  Gebiet,  das  von  Corbie 
und  Amiens  im  Westen,  Soissons  und  Trier 
im  Süden,  über  Köln  hinaus  bis  in  das 
sächsische  Gebiet  gereicht  zu  haben  scheint. 
Groß  ist  auch  die  Zahl  der  für  den  Export 
gearbeiteten  Hss.,  die  in  weitabliegende 
Gebiete  die  Stilformen  der  frankosächsi- 
schen Schule  tragen.  Noch  im  11.  Jh. 
entsteht  im  Kloster  Bobbio  eine  ganze 
Gruppe  von  Hss.,  deren  Ornamentik  durch 
das  Vorbild  eines  dort  liegenden  Sakra- 
mentars der  Schule  ganz  bestimmt  ist. 
Und  die  gleiche  Lebenskraft  beweisen  ihre 
Formen  in  ihrem  eigentlichen  Heimat- 
lande; in  den  belgisch -nordfranzösischen 
Hss.  des  10.  und  11.  Jhs.  leben  sie  fort, 
greifen  auf  die  Inseln  hinüber  und  bilden 
eines  der  Elemente,  aus  denen  sich  der 
angelsächsische  Stil  des  II.  Jhs.  ent- 
wickelt. 

L.    Delisle  L '  Evangcliairc    de   Saint-Vaast 

d' Arras  et  la  calligraplne  franco-saxonne    1888. 

R.  Beer    Monumenta    Palacographica    Vindob, 

II;    191 3. 

§  17.  Da  dieser  Stil  nicht  an  eine  einzelne 
Zentralschule  gebunden  gewesen  zu  sein 
scheint,  seine  Formen  in  der  Hauptsache 
nicht  fremden  Vorbildern  entnimmt,  son- 
dern sie  aus  indigenen  oder  doch  wesens- 


184 


MALEREI 


verwandten,  nämlich  gleichzeitigen  insu- 
laren Motiven  entwickelt,  könnte  man  ihn, 
wenn  auch  Einflüsse  der  übrigen  Schulen 
auf  ihn  eingewirkt  haben,  im  Gegensatze 
zu  jenen  einen  volkstümlichen  nennen. 
Unzweifelhaft  hat  es  nun  auch  im  übrigen 
Frankenreiche  neben  den  eigentlichen  Re- 
naissanceschulen, in  denen  die  meist  allein 
bekannten  Prachthss.  entstanden  sind,  und 
gleichsam  den  breiten  Untergrund  für  sie 
bildend,  verwandte  volkstümliche 
Strömungen  gegeben,  in  denen  sich 
Formen  und  Typen  der  Vergangenheit  be- 
sonders im  zentralen  und  östlichen  Frank- 
reich erhalten.  Sie  sind  von  der  Kunst- 
geschichte bisher  nicht  berücksichtigt  wor- 
den. Und  doch  scheint  im  westfränkischen 
Reich  die  Entwicklung  den  Verlauf  ge- 
nommen zu  haben,  daß  dieser  volkstüm- 
liche Stil,  der  technisch  an  vorkarolingi- 
schen  Gewohnheiten  festhält,  indem  er 
das  Objekt  wie  das  Ornament  in  kolorierter 
Umrißzeichnung  darstellt,  die  Renaissance - 
schulen  überlebt,  freilich  von  ihnen  zahl- 
reiche Darstellungsformen  und  Ornament- 
motive übernimmt.  Denn  nach  dem  Ab- 
sterben jener,  das  schon  am  Ende  des  9. 
und  im  Beginn  des  10.  Jhs.  erfolgt,  be- 
herrscht dieser  Stil  die  künstlerische  Pro- 
duktion bis  ins  II.  Jh.,  soweit  die  wenigen, 
noch  dazu  kaum  untersuchten,  reicher  aus- 
gestatteten Hss.  dieser  Zeit  ein  Urteil  ge- 
statten. Er  wird  erst  verdrängt  durch 
wohl  indirekt  vermittelte,  starke  byzan- 
tinische Einflüsse,  die  mit  dem  II.  Jh.  ein- 
setzen. 

§  18.  Dieser  Ausgleich  zwischen  beiden 
parallelen  Strömungen  ist  von  besonderer 
Bedeutung  in  Mittelfrankreich;  denn  die 
ornamentalen  Formen  der  hier  mächtigsten 
Schule,  die  im  Martinskloster  in  Tours 
ihren  Sitz  hatte,  finden  auf  diesem  Wege 
Eingang  in  die  spätere  Produktion  und 
bilden  die  Grundlage  für  die  Ornamentik 
des  ganzen  südlichen  Frankreich  in  der 
Folgezeit.  Aus  der  Zeit  Alkuins,  der  in 
seinen  letzten  Lebensjahren  (f  804)  Abt  des 
Klosters  war,  nachdem  er  sich  vom  Hofe  zu- 
rückgezogen hatte,  sind  keine  Hss.  bekannt. 
Die  dieser  Schule  eigentümliche  Schriftform, 
die  karolingische  Halbunziale,  ist  erst  unter 
seinem  Nachfolger  Fridegisus  ausgebildet 
worden;   die  großen,  reichen  touronischen 


Hss.,  wie  die  sog.  Alkuinbibeln  in  Zürich, 
Bamberg,  London  (Abb.  12)  und  Paris  und 
die  prachtvollen  Evangeliare  sind  aber  erst 
nach  830  etwa  entstanden,  und  es  ist  nicht 
möglich,  zu  sagen,  in  welchem  Verhältnis 
ihre  Ausstattung  zu  alkuinischen  Vorbildern 
steht,  deren  Text  sie  zu  kopieren  scheinen. 
Ihr  figuraler  und  dekorativer  Stil,  der  ganze 
in  ihnen  auftretende  Formenschatz  ist  auch 
sehr  verschieden  von  dem  der  Adagruppe,  zu 
der  man  nähere  Beziehungen  erwarten 
könnte.  Seine  Eigenheiten  müssen  wohl  so 
erklärt  werden,  daß  er  ein  Resultat  der 
Nachahmung  von  fremden  Vorbildern  ist, 
die  durch  die  umsichtige  Sammeltätigkeit 
der  Schule  nach  Tours  gekommen  sein 
werden,  von  denen  wir  uns  aber  keine 
rechte  Vorstellung  zu  machen  vermögen. 
Aber  aus  den  übernommenen  Formen  wird 
ein  sehr  ausgeprägtes,  eigenartiges  System 
für  die  bildliche  Darstellung  und  den  de- 
korativen Schmuck  geschaffen,  in  das 
gegen  die  Mitte  des  Jhs.  einzelne  Motive  der 
östlichen  Schulen  eindringen,  das  andrer- 
seits aber  auch  auf  diese  eingewirkt  hat. 
L.    D  e  1  i  s  1  e    Memoire    sur   l'ccole   calligra- 

phique  de   Tours  1885  (Memoires  de  l'Academie 

des  Inscriptions  XXXII.  I) 

§  19.  Dieser  Austausch  von  Formen  und 
Stilelementen  überhaupt  hat  viel  lebhafter 
noch  unter  jenen  drei  großen  Renais- 
sanceschulen des  östlichen  Frank- 
reich stattgefunden,  von  denen  zwei  sicher 
in  Reims  und  Metz  ihre  Zentren  gehabt 
haben,  während  die  dritte  bisher  nicht  mit 
Sicherheit  lokalisiert  werden  konnte;  so 
mag  ihr  der  Name  der  „Schule  von  Corbie" 
vorläufig  belassen  bleiben,  obwohl  sie  ver- 
mutlich mehr  östlich  beheimatet  ist.  Ge- 
meinsam ist  ihnen,  daß  ihr  Stil  offen- 
bar am  Vorbild  spätantiker  Hss.  gebildet 
ist,  deren  Impressionismus  in  diesen  Pro- 
dukten eine  höchst  merkwürdige  Aufer- 
stehung erlebt.  Diese  künstlerische  Rich- 
tung scheint  aber  nicht  eigener  Initiative 
zu  entspringen,  sondern  das  Produkt  di- 
rekter byzantinischer  Einflüsse  auf  das 
älteste  und  mächtigste  Skriptorium  dieses 
Kreises,  auf  die  Schule  von  Reims, 
zu  sein,  wofür  die  Evangelistenbilder  des 
Purpurevangeliars  der  Wiener  Schatz- 
kammer sprechen.  Mit  dieser  Hs.  gehört 
nach  der  Initialornamentik  zusammen  der 


MALEREI 


berühmte  Psalter  der  Universitätsbibliothek 
in  Utrecht  (Abb.  13),  dessen  lebensprühende 
Federzeichnungen  nicht,  wie  man  früher 
annahm,  originale  Schöpfungen  und  Doku- 
mente einer  staunenswerten,  auf  Beob- 
achtung des  wirklichen  Lebens  beruhenden 
Darstellungskraft  sind,  sondern  auf  früh- 
byzantinische Vorbilder  zurückgehen.  Für 
die  zeitliche  Ansetzung  und  Lokalisierung 
dieser  Gruppe  ist  von  größter  Bedeutung 
ein  dem  Psalter  nahe  verwandtes  Evan- 
geliar  in  Epernay,  das  nach  dem  Wid- 
mungsgedicht im  Kloster  Hautvillers  bei 
Reims  für  den  Erzbischof  Ebo  (816 — 834) 
geschrieben  wurde  (Abb.  14).  Die  Schule 
hat  bis  zu  ihrem  Erlöschen,  das  im  Laufe 
des  10.  Jhs.  eingetreten  zu  sein  scheint, 
eine  außerordentlich  rege  Tätigkeit  ent- 
faltet. Die  Hss.  zeigen,  wie  das  Verständ- 
nis für  den  impressionistischen  Stil  allmäh- 
lich verloren  geht  und  eine  Umsetzung  der 
Formen  eintritt. 

J.  J.  Tikkanen  Die  Psalter  Illustration  im 
MA.  1895.  A.  Goldschmidt  Der  Utrechtpsalter 
(Repertorium  für  Kunstwissenschaft  1 892 ).  S  w  a  r  - 
z  e  n  s  k  i  Die  karoling.  Malerei  u.  Plastik  in 
Reims  (Jahrb.  der  preuß.  Kunstsamml.  1902 
p.  81).  Strzygowski  Die  Miniaturen  des 
serbischen  Psalters  in  München  (Denkschriften 
der  Akad.  d.  Wiss.  phil.-hist.  Kl.  LH.  p.  95 
Wien   1906). 

§  20.  Inzwischen  aber  hat  die  in  Reims 
eingeschlagene  Richtung  auf  die  benach-. 
harten  Schulen  übergegriffen  und  beson- 
ders in  Metz  Produkte  von  einer  solchen 
Reife  und  einem  solchen  Verständnis  für 
ihre  stilistischen  Absichten  hervorgebracht, 
daß  von  einer  einfachen  Nachahmung  von 
Reimser  Vorbildern  kaum  die  Rede  sein 
kann.  Die  älteren  Hss.  dieser  Schule, 
z.  B.  ein  Purpurevangeliar  der  Pariser  Na- 
tionalbibliothek (lat.  9383),  verwenden  als 
dekorative  Schmuckform  hauptsächlich  eine 
fast  naturalistisch  wirkende  Blattform;  im 
sog.  Evangeliar  Ludwigs  d.  Fr.  (Paris, 
lat.  9388)  wird  es  mit  den  Evangelisten- 
symbolen ganz  eigenartig  zur  Initialbildung 
verschmolzen  (Abb.  15),  und  das  wahr- 
scheinlich unter  dem  Erzbischof  Drogo 
(826—855)  geschriebene  Sakramentar  (Paris, 
lat.  9428)  hat  eine  Fülle  von  Initialen,  die 
im  gleichen  Laubwerk  an  den  Utrecht - 
psalter  erinnernde  biblische  und  Martyrien- 
szenen  einschließen.      Die  Weiterentwick- 


lung dieser  Schule  im  9.  Jh.  ist  eigentlich 
völlig  unbekannt  und  diese  Lücke  wenig 
empfunden,  weil  früher  der  Sitz  der  Ada- 
gruppe in  Metz  gesucht  wurde. 

Swarzenski  im  Jahrb.  der  preuß.  Kunst- 
sammlungen 1902  p.  96. 
§  21.  Es  ist  vielleicht  nicht  ohne  Be- 
deutung und  als  Beweis  für  enge  Beziehun- 
gen der  einen  Gruppe  zur  andern  zu  neh- 
men, daß  aus  dem  Schatze  der  Kathedrale 
von  Metz  einige  der  reichsten  Hss.  der 
Schule  stammen,  die  auf  Grund  einer  an- 
geblichen Verwandtschaft  mit  dem  oben 
(s.  §  16)  erwähnten,  von  Hrodrad  inCorbie  ge- 
schriebenen Sakramentar  „Schule  von 
Corbie"  genannt  wird.  Es  kommt 
hinzu,  daß  einige  Elemente  der  Ornamentik 
der  Metzer  und  dieser  Corbier  Schule  ge- 
meinsam sind.  In  den  „Corbier"  Hss.  frei- 
lich, die  den  besonderen  Stil  der  Schule 
ausgebildet  zeigen,  ist  in  den  für  sie  be- 
sonders charakteristischen,  fast  überreichen 
Rahmungen  von  diesem  Zusammenhang 
wenig  mehr  zu  finden.  Ihre  außerordent- 
liche Bedeutung  besteht  darin,  daß  sie  in 
den  figürlichen  Darstellungen  die  Resultate 
der  andern  Gruppen  zu  einem  eigenen  neuen 
Stil  verschmilzt.  Die  Bilder  des  Sakra- 
mentarfragments  aus  Metz  (Paris,  lat.  41) 
(Abb.  16)  und  des  nach  dem  Utrechtpsalter 
figurenreichsten  Denkmals  der  karolingi- 
schen  Kunst,  der  Bibel  in  S.  Paolo  fuori 
le  mure  in  Rom,  sind  in  Ikonographie  und 
Stil  zusammengeflossen  aus  dem,  was  in 
den  Schulen  von  Tours  und  Reims  an 
Formen  und  Darstellungsmitteln  ange- 
sammelt war.  Dazu  parallel  hat  sich  eine 
Ornamentik  ausgebildet,  die  an  Reichtum 
und  Fülle  alles  bis  dahin  Geleistete  weit 
übertrifft.  Wie  weit  die  Schule  bei  der 
Bildung  des  alemannisch-ottonischen  Stiles 
beteiligt  ist,  bleibt  noch  zu  untersuchen. 

III.  Die  ostfränkischen 
Schulen. 
§  22.  Über  die  Geschichte  der  Buch- 
malerei des  9.  Jhs.  im  ostfränkischen  Reiche 
ist  bisher  sehr  wenig  bekannt.  Die  Ab- 
grenzung lokaler  Gruppen  ist  kaum  be- 
gonnen; aus  der  Literaturgeschichte  über- 
nommene Namen  werden  als  wahrschein- 
liche Zentren  auch  der  bildkünstlerischen 
Tätigkeit  ausgegeben  oder  zufällig  erhaltene 


i86 


MALEREI 


Quellennachrichten  über  bestimmte  Orte 
in  diesem  Sinne  ausgelegt.  Aber  es  gibt 
für  dieses  Gebiet  wenigstens  eine  ganz 
ausgezeichnete  erste  Zusammenstellung  des 
Materials  von  Haseloff,  die  die  Miniatur- 
malerei von  der  ottonischen  Zeit  bis  zur 
Gotik  behandelt. 

Haseloff  in  Michel  Histoirc  de  l'art  I  2 
P-  711—755- 

Es  ist  keine  Frage,  daß  in  der  mit  dem 
9.  Jh.  hier  entstehenden  Kunst  das  insu- 
lare Element  eine  bedeutende  Rolle 
spielt,  das  im  Laufe  des  8.  Jhs.  durch 
die  irische  und  angelsächsische  Mission 
nach  Deutschland  gebracht  wird.  Die 
Hss.  der  Missionare,  die  von  den  Inseln 
herüberkamen,  waren  die  ersten  Erzeug- 
nisse künstlerischer  Tätigkeit  überhaupt, 
mit  denen  die  bekehrte  Bevölkerung  be- 
kannt wurde,  bei  diesen  Lehrern  lernte 
man  mit  der  Schrift  auch  das  insulare 
System  der  Buchausstattung.  Das  be- 
weisen einerseits  die  insularen  Hss.,  die 
seit  alters  an  verschiedenen  Stellen 
Deutschlands  aufbewahrt  werden  (Cadmug- 
Evangeliar  in  Fulda,  Cod.  212  der  Dombibl. 
in  Köln,  die  St. -Galler  Hss.,  das  Evan- 
geliar  in  Maihingen,  das  Evangeliar  des 
Cuthbert  aus  Salzburg  in  Wien),  beweist 
andrerseits  der  ausgedehnte  Gebrauch  der 
angelsächsischen  Minuskel  in  Mitteldeutsch- 
land, in  Würzburg,  Fulda,  auch  in  Regens - 
bürg  bis  in  die  zweite  Hälfte  des  9.  Jhs. 
Die  ornamentalen  Formen  der  späteren 
angelsächsischen  Malerei  beherrschen  den, 
freilich  nur  selten  reicher  ausgebildeten 
Initialschmuck  der  älteren  Hss. 

Ferd.  Keller  Bilder  und  Schriftzüge  in  den 
irischen  Manuskripten  der  schweizerischen  Bib- 
liotheken (Mitt.  d.  antiquar.  Gesellsch.  in  Zü- 
rich VII.   1853). 

Von  weit  geringerer  Bedeutung  ist  dieser 
Einfluß  in  den  Hss.,  die  am  Ende  des  8. 
und  dem  Beginn  des  9.  Jhs.  in  den  Klöstern 
der  Schweiz  und  der  Gegend  des  oberen 
Rheins  entstanden  sind.  Es  scheint,  daß 
sich  hier  nicht  nur  die  lokalen  Ornament- 
motive der  Merowingerzeit  weit  länger  er- 
halten haben  als  im  eigentlichen  Frankreich, 
sondern  noch  ein  gewisses  Zusammenfließen 
verschiedener  Strömungen  stattgefunden 
hat.  Das  Nebeneinander  der  verschiedenen 
Elemente  zeigte  z.  B.  die  1870  in  Straßburg 


verbrannte  Kanonessammlung,  die  für  den 
Bischof  Rachion  im  Jahre  787  geschrieben 
wurde. 

§  23.  Auf  dieser  Grundlage  entsteht  nun 
durch  Auswahl,  Ausbildung  und  kalli- 
graphische Stilisierung  bestimmter  Motive 
in  St.  Gallen  unter  dem  vorbildlichen 
Einfluß  der  großen  karolingischen  Schulen 
in  der  ersten  Hälfte  des  9.  Jhs.  ein  fest  aus- 
geprägter Stil,  der  im  Wesen  seiner  Ent- 
stehung vielleicht  mit  der  frankosächsischen 
Schule  verglichen  werden  darf,  aber  statt 
der  insularen  Formen  vielmehr  vorkaro- 
lingische  kontinentale  Motive  zu  den  wich- 
tigsten Elementen  seiner  Ornamentik 
macht.  Wie  in  jener  nordfranzösischen 
Gruppe  überwiegt  durchaus  das  Interesse 
für  den  ornamentalen  Schmuck,  den  man 
anfangs  mit  den  gewohnten  Mitteln  der 
Umrißzeichnung  und  Kolorierung  in  weni- 
gen Farben,  dann  in  Golddeckung  ausführt; 
die  vereinzelten  Figurenbilder  haben  ge- 
ringe Bedeutung  und  keinen  einheitlichen 
Schulcharakter.  Im  letzten  Drittel  des 
9.  Jhs.  etwa  sind  die  berühmten  Prachthss. 
der  Schule  entstanden:  derFolchard-Psalter 
(St.  Gallen  Nr.  23)  (Abb. 17),  das Psalterium 
Aureum  (ebda.  22)  und  das  sog.  Evangelium 
Longum  (ebda.  53),  in  denen  die  alten  Mo- 
tive zu  größtem  Reichtum  entwickelt  wer- 
den, gleichzeitig  aber  ein  starkes  Einströ- 
men  von  Dekorationselementen  der  fran- 
zösischen Schulen  zu  beobachten  ist.  Doch 
werden  diese  so  stark  verarbeitet,  daß  die 
außerordentliche  Konsequenz  des  flächig- 
dekorativen Systems  nicht  durchbrochen 
wird;  und  die  ganze  Kraft  der  Schule  zeigt 
sich  darin,  daß  selbst  in  den  figürlichen 
Bildern  bei  starker  Anlehnung  in  Kom- 
position wie  Einzelmotiv  an  die  fremden 
Vorbilder  technisch  an  der  vorkarolingi- 
schen  Zeichnung  festgehalten  wird,  so  daß 
sich  auch  hier  als  Resultat  ein  ganz  neuer 
eigenartiger  Stil  ergibt.  Bis  ins  II.  Jh. 
lebt  diese  Ornamentik  in  St.  Gallen,  und 
noch  um  die  Mitte  des  10.  Jhs.  entsteht 
hier  ein  so  reicher  Zyklus  von  Szenen  wie 
die  Federzeichnungen  der  Makkabäerhs.  in 
Leiden  (Periz.  17). 

R  a  h  n  Das  Psalterium  Aureum  von  St.  Gallen 

i878.      A.  Merton    Die    Buchmalerei    in    St. 

Gallen  1912.     F.  Landsberger  Der  St.  Galler 

Folchart-Psalter   1 9 1 2 . 


MALEREI 


187 


§  24.  Die  künstlerische  Tätigkeit  des 
übrigen  Deutschland  ist  so  gut 
wie  ununtersucht,  so  daß  wichtige  Denk- 
mäler, wie  die  Evangelienharmonie  des 
Otfrid  von  Weißenburg  (Wien,  Hofbibl. 
Cod.  2687),  vorläufig  nicht  mit  Sicherheit 
lokalisiert  werden  können,  und  andrerseits 
die  Bedeutung  von  Orten  wie  Salzbürg, 
Lorsch,  Würzburg,  Trier  oder  Köln,  die 
gewiß  Schreibschulen  besessen  haben,  für 
die  Geschichte  der  Malerei  dieser  Zeit 
unbekannt  ist.  Daß  gelegentlich  starke 
Einflüsse  von  französischen  Schulen  ein- 
wirken, beweisen  für  Süddeutschland  die 
nach  Reimser  Mustern  kopierten  Evan- 
geliare des  Anno  von  Freising  (Clm. 
17011U.6215,  Bischof  854 — 875),  für  Nord- 
deutschland der  Zyklus  von  Illustrationen 
zu  Rabans  Liber  de  laudibus  sanctae  crucis, 
der  stilistisch  stark  an  touronische  Minia- 
turen erinnert. 

Swarzenski    Die    Salzburger    Malerei    im 
frühen  MA.   19 13. 

§  25.  Für  die  Schule  von  Fulda, 
aus  der  diese  Rabanillustrationen  hervor- 
gegangen sind,  hat  sich  sonst  ein  Material 
von  einiger  Bedeutung  für  das  9.  Jh. 
bisher  nicht  sicherstellen  lassen,  trotz- 
dem man  nach  seiner  literarischen  Be- 
deutung gerade  an  diesem  Ort  eine  rege 
Kunsttätigkeit  erwarten  würde.  Größere 
Bedeutung  würde  ihr  zukommen,  wenn  die 
ihr  von  Zimmermann  zugeschriebenen  Evan  - 
geliare  in  Erlangen  (Abb.  18)  und  Würz- 
burg aus  der  Mitte  des  9.  Jhs.  ihr  in  der  Tat 
angehören.  Sie  wäre,  danach  eine  der 
wichtigen  Schulen,  die  die  Typen  und  den 
Stil  der  karolingischen  Schule,  in  dem 
die  Adahs.  und  ihre  Verwandten  entstanden 
sind,  beibehalten  und  weiterbilden.  Als 
Wirkung  einer  nicht  verloren  gegangenen 
Tradition,  für  die  freilich  die  vermittelnden 
Belege  fehlen,  wäre  dann  wohl  die  Ab- 
hängigkeit des  sog.  Cod.  Wittechindeus  in 
Berlin  (Theol.  Fol.  1)  von  Werken  der  Ada - 
gruppe  aufzufassen,  einem  Fuldaer  Evan- 
geliar  des  späteren  10.  Jhs.,  an  das  sich 
eine  ganze  Reihe  von  sicheren  Fuldaer  Hss., 
hauptsächlich  Sakramentaren,  anschließt, 
die  sich  anfangs  unter  alemannischem,  dann 
unter  byzantinischem  Einfluß  allmählich 
von  diesem  retrospektiven  Stile  entfernen; 
um  die  Mitte  des  II.  Jhs.  scheint  die  Tätig- 


keit dieses  Ateliers  für  geraume  Zeit  ab- 
zubrechen. 

E.  Heinrich  Zimmermann  Die  Fulder 
Buchmalerei  (Jahrb.  der  k.  k.  Zentralkommis- 
sion, Wien   19 10). 

D.  Ottonische  Malerei. 

§  26.  Die  Schule,  der  die  Zukunft  ge- 
hörte, in  der  ein  neuer,  kräftiger  und  weithin 
wirkender  Stil  entstand,  war  die  der 
Reichenau.  Von  ihren  Leistungen  im 
9.  Jh.  können  wir  uns  keine  deutliche  Vor- 
stellung machen.  Es  scheint,  daß  auch 
hier  die  Tradition  der  Adagruppe  (s.  §  15) 
mächtig  war;  eine  Reihe  von  Hss.,  die  ihrem 
weiteren  Kreise  angehören,  sind  vielleicht 
Reichenauer  Produkte.  Daneben  aber 
übernimmt  die  Schule  von  dem  benach- 
barten St.  Gallen  alle  wesentlichen  Teile 
seines  reichen  Schatzes  an  dekorativen 
Formen  und  bildet  sie  im  Verlauf  des  10.  Jhs 
zu  einer  Ornamentik  aus,  auf  der  die  ganze 
Weiterentwicklung  beruht.  Bald  nach 
Mitte  des  Jhs.  entstehen  auf  Bestellung 
von  außen  gefertigte  Prachthss.,  deren 
Bilder  deutlich  die  Traditionen  der  Ada- 
gruppe erkennen  lassen:  ein  Evangelistar 
für  Erzbischof  Gero  von  Köln  (Darmst. 
1948)  und  ein  Psalter  für  Bischof  Egbert 
von  Trier  (Cividale).  Aber  neben  dieser  im 
ganzen  retrospektiven  Richtung,  die  mit 
vielen  Fäden  an  die  Vergangenheit  geknüpft 
ist,  gehen  innerhalb  der  Schule  andere  ein- 
her. Für  denselben  Egbert  stellten  die 
Mönche  Kerald  und  Heribert  auf  der 
Reichenau  ein  Evangeliar  her  (Trier, 
Stadtbibl.  Nr.  24),  das  in  51  Gemälden 
das  Leben  Jesu  schildert.  Diese  bedeuten 
in  jeder  Hinsicht  etwas  ganz  Neues.  Ohne 
daß  wir  bisher  zu  sehen  vermöchten,  welche 
Anregungen  oder  äußeren  Umstände  dabei 
wirksam  waren,  wird  plötzlich  über  alles 
hinaus,  was  von  karolingischer  Kunst  durch 
Einzeldenkmäler  oder  ununterbrochene 
Schultradition  der  Zeit  an  Formenvorrat 
und  Anregungen  übermittelt  war,  auf  früh- 
christliche Denkmäler  der  Buchillustration 
direkt  zurückgegriffen.  Die  Richtung  ist 
stark  genug,  die  ganze  Schule  in  andere 
Bahnen  zu  lenken;  in  wenigen  Jahren  bildet 
diese  durch  einen  Synkretismus  von  karo- 
lingischer Tradition  und  dem  neuen  Vor- 
bild einen  in  feste   Schulformen  gefaßten 


MALEREI 


Stil  für  das  Figurenbild  aus,  der  sich  in  be- 
stimmten Gegensatz  zur  bisherigen  Malerei 
stellt  und  erst  gegen  Mitte  des  II.  Jhs. 
allmählich  auflöst  (Abb.  19).  Durch  die 
Ottonen  sichtlich  begünstigt,  die  auf  der 
Reichenau  ihre  zu  Geschenken  bestimmten 
Prachthss.  herstellen  lassen,  und  auch  sonst 
vielfach  auf  auswärtigeBestellung  arbeitend, 
gewinnt  die  Schule  die  größte  Bedeutung  und 
bestimmt  bald  die  ganze  Hss. -Produktion 
der  Zeit.  An  einem  entfernten  Orte  wie 
Minden  entsteht  unter  Bischof  Sigebert 
(1022 — 1036)  eine  Schule,  die  nichts  als 
ein  provinzieller  Ableger  der  Reichenauer 
Hauptschule  ist. 

VV.    V  ö  g  e.      Eine    deutsche  Malerschule   um 
die   Wende    des   1.  Jahrtausends  (Westdeutsche 
Zeitschr.     Ergänzungheft   VII    1891).      Sauer- 
land u.  Haseloff.      Der    Psalter   Erzbischof 
Egberts    von     Trier     1901.     G.  Swars^nski 
Reichenauer  Malerei  und  Ornamentik  im  Über, 
gang   von   der    karolingischen   zur    Ottonischen 
Zeit  (Repert.  für  Kunstwissenschaft.  XXVI.  1903 
p.  389).    W.    Vöge    Die   Mindener  Bilderhss.- 
Gruppe  (ebda.  XVI   1893  p.  198). 
§  27.    Wie  merkwürdig  sich  an  manchen 
Orten,  die  in  dieser  Zeit  eines  überraschen- 
den kulturellen  Aufschwungs  auch  in  den 
östlichen   Teilen   des   Reiches   zum   ersten 
Mal     über     die      übliche     dürftige     Ver- 
wendung von  kleinen  Initialen  zum  Hss.  - 
Schmuck    hinauszugelangen    suchen,     die 
Vorbilder  miteinander  mischen,  deren  man 
habhaft  werden  kann,  zeigt  die  von  Swar- 
zenski    eingehend     behandelte     Schule 
von    Regensburg.     Unter  dem  Abt 
Ramwold  von  Niedermünster  (975 — 1001) 
wird  eine  der  karolingischen  Prachthss.  der 
sog.   Schule  von  Corbie,  die  sich  im  Besitz 
des  Klosters  befand,   restauriert    und  mit 
einem    neuen      Dedikationsbild     versehen 
(Clm.  14000).     Man    begnügte    sich  nicht 
damit,   in  diesen    Zutaten    dem    Stil   der 
alten  Hs.  so  nahe  zu  kommen  als  möglich, 
sondern       übernahm       zumal      aus       der 
reichen  Ornamentik  der  Hs.  eine  Fülle  von 
Motiven,   die  man  in  eigenen  neuen  Pro- 
duktionen verwandte.    Daneben  aber  kann 
man   in   andern   Erzeugnissen   der   Schule 
den  Einfluß  von  dekorativen  und  figuralen 
Elementen  der  Reichenau  verfolgen.    Und 
bei     alledem     entsteht      fast     gleichzeitig 
(zwischen  1002  und  1025)  das  Evangeliar 
der  Äbtissin  Uta  von  Niedermünster  (Clm. 


13  601,  Cim.  54),  das  in  den  dekorativen 
Prinzipien  wie  im  Figurenstil  und  dem  Ver- 
hältnis der  Bildform  zum  Illustrations- 
inhalt  als  ein  ganz  eigenartiges  Produkt  und 
wie  ein  Vorläufer  der  späteren  allegorischen 
Zyklen  des  12.  Jhs.  erscheint  (Abb.  20). 
G.  Swarzenski  Die  Regensbtirgcr  Buch- 
malerei des  10.  und  u.   Jhs.   igoi. 

§  28.  Daß  die  sächsische  Buch- 
malerei des  10.  Jhs.  unter  stärkstem 
und  unmittelbarem  Einfluß  der  franko - 
sächsischen  Schule  steht,  wurde  schon 
gesagt.  In  frühottonischer  Zeit  machen 
sich  aber  selbständige  Bestrebungen  be- 
merkbar; in  diesem  Kreise  scheinen  zuerst 
die  Muster  von  Prachtstoffen  zur  Belebung 
der  purpurnen  Gründe  von  Zierseiten  ver- 
wendet zu  werden,  auch  die  Ornamentik 
schlägt  andere  Bahnen  ein.  Es  ist  möglich, 
daß  der  Denkmälerkreis  (Evangeliare  in 
Quedlinburg,  Wernigerode  und  Wolfen - 
büttel),  für  den  ein  Schulmittelpunkt  nicht 
festgestellt  ist,  nicht  ohne  Bedeutung  für 
die  großen  ottonischen  Schulen  der  Rhein - 
gegend  gewesen  ist;  in  Sachsen  sind  diese 
Ansätze  zu  regerer  Tätigkeit  bald  erloschen. 
A.  Haseloff  in  O.  Doering  Meisterwerke 
d.  Kunst  aus  Sachsen  u.  Thüringen  1904. 
(P-  87). 

§  29.  In  H  i  1  d  e  s  h  e  i  m  wird  unter 
Bischof  Bernward  (gest.  1022)  noch  einmal 
ein  Versuch  gemacht,  den  westlichen  Schulen 
ebenbürtige  Erzeugnisse  hervorzubringen. 
Aber  es  fehlt  offenbar  an  einer  festen  Tra- 
dition, an  die  man  hätte  anknüpfen  können. 
Neben  dem  von  Guntbald  a.  1011  voll- 
endeten Evangeliar  (Domschatz  33),  das 
in  Typen  und  Stil  wieder  auf  eine  Vorlage 
aus  dem  Kreise  der  Adagruppe  zurückgeht 
stehen  andere  Hss.,  wie  vor  allem  das 
bilderreiche  sog.  Bernwardevangeliar  (Dom- 
schatz  18),  in  denen  sich  allerlei  Einflüsse 
zu  mischen  scheinen  (Abb.  21). 

H.  H.  J  o  s  t  e  n  Neue  Studien  zur  Evange- 
lienhs.  Nr.  18.  im  Domschatz  zu  Hildesheim 
1909  (Studien  z.  deutschen  Kunstgesch.  Heft 
109),  vgl.  dazu  Rez.  von  H.  Zimmermann 
in  Kunstgesch.  Anzeigen   1909  S.  110. 

§  30.  Eine  einzige  Schule  dieser^Zeit 
kann  sich  mit  der  der  Reichenau  an  Be- 
deutung und  Umfang  ihrer  Tätigkeit  mes- 
sen: die  Schule  von  Trier,  deren 
Schöpfer  vermutlich  Erzbischof  Egbert  ist, 


MALTER— MANCUS 


189 


der  das  oben  (§26)  erwähnte  Evangeliar  und 
den  Psalter  in  der  Reichenau  bestellte.  Die 
Werke,  die  hier  entstanden,  zerfallen  in 
zwei  Gruppen,  von  denen  die  eine,  kleinere, 
aus  der  Abtei  S.  Maximin  hervorgegangen 
zu  sein  scheint.  Ihre  Hauptwerke  sind  das 
Registrum  Gregorii  (Trier,  Stadtbibl.  Nr. 
171),  zu  dem  das  Einzelblatt  mit  dem  thro- 
nenden Otto  in  Chantilly  gehört  (Abb.  22), 
und  das  sog.  Evangeliar  der  Ste.  Chapelle 
(Paris,  Bibl.  nat.  lat.  885 1),  Werke  von  einer 
Reife  und  Schönheit,  wie  sie  die  Reichenau 
kaum  hervorgebracht  hat.  Die  zweite 
Gruppe  ist  eine  Fortsetzung  jener  ersten. 
Nicht  in  Trier  selbst,  sondern  in  der 
benachbarten  Abtei  Echternach  hat  diese 
Schule  ihren  Sitz,  der  Prachthss.  ange- 
hören wie  der  Cod.  Epternacensis  in 
Gotha,  das  Evangeliar  Heinrichs  III.  in 
Upsala  und  der  Cod.  Aureus  des  Escurial. 
Ihre  zahlreichen  Werke  beweisen,  daß  sie 
im  Laufe  des  11.  Jhs.  die  Reichenauer 
Schule,  der  bis  dahin  die  Gunst  der 
Herrscher  gehörte,  völlig  verdrängte. 
Wieviel  von  ihrem  stark  schematischen 
Stil,  über  dessen  Entstehung  und  Be- 
ziehungen zur  Reichenau  die  weitere 
Forschung  ebenfalls  noch  Aufschluß  geben 
muß,  von  den  vlämischen  und  nordfran- 
zösischen Schulen  des  II.  und  12.  Jhs. 
übernommen  wurde,  ist  bisher  nicht  unter- 
sucht worden. 

E.  Braun  Beiträge  z.  Gesch.  d.  Trierer 
Buchmalerei  (Westdeutsche  Zeitschr.  Ergh.  IX 
1896).  Sauerland  u.  Haseloff  aaO. 

§  31.  Von  der  Trierer  Malerei  abhängig 
sind  Hss.,  die  um  das  Jahr  1000  in  Köln 
entstanden  sind,  nachdem  noch  der  Erz- 
bischöfe  Gero  (969 — 976)  zu  Geschenken 
bestimmte  Werke  aus  der  Reichenau  be- 
zogen hatte.  In  einer  andern  Gruppe  von 
sicher  Kölner  Hss.,  z.  B.  einem  Sakramen- 
tar  von  St.  Gereon  (Paris,  Bibl.  nat.  lat. 
817)  und  einem  von  der  Äbtissin  Hilda  dem 
westfälischen  Kloster  Meschede  geschenkten 
Evangeliar  (Darmstadt  1640)  (Abb.  23), 
tritt  dagegen  deutlich  ein  neues,  für  die 
Weiterentwicklung  bedeutungsvolles  Stil- 
element in  starken  byzantinischen  Einflüssen 
auf,  hier  freilich  scheinbar  isoliert  und,  so- 
weit bekannt,  ohne  nachhaltige  Wirkung. 
M  u  fi  o  z    Miniatur*    dclla  Scuola   di   Colonia 

(L'Arte  XI   1908  S.  209). 


Die  Malerei  des  II,  Jhs.  erscheint  vor- 
läufig noch  als  ein  buntes  Nebeneinander 
von  kaum  bekannten  Lokalschulen,  deren 
Bedeutung  für  die  Gesamtentwicklung, 
deren  Beziehungen  untereinder,  und  deren 
Stilentwicklung  im  allgemeinen  festzu- 
stellen eine  der  wichtigsten  Aufgaben  der 
mittelalterlichen  Kunstgeschichte  wäre. 
Denn  noch  heute  gibt  es  über  die  Entste- 
hung der  gotischen  Malerei  ebensowenig 
ein  sicheres  Wissen  wie  über  die  der 
gotischen  Plastik.  Wilhelm  Köhler. 

Malter  (ahd.  maltar,  mhd.  malter;  and. 
maldar,  mnd.  malder;  mlat.  maldrum).  Ein 
großes  Getreidemaß,  das  noch  im  19.  Jahrh. 
in  Übung  war  und  zuletzt  eine  örtlich  sehr 
verschiedene  Größe  hatte,  beispielsweise  in 
Hessen  128,  im  Hannoverschen  186,91, 
in  Sachsen  1247,82  1  faßte. 

Auböck  208.     Graff  2,  727. 

A.  Luschin  v.  Ebengreuth. 

Mänafrarmatr  m.  oder  -mata  f.  (anord.), 
wörtlich  die  'Monatskost',  wurde  in  Nor- 
wegen bei  Abschätzungen  von  Ländereien 
als  Werteinheit  gebraucht, 
v.  Amira  II  499.   524. 

A.  Luschin  v.  Ebengreuth. 

Mancus.  §  1.  Diesen  merkwürdigen 
Namen  führt  eine  Goldmünze,  die  in  West- 
europa um  800  auftaucht  und  besonders 
englischen  Quellen  so  geläufig  ist,  daß  man 
sie  zeitweilig  als  angelsächsisch  ansprechen 
wollte:  Bosworth-Toller  666  f.;  Sweet 
OET.  464  (die  ältesten  urkundlichen  Belege 
von  815  ab);  Liebermann,  Ges.  d.  Ags. 
II  I,  140  b,  dazu  Herrigs  Archiv  131,  153. 
In  den  ags.  Urkunden  und  Gesetzen  be- 
zeichnet das  Wort  stets  ein  Goldstück  oder 
den  ihm  entsprechenden  Silberwert,  und 
so  definiert  es  auch  noch  Aelfric,  indem 
er  es  30  Pfennigen  (  =  6  altwestsächs.  Schil- 
lingen) gleichsetzt.  In  dem  einzigen  literari- 
schen Beleg,  Wocrferds  Übersetzung  der 
Dialoge  Gregors  I  9  (ed.  Hecht  S.  63  ff.), 
übersetzt  es  'aureus'  resp.  'solidus'.  Ebenso 
dient  es  in  ahd.  Glossen  des  9.  Jhs.  (Graff 
II  808)  als  Wiedergabe  für  'aureus,  solidus, 
philippus';  die  nd.  Prudentiusglosse  bei 
Wadstein  Kl.  as.  Dkm.  100,  19  stammt 
gleichfalls  aus  obd.  Quelle.  Während  das 
Wort  in  Deutschland,  wo  es  wohl  nie  recht 
lebendig  war,  mit  dem  9.  Jh.  wieder  ver- 


190 


MANIMI— MARK 


schwindet,  hat  es  sich  in  England  bis  gegen 
1200  gehalten. 

§  2.  mancus  wird  entweder  unflektiert 
gebraucht  oder  nach  lateinischer  Weise 
dekliniert,  oder  die  lateinische  resp.  natio- 
nale Flexion  wird  angehängt  (mancusi, 
mancusas,  mancessas  usw.),  in  jedem  Falle 
ist  so  gut  eine  germanische  wie  eine  lateini- 
sche Etymologie  (etwa  nummus  manu 
cusus,  wie  ein  älterer  Vorschlag  wollte) 
ausgeschlossen.  Es  bleibt  nur  die  Her- 
leitung aus  dem  Arabischen  übrig,  und  dazu 
stimmt,  daß  der  Mancus  erst  auftaucht 
nach  dem  endgültigen  Schwinden  des  römi- 
schen Goldsolidus  und  der  Einführung  der 
karolingischen  Silberwährung,  zu  einer 
Zeit,  als  am  ehesten  arabisches  Gold  aus 
Spanien  in  Umlauf  kam.  In  der  Tat  be- 
deutet arab.  manküs  'mit  Ornamenten  ver- 
sehen, geprägt',  ein  dinär  manküs  ist  also 
ein  'geprägter  Denar',  und  dieser  Aus- 
druck ist  nach  Dozy,  Supplement  aux 
Dictionnaires  arabes  II  712  belegt;  später 
hat  man  das  Grundwort  fortgelassen,  wie 
das  bei  Münznamen  ganz  gewöhnlich  ist 
[Albus,  Aureus,  Gräte,  Swäre). 

§  3.  Reichliche  Belege  aus  Spanien, 
Frankreich  und  Italien  sowie  späte  Belege 
aus  England  gibt  Du  Cange  -Favre  V  209  b 
s.  v.  mancusa.  In  Frankreich  scheint  das 
Wort  als  mangon  nationalisiert  zu  sein  und 
so,  wenigstens  in  der  Dichtung,  länger  fort- 
gelebt ZU  haben.  Edward  Schröder. 

Maninil*.  Ein  Stamm  der  Lugier  nach 
Tacitus  Germ.  43.  Ihnen  scheinen  die 
*Aou7iot  'Ofi/xvoi  des  Ptolemaeus  II  11,  10 
zu  entsprechen.  Doch  ist  diese  Namen - 
form  kaum  —  wie  gewöhnlich  angenommen 
wird  —  aus  Manimi  verderbt,  sondern  läßt 
sich  als  andere  Form  des  Volksnamens 
verstehen.  Manimi  weist  auf  einen  germ. 
Wortstamm  *manima-,  Entsprechung  zu 
griech.  jjlövijxo;  'bleibend,  ausharrend,  treu' ; 
'Ofjiotvot  scheint  eine  Zusammensetzung 
zu  sein,  im  zweiten  Teil  mit  der  von  griech. 
ejx-fxovo?  'darin,  dabei  bleibend,  ausdauernd, 
fest*  sich  deckend;  den  ersten  darf  man, 
da  auf  die  Quantität  des  Vokals  bei  Ptole- 
maeus nichts  zu  geben  ist  und  'Ouotvot 
Wiedergabe  von  lat.  Omani  sein  wird,  für 
germ.  5  'nach,  wieder,  zurück'  (zB.  in  ahd. 
uo-hald  'obliquus',  uoquemo  'Nachkomme', 
uomad    'Nachmahd,     Grummet')    nehmen. 


Im  Sinn  kann  *ö-mana-  mit  *manima-  sich 
decken;  vgl.  auch  griech.  uT:o-[xovrj  'das 
Zurückbleiben,  Zusammenbleiben,  das  Aus- 
harren, Ertragen,  Geduld,  Standhaftigkeit'. 
Die  Namen  sind,  wenn  nicht  auf  Charakter- 
eigenschaften, so  vielleicht  auf  ausdauern- 
dere Seßhaftigkeit  zu  beziehen  oder  gar  bei 
besonderem  Anlaß  von  einer  zurückbleiben- 
den Abteilung  eines  Volkes  oder  größeren 
Verbandes  erworben.  S.  auch  Wan- 
dalen und  Lugier.  R.  Much. 

Mark.  M.  (ahd.  marka)  bedeutet  ur- 
sprünglich die  Grenze  (s.  d.),  aber  auch  den 
Wald,  der  in  vielen  Fällen  als  das  Grenz- 
gebiet zwischen  Stämmen  und  Ansiedlun- 
gen  erscheint.  Von  hier  aus  wird  „ge- 
meine Mark"  die  Bezeichnung  bald  der 
Allmende,  dann  der  auf  dieser  ruhenden 
Markgenossenschaft  (s.  d.),  bald  des  herren- 
losen Landes  (s.  Allmende).        v.  Schwerin. 

Mark.  I.  als  Gewicht.  §1.  Die 
Westgermanen  lernten  durch  ihre  Nieder- 
lassung auf  römischem  Reichsboden  auch 
das  römische  Maß-  und  Gewichtswesen 
kennen  und  haben  sich  namentlich  des 
römischen  Pfundes  (s.  d.)  von  327.45  g 
und  seiner  Einteilung  in  12  Unzen  zu 
27.288  g  lange  bedient. 

§  2.  Die  Nordgermanen  hingegen,  die 
entweder  keine  oder  nur  schwächere  Be- 
ziehungen zu  den  Römern  hatten,  besaßen 
in  der  Mark,  anord.  mgrk,  ags.  mearc,  eine 
eigene  Gewichtseinheit,  die  man  als  ein 
abgeschwächtes  Achtunzengewicht  be- 
zeichnen kann.  Diese  Mark  zerfiel  in  8  aurar 
(Einzahl  eyrir  s.  Öre)  von  etwa  26.732  g, 
war  somit  ungefähr  213.872  g  schwer. 

§  3.  Der  Ursprung  der  anord.  Mark  liegt 
vor  dem  10.  Jahrh.,  da  schon  in  den  Ver- 
trägen König  Aelfreds  mit  den  Dänen  aus 
der  Zeit  von  880 — 890  bei  Wergeidsätzen 
halbe  Mark  gereinigten  Goldes,  healfmarcum 
asodenes  goldes,  erwähnt  werden.  Es 
liegt  nahe,  daß  die  Kenntnis  vom  anord. 
Gewicht  durch  die  Dänen  nach  England 
gebracht  wurde. 

§  4.  Später  als  in  England  bürgerten 
sich  Ausdruck  und  Anwendung  der  Mark 
in  Deutschland  ein,  das  bis  ins  1 1 .  Jahrh.  am 
Pfundgewicht  fast  ausnahmslos  festgehal- 
ten hatte.  Die  ersten  Zeugnisse  reichen 
nicht  über  das  Jahr  1045  zurück  und  sind 
aus  Köln,  dann  aber  verbreitete  sich  die 


MARKE 


191 


Mark  als  Gewicht  für  Edelmetalle  rasch 
über  ganz  Westeuropa. 

§  5.  In  der  Zeit  des  Übergangs,  als 
Mark  und  Pfund  nebeneinander  für  Wä- 
gungen von  Silber  und  Gold  in  Anwendung 
standen,  versuchte  man  die  Größe  beider 
Gewichte  auf  einfache  Verhältniszahlen  zu 
bringen.  Da  das  römische  Pfund  in  12 
Unzen,  die  Mark  in  8  Öre  zerfiel,  und  beide 
Untereinheiten  im  Gewicht  nicht  viel  ab- 
wichen, so  konnte  die  Mark  ohne  großen 
Fehler  zu  *fo  Römerpfund  gerechnet  wer- 
den. Dies  Verhältnis  blieb  lange  Zeit  be- 
stehen, obwohl  im  fränkischen  Westreich 
Pfunde  von  verschiedener  Unzenzahl  und 
Schwere  neben  dem  römischen  in  Anwen- 
dung waren.  In  ihren  Folgen  hat  diese 
Tatsache  zur  Entstehung  von  Mark-,  Pfund- 
und  Unzengewichten  geführt,  die  sehr  ver- 
schiedene Schwere  aufweisen.  Einem  Pfund 
von  367.13  g,  das  schon  in  karolingischer 
Zeit  vorkommt  und  in  dem  englischen  Livre 
Troy  fortlebt,  entspricht  die  Mark  von 
Troyes  von  244.753  g,  die  in  8  Unzen  von 
30.59  g  zerfiel. 

§  6.  Ein  anderer  Anlaß  zur  Ausbildung 
abweichenderMarkgewichtc  war  die  ungenü- 
gende Eichung  der  Gewichtstücke.  Selbst 
heute  fällt  es  schwer,  die  nachgebildeten 
Tochtermaße  mit  dem  Muttermaß  in  ge- 
nügend genaue  Übereinstimmung  zu  brin- 
gen, dem  Mittelalter  mit  seinen  unvoll- 
kommeneren Mitteln  war  dies  völlig  un- 
möglich. Schwankungen  um  wenige  Dezi- 
gramm im  Gewichte  des  Eyrir  konnten  fürs 
Markgewicht  schon  merklichen  Ausschlag 
bringen.  H  i  1 1  i  g  e  r  hat  Gewichtstücke 
nachgerechnet,  die  im  südlichen  Norwegen 
in  einem  Urnengrab  aus  der  Heidenzeit 
gefunden  wurden  und  die  Markgewichte 
von  210  bis  215.2  g  ergeben.  Dergleichen 
Ungenauigkeiten  können  mit  der  Zeit  zur 
Entstehung  neuer  Muttergewichte  führen. 
Wir  dürfen  wohl  von  der  Annahme  aus- 
gehen, daß  die  Mark  in  Skandinavien  ur- 
sprünglich in  den  westlichen  und  östlichen 
Teilen  der  Halbinsel  gleich  schwer  war, 
oder  es  doch  sein  sollte.  Bis  gegen  den 
Anfang  der  14.  Jahrhs.  hatten  sich  jedoch 
schon  ziemlich  beträchtliche  Abweichungen 
gefestigt,  so  daß  die  pästlichen  Steuerein- 
nehmer die  S  t  o  c  k  h  o  1  m  e  r  ,  die  S  k  a  - 
r  a  und  die  norwegische  Mark  unter- 


schieden, die  man  nach  ihren  Angaben  auf 
208.612,  214.747  und  215.974  g  Schwere  zu 
berechnen  vermag. 

§  7.  Gewichtabrundungen 
seien  weiters  als  Ursache  angeführt,  die  zur 
Entstehung  von  neuen  Markgewichten  ge- 
führt hat,  da  man  sich  bemühte,  die  ab- 
weichenden Gewichte  verschiedener  Orte 
auf  einfache  Verhältniszahlen  zu  bringen. 
So  hat  beispielsweise  die  Gleichstellung  von 
6  kölnischen  mit  5  Wiener  Mark  noch  im 
18.  Jahrh.  zur  Festsetzung  einer  neuen 
Größe,  der  Wiener-kölnischen  Mark,  ge- 
führt. 

§  8.  Das  Endergebnis  dieser  Entwicklung 
war,  daß  die  Größe  des  als  Mark  bezeich- 
neten Gewichts  in  Westeuropa  schon  wäh- 
rend des  Mittelalters  vielfach  schwankte, 
wie  aus  der  Zusammenstellung  bei  G  u  i  1  - 
h  i  e  r  m  o  z  ersehen  werden  wolle.  Für  den 
Zeitraum  dieses  Reallexikons  kommen  in- 
dessen nur  drei  in  Betracht:  die  anord.  Mark 
mit  213.872  g,  die  sog.  Mark  von  Troyes 
mit  244.753  g  und  die  dazwischenstehende 
kölnische  Mark,  die  ursprünglich 
229.456  g  wog,  zuletzt  aber  auf  nahezu 
234  g  anwuchs. 

II.  Der  Ausdruck  Mark  wird  auch  beim 
P  r  o  b  i  e  r  g  e  w  i  c  h  t  (s.  d.)  zur  Bestim- 
mung des  Feingehalts  von  Metallmischun- 
gen verwendet  und  ist  als  sog.  Zahl  - 
mark  soviel  als  eine  bestimmte  Anzahl 
Pfennige.  Das  Nähere  darüber  wolle  in 
den  Abschnitten  Probiergewicht 
und  Rechnungsmünze  nachgesehen 
werden. 

v.  Amira  NOR.  I  440,  II  506.    v.  Förster 

Arch.  f.  neuere    Sprachen    CXXXII,    S.  397  f. 

Grote     Münzstudien    III.        Guilhiermoz. 

Hilliger      in    Hist.     Vjts.     1900,     S.    161  ff. 

Lieber  man    Ges.  d.  Ags.  II  578.     Nagl  in 

N.  Z.    1907,    1913,    1914. 

Luschin  v.  Ebengreuth. 

Marke.  §  1.  Gemeingermanisch  ist  die 
Sitte,  sich  zur  Bezeichnung  der  Persön- 
lichkeit einer  aus  geraden  oder  krum- 
men Strichen  zusammengesetzten  cha- 
rakteristischen Marke  zu  bedienen. 
Vielleicht  ist  sie  aus  den  Runen  oder  ver- 
wandten Zeichen  hervorgegangen,  die  man 
in  der  Urzeit  zum  Losen  benutzte.  Die  Ähn- 
lichkeit mit  der  Runenschrift,  die  häufig 
hervortritt,   findet  freilich   genügende   Er- 


192 


MARKGENOSSENSCHAFT 


klärung  durch  die  Gleichheit  des  Materials 
und  der  Anbringung  (Einritzen).  Sicher 
wurde  die  Marke  jedoch  in  histori- 
scher Zeit  zum    Losen  verwandt. 

§  2.  In  erster  Linie  dient  die  Marke  zur 
individuellen  Kennzeichnung  einer 
Person,  die  dadurch  für  das  Auge  ebenso 
andern  gegenüber  kenntlich  gemacht  und 
von  andern  unterschieden  wird,  wie  durch 
den  Namen  für  das  Ohr.  Das  besagen  auch 
die  Bezeichnungen  ahd.  marc,  aschwed. 
mcerki,  ags.  mearce,  anord.  mark,  merki,  isl. 
einkunn,  lat.  marca,  Signum,  character,  nota. 

§  3.  Von  hier  aus  wird  die  Marke  zum 
Zeichen  der  Herrschaftssphäre  des  Indivi- 
duums, zur  Besitzmarke,  und  dient 
so  der  Bekundung  des  Eigentums,  indem 
der  einzelne  die  ihm  persönlich  zustehen- 
den Sachen  oder  solche,  von  denen  er 
Besitz  ergreift  (Holz  im  Walde,  erlegtes 
Wild,  erkaufte  Sachen)  mit  der  Marke 
zeichnet  (s.  Besitz  §  5,  Eigentum  §  7, 
Fund  §  4).  Bei  Vieh  wird  sie  (adän. 
fels  mcerke  =  Fohlenmarke)  oft  ins  Ohr 
geschnitten,  daher  mnd.  ore-merk,  engl. 
earmark.  Das  ist  von  Bedeutung  für  den 
Formalismus  des  Anefangs  (s.  Fahrnisver- 
folgung  §  8  f.).  Aber  auch  das  Haus-  und 
Wirtschaftsgerät  wird  gezeichnet  (adän. 
karmcerke),  ebenso  Waffen  und  Hand- 
werkszeug. Im  Rechtsgang  um  das  Gut 
dient  die  Marke  dann  als  Beweismittel. 

§  4.  Aus  der  Verwendung  der  Marke  für 
das  sämtliche  bewegliche  Inventar  eines 
Hofes  —  wohl  nicht  aus  der  Benutzung  bei 
der  Verlosung  der  Feldmark  ■ —  dürfte  es 
sich  erklären,  daß  die  Marke  fast  überall 
auf  das  Haus  oder  den  Hof  des  Inhabers 
dinglich  radiziert  wird  (Haus-  oder 
Hofmarke,  anord.  bükuml,  bümerki, 
adän.  bömcerke,  bölsmcerke,  mhd.  hüs- 
zeichen,  mnd.  hofteiken;  dagegen  dürfte 
mnd.  hantgemäl,  as.  handmahal,  mhd.  hant- 
gemahele,  afränk.  lat.  anthmallus  nichts  mit 
der  Hausmarke  zu  tun  haben).  Denn  eine 
Marke  soll  man  für  alle  seine  Habe  führen. 
(Isl.  eina  einkunn  scal  maör  hafa  ä  qüu  je 
sinu.)  So  trägt  auch  das  Haus  die  gleiche 
Marke  wie  Hausrat  und  Vieh. 

§  5.  Der  Gebrauch  der  Marke  als  Per- 
sönlichkeitszeichen (Handzeichen)  lei- 
tet über  zu  den  Siegeln  und  Wap- 
pen, der  durch  Kaufleute  zur  Bezeichnung 


ihres  Handelsgutes  und  durch  Handwerker 
und  Künstler  als  Ursprungszeichen 
mündet  in  das  heutige  Warenzeichen. 
§  6.  An  der  Marke  besteht  ein  aus- 
schließliches Privatrecht.  Die 
von  der  Rechtsordnung  geschützte  Marke 
heißt  isl.  Iqgmark.  Das  Recht  wird  ur- 
sprünglich erworben  durch  Annahme  einer 
freien  Marke  (isl.  gjör  dar  mark).  Doch  ist 
es  auch  übertragbar  (isl.  kaupa- 
mark,  gjafamark)  und  vererblich 
{erfßa  mark),  und  zwar  nicht  nur  als  Haus- 
marke, sondern  vielfach  auch  unabhängig 
von  dem  Hofe  als  Familienzeichen. 
Dann  werden  etwa  die  einzelnen  Sippen- 
zweige durch  Hinzufügen  oder  Weglassen 
von  Strichen  unterschieden.  Auch  Körper- 
schaften, wie  Städte  und  Gilden,  sowie  Han- 
delsgesellschaften führen  eigene  Marken. 

§  7.  Unbefugter  Gebrauch  einer  fremden 
Marke  ist  ein  Unrecht;  widerrechtliches 
Zeichnen  mit  der  eigenen  Marke  wird  als 
Diebstahl  behandelt. 

Homeyer  Die  Haus-  u.  Hof  marken  1870. 
v.  A  m  i  r  a  NOR.  I  772,  II  946  unter  'Marke'; 
Der  Stab  1909,  Abhdlg.  d.  Bayr.  Ak.  25.  1, 
35,  40,  150  f.  Gierke  DPriv.R.  I  726  fr. 
Estlander  Undersökn.  om  klander  ä  lösöre 
1900,  56  ff.,  74  ff.  Rauch  Spurfolge  u.  Ane- 
fang  1908,  4.  Herb.  Meyer  Entwerung  u. 
Eigentum  1902,  20  ff.,  128  ff. ;  Das  Publizitäts- 
prinzip 1909,  Fischers  Abhdlg.  18.  2,  103  unter 
'Marke'.  S  0  h m  Hantgemäl  u.  Keller  Hand- 
mahal u.  Anthmallus,  ZfRG.  43  (1909),  103  ff., 
224  ff.  H  e  u  s  1  e  r  Weidhube  u.  Handgemal  1915. 
Schröder  DRG.  5  15,  59.  Sievers  in 
PGrundr.   I  249.  Herbert  Meyer. 

Markgenossenschaft.  A.  Süden.  §  1. 
Die  M.  ist  ein  auf  der  Mark  (s.  d.)  als  Sub- 
strat beruhender  wirtschaftlicher  Verband, 
der  mit  politischen  Verbänden  territorial  und 
damit  auch  in  den  Personen  zusammen- 
fallen kann,  ohne  aber  selbst  ein  solcher 
zu  sein  und  ohne  daß  das  Zusammenfallen 
Regel  wäre.  Sie  reicht  in  die  germanische 
Zeit  zurück  und  hat  sich,  wenngleich  mit 
verminderter  Bedeutung  für  das  Wirt- 
schaftsleben im  ganzen  und  trotz  mancher 
innerer  Veränderungen  durch  die  fränkische 
Zeit  und  das  Mittelalter  hindurch  erhalten; 
der  Umfang,  in  dem  dies  geschah,  schwankt 
nach  Zeit  und  Gegend  ganz  beträchtlich. 

§  2.  Ihrer  ersten  Entstehung  nach  ist  sie 
ein  Produkt  der  Ansiedlung  und  infolge- 


.MARKGENOSSENSCHAFT 


193 


Fand  die  Ansiedlung  in  Einzelhöfen 


dessen  von  verwandtschaftlichen  Zügen 
durchwoben,  die  sich  in  Bezeichnungen  der 
Markgenossen  als  contribales,  consanguinei 
widerspiegeln.  Wo  die  Ansiedlung  in  Dorf  - 
schaften erfolgte,  bildet  mindestens  jede 
Dorfschaft  eine  Markgenossenschaft. 
Jedoch  sind  die  Fälle  häufig,  in  denen  sich 
eine  größere  Anzahl  von  Dörfern  zu  einer 
solchen  zusammenschließt,  wobei  dann  die  j 
wirtschaftlichen  Aufgaben  zwischen  der 
Markgenossenschaft  und  den  Dorfschaften 
verteilt  sind.  Diese  Mehrheit  von  Dörfern  ; 
in  der  gleichen  Markgenossenschaft  ist  in 
der  Regel  eine  Folge  des  Ausbaus,  der  Grün- 
dung neuer  Dörfer  von  einem  Urdorf  aus 
(s.  Flurverfassung  §  5) 

9  3 

statt  oder  etwa  in  gemischtem  System,  so 
schlössen  sich  allenfalls  Einzelhöfe  zu  einer 
Markgenossenschaft  zusammen,  dann  be- 
sonders Bauerschaft  (Hude)  genannt,  oder 
an  eine  benachbarte  an.  Dabei  ist  aber 
wohl  zu  beachten,  daß  beim  Einzelsystem 
das  Ackerland  von  Anfang  an  um  den  Hof 
geschlossen  als  Sondereigentum  liegt,  auf 
dieses  sich  also  die  Genossenschaft  nicht 
erstreckt.  Neben  der  Allmende  standen  im 
Gemeinbesitz  der  Markgenossenschaft  oder 
auch  der  Dorfschaft  noch  andere  öffentliche 
Orte  und  Einrichtungen,  so  Dorfplätze, 
Straßen,  Wege,  Brunnen,  Teiche,  Brücken, 
oft  auch  Mühlen,  Backöfen  und  Zuchttiere 
(Stiere,  Eber). 

§  4.  Die  Rechte  der  Markgenossenschaft 
stehen  den  Genossen  zur  gesamten  Hand 
zu.  Der  einzelne  Markgenosse  hat  nur 
Nutzungsrechte  an  Grund  und  Boden 
oder  auch  Mobilien,  die  im  Gesamthand - 
eigentum  oder  Gesamthandbesitz  aller  sich 
befinden.  Das  Nutzungsrecht  kann  sich 
aber  zum  Sondereigentum  verdichten,  eine 
Erscheinung  im  Auflösungsprozeß  der  Mark- 
genossenschaft. Andererseits  schließt  die 
Tatsache  des  Gesamteigentums  das  Sonder- 
eigentum an  homogenen  Vermögenswerten 
nicht  aus.  Grund  und  Boden  können,  so- 
weit sie  vom  Gesamteigentum  nicht  erfaßt 
wurden,  so  gut  in  Sondereigentum  gelangen 
wie  etwa  eine  Mühle  oder  ein  Brunnen. 

§5.  Die  M.  war  organisiert.  Wie  man  aus 
späteren  Quellen  schließen  kann,  stand  an 
der  Spitze  ein  Obermärker;  die  Markgenos- 
sen   (commarcani,    consortes,   pagenses,    vi- 

H  o  o  p's  ,  Reallexikon.     III. 


eint)  versammelten  sich  im  Märker- 
ding  zurBeschlußfassung  über  die  genossen- 
schaftlichen Angelegenheiten  und  wohl 
auch,  um  in  solchen  Gerichtsbarkeit  auszu- 
üben. Die  Aufstellung  der  Grundsätze  für 
die  Bestellung  des  Landes,  die  sich  dann 
im  Flurzwang  äußerten,  war  ihre  wesent- 
lichtse  Aufgabe.  Ferner  mußten  Regelungen 
der  Weidebenutzung,  und,  wo  diese  einer 
Beschränkung  unterlag,  auch  der  Wald- 
nutzung erfolgen.  Wege-  und  Brücken- 
polizei bildeten  eine  weitere  Aufgabe.  In 
allen  diesen  Fragen  war  aber  die  M. 
autonom. 

§  6.  Die  Markgenosseneigenschaft  war 
zunächst  bedingt  durch  Freiheit.  Die  Teil- 
nahme an  einer  bestimmten  Markgenossen- 
schaft ergab  sich  dann  anfänglich  durch 
die  gemeinsame  Niederlassung,  den  Zu- 
sammenschluß mit  eben  diesen  andern  Ge- 
nossen. Die  ersten  Märker  vererbten  ihre 
Höfe  und  damit  die  Markgenossenstellung 
auf  ihre  Söhne,  später  auch  weitere  männ- 
liche und  allenfalls  weibliche  Verwandte; 
fehlte  es  an  Erbberechtigten,  so  fiel  die  Hufe 
an  die  Markgenossen,  die  vicini.  Sieht  man 
aber  von  diesem  erbweisen  Erwerb  ab,  so 
zeigt  sich  für  die  fränkische  Zeit,  daß  nur 
mit  Einwilligung  aller  Markgenossen  der 
Eintritt  eines  neuen  Genossen  möglich  ist, 
und  erst  nach  längerer  Zeit  —  nach  der  Lex 
Salica  nach  einem  Jahre  —  das  Einspruchs- 
recht der  vicini  untergeht;  doch  ist  für  die 
frühere  Zeit  die  Möglichkeit  eines  solchen 
Eintritts  wohl  überhaupt  ausgeschlossen, 
während  andererseits  in  späterer  ein  könig- 
liches Ansiedlungsprivileg  (praeeeptum  de 
rege)  gegen  den  Einspruch  schützte. 

§  7.  Der  Umfang  der  Rechte  der  einzel- 
nen Markgenossen  war  in  der  germanischen 
Zeit  gleich.  Jeder  hatte  Anspruch  darauf, 
daß  ihm  ein  gleichgroßes  Stück  des  Acker- 
landes zugelost  wurde;  in  der  Allmende  ver- 
bot die  Unumschränktheit  der  Nutzungs- 
befugnis eine  Ungleichheit  im  Recht,  die 
Hufe  (s.  d.)  bildete  die  Einheit  des  Besitzes 
und  Rechts.  Nur  in  geringem  Umfang 
kommt  eine  Zuteilung  mehrerer  „Freien - 
lose"  an  einen  in  Betracht.  Auch  nachdem 
das  Ackerland  in  Sondereigentum  über- 
gegangen war,  erhielten  sich  zunächst  die 
nivellierenden  Verhältnisse  der  letzten  Aus- 
losung.  Aber  die  selbst  bei  strengster  Hin- 

13 


194 


MARKGENOSSENSCHAFT 


derung  des  Zuzuges  neuer  Markgenossen 
von  außen  doch  im  Innern  wachsende  Zahl 
der  Genossen  brachte  das  alte  Gleich- 
gewicht ins  Wanken.  Die  Hufe  und  damit 
das  schon  begrenzte  Nutzungsrecht  wurde 
unter  mehrere  Söhne  usf.  geteilt,  gehälftet, 
gedrittelt,  geviertelt.  Neben  den  Vollhufner 
und  Vollgenossen  trat  der  Halb-,  Drittels-, 
Viertelshufner  als  ein  Genosse  minderen 
Rechts.  Nach  der  andern  Richtung  hin 
führten  den  Normalstand  übersteigende 
Besitzverhältnisse  zu  einem  höheren  Recht. 
Im  allgemeinen  aber  mußte  die  steigende 
Zahl  der  Markgenossen  in  Verbindung  mit 
dem  Dichterwerden  der  Besiedlung  über- 
haupt zu  einer  Begrenzung  der  noch  unbe- 
schränkten Nutzungsrechte  an  der  Allmende 
führen.  Für  diese  Beschränkungen  war 
der  Gesichtspunkt  des  tatsächlichen  oder 
angenommenen  Bedarfs  entscheidend,  ba- 
siert auf  der  Größe  des  Besitzes.  Sie  be- 
zogen sich  vor  allem  auf  die  Waldnutzung, 
die  dabei  mehr  und  mehr  der  Aufsicht  der 
Gemeinde  unterstellt  wurde,  und  auf  das 
Rodungsrecht. 

§  8.  Die  einschneidendsten  Veränderun- 
gen erlitt,  die  Markgenossenschaft  durch 
Eindringlinge  von  außen,  den  König 
und  die  Grundherrschaft.  Der  König  er- 
weiterte sein  Bodenregal  (s.  d.)  zum  All- 
mendregal,  hinderte  oder  erschwerte  so 
nicht  nur  die  Ausbreitung  in  die  gemeine 
Mark,  sondern  konnte  auch  durch  kraft 
seines  Obereigentums  erteilte  Rodungs-  und 
Niederlassungsprivilegien  in  den  Allmend- 
besitz  eingreifen.  Jagdregal,  Bergregal  und 
Flußregal  strebten  nach  der  gleichen  Rich- 
tung. 

§  9.  Die  Einflüsse  der  Grundherrschaft 
sind  noch  mannigfaltiger,  verschieden,  je 
nachdem  es  sich  um  eine  grundherrliche 
oder    eine  gemischte   Gemeinde    handelte. 

In  der  grundherrlichen  Gemeinde,  deren 
sämtliche  Mitglieder  ihren  Grund  und  Bo- 
den vom  Grundherrn  zu  Leihe  hielten, 
war  der  Grundherr  der  geborene  Ober- 
märker,  vertreten  durch  den  Meier;  in  der 
gemischten  Gemeinde  hat  er  diese  Stellung 
auf  Grund  seiner  wirtschaftlichen  und  so- 
zialen Übermacht  in  aller  Regel  allmählich 
erlangt.  In  beiden  Fällen  wurde  die  ge- 
nossenschaftliche Struktur  der  Markgenos- 
senschaft   gestört,    der    Obermärker    war 


nicht  mehr  ein  primus  inter  pares;  dazu 
kam  die  wirtschaftliche  Überlegenheit  des 
Grundherrn,  die  zur  Unterdrückung  und 
Entwertung  der  kleinbäuerlichen  Besitze 
um  so  mehr  führen  mußte,  als  deren  ohne- 
dies geringere  Arbeitskraft  zum  Teil  un- 
mittelbar in  Fronden,  zum  Teil  mittelbar 
in  Arbeitserträgnissen,  als  Zins  und  Ab- 
gabe, an  den  Grundherrn  fiel.  Endlich 
wurde  durch  die  mit  der  Grundherrschaft 
in  aller  Regel  verbundene  Immunität  die 
Abhängigkeit  des  einzelnen  Hintersassen 
stetig  gesteigert. 

Brunner  DRG.  I  *  86  ff.,  282  fr.,  301. 
Schröder  DRG.  5  56  ff.,  217  fr.  Lamp- 
recht D  WL.  I  284  ff.  Inama-Sternegg 
DWG.  I2  98  ff.,  118  ff.  Meitzen  Siedlung 
I  122  ff.  Gierke  Deutsches  Genossenschafts- 
recht l53ff.  Hübner  Deutsches  Privatrecht 
127  ff.  v.  Schwerin  Altgerman.  Hundert- 
schaft 101  ff.  D  e  r  s.  DRG.*  50  f.  H  e  u  s  1  e  r 
Institutionen  I  262  ff.  Varrentrapp  Rechts- 
geschichte u.  Recht  der  gemeinen  Marken  in  Hessen. 
D  o  p  s  c  h  Wirtschaftsentwicklung  d.  Karolinger- 
zeit, insbes.  I  333  ff.  (dazu  Haff  SZf  RG.  33, 
539  ff.).  D  e  r  s.  MIÖG.  34,  401  ff.  Wopfner 
MIÖG.  33,  553  ff-;  34,  1  ff.  Stäbler  NA. 
39,  695  ff. 

B.  Norden.  §  10.  Markgenossen- 
schaften im  kontinentalen  Sinn  haben  von 
den  Skandinaven  nur  die  Dänen  und 
Schweden  aufzuweisen.  Bei  beiden  Völkern 
fällt  die  Markgenossenschaft  in  der  Regel 
mit  der  Gesamtheit  der  Dorfbewohner 
(anord.  granne,  aschwed.  byamcen)  zusam- 
men; fast  nur  bei  Anlage  von  Tochter - 
dörfern  (s.  Flurverfassung  §  5)  umfaßt 
sie  mehrere,  aber  auch  dann  in  ihrem 
Ursprung  eng  zusammengehörige  Dörfer. 
Terminologisch  erscheint  sie  als  grcend. 
Eigentümlich  ist  für  den  Norden,  daß  hier 
markgenossenschaftliche  Beamte  nahezu 
ganz  fehlen.  Alle  Angelegenheiten  der 
Genossenschaft  werden  von  den  „Nach- 
barn" wahrgenommen  und  durchgeführt. 
Eine  Ausnahmeerscheinung  ist  der  Mark- 
vorsteher (ncemdarmaßer)  in  Westgötaland. 
Nur  da,  wo  es  sich  um  Pflichten  der  Mark- 
genossenschaft als  solcher  handelt,  wie  bei 
Wegebau  und  Brückenbau  in  der  Allmende, 
oder  wenn  ein  Anspruch  eines  Markge- 
nossen gegen  die  Genossenschaft  und  um- 
gekehrt streitig  ist,  greift  die  öffentliche 
Gewalt  (Hundertschaft  usf.)   ein. 


MARKLAND— MARKOMANNEN 


195 


§  11.  Die  Verhältnisse  der  Markgenossen 
gleichen  in  allem  Wesentlichen  denen  auf 
dem  Kontinent.  Auch  hier  herrscht  der 
Grundsatz  der  Gleichheit  des  Besitzes,  der 
dem  einzelnen  aus  dem  Gesamteigentum 
zur  Sondernutzung  zugewiesen  wird  (s. 
Flureinteilung  §§  2,  3)  und  ursprünglich 
unbeschränkte  Nutzung  der  Allmende  (s.  d. 
§  5).  Doch  scheint  hier  die  Aufteilung  des 
Waldes  zu  Sonderbesitz  in  größerem  Um- 
fang und  früher  stattgefunden  zu  haben. 
Der  wesentlichste  Unterschied  aber  ist  die 
längere  Dauer  der  Markgenossenschaft 
überhaupt.  Sie  hängt  zusammen  mit  dem 
Fehlen  oder  doch  der  größeren  Schwäche 
der  die  Markgenossenschaft  auf  dem  Kon- 
tinente störenden  Neubildungen.  Die 
Grundherrschaft  fehlt  so  gut  wie  ganz  (s.  d.), 
und  Regale  hat  es  zwar,  in  Dänemark  mehr 
noch  als  in  Schweden,  gegeben,  sie  sind 
aber  nicht  zu  gleicher  Stärke  angewachsen. 
Lit.  s.  Agrar  ver  f  assu  ng.       v.  Schwerin. 

Markland.  In  Schweden  findet  sich  ein 
markland  (gotl.  marklaigi),  in  Dänemark 
eine  terra  unins  marcae  in  censu.  Dort  ist 
das  Markland  eine  Flächeneinheit,  be- 
stimmt dadurch,  daß  von  dieser  Fläche 
eine  Mark  Pachtzins  zu  zahlen  war.  Es 
entspricht  ihm  die  Teilung  der  Einheit 
in  8  öresland,  24  örtoghaland,  192  pen- 
ningsland.  Die  Einschätzung  der  Länder 
erfolgte  wohl  im  13.  Jh.  vom  Staate  aus, 
daher  sie  auch  im  Regierungszentrum,  in 
Uppland,am  weitesten  durchgedrungen  ist; 
sie  fehlt  in  Ostgötaland.  Bei  dem  Ansatz 
wurde  eine  bestimmte  Beziehung  zu  frühe- 
ren Flächenmaßen  eingehalten.  Es  scheint 
das  „öresland"  dem  attunger  wie  dem  ostgö- 
tischen  siattungs  attunger  zu  entsprechen. 
Die  dänische  terra  unius  marcae  in  censu 
(adän.  skyld)  ist  ein  Grundstück,  das 
eine  Mark  einer  (öffentlichen)  Abgabe,  vor 
allem  der  für  Ablösung  des  Kriegsdienstes, 
zu  zahlen  hatte.  Auch  hier  finden  sich  die 
entsprechenden  Unterabteilungen,  zB.  cen- 
sus  duarum  orarum  in  censu.  Die  Ein- 
schätzung erfolgte  auch  hier  nach  der 
„Unzenzahl"  (örestal),  und  höchst  wahr- 
scheinlich haben  auch  hier  die  Pachtab- 
gaben der  Berechnung  zugrunde  gelegen. 
Die  Mark  war  in  beiden  Fällen  eine  Silber- 
mark, die  Einschätzung  erfolgte  nur  für 
bebautes  Land. 


R  h  a  m  m  Großhufen,  insbes.  344  ff.,  449  ff. 
E  r  s  1  e  v  V aldemarernes  Storhedstid  23  ff.  Haff 
Dänische  Gemeinderechte  I  171  ff.  v.  Amira 
Obl.-R.  I  437.     Lauridsen  Aarb.   18. 

v.   Schwerin. 

Markomannen.  §  1.  Marcomanni  wer- 
den uns  zuerst  bei  Caesar  BG.  I,  51  im 
Heere  des  Ariovist  genannt  neben  den 
Suebi,  von  denen  sie  also  auseinanderge- 
halten sind.  Man  darf  sie  mit  Bestimmtheit 
für  jene  Germanen  nehmen,  die  Caesar 
BG.  1,  1.  2.  27.  28  als  unmittelbare  Nach- 
barn der  Helvetier,  von  ihnen  durch  den 
Rhein  geschieden,  kennt. 

§  2.  Auch  aus  ihrem  Namen  ist  ein 
Schluß  auf  ihre  Sitze  gestattet.  Er  ist 
das  gleiche  Wort  wie  mhd.  marcman 
'Grenzmann,  Grenzhüter,  Bewohner  einer 
Mark,  Märker'.  In  Skandinavien  begegnen 
uns  Markamenn  —  als  Zusammensetzung 
mit  dem  Gen.  mit  Marcomanni  formell  sich 
nicht  völlig  deckend  —  als  Bewohner  der 
ausgedehnten  Wälder  imWesten  des  Wener- 
sees,  der  Markir,  und  auch  die  englischen 
Myrce  (Mierce,  Mirce)  'Bewohner  der  Mar- 
ken' sind  zu  vergleichen.  Germ,  mark-, 
markö-  hat  von  der  Bedeutung  'Grenze, 
Grenzland,  das  Siedlungsgebiet  umgeben- 
des wildbewachsenes  Land'  aus  je  nach 
dem  Landschaftscharakter  der  betreffen- 
den Gegend  auch  die  von  'Wald'  (so  in 
westnord.  mark)  oder  von  Gefilde  (so  in 
schwed.  dän.  mark)  entwickelt;  vgl.  auch 
ags.  mearc  'Wildnis'  in  mearcstapa  und 
mhd.  da  ein  wall  oder  ein  mark  ist,  Lexer 
I  2048.  Den  Sueben  waren  die  Mark  oder 
die  Marken  das  Ödland,  das  einen  Teil  ihrer 
Grenzen  bildete.  Das  seit  kurzem  von  den 
Boiern  geräumte  Gebiet  muß  nach  Caesar 
BG.  4,  3  zu  seiner  Zeit  noch  wesentlich 
unbewohnt  gewesen  sein.  Früher  waren 
solche  agri  vacantes  entstanden  dadurch, 
daß  die  einst  bis  an  den  Main  hin  seßhaften 
Helvetier  (s.  d.)  in  die  Schweiz  zurück- 
wichen. Neben  dem  keltischen  Abnoba  be- 
gegnet bei  Ammianus  Marc.  21,9  und  auf 
der  Tab.  Peut.  für  den  Schwarzwald  der 
Name  Marcianae  silvae,  Marciana  silva, 
der  ein  Beleg  dafür  ist,  daß  diese  Gegend 
den  Germanen  als  Mark  galt.  Wahrschein- 
lich hatten  sie  die  Helvetier  im  Zusammen- 
hang mit  ihrer  Beteiligung  an  den  Kim- 
bernzügen aufgegeben.    Darauf  weist  auch 


13' 


196 


MARKOMANNEN 


der  Umstand,  daß  in  diesem  Gebiet  Reste 
der  Teutonen  (und  Kimbern?)  Platz  zur 
Niederlassung  fanden.  Aber  auch  im  übri- 
gen hat  es  sich  allmählich  mit  germ.  An- 
siedlern erfüllt,  die  naturgemäß  im  Kern 
von  den  benachbarten  Sueben  ausgingen. 
Diese  Bewohner  der  Mark  wuchsen  an  zu 
einem  besonderen  Volke,  das  man  sich  aber, 
da  die  Sueben  diese  Mark  gewiß  ebenso  wie 
diejenige,  die  Caesar  erwähnt,  als  ihren 
Besitz  betrachteten,  in  engem  Zusammen- 
hang mit  den  Sueben  denken  muß.  Beide 
Stämme  stehen  nach  dem  Monumentum 
Ancyranum  unter  demselben  Könige  (Tu- 
drus?);  auch  dessen  Nachfolger  Maro- 
boduus  herrscht  wohl  über  beide,  und  jeden- 
falls sind  sie  unter  ihm  zu  einem  wichtigen 
Unternehmen,  der  gemeinsamen  Über- 
siedlung nach  dem  Osten,  verbunden. 

§  3.  Diese  erfolgte  nach  9  v.  Chr.,  aus 
welchem  Jahr  uns  noch  bei  Florus  4,  12 
von  einem  unglücklichen  Zusammenstoß 
der  Markomannen  mit  Drusus  berichtet 
wird.  Die  Wanderung  bezeugt  vor  allem 
Velleius  2,  108:  gens  Marcomannorum,  quae 
Maroboduo  duce  excita  sedibus  suis  atque 
in  interiora  refugiens  incinctos  Hercynia 
silva  campos  incolebat. 

Ausdrücklich  wird  ihr  neues  Land  von 
Velleius  2,  109  und  Tacitus  Germ.  28  als 
Boi{o)haemum  bezeichnet;  ebenso  ist  nach 
Strabo  290  Boin'oujiov  der  Königssitz  des 
Maroboduus,  xb  xou  Mapoßouoou  ßootXuov, 
wohin  er  nebst  andern  seine  Stammes- 
genossen, die  Markomannen,  verpflanzt 
habe.  Wenn  Tacitus  aaO.  vom  Lande  der 
Markomannen  sagt:  atque  ipsa  sedes,  pulsis 
olim  Boiis,  virtute  parta,  darf  deshalb  die 
Austreibung  der  Boier  (s.  d.)  und  die  Be- 
setzung Böhmens  nicht  als  gleich- 
zeitig aufgefaßt  werden;  doch  ist  durch 
diese  Stelle  der  Anteil  der  Markomannen 
an  der  Eroberung  des  Landes  bezeugt. 
Ihre  Einwanderung  in  diesem  —  das  aller- 
dings seit  der  Zeit  Caesars  sich  schon 
wieder  zu  bevölkern  begonnen  hatte,  und 
aus  dem  auch  die  alten  Bewohner  nicht 
restlos  abgezogen  waren  —  hat  sicher  vor 
der  Landanweisung  an  die  Hermunduren 
in  einem  Teil  der  freigewordenen  Mapxo- 
uavvi'c,  wahrscheinlich  aber  sogar  kurz  nach 
9  v.  Chr.  stattgefunden. 

§  4.    Welches  die  andern  Stämme  sind, 


die  nach  Strabos  Angabe  Maroboduus  nach 
Böhmen  geführt  hat,  ist  nicht  sicher  fest- 
stellbar; vgl.  auch  die  Artikel  Souoivoi", 
Baxeivot,  KopxovTGi,  M  a  r  s  i  g  n  i.  Es  ist 
wohl  anzunehmen,  daß  auch  Abteilungen 
der  S  u  e  b  i  Caesars  dort  Platz  gefunden 
haben,  wenn  auch  die  Mehrzahl  von  ihnen 
in  Mähren  sich  niederließ.  Von  zurück- 
gebliebenen sind  wohl  die  Neckar- 
sueben   abzuleiten  (s.  d.). 

§  5.  Die  M.  in  Böhmen  sind  unter  Maro- 
boduus der  Mittelpunkt  eines  Völkerbun- 
des, der  das  ganze  östliche  Deutschland 
umfaßt  zu  haben  scheint.  Eine  Unter- 
nehmung der  Römer  gegen  sie  i.  J.  6  n.Chr. 
mußte  wegen  des  pannonischen  Aufstandes 
aufgegeben  werden.  Doch  wurde  jener 
Bund  i.  J.  17  gesprengt  in  dem  Konflikt 
mit  Arminius,  und  alsbald,  19  n.  Chr., 
folgte  der  Sturz  des  Maroboduus  durch 
Catualda.  Aber  auch  diesen  traf  kurze  Zeit 
darauf  dasselbe  Schicksal.  Die  zahlreichen 
persönlichen  Anhänger  dieser  beiden  Für- 
sten, die  mit  ihnen  auf  römisches  Gebiet 
übergetreten  waren,  wurden  von  den  Rö- 
mern zwischen  Marus  (March)  und  Cusus 
(einem  östlicheren  Nebenfluß  der  Donau) 
angesiedelt  und  der  Quade  Vannius  als 
Herrscher  über  sie  eingesetzt.  Dadurch  er- 
hielt Oberungarn  eine  germ.  Bevölkerung, 
die  bald  mit  den  Ouaden  ganz  verschmolz 
(s.  d.). 

§  6.  Böhmen  blieb  auch  fortan  im  Besitz 
der  M.,  für  die  uns  Tacitus  noch  Könige 
aus  dem  Geschlecht  des  Maroboduus  be- 
zeugt. Ein  Klientelverhältnis  zu  den  Rö- 
mern wird  durch  zahlreiche  Kriege  unter- 
brochen, in  denen  sie  gewöhnlich  an  der 
Seite  der  Quaden  auftreten.  Am  meisten 
machten  sie  ihnen  in  dem  sogenannten 
Markomannenkrieg  zwischen  166  und  180 
n.  Chr.  zu  schaffen.  Auch  von  einem 
Kampf  mit  ihren  germ.  Nachbarn  in 
Schlesien,  den  silingischen  Wandalen  (um 
214  n.  Chr.),  erhalten  wir  Kenntnis. 

Von  Böhmen  aus  dehnte  sich  ihr  Gebiet 
oder  wenigstens  ihr  Machtbereich  bis  zur 
Donau  aus ;  doch  wurde  nach  Dio  Cass.  70,  1 5 
in  einem  Friedensvertrag  mit  den  Römern 
ihnen  auferlegt,  mit  ihren  Niederlassungen 
mindestens  38  Stadien  von  der  Donau  fern- 
zubleiben. Wiederholt  werden  Bruchteile 
des  Stammes  auf  röm.  Gebiet  verpflanzt, 


MARKT— MARKTGERICHT 


197 


so  eine  Abteilung  unter  Attalus  durch 
Kaiser  Gallienus  nach  Oberpannonien. 
Auch  die  nach  der  Not.  dign.  unter  römi- 
schen Fahnen  dienenden  Marcomanni  stam- 
men aus  solchen  Ansiedlungen.  Die  Haupt- 
masse des  Volkes  aber  steht  auch  im  4. 
und  5.  Jh.  noch  in  Böhmen,  wenn  ihrer 
auch  immer  seltener  gedacht  wird.  Eine 
der  letzten  Erwähnungen  ihres  Namens  zu 
Ende  des  4.  Jhs.  ist  die  der  Vita  S.  Am- 
brosii  c.  36,  derzufolge  eine  markomannische 
Königin  Fritigil  (d.  i.  Frißugild)  Christin 
geworden  und  zu  jenem  Heiligen  in  Be- 
ziehung getreten  sein  soll.  Zuletzt  nennt 
M.  die  Hist.  miscella  unter  den  Völkern  in 
Attilas  Heer. 

§  7.  Im  6.  Jh.  begegnen  sie  uns  in  neuen 
Sitzen  und  mit  einem  zwar  in  den  alten 
erworbenen,  aber  jetzt  erst  sich  durch- 
setzenden Namen  als  Baioarii;  s.  Baiern. 
Völlig  abzuweisen  ist  Müllenhoffs 
Ansicht  DA.  4,  479,  daß  sie  der  Vortrab 
der  Alemannen  geworden  seien. 

Schon  viel  früher  tritt  uns  noch  ein 
anderer  Name  des  Stammes  entgegen,  näm- 
lich Bsu  (v)oycd\ioL:  (s.  d.). 

Z  e  u  ß    1 14  ff.,  364  ff.     Bremer   Ethn.  211 

(945)  f.    L.    Schmidt     Allg.   Gesch.    d.   germ. 

Völker  172  ff.     Bei  letzterem  weitere  Lit. 

R.  Much. 

Markt.  §  I.  Märkte  bilden  den  Anfang 
der  öffentlichen  Organisation  des  Handels- 
verkehrs. Vermutlich  gab  es  marktartige 
Zusammenkünfte  für  den  Austausch  von 
Gütern  schon  in  der  prähistorischen  Periode 
bei  Kult-,  Gerichts-  oder  politischen  Ver- 
sammlungen. Germanische  Märkte  (nun- 
dinae  barbarorum)  werden  zuerst  in  römi- 
scher Zeit  genannt,  allerdings  erst  am  Ende 
derselben  und  in  der  Nähe  der  römischen 
Grenze  (v.  Severini  c.  9). 

§  2.  In  fränkischer  Zeit  werden  in  den 
ehemals  römischen  Gebieten  am  Rhein  und 
an  der  Donau  Märkte  und  Marktverkehr 
hier  und  dort  weiter  bestanden  oder  ein 
Marktverkehr  sich  im  Anschluß  an  die 
römischen  Märkte  wieder  erneuert  haben. 
Doch  sind  noch  aus  karolingischer  Zeit  die 
Nachrichten  über  das  Marktwesen  auf 
deutschem  Boden  sehr  dürftig.  Die  angeb- 
liche Schenkung  eines  Marktes  mit  Markt - 
zoll  in  Wes.tera  (wahrscheinlich  im  west- 
lichen Thüringen)   an   das   Kloster   Fulda 


durch  Karl  d.  Gr.  beruht  auf  späterer  Fäl- 
schung (Mühlbacher  Reg.  Imp.  Karol.2 
225   (219),  Urk.  d.  Karol.   1,433!.). 

§  3.  In  der  Überlieferung  geschieht  eines 
Marktes  im  rechtsrheinischen  Deutschland 
zuerst  Erwähnung  in  dem  Privileg  Ludwigs 
d.  Fr.  für  das  Kloster  Corvey  von  833.  Doch 
läßt  die  Ausdrucksweise  der  Verleihungs- 
urkunde:  quia  locum  mercationis  ipsa  regio 
indigebat,  monetam  nostrae  auetoritatis  publi- 
cum ibi  semper  inesse  .  .  statuimus  (Wil- 
mans,  Kaiserurk.  d.  Pr.  Westfalen  1 
Nr.  13),  darauf  schließen,  daß  in  andern 
Gegenden  Sachsens  Märkte  schon  bekannt 
waren  und  bestanden.  Allerdings  ist  dem 
Dichter  des  Heliand  das  Wort  Markt  noch 
unbekannt.  Über  die  Entwicklung  des 
Marktregals  und  des  Marktverkehrs  in 
spätkarolingischer  und  sächsischer  Zeit  s. 
Art.  Handel  III.  Per.  §§  54,  55,  IV.  Per. 
§  65  ff.  Nachrichten  über  die  äußere  Ord- 
nung des  Marktverkehrs,  wie  Aufstellung 
und  Gruppierung  der  Händler  und  Waren 
u.  dgl.,  fehlen.  Daß  für  bestimmte  Waren 
besondere  Märkte  stattfanden,  lehrt  die 
Raffelstetter  Zollordnung  von  903 — 906  für 
den  Salzhandel  an  der  Donau  (pergunt  ad 
Mutarun  vel  ubieunque  tunc  temporis  sali- 
narium  mercatum  fuerit  constitutum,  MG. 
Cap.  r.  Franc.  2,  251  f.).  —  S.  auch  Art. 
Handel.  W.  Stein. 

Marktfriede,  der  höhere  Friede,  der  den 
Marktbesuchern  zukommt,  ursprünglich  als 
Vertragsfriede  (s.  Kauffriede)  später  durch 
den  Marktherrn  gewährt,  dargestellt  durch 
das  Kreuz  als  Zeichen  des  Marktbannes 
(croix  de  libert6),  später  den  Handschuh 
des  Königs.  Er  umfaßt  auch  das  sichere 
Geleit  für  die  Reise  zum  und  vom  Markte. 
Ob  die  deutschen  Rolandsbilder  damit 
in  Verbindung  stehen,  ist  zweifelhaft. 
Eine  Abart  des  Marktfriedens  ist  der  Meß- 
friede. 

H  u  v  e  1  i  n  Droit  des  marches  et  des  foires 
338  ff.  Goldschmidt  UGdHR.  24  f.  122  ff. 
130.  Schröder  DRG.S  111.  117.  200  f.  640  f. 
Rehme    in  Ehrenbergs  Hdb.  I  112,  117,  147. 

K.  Lehmann. 

Marktgericht,  besonderes  Gericht  für 
Marktsachen,  tritt  schon  in  Karolingerzeit, 
später  in  Marktrechtsprivilegien  auf,  aber 
auch  allgemeiner  inEngland  und  Frankreich. 
Die  Gastgerichte   (s.   Gästerecht)   gehören 


198 


MARKTRECHT- MARS  THINGSUS 


ebenfalls  hierher.     Meist  geht  das  Markt- 
gericht in  das  Stadtgericht  auf. 

Brunner  DRG.  II  240.  Rietschel 
Markt  u.  Stadt  70.  75.  206.  E.  Mayer  Deut- 
sche und  französische  Verfassungsgesch.  II  2  2 1  ff . ; 
ItalVerf.G.l  348.354.  II  512.  R.  Schröder 
DRG.b  643.  R  ehme  in  Ehrenbergs  Hdb.  I  117. 

K.  Lehmann. 

Marktrecht  (jus  fori),  Inbegriff  der  be- 
sonderen Freiheiten  und  Rechte,  welche 
einem  Orte  und  den  Marktbesuchern  vom 
Marktherrn  gewährt  sind,  vornehmlich  der 
höhere  Marktfriede  (s.  d.),  Abschaffung  ver- 
alteter Prozeßinstitute,  Freiheit  von  Arre- 
stierung  für  andere  alsMarktschulden, Mono- 
pol des  Marktverkehrs  innerhalb  eines  ge- 
wissen Umkreises,  Errichtung  von  Münz- 
stätten, eigene  Gerichtsbarkeit  und  Polizei 
in  Marktsachen  u.  a.  m.  Das  Marktrecht 
ist  eines  der  wichtigsten  Faktoren  für  das 
Stadtrecht. 

R.  Schröder  DRG.  5  §51  (zumal  die 
Schriften  von  Sohm,  v.  Below,  Rath- 
gen,  Rietschel,  E.  Mayer).  Huve- 
1  i  n  Droit  des  marchis  et  des  foires  2 1 1  ff. 
Goldschmidt  UGdHR.  126  ff.  Rehme  in 
Ehrenbergs  Hdb.  I   115.  K.  Lehmann. 

Mapvajxavi?  Xijx^v  heißt  bei  Ptol.  II 
II,  I  eine  Einbuchtung  an  der  germ.  Küste 
zwischen  der  östlichsten  Rheinmündung 
und  der  Mündung  des  Oüt'öpo?  Troxa[xoc. 
Daneben  andere  Lesarten  wie  Mapapjxavt'c, 
Mavapjxavt?.  R.  Much. 

M  a  p  0  0 1  v 7  0 1 ,  ein  Volksstamm  bei  Ptol.  1 1 
11,  II,  neben  den  Touptovoi  genannt,  aber 
mangels  anderer  Belege  nicht  lokalisierbar. 
DerName  selbst  scheint  gut  überliefert  zu  sein 
und  könnte  sich  zu  Mauringa,  dem  Namen 
eines  von  den  ausgewanderten  Langobar- 
den zeitweilig  bewohnten  Landes  bei  Pau- 
lus Diac.  I,  12.  13,  und  der  'patria  Albis' 
Maurungani  des  Kosmographen  von  Ra- 
venna  sowie  Maur-  in  germ.  Personen- 
namen und  von  solchen  ausgehenden  Orts- 
namen (so  den  verschiedenen  Möring(en), 
Morungen)  geradeso  verhalten  wie  germ. 
marwa-,  marwia-  (in  ahd.  maro  usw.) 
'spröd,  mürb'  zu  maura-,  mauria-  (in  norw. 
dial.  maur  'verzagt',  anord.  meyrr  usw.) 
oder  air-  moirb  (aus  *morvi-),  asl.  mravija 
zu  anord.  maurr  Ameise'.  Fernzuhalten 
sind  die  Myr gingas  desWidsip.        R.  Much. 


Mars  Thingsus.  §  1.  Im  November  1883 
sind  bei  Housesteads  am  Hadrianswall  in 
England  zwei  Votivaltäre  gefunden  worden, 
die  Germanen  aus  Twenthe  (cives  Tui- 
hanti),  die  als  römische  Reiter  in  der  friesi- 
schen Schwadron  dienten,  um  230  n.  Chr. 
ihrem  heimischen  Gotte  gesetzt  haben. 
Von  diesen  hat  der  eine  die  Inschrift:  Deo 
Marti  et  duabus  Alaisiagis  et  numini 
Augusti,  der  andere:  Deo  Marti  Thingso  et 
duabus  Alaesiagis  Bede  et  Fimmilene  et 
numini  Augusti  .  .  .  Diese  Steine  sind  das 
älteste  Zeugnis  germanischen  Götterglau- 
bens, das  wir  direkt  von  Germanen  selbst 
besitzen,  da  römische  Steinmetze  im  Auf- 
trage der  germanischen  Reiter  die  Meiße- 
lung  ausgeführt  haben. 

§  2.  Neben  den  Altären  befand  sich 
ein  Steinaufsatz,  der  aller  Wahrscheinlich- 
keit zu  dem  einen  gehört.  Auf  diesem  ist 
in  der  Mitte  ein  Krieger  mit  Schild  und 
Speer  und  zu  seiner  Rechten  ein  Vogel 
(Gans  oder  Schwan)  dargestellt,  zu  beiden 
Seiten  aber  weibliche  nackte  Gestalten, 
die  in  der  einen  Hand  einen  Kranz,  in  der 
andern  ein  Schwert  oder  etwas  Stabähn- 
liches tragen.  Offenbar  sollen  diese  Fi- 
guren den  Mars  Thingsus  und  die  Alaesia- 
gen  vorstellen;  aber  der  Steinmetz  hat 
dabei  Gestalten  der  römischen  Kunst,  des 
Mars  und  der  Genien,  sich  zum  Vorbild  ge- 
nommen, so  daß  man  aus  den  Bildern  auf 
den  germanischen  Vorstellungskreis  keinen 
Schluß  ziehen  kann. 

§  3.  Der  Mars  Thingsus  hat  noch  keine 
allgemein  befriedigende  Erklärung  gefun- 
den. Die  meisten  Erklärer  bringen  Thing- 
sus mit  germ.  */mg  'die  Volksversamm- 
lung' zusammen  und  erklären  den  Gott  als 
Gott  des  Thinges,  der  Volksversammlung. 
Andere  (so  van  Helten)  erklären  das  Wort 
mit  'Kämpfer,  Krieger',  wofür  sowohl 
'Mars'  als  auch  die  bildliche  Darstellung 
sprechen  würde.  Auch  über  die  Bezeichnung 
und  die  Namen  seiner  Begleiterinnen,  die 
man  mit  dem  Bodthing  und  Fimelthing 
der  Friesen  zusammengebracht  hat  (Hein- 
zel),  gehen  die  Ansichten  auseinander,  und 
keine  scheint  das  Richtige  zu  treffen.  Nur 
das  steht  fest,  daß  diese  beiden  weiblichen 
Wesen  inhaltlich  mit  dem  Mars  Thingsus 
zusammenhängen. 

Über    die    verschiedenen    Deutungen    s.  v  a.n 


MARSACI— MARSEN 


199 


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Abb.  8.     Votivaltäre  des  Mars  Thingsus. 


H  e  1 1  e  n    PBB.  27,  137  ff.      Helm    Altgerm. 
Rdigionsgesch.   I  366.  E.  Mogk. 

Marsaci.  Ein  Völkchen  dieses  Namens 
nennt  Tacitus  Hist.  41,  56  zusammen  mit 
den  Canninefates.  Plinius  NH.  4,  101  er- 
wähnt inier  Helinium  et  Flavum,  zwischen 
den  beiden  Rheinmündungen  neben  den 
Inseln  anderer  Stämme  auch  diejenigen  der 
Marsacii.  Und  NH.  4,  105  spricht  er  von 
den  Menapi  Morini  ora  Marsacis  iuncti. 
Daraus  lassen  sich  die  Sitze  der  M.  schon 
einigermaßen  bestimmen  und  ohne  Zweifel 
decken  sie  sich  mit  dem  mittelalterlichen 
Gau  Marsum  auf  den  der  Rhein-  und  Maas- 
mündung vorgelagerten  Inseln.  Der  Name 
der  M.  ist  auch  inschriftlich  überliefert,  und 
zwar  CIL.  XIII  8303,  8317,  8632  und  VI 
3263.  Das  letztgenannte  Zeugnis  bietet 
den  Dat.  sing.  Marsaquio,  was  sicher  nur 


Schreibung  für  Marsacio  ist,  aber  zusam- 
men mit  der  einen  Pliniusstelle  für  Marsacii 
neben  Marsaci  ins  Gewicht  fällt.  Die  Ab- 
leitung scheint  eher  kelt.  als  germ.  zu  sein 
und  unterscheidet  wohl  dieses  Völkchen, 
für  das,  nach  dem  Gaunamen  zu  schließen, 
auch  der  Name  Marsen  schlechtweg  ge- 
golten haben  wird,  von  dem  größeren 
Marsenstamm  des  Binnenlandes.  Und  von 
diesem  werden  die  M.  ausgehen,  geradeso 
wie  die  ihnen  benachbarten  Bataver  (s.  d.) 
und  Kannenefaten  von  den  Nachbarn  der 
Marsen,  den  Chatten.  R.  Much. 

Marsen.  §  i.  Die  M.  sind  ein  germ. 
Volksstamm  des  westlichen  Deutschland, 
um  die  obere  Ruhr  seßhaft.  Gegen  Norden 
begrenzt  sie  der  Oberlauf  der  Lippe,  gegen 
Westen  die  Silva  Caesia  (s.  d.).  Brukterer, 
Cherusker,     Chatten,      Sugambrer     (sowie 


200 


MARSIGNI 


deren  Nachfolger,  die  Usipeten-Tenkterer- 
Tubanten)  sind  ihre  Nachbarn. 

Die  M.  waren  an  der  Schlacht  im  Teuto- 
burgerwald  beteiligt  und  hatten  durch  die 
Rachekriege  des  Germanicus,  die  im  J.  14 
n.  Chr.  mit  einem  Einfall  in  ihr  Land  er- 
öffnet wurden,  besonders  zu  leiden. 

Außer  in  dem  Bericht  des  Tacitus  über 
diese  Feldzüge  begegnet  uns  der  Name  nur 
noch  Germ.  2,  wo  die  Marsi  mit  Gambrivii, 
Suebi  und  Vandilii  zusammen  als  solche 
Stämme  aufgeführt  werden,  deren  Namen 
nach  einer  gelehrten  Meinung  von  Ab- 
kömmlingen des  Tuisto  ausgehn  sollen.  Das 
spricht  für  einen  bedeutenderen  Stamm, 
und  auf  ihre  angesehene  Stellung  darf  man 
auch  daraus  schließen,  daß  bei  ihnen  das 
Heiligtum  der  Tanfana  sich  befand,  das 
als  celeberrimum  Ulis  gentibus  bezeichnet 
wird. 

§  2.  Außer  Tacitus  überliefert  nur  noch 
Strabo  290  den  Namen,  wo  er  von  dem 
Land  in  der  Nähe  des  Rheins,  der  Korotpfa, 
aussagt:  müTTj;  oz  -a  <xkv  zh  tyjv  KlXttxi]V 
{X2T^"[aT0V  I^uouoi,  Ta  6'  £'iOyj  jxs-casxavTa 
efc  xry  sv  ßa'itei  ywpav.  xaftaitsp  Mapaat* 
Xot-ot  0  ttslv  iXfyM  xal  Toiv  2ouya;xßp(ov 
jxspo;.  Diese  Stelle  erregt  aber  Bedenken. 
Ein  Rückzug  aus  unmittelbarer  Nachbar- 
schaft des  Rheins  bis  hinter  die  silva  Caesia 
hätte  die  M.  der  Gefahr,  unter  römische 
Herrschaft  zu  geraten,  nicht  entrückt  und 
wäre  daher  zwecklos  gewesen.  Sie  können 
aber  auch  nicht  früher  weiter  im  Westen 
gestanden  haben,  weil  uns  die  Stämme  am 
Rhein  schon  zu  Caesars  Zeit  alle  bekannt 
sind,  und  weil  das  Ansehen  ihres  Heiligtums 
eine  unmittelbar  vorausgehende  Übersied- 
lung ausschließt.  Eher  ließe  sich  denken, 
daß  Strabo  das  Land,  in  dem  die  M.  des 
Tacitus  wohnen,  noch  zur  iroxafita  rechnete 
und  sie  von  dort  auswandern  ließ.  Dann 
könnten  die  Marsigni  (s.  d.)  der  ausgewan- 
derte Teil  des  Stammes  sein.  Aber  daß  nur 
wenige  zurückgeblieben  seien,  würde  schon 
wieder  schlecht  zu  dem  Machtaufgebot 
stimmen,  das  Germanicus  gegen  sie  ins 
Feld  schickt.  So  schwer  mit  den  M.  hier 
auszukommen  ist,  so  sehr  muß  es  auf  der 
andern  Seite  befremden,  daß  dort,  wo  von 
den  aus  der  Rheingegend  ins  Innere  aus- 
gewanderten Stämmen  die  Rede  ist,  die 
Markomannen  nicht  genannt  werden. 


Man  darf  deshalb  wohl  das  überlieferte 
Mctpsot  als  einen  alten  Fehler  für  M*pxo- 
jxavvcu  ansehen. 

§  3.  Ganz  haltlos  ist  die  von  Z  e  u  ß 
86  f.  vertretene,  von  Müllenhoff  DA. 
4,  126.  608  ff.  gebilligte  Ansicht,  daß  die 
M.  ein  Überrest  der  Sugambrer  seien.  Ihr 
steht  auch  entgegen,  daß  bei  Tacitus  Germ.  2 
Marsi  und  Gambrivii  nebeneinander  genannt 
sind.  Daß  vor  und  nach  den  Feldzügen 
des  Germanicus  von  einer  politischen  Rolle 
der  M.  nichts  verlautet,  bedarf  allerdings 
einer  Erklärung;  die  nächstliegende  ist  die, 
daß  sie  unter  anderem  Namen  dasselbe  sind 
wie  die    C  h  a  1 1  u  a  r  i  e  r    (s.  d.). 

§  4.  In  alter  —  wohl  vorgeschichtlicher  — 
Beziehung  zu  den  M.  stehen  vermutlich  die 
Marsigni  und  Marsaci  (s.d.). 

§  5.  Die  germ.  Lautform  des  Namens 
Marsi  steht  nicht  ganz  fest,  da  das  s  germ.  6- 
oder  z  wiedergeben  kann,  was  übrigens  für 
die  Etymologie  belanglos  ist.  Doch  ist  auch 
diese  ganz  unsicher.  Zeuß  86  erinnerte 
an  alte  Ortsnamen  wie  Marsiburc,  Mersi- 
burg,  Marsana,  anord.  Mjars  (ein  See  in 
Norwegen)  und  den  Mannsnamen  Marso. 
Anders  Grimm  Gram.  12,  123  Anm., 
GddSpr.  619;  Müllenhoff  DA.  4,  126; 
W.  Scher  er  Hist.  Z.  N.F.  1,  160. 
Letztere  beiden  gelangen  von  got.  marsjau 
OxavägXt'Csiv  ausgehend  zur  Deutung  der 
M.  als  Aufsässige,  Trotzige'  oder  'Schlimme'. 
Aber  got.  marzjan,  as.  merrian  usw.  hat 
wohl  die  Grundbedeutung  'hindern,  auf- 
halten' und  dürfte  mit  lat  mora  verwandt 
sein..  Das  würde  für  *marsa-,  *marza-  eher 
die  Bedeutung  'langsam,  zögernd',  viel- 
leicht auch  'ausdauernd,  standhaft'  ver- 
muten lassen.  Mit  den  ital.  Marsi  d.  i. 
Martii  haben  die  germ.  M.  und  auch  ihr 
Name  nichts  zu  tun.  R.  Much. 

Marsigni.  Bei  Tacitus  Germ.  43  heißt 
es:  retro  Marsigni,  Cotini,  Osi,  Buri  terga 
Marcomannorum  Quadorumque  claudunt. 
Da  die  Cotini,  Osi  und  Buri  sicher  Nach- 
barn der  Ouaden  sind,  wird  man  die  Mar- 
signi — ■  der  Name  kommt  nur  an  dieser 
Stelle  vor  —  schon  in  den  Hintergrund  der 
Markomannen  stellen  müssen.  Marsigni 
(wie  auch  Reudigni)  statt  Marsingi  schreibt 
Tacitus  wohl  unter  dem  Einfluß  von  Pe- 
ligni,  privignus,  benignus.  Der  Name  ist 
von  Marsi  nur  durch  ein  sehr  häufiges  patro  - 


MARTYRIOX— MASZE 


201 


nymisches  oder  auch  substantivbildendes 
Suffix  verschieden;  vgl.  auch  die  Marsaci. 
Alle  drei  Völker  mögen  gemeinsamen  Ur- 
sprungs sein;  s.  auch  Borstvoi.  Auffällig 
ist,  daß  Ptolemaeus,  dem  aus  der  nördlichen 
Umgebung  der  Markomannen  genauere 
Nachrichten  zur  Verfügung  stehen  als 
Tacitus,  die  Marsigni  nicht  kennt,  es  sei 
denn,  daß  sie  sich  bei  ihm  unter  einem 
andern  Namen  verbergen.  R.  Much. 

Martyrion.  Denkmalkirche  zum  An- 
denken eines  Märtyrers;  seit  dem  4.  Jh.  im 
Orient  weit  verbreitet,  später  im  Westen 
Eingang  findend.  Ihr  Grundrißtypus  ist 
stets  zentral,  vorwiegend  achteckig.  Nach 
diesem  Typus  ist  die  Aachener  Palast- 
kapelle gestaltet. 

Strzygowski     Der   Dom   zu    Aachen   u. 

seine  Entstellung;  Leipzig  1904,   S.  26  ff. 

A.  Haupt. 

Marus  heißt  bei  Tacitus  Ann.  2,  63  und 
Plinius  NH.  4,  80  die  March,  während 
Ptolemaeus  den  Fluß  zwar  auf  seiner  Karte 
hat,  aber  ohne  ihn  zu  nennen.  Der  Name 
stammt,  wie  schon  sein  Geschlecht  wahr- 
scheinlich macht,  aus  vorgerm.  Zeit,  lebt 
aber  fort  in  dem  mit  aha  'Fluß'  zusammen- 
gesetzten March,  ahd.  Maraha,  das  sich 
zum  Simplex  verhält  wie  Wertach  zu  Virdo, 
Augsburg  zu  Augusta.  Auf  das  germ.  Kom- 
positum wieder  geht  slav.  Morava  zurück, 
mit  Ersatz  von  h  durch  v  wie  in  javor  aus 
ahor(n)  (L  e  s  s  i  a  k)  und  Beeinflussung 
durch    ein   produktives    slav.    Suffix   -ava. 

Marus  bedeutete  vielleicht  'tardus';  vgl. 
ir.  maraim  'ich  bleibe',  mall  (*marlos) 
'hebes,  tardus,  morans',  wohl  auch  com. 
bret.  mar  'Zweifel'  (urspr.  'Zögern'?).  Der 
Unterschied  zwischen  dem  langsamen  Lauf 
der  March  und  dem  raschen  der  Waag  ist 
sehr  auffallend.  R.  Much. 

Masern.  Von  ihnen  gilt  das  nämliche, 
was  von  den  Blattern  oben  gesagt  ist. 
Das  Altertum  kannte  'Variolae'  und  'Mor- 
billi' nicht;  sicher  beschrieben  sind  sie  erst 
bei  ar-Räzi,  zu  Beginn  des  10.  Jhs.  Seitdem 
redet  die  arabistische  medizinische  Litera- 
tur des  Abendlandes  von  diesen  beiden 
Krankheiten,  ohne  daß  man  darum  mit 
Sicherheit  auf  Epidemien  beider  in  Frank- 
reich, Deutschland  oder  England  rechnen 
könnte.  Immerhin  ist  es  sehr  beachtens- 
wert,   daß   Bischof   Marius    von    Aven- 


ches  in  seiner  Chronik  unter  dem  Jahre 
570  von  einer  schweren  Epidemie  „cum 
profluvio  ventris  et  Variola"  redet; 
die  spätere  Bezeichnung  des  Blatternaus- 
schlages in  der  Wissenschaft  des  12.  und 
der  folgenden  Jahrhunderte  im  Abend - 
lande  geht  also  auf  eine  Volksbezeichnung 
Westeuropas  zurück,  die  Konstantin  von 
Afrika  als  Übersetzung  eines  arabischen 
Terminus  zu  Ende  des  II.  Jahrhunderts 
aufgriff.  (Es  dient  dieser  Hinweis  zugleich 
den  Darlegungen  im  I.  Bande  dieses  Real- 
lexikons S.  292  zur  Ergänzung.) 

Die  mhd.  und  mnd.   Bezeichnungen  für 
Masern :  risemen,  vlecken,  rote  kindsblätterlin, 
masseien,  maschel,  masein  (von  ahd.  masala), 
porbel,  purpelen,  die  rotin  rote,  dy  urslacht, 
die  roten  flecken,   rotsucht    können    darum 
auch  nicht  als  Beweis  gelten,  daß  die  wohl- 
charakterisierten        Infektionskrankheiten 
Masern  oder  Scharlach  damals  schon  ihre 
verderbliche  Rolle  gespielt  haben.    Es  muß 
auch  unaufgeklärt  bleiben,  inwieweit  etwa 
die    harmlose    Form    der  'Rubeolae',    der 
Röteln    (s.  d.),   an   ihrer  Stelle  geherrscht 
habe  (falls  einmal  deren  ätiologische  Tren- 
nung klarer  erwiesen  sein  sollte  als  heute). 
Grön   Altnord.  Heilkunde  Janus  1908  (S.-A. 
S.  88  ff.).    Paul  Richter  Beiir.  z.  Gesch.  der 
Pocken.    Arch.  f.  Gesch.  d.  Medizin  V,  311 — 331; 
VII,   46  f.      M.    H  ö  f  1  e  r     Dtsch.    Krankheits- 
namenbuch  München  1899  S.  400  ff.         Sudhoff. 

Massage.  Das  Streichen  der  verrenkten 
Glieder  (s.  Verrenkung)  unter  Hermurmeln 
von  Zaubersprüchen,  das  Kneten  des  Bau- 
ches zum  Vertreiben  oder  Verschieben  oder 
'Versetzen'  der  Krankheiten  und  manche 
andere  abergläubische  Manipulation  mit 
knetenden  und  verwandten  Bewegungen 
steht  zweifellos  der  antiken  Massage  in 
vielem  nahe,  haben  vor  allem  fast  die  näm- 
liche Wirkung  ziellos  erreicht,  ohne  daß 
man  darum  von  einem  Massageheilver- 
fahren der  alten  Germanen  sprechen  könnte. 
Was  hier  in  Frage  kommt,  ist  alles  gegen 
die  Krankheitsdämonen  (die  'Schelme')  ge- 
richtet und  steht  jeder  mechanotherapeuti- 
schen  Absicht  völlig  fern.  Die  manuelle 
Einrichtung  der  ausgelenkten  Glieder  war 
in  der  Form  der  Massage  spätere  Errungen- 
schaft (s.  Verrenkungen).  Sudhoff. 

Maße.  §1.  Den  Begriff  des  Maßes  hat 
der  Mensch  in  die  des  eigenen  Maßes  ent- 


202 


MASZE 


behrende  Natur  hineingetragen.  Je  nach- 
dem ein  Körper  nach  einer,  nach  zwei  oder 
nach  allen  drei  körperlichen  Richtungen 
gemessen  werden  soll,  unterscheidet  man 
Längen-,  Flächen-  und  Kör- 
permaße. Zur  Bestimmung  der  körper- 
lichen Eigenschaft  der  Schwere  dienen 
Gewichte,  für  die  Zeit  gibt  es  eigene 
Zeitmaße  usw.  Unterarten  der  drei 
erstgenannten  Maße  sind  die  Wege- 
und  Ackermaße,  ferner  die  Hohl- 
maße, die  man  noch  weiter  inTrocken- 
und     Flüssigkeitsmaße     gliedert. 

§  2.  Die  Entwicklung  des  Maßwesens 
nimmt  ihren  Ausgang  vom  Messen,  einer 
menschlichen  Tätigkeit,  bei  welcher  ur- 
sprünglich die  Körperbeschaffenheit  und 
die  Kräfte  des  Messenden  bestimmend 
waren.  Die  ersten  Versuche  galten  wohl 
der  Erkundung  des  Machtbereichs:  auf 
Arm-  oder  Schrittlänge  für  die  Nähe,  auf 
die  Weite  eines  Stein-  oder  Hammerwurfs 
für  die  Entfernung. 

§  3.  Durch  Verbindung  dieser  Versuche 
mit  der  Tätigkeit  des  Zählens  entstand 
dann  der  Begriff  des  Messens  derart,  daß 
der  Mensch  die  Länge  seines  Arms, 
seines  Fußes,  seines  Schrittes  oder 
die  Weite  seines  Wurfs,  den  Inhalt 
seiner  Faust  usw.  als  Einheit,  d.  i.  als 
Maß  zur  Erkundung  der  Breite  eines  Ge- 
webes, der  Größe  oder  der  Entfernung 
eines  Baues,  bei  Bestimmung  des  Inhaltes 
eines  Gefäßes  usw.  benutzte.  Vgl.  die  Ar- 
tikel Elle,  Faust,  Hand,  Fuß,  Wurf,  Ham- 
merwurf. 

§  4.  Aus  dem  Gesagten  erklärt  es  sich, 
weshalb  das  Maß  seit  ältester  Zeit  vor  allem 
in  der  räumlichen  Ausdehnung  von  Körper- 
teilen oder  in  menschlichen  Kraftleistungen 
gesucht  und  gefunden  wurde.  Die  ur- 
sprünglichen Maße  sind  daher  subjek- 
tive Größen,  bei  welchen  die  Körperbe- 
schaffenheit, die  Kraft  oder  die  Geschick- 
lichkeit des  Messenden  den  Maßstab  ab- 
gibt, d.  h.  ausschlaggebend  für  die  objek- 
tive Größe  des  Maßes  ist. 

§  5.  Der  Fortschritt  in  der  Geschichte 
des  Maßwesens  fällt  zusammen  mit  den 
Versuchen,  das  Maß  zu  objekti- 
vieren, indem  an  die  Stelle  der  subjek- 
tiven Verschiedenheit  der  Durchschnitt  als 
ein  Maßstab  von  größerer  Gleichförmigkeit 


gesetzt  wurde.  Einen  Schritt  über  das 
Durchschnittsmaß  hinaus  gelangte 
man  zur  Wahl  eines  Maßstabs  von  verein- 
barter Größe,  zum  künstlichenMaß. 

§  6.  Die  hier  geschilderten  Entwick- 
lungsstufen lassen  sich  an  den  frühmittel- 
alterlichen Maßen  noch  sämtlich  nach- 
weisen. Nicht  genug,  daß  Arm-  oder 
Sohlenlänge,  die  Schrittweite,  der  Ham- 
merwurf u.  dgl.  als  Maße  vorkommen, 
wird  in  einzelnen  Fällen  eine  subjektive 
Körpergröße  oder  Körperkraft  oder  Ge- 
schicklichkeit als  Maßstab  benutzt.  Man 
darf  darin  nicht  bloß  einen  rohen  Behelf 
des  Altertums,  dem  sichere  Zahlenmaße 
noch  abgingen,  erblicken.  Grimm  hat  fein- 
sinnig bemerkt,  daß  bei  dem  Messen  oft 
das  Bestreben  vorwaltete,  „die  Bestim- 
mung auf  das  Leibliche  zu  beziehen  und  ihr 
eben  durch  das  unausrechenbare  Unge- 
wisse in  den  Augen  sinnlich  stärker  fühlen- 
der Menschen  Würde  und  Haltung  zu  ver- 
leihen". Ein  kennzeichnendes  Beispiel  die- 
ser Art  findet  sich  im  bayerischen  Volks - 
recht  T.  I  cap.  10,  welches  die  Größe  des 
Wergeides  für  einen  erschlagenen  Bischof 
mit  der  Körpergröße  des  Getöteten  in  un- 
mittelbaren Zusammenhang  bringt:  Fiat 
tunica  plumbea  secundum  statum  ejus,  et 
quod  ipsa  pensaverit  auro  tantum  donet,  qui 
eum  occidü. 

§  7.  Häufiger  wird  in  den  Volksrechten 
schon  der  Durchschnitt  als  Maß  benutzt,  so 
wird  ebenfalls  im  bayerischen  Volksrecht 
XIV  1  die  richtige  Höhe  eines  Zauns  ange- 
geben, si  sepis  legitime  fuerit  exaltatus,  id 
est  mediocri  staturae  virili  usque  ad  mam- 
mas,  oder  wenn  in  einem  erklärenden  Bei- 
satz der  Grazer  Handschrift  dieses  Gesetzes 
das  Getreidemaß  (metreta  s.  'Metze')  aus 
dem  Inhalt  der  Faust  eines  mittleren 
Mannes :  hominis  mediocris,  id  est  maximi 
nee  minimi,  abgeleitet  wird. 

§  8.  Am  häufigsten  kommen  schon  im 
Mittelalter  künstliche  Maße  vor,  die  einer 
vereinbarten  Größe  entsprechen  sollten. 
Sie  knüpften,  wie  dies  die  Namen  verraten, 
vielfach  an  römische  Vorbilder  an,  waren 
jedoch  entgegen  diesen,  die  große  Einheit- 
lichkeit aufwiesen,  oft  örtlich  verschieden. 
Bei  der  später  zunehmenden  Zersplitterung 
des  Maßwesens,  die  dahin  führte,  daß  nicht 
bloß  viele  Städte,  sondern  auch  die  Grund- 


MAST— MATTIACI 


203 


herrschaften  ihr  besonderes  Maß  hatten, 
entstand  das  Bedürfnis  nach  zahlreichen 
Urmaßen,  um  sich  in  zweifelhaften 
Fällen  nach  diesen  richten  zu  können. 

§  9.  In  der  Zeit  der  Karolinger  diente 
solchem  Zwecke  die  Mensura  palacii, 
nach  der  die  Maße  herzustellen  waren,  die 
auf  den  einzelnen  Domänen  in  Verwendung 
waren.  Capitulare  de  villis  c.  9:  Volumus, 
ut  unusquisque  judex  in  suo  ministerio 
mensuram  modiorum,  sextariorum  et  situlas 
per  sextaria  octo  et  corborum  eo  tenore  ha- 
beat,  sicut  et  in  palatio  habemus. 

§  10.  Dergleichen  Urmaße  wurden  mit 
Vorliebe  an  öffentlich  zugänglichen  Stellen 
angebracht.  Die  Vorschrift  der  justiniani- 
schen Novelle  128  (cap.  i;  cap.  15),  daß 
amtliche  Maße  in  Hauptkirchen  aufzube- 
wahren seien,  fand  in  germanischen  Gegen- 
den Nachahmung.  In  Island  wurde  der 
Urstab  des  um  1200  eingeführten  gemeinen 
Ellenmaßes  in  zwanzig  Ellen  Länge  {kvardi 
tvltugr)  auf  der  Wand  der  Althingskirche 
eingeritzt,  der  Paul's  Foot  in  England  ist 
nach  dem  Urmaß  im  Londoner  Dome  be- 
nannt. Auch  auf  Marktplätzen,  zumal  an 
den  Rathäusern,  waren  Urmaße  vorhanden. 

§  11.  Die  Aufsicht  über  die  Maße  war 
allgemein  Sache  der  Obrigkeit,  nach  ags. 
Recht  Aufgabe  der  Kirchenobern,  die  ins- 
besondere den  Maßstab  (metegyrd)  für  ihren 
Sprengel  festzusetzen  und  zu  überwachen 
hatten,  ut  non  sit  aliqua  mensuralis  virga 
longior  quam  alia. 

v.  A  m  i  r  a   I  433  ff.  II  493  ff.    Grimm  DRA.* 

77  ff.  143.      Guilhiermoz-Hultsch  Metrol. 

Einleitung.  K  ü  n  z  e  1   Verwaltung   des  Maß-  u. 

Gerichtswesens    in    Deutschland    während     des 

Mittelalters,    1 894.     Lieber  mann  Gesetze  d. 

Angelt.  I  478.  II  579- 

A.  Luschin  v.  Ebengreuth. 

Mast.  §  I.  Der  einheimische  Name  war 
anord.  sigla,  siglutre,  ahd.  segal-,  segilpoum, 
ae.  meest,  welche  Bezeichnung  dann  in  die 
andern  germ.  Sprachen  überging.  Der 
Mast  wurde,  wie  auch  schon  aus  der  ver- 
schiedenartigen Benennung  hervorgeht,  erst 
verhältnismäßig  spät,  mit  der  Einführung 
des  Segels  (s.  d.),  ein  notwendiges  Stück 
der  Schiffsausrüstung.  Seine  Einrichtung 
war,  wie  sich  aus  den  Funden  von  Tune 
und  Gokstad  sowie  aus  der  Saga-Lit.  er- 
gibt, in  der  Regel  folgende:    Die  Länge  des 


Mastes  im  Gokstadschiff  ist  nicht  genau 
bekannt,  da  nur  der  Mastfuß  von  ca.  31  cm 
und  der  Topp  von  ca.  19  cm  Dicke  erhalten 
sind.  Wahrscheinlich  betrug  sie  etwa  13  m, 
d.  h.  dreiviertel  der  Kiellänge,  was  als  all- 
gemeine Regel  angesehen  werden  kann. 
Der  Fuß  des  Mastes  ruhte  in  einer  starken, 
auf  dem  Kiel  liegenden  und  sich  der  Länge 
nach  über  mehrere  Spanten  erstreckenden 
Mastspur  (anord.  stallr,  ae.  steepe).  Weiter 
oben  erhielt  er  ferneren  Halt  durch  eine 
ihn  umschließende,  auf  den  Deckbalken 
befestigte  Mastfischung,  d.  h.  einen  dicken, 
nach  vorn  und  hinten  fischschwanzartig 
abflachenden  Holzklotz,  dessen  Mastloch 
nach  hinten  derartig  verlängert  war,  daß 
der  Mast  ganz  herausgenommen  oder  doch 
bequem  so  weit  umgelegt  werden  konnte, 
daß  er  schräg  auf  dem  hinteren  Rundholz- 
träger (s.  Schiff  §  14)  ruhte. 

§  2.  Am  obersten,  mit  einem  knopfarti- 
gen Abschluß  versehenen  Teil<  dem  Topp 
des  Mastes  (anord.  hünn,  ae.  hün),  war  bis- 
weilen eine  kleine,  ausgezackte  Wetter- 
fahne, ein  Flügel  befestigt,  wie  die  Schiffe 
auf  der  Tapete  vonBayeux  und  auf  dem  gotl. 
Bildstein  von  Stenkyrka  zeigen  (veärviti). 
Vom  Topp  liefen  die  verschiedenen  Stütz- 
taue des  Mastes  aus,  nämlich  ein  Stag 
(anord.  stag,  ae.  steeg)  nach  dem  Vorsteven 
und  verschiedene  Seitenstage  oder  Wanten 
(anord.  liqfudbenda,  pl.  -bendur,  ae.  meesträp, 
meesttwist,  steeß,  steding-line)  etwas  rück- 
wärts nach  den  Bordwänden.  Über  die 
Art  ihrer  Befestigung  an  letzteren  ist 
nichts  bekannt.  Aufziehbare  Toppkastelle 
(anord.  hünkastali,  mnd.  merse  =  Korb, 
mhd.  keibe)  zum  Ausguck  und  für  kriege- 
rische Zwecke  wurden  kaum  vor  dem  12.  Jh. 
eingeführt,  feste  Marsen  noch  später.  Über 
die  Befestigung  der  Rahe  s.  Segel.  Alle 
Masten  waren  einfache  Pfahlmasten.  Mehr- 
mastige  Schiffe  kamen  in  Nordwesteuropa 
nicht  vor  dem  15.  Jh.  auf. 

Lit.  s.  u.   Schiff.  W.  Vogel. 

Mattiaci.  §  I.  Ein  germ.  Stamm  dieses 
Namens  sitzt  in  der  Umgebung  von  Wies- 
baden, das  nach  ihm  im  Altertum  Fontes 
Mattiaci  oder  Aquae  Mattiacae  hieß.  Er 
stand  in  einem  ständigen  Abhängigkeits- 
verhältnis zu  den  Römern,  wie  —  abge- 
sehen von  unmittelbaren  Zeugnissen  —  die 
zahlreichen  Spuren  römischer  Kultur  in  sei- 


204 


MAUER— MAUERTECHNIK 


nem  Lande  beweisen.  Auch  Schürfversuche 
auf  Silber  wurden  bei  den  Mattiaken  gemacht 
nach  Tacitus  Ann.  II,  20.  Gleich  den  Ba- 
tavern trugen  sie  keine  andern  Lasten  als 
die  Wehrpflicht,  wie  wir  aus  Tacitus  Germ. 
29  wissen.  Sie  stellten  zwei  Kohorten,  zu- 
sammen tausend  Mann,  wovon  die  coh.  IL 
Mattiacorum  seit  dem  Ausgang  des  I.  Jhs. 
in  Niedermoesien  bezeugt  ist.  Noch  die 
.  Not.  dign.  kennt  Mattiaci  seniores  und 
iuniores. 

§  2.  Die  M.  stehen  auf  vormals  —  bis 
38  v.  Chr.  —  ubischem  Boden.  Doch  ist 
Müllenhoff  DA.  4,  402  im  Unrecht, 
wenn  er  sie  für  zurückgebliebene  Reste  der 
Ubier  hält,  wie  auch  seine  Bemerkungen 
über  ihren  Namen  aaO.  592  unzutreffend 
sind.  Die  sehr  naheliegende  Herleitung 
des  Stammes  von  den  Chatten  wird  durch 
den  unleugbaren  Zusammenhang  von  Mat- 
tiaci mit  Mattium,  dem  Namen  des  Haupt - 
orts  der  Chatten  nach  Tacitus  Ann.  I,  56, 
sichergestellt.  Wenn  Tacitus  Germ.  29  von 
ihnen  sagt:  cetera  similes  Batavis  —  von 
deren  chattischer  Herkunft  er  soeben  be- 
richtet hat  —  mag  man  auch  daraus 
schließen,  daß  sie  von  den  Chatten  aus- 
gehen. 

§  3.  Die  Beziehung  ihres  Namens  zu 
Mattium  —  an  das  noch  der  Name  des 
Dorfes  Metze,  seit  dem  11.  Jh.  als  Mezehe, 
Metzihe  belegt  (=  *Mezzaha  9.  Jh.),  und 
des  Baches  Metzoft  (aus  *Mattiapa),  andern 
dieses  gelegen  ist,  erinnert  (s.  Braune 
IF.  4,  348)  —  ist  nicht  eindeutig.  Sie 
können  allerdings  Leute  aus  Mattium  sein, 
das  übrigens  selbst  bei  Ptolemaeus  Maz- 
tiaxöv  heißt,  wie  Magontiacum  Mogontia- 
cum  neben  Magontia  vorkommt.  Verglichen 
mit  einem  kelt.  Stammnamen  wie  Teuto- 
bodiaci,  d.  i.  Leute  des  *Teutob odios  oder 
des  Teutoboduos,  lassen  sie  sich  aber  auch 
als  Leute  des  *Mattios  verstehen,  der  trotz 
des  in  diesen  Grenzgebieten  nicht  auf- 
fälligen kelt.  Namens  (vgl.  Ariovistus, 
Boiocalus)  als  ein  germ.  Fürst  zu  denken 
wäre.  Nach  ebendemselben  wäre  selb- 
ständig sein  Wohnsitz  Mattium  (Max- 
tiocxöv)  benannt,  das  schon  Streitberg 
IF.  5,  87  f.  als  eine  Bildung  aus  einem 
kelt.  Personennamen  erkannt  hat.  Der 
Zusammenhang  mit  der  Örtlichkeit  bliebe 
also  auch  in  diesem  Falle  bestehen. 


Der  kelt.  Name  der  M.  ist  wohl  mit  Recht 
auf  beginnende  Keltisierung  gedeutet  wor- 
den. Wie  sehr  sie  romanisiert  waren,  als 
ihr  Land  im  3.  Jh.  den  Alemannen  zufiel, 
ist  nicht  festzustellen.  R.  Much. 

Mauer.  Die  M.  der  altgerm.  Volksburgen 
sind  vielfach  so  gewesen,  wie  Caesar  b.  g. 
VII  23  sie  für  die  gallischen  oppida  be- 
schreibt: mit  Balkenrosten  zwischen  Stein- 
material. Das  hat  v.  Cohausen  (Befest. 
Weise  Bl.  8)  zuerst  für  den  Altkönig  i. 
Taunus  erwiesen.  Ähnlich  scheint  der  Wall 
des  kl.  Hünenrings  b.  Detmold  gebaut 
(Atlas  Nds.  S.  74).  Die  jetzt  als  Erdwälle 
erscheinenden  Umwehrungen  hatten  eben- 
falls einen  Holzrost  und  jederseits  steile 
Holzwände.  Bestes  Beispiel  die  Römer- 
schanze b.  Potsdam  (s.  'Volksburgen'  und 
Schuchhardt  Prähist.  Ztschr.  1 1909  S.  218). 
Mauern  mit  Kalkmörtel  treten  erst  bei  den 
Franken  auf,  die  die  Technik  wie  den 
Namen  Mauer  (mürus)  von  den  Römern 
übernommen  haben.  Sie  haben  beides 
auch  in  Norddeutschland  eingeführt.  Bei 
den  Königshöfen  bildet  die  Mauer  nur  die 
Verkleidung  eines  dicken  Erdwalls  und  ist 
gewöhnlich  4  Fuß  (1,15 — 1,20  m)  dick 
(Heisterburg,  Wittekindsburg  b.  Rulle) ;  so 
aber  auch  in  der  sächsischen  Iburg  b.  Dri- 
burg (s.  Volksburgen).  —  S.  auch  'Mauer- 
te C  h  n  i  k\  Schuchhardt. 

Mauertechnik.  §  1.  Mauerver- 
band, im  frühen  Mittelalter  in  der 
Hauptsache  von  den  Römern  übernommen 
oder  wenigstens  ungefähr  nach  römischem 
Muster  gestaltet.  Von  Besonderheiten  sind 
zu  erwähnen:  in  gewöhnlichem  Bruch- 
steinmauerwerk erscheinen  häufig  in  ge  - 
wissen  Abständen  durchlaufende  Schichten 
von  Ziegeln  von  1 — 3  Lagen  zum  Abgleichen 
(Metz,  S.  Peter;  Trier,  Frankenturm)  oder 
auch  nur  von  besonders  ausgesuchten  lager- 
haften Bruchsteinen,  ersteres  hauptsäch- 
lich bei  merowingisch -fränkischen  Bauten. 
Im  Mauerwerk  von  großen  Quadern  er- 
scheinen solche  einfache  oder  doppelte 
Ziegelschichten  abwechselnd  mit  einer  oder 
mehreren  Quaderschichten  ebenfalls  häufig 
(Ost-  und  Westgoten,  Langobarden).  Frän- 
kisches Bruchsteingemäuer  wird  ferner,  um 
ihm  besseres  Ansehen  zu  gewähren,  von 
ein-  und  mehrfachen  Schichten  oder  auch 
von  ganzen  Flächen  in  Fischgräten- 


MEDEM— MEERWEIBER 


20  = 


mauerwerk  [opus  spicatum)  durch- 
zogen (s.  d.).  Kleines  Quaderwerk  aus 
ziemlich  quadratischen  Steinen  (frz.  petit 
appareil)  ist  in  Frankreich  und  Burgund 
weit  verbreitet,  auch  an  der  Westgrenze 
Deutschlands  vorkommend  (Trier).  S.  auch 
'Buntmauerwerk'. 

§  2.  Der  Kern  dicker  Mauern  wird 
manchmal  nach  römischem  Vorbild  von 
Füllmauerwerk  aus  Mörtel  und  Stein- 
brocken gebildet  und  mit  Quadern  oder 
Brucksteinmauerwerk  verkleidet.  Seit  dem 
io.  Jh.  wird  der  Bruchsteinkern  der  Quader- 
mauern häufig  aus  schräg  gestellten  Schich- 
ten mit  reichem  Mörtel  hergestellt. 

§  3.  Das  Ziegelmauerwerk  der 
frühesten  Zeiten  wurde  meist  unter  Ver- 
wendung altrömischen  Materials  errichtet; 
für  die  Maße  und  die  Qualität  neuer  Ziegel 
blieben  die  römischen  Legionsziegel  lange 
noch  maßgebend.  Die  Ziegel  sind  zu  Karls 
d.  Gr.  Zeit  (Michelstadt)  noch  immer  sehr 
dünn  (5  cm),  lang  (bis  40  cm)  und  breit 
(25  cm),  selbst  quadratisch;  das  Mauerwerk 
hat  dann  sehr  starke  Mörtelfugen,  bis  zu 
4  cm.  In  Bögen  wechseln  manchmal  Qua- 
dern oder  Bruchsteine,  aber  auch  weiße 
Ziegel  mit  roten;  die  Bogenziegel  sind  seit 
jener  Zeit  manchmal  keilförmig  geformt, 
was  die  Römer  nicht  kannten. 

§  4.  Auch  Schichten  von  Fischgräten- 
mauerwerk, aus  Ziegeln  hergestellt,  sind 
im  Fränkischen  häufig;  ebenso  Ziegel  - 
platten  verschiedener  Form  (Quadrate, 
Vielecke)  und  Farbe,  in  Friesen  und  dergl. 
als  Schmuck  eingesetzt  (Köln,  S.  Panta- 
leon). 

Enlart      Manuel     d' Archäologie     fran^aisc, 

Paris  1902;   I  9  ff.   179  ff.     Holtzinger    D. 

altchristl.   u.  byzantin.   Baukunst;    Stuttg.    1899, 

94  ff.     A.  H  a  u  p  t    Älteste  Kunst  d.  Germanoi, 

Leipz.  1909,  103  ff.  A.  Haupt. 

Medem.  Im  Jahre  902  begegnet  im 
Trierischen  eine  als  medema  agrorum  be- 
zeichnete Abgabe  an  den  König;  später 
kommt  sie  als  Medem,  Meidem  in  den  Mosel - 
gegenden,  in  Hessen  und  Nassau  vor  und 
ist  unter  diesem  Namen  noch  heute  den 
Siebenbürger  Sachsen  bekannt.  Sie  be- 
stand in  der  siebenten  Garbe  und  wurde 
hauptsächlich  von  Rottland  bezahlt  (Brun- 
ner). Der  König  überließ  wüstliegende 
Strecken  und  Wald  einzelnen  oder  ganzen 


Dorf-  und  Markgemeinden  zur  Urbar- 
machung gegen  Königszins.  Weiterhin  ist 
der  M.  auch  Bezeichnung  eines  analogen 
Zehnten  geworden,  der  in  vertragsmäßigen 
Leiheverhältnissen  begründet  war.  R.  Schrö  - 
der  sah  früher  in  dem  M.  einen  Beweis  für 
ein  allgemeines  Bodenregal  des  fränkischen 
Königs.  Indessen  ist  der  M.  eben  nur  eine 
Abgabe  von  Neukulturen.  Schröder  hält 
seine  Theorie  vom  Bodenregal  gegenwärtig 
nur  in  beschränktem  Umfang  aufrecht. 
B  r  u  n  n  e  r  DRG.  II  236  f.  Schröder 
DRG.  5  202  u.  220  A.  44.  G.  v.  Below. 

Meerweiber  (§  1)  gehören  zu  der  Klasse 
der  Dämonen,  die  bald  in  Menschen-,  bald 
in  Tiergestalt  namentlich  in  gefährlichen 
Gewässern  hausen.  Nicht  immer  ist  es  das 
Meer,  das  sie  birgt,  auch  in  Seen  und  Flüs- 
sen wohnen  sie,  ja  selbst  in  Bergen  an  Ge- 
wässern. Sie  sind  allen  germanischen  Stäm- 
men bekannt,  begegnen  in  den  frühesten 
Quellen  und  haben  sich  im  Volksglauben 
bis  in  die  Gegenwart  erhalten.  Im  Ahd. 
heißen  sie  merimanni,  womit  scylla  oder 
sirena  verdeutscht  wird  (Grimm  D.  Myth.4  I 
360),  ebenso  geben  ags.  Glossen  siren  mit 
mermayd  wieder  (Wright-Wülker  I  765), 
in  der  mhd.  Literatur  finden  sich  häufig 
mervip,  mermeit,  mermine,  im  Beo- 
wulf  ist  Grendels  Mutter  ein  merevlf,  im 
Altn.  begegnet  dieser  weibliche  Dämon  als 
margjgr,  während  ihn  spätere  Quellen 
haffrü  oder  sjördn  nennen. 

§  2.  Als  Dämonen  sind  die  M.  von  häß- 
licher Gestalt,  suchen  die  Menschen  in  ihre 
Gewalt  zu  bringen,  zerreißen  den  Fischern 
ihre  Netze  und  werfen  nach  ihnen  mit 
Steinen  (Vita  St.  Galli  II  11).  Menschen 
haben  daher  vielfach  Kämpfe  mit  ihnen  zu 
bestehen,  wie  der  Langobarde  Lamissio 
(Paulus  Diac.  I  15),  Dietleib,  der  Manne 
Dietrichs  von  Bern  (ZfdA.  12,  369),  vor 
allem  aber  Beowulf  mit  Grendels  Mutter, 
die  als  Ungetüm  in  der  Wasserhöhle  hauste 
und  von  hier  aus  den  Tod  ihres  Sohnes  an 
Hrodgars Mannen  gerächt  hatte  (v.  1474  ff.). 
In  den  nordischen  Ländern  ist  das  männer- 
raubende Meerweib  die  Ran  (s.  d.),  die  mit 
ihren  neun  Töchtern  den  Schiffern  nach- 
stellt. 

§  3.  Vielfach  begegnen  Meerweiber  auch 
mit  elfischem  Charakter,  was  besonders  in 
den    Volkssagen    hervortritt.       In    diesen 


206 


MEGALITHGRÄBER 


Sagen  hat  der  über  den  Gewässern  ruhende 
Nebel  die  Phantasie  befruchtet  (vgl.  Laist- 
ner,  Nebelsagen  78).  Dann  sind  die  M. 
schön,  meist  in  weißes  Kleid  gehüllt,  haben 
nur  bis  zu  den  Hüften  menschliche  Gestalt 
und  enden  in  einen  Fischschwanz.  Solche 
Meerfrauen  berühren  sich  mit  den  Schwa- 
nenjungfrauen  (s.  d.),  heißen  wlsiu  wlp 
(zB.  NL.  1534)  und  besitzen  daher  die 
Gabe  der  Prophetie.  So  weissagen  die 
Donauweibchen  Hadeburg  und  Sigelint 
den  Untergang  der  Burgunden  (NL.  1540 
ff.),  als  Prophetin  zeigt  sich  Witiges  mer- 
minne  Wächilt  (Rabenschi.  973).  Wie 
andere  elfische  Wesen  gehen  die  M.  auch 
öfter  Ehen  mit  Menschen  ein,  nur  darf  der 
Gatte  sie  nicht  nach  ihrer  Herkunft  fragen 
oder  sie  nackt  sehen.  Daher  leiten  Ge- 
schlechter und  Personen  wie  Witige  ihre 
Herkunft  von  ihnen  ab.  So  noch  in  später 
Zeit  eine  Linie  der  Grafen  von  Zimmern 
(Zim.  Chron.  I  26).  Wie  hier  das  Motiv  der 
Melusinensage,  so  ist  andernorts  das  der 
Sirenensage  in  Verbindung  mit  Meerfrauen 
gebracht.  Durch  ihre  schöne  Stimme 
schläfern  sie  die  Menschen  auf  den  Schiffen 
ein  und  bringen  ihnen  dann  Verderben. 
Ein  solches  Wesen  (margvgr)  soll  öläf  der 
Heilige  vor  der  Mündung  der  Karlsär  ge- 
tötet haben  (FMS.'  IV  56;  V  162).  Freilich 
macht  die  Erzählung  ganz  den  Eindruck, 
als  ob  der  Sagaschreiber  eine  antike  Si- 
renensage an  die  Abenteuer  König  öläfs 
geknüpft  habe,  zumal  sich  auch  die  Karlsär 
nirgends  geographisch  nachweisen  lassen. 

E.  Mogk. 

Megalithgräber.  §1.  M.,  auch  Stein- 
gräber, Hünenbetten  genannt,  sind  die  älte- 
sten Grabbauten,  die  wir  in  Norddeutsch- 
land und  Skandinavien  nachweisen  können. 
Sie  sind  aus  großen  nordischen  Geschiebe- 
blöcken errichtet  und  bestehen  durchweg 
aus  einer  Steinkammer,  die  von  einem 
durch  eine  Steinwand  abgestützten  Hügel 
überdeckt  ist. 

A.  Bauart.  I.  Zurichtung  der 
Steine.  §  2.  Die  durch  Abrollung 
gewöhnlich  eiförmig  oder  rundlich  ge- 
wordenen Blöcke  sind  in  der  Regel 
nicht  als  ganze  Stücke  verwendet,  son- 
dern der  Länge  nach  in  der  Mitte 
durchgespalten  worden.  Wie  diese  Spal- 
tung    bewerkstelligt     ist,     läßt    sich    zu- 


weilen noch  deutlich  erkennen.  Man  hat 
den  Stein  auf  seine  Struktur  geprüft  und 
da,  wo  eine  Schichtung  sich  anzeigte,  eine 
Reihe  von  schmal-rechteckigen  Löchern 
eingearbeitet;  in  die  Löcher  hat  man  Holz- 
keile  gesteckt  und  durch  deren  Antreiben 
oder  auch  nur  Begießen  den  Block  ge- 
sprengt. (Hannover  Grab  v.  Anderlingen, 
Korrbl.  d.  Ges.  V.   1908  Hahne.) 

II.  Die  Kammer  §  3  wird  als 
Rechteck  in  der  Weise  gebaut,  daß  die  hal- 
bierten Blöcke  dicht  nebeneinander  auf 
ihre  hohe  Kante  gestellt  werden,  und  zwar 
auf  den  ebenen  Boden  oder  nur  wenig 
(etwa  I/2  m)  in  ihn  hinein.  Sie  wenden  alle 
ihre  Spaltseite  nach  dem  Innenraum  zu, 
so  daß  hier  eineglatte  Wand  entsteht;  ihren 
runden,  nach  außen  gekehrten  Rücken 
überdacht  die  Hügelschüttung.  Die  zwi- 
schen den  Blöcken  unten  und  oben  ver- 
bleibenden offenen  Zwickel  werden,  und 
zwar  meist  von  außen  her,  mit 
kleinen  flachen  Findlingsbruchstücken  ver- 
schlossen, die  in  Lehm  verlegt  bei  guter  Er- 
haltung einer  Ziegelmauer  gleichsehen.  Auf 
die  in  gleichmäßiger  Höhe  aufragenden, 
event.  oben  noch  durch  kleine  Steinpackun- 
gen abgeglichenen  Wandsteine  wird  dann 
die  Decke  gelegt.  Für  sie  werden  besonders 
große  und  flache  Findlinge  ausgesucht; 
und  auch  sie  werden  wieder  mit  der  Spalt- 
seite nach  unten  gelegt  (Tafel  15,  1).  Die 
Kammer  erhält  ein  Pflaster  aus  Lehm,  zer- 
kleinerten Feuersteinen  oder  auch  dünnen 
Granitplatten.  Zwei  Maße  der  Kammer 
bleiben  sich  durchweg  gleich:  sie  pflegt  so 
hoch  zu  sein,  daß  ein  Mensch  aufrecht  darin 
stehen,  und  so  breit,  daß  eine  Leiche  aus- 
gestreckt liegen  kann.  Auf  diese  Breite 
war  es  offenbar  abgesehen,  und  eine  größere 
ließ  sich  in  Steinbau  auch  nicht  wohl  er- 
reichen. Außerordentlich  verschieden  ist 
dagegen  das  dritte  Maß,  die  Länge  der 
Kammer:  es  gibt  ganz  kurze  von  nur  2  bis 
3  m  und  solche  von  10  oder  12  m.  Die  Bau- 
art bleibt  aber  immer  dieselbe.  Bei  kleinen 
Kammern  ist  oft  nur  e  i  n  Deckstein  ver- 
wendet, bei  langen  liegen  ihrer  eine  ganze 
Reihe  querüber  von  Längswand  zu  Längs - 
wand.     • 

III.  Der  Eingang.  §  4.  Nur  kleine 
Kammern,  die  für  eine  einmalige  Benutzung 
angelegt  scheinen,  haben  zuweilen  keinen 


MEGALITHGRÄBER 


207 


Eingang,  bei  größeren  ist  seine  Spur  fast 
immer  zu  erkennen.  Die  Kammer  hat  ihre 
Längsrichtung  in  der  Regel  von  Osten  nach 
Westen  und  den  Eingang  dann  in  der 
Mitte  der  südlichen  Langseite.  Es  ist  ein 
ca.  I  m  breiter  Gang,  der  von  der  Kammer 
aus  unter  der  Hügelschüttung  hindurch 
ins  Freie  führt.  Gebaut  ist  er  wie  die  Kam- 
mer selbst  mit  hochstehenden  Wand- 
steinen,  die  flache  Decksteine  tragen;  der 
Fußboden,  der  in  gleicher  Ebene  mit  dem 
Fußboden  der  Kammer  liegt,  ist  ebenso 
wie  dieser  gepflastert.  Oft  ist  beim  Austritt 
des  Ganges  aus  der  Kammer  oder  auch  an 
beliebiger  Stelle  seines  Verlaufes  eine  Zu- 
setzung  mit  kleineren  Blöcken  und  Steinen 
zu  erkennen;  eine  solche  gehört  aber  mit 
der  Anlage  des  Grabes  nicht  zusammen, 
sondern  ist  später.  Der  ursprüngliche  Ver- 
schluß des  Ganges  wird  bei  seinem  Austritt 
aus  der  Hügelschüttung  durch  die  steinerne 
Wand  dieses  Hügels,  die  sog.  „äußere 
Steinsetzung"  oder  den  „Steinkreis",  be- 
wirkt und  soll  im  Zusammenhange  mit 
dieser  näher  besprochen  werden. 

IV.  Der  Hügel  und  seine  stei- 
nerne Einfassung  §5  sind  bis  vor 
kurzem  allgemein  falsch  aufgefaßt  worden. 
Vielfach  hatte  man  angenommen,  daß  das 
Grab  auf  einem  künstlichen  Hügel  an- 
gelegt worden  sei.  Wo  man  aber  erkannte, 
daß  der  Hügel  die  Grabkammer  überdeckt 
hatte,  glaubte  man,  daß  dies  auch  sein 
einziger  Zweck  gewesen  sei,  und  den  Stein- 
kranz hielt  man  für  eine  einfache  Umsäu- 
mung des  Hügelfußes,  um  ein  Abschwem- 
men der  Erdschüttung  zu  verhindern  oder 
für  eine  Einhegung  des  Ganzen  als  einer 
heiligen  Stätte.  —  Mit  dieser  Auffassung 
ließ  sich  nicht  erklären,  warum  der  Hügel 
und  seine  Steinsetzung  zumeist  ein  langes 
Rechteck  bilden,  zuweilen  bis  zu  70,  ja 
100  m  Länge  bei  nur  8 — 10  m  Breite  und 
bei  nur  einer  Kammer  ungefähr  in  der  Mitte 
oder  auch  ganz  auf  der  Seite  dieses  langen 
Rechtecks (,, Visbecker  Braut" und, Bräuti- 
gam" in  Oldenburg).  Sollte  der  Hügel  nur 
die  Steinkammer  überdecken  und  ihre 
Wände  sichern,  so  wäre  zu  erwarten,  daß 
seine  Masse  sich  auf  allen  Seiten  gleichmäßig 
um  die  Kammer  lagerte.  Es  entstand  die 
Frage,  ob  der  Hügel  außer  zum  Schutz  der 
Kammer  nicht  noch  zur  Aufnahme  von  ein- 


fachen Bestattungen  bestimmt  gewesen  sei. 
Die  Kammern  konnten  bei  weitem  nicht  aus- 
gereicht haben  für  die  zahlreiche  steinzeit- 
liche Bevölkerung  und  mußten  für  die  ge- 
wöhnlichen Sterblichen  auch  zu  kostspielig 
sein;  einfachere  Gräber  aber  hatten  sich 
in  freiem  Boden  bisher  nur  sehr  spärlich 
gefunden.  —  Die  Frage  ist  durch  Grabun- 
gen in  4  Steingräbern  bei  Grundoldendorf 
b.  Buxtehude  (1905)  wenn  nicht  endgültig 
gelöst,  so  doch  auf  den  Weg  der  Lösung 
gebracht.  In  Grundoldendorf  liegen  4 
große  und  sehr  wohlerhaltene  Megalith- 
gräber, davon  3  ihrer  Längsrichtung  nach 
zu  einer  Kette  gereiht,  eins  etwas  abseits. 
(Plan  Taf.  16,  I.)  Die  Anlage  im  ganzen 
und  die  Gleichartigkeit  im  einzelnen  kann 
auf  die  verschiedensten  Fragen  Auskunft 
geben.  Jedes  der4  Gräber  hat  nur  eine,  und 
zwar  kleine,  Steinkammer  (von  iI/z — 2  m 
Breite  und  ylzva  Länge),  aber  eine  lang- 
rechteckige Steinumfassung  von  6 — 8  m 
Breite  und  30—52  m  Länge.  Innerhalb  dieser 
Umfassung  steht  der  Hügel  noch  fast  so 
hoch  wie  die  Steinkammer,  außen  davor 
läuft  er  rasch  flach  aus.  Es  wurde  nun  fest- 
gestellt, daß  der  Hügel  ursprünglich  nur 
innerhalb  der  Steinumfassung  angeschüttet 
war,  diese  nach  außen  als  mannshohe  Me- 
galithwand freilag.  Der  flache  Erdkeil,  der 
jetzt  vor  ihr  liegt,  ist  aus  dem  Innern  der 
Umfassung  herausgeschwemmt.  Der  Be- 
weis ergab  sich  so:  an  mehreren  Stellen, 
wo  die  Umfassung  eine  Lücke  aufwies, 
konnte  durch  Grabung  der  fehlende  Stein 
unter  Boden  nachgewiesen  werden,  und 
zwar  war  er  dann  regelmäßig  mit  seiner 
Außenfläche  platt  auf  den  alten  ebenen 
Humusboden  gefallen  und  durch  das  von 
dem  Hügel  nachstürzende  oder  nach- 
fließende  Erdreich  bald  überdeckt  worden. 
(Taf.  16,  2  Stein  e.)  Genau  so  sind  nörd- 
lich von  Buxtehude  bei  Daudiek  Um- 
fassungssteine durch  Grabung  freigelegt 
worden  (Tafel  16  ,3).  Hinzu  kommt  die 
Beobachtung,  die  man  in  Grundoldendorf 
und  bei  unzähligen  andern  Gräbern  der 
dortigen  Gegend  sowie  im  Oldenbur- 
gischen (b.  Wildeshausen)  und  in  der 
Altmark  (b.  Salzwedel)  machen  kann:  daß 
die  für  die  Umfassung  verwendeten  ge- 
spaltenen Findlinge  immer  mit  ihrer  Spalt- 
seite   nach    außen    gestellt    sind    und    mit 


Tafel   15. 


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Megalithgräber. 


i.  Außenansicht  einer  Steinkammer  bei  Südbostel  (Hannover)  nach  Tewes,  Die  Steingräber  der  Provinz 
Hannover.  —  2.  Innenansicht  einer  Steinkammer  bei  Roskilde  (Seeland)  nach  S.  Müller,  Nord.  Altskde.  I. 


Reallexikon  der  germ.  Altertumskunde.     III. 


Verlag  von  Karl  J.  Trübner  in  Straßburg. 


Tafel  16. 


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Megalithgräber. 

i.  Plan  der  vier  Gräber 
bei  Grundoldendorf.  — 
2.  Grundriß  von  Grab 
III  bei  Grundoldendorf. 
E  umgefallener  Stein 
unter  Boden.  G,  B,  1 
Tragsteine  vom  Kam- 
mereingang, zwischen 
ihnen  die  Steine  des 
späteren  Verschlusses. 
K  Deckstein  vom  Ein- 
gang. —  3.  Querschnitt 
durch  ein  Hügelgrab 
mit  Kammer  bei  Dau- 
diek.  Rechts  ein  um- 
gefallener Stein  der 
Umfassung.  —  4.  Grab 
bei  Nigsted,  Laaland; 
links  Kammer,  rechts 
Pflaster. 


Reallexikon  der  germ.  Altertumskunde.    III. 
Hoops,  Reallexikon.     III. 


Verlag  von  Karl  J.  Trübner  in  Straßburg. 


2IO 


MEGALITHGRÄBER 


ihrem  runden  Rücken  nach  dem  Hügel- 
innern  zu.  Man  wollte  also  auch  hier  eine 
glatte  Wand  erzielen,  ebenso  wie  in  der 
Grabkammer.  Bei  wohlerhaltenen  Anlagen 
läßt  sich  diese  glatte  und  gerade  Wand 
noch  streckenweise  erkennen,  wo  aber  Steine 
aus  der  Linie  ausbiegen,  sind  sie  immer 
nach  außen  geneigt:  unter  dem  Erd- 
druck des  Hügels  sind  sie  vornüber  ins 
Freie  gesunken. 

§  6.  Eine  weitere  bei  Grundoldendorf 
durch  Grabung  festgestellte  Tatsache  be- 
trifft den  Zusammenhang  zwischen  der 
Grabkammer  und  der  äußeren  Umfassung. 
Bei  zweien  von  den  Gräbern,  wo  die  be- 
treffenden Teile  gut  erhalten  waren,  ließ 
sich  erkennen,  daß  die  Wandsteine  und  das 
Pflaster  des  Ganges  bis  dicht  an  den  Rücken 
der  Umfassungssteine  führten,  und  daß 
durch  einen  solchen  Umfassungsstein 
dann  der  Ausgang  geschlossen  wurde  (Tafel 
15,  i  und  16,  2).  Man  brauchte  also,  als 
die  ganze  Anlage  noch  aufrecht  stand,  nur 
diesen  einen  Stein  aus  der  Umfassung 
beiseite  zu  drehen  und  konnte  alsdann  auf 
gepflastertem  und  überdecktem  Wege  ge- 
radeaus in  die  Grabkammer  gehen. 

§  7.  Das  ganze  Hünenbett  war  also  eine 
einheitliche  und  architektonisch  gestaltete 
Anlage:  die  Grabkammer  ist  ein  Mauso- 
leum, das  auch  nach  der  Beisetzung  von 
ein  oder  zwei  Leichen  weiter  zugänglich 
bleibt,  und  der  Hügel,  der  sie  überdeckt 
und  sich  nach  zwei  Seiten  weithin  erstreckt, 
ist  keine  formlose  Erdschüttung,  sondern 
eine  von  einer  Megalithwand  abgestützte 
Hochfläche,  die  riesenhafte  Vergrößerung 
unseres  heutigen,  von  Steinen  eingefaßten 
Grabhügels.  Wozu  nun  dieser  sorgfältig 
hergerichtete  lange  Hügel  bestimmt  war, 
dafür  erhielt  man  in  Grundoldendorf  wenig- 
stens Fingerzeige.  Wo  immer  wir  in  das 
Innere  des  großen  Rechtecks  hineingruben, 
fand  sich  auf  dem  Urboden,  iI/1  m  unter 
der  jetzigen  Hügeloberfläche,  eine  pflaster- 
artige Lage  aus  etwa  kopfgroßen  Granit- 
steinen, und  sie  hatte  jedesmal  die  Aus- 
dehnung von  etwa  2  :  1  m.  Drei  solcher 
Steinlagen  haben  wir  freigelegt.  Funde 
lieferten  sie  nicht,  aber  ihre  Maße  und  ihre 
Verwandtschaft  mit  den  in  Hügelgräbern 
so  oft  beobachteten  ,,  Steinpackungen" 
deuten  darauf,  daß  sie  der  Überrest  eines 


Grabes  sind,  sei  es,  daß  die  Leiche  auf  die- 
sem Pflaster  gebettet  war,  oder  daß  die 
Steine  als  seitliche  und  obere  Packung  den 
Holzsarg  umgaben,  wie  es  die  Regel  in  den 
runden  Hügelgräbern  ist.  Reste  solcher 
Steinlagen  fand  ich  nachher  auch  noch  in 
dem  vieldurchwühlten  Bülzenbett  bei  Sie- 
vern,  und  es  sollen  hier  (nach  mündlichen 
Mitteilungen  von  Dr.  Bohls-Lehe)  zwischen 
den  Steinen  früher  auch  steinzeitliche  Werk- 
zeuge, u.  a.  ein  Steinmeißel,  gefunden  wor- 
den sein,  der  ins  Hamburger  Museum  ge- 
kommen ist.  Auch  in  Dänemark  ist  einmal 
eine  Bestattung  auf  Pflaster  neben  der 
Steinkammer  in  einem  Hünenbett  beob- 
achtet worden  (Aarböger  1881,  S.  336). 
Beltz  (Alt.  v.  Mecklbg.  S.  96)  berichtet  von 
14  Hünenbetten  in  Mecklenburg,  bei  denen 
eine  Steinkammer  fehlte,  dafür  aber  der 
ganze  Hügel  für  Bestattungen  in  Anspruch 
genommen  war.  ,,Der  Inhalt  ist  sehr  ärm- 
lich, die  Leiche  meist  spurlos  vergangen. 
Wo  Inhalt  vorhanden,  ist  er  wie  bei  den 
Steinkammern."  Ich  vermute,  daß  in 
diesen  Hünenbetten  das  Hauptgrab  statt 
in  Stein  in  Holz  gebaut  und  gänzlich  ver- 
gangen war.  Weil  man  es  nicht  fand,  durch- 
suchte man  bei  diesen  Hügeln  den  ganzen 
Raum  und  fand  so  die  vielen  Bestattungen. 
Wollte  man  es  bei  den  Hügeln  mit  Stein- 
kammer ebenso  machen,  würde  man  wohl 
dasselbe  finden. 

§  8.  Gegen  die  Bedeutung  der  „äußeren 
Steinsetzung"  als  bloßer  Heiligtumsgrenze 
spricht  schließlich  auch  die  Anlage  vieler 
Hünenbetten  in  einer  Reihe  hinter  oder 
nebeneinander  (Grundoldendorf,  Däne- 
mark). In  den  einmal  vorhandenen  Bezirk 
von  50  oder  100  m  Länge  konnte  man, 
wenn  die  erste  Kammer  gefüllt  war,  be- 
liebig viele  weitere  einbauen.  Tat  man  das 
nicht,  sondern  fügte  einer  abseits  gebauten 
neuen  Kammer,  jedesmal  wieder  denselben 
langen  Hügel  hinzu,  so  geschah  es  offen- 
bar, weil  in  der  neuen  Generation  nicht 
bloß  ein  neues  Mausoleum  (für  die  Guts- 
herrschaft?),  sondern  auch  wieder  weiterer 
Raum  für  einfachere  Bestattungen  nötig 
war. 

V.  Die  verschiedenen  For- 
men der  Megalithgräber.  §9. 
Es  wird  immer  noch  vielfach  behauptet, 
daß   es  auch  freistehende   Steinkammern, 


MEGALITHGRÄBER 


211 


die  man  mit  besonderem  Ausdruck  Dolmen 
(„Steintische")  nennen  will,  gegeben  habe, 
ja  manche  wollen  die  feine  Unterscheidung 
machen,  daß  das  älteste  die  freistehende 
Kammer  sei,  das  zweite  die  mit  ihren  Deck- 
steinen aus  dem  Hügel  heraussehende,  und 
erst  das  dritte  und  jüngste  die  ganz  vom 
Hügel  überdeckte  und  durch  einen  Eingang 
zugängliche  Kammer.  Die  Erfahrungen 
von  Leuten,  die  ein  bestimmtes  Gebiet 
genau  kennen  gelernt  haben,  widersprechen 
dem.  Bertrand,  Lissauer,  Henry  Petersen, 
Voß  haben  immer  die  Ansicht  vertreten, 
daß  alle  Grabbauten,  auch  die  einfachen 
„Dolmen",  überschüttet  gewesen  seien. 
Hans  Müller -Brauel  schreibt  1910  (Präh. 
Ztschr.  II  S.  214),  daß  von  den  56  Stein- 
gräbern, die  er  zwischen  Elb-  und  Weser- 
mündung in  den  Kreisen  Zeven  und  Roten- 
burg kennt,  55  noch  bis  in  die  letzten 
Jahrzehnte  nachweislich  von  einem  Hügel 
überdeckt  waren  und  nur  eins  1841  schon 
freilag;  und  Prof.  v.  Baelz-Tokio  sagte 
ebenfalls  kürzlich  (Ethn.  Ztschr.  19 10 
S.  605),  daß  die  japanischen  Megalith - 
gräber,  die  ähnlich  wie  unsere  gebaut  sind, 
nach  dem  Urteil  der  besten  dortigen  Kenner 
sämtlich  eine  Hügelschüttung  gehabt  ha- 
ben. Es  wäre  auch  ganz  unverständlich, 
wie  man  eine  Kammer,  die  mit  vieler  Mühe 
aus  großen  Steinen  errichtet  und  in  ihren 
Wand-  und  Deckenlücken  mit  sorgfältigem 
Mauerwerk  gedichtet  war,  dann  frei  hätte 
stehen  lassen,  so  daß  Tiere  mit  Leichtigkeit 
hineinkommen  konnten.  Aus  Mangel  an 
Überblick  über  das  ganze  Material  hat  man 
vielfach  die  erhaltenen  Bruchteile  von  Mega- 
lithgräbern für  ganze  Gräber  gehalten:  wo 
der  Hügel  fehlte,  hat  man  freistehende 
Kammern  angenommen,  wo  auf  zwei  Wand- 
steinen  noch  ein  Deckstein  lag,  einen 
Altar,  wo  nur  ein  einzelner  Wandstein 
noch  stand,  einen  „Monolith"  usw. 

§  10.  In  Dänemark  scheinen  die  „kleinen 
Stuben",  die  nur  für  eine  oder  ein  paar 
Leichen  bestimmt  waren,  die  älteren  zu 
sein  und  die  „Ganggräber"  große  Kam- 
mern, die  stets  einen  festen  Zugang  haben, 
die  jüngeren.  In  den  „kleinen  Stuben" 
werden  bei  jeder  Leiche  eine  Steinaxt 
(Gebrauchsbeil),  und  zwar  dünnackig  und 
auf  allen  Seiten  geschliffen,  ein  Schlacht- 
beil und  ein  paar  Gefäßreste,  besonders  die 


bauchige  Flasche  und  die  Kragenflasche, 
gefunden.  Erst  in  den  jüngeren  Gräbern, 
den  Riesenstuben  (jaettestuen),  wie  sie  in 
Dänemark,  Ganggräben  (gänggriff),  wie  sie 
in  Schweden  heißen,  tritt  die  reicher  in 
Tiefstich  verzierte  Keramik  auf  und  eine 
Menge  von  Beigaben. 

§  11.  In  Deutschland  ist  ein  zeitlicher 
und  kultureller  Unterschied  zwischen  klei- 
nen und  großen  Steinkammern  und  Hünen- 
betten nicht  zu  machen  (s.  z.  B.  Beltz 
Mecklbg.  Alt.  S.  95).  Sie  enthalten  in 
gleicher  Weise  Äxte,  Keile,  Meißel,  Bern- 
steinschmuck und  Tongefäße  mit  Essen 
und  Trinken.  Auf  dem  Rundgrab  mit 
kleiner  Kammer  hat  sich  dann  aber  die 
Fortentwicklung  in  die  Bronzezeit  aufge- 
baut. 

B.  Der  Befund  in  den  Stein- 
kammern. §j  2.  Erst  sehr  allmählich  hat 
die  Auffassung  Anerkennung  gewonnen, 
daß  die  Megalithbauten  Gräber  gewesen 
sind.  Da  man,  besonders  in  Nord- 
deutschland,  meist  gar  keine  Bestattungs- 
reste  in  ihnen  fand,  wollte  man  sie 
zumeist  für  Altäre  und  Opfertische  halten. 
Erst  in  Dänemark  ist  der  Beweis,  daß 
sie  sämtlich  Gräber  waren,  erbracht 
worden.  Sie  haben  unverbrannte  Leichen 
enthalten,  die,  wenn  sie  nicht  durch 
besonders  günstige  Umstände  geschützt 
sind,  so  vollständig  vergehen,  daß  auch 
nicht  ein  Zahn  übrig  bleibt.  In  Dänemark 
sind  aber  Kammern  geöffnet  worden,  in 
denen  ganze  Haufen  von  Skeletten  sich 
fanden.  Mehrfach  war  deutlich  zu  sehen, 
wie  man  die  Knochen  der  früher  Bestatte- 
ten in  die  Ecken  gekehrt  hatte,  um  Raum 
für  neue  zu  gewinnen.  So  sind  gelegentlich 
70,  ja  100  Leichen  in  den  Kammern  gefunden 
worden.  Sie  waren  fast  ausnahmslos  in  ge- 
streckter Rückenlage  beigesetzt;  nur  in 
ganz  vereinzelten  Fällen  sind  in  Dänemark 
und  Schweden  hockende  Skelette  beob- 
achtet worden.  In  den  großen  Kammern 
pflegen  sich  20 — 30  Feuersteinbeile  zu 
finden,  noch  mehr  Tongefäße,  die  Essen  und 
Trinken  enthielten,  unzählige  Späne,  Meißel, 
Nadeln,  Zierat  von  Knochen  und  Hirsch- 
geweih. Die  Beigaben  lassen  erkennen,  daß 
sie  zumeist  schon  gebraucht  waren;  oft 
sind  sie  absichtlich  zerbrochen,  wohl  nach 
dem  Glauben,  daß  nur  das  zerstörte  Gerät 

14* 


212 


MEHL 


in  die  Unterwelt  mitgeht,  einem  Glauben, 
der  auch  später  die  Mitgabe  wichtiger 
Gegenstände  auf  den  Scheiterhaufen  her- 
vorrief. 

§  13.  Über  den  Leichen  liegt  oft  eine 
Stein-  oder  Lehmschicht  bis  zu  2  Fuß 
Stärke,  und  diese  Schicht  enthält  keine 
Funde;  sie  ist  augenscheinlich  zur  Über- 
deckung der  Leichen  aufgebracht.  Über 
dieser  Schicht  folgt  dann  der  lockere  Boden, 
der  nach  dem  Undichtwerden  der  Decke 
eingerieselt  ist.  Der  weiter  nach  oben  ver- 
bleibende Hohlraum  ist  öfter  noch  zu 
Nachbestattungen  benutzt,  indem  einer  der 
Decksteine  abgehoben  wurde.  So  ist  zB. 
in  ein  Steingrab  bei  Stade  eine  original- 
griechische Schale  des  4.  Jhs.  v.  Chr.  ge- 
langt (abgebildet  Aarböger  1875  S.  4). 

C.  Zeitstellung  und  Ver- 
breitung. §14.  Die  Megalithgräber 
füllen  im  nordischen  Kreise  das  3.  Jahr- 
tausend v.  Chr.  und  reichen  hier  und 
da  wohl  noch  ein  paar  Jahrhunderte 
in  das  2.  Ihnen  vorausgehende  Grab- 
anlagen  kennen  wir  nur  ganz  spärlich, 
so  ein  Flachgrab  im  Kjökenmödding 
(Beltz  Mecklbg.  Alt.  S.  97).  Auf  sie 
folgen  die  großen  und  hohen  Rund- 
gräber, die  mit  ähnlichen  Konstruktionen 
außen  und  innen  und  mit  gleichartigen, 
zunächst  auch  noch  metallosen  Beigaben 
beginnen.  In  Skandinavien  gehören  die 
„kleinen  Stuben"  in  die  zweite  Montelius- 
sche  Periode  der  Neolithik,  die  Riesen- 
stuben in  die  dritte. 

§  15.  Verbreitet  sind  die  Megalithgräber 
im  norddeutschen  Flachlande,  soweit  die 
nordischen  Geschiebeblöcke  sich  finden, 
von  Holland  im  Westen  bis  zur  Weichsel 
im  Osten;  besonders  stark  vertreten  im 
Oldenburgischen,  zwischen  Weser-  und 
Eibmündung  und  in  der  Altmark.  Sodann 
finden  sie  sich  in  ganz  Dänemark  und  in 
Südschweden  (in  Norwegen  gar  nicht).  Sie 
gehen  dann  aber  westlich  nach  England  und 
Irland  hinüber,  durch  das  westliche  Frank- 
reich (Bretagne)  nach  Portugal  und  Spa- 
nien. Nicht  mehr  große  Megalithgräber, 
aber  doch  kleine  Dolmen  finden  sich  dann 
weiter  in  Marokko  und  Algier,  über  die 
griechischen  Inseln  nach  Palästina,  Thra- 
kien, die  Krim,  Indien,  China  und  Japan. 
Es  ist  deshalb  nicht  möglich,  daß  ein  ein- 


zelnes Volk  diese  Grabbauten  erfunden  und 
durch  eigene  Wanderung  verbreitet  hätte, 
wie  man  zugunsten  einer  Ausbreitung  der 
Indogermanen  vom  Norden  nach  dem 
Süden  und  Osten  hat  annehmen  wollen 
(M.  Much).  Noch  weniger  darf  man  aber 
mit  Montelius  ihre  Erfindung  in  Ägypten 
und  die  Ausbreitung  von  da  um  West- 
europa herum  annehmen,  wenn  auch  die 
ältesten  Mastabas  eine  nicht  unähnliche 
Form  bieten.  Mir  ist  am  wahrscheinlich- 
sten, daß  die  natürlichen  Felsenhöhlen 
Westeuropas  das  Vorbild  abgegeben  haben 
für  den  kolossal  massiven  künstlichen 
Steinbau,  der  sich  dann  gleichermaßen 
nach  dem  Norden  und  dem  Süden  hin  ver- 
breitete. 

Sophus  Müller  Nord.  Altertumsk.  1. 1897. 
O.  Montelius  Kulturgesch.  Schwedens  1906 
R.  Beltz  Vorgesch.  Alt.  Mecklbg.  19 10. 
F.  Tewes  Die  Steingräber  der  Prov.  Hannover 
1898.  0.  Schoetensack  u.  E.  Krause 
Die  Steingräber  der  Alimark,  ZfEthn.  1893 
Schuchhardt  Die  Steingräber  bei  Grundol 
dendorf  Zeitschr.  d.  Hist.  Ver.  f.  Ndsachsen.  1905 
J.  H.  Holwerda  Steingräber  i.  d.  Prov 
Dronte  in  Holland,  Präh.  Ztschr.  V  1913  S.  435  ff 
VI  1914   S.  57«.  Schuchhardt 

Mehl.  Anord.  mjol,  ags.  melu,  as.  mel 
ahd.  meto,  zu  got.  malan,  anord.  mala 
as.  ahd.  malan  'zerreiben,  zermalmen' 
bedeutet  das  zwischen  zwei  Steinen  zer 
riebene  Getreide  (s.  Mühle).  Das  Pro- 
dukt des  Mahlens  war  ein  nach  unsern 
Begriffen  wenig  befriedigendes.  Man  ver- 
stand nicht,  die  Kleie  vom  Mehl  abzu- 
scheiden, und  dazu  war  dieses  mit  Stein- 
splitterchen  durchsetzt  (s.  auch  Brot). 
Die  Verfeinerung  des  Mehles  durch  Ab- 
sonderung der  Kleie  geht  auf  römi- 
schen Einfluß  zurück.  Ein  gemeingerm. 
Wort  für  Kleie  ist  nicht  vorhanden.  Ahd. 
cllwa,  chllwa,  clia,  cllvva,  auch  gruj^i  und 
bayer.-österr.  jemisa;  ags.  sifi&an,  sifefra, 
auch  gretta,  gruta  und  ce-scäda  (Ab- 
scheidsei). Das  bayer. -österreichische  je- 
misa,  zusammenhängend  mit  mnd.  lemes, 
tems,  ndl.  tems,  temst  'cribrum  Sieb',  und 
das  ags.  sifeda,  zusammenhängend  mit 
ags.  sife  'Sieb',  deuten  darauf  hin,  daß 
die  Abscheidung  der  Kleie  ursprünglich 
mit  Hilfe  eines  Siebes  vorgenommen  ist, 
also  Handarbeit  war.  Die  sog.  Beutelung 
auf  mechanischem  Wege  war  indessen  zu 


MEIER— MENSCHENOPFER 


213 


karolingischer  Zeit  schon  bekannt:  tara- 
tantara  muli-schintele,  mule-scintele,  rennele 
(Steinm.-Siev.   3,   630,   27  f.).  Fuhse. 

Meier.  Als  Meier  (maior)  bezeichnete 
man  die  einer  villa  vorgesetzten  könig- 
lichen Domänenbeamten  (s.  Domänen), 
ferner  den  einem  Fronhof  (Meierhof)  vor- 
stehenden grundherrlichen  Beamten  (s. 
Grundherrschaft),  den  villicus.  Der  Meier, 
meist  ein  Unfreier,  hatte  die  wirtschaftliche 
Leitung  in  seinem  Bezirk,  beaufsichtigte 
die  Hintersassen  des  Grundherrn  als  dessen 
Vertreter  und  zog  die  Abgaben  der  Hin- 
tersassen ein.  Seitdem  12.  Jahrh.  begann 
man,  die  Villikation  dem  Meier  zu  ver- 
pachten, der  dann  einen  festen  Pachtzins 
zu  zahlen  hatte,  die  Abgaben  und  Erträg- 
nisse aber  für  sich  einziehen  konnte. 

Brunner  Grundzfi 92.  LamprechtZ? IVL. 

I  761  ff.  Dopsch  Wirtschaftsentwicklung  d. 
Rarolingerzcit  I  1 40  ff.  W  i  1 1  i  c  h  Grundherr- 
schaft  in  Nordivestdeutschland  271  ff. 

v.  Schwerin. 

Meile  (ahd.  mlla,  mllla,  mhd.  mlle  f.,  ags. 
mll,  anord.  mlla  f.,  aus  lat.  inilia),  ein  Wege- 
maß,  ursprünglich  das  römische  mllia 
passuum,  d.  h.  1000  römische  Doppelschritt 
von  5  Fuß  Länge  gleich  1,479  km. 

Graff    2.  718.        Hultsch    Metro/.    701. 

L  e  x  e  r  2078.  Liebermann  Gesetze  d.  Angeis. 

II  580.  A.  Luschin  v.  Ebengreuth. 

Meiler  (spätmhd.  mller,  von  lat.  mlliä- 

rium),     ein    Gewicht     von     1000    Pfund. 

A.  Luschin  v.  Ebengreuth. 

Meineid.  Entsprechend  dem  Wesen  des 
germanischen  Eides,  der  nicht  in  einer 
Anrufung  der  Götter,  sondern  in  einer 
bedingten  Selbstverfluchung  bestand,  war 
der  Meineid  als  solcher  in  heidnischer  Zeit 
kein  Delikt.  Die  Bestrafung  des  Mein- 
eidigen war  durch  die  vermutete  Er- 
füllung des  Fluches  hinreichend  gesichert. 
Insoweit  die  eidliche  Bekräftigung  eines 
falschen  Zeugnisses  (anorw.  skrökvitni,  isl. 
Ijiigvitni)  in  Frage  stand,  oder  einer 
Eidhelferaussage,  oder  der  unrechte  Spruch 
eines  geschworenen  Urteilerkollegiums,  oder 
sich  widersprechende  Aussagen  zweier  Par- 
teien (aschw.  tvcesvoeri),  wurde  die  un- 
wahre Aussage  gestraft,  nicht  der  Meineid 
oder  Eidbruch.  Erst  unter  dem  Einfluß 
des  Christentums  und  der  hiermit  zu- 
sammenhängenden Hineinziehung  des  Eides 


in  das  religiöse  Gebiet  wird  der  M.  (aschwed. 
meneßer,  adän.  meneth,  anorw.  meinsceri, 
rangr  eidr,  isl.  meineifrr,  ags.  mänswarn, 
fries.  meneth)  zum  schweren  Delikt,  viel- 
fach mit  dem  Verlust  der  Schwurhand 
oder  einer  entsprechenden  Handlösungs- 
buße  bestraft.  Dabei  trat  dann  auch 
häufig  eine  Erhöhung  der  Buße  für  falsches 
Zeugnis   ein.      S.   auch   Art.    E  i  d. 

Brunner  RG.  II  681.  W  i  1  d  a  Straf- 
recht 978ff.  Brandt  Retshistorie  II  151. 
Matzen  Strafferet  156.  d  e  1  G  i  u  d  i  c  e 
172  ff.  Osenbrüggen  Alem.  Strafrecht 
387  ff. ;  Lang.  Strafrecht  158.  v.  Schwerin. 

Meißel    s.   Nachträge. 

Mr^Xißoxov  opoc,  Gebirge  in  Germa- 
nien bei  Ptolemaeus  II  11,  5.  10,  der  Lage 
nach  wahrscheinlich  der  Harz.  Der- 
selbe Name  ist  vielleicht  Mr(/.oxaßoc 
(aus  Mrj^oßaxo;  entstellt  und  mit  ä  wie 
Bäcenis}),  das  II  11,  14  unter  den  'Städten' 
Germaniens  aufgeführt  wird.  Auf  die 
Vokalquantitäten  in  MijXißoxov  wird 
kaum  viel  zu  geben  sein,  da  es  wohl  lat. 
*Melibocus,  -um  wiedergibt,  dem  man 
Länge  oder  Kürze  der  Vokale  nicht  ansah. 
Man  darf  daher  den  zweiten  Teil  zu  mhd. 
buoch  n.  'Buchenwald',  einem  in  Orts- 
namen sehr  verbreiteten  Wort,  stellen. 
Der  erste  ist  wohl  germ.  *meliß,  got.  miliß 
'Honig',  das  auch  in  ahd.  militou,  ags. 
mildeaw  ohne  den  dentalen  Ausgang  vor- 
liegt. Danach  ist  M.  'Honigbuch,  Honig- 
wald'. Eine  andere  Möglichkeit  bei 
R.  M  u  c  h  ZfdA.  41,   108.  R.  Much. 

Melsyagum,  Name  eines  großen  Sumpfes 
(palus)  in  Germanien  bei  Mela  3,  3,  29. 
Er  ist  kaum  ganz  unverderbt  überliefert 
und  dürfte  mit  dem  Flußnamen  Milisa 
(d.  i. 'Süßwasser'?  s.  Edward  Schrö- 
der unt.  Flußnamen  §  11)  zusammen- 
gehören. R.  Much. 

Menhir  heißt  keltisch  ein  hochragender 
Stein,  das  was  bei  uns  sächsisch  ,,Irminsul" 
genannt  wird.  S.  Bautasteine, 
Steinkreise,     Irminsul. 

Schuchhardt. 

Menschenopfer.  §  1.  In  der  Furcht 
vor  dem  Tode  und  der  primitiven  An- 
schauung, daß  dieser  durch  den  Tod  eines 
andern  Menschen  abgewendet  werden 
könne,  wurzelt  das  bei  allen  germanischen 
Stämmen  bezeugte   Menschenopfer.      Um 


214 


MERCURIUS 


sein  Leben  zu  verlängern,  opfert  der  König 
Aunn  von  Uppsala  nacheinander  neun 
seiner  Söhne  (Heimskr.  1 45);  für  das  Opfer 
des  Königs  Vikar  gibt  der  Totengott 
Ö5*inn  dem  Starkaö*  drei  Menschenalter 
(Gautreks  S.  18  ff.,  Saxo  gramm.  I  276  f.). 
Daher  findet  man  es  überall,  wo  das  Leben 
einzelner  und  besonders  ganzer  Genossen- 
schaften in  Gefahr  ist,  vor  allem  im  Kriege, 
vor  Beginn  von  Meeresfahrten,  bei  Seuchen 
und  Hungersnot. 

§  2.  Als  Kriegs-  und  Siegesopfer  sind 
die  M.  Einlösung  getaner  Gelübde.  So 
opferten  die  Cimbern  die  Kriegsgefangenen 
(Strabo  VII  2,  3;  Orosius  V  16),  die  sieg- 
reichen Cherusker  die  Römer  (Tacitus, 
Annal.  I  Kap.  61),  die  Hermunduren  die 
besiegten  Chatten  (Annal.  13  K.  57),  so 
verspricht  Radagais  im  Fall  des  Sieges 
die  Christen  Italiens  zu  opfern  (Orosius 
VII  37),  die  Schweden  im  oströmischen 
Reiche  schlachten  nach  heimischer  Sitte 
die  Kriegsgefangenen  (Kunik,  Die  Be- 
rufung der  schwed.  Rodsen  II  447  ff.), 
König  Eirikr  von  Schweden  die  Scharen 
seines  Neffen  StyrbJQrn  (Fms.  V  250), 
der  Orkneyenjarl  Einarr  seinen  Gegner 
Hälfdan  hälegg  (Iceland.  Sag.  I  8).  Oft 
erfolgte  das  Menschenopfer  mit  furcht- 
barer Grausamkeit;  dem  Gefangenen  wur- 
den die  Rippen  ausgeschnitten  und  die 
Lunge  herausgerissen  (rista  grn  ä  baki, 
den  Blutar  ritzen).  Andre  wurden  auf- 
gehängt oder  in  Dornen  geworfen.  Als 
Gottheit,  der  diese  Kriegsopfer  galten, 
nennen  die  Quellen  Wödan-Ödin;  er 
erhielt  sie  als  Toten-  und  Kriegsgott. 
Zuweilen  holt  er  sich  nach  dem  nordischen 
Volksglauben  die  Toten  selbst  oder  läßt 
sie  durch  seine  Valkyrien  holen.  Als 
Totengott  galten  ihm  auch  die  Jahres- 
opfer, die  nach  Tacitus  certis  diebus  dar- 
gebracht  wurden    (Germ.    K.   9). 

§  3.  Prophylaktischer  Art  waren  die 
Menschenopfer,  die  von  den  an  der  See 
wohnenden  Germanen  vor  Ausfahrten  oder 
bei  Stürmen  dem  Meerdämon  gebracht 
wurden.  In  Norwegen  pflegte  ein  Mensch 
unter  die  Rollen  gelegt  zu  werden,  auf 
denen  das  Schiff  hinaus  in  das  Meer  ge- 
stoßen wurde  (NgL.  I  65,  §  173).  Bevor 
die  heidnischen  Sachsen  nach  ihrenPlünder- 
zügen  heimkehrten,  opferten  sie  den  zehn- 


i  ten  ihrer  Kriegsgefangenen  dem  Meeres - 
dämon,  und  gleiches  taten  ungefähr  500 
Jahre  später  noch  die  nordischen  Wikinger. 

!  Auch  die  Friesen  opferten  dem  Meere  und 
behielten  dies  Opfer  bei,  als  der  Dämon,  dem 

i   es  gegolten,   zur  Gottheit  emporgestiegen 

!  und  in  den  Mittelpunkt  alles  Kultes  ge- 
treten war  (v.  Richthofen,  Untersuchungen 
zur  fries.  RG.  II  449  ff. ;  Zur  lex  Sax. 
204  ff.). 

§  4.  Auch  bei  Mißwachs  und  Hungers- 
not pflegte  man  Menschenopfer  zu  bringen. 
Nicht  selten  machte  man  in  ältester  Zeit 
den  König  dafür  verantwortlich  und  opferte 
deshalb  ihn  (Heimskr.  I  30  f.,  75).  Um 
solchen  Mißwachs  und  dadurch  hervor- 
gerufene Hungersnot  fern  zu  halten,  ent- 
standen die  großen  prophylaktischen  Jahres - 
opfer,  die  besonders  da  begegnen,  wo 
Ackerbau  die  wirtschaftliche  Existenz  des 
Stammes  bedingte.  Hierher  gehört  das 
Nerthusopfer  (Germ.  K.  40),  die  großen 
Opfer  zu  Lethra  und  Uppsala,  die  alle 
neun  Jahre  stattfanden  und  bei  denen 
zahlreiche  Menschen  der  Gottheit  der 
Fruchtbarkeit  dargebracht  wurden. 

§  5.  Zu  den  M.  gehören  auch  die  Bau- 
opfer,  durch  die  man  feindliche  Dämonen 
von  wichtigeren  Bauwerken,  Städten, 
Brücken,  Meeresdämmen  u.  dgl.  fern- 
halten wollte  (vgl.  Andree,  Ethnographi- 
sche  Parallelen    I    18  ff.). 

§  6.  Als  Opferobjekt  bediente  man  sich 
in  erster  Linie  der  Menschen,  die  außerhalb 
des  Gemeindeverbandes  standen  und  in- 
folgedessen entbehrlich  waren:  der  Kriegs- 
gefangenen, der  Sklaven,  der  durch  Ver- 
gehen vom  Dingfrieden  ausgeschlossenen. 
Zuweilen  wurden  auch  Kinder  geopfert. 
Waren  derartige  Opferobjekte  nicht  vor- 
handen, so  entschied  das  Los.  Nie  ist  das 
Menschenopfer,  wie  vielfach  angenommen 
wird,  eine  strafrechtliche,  sondern  stets 
eine  rein   sakrale    Handlung   gewesen. 

E.  M  0  g  k  Die  Menschenopfer  bei  den  Ger- 
manen; Abh.  der  phil.-hist.  Kl.  der  Sachs.  Ges. 
d.  Wiss.  27,  600  ff.  Ders.:  Arch.  f.  RW.  XV 
422  ff.  E.  Mogk. 

Mercurius.  Mit  "diesem  Namen  inter- 
pretieren die  römischen  und  frühchrist- 
lichen Schriftsteller  den  germanischen 
Wuotan.  Mit  dem  römischen  Mercurius 
war  um  den  Beginn  unserer  Zeitrechnung 


MEROWINGISCHE  FUNDE— MESOLITHISCHE  ZEIT 


21 


der  griechische  Hermes  verschmolzen  und 
durch  diesen  war  jener  Führer  der  Toten 
geworden,  was  auch  Wuotan  war.  Der 
dies  Mercurii  ist  daher  Wuotanestac,  anord. 
ööinsdagr,   engl.    Wednesday.  E.  Mogk. 

Merowingische  Funde  (besser:  Funde 
aus  der  m.  Zeit)  heißen  mit  einiger  Be- 
rechtigung die  jüngeren  Völker- 
wanderungszeit- Funde  (s.  d.), 
etwa  vom  Ende  des  4.  bis  zur  Mitte  des 
8.  Jahrh.  Doch  darf  mit  jenem  Namen 
nicht  die  Vorstellung  fränkischen  Ur- 
sprunges aller  in  dieser  Zeit  bei  Germanen 
u.  a.  barbarischen  Völkern  herrschenden 
Formen  der  materiellen  Kultur  und  nament- 
lich der  Kunstindustrie  verbunden  werden. 
Man  hat  vielmehr  sowohl  den  Einflüssen 
aus  fremden  östlichen  Gebieten,  als  auch  der 
Sonderentwicklung  in  den  Ländern  der 
einzelnen  Stämme  Rechnung  zu  tragen. 
Doch  war  der  Anteil  des  fränkischen 
Stammes  an  der  Ausbildung  und  Aus- 
übung des  Kunststils  der  Zeit  natürlich 
nicht  gering  (s.  fränkische  Funde).  Man 
hat  auch  eine  ältere  und  eine  jüngere 
m.  Zeit  unterschieden  und  jene  von 
400 — 500,  diese  von  500 — 700  reichen 
lassen.  Aus  dem  5.  Jahrh.  sollen  aus 
Frankreich,  dem  Rheingebiet,  Süddeutsch- 
land und  Ungarn  keine  großen  Gräber- 
felder, aus  Ungarn  dagegen  reiche  Schatz - 
und  Einzelgrabfunde,  die  Hinterlassen- 
schaft hunnischer  und  germanischer  Völker 
vorliegen.  Das  6.  und  7.  Jahrh.,  in  Ungarn 
die  Avarenzeit,  ist  dagegen  durch  zahl- 
reiche Reihengräber  der  Franken,  Ala- 
mannen,  Burgunden  und  Bajuvaren  ver- 
treten. Die  Mehrzahl  derselben  stammt 
aus  der  Zeit  um  600,  doch  reichen  sie  bis 
in  das  8.  Jahrh.  hinein.  Auf  die  m.  F. 
folgen  in  Mitteleuropa  die  Denkmäler  der 
karolingischen,  im  N.  die  der  Wikingerzeit. 

M.  Hoernes. 

Mesolithische  Zeit  (§  1),  eine  mittlere 
Stufe  zwischen  der  paläolithischen  und 
der  neolithischen  Zeit;  die  Zeugnisse  einer 
solchen  Übergangszeit  werden  in  vielen 
Ländern  Europas  eifrig  gesucht,  sind  aber 
nicht  entfernt  in  ähnlicher  Zahl  und  Un- 
zweideutigkeit  vorhanden,  wie  die  der 
älteren  und  der  jüngeren  Steinzeit,  deren 
kulturgeschichtliche  Verbindung  sie  her- 
stellen   sollen.        Verschiedene    westeuro- 


päische Kulturschichten  sind  mit  geringer 
Berechtigung  in  die  m.  Z.  gestellt  worden: 
gewisse  Gräber  in  den  roten  Grotten  bei 
Mentone  (jetzt  als  paläolithisch  erkannt), 
das  Asylien  Piettes  (ebenfalls  spätpaläo- 
lithisch),  das  Campignien  Nordfrankreichs, 
Belgiens,  Westdeutschlands  und  Italiens, 
das  zwar  einige  Steingerätformen  mit  den 
Kjökkenmöddingern  Dänemarks  (s.  d.)  ge- 
meinsam hat,  aber  in  den  Wohn-  und 
Wirtschaftsformen  von  diesen  abweicht 
und  eine  frühneolithische  Stufe  bildet. 

§  2.  Die  ältesten  Spuren  der  Anwesen- 
heit des  Menschen  in  Nordeuropa  ver- 
treten insofern  keine  m.  Z.,  als  ja  dort 
keine  paläolithische  Kultur  nachgewiesen 
ist.  Doch  betrachtet  man  sie  gewöhnlich 
unter  dem  Gesichtspunkt  jenes  Über- 
gangs und  zählt  zu  jenen  Spuren  außer 
den  Kjökkenmöddingern  und  den  Funden 
vom  Nöstvet  -  Typus  (s.  d.)  namentlich 
eine  große  Wohnstelle  im  Magiemose 
(„großen  Moor")  bei  Mullerup  auf  Seeland 
(s.  Abb.  9).  Unter  etwa  20000  Kleinfunden 
dieses  Wohnplatzes  sind  bei  900  Werk- 
zeuge aus  Feuerstein  und  300  solcher  aus 
Knochen  oder  Hirschhorn.  Die  Stein- 
klingen sind  Scheibenspalter,  Pickel, 
Kratzer,  Bohrer,  Messer  u.  dgl.,  die  Bein- 
klingen Hohlbeile  aus  Metakarpalknochen 
des  Urochsen,  die  Hirschhornarbeiten  Beil- 
klingen,  Beilfassungen,  Dolche,  Nadeln, 
Glättwerkzeuge,  Angelhaken  und  Schmuck- 
sachen. Wurfspeerspitzen  und  einseitig 
gezähnte  Harpunen  sind  meist  aus  Tier- 
knochen, seltener  aus  Hirschhorn,  und 
jene  ersteren  einige  Male  auch  geometrisch 
verziert.  Auch  mit  Feuersteinsplittern  in 
Furchen  besetzte  Knochenharpunen  kom- 
men vor.  Die  hohe  Altertümlichkeit  der 
Stufe  ergibt  sich  aus  dem  gänzlichen 
Fehlen  nicht  nur  der  Steinglättung,  son- 
dern auch  der  Keramik,  die  doch  den 
ältesten  Bewohnern  der  Kjökkenmöddinger 
bereits  bekannt  war,  ferner  aus  dem  Auf- 
treten des  Elchs,  des  Urs,  der  Fichte,  dem 
Fehlen  der  Eiche  usw.  Daraus  schließt 
man,  daß  diese  Stufe  älter  sei  als  selbst  die 
frühesten  Kjökkenmöddingschichten  und 
aus  der  späteren  Ancyluszeit  stamme,  in  der 
die  Ostsee  noch  ein  Süßwasserbecken 
bildete.  Die  Werkzeugformen  verraten  Be- 
ziehungen zu  mesolithischen  Kulturgruppen 


2l6 


MESOLITHISCHE  ZEIT 


Westeuropas:  dem  Campignien  (Scheiben- 
spalter, Pickel  u.  a.),  dem  Tardenoisien 
(mikrolithische  Formen)  und  dem  Asylien 
(Harpunen   und   Fehlen   der   Keramik). 

§  3.  Andererseits  glaubt  man  ähnliche 
Spuren  an  Wohnplätzen,  welche  um  den 
500  n.  Br.  herum  liegen,  von  der  Mündung 
der  Somme  in  der  Pikardie  gegen  Osten 


dem  spätpaiäolithischen  Asylien  Frank- 
reichs durchaus  hypothetisch  ist,  so  daß 
der  Nachweis  eines  wirklichen  Übergangs 
von  der  älteren  zur  jüngeren  Steinzeit  doch 
nicht  erbracht  ist.  An  Stelle  einer  echten 
m.  Z.  kennt  man  heute,  im  Unterschied 
von  früher,  nur  sehr  späte  Nachzügler 
der  ersteren  und  sehr  frühe  Vorläufer  der 


Abb.  9.     Mesolithische  Typen  vom  Magiemose  auf  Seeland  (nach  Georg  F.  L.  Sarauw). 


bis  nach  Rußland,  wo  sie  vielleicht  sogar 
den  Ural  überschreiten,  verfolgen  zu 
können.  Diese  mesolithische  Kultur  habe 
sich  aus  dem  letzten  Stadium  der  paläo- 
lithischen  entwickelt,  allmählich  von  S. 
her  sich  ausbreitend  den  N.  erreicht  und 
die  Grundlage  der  neolithischen  Kultur 
gebildet.  Im  NW.  reicht  sie  bis  Schott- 
land und  Irland  hinauf.  Demgegenüber 
ist  jedoch  mit  Recht  bemerkt  worden, 
daß  die  Parallelisierung  jener  Funde  mit 


letzteren,  die  sich  aber  nicht  decken  oder 
in  organische  Verbindung  setzen  lassen. 
M.  Hoernes  Der  diluviale  Mensch  in 
Europa,  Braunschweig  1903,  76 — 97.  Georg 
F.LSarauw  En  Stenalders  Boplads  i  Magie- 
mose, Kjöbenhavn  1909  (Aarböger  1903,  148 — 
315).  D  e  r  s.  Congr.  prehist.  de  France  I  244  ff. 
G.  C  0  f  f  e  y  und  R.  Lloyd  Praeger 
Proceed.  Irish  Acad.  25,  1904,  143 — 200. 
K  u  p  k  a  ZfEthn.  1907,  192 — 224.  E.Rade- 
macher  Prähist.  Zeitschr.  IV  1912,  236—264. 

M.  Hoernes. 


MESSER— MET 


217 


Messer  s.  Nachträge. 
Meßgerichte  mit  beschleunigtem  Ver- 
fahren und  strenger  Exekution  treten  seit 
dem  12.  Jahrh.  auf  für  Meßschulden.  Die 
Gerichtsbarkeit  handhaben  vom  Landes- 
herrn bestellte  cnstodes  nundinarum  oder 
magistri  de  nundinis. 

Goldschmidt  U.G.  180,  224  ff.  Huve- 
1  i  n  Droit  des  marches  et  des  foires  390  ff. 
Bourquelot  Etüde  sur  les  foires  de  Cham- 
pagne II  211  ff.  Silberschmidt  Ent- 
stehung des  deutsdun  Handelsgerichts  1897 
S.  14  fg.  R  e  h  m  e  in  Ehrenbergs  Hdb.  des 
HR.  I  141  fg.  K.  Lehmann. 

Met.  §  1.  Als  das  älteste  unserer  ge- 
gorenen Getränke  scheint  der  Met  durch 
die  Sprachwissenschaft  erwiesen  zu  werden, 
die  das  Wort  bei  Indern,  Griechen,  Kelten, 
Lituslawen  und  Germanen  aufgezeigt  hat 
(Fick*  i,  512),  und  zwar  entweder  in  der 
Doppelbedeutung  'Honig'  und  'Honig- 
trank' :  sskr.  madhu,  germ.*medus,  ksl.  medtr, 
oder  gespalten  wie  in  lit.  medüs  'Honig'  — 
midüs  'Met'  (wo  die  Doppelform  durch 
Entlehnung  aus  dem  Germ,  erklärt  werden 
könnte);  oder  eingeschränkt  auf  das  süße 
Getränk:  gr.  jxsilu.  Die  etymologische 
Grundlage  ist  unzweifelhaft  das  adjek- 
tivische madhu  'süß',  wie  es  noch  im 
Sskr.  bewahrt  ist;  der  geographische  Aus- 
gangspunkt ist  schwer  zu  ermitteln,  aus- 
geschlossen scheint  wegen  des  Honig- 
mangels Skandinavien;  die  Erfindung  ist 
gegeben  mit  der  Nutzbarmachung  des 
wilden  Honigs,  die  Entdeckung  des  Gär- 
prozesses und  seiner  Wirkung  geht  auf 
einen  Zufall  zurück. 

§  2.  Die  ältesten  Erwähnungen  des 
germanischen  Mets  stammen  von  griechi- 
schen Autoren  des  5.  und  6.  Jahrh.:  jener 
byzantinischen  Gesandtschaft  vom  J.  448, 
über  die  uns  Priscus  berichtet  hat,  wurde 
in  der  Theißgegend  av-i  to'j  otyou  6  jas- 
00;  i-v/mrj{(a:  xaXoäftsvo»  vorgesetzt  (ed. 
Bonn.  p.  183),  und  der  griechische  Arzt 
Anthimus,  der  gegen  520  dem  austrasischen 
König  Theuderich  sein  Schriftchen  'De 
ciborum  observatione'  widmete,  nennt  c.  15 
(ed.  V.  Rose  p.  48)  cervisa  et  me  d  u  s  vel 
aloxinum  (Absinth).  Da  sich  diese  beiden 
Zeugnisse  für  Wort  und  Sache  höchst 
wahrscheinlich  auf  die  ostgermanischen 
Beziehungen  der  Griechen  gründen,  können 


wir  das  Fehlen  des  Wortes  bei  Ulfila 
(*midus)  leicht  verschmerzen;  die  Bibel 
gab  ihm  eben  keine  Gelegenheit,  es  anzu- 
wenden. Aus  ähnlichen  Gründen  fällt  auch 
das  Altsächsische  aus  (medgebo  Hei.  1200  M 
ist  nicht  =  *medugebo,  wie  Heyne  will), 
die  friesischen  Belege  sind  jung,  die  alt- 
hochdeutschen bei  Graff  2,  658  recht  spär- 
lich; bemerkenswert  ist  innerhalb  des 
Oberdeutschen  das  Schwanken  in  der 
Lautgebung,  das  z.  T.  auf  die  latinisierte 
Form  ('medo',  s.  u.)  zurückgehen  mag: 
medo,  meto,  mito  m.  (dies  der  älteste  Beleg: 
Ahd.  Gl.  2,  623,  34).  Im  Ahd.  (vgl.  Ahd. 
Gl.  2,  105,  1  'mel'  medo)  und  im  Altnord. 
(mjqfrr  m.  Fritzner  Ordb.  2,  723)  hat  das 
Wort  die  Doppelbedeutung  'Honig'  und 
'gegorener  Honigtrank'  bewahrt,  während 
es  im  Angelsächsischen  (medu,  meodu  m. 
Bosworth -Toller  676)  nur  das  Getränk 
bezeichnet.  Die  ahd.  Belege  werden  er- 
gänzt durch  reichlicheres  Vorkommen  in 
mhd.  Zeit  (Mhd.  Wb.  2,  1 6 1 a ;  Lexer 
1,  2125),  wenn  auch  davon  viele  auf 
formelhafte  Wendungen  entfallen  und  nur 
eine  kleine  Anzahl  kulturgeschichtlicher 
Zeugnisse  übrig  bleibt.  In  Deutschland  ist 
die  wirtschaftliche  Bedeutung  des  Mets 
gering  und  seine  Rolle  im  geselligen 
Treiben  der  Männer  liegt  in  der  Haupt- 
sache vor  der  Zeit  der  Literaturdenkmäler: 
in  der  Kudrun  1305  wird  das  alte  Götter  - 
und  Heldengetränk  gerade  den  Damen 
serviert,  und  auch  das  sieht  wie  eine 
halbverstandene  Reminiszenz  aus,  denn 
in  der  höfischen  Dichtung  fehlt  der  Met 
fast  ganz.  In  der  ländlichen  und  städtischen 
Hauswirtschaft  und  im  Nahrungsmittel - 
gewerbe  hat  sich  dagegen  das  'Metbrauen' 
oder  'Metsieden'  besonders  im  bairisch- 
österreichischen  Gebiete  und  ferner  (unter 
slawischem  und  litauischem  Einfluß)  im 
Nordosten  hier  und  da  bis  in  die  Neuzeit 
gehalten,  ohne  jemals  annähernd  die  Be- 
deutung zu  gewinnen  wie  die  Wein-  oder 
Biererzeugung. 

§  3.  Man  unterscheidet  Wassermet 
'aqua  mulsa',  der  durch  Kochen  des 
Honigs  in  Wasser  und  nachfolgende  Gärung 
hergestellt  wird,  und  W  e  i  n  m  e  t  'vinum 
mulsum',  'mulsum'  kurzweg,  bei  dem  ent- 
weder der  Wein  einfach  mit  dem  fertigen 
Wassermet  versetzt  oder  gleich  mit  Honig 


218 


METIA— METUONIS 


eingekocht  und  vergoren  werden  konnte; 
wie  den  Wein,  konnte  man  auch  das  Bier 
und  den  Obstwein  mit  Honig  in  verschie- 
dener Art  behandeln  und  so  auch  einen 
Biermet  und  Lidmet  erzeugen.  Die  la- 
teinischen Ausdrücke  hydromel(lum),  mul- 
sum,  die  später  durch  medo  (-onis),  medum, 
medus  mehr  und  mehr  verdrängt  werden, 
zeigen  in  ihrer  Verwendung  und  Glossierung 
die  ganze  Unsicherheit,  welche  in  der  Be- 
zeichnung der  Getränke  herrschte:  um 
nur  sichere  Überlieferungen  heranzuziehen, 
übersetzt  Aelfric  'ydromellum  vel  mulsum' 
mit  beior,  das  'Summarium  Heinrici'  (ca. 
noo)  gibt  'ydromellum':  apheltranc,  'mul- 
sum': lütertranc,  'medus':  meto.  Zuver- 
lässig 'Met'  ist  in  spätem  Urkunden  nur 
medo  usw.:  es  kommen  nicht  selten  Ab- 
gaben in  Met  neben  solchen  in  Bier  vor, 
so  etwa  MG.  Dipl.  I  Nr.  105  (Urkunde 
Ottos  I.  für  Bamberg)  v.  J.  948:  tres 
medones  duasque  cervisas  (S.  189,  30),  oder 
ebenda  Nr.  153  v.  J.  952,  wo  XX  situlae 
de  medone  neben  ebensoviel  gehonigtem 
Bier  und  dem  dreifachen  an  ungehonigtem 
erscheinen. 

§  4.  Die  landläufigen  Vorstellungen  vom 
Met  als  dem  Haus-  und  besonders  Fest- 
trunk  der  Germanen  fußen  nicht  auf 
deutschen,  sondern  auf  englischen 
und  nordischen  Quellen.  Es  sind 
in  erster  Linie  die  zahlreichen  poetischen 
Komposita  mit  medu-,  meodu-  in  der  ags. 
Epik,  besonders  im  Beowulf  (vollständig 
verzeichnet  bei  Grein-Köhler  S.  461)  und 
dann  das  Vorkommen  des  Mettranks  in 
vielen  markanten  Situationen  der  eddischen 
Götter-  und  Heldenlieder  (Gering  Voll- 
ständ.  Wb.  Sp.  685  f.),  was  diesen  Eindruck 
gefestigt  hat;  dazu  tritt  die  wirkungsvolle 
Verwendung  des  mjgfrs  in  den  skaldischen 
Kenningar  (Sveinbjörn  Egilsson  Lex.  poet. 
p.  222),  wenn  etwa  die  Poesie  als  'der  Met 
03ins'  oder  'der  Äsen',  die  Frau  (pocula 
ministrans)  als  'Fichte  des  Mets'  bezeichnet 
wird.  Diese  hohe  Wertschätzung  des  Mets 
im  Norden  hat  aber  zum  guten  Teil  darin 
ihren  Grund,  daß,  wo  nicht  das  Getränk, 
so  doch  der  Hauptstoff,  der  Honig,  impor- 
tiert werden  mußte;  die  Stellen  der  Sagas, 
welche  vom  Import  des  englischen  Honigs 
nach  Norwegen  handeln,  hat  Fritzner 
Ordb.    2,    91  f.    s.    v.    hunang   gesammelt. 


Im  Norden  ist  der  Met  also  schwerlich  vor 
dem  Zeitalter  der  Wikinger  zu  diesem 
Ansehen  gelangt,  und  wo  man  reichlich 
Wein  hatte,  wie  bei  den  Rheingermanen 
und  den  Ostgermanen,  dürfte  der  Met 
kaum  seine  Rolle  behauptet  haben:  er  kam 
immer  erst  in  zweiter  Linie,  auch  09in 
in  ValhQll  trinkt  Wein  und  überläßt  den 
Met  den  Einheriern. 

§  5.  Eigener  Art  ist  das  Vorkommen 
von  medu-  in  Ortsnamen.  Den 
Namen  Medeburu  deutete  schon  Thietmar 
v.  Merseburg,  uns  unverständlich,  als  'mel 
prohibe'  (MG.  Script.  5,  755).  In  England 
heißt  der  Fluß  Medway  (Kent)  in  alter 
Zeit  Meodowä^e,  d.  h.  zweifellos  'Met- 
schale'; im  Anschluß  daran  hat  J.  Grimm 
GddSpr.  657  ein  westfälisches  *Medoful 
'Metbecher'  aufzufinden  geglaubt  und  an 
beides  eine  mythische  Deutung  geknüpft. 
Sicherer  als  in  diesem  Medofulli  ist  die 
Trennung  in  dem  mehrfach  vorkommenden 
Medu-beki  'Medebach'  (Förstemann  DNb 
2a,  1095),  das  unbedenklich  als  'Metbach' 
gedeutet  werden  darf  —  es  bleibt  nur 
fraglich,  ob  nicht  eine  Umdeutung  aus 
einem  keltischen  Namen  mit  Medu-  'me- 
dius'  vorliegt.  Hinweise  auf  Süßigkeit  oder 
Honig  enthalten  freilich  auch  Flußnamen 
wie  Milisa. 

Schrader   Reallex.   sv.      W.   Wacker- 

n  a  g  e  1  ZfdA.  6,  261  ff.  (=  Kl.  Sehr.  1,  86  ff.). 

Heyne    Hausalt.  2,  334  ff.     Müllenhoff 

DA.  4,  154.  343.  Edward  Schröder. 

Metia,  Name  eines  großen  Sumpfes 
(palus)  in  Germanien  bei  Mela  3,  3,  29, 
kaum  zu  germ.  metia-  'angemessen,  an- 
sehnlich' gehörig,  vielleicht  keltisch.  — 
S.  auch  M  e  t  u  o  n  i  s.  R.  Much. 

Mettlach,  „alter  Turm".  Zentralkirche 
vom  Ende  des  10.  Jahrhs.,  achteckig  mit 
halbrunden  Nischen  in  der  dicken  Mauer 
des  Untergeschosses,  darüber  ein  aus- 
gesparter Umgang  mit  Zwerggallerie;  recht- 
eckige Apsis,  flache  Decke. 

Dehio  und  v.  B  e  z  0  1  d  I  156.       A.  Haupt. 

Metuonis  überliefert  Pytheas  nach  Pli- 
nius  NH.  37,  35  als  Namen  des  aestuarium 
(Wattenmeeres),  dem  die  Bernsteininsel 
Abalus  vorgelagert  war.  Es  handelt  sich 
um  die  deutsche  Nordseeküste  in  einer 
nicht  näher  bestimmbaren  Erstreckung; 
denn  auf  die  Ausdehnung  von  6000  Stadien, 


METZ-MICHELSBERGER  TYPUS 


219 


die  aaO.  diesem  aestuarium  zugeschrieben 
wird,  ist  nichts  zu  geben.  Über  seine  An- 
wohner s.  Goten  und  Teutonen.  Der  Name 
Metuonis  —  so  in  besserer  Lesart  gegen- 
über sicher  verderbtem  Mentonomon  — 
wird  von  Detlefsen  Die  Entdeckung 
des  germ.  Nordens  9  ff.  im  Anschluß  an 
Jellinghaus  als  'das  Medenland, 
Wiesen-,  Marsch-  und  Moorland'  gedeutet; 
vgl.  R.  M  u  c  h  AfdA.  32,  258.  —  S.  auch 
M  e  t  i  a.  R.  Much. 

Metz,  St.  Peterskirche.  Mero- 
wingerbau  des  7.  oder  8.  Jahrhunderts, 
Basilika;  die  Schiffarkaden  im  15.  Jahrh. 
erneuert;  das  älteste  derartige  Bauwerk 
in  Deutschland.  Das  äußere  Mauerwerk 
ist  kleinsteinig  (petü  appareil)  mit  Ziegel - 
schichten  durchzogen.  Chorpartie  fehlt; 
Westvorhalle  scheint  etwas  jünger.  Wert- 
voll sind  die  Reste  von  Portalen,  vor 
allem  aber  von  Schranken,  die  großen 
Reichtum  zeigen  und  ergeben,  daß  solche, 
ganz  übereinstimmend  mit  den  lango- 
bardischen,  die  östlichen  Teile  der  Kirche 
abschieden;  heute  im  Museum  daselbst. 
W.   Knitterscheid    Die   Abteikirche  v. 

St.  Peter  zu  Metz;  Jahrb.  d.  Ges.  f.  lothr.  Gesch. 

9. 10.  A.  Haupt  Älteste  Kunst  der  Germanen. 

Leipzig  1909  p.  233  ff.  A.  Haupt. 

Metze  f.  oder  M  e  t  z  e  n  m.  (ahd. 
mezzo  m.,  mhd.  mezze,  mlat.  metreta).  §  I 
Ursprünglich  ein  kleineres  Trockenmaß. 
Der  Ausdruck  metreta  geht  auf  das  griechi- 
sche usTp^TTp  zurück,  war  den  Römern 
nicht  geläufig,  findet  sich  aber  schon  bei 
Isidor  von  Sevilla  (f  636,  Etymol.  XVI, 
cap.  25)  als  Name  eines  Flüssigkeitsmaßes. 

§  2.  Das  in  Deutschland  während  des 
frühen  Mittelalters  vor  allem  vorkommende 
Trockenmaß  ist  der  modius,  ahd.  mutti 
(s.  'Mutt'),  den  wir  auf  den  römischen 
modius  von  8,754  1  Inhalt  zurückführen 
müssen.  Gegen  das  Jahr  1000  ungefähr 
vollzog  sich  mit  der  Einführung  eines 
kleineren  Trockenmaßes,  der  metreta,  ein 
Wandel  der  Bedeutung:  der  modius  ver- 
schwand als  kleines  Trockenmaß  und  wurde 
zur  Bezeichnung  eines  vielfachen  der  me- 
treta, die  fortan  zu  30,  31  oder  32  auf  den 
neuen  großen  modius  gerechnet  wurde. 

§  3.  Das  älteste  Anzeichen  dieser  Ände- 
rung ist  der  Beisatz  in  der  Grazer  Hand- 
schrift  des    Bayerischen   Volksrechts:    De 


mensura  modii  Baiuvarici  zur  Erklärung 
des  in  Tit.  I,  cap.  13  erwähnten  modius, 
nach  welchem  die  Hörigen  der  Kirchen  ihre 
Leistungen  abzuführen  hatten.  Die  Stelle 
lautet:  Pugillus  hominis  mediocris,  id  est 
maximi  nee  minimi,  trecies  completus  metre- 
tarn  facit.  Quinque  metretae  sextarium  fa- 
ciunt,  tres  sextarii  semi  modium  faciunt 
XXX  metrete  modium.  Semis  modius  scoti 
ualet  usw.  Die  Grazer  Handschrift  ist  vom 
Ende  des  12.  Jahrhs.,  allein  der  Inhalt 
dieser  Stelle  weist  auf  ältere  Zeit  zurück, 
denn  er  ist  uns  nicht  in  Urschrift,  sondern 
in  späterer  Aufzeichnung  überliefert,  da 
einige  Schreibverstöße  vorkommen,  der 
scot  erwähnt  wird  usw. 

§  4.  Über  die  Größe  dieses  altbayeri- 
schen Maßes  lassen  sich  nur  Vermutungen 
äußern.  Nach  Versuchen,  die  ich  gemacht 
habe,  füllen  30  mittlere  Mannesfäuste  oder 
eine  metreta  ungefähr  21/*  1,  der  Inhalt  des 
semimodius  wäre  demnach  auf  beiläufig 
37,5  1  und  der  modius  ebenso  auf  75  1  zu 
veranschlagen.  Der  sog.  altbayerische 
Metzen  des  19.  Jahrhs.  wurde  nach  Noback 
bei  durchgeführter  Halbteilung  in  2  Viertel, 
4  Halbviertel,  8  Maßel,  16  Halbmaßel  und 
32  „Dreißiger"  zerlegt  und  hielt  37,0596  1, 
was  der  durch  meinen  Versuch  errechneten 
Größe  des  altbayerischen  semimodius  des 
io./n.  Jahrhs.  von  rund  37,5  1  auffallend 
nahe  kommt.  Die  metreta  jener  Zeit  von 
etwa  2,5  1  findet  sich  im  Halbmaßel  von 
2,316  1  wieder,  das  früher  2,47  1  enthalten 
haben  muß,  da  es  nach  der  Bezeichnung 
„Dreißiger"  für  seine  Hälfte  ursprünglich 
den  fünfzehnten  Teil  des  Metzens  ge- 
bildet hat. 

Graff  II  893.  898.     Hultsch  Metrol.  704. 

Noback   Tasclienbuch  d.  Münz-,  Maß-  u.  Ge- 

wichtsverhältnissc,    1851,  I  696. 

A.  Luschin  v.  Ebengreuth. 

Michelsberger  Typus  (Bodensee- 
Pfahlbau  -Typus),  (§  1)  eine  n  e  o  - 
1  i  t  h  i  s  c  h  e  Kulturgruppe  Westdeutsch- 
lands, deren  Name  den  Funden  aus  Wohn- 
(bzw.  Abfalls-)  Gruben  und  Gräbern  einer 
großen  Landansiedlung  auf  dem  Michels- 
berge bei  Unter-Grombach,  Bez.-A.  Bruch- 
sal in  Baden,  entlehnt  ist  (s.  Abb.  10).  Sie 
reicht  im  Rheinbecken  vom  Bodensee  bis 
unterhalb  der  Stromenge  und  westlich  bis 
Nordböhmen.      Besonders  reichlich  ist  sie 


220 


MICHELSBERGER  TYPUS 


in  Rheinhessen  vertreten.  Ihre  Keramik 
umfaßt  stattlich  große,  meist  ganz  unver- 
zierte  und  henkellose  Gefäße  ohne  Stand- 
fläche: sog.  Pfahlbaubecher  mit  weiter 
Mündung  und  spitzem  Boden,  mächtige 
Vorratsgefäße  mit  rundem  Boden,  Schüsseln 
mit    Bauchkante,    eigentümliche    Schöpf- 


Muscheln  und  Tierzähnen.  Feldbau  und 
Viehzucht  haben  sichere  Spuren  hinter- 
lassen. Die  Fundstellen  am  Bodensee  sind 
Pfahlbauten,  rheinabwärts  Wohngruben 
und  zwischen  diesen  liegende  kessei- 
förmige Gräber  mit  den  Resten  unver- 
brannter langköpfiger  Leichen.     Die  nam- 


Abb.  10.     Michels  berger    Typus      (Bodensee-Pfahlbau-Typus).      Funde    vom    Michelsberg    bei 
Unter-Grombach,  Großherzogtum  Baden.     (Nach  A.  Bonnet.) 


kellen,  aber  auch  plumpe  Henkelkrüge 
u.  a.  Statt  der  Henkel  erscheinen  nicht 
selten  durchbohrte  oder  undurchbohrte 
Knöpfe,  sonst  noch  Tupfen-  und  Warzen  - 
reihen.  Die  Steinsachen  sind  unbe- 
deutend und  nicht  charakteristisch:  kleine, 
dicke  Flachbeile,  Schaber,  Messer,  Mahl- 
steinplatten und  Quetschsteine.  Metall 
fehlt  ganz.  Mancherlei  Werkzeug  ist  aus 
Bein-     und     Hirschhorn,     Schmuck     aus 


haftesten  Fundorte  liegen  bei  Straßburg, 
Landau,  Unter-Grombach,  Mannheim, 
Mainz,    Bingen,    Schierstein,   Urmitz. 

§  2.  Die  Zeitstellung  des  M.  Typus  ist 
strittig.  Man  erklärte  ihn  für  die  älteste 
derzeit  bekannte  neolithische  Gruppe  über- 
haupt oder  wenigstens  in  seinem  Gebiete. 
Man  verlegte  ihn  zwischen  Schnurkeramik 
und  Bandkeramik  (s.  d.)  oder  an  den 
Beginn  der  Kupferzeit  zwischen   Schnur- 


MICHELSTADT— MIDGARDSORMR,  MIDGARDSSCHLANGE         221 


keramik  und  Glockenbecher  (s.  d.).  Nach 
Schumacher  hätte  am  Oberrhein  und  am 
Bodensee  die  Kultur  des  M.  und  Pfahl- 
bautentypus den  von  N.  und  0.  her  vor- 
dringenden neuen  (german.  ?)  Völkern  und 
Kulturen  kräftigen  Widerstand  geleistet 
und  noch  fortbestanden,  als  in  den  Gegen- 
den weiter  nördlich  schon  die  Band- 
keramik  herrschte.  Eine  Verwandtschaft 
gewisser  Tongefäßformen  des  M.  Typus  mit 
solchen  aus  den  Kjökkenmöddingern  und 
jüngeren  neolithischen  Schichten  des  Nor- 
dens ist  nicht  zu  verkennen,  aber  schwer 
zu  deuten.  Ganz  vereinzelt  erscheinen  an 
den  Fundstellen  des  M.  T.  auch  Spuren 
des  vielleicht  gleichzeitigen  Rössener  Ty- 
pus (s.  d.).  In  Verbindung  mit  den 
Wohnstätten  stehen  z.  T.  ausgedehnte 
Befestigungsanlagen  (Wallbauten),  welche, 
ähnlich  wie  die  Pfahlbauten,  auf  die  Ab- 
wehr vorhandener  unruhiger  Elemente 
hindeuten. 

A.  Bonnet  Veröff.  d.  großh.  bad.  Samml. 
2,  1899,  39  ff.  Z.  R  e  i  n  e  c  k  e  Z.  Ver.  Erforsch, 
rhein.  Gesch.  4,  1900,  336  ff.  Westd.  Z.  19, 
1900,  249  f.  ZfEthn.  1902,  225  f.  A.  Götze 
ZfEthn.  1900  (271)  f.  K.  Schumacher 
Altertümer  unsr.  heidn.  Vorzeit  5,  97  ff.,  Taf.  19. 
Mainzer  Z.  2,  1907,  11  f.  A.  Schliz  Arch. 
f.  Anthrop.  N.  F.  7,  254  ff.  M.  Hoernes. 

Michelstadt  (S  t  e  i  n  b  a  c  h).  Basilika; 
von  Einhard  seit  815  auf  einem  ihm  von 
Ludwig  d.  Frommen  geschenkten  Grund- 
stück erbaut,  wo  vorher  eine  Holzkirche 
gestanden  hatte.  Dreischiffig  mit  Quer- 
schiff und  drei  Apsiden;  darunter  kreuz- 
förmige, sich  auch  unter  dem  Querschiffe 
erstreckende  Krypta.  Westlich  einst  Vor- 
halle zwischen  zwei  abgeschlossenen  Räu- 
men {Diakonikon  und  Prothesis);  davor 
(wie  Nachgrabung  ergab)  Vorhof  mit  Ein- 
gangshalle. Das  Querschiff  war  durch  eine 
Bogenstellung  (wohl  auch  eine  Schranke) 
vom  Schiffe  geschieden.  Die  Schiffpfeiler 
quadratisch  aus  dünnen  Backsteinen  mit 
großen  Fugen  und  nach  den  Schiffen  zu 
abgeschnittenem  Karnieskämpfer;  die  Bö- 
gen aus  Kalktuff-Keilsteinen. 

Das  Äußere  ist  aus  kleinen  roten  Sand- 
steinquadern sehr  sorgfältig  hergestellt. 
R.  A  d  a  m  y  Die  Einhardbasilika  zu  Stein- 
bach, Hannover  1881.  G.  Schaefer  Kunst- 
denkmäler im  Großherzogtum  Hessen,  Kreis 
Erbach,  245  ff.  A.  Haupt. 


Midgardr  (anord.;  got.  midjungards,  ags. 
middangeard,  ahd.  mittilgart)  ist  nach  der 
nordischen  Mythe  die  von  den  Menschen 
bewohnte  Erde,  die  sich  zwischen  der 
Feuerwelt  im  Süden  und  der  Eiswelt  im 
Norden  befindet.  Nach  der  VQluspä  (v.  4) 
haben  ihn  die  Burssöhne  aus  Ginnun- 
gagap  emporgehoben,  nach  den  Grim- 
nismäl  (v.  41)  ist  er  aus  Ymirs  Brauen 
erschaffen.  |>örr  verteidigt  ihn  gegen  die 
Riesen  und  heißt  daher  veorr  Midgards 
'Schirmer  MidgaroV.  Snorri  deutet  Mid- 
gard,  jedenfalls  in  Anlehnung  an  Grim.  41, 
als  Burg,  die  die  Götter  zum  Schutze  gegen 
die  Riesen  erbaut  haberf  sollen  (SnE. 
I  50).  E.    Mogk. 

Midgardsormr,Midgar9sschlange.  §  i .  Noch 
heute  lebt  bei  den  an  dem  Meere  wohnen- 
den Germanen  der  Glaube,  daß  im  Meere 
ein  mächtiges  Ungetüm  in  Gestalt  einer 
Schlange  haus'e,  das  sich  von  Zeit  zu 
Zeit  sehen  lasse.  Aus  dieser  Vorstellung 
und  andern  Schlangensagen  ist  die  Le- 
gende entstanden,  daß  das  Weltmeer 
als  mächtige  Schlange  um  die  bewohnte 
Erde,  um  Midgard,  liege.  Daher  heißt 
sie  Midgardsormr  oder  Jqrmungandr  'das 
mächtige  Ungetüm'  (Vsp.  50).  Sie  ge- 
hört zum  Geschlecht  der  Riesen,  und 
wenn  das  Meer  tost,  ist  sie  in  Riesenzorn 
geraten  und  peitscht  die  W7ellen  mit  ihrem 
Schwänze. 

§  2.  Wie  Thor  Gegner  aller  Riesen, 
so  ist  er  auch  der  des  Midgardsorms. 
Dieser  Kampf  hat  wiederholt  Stoff  zur 
Dichtung  gegeben.  Die  Skalden  Bragi, 
Ulfr  Uggason,  Eysteinn,  der  Dichter  der 
Hymiskvida  haben  ihn  behandelt;  sie 
lassen  Thor  hinaus  nach  dem  Meer  fahren, 
die  Schlange  angeln  und  nach  ihr  seinen 
Hammer  werfen;  durch  das  Intrigen- 
spiel anderer  Riesen  entgeht  ihm  der 
Fang  (vgl.  PBBeitr.  7,  281).  Auch  bei 
Utgardaloki  soll  er  das  Ungetüm,  das  hier 
als  Katze  erscheint,  in  die  Höhe  heben, 
vermag  aber  nur  das  eine  Bein  vom  Boden 
zu  lüften.  So  ist  die  Midgardsschlange 
auch  Thors  Gegnerin  beim  letzten  großen 
Kampfe  der  Götter  mit  den  dämonischen 
Mächten  geworden;  in  ihm  unterliegt 
der  Gott. 

§  3.  Skaldische  Dichtung  hat  die  Mid- 
gardsschlange    in     die     Sippschaft     Lokis 


222 


MIETE 


gebracht.  Sie  ist  das  Kind  Lokis  und 
der  Angrboda,  die  Schwester  des  Fenris- 
wolfes  und  der  Hei. 

A.  0  1  r  i  k  Aarb.  1902  S.  253  ff.  E.  Mogk. 

Miete  (§  1),  ahd.  mela,  mieta  (=  'Be- 
zahlung, Lohn'),  ags.  med,  nord.  legha, 
leigja,  leiga,  ein  entgeltlicher  Vertrag, 
begreift  im  weiteren  Wortverstande 
Sach-,  Dienst-  und  Werkmiete  in  sich. 
In  engerer  Bedeutung  betrifft  sie  die 
Sachmiete.  Das  Mietrecht  war  bei  den 
germanischen  Stämmen  überaus  mannig- 
faltig ausgestaltet. 

§  2.  In  der  Sachmiete  („Heuer", 
norddeut.  Wort  zu  ndd.  hyren  =  ndl. 
huuren,  ags.  hyrian,  engl,  hire)  erhält  der 
Mieter  Nutzen  und  Vorteil  aus  dem 
Gebrauch  einer  fremden  Sache,  welche 
ihm  zu  diesem  Zwecke  vom  Vermieter 
gegen  einen  Mietzins  überlassen  wird.  Ver- 
mietet wurden  Liegenschaften,  Baulich- 
keiten, Tiere  und  andere  Fahrhabe.  Dem 
Mieter  stand  eine  Gewere  zu;  das  Rechts- 
verhältnis war  auch  dinglich  und 
also  absolut  rechtswirksam.  „Kauf  bricht 
nicht  Miete."  Doch  ist  der  Satz,  die 
schwache  Seite  vieler  Rechtssprichwörter 
teilend,  nach  der  einen  Richtung  zu  eng, 
nach  der  anderen  zu  weit  gefaßt.  Er  galt 
auch  nicht  aller  Orten;  einzelne  germa- 
nische Rechte  huldigten  dem  Grundsatze: 
„Kauf  bricht  Miete."  Ausnahmsweise 
eintretende  Übermacht  findet  sich  in  den 
Verträgen  formelhaft  vorgesehen  und  soll 
die  Vertragspflicht  hinfällig  machen.  Wegen 
rückständigen  Mietzinses  besaß  der  Ver- 
mieter ein  Pfändungsrecht. 

§  3.  Wenn  Dienste  freier  Menschen  ge- 
mietet werden,  liegt  Dienstmiete 
vor.  Der  Dienstvertrag,  geschichtlich  in 
einem  Treuverhältnisse  wurzelnd,  ent- 
wickelte sich  mit  der  Zeit  zu  einem 
zweiseitigen  Schuldvertrage  mit  wechsel- 
seitiger Treupflicht.  Das  Rechtsgeschäft 
war  hauptsächlich  Gesinde-  und  Gesellen - 
vertrag,  wobei  der  Dienende  unter  die 
Hausgewalt  des  Dienstgebers  geriet.  Der 
Dienstpflicht  entsprach  auf  Seite  des 
Dienstherrn  eine  Pflicht  zur  Entloh- 
nung (ausnahmsweise  auf  Gnade  be- 
ruhend), zur  Fürsorge  und  Vertretung 
gegenüber  dem  Dienstboten.  Eigenartige 
Bestimmungen     betreffen     besonders     die 


Eingehung  und  Erlöschung  des  Gesinde - 
Vertrages.  So  mancher  alte  Brauch,  wie 
die  Arrhalleistung,  hat  sich  da  bis  auf 
unsere  Tage  behauptet.  Das  Rechts- 
geschäft kam  naturgemäß  erst  im  MA. 
zu  größerer  praktischer  Geltung.  Früher 
mußte  seine  Bedeutung  in  Anbetracht  der 
wirtschaftlichen  und  gesellschaftlichen  Zu- 
stände beschränkt  sein.  Immerhin  war  die 
Gesindemiete  auch  in  der  Zeit,  da  die 
Dienstboten  noch  vorzüglich  aus  den 
Kreisen  der  Leibeigenen  stammten,  nicht 
etwa  unbekannt.  Außerdem  gab  es  Dienst  - 
vertrage,  womit  nicht  Unterordnung  unter 
die  Familiengewalt  sich  verband.  Doch 
kamen  sie  wohl  verhältnismäßig  selten  vor. 
Namentlich  handelte  es  sich  dabei  um 
höhere  Dienstleistungen. 

§  4.  Dem  höchsten  Altertum  war  der 
Begriff  der  Werkmiete  kaum  ge- 
läufig. Ihre  Ausbildung,  im  FrühMA. 
anhebend,  setzt  schon  eine  gewisse  Ent- 
wicklung des  gewerblichen  Lebens,  des 
Handwerkerberufes  voraus,  wie  sie  erst 
das  Aufblühen  der  städtischen  Gemein- 
wesen mit  sich  brachte.  Das  bestellte 
Werk  wurde  entweder  im  Heim  des  ge- 
dungenen Arbeiters  oder  im  Hause  des 
Werkmieters  ausgeführt.  Der  Arbeitslohn 
(Stück-  oder  Zeitlohn)  wurde  im  Werk- 
verdingungsvertrage  frei  bestimmt,  später 
oft  durch  gesetzliche  Taxierung  geregelt. 
Das  Material  lieferte  zumeist  der  Besteller. 
Afterverdingung  war  gewöhnlich  unter- 
sagt. Bei  der  Übernahme  ward  das  Werk 
auf  etwaige  Mangelhaftigkeit  geprüft,  wo- 
für der  Arbeiter  einzustehen  hatte.  Auf 
den  germanischen  Werkvertrag  geht  eine 
Reihe  von  Verträgen  des  modernen  Han- 
delsrechtes zurück. 

v.  Amira  NOR.  I  632  ff.  636  ff.  649  ff. 
II  766  ff.  771  ff.  787  ff.  v.  Brünneck 
Z.  Geschichte  der  Miete  u.  Pacht  in  d.  deut.  u. 
german.  Rechten  d.  MA.,  in  SZfRG.  I  138  ff. 
Brunner  Grundz.  d.  DRG.6  220.  v.  G  i  e  r  k  e 
Grunds,  d.  DPR*  271  f.  Grimm  DRAA  II 
149.  HedemannD.  Fürsorge  d.  Gutsherrn 
für  sein  Gesinde,  in  Breslauer  Festgabe  f.  F.  Dahn 
(1905).  Hertz  D.  Rechtsverhältnisse  d.  freien 
Gesindes  nach  d.  deut.  Rechtsquellen  d.  MA.s 
(Gierke  Unters.  VI).  Hübner  DPR.2 
488  ff.  Könnecke  Rechtsgeschichte  d.  Ge- 
sindes in  West-  u.  Süddeutschland  (1912).  Ro  - 
thenbücher    Gesch.    d.    Werkvertrags   nach 


MILCH 


22' 


deut.  Recht  (G  i  e  r  k  e  Unters.  LXXXVII). 
Schröder  DRG.S  734  f.  788.  v.  Schwerin 
DRG.  bei  Meister  77  f.  Stobbe  Z.  Gesch. 
d.  deut.  Vertragsr.  239  ff.  Stobbe-Leh- 
m  a  n  n   DPR.    III   328  ff.  P.  Puntschart. 

Milch.  A.  Allgemeines.  §  I.  Der 
Genuß  der  M.  seiner  Haustiere  erscheint 
dem  Kulturmenschen  im  alten  Sinne,  dh. 
dem,  der  mit  Hilfe  seiner  Tiere  mit  dem 
Pfluge  den  Acker  bestellt,  als  eine  Selbst- 
verständlichkeit. Setzte  doch  die  so  lange 
herrschende  Nomadentheorie  voraus,  daß 
der  Jäger  dazu  überging,  seine  Beutetiere 
zu  zähmen  und  ihre  Milch  zu  benutzen, 
statt  daß  er  sie  wie  früher  nur  tötete  und 
verzehrte.  Die  moderne  ethnologische 
Forschung  aber  mußte  nun  feststellen, 
daß  an  solche  Entwicklung  gar  nicht  zu 
denken  ist.  Die  M.  ist  vielmehr  auf  dem 
umständlichen  Wege  über  die  Opferspende, 
die  die  Gottheit  erfreuen  oder  stärken 
soll,  verhältnismäßig  erst  spät  in  die 
menschliche  Wirtschaft  hineingekommen, 
und  zwar  von  Anfang  an  in  Verbindung 
mit  den  Dingen,  die  weiterhin  zum  Acker- 
bau führten,  also  besonders  mit  der  Ein- 
führung des  Rindes  in  die  menschliche 
Wirtschaft.  Das  wird  schon  durch  das 
Überwiegen  der  Rindermilch  auch  für  die 
germ.  Völker  bewiesen.  Wir  werden  auch 
kaum  annehmen  können,  wie  das  manche 
Autoren  immer  noch  im  Interesse  einer 
vorwiegenden  Bedeutung  der  Herden  - 
wirtschaft gerne  tun  möchten,  daß 
jemals  in  älterer  Zeit  die  Milchwirtschaft 
und  Käsegewinnung  in  größerem  Maß- 
stabe  für  weitere  Gebiete  und  Völker- 
schaften den  Getreidebau  derart  beiseite 
gedrängt  hätte,  wie  das  jetzt  in  manchen 
germanischen  Landschaften  —  Schweiz,  die 
Marschen  —  geschieht.  Immerhin  ist 
schon  für  ältere  Zeit,  wie  auch  für  die 
Anfänge  der  Sennerei  im  Gebirge,  so  z.  B. 
für  die  Schwaigewirtschaft  im  Flach- 
lande Bayerns,  anzunehmen,  daß  die  Groß- 
bauern, besonders  aber  auch  die  Groß- 
besitzer  (die  Klöster  !)  Wiesen  und  Weide- 
land mit  Einziehung  der  Auwälder  von 
Einzelhöfen  aus  mit  verhältnismäßig  ge- 
ringem Ackerbau  und  mit  verhältnismäßig 
starker  Viehbesetzung  auf  die  Dauer- 
produkte der  Milch,  Butter  und  Käse  hin 
ausnutzen  ließen. 


§  2.  Neben  der  Kuh  sind  auch  bei  uns 
schon  seit  ältester  Zeit,  wie  es  scheint, 
Ziege  und  Schaf  als  Milchtiere  benutzt 
worden,  und  zwar  die  Ziege  in  älterer  Zeit 
mehr  wie  jetzt  als  ein  Milchtier  auch 
größerer  Besitzungen,  weil  sie  damals 
in  größerer  Zahl  gehalten  wurde,  wohl 
auch  schon  wegen  des  höher  als  Kuhkäse 
eingeschätzten  Ziegenkäses.  Ob 
es  aber  jemals  zu  einer  größeren  Bedeutung 
der  Ziege  als  Hauptwirtschaftstier  bei 
germanischen  Völkern  gekommen  ist,  er- 
scheint mir  zweifelhaft.  Noch  mehr  wird 
das  vom  Schaf  gelten,  trotzdem  Schaf- 
käse, auch  in  der  ältesten  Zeit  der  seltenste 
und  deshalb  auch  geschätzteste  war,  so 
gut  wie  heute.  Von  einer  Verwendung  der 
Pferdemilch  wissen  wir  auf  germ. 
Gebiet  nichts,  doch  muß  bemerkt  werden, 
daß  die  benachbarten  und  in  vieler  Beziehung 
verwandten  Preußen  nach  älteren  und 
jüngeren  Nachrichten  Stutenmilch  benutzt 
und  sogar  nach  asiatischer  Analogie  zu 
einem  berauschenden  Getränk  verarbeitet 
haben  sollen. 

§  3.  Schrader  hat,  wohl  auf  Grund 
älterer  Anschauungen,  hier  und  da  ge- 
meint, er  könne  für  seine  Indogermanen 
die  wirtschaftliche  Verwendung  der  Pferde- 
milch an  erster  Stelle  voraus- 
setzen. Ich  halte  das  aber  nach  den  wirt- 
schaftlichen Verhältnissen  für  außerordent- 
lich unwahrscheinlich.  Wäre  einmal  in 
älterer  Zeit  das  Pferd  das  erste  und  zu 
irgend  einer  Zeit  das  hauptsächlichste 
Milchtier  irgend  einer  menschlichen  Wirt- 
schaft gewesen,  so  ließe  sich  doch  nicht 
einsehen,  wie  das  dann  wieder  hätte  ab- 
kommen können  !  Auch  hat  Sehr,  nicht 
genügend  beachtet,  daß  bei  den  heutigen 
Nomaden,  die  die  Milch  ihrer  Pferde  in 
größerem  Maße  benutzen,  es  sich  dabei 
keineswegs  um  eine  wirtschaftliche 
Notwendigkeit  handelt,  sondern  um  einen 
Luxus,  der  dem  Bedürfnis  der  Männer 
nach  berauschenden  Getränken  entspringt. 
Die  Pferdemilch  wird  ausschließlich  zum 
Kumys  verwendet  und  der  Kumys  zu 
einem  großen  Teil  zur  Destillation  des 
Milchbranntweins.  Das  sind  nicht  ältere 
primitive  Zustände,  sondern  es  sind 
Auswüchse,  die  sich  aus  früheren  Perio- 
den   erhalten    haben,    als  diese   Nomaden 


224 


.MILCH 


nicht  bloß  Herdenbesitzer  waren,  sondern 
Herren  eines  großen  ihnen  unterworfenen 
Gebiets. 

§  4.  Immerhin  führt  uns  die  Angabe, 
daß  die  alten  Preußen  sich  in  der  Stuten- 
milch auch  berauscht  hätten,  in  ein  bis 
dahin  recht  vernachlässigtes  Gebiet,  auf 
die  Verwendung  der  M.  zu  berauschenden 
Getränken,  auch  für  unsere  ältere  Wirtschaft. 
Freilich  entspricht  es  ganz  und  gar  nicht  dem 
älteren  Ideal,  wenn  in  der  Wirtschaft  der  heu- 
tigen Hirtenvölker  der  direkte  Genuß  der 
eben  gemolkenen  Milch,  so  wie  sie  ist,  kaum 
gebräuchlich,  zumeist  vielmehr  geradezu 
verpönt  ist.  Die  allermeisten  Hirtenvölker 
genießen  ihre  Milch  nicht  roh  und  nicht 
süß,  sondern  entweder  gekocht  oder  — 
und  das  tun  die  allermeisten  —  gesäuert. 
So  sind  die  Herero  daran  gewöhnt,  die 
Milch  ihrer  Herden  als  Omeire,  dh.  eine 
Sauermilch  in  alkoholischer  Gärung,  zu 
genießen.  In  älterer  Zeit  scheinen  auch 
wir  im  Norden  Europas,  wie  noch  jetzt 
in  Finnland  und  in  Island,  dünnflüssige 
saure  M.  gehabt  zu  haben,  die  solche  Hefen 
hatte,  die  alkoholische  Gärung  bewirkten. 
Wenn  wir  jetzt  nur  gelegentlich  davon  hören, 
so  kann  es  einfach  daran  liegen,  daß  diese 
durch  die  anderen  Hefearten  verdrängt  wur- 
den, die  überall  verbreitet  sind,  ähnlich  wie 
die  Hefe  des  Reisweins  in  China  und 
Japan  keine  Weingärung  aufkommen  läßt. 
Aus  alter  Zeit  habe  ich  jedenfalls  eine 
Nachricht  aus  Schottland,  also  einem  für 
Überlebsei  sehr  geeigneten  Gebiet,  und 
die  schäumende  Buttermilch,  die  J.  G. 
Kohl  aus  dem  Bremer  Teufelsmoor  er- 
wähnt, ist  vielleicht  etwas  ähnliches  ge- 
wesen. Jedenfalls  kannte  man  auch  in  der 
Steiermark  so  gut  wie  früher  in  »Schott- 
land die  Buttermilch  als  Dauergetränk 
(P.  K.  Rossegger,  pers.  Mitt.).  Das  ganze 
Gebiet  der  Milchwirtschaft  ist  aber  ein 
sehr  schwieriges,  und  weil  uns  geschicht- 
liche Daten  noch  fast  ganz  fehlen,  sind 
wir  auf  den  mühsamen  Weg  der  wirtschaft- 
lichen Vergleichung  ethnographischen  und 
wirtschaftsgeographischen  Materials  ange- 
wiesen, auf  dem  Benno  Martinys  weit- 
reichende Forschungen  die  Bahn  gebrochen 
haben. 

Ed.     Hahn    Die  Haustiere,     Leipzig  1898, 

S.  77  f.    M  a  r  t  i  n  y  Die  Milch  und  ihr  Wesen, 


Danzig  1871,  2  Bde.  u.  M.  Kirne  und  Girbe  (Stoß- 
butterfaß und   Schüttelbutterfaß),   Berlin  1895. 

Ed.  Hahn. 

B.  Einzelheiten.  §  5.  Die  Milch 
(got.  miluks,  anord.  mjölk,  ags.  meolc, 
altfries.  melok,  as.  miluk,  ahd.  miluh,  zu 
verb.  anord.  mjölka,  ags.  melcan,  fries. 
melka,  ahd.  melchan)  war  eines  der  ältesten 
und  wichtigsten  Nahrungsmittel  der  ger- 
manischen Völker:  maior  pars  victus  eorum 
in  lade,  caseo,  carne  consistit  (Caesar  BG. 
VI  22),  von  den  Sueben:  maximam  partem 
lade  atqtce  pecore  vivunt  (IV  i).  Noch 
Jordanes  berichtet  von  den  Gothi  minores: 
nam  lade  aluntur  plerique  (Cap.  51).  Die 
Ziege  Heidrun  bietet  aus  ihrem  Euter  den 
Helden  in  Walhall  den  täglichen  Trunk, 
König  Sigurd  Syr  ließ  seinen  Mannen 
jeden  andern  Tag  Milch  vorsetzen  (Wein- 
hold,  Altnord.  Leben  151/52).  Außer  der 
frischen  wird  auch  die  gestandene,  dicke, 
saure  Milch,  lac  concretum,  gern  gegessen: 
Tacitus  Germ.  23.  Anthimus,  de  obs.  cib.  78 
nennt  sie  melca:  oxygala  vero  graece  quod 
latine  vocant  melca  [id  est  lac\  quod  ace- 
taverit,  audores  dünnt  sanis  hominibus  esse 
aptum,  quia  non  coagulatur  in  venire  (cf. 
auch  jjiXxoc:  Galenus  X  S.  468).  Auch 
ahd.  rennisal  wird  die  gleiche  Bedeutung 
haben  (Heyne,  Hausaltert.  II  314).  Im 
Altnord,  heißt  die  geronnene  Milch  skyr; 
sie  wurde  besonders  in  Norwegen  gegessen, 
während  in  Island  als  gewöhnliche  Morgen - 
und  Abendspeise  im  Sommer  der  Quark, 
der  mit  süßer  Milch  begossen  wurde, 
diente.  Da  an  mehreren  Stellen  der  Sagas 
das  Skyr  als  Getränk  erwähnt  wird,  so 
müssen  hier  die  Molken  darunter  ver- 
standen sein  (Weinhold,  Altnord.  Leben 
144/45).  Angels.  heißt  die  gestandene 
Milch  sür  meolc.  Eine  besondere  Art,  die 
Milch  durch  Kochen  zuzubereiten,  oder 
sie  durch  Zusatz  von  Honig,  Wein,  Met 
oder  Salz  verdaulicher  zu  machen,  empfiehlt 
Anthimus   de   obs.    cib.    75.    76. 

Es  wird  hauptsächlich  die  Milch  der 
Kühe,  dann  auch  die  der  Ziegen  (als 
Medizin:  Anthimus  de  obs.  cib.  75)  ge- 
nossen, während  die  Schafmilch  fast  aus- 
schließlich zu  Käse  und  Butter  verarbeitet 
wurde. 

Gefäße  zum  Melken  resp.  zum  Sammeln 
der    gemolkenen    Milch:    ahd.    melckubile, 


MILZLEIDEN— MINISTERIALEN 


225 


milchkubili  (zu  spätlat.  cubellus),  gellita, 
gellida,  gelta  (zu  mittell.  galida),  melchvaj, 
mulktra  (zu  lat.  midctra).  Vor  dem  Genuß 
wird  die  Milch  geseiht.  Solches  Seihgefäß 
(colum,  colatorium)  heißt  ahd.  siha,  ags. 
seohhe,  anord.  sia.  Fuhse. 

Milzleiden  sind  wie  die  Leberleiden 
(5.  d.)  nur  aus  der  Gelehrtenmedizin  be- 
kannt (mhd.  milzsiechtuom) ;  auch  die 
Eröffnung  der  „Milzader"  [zuo  dem  milz 
län)  wird  später  dem  Volke  geläufig.  Des 
längeren  verbreitet  sich  Bald's  Laeceboc 
nach  klassischem  Vorbild  über  Milzleiden 
(ags.  miltewcerce;  II  36 — 45;  Cockayne, 
Leechdoms  II  242  ff. ;  Leonhardi,  Bibl. 
d.  ags.  Prosa  VI  72 — Jj),  über  windigre 
äßundenesse,  heardnesse  unter  Empfehlun- 
gen von  drenc  wiß  äswollenum  mute  usw. 
ohne  heimische  volksmedizinische  Bei- 
mengungen. 

M.     H  ö  f  1  e  r     Dtsch.  Krankheitsnamenbuch. 

S.  415  f.  Sudhoff. 

Mimir.  §  1.  Die  zahlreichen,  über  das 
ganze  germanische  Gebiet  verbreiteten 
Sagen  von  dem  Wassergeist  mit  propheti- 
schem Blick,  deutsche  Flußnamen  wie 
Mimling,  schwed.  Mimesä  neben  dem 
Mimessjö,  bes.  die  enge  Verbindung  mit 
Odin,  als  dessen  Freund  er  schon  bei 
Skalden  des  10.  Jahrh.  erscheint,  lassen 
vermuten,  daß  Mimir  ein  gemeingermani- 
sches elfisches  Wesen  war,  das  mit  der 
übernatürlichen  Kraft  des  Wassers  in 
engem  Zusammenhang  stand  und  sich 
durch  Kunstfertigkeit  und  Weisheit  aus- 
zeichnete. 

§  2.  Mit  der  Asenwelt  in  Zusammen- 
hang gebracht  ist  Mimir  nur  in  nordischen 
Quellen.  Darnach  ist  er  Hüter  des  Mimis- 
brunnen  (s.  d.);  zu  ihm  kommt  ödinn 
tagtäglich,  erhält  gegen  Verpfändung  seines 
Auges  einen  Trunk  aus  dem  Gjallarhorn 
und  dadurch  Weisheit  (Vsp.   28). 

§  3.  Wie  die  Quelle  oft  als  Haupt  des 
Flusses  begegnet,  so  erhielt  nach  einem 
Parallelmythus  ödinn  auch  seine  Weisheit 
von  Mimirs  Haupte  (Vsp.  46;  Sigdrm. 
13;  14).  Aber  mit  dieser  Vorstellung  ver- 
mischte sich  ein  andrer  weitverbreiteter 
Mythus,  der  auf  alten  Ritus  zurückging, 
wonach  das  Haupt  toter  Männer  sorg- 
fältig aufgehoben  und  in  mißlichen  Lagen 
um  Rat  gefragt  wurde.      Hieraus  ist  die 

H  o  o  p  s  ,  Reallexikon.     III. 


Sage  vom  Tode  Mimirs  entstanden.  Dar- 
nach wurde  nach  dem  Krieg  zwischen 
Vanen  und  Äsen  Mimir  dem  ver- 
geiselten  Hccnir  als  Ratgeber  und  geistiger 
Beistand  mit  zu  den  Vanen  geschickt. 
Als  diese  aber  merkten,  daß  sie  in  Hcenir 
betrogen  seien,  töteten  sie  sowohl  diesen  als 
auch  den  Mimir,  schlugen  ihm  das  Haupt 
ab  und  sandten  es  den  Äsen.  ödinn 
balsamierte  es  ein,  sprach  über  ihm  den 
Zauber,  daß  es  nicht  faule,  und  wandte 
sich  dann  stets  zu  ihm,  wenn  er  verborgene 
Dinge  wissen  wollte   (Heimskr.    I   13). 

§  4.    In    der     nordischen    Pidrekssaga, 
die    auf    sächsischen     Liedern    fußt,     ist 
Mimir  der  kunstreiche   Schmied,   der  Er- 
zieher Siegfrieds.    Als  Waldgeist  (silvarum 
satyrus)  begegnet  er  auch  bei  Saxo  gramm. 
(I  114),  wo  er  ebenfalls,  wie  in  der  pidreks- 
saga,  im  Besitz. eines  trefflichen  Schwertes 
und    anderer    Kleinodien    ist.       Mit    dem 
Mimir  der  eddischen  Dichtung  hat  dieser 
nichts  gemein  als  den  elfischen  Ursprung. 
U  h  1  a  n  d    Schriften   6,    197  ff.      Müllen- 
h  o  f  f    DAK.    5,    101  ff.        Schuck    Studier 
I  nord.  Litt.-  och  Religionshist.   I  128  ff. 

E.  Mogk. 

Mimisbrunnen.  §  1.  Wie  drei  mythische 
Bäume  (Yggdrasill,  Laeradr,  MJQtvidr), 
kennt  die  nordische  Dichtung  auch  drei 
Quellen  oder  Brunnen  an  diesen  Bäumen. 
An  dem  MJQtvid  befindet  sich  der  Mimis- 
brunnen, dessen  Wächter  Mimir  ist  und 
der  gespeist  wird  vom  Heifluß  GjqII.  Aus 
ihm  schöpft  Mimir  seine  Weisheit,  aus 
ihm  trinkt  ödinn  jeden  Morgen,  nachdem 
er  sein  Auge  zum  Pfände  gegeben  hat, 
in  ihm  ist  Heimdalls  Stimme  verborgen 
(Vsp.  27—8). 

§  2.  Durch  Snorri  ist  MJQtvidr  mit  der 
Esche  Yggdrasil  vermengt  und  dadurch 
der  Brunnen  unter  die  eine  Wurzel  dieses 
Baumes  gebracht  worden.  Darnach  soll 
er  sich  bei  den  Reifriesen  befinden  (SnE. 
I  100). 

Schuck  Studier  I  128  ff.  E.  Mogk. 

Ministerialen.  A.  Deutschland. 
§  I.  In  der  fränkischen  Zeit  werden  als 
ministerielles  Personen  bezeichnet,  die  in 
einem  Dienstverhältnis  stehen,  vorzugs- 
weise unfreie,  daneben  aber  doch  auch 
freie  Personen.  Das  Dienstverhältnis, 
dem  sie  angehören,  ist  zwar  eines  höherer 

15 


226 


MINISTERIALEN 


Ordnung.  .  Es  werden  zu  den  Ministerialen 
insbesondere  die  Inhaber  der  Hausämter 
gerechnet,  deren  es  in  den  vornehmeren 
und  größeren  Haushaltungen  regelmäßig 
vier  gab,  nämlich  für  den  Keller,  Schatz, 
Stall  und  die  Tafel.  Nach  ihnen  führen 
der  Schenk,  der  Kämmerer,  der  Marschall 
und  der  spätere  Truchseß  den  Namen. 
Es  kommt  auch  schon  vor,  daß  die  Herren 
aus  ihren  Unfreien  eine  kriegerische  Mann- 
schaft ausrüsten. 

§  2.  Allein  diejenigen,  die  als  Mini- 
sterialen in  der  fränkischen  Zeit  bezeichnet 
werden,  bilden  doch  noch  keinen  beson- 
deren Stand.  Ein  besonderer  Ministerialen- 
stand (innerhalb  des  großen  Kreises  der 
Unfreien)  begegnet  uns  erst  in  der  Zeit 
des  Deutschen  Reiches,  und  zwar  erst  etwa 
seit  dem  II.  Jahrh.  Unter  ,,M."  versteht 
man  jetzt  Unfreie  des  Königs  und  der 
Großen,  die  zu  Diensten  höherer  Art  ver- 
wendet werden  und  dafür  von  anderen 
Dienstpflichten  und  Abgaben  im  großen 
und  ganzen  frei  sind.  Als  solche  höhere 
Dienste  gelten  i.  der  Dienst  in  den  an- 
gesehenen Hausämtern  und  der  in  den 
angesehenen  Ämtern  der  lokalen  Ver- 
waltung, 2.  der  Kriegsdienst  zu  Roß, 
der  Reiterkriegsdienst,  jedoch  mit  der 
Maßgabe,  daß  auch  die  Inhaber  jener 
Ämter  zum  Reiterkriegsdienst  verbunden 
sind.  Im  Lauf  der  Zeit  erhalten  die  Mini- 
sterialen mehr  und  mehr  ein  Lehen,  wäh- 
rend sie  vorher  vielfach  am  Hof  des  Herrn 
ihren  Unterhalt  fanden.  Ihr  Lehen  heißt 
„Dienstlehen",  im  Gegensatz  zum  „Mann- 
lehen", dem  Lehen  des  freien  Vasallen. 

§  3.  Die  deutsche  Bezeichnung  für  M. 
ist  (seit  dem  II.  Jahrh.  nachweisbar) 
„Dienstmann".  Die  Bildung  des  neuen 
Standes  hängt  zum  großen  Teil  damit 
zusammen,  daß  seit  der  karolingischen 
Zeit  Reiterheere  notwendig  wurden.  Als 
sich  im  12.  Jahrh.  ein  allgemeiner  Ritter- 
stand entwickelt,  stellen  die  M.  einen 
bedeutenden  (gewiß  den  numerisch  größe- 
ren) Teil  desselben  dar.  Bei  dem  Ansehen, 
das  sie  genossen,  traten  oft  Freie  (auch 
freie  Ritter)  in  die  Ministerialität  eines 
Herrn  ein.  In  Süddeutschland  unterschei- 
det man  in  der  staufischen  Zeit  zwei  Klassen 
von  unfreien  Rittern,  eine  höhere  (mini- 
sterielles im  engeren  Sinn)  und  eine  niedere 


(milites).  Die  Unfreiheit  der  M.  ist  in  den 
verschiedenen  Territorien  zu  verschiedenen 
Zeiten  erloschen,  an  manchen  Orten  schon 
in  der  2.  Hälfte  des  13.  Jahrh.,  gelegent- 
lich auch  erst  am  Anfang  des   15. 

S.  die  Lit.  bei  G.  v.  Below,  Art.  Mini- 
sterialität: Handw.  der  Staatswissen- 
schaften, v.  Fürth  Die  Ministerialen.  1836. 
0.  v.  Zallinger  Ministeriales  und  Milites. 
1878.  Frh.  v.  Dungern  Der  Herrenstand 
im  Mittelalter,  1908.  P.  Kluckhohn  Die 
Ministerialität  in  Südostdeutschland.  1910. 
K  e  ü  t  g  e  n  Der  Ursprung  der  Ministerialität : 
Vtjschr.  f.  Soz.-  u.  WG.  1910.  E.  M  o  1  i  t  o  r 
Der  Stand  der  Ministerialen  vornehmlich  auf 
Grund  sächs.,  thüring.  und  niederrheinischer 
Quellen.  1912.  Vgl.  dazu  H^Aub  in  Vtjschr.  f. 
Soz.-  u.  WG.  1914,  S.  340  ff.  AI.  Schulte, 
Ztschr.  d.  Savigny-Stiftung,  Germ.  Abt.,  Jahrg. 
1913,  S.  572  ff.  G.  v.  Below. 

B.  England.  §  4.  Die  Ministerialen 
sind  in  England  kein  besonderer  Stand, 
aber  sie  bilden  je  nach  ihrem  Beruf  Gruppen, 
die  aus  verschiedenartigen  Bestandteilen 
zusammengesetzt  sind.  Ausdrücke  wie 
Horswealh  für  den  reitenden  Boten  weisen 
auf  knechtische  Abstammung.  Daneben 
erscheinen  höhergestellte  Bauern,  soge- 
nannte Genossen  (geneat),  mit  Diensten 
behaftet,  welche  die  Verwaltung  und  den 
Verkehr  der  Güter  und  Grundherrschaften 
sicherzustellen  bestimmt  sind,  z.  B.  Rec- 
titudines  Sing.  Person,  sv.  geneat  (cf.  Tiden  - 
ham,  Gutsordnung,  Earle  Landch.  375). 
Im  Domesdaybuche  wird  eine  eigne  Gruppe 
von  reitenden  Boten  und  Aufsehern,  die 
rädenichtas,  rädmen,  auf  vielen  Gütern 
erwähnt  (English  Society  in  the  XI  Cen- 
tury 69  ff.),  und  in  Bischof  Oswald  von 
Worcesters  Urkunden  werden  Pächter 
speziell  als  reitende  Boten  und  Aufseher 
benutzt  (Maitland,  Domesday  and  beyond, 
329,  330).  Wieder  andere  haben  mit  dem 
Hofgehalt  und  dem  persönlichen  Dienste 
der  Großen  zu  tun.  Ein  gutes  Beispiel 
hierfür  kann  man  dem  Testament  des 
^thelings  ^Ethelstan,  eines  Sohnes  ^Ethe- 
reds  IL,  entnehmen  (Thorpe,  Dipl.  557); 
er  bedenkt  mit  Vermächtnissen  unter 
andern  seinen  Schenken  (disc-ßegn),  seinen 
Knappen  (cniht),  seinen  Schwer  tfeger 
(swurdhwTta),  seinen  Jägermeister  (heah- 
deor-huntd).  Vinogradoff. 

C.  Norden.      §  5.     Unfreie,   die  im 


MINNETRUNK 


227 


Hause  des  Herrn  eine  bevorzugte  Stellung 
einnahmen,  kannte  auch  der  germanische 
Norden,  so  den  bryti  (Speisenverteiler), 
pjönn  (Kammerdiener?)  und  die  weib- 
liche deigja  (Wirtschafterin?)  und  seta 
(Kammerfrau?)  (Gulapingslög  198,  Frostu- 
pingslög  XI  21).  Wie  für  ihre  Verletzung 
der  Herr  eine  höhere  Buße  bezog,  als  für 
die  Verletzung  anderer  Unfreier,  so  mochten 
sie  zumal  in  den  Häusern  von  Fürsten 
eine  bedeutende  Rolle  spielen.  Aus  dem 
bryti  des  Königs  ist  der  norwegische  ärmafrr 
hervorgegangen. 

§  6.  Auf  der  andern  Seite  zeigt  das 
Hofzeremoniell,  daß  innerhalb  der  könig- 
lichen hird  die  einzelnen  Mitglieder  be- 
stimmte Dienstverrichtungen  zu  versehen 
hatten,  so  der  stallari  (Marschall),  skenkjari 
(Mundschenk),  die  skutüsveinar  (eigentlich 
Tischdiener),  die  kertisveinar  (eigentlich 
Kerzenknaben).  Es  liegt  nahe,  anzu- 
nehmen, daß  sie  ursprünglich  Haussklaven 
(Ministerialen)  waren.  In  der  Tat  mag 
dies   für   die    Urzeit    zutreffen. 

§  7.  Allein  in  der  Zeit  der  Landschafts- 
rechte werden  diese  Posten  von  freien 
Gefolgsleuten  bekleidet  und  ihre  Namen 
sind  zum  großen  Teil  von  auswärts  im- 
portiert. Eine  eigene  Klasse  von  Mini- 
sterialen, wie  sie  das  mittelalterliche 
deutsche  Recht  aufweist,  kennt  der  Norden 
nicht.  Der  nordgermanische  Hirdma3r 
ist  frei,  nicht  unfrei,  und  das  nordische 
Mannenrecht  ein  Recht  von  freien  Gefolgs- 
leuten, nicht  von  unfreien  Ministerialen. 
Den  Grund  bildet,  daß  zu  der  Zeit,  wo 
der  Ordo  equestris  auch  im  Norden  eine 
Rolle  zu  spielen  begann,  die  Unfreiheit 
bereits  im  wesentlichen  obsolet  geworden 
war.  Literatur  bei  'Gefolgschaft'  'Gesinde' 
'Lehnswesen'.  K.  Lehmann. 

Minnetrunk.  §  1.  M.  ist  im  altgerm. 
Ritus  und  Recht  der  Brauch,  bei  Antritt 
des  Erbes  oder  besonderen  Festen  das 
Hörn  zu  Ehren  eines  Toten  oder  der  Götter, 
später  der  Heiligen,  zu  leeren  und  dabei 
dessen  zu  gedenken,  dem  der  Trunk  gilt. 
Die  nordischen  Sagas,  die  diesen  Brauch 
in  der  ursprünglichsten  Form  überliefern, 
haben  dafür  den  Ausdruck  mcela  fyrir 
minni  'zum  Gedächtnis  das  Wort  er- 
heben' oder  erfi  drekka  (GudrünarhvQt  8). 
Nach   alter  Sitte   mußte,    selbst    noch   in 


christlicher  Zeit,  das  Hörn  verwendet 
werden.  Während  des  großen  Julgelages, 
das  der  Jarl  Päl  von  den  Orkneyen  1135 
gab,  wurde  aus  Bechern  getrunken;  als 
man  aber  zum  Minnetrunk  überging, 
wurde  das  Hörn  genommen  (Orkn.  Saga 
ed.  Vigfüsson  S.  r  14).  Auch  die  Hirdskrä 
Königs  Magnus  lagaboctir  bestimmte  noch 
(13.  Jahrh.),  daß  zur  öläfsminni  zu  Weih- 
nachten das  Hörn  gebraucht  werde  (NgL. 

II  445)- 

§  2.  Der  Minnetrunk  hat  seine  Wurzel 
im  Toten-  und  Ahnenkult.  Er  begleitete 
den  rechtlichen  Akt  der  Erbfolge  und 
mußte  erfolgt  sein,  bevor  der  Erbberech- 
tigte das  Erbe  des  Erblassers  antrat.  Ein 
bestimmter  Zeitpunkt,  wann  dies  geschah, 
geht  aus  den  heidnisch -germanischen  Quel- 
len nicht  hervor;  erst  unter  Einfluß  des 
Christentums  wurde  er  auf  den  7.,  vor 
allem  aber  auf-  den  30.  Tag  nach  dem 
Begräbnis  festgesetzt.  Die  Fagrskinna 
berichtet  nur,  daß  es  in  dem  Jahre  vor- 
zunehmen wäre,  in  dem  der  Erblasser  ge- 
storben sei  (S.  44).  Das  Hörn  mußte 
ganz  gefüllt  sein;  daher  hieß  es  das  füll. 
Es  wurde  um  das  Feuer  getragen  und 
dann  geweiht  (Heimskr.  I  187)  und  mußte 
ausgetrunken  werden.  In  engstem  Zu- 
sammenhange mit  dem  M.  stand  der 
Vortrag  einer  erfidräpa,  eines  Lobgedichtes 
auf  den  Verstorbenen  bei  dessen  Toten- 
feier. So  dichtete  Oddr  Breidfirdingr  eine 
Dräpa  auf  den  angesehenen  Hjalti  bei 
dem  Erbmahl  (Isl.  Sog.  I  197).  Zuweilen 
knüpfte  sich  an  den  Minnetrunk  das  Ge- 
lübde beim  bragarfull,  dem  vornehmsten 
Hörne  (Heimskr.  I  65;  187);  man  gelobte, 
innerhalb  einer  gewissen  Frist  eine  Tat 
auszuführen. 

§  3.  Der  Minnetrunk  erfolgte  aber  nicht 
nur  nach  dem  Tode  einzelner  Personen, 
sondern  auch  an  Festtagen,  besonders  am 
Julfest.  Hier  geschah  er  von  allen  Teil- 
nehmern. Man  trank  dabei  die  Minne 
verstorbener  Verwandter  (frcenda  ßeira  er 
heygäir  hqfd'u  verit  ok  varu  ßat  minni 
ktßud  Heimskr.  I  187).  Aus  diesem 
periodischen  Minnetrunk  hat  sich  dann 
der  M.  zu  Ehren  der  Götter  entwickelt. 
Nach  den  Sagas  galt  er  Odin,  um  von 
diesem  Sieg  zu  erlangen  (Heimskr.  I  187; 
Fms.     I    35;    280),    oder  Thor    (ebd.    III 

15* 


228 


MISPEL 


191)  oder  NJQrö*  und  Frey,  um  Frucht- 
barkeit und  Frieden  zu  erhalten  (Heimskr. 
I  187),  oder  den  Äsen  schlechthin  (öläfs 
S.  helg.  1853  S.  102).  Auch  in  Süd- 
germanien ist  dieser  Brauch  üblich  ge- 
wesen. Die  Sueben,  die  Columban  im 
7.  Jahrh.  bei  dem  großen  Wuotansgelage 
antraf,  tranken  sicher  des  Gottes  Minne 
(J.    Grimm,    DMyth.4      I    50). 

§  4.  Für  diese  Annahme  spricht  die 
Tatsache,  daß  wie  im  Norden  auch  in 
Deutschland  der  Minnetrunk  auf  die 
Heiligen  der  christlichen  Kirche  übertragen 
worden  ist.  Im  Norden  erzählt  die  Legende, 
daß  einst  der  heilige  Martin  König  öläf 
Tryggvason  im  Traume  erschienen  sei 
und  ihn  aufgefordert  habe,  er  solle  statt 
Thors  und  Odins  Minne  die  Gottes  und 
seiner  Heiligen  trinken  (Fms.  I  280). 
Und  so  gedenken  die  Quellen  aus  christ- 
licher Zeit  öfter  der  Krists-,  Mariu-, 
Mikjäls-,  ganz  besonders  häufig  aber  der 
öläfsminne,  von  der  noch  um  1300  auf 
Island  die  Verordnung  bestand,  daß  sie 
unter  Freude  und  Lustbarkeit  gefeiert 
werden  sollte   (Dipl.   Island.    II  329). 

§  5.  In  Deutschland  war  der  Minne- 
trunk auf  Heilige  in  gleicher  Weise  ver- 
breitet. Man  trank  die  Minne  des  Erz- 
engels Michael,  des  heiligen  Stephanus, 
des  Martin  von  Tours,  der  heiligen  Gertrud, 
die  als  Beschützerin  der  Reisenden  und 
Friedensstifterin  bei  Ausfahrten  und  nach 
Beilegung  von  Streitigkeiten  gefeiert  wurde. 
In  Schwaben  trank  man  St.  Ulrichsminne 
(zum  Gedächtnis  an  den  Bischof  Ulrich 
von  Augsburg  f  973),  in  Regensburg 
St.  Sebastians,  selbst  Kaiser  Karls  des 
Großen  und  seiner  Söhne  Minne  wurde 
getrunken  (Capit.  v.  J.  789).  Ganz  be- 
sondere Verbreitung  hatte  der  Minnetrunk 
auf  Johannes  den  Täufer  und  Johannes 
den  Evangelisten;  in  amore  Johannis 
bibere  begegnet  man  sehr  oft  in  den  alten 
Quellen  (J.  Grimm,  DMyth.4  I  49  fr.). 
Während  aber  der  Minnetrunk  auf  Jo- 
hannes den  Täufer  profaner  Natur  blieb, 
hat  sich  des  auf  Johannes  den  Evangelisten 
die  Kirche  angenommen.  Die  Legende, 
Johannes  habe  ohne  Schaden  den  Gift- 
becher ausgetrunken,  hat  Veranlassung 
dazu  gegeben,  und  so  wurde  die  Johannis- 
minne     die     kirchliche     Benediktion     des 


neuen  Weines.  Diese  Weihe,  die  im  all- 
gemeinen am  Namenstag  des  Evangelisten, 
am  27.  Dezember,  vorgenommen  wurde, 
ist  ein  speziell  deutscher  Brauch,  der  auch 
nicht  zu  den  stammverwandten  germani- 
schen   Stämmen   gedrungen   ist. 

§  6.    Der  profanen  Heiligenminne  nah- 
men  sich   später   ganz   besonders   die    In- 
nungen der  Handwerker  an.     Ihre  Gilden- 
feste wurzeln,  wie  schon  das  Wort  'Gilde' 
lehrt,    in   alten   Opferfesten,    an   denen   in 
heidnischer  Zeit  der  Minnetrunk  nie  fehlte. 
G.    Homeyer   Der   Dreißigste.      Abh.  der 
Berl.    Akad.    der    Wiss.    1864.       Zingerle 
Johannissegen  u.  Gertrudenminne.     Sitzungsber. 
der  Wiener  Akad.   der  Wiss.    1862.      Franz 
Die     kirchlichen    Benediktionen    im     Mittelalter 
(Freiburg  i.  Br.  1909)  I  286  ff.     Gienbech 
Menneskelivet    og    Guderne    (Kbh.    1912)   41  ff. 

E.  Mogk. 
Mispel  (Mespilus  germanica  L.).  Die  M. 
ist  im  Orient  zu  Hause,  sie  kam  aber  früh- 
zeitig nach  Griechenland,  wo  sie  schon  bei 
Archilochos  und  Theophrast  unter  dem 
Namen  [x33t:'Aov  erwähnt  wird.  In  Italien 
war  sie  nach  dem  Zeugnis  des  Plinius  (Nat. 
Hist.  15,  84)  zu  Catos  Zeit  noch  unbekannt, 
muß  aber  bald  nachher  unter  ihrem  griechi- 
schen Namen  (mespilum)  eingeführt  worden 
sein.  Durch  die  Römer  nach  Nordeuropa, 
verpflanzt,  wurde  der  Baum  im  MA.  in 
Frankreich  und  Deutschland  häufig  ange- 
baut, so  daß  er  heute  mancherwärts  halb 
verwildert  auftritt.  Er  gehört  zu  den 
Bäumen,  deren  Anpflanzung  im  Capitulare 
de  villis  (Kap.  70,.  mespilarios) ,  in  zwei 
Garteninventaren  Karls  d.  Gr.  (mispi- 
larios)  und  im  Grundriß  des  St.  Galler 
Klostergartens  (mispolarius)  vorgeschrieben 
wird.  In  Deutschland  wurde  er  ahd.  mespil- 
boum  oder  häufiger  nespüboum,  die  Frucht 
mespila,  häufiger  nespila  swf.  genannt 
(Graff  2,  876;  Björkman  ZfdWortf.  6, 
189  f.),  mhd.  mispel  und  nespel,  nhd.  mispel,. 
mespel,  nesperli;  auch  in  mittelniederdeut- 
schen Glossaren  begegnet  vereinzelt  mispel- 
böm,  mispele  (Gallee  Vorstud.  217).  Die 
Angelsachsen  haben  für  die  südländische 
Obstart  einen  neuen  volkstümlichen  Na- 
men, opencers,  geschaffen,  der  in  der  eigen- 
tümlichen Gestalt  der  aus  der  offnen 
Kelchröhre  hervortretenden  Frucht  ihren 
Grund  hat.  Er  kehrt  in  gleicher  Form  in 
den    niederdeutschen  Mundarten  von  Ol- 


MISZGEBURTEN— MISSUS 


229 


denburg  bis  Mecklenburg  wieder  als  äpen- 
ärseken,  apeneers,  -eersken,  -ihrßen,  -irschen 
usw.  Die  Mispel  kommt  auch  in  England 
heute  mancherorts  verwildert  vor  (Watson 
Cybele  Britannica  I  364.  III  424;  Compen- 
dium  510),  was  auf  häufigeren  Anbau  in 
älterer  Zeit  schließen  läßt.  Den  nordischen 
Ländern  ist  sie  fremd  geblieben  (über  ver- 
einzeltes Vorkommen  der  M.  im  heutigen 
Norwegen  s.  Schübeier  Kulturpflanzen  Nor- 
wegens  120). 

Hoops   Waldbäume  u.  Kulturpflanzen  550. 

577.   587.  606;    mit  weiterer  Lit. 

Johannes  Hoops. 

Mißgeburten  galten  als  durch  Einfluß 
böser  Mächte  (Eiben  usw.)  veränderte 
Leibesfrüchte  oder  geradezu  als  Ergebnis 
der  Eibminne  im  Alptraum.  Eine  ganze 
Reihe  von  einfachen  und  Doppelmiß- 
bildungen begegnen  von  der  Hasenscharte 
und  Phimose  (Nestelknopf)  bis  zum  Mond- 
kalb,  Wechselbalg  und  Doppelkopf. 

H  ö  f  1  e  r  Hdb.  d.  Gesch.  der  Med.  I  S.  476. 

Sudhoff. 

Mißheirat.  Während  früher  Ehen  zwi- 
schen Freien  und  Unfreien  verboten  waren 
(s.  Ehehindernisse)  oder  wenigstens  be- 
wirkten, daß  der  freie  Teil  seine  Freiheit 
einbüßte  (Lex.  Sal.  13,  9;  25,  5,  6),  kennt 
schon  die  Lex  Ribuaria  Ausnahmen,  so  daß 
die  Ehegatten  verschiedenen  Standes  sind. 
In  der  Folgezeit  gilt  als  die  Regel,  daß 
zwar  die  freie  Frau,  die  einen  Unfreien 
heiratet,  ihren  freien  Stand  einbüßt,  wäh- 
rend der  freie  Mann,  der  eine  Unfreie 
heiratet,  seinen  Stand  behält,  aber  auch 
die  Frau  nicht  in  denselben  hinaufzieht. 
Die  Ehe  ist  also  eine  Ehe  zwischen  Un- 
genossen,  eine  Mißheirat,  bei  der 
die  Frau  zwar  in  der  Munt  des  Mannes 
steht,  aber  nicht  seine  Genossin  ist.  Wäh- 
rend bei  der  Ehe  zwischen  Genossen  die 
Kinder  den  Stand  des  Vaters  teilten,  galt 
für  die  Mißheirat  in  Deutschland  im  all- 
gemeinen der  Grundsatz,  daß  das  Kind 
den  Stand  erhält,  ,,in  dem  es  geboren  ist", 
also  den  Stand  der  Mutter,  oder,  was  ja 
regelmäßig  auf  dasselbe  hinauskommt, 
daß  es  ,,der  ärgeren  Hand  folgt".  Im 
Norden  dagegen  galt  als  Regel,  daß  das 
Kind,  und  zwar  nicht  nur  das  eheliche, 
sondern  auch  das  Kebskind,  dem  Stande 
des  Vaters  folgte. 


G  ö  h  r  u  m  Die  Lehre  von  der  Ebenbürtigkeit 
I  109  ff.  Koehne  Die  Geschlechtsverbindungen 
d.  Unfreien  im  fränk.  Recht  1888.  Schröder 
DRG.5  315  f.,  472  ff.  Boden  Mutterrecht  u. 
Ehe  19  ff.  S.  Rietschel. 

Missus.  §  1.  M.  ist  in  fränkischer  Zeit 
ein  Kommissar,  dem  eine  Angelegenheit 
aufgetragen  ist,  sei  es  völkerrechtliche 
Verhandlung  oder  eine  innerstaatsrecht- 
liche Aufgabe  (missus  de  palatio  nostro 
nämlich  regio,  missus  ducis,  missus  comitis) 
oder  ein  privater,  privatrechtlicher  oder 
prozessualer  Akt  (zB.  Missus  einer  —  nicht 
prozeßfähigen  —  Partei  zu  gerichtlichem 
Streit  oder  Auflassung). 

§  2.  Seit  Karl  Martell  werden  missi 
discurrentes  zur  Beaufsichtigung  der  lokalen 
Gewalten  immer  häufiger.  Karl  der  Große 
hat  die  Einrichtung  von  ständigen  missi 
dominici,  m.  regales,  m.  palatini,  m.  fiscales 
(der  altdeutsche  Ausdruck  ist  unbekannt; 
vielleicht  „Königsboten"  nach  Analogie  von 
Kesures  bodo  für  Pilatus  im  Heliand, 
,, Fronboten"  als  m.  dominici?)  geschaffen 
(zuerst  erwähnt  im  Capitulare  von  802, 
Boretius  MGLL.  40  I.  Bd.  S.  91  ff.).  Das 
Reich  wurde  in  Bezirke  (missaticum, 
legatio)  mit  im  Laufe  der  Zeit  wechselnden 
Grenzen  eingeteilt.  Alljährlich  sollten 
vom  Hofe  (de  palatio,  a  latere  imperatoris) 
angesehene  Männer  geistlichen  und  welt- 
lichen Standes  —  in  der  Regel  für  einen 
Bezirk  mehrere  konkurrierend  —  ernannt 
werden,  um  mit  besonderen  Instruktionen 
(capitula  missorum)  versehen  etwa  vier- 
mal im  Jahre  den  Distrikt  zu  bereisen 
und  dabei  Rechtspflege  und  Verwaltung 
(justitia,  disciplina  publica,  vectigalia)  — 
das  weltliche  und  geistliche  Leben  —  zu 
kontrollieren  und  Vorkommendenfalls  zu 
ergänzen  und  zu  berichtigen.  Sie  hielten 
Volksversammlungen  ab,  Landtage  oder 
auch  bloße  Gerichtstage,  letztere  mit  den 
Privilegien  des  Königsgerichts,  nament- 
lich unter  Königsbann,  mit  dem  Rechte 
der  Billigkeitsjustiz,  gegen  privilegierte 
Personen.  Sie  hatten  ferner  auch  das 
Recht  der  inquisitio.  Dh.  einmal  das 
Recht  der  inquisitorischenProzeßeinleitung, 
amtlicher  Forschung  nach  Verbrechen, 
wobei  die  Rüge  des  geschworenen  An- 
gebers Klagewirkung  hatte,  also  den  Prozeß 
gegen  den  Bezichtigten  herbeiführte.  Außer- 


230 


MISTEL 


dem  stand  ihnen  der  sonst  bloß  königsge- 
richtliche Inquisitionsbeweis  zu,  dh.  in 
Zivilprozessen,  hauptsächlich  um  Eigen, 
Giebigkeiten  und  Eigenleute,  ein  Befragen 
von  Gemeindezeugen  über  die  materielle 
Wahrheit.  Über  ihre  Amtstätigkeit  hatten 
die  missi  im  allgemeinen  jährlich  dem 
Kaiser  Bericht  zu  erstatten. 

§  3.  Die  Einrichtung,  die  anscheinend 
die  Stelle  des  beseitigten  Herzogtums  durch 
ein  auf  kurze  Zeit  beschränktes,  also  nicht- 
erbliches, den  lokalen  Gewalten  gegenüber 
selbständiges,  streng  königliches,  zentrali- 
siertes Beamtentum  ausfüllen  sollte,  begann 
schon  unter  Ludwig  I.  zu  verfallen.  Das 
Amt  geriet  in  den  Einflußkreis  der  terri- 
torialen Gewalten;  die  jährliche  Versendung 
nach  allen  Teilen  des  Reichs  hörte  auf, 
Regel  zu  sein.  In  Deutschland  erlosch  das 
Institut  der  ordentlichen  wandernden  missi 
schon  unter  Ludwig  dem  Deutschen.  In 
Italien  und  Westfranzien  haben  sich  die 
missi  etwas  länger  erhalten. 

§  4.  Neben  diesen  ordentlichen  missi 
discurrentes  und  den  ad  hoc  bestellten 
missi  erscheinen  seit  dem  9.  Jahrh.  im 
ganzen  fränkischen  Reiche  ständige, 
seßhafte  missi,  z.  T.  Grafen,  Bischöfe, 
denen  für  einen  Bezirk  ständig  die  missa- 
tische  Gewalt  übertragen  ist:  missi  maiores, 
m.  constituti.  Diese  sind  im  Mittelalter 
im  Pfalzgrafentum,  z.  T.  auch  im  Stammes- 
herzogtum aufgegangen. 

§  5.  Eine  partikuläre  Fortsetzung  und 
Wiederbelebung  finden  die  missi  in  den 
normannischen  und  anglonormannischen 
iustitiarii  itinerantes;  in  den  altkapetingi- 
schen  officiales,  baillivi,  den  enqueteurs  seit 
Ludwig  IX.,  den  Intendanten  insbesondere 
Richelieus  und  Mazarins.  So  gehört  in 
seiner  Geschichte  auch  der  preußische 
Landrat  und  schließlich  auch  heute  noch 
der  Oberpräsident,  sofern  er  als  Kommissar 
der  Zentralinstanz  tätig  wird,  hierher.  Von 
kirchlichen  Organen  haben  namentlich  die 
päpstlichen  Ketzerinquisitoren  missatische 
Stellung. 

G.  Waitz  DVG.  113  2  115  ff.  IIP  441  ff. 
IV2  413  ff.  und  die  Register.  R.  Sohm  Die 
fränkische  Reichs-  u.  Gerichtsverfassung  (1871) 
S.  479  ff.  H.  Brunn  er  DRG.  II  1891!.; 
Grundzüge  d.  DRG.6  67,  43  u.  Register,  und 
Die  Entstehung  der  Schwurgerichte  1872  S.  1 54  f. 


R.  Schroeder  DRG.S  S.  137  fr.  512  ff.  u. 
Register.  K.  v.  A  m  i  r  a  Recht'S  S.  27,  163  f., 
261.  A.  Heusler  Deutsche  Verfassungsgesch. 
1905  S.  108  f.  128.  E.  Mayer  Deutsche  u. 
französ.  Verfassungsgesch.  II  367,  I  278.  V. 
Krause  Gesch.  des  Institutes  d.  missi  dominici 
in:  Mitteil,  des  Inst.  f.  öst.  Gesch. -Forsch.  XI 
(1890)  193  ff.  E.  D  ü  m  m  1  e  r  Gesch.  d.  ostfränk. 
Reiches  IIP  629.  F.  Gelpke  Die  geschicht- 
liche Entwicklung  des  Landralsamtes  in  der 
preußischen  Monarchie  1902.  J.  Ficker  For- 
schungen z.  Reichs-  u.  Rechtsgesch.  Italiens  II 
1 18  ff.  und  1  ff.,  12  ff.  P  e  r  t  i  1  e  Storia  del 
diritto  italiano  I  1896  S.  186  ff.  205  228  f. 
307  ff.  L.  M.  H  a  r  t  m  a  n  n  Geschichte  Italiens 
im  MA.  III  1  (1908)  15  ff.,  III  2  (191 1)  9.  G. 
S  a  1  v  i  o  1  i  Manuale  di  storia  del  diritto  ita- 
liano (4  1903)  S.  178,  562.  E.  M  a  y  e  r  Italien. 
Verfassungsgesch.  II  353  ff.  13,  75,  298,  307.  E. 
G  1  a  s  s  o  n  Hist.  du  droit  et  des  institutions 
de  la  France  II  1884  S.  444  ff.,  III 1889  S.  340  ff. 
P.  V  i  0 1 1  e  t  Hist.  des  institutions  politiques  et 
administratives  de  la  France  I  (1890)  304  ff., 
II  (1898)  362,  III  (1903)  254  ff.,  261.  A. 
L  u  c  h  a  i  r  e  Hist.  des  institutions  monar- 
chiques  .  .  sous  les  pr emiers  Capetiens  1891  I 
S.  201,  219  f.;  Manuel  des  institutions  frangaises 
1892  S.  543  ff.  553  ff.  Fustel  de  Cou- 
langes  Hist.  des  institutions  politiques  VI 
1892  S.  534  ff.  A.  E  s  m  e  i  n  Cours  elementaire 
d'histoire  du  droit  francais  (1903)  S.  66,  353  ff., 
590  ff.  J.  W.  Thompson  The  decline  of 
the  missi  dominici  in  Frankisch  Gaul  (Decennial 
Publications  of  the  University  of  Chicago,  First 
Series,  vol.  IV)  1903  S.  289  ff.  Ch.-V.Lang- 
1  0  i  s  Doleances  recueillies  par  les  enqueteurs 
de  S.  Louis  et  des  Capetiens  directs,  Revue  Histo- 
rique  Bd.  92,  1906  S.  1  ff.  R.  Holtzmann 
Französische  Verfassungsgeschichte  1910  S.  178, 
201  ff.,  205  ff.,  394,  396  ff.  (auch  Literaturl). 
P.  V  i  o  1 1  e  t  Le  roi  et  ses  ministres  pendant 
les  trois  derniers  siecles  de  la  monarchie  19 12 
S.  526  ff.  W.  S  t  u  b  b  s  Consta.  Hist.  of  Eng- 
land I  1874  S.  391  f.,  604  f.,  607.  R.  G  n  e  i  s  t 
Engl.  Verfassungsgesch.  1882  S.  224  f.  P  o  1 1  o  c  k 
and  M  a  i  1 1  a  n  d  Hist.  of  Engl.  Law  a  1898 
I  66,  155  f.,  170,  200.  W.  S.  Holdsworth 
Hist.  of  Engl.  Law  I  1903  S.  32  ff.,  112  ff. 
J.  Hatschek  Englische  Verfassungsgeschichte 
1913,  Sachregister  unter  „justice  in  eyre".  P. 
H  i  n  s  c  h  i  u  s  System  des  katholischen  Kir- 
chenrechts V  1895  s-  449  ff-  Schreuer. 
Mistel.  §  I.  Ein  ,, Mistelzweig"  (anord. 
mistilteinn,  ags.  misteltän)  ist  in  der 
Baldrsage,  wie  sie  die  Isländer  über- 
liefern, das  zauberhafte  Geschoß,  mit  dem 
Loki  hinterlistig  den  Helden  töten  läßt. 
Das  Motiv  ist  in  den  Quellen  oberflächlich 


MISTEL 


231 


entstellt  infolge  falscher  Vorstellungen  von 
der  Natur  der  Mistel:  Snorri  schildert  den 
mistüteinn  als  einen  jungen  „Baumschöß- 
ling" (vidarteinungr),  der  westlich  von  Wal- 
hall mit  den  Wurzeln  aus  der  Erde  gerissen 
wird;  nach  der  Voluspä  ist  er  ein  „schlan- 
ker, sehr  schöner"  (mcer  ok  miqk  fagr) 
„Baum"  (meifrr),  der  über  das  Blachfeld 
hervorragt  (vgllom  hccri),  also  ebenfalls  ein 
dünnes  Bäumchen  im  Erdboden.  (Von 
einem  Wachsen  der  Mistel  auf  einem  Baum 
oder  auf  einer  Eiche  ist  in  der  Voluspä 
ebensowenig  die  Rede  wie  in  der  poetischen 
Quelle  Snorris.  Man  braucht  daher  auch 
nicht  mit  Müllenhoff  DAk.  5,  10  in  dem 
meiör  eine  Entstellung  zu  vermuten.) 

§  2.  Mit  diesem  botanischen  Irrtum  hat 
man  den  Anstoß  vermengt,  den  man  an 
der  tödlichen  Wirkung  des  Mistelwurfes 
nahm,  und  man  hat  geglaubt,  beide  Un- 
begreiflichkeiten zu  beseitigen,  indem  man 
die  Mistel  selbst  für  ein  Mißverständnis 
erklärte:  das  Ursprüngliche  sei  eine  Waffe 
gewesen,  der  auf  einen  Baum  geschleuderte 
Speer  Odins  (Detter  PBB.  19,  504)  oder 
ein  Schwert  (Niedner  ZfdA.  41,  309  u.  a.). 
Für  das  Schwert  schien  der  Baldrroman 
S  a  x  o  s  zu  sprechen,  in  dem  Baldr  durch 
ein  solches  fällt,  und  weiter  der  Schwert- 
name Mistüteinn;  dieser  sollte  als  Pflanzen - 
name  umgedeutet  worden  sein.  Aber  dabei 
bleibt  der  Schwertname  M.  selbst  uner- 
klärt. Und  die  tötende  Mistel  verliert  da- 
durch nicht  ihr  Wunderbares,  daß  sie  un- 
ursprünglich sein  soll;  die  Umdeutung  einer 
schneidenden  Waffe  zu  einer  Pflanze  als 
Todeswerkzeug  ist  sogar  noch  wunderbarer 
als  die  Erfindung  eines  tödlichen  Mistel - 
wurfs,  unbeschadet  der  botanischen  Un- 
kenntnis der  Isländer,  die  dadurch  nicht 
gehindert  worden  sind,  den  wunderbaren 
Kern  des  Motivs,  den  Gegensatz  zwischen 
der  schwachen  Pflanze  und  ihrer  mächtigen 
Wirkung  auf  den  sonst  unverletzlichen 
jungen  Gott,  sicher  zu  erfassen. 

§  3.  Das  Mistelwunder  der  Baldrsage 
muß  mit  dem  Mistel-  und  sonstigen  Pflan- 
zenaberglauben zusammengestellt  werden. 
Niedner  fand,  da  der  Mistel  sonst  überall 
„eine  wohltätige  Wirkung  beigemes- 
sen werde",  so  müsse  sie  auch  darum  als 
Todespflanze  unursprünglich  sein.  „Wol- 
tätige    Wirkung"    ist    jedoch    zweideutig. 


Ein  Mittel,  das  die  Nachtmahre  und  andere 
geheimnisvolle  Schädlinge  abwehrt,  ist 
schwerlich  „wohltätiger"  als  dasselbe  Mittel, 
das  dem  Jäger  seine  Beute  sichert,  oder 
das  den  Feind  tötet.  Wenn  gerade  der 
letzte  Fall  im  neueren  Volksglauben  fehlt, 
so  beweist  das  natürlich  nichts  für  den 
alten.  Der  Mistelglaube  scheint  ursprüng- 
lich Epiphytenglaube  zu  sein  (vgl.  Frazer 
The  Golden  Bough  VII  2,  76  ff.;  Feilberg 
Jydsk  Ordbog  unter  flyverön  u.  Valborg 
dag).  Als  solcher  wird  er  beleuchtet  durch 
die  Beschwörung  der  Ficus  religiosa  im 
Atharvaveda  3,  6:  „Wie,  o  Agvattha,  du 
die  Söhne  des  Waldbaums,  sie  besteigend, 
dir  unterwirfst,  so  spalte  meines  Feindes 
Kopf  nach  allen  Seiten  und  siege  über  ihn" 
(Schwartz  Idg.  Volksglaube  96;  vgl.  Böht- 
lingk  Sanskrit-Wb.  I,  522;  die  wörtliche 
Übersetzung  der  Stelle  verdanke  ich  B. 
Liebich).  Dieses  Zeugnis  ist  wegen  seines 
hohen  Alters  urrd  seiner  engen  Beziehung 
zum  Mistelmotiv  der  Baldrsage  für  die  Er- 
klärung des  vorauszusetzenden  Mistel- 
glaubens wichtiger  als  die  .neueren  Meinun- 
gen bei  Feilberg  1,  320  (flyverön:  „da  den 
ikke  vokser  pa  jorden,  har  heksene  ingen 
magt  over  den"),  Müllenhoff  DAk.  5,  57, 
Frazer  aaO.  80,  Schuck  Studier  i  nord. 
religionshistoria  2,   n6f. 

§  4.  Daß  eine  bestimmte  Pflanze  oder 
ein  bestimmter  Pflanzenteil  nötig  ist,  um 
einen  Mann  zu  töten,  ist  ein  auch  sonst 
vorkommendes  Sagenmotiv.  1.  Der  finni- 
sche Held  Lemminkäinen  fällt  durch  einen 
Schierlingstengel,  weil  er  vergessen  hat, 
seine  Mutter  nach  dem  Zauberspruch  auch 
gegen  diesen  Feind  zu  fragen  (Castren 
Finn.  Myth.  313,  K.  Krohn  in  Finn.-ugr. 
Forsch.  1905,  83).  2.  Isfendiar  erschießt 
den  unverwundbaren  Rüstern  mit  einem 
Pfeil,  der  aus  dem  Zweig  einer  bestimmten 
fern  wachsenden  Tamarinde  gemacht  ist 
(Finn  Magnussen  Lex.  myth.  313,  Kauff- 
mann  Balder  161,  Frazer  I,  104).  3.  Der 
Regen  spendende  Geist  von  Kolelo  (bei 
den  Wadoe  in  Deutsch -Ostafrika,  s.  Veiten 
Reiseschilderungen  der  Suaheli  195)  war 
bei  Lebzeiten  ein  zauberkundiger  Dorf- 
ältester, dem  Waffen  und  Geschosse  nichts 
anhaben  konnten.  Auf  den  Rat  seines 
Weibes  erlegten  ihn  die  Feinde  mit 
einem    Kürbisstengel     (Miß    Werner    bei 


232 


MITTÄTERSCHAFT— MOATED  MOUNDS 


Frazer  2,  312;  ähnl.  Überlieferungen  aus 
der  Gegend  314).  4.  Nach  der  jüdischen 
Schrift  Toledoth  Jeschua  zerbrach  das 
Kreuzholz  unter  Jesus,  da  dieser  alles  Holz 
beschworen  hatte.  Aber  Judas  lieferte  aus 
seinem  Garten  einen  großen  Kohlstengel, 
und  daran  wurde  Jesus  gehenkt  (K.  Hof- 
mann in  Germania  2,  48,  Bugge  Studien  47 ; 
ähnliches  aus  Ungarn  und  Griechenland 
bei  Dähnhardt  Natursagen  2,  209). 

§  5.  Unmittelbarer  Zusammenhang  einer 
dieser  Überlieferungen  mit  der  Baldrsage 
ist  nicht  nachzuweisen.  Die  Frau  als  Ver- 
räterin, die  Nr.  3  besonders  eng  an  die 
Baldrsage  heranzurücken  scheint,  ist  ein 
weit  verbreitetes  Motiv  (vgl.  v.  Sydow 
Jätten  Hymes  Bägare  34).  In  einer  Auf- 
zeichnung des  finnischen  Liedes  ist  der 
Täter  ein  blinder  Greis.  Den  nördlichen 
Stoffen  ist  die  Sorge  und  Fürsorge  für  den 
Getöteten  gemein,  während  die  südlichen 
mehr  für  den  oder  die  Gegenspieler  Partei 
nehmen.  Doch  erinnert  das  Beschwören 
der  Hölzer  in  4  an  das  Vereidigen  der 
Natur  durch  Frigg.  Merkwürdig  ist,  daß 
man  in  Deutschland  und  England  die 
Mistel  für  Christi  Kreuzholz  gehalten  hat 
(Bugge  Studien  50).  So  viel  geht  aus  den 
Parallelen  mit  Deutlichkeit  hervor,  daß  das 
Töten  mit  der  Mistel  ein  Wandermotiv  ist, 
das  nicht  nur  in  Island  und  dem  nördlichen 
Skandinavien  nicht  einheimisch,  sondern 
vermutlich  außergermanischen  Ursprungs 
ist,  ein  Fall,  der  ja  bei  vielen  Motiven  der 
nordischen  Göttersage  nachweislich  vor- 
liegt. Gustav  Neckel. 

Mittäterschaft.  §  1.  Die  M.  muß  aus 
allgemeinen  Gründen  schon  sehr  früh  als 
Form  der  Verbrechensbegehung  anerkannt 
worden  sein.  Denn  hier  war  im  Gegensatz 
zu  den  Fällen  der  Teilnahme  im  engeren 
Sinn  die  Beteiligung  der  mehreren  Per- 
sonen augenfällig.  Andererseits  bestanden 
allerdings  Schwierigkeiten  der  Auffassung, 
wenn  der  Erfolg,  wie  zB.  bei  Tötung,  ein 
einheitlicher  war.  Die  Grundsätze,  nach 
denen  man  Mittäter  zur  Verantwortung 
zog,  ergeben  sich  in  Übereinstimmung  mit 
dem  nur  im  Norden  reicheren  Quellen- 
befund aus  den  allgemeinen  Grundlagen 
des  germanischen  Strafrechts.  Soweit  es 
sich  nur  um  Delikte  handelte,  die  lediglich 
einen    Bußanspruch   nach   sich   zogen,   im 


Sinne  eines  Schadenersatzes,  konnte  dieser 
Schadensersatz  grundsätzlich  nur  einmal 
gefordert  werden.  Die  M.  aber  kam  trotz- 
dem darin  zum  Ausdruck,  daß  alle  Mit- 
täter dem  Verletzten  solidarisch  hafteten, 
dh.  daß  von  jedem  die  ganze  Summe  verlangt 
werden  konnte,  wenngleich  die  Zahlung 
durch  einen  die  Schuld  tilgte  und  so  die 
übrigen  befreite.  Nach  langobardischem 
Recht  können  sich  die  Mittäter  zur  Buß- 
zahlung  vereinigen  (se  insimul  adunare). 
Sofern  jedoch  Friedlosigkeit  oder  eine 
positive  öffentliche  Strafe  Folge  des  Ver- 
brechens war,    traf   diese   alle  Mittäter. 

§  2.  Die  Frage,  wer  im  einzelnen  Fall 
als  Täter  (ags.  handdceda)  zu  gelten  habe, 
wurde  in  den  Rechten  verschieden  be- 
antwortet. So  bestimmt  z.  B.  das  schwe- 
dische Recht,  daß  bei  einem  Totschlag 
drei  Personen  als  Täter  belangt  werden 
können,  nämlich  einer  als  wirklicher  oder 
„Tattöter"  (aschw.  sandbani,  ags.  dcedbana), 
einer  als  „Halttöter"  (aschw.  haldsbani), 
der  den  Getöteten  „unter  Spitze  und 
Schneide"  hielt,  und  einer  als  „Rattöter" 
(aschw.  räßsbani,  ags.  rcedbana),  der  ihn 
zum  Tode  riet.  Das  dänische  Recht  ge- 
stattet nur  einem  ,, Todessache  zu  geben". 
Den  übrigen  Mitbeteiligten  mag  man 
„Folgesache"  oder  „Wundensache"  oder 
„Ratsache"  geben.  Einen  kann  man  auf 
Island  „zum  Totschläger  wählen"  [kjösa 
tu  veganda).  Nach  anderen  Rechten  kann 
man  so  viele  als  Töter  benennen  als  der 
Getötete  Wunden  oder  Schlagspuren  auf- 
weist. Die  über  diese  Zahl  hinausgehenden 
Teilnehmer  an  der  Tötung  werden  ent- 
weder nur  als  Gehilfen  betrachtet  oder 
gehen  gar  leer  aus,  eine  Inkonsequenz,  die 
im  Bestreben  schematischer  Fassung  der 
Tatbestände  und  im  Erfolgsgedanken  ihre 
ausreichende  Erklärung  findet.  Wie  der 
typische  Fall  des  Totschlags  werden  auch 
sonstige  in  Mittäterschaft  begangene  De- 
likte behandelt  worden  sein. 

Brunner  RG.  II  565  ff.  W  i  1  d  a  Straf- 
recht 609  ff.  Brandt  Retshistorie  II  57  f. 
Matzen  Strafferet  59  ff.  Nordström 
Bidrag  II  327.  v.  A  m  i  r  a  Rechts  235.  Obl.-R. 
I  178  f.  711  f.;  II  208  ff.,  847  f.       v.  Schwerin. 

Moated  Mounds  sind  eine  Art  von  Erd- 
schanzen,  die  sich  besonders  in  England 
und  in  der  Normandie  häufig  finden.    Eine 


MOENUS— MOHN 


233 


solche  Schanze  besteht  aus  einem  künst- 
lich hergestellten  Erdhügel,  mit  dem  eine 
äußere  Umzäunung  verbunden  ist.  Das 
Ganze  wird  von  einem  Graben  umgeben, 
an  dessen  äußerem  Rande  sich  ein  Erdwall 
befindet,  während  der  Graben  auch  den 
Erdhügel  von  der  äußeren  Umzäunung 
trennt.  Es  war  kein  Mauerwerk  vorhanden, 
aber  durch  ausgedehnte  Verwendung  von 
Holzpalisaden  wurde  das  Ganze  zu  einer 
verteidigungsfähigen  Festung  und  Wohn- 
stätte. Die  moated  mounds  in  Groß- 
britannien, die  man  früher  für  die  Sitze 
der  angelsächsischen  Fürsten  oder  Stam- 
meshäuptlinge hielt,  gelten  jetzt  allgemein 
als  die  befestigten  Wohnsitze  der  nor- 
mannischen Grundherren,  die  sich  nach 
der  Normannischen  Eroberung  im  Lande 
ansiedelten  und  eines  verteidigungsfähigen 
Sitzes  bedurften,  der  leicht  hergestellt 
werden  konnte,  sie  aber  schützte  gegen 
Angriffe  von  seiten  der  Bevölkerung.  In 
der  Normandie  selbst  stellen  sie  die 
Festungen  der  Barone  dar,  von  deren  Un- 
abhängigkeit und  ungestümem  Wesen  wir 
aus  den  Anfängen  Wilhelms  des  Eroberers 
lesen.  Der  Teppich  von  Bayeux  hat  uns 
Darstellungen  von  vielen  dieser  Burgen 
aus  Erde  und  Holz  erhalten,  und  wir 
sehen  dort,  daß  der  Hügel  selbst,  in  der 
Normandie  motte  genannt,  von  einem  fest- 
gefügten Burgturm  aus  Holz  gekrönt  wurde, 
der  mittels  einer  hölzernen,  den  Graben 
überspannenden  Zugbrücke  zugänglich  war. 
Auch  die  äußere  Umzäunung  wurde  durch 
Palisaden  geschützt.  G.  Baldwin  Brown. 

Moenus,  so  bei  Plinius  und  Tacitus, 
Moenis  bei  Mela,  ist  der  Name  des  Mains 
im  Altertum.  Er  deckt  sich  formell  mit 
ir.  möin,  mäin  'Kostbarkeit,  Schatz',  urspr. 
'Tauschobjekt',  hat  aber  eher  die  Be- 
deutung 'der  Wechselnde,  Veränderliche' 
oder  'der  Trügerische,  Schädigende';  vgl. 
ua.  asl.  mena  'Wechsel,  Änderung'  und 
germ.  *maina-  'Trug,  Schaden,  Unheli, 
trügerisch,  falsch,  schädlich'.  Zu  dem 
Keltischen  stimmen  die  slawischen  Fluß- 
namen  poln.  Mien,  Mianka;  s.  R  o  z  w  a  - 
d  o  w  s  k  i  Almae  matri  Jagellonicae  6 
(des  Sonderabdrucks). 

Ahd.  heißt  der  Main  noch  Motu;  der 
keltische  Diphthong  oi  ist  hier  noch  er- 
halten,   ein   Zeichen,    daß    der   Name    ins 


Germanische  aufgenommen  wurde,  nach- 
dem in  diesem  idg.  oi  schon  zu  ai  geworden 
war  und  jedenfalls  später  als  der  Name 
der  Boii;  s.   Boihaemum.  R.  Much. 

Mohn  (Papaver).  §  1.  Der  heutige 
Gartenmohn  (Papaver somniferum!^.) 
kommt  wildwachsend  nicht  vor  und  ist 
auch  prähistorisch  nicht  nachgewiesen;  er 
ist  höchstwahrscheinlich  durch  Kultur  aus 
P.  setigerum  DC.  abgeleitet,  der  im  ganzen 
Mittelmeergebiet,  besonders  in  Spanien, 
Algier,  Korsika,  Sizilien,  Griechenland  und 
Zypern,  wild  wächst.  Wahrscheinlich  hat 
die  Mohnkultur  irgendwo  im  Mittelmeer- 
gebiet ihren  Anfang  genommen. 

§  2.  In  Ägypten  und  Palästina  scheint 
die  Pflanze  in  älterer  Zeit  unbekannt  gewesen 
zu  sein.  Ihr  Anbau  wird  hier  zuerst  in  der 
Zeit  der  Römerherrschaft  bezeugt.  Seit- 
dem ist  der  Mohn  aber  gerade  in  Ägypten 
zur  Gewinnung  von  Opium  sehr  viel  gebaut 
worden.  Auch* in  China,  wo  Papaver  setige- 
rum fehlt,  ist  der  Mohnbau  erst  in  jüngerer 
Zeit  eingeführt  worden.  Älter  ist  er  in 
Indien. 

§3.  In  Europa  war  die  Pflanze  schon 
sehr  frühzeitig  Gegenstand  der  Kultur.  Die 
griechische  Stadt  Sikyon  führt  in  Hesiods 
Theogonie  den  Namen  Mekone  'Mohn- 
stadt'  (Hehn6  306  --=  8  316),  und  auf  den 
Münzen  zahlreicher  griechischer  und  unter- 
italischer Städte  findet  sich  Mohn  abge- 
bildet (Neuweiler  Prähist.  Pflanzenreste 
51  f.).  In  den  Pfahlbauten  Oberitaliens  und 
der  Schweiz  wurde  der  Mohn  schon  zur 
Steinzeit  sehr  gewöhnlich  angebaut,  und 
zwar  in  einer  Form,  die  noch  Papaver 
setigerum  näher  steht.  Mohnsamen  sind, 
zum  Teil  in  ungezählten  Mengen,  aus  den 
neolithischen  Kulturschichten  von  Steck- 
born (Bodensee),  Niederwil  (Thurgau), 
Robenhausen  (Pfäffikersee),  Wauwil,  Bal- 
deggersee  und  Oberkirch  -  Sempachersee 
(Kt.  Luzern),  Burgäschi  (bei  Solothurn), 
Moosseedorf  (Berner  Mittelland),  St.  Blaise 
(Neuenburger  See)  und  Lagozza  (Ober- 
italien)  zutage  gekommen.  Der  Bronzezeit 
gehören  Funde  von  Mörigen  am  Bieler 
See  und  von  Mistelbach  in  Niederösterreich 
an  (Neuweiler  aaO.  51).  Aus  Robenhausen 
liegt  ferner  eine  Mohnkapsel  sowie  ein 
Kuchen  von  verkohlten  Mohnsamen  vor, 
der  aus  Tausenden  kleiner,  zu  einer  Masse 


234 


MÖHRE 


zusammengebackener  Sämchen  besteht. 
Mohnsamen  werden  in  Süddeutschland  ja 
noch  heute  vielfach  auf  Backwerk  gestreut. 
In  erster  Linie  aber  wurden  sie  wohl  schon 
in  vorgeschichtlicher  Zeit  zur  Ö  1  g  e  w  i  n  - 
n  u  n  g  benutzt.  Auch  die  berauschenden 
und  einschläfernden  Eigenschaften  der 
Samen  und  des  daraus  gewonnenen  Öls 
sind  den  Pfahlbauern  vielleicht  nicht  ent- 
gangen. Die  Art  der  Verwendung  sowie  die 
Häufigkeit  des  Vorkommens  und  die  Menge 
der  gefundenen  Mohnsamen  zeigen  jeden- 
falls, daß  wir  es  hier  mit  einer  wichtigen 
Kulturpflanze  der  Pfahlbauern  zu  tun 
haben. 

§  4.  Daß  der  Mohn  auch  den  I  n  d  o  - 
germanen  schon  in  sehr  früher  Zeit 
bekannt  war,  zeigt  die  Verbreitung  des 
alten  Mohnnamens,  den  das  Ger- 
manische mit  dem  Griechischen  und  den 
baltisch -slawischen  Sprachen  gemein  hat: 
griech.  jxv;xu>v,  dor.  txaxwv;  akslaw.  makü; 
apreuß.  moke.  In  den  german.  Spra- 
chen erscheint  er  in  zwei  Formenreihen 
mit  dem  Wechsel  h  :  g  nach  dem  Verner- 
schen  Gesetz:  1.  urgerm.  *mehan-,  mhd. 
mähen,  man,  nhd.  Mohn;  and.  mäho  swm., 
mnd.  man,  nnd.  man;  mndl.  maensaet, 
nndl.  maankop;  2.  urgerm.  *majan- 
(*mejan-  ?),  ahd.  mago  swm.,  mhd.  mage, 
nhd.  (obd.)  mägsame;  and.  magosämo, 
magonhövut  (Gallee  Vorstud.  202) ;  aschwed. 
valmughi,  valmoghi,  nschwed.  vallmo,  dial. 
volmoga;  adän.  walmuce,  ndän.  valmue; 
norw.  mue,  valmoe,  vallmoog  (Nemnich 
Polyglotten -Lex.  2,  848;  Falk-Torp  1346; 
val-  gehört  zu  germ.  *walha-  'Betäubung'). 
Im  Englischen  fehlt  ein  entsprechender 
Name;  statt  dessen  haben  wir  ags.  popig,  ne. 
poppy,  aus  lat.  papäver;  aber  die  Überein- 
stimmung der  andern  germ.  Sprachen  macht 
es  sicher,  daß  der  Name  ursprünglich  auch 
im  Angelsächsischen  vorhanden  war  und  hier 
durch  das  lat.  Lehnwort  verdrängt  wurde 
(ähnlich  wie  der  alte  Hafername  im  Engl, 
durch  ags.  äte,  ne.  oats  verdrängt  ist;  vgl. 
'Hafer'  31). 

§  5.  Archäologisch  ist  der  Mohn  außer- 
halb des  zirkumalpinen  Kulturgebiets  in 
Mittel-  und  Nordeuropa  bisher  zufällig 
nicht  nachgewiesen.  Im  9.  Jahrh.  wird  uns 
sein  Anbau  durch  das  Capitulare  de  villis 
und    den  Hortulus  des   Walahfrid  Strabo 


bezeugt  (v.  Fischer-Benzon  Altd.  Garten- 
flora 64  f.  183.  187  f.).  Daß  der  Mohnbau 
in  Deutschland  aber  schon  lange  vor  dieser 
Zeit  getrieben  wurde,  wird  außer  durch  das 
Vorhandensein  des  alten  idg.  Namens  noch 
durch  den  Umstand  bewiesen,  daß  die  alt- 
deutsche Namensform  mähon  ins  Vulgär- 
latein übergegangen  ist:  sie  begegnet  als 
mahonus,  mahunus,  manus  in  zahlreichen 
Glossen  und  lebt  als  mahon  auch  im 
Französischen  weiter  (Schrader  Reallex. 
546). 

§  6.  In  Dänemark  wird  der  Mohn  (wal- 
muce)  zuerst  in  dem  Heilkräuterverzeichnis 
des  ca.  1244  gestorbenen  Henrik  Harpe- 
streng  erwähnt  (Schübeier  Kulturpflanzen 
Norwegens  166). 

De  Candolle  Ursprung  d.  Kulturpflanzen 
503 ff.  Buschan  Vorgeschichtl.  Botanik  245 ff. 
H  o  o  p  s  Waldbäume  u.  Kulturpflanzen  im  germ. 
Altertum  297  f.  333  f.  338.  350.  474  f.  651. 
Neuweiler  Prähist,  Pflanzenreste  Mittel- 
europas 50  ff.  Johannes  Hoops. 

Möhre,  Mohrrübe  (Daucus  carotah.). 
§  I.    Ein  Fund  von  unverkohlten  Möhren- 
samen   aus   dem   steinzeitlichen   Pfahlbau 
von    Robenhausen   in   der    Schweiz    kann 
nicht   mit    Sicherheit   als   altertümlich   in 
Anspruch  genommen  werden  (Heer  Pflan- 
zen der   Pfahlbauten   22;    Neuweiler  Prä- 
histor.  Pflanzenreste  79).    Doch  haben  wir 
einen    alten      germanisch.- slawi 
sehen    Namen    der    Mohrrübe 
der  auch  im  Griechischen  wiederkehrt:  ahd 
mor(a)ha  f.,  mhd.  morhe,  morhe,  nhd.  Möhre 
Mohrrübe;     mnd.    more,     morwortel,     nnd 
moorwuttel    (Ostfriesland),     ?norröw     (Alt 
mark);  mndl.  more;  ags.  more,  moru  f.  aus 
*morhe,  *morhu,  ne.  more  (selten)  'Möhre' 
adän.   morce,   jüt.   morod,   aschwed.   mora, 
nschwed.    morot    'Möhre'    (mit    Falk-Torp 
EWb.  sv.  morkel  die  nord.  Namen  aus  dem 
Mittelniederdeutschen  abzuleiten,  liegt  kein 
zwingender   Grund  vor);   —   nslow.    serb. 
czech.  mrkva  'gelbe  Rübe',  russ.  morkovi, 
bulg.  morkoui  dass.;  griech.  ßpaxava  neutr. 
plur.    'wildwachsendes  Gemüse'    ('xa  a^pia 
Xa/ava'   Hesych),   aus   *mrkdnä  (Prellwitz 
EWb.  2  83;   Zupitza  Germ.   Guttur.   135; 
Boisacq  DEt.  131). 

§  2.  Die  Möhre  ist  also  den  Germanen 
schon  vor  der  Lautverschiebung  bekannt 
gewesen;  man  kann  höchstens  zweifeln,  ob 


MONATE 


235 


die  Pflanze,  die  wildwachsend  in  ganz 
Europa  vorkommt,  in  prähistorischer  Zeit 
schon  angebaut  wurde.  Ags.  more  kann 
außer  'Mohrrübe'  auch  jede  beliebige  Wur- 
zel bedeuten,  wie  umgekehrt  die  Mohrrübe 
in  Nordwestdeutschland  schlechthin  wortcl, 
wuttel,  dh.  'Wurzel',  in  Norwegen  gulerod 
'gelbe  Wurzel'  genannt  wird.  Aber  ange- 
nommen selbst,  urgerm.  *  murhö,  *murhö~n, 
idg.  *mfkä,  *mrkön  hätte  ursprünglich 
'Wurzel'  im  allgemeinen  bedeutet,  so  ist 
es  doch  recht  unwahrscheinlich,  daß  ein 
uralter,  den  germanischen  und  slawischen 
Sprachen  gemeinsamer  Name  Jahrtausende 
lang  übereinstimmend  an  derselben  wild- 
wachsenden Pflanze  haften  geblieben  wäre, 
wenn  man  nicht  schon  in  der  Urzeit  gewußt 
hätte,  daß  die  ursprünglich  dürre  und 
holzige  Wurzel  auf  kultiviertem  Boden 
fleischig,  süß  und  gelb  oder  rot  wird.  Noch 
entschiedener  müßte  man  auf  uralte  Kultur 
der  Möhre  bei  den  Germanen  schließen, 
wenn  die  slawischen  Wörter,  wie  Miklosich 
(EWb.  192  sv.  merky)  und  Kluge  (EWb.?) 
annehmen,  eine  altertümliche  Entlehnung 
aus  dem  Germanischen  wären. 

§  3.  In  Karls  d.  Gr.  Zeit  empfiehlt  das 
Capitulare  de  villis  Kap.  70  carvitas  (für 
caroitas  oder  cariotas)  zum  Anbau.  Albertus 
Magnus  erwähnt  die  Möhre  unter  dem  Na- 
men daucas.  In  Dänemark  erscheint  sie 
als  morce  im  Heilkräuterverzeichnis  des  um 
1244  gestorbenen  Henrik  Harpestreng. 
Heute  wird  sie  überall  in  Mittel-  und  Nord- 
europa bis  nach  Finmarken  hinauf  gebaut 
(Schübeier  Kulturpflanzen  Norwegens  96. 
166).  —  S.  'Pastinak'. 

v.  Fischer-Benzon  Altdeutsche   Garten- 
flora  116  f.      Hoops    Waldbäume   u.   Kultur- 
pflanzen   im    gertn.    Altertum    466.    600;     mit 
weiterer  Lit.  Johannes  Hoops. 

Monate.  §  1.  Die  Monate  als  solche 
hatten  für  die  Germanen  lange  Zeit  nur 
geringe  Bedeutung,  da  sie  Zeitangaben 
nach  den  Jahreszeiten,  nach  Naturereig- 
nissen und  Wirtschaftsvorgängen  vorzogen. 
Infolge  davon  drangen  weder  die  lateini- 
schen noch  bestimmte,  überall  verstandene 
einheimische  Namen  durch,  entstanden 
vielmehr  zahlreiche  landschaftlich  ver- 
schiedene Monatsnamen.  Den  daraus  er- 
wachsenden Übelständen  suchte  Karl 
der   Große   durch  die  Einführung  einer 


für  sein  Reich  gültigen  deutschen 
Namensreihe  abzuhelfen  (Einhard, 
Vita  Karoli  c.  29).  Die  von  ihm  vorge- 
schriebenen Monatsnamen  sind  folgende: 
1.  Wintarmanoth,  2.  Hornung,  3.  Lentzin- 
manoth,  4.  Ostarmanoth,  5.  Winnemanoth, 
6.  Brachmanoth,  7.  Hewimanoth,  8.  Aran- 
manoth,  9.  Witumanoth,  10.  Windume- 
manoth,  II.  Herbistmanoth,  12.  Heilag- 
manoth. 

Man  vermag  nicht  zu  sagen,  inwieweit 
diese  Namen  bereits  volkstümlich  waren, 
oder  welche  von  ihnen  etwa  erst  von  dem 
Kaiser  selbst  erfunden  worden  sind.  Jeden- 
falls hat  dieser  sein  Ziel  nicht  dauernd 
erreicht;  die  lateinischen  Monatsnamen 
behaupteten  sich  und  daneben  in  den  ver- 
schiedenen deutschen  Landschaften  ver- 
schiedene deutsche  Benennungen.  Doch 
sind  die  von  Karl  gebotenen  Namen 
immerhin  von  Bedeutung  geblieben.  Im 
15.  Jahrh.  galten  gemeindeutsch  folgende 
Namen,  die  dann  durch  die  Kalender, 
insbesondere  den  des  Regiomontanus  (seit 
1473),  zu  dauernder  Geltung  gelangten: 
1.  Jenner,  2.  Hornung,  3.  Merz,  4.  April, 
5.  Mei,  6.  Brachmond,  7.  Heumond, 
8.  Augstmond,  9.  Herbstmond,  10.  Wein- 
mond,   11.   Wintermond,    12.   Christmond. 

§  2.  Im  Lauf  der  Zeit  setzten  sich 
indessen  die  lateinischen  Be- 
nennungen als  die  kosmopolitischen 
mehr  und  mehr  durch;  doch  sind  wenig- 
stens einige  jener  alten  Namen  noch 
heute  in  der  Schweiz  und  in  Österreich 
üblich.  Zu  bemerken  ist,  daß  der  August 
(dialektisch  Äugst)  nicht  selten  auch  den 
September  in  sich  begreift,  in  welchem 
Falle  dann  die  beiden  Monate  als  erster 
und  anderer  August  unterschieden  werden. 
Ähnlich  bezeichnet  man  September,  Ok- 
tober, November  auch  als  ersten,  zweiten 
und  dritten  Herbstmonat.  Auf  die  in  ein- 
zelnen Gegenden  vorkommenden  dialek- 
tischen Monatsnamen  kann  hier  nicht 
eingegangen  werden;  man  findet  sie  in  den 
Glossarien  zu  den  chronologischen  Hand- 
büchern verzeichnet.  Speziell  haben 
darüber  gehandelt  W  e  i  n  h  o  1  d  Die 
deutschen  Monatnamen  (Halle  1869)  und 
G  a  c  h  e  t  Recherches  sur  les  noms  des 
mois  et  des  grandes  fetes  chretiennes  in  dem 
Compte     rendu     de     la     commission     de 


236 


MONDDÄMONEN— MONDSEE-GRUPPE 


Vhistoire  III e  serie,  t.  VII  (Brux.  1865) 
p.  383  ff.  Vgl.  Grimm  Gesch.  d.  d.  Spr. 
I  78  ff.  Fr.  V  o  g  t  Mitteil.  d.  schles.  Ges. 
f.  Volksk.  9,  1  ff.  29  fr.  Siebs  Hornung, 
ebd.    11   (1904). 

§  3.  Das  nordische  Jahr  fing  mit 
dem  14.  Oktober  an.  Die  folgende  Auf- 
zählung beginnt  mit  dem  bei  uns  üblichen 
Jahresanfang,  selbstverständlich  aber  reicht 
der  erste  Monat  vom  14.  Januar  bis  zum 
14.   Februar.      Die  Namen  sind  folgende: 

Altisländisch:  1.  ^orri,  2.  Göi, 
3.   Einmänudr,     4.    Sädtid,    GaukmänuoV, 

5.  Eggtld,  Stekktld,  6.  SelmänucV,  Söl- 
mänudr,  7.  Heyannir,  8.  Kornskurdar- 
mänu3r,  9.  Haustmänudr,  10.  Gormän- 
u6V,  11.  Frermänudr,  12.  HrütmänuoV 
(SnE.  1,  510). 

Norwegisch:      1.    Torre,     2.     Gjö, 

3.  Krikla,  Kvine,  4.  und  5.  Voarmoanar, 

6.  und  7.  Sumarmoanar,  8.  und  9.  Haust- 
moanar,  10.  und  II.  Vinterstid,  12.  Jöle- 
moane,  Skammtid. 

Schwedisc  hn.Thorre,  Thorrmanad, 
2.     Göja,     Göiemänad,     3.     Thurrmanad, 

4.  Värant,  Varmänad,  5.  Mai,  6.  Mid- 
sommar,  7.  Hömanad,  8.  Skortant,  Skörde- 
mänad,  9.  Höstmanad,  10.  Slagtmanad, 
Blötmanad,  11.  Vintermanad,  12.  Jül- 
manad. 

Dänisch:  1.  Glugmaaned,  2.  Göie, 
Blidemaaned,  3.  Tordmaaned,  Tormaaned, 
4.  Faaremaaned,  5.  Mai,  Mejmaaned, 
6.  Skjärsommer,  Sommermaaned,  7.  Or- 
memaaned,  8.  Höstmaaned,  9.  Fiske- 
maaned,  10.  Sädemaaned,  Ridmaaned, 
11.  Slagtemaaned,  12.  Juulemaaned,  Christ  - 
maaned  (Weinhold  S.  23  ohne  Quellenan- 
gabe). 

Über  die  Monate  der  Angelsachsen  siehe 
Zeitmessung. 

Übrigens  erlitten  auch  die  lateinischen 
Monatsnamen  im  Mittelalter  mehrfache 
Umgestaltungen.  So  begegnet  z.  B.  schon 
früh  für  Malus  die  Form  Madius  oder 
Magius  und  Agustus  für  Augustus.  Da- 
neben kommen  ganz  eigentümliche,  von 
Festen  oder  landwirtschaftlichen  Verrich- 
tungen hergenommene  Namen  vor,  wie 
mensis  Plutonis  oder  purgatorius  für  Fe- 
bruar, mensis  novarum  für  April,  mensis 
Mariae  für  Mai,  mensis  magnus  für  Juni, 


mensis  fenalis  für  Juli,  mensis  messionum 
für  August  u.  dgl.  F.  Rühl. 

Monddämonen.  §  1.  Der  weit  ver- 
breitete Glaube,  daß  Mond  und  Sonne 
bei  einer  Verfinsterung  von  bösen  Luft- 
geistern  angegriffen  werden  (vgl.  Lubbock, 
Entstehung  der  Zivilisation  S.  192;  Tylor, 
Anfänge  der  Kultur  I  324  ff.),  ist  auch 
den  Germanen  eigen.  Man  wähnte  diese 
Unholde  in  Wolfsgestalt  und  meinte,  durch 
Geschrei  und  allerlei  Lärm,  namentlich 
mit  metallenen  Gegenständen,  sie  von 
ihrem  Vorhaben  abzuschrecken.  Wie  der 
Indiculus  superstitionum  gegen  diesen  heid  - 
nischen  Brauch  (quod  dicunt  lvince  luncü), 
so  eifern  auch  der  heilige  Eligius,  Burchard 
v.  Worms,  alte  Homilien,  Bußordnungen 
gegen  ihn  (J.  Grimm,  DM.4  H  589  f.). 
In  alten  Kalendern  werden  Mond-  und 
Sonnenfinsternis  angedeutet,  indem  ein 
Drache  das  Gestirn  im  Rachen  hat  (Mone, 
Untersuchungen  zur  Gesch.  d.  teutschen 
HS.  183).  Noch  heute  lärmen  in  ver- 
schiedenen Gegenden  die  Bauern  bei  ein- 
tretender Mond-  oder  Sonnenfinsternis. 

§  2.  Auch  die  SE.  (I  58;  II  259)  be- 
richtet von  einem  Man  agarmr  , .Mondwolf", 
der  einst  den  Mond  verschlingen  und  den 
Himmel  mit  Blut  bespritzen  werde.  Dar- 
nach ist  er  der  Sohn  eines  Riesenweibes, 
das  Dämonen  in  Wolfsgestalt  im  Jarnvio* 
'Eisenwalde'  hegt;  er  nährt  sich  vom 
Fleische  toter  Menschen.  Allein  dieser 
Name  ist  nur  gelehrtes  Machwerk  des  Ver- 
fassers der  SE.,  der  das  tungl  seiner  Quelle 
(Vojuspä  40)  als  Mond  aufgefaßt  hat, 
während  es  'Gestirn,  Sonne'  bedeutet, 
denn  was  hier  berichtet  wird,  geht  auf  den 
Verschlinger  der  Sonne.  Ebensowenig  darf 
Hati,  wie  vielfach  angenommen  wird,  als 
Monddämon  aufgefaßt  werden,  da  nur 
der  Überarbeiter  der  SE.  ihn  mit  dem 
Monde  in  Zusammenhang  bringt,  während 
alle  andern  Quellen  ihn  nur  als  Sonnen - 
dämon  (s.  d.)  kennen  (s.  PBBeitr.  6,  526  f.). 

E.  Mogk. 

Mondsee- Gruppe.  §  1.  Mit  diesem 
Namen  bezeichnet  man,  nach  A.  Götze, 
die  spätneolithische  bzw.  kupfer- 
zeitliche Keramik  der  ostalpinen  Pfahl- 
bauten (im  Mondsee.  Attersee,  Laibacher 
Moor),  die  sich  durch  ihre  oft  sehr  tief 
eingestochenen     und     weiß      ausgefüllten 


MONDZIRKEL 


237 


Ornamente  sowie  durch  die  eigentümlichen 
Formen  der  letzteren,  die  in  den  einzelnen 
Lokalitäten  allerdings  auch  wieder  ziem- 
lich verschieden  sind,  sowie  endlich  durch 
die  Formen  der  Gefäße  selbst,  kennzeichnet 
und  besonders  von  anderen,  meist  älteren 
Gruppen  der  Bandkeramik  (s.  d.)  deutlich 
abhebt.  Charakteristisch  für  den  Zierstil 
dieser  Gruppe  ist,  im  Unterschied  von  der 
ringsumlaufcnden,  aus  gleichartigen  Ele- 
menten bestehenden  Dekoration  der  eigent- 
lichen Bandkeramik,  das  Fehlen  solcher 
Bänder,  vor  allem  auch  des  Spiralbandes 
und  das  Auftreten  isolierter  Ornament- 
figuren in  Umrahmung  oder  ohne  solche, 
zuweilen    in     metopenartiger    Gliederung. 

§  2.  Diese  Gruppe  reicht  vom  Quell - 
gebiet  der  Bosna  (wo  sie  dicht  neben  der 
den  Umlaufstil  ausgezeichnet  vertretenden 
Keramik  von  Butmir,  aber  räumlich 
scharf  von  dieser  getrennt,  vorkommt) 
über  Slawonien  und  die  Ostalpen  hin- 
weg bis  Nordböhmen  und  Westdeutsch- 
land und  hat  weiteren  deutlichen  An- 
schluß nach  N.  an  die  Keramik  mega- 
lithischer Gräber  Dänemarks,  nach  S. 
an  einzelne  Erscheinungen  der  mykeni- 
schen  Vasenmalerei  Griechenlands.  Na- 
mentlich aber  zeigt  die  keramische  Dekora- 
tion aus  dem  Mondsee  manchmal  bis  ins 
Kleinste  gehend  Übereinstimmung  mit  dem 
Zierstil  der  Tongefäße  aus  der  Kupfer - 
bronzezeit  Cyperns.  Da  mit  der  Keramik 
der  M.-Gr.  in  den  Ostalpen  und  weiterhin 
auch  andere  Steinbeilformen,  Siedelungs- 
arten  und  wirtschaftliche  Grundlagen  ver- 
knüpft sind,  darf  man  sie  wohl  einem 
andern  Volkselement  zuschreiben,  als  den 
Besitzern  der  Bandkeramik  im  engeren 
Sinne,  und  jenem  mit  großer  Wahrschein- 
lichkeit nordische  Herkunft  beimessen, 
ja  das  Erscheinen  jener  Gruppe  als  Glied 
einer  von  Südskandinavien  bis  an  das 
östliche  Mittelmeer  reichenden  Wirkungs- 
kette auffassen.  Die  lokalen  Verschieden- 
heiten innerhalb  der  M.-Gr.,  so  zwischen 
der  Keramik  der  oberösterreichischen  Pfahl- 
bauten einerseits,  der  Laibacher,  slawoni- 
schen  und  bosnischen  andererseits,  deuten 
auf  zeitliche  Unterschiede,  die  noch  nicht 
genügend  festgestellt  sind. 

M.  Much  Die  Kupferzeit  in  Europa  2,  Jena 

1893.      A.    Götze    ZfEthn.    1900,    272  f.      M. 


H  o  e  r  n  e  s   Jahrb.    d.    k.    k.    Zentr.-Komm.   3. 
(1905),  31—45.  M.  Hoernes. 

Mondzirkel.  §  i.  Die  Berechnung  des 
Osterfestes  beruht  auf  einem  Mondjahr. 
Ein  Mondjahr  zerfällt  in  12  Monate 
(lunationes)  von  abwechselnd  30  und 
29  Tagen;  es  zählt  354  Tage.  Um  nun 
Mondjahr  und  Sonnenjahr  miteinander 
auszugleichen,  so  daß  nach  einem  von 
dem  Athener  Meton  erfundenen  Zyklus 
19  gebundene  Mondjahre  gleich  19  Sonnen- 
jahren seien,  wird  von  Zeit  zu  Zeit  ein 
Mondmonat  von  30  Tagen  eingeschaltet, 
so  daß  dann  das  Mondjahr  384  Tage  zählt. 
Ein  solches  Jahr  heißt  Mondschalt- 
jahr (annus  embolismalis) .  Schaltjahre 
sind  das  3.,  6.,  8.,  II.,  14.,  17.  und  19.  Jahr 
des  Zyklus.  Ein  Metonischer  Zyklus  hat 
also  235  Mondmonate.  Die  einzelnen 
Lunationen  werden  nach  dem  Mo- 
nate des  julianischen  Kalenders  benannt, 
in  dem  sie  enden.  Die  sechs  ersten 
Schaltmonate  (am  2.  Dezember,  2.  Sep- 
tember, 6.  März,  4.  Dezember,  2.  No- 
vember und  2..  August  beginnend)  haben 
30,  der  letzte,  der  am  5.  März  beginnt, 
29  Tage.  Die  Schalttage  der  19  julianischen 
Jahre  schob  man  als  Mondschalt- 
tage [dies  embolismales)  in  die  im 
Februar  beginnende  Märzlunation  der  ju- 
lianischen Schaltjahre  ein.  Die  einzelnen 
Tage  des  Mondmonats  werden  als  luna 
I,  II  usw.  bezeichnet;  als  Vollmondstag 
gilt  luna  XIV. 

§  2.  Den  19jährigen  Zyklus  nennt  man 
Mondzirkel.  Er  läuft  in  ununter- 
brochener •  Folge  durch  die  ganze  Zeit- 
rechnung und  beginnt  im  Abendlande 
rechnungsmäßig  mit  dem  Jahre  I  v.  Chr. 
Im  Mittelalter  unterscheidet  man  diese 
Form  des  Mondzirkels  als  cyclus  decemno- 
venalis  von  dem  cyclus  lunaris,  dessen  sich 
die  Byzantiner  bedienen  und  der  ungefähr 
3  Jahre  später  anfängt.  Die  Zahl,  welche 
die  Stelle  eines  Jahres  in  dem  Mondzirkel 
angibt,  heißt  goldene  Zahl  (numerus 
aureus  oder  lunaris).  Man  findet  sie,  in- 
dem man  I  zu  der  Jahreszahl  addiert  und 
durch  19  dividiert.  Der  Rest  ist  der  Mond- 
zirkel. Bleibt  kein  Rest,  so  ist  der  Mond- 
zirkel 19.  Da  nach  Verlauf  eines  Mond- 
zirkels die  Mondphasen  wieder  an  den- 
selben Tagen  eintreten,  so  kann  mit  seiner 


238 


MOORLEICHEN 


Hilfe    das    Mondalter    für    jedes    Datum 
berechnet  werden.      Vgl.   Ostern. 

F.  Rühl. 

Moorleichen.  §  i.  Unter  dem  Schlag- 
wort ,, Moorleiche"  hat  zuerst  J.  Mestorf 
eine  Anzahl  menschlicher  Leichen  beschrie- 
ben, die  seit  der  Mitte  des  18.  Jahrhs.  in 
Torfmooren  Nordeuropas  gefunden  worden 
waren,  und  deren  Erhaltungszustand,  Fund- 
verhältnisse  und  Beifunde  den  Schluß 
nahelegten,  daß  sie  nicht  erst  in  jüngerer 
oder  jüngster  Zeit  ins  Moor  geraten  waren. 

§  2.  Ihr  Fundbereich  beschränkt 
sich  bis  jetzt  auf  Jütland  (16  Funde),  Fünen 
(i),  Falster  (2),  Schleswig  (7),  Holstein  (4), 
Nordhannover  (18),  Oldenburg  (2),  Hol- 
land (5);  dazu  kommt  ein  einzelner  Fund 
aus  Irland.  Die  Verbreitung  der  Moor- 
leichenfunde entspricht  also  kei- 
neswegs   der    der   Moore. 

§  3.  Der  Erhaltungszustand, 
der  in  den  Museen  von  Kopenhagen,  Mel- 
dorf, Kiel,  Oldenburg,  Hannover,  Emden, 
Stade,  Berlin,  Münster  und  Assen  befind- 
lichen Moorleichen  bzw.  Teilen  von  solchen 
wird  gewöhnlich  als  ,, mumienartig"  be- 
zeichnet; dieser  Zustand  ist  aber  erst  die 
Folge  der  Lufttrocknung.  Bei  der  Auf- 
findung haben  die  Knochen  i.  allgem. 
gummiartige  bis  weichholzige  Konsistenz 
infolge  Auslaugens  der  Mineralsalze.  Beim 
Trocknen  werden  sie  holzartigfest,  die  Zähne 
sind  geschrumpft  und  hornartig.  Die  Haut 
verhält  sich  etwa  wie  verfaultes  Leder  und 
ist  in  trocknem  Zustande  mehr  oder  weniger 
brüchig.  Die  Weichteile  sind  bei  der  Auf- 
findung schwammig  und  z.  T.  schmierig 
und  schrumpfen  beim  Trocknen  bis  zur 
Unkenntlichkeit  zu  faserigen  Massen  ein. 
Haare  und  Nägel  behalten  ihr  Aussehen, 
werden  nur  etwas  brüchiger  und  sind  wie  der 
ganze  Körper  braun  infolge  Imprägnierung 
mit  Moorstoffen.  Eine  ganze  Moorleiche 
ist  getrocknet  bisweilen  nur  eine  platte, 
wenige  Zentimeter  dicke  Masse;  öfters  sind 
die  Gesamtformen  besser  gewahrt.  Der 
ganze  Körper  wiegt  getrocknet  wenige 
Pfund.  Was  von  Kleidung  aus  Tier- 
haaren, Leder,  Hörn  oder  Holz  bestand, 
ist  gut  erhalten,  besonders  gut  das  Leder. 
Gegen  Metalle  verhalten  sich  verschie- 
dene Moore  verschieden,  Eisen  ist  in  kei- 
nem Moorleichenfunde  erhalten,   Bronze  in 


einem,  Silber  in  einem.  Es  liegen  Beob- 
achtungen vor,  die  auf  ursprüngliches  Vor- 
handensein weiterer  Metallbeifunde  hin- 
deuten. Pflanzliche  Stoffe  außer 
Holz,  zumal  Gespinste  aus  Leinen,  Naht- 
fäden und  ähnliches  werden  offenbar  meist 
im  Moor  zerstört. 

§  4.  Frische  Leichen  von  im  Moor  E  r  - 
trunkenen  sind  bisher  nicht  eingehend 
untersucht  bzw.  beschrieben  worden;  sie 
sollen  sich  im  allgemeinen  wie  Wasser- 
leichen verhalten,  d.  h.  allmählich  gegen 
die  Oberfläche  aufgetrieben  werden  und  von 
innen  und  außen  her  schnell  verfaulen. 

§  5.  Die  Fundverhältnisse  der 
eigentlichen  Moorleichen  stehen  hierzu  im 
vollen  Gegensatz.  Diese  werden  immer  in 
mehr  oder  weniger  beträchtlicher  Tiefe 
im  Moor  gefunden,  meist  in  liegender  oder 
hockender,  sehr  oft  sichtlich  in  un- 
natürlicher Stellung,  den  Kopf 
bisweilen  nach  unten,  mit  zusammenge- 
bundenen Gliedern,  von  Pfählen  durch- 
bohrt, mit  Knüppeln,  Reisig  (Steinen), 
Grasboden  usw.  bedeckt.  Auch  Anzeichen 
von  Erdrosselung  sind  beobachtet 
sowie  Schädelhiebe  und  andere  Wun- 
den, so  daß  man  also  von  vornherein 
oft  an  Mord  jedenfalls  an  absichtliche  Ver- 
senkung im  Moor  denken  muß.  Nicht 
selten  sind  die  Leichen  nackt,  gelegent- 
lich aber  in  voller  Kleidung  und  auch 
noch  in  Decken  oder  Tierhäute  gewickelt, 
so  daß  wenigstens  bei  einigen  der  Eindruck 
von    Bestattung   erweckt  wurde. 

§  6.  Die  T  i  e  f  e  n  1  a  g  e  der  M.L.  ist 
sehr  verschieden,  meist  beträchtlich;  nie- 
mals sind  sie  in  oberflächlichen  Moor- 
schichten gefunden,  wo  nicht  durch  Ab- 
brennen oder  Abtragen  des  Moores  dessen 
obere  Schichten  verschwunden  waren. 
Selbst  durch  schnelle  Überwucherung  in 
üppig  wachsendem  Torfmoore  würde  die 
Leiche  eines  unter  gewöhnlichen  Verhält- 
nissen heute  im  Moore  Verunglückten 
nicht  so  vollständig  erhalten  bleiben  und 
nicht  in  so  großer  Tiefe  liegen,  wie  die  M.L. 

§  7.  M.L.  wurden  in  Hochmooren 
und  Mooren  anderer  Zusammensetzung, 
mit  Ausnahme  der  jüngsten  Bildungen, 
gefunden.  Die  Moorgeologie  bietet 
noch  keine  ganz  unbestrittenen  Angaben 
über  die  absoluten  Entstehungszeiten  und 


MOORLEICHEN 


239 


die  Wachstumsverhältnisse  der  einzelnen 
Moorarten  und  -schichten.  So  viel  scheint 
aber  sicher,  daß  der  „Grenzhorizont"  der 
nordeuropäischen  Hochmoore  nicht  nach 
Chr.  Geburt  entstanden  ist.  C.  A.  Weber 
(Hannov.  Geschichtsblätter  191 1,  255  ff.) 
nimmt  an,  daß  er  etwa  der  Zeit  zwischen 
1500 — 500  v.  Chr.  entspricht.  Da  bei  den 
bisherigen  Funden  fast  nie  auf  alte  Gra- 
bungsspuren an  der  Stelle  der  M.L.  ge- 
achtet ist,  sind  die  meisten  M.L.  bezüglich 
ihres  Eingrabungshorizontes  nicht  sicher 
in  ein  Verhältnis  zu  dem  Grenzhorizont  zu 
setzen.  In  zwei  gut  beobachteten  Fällen 
(Oberaltendorf  und  Groß-Verßen,  beide 
Prov.  Hannover)  scheint  der  Versenkungs- 
horizont,  den  unmittelbar  über  den  Grenz - 
horizont  folgenden  Schichten  zu  ent- 
sprechen. 

§  8.  Anthropologisch  ist  in- 
folge der  Veränderung  der  Leichen  wenig  zu 
untersuchen.  Die  im  Moor  besser  erhaltenen 
Körper  ließen  in  manchen  Fällen  Eigen- 
schaften erkennen,  die  nicht  im  Gegensatz 
zur  heutigen  Bevölkerung  der  betreffenden 
Gegenden  stehen  (meist  wellige  Haarform, 
helle  Haare,  längliche  Schädel  mit  kräftiger 
Modellierung).  Daß  weibliche  Leichen 
unter  den  Funden  sind,  ist  für  die  hanno- 
verschen Funde  zu  bezweifeln,  für  die 
andern  mindestens  nicht  zweifellos.  Der 
irische  Fund  war  wohl  sicher  eine  Frau- 
e  n  1  e  i  c  h  e  in  geordneter  Bestattung. 
Daß  in  3  (4?)  Fällen  Kinder  als  Moor- 
leichen gefunden  sein  sollen,  bedarf  minde- 
stens der  Nachprüfung. 

§  9.  Die  Kleidung  der  M.L.  hat 
bisher  die  vielseitigsten  Untersuchungs- 
ergebnisse  gehabt.  Keine  Leiche  zeigte 
einwandfreie  Trachten  der  letzten  Jahr- 
hunderte. Die  Kleidung  einiger  dänischer 
Funde  scheint  zB.  im  Rockschnitt  mittel- 
alterlicher Tracht  näher  zu  stehen,  über  die 
wir  ja  aber  noch  wenig  unterrichtet  sind,  und 
in  der  sich  andererseits  nachweislich  viele 
alte,  vor-  und  frühgeschichtliche  Züge  er- 
halten haben  (vgl.  M.  Heyne  D.  Hausaltert. 
III).  Sämtliche  Funde,  zu  mindestens  die 
deutschen,  zeigen  weitgehende  Überein- 
stimmung in  der  Form  und  Tech- 
nik der  Kleidung.  Die  Fund- 
umstände und  Formen  einzelner  in  den- 
selben   Moorgegenden    gefundenen    Klei- 


dungsreste, zumal  von  Schuhen,  die 
wohl  als  Opfer  bzw.  abergläubische  Ver- 
grabungen  anzusehen  sind  (vgl.  bes.  Mestorf 
a.  a.  0.   1907),  schließen  sich  hierin  an. 

Unter  den  Kleidungsresten  wiegen  vor: 
hemdartige,  teils  ärmellose,  teils  mit  halb- 
langen Ärmeln  oder  langen  Ärmeln  ver- 
sehene Kittel  aus  Wollgewebe,  auch 
solche  von  Tierfellen;  weiter  plaidartige, 
oft  mit  Fransen  versehene  große  Tü- 
cher aus  Wolle  und  Decken  aus  Tier- 
fellen. Mehrmals  sind  lange  und  kurz: 
Hosen  aus  Wolle  gefunden,  lange  und 
kurze  Binden,  Kappen  und  Kapuzen 
aus  Wolle  oder  Fell,  öfters  Leder- 
schuhe in  Form  von  Bundschuhen, 
Ledergurte,  Riemen  und  Wollschnüre.  Fast 
alle  Wollstoffe  sind  aus  reinem  Schaf- 
h  a  a  r  hergestellt,  gelegentlich  waren  Bei- 
mengungen von  z.  B.  Hirschhaar  (?)  nach- 
weisbar. Von  künstlichen  Färbun- 
gen ist  rot  und  grün  nachgewiesen;  Ver- 
wendung von  heller  und  dunkler  Wolle  in 
demselben  Webestück  sehr  häufig.  Die 
Gespinste  und  Gewebe  weisen  auf  bereits 
hochentwickelte,  in  allen  untersuchten 
Fällen  weitgehend  übereinstimmende  Tex  - 
tiltechnik  hin,  die  wohl  durchaus  als 
einheimisch  zu  gelten  hat.  Zweitrifft  und 
besonders  verschiedene  Arten  von  Köper, 
zumal  regelmäßiger  und  versetzter  Rauten - 
köper,  wiegen  vor.  Bei  den  meisten  Ge- 
weben muß  das  Vorhandensein  fester 
Weberahmen  sowie  regelmäßiger 
Tritte  bzw.  Züge  vorausgesetzt  werden. 
Auf  wagerechte  Webestühle  mit  Garn- 
und  Zeugbaum  weist  nichts  zwingend  hin. 
Mehrfach  sind  Kanten  mit  Brettchen- 
weberei nachgewiesen,  zum  Teil  von 
größter  Vollkommenheit  (an  120  Brett- 
chen) und  Kompliziertheit.  Mestorf  ver- 
mutete auch  sog.  Macrame  -Technik  in 
einem  Falle. 

§  10.  Über  die  zeitliche  An- 
setz u  n  g  der  Moorleichen  ist  folgendes 
zu  sagen:  Datierbare  Beifunde 
von  Metall,  Glas  oder  Ton  fehlen  fast 
immer.  Die  zwei  Fälle,  wo  sie  vorhanden 
sind  (Obenaltendorf:  Silberkapsel,  s.  Man- 
nus  191 1 ;  Corselitze:  Bronzefibel  und  Perlen, 
bisher  nicht  abgebildet.  Vgl.  Mestorf  1900 
S.  13)  weisen  die  betreffenden  Funde  etwa 
in  die  Zeit  um  300  (Montelius,  Almgren).   In 


240 


MORATUM,  MORAZ 


dieselbe  Zeit  führt  die  Vergleichung  der 
Kleiderformen  und  Gewebearten  mit  den 
Moorfunden  von  Torsberg  (2.),  3. — 4.  Jahr- 
hundert n.  Chr.).  Auch  die  Form  und  Tech- 
nik der  zum  Teil  reichverzierten  Leder- 
schuhe berechtigt  infolge  der  Vergleichbar- 
keit mit  gewissen  Saalburgfunden  zu  etwa 
derselben  Ansetzung. 

§  11.  Für  eine  Zusammenge- 
hörigkeit der  Moorleichen- 
funde sprechen  noch  weitere  Gründe. 
Die  zurzeit  begonnenen  Bearbeitungen 
aller  sonstigen  aus  dem  Fundbereich  der 
M.L.  stammenden  Moorfunde  sowie  die 
Bearbeitung  der  frühgeschichtlichen  Klei- 
dung Nordeuropas  scheint  auf  dieselben 
Ergebnisse  zu  führen,  wie  die  bisher  er- 
wähnten Überlegungen,  nämlich  zu  der 
Auffassung,  daß  wenigstens  eine  große  Zahl 
der  M.L.  als  eine  zeitlich,  geographisch  und 
kulturell  zusammenhängende  Gruppe  auf- 
zufassen ist,  die  durch  eine  Anzahl  gemein- 
samer Züge  so  zu  sagen  kreuz  und  quer  ver- 
bunden ist.  Das  scharf  umgrenzte  Fund- 
gebiet läßt  außerdem  die  Vermutung  zu, 
daß  es  durch  Stammesgrenzen 
oder,  was  für  die  Frühzeit  meist  gleich- 
bedeutend ist,  durch  Kulturgrenzen  be- 
dingt ist,  die  sich  auf  die  östlichen  Nordsee- 
und  westlichen  Ostseeländer  bezieht  (See- 
germanen). 

§  12.  Von  vornherein  sind  die  M.L.  in 
Zusammenhang  gebracht  mit  geschichtlich 
bezeugten  Strafgebräuchen.  Ta- 
citus  (Germ.  12),  die  ältere  Edda  (3.  Gu- 
drunlied), weiter  die  Gesetze  der  Burgun- 
der und  gelegentliche  Notizen  bis  ins  Mittel- 
alter (sicher  bis  ins  15.  Jahrh.)  belegen  für 
das  altgermanische  Recht  die  Versenkung 
ins  Moor  bzw.  in  Sumpf  als  Strafen  für 
gewisse  Verbrechen  (besonders  Ehebruch). 
Sumpf  und  Moor  scheinen  in  der  vorchrist- 
lichen Zeit  eine  besondere  Bedeutung  in 
Kult  und  Brauch  gehabt  zu  haben(Freia, 
Frö).  Andererseits  ist  aber  gerade  für  das 
Mittelalter,  vielleicht  auch  noch  für  jüngere 
Zeit,  das  Begraben  im  Moor  wahrscheinlich 
gemacht,  zB.  für  Fälle  von  Heimatlosig- 
keit. Mestorf  hielt  einen  Teil  der  M.L.- 
Kleider für  ,, Schandkleider",  mit  Unrecht, 
da  auch  die  stark  geflickten  und  gestückten 
Röcke  dafür  Anzeichen  gewähren,  daß  sie 
lange  getragen  sind.     (Hahne  a.  a.  0.) 


§  13.  Die  Moorleichenforschung  ist  noch 
keineswegs  abgeschlossen  und  verspricht 
wegen  der  mannigfaltigen  Beziehungen,  die 
die  Funde  zu  vielen  Kapiteln  der  Alter- 
tumskunde haben,  weitere  interessante  Auf- 
schlüsse in  den  berührten  Fragen. 

J.  Mestorf  42.  u.  44.  Bericht  des  Vater- 
land. Museums  zu  Kiel,  1900  bzw.  1907.  Hahne 
in  Mannus,  Ergänzungsbd.  IL,  Würzburg  191 1, 
S.  18  ff.  „Die  Moorleichen  d.  Prov.  Hannover", 
D  e  r  s.  Die  Moorleichenreste  im  Provinzialmuseum 
zu  Hannover,  in  Jahrbuch  des  Prov. -Museums  zu 
Hannover  1909 — 10,  Teil  II.  —  D  e  r  s.  Ein- 
führung in  die  Moorleichenforschung  u.  „Die 
Moorleiche  von  MarxEtzel,  in  der  1.  Liefg.  d. 
„Vorzeitfunde  aus  Niedersachsen".  —  R.  Weyl 
Einige  gegenwärtige  Spuren  altgermanischen  Rechts 
in  Festschrift  für  0.  Gierkes  70.  Geburtstag; 
Weimar  191 1.  K.  M  ü  1 1  e  n  h  o  f  f  DA.  IV, 
Kap.  12.  19.  Stettiner  IX.  Mittig.  d.  anthrop. 
V.  in  Schi. -Holstein.     Kiel  191 1.  Hahne. 

Moratum,  Moraz.  §  1.  Aus  den  Mittel - 
meerländcrn,  wo  der  Maulbeerbaum"  früh 
kultiviert  wurde,  kam  ein  Getränk,  das 
aus  Wein  und  Maulbeeren  mit 
Zusatz  von  Honig  und  verschiedenen  Ge- 
würzen bestand,  als  moratum  (moracetum) 
oder  moretum  (s.  Du  Cange  s.  vv.  und  bes. 
Cap.  de  villis  c.  34.  62)  nach  nördlichen 
Gegenden,  wo  es  unter  dem  lateinischen 
Namen,  später  auch  in  Umformungen  als 
afz.  morez,  spätahd.  mhd.  mörat  und  möraz 
fast  immer  unter  den  Genußmitteln  an- 
spruchsvoller Kreise  (s.  z.  B.  im  12.  Jahrh. 
Hartmanns  Rede  vom  Glauben  2468  als 
möraz,  Gedicht  vom  Himmelreich  272  als 
mörat)  genannt  wird.  Die  mangelhafte 
Angleichung  des  Lautbildes  {möraz  ent- 
stammt dem  Französischen,  mörat  dem 
Lateinischen;  das  ö  ist  weder  zu  ü  ge- 
worden noch  diphthongiert)  bestätigt  den 
exklusiven  Charakter  von  Wort  und  Sache. 

§  2.  Da  mörum  (möra)  außer  der  Maul- 
beere auch  die  Brombeere,  und  diese  sogar 
von  Haus  aus  bezeichnet  (s.  zuletzt  Hoops 
Waldb.  u.  Kulturpfl.  556 ff.),  so  kann  bei 
moratum  auch  an  Brombeerwein 
gedacht  werden.  Und  tatsächlich  ist  uns 
die  Verwendung  der  'mora  campestris* 
(oder  'silvatica')  zur  Herstellung  des  Tranks 
mehrfach  bezeugt  (vgl.  das  Rezept  MG. 
Capit.  regni  Franc.  S.  86,  41  und  weiter 
Caesarius  v.  Heisterbach  bei  Du  Cange 
s.  v.  'Moratum'),  und  in  Deutschland  wie 


MORIMARUSA— MÖRTEL 


241 


in  Xordf rankreich  wird  es  wohl  meist 
auf  diese  einfachere  Herstellungsweise 
hinauskommen. 

W.  Wackernagel  ZfdA.  6,  273  f.  (=  Kl. 
Sehr.  1,  98  f.).  Heyne  Hausalt.  2,  353.  F  i  - 
scher-Benzon  Botan.  Zentralbl.  64  (1895) 
327.  Edward  Schröder. 

Morimarusa.  §  I.  Dieser  Name  eines  Meeres 
zwischen  den  Kimbern  und  einem  Vor- 
gebirge Rusbeas  oder  Rubeas,  stammt  aus 
Philemon,  einem  verlorenen  griech.  Autor 
von  nicht  genau  zu  ermittelnder  Zeit- 
stellung. Der  eine  Beleg  ist  Solin  19,  2: 
Philemon  a  Cimbris  ad  promunturiutn 
Rubeas  Morimarusam  dicit  vocari,  hoc  est 
mortuum  mare;  ultra  Rubeas  quidquid  est 
Cronium  nominal,  der  andere  Plinius  NH. 
4,95 :  Septentrionalis  Oceanus. . . .  Philemon 
Morimarusam  a  Cimbris  vocari,  hoc  est 
mortuum  mare,  inde  usque  ad  promun- 
turium  Rusbeas,  ultra  deinde  Cronium. 
Aus  dem  Vergleich  beider  Stellen  ergibt 
sich,  daß  auch  an  letzterer  a  Cimbris  nur 
eine  Ortsbestimmung  und  nicht  an  Be- 
nennung  durch   Kimbern   zu   denken   ist. 

§  2.  Der  Name  Morimarusa  stammte 
sicher  aus  kelt.  Munde.  Das  entscheidet 
weniger  das  mori,  da  auch  dem  germ. 
mari  'Meer'  ein  *mori  vorausliegt,  als  der 
zweite  Teil  der  Zusammensetzung.  Mit 
Rücksicht  auf  air.  marb,  cymr.  marw  usw. 
würde  man  allerdings  als  Ausdruck  für 
den  Begriff  'mare  mortuum'  akelt.  mori 
marvon  erwarten  und  ein  marusa  'tot' 
ist  sonst  nicht  bekannt.  Jedenfalls  liegt 
aber  auch  in  marusa  ein  aus  idg.  stimm- 
haftem r  (r)  entstandenes  ar  vor,  das  vor 
Vokalen  und  Spiranten  im  Keltischen 
sich  entwickelt,  aber  im  Germanischen 
nicht  vorkommt. 

§  3.  Über  die  im  Altertum  und  Mittel- 
alter sehr  verbreitete  Vorstellung  von 
einem  toten  oder  geronnenen  Meere  unter 
hohen  Breiten  (deutsch  lebirmere,  liberse) 
und  ihre  Grundlagen  s.  Müllenhoff 
DA.  1,  410  ff.  und  R.  Much  AfdA. 
24,   321  ff.  R.  Much. 

Mörnir  (M0rnir)  oder  Mqrnir  (anord.) 
erscheint  in  der  SnE.  als  Schwertname, 
kommt  aber  auch  in  der  Ritualzeile  piggi 
Mernir  |  petta  blcetil  vor,  die  nach  Fiat. 
2,  333  über  einen  Hengstphallus  ge- 
sprochen wurde,    der  in  der  Bauernstube 

H  o  o  p  s  ,  Reallexikon.    III. 


von  Hand    zu  Hand    ging    und    göttliche 
Verehrung    genoß    (vqlsi).      Danach    wäre 
Mernir    ein    Name    dieses    Phallus.      Der 
Wortlaut  der  Strophen    spricht   nicht  un- 
bedingt dagegen.    Denn  das  bloeti  ('Opfer') 
braucht  nicht  der  Phallus  selbst  zu  sein, 
der     also    einem    Gotte    'J/.'    oder    den 
Riesinnen    (mqrnir,   PI.    von   mqni)    darge- 
\  bracht     würde;     es     können     auch     die 
Kräuter  und  das  Leinen  sein,  mit  denen 
I   die  Bäuerin    den    Fetisch    behandelt    hat 
{Jini    geeddr  \  en  laukum   studdr),    und    die 
jeder  Hausgenosse    ihm    neu    zu  spenden 
1   scheint.     Dann    wäre    letzteres    der    Sinn 
\   des     Herumreichens      und      der     Grund, 
'   weshalb     jeder    die    Ritualzeile    wieder- 
holt.    Die    Behandlung    erinnert    an    das 
Schmücken    und     Benetzen    der    Götter- 
bilder.    Daß   jeder    den  Phallus    an  sich 
drücken    muß,     scheint     mehr     für    den 
Fetisch  als  für-  Opferung    des  Phallus  zu 
sprechen.   Der  Name  (zu  marwa-  'mürbe'? 
vgl.  Vedrfqlnir  zufahva-)  gibt  keine  sichere 
Entscheidnng. 

Heus]  er  ZdVfVk.  13  (1903),  24fr. 
v.  L'nwerth  WuS.  2,  1 76.  Sperber  bei 
Lundberg-Sperber,  Härnevi  (Uppsala  1912)  42. 

Gustav  Neckel. 
Mörser.  Der  Mörser  wurde  in  Skandi- 
navien erst  spät  bekannt  (spätaltnord. 
morter,  mortel,  von  lat.  mortärium).  Auch 
im  Angelsächs.  kommen  dafür  nur  lat. 
Ausdrücke  vor:  mortere  und  ptle  (lat.  pTla), 
mit  dem  Verbum  pilian  'im  Mörser  stoßen' 
(daneben  punian,  engl,  pound,  dessen 
Ursprung  unbekannt  ist)  und  den  Zu- 
sammensetzungen pllstcef,  -stampe,  -stocc 
'Stößel'.  Auch  das  ahd.  asächs.  morsäri 
ist  nichts  als  eine  entstellte  Form  des  lat. 
Wortes.  Hjalmar  Falk. 

Mörtel.  In  altgermanischer  Zeit  hat 
man  als  Bindemittel,  um  Steine  aufein- 
ander zu  fügen,  wie  z.  B.  zur  Ausmauerung 
von  Gruben,  Lehm  verwendet  (Darzau, 
Mixdorf).  Der  Kalkmörtel  ist,  von  den 
Römern  zu  den  Franken  gelangt,  erst  im 
frühen  Mittelalter  aufgekommen.  Er  ist 
zuerst  allzu  reichlich  mit  Sand  angemengt 
(karol.  Königshöfe)  und  größere  reine  Kalk- 
stücke befinden  sich  in  der  Masse;  der 
nach  römischer  Art  steinhart  werdende 
Kalkmörtel  kommt  erst  vom  vollen  Mittel-, 
alter   an   vor    (s.    Kalk).         Schuchhardt. 

16 


242 


MOSAIK— MÖWE 


Mosaik.  Malerei  hergestellt  durch  Neben- 
einandersetzen kleiner  farbiger  Glas-  oder 
Tonwürfel  in  den  Putz;  antikrömische 
Technik,  zuerst  wohl  auf  Fußböden  an- 
gewandt, dann  auf  Wänden  und  Gewölben; 
in  altchristlicher  Zeit  verbreitetsterFlächen- 
schmuck  im  Orient  wie  im  Okzident.  Ra- 
venna  bietet  in  seinen  ostgotischen  Kirchen 
noch  Erhebliches  davon.  Der  Palast 
Theoderichs  war  reich  an  Wandmosaiken, 
die  Karl  d.  Gr.  durch  Papst  Hadrian  I. 
für  Aachen  geschenkt  wurden.  Fußboden- 
mosaiken des  Palastes  an  Ort  und  Stelle 
(und  im  Museum  daselbst)  noch  in  Menge 
vorhanden.  Im  Norden  war  Karls  d.  Gr. 
Pfalzkapelle  zu  Aachen  einst  an  den  Ge- 
wölben mit  M.  geschmückt.  Erhalten 
ist  als  einziges  das  Mosaikgemälde  in  der 
Apsis  der  K.  zu  Germigny-des-Pres  bei 
Orleans  (816);  Fußböden  in  Mosaik  waren 
häufiger;  in  der  Ludgeriden-Gruft  zu 
Werden  (10.  Jahrh.)  ist  ein  solcher  mit 
Mäandermustern  vorhanden.  Im  Aachener 
Palaste  waren  auch  Mosaiken  aus  Trier 
verwandt,  wo  sich  heute  noch  zahlreiche 
Reste  aus  spätrömischer  und  frühchrist- 
licher Zeit  finden. 

Stephani  II  169,  248.  A.  Haupt. 

MouyiXtovs?.  Solche  sind  einzig  bei 
Strabo  290  genannt  unter  den  Völkern 
des  Maroboduus.  Mit  Rücksicht  auf  die 
schlechte  Überlieferung  der  Namen  bei 
diesem  Autor  ist  auch  hier  Verderbnis 
anzunehmen,  obwohl  Motrf&ouViC,  wie 
es  ist,  Anknüpfung  an  aisl.  mügr,  mügi 
m.  'Haufe,  Menge'  zuließe.  Cluver 
hat  Boup-puvouuVis  hergestellt.  Auf 
dasselbe  rät  Zeuß  133,  wogegen  M  ü  1  - 
1  e  n  h  o  f  f  Germ.  ant.  66  auch  an  die 
Rugii  und  *Turcilii  denkt.  Auf  Boupyouv- 
Suovc?  führt  die  Stellung  des  Namens 
zwischen  dem  der  Boutojvsc,  d.  i.  Touttoysc, 
Nachbarn  der  Burgunder,  und  der  Sißtvot', 
die  dasselbe  sind  wie  die  bei  Ptol.  un- 
mittelbar über  den  Burgundern  genannten 
Sstoivoi'  oder  2tOiivoi'.  R.  Much. 

Möwe  (Larus).  §  I.  Die  M.  war  den 
seeanwohnenden  Germanenstämmen  ein 
wohlbekannter  Vogel,  für  den  sie  einen 
alten,  gemeinsamen  Namen  hatten:  ags. 
mä?w,  mew,  auch  meaw  und  meg  m.,  me. 
mqwe,  s^mewe,  s^rnäwe,  spngw,  ne.  mew, 
sea-mew;  ndl.  meeuw;  nordfries.  mcedn  plur. 


(Siebs  PGrundr.  2  I  1350);  anord.  mär 
(gen.  mäs,  dat.  mävi,  plur.  mävar)  m., 
schwed.  mäke,  dän.  maage  (mit  &- Suffix). 
Die  in  altdeutschen  Glossaren  auftretenden 
Formen  des  Namens:  ahd.  meu,  smea,  meh, 
and.  meu  sind  nach  Suolahti  sämtlich  aus 
ags.  Vorlagen  abgeschrieben,  so  daß  ein 
altdeutscher  Name  dieses  Seevogels  nicht 
mit  Sicherheit  zu  belegen  ist.  Im  Binnen- 
land kommt  die  M.  ja  nur  an  den  größeren 
Flußläufen  und  Seen  vor.  Außerhalb 
der  Glossen  findet  sich  der  Möwenname 
in  Deutschland  zuerst  —  freilich  in 
schlecht  überlieferter  Gestalt  —  bei  Al- 
bertus Magnus,  der  ihn  ausdrücklich  den 
Küstenbewohnern  zuschreibt:  ,,ab  istis 
auibus  et  multe  alie  aues  a  p  u  d  m  a  - 
rinos  meace  uocantur"  (Suolahti  399). 
Dann  folgt  ein  Beleg  in  dem  mnd.  Glossar 
Brevilogus  von  1405:  meve  (Schiller-Lüb- 
ben);  darauf  ein  andrer  in  einer  Straß - 
burger  Stadtordnung  von  1449,  wo  von 
mewen  die  Rede  ist.  Daran  schließt  sich 
dann  eine  Reihe  weiterer  in  verschiedener 
Formengestaltung  an:  mew,  meb,  mewe, 
mebe.  Die  Form  möve  tritt  erst  im  18.  Jh. 
auf,  die  heutige  Schreibung  Möwe  im  19. 
(Heyne  bei  Grimm  DWb.  sv.  Mewe;  Suo- 
lahti 399). 

§  2.  Wenn  man  die  Belege  in  den  alt- 
deutschen Glossen  als  unter  angelsächsi- 
schem Einfluß  stehend  ausscheidet,  so 
lassen  sich  die  ags.,  ndl.  und  anord.  Na- 
mensformen am  einfachsten  auf  eine  Grund- 
form *mehw-\  *mejw-  zurückführen  (nicht 
*maihw-\  *maijw-,  wie  meist  angesetzt 
wird).  Der  Name  verdankt  seine  Ent- 
stehung offenbar  lautmalenderNachahmung 
des  Möwenrufs,  wie  schon  Albertus  Magnus 
richtig  bemerkt:  ,,ab  imitatione  uocis  sie 
dicte"  (Suolahti  398).  Suolahti  weist  auf 
die  Ähnlichkeit  des  Möwennamens  mit  dem 
Verbum  miauen,   ne".  mew  hin. 

Die  lautlichen  Verhältnisse  sind  die 
gleichen  wie  bei  ags.  bräw,  brew,  breg,  bräw, 
breaw,  breag  m.  'Braue',  afries.  bre,  and. 
bräha  und  bräwa  f.,  mnd.  brä  und  bräwe, 
mndl.  breeuwe,  nndl.  wenkbrauw,  ahd.  bräwa 
f.,  anord.  fem  f.,  ausurgerm.  *brehw-:  bre^w-; 
ags.  gräg,  greg  'grau',  afries.  gre,  and.  gre 
(ungewöhnlich  statt  des  normalen  *gra), 
mnd.  grä,  gräw,  mndl.  grä,  grau,  nndl. 
grauw   neben    dial.    (Zaanl.)    greeuw,    ahd. 


MÜHLE 


243 


gräiver,  anord.  grär,  aus  urgerm.  *grejw-; 
ua.  Ndl.  meeuw  'Möwe'  geht  wohl  nicht  auf 
*maiwön  zurück  (wie  Franck  EWb.  2  420 
annimmt),  sondern  ist  eine  dialektisch- 
friesische Form,  wie  greeuw  'grau',  breeuwen 
'kalefatern'  (s.  van  Helten  PBBeitr.  16, 
306  f.,  te  Winkel  PGrundr.  2  I  823).  Auch 
der  deutsche  Name  ist  wohl  eine  Ent- 
lehnung aus  dem  Holländisch-Friesischen; 
die  lautgesetzliche  ahd.  und  and.  Form 
wäre  *mäo  oder  *mä,  nhd.  *Mau.  Der 
niederdeutschenSchiffersprache  dürfte  auch 
lit.  me'vas  'Möwe'  entstammen. 

§  3.  In  der  ags.  und  anord.  Poesie 
wird  die  Möwe  häufig  erwähnt;  das  Meer 
wird  ags.  mcPwes  epel  'der  Möwe  Heimat', 
anord.  mä-grund,  mä-ferill,  mä-skeitf,  mäva- 
ryst  'das  Möwenfeld,  die  Möwenstraße'  ge- 
nannt. Auch  in  anord.  Ortsnamen  ist 
die  Möwe  nicht  selten.  (S.  die  Belege  bei 
Bosw.  -Toller,  Whitman,Cleasby-Vigfusson, 
Fritzner.) 

M.  Heyne  bei  Grimm  DWb.  sv.  Mewe. 
Whitman  JGPh.  a,  180(1898).  Suolahti 
Die  deutschen   Vogelnamen  397  ff.  (1909). 

Johannes  Hoops. 

Mühle.  §  1.  Die  nach  den  vorgeschicht- 
lichen Funden  älteste,  schon  in  neolithischer 
Zeit  weit  verbreitete  Mahlvorric^htung,  die 
in  den  nordischen  Ländern  bis  in  die 
Latenezeit  allein  in  Gebrauch  blieb,  be- 
stand aus  einer  größeren  Unterlage  von 
hartem,  grobkörnigem  Gestein  (Granit, 
Trachyt,  Sandstein  usw.),  auf  der  das 
Getreide  mit  Hilfe  eines  kleineren,  auf  der 
Unterseite  geebneten  Reibsteines  zerrieben 
wurde.  Neben  der  Unterlage  mit  ebener 
Oberfläche  findet  man  auch  muldenförmig 
ausgehöhlte  Steine,  in  denen  das  Zer- 
malmen der  Körner  rundliche,  mit  ge- 
ebneten Flächen  versehene  Steine,  sog. 
Kornquetscher  (die  übrigens  auch  bei  der 
erstgenannten  Art  Verwendung  fanden), 
besorgten. 

§  2.  Diese  beiden  Formen  der  Boden- 
steine bleiben  grundlegend  für  die  Ent- 
wicklung der  germanischen  Handmühle, 
die  sich  unter  Beeinflussung  gallisch- 
römischer Vorbilder  vollzieht.  Durch  die 
letztere  lernte  man,  als  wesentlichen  Fort- 
schritt, das  Getreide  durch  drehende  Be- 
wegung zwischen  zwei  Steinen  von  un- 
gefähr gleicher  Größe  zu  zermalmen.    Der 


gallisch-römischen  Mühle  steht  die  am 
nächsten,  welche  den  ebenen  Bodenstein 
beibehält.  Dieser  ist  jetzt  kreisrund, 
scheibenförmig,  und  hat  mit  dem  dazu- 
gehörenden Laufsteine  gleichen  Durch- 
messer. Beide  sind  in  der  Mitte  durch- 
locht, doch  ist  die  Öffnung  des  letzteren 
größer  als  die  des  Bodensteines.  Dieser  hat 
eine  schwach  konvexe  Oberfläche,  und 
jener,  der  in  der  Form  sich  ihm  genau 
anpaßt,  wird  auf  ihn  gelegt.  Ein  durch 
die  Öffnungen  geschobenes  Rundholz  gibt 
dem  Ganzen  Stabilität.  Um  dieses  Rund- 
holz wird  der  Laufstein  auf  dem  fest- 
liegenden Bodensteine,  dessen  Öffnung 
vom  Holze  ganz  ausgefüllt  ist,  in  drehende 
Bewegung  gesetzt.  Das  Getreide  schüttet 
man  in  die  obere  Öffnung,  es  dringt  zwischen 
die  Steine  und  tritt  seitlich  als  Mehl 
heraus.  Ähnliche  Mühlen  haben  sich  bis 
heute  bei  verschiedenen  Völkerschaften 
erhalten. 

§  3.  Da  das  Hervorrufen  der  Bewegung 
durch  den  Druck  der  Hand  sehr  beschwer- 
lich war,  dachte  man  darauf,  die  Hand- 
habung zu  erleichtern.  Das  kann  dadurch 
geschehen,  daß  die  Öffnung  im  Laufsteine 
und  ebenso  das  Rundholz  an  dem  Teile, 
der  durch  diese  Öffnung  faßt,  viereckig 
gestaltet  werden.  Bringt  man  nun  oben 
am  Rundholz  eine  Querstange  an,  so 
kann  mit  dieser  der  Laufstein  leichter 
bewegt  werden  (Nachrichten  über  dt. 
Altertumsfunde  1904   S.    12). 

Einen  weiteren  Fortschritt  zeigen  die 
in  Ostpreußen,  bei  Letten  und  Polen  bis 
heute  gebräuchlichen  Handmühlen  mit 
Mehlkasten,  in  dem  zwei  Steine  in  der 
Form  unserer  heutigen  Mühlsteine  ruhen. 
Der  Laufstein  trägt  hier  seitlich  einen 
Ring,  durch  den  eine  Stange  faßt,  die 
nach  oben  in  der  Öffnung  eines  Holz- 
gestelles,  welche  sich  genau  über  der  Mitte 
der  Steine  befindet,  sich  bewegt.  Durch 
diese  Stange  wird  das  Bewegen  des  Lauf- 
steines wesentlich  erleichtert.  Das  scheint 
mir  die  Form  der  Handmühle  zu  sein, 
die  in  den  nordischen  Heldenliedern,  in 
Helgaquida  Hundingsbana  und  in  Grotta- 
sQngr,  erwähnt  wird,  und  auf  die  auch  das 
5.  angelsächsische  Rätsel  des  Exeter- 
buches  (Grein-Wülker,  Bibl.  der  ags. 
Poesie  3,    187)   paßt. 

16* 


244 


MUMS 


§  4.  Eine  alte  Handmühle  aus  Husum, 
jetzt  im  Museum  für  deutsche  Volkskunde 
zu  Berlin,  ähnelt  der  letzten  Art,  nur  daß 
sie  statt  der  Stange  mit  einer  eisernen 
Kurbel  versehen  ist;  und  endlich  führte 
man,  wie  bei  einer  Grützmühle  aus  dem 
Herzogtum  Braunschweig,  jetzt  im  Städti- 
schen Museum  zu  Braunschweig,  die  Kurbel 
nach  unten  und  setzte  sie  durch  den  Fuß 
in  Bewegung. 

§  5.  Auf  den  ausgehöhlten  Bodenstein 
geht  folgende  Form  zurück,  die  sich  be- 
sonders als  Senfmühle  bis  in  die  Neuzeit 
erhalten  hat:  der  Bodenstein,  in  der  Größe 
des  scheibenförmigen  Laufsteines  ausge- 
höhlt, so  daß  dieser  genau  in  ihn  paßt, 
erhält  eine  Mehlrinne,  die  unten  seitlich 
den  Austritt  des  Mehls  gestattet.  Der 
Laufstein  hat  in  der  Mitte  eine  Öffnung 
zum  Einschütten  des  Getreides,  und  zur 
Erleichterung  der  Bewegung  werden  in 
ihn  ein  oder  mehrere  Stäbe  aus  Holz  oder 
Eisen  eingelassen. 

§  6.  Nach  den  Untersuchungen  von 
Rudolf  M  e  r  i  n  g  e  r  (WuS.  I  3  ff.  164  ff.) 
kann  es  nicht  zweifelhaft  sein,  daß  neben 
dem  Zerkleinern  des  Getreides  zwischen 
Steinen  auch  das  Zerstampfen  in 
einem  Holzmörser  uralter  germanischer 
Brauch  ist.  Wenn  uns  auch  die  vorge- 
schichtlichen Funde  vorläufig  ganz  im 
Stich  lassen  und  aus  dem  alten  Sprach- 
schatze nur  geringe  Reste  sich  erhalten 
haben,  die  auf  die  Technik  des  Stampfens 
hinweisen  (zB.  ahd.  stamfön,  ags.  mortere 
von  mortarium,  ahd.  morsari,  die  letzten 
von  der  Wz.  mer-  gebildet),  so  dürften 
doch  die  primitiven  Stampfen  oder  Pum- 
pen, die  landschaftlich  heute  noch  be- 
sonders zum  Herstellen  der  Grütze  („mehr 
oder  weniger  grob  geschrotete  Körner  von 
Gerste,  Hafer,  Buchweizen,  Hirse")  dienen, 
neben  vielen  anderen  von  Meringer  bei- 
gebrachten Gründen  die  Richtigkeit  seiner 
Annahme  beweisen. 

§  7.  Die  mühsame  Arbeit  des  Mahlens 
war  Aufgabe  der  Knechte  und  besonders 
der  niederen  Mägde.  Vorgeschichtliche 
Mahlsteine  wurden  nur  in  Frauengräbern 
gefunden.  Auch  Verbrecherinnen  mußten, 
wie  in  Rom,  zur  Strafe  die  Mühle  drehen 
(Gregor  v.  Tours  9,  38).  Mühlwerk  treiben 
und     Wolle     kämmen     ist     verächtliches 


Mannesgewerbe  (Gregor  v.  Tours  7,  14). 
Ob  man  aus  der  Übersetzung  des  jjluXo? 
ovixo?  Marc.  9,  42  durch  asilu-qairnus 
bei  Wulfila  oder  des  asinaria  durch  ags. 
esulcweorn  schließen  darf,  daß  bereits 
damals  Tierkräfte  zum  Bewegen  des  Mühl- 
steines in  Germanien  benutzt  wurden,  mag 
dahingestellt  bleiben. 

§  8.  Diese  Handmühlen  führen 
den  gemeingerm.  Namen  got.  qairnus, 
anord.  kvern,  ags.  cweorn,  afries.  as.  quem 
ahd.  quirn  in  der  Grundbedeutung  von 
'schwerer  Stein  zum  Zerpressen'.  Ihr 
geringer  Umfang  und  der  mühsame  Be- 
trieb lassen  es  erklärlich  erscheinen,  daß 
man  täglich  für  den  unmittelbaren  Bedarf 
das  Getreide  mahlte:  Gregor  v.  Tours 
9,    38;   Grein   aaO.      Vgl.   Mehl. 

§9.  Wassermühlen  werden  erst 
durch  die  Römer  eingeführt.  Im  4.  Jahrh. 
n.  Chr.  erwähnt  sie  Ausonius  (Mosella 
359  ff.)  an  der  Mosel,  im  6.  Jahrh.  Gregor 
v.  Tours  vor  dem  Tore  zu  Dijon.  In  Eng- 
land waren  sie  wahrscheinlich  im  8.  Jahrh. 
bereits  eingeführt.  Von  Mosel  und  Rhein 
aus  verbreiten  sie  sich  allmählich  über  ganz 
Germanien,  ihre,  dem  volkslateinischen 
*molina  entlehnteBennung  erhält  inDeutsch- 
land Heimatrecht,  geht  auch  auf  die 
Handmühle  über  und  verdrängt  west- 
germanisch den  alten  Namen  völlig  (ahd. 
mulina,  fries.  mole,  ags.  myln,  spätanord. 
mylna) . 

§  10.  Eine  Windmühle  (molen- 
dinum  ventricium)  wird  in  einer  angel- 
sächsischen Urkunde  v.  J.  833  erwähnt 
(Kemble  Cod.   dipl.   aevi   Sax.    I  306). 

§  II.  Durch  solche  verbesserten  Mühlen- 
betriebe wächst  das  Müllergewerbe  aus 
dem  Haushandwerk  allmählich  heraus. 
Lex  Sal.  22  sieht  Strafe  für  den  vor,  der 
in  der  Mühle  fremdes  Getreide  stiehlt,  in 
der  Lex  Bajuv.  9,  2  wird  sie  als  öffent- 
liches  Gebäude  aufgeführt. 

Schrader  Reallex.  unt.  'Mahlen'.  Heyne 
Hausaltert.  II  257  ff.  0  1  r  i  k  Danmarks  Helte- 
digtn.   1,  286  f.  Fuhse. 

Mums,  mhd.  öremutzel,  örmutzel,  der  ören 
mückel,  örnmückel,  örnüttel,  örnpützel,  auch 
bauernwenzel  und  Ziegenpeter  genannt.  Die 
drolligen  Bezeichnungen  passen  nicht  übel 
zu  der  meist  harmlosen  epidemischen 
Entzündung  der   Ohrspeicheldrüse    (Paro- 


MÜNSTER— MÜNZER,  MÜNZMEISTER 


245 


titis),  die  ihrem  Träger  ein  halbkomisches 
Aussehen  gibt.  Der  Elb,  der  diese  wie  alle 
andernplötzlichauftretendenErkrankungen 
veranlaßt,  ist  mehr  ein  neckischer  Haus- 
kobold. Ob  die  Krankheit  deshalb  Ziegen- 
peter heißt,  weil  sie  auch  bei  Ziegen  häufig 
vorkommt,  scheint  mir  nicht  ganz  sicher; 
das  dänische  faaresyge  drückt  die  Ähn- 
lichkeit mit  einem  Schafe  aus.  Die  nicht 
ganz  geklärte  nordische  Krankheit  hettusölt 
der  Sturlungasaga  und  der  isländischen 
Annalen  von  1231,  die  berichten,  daß  die 
Krankheit  „um  das  ganze  Land  fuhr'1, 
dürfte  auch  als  epidemische  Parotitis  zu 
fassen  sein.   —   S.    auch    Grippe. 

Heyne  Hausaltert.  III  137.  Georg  Ger- 
land JDP.  1,  309 — 312.  H  ö  f  1  e  r  Krankheits- 
namenb.  462  f.  Grön  Altnord.  Heilkunde,  Janus 
1908,    S.-A.    S.    90  f.  Sudhoff. 

Münster  in  Graubünden,  Kloster- 
kirche. Karolingisch,  einschiffig,  recht- 
eckig, mit  drei  hufeisenförmigen  Apsiden 
(wie  Disentis)  am  Ostende.  Bedeutsam 
durch  die  oberhalb  der  in  spätgotischer 
Zeit  eingezogenen  Netzgewölbe  noch  er- 
haltenen karolingischen  Malereien  der 
Wände. 

J.  Z  e  m  p  Das  Kloster  St.  Johann  zu  Münster 

in  Graubünden,  Zürich  1909.  A.  Haupt. 

Münze,  ahd.  muniz  und  ntuniza,  ags. 
mynet,  anord.  mynt  vom  lateinischen  moneta, 
1.  soviel  als  Geldstück  aus  Metall  über- 
haupt, genauer  aber  nur  ein  solches,  das  unter 
staatlicher  Oberhoheit  hergestellt  wurde. 
Die  gegenwärtig  geläufige,  zum  Teil  schon 
im  spätrömischen  Münzwesen  erkennbare 
Unterscheidung  der  Münzen  in  Kurant-, 
Kredit-  beziehungsweise  Scheidemünzen, 
war  dem  früheren  Mittelalter  fremd.  2.  Im 
übertragenen  Sinne  wurden  und  werden 
auch  Münzgerechtigkeit  (s.  d.) 
sowie  das  Gebäude,  in  dem  gemünzt  wird 
(s.  Münzstätte),  kurzweg  Münze  ge- 
nannt. A.  Luschin  v.  Ebengreuth. 

Münzer,  Münzmeister.  §  1.  Das  römi- 
sche Reich  hatte  den  Münzbetrieb  in  weni- 
gen aber  großen  Reichsmünzstätten  ver- 
einigt. Die  Arbeiter,  officinatoresl  waren 
kaiserliche  Freigelassene  und  Sklaven,  die 
unter  Leitung  des  Exactor  auri,  argenti  et 
aeris  und  der  Probateres  tätig  waren.  Die 
elenden  Münzzustände  im  sinkenden  Rö- 
merreich verdrängten  jedoch  die  Münze  aus 


dem  Großverkehr  immer  mehr,  man  griff 
zur  Wage  und  verwendete  auch  gestempelte 
Metallbarren,  die  sowohl  in  den  kaiserlichen 
Münzstätten  als  von  Privaten  hergestellt 
wurden. 

§  2.  Zwischen  den  amtlich  gestempelten 
und  den  durch  Private  hergestellten  Barren 
ist  wenig  Unterschied.  Sie  sind  von  ähn- 
licher Gestalt,  im  Feingehalt  ziemlich  gleich 
und  in  der  Schwere  gewissen  Gewichtein- 


Abb.  11.  Römischer  Barren  von  Feinsilber  (argen- 
tum  pusulatum)  aus  der  Münzstätte  Trier  zu  Neu- 
dorf bei  Uchte  gefunden.  Größte  Länge  108  mm, 
an  den  Ausladungen  bis  71  mm,  in  der  Mitte 
44  mm  breit,  etwas  beschädigt,  w.  309.5  g  und 
ist  etwa  967  Tausendteile  fein.  Die  eingestem- 
pelte Schrift  OF  •  PRIMVS  |  TR  •  PVS  •  PI  liest 
Willers  in  der  W.  Num.  Zeitschrift  XXX  219: 
of^ficinator)  privius  Tr(everorum)  •  pus(ulati) 
p{ondo)  I(ttnum  oder  libra  und). 

heiten  angenähert.  Es  muß  daher  im 
Römerreich  private  Offizinen  gleich  unsern 
Silberscheide  -  Unternehmungen  gegeben 
haben,  die  mit  denselben  technischen  Ein- 
richtungen wie  die  Reichsmünzstätten  aus- 
gestattet waren. 

§  3.  Solche  Anstalten  bestanden  in 
Gallien  zur  Zeit  der  Reichsgründungen 
durch  die  Westgoten,  die  Burgunder  und 
die  Franken.  Fränkische  Goldmünzen  mit 
dem  Namenszug  des  Königs  Childebert 
(516—558)  DE  OFFICINA  MAVRENTI 
oder   Nachahmungen  mit   dem   Bilde  des 


246 


MÜNZER,  MÜNZMEISTER 


oströmischen  Kaisers  Mauritius  Tiberius 
(582—602)  aus  VIENNA  DE  OFFICINA 
LAVRENTI  machen  es  wahrscheinlich, 
daß  die  Merowinger  die  Ausmünzung  schon 
im  6.  Jahrh.  zuweilen  Privatanstalten  über- 
lassen haben.  Die  Nennung  der  Geschäfts- 
inhaber auf  diesen  Münzen  hat  deren  Haf- 
tung für  den  Vollwert  der  von  ihnen  her- 
gestellten Gepräge  gerade  so  bekundet,  wie 
dies  für  die  früher  erwähnten  römischen 
Privatbarren  die  eingestempelten  Namen 
eines  Curmissus,  Honorinus,  usw.  bezeugen. 

§  4.  Im  Laufe  des  7.  Jahrhs.  wurde  die 
Ausmünzung  im  Frankenreich  nur  selten 
im  königlichen  Auftrag,  sondern  zumeist 
im  Privatbetrieb  durch  zahlreiche  umher- 
ziehende Münzmeister  besorgt.  Die  Lebens- 
beschreibung des  h.  E 1  i  g  i  u  s  bietet  uns  nun 
manchen  Einblick  in  das  Münzerleben  sei- 
ner Zeit.  Der  aus  einer  romanischen  Fa- 
milie stammende  Heilige  machte  seine 
Lehrjahre  durch  beim  angesehenen  Gold- 
schmied Abbo,  gut  eo  tempore  in  urbe 
Lemovicina  publicum  fiscalis  monetae  off.- 
cinam  gerebat,  also  beim  Vorsteher  der 
königlichen  Münzstätte  zu  Limoges.  Stren- 
ge Rechtlichkeit  wird  dem  Heiligen  nach- 
gerühmt, der  später,  wie  Aufschriften  er- 
haltener Goldstücke  dartun,  als  Münz- 
meister in  die  Dienste  König  Dagoberts  I. 
(628 — 638)  trat  und  Bischof  von  Noyon 
wurde.  Aber  selbst  an  Orten,  wo  königliche 
Münzstätten  waren,  konnten  Ausmünzun- 
gen für  Private  stattfinden,  beispielsweise 
sind  Goldstücke  mit  den  Aufschriften 
LEMOVIX  RATIO  ECCLISIAE  MARI- 
NIANO  MONETA(rio)  u.  ä.  bekannt. 

§  5.  Aus  merowingischer  Zeit  sind  uns 
Namen  von  etwa  2000  Münz  meistern  er- 
halten, die  zu  etwa  vier  Fünftel  auf  ger- 
manische Herkunft  ihrer  Träger  schließen 
lassen,  die  übrigen  sind  meist  gallisch - 
römische  Namen,  vereinzelt  scheinen  auch 
Juden  das  Münzmeisteramt  versehen  zu 
haben.  Diese  Münzmeister  waren  vermög- 
liche Leute,  oft  Pächter  königlicher  Ein- 
künfte und  müssen  von  den  untergeordne- 
ten Münzarbeitern  wohl  unterschieden 
werden,  über  deren  Stellung  wir  nicht  un- 
terrichtet sind.  Die  Ausmünzung  wurde  im 
Umherziehen  als  Wandergewerbe  ausgeübt: 
das  eingelieferte  Metall  wurde,  wie  aus  der 
Lebensbeschreibung:  des  h.  Eligius  zu  er- 


sehen ist,  an  Ort  und  Stelle,  wo  es  einkam, 
geläutert  und  vermünzt,  ein  Vorgang,  der 
teilweise  an  eine  römische  Einrichtung 
erinnert  und  die  große  Zahl  der  merowingi- 
schen  Münzorte  erklärt. 

§  6.  Zu  einer  völligen  Auslieferung  des 
Münzwesens  an  Private  ist  es  im  Franken- 
reich selbst  unter  den  Merowingern  nicht 
gekommen.  Es  gab  hier  immer  einige 
Münzstätten  des  Königs  mit  Münzmeistern, 
die  königliche  Beamte  waren,  auch  wohl 
den  Titel  eines  monetarius  primus  oder 
praeeipuus  führten,  wie  dies  die  zu  S.  Remy 
geschlagenen  Gepräge  eines  gewissen  Betto 
dartun. 

§  7.  Durchgreifende  Veränderungen  er- 
fuhr das  Münzwesen  im  Frankenreich  unter 
den  Karolingern:  die  Münze  wurde  all- 
gemein staatlicher  Ausübung  unterstellt, 
die  Münzmeister  wurden  zu  königlichen 
Beamten,  ihre  Namen  verschwinden  von 
den  Geprägen,  Silber  wird  zum  herrschen- 
den Münzmetall.  Zu  Zeiten  König  Pippins 
war  die  Prägung  noch  soweit  freigegeben, 
daß  jedermann  sein  Silber  selbst  vermün- 
zen  lassen  konnte,  doch  durften  aus  dem 
Pfund  von  327.45  g  Schwere  nicht  mehr 
als  264  Pfennige  mit  königlichem  Namens - 
zug  geschlagen  werden,  von  welchen 
dem  Münzer  ein  Dutzend  als  Münzerlohn 
gebührte.  Ein  Verbot,  das  Münzergewerbe 
in  freiem  Umherziehen  auszuüben,  erfloß 
spätestens  unter  Karl  d.  Gr.,  der  in  den 
Jahren  805  und  808  zu  Verhütung  von 
Falschmünzerei  (s.  Münzfälschung) 
Ausprägungen  nur  in  palatio  nostro,  oder 
ad  curtem,  also  an  seinem  Hofe  gestattete, 
der  damals  allerdings  ein  wandernder  war. 
Aus  jüngeren  Kapitularien  erfahren  wir, 
daß  es  überdies  feste  Münzstätten  im 
Reiche  gab,  welche  der  Aufsicht  jener  Gra- 
fen oder  Vizegrafen  unterstellt  waren,  in 
deren  Sprengel  sie  sich  befanden.  Nur  taug- 
liche, gewissenhafte  Leute  sollten  zu  Münz- 
meistern  bestellt  und  auf  ihr  Amt  vereidigt 
werden,  sie  hatten  darüber  zu  wachen,  daß 
nur  feinhältige  und  vollwichtige  Pfennige 
gemünzt  wurden,  hafteten  für  die  Redlich- 
keit der  Münzerknechte  und  besorgten  die 
Einlösung  wie  das  Feinbrennen  des  Silbers. 

§  8.  Neuerliche  Änderungen  in  der  Stel- 
lung der  Münzer  und  der  Münzmeister 
waren  die  Folge  der  seit  Kaiser  Ludwig 


MÜNZERNEUERUNG,  MÜNZVERRUF 


247 


dem  Frommen  immer  häufigeren  Verlei- 
hung des  Münzrechts,  welche  den  neuen 
Münzherren  bisweilen  auch  die  Münzgerät- 
schaften und  die  Münzarbeiter  einer  früher 
königlichen  Münzstätte  überließen.  Der 
Münzmeister  ist  nun  verantwortlicher  Lei- 
ter eines  Münzbetriebs,  der  dem  Berechtig- 
ten möglichst  hohen  Gewinn  bringen  sollte. 
Wurde  der  Betrieb  auf  Rechnung  des  Münz- 
herrn  geführt,  so  hatte  der  Münzmeister 
gewöhnlich  Beamtenstellung,  wurde  die 
Münzstätte  verpachtet  oder  verpfändet,  so 
konnte  der  Münzmeister  auch  wohl  Unter- 
nehmer sein,  der  die  Ausprägung  nach  dem 
Inhalt  des  abgeschlossenen  Vertrags  aber 
zu  seinem  Vorteil  besorgte. 

§  9.  Einer  späteren  Zeit,  als  der  hierz  u 
behandelnden  gehören  Münzervereine 
an,  welche  alle  an  der  Münzerzeugung 
Beteiligten  vom  Münzmeister  abwärts:  die 
Metallprüfer,  Versucher,  Wardeine, 
die  Stempelschneider,  die  Münz- 
schmiede,  die  Setzer  bis  zu  den 
Münzknechten      einschlössen.  Die 

deutsche  Form  dieser  Körperschaften  ist 
die  Hausgenossenschaft,  sie 
kommt  in  vielen  Städten  als  örtliche  Ver- 
einigung vom  12.  Jahrh.  herwärts  vor.  — 
In  Frankreich,  Burgund,  Spanien,  Ober- 
italien gibt  es  die  Serments,  umfassen- 
dere Münzerverbände,  die  als  Serment  du 
saint  Empire,  de  France,  d'Espagne  usw. 
unterschieden  waren. 

§  10.  Auf  angelsächsischen  Geprägen 
kommen  frühzeitig  neben  den  Namen  der 
Könige  auch  Münzmeister  vor.  Ihre  Menge 
muß  beträchtlich  gewesen  sein,  da  man 
wiederholt  Höchstzahlen  für  die  an  einem 
Orte  tätigen  Münzer  festsetzte.  Unter 
König  Athelstan  erging  um  925 — 935  ein 
solches  Gesetz  (II  14)  aus  welchem  zu  er- 
sehen ist,  daß  es  außer  königlichen  Münzern 
auch  andere  gab,  die  in  Diensten  geistlicher 
Münzherren  standen.  In  Canterbury,  heißt 
es,  seien  7  Münzer,  4  des  Königs,  2  des  Erz- 
bischofs  und  I  des  Abts  von  St.  Austins, 
zu  Rochester  3,  und  zwar  2  des  Königs  und 
1  des  Bischofs  usw.  Seit  König  Aethelred  II 
(978 — 1016)  sollte  nur  noch  der  König 
Münzer  haben  und  wurde  die  Zahl  dieser 
auf  3  für  jeden  Hauptort  und  auf  1  für 
kleinere  Städte  beschränkt  (II,  8,  1,  IV,  9). 

§  II.    Demungeachtet  erscheint  auf  den 


häufigen  Geprägen  König  Aethelreds  II. 
eine  weit  größere  Zahl  von  Münzmeister- 
namen, als  man  nach  obigen  Vorschriften 
erwarten  sollte:  so  werden  auf  seinen  fünf 
Londoner  Geprägen  je  45  bis  93  Münzer 
genannt.  Es  wurde  also  das  Gesetz  ent- 
weder bald  wieder  beseitigt,  oder  die  er- 
wähnten Namen  sind  nicht  jene  der  leitenden 
Münzmeister,  sondern  solche  der  Münz- 
präger, die  für  die  Güte  der  von  ihnen 
geschlagenen  Stücke  mit  ihrem  Namen  ein- 
stehen mußten.  H  a  u  b  e  r  g  entscheidet 
sich  für  die  zweite  Annahme  und  meint, 
daß  jedem  der  drei  Londoner  Münzmeister 
etwa  15 — 31  suboperarii  für  die  Münzprä- 
gung zugewiesen  waren. 

§  12.    Ähnliches  nimmt  er  auch  für  das 

skandinavische  Münzwesen  an,   das  unter 

englischem  Einfluß  sich  entwickelt  hat. 

Engel-Serrure    Xumismatiquc  du  moyen 

age  I,  S.  86  ff.  -  IJ Organisation  du  monnayage. 

Hauberg     Myntforhold  og    Udmyntninger 

Danmark  indtil  114b.    Kopenhagen  1900  (dazu 

die    Anzeige    durch    Dannenberg    in    Berl. 

Münzbl.   1902  S.  44).     Liebermann    Gesetze 

d.  Ags.  II  591  ff.    v.  Luschin  J/ünzk.  §11. 

Ad.  Soetbeer    Geld-    und    Miinzrcform    im 

fränkischen    Reich    in    Forsch,   z.  D.  Gesch.  II 

295  ff.,  IV  344  ff.        A.  Luschin  v.  Ebengreuth. 

Münzerneuerung,  Münzverruf.    §  1.  Aus 

volkswirtschaftlichen  Rücksichten  ist  es 
nicht  wünschenswert,  daß  Münzen  über- 
lange im  Verkehr  bleiben:  sie  werden  durch 
das  bloße  Anfassen  bei  oft  wiederholten 
Zahlungsakten  soweit  abgegriffen,  daß 
bei  größern  Posten  schon  ein  merk- 
licher Gewichtsabgang  wahrnehmbar  wird. 
Die  Ausgabe  vollwichtiger  neuer  Münzen 
bei  Belassung  der  abgenutzten  im  Umlauf 
hilft  nicht,  sondern  ist  im  Gegenteil  höchst 
schädlich,  weil  dann  die  verschlechterte 
Münze  zum  Einwechseln  der  guten  benutzt 
wird.  Es  müssen  daher  in  angemessenen 
Zeitabständen  die  älteren  Gepräge  ver- 
rufen, d.  h.  ihrer  Münzeigenschaft  entklei- 
det und  aus  dem  Verkehr  gezogen  werden, 
um  durch  neue  vollwertige  ersetzt  zu  werden. 
§  2.  Verrufungen  der  Münze  aus  solchen 
volkswirtschaftlichen  Erwägungen  fanden 
unter  den  Karolingern  statt.  Das  781  zu 
Mantua  erlassene  Kapitular  verfügt  z.B. :  de 
moneta  ut  nullics  post  Kalendas  Augusti 
istos  denarios  quos  modo  habere  visi  sumus 
dare  andeat  aut  reeipere  (c.  9).    Eine  Ände- 


248 


MÜNZFÄLSCHUNG 


rung  trat  ein,  als  infolge  der  vielen  Ver- 
leihungen des  Münzregals  für  die  Berech- 
tigten das  Herausschlagen  eines  möglichst 
großen  Münznutzens  zur  Hauptsache  wur- 
de. Es  kam  nun  zu  jährlichen  oder  noch 
häufiger  wiederkehrenden  Münzverrufen, 
die  den  Münzherren  hübschen  Gewinn  ab- 
warfen, da  die  Spannung  zwischen  dem 
Nenn-  und  dem  Metallwert  der  Pfennige 
recht  bedeutend  war  und  ein  Viertel  oder 
mehr  betragen  konnte.  Die  Wirkung  dieser 
Münzerneuerung  hat  man  zutreffend  mit 
einer  Besteuerung  der  Bargeldvorräte  ver- 
glichen. 

§  3.  Dieser  Mißbrauch  des  Münzverrufs 
war  schon  vor  dem  J.  1000  eine  ziemlich 
verbreitete  Unsitte,  da  schon  um  die  Mitte 
des  11.  Jahrhs.  es  hie  und  da  vorkam,  daß 
die  Untertanen  zur  Abwehr  dieser  lästigen 
Berechtigung  ihres  Münzherrn  lieber  Lei- 
stungen anderer  Art  übernahmen. 

§  4.  Die  erste  Nachricht  dieser  Art  haben 
wir  aus  England,  wo  die  normannischen 
Herrscher  Wilhelm  I.  und  II.  alle  drei 
Jahre  das  vielleicht  aus  der  Normandie 
mitgebrachte  monetagium,  d.  i.  eine  Steuer 
für  den  Verzicht  auf  die  Münzerneuerung 
bezogen.  Gleichen  Zweck  dienten  im 
Frankreich  und  Spanien  Abgaben,  die 
unter  dem  Namen  focagium,  monetaticum, 
relevatio  monetae  u.  dgl.  erhoben  wurden. 
In  Deutschland  fällt  die  erste  bekannte 
Ablösung  des  Münzerneuerungsrechts  ins 
14.  Jahrh. 

§  5.  Auf  den  Rechtswirkungen  des 
Münzverrufs  beruht  die  häufig  vorkom- 
mende Unterscheidung  von  neuen  und 
alten  Pfennigen.  In  diesem  Sinne  waren 
neue  Pfennige  nur  die  zuletzt  ausgegebenen 
Gepräge  während  der  kurzen  Zeit,  in  der 
sie  gesetzliches  Zahlungsmittel  waren,  alle 
übrigen  wurden  unter  dem  Sammelnamen 
alte  Pfennige  zusammengefaßt,  mit  wel- 
chen man  nur  in  jener  beschränkten  Weise 
zahlen  konnte,  welche  für  ungemünztes 
Silber  zulässig  war. 

Du  Cange  unter  focagium  usw.    Lieber- 

mann    Ges.    d.    Ags.    II    590.      v.    Luschin 

Münzk.  §  28,  8,  §  29,  8. 

A.  Luschin  v.  Ebengreuth. 

Münzfälschung.  §  1.  Ein  Münzver- 
brechen, das  nur  von  jemand  begangen 
werden  kann,  der  nicht  münzberechtigt  ist. 


Ein  solcher  Täter  heißt  Falschmünzer; 
das  Verbrechen  war  sehr  verbreitet  und 
das  ganze  Mittelalter  hindurch  schier 
unausrottbar. 

§  2.  Die  Zerfahrenheit  der  Münzzustände 
unter  den  Merowingern  hat  der  Falsch- 
münzerei viel  Vorschub  geleistet.  Die 
Goldschmiede  und  Münzer  galten  damals 
im  allgemeinen  als  wenig  verläßlich,  man 
traute  ihnen  zu,  daß  sie  unter  verschiedenen 
Vorwänden  einen  Teil  des  ihnen  zur  Ver- 
arbeitung übergebenen  Goldes  zurückbe- 
hielten. In  der  großen  Sammlung  der 
Bibliotheque  Nationale  zu  Paris  finden  sich 
unter  den  Merowinger  Golddritteln  eine 
Anzahl  alter  Falschmünzererzeugnisse, 
meist  Kupferkerne,  die  vordem  vergoldet 
in  Umlauf  gesetzt  worden  waren.  Die  all- 
mählich immer  weiter  fortschreitende  Ver- 
schlechterung des  Goldes  läßt  bisweilen  bei 
flüchtiger  Besichtigung  den  Zweifel  offen, 
ob  man  es  mit  einem  vergoldeten  Silber- 
stück, also  einer  Fälschung,  oder  mit  einer 
echten  Münze  aus  Weißgold  (Electrum) 
nach  verschlechtertem  Münzfuß  zu  tun  hat. 

§  3.  Die  Vorschriften  Karls  d.  Gr.  zur 
Aufrechterhaltung  des  Münzwesens  be- 
schäftigen sich  auch  mit  Verhinderung 
der  Falschmünzerei.  Die  Weigerung,  probe - 
hältige  und  vollwichtige  Münzen  mit  des 
Königs  Namenszug  anzunehmen,  wird 
794  mit  strenger  Strafe  bedroht,  803  wird 
die  Nachforschung  nach  Falschmünzern 
angeordnet,  805  und  808  aus  gleichem 
Grunde  der  ganze  Münzbetrieb  an  den 
königlichen  Hof  gezogen. 

§  4.  Die  Strafe  der  Münzfälschung  war 
im  späteren  Mittelalter  der  Feuertod  oder 
das  Sieden  in  heißem  Öl.  Aus  dem  früheren 
Mittelalter  sind  namentlich  die  ags.  Ge- 
setze reich  an  Bestimmungen  über  Münz- 
verbrechen.  Wer  im  Walde  oder  sonst 
heimlich  münzt,  ist  der  Münzfälschung  ver- 
dächtig. Anfertigung  von  Stempeln  mit 
falschen  Namen  oder  Verkauf  solcher  sind 
Münzfälschung,  Kaufleute,  die  gutes  Geld 
zu  Fälschern  tragen,  um  verfälschtes  dafür 
zu  erhalten,  sind  wie  Falschmünzer  zu 
behandeln,  bringen  sie  falsches  oder  man- 
gelhaftes Geld  nach  London,  so  müssen  sie 
entweder  ihren  Gewährmann  nennen  oder 
durch  volles  Ordal  erweisen,  sie  hätten  die 
Münze  nicht  für  falsch  gehalten  u.  dgl.  m. 


MÜNZFUSZ— MUNZGERECHTIGKEIT,  MÜNZHOHEIT 


249 


Der  Falschmünzer  verlor  zur  Strafe  die 
rechte  Hand,  die  über  der  Prägestätte  auf- 
gehängt wurde,  oder  es  trafen  ihn  andere 
Verstümmelungen,  wo  nicht  der  Tod. 

Lieber  mann    Ges.   d.   Ags.    II  592    unter 
Münzfälschung,     v.  Luschin  Münsk.  §  16. 
A.  Luschin  v.  Ebengreuth. 

Münzfuß.  §  1.  Kraft  seiner  Münzhoheit 
(s.  d.)  wählt  der  Staat  nicht  nur  den  Stoff 
für  seine  Zahlungsmittel  (Recht  der 
Währung,  s.  d.),  sondern  bestimmt 
er  auch  die  Legierung  und  die  Größe,  in 
der  die  Münzen  hergestellt  werden  sollen 
(Recht  des  Münzfußes).  Durch  den 
Münzfuß,  welcher  praktisch  den  Haupt- 
inhalt eines  Münzgesetzes  bildet,  werden 
demnach  Schrot  und  Korn  einer 
Münzgattung  geregelt.  Der  Ausdruck 
Schrot  bezeichnet  dabei  das  absolute  oder 
Rauhgewicht  des  einzelnen  Stückes,  das 
Korn  ebenso  den  Feingehalt  (s.  d.) 
und  dadurch  mittelbar  auch  das  Fein- 
gewicht (s.  d.)  der  Münze.  Je  nach- 
dem nun  ein  Münzfuß  das  Feingewicht 
der  Münzeinheit,  das  ist  der  Münz- 
größe  auf  welcher  er  aufgebaut  ist,  sowohl 
an  sich,  als  im  Verhältnis  zum  beigelegten 
oder  Nennwert  (s.  d.)  derselben  hoch 
oder  niedrig  stellt,  spricht  man  von  einem 
schweren  oder  leichten  Münzfuß. 

§  2.  So  hat  z.  B.  Karl  d.  Gr.  den 
Münzfuß  seiner  Pfenninge  gegenüber  der 
Vorschrift  seines  Vaters  dadurch  erhöht, 
daß  er  die  A  u  f  z  a  h  1  der  Stücke  auf 
das  römische  Pfund  von  327,45  g  von  264 
auf  240  herabsetzte  und  ist  späterhin  noch 
zu  einem    schwereren  Fuß    übergegangen. 

§  3.  In  gewissen  Beziehungen  zum 
Münzfuß  steht  auch  die  Ermittelung  der 
Rechnungseinheit  und  deren  Einteilung, 
die  Zählweise.  Heutzutage  kommt  man 
gewöhnlich  mit  der  Feststellung  zweier 
Rechnungseinheiten,  einer  obern  und  untern 
aus  (z.  B.  1  Mark  =  100  Pfennig).  Im 
Mittelalter,  wo  durch  Jahrhunderte  der 
Pfennig  (mit  Unterteilungen)  die  einzige 
Münzgröße  war,  haben  die  Bedürfnisse  des 
Verkehrs  zwei  Pfennig-Vielfache  (gewöhn- 
lich Schilling  und  Pfund,  seltener  Mark) 
als  Rechnungsmünzen  (s.  d.)  eingeschoben. 
G  r  o  t  e ,  Münzstudien  I V ,  3  2  3  ff.  Die  Geldlehre. 

v.  Luschin  Münzk.   §  21,  22. 

Luschin  v.  Ebengreuth. 


Münzgerechtigkeit,  Münzhoheit.  §  i.  Das 

Recht,  die  zur  Einrichtung  und  Erhaltung 
des  Münzwesens  erforderlichen  obersten 
Einrichtungen  zu  treffen,  die  sog.  Münz- 
hoheit, hat  schon  früh  im  Altertum 
der  Staat  für  sich  in  Anspruch  genommen. 
Das  gilt  auch  vom  römischen  Weltreich, 
das  nur  zeitweise  und  in  beschränktem 
Maße  die  Kupferprägung  Privatpersonen 
gestattet  hat. 

§  2.  Anders  im  Frankenreich,  wo  die 
Merowinger  auf  dies  Vorrecht  ersichtlich 
wenig  Wert  legten  und  das  Prägen  ohne 
große  Beschränkungen  den  Münzmeistern 
und  deren  Auftraggebern  überließen.  Die 
Karolinger  schufen  auch  in  diesem  Punkte 
Wandel  und  fortab  blieb  die  Münzhoheit 
wieder  dem  Staatsoberhaupte  vorbehalten. 


Abb.  12.     Triens  des  Beneventer   Fürsten  Grimo- 

ald  mit    dem    Namen    Karls    d.  Gr.    (aus    Engel- 

Serrure,  Traite  de  Numismatique  du  moyen  äge  I 

36,  Fig.  98). 

§  3.  Die  unter  den  Karolingern  aufkom- 
mende Zuwendung  von  Münzeinkünf- 
ten an  Kirchen  und  Klöster  sowie 
die  Übertragung  der  Münzverwaltung  in- 
nerhalb des  Amtsbezirks  an  die  vorgesetzten 
Beamten  haben  mit  der  Zeit  zur  Ausbildung 
einer  Münzgerechtigkeit  geführt,  die 
vom  Inhaber  der  Münzhoheit  abgelei- 
tet ist  und  gewöhnlich  Münzregal  ge- 
nannt wird.  Dem  Inhaber  der  Münzhoheit 
verblieb  vor  allem  dabei  die  Festsetzung 
des  Münzfußes,  während  der  aus  der 
Ausmünzung  fließende  Gewinn  dem  Münz- 
berechtigten  zukam  und  dessen  Münz  - 
nutzen   (s.  d.)  bildete. 

§  4.  Als  Ausfluß  ungeschwächter  Münz- 
hoheit erscheinen  sowohl  das  Recht  des 
Münzfußes,  das  in  der  Festsetzung  des 
Münzinhalts  durch  Angabe  der  Stück- 
zahl besteht,  die  aus  einer  als  Einheit 
angenommenen  Metallmenge  ausgebracht 
werden  soll,  als  auch  des  Münzbildes, 
d.  h.  des  Gepräges,  das  die  Münze  haben 
soll.  Bild  und  Umschrift  bezeichnen 
daher  in  dieser  Zeit  den  Inhaber  der  Münz- 


250 


MÜNZGEWICHT 


hoheit.  Als  Karl  d.  Gr.  788  den  Beneven- 
tern  auf  ihre  Bitte  den  Grimoald  zum 
Fürsten  gab,  verpflichtete  er  diesen  eidlich, 
daß  er  Karls  als  des  Oberherrn  Namen  auf 
seine  Münzen  setze,  was  auch  befolgt  wurde, 
so  lange  Grimoald  die  gelobte  Treue  hielt. 
Ebenso  finden  sich  auf  Münzen  der  deut- 
schen Hochstifte  bis  ins  10.  Jahrh.  in  der 
Regel  die  Namen  sowohl  des  Königs  als 
auch  des  münzberechtigten  Bischofs. 

§  5.  Mit  der  Verflüchtigung  des  Begriffs 
der  moneta  publica,  der  Reichsmünze 
(s.  d.)  und  durch  Zuwendung  des  Rechts  der 
percussura  propriae  mottet ae,  deren  Umlauf 
auf  den  Machtbereich  des  Begnadeten  be- 
schränkt war,  gewannen  die  Inhaber  des 
Münzregals  seit  dem  10.  Jahrh.  auch  Ein- 
fluß auf  die  Bestimmung  sowohl  des  Münz- 
fußes als  des  Münzbildes. 

§  6.  Verleihungen  des  Münzregals  haben 
in  überreichem  Maße  stattgefunden,  so  daß 
im  Deutschen  Reiche  zuletzt  fast  jeder 
Reichstand  sich  im  Besitz  dieses  wichtigen 
Rechts  befand.  Kraft  Amtauftrags  hatten 
im  karolingischen  Reich  die  ortszuständigen 
Grafen  und  die  Königsboten  an  der  "Über- 
wachung des  Münzwesens  mitzuwirken. 
Dies  hat  in  Frankreich  und  Burgund,  als 
die  Königsmacht  verfiel,  dahin  geführt,  daß 
jene  Grafen,  in  deren  Sprengel  sich  eine 
königliche  Münzstätte  befand,  die  Münz- 
berechtigung  für  sich  in  Anspruch  nehmen 
konnten;  in  Deutschland  waren  es  ebenso 
die  Stammesherzoge,  die  seit  dem  9.  Jahrh. 
Münzen  mit  ihrem  Namen  prägen  ließen, 
ohne  daß  irgendeine  ausdrückliche  Ver- 
leihung dieser  Gerechtigkeit  an  einen  von 
ihnen  bekannt  geworden  wäre. 

K.  T h.  Eheberg  Über  das  ältere  Münz- 
wesen u.  die  Hausgenossensckaften  Leipzig  1879. 
Grote  Das  Münzrecht  der  (bayerischen)  Her- 
zoge Münzstudien  VIII  37  ff.  v.  Luschin 
Münzk.  §  11,  §  26.     A.  Luschin  v.  Ebengreuth. 

Münzgewicht.  §  1.  M.  ist  das  Gewicht, 
dessen  man  sich  in  den  Münzstätten  und 
im  Verkehr  zum  Abwägen  der  Edelmetalle 
und  der  Münzen  bedient.  Das  letzter- 
wähnte wurde  im  spätrömischen  Reiche 
Exagium  genannt  (s.  d.). 

§  2.  Im  Frankenreich  und  anfänglich 
auch  bei  den  Angelsachsen  diente  als  Münz- 
gewicht das  römische  Pf  und  (s.d.)  von 
327.45  g,    das    in  12  Unzen    zu  27.288  g 


und  weiters  in  Unterabteilungen  bis  zur 
S  i  1  i  q  u  a  (s.  d.)  zerfiel,  die  mit  ihrer 
Schwere  von  0.189  g  anfänglich  die  unter- 
ste Gewichteinheit  war,  später  aber  noch 
weiter  zerlegt  wurde. 

§  3.  In  den  Münzstätten  der  späteren 
Karolinger  war  auch  das  Troy-Pfund  von 
367.13  g  Schwere  bekannt,  das  in  12  Unzen 
zu  30.6  g  zerfiel.  Den  Erweis  liefern  drei 
S.  25 1  abgebildete  Münzgewichte  aus  den 
Trümmern  der  von  den  Normannen  im 
9.  Jahrh.  zerstörten  Münzstätte  Dorestat 
(Wijk  bij  Duurstede)  (vgl.  Karls- 
p  f  u  n  d  ,   §  6). 

§  4.  Bei  den  Skandinaviern  und  den 
Angelsachsen  stand  die  Mark  (s.  d.)  in 
Gebrauch,  die  in  8  Öre  (s.  d.)  eingeteilt 
wurde,  mit  der  Zeit  aber  sich  als  Münz- 
gewicht  über  ganz  Westeuropa  verbreitete. 

§  5.  Die  in  der  Münzstätte  üblichen  Ge- 
wichte wurden  auch  zur  Bestimmung  des 
Metallgemenges  verwendet,  aus  welchem 
Münzen  hergestellt  werden  sollten.  Die 
Mark  zu  16  Lot  (s.  d.)  oder  Halbunzen  als 
Einheit  genommen,  war  16  lötig  die  Be- 
zeichnung für  Silber  ohne  jegliche  Bei- 
mischung (Beschickung,  Legierung),  15- 
lötig  der  Name  eines  Gemenges,  bei  dem  in 
der  Mark  15  Teile  Silber  und  ein  Teil  Kupfer 
waren,  usw. 

§  6.  Soweit  die  Münzgewichte  zur  Be- 
stimmung des  Feingehalts  (s.d.)  dienen, 
nennt  man  sie  Probiergewichte. 
Diese  beschränken  sich  auf  Stücke  von 
geringem  Gewicht,  da  die  Proben  des  Fein- 
gehalts an  einer  vergleichsweise  kleinen 
Menge  von  Münzen  vorgenommen  werden. 
Die  Mark  wurde  zur  Ermittelung  des  Fein- 
gehalts für  Silber  und  Gold  und  überdies 
nach  Zeit  und  Ort  verschieden  eingeteilt. 
Ich  lasse  die  ältesten  Einteilungen,  die  in 
Deutschland  üblich  waren,   hier  folgen. 


A.    Gold. 

Mark 

Karat 

Grän 

1 

24 

1 

288 
12 

Diese  Einteilung  hängt  mit  dem  Münzfuß 
des  konstantinischen  Gold-Solidus  zu- 
zammen,  welcher  in  24  xspaxia  oder  Sili- 
quen  zerfiel.  Die  Zahl  der  Grän  ist  vom 
römischen  Pfund  genommen,  das  288 
S  c  r  i  p  u  1  a    zählte. 


MÜNZGEWICHT 


251 


Mark 


B.    Silb 

er. 

Vierding     Lot 

Quent- 

Richt- 

Ferto 

chen 

pfennige 

4              16 

64 

256 

1                4 

16 

64 

1 

4 

16 

1 

4 

die  V45  des  Wiener  Lotes  betrug  me- 
del  heißt  und  etwa  zum  ahd.  medili  =  assis 
(Graff  707)  gestellt  werden  kann.  Ihre  An- 
wendung ist  schon  für  die  erste  Hälfte  des 
15.  Jahrh.  bezeugt. 

§  8.  Wie  weit  die  Genauigkeit  der  Münz- 
wagen und  Münzgewichte  im  frühen  Mittel  - 


Ia 


Ib 


II 


III 


Abb.  13.  I.  Zweiseitiges  Münzgewicht  aus  Blei  mit  Abschlägen  eines  bekannten  Pfennigs  König 
Ludwigs  I.  (814—840).  Vs.  +HLVDOVVICVS  IMP,  Kreuz  mit  Punkten  in  den  Winkeln.  Rs. 
XP1STIANA  RELIGIO,  Basilika  mit  aufragendem  Giebelkreuz.  Durchmesser  35  mm,  Dicke  6  mm, 
wiegt  126  g,  zu  Prou,  Monn.  Carol.  T.  XXIII,  n.  907  ff.  II.  Einseitiges  Münzgewicht  aus  Blei,  mit 
viermaligem  Abschlag  des  vorbeschriebenen  Rückseitestempels.  Durchmesser  52 — 53  mm,  Dicke  11  mm, 
wiegt  184  g,  zu  Prou  T.  XXII,  n.  987  ff.  III.  Karl  d.  Kahle  (840—875).  Einseitiges  Münzgewicht 
aus  Blei  mit  dem  Abdruck  eines  Rs.  Stempels  PARI  |  Sl  •  I,  fast  genau  wie  Prou  T.  VIII,  n.  321. 
Durchmesser  49  mm,  Dicke  10  mm,  wiegt  183.5  g.  H  und  III  zusammen  geben  bis  auf  0.3  g  genau 
die  Schwere  eines  Troypfundes.     I  ist  ein  um  3.6  g  zu  schwer  ausgefallenes  4  Troy-Unzenstück. 


§  7.  Nach  Grotes  Vermutung  ist  man  bis 
ins  13.  Jahrh.  bei  der  Bestimmung  des 
Feingehalts  nicht  über  das  Quentchen  oder 
den  64.  Teil  der  Gewichtmark  hinaus- 
gegangen, dann  aber  hat  man  die  Skala 
noch  über  den  Richtpfennig  auf  Richt- 
pfennigteile ausgedehnt.  Beachtenswert  ist, 
daß  in  Wien  die  unterste  Probier einh ei t 


alter  gereicht  hat,  ist  eine  noch  offene 
Frage,  doch  glaube  ich,  daß  sie  weiter  ging, 
als  Grote  annimmt.  Seebohm  hat  bei  Be- 
sprechung der  Beigaben  eines  Münzer- 
grabes aus  sehr  alter  Zeit  darauf  hingewie- 
sen, daß  die  mitgefundenen  Gewichtstücke, 
die  von  sehr  ungleicher  Schwere  sind,  durch 
abwechselnde  Verteilung  und  Vereinigung 


2;2 


MÜNZGEWINN,  MÜNZNUTZEN— MÜNZNAMEN 


auf  den  Wagschalen  zur  Ermittelung  selbst 
kleiner  Gewichtunterschiede  —  er  meint 
bis  zum  Troy-Grain  von  0.0648  g  herunter 
—  ausgereicht  haben.  Durch  den  Ausschlag 
des  Züngelchens  ließ  sich  vielleicht  ein  noch 
kleineres  Über-  oder  Untergewicht  erken- 
nen. Man  darf  nicht  übersehen,  daß  das 
Mittelalter  mancherlei  Rechnungsbehelfe 
kannte,  die  uns  infolge  der  Verbesserung 
der  Werkzeuge  und  Methoden  nicht  mehr 
geläufig  sind,  obwohl  sie  zu  ihrer  Zeit  ganz 
gutes  leisteten. 

Grote  Münzstadien  III.  Guilhiermoz. 
Seebohm  On  thc  early  currencies  of  the 
German  tribes.     Vtjs.  f.  Soz.  u.  Wg.   1903. 

A.  Luschin  v.  Ebengreuth. 

Münzgewinn,  Münznutzen.  §  1.  Nebst 
dem  allgemeinen  Vorteil,  den  Verkehr  und 
Volkswirtschaft  aus  der  Herstellung  der 
Münze  ziehen,  kann  auch  dem  Münzberech- 
tigten ein  besonderer  Gewinn  zufließen.  An 
diesen  wird  vor  allem  gedacht,  wenn  vom 
Münznutzen  oder  vom  Gewinn  aus  dem 
Münzregal  die  Rede  ist. 

§  2.  Die  einfachste  Form  zur  Erhe- 
bung des  Münznutzens  ist  ein  Abzug 
an  dem  vermünzten  Edelmetall  zur 
Deckung  der  Herstellungskosten.  Dieser 
ist  volkswirtschaftlich  gerechtfertigt,  es 
wird  eben  ein  Kilogramm  gemünztes 
Feingold  als  Fabrikat  etwas  höher  gehal- 
ten, als  ein  Kilogramm  Barrengold  von 
gleicher  Güte. 

§  3.  Diesen  Gedanken  enthält  ein  Kapi- 
tular  König  Pippins,  das  man  dem  Jahre 
754/5  zuschreibt:  De  moneta  constituimus 
ut  amplius  non  habeat  in  libra  pensante  nisi 
XXII  solidos,  et  de  ipsis  XXII  solidis 
monetarius  accipiat  solidum  I  et  Mos  alios 
domino  cuius  sunt  reddat  (Mon.  G.  40, 
Capitularia  I,  32). 

§  4.  Man  ist  jedoch  im  Mittelalter  über 
die  kleine  Kürzung  hinausgegangen  und  hat 
auch  Abzüge  für  den  Münzherrn  gemacht. 
Sie  konnten  um  so  reichlicher  ausfallen, 
wenn  der  Münzberechtigte  nicht  an  einen 
vorgeschriebenen  Münzfuß  (s.  d.)  gebunden 
war,  sondern  diesen  einseitig  festsetzen 
konnte.  Eine  Steigerung  des  Münznutzens 
ergab  sich  noch  weiter  durch  die  jährlich 
oder  noch  häufiger  angeordnete  Münzer- 
neuerung (s.  d.). 

§  5.    All  dies  zusammen  führte  zu  arger 


Zerrüttung  des  Münzwesens,  über  welche 
man  im  Mittelalter  allenthalben  klagte: 
schon  im  II.  Jahrh.  werden  die  Pfennige 
von  Speyer  kupferig  gescholten,  in  Böhmen 
waren  sie  es  damals  wirklich,  die  polnischen 
verglich  ein  Zeitgenosse  Ende  des  12.  Jahrh. 
mit  wertlosem  Stroh.  Der  Verkehr  litt 
namenlosen  Schaden  durch  diese  entwertete 
Münze  und  Zahlungen  in  Rohmetall  (Sil- 
berbarren) bürgerten  sich  ein,  obwohl  die 
Münzherren  dies  als  Schädigung  ihres  An- 
spruchs auf  Münznutzen  untersagten  und 
nach  Möglichkeit  hinderten, 
v.  Lusehin  Münzk.  §  28. 

A.  Luschin  v.  Ebengreuth. 

Münznamen.  §1.  Da  die  Germanen 
den  Begriff  des  Geldes  und  die  ältesten 
Münzen  durch  Griechen,  Römer,  Kelten 
und  Araber  kennen  lernten  und  durch  ein 
halbes,  ja  teilweise  durch  ein  ganzes  Jahr- 
tausend nach  der  ersten  Bekanntschaft, 
die  gewiß  über  Christi  Geburt  hinaufreicht, 
sich  zumeist  des  südländischen  Geldes  und 
seiner  barbarischen  Nachahmungen  be- 
dienten, durfte  man  vielleicht  erwarten, 
daß  sie  auch  die  Münzbezeichnungen  über- 
nommen hätten,  und  so  hat  man  früher 
versucht,  selbst  den  'Pfenning'  von  pecunia 
und  den  'Schilling'  von  siclus,  wo  nicht 
gar  von  solidus  abzuleiten.  Die  nähere 
Erwägung  aber  zeigt,  daß  es  sich  zunächst 
und  auf  lange  hinaus  nicht  um  Übernahme 
eines  Münzsystems  handelte,  in  dem  die 
fremden,  vor  allem  die  römischen  Münz- 
bezeichnungen  ihren  festen  Platz  haben, 
und  damit  schwindet  der  Anlaß,  die 
germanischen  Münznamen  von  vornherein 
als  Lehnwörter  zu  verdächtigen. 

§  2.  Allerdings  zeigen  sich  mehrfach 
Ansätze  zur  Entlehnung,  be- 
sonders deutlich  innerhalb  des  m  e  r  0  - 
wingischen  Münzwesens,  das 
dem  römischen  nachgebildet  war  und 
seine  Ausläufer  nach  Deutschland  wie  nach 
England  erstreckte.  So  hat  unser  ältestes 
aiphabet.  Bibelglossar,  dessen  Archetypus 
über  750  hinaufreicht,  für  'dragma'  die 
Übersetzung  dr  imi s  a  resp.  trimisa 
(Ahd.  Gl.  1 114/115,  31),  d.  i.  'tremissis',  und 
länger  noch  erhält  sich  auf  englischem 
Boden  das  Fremdwort  trimes,  trimessa 
u.  ä.  (Glosse  zu  'dragma',  'stater'),  nament- 
lich   als    Gewichtsbezeichnung,     und    die 


MÜNZNAMEN 


253 


nationale  Umformung  ßrimes  fehlt  auch 
hier  nicht  (Bosworth-Toller  1615).  — 
Für  ein  Lehnwort  aus  frühmerowing.  Zeit 
seh  ich  auch  den  'S  c  h  e  r  {'  (s.  d.)  an: 
nämlich  als  Kurzform  zu  scrip-ulus.  Da- 
gegen ist  es  zu  einer  Aneignung  von  solidus 
(roman.  Kurzform  sol)  und  denarius  auf 
german.  Boden  nicht  gekommen,  obwohl 
in  England  dinor  einigemal  vorkommt 
(Bosworth-Toller,  Suppl.  s.  v.)  und  in  der 
Schreibung  dinarius  auch  in  Deutschland 
ein  Ansatz  dazu  vorliegt.  Für  den  erst 
im  12.  Jahrh.  auftauchenden  'Sterling' 
(der  keinesfalls  ein  Osterling  ist)  wird  man 
den  sestertius  immerhin  im  Auge  behalten 
müssen,  und  für  das  nordische  '0  r'  gibt 
es  keine  andere  Etymologie  als  aureus.  — 
Von  den  spanischen  Arabern  gelangte  der 
'M  a  n  c  u  s'  (s.  d.)  nach  Deutschland  und 
England. 

§  3.  Bei  den  Goten  hat  v.  Grien- 
berger  kintus  (Matth.  5,  29  =  xoäpovnje) 
als  ein  Lehnwort  angesprochen:  es  müßte 
eine  Kurzform  etwa  zum  cent-enionalis 
des  Cod.  Theod.  sein.  Fremdwörter  blieben, 
trotz  ihrem  Eintritt  in  die  gotische  Flexion, 
die  ulfilanischen  assarjus  und  drakma, 
drakmei  (ZfdA.  48,  162),  eine  Kontra- 
faktur ist  silubreins  =  dp-ppioc  (ebenda); 
sie  wird  variiert  (im  Anschluß  an  'Schilling') 
im  silabarling  des  ahd.  Tatian,  den  Luther 
wieder  (als  'Silberling')  selbständig  er- 
neuert hat,  während  die  vorlutherische 
Bibel  mit  wörtlicher  Wiedergabe  des 
'argenteus'  silbrein  bietet. 

§  4.  Im  Anschluß  an  lateinische  Aus- 
drücke wie  'libra'  (rom.  lira,  livre)  mögen 
die  Geldbezeichnungen  ahd.  saiga  und  wdga 
gebildet  sein  (ZfNum.  24,  345  f.),  während 
aus  'pondus'  wenigstens  das  Grundwort 
für  'Pfenning'  (s.  d.)  zu  stammen  scheint. 

§  5.  In  die  urgermanische  Zeit 
hinauf  reichen  mit  Sicherheit  nur  zwei 
Münznamen:  'Schatz'  (s.  d.)  und 
'Schilling'  (s.  d.);  die  'Saiga'  ist  erst 
für  die  merowingische  Zeit  bezeugt  und 
auf  Oberdeutschland  beschränkt,  der  'Pfen- 
ning' gehört  dem  fränkisch -friesischen  Geld- 
wesen des  7./8.  Jahrh.  an.  Die  Ety- 
mologie ist  überall  fehlgegangen,  wo 
sie  die  äußere  Erscheinung  der  Münze 
erschließen  wollte,  am  ärgsten  bei  der 
'Saiga'   (s.  d.),   die  man  als   'Säge'  faßte, 


um  sie  auf  Grund  von  Tac.  Germ.  c.  5 
mit  den  'denarii  serrati'  der  Römer  zu- 
sammenzubringen; unhaltbar  ist  auch  (von 
üblerem  zu  schweigen)  der  Versuch,  den 
'Pfenning'  (älteste  Form  panding)  als  'kleine 
Pfanne'  zu  deuten  und  dann  auf  die 
keltischen  Münzen,  die  sog.  Regenbogen- 
schüsselchen zu  beziehen.  Den  'Schatz' 
hat  man  mit  gr.  o/so-  zusammengebracht 
und  auf  das'Hacksilber' zurückführen  wollen, 
dessen  Funde  gar  nicht  bis  zu  den  ältesten 
Münzfunden  hinaufzureichen  scheinen,  und 
für  den  'Schilling'  gilt  noch  heute  die  Her- 
leitung von  scellan  'klingen',  die  allem 
widerspricht,  was  die  reiche  Semasiologie 
der  Münznamen  lehrt. 

§  6.  Auf  das  Hacksilber  (und  die  Stück- 
bronze) des  alten  Handelsverkehrs  geht 
möglicherweise  zurück  die  Bezeichnung 
'Stück':  unter  den  zahlreichen  Glossen- 
werten für  ahd.  stucchi  (Graff  VI  631) 
fällt  gerade  in  sehr  alten  Quellen  (Ahd. 
Gl.  I  233,  2)  'obolus'  auf,  und  dem  ent- 
spricht der  ags.  Gebrauch  von  stycce,  z.  B. 
in  der  Übersetzung  von  Marc.  12,  42 
'duo  minuta':  twä  stegce  Rushw.,  twä  stycas 
Lind.  Und  wenn  sich  die  Benennung  auch 
recht  wohl  aus  dem  Brauch,  Einheits- 
münzen  zu  zerschneiden,  gebildet  haben 
kann,  ein  hohes  Alter  ist  für  unser  'Geld- 
stück' gesichert. 

§  7.  Die  Germanen  waren,  ehe  sie  von 
Süden  her  das  Metallgeld  kennen  lernten, 
offenbar  ein  geldloses  Volk:  es  finden  sich 
keine  Hinweise  auf  etwas  dem  slawischen 
Pelzgeld  oder  dem  Muschelgeld  der  Südsee- 
insulaner vergleichbares,  und  die  an  sich 
naheliegende  Vermutung,  daß  der  Bern- 
stein (sei  es  in  Brocken  oder  als  Perlen) 
eine  ähnliche  Rolle  gespielt  haben  könne, 
wird  weder  durch  archäologische  Tatsachen 
noch  durch  sprachliche  Hinweise  gestützt. 
Unter  diesen  Umständen  traten  bei  der 
Bildung  eigener  Münznamen 
zunächst  zwei  Gesichtspunkte  in  den 
Vordergrund :  die  Gleichsetzung 
mit  einem  bestimmten  Vieh- 
wert und  die  Verwendung  als 
Schmuckstück.  Die  zwei  ältesten 
germanischen  Münznamen  repräsentieren 
diese  beiden  Arten  der  Benennung;  der 
'Schatz'  (von  Silber)  bedeutet  ein  Stück 
Vieh,    wahrscheinlich   zunächst    Großvieh, 


254 


MÜNZSTÄTTE 


der  'Schilling'  (von  Gold)  ist  als 
'Schildchen'  ein  Brustschmuck,  der  in  der 
Form  mit  dem  Rundschild  vergleichbar  war. 
Die  Geschichte  der  beiden  Wörter  und  ihrer 
Werte  bleibt  den  betr.  Artikeln  vor- 
behalten, hier  mögen  nur  die  Grundlage 
und  einige  Parallelen  für  die  Bezeichnungs- 
weise geboten  werden. 

§  8.  Der  Gleichsetzung  von  'Vieh'  und 
'Geld'  im  Lateinischen  (pecu-pecunia)  ent- 
spricht durchaus  die  Bedeutungsentwick- 
lung des  deutschen  'V  i  e  h',  wie  sie  be- 
sonders klar  beim  altnord.  je  zutage  liegt 
(s.  Fritzner,  Ordb.  s.  v.  /Jund  Komposita; 
NGL.  V  180  ff.),  aber  auch  fürs  Englische 
ausreichend  bezeugt  ist  (Liebermann,  Ge- 
setze d.  Ags.  II  2  s.  vv.  'Geld'  und  'Vieh') 
und  in  Deutschland  selbst  noch  Reste 
aufweist  (fihu  'pecunia'  der  Glossae  Cassel- 
lanae  d.  8.  Jahrh.).  In  Ostfriesland  hat 
man  im  16.  Jahrh.  das  Zweistüberstück 
schäp  benannt,  als  man  dafür  ein  Schaf 
kaufen  konnte,  und  der  Ausdruck  hat  sich 
durch  Jahrhunderte  erhalten  (ten  Doorn- 
kaat-Koolman  III  99).  Eine  Umkehr  ist 
es,  wenn  in  Island  die  Bezeichnung  pen- 
ningr  am  Schaf  haftet,  während  ihr 
der  Münzwert  verloren  gegangen  ist  (s. 
Fritzner  Ordb.  s.  v.). 

§  9.  Dasselbe  W'ort  (ital.  medaglia),  das 
im  16.  Jh.  als  Medeie  u.  ä.  für  ein  metalle- 
nes Schmuckstück  neu  entlehnt  wurde 
(DWb.  VI  1838),  hat  schon  im  io./ii.  Jh. 
als  Substrat  gedient  für  medili,  medilla, 
das  lat.  'assis'  glossiert  (Graff  II  707). 
Ein  isländischer  Übersetzer  vom  Aus- 
gang des  12.  Jhs.,  dem  die  Parabel  vom 
verlorenen  Groschen  (Luc.  15,  8.  9)  das 
Wort  'drachma'  darbot,  wußte  es  nicht 
anders  zu  übersetzen  als  mit  kinga,  was 
sonst  'Spange,  Brosche'  bedeutet  (Fritz-^ 
ner  Ordb.  s.  v.).  Und  so  dürfen  auch  in 
der  Prymskvida  32  die  'Schillinge',  die 
neben  den  'Ringen'  erscheinen,  keinesfalls 
als  Geldstücke  gefaßt  werden,  wie  es  die 
Übersetzer  und  Ausleger  samt  und  sonders 
tun. 

Alle  hier  nicht  erwähnten  Ausgangs- 
punkte für  Münzbenennungen:  von  Farbe 
und  Gewicht,  Münzbild  oder  Zahlenwert, 
Münzherr  oder  Prägestätte  usw.  kommen 
erst  für  eine  spätere  Zeit  (von  iooo  ab) 
in  Betracht.    Nur  die  Teilung  in  'Hälbling' 


und  'Vierling'  fällt  noch  in  unsere  Periode, 

s.  darüber  'Pfenning'. 

Quellennachweise  und  einige  Spezialliteratur 
s.  unter  'Mancus',  'Pfenning',  'Saiga',  'Schatz', 
'Scherf,  'Schilling'.  Edward  Schröder. 

Münzstätte.  §  1.  Der  Ort,  an  welchem 
Münzen  erzeugt  werden.  Münzhaus, 
oder  auch  schlechtweg  Münze,  ist  das 
mit  der  erforderlichen  Einrichtung  ver- 
sehene Gebäude,  in  welchem  die  Aus- 
münzung vorgenommen  wird.  Man  hat  es 
in  früherer  Zeit  auch  Münzschmiede, 
ags.  mynetsmid'd'e ,  genannt. 

§  2.  Das  römische  Weltreich  hat  seit 
Diokletian  seinen  Bedarf  an  Reichsmünze 
durch  wenige  Reichsmünzstätten  gedeckt. 
Es  gab  deren  etwa  20,  die  über  Europa, 
Nordafrika  und  Westasien  verteilt  waren 
und  —  wenn  auch  niemals  alle  zu  gleicher 
Zeit  —  gewöhnlich  lange  Jahre  tätig 
blieben.  Sie  zerfielen  nach  Bedarf  in  3, 
4  oder  mehr  Unterabteilungen  (officinae) 
von  großer  Selbständigkeit,  die  ihre  eigene 
Arbeiterschaft  hatten  und  für  die  Güte  ihrer 
Erzeugnisse  hafteten. 

§  3.  Stellen  wir  diesem  Großbetrieb,  der 
für  Spanien,  Gallien  und  Britannien  mit 
4  bis  6  Münzstätten  auskam,  die  Einrich- 
tungen gegenüber,  welche  sich  hier  in  den 
ersten  Jahrhunderten  der  germanischen 
Reiche  zeigen,  so  läßt  schon  die  Zahl  der 
bekannten  Münzstätten:  über  60  west- 
gotische, bei  800  Münzorte  im  Franken- 
reich, 87  in  England  vor  dem  Jahre  1066, 
auf  große  Veränderungen  im  Münzwesen 
schließen. 

§  4.  Wirklich  war  seit  den  Reichsgrün- 
dungen der  Germanen  auf  römischem  Bo- 
den einerseits  eine  große  Zersplitterung, 
andererseits  eine  Vereinfachung  des  Münz- 
betriebs  eingetreten.  Wir  erfahren  bei- 
spielsweise aus  der  Lebensbeschreibung  des 
h.  Eligius  (Icap.  15),  daß  der  Münzmeister 
das  für  den  König  in  der  Umgebung  von 
Limoges  erhobene  Gold  auf  einem  Landgut 
des  Heiligen  läutern  wollte,  die  Gesetze 
des  ags.  Königs  Aethelred  (III  16,  IV  5,  4) 
reden  von  Münzern,  die  im  Walde  oder 
sonstwo  verstohlen  arbeiten  und  daher  für 
Falschmünzer  zu  halten  seien.  Das  Vor- 
handensein eines  mit  einer  Esse  versehenen 
Schmiederaums,  der  Besitz  einiger  Schmelz - 
tiegel,  Zangen  und  Hacken,  einiger  Stichel 


MÜNZSTOFF 


255 


und  einfacher  Punzen  zur  Anfertigung  der 
Stempel,  einiger  Holzklötze  und  Hämmer 
genügten  damals  zur  Einrichtung  einer 
Münzstätte. 

§  5.  Die  nahezu  800  Münzstätten  der 
Merowingerzeit  verteilen  sich  über  das 
ganze  Reich.  In  manchen,  so  zu  Paris, 
Marseille,  Viviers,  Vienne,  zu  Dorestat, 
Limoges  usw.,  wurde  viel  und  während  einer 
langen  Zeit  gemünzt,  in  andern  nur  ver- 
einzelt von  ein  oder   dem  andern  Münz- 


Abb.  14.  Gevvandspange  eines  Münzmeisters  von 
Bornholm,  13.  Jahrh.  Auf  dem  um  das  Kreuz 
gelegten  äußern  Ring    die    eingravierte    Inschrift: 

HhTHÖDRIGVS  •  FRÄT8R  •  MONÖ- 
TARII  •  HölOR      VINdlT     OMNIÄ 

außen  herum  auf  acht  hervortretenden   Vierecken 
die  eingeritzten  Münzwerkzeuge. 

meisten  Aufschriften  der  Münzen  wie 
ALETIA  PAGO,  CAMBORTESE  PAGO 
weisen  aufs  flache  Land,  ja  es  gibt  Stücke 
mit  MALLO  ARLAVIS,  MALLO  MAN- 
RIACO  u.  dgl.,  die  zur  Zeit  und  an  dem 
Orte  einer  Gerichtsversammlung  ent- 
standen sind. 

§  6.  Die  Karolinger  haben  die  übergroße 
Zahl  der  Münzstätten  in  ihren  Reichen 
vermindert,  zeitweise  sollte,  um  Falsch- 
münzerei zu  hindern,  überhaupt  nur  in 
palatio  nostro,  also  am  königlichen  Hofe 
gemünzt  werden  (s.  Münzer  §  7).  Die  Mög- 
lichkeit Münzstätten  nach  eigenem  Er- 
messen und  Belieben  da  oder  dort  zu  er- 
richten, war  Dritten  damit  benommen, 
da  fortan  nur  der  Wille  des  Königs  den 
Münzort  bestimmte.     Dabei  blieb  es  auch 


für  die  Folgezeit,  indem  die  Verleihungen 
des  Münzregals  anfänglich  nur  auf  be- 
stimmte Orte  lauteten,  an  welchen  der 
Berechtigte  die  Münzstätte  errichten  und 
erhalten  mußte,  wofern  ihm  nicht  mehr  er- 
laubt wurde. 

§  7.  Die  einfachen  Geräte  der  frühmittel- 
alterlichen Münzstätten  sind  schon  erwähnt 
worden.  Die  hier  abgebildete  Spange  eines 
Münzmeisters  von  Bornholm,  die  etwa  dem 
13.  Jahrh.  angehören  wird,  bildet  8  solcher 
Geräte  ab,  und  zwar  einen  Zainhacken,  um 
den  Tiegel  vom  Ofen  zu  ziehen,  einen  Am- 
boß, einen  Unterstempel  mit  spitzen 
Zapfen,  um  ihn  in  den  Prägeklotz  versenken 


Abb.   15.     Pfennig  Ludwigs  d.  Frommen  (814  bis 
840)  mit  der  Umschrift  METALLVM  und  kreuz- 
weise gestellten  Münzwerkzeugen  :  2  Hämmer  und 
2  Prägestempel.     (Engel-Serrure,  I  226.) 

zu  können,  ein  „Eisen"  (s.  d.),  d.  h.  einen 
walzenförmigen  Oberstempel,  der  mit  der 
Hand  gehalten  wurde,  zwei  Hämmer,  und 
zwar  ein  Fäustel  und  ein  Streckhammer, 
sowie  zwei  Zangen. 

Engel-Serrure  Tratte  de  Numismatique 
du  moycn  äge.  I.  Liebermann  Ges.  d.  Ags. 
II  591.     v.  Luschin  Münzk.  §   11. 

A.  Luschin  v.  Ebengreuth. 

Münzstoff.  §  I.  Vom  römischen  Welt- 
reich übernahmen  die  Germanen  Gold, 
Silber  und  Kupfer  als  Münzstoffe. 
Die  Verschlechterung  des  Münzwesens  un- 
ter den  Merowingern  hat  zu  immer  stärke- 
rer Beschickung  der  Goldmünzen  mit  Silber 
geführt,  so  daß  es  Stücke  aus  Weißgold 
gibt,  das  auch  wohl  nach  dem  antiken 
Electrum  benannt  wird.  Um  das  Jahr  800 
hört  die  Goldprägung  im  Bereich  des  karo- 
lingischen  Reiches  fast  überall  auf. 

§  2.  Das  Silber  war  seit  der  Mitte  des 
8.  Jahrhs.  zum  eigentlichen  Münzmetall  in 
West-  und  Nordeuropa  geworden  und  blieb 
dies  tief  ins  neuere  Mittelalter  hinein.  Es 
wurde  lange  Zeit  nur  hochhaltig  vermünzt, 
die  denarii  meri  werden  in  karolingischen 


256 


MÜNZWERT 


Kapitularien  wiederholt  erwähnt.  Mit  der 
Zunahme  von  Münzrechtverleihungen,  die 
ihren  Inhabern  Nutzen  bringen  sollten, 
wuchs  aber  der  Kupferzusatz,  so  daß  nach 
einer  Klage  des  Magister  Manegold  von 
Lauterbach  (1070 — 1088)  der  Pfennig  von 
Speyer  damals  schon  derart  im  Gehalt  her- 
untergekommen war,  ut  ex  eo  merum  aes 
lacrimantibus  occulis  arrideat. 

§  3.  Kupferprägungen  gibt  es  von  den 
ersten  Merowingern,  bei  den  Vandalen,  den 
Ostgoten  und  am  längsten  bei  den  Angel- 
sachsen, doch  verschwinden  selbst  hier  die 
Kupfermünzen  in  der  ersten  Hälfte  des 
9.  Jahrhs. 

v.  L  u  s  c  h  i  n  Münzk.  §  5. 

A.  Luschin  v.  Ebengreuth. 

Münzwert.  §  1.  Der  einer  Münze  zu- 
kommende Wert  beruht  teils  unmittelbar 
auf  dem  Metallinhalt  (innererWert, 
valor  intrinsecus  der  Scholastiker),  teils 
auf  dem  Staatswillen  (Nennwert, 
valor  extrinsecus).  Beide  Gesichtspunkte 
kommen  im  Münzwert  gewöhnlich  neben- 
einander zum  Ausdruck,  wenn  auch  in  ver- 
schiedenem Umfang.  Oft  wiegt  der  Metall - 
wert  so  sehr  vor,  daß  der  Münzinhalt  nach 
dem  Einschmelzen  als  Metallbarren  noch 
nahezu  den  Verkehrswert  behält, 
den  die  Münze  hatte.  Bei  Münzen,  deren 
gesetzlicher  oder  Nennwert  er- 
heblich höher  als  ihr  Metallinhalt  ist,  wiegt 
ebenso  der  Kreditwert  vor. 

§  2.  Münzen,  deren  Metallwert  dem 
Nennwert  nahekommt,  sind  für  den  Ver- 
kehr im  weiteren  Umfang  geeignet,  man 
nennt  sieKurantmünz  en  oder  Hart- 
geld. In  der  Karolingerzeit  war  dies 
der  denarius  merus  et  pensans,  der  lautere 
und  vollwichtige  Pfennig,  der  etwa  iV^g 
Feinsilber  enthalten  sollte.  Kurantmünze 
ist  der  Pfennig  in  Deutschland  trotz  der 
allmählich  einsetzenden  Verschlechterung 
bis  ins  14.  Jahrh.  geblieben. 

§  3.  Den  Gegensatz  zum  Hartgeld  bilden 
die  Kreditmünzen,  bei  welchen  der 
vom  Willen  des  Münzherrn  bestimmte 
Nennwert  vorwaltet.  Sie  sind  für  den  Klein - 
verkehr  geeignet  und  leisten  diesem  als 
Scheidemünzen  gute  Dienste,  falls 
ihre  Menge  nicht  übermäßig  anwächst.  Von 
den  Münzen,  welche  die  Franken  aus  dem 
römischen  Münzverkehr  übernahmen,  hatte 


die  silberne  Siliqua  (s.  d.)  damals  schon  die 
Wesenseigenschaft  einer  Kreditmünze  an- 
genommen. Die  Siliqua  bildete  den  Gleich - 
wert  von  0.189  g  Feingold  in  gemünztem 
Silber,  erreichte  jedoch  diesen  im  6.  Jahrh. 
bei  weitem  nicht,  da  sie  statt  rund  0.272  g 
Feinsilber  oft  kaum  die  Hälfte  oder  noch 
weniger  enthielt. 

§  4.  In  der  Folgezeit,  als  der  Pfennig,  wie 
erwähnt,  infolge  Verschlechterung  an  Fein- 
gewicht (s.  d.)  eingebüßt  hatte,  hörte  er 
auf,  harte  Münze  zu  sein,  und  nahm  die 
Eigenschaft  einer  Kreditmünze  an,  weil 
er  nun  bedeutend  höheren  Nenn-  als  Metall - 
wert  hatte.  Auf  der  geschickten  Ausnut- 
zung dieser  Spannung  beruhte  der  Gewinn, 
den  die  Münzherren  durch  die  häufig  wieder- 
kehrenden Münzverrufe  und  Münzerneue- 
rungen (s.  d.)  gezogen  haben. 

§  5.  Der  Nennwert  einer  Münze  kann  im 
allgemeinen  nur  soweit  aufrecht  erhalten 
werden,  als  der  Machtbereich  des  Münz- 
herrn sich  erstreckt,  der  Metallwert  ist  ein 
Handelswert  und  von  politischen  Grenzen 
unabhängig.  Der  Wert,  zu  welchem  aus- 
ländische Münze  angenommen  wird,  heißt 
ihr  Umlaufs-  oder  Kurswert.  Er 
wird  zumeist  weder  dem  Nennwert  noch 
dem  inneren  Wert  genau  entsprechen,  da 
er  zum  Teil  von  anderen  Umständen  be- 
stimmt wird.  Die  in  mittelalterlichen 
Nachrichten  häufig  vorkommenden  Wert- 
gleichungen verschiedener  Münzen  sind, 
was  wohl  zu  beachten  ist,  Kurswerte, 
können  daher  nur  mit  Einschränkung  für 
die  Ermittelung  des  Münzfußes  (s.  d.) 
verwendet  werden. 

§6.  Scheidemünzen  in  unserm 
heutigen  Sinne  kannte  das  frühe  Mittel- 
alter nicht.  H  ä  1  b  1  i  n  g  e  (s.  d.)  und 
Vierlinge  wurden  für  die  Bedürfnisse 
des  Kleinverkehrs  immer  nur  in  sehr  ge- 
ringen Mengen  von  den  Karolingern  her- 
wärts als  Hälfte  oder  Viertel  des  Pfennigs 
geschlagen,  hatten  jedoch  nicht  die  Eigen- 
schaft der  Scheidemünze.  Am  augenfällig- 
sten erweist  es  das  von  König  Aethelred 
(978 — 1016)  auf  seinen  Geprägen  einge- 
führte und  oft  nachgebildete  Zwillingfaden- 
kreuz tJ:,  das  die  Teilung  des  Pfennigs  im 
Bedarfsfall  erleichtern  sollte. 

v.  Luschin  Münzk.  §  4,  3. 

A.  Luschin  v.  Ebengreuth. 


MÜNZWESEN 


257 


Münzwesen. 

I.  Allgemeines.  §  1 — 3.  Einfluß  des 
römischen  Münzwesens.  §  4 — 6.  Nachmünzung 
römischer  Gepräge  durch  Germanen.  §  7.  Münz- 
ähnliche .Schmuckstücke.  —  IL  Vandalen. 
§  8,  9.  Die  Kupferprägungen.  §  10.  Gewichts- 
verhältnisse, verschiedene  Werteinheiten  für 
die  Kupfer-  und  Silbermünzen,  §  II.  für  die 
Kupfermünzen  der  römische  Kupferdenar,  §  12. 
für  das  Silber  das  Viernummistück.  §  13. 
Erklärung  der  Wertzahlen  42  und  21.  §  14. 
Justinians  Änderung.  —  III.  Sueven.  §  15. 
Ihre  Prägungen.  —  IV.  Westgoten.  §  16. 
Reichsgründung.  §  17.  Münzwesen.  —  V.  Das 
Reich  Odovakers  und  die  Ostgoten. 
§  18,  19.  Reichsgründung.  §  20.  Münzen  Odo- 
vakers. §  21 — 23.  Gold,  Silber  und  Kupfer- 
münzen der  Ostgoten.  —  VI.  Langobarden. 
§  24.  Reichsgründung.  §  25.  Goldmünzung 
der  Könige  und  §  26  der  Herzöge.  §  27.  Silber- 
und Kupfermünzen.  —  VII.  Burgunder. 
§  28.  Burgundische  Münzen.  —  VIII.  Friesen. 
§  29.  Goldprägungen  bei  den  Friesen.  §  30. 
Die    friesischen   Pfunde.        §   31.     Gewandgeld. 

—  IX.  Franken,  a.  Zur  Zeit  der  Merowinger. 
§  32,  33.  Münzzustände  vor  der  Reichsgrün- 
dung. §  34.  Die  Anfänge  eigener  Ausmünzung. 
§  35.  Große  Zahl  der  Münzstätten.  §  36.  Ab- 
nehmende Größe  des  Solidus.  §  37.  Die 
Schöpfung  des  fränkischen  Denars.  §  38.  Münz- 
fuß. §  39.  Verbreitung  dieser  Denare.  — 
b.  Die  Karolinger.  §  40.  Aufstieg  zur  Herr- 
schaft. §  41.  Änderungen  im  Münzwesen.  §  42. 
Übergang  zur  Silberwährung.  §  43.  Ver- 
besserungen des  Münzfußes.  §  44,  45.  Gepräge 
Karls  d.  Großen.  §  46.  Reichsmünze.  §  47. 
Goldprägungen.  §  48.  Spätere  Karolinger.  — 
X.  Münzzustände  bei  den  Alamannen, 
Bayern,  Sachsen,  Thüringern.  §49. 
Vorwalten  einfacherer  Verkehrsformen.  §  50. 
Viehgeld.  §  51.  Bußsätze  in  Goldschillingen. 
§  52.  Gold-  und  Silbertremisse.  §  53.  Saiga.  §  54. 
Silberschillinge.  §  55.  Der  „lange"  bayerische 
Schilling.      §  56.     Geldumlauf    im    9./10.    Jh. 

—  XL  Deutsches  Reich.  §57.  Anschluß 
an  das  karolingische  Münzwesen.  §  58,  59. 
Reichs-  und  königliche  Münzen.  §  60.  Münzen 
der  Stammesherzoge.  §  61,  62.  Münzrechtver- 
leihungen. §  63.  Art  der  Gepräge.  §  64,  65. 
Nachmünzen.  —  XII.  Angelsachsen.  §  66. 
Reichsgründung.  §  67.  Sceatt,  Stycce.  §  68. 
Pening.  —  XIII.  Nordgermanen:  Dänen, 
Norweger,  Schweden.  §  69.  Reichsgründung. 
§  70.  Älteste  Münzzustände.  §  71 — 73.  Münz- 
wesen in  Dänemark,  Norwegen  und  Schweden 
bis  1200. 

I.  Allgemeine  Bemerkungen. 
§  1.   Die  Münze  ist  als  eine  Einrichtung  des 

Hoops,  Reallexikon.  III. 


wirtschaftlichen  Verkehrs  bei  den  Griechen 
um  das  Jahr  700  vor  Christus  oder  etwas 
früher  aufgekommen  und  hat  sich  von  ihnen 
aus  über  die  ganze  Welt  des  Altertums  ver- 
breitet. Griechische  Gepräge  haben  noch 
in  ziemlich  später  Zeit  die  Entstehung  des 
Münzwesens  bei  den  Kelten  veranlaßt  und 
beeinflußt. 

§  2.  Nicht  durch  Griechen,  sondern 
durch  die  Römer  wurde  den  Germanen  die 
Bekanntschaft  mit  der  Münze  vermittelt; 
römische  Denare  aus  dem  Ende  der  repu- 
blikanischen Zeit,  sog.  römische  Familien- 
münzen, kamen  bei  ihnen  zuerst  in  Um- 
lauf. Oft  erwähnt  ist  die  Stelle  im  5.  Ka- 
pitel der  Germania  des  Tacitus:  Pecuniam 
probant  veterem  et  diu  notam,  serratos, 
bigatosque.  Argentam  quoque  magis  quam 
aurum  sequuntur.  Die  Vorliebe  fürs  Silber 
behielten  die  Germanen  lange  Zeit;  Momm- 
sen  (Römisches  Münzwesen  S.  772)  nimmt 
an,  daß  die  Masse  des  römischen  Silber- 
geldes zu  ihnen  über  die  Grenzen  gewan- 
dert und  dort  durch  Jahrhunderte  in  Um- 
lauf geblieben  sei.  Als  der  römische  Münz- 
fuß sank,  befreundeten  sich  die  Germanen 
auch  mit  dem  leichteren  neronischen  Denar 
und  seinen  noch  schwächeren  Nachfolgern 
bis  in  die  Zeit  des  severischen  Hauses.  Den 
damals  beginnenden  Jammer  der  römischen 
Weißkupferwährung  haben  sie  jedoch  nicht 
mehr  mitgemacht,  sondern  sich  weiterhin 
ans  römische  Gold  gehalten.  Nach  einem 
Zeugnis  aus  der  Zeit  des  Severus  Alexander 
(zum  J.  234/5  bei  Herodian  VI,  7)  ließen 
sich  die  Germanen  <s(kdp"{opo(  xe  ovts; 
den  Frieden  von  den  Römern  immer  in 
gutem  Gold  bezahlen.  In  der  Tat  lehren 
Münzschätze  aus  dem  3. — 5.  Jh.,  die  auf 
dem  Boden  des  freien  Germaniens  aufge- 
deckt wurden,  daß  in  jener  Zeit  große 
Goldmengen  aus  dem  Römerreich  nach 
Deutschland  abgeflossen  sein  müssen.  Seit 
dem  Ende  des  4.  Jh.  sahen  sich  die  römischen 
Kaiser  genötigt,  Goldzahlungen  an  die 
Barbaren  bei  Todesstrafe  zu  verbieten. 

§  3.  Das  römische  Geld  ist  teils  als 
Kriegsbeute  oder  Kriegsentschädigung,  teils 
auf  friedlichem  Wege  durch  Handelsver- 
kehr, oder  als  Ersparnis  heimkehrender 
Krieger  nach  Deutschland  gekommen. 
Die  einfache  Wirtschaftsverfassung,  die 
damals   hier   herrschte,    macht    es    wahr- 

17 


258 


MÜNZWESEN 


scheinlich,  daß  das  fremde  Geld  von  den 
Germanen  anfänglich  weniger  für  die  Be- 
dürfnisse des  Umlaufs  Verwendung  fand, 
sondern  mehr  als  Schatzgeld  oder  Schmuck 
benutzt  wurde.  Namentlich  gute  Silber- 
münzen wurden  gern  gehütet,  wie  die  Be- 
zeichnungen: gt.  skatts,  altn.  skattr,  ags. 
sceat,  afries.  sket  dartun. 

§  4.  Als  älteste  germanische  Münzen  hat 
man  gewisse  Nachbildungen  von  Denaren 
des  römischen  Freistaats  angesprochen,  auf 
welchen  man  die  Namen  von  Quaden- 
königen:  Sissarus,  Vannius,  Ariogäsus  u. 
dgl.  zu  enträseln  glaubte.  Es  streitet  zwar 
eine  gewisse  Wahrscheinlichkeit  für  die 
Vermutung,  daß  die  Anfänge  germanischer 
Münzprägung  in  Gegenden  zu  suchen  sind, 
die  dem  römischen  Reiche  benachbart 
waren,  allein  neuere  Untersuchungen  haben 
die  erwähnten  Nachmünzen  den  Quaden 
abgesprochen  und  den  keltischen  Aravis- 
kern  zugeteilt.  Wo  und  wann  deutsche 
Goldschmiede  zum  erstenmal  als  Münz- 
arbeiter  tätig  waren,  entzieht  sich  noch 
unserer  Kenntnis,  obwohl  es  keinem  Zweifel 
unterliegt,  daß  unter  der  großen  Menge  von 
mehr  minder  rohen  Nachbildungen  römi- 
scher Gepräge,  die  man  ungesichtet  unter 
dem  Gesamtausdruck  „barbarische  Nach- 
ahmungen von  Römermünzen"  zusammen- 
faßt, sich  manches  germanische  Erzeugnis 
befindet. 

§  5.  Häufiger  wurden  diese  Nachmünzen 
seit  konstantinischer  Zeit  und  bei  jenen 
Germanen,  die  dem  Römerreiche  benach- 
bart waren  oder  ihre  Sitze  sogar  auf  römi- 
schen Reichsboden  vorgeschoben  hatten. 
Im  großen  Goldschatz,  der  anderthalb  Jahr- 
tausend, nachdem  er  vergraben  worden  war, 
1907  zu  Dortmund  wieder  aufgedeckt 
wurde,  gab  es  viele  barbarische  Nachprä- 
gungen gallischen  und  germanischen  Ur- 
sprungs, die  als  solche  am  Stil  und  öfters 
auch  an  ihrem  blassen  Metall  zu  erkennen 
waren.  Stilistisch  sind  die  Kopfseiten  meist 
besser  gelungen,  als  die  Bilder  der  Rück- 
seiten. Oft  sind  die  Aufschriften  fehler- 
haft, zum  Teil  selbst  sinnlos,  in  einem 
Falle  (s.  Taf.  17  n.  2)  wurde  der  Stempel 
einer  zu  Trier  geprägten  Silbermünze  in 
Gold  nachgeschlagen.  Ziemlich  sicher  als 
germanische  Erzeugnisse  sind  16  Silber- 
münzchen   anzusprechen,    welche   zugleich 


mit  dem  Dortmunder  Goldschatz  zutage 
kamen,  demselben  aber  wahrscheinlich  erst 
etwas  später  beigegeben  worden  sind.  Sie 
zeigen  auf  der  einen  Seite  einen  bartlosen 
Kopf  von  rechts  mit  sinnlosen  Buchstaben- 
resten, auf  der  Kehrseite  ein  Kreuz  oder  X, 
zuweilen  von  Punkten  begleitet,  in  einem 
dreifachen  Kreisrahmen,  der  bald  einem 
Perlenkreis,  bald  einem  Blätterkranz  ähnelt. 
Das  ursprüngliche  Gewicht  ist,  da  die 
Münzchen  sämtlich  nur  als  Bruchstücke 
erhalten  sind,  nicht  festzustellen,  bei  den 
drei  Stücken,  welche  die  geringste  Beschä- 
digung zeigen,  beläuft  es  sich  auf  1,05,  0,92, 
0,75  g  (vgl.  Taf.  17  n.  3). 

§  6.  Weitere  Fortschritte  machte  das 
Münzwesen  bei  den  Westgermanen  erst 
nach  der  Begründung  germanischer  Reiche 
auf  römischem  Boden.  Dies  erklärt,  wes- 
halb sie  überall  an  Zustände  des  spät- 
römischen Münzwesens  anknüpften,  welche 
sie  bei  der  Besitznahme  vorfanden.  Der 
konstantinische  S  o  1  i  d  u  s  mit  seinen 
schwächeren  Nachfolgern  als  Schilling 
(s.  d.)  bezeichnet,  der  Halbsolidus, 
das  Drittelstück,  T  r  e  m  i  s  s  i  s  oder 
Triens  genannt,  die  spätrömische  Sili- 
qua,  bilden  die  Münzwerte,  nach  welchen 
die  Bußsätze  in  den  germanischen  Volks- 
rechten vom  5.  Jh.  herwärts  abgestuft  er- 
scheinen. Es  ist  daher  nicht  verwunder- 
lich, daß  die  ersten  selbständigen  Prä- 
gungen jener  Germanenkönige,  die  ihre 
Reiche  auf  ehedem  römischen  Gebieten 
errichtet  hatten,  mit  der  Nachahmung 
römischer  Vorbilder  begannen,  namentlich 
auf  ihren  Goldmünzen  oft  Umschrift  und 
Kopf  des  römischen  Imperators  beibehielten 
und  ihren  Namen  nur  auf  der  Rückseite, 
entweder  ausgeschrieben  oder  als  unschein- 
bare Buchstabenverschränkung  anbrachten 
(vgl.  Taf.  17,  n.  8,  9). 

§  7.  Nicht  immer  war  Herstellung  von 
Geld  beabsichtigt,  wenn  römische  Münzen 
durch  Germanen  nachgeahmt  wurden, 
oft  sollte  durch  solche  Nachgepräge  nur 
das  vorhandene  Schmuckbedürfnis  be- 
friedigt und  Ersatz  für  römische  Gold- 
stücke geschaffen  werden,  die  man  gern 
durchlochte  oder  mit  Ösen  versah,  um  sie 
an  Schnüren  oder  Kettchen  tragen  zu  kön- 
nen. Manche  Zierbrakteaten  (s.  d.)  ahmen 
mehr  oder  minder  getreu  römische  Münzen 


MÜNZWESEN 


259 


nach,  und  auch  die  allerdings  seltenen 
Nachbildungen  römischer  Medaillons  wer- 
den vor  allem  Schmuckstücke  gewesen 
sein    (vgl.    Taf.   17  n.  4,  5). 

M  o  m  m  s  e  n  Geschichte  d.  röm.  Münzwesens, 
1860,  S.  688,  767  ff.,  818  ff.  —  A.  Soetbeer 
Beiträge  z.  Gesch.  d.  Geld-  und  Münzwesens 
in  Deutschland.  (Forsch,  z.  deutschen  Gesch.  I, 
1860,  S.  205  ff.)  —  Neudeck  Münzen  der 
Quaden.  E.  G  o  h  1  Die  Münzen  der  Eravisker. 
Beide  Abhandlungen  N.  Z.  XII,  108  ff.,  XXXV, 
145.  K.  R  e  g  1  i  n  g  Der  Dortmunder  Fund 
römischer  Goldmünzen.  1908/10;  röm.  Denar- 
fund von  Fröndenberg.  ZfN.  XXIX,  189  ff. 
Lusch  in  v.  Ebengreuth  Denar  der  Lex 
Salica.    (SB.  d.  Wiener  Akad.  d.  W.  Bd.  163.) 

II.  D  i  e  V  a  n  d  a  1  e  n.  §8.  Ende  des 
Jahres  409  drangen  Alanen,  Sueven  und 
Vandalen  in  Spanien  ein  und  gewannen  hier 
neue  Sitze:  die  Sueven  und  die  asdingi- 
schen  Vandalen  in  Galläcia,  die  Alanen  in 
Lusitanien  und  Karthagena,  die  silingi- 
schen  Vandalen  in  Baetica.  Die  Alanen 
wurden  418  von  den  Westgoten  unter- 
worfen, die  silingischen  Vandalen  ganz  aus- 
gerottet, die  Reiche  der  Sueven  und  der 
asdingischen  Vandalen  blieben  bestehen, 
bekämpften  aber  einander.  Da  entschlossen 
sich  die  Vandalen,  die  schon  die  Balearen 
genommen  hatten,  der  Einladung  des  römi- 
schen Statthalters  Bonifacius  zu  folgen, 
setzten  unter  ihrem  König  Geiserich  nach 
Afrika  über  und  eroberten  diese  römische 
Provinz;  439  fiel  Karthago  in  ihre  Hände, 
das  zur  Hauptstadt  wurde.  Im  Jahre  534 
machte  Belisar  im  Auftrag  des  byzantini- 
schen Kaisers  Justinian  dem  Vandalen - 
reich  ein  Ende. 

§  9.  Die  Vandalen  begannen  erst  nach 
ihrer  Ankunft  in  Afrika  zu  prägen  und 
schlössen  sich  an  das  vorgefundene  römi- 
sche Münzwesen  an.  Goldmünzen  mit  den 
Namen  ihrer  Könige  sind  nicht  bekannt, 
wohl  aber  Silber-  und  Kupfermünzen  von 
Hunnerich  (1484)  bis  auf  den  534  vertrie- 
benen Gelimer  (s.  Taf.  17  n.  7).  Die  größeren 
Kupfermünzen  zeigen  einen  stehenden  Krie- 
ger mit  der  Beischrift  KART-HAGO  (s. 
Taf.  17  n.  6),  oder  Karthago  als  weibliche 
Gestalt  mit  Ähren  in  den  Händen.  Auf 
der  Rückseite  der  ersterwähnten  ist  ein 
Pferdekopf  und  als  Wertzahl  XLII,  XXI, 
XII,  bei  den  andern  findet  man  im  Lorbeer- 
kranz  die   gleichen   Wertzahlen   mit   vor- 


gesetztem N.     Es  gibt  ferner  ganz  kleine 

N 

Kupfermünzen  mit  IUI,  andere  mit  dem 
Pferdekopf,  einem  Monogramm  oder  ver- 
schiedenen Münzbildern,  die  teils  sichere 
vandalische  Gepräge  sind,  teils  mit  Wahr- 
scheinlichkeit dafür  gelten. 

§  10.  Die  Münzverhältnisse  bei  den  Van- 
dalen sind  noch  nicht  aufgeklärt.  Auf- 
fällig ist  die  Verschiedenheit  der  Wert- 
reihen C,  L,  XXV  bei  den  Silber-,  XLII, 
XXI,  XII,  IUI  bei  den  Kupfermünzen. 
Eine  unerwiesene  Annahme  erblickt  darin 
zweierlei  Münzsysteme,  welche  zu  ver- 
schiedenen Zeiten  gebraucht  wurden;  die 
Lösung  dürfte  auf  andere  Weise  aus  den 
Gewichtsverhältnissen  zu  gewinnen  sein. 
Bei  der  großen  Seltenheit  mancher  Van- 
dalengepräge  stehen  uns  allerdings  nicht 
viele  Gewichtsangaben  zu  Gebote.  Nach 
diesen  schwankt  die  Schwere  der  silbernen 
Hunderter  von  2.14 — 1.9  g  und  beträgt  im 
Mittel  2.07  g,  für  die  Fünfziger  erhalten 
wir  ebenso  1.25 — 0.92  g,  im  Mittel  1.03, 
für  die  Fünfundzwanziger  0.6 — 0.43  g,  im 
Mittel  0.503  g,  so  daß  sich  für  die  Silber- 
münzen ziemlich  ungezwungen  die  Ab- 
stufung 2,  1  und  0.5  g  ergibt.  Die  Kupfer- 
münzen zeigen  größere  Schwankungen. 
Die  bekannten  42er  wiegen  zwischen  13 
bis  8.16  g,  im  Mittel  10.76  g,  die  Einund- 
zwanziger von  9.46 — 6.15  g,  im  Mittel 
7.41  g,  die  Zwölfer  von  5.64 — 4.14,  im 
Mittel  4.53  g,  die  Vierer  endlich:  1.36,  1.16, 
1.11,  haben  im  Mittel  1.23  g.  Das  Soll- 
gewicht der  Kupferstücke,  namentlich  der 
Zweiundvierziger  hat  das  tatsächliche  Ge- 
wicht der  schwersten  Stücke,  die  wir 
kennen,  vielleicht  um  etwas  übertroffen, 
demungeachtet  ist  sicher,  daß  die  Zahlen 
100,  50,  25  beim  Silber,  42,  21,  12  und  4 
beim  Kupfer  auf  verschiedene  Münzein- 
heiten bezogen  werden  müssen,  wenn  das 
damals  bestehende  Wertverhältnis  dieser 
Münzmetalle  zueinander  annähernd  er- 
reicht werden  soll.  Da  im  römischen  Reich 
das  Kupfer  auch  als  Kreditmünze  kaum 
den  60.  Teil  des  Wertes  einer  gleichen  Ge- 
wichtsmenge Silber  überschritt,  so  müßten 
—  falls  die  Wertzahlen  auf  den  kupfernen 
und  silbernen  Vandalenmünzen  die  gleiche 
Münzeinheit  betreffen  würden  —  die  kup- 
fernen   Zweiundvierziger    statt   ihrer    13  g 


>7:' 


2Ö0 


MÜNZWESEN 


etwa  51  g  schwer  sein,  um  den  Gleichwert 
mit  den  silbernen  Fünfzigern  von  1  g  Ge- 
wicht zu  erreichen. 

§  II.  Den  Wertzahlen  der  vandalischen 
Kupfermünzen  ist  ein  N.  vorangestellt, 
das  Zeichen  für  nummus  oder  denarius,  d.  i. 
für  den  schwächlichen  Nachkommen  der 
entarteten  römischen  Weißkupferwährung, 
den  man  schließlich  wegen  seiner  Winzig- 
keit nicht  mehr  einzeln,  sondern  nur  als 
Vielfaches  prägte.  Schon  ums  Jahr  400 
waren  die  Kupferdenare  Münzchen  von 
0.6  g  und  weniger  Schwere,  ein  Jahrhundert 
später  wurden  sie  nach  einer  Bemerkung 
des  Kassiodor  zu  6000  Stück  auf  den  Soli- 
dus  von  4.5  g  Feingold  gerechnet,  hatten 
also  nur  mehr  etwa  0.11  g  Kupferinhalt. 
Etwa  dreimal  so  groß  war  der  Nummus 
bei  den  Vandalen,  als  sie  unter  Kg.  Geise- 
rich mit  der  Ausgabe  ihrer  Vierer  begannen, 
die  wahrscheinlich  auf  1/i40  des  römi- 
schen Pfundes  oder  etwa  1.36  g  gestückelt 
waren.  Das  nach  dieser  Annahme  be- 
rechnete Sollgewicht  der  Zwölfer  mit  4.08  g, 
der  Einundzwanziger  mit  7.14  g  und  der 
Zweiundvierziger  mit  14.28  g  stimmt  mit 
den  tatsächlichen  Gewichten  dieser  Münz- 
gattungen  ziemlich  überein. 

§  12.  Zur  Werteinheit  ihrer  Kupfer- 
prägungen nahmen  die  Vandalen  den  bis 
auf  0.34  g  oder  ^960  des  römischen  Pfun- 
des abgeschwächten  Kupferdenar,  der  nicht 
mehr  als  Einzelstück  ausgebracht  wurde. 
Die  kleinste  Kupfermünze,  die  sie  geschla- 
gen haben,  das  4  Nummi- Stück,  wählten 
sie  zur  Werteinheit  ihrer  Silbermünzen. 
Nach  der  Kürzung  D-N,  die  auf  der  Rück- 
seite mit  den  Wertzahlen  C,  L,  XXV  oder 
auch  ohne  diese  allein  im  Felde  vorkommt, 
hieß  sie  Denarius  wohl  mit  einem  unter- 
scheidenden Beisatz  wie  argenteus,  van- 
dalicus  oder  dgl.  Sie  zerfiel  dann  ebenso 
in  vier  Nummi,  wie  der  frühere  römische 
Denar  bis  in  die  Tage  Diokletians  in  vier 
Sesterzen  geteilt  wurde. 

§  13  Eine  auffällige  und  noch  nicht 
genügend  erforschte  Erscheinung  im  Münz- 
wesen  der  Vandalen  bilden  die  Stücke  zu 
42  und  21  Kupfereinheiten.  Zur  Erklärung 
wird  herangezogen,  daß  abgegriffene  Mittel  - 
bronzen  in  größerer  Anzahl  aus  der  Zeit 
der  flavischen  Kaiser,  aber  auch  jüngere 
bis  auf  Salonina  herab  bekannt  sind,  welche 


die  Zahl  XLII  mit  Punzen  eingeschlagen 
zeigen.  Es  gibt  ferner  Großbronzen  von 
Galba  und  Vespasian,  die  ebenso  LXXXIII 
zeigen.  Die  Stücke  mit  42  kann  man 
als  örtlichen  Ersatz  des  von  Diokletian 
und  seinen  Mitkaisern  geschlagenen  Groß- 
kupfers  betrachten.  Ungeachtet  reichlicher 
Ausgabe  zu  Anbeginn  waren  diese  Münzen, 
die  bisweilen  durch  die  Wertzahl  XXI  aus- 
drücklich als  Antoniniane  gekennzeichnet 
sind,  mit  der  Zeit  im  Umlauf  selten  ge- 
worden, zumal  Neuprägungen  gegen  Ende 
des  4.  Jhs.  ganz  eingestellt  wurden.  In 
dieser  Verlegenheit  habe  man  auf  Kupfer- 
münzen der  früheren  Kaiserzeit  zurück- 
gegriffen und  habe  sie  durch  Einschlagen 
der  Zahl  XLII  als  Doppelantoniniane 
wieder  umlauf fähig  gemacht.  König  Geise- 
rich habe  diese  Münzzustände  bei  seiner 
Ankunft  in  Afrika  vorgefunden  und  habe 
an  sie  angeknüpft,  als  er  nach  der  Erobe- 
rung von  Karthago  (439)  Kupfer  auszu- 
münzen begann. 

§  14.    Justinian  hat  nach  der  Eroberung 
des  Vandalenreichs  in   Afrika   die  Münz- 
zustände   nach   byzantinischem   Fuß    ein- 
gerichtet und  hat,  wie  seine  zu  Karthago 
geschlagenen  Follis-  oder  40  Nummi -Stücke 
dartun,  die  kupfernen  42  er  abgeschafft. 
Friedländer  Die  Münzen  der  Vandalen. 
Leipzig   1849.      Engel-Serrure  Trait;  de 
numismatique  du  moyen  äge.    Paris  1892.    I,  17  ff. 
Soetbeer  in  Forsch,  z.  d.   Gesch.   I,   279  ff. 
W.    W  r  o  t  h     Catalogue     of   ihe    Coins   of   the 
Vandals  usw.    London  191 1.    Einleitung  §  1  und 
S.  1  ff.      D  r  e  s  s  e  1  im    Bulletino   dell  Ist.   di 
corr.  arch.     Rom  1879  S.   126  ff. 

III.  Die  Sueven.  §  15.  Das  Sueven  - 
reich  nahm  ursprünglich  die  Westküste  der 
iberischen  Halbinsel  ein,  erstreckte  sich 
aber  nach  dem  Abzug  der  Vandalen  für 
kurze  Zeit  über  den  größten  Teil  von 
Spanien  und  Portugal.  456  ging  Lusitanien 
an  die  Westgoten  verloren,  die  erst  586  den 
Rest  des  Suevenreichs  eroberten.  Die 
Sueven  begannen  mit  sorgfältiger  Nach- 
münzung  römischer  Gepräge,  auf  welchen 
jedoch  der  Name  der  Münzstätte  zuweilen 
genannt  wird,  z.  B.  Merida  =  LATINA 
EMERITA  M  VN  ITA  (=  moneta).  Das 
merkwürdigste  Stück  ist  das  Taf.  17,  n.  8 
abgebildete  Silberstück  des  Königs  Richiar 
(448 — 456)  nach  Art  einer  römischen  Sili- 


Münzwesen. 

Bemerkungen  und  Literaturangaben  zu  den  Tafeln  17—21. 

Die  Abbildungen  wurden,  soweit  sie  nicht  nach  Originalen  oder  Gipsabgüssen  gezeichnet  sind, 
nachstehenden  Werken  entnommen,  die  bei  der  Beschreibung  nach  der  dem  Titel  vorangestellten 
Abkürzung,  oder  nach  dem  Namen  des  Verfassers  angeführt  sind.  Als  Münzstoff  ist  überall  Silber 
anzunehmen,  sofern  kein  anderer  durch  die  Beirückung  von  G  =  Gold,  oder  K  =  Kupfer  (Bronze) 
angegeben  ist. 

Anteil  =  Förteckning  öfver  Antellska  Myntsamlingens  i  Helsingsfors.  Svenska  Mynt.  Hel- 
singfors,  1906/8.  2  Hefte  und  2  Mappen.  —  Blanchet,  Adr.,  Manuel  de  numismatique  francaise  I. 
Paris  1912.  —  D.  =  Dannenberg,  Herrn.,  Die  deutschen  Münzen  der  sächsischen  und  fränkischen 
Kaiserzeit.  Berlin  1876 — 1905.  4  Bde.  mit  121  Tafeln.  E.-S.  =  Engel-Serrure,  Traite  de  Numismatique 
du  Moyen-Age.  3  Bde.  Paris  1891  ff.  —  Friedländer,  O.  =  Die  Münzen  der  Ostgoten.  Berlin  1844. 
—  Friedländer,  Y.  =  Die  Münzen  der  Vandalen.  Leipzig  1849.  —  Jecklin,  F.,  Der  langobardisch- 
karolingische  Münzfund  bei  Ilanz.  (Mitteilungen  d.  bayer.  Num.  Gesellschaft,  25.  Heft)  München  1906.  — 
Luschin,  Denar  der  Lex  Salica.  (S.-B.  d.  k.  Akad.  d.  Wissensch.  in  Wien,  Bd.  163)  Wien  1910.  — 
Promis,  D.,  Monete  di  Zecche  italiane  inedite  o  corrette.  Turin  1867.  —  Prou  Mer.  =  Les  mon- 
naies  Merovingiennes  par  Maurice  Prou.  (Catalogue  des  monnaies  francaises  de  la  Bibliotheque 
Nationale.)  Paris  1892.  —  Prou  Carol.  =  Les  monnaies  Carolingiennes  der  gleichen  Sammlung. 
Paris  1896.  —  Regling,  Der  Dortmunder  Fund  römischer  Goldmünzen.  Dortmund  1908  und  Nachtrag- 
4  S.  1910.  —  Rivista    Italiana  di  Numismatica.  Mailand   l888ff. 

Tafel  17  (i  — 15). 

i.  Solidus  des  römischen  Kaisers  Konstans  (337 — 350),  Münzstätte  Trier  (Regling  n.  4).  2. — 5. 
Germanische  Nachmünzen  römischer  Gepräge.  2.  Solidus  des  K.  Gratianus  (367 — 383)  von 
blassem  Gold.  Nach  dem  PS  im  Abschnitt  der  Rückseite  das  argentum  pusulatum  =  Feinsilber 
anzeigt,  diente  eine  Silbermünze  dem  Stempel  als  Vorlage  (Regling  n.  235).  3.  Germanische  Silber- 
münze nach  einem  römischen  Vorbild  mit  dem  Kreuze  oder  dem  Chrisma,  Rietschels  angeblicher 
Frankendenar  des  5.  Jahrhunderts  (Regling.  Nachtrag  n.  4).  4.  Nachbildung  eines  Goldmedaillons 
des  byzantinischen  K.  Theodosius  II.  (408—450),  6.5  g  oder  anderthalb  Solidi  schwer,  gefunden  in 
Holland.  Kgl.  Museum  im  Haag.  5.  Münzähnliches  Schmuckstück,  Goldbrakteat  im  Museum  zu 
Konstanz.  Nachbildung  der  Solidi  des  byzantinischen  K.  Mauricius  Tiberius  (582 — 602).  Münzen 
der  Vandalen.  6.  Kupfermünze  zu  42  nummi,  ohne  Herrschernamen.  7.  König  Gelimer  (530 — 534), 
silberner  Fünfziger  =  200  nummi.  Friedländer  V.  Taf.  I  n.  1.— 8.  Sueven.  Siliqua  mit  dem  Bilde 
des  K.  Honorius  (395 — 423),  geprägt  vom  Sueven-Kg.  Richier  (448 — 456)  zu  Braga.     E.-S.    22    n.  41. 

9.  Burgunder.  Tremissis  mit  dem  Kopfe  des  byzantinischen  K.  Anastasius  (491 — 518)  und  dem 
Namenszug  des  Burgundenkönigs  Sigismund    (516 — 524).    E.-S.  39  n.  103.      10. — 12.    Westgoten. 

10.  Tremissis  mit  Bild  und  Namen  des  K.  Justinian  (527  —  565),  westgotische  Arbeit.  II.  Solidus  von 
gleicher  Zeichnung,  doch  mit  dem  Namen  des  Kgs.  Leovigild  (573 — 586).  12.  Solidus  des  Kgs. 
Reccared  (wahrscheinlich  II,  621).  E.-S.  42,  43,  45  n.  108,  109,  120.  13.  Heruler.  Kg.  Odovaker 
(476—493),  Silbermünze,  zu  Ravenna  geprägt.  Orig.  im  k.  Münzkabinett  zu  Wien.  14.  15.  Ost- 
goten. 14.  Kg.  Theoderich  (493 — 526),  goldenes  Schaustück  in  der  Schwere  von  3  Solidi  (w.  15.  32  g). 
Rivista  Ital.  di  Num.  VIII.  1895.  Taf.  III.  15.  Kupfermünze  (?  10  Nummi-Stück)  des  Kgs.  Baduila 
oder  Totila  (541 — 552).     Friedländer,   O.,  Taf.    III. 

Tafel  18  (16—30). 

16. — 20.  Langobarden.  16.  Triens  oder  Tremissis  des  Kgs.  Cunibert  (688 — 702),  Paris, 
Bibliotheque  Nationale.  17.  ebenso  von  Kg.  Desiderius  (757 — 774),  E.-S.  35  n.  95.  18.  ebenso 
von  Kg.  Aripert  II.  (701 — 712)  mit  Herzog  Iffo.  Promis  T.  I,  n.  1.  19.  Pfennig  des  Langobarden- 
herzogs Grimoald  zu  Benevent  (787 — 806),  unter  der  Oberherrschaft  Kg.  Karls  d.  Großen,  mithin  vor 
dem  J.  800  entstanden,  E.-S.  288  n.  551.  20.  Pfennig  K.  Ludwigs  II.  und  seiner  Gemahlin 
Angilberga  zu  Benevent  um  867 — 870  geprägt.  Promis  T.  I.  n.  10.  21.  Friesen.  Triens  des 
Friesenhäuptlings  Audulf  (Ende  des  6.  Jahrh.),  E.-S.  188  n.  342.  22. — 41.  Franken.  22. — 30.  Mero- 
winger.  22.  Triens  mit  Namen  und  Bild  des  K.  Anastasius  (491 — 518),  Prägestätte  Orleans.  Prou 
Mer.    Taf.  XI,    n.    19.       23.  Childebert  I.    (511 — 558),    Kupfermünzchen.       Prou     Mer.    T.  I,  n.    12; 


Triens  mit  dem  Namen  und  Bild  K.  Justinians  I.  (527 — 565)  aus  der  Münzstätte  des  Maurentius.  Prou 
Mer.  Einleitung  S.  XVIII  n.  5.  25.  Theodebert  I.  (534—548),  Solidus,  Luschin  n.  2.  26.  Chlotar  IL 
(584 — 629),  Solidus  zu  20  Siliquen,  Münzstätte  Marseille.  Luschin  n.  5.  27.  Childebert  III. 
(695 — 7").  Solidus  aus  der  Münzstätte  Marseille.  Prou  Mer.  T.  XXI1L  n.  18.  28.  Triens  zu 
8  Siliquen  der  Münzmeister  Priscus  und  Domnolus,  Münzstätte  Chalons-sur-Saone  mit  der  Aufschrift 
+  Cabilonno  fit  de  selequas  und  der  Zahl  V — III  neben  dem  Kreuz.  Luschin  n.  7.  29.  Triens  Kg. 
Chlodwig  II.  (639  —  657),  geschlagen  vom  Münzmeister  Eligius  in  der  Münzstätte  zu  Paris.  Prou  Mer. 
T.  XII  n.  17.  30.  Denar  des  Münzmeisters  Ragnoald  zu  Lyon  mit  der  Bezeichnung  Lugduno  dinarios. 
Luschin  n.   12. 

Tafel  19  (31—45). 

31. — 41.  Karolinger.  31.  Pippin  I.  (752 — 768).  Straßburger  Denar.  Jecklin,  T.  III,  n.  72. 
32.  Karlmann  (768— 771).  Denar  von  Clermont.  Blanchet  341  n.  225.  33. — 36.  Karl  d.  Gr.  (768 — 814). 
Älteste  Prägung  etwa  768 — 775.  33.  Denar  von  Bonn,  E.-S.  206  n.  382.  2.  Prägungsart  etwa 
775 — 800.  34.  Melle,  Viertelpfennig  (?)  E.-S.  216  n.  392.  35.  Mainz,  Pfennig  (Denar),  Prou  Car. 
T.  I,  n.  30;  36.  Prägung  mit  dem  Kaisertitel,  800 — 814.  E.-S.  219  n.  398.  37. — 30.  Ludwig  der 
Fromme  (814 — 840).  37.  Pfennig  mit  Palatina  Moneta,  am  kgl.  Hofe  geschlagen.  Prou  Car.  T.  I, 
n.  8.  38.  Straßburger  Pfennig,  Prou  Car.  T.  II,  n.  45.  39.  Goldstück  mit  d.  Aufschrift:  Munus 
Divinum,  E.-S.  230  n.  406.  40.  Lothar  I.,  Mitregent  und  Kaiser  seit  823 — 855.  Kölner  Pfennig, 
E.-S.  258  n.  484.  41.  Karl  d.  Kahle  (840 — 875),  Pfennig,  am  kgl.  Hofe  geschlagen.  Prou  Car. 
T.  I,  20.  42.  Hochburgund.  Kg.  Konrad  I.  (937 — 993)  Pfennig  aus  der  Münzstätte  Basel, 
E.-S.  266  n.  492.  43. — 60.  Deutsches  Reich.  43.  Arnulf  v.  Kärnten  (887 — 899),  Mainzer  Pfennig. 
Prou  Car.  T.  I  n.  36.  44.  Ludwig  das  Kind  (900 — 911),  Pfennig  von  Trier,  E.-S.  263  n.  488. 
45.  Konrad  I.  (911 — 918).     Regensburger  Pfennig,  D.  T.    107  n.    1927. 

Tafel  20  (46—60). 

46.  47.  König  Heinrich  I.  (919—936).  46.  Pfennig  von  Metz;  D.  Taf.  I  n.  io.  47.  Pfennig 
von  Verdun.  D.  Taf.  4.  n.  91a.  48.  Herzog  Arnulf  der  Böse  von  Bayern  (907 — 937),  Viertelpfennig 
oder  Ort  aus  der  Regensburger  Münzstätte.  D.  T.  46  n.  1048.  49.  50.  Otto  I.  (936 — 973),  Straß- 
burger Pfennig  mit  dem  Königstitel,  daher  der  Zeit  936 — 962  angehörend.  D.  T.  40  n.  906.  50.  Kg. 
Otto  I.  mit  Herzog  Hermann  von  Schwaben  (926 — 948)  ,  Pfennig  von  Breisach  aus  den  J.  936/48. 
D.  T.  39  n.  890.  51.  Ulrich,  Bischof  von  Augsburg  (923/73).  D.  T.  44  n.  1018.  52.  53.  K.  Otto  II. 
(973 — 983).  53.  Pfennig  von  Köln.  D.  T.  14  n.  333.  53.  Münzstätte  Trier.  D.  T.  20  n.  460. 
54.  Bernhard  I.,  Herzog  von  Sachsen  (973 — 1011),  Pfennig  ohne  Angabe  der  Münzstätte.  D.  T.  25, 
n-  585.  55 — 57.  Otto  III,  983 — 1002.  55.  Münzstätte  Huy,  Pfennig  aus  den  J.  996 — 1002.  D.  T.  10 
n.  224.  56.  Münzstätte  Würzburg.  Die  Zuteilung  dieses  Pfennigs  an  Otto  III.  ist  bestritten,  Dannen- 
berg  I,  327  n.  854  weist  das  Stück  K.  Otto  II.  zu.  57.  K.  Otto  III.  und  Bischof  Widerold  von 
Straßburg  (991 — 999),  Pfennig  aus  den  Jahren  996 — 999.  D.  T.  41  n.  939.  58. — 60.  Heinrich  II. 
(1002 — 1024).  58.  Münzstätte  Deventer,  Pfennig  aus  den  Jahren  1014  — 1024.  D.  T.  24  n.  563. 
59.  Münzstätte  Dortmund,  Pfennig  aus  den  J.  1002 — 1014.  D.  T.  33,  n.  747.  60.  Heinrich  II.  mit 
Erzbischof  Hartwig    von  Salzburg    (991  — 1023),    Pfennig    aus  den  J.  10 14 — 1023.     D.  T.  51   n.  11 42. 

Tafel  21  (61—77).. 

61. — 67.  Angelsachsen.  61.  Sccatt  mit  Nachbildung  der  römischen  Wölfin  und  des  Vexillum, 
E.-S.  175,  n.  300.  62.  Sceatt  des  Kgs.  von  Mercia,  Peada  655 — 656  mit  dem  Königsnamen  in 
Runen,  E.-S.  180  n.  327.  63.  Stycca  des  Kgs.  Eanred  von  Northumberland  (808 — 840),  E.-S.  183 
n.  333.  64.  Stycca  des  Erzbischofs  von  York,  Eanbald  I.  oder  II.  (ums  J.  800),  E.-S.  185  n.  336. 
65.  Penning  des  Kg.  von  Mercia  Offa  (757 — 796),  E.-S.  303  n.  571.  66.  Pening  Kg.  Aelfreds  des 
Großen  (872— 901),  E.-S.  322  n.  601 ;  Pening  Kg.  Aethelreds  II.  (978— 1016),  Vorbild  der  folgenden 
Münzen  n.  69,  74  E.-S.  327  n.  607.  68. — 70.  Dänen.  68.  Nordische  Nachahmung  der  von  Karl 
d.  Gr.  zu  Duurstede  geprägten  Pfennige,  E.-S.  331  n.  612.  69.  Kg.  Harthacnut  (1036— 1042),  Nach- 
ahmung des  Aethelred- Gepräges  n.  67,  E.-S.  850  n.  13 15.  70.  Dünner  Pfennig  des  Kgs.  Erik 
Emune  1 134— 1 137,  E.-S.  852  n.  1325.  71.— 83.  Norwegen.  71.  Hakon  Jarl  (989—996),  E.-S. 
857  n.  1332.  72.  Kg.  Olaf  I.  Trygvesson  (996—1000),  E.-S.  857  n.  1333  (71  und  72  Nach- 
ahmungen von  Aethelred-Münzen).  73.  Kg.  Sverre  (1177—1202),  E.-S,  858  n.  1339.  Schweden. 
74.  Kg.  Olaf  Skötkönig  (1013— 1022),  Nachahmung  eines  Aethelred-Gepräges  aus  der  Münzstätte 
Sigtuna.     Anteil  I    n.  8.     75.  Kg.  Anund  Jacob  (1022  — 1050),  Münzstätte  Sigtuna.    Anteil  I,  n.  12,  13. 

76.  Dünnpfennig  aus  der  Zeit  Kg.  Knut  Erikson  (1 167— 1 196).       Anteil  n.  33    (Abbildung   19,  33). 

77.  Brakteat  des  Kgs.  Knut  Erikson  mit  KANVTVS  REX.S.     Anteil  n.  44  Abbildung  34. 


Tafel  17. 


Germanische  Nachprägungen 


römischer  Gepräge 


Vandalen 


G  14 

Münzwesen. 

(S.  Erklärungsblatt  vor  Tafel  17/ 


Reallexikon  der  germ.  Altertumskunde.     III. 


Verlag  von  Karl  J.  Trübner  in  Straßburg. 


2Ö2 


MÜNZWESEN 


qua,  das  auf  der  Vorderseite  Kopf  und  Um- 
schrift des  Kaisers  Honorius  (395 — 423), 
auf  der  Rückseite  aber  in  einem  Kranze 
die  Buchstaben  B — R  =  Bracara,  Braga 
neben  einem  Kreuze  und  die  Umschrift 
IVSSV  RICHIARI  REGES  zeigt. 

Engel-Serrure   Tratte  de  Numism.  I,  21. 

IV.  Di  e  We  s  t  go  t  e  n.  §  16.  Die 
Westgotenkönige  hatten  im  Auftrag  des 
weströmischen  Kaisers  Honorius  den  Auf- 
ruhr in  Gallien  gestillt  und  dafür  einige 
Städte  in  Aquitanien  erhalten.  Erst  nach 
Erweiterung  dieses  Besitzstandes  in  Süd- 
westfrankreich,  die  den  Westgoten  aus- 
reichend Land  zur  Seßhaftmachung  gab, 
kann  von  einem  Westgotenreich  gespro- 
chen werden.  Dieses  wurde  seit  der  Mitte 
des  5.  Jahrh.  allmählich  über  ganz  Spanien 
ausgedehnt,  während  der  Besitz  in  Gallien 
nach  der  Schlacht  von  Vougle"  (507) 
großenteils  an  die  Frankenkönige  gelangte. 
Das  Bundesverhältnis  zu  Rom  wurde  unter 
König  Eurich  (466 — 485)  aufgelöst  und 
damit  auch  die  scheinbare  Oberhoheit  Roms 
beseitigt.  Der  Einfall  der  Araber  nach 
Spanien  machte  711  dem  Westgotenreich 
ein  Ende. 

§  17.  Das  Münzwesen  begann  bei  den 
Westgoten  im  Anschluß  an  das  römische 
mit  einer  ziemlich  getreuen  Nachahmung 
oströmischer  Gepräge.  Das  Westgoten - 
recht  rechnet  nach  S  o  1  i  d  i  (aurei),  Tre- 
m  i  s  s  e  s  und  S  i  1  i  q  u  e  n.  Alte  Glossen 
zu  Lib.  XII,  tit.  2,  erwähnen  auch  einen 
Argenteus,  dessen  Größe  nicht  bekannt 
ist.  Die  sehr  seltenen  westgotischen 
Silber-  und  Kupfermünzen  des  Königs 
Amalrich  (5  n — 531)  zeigen  verschränkte 
Buchstaben  seines  Namens.  Auf  Gold- 
stücken, die  mit  Namen  der  byzantinischen 
Herrscher  ausgegeben  wurden,  bezeichnen 
BV,  T,  N  die  Münzstätten  Burdigalla, 
Tolosa,  Narbo.  Die  Gepräge  König  Ala- 
richs  II.  (484 — 507)  waren  als  minder- 
wertig verrufen.  Unter  seinen  Nachfolgern 
wurde  die  Nachbildung  weniger  sorgfältig 
(vgl.  Taf.  17  n.  10),  und  die  rohe  Mache 
dauert  auch  fort,  nachdem  unter  König 
Leovigild  (573 — 586)  das  römische  Vorbild 
aufgegeben  worden  war  (vgl.  Taf.  17  n.  11, 
12).  Die  Westgotenmünzen  bringen  fortan 
die  Namen  und  in  häßlicher  Umrißzeich- 
nung bald  in  Seiten-,  bald  in  Vorderansicht 


auch  das  Bild  der  Könige.  Auf  der  Rück- 
seite ist  gewöhnlich  die  Münzstätte  ge- 
nannt. Einige  Umschriften  verewigen  denk- 
würdige Ereignisse.  Auf  Münzen  König 
Leovigilds,  der  584  Cordova  zum  zweiten- 
mal bezwang  und  Sevilla  und  Merida  er- 
oberte, liest  man:  CORDOBA  BIS  OPTI- 
NVIT,  dann  CVM  Beo  OPTINIT  SPLI, 
EMERITA  VICTORI  u.  dgl.  Die  Auf- 
schrift ERMENEGILDI  REGI  A  DEO 
VITA  wird  auf  dessen  Übertritt  zum 
Katholizismus  (um  581)  gedeutet. 

Münzsammler  seien  vor  den  gelungenen 
Nachfälschungen  westgotischer  Gepräge  ge- 
warnt, welche  zu  Anfang  des  19.  Jahrh. 
durch  den  isenburgischen  Hofrat  Becker 
hergestellt  und  in  Handel  gebracht  worden 
sind. 

Engel-Serrure   Tratte  de  Numism.    I, 

40  ff.    A.  H  e  i  s  s  Description  ginirale  des  mon- 

naies   wisigoths.     Paris   1872.     Soetbeer    in 

Forsch,  z.  d.  Gesch.  I,  285  ff. 

V.  Das  Reich  Odovakers  und 
die  Ostgoten.  §18.  Germanen  in 
römischen  Diensten,  Heruler,  Rugier,  Sky- 
ren,  Turkilingen,  welchen  die  Abtretung 
von  Land  in  Italien  versagt  worden  war, 
stürzten  476  den  römischen  Schattenkaiser 
Romulus  Augustulus  und  erhoben  ihren 
Führer  Odovaker,  einen  Sohn  des  Rugier- 
fürsten  Aedico,  zum  König  von  Italien. 
Odovaker  erkannte  der  Form  nach  die 
Rechte  des  byzantinischen  Kaisers  über 
Italien  an  und  ließ  sich  zum  Patricius 
Romanus  ernennen,  regierte  aber  kräftig 
und  tatsächlich  unabhängig,  bis  er  493  dem 
mit  Ermächtigung  des  Kaiser  Zeno  zur 
Eroberung  Italiens  heranziehenden  Ost- 
gotenführer Theoderich  erlag. 

§  19.  Die  Stellung  zu  Byzanz  war  für 
das  Ostgotenreich,  das  sich  weit  über 
Italien  über  Südfrankreich,  Rätien  bis  nach 
Dalmatien  erstreckte,  durch  die  Umstände 
bestimmt,  unter  welchen  Theoderich  seinen 
Eroberungszug  angetreten  hatte.  Obwohl 
dieser  Herrscher,  den  die  deutsche  Helden- 
sage als  Dietrich  von  Bern  feiert,  die  Ge- 
walt in  seinem  Reich  völlig  in  Händen 
hatte  und  den  Kaiser  von  jedem  sachlichen 
Einfluß  auf  Italien  und  die  Nebenlande 
auszuschließen  vermochte,  so  verharrte  er 
doch  der  Form  nach  in  Unterordnung  unter 
diesem.    Er  nährte  so  jene  Auffassung,  die 


MÜNZWESEN 


263 


im  Ostgotenkönig  nur  einen  kaiserlichen 
Beamten  sah,  welcher  im  Namen  und  Auf- 
trag seines  Herrn  das  unabhängige  Ger- 
manenreich Odovakers  erobert  hatte.  Die 
Folge  dieser  scheinbaren  Unterwürfigkeit 
war  ein  von  allem  Anfang  an  schiefes  Ver- 
hältnis zum  Kaiser,  es  führte  schließlich 
zum  Zusammenbruch  des  Ostgotenreichs, 
das  nach  zwanzigjährigem  Kriege  553  im 
Auftrag  K.  Justinians  I.  erobert  wurde. 

§  20.  Von  Odovaker  gibt  es  einige  sehr 
seltene  Silber-  und  Kupfermünzen  mit 
seinem  Bild  und  Namen  (Taf.  17  n.  13).  Der 
ausdrucksvolle  mit  einem  Schnurrbart  ver- 
sehene Kopf  ist  barhaupt  und  von  der 
Umschrift  FL  ODOVAC  umgeben.  Die 
Rückseite  enthält  eine  Buchstabenver- 
schränkung  mit  Odovakers  Namen  in  einem 
Kranze  und  unterhalb  RV  als  Bezeichnung 
der  Prägestätte  und  Hauptstadt  Ravenna. 
Es  wurden  ferner  unter  seiner  Herrschaft 
(wohl  durch  den  römischen  Senat)  die  selte- 
nen Kupfermünzen  mit  dem  Kopf  und 
Titel  des  Kaisers  Zeno  (474 — 491)  geschla- 
gen, welche  auf  der  Rückseite  zwischen 
dem  wieder  einmal  erscheinenden  S — C  die 
schreitende  Viktoria  und  die  Umschrift 
INVICTA  ROMA,  sowie  die  Wertzahl  XL 
zeigen.  Es  sind  die  ersten  40  Nummi-Stücke, 
deren  Prägung  seit  K.  Anastasius  (491  bis 
518)  allgemein,  auch  von  den  Ostgoten 
beibehalten  wurde. 

§  21.  Die  Ostgoten  haben  kein  Gold 
unter  eigenem  Bild  und  Namen  gemünzt, 
doch  sind  die  auf  ihre  Veranlassung  in 
italischen  Münzstätten  hergestellten  Solidi 
zum  Teil  durch  die  Anfangsbuchstaben, 
z.  B.  RV  Ravenna,  zum  Teil  auch  durch 
die  verschränkten  Namensbuchstaben  Theo  - 
derichs  kenntlich.  Die  einzige  Ausnahme 
ist  ein  prächtiges  Medaillon  dieses  Königs 
in  der  Schwere  von  3  Solidi  (15.32  g),  das 
jedoch  nicht  als  Geld,  sondern  zum 
Schmuck  oder  zu  Geschenkzwecken  ver- 
fertigt wurde,  tatsächlich  auch,  wie  die 
aufgelötete  Nadel  erweist,  als  Schmuck 
getragen  worden  ist.  Es  zeigt  das  Bild 
des  großen  Herrschers  von  vorne,  barhaupt 
mit  lockigem  Haar,  die  Rechte  wie  segnend 
zur  Hälfte,  die  Linke  bis  zur  Schulter  er- 
hoben mit  einer  Viktoria.  Die  Rückseite 
zeigt  eine  schreitende  Viktoria.  Die  Um- 
schriften   lauten    REX    THEODERICVS 


PIVSPRINCISundREXTHEODERICVS 
VICTOR  GENTIVM,  im  Abschnitt  CO- 
MOB.  (vgl.  Taf.   17  n.  14). 

§  22.  Die  Silbermünzen  der  Ostgoten 
haben  auf  der  Vorderseite  meist  den  Kopf 
und  Namen  eines  byzantinischen  Kaisers: 
Anastasius,  Justinus  oder  Justinianus,  auf 
der  Rückseite  aber  den  Namen  des  Königs 
in  einem  Lorbeerkranz  entweder  in  Buch- 
stabenverschränkung  oder  ausgeschrieben 
wie  DN|ATHAL|  ARICVS|RIX  oder  DN| 
THE  |  IA  |  REX  u.  dgl.  Beachtenswert 
ist,  daß  selbst  nach  Ausbruch  des  Ost- 
gotenkriegs (533)  die  Könige  Baduila  = 
Totila  (541—552)  und  Teja  (552—553),  um 
ihre  grundsätzliche  Ergebenheit  gegen  By- 
zanz  darzutun,  den  Kopf  und  Namen  des 
Kaisers  auf  ihren  Silbergeprägen  fortführ- 
ten, freilich  nicht  jenen  Justinians,  der  sie 
mit  Krieg  überzogen  hatte,  sondern  den 
seines  518  verstorbenen  Vorgängers  Ana- 
stasius. 

§  23.  Die  Kupfermünzen  der  Ostgoten 
haben  in  älterer  Zeit  auf  der  Vorderseite 
Bild  und  Namen  des  Kaisers,  schon  unter 
Athalarich  erscheint  bisweilen  der  stehende 
König,  seit  Theodahat  auf  größeren 
Kupferstücken  sein  Brustbild  in  Vorder- 
öder Seitenansicht  (vgl.  die  Kupfermünze 
Kg.  Baduilas  Taf.  17,  n.  15).  Auf  den 
Rückseiten  trifft  man  zuweilen  das  behelm- 
te oder  gekrönte  Bild  der  Münzstadt  mit 
der  Beischrift  INVICTA  ROMA,  FELIX 
RAVENNA,  FELIX  TICINVS.  Es  gibt 
ferner  Münzen  von  Rom  und  Ravenna 
ohne  Königsnamen,  die  auf  der  Rückseite 
einen  oder  zwei  Adler,  die  Wölfin  mit  den 
Zwillingen,  die  Namensbuchstaben  der 
Stadt  u.  dgl.  zeigen.  Diese  Kupfermünzen 
schließen  sich  an  das  durch  Anastasius 
verbreitete  40  Nummi-  Stück,  den  Follis 
und  seine  Teile  an.  Bekannt  und  zuweilen 
durch  die  Wertzahl  gesichert  sind  Stücke 
zu  40,  20,  10,  5  und  2J/2(?)  Nummi.  Eine 
zweite  Zahl  oder  ein  Buchstabe  A — E,  der 
sich  auf  einzelnen  Stücken  findet,  bezieht 
sich  aber  nicht  auf  den  Wert,  sondern  ist 
wohl  die  Ordnungsnummer  der  Münzab- 
teilung (officina),  in  welcher  das  Stück  her- 
gestellt worden  war. 

Engel-Serrure  Traue  de  Num.  I,  24  ff. 

Friedländer    Die    Münzen    der    Ostgothen. 

Berlin    1844.       Gnecchi    in  Rivista  Ital.  de 


2  64 


MÜNZWESEN 


'  Numismatica  VIII,  1895.  Soetbeerin  Forsch. 

.  z-  d.  Gesch.  I,  283  ff.  Tolstoi  Monnaies  By- 
zantines.  Petersburg,  19 12,  I,  194  ff.  Wroth 
Cqtalogue  of  the  Coins  of  the  Vandals,  Ostro- 
goths  usw.    London  191 1. 

.  VI.  Die  Langobarden.  §24.  Im 
Jahre  568  brachen  die  Langobarden  nach 
Italien  auf.  Die  Landnahme  ging  nicht 
ohne  Gewalttätigkeiten  ab,  König  Kleph, 
der  sich  widersetzte,  wurde  ermordet,  und 
nun  blieb  das  Reich  durch  ein  Jahrzehnt 
ohne  König  unter  der  Verwaltung  der  36 
Herzoge,  die  sich  der  Hauptfestungen 
Italiens  bemächtigt  hatten.  584  wurde  bei 
drohender  Gefahr  von  außen  der  kräftige 
Authari  zum  König  gewählt,  unter  Liu- 
prand  712 — 744  erreichte  die  Königsmacht 
ihren  Gipfel,  aber  schon  nahten  Verwicke- 
lungen mit  dem  Frankenreich,  die  774  zur 
Absetzung  des  Königs  Desiderius  durch 
Karl  d.  Gr.  führten.  Italien  war  seitdem 
als  Nebenreich  den  Frankenkönigen  Unter- 
tan, doch  hatten  die  langobardischen  Her- 
zoge von  Benevent  in  Unteritalien  einen 
großen  Teil  ihrer  Herrscherrechte  und  na- 
mentlich das  Münzrecht  sich  zu  bewahren 
gewußt.  Herzog  Grimoald  III.  mußte  787 
bei  seiner  Einsetzung  versprechen,  den 
Namen  Karls  d.  Gr.  als  seines  Oberherrn 
auf  seinen  Münzen  anzubringen  (vgl.  Ab- 
bildung 13  S.  243  Abschnitt  Münzgerech- 
tigkeit und  Taf.  18,  n.  19),  allein  er  hielt 
nicht  lange  Wort,  und  seine  Nachfolger 
prägten  zu  Benevent  ohne  diese  Be- 
schränkung bis  zum  Ende  des  9.  Jahrhs. 
und  zu  Salerno  noch  darüber  hinaus. 

§  25.  Die  Langobarden  begannen  bald 
nach  ihrer  Ankunft  in  Italien  zu  münzen. 
Die  Angaben  in  ihren  Gesetzen  und  in  er- 
haltenen Urkunden  lauten  auf  S  o  1  i  d  i 
und  Tremissen,  für  kleinere  Beträge 
auf  S  i  1  i  q  u  e  n.  Das  Edikt  Kg.  Rothars 
vom  J.  641  erklärte  die  Ausmünzung  als 
königliches  Vorrecht  und  bedrohte  die 
Übertreter  dieser  Satzung  mit  dem  Ver- 
lust der  Hand  (c.  242).  Die  ersten  Münzen 
der  Langobardenkönige  sind  plumpe  Nach- 
ahmungen von  Tremissen  Kaiser  Justins  IL 
und  seiner  Nachfolger  bis  Konstans  IL 
(641 — 668),  sind  somit  in  der  Zeit  von  568 
bis  nach  641  geschlagen  worden.  Eigen- 
tümlich ist  ihnen  die  kreisrunde  Form  des 
Schrötlings,  sowie  die  kräftige  ringförmige 


Umfassung  des  Münzbildes.  Die  frühere 
Gattung  mit  dem  entstellten  Bild  einer 
schreitenden  Viktoria  hat  dünnes  Münz- 
blech  und  einen  Durchmesser  bis  zu  18  mm, 
die  jüngeren  Stücke  sind  kleiner  (bis  zu 
12  mm  herab),  dicker  und  zeigen  ein  gleich- 
schenkliges, mit  Kugeln  verziertes  Kreuz. 
Die  Umschriften  beider  Seiten  wurden 
sinnlos  und  namentlich  erscheint  das 
VICTORIA  AVGVSTORVM  auf  der  Rück- 
seite, durch  Verwendung  von  Kugelpunzen 
in  Punktgruppen  wie  •.•:::  O  usw.  aufgelöst. 
Neben  dem  Brustbild  des  Königs  erschei- 
nen bisweilen  im  Felde  Buchstaben  B  oder 
S,  die  auf  Münzstätten  bezogen  werden. 
Ein  redendes  Gepräge  hat  erst  König 
Cunipert  (688 — 700)  geschaffen  (vgl.  Taf.  18, 
n.  16),  es  zeigt  auf  einer  Seite  Brustbild 
und  Namen  des  Königs,  auf  der  andern  die 
aus  einer  seitwärts  gewandten  Viktoria 
mit  langem  Kreuz  in  den  Händen  ent- 
standene Gestalt  des  Erzengels  Michael 
und  die  Beischrift  SCS  MIHAHIL.  Unter 
Kg.  Aistulf  kam  ein  zweites  Gepräge  in 
Übung,  das  bis  in  die  Zeit  der  Karolinger 
Herrschaft  in  vielen  Münzstätten  zu  Mai- 
land, Pavia,  Castel  Seprio,  Vercelli,  Ber- 
gamo, Lucca,  Treviso  usw.  gebraucht 
wurde.  Es  zeigt  auf  einer  Seite  ein  gleich- 
schenkliges Kreuz  und  den  Namen  des 
Königs,  auf  der  andern  einen  Stern  und 
den  durch  Beisetzung  des  Titels  Flavia 
ausgezeichneten  Münzort  (vgl.  Taf.  18, 
n.  17),  zB.  FL.A  VINCEN  :  CIA.  Von 
Lucca  gibt  es  auch  Stücke,  welche  keinen 
Münzherrn  nennen. 

§  26.  Neben  den  Königen  haben  im 
Langobardenreich  auch  die  mächtigen  Her- 
zoge das  Münzrecht  besessen  und  ausgeübt. 
Ein  eigentümliches  Gepräge,  das  wohl  in 
Süditalien  zur  Zeit  des  Königs  Aripert  IL 
(701 — 712)  entstand,  weist  auf  den  sonst 
nicht  bekannten  IFFO  GLORIOSO  DVX 
(vgl.  Taf.  18,  n.  18).  Verhältnismäßig  häufig 
sind  Münzen  der  Herzoge  von  Benevent, 
die  sich  zum  Teil  eng  an  byzantinische  Vor- 
bilder anschließen  (vgl.  Abb.  12  auf  S.  249 
im  Abschnitt  Münzgerechtigkeit).  Die 
Goldstücke  der  Langobarden,  zumal  die 
herzoglichen  Münzen,  reichen  weit  über 
die  Zeit  der  fränkischen  Goldprägung  hin- 
aus, zeigen  jedoch  in  ihren  späteren  Er- 
zeugnissen deutliche  Spuren  des  Verfalls. 


MÜNZWESEN 


265 


Schon  unter  König  Desiderius  bestanden 
die  Münzen  aus  einer  Weißgoldmischung 
(Electrum),  die  nur  J/3  Gold  und  2/3  Silber 
enthielt,  jene,  die  Karl  d.  Gr.  im  neu  erober- 
ten Langobardenreich  schlagen  ließ,  waren 
um  ein  geringes  besser,  die  Solidi  der  Her- 
zoge von  Benevent  aus  dem  ersten  Drittel 
des  9.  Jahrhs.  sind  nur  durch  einen  gelb- 
lichen Schimmer  und  größere  Schwere  von 
den  Silbermünzen  zu  unterscheiden.  Im 
Herzogtum  Salerno,  das  839  von  Benevent 
abgezweigt  wurde,  schlug  man  noch  im 
10.  Jahrh.  Gold,  zuletzt  als  Nachahmung 
arabischer  Dinare. 

§  27.  Langobardische  Silbermünzen  sind 
in  größerer  Zahl  nur  vom  König  Perktarit 
(672 — 688)  bekannt.  Sie  haben  die  Gestalt 
kleiner,  dünner  Hohlmünzchen  und  tragen 
seinen  Namenszug  (vgl.  Abb.  16).  Doch 
haben  auch  die  Herzoge  von  Benevent 
Silber  gemünzt.  Grimoald  III.  u.  a.  mit 
dem  Namenszuge  Karls  d.  Gr.  (vgl.  Taf.  18, 
n.  19).    Merkwürdig  sind  die  Gepräge,  die 


Abb.    16.      Silbermünze   des   Langobardenkönigs 
Perktarit  (671 — 686)  w.o.   17  g. 

Kaiser  Ludwig  II.  als  König  von  Italien  in 
den  J.  867 — 870  zu  Benevent  ausgehen 
ließ  (vgl.  Taf.  18,  n.  20),  weil  sie  auch  den 
Namen  der  Kaiserin  Angilberga  tragen,  der 
einzige  Fall  dieser  Art  in  der  Karolinger- 
zeit. 

Kupfermünzen  der  langobardischen  Kö- 
nige sind  nicht  bekannt,  wohl  aber  Kupfer  - 
follare  der  Herzoge  zu  Salerno  aus  dem 
11.  Jahrh. 

Engel-Serrure  Traue  I,  30  ff.,  288  ff. 
D  e  s  s  i  Tremissi  Longobardi,  und  L  u  s  c  h  i  n 
v.  Ebengreuth  Sistema  monetario  degli 
aurei  italiani,  beide:  Riv.  Italiana  di  Numism. 
1908.  J  e  c  k  1  i  n  Der  langobard.  karoling.  Münz- 
fund bei  Jlanz.  Mittig.  d.  bayer  num.  Ges.  XXV. 
(1906).  D.  Promis  Monete  di  Zecche  italiane. 
Turin  1867.  S.  1  ff.  Soetbeerin  Forsch,  z. 
d.  Gesch.  I,  289.  W  r  o  t  h  Catalogue  of  the  coins 
of  the  Vandals  usw.  London  191 1.  Einleitung 
§§3,  4- 

VII.  Burgunder.  §28.  Die  Burgun- 
der schlössen  sich  nach   Errichtung  ihres 


zweiten  Reichs  in  Sabaudia  (443)  in  allen 
Stücken  dem  römischen  Münzwesen  an  und 
rechneten,  wie  sich  aus  ihrem  auf  König 
Gundobad  (473 — 516)  zurückgehenden  Ge- 
setz ergibt,  nach  Solidi,  Tremissen  und 
Süiquen  (s.  d.).  Nur  wenige  Münzen  sind 
uns  von  den  Burgundern  erhalten,  darun- 
ter einige  Silber-  und  Kupfermünzchen  mit 
dem  Namenszug  König  Gundobads.  Etwas 
häufiger  sind  ihre  Goldmünzen,  genaue 
Nachbildungen  oströmischer  Goldgepräge, 
welchen  der  Name  des  burgundischen 
Königs  in  Buchstabenverschränkung  bei- 
gegeben ist.  Ein  Drittelstück  dieser  Art 
mit  dem  Namen  des  Königs  Sigismund 
(516—524)  s.  auf  Taf.  I,  n.  9. 

Engel-Serrure  Traue  I,  37  ff.    Soet- 
b  e  e  r  in  Forsch,  z.  d.  Gesch.  I,  286  ff. 

VIII.  Friesen.    §29.    Das  Münzwesen 
der  freien  Friesen  begann  früher  als  bei  den 


Abb.   17.     Nachbildung   in  Gold   der  Goldstücke 
Kaiser  Ludwigs  d.  Frommen,  vermutlich  in  Fries- 
land entstanden. 

übrigen  Germanen  des  rechten  Rheinufers. 
Ein  zierlicher  Triens  aus  dem  Ende  des 
6.  Jahrh.  nennt  in  seinen  Aufschriften 
AVDVLFVS  FRISIA  und  VICTORIA 
AVDVLFO  (vgl.  Taf.  18,  n.  21),  einen 
friesischen  Häuptling,  dem  Sieg  über  seine 
Feinde  gewünscht  wird.  Nach  der  Ein- 
verleibung ins  fränkische  Reich  hörte  das 
selbständige  Münzwesen  auf,  nur  hielten 
die  Friesen  länger  am  Golde  fest  als  die 
Franken  und  die  Mehrzahl  der  übrigen 
deutschen  Stämme.  Dies  erweisen  nicht 
bloß  ihre  rohen  Nachbildungen  der  Gold- 
stücke Kaiser  Ludwigs  d.  Frommen  mit 
der  Aufschrift  MVNVS  DIVINVM  (s.  Taf. 
III,  n.  39  und  Abb.  17),  sondern  auch  die 
Rechnung  nach  Pfennig-  und  Schilling- 
gewichten Gold,  die  sich  im  Rüstringer 
Recht  aus  dem  12./13.  Jahrh.  findet. 
Ebenso  lauten  die  Bestimmungen  in  den 
älteren  Teilen  der  Lex  Frisionum,  die  in 
die  karolingische   Zeit  zurückreichen,    auf 


266 


MÜNZWESEN 


Goldschillinge,  die  sie  Solidus,  und  auf 
Golddrittel,  die  sie  Denarii  nennen.  Dabei 
war  aber  die  Bewertung  nach  den  Landes  - 
teilen  verschieden,  in  Ostfriesland  rechnete 
man  2,  in  Westfriesland  2*/2,  in  Mittel - 
friesland  3  solcher  Denarii  auf  den  Schilling. 
Die  Lex  Frisionum  kennt  in  ihren  jüngeren 
Teilen  auch  den  fränkischen  Silberschilling, 
sie  bezeichnet  ihn  —  wenn  wir  der  an- 
sprechenden Vermutung  von  A.  Dopsch 
folgen  wollen  —  als  denarius  ad  novam 
monetam  oder  Tremissis. 

§  30.  Eigentümlich  dem  friesischen 
Geldwesen  ist  der  Gebrauch  von  zwei 
Rechnungsmünzen,  die  Pfund  genannt 
wurden.  Die  eine  entspricht  nach  ihrer 
Einteilung  dem  karolingischen  Pfund  zu 
20  Schilling,  die  zweite  ist  das  in  Rechts- 
quellen des  11.  Jahrhs.  vorkommende 
siebenteilige  Gemeindepfund  menetpfund, 
das  bei  Bußen  für  kirchliche  Vergehen  Ver- 
wendung fand  und  mit  dem  Siebenpfennig- 
pfund der  sog.  allgemeinen  Küren  zu- 
sammenfiel. 

§  31.  Lange  Zeit  hat  sich  bei  den  Friesen 
auch  Gewandgeld  erhalten.    Im  Hause  an- 
gefertigtes   Tuch    (s.    F  r  i  e  ß  )    von    be- 
stimmter  Breite  und  Länge,   wahrschein- 
lich 4J/z   Ellen,   hieß  bei  ihnen  wede  und 
kam  an  Wert  12  Pfennig  oder  einem  Schil- 
ling gleich.      Vier  solche  Weden,   also   18 
Frießellen,  waren  eine  R  e  i  1  m  a  r  k  oder 
Gewandmark,  die  bei  größeren  Straf- 
summen häufig  erwähnt  wird.    Höher  noch 
wurde  die  Leinwand  bewertet:  die  Lin  - 
mark  wurde  auf  3   Reilmark  geschätzt. 
Dopsch  Das  Münzwesen  der  Karolinger  zeit. 
(S.-A.    aus   dem   2.    Bande   seiner   Wirtschafts- 
entwickelung    der     Karolingerzeit,     S.     277  ff. 
Weimar  1913).     Engel-Serrure  Traue  I, 
187.    Heck  Die  Gemeinfreien  der  karolingischen 
Volksrechte.  Halle  1900.   H  i  1 1  i  g  e  r  Der  Schilling 
der  Volksrechte  u.  das  Wergeid.    Hist.  Vjts  1903, 
S.  471  ff.      His  Das  Straf  recht  der  Friesen  im 
Mittelalter.     Leipzig  1901.     Jaeckel  Die  friesi- 
sche Wede ;  das  friesische  Pfund  und  die  friesische 
Mark.     ZfN.  XI,  XII. 

IX.  Die  Franken,  a.  Die  Zeit 
der  Merowinger.  §32.  Die  Franken 
haben  von  der  Rheininsel  Batavia,  die 
sie  ums  Jahr  286  besetzt  hatten,  über 
Toxandrien  hinaus  ihr  Reich  nicht  in 
einem  Anlauf  erobert,  sondern  nur  schritt- 
weise   Boden    gewonnen.       Zeitweise    im 


Bundesverhältnis  mit  den  Römern,  hatten 
sie  sich  schließlich  bis  an  die  Grenzen  des 
römischen  Gebietrestes  in  Gallien  heran- 
geschoben, welchen  nach  dem  Falle  des 
Westreichs  (476)  Syagrius,  der  Sohn  des 
letzten  römischen  Statthalters  Ägidius,  wie 
ein  König  zu  eigenem  Recht  beherrschte. 
Damals  unterstanden  die  Franken,  in 
Salier  und  Ribuaren  geschieden,  noch  einer 
größeren  Zahl  von  Teilkönigen,  unter  wel- 
chen Chlodowech,  der  Sohn  Kg.  Childe- 
richs  zu  Tournai,  im  J.  486  zunächst  das 
Reich  des  Syagrius  eroberte  und  damit  die 
Herrschaft  über  die  romanisierten  Gallier 
zwischen  Somme  und  Loire  gewann.  Die 
Beseitigung  der  salischen  Teilkönige  und 
des  ribuarischen  Herrscherhauses  führte, 
obwohl  von  Chlodowech  mit  Hinterlist  und 
Tücke  veranlaßt,  zur  Einigung  des  Fran- 
kenstammes, da  sich  dem  Salierkönig  die 
verwaisten  Ribuaren  anschlössen.  Siege 
über  die  Thüringer  (491)  und  Alamannen 
(496)  trugen  Chlodowechs  Gewalt  gegen 
den  deutschen  Osten,  die  Niederlage  des 
Westgotenkönigs  Alarich  IL  (507)  erwei- 
terte überdies  das  Frankenreich  gegen 
Südwesten  von  der  Loire  bis  an  die  Ga- 
ronne.  Chlodowechs  Söhne  eroberten 
später  das  Königreich  Burgund  (534)  und 
das  Thüringerreich  (531),  erwarben  von 
den  bedrängten  Ostgoten  die  Provence 
und  gewannen  auch  eine  lose  Oberherrlich- 
keit über  die  Bayern  und  Alamannen. 
Innerhalb  zweier  Menschenalter  hatte  sich 
so  das  fränkische  Reich  über  ganz  Gallien 
und  einen  großen  Teil  von  Deutschland 
ausgedehnt.  Allein  Zwistigkeiten  im  Herr- 
scherhause, die  zu  Reichsteilungen  und 
Bürgerkriegen  führten,  untergruben  die 
Stellung  der  Merowinger.  Mit  Dagobert  L 
starb  638  der  letzte  kräftige  Herrscher 
dieses  Geschlechts,  ihm  folgten  nur  noch 
Schattenkönige,  deren  letzter  Childerich  III. 
im  J.  751  durch  den  Karolinger  Pippin 
entthront  wurde. 

§  33.  In  dem  Grabe  des  oben  erwähnten 
salischen  Teilkönigs  Childerich  (-(-481),  das 
im  J.  1653  zu  Tournai  aufgedeckt  wurde, 
fand  man  in  der  Gürtelgegend  des  Be- 
statteten unter  einem  verfaulten  Leder- 
beutel mehr  als  hundert  römische  Gold- 
münzen, meist  Solidi  der  oströmischen 
Kaiser  Leo   I.   (457 — 474)   und  Zeno   (476 


G  16 


G  17 


Friesen 


S  19 


S  20 


Franken  und  Merowinger 


# 


G  22 


K  23 


24 


<i$^^ 


G  25 


G  26 


27 


P^^A    Sä]  _   L- 


28 


29 


30 


Münzwesen. 

(S.  Erklärungsblatt  vor  Tafel  17.) 


Reallexikon  der  germ.  Altertumskunde.     III. 


Verlag  von  Karl  J.  Trübner  in  Straßburg. 


268 


MÜNZWESEN 


bis  491),  ferner  zu  seinen  Füßen  die  Reste 
eines  mit  Metall  beschlagenen  Holzkäst- 
chens und  an  200  römische  Silbermünzen. 
Daraus  hat  man  den  Schluß  gezogen,  daß 
die  Franken  ihrem  verstorbenen  Herrscher 
die  Goldstücke  als  Gebrauchgeld,  die  Sil- 
bermünzen als  Schatzgeld  beigegeben  hät- 
ten. Mit  andern  Worten,  man  nimmt  an, 
daß  sich  die  Franken  in  Toxandrien  für 
den  Verkehr  nicht  des  Silbers,  sondern 
spätrömischer  Goldmünzen  bedient  haben. 
Ob  es  aus  dieser  frühen  Zeit  schon  eigene 
Prägungen  der  Franken  gibt,  ist  noch 
völlig  ungewiß.  Rietschels  Behauptung  — 
Numismatiker  sprachen  sich  weit  vorsich- 
tiger aus  — ,  daß  die  mit  dem  Dortmunder 
Goldschatz  zum  Vorschein  gekommenen 
unbekannten  Silbermünzen  (vgl.  Taf.  17, 
n.  3)  fränkische  Silberdenare  aus  der  Zeit 
um  400  seien,  ist  in  keiner  Weise  erwiesen. 
Hingegen  unterliegt  es  wohl  keinem  Zwei- 
fel, daß  die  Franken  nach  den  Eroberungs- 
zügen  Chlodowechs  in  Gallien  an  die  vor- 
gefundenen Zustände  des  römischen  Münz- 
wesens  anknüpften  und  diese  mindestens 
eine  Zeitlang  fortsetzten.  Für  den  Verkehr 
gab  es  hier  neben  dem  reichlich  vorhan- 
denen Kupfergeld  den  goldenen  Soli- 
d  u  s  ,  den  Schilling,  den  selteneren  Halb- 
solidus  und  Drittelstücke,  T  r  e  m  i  s  s  i  s 
T  r  i  e  n  s  ,  ferner  einen  gewissen  Vorrat 
an  silbernen  Siliquen  und  Halbsiliquen, 
die  als  Kreditmünze  im  Nennwert  von  I/a4 
und  V48  des  konstantinischen  Solidus  um- 
liefen. 

§  34.  Die  eigene  Ausmünzung  beginnt 
auch  bei  den  Franken  mit  der  Nach- 
ahmung römischer  Gepräge.  Als  Beispiel 
sei  das  Taf.  II,  n.  22  abgebildete  Gold- 
drittel mit  dem  Bilde  und  Namen  des  ost- 
römischen Kaisers  Anastasius  (491 — 518) 
angeführt,  das  nach  den  Buchstaben  AVRIL 
im  Abschnitt  der  Rückseite  zu  Orleans 
entstanden  ist.  Erst  von  den  Söhnen  und 
Enkeln  des  Reichsgründers  Chlodowech 
sind  als  große  Seltenheiten  einige  Silber- 
und Kupfermünzchen  bekannt  geworden, 
die  ihren  Namen  tragen,  u.  a.  ein  Kupfer- 
gepräge Kg.  Childeberts  I.  (511 — 558,  vgl. 
Taf.  18,  n.  23).  Die  Goldmünzung  unter 
eigenem  Namen,  wenn  auch  im  Anschluß  an 
oströmische  Münzbilder,  begann  Kg.  Theo- 
debert  I.  in  den  J.  544 — 548  (vgl.  Taf.  18, 


n.  25)  zum  Entsetzen  der  Byzantiner,  die 
in  diesem  Vorgehen  des  Frankenkönigs 
einen  Eingriff  in  die  Rechte  des  Kaisers 
erblickten.  Im  allgemeinen  sind  Münzen 
mit  den  Namen  merowingischer  Könige 
nicht  häufig,  weil  diese  die  Prägung  bei 
persönlicher  Haftung  der  Münzmeister  für 
Private  freigaben  und  nicht  als  Regal  sich 
vorbehielten.  (Vgl.  als  Beispiele  die  Gold- 
münzen der  Könige  Chlotar  IL,  584 — 629, 
Chlodowech  IL,  639 — 657  und  Childebert 
III.,  695 — 711  auf  Taf.  18,  n.  26,  29  und 
27.) 

§  35.  Zur  Einrichtung  und  Erhaltung 
einer  größeren  Zahl  fränkischer  Reichs - 
münzstätten  ist  es  aus  dem  angegebenen 
Grunde  unter  den  Merowingern  nicht  ge- 
kommen; die  für  den  König  oder  die  Grund- 
herrschaften in  Metall  eingehobenen  Ab- 
gaben wurden  vielmehr  an  Ort  und  Stelle 
geläutert  und  vermünzt.  Dies  erklärt  die 
auffällig  hohe  Zahl  von  nahezu  800  Münz- 
stätten im  Frankenreich  (vgl.  Münzstätte 
§§  4,  5).  Die  Ausgabe  der  sog.  Münzmeister- 
prägungen, welche  nur  den  Namen  des 
Münzmeisters,  des  Münzortes  und  bis- 
weilen auch  den  des  privaten  Bestellers 
nennen,  zB.  WILLOBERTO  MONItario, 
RACIO  ECLISiae  TREcassiensis  =  Troyes 
—  begann  schon  im  6.  Jahrh.  Beweis 
dafür  das  Golddrittel  EX  OFFICINA 
MAVRENTI  mit  dem  Bilde  und  Namen 
des  Kaisers  Justinian  L,  Taf.  18,  n.  24. 
Die  Mehrzahl  der  Münzmeisterprägungen 
fällt  jedoch  ins  7.  Jahrh.  Die  meisten  zeigen 
auf  einer  Seite  einen  mehr  minder  rohen 
Kopf,  auf  der  andern  ein  Kreuz,  sei  es  frei 
im  Felde  oder  auf  Stufen,  oder  auf  der 
Weltkugel,  zuweilen  in  Form  eines  sog. 
Ankerkreuzes,  von  Punkten,  Kreuzchen, 
Buchstaben  im  Felde  begleitet  u.  dgl.  m. 

§  36.  Die  Franken  bedienten  sich,  als 
sie  nach  Gallien  kamen,  des  konstantini- 
schen Solidus  von  4.55  g  Sollgewicht  als 
ihrer  Rechnungseinheit  und  zerlegten  ihn, 
wie  die  Römer,  rechnungsmäßig  in  24  Gold- 
siliquen  zu  0.189  g  Feingewicht.  Erwiesen 
wird  dies  durch  fränkische  Tremissen,  die 
ihr  Gewicht  DE  SELEQVAS  VIII  also 
zu  8  Goldsiliquen  angeben  (s.  Taf.  18, 
n.  28).  Allmählich  kamen  jedoch  Solidi 
eines  leichteren  Münzfußes  in  Umlauf,  so 
nach    dem    Jahre     582     Stücke    von    21 


MÜNZWESEN 


269 


Siliquen  oder  rund  4  g  Schwere,  welchen 
Drittelstücke  mit  der  Zahl  VII  entsprechen, 
und  endlich  Solidi,  die  nur  mehr  20 
Siliquen  oder  höchstens  3.78  g  wogen. 

§  37.  Es  waren  demnach  in  Westfrank- 
reich zu  Anfang  des  7.  Jahrhs.  Solidi  und 
Drittel  von  verschiedener  Siliquenzahl 
nebeneinander  im  Umlauf.  Dies  sowie  die 
fortschreitende  Verschlechterung  der  frän- 
kischen Goldmünze,  die  man  schon  an  der 
Farbe  erkennen  konnte,  mußten  Münz- 
irrungen hervorrufen,  die  Abhilfe  dringend 
erheischten.  Eine  solche  dürfte  unter 
Chlotar  IL  oder  Dagobert  I.  versucht 
worden  sein.  Sie  knüpfte  an  die  Herab- 
setzung des  Solidus  auf  20  Siliquen  an  und 
sollte  dem  Frankenreich  dreierlei  bringen: 
den  Übergang  von  der  Gold-  zur  Doppel- 
währung, die  Abschaffung  der  als  Ver- 
körperung der  Goldsiliqua  ausgegebenen, 
Silberstücke,  ebenfalls  Siliqua  genannt,  die 
reine  Kreditmünze  geworden  waren,  end- 
lich als  Ersatz  den  fränkischen  Denar, 
eine  Wertmünze  im  Nennwert  einer 
halben  Silbersiliqua.  Damit  war  man  im 
Frankenreich  zur  Einteilung  eines  Solidus 
von  3.78  g  Schwere  in  40  Denare  oder  zu 
jenen  Münzgrößen  gelangt,  welche  in  der 
uns  erhaltenen  Überlieferung  der  Lex 
Salica  vorkommen.  Der  älteste  Denar,  den 
man  kennt,  ist  von  König  Charibert  I. 
(629  bis  631),  das  Stück  wiegt  1.16  g. 

§  38.  Der  Münzfuß  der  ältesten  fränki- 
schen Denare  läßt  sich  nicht  ermitteln,  da 
sichere  Nachrichten  über  das  Wertver- 
hältnis der  Edelmetalle  aus  dieser  Zeit  fürs 
Frankenreich  fehlen.  Nach  der  Wert- 
gleichung 1  :  14.4,  die  zu  Justinians  Zeiten 
in  Byzanz  galt,  wäre  der  Denar  auf  1.36  g 
zu  veranschlagen,  doch  dürfte  das  Silber 
im  7.  Jahrh.  bei  den  Franken  günstiger, 
etwa  1:12,  bewertet  worden  sein;  dem 
würde  ein  Denargewicht  von  1.15  g  und 
eine  Anzahl  von  284  Stück  aufs  römische 
Pfund  von  327.45  g  entsprechen.  Dazu 
stimmt  das  in  seiner  Vereinzelung  aller- 
dings wenig  beweisende  Gewicht  von  Cha- 
riberts  I.  Denar  (1.16),  aber  auch  das  mehr 
entscheidende  Durchschnittsgewicht  der 
Denare  in  den  Denarschätzen  von  Bais 
(1.15  g)  und  Cimiez  (1.10  g),  die  im  8.  Jh. 
vergraben  wurden. 

§  39.    Die  fränkischen  Denare  aus  der 


Merowinger  Zeit,  die  früher  selten  waren, 
sind  durch  die  ebengenannten  und  noch 
einige  andere  Funde  nun  in  großer  Anzahl 
bekannt  geworden.  Sie  nennen  sich  bis- 
weilen selbst  Denar  (vgl.  Taf.  18,  n.  30: 
LVGDVNO  aiHARIOS  vom  Münzmei- 
ster Ragnoald),  und  ihre  Prägestätten  waren 
über  ganz  Gallien  zerstreut.  ■  Einzelnen 
Orten  konnte  bisher  nur  ein  oder  das 
andere  Silbergepräge  zugewiesen  werden, 
bei  andern  geht  ihre  Zahl  in  die  Hunderte, 
und  viele  sind  noch  nicht  näher  bestimmt. 
Besonders  häufig  sind  Denare  aus  den 
Münzstätten  zu  Marseille,  Paris  und  Poi- 
tiers.  Eine  Einreihung  dieser  Denare  nach 
ihrer  Zeitfolge  ist  noch  nicht  möglich  ge- 
wesen, man  kann  nur  im  allgemeinen 
sagen,  daß  Stücke  aus  der  ersten  Hälfte 
des  7.  Jahrhs.  bisher  recht  selten  sind.  Die 
Denare  werden  häufiger  in  der  zweiten 
Hälfte  dieses  Jahrhunderts,  in  der  großen 
Mehrzahl  dürften  sie  den  ersten  Jahr- 
zehnten des  8.  Jahrhs.  angehören.  Über 
die  Gewichtsverhältnisse  äußert  sich  Prou, 
dem  wir  die  Beschreibung  aller  in  der 
Bibliotheque  Nationale  zu  Paris  gesammel- 
ten Stücke  verdanken,  daß  das  Einzel- 
gewicht der  merowingischen  Denare  ge- 
wöhnlich zwischen  1.20  bis  1.30  g  liege, 
doch  steige  es  auch  bis  1.37  g,  sie  seien 
also  schwerer  als  die  Pippinischen  Denare, 
die  nach  der  Vorschrift  vom  J.  752  durch- 
schnittlich 1.24  g  haben  sollten.  Die  Aus- 
führung dieser  Denare  ist  meist  roh  mit 
einem  unregelmäßigen,  kleinen,  dicken 
Schrötling.  Sie  zeigen  auf  der  Vorderseite 
oft  einen  seitwärts  gekehrten  Kopf,  auf 
der  Rückseite  zuweilen  ein  Kreuz,  häufiger 
aber  einzelne  Buchstaben  oder  Buch- 
stabenverschränkungen. 

Ad.^ Blanchet  Manuel  de  Numismatique 
Frangaise.  I.  Paris  191 2.  Engel-Serrure 
Traue  I,  54,  sehr  eingehend.  H  i  1 1  i  g  e  r  Der 
Schilling  der  Volksrechte;  der  Denar  der  Lex 
Salica ;  Alter  undMünzrechnung  der  Lex  Salica  usw. 
Hist.  Vjts.  1903,  1907,  1909,  1910,  1911.  Lu- 
schin v.  Ebengreuth  Der  Denar  der  Lex 
Salica  (S.-B.  Wien  1910,  Bd.  163)  und  die  Ent- 
gegnungen von  Brunner  Ü.  d.  Alter  der  Lex 
Salica,  Jäkel  Chunnas  und  Twalepti.  Z.  d. 
Savigny-Stiftg.  XXIX,  XXX,  Germ.  Abtig., 
und  Ri  etschel  Die  Münzrechnung  der  Lex 
Salica;  Vtjs.  f.  Soc.  u.  WG.  191 1.  M.  P  r  o  u 
Catalogue  .  .  Monnaies  M erovingiennes.      Paris 


270 


MÜNZWESEN 


1892.  Soetbeerin  Forsch,  z.  d.  G.  I,  545  ff., 
II,  293 ff.  G.  Waitz,  Ü.  die  Münzverhältnisse 
in  den  älteren  Rechtsbüchern  des  fränkischen 
Reiches.  (Abhdlg.  z.  d.  Verfass.-  u.  Rechtsgesch. 
hg.  von  K.  Z  e  u  m  e  r  ,  Göttingen  1 896,  S.  260  ff .) 

b.  Die  Karolinger.  §  40.  In 
dem  Jahrhundert  allgemeinen  Niedergangs, 
da  nach  König  Dagoberts  I.  Tode  kraftlose 
Merowinger  als  Schattenkönige  auf  dem 
Throne  saßen  und  das  Frankenreich  in- 
mitten innerer  wie  äußerer  Gefahren  vom 
Zusammenbruch  bedroht  war,  brachte 
Rettung,  daß  die  den  Händen  der  Könige 
entglittenen  Herrscherbefugnisse  an  tüch- 
tige Reichsverweser  gelangt  waren.  Die 
Hausmeier,  die  Majores  domus,  waren 
es,  welche  nun  statt  der  Merowinger  die 
Reichsgeschäfte  in  steigendem  Maße  be- 
sorgten. Da  nach  Reichsteilungen  jeder 
Hof  seinen  eigenen  Major  domus  hatte, 
so  arteten  die  Fehden  innerhalb  des  könig- 
lichen Hauses  in  Kämpfe  aus,  welche  die 
Majores  domus  der  Teilreiche  und  ihre  Ge- 
schlechter gegeneinander  führten.  Der 
Tatkraft  der  „Karolinger",  eines  austrasi- 
schen  Geschlechts,  gelang  es  nach  der 
Schlacht  vonTestri  (686),  in  den  Besitz  der 
Regierungsgewalt  über  das  ganze  Franken  - 
reich  zu  kommen,  diese  zu  behaupten  und 
im  Geschlecht  zu  vererben.  Der  so  ge- 
festigten Macht  folgten  schließlich  auch  die 
königlichen  Ehren:  nach  der  Entthronung 
des  letzten  Merowingers  bestieg  der  Karo- 
linger Pippin  der  Kleine  den  fränkischen 
Thron,  den  seine  Nachkommen  bis  zum 
Erlöschen  des  Geschlechts  innehatten. 

§  41.  Das  Münzwesen  im  Frankenreich 
war  trotz  der  Einführung  der  Doppel- 
währung vom  7.  ins  8.  Jahrh.  noch  mehr 
verwildert.  Der  neugeschaffene  fränkische 
Silberdenar  hatte  an  Gewicht,  die  daneben 
fortgeprägte  Goldmünze  überdies  an  Ge- 
halt eingebüßt.  Sie  zeigte  jetzt  die  Farbe 
eines  vom  Silber  kaum  unterscheidbaren 
Weißgoldes,  weil  der  Goldzufluß  von  außen 
aufgehört  hatte  und  man  auf  das  Um- 
schmelzen  des  eigenen  Goldmünzenvorrats 
angewiesen  war,  der  im  Laufe  der  Zeit 
(schon  durch  die  unvermeidliche  Abnützung 
im  Umlauf)  manche  Schmälerung  erfahren 
hatte. 

§  42.  Nach  allgemeiner  Annahme  fällt 
der    Übergang  zur    Silberwährung   in   die 


Zeit  Kg.  Pippins  I.,  doch  haben  sich  über 
diese  Maßregel,  die  das  Münzwesen  von 
Westeuropa  auf  Jahrhunderte  bestimmte, 
nur  spärliche  Nachrichten  erhalten.  Aus 
einer  gelegentlichen  Bemerkung  im  Capi- 
tulare  Liftinense  (743:  solidus  id  est  12  de- 
narii)  lernen  wir  eine  Rechnungsmünze  im 
Betrag  von  12  Denaren  kennen,  die  man 
gewöhnlich  als  austrasischen  Silbersolidus 
bezeichnet,  deren  Ursprung  aus  dem  Osten 
aber  keineswegs  gesichert  ist.  Diese  Zäh- 
lung kann  ebensogut  im  Westfrankenreich 
während  des  7.  Jahrhs.  im  Anschluß  an  die 
Neuschöpfung  des  fränkischen  Denars  auf- 
gekommen sein.  Diesen  Silbersolidus  hatte 
nun  König  Pippin  im  Auge,  als  er  um  das 
J.  755  die  Münzvorschrift  erließ:  ut  amplius 
non  habeat  in  libra  pensante  nisi  22  solidos. 
Endlich  erfahren  wir  aus  der  813  vom 
Konzil  von  Reims  an  Karl  d.  Gr.  gestellten 
Bitte:  ut  Imperator  secundum  statutum 
bonce  memoriee  domini  Pippini  miseri- 
cordiam  faciat,  ne  solidi  qui  in  lege  habentur 
per  40  denarios  discurrant,  daß  Pippin  in 
einem  verlorenen  Kapitular  sich  gegen  den 
Umlauf  der  Goldsolidi  zu  40  Denaren  aus- 
gesprochen hatte.  Alles  übrige  müssen  wir 
aus  den  Münzen  selbst  erschließen.  Dabei 
ist  aber  festzuhalten,  daß  der  Übergang 
kein  schroffer  war  und  daß  die  ersten 
Karolinger  auch  später  dort,  wo  es  nötig 
schien,  Gold  prägen  ließen. 

§  43.  Die  Münzen  König  Pippins  sind 
im  Vergleich  zu  jenen  seiner  nächsten  Nach- 
folger recht  selten,  es  scheint,  daß  er  nur 
wenig,  und  zwar  ausschließlich  Silber, 
prägen  ließ,  anfänglich  wohl  nach  einem 
leichteren  Münzfuß,  den  er  755  gegen  einen 
schwereren  mit  der  Auf  zahl  von  264  Pfen- 
nig aufs  römische  Pfund  von  327.45  g  ver- 
tauschte. Das  Gewicht  des  Denars  wurde 
von  ihm  so  auf  1.24  g  oder  19  Troygrän 
erhöht,  die  Zahl  der  Münzorte  auf  ungefähr 
ein  Zwanzigstel  beschränkt,  die  Namen  der 
Münzmeister  verschwinden;  dafür  erscheint 
nun  ausnahmslos  der  königliche  Name 
(vgl.  Tai.  19,  n.  31),  der  auf  Merowinger  - 
münzen  nur  selten  angebracht  worden  war. 
All  dies  zusammen  macht  den  Bruch  mit 
der  früheren  Übung  kund,  welche  die  Aus- 
münzung durch  Jahrhunderte  zu  einem 
Privatgewerbe  herabgedrückt  hatte.  Die 
Münze  ist  fortan  wieder  ein  Hoheitsrecht 


Franken 


S  31 


Tafel  19. 

Karolinger 


S  32 


S  33 


S  34 


S  35 


S  36 


43 


S  44 

Münzwesen. 

(S.  Erklärungsblatt  vor  Tafel  17.) 


S  45 


Reallexikon  der  germ.  Altertumskunde.     III. 


Verlag  von  Karl  J.  Trübner  in  Straßburg. 


272 


MÜNZWESEN 


und  dem  fränkischen  König  allein  vor- 
behalten. 

§  44.  Auf  der  von  König  Pippin  einge- 
schlagenen Bahn  erfolgte  die  weitere  Ent- 
wicklung. Dabei  läßt  sich  durch  längere 
Zeit  eine  zunehmende  Erhöhung  des  Pfen- 
niggewichts auf  1IZ0,  I/i6  und  selbst  x/i5  der 
römischen  Unze  ( =  27.288  g)  nachweisen, 
eine  Erscheinung,  die  man  gewöhnlich  mit 
einer  Karl  d.  Gr.  zugeschriebenen  Er- 
höhung des  Pfundgewichts  in  Verbindung 
bringt  (s.  den  Artikel  Karlspfund). 
Man  geht  dabei  von  der  vorgefaßten  und 
unerweisbaren  Annahme  aus,  daß  König 
Karl  die  von  ihm  einmal  bestimmte  Auf- 
zahl  von  240  Pfennig  auf  das  Gewichts - 
pfund  dauernd  festgehalten  habe,  und 
schließt  dann  aus  der  Zunahme  der  Pfen- 
nigschwere auf  die  Einführung  eines  schwe- 
reren Münzgewichts.  Meines  Erachtens 
steht  nur  fest,  daß  Karl  d.  Gr.  schwerere 
Pfennige  ausbringen  ließ  als  sein  Vater, 
und  daß  die  wohl  von  ihm  zuerst  gewählte 
Aufzahl  von  240  Stück  aufs  römische  Pfund 
oder  von  20  Stück  auf  die  Unze  wegen 
ihrer  bequemen  Einteilung  so  allgemein  An- 
klang fand,  daß  sie  als  Rechnungsmünze 
noch  fortleben  konnte,  als  der  König  zu 
einem  schwereren  Münzfuß  übergegangen 
war,  der  eine  Änderung  der  Aufzahl  aufs 
Münzpfund  nötig  gemacht  hatte.  Sicher 
ist  ferner,  daß  in  den  königlichen  Münz- 
stätten schon  in  der  Karolinger  Zeit  neben 
dem  römischen  Pfund  von  327.45  g  das 
schwerere  Troypfund  von  367.13  g  in  Ge- 
brauch stand.  Die  Gründe,  welche  die 
Karolinger  zur  Erhöhung  ihres  Münzfußes 
bewogen  haben,  sind  noch  nicht  erforscht, 
wahrscheinlich  haben  volkswirtschaftliche 
und  fiskalische  Erwägungen  zusammen- 
gewirkt. Vielleicht  suchten  sie  dadurch  das 
allgemeine  Mißtrauen  zu  beseitigen,  das 
gegen  die  schlechten  Goldprägungen  der 
Merowingerzeit  herrschte;  sie  vermochten 
aber  auch  auf  diesem  Wege  den  in  Silber- 
schillingen angesetzten  Betrag  von  Lei- 
stungen an  den  Staat  bei  Grundzinsen, 
Bannbußen,  Friedensgeldern  u.  dgl.  tat- 
sächlich zu  steigern. 

§  45.  Die  Gepräge  aus  der  ersten  Herr- 
scherzeit Karls  d.  Gr.  sind  von  roher  Aus- 
führung und  schließen  sich  den  Münzen 
seines  Vaters  und  seines  Bruders  an  (vgl. 


Taf.  19,  n.  31,  32).  Sie  zeigen  den  in  zwei 
Zeilen  ausgeschriebenen  Namen  des  Königs 
und  jenen  der  Prägestätte,  auf  dem  Taf.  19 
n.  33  abgebildeten  Pfennig  von  Bonn  auch 
die  fränkische  Streitaxt  und  einen  Krumm- 
stab, der  auf  bischöfliche  Verwaltung  ge- 
deutet wird.  Spätere  Pfennige  sind  mit 
dem  Namenszug  ausgegeben  worden  (Taf. 
19,  n.  34,  35),  sie  sind  das  nostri  nominis 
nomisma,  das  794  im  Frankfurter  Kapitular 
erwähnt  wird.  Auf  Karls  Münzen  mit  dem 
Kaisertitel  erscheint  bisweilen  ein  Brust- 
bild in  römischer  Tracht  mit  gedrungenem 
Kopf  und  straffem  Schnauzbart,  offenbar 
kein  Kaiserbildnis  schlechtweg,  sondern  ein 
Versuch,  die  körperlichen  Eigentümlich- 
keiten des  großen  Frankenherrschers  fest- 
zuhalten (Taf.   19,  n.  36). 

§  46.  Unter  Karl  d.  Gr.  wird  der  Be- 
griff der  Reichsmünze  wieder  ent- 
wickelt, u.  zw.  als  eines  Geldes,  das  ohne 
Rücksicht  auf  den  Prägeort  von  jedermann 
im  Reiche  angenommen  werden  mußte, 
sobald  es  königliches  Gepräge  zeigte  und  die 
Pfennige  meri  et  pleniter  pensantes  waren. 
Dabei  war  die  Ausmünzung  nur  wenigen 
ständigen  Münzstätten  und  der  mit  dem 
königlichen  Hofe  wandernden  palatina 
moneta  erlaubt.  Diese  Einschränkungen 
des  Münzbetriebs  vertrugen  sich  jedoch 
schlecht  mit  den  Verkehrsbedürfnissen  des 
weitgedehnten  Reiches  und  weckten  den 
Wunsch  nach  Abhilfe,  namentlich  an 
Marktplätzen,  die  abseits  von  den  festen 
Münzstätten  aufblühten.  Es  kam  schon 
unter  Karls  Nachfolgern  zur  Auswirkung 
von  Privilegien,  welche  an  solchen  Orten 
die  Einrichtung  einer  königlichen  Münze 
gestatteten.  Damit  war,  wie  sich  unter  den 
späteren  Karolingern  zeigte,  ein  verhäng- 
nisvoller Weg  betreten,  der  rasch  nach  ab- 
wärts führte.  Die  Münzrechtsverleihungen 
(s.  Münzgerechtigkeit)  gewan- 
nen bald  einen  andern  Inhalt  und  haben  in 
dem  auf  das  Frankenreich  folgenden  deut- 
schen Reiche  allmählich  das  Münzrecht  des 
Königs  geradezu  verflüchtigt. 

§  47.  An  Gold  fehlte  es  im  Frankenreich 
um  das  Jahr  800  weniger,  als  man  gewöhn- 
lich annimmt.  Die  Eroberung  des  Lango- 
bardenreichs, in  welchem  Goldprägung 
herrschte,  der  Friedenspreis  in  Gold,  den 
Grimoald   von  Benevent   bezahlen  mußte, 


MÜNZWESEN 


273 


und  vor  allem  die  Eroberung  der  Avaren- 
schätze,  in  welche  byzantinisches  Gold  so 
lange  eingeströmt  war,  hatten  reichliche 
Zuflüsse  dem  geschmälerten  alten  Gold- 
vorrat der  Franken  gebracht.  Den  Friesen 
und  Sachsen,  den  Alamannen  und  Bayern 
war,  nach  den  Aufzeichnungen  ihrer  Rechte, 
die  zum  Teil  unter  Karl  d.  Gr.  erfolgten, 
Gold  als  Umlaufsmittel  bekannt.  Obgleich 
der  Übergang  zur  Silbermünzung  im  allge- 
meinen durchgeführt  war,  gab  es  doch 
Ausnahmen,  da  sowohl  Karl  d.  Gr. 
als  sein  Sohn  zuweilen  Gold  prägen  ließen. 
Vereinzelt  ist  Karls  Goldmünzung  zu 
Uzes  und  Cur,  reichlicher  in  Italien,  wo 
er  mit  Beibehaltung  des  langobardischen 
.Münzbildes  zu  Mailand,  Bergamo,  Lucca, 
Pavia  usw.  Golddrittel  schlagen  ließ  und 
sein  Name  vertragmäßig  auf  die  Münzen 
Grimoalds  von  Benevent  gesetzt  werden 
mußte.  Von  Ludwig  d.  Fr.  gibt  es  Prunk- 
stücke mit  dem  Kaiserbildnis  und  dem 
Kreuz  nebst  der  Umschrift  MVNVS  DIVI- 
NUM (vgl.  Taf.  iq,  n.  39),  vielleicht  für 
den  Umlauf  in  Friesland  bestimmt  und 
hier  wahrscheinlich  in  der  Folge  roh  nach- 
geschlagen (Abb.  17,  S.  265  bei  §  29).  ♦ 

§  48.  Die  Gepräge  der  späteren  Karo- 
linger sind  ziemlich  einförmig,  schon  jene 
K.  Ludwigs  d.  Fr.  lassen  im  Grund  nur 
drei  Bildgruppen  unterscheiden;  je  nach- 
dem sie  den  Kaiserkopf,  eine  Säulenkirche 
oder  Schrift  in  zwei  bis  drei  Zeilen  zeigen 
(vgl.  Taf.  19,  n.  37,  38);  fast  niemals  fehlt 
auf  einer  Seite  das  Kreuz.  Dergleichen 
Münzbilder  und  Buchstabenverschränkun- 
gen  des  Herrschernamens  trifft  man  auch 
auf  den  Münzen  von  Ludwigs  Nachkommen 
(Taf.  19,  n.  40,  41)  und  der  vom  Franken- 
reiche abgezweigten  Reiche  Burgund  und 
Hochburgund  (Taf.  19,  n.  42).  Die  Aus- 
münzungen am  königlichen  Hofe  werden 
bis  gegen  den  Schluß  des  9.  Jahrhs.  durch 
die  Aufschrift  PALATINA  MONETA  her- 
vorgehoben (Taf.  19,  n.  37,  41). 

B  1  a  n  c  h  e  t  Manuel  de  Numismatiqiie  Fran- 
(aise  I,  Paris  19 12.  Engel-Serrure  Tratte 
I,  197  ff-  v.  Inama-SterneggD.W.  G. 
I2,  244  ff.,  621  ff.  D  o  p  s  c  h  Das  Münzwesen 
der  Karolingerzeit.  S.-A.  aus  d.  Wirtschafts- 
entwicklung der  Karolingerzeit  II.  Weimar  19 13. 
J  e  c  k  1  i  n  Der  langobardisch-karolingische  Münz- 
jund  beiJlanzQA\tt\g.  bayr.  num.  G.  XXV,  1906). 
H  o  o  p  s  ,  Reallexikon.    III. 


Luschin  v.  Ebengreuth  Sistema  mone- 
tario  degli  aurei  italiani  di  Carlo  magno.  Riv.  Ital. 
di  Numismatica  1908.  M  e  n  a  d  i  e  r  Karolinger- 
denare. Amtl.  Berichte  a.  d.  kgl.  Kunstsamm- 
lungen. Berlin  191 1.  Sp.  261  ff.  Gute  Über- 
sicht mit  vielen  Abbildungen.  P  r  0  u  Catalogue 
. .  Monnaies  Carolingiennes.  Paris  1896.  Soet- 
b  e  e  r  in  Forsch,  z.  d.  G.  IV,  VI,  (1864,   1866). 

X.  Münzzustände  bei  denAla- 
mannen,  Bayern,  Sachsen  u. 
Thüringern.  §  49.  Die  deutschen 
Stämme,  welche  östlich  des  Rheins  in  der 
alten  Germania  magna  zuletzt  bleibende 
Sitze  gewonnen  hatten,  die  Sachsen,  Thü- 
ringer, Bayern,  ein  Großteil  der  Alaman- 
nen, waren  nicht  dem  unmittelbaren  Ein- 
fluß römischer  Einrichtungen  ausgesetzt, 
wie  die  Goten,  die  Franken,  die  Lango- 
barden, die  solche  bei  ihren  Ansie"d- 
lungen  auf  ehedem  römischem  Reichsboden 
vorgefunden  hatten.  Sie  lebten  noch  im 
7.  und  8.  Jahrh.  unter  viel  einfacheren  Ver- 
hältnissen, als  diese  im  5.  und  6.  und 
hatten  auch  keinen  Anlaß,  eine  eigene 
Münzprägung  aufzunehmen,  da  sie  sich  im 
Verkehr  anderer  Ersatzformen  des  Geldes 
bedienten.  Die  Mehrzahl  der  genannten 
Stämme  geriet  schon  unter  den  Merowin- 
gern  in  eine  lose  Abhängigkeit  zum  Fran- 
kenreich und  wurde  diesem  unter  Karl  d. 
Gr.  fest  eingegliedert,  der  zuletzt  auch  die 
freien  Sachsen  durch  einen  dreißigjährigen 
Kampf  unterwarf. 

§  50.  Das  Wenige,  was  wir  über  das  Leben 
dieser  Stämme  zur  Zeit  ihrer  Unabhängig- 
keit wissen,  besteht  fast  nur  in  Rückschlüs- 
sen aus  den  Bestimmungen  ihrer  Volks - 
rechte.  Diese  Rechtsquellen  sind  indessen 
alle  erst  unter  fränkischem  Einfluß  ent- 
standen und  in  ihrer  Aufzeichnung  durch- 
aus jünger,  als  man  einst  angenommen  hat. 
Selbst  der  sog.  Pactus  Alamannorum  dürfte 
erst  dem  7.  Jahrh.  angehören,  die  übrigen 
fallen  meist  ins  8.,  die  jüngsten  in  die 
Anfangsjahre  des  9.  Jahrhs.  Wir  begegnen 
daher  in  den  Volksrechten  und  in  der  ur- 
kundlichen Überlieferung,  die  ungefähr  in 
die  gleiche  Zeit  zurückreicht,  durchweg 
fränkischen  Münzverhältnissen,  welche  aber 
in  den  Benennungen  und  auch  sonst  nach 
Stamm  und  Gegend  einige  Verschiedenheit 
zeigen.  Als  allgemeine  Erscheinung  dürfen 
wir     dabei     annehmen,     daß     bei     diesen 

18 


274 


MÜNZWESEN 


Stämmen  Zahlungen,  unerachtet  die  Buß- 
sätze  auf  Schilling  und  Pfennig  lauteten, 
durch  lange  Zeit  selten  in  Metallgeld  ge- 
leistet wurden.  Weitaus  in  den  meisten 
Fällen  pflegte  der  Schuldner  seinen  Gläu- 
biger durch  Hingabe  von  andern  Wert- 
gegenständen  zu  befriedigen.  Erleichtert 
wurde  diese  Art  der  Zahlung  durch  Auf- 
stellung fester  Sätze  für  die  zumeist  in  Be- 
tracht kommenden  Gegenstände.  Spuren 
solcher  Werttafeln  finden  sich  in  all  den 
genannten  Volksrechten,  und  eine  Ver- 
gleichung  zeigt,  daß  in  der  durchschnitt- 
lichen Schätzung  des  Viehs,  das  geradezu 
die  Eigenschaft  von  Geld  annehmen  konnte 
(s.  K  u  g  i  1  d  i ),  ziemlich  Übereinstimmung 
herrschte.  Zinsungen  wurden  von  vorn- 
herein auf  den  Grundertrag  gestellt,  Ge- 
treide auch  bei  Käufen  und  Verkäufen  als 
Preis  bedungen.  Für  Sklaven,  für  Gegen- 
stände des  häuslichen  oder  kriegerischen 
Gebrauchs  oder  vornehmer  Lebensführung 
hat  es  sicherlich  herkömmliche  Wertan- 
sätze gegeben,  wie  sie  im  Ribuarenrecht 
u.  a.  für  Pferde,  für  Schutz-  und  Trutz - 
waffen  und  für  Jagdfalken  überliefert  sind. 
Es  konnten  daher,  wie  es  in  einer  S.  Galle- 
ner  Tradition  heißt,  caballi,  aurum,  argen- 
tum,  scuta  cum  lancea,  vestes  et  utensüia 
omnia  zur  pecunialis  causa  gerechnet 
werden.  So  lange  dieser  Zustand  währte, 
fand  das  Metallgeld  nur  wenig  Verwen- 
dung im  täglichen  Leben.  Vielleicht  er- 
klärt dies  die  Tatsache,  daß  der  Übergang 
König  Pippins  zu  ausschließlicher  Silber- 
prägung sich  scheinbar  ohne  merkliche 
Störungen  vollzogen  hat,  daher  auch  die 
Volksrechte  und  Urkunden  beinahe  keine 
Spuren  dieser  Änderung  im  Geldverkehr 
uns  überliefert  haben. 

§  51.  Die  Bußsätze  der  genannten 
Volksrechte  lauteten  von  Hause  aus  all- 
gemein auf  Goldschillinge,  denn  die  Tre~ 
missa,  das  Golddrittel,  wird  überall  er- 
wähnt, bei  den  Bayern  überdies  das  Gold 
als  Wertmaßstab  in  den  Solidi  auro  ad- 
preciati  ausdrücklich  hervorgehoben.  Bei 
den  Sachsen  hat  der  Umstand,  daß  die 
Bußen  vor  allem  in  Vieh  gezahlt  wurden, 
dessen  Wert  vom  Alter  der  Tiere  abhing, 
zu  einem  Solidus  von  zweierlei  Größe  ge- 
führt Tit.  66:  Solidus  est  duplex,  unus 
habet  duos  tremisses,  quod  est  bos  anniculus 


duodecim  mensium,  vel  ovis  cum  agno.  Alter 
solidus  tres  tremisses  id  est  bos  16  mensium. 
Majori  solido  alice  compositiones,t-minori 
homicidia  componuntur.  Wo  Denare  in 
diesen  Volksrechten  vorkommen,  dort  wer- 
den sie  indessen  nicht  zu  40,  wie  in  der 
Lex  Salica,  sondern  nur  zu  12  auf  den 
Solidus  gerechnet.  Dies  hat  zu  verschiede- 
nen Auslegeversuchen  geführt,  kann  jedoch 
nicht  befremden,  wenn  man  bedenkt,  daß 
die  meisten  Aufzeichnungen  erst  zu  einer 
Zeit  erfolgten,  in  welcher  die  Rechnungs- 
münze  des  Silbersolidus  zu  12  Denaren 
innerhalb  des  Frankenreichs  im  Verkehr 
schon  durchgedrungen  war.  Gewisse  Stel- 
len, auf  welche  man  sich  vor  allem  berufen 
hat,  sind  überdies  nur  erklärende  Zusätze 
aus  jüngerer  Zeit.  Der  im  Bayernrecht 
vorkommende  solidus  auro  adpreciatus 
dürfte  jedoch  schon  um  die  Mitte  des 
8.  Jahrh.  zu  30  Denaren  gerechnet  worden 
sein. 

§  52.  Nachdem  die  Tremissen,  aus  wel- 
chen der  Goldumlauf  im  Frankenreich 
unter  den  Merowingern  hauptsächlich  be- 
stand, aus  diesem  geschwunden  waren, 
kam  es  zu  einer  zweiten  Rechnungsmünze: 
man  bezog  den  Ausdruck  Tremissis,  der  ein 
Drittel  des  Goldschillings  bezeichnet  hatte, 
nun  auf  den  Silberschilling  und  gelangte 
so  zum  Silbertremissis  von  vier  Sil- 
berdenaren. Tremissus  est  tertia  pars  solidi 
et  sunt  denarii  quatuor,  heißt  es  in  Tit.  VI,  3 
der  jüngeren,  ins  9.  Jahrh.  fallenden  Text- 
form des  Alamannenrechts.  Die  Stelle 
findet  sich  übrigens  nicht  in  allen  Hand- 
schriften und  ist,  wie  schon  Soetbeer  er- 
kannte, ein  erläuternder  Einschub  aus 
späterer  Zeit.  Dieser  Silbertremissis  zu  vier 
Denaren  war  keine  Eigentümlichkeit  der 
Geldrechnung  bei  den  Alamannen,  sondern 
fand  sich  bei  der  Mehrzahl  der  deutschen 
Volkstämme.  Die  dem  12.  Jahrh.  an- 
gehörige  Grazer  Handschrift  des  Bayern - 
rechts  meldet  auf  der  Rückseite  des  Blattes 
192:  secundum  legem  Francorum  et  Ala- 
mannorum  et  Saxorum  et  Duringorum  et 
Linbarinorum  tres  denarios  valet  saiga,  qua- 
tuor denarios  tremissa,  quatuor  saige  solidum 
faciunt. 

§  53.  Ein  Ausdruck,  dessen  Erklärung 
viel  Kopfzerbrechen  verursacht  hat,  ist  die 
mehrfach    vorkommende    Saiga.        Der 


MÜNZWESEN 


275 


Ausdruck  findet  sich  schon  in  der  ältesten 
Aufzeichnung  des  Alamannenrechts,  ein 
erläuternder  Einschub  zu  T.  VI  der  jünge- 
ren Textform,  aus  welchem  oben  die  Stelle 
über  die  Silbertremisse  abgedruckt  wurde, 
bemerkt:  Saiga  autem  est  quarta  pars  tre- 
missi,  hoc  est  denarius  unus.  Duo  saige  duo 
denarii  dicuntur.  Zur  Vervollständigung 
sei  gleich  hier  angeführt,  daß  das  Bayern - 
recht  T.  S.  IX,  c.  2  in  einigen  Handschriften 
zu  Saiga  die  Erklärung  id  est  tres  denarios 
hinzufügt,  und  daß  die  weiter  unten  mit- 
zuteilende Erläuterung  der  Grazer  Hand- 
schrift die  Saiga  bei  den  Bayern  ausdrück- 
lich auf  5  Denare  festsetzt.  Wieder  andere 
Bewertungen  der  Saiga  bieten  Salzburger 
Urkunden  im  12./13.  Jahrh.,  die  eine  Saiga 
auri  im  Werte  von  8  oder  9  Denaren  er- 
wähnen. Man  hat  den  Ausdruck  mit  Säge 
zusammengebracht  und  an  die  Römer- 
denare aus  der  Zeit  des  Freistaats  mit  ge- 
zähntem Rande,  die  serrati  desTacitus,  ge- 
dacht, welche  bei  den  Germanen  des  ersten 
Jahrhunderts  das  beliebteste  Zahlungs- 
mittel waren,  doch  scheiterten  alle  Er- 
klärungsversuche an  dem  Schwanken  der 
Bewertungen.  Erst  der  Nachweis  durch 
Ed.  Schröder,  daß  Saiga  soviel  als 
Wage,  Gewicht,  Münze  bedeute,  bringt  uns 
auf  die  richtige  Bahn.  Wir  entnehmen 
daraus,  daß  Saiga  eine  durch  ein  einzel- 
nes Münzstück  ausgedrückte  Wertgröße  und 
niemals  bloß  Rechnungsmünze  war,  was 
Solidus  und  Tremissa  zuzeiten  gewesen 
sind.  Anderseits  wird  es  aber  aus  den  früher 
mitgeteilten  Quellenstellen  klar,  daß  sich 
die  Bewertung  der  Saiga  nach  der  Größe 
der  in  Zahlung  gegebenen  Münze  richtete, 
daher  verschieden  sein  konnte.  Dabei  war 
jedoch  diese  Verschiedenheit  nicht  schran- 
kenlos, die  Größe  der  Saiga  vielmehr  orts- 
und  zeitüblich  etwas  Festgestelltes.  Beson- 
derer Forschung  muß  es  überlassen  sein, 
zu  erkunden,  welche  Münze  wohl  nach  dem 
Alter  des  Zeugnisses  und  der  Gegend,  aus 
der  es  stammt,  unter  der  genannten  Saiga 
gemeint  gewesen  war.  Ein  solcher  Versuch 
sei  hier  mit  der  Erörterung  der  Münzver- 
hältnisse bei  den  Bayern  verbunden. 

§  54.  Wir  haben  keinerlei  Anzeichen,  daß 
die  Agilolfinger  münzen  ließen,  obwohl  sie 
das  Land  bis  zum  Jahre  788  nahezu  un- 
abhängig beherrschten.    Nach  dem  Sturze 


Tassilos  wurde  Bayern  in  enge  Beziehungen 
zum  Frankenreich  gebracht,  fränkische  Ein- 
richtungen und  so  auch  fränkisches  Münz- 
wesen  kamen  auch  hier  zur  Einführung. 
Neben  solidi  auro  adpreciati,  die  noch  797 
erwähnt  werden,  kommen  um  dieselbe  Zeit 
auch  solidi  de  argento  vor,  zuweilen  mit  dem 
Beisatz  francisci.  In  dieser  Zeit,  da  das 
Pfund  Pfennig  auch  in  Bayern  nach  frän- 
kischem Brauch  in  20  Schilling  zu  12  Pfen- 
nig zerfiel,  dürfte  die  Saiga  nach  dem  er- 
klärenden Beisatz  im  bayerischen  Volks - 
recht  ein  Münzstück  im  Wert  von  3  karo- 
lingischen  Pfennigen,  wahrscheinlich  der 
arabische  Dirhem  (vgl.  §  56),  gewesen  sein. 
Diese  Rechnungsweise  geriet  in  Bayern  mit 
manch  andern  fränkischen  Einführungen 
in  Vergessenheit,  denn  die  Erläuterung, 
die  sich  in  der  Grazer  Handschrift  des 
bayerischen  Volksrechts  findet,  bietet  ein 
ganz  anderes  Bild  der  Münzverhältnisse: 
Secundum  legem  Bauuariorum  secundus 
semis  denarius  s  c  0  ti  valet,  tres  duobus 
scotis,  v  denarios  valet  s ai ga  et  [x]  dena- 
rios tremissa,  ter  quinque  s  emi 
s oli dum  faciunt,  sexies  quinque  denarii 
s  0  li  dum  faciunt.  Octo  solidi  libr  am 
faciunt.  Secundum  nobilitatem  Bauuario- 
rum et  eorum  virtutis  sublimitatem  res  et 
composiciones  illorum  pre  ceteris  gentibus 
augmentantur,  domino  et  serenissimo  rege 
Karolo  in  placito  Ratisponensi  in  honorem 
Bauuariorum  id  privilegio  confirmante. 

§  55.  Überliefert  ist  uns  diese  angeblich 
von  Kg.  Karl  d.  Gr.  (somit  vor  dem  J. 
800)  zu  Regensburg  erlassene  Verfügung 
nur  in  einer  durch  Auslassen  der  Zahl  Zehn 
vor  Tremissa  entstellten  Abschrift  aus 
dem  12.  Jahrh.  Sicher  ist,  daß  ihr  Inhalt 
mit  Nachrichten  übereinstimmt,  die  wir 
über  die  Entwickelung  der  Münzverhält- 
nisse in  Bayern  aus  andern  Quellen  erfah- 
ren. Den  solidus  de  auro  .  .  .  aut  XXX 
denarios  kennt  schon  eine  Freisinger  Ur- 
kunde vom  J.  816,  Waitz  deutet  ihn  auf 
den  solidus  auro  adpreciatus  des  Volks - 
rechts.  Nach  dem  Verschwinden  der  Gold- 
stücke aus  dem  Umlauf  lebte  dieser  solidus 
in  Bayern  und  Österreich  im  sog.  langen 
Schilling  (im  Gegensatz  zum  fränki- 
schen solidus  brevis,  der  nur  vereinzelt  bis 
ins  12.  Jahrh.  erwähnt  wird)  als  Rechnungs- 
münze  fort,    so    daß    das   Zahlpfund   von 

18* 


276 


MÜNZWESEN 


240  Pfennig  hier  bis  über  das  Mittelalter 
hinaus  in  8  Schilling  zu  30  Pfennig  geteilt 
wurde.  Solidum  unum  denarium,  die  Tre- 
missa,  die  Saiga  und  den  Scot  nennen  die 
Zollsätze  der  zu  Anfang  des  10.  Jahrhs. 
aufgezeichneten  Ordnung  für  den  Donau- 
handel, welche  auf  die  Zeiten  Ludwigs  des 
Deutschen  und  König  Karlmanns  zurück- 
weisen, Saiga  und  Scot  (skoth)  erscheinen 
noch  in  Salzburger  Urkunden  des  12./13. 
Jahrhs. 

§  56.  Es  unterliegt  daher  keinem  Zwei- 
fel, daß  in  Bayern  während  des  9./10. 
Jahrh.  im  Geldverkehr  Goldstücke  vor- 
kamen, die  zu  30  und  10  Denaren  be- 
wertet wurden  und  Solidus  bzw.  Tremissa 
hießen.  An  Silber  gab  es  außer  dem 
karolingischen  Pfennig,  D  e  n  a  r  i  u  s  ,  noch 
den  Skot  zu  i1^  und  die  Saiga  zu 
5  Denaren.  Daß  beides  fremde  Gepräge 
sein  müssen,  ergibt  schon  die  Erwägung, 
daß  von  karolingischer  Zeit  her  bis  gegen 
das  Jahr  1300  keine  Silbermünze  über 
Pfenniggröße  in  Deutschland  geschlagen 
wurde.  Der  Skot,  der  Semidragma 
an  Wert  gleichgesetzt,  könnte  auf  römische 
Siliquen  des  4.  Jahrhs.  bezogen  werden, 
deren  mittleres  Gewicht  schon  in  Münz- 
funden dieser  Zeit  unter  2  g  beträgt,  bis 
zum  9./10.  Jahrh.  aber  noch  weiter  ab- 
genommen haben  muß,  selbst  wenn  '  sie 
als  „Schatzgeld"  seltener  zu  Zahlungen  ver- 
wendet wurden.  Die  Semidragma  ist  wohl 
die  durch  einen  Schnitt  leicht  zu  beschaffen- 
de Hälfte  eines  arabischen  D  i  r  h  e  m  s  , 
einer  Münze,  die  in  Münzfunden  aus  dem 
9./10.  Jahrh.  von  der  Schweiz  bis  zu  den 
Gestaden  der  Ostsee  oft  vorkommt.  Als 
Saiga,  Tremissis  und  Solidus  dien- 
ten nun  byzantinische  Münzen,  als  Saiga  das 
seit  Heraclius  (610— 641)  zu  J/48  des  römi- 
schen Pfundes  ausgebrachte  Doppel-Millia- 
resion  von  etwa  6.8  g  (es  gibt  leichtere,  aber 
auch  schwerere  Stücke),  das  für  5  karolin- 
gische  Pfennige  gehen  konnte,  als  10- 
Pfennigstück  der  goldene  Tremissis,  der 
in  Byzanz  bis  gegen  den  Schluß  des 
7.  Jahrhs.,  endlich  als  30 -Pfennigstück 
der  Solidus  oder  M  a  n  c  u  s,  den  Byzanz 
und  die  Araber  geprägt  haben.  Die  Saiga 
auri,  die  in  späteren  Salzburger  Urkunden 
8 — 10  Denaren  gleichgesetzt  wird,  ist 
zweifellos  der  goldene  Tremissis;  Umlaufs- 


verlust und  der  gegen  das  Silber  bis  zur 
Mitte  des  13.  Jahrhs.  fallende  Goldpreis 
haben  zu  diesen  Bewertungen  geführt. 
Aus  dem  Umlauf  dieser  fremden  Geld- 
stücke in  Bayern  wird  aber  auch  er- 
klärlich, weshalb  man  die  Jahresabgaben 
der  leibzinsigen  Halbfreien  so  gern  auf 
3  Pfennig,  gleich  einem  Dirhem,  oder  auf 
5  Pfennig  gleich  einem  Doppel-Milliaresion 
gestellt  hat. 

Dopsch  Münzwesen  der  Karolingerzeit 
(S.-A.  aus  d.  Wirtschaftsentwicklung  der  Karo- 
lingerzeit II.  Weimar  1913).  Hilliger  in 
Hist.  Vjts.  1903.  Luschin  v.  Ebengreuth 
N.  Z.  II,  30  ff.  Handel,  Verkehr  u.  Münzwesen  in 
Gesch.  d.  Stadt  Wien  I,  1897.  Schröder 
Saiga.  ZfN.  XXIV.  Soetbeer  in  Forsch. 
z.  d.  G.  II  (1862).  Waitz  Über  die  Münz- 
verhältnisse ...   S.  277  ff.,  namentlich  S.  284. 

XL  Deutsches  Reich.  §  57.  In 
Deutschland  wie  in  Frankreich  schließt  das 
Münzwesen  an  die  Einrichtungen  des  spät- 
karolingischen  Reiches  an,  allein  die  weitere 
Entwickelung  nahm  in  beiden  Nachbar- 
reichen einen  ganz  verschiedenen  Lauf. 
Bei  dem  raschen  Niedergang,  den  die 
Herrschergewalt  im  Westreiche  unter  den 
letzten  Karolingern  erfahren  hatte,  war  das 
Münzrecht  ganz  allgemein  in  die  Hände  der 
großen  Vasallen  gekommen,  schon  Hugo 
Capet,  der  Begründer  des  neuen  Herrscher- 
geschlechts, sah  sich  auf  die  Münzstätten 
von  Paris  und  Orleans  beschränkt.  Es  ver- 
gingen mehr  als  zwei  Jahrhunderte  plan- 
mäßiger Arbeit,  bis  etwa  ein  Drittel  des 
heutigen  Frankreich  der  königlichen  Münze 
zurückgewonnen  war.  Umgekehrt  verlief 
die  Entwicklung  in  Deutschland.  Hier  war 
das  Königtum  unter  Arnulf  und  den  Otto- 
nen  weit  kräftiger,  als  jenseits  des  Rheins, 
es  verlor  aber  im  Laufe  der  Zeit  immer  mehr 
von  seinen  Gewalten,  so  daß  im  13.  Jahrh. 
nach  Ausbildung  der  Landesherrlichkeit  in 
Deutschland  ungefähr  jener  Zustand  auf 
dem  Gebiet  des  Münzwesens  erreicht  war, 
der  in  Frankreich  zu  Ende  des  10.  Jahrhs. 
geherrscht  hatte. 

§  58.  Karl  d.  Gr.  hatte  seiner  Münze  die 
Eigenschaft  einer  Reichsmünze  bei- 
gelegt, die  überall  im  Reiche  angenommen 
werden  mußte,  so  lange  die  Stücke  voll- 
wichtig waren  (s.  oben  §  46).  Diese  Eigen- 
schaft verloren  die  Münzen,  als  die  Münz- 


MÜNZWESEN 


277 


begnadungen  unter  den  Ottonen  bedenk- 
lich zunahmen  und  dem  Berechtigten 
durch  den  Münznutzen  Mittel  zur  Erfüllung 
öffentlicher  oder  privater  Aufgaben  ver- 
schafft werden  sollten.  Wohl  wurden  die 
neuen  Münzherren  bis  ins  12.  Jahrh.  ge- 
wöhnlich zur  Herstellung  einer  publica 
moneta  verpflichtet,  allein  die  Einheitlich- 
keit des  Zahlungsmittels  war  geschwunden. 
Es  hatten  sich  bestimmte  Münztypen  her- 
ausgebildet, die  vom  Könige  dem  Einzel- 
nen vorgeschrieben  wurden,  so  die  Straß- 
burger und  Speirer  Pfennige,  welche  993 
für  Selz,  oder  die  Regensburger,  die  999 
für  Freising  und  Salzburg  als  Muster  an- 
gegeben sind.  Noch  darüber  hinaus  ging 
die  percussura  proprice  monetce,  wie  sie  Erz- 
bischof  Theoderich  von  Trier  im  J.  973  zu 
erwirken  wußte:  sie  schuf  den  später  vor- 
waltenden Begriff  der  Ortsmünze, 
die  nur  einen  auf  das  Gebiet  des  Münz' 
herrn  beschränkten  Umlauf  beanspruchen 
konnte  und  zu  dem  Rechtsprichwort 
führte:  Der  Heller  gilt  nur  dort,  wo  er 
geschlagen  wurde. 

§  59.  Länger  als  der  Begriff  der  Reichs- 
münze hat  sich  im  deutschen  Reiche  jener 
der  königlichen  Münze  erhalten.  Man 
darf  wohl  sagen,  daß  die  umlaufenden  Ge- 
präge bis  gegen  das  Jahr  1000  im  allge- 
meinen als  im  königlichen  Auftrag  ge- 
schlagen, mithin  als  königliche  Münze  an- 
gesehen wurden.  Das  gilt  namentlich  von 
den  Geprägen,  welche  das  im  9./10.  Jahrh. 
neuerstandene  und  von  Kg.  Heinrich  I.  als 
Verfassungseinrichtung  anerkannte  Stam- 
mesherzogtum ausgab.  Die  Obsorge,  daß 
es  dem  Lande  nicht  an  der  erforderlichen 
Münze  fehle,  war  dem  Herzog  neben  den 
übrigen  auf  den  Umfang  des  einzelnen 
Stammes  eingeschränkten  öffentlichen  An- 
gelegenheiten schon  durch  seinen  Amts- 
auftrag  zugewiesen.  Es  gibt  auch  aus 
diesem  Grunde  keine  besonderen  Münz- 
rechtsverleihungen  für  diese  Herzoge. 

§  59.  Unter  den  Münzen  der  deutschen 
Stammesherzoge  gibt  es  einen  Vorläufer 
aus  dem  9.  Jahrh.,  einen  Pfennig  mit  den 
Aufschriften  LVDOWIC  und  BRVNO,  der 
dem  im  Kampfe  gegen  die  Normannen  880 
gefallenen  Heerführer  der  Sachsen,  Bruno, 
beigelegt  wird.  Da  nun  das  Herzogtum 
Sachsen  unter  Kg.  Heinrich  I.  und  Otto  I. 


bis  959  als  Stützpunkt  der  königlichen 
Macht  nicht  weiter  besetzt  wurde,  so  folgen 
Münzen  des  neuen  sächsischen  Herzogs- 
hauses der  Billunger  erst  seit  Herzog  Bern- 
hard I.  (973 — 1011,  Taf.  20,  n.  54).  In 
Bayern  beginnen  die  herzoglichen  Gepräge 
mit  Herzog  Arnulf  I.  (907 — 937,  Taf.  20, 
n.  48),  in  Lothringen  mit  Giselbert  (915 
bis  939),  in  Schwaben  mit  Herzog  Her- 
mann (926 — 948),  in  Franken  seit  Konrad 
(944—953). 

§  61.  Der  Gedanke  der  Münzhoheit  war 
im  deutschen  Reiche  so  fest  gewurzelt, 
daß  es  sträfliche  Anmaßung  war,  wofern 
jemand  Münzen  schlagen  ließ,  der  nicht 
vom  Könige  den  Auftrag  dazu  erhalten 
hatte,  wie  die  Herzoge,  oder  eine  beson- 
dere Ermächtigung  dazu  aufzuweisen  ver- 
mochte. Münzrechtverleihungen  an  Hoch- 
stifte  und  Klöster  reichen  in  die  Zeit  der 
letzten  Karolinger  zurück.  Prüm  hat 
schon  861  Münz-  und  Marktgerechtigkeit 
zu  Romersheim  erwirkt,  Osnabrück  erhielt 
sie  889,  Worms  898,  die  Erzstifte  Bremen 
und  Trier  in  den  J.  888  und  902.  Als  seit 
Otto  I.  die  Verwaltung  der  Reichsaufgaben 
mehr  und  mehr  in  die  Hände  geistlicher 
Würdenträger  gelegt  wurde,  um  die  zu- 
nehmende Erblichkeit  im  Ämterwesen  eini- 
germaßen aufzuhalten,  häufte  sich  auch  die 
Überweisung  der  Münze  und  anderer  nutz- 
bringender Rechte  an  Reichskirchen,  um 
Bischöfen  und  Äbten  die  Mittel  zur  Er- 
füllung der  königlichen  Aufträge  zu  ge- 
währen. Diese  Münzverleihungen,  die 
einigermaßen  die  Stelle  einer  Besoldung 
vertraten,  enthielten  also  keinen  Verzicht 
des  Königs  auf  die  Münze.  Ein  solcher 
trat  damals  erst  ein,  wenn  und  soweit  der 
König  einem  Kirchenfürsten  die  Aus- 
münzung einer  proprio,  moneta  verstattete, 
was,  wie  wir  an  dem  Beispiel  Erzbischof 
Theoderichs  von  Trier  (nach  973)  sehen, 
auch  zu  einer  Änderung  des  Gepräges 
führte,  indem  nun  der  Name  des  Königs 
weggelassen  und  nur  der  Bischof  als  Münz- 
herr  genannt  wurde.  Aus  dergleichen 
Geprägeänderung  der  Erzbischöfe  von  Köln 
seit  Bruno  (953 — 965),  und  der  Bischöfe 
Adalbert  von  Metz  (929 — 964),  Gerhards 
von  Toul  (963 — 994),  Ulrichs  von  Augs- 
burg (923—973,  Taf.  20,  n.  51),  werden 
wir  wohl  auch  auf  die  Einräumung  einer 


78 


MÜNZWESEN 


moneta  propria  schließen  können,  nament- 
lich da  wir  für  Augsburg  aus  einer  Be- 
stätigung vom  J.  1061  wissen,  daß  der 
Bischof  nach  dem  Schlag  der  königlichen 
Regensburger  Münze,  doch  nach  leich- 
terem Münzfuße  prägen  durfte.  Später 
hat  auch  Eigenmächtigkeit  zum  gleichen 
Ziel  geführt.  Demungeachtet  blieb  dem 
König  bis  ins  13.  Jahrh.  der  Münznutzen 
in  den  Bischofstädten  gewahrt,  so  oft  und 
so  lange  er  darin  Hof  hielt,  ein  Vorbehalt, 
der  noch  1238  durch  ein  Hofgerichtsurteil 
von  K.  Friedrich  II.  festgestellt  wurde. 

§  62.  Der  Zustand  des  Münzwesens  im 
deutschen  Reich  läßt  sich  bis  gegen  Ende 
des  10.  Jahrhs.  dahin  bezeichnen,  daß, 
soweit  der  König  nicht  selber  Münze 
schlagen  ließ,  dies  nur  auf  seinen  Auf- 
trag —  wie  durch  die  Stammesherzoge  — 
oder  kraft  seiner  besondern  Erlaubnis,  einer 
Münzrechtverleihung,  erfolgen  durfte.  Auf 
diesem  Wege  war  unter  den  Ottonen  eine 
große  Zahl  von  Reichskirchen  in  den  Be- 
sitz der  Münzgerechtigkeit  gelangt.  Außer- 
dem wurden  dieser  Gnade  nur  noch  Ver- 
wandte des  königlichen  Hauses  teilhaft. 
Sehr  häufig  nennen  Gepräge  der  Ottonen- 
zeit  den  Namen  der  Kaiserin  Adelheit,  die 
sich  überdies  993  von  ihrem  Enkel  das 
Recht  zur  Aufrichtung  einer  Münzstätte 
zu  Selz  erbat,  wo  sie  ein  Kloster  zu  bauen 
begonnen  hatte.  In  ähnlicher  Lage  hatte 
die  vornehme  Witwe  Imma  schon  975  die 
gleiche  Berechtigung  für  Lieding  in  Kärn- 
ten erwirkt.  Dagegen  dürfte  der  Name  der 
Gräfin  Adele  von  Zütphen  (f  1017)  auf 
ihren  Münzen  eine  Eigenmächtigkeit  dieser 
gewalttätigen  Frau  sein,  die  u.  a.  ihren 
eigenen  Sohn  umbringen  ließ  und  darum 
von  Zeitgenossen  als  eine  zweite  Herodias 
bezeichnet  wurde. 

§  63.  Die  Münzen  der  ersten  deutschen 
Herrscher  halten  sich  auch  in  ihren  Ge- 
p ragen  an  Vorbilder  aus  der  Karolinger- 
zeit. Gemünzt  wurde  nur  Silber,  und  zwar 
der  Pfennig  gewöhnlich,  während  dessen 
Teile  Hälbling  und  Ort  (s.  d.)  nur  selten  aus- 
gebracht wurden.  Die  Pfennige,  die  Arnulf 
zu  Mainz  schlagen  ließ,  (Taf.  19,  n.  43) 
haben  in  vergröberter  Weise  das  Kreuz  mit 
Kugeln  in  den  Winkeln  und  die  Basilika 
mit  dem  Kreuz,  wie  Ludwig  der  Fromme 
auf  den  bekannten  Stücken  mit  XPISTI- 


ANA  RELIGIO.  Ein  Kreuz  mit  Kugeln 
in  den  Winkeln  benutzten  für  eine  Seite 
nicht  bloß  Ludwig  das  Kind  (t9n,  Taf. 

19,  n.  44),  sondern  auch  spätere  Herr- 
scher: Konrad  I.  (Taf.  19,  n.  45),  die 
Ottonen  (Taf.  20,  n.  46,  52,  53,  58,  59)  und 
die  Salier,  die  Herzoge  von  Bayern  (Taf. 

20,  n.  48)  usw.  Dagegen  wurde  das  Münz- 
bild  der  andern  Seite,  die  karolingische 
Basilika,  seit  König  Heinrich  I.  häufig 
durch  die  sächsische  Holzkirche  (Taf.  20, 
n.  46,  56)  oder  andere  Kirchenbauten  er- 
setzt. Andere  Male  wird  —  was  schon  unter 
den  Karolingern  vorkam  (Taf.  19,  n.  31, 
33.  37  usw.)  —  auf  einer  Münzseite  Schrift 
allein  angebracht  (Taf.  20,  n.  47,  52, 
55).  Mit  der  Zeit  wurde  die  Ausstattung 
etwas  reicher,  wiewohl  sie  niemals  viel  Ab- 
wechslung bot.  Wir  gewahren  nun  Köpfe 
oder  Brustbilder  der  Herrscher  (Taf.  20, 
n-  54i  55  59),  Bilder  von  Heiligen,  Hände 
in  verschiedenen  Stellungen  (Taf.  20,  n.  58) 
u.  dgl.,  sehr  vereinzelt  sogar  die  Nach- 
ahmung römischer  oder  byzantinischer 
Vorbilder. 

§  64.  Die  Zuweisung  der  deutschen  Ge- 
präge des  io./ii.  Jahrhs.  an  Herrscher  und 
Münzort  ist  oft  recht  schwierig,  da  Könige 
des  gleichen  Namens  unmittelbar  aufein- 
anderfolgten, wie  die  drei  Otto,  und  selbst 
der  Zeitabstand  zwischen  Heinrich  I.  und 
IL  zu  klein  ist,  um  sichere  Schlüsse  auf 
das  Alter  nach  äußeren  Merkmalen  zuzu- 
lassen. Überdies  sind  Stücke  von  tadel- 
loser Erhaltung  mit  richtigen  Umschriften 
sehr  selten,  viele  haben  schon  wegen  der 
sorglosen  Münzarbeit  unkenntliche  Stellen. 
Zudem  war  der  Stempelverbrauch  groß, 
und  da  die  Anfertigung  neuer  Eisen  durch 
Verwendung  von  Schriftpunzen  oder  durch 
äußerliche  Nachahmung  der  Buchstaben 
auch  von  Leuten  besorgt  werden  konnte, 
die  des  Lesens  unkundig  waren,  so  sind  in 
dieser  Zeit  Münzen  mit  entstellten  Bildern 
und  sinnlosen  Buchstabenfolgen  leider  recht 
häufig.  Weil  nun  deutsche  Münzen  des 
io./ii.  Jahrhs.  nur  selten  in  Heimatfunden 
vorkamen  und  der  bekannte  Vorrat  vor 
allem  Münzschätzen  entstammt,  die  in 
Polen,  Rußland  und  Skandinavien  auf- 
gedeckt wurden,  so  ist  sogar  die  unbe- 
gründete Vermutung  ausgesprochen  wor- 
den, daß  diese  Stücke  mit  verwirrten  Um- 


Tafel  20. 

Deutsches  Reich 
Heinrich  I.     919 — 936 


Bayern 


*<<* 


49 


50 


Otto  II.     973—983 


51 


Sachsen 


S  52 


55 


58 


(S.  Erklärungsblatt  vor  Tafel   17.) 


Reallexikon  der  germ.  Altertumskunde.     III. 


Verlag-  von  Karl  J.  Trübner  in  Straßburg. 


280 


MÜNZWESEN 


Schriften  und  entstellten  Bildern  von 
Wanderkaufleuten  im  Auslande  nach  Be- 
darf hergestellt  worden  seien.  Allein  diese 
Pfennige  sind  selten  Beischläge  (s. 
diese),  sondern  vor  allem  mangelhaft  ge- 
ratene Nachmünzen,  die  vielleicht 
noch  bei  Lebzeiten  des  Münzherrn  in  seiner 
Münzstätte  entstanden  sind. 

§  65.  Unter  den  deutschen  Geprägen  aus 
der  Zeit  vor  1000,  die  mit  Trugschrift  ver- 
sehen sind,  seien  hier  zwei  Gattungen  her- 
vorgehoben. Die  eine  sind  rohe  Nach- 
bildungen der  Goldstücke  Kaiser  Ludwigs 
des  Frommen  mit  der  Umschrift  MVNVS 
DIVINVM  (Taf.  19,  n.  39  und  Abb.  18  bei 
§  29),  sie  sind  gleichfalls  von  Gold  und 
höchstwahrscheinlich  in  Friesland  ent- 
standen, die  andere  die  sog.  Sachsen  - 
oder  Wendenpfennige    (Abb.  1 8). 


Abb.    18.      sog.   Sachsen-    oder   Wendenpfennig. 

Unter  diesem  Namen  begreift  man  eine 
Gruppe  größerer  und  kleinerer  Pfennige  mit 
gestauchtem  Rand,  die  in  den  Ostsee - 
ländern  häufig  gefunden  werden,  und  die 
man  als  Münzen  der  slavischen  Fürsten  in 
diesen  Gegenden  angesehen  hat.  Einige 
Stücke  mit  weniger  verwirrten  Umschriften 
deuten  auf  die  Münzstätten  Magdeburg  und 
Naumburg,  bei  den  meisten,  namentlich  den 
größeren  und  älteren,  ist  die  Schrift  bis  auf 
die  Namen  OTTO  oder  ODDO  in  eine  An- 
zahl sinnloser  Striche  und  Ringel  aufgelöst. 
Der  sächsische  Ursprung  dieser  Stücke,  die 
möglicherweise  für  den  Handel  nach  den 
Wendenländern  erzeugt  wurden,  ist  sicher 
und  daher  die  Benennung  Sachsenpfennige 
vorzuziehen. 

Dannenberg  Die  deutschen  Münzen  der 

sächsischen  und  fränkischen  Kaiserzeit.     4  Bde. 

Berlin     1876 — 1905.         Grote     Münzstudien. 

9   Bde.     Hannover  1854 — 1877.     M  e  n  a  d  i  e  r 

Deutsche  Münzen.  3  Bde.  Berlin  1891  ff.  undZfN. 

27,  158 ff.  Engel  -S  e  rrur  e  Traue  II,  513. 

XII.    Die  Angelsachsen.    §66.    Im 
Jahre  414  hatte  Kaiser  Honorius  die  römi- 


schen Legionen  aus  Britannien  abberufen 
und  die  Provinz  ihrem  Schicksal  überlassen. 
Die  Sicherheit  allein  zu  wahren,  erwies  sich 
für  das  Land  bald  als  unmöglich,  und  die 
aus  der  Fremde  als  Beschützer  herbei- 
gerufenen Sachsen,  Angeln,  Juten,  wan- 
delten sich  rasch  zu  Eroberern.  Das  Dun- 
kel, das  über  den  Anfängen  der  Sachsen - 
herrschaft  in  Britannien  liegt,  lichtet  sich 
erst  um  das  Jahr  600.  Damals  waren  die 
keltischen  Urbewohner  nach  Irland  und 
dem  Westrand  der  Hauptinsel  zurück- 
gedrängt, die  Schotten  auf  den  nördlichen 
Teil  beschränkt,  das  übrige  Britannien  bis 
an  den  Firth  of  Forth  nahmen  sieben  ger- 
manische Königreiche  ein:  Kent,  Sussex, 
Essex,  Wessex,  Ostanglia,  Mercia  und 
Northumbrien.  Sie  standen  unter  könig- 
lichen Geschlechtern,  die  ihren  Ursprung 
von  Göttern  ableiteten,  jedoch  im  Lauf  der 
nächsten  Jahrhunderte  erloschen.  Dem 
König  Egbert  von  Wessex  (800 — 836)  ge- 
lang vorübergehend  die  lose  Vereinigung 
dieser  Reiche  in  einer  Hand,  allein  erst  sein 
Enkel  Aelfred  (871 — 901)  gilt  als  Begründer 
der  Reichseinheit.  Sein  Geschlecht  erlosch 
im  J.  1066  und  England,  das  schon  vorher 
während  der  Jahre  1016 — 1042  den  Dänen- 
königen Knut  und  Hardaknut  gehorsamt 
hatte,  wurde  nun  eine  Beute  der  Norman- 
nen, deren  Führer  Wilhelm  I.  der  Eroberer, 
Herzog  der  Normandie,  das  neue  Herr- 
schergeschlecht auf  der  Insel  begründete. 
§  67.  Die  Bewohner  Britanniens  haben 
schon  während  der  Römerherrschaft 
das  Silber  als  Münzmetall  im  Umlauf  be- 
vorzugt. Das  ergibt  sich  aus  der  Tatsache, 
daß  größere  Schätze  mit  Silbersiliquen 
fast  nur  in  England  und  Irland  vorkommen. 
Die  nach  dem  Abzug  der  Römer  aus  Bri- 
tannien einsetzenden  Prägungen  der  Angel- 
sachsen begannen  mit  Silbermünzchen, 
sceatt  (=  Schatz)  genannt,  die  einen  run- 
den dicklichen  Schrötling  hatten  und  noch 
um  780  neben  den  Pfennigen  im  Verkehr 
waren.  Die  ältesten  ahmten  römische 
Münzbilder,  Kaiserköpfe,  vor  allem  aber 
die  auf  Kupferstücken  aus  der  konstanti- 
nischen Zeit  vorkommende  Wölfin  und  das 
Vexillum  nach,  entstellten  aber  diese  mit 
der  Zeit  völlig.  Den  stummen  Geprägen 
(vgl.  Taf.  21,  n.  61)  folgten  im  7.  Jahrh. 
andere,  welche  Aufschriften,   zum  Teil  in 


Tafel  21. 


Angelsachsen 


62 


63 


K 


64 


65 


66 


67 


Dänen 


68 


69 


70 


Norweger 


7i 


S  72 

Schweden 


74 


S  75 


S         76 


73 


S       77 


Münzwesen. 

(S.  Erklärungsblatt  vor  Tafel  17.) 


Reallexikon  der  germ.  Altertumskunde.     III. 


Verlag  von  Karl  J.  Trübner   in   Straßburg. 


282 


MÜNZWESEN 


Runen,  trugen  (vgl.  Taf.  21,  n.  62  sceatt  des 
Königs  Penda  von  Mercia,  f  656).  Gold 
wurde  fast  gar  nicht  gemünzt,  obwohl  rege 
Beziehungen  zum  Frankenreich  bestanden, 
zum  Teil  selbst  fränkische  Münzmeister 
beschäftigt  wurden  und  einzelne  Gold- 
münzen umliefen.  Dagegen  haben  die 
Könige  von  Northumbrien  und  auch  die 
Erzbischöfe  von  York  kleine  Kupfermünzen 
schlagen  lassen,  die  stycce,  stycas  hießen 
(vgl.  Taf.  21,  n.  63  stycce  des  Königs  Eanred, 
f  840,  und  des  Erzb.  Eanbald  um  800, 
n.   64). 

§  68.  Die  5cea#-Prägungen  in  England 
enden  ungefähr  um  dieselbe  Zeit,  in  welche 
die  letzten  Merowingerdenare  fallen,  die 
gleichfalls  einen  dicken  Schrötling  hatten. 
Dem  Übergang  zum  flachen,  aber  größeren 
Pfennig  des  Königs  Pippin  folgten  alsbald 
die  angelsächsischen  Könige,  nur  zeigte  der 
pening,  zumal  unter  König  Offa  von  Mer- 
cien  (757 — 796,  vgl.  Taf.  21,  n.  65),  mehr 
Mannigfaltigkeit  und  viel  größere  Sorgfalt 
in  der  Ausführung.  Seit  König  Aelfred 
(871 — 901,  vgl.  Taf.  21  n.  66),  werden 
auch  Halbpfennige,  helfling,  healfpenig,  seit 
König  Edward  dem  Bekenner  (f  1066) 
auch  Viertel,  feorßling,  feorßung,  als  Teil- 
stücke des  Pfennigs  erwähnt.  Von  den 
Pfennigen  der  späteren  angelsächsischen 
Könige  haben  jene  König  Aethelreds '  IL 
(978 — 1016,  vgl.  Taf.  21,  n.  67)  die 
weiteste  Verbreitung  gefunden  und  dienten 
nicht  bloß  irischen,  sondern  auch  skan- 
dinavischen, polnischen  und  selbst  böhmi- 
schen Geprägen  als  Vorbild.  Gold  wurde 
während  dieser  Zeit  in  England  nur 
höchst  vereinzelt  geprägt.  Man  kennt 
einen  mancus  des  Königs  Offa  vom  Jahre 
774  mit  arabischen  Aufschriften,  Gold- 
stücke des  Erzbischofs  Wigmund  von  York 
(851—854),  welche  dieMVNVS  DIVINVM- 
Gepräge  Kaiser  Ludwigs  d.  Frommen  (f  840, 
s.  Taf.  19,  n.  39)  nachahmen  und  noch  ein 
oder  den  andern  Goldabschlag  von  Silber- 
stempeln. 

Engel-Serrure  Traue  I,  172,  297,  II, 
831  ff.  Lelewel  Numismatique  du  moyen  age. 
Brüssel  1835,  II  Les  Anglo-Saxons.  Lieber- 
mann  Ges.  der  Ags.  II  477,  489,  591,  614. 
Hawkins  The  silver  coins  of  England.  London 
1887.  3.  Aufl.  Keary  Catalogue  of  English 
coins  in  the  British  Museum.   Anglo  Saxon  series. 


Vol.  I.   London  1887.   K  e  n  y  o  n  The  gold  coins 
of  England.     London  1884. 

XIII.  Nordgermanen:  Dänen, 
Norweger,  Schweden.  §  69.  Die 
Besiedelung  Skandinaviens  durch  Nord- 
germanen,  die  Väter  der  heutigen  Dänen, 
Norweger  und  Schweden,  ist  die  erste  geo- 
graphische Trennung  germanischer  Stäm- 
me, die  wir  kennen.  Sie  dürfte  schon  im 
4.  oder  3.  Jahrh.  v.  Chr.  erfolgt  sein  und 
scheint  in  Norwegen  von  zahlreichen  klei- 
nen Völkerschaften  ausgegangen  zu  sein, 
deren  Namen  in  die  geschichtliche  Zeit 
fortlebten,  in  Ostskandinavien  hingegen 
von  größeren  Völkerverbänden.  Aus  dreien 
von  diesen,  den  Herulern,  Gauten  und  Sui- 
onen,  ist  im  Laufe  der  Jahrhunderte  das 
Volkstum  der  heutigen  Schweden  erwach- 
sen, während  die  Dänen  nach  Aufnahme 
nordgermanischer  Juten  ihren  Namen  bis 


Abb.  19.    Pfennig  des  Seekönigs  Knut,  geschlagen 
um  928  zu  York   (Engel,   Traite  I,  315  ff.). 

zur  Gegenwart  erhalten  haben.  Die  ältesten 
Staatseinrichtungen  zeigten  bei  allen  Nord- 
germanen  große  Gleichförmigkeit:  Träger 
der  politischen  Rechte  waren  überall  die 
waffenfähigen  Gemeinfreien.  Die  Vor- 
stände der  Verbände  waren  entweder  vom 
Volke  frei  gewählt,  oder  besaßen  ihr  Amt 
kraft  erblichen  Anspruchs;  diese  hießen 
als  Abkömmlinge  eines  herrschenden  Ge- 
schlechts konr,  konungr,  König.  So  sehr 
überwog  damals  noch  die  Bedeutung  das 
Staatsvolkes  über  das  Staatsgebiet,  daß 
es  auch  herrschende  Könige  ohne  Land 
geben  konnte,  die  Heer-  und  Seekönige, 
die  lediglich  ein  Heer  oder  Kriegschiffe  als 
Reich  unter  sich  hatten,  aber  unter  Um- 
ständen gleichfalls  Münzen  prägen  ließen 
(vgl.  Abb.  19).  Diese  Kleinkönige  ver- 
schwanden bei  den  Nordgermanen  gegen 
den  Schluß  der  Karolingerzeit,  es  traten 
dann  Großkönige  auf,  das  Christentum  hielt 
seinen  Einzug,  und  die  Münzprägung  be- 
gann. Vorerst  münzte  man  die  Pfennige 
Karls   d.    Gr.   von   Dürstede   nach,    deren 


MÜNZWESEN 


283 


Nachbildungen  (Taf.  21,  n.  68)  man  in 
Skandinavien  und  —  mit  noch  weiter- 
gehender Entstellung  —  auch  in  Polen 
zahlreich  gefunden  hat. 

§  70.  Die  Skandinavier  bedienten  sich 
ursprünglich  unvollkommener  Geldformen, 
zumal  des  Vieh-  und  Gewandgelds  (s.  Fries, 
Kugildi),  Edelmetalle  wurden  als  Geld 
kaum  vor  dem  5.  Jahrh.  benutzt,  dann  aber 
strömten  spätrömische  Solidi  in  solcher 
Menge  ins  Land,  daß  sich  das  Gold  neben 
den  althergebrachten  Geldarten  als  Zah- 
lungsmittel einbürgerte.  Eine  neue  Ent- 
wicklung des  nordischen  Geldwesens  be- 
gann nach  Münzfunden  in  der  2.  Hälfte  des 
9. Jahrhs.,  u.zw.  mit  der  Einfuhr  großer 
Mengen  Silber,  erst  aus  den  arabischen 
Staaten  Asiens,  später  auch  aus  England 
und  Deutschland.  Damals  wurde  die  Gold- 
rechnung in  Skandinavien  durch  die  Silber- 
rechnung verdrängt  und  die  fremden  Sil- 
bermünzen wanderten  als  Geld  von  Hand 
zu  Hand.  Schon  um  930  gab  auf  Island 
„jedermann"  dem  Grimr  geitskör  einen 
„Pfennig"  dafür,  daß  er  die  Althingstätte 
ausgesucht  hatte,  und  ums  Jahr  1000 
konnte  man  ebendort  alle  größeren  Geld- 
schulden in  Pfennigen  abzahlen.  Es  war 
dies  „bleiches  Silber",  den  Einschnitt 
haltend  und  so  geschlagen,  daß  60  Pfennige 
auf  eine  gewogene  Unze  gingen,  vielleicht 
englisches  Geld,  dem  das  isländische 
Recht  Zwangskurs  beigelegt  hatte.  Ge- 
prägt wurden  im  II.  Jahrh.  nur  Pfennige, 
240  peningar  auf  die  Mark  oder  30  auf  die 
Unze  oder  10  auf  den  Örtug  rauh.  Mgrk, 
eyrir,  örtug  wurden  so  auch  Rechnungs- 
münzen.  Seit  dem  12.  Jahrh.  prägte  man 
auch  Halbpfennige,  oboli  und  Viertel, 
fjörfrungar,  quadrantes.  Zweifelhaft  ist,  ob 
der  in  Gesetzen  erwähnte  ßveiti  oder  Deut 
zu  den  Teilmünzen  gehörte  oder  ob  er  nur 
ein  Pfennigabschnitt  war,  wie  man  ihn  bei 
Mangel  geeigneter  Teilmünzen  herzustellen 
pflegte. 

§  71.  Sven  Gabelbart  (f  10 14)  ist  der 
erste  Dänenkönig,  von  dem  Münzen  mit 
seinem  Namen  bekannt  sind.  Die  von  ihm 
und  von  seinem  Sohne  Knut  dem  Großen, 
die  beide  England  beherrschten,  geschla- 
genen Pfennige  schließen  sich  in  Bild  und 
Mache  so  eng  an  angelsächsische  Gepräge 
an,  daß  es  beispielsweise  zweifelhaft  bleibt, 


ob  die  von  Knut  mit  dem  Namen  der  Münz- 
stätte LVND  ausgegebenen  Stücke  nach 
London  oder  nach  Lund  in  Schonen  gehören. 
Unter  Harthacnut  (1036 — 42,  Taf.  21,  69) 
wird  allmählich  das  englische  Vorbild  ver- 
lassen und  dann  beginnt  eine  Zeit  der  Nach- 
ahmung byzantinischer  Münzen.  Die  her- 
kömmlichen Schriftzeichen  wechseln  mit 
Runen,  oder  lösen  sich  in  sinnlose  Buch- 
stabenhäufungen auf.  Als  Beispiel  einer 
dänischen  Münze  aus  dem  12.  Jahrh.  ist 
Taf.  21,  n.  70  ein  Pfennig  des  Königs  Erik 
Emune  (1 134 — ^j)  abgebildet. 

§  72.  Die  redenden  Gepräge  der  norwe- 
gischen Herrscher  reichen  etwa  ein  Men- 
schenalter weiter  zurück,  als  jene  der 
Dänenkönige.  Die  Münzen  des  Hakon  Jarl 
(989 — 996)  und  des  Olaf  I.  Tryggvason 
(996 — 1000)  sind  Nachbildungen  der  angel- 
sächsischen Aethelred-Pfennige  (Taf.  21, 
n.  71).  Die  Münzen  des  Königs  Harald  III., 
Hardrä9i  (1046 — 66)  haben  schon  einen 
merklich  kleineren  Durchmesser  und  zei- 
gen nicht  selten  Runenschrift,  noch  klei- 
ner sind  die  Pfennige  des  Königs  Sverre 
(1177 — 1202,  Taf.  21,  n.  7^).  Zeigt  schon 
die  abnehmende  Größe  des  Schrötlings,  zu 
der  sich  später  abnehmender  Feingehalt 
der  Stücke  gesellt,  den  Verfall  des  nordi- 
schen Münzwesens,  so  macht  das  Über- 
handnehmen stummer  Gepräge  überdies 
die  sichere  Zuteilung  der  späteren  Münzen 
oft  schwierig,  wo  nicht  unmöglich.  Der 
Zeit  von  etwa  1150 — 1200  angehörig  sind 
winzige  Blechmünzchen  mit  zweiseitigem 
Gepräge  von  etwa  10 — 12  mm  Durchmesser 
und  O.i  bis  höchstens  0.2  g  Schwere,  die 
man  gewöhnlich  nach  Schweden  weist. 
Viel  größer  ist  die  Zahl  der  wahrscheinlich 
etwas  jüngeren  Brakteaten,  deren  Größe 
zwischen  18 — n  mm  liegt  und  deren 
Schwere  von  etwa  0.36  bis  O.I  g  und  weni- 
ger heruntergeht.  Sie  haben  selten  Schrift, 
oft  aber  einzelne  Buchstaben,  Kreuzchen 
oder  einfache  Zieraten  im  Münzfeld,  andere 
Male  das  Brustbild  oder  den  Kopf  eines 
Königs,  einen  gekrönten  Drachenkopf  u. 
dgl.  Die  kleinsten  und  leichtesten  Hohl- 
münzchen  dieser  Art,  deren  Gewicht  selten 
O.i  g  erreicht,  aber  bis  0.05  g  zurückgehen 
kann,  sind  in  großer  Menge  in  Norwegen 
gefunden  worden  und  werden  daher  mit 
Wahrscheinlichkeit  für   norwegisch   gehal- 


284 


MUS— MUSCHELN 


ten.  Sicher  sind  indessen  nur  die  seltene- 
ren Gepräge,  die  entweder  denMünzort  oder 
den  Herrscher  nennen. 

§  73.  Die  ältesten  Münzen  der  Schweden- 
könige stehen  gleichfalls  unter  dem  Ein- 
fluß der  angelsächsischen  Pfennige  Kö- 
nig Aethelreds  IL  König  Olaf  Skötkonung 
ließ  sie  um  1013 — 1022  zu  Sigtuna  nördlich 
Stockholm  herstellen  (Taf.  21,  n.  74).  Sein 
Nachfolger  Anund  Jacob  (1022 — 1050) 
hielt  sich  an  die  englisch-dänischen  Ge- 
präge Knuts  des  Großen  als  Vorbild  und 
ließ  gleichfalls  zu  Sigtuna  münzen  (Taf.  21, 
n.  75).  Dann  folgt  ein. längerer  Zeitraum, 
für  welchen  noch  keine  sicheren  Schweden- 
münzen nachweisbar  sind.  In  die  Zeit  von 
1150  bis  etwa  1200  fallen  die  schon  er- 
wähnten zweiseitigen  Blechmünzchen  mit 
einem  Kirchengebäude  auf  der  Vorder- 
seite, dem  zuweilen  der  Giebel  fehlt,  so  daß 
nur  ein  schräge  gestricheltes  Feld  übrig 
blieb.  Auf  der  Rückseite  sieht  man  ein 
Kreuz  oder  Buchstaben  ins  Kreuz  gestellt, 
einen  Stern,  einen  Schild  mit  Buchstaben 
u.  dgl.  (Taf.  2 1,  n.  76).  Diese  Stücke  werden 
dem  König  Knut  Erikson  (1 167 — 1 196)  bei- 
gelegt. Sicher  diesem  König  angehörig  ist 
ein  kleiner  Brakteat  mit  einem  gekrönten 
Kopf,  unter  welchem  ein  Schwert  sichtbar 
ist  und  der  Umschrift  KTTtfVTVS  REX  S 
(Taf.  21,  n.  77). 

v.  A  m  i  r  a  Nordgerm.  Obligationenrecht.  2  Bde. 
1882 — 95,  I,  443  ff.,  II  510  ff.  Engel-Ser- 
rure  Traue  II,  848  ff.  Hauberg  Myntforhold 
og  udmyntninger  i  Danmark  indtil  1146.  Kopen- 
hagen 1900.  H  o  1  m  b  o  e  De  prisca  re  mone- 
taria  Norvegica.  Christiania  1841;  erschien  auch 
in  erweiterter  deutscher  Bearbeitung  in  Köhnes 
Z.  f.  Münz-,  Siegel-  u.  Wappenkunde,  Berlin 
1846,  S.  65:  Das  älteste  Münzwesen  Norwegens 
bis  zum  Ende  des  14.  Jahrh.  Förteckning  öfver 
Antellska  Myntsamlingens.  Svenska  Mynt  I,  IL 
Helsingfors  1906/8.  4  Hefte.  Stiernstedt 
Om  Myntorter,  Myntmästare  och  Myntordninger 
in  .  .  Sverige.  Stockholm  1874.  Catalogue  de  la 
collection  des  monnaies  de  feu  Christian  Jürgensen 
Thomsen.     Kopenhagen  1876.     II,  3. 

A.  Luschin  v.  Ebengreuth. 

Mus,  nur  westgerman. :  ahd.  mos,  muas, 
muos,  altsächs.  altfries.  angels.  mos.  Grund- 
form *mösa  aus  *mössa  für  älteres  *möt- 
ta,  steht  wahrscheinlich  im  Ablaut  zu 
altgerm.  mal  und  bedeutet  zugemessene 
Speise.   Da  diese  täglich  den  Hausgenossen 


zugeteilte  Kost  in  Mehlbrei  bestand,  so 
nahm  das  Wort  schlechtweg  die  Bedeutung 
von  Brei  an.  Brei,  auch  nur  westgerm.: 
ahd.  brio,  angels.  briw,  brlg,  bri,  seiner 
Herkunft  nach  dunkel,  bezeichnet  eine  aus 
Mehl  oder  Grütze  unter  Zusatz  von  Flüssig- 
keit (nicht  nur  Milch)  bereitete  Speise  und 
ist  von  Mus  nicht  zu  unterscheiden.  — 
Reste  breiartiger  Speisen  haben  sich  wie- 
derholt in  vorgeschichtlichen  Gefäßen  ge- 
funden. Brei  war  die  allgemeine  Volks- 
nahrung, vilis  cibus  (puls)  nach  einer  ahd. 
Glosse,  noch  im  Mittelalter  braucht  man 
Brei  schlechtweg  zur  Bezeichnung  von 
Nahrung  (vgl.  auch  die  formelhafte  Ver- 
bindung muos  und  bröt).  Auch  im  Norden 
wurde  häufiger  Brei  als  Brot  gegessen. 
Nach  der  Edda  genoß  Thor  zum  Früh- 
stück Brei  und  Fische.  —  Meist  wird 
der  Brei  aus  Hafermehl  hergestellt.  Pli- 
nius  hist.  nat.  18,  17  nennt  bereits  den 
Haferbrei  (neque  alia  pulte  vivant) 
als  Nationalgericht  der  Germanen,  er 
ist  die  gewöhnliche  Mehlspeise  der  Nord- 
völker. —  Eine  Art  Gerstenbrei  nennt 
Anthimus  de  obs.  cib.  64  ,,fenea":  fit 
etiam  de  hordeo  opus  bonum,  quod  nos 
graece  dicimus  alfisa,  latine  vero  polentam, 
Gothi  vero  barbarice  fenea,  magnum  reme- 
dium  cum  vino  calido  temper atum.  —  Be- 
sonders geschätzt  war  der  Hirsebrei. 
(Heyne,  Hausaltert.  II  64.)  —  Außer  den 
Getreidearten  werden  auch  die  Hülsen- 
früchte zur  Herstellung  von  Brei  verwen- 
det. —  Eine  besondere  feinere  Breiart 
war  die  in  den  eddischen  Liedern  wieder- 
holt kräsir  genannte.  Er  wurde  unter 
Zutat  von  Würzen  bereitet  und  reizte 
zum  Trinken.  —  Reisbrei  wird  zwar 
von  Anthimus  (de  obs.  cib.  76)  bereits 
empfohlen,  ist  aber  des  teuren  Preises 
wegen  im  Mittelalter  nur  als  Leckerei  an- 
gesehen. Fuhse. 
Muscheln.  Bereits  in  der  ältesten  Epoche 
der  jüngeren  Steinzeit  hat  an  den  Küsten 
von  Jütland,  Fünen  und  Seeland  eine  Be- 
völkerung gelebt,  für  welche  die  Muscheln 
einen  wesentlichen  Bestandteil  der  Nah- 
rung bildeten.  Die  Spuren  ihrer  Wohn- 
plätze  sind  kenntlich  an  großen  Abfalls- 
haufen, den  Resten  ihrer  Nahrung,  und 
diese  Haufen  bestehen  ihrer  Hauptmasse 
nach  aus  Muscheln,  besonders  aus  Schalen 


MUSIK 


-'öd 


von  Austern  und  Herzmuscheln;  „daneben 
kommen  oft  vor  Miesmuscheln  (Mytilus 
edulis),  Tapes-Arten  und  Strandschnecken, 
hauptsächlich  von  zwei  allgemeinen  Arten 
(Litorina  litorea  und  Nassa  reticulata)" 
(S.  Müller,  Nord.  Altertumsk.  I,  7/8).  Aus 
den  Fundumständen  scheint  hervorzu- 
gehen, daß  man  die  Muscheln  dadurch,  daß 
man  die  Glut  des  Feuers  auf  sie  wirken 
ließ,  öffnete.  Später  scheint  man  die 
Muscheln  als  Nahrung  in  den  germanischen 
Ländern  nicht  beachtet  zu  haben,  und  wohl 
erst  durch  die  Römer  ist  man  zunächst  in 
England,  in  dessen  Gewässern  die  Auster 
häufig  vorkommt,  auf  sie  aufmerksam  ge- 
worden. Darauf  weist  auch  ags.  ostre  vom 
lat.  ostrea  hin.  Im  10.  Jh.  wurden  dort 
gegessen  und  ausgeführt:  Austern,  Krab- 
ben, Strandmondschnecken  und  Herz- 
muscheln (Wright-W.   I  94).  Fuhse. 

Musik.  §  1.  Daß  es  bei  den  alten  Ger- 
manen eine  bereits  gut  ausgebildete  Ton- 
kunst gegeben  hat,  kann  keinem  Zweifel 
unterliegen.  Das  beweisen  die  Funde  zahl- 
reicher und  erstaunlich  vollkommener  Mu- 
sikinstrumente (s.  d.)  schon  in  tiefster 
vorgeschichtlicher  Zeit.  Aber  auch  die 
Gesangsmusik  bildete  schon  in  alter 
Zeit  verschiedenartige  Formen  aus 
(s.  Gesang).  Daß  die  deutsche  Volks- 
musik im  wesentlichen  autochthonger- 
manisch  ist  und  auf  germ.  Boden  sich 
reich  ausgestaltete,  bezeugt  auch  insbe- 
sondere der  musikalische  Wortschatz.  Die 
meisten  Namen  für  Instrumente:  Fidel 
(fidula),  Geige  (mhd.  gige),  Harfe  {harpa, 
hearpa,  harpha),  Schwegel  (swegala),  Zink 
(mhd.  zint),  der  ahd.  Name  trumba  für 
Trompete,  Trommel,  Schelle,  altnord.  lüfrr, 
mhd.  bunge  'Trommel'  u.  a.  musikal.  Wörter 
lassen  sich  ohne  Zwang  aus  keiner  nicht-ger- 
man.  Sprache  herleiten.  Selbst  die  Namen 
Hörn,  Pfeife,  Pauke  sind  höchstens  Ent- 
lehnungen aus  vor-althochd.  Zeit.  Auch 
die  Bezeichnungen  für  singen,  klin- 
gen, gellen,  blasen,  Stimme, 
Schall,  Laut,  Lied,  Weise, 
S  a  i  t  e  ,  u.  v.  ä.  sind  eingesessene  german. 
Wörter   (vgl.  auch  ,, Gesang"   1.  2). 

§  2.  Schon  im  Ahd.  hat  man  ferner  eine 
große  Zahl  musikalischer  F  a  c  h  a  u  s  - 
drücke,  welche  bezeugen,  daß  bei  den 
alten  Germanen  die  Musik  schon  zur  Kunst 


ausgeprägt  war;  z.  B.  katroc  für  Phantasie, 
suazzaz  sanc  für  Melodie,  mäz  (camez, 
kimez)  für  Metrum,  kestimmida  für  Har- 
monie, spü  für  instrumentale  und  sanc  für 
vokale  Musik,  spilolih  für  musikalisch, 
spilari  u.  sisomo  für  Musikus  (sogar  auch 
Spilan a  Musikantin).  Selbst  für  Begriffe 
wie  „Vortrag"  (relatus)  hatte  man  eigene 
Bezeichnungen,  z.  B.  bardit  (Tacitus) ;  man 
unterschied  zwischen  Lärm  (galm),  Schall 
(scal),  Laut  (hluti)  und  Ton  (gala)  ebenso 
scharf  als  die  griechischen  u.  lat.  Musik- 
theoretiker nebst  den  modernen  Akustikern 
zwischen  (jJOCpoc,  tpfärfloe  u.  xövoc,  tonus 
u.  sonus  usw.  Die  klassischen  Sprachen 
hatten  keine  besonderen  Bezeichnungen 
für  eine  gespielte  und  eine  gesungene 
Melodie  (wie  auch  wir  heutzutage  nicht 
mehr),  die  Germanen  aber  unterschieden 
sehr  genau  zwischen  der  Spielmelodie 
(got.  laiks,  ahd.  leich)  und  Gesangsmelodie 
(leod,  Lied)  und  hatten  außerdem  noch 
I  einen  Gesamtnamen  für  Melodie  über- 
|  haupt,  nämlich  wisa  'die  Weise'.  Der  noch 
heute  auffällige  Reichtum  an  Wörtern  für 
alles  Hörbare  (tönen,  klingen,  schallen, 
gellen,  dröhnen,  rufen,  schreien,  singen, 
lärmen,  tosen,  klirren,  summen,  brummen, 
jauchzen,  sausen,  brausen,  girren  schluch- 
zen usf.)  ist  erheblich  größer,  als  in  allen 
anderen  Sprachen,  wie  denn  auch  musi- 
kalische Faktoren  bei  der  Bildung  der  ger- 
manischen Sprachen  (Ablaut,  Onomato- 
poesie  u.  ä.)  stark  mitgewirkt  haben. 

§  3.  Mit  der  Einführung  des  Christen- 
tums verarmte  die  deutsche  Sprache  in 
ihrem  Schatze  altererbter  musikalischer 
Ausdrücke.  An  die  Stelle  echter  deutscher 
Wörter  traten  griechisch -lateinische,  wie 
tön  (-ovo?)  für  gala,  kör  (x<>po?)  für  gart, 
germinön  (carminare)  für  galstar.  So  sind 
schließlich  die  meisten  musikal.  Fachaus- 
drücke Fremdwörter  geworden:  Musik, 
Melodie,  Harmonie,  Akkord,  Rhythmus, 
Instrumente  usw.,  während  alteinheimi- 
sche germanische  Wörter  eine  minderwer- 
tige Bedeutung  erhielten,  wie  scoph  urspr. 
„Liedtext,  Poesie",  dann  „Posse",  zuletzt 
„Lüge". 

§  4.  Der  frühere  Reichtum  an  eignen 
musikalischen  Bezeichnungen,  die  Auf- 
findung vieler  Instrumente  in  Original  und 
Abbildung,    die    ausgesprochene    Neigung 


286 


MUSIKINSTRUMENTE 


der  deutschen  Völker  zur  Musik,  ihre  zum 
Teil  erstaunliche  Anlage  zur  Komposition, 
die  nächst  den  Griechen  fast  vollständig 
ausschlaggebende  Stellung  in  der  Musik- 
geschichte im  früheren  Mittelalter  wie  in  den 
letzten  Zeiten,  all  dies  setzt  eine  Jahr- 
tausende lange  Übung  voraus.  Natürlich 
fehlt  es  an  Notationen  von  Musik  altger- 
manischer Zeit;  die  Geistlichen  fingen  ja 
selbst  erst  in  der  Karolingerzeit  an,  ihre 
Gesänge  schriftlich  niederzulegen.  Aber  in 
der  von  mir  angeregten  vergleichenden  Mu- 
sikwissenschaft hat  man  ein  Mittel,  aus 
der  Zusammenstellung  gleicher  oder  ähn- 
licher Volksweisen  der  verschiedensten 
Völker  sozusagen  die  Wurzelmelodien  bloß- 
zulegen und  damit  —  ähnlich  der  Sprach- 
vergleichung —  das  gemeinsame  musika- 
liche  Gut  der  germanischen  Völker  fest- 
zustellen. 

Osk.  Fleischer  Ein  Kapitel  vergleichender 
Musikwissenschaft  u.  Zur  vergleichenden  Musik- 
forschung, Sammelbände  der  Internat.  Musik- 
gesellsch.   I  u.   III.  0.  Fleischer. 

Musikinstrumente.  §  i.  Spuren  einer 
höheren  Pflege  der  Musik  lassen  sich  bei 
den  Germanen,  bzw.  in  den  später  von 
ihnen  besetzten  Ländern  bis  in  die  neo- 
lithischen  Zeiten  hinein  verfolgen.  Die  Aus- 
grabungen haben  dafür  überraschend  rei- 
ches Material  geliefert,  weit  zahlreicher, 
als  in  anderen  Gegenden  der  Erde.  Be- 
sonders sind  es  die  Länder  an  der  Ostsee 
(Südschweden,  Dänemark,  Schleswig-Hol- 
stein und  Mecklenburg),  der  Landstrich 
von  Mecklenburg  und  der  Eibmündung 
westlich  und  südlich  herunter  bis  zum 
Rhein  und  der  Donau  und  sodann 
die  Lande  an  der  Donau  bis  nach  Ungarn 
hinein.  Im  allgemeinen  kann  man  an  der 
Hand  der  bisherigen  Ausgrabungsfunde 
sagen,  daß  in  den  nördlichen  Gegenden 
dieses  ganzen  Gebietes,  also  an  der  Ost- 
see, vor  allem  bronzene  und  goldene  Blas- 
instrumente, im  mitteldeutschen  Gebiet 
(Sachsen,  Hannover,  Thüringen,  besonders 
in  der  mittleren  Saalegegend)  tönerne 
Schlaginstrumente  und  in  Süddeutschland 
(besonders  Schwarzwald)  und  an  der  Donau 
hölzerne  Saiteninstrumente  vorzugsweise 
im  Gebrauch  gewesen  sind.  Natürlich 
stammen  die  Funde  aus  sehr  verschiedenen 
Zeiten;  die    an  der  Saale  und   danach  die 


an  der  Ostsee  gefundenen  sind  die  frühe- 
sten. 

§  2.  Die  ältesten  Musikinstrumente 
wurden  in  megalithischen  Gräbern  der 
Provinz  Sachsen,  besonders  bei  Halle 
und  Merseburg,  gefunden;  es  sind  13 
Trommeln  von  Ton ,  von  derselben 
Form,  wie  man  sie  auf  ägypt.  und  babylon. 
Denkmälern  findet,  und  wie  sie  noch  heute 
bei  einzelnen  Völkern  im  Orient  und  Afrika 
im  Gebrauch  sind.  Ihr  Gebrauch  reicht 
bis  zur  Hallstattperiode.  Zum  Teil  sind 
sie  mit  astronomisch-musikalischen  Zeichen 
versehen  für  Sonne,  Mond  und  Planeten, 
ähnlich  wie  sie  ein  Jahrtausend  später  in 
Assur  vorkommen. 

§  3.  DemBronzezeitaltergehörendie  sogen. 
Luren  an  (anord.  lüdr  'Hörn,  Trompete'), 
eine  Art  S-förmig  gewundener  Posau- 
nen von  P/z — 2'/2  m  Länge,  in  großer 
Zahl  in  Torfmooren  an  den  Ostseeküsten 
gefunden,  auch  auf  Felsenreliefs  bildlich 
dargestellt,  von  Bronze  technisch  vortreff- 
lich hergestellt,  der  aufragende  Schall- 
trichter von  einer  schönverzierten  schild- 
artigen  runden  Platte  umgeben.  Meist 
paarig  gefunden,  stimmen  je  zwei  genau 
zusammen,  dies  und  die  Krümmung  des 
einen  Instrumentes  nach  rechts,  des  andern 
nach  links,  beweist,  daß  sie  auch  paarig 
gebraucht  worden  sind.  Sie  ergeben  — 
wie  alle  Blasinstrumente  —  die  sogen. 
Naturtonreihe,  deren  6  erste  Töne  einen 
Dreiklang  bilden,  nämlich  (beispielsweise) 
Ci  C  G  c  e  g.  Darüber  hinaus  erhält  man 
die  Töne  einer,  allerdings  unreinen  diato- 
nischen (hypolydischen)  Tonleiter  b  c1  d1 
e1  f1  g1  a1  b1,  doch  sind  diese  schwerer 
zu  blasen,  als  jene  (je  höher  desto  schwerer). 
Man  war  daher  zunächst  auf  die  leichtere 
Partie  angewiesen  und  wird  sich  auf  sogen. 
Signale  beschränkt  d.  h.  in  Dreiklangstönen 
bewegt  haben.  Bei  paarigem  Gebrauche  der 
Instrumente  ergab  sich  schon  für  die  ältesten 
Zeiten,  und  gerade  für  diese  bei  mangeln- 
der Übung  am  ehesten,  eine  Art  zweistimmi- 
ger harmonischer  Musik.  Hiermit  stimmen 
literarische  Zeugnisse  des  12.  Jahrh.  überein, 
welche  gerade  den  Germanen  (bes.  Dänen, 
Norwegern)  die  Erfindung  der  mehrstimmi- 
gen Musik  (Polyphonie)  zuschreiben;  auch 
spricht  dafür  der  musikgeschichtliche  Ent- 
wicklungsgang   und    der    noch    heute    im 


MUSIKINSTRUMENTE 


287 


Gegensatz  zu  den  romanischen  gerade  bei 
den  germanischen  Völkern  stark  ausge- 
prägte Sinn   für  Akkord  und  Polyphonie. 

§  4.  Auch  sichelförmige  stumpfwinklige 
und  goldene  H  ö  r  n  e  r  von  geringerer 
Länge  und  daher  geringerem  Umfange,  die 
nur  die  3 — 4  tiefsten  Signaltöne  ergeben, 
hat  man  in  den  Ostsee-  wie  in  den  Donau- 
tiefländern gefunden,  meist  mit  Runen- 
inschriften. Von  kurzen  Hörnern  aus 
Elfenbein,  sogen.  O  1  i  f  a  n  t  e  n  ,  haben 
sich  viele  Exemplare,  größtenteils  aus  dem 
Mittelalter,  die  meisten  reich  geschnitzt, 
erhalten.  Vorgeschichtliche  Flöten  feh- 
len in  germanischen  Ländern  so  gut  wie  ganz. 

§  5.  Dagegen  hat  man  öfter  Lärm- 
instrumente, wie  Klappern  und 
selbst  S  i  s  t  e  r  n  (in  Schlesien),  ausgegra- 
ben; man  mag  dabei  an  des  Tacitus  Bericht 
von  der  Verehrung  der  Isis  bei  den  Sueben  __ 
denken  („woher  dieser  ausländ.  Opfer- 
dienst seinen  Grund  und  Ursprung  habe, 
ist  mir  nicht  bekannt  geworden,  nur  daß 
das  Sinnbild,  wie  eine  Liburne  gestaltet, 
schon  lehrt,  daß  der  Gottesdienst  aus  der 
Fremde  stammt"). 

§6.  Saiteninstrumente  sind  in 
germanischen  Ländern  durch  bildliche  Dar- 
stellungen auf  Tongefäßen  ebenfalls  bereits 
für  die  vorgeschichtlichen  Zeiten  mehrfach 
bezeugt.  Die  ersten  rohen  Darstellungen 
können  bis  ins  3.  Jahrtausend  v.  Ch.  zu- 
rückgehen. Besonders  beweist  den  Ge- 
brauch von  kitharaähnlichen  viersaitigen 
Instrumenten  das  eingeritzte  Bild  auf  einer 
Urne  aus  März  bei  Ödenburg  (k.  k.  natur- 
histor.  Museum,  Wien).  Die  Form  der  hier, 
auf  Münzen  usw.  abgebildeten,  ja  in  Ale- 
mannengräbern des  5. — 7.  nachchristl.  Jhs. 
im  Original  gefundenen  Saiteninstrumente 
ist  dieselbe,  als  die  der  3 — 4  saitigen 
Kitharen,  die  im  Altertum  bei  Ägyptern, 
Babyloniern,  Griechen  und  Etruskern  im 
Gebrauch  waren.  Sie  sind  das  Instrument 
der  Barden,  altbritan.  chrotta  (Venant. 
Fortun.),  altir.  crot,  kymr.  crwth,  ahd. 
rottet;  auch  die  älteste  Kithara-  und  die 
Crot-Stimmung  sind  dieselbe,  nämlich 
Grundton — Quart — Quint  ( — Oktav)  z.  B. 
G — -c — d  ( — g).  Dadurch  erscheint  sie  als 
akkordisches  Begleitinstrument  und  weist, 
Vvie  die  Luren,  auf  vorgeschichtlichen  Ge- 
brauch polyphoner  Grundlagen  hin. 


§  7.  Andere  Saiteninstrumente  sind:  die 
dreieckige  Harfe  (harpa),  besonders  Lieb- 
lingsinstrument  der  Sachsen,  wohl  vor- 
zugsweise diatonisch  gestimmt,  also  mehr 
ein  Melodieinstrument;  im  Norden  nur  zum 
Alleinspiel,  nicht  zum  Begleiten  gebraucht, 
oft  bezeugt  in  den  Heldenliedern,  merk- 
würdigerweise auch  mit  den  Zehen  gespielt 
(besonders  von  Gunnar),  im  späteren 
Mittelalter  zuweilen  von  ungeheurer  Größe; 
ferner  das  Psalterium  (salterion),  ein 
trapezförmiger  Resonanzkasten  mit  vielen 
darübergespannten  Saiten,  Vorfahr  des  spä- 
terenHackebrett  und  heutigen  Zigeunerzym- 
bals ;  das  Monochord,  ein  kleines  einsai- 
tiges Instrumentchen  für  denMusikunterricht 
zur  Nachweisung  der  verschiedenen  Inter- 
valle, ein  Nachkömmling  des  pythagoräi- 
schen  Kanons.  —  Streichinstrumente 
kannte  wahrscheinlich  das  Mittelalter  vor 
dem  9. — 10.  Jh.  noch  nicht.  Die  bei  Otfrid 
(V.  23  lira  ioh  fidula)  erwähnte  fidula  oder 
Fiedel  (span.  vihuela,  ital.  viola,  frz.  vielle) 
mag  zwar  der  späteren  Geige  ähnlich 
gewesen  sein,  hatte  aber  wohl  noch 
keinen  Bogen.  Lira,  noch  im  16.  Jh. 
ein  vielsaitiges  Bogeninstrument  in  Ita- 
lien, ist  vielleicht  die  Leier  (Dreh-, 
Bauern-,  Bettlerleier),  deren  Saiten 
später  von  einem  Kurbelrade  angestrichen 
wurden,  die  aber  sonst  der  Schlüsselfiedel 
und  heutigen  schwedischen  Nyckelharpa 
gleicht. 

§  8.  Von  Holzblasinstrumen- 
ten kannte  man  im  Mittelalter  in  german. 
Landen  mehrere  Arten,  Flöten,  Pfeifen, 
Schwegel  (managfalta  swegala  bei  Otfrid), 
Schalmien  usw.  genannt.  Ob  sie  schon 
das  Altertum  und  die  vorgeschichtliche  Zeit 
besaß,  ist  zweifelhaft  (s.  o.  §  4),  bes.  im 
Hinblick  auf  die  Namen,  deren  Entlehnung 
großenteils  feststeht.  Auch  der  Dudel  - 
sack ist  wohl  nicht  urspr.  germanisch 
(ob  keltisch?);  sein  ältester  Name  scheint 
musa.  Schließlich  kam,  zuerst  zu  Pipins 
und  Karls  d.  Gr.  Zeit,  die  0  r  g  e  1  aus  Byzanz 
ins  Frankenland. 

Osk.  Fleischer  Musikinstr.  aus  deutscher 
Urzeit,  Allgem.  Musikzeit.  Charlottenburg  1893, 
Nr.  30 — 33,  Eine  astronomisch-musikalische  Zei- 
chenschrift inneolithischer  Zeit,  Memnon  Bd.  VII, 
und  in  Pauls  Grundr.,  Straßb.  1898  III  567 — 76. 

0.  Fleischer. 


MUSPELL— MUTT 


Muspell.  §  i.  Das  vielumstrittene 
Wort  hat  man  bald  als  ein  heidnisch-ger- 
manisches, bald  als  ein  christliches  auf- 
gefaßt und  gedeutet.  Als  heidnisches  Wort 
soll  es  eine  Bezeichnung  für  „Feuer",  als 
christliches  für  „jüngstes  Gericht"  sein 
und  das  griech.  xpijxa  wiedergeben.  Einig 
ist  man,  daß  in  dem  Worte  ein  Kompositum 
vorliegt;  seine  beiden  Teile  werden  fast  von 
jedem  Erklärer  anders  gedeutet  (über  die 
verschiedenen  Deutungen  vgl.  Braune, 
Ahd.  Lesebuch7  S.  190  f.). 

§  2.  In  südgermanischen  Quellen  be- 
gegnet das  Wort  nur  an  zwei  Stellen:  im 
Heliand  (V.  2591;  4358)  als  mutspelli,  von 
dem  gesagt  wird,  das  es  am  Ende  der  Welt 
wie  ein  Dieb  über  die  Menschen  komme,  und 
im  Gedicht  „vom  jüngsten  Gericht",  dem 
Schmeller  die  Überschrift  ,Muspilli'  ge- 
geben hat.  Hier  heißt  es  (V.  55  ff.): 
verit  denne  stuatago  in  lant, 
verit  mit  diu  vuiru  viriho  uulsön: 
dar  ni  mac  denne  mäk  andremo  helfan  vora 
demo  müspille. 
„wenn  der  Tag  der  Abrechnung  kommt, 
kann  kein  Sippengenosse  dem  andern  vor 
dem  M.  helfen".  Beide  Zeugnisse  ent- 
stammen also  der  altchristlichen  Literatur, 
die  sich  an  die  ags.  Dichtung  anlehnt  und 
in  der  mehrfach  altheidnische  Worte  und 
Vorstellungen  eingedrungen  sind.  Die 
Etymologie  des  Wortes  wird  sich  wohl 
nie  sicher  feststellen  lassen. 

§  3.  Zahlreicher  sind  die  Zeugnisse  in 
der  nordischen  Dichtung.  Hier  setzt  die 
Personifikation  ein.  Das  Wort  findet  sich 
in  der  Vojuspä,  Lokasenna  und  der  SnE., 
und  zwar  ist  in  der  Dichtung  von  Müspells 
Scharen  oder  Söhnen  die  Rede,  die  einst 
bei  den  Ragnarak  als  Gegner  der  Götter 
auf  dem  Schiffe  Naglfar  von  Südosten 
(Vsp.)  oder  über  den  Myrkvid  (Lok.) 
kommen,  um  unter  Surts  Führung  an  dem 
allgemeinen  Vernichtungskampfe  teilzu- 
nehmen. Hier  sind  Müspells  Söhne  Feuer- 
riesen, die  Sprossen  eines  *Müspellr,  des 
personifizierten  Feuers.  Nach  der  SnE. 
(I  42)  herrscht  dieser  Müspellr  über  die 
Feuerwelt,  die  nach  ihm  Müspellsheimr 
heißt  und  sich  südlich  von  Ginnungagap 
befindet.  Aus  den  Funken  dieser  Welt 
sollen  die  Götter  die  leuchtenden  Gestirne 
geschaffen  haben. 


§  4.      Nach   diesen  Zeugnissen  bestand 
aller    Wahrscheinlichkeit     nach     bei     den 
heidnischen     Germanen     die    Vorstellung, 
daß  die  Welt  einst  durch  Feuer  zugrunde 
gehen  werde.     Dieser  Weltbrand  lebte  im 
ahd.    muspilli,    as.    mutspelli    fort.        Im 
Norden  wurde   er   personifiziert   und  zum 
Feuerriesen,    wie    logi    'das    Feuer'    oder 
cegir  'das  Meer',  erhielt  nun  ein  besonderes 
Heim  und  die  Flammen  wurden  seine  Söhne. 
Kögel-Bruckner  PGrundr.2  II  1 ,  1 1 1 . 
Kauffmann  ZfdPh.  33,  5  ff.     v.  Grien- 
b  erger   IF.   16,   40  ff.      S.    Bugge   Studien 
I  447  ff.    D  e  1 1  e  r  PBB.  21,  107  ff.     S  e  1  m  a 
Dorff  Herrigs  Archiv   no,   i  ff.     A.   0  1  r  i  k 
Aarb.    1902,    221  ff.      Grau    Quellen   u.    Ver- 
wandtschaften der  älteren  germ.  Darstellungen  des 
Jüngsten    Gerichts    (Halle    1908).       Sperber 
Sprakvetenskapl.    Sällskapets    i   Uppsala     För- 
handlingar    1906 — 12.       v.    Unwerth     PBB. 
40,  349 ff.     W.  Braune  ebd.  425fr.      Björn 
Olsen,  Ark.  30,  145fr.  E.  Mogk. 

Mutt  (ahd.  mutti,  mhd.  mütte;  and. 
muddi).  §  1.  Ein  Trockenmaß  von  einer 
im  Zeitverlauf  stark  anwachsenden  Größe. 
Der  römische  modius,  welchem  die  deutsche 
Bezeichnung  entlehnt  ist,  war  ein  kleines 
Maß  von  8,75  1  Inhalt. 

§  2.  Um  das  Jahr  1000  wurde  er  im  Ge- 
brauch durch  die  metreta  (s.  'Metze')  ver- 
drängt, diesen  Übergang  beleuchten  ahd. 
Glossen  wie  modum:  mez.  Der  Name  modius 
verschwand  jedoch  nicht,  sondern  wurde 
auf  ein  Vielfaches  der  metreta  übertragen; 
ahd.  Glosse  bei  Graff  II  700:  mutti:  modium. 
Ursprünglich  rechnete  man  30  metretae  auf 
den  Mutt,  später  als  Kasten  maß  bei 
den  Grundhe^rrschaften  auch  31  und  32. 
Der  Mutt  faßte  um  diese  Zeit  bei  den 
Bayern  ungefähr  75  1. 

§  3.  In  der  Folge  fand  unter  Festhaltung 
der  früheren  Einteilung  abermals  eine  Ver- 
größerung des  Mutts  statt,  indem  man  die 
Hälfte  des  altbayerischen  Mutts,  den  Semi- 
modius  =37,5  1,  als  Metze  (s.  d.)  zur  unte- 
ren Maßeinheit  machte  und  den  Mutt  auf 
30  solcher  Metzen  (semimodius)  stellte,  die 
darum  nur  zwei  Viertel,  vier  halbe  Vier- 
tel usw.  enthielten.  Der  Mutt  als  Großmaß 
faßte  beispielsweise  in  Österreich  30  Wiener 
Metzen  zu  61,48682  1  oder  1844,9826  1. 
Ahd.  Gl.  II  410  n.  60.     Au  bock  223,  237. 

Graff  II  700.  Liebermann  Gesetze  d.  Angels. 

II  585.  A.  Luschin  v.  Ebengreuth. 


MUTTERKORNKRANKHEIT— MUTTERRECHT 


289 


Mutterkornkrankheit,  -brand.    §  1.    Der 

Ergotismus,  durch  den  Genuß  von  Ge- 
treidesamen hervorgerufen,  welchen  die 
Sklerotien  des  Mutterkornpilzes  (Clayiceps 
purpurea)  beigemengt  sind,  der  namentlich 
auf  Roggenähren  sich  ansiedelt  und  dort 
die  schwarzvioletten,  langgestreckten, 
leicht  hornförmiggekrümmte  „Körner"  bil- 
det (den  Dauerzustand  der  Plasmodien  des 
Pilzes),  stellt  eine  chronische  Massenver- 
giftung dar.  Ihre  beiden  Hauptformen,  die 
auffallenden  nervösen  Erscheinungen  (Krie- 
belkrankheit)  und  das  Brandigwerden  der 
Gliederenden  und  anderer  Körperteile  (Mut- 
terkornbrand) werden  durch  zwei  in  den 
Sklerotien  des  Claviceps  sich  bildende 
Gifte,  das  Cornutin  und  die  Sphacelinsäure 
veranlaßt. 

§  2.  Als  Massenerkrankung  von  beson- 
derer Unheimlichkeit  scheint  sie  in  die 
germanische  Frühzeit  zurückzureichen,  der" 
man  schon  im  scheu  abwehrenden  Sinne 
den  Namen  heiig  für,  heylig  fuer,  hailfuir 
gab,  dessen  Umdeutung  in  höllisches  Feuer 
(das  heische  fuer)  späterer  Zeit  angehört, 
ebenso  natürlich  die  Anlehnung  an  einen 
christlichen  Krankheitspatron  wie  „An- 
toniusfeuer" (s.  dieses).  Der  Name  „heiliges 
Feuer"  begegnet  freilich  schon  in  der  aus- 
gehenden Antike  im  ,ignis  sacer'  des  C  e  1  - 
s  u  s  ,  P  1  i  n  i  u  s  und  C  o  1  u  m  e  1 1  a  ,  die 
zum  Teil  sicher  nichts  mit  Ergotismus  zu 
tun  haben,  während  Hippokrates  zweifel- 
los schon  solche  Erkrankungen  gesehen  hat. 
Sichere  Nachrichten  haben  wir  erst  aus  dem 
9.  Jh.;  denn  die  Nennung  des  ignis  sacer 
in  der  Homilia  de  sacrilegiis  aus  dem  8.  Jh. 
§15  (s.  Heilaberglaube)  und  seiner 
Bekämpfung  mit  Zaubersprüchen  ist  doch 
zu  unbestimmt.  Im  Jahre  857  herrschte 
das  Leiden  heftig  am  Niederrhein,  954  in 
Paris,  desgleichen  994  bis  999  und  1039  in 
Frankreich;  der  „ignis  Gallorum"  (s. 
Seuchen)  verschont  aber  auch  Deutsch- 
land nicht,  während  er  im  Mittelalter  in 
England  fast  völlig  fehlte,  trotzdem  dort 
Hungersnöte  nur  allzusehr  an  der  Tages- 
ordnung waren:  „Brandblasen  traten  auf, 
vielen  Menschen  wurden  ganze  Glieder 
brandig"  heißt  es  immer  wieder  und  heftige 
Schmerzen  und  Kämpfe  quälen  die  Er- 
krankten. Wenn  auch  die  Epidemie  von 
591  in  Limoges  nur  mit  größten  Zweifeln 

Hoop  s,  Reallexikon.     III. 


auf  Ergotismus  gedeutet  werden  kann,  so 
waren  doch  weniger  gehäufte  Erkrankun- 
gen an  Mutterkornbrand  auch  wohl  früher 
schon  in  Germanien  und  Frankreich  auf- 
getreten. Im  Norden  schweigen  die  Quellen 
früherer  Zeit. 

M.  Hey  ne  Hausaltert.  III  147.  C.  H.  Fuchs 
Das  heil.  Feuer  des  Mittelalters,  Heckers  Annal. 
d.  ges.  Heilk.  28  (1834)  S.  1— 81.  A.  H  i  r  s  c  h 
hist.-geogr.  Path.  II*  140 — 150.  Creighton 
Hist.  of  Epidem.  in  Brit.  I  52  ff.  R.  K  o  b  e  r  t 
Hist.  Studien  II  (1889)  S.  1—32.  G  r  ö  n  Alt- 
nord. Heilkunde,  Janus  1908  (S.-A.  S.  98  ff.). 
Edv.  Ehlers  im  Janus  1897,  112  f.  Sud- 
hoff Eine  Antoniter -Urkunde.  Arch.  f.  Gesch. 
d.  Med.   VI  270—280.  Sudhoff. 

Mutterrecht.  §  1.  Während  heute  die 
durch  Zeugung  und  die  durch  Geburt  ver- 
mittelte Blutsverwandtschaft  im  wesent- 
lichen eine  gleiche  rechtliche  Wertung  er- 
fährt (Elternrecht),  ist  es  für 
primitivere  Völker  charakteristisch,  daß  sie 
meist  eine  dieser  Verwandtschaftsbezie- 
hungen völlig  in  den  Vordergrund  rücken, 
während  die  andere  zurücktritt  oder  über- 
haupt nicht  Berücksichtigung  findet.  Je 
nachdem  nun  die  väterliche  (agnatische) 
oder  die  mütterliche  (kognatische)  Bluts- 
verwandtschaft entscheidend  ist,  unter- 
scheidet man  zwischen  Vaterrecht 
und  Mutterrecht  ;  eigentümliche 
Kombinationen  beider  Systeme  können 
sich  daraus  ergeben,  daß  in  einer  Beziehung 
die  väterliche,  in  einer  anderen  die  mütter- 
liche Verwandtschaft  entscheidet.  Das 
Mutterrecht  verträgt  sich  übrigens  durch- 
aus mit  einer  Ehe,  in  der  die  Frau  völlig 
der  Herrschaft  des  Mannes  unterworfen  ist, 
sowie  mit  einer  strengen  Gewalt  des  Mannes 
über  die  Kinder,  nur  daß  er  diese  Gewalt 
nicht  als  ihr  Erzeuger,  sondern  als  der 
Herr  ihrer  Mutter  ausübt. 

§  2.  Ebenso  wie  alle  indogermanischen 
Völker  sind  die  Germanen  —  im  Gegensatz 
zu  nichtindogermanischen  Völkern  Europas 
und  Vorderasiens  (Pikten,  Iberern,  Ly- 
kiern)  —  ausgesprochene  Vertreter  des 
Vaterrechts.  Das  zeigen  die  von 
Delbrück  untersuchten  indogermani- 
schen Verwandtschaftsbezeichnungen,  das 
zeigen  die  germanischen  Sippennamen,  die 
nie  vom  Namen  der  Stammutter,  dagegen 
regelmäßig  patronymisch  vom  Namen  des 
Stammvaters    gebildet    sind     (Merovingi, 

19 


290 


MYRGINGAS 


Lethingi,  ahd.  Agilolfinga,  Hahilinga,  ags. 
Oiscingas,  Wuffingas,  Wcegmundingas,  Hreth- 
lingas,  Scyldingas,  Scylfingas,  Hocingas, 
anord.  Ynglingar,  Knytlingar  usw.),  ferner 
die  germanische  Ethnogonie  mit  ihren  von 
3  Brüdern  abstammenden  Geschlechtern  der 
Ingväonen,  Erminonen  und  Istväonen  (aller- 
dings nicht  „uralt",  sondern  aus  einer  Zeit, 
die  schon  den  Stabreim  kannte).  Vor  allem 
ist  beweisend  die  noch  in  historischer  Zeit 
bezeugte  rechtliche  Gliederung  derSippe,  die 
vom  vaterrechtlichen  Sippenverband  aus- 
geht und  in  Erbrecht,  Vormundschaf  tsrecht, 
Wergeidbeteiligung  usw.  ursprünglich  ent- 
schieden die  kognatische  hinter  der  agnati- 
schen Verwandtschaft  zurücksetzt. 

§  3.  Dem  gegenüber  wird  von  einer  An- 
zahl von  Forschern  (Heusler, Lamp- 
recht, Dargun,  Ficker,Amira, 
Gothein,  Opet,  E.  Mayer)  die 
Ansicht  vertreten,  daß  in  vorhistorischer 
Zeit  die  Germanen  nach  Mutterrecht 
gelebt  haben  und  daß  Reste  dieses  prä- 
historischen Mutterrechts  noch  in  die  ge- 
schichtliche Zeit  hineinreichen.  Als  solche 
Reste  betrachtet  man  die  von  Tacitus, 
Germ.  20  erwähnte  Bevorzugung  des 
Mutterbruders,  die  Verwandtenfolge  in 
Lex  Sal.  44  de  reipus  und  59  de  alodis, 
endlich  den  Satz,  daß  uneheliche  Kinder 
oder  Kinder  aus  standesungleichen  Ehen 
meist  dem  Stand  der  Mutter  folgen.  An- 
gesichts der  sonstigen  unbeschränkten  Herr- 
schaft des  Vaterrechts  wird  man  aber  nur 
dann  die  genannten  Erscheinungen  als 
Rechte  des  Mutterrechts  ansehen  dürfen, 
wenn  eine  andere  befriedigende  Erklärung 
sich  nicht  finden  läßt.  Darüber,  daß  die 
von  Tacitus  erwähnte  Sonderstellung  des 
Mutterbruders  sich  auch  ohne  Annahme 
eines  Mutterrechts  verstehen  läßt,  s.  u. 
Avunkulat.  Daß  nach  dem  Titel  de 
reipus  die  kognatischen  Verwandten  den 
reipus  empfangen,  ist  von  Brunner  völlig 
einwandfrei  als  eine  aus  praktischen  Grün- 
den erfolgte  Neuerung  gedeutet  worden. 
Daß  im  Titel  de  alodis  die  soror  matris  und 
soror  patris  gleich  nach  den  Geschwistern 
erbt,  bedeutet  offenbar  eine  Aufnahme  der- 
selben in  den  engeren  Erbenkreis;  an  einen 
Rest  des  Mutterrechts  zu  denken,  verbietet 
die  Nichterwähnung  des  Mutterbruders. 
Daß  endlich  uneheliche  Kinder  dem  Stande 


der  Mutter  folgen,  ist  herrschendes  Recht 
nur  für  die  Unehelichen  im  engeren  Sinne; 
dagegen  gilt  für  die  Kinder  aus  Kebsehen 
dort,  wo  wir  etwas  über  ihre  rechtliche 
Stellung  erfahren,  meist  der  gegenteilige 
Satz.  Und  daß  Kinder  aus  Ehen  zwischen 
einem  freien  Mann  und  einer  unfreien  Mut- 
ter regelmäßig  dem  Stand  der  Mutter  fol- 
gen, kann  schon  deshalb  nicht  ein  Rest  alten 
Mutterrechts  sein,  weil  das  älteste  Recht 
überhaupt  solche  Ehen  als  ungiltig  ansah. 

Heusler  Institutionen  II  272  ff.  Lam- 
precht Deutsche  Geschichte  195  s.  Dargun 
Mutterrecht  u.  Raubehe  1883,  Mutterrecht  u. 
Vaterrecht  I  1892.  F  ick  er  Untersuchungen 
zur  Erbenfolge  III  419  ff.,  518  ff.,  V  60  ff.  u.  ö. 
Amira  PGrundr.  III  156,  165  (106,  115). 
Gothein  Beiträge  z.  Gesch.  der  Familie  13  ff. 
Opet  Die  erbrechtl.  Stellung  der  Weiber  1 1  ff . 
E.  Mayer  Deutsche  u.  französ.  Verfassungs- 
gesch.  I  419  ff.  Delbrück  Die  indogerm. 
Verwandtschaftsnamen  (Abhandl.  d.  sächs.  Ges. 
d.  Wiss.  11,  1889,  379  ff.).  Das  Mutterrecht 
bei  den  Indogermanen  (Preuß.  Jahrb.  79,  1895, 
14  ff.).  Schrader  Reallex.  564  ff.  Brun- 
ner DRG.  I*  107  f.  Schröder  DRG.S  64  f. 
Boden  Mutterrecht  u.  Ehe  im  altnord.  Recht 
(1904).  Kluge  Sippensie Gelungen  u.  Sippen- 
namen, Vtjs.  f.  Soz.  u.  WG.  1908,  73  ff.  —  S.  u. 
Avunkulat,   Sippe.  S.  Rietschel. 

Myrgingas,  ein  germ.  Volksstamm  Wids. 
4.  23.  42.  84.  96.  Vgl.  Wid -Myrgingas  118. 
Auf  ihre  Sitze  läßt  nur  42  ff.  einen  Schluß 
zu;  danach  sind  sie  von  den  Engle  (und 
Swcefe;  s.  Eidersueben)  durch  Flfeldor,  d.  i. 
die  E  i  d  e  r  ,  geschieden,  also  in  der  Stel- 
lung der  Sachsen  oder  eines  nördlichen 
sächsischen  Stammes;  und  die  Rolle,  die 
ihnen  hier  als  Gegnern  Offas  zugewiesen 
ist,  spielen  in  dänischer  Überlieferung  die 
Sachsen.  An  Mauringa  Maurungani  und 
die  MapoütVyoi  (s.  d.)  ist  bei  ihnen  nicht 
zu  denken  und  auch  der  Name  kann  mit 
diesen  trotz  Müllenhoff,  Nordalb. 
Studien  I,  41,  DA.  2,  97.  99,  Möller, 
Ae.  Volksepos  28  f.  nichts  zu  tun  haben. 
Er  ist  wohl  eine  Substantivierung  aus  germ. 
*murju-  kurz  (vgl.  besonders  ags.  myrge 
'kurzweilig,  lustig',  norw.  dial.  myrjel 
'kleine  Figur')  oder  gehört  zu  *mur^ena- 
'Morgen'  urspr.  'Dämmerung',  aslav.  mrakü- 
'Finsternis'  und  stellt  sich  dann  zu  jenen 
Volksnamen,  die  Farbbezeichnungen  ent- 
halten. R.  Much. 


MYRKVIDR— MYTHOLOGIE 


291 


Myrkvi&r  'Dunkelwald',  so  anord.  aus 
germ.  *merkwia  -  widuz  hat  an  etlichen 
Stellen,  wo  das  Wort  vorkommt,  noch 
appellativische  Geltung;  daneben  hat  es 
sich  im  Norden  an  verschiedenen  Orten  als 
Eigenname  niedergeschlagen,  unter  anderm 
für  den  Urwald  zwischen  Jötland  und  Holt- 
setaland,  der  sonst  bei  den  Dänen  Jarnwith, 
den  Holsten  Tsarnhö  heißt.  Außerdem  aber 
wird  der  Name  M.  in  nord.  mythologischer 
und  sagenhafter  Überlieferung  verwendet 
von  dem  großen  Waldgürtel,  der  sich  durch 
ganz  Deutschland  hindurchzog  und  lange 
Zeit  die  germ.  Welt  gegen  Süden  abschloß, 
der  alten  silva  Hercynia.  Auf  dieses  Lokal 
bezieht  sich  der  Name  Myrkvi&r  in  der 
Hervararsaga  und  ebenso  Lokasenna  41 
(B.42) :  er  Muspellz  synir  ripa  Myrkuiß  yfir. 
Dazu  stimmt  as.  Miriquidui,  ein  ;#-Neu- 
trum  gleich  anord.  smävidi  'Niederwald',. 
as.  sin-weldi  'ungeheurer  Wald'),  wieThiet- 
mar  von  Merseburg  das  Erzgebirge  nennt. 
S.  auch  Hercynia. 

Fritzner  Ordb.  unter  myrkvib~r.  Müllen- 
h  0  f  f  ZfdA.  23,  168  f.  R.  M  u  c  h  ZfdA.  33,  10  f. 

R.  Much. 

Myrrhe.  §  1.  Der  Name  der  M.  ist  den 
german.  Völkern  durch  die  Bibel  bekannt 
geworden  (Matth.  2,  11;  Mark.  15,  23;  Joh. 
19,  39).  Aus  griech.  ajiupva  stammt  got. 
smyrn,  aus  lat.  murra,  myrrha  ahd.  myrra 
swf.,  mhd.  mirre  swfm.,  as.  myrra  stf., 
mnd.  mirre,  ags.  myrre,  murre  swf.,  me. 
mirre. 

§  2.  Daß  auch  die  Myrrhe  selbst,  das 
terpentinartig  riechende,  bittere  Harz  des 
vornehmlich  in  Südarabien  und  Ostafrika 
wachsenden  Myrrhenbaums  (Balsamoden- 
dron  myrrha),  den  Germanen  im  10.  u. 
11.  Jahrh.  bereits  bekannt  war  und  zu 
Heilzwecken  verwandt  wurde,  scheint  aus 
ihrem  mehrfachen  Auftreten  in  ags.  Arznei- 
büchern dieser  Zeit  hervorzugehn;  zB. 
Laeceboc  I  1,  2  murra  hatte  wyrt,  gegnid 
on  mortere,  ßcette  pening  gewege  'M.  heißt 
eine  Pflanze,  stoße  in  einem  Mörser  so- 
viel, daß  es  einen  Pening  wiegt';  ebd. 
H  65,  3  genim  myrran  and  gegnid  on 
win;  65,  4  genim  myrran  and  hwit  recels 
'nimm  M.  und  weißen  Weihrauch';  65,  5 
gnid  myrran  on  win .  and  hwites  recelses 
em-micel]  ebd.  murre  and  alwe  'M.  und 
Aloe';    Lacn.    6    nim    murr  an    fra    wyrt; 


12  scaf  on  myrran  fia  wyrt  'schabe  die 
Pflanze  M.  hinein'.  Doch  lassen  Wendun- 
gen wie  murra  hatte  wyrt,  nim  murr  an  fra 
wyrt,  scaf  on  myrran  ßa  wyrt  es  zweifelhaft 
erscheinen,  ob  die  Schreiber  dieser  Rezepte 
die  Myrrhe  tatsächlich  kannten,  und  ob  es 
sich  an  jenen  Stellen  nicht  etwa  bloß  um 
Übersetzungen  lateinischer  Rezepte  han- 
delt. Jedenfalls  kann  die  M.  damals  nicht 
eine  allgemein  bekannte  Droge  gewesen  sein. 
Über  die  Verbreitung  der  M.  im  Altertum 
vgl.  Schrader  Reallex.  Johannes  Hoops. 

Myrte  (Myrtus  communis  L.).  Die  M.  war 
den  Germanen  im  MA.  noch  nicht  bekannt; 
mit  dem  mirtelboum  der  heiligen  Hildegard, 
der  beim  Bierbrauen  verwandt  wurde,  ist 
der  Gagel  (Myrica  gale  L.)  gemeint  (v.  Fi- 
scher-Benzon  48),  und  auch  das  ags.  wir, 
wirtreow,  das  in  Glossaren  lat.  mirtus  über- 
setzt, muß  einen  einheimischen  Baum  oder 
Strauch  bezeichnet  haben,  wie  sein  Auf- 
treten in  Flurnamen  wie  wtr-hangra,  wir- 
denu,  on  wirhalum  zeigt;  vgl.  J.  Wright 
EDD.  sv.  hanger;  Middendorff  Ae.  Flur- 
namen  151.  38.  65.  69. 

Über  die  Verbreitung,  Kulturgeschichte  und 
Etymologie  der  Myrte  vgl.  V.  Hchn  Kultur- 
pflanzen und  Haustiere  6  216  ff.  =  8  223  ff. 
Dazu  Engler  u.  Schrader  ebd.  6229.  231 
=  8  236.  238.  v.  Fischer  -  B  e  n  z  o  n  Alt- 
deutsche  Gartenflora  48  f.     Schrader  Reallex. 

Johannes  Hoops. 

Mythologie.  §  1.  Eine  systematische 
Darstellung  altheidnischen  Glaubens,  was 
man  unter  M.  als  Behandlung  des  Objektes 
zu  verstehen  pflegt  (Wundt,  Völkerpsycho- 
logie II  I,  554),  lag  in  älterer  Zeit  außerhalb 
der  Interessensphäre  gelehrter  Beschäfti- 
gung. Nur  die  Isländer  haben  im  Anfang 
des  13.  Jhs.  ein  solches  Werk  zustande  ge- 
bracht; es  ist  der  erste  Teil  der  Snorri 
zugeschriebenen  Edda,  die  Gylfaginn- 
ing.  Einen  großen  Teil  der  poetischen 
Umschreibungen,  der  Kenningar,  hatten 
die  alten  Skalden  dem  Götterleben  und 
ihren  Glaubensvorstellungen  entnommen; 
nach  Einführung  des  Christentums  war  das 
Verständnis  für  diese  und  dadurch  auch  für 
die  alten  poetischen  Bilder  verloren  gegan- 
gen. Um  es  für  seine  Zeitgenossen  und 
besonders  für  die  Dichter  zu  erneuern, 
stellte  Snorri  die  Gylfaginning  zusammen. 

§  2.  Snorri  ist  als  Mythologe  Euhemerist. 
19* 


292 


MYTHUS 


In  der  Auffassungsweise  seiner  Zeit  sind 
ihm  die  Äsen  ein  aus  Asien  eingewandertes 
Volk,  das  unter  Führung  Odins  über  Nord- 
deutschland nach  Skandinavien  gekommen 
ist  und  dies  in  Besitz  genommen  hat.  Dies 
Volk  zeichnete  sich  besonders  durch  pro- 
phetische Gabe  aus,  und  Friede  und  Frucht- 
barkeit knüpfte  sich  an  sein  Erscheinen.  Um 
nun  die  Weisheit  dieser  Äsen  zu  erproben, 
suchte  sie  Gylfi,  ein  mythischer  König 
Schwedens,  auf.  Er  hüllte  sich  in  das  Gewand 
eines  Bettlers  und  nannte  sich  Gangleri 
'Wanderer',  wurde  aber  von  den  Äsen  durch  - 
schaut  und  mit  Blendwerk  empfangen.  Dar- 
auf wird  er  vor  einen  dreifachen  Thron  ge- 
führt, auf  dem  Här,  Jafnhär  und  pridi  (der 
Hohe,  Gleichhohe  und  Dritthohe)  sitzen,  eine 
Vorstellung,  die  offenbar  die  christliche 
Dreifaltigkeit  veranlaßt  hat.  Mit  diesen 
dreien  läßt  sich  Gylfi  in  einen  Wissensstreit 
ein,  wie  Odinn  in  Vafprüdnismäl  mit  dem 
Riesen,  und  fragt  sie  nach  allen  mythischen 
Dingen.  Meist  antwortet  nur  Här;  Jafn- 
här und  Pridi  geben  nur  Ergänzungen.  Auf 
diesem  Frage-  und  Antwortspiel  baut 
Snorri  seine  Mythologie  auf.  Er  beginnt 
mit  der  Schöpfung  der  Welt  und  des  Men- 
schen, bringt  darauf  einige  Mythen,  die 
sich  an  die  Weltkörper,  besonders  an 
Sonne  und  Mond,  knüpfen,  und  geht  dann 
zu  der  Wohnstätte  der  Götter  über.  Nach- 
dem er  den  Ursprung  der  Zwerge  kurz  be- 
rührt hat,  gibt  er  ein  Bild  von  der  Esche 
Yggdrasil  und  kommt  dann  auf  die  Woh- 
nungen der  einzelnen  Götter.  Diese  führen 
ihn  zu  den  Äsen  selbst,  von  denen  er  an- 
führt, was  er  weiß.  Auch  Loki  rechnet  er 
unter  die  Äsen  und  berichtet  von  seiner 
Verwandtschaft,  besonders  von  dem  Fenris- 
wolf.  Auf  die  Götter  folgen  die  Asinnen. 
Alsdann  geht  er  auf  das  Leben  der  Götter 
in  Valhqll  ein  und  schildert  diese  selbst. 
Nach  kurzer  Bemerkung  über  den  Ursprung 
des  Windes  folgt  die  Erzählung  vom  Bau- 
meister vonÄsgard  und  von  der  Geburt  des 
Rosses  Sleipnir.  Ihr  reihen  _sich  einige 
Thorsmythen  an :  die  Reise  zu  Ütgardaloki 
und  der  Fang  der  Midgardsschlange.  Als- 
dann folgt  Baldrs  Tod,  der  den  Untergang 
der  Welt  und  der  Götter  einleitet.  Mit  den 
Mythen  über  die  verjüngte  Welt,  die  neuen 
Götter  und  Menschen  schließt  die  Mytho- 
logie.    Es  entsteht  nach  der  letzten   Be- 


lehrung ein  mächtiges  Getöse  und  Gylfi- 
Gangleri  findet  sich  plötzlich  auf  freier 
Ebene;  der  Hochsitz  und  die  Burg  der 
Äsen  sind  verschwunden. 

§  3.  Snorris  Gylfaginning  ist  vielfach  als 
lautere  Quelle  altgermanischen  Glaubens 
aufgefaßt  worden  und  neuere  Mythologen, 
wie  Simrock  u.  a.,  haben  sich  in  ihren  Lehr- 
büchern im  Aufbau  an  sie  angelehnt.  Das 
ist  sie  nicht.  Snorri  hat  in  erster  Linie  drei 
eddische  Gedichte  zugrunde  gelegt,  die 
Vcjluspä,  Vafprüdnismäl  und  Grimnismäl, 
hat  den  Inhalt  dieser  Gedichte  kombiniert 
und  dadurch  oder  durch  Mißverständnis 
einzelner  Stellen  die  Tatsachen  falsch  be- 
richtet. Mit  diesen  Hauptquellen  hat  er  ver- 
woben, was  er  aus  der  Skaldendichtung  und 
Volksüberlieferung  über  einzelne  Dinge 
wußte.  Das  war  aber  sehr  wenig.  Somit 
beschränkt  sich  der  Wert  der  Snorrischen 
Mythologie  auf  den  Wert  seiner  Quellen, 
die  aber  selbst  mehr  gelehrte  Dichtung,  die 
teilweise  unter  christlichem  Einfluß  stand, 
als  lebendiger  Volksglaube  waren. 

§  4.  Finden  sich  schon  in  Snorris  Mytho- 
logie verschiedene  Irrtümer,  so  sind  diese 
noch  vermehrt  worden  durch  einen  Über- 
arbeiter, der  mit  Hilfe  einer  Sammlung 
eddischer  Gedichte  und  eigner  Zutaten 
Snorris  Werk  ergänzte  und  erweiterte.  Die 
ursprüngliche  Gylfaginning  liegt  nur  in 
einer  leider  recht  flüchtigen  Abschrift  des 
cod.  Uppsal.  vor  (abgedruckt  SE.  ed.  AM. 
II  250  ff.).  In  der  Regel  pflegen  unsere 
Mythologen  den  jüngeren  überarbeiteten 
Text  zu  benutzen,  den  auch  alle  Ausgaben 
der  SE.  zugrunde  legen. 

Über  die  Ausg.  der  Gylfaginning  s.  PGrundr. 
II  906.  —  Vgl.  E.  M  o  g  k  Untersuchungen  zur 
G.  PBr.  Beitr.  6,  477  ff.,  7,  203  ff.  Müllen- 
h  o  f  f  DA.  Vi  65  ff.  Finnur  Jonsson 
Aarb.  1898,  283  ff.  S  i  j  m  0  n  s  Einleitung 
zu  den  Liedern  der  Edda  (Halle  1906)  S.  XXXVIff. 
R.  M.  Meyer  Arkiv  28,  109  ff.  {Snorri  als 
Mythograph).  E.  Mogk. 

Mythus.  §  I.  Dem  primitiven  Menschen 
sind  alle  Erscheinungen  in  der  Natur,  alle 
Ereignisse  im  menschlichen  Leben  ein 
Rätsel.  Er  erklärt  sich  diese  in  seiner  Weise, 
indem  er  hinter  allen  Erscheinungen  und  Er  - 
eignissen  Wesen  findet,  die  er  zum  Urheber 
macht,  oder  die  Dinge  bekannte  Gegen- 
stände sein  läßt,  an  denen  er  diesen  analoge 


MYTHUS 


293 


Eigenschaften  bemerkt  hat.  So  entsteht 
der  Mythus.  Dieser  ist  also  die  primitivste 
Erklärungsform  der  Umwelt  und  der  Vor- 
gänge im  Leben  der  Geschöpfe,  in  der  sich 
der  natürliche  Mensch  die  Frage  beant- 
wortet: Warum  ist  dies  so  oder  so?  warum 
geschieht  dies  ?  Durch  Beantwortung  dieser 
Fragen  wird  die  Umgebung  des  Menschen 
durch  die  Phantasie  mit  strebenden  und 
empfindenden  Wesen  bevölkert,  denen 
Handlungen  und  Eigenschaften  beigelegt 
werden,  wie  sie  der  Mensch  selbst  ver- 
richtet oder  selbst  hat,  die  also  in  tatsäch- 
lichen Erlebnissen,  in  menschlichen  Ge- 
fühlen, Affekten  und  Trieben  wurzeln. 
Diese  so  entstandenen  Gestalten  sind  dem 
natürlichen  Menschen  aber  keine  Gestalten 
der  Phantasie,  sondern  der  konkreten 
Wirklichkeit;  er  ist  von  ihrer  Existenz  ganz 
überzeugt  und  empfindet  ihnen  gegenüber 
daher  Furcht  oder  Freude.  Diese  zwie- 
fache Gemütsstimmung,  ganz  besonders 
die  erstere,  kommt  im  Mythus  zum  Aus- 
druck. Dabei  spielt  die  Verknüpfung  mit 
Wahrnehmungen  der  Erfahrungswelt  eine 
wesentliche  Rolle.  Bedingt,  ist  also  der 
Mythus  vor  allem  durch  die  Natur  des 
Landes,  in  dem  der  Mensch  lebt,  und  durch 
den  Kulturzustand  des  mythenbildenden 
Volkes.  Ein  Teil  dieser  so  entstandenen 
Gebilde  der  Phantasie  gehört  der  frühesten 
Kindheit  des  Volkes  an  und  wird  wach 
gehalten  durch  die  stetig  oder  öfter  wieder- 
kehrende Erscheinung.  Diese  Mythen  sind 
über  ganze  Länder  verbreitet  und  finden 
sich  selten  nur  auf  ein  Volk  beschränkt. 
Aber  die  Faktoren,  die  die  Mythen  er- 
zeugen, wirken  in  jeder  Zeit  fort  und  regen 
zu  neuen  Mythen  an,  und  das  selbst  bei 
Kulturvölkern,  da  immer  Menschen  leben, 
die  sich  ganz  von  ihren  Gefühlen,  Affekten 
und  Trieben  leiten  lassen.  Da  sich  jedoch 
die  Kulturverhältnisse  eines  Volkes  ändern, 
so  ändert  sich  auch  die  Form  des  Mythus, 
und  schon  frühzeitig  knüpft  an  den  ein- 
fachen Mythus,  das  Mythenmotiv,,  das 
unter  der  gleichen  Gemütserregung  Ge- 
meingut ist,  die  subjektive  Phantasie,  und 
so  entsteht  die  mythologische  Dichtung, 
das  Mythenmärchen,  die  Mythensage,  die 
Mythenlegende. 

§  2.    Selbst  ein  kulturell  hochentwickel- 
tes Volk  einer  monotheistischen  Religion 


kann  man  nicht  frei  von  Mythenbildung 
sprechen.  Schon  hieraus  geht  hervor,  daß 
der  Mythus  an  und  für  sich  nichts  mit  der 
Religion  zu  tun  hat.  Diese  kommt  durch 
Handlungen  und  Dogmen  zum  Ausdruck 
und  setzt  Kräfte  oder  Wesen  voraus,  mit 
denen  sich  der  Mensch  in  Verbindung  setzt; 
der  Mythus  dagegen  schafft  Wesen  und 
erzählt  von  deren  Tun  und  Treiben.  In- 
dem nun  aber  diese  Gestalten  der  Phanta- 
sie mehrfach  Wesen  sind,  die  sich  der 
Mensch  geneigt  zu  machen  sucht,  so  be- 
rühren sich  vielfach  Mythus  und  Religion; 
es  besteht  zwischen  ihnen  ein  steter  Wechsel- 
verkehr, zumal  auch  die  religiöse  Handlung 
dem  Menschen  Rätsel  stellen  und  so  Ver- 
anlassung zur  Mythenbildung  geben  kann. 
Ein  großer  Teil  der  Mythen  hat  aber  mit 
der  Religion  nichts  zu  tun.  Doch  laufen 
allen  Schichten  religiöser  Entwicklung  auch 
Mythen  parallel,  und  namentlich  knüpft 
die  mythologische  Dichtung  öfter  an  die 
Religion  an.  So  kam  es  z.  B.  beim  Vor- 
dringen der  ööinverehrung  in  Schweden  zu 
einem  Kampfe  zwischen  der  Äsen-  und 
Vanenreligion,  und  dieser  fand  im  Mythus 
vom  Vanenkriege  seinen  Ausdruck.  Nicht 
selten  ist  ferner  der  Mythus  einer  unteren 
Religionsschicht  bei  Weiterentwicklung  auf 
die  Gestalt  einer  höheren  übertragen  wor- 
den. So  herrschte  zur  Zeitdes  Seelenglaubens 
und  der  Ahnenverehrung  der  Mythus,  daß 
die  freie  Seele  alle  möglichen  Tiergestalten 
annehmen  und  in  diesen  den  Menschen 
sich  zeigen  könne.  Als  dann  ödinn  zum 
Kultgotte  geworden  war,  knüpfte  sich  der 
Mythus  an  seine  Gestalt  und  man  sagte, 
daß  er  bald  als  vierfüßiges  Tier,  bald  als 
Fisch,  bald  als  Schlange  erscheine.  Schwie- 
riger ist  die  Frage  zu  beantworten,  ob  und 
wieweit  Kulthandlungen  Mythen  hervor- 
gerufen haben.  Unter  dem  Einflüsse  von 
Rob.  Smith,  der  die  Kultmythen  in  größe- 
rem Umfange  für  die  hebräische  Mythologie 
zu  erweisen  gesucht  hat,  hat  in  der  germa- 
nischen Mythologie  Kauffmann  den  Baldr- 
mythus  (Balder,  Straßb.  1902),  A.  Olrik 
den  Gefjonmythus  (Danske  Stud.  1910, 
1  ff.)  zu  erklären  versucht.  Allein  wegen 
Mangels  an  Kultzeugnissen  hat  man  bei 
diesen  Erklärungsversuchen  keine  positi- 
ven Grundlagen. 

§  3.    Bei  Behandlung  und  Erklärung  des 


294 


MYTHUS 


Mythus  muß  scharf  getrennt  werden  zwi- 
schen dem  einfachen  Mythus  oder,  wie  ihn 
Vierkandt  nennt,  der  mythologischen  Vor- 
stellung (Arch.  f.  Psychol.  Lit.  23,  3)  und 
der  mythologischen  Erzählung.  Jene  ist 
kollektivischen  Ursprungs,  in  dieser  mischt 
sich  die  individuelle  Dichtung  mit  dem  kol- 
lektivischen Mythus  und  entfernt  sich  von 
diesem  bald  weniger,  bald  mehr.  So  ist 
z.  B.  die  Vorstellung,  daß  die  Seele  in  Tier- 
gestalt den  Körper  während  des  Schlafes 
verlasse,  eine  allgemeine,  eine  primitive; 
sie  hat  Veranlassung  zu  den  verschieden- 
sten mythologischen  Erzählungen  gegeben 
(z.  B.  zu  der  vom  schlafenden  Franken - 
könige  Guntram,  Paulus  Diac.  III  34),  die 
individuelle  Erzeugnisse  und  zwar  Mythen- 
sagen sind,  da  sie  sich  durchweg  an  be- 
stimmte Personen  knüpfen.  Nur  die  kollek- 
tivische mythologische  Vorstellung,  das 
Mythenmotiv,  kann  —  und  zwar  nicht 
allzuschwer  —  auf  die  psychologische  Ver- 
anlassung zurückgeführt  werden,  nicht  aber 
die  mythologische  Erzählung,  die  sich  aus 
mythischen  und  den  mannigfachsten  poeti- 
schen Elementen  zusammensetzt.  Freilich 
läßt  sich  eine  Scheidewand  zwischen  kol- 
lektivischer Mythe  und  individueller  Dich- 
tung nicht  immer  leicht  ziehen.  So  läßt 
sich  z.  B.  schwer  entscheiden,  ob  das 
Zeugnis  von  dem  Windriesen  Hraesvelgr, 
von  dessen  Fittichen  die  Winde  ausgehen, 
dieses  oder  jenes  ist,  da  die/ Bewegung  der 
Flügel  eines  Adlers  mit  Leichtigkeit  die 
Vorstellung  wachrufen  kann,  daß  ein  sol- 
cher Vogel  in  übernatürlicher  Größe  der 
Urheber  der  bewegten  Luft  sei. 

§  4.  Während  in  den  unteren  Schichten 
kultureller  Entwicklung  eines  Volkes  das 
mythologische  Motiv  überwiegt,  entwickelt 
sich  mit  aufsteigender  Kultur  immer  mehr 
die  mythologische  Dichtung.  Man  erkennt 
das  aus  den  zahlreichen  und  unter  sich 
übereinstimmenden  Motiven  des  Dämonen- 
und  Seelenglaubens  einerseits,  anderseits 
aus  den  vielen  Sagen  und  Märchen,  die 
sich  an  die  späteren  anthropomorphischen 
Götter  bei  den  Germanen  knüpfen.  Allein 
daß  schon  die  Periode  vor  dem  Auftreten 
der  Götter  auch  der  Dämonen-  und  Seelen- 
glaube dichterische  Gebilde  gehabt  hat, 
ist  mit  Hinblick  auf  die  individuelle  Weiter- 
bildung dieser  Mythenmotive  bei  fast  allen 


Naturvölkern  auch  bei  den  Germanen  mit 
großer  Wahrscheinlichkeit  anzunehmen. 
Nur  besitzen  wir  aus  dieser  Zeit  keine 
Zeugnisse,  da  diese  alle  erst  der  histori- 
schen Zeit  angehören,  wo  der  alte  Seelen- 
und  Dämonenglaube  neben  dem  Götter- 
glauben in  ungestörter  Frische  fortwucherte 
und  die  alten  Motive  zu  immer  neuen 
poetischen  Bildungen  veranlaßten.  Jene 
einfachen,  aber  mannigfaltigen  mythischen 
Vorstellungen  sind  es  auch,  die  die  Ger- 
manen schon  vor  ihrer  Trennung  von  den 
andern  indogermanischen  Stämmen  be- 
sessen haben,  die  also  bereits  der  indo- 
germanischen Zeit  angehören;  die  mytho- 
logische Dichtung  dagegen  hat  sich  bei  den 
Germanen  selbst  entwickelt  und  hier  am 
meisten  bei  den  Stämmen,  die  am  spätesten 
dem  Christentum  zugeführt  wurden,  bei 
den  Nordgermanen. 

§  5.  Die  ganze  Umwelt  bevölkert  das 
mythische  Denken  der  Germanen,  hinter 
jedem  wichtigeren  Vorgang  in  der  Natur 
und  im  Leben  läßt  es  Dämonen  walten. 
Sie  begegnen  bald  in  Tier-,  bald  in  Men- 
schengestalt, bald  außergewöhnlich  klein, 
bald  außerordentlich  groß.  Seelische  und 
elfische  Wesen  (s.  d.)  bewohnen  Luft  und 
Erde,  Zwerge  (s.  d.)  hausen  in  den  Bergen, 
Nixen  (s.  d.)  in  den  Gewässern,  Kobolde 
in  den  Häusern,  geisterhafte  Wesen  in 
Wald  und  Feld;  daneben  erscheinen  Dä- 
monen in  Riesengestalt  als  Herren  des 
Sturms,  des  Meeres  und  der  Seen,  mächti- 
ger Berge,  außerdem  die  unzähligen  Krank- 
heitsdämonen, die  sich  in  Tiergestalt  in  den 
Körper  schleichen  und  ihm  schaden.  Man 
pflegt  diese  Wesen  als  Gestalten  der  nie- 
deren Mythologie  zu  bezeichnen,  die  jeder- 
zeit neben  den  persönlich  gedachten,  mit 
menschlichen  Leidenschaften  und  Trieben 
ausgestatteten  Göttern  stehen.  Diese 
treten  in  den  Mittelpunkt  des  Kults  und 
damit  in  das  Gebiet  der  Religion  (s.  d.). 
Knüpft  sich  an  sie  als  Kultgötter  die 
mythologische  Dichtung,  so  entsteht  die 
Mythenlegende.  Ungleich  häufiger  als  diese 
verbindet  sich  mit  ihnen  wie  mit  den  Ge- 
stalten der  niederen  Mythologie  die  Sage. 
Vorgänge  und  Erlebnisse  im  menschlichen 
Leben  werden  auf  sie  übertragen,  wandern- 
de Sagen-  und  Märchenmotive  werden  an 
sie  geknüpft,  überall  waltet  die  freischaffen- 


MYTHUS 


295 


de  individuelle  Phantasie  und  knüpft  nicht 
selten  ihr  Auftreten  an  bestimmte  Orte  und 
Zeiten.  Die  Geister-,  Dämonen-  und 
Göttersagen  umspannen  den  bei  weitem 
größten  Teil  dessen,  was  man,  abgesehen 
vom  Kult,  als  Mythologie  zu  bezeichnen 
pflegt.  Anders  liegt  es  bei  den  Mythen- 
märchen. Das  Märchen,  das  poetische  Er- 
zeugnis subjektiver  Phantastie,  zieht  wohl 
hier  und  da  mythische  Gestalten,  wie  Nixen, 
Riesen,  sprechende  Tiere  u.  dgl.  in  seinen 
Bereich  zur  Ausschmückung  der  Dichtung, 
baut  aber  nicht,  wie  die  Sage,  auf  ihnen 
auf. 

§6.  IstmansichüberdenUrsprungunddie 
Entwicklung  des  Mythus  und  der  mytho- 
logischen Dichtung  klar,  so  erklärt  sich 
auch  leicht  das  Verhältnis  zwischen  Göttern 
und  Helden  oder  christlichen  Heiligen  und 
ebenso  das  Verhältnis  zwischen  Märchen 
und  Göttersage.  Lange  Zeit  hat,  nament-  - 
lieh  unter  Lachmanns  Einfluß,  die  Ansicht 
geherrscht,  daß  die  Gestalten  der  deutschen 
Heldensage  verblaßte  Götter  seien  und 
in  den  Heiligen  der  christlichen  Kirche, 
wie  namentlich  Wolf  behauptet,  altgerma- 
nische Götter  fortleben.  Mag  im  letzteren 
Falle  auch  der  eine  oder  andere  Zug  von 
einer  germanischen  Gottheit  herüberge- 
nommen sein,  im  allgemeinen  muß  als 
Regel  angenommen  werden,  daß  sich  Über- 
einstimmung zwischen  Göttern  und  Helden 
bzw.  Heiligen  nur  daraus  erklären,  daß  die 
individuelle  Phantasie  an  diese  wie  jene 
die  gleichen  poetischen  oder  Sagenmotive 
geknüpft  hat.  Und  ähnlich  steht  es  auch 
mit  dem  Verhältnis  zwischen  Märchen  und 
Göttersage.  Diese  ist  nicht  das  ältere  und 
lebt  im  Märchen  fort,  wie  J.  Grimm  an- 
nahm, sondern  Märchenmotive  sind  Göttern 
angedichtet  worden  und  leben  so  in  der 
Göttersage  fort. 


§  7.  Bei  der  scharfen  Trennung  zwischen 
mythologischer  Vorstellung  und  mytholo- 
gischer Erzählung  löst  sich  auch  die  viel- 
umstrittene Frage  über  den  Ursprung  des 
Mythus.  Die  mythologische  Erzählung  als 
Erzeugnis  individueller  Dichtung,  das  sich 
aus  den  verschiedensten  Elementen  zu- 
sammensetzt, scheidet  bei  dieser  Frage  aus; 
sie  ist  wie  jedes  literarische  Denkmal  zu 
behandeln  und  in  Teile  und  Motive  zu  zer- 
legen. Es  geht  daher  z.  B.  nicht,  wie  es  von 
der  astralmythologischen  Schule  geschieht, 
daß  nordische  Erzählungen  von  Thor  in 
allen  ihren  Einzelheiten  aus  Vorgängen  am 
Himmel  erklärt  werden.  Auch  ist  es  zu  weit 
gegangen,  wenn  man  sie  als  Erzeugnisse 
der  frühesten  Kindheit  der  Menschheit  auf- 
faßt und  sie  in  Parallele  zu  den  Traum- 
gebilden stellt  (vgl.  Abraham,  Traum  und 
Mythus.  Leipzig  u.  Wien  1909).  Nur  die 
mythologische  Vorstellung,  das  mytholo- 
gische Motiv,  ist  schlechthin  deutungsfähig, 
und  dieses  ist  aus  dem  gegenständlichen 
Denken  des  primitiven  Menschen,  das  reale 
Dinge  der  Umwelt  mit  ihm  unverständ- 
lichen Erscheinungen  in  Zusammenhang 
bringt,  zu  erklären.  Denn  alle  mythologi- 
schen Vorstellungen  entspringen  der  An- 
schauung, nicht  dem  dogmatischen  Denken. 

Wundt  Völkerpsychologie,  2.  Band:  Mythus 
u.  Religion,  3  T.  (Lpz.  1906 — 9).  Dazu  Vier- 
k  a  n  d  t  Arch.  f.  Psych.  23,  1  ff.  V  i  e  r  k  a  n  d  t 
Naturvölker  u.  Kulturvölker,  Lpz.  1896.  Schulze 
Psychologie  der  Naturvölker,  Lpz.  1900.  L  i  p  p  s 
Mythenbildung u. Erkenntnis, Lpz.  1909.  Schuck 
Studier  i  nordisk  Litteralur-  och  Religionshist. 
1.  D.  Stockholm  1904.  Ehrenreich  Die 
allgemeine  Mythologie  u.  ihre  ethnolog.  Grundlage, 
Lpz.  1910.  U  s  e  n  e  r  Mythologie,  Arch.  f.  RW. 
7,  6  ff.  B  e  t  h  e  Mythus,  Sage,  Märchen,  Hess. 
Bl.  f.  Volksk.  4,  97  ff.  T  o  b  1  e  r  Mythologie  u. 
Religion,  ZdVfVk.  I  369  ff.  Bruchmann 
Zur  Mythendeutung,  ebd.  3,  55  ff.         E.  Mogk. 


N. 


Nabalia.  Nach  Tacitus  Hist.  5,  26  ein 
Fluß  im  Gebiet  der  Bataver  oder  in  dessen 
Nachbarschaft,  wohl  die  Ijssel.  Nach  ihm 
benannt  ist  NaßaXia  NauaXt'a,  bei  Ptole- 
maeus  II  11,  13  eine  'Stadt'  in  der  Germ, 
magna,  nahe  dem  Niederrhein.  Verschie- 
den davon,  aber  anscheinend  gleichnamig 
ist  ein  Fluß  Nablis  bei  Venantius  Fortu- 
natus  4,  2,  der  nach  Thüringen  zu  gehören 
scheint  und  von  Förstemann  DN. 
II2  1568  mit  dem  Nabelgowe  östlich  von 
Sondershausen  zusammengebracht  wird, 
aber  vielleicht  nur  eine  verballhornte  Albis 
ist;  s.  Z  e  u  ß  387.  Mit  weniger  Vorbehalt 
darf  man  den  Namen  Naba,  jetzt  Nab, 
herbeiziehen  sowie  —  als  Ablautform  — 
den  der  Nibel,  d.  i.  der  Eschach  unterhalb 
Leutkirch,  an  der  nach  Förstemann 
DN.  II2  1146  das  Nibelgowe  zu  suchen  ist. 
Wenn  es  richtig  ist,  was  dort  mitgeteilt 
wird,  daß  im  Allgäu  jeder  Tümpel  nibel 
heißt,  würde  das  sehr  wohl  zu  der  Etymo- 
logie stimmen,  die  sich  für  Nabalia,  Naba 
und  Nibel  aufdrängt,  die  sämtlich  zu  Nebel 
zu  gehören  scheinen.  Bildungen  aus  einer 
idg.  Wz.  enebh  zeigen  die  Bedeutungen 
'Naß,  Wasser,  Regen,  Nebel,  Wolke'  und 
auch  andere  Flußnamen  wie  der  Name  der 
Ammer,  Amper  in  Bayern,  älter  Ambra, 
Ambre  im  It.  Ant.,  gehören  zu  ihnen.  S. 
auch  Regino.  R.  Much. 

Nachbestattungen.  Die  Wiederverwen- 
dung alter  Grabanlagen  war  im  Altertum 
sehr  gewöhnlich  und  nirgends  häufiger  als 
im  Norden.  Bequemlichkeit  der  Hinter- 
bliebenen und  die  Heiligkeit  des  Orts,  in 
einzelnen  Fällen  wohl  auch  Familientradi- 
tion, mögen  dabei  zusammengewirkt  haben. 
Zumal  die  großen  Grabhügel  der  älteren 
Bronzezeit  wurden  immer  aufs  neue  zu  N. 


benutzt,  die  teils  im  Innern,  teils  an  der 
Oberfläche  angelegt  wurden  und  aus  ihnen 
mitunter  wahre  Friedhöfe  machten.  Die 
Untersuchung  solcher  Fundplätze  erfordert 
große  Sorgfalt  und  scharfe  Beobachtung: 
so  manche  irreführende  Angabe  älterer 
Berichte  ist  darauf  zurückzuführen,  daß 
bei  der  Ausgrabung  nicht  streng  genug 
zwischen  dem  Hauptgrabe  und  den  N. 
unterschieden  wurde.  Andrerseits  kann 
gerade  die  Übereinanderlagerung  verschie- 
denzeitlicher Gräber  zum  Ausgangspunkt 
von  Alterbestimmungen  werden,  wofür  die 
jütischen  Einzelgräber  (s.  d.)  ein  klassisches 
Beispiel  bieten. 

0.  Montelius  Die  typologische  Methode, 
1903,  5  ff.  Derselbe  Prähist.  Z.  I  78  ff. 
F.     Sehested    Archaeologiske    Undersögelser 

l884'  H.  Seger. 

Nachtigall  (Lusciola  luscinia).  Der 
schöne,  poesieverklärte  Name,  der  diesen 
Vogel  als  'Nachtsängerin'  kennzeichnet, 
war  ursprünglich  den  westgerman. 
Sprachen  gemeinsam:  ahd.  nahtagala,  nah- 
tegala,  nahtgala  swf.,  mhd.  nachtegal(e),  nhd. 
Nachtigall;  and.  nahtigala  f.,  mnd.  nachte- 
gal(e),  nnd.  nachtegalle;  mndl.  nachtegale, 
nndl.  nachtegaal;  fries.  nachtegael;  ags. 
nihtegale  swf.,  me.  nijtegäle,  nightingäle, 
ne.  nightingäle.  Aus  dem  Deutschen  wurde 
der  Name  in  jüngerer  Zeit  in  die  nordischen 
Sprachen  entlehnt:  adän.  naktegale,  nakter- 
gale,  ndän.  nattergal,  schwed.  näktergal.  In 
der  Poesie  spielt  der  Vogel  vor  dem  11. 
Jahrh.  keine  Rolle. 

Suolahti  Die  deutschen  Vogelnamen  36ff., 
mit  Bemerkungen  über  die  lautliche  Gestalt 
der  Namensformen.     F  a  1  k  -  T  o  r  p    sv.  nat. 

Johannes  Hoops. 


NACHTISCH— NAGEL 


297 


Nachtisch.  Der  römische  Nachtisch,  die 
mensa  secunda,  fand  bei  den  Klöstern  Ein- 
gang und  übertrug  sich  durch  diese  oder 
direkt  auch  auf  die  herrschaftliche  Tafel 
der  Germanen.  Er  bestand  haupsächlich 
aus  Obst  (ahd.  ob-az,  ags.  of-et  bedeutet 
ursprünglich  Zuspeise,  Zukost),  Nüssen  und 
Beeren,  und  der  Obstgenuß  konnte  natur- 
gemäß erst  dann  allgemeiner  werden,  als 
die  römische  Obstkultur  auch  in  Germanien 
eingeführt  war.  Venantius  Fortunatus 
(XL  c.  10.  VII.  c.  14)  erwähnt  kostbaren 
Nachtisch,  aus  fremdländischen  Früchten 
bestehend.  Karl  d.  Gr.  pflegte  nach  Tische 
etwas  Obst  zu  genießen  (aestate  post  cibum 
meridianum,  pomorum  aliquid  sumens:  Ein- 
hardi  vita  Karol.  c.  24).  In  der  Ecbasis 
(178  ff.)  werden  Kastanien,  Quitten  und 
Birnen  genannt,  an  anderer  Stelle  (971) 
Haselnüsse,  Pfirsiche,  Kirschen,  Erdbeeren, 
im  Ruodlieb  (XIII  106  ff.)  begnügt  man 
sich,  da  es  frisches  Obst  noch  nicht  gibt, 
mit  den  Erdbeeren  des  Waldes.  Ekkehart 
nennt  in  den  Benedictiones  super  mensas 
(178 — 183)  außer  dem  einheimischen  Obste 
sogar  Oliven,  Zitronen,  Feigen  und  Datteln 
(Heyne,  Hausaltert.  II  80,  Anm.  87).  Auch 
der  Kürbis  (Lagenaria  vulgaris),  ahd. 
curbiz,  ags.  cyrfel  dient  als  leckerer  Nach- 
tisch (Heyne  a.  a.  0.  92).  Fuhse. 

Nadel.  §  I.  Die  Vorstufe  der  Nähnadel 
ist  eine  Knochen-  oder  Steinspitze,  mit  der 
man  das  Loch  zum  Durchziehen  des  Fadens 
im  Leder  oder  Zeug  vorbohrte.  Mit  Ösen 
versehene  Knochenspitzen  finden  sich  sehr 
häufig  in  zierlichen  Exemplaren  im  west- 
europäischen jüngeren  Paläolithikum.  In 
der  nordischen  Steinzeit  scheinen  sie  selten 
zu  sein.  Aus  Bronze,  seltener  aus  Knochen, 
sind  sie  ziemlich  häufig  in  der  mittleren 
und  jüngeren  Epoche  der  Bronzezeit.  Sie 
bestehen  aus  einem  runden,  bisweilen  auch 
flachen  und  mit  feinen  Strichelchen  ver- 
zierten Schaft,  der  in  der  Mitte  oder  am 
Kopf  mit  einem  meist  länglichen  Öhr 
versehen  ist  (Splieth,  Inventar  der  Bronze- 
alterfunde 1900  S.  47,  Nr.  113,  114;  S. 
Müller,  Ordning,  Broncealderen  202 — 204). 

§  2.  Eiserne  Nähnadeln  treten  schon 
sehr  früh  (vgl.  Knorr,  Friedhöfe  der  alt. 
Eisenzeit,  19 10,  S.  31)  in  der  ältesten  Stufe 
der  Eisenzeit  auf.  Eine  neue  seltene  Form 
sind  eiserne  Stücke  mit  offener  Öse  (Filet- 


nadel; vgl.  Bornholms  Oldtidsminder 
1886,  S.  95).  —  In  kaiserzeitl.  und  früh- 
mittelalterlichen Funden  kommen  eiserne 
und  bronzene  (seltener  knöcherne)  Nadeln, 
ungefähr  in  gleicher  Zahl  nebeneinander 
vor  (Müller,  Ordning,  Jernalderen  133; 
O.  Rygh,  Norske  Oldsager  173,  174).  Sie 
haben  einen  runden  Schaft  und  am  oberen 
Kopfende  ein  kreisförmiges,  viereckiges, 
oder  meistens  längliches  Öhr,  das  man  bei 
den  letzteren  vor  der  Ausbohrung  mit 
stählernen  Stempeln  vorkerbte  (Hostmann, 
Darzau   1874,  S.  92  f.). 

§  3.  Die  meisten  Nadeln  stammen  aus 
Frauengräbern.  Man  hat  sie  hier  öfter  in 
größerer  Zahl,  verwahrt  in  kleinen  zylin- 
drischen Büchsen  gehoben,  die  zuerst  in 
nicht  germanischen  Funden  der  Hallstatt- 
und  besonders  der  La-Tene-Zeit  auftreten 
(vgl.  Pic-D6chelette,  Le  Hradischt  de 
Stradonitz  1906  S.  73).  Die  Germanen 
verwenden  sie  vermutlich  erst  seit  der 
römischen  Zeit.  Sie  sind  gewöhnlich  aus 
Bronze  (vgl.  O.  Rygh,  Norske  Oldsager 
175)  oder  Knochen,  bisweilen  aus  Edel- 
metall (vgl.  goldene  Nadelbüchse  von 
Alzei:  Lindenschmit  Handbuch  S.  421, 
Abb.  433).  — 

Anwendung  der  N.  s.  Nähen. 

Max  Ebert. 

Nagel.  Metallnägel  werden  seit  der 
ältesten  Bronzezeit  an  Geräten,  Waffen  und 
Schmucksachen  zum  Zusammennieten  der 
Metallteile  unter  sich  oder  zum  Anfügen 
von  Holz-  und  Knochenstücken  verwen- 
det. Bei  Bauten  dagegen  sind  die  Bretter 
und  Bohlen,  wie  man  namentlich  bei  Bur- 
gen mit  Holzwällen  beobachtet  hat,  sehr 
lange  nur  durch  Holznieten  verbunden.  Das 
beruht  einmal  auf  der  Kostbarkeit  des 
Metalls,  auch  des  Eisens,  noch  bis  in  die 
Kaiserzeit  (ne  ferrum  quidem  superest  Tac. 
Germ.  6),  dann  auf  der  Zähigkeit,  mit  der 
die  alte  Holzbautechnik  sich  bei  den  Ger- 
manen hielt.  Erst  mit  dem  Ausgang  der 
römischen  Epoche  werden  Eisennägel  häu- 
figer (vgl.  z.  B.  das  Nydamschiff;  Engel- 
hardt,  Nydam  Mosefund,  1865,  S.  6  ff.). 
In  merowingischer  Zeit  wird  die  massen- 
hafte Anwendung  von  Eisennägeln  bei 
einem  Holzhause  erwähnt  (Gregor  v.  Tours 

V  4)-  Max  Ebert. 


298 


NAGELPFLEGE— NÄHEN 


Nagelpflege  ist  sprachlich  und  sachlich 
alt  bezeugt,  liegt  doch  auch  in  der  Sage 
vom  Schiffe  Naglfar.  Das  Nagelmesser 
kommt  als  nceglseax  in  ags.  Glossen  vor 
und  der  Nagelreiniger  mit  seinem  gespal- 
tenen Gebrauchsende  ist  schon  in  der 
Bronzezeit  häufig,  z.  B.  mit  Ohrlöffel,  Zahn- 
stocher, Schminksiebchen,  Nippzänglein, 
als  Toilettnecessaire  am  Ringe  oder  Bügel 
(vgl.  S.  Müller,  Nord.  A.-K.  I  267,  Abb. 
130).  Glashelle  Nägel  werden  im  späteren 
Mittelalter  als  Schönheit  schöner  Hände 
gefeiert.  Sudhoff. 

Naharvali.  §  1.  Die  N.  sind  ein  Stamm 
der  Lugier  nach  Tacitus  Germ.  43.  Die- 
selbe Quelle  enthält  eine  Mitteilung  über 
den  heiligen  Hain  der  Alci  in  ihrem  Lande, 
eines  Götterpaares,  das  mit  Castor  und 
Pollux  verglichen  wird.  Obwohl  dies  nicht 
durch  ein  ausdrückliches  Zeugnis  zu  stützen 
ist,  darf  man  dieses  Heiligtum  wohl  als  den 
Mittelpunkt  einer  alle  Lugier  umfassenden 
Kultgenossenschaft  ansehen. 

§  2.  Daß  dabei  ein  Priester  in  weiblicher 
Tracht  (muliebri  ornatu)  dem  Gottesdienste 
vorsteht,  war  für  Müllenhoff  Zf dA. 
10,  556  f.  [-DA.  4,  572),  12,  347,  DA.  4, 
487  —  s.  auch  DA.  4,  581  —  Anlaß,  die 
N.  mit  den  Hasdingen  gleichzusetzen,  deren 
Name  eine  Ableitung  aus  germ.  *hazda- 
(anord.  haddr)  'Frauenhaar'  ist.  Aber  bei 
dem  midiebris  ornatus  hat  man  wirklich 
an  weibliche  Kleidung  zu  denken,  die  bei 
Priestern  verschiedener  Kulte  vorkommt, 
und  der  Name  Hasdingi  —  s.  auch  diese 
—  ist  ursprünglich  ein  Dynastiename,  der 
seine  Träger  nur  als  die  nach  germ.  Sitte 
durch  langes  Haar  ausgezeichneten  Mit- 
glieder des  Hochadels  bezeichnet.  —  Eher 
darf  man  an  nähere  Beziehung  der  N.  und 
Silingen  denken,  da  der  heilige  Hein  der 
N.  wahrscheinlich  der  Zobtenberg  ist,  in 
dessen  Umgebung  die  Silingen  sicher  saßen; 
s.  diese. 

§  3.  Der  Name  der  N.  ist  bei  Tacitus 
Germ.  43  an  zwei  Stellen  überliefert.  An 
der  ersten  haben  von  den  wichtigsten 
Handschriften  C  nahanarualos,  B  Naha- 
narualosund.  darüber  i  naharualos,bnahar- 
ualos,  c  nachanarualos;  an  der  zweiten 
Bb  naharualos,  Cc  nacharualos.  Da  wir 
einen  Stamm  derselben  Völkergruppe  na- 
mens   Victo-vali  kennen,   sicher   so   abzu- 


teilen (s.  diese),  muß  man  auch  im  vor- 
liegenden Falle  als  zweites  Kompositions - 
glied  -vali  abtrennen,  nicht  etwa  -narvali 
oder  -arvali,  und  als  erstes  wird  man  dann 
Nakar-  oder  Nachar-  vor  dem  unförmlichen 
Nahanar-  entschieden  bevorzugen.  Die 
verschiedenen  älteren  Deutungsversuche, 
so  die  von  Grimm,  Müllenhoff,. 
D  e  1 1  e  r  ,  die  nicht  mit  -vali  als  zweitem 
Glied  rechnen,  kommen  nicht  mehr  in  Be- 
tracht. Germ.  *wala-  ist  =  kelt.  valo- 
'mächtig,  gewaltig  ;  s.  Victovali.  Für 
Nahar-  Nachar-  aber  bietet  sich  schwer 
eine  Erklärung.  Von  der  germ.  Verbal - 
wurzel  nah  'hinreichen,  genügen'  wäre 
allerdings  eine  y-Ableitung  denkbar,  aber 
hier  nicht  recht  passend.  Es  liegt  wohl  ein 
stärkeres  Verderbnis  vor,  und  man  möchte 
auf  Rahan-vali  raten.  Vgl.  germ.  *ragina- 
'Ratschluß,  Gottheit',  als  erstes  Glied  von 
Zusammensetzungen  verstärkend;  dazu  got. 
rahnjan  'rechnen'  mit  gramm.  Wechsel; 
ferner  germ.  *rah(a)na-  'Raub,  eig.  An- 
schlag' ?      S.  noch  Wandalen  und  Lugier. 

R.  Much. 

Nähen  (s.  auch  Nadel).  §  1.  Der  Name 
für  das  Nähgerät  ist  gemein -germanisch: 
got.  neßla,  anord.  näl,  ags.  ncedl,  altsächs. 
nädla,  ahd.  nädila,  nädal,  mhd.  nadele , 
nädel,  dazu  das  nur  ahd.  bezeugte  Verburn 
näjan,  näiaan,  mhd.  nee  Jen,  ncen,  in  sinn- 
lichem Zusammenhange  mit  Spinnen:  „den 
Faden  spinnen"  und  „den  gesponnenen 
Faden  vernähen"  (lat.  nere,  griech.  vSjv). 
Heyne  (Hausaltert.  3,  245)  nimmt  an,  daß 
näjan  sich  ursprünglich  nur  auf  das  Zu- 
sammenfügen der  einzelnen  zugeschnitte- 
nen Teile  eines  Kleidungsstückes  mittels 
der  Naht  (ahd.  mhd.  nät)  bezogen  habe, 
während  got.  siujan,  ags.  seowian,  anord. 
syja,  ahd.  siuwan,  mhd.  siuwen,  süwen  das 
An-  oder  Einfügen  von  Besatz,  Rand-  oder 
auch  Flickstücken,  der  Herstellung  eines 
Saumes  (anord.  saiimr,  ags.  seam,  ahd. 
mhd.  soum)  bezeichnete.  Auch  ahd.  buozan, 
mhd.  buezen,  afries.  beta  steht  im  Sinne  von 
flicken.  —  Der  Nähfaden  heißt  gemein- 
germanisch garn,  so  anord.  ahd.  mhd.,  ags. 
gearn,  ursprünglich  in  der  Bedeutung:  aus 
tierischem  Darm  gedrehter  Faden  (anord. 
gqrn,  plur.  garnar,  garnir  „Darmfinger- 
weide", griech.  yopoq  „Darm,  Darmsaite", 
lit.  zarnä  f.  „Darm"). 


NAHRUNG— NAXXA 


299 


§  2.  Die  Nadeln  wurden  von  den  Frauen 
an  einem  kleinen  Ring  (Frauengrab  zu 
Harnham  b.  Salisbury)  oder  in  zierlichen 
zylindrischen  Behältern  aufbewahrt,  die 
von  der  Hallstattzeit  an  in  einer  Anzahl 
von  Exemplaren  sich  erhalten  haben.  Meist 
waren  sie  wohl  aus  Holz  hergestellt  und 
sind  daher  vergangen.  Die  Hallstätter  und 
La-Tene-Exemplare  bestehen  aus  Bronze 
mit  kleinen  Ringen  zum  Aufhängen.  Eine 
Nadelbüchse  aus  Bein  ergab  ein  Frauen- 
grab des  alamannischen  Friedhofs  bei 
Sinsheim,  eine  goldene  ein  Frauengrab  bei 
Alzei,  eine  bronzene  die  Gräber  von  King- 
ston, die  noch  zwei  zierliche  vergoldete 
Bronzenadeln  enthielt. 

Schrader  Reall.  aaO.  Heyne  Haus- 
altert. aaO.  J.  Schlemm  Wörterb.  z.  Vor- 
gesch.  300,  366.  J.  L.  P  i  c  Le  Hradischt  de  Stra- 
donitz  73,  Taf.  20.  24.  Lindenschmit 
Deutsche  Altertum.sk.  421.  J.  Hampel  Altert, 
d.  früh.  Mittelalters  in  Ungarn  I  115.       Fuhse. 

Nahrung.  §  i.  Die  germanischen  Völker 
haben  von  den  neolithischen  Zeiten  an 
gemischte  Kost  genossen:  neben  dem  Wild- 
pret  und  Fischen  und  dem  Fleisch  der 
Haustiere,  neben  Eiern,  Milch  und  Käse 
auch  Brei  und  Brot  aus  dem  Mehl  der  Ge- 
treidekörner. Daß  daneben  auch  die  Früch- 
te des  Waldes  als  Zukost  nicht  verschmäht 
wurden,  darf  angenommen  werden.  Da- 
gegen trat  der  Genuß  von  Gemüse,  wie 
übrigens  noch  heute  vielfach  bei  unsrer 
Landbevölkerung,  durchaus  zurück.  Ein- 
führung der  feineren  Gemüsearten  und  ihre 
Kultur  in  eigenen  Gärten  geschieht  erst 
unter  römischem  Einfluß  durch  die  Klöster. 
In  Skandinavien  ist  während  der  ganzen, 
uns  beschäftigenden  Epoche  der  Gemüsebau 
beschränkt  geblieben. 

Auch  die  Zubereitung  der  Speisen  ist 
eine  durchaus  einfache.  Das  Fleisch  wird 
gebraten  oder  gesotten,  geräuchert  oder  ge- 
dörrt, als  Gewürz  diente  wohl  ausschließ- 
lich Salz,  zum  Süßen  der  Honig.  Daneben 
war  das  Würzen  des  Brotes  durch  Mohn 
bekannt  (v.  Tröltsch  Die  Pfahlbauten  des 
Bodenseegebietes  S.  56).  Noch  Tacitus 
sagt:  sine  apparatu,  sine  blandimentis 
expellunt  famem.  Und  als  die  Verhältnisse 
in  Deutschland  unter  ausländischem  Ein- 
flüsse längst  sich  geändert  hatten,  galt  in 
Skandinavien  noch  die  verfeinerte  Küche 


als  verpönte  Ausländerei.  Ingellus,  Frothos 
Sohn,  wird  der  Hinneigung  zur  deutschen 
Sitte  beschuldigt,  weil  er  allerlei  Lecke- 
reien sich  bereiten  läßt  (Saxo  Gramm,  lib. 
VI). 

§  2.  Die  Verfeinerung  der  germanischen 
Küche  geht  von  Rom,  besonders  vom 
römischen  Gallien  aus,  und  die  fränkischen 
Großen  haben  früh  gelernt,  römische  Üppig- 
keit nachzuahmen.  Außer  der  Einführung 
vieler  bisher  unbekannter  Speisearten,  Ge- 
müse, Kräuter  wird  ein  Hauptgewicht  auf 
leckere,  würzige  Zubereitung  gelegt.  Vom 
5.  Jh.  n.  Chr.  an  können  wir  diese  Wand- 
lung verfolgen.  Während  früher  Gewürz 
nur  mäßig  angewendet  wurde,  während 
man  außer  Salz  und  Lauch  keine  Würze 
kannte,  tritt  jetzt  eine  große  Anzahl  von 
Gewürzkräutern  auf,  die  entweder  in  den 
Gärten  angebaut  werden,  wie  Petersilie, 
Salbei,  Polei,  Kümmel,  Minze,  Knobel, 
Anis,  Sellerie,  Senf,  Zwiebel,  Fenchel,  Dill, 
Koriander,  Meerrettich  u.  a.,  oder  die  man 
auf  dem  Handclswege  getrocknet  bezieht, 
wie  Pfeffer,  Ingber,  Zimmet,  Nelken,  Man- 
deln, Muskat  und  Saffran.  Mit  fort- 
schreitender Zeit  nimmt  das  Würzen  der 
Speisen  das  ganze  Mittelalter  hindurch 
immer  mehr  überhand.  Pikante  Würz- 
brühen zu  Fleischspeisen  herzustellen,  ist 
eine  besonders  geschätzte  Kunst.  Neben 
dem  Würzen  wird  nicht  nur  beim  Gebäck 
und  bei  Mehlspeisen,  sondern  auch  bei 
Fleisch-  und  Fischgerichten  das  Süßen  nicht 
vergessen,  das  nicht  nur  durch  Honig,  der 
nach  Norwegen  und  Island  von  England 
eingeführt  wurde,  sondern  auch  durch  den 
früh  durch  Vermittlung  der  Araber  be- 
zogenen Zucker  geschieht.  Der  Gebrauch 
des  Essigs  in  der  germanischen  Küche  geht 
mit  der  Ausdehnung  des  Weinbaues  Hand 
in  Hand.  Wahrscheinlich  hat  man  ihn 
früher  schon  aus  Obst  herzustellen  ver- 
standen. Anthimus  empfiehlt  ihn  den  Me- 
lonen zuzusetzen  (de  obs.  cib.  58)  und  eben- 
so eignet  er  sich  als  Zusatz  zu  Steckrüben- 
gemüse (ebd.  52  s.  unter  Gemüse).    Fuhse. 

Nanna  ist  nach  Saxo  (I  noff.)  die 
Tochter  des  Gevarus  und  Geliebte  des 
Hotherus,  für  die  Baldr  in  heftiger  Liebe 
entflammt  ist,  ohne  daß  er  sie  erlangt.  In 
der  Snorra  Edda  —  in  der  eddischen  Dich- 
tung begegnet  sie  nicht  —  ist  Nanna  Nefs 


300 


NARISTI 


Tochter,  die  Gemahlin  Baldrs,  die  bei 
seinem  Tode  vor  Schmerz  stirbt,  mit  ihm 
auf  dem  Scheiterhaufen  verbrannt  wird 
und  im  Reich  der  Hei  sein  Schicksal  teilt. 
Von  hier  sandte  sie  durch  Hermöd  der 
Frigg  ihren  Schleier,  der  Fulla  einen  golde- 
nen Ring  (SnE.  I  176  ff.).  Wie  in  der 
SnE.  wird  auch  in  den  Nafnapulur  (SnE. 
I  556)  Nanna  unter  den  Asinnen  aufge- 
zählt. E.  Mogk. 

Naristi.  §  I.  Schon  nach  der  Angabe 
des  Tacitus  Germ.  42:  iuxta  Hermunduros 
Naristi  ac  deinde  Marcoman{n)i  et  Quadi 
agunt  darf  man  die  Naristen  etwa  von  der 
Nab  abwärts  zwischen  dem  Gebirge  und 
dem  Donauufer  suchen.  Dazu  stimmt 
Ptol.,  bei  dem,  wenn  man  eine  durchaus 
notwendige  Umkehrung  einer  Namen  - 
gruppe  vornimmt  —  s.  unter  2ouo».vot'  — , 
die  Ouapisiot  unterhalb  der  Faßpr^ta  o\rt, 
d.  i.  des  Böhmerwaldes,  zu  stehen  kommen. 

§2.  Müllenhoffs  Annahme  (DA. 
2,  302  und  4,  478),  daß  die  N.  eine  in 
älteren  Sitzen  zurückgebliebene  Abteilung 
der  Markomannen  seien,  läßt  sich  durch 
nichts  wahrscheinlich  machen.  Selbst  ihr 
suebisches  Blut  ist  nicht  über  jeden  Zweifel 
sicherzustellen,  da  das  Auftreten  der  Ha- 
rudes  und  Eudusii  im  Gefolge  des  Ariovist 
beweist,  daß  auch  entfernt  wohnende, 
nichtsuebische  Germanenstämme  an  der 
Keltengrenze  neue  Sitze  suchten.  Unsicher 
ist  endlich  auch  die  Zeit  ihrer  Nieder- 
lassung, die  schon  vor  der  Besiedlung 
Böhmens  erfolgt  sein  kann,  aber  möglicher- 
weise erst  im  Zusammenhang  mit  dieser 
sich  vollzogen  hat. 

§  3.  Der  Name  des  Volkes  ist  mit  ver- 
schiedenem Anlaut  überliefert.  Tacitus 
bietet  Germ.  42  an  zwei  Stellen  Naristi,  Dio 
Cass.  71,  21  Naptaiai,  dagegen  Capito- 
linus  Vita  Marci  22  Varistae  und  Ptol.  II 
11,  11  Ouaptatot'.  Die  Form  Naristi  ist 
zudem  inschriftlich  bezeugt  CIL  III  4500, 
darf  also  keineswegs  beseitigt  werden. 
Ebensowenig  aber  die  andere,  die,  von  einer 
Änderung  des  Suffixes  abgesehen,  noch  im 
Mittelalter  im  Namen  der  Warasci  am  Jura 
fortlebt. 

Leicht  deutbar  scheint  von  diesen  For- 
men nur  die  mit  V-Anlaut,  die  eine  Super- 
lativbildung von  *wara-  'aufmerksam,  vor- 
sichtig' zu  sein  scheint.      In  dem  späten 


Warasci  liegt  romanischer  Suffixersatz 
vor.  Für  Naristi  bietet  sich  vielleicht  die 
Möglichkeit  einer  Anknüpfung  an  aind. 
ndrya-,  avest.  nairya-  'mannhaft,  Mann'  und 
griech.  Tjvopsr;  'Mannheit',  so  daß  die 
Naristi  'die  sehr  mannhaften',  die  Varisti 
im  Gegensatz  hierzu  'die  sehr  vorsichtigen' 
wären.  Aber  aus  dem  germ.  Wortschatz 
findet  eine  solche  Erklärung  von  Naristi 
keine  Stütze. 

Die  Endung  der  Namen  ließe  übrigens 
auch  an  das  in  pannonisch-illyrischen 
Ortsnamen  so  häufige  st  -  Suffix  denken 
(z.B.  in  Lepavista,  Jovista,  Sunista,  Remista), 
und  zumal  Naristi  macht,  verglichen  mit 
Naro  (Narenta),  ganz  illyrischen  Eindruck. 
Es  wäre  möglich,  daß  ein  germanischer 
Stamm  den  Namen  von  seinen  Vorgängern, 
in  deren  Gebiet  er  sich  gesetzt,  übernommen 
habe.  Aber,  daß  er  zwei  aneinander  an- 
klingende Namen  führt,  ist  nicht  gut  denk- 
bar,  ohne  daß   diese  verstanden  wurden. 

§  4.  Während  des  Markomannenkrieges, 
an  dem  auch  die  N.  sich  beteiligten,  ist 
nach  Dio  Cass.  71,  21  eine  3000  Mann 
starke  Abteilung  dieses  Stammes  auf  röm. 
Boden  aufgenommen  worden. 

Seither  werden  Naristen -Varisten  in  der 
alten  Heimat  nicht  genannt.  Dort,  wo 
ihr  Name  zu  erwarten  wäre,  zwischen 
Alemannia  und  Marcomanni,  steht  auf  der 
Tab.  Peut.  Armalausi  und  dazu  stimmt 
das  Zeugnis  anderer  Quellen,  so  daß  wir 
dies  für  einen  anderen  Namen  desselben 
Volkes  nehmen  werden.  S.  Armalausi. 

§  5.  Über  die  letzten  Schicksale  der 
Naristen  klärt  uns  eine  Stelle  in  Engilberts 
vita  s.  Ermenfredi  (Boll.  Sept.  7,  117)  auf, 
die  in  bezug  auf  die  Warasci,  Waresci  im 
Jura  an  beiden  Ufern  des  Doubs  meldet, 
daß  sie  einst  im  Osten  in  einem  Gau 
namens  Stadevanga  (vgl.  ags.  stedewang, 
staßolwang)  am  Flusse  Regnus  (d.  i.  Re- 
gen) gewohnt  und  von  dort  (wohl  durch 
die  Baiern)  vertrieben,  sich  bei  den  Bur- 
gundern Sitze  erkämpft  haben.  Dadurch 
findet  auch  der  Ansatz  der  Varisten  zwi- 
schen Donau  und  Böhmerwald  neue  Be- 
stätigung. 

Neben  den  Warasci,  Waresci,  die  in 
ihrer  romanischen  Umgebung  selbst  als- 
bald romanisiert  worden  sind,  begegnet 
uns  auch  noch  ein  anderer  nach  einem  germ. 


NECKARSUEBEN— NEMETES 


301 


Stamme  benannter  Gau,  jener  der  S  c  u  - 
dingi,Scodingi.  Es  liegt  nahe,  zu 
vermuten,  daß  diese  zusammen  mit  den 
Waresci  eingewandert  sind. 

Zeuß    117.    584  ff.       R.    Much    PBBeitr. 
17,  69  ff.    M  ü  1 1  e  n  h  o  f  f  DA.  4,  477  f.  535  f- 

R.  Much. 

Neckarsueben.  §  i.  Am  untern  Neckar 
in  der  Umgebung  von  Lopodunum  Laden- 
burg ist  durch  Inschriften  (s.  Zange- 
meister Neue  Heidelb.  Jahrb.  III  I  ff. 
CIL.  XIII  2  S.  231)  der  Stamm  der  Suebi 
Nicretes  nachgewiesen.  Bei  Ptolemaeus 
erscheint  er  unter  dem  Namen  Ntxjjuovtc; 
denn  so  ist  das  überlieferte  '  Ivxptwvs;, 
NtxpuDVs?  herzustellen:  s.  Kossinna 
PBBeitr.  20,  280.  In  *Nicerenses,  wie  das 
Nictrenses  der  Not.  gent.  mit  Holz  {Bei- 
träge z.  deutschen  Altertumsk.  1,  78)  zu 
bessern  ist,  steht  jenen  kelt.  und  germ. 
Namenformen  auch  noch  eine  lat.  Bildung 
zur  Seite. 

§  2.  Wir  haben  es  bei  diesem  kleinen 
Völkchen  wohl  mit  Markomannen  oder 
andern  Sueben  zu  tun,  die  sich  der  Wande- 
rung nach  Böhmen  und  Mähren  nicht  an- 
schlössen. Als  N.  sind  die  meisten  der 
im  römischen  Heer  durch  Inschriften  be- 
zeugten Sueben  zu  betrachten;  s.  Kos- 
sinna PBBeitr.  20,  281  ff. 

§  3.  Nach  der  Not.  gent.  fiel  das  Gebiet 
der  *Nicerenses  unter  Kaiser  Gallienus  an 
die  Barbaren,  was  auf  die  über  den  Limes 
vordringenden  Alemannen  zu  beziehen  ist. 
Wie  weit  die  N.  damals  romanisiert  waren, 
und  ob  sie  sich  diesen  ihren  Blutsver- 
wandten noch  anschließen  konnten  oder 
von  ihnen  verknechtet  wurden,  ist  nicht 
feststellbar.  R.  Much. 

Nehalennia.  §  i.  Auf  der  Insel  Wal- 
cheren  sind  1647  in  der  Nähe  von  Dom- 
burg zahlreiche  Steine  an  der  Küste  ge- 
funden worden,  die  bildliche  Darstellungen 
einer  bald  stehenden,  bald  sitzenden  weib- 
lichen Gottheit  enthalten,  die  erschließen 
lassen,  daß  einst  hier  die  Verehrungsstätte 
einer  Göttin  Nehalennia  gewesen  ist,  deren 
Namen  man  nur  aus  den  Unterschriften 
der  Denksteine  kennt.  Auch  weiter  rhein- 
aufwärts,  im  alten  Ubierlande,  sind  Neha- 
lenniasteine  gefunden  worden. 

§  2.  Auf  dem  Bilde  ist  die  Göttin  in 
einen    Mantel    gehüllt;    auf    dem    Haupte 


hat  sie  meist  eine  Flügelhaube,  zu  ihrer 
Rechten  befindet  sich  ein  Hund,  zur  Linken 
ein  Fruchtkorb  oder  ein  Füllhorn,  zu  ihren 
Füßen  zuweilen  das  Bild  eines  Schiffes, 
auf  dessen  Rand  sie  einen  ihrer  Füße  setzt. 
Auch  im  Schöße  hat  sie  hier  und  da 
Früchte. 

§  3.  Offenbar  war  Nehalennia  eine  Göt- 
tin der  Fruchtbarkeit  und  der  Schiffahrt 
zugleich,  ganz  ähnlich  wie  die  bei  den 
Sueben  verehrte  Isis.  Umstritten  ist  es, 
ob  die  Gottheit  eine  germanische  oder  eine 
keltische  ist. 

Janssen  De  romeinsche  beeiden  en  gedenk- 

steenen  van  Zeeland,  1845  (dazu  der  Atlas,  der 

die  Bilder  enthält).     Kauffmann  PBBeitr. 

16,  211  ff.   Much  ZfdA.  35,  324  ff.       E.  Mogk. 

Nemetes.  §  I.  Dieser  Stamm  schließt 
sich  südlich  an  die  Vangiones  an  und  steht 
somit  auf  dem  Boden  des  mittelalterlichen 
Spiragowe.  Noviomagus  =  Speier  selbst 
heißt  bei  Ammianus  Marc,  und  in  der  Not. 
dign.  Nemetes  Nemetae,  und  aus  Altrip  und 
der  Nachbarschaft  von  Rheinzabern  stam- 
men inschriftliche  Denkmäler,  die  von  der 
Colonia  oder  Civitas  Nemetum  herrühren. 
Danach  ist  die  Aufeinanderfolge  der  Namen 
bei  Plinius  NH.  4,  17  (Nemetes,  Triboci, 
Vangiones)  und  Tacitus  Germ.  29  (Van- 
giones, Triboci,  Nemetes)  zu  berichtigen, 
nicht  zu  sprechen  von  dem  in  Germania 
superior  auch  im  Ansatz  der  Städte  große 
Verwirrung  zeigenden  Ptolemaeus. 

§  2.  Über  die  Zeit  ihrer  Niederlasssung 
und  die  Frage  ihrer  Zugehörigkeit  zu  den 
Sueben  gilt  das  unter  Vangiones  be- 
merkte. Trotzdem  sie  zu  den  Völkern  des 
Ariovist  gehören  und  von  Plinius  und 
Tacitus  ausdrücklich  als  Germanen  bezeugt 
sind,  ist  ihr  Name  keltisch,  wenigstens  in 
der  überlieferten  Lautgestalt.  Er  dürfte 
mit  ir.  nemed  'nobilis'  und  mit  Personen- 
namen wie  cymr.  Nevet,  Gurnivet,  abret. 
Catnimet  (vgl.  S  t  o  k  e  s  Urkelt.  Sprachsch. 
192)  zusammenhängen.  Nemet-  ist  wohl 
ursprünglich  'der  Verteiler,  Besitzer, 
Herr'  aus  der  idg.  Wz.  nem-.  Die  Wort- 
bildung erinnert  an  den  Namen  der  Ge- 
piden,  und  in  dessen  ags.  und  lgbd.  Form 
(mit  b)  könnte  bei  der  alten  Bedeutungs- 
verwandtschaft von  Wz.  nem-  und  ghebh- 
sogar  ein  Synonym  vorliegen.  Wenn  die 
N.   ihren  Namen  über  den  Rhein  mitge- 


302 


NENNIUS 


bracht  haben  sollten,  müßten  sie  früher 
schon  in  gallisch -germanischem  Grenz- 
gebiet gestanden  haben.  Gleich  den  Van- 
gionen  haben  auch  sie  rasch  ihre  germ. 
Sprache  aufgegeben.  S.  auch  Triboci  und 
Vangiones.  R.  Much. 

Nennius.  §  I.  Die  dem  Nennius  zu- 
geschriebene Historia  Britonum  bildet  mit 
der  Schrift  Gildas'  unsere  wichtigste  Quelle 
für  die  älteste  Geschichte  der  Brittannier, 
während  sie  auch  fürdieags.,  besonders  die 
northumbrische  Geschichte  nicht  ohne  Be- 
deutungist. Obgleich  nicht  der  Urheber  (§7), 
so  hat  doch  gewiß  Nennius  viel  zur  Aus- 
arbeitung des  Werkes  beigetragen,  indem 
er  die  definitive  Ausgabe  fertigstellte. 
Daher  kommt  der  Name  nur  in  denjenigen 
Hss.  vor,  die  in  dieser  Ausgabe  fußen. 
Andere  Gruppen  von  Hss.  schreiben  die 
Autorschaft  unrichtig  dem  Gildas  oder  dem 
Marcus  Anachoreta  zu. 

Die  Form  des  Namens  lautet  im 
ursprünglichen  Text  Nennius,  in  der  ir. 
Übersetzung  Nemnus  oder  Nemnius.  Die 
erste  ist  unzweifelhaft  die  richtige.  Wir 
kennen  Ninianus,  den  Bekehrer  der  Picten, 
der  bei  Beda  und  Alcuin  Nynia,  im  Kymr. 
Nyniaw,  und  im  Ir.  Monenn  (mo  =  ein 
Kosepräfix)  heißt.  Somit  scheint  die 
Form  mit  e  auf  ir.  Herkunft  des  Verfassers 
hinzudeuten,  was  gut  dazu  stimmt,  daß 
gerade  in  dem  von  N.  selber  herrührenden 
Teil  Einfluß  ir.  Quellen  stark  hervortritt. 
Spätem  Abschreibern  ist  der  scheinbare 
Fehler  im  Namen  aufgefallen  (Hss.  JK); 
sie  haben  in  ihren  eignen  Zusätzen  die  Form 
Ninius  oder  Ninnius  vorgezogen. 

Von  N.s  Leben  wissen  wir  nicht  mehr,  als 
er  selbst  in  seiner  zweiten  Vorrede  mit- 
teilt: er  stand  in  einem  untergeordneten 
Verhältnis  zu  einem  Priester  Beulan,  der 
sonst  völlig  unbekannt  ist,  und  er  war  ein 
Schüler  des  heiligsten  Bischofs  Elbodwg, 
der  nach  den  Annales  Cambriae  in  809 
starb.  In  859  lebte  N.  noch,  wie  aus  der 
Jahreszahl  in  §  16  Ende  hervorgeht;  er 
muß  also  im  letzten  Viertel  des  8.  Jh.  ge- 
boren sein. 

§  2.  Der  Inhalt  der  Hist.  Br.  in  ihrer 
vollendeten  Form  dürfte  nach  der  Para- 
grapheneinteilung Stevensons  wie  folgt 
dargestellt  werden:  Prologus  (§  1,  2), 
Apologia  (§  3),  Calculi  (§  4 — 6),  Beschrei- 


bung Brittaniens  (§  7 — 9),  Urgeschichte 
Brittanniens  und  Irlands,  besonders  die 
Bevölkerungssagen  (§  10 — 18),  die  Römer- 
herrschaft in  Brittannien  (§  19 — 30),  die 
Kriege  mit  den  Sachsen,  S.  Germanus,  Vor- 
tigern und  sein  Geschlecht  (§  31 — 49), 
S.  Patrick,  sein  Leben  und  seine  Tätigkeit 
in  Irland  (§  50 — 55),  die  Kämpfe  mit  den 
Sachsen  zur  Zeit  des  Arthur  ,,dux  bello- 
rum"  (§  56),  Genealogien  der  sächs.  und 
angl.  Königsgeschlechter  (§  57 — 61),  Schluß 
der  Geschichte  Brittanniens,  Kriege  bes. 
mit  den  Northumbrern  bis  685  (§  61 — 65), 
Calculi  (§  66),  Mirabilia  et  Civitates  Britan- 
niae  (§  67 — 76).  Die  verschiedenen  Teile 
passen  nicht  immer  gut  zusammen.  Sie 
stammen  nicht  alle  aus  derselben  Zeit,  und 
durch  zahlreiche  Interpolationen  ist  die 
Einheitlichkeit  des  Werkes  verloren  ge- 
gangen. 

§  3.  Mehr  als  30  Handschriften  der  Hist. 
Br.  sind  uns  erhalten.  Die  älteste  Hs. 
befindet  sich  in  C  h  a  r  t  r  e  s  ,  sie  reicht 
zurück  bis  in  das  9.  oder  10.  Jh.  Leider 
bricht  sie,  wahrscheinlich  auf  Grund  einer 
unvollständigen  Vorlage,  mitten  in  §  37 
ab.  Die  zwei  Vorreden  (§  I — 3),  wo 
Nennius  sich  selbst  als  Verfasser  nennt, 
sind  hier  noch  nicht  vorgehängt;  die 
Rezension  dieser  Hs.  (Ch.)  ist  also  vor- 
nennianisch.  Doch  vertritt  sie  nicht  die 
älteste  uns  erreichbare  Form,  denn  gewiß 
enthält  sie  schon  einige  frühe  Inter- 
polationen (unten  §  6).  Die  Harleian- 
Gruppe  (u.  a.  Hss.  ADE)  bietet  die  von 
N.  selbst  stark  erweiterte  „südwelsche  Re- 
zension". In  der  C  a  m  b  r  i  d  g  e  -Gruppe 
(u.  a.  GKN  und  JL)  finden  wir  die  wahr- 
scheinlich auch  von  N.  besorgte,  etwas 
gekürzte  ,, nordwelsche  Rezension".  Das 
Original  der  Vatikanischen  Gruppe 
ist  wohl  im  Jahre  945  in  England  verfaßt 
worden,  und  dürfte  somit  die  „englische 
Rezension"  heißen;  diese  ist  aus  der  vor- 
nennianischen  und  der  südwelschen  Re- 
zension zusammengesetzt. 

Eine  irischeÜbersetzung,  wohl 
mit  Unrecht  dem  Dichter  Gilla  Coemgin 
zugeschrieben  (der  Name  kommt  erst  in 
der  aus  1423  datierenden  Hs.  Book  of  Hy- 
Mane  vor),  ist  in  vier  Hss.  überliefert,  von 
denen  die  älteste,  Lebor  nah  Uidhre,  vor 
1106   verfaßt   worden   ist.      Ihre   Vorlage 


NENN1US 


303 


hat  aus  einer  vornennianischen  und  der 
nordwelschen  Rezension  geschöpft.  Der 
Wert  der  einzelnen  Gruppen  von  Hss.  ist 
ganz  verschieden  beurteilt  worden.  Zimmer 
(Nennius  Vindicatus,  Berlin  1893,  I  ff.)  hat 
zuerst  gezeigt,  wie  unrichtig  es  ist,  von  der 
vatikanischen  auszugehen;  selbst  hat  er 
die  ir.  Übersetzung  in  den  Vordergrund 
gezogen  (ebend.  11  ff.).  Die  große  Bedeu- 
tung von  Ch.  haben  zuerst  Duchesne 
(Revue  celtique  15,  174  ff.),  Mommsen 
(Ausg.  in  MG.)  und  Thurneysen  (ZfdPh.  28, 
81  ff.)  erfaßt.  Seitdem  steht  Ch.  im  Mittel- 
punkt der  Forschung.  Vgl.  Windisch,  Das 
kelt.  Brütannien  bis  zu  Kaiser  Arthur 
(Leipzig  1912)  40,  41. 

§  4.  Nächst  der  Handschriftenfrage  ist 
der  wichtigste  Streitpunkt  die- 
ser: gehören  §§  7 — 56  (die  „Brittenge- 
schichte")  und  §§  57 — 65  (die  „Sachsen- 
geschichte") zusammen?  Zimmer  hat  die 
Frage  verneint;  er  sah  §§  57 — 65  für  das 
ältere  an:  eine  Geschichte  der  Kriege  zwi- 
schen Britten  und  Northumbrern,  an- 
schließend bei  Gildas'  De  Excidio  Britan- 
niae.  Diese  Ansicht  hat  sich  aber  als  unhalt- 
bar erwiesen,  und  beide  Teile  gehören  eng 
zueinander.  Auf  diese  Frage  hat  beson- 
ders die  Auffindung  von  Ch.  ein  helles  Licht 
geworfen;  denn  hier  wird  im  Anfang  ein 
gewisser  Sohn  des  Urbgen  genannt,  der 
auch  im  zweiten  Teil  zurückkehrt  (Thurn- 
eysen 83).  Der  etwas  schroffe  Ansatz  des 
zweiten  Teiles  bei  Ida  von  Northumbrien, 
Zimmers  wichtigstes  Argument  für  die 
Trennung  der  beiden  Teile,  läßt  sich  leicht 
daraus  erklären,  daß  in  den  letzten  Para- 
graphen eine  englische  Quelle  benutzt 
worden  ist,  die  eben  bei  diesem  König  an- 
fing (vgl.  meine  De  oudste  Keltische  en 
Angelsaksische  geschiedbronnen,  Middelburg 
191 1,  34  ff.).  Die  ausführlichen  Genealo- 
gien der  ags.  Königsgeschlechter  bilden 
einen  späteren  Einschub  im  ursprünglichen 
Text  (ebend.  42  ff.). 

§  5.  Die  älteste  Gestalt  der 
Hist.  Brit.  ist  zu  rekonstruieren,  indem  wir 
die  Interpolationen  im  Text  von  Ch.  zu 
bezeichnen  versuchen.  Die  Hs.  Ch.  führt 
den  Titel :  Incipiunt .  exberta  .  fimrbaoen  de 
libro  sei.  Germani  inventa  et  origine  .  et 
genealogia  Britonum  .  de  aetatibus  Mundi. 
Aus  diesen  Worten  hat  Thurneysen  her- 


ausgelesen: Incipiunt  excerpta  filii  Urbacen 
etc.,  und  diesen  filius  Urbacen  hat  er  un- 
gezweifelt  richtig  mit  dem  Run  map  Urbgen 
in  §  63  identifiziert.  Der  Historiograph 
also,  der  die  erste  Rezension  der  Hist. 
Brit.  verfaßte,  hat  dazu  die  Excerpta  des 
Run  benutzt,  deren  Inhalt  der  Titel  von 
Ch.  angibt.  Seine  Schrift  wird  nun  folgen- 
des umfaßt  haben:  §§  4,  6  (Calculi),  7 — 9 
(Descriptio  Britanniae),  17  (De  genealogia 
Britonum),  19 — 20  Mitte,  31 — 48,  56  Ende, 
61  Ende  bis  65  Mitte  (Brittengeschichte). 
Über  die  Mirabilia  und  Civitates  s.  unten 
§  9.  Ob  er  nun  das  benötigte  Material 
ganz  in  den  Excerpta  vorfand,  oder  ob  er 
selbst  noch  andere  Quellen  verarbeitete, 
muß  als  unsicher  dahingestellt  bleiben, 
außer  für  den  letzten  Teil;  denn  der  Vater 
des  Run  war  zwischen  572  und  579  ge- 
-storben  (Hist.  Brit.  §  63)  und  Run  konnte 
also  in  687,  dem  Jahre  des  letzten  erwähn- 
ten Ereignisses,  nicht  mehr  am  Leben 
sein.  Das  alte  Werkchen  fing  an  mit  einer 
Periodisierung  der  Weltgeschichte  und 
einer  Einteilung  der  Weltzeit  in  sechs 
Aetates  Mundi.  Die  Genealogia  Britonum 
ist  einer  um  520  entstandenen  fränkischen 
Völkertafel  entnommen,  und  mit  fiktiven 
Namen  bis  auf  Adam  filius  Dei  fortgesetzt. 
Für  die  eigentliche  Geschichte  sind"  als 
Quellen  benutzt:  Gildas,  Eusebius-Hierony- 
mus  und  Orosius;  §  31  fangen  die  Excerpta 
des  Liber  S.  Germani  an  (Thurneysen  87). 
§  56  Ende  bildet  einen  Übergangssatz,  und 
in  §§  61 — 65  sind  verarbeitet:  eine  North- 
umbrische  Quelle,  welche  die  bernicische 
Tradition  gegenüber  die  deirische  der 
Sachsenchronik  darstellt,  ein  auch  in  den 
Annales  Cambriae  benutztes  cymrisches  An- 
nalenwerk,  eine  Vita  Cudberti,  und  wahr- 
scheinlich eine  Mercische  Notiz  {De  oudste 
Kelt.  en  Ags.  Geschiedbr.  149  ff.).  Diese 
älteste  Form  der  Hist.  Brit.  datiert  aus 
den  Jahren  zwischen  687  und  705.  Gegen 
die  von  Zimmer  und  Thurneysen  angenom- 
mene Jahreszahl  679  sind  Einwände  er- 
hoben worden  (ebend.  38  ff.). 

§  6.  Die  nächsteGestalt  der  Hist. 
Brit.  liegt  in  Ch.  vor.  Große  Änderungen 
haben  nicht  stattgefunden,  nur  sind  einige 
Zusätze  eingetragen  worden.  Vor  §  17  hat 
ein  Interpolator  den  Abschnitt  De  origine 
Britonum  eingefügt  [De  Romanis  et  Graecis 


304 


NENNIUS 


—  a  Bruto  Britones) .  Die  Hss.  der  Har]  eian  - 
und  der  Cambridge-Gruppe  haben  die 
Stelle  später  aufgegeben,  nur  die  vatik. 
Rezension  hat  sie  beibehalten.  Für  die 
Erklärung  vgl.  Thurneysen  87  ff.  Weitere 
Zusätze  sind:  §  II  Ende  Quando  regnabat 
Brito  —  regnabat  apud  Latinos,  §  18  (zur 
Beseitigung  des  Widerspruches  zwischen 
De  origine  Britonum  und  §  17),  und  schließ- 
lich eine  dem  Orosius  oder  den  auch  Beda 
bekannten  „Annales  Romanorum"  ent- 
nommene Imperatorenliste,  die  auch  von 
den  späteren  Rezensionen  außer  der  vati- 
kanischen aufgegeben  worden  ist. 

§  7.  Die  nun  folgende  südwelsche 
Rezension  verdanken  wir  dem  N  e  n  - 
n  i  u  s.  Den  Inhalt  des  Werkchens  finden 
wir  jetzt  stark  erweitert.  In  §  5  werden 
neue  Calculi  eingelegt,  der  Abschnitt  De 
origine  Britonum  in  Ch.  wird  von  §§  10 — 1 1 
f  rater  erat  Bruto  ersetzt.  §§20  Mitte  bis 
30  werden  nach  Mitteilungen  des  Hiero- 
nymus,  Prosper  und  Gildas  aufgenommen, 
auf  Grund  der  in  Ch.  vorkommenden  Im- 
peratorenliste. Den  von  peritissimi  Sco- 
torum  empfangenen  ir.  Berichten  wird  in 
den  §§  12 — 14  ein  Platz  eingeräumt,  wäh- 
rend die  §§  15 — 16  die  dazu  gehörenden 
Data  enthalten.  §§48  Mitte  bis  49  bringen 
südwelsche  Traditionen,  und  §§  50 — 55 
erzählen  das  Leben  des  heil.  Patrick.  In 
§§  57 — 61  natione  eorum  wird  eine  Reihe 
Genealogien  der  ags.  Königsgeschlechter 
eingeschoben.  Vgl.  die  Genealogien  bei 
Sweet,  Oldest  English  Texts  169.  Es 
leuchtet  nunmehr  ohne  weiteres  ein,  daß 
die  Tätigkeit  des  Nennius  eine  sehr  viel- 
seitige war.  Sein  Interesse  scheint  sich  be- 
sonders den  ir.  Verhältnissen  zugewandt  zu 
haben,  und  das  hat  ihn  veranlaßt,  viele  ir. 
Berichte  aufzunehmen.  Sonst  hat  er  sich 
auch  um  die  Einheitlichkeit  des  Werkes 
bemüht,  und  an  verschiedenen  Stellen 
durch  Verbindungssätze  allzu  schroffe 
Übergänge  fortzuschaffen  versucht.  Er 
hat  diese  Rezension,  auf  deren  Standpunkt 
die  Hss.  der  Harleian-Gruppe  stehen,  in 
den  Jahren  820 — 859  verfaßt  (vgl.  die 
Jahreszahlen  in  §  16). 

§  8.  Die  nordwelsche  Rezen- 
sion zeigt,  wie  in  späterer  Zeit  die  Tätig- 
keit des  Nennius  noch  nicht  erschlafft 
war.      Er  hörte  nämlich  nicht  auf,   seine 


Schrift  immer  weiter  auszudehnen,  und  in 
Randnoten  und  Interlinearzusätzen  neue 
wissenswerte  Sachen  aufzunehmen.  Daher 
die  zahlreichen  kleinen  Zusätze,  die  den 
Hss.  der  Cambridge-Gruppe  ihr  eigentüm- 
liches Gepräge  geben.  Diese  neue  Bear- 
beitung der  Hist.  Brit.  machte  er  im  Auf- 
trag seines  Meisters  Beulan  presbyter,  auf 
dessen  Verlangen  er  am  Ende  die  Genea- 
logien (§§  57 — 61  Mitte)  und  die  §§  64 — 66 
fortgelassen  hat.  So  hatte  das  Werkchen 
wieder  eine  ganz  verschiedene  Gestalt  be- 
kommen, und  weil  N.,  der  inzwischen  ein 
alter  Mann  geworden  war,  diese  wahr- 
scheinlich für  die  endgültige  ansah,  hat  er 
jetzt  eine  Vorrede  (Apologia,  §  3),  voran- 
gestellt. In  dieser  Form  ist  uns  die  nord- 
welsche Rezension  in  der  ir.  Übersetzung 
überliefert.  In  die  Hss.  der  Cambridge - 
Gruppe  sind  auch,  nachdem  N.  die  letzte 
Hand  an  seine  Arbeit  gelegt  hatte,  von 
späteren  Skribenten  immer  noch  neue  Zu- 
sätze eingeschoben  worden.  Auch  hat  man 
einen  ausführlicheren  Prologus  (§§  1 — 2) 
vorgehängt.  Dadurch  werden  die  Unter- 
schiede zwischen  den  einzelnen  Hss.  immer 
größer.  In  ihrer  ursprünglichen  Gestalt 
datiert  die  nordwelsche  Rezension  aus  den 
Jahren  nach  859;  wahrscheinlich  nicht 
lange  nachher,  weil  N.  damals  schon  etwa 
70  Jahre  alt  gewesen  sein  muß. 

§  9.  Die  M  i  r  a  b  i  1  i  a  und  C  i  v  i  t  a  - 
tes  Britanniae  (§§  67 — 76),  müssen, 
wie  der  Schluß  der  nordwelschen  Rezension 
zeigt,  wenigstens  teilweise  zum  ursprüng- 
lichen Bestand  der  Hist.  Brit.  gehört 
haben.  Die  vier  ersten  numerierten  Wun- 
der, und  die  zehn  folgenden  dürften  jeden- 
falls alt  sein;  nur  die  vier  Wunder  der  Insel 
Anglesey  und  die  zwei  Wunder  Irlands 
werden  wohl  von  Nennius  herrühren.  Sie 
gehen  auf  alte  Volksüberlieferungen  zu- 
rück, und  haben  somit  großen  Wert  für 
das  Studium  der  Lokalsagen.  Die  28  Civi- 
tates,  die  das  ganze  abschließen,  gehören 
sicher  zum  Grundstock,  wie  schon  die  alter- 
tümliche Form  der  Namen  zeigt. 

§  10.  Die  historische  Bedeu- 
tung der  Hist.  Brit.  ist  groß,  besonders 
weil  sie  eine  ganz  selbständige  Beschrei- 
bung gibt  der  frühesten  Kämpfe  zwischen 
Britten  und  Angelsachsen  zur  Zeit  des 
Vortigern.     Wir  können  also  die  Berichte 


NEOLITHISCHE  ZEIT 


305 


der  Hist.  Brit.  in  dieser  Hinsicht  denen  von 
Beda  gegenüberstellen.  Nicht  geringer  ist 
die4  iterarhistorische  Bedeutung, 
denn  die  Schrift  des  Nennius  enthält  die 
Keime,  aus  denen  später  drei  große  brit- 
tanische  Sagen  herausgewachsen  sind:  die 
Merlinussage  (vgl.  §§  41,  42),  die  Arthur- 
sage (vgl.  §  57,  wo  Arthur  noch  als  ,,dux 
bellorum"  vorgeführt  wird),  die  Brutus- 
sage (durch  Identifizierung  von  Britto  oder 
Brito  mit  Brutus  in  §  10).  Besonders 
Galfred  von  Monmouth  hat  die  Hist.  Brit. 
ausgenutzt. 

Ausgaben.  Von  G  u  n  n  nach  dem  Cod. 
Vat.  London  1819,  von  Stevenson  nach 
dem  Cod.  Harl.  London  1838  (Neudruck  von 
San-Marte,  Berlin  1844),  von  Petrie  nach 
dem  Cod.  Cantabr.  in  Mon.  Hist.  Brit.,  London 
1848.  Diese  Ausgaben  genügen  wissenschaft- 
lichen Ansprüchen  nicht.  Von  Duchesne 
nach  der  Hs.  von  Chartres  (Revue  Celtique 
15,  175 — 180),  von  Mommsen  in  MG.  Chro- 
nica Minora  III  (Haupttexte:  Ch.  und  Zimmers 
lat.  Übersetzug  des  ir.  Textes,  nebst  voll- 
Mündigem  Variantenapparat).  —  Ir.  Über- 
setzung. Von  T  o  d  d  Leabhar  Breathnach 
aunso  sis.  The  Irish  Version  of  the  Historia 
Brittonum  of  Nennius,  Dublin  1848.  —  Kri- 
tiken. Schoell  De  ecclesiasticae  Britonum 
Scotorumque  historiae  fontibus,  Berlin  1851, 
29 — 37.  De  la  Borderie  L' Historia  Bri- 
tonum attribuee  a  Nennius  et  l'Historia  Bri- 
tannica  avant  Geffroi  de  Monmouth,  Paris  1883, 
I — 83,  m — 121.  Reynolds  Y  Cymmrodor, 
7,  155 — 165.  G.  P  a  r  i  s  Romania  12,  367 — 371. 
H  e  e  g  e  r  Über  die  Trojaner  sage  der  Brüten. 
München  ,1886,  19 — 60  und  Gott.  gel.  Anz. 
1894,  399  ff.  Für  die  jüngeren  Schriften  vgl. 
die  oben  in   §§  3,  4  angeführte  Literatur. 

A.  G.  van  Hamel. 

Neolithische  Zeit  (§  1)  (jüngere 
Steinzeit,  früher  auch  Zeitalter  der  ge- 
glätteten Steinwerkzeuge  genannt)  ist  eine 
im  ganzen  W.  der  Alten  Welt  in  den  Haupt- 
zügen ziemlich  gleichartige,  viele  Jahr- 
tausende und  verschiedene  Menschenrassen 
umfassende  Kulturperiode  am  Anfang  der 
geolog.  Gegenwart,  d.  h.  zwischen  dem 
Ende  des  Eiszeitalters  (oder  dem  Ausgang 
der  paläolithischen  Stufenreihe)  und  dem 
Beginne  der  Metallzeit.  Ihre  entscheiden- 
den Merkmale  sind  von  größter,  später  nie 
mehr  übertroffener  Bedeutung  für  den 
Fortschritt  der  stofflichen  Kultur:  Seß- 
haftigkeit  (teils   in  runden,  etwas  vertief  - 

H  00  p  s,  Reallexikon.     III. 


ten,  teils  in  viereckigen,  oft  zu  Dörfern 
vereinigten,  an  geeigneten  Orten  auf  Pfahl- 
roste in  Seen  gestellten  Hütten),  Pflanzen- 
bau und  Viehzucht  (neben  fortdauernd 
starkem,  jedoch  allmählich  abnehmendem 
Betrieb  des  Pflanzensammelns  und  der 
Jagd)  mit  Benutzung  auch  heute  noch 
hervorragend  wertvoller  Kulturgewächse 
und  Haustiere  (Gerste,  Weizen,  Hirse,  Rind, 
Schwein,  Ziege,  Schaf),  deren  Herkunft 
trotz  aller  Bemühung  noch  nicht  sicher  er- 
mittelt ist. 

§  2.  Neben  Westasien  und  Nordafrika 
wird  heute  auch  Europa  von  manchen  als 
Urheimat  der  ältesten  Baupflanzen  und 
Zuchttiere  angesehen.  Wahrscheinlich 
sind  die  vorgeschrittenen  Wirtschafts- 
formen und  deren  einzelne  Erwerbungen 
nicht  von  einem  einzigen  Ursprungsgebiete 
^ausgegangen.  Ebenso  dunkel  ist  die  Frage 
nach  der  Herkunft  der  neolithischen  Men- 
schenrassen, die,  soweit  sie  bekannt  sind, 
überall  schon  die  Grundlage  der  gegen- 
wärtigen Rassentafel  der  Erde  zeigen.  So 
namentlich  auch  in  Europa.  Hier  sind 
zweifellos  starke  Reste  der  jungneolith. 
Bevölkerung  (Crö-Magnon-Rasse)  zu  er- 
kennen; minder  unbestritten  ist  es,  daß 
auch  die  in  der  n.  Z.  zuerst  stärker 
hervortretende  kurzköpfige  („alpine")  Rasse 
seit  dem  Quartär  in  Europa  anwesend  war. 
Früher  führte  man  sie  unbedenklich  auf 
Einwanderung  aus  Asien  zurück  und  hielt 
sie  auch  für  die  Bringer  der  neol.  Kultur- 
fortschritte. Jetzt  ist  man  davon  teilweise 
stark  zurückgekommen  und  neigt  der  An- 
nahme autochthoner  Entstehung  sowohl 
jener  Fortschritte,  als  auch  ihrer  Träger 
zu.  Allein  ohne  Wanderungen  kann  die 
Einführung  der  neolithischen  Kultur  in 
Europa  schon  deshalb  nicht  vor  sich  ge- 
gangen sein,  weil  große  Landstriche,  na- 
mentlich im  N.  des  Kontinents,  jetzt  erst, 
nach  dem  Ablaufe  der  letzten  Eiszeit,  für 
den  Menschen  bewohnbar  wurden. 

§  3.  Die  älteste  Bevölkerung  des  N., 
stammlich  durchaus  unbekannt,  besetzte 
dessen  Seeküsten,  im  Besitz  einer  noch 
ganz  unentwickelten  (halbneolithischen 
oder  mesolithischen,  Kjökkenmöddinger- [s. 
d.])  Kultur  als  reine  Jäger  und  Fischer, 
vielleicht  von  SW.  an  den  Küsten  herauf- 
ziehend.      Dann    kam    auf    unbekannten 


Tafel  22. 


II.  Stufe  der  spiti- 
nackigen  Beile. 


I.  Stufe  der  Kjökkenmöddinger. 


/Z,  >   J^3C<^  ^Tfesck'  Cc^-i?*^ 


III.  Stufe  der  schmalnackigen  Beile 
und  der  Steintische. 


IV.    Stufe  der  breitnackigen  Beile. 
a    Ältere  Unterstufe  (mit  Ganggräbern)  b    Jüngere  Unterstufe  (mit  Steinkisten). 

Neolithische  Zeit. 

Die  Stufen  der  Steinzeit  Nordeuropas.     (Nach  Oskar  Montelius.)     Aus  Hoernes,  Natur-  und  Urgeschichte 

des  Menschen.     IL  Bd.    Fig.  ioo. 


Reallexikon  der  g-erm.  Altertumskunde  III. 


Verlag  von  Karl  J.  Trübner  in  Straßburg;. 


NEOLITHISCHE  ZEIT 


307 


Wegen  die  wohl  schon  idg.,  vielleicht  sogar 
germ.,  vorwiegend  langköpfige  Bevölke- 
rung, welcher  die  entwickelte  neol.  Kultur 
mit  ihren  vier,  von  den  skand.  Archäologen 
hauptsächlich  auf  Grund  der  Steinbeil-  und 
Grabformen  unterschiedenen  Stufen  ange- 
hört, deren  letzte  und  wohl  auch  vorletztebe- 
reits  mit  der  frühesten  Metallzeit  Südeuropas 
zusammenfällt  (s.  Tafel  22).  Die  neol. 
Kultur  Skandinaviens  besitzt  einen  eigen- 


Abb.  20.      Spitzige    Waffen    und    Werkzeuge    der 
jüngeren  Steinzeit  Europas.    (Nach  G.  deMortillet.) 
Aus  Hoernes,  Natur-,  und  Urgeschichte  des  Men- 
schen.    II.  Bd.    Fig.  90. 

tümlichen,  durch  die  lange  Dauer,  die  Welt- 
lage, Ländergestalt  usw.  erklärbaren  Reich- 
tum und  ein  entschiedenes  Sondergepräge. 
Ihr  Gebiet  umfaßt  Südschweden,  Däne- 
mark, Nord-  und  Ostdeutschland  bis  nach 
Westrußland  hinein,  ist  also  ein  zirkum- 
baltisches  von  ziemlich  weiter  südlicher 
Ausdehnung,  das  seinen  einheitlichen  Kul- 
turcharakter großenteils  auch  noch  in  den 
vorgeschichtlichen  Metallzeiten  bewahrt. 

§  4.  In  der  Herstellung  fein  zugeschlage- 
ner Waffen-  und  Werkzeugklingen  aus  Stein 
(s.  Abb.  2011.  21)  ging  die  n.  Z.  weit  über 
das  in  der  älteren  Steinzeit  erreichte  Maß 
hinaus.    Steinglättung  (und  Steinbohrung), 


sowie  die  Keramik,  beide  mit  zunehmender 
Ausbildung  höherer  Formen,  gehören  einer- 
seits zu  den  allgemeinen  Kennzeichen  der 
n.  Z.,  andererseits  mit  ihren  lokalen  Ver- 
schiedenheiten zu  den  Merkmalen  der  zahl- 
reich vorhandenen  räumlichen  Gruppen 
höheren  und  geringeren  Alters '  (s.  Band- 
keramik, Bernburger  Typus,  Glockenbecher, 
Kugelamphoren,  Rössener  Typus,  Schnur- 
keramik), für  welche  namentlich  die  For- 


OAaa 


Abb.  81.  Verschiedene  Formen  neolithischer  Stein- 
pfeilspitzen, darunter  ein  als  Amulett  gefaßtes  Stück 
aus  Etrurien.  (Nach  G.  de  Mortillet.)  Aus  Hoer- 
nes, Natur-  und  Urgeschichte  des  Menschen.  II.  Bd. 
Fig.  91. 

men  und  Verzierungen  der  Tongefäße 
charakteristisch  und  kunstgeschichtlich  ver- 
wertbar sind.  Tonplastik  und  Gefäßmalerei 
beschränken  sich  in  der  n.  Z.  Europas  fast 
ganz  auf  gewisse  Gebiete  im  S.  und  G\,  der 
Kunstsinn  im  allgemeinen  auf  die  starren 
schematischen  Gebilde  des  sog.  geometr. 
Ornamentes  nicht  ohne  ausgesprochenes 
Schönheitsgefühl,  aber  ohne  jede  Spur  des 
freien,  realistischen  Talentes  älterer  Jäger  - 
stamme.  Industrie  und  Handel  knüpfen 
sich  stellenweise  an  das  natürliche  Vorkom- 
men hochgeschätzter  Werkzeug-  und 
Schmuckstoffe  (Feuerstein,  Bernstein  u.  a.). 


?o8 


NEPTUNUS— NERTHUS 


§  5.  Die  Dauer  der  n.  Z.  Europas  kann 
man  nur  sehr  allgemein  abschätzen,  aber 
rund  etwa  mit  5 — 10  000  Jahren  bemessen. 
Die  seit  dem  Ende  derselben  verflossene 
Zeit  kann  man  für  Südeuropa  und  den 
nahen  Orient  rund  auf  6000 Jahre,  für  Nord- 
europa  auf  4000  Jahre  veranschlagen. 
Andere  rücken  den  Beginn  der  n.  Z.  für 
den  SO.  noch  weiter  zurück,  A.  Evans  für 
Kreta,  Montelius  für  Susa  auf  14  000  und 
20  000  Jahre,  so  daß  man  ihr  dort  eine 
Dauer  von  8 — 12  000  Jahren  einräumen 
müßte.  Zu  gering  scheint  die  Schätzung  von 
A.  Penck,  welcher  annimmt,  daß  seit  dem 
Beginn  der  n.  Z.  rund  7000  Jahre  ver- 
strichen seien. 

J.    Dechelette    Manuel    d'archeologie    I 
307 — 630.   649 — 682.  M.  Hoernes. 

Neptunus.  Wiederholt  erwähnen  la- 
teinisch schreibende  Historiker  eine  ger- 
manische Gottheit,  die  sie  mit  Neptunus 
wiedergeben.  So  sagt  Ermoldus  Nigellus, 
daß  die  Normannen  ihn  verehrt  haben 
(MG.  2,  501),  nach  anderen  Zeugnissen 
wurden  ihm  am  unteren  Rheine  Opfer  dar- 
gebracht (Grimm,  Myth.4  i,  214  ff.).  Da 
diese  Zeugnisse  alle  nach  der  Meergegend 
führen,  steckt  in  dieser  Gottheit  jedenfalls 
ein  Gott  oder  Dämon  des  Meeres,  ähnlich 
der  nordischen  Rän,  dem  diemeerbefahren- 
den  Völker  vor  ihren  Fahrten  Menschen- 
opfer darbrachten,  um  sich  dadurch  die 
Meerfahrt  zu  sichern.  Hieraus  erklärt  sich 
die  große  Übereinstimmung  mit  dem  Toten- 
gott Wödan.  E.  Mogk. 

Nspxepsavoi.  Bei Ptolemaeus  II  11,  11 
ein  Volk  im  westlichen  Deutschland,  von 
unbestimmbarer  Lage.  Der  Name,  dessen 
Überlieferung  wenig  verläßlich  ist,  hat 
kaum  germ.  Lautform,  und  da  dem  germ. 
nurßra-  'Nord,  nördlich'  griech.  vsptspo? 
'der  untere',  umbr.  nertru  'links'  gegen- 
übersteht, kann  bei  Nepxepeavot  an  Kelti- 
sierung  eines  germ.  Namens  gedacht  wer- 
den, der  zu  dem  Adj.  ahd.  nordröni,  ags. 
norßerne,  anord.  norrenn  gehört. 

R.  Much. 

Nerthus.  §  1.  Nach  Tacitus  Germ.  40 
verehrten  sieben  Stämme  im  nördlichen 
Deutschland,  die  aller  Wahrscheinlichkeit 
nach  auf  der  jütischen  Halbinsel  wohnten, 
gemeinsam  die  Nerthus,  die  terra  mater, 
deren  heiliger  Hain  sich  auf  einer  Insel  des 


Ozeans  befand.  Dieser  Teil  des  Ozeans 
ist  wahrscheinlich  die  Ostsee  und  die  Insel 
eine  der  dänischen  Inseln  gewesen.  In  dem 
Haine  befand  sich  ihr  Wagen,  der  ähnlich 
dem  in  Deibjergmoor  ausgegrabenen  ge- 
wesen sein  mag  (S.  Müller,  Nord.  Alter - 
tumsk.  II  4s).  Dieser  war  mit  einem 
Tuche  bedeckt  und  durfte  nur  von  dem 
Priester  berührt  werden.  Zu  bestimmter 
Jahreszeit,  und  zwar  im  Frühjahr,  wird  er 
durch  die  Gaue  gefahren,  gezogen  von 
Kühen  und  begleitet  vom  Priester.  Wohin 
er  kommt,  wird  er  verehrt;  während  der 
Zeit  der  Umfahrt  herrscht  überall  Waffen- 
ruhe und  frohe  Feste  werden  gefeiert,  bis 
der  Priester  das  Götterbild  in  sein  Heilig- 
tum zurückbringt.  Alsdann  werden  Wagen, 
Tuch  und  Götterbild  in  einem  einsamen 
See  mit  Wasser  übergössen  und  die  Sklaven, 
die  bei  der  heiligen  Handlung  zugegen  ge- 
wesen sind,  im  See  ertränkt. 

§  2.  Die  Nerthus  ist  eine  chthonische 
Gottheit,  deren  Kult  aus  dem  Vegetations- 
ritual  herausgewachsen  ist.  Etymologisch 
ist  der  Name  wahrscheinlich  mit  griech. 
vsp-spo?  zusammenzubringen.  In  dem 
Nerthuskult  wird  das  Wiedererwachen  der 
Mutter  Erde  (s.  d.)  gefeiert.  Ob  dabei  auch 
eine  männliche  Gottheit  mit  im  Spiele  und 
die  Kulthandlung  von  Fruchbarkeitsriten 
begleitet  gewesen  ist,  geht  aus  dem  Zeugnis 
des  Tacitus  nicht  hervor,  der  parallele  Frey - 
kult  in  Uppsala  macht  es  aber  wahrschein- 
lich. Daher  mag  das  Waschen  des  Götter- 
bildes ein  Reinigungsakt  gewesen  sein,  wie 
er  sonst  nach  Vollziehung  des  ehelichen  Bei- 
lagers  stattzufinden  pflegte,  vielleicht  ver- 
bunden mit  altem  Regenzauber,  der  Dürre 
abhalten  sollte,  wie  auch  das  Ertränken  der 
Sklaven  ein  prophylaktisches  Opfer  gegen 
Mißwachs  war. 

§  3.  Wo  sich  der  Hain  der  Nerthus  be- 
funden hat,  erhellt  aus  der  Germania  nicht. 
Mit  großer  Wahrscheinlichkeit  verlegt  man 
ihn  in  die  fruchtbaren  Gefilde  von  Seeland, 
wo  sich  später  das  Heiligtum  von  Lethra 
befand.  Das  Opfer,  das  noch  später  hier 
stattfand,  zeigt  auffallende  Ähnlichkeit 
mit  dem  großen  Freyopfer  in  Uppsala. 
Daher  mag  hierher  der  Nerthuskult  ein- 
gewandert sein,  wie  ihn  auch  die  Haruden 
mit  an  das  westliche  Gestade  von  Norwegen 
nahmen,  wo  auf  Njardarlqg,  dem  heutigen 


NERVIER— NESSEL 


309 


Tysncs,  Ortsnamen  noch  heute  an  ihn  er- 
innern (vgl.  NJQrcfr-,   Freyr). 

§  4.  Auch  nach  Kärnten  soll  während 
der  Völkerwanderung  der  Nerthuskult  ge- 
kommen sein  und  hier  in  Sitte  und  Brauch, 
wie  er  sich  namentlich  bei  der  Flachsernte 
zeigt,  fortleben  (Graber,  Zschr.  f.  östr. 
Volksk.  17,  203  ff.).  Nur  finden  sich,  ab- 
gesehen von  den  Menschenopfern,  bei  Taci- 
tus  die  Riten  nicht  erwähnt,  die  Graber 
anführt.  Ein  innerer  Zusammenhang  zwi- 
schen diesen  und  dem  Nerthuskult  mag 
darin  bestanden  haben,  daß  beide  in  alt- 
germanischen Fruchtbarkeitsriten  wurzeln 
wie  auch  das  Frauträg'n  im  Salzburgi- 
schen (Marie  Andree-Eysn,  Volkskund- 
liches aus  dem  bayr. -Österreich.  Alpengebiet 
S.  11  ff.),  das  ebenfalls  Übereinstimmung 
mit  dem  Nerthuskult  zeigt. 

Mannhardt   WM.    I    567  ff.       Much 

PBB.  17,  195  ff.    A.  K  0  c  k  ZfdPh.  28,  289  ff. 

M.  Olsen  Maal  og  Minne  1,  16  ff.       E.  Mogk. 

Nervier.  §  i.  Unter  den  Völkern  des 
Beigenbundes,  mit  dem  Caesar  im  J.  57 
v.  Chr.  Krieg  führte,  nehmen  die  Nervier 
eine  hervorragende  Stellung  ein.  Daß  sie 
damals  zum  belgischen  Aufgebot  50  000 
Mann  gestellt  haben,  ist  freilich  eine  arge 
Übertreibung,  und  noch  weniger  Glauben 
verdient  die  Angabe  BG.  2,  28,  daß  nach 
der  Schlacht  an  der  Sambre,  in  der  sie  im 
Verein  mit  den  benachbarten  Atrebaten  und 
Viromanduern  die  Römer  anfangs  arg  ins 
Gedränge  brachten  und  unterliegend  lange 
noch  hartnäckigenWiderstand  leisteten,  von 
ihren  600  Ältesten  nur  noch  3,  von  60  OOO 
Waffenfähigen  kaum  500  übrig  gewesen 
seien.  Ihre  Hauptstadt  war  Bagacum,  das 
heutige  Bavay.  In  dessen  Umkreis  saßen 
sie  zu  beiden  Seiten  der  Sambre  und  längs 
der  Scheide.  Die  Atrebates,  Ambiani, 
Viromandui,  Aduatuci  sind  Nachbarn  von 
ihnen.  Von  ihnen  abhängige  Gauvölker 
werden  BG.  5,  39  genannt.:  die  Ceutrones, 
Grudii,  Levaci,  Pleumoxii,  Geiduni,  sämt- 
lich nicht  genauer  lokalisierbar. 
■^§  2.  Die  N.  heben  sich  durch  größere 
Rauheit  und  Tapferkeit  deutlich  von  ihrer 
Umgebung  ab  —  vgl.  BG.  2,  4  — ,  dulden 
auch  keine  Einfuhr  von  Wein  und  Luxus - 
gegenständen.  Diese  Tatsachen  ließen  sich 
gut  in  Einklang  bringen  mit  den  Nach- 
richten   über    ihre    germanische    Abstam- 


mung. Nach  Tacitus  Germ.  28  berühmen 
sie  sich  solcher,  und  Strabo  194  bezeichnet 
sie  geradezu  als  germanisches  Volk.  Aller- 
dings vermutet  Zeu  ß  215,  daß  diese  An- 
nahme auf  Verwechslung  mit  den  Aduatuci 
beruht,  wie  sie  Appianus  auf  Grund  einer 
solchen  von  den  Kimbern  und  Teutonen 
abstammen  läßt.  Aber  wenn  Caesars  Mit- 
teilung über  die  germanische  Abstammung 
eines  großen  Teils  der  Belgier  nicht  auf 
einem  Irrtum  beruht,  muß  solche  eher  als 
für  irgendeinen  andern  belgischen  Stamm 
für  die  Nervier  beansprucht  werden. 

R.  Much. 

Nessel.  §  I.  Die  überall  in  Europa  ein- 
heimische großeBrennessel  ( Urtica 
dioica  L.)  ist  in  früheren  Zeiten  bei  den 
Germanen  zur  Herstellung  von  Garnen, 
Netzen  und  Geweben  benutzt  worden,  wie 
es  bei  den  Baschkiren,  Koibalen,  Tataren 
und  andern  südosteuropäischen  Völker- 
schaften heute  noch  üblich  ist  (s.  Belege  bei 
V.  Hehn  Kulturpfl.  u.  Haust.6  569  =  8 
598  f.). 

§  2.  Daß  die  Germanen  und  schon  die 
Indogermanen  in  der  Urzeit  Netze  aus 
Nesselgarn  verfertigten,  zeigt  die 
Etymologie.  Die  Germanen  haben  einen 
gemeinsamen  Nesselnamen,  der  in  andern 
idg.  Sprachen  wiederkehrt:  ahd.  nezzila 
swf.,  mhd.  nezzel,  nhd.  Nessel;  and.  netila 
swf.,  mnd.  netele,  nnd.  nettel;  mndl.  netel(e), 
netle,  nndl.  netel;  ags.  netele,  netle  swf.,  me. 
netle,  ne.  nettle;  adän.  ncedle,  ndän.  neide, 
schwed.  nässla,  dial.  nätla,  nnorw.  netla  und 
nesla;  germ.  Grundf.  *natüön  swf.,  Demi- 
nutiv zu  *natön  swf.,  das  in  ahd.  nazza  f., 
gotl.  natä,  nnorw.  brenne-nata  vorliegt; 
dazu  air.  nenaid  'Nesseln'  aus  *ne-nadi 
(reduplizierte  Form) ,  griech.  doi'x7j  f. 
'Nessel'  aus  *nd-ikä,  *nad-ikä,  und  mit 
anderm  Dental  apreuß.  noatis,  lit.  notere', 
lett.  nätres  'Nessel'.  Dieser  Name  ist  mit 
der  Sippe  von  nhd.  Netz  urverwandt: 
ahd.  nezzi  n.,  mhd.  netze  n.,  nhd.  Netz  n. ; 
and.  netti  n.,  mnd.  mndl.  nette,  nnd.  nndl. 
net;  afries.  nette,  net;  ags.  net(t)  n.,  me.  ne. 
net;  anord.  net  n.,  nnorw.  net,  nschwed. 
not,  adän.  nced,  ndän.  (aus  dem  Nd.)  net; 
got.  nati  n.;  germ.  Grundf.  *natja-  n. ; 
dazu  lat.  nassa  f.  aus  *nad-tä  'Fischreuse'; 
eine  Ablautsform  mit  ö  ist  anord.  not  f., 
norw.  schwed.  not  'großes  Netz,   Fischer- 


3io 


NETZ 


garn'.  Beide  Sippen  gehen  auf  eine  Wurzel 
germ.  nat-,  idg.  nad-  'knüpfen'  zurück. 
Vgl.  Sütterlin  IF.  4,  92;  Kluge  EWb.; 
Walde  EWb.2  sv.  nassa;  Falk-Torp  sv. 
nesle.     S.   auch  Art.  'Netz'. 

§  3.  Noch  Albertus  Magnus  (De  Vege- 
tabilibus  ed.  Jessen  6,  462)  kennt  den  Ge- 
brauch der  Nessel  zu  Geweben  (Hehn 
a.  a.  0.);  und  daß  die  Pflanze  auch  in 
neuerer  Zeit  zu  diesem  Zweck  benutzt 
worden  ist,  lehrt  der  Ausdruck  nhd.  Nessel- 
tuch, nnd.  netteldök,  ndl.  neteldoek,  schwed. 
(aus  nd.)  nättelduk,  dän.  netteldug,  der  ur- 
sprünglich ein  Tuch  bezeichnete,  das  aus 
den  Bastfasern  der  Brennessel  gewebt  war, 
während  er  jetzt  einen  glanzlosen,  meist 
groben  und  lose  geschlagenen  Baumwollen- 
stoff bedeutet. 

§  4.  Von  der  großen  Brennessel  {Urtica 
dioica  L.),  ags.  seo  greate  neue,  wird  in  ags. 
Quellen  die  kleine  Brennessel 
[Urtica  urens  L.)  als  seo  smale  netele  unter- 
schieden. Lamium  purpureum!^.,  der  rote 
Bienensaug,  wird  ags.  seo  reade  netele 
'die  rote  Nessel'  genannt. 

V.  Hehn  Kulturpflanzen  U.  Haustiere 6 
569  f.  =  8598 f.  v.  Fischer-Benzon  Alt- 
deutsche Gartenflora  88.    Sehr a der  Reallex. 

Johannes  Hoops. 

Netz.  §  I.  N.  gemeingermanisches  Wort: 
got.  nati,  anord.  net,  dazu  not  'großesNetz', 
ags.  net,  as.  netti,  ahd.  nezzi,  vielleicht  zu- 
sammenhängend mit  ags.  netele,  ahd.  nazza, 
nezzila,  also:  'aus  Nesselfäden  geknüpft', 
wozu  allerdings  zu  bemerken  ist,  daß 
Nesselgewebe  (neben  solchen  aus  Flachs 
und  Hanf)  erst  im  13.  Jahrh.  von  Albertus 
Magnus  (De  Vegetabilibus  6,  19,  462)  er- 
wähntwerden (vgl.  'Nessel').  Die  Tätigkeit 
des  Netzestrickens  nennt  das  gemeinger- 
manische Verbum  anord.  breg&a,  ags.  breg- 
dan,  bredan,  ahd.  brettan,  mhd.  bretten  in  der 
allgemeinen  Bedeutung  des  Schwingens, 
Schleuderns  und  Zuckens,  mit  dem  viel- 
leicht auch  unser  ,, häkeln"  bezeichnet 
wurde. 

§  2.  Von  Netzen  aus  vorgeschichtlicher 
Zeit  haben  sich  nur  Reste  in  den  Schweizer 
Pfahlbauten  und  in  Skandinavien  erhalten, 
was  bei  der  Vergänglichkeit  des  Materials, 
aus  dem  sie  gefertigt  waren,  Bast,  Wurzeln, 
Sehnen,  Därmen,  Lederstreifen,  Pflanzen- 
fasern, nicht  zu  verwundern  ist.   Die  Netze 


der  Pfahlbauten  bestehen  aus  Flachsfäden. 
Sie  haben  verschiedene  Stärke  und  Ma- 
schenweite (5 — 45  mm),  haben  teils  feste 
Knoten,  teils  bewegliche  Schleifen,  sodaß 
das  Netz  beim  Gebrauch  sich  dehnen  konn- 
te, und  beweisen  neben  Resten  von  Schnü- 
ren, Stricken,  Seilen  und  Geweben,  daß 
man  die  gesponnenen  Fäden  auch  zu 
zwirnen  (ahd.  gizuirnöt,  kizwirnet)  verstand, 
wenngleich  sich  von  alten  Gerätschaften 
des  Seilers  nichts  erhalten  hat.  (vgl.  die 
primitiven  Handspinn-  und  Seilergeräte 
bei  E.  Krause,  Vorgesch.  Fischereigeräte 
u.  neuere  Vergleichsstücke  1904  S.  137  ff. 
Taf.   15). 

§  3.  Zur  Herstellung  von  Netzen  bedient 
man  sich  der  Netz-  oder  Filetnadel  und 
der  Walze  oder  des  Maschenstabes.  Da 
beide  Gegenstände  meist  aus  Holz  gefertigt 
werden,  so  ist  es  natürlich,  daß  sich  nur 
vereinzelte  Exemplare  aus  vorgeschicht- 
licher Zeit  erhalten  haben.  Diese  wenigen 
Beispiele  aber  beweisen,  daß  die  Nadeln 
(Maschenstäbe  sind  als  solche  nicht  be- 
stimmt nachzuweisen)  bereits  in  der  Stein- 
zeit in  gleicher  Form,  wie  noch  heute, 
benutzt  wurden.  Die  einfachere  Art  be- 
steht aus  einem  Stabe,  der  sich  an  beiden 
Enden  gabelt.  Solche  Nadeln  benutzt 
man  heute  bei  Verwendung  dünnerer  Fä- 
den. Ein  derartiges  Exemplar,  nur  4  cm 
lang,  aus  Bronze  fand  sich  unter  den  Pfahl - 
baufunden  vom  Bieler  See,  ein  anderes, 
14  cm  lang,  ebenfalls  aus  Bronze,  bei 
Haltnau  (Ober-See). 

Die  zweite  Art  gabelt  nur  nach  einer 
Seite,  die  andere  verbreitert  sich  und  hat 
eine  längliche  Öffnung,  in  der  ein  Zapfen 
stehen  geblieben  ist.  Diese  Nadeln,  die 
auch  beim  Weben  benutzt  werden,  dienen 
heute  bei  Verwendung  stärkerer  Fäden.  Ein 
solches  Exemplar,  nur  zur  Hälfte  erhalten, 
fand  sich  in  der  Pfahlbaustation  Bodman 
im  Überlinger  See  (jung.   Steinzeit). 

§  4.  Soweit  die  Netze  der  Fischerei 
dienten,  wird  ihre  vorgeschichtliche  Exi- 
stenz auch  durch  die  Netzsenker  be- 
glaubigt, runde,  flache  oder  kugelige  Steine 
mit  Einbuchtungen  oben  und  unten  oder 
mit  umlaufender  Rille,  oder  Tonkegel  (s. 
unter  Webegewicht),  die,  an  der  unteren 
Randleine  des  Netzes  befestigt,  dieses  in 
senkrechter     Stellung    gespannt     erhalten 


NEUGEBORENE— NEUMEN 


3ii 


sollten  und  die  in  allen  vorgeschichtlichen 
Fischeransiedlungen  gefunden  wurden. 
Ebenso  lieferten  die  Pfahlbautenfunde  viele 
Netzschwimmer  (Flotten)  aus  Holz 
oder  Kork,  wie  sie  noch  heute  überall  ver- 
breitet sind,  viereckig,  länglich,  rund, 
pyramidenförmig  usw.,  die  am  oberen  Netz- 
rande befestigt  werden,  um  ein  zu  tiefes 
Sinken  des  Netzes  zu  verhindern  und  seine 
Lage  zu  markieren. 

§  5.  Nach  einer  altnordischen  Sage  hat 
der  Gott  Loki  das  Netz  erfunden.  Das 
Capitulare  de  villis  (45)  zählt  unter  den 
ständigen  Handwerkern,  die  in  großen 
Haushaltungen  gebraucht  werden,  auch  die 
Netzestricker  auf :  retiatores  qui 
retia  jacere  bene  sciant,  tarn  ad  venandum, 
quam  ad  piscandum  sive  ad  aves  capiendum. 
Nach  Ausweis  des  Namens  sind  zwei 
Netzarten  fremde  Eindringlinge:  ein  großes 
Zugnetz  ags.  segne,  segnet,  afries.  seine,  ahd. 
segina,  segene  von  griech.  G<rp}VYj,  lat. 
sagena,  und  der  Beer,  mhd.  bere,  ber,  griech. 
-7,07,  lat.  pera,  heute  noch  in  der  Fischerei 
als  „Streichbeer"  und  „Setzbeer"  (Krause 
a.  a.  0.  107,  108)  bekannt. 

Heyne  Hausaltertümer  2,  253  f.  E.  v. 
T  r  ö  1 1  s  c  h  Die  Pfahlbauten  des  Bodensee- 
gebietes 115.     Schrader  Reall.  243.       Fuhse. 

Neugeborene  wurden  gebadet  (vgl.  Rigs- 
pula  7,  21  u.  34;  Ho/vamöl  157),  und  so  sorgt 
sich  auch  Maria,  wie  sie  ihr  Kind  baden 
solle  (war  sinan  gibadöti  Otfr.  I  11,  33),  als 
echte  deutsche  Mutter.  Aber  das  Tauchbad 
im  kalten  fließenden  Wasser,  das  Sora- 
nos  und  Galenos  den  Germanenkindern 
andichteten,  war  gewiß  Legende. 

Müllenhoff  AfdA.  7,  408.     M.  Heyne 

Hausaltert.  III  S.  40.  Sudhoff. 

Neumen.  §1.  N  e  u  m  a  e  hießen  urspr. 
die  Handbewegungen  und  Gesten  (nutus, 
ViOua  Wink,  Geste),  welche  der  Chorführer 
(j(Stpovo|xtxo?)  in  der  Luft  beschrieb,  um 
seinem  rezitierenden  Chore  die  zu  singen- 
den Tonfälle  anzuzeigen.  Diese  Direktions- 
kunst hieß  Cheironomie.  Indem  die 
Bewegungen  zu  Schriftzeichen  erstarrten, 
entstanden  die  Prosodien  oder  Akzente 
(s.  d.),  die  wir  im  Schreibgebrauch  der 
Inder,  Armenier,  Juden,  Griechen,  Römer, 
Slaven  finden.    Bloße  Akzentzeichen  finden 

»wir  bei  Otfrid  u.  Notker  dem  Deutschen. 
§  2.     Die    Sprachakzente,     welche     die 


Tonfälle  der  Rezitation  bezeichneten,  gin- 
gen allmählich  ganz  in  musikalischen  Ge- 
brauch für  den  Gesang  über  und  wurden  zu 
Tonzeichen,  N.  genannt.  Diese  Umgestal- 
tung führte  zur  Ausprägung  mehrerer  Arten 
von  Tonschriften,  die  um  so  verwickelter 
waren,  je  reichere  Tonbewegungen  damit 
dargestellt  wurden.  Die  Griechisch  schrei- 
benden Völker  entwickelten  aus  den  Ak- 
zenten nacheinander  drei  verschiedene 
Neumensysteme,  deren  mittleres  im  10.  bis 
12.  Jahrh.  besonders  in  Süditalien  ge- 
braucht wurde  und  mit  dem  fränkischen 
verwandt  ist,  während  das  spätere  auch 
bei  den  Slawen  Verwendung  und  Weiter- 
bildung fand.  Die  italischen,  provenzali- 
schen,  fränkischen,  spanischen  usw.  Neu- 
mationen,  alle  mehr  oder  minder  eigen- 
artig, gehen  ebenfalls  letzten  Endes  auf  die 
griechischen  Prosodien  zurück.  Bei  den 
-Germanen  kamen  die  Akzent-N.  erst  um  700 
zu  musikalischer  Verwendung,  zunächst  bei 
den  Engländern.  Ältestes  Beispiel  bietet  der 
Codex  Amiatinus  in  Florenz,  den  Ceolfridus 
Anglorum  um  700  für  das  Apostelgrab  in 
Rom  anfertigen  ließ.  Die  hier  gebrauchten 
Zeichen  sind  die  Grundzeichen  der  itali- 
schen wie  der  fränkischen  Neumation.  Nur 
gestalteten  sich  die  italischen  sehr  viel 
dicker  und  kräftiger  als  die  fränkischen  und 
werden  je  nach  der  Höhe  und  Tiefe  der 
durch  die  Zeichen  angedeuteten  Töne  auch 
räumlich  höher  und  tiefer  geschrieben, 
während  die  fränkischen  Neumen  in  einer 
Reihe  unterschiedslos  hintereinander  her- 
geschrieben werden.  Letzterer  Art  sind 
die  Neumen,  welche  in  den  deutschen 
Klosterschulen  Prüm,  S.  Gallen,  Reichenau 
usw.  besonders  im  10. — 12.  Jahrh.  ge- 
braucht wurden. 

§  3.  An  Neumendenkmälern  aller  Art, 
bes.  seit  dem  9.  Jahrh.,  ist  keinerlei  Man- 
gel, die  Zahl  der  Handschriften  geht  in  die 
Tausend;  naturgemäß  sind  sie  meistenteils 
kirchlichen  Inhalts,  doch  fehlt  es  nicht  an 
weltlichen,  auch  in  deutscher  Sprache. 
Allein  die  Schwierigkeit  der  Entzifferung 
der  Tonzeichen  ist  sehr  groß,  und  zwar 
vornehmlich  deshalb,  weil  die  Zeichen  nicht 
Tonhöhen  bezeichnen,  sondern  nur  Inter- 
valle. Für  die  späteren  griech.  N.  habe  ich 
den  Schlüssel  zur  Entzifferung  nachge- 
wiesen,   ebenso    für    die    oberitalienischen 


314 


NIBELUNGE 


gesprochen,  zwingt  die  Diebe  (Bartsch, 
Sagen  aus  Meklenburg  II  S.  339  f.);  das 
Hufeisen  auf  der  Schwelle  muß  9  Löcher 
haben,  wenn  es  Glück  bringen  soll  (Thiele, 
Danm.  Fs.  III35;  177).  Nach  einer  ags.  Hd. 
aus  dem  10.  Jh.  mußte  man  bei  Fieber 
den  Namen  Christi  auf  9  Oblaten  schreiben 
und  beim  Genuß  9  Paternoster  dazu  beten 
(Herrigs  Archiv  84,  324).  Eine  neunmal 
vorgenommene  Handlung  wirkt  sicher. 
Man  sprach  von#  neun  Suchten,  die  den 
•  Menschen  befallen  (nesso  mid  nigun  nes- 
siklTnon  MSD  IV,  5;  Am  Urquell  III  237), 
gegen  die  9  Kräuter  halfen.  Auch  die 
neun  Tage  begegnen  häufig:  nach  9  Tagen 
erscheinen  Tote  wieder  (Wuttke  §  747), 
um  Diebe  zu  erkennen,  muß  man  9  Frei- 
tage samt  einer  schwarzen  Henne  das 
Essen  meiden  (Halterich,  Volksk.  d.  Siebenb. 
Sachs.  292),  wer  sich  9  Tage  nicht  wäscht, 
nicht  betet,  nicht  in  die  Kirche  geht, 
erhält  vom  Teufel  außergewöhnliche  Gaben 
(Weinh.  S.  46),  9  Tage  darf  man  die  Wöch- 
nerin nicht  allein  lassen,  damit  böse  Dä- 
monen ihr  oder  dem  Kinde  keinen  Schaden 
zufügen  (Wuttke  §  575  ff.);  9  Tage  muß 
man  einen  Segen  oder  ein  Amulett  tragen, 
wenn  es  helfen  soll  (ebd.   §   153). 

§  5.  Bei  der  Bedeutung,  die  die  Neunzahl 
im  Leben  und  Aberglauben  hatte,  mußte 
sie  natürlich  auch  in  die  Dichtung,  besonders 
ins  Märchen,  eindringen.  So  findet  man 
sie  auch  hier  allerorten.  Neun  Königreiche 
durchsuchte  der  Zwerg  Alberich,  als  er  zum 
Wasser  kam,  mit  dem  er  das  Schwert 
Ekkisax  härtete  (Eckelied  Str.  81;  Pidr. 
S.  K.  98);  9  Königstöchter  rüsteten  Ekki 
zum  Kampf  aus  (Pidr.  S.  K.  98);  9  Tage 
fährt  Günther  nach  dem  Lande  der  Brun- 
hilde  (Nibl.  L.  496),  neun  Kinder  begegnen 
oft  im  Märchen  (Weinh.  S.  87). 

§  6.  Weinhold  hat  angenommen,  daß 
die  weite  Verbreitung  der  Neunzahl,  die 
auch  die  andern  Völker  indog.  Rasse  ken- 
nen, in  der  neuntägigen  Woche  wurzle. 
Allein  diese  Tatsache  ist  wenig  wahrschein- 
lich, zumal  das  Wort  „Woche",  das  mit 
„Wechsel"  verwandt  ist,  auf  den  Wechsel 
des  Mondes  hinweist  und  ursprünglich  eine 
14  tägige  Frist  bedeutet  hat. 

B.  Gröndal  Om  Ni-tallet.  AnO.  1862, 
370  ff.  K.  Weinhold  Die  mystische  Neun- 
zahl bei  den  Deutschen  (Berl.  1897).        E.  Mogk. 


Nibelunge.  §  1.  Dieser  Sagenname 
(anord.  Niflungar)  wird  zwiespältig  ver- 
wendet: 1.  für  die  burgundischen  Könige 
und  ihr  Volk:  im  NL  von  Str.  1526  an, 
Klage,  Parzival,  Ps.,  in  vier  Eddagedichten 
und  der  SnE.;  2.  für  die  albischen  Brüder, 
deren  Hort  Sigfrid  gewinnt  (s.  'Sigfrid' 
A  2) :  im  NL  */*,  Biterolf,  Hürnen  Seyfrid, 
Vorrede  zum  Heldenbuch,  Atlakvida  27, 
Biarkamal  6.  Die  erste  Verwendung  hat 
durch  Ausdrücke  wie  Nibelungenot,  -lied 
in  der  Neuzeit  gesiegt;  aber  die  zweite  wird 
die  ursprüngliche  sein:  der  Name  zeichnet 
die  Hortbesitzer  als  unterirdische  Wesen, 
Schwarzalben  (vgl.  anord.  Niflheimr,  die 
Totenwelt).  Die  Übertragung  auf  die 
völlig  menschlichen  Gibichunge  wurde  mög- 
lich dadurch,  daß  man  den  formelhaften 
Ausdruck  'Nibelungehort'  im  Liede  vom 
Burgundenuntergang  antraf  (Akv.  26.  27, 
NL  1741.  42,  ps.  c.  373),  ohne  daß  die 
eigentlichen,  albischen  Nibelunge  in  Seh- 
weite waren:  man  schloß,  daß  der  Name 
die  1  e  t  z  t  e  n  Hortbesitzer,  eben  die  Bur- 
gunden,  meine.  Dieser  Schritt  fällt  schon 
vor  die  früheste  Wanderung  des  Stoffs  in 
den  Norden;  seither  vererbten  sich  die  bei- 
den Verwendungen  des  Namens,  und  in 
einem  aus  ungleichen  Quellen  schöpfenden 
Werke  wie  dem  NL  konnten  sie  wider- 
spruchsvoll zusammenprallen.  Mit  der 
Idee,  Sigfrids  Schwäger  und  die  Hortalben 
seien  ursprünglich  eines  gewesen,  die  von 
Sigfrid  beraubten  hätten  ihn  durch  ihre 
Schwester  in  ihre  Gewalt  gelockt,  um  ihm 
das  Gold  wieder  abzunehmen,  udglm. ;  damit 
wird  der  seelische  Aufbau  der  Brünhildsage 
einfach  vernichtet,  die  Heldin  selbst  zum 
willenlosen  Beutestück  gemacht. 

§  2.  Vom  NL  aus  hat  sich  der  Name 
'Nibelungensage'  aufgeschwungen  zu  einem 
Sammelbegriff  für  einen  ausgedehnten  Sa- 
genkomplex. Man  rechnet  dazu:  I.  die 
Dichtung  von  Sigfrids  Vorfahren  (s.  'VqI- 
sungar') ,  II.  die  Sagen  von  Jung  Sig- 
frid, III.  die  Brünhildsage,  IV.  die  Bur- 
gundensage.  Diese  Reihe  als  Ganzes  hat 
nur  die  isl.  Vojsunga  saga  verwirklicht;  in 
der  Ps.  finden  wir  II — IV,  aber  nach  un- 
gleichen Quellen  und  nicht  als  fortlaufende 
Geschichte;  im  NL  III|'und  IV  (auf  II  nur 
Rückblicke).  I  und  II  hingen  ursprünglich 
nur  durch  den  Stammbaum,  kein  episches 


NICER 


;i5 


Band  zusammen:  daß  Sigfrid  des  Vaters 
Schwert  erbt  und  den  Vater  rächt,  ist  erst 
nordische  Dichtung.  II  wirkt  in  III  nach, 
sofern  Sigfrid  mit  dem  Horte  (der  Horn- 
haut) und  dem  Ruhme  seiner  Jugendtaten 
ausgestattet  ist:  ein  festeres  Band  knüpfte 
erst  die  spätere  isl.  Dichtung  (s.  'Sigfrid' 
A  3).     Daß  IV  noch  ganz  unberührt  von 

III  zu  den  Ags.  gelangte,  darf  man  aus  dem 
Wids.  (s.  u.)  nicht  folgern.  Aber  noch  in 
der  alten  eddischen  Schicht  sind  III  und 

IV  fast  nur  durch  die  Personen  und  den 
Hort  verbunden,  sie  können  eines  ohne  das 
andre  schließen  und  anfangen;  von  einer. 
'Verschmelzung'  der  Sigfriddichtung  mit 
der  Burgundensage  kann  man  erst  reden, 
nachdem  diese  letzte  zur  Gattenrache  ge- 
wandelt wurde  (obd.,  8.  Jh.);  das NL  zeigt 
III  und  IV  in  der  Tat  als  Hälften  einer 
Fabel,  die  nun  an  Reichtum  des  Grund- 
risses alle  übrigen  germanischen  Helden- 
sagen weit  übertrifft.  Den  auf  dem  Golde 
lastenden  Fluch  als  durchgehendes  Schick- 
salsmotiv zu  verwerten,  haben  unsere  Dich- 
ter nicht  versucht;  er  gibt  nur  in  Regins- 
und  Fäfnismäl,  also  innerhalb  von  II, 
einen  starken  Klang  her. 

§  3.  Als  Heimat  dieser  Sagen  hat  nach 
Privatnamen  und  den  Sagenquellen  selbst 
(s.  bes.  Rin,  Frakkland  in  der  Edda)  das 
niederrheinische  Franken  zu  gelten.  IV 
wird  nicht  allzulange  nach  453  entstanden 
sein,  die  Walthersage  übernimmt  schon 
das  Paar  Gunther-Hagen.  Im  übrigen  ha- 
ben wir  diese  term.  ad  quos:  der  Beow. 
spielt  auf  I  und  II  an,  der  Wids.  kennt 
Gifeca,  Güdhere;  die  Bragistrophen  setzen 
I  voraus  und  IV  schon  mit  angehängter 
Svanhildsage. 

§  4.  Sigfrid  wurde  von  Gotland  bis 
Grönland  bekannt,  für  die  sagenkundi- 
gen Isländer  war  er  der  größte  der  Helden, 
vor  allem  auch  der  meist  besungene.  In  engli  - 
scher  Dichtung  und  Namengebung  hat  er 
so  wenig  Spuren  hinterlassen,  daß  gewiß 
nicht  eddische  Sigurdslieder  um  das  Jahr 
IOOO  nach  englischen  Vorlagen  entstehen 
konnten  (S.  Bugge).  Die  folgenreiche  Ein- 
bürgerung der  Sagen  in  Bayern-Österreich 
fällt  ins  8.  Jh.  Was  die  ungarischen  Chro- 
niken des  13.— 15.  Jhs.  aus  der  Burgunden- 
sage vorbringen,  stammt  aus  der  mhd. 
Epik;  der  eine  der  streitenden  Etzelsöhne, 


Aladarius,  erinnert  zwar  an  den  rächenden 
Hagensohn  Aldrian  in  der  nd.  Sage,  doch 
eher  geht  er  direkt  auf  den  Ardaricus, 
Aldaricus  der  gelehrten  Tradition  zurück. 
Die  Einflüsse  der  Nibelungensagen  auf 
irische  Heldensage  sind  zweifelhaft;  da  die 
betr.  Züge  dem  nordischen  Aste  fremd 
sind,  wäre  nicht  an  Vermittlung  durch  die 
Wikinge  zu  denken.  In  den  französischen 
Heldenepen  hat  man  ein  Wirken  unseres 
Stoffkreises  nicht  nachweisen  können. 

S.   die  Artikel   'Burgundensage,   Sigfrid, 
Vojsungar'. 

Lachmann  Kritik  d.  Sage  von  den  N. 
1829.  Müllenhoff  bes.  ZfdA.  10,  146  ff. 
und  23,  113  ff.  Heinzel  Über  die  N.sage 
1885.  Zimmer  ZfdA.  32,  290  ff.  u.  ö.  (dazu 
F.  Jönsson  Aarb.  1895,  276  ff.  Golther 
ZfvglLit.  12,  295  f.  W  indisch  Täin  bö 
Ctialnge  438  f.)  Golther  Studien  z.  germ. 
Sagengesch.  1888;  Germ.  34,  265  ff.  S.  B  u  g  g  e 
PBBeitr.  22,  116  ff.  Paul  t>s  und  NL  1900. 
Hungerland  Arkiv  20.  H  e  u  s  1  e  r  Lied 
u.  Epos  29  ff.  49  ff.  B  o  e  r  Unters,  über  die 
N.sage  1906  ff.  (3  Bände).  B  1  e  y  e  r  PBBeitr. 
31 ,  429  ff.  Holz  Der  Sagenkreis  der  N.  1907 
[2.  Aufl.  1913].  Schütte  Arkiv  24,  1  ff. 
N  e  c  k  e  1  Beitr.  z.  Eddaforschung  1 29  ff.  Brock- 
s  t  e  d  t  Das  afranz.  Siegfridlied  1908  (dazu 
Stricker  ZfdPh  41,  31  ff.)  Voretzsch 
ZfdA.  51,  39  ff.  [Patzig  Die  Verbindung  der 
Sigfrids-  und  der  Burgundensage  i9x4-] 

A.  Heusler. 

Nicer.  §  1.  Der  alte  Name  des  Flusses 
Neckar  ist  in  dieser  Gestalt  im  Paneg. 
Constantino  13,  bei  Ammianus  Marcell. 
28,2  und  SidoniusApollinaris,  Carm.  7,  324 
belegt  und  aus  dem  Namen  der  Ni/puovcc, 
Nictrenses  und  Suebi  Nicretes  für  sehr  frühe 
Zeit  erschließbar;  s.  Neckarsueben.  Dem 
steht  eine  Namenform  Niger  gegenüber  bei 
Vopiscus,  Vita  Probi  13,  7,  Symmachus, 
Oratio  2,  23.  24  und  Ausonius,  Moseila  423. 
Ahd.  Neckar,  Neckar  stimmt  zu  Nicer  und 
entspricht  in  jeder  Beziehung  den  Erwar- 
tungen; vor  r  trat  Gemination  ein  wie  in 
Acker,  wacker,  und  zum  Wandel  von  i  zu  e 
vergleiche  man  Wert(ach)    aus  lat.    Virdo. 

§  2.  Deutungsversuche  liegen  mehrere 
vor.  So  vermutete  J.  Grimm  Myth.  4 
405,  daß  der  Name  Neckar  unmittelbar 
mit  ags.  nicor  'Wasseruntier'  zusammen- 
hänge. Doch  geht  dies  auf  germ.  niquz- 
zurück,  und  Nicer  könnte  höchstens  eine 


NIDHOGGR— NITHARD 


andere  Ableitung  aus  der  Wz.  idg.  nigu  = 
germ.  niq-  'waschen'  darstellen.  Dagegen 
stellt  0  s  t  h  o  f  f  (in  der  Frankfurter  Zei- 
tung vom  24.  Febr.  1903  1.  Morgenbl.)  Nicer 
zu  lat.  niger  'schwarz'.  Das  c  (k)  für  g 
beruhe  auf  Umgestaltung  im  germanischen 
Mund  zu  einer  Zeit,  in  der  dem  Germani- 
schen der  mediale  Verschlußlaut  g  fehlte, 
ähnlich  wie  lat.  Graecus  zu  got.  Kreks  werden 
mußte.  Doch  ließe  sich  unter  dieser  Vor- 
aussetzung auch  die  Grimmsche  Etymo- 
logie halten,  sofern  man  nur  statt  von 
germ.  Nicer  von  kelt.  Niger  ausginge,  zu- 
mal eine  Nebenform  der  idg.  Wz.  nigu-  in 
der  Gestalt  nig-  auch  im  Keltischen  nach- 
gewiesen ist. 

§  3.  Gegen  einen  echt  germanischen  oder 
germ.  lautverschobenen  Namen  spricht 
jedenfalls  die  späte  germanische  Besiedlung 
der  Gegend.  Auch  sind  im  allgemeinen 
gerade  die  Namen  größerer  Gewässer  bei 
Bevölkerungswechsel  widerstandsfähiger, 
und  selbst  unter  den  Zuflüssen  des  Neckar 
zeigt  sich  überwiegend  fremdes  Sprachgut. 
Aber  auch  der  Osthoffschen  Erklärung  der 
Lautverhältnisse  scheint  die  Tatsache  ent- 
gegenzustehen, daß  andere  entlehnte  Na- 
men im  südwestlichen  Germanien  nicht  so 
behandelt  sind.  Erhaltenes  g  zeigt  —  wenn 
wir  von  Brege,  Murg,  Jagst  absehen  — 
Pegnitz,  ahd.  Paginza  und  älter  *Bagentia 
oder  *Bagantia,  von  der  idg.  Wz.  bheg- 
'laufen',  zu  der  auch  unser  Bach  gehört. 
Vielleicht  ist  also  germ.  Nicer  die  Über- 
setzung von  kelt.  Niger,  für  dessen 
Erklärung  dann  aber  eher  die  auch  im 
Germ,  vertretene  Wz.  idg.  nigu  in  Be- 
tracht käme. 

§  4.  Es  bleibt  aber  noch  ein  Bedenken. 
Inschriftlich  (CIL.  XIII  2633)  ist  über- 
liefert cives  Sueba  Nicreti{s),  und  da  in 
diesem  Nicretis  die  Ableitung  ungerm.  ist, 
sollte  man  statt  dessen  Nigretis  erwarten, 
wenn  Niger  die  kelt.  Form  des  Flußnamens 
war.  Es  ist  daher  immerhin  auch  mit  der 
Möglichkeit  zu  rechnen,  daß  das  über- 
lieferte (fluvius)  Niger  nichts  ist  als  eine 
etymologisierende  Umgestaltung  von  ech- 
tem Nicer.  Für  ein  kelt.  Nicer  spräche 
auch  ein  Neckar,  Zufluß  der  Thur  im  Kan- 
ton St.  Gallen;  doch  könnte  hier  auch 
Übertragung  des  Namens  vorliegen.  Bei 
einem  kelt.  Nicer,  falls  dies  doch  zu  Recht 


bestehen  sollte,  dürfte  an  Verwandtschaft 
mit  lett.  nikns  'heftig,  böse',  naiks  'schnell, 
gewandt',  lit.  ap-nikti  'anfallen'  gedacht 
werden.  R.  Much. 

Ni(ttlQggr,  ein  Drache,  der  nach  der 
eddischen  Dichtung  an  der  Wurzel  der 
Weltesche  Yggdrasil  nagt  und  dem  das 
Eichhörnchen  Ratatoskr  Kunde  von  dem 
bringt,  was  der  Adler  im  Gezweig  der  Esche 
spricht  (Grim.  32 — 35).  Nach  der  Vojuspä 
(v.  39)  nährt  er  sich  vom  Fleische  toter 
Männer,  aber  nach  Erneuerung  der  Welt 
versinkt  er  für  immer  (Vsp.  66).   E.  Mogk. 

Niello.  In  Mustern  auf  weißem  Silber 
vertieft  eingelegtes  schwärzliches  Schwefel - 
silber.  Für  germanische  Schmuckgegen- 
stände sowohl  in  Skandinavien  wie  bei  den 
Franken  im  7.  bis  9.  Jh.  besonders  ver- 
breitet. (Heute  noch  in  Rußland  unter 
dem  Namen  Tula  viel  hergestellt.)  A.  Haupt. 

Niflheimr  (§  1)  ist  nach  der  eddischen 
Mythologie  die  unterste  aller  Welten,  das 
Reich  der  Hei,  zu  dem  zuletzt  die  Toten 
kommen  (Vm.  43) ;  es  deckt  sich  mit 
Niflhel,  wohin  Ödinn  reitet,  um  von  der 
toten  Völve  über  Baldrs  Geschick  zu  er- 
fahren (Baldrs  dr.  2).  Die  Vorstellung,  die 
aus  dem  Worte  spricht,  daß  dichter  Nebel 
die  Unterwelt  einhülle,  findet  sich  auch 
sonst  im  Volksglauben  (vgl.  Hei). 

§  2.  In  Zusammenhang  mit  der  Welt- 
schöpfung ist  Niflheimr  von  Snorri  ge- 
bracht. Nach  ihm  bestand  er  bereits  vor 
Schöpfung  der  Erde.  In  dieser  Nebelwelt 
lag  der  Brunnen  Hvergelmir  (s.  d.).  Von 
Niflheim  gehen  auch  die  Elivägar  aus, 
Flüsse,  die  Eismassen  mit  sich  führen,  die 
dann  den  Stoff  zur  Erde  geben  (s.  W  e  1 1  - 
Schöpfung).  E.  Mogk. 

Nithard  (§  1),  Sohn  Angilberts,  des 
Dichters  und  Vertrauten  Karls  d.  Gr. 
aus  dessen  Verhältnis  zu  Karls  Tochter 
Bertha,  spielte  als  Staatsmann  und  Krieger 
in  den  Bruderkämpfen,  die  dem  Tode 
Ludwigs  d.  Fr.  folgten,  auf  seiten  seines 
Vetters  Karl  des  Kahlen  eine  nicht  unbe- 
deutende Rolle,  hat  dann  noch  ganz  kurze 
Zeit  als  Laienabt  dem  Kloster  S.  Riquier 
vorgestanden,  aber  bald,  wahrscheinlich 
am  14.  Juni  844,  seinen  Tod  auf  dem 
Schlachtfelde  gefunden,  wohl  im  Kampfe 
am    Flusse    Agout    gegen    den    jüngeren 


NIXEN 


3i7 


Pippin  (denn  man  kann  doch  fragen,  ob 
in  den  Annalen  von  S.  Bertin  zu  844  die 
Nennung  des  vorhergehenden  Abtes  Rich- 
bodo  von  S.  Riquier,  der  da  ebenfalls  als 
Sohn  einer  Tochter  Karls  d.  Gr.  bezeichnet 
wird,  nicht  nur  auf  einer  leicht  begreif- 
lichen Verwechselung  beruht,  wenn  auch 
die  beiden  gleichzeitig  gefallen  sein  können). 

§  2.  Im  Auftrage  Karls  d.  K.  hat  N. 
mitten  zwischen  den  Kämpfen  das  Schwert 
mit  der  Feder  vertauscht,  um  die  bedeut- 
samen Ereignisse  der  Nachwelt  aufzu- 
bewahren und  Karls  Recht  darzutun.  So 
entstanden  in  mehreren  Absätzen  seine 
Vier  Bücher  Geschichten,  die  zunächst  in 
einem  einleitenden  Überblick  vom  Tode 
Karls  d.  Gr.  an  treffsicher  diejenigen 
Momente  der  Regierung  Ludwigs  d.  Fr. 
schildern,  welche  zum  Verständnis  der 
folgenden  Wirren  wesentlich  sind.  Diese 
sind  dann  bis  in  den  März  843,  wo  sie  un- 
vermittelt abbrechen,  dargestellt,  eine  Ge- 
schichtschreibung aus  dem  Feldlager  ! 

§  3.  Ruhige  Ausgereiftheit  und  über 
den  Dingen  stehende  Objektivität  sind  da 
schlechterdings  nicht  zu  verlangen.  Ob- 
wohl N.  sicherlich  ein  hochgebildeter  Mann 
war,  fehlt  seiner  Sprache  Korrektheit  und 
Eleganz;  die  letzte  Hand  hat  er  an  sein 
Werk  wohl  nicht  mehr  anlegen  können, 
woraus  sich  vielleicht  auch  einige  Lücken 
in  unserer  einzigen  handschriftlichen  Über- 
lieferung erklären.  Die  Parteinahme  für 
Karl  d.  K.  ist  offenkundig,  wenn  sich  auch 
N.  selbst  ihm  gegenüber  die  Eigenheit 
seines  Urteils  durchaus  bewahrt.  Aber 
dieser  in  der  Sache  liegenden  Begrenztheit 
seines  Werkes  stehen  hohe,  einzigartige 
Vorzüge  gegenüber.  Die  Hauptforderung 
an  einen  guten  Historiker,  daß  er  aus  dem 
Grunde  kenne,  was  er  darstellt,  erfüllt  N. 
wie  nur  ganz  wenige  Geschichtschreiber 
des  Mittelalters.  Als  kriegs-  und  staats- 
kundiger, mit  beiden  Füßen  in  der  Welt- 
lichkeit stehender  und  darum  von  der 
geistlichen  Anschauungsweise  der  übrigen 
unangekränkelter  Laie  nimmt  er  in  der 
Karolingerzeit  fast  eine  Sonderstellung  ein; 
höchstens  den  Aquitanier  Ademar  (s.  unter 
"Astronom')  könnte  man  in  weiterem  Ab- 
stände nach  ihm  nennen,  im  gewissen 
Sinne  ja  auch  Einhard,  der  indes  eine  viel 
gelehrtere  Bildung  genossen  hat  und  geist- 


lichem Wesen  näher  stand.      In  den  Gang 
der  kriegerischen  Operationen  und  diplo- 
matischen    Verhandlungen     gewährt     uns 
keiner  so  tiefe,  wahre  und  lebensvolle  Ein- 
blicke wie  N.      Ein  Geistlicher  hätte  uns 
auch    kaum    die    berühmten    Straßburger 
Eide  vom  14.  Febr.  842  (III  5)  in  der  alt- 
französischen   und    althochdeutschen    Na- 
tionalsprache   aufbewahrt.        Die    ernste, 
kernige,  grundehrliche  Art  des  Mannes  er- 
höht noch  den  Wert  und  Reiz  seiner  Schrift. 
Historiarum  libri  IV:  MG.  SS.  rer.  Germ.  ed. 
3,    1907.     Übersetzung:    Geschichtschreiber 
d.  d.  Vorzeit  5  20,   191 2.    Vgl.  Watt  enb  ach 
DGQ.    17,    233  fr.     Manitius    Gesch.    d.    lat. 
Lit.    d.    MA.    I    657  fF.      Meyer   v.  Knonau 
Über  N.'s  vier  Bücher  Geschichten  1 866.   Ernst 
Müller    Neues    Arch.    34,    683  ff.,    der    eine 
Ende    des   10.  Jh.    im  Kloster   S.  Medardus  zu 
Soissons  zu  III,  2   vorgenommene  Interpolation 
nachzuweisen    sucht;     dagegen:     H.    Prümm 
Spracht.    Untersuchungen   zu    N't   //ist.    libr. 
IV  Greifsw.  Diss.   1910.  K.  Hampe. 

Nixen  (§  1)  ist  die  allgemeine,  allen 
germanischen  Stämmen  eigne  Bezeichnung 
der  Wassergeister,  die  bald  als  Eiben,  bald 
als  Dämonen,  bald  in  Tier-,  bald  in  Men- 
schengestalt, bald  als  männliche,  bald  als 
weibliche  Wesen  begegnen.  Schon  ahd. 
findet  sich  nichus  (m.)  neben  nichessa  (f.), 
jenes  glossiert  crocodillus,  dieses  lympha 
(Graff  II  1018),  doch  bezeichnet  hier  nichus 
wie  die  niceras  im  Beowrulf  und  das  nord. 
nykr  wirkliche  Seetiere  (vgl.  ZfdPhil.  III 
388;  IV  197),  die  Veranlassung  zu  den 
mythischen  Wasserdämonen  in  Tiergestalt, 
die  Meere  und  größere  Binnenseen  bergen, 
gegeben  haben.  Denn  als  mythisches 
WTesen  muß  der  nykr  aufgefaßt  werden, 
wenn  von  seinem  Gestaltenwechsel  die  Rede 
ist  (SnE.  II  122)  und  wenn  die  niceras  für 
die  dämonischen  oreneas  stehen.  In  Eng- 
land kennt  man  nochheute,  wie  in  Deutsch- 
land den  Nix,  den  nik,  in  Dänemark  und 
Norwegen  den  näk,  in  Schweden  den  näck. 
Etymologisch  pflegt  man  das  Wort  zu 
aind.  nij-,  griech.  vi'Ceiv  zu  stellen. 

§  2.  Die  Nixen  oder  Wassergeister  be- 
gegnen unter  mancherlei  Namen.  Die 
männlichen  im  Norden  als  marmennill, 
hafsman,  strömkarl,  fossegrim,  die  weib- 
lichen als  wazzerholde,  merminne,  merwun- 
der,  merwip,  haffrü,  ha/gvgr,  margygr.  So- 
weit man  sie  verfolgen  kann,  hat  sich  die 


3i8 


NJORDR 


Phantasie  mit  ihnen  beschäftigt  und  ihnen 
zahlreiche  Mythen  angedichtet.  Vor  den 
Gebeten  und  Kreuzen  der  christlichen 
Missionen  wichen  sie  zurück  (Vita  St.  Galli 
Mon.  Germ.  II  7;  9);  wer  den  Segen  des 
Priesters  hat,  ist  vor  ihnen  sicher  (Grimm, 
Myth.4  I  412).  Namentlich  häufig  wird 
ihre  prophetische  Gabe  hervorgehoben.  So 
prophezeite  eines  der  gefangenen  Marmennil 
König  HJQrleif  sein  Geschick  (Halfs  Saga 
K.  7),  so  das  merwip  Sigelint  im  Nibe- 
lungenliede Hagen  den  Untergang  der  Bur- 
gunden  (1539  ff.),  so  die  Nixe  in  Vogel- 
gestalt der  Kudrun  die  baldige  Rettung 
(Kudr.  1 167  ff.).  Wie  andere  elfische  Wesen 
haben  auch  die  Nixen  die  Proteusnatur 
und  berühren  sich,  wie  dieser  Vogel  und 
die  merwip  des  Nibelungenliedes,  mit  den 
Schwanenjungfrauen.  Auch  in  Hechts- 
gestalt und  als  Besitzer  großer  Reichtümer 
trifft  man  den  Nix,  so  Andvari,  der  im 
Andvarafors  hauste  und  über  den  Schatz- 
ring den  Fluch  aussprach  (Reginsm.).  Der 
männliche  Nix  ist  meist  grausam  wie  die 
nordische  Rän  (s.  d.)  und  zieht  den  Men- 
schen in  seinem  Netze  in  die  Tiefe.  Noch 
bis  heute  hat  sich  der  Volksglaube  erhalten, 
daß  der  Nix,  gegen  den  man  sich  schon  in 
frühchristlicher  Zeit  durch  christlichen 
Segen  feite,  zu  bestimmten  Zeiten  sein 
Opfer  fordere. 

§  3.  Die  Mythen  vom  Nix  haben  sich 
bis  in  die  Gegenwart  gerettet.  Am  Meer 
und  an  größeren  Seen  erscheint  er  be- 
sonders in  Roß-  oder  Stiergestalt.  In 
Menschengestalt  ist  er  klein,  langbärtig, 
alt,  mit  grünem  Haar  und  grünen  Zähnen. 
Der  weibliche  Nix  dagegen  zeichnet  sich 
durch  seine  Schönheit  aus,  hat  oft  den 
Fischschwanz,  liebt  Musik,  Gesang  und 
Tanz  und  lockt  durch  sein  Lied  die  Jüng- 
linge in  die  Tiefe.  E.  Mogk. 

Njqr&r.  §  1.  Den  männlichen  N.,  dessen 
Name  ganz  der  Nerthus  des  Tacitus  ent- 
spricht, kennen  wir  nur  aus  isländischen 
Quellen.  Den  Übergang  der  weiblichen 
Gestalt  in  die  männliche  erklärt  A.  Kock 
aus  dem  Absterben  der  fem.  u- Stämme; 
man  habe,  da  der  Name  der  Nerthus  der 
Form  nach  männlich  war,  diese  als  Mann 
aufgefaßt  (ZfdPhil.  28,  289  ff.).  Wann  dies 
geschehen  ist  und  ob  der  Wandel  mit  einer 
Einwanderung  zusammenhängt,   läßt  sich 


nicht  erweisen.  Ja  es  steht  nicht  einmal 
die  Einwanderung  fest  und  ob  die  feminine 
Form  des  Tacitus  das  ursprüngliche  ist. 
Tatsache  ist,  daß  der  NJQrdkult  in  Skan- 
dinavien einst  sehr  verbreitet  gewesen  ist, 
wie  aus  den  zahlreichen  Ortsnamen  in 
Schweden  (Lundgren,  Spräkl.  Intyg  om 
hedn.  Gudatro  i  Sverge  S.  73  ff.),  Norwegen 
(Rygh,  Minder  om  Gud  og  deres  Dyrkelse 
i  norske  Stedsnavne;  ders.  Norske  Gaarde- 
nave  I342;  II 229;  III 106;  V 22;  XI 181  ff.; 
XIV  90,  125,  354  u.  oft.)  und  Dänemark 
(Nielsen,  Bidr.  til  Fortolkn.  af  danske 
Stednavne  S.  265  f.)  hervorgeht,  und  daß 
sich  diese  Kultstätten,  die  als  -heimr,  -hof, 
-ey,  -vik,  -holl,  -wi,  -Igg,  -vin  begegnen, 
fast  durchweg  am  Meere  befinden.  Eine 
besondere  Kultstätte  scheint  die  große 
Insel  Tysnesö  vor  dem  Hardangerfjord,  die 
einst  NjardarlQg  hieß,  gewesen  zu  sein;  hier 
zeugen  Ortsnamen  für  einen  heiligen  See, 
einen  heiligen  Hain,  wie  man  ihn  bei  dem 
Nerthusheiligtum  des  Tacitus  findet,  und 
die  Verbindung  des  Tyrkultes,  der  aus  dem 
Tysnes  spricht,  mit  dem  NJQrdkult  legt  die 
Verehrung  einer  weiblichen  Gottheit  nahe. 

§  2.  Nach  den  isländischen  Quellen  ge- 
hört NjQrdr  zu  dem  Geschlechte  der  Vanen 
(s.  d.)  und  ist  mit  seinen  beiden  Kindern, 
Frey  und  Freyja,  die  aus  Geschwisterehe 
entsprossen  sind,  den  Äsen  vergeiselt  wor- 
den Vafpr.  38/9;  Lok.  34/36).  Als  Vane 
war  auch  er  Gott  der  Fruchtbarkeit,  und 
man  trank  seine  Minne,  um  ein  fruchtbares 
Jahr  und  Frieden  zu  erlangen  (Heimskr. 
I  187).  So  war  NjQrdr  in  den  fruchtbaren 
Gefilden  Skandinaviens  zum  Gotte  des 
Reichtums  geworden.  Als  solchen  kennt 
ihn  Egill  und  läßt  seinen  Freund  Arinbjörn 
von  ihm  und  Freyja  seinen  Reichtum  haben 
(Arinbjarnardr.  16).  Er  spendet  Reichtum, 
da  er  selbst  reich  war;  reich  wie  NjQrdr 
war  eine  sprichwörtliche  Redensart  ge- 
worden (Vatzd.   S.  80). 

§  3.  Am  norwegischen  Gestade,  wo  das 
Meer  dem  Bewohner  Reichtum  zuführte, 
war  N.  dann  wTeiter  zum  Gott  des  Meeres 
geworden,  der  dem  Schiffer  günstigen  oder 
ungünstigen  Wind  zuführt,  dem  Fischer 
aber  reichen  Fischfang.  Deshalb  soll  man 
ihn  anrufen,  wenn  man  sich  auf  Meer- 
fahrten oder  zum  Fischfang  begibt  (SnE. 
Kap.  23).     Hier  am  Meer  hat  er  auch  zu 


NOBISHAUS— NORDGERMANEN 


319 


Nöatön,  d.  h.  Schiffsstätte,  seinen  Wohn- 
sitz (Grim.  16).  Von  Norwegen  kam  sein 
Kult  auch  nach  Island,  wo  nach  den 
UlfljötslQg  der  Richter  auf  dem  Opferringe 
einen  Eid  auf  Frey,  Njcjrd  und  den  all- 
mächtigen Äsen  ablegen  mußte  (Fiat.  I 
249),  doch  scheint  er  hier  zeitig  verblaßt 
zu  sein. 

§  4.  Am  norwegischen  Gestade  entstand 
auch  der  Mythus  von  Njo.ro*  und  der  Riesen- 
tochter Skaö*i.  Die  eddische  Dichtung 
kennt  die  SkacH  als  Genossin  der  Äsen. 
Nur  die  Fragmente  eines  Gedichtes,  die 
die  SnE.  (I  36)  überliefert,  sprechen  von 
einer  unglücklichen  Ehe  zwischen  Njc-rö* 
und  Skao*i,  wonach  jener  das  Leben  auf 
den  Bergen,  diese  den  Aufenthalt  an  der 
See  verwünscht.  Die  SnE.  allein  weiß,  wie 
diese  Ehe  zustande  gekommen  ist.  In 
märchenhafter  Weise  erzählt  sie,  wie  Skao*i 
nach  Ermordung  ihres  Vaters  Pjazi  von 
den  Äsen  Vaterbuße  verlangt  habe.  Dazu 
habe  u.  a.  auch  gehört,  daß  sie  sich  unter 
den  Äsen  einen  Mann  wähle,  allein  sie 
dürfe  nur  von  allen  die  Füße  sehen.  Da 
habe  sie  NJQrd  gekürt,  und  so  sei  sie  zu 
den  Äsen  gekommen  (SnE.  I  212  ff.).  Aber 
sie  habe  auch  ferner  auf  Prymheim,  dem 
felsigen  Wohnsitz  ihres  Vaters,  wohnen 
wollen,  und  so  sei  man  zu  dem  Vergleich 
gekommen,  daß  sie  gemeinsam  mit  Njord 
abwechselnd  neun  Nächte  in  Prymheim 
und  drei  in  Nöatün  wohne  (vgl.  auch 
Ska9i). 

M.  0  1  s  e  n  Det  gamle  norske  Önavn  Njar^arlog. 

Christ.   1903.  E.  Mogk. 

Nobishaus.  Der  altrömische  Volksglaube, 
daß  verstorbene  Kinder,  die  das  Leben 
noch  nicht  gekostet,  sich  weinend  am  Ein- 
gang der  Unterwelt  aufhielten  (Verg.  Aen. 
6,  426  ff.),  war  von  den  Kirchenvätern  auf- 
genommen und  auf  ungetaufte  Kinder 
übertragen  worden.  So  enttand  sein  be- 
sonderer Raum  für  diese,  der  limbus 
puerorum  oder  infantum,  der  bald  als 
ewiger,  zwischen  Himmel  und  Hölle  stehen- 
der, bald  als  Übergangsort  aufgefaßt  wurde, 
wo  die  Toten  bis  zum  Tage  des  Gerichts 
harren  mußten.  Diesen  Raum  verlegte  man 
bald  zwischen  Hölle  und  Fegefeuer  („Vor- 
hölle"), bald  zwischen  Fegefeuer  und  Him- 
mel („Vorhimmel").  Im  Dogma  hat  dieser 
Aufenthaltsort  der  Toten  ebensowenig:  wie 


der  limbus  patrum  Aufnahme  gefunden, 
dagegen  lebt  er  im  Volksglauben  fort 
und  hat  sich  hier  weiter  entwickelt.  Dafür 
begegnet  seit  dem  16.  Jh.  in  Oberdeutsch- 
land der  Name  Obis-  oder  Nobishaus,  in 
Niederdeutschland  Nobiskrug.  Der  erste 
Teil  des  Wortes  ist  wahrscheinlich  aus  dem 
ital.  abisso,  nabisso  (aus  in  abisso  „in  der 
Hölle")  zu  erklären.  In  der  Schweiz  und 
Tirol  lebt  dies  Nobishaus  als  Aufenthalts- 
ort ungetaufter  Kinder  fort,  während  der 
nd.  Naberskröch,  Nobiskrug  das  Wirts- 
haus ist,  wo  die  Toten  zechen  und  Karte 
spielen,  weshalb  auch  der  Name  auf  ver- 
schiedene Orte  (nam.  Gasthäuser)  über- 
tragen ist.  Da  ältere  Zeugnisse  für  das  Wort 
fehlen,  scheinen  es  deutsche  Landsknechte 
erst  im  16.  Jh.  aus  Italien  mitgebracht 
und  in  ihrer  Weise  in  Niederdeutschland 
umgebildet  zu  haben. 

L.     Laistner    Germ.     28,    65  fr.,     176  fr. 

M.    Moc    Sprogl.    og  bist.  Afhandlingar  viede 

S.    Bugges   Minde   S.   245  ff.  E.  Mogk. 

No<xi3T^ptov.  'Stadt' in derGerm. magna 
des  Ptolemaeus,  nicht  weit  von  der  Moldau, 
die  er  für  den  Oberlauf  der  Elbe  nimmt, 
eingetragen.  Der  sicher  ungerm.  Name  ist 
von  Interesse,  weil  er  sich  so  gut  wie  ganz 
deckt  mit  Numistro,  Nofiiaxpcuv  in  Lukanien, 
das  wrohl  illyrischer  Herkunft  ist. 

R.  Muck. 

Nordgermanen.  §  1.  Skandinavien  ge- 
hört in  seinen  südlichen  Teilen  zu  dem 
Gebiet,  das  wir  als  germ.  Urheimat  an- 
sprechen dürfen.  Für  das  Alter  seiner 
germ.  Besiedlung,  die  jedenfalls  bis  in  die 
neolithische  Periode,  d.  i.  Jahrtausende  vor 
Beginn  unserer  Zeitrechnung  zurückreicht, 
spricht  das  Zeugnis  der  Funde.  Ihre  Da- 
tierung auf  das  4.  oder  3.  Jh.  v.  Chr.  bei 
Bremer  Ethn.  56.  84  (790.  818)  kam  als 
mit  feststehenden  archäologischen  Tat- 
sachen unvereinbar  niemals  ernstlich  in 
Betracht.  Aufzugeben  ist  aber  auch  die 
Hypothese  von  der  skandinavischen  Ur- 
heimat der  gesamten  Germanen  oder  gar 
der  Indogermanen  überhaupt.  Vgl.  Ger- 
manen §  9.   10. 

§  2.  Die  ältesten  literarischen  Denk- 
mäler des  Germanischen  lassen  deutlich 
eine  Gruppe  von  Dialekten  erkennen,  die 
sich  vom  Westgermanischen  sowohl  als 
auch   vom   Gotischen   abhebt.      Für   diese 


320 


NORDGERMANEN 


sprachliche  Sonderentwicklung  des  Nor- 
dens ist  ohne  Zweifel  durch  die  geographi- 
schen Verhältnisse  der  Grund  gelegt,  und 
ihre  Anfänge  mögen  sehr  weit  zurück- 
reichen. Schärfere  Sprachgrenzen  haben 
sich  aber  wohl  erst  in  der  Völkerwande- 
rungszeit gebildet,  und  zwar  durch  den 
Ausfall  von  Mittelgliedern,  indem  die  ältere 
Bevölkerung  Jütlands  nach  Britannien  aus- 
wanderte und  die  Heruler  von  den  däni- 
schen Inseln  abzogen.  Zugleich  machte 
sich  das  Vordringen  der  Slaven  auf  dem 
entvölkerten  Südufer  der  Ostsee  bemerk- 
bar, durch  das  der  früher  sehr  lebhafte 
Kultur-  und  Sprachaustausch  zwischen 
Nord-  und  Südgermanen  auf  lange  Zeit 
hinaus  stark  unterbunden  und  eigentlich 
so  gut  wie  ganz  auf  den  Grenzverkehr 
zwischen  den  nordalbingischen  Sachsen  und 
den  Dänen  beschränkt  wurde. 

§  3.  Gerade  mit  dem  östlichen  Deutsch- 
land hatte  aber  der  Norden  in  besonders 
inniger  Beziehung  gestanden.  K  o  s  s  i  n  n  a 
[Die  Herkunft  der  Germanen  2)  glaubt  sogar 
aus  archäologischen  Tatsachen  den  süd- 
skandinavischen Ursprung  der  gesamten 
Ostgermanen  erschließen  zu  dürfen,  mit 
dem  er  übrigens  schon  IF.  7,  276  ff.  ge- 
rechnet hat.  Sie  treten  nach  seiner  An- 
nahme um  700  v.  Chr.  in  der  Gegend  der 
Weichselmündung  zuerst  auf,  um  sich  dann 
weiter  in  Ostdeutschland  auszubreiten.' 

§  4.  Sicher  steht  das  Gotische,  die  einzige 
ostgerm.  Sprache,  die  wir  genauer  kennen, 
mit  dem  Nordischen  in  so  naher  Beziehung, 
daß  es  sich  erst  spät  —  etwa  um  Beginn 
unserer  Zeitrechnung  —  von  diesem  los- 
gelöst haben  kann.  Auch  die  Identität 
des  Namens  der  Goten,  got.  Gutans,  mit 
dem  der  Gutar  auf  Gotland  spricht  für  diese 
Herkunft.  Ebenso  stammen  die  Burgun- 
der aus  Bornholm,  und  von  westlicheren 
Stämmen  sind  vermutlich  die  Langobarden 
nordischer  Herkunft. 

§  5.  Aber  die  Gleichnamigkeit  der  Xa- 
poüosc,  Xapi>6ec  in  Jütland  und  der  Hqrdar 
am  Hardangerfjord  sowie  der  Rugii,  Ulme- 
rugian  der  Weichsel  und  der  Rygir,  Holmry- 
gir  am  Boknf  jord  erklärt  sich  umgekehrt  aus 
Wanderungen  südgerm.  Stämme  nach  Nor- 
den, wobei  die  der  Rugier  mit  ihrer  teil- 
weisen Vertreibung  durch  die  Goten  zu- 
sammenhängt: s.  Haruden  und  Rugier. 


Die  Wanderung  einer  Herulerabteilung 
von  der  Donau  nach  Skandinavien  zu  den 
Gauten  ist  mehr  als  eine  Rückwanderung, 
denn  sie  führt  über  deren  ursprüngliche 
Sitze  weiter  nach  Norden  hinaus:  s. 
Heruler. 

§  6.  Abwanderungen  aus  Ostdeutsch- 
land nach  dem  Norden,  zumal  Norwegen, 
während  der  Völkerwanderungszeit  glaubt 
Salin  {Altgermanische  Tier  Ornamentik 
143)  aus  archäologischen  Gründen  anneh- 
men zu  dürfen.  Zur  Stütze  dieser  Ansicht 
ließe  sich  anführen,  daß  wir  nicht  wissen, 
wo  die  germanischen  Stämme  des  Ostsee- 
ufers zwischen  den  Rugiern  und  den  Sach- 
sen hingeraten  sind.  Doch  würde  sich  eine 
so  späte  Übersiedlung  in  der  Sprache  des 
besetzten  Landes  dauernd  bemerkbar 
machen,  es  sei  denn,  daß  sie  nicht  in  ge- 
schlossenen Massen  erfolgte  und  sich  über 
ein  weites,  schon  bevölkertes  Gebiet  ver- 
teilte. 

§  7.  Über  die  nordgermanischen  Völker- 
stämme fließen  die  Nachrichten  zunächst 
recht  spärlich.  Plinius  NH.  4,  96  spricht 
von  den  Hilleviones  (s.  dies),  die  den  be- 
kannten Teil  von  Scadinavia  in  500  Gauen 
bewohnten,  was  auf  einen  Gruppennamen 
hinweist.  Tacitus,  der  auch  schon  vom 
nordischen  Pelzhandel  Kunde  hatte,  nennt 
als  erster  die  Sviones,  Schweden,  und  nur 
diese  allein  von  allen  Nordgermanen, 
woraus  schon  auf  ihre  größere  Bedeutung 
geschlossen  werden  kann. 

§  8.  Eine  größere  Anzahl  von  Namen 
zeichnet  Ptolemaeus  II  II,  16  auf  der  Insel 
2xavoia  ein:  im  Westen  Xouosivoi',  im 
Osten  <l>auovai  und  Oipaiaot,  im  Norden 
(ungermanische)  <l)ivvoi,  im  Süden  TotVcai 
und  Aauxio)V£c,  in  der  Mitte  Aeu&voi.  Da- 
von sind  die  XatSsivot  sicher  die  nachmali- 
gen norwegischen  Heiffnir,  Heinir,  die 
Loütoci  —  was  für  Tauiai  oder  TauTCu  ver- 
schrieben ist  —  die  Gautar.  Alles  andere  ist 
nicht  sicher  bestimmbar.  Oipaiooi  erinnert 
an  später  genannte  Finnaithae,  woraus  es 
aber  nur  durch  sehr  starke  Verderbnis  ent- 
standen sein  könnte.  Über  die  Aauxuovs? 
s.  Dänen  §  2,  über  Asuuivoi  s.  Lemovii. 

Prokop,  Bell.  Goth.  2,  15,  hat  von  13 
mannstarken,  unter  Königen  stehenden 
Volksstämmen  auf  der  Insel  Thule  erfahren, 
nennt  aber  davon  außer  den  als  ein  fremdes 


NORDISCHE  BAUKUNST 


321 


Element  gekennzeichneten  Sxptfh'cpivot  nur 
die  TauToi  mit  Namen. 

§  9.  Alle  älteren  Berichte  werden  an 
Ausführlichkeit  bei  weitem  übertroffen 
durch  die  Angaben  eines  an  Theoderiks  Hof 
weilenden  norwegischen  Königs  Rodvulf 
über  die  Völkerschaften  auf  der  Insel 
Scandza.  Sie  sind  von  Cassiodor  aufge- 
zeichnet und  bei  Jordanes  Get.  3  erhalten  — 
leider  in  sehr  verderbter  Gestalt.  Ein  guter 
Teil  der  Namen  des  Verzeichnisses  läßt 
sich  aber  mit  Sicherheit  solchen  der  ander- 
weitigen und  zumal  der  jüngeren  Über- 
lieferung gleichsetzen.  So  sind  die  Suehans 
{d.  i.  got.  *Swaians)  ohne  Zweifel  die  Sviones 
des  Tacitus,  die  nachmaligen  Sviar,  Svear; 
auch  die  Gauti  und  Dani  sind  genannt.  In 
den  Theustes  erkennt  man  die  Bewohner 
der  ostschwedischen  Uferlandschaft  Tjust. 
Die  Finnaithae  sind  die  Finnedi  des  Adam 
v.  Bremen  und  gehören  nach  Finved, 
aisl.  Finneidr.  Die  Fervi(r)  werden  wohl 
nach  Fjäre,  einer  Landschaft  in  Halland, 
zu  versetzen  sein;  an  den  Namen  Halland 
selbst  ist  vielleicht  Hallin  anzuknüpfen. 
In  (Eva)greotingis  steckt  mit  oder  ohne  ein 
Bestimmungswort  ein  Volksname,  der  mit 
dem  der  gotischen  Greutungi  identisch  ist 
(s.  Ostgoten  §  1.  11).  Die  Ostrogothae  sind 
ohne  Zweifel  die  Östergötar,  die  Raumaricii 
und  Ragnaricii  Bewohner  von  Raumariki 
und  Ränriki  im  südlichen  Norwegen  und 
in  dem  jetzt  schwedischen  Bohuslän.  In 
Suet(h)idi  steckt  wohl  ein  verlorener  Volks- 
name, den  wir  nur  noch  aus  einer  englischen 
Namenliste  (bei  K  e  m  b  1  e  Translation  of 
Beowulf,  Preface  VIII)  kennen,  die  zwi- 
schen Gothus,  Jutus  und  Dacus,  Wandalus 
einen  Suethedus  aufführt.  Die  Grannii, 
Granu  sind  die  südnorwegischen  Grenir. 
Agandzae  ist  mit  den  späteren  Egdir  in  der 
Landschaft  Agdir  an  der  Südecke  Nor- 
wegens zusammenzubringen.  In  Taetel 
verbirgt  sich  vielleicht  der  Name  der  nach- 
maligen Pilir  in  ßelamgrk,  Telemarken;  die 
Rugi  sind  die  Rygir  am  Boknfjord  und  die 
Arochi  (für  Arothi,  Harothi)  deren  Nord- 
nachbarn,  die  Hqrdar.  Alle  übrigen  ver- 
suchten Kombinationen  sind  sehr  unsicher. 

Jedenfalls  zeigt  uns  das  Völkerverzeich- 
nis Rodvulfs,  daß  im  5.  Jh.  die  Nordger- 
manen in  eine  große  Anzahl  kleiner  Stämme 
und  Reiche  gespalten  waren. 

Hoop  s,  Reallexikon.     III. 


§  10.  In  der  Folgezeit  kommt  es  zu  einem 
mächtigen  Aufschwung  zweier  Stämme,  der 
Dänen  und  Schweden,  unter  deren  Herr- 
schaft sich  alle  Nordgermanen  außerhalb 
Norwegens  aufteilen,  und  zuletzt  zu  staat- 
lichem Zusammenschluß  auch  der  norwegi- 
schen Völkerschaften.  Die  sprachliche  und 
kulturelle  Entwicklung  geht  dabei  mit  der 
politischen  Hand  in  Hand.  Das  Westnor- 
dische (in  Norwegen  und  seinen  Kolonien) 
trennt  sich  vom  Ostnordischen  und  auf  dem 
Boden  des  letzteren,  wo  zunächst  das 
Gutnische  auf  Gotland  eine  Sonderstellung 
hatte,  kommt  allmählich,  durch  die  politi- 
sche Zweiteilung  gefördert  und  in  seiner 
jeweiligen  Begrenzung  von  dieser  abhängig, 
ein  selbständiges  Dänisch  und  Schwedisch 
auf.  S.  weiter  unter  Dänen,  Norweger, 
Schweden  sowie  unter  Wikinger. 

Außer  der  Lit.  bei  Bremer  Ethn.  93.  96 
(827.  830)  v.  Grienberger  Die  nord.  Völker 
bei  Jordanes  ZfdA.  45,   128  ff.  R.  Much. 

Nordische  Baukunst.  A.  Die  h  e  i  d  - 
nischeZeit.  §  1.  Bis umsj.  IOOO scheint 
die  Bauwirksamkeit  der  nordgerm.  Völker 
sich  nur  in  zweifacher  Weise  entfaltet  zu 
haben :  als  kyklopischer  Stein  bau  ohne 
Bindemittel  oder  als  Holzbau.  Die 
kyklopischen  Mauern  (s.  d.)  breiten  sich 
über  Island,  Norwegen  und  Schweden,  sowie 
über  Finnland  und  die  westlichen  Inseln 
aus;  auch  die  sog.  Troiaburgen  (s.  d.) 
kommen  in  Schweden,  Norwegen,  Däne- 
mark und  Finnland  vor.  In  Island  wurden 
Tempel  aus  Schichten  von  Torf  und  Stein 
gebaut.  Dagegen  scheint  der  Gebrauch 
des  Mörtels  erst  mit  dem  Christentum 
durch  die  kirchenbauenden  Geistlichen, 
die  den  missionierenden  Königen  folgten, 
in  Norwegen  eingedrungen  zu  sein.  Denn 
die  Nachricht  in  Heimskringla  c.  72  (Ha- 
ralds saga  härfagra)  von  einem  mit  Mörtel 
gefütterten  Grabhügel  im  nördl.  Nor- 
wegen bezeugt  nur,  daß  der  Mörtel  zur 
Zeit  des  Verfassers  bekannt  war.  Einzelne 
Hütten  aus  ohne  Bindemittel  zusammen- 
gefügten Steinen  auf  den  Bergplateaus 
Norwegens  scheinen  aus  vorchristlicher 
Zeit  herzurühren.  Sonst  war  das  Holz  das 
einzige  Baumaterial.  Von  Holzgebäuden 
der  heidnischen  Zeit  ist  aber  (wenn  man  die 
Wikingerschiffe  im  Museum  der  norw.  Uni- 
versität ausnimmt)  nichts  geblieben.     Daß 


Tafel  23. 


i.    Domkirche  zu  Hamar  (Norwegen). 


2.    Domkirche  zu  Viborg. 

Nordische  Baukunst. 


Reallexikon  der  germ.  Altertumskunde.    III. 


Verlag  von  Karl  J.  Trübner  in  Straßburg 


NORDISCHE  BAUKUNST 


323 


die  Nordwand  der  Stabkirche  zu  Urnes  mit 
ihrer  irischen  Ornamentik  Rest  eines  Götter- 
tempels sei,  muß  nach  den  neuesten  For- 
schungen als  unzutreffend  betrachtet  wer- 
den (s.  Göttertempel).  Es  ist  indessen 
erwiesen,  daß  für  die  heizbaren  Wohn- 
räume der  Königshöfe  und  der  Privat- 
häuser der  Blockverband,  für  Nebenge- 
bäude (Scheunen,  Speicher,  Boothäuser 
usw.)  sowie  wahrscheinlich  für  die  Tempel 
(s.  Göttertempel)  die  Fachwerkkonstruk- 
tion  angewandt  wurde. 

B.  Die  christliche  Zeit.  I.Nor- 
wegen. §  2.  Die  drei  von  dem  ersten 
christlichen  König  Norwegens,  Hakon  d. 
Guten,  gegen  die  Mitte  des  10.  Jhs.  er- 
richteten Holzkirchen  auf  Möre  wurden 
bald  von  den  Heiden  verbrannt.  Sicher 
waren  auch  die  von  den  missionierenden 
Königen,  den  beiden  Olaf,  gebauten  Kirchen 
Holzkirchen  und  zwar  Stabkirchen  (s.  d.) 

§3.  Olaf  Tryggvason  (995  bis. 
1000)  baute  Kirchen  auf  Mostr  und  Selje, 
schwerlich  aber  die  jetzt  dort  existierenden 
Steinkirchen,  die  fast  um  ein  Jahrhundert 
jünger  sein  dürften.  In  seiner  neugegrün- 
deten Hauptstadt  Nidaros  (Drontheim) 
baute  er  seinen  Königshof  am  Skipakrok 
mit  einer  hölzernen  Clemenskirche,  sowie 
Hauptkirchen  (Fylkeskirchen)  in  den  be- 
kehrten  Fylken. 

§  4.  Sein  Nachfolger,  Olaf  der 
Heilige  (1015 — 30),  erneuerte  die  Cle- 
menskirche und  die  ganze  abgebrannte 
Stadt,  baute  eine  Marienkirche  in  Borg 
(Sarpsborg)  und  Fylkeskirchen  in  den 
unter  ihm  bekehrten  Fylken  —  ohne 
Zweifel  lauter  Stabkirchen. 

§  5.  Sein  Sohn,  Magnus  d.  Gute 
(1035 — 1047),  hat  eine  Holzkapelle  über 
dem  Grabe  seines  Vaters  erbaut,  da,  wo 
sich  jetzt  das  prachtvolle  Achteck  des 
Drontheimer  Doms  (s.  d.)  erhebt.  Auch 
baute  er  einen  neuen  Königshof  bei  Saurhlid 
mit  einer  steinernen  (?)  Olafskirche,  deren 
Sockel  (wenn  zu  dem  ursprüngl.  Bau  ge- 
hörend?) unter  dem  Rathause  zu  Dront- 
heim gefunden  worden  ist.  In  dem  neuen 
Königshof  errichtete  er  sogar  eine  steinerne 
Halle,  die  aber  von  seinem  Nachfolger, 
Haraldr  Hardrädi  (1047 — 1066), 
in  eine  Kirche,  die  Gregoriuskirche,  umge- 
wandelt wurde. 


§  6.  Auch  Harald  baute  einen  neuen 
Königshof  in  der  Nähe  der  jetzigen  Dom- 
kirche und  eine  steinerne  Marienkirche  als 
Schloßkapelle,  die  aber  um  1 178  abge- 
brochen und  versetzt  wurde,  damit  sie  den 
Augustinern  im  Kloster  Elgesetr  als  Kirche 
diene.  Er  legte  im  südl.  Norwegen  die 
Stadt  Oslo  an,  und  auch  dort  erhob  sich 
eine  steinerne  einschiffige  Marienkirche  im 
Königshof. 

§  7.  Sein  Sohn,  Olaf  Kyrre  (1066 
bis  1093),  nat  die  größten  Verdienste  um 
die  Baukunst  Norwegens,  wie  auch  um 
die  kirchlichen  Verhältnisse  des  Landes. 
Er  errichtete  die  festen  Bischofssitze  und 
mußte  also  auch  für  Bischofskirchen  sorgen. 
So  entstand  der  erste  Bau  der  Domkirche 
zu  Drontheim  (s.  d.),  für  FrostuthingslQg 
bestimmt  und  bald  als  Grabkirche  St. 
Olafs  das  Nationalheiligtum  des  Landes, 
die  große  Christkirche  zu  Bergen  und  die 
Albanuskirche  zu  Selje,  das  zuerst  zur 
Residenz  des  Bischofs  in  GulathingslQg 
ausersehen  war,  bald  aber  wurde  die  Resi- 
denz wegen  der  Anordnung  Gregors  VII., 
daß  die  Bischöfe  in  den  Städten  residieren 
sollten,  nach  Bergen  verlegt.  Olaf  war  ein  eif- 
riger Kirchengründer,  und  die  vielen 
Kirchen,  die  die  Legende  seinem  Vorgänger, 
St.  Olaf  zuschreibt,  gehören  eher  diesem 
späteren  Olaf  an.  Insbesondere  ist  er  wohl 
der  König,  unter  dem  der  Bau  dreischif- 
figer  Basiliken  in  Norwegen  allgemeiner 
wurde.  So  war  die  eben  erwähnte  Albanus- 
kirche, die  noch  als  Ruine  sichtbar  ist, 
ursprünglich  dreischiffig,  wahrscheinlich 
ebenfalls  die  Christkirche  zu  Bergen.  Im 
östlichen  Norwegen  sind  noch  drei  Basi- 
liken in  Benutzung,  die  alle  ursprünglich 
nach  demselben  Plan  gebaut  waren  und 
wohl  auf  Olaf  Kyrre  zurückzuführen  sind: 
die  Basiliken  zu  Aker  bei  Christiania  mit 
drei,  zu  Gran  in  Hadeland  und  zu  Rings- 
aker  in  Hedemarken  mit  nur  zwei 
Pfeilerpaaren  im  Schiffe.  Den  beiden 
letzteren  hat  man  später  Querhäuser  an- 
gefügt. Sie  sind  alle  anglonormannischen 
Stils,  mit  Rundpfeilern  und  flachgedrückten 
Würfelkapitälen,  ursprünglich  mit  Apsiden. 
Jetzt  können  wir  lokale  Stileigentümlich- 
keiten unterscheiden.  Wie  die  apsidi- 
alen  Kirchen  im  allgemeinen  den  von  den 
Nachbarländern  beeinflußten  östlichen  Tei- 


324 


NORDISCHE  BAUKUNST 


len  des  Landes,  die  rechtlinig  abgeschlos- 
senen den  von  dem  angelsächs.  England 
beeinflußten  westlichen  Landesteilen  ange- 
hören, so  sind  die  Türme  der  westlichen 
Basiliken  gewöhnlich  der  Westseite  der 
Kirche  vorangesetzt,  während  sie  in  den 
östlichen  Teilen  des  Landes  über  die 
Vierung  gestellt  sind  —  alle  mächtige,  vier- 
seitige anglonormannische  Türme.  Die 
Seitenschiffe  der  Basiliken  zu  Gran  und 
Ringsaker  sind  mit  Halbtonnengewölben 
versehen  (normannischer  Einfluß).  Im 
ganzen  sind  diese  Kirchen  alleyon  der  eng- 
lischen und  normannischen  Baukunst  be- 
einflußt, während  die  hölzernen  sog.  Stab- 
kirchen (s.  d.)  einen  einheimischen,  natio- 
nal-norwegischen Charakter  zeigen.  Die 
dreischiffigen  Stabkirchen  fangen  wohl 
auch  um  diese  Zeit  an  sich  zu  entwickeln, 
so  die  Stabkirche  zu  Urnes  in  Sogn. 

§  8.  Die  beiden  Enkel  Olafs,  S  i  g  u  r  d  r 
Jörsalafari  (Jerusalemsfahrer,  1 103 
bis  1 130)  und  EysteinMagnusson 
(1103 — 22),  haben  die  eifrige  Bautätig- 
keit ihres  Großvaters  in  würdiger  Weise 
fortgesetzt.  Eystein  hat  sich  besonders 
der  praktischen  Seite  des  Bauwesens  zu- 
gewandt, indem  er  als  Gründer  der  Her- 
bergen für  Fischer  und  Bergwande- 
rer, der  großen  Boothäuser  und  Hafen - 
anlagen  auftritt.  Indessen  war  er  auch 
als  Gründer  von  Kirchen  (der  hölzernen 
Apostelkirche  in  Bergen,  der  mit  Holz- 
schnitzereien reich  ausgestatteten  Nicolaus- 
kirche in  Drontheim),  von  Königshöfen  (in 
Bergen)  und  Klöstern  (Munkeliv  in  Bergen) 
wirksam,  wie  er  auch  den  Weiterbau  der 
großen  Christuskirche  zu  Bergen  wesent- 
lich förderte  (s.  Art.  Klöster  u.  Königs- 
hof). Sigurd  hatte  sich  durch  seinen 
Kreuzzug  und  die  damit  verknüpften  Ge- 
lübde der  Kirche  verpflichtet,  und  meh- 
rere große  dreischiffige  Basiliken  ver- 
danken ihm  ihr  Entstehen,  so  die  St. 
Halvardskirche  in  Oslo,  und  die  noch  in 
vollem  Glänze  stehende  Domkirche  zu 
Stavanger  (um  1127),  wo  er  eine  neue 
Diözese  neben  den  früheren  drei  (Dront- 
heim, Bergen  und  Oslo)  gründete.  Die 
Domkirche  zu  Stavanger  schließt  sich  den 
anglonormannischen  Kirchen  mit  ihren 
eigentümlichen  Fächerkapitälen  eng  an. 
Auch  war  sie  dem  alten  Winchesterbischof 


St.  Suetonius  (darum  Svithunskirche  ge- 
nannt) als  Titelheiligem  geweiht,  und  der 
erste  Bischof  der  neuen  Diözese  war  ein 
Winchestermönch.  Das  Chor  der  Kirche 
ist  nach  einem  1272  stattgefundenen 
Brande  in  englisch-gotischem  Stil  neu 
gebaut.  Auch  die  Stabkirche  zu  Vaage  in 
Gudbrandsdal  scheint  seiner  Zeit  anzu- 
gehören. Das  Bündnis  zwischen  der  eng- 
lischen und  der  norweg.  Kirche  war  zu 
dieser  Zeit  sehr  innig,  was  auch  durch  die 
zahlreichen  englischen  Namen  der  norweg. 
Mönche  jener  Zeit  bezeugt  wird.  Für 
die  Baukunst  Norwegens  war  dieses  Bünd- 
nis von  hoher  Bedeutung  und  hat  den 
meisten  Kirchen  der  Folgezeit  völlig  den 
Stempel  englischer  Kunst  aufgedrückt. 
Auch  die  ältesten  Klostergebäude  Nor- 
wegens gehören  der  Zeit  der  Brüderkönige 
an,  so  Nidarholm,  Selje,  Munkeliv,  Gimsö 
und  Nunnusetr  bei  Oslo  (s.  Art.  Kloster). 
§  9.  Nach  Sigurds  1130  erfolgtem 
Tode  fangen  die  hundertjährigen  Bürger- 
kriege an,  die  gewiß  der  Entwicklung  der 
Baukunst  äußerst  hinderlich  geworden 
wären,  hätten  nicht  die  Umstände  es  so 
gefügt,  daß  die  Macht  der  Kirche  durch 
den  Streit  der  Könige  gewachsen  ist,  so 
daß  der  Kirchenbau,  der  früher  wesentlich 
von  den  Königen  ausging,  jetzt  haupt- 
sächlich in  die  Hände  der  Geistlichkeit 
überging.  So  entstanden  um  die  Mitte 
des  12.  Jhs.  drei  der  bedeutendsten  Kirchen- 
anlagen Norwegens:  die  Magnuskathedrale 
in  Kirkwall  auf  denOrkaden  (s.  d.),  die  Er- 
weiterung der  Domkirche  in  Drontheim  (s.d.) 
in  romanischem  Stil  und  die  Domkirche  zu 
Hamar  amMjösensee  (s.  Tafel  23,  1).  Letz- 
tere, deren  drei  hohe  Rundpfeiler  mit  Ober- 
mauer noch  trauernd  über  den  See  hin- 
ausschauen,  war  eine  prachtvolle  Basilika 
mit  zwei  Westtürmen,  großem  Mittelturm 
über  der  Vierung,  einschiffigem  Querhause, 
Bischofskapelle  und  Sakristei,  wurde  aber 
1567  von  den  Schweden  niedergebrannt.  Sie 
wurde  gleichzeitig  mit  der  Erhebung  Nor- 
wegens zu  einem  selbständigen  Erzbistum  als 
Bischofskirche  der  neuen  Diözese  zu  Ha- 
mar von  dem  bei  dieser  Gelegenheit  in 
Norwegen  weilenden  Kardinal  Nicolaus 
Breakspeare,  dem  späteren  Papst  Ha- 
drian  IV.,  1 15 1  gegründet.  —  Die  alte 
bekannte   Stabkirche  zu   Borgund  scheint 


NORDISCHE  BAUKUNST 


325 


derselben  Zeit  anzugehören.  Eine  Aus- 
nahme von  dem  englischen  Einfluß  bildet 
die  ungefähr  gleichzeitig  gegründete,  zum 
erstenmal  aber  erst  1 183  genannte  Marien- 
kirche zu  Bergen.  Mit  ihren  zwei  West- 
türmen, ohne  Mittelturm,  mit  ihren  vier- 
kantigen Pfeilern,  ihrem  (sonst  nur  im 
Drontheimer  Dom  vorkommenden)  Tri- 
forium  und  ihrer  ungewöhnlichen  Fenster- 
bildung scheint  sie  nordfranzösischen  Ein- 
fluß zu  verraten.  Das  Chor  ist  nach 
einem  Brande,  1248,  in  gotischem  Stil 
erneuert. 

§  10.  Das  Auftreten  des  jungen  Thron - 
Prätendenten  Sverre  in  Nidaros,  1 177, 
zwang  den  Leiter  der  größten  Bauarbeit  in 
Norwegen,  Erzbischof  Eystein,  der  am 
Drontheimer  Dom  beschäftigt  war,  1180 
nach  England  zu  flüchten.  Als  er  1183 
zurückkehrte,  brachte  er  den  gotischen 
Stil  nach  Norwegen  mit,  und  so  fängt  am 
Schlüsse  des  12.  Jhs.  eine  neue  Periode  der 
norweg.  Baukunst  an. 

II.  Schweden.  §  IX.  Hatte  in  Nor- 
wegen, wie  überhaupt  im  MA.,  die  kirch- 
liche Baukunst  die  leitende  Stellung,  so 
ist  uns  die  Baukunst  des  frühmittelalter- 
lichen Schwedens  fast  ausschließlich  durch 
kirchliche  Bauten  bekannt,  während  die 
historische  Entwicklung  nur  in  wenigen 
Fällen  so  klar  wie  in  Norwegen  zutage 
tritt.  Wir  haben  es  hier  ausschließlich 
mit  Steinkirchen  zu  tun ;  denn  von 
den  Holzkirchen,  die  natürlich  auch  hier 
die  Anfänge  der  christl.  Baukunst  bildeten, 
ist  uns  nichts  geblieben,  und  die  wenigen 
späteren  Holzkirchen,  die  uns  bewahrt 
geblieben  sind,  gehören  dem  letzten  Jahr- 
hundert des  Mittelalters  an.  Doch  zeigen 
Fragmente,  daß  auch  Schweden  seine 
Stabkirchen   gehabt  hat. 

§  12.  Die  ältesten  Steinkirchen  scheinen 
Rundkirchen  gewesen  zu  sein,  denen 
oft  ein  viereckiges,  mit  Apsis  versehenes 
Chor  und  ein  viereckiger  Vorbau  beigefügt 
waren.  Die  Anzahl  dieser  Rundkirchen 
war  niemals  groß;  jetzt  existieren  noch  die 
Rundkirchen  zu  Skörstorp  (Westergötland) 
Hagby  (bei  Kalmar),  mit  rundem  Chor, 
Solna  (bei  Stockholm),  Munsö  (im  Mälar- 
see),  Dimbo  und  Agnestad  (jetzt  Ruinen), 
Värdsberg  (Östergötland)  und  Voxtorp 
(Kalmar  Län).     S.  Abb.  22. 


§  13.  Die  gewöhnliche  Form  war  indes 
die  einschiffige  Langkirche 
mit  quadratischem,  niedrigerem  und 
schmälerem  Chor  und  gewöhnlich  mit 
halbrunder  Apsis.  Eine  flache  Holzdecke 
im  Schiff  und  bisweilen  ein  Tonnengewölbe 
im  Chor,  eine  Tür  an  der  südl.  Seite  des 
Schiffes  gegen  das  Westende  hin,  ein  paar 
Fenster  an  derselben  Seite  und  an  der 
Westseite  ein  Turm  mit  Fensteröffnungen, 
die  eine  Mittelsäule  und  zwei  kleine  Rund- 
bogen unter  einem  größeren  haben,  sind 
die  wesentlichen  Teile  dieser  Kirchen.  Ein 
paar  der  ältesten  kommen  bei  Gerum  und 
Vämb  in  Westergötland  vor.  Die  fest  ge- 
bauten Türme  stehen  bisweilen  über  dem 


Abb.  22.     Grundriß  der  Rundkirche  zu  Skörstorp. 

Chorquadrat  mit  Eingang  durch  einen  über 
die  Decke  der  Kirche  laufenden  Gang. 
Diese  festen  Türme  sind  augenscheinlich 
ursprünglich  zur  Verteidigung  bestimmt 
gewesen.  Die  fortinkatorische  Bestimmung 
der  Türme  tritt  noch  deutlicher  bei  den 
zweitürmigen  Kirchen  auf  der  Insel  Öland, 
den  sog.  öländischen  Sattelkirchen  (Klöf- 
sadelskyrkor),  hervor,  bei  denen  der  eine 
Turm  sich  westlich,  der  andere  östlich  über 
der  Kirche  erhebt.  In  neuester  Zeit  hat 
man  für  alle  diese  Kirchen  mit  fortifika- 
torischen  Türmen  den  Namen  Vertei- 
digungskirchen erfunden. 

§  14.  Das  Material  dieser  schwer- 
fälligen schwedischen  Steinkirchen  ist,  wie 
in  Norwegen,  der  gewöhnlich  vorkommende 
Bruchstein,   für  Ecken  und   Einfassungen 


326 


NORDISCHE  BAUKUNST 


Quadersandstein.  Weniger  schwerfällig 
wurden  die  Kirchen  in  den  Gegenden,  wo 
man  ein  bildbareres  Material,  Kalk-  oder 
Sandstein,  besaß.  Hier  traten  dann 
Quadersteine  an  die  Stelle  der  unbehauenen 
oder  nur  dürftig  zugerichteten  Bruchsteine. 

§  15.  Die  bedeutendsten  Kirchen  dieser 
ältesten  Periode  sind  Pfeilerbasi- 
liken. Wir  nennen:  die  Peterskirche  in 
Sigtuna,  der  alten  Königsresidenz  am 
Mälarsee,  eine  eigentümliche  zweischiffige 
Anlage  mit  Kreuzarmen  und  Turm  sowohl 
über  der  Vierung  wie  am  Westende.  Halb- 
runde Apsiden  schließen  sowohl  das  Chor, 
wie  die  Kreuzarme  ab.  St.  Olaf  in  derselben 
Stadt  ist  eine  dreischiffige  Basilika  mit 
einem  Querhaus,  das  gegen  das  Westende 
hinübergerückt  ist.  Nur  das  Ostende  hat 
Apsis.  Drei  vierkantige  Pfeilerpaare 
tragen  die  Decke;  die  beiden  westlichen 
Pfeiler  haben  zwischen  sich  einen  Mittel- 
pfeiler. Die  Seitenschiffe  haben  Tonnen- 
gewölbe, das  Mittelschiff  dagegen  hat  flache 
Holzdecke.  Dieselbe  eigentümliche  Anlage 
finden  wir  bei  der  ursprünglich  mit  einem 
ähnlichen  Westquerhaus  aufgeführten 
Kirche  von  Alt-Upsala,  und  eine  ähnliche 
zeigt  die  Kirche  zu  Gärdslösa  auf  Öland. 
Die  Zeit  der  Errichtung  der  Sigtunakirchen 
wird  verschieden  angegeben;  in  keinem 
Falle  sind  sie  nach  etwa  1150  erbaut; 
wahrscheinlich  aber  sind  sie  viel  älter. 

§  16.  In  der  Bischofsresidenz  Linköping 
(Östergötland)  fing  man  schon  früh  den 
Bau  einer  romanischen  Bischofskirche  an, 
die  großartige  Dimensionen  entfalten 
sollte.  Der  Plan  konnte  jedoch  nicht  in 
seiner  vollen  Ausdehnung  ausgeführt  wer- 
den; der  Bau  geriet  für  längere  Zeit  ins 
Stocken,  und  das  Werk  wurde  erst  in  der 
Zeit  der  Gotik  als  Spitzbogenkirche  voll- 
endet; doch  kann  man  in  ihr  die  roma- 
nischen Teile  aus  dem  12.  Jh.  deutlich  unter- 
scheiden. Die  ganze  Vierung  und  das 
erste  Pfeilerpaar,  westlich  von  dieser,  so- 
wie das  Nordportal  des  Querschiffes  ge- 
hören jener  früheren  Anlage  an. 

§  17.  In  Westergötland,  am  Fuß  des 
Berges  Kinnekulle,  liegt  eine  interessante 
Kirchengruppe,  deren  größtes  Gebäude  die 
Kirche  zu  Husaby  ist.  Olaf  Schoßkönig 
(etwa  IOOO),  der  erste  christliche  König 
Schwedens,  schenkte  seinen  Königshof  bei 


Kinnekulle  dem  Bischof  von  Skara,  und  so 
übernahm  der  Bischof  selbst  den  königl. 
Kirchenbau.  Die  Kirche  zu  Husaby  ist 
aus  Sandstein  gebaut,  besteht  aus  Schiff, 
Chor  und  Apsis  und  hat  dazu  einen  Turm 
mit  zwei  halbrunden  Vorsprüngen,  die  die 
Treppen  enthalten.  Die  ehrwürdige  rund- 
bogige  Kirche  ist  in  neuerer  Zeit  durch 
die  Einrichtung  großer,  spitzbogiger  Fenster 
traurig  entstellt  worden. 

§  18.  Schonen  war  damals  dänisch, 
Bohuslän  norwegisch;  darum  tragen  die 
Kirchen  in  Schonen  rheinländisches,  die  in 
Bohuslän  englisches  Gepräge. 

§  19.  Die  hochinteressanten  Kirchen  zu 
Wisby  auf  Gotland  gehören  meist  der 
folgenden,  gotischen  Periode  an.  Doch 
sind  einige  schon  im  12.  Jh.  errichtet. 
In  architektonischer  Beziehung  ist  Got- 
land die  interessanteste  Landschaft  Schwe- 
dens. Gutes  Baumaterial,  Sand-  und  Kalk- 
stein, findet  sich  auf  der  Insel  in  reicher 
Fülle,  und  schon  in  prähistorischer 
Zeit  war  das  Volk  durch  Handelsbezie- 
hungen zum  Auslande  ebenso  reich  ge- 
worden, als  in  künstlerischen  Arbeiten  er- 
fahren. Was  die  fahrenden  Gotländer  auf 
ihren  Reisen  lernten  und  erwarben,  ver- 
standen sie  in  originaler  Weise  zu  ver- 
werten, und  so  entstand  eine  ganze  Reihe 
bedeutender  Kirchenbauten,  sowohl  in  der 
Hauptstadt  Wisby,  als  auch  in  den  Dörfern. 
Noch  vollständig  romanisch  ist  in  Wisby 
die  Laurentiuskirche  (St.  Lars),  drei- 
schiffig  mit  zwei  Pfeilerpaaren,  die  die 
Ecken  eines  Quadrats  bilden,  um  welches 
sich  das  Chor  mit  Apsis  und  drei  nach 
Norden,  Süden  und  Westen  vorspringenden 
Schiffen  ausbreiten.  Die  Kirche  erhält 
dadurch  fast  die  Form  eines  griechischen 
Kreuzes.  In  den  sehr  dicken  Mauern 
laufen  Treppen  und  Gänge,  die  sich  durch 
hübsch  gruppierte  Öffnungen  mit  Säulen 
triforienartig  gegen  das  Innere  öffnen.  Die 
Dorfkirchen  Gotlands  aus  romanischer  Zeit 
haben  die  gewöhnliche,  einschiffige  An- 
ordnung; jedoch  wechselt  die  Apsis  bis- 
weilen mit  einem  rechteckigen  Ausbau  des 
Chors.  Gewöhnlich  sind  sie  mit  Türmen 
und  einer  Sakristei  versehen;  Tonnen-  und 
Kreuzgewölbe  wechseln  mit  flacher  Holz- 
decke.  Das  Langhaus  ist  gewöhnlich  sehr 
kurz,    öfters    aber    durch    Mittelpfeiler    in 


NORDISCHE  BAUKUNST 


327 


zwei  Schiffe  geteilt.  Die  mit  Galerien  und 
Fenstern  reich  versehenen  Türme  haben 
gewöhnlich  einen  hohen  Holzhelm. 

§  20.  Mit  dem  Jahre  1200  beginnt  auch 
in  Schweden  die  Gotik  sich  zu  entwickeln. 

III.  Dänemark.  §21.  Auch  hier 
gehört  fast  alles,  was  uns  aus  den  ersten 
christlichen  Jahrhunderten  des  Landes  be- 
wahrt ist,  der  kirchlichen  Sphäre  an.  Der 
Einfluß  kommt,  wie  es  nach  der  Lage  und 
der  Missionierung  des  Landes  durch  Ansgar 
(um  827)  zu  erwarten  ist,  von  Deutsch- 
land, während  die  Verbindung  mit  Eng- 
land in  der  I.  Hälfte  des  II.  Jhs.  für  die 
Richtung  der  Baukunst  nicht  von  Belang 
war. 

§  22.  Auch  in  Dänemark  hat  man 
Nachrichten  von  einer  ursprünglichen 
Holzbaukunst,  und  man  hat  einige 
Baufragmente  gefunden,  die  jedoch  kei- 
nen näheren  Aufschluß  über  sie  geben. 
Doch  ist  es  wahrscheinlich,  daß  auch  hier" 
Fachwerkkirchen,  wenn  auch  nicht  in  den 
Formen  der  norweg.  Stabkirchen,  in  Ge- 
brauch waren,  und  daß  diese  die  For- 
men der  heidnischen  Baukunst  —  wie  in 
Norwegen  —  übernommen  haben.  Es  haben 
sich  jedoch  wahrscheinlich  Blockbauten 
mit  Fachwerkbauten  hier,  wie  in  Schweden, 
gemischt.  Man  hat  literarische  Nachricht 
von  vier  oder  fünf  Holzkirchen.  Die  erste 
war  die  von  Ansgar  gebaute  Kirche  zu 
Hedeby  (850),  die  gewiß  eine  Holzkirche 
war,  wie  die  zu  Ribe  auch  von  ihm  (856) 
errichtete.  Die  dritte  war  die  Kirche 
zu  Roskilde,  aus  der  später  die  Kathedrale 
zu  Roskilde  (s.  d.),  die  der  heil.  Dreifaltig- 
keit geweiht  war,  hervorging.  Die  vierte 
war  die  Holzkirche  zu  Odense,  dem  heil.  Al- 
banus gewidmet  —  später  in  Stein  erneuert. 
Endlich  war  auch  die  Kirche  zu  Aarhus  wahr- 
scheinlich ursprünglich  eine  Holzkirche. 

§  23.  In  der  2.  Hälfte  des  II.  Jhs.  fing 
man  an,  Steinkirchen  zu  errichten. 
Die  aus  Tuff  (Fraadsten)  gebaute  Bischofs  - 
kirche  zu  Roskilde,  welche  die  Holzkirche 
ablöste,  und  die,  wie  diese,  der  heil.  Drei- 
faltigkeit geweiht  war,  wurde  von  Bischof 
Wilhelm  (f  1076)  angefangen  und  108 1 
von  seinem  Nachfolger  Sven  vollendet  und 
geweiht.  Die  Grundmauern  sind  unter  der 
neueren  Kirche  gefunden  (s.  Roskilder 
Dom).    Gegen  Ende  des  Jhs.  entstand  die 


Steinkirche  St.  Albanus  zu  Odense  an  der 
Stelle  der  Holzkirche.  Auch  sie  wurde 
später  abgebrochen,  um  einer  neuen  Kirche 
Platz  zu  machen.  Und  so  ist  fast  alles, 
was  uns  von  den  dänischen  Kirchenbauten 
des  11.  Jhs.  eine  Vorstellung  geben  könnte, 
verschwunden. 

§  24.  Um  so  ergiebiger  ist  das  12.  Jh. 
für  die  dänische  Baukunst  geworden.  Vor 
allem  muß  die  1 145  von  Erzbischof  Eskild 
geweihte  erzbischöfliche  Kirche  zu  Lund 
(s.  d.)  in  der  damals  dänischen  Provinz 
Schonen  genannt  werden.  In  Dalby  in 
Schonen  wurde  gleichzeitig  eine  Bischofs- 
kirche errichtet,  die  aber  bald  als  solche 
aufgehoben  wurde.  Beide  haben  die  sonst 
selten  im  Norden  vorkommenden  Krypten. 
(Die  bekanntesten  sind  in  Dänemark  die 
der  Domkirche  zu  Viborg,  in  Norwegen 
die  der  Kirchen  zu  Bratsberg  und  Munke- 
liv  in  Bergen.)  Um  II 50  wurden  auch  die 
beiden  dreischiffigen  Domkirchen  zu  Ribe 
und  Viborg  errichtet,  von  denen  die  erstere 
und  wahrscheinlich  auch  die  zweite  eine 
ältere  Holzkirche  ablöste.  Die  Domkirche 
zu  Viborg  ist  von  behauenem  Granit  erbaut 
und,  wie  oben  gesagt,  mit  einer  Krypte 
versehen  (Tafel  23,  2).  Auch  hat  sie,  wie  die 
Kirche  zu  Lund,  zwei  Westtürme  und  zwei 
schlanke  Türme  an  den  Ecken  der  Ostpartie, 
über  der  Vierung  aber,  wo  sich  in  Lund  der 
polygonale  Zentralturm  erhebt,  hat  Viborg 
nur  einen  kleinen  (neueren)  Dachreiter. 
Die  Kirchen  zu  Ribe  und  Viborg  haben 
beide  Triforien,  ein  Querschiff  neben  der 
Vierung,  Chorquadrat  und  halbrunde  Ap- 
sis.  Die  Domkirche  zu  Ribe  besteht  aus 
einer  Tuffsteinart,  „die  in  den  Rhein - 
gegenden  bei  Andernach  vorkommt"  (wahr- 
scheinlich der  sog.  Traß?).  Sie  hat  Quer- 
haus usw.,  eine  Kuppel  über  der  Vierung 
und  reichen  Skulpturenschmuck.  Beide 
Kirchen  sind,  wie  die  von  Lund,  in  ihren 
Formen  den  rheinischen  Kirchen  roma- 
nischen Stils  nahe  verwandt.  Um  die 
beiden  Kirchen  zu  Ribe  und  Viborg  grup- 
piert sich  eine  Reihe  kleinerer  Dorfkirchen, 
in  denen  dasselbe  Material  und  ähnliche 
Formen,  wie  die  der  Hauptkirchen,  vor- 
kommen. So  ist  die  Gegend  um  Ribe  sehr 
reich  an  Tuffsteinkirchen,  während  sich 
um  Viborg  viele  Granitkirchen  finden. 

§  25.     Im  12.  Jh.  kommen  auch  öfters 


328 


NORDISCHE  RECHTSDENKMÄLER 


Zentralkirchen,  bald  zirkeiförmige,  bald 
polygonale,  vor.  So  die  Michaeliskirche  in 
Schleswig,  die  Kirche  zu  Store  Hedinge 
und  die  Kirchen  auf  der  Insel  Bornholm: 
Olsker,  Österlarsker,  Nylarsker  und 
Nyker  (d.  h.  Olafskirche,  Ost-Laurentius- 
kirche,  Neue  Laurentiuskirche  und  Neu- 
kirche). 

§  26.  Um  die  Mitte  des  12.  Jhs.  beginnt 
man  in  Dänemark  mit  der  Anwendung  des 
Backsteinbaus  und  zwar  sowohl  in 
geistlichen,  wie  in  weltlichen  Gebäuden. 
In  dem  an  Steinmaterial  armen  flachen 
Lande  war  diese  Neuerung  von  außer- 
ordentlicher Bedeutung,  und  der  Back- 
stein wurde  in  der  Folgezeit  das  haupt- 
sächlichste Baumaterial,  wie  es  ja  auch  in 
den  deutschen  Osteseeländern  der  Fall  ist. 
Mit  diesen  Ländern  tritt  nun  auch  die 
dänische  Baukunst  in  Verbindung,  an- 
statt, wie  früher,  mit  der  rheinischen. 
Auch  mit  Frankreich  wurde  gleichzeitig 
die  dänische  Baukunst  verknüpft,  indem 
fahrende,  baukundige  Kleriker,  die  an  der 
Universität  Paris  studierten,  bei  ihren  fran- 
zösischen Amtsbrüdern  Rat  und  Hilfe 
suchten.  So  entstanden  die  ältesten  Back- 
steinkirchen in  Dänemark:  die  Zisterzienser- 
kirche zu  Sorö,  von  Bischof  Absalon  er- 
richtet, und  die  Benediktinerkirche  zu 
Ringsted,  unter  Waldemar  dem  Großen 
gegründet,  —  einfache,  aber  würdige 
Pfeilerbasiliken,  wie  die  in  der  Form  eines 
griechischen  Kreuzes  errichtete  Frauen- 
kirche zu  Kallundborg  mit  ihren  fünf 
Türmen,  deren  größter  über  der  Vierung, 
die  übrigen  vier  am  Ende  der  vier  Kreuz - 
arme  sich  erheben.  Diese  Kirche  war  von 
dem  Bruder  Absalons,  Esbern  Snare,  er- 
richtet, der,  wie  das  ganze  Geschlecht  der 
Hvide,  ein  baulustiger  Kirchenmäcen  war. 
Man  erkennt  überhaupt  deutlich,  daß  im 
Anfange  der  Backsteinbau  in  Dänemark 
von  den  großen,  leitenden  Geschlechtern 
des  Landes,  dem  der  Könige  und  denen 
ihrer  ersten  Männer,  eifrig  gefördert  wurde. 
Zu  den  Landbesitzungen  jener  vornehmen 
Familien  gehören  tatsächlich  auch  die 
Kirchen  zu  Fjenneslev  und  Bjernede  bei 
Sorö,  —  letztere  eine  Rundkirche,  beide 
ursprünglich  als  Bruchsteinbauten  ange- 
fangen, aber  als  Backsteinbauten  fortge- 
führt.  Durch  dieselben  Geschlechter  wurde 


der  Backsteinbau  auch  in  Jütland  einge- 
führt, indem  die  älteren  Teile  der  Dom- 
kirche  zu  Aarhus  und  ebenso  die  Kirche 
zu  Thorsager  in  der  Nachbarschaft  jener 
Stadt  demselben  Kreise  angehören.  In 
Schonen  weihte  Bischof  Absalon  1191  die 
Kirche  zu  Gumlösa  (in  Backstein  und  mit 
Treppengiebeln  am  Turme,  Schiff  und 
Chor  ausgestattet).  Eine  Sonderstellung 
nimmt  die  hübsche  Doppelkapelle  zu 
Ledöie  bei  Roskilde  ein.  Um  1193  fing 
Bischof  Peder  Sunesön,  ein  Verwandter 
Absalons,  mit  der  Erbauung  der  neuen 
in  Backstein  aufgeführten  Domkirche  zu 
Roskilde  (s.  d.)  an,  und  seitdem  wurde  der 
Backstein  im  Laufe  des  13.  Jhs.  das  fast 
ausschließlich  angewandte  Material  der 
dänischen  Baukunst,  die  jetzt  in  die 
gotische   Stilperiode  hinübertritt. 

Schriften  vcn  Höyen,  Helms,  Kornerup,  J. 
Lange  (Dänemark),  Brunius,  H.  Hildebrand, 
Eckhoff  (Schweden),  P.  A.  Munch,  Nicolaysen, 
Chr.  Lange   (Norwegen)  u.  a.  Dietrichson, 

Nordische  Rechtsdenkmäler.  §  1.  Viel 
später  als  die  Westgermanen  und  die 
gotisch-vandilischen  Völker  (s.  u.  Volks- 
rechte) sind  die  Skandinavier  zur  Auf- 
zeichnung ihres  Rechtes  gelangt.  Was  uns 
von  skandinavischen  Rechtsdenkmälern 
erhalten  ist,  gehört  frühestens  der  2.  Hälfte 
des  II.  Jhs.  an,  und  auch  das  verlorene 
dürfte  nur  wenige  Jahrzehnte  älter  sein- 
erst  im  13.  Jh.  fließen  die  Quellen  reich- 
lich, dann  allerdings  gleich  so,  daß  sie  die 
gleichzeitigen  deutschen  Rechtsquellen  an 
Umfang  und  Reichhaltigkeit  weit  über- 
treffen. Dazu  tritt  die  stärkere  Bewahrung 
der  nationalen  Eigenart.  Von  dem  roma- 
nisch-südgermanischen Kulturleben  ver- 
hältnismäßig wenig  berührt,  haben  die 
Skandinavier  nicht  nur  an  der  Verwendung 
der  Volkssprache  für  die  Aufzeichnung  des 
Rechts  festgehalten  —  nur  vereinzelt  taucht 
in  ihren  Rechtsquellen  die  lateinische 
Sprache  auf  — ,  sondern  auch  ihr  einheimi- 
sches Recht  im  wesentlichen  frei  von 
fremden  Einflüssen  erhalten. 

§  2.  Die  Grundlage  dieser  nordischen 
Rechtsaufzeichnungen  war  in  Island, 
Norwegen  und  vor  allem  auf  dem 
schwedischenFestland  die  Lög- 
sag a  (s.  d.),  jener  mündliche  Vortrag, 
den  in  bestimmten  Zeiträumen  ein  beson- 


NORDISCHE  RECHTSDENKMÄLER 


329 


derer  Gesetzessprecher  in  der  Landesver- 
sammlung hielt,  und  der  sich  überall  aus 
kurzen  metrischen  Lapidarsätzen  zu  einer 
umfangreichen,  systematisch  gegliederten 
Darstellung  des  gesamten  Landrechts  um- 
gebildet hatte.  Was  wir  aus  jenen  Gebieten 
von  Landrechten  haben,  sind  im  wesent- 
lichen Niederschriften  der  Lögsaga,  meist 
vom  Gesetzessprecher  veranstaltet,  auch 
dort,  wo  sie  sich  nicht  als  bloße  Aufzeich- 
nungen des  geltenden  Gewohnheitsrechts 
geben,  sondern  als  neue  Gesetze  auftreten. 
Das  zeigt  sich  deutlich  in  der  Gliederung 
des  Stoffes  in  baelkir  (awestnord.)  oder 
balkar  (aschw.),  deren  Überschriften  und 
Aufeinanderfolge  ein  ganz  bestimmtes 
Schema  einhalten,  ferner  in  den  charakte- 
ristischen Eingangs-  und  Schlußformeln 
der  einzelnen  Abschnitte.  Alles  das  fehlt 
den  Rechtsbüchern  und  Gesetzen  Däne- 
marks und  Gotlands,  wo  eine  Lög- 
saga nicht  nachweisbar  ist. 

§  3.  Im  übrigen  prägt  sich  der  Gegen- 
satz zwischen  den  beiden  großen  Gruppen 
der  Skandinavier,  zwischen  Ostskandina- 
viern (Dänen,  Schweden)  und  Westskan- 
dinaviern (Norwegern,  Isländern)  auch  in 
den  Rechtsdenkmälern  aus.  Es  ist  nicht 
nur  ein  politischer  oder  sprachlicher,  son- 
dern in  viel  höherem  Grade  ein  kultureller 
und  wirtschaftlicher  Gegensatz,  ein  Gegen- 
satz zwischen  Bauernvölkern,  die  auf  einem 
volksmäßig  besiedelten  Boden  in  den  alten 
politischen  und  wirtschaftlichen  Verbänden 
sich  langsam  weiter  entwickeln,  und  zwi- 
schen Kolonistenvölkern,  die  sich  aus  ein- 
zelnen ziemlich  planlos  und  ohne  ge- 
regelte Landverteilung  sich  niederlassen- 
den Wikingerschwärmen  durch  politischen 
Zusammenschluß  gebildet  haben,  und  die 
sich  im  wesentlichen  frei  von  den  Schran- 
ken einer  alten  Agrarverfassung  entwickeln 
können. 

§  4.  Die  Rechtsbildung  vollzieht  sich  bei 
Dänen  und  Schweden,  ebenso  wie 
bei  den  deutschen  Stämmen,  innerhalb  der 
von  alters  her  bestehenden  Volklande;  jede 
dieser  Landschaften  hat  ihr  eigenes  Recht, 
Jütland,  Seeland,  Schonen  in  Dänemark, 
Vest-  und  Ostgötaland,  die  smaländischen 
Tiuhärad  im  Gebiete  der  Götar,  das  Kern- 
land Upland  und  die  Seitenlande  Söder- 
mannaland,  Vestmannaland,  Helsingaland 


im  Gebiete  der  Svear,  endlich  Gotland. 
Rechtsbildender  Faktor  war  das  gesamte 
im  Landesding  versammelte  Volk,  das  in 
Schweden  in  älterer  Zeit  auch  den  Gesetzes  - 
Sprecher  wählte.  An  eine  Aufzeichnung 
des  gesamten  Rechts  ging  man  frühestens 
gegen  Ende  des  12.  Jhs.,  meist  noch  später. 
Eine  königliche  Gesetzgebung  auf  dem  Ge- 
biete des  Landrechts  ist  zunächst  nur  mög- 
lich als  Gesetzgebung  für  die  einzelne  Land- 
schaft unter  Zustimmung  des  betreffenden 
Landesdings;  sie  beginnt  relativ  spät  und 
beschränkt  sich  auf  Einzelgesetze  oder  (in 
Upland  1296  und  Södermannaland  1327) 
Bestätigung  der  von  einem  Gesetzes- 
sprecher redigierten,  vom  Landesding  ak- 
zeptierten laghsaga.  Diese  landschaftliche 
Gliederung  des  Rechts  blieb  auch,  als  in 
Dänemark  im  Anfang  des  13.  Jhs.  die  Mög- 
lichkeit einer  Reichsgesetzgebung  durch  den 
König  und  den  Reichstag,  die  Versammlung 
der  vom  Könige  berufenen  Notabein,  auf- 
kam; das  Hauptwerk  dieser  Reichsgesetz- 
gebung war  ein  Landschaftsrecht,  das 
Jydske  Lov  von  1241.  Dagegen  führte  in 
Schweden  diese  seit  Magnus  Ladulas 
(1275 — I29O)  nachweisbare  Reichsgesetz- 
gebung im  Jahre  1347  zur  Rechtseinheit 
in  König  Magnus  Erikssons  Landslag,  das 
im  wesentlichen  an  die  Stelle  der  älteren 
Landschaftsrechte  trat. 

§  5.  Dagegen  vollzog  sich  in  den  Kolo- 
nisationsländern Norwegen  und  Is- 
land die  Rechtsbildung  nicht  in  altnatio- 
nalen Landschaftsverbänden,  sondern  in 
künstlich  durch  Zusammenschluß  geschaf- 
fenen Dingverbänden.  Und  zwar  bildete 
Island  nur  einen  solchen  Dingverband, 
während  in  Norwegen  schließlich  vier  der- 
artige Dingverbände  (Gulaping,  Frostu- 
ping,  Eidsifaping,  Borgarping)  bestanden. 
Der  Mangel  einer  bodenständigen  Land- 
schaftsverfassung aber  hatte  bewirkt,  daß 
das  Volk  schon  früh  seinen  Einfluß  auf 
die  Rechtsgestaltung  zugunsten  der  aristo- 
kratischen und  monarchischen  Gewalt  fast 
ganz  eingebüßt  hatte;  die  Weiterbildung 
des  Rechts  lag  bei  einem  Ausschuß  (lögret- 
ta),  der  in  Island  nur  den  Gesetzessprecher, 
die  beiden  Landesbischöfe  und  die  39  Goden 
(Häuptlinge)  als  beschließende  Mitglieder 
umfaßte,  während  in  Norwegen  seine  Mit- 
glieder von  den  königlichen  Beamten  er- 


330 


NORDISCHE  RECHTSDENKMÄLER 


nannt  wurden,  und  seine  rechtsändernden 
Beschlüsse  der  Genehmigung  des  Königs 
bedurften.  Der  Gesetzessprecher  aber  wurde 
nicht  mehr  vom  Volk,  sondern  von  diesem 
Ausschuß  gewählt,  in  Norwegen  ist  er  seit 
dem  Ende  des  12.  Jhs.  königlicher  Beamter. 
Die  hierdurch  bewirkte  Entfremdung  zwi- 
schen Volk  und  Recht  erklärt  es,  daß  hier 
viel  früher  als  bei  den  Ostskandinaviern, 
in  Island  schon  1117/18,  in  Norwegen 
möglicherweise  schon  in  der  2.  Hälfte  des 
11.  Jhs.,  spätestens  am  Anfang  des  12.  Jhs., 
die  Aufzeichnung  des  Rechts  zur  Not- 
wendigkeit wurde,  daß  schon  von  alters 
her  die  Weiterbildung  des  Rechts  im  Wege 
der  Gesetzgebung  eine  ganz  andere  Rolle 
als  in  Schweden  und  Dänemark  spielte,  daß 
insbesondere  Island  schon  seit  dem  10.  Jh. 
der  Schauplatz  einer  intensiv  arbeitenden 
Gesetzgebung  ist,  daß  in  Norwegen  das 
Königtum  schon  früh  die  Rechtsbildung 
beherrschte  und  unter  Magnus  Lagabötir 
(s.  d.)  schon  in  den  70  er  Jahren  des  13.  Jhs. 
eine  Rechtseinheit  des  ganzen  Landes 
herstellte,  wie  sie  Schweden  erst  etwa  70 
Jahre  später,  Dänemark  erst  im  Jahre 
1683  erlebt  hat,  daß  eben  dies  Königtum 
um  die  gleiche  Zeit  das  eroberte  Island 
mit  einer  Kodifikation  des  Rechtes  be- 
schenken konnte,  die  weit  mehr  nor- 
wegisches als  altisländisches  Recht  ent- 
hielt, und  daß  endlich  viel  stärker  als 
in  Dänemark  und  Schweden,  das  ein- 
heimische Kirchenrecht  Norwegens  und 
Islands  vor  dem  kanonischen  Recht  kapi- 
tulieren mußte. 

§  6.  Dieser  Verschiedenheit  der  äußeren 
Entwicklung  der  ost-  und  westnordischen 
Rechte  entspricht  auch  eine  innere 
Verschiedenheit.  Gemeinsam  ist 
ihnen  allen  die  Freiheit  von  fremden  Ein- 
flüssen, die  sie  für  die  Erforschung  urger- 
manischer Rechtsverhältnisse  so  wertvoll 
macht.  Aber  während  das  schwedische  und 
im  ganzen  auch  das  dänische  Recht  ein 
Bild  ruhiger,  konsequenter  Weiterent- 
wicklung bietet,  zeigt  die  norwegische  und 
in  noch  höherem  Grade  die  isländische 
Rechtsentwicklung  etwas  Sprunghaftes, 
Unausgeglichenes,  Willkürliches,  ja,  bis- 
weilen sogar  etwas  Gekünsteltes.  Neben 
altertümlichen  Rechtseinrichtungen  stehen 
unvermittelt  solche,  die  geradezu  modern 


anmuten,  das  Familienrecht,  sonst  so  kon- 
servativ, trägt  zum  Teil  einen  beinahe 
kommerziellen  Charakter,  bei  dem  Mangel 
einer  Mark-  und  Hufenverfassung  fehlen 
dem  Rechte  gerade  diejenigen  Erschei- 
nungen, die  noch  in  späteren  Jahrhunder- 
ten die  Spuren  der  ersten  Besiedelung  in 
sich  tragen.  Das  westnordische  Recht  ist 
das  Recht  eines  seefahrenden,  nicht  eines 
Ackerbau  treibenden  Volkes,  ein  Recht, 
das  mehr  den  Bedürfnissen  der  wohlhaben- 
deren Aristokratie,  als  denen  des  kleinen 
Mannes  Rechnung  trägt,  endlich  ein  Recht, 
das  in  hohem  Grade  durch  schnellfertige 
Gesetzgeber  und  spitzfindige  Interpreten 
umgebildet  worden  ist.  Das  gilt  in  gerin- 
gerem Grad  für  das  norwegische,  in  höhe- 
rem Grad  für  das  isländische  Recht,  das 
endlich  infolge  der  Eigenart  des  Landes 
manche  Rechtsinstitute  ausbilden  mußte, 
für  die  anderwärts  kein  Bedürfnis  war. 
Die  früher  viel  verbreitete  und  auch  heute 
nicht  ausgestorbene  Neigung,  dem  west- 
nordischen Rechte  im  Gegensatz  zum  däni- 
schen und  schwedischen  eine  besondere 
Ursprünglichkeit  zuzuschreiben,  ist  unter 
diesen  Umständen  wenig  berechtigt. 

§  7.  Über  die  Kirchenrechts- 
denkmäler s. u.  Christenrecht, 
über  die  Stadtrechtsdenkmäler 
s.  u.  bjarkeyjarrettr. 

Gesamtausgaben  der  dänischen  Rechts- 
quellen von  Kolderup-Rosenvinge 
(Sämling  af  gamle  danske  Love,  5  Bde.  1821 — 46) 
und  T  h  o  r  s  e  n  {Danmarks  gamle  Provindslove, 
4  Bde.  1852,  53)  (beide  Sammlungen  mangel- 
haft), der  schwedischen  Rechtsquellen 
(inkl.  Gotland  und  Schonen)  von  S  c  h  1  y  t  e  r 
(Corpus  iuris  Sveo-Gotorum  antiqui,  13  Bde. 
1827 — 77)  (ein  Meisterwerk),  der  norwegi- 
schen und  späteren  isländischen 
Rechtsquellen  von  K  e  y  s  e  r  und  M  u  n  c  h 
(Norges  gamle  Love  indtil  1387  Bd.  1 — 3,  1846 — 
49)  (mangelhaft)  und  von  S  t  o  r  m  (ebenda 
Bd.  4,  5,  1885/95)  (mit  Register  von  Hertz- 
b  e  r  g). 

G e s a m t ü b e r s i c h t e n  über  die 
nordischen  Rechtsquellen:  K. 
Maurer  Udsigt  over  de  nordgermaniske  Rets- 
kilders  Historie  1878,  Überblick  über  die  Gesch. 
d.  nordgerman.  Rechtsquellen  (Holtzendorffs 
Enzyklopädie  d.  Rechtswiss.  I  5  1890  S.  349  ff.). 
E.  Hertzberg  De  nordiske  Retskilder  (Nor- 
disk  Retsencyklopaedie  I  1890).  K.  Leh- 
mann SZfRG.  7,  210  ff.;  8,  170  ff.   v.  A  m  i  r  a 


NORDISCHE  SCHRIFT 


33i 


in  PGrundr.  III  99  ff.  (49  ff.)-  Dareste 
Journal  des  Savants  1880,  565  ff.,  614  ff.,  1881, 
108  ff.,   242  ff.,   297  ff.,   490  ff. 

Dänische  Rechtsquellen:  Mat- 
zen Forel.  Retshistorie.  Indledning.  Retskilder 
57  ff.  —  S.  u.  Jydske  Lov,  Saellandske  Lov, 
Skänske  Lov. 

Schwedische  R  e  c  h  t  s  q  u  e  1 1  e  n: 

Schlyter  Juridiska  Afhandlingar  II  1879, 
122  ff.  K.  M  a  u  r  e  r  Krit.  Vjschr.  XIII  51  ff. 
G  e  e  t  e  Fornsvensk  Bibliografi  1903,  A  143  ff. 
Beauchet  Loi  de  Vestrogothie  1894,  l  ff- 
—  S.  u.  Gutalagh,  Helsingelagen,  östgöta- 
lagen,  Smälandslagen,  Södermannalagen,  Up- 
landslagen,  Västgötalagen,  Västmannalagen. 

Norwegische  R  e  c  h  t  s  q  u  e  1 1  e  n: 

K.  Maurer  Gulaßingslög  (Ersch  u.  Gruber, 
Encyklop.  97,  1  ff.).  Brandt  Forel  I  4  ff. 
Taranger  Udsigt  1 34  ff-  Storm-Hertz- 
b  e  r  g  Vore  aeldste  lovtexters  oprindelige  nedskri- 
velsestid  (Historiske  Afhandlinger  tilegnet  J.  E. 
Sars  1905,  92  ff.).  S  t  o  r  m  Tidsskr.  f.  Rets- 
videnskab  III  415  ff.  Mogk  PGrundr.  II 
1,  913  ff.  —  S.  u.  Borgarpingsbök,  Eiösifa- 
pingsbök,  Frostupingsbsk,  Gulapingsbök,  Hirös- 
krä,   Magnus  Häkonarson. 

Isländische  Rechtsquellen  s.  u. 
Grägäs,    Jarnslöa,   Jönsbök. 

S.  Rietschel. 

Nordische  (altnordische)  Schrift.  I.  Ein- 
leitung. §  1.  Die  älteste  dem  Norden 
eigentümliche  Buchstabenschrift  sind  die 
Runen  (s.  d.).  Die  Runenschrift  war  je- 
doch nur  eine  Monumentalschrift,  die  nicht 
Träger  einer  Literatur  sein  konnte.  Erst 
mit  Einführung  des  Christentums  konnte 
auch  hier  von  einer  Schrift  in  höherem 
Sinn  die  Rede  sein,  einer  Schrift  mit  latei- 
nischen Buchstaben,  geschrieben  mit  Feder 
und  Tinte  auf  Pergament  oder  Papier  und 
geeignet  für  die  Erzeugnisse  der  Literatur. 
Die  christlichen  Missionäre  brachten  aus 
ihren  Heimatsländern  die  für  den  Gottes- 
dienst nötigen,  in  der  allgemeinen  lateini- 
schen Kirchensprache  abgefaßten  Bücher 
mit,  und  es  mußte  ihnen  am  Herzen  liegen, 
so  bald  wie  möglich  in  den  fremden  Län- 
dern, in  denen  sie  wirkten,  die  Kenntnis 
des  Lesens  und  Schreibens  auszubreiten. 
Was  ausdrücklich  von  dem  ersten  Missionär, 
Ansgar,  dem  Apostel  des  Nordens,  berich- 
tet wird,  daß  er  nämlich  viele  Bücher  mit- 
brachte, und  daß  er  im  Jahre  826,  sofort 
nach  seiner  Ankunft  im  Norden,  in  Hedeby 


(bei  Schleswig)  eine  Schule  zur  Erziehung 
eingeborener  Jünglinge  errichtete,  damit 
diese  ihm  in  seiner  Lehrtätigkeit  helfen 
konnten,  darf  man  als  das  gewöhnliche  Ver- 
fahren ansehen. 

§  2.  Die  Bevölkerung  des  Nordens, 
Dänen,  Schweden  und  Norweger,  waren 
die  letzten  germanischen  Völkerstämme,  die 
zum  Christentum  bekehrt  wurden.  Die 
neue  Lehre  kam  zu  ihnen  auf  verschiedenen 
Wegen,  zu  verschiedener  Zeit  und  auf  ver- 
schiedene Weise,  und  da  dies  von  Einfluß 
auf  die  literarischen  Verhältnisse  dieser 
Länder  im  Mittelalter  gewesen  ist,  wird  es 
zweckmäßig  sein,  die  Entwicklung  der 
Schrift  in  jedem  der  drei  Länder  besonders 
zu  behandeln.  Doch  kann  man  bereits  hier 
die  Bemerkung  vorausschicken,  daß  die 
ganze  Entwicklung  der  altnordischen 
Schrift  in  die  Zeit  nach  dem  Hervortreten 
der  karolingischen  Schrift  am  Ende  des 
8.  Jhs.  fällt. 

II.  Dänemark.  §  3.  In  Dänemark 
wurde  das  Christentum  von  Deutschland 
aus  eingeführt.  Verkündet  bereits  im  Jahre 
826  von  Ansgar,  mußte  es  harte  Kämpfe 
bestehen,  bevor  es  hauptsächlich  durch  die 
Wirksamkeit  der  bremischen  Kirche  und 
die  Bemühungen  der  deutschen  Fürsten, 
König  Heinrich  des  Vogelstellers  und  Kaiser 
Ottos  L,  zum  Teil  auch  durch  angel- 
sächsische Missionstätigkeit,  die  Über- 
macht am  Ende  des  10.  Jhs.  erhielt.  Es 
dauerte  indessen  sehr  lange,  bis  die  Kultur 
in  Dänemark  ein  nationales  Gepräge  in 
der  Literatur  erreichte.  Wie  meistens  in 
dem  gleichzeitigen  Deutschland,  von  dem 
die  Kulturbewegung  ausgegangen  war,  und 
von  wo  sie  —  außer  von  dem  kosmopoli- 
tischen Paris  —  weiterhin  genährt  wurde, 
schrieb  man  in  Dänemark  lange  Zeit  nur 
lateinisch.  Im  Zeitraum  des  Altdänischen, 
den  man  ungefähr  um  1350  für  abge- 
schlossen halten  kann,  treffen  wir  keine 
wirkliche  Literatur  in  dänischer  Sprache 
vor  etwa  1300  an.  Und  diese  frühe  Natio- 
nalliteratur, die  nicht  in  direkter  Ver- 
bindung mit  der  altnorw.-isländ.  steht,  be- 
steht nur  aus  Gesetzen  und  einigen  Arznei- 
büchern. Zur  Beleuchtung  der  Entwicklung 
der  Schrift  in  Dänemark  vor  1300  sind  wir 
somit  fast  ausschließlich  auf  lateinische 
Handschriften  angewiesen. 


332 


NORDISCHE  SCHRIFT 


§  4.  Die  älteste  in  Dänemark  bewahrte 
Handschrift  ist  das  Evangeliarium 
desKlostersDalby  (Gml.  kgl.  Sml. 
Kphg.  1325  4to).  aus  dem  II.  Jh.,  aber 
kaum  in  Dänemark  geschrieben.  Die 
älteste,  sicher  in  Dänemark  entstandene 
Handschrift  ist  das  Necrologium 
Lundense  (Univ.  Bibl.  Lund,  H.  L.  a, 
4to  21),  in  der  man  10  Hände  des  12.  Jhs. 
hat,  die  älteste  von  1125.  Aus  dem  12.  Jh. 
stammt  auch  das  im  schwedischen  Reichs- 
archiv aufbewahrte  Fragment  von  Erik 
Emuns  Schenkungsbrief  an  die 
Domkirche  zu  Lund,  ausgestellt  am  6.  Ja- 
nuar ii35(Taf.  24,  Nr. 9).  Dies  ist  das  äl- 
teste, in  Dänemark  entstandene,  erhaltene 
Diplom.  Dem  Alter  nach  kommt  nach  die- 
sem der  Schenkungsbrief  von  Erik 
Lam  vom  Jahre  1140  (Herlufsholms  Stifts 
Arkiv).  Demselben  Jahrhundert  gehören 
anLiber  daticus  vetustior  von 
ca.  1145  (Univ.  Bibl.  Lund.  L.  a,  fol.  10) 
mit  Notizen  vieler  Hände  des  12.  und  13. 
Jhs.,  der  Schenkungsbrief  des 
Bischofs  Absalon  an  das  Marien- 
kloster in  Roskilde  ca.  1170  (im  dän. 
Reichsarchiv)  und  eine  Justinus- 
handschrift  (Gml.  kgl.  Saml.  Kphg. 
450  fol.).  Von  großem  Interesse  ist  ein 
Fragment  auf  4  Blättern  der  berühmten 
HistoriaDanica  des  SaxoGram- 
m  a  t  i  c  u  s  ,  gefunden  in  der  Munizipal - 
bibl.  in  Angers  in  Frankreich  im  Jahre  1863 
(jetzt  in  Ny  kgl.  Saml.  Kphg.  869  g,  4to), 
das  etwa  vom  Jahre  1200  zu  sein  scheint. 
Aus  der  ersten  Hälfte  des  13.  Jhs.  stammt 
das  von  mehreren  Händen  geschriebene 
Exordium  carae  insulae  (Univ. 
Bibl.  Kphg.  Don.  var.  135,  4to);  ebenso  ein 
Erkenntnis  des  Abtes  Gunner  von 
1219  (im  dän.  Reichsarchiv)  und  Erik 
Pflugpfennigs  Privilegien  für 
die  Kanoniker  von  Ribe  von  1242  (im  dän. 
Reichsarchiv).  Aus  der  zweiten  Hälfte  des 
13.  Jhs.  stammt  das  für  die  Erforschung  der 
dänischenOrtsnamen  so  wichtigeK  a  t  a  s  t  e  r- 
buch  König  Waidemars,  (Taf.  26, 
Nr.  io),  vermutlich  von  ca.  1270  (Kgl. 
Bibl.  Stockh.  A,  41).  Aus  dem  Schluß  des 
Jhs.  rührt  AndreasSunesöns  Hexa- 
e  m  e  r  o  n  (Univ.  Bibl.  Kphg.  Don.  var. 
x55  4to)  her.  Erst  in  dieser  Zeit  tauchen 
Handschriften   in   dänischer   Sprache   auf. 


Die  älteste  ist  ein  reichverziertes  Fragment 
auf  8  Blättern  von  Waidemars  see- 
ländischemGesetz  aus  dem  Schluß 
des  13.  Jhs.  in  der  arnamagnäanischen 
Sammlung  in  der  Universitätsbibliothek 
in  Kopenhagen  (Am.  24,  4t0).  Etwas 
jünger,  aber  sicherlich  älter  als  1300  sind 
das  schonische  Kirchengesetz 
(Am.  37,  4to),  Eriks  seeländisches 
Gesetz  (Am.  455,  I2m0)  und  die  Haupt- 
hand im  Flensburger  Stadtrecht 
(Flensburg  Rathausarch.).  Aus  der  Zeit 
von  ca.  1300  ist  die  Flensburger  Handschrift 
des  jütischen  Gesetzes  (Kgl. 
Staatsarch.  Schlesw.).  In  den  Anfang  des 
14.  Jhs.  setzt  man  eine  Stockholmer  Hand- 
schrift des  jütischen  Gesetzes 
(Kgl.  Bibl.  Stockh.  C,  39)  und  zwei  Hand- 
schriften von  H  enrikHarpestrengs 
Arzneibuch,  die  eine  in  Kopen- 
hagen (Ny  Kgl.  Sml.  66,  8vo)  und  die  andere 
in  Stockholm  (Kgl.  Bibl.  K,  48);  ebenso 
den  hadorfschen  Kodex  des  schoni- 
schen  Gesetzes  (Kgl.  Bibl.  Stockh. 
B,  76)  und  eine  arnamagnäanische  Hand- 
schrift des  jütischen  Gesetzes  (Am.  286  fol.). 
Eine  Handschrift  des  schonischen 
Gesetzes  vom  Ende  des  13.  Jhs.  (Cod. 
Runicus,  Am.  28,  8V0)  gehört  nicht  hierher, 
da  sie  mit  Runen  geschrieben  ist.  Eben- 
sowenig gehört  in  diese  Darstellung  die 
dänisch  geschriebene  Diplomliteratur,  da 
kein  Diplom  dieser  Art  älter  als  1371  ist. 
§  5.  Hinsichtlich  des  Charakters  der 
Schrift  und  der  Form  der  Buchstaben  sind 
die  genannten  Handschriften  im  ganzen 
denen  des  gleichzeitigen  Deutschland  sehr 
gleich.  Eine  Ausnahme  machen  einige  Buch- 
staben in  der  nationalen  Literatur.  Die 
runden  Schriftformen,  die  uns  im  E  v  a  n  - 
g  e  1  i  a  r  i  u  m  begegnen,  fängt  man  be- 
reits im  12.  Jh.  an  zu  brechen.  Diese 
Entwicklung  setzt  sich  fort,  bis  sie  in 
den  dänischen  Gesetzen  durchgeführt  ist, 
in  denen  die  Buchstabenformen  stark  eckig 
sind;  vergl.  Taf.  26,  Nr.  10.  Zwischen 
Buchschrift  und  Diplomschrift  macht  man 
im  12.  und  13.  Jh.  in  der  Regel  keinen 
Unterschied;  doch  findet  sich  in  Erik 
Pflugpfennigs  Briefen  eine  Tendenz 
zur  Kursivschrift,  die  wir  ganz  entwickelt 
finden  in  einem  Diplom  von  1290  (Am. 
Dipl.  Dan.  XIX,   18).  —  Was  die  Buch- 


NORDISCHE  SCHRIFT 


333 


stabenform  betrifft,  kann  man  bemerken, 
daß  der  Schaft  des  a,  im  12.  Jh.  sehr  klein 
und  von  rundlichem  Charakter,  horizontal 
verlängert  wird,  und  daß  man  anfängt, 
ihn  im  Beginn  des  13.  Jhs.  zu  brechen; 
gegen  das  Ende  dieses  Jhs.  tritt  geschlosse- 
nes a  auf.  Die  ältere  Form  des  a  hält  sich 
jedoch  neben  der  jüngeren  in  Handschriften 
von  ca.  1300,  z.  B.  im  jütischen  Gesetz 
(Am.  286  fol.).  Für  ae  schreibt  man  in 
der  ältesten  Zeit  e  caudata  (^)  bis  gegen 
1200;  später  e;  zuerst  in  Waidemars 
Katasterbuch  tritt  ce  auf,  das  später  das 
gewöhnliche  ist.  —  Wenn  man  das  Evan- 
geliarium  ausnimmt,  das  steiles  d  hat, 
braucht  man  steiles  d  und  rundes  d  (d) 
während  des  ganzen  Zeitraums,  teilweise 
nebeneinander  in  derselben  Handschrift;  in 
Arzneibüchern  und  Gesetzen  vom  Anfang 
des  14.  Jhs.  erhält  rundes  d  die  Oberhand, 
vergl.  Taf.  26,  Nr.  13.  —  Das  hohe  /  (ohne 
Länge  nach  unten)  wird  in  allen  Handschrif- 
ten gebraucht.  Angelsächsisches  /  findet 
sich  nicht.  Für  spirantisches  g  schreibt 
man  gh  in  dänischen  Wörtern  bereits  in 
WaldemarsKatasterbuch  und  später  immer. 

—  Im  h  fängt  der  Seitenstrich  bereits  in 
Bischof  Absalons  Schenkungsbrief  (1 158 — 
1 177)  an,  unter  die  Grundlinie  zu  gehen.  — 
Für  i  schreibt  man  1  und  teilweise  auch  ; 
besonders  nach  voranstehendem  i\  in  der 
ältesten  Zeit  (Necr.  Lund)  findet  sich  zu- 
weilen ein  akzentähnlicher  Strich  über  dem 
1,  und  von  der  Mitte  des  13.  Jhs.  an  wird 
dies  sehr  häufig.  * —  Für  palatales  k  schreibt 
man  ch  in  roschildense  in  Absalons  Schen- 
kungsbrief.   —   q   hat   keinen    Querstrich. 

—  Für  r,  das  auf  allgemeine  lateinische  Art 
in  allen  Handschriften  geschrieben  wird, 
braucht  man,  besonders  in  der  ältesten 
Zeit,  zuweilen  die  Unziale  r;  rundes  r 
schreibt  man  häufig,  besonders  nach  o.  In 
Erik  Lams  Schenkungsbrief  und  Gun- 
ners  Erkenntnis  finden  wir  r  mit  Länge 
nach  unten  (f).  —  Langes  s  findet  sich  in 
allen  Handschriften;  in  der  älteren  Zeit 
kann  es  unter  die  Linie  verlängert  werden, 
z.  B.  in  Absalons  Gabenbrief  und  bei  Saxo 
Grammaticus;  auch  kurzes  s  (s)  findet  sich 
überall,  besonders  im  Auslaut.  —  t  hat 
überall  die  kurze  Form,  ausgenommen  nach 
langem  s,  mit  dem  es  immer  zusammen- 
geschrieben wird,  sowie  nach  c  in  einigen 


Handschriften  —  Exordium,  Saxo,  Gun- 
ners  Erkenntnis.  Sowohl  der  stimmlose 
wie  der  stimmhafte  Dentalspirant  wird  th 
in  den  Gesetzen  geschrieben,  ausgenommen 
in  dem  hadorfschen  Kodex  des  schonischen 
Gesetzes,  in  dem  meistens  das  alte  Runen- 
zeichen für  th  (/>)  geschrieben  wird,  das 
hier  auf  die  Grundlinie  gestellt  wird.  — 
w  trifft  man  von  der  Mitte  des  12.  Jhs.  an. 
—  Was  die  umgelauteten  Vokale  in  der 
nationalen  Schrift  anlangt,  so  wird  der 
z-Umlaut  des  a  durch  ce  bezeichnet,  wie 
oben  erwähnt  ist.  —  Den  z-Umlaut  des  0 
bezeichnet  man  mit  einem  o,  durch  das  ein 
schräger  Strich  von  rechts  nach  links  unten 
gezogen  ist  (0).  Meistens  geht  der  Strich 
über  die  Peripherie  des  0  auf  beiden  Seiten 
hinaus,  wie  irw  Gunners  Erkenntnis.  Dieser 
Buchstabe,  der  sich  auch  in  der  altnordi- 
schen Schrift  Norwegens  und  Schwedens 
findet,  scheint  nach  dem  Norden  von  Eng- 
land gekommen  zu  sein,  wo  er  bereits  in 
^Elfrics  angelsächsischer  Schrift  vom  Be- 
ginn des  11.  Jhs.  vorkommt.  Der  hadorf- 
sche  Kodex  des  schonischen  Gesetzes 
braucht  0  mit  ^-ähnlichem  Haken  darüber 
und  einem  kleinen  Haken  darunter,  um  0 
zu  bezeichnen.  —  Für  den  V-Umlaut  von 
u  schreibt  man  im  allgemeinen  y,  das  sich 
bereits  in  den  lateinischen  Schriften  findet, 
wenn  auch  selten.  Im  Waidemars  Kataster- 
buch und  Eriks  seeländischem  Gesetz 
schreibt  man  jedoch  auch  u,  durchstrichen 
mit  einem  schrägen  Strich  von  rechts  nach 
links  unten  (Taf.  26,  Nr.  10),  und  die  Flens- 
burger Handschrift  des  jütischen  Gesetzes 
braucht  ein  in  derselben  Weise  durch- 
strichenes  v. 

§  6.  Vokallänge  wird  in  der  dänischen 
Schrift  zuweilen  durch  Verdoppelung  der 
Vokale  bezeichnet;  so  z.  B.  in  wijn  auf 
Taf.  26,  Nr.  13,  L.  1;  aber  im  allgemeinen 
wird  die  Länge  nicht  bezeichnet.  Akzente 
werden  nicht  gebraucht.  Konsonanten - 
länge  zwischen  Vokalen  bezeichnet  man 
durch  Verdoppelung.  In  dänischer  Schrift 
sind  Verkürzungen  selten  und  beschränken 
sich  im  wesentlichen  darauf,  einen  Nasal 
nach  einem  Vokal  durch  einen  hori- 
zontalen Strich  über  dem  Vokal  zu  be- 
zeichnen, ferner  ein  s-ähnliches  Zeichen 
rechts  oben  über  der  Linie  für  die  En- 
dung er   oder  cer  zu  setzen.     So  z.  B.  in 


334 


NORDISCHE  SCHRIFT 


Henrik  Harpestrengs  Arzneibuch  und  in 
Am.  286. 

Ornamentierung,  rote  Überschriften  und 
rote  und  blaue   Initiale  sind  gewöhnlich. 

III.  Schweden.  §7.  Nach  Schwe- 
den kam  die  erste  Verkündigung  des 
Christentums  ungefähr  zur  selben  Zeit  wie 
nach  Dänemark,  als  Ansgar  829  nach  Björ- 
kö  (bei  Stockholm)  in  Svealand  reiste,  wo 
er  ungefähr  2  Jahre  wirkte.  Schweden  war 
gleichwohl  das  letzte  Land  des  Nordens, 
das  bekehrt  wurde,  indem  das  Christentum 
dort  kaum  vor  der  ersten  Hälfte  des  12. 
Jhs.  befestigt  war.  Auch  nach  Schweden 
kam  die  neue  Kultur  der  Hauptsache  nach 
von  Deutschland,  wenn  auch  besonders  in 
Westgötland  einige  Beziehungen  zur  eng- 
lischen Kultur  bestanden,  teils  über  Nor- 
wegen, teils  direkt  durch  englische  Bischöfe. 

§  8.  Die  frühesten  bewahrten  Aufzeich- 
nungen in  lateinischer  Schrift  in  Schweden 
stammen  von  der  Mitte  des  12.  Jhs.  und 
sind  ebenso  wie  in  Dänemark  in  lateinischer 
Sprache  geschrieben,  während  die  ältesten 
schwedisch  abgefaßten  Schriftstücke  — 
beinahe  mit  einer  einzigen  Ausnahme  — 
vom  Schluß  des  13.  Jhs.  stammen.  Das 
älteste  erhaltene,  in  Schwedens  Mittelalter 
entstandene  Dokument  ist  ein  Brief 
des  Erzbischofs  Stephan  in 
Uppsala  von  ca.  1165  (im  schwed.  Reichs- 
arch.).  Aus  demselben  Jahrhundert  stammt 
König  Knut  Erikssons  Brief 
über  einen  Grundstücktausch  mit  den 
Mönchen  in  Viby  (schwed.  Reichsarch.). 
Aus  dem  13.  Jh.  nennen  wir  einen  Brief 
über  die  Grenzen  zwischen 
der  Allmende  einer  Harde 
und  dem  Kloster  Alvastra 
von  1225  (schwed.  Reichsarch.) ;  des  J  a  r  1  s 
Birger  Brief  an  Medelpad  und 
Angermannland  über  gewisse  kirchliche 
Abgaben,  von  1257  (schwed.  Reichsarch.), 
und  endlich  einen  Königsbrief  von 
Magnus  Birgersson,  das  Kloster 
von  Riseberga  betreffend,  von  1275  (schwed. 
Reichsarch.).  —  Das  älteste  in  schwedischer 
Sprache  erhaltene  Schriftstück  sind  zwei 
Blätter  einer  Handschrift  des  älteren 
Westgötalandgesetzes,  von  ca. 
1260  (jetzt  in  der  Kgl.  Bibl.  zu  Stockholm). 
Darauf  folgt  dem  Alter  nach  das  ältere 
Westgötalandgesetz  (d.  älteste  Teil) 


von  ca.  1285  (Kgl.  Bibl.  Stockh.  B,  59). 
Aus  der  Zeit  kurz  vor,  oder  ungefähr  von 
1300,  stammen  der  Auszugdes  Lyde  - 
k  i  n  u  s  mit  dem  Zusatz  zum  jün- 
geren Westgötalandgesetz 
(Kgl.  Bibl.  Stockh.  B  59,  2.  Hand)  und  die 
Haupthdschr.  des  Upplandsgesetzes 
(Cod.  Ups.  L,  12).  —  Das  älteste  schwedisch 
abgefaßte  Diplom  stammt  von  1343. 

§  9.  In  paläographischer  Hinsicht  ist  die 
schwedische  Schrift  des  Mittelalters  der  däni- 
schen sehr  ähnlich.  Kursivschrift  treffen 
wir  ca.  1250  —  des  Jarls  Birger  Brief  —  und 
zwar  ganz  entwickelt  (Taf.  25,  Nr.  8).  Über 
die  Form  der  Buchstaben  ist  folgendes  zu 
bemerken:  Das  runde  d  (d)  ist  noch  all- 
gemeiner in  den  schwedischen  Handschrif- 
ten als  den  dänischen.  —  /  hat  die  karolin- 
gische  Form  mit  hoher  Länge  über  der 
Linie,  aber  wird  in  lateinischen  Briefen 
häufig  unter  die  Linie  verlängert.  Neben 
dem  hohen  /  braucht  das  älteste  Frag- 
ment des  Westgötagesetzes  auch  ags.  / 
welches  außerdem  in  der  ,,Ängsö"-Hand- 
schrift  des  Upplandsgesetzes  neben  dem 
hohen  /  vorkommt.  Außer  an  diesen 
Stellen  kennt  man  ags.  /  nicht  in  der  alt- 
schwedischen Schrift.  —  Spirantisches  g 
wird  gh  geschrieben,  selten  h,  wird  aber  oft 
nur  durch  g  ausgedrückt,  ebenso  wie  die 
Explosive.  —  r  hat  die  kurze  Form,  aber 
in  den  Briefen  des  Erzbischofs  Stephan  und 
in  denen  des  Jarls  Birger  kann  es  auch  Länge 
unter  der  Linie  haben;  vergl.  Taf.  25,  Nr.  7. 
Daneben  braucht  man  zuweilen  die  Unziale 
r.  Das  runde  r  trifft  man  oft,  besonders 
nach  0,  in  allen  Handschriften.  —  Langes  s 
ist  in  allen  Handschriften  gewöhnlich;  im 
ältesten  Fragment  wird  langes  s  mit  &  zu- 
sammengeschrieben, indem  die  Seitenstriche 
des  k  zum  s  gefügt  werden.  —  Der  dentale 
Spirant  wird  in  der  nationalen  Schrift  mit 
dem  alten  Runenzeichen  (/)  geschrieben, 
sowohl  der  stimmlose  wie  der  stimmhafte 
Laut.  Das  älteste  Fragment  gebraucht 
jedoch  regelmäßig  das  Runenzeichen  (/) 
im  Wortanfang,  aber  im  In-  und  Auslaut 
rundes  d  (d)  mit  einem  s-förmigen  Zeichen 
oder  einem  Merkmal  rechts  oben.  In 
der  Haupthandschrift  des  ältesten  West- 
götagesetzes, ebenso  wie  in  anderen  etwas 
jüngeren  und  deshalb  hier  nicht  behandel- 
ten Schriften,  findet  man  zuweilen  durch- 


NORDISCHE  SCHRIFT 


335 


strichenes  d  [ß).  Der  i -Umlaut  des  a  wird 
in  den  lateinisch  abgefaßten  Briefen  durch 
e  in  schwedischen  Ortsnamen  wieder- 
gegeben, z.  B.  bech  in  Knut  Erikssons  Brief. 
In  der  nationalen  Schrift  braucht  man  gern 
a  mit  einem  ziemlich  freistehenden  Haken 
rechts  oben;  in  der  Haupthandschrift  des 
Westgötagesetzes  wird  ce  doch  oft  durch  e 
oder  e  mit  einem  Haken  rechts  oben  be- 
zeichnet. —  Die  ^-Bezeichnung  ist  cha- 
rakteristisch für  die  schwedische  Schrift: 
vergl.  Taf.  26,  Nr.  14.  —  Für  den  z'-Umlaut 
von  0  schreibt  man  0,  ganz  durchstrichen 
mit  einem  schrägen  Strich  von  rechts  oben 
nach  links  unten,  welches  in  der  lateini- 
schen Schrift  sich  bereits  im  Jahre  1225 
findet  —  im  Brief  über  die  Grenzen.  Im 
älteren  Westgötagesetz  wird  er  auch  durch 
ein  0  mit  einem  Haken  rechts  oben  und 
einem  Strich  nach  links  unten  bezeichnet. 

—  Der  z-Umlaut  von  u  wird  durch  y  be- 
zeichnet; bereits  in  Stephans  lateinischem  - 
Brief  (1 165)  wird  Walby,  dalby  geschrieben. 

—  Die  zwei  Lautzeichen  ags.  /  und  durch- 
stochenes d  sind  wahrscheinlich  von  Nor- 
wegen gekommen,  wo  sie  in  der  Schrift 
der  Trönder  schon  vom  12.  Jh.  an  hei- 
misch waren.  Die  ungewöhnliche  Bezeich- 
nung des  stimmhaften  Dentalspiranten, 
die  sich  in  dem  ältesten  Fragment  findet, 
wird  auch  in  einem  Diplom  von  Bergen 
gebraucht,  ausgestellt  1266  (s.  u.).  Die 
Ligatur  für  sk  findet  sich  in  mehreren  nor- 
wegischen Handschriften,  von  denen  man 
eine  in  die  Zeit  vor  1200  setzen  kann.  — 
Vokallänge  kann  bezeichnet  werden  durch 
Doppeltschreibung  des  Vokals;  in  der  Regel 
wird  sie  nicht  bezeichnet.  Akzente  finden 
sich  nicht  in  der  nationalen  Schrift.  In 
Knut  Erikssons  Brief  und  in  dem  Brief 
über  die  Grenzen,  beide  lateinisch,  finden 
sich  jedoch  hier  und  da  Akzente,  zuweilen 
über  wirklich  langen  Vokalen  in  schwedi- 
schen Ortsnamen,  z.  B.  über  e  in  eth 
(=altnorw.  Eid),  über  o  in  withbo,  über 
u  in  thopthuth,  über  y  in  wiby,  seby,  aber 
zum  Teil  auch  über  kurzen  Vokalen,  z.  B. 
über  u  in  ialmansund.  —  Verkürzungen 
gibt  es  weniger.  Für  m  nach  Vokal  wird 
oft  nur  ein  horizontaler  Strich  über  den 
Vokal  gesetzt.  Für  mapcer  schreibt  man 
gewöhnlich  in  den  Gesetzen  die  Rune  für 
m  (Y). 


IV.  Norwegen.  §  10.  In  Norwegen 
findet  man  die  ersten  Spuren  des  Christen- 
tums in  der  Zeit  des  Königs  Häkon  A&al- 
steinsföstri,  934 — 961.  Dieser  König,  der 
in  England  eine  christliche  Erziehung  er- 
halten hatte,  machte  einen  schwachen  Ver- 
such, das  Christentum  einzuführen,  mußte 
ihn  aber  aufgeben.  Es  gibt  auch  Be- 
richte über  die  Wirksamkeit  deutscher 
Missionäre  in  Viken  im  südlichen  Norwegen, 
ca.  980,  aber  der  Erfolg  bestand  gewiß  nur 
in  der  Bekehrung  einzelner  Personen;  denn 
wenige  Jahre  darauf  finden  wir  das  Land 
weiterhin  heidnisch.  Erst  unter  König 
Olaf  Tryggvason  (995 — 1000),  der  in  Eng- 
land zum  Christentum  bekehrt  worden  war, 
wurde  die  Bekehrungsarbeit  ernstlich  auf- 
genommen. Mit  großem  Eifer  wurde  sie 
von  König  Olaf  dem  Hlgn.  (10 15 — 1030) 
fortgesetzt,  der  nicht  eher  ruhte,  als  bis 
das  ganze  Land  bekehrt  worden  war.  Die 
Einführung  des  Christentums  in  Norwegen 
nahm  also  nur  etwa  35  Jahre  in  Anspruch. 
In  derselben  Zeit  wurden  die  von  den 
Norwegern  besetzten  Inseln  im  Atlantischen 
Meer  bekehrt,  die  Orknöyar  und  die  Shet- 
landsinseln  995,  die  Färöyar  998,  Island 
1000,  und  Grönland  einige  Jahre  später. 
Überall  standen  eingeborne  Häuptlinge  an 
der  Spitze.  Die  meisten  Lehrer  und  Priester 
waren  Engländer  oder  in  England  erzogene 
Norweger.  Die  Einwirkung  der  englischen 
Kultur  erhielt  die  größte  Bedeutung  für 
die  Entwicklung  Norwegens;  auch  im  Hin- 
blick auf  die  literarischen  Verhältnisse. 
In  England  wurde  die  Muttersprache  neben 
der  lateinischen  gepflegt,  und  dieses  Mo- 
ment machte  sich  auch  in  Norwegen  geltend 
und  ist  gewiß  der  Grund  dazu,  daß  man 
hier  sehr  frühzeitig  in  der  Muttersprache 
zu  schreiben  (rita,  skrifa)  begann,  und  daß 
im  12.  und  13.  Jh.  eine  reiche  und  beach- 
tenswerte Nationalliteratur  aufblühte.  Nach 
historischen  Zeugnissen  sind  Gesetze  in  der 
Muttersprache  in  Norwegen  bereits  im  11. 
Jh.  niedergeschrieben,  undlslands  erstes  Ge- 
setzbuch wurde  11 17/8  schriftlich  abgefaßt. 
Die  bis  in  unsere  Zeit  bewahrten  Hand- 
schriften erreichen  doch  kein  so  hohes  Alter. 

§  11.  Das  älteste  in  Norwegen  bewahrte 
Schriftstück  ist  ein  Fragment  eines  latei- 
nischen Meßbuchs  (Folio)  von  4T/2 
Blättern,  mit  Neumation  ohne  Linien,  ver- 


336 


NORDISCHE  SCHRIFT 


mutlich  aus  dem  10.  Jh.  (norw.  Reichs - 
arch.).  Doch  ist  dies  sicherlich  nicht  in 
Norwegen  geschrieben.  Im  Reichsarchiv 
finden  sich  übrigens  eine  Menge  Fragmente 
aus  älterer  Zeit,  besonders  lateinische  des 
12.,  13.  und  14.  Jhs.,  die  spätere  Zeiten 
aus  den  Einbänden  von  Rechnungen  öffent- 
licher Beamter  der  ersten  Hälfte  des  17. 
Jhs.  herausgeholt  haben.  Die  Roheit 
jener  Zeit  zerstörte  eine  Menge  Bücher 
des  Mittelalters,  unter  anderm  dadurch, 
daß  man  Blätter  in  Stücke  schnitt  und 
Pergamentfetzen  zum  Einbinden  von  Rech- 
nungen gebrauchte.  Von  diesen  Fragmen- 
ten mögen  hier  nur  5  Blätter  von  einem 
Itinerarium  in  terram  sanc- 
t  a  m  aus  dem  Ende  des  13.  Jhs.  (Fragm. 
29)  genannt  werden.  Von  vollständig  be- 
wahrten lateinischen  Handschriften,  die  in 
Norwegen  zu  Hause  sind,  können  angeführt 
werden  Hieronymi  Canones  su- 
per Evangelia  vom  12.  Jh.  (Gml. 
Kgl.  Saml.  Kphg.  1347,  4t0).  Von  ca.  1200 
stammt  Liber  ritualis  (Ny  Kgl. 
Saml.  Kophg.  32,  8vo).  Aus  dem  13.  Jh. 
ist  zu  erwähnen  Psalterium  Davi  - 
dis  (Gml.  Kgl.  Saml.  Kphg.  1606,  4t0), 
reich  geschmückt  mit  Bildern  auf  Gold- 
grund, Figuren  in  den  Initialen,  Linienor- 
namenten und  Tierbildern,  das  der  Prinzes- 
sin Kristin,  der  Tochter  des  Häkon  Häkon- 
arson,  gehört  hat.  Von  etwa  1300  stammt 
Manuale  Norvegicum,  die  erste 
Hand  (Thottsche  Saml.  Kphg.  110,  8vo). 
Die  lateinische  Literatur  spielt  jedoch  in 
Norwegen  neben  der  Nationalliteratur  eine 
höchst  unbedeutende  Rolle. 

§  12.  Die  ältesten  in  norwegischer  (nor- 
röner)  Sprache  bewahrten  Schriftstücke 
sind  ein  Fragment  eines  Legenden- 
buches —  3  Blätter  — ,  sicherlich  in 
Nidarös  (im  tröndischen  Dialekt)  geschrie- 
ben (Am.  655,  IX,  4to)  und  ein  Fragment 
einer  Kirchenhomilie  (isländischer 
Dialekt;  Am.  237  a,  fol.),  beide  von  ca.  11 50. 
Aus  der  Zeit  vor  oder  um  1200  stammt: 
die  erste  Hand  imReykjaholts  mal- 
dagi  von  ca.  1180  (isl.;  Reykjavik  Lan- 
desarch.) ;  ein  Blatt  vom  Kataster- 
buch des  Klosters  Munkllfin 
Bergen  von  ca.  1175  (nordwestländ. -nor- 
wegisch; Gml.  Kgl.  Saml.  Kphg.  1347,  4t0); 
das  älteste  Fragment  der  G  r  ä  g  ä  s  (isl. ; 


Am.  3 1 5  D,  fol.) ;  diePläcitusdräpa 
(isl. ;  Am.  673  b,  4to) ;  das  Stockholmer 
Homilienbuch  (isl. ;  Kgl.  Bibl.  Stock- 
holm  15,  4to);     RimfrceöM    (isl.;    Gml. 
Kgl.  Sml.  Kphg.  18 12,  4t0,  der  älteste  Teil) ; 
Elucidarius  (isl. ;  Am.  674  a,  4'°) ;  das 
älteste  Fragment  des  älteren  Gula- 
pinggesetzes     (nordwestl. ;    Reichs - 
arch.  1,  B);  drei  Fragmente  einer  anderen 
Handschrift  des  älteren  Gulaping- 
gesetzes  (nordwestl.;  Am.  315  f.,  fol.); 
ein  Stück  des  Katasterbuchs  der 
Jönskirche     in    Nidarös    (tröndisch; 
Reichsarch.  73).  —  Aus  der  Zeit  von  ca. 
1200  bis  ca.  1250  können  als  in  paläographi- 
scher    Hinsicht   wichtig   genannt   werden: 
Physiologus,  erste  Hand  (isl. ;  Am. 
673  a,   4to) ;    die  zweite  Hand  in   Reyk- 
jaholts    mäldagi    von    1204 — 1208 
(isl.) ;     Gregors      Homilien     und 
Dialoge  (isl. ;  Am.  677,  4to) ;   S  k  i  p  t  i 
ä  Späkonu  arfi  (isl.  ?   aber  mit  trön- 
discher  Schrift;  Am.  279  a,  4to) ;  A  1 1  n  o  r  - 
wegischesHomilienbuch  (nord- 
westl.;   Am.    619,    4to);    Fragmente  einer 
Legendensammlung  (isl. ;  Am. 645, 
4to,    der  ältere  Teil);    Fragment    des  älte- 
ren Borgarpinggesetzes  (ostländ. 
norwegisch;  Reichsarch.  I  a);    Ägrip  af 
Noregs  konungasögum  (isl. ;  Am. 
325,  II,  4t0) ;  5  Fragmente  der  Benedik- 
tinerregeln   (tröndisch;    Reichsarch. 
81);  3  Fragmente  der  Benediktiner- 
regeln (tröndisch;  Reichsarch.  81);  die 
dritte  Hand  im  Reykjaholts  mäl- 
dagi von  1224 — 1241  (isl.);  ein  Fragment 
der    Fagrskinna    (tröndisch;    Reichs- 
arch.   51);    6    Fragmente    der   älteren 
legendarischen  Olafssaga  von 
1230 — 1240  (isl.;  Reichsarch.  52);  ein  Frag- 
ment der  Konungsskuggsj  ä  oder 
des  Speculum  regale  (ostl.;  Ny  Kgl.  Saml. 
Kphg.  235  g,  4to).  —  Aus  der  Zeit  von  ca. 
1250  bis  ca.  1300  können  genannt  werden: 
Die     legendarische    Olafssaga 
ca.   1250  (tröndisch;  Cod.  Ups.  Delag.  8); 
Olafs  sagaTryggvasonar   (süd- 
westländisch  -  norwegische       Übersetzung 
der   lateinischen  Saga    des    Mönchs    Odd; 
Am.    310,  4to);      Fragment      einer     ande- 
ren    Handschrift     der      Olafs     Saga 
(südw.;   Cod.   Ups.   Delag.   4 — 7,    I.   Teil); 
Strengleikar  (südw. ;  Cod.  Ups.  Delag 


Tafel  24. 


i 
Af>3ro^(n-     ^*      wätl*  Af 


ver\2o  V«>H^  *f  $*'rer  otretu  farner 
dt"  1ieime-.(v4  4rjf$jjj  debmr  frvK" 


,**  ,& 


5 
Nordische  (altnordische)  Schrift. 

Vgl.  die  vorstehenden  Erläuterungen. 
Reallexikon  der  genn.  Altertumskunde.    III.  Verlag  von  Karl  J.  Trübner  in  Straßburg. 


Tafel  25. 


1  T^öl .te*x&rtjf>witifcitetötöf! 


4W 


Nordische  (altnordische)  Schrift. 

Vgl.  die  vorstehenden  Erläuterungen. 


Reallexikon  der  germ.  Altertumskunde.    HI. 


Verlag  von  Karl  J.  Trübner  in  Straßburg. 


Tafel  26. 


*f  li?  tu  mertsrl)?  ^erntanftcncf^tmcurafo  ikuxtigp 
jnKifÄt^o^-mtnattfioticf-  Jfttwttl)b**una 

l>ato  mihäm  tnafkvnff  matts  pa&italcmetm 


tty*  ein  bittb  mutfogti  tem&  utäwH*  H*w 


13 


•/vi#|t  drcc  «spt?  &x&f&  tfm  i>y  Y&^  -  cv>  coct 


14 


Nordische  (altnordische)  Schrift. 

Vgl.  die  vorstehenden  Erläuterungen. 


Reallexikon  der  germ.  Altertumskunde.    III. 


Verlag  von  Karl  J.  Trübner  in   Straßburg. 


NORDISCHE  SCHRIFT 


337 


4 — 7  und  Am.   666  b,  4t0) ;   Fragment  des 
älteren  Gulaj)inggesetzes 

(nordwestl.;  Am.  315  b,  fol.);  Fragment  des 
B  j  a r k ö y r e c h t e s  von  Nidarös 
(nordw.;  Am.  315,  G,  fol.);  die  Haupthand- 
schrift des  älteren  Gulapingge- 
s  e  t  z  e  s  (nordw.;  Am.  Don.  var.  137,  4t0); 
Elis  Saga  ok  Rosamundu 
(südw. ;  Cod.  Ups.  Delag.  4 — 7);  Fragment 
der  E  g  i  1  s  S  a  g  a  (isl. ;  Am.  182  A,  ö,  fol.) ; 
die  Haupthandschrift  der  B  a  r  1  a  a  m  s  - 
saga  (ostl. ;  Kgl.  Bibl.  Stockh.);  die 
Haupthandschrift  der  G  r  ä  g  ä  s  —  die 
konungsbök  —  1 260 — 1 270  (isl. ;  Gml. 
Kgl.  Saml.  Kphg.  1157,  fol.);  Grägäs- 
Stadarhölsbök  —  1270 — 1280  (isl.; 
Am.  344  fol.);  die  Uppsalahandschrift  der 
Snorra  Edda  (isl.;  Cod.  Ups.  Delag. 
II,  4t0);  die  größere  Olafs  Saga 
helga  (isl.;  Kgl.  Bibl.  Stockh.  2,  4to); 
•die  ältere  Edda  —  Codex  regius  —  . 
(isl.;  Gml.  Kgl.  Sml.  Kphg.  2365,  4«°); 
die  Tübinger  Fragmente  des 
älteren  F  r  o  s  t  u  \>  i  n  g  g  e  s  e  t  z  e  s 
(tröndisch;  Univ.  Bibl.  Tübingen  Me,  II,  2); 
Morkinskinna  (isl. ;  Gml.  Kgl.  Sml. 
Kphg.  1009,  fol.);  ein  Blatt  der  Heims- 
kringlamembrane  Kringla  1260 — 1280 
(isl.;  Kgl.  Bibl.  Stockh.  9,  fol.);  Skj  öl  - 
dungaSaga  (isl. ;  Am.  1  e,  ß.) ;  Knyt- 
1  i  n  g  a  Saga  (isl. ;  Am.  20  b  I,  fol.) ; 
Jömsvikinga  Saga  (isl.,  Am.  291, 
4t0) ;  die  Haupthandschrift  der  Konungs- 
s  k  u  g  g  s  j  ä  oder  des  Speculum  r  e  - 
gale  (südw.  nach  trönd.  Original;  Am. 
243  b,  a,  fol.) ;  drei  Fragmente  der  K  o  - 
nungsskuggsjä  (südw.  ;Reichsarch.) ; 
Fragment  des  älterenFrostuping- 
gesetzes  1260 — i27o(tröndisch;  Reichs- 
arch. C,  Cod.  II);  Fragment  einer  anderen 
Handschrift  des  älteren  Frostu- 
pinggesetzes  (tröndisch;  Reichsarch. 
I  C,  Cod.  III);  Haupthandschrift  der 
Thomas  SagaErkibyskups  (süd- 
westl.;  Kgl.  Bibl.  Stockh.  17,  4to);  ein 
Notizbuch  auf  Wachstafeln 
—  10  beschriebene  Seiten  —  von  kurz  vor 
1300,  gefunden  in  der  Kirche  Hoprekstad 
in  Sogn  1885  (jetzt  in  der  Altertümersamm- 
lung, Kristiania  Univers.);  Haupthand- 
schrift der  Saga  von  Didrikvon 
Bern,  geschrieben  von  fünf  Händen  aus 
verschiedenen  Gegenden  des  Sprachgebiets 

Hoops,  Reallexikon.     III. 


(Kgl.  Bibl.  Stockh.  4,  fol.);  Njäls  Saga 
um  1300  (isl.;  Am.  468,  4t0);  Sauda- 
b  r  e  f  i  t ,  eine  Verordnung  für  die  Färöyar, 
dat.  d.  28.  Juni  1298  (südw.;  Kgl.  Bibl. 
Stockh.  C  20);  Sverris  Saga  (isl.; 
Am.  327,  4to);  4  Blätter  der  Konungs- 
skuggsjä,  vor  1300  (ostl. ;  Reichsarch.) ; 
Annales  Islandorum  regii  ca. 
1300  (südw.;  aber  auf  Island  geschrieben; 
Gml.  Kgl.  Saml.  Kphg.  2087,  4t0);  Alex- 
anders Saga,  ca.  1300  oder  früher 
(isl.;  Am.  519a,  4to);  Gildenrolle 
der  Tröndergilde  (trönd. ;  Reichs- 
arch.) ;  das  Frostupinggesetz  — 
Magnus  Häkonarsons  Landesgesetz  —  (nord- 
westl.; Kgl.  Bibl.  Stockh.  C  21);  das 
GulaJ)ingsgesetz  —  das  Landes - 
gesetz  (südwestl.;  Kgl.  Bibl.  Stockh. 
C  16);  Hauksbök  ca.  1320  (isl.  und 
südw.,  Am.  371,  4to). 

§  13.  Das  älteste  erhaltene  norwegische 
Diplom  ist  ein  undatierter  Brief  von  dem 
Baglerkönig  Philippus  (1207 — 
12 17)  im  Reichsarchiv;  dieses  Diplom  ist 
somit  ca.  125  Jahre  älter  als  das  älteste 
schwedische,  und  ca.  150  Jahre  älter  als 
das  älteste  dänische.  Das  älteste  datierte 
norwegische  Diplom  ist  ausgestellt  von 
Bischof  Nikolas  in  Oslo  den  12.  März  1224 
(ostl.;  norw.  Reichsarch.).  Vom  13.  Jh. 
sind  über  70  norwegische  Diplome  von 
Norwegen  selbst  erhalten,  und  eins  von 
den  Shetlandsinseln  von  1299  (südw.;  Am. 
fasc.  100,  no.  3  a).  Das  älteste  erhaltene 
Diplom  von  Island  ist  ausgestellt  vom 
Bischof  Audun  von  Hölar  den  2.  April 
13 15  (Am.  fasc.   1  no.  3). 

§  14.  In  England,  von  wo  die  Schreib - 
kunst  nach  Norwegen  kam,  hatte  man 
frühzeitig  begonnen,  die  von  den  Iren  stam- 
mende angelsächsische  Schrift  mit  der  ge- 
wöhnlichen lateinischen  zu  vertauschen, 
wenn  man  in  lateinischer  Sprache  schrieb, 
während  man  die  angelsächsische  Schrift 
weiterhin  zu  Aufzeichnungen  in  der  Mutter- 
sprache brauchte,  und  diese  Reform  war 
vollkommen  durchgeführt,  als  englische 
Lehrer  nach  Norwegen  kamen.  Das  dop- 
pelte Schriftsystem,  das  diese  von  ihrer 
Heimat  mitbrachten,  wurde  in  Norwegen 
die  Grundlage  für  eine  eigentümliche  Ent- 
wicklung der  Schrift,  die  um  die  Mitte  des 
13.   Jhs.   zu  einer  nationalen   Schrift  mit 


338 


NORDISCHE  SCHRIFT 


einem  ganz  anderen  Charakter  führte,  als 
dem,  den  wir  von  Dänemark  und  Schweden 
kennen. 

§  15.  Die  ältesten  Schriftstücke  zeigen, 
daß  man  in  dem  weithin  sich  erstreckenden 
norwegischen  Sprachgebiet  zwei  verschie- 
dene Wege  gegangen  ist.  In  N  i  d  a  r  ö  s 
(im  Gebiet  des  Tröndergesetzes)  und  in 
Oslo  (dem  Ostland)  hat  man  das  englische 
Doppelsystem  ganz  angenommen.  Von 
den  obengenannten  Schriften  braucht  so 
das  älteste  Legendenfragment  von  Nidarös 
(Am.  655,  IX,  4t0)  eine  Schrift,  die  charak- 
terisiert wird  durch  ags.  /,  r,  v  und  die- 
selben —  untereinander  verschiedenen  — 
Bezeichnungen  für  den  stimmlosen  und 
den  stimmhaften  Dental- Spiranten  wie  in 
England  in  der  nachalfredschen  Zeit  (bzw. 
/,  d) ;  der  i  -  Umlaut  von  a,  0  und  u 
wird  geschrieben  bzw.  ae,  o'  (d:  0  mit  einem 
kleinen  Bogen  oben  nach  rechts)  und  y;  der 
«-Umlaut  von  a  wird  0  geschrieben;  die  fal- 
lenden Diphthonge  au,  cei  und  cey.  Diese 
Zeichen  halten  sich  in  der  norwegischen 
Schrift  des  Tröndergebietes  und  im  Ostland 
im  wesentlichen  unverändert  in  dem  hier 
behandelten  Zeitraum,  wenn  man  ausnimmt, 
daß  ags.  r  bereits  ca.  1200  dem  lat.  r  weicht 
(oft  mit  Länge  unter  der  Linie),  und  daß 
für  cey  in  den  meisten  Schriften  nach  1250 
oey  geschrieben  wird.  Schreibt  man  in 
lateinischer  Sprache,  so  gebraucht  man  die 
ags.  Zeichen  nicht,  z.  B.  in  Am.  243  b,  a 
fol.  (Konungsskuggjä)  S.  120,  wo  die  erste 
Spalte  (norw.)  rundes  d  (<)),  ags.  /  und 
v  hat,  während  die  zweite  Spalte  (lateinisch 
von  derselben  Hand)  steiles  d  und  lat.  / 
und  u  aufweist.  -         ' 

V.  Island.  §16.  Auf  Island  hat  die 
älteste  Schrift  ein  ganz  anderes  Gepräge, 
indem  man  sich  hier  damit  begnügt  hat, 
das  eine  der  beiden  ags.  Schriftsysteme 
anzunehmen,  nämlich  das  lateinische,  so- 
wohl für  den  nordischen  wie  für  den  lateini- 
schen Gebrauch.  So  brauchen  alle  die  isländ. 
Schriften,  die  älter  sind  alsderPhysiologus, 
lateinisches/,  r  und  v;  aus  dem  Ags.  wird 
das  Zeichen  für  th  (/>)  herübergenommen, 
aber  es  wird  sowohl  für  die  stimmlose  wie  für 
die  stimmhafte  Spirans  gebraucht;  vergl. 
Taf.  24,  Nr.  3.  Findet  sich  einmal  einer  der 
ags.  Buchstaben  in  den  genannten  Schrif- 
ten, so  wird  er  in  abweichender  Weise  ge- 


braucht,  z.    B.   zur    Abkürzung.       In  der 
Bezeichnung  der  umgelauteten  Vokale,  bei 
der  das  Lateinische  nicht  ausreicht,  herrscht 
große   Verwirrung.      Reykjaholts   mäldagi 
(1.  und  2.  Hand)  bezeichnet  den  i -Umlaut 
von  a  durch  e  oder  es,  aber  schreibt  0  für  ce  {&), 
und  u  oder  v  (zuweilen  jedoch  auch  y)  für 
y,  und  bezeichnet  den  Diphthongen  öy  mit 
av  oder  mit  einem  aus  a  und  u  zusammen- 
gesetzten Zeichen.     Im  allgemeinen  jedoch 
werden  diese  Laute  in  den  ältesten  isländ. 
Schriften  bzw.  mit  e  oder  £  caudata,  0  und 
y  bezeichnet,   während  der  genannte  Di- 
phthong öfter  ey  geschrieben  wird;  ebenso 
schreibt  man  ei.    Die  größte  Schwierigkeit 
verursachte  der  w-Umlaut  des  a,  der  auf 
viele  Arten  geschrieben  wird:   0,   ao,   au, 
0  usw.     Offenbar  ist  es  diese  Verwirrung, 
welche    einen    unbekannten  gelehrten    Is- 
länder  im   12.  Jh.  dazu  veranlaßte,  eine  in 
seiner  Art  einzig  dastehende  Abhandlung 
(die  sog.  1.  gramm.  Abhandlung)  zu  schrei- 
ben,   in    der    er  ausspricht,    daß  er  nach 
dem  Beispiel  der  Engländer  für  die  Isländer 
ein  Alphabet  aus  den  latein.   Buchstaben 
gebildet  habe,  die  man  auch  imlsl.  brauchen 
könnte,  und  von  solchen  andern,  die  er  für 
notwendig  ansah.     Das  Original  der  Ab- 
handlung existiert   nicht    mehr,    aber   wir 
haben  eine  isländ.  Abschrift  aus  der  Mitte 
des   14.  Jhs.  (Cod.  Wormianus;  Am.  242, 
fol.),   in  der  das  Alphabet  mitgeteilt  ist. 
Es  beruht  auf  dem  latein.   Schriftsystem 
mit  lat.  /,  r  und  v;  für  beide  Dentalspiranten 
wird  das  ags.  Zeichen  für  den  stimmlosen 
Laut  gebraucht;   für  den  gutturalen   Spi- 
ranten dasselbe  Zeichen  wie  für  die  Ex- 
plosiva (g);  für  k  und  q  schreibt  man  c; 
für  ng  wird  ein  dem  durchstrichenen  q  ähn- 
liches   Zeichen    empfohlen;    Konsonanten- 
länge wird   durch   Kapitalbuchstaben  be- 
zeichnet.  Die  durch  i  umgelauteten  Vokale 
werden    wiedergegeben    durch    e    caudata 
(von  a),  0  (von  o)  und  y  (von  u);  der  u- 
Umlaut  von  a  wird  0  mit  einem   Bogen 
darunter     geschrieben,     Vokallänge     wird 
durch  Akzente  bezeichnet,  nasalierte  Vokale 
durch  einen  Punkt  über  denselben.    Ihrem 
Inhalt  nach   kann  die  Abhandlung  nicht 
älter  als   1140  oder  jünger  als   1180  sein. 
Am  größten  ist  ihre  Bedeutung  für  unsere 
heutige   Sprachwissenschaft.      Ihr  Zweck, 
die  isländ.  Rechtschreibung  zu  reformieren, 


NORDISCHE  SCHRIFT 


339 


scheint  dagegen  nur  in  geringem  Maße  er- 
reicht worden  zu  sein,  und  im  13.  Jh.  schlug 
die  isländ.  Schrift  einen  ganz  andern  Weg 
ein,  wie  unten  nachgewiesen  werden  soll. 

§  17.  Während  die  Landschaft  des 
Tröndergesetzes  das  ags.  Doppelsystem 
annahm  und  Island  nur  das  latein.,  zeigt 
die  älteste  Schrift  des  norweg.  West  - 
land e  s  ein  gemischtes  System  für  norw. 
Aufzeichnungen.  So  wird  lat.  /  sowohl  im 
altnorweg.  Homilienbuch,  im  ältesten  Frag- 
ment des  älteren  Gulatinggesetzes  wie  auch 
im  Fragm.  Am.  315  e,  fol.  desselben  Ge- 
setzes, in  den  beiden  zuletzt  genannten  ge- 
mischt mit  ags.  /  gebraucht.  Im  Fragm. 
315  e,  fol.  wird  zugleich  lat.  v  verwandt; 
Am.  315  f.,  fol.  schreibt  u  neben  ags.  v, 
und  Am.  310,  4t0  braucht  lat.  und  ags.  v 
nebeneinander.  Im  ältesten  Dokument  des 
Westlandes  —  dem  Katasterbuch  von 
Munkelif  —  und  z.  T.  auch  sonst  wird  für . 
beide  Dentalspiranten  das  gleiche  Zeichen 
wie  im  ältesten  Isl.  gebraucht  (/) ;  Taf .  24, 
Nr.  2.  Im  ganzen  hat  jedoch  die  älteste 
westländ.  Schrift  ein  tröndisches  Gepräge, 
das  schnell  im  13. Jh.  zunimmt,  u.a.  durch 
die  Durchführung  der  tröndischen  Zeichen 
für  /,  v  und  des  stimmhaften  Dentalspi- 
ranten, ebenso  wie  durch  die  Aufnahme 
von  cei  für  ei,  das  ursprünglich  im  ganzen 
norweg.  Sprachgebiet  gewöhnlich  war  mit 
Ausnahme  der  Trönderlandschaft;  vergl. 
Taf.  24,  Nr.  4  und  Nr.  5.  Zieht  man  in 
Erwägung,  daß  die  ältesten  Südwest- 
ländischen  Schriften,  in  denen  man 
das  ursprüngliche  Verhältnis  als  am  besten 
bewahrt  erwarten  konnte,  von  verhältnis- 
mäßig jüngerem  Datum  sind,  so  scheint  das 
Angeführte  in  Verbindung  mit  der  Rich- 
tung der  Bewegung  dafür  zu  sprechen,  daß 
die  ursprüngliche  nationale  Schrift  im 
Westland  die  lateinische  gewesen  ist,  aber 
daß  dieses  Verhältnis  bereits  im  12.  Jh. 
anfing  sich  zu  verschieben  durch  Einwir- 
kung von  dem  damaligen  größten  Kultur- 
zentrum Norwegens,  Nidaros. 

§  18.  Daß  das  Westland  Norwegens  und 
Island  das  latein.  Alphabet  wählten,  findet 
seinen  natürlichen  Grund  darin,  daß  man 
auf  diese  Art  sich  die  Unbequemlichkeit 
ersparte,  mehrere  Zeichen  für  denselben 
Buchstaben  lesen  und  brauchen  zu  müssen. 
Immerhin  ist  es  auch  wahrscheinlich,  daß 


deutscher  Einfluß  zur  Wahl  beigetragen 
hat.  Der  erste  Priester  des  Westlandes  war 
der  Deutsche  'pangbrandr5,  und  der  erste 
Bischof  ebenda  war  der  Sachse  Bernhard, 
der  auch  ungefähr  20  Jahre  auf  Island 
wirkte.  Daß  Bernhard  jedenfalls  eine 
Schule  errichtet  hat,  darf  als  sicher  an- 
gesehen werden.  Der  erste  eingeborene 
Bischof  auf  Island,  Isleifr  Gizurarson, 
hatte  in  Sachsen  studiert,  ebenso  wie  sein 
Sohn  und  Nachfolger  Gizur  Isleifsson. 
Nach  dem  Zeugnis  der  Geschichte  errichtete 
Isleif  eine  Schule  in  seinem  Hause  in 
Skälaholt. 

§  19.  In  dem  oben  beschriebenen  Zu- 
stand der  Schrift  tritt  in  der  ersten  Hälfte 
des  13.  Jhs.  eine  bedeutende  Veränderung 
ein,  indem  die  tröndische  Schrift,  deren 
Einfluß  auf  das  Westland  bereits  oben  be- 
sprochen worden  ist,  sich  ständig. mehr  aus- 
breitet und  zu  dieser  Zeit  auch  auf  Island 
angenommen  wird.  Die  Bewegung  in  der 
isländ.  Schrift  kann  im  ersten  Viertel  des 
13.  Jhs.  nachgewiesen  werden;  aber  erst 
um  1250 ist  sie  abgeschlossen;  vergl.  Taf.  25, 
Nr.  6.  Zu  dieser  Zeit  wurde  es  auch  auf  Is- 
land Gewohnheit,  tröndische  Zeichen  zu 
brauchen  für  /  und  v  und  die  Dentalspi- 
ranten durch  besondere  Zeichen  zu  unter- 
scheiden, was  alles  einen  bedeutenden  Ein- 
fluß auf  den  Charakter  der  Schrift  hatte. 
Von  dieser  Zeit  an  bis  1300  —  und  auch 
noch  länger  —  hat  die  ganze  norweg.  na- 
tionale Schrift  ein  starkes  gemein- 
sames Gepräge,  welches  mit  seinem  Anklang 
an  den  ags.  Ursprung  sie  scharf  von  der 
Schrift  der  Nachbarländer  scheidet,  aber 
doch  nicht  hindert,  daß  Lokalfarben  zum 
Vorschein  kommen.  In  dieser  nationalen 
Schrift  sind  uns  die  klassischen  Werke  des 
nordischen  Altertums  überliefert,  wie  die 
ältere  Edda,  viele  Sagas  und  Konungs- 
skuggsjä. 

§  20.  Von  paläographischen  Bemerkun- 
gen ist  noch  hinzuzufügen:  Die  älteste 
Schrift,  besonders  die  lateinische,  hat  einen 
sehr  runden  Charakter,  wird  aber  im  13.  Jh. 
mehr  und  mehr  eckig.  Kursivschrift  findet 
sich  in  Norwegen  bereits  zu  Anfang  des 
13.  Jhs.  in  Diplomen.  —  Das  geschlossene 
a  tritt  in  Norwegen  schon  in  einem  datier- 
ten Diplom  von  1277,  Am.  fasc.  5,  Nr.  7, 
auf,  auf  Island  etwas  später,  ca.  1300.  — 


340 


NORDISCHE  SCHRIFT 


Das  steile  d  —  und  zwar  nur  dieses  — 
wird  gebraucht  in  den  4  oben  zuerst  auf- 
gezählten norrönen  Schriften,  ebenso  wie 
ein  Fragment  der  Fagrskinna.  Daneben 
findet  sich  steiles  d  neben  rundem  d  (d) 
in  einigen  der  älteren  Schriften,  z.  B.  dem 
Katasterbuch  der  Jönskirche,  Reykjaholts 
mäldagi  2.  Hand,  und  in  dem  ältesten 
Fragm.  des  Konungsskuggsjä.  Von  ca. 
1250  an  braucht  man  das  runde  d  fast 
ausnahmslos.  An  Stelle  des  Striches  in 
dem  durchstrichnen  d  (ä)  braucht  ein 
Diplom  von  Bergen,  dat.  1266  (Am.  fasc. 
26,  no.  2)  ein  ^-artiges  Zeichen  rechts  oben 
(vgl.  die  paläogr.  Bemerk,  oben  unter 
Schweden).  —  Das  ags.  /  wird  um  ungefähr 
1300  geschlossen.  —  g  hat  die  lateinische 
Form,  nicht  die  ags.  Spirantisches  g  hat 
in  der  ältesten  isländ.  Schrift  kein  be- 
sonderes Zeichen.  Im  Ostnorw.  schreibt 
man  dagegen  von  den  ältesten  Zeiten  an 
gh,  und  diese  Bezeichnung  breitet  sich  am 
Ende  des  13.  Jhs.  über  das  ganze  Sprach- 
gebiet aus,  ausgenommen  Island,  wo  wir  sie 
erst  im  14.  Jh.  finden.  —  k  und  c  (für  k) 
findet  sich  überall;  die  ältesten  Schriften 
brauchen  gerne  k  vor  palatalen  Vokalen; 
q  wird  nicht  selten  vor  u  gebraucht  ebenso 
wie  im  Dan.  und  Schwed.  (nach  dem  Lat.). 
—  Die  älteste  Schrift  auf  Island  und  im 
Westland  in  Norwegen  kennen  0  als  Zeichen 
für  den  ö-Laut.  Auf  Island  muß  dieses 
Zeichen  mit  mehreren  andern  konkurrieren, 
so  in  der  ältesten  Zeit  mit  eo  (Kirchen- 
homilie,  Rlmfrcedi,  Stockholmer  Homi- 
lienbuch).  Bereits  vor  1250  beginnt  der 
lange  ö-Laut  in  der  isländischen  Aussprache 
mit  dem  langen  ä-Laut  zusammenzufallen, 
und  in  der  zweiten  Hälfte  des  13.  Jhs.  wird 
dieser  Lautübergang  durchgeführt,  was 
sich  in  der  Schrift  durch  Vermischung  der 
ce-  und  ^-Zeichen  zeigt.  Im  norweg.  West- 
lande taucht  0  (teilweise  vor  1200)  unter 
vor  dem  aus  dem  ags.  oe  entstandenen 
Zeichen  0  mit  einem  Haken  oder  Bogen 
rechts  oben,  das  bereits  im  frühesten  Trön- 
disch  gebraucht  wird.  —  Die  Diphthonge 
werden  nach  1250  in  Norwegen  meist  au, 
ai  (nach  dem  Tröndischen)  und  oey  ge- 
schrieben; auf  Island  au,  ei  (selten cei)  undey. 
§21.  Vokallänge  wird  durch  Ak- 
zente bezeichnet,  häufig  auf  Island,  selten 
in  Norwegen.    In  den  Annales  regii  ist  die 


Akzentuierung  durchgeführt.  K  o  n  s  o  - 
nantenlänge  wird  in  der  Regel  durch 
Verdoppelung  bezeichnet,  Ligaturen 
und  Wortverkürzungen  wurden 
nicht  häufig  in  Norwegen  angewendet, 
ebensowenig  wie  in  den  ältesten  isländ. 
Schriften.  Von  Ligaturen  wären  zu  nen- 
nen, außer  den  oben  erwähnten:  Zusam- 
menschreibung von  de  durch  Setzen  eines 
e  zu  oberst  vor  dem  langen  Strich  des  d 
(so  in  der  ältesten  isl.  Lit.).  Die  gewöhn- 
lichen Verkürzungen  sind  ein  s-förmiges 
Zeichen  über  der  Linie  für  er,  ein  Strich 
über  dem  Vokal  für  m  und  n,  durch- 
stochenes k  und  ßp  für  konungr  und 
biskup,  Xpc  für  Christus.  In  den  Gesetzen 
wird  oft  das  Runenzeichen  für  m  (f)  an 
Stelle  von  mafrr  gebraucht.  In  den  jünge- 
ren isländ.  Schriften  ging  man  jedoch  be- 
deutend weiter. 

§  22.  Die  Handschriften  sind  nicht  selten 
verziert  mit  farbigen  Initialen,  und 
farbige  Überschriften  sind  gewöhnlich.  In 
die  Ornamentik  ist  zuweilen  Gold  eingelegt 
(doch  nicht  auf  Island).  In  der  ganzen 
altnord.  Schrift  ist  die  W  o  r  1 1  r  e  n  n  u  n  g 
gut  durchgeführt;  doch  wird  oft  die  ein- 
silbige Präposition  mit  dem  nächsten 
Substantiv  zusammengeschrieben. 

§  23.  Die  Interpunktion  besteht 
meist  nur  aus  einem  Punkt,  dessen  Platz 
in  der  Regel  durch  die  Lesepause  bestimmt 
ist.  Doch  kennt  man  auch  andere  Zeichen 
:  ;  und  einen  Punkt  mit  einem  Bogen 
darüber,  einigermaßen  einem  Fragezeichen 
ähnlich,  die  alle  vor  einer  längeren  Pause 
gebraucht  werden.  Nach  einer  längeren 
Pause  beginnt  das  nächste  Wort  mit 
Majuskel.  Ein  neuer  Abschnitt  wird  oft 
durch  eine  neue  Linie  und  eine  farbige 
Initiale  bezeichnet.  Wörter,  die  hervor- 
gehoben werden  sollen,  werden  zwischen 
zwei  Punkte  gesetzt,  so  immer  eine  Rede, 
oft  Personennamen,  zuweilen  auch  Titel 
( •  jarl-).  Bindestrich  war  von  den  ältesten 
Zeiten  an  bekannt  und  wurde  durch  einen 
schrägen  Strich  bezeichnet.  Das  Schreib- 
material im  Norden  im  12.  und  13. 
Jh.  war  Pergament  (bökfell)  von  Schaf - 
oder  Kalbleder,  auf  dem  man  mit  Feder 
und  schwarzer  Tinte  schrieb.  Von  dem 
zubereiteten  Leder  schnitt  man  Recht- 
ecke aus,  die  zu  zwei  Blättern  zusammen- 


NORDSCHWABEN— NORNEN 


34i 


gefügt  wurden.  4  solcher  Rechtecke  bilde- 
ten eine  Lage,  also  gewöhnlich  8  Blätter. 
Man  schrieb  auf  zwei  oft  liniierten  Spalten. 
Papier  wurde  nicht  verwendet.  Petrus 
Gervasius,  päpstlicher  Sendbote  nach  dem 
Norden  im  Jahre  133 1,  führt,  sowie  er 
nach  Dänemark  gekommen  ist,  sofort  Aus- 
gaben für  Pergament  an,  quia  papirus  in 
dicto  regno  non  invenitur.  Die  ältesten 
Dokumente  auf  Papier  sind  vom  Schlüsse 
des  14.  Jhs.  Zu  Notizen  oder  Entwürfen 
wurden  Wachstafeln  benutzt,  von  denen 
einige  noch  erhalten  sind  (s.  o.).  Briefe 
wurden  auf  Pergamentstreifen  geschrieben, 
versehen  mit  Wachssiegeln  und  Siegel - 
riemen,  so  daß  sie  zusammengefaltet  wer- 
den konnten. 

H yegst ad  Vcstnorske Maalferc  fyre  1350,  Inn- 
leidingigoö,  Akad.  Kristiania.  Paleografisk  Atlas; 
Kopenhagen.  [Nachtrag:  Neckel  Unter sut 'hun- 
gert zur  Eddakritik,    PBBeitr.  40,  69  ff.    1914.] 

M.  Haegstad." 

Nordschwaben.  Von  in  Norddeutschland 
zurückgebliebenen  Schwaben,  die  nichts 
anderes  als  Semnonen  sein  können,  er- 
fahren wir  zuerst  durch  die  Mitteilung  des 
Königs  Theodebert   an   Kaiser   Justinian, 

Duchesne  1 ,  862 :  subactis  Thuringis 

Norsuavorum  gentis  nobis  placata  majestas 
colla  subdidit.  Sie  sind  hier  wohl  noch  auf 
dem  rechten  Eibufer  zu  suchen  gegenüber 
von  den  zu  Sachsen  geschlagenen  Nord- 
thüringern.  Als  von  diesen  'Sachsen'  ein 
großer  Teil  das  Land  verließ,  um  sich  dem 
Zug  des  Alboin  nach  Italien  anzuschließen, 
wurden  durch  die  Frankenkönige  Chlothari 
und  Sigibert  nebst  anderen  Volkssplittern 
die  Nordschwaben  dahin  verpflanzt,  wie 
wir  durch  Gregor  Tur.  5,  15  und  Paulus 
Diaconus  2,  6  erfahren.  Beide  erzählen 
dann,  wie  sie  sich  gegen  die  in  die  Heimat 
zurückwandernden  Sachsen  siegreich  be- 
haupteten. Sie  sitzen  zwischen  Bode  und 
Harz  in  dem  nach  ihnen  benannten  Gau 
Suevon,  wo  sie  politisch  und  sprachlich  in 
den  Sachsen  aufgingen,  ihr  eigenes  Recht 
jedoch  nach  dem  Zeugnis  Widukinds  1,  634 
und  des  Sachsenspiegels  bewahrten. 

Irrtümlicherweise  hat  Zeuß  362  f.  die 
N.  für  Warnen  genommen.  R.  Much. 

Nornen,  (§  1)  die  nordische  Bezeich- 
nung für  die  höheren  Wesen,  die  das  Schick- 
sal der  Götter  und  Menschen  bestimmen. 
Eine  befriedigende  Erklärung  des  Namens 


ist  noch  nicht  gefunden.  Die  gemein- 
germanische Bezeichnung  für  diese  des 
Schicksals  waltenden  Wesen  ist  ahd.  wurt, 
ags.  wyrd,  as.  wurd,  anord.  ur&r.  Ahd. 
Glossen  geben  damit  fatum,  eventus  wieder 
(Graf!  I,  990),  im  Heliand  hat  wurd  meist 
die  Bedeutung  Todesgöttin,  doch  ist  das 
j  Wort  auf  dem  Wege  zu  dem  abstrakten 
|  ,Tod'  (v.  761;  3634;  4621;  5396),  während 
in  wurdigiskapu,  wurdigiskejti  'Fügung  des 
!  Schicksals'  noch  die  allgemeine  Bedeutung 
steckt.  Auch  im  Beowulf  gehen  persönliche 
Auffassung  (v.  477;  572;  1206;  2421;  2527) 
und  Übergang  zur  Abstraktion  (v.  455; 
735)  nebeneinander  her,  doch  überwiegt 
erstere  wie  in  andern  ags.  Quellen,  wo  von 
der  webenden  Tätigkeit  der  Schicksals - 
göttin  die  Rede  ist  {me  ßcet  Vyrd  gewcef 
Cod.  exon.  355).  Gleiches  gilt  von  der 
nordischen  Dichtung  (Lex.  poet.  S.  837). 
Hier  begegnet  aber  das  Wort  auch  im 
Plural  (Sg.  5);  aus  dem  einen  Schicksals- 
wesen sind  mehrere  geworden,  die  nun  im 
allgemeinen  die  Bezeichnung  nornir  haben 
und  in  ihrer  Gesamtheit  des  Menschen 
Schicksal  bestimmen.  Dem  Spruch  der 
Nornen  kann  niemand  entgehen  (FJQlsm. 
jy).  Nornen  erscheinen  bei  der  Geburt  des 
jungen  Helgi  und  schaffen  ihm  sein  Ge- 
schick (HH.  I,  20);  dem  Andvari  hat  eine 
bestimmt,  im  Wasser  als  Hecht  zu  leben 
(Rm.  2),  Siguro*r  soll  nach  dem  Spruch 
der  Nornen  die  Sigrdrifa  aus  ihrem  Schlafe 
erwecken  (Fm.  44),  böse  Nornen  schufen 
der  Brynhild  die  Ehe  mit  Gunnar  (Sg. 
sk.  7),  sie  waren  die  Ursache,  daß  Hamdir 
seinen  Bruder  Erp  erschlagen  hatte  (Hm. 
29).  Auch  nach  altdeutschem  Volksglauben 
walten  die  Schicksalsgöttinnen,  wenn  sich 
einer  in  einen  Werwolf  verwandeln  kann 
(Grimm  Myth.4  III  409).  Da  nun  das 
Schicksal  des  Menschen  gut  und  schlimm 
ist,  so  unterschied  der  nordische  Volks- 
glaube zwischen  guten  und  bösen  Nornen. 
Sind  es  drei,  so  ist  die  dritte  in  der  Regel 
die  böse  Norne,  die  daher  auch  die  'schwarze 
Norne'  heißt.  Als  der  Dänenkönig  Fridleif 
bei  der  Geburt  seines  Sohnes  Olaf  den 
Nornen  opferte,  schenkten  die  beiden  ersten 
dem  Kinde  treffliche  Eigenschaften  des 
Körpers  und  der  Seele,  während  die  dritte 
ihm  das  Laster  des  Geizes  bestimmte  (Saxo 
gramm.  I  272).  Bei  der  Geburt  des  Norna- 
gest    bescherten    die    guten   Nornen   dem 


342 


NORWEGER 


Kinde  Glück  und  Ruhm,  während  die 
jüngste  bestimmte,  er  solle  nur  so  lange 
leben,  als  die  Kerze  an  seiner  Wiege  brenne. 
Da  nahm  die  älteste  Schwester  das  Licht, 
löschte  es  aus,  gab  es  der  Mutter  zur  Ver- 
wahrung und  schob  dadurch  den  Spruch 
der  bösen  Schwester  hinaus,  bis  sich  der 
Held  selbst  den  Tod  wünschte  (Nornagests  p. 
S.  77).  Vor  allem  walten  die  Nornen  über 
den  Tod  des  Menschen.  Als  der  alte 
Kveldulfr  seinen  Sohn  Thorolf  verloren 
hat,  klagt  er  die  Norne  an,  die  ihm  diesen 
entrissen  habe  (Egils.  S.  Kap.  24,  4).  Als 
Ham3ir  dem  Tode  nahe  ist,  tröstet  er  sich 
damit,  daß  niemand  den  Abend  erlebt, 
wenn  der  Spruch  der  Nornen  ergeht  (Hm. 
31);  nach  der  Nornen  Rat  hat  Torf- Einarr 
seinen  Gegner  Halfdan  getötet  (Heimskr. 
S.  71),  ihren  Frauen  kündet  die  zum  Tode 
bereite  Brynhilde,  daß  auch  sie  einst  die 
Norne  denselben  Weg  führen  werde  (Sg.  52). 

§  2.  Außer  den  Namen  norn  und  wurt 
begegnen  für  die  Schicksalsgöttinnen  noch 
andere.  Im  Heliand  waltet  metod  'das  zu- 
messende Wesen'  des  Schicksals  (v.  128; 
512),  und  ahd.  Glossen  geben  parcae  mit 
scephanten  wieder  (Graff  VI  454),  wie  noch 
Vintler  in  seiner  Blume  der  Tugend  von 
den  gachschepfen  spricht  (v.  78.  94),  die 
den  Menschen  das  Leben  geben  und  sie 
regieren.  Diese  Schicksalsmächte  haben 
lange  noch  in  christlicher  Zeit  im  Volks- 
glauben fortgelebt,  und  wie  man  ihnen 
nach  dem  Zeugnis  des  Burchard  von  Worms 
im  11.  Jh.  Speise  und  Trank  vorzusetzen 
pflegte,  um  sie  dadurch  günstig  zu  stimmen 
(Grimm,  Myth.4  III  409),  so  hat  man  es 
bis  in  die  jüngste  Zeit  getan  (Panzer, 
Beiträge  zur  deutschen  Myth.  II    119  ff.). 

§  3.  Besonders  häufig  erscheinen  die 
Schicksalswesen  in  der  Dreizahl.  Auf 
deutschen  Volksglauben  weist  der  Eifer 
Burchards  von  Worms  gegen  die  drei 
Schwestern  hin,  denen  man  allen  Gewinn 
zuschreibe  (Myth.  III  409),  der  englische 
Volksglaube  kennt  noch  zu  Shakespeares 
Zeit  die  drei  weirdsisters,  und  im  Norden 
kennen  die  drei  Schwestern  Saxo  und  die 
eddische  Dichtung.  Hier  hat  man,  jeden- 
falls unter  dem  Einflüsse  Isidorischer 
Gelehrsamkeit,  der  Ur3r  die  Schwestern 
Verwandt  und  Skuld  gegeben  und  so  die 
Nornen  aufgefaßt  als  Norne  der  Ver- 
gangenheit, Gegenwart  und  Zukunft.     Die 


Stelle,  in  der  die  drei  Namen  begegnen 
(Vsp.  20) ,  ist  eine  späte  Interpolation  und 
hat  keinen  mythologischen  Wert.  Aber  die 
Dreizahl  steht  nach  demselben  Gedichte, 
nach  dem  auch  das  Schicksal  der  Götter 
in  den  Händen  dieser  drei  riesenentsprosse- 
nen Mädchen  liegt,  für  die  eddische  Dich- 
tung fest,  ja  man  ist  noch  weiter  gegangen 
und  spricht  von  drei  Klassen  Nornen,  von 
denen  die  eine  von  den  Äsen,  die  andre  von 
den  Elfen,  die  dritte  von  den  Zwergen 
stamme  (Fm.   13). 

§  4.  Unter  ihrem  alten  Namen  leben  die 
Nornen  namentlich  im  fteröischen  Volks- 
glauben fort.  Man  stellt  sich  unter  ihnen 
kleine  unterirdische  Wesen  vor.  Weiße 
Flecken  auf  den  Fingernägeln,  die  dem 
Menschen  Glück  bringen  sollen,  nennt  man 
nornaspor  „Nornenspur";  die  erste  Mahl- 
zeit, die  eine  Frau  nach  der  Geburt  eines 
Kindes  einnimmt,  heißt  nornagreytur  ,,Nor- 
nengrütze",  da  an  ihr  die  Nornen  teil- 
nehmen sollen,  die  dem  Kinde  das  Geschick 
bereiten. 

Feilberg     Skcebnetroen;     Aarb.    f.    dansk 

Kulturhist.    1897,    1  ff.  E.  Mogk. 

Norweger.  §  1.  Die  norwegischen  Bo- 
denfunde lassen  deutlich  den  alten  kultu- 
rellen und  ethnologischen  Zusammenhang 
mit  den  übrigen  nordischen  Ländern  er- 
kennen. Schon  in  der  jüngeren  Steinzeit 
bildet  wenigstens  der  südliche  Teil  des 
Landes  zusammen  mit  dem  südlichen 
Schweden,  mit  Dänemark  und  dem  mittle- 
ren Norddeutschland  eine  einheitliche  Kul- 
turprovinz, ohne  doch  an  Dichtigkeit  der 
Bevölkerung  mit  diesen  Ländern  einen 
Vergleich  auszuhalten.  Die  Bronzefunde  — 
wir  können  bei  ihnen  noch  bestimmter  als 
bei  den  neolithischen  von  germanischer 
Hinterlassenschaft  sprechen,  lassen  die 
fortschreitende  Ausbreitung  der  Besiedlung 
nach  Norden  zu  erkennen.  Noch  im  Dront- 
heimischen  ist  die  Bronzeperiode  gut  ver- 
treten. 

Während  der  vorrömischen  Eisenzeit 
aber  soll  nach  der  Ansicht  verschiedener 
Forscher  infolge  einer  Temperaturver- 
schlechterung —  darüber  Sernander 
in  Compte  Rendue  du  XIe  Congres  Geo- 
logique  International  S.  404  ff.  —  das  nörd- 
liche Norwegen  und  Schweden  wieder  so  gut 
wie  entvölkert  gewesen  sein;  doch  kommen 
nach  Haakon   Schetelig  (Oldtiden 


NORWEGER 


343 


III  116)  für  die  Spärlichkeit  der  Funde  aus 
dieser  Zeit  noch  andere  Erklärungsmöglich- 
keiten in  Betracht.  Die  jüngere  nordische 
Eisenzeit  ist  wieder  durch  Grabhügel  bis 
auf  die  Inseln  Karls0y  und  Helg0y  in  der 
Gegend  des  70.  Breitegrades  vertreten,  also 
bis  hinauf  in  jene  Gegenden,  die  wir  aus 
schriftlichen  Quellen  als  das  frühgeschicht- 
liche nördliche  Grenzgebiet  der  Germanen 
kennen.  Woher  ein  besonders  an  der  West- 
küste Norwegens  —  und  zwar  schon  in 
der  Sagazeit  —  stark  vertretener  kurz- 
schädliger  und  dunkler  Einschlag  in  der 
im  übrigen  den  germanischen  Typus  auf- 
weisenden Bevölkerung  stammt,  ist  nicht 
sichergestellt;  doch  ist  dabei  gewiß  nicht 
an  Lappen,  weit  eher  an  sehr  früh  indo- 
germanisierte  Reste  von  älteren  Jäger - 
stammen  zu  denken  und  auch  durch  ihre 
archäologische  Hinterlassenschaft  machen 
sich  solche  Vorläufer  der  Germanen  be- 
merkbar. 

§  2.  Ob  das  von  Pytheas  entdeckte  Thule 
mit  Norwegen  etwas  zu  tun  hat  oder  nicht, 
ist  noch  eine  Streitfrage.  Für  die  Römerzeit 
ist  bereits  eine  norwegische  Völkerschaft 
literarisch  bezeugt  in  den  XaiSsivot  des 
Ptolemaeus.  Mehrere  Namen  von  Stämmen, 
die  wir  später  noch  im  Lande  antreffen, 
enthält  das  Verzeichnis  des  Königs  Rod- 
vulf  (s.  Nordgermanen  §  9),  so  den  der 
Ragnaricii,  Raumarien,  Rugi,  *(H)arothi, 
Granu,  Agandzae,  von  minder  Sicherem 
abgesehen;  bei  der  gens  Adogit  ist,  auch 
wenn  sich  ihr  verderbt  überlieferter  Name 
einer  Deutung  entzieht,  auf  Grund  des  über 
sie  Mitgeteilten  nur  an  die  nachmaligen 
Häleygir  oder  einen  Teil  von  ihnen  zu 
denken. 

§  3.  Noch  zu  Beginn  der  geschichtlichen 
Zeit  setzt  sich  Norwegen  aus  einer  großen 
Anzahl  von  selbständigen  Volklanden  zu- 
sammen; fylki  oder  riki,  land  ist  der  Aus- 
druck für  ein  solches.  Ihre  Bewohner  sind 
zum  Teil  schon  durch  ihre  Namen  als  alte 
besondere  Völkerschaften  gekennzeichnet, 
die  als  solche  bereits  ins  Land  gekommen 
sind  oder  sein  mögen;  das  gilt  zB.  von  den 
Rygir,  ÜQrdar  und  Prendir;  zum  Teil  geht 
die  Benennung  deutlich  erst  von  den  Wohn- 
sitzen aus  wie  bei  den  Firdir,  Sygnir  oder 
den  Skeynir.  Aber  nicht  in  allen  Fällen 
ist  das  Verhältnis  zwischen  Stammes-  und 


Landschaftsnamen  ein  ganz  klares.  Die 
wirtschaftlichen  und  Kulturverhältnisse  der 
einzelnen  norwegischen  Völkerschaften  sind 
entsprechend  der  mannigfaltigen  Natur  des 
ausgedehnten  Landes  sehr  ungleich. 

§  4.  Von  den  verschiedenen  Gruppen  von 
Stämmen,  die  sich  unterscheiden  lassen, 
faßt  eine  der  Name  Vikverjar  oder  Vlkverir 
zusammen.  Es  sind  die  Anwohner  der 
großen  Meeresbucht  im  Süden  des  Landes, 
die  sich  schließlich  zum  Fjord  von  Oslo  oder 
Kristiania  verengt  und  die  Vik  oder  Vlkin, 
eigentlich  'die  Bucht'  schlechtweg,  genannt 
wurde.  Am  innersten  Fjord  liegt  an  der 
Westseite  Vestfold,  bewohnt  von  den  Vest-, 
Vestr-fyldir,  und  ihnen  gegenüber  auf  der 
Ostseite  Vingulmgrk,  ein  Name,  worin  wie 
in  Danmqrk  ein  alter  Volksname  als  Be- 
stimmungswort enthalten  sein  kann.  Daran 
schließt  sich  an  der  Küste  bis  an  die  Gautelfr 
Ränriki  oder  Ranrlki  (mit  Verkürzung  des 
schwachtonig  gewordenen  ersten  Teils), 
das  Land  der  Renir  (ein  junger  Name,  der 
erst  aus  Ranriki  gebildet  ist),  der  Ragna- 
ricii des  Rodvulf.  Alfheimar,  das  in 
einigen  Quellen  genannt  wird  und  zwischen 
der  Raumelfr  (Glommen)  und  Gautelfr 
liegen  soll,  muß  damit  zusammenfallen. 
Auf  der  Westseite  der  Bucht,  am  Grenmarr, 
dem  Langesundsfjord,  begegnet  uns  der 
Name  Grenland,  in  dem  wir  die  Granu  des 
Rodvulf  wiedererkennen. 

§  5.  Im  Norden  wird  das  Gebiet  der 
Vikverjar  abgeschlossen  durch  das  Uppland 
oder  die  Upplgnd  mit  den  Upplendingar. 
Zu  ihnen  gehören  die  Raumar  im  Raumariki 
an  der  nach  ihnen  benannten  Raumelfr. 
Es  sind  die  Raumaricii  des  Rodvulf.  Im 
ags.  Wids.  63  und  Beow.  519  heißen  sie 
mit  poetischem  Namen  Heaäoreamas  'krie- 
gerische Reamas',  und  sichtlich  haben  wir 
es  bei  Raumar  wieder  mit  einem  alten 
Stammnamen  zu  tun.  Ihre  Nordnachbarn, 
die  Heinir,  Heidnir,  sind  die  Häänas  des 
Wids.  81  und  als  Xaiosivoi  schon  bei  Ptole- 
maeus erwähnt.  Sie  sitzen  in  der  Heifrmqrk 
und  sind  ihrem  Namen  nach  offenbar 
Heidebewohner.  Im  Westen  grenzt  das 
Heinafylki  an  das  Had'afylki  oder  Hada- 
land,  das  außer  dem  von  den  Hafrar  be- 
wohnten Hadaland  im  engeren  Sinn  noch 
die  Landschaften  Land,  Pötn  und  Hringa- 
rlki,  das  Gebiet  der  ursprünglich  jedenfalls 


344 


NORWEGER 


selbständigen  Hringar,  umfaßt.  Die  Stäm- 
me der  Ha3ar,  Heinir  und  Raumar  bilden 
zusammen  von  alters  her  den  Rechtsver- 
band des  Heids&visping oder  der  Heiösävis- 
Iqg,  so  benannt  nach  der  Dingstätte  am 
Heidsär,  dem  Mjössensee;  später,  nachdem 
diese  auf  die  Ebene  Eidsvellir  verlegt 
worden  war,  wird  von  dem  Eiäsivaßing, 
den  Eidsivalqg  gesprochen. 

Zu  Uppland  in  weiterem  Sinn  gehören 
noch  Gudbranzdalr  und  Eystridalir,  die  sich 
weit  nach  Norden  zu  ins  Binnenland  hinein- 
erstrecken. 

§  6.  Gegen  Westen  zu  wird  das  Gebiet 
der  uppländischen  Stämme  von  den  Land- 
schaften Valdres,  Haddingjadalr  und  Nu- 
madalr  umschlossen.  An  letzteres  grenzt 
im  Süden  Pelamqrk,  das  Reich  der  Pilir, 
im  Innern  des  südlichen  Norwegen,  vom 
Vlk  durch  Grenland  geschieden. 

§  7.  Der  südlichste  Stamm  Norwegens 
sind  die  Egdir  in  der  Landschaft  Agäir, 
wohl  identisch  mit  den  Agandzae  Rodvulfs. 
Dann  folgt,  schon  der  Nordsee,  nicht  mehr 
dem  Skagerrak  zugekehrt,  ein  Küstenstrich 
Namens  Jadarr  'Rand',  jetzt  Jaderen  oder 
Jceren,  bewohnt  von  den  Jaäarbyggjar,  die 
aber  bereits  dem  Stamm  der  Rygir  zuzu- 
rechnen sind,  der  im  übrigen  den  ganzen 
Umkreis  des  Boknfjords  besetzt  hält.  Die 
Rygir,  poetisch  auch  Holmrygir,  tragen  den- 
selben Namen  wie  die  südgermanischen  Ru- 
gier  (s.  diese),  von  denen  sie  abstammen. 
Ihr  Gebiet  heißt  Rygjafylki  oder  Rogaland, 
Rogheimr. 

§  8.  Auch  die  nördlich  von  den  Rygir 
sitzenden  Hordar,  die  Bewohner  des  Horda- 
land, Hqrdafylki  oder  der  Hqrdafold  in  der 
Umgebung  des  Hardangerfjord,  haben  süd- 
germanische Namensvettern  und  nähere 
Verwandte  in  den  Haruden  (s.  diese).  Es 
wird  Sunn  -  und  Norähqrdaland  unter- 
schieden, und  an  letzteres  schließt  sich 
landeinwärts  Vqrs,  jetzt  Voss  in  Bergens 
Stift,  mit  den  Vqrsar,  einem  von  Haus  aus 
wohl  selbständigen  Stamme,  an.  Nörd- 
licher, am  Sogn,  dem  Sognefjord,  sitzen  die 
Sygnir,  dann  am  Nordfjqrär  und  Sunn- 
fjqrdr,  wieder  nach  den  Sitzen  benannt, 
die  Firäir.  Der  südwestliche  Teil  des 
Firäafylki  heißt  Fjalir,  seine  Bewohner 
sind  die  Filir.  Zusammen  bilden  die  drei 
westländischen  Stämme  der  Hqräar,  Sygnir 


und  Firäir  den  alten  Rechtsverband  des 
Gulaßings. 

§  9.  Auf  die  Firäir  folgen,  auf  einen  aus- 
gedehnten Küstenstrich  verteilt,  die  Merir, 
das  Merafylki,  in  Nora-  und  Sunnmerir 
mit  den  Landschaften  Nora-  und  Sunn- 
merr  unterschieden  und  voneinander  ge- 
trennt durch  die  Raumsdelir  im  Raumsdalr. 

§  10.  Landeinwärts  von  den  Nord  merir, 
die  das  Ufer  zu  beiden  Seiten  der  Mündung 
des  Drontheimsfjord  besetzt  halten,  liegt 
weiter  innen  am  Fjord  Pröndheimr  oder 
Prändheimr,  auch  Prendalqg,  der  Rechts - 
verband  der  Prendir  oder  Pr&ndir,  der 
Pröwendas  des  Wids.  64.  Ihr  Name,  eine 
deutliche  Partizipialbildung,  gehört  zu 
germ.  *Pröwen  'leiden,  aushalten'  oder 
*Pröwön  'gedeihen'.  Sie  scheiden  sich  in 
die  tjtßrendir  und  die  weiter  oben  am 
Fjord,  nördlich  von  diesen  sitzenden 
Inn(an)-ßrosndir.  Zu  ersteren  gehören  die 
Orkdelir  im  Orkadalr,  die  Gaulverjar  im 
Gaulardair,  die  Strindbyggjar  oder  das 
Strindafylki  in  der  Landschaft  Strind  und 
die  Stjördölir  im  Stjördalr;  zu  letzteren  die 
Verdelir  im  Veradalr,  die  Skeynir  in 
Skaun,  die  Sparbyggjar  in  Spar(a)bü  und 
die  Eynir  auf  der  Insel  Eyin  iäri. 

§  11.  Auf  die  pröndir  folgen  die  Naum- 
delir  im  Naumudalr,  jetzt  Namdalen,  und 
endlich  zuhöchst  im  Norden  als  äußerster 
germanischer  Stamm  die  Häleygir  in  Hä- 
logaland,  der  FinnmQrk  benachbart. 

§  12.  Die  Grenze  zwischen  Norwegen  und 
den  Nachbarländern,  dem  dänischen  Hal- 
land  und  Schweden,  wurde  durch  die 
Gautelfr  aufwärts  bis  zum  Vsenir  (Wener- 
see)  gebildet,  dann  durch  ein  ausgedehntes 
Waldgebiet,  Markir  genannt,  das  jetzige 
Aremark,  0ymark  und  Redenes  sokn  in 
Norwegen  und  Nordmark  in  Schweden  um- 
fassend, dessen  Bewohner  Markamenn 
hießen.  Sie  setzte  sich  fort  durch  den 
Eiäaskögr,  um  schließlich  längs  des  Ge- 
birgszuges der  Kilir  zu  verlaufen.  Doch 
wurden  auch  östlich  von  diesem  bisher  öd- 
liegende  oder  nur  spärlich  bewohnte  Land- 
striche (Herdalir  oder  Herjardalr,  Jamta- 
land  und  Helsingjaland)  von  Norwegen  aus 
besiedelt. 

§  13.  Vor  allem  aber  wandte  sich  ein 
norwegischer  Auswandererstrom  über  das 
Meer  nach  dem  Westen.    Norweger  haben 


NÖSTVET-TYPUS 


345 


sich  auf  Hjaltland  (den  Shetlandinseln), 
den  Orkneyjar,  den  Sudreyjar  (Hebriden), 
im  nördlichen  Schottland  und  auf  den 
neuentdeckten  Fäereyjar  festgesetzt  und  in 
erfolgreichem  Wettbewerb  mit  den  Dä- 
nen die  Gegend  von  Dublin  und  andere 
Teile  Irlands   unterworfen   und   besiedelt. 

In  der  Normandie  ist  GQngu-Hrölfr 
(Rollo),  Sohn  des  Ragnvaldr  Mörajarl,  der 
Führer  der  im  übrigen  meist  aus  Dänemark 
stammenden  nordischen  Eroberer.  Von 
größter  Bedeutung  aber  ist  die  Entdeckung 
und  Besiedlung  Islands  geworden,  das 
hauptsächlich  aus  dem  westlichen  Nor- 
wegen, z.  T.  auf  dem  Umwege  über  ältere 
Kolonien,  seine  Bevölkerung  erhielt.  Von 
Isländern  wurde  schließlich  auch  Grönland 
entdeckt  und  besiedelt,  und  kühne  See- 
fahrten von  dort  aus  brachten  selbst  über 
die  nordamerikanische  Küste  die  erste 
Kunde. 

§  14.  Eine  Zusammenfassung  der  nor-" 
wegischen  Völkerschaften  zu  einer  politi- 
schen Einheit  ist  spät  erfolgt  und  ging  in 
anderer  Weise  vor  sich  als  bei  den  anderen 
skandinavischen  Staaten,  Dänemark  und 
Schweden.  Während  hier  schon  die  Namen 
auf  einen  mächtig  aufstrebenden  Stamm 
als  Ausgang  der  Vereinigung  hinweisen,  ist 
Norwegen  als  politisches  Gebilde  die 
Schöpfung  einer  einzelnen  kraftvollen  Per- 
sönlichkeit, des  Königs  Haraldr  hinn  här- 
fagri.  Kein  Zufall  aber  ist  es,  daß  sein  im 
J.  872  durch  die  Schlacht  im  Hafrsfjord  zu 
glücklichem  Abschluß  gebrachtes  Unter- 
nehmen vom  südlichen  Norwegen  ausgeht. 

§  15.  Doch  ist  Name  und  Begriff  Nor- 
wegen älter  als  seine  staatliche  Einigung. 
Wenn  bereits  König  Alfred  im  Reisebericht 
des  Halogaländers  Ottar  die  Ausdrücke 
Nordweg  und  Nor  Omen  im  Sinn  von  Nor- 
wegen und  Norweger  und  im  Gegensatz  zu 
Dänen  und  Schweden  gebraucht,  folgt  er 
dabei  gewiß  älterer  Tradition,  der  Nor- 
wegen als  geographischer  Begriff  —  wenn 
auch  ohne  genaue  Abgrenzung  gegen  die 
Nachbarlande  —  längst  bekannt  war. 
Anord.  noregr,  nöregr,  aus  nordrvegr,  be- 
deutet von  Haus  aus  'der  Weg,  die  Richtung 
nach  Norden,  die  nördliche  Gegend';  in 
dieser  ursprünglichen  Bedeutung  ist  noch 
in  der  Helgakv.  Hund.  I4  der  Plural  nordr- 
vegar  belegt.     Gegenstücke  sind  austrvegr 


und  suärvegar.  Wenn  daraus  ein  Name 
Norwegens  wird,  kann  die  Benennung  nur 
von  einem  südlicheren  skandinavischen, 
und  zwar  von  einem  dänischen  Standpunkt 
aus  erfolgt  sein,  von  dem  aus  auch  die  Be- 
zeichnung der  Bewohner  Norwegens  als 
Nordmenn  ( —  Noregsmenn)  und  das  gegen- 
sätzliche Sudrmenn  'die  Deutschen,  die 
Südgermanen'  verständlich  ist  und  ebenso 
das  Adjektiv  norrenn  im  Sinn  von  'nor- 
wegisch'. Wo  daneben  Nordmafrr  in  dem 
weiteren  Sinn  von  'Nordgermane'  ge- 
braucht wird,  mag  deutscher  Einfluß  mit 
im  Spiele  sein;  ein  Sprachgebrauch  intern 
norwegischer  Herkunft  endlich  ist  die  An- 
wendung des  Wortes  auf  Leute  aus  dem 
Teil  von  Norwegen,  der  jetzt  als  norden- 
fjelds  bezeichnet  wird,  zwischen  Lindesnaes 
und  Agdenaes;  bei  der  durchsichtigen  Be- 
deutung des  Wortes  konnte  er  sich  leicht 
einstellen.  Auf  Island  und  in  anderen  nordi- 
schen Kolonien  des  Westens  heißen  die 
Norweger  auch  Austmenn. 

Lit.  bei  Bremer  Ethn.  105  ff.  (839  ff.). 
Ferner :  A.  Hansen  Landnam  i  Norge ; 
Kristiania  1904.  G.  Gustafson  Norges  Old- 
tid;  Kristiania  1906.  A.  Bugge  Norges 
Historie  I  1.  2;  Kristania  191 2.  1910. 

R.  Much. 

Nöstvet-Typus  (§  1),  älteste  Form  der 
Steinbeile  in  Norwegen  und  damit  führen- 
der Typus  für  die  Reste  der  ältesten  Be- 
siedlung dieses  Landes  durch  den  Men- 
schen. Der  Fundort,  nach  dem  A.  W.  Brög- 
ger  den  Namen  bildete,  ist  ein  großer  Wohn- 
platz im  Bez.  Ackershus  im  südl.  Norwegen. 
Die  Nöstvetbeile  (s.  Abb.  23)  sind  nicht  aus 
Feuerstein,  der  im  Gebiete  des  N.-T.  nicht 
vorkommt,  aber  aus  einem  möglichst  ähnlich 
gewählten,  muschelig  brechenden  Erup- 
tivgestein (Quarzporphyr,  feinkörniger  Sye- 
nitporphyr, Aplit,  dichter  Grünstein)  oder 
Hornstein,  durch  Zuschlagen  roh  her- 
gestellt und  nur  an  der  Schneide  manch- 
mal geschliffen,  klein  bis  mittellang  (9  bis 
15  cm  1.),  von  dreieckigem,  rhombischem 
oder  trapezförmigem  Querschnitt  mit  3  bis 
3,5  cm  langer  oder  ganz  schmaler  (nur 
1  cm  langer)  Schneide.  Die  wichtigsten 
Wohnplätze  des  Nöstvetvolkes  liegen  in 
der  Umgebung  des  Christianiafjords,  durch- 
gehends  auf  der  Strandlinie  des  Maximums 
der  Littorina-Tapes- Senkung,  woraus  sich 


346 


NOTKER 


ergibt,  daß  sie  aus  derselben  Zeit  her- 
rühren, wie  die  älteren  Kjökkenmödding- 
schichten  in  Dänemark  (und  Südschweden). 
Vereinzelt  kommt  auch  der  für  die  letzt- 
genannten so  charakteristische  Scheiben - 
spalter,  teils  aus  Feuerstein,  teils  aus  andern 
Gesteinsarten,  vor.  Außer  dem  südöstlichen 
Norwegen  ergaben  auch  die  Küsten  der 
angrenzenden  schwedischen  Provinz  Bonus - 
län  Wohnplätze  vomN.-T.     Das  Nöstvet- 


Abb.  23.  Nöstvet-Steinaxt  mit  geschliffener  Schneide. 
Nach  A.  W.  Brogger. 


beil  entwickelte  sich  offenbar  aus  dem 
typischen,  langen  Feuersteinbeil  der  Kjök- 
kenmöddingkultur  und  war  anfangs  regel- 
mäßig ungeschliffen. 

§  2.  Der  N.-T.  vertritt  die  ältere  nordi- 
sche Steinzeit  in  Norwegen,  ist  aber  von 
sehr  beschränkter  räumlicher  Ausdehnung, 
besonders  im  Vergleich  zu  den  Typen  der 
entwickelten  jüngeren  Steinzeit.  Unter 
den  letzteren  sind  auch  die  (älteren)  spitz - 
nackigen  und  die  (jüngeren)  schmalnacki- 
gen Steinbeile  in  Norwegen  nicht,  wie  in 
Dänemark  und  Südschweden,  aus  Feuer- 
stein, sondern  aus  anderen  Gesteinsarten. 


Erst  die  spätneolithischen  dicknackigen 
Beile  Norwegens  bestehen  aus  Feuerstein, 
der  jetzt  erst  in  großer  Menge,  wahr- 
scheinlich aus  Schonen  und  von  den  däni- 
schen Inseln,  eingeführt  wurde.  Gräber 
sind  weder  aus  der  Zeit  des  N.-T.,  noch 
aus  der  neolithischen  Periode  Norwegens 
bekannt.  Die  Konstatierung  des  N.-T.  ist 
namentlich  wegen  der  abweichenden  An- 
nahmen in  A.  M.  Hansens  Werk  Landnam 
i  Norge,  worin  die  Existenz  einer  solchen 
Stufe  für  Norwegen  geleugnet  wird,  von 
Wichtigkeit. 

A.    W.    B  r  0  g  g  e  r    Cxer     av    Nöstvettypen, 

Kristiania  1905  (Norges  Geolog.  Undersög.  42). 

D  e  r  s.  Studier  over  Norges  Stenalder.  I.  Ebenda. 

1906   (Vidensk.    Selsk.    Skr.    I   1906,   2). 

M.  Hoernes. 

Notker,  genannt  der  Stammler  (Bal- 
b  u  1  u  s),  geb.  um  840,  zeichnete  sich  als 
Mönch  von  S.  Gallen  durch  vielseitige 
Bildung  und  bedeutende  pädagogische, 
musikalische,  dichterische,  schriftstelle- 
rische Talente  aus.  Auf  eigentlich  historio- 
graphischem  Gebiete  hat  er  sich  nur  durch 
eine  kurze  Fortsetzung  zu  der 
unter  dem  Namen  Erchanberts 
gehenden,  fast  ganz  auf  den  Gesta  Fran- 
corum  beruhenden  fränkischen  Volksge- 
schichte (vgl.  MG.  II  327)  betätigt,  die  ihm 
Simson  Zeitschr.  f.  Gesch.  d.  Oberrheins 
N.  F.  2,  59  ff.  mit  großer  Wahrscheinlich- 
keit zugeschrieben  hat;  er  gibt  da  nütz- 
liche Nachrichten  über  die  Genealogie  und 
Reichsteilungen  der  Karolinger  von  840 — 
881  (MG.  II,  329).  Auf  dem  Grenzgebiete 
zwischen  Geschichte  und  Novellistik  liegt 
das  unvollständig  überlieferte  Buch  über 
die  Taten  Karls  des  Großen,  das  noch  heute 
meist  unter  dem  unbestimmten  Autor - 
namen  des  Mönches  von  S.  Gallen 
geht,  weil  Pertz  die  schon  früher  ange- 
nommene Verfasserschaft  Notkers  be- 
zweifeln zu  müssen  glaubte,  die  indes  seit- 
dem, namentlich  durch  Zeumer,  sicher- 
gestellt ist.  N.  hatte  sich  als  Knabe  von 
einem  alten  Kriegsmanne  Karls,  Adalbert, 
und  dessen  Sohne,  dem  Priester  Werinbert, 
mancherlei  Erinnerungen  und  Anekdoten 
von  dem  großen  Kaiser  erzählen  lassen 
und  wußte  sie  später  mit  seiner  dichte- 
rischen, sicherlich  mancherlei  hinzuerfinden- 
den Gabe  so  hübsch  zu  erzählen,  daß  Kaiser 


NOTWEHR— NUITHONES 


347 


Karl  III.  ihn  bei  einem  Besuche  des  Klosters 
883  zur  Aufzeichnung  veranlaßte.  Diese 
ist  dann  wahrscheinlich  unfertig  geblieben, 
was  sich  auch  in  der  kunstlosen  und  etwas 
redseligen  Aneinanderreihung  und  gewissen 
Unebenheiten  der  Form  geltend  macht. 
Es  ist  wohl  nicht  ganz  das  Bild  vom 
großen  Kaiser,  wie  es  im  Volke  weiter- 
lebte, das  uns  hier  erscheint,  zum  mindesten 
ist  es  stark  aus  dem  geistlichen  Gesichts- 
winkel gesehen,  wie  mir  die  Bedeutung 
der  Leistung  neuerdings  überhaupt  ein 
wenig  überschätzt  zu  werden  scheint.  Aber 
manche  Züge  machen  bei  aller  Unzuver- 
lässigkeit  des  Einzelnen  noch  den  Eindruck 
der  Echtheit,  bei  andern  interessiert  die 
steigernde  und  ausschmückende  Fort- 
bildung der  Legende.  Einzelne  geistliche 
Noveletten  von  der  Art,  wie  sie  von  Gregor 
d.  Gr.  bis  Caesarius  von  Heisterbach  und 
weiter  das  Mittelalter  durchziehen,  sind 
ganz  lose  eingereiht,  und  wertvollen  kultur-' 
historischen  Stoffes  bietet  das  Büchlein 
die  Fülle. 

Gesta  Caroli  MG.  II  726  fr.  Besser  Jaffc 
Bibl.  rer.  Germ.  IV  619fr.  Übersetzung: 
Geschichtschreiber  d.  d.  Vorzeit  *  26,  1890  u. 
sonst.  Vgl.  Wattenbach  DGQ.  1 7,  207. 
272.  Manitius  Gesch.  d.  lat.  Lit.  d.  MA. 
I,  354ff.  Zeppelin  Schriften  d.  Ver.  f. 
Gesch.  d.  Bodensees  19,  33fr.  Zeumer  Auf- 
sätze d.  Andenken   a.  G.   Waitz   gewidm.  97  ff. 

K.   Hampe. 

Notwehr.  Der  Begriff  der  N.  als  solcher 
ist  dem  älteren  germanischen  Recht  fremd. 
Dagegen  reicht  in  frühe  Zeit  die  Auf- 
fassung zurück,  daß  die  Schadenstif- 
tung in  N.  als  Verfahren  gegen  den  durch 
seinen  Angriff  friedlos  gewordenen  buß- 
lose  Tat  (s.  d.)  ist.  Sie  läßt  auch  die 
Notwehrhandlung  noch  zu  einer  Zeit  als 
erlaubte  erscheinen,  wo  der  unmittelbare 
Eintritt  der  Friedlosigkeit  nur  mehr  Aus- 
nahme war  (s.  Friedlosigkeit  §2).  Doch  war 
unter  allen  Umständen  eine  sofortige  Ver- 
klarung der  Tat  als  Notwehr handlung  er- 
forderlich oder  auch  eine  Klage  gegen  den 
toten  Mann  (s.  bußlose  Tat).  Fränkische 
Rechte  sprechen  von  se  defendendo  occidere, 
das  dänische  Recht  spricht  generell  den 
Satz  aus,  daß  jeder  das  Recht  habe,  sich 
selbst  zu  wehren.  In  einzelnen  Tatbestän- 
den gibt  das  westnordische  Recht  der 
Straflosigkeit  der  N.  Ausdruck. 


B  r  u  n  n  e  r  RG.  I*  223,  II 630  f.  Schröder 
RG.S  357.  v.  Schwerin  RG.»  155,  161; 
v.  A  m  i  r  a  Rechts!  239  f.  Brandt  Rets' 
Historie  II  51fr.  Matzen  Strafferet  58  f. 
del  Giudice  73  ff.  Heusler  Strafrecht 
der  Isländersagas  63  ff.  v.  Schwerin. 

Notzucht.  Die  N.  (adän.  valdtcekt,  ags. 
niedhcemed  niedusem  fries.  nedmonda)  gehört 
im  germanischen  Recht  zu  den  schweren 
Delikten.  Es  war  schimpflich,  ein  Neidings- 
werk,  eine  wehrlose  Frau  zu  notzüchtigen 
(aschw.  taka  kono  mceß  vald,  wnord.  brjöta 
kono  Hl  svefnis,  lat.  per  virtutem  moechari, 
violentiam  mulieri  facere).  Dementspre- 
chend schwer  sind  die  Strafen,  wenngleich 
hier  die  kontinentalen  Rechte  milder  vor- 
gehen als  die  skandinavischen,  wo  die  N. 
Friedlosigkeit  nach  sich  ziehen  kann  und 
in  Schweden  zu  den  Königseidbrüchen  ge- 
hört (über  N.  an  Ehefrauen s.  Ehebruch, 
über  das  Tötungsrecht  des  Ehemannes  s. 
handhafte    Tat). 

Brunner  RG.  II  666  f.  Wilda  829  ff. 
Grimm  RA.  IL»  190.  Ders.  ZfdR.  V  1  ff. 
v.  Schwerin  RG.*  172.  Nordewicz  Regts- 
oudheden  284.  Brandt  Retshistorie  II  85  f. 
Nordström  Bidrag  II 325,  348  f.  d  e  1  G  i  u  - 
dice  152  ff.,  162  ff.  v.  Schwerin. 

Nuithones.  §  i.  Bei  Tacitus  Germ.  40 
das  letzte  der  Nerthusvölker,  sonst  aber 
nirgends  genannt.  Die  Überlieferung 
schwankt  twischen  t  und  th,  was  übrigens 
für  die  Etymologie  belanglos  ist,  da  germ. 
t  und  p  auch  sonst  in  der  Wiedergabe  nicht 
streng  auseinandergehalten  werden:  vgl. 
Gothones  bei  Tacitus  Germ.  43.  Doch  muß 
der  Name  verderbt  sein,  da  ui  keine  im 
Germ,  mögliche  Vokalverbindung  ist.  Faßt 
man  das  u  als  germ.  w,  so  muß  statt  des 
vorausgehenden  N  H  hergestellt  werden; 
und  in  der  Tat  bieten  ein  paar  —  aller- 
dings minderwertige  —  Hdss.  huitones,  was 
aber  doch  mindestens  beweist,  daß  eine 
Verwechslung  der  Buchstaben  leicht  mög- 
lich war.  Huitones  wären  nach  germ.  hwita- 
als  'die  Weißen'  zu  verstehen;  der  Schrei- 
bung mit  h  statt  ch  vergliche  sich  Harii, 
Boiohaemum  bei  Tacitus  und  schon  Harudes 
bei  Caesar.  Nachbarn  der  *Huitones  sind 
die  Suardones  (Suarines),  recte  Suartones 
'die  Schwarzen'  (?);  s.  Suardones. 

§  2.  Wer  die  *Huitones  sind,  wissen  wir 
nicht  sicher.  Wahrscheinlich  haben  wir  es 
mit  einem  Volk  des  nördlichen  Jütland  zu 


348 


NYMWEGEN 


tun,  für  das  andere  Quellen  einen  anderen 
Namen  überliefern.  Da  sie  in  der  von  Süd 
nach  Nord  verlaufenden  Aufzählung  bei 
Tacitus  die  letzten  sind,  dürfen  wir  an  die 
Ki'u-ßpoi  des  Ptol.  denken;  s.  Kimbern. 

R.  Much. 

Nymwegen,     Kaiserpfalz;      schon 

seit  der  Römerzeit  ein  fester  Punkt:  von 


Karl  d.  Gr.  seit  jyy  neu  befestigt  und  aus- 
gebaut. Von  der  einst  beträchtlichen  An- 
lage besteht  nur  noch  die  Pfalzkapelle;  ein 
achteckiger  Zentralbau  mit  Empore,  klei- 
neres einfacheres  Abbild  der  Aachener. 
K.  P  1  a  t  h  Het  Valkhof  te  Nymegen  en  de 
nieuwste  opgravingen,  Amsterdam  1898. 

A.  Haupt. 


o. 


Oberaden.  §  i.  Auf  Reste  eines  großen 
römischen  Lagers  aus  der  Zeit  des 
Augustus  bei  Oberaden,  etwa  4  km  ober- 
halb Lünen  i.  Westf.  an  der  Lippe  gelegen, 
wies  1905  O.  P  r  e  i  n  hin.  Das  Lager  ist 
dann  von  dem  Museum  in  Dortmund  ge- 
meinsam mit  der  Rom. -Germ.  Kommission 
des  Kaiserl.  Archäologischen  Instituts  un- 
tersucht worden  und  hat  sich  als  eine  sehr 
bedeutende  Lage  herausgestellt.  Ein  un- 
regelmäßiges Polygon,  das  das  35  ha  große 
Feldlager  in  Haltern  (s.  d.)  an  Flächen- 
raum noch  erheblich  übertrifft,  wird  von 
einem  Graben  und  einem  holzversteiften 
Wall,  von  dem  einige  Reste  noch  erhalten 
sind,  umschlossen.  Die  sehr  sorgfältige 
Bauweise  (es  haben  sich  in  dem  feuchten 
Boden  Reste  der  vierkantig  behauenen 
Hölzer  erhalten)  zeigt,  entgegen  zuerst 
lautgewordener  Annahme,  daß  das  Lager 
für  die  Dauer,  nicht  etwa  als  ein  tem- 
poräres Marschlager  angelegt  sei.  Be- 
stätigt ist  das  durch  die  weitere  Unter- 
suchung, die  namentlich  auch  tiefe,  sorg- 
fältig mit  Holz  verschalte  Brunnen  zu- 
tage gefördert  hat.  Die  (wahrscheinlich 
vier)  Tore,  von  denen  zwei  ganz  freigelegt 
sind,  weisen  die  gleiche  Anlage  wie  beim 
großen  Lager  von  Haltern  auf.  Der  Wall 
hatte  in  regelmäßigen  Abständen  Türme. 
In  der  Mitte  ist  das  Praetorium  freigelegt, 
ferner  auch  Reste  mehrerer  anderer  Ge- 
bäude. Die  Untersuchung  ist  durch  die 
ungünstige  Beschaffenheit  des  Bodens  sehr 
erschwert.  Nahezu  vollständig  konnte  das 
Straßennetz  festgestellt  werden  durch  Ver- 
folgen der  Straßengräbchen,  so  daß  die 
Disposition  des  Innern  klar  liegt.  Von  be- 
sonderen Anlagen  sei  noch  ein  großes  holz- 
verschaltes Wasserbassin  in  der  NW-Ecke 
erwähnt. 


§  2.  Die  Anlage  hat  sich  als  eine  durch- 
aus einheitliche  herausgestellt.  Umbauten 
ließen  sich  im  Gegensatz  zu  Haltern  nicht 
nachweisen.  Das  Lager  ist  nach  einem 
Kampf  aufgegeben  worden.  In  den  Gräben 
fanden  sich  noch  gespitzte  Eichenhölzer, 
wahrscheinlich  als  pila  muredia  zu  deuten, 
die  mit  den  Namen  der  einzelnen  Centurien 
bezeichnet  sind  und  vom  Wall  herab  auf 
die  Angreifer  geschleudert  wurden.  Der 
Vergleich  der  Einzelfunde  mit  denen  von 
Haltern  ergibt,  daß  0.,  soweit  wir  es  bisher 
kennen,  im  Gegensatz  zu  jenem  nur  der 
Frühzeit  der  römischen  Kriegszüge  an- 
gehört. Die  keramischen  Funde  tragen 
sogar  einen  noch  etwas  altertümlicheren 
Charakter  als  die  der  ältesten  Halterner 
Anlagen.  Andererseits  fehlen  die  Altar - 
|  münzen  von  Lyon,  in  Haltern  zahlreich, 
i  in  0.  noch  vollständig.  0.  ist  also  in  der 
Zeit  des  Drusus  angelegt  und  kann  nicht 
viel  über  diese  hinaus  bestanden  haben. 

§3.  191 1  istvonKropatschecketwa2km 
von  dem  Lager  entfernt  an  der  Lippe  selbst 
|  ein  Uferkastell  festgestellt,  das  wohl  zu 
dem  großen  Lager  in  einem  ähnlichen  Ver- 
hältnis steht,  wie  die  Uferkastelle  in  Haltern 
zu  dem  dortigen  Lager. 

§  4.  Auch  0.  hat  Anspruch  darauf  er- 
hoben, das  gesuchte  A  1  i  s  o  (s.  d.)  zu  sein. 
!  Prein  wies  u.  a.  auch  auf  den  Namen 
i  Elsey,  der  an  dem  Burgterrain  haftet,  hin 
und  wollte  sogar  die  Seseke,  die  an  0.  vor- 
!  überfließt,  mit  dem  Elison  bei  Dio  Cassius 
;  in  Beziehung  bringen.  Die  Identität  ist 
I  ferner  besonders  von  Knoke  und  Nöthe 
j  behauptet  werden.  Bleibt  das  bisherige 
I  Grabungsergebnis,  nach  dem  0.  nur  der 
i  Drususzeit  angehört,  bestehen,  so  ist  damit 
j  die  Identität  ausgeschlossen.  Beachtens- 
I  wert  ist  die  Hypothese  von  Kropatscheck, 


350 


OBERFLACHT 


die  das  von  Dio  erwähnte  Lager,  das  Drusus 
ii  v.  Chr.  auf  dem  Rückzug  aus  dem 
Sigambrergebiet  am  Zusammenfluß  von 
Elison  und  Lippe  anlegte,  von  dem  Aliso 
des  Tacitus  trennt  und  ersteres  mit  O. 
als  dem  ältesten  uns  bisher  bekannt  ge- 
wordenen Römerlager  in  Westfalen  iden- 
tifiziert. 

§  5.  Auch  in  dem  Gebiet  des  Lagers 
von  O.  haben  sich  zahlreiche  germanische 
Scherben  gefunden,  z.  T.  aus  Gräbern, 
z.  T.  aus  Wohngruben  stammend.  Nach  den 
Fundumständen  gehören  sie  einer  germa- 
nischen Siedlung  an,  die  vor  der  Anlage 
des  Lagers  dort  bestanden  hat. 

Prein  Aliso  b.  Oberaden.  Münster  1906, 
Nachtrag  1907.  Ausgrabungsberichte  Korr.-Blatt 
d.  Westd.  Ztschr.  1907  S.  60.  Rom. -Germ. 
Korr.-Blatt  1909  Nr.  1;  i9ioNr.  3.  ebend.  1911 
S.  59.  Zur  Deutung:  Knoke  Neue  Beiträge 
zu  einer  Gesch.  d.  Römerkriege  54  ff.  N  ö  t  h  e 
Die  Drususfeste  Aliso,  in  Beitr.  f.  Gesch.  Nieder- 
sachsens u.  Westfalens  II  II.  Koepp  Mitt. 
d.  Altert. -Kommission  f.  Westf.  V  394  ff.  D  r  a  - 
gendorff  III.  Bericht  d.  Röm.-Germ. 
Kommission  161.  Kropat scheele  Deutsche 
Geschichtsblätter  12,  21  ff.  Koepp  Die  Römer 
in  Deutschland.     2.  Aufl.    S.  19  f.,   102. 

Dragendorff. 

Oberflacht,  Alemannenfriedhof.  §  1. 
Der  durch  hölzerne  Särge,  Totenbetten  und 
reiche  Beigaben  an  Holz-  und  Lederwerk 
bekannte  Alemannen-Reihenfriedhof  von 
Oberflacht  ist  genannt  nach  einem  Dörf- 
chen im  württembergischen  Oberamt  Tutt- 
lingen in  der  sog.  Baar,  dem  von  der  ober- 
sten Donau  von  Süden  her  umflossenen 
fruchtbaren  Braunjuraplateau  zwischen 
Schwarzwaldvorland  und  Alb.  Zwischen 
den  hohen  Bergen,  dem  oben  abgeplatteten 
Lupfen  und  dem  spitzigen  Hohenkarpfen, 
liegt  das  Gräberfeld  in  feuchtem  Letten- 
grund auf  dem  „Kreuzbühl"  nördlich  des 
Dorfes  unweit  einer  Ziegelhütte.  Gelegent- 
lich des  Lehmstichs  anfangs  des  19.  Jhs. 
entdeckt,  ist  es,  1823  zum  erstenmal  lite- 
rarisch erwähnt,  immer  wieder  auf  Funde 
durchsucht  worden,  am  gründlichsten  1846 
von  Dürrich  und  Menzel,  welche  für  den 
Württ.  Altertumsverein  etwa  50  Gräber  aus- 
gruben und  in  einer  für  jene  Zeit  rühmens- 
wert sorgfältigen  Publikation  mit  Plänen, 
Zeichnungen  und  Rekonstruktionen  fast 
aller  Funde  besprachen.      Die   Ergebnisse 


ihrer  Ausgrabungen,  die  freilich  zum  großen 
Teil  infolge  Holzschwund  (s.  Tafel  27,  3. 
3  a)  unansehnlich  geworden  sind,  für  die 
daher  die  nach  den  frischen  Originalen 
von  Künstlerhand  gemachten  Zeichnun- 
gen um  so  wertvoller  sind,  sind  in  der 
Stuttgarter  Altertümersammlung;  eben- 
so sind  dort  Ausgrabungen  von  1886;  dann 
gruben  Private  und  das  Berliner  Völker- 
kundemuseum 1888,   1892,  1894  und  1900. 

§  2.  In  Abständen  von  ca.  21/,  m  liegen 
die  Gräber,  fast  alle  genau  west-östlich 
orientiert,  und  zwar  in  doppelter  Form: 
a)  als  sog.  Totenbäume  (s.  Tafel  27, 
1):  2  —  2,20  m  lange  Stämme,  meist 
von  der  Eiche,  seltener  vom  Birnbaum, 
sind  in  zwei  Teile  gespalten,  innen  aus- 
gehöhlt und  als  Kiste  und  Deckel  auf- 
einandergepaßt  und  mit  Holznägeln  ver- 
schließbar. Fast  alle  Deckel  der  Männer- 
gräber haben  oben  erhabene  Leisten  der 
Länge  nach  angebracht,  die  gezahnt  sind 
und  je  in  einen  breiten,  schlangenartigen 
Kopf,  manchmal  mit  Andeutung  von  Hör- 
nern und  Zähnen,  auslaufen;  b)  als  sog. 
Totenbettstätten  (s.  Tafel  27,  I ) : 
viereckige  Kisten  mit  auf  der  Drehbank 
hergestellten  Eckpfosten  und  durchbro- 
chenem Geländer,  in  einigen  Fällen  durch 
eine  Mittelwand  in  zwei  Stockwerke,  das 
untere  für  den  Toten,  das  obere  für 
Beigaben,  geteilt;  einmal  in  drei  Abtei- 
lungen der  Länge  nach  geteilt,  und  in 
einem  Fall  endlich  nicht  mit  horizon- 
talem, sondern  mit  dachförmigem  Deckel 
geschlossen,  dessen  First  wiederum  die  ge- 
zahnte Leiste  verziert.  Die  einen  lagen  frei 
im  Boden,  die  andern  in  einem  Bretterver- 
schlag, oder  wenigstens  unter  und  auf 
starken  Bohlen  von  Eichenholz,  die  zum 
Teil  doppelt  gelegt  waren.  Die  Reihen 
waren  nicht  ganz  regelmäßig.  An  der  West- 
grenze  des  von  West  nach  Ost  leicht  ab- 
fallenden Geländes  lagen,  mit  einer  Aus- 
nahme, nur  Männergräber  mit  eisernen 
Waffen,  Bogen  und  Pfeilen;  dann  kamen 
in  der  Mitte  fast  lauter  Männergräber  ohne 
eiserne  Waffen,  aber  mit  Bogen  und  Pfeil 
und  langen  Holzstäben;  endlich  an  der  Ost- 
grenze unten  fast  nur  Weiber-  und  Kinder- 
gräber. 

§  3.    Nirgends  findet  sich  eine  Spur  der 
Säge;   alles  ist  mit  der  Axt  behandelt,  die 


Tafel   27. 


Holzgegenstände  aus  Oberflacht. 

Nr.  2   aus  Leder;     i    und  4.  5  rekonstruiert. 


Reallexikon  der  gerra.  Altertumskunde.     111. 


Verlag  von  Karl  J.  Trübner  in  Strasburg. 


Tafel  28. 


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Reallexikon  der  g-erm.  Altertumskunde.    III. 


Verlag  von  Karl  J.  Trübner  in  Straßburg-. 


OBERFLACHT 


353 


hölzernen    Beigaben,    die    zum    Teil    aus 
Tannenholz  sind,  mit  dem  Messer. 

§  4.  Die  zahlreichen  Lederreste  von  Ge- 
wändern und  Sandalen  (s.  Tafel  27,  1,  2) 
—  einmal  allerdings  auch  ein  Wolltuch 
um  die  Lenden  —  zeigen,  daß  die  Toten 
bekleidet  beigesetzt  wurden.  An  Beigaben 
finden  sich:  1.  Waffen.  Spatha  häufig, 
Sax  und  Lanzenspitzen  selten  —  also 
mehr  eine  Reiterbevölkerung  — ,  häufig 
kleine  Messer;  Franzisken  fehlen;  dann  aus 
Eibenholz  Bogen  und  Pfeil.  2.  Geräte: 
tönerne  Gefäße  (Typus  der  Buckelurnen; 
schwarzer  Napf  mit  Glanzpolitur;  Schna- 
belkanne; Henkelkrug);  zwei  rheinfränki- 
sche Glasbecher;  Bronzeschüssel  mit  Griff; 
Rippenglasreste  (römisch) ;  aus  Holz :  Teller, 
Schüsseln,  Schalen,  Kübelfäßchen  mit 
Griff  (römischer  Typus),  einseitig  flache 
und  doppelt  gewölbte  (s.  Tafel  27,  4.  5) 
Feldflasche;  ferner  aus  Holz  Schuhleisten, 
Lauten,  Seiler-,  Weber-  und  Spinngeräte" 
(dazu  gehören  auch  die  sog.  „Totenhände" 
(s.  Tafel  27,  6.  7)  und  vielleicht  auch  die 
sog.  „Totenschuhe"  (s.  Tafel  27,  3.  3a), 
mit  Kerbschnitt  reich  verzierte  schnabel- 
schuhartige  Hölzer,  an  denen  zwei  Einsatz - 
löcher  zeigen,  daß  sie  angesetzt  waren); 
Wirtel  aus  Holz  (und  Ton) ;  Lichtstöcke; 
Schemel;  Sattelrest.  Aus  Bronze:  Be- 
schlag von  Holzkästchen  (nicht  vom  Sarg); 
Haarzängchen;  Trensenteile  in  Bronze  und 
Eisen;  eiserne  Schlüssel;  eiserne  Griffel 
(römisch).  Beinkämme  der  normalen 
Rechteckform.  Die  gut  erhaltenen  Leder  - 
reste,  wie  Tafel  27,  2,  aus  denen  sich  der 
Schuh  rekonstruieren  läßt,  weisen  auf  so 
feines  Material  (Hirschleder?)  und  so  zier- 
liches Fußformat  hin,  daß  es  sich  dabei 
nur  um  eigens  angefertigte  Totenschuhe  für 
Frauen  handeln  kann.  3.  Schmuck: 
Arm-  und  Fingerringe  aus  Bronze;  Riemen- 
zungen aus  Eisen,  silbertauschiert  und 
mit  roten  Steinen  in  Goldzellen;  solche  aus 
Bronze  mit  grobem  Schlingornament; 
Schnallen  aus  Bronze  und  Eisen;  am  eigen- 
artigsten eine  eiserne  Schnalle  mit  Dorn, 
tauschiert,  in  den  Ecken  der  Schnalle 
mandelförmige  Almandinen  (Tafel  28,  2). 
An  Fibeln  sind  besonders  wichtig  eine 
Rosettenscheibe  mit  Almandinkreuz  (Lin- 
denschmit  DA.  I.  XX  10) ;  eine  Almandin- 
S-Fibel     (s.   Tafel   28,  7);      eine    goldene 

Hoops,  Reallexikon.     III. 


Rundbrosche  mit  erhöhter  Mittelscheibe 
und  kreuzförmiger  Anordnung  der  durch- 
laufenden Schenkel,  mit  roten  Glasfluß  - 
zellen  und  Filigran  abwechselnd  verziert 
(s.  Tafel  28,  6)  (auf  der  silbernen  Unter- 
lage Gravierung);  endlich  silbertauschierte 
eiserne  Rundplatten  (Tafel  28,  5);  Kristall- 
kugel mit  Spiralschliff;  Amethyste;  Bern- 
steinperlen; zylindrische,  doppelkonische 
und  reifartige  Ton-  und  Glasperlen.  4. 
Organische  Reste:  Menschenhaare 
(rot  und  dunkelblond) ;  Haare  vom  Pferd, 
Borsten  vom  Schwein,  Tierknochen;  be- 
sonders aber  Pflanzenreste:  Prunuskerne 
(Süß-,  Traubenkirsche  und  Schlehe);  Mehl- 
beeren; Haselnuß;  Walnußschalen;  (wilde 
Holz?)  Birnen;  (ein  Pfirsichkern  ist  wohl 
Schmuckgegenstand):  also  fast  lauter  wilde, 
einheimische  Obstfrüchte. 

§  5.  Parallelen  zu  dieser  Bestattungsart 
finden  sich  in  Württemberg  in  Zöbingen, 
OA.  Ellwangen  (dort  auch  gedrehte  Holz- 
gegenstände)  und  in  Kirchheim  a.  N. 
(Schliz,  Fundb.  aus  Schw.  XI  57);  ähnliche 
Beigaben  (z.B.  Schuhleisten,  Lichterhalter, 
Schüsseln  in  Holzkisten)  in  Leihgestern 
Kr.  Gießen  (Kramer  Röm.-germ.  Korrbl. 
191 1  S.  54  ff.)-  Über  die  Datierung  kann 
kein  Zweifel  sein;  die  von  Paulus  im  Korrbl. 
des  Ges. -Vereins  1860  S.  78  erwähnte 
Behauptung,  es  seien  Adlerbrakteaten(l)  in 
den  Gräbern  gefunden  worden,  und  der 
daraus  gezogene  Schluß  auf  späte  (christ- 
liche) Datierung  sind  gänzlich  hinfällig. 
Das  Vorkommen  des  Keilschnitts  neben 
Flechtwerk,  die  Reste  römischer  Gläser 
und  der  rheinfränkische  Becher,  die  goldene 
Rundfibel  und  die  Eisentauschierung  weisen 
ins  6.  Jahrh.  Die  reichliche  Verwendung 
des  Holzes  zum  Totenritus  und  zu  Hand- 
werkszeug und  Geschirr,  die  der  Letten- 
boden gut  konserviert  hat,  ist  hier  eine 
durch  lokalen  Holzreichtum  bedingte  Be- 
sonderheit, die,  wie  auch  die  Sitte  der 
„Totenbettstätten",  bis  in  die  Gegenwart 
fortlebt. 

Dürrich  u.  Menzel  Die  Heidengräber 
am  Lupfen  (bei  Oberflacht),  Stuttgart  1847. 
Dazu  4  Tafeln  (VIII— XI  im  I.  Band,  Heft  3, 
der  Jahreshefte  des  Württ.  Altert. -Ver.);  dort 
auch  die  ältere  Lit.  W  y  1  i  e  The  graves  of  the 
Alemanni  at  Oberflacht  in  Suabia  (Archaeologia 
36,  129 — 160),  London  1855.    Paulus  Korrbl. 

23 


354 


OBERON— OBSTBAU 


d.  Ges.  Vereins  d.  Gesch.  V.  1860  S.  78  ff.  und 
Koch  ebd.  S.  86  f.  Lindenschmit 
A.  H.  V.  und  DA.  passim.  R  e  e  s  Pflanzen- 
reste aus  den  Toten  äumen  v.  Oberflacht  (Sitz.- 
Ber.  der  Phys.-mediz.  Sozietät  Erlangen  9.  3. 
1874).  Mayer  Katalog  der  K.  Staatss. 
vaterl.  Altert.  I.  Abt.  Reihengräberfunde  Nr. 
136 — 148  u.  715 — 806.  Stuttg.  1882.  B  a  s  1  e  r 
Eine  Ausgrabung  in  Oberflacht,  S.-A.  aus  den 
Blatt,  des  Schwab.  Albver.  1894  und  ZfEthn. 
1892  509  f.  Fundb.  aus  Schwaben  I  II,  VIII  12, 
besonders  XI  58  f.  (Schiig).  Forrer  Reallex. 
S.  558  f.  (mit  Tafel  151).  Goe  ssler  Galvano- 
plast. Nachb.  vorr.,  röm.  und  merowing.  Altert, 
aus  der  kgl.  Älterts.  Stuttgart,  Abb.  46,  48,  49, 
51,    65,  87,  131.  Goessler. 

Oberon.  In  der  altfrz.  Volksdichtung  der 
Name  des  Elfenkönigs,  der  aus  der  ger- 
manischen Volkssage  (Auberon  aus  Alberon 
=  Alberich)  stammt.  Er  ist  Lichtelfe  und 
besitzt  ein  treffliches  Hörn,  dessen  Klang 
zum  Tanz  zwingt.  Besonders  bekannt  ge- 
worden ist  er  durch  das  altfrz.  Gedicht 
Huon  de  Bordeaux  und  den  daraus  geflosse- 
nen Prosaerzählungen.  Über  England  ist 
dann  der  Stoff  nach  Deutschland  gekom- 
men, wo  Oberon  besonders  durch  die  Wie- 
landsche  Dichtung  und  durch  Webers  Oper 
bekannt  geworden  ist.  E.  Mogk. 

"0  ß  1 0 1.  unternehmen  während  des  Marko- 
mannenkrieges zusammen  mit  Langobarden 
einen  Streifzug  in  die  Donaugegenden  nach 
Petrus  Patricius  Exe.  de  Leg.  G.  6.  Ze'uß 
152,  dem  sich  andere  anschlössen,  dachte 
bei  ihnen  an  die  Avionen;  aber  deren  Name 
steht  von  "Oßioi  weit  ab.  Eher  darf  man, 
wie  PBBeitr.  17,  126  ff.  gezeigt  ist,  "Oßioi 
mit  Ubii  gleichsetzen,  da  die  Griechen  germ. 
u  oftmals  durch  o  wiedergeben  (zB.  in 
Aoyujovsc,  'Poyot).  Es  könnte  sich  um  einen 
in  vorhistorischen  Sitzen  zurückgebliebenen 
Teil  der  rheinischen  Ubier  handeln. 

L  i  t.  bei  Schönfeld   Wb.  d.  altgerm.  Pers. 

u.   Völkern.  174.  R.  Much. 

Obstbau.  §  1.  Die  Früchte  der 
wildwachsenden  Bäume  und 
Sträucher  sind  von  den  Menschen  seit 
Urzeiten  in  Europa  wie  auf  der  ganzen 
Erde  als  menschliche  Nahrungsmittel  ver- 
wertet worden.  Zahlreiche  Funde  in  den 
prähistorischen  Stationen  Italiens,  Frank- 
reichs, der  Alpenländer,  sowie  Mittel-  und 
Nordeuropas  bezeugen  das.  Besonders  in 
den  steinzeitlichen  Pfahlbauten  der  Schweiz 


sind  Reste  von  Baum-  und  Beerenfrüchten 
überall  in  größeren  oder  geringeren  Mengen 
zutage  gekommen.  Es  fanden  sich  da: 
der  Holzapfel  (Pirus  malus  L.  silvestris), 
die  Birne  (Pirus  communis  L.,  selten),  die 
Süßkirsche  (Prunus  avium  L.),  Pflaume 
(Pr.  insititia  L.),  Schlehe  (Pr.  spinosa  L.), 
Traubenkirsche  (Pr.  padus  L.),  Felsen - 
kirsche  (Pr.  mahaleb  L.),  M'hlbeere  (Sorbus 
aria  Crantz),  Vogelbeere  (Sorbus  aueuparia 
L.),  Hagebutte  (Rosa  canina  L.),  ferner 
Haselnüsse  (Corylus  avellana  L.),  Buch- 
eckern (Fagus  silvatica  L.),  Eicheln  (Quer- 
cus)  und  Wassernüsse  (Trapa  natans  L.). 
Manche  dieser  Früchte  lagen  in  enormen 
Mengen  aufgehäuft,  dazwischen  Kerne  ver- 
schiedener Beerenarten  (s.  'Beeren- 
obst' i).  Vom  Kernobst  sind  die  ganzen 
Früchte  in  verkohltem  Zustande  teilweise 
vortrefflich  erhalten;  vom  Stein-  und 
Beerenobst  sind  nur  die  Steine  und  harten 
Kerne  auf  uns  gekommen.  Die  meisten 
der  genannten  Obstarten  kehren  auch  in 
andern  prähistorischen  Fundstätten  Mittel - 
und  Nordeuropas  wieder.  Sie  haben  also 
für  die  Ernährung  der  Urbewohner  sicher 
eine  nicht  geringe  Rolle  gespielt.  (Zeugnisse 
für  das  Vorkommen  des  Wildapfels,  der 
Wildbirne,  Vogelkirsche,  Traubenkirsche, 
Schlehe  und  Vogelbeere  in  deutschen  Wäl- 
dern in  historischer  Zeit  s.  bei  Hoops  Waldb. 
u.  Kulturpfl.   168,   173,   189.) 

§  2.  Nachdem  man  einmal  angefangen 
hatte,  Halmfrüchte  und  andere  Pflanzen 
zu  Nährzwecken  anzubauen  (s.  Ackerbau'), 
lag  es  nahe,  auch  die  wichtigsten  der  wild- 
wachsenden Obstarten  und  Beerenfrüchte 
durch  Kultur  zu  veredeln.  In  der  Tat  ist 
ja  auch  eine  ganze  Anzahl  der  genannten 
Früchte  im  Lauf  der  Zeiten  in  Kultur  ge- 
nommen worden;  aber  in  der  vorge- 
schichtlichen Epoche  ist  man 
doch  über  die  ersten  Anfänge  des  Obst- 
baus nicht  hinausgekommen.  Der  Grund 
liegt  einmal  darin,  daß  die  Obstarten 
in  ihrer  Bedeutung  als  Volksnahrungsmittel 
sich  mit  den  Getreiden  und  Gemüsen  doch 
nicht  messen  können,  sodann  darin,  daß 
die  Kultur  der  Obstbäume  sehr  langwierig 
ist  und  erst  nach  einer  Reihe  von  Jahren 
den  Ertrag  der  Arbeit  bringt.  Während 
ein  ziemlich  entwickelter  Getreidebau  sich 
in  Mittel-  und  Nordeuropa  bis  weit  in  die 


OBSTBAU 


355 


Steinzeit  zurück  verfolgen  läßt,  während 
verschiedene  Arten  von  Gemüsen  zur 
neolithischen  oder  mindestens  zur  Bronze- 
zeit in  ganz  Mitteleuropa  gebaut  wurden, 
sind  von  Obstbaumzucht  in  diesen  frühen 
Zeiten  nur  die  ersten  Ansätze  bemerkbar. 

§  3.  Der  erste  Obstbaum,  der  in  vor- 
römischer Zeit  nördlich  der  Alpen  kultiviert 
wurde,  ist  der  Apfelbaum  (Pirus  malus 
L.).  Sein  Anbau  reicht  in  Mittel-  und 
Nordeuropa  bis  in  die  Steinzeit  zu- 
rück. In  neolithischen  Pfahlbauten  Ober- 
italiens, der  Schweiz  und  Schwedens  sind 
große  Mengen  durchgeschnittener  und  ge- 
dörrter Äpfel  gefunden  worden,  die  augen- 
scheinlich als  Wintervorrat  aufbewahrt 
wurden.  Sie  treten  in  verschiedenen 
Größen  auf:  neben  fast  kugelrunden  Früch- 
ten von  der  Gestalt  des  wilden  Holzapfels 
mit  Durchmessern  von  15  :  18  mm  finden 
sich  andere  mit  entschieden  kultivierten 
Formen,  die  in  getrocknetem  und  ver- 
kohltem Zustande  Durchmesser  bis  zu 
32  bzw.  36  mm  aufweisen  (s.  die  Ab- 
bildungen zum  Artikel  Apfel').  Zahlreiche 
Übergangsstufen  zwischen  beiden  zeigen, 
daß  der  größere  Apfel  an  Ort  und  Stelle 
aus  dem  Holzapfel  durch  Kultur  abgeleitet 
ist.  Und  diese  archäologischen  Funde 
werden  durch  die  Ergebnisse  der  Sprach- 
forschung gestützt:  der  noch  heute  in 
den  nordeuropäischen  Sprachen  verbreitete 
Name  des  Apfels  (gäl.  ubhal,  engl,  apple, 
d.  Apfel,  lit.  öbälas,  russ.  jabloko)  wird 
durch  seine  Verbreitung  über  das  kelt., 
germ.,  balt.-slaw.  und  ital.  Sprachgebiet 
wie  durch  lautliche  Tatsachen  als  uralt 
erwiesen  und  zeigt  in  Verbindung  mit  den 
archäologischen  Funden,  daß  schon  das 
idg.  Urvolk  die  Apfelzucht  kannte.  (Wei- 
teres unter  Apfel'.)  Auch  die  Birne 
(Pirus  communis  L.)  ist,  obwohl  viel 
seltener  als  der  Apfel,  und  obgleich  sich 
von  ihr  kein  alter  Name  erhalten  hat, 
vielleicht  schon  in  der  Urzeit  gebaut  wor- 
den (s.  Bd.  I  Abb.  18,  7,  Art.  'Birne'  und 
Neuweiler,  Prähist.  Pfianzenreste55).  Doch 
haben  wir  uns  unter  dieser  prähistorischen 
Obstkultur  wohl  sicher  keine  Veredlung 
durch  Pfropfreiser  vorzustellen;  die  Kul- 
tur wird  lediglich  in  der  Anpflanzung  auf 
günstigem  Boden  in  der  Nähe  der  Woh- 
nungen bestanden  haben.      Immerhin  ist 


das  Vorhandensein  der  Obstkultur  selbst 
in  dieser  primitiven  Form  auf  alle  Fälle 
ein  schlagender  Beweis  für  die  Seß- 
haftigkeit der  Menschen  schon  zur 
Steinzeit;  denn  Baumzucht  ist  nur  bei 
völlig  seßhafter  Lebensweise  denkbar. 

§  4.  Es  ist  wahrscheinlich,  daß  auch  mit 
andern  Obstarten  bereits  in  vorgeschicht- 
licher Zeit  primitive  Kulturversuche  ge- 
macht worden  sind  (vgl.  z.  B.  'Wasser- 
n  u  ß');  im  allgemeinen  aber  sind  die  Obst- 
und  Beerenfrüchte,  deren  Reste  wir  in 
prähistorischen  Ansiedlungen  finden,  wohl 
sicher  von  wildwachsenden  Bäumen  und 
Sträuchern  gesammelt  worden.  Der  Apfel- 
baum ist  in  den  nordeuropäischen  Ländern 
bis  in  die  Neuzeit  fast  überall  der  Haupt- 
obstbaum geblieben. 

§  5.  Daß  die  Germanen  vor  ihrem  Be- 
kanntwerden mit  den  Römern  von  Obst- 
kultur nicht  viel  verstanden,  wird  uns  von 
lateinischen  Schriftstellern  mehrfach  ge- 
meldet. Varro  (De  re  rustica  I  7,  8)  be- 
richtet, als  Cn.  Tremellius  Scrofa  (zur  Zeit 
Caesars)  im  transalpinischen  Gallien  sich 
mit  seinem  Heer  dem  Rhein  näherte,  sei 
er  in  manche  Gegenden  gekommen,  ,,ubi 
nee  vitis  nee  olea  nee  poma  nascerentur." 
Und  noch  Tacitus  (Germ.  5)  nennt  Deutsch- 
land ,,frugiferarum  arborum  impatiens" 
und  sagt  von  dessen  Bewohnern:  ,,nec 
enim  cum  ubertate  et  amplitudine  soli 
labore  contendunt,  ut  pomaria  conserant" 
etc.  (Germ.  26). 

§  6.  Die  Einführung  eines  planmäßigen 
Obstbaus  in  größerem  Maßstab  verdanken 
die  Germanen  jedenfalls  ihrer  Berührung 
mit  der  römischen  Kultur.  Überall 
im  Norden,  wo  die  Römer  ihre  Militär- 
stationen anlegten  und  Märkte  gründeten, 
scheinen  sie  auch  bald  Versuche  mit  der 
Anpflanzung  südlicher  Obstarten  gemacht 
zu  haben,  die  ihnen  zur  besseren  Lebens- 
führung unentbehrlich  waren.  Wir  wissen 
von  Plinius  (Nat.  Hist.  15,  102  f.),  daß  zu 
seiner  Zeit  am  Rhein,  in  Belgien,  ja  in 
Britannien  bereits  Kirschen  gebaut  wurden, 
120  Jahre  nachdem  sie  durch  Lucullus 
nach  Italien  gebracht  waren.  Aus  dem- 
selben Autor  (15,  51)  erfahren  wir,  daß  die 
Belgier  schon  eine  besondere,  kernlose  Art 
von  Äpfeln  (mala  spadonia)  kannten. 
Literarische  Zeugnisse  für  den  Obstbau  der 


23' 


356 


OBSTBAU 


nordalpinen  Länder  sind  allerdings  im 
übrigen  bis  zur  Merowingerzeit  selten; 
aber  ihr  Schweigen  wird  durch  die  deutliche 
Sprache  der  archäologischen  Funde  und  der 
Obstnamen  ersetzt. 

§  7  .  Die  Ausgrabungen  auf  der  Saal- 
burg bei  Homburg  v.  d.  Höhe  in  den 
letzten  Jahrzehnten  haben  das  wichtige 
Ergebnis  zutage  gefördert,  daß  am  Fuß 
des  Taunusgebirgs  schon  in  den  ersten 
nachchristlichen  Jahrhunderten  —  die 
Saalburg  war  vom  I.  bis  zum  Ende  des 
3.  Jahrhs.  nach  Chr.  von  den  Römern 
besetzt  —  Pflaumen,  Zwetschen,  Kirsch- 
pflaumen, Süß-  und  Sauerkirschen,  Pfir- 
siche und  Aprikosen,  Walnüsse  und  ver- 
schiedene Sorten  von  Haselnüssen  gezogen 
wurden.  Kerne  bzw.  Schalen  dieser  Obst- 
arten und  Nüsse  wurden  von  J  a  c  o  b  i 
in  ansehnlicher  Menge  nicht  nur  in  den 
ausgemauerten,  sondern  vornehmlich  gerade 
in  zahlreichen  Schachtbrunnen,  den  älte- 
sten Brunnenanlagen  der  Saalburg,  ge- 
funden, die  nachweislich  schon  von  den 
Römern  selbst  im  2.  Jahrh.  durch  aus- 
gemauerte Brunnen  ersetzt  und  zugeschüt- 
tet wurden.  Die  Fruchtkerne  fanden 
sich  in  einer  Schlammschicht  5 — 10  m 
unter  der  Oberfläche.  (Vgl.  Jacobi,  Das 
Römerkastell  Saalburg  bei  Homburg  v.  d. 
H.  152  ff.,  161  ff.,  548  f.)  Daß  sie  etwa  erst 
in  späteren  Jahrhunderten  in  die  Brunnen 
geworfen  sein  könnten,  ist  also  unter 
diesen  Umständen  vollständig  ausgeschlos- 
sen. Die  Funde  zeigen  uns,  daß  im  rö- 
mischen Germanien  schon  ein  reich  ent- 
wickelter Obstbau  bestand. 

§  8.  Daß  dieser  römische  Obstbau  nicht 
ohne  Einfluß  auf  die  benachbarten  Ger- 
manenstämme blieb,  daß  letztere  die  Kul- 
tur der  meisten  Obstarten,  die  sie  durch 
die  Römer  kennen  lernten,  dauernd  bei 
sich  einbürgerten,  wird  uns  durch  die 
Sprachforschung  bewiesen.  Die  Obstarten 
führen  in  den  romanischen  und  germani- 
schen Sprachen  fast  ausnahmslos  Namen, 
die  aus  dem  Lateinischen  ent- 
lehnt sind.  Und  für  eine  Reihe  derselben, 
wie  Pflaume,  Pfirsich,  Kirsche,  Birne, 
Keste  (d.  i.  'Kastanie'),  läßt  sich  auf  Grund 
der  Lautgestalt  mit  Sicherheit  behaupten, 
daß  sie  zu  der  ältesten  Schicht  lateinischer 
Lehnwörter    gehören    und    schon    in    den 


ersten  Jahrhunderten  unsrer  Zeitrechnung 
aufgenommen  sind.  Auch  Quitte,  Maul- 
beere, Mispel  u.  a.  sind  lateinischen  Ur- 
sprungs. 

§  9.  Die  alteinheimischen  Namen  für 
die  wildwachsenden  Obstarten  sind  durch 
diese  lateinischen  Fremdwörter  meist  ver- 
drängt worden,  weil  die  römischen  Kultur - 
sorten  von  den  einheimischen  wilden  zu 
verschieden  waren  und  die  letzteren  fort- 
an nicht  mehr  begehrt  wurden.  Wenn  der 
altgerm.  Name  des  Apfels  hiervon  eine 
Ausnahme  macht,  so  rührt  dies  jedenfalls- 
daher,  daß  die  Germanen  schon  in  vor- 
römischer Zeit  einen  einheimischen  Kul- 
turapfel kannten,  der  von  dem  römischen 
sich  nicht  allzu  sehr  unterschied.  Sonst 
scheinen  sich  nur  in  den  Namen  Weichsel, 
Schlehe  und  Hasel  noch  altgerm.  Be- 
nennungen wilder  Obstarten  erhalten  zu 
haben,  von  denen  die  beiden  letzteren  ja 
noch  heute  wildwachsende  Früchte,  der 
erstere  außer  der  heimischen  Vogelkirsche 
und  Felsenkirsche  jetzt  auch  die  kultivierte 
Sauerkirsche  bezeichnet.  (Vgl.  H  o  o  p  s 
Waldb.  u.  Kulturpfl.  480,  Anm.   I.  545  ff.) 

§  10.  Mit  den  südlichen  Obstarten 
lernten  die  Germanen  auch  die  römischen 
Methoden  einer  rationellen  Ver- 
edlung der  Obstbäume  kennen,  wie 
die  übernommenen  technischen  Ausdrücke 
zeigen:  ahd.  pfroffo,  *pfropfo  swm.  Absen- 
ker, Setzling',  mhd.  pfropfcere  'Pfropfreis' 
nebst  dem  Verbum  mhd.  nhd.  pfropfen 
geht  auf  lat.  propägo  m.  Ableger,  Setz- 
ling' zurück;  ahd.  impitön,  impfltön,  mhd. 
impeten,  impfeten  neben  ahd.  (selten)  im- 
pf ön,  mhd.  nhd.  impfen,  ags.  impian 
'impfen,  pfropfen'  stammt  aus  lat.  *im- 
putäre  bzw.  *impo(d)äre  (vgl.  mlat.  impo- 
tus,  imputus  'Pfropfreis',  griech.  sjJupuTO?); 
ahd.  pelzön,  mhd.  pelzen  'inserere,  pfropfen' 
weist  auf  vulglat.  pellitäre,  peltäre.  Auch 
allgemeinere  Ausdrücke  wie  ahd.  pflanzön, 
ags.  plantian  oder  ahd.  as.  frucht  sind  la- 
teinischen Ursprungs  (vgl.  'Gartenbau'  10 
u.   Schrader  Reallex.  585  f.). 

§  11.  Die  Nachfolger  der  Römer  als 
Lehrer  des  Obstbaus  bei  den  germ.  Völkern 
waren  vor  allem  die  Mönche.  Die 
Klostergärten  und  die  könig- 
lichen Meierhöfe  waren  im  MA. 
die  Vorbilder,  nach  denen  sich  Gutsherrn 


OBSTBAU 


357 


und  Bauern  bei  der  Anlage  ihrer  Gärten 
richteten.  Wie  weit  verbreitet  und  wie 
wichtig  die  Obstbaumzucht  bei  den  Ger- 
manen schon  im  frühen  MA.  war,  zeigen 
die  strengen  Gesetzesbestimmungen  gegen 
Schädigung  fremder  Obstgärten.  (Hierüber 
sowie  über  Anlage  und  Benennung  der 
Obstgärten  und  die  darin  gezogenen 
Obstarten  vgl.  Artikel  'Gartenbau'.)  Der 
Obstgenuß  wurde  bei  den  Germanen  bald 
ebenso  allgemein,  wie  er  es  bei  den  Römern 
gewesen  war,  und  in  den  Klöstern  wie  in 
den  Herrenhäusern  wurde  es  frühzeitig 
üblich,  Obst  als  Nachtisch  (s.  d.)  zu  ge- 
nießen. 

§  12.  Das  Vorkommen  wilderObst- 
bäume  auf  den  Britischen  Inseln 
ist  uns  sowohl  durch  Namen  und  litera- 
rische Belege  als  auch  durch  Funde  in 
postglazialen  Mooren  und  Süßwasserab- 
lagerungen bezeugt.  Von  dem  Holzapfel- 
baum (Pirus  malus  L.  silvestris;  ags.  ceppel- 
ßorn,  die  Frucht  wudnceppel),  dem  Vogel- 
beerbaum (Sorbus  aucuparia  L. ;  ags. 
cwicbeam),  der  Hundsrose  (Rosa  canina  L. ; 
hevpbremel,  brcer,  die  Hagebutte  heope) 
und  verschiedenen  Beerenarten  (s.  'Beeren- 
obst') haben  wir  nur  sprachliche  und  lite- 
rarische Zeugnisse.  In  den  Mooren  von 
Crossness  in  Essex  ist  aus  einer  Schicht,  die 
unter  der  römischen  liegt,  Holz  des  Birn- 
baums (Pirus  communis  L.)  zutage  ge- 
kommen. Die  Vogelkirsche  (Prunus  avium 
L.)  ist  in  den  Mooren  von  Hayfield  bei 
Edinburgh  sowie  auch  in  denen  von  Cross- 
ness nachgewiesen;  die  Traubenkirsche 
(Prunus  padus  L.)  bei  Weymouth  in  Dorset, 
in  Northampton,  in  Sand  le  Meer  (York- 
shire)  und  in  Hailes  bei  Edinburgh;  die 
Zwetsche  (Prunus  domestica  L.),  die  sonst 
bis  jetzt  in  Nord-  und  Mitteleuropa  prä- 
historisch nicht  bezeugt  ist,  wurde  in  der 
vorrömischen  Schicht  in  den  Mooren  von 
Crossness  gefunden.  Angelsächs.  Namen 
dieser  vier  Wildobstbäume  sind  nicht  er- 
halten. Auch  die  Schlehe  (Prunus  spinosa 
L. ;  ags.  släh,  slä,  der  Strauch  slähßorn) 
ist  verschiedentlich  nachgewiesen.  Von 
-einer  vorgeschichtlichen  Kultur  der  Obst- 
bäume auf  den  Britischen  Inseln  liegen 
bis  jetzt  keine  sichern  Beweise  vor.  (Be- 
lege für  die  archäologischen  Funde  s.  bei 
Cl.    Reid,    Origin    of    the    British    Flora, 


London  1899,  S.  119,  114,  64,  70,  73,  83, 
87,  96.) 

§  13.  Die  eigentliche,  feinere  Obst- 
kultur  wurde  nach  England  jedenfalls 
auch  durch  die  Römer  gebracht.  Obschon 
wir  über  Obstbau  in  Britannien  zur  Römer- 
zeit außer  der  §  6  erwähnten  Angabe  des 
Plinius  über  die  Kirsche  keine  weiteren 
Zeugnisse  haben,  lassen  die  Saalburg-Funde 
doch  auch  für  Britannien  Rückschlüsse 
zu.  Wenn  die  Kirsche  bereits  im  I.  Jahrh. 
n.  Chr.  auf  den  Britischen  Inseln  ein- 
gebürgert war,  werden  wir  das  gleiche 
auch  von  den  übrigen  am  Oberrhein  um 
dieselbe.  Zeit  gebauten  Obstarten  ver- 
muten dürfen.  Die  Angelsachsen,  die  die 
römische  Obstbaumzucht  schon  auf  ihren 
Fahrten  nach  dem  Niederrhein  und  der 
Küste  Galliens  kennen  gelernt  hatten, 
fanden  also  bei  ihrer  Landung  in  Britan- 
nien bereits  eine  reich  entwickelte  Obst- 
kultur vor.  Die  in  Deutschland  damals 
gebauten  Früchte  wurden  alle  auch  in 
England  kultiviert:  Apfel,  Birne,  Pflaume, 
Kirsche,  Kornelkirsche,  Pfirsich,  Quitte, 
Mispel,  Spierling,  Kastanie,  Walnuß  und 
Haselnuß  werden  uns  in  angelsächsischen 
Quellen  genannt.  Außer  Kornelkirsche, 
Pfirsich,  Mispel  und  Spierling,  welche  zu- 
fällig fehlen,  werden  sie  sämtlich  bereits 
in  den  ältesten  Glossaren  des  8.  und  9. 
Jahrhs.  erwähnt,  und  ihre  Namen  stammen 
alle,  soweit  sie  nicht  überhaupt  germanisch 
sind,  wie  ceppel  und  hcssel,  entweder  noch 
aus  der  kontinentalen  Periode  oder  aus  der 
Zeit  gleich  nach  der  Ansiedlung  der  Angel- 
sachsen in  Britannien. 

§  14.  In  den  nordischen  Län- 
dern hat  eine  rationelle  Obstbaumzucht 
erst  mit  der  Einführung  des  Christentums 
im  II.  Jahrh.  und  der  Gründung  von 
Klöstern  ihren  Anfang  genommen.  In 
Dänemark  erwarb  sich  besonders  ein  fran- 
zösischer Mönch  Wilhelm  aus  dem  Kloster 
der  hl.  Genovefa  in  Paris,  der  1165  vom 
Bischof  Absalon  ins  Land  berufen  wurde 
und  1202  auf  Seeland  starb,  große  Ver- 
dienste um  die  Entwicklung  der  Garten- 
und  Obstkultur.  Wie  eng  auch  in  Nor- 
wegen die  Einführung  des  Obstbaus  mit 
der  Gründung  der  Klöster  verknüpft  war, 
ergibt  sich  daraus,  daß  die  ausgedehn- 
testen   und    schönsten    Obstgartens    Nor- 


358 


OBSTWEIN 


wegens  sich  noch  heute  an  den  Stellen 
finden,  wo  früher  Klöster  gestanden  haben. 
Von  den  Klostergärten  aus  hat  sich  der 
Obstbau  wie  die  Gartenkultur  überhaupt 
allmählich  über  das  Land  verbreitet.  In 
den  Gesetzen  wird  des  Obstgartens  (al- 
densgar&r)  schon  mehrfach  Erwähnung  ge- 
tan. (Weiteres  s.  Hoops  Waldb.  u.  Kulturpfl. 

639  f-) 

§  15.  Von  Obstarten  werden  in  der  alt- 
nord.  Literatur  Apfel,  Birne  und  Pflaume 
erwähnt,  aber  nur  der  Apfel  (anord.  epli, 
cepli)  wurde  allgemeiner  kultiviert.  Äpfel 
und  Apfelgärten  (eplagardr,  epligardr)  wer- 
den in  den  alten  Gesetzbüchern  Norwegens, 
Schwedens  und  Islands  häufig  genannt 
und  in  den  Schutz  des  Gesetzes  genommen. 
In  einem  Erlaß  König  Hakon  Magnussons 
v.  14.  Nov.  13 16  ist  von  einem  könig- 
lichen Apfelgarten  in  Bergen  die  Rede 
(NGL.  III  122).  Auch  in  den  Verzeich- 
nissen der  zehntenpflichtigen  Garten- 
früchte wird  der  Apfel  fast  überall  auf- 
geführt. Die  Birne  (anord.  pera)  wird  in 
den  Pulor  (V.  437)  und  in  der  Karlamag- 
nussaga  (Kap.  14,  1),  die  Pflaume  (anord. 
plöma)  nur  in  den  Pulor  (V.  430)  genannt. 
Von  andern  Obstarten  erfahren  wir  nichts. 
Diese  Tatsache  und  besonders  der  Um- 
stand, daß  in  den  Gesetzen  nur  der  Apfel 
eine  Rolle  spielt,  zeigt  deutlich,  daß  den 
andern  Obstarten,  soweit  sie  überhaupt 
vorhanden  waren,  irgend  eine  größere  Be- 
deutung in  altnordischer  Zeit  nicht  zukam. 

§  16.  Neben  den  Früchten  der  ver- 
edelten Obstbäume  wurden  das  ganze  MA. 
hindurch  von  dem  Landvolk  auch  die 
wildwachsenden  Früchte  ge- 
sammelt und  genossen  oder  sonstwie  ver- 
wertet. Holzäpfel  wurden  als  Viehfutter 
oder  zur  Mostbereitung  verwandt,  Holz- 
birnen wurden  entweder  in  getrocknetem 
oder  gleich  den  Mispeln  in  überreifem  Zu- 
stande gern  gegessen.  Beerenfrüchte 
waren  als  Nachtisch  namentlich  in  der 
Zeit,  wo  es  noch  kein  anderes  Obst  gab, 
ebenso  wie  heute  willkommen,  aber  eine 
gartenmäßige  Kultur  der  Beerensträucher 
kannte  das  Mittelalter  noch  nicht.  (Weiteres 
unter  'Beerenobst'.) 

Im  übrigen  vgl.  den  Artikel  'Gartenbau' 
und  die  einzelnen  Obstnamen,  sowie  'Obst- 
wein'. 


O.  H  e  e  r  Die  Pflanzen  d.  Pfahlbauten  Zürich 
1865,  S.  24 ff.  M.  Heyne  D Hausaltertümer 
1176—86(1901).  SchraderÄa//«.  (1901). 
Hoops  Waldbäume  u.  Kulturpflanzen  im  germ. 
Altertum  256^,  298  f.,  334«".,  475  ff.,  534ff, 
572,  587  f.,  603  fr.,  638  ff.,  647  f.  (1905);  mit 
weiterer Lit.  Rieh.  Baumgart  Die  Südger- 
manen, Heidelberg  1914,  gibt  S.  150—155 
lediglich  einen  Auszug  aus  meinen  Waldb.  u. 
Kulturpfl.  mit  ungenügenden  Quellenangaben  u. 
argen  Flüchtigkeitsfehlern;  S.  157 — 163  wird 
Heers  Bericht  über  Obstfunde  in  den  Pfahl- 
bauten größtenteils  wörtlich  abgedruckt;  die 
neuste  Forschung  ist  unberücksichtigt. 

Johannes  Hoops. 

Obstwein.  §  1.  Neben  Met  und  Bier  (s.  d.) 
und  wahrscheinlich  noch  vor  dem  letzteren 
haben  die  Germanen  aus  dem  Safte  von 
Kern-  und  Steinfrüchten  sowie  dem  wilden 
Beerenobste  Getränke  bereitet,  die  sie 
frisch  und  vergoren  genossen.  Ausdrück- 
lich bezeugt  ist  uns  für  Deutschland  und 
England  (der  Norden  kommt  kaum  in  Be- 
tracht) die  Verwendung  von  Äpfeln  und 
Birnen,  später  auch  von  Schlehen;  aber 
auch  an  die  gelegentliche  Auspressung  von 
Preißelbeeren,  Heidelbeeren  usw.,  die  ja 
schon  die  Pfahlbauern  sammelten,  oder 
einen  Aufguß  auf  solche,  der  zur  Gärung 
gebracht  wurde,  darf  man  denken.  Noch 
heute  ist  ähnliches  von  Kärnten  bis  Island 
hier  und  da  Volksbrauch. 

§  2.  Die  Bezeichnung  solcher  Getränke 
ist  in  jüngerer  Zeit,  wo  die  einzelnen  Arten 
genannt  werden,  wechselnd.  Während  das 
Mittellatein  pomatium  und  piratium  kennt 
(s.  Du  Cange  s.  vv.),  kommen  Spezialbenen- 
nungen  in  den  Landessprachen  erst  spät  auf: 
bei  uns  herrschen  die  neutralen  saf  und  tranc 
(apheltranc  ca.  1100),  in  England  wös  (pere~ 
wös,  ofetes  wös),  dann  hier  wie  dort  das 
Lehnwort  most  <  mustum,  (birmost) ;  jünger 
ist  im  Deutschen  die  übertragene  Anwen- 
dung von  win  (auch  ags.  ceppelwin). 

§  3.  Als  das  uralte  Wort  für  den  Obst- 
wein hat  W.  Wackernagel  erkannt  das  für 
alle  germanischen  Sprachen  bezeugte  lid: 
got.  leifiu  n. ;  as.  ags.  afr.  an.  lld'  m.  n. ; 
ahd.  Itd,  mhd.  lit  m.  Es  erscheint  freilich 
niemals  im  zweiten  Teil  eines  Kompositums 
oder  sonst  näher  bestimmt,  verblaßt  außer- 
dem früh  in  der  Bedeutung  und  geht  der 
lebendigen  Sprache  überall  außer  in  Ober- 
deutschland   zeitig    verloren.      Auch    die 


ODAL 


359 


Etymologie  gibt  keinen  Anhalt,  mag  man 
das  Wort  aus  altir.  lind  'cerevisia'  ableiten 
(Hehn),  es  auf  Grund  verstümmelter  oder 
mißverstandener  Glossen  als  'Becher'  neh- 
men und  mit  griech.  a^stao?  gleichsetzen 
(Schrader),  diese  Verwandtschaft  auf  ge- 
meinsame Herleitung  aus  der  Wz.  li 
'gießen',  einschränken,  (Fick-Torp),  oder  an 
die  eine  oder  andere  Deutung  aus  got. 
leißan  'gehn'  —  'vergehn'  oder  'hindurch- 
gehn'  —  denken  (W.  Wackernagel). 

leißu  übersetzt  bei  Ulfila  Luc.  I,  15 
griech.  at'xspa  (hebr.  sekär),  und  genau  in 
dieser  Funktion  kehrt  es  an  den  ent- 
sprechenden Stellen  im  as.  Heliand  v.  126, 
im  ahd.  Tatian  2,  6  und  bei  Otfrid  I  4,  36 
wieder,  während  der  ags.  Übersetzer  des 
Lucas  dafür  beor  einstellt,  sicera  ist  nach 
der  oft  nachgeschriebenen  Definition  des 
Isidor  Etym.  20,  2  omnis  potio  quae  extra 
vinwn  inebriare  potest;  vgl.  Cap.  de  villis 
c.  45:  siceratores  id  est  qui  cerevisiam  vel' 
pomatium  sive  piratium  vel  aliud  quod- 
cunque  liquamen  ad  bibendum  aptum  fuerit, 
facere  sciant.  In  der  weitesten  Bedeutung 
schließt  lld  auch  den  Wein  mit  ein  (s.  u.), 
die  engste  ist  diejenige,  welche  der  Fort- 
entwicklung von  sicera  zu  frz.  cidre  ent- 
spricht: Obstwein,  speziell  Apfelwein. 

Für  die  Bedeutungsermittlung  scheidet 
ganz  aus  das  Friesische,  wo  nur  für  die 
Rechtssprache  offenbar  archaisch  lithscild 
'Trinkschuld'  bezeugt  ist,  an  einer  andern 
Stelle  aber  llth  ganz  allgemein  'Flüssigkeit' 
bezeichnet  (v.  Helten,  Zur  Lexikologie  des 
Altostfriesischen  S.  222);  ferner  das  Nordi- 
sche, wo  nur  in  der  skaldischen  Stilistik 
lifr  als  'heite'  für  gl  auftaucht  (Ufr  heitir  gl 
SnE.  I  252,  9.  546,  1),  denn  die  von  Fritzner 
Ordb.  1 ,  500  angeführte  Stelle  Havam.  65  (66) 
fällt  nach  F.  Jönsson  Arkiv  14, 202  außer  Be- 
tracht. Im  Ags.,  wo  das  Wort  bis  über  900 
öfter  vorkommt  und  u.  a.  urkundlich  852  in 
Abgaben  lid  neben  alod~  erscheint,  nimmt 
es  doch  früh  eine  allgemeinere  Bedeutung 
an:  schon  im  Beowulf  1982  wird  der  Met 
im  lid'wce^e  ausgeschenkt,  ganz  wie  im  He- 
liand der  Wein  in  alofatun  (oben  Bti.  1,  280) ; 
Aelfric  (Gramm,  ed.  Zupitza  s.  315)  kennt 
das  Wort  nicht  mehr,  er  muß  sicera  in  der 
Art  des  Isidor  umschreiben.  Merkwürdig 
parallel  ist  die  Verwendung  des  Wortes  im 
Heliand  und  bei  Otfrid:   es  bedeutet  hier 


die  'sicera',  welche  Johannes  der  Täufer 
verschmähen  wird  (Luc.  1,  15,  s.  o.), 
wechselt  mit  wln  bei  der  Hochzeit  zu 
Kana  (H.  2012/13.  2025/26;  0.  II  8,  11.  25) 
und  umschreibt  in  der  Passion  den  Essig 
{Udo  thes  ledosten  H.  5649,  mit  bitter emo 
lide  0.  IV.  33,  20).  Auch  die  ahd.  Glossen 
'liquor,  latex,  poculum,  Lyaeus'  (Graff 
2,  192,  dazu  lidfaz  3,  730)  ergeben  nur 
eine  neutrale  Bedeutung,  und  in  den  Kom- 
positis  llthüs,  lltgebe,  litkouf  ist  jede  Ein- 
schränkung auf  den  Obstwein  geschwun- 
den: je  nachdem  ist  Wein  oder  Bier 
oder  beides  miteingeschlossen  oder  wiegt 
gar  vor. 

§  4.  Der  echte  alte  lld  war  zweifellos  ein 
saures  und  herbes  Getränk:  das  bezeugen 
auch  jene  alten  Belege,  wo  es  (ohne  gesuch- 
ten Kontrast!)  für  den  Essig  steht,  und 
ebenso  Ludwigsl.  53  f.:  Her  scankta  cehan- 
ton  Slncn  jianton  Bitteres  lides.  So  ver- 
steht auch  noch  einer  der  Revisoren  der 
vorlutherischen  Bibel  'sicera'  als  säur- 
tranck,  und  die  'Bitterkeit'  des  'Apfel- 
tranks' wird  von  Konrad  von  Würzburg 
mehrfach  in  der  Metapher  verwertet.  Aber 
so  gut  man  Wasser,  Bier  und  Wein  mit 
Honig  versetzte,  hat  man  das  natürlich 
auch  mit  dem  Obstwein  getan,  sei's  um 
ihn  bloß  zu  versüßen,  sei's  um  ihn  (gekocht) 
einer  neuen  Gärung  auszusetzen:  bezeugt 
ist  dies  in  den  Benedictionen  EkkehartsIV. 
durch  die  Glosse:  sicera  est .  .  .  sucus  pomis 
optimis  expressus,  qui  melle  digestus  ut 
vinum  inebriat  et  diuturnius  durat.  Vgl. 
noch  die  Artikel  Met  und  M  ö  r  a  z. 
Grundlegend  W.  Wackernagel  ZfdA. 
6,  71  ff.  (=  Kl.  Sehr.  1,  96  ff.);  reichste  Samm- 
lung der  Zeugnisse  gibt  Heyne  Hausalt.  2, 
351  ff.  —  Hehn  6  150.  157.  Schrader 
Reallex.  587  ff.  Edward  Schröder. 

ö&al  (anord.).  Das  norwegische  ödal 
(Adelsgut)  ist  zunächst  das  bei  der  Ansied - 
lung  in  Besitz  genommene  Kulturland.  Als 
solches  hat  es  in  der  Zeit  der  älteren  Rechts - 
bücher  ,,der  Ahn  dem  Ahnen"  hinterlassen. 
Aber  ebenda  wird  auch  in  anderer  be- 
stimmter Weise  erworbenes  Land  so  be- 
handelt wie  ödalsjgrd'.  Insbesondere  als 
Wergeldzahlung,  als  königliches  Geschenk 
und  in  Austausch  für  ödal  erlangtes  Land 
wird  als  öd~al  angesehen.  Das  öd~al  unter- 
liegt besonderen,  für  anderes  Land  nicht 


36o 


ODR— OFEN 


geltenden  Rechtssätzen.  So  insbesondere 
in  Hinsicht  auf  den  Erbgang,  ödal  wurde 
vererbt  unter  Bevorzugung  der  Männer. 
Nur  Tochter  und  Schwester,  die  sogenann- 
ten baugrygjar,  konnten  ödal  erben  und 
behalten;  auch  diese  nur,  wenn  gleichnahe 
Männer  nicht  vorhanden  waren.  Die  son- 
stigen noch  berufenen  Weiber  (Vaters - 
Schwester,  Bruderstochter,  Sohnestochter) 
mußten  es  an  Nefgildismen  und  Baug- 
gildismen  herausgeben,  wenn  diese  es 
im  Wege  des  ödals  brigdi,  einem  besonde- 
ren, hierfür  eingerichteten  Verfahren,  for- 
derten. Beschränkt  ist  das  Verkaufsrecht 
von  ödal  durch  ein  Vorkaufsrecht  der 
ödalsnaular,  der  durch  verwandtschaftliche 
Bande  zu  dem  betreffenden  ödal  gehörenden 
Personen.  Diesen  mußte  das  ödal  zunächst 
angeboten  werden  (bjöda),  und  sie  konnten 
es  innerhalb  bestimmter  Frist  zu  dem  von 
einem  Fremden  gebotenen  Preise  kaufen. 
Verkauf  ohne  Angebot  an  sie  gab  ihnen  das 
Recht,  den  Kauf  umzustoßen  (brigda  jQrd, 
ripta  kaup)  und  das  ödal  vom  Käufer  gegen 
den  bezahlten  Kaufpreis  auszulösen.  Dies 
galt  ebenso  bei  Verkauf  mit  Vorbehalt  des 
Wiederkaufsrechts  (Hl  forselu)  oder  Ver- 
pfändung (tu  stefnu  eda  mala).  Auch  ein 
vorgehendes  Recht  auf  Nutzung  haben  die 
Ödalsnauten,  wenn  der  Besitzer  (ödalsmadr) 
selbst  nicht  nutzen  will.  Der  Besitz  von 
Odal  macht  den  Besitzer  zum  Hauldr'  (s. 
Ständewesen).  Über  Besonderheiten 
des  ödalsprozesses  vgl.  Prozeßrecht. 

Brandt  Forelcesninger  I  101  ff.  Maurer 
Vorlesungen  1 1,236 ff. ;  I  2,  116 ff.  Taranger 
in  Essays  in  Legal  History  (1913)  159  ff.  Ferner 
die  bei  v.  Schwerin  GGA.  1909,  817  an- 
geführte Literatur.  v.   Schwerin. 

0&r  begegnet  in  den  älteren  Quellen  nur 
im  Zusammenhang  mit  Freyja,  und  zwar 
als  deren  Gatte.  Aller  Wahrscheinlichkeit 
nach  ist  Odr  nur  verkürzte  Form  für  09inn. 
Nur  die  Snorra  Edda  kennt  die  Sage,  daß 
Odr  in  ferne  Lande  gezogen  sei  und  Freyja 
unter  heißen  Tränen  ihn  überall  gesucht 
habe  (SnE.  I  114);  sie  soll  die  Kenning  er- 
klären ,,Gold  =  Träne  der  Freyja". 

E.  Mogk. 

Odysseus.  Nach  Tacitus  Germ.  3  soll 
Odysseus  auf  seinen  Fahrten  auch  nach 
Germanien  gekommen  sein  und  hier  am 
Rhein  Asciburgium  gegründet  haben.   Dort 


habe  er  auch  seinem  Vater  Laertes  einen 
Denkstein  errichtet.  Die  Sage  beruht  auf 
gelehrter  griechischer  und  römischer  Er- 
findung; die  deutsche  Sage  weiß  nichts 
davon.  E.  Mogk. 

Ofen.  §  1.  Das  Wort  ,,Ofen"  liegt  im 
Altnord,  in  zwei  Formen  vor,  die  nicht 
identisch  zu  sein  scheinen:  westnord.  ofn 
(=  ags.  ofen,  ofn,  ahd.  ovan)  dürfte  mit 
altpreuß.  wumpnis,  'Backofen',  ostnord. 
ugn  (vgl.  got.  aühns)  dagegen  mit  sanskr. 
ukhä  'Topf,  Pfanne'  zu  verbinden  sein.  In 
beiden  Fällen  handelt  es  sich  nicht  um 
einen  ursprünglichen  Heizofen,  sondern  um 
ein  für  technische  Zwecke  bestimmtes  stei- 
nernes oder  irdenes  Gerät  (vgl.  ags.  ofnet 
Topf). 

§  2.  Den  Namen  ofn  trägt  im  Altnord, 
auch  der  Ofen  der  Badestube, 
obgleich  ein  anderes  Wort  für  ,,Ofen"  ur- 
sprünglich der  Badestube  ihren  Namen  ge- 
geben zu  haben  scheint  (s.  'Stube');  dieser 
Ofen  bestand  sowohl  in  Skandinavien  als 
auch  in  England  aus  aufgestapelten  Stei- 
nen, die  glühend  gemacht  und  mit  Wasser 
begossen  wurden,  wodurch  sich  ein  reich- 
licher Dampf  entwickelte  (s.  'Badestube'). 

§  3.  Über  die  Form  des  Backofens 
(anord.  braudofn,  bakstrofn,  ags.  hläfofn) 
ist  nichts  bekannt.  Der  ursprüngliche 
Brauch,  das  (ungegorne)  Brot  in  der  glü- 
henden Asche  zwischen  heißen  Steinen  zu 
backen,  bestand  jedenfalls  lange  neben  der 
jüngeren  Sitte  fort:  vgl.  anord.  braud  bakat 
i  eimyrju  oder  qskubakat  braufr  neben  braud 
bakat  i  ofni,  ags.  axbacen  oder  heorpbacen 
hläf  'subcinericeus  vel  focarius',  neben  ofen- 
bacen  hläf  'clibanius'. 

§  4.  Nach  dem  Bericht  der  Sagas  führte  der 
norwegische  König  Olaf  Kyrre  in  der  zwei- 
ten Hälfte  des  11.  Jahrhs.,  wohl  nach 
angelsächs.  Muster,  den  Heizofen  in 
der  Königshalle  ein.  Das  Vorbild  dieses 
Ofens  bildete  nicht  der  Backofen,  sondern 
der  Ofen  der  Badestube,  vgl.  engl,  stove 
'Ofen',  aus  ags.  stofa  'Badestube',  während 
engl,  oven  'Backofen'  bedeutet.  Der  in 
der  Ecke  angebrachte  Ofen  bestand  aus 
unbehauenen  Steinen  (steinofn,  vgl.  ofn- 
grjöt)  mit  Lehm  als  Bindemittel.  Die  innere 
Höhlung  des  viereckigen  Ofens  war  mei- 
stens so  groß,  daß  ein  Mann  sich  darin  auf- 
halten konnte,   um  die  von  Zeit  zu   Zeit 


OFFA 


?6( 


nötig  werdende  Lehmbewerfung  zu  er- 
neuern. Die  nach  vorn  gehende  Öffnung 
{ofnsmunni)  konnte  durch  eine  Steinfliese 
{hello)  gedeckt  werden. 

§  5.  Der  Ofen  blieb  lange  ein  sog. 
,, Rauchofen",  dessen  Rauch  durch  eine 
Öffnung  im  Dache  entwich.  Erst  um  1300 
taucht  in  Skandinavien  der  Schornstein 
(reykberi)  auf,  der  jedoch  Jahrhunderte 
hindurch  eine  Seltenheit  blieb.  Auch  der 
Rauchofen  selbst  vermochte  sich  nur  lang- 
sam und  nur  stellenweise  einzubürgern,  am 
frühesten  in  den  Städten  —  im  Stadtgesetz 
von  Bergen  (1276)  wird  er  als  die  gewöhn- 
liche Feuerstätte  erwähnt — ,  dann  im  west- 
lichen Norwegen,  während  sonst  der  alte 
Herd  (arinn),  der  zwar  schlechter  wärmte, 
aber  besser  leuchtete,  seine  Stelle  behaup- 
tete. 

§  6.  In  den  altdeutschen  Holzhäusern 
herrschte  ebenfalls  der  Rauchofen,  dessen 
Rauch  durch  einen  darüber  angebrachten 
dachförmigen  Mantel  (ahd.  rouchhüs  'fu- 
marium')  aufgefangen  und  ins  Freie  ge- 
leitet wurde,  während  im  Steinhause  der 
fremde  Kamin  mit  dem  Schornstein  (ahd. 
scorenstein  'caminus')  eingeführt  wurde; 
vgl.  ahd.  chemenäta  (schon  in  einer  fränki- 
schen Urkunde  von  584  erwähnt)  und 
phiesal  für  heizbares  Gemach,  beide  aus 
dem  Lat.  stammend.  (Vgl.  Heyne  Haus- 
altert. I  118  ff.) 

§  7.  Einen  besonderen  Darrofen 
gab  es  ursprünglich  gewiß  nicht.  Die  ahd. 
darra  (=  norweg.  tarre,  mit  griech.  TCtpsoc, 
xappo?  'Geflecht,  um  darauf  etwas  zu 
trocknen'  verwandt)  war  anfänglich  eine 
über  dem  Herdfeuer  aufgehängte  Hürde, 
die  zum  Dörren  von  Obst  und  Malz  diente 
(s.  Heyne  Hausaltert.  II  334.  339  f.).  Ein 
anderes  indogerm.  Wort  für  die  Malzdarre 
ist  ags.  äst  'siccatorium'  (holl.  eest,  mit  lat. 
aestus,  'Hitze',  verwandt);  über  die  Ein- 
richtung dieser  Malzdarre  ist  nichts  be- 
kannt. Mit  der  Einführung  eines  besonde- 
ren Darrofens  (ags.  cylen  'fornacula,  sicca- 
torium', anord.  kylna,  von  lat.  culina)  folgte 
wohl  in  der  Regel  auch  ein  eigenes  Darrhaus 
(ags.  mealthüs).  Ein  altes  Lehnwort  aus 
dem  Irischen  (air.  sornn  von  lat.  furnus) 
liegt  vor  im  anord.  porn,  neunorw.  tonn  und 
sonn,  womit  mitunter  ein  besonderer  Darr- 
ofen aus  flachen  Steinen,  mitunter  eine  über 


dem  Rauchofen  angebrachte  Darrhürde  be- 
zeichnet wird.  Hjalmar  Falk. 

Offa.  §  1.  Der  Held  der  einzigen  sicher 
ags.  (anglischen)  Heldensage.  Zuerst  be- 
richtet von  ihm  der  Wids.  35 — 44:  '0. 
herrschte  über  die  Angeln  .  .  . ;  er  er- 
kämpfte zuerst  unter  den  Menschen,  noch 
als  Knabe  (cniht),  das  größte  der  König- 
reiche. Kein  ihm  Gleichaltriger  vollbrachte 
eine  größere  Heldentat:  einzig  mit  seinem 
Schwerte  bestimmte  er  die  Grenze  gegen 
die  Myrginge  am  Fifeldor.  Es  hielten  sie 
(die  Grenze)  fortan  Angeln  und  Swaefe,  wie 
O.  es  erkämpft  hatte.'  Das  Fifeldor  ist  die 
Eider.  Die  Angeln  wohnen  nördlich  davon, 
die  feindlichen  Myrgingas  und  Swaefe  süd- 
lich, in  Holstein.  Also  die  Verhältnisse 
vor  der  Angelnauswanderung.  O.  hat  die 
umstrittene  Grenze  an  der  Eider  festgelegt 
und  dadurch  sein  Angelnreich  vergrößert. 
Ein  geschichtlicher  Kern  ist  wahrscheinlich. 
Die  Tat  ist  wohl  als  Einzelkampf  gemeint 
(ane  sweorde);  im  übrigen  erfahren  wir  von 
epischen  Motiven  nichts. 

§  2.  Der  Beow.  1949  ff.  preist  O.  als 
Herrscher  von  großem  Ruhme,  ohne  jene 
Tat  zu  erwähnen.  Die  mercische  Stamm- 
tafel bringt  O.  als  dritten  Nachfolger  Wo- 
dens,  an  achter  Stelle  vor  Penda:  danach 
wäre  0.  in  die  Mitte  des  4.  Jhs.  zu  setzen, 
seine  Sage  führt  in  die  Anfangszeiten  ger- 
manischer Heldendichtung.  Sein  Name 
wiederholt  sich  in  dem  Mercierkönig  Offa  II. 
(regierte  757—796). 

§  3.  Ziemlich  gleichzeitig,  um  1200, 
tauchen  ausführlichere  Erzählungen  von 
O.s  Heldenkampfe  auf:  einerseits  in  den 
engl,  vitae  Offae  /und  //  (die  zweite  stärker 
umgebildet),  anderseits  bei  den  Dänen  Sven 
Agesen  und  Saxo;  hier  heißt  der  Held  Uffo 
(anord.  *Uffi),  er  ist  zu  einem  Dänen  ge- 
macht, die  Feinde  sind  Sachsen.  Der  engl. 
Bericht,  an  heroischem  Leben  tief  unter 
den  dän.  stehend,  teilt  mit  diesen  so  viele 
und  persönliche  Züge,  daß  die  Annahme 
sich  aufdrängte,  es  liege  eine  Entlehnung 
der  Wikingzeit  vor:  damals  hätten  ent- 
weder die  Engländer  ihren  altheimischen 
Stoff  an  die  Dänen  gegeben  (Müllenhoff), 
oder  die  Dänen  hätten  das  in  ihrer  Dichtung 
ausgebaute  altenglische  Erbstück  des  6.  Jhs. 
den  Engländern  wiedererstattet.  Die 
dritte  Annahme,   daß   die   Sage  seit  dem 


3Ö2 


OFFA 


6.  Jh.  hier  bei  den  Engländern,  dort  bei 
den  Dänen  unabhängig  weitergelebt  hatte 
(Dahlmann,  Olrik),  mutet  der  bewahrenden 
Kraft  der  Überlieferung  nicht  mehr  zu,  als 
etwa  bei  der  Brünhild-,  Burgunden-,  In- 
geldsage  verbürgt  ist;  die  Erzählung  wird 
den  langen  Zeitraum  zum  größten  Teil  in 
fester  Liedform  durchlaufen  haben,  wenn 
auch  unsere  Aufzeichner  vielleicht  schon 
Prosa  vorfanden:  Saxo  würde  aus  einem 
Gedichte  vermutlich  einiges  in  Versen 
wiedergegeben  haben;  eher  sehen  Svens 
schlichte,  kraftvolle  Repliken  nach  einem 
Liede  aus.  Gegen  diese  dritte  Erklärung 
zeugt  nicht  so  sehr  das  Schweigen  der  Is- 
länder über  Uffi  als  vielmehr  dies,  daß  der 
eine  gemeinsame  Zug,  die  30  Jahre  des 
Helden,  der  lebhaft  betonten  Jugendlich- 
keit im  Wids.  widerspricht.  Man  müßte 
dann  schon  annehmen,  es  habe  neben  der 
Wids. -Fassung  bereits  im  6.  Jh.  eine  stark 
abweichende  gegeben. 

§  4.  Der  gemeinsame  Inhalt  der  engl, 
und  der  dän.  Quellen  ist  dieser:  O.,  der 
einzige  Sohn  des  greisen  Königs  Waermund, 
wird  groß  und  stark,  bleibt  aber  stumm 
bis  ins  30.  Jahr,  zum  Schmerze  des  Vaters, 
der  ihn  unfähig  zur  Nachfolge  glaubt.  Ein 
Feind  verlangt  Abtretung  des  Reichs  und 
droht  mit  Krieg.  In  der  Versammlung,  die 
Waermund  einberuft,  ergreift  O.  zu  allge- 
meinem Staunen  das  Wort  und  bekennt 
sich  als  den  wahren  Thronerben.  W.  um- 
gürtet ihn  feierlich  mit  dem  Schwerte; 
O.  zeigt  seine  überlegene  Kraft.  Zeit  und 
Ort  des  Kampfes  sind  bestimmt.  0.  fällt 
mit  eigener  Hand  zwei  Gegner,  darunter 
den  Sohn  des  Kronbewerbers.  W.  erwartet 
den  Ausgang  mit  Bangen  und  begrüßt 
unter  Freudentränen  den  zurückkehrenden 
Sieger.  —  Also  die  Formel:  der  Königssohn, 
der  in  der  Stunde  der  Not  seine  Stumpfheit 
abwirft  und  dem  hilflosen  Vater  Thron 
und  Ehre  rettet.  Eine  Vater -Sohnsage, 
ohne  Sippenfehde  und  mit  glücklichem  Aus- 
gang. 

§  5.  Die  dänische  Darstellung  histori- 
siert weniger  und  ist  um  eine  Reihe  pracht- 
voller Züge  reicher:  Es  ist  keine  Heerfahrt 
mit  Massenschlacht,  sondern  ein  Holmgang, 
Uffo  hat  den  fremden  Königssohn  samt 
seinem  tapfersten  Kämpen  herausgefordert. 
Das   Schwert   hat   eine   Vorgeschichte,    es 


ist  des  Vaters  Waffe,  die  ausgegraben  wird, 
nachdem  alle  andern  Klingen  in  U.s  über- 
starker Hand  zerschellt  sind.  Der  Vater 
ist  blind,  erst  nachdem  er  U.  betastet, 
glaubt  er,  daß  der  mutige  Sprecher  sein 
Sohn  ist;  beim  Holmgang  lauscht  er  auf 
den  Klang  seines  alten  Schwertes,  bereit, 
beim  Falle  des  Sohnes  sich  in  den  Fluß  zu 
stürzen.  Als  eigentlicher  'kolbitr',  Aschen- 
puttel wird  U.  bei  Sven  und  Saxo  nicht 
gezeichnet,  doch  mag  dieser  volkstümliche 
Typus  dahinter  stehen,  eine  Anleihe  aus 
dem  Märchen.  Die  Haltung  im  übrigen  ist 
wenig  märchenhaft.  Die  hohe  vaterländi- 
sche Begeisterung  haben  unsere  Dänen 
der  Waldemarszeit  zum  mindesten  ver- 
stärkt. Aber  den  Kampf  mit  einem  äuße- 
ren Feinde,  nicht  einem  primarius  regni 
(vita  Offae  I),  bestätigt  der  Wids.;  des- 
gleichen wohl  den  Einzelkampf  (§1)  sowie 
den  Schauplatz  an  der  Eider  (nach  Saxo 
die  Insel  von  Rendsburg).  Durch  seine 
Lautform  verrät  der  Schwertname  Skrep 
altanglischen  Ursprung  (e  für  ags.  ce,  nd. 
schrap  'fest').  Auch  Vermundus  führt  auf 
ags.  Wtsrmund,  der  Vater  Vigletus,  -lecus 
ist  verändert  aus  ags.  Wihtlaeg  (Stamm- 
tafel). 

§  6.  Nur  der  Name  Vermundr  ist  auch 
in  den  Dänenstammbaum  der  Isländer 
eingedrungen;  von  Uffi  kennt  die  wnord. 
Literatur  weder  Tat  noch  Namen.  Den 
dänischen  Quellen  ist  gemein  die  innere 
Verknüpfung  der  Uffosage  mit  einer  Er- 
zählung von  den  Frovinussöhnen;  wohl 
eine  sehr  junge  Kombination;  doch  scheint 
das  Paar  Frovinus-Vigi:  Freawine-Wig 
(wessex.  Stammtafel)  ebenfalls  ags.  Wurzel 
zu  haben. 

§  7.  Der  Beow.  1932  ff.  spielt  darauf  an, 
daß  O.s  Weib,  pryck),  als  Jungfrau  von 
grausamer  Härte  war  gegen  jeden,  der 
seinen  Blick  auf  sie  zu  richten  wagte,  bis 
sie  als  O.s  Gattin  ihre  Sinnesart  änderte. 
Eine  epische  Fabel  ist  daraus  nicht  zu  er- 
kennen; was  die  vita  Offae  II  von  Drida 
erzählt,  sowie  die  Hermuthrudageschichte 
in  Saxos  Amlethusroman  zeigt  keine  schla- 
gende Ähnlichkeit. 

Müller-Velschow  Saxo  gr.  2,  135  ff. 
Uhland  Schriften  7,  213  ff.  Müllenhoff 
Beowulf  72  ff.  Olrik  Arkiv  8 ,  368  ff., 
Küd.  2,  182  ff.     Kögel  Lit.  i,  159  ff.    Edith 


OHNMACHT— ÖL 


363 


Rickert  Modern  Philology  2.  Weyhe 
Engl.  Stud.  39,  36  f.  B  o  e  r  Verh.  d.  3.  ndl. 
Philol.  -  congr.  zu  Groningen  1902,  84  fr. 
K 1  ae  b  e  r  Anglia  28,  448  ff.  Zenker  Boeve- 
Amlethus  54fr.     [Chambers  Widsith  84 ff.] 

A.  Heusler. 

Ohnmacht.  Das  got.  unmahts,  anord. 
ümätr,  ümegin,  ags.  unmeaht,  ahd.  unmaht, 
unmegl,  mhd.  unmaht,  ämaht,  ömaht,  deckt 
sich  nur  teilweise  mit  unserem  Begriff  Ohn- 
macht, der  plötzlichen  Besinnungslosigkeit 
(für  welche  man  auch  mhd.  mir  swindet, 
anord.  ü-vit  sagt) ;  für  gewöhnlich  ist  unter 
all  den  genannten  Ausdrücken  das  körper- 
liche Unvermögen,  die  Schwäche  und  Hin- 
fälligkeit zu  verstehen. 

M.   Heyne  Hausaltert.  III.  117.        Sudhort. 

Ohrreinigung  wurde  offenbar  allgemein 
mit  dem  kleinen  Finger  vorgenommen 
(Isidor,  Orig.  XI.  1.  71.  auricularis  [digitus] 
pro  eo  quod  eo  aurum  scalpimus;  ags.  ear- 
cl&snend,  ear-scrypel,  eare-finger;  ahd.  ör- 
vinger,  ör-ftnger;  mhd.  ör-finger,  örengrübel, 
der  minneste  finger,  der  ne  hat  ambeht  ander, 
ne  wane  sös  wirt  not,  daz  er  in  daz  öre  grubi- 
löt:  Heyne,  Hausaltert.  III.  89).  Sie  hat 
aber  auch  schon  frühgermanisch  in  Nord 
und  Süd  ihr  Toilettengerät,  ein  kleines 
Löffelchen  von  3  mm  Laffendurchmesser 
an  einem  Stiel  von  30 — 50  mm  Länge, 
häufig  mit  anderem  kleinen  Toilettenbedarf 
an  einem  Kettlein  oder  Ringlein  befestigt 
(vgl.  Bartzange  I,  173),  wie  sie  die  Gräber 
uns  bringen  und  die  Sammlungen  der 
Museen  uns  zeigen.  Sie  kommen  natürlich 
auch  einzeln  nicht  selten  vor;  vgl.  z.  B. 
Müller  Nord.  Altertsk.  I,  267  Ab.  130, 
Lindenschmidt,    DA.  Taf.  XXV. 

Sudhoff. 

Ohrschmuck.  Hierzu  Tafel  29.  §  1.  O. 
kennt  man  erst  aus  der  Metallzeit  der  germa- 
nischen Völker.  Aus  Funden  verschiedener 
Perioden  hat  man  breite,  offene  Bronzereifen ; 
ab  und  zu  wurde  Goldblech  zu  solchen  Ringen 
verwendet.  Nach  Menschenbildern  aus 
Bronze  vom  Ende  der  Bronzezeit  zu  schlie- 
ßen, verwendete  man  außerdem  dünne,  ge- 
schlossene Metallringe,  eine  gewöhnliche, 
sicher  unsterbliche  Form  des  Ohrschmucks. 
Die  vielleicht  germanischen  Gesichtsurnen 
in  Westpreußen  (in  der  6.  Periode,  700  bis 
550  v.  Chr.)  tragen  viele  solche  Ringe  in 
den  Ohren  der  Gefäße,  öfters  mit  Bronze- 


bommeln oder  triangulären  Klapperblechen 
behängt. 

§  2.  In  der  Eisenzeit  wurde  Ohrschmuck 
hauptsächlich  zur  Zeit  der  Völkerwande- 
rungen (450 — 750,  800  n.  Chr.)  besonders 
beliebt,  doch  nicht  im  Norden.  Auf  dünne 
Bronze-  oder  Silberringe  hängte  man  Perlen 
oder  eine  kubische,  reich  verzierte  Metall - 
kapsei  (Abb.  1)  oder  bisweilen  ein  blumen- 
kelchförmiges  Metallblech  mit  Glasperle 
(Abb.  2);  charakteristisch  ist  der  rosetten- 
verzierte Typus  (Abb.  3),  mit  Almandinen- 
einlage  und  grünem  Glas.  Aus  Gold,  mit 
roten  und  weißen  Glaseinlagen  und  Filigran- 
verzierung ist  das  Original  der  Abb.  4. 

Der  Typus  lebt  noch  in  karolingischer 
Zeit  im  Norden  (Abb.  5).  B.  Schnittger. 
Öl.  §  1.  Das  Öl,  das  die  orientalischen 
und  südeuropäischen  Völker  im  Altertum 
zum  Speisen,  Salben,  Opfern  und  Brennen 
verwandten,  war  den  Germanen,  wie  an- 
scheinend den  Völkern  des  Nordens  über- 
haupt, in  vorgeschichtlicher  Zeit  unbekannt. 
Als  Speisefett  dienten  ihnen  die  Butter 
und  tierische  Fette,  zum  Salben  des  Kör- 
pers Butter  und  Seife  (s.  d.),  und  als  Brenn- 
material benutzten  sie  verschiedene  andere 
Stoffe  (s.  'Beleuchtung'). 

§  2.  Das  Olivenöl  wurde  den  Ger- 
manen erst  durch  ihre  Berührung  mit  den 
klassischen  Völkern  bekannt,  wie  die  Aus- 
drück e  f  ü  r  'ö  F  in  den  germ.  Sprachen 
zeigen.  Got.  alew  n.  ist  augenscheinlich 
ein  frühes,  volkstümliches  Lehnwort,  das 
zu  griech.  eXat(F)ov,  lat.  oltvum  gehört, 
obwohl  es  lautgesetzlich  mit  keinem  der 
beiden  genau  übereinstimmt  (vgl.  R.  Much 
PBBeitr.  17,  34;  Solmsen  IF.  5,  344; 
E.  Zupitza  PBBeitr.  22,  574;  Uhlenbeck 
Got.  EWb.2;  v.  Grienberger  Untersuch,  z. 
griech.  Wortk.;  Schrader  Reallex. ;  Feist 
EWb. ;  Kluge  EWb.7)  Das  Wort  ist  wohl 
der  pontischen  Handelssprache  entnommen, 
ähnlich  wie  got.  balsan,  dessen  n  nicht  zu 
griech.  ßaXsa|xov,  wohl  aber  zu  dem  daraus 
rückentlehnten  armen,  balasan  stimmt  (s. 
'Balsam'  u.  Nachträge).  Aus  lat.  oleum, 
vulgärlat.  olium  stammen  ahd.  oli  n.,  mhd. 
öle,  öl,  nhd.  Öl  n. ;  and.  oli  n.,  mnd.  oli, 
olie,  mndl.  nndl.  afries.  olie;  ags.  ele  m. 
Ahd.  mhd.  mnd.  olei,  and.  ölig  weisen  auf 
eine  lat.  Form  *olegium,  *olejum  (v.  Grien- 
i  berger,  Feist  aaO.).     Spätanord.  olea  'Öl' 


Tafel  29. 


Ohrschmuck. 

Fig.  i — 3,  nach  Lindenschmit,  Die  Altertümer  unserer  heidnischen  Vorzeit  IV,  Tafel  47,  Fig.  8,  4,  6.  — 
Fig.  4,    nach  Lindenschmit,    Handbuch,    Tafel  X  2.    —    Fig.   5,    nach  Hildebrand,    Sveriges  Medeltid 

II  S.  419,  Fig.  378. 


Reallexikon  der  gferm.  Altertumskunde.    III. 


Verlag-  von   Karl  J.  Trübner  in  Straßburg. 


ÖL 


365 


scheint  direkt  aus  lat.  olea  entnommen  zu 
sein,  während  dän.  olje,  schwed.  olja  auf 
mnd.  olie  zurückgehn  (Falk-Torp  sv.  olje). 
§  3.  Die  west-  und  nordgerm.  Wort- 
formen sind  wohl  erst  im  Gefolge  des 
Christentums  eingedrungen.  Die 
christliche  Kirche  brauchte  das  Öl  bei  der 
Taufe,  für  die  letzte  Ölung  und 
zur  Bereitung  von  medizinischen  Salben 
undArzneien.  Das  Öl  wurde  jährlich 
am  Gründonnerstag  verteilt,  für  jeden  der 
genannten  drei  Zwecke  besonders  geweiht 
und  in  drei  verschiedenen  Gefäßen  (ags. 
ampulle  oder  elefcet)  aufbewahrt.  Der 
angelsächs.  Abt  ^lfric  spricht  sich  hier- 
über in  seinem  Sermo  ad  Sacerdotes  (ca. 
1014 — 16)  eingehend  aus:  ,,We  to  daeg 
sceolan  daslan  urne  ele,  on  preo  wisan  ge- 
halgodne,  swa  swa  us  gewissap  seo  boc, 
i.  e.  oleum  sanctum  et  oleum  chrismatis  et 
oleum  infirmorum,  dset  is  on  Englisc:  haiig 
ele,  oder  is  crisma,  and  seoccra  manna  ele; 
and  ge  sceolan  habban  preo  ampullan 
gearuwe  to  9am  prym  elum,  fordande  we 
ne  durran  don  hi  togaedere  on  anum  elefaete, 
fordanöe  hyra  aelc  bip  gehalgod  on  sundron 
to  synderlicre  penunge"  (Ancient  Laws 
and  Institutes  of  England,  ed.  B.  Thorpe 
II  390,  2 — 8,  zitiert  bei  Bosworth -Toller 
sv.  crisma  u.  im  Supplement  sv.  ele  u. 
elefcet).  Mit  dem  oleum  sanctum  wurde  das 
Kind  vor  der  Taufe  auf  der  Brust  und 
zwischen  den  Schultern  kreuzweis  bestri- 
chen, mit  dem  oleum  chrismatis  wurde  nach 
vollzogener  Taufe  auf  dem  Kopf  des  Kindes 
das  Zeichen  des  Kreuzes  gemacht.  Auch 
bei  der  letzten  Ölung  wurde  die  Brust  des 
Sterbenden  oder  Verstorbenen  mit  dem 
Chrisma  berührt  (^Elfric  aaO.  II  162,  I, 
zitiert  bei  Bosworth -Toller  Supplem.  sv. 
crisma).  Im  Altnord,  heißt  die  letzte  Ölung 
olean  f.,  dazu  das  Verbum  olea.  —  Von  einer 
Verwendung  des  Öls  zu  Salben  (ags.  ele- 
sealf)  und  Arzneien  ist  in  zwei  ags.  Rezepten 
die  Rede  (Laeceboc  II 2,  2  grenes  eles  und  II 
32  =  Cockayne  Leechd.   II  234,  10). 

§  4.  Über  eine  Benutzung  des  Öls  als 
Brennstoff  für  die  ewige  Lampe  sagt^Elfric 
nichts.  Gregor  v.  Tours  (Hist.  Franc.  4,  28: 
MG.  SS.  rer.  Merov.  I  1)  berichtet  von  einer 
an  einem  Strick  aufgehängten  Lampe 
{lignus,  lichinus  und  andere  Lesarten;  zur 
Bedeutung  vgl.    Diefenbach   Gl.   328b   sv. 


licmen),  die  am  Grabe  der  Galswinth,  Ge- 
mahlin König  Chilperichs  L,  brannte;  aber 
ob  sie  mit  Öl  gespeist  wurde,  erfahren  wir 
nicht. 

§  5.  Das  Olivenöl  mußte  aus  den  Mittel- 
meerländern eingeführt  werden.  Durch  die 
hohen  Transportkosten  wurde  es  natür- 
lich recht  teuer,  und  an  eine  ausgedehn- 
tere Verwendung  dieses  Öls  zu  Speise- 
zwecken, für  die  Haar-  und  Körperpflege 
oder  gar  als  Brennstoff  war  deshalb 
im  frühen  MA.  noch  nicht  zu  denken. 
Heyne  (DHausaltert.  I  125)  weist  darauf 
hin,  ,,daß  der  Heliand  die  Parabel  von 
den  zehn  klugen  und  törichten  Jungfrauen 
(Matth.  25,  1 — 13)  seinen  deutschen  Lesern 
gar  nicht,  Otfrid  sie  in  sechs  Verszeilen 
ohne  allen  Bezug  auf  das  Öl  der  Lampen 
gibt:  die  Speisung  einer  Hauslampe  mit 
Öl  muß  für  die  Zeit  als  eine  unerhörte  Ver- 
schwendung erscheinen". 

§  6.  Immerhin  hatten  mindestens  im 
Frankenreich  manche  Leute  doch  größere 
Ölvorräte  im  Keller.  So  lesen  wir  bei 
Gregor  v.  Tours  8,  33  von  einem  Pariser 
Bürger  (,,quidam  e  civibus"),  der  in  seiner 
Vorratskammer  (,,in  promptuario")  ein 
brennendes  Licht  bei  einer  Öltonne  stehen 
ließ  („lumine  secus  cupella  olei  derelicto"), 
worauf  das  Öl  in  Brand  geriet  und  das 
ganze  Haus  in  Flammen  aufging.  Aus  einer 
ags.  Glosse  ersehen  wir,  daß  es  außer  den 
gewöhnlichen  Ölgefäßen  auch  bronzene 
Ölbütten  gab  (@renu  elebyt  'lenticula' 
WW.  432,  25). 

§  7.  Als  Speisefett  kam  das  Öl  bei 
den  german.  Völkern  im  MA.  nicht  in  Be- 
tracht. In  dieser  Hinsicht  ist  eine  Äußerung 
JE\i rics  bemerkenswert,  der  in  einer  Predigt 
über  den  Hl.  Benedikt  von  den  Italienern 
sagt:  ,,Hi  dicgao*  on  dam  earde  ele  on  heora 
bigleofum,  swa  swa  we  dod  buteran",  'die 
Leute  in  diesem  Lande  [Italien]  nehmen 
Öl  zu  ihren  Speisen,  so  wie  wir  Butter' 
(Homilies  ed.  Thorpe  II  178,  17).  Und  so 
ist  es  im  wesentlichen  ja  bis  heute  geblie- 
ben: im  Süden  herrscht  das  Öl,  im  Norden 
die  Butter.  Und  wie  die  alten  Kelten  nach 
dem  Bericht  des  Posidonius  (bei  Athe- 
naeus  4,  36a,  ed.  Kaibel  I  S.  344,  5)  den 
ungewohnten  Geschmack  des  Öls  an  den 
Speisen  nicht  liebten,  so  können  sich  die 
Nordeuropäer  auch  heute  an  die  südlän- 


366 


OPFER 


dische  Verwendung  des  Öls  beim  Kochen 
nur  schwer  gewöhnen. 

§  8.  Eine  Anpflanzung  des  Ölbaums 
(Olea  europaea  L.)  war  in  den  german.  Län- 
dern aus  klimatischen  Gründen  ausge- 
schlossen. Auffallend  ist  allerdings  das 
mehrfache  Auftreten  von  Ölbäumen  (ele- 
beam)  in  den  Flurbeschreibungen  ags.  Ur- 
kunden: in  drei  Urkunden  v.  824,  901  u. 
931  (Birch  CS.  I  515  Nr.  377;  II  249  Nr. 
597;  357  Nr.  674)  handelt  es  sich  um 
Örtlichkeiten  in  Hampshire,  in  einer  andern 
von  944  um  ein  Gut  in  Buckinghamshire 
(CS.  II  557  Nr.  801),  in  zwei  weiteren  von 
949  u.  956  um  ein  Grundstück  in  Berkshire 
(Birch  CS.  III  30  Nr.  877  u.  147  Nr.  963). 
In  der  Urkunde  Nr.  674  ( =  Kemble  CD. 
V  194,  3  Nr.  1102)  ist  von  einem  alten  Öl- 
baum, in  Nr.  877  ( =  Kemble  III  430,  26 
Nr.  427)  von  einem  Ölbaumstumpf  (ele- 
beamstyb)  die  Rede.  Es  scheint  also,  als 
ob  die  Mönche  im  9.  u.  10  Jh.  im  südlichen 
England  hie  und  da  Versuche  mit  der  An- 
pflanzung von  Ölbäumen  gemacht  hätten; 
aber  Graf  Solms -Laubach  (Botan.  Zeitung 
63,  310;  1905)  hält  dies  geographisch  für 
völlig  ausgeschlossen,  vermag  freilich  auch 
nicht  zu  sagen,  was  für  ein  Baum  mit  dem 
elebeam  gemeint  sein  könnte. 

§  9.  Um  Ersatz  für  das  teure  Olivenöl 
zu  gewinnen,  ist  man  im  Lauf  des  MA.  dazu 
übergegangen,  Öl  aus  einheimi- 
schen Ölpflanzen  zu  bereiten.  Von 
Leinöl  (mhd.  linsät-öl)  ist  zuerst  in 
einem  mhd.  Arzneibuch  des  12.  Jhs.  die 
Rede  (Lexer  Mhd.  Handwb.).  Mohnöl 
wird  als  mhd.  mägöl,  mägenöl  zuerst  im 
13.  Jh.  erwähnt.  Noch  später  tritt  das 
aus  Rübsamen  gewonnene  R  ü  b  ö  1  (mhd. 
ruobsät-öl)  auf,  das  sich  vorzüglich  als 
Brennöl  eignet.  Vom  N  u  ß  ö  1  erfahren 
wir  in  den  mittelalterlichen  Quellen  nichts, 
obwohl  gerade  der  starke  Fettgehalt  der 
Walnüsse  am  ersten  den  Gedanken  der 
Ölgewinnung  nahelegen  mußte.  Ein  siche- 
res Urteil  über  das  Alter  der  Ölbereitung 
aus  einheimischen  Ölpflanzen  ist  auf  Grund 
der  ersten  literarischen  Zeugnisse  für  die- 
selbe nicht  zu  erlangen.  Der  Mohn  (Papa- 
ver)  ist  bereits  von  den  Pfahlbauern  der 
Schweiz  in  der  Steinzeit  verwertet  worden; 
in  ihren  Niederlassungen  wurden  zum  Teil 
ungezählte   Mengen  von   Mohnsamen   ge- 


funden. Aber  ob  diese,  wie  ich  in  meinem 
Artikel  'Mohn'  vermutete,  außer  als  Brot- 
würze  auch  bereits  zur  Ölgewinnung  dien- 
ten, ist  mir  angesichts  der  geringen  Rolle, 
die  das  Öl  im  mittelalterlichen  Haushalt 
der  nordalpinen  Völker  noch  zu  spielen 
scheint,  doch  zweifelhaft  geworden.  Wei- 
teres in  den  Nachträgen  unter  'Mohn'. 

Über  die  Kulturgeschichte  des  Öls  im  Alter- 
tum s.  V.  Hehn6  101  ff.  =  8  103  ff.,  nebst 
Englers  u.  Schraders  Bemerkungen  dazu. 
Heyne  DHausaltert.  I  61,  125,  281;  II  71. 
Schrader  Reallex.  Johannes  Hoops. 

Opfer.  §  1.  Das  Wort 'Opfer',  vom  Ver- 
bum  (ahd.  opfarön,  aus  kirchenlat.  ope- 
rari)  gebildet,  bezeichnet  jede  Gabe,  die 
Gott,  den  Heiligen  oder  der  Kirche  darge- 
bracht wird.  Somit  auch  das  jüdische 
Opfer.  Von  diesem  Gebrauch  ist  das  Wort 
auf  die  entsprechende  Handlung  des  ger- 
manischen Heidentums  übertragen  worden. 
Die  germ.  Bezeichnung,  die  es  verdrängt 
hat,  ist  das  etymologisch  dunkle  Wort  ahd. 
pluostar,  an.  blöt,  das  in  allen  germ.  Spra- 
chen allgemein  auch  'Götterverehrung'  be- 
zeichnet, deren  Haupthandlung  das  Opfer 
ist.  Andere,  meist  örtlich  beschränkte 
Worte  gehen  auf  besondere  Vorgänge,  die 
mit  der  Opferhandlung  oder  dem  geopferten 
Gegenstande  in  Zusammenhang  stehen.  So 
ahd.  antheiz,  wozu  sich  ags.  onsecgan  als 
Verbum  stellt,  auf  das  Versprechen  der 
Opfergabe,  ahd.  kelt,  ags.  gild,  as.  geld  auf 
die  Einlösung  des  Gelübdes,  die  Opfergabe, 
die  auch  das  an.  förn  oder  ahd.  wijöt  be- 
zeichnet, ahd.  jebar,  ags.  über  (in  sigetiber) 
oder  got.  saußs  auf  das  Opfertier,  ags.  läc 
vielleicht  auf  mimische  Handlungen  beim 
Opfer. 

§  2.  Der  Zweck  des  Opfers  ist,  Günstiges 
zu  erlangen  oder  Schadenbringendes  abzu- 
wehren. Um  Gewünschtes  zu  erreichen, 
bediente  man  sich  in  der  frühsten  Zeit 
kultureller  Entwicklung  des  Zaubers;  er- 
reichbare Dinge  sollten  durch  seine  Hilfe 
unerreichbare  gewünschte  hervorbringen. 
So  Wasser  den  notwendigen  Regen,  die 
Darstellung  der  Sonne  oder  das  Feuerrad 
Sonnenschein,  gesundes  Menschenblut  Ge- 
sundheit u.  dgl.  Diese  magische  Handlung, 
die  sich  als  ritueller  Brauch  bis  in  die  ge- 
schichtliche Zeit  erhalten  hat,  wurzelt  im 
Glauben  an  die  Kraft  des  Zaubers  und  der 


OPFER 


367 


Dinge.  Sie  wurde  zur  Opferhandlung,  als 
man  als  Spender  des  Gewünschten  über- 
natürliche Mächte  wähnte,  mögen  das  die 
Seelen  der  Toten,  Dämonen  oder  Götter 
sein.  So  entstand  das  Bittopfer.  Dieses 
wurde  vor  Erlangung  des  Gewünschten 
vorgenommen.  Aus  ihm  spricht  ein  Grund- 
zug germanischen  Lebens:  'do  ut  des'. 
Nicht  selten  wurde  aber  die  Gabe  erst  nach 
Erreichung  eines  bestimmten  Zieles  ge- 
bracht und  vorher  der  höheren  Macht  nur 
das  Gelübde  des  Opfers  gegeben.  Aus 
diesem  Gelübdeopfer  entwickelte  sich  das 
Dankopfer,  das  im  allgemeinen  den  Ger- 
manen fernlag.  Auch  aus  ihm  spricht  noch 
der  alte  Grundsatz,  daß  man  bei  der  Gabe 
immer  auf  die  Gegengabe  sieht,  wie  es 
Häv.   145  heißt: 

Betra's  öbebit  en  se  ofblötit, 

ey  ser  til  gildis  gjcjf, 
nicht  aber  Dankbarkeit,  die  der  Erkennt- 
lichkeit für  freiwillig  geleisteten  Beistand ' 
entspringt. 

Um  Unheil  abzuwehren,  brachte  man 
Sühnopfer,  durch  das  der  Zorn  einer 
höheren  Macht,  von  der  das  Unglück  nach 
ihrem  Glauben  ausging,  gesühnt  werden 
sollte.  Auch  dies  galt  bald  den  Toten,  bald 
den  Dämonen,  bald  den  Göttern. 

§  3.  Oft  wurden  Opfergaben  Natur- 
gegenständen gebracht.  Es  ist  fraglich,  ob 
diese  den  Elementen  galten  oder  unsicht- 
baren Wesen  (Dämonen  oder  Seelen  der 
Abgeschiedenen),  die  man  in  ihnen  wähnte. 
Nur  das  fließende  Wasser,  namentlich  die 
Quellen,  Flüsse,  Wasserfälle,  scheint  man 
für  heilig  gehalten  und  infolgedessen  durch 
Opfer  verehrt  zu  haben  (vgl.  Arch.  f.  RW. 
11,  105  ff.).  Quellen-  und  Flußopfer  bezeugt 
bei  den  Alamanen  Agathias  (28,  4),  bei  den 
Franken  Gregor  von  Tours  (II  10)  und 
Prokopius  (Bell.  got.  II  25),  bei  den  Sachsen 
Rudolf  von  Fulda  (MG.  II  676),  bei  den 
Friesen  Alcuin  (Vita  Willibrordi  K.  10; 
MG.  II  410),  Bußbücher  und  Verordnungen 
eifern  gegen  die  vota  ad  fontes  (Caspari, 
Hom.  de  sacril.  S.  17  f.),  nordische  Quellen 
berichten,  wie  ein  Isländer  einen  Wasserfall 
verehrte  und  ihm  alle  Speiseüberreste 
opferte  (Isl.  S.  I  261).  Andere  Zeugnisse 
sprechen  dafür,  daß  man  auch  diese  Dinge 
als  Sitze  von  Dämonen  oder  Seelen  verehrte 
(vgl.  Prokop,  Bell.  got.  II  15).   Diese  Quel- 


len- und  Flußverehrung  hat  sich  bei  allen 
germanischen  Stämmen  bis  in  die  Gegen- 
wart in  der  volkstümlichen  Sitte  erhalten, 
(vgl.  Heiligtümer  §  6).  In  gleicher  Weise 
wie  gegen  dieQuellenverehrung  eifern  christ- 
licheMissionare  und  gesetzliche  Bestimmun- 
gen gegen  die  Opfer  an  Steinen,  Hügeln, 
Bergen,  Bäumen,  wo  die  Gabe  doch  mehr 
den  Geistern  galt,  die  in  diesen  wohnten 
(vgl.  das  Verbot  der  norweg.  GulathingslQg: 
at  trüa  ä  landvaettir,  at  se  l  lundum  efra 
haugum  eäa  forsum  NgL.  I  308).  Weitere 
Zeugnisse  s.  Bergkult,  Baumkult,  Heilig- 
tümer §  6  f.  Wie  bei  allen  Völkern  spielten 
ferner  die  Totenopfer  bei  den  Germanen 
eine  wichtige  Rolle.  Sie  galten  bald  einzel- 
nen Personen,  bald  den  Seelen  der  Abge- 
schiedenen in  ihrer  Gesamtheit.  Zu  allen 
Zeiten  und  bei  allen  germanischen  Stämmen 
wurde  dem  Toten  das,  was  er  im  Leben  ge- 
braucht hatte,  sowie  ein  Teil  seiner  Habe 
mit  ins  Grab  gegeben  (P.  Grundr.  2  III 
251  ff.;  ZfRG.  19,  107  ff.).  Wie  die  Cimbern 
nach  dem  Siege  bei  Arausio  alle  Beute 
ihren  Toten  weihten  (Orosius  Hist.  V  16), 
so  taten  es  die  Nordgermanen,  wie  die 
Moorfunde  von  Vimose,  Thorsbjerg,  Bals- 
myr  zeigen;  die  Votivgaben  der  vorge- 
schichtlichen Zeit  sind  zum  großen  Teil 
Opfergaben  für  die  Toten  (vgl.  K.  Stjerna, 
Mossfynden  och  Valhallstron  in  Fil.  För- 
eningens  i  Lund  spräkl.  Uppsatser  III 
I37ff.):  Furcht  vor  ihrer  Rache,  wenn 
ihnen  nicht  die  nötige  Ehrung  zuteil  werde, 
bedingte  diese  Opfer.  Auch  später  wurden 
auf  den  Gräbern  der  Toten  Spenden  ge- 
bracht. Der  Ind.  superst.  aus  dem  8.  Jahrh. 
verbietet  das  sacrilegium  ad  sepulchra  mor- 
tuorum,  Burchard  von  Worms  eifert  gegen 
die  oblationes,  quae  in  quibusdam  locis  ad 
sepulchra  mortuorum  fiunt,  die  ags.  Buß- 
ordnungen  gegen  die  Grabesspende  pro  sa- 
lute  viventium  et  domus  (Wasserschieben, 
Bußordn.  S.  173),  das  große  Opfer  zu 
Lethra  in  Dänemark  galt  inferis  et  diis 
(Helmold  1 9).  Einzelne  Personen,  na- 
mentlich Fürsten,  unter  deren  Regierung 
im  Lande  Glück  geherrscht  hatte,  wurden 
von  allen  Untertanen  nach  ihrem  Tode 
durch  Opfer  geehrt.  So  der  Schwedenkönig 
Erich  (Vita  Anskarii  K.  26),  der  mythische 
König  Gudmundr  (Hervarar  S.  B.  S.  203). 
Man  opferte  ihnen,  damit  das  Feld  reiche 


368 


OPFER 


Frucht  trage  {tu  ärs).  Das  geschah'  am 
Grabe.  So  stritt  man  sich  um  den  Leichnam 
Halfdan  des  Schwarzen,  unter  dessen  Re- 
gierung man  sich  großer  Fruchtbarkeit  er- 
freut hatte  (Half.  S.  K.  9),  so  opferte  man 
dessen  Bruder  öläf  Gudradarson  aus  glei- 
chem Grunde  und  nannte  ihn  Geirsta3aalf 
(Ftb.  II  7  Fms.  X  212),  wie  auch  die  Goten 
ihre  verstorbenen  Fürsten  als  anses  ver- 
ehrten (Jordanes,  Get.  K.  13).  Solche 
Totenopfer  waren  auch  das  alfablöt  (s.  El- 
fenkult) und  das  disablöt,  das  nordische 
Quellen  häufig  erwähnen  (Yngl.  S.  K.  33, 
Egils  S.  K.  44,  Vigaglüms  S.  6  24,  Fas. 
II  85  f.). 

§  4.  Wie  diese  Opfer  bald  Privat-,  bald 
Genossenschaftskult  waren,  wie  sie  bald  bei 
besonderen  Gelegenheiten,  bald  periodisch 
zu  bestimmten  Zeiten  des  Jahres  geübt 
wurden,  so  war  dies  auch  bei  den  Götter- 
opfern der  Fall.  Nur  selten  wurde  mehreren 
Göttern  oder  gar  allen,  an  die  man  glaubte, 
geopfert,  sondern  meist  nur  einem  Gotte, 
und  zwar  demjenigen,  den  man  am  meisten 
verehrte  oder  von  dem  man  etwas  Be- 
stimmtes zu  erlangen  hoffte.  Aus  süd- 
germanischen Quellen  erfährt  man  nur  von 
Genossenschaftsopfern.  Sie  galten  vor 
allem  dem  Totengott  Mercurius-Wödan, 
dem  Gewittergott  Hercules-Donar  und  dem 
Kriegsgotte  Mars-Ziu.  Obenan  steht 
Wödan,  der  nach  Tacitus  (Germ.  K.  9)-  am 
meisten,  nach  Paulus  Diaconus  (I9)  von 
allen  Germanen  verehrte  Gott,  dem  man  an 
bestimmten  Tagen  Menschenopfer  brachte, 
der  aber  auch,  wie  bei  den  Alemannen 
(Vita  Columbani;  ZfdMyth.  III 393  f.), 
durch  Tieropfer  geehrt  wurde.  Tier-  und 
Menschenopfer  galten  auch  dem  Ziu-Mars 
(Tac.  Germ.  9;  Ann.  XIII  57).  Auch  die 
skandinavischen  Völker  brachten  dem 
Kriegsgotte  Menschenopfer  (Prokop  Bell. 
Got.  II  15).  Ob  hier  unter  dem  "Apr^  des 
6.  Jahrhs.  bereits  ödinn  zu  verstehen  ist, 
dem  in  der  späteren  Zeit  diese  Opfer  galten 
(s.  Menschenopfer),  läßt  sich  nicht  ent- 
scheiden. Ebenso  opferten  die  Goten  dem 
Kriegsgotte  die  gefangenen  Feinde  (Jor- 
danes, Get.  5).  Auch  dem  Donar,  dem  nach 
Tacitus  Tieropfer  geweiht  waren,  brachten 
die  Nordgermanen  nach  dem  Zeugnis  des 
Dudo  von  St.  Quentin  noch  im  10.  Jahrh. 
Menschenopfer  (Mem.  de  la  Soc.  des  Antiq. 


de  Normandie  XXIII  129  f.).  Das  gleiche 
gilt  vom  nordischen  Frey,  dem  vor  allem 
das  große  Opfer  in  Uppsala  galt,  dem  Gotte 
der  Fruchtbarkeit,  dessen  Opferkult  auch 
nach  Norwegen  und  Island  kam  (vgl.  Adam 
v.  Bremen  IV,  27;  Saxo  gr.  I  50;  120  f.). 
Außer  diesen  Hauptgottheiten  verehren 
einige  Stämme  Lokalgötter.  So  opferte  der 
suebische  Stamm  der  Semnonen  östlich  der 
Elbe  dem  Regnator  omnium  deus  in  heiligem 
Haine  (Germ.  39),  sieben  Stämme  an  der 
Ost-  oder  Nordsee  der  Nerthus  (s.  d.),  die 
Marsen  zwischen  Ruhr  und  Sieg  der  Tan- 
fana  (Tacitus  Ann.  I  5 1),  die  Friesen  auf 
einsamer  Insel  dem  Fosite  (Vita  Willibr. 
K.  10),  die  ostgermanischen  Nahanarvalen 
den  Alcis,  einem  Brüderpaare,  das  Tacitus 
Kastor  und  Pollux  gleichstellt  (Germ.  43). 
In  Norwegen  brachte  der  Jarl  Häkon  einem 
Schwesternpaare,  ^orgerd  und  Irpa,  in 
heiligem  Haine  auf  der  Insel  Primsigd 
(jetzt  Sulen)  Gebet  und  Opfer  (Jomsvlk. 
S.  1879  S.  79  f.). 

§  5.  Außer  Naturerscheinungen,  seeli- 
schen Geistern  und  Göttern  wurden  auch 
Tiere  zuweilen  durch  Opfer  verehrt.  So 
opferte  der  Norweger  Härekr  heimlich  einem 
großen  Ochsen  (Fms.  III  132),  König 
Eysteinn  von  Schweden  einer  Kuh  Sibilja 
(Ragnars  S.  Lodbr.  K.  9),  König  Achls 
einem  Eber  (Fas  1 87),  ebenso  Heidrekr 
(Fas  I463;  531  f.).  Ob  hier  freilich  an  ein 
dem  Götteropfer  ähnliches  Opfer  zu  denken 
ist,  ist  sehr  fraglich,  zumal  die  Zeugnisse 
unhistorischen  Sagas  angehören.  Wahr- 
scheinlich liegt  nur  eine  besondere  Ver- 
ehrung der  Tiere  vor  wie  bei  dem  nor- 
wegischen Gaukönig  Qgvald  (Fms.  II  138). 
Dagegen  macht  es  den  Eindruck  eines  alten 
Totemopfers,  wennHQskuldr  inLjösvetn.  S. 
(K.  4)  einen  Widder  schlachtet,  mit 
seinem  Blute  die  Hände  rötet  und  dazu 
bemerkt:  Wir  werden  uns  nach  alter  Sitte 
in    Götterblut    röten    (1  gofrablödi   rjöda). 

§  6.  Die  Opfergegenstände  waren  man- 
nigfaltigster Art.  Aus  den  Gegenständen, 
die  vor  Erlangung  des  Gewünschten  dar- 
gebracht wurden,  spricht  noch  der  alte 
Analogiezauber:  man  hoffte  in  reicherem 
Maße  das  zu  erlangen,  was  man  niederlegte, 
mochten  diese  Spenden  den  Toten,  Dä- 
monen oder  Göttern  gelten.  So  erhoffte 
man  durch  Getreidespende  Fruchtbarkeit 


OPFER 


369 


der  Äcker,  durch  das  niedergelegte  Sonnen- 
rad Sonnenschein,  durch  kleine  Nachbil- 
dungen von  Schiffen  glückliche  Schiffahrt 
oder  Erhaltung  des  Schiffes,  das  man  dem 
Meere  anvertraute  u.  dgl.  Solche  Opfer- 
gaben sind  zum  Teil  die  Gegenstände  der 
Feld-  und  Moorfunde  aus  der  Bronzezeit 
(S.  Müller,  Nord.  AK.  I  422  ff.).  Immer 
hatte  man  bei  diesen  Gaben  die  Gegengabe 
im  Auge,  wie  die  Bußordnungen  (Wassersch- 
ieben S.  173)  oder  die  Gebete  der  nordi- 
schen Wikinger  auf  ihren  Handelsreisen 
zeigen  (Thomsen,  Urspr.  des  russ.  Staates 
S.  31  f.).  Daher  opferte  man  tu  ärs,  tu  sigrs 
für  fruchtbares  Jahr,  für  siegreiche  Taten 
Brachte  man  aber  das  Opfer  nach  Erlan- 
gung des  Gewünschten,  so  löste  man  da- 
durch ein  früher  gegebenes  Versprechen  ein. 
Etwas  anders  steht  es  bei  den  Tier-  und 
Menschenopfern.  Diese  galten  höheren 
Mächten.  Fast  alle  eßbaren  Tiere  (Pferde, 
Rinder,  Schweine,  Schafe)  waren  Opfer- 
tiere. Hier  kamen  vor  allem  das  Fleisch 
und  das  Blut  in  Betracht.  Das  Fleisch 
diente  zum  Opfermahle,  an  dem  auch  das 
höhere  Wesen,  dem  das  Opfer  galt,  teil- 
nahm, das  Blut  aber,  mit  dem  der  Opfer- 
leiter die  Teilnehmer  und  die  Götterbilder 
besprengte,  verband  alle  mit  den  Göttern 
zu  einer  Einheit  und  führte  auch  den  Göt- 
tern neue  Wirkkraft  zu.  So  war  das  Tier- 
opfer zugleich  ein  Vereinigungs-  und  Ver- 
söhnungsopfer zwischen  Opfernden  und 
Göttern.  Die  Menschenopfer  endlich  such- 
ten Tod  und  Verderben  fernzuhalten,  wenn 
man  eintretenden  oder  drohenden  Men- 
schenverlust befürchtete;  sie  waren  das 
höchste  Sühnopfer  (s.  Menschenopfer).  Zu 
ihnen  gehörte  die  Selbstweihe,  wie  sich 
zB.  König  Eiriks  von  Schweden  dem  Odin 
gab  (Fms.  V  250),  und  das  Königsopfer. 
Aus  dem  verschiedenen  Zweck  der  Opfer- 
gegenstände erklärt  sich,  daß  nicht  selten, 
wie  bei  den  großen  Opfern  zu  Lethra  und 
Uppsala,  Tier-  und  Menschenopfer  zu 
gleicher  Zeit  stattfanden.  Zuweilen  steigert 
sich  auch  das  Tieropfer  als  Versöhnungs- 
opfer  zum  Menschenopfer  als  Sühnopfer. 
So  opferten  bei  einer  Hungersnot  die 
Schweden  im  ersten  Jahre  einen  Ochsen, 
als  sie  nicht  aufhörte,  im  zweiten  Jahre 
einen  Menschen  und  im  dritten  ihren  König 
(Yngl.  S.  K.  18).    Ähnlich  ist  die  Schutz- 

Hoops,  Reallexikon.  III. 


göttin  des  Jarl  Häkon  mit  bloßem  Opfer 
und  selbst  mit  einfachem  Menschenopfer 
nicht  einverstanden;  erst  als  der  Jarl  ihr 
seinen  Sohn  opfert,  zeigt  sie  sich  ihm  ge- 
geneigt (Jomsvlk.  S.   1879  S.  79  f.). 

§  7.  Vorgenommen  werden  konnte  das 
Privatopfer  von  jedermann.  Namentlich 
geschah  es  häufig  von  Häuptern  der  Fa- 
milie, zumal  wenn  es  galt,  die  Zukunft  zu 
erfahren  oder  einem  Unternehmen  glück- 
lichen Erfolg  zu  verschaffen.  Selbst 
Fürsten  und  Könige  pflegten  bei  besonderen 
Gelegenheiten  Privatopfer  vorzunehmen 
wie  der  norwegische  Jarl  Häkon  (Faer. 
S.  K.  23;  Jomsvlk.  S.  1879  S.  79;  Isl. 
S.  I  149)  oder  König  Aun  ( Yngl.  S.  K.  29). 
Wenn  es  galt,  einen  neuen  Wohnsitz 
aufzusuchen,  opferte  man  seinem  Lieb- 
lingsgott,  damit  dieser  den  rechten  Ort 
zeige  (Eyrb.  K.  4;  Isl.  S.  I  130  f.).  Häufig 
erwähnen  die  nordischen  Quellen  Männer, 
die  besonders  viel  auf  Opfer  gaben;  das 
sind  die  blötmenn  miklir,  eifrige  Opferer. 
Diese  hatten  meist  in  der  Nähe  ihres  Wohn- 
sitzes ein  Götterhaus  {hof),  in  dem  sich  die 
Götterbilder  und  der  Opferaltar  befanden. 
So  der  Drontheimer  Sveinn  (Fms.  II  153), 
der  Halogaländer  Raudr  auf  Go9ey  (Fms. 
II  175),  der  Faeringer  Hafgrimr  auf  Sudrey 
(Faer.  S.  K.  5) ,  die  Isländer  £>orhallr  zu 
KnappstaSir  am  SkagafJQrd  (Fms.  II  229), 
Helgi  der  Magere  an  der  J>verä  (Isl.  S.  1 222). 
Hieraus  erklären  sich  Namen  wie  Blöt- 
Sveinn,  Blöt-Ubbi,  Blöt-Mär.  Solche 
Göttertempel  konnten  sich  nur  die  Reiche- 
ren erbauen,  und  daher  schlössen  sich  nicht 
selten  die  andern  Gaugenossen  der  Götter- 
verehrung in  diesem  Heiligtume  an.  Da- 
durch erlangten  die  Tempelbesitzer  auf 
diese  mehr  Einfluß,  ja  weltliche  Macht,  sie 
werden  zu  hqfdingjar  'Häuptlingen'  (vgl. 
Fms.  II  91;  175).  Auf  Island  heißen  diese 
Goden  ('Besitzer  des  gofr,  des  Götterbildes', 
wie  arfi  der  Erbe  zu  arfr  'Erbgut').  Der 
Tempel  bleibt  ihr  Eigentum,  aber  die  Ge- 
nossen haben  zu  seiner  Erhaltung  einen 
Beitrag  zu  zahlen,  den  hoftoll  (s.  Götter- 
tempel). So  verschmolz  das  Privatopfer 
mit  dem  Genossenschaftsopfer.  Denn  auch 
dieses  hat  es  jederzeit  gegeben;  es  waren 
meist  ungebotene  Opfer,  zu  denen  sich  eine 
größere  Genossenschaft  an  bestimmtem 
Orte  zusammenfand.      Diese  leitete  nach 

24 


37Q 


OPFER 


westgermanischen  Zeugnissen  der  Priester 
(ahd.  ewarto  oder  esago),  nach  nordgermani- 
schen der  König  oder  dessen  Vertreter, 
der  Herse  oder  Jarl  (s.  Priester).  Daß  auch 
Frauen  die  Genossenschaftsopfer  hätten 
leiten  können,  bezeugt  keine  Quelle.  Wo 
sie  mit  dem  Opfer  zusammengebracht  wer- 
den, wie  die  weissagenden  Frauen  der  Cim- 
bern  (Strabo  VII  2)  oder  die  Veleda  der 
Bructerer  (Tacitus  Hist.  IV  61),  bedienten 
sie  sich  des  Opfers  zu  ihren  privaten 
Zwecken.  Etwas  anders  liegt  es  bei  der 
isländ.  gyäja  (vgl.  Kristni  S.  K.  2),  da  auf 
Island  bei  dem  Übergang  des  Tempels  in 
weibliche  Hände  an  ein  landläufiges  Opfer 
gedacht  werden  muß  (vgl.  Väpnfird.  S.  10). 
Das  disablöt,  als  dessen  Leiterin  Frauen 
wiederholt  erwähnt  werden,  war  nur  ein 
Privatopfer. 

§  8.  Die  Orte,  wo  geopfert  wurde,  sind 
ungemein  zahlreich.  Privatopfer  konnten 
fast  überall  vorgenommen  werden.  Be- 
sonders häufig  erwähnt  werden  Opfer  an 
Quellen,  Flüssen,  im  Norden  an  Wasser- 
fällen, an  Steinen,  Hügeln,  Bergen,  vor 
allem  aber  in  Hainen.  Gegen  die  sacrificia 
ad  fontes,  ad  petras,  ad  arbores  eiferte  der 
heilige  Eligius  (G.  Myth.4  III  402)  und 
zahlreiche  andere  christliche  Prediger  und 
Bußordnungen  (vgl.  Caspari,  Homilia  de 
sacr.  S.  17  f.),  die  nord.  Gesetze  ver- 
bieten die  Opfer  in  Hainen ,  an  Hügeln, 
Wasserfällen  (Gulal.  K.  3;  NgL.  II 308), 
in  heiligem  Haine  opferten  die  Semnonen 
dem  Regnator  omnium  deus  (Germ.  39), 
Germanen  an  der  Weser  dem  Donar- 
Hercules  (Ann.  II  12),  am  unteren  Rhein 
der  Baduhenna  (ebd.  IV  73),  in  ihm  hingen 
die  Opfergaben  der  großen  Feste  zu  Upp- 
sala  (Adam  von  Bremen  IV  27),  in  ihm 
opferte  der  Jarl  Häkon  seiner  Thorgerd 
(Faer.  S.  K.  23).  Einem  Wasserfalle  opferte 
Thorsteinn  raudnefr  (Isl.  S.  I  291),  einem 
Steine  der  Isländer  Thorsteinn  (Isl.  S.  II 
109),  ebenso  Kodrän  Eilifsson  nach  der  Weise 
seiner  Ahnen  zu  Giljä  im  Vatzdal  (Kristni 
S.  K.  2),  den  Grenzsteinen  von  Flateyj- 
ardal  Eyvindr  (Isl.  S.  I  225).  Sicher 
opferte  man  diesen  als  Sitzen  der  Seelen  oder 
Dämonen.  Denn  die  Aufenthaltsorte  der 
Toten  waren  überall  Opferstätten.  Schon 
an  den  Gräbern  der  Steinzeit  wurden  O. 
vorgenommen  (S.  Müller,   Nord.  Altert. K. 


I  124  f.),  bis  in  die  historische  Zeit  lassen 
sie  sich  in  und  an  den  Gräbern  nachweisen. 
Immer  wieder  eifern  die  Bußordnungen 
und  Missionare  gegen  die  sacrilegia  oder 
oblationes  ad  sepulchra  mortuorum,  die  nor- 
dischen Gesetze  gegen  die  Opfer  auf  den 
haugar,  den  Totenhügeln.  Noch  in  christ- 
licher Zeit  wurden  auf  den  Kirchhöfen  den 
Toten  Spenden  gebracht  (vgl.  Sartori, 
Speisung  der  Toten).  Auch  wo  man  sonst 
den  Ruheplatz  oder  Aufenthaltsort  der 
Seelen  wähnte,  wie  an  den  Kreuzwegen 
(Eligius),  wurden  ihnen  Opfer  gebracht. 
Wohl  erst  mit  der  Verehrung  persönlicher 
Gottheiten  und  ihrer  Verkörperung  im 
Götterbilde  ist  ein  besonderes  Götter-  und 
Opferhaus  entstanden,  das  sich  aus  dem 
Privateigentum  zum  Genossenschafts-  und 
Stammeseigentum  entwickelte  und  wo  die 
großen  Genossenschaftsopfer  mit  ihren 
Opferschmäußen  gehalten  wurden  (s.  Göt- 
tertempel). Nicht  in  südgermanischen,  aber 
in  nordischen  Quellen  läßt  sich  verfolgen, 
wie  sich  der  Eigentempel  zu  einer  Opfer- 
stätte der  Genossenschaft  entwickelte,  die 
die  Opfergemeinde  sakral  und  rechtlich  zu- 
sammenhielt. 

§  9.  An  eine  bestimmte  Zeit  des  Jahres 
war  das  Privatopfer  nicht  gebunden.  Nur 
um  die  sich  stetig  wiederholende  Spende 
der  Felder  zu  erzielen,  auf  der  sich  das 
wirtschaftliche  Leben  aufbaute,  scheint 
sich  schon  in  vorhistorischer  Zeit  eine 
regelmäßig  wiederkehrende  Opferzeit  um 
die  winterliche  Sonnenwende  herausge- 
bildet zu  haben;  die  Opfer  galten  den 
Toten,  von  denen  man  Fruchtbarkeit  der 
Äcker  erwartete.  Sonst  wurde  bei  jeder 
Gelegenheit  geopfert:  bei  Beginn  eines 
größeren  Unternehmens,  namentlich  von 
Kämpfen,  im  Norden  vor  dem  Holmgang, 
bei  der  Ausfahrt  zur  See,  bei  Dürre  und 
Hungersnot  u.  dgl.  Nicht  selten  war  an  das 
Opfer  die  Prophetie  geknüpft;  je  nachdem 
die  Gottheit  das  Opfer  aufnahm,  erhoffte 
man  einen  Erfolg  oder  mußte  mit  einem 
Mißerfolg  des  Unternehmens  rechnen. 
Opfer  nach  erreichtem  Erfolg  sind  Ein- 
lösungen gegebener  Gelübde  vor  dem  Un- 
ternehmen. Im  Gegensatz  zu  diesen  Privat- 
opfern waren  die  Genossenschaftsopfer  auf 
bestimmte  Tage  im  Jahre  festgelegt;  sie 
fanden   certis  diebus   (Germ.    K.   9)   statt. 


ÖR 


371 


In  südgermanischen  Quellen  haben  wir 
keine  Angaben  dieser  Opferzeiten;  nur  in- 
direkt muß  geschlossen  werden,  daß  das 
große  Opferfest  der  Tanfana  bei  der  Marsern 
im  Herbste  oder  Anfang  Winter  stattge- 
funden hat  (Ann.  I  51),  während  das 
Nerthusopfer  aller  Wahrscheinlichkeit  nach 
im  Frühjahr  stattfand.  Das  stimmt  zu  dem, 
was  nordische  Quellen  über  die  großen  Ge- 
nossenschaftsopfer berichten.  Darnach 
fanden  dreimal  im  Jahre  solche  statt:  im 
Herbst  bei  Beginn  des  Winters  (um  haustit 
at  vetranöttum  Heimskr.  I  191),  im  Mitt- 
winter das  große  Julopfer,  das  mi&svetrar- 
blöt  oder  jölahald,  auf  das  Häkon  der  Gute 
das  Christfest  verlegte  (Heimskr.  I  185), 
und  das  Frühjahrsopfer,  die  veizla  at  sumri 
(Fms.  IV  237).  Und  diese  drei  Opferzeiten 
werden  als  solche  wiederholt  ausdrücklich 
hervorgehoben  (Heimskr.  I  20;  II  242). 
Hierzu  stimmen  Zeugnisse  von  isländi- 
schen Opfern  (Gisla  S.  K.  10)  und  die  An- 
gaben über  Feier  der  großen  Opfer  zu 
Lethra  in  Dänemark  und  Uppsala  in 
Schweden,  von  denen  jenes  Anfang  Januar 
(Thietmar  von  Merseburg  I  9),  dieses  im 
Frühjahr  stattfand  (Adamv.  Bremen  Schol. 

137). 

§  10.  Der  Hergang  bei  dem  Privatopfer 
war  einfach.  Bitte  an  das  höhere  Wesen, 
Spende  oder  das  Gelübde  einer  Gabe,  dazu 
meist  die  Schicksalsfrage  über  den  Ausgang 
eines  Unternehmens  machten  es  aus.  Un- 
gleich feierlicher  waren  die  Genossenschafts- 
opfer. Wir  haben  auch  hierüber  eingehen- 
dere Berichte  nur  in  nordischen  Quellen, 
doch  lassen  die  Andeutungen  über  das 
Wodansopfer  bei  den  Alemannen  (Vita 
Columbani),  das  Tanf  anafest  bei  den 
Marsen,  die  Nerthusfeier  der  Amphiktyonie 
der  sieben  norddeutschen  Stämme  ver- 
muten, daß  der  Hergang  bei  den  Südger- 
manen gleich  oder  wenigstens  ähnlich  war. 
Darnach  war  der  Leiter  der  Opferhandlung 
entweder  der  Besitzer  des  Eigentempels, 
auf  Island  der  Gode,  oder  der  Priester  oder 
der  König  bzw.  dessen  Stellvertreter,  der 
Jarl.  Die  ganze  Feier,  die  oft  mehrere  Tage 
dauerte,  setzte  sich  zusammen  aus  dem 
eigentlichen  Opfer  und  dem  Opferschmause. 
Gegenstand  des  Opfers  waren  stets  eßbare 
Tiere.  Geschlachtet  wurden  diese  vom 
Opferleiter.       Waren    daneben    Menschen- 


opfer bedingt,  so  wurde  der  zu  Opfernde 
entweder  in  Dornen  geworfen  (Prokop,  Bell, 
got.  II  15)  oder  in  den  Fluß  (ebd.  II  25) 
oder  im  Sumpf  versenkt  (Kjalnesn.  S.  K.  2; 
Adam  v.  Br.  Schol.  134)  oder  am  Opferstein 
zerschlagen  (Eyrb.  K.  10).  Das  Blut  des 
Opfertieres  (hlaut)  wurde  in  einem  Kessel 
(hlautbolli)  aufgefangen.  In  diesen  wurde 
der  Opferzweig  (hlautteinn)  getaucht,  und 
mit  diesem  Blute  wurden  die  Götterbilder, 
die  Tempelwände  und  alle  Opferteilnehmer 
besprengt;  der  Opferleiter  selbst  hatte  zu- 
vor seine  Hände  in  das  Opferblut  getaucht. 
Hierdurch  fand  die  Versöhnung  und  Ver- 
einigung der  Opfergemeinde  mit  den  Göt- 
tern statt.  Zu  dieser  Opferhandlung  hatte 
der  Leiter  den  heiligen  Ring  an  den  Arm 
gesteckt,  der  sonst  auf  der  Erhöhung  vor 
den  Götterbildern,  dem  stallt,  lag  und  auf 
dem  die  Eide  geschworen  werden  sollten. 
Nach  diesem  Opfer  fand  der  Opferschmaus, 
die  blötveizla,  statt.  Das  Fleisch  des  ge- 
opferten Tieres,  an  dem  auch  die  Götter 
Anteil  hatten,  wurde  gesotten  und  dann 
gemeinsam  mit  der  Brühe  und  dem  darauf 
lagernden  Fett  von  den  Teilnehmern  ver- 
zehrt. Diese  saßen  um  das  Langfeuer;  in 
ihrer  Mitte  auf  dem  Hochsitze  der  Opfer- 
leiter. Mit  dem  Opferschmaus  aufs  engste 
verbunden  war  das  Gelage,  bei  dem  das 
Trinkhorn  kreiste.  Bei  diesem  Gelage 
wurde  auch  die  Minne  der  Götter,  oft  auch 
Verstorbener  getrunken  (s.  Minnetrunk) 
und  Gelübde  von  Taten  abgelegt,  die 
man  im  Laufe  des  Jahres  auszuführen  ge- 
dachte. (Über  das  nordische  Opfer  vgl. 
besonders  Häk.  S.  göda  K.  14;  Eyrb. 
S.  K.  4;  Kjalnesn.  S.  K.  2).  Mit  dem 
großen  Jahresopfer  zu  Uppsala,  das  vor 
allem  Frey  als  Gott  der  Fruchtbarkeit  galt, 
waren  aller  Wahrscheinlichkeit  nach  auch 
phallische  Riten  verbunden  (vgl.  Adam 
v.  Bremen  IV  27;   Saxo  gramm.  I  120  f.). 

E.  Mogk. 

Ör.    I.  S  p  r  a  c  h  1  i  c  h  e  s.    §  I.    Anord. 
eyrir,   Plur.  aurar,   aus  lat.   aureus  'Gold- 
münze',   adän.    aschwed.    öre,     ndän.    ere, 
nschwed.  öre;  ags.  Singl.  yre  (einmal)  aus 
anord.  eyrir,  Plur.  öran,  öras,  ör  aus  anord. 
aurar;  ebendaher  mnd.  öre  und  mlat.  ora. 
Liebermann     Gesetze    d.   Angelsachsen    II 
167b.    Björkman  Scandinavian  Loanwords  in 
Middle  English  S.  5.  11.  68  (1900);  mit  weiterer 

24* 


372 


ORATORIUM— ORENDEL 


Lit.     Falk-Torp   1422  sv.  ere.      Chadwick 

Studies   on   Anglo-Saxon   Institutions    12.  24  f. 

44fr.  57f.  412.  414  (1905).      Johannes  Hoops. 

IL  Sachliches.  §  2.  Bezeichnung 
des  altnordischen  Unzengewichts  von  rund 
26,734  g-  Der  sprachliche  Zusammen- 
hang von  eyrir,  aurar  mit  dem  römi- 
schen aureus  ist  anerkannt,  allein  auch 
ein  sachlicher  mit  der  römischen  Unze 
von  27,288  g  ist  wahrscheinlich,  sei  es 
durch  unmittelbare  Übernahme  dieser,  sei 
es  durch  Anpassung  eines  heimischen  Ge- 
wichts an  das  fremde  Vorbild.  Man  wird 
wohl  aurar,  eyrir  als  das  Gewicht  der 
dem  Werte  eines  aureus  entsprechenden 
Silbermenge  aufzufassen  haben.  Offen 
bleibt  die  Frage,  welches  Goldstück  dabei 
gemeint  war.  An  den  Solidus,  der  vom 
5.  bis  gegen  die  Mitte  des  9.  Jahrhs.  in  den 
skandinavischen  Landen  wohl  bekannt  war 
und  erst  seitdem  durch  die  Einfuhr  großer 
Mengen  arabischer,  später  auch  englischer 
und  deutscher  Silbermünzen  verdrängt 
wurde,  kann  nicht  wohl  gedacht  werden. 
Man  würde  bei  dieser  Annahme,  je  nach- 
dem man  den  feinhältigen  Solidus  zu  24 
Siliquen,  oder  die  leichteren  Stücke  zu  21 
oder  selbst  20  Siliquen  Schwere  der  Rech- 
nung zugrunde  legt,  zum  Wertverhältnis 
von  1  Teil  Gold  gleich  6  bis  7  Teile  Silber 
gelangen,  und  so  ungünstig  dürfte  das  Gold 
bei  den  Skandinaviern  selbst  in  jener 
Zeit  nicht  gestanden  haben.  Seiner  Schwere 
von  rund  2,25  g  nach  würde  besser  der 
Semissis  oder  halbe  Solidus  als  Gleichwert 
der  Unze  entsprechen,  man  würde  dabei 
auf  ein  Wertverhältnis  von  ungefähr  1  :  12 
kommen;  allein  dieser  ist  wenig  geprägt 
worden  und  konnte  daher  auch  keine  den 
Verkehr   beherrschende   Münze  werden. 

§  3.  Der  eyrir  als  Gewicht  bildete  den 
8.  Teil  der  skandinavischen  Mark  (s.  d.) 
und  zerfiel  weiter  in  3  örtug  (s.  d.).  Er 
wurde  mit  der  Mark,  vermutlich  durch 
die  Dänen,  schon  frühzeitig  nach  England 
gebracht  und  wird  schon  um  das  Jahr  1000 
in  den  Gesetzen  Kg.  yEthelreds  II  (IV  9,  2) 
erwähnt. 

§  4.  Als  in  den  skandinavischen  Reichen 
um  das  Jahr  1000  die  Prägung  eigener 
Münze  aufgekommen  war,  konnte  man 
Verbindlichkeiten  nicht  bloß  durch  Hin- 
gabe  von    Silber   nach   Gewicht,    sondern 


auch  durch  Zuzählung  von  Pfennigen  er- 
füllen. Neben  Öre  Silber  werden  nun 
als  Inhalt  der  Leistung  auch  ÖrePfen- 
n  i  g  erwähnt,  die  den  Anspruch  auf  soviel 
Pfennige  gaben,  als  nach  dem  Münzfuß 
auf  das  genannte  Gewicht  Öre  gehen  sollten. 
Solange  das  Münzwesen  geordnet  war, 
wurden  Öre  Silber  und  Öre  Pfennig  als 
gleichwertig  angesehen.  Sobald  jedoch  die 
Münze  verfiel,  was  in  Schweden  schon  im 
12.  Jahrh.  eintrat,  war  es  nicht  mehr  gleich- 
gültig, ob  der  Inhalt  der  Leistung  auf  Silber 
oder  Pfennige  lautete,  mit  andern  Worten, 
man  mußte  nun  Pfennige  zulegen,  um  das 
Gewicht  in  Feinsilber  zu  erreichen.  Von 
da  ab  verhielten  sich  geschlagene, 
oder  gezählte,  oder  Pfennig  Öre 
zu  den  gewogenen,  wie  das  Rauh- 
gewicht nach  jeweiligem  Münzfuß  zum 
Feingewicht  (s.  d.) 

§  5.    Mit  der  Zeit  wurden  eyrir  im  west- 
lichen,    öre    im     östlichen     Skandinavien 
geradeso  wie  fe  zur  Benennung  von  Geld 
und  Gut  im  allgemeinen  und  schließlich  zu 
Namen  von  Münzen,  die  zunächst  aus  Silber, 
zuletzt  aber  aus  Kupfer  hergestellt  wurden, 
v.    Amira    NOR.    I,    440;    II    513.      Max 
Förster    Archiv    f.    das    Studium    d.    neueren 
Sprachen  Bd.  CXXXII,  397  ff.    Liebermann 
Gesetze  d.  Angelsachsen  II  2,   S.  601. 

A.  Luschin  v.  Ebengreuth. 

Oratorium.  Betkapelle.  Kleiner 
kirchlicher  Bau,  oft  im  Innern  von  Palästen; 
aber  auch  einsam  liegende,  öfters  als  Ere- 
mitage bezeichnete  Kapelle.  Der  Aus- 
druck 0.  wird  später  auch  auf  Tragaltar, 
Betsäule,  Reliquiar,  wie  Orgelempore  über- 
tragen. .  A.  Haupt. 

Orendel.  §1.  Das  mhd.  Spielmannsepos 
von  Orendel  und  Bride,  halb  Legende,  halb 
Abenteuerroman,  ist  in  seinem  Hauptteile 
(bis  V.  3 151)  kein  Nostos,  sondern  eine 
Brautwerbung,  und  zwar  steht  diese  der 
Formel  des  Goldener-  oder  Eisenhans- 
märchens nahe:  'der  Held  kommt  aus  dem 
Dienste  eines  wilden  Mannes  in  Knechts  - 
gestalt  an  einen  Königshof,  die  Königs- 
tochter entdeckt  seinen  Adel,  bei  Spielen 
und  Kampf  bricht  er  heldenhaft  aus  der 
niedern  Hülle  hervor,  bis  er  die  Hand  der 
Jungfrau  gewinnt'.  Die  aus  dem  Apollonius- 
von  Tyrus,  durch  französische  Vermittlung, 
bezogenen  Motive  fügen  sich  in  die  urver- 


ORGEL— ORNAMENTIK 


373 


wandte  Goldenerfabel  ohne  Störung  ein. 
Andere  Anleihen  aber  haben  diese  Fabel 
durchkreuzt  oder  überwuchert  und  ein 
vielfach  schwankendes  Ganze  hervorge- 
bracht: der  Fischer  Ise  ist  nur  zum  Teil 
ein  Eisenhans,  die  Rollen  der  Bride,  der 
Nebenbuhler  spielen  nach  andern  epischen 
Typen  hinüber;  als  verhältnismäßig  selb- 
ständig hebt  sich  eine  Episode  mit  O.s  Ge- 
fangenschaft und  Befreiung  ab  (V.  23396°.). 
Denkbar  ist,  daß  diese  der  Goldenerfabel 
fremden  Teile  einen  älteren  Bestand  der 
O.-Sage  bergen. 

§  2.  Für  das  Dasein  einer  alten  Sagen- 
figur O.  ist  folgendes  anzuführen.  Der 
offenbar  von  der  Dichtung  geschaffene 
Name  (zu  ae.  ear  'Meer'?)  begegnet  als 
Auriwandalo  in  langob.  Urkunden,  als 
Orentil  (u.  ä.)  in  fränkischen  und  bairischen 
seit  dem  8.  Jh.  Das  ae.  Appellativ  earendel 
bedeutet  'jubar'  und  'Morgenstern'.  Daß 
dahinter  ein  Sagenheld  steht,  zeigt  der 
anord.  Sternname  'Aurvandils  Zehe',  wozu 
•die  SnE.  (S.  87)  erzählt:  Thor  trug  in 
einem  Korb  auf  dem  Rücken  Aurvandill 
enn  frcekni  aus  dem  Riesenlande  zurück 
über  das  Eismeer;  A.s  erfrorene  Zehe  warf 
Thor  an  den  Himmel.  A.  wird  daheim  von 
seiner  Frau,  Gröa,  sehnsüchtig  erwartet, 
ein  langer,  unfreiwilliger  Aufenthalt  im 
Riesenlande  scheint  vorausgesetzt. 

§  3.  Das  Einzige,  was  hier  nach  Helden- 
dichtung klingt,  ist  das  Beiwort  enn  frxkni 
(auch  bei  Frödi  IV,  Ali,  Helgi  Haddingia- 
skati).  Von  einem  jütischen  Fürsten  Horven- 
dillus  erzählt  Saxo  einen  wikingischenHolm- 
gang,  der  in  nichts  an  den  Namensvetter  0. 
erinnert.  Aber  auch  die  Thor-Aurvandil- 
geschichte  vermochte  man  in  keiner  Formel 
mit  der  mhd.  Brautfahrt  zu  einigen.  Das 
Ergebnis  ist:  ein  sagenhafter  Aurwandil 
ist  bei  Süd-  und  Nordgermanen  bezeugt, 
ein  Stern  war  nach  ihm  benannt;  es  steht 
dahin,  ob  er  der  Heldendichtung  angehörte, 
und  ob  das  aus  vielen  Quellen  gespeiste  hd. 
Epos  durch  mehr  als  Namen  mit  ihm  zu- 
sammenhängt. 

H  e  i  n  z  e  1  Über  das  Gedicht  vom  K.  Orendel 
1892.  Frdr.  Vogt  ZfdPh.  22,  468  ff.  26, 
406  ff.  Laistner  ZfdA.  38,  1 13  ff.  Panzer 
Hilde-Gudrun  200  ff.  Weiteres  bei  S  y  m  o  n  s 
PGrundr.  3  §  66.  [Lütj  ens  Der  Zwergin  der 
d.  Heldendichiung  28  ff.]  A.  Heusler. 


Orgel,  kirchliches  Musikinstrument,  mit 
Wind  durch  Blasebälge  betrieben  (Wasser- 
orgeln bereits  im  Altertum).  Seit  dem 
5.  Jahrh.  bekannt,  wurden  sie  im  Norden 
bald  beliebt.  In  Aachen  wird  826  ein  Orgel- 
bauer aus  Venedig  erwähnt,  um  880  ver- 
schrieb sich  Papst  Johann  VIII.  einen  sol- 
chen aus  Deutschland.  Die  anfänglich 
kupfernen  Pfeifen  standen  frei,  das  Manual 
hatte  bis  zu  12  Tasten.  A.  Haupt. 

Ornamentik.  §  1.  Ein  Ornament  soll 
man  nie  für  sich  allein  betrachten,  sondern 
immer  im  Zusammenhange  mit  dem  ganzen 
Stück,  auf  dem  es  sich  befindet.  Denn  sehr 
häufig  hängt  es  mit  der  Struktur  des  ganzen 
Stückes  zusammen,  ist  zB.  ein  Überrest  von 
dessen  ursprünglicher  Herstellung  in  ande- 
rem Material,  oder  soll  wenigstens  einen  ge- 
wissen Aufbau  des  Stückes  vortäuschen, 
wenn  auch  der  Verfertiger  des  Stückes  sich 
dieses  Zweckes  vielleicht  keineswegs  mehr 
bewußt  war.  Insbesondere  ist  alles  germani- 
sche Ornament  ist  von  Hause  aus  techni- 
scher Natur,  es  ahmt  ein  Flechten, 
Weben,  Nähen  und  mit  Schnüren  Belegen 
nach.  Die  organischenElemente  : 
Pflanzen  werk,  Tier-  und  Menschenfiguren 
werden  erst  wenige  Jahrhunderte  vor  Chr. 
durch  Vermittlung  der  Hallstatt-  und 
Latene-Kultur  aus  dem  Süden  eingeführt. 

§  2.  Auf  Geweihstücken  aus 
den  Kjökkenmöddingern  (Mus. 
Kopenhagen)  findet  sich  ein  Ornament,  das 
vom  Netze-Knüpfen  stammt  (Taf.  32,  2  a); 
dasselbe  Muster  zeigt  das  Haarnetz,  das  die 
Bronzezeitfrau  aus  einem  jütischen  Baum- 
sarge trägt;  dasselbe  Muster  zeigt  aber,  und 
zwar  in  Ätzung,  auch  noch  eine  eiserne 
Speerspitze  der  röm.  Kaiserzeit  aus  Rond- 
sen  b.  Graudenz. 

I.  A  u  f  T  o  n  g  e  f  ä  ß  e  n.  §3.  Korb- 
stil. In  reichster  Weise  zeigt  sich 
das  technische  Ornament  auf  den 
Tongefäßen  aus  den  nord- 
deutschen M e g a 1 i t h gr ab e r n , 
also  aus  der  Zeit  des  3.  und  2.  Jahrtausends 
vor  Chr.  Ersichtlich  sind  diese  Gefäße  in 
Nachahmung  von  Korbgeflechten 
entstanden.  Ihre  Grundform  ist  eine 
Schale  von  der  Gestalt  unserer  heutigen 
Milchsatte.  Der  obere  Rand  ist  besonders 
fest  abgenäht,  den  Boden  bildet  eine 
runde      Holzplatte;     beide,     Rand      und 


74 


ORNAMENTIK 


Boden,  sind  verbunden  durch  vier  Spanten 
öder  Bänder,  und  deren  Zwischenräume 
gefüllt  durch  leichte  Flechterei  in  Hori- 
zontal-vertikal- oder  Zickzack-Motiven 
(Taf.  30,  I — 3).  Diese  alte  Struktur  ist 
aus  der  Form  und  Verzierung  der  Tonge- 
fäße deutlich  zu  entnehmen:  aus  der  seitlich 
überstehenden  Bodenplatte,  die  durch  feste 
Stiche  mit  dem  geflochtenen  Schalenkörper 
vernäht  ist,  den  kräftigen  senkrechten 
Flechtbändern,  den  besonderen  Horizontal - 
linien  am  oberen  Rande  (Saumornament). 
Die  Henkel  sind  mit  divergierenden  Linien 
in  den  Gefäßkörper  eingenäht  (Taf.  30,  3). 
Das  Füllwerk  zwischen  den  Spanten  zeigt 
Motive,  die  sich  aus  der  horizontal -vertikal 
oder  auch  schräg-gekreuzten  Flechtung  von 
selbst  ergeben  und  heute  am  besten  an 
japanischen  Korbgeflechten  zu  beobachten 
sind,  da  die  Japaner  die  alte  naturgemäße 
Technik  getreu  beibehalten  haben  und  sie 
abwechslungsreich  in  geschmackvoller  Li- 
nienführung zu  verwenden  wissen. 

Aus  der  Form  der  Schale  ist  in  der  nord- 
deutschen Steinzeitkeramik  durch  Auf- 
setzen eines  geschweiften  Halses  der  Topf 
entstanden,  der  am  Halse  eine  dessen  Ent- 
stehung entsprechende  leichte,  gewöhnlich 
ringsumlaufende  Flechtwerkverzierung  ent- 
hält. Dieser  Topf  bildet  das  Charakteristi- 
kum des  großen  Gräberfeldes  von  Rossen 
Kr.  Merseburg  (Taf.  30,  4.   5). 

§4.  Die  Technik,  in  der  die  Ver- 
zierung auf  diesen  norddeutschen  Steinzeit- 
gefäßen angebracht  wird,  ist  der  sog.  „Tief- 
stich": sie  ist  punktweise  eingestochen  mit 
einem  ein-,  zwei-  oder  auch  dreispitzigen 
Hölzchen;  damit  soll  der  Eindruck  der 
Stroh-  oder  Bastflechterei  auch  im  einzel- 
nen hervorgerufen  werden.  Vielfach  finden 
sich  diese  Verzierungen  mit  weißer  Masse 
gefüllt. 

§5.  Kürbisstil,  Bandver- 
zierung. Dieser  norddeutsche  Flecht- 
stil hat  sich  nach  Mittel-  und  Süddeutsch- 
land und  dann  die  Donau  hinunter  ver- 
breitet, freilich  in  mannigfachen  Abwand- 
lungen, da  er  durch  die  in  jenen  Gegenden 
heimischen  andersartigen  Stile  naturgemäß 
beeinflußt  wurde.  Ein  solcher  Einfluß 
kommt  vor  allem  in  Betracht  bei  der  in  den 
Donauländern  erwachsenen  sog.  „Spiral- 
k  e  r  a  m  i  k".  Sie  bildet  den  denkbar  größ- 


ten Gegensatz  zu  dem  norddeutschen  Korb- 
flechtstile. Ihre  Gefäßform  ist  die  Nach- 
bildung des  Flaschenkürbis,  der  in  der 
Mitte  wagerecht  durchgeschnitten  eine 
halbkugelige  Schale  liefert,  weiter  oben 
ebenso  durchgeschnitten  einen  geschweiften 
Topf.  Der  hartschalige  Flaschenkürbis 
(Lagenaria  vulgaris),  der  in  Afrika  zu 
Hause  ist,  war  im  Süden  das  von 
der  Natur  gebotene  Gefäß.  Dies  Ge- 
fäß hatte  ganz  glatte  Wände.  Bei 
seiner  Nachahmung  in  Ton  war  also  keine 
Vorlage  für  eine  Verzierung  vorhanden. 
Der  Töpfer  hatte  völlige  Freiheit,  wie  er 
sein  Gebilde  schmücken  wollte,  und  er  hat 
daher  als  Zierat  diejenigen  Muster  gewählt, 
die,  wohl  durch  das  Aufnähen  von  Schnüren 
auf  Zeug  entstanden  (Halskragen,  Man- 
schetten), damals  die  verbreitetsten  waren: 
die  Spirale  und  die  aus  ihr  entstandenen 
Formen,  laufender  Hund,  Mäander  usw. 
(Taf.  30,  6). 

§  6.  Schnurverzierung.  Mit 
Thüringen,  speziell  dem  Saalegebiet,  als 
Zentrum  ist  in  Mitteldeutschland  in 
der  neolithischen  Zeit  ein  besonderer  kera- 
mischer Stil  zu  Hause,  die  sog.  Schnur- 
keramik, die  lange  Zeit  sehr  verschieden 
beurteilt,  vielfach  an  die  Spitze  der  stein- 
zeitlichen Stilarten  Deutschlands  gestellt 
worden  ist.  Ihre  Formen  stehen  den  west- 
und  südeuropäischen  nahe;  ihre  Verzierun- 
gen sind  mit  einer  Schnur  eingedrückt,  um 
den  Anschein  hervorzurufen,  als  ob  das  Ge- 
fäß mit  Schnüren  umwunden  oder  ganz  aus 
feinem  Geflecht  hergestellt  wäre.  Die  Ver- 
zierungen selbst  sind  dem  Flechtstil  der 
nordischen  Megalithkeramik  verwandt. 

§  7.  Lausitzer  Stil,  Buckel- 
verzierung. In  Nordwestdeutschland 
verflaut  mit  dem  Ausgang  der  neolithi- 
schen Zeit  der  keramische  Stil  und  damit 
die  wichtigste  einheimische  Ornamentik 
völlig.  Die  einfachen  bauchigen  Urnen 
tragen  fast  nie  eine  Verzierung.  Dagegen 
hat  sich  im  östlichen  Deutschland  aus  den 
Ausläufern  des  Megalithstils  bei  Bernburg 
und  Magdeburg  in  die  Mark  und  die 
Lausitz  hinein  ein  neuer  „Lausitzer  Stil" 
der  Bronzezeit  entwickelt.  Am  einleuch- 
tendsten tritt  dies  Verhältnis  hervor,  wenn 
man  die  Hauptformen  der  Gefäße  von 
Walternienburg    bei    Magdeburg    mit    den 


ORNAMENTIK 


375 


Hauptformen  der  Lausitzer  Keramik  ver- 
gleicht, wie  ihrer  je  3  auf  Taf.  31,  I — 3 
und  4 — 6  zusammengestellt  sind.  Die  Am- 
phora (2  und  5)  hat  beidemal  denselben 
weiten  und  scharfgeknickten  Bauch  und 
denselben  hohen  und  steilen  Hals.  Die  obe- 
ren Schnurhenkel  sitzen  im  Winkel  zwi- 
schen Schulter  und  Hals,  die  unteren  von 
W.  sind  in  der  Lausitz  zu  Zierbuckeln  ge- 
worden. Außerdem  hat  das  Lausitzer  Gefäß 
einen  Standring  erhalten.  Der  große  Becher 
(1  und  4)  zeigt  ebenfalls  dieselbe  Grund- 
form, nur  ist  bei  dem  Lausitzer  (4)  die 
Schulter  nicht  mehr  so  eckig  und  der  Hen- 
kel sitzt  höher.  Ebenso  ähnlich  sind  sich  in 
der  ganzen  Form  die  zweihenkligen  Töpfe 
3  und  6.  Die  Verzierungen  zeigen  in  der 
Lausitz  noch  vielfach  die  alten  Flecht- 
motive (4.  6),  nur  werden  sie  nicht  mehr 
eingestochen,  sondern  in  durchlaufenden 
Linien  eingeritzt  oder  in  breiten  rundlichen. 
Furchen  „kanneliert".  Um  die  Buckel 
herum  treten  sie  auch  in  neuer  Weise  als 
Begleitringe  auf  (5).  Aber  wir  sehen  auch 
in  Walternienburg  selbst  diese  Ritz-  und 
Kanneliertechnik  sich  schon  anbahnen  (3). 
Damit  wird  auf  die  Illusion,  die  man  vorher 
in  bezug  auf  die  Darstellung  des  Flechtwerks 
erstrebt  hatte,  verzichtet,  und  es  bleibt  nur 
die  ihm  eigentümliche  Linienführung.  Das 
ursprünglich  noch  technisch  Gedachte  wird 
immer  mehr  zum  rein  Dekorativen.  Eine 
ähnliche,  nur  noch  stärkere  Entartung  er- 
fährt im  Lausitzer  Stil  das  kleine,  in  der 
Neolithik  kaum  bemerkbare  technische 
Element,  der  Buckel,  der  bei  den  Rös- 
sener  Gefäßen  als  einfacher  Knopf  am 
Bauchknick  sitzt  (Taf.  30,  4.  6) ,  sonst 
meist  schon  zur  Schnuröse  ausgestaltet  ist 
(I — 3).  Bei  den  Lausitzer  Töpfen  und 
Krügen  erwächst  an  dieser  Stelle,  an  dem 
scharfen  Bauchknick  vier-  oder  sechsfach, 
ein  Gebilde  wie  ein  Schildbuckel.  Die  ent- 
artete Dekorationsform  würde  den  techni- 
schen Ursprung  nicht  mehr  erkennen 
lassen,  wenn  nicht  die  Stelle,  wo  die  Buckel 
durchweg  am  Gefäß  sitzen  und  ihre  ge- 
wöhnliche Zahl  von  4  oder  6  ihn  anzeigte. 
§  8.  Die  Lausitzer  Kultur  mit  ihrer 
weiten  Wirkung  nach  Norden,  Osten  und 
Süden  kann  nur  den  Semnonen  zu- 
geschrieben werden,  die  nach  Tacitus 
(Germ.  39)  das  Kernvolk  der  Sueben  sind, 


bei  denen  noch  alljährlich  ein  gemeinsames 
Fest  aller  suebischen  Völker  gefeiert  wird, 
bei  denen  der  Weltenlenker  thront  und 
denen  gegenüber  alles  andere  als  nach- 
kömmlich  und  abhängig  erscheint.  Es 
stimmen  hier  die  archäologischen  Beob- 
achtungen mit  den  historischen  Nachrich- 
ten so  zusammen,  wie  selten  sonst.  Und 
dieser  alte,  auf  Flechttechnik  beruhende 
Stil  ist  in  der  norddeutschen  Keramik  über- 
haupt nicht  ausgestorben.  Nur  langsam 
und  ungleichmäßig,  in  jeder  Landschaft 
anders,  werden  in  Norddeutschland  die  süd- 
lichen Einflüsse  der  Hallstatt-  und  Latene- 
kultur  aufgenommen.  Nur  in  Westpreußen 
und  an  seinen  Rändern,  wo  die  Beziehungen 
mit  dem  Südosten  besonders  rege  sind, 
findet  sich  die  merkwürdige  Anthropo- 
morphisierung  der  bauchigen  Tongefäße, 
wie  in  Troja  schon  in  der  2.  Stadt.  Am 
Halse  der  Vase  ist  das  Gesicht:  Nase,  Mund 
und  Augen,  angebracht,  der  Deckel  er- 
scheint als  Mütze,  auf  der  Brust  sind  häufig 
mehrere  Halsketten  übereinander  einge- 
ritzt, und  in  die  seitlichen  Henkel,  die  zum 
Gesicht  wie  die  Ohren  sitzen,  sind  bronzene 
Ohrringe  eingeknüpft.  Diese  westpreußi- 
schen „Gesichtsurnen"  (s.  diese)  stehen, 
wie  schon  die  Form  des  ganzen  Ge- 
fäßes zeigt,  unter  dem  Einflüsse  der  Hall- 
stattkultur  und  gehören  in  die  Zeit  von 
etwa  500 — 300  v.  Chr. 

§  9.  Sonst  kommen  in  Norddeutsch- 
land weder  in  diesen  noch  den  folgenden 
Jahrhunderten  neue  Motive  auf.  Die  Tech- 
nik zur  Herstellung  der  Ornamente  erfährt 
manche  Änderung:  zur  Herstellung  der 
Schnurverzierung  wird  ein  Rädchen  ver- 
wendet, das  die  Schräglinien  und  nachher  die 
Punkte  fortlaufend  gleichmäßig  herstellt. 
So  wird  zuerst  der  zwischen  den  umlaufen- 
den Lausitzer  Furchen  stehen  gebliebene 
Wulst  mit  dem  Rädchen  übergangen  und 
damit  zur  Schnur  gestempelt;  die  da- 
zwischen liegenden  Furchen  erscheinen  als 
Nebensache.  Ebenso  werden  dann  die  Zick- 
zacklinien, die  als  Gehänge  von  den  um- 
laufenden Rillen  erscheinen,  mit  dem  Räd- 
chen hergestellt  (Treplin).  Der  Mäander, 
der  in  der  römischen  Zeit  auf  schön  glatten, 
kohlschwarzen  Gefäßen  in  Norddeutsch- 
land, aber  wesentlich  nur  im  Eibgebiet 
auftritt,  ist  ebenfalls  ein  aus  Flechterei  ent- 


376 


ORNAMENTIK 


standenes  Ornament,  das  auf  langsamem 
Wege  aus  der  Hallstattkultur  gekommen 
ist.     (S.  „Keramik"  Taf.  5.  22.) 

§  10.  In  der  „Völkerwanderungszeit" 
tritt  in  der  Altmark  und  im  Altsachsen- 
lande eine  Keramik  auf,  die  wie  ein  neues 
Ausschlagen  der  alten  neolithisch -germani- 
schen Wurzel  erscheint.  Die  Gefäßformen 
knüpfen  an  Rossen  an,  die  Verzierungen 
sind  Flechtwerk  mit  dicken  Spanten  und 
mit  Zutat  von  allerhand  Stempelwerk,  wie 
es  auch  in  der  fränkisch -merowingischen 
Keramik  vorkommt.  Die  sächsischen  Töp- 
fe, deren  Stil  im  Lande  Hadeln,  zwischen 
Elb-  und  Wesermündung,  seinen  Brenn- 
punkt hat,  sind  dann  auch  hinübergegangen 
nach  England  und  der  Südküste  von  Nor- 
wegen, ein  bemerkenswertes  Beispiel,  wie 
man  volkliche  Wanderung  archäologisch 
erkennen  kann.  (S.  „Keramik"  Taf.  5. 
23.  26.) 

§  11.  In  dieser  völkerwanderungszeit- 
lichen Keramik,  der  norddeutsch -sächsi- 
schen wie  der  mittel-  und  süddeutsch- 
fränkischen, wird  vielfach  mit  dem  Stern- 
p  e  1  verziert.  So  werden  hauptsächlich 
viereckige  Punkte  in  größerer  Zahl  auf 
einmal  eingedrückt.  Das  Muster,  das  da- 
durch ursprünglich  erzielt  werden  sollte, 
ist  nichts  anderes  als  wieder  die  alte  hori- 
zontal-vertikale Flechterei.  (S.  „Keramik" 
Taf.  5.  28.)  Es  werden  aber  auch  vielfach 
andere  Motive  wie  Kreuze  —  die  nachher 
auch  auf  slavischen  Gefäßen  und  bis  ins 
Mittelalter  hinein  häufig  sind  — ,  Rosetten 
und  Fußsohlen,  welche  letzteren  auch  in 
der  römischen  Keramik  sich  finden, 
verwendet. 

§  12.  Malerei  kommt  im  germani- 
schen Kreise  fast  gar  nicht  vor.  Erst  der 
Latene- Einfluß  hat  vom  Süden  her  einige 
Versuche  gezeitigt.  In  den  letzten  Jahren 
sind  in  Schleswig-Holstein  und  ebenso  auf 
der  Römerschanze  bei  Potsdam  ein  paar 
gelbe  Scherben  mit  breiten  roten  Bändern 
darauf  gemalt  gefunden.  Ähnlich  haben  wir 
uns  wohl  auch  die  Wandmalereien  in  den 
Häusern  der  Germanen,  von  denen  Tacitus 
spricht,  vorzustellen.  Ein  prächtiges  und 
einzigartiges  Beispiel  für  die  Ornament - 
maierei  im  Norden  ist  die  schwedische 
Hausurne,  bei  der  Tür  und  Fenster,  sowie 
die  Dachkonstruktion  braunrot  auf  gelbem 


Grunde  gemalt  sind  (Montelius  Kultur  - 
gesch.  Schwedens,  1906,  133,  Forrer  Real- 
lexikon  Fig.  258). 

§  13.  Somit  ist  das  System  der  germani- 
schen Tongefäßornamentik  eigentlich  von 
Anfang  bis  zu  Ende  dasselbe  geblieben:  die 
Nachahmung  des  Flechtens  und  Schnürens. 
Nur  die  Technik,  in  der  die  Ornamente  her- 
gestellt wurden,  hat  gewechselt,  und  zwar 
in  der  Weise,  daß  man  sich  ihre  Herstellung 
immer  bequemer  zu  machen  suchte.  Zuerst 
wurde  in  „Tiefstich"  die  alte  Korbflechterei 
Punkt  für  Punkt  nachgebildet,  dann  nahm 
man  eine  Schnur  und  drückte  gleichlange 
Linien  ringsherum  ein,  in  der  Lausitz  ging 
man  zu  der  „Kannelierung"  über,  bei  der 
sich  vermittelst  eines  rundzahnigen  Holzes 
oder  Knochens  gleich  eine  Reihe  von  paral- 
lelen Furchen  erzielen  ließ.  Die  saubere 
Furchung  wurde  abgelöst  durch  flüchtigere 
Ritzung  oder  Kratzung.  Zwischendurch 
hatte  man  auch  in  dem  Rädchen  eine  ma- 
schinelle Hilfe  gefunden,  und  ganz  verein- 
zelt verwendete  man  nach  südlichem 
Vorbilde  den  Farbenpinsel. 

IL  I  n  M  e  t  a  1 1.  §  14.  Wie  den 
Tongefäßen  schon  Gefäße  aus  vergäng- 
lichem Stoff  vorausgegangen  waren,  die  die 
neue  keramische  Kunst  dann  zunächst 
nachahmte,  so  hat  es  auch  vor  den  bronze- 
nen Geräten  und  Schmucksachen  dieselben 
Dinge  schon  in  vergänglichem  Material 
gegeben,  und  bei  der  Übersetzung  in  Metall 
sind  die  alten  Formen  und  Verzierungen  zu- 
nächst beibehalten  worden.  Den  Tongefäßen 
haben  Kürbisse  und  Körbe  als  Vorbild  ge- 
dient, den  Metallsachen,  wie  Halskragen, 
Manschetten,  Gürteln  und  Gürtelplatten, 
Schilden,  Schwertgriffen  aber  gewebte  Stoffe 
oder  Leder  (ev.  mit  Holzunterlage),  die  nun 
durch  ihre  Struktur,  durch  die  Benähung 
mit  Schnüren,  durch  die  Umwicklung  mit 
Bändern  oder  Riemen  der  Metalltechnik 
ihre  ersten  Ziermotive  geliefert  haben.  Da- 
durch hat  die  Bronzeornamentik  von  Haus 
aus  etwas  andern  Charakter  als  die  der  Ton- 
gefäße,  und  weitere  Besonderheiten  hat  sie 
im  Laufe  der  Zeit  entwickelt  dadurch,  daß 
die  Herstellung  der  Ornamente  sich  mehr 
und  mehr  auf  die  Natur  des  Metalls  ein- 
richtete. Die  Nachahmung  der  organischen 
Natur,  des  Pflanzenwerks,  sowie  der  Tier- 
und  Menschenwelt,  ist  auch  hier  erst  spät, 


Tafel  30. 


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Reallexikon   der  germ.  Altertumskunde.     III. 


Verlag-  von   Karl  J.  Trübner  in  Straßburg. 


Tafel  31. 


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Reallexikon  der  germ.  Altertumskunde.    111. 


Verlag  von  Karl  J.  Trübner  in  Straßburg-. 


Tafel  32. 


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Ornamentik. 

Verzierte    Schmucksachen.  i.    Goldenes    Kopfgehänge,    Troja.     2.    Bronz.  Halsband,    Este.      2  a.    Ver- 

zierung von  einem  Hirschgeweih,  Kopenhagen.  3.  Wollene  Gürtelquasten,  Jütland.  4.  Bronz.  Hals- 
kragen, Dänemark.  5.  Bronz.  Fibel,  Hannover.  6.  Bronz.  Gürtelplatte,  Dänemark.  7.  Verzierung 
eines    bronz.  Armbandes,  Schwerin.      8.  9.    Bronz.  Nadeln,  Hannover.       10.  Verzierung  auf  Hängebecken, 

Schwerin.      11.  Bronz.  Halskragen,  Hannover. 


Reallexikon  der  jrerm.  Altertumskunde.    III. 


Verlag  von  Karl  J.  Trübner  in  Straßburg-. 


378 


ORNAMENTIK 


erst  unter  dem  Einfluß  des  südlichen  Kul- 
turkreises, gefolgt. 

§15.  Schnüre  und  Quasten. 
Das  klassische  Beispiel  —  wenn  auch  nicht 
gerade  ein  germanisches  —  für  die  Über- 
setzung des  Stoffschmucks  in  Metall  sind 
die  goldenen  Kopfgehänge  aus  dem  großen 
trojanischen  Schatze.  Sie  sind  sichtlich 
entstanden  dadurch,  daß  Frauen  sich  die 
Stirnhaare  und  die  bei  den  Schläfen  länger 
herabfallenden  Locken  mit  bunten  Schnü- 
ren durchflochten.  Das  eine  (größere)  der 
Gehänge  zeigt  die  geschlossene  Form  der 
Schnüre  aus  zahllosen  kleinen,  ovalen  Gold- 
blättchen zusammengesetzt,  die  so  überein- 
andergreifen,  daß  die  wellige  Natur  der 
Flechtschnur  entsteht.  Am  Ende  der  lan- 
gen seitlichen  Schnüre  hängt  ein  Goldblatt 
mit  einem  rundlichen  Kopf  oben,  einer  Ein- 
schnürung in  der  Mitte  und  einer  fächer- 
förmigen Ausweitung  unten  (Taf.  32,  1). 
Schliemann  hat  diese  Goldblätter  für  Idole 
gehalten,  sie  sind  aber  ohne  Frage  Quasten, 
wie  sie  den  natürlichen  Abschluß  von  Zeug- 
schnüren  bilden  und  wie  auch  wir  sie  heute 
noch  zuweilen  in  anderes  Material  über- 
setzen, zB.  bei  den  Endigungen  von  Gar- 
dinenschnüren  in  Holz  oder  Porzellan. 
Das  zweite,  kleinere  Kopfgehänge  zeigt 
kunstvollere,  in  Luftmaschenhäkelei  ge- 
dachte Schnüre,  an  ihren  Enden  hängen 
aber  ganz  gleichartige  „Quasten".  Ähn- 
liche Gebilde  begegnen  uns  auch  im 
nördlichen  Kreise  im  Laufe  der  Bronze- 
und  Eisenzeit.  Dahin  gehören  die  goldenen 
Anhänger  der  Elbkultur  in  frührömischer 
Zeit,  wie  Bd.  II  S.  448  Abb.  22. 

Deutlich  charakterisiert  sich  auch  ein 
Bronzeblechanhänger  von  einer  Halskette 
aus  Este  (Taf.  32,  2)  als  Quaste,  und  von  ihm 
aus  werden  wir  auch  die  Goldgehänge  von 
Sakrau  (b.  Breslau)  als  stilisierte  Quasten 
erkennen. 

Die  gebräuchlichste  Amulettform  der 
römischen  Zeit  ist  die  der  lunulae,  die 
gern  durch  zwei  Eberzähne  hergestellt 
werden:  vielleicht  ist  auch  diese  Form 
auf  dem  bezeichneten  Wege  entstanden 
und  nachher  nur  durch  Umdeutung  zur 
Mondsichel  geworden,  so  wie  die  sich 
kreuzenden  Dachsparren  auf  den  sächsi- 
schen Bauernhäusern,  zu  Pferdeköpfen 
ausgestaltet,    heilige  Zeichen    des  Wodan 


und     damit     Schutzmittel      des     Hauses 
wurden. 

§16.  Kragen  und  Manschet- 
ten. Die  Halskragen  aus  Bronze,  die  man 
früher  lange  Zeit  für  Diademe  gehalten  hat, 
und  ebenso  die  breiten,  dem  nordischen 
Kreise  eigentümlichen  Manschetten  zeigen 
des  öfteren  ganz  klar  die  Struktur  einer 
derben  Weberei  in  der  Art,'  daß  ein  dicker 
Kettenfaden  von  einem  dünneren  Faden 
quer  überlegt  ist,  wie  bei  den  heutigen 
orientalischen  ,,Kelims"  und  ,,Karamans". 
Taf.  32,4  stellt  einen  solchenHalskragen  dar, 
ebenso  wie  schon  oben  Bd.  II  Taf.  29.  3.  Bei 
diesen  Halskragen  ist  der  über  dem  Ketten- 
faden liegende  feinere  Faden  nur  in  Ab- 
sätzen wiedergegeben,  die  auf  der  Kette 
von  Faden  zu  Faden  abwechseln.  Diese 
Darstellung  wäre  am  ehesten  so  zu  deuten, 
daß  der  Kettenfaden  immer  eine  Strecke 
weit  freigelegen  hätte  und  dann  wieder 
ebensoweit  übersponnen  gewesen  wäre. 
Das  Gewebe  hätte  dann  jedenfalls  zwei 
Farben  aufgewiesen.  Denkbar  ist  aber 
auch,  daß  die  Kette  ebenso  gänzlich  über- 
sponnen gewesen  wäre  wie  bei  unseren 
heutigen  Fabrikaten,  und  daß  mit  der  ab- 
wechselnden Schraffierung  und  Freilassung 
nur  die  Zweifarbigkeit  zum  Ausdruck  ge- 
bracht werden  sollte.  Wie  dem  auch  sei, 
auf  jeden  Fall  ahmen  die  Bronzestücke  so 
deutlich  grobe  Kelimwebereien  nach,  daß 
wir  solche  als  ihre  Vorgänger  betrachten 
müssen   (Taf.  32,  3). 

Neben  diesen  einfachst  verzierten  Stük- 
ken  stehen  reichere.  Ihre  Mittelfläche  ist 
in  Abteilen  mit  Spiralen  bedeckt,  die  seit- 
lichen spitzzulaufenden  Endigungen  dage- 
gen haben  durch  Abnähungen  besondere 
Verstärkungen  erfahren  (wie  auch  schon 
bei  Taf.  32,  4) ,  um  dem  Bande  Halt 
zu  geben,  mit  dem  der  Kragen  hinten 
zusammengebunden  werden  soll.  Diese  Be- 
handlung des  Bandansatzes  findet  sich 
deutlich  auf  dem  rhombischen  Mittel- 
stück der  Doppelspiralfibeln  wie  Taf.  32,  5 
(Prov.-M.  Hannover):  an  den  spitzen  Endi- 
gungen links  und  rechts  ist  die  kräftige 
Abnähung  deutlich;  außerdem  hat  das 
ganze  Stück  ein  Randornament  erhalten, 
das  die  Säumung  des  äußersten  Randes  in 
parallelen  Stichen  und  dahinter  eine  dop- 
pelte Absteppung  zeigt. 


ORNAMENTIK 


379 


§  17.  Daß  die  Halskragen  und  Armringe 
keineswegs  bloß  in  Frauen-,  sondern  gerade 
in  der  älteren  Zeit  regelmäßig  auch  in 
Männergräbern  vorkommen,  ist  ein  Beweis 
dafür,  daß  sie  ursprünglich  nicht  Schmuck-, 
sondern  Schutzstücke  gewesen  sind:  sie 
schützen  gerade  diejenigen  Stellen,  Hals, 
Oberarm  und  Handgelenk,  die  auch  bei  den 
heutigen  Studentenmensuren  mit  seidenen 
Binden  besonders  bandagiert  werden.  Noch 
in  der  späteren  Bronzezeit  tragen  die  Män- 
ner oft  mächtige  Oberarm-  und  Handringe, 
und  zwar  häufig  nur  einen,  an  dem 
rechten,  fechtenden  Arme.  Daß  aber 
Frauen  sie  von  Anfang  an  auch  tragen, 
erklärt  sich  daraus,  daß  auch  die  Frauen 
bewaffnet  gingen:  die  Frauen  der  älteren 
Bronzezeit,  die  wir  mit  ihrer  ganzen  Be- 
kleidung und  Ausrüstung  aus  den  jütischen 
Eichensärgen  kennen,  tragen  einen  Dolch 
im  Gürtel.  Zu  dieser  Schutzausrüstung  der 
Frau  hat  sich  im  Norden  dann  eine  große 
runde  Gürtelplatte  gesellt,  die  in  ihrer  Ver- 
zierung noch  deutlicher  als  der  Hals-  und 
Armkragen  zeigt,  wie  sehr  man  darauf  be- 
dacht war,  ein  solches  Stück  möglichst  fest 
und  schutzsicher  zu  machen:  es  ist  oft 
ganz  bedeckt  von  enggeschlungenen  Spi- 
ralen (Taf.  32,  6). 

§18.  Die  Spirale,  besonders  die 
doppelte,  die  im  Mittelpunkte  umwendet, 
erscheint  als  eine  höchst  merkwürdige  und 
ausgeklügelte  Erfindung,  wenn  man  sie  von 
außen  nach  innen  konstruiert,  um  so  ein- 
facher aber,  wenn  man  sie  von  innen  nach 
außen  dreht.  Und  so  ist  sie  offenbar  ent- 
standen, und  zwar  zunächst  als  einfache 
Spirale.  Als  solche  ist  sie  schon  ägypti- 
schen Tongefäßen  der  vordynastischen  Zeit 
(um  3000  v.  Chr.)  aufgemalt  und  findet  sich 
in  der  späten  Steinzeit  auch  auf  der  Balkan - 
halbinsel  eingekratzt,  aufgelegt  und  gemalt 
(Butmir,  Cucuteni  usw.).  Aber  auf  Tonge- 
fäßen ist  ja,  wie  auf  Bronzen,  alle  Ornamen- 
tik sekundär :  man  muß  immer  nach  dem  Ori- 
ginalstoff suchen,  auf  dem  und  in  dem  das 
betr.  Ornament  seiner  Natur  nach  entstan- 
den ist.  Für  die  Spirale  hat  man  an  Bronze- 
draht gedacht,  aber  erstens  fordert  er  doch 
nicht  dazu  heraus,  ihn  in  engen  Windungen 
zusammenzupressen,  und  zweitens  ist  die 
Spirale  weit  älter  als  alle  Bronze.  Wie  sie 
entstanden   ist,    scheinen   mir   gerade   die 


nordischen  Halskragen  und  Gürtelplatten 
an  die  Hand  zu  geben.  Die  Spirale  ent- 
steht am  einfachsten,  indem  man  eine 
Schnur,  sei  sie  aus  Hanf,  aus  Bast  oder 
dick  aus  Stroh  gedreht,  mit  dem  einen  Ende 
auf  einer  Ebene  befestigt  und  dann  den 
übrigen  Teil  um  diesen  Mittelpunkt  herum- 
dreht. In  dieser  Weise  wird  man,  wie  bei 
den  heutigen  primitiven  Völkern,  so  im 
Altertum,  gern  seine  Schilde  gemacht 
haben,  denn  sie  werden  damit  außerordent- 
lich widerstandsfähig:  die  gewundene  Struk- 
tur aus  Schnüren,  die  in  sich  wiederum  ge- 
wunden sind,  führt  dazu,  daß  überall  die 
Linien  vielfältig  durcheinandergehen  und 
ein  Hieb  oder  Stich  weit  mehr  Widerstand 
findet,  als  einfaches  Leder  oder  gar  Holz 
ihn  zu  bieten  vermag. 

§  19.  Bei  dieser  ihrer  Natur  ist  die 
Schnurspirale  wie  nichts  anderes  geeignet, 
die  einfachen  Schutzdecken  aus  Zeug  oder 
Leder  zu  verstärken.  Man  suchte  diese 
Stücke  so  dicht  wie  möglich  mit  Spiral- 
schnüren zu  bedecken,  und  man  hatte  das 
um  so  leichter,  wenn  man  den  Faden,  der 
die  Spirale  liefern  sollte,  gleich  doppelt 
nahm:  die  Öse  der  einen  Seite  ließ  man 
den  Mittelpunkt  bilden  und  drehte  das 
Übrige  darum  herum.  Daß  so  die  Doppel- 
spirale naturgemäß  entstanden  ist,  zeigen 
noch  manche  Goldschmucksachen  der 
späteren  Zeit  (Abb.  24).  Daß  aber  die 
Spirale  tatsächlich  aus  Schnüren,  und  zwar 
aus  mehrfarbigen,  entstanden  ist,  be- 
kräftigt in  besonderer  Weise  eine  Gürtel - 
platte  in  Kopenhagen,  bei  der  die  Spiralen 
nicht  aus  zwei,  sondern  aus  vier  Linien 
dargestellt  sind  (Abb.  25):  in  die  zwei 
Ösen,  die  die  Doppelspirale  in  der  Mitte 
bildet,  ist  je  eine  neue  Schnur  eingelegt, 
die  dann,  nach  außen  gelangt,  nach  ver- 
schiedenen Richtungen  zum  Rande  abge- 
führt werden.  Ich  habe  von  den  eingelegten 
Linien  in  der  Zeichnung  die  eine  punktiert, 
die  andere  durchbrochen  wiedergegeben, 
auf  dem  Kopenhagener  Bronzeblech  sind 
sie  aber  in  ebenso  durchlaufender  Linie 
dargestellt  wie  die  Hauptspirale.  Es  hat 
natürlich  diese  Verschlingung  von  vier 
Linien  doch  nur  Sinn,  wenn  sie  in  ver- 
schiedener Darstellung,  will  heißen:  in 
verschiedener  Farbe  —  gehalten  sind,  und 
damit  werden  wir  notwendig  auf  Ursprung- 


38o 


ORNAMENTIK 


liehe  Schnüre  geführt.  Ähnliche  dichte 
Schnurbenähung  hat  sich  noch  heute  volks- 
tümlich vielfach  erhalten,  zB.  an  der  unte- 
ren Elbe  im  „Alten  Lande",  wo  die  Jacken 
der  Männer  auch  gerade  an  den  Stellen,  die 
am  meisten  auszuhalten  haben,  am  Ende 
der  Ärmel  und  an  der  Brustöffnung,  so 
behandelt  sind. 

§  20.  Auf  Tongefäßen  findet  sich  die 
Spirale  im  nordischen  Kreise  gar  nicht,  nur 
auf  einigen  bandkeramischen  Stücken,  die 
aus  dem  Donaukreise  stammen  (s.  oben), 
ist  sie  dorthin  gelangt  (Rossen  Kr.  Merse- 
burg, Diemarden  b.  Göttingen).  Ander- 
seits sind  die  Halskragen  und  Gürtelplatten, 
auf  denen  die  Spirale  so  reichlich  auftritt, 


das  dem  „laufenden  Hund"  der  griechi- 
schen Ornamentik  entspricht.  Ferner  wird 
die  Spiralverschlingung  zu  zwei  dicken 
Wülsten,  die  sich  ineinanderhaken  und 
stark  an  das  griechische  „Flechtband" 
erinnern.  Schließlich  erhalten  die  umge- 
rollten Wellen  des  „laufenden  Hundes" 
einen  hochgerichteten  Kopf,  dies  ganz 
ohne  Frage  unter  dem  Einfluß  der  Hall- 
statt-Kultur,  in  der  die  Vögel  von  ähn- 
licher Gestalt  ein  sehr  beliebtes  Motiv  sind 
(Taf.  52,   10). 

Aus  der  Spielerei  mit  der  Spirale  ist  wohl 
auch  die  stilisierte  Schiffsdarstellung  her- 
vorgegangen, die  sich  öfter  auf  Rasier- 
messern findet. 


Abb.  24.    Goldene  Doppelspirale,  Breslau. 
Nach  „Aus  Schlesiens  Vorzeit",  II.  S.  9.  Nat.  Gr. 


Abb.  25.     Von  einer  bronzenen 
Gurtelplatte.      Kopenhagen. 


eine  ausschließliche  Eigentümlichkeit  des 
Nordens.  Es  fehlt  also  ein  Träger,  der  die 
Spirale  vom  Süden  nach  dem  Norden  oder 
vom  Norden  nach  dem  Süden  gebracht 
haben  könnte,  und  wir  werden  deshalb  wohl 
anzunehmen  haben,  daß  sie  da  wie  dort 
selbständig  erfunden  ist. 

§21.  Entartung  der  Spirale. 
Eine  Spirale  in  Schnüren  auf  Stoff  zu 
nähen,  machte  sich  ganz  von  selbst,  sie  aber 
in  Bronze  zu  gravieren  oder  zu  treiben,  war 
eine  umständliche,  viel  Geduld  und  Sauber- 
keit erfordernde  Sache.  Deshalb  verwan- 
delte sie  sich  hier  bald  in  konzentrische 
Kreise,  die  mit  dem  Zirkel  sehr  leicht  her- 
zustellen waren,  und  die  sie  verbinden- 
den Linien  wurden  zu  Tangenten. 

Noch  weiter  aber  veränderte  sich  die 
Spirale  offenbar  zum  Teil  unter  südlichen 
Einflüssen  in  der  jüngeren  Bronzezeit,  so 
daß  ihr  ursprünglicher  Charakter  oft 
kaum  wiederzuerkennen  ist.  Es  entsteht 
das  wie  eine  Welle  überkippende  Ornament, 


Sehr  häufig  wirken  bei  Schalen  und 
Näpfen  die  alten  Flechtmotive  noch  nach, 
die  umlaufenden  Bänder  werden  aber  dem 
Metallstil  gemäß  in  Punktreihen  aufgelöst, 
diejnit  dem  Punzen  geschlagen  sind  (Bd.  II 
S.  367  Abb.  19).  Auch  die  Einteilung  der 
runden  Fläche  bleibt  bis  späthin  immer 
noch  von  der  durch  das  Flechten  entstande- 
nen Gewohnheit  abhängig,  sei  es  nun,  daß 
es  sich  um  Nadelköpfe  handelt  (Taf.  32,  8. 
9)  oder  um  Brustgehänge,  um  Schilde  oder 
um  Trinkschalen. 

§  22.  Flecht-  und  Wickelmo- 
tive. Statt  der  breitflächigen  Halskragen 
und  Manschetten  kommen  häufig  Hals-  und 
Armringe  von  rundlichem  Querschnitt  vor, 
und  ihre  Ziermotive  zeigen,  daß  sie  einen 
biegsamen  Stab  oder  eine  dicke,  wulstige 
Schnur  mit  Fäden  umwickelt  nachahmen. 
Am  einfachsten  zeigt  sich  das  bei  den 
Halsringen,  wie  Taf.  32,  2,  wo  ein  einfacher 
dicker  Faden  schräg  um  den  Grundstoff 
gewickelt   ist,    eine  Verzierung,  .die   dann 


ORNUM 


381 


von  den  gedrehten  Ringen  nachgeahmt 
wird  (Taf.  32,  10).  Komplizierter  ist 
die  Wickelung  bei  dem  Armband  Taf.  32,  7. 
Hier  ist  der  Grundstoff  zunächst  mit  dich- 
ten Fäden  schräg  belegt,  dann  sind  zwei 
Fäden  in  der  Spirale  darüber  gewunden, 
und  an  beiden  Endigungen  ist  eine  mehr- 
fache Querabbindung  erfolgt.  Kompli- 
zierter wäre  das  Motiv  auf  den  Halsringen 
(Taf.  32,  10),  wenn  man  es  gleichfalls  aus 
einer  Umwicklung  erklären  wollte.  Es 
ist  hier  aber  einfach  das  alte  Zickzack- 
Flechtband,  das  in  der  Keramik  so  häufig 
ist,    auf    Bronze  übertragen. 

§  23.  Derartige  Motive,  oft  miteinander 
vermischt,  oft  nur  angedeutet,  oft  auch 
halb  oder  ganz  mißverstanden,  beherrschen 
weithin  die  Bronzeornamentik  und  gehen 
auf  die  verschiedensten  Geräte  über.  Bei 
den  Dolch-  und  Schwertgriffen 
war  eine  Umwicklung  gewiß  von  jeher 
üblich;  aus  einem  Stück  hergestellte 
nordische  Flintdolche  der  Steinzeit  müssen 
sie  schon  gehabt  haben.  Nachher  wird  bei 
den  bronzenen  Schwertgriffen,  oft  in  reicher 
Weise,  die  untere  Umspinnung  mit  feinen, 
kreuz-  und  quergehenden  Fäden  und  die 
darüber  liegenden  derberen  Lederriemen 
angegeben.  Bei  Nadeln  ist  meist  der 
obere  Teil  umflochten:  solange  das  Stück 
aus  Holz  (Dorn)  oder  Knochen  war,  mußte 
der  Kopf  oder  die  Öse  besonders  gesichert 
werden.  Bei  Fibeln  ist  dann  der  Bügel 
vielfach  umsponnen. 

§  24.  Eine  besondere  Verzierung  kommt 
in  römischer  Zeit  auf  eisernen  Speerspitzen 
Ostdeutschlands  vor,  wie  sie  hauptsächlich 
ein  Urnenfriedhof  bei  Rondsen  (Graudenz) 
geliefert  hat.  Gewöhnlich  sind  Linien  aus 
langen  Punzeneinschlägen  in  der  Längs- 
richtung des  Speers  gezogen:  sie  bringen 
das  Abhämmern  zur  Verstärkung  und 
Schärfung  der  Klinge  zum  Ausdruck,  das 
man  auch  schon  bei  Bronzeschwertern  an- 
gewandt hatte  und  das  bei  diesen  die  mar- 
kanten, fast  rillenartigen  Züge  gegen  die 
Spitze  hin  hervorgerufen  hat.  Ein  paar 
Stücke  zeigen  auch,  und  zwar  in  Ätzung, 
die  mit  Fruchtsäure  vorgenommen  sein 
muß,  eine  netzartige  Verzierung  der  Klinge. 
Auch  hier  hat  man  wohl  den  Eindruck  der 
Hämmerung  mit  einem  viereckigen  Punzen 
hervorrufen  wollen. 


§  25.  Figürliches.  Abgesehen  von 
ganz  schwachen  Versuchen,  an  Tongefäßen 
ein  paar  Augen  darzustellen  (s.  „Keramik" 
Taf.  1,  3),  an  einem  Kamm  die  Ecken  zu 
Köpfen  auszugestalten  (Montelius  Kultur- 
gesch.  Schwedens  1906  S.  19),  kommen 
figürliche  Darstellungen  erst  unter  dem 
Einfluß  der  Hallstatt-  und  Latene-Kul- 
tur  vor,  so  auf  den  Gesichtsurnen  West- 
preußens  Reiter  und  Wagen,  und  zwar  die 
letzteren  in  der  Form,  die  nach  Verworns 
Ausdruck  ideoplastisch  ist:  gezeichnet,  wie 
der  Mann  sich  den  Wagen  denkt,  mit 
allen  vier  Rädern  voll  dargestellt,  nicht  wie 
er  ihn  in  Wirklichkeit  sieht,  mit  zwei  ganzen 
und  zwei  größtenteils  verdeckten  Rädern. 

Völlig  südlich  mutet  aber  an  der  Tierfries 
auf  einer  Früh-Latene-Flasche  von  Matz- 
hausen (Oberpfalz)  (Springer-Wolters, 
Handbuch  der  Kunstgesch.  I10  S.  Il)  im 
Berliner  Museum,  der  ganz  nach  dem  Vor- 
bilde von  rhodischen  Vasen   gestaltet   ist. 

§  26.  Die  ,, Tierornamentik"  schließlich 
(s.  d.),  die  in  der  Völkerwanderungszeit  bei 
den  germanischen  Völkern  aufkommt,  ist 
aus  derselben  Wurzel  entsprossen,  die  in 
der  Ausgestaltung  der  bronzezeitlichen 
Spirale  zu  Vögeln  ihren  ersten  Trieb  zeigte. 
Die  Germanen  können  sich  schwer  ganz 
vom  Ornamentalen  loslösen,  wo  sie  Figür- 
liches aufnehmen,  verschmelzen  sie  es  gern 
mit  jenem  (so  noch  in  der  deutschen  und 
holländischen  Renaissance!).  So  sind  Band- 
enden  zu  Armen  und  Beinen  geworden, 
Knoten  zu  Köpfen  mit  Augen  usw.  Von 
diesem  Gesichtspunkt  aus  will  die  Tier- 
ornamentik betrachtet  und  verstanden 
sein,  die  in  Skandinavien  noch  sehr  lange 
ihre  Wirkung  ausgeübt  hat.      Schuchhardt. 

ornum  (adän.).  Die  Bedeutung  des  däni- 
schen örnum  (zu  ör  'aus'  und  nemo, 
'nehmen')  ist  streitig.  Das  örnum  war  ein 
nicht  dem  Reebningsverfahren  (s.  d.) 
unterworfenes,  überhaupt  aus  dem  Ge- 
meinbesitz und  der  Feldmark  des  Dorfes 
ausgeschiedenes  Grundstück,  das  ,,von 
alters  her"  mit  Gräben,  Steinen  oder  Säulen 
vermerkt  ist.  Es  liegt  vielfach  innerhalb 
der  Dorf  mark,  kann  dabei  größeren  Umfang 
annehmen  und  einen  ornummceböl  (s.  böJ) 
darstellen.  Die  neuestens  aufgestellte  Theo  - 
rie,  daß  es  sich  um  einen  von  Adligen  bei 
der    Besiedlung    des    Landes    angelegten 


ORT— ORTNID 


Sonderbesitz  handle,  entbehrt  innerer  Wahr- 
scheinlichkeit und  quellenmäßiger  Unter- 
lage. Es  steht  nichts  im  Wege,  im  ornum 
einen  Einfang,  sei  es  einzelner,  sei  es  eines 
Dorfes,  zu  sehen,  der,  in  ältere  Zeiten  zu- 
rückreichend, auf  der  Grundlage  der  Unvor- 
denklichkeit seinen  Ausschluß  von  dem 
ja  jüngeren  Reebningsverfahren  erreicht 
hat. 

Matzen  Forelcssninger,  Tingsret  7  ff.  Haff 
Dänische  Gemeinder  echte  II  169  ff.  v.  Schwe- 
r  i  n   SZf RG.  43  463  f.  v.   Schwerin. 

Ort.  §  1.  Das  Viertel  eines  Pfennigs, 
die  kleinste  Münzeinheit,  die  bis  ins  12. 
Jahrhundert  vereinzelt  geschlagen  wurde, 
nannte  man  Ort.  So  erzählt  Enenkels 
österreichische  Chronik,  daß  bei  dem  an- 
geblichen Verkauf  der  Steiermark  an  Her- 
zog Leopold  V.  von  Österreich  (1184/86) 
die  unfreien  Ritter  und  Bauern  sehr  wohl- 
feil in  Anschlag  gebracht  worden  seien, 
der  Ritter  um  3  Helbling,  der  Bauer  umb  6 
ain  ainiges  ort. 

§  2.  Die  Bezeichnung  des  Pfennig- 
viertels' als  farthing  ist  in  England  schon 
um  die  Mitte  des  II.  Jahrhs.  nachweisbar; 
bei  den  Norwegern  wurden  Viertelpfennige 
seit  dem  12.  Jahrh.  geprägt  und  fjörfrungar, 
quadrantes  benannt. 

v.  Amira    NOR.   II    512.      Halke    Hand- 
wörterbuch d.  Münzkunde ;  Berlin  1909,  S.  273  ff. 
A.  Luschin  v.  Ebengreuth. 

Ortnid.  §  1.  Eine  Gestalt  der  deutschen 
Heldendichtung.  Die  mhd.  0. -Wolf  die - 
trich-Epen  erzählen  von  O.  zwei  lose  ver- 
bundene Fabeln,  eine  Brautfahrt  und  einen 
Drachenkampf. 

§  2.  O.s  Brautfahrt  stellt  sich  neben 
Rother  und  besonders  Oswald:  eine  Ent- 
führungssage mit  Intrigue  und  glücklichem 
Ausgang,  morgenländischer  Szenerie,  ein- 
zelnen Data  aus  der  Kreuzzugsgeschichte. 
Aus  den  typischen  Zügen  hebt  sich  heraus 
die  Gestalt  des  Helfers,  des  Zwerges  Albe- 
rich. In  ähnlicher  Rolle  erscheint  im  Huon 
de  Bordeaux  der  schöne  und  gutgeartete, 
christliche,  mit  Wunschkraft  begabte  Aube- 
ron:  ob  nach  ihm  das  von  den  Zwergen  der 
älteren  Sage  weit  verschiedene  Bild  Albe- 
richs gemodelt  sei,  ist  umstritten.  Eine  auf 
merowingische  Sage  zurückgehende  Ge- 
meinsamkeit ist  bei  dem  Inhalt  der  Rolle 
unglaubhaft   —   es   müßte   denn    ein   lat. 


Mimusschwank  gewesen  sein.  Die  Braut - 
fahrt  als  Ganzes  berührt  sich  mit  der  Huon- 
fabel  nur  oberflächlich.  Zeichen  altheroi- 
schen Ursprungs  trägt  sie  nicht.  Voretzschs 
Entwurf  einer  'alten  fränkischen  Ursage' 
stellt  einen  völlig  abweichenden  Hergang 
auf,  eine  Erlösungsfabel  mit  Riesen-  oder 
Drachenkampf. 

§  3.  O.s  Drachensage  bildet  augen- 
scheinlich ein  Ganzes  für  sich  und  ist  nicht 
als  herausgehobenes  und  umgedeutetes 
Glied  der  Brautwerbung  zu  verstehen. 
Ortnid,  Kaiser  in  Garte,  zieht  mit  zwerge- 
geschmiedeten  Waffen  gegen  den  landver- 
heerenden  Drachen  aus.  Das  Tier  schleppt 
ihn  in  seine  Höhle,  dort  saugen  ihn  die 
Drachenjungen  durch  die  unverletzlichen 
Panzerringe.  Die  Witwe,  die  nur  den 
Rächer  zu  heiraten  gelobt,  wird  bedrängt. 
Da  kommt  aus  der  Fremde  ein  Held,  Wolf  - 
dietrich. Er  greift  den  Drachen  an,  ein 
zauberisches  Hemd  schützt  ihn  gegen  die 
Brut,  in  der  Höhle  findet  er  O.s  Waffen: 
mit  denen  siegt  er.  Die  Fürstin  belohnt  ihn 
mit  Hand  und  Reich.  —  Diese  zweite  Sage 
erscheint  auch  in  der  J>s.  c.  417  ff.:  ein  auf 
der  hd.  Dichtung  ruhender  Text,  der  Wolf  - 
dietrich mit  Dietrich  von  Bern  vertauscht. 
§  4.  Der  Rächer  Wolfdietrich  hat  seine 
eigene  Sage,  und  in  den  mhd.  Epen  ist 
unsere  Drachenfabel  nur  Teilglied  in  W.s 
Lebenslauf.  Aber  W.  ist  in  dieser  Rolle  des 
Rächers  unursprünglich,  die  Drachensage 
sprengt  unverkennbar  das  Gefüge  seiner 
Dienstmannensage;  sie  kann  nicht  etwa  als 
Gelenk  erfunden  sein.  Vor  dieser  Personen - 
Verschmelzung  endete  die  0. -Dichtung  mit 
der  Belohnung  des  Rächers. 

§  5.  Über  die  Stufe  des  hd.  Epos  zurück 
führt  Müllenhoffs  Nachweis,  daß  O.  früher 
Hertnid,  Hartnid  hieß  und  aus  nd.  Sage 
stammt.  Dies  folgt  nicht  daraus,  daß  die 
isl.  Hss.  der  ps.  den  Drachenkämpfer  Hert- 
nid nennen,  wohl  aber  aus  folgendem.  Die 
f>s.  kennt  außer  dem  Drachenkämpfer  drei, 
wohl  aus  Einem  entsprungene  Hertnide; 
sie  stammen  aus  Rußland,  Hauptstadt 
Holmgardr  =  Nowgorod,  und  reihen  sich 
als  nahe  Verwandte  (Vater,  Sohn,  Neffe) 
an  Ilias  af  Greca,  d.  i.  der  russische  Sagen- 
held Ilja  von  Murom.  Die  hd.  Epen  ihrer- 
seits zeigen  0.  als  Neffen  des  Ilias  von 
Riuzen,    seine   Residenz   Garte   ist   umge- 


ÖRTUG— OSI 


j°o 


deutet  auf  das  ital.  Garda;  anderwärts  er- 
scheint auch  ein  Hartnid  von  Riuzen 
(Haupt,  Engelh.  S.  IX);  dem  0.  wie  dem 
Hertnid  1  Holmgaröi  (ps.  c.  167)  wird  die 
unvergleichliche  Rüstung  beigelegt.  Diese 
russischen  Beziehungen  kann  nur  nd.  Dich- 
tung geschaffen  haben.  Was  die  ps.  an 
nd.  Erzählung  über  Hertnid  bringt,  liegt 
freilich  der  Fabel  des  Epos  fern;  aber  daß 
die  hd.  Dichtung  die  leeren  Namen  ent- 
lehnt und  sie  erst  mit  eigener  Erfindung 
gefüllt  hätte,  ist  unwahrscheinlich.  Hert- 
nids  Drachenkampf  darf  man  somit  als 
nd.  Sage  ansehen.  Das  früheste  Datum 
ist  c.  1190:  eine  bair.  Urk.  mit  dem  Namen 
Ujas.  Ob  Hertnid  den  Drachenkämpfern 
agerm.  Dichtung  beigezählt  werden  darf, 
steht  dahin.  Die  uns  überlieferte  Sage  mit 
ihren  ernsten  Motiven  fordert  jedenfalls 
nicht,  wie  die  Brautfahrt,  jung-spielmänni- 
schen  Ursprung. 

§  6.  Viel  Anklang  fand  Müllenhoffs 
Hypothese,  wonach  die  Hertnidsage  auf 
einen  ostgerm.  Göttermythus,  den  'Har- 
tungenmythus',  zurückginge.  Das  Ergebnis 
der  gliederreichen  logischen  Kette  ist  in 
Kürze  dieses.  Die  bei  einem  wandilischen 
Stamme  verehrten  Dioskuren  Alci,  Germ. 
43,  hießen  nach  ihrer  weiblichen  Haar- 
tracht *Hazdingös.  Sie  kehren  wieder  in  dem 
Brüderpaare  der  ps.:  Hertnid  (<  *Hazda- 
nipd)  und  Hirdir  (<  *Hazda-harja)\  jener 
heißt  in  der  aschwed.  Übs.  auch  Herding, 
der  mhd.  Hartnid  von  Riuzen  auch  Härtung 
(<  *Hazding,  -ung).  Die  wandilischen  Ge- 
stalten machte  die  nd.  Dichtung  zu  wen- 
dischen =  russischen.  Hertnids  Rächer 
in  der  Drachensage  war,  ehe  man  Wolf- 
dietrich  einsetzte,  der  Bruder  Hirdir.  Ein 
weiteres  Glied  ergibt  sich  aus  der  An- 
knüpfung an  ps.  c.  349  ff.  (Hertnid  und 
Ostacia)  und  an  die  isl.  Sage  von  den 
Haddingiar  (s.  'Helgi  Haddingiaskati'). 
Danach  hätte  der  Hartungenmythus  be- 
gonnen mit  einer  kriegerischen  Brautwer- 
bung, daran  schloß  sich  die  Drachensage, 
worin  der  jüngere  der  Dioskuren  den  älteren 
rächt  und  beerbt;  auch  das  Motiv  der 
Rossebändiger  sollte,  nach  ps.  c.  419,  SnE. 
S.  131   Str.  2537,    dazu  gehören. 

§  7.  Der  göttliche  Ursprung  der  Helden 
und  die  biographiemäßige  Anlage  setzen 
Müllenhoffs    allgemeine    Grundsätze    vor- 


aus. Im  übrigen  weckt  Bedenken,  daß 
dem  bezeugten  Dioskurennamen  Alci  der 
Fürsten-  und  Völkername  *Hazdingös  un- 
tergeschoben ,  daß  für  Hertnid  (und 
Hirdir)  ein  Hazd-  gefordert  wird  (warum 
nicht  hard-  'durus'?);  vor  allem  aber,  daß 
die  epischen  Motive  die  gewünschte 
Brücke  nirgends  hergeben:  das  Frauen- 
haar, woran  alles  hängt,  hat  keine  Spur 
hinterlassen ;  von  den  Brüdern  Hertnid 
und  Hirdir  erzählt  die  ps.  gar  nichts 
Dioskurisches,  und  für  den  Rächer  des  hd. 
0.  scheint  die  fremde  Herkunft  wesentlich 
(Text  B  hat  mit  der  Schwurbruderschaft 
schwerlich  etwas  Älteres);  auch  die  nord. 
Haddingiar  gewähren  nichts  von  einer 
Bruderrache  und  Hertnids  Kampf  ps.  c. 
349  ff.  nichts  von  einer  Brautwerbung:  es 
fehlt  jeder  Anhalt,  O.s  Brautfahrt  auf  eine 
mythische  Vorstufe  zurückzuleiten.  Auch 
die  erheblich  umgebildete  Theorie  bei 
Jiriczek  (1906)  gelangt  von  den  Haddingiar 
und  Hertnid-Ostacia  nur  durch  einen 
großen  Sprung  zu  der  überlieferten  Ort- 
nidgeschichte. 

Müllenhoff  ZfdA.  12,  344  ff.,  DA.  4, 
486  ff.  Voretzsch  Epische  Studien  1,  250  ff. 
Jiriczek  Angl.  1901  Beibl.  261  ff.;  Deutsche 
Heldensage  1906  (Göschen)  S.  164  ff.  Schuck 
Studier  i  nord.  litt.  hisl.  2,  165  ff.  [Lütjens 
Der  Zwerg  in  der  d.  Heldendichtung  28 ff.,  39 ff., 
68 ff.,  97.  Schneider  Wolfdictrich  236 f., 
379  ff.]  A.  Heusler. 

Örtug.  §  1.  Anord.  Gewicht,  der  24.  Teil 
der  Mark  oder  ein  Drittel  des  eyrir,  dem- 
nach etwa  8,911  g  schwer. 

§  2.  Gleich  Ö  r  (s.  d.  §  4,  5)  auch  Be- 
zeichnung einer  Anzahl  Pfennige  und  seit 
dem  14.  Jahrh.  Name  einer  kleinen  sil- 
bernen Münze. 

v.  Amira  NOR.  I  447. 

A.  Luschin  v.  Ebengreuth. 

Osi.  Nach  Tacitus  Germ.  28  und  43  ein 
pannonisch  redendes  Volk,  in  allem  den 
Aravisci  in  der  Nordostecke  Pannoniens 
ähnlich,  denen  gegenüber  an  der  Eipel  oder 
unteren  Gran  sie  zu  suchen  sind.  Der  kleine, 
den  benachbarten  Quaden  und  Jazygen 
zinspflichtige  Stamm  hat  nach  dem  Zeugnis 
des  Capitolinus,  Marc.  Ant.  22  (s.  Müllen- 
hoff DA.  4,  537)  mindestens  noch  zur  Zeit 
des  Markomannenkrieges  Bestand  gehabt, 
während  dessen  die  O.  zusammen  mit  Vik- 


384 


OSTARSTUOPHA— OSTERN 


tovalen  und  anderen  Völkern  das'  römische 
Dakien  bedrohen.  Daß  auch  ihr  Name  ein 
pannonischer  ist,  zeigt  der  Ortsname  Osones 
(jetzt  Eskö  zwischen  Veszprim  und  Stuhl - 
weißenburg).  Sie  können  daneben  aber  im 
Mund  ihrer  germ.  Nachbarn  noch  einen 
anderen,  germ.  Namen  gehabt  haben.  An- 
spruch, als  solcher  zu  gelten,  hat  wohl 
OutaßoupYioi  (s.  d.).  Über  die  ursprüng- 
liche Verbreitung  der  Völkergruppe,  der 
die  0.  angehören,  s.  Pannonier.    R.  Much. 

Ostarstuopha.  In  merowingischer  und 
karolingischer  Zeit  begegnet  in  den  Main- 
gegenden  eine  jährlich  zu  Ostern  fällige, 
der  Verfügung  des  Königs  unterliegende 
Abgabe  unter  dem  Namen  ostarstuopha  oder 
steora,  die  in  Naturalien,  aber  auch  in  Geld 
gezahlt  wird.  Als  stofa,  stuofa  begegnet 
eine  Abgabe  in  westlich  benachbarten 
fränkischen  Gegenden  und  im  Elsaß,  die 
wohl  mit  jener  identisch  sein  dürfte.  Ob 
es  sich  bei  ihr  um  eine  bloß  privatrechtliche 
Verpflichtung  handelt  oder  um  einen  alten 
Tribut,  ist  nicht  ersichtlich.  Wir  wissen 
nicht  einmal,  ob  sie  auf  der  gesamten  Be- 
völkerung jener  Landschaft  oder  nur  auf 
einzelnen  ruhte.  Ist  das  letztere  der  Fall, 
so  wäre  die  geäußerte  Vermutung  ausge- 
schlossen, daß  die  O.  aus  den  alten  frei- 
willigen Jahresgeschenken  (s.  Finanzwesen) 
hervorgegangen  ist.  Mit  steora  (Steuer) 
wird  später  in  Oberdeutschland  regelmäßig 
die  Bede  (s.  d.)  bezeichnet.  Mit  ihr  aber 
dürfte  die  0.  nicht  zusammenhängen,  da 
die  Bede  jüngeren  Datums  ist.  R.  Schröder 
will  stuofa  als  Medem  (s.  d.)  deuten. 

B  r  u  n  n  e  r    DRG.  II  236.  W  a  i  t  z  DVG.  II 

23  254  f.  —  Vgl.  den  Art.  Zins.        G.  v.  Below. 

Ostern.  §  1.  0.  {Pascha),  das  Hauptfest 
der  Christenheit,  wurde  im  Mittelalter  auch 
von  der  abendländischen  Kirche  die  ganze 
Woche  hindurch  gefeiert,  welche  mit  dem 
Ostersonntag  beginnt.  Dieser  selbst  wird, 
da  Juden  und  Griechen  nach  Mondjahren 
rechneten,  durch  den  Mondlauf  bestimmt, 
und  zwar  soll  er  nach  einer  Anordnung 
des  Konzils  von  -Nikaea  an  dem  Sonntag 
gefeiert  werden,  der  auf  den  Eintritt  des 
Frühlingsvollmonds,  d.  h.  des  ersten  Voll- 
monds nach  der  Frühlingsnachtgleiche, 
fällt.  Als  Tag  der  Frühlingsnachtgleiche 
setzte  man,  ungefähr  den  wirklichen  da- 
maligen Verhältnissen   entsprechend,    den 


21.  März  fest.  Es  blieb  indessen  eine  Anzahl 
von  Differenzen  zwischen  dem  Ritus  der 
römischen  und  dem  der  alexandrinischen 
Kirche,  die  wiederholt  zu  ärgerlichen 
Streitigkeiten  über  den  richtigen  Tag  der 
Osterfeier  führten.  Papst  Leo  I.  suchte 
diese  beizulegen,  indem  er  durch  den  be- 
rühmten aquitanischen  Rechenmeister  Vic- 
torius  oder  Victurius  eine  Ostertafel  auf- 
stellen ließ,  welche  auf  einer  Kombination 
des  Sonnen-  und  Mondzirkels  beruhte  und 
dadurch  ein  sogenanntes  annus  magnusy 
d.  h.  eine  Periode  von  532  Jahren  (Vic- 
torianische Periode)  konstituierte,  nach 
deren  Ablauf  der  Vollmond  (luna  XIV)  zu 
denselben  Monatstagen  und  denselben 
Wochentagen  zurückkehren  muß,  und  sich 
die  Monatstage  des  Ostersonntages  in  der- 
selben Reihenfolge  erneuern  müssen.  Nach 
dieser  Tafel  (M.  G.  Auct.  ant.  IX  667  ff.) 
ist  lange  gerechnet  worden;  sie  stimmte 
indessen,  da  die  Grundlagen  der  Rechnung 
nicht  ganz  dieselben  waren,  auch  nicht  immer 
mit  dem  alexandrinischen  Ansatz  überein, 
wich  vielmehr  in  jedem  großen  Jahr  32  mal 
von  den  Alexandrinern  ab.  Die  Überein- 
stimmung mit  der  Rechnung  der  Alexan- 
driner wurde  vielmehr  erst  durch  die  von 
dem  römischen  Abte  Dionysius  Ex- 
i  g  u  u  s  ,  einem  Manne  Scytha  natione,  sed 
moribus  omnino  Romanus,  wie  ihn  Cassio- 
dor  (De  instit.  divin.  litt.  c.  23)  nennt,  also 
wahrscheinlich  einem  katholischen  Goten, 
im  Jahre  525  aufgestellte  Ostertafel  herbei- 
geführt. Dionysius  schloß  sich  einfach  an 
die  alexandrinische  Berechnungsweise  an, 
indem  er  die  dort  maßgebende  Ostertafel 
des  Kyrillos  fortsetzte,  nur  die  Jahre  Dio- 
cletians,  nach  welchen  dieser  gerechnet 
hatte,  durch  Jahre  nach  Christi  Geburt  er- 
setzte (s.  'Zeitmessung').  Als  frühesten 
Ostertermin  bestimmt  er  den  22.  März,  als 
spätesten  den  25.  April;  Ostern  hat  also 
danach  einen  Spielraum  von  35  Tagen. 
Die  dionysische  Tafel  ist  zwar  in  Italien 
schon  am  Ende  des  6.  Jahrhunderts  voll- 
ständig durchgedrungen,  dagegen  ist  bei 
den  Westgoten  der  Kanon  des  Victorius 
während  der  ganzen  Dauer  ihres  Reiches 
herrschend  geblieben,  und  ebenso  hielt  er 
sich  lange  in  Gallien,  von  wo  er  mit  fränki- 
schen Mönchen  auch  nach  Oberitalien,  zB. 
nach   Bobbio,   und  nach   Britannien  kam. 


OSTERN 


385 


Erst  gegen  das  Jahr  737  ist  es  infolge  des 
großen  Ansehens,  das  sich  Beda,  ein  Haupt- 
vorkämpfer des  Dionysius,  erworben  hatte, 
vielleicht  unter  Mitwirkung  des  Bonifatius, 
gelungen,  die  Osterrechnung  des  Dionysius 
im  Frankenreiche  einzuführen.  Bei  den 
Briten  herrschte  lange  Zeit  eine  viel  ältere 
und  unvollkommenere  Art  der  Osterberech- 
nung, die  sogenannte  Romana  Supputatio, 
während  die  Angelsachsen  vom  Anfang 
ihrer  Bekehrung  an  die  dionysischen  Oster  - 
regeln  befolgten,  die  freilich  zuweilen  mit 
denen  des  Victorius  verwechselt  wurden. 
Briten  und  Iren  haben  erst  gegen  Ende 
des  8.  Jahrhunderts  die  Rechnung  des  Dio- 
nysius angenommen.  Vgl.  K  r  u  s  c  h  Die 
Einführung  des  griech.  Paschair itus  im 
Abendlande,  im  Neuen  Archiv  9,   122  ff. 

§  2.  Um  den  Ostersonntag  zu  be- 
rechnen, muß  man  natürlich  den 
Wochentag  des  21.  März  und  das  Mond- 
alter an  diesem  Tage  kennen.  Der  erstere' 
ist  mit  Hilfe  des  Sonnenzirkels  und  der 
Sonntagsbuchstaben  leicht  festzustellen, 
die  Feststellung  des  letzteren  aber  erfordert 
umständliche  Rechnungen,  die  auf  verschie- 
dene Weise  vorgenommen  werden  können 
und  für  welche  man  sehr  verschiedenartige 
Hilfsmittel  ersonnen  hat,  über  welche  die 
Handbücher  der  Chronologie  Auskunft 
geben.  Im  früheren  Mittelalter  bediente 
man  sich  dazu  auf  die  Empfehlung  Bedas 
(de  temp.  rat.  c.  23)  vorzugsweise  der  Lu- 
narbuchstaben  (s.  d.).  Die  Lunarbuchsta- 
ben  der  Ostersonntage  sind: 


22.  März 

B. 

3.  April 

0. 

23-      , 

C. 

4-      „ 

P. 

24-      , 

D. 

5-      „ 

Q. 

25.      , 

E. 

6-      „ 

R. 

26.      , 

F. 

7-      „ 

S. 

27-        , 

G. 

8-      „ 

T. 

28.    , 

H. 

9-      „ 

V. 

29-        , 

I. 

10.      „ 

.A 

30.    , 

K. 

11.      „ 

.'B 

31.    , 

L. 

12.      „ 

.  C 

1.  April 

M. 

13-       M 

.D 

2-      , 

1 

N. 

14.      „ 

.E 

15. 
16. 

17. 
18. 

19- 
20. 

21. 

22. 

23- 
24. 

25. 


April 


,F 
G 
H 

I 

K 
L 

M 
N 
0 
P 

Q 


Hat  man  die  Wochentage  dieser  Daten 
festgestellt,  und  kennt  man  die  litterae 
novilunares  des  betreffenden  Jahres,  so 
lassen  sich  daraus  natürlich  der  Eintritt 
des    Frühlingsvollmonds    und    der    Oster- 

Hoops,  Reallexikon.     III. 


sonntag  berechnen.  Eine  Tabelle  der 
litterae  novilunares  gibt  zB.  Grotefend, 
Zeitrechnung  des  deutschen  Mittelaltersund 
der  Neuzeit  I  Tafel  IX. 

§  3.  Da  nun  jedem  Ostersonntage  ein 
anderer  Kalender  der  durch  Ostern  be- 
stimmten beweglichen  Feste  entspricht,  so 
begann  man  allmählich  in  den  Klöstern, 
sich  ein  Corpus  dieser  35  Kalender  anzu- 
legen und  bezeichnete  dann  die  einzelnen 
Kalender  nach  dem  Lunarbuchstaben  des 
jedesmaligen  Ostersonntags.  Aus  diesen 
Kalendersammlungen  gingen  dann  die  Lu- 
narbuchstaben als  litterae  paschales,  tubu- 
läres oder  annales  (deutsch  Tafel-  oder 
Tauelbuchstaben)  auch  in  die  Datierung  der 
Urkunden  über.  Eine  solche  Sammlung 
von  35  Kalendern,  die  zur  Bestimmung  des 
Datums  der  beweglichen  und  des  Wochen- 
tags der  unbeweglichen  Feste  äußerst  be- 
quem ist,  findet  man  abgedruckt  bei  Wei- 
denbach Calendarium  historico-christianum 
(Regensburg  1855),  bei  Grotefend  aaO. 
Tafel  XXIX  und  in  Grotefends  Taschen- 
buch zur  Zeitrechnung  des  deutschen  Mit- 
telalters und  der  Neuzeit. 

Eine  sicherere  und  bequemere  Methode 
zur  Berechnung  des  Osterfestes,  die  seit 
dem  II.  Jahrhundert  die  beliebteste  war, 
ist  die  folgende. 

Man  trägt  in  einen  mit  den  Tagesbuch- 
staben (siehe  Sonnenzirkel)  versehenen  juli- 
anischen Kalender  die  Neumondstage  der 
19  Jahre  des  Mondzirkels  (siehe  diesen)  mit 
ihren  goldenen  Zahlen  ein,  indem  man 
neben  jedes  Datum,  auf  welches  einer  der 
235  Neumondstage  des  Mondzirkels  fällt, 
die  zugehörige  goldene  Zahl  schreibt.  Man 
erhält  dadurch  die  S.  386  gegebene  Tabelle, 
die  den  Namen  des  Immerwährenden 
julianischen    Kalenders    führt. 

Aus  diesem  Immerwährenden  Kalender 
kann  man  nicht  nur  mit  Leichtigkeit  das 
Mondalter  des  21.  März  wie  das  jedes 
andern  Datums  für  jedes  Jahr  des  Mond- 
zirkels entnehmen,  sondern  auch,  wenn 
man  den  Sonntagsbuchstaben  kennt  (vgl. 
Sonnenzirkel),  den  Wochentag,  auf  den 
jedes  Datum  in  einem  gegebenen  Jahre 
fällt.  Das  Datum  des  Frühlingsvoll- 
mondes (der  sog.  Ostergrenze)  und 
des  Ostersonntags  ergibt  sich  dann  durch 
einfache  Abzahlung. 

25 


386  OSTERN 


►h    OVO    00  ^t    0\<-"4^U)    tO    i-h     0"0    OO^J    0\<-n-f^CA>    10    <->     OVO    00  ^J    0\Cn  4i.  Oj    M    i-i 

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ÖSTGÖTALAGEN— OSTGOTEN 


387 


Über  ein  paar  spezielle  Punkte  von  unter- 
geordneter Bedeutung,  auf  die  hier  nicht 
näher  eingegangen  werden  kann,  vgl. 
Grotefend,  Zeitrechnung  I  92.  Der  Immer- 
währende Kalender  muß  zwar  im  Laufe  der 
Zeit  von  der  astronomischen  Wirklichkeit 
abweichen,  da  19  julianische  Jahre  um 
M.,  Stunde  länger  sind  als  235  Mond- 
monate und  der  julianische  Ansatz  des 
Jahres  bekanntlich  etwas  zu  lang  ist;  das 
bleibt  aber  für  die  Chronologie  ohne  Be- 
deutung, da  man  sich  im  Mittelalter  aus- 
schließlich an  die  zyklische  Berechnung 
hielt,  ohne  sich  um  den  tatsächlichen  Ein- 
tritt des  Neumonds  zu  kümmern. 

§  4.  Neben  Ostern  als  beweglichem  Fest 
wurde  in  Gallien  auch  der  Tag,  an  welchem 
Christus  wirklich  erstanden  sein  sollte,  als 
Resurrectio  gefeiert,  und  zwar  früher 
am  25.,  später  am  27.  März.  Der  letztere 
Gebrauch  hat  sich  bis  in  das  8.  Jahrhundert 
erhalten. 

S.  auch   Eostra.  F.  Rühl. 

Östgötalagen  {Östgöta  Laghbok),  das  um- 
fangreichste aller  altschwedischen  Rechts- 
denkmäler, galt  nicht  nur  für  Östgötaland 
im  engeren  Sinne,  sondern  auch  für  die 
dem  östgötischen  Gesetzsprecherbezirk  an- 
gegliederten Gebiete  des  nördlichen  Sma- 
land  und  Ölands.  Die  sonst  der  laghsaga 
eigentümlichen  Schlußformeln  der  einzel- 
nen Abteilungen  fehlen  den  10  balkar  von 
Ö.,  dafür  wird  in  einer  generellen  Schluß- 
formel das  Ganze  als  laghsaga  bezeichnet, 
womit  die  Ausdrucksweise  durchaus  über- 
einstimmt. Ein  charakteristischer  Unter- 
schied von  den  anderen  schwedischen  Land- 
schaftsrechten ist,  daß  auf  die  benutzten 
Königsgesetze  unter  Nennung  ihrer  Ur- 
heber Bezug  genommen  wird.  Die  Zeit 
der  Niederschrift  wird  durch  die  Tatsache 
bestimmt,  daß  einerseits  die  Rechtsauf - 
Zeichnung  1303  urkundlich  genannt  wird, 
andererseits  das  Gesetz  des  Königs  Magnus 
Laduläs  über  kunungs  epsöre  von  1285 
benutzt  ist.  Urheber  des  Werkes  ist  viel- 
leicht der  östgötische  Gesetzessprecher 
Bengt  Magnusson. 

Ausgaben  von  Collin  u.  Schlyter 
(1830  im  Corpus  iuris  Suco-Gotorum  II),  von 
Lef f ler  (1880),  von  Freudenthal  (1895); 
Lichtdruckreproduktion  der  einzigen  vollstän- 
digen   Handschrift    1898.      Einzelne  Fragmente 


veröffentlichte  K 1  e  m  m  i  n  g  (Svenska  fornskrif t 
—  Sällskapets  allmänna  ärsmöte  1873).  Tamm 
Anmärkninger  tili  Östgötalagen  (Uppsalastudier 
tillegn.  S.  Bugge  1892,  24  ff.)  S.  u.  Nordi- 
sche Rechtsdenkmäler  (dort  die 
weitere  Literatur).  S.  Rietschel. 

Ostgoten.  §  I.  Die  einheimische  Ur- 
sprungssage bei  Jordanes  Get.  4  erzählt, 
daß  die  Goten  auf  drei  Schiffen  von  der 
Insel  Scandza  nach  dem  gegenüberliegen- 
den Ufer  der  Ostsee  ausgewandert  seien. 
Auf  eines  dieser  Schiffe  wird  das  Volk  der 
Gepiden  zurückgeführt.  Daraus  folgt,  daß 
man  bei  den  beiden  andern  an  Ost-  und 
Westgoten  dachte;  man  setzte  also  diese 
Zweiteilung  der  Goten  im  engern  Sinne 
schon  für  die  Zeit  vor  der  Abwanderung 
nach  der  Pontusgegend  voraus,  als  deren 
Führer  allerdings  nur  e  i  n  König  (Filimer) 
genannt  wird.  Für  alte  Selbständigkeit  der 
Ostgoten  darf  man  vielleicht  auch  geltend 
machen,  daß  der  andere  Name,  unter  dem 
sie  in  den  Geschichtsquellen  vorkommen, 
Greutungi,  auf  skandinavischem  Boden  in 
dem  der  (Eva)greotingi  des  Völkerver- 
zeichnisses König  Rodvulfs  (s.  Nordger- 
manen §  9)  wiederkehrt. 

§  2.  In  den  pontischen  Sitzen  stehen  die 
Ostgoten  auf  der  Ostseite,  nach  dem  aus- 
drücklichen Zeugnis  des  Ablavius  bei  Jor- 
danes Get.  14,  wozu  es  stimmt,  daß  nach 
Ammianus  Marcellinus  31,  3  die  Greu- 
tungen  an  die  Alanen  am  Tanais  heran- 
reichen. 

§  3.  Wieweit  bei  den  gotischen  Unter- 
nehmungen gegen  die  Römer  auch  die  von 
der  Reichsgrenze  entfernter  wohnenden 
Ostgoten  beteiligt  waren,  ist  schwer  zu 
entscheiden.  Doch  werden  sie  wiederholt 
ausdrücklich  genannt,  und  als  Ostgoten- 
fürsten haben  wir  seines  Namens  (oder 
Beinamens?)  wegen  den  von  Jordanes 
Get.  14  in  die  Reihe  der  Amaler  aufgenom- 
mene Ostrogota  zu  betrachten.  Doch 
scheint  er,  da  er  mit  Römern  und  Gepiden 
(unter  Fastida)  Kriege  führt,  die  Ober- 
herrschaft auch  über  die  westlicheren 
Goten  ausgeübt  zu  haben.  Er  ist  der 
älteste  Held,  an  den  die  germ.  Heldensage 
die  Erinnerung  bewahrt  hat. 

§  4.  Zu  einer  Großmacht  wurde  das  Ost- 
gotenreich  unter  Ermanarik,  der  die  Heru- 
ler  an  derMaeotis,  außerdem  aber  eine  große 

25* 


388 


OSTGOTEN 


Zahl  slavischer,  baltischer  und  finnischer 
Völkerschaften  unterwarf  und  das  Land 
zwischen  dem  Schwarzen  Meer  und  der 
Ostsee  beherrschte. 

§  5.  Dieser  Aufschwung  fand  aber  bald 
(375  n.  Chr.)  durch  einen  unglücklichen 
Kampf  gegen  die  über  den  Tanais  vor- 
brechenden  Hunnen  einen  jähen  Abschluß, 
unter  deren  Botmäßigkeit  die  0.  dabei  ge- 
rieten. Die  Brüder  Valamer,  Theödemer 
und  Videmer,  ihre  Könige  zur  Zeit  des  At- 
tila,  leisteten  diesem  Heeresfolge,  beteilig- 
ten sich  aber  nach  dessen  Tode  an  der  sieg- 
reichen Erhebung  gegen  die  Hunnen  und 
gelangten  dadurch  in  den  Besitz  von  Pan- 
nonien.  Sirmis  (Sirmium)  und  Vindomina 
(Vindobona,  Wien)  werden  von  Jordanes 
Get.   50  als  ihre   Grenzstädte  angegeben. 

§  6.  In  diesen  Sitzen  erwehrten  sie  sich 
glücklich  neuerlicher  hunnischer  Angriffe 
und  behielten  auch  in  den  Kämpfen  mit 
den  germanischen  Nachbarvölkern,  die  sich 
gegen  sie  verbündeten,  die  Oberhand,  vor 
allem  durch  den  Sieg  am  Flusse  Bolia  (469). 
Das  über  der  Donau  in  Oberungarn  auf- 
gerichtete Skirenreich  fand  dabei  sein  Ende. 
Im  Gefühl  gestiegener  Macht  wandte  sich 
nun  das  Ostgotenvolk  unter  Videmer  und 
Theödemer  —  Valamer  war  in  den  voraus- 
gehenden Kämpfen  gefallen  —  gleichzeitig 
gegen  West-  und  Ostrom.  Videmers  Ziel 
war  Italien,  wo  er  aber  starb,  worauf  seine 
Scharen  durch  seinen  gleichnamigen  Sohn 
nach  Gallien  den  Westgoten  zugeführt 
wurden.  Und  auch  Theödemer  ereilte, 
nachdem  er  über  die  Save  vorgedrungen 
war,  der  Tod  (471).  Auf  ihn  folgte  Theo- 
derik,  unter  dem  die  0.  sich  zunächst  in 
Niedermösien  festsetzten  und  von  dort  aus 
in  wechselnden  Beziehungen  zu  Ostrom 
standen,  bis  er,  von  Kaiser  Zeno  bewogen, 
sein  Volk  im  J.  488  n.  Chr.  gegen  Odoaker 
nach  Italien  führte,  das  er  nach  mehrjähri- 
gen Kämpfen  diesem  abgewann. 

§  7.  Das  italienische  Ostgotenreich,  das 
damit  begründet  wurde  und  unter  Theo- 
derik  selbst  zu  hoher  Blüte  gelangte,  erlag 
nach  kurzem,  nur  50  jährigem  Bestände 
trotz  der  heldenmütigen  Gegenwehr  seiner 
letzten  Könige  Totila  und  Teja  den  An- 
griffen der  Byzantiner. 

Reste  des  ostgotischen  Volkes  mögen  bei 
germanischen  Nachbarstämmen  Aufnahme 


gefunden  haben  und  in  ihnen  aufgegangen 
sein.  Daß  die  ostgotische,  amelungische 
Heldensage  zu  den  oberdeutschen  Stäm- 
men, zumal  den  Baiern,  gekommen  ist, 
findet  so  die  beste  Erklärung. 

§  8.  Am  Pontus  zurückgebliebene  0. 
sind  die  Krimgoten  und  Tetraxiten;  s.  diese. 

§  9.  Die  Bedeutung  der  Ostgoten  für  die 
germanische  Kultur  gründet  sich  auf  ihre 
geographische  Stellung.  Als  östlicher 
Grenzstamm  mit  frühzeitig  erstarktem  Kö- 
nigtum —  s.  Tacitus  Germ.  44  —  hatten  die 
Goten,  denen  im  Osten  Elemente  von  ge- 
ringer kriegerischer  und  politischer  Tüchtig- 
keit gegenüberstanden  und  die  dort  auch 
durch  den  römischen  Staat  nicht  behindert 
waren,  zuerst  von  allen  Germanen  Ge- 
legenheit zu  erobernder  Machtentfaltung 
und  Begründung  großer  Reiche,  wie  es  das 
des  Ostrogota  und  vor  allem  das  Ermanriks 
gewesen  ist.  Der  hier  begründeten  Herren- 
kultur dankt  auch  der  germanische  Kunst- 
stil seine  Ausbildung. 

§  10.  Der  Name  der  0.  ist  in  ältester 
Gestalt  als  Austrogoti  (S.  H.  Aug.,  Vita 
Caudii  6,  2),  sonst  als  Ostrogot(h)i,  Ostro- 
gothae  überliefert  und  hat  in  wulfilanisch- 
gotischer  Form  sicher  Austragutans  ge- 
lautet. 

Germ,  austra-  ist  infosern  zweideutig,  als 
es  das  mit  Komparativsuffix  aus  der  Wz. 
aus  gebildete  Wort  für  'Osten,  ostwärts' 
sein  kann  oder  aus  ausro-  mit  germanischem 
/-Einschub  entstanden  ist  ähnlich  wie 
Ostern;  für  ein  solches  germ.  austra-  wäre 
als  Bedeutung  'glänzend,  licht'  anzu- 
nehmen. Ein  derartiges  Adjektiv  ist  aber 
nirgends  im  Germanischen  wirklich  nach- 
weisbar, wogegen  es  eine  Fülle  von  Völker - 
und  Ländernamen  gibt,  die  mit  deutsch 
öst(ar)-,  anord.  aust(r)-,  ags.  east(er)-  zu- 
sammengesetzt sind.  Da  die  Austragutans 
zudem  die  östliche  Abteilung  des  Goten- 
volkes sind,  konnte  der  Name  gar  nicht 
anders  verstanden  werden  und  kann  nichts 
anderes  bedeuten  als  'Ostgoten'.  Ags. 
Eastgota  (Wids.  113)  für  Ostrogota  ist  auch 
formell  einer  anderen  Deutung  nicht  fähig. 
Vgl.  W  e  h  r  1  e  ZfdWortf.  8,  334  ff.  Auch 
Streitberg,  der  IF.  4,  305  und  Got. 
Elementarb.  7  an  ausro-  anknüpfte,  ist  in 
der  letzten  Auflage  des  Elementarbuchs 
anderer  Ansicht  geworden. 


0TIAA0TA2-0TIBANTAYAPIÜN 


389 


§  ii.  Die  Ostgoten  heißen  auch  Greu- 
tungen.  Neben  der  Form  Greutungi,  Greo- 
thingi  begegnen  uns  auch  die  Schreibungen 
Grutungi  und  selbst  Grauthungi,  die  von 
M  ü  1 1  e  n  h  o  f  f  DA.  4,  539  als  graphi- 
sche Varianten  betrachtet  werden,  während 
W  r  e  d  e  Spr.  d.  Ostgot.  49  und  Schön- 
feld Wb.  d.  agerm.  Pers.-  u.  Völkernamen 
114  darin  eher  Ablautformen  sehen  möch- 
ten, eine  Auffassung,  die  bei  dem  Stand 
der  Überlieferung  wenigstens  bei  der  u- 
Form  einige  .Wahrscheinlichkeit  für  sich 
hat.  Der  Name  kehrt  auf  skandinavischem 
Boden  wieder  in  dem  der  (Eva)greotingi  im 
Völkerverzeichnis  des  Rodvulf  bei  Jordanes 
Get.  3.  Von  dem  Beinamen  Grytingaliti 
des  Gizurr  in  der  Hervararsaga  ist  es  un- 
gewiß, ob  er  sich  auf  diese  nordischen  Greo- 
tingi  oder  die  gotischen  bezieht:  s.  H  e  i  n  - 
z  e  1  Über  die  Hervararsaga  42  ff.  (Sitz-Ber. 
d.  Wiener  Ak.  1 14,  456  ff.).  Auf  den  Volks- 
namen- mag  auch  der  ahd.  Mannsname' 
Gruzing  Griuzing  zurückgehen. 

Seiner  Herkunft  nach  ist  got.  *Griutuggös 
sicher  Ableitung  aus  germ.  *greuta-  'Zer- 
riebenes, Zerbröckeltes,  Gries,  Sand,  Stein'. 
Man  könnte  an  Bewohner  sandiger  Ebenen 
oder  —  wegen  der  im  As.,  Fries,  und  Ahd. 
auch  vorliegenden  Bedeutung  '(sandiges) 
Ufer'  —  an  Uferbewohner  denken.  Anord. 
grjöt  bedeutet  nur  'Stein',  und  wie  der 
Name  der  skandinavischen  Greotingi  mög- 
licherweise verstanden  wurde,  zeigt  wohl 
der  Zusatz  bei  Jordanes:  hi  omnes  excisis 
rupibus  quasi  castellis  inhabitant,  ritu 
belluino.  Gewiß  muß  der  Name  Greutungi 
unter  denselben  Gesichtspunkten  betrach- 
tet werden  wie  Tervingi,  mit  dem  er  ein 
Paar  bildet.     Über  diesen  s.  Westgoten  §  6. 

§  12.  Wenn  die  Ostgoten  in  der  germ. 
Heldensage  Amelunge  heißen,  handelt  es 
sich  dabei  ursprünglich  um  den  Namen 
ihres  Königsgeschlechtes,  wie  ein  solcher 
auch  sonst  gelegentlich  zum  Volksnamen 
geworden  ist.  Ags.  Mföringas  für  die  O.  und 
anord.  MäringaR  (Rökstein)  und  Mergothi 
im  lat.  Prolog  zu  Notkers  Boethius  einer 
St.  Galler  Hs.  des  10.  Jhs.  gehört  nicht 
unmittelbar  zu  anord.  nuzringr  'vornehmer, 
berühmter  Mann',  sondern  dürfte  ur- 
sprünglich die  Goten  des  Valamer  bezeich- 
nen, wie  die  Frideschotten  des  Gudrunliedes 
die  Schotten  des  Königs  Fridebrand  sind. 


Auch  das  Walagoti  der  fränk.  Generatio 
regum  et  gentium  läßt  die  Deutung  auf  die 
Goten  des  Valamer  zu,  wenn  es  nicht  im 
Lande  der  Walchen,  Wälschen  angesiedelte 
Goten  bezeichnet;  vgl.  H  e  i  n  z  e  1  Über  die 
ostgothische  Heldensage  10  ff.  (Sitz.-Ber.  d. 
Wiener  Ak.  119).  Ein  weiterer  poetischer 
Name  der  O.  ist  anord.  HraißgutaR  (Rök- 
stein), Hreiägotar,  umgedeutet  Reiägotar; 
daneben  mit  anderem  ebenfalls  auf  Um- 
deutung  beruhendem  Vokalismus  ags.  Hrä- 
das,  Hredas,  Hredgotan.  Germ,  hraipa-,  von 
dem  wohl  auszugehen  ist,  kommt  auch  in 
Personennamen  vor  und  wird  zu  griech. 
xptxo-  gall.  krito-  zu  stellen  sein. 

Lit.  b.  L.  Schmidt  Allg.  Gesch.  d.  germ. 
Völker  82  f.  D  e  r  s.  Gesch.  d.  deutschen  Stämme 
1,  49  ff.  R.  Much. 

Outaooua;  ist  bei  Ptolemaeus  an  zwei 
Stellen  überliefert  als  Name  eines  ostdeut- 
schen Flusses  zwischen  Stieße?  Tzoza\inq 
'Oder'  und  OuiaxouXa?  TTOTajxo?  'Weichsel'. 
Da  aber  Zurjßo;  (s.  dies)  nicht  ein  wirklicher 
Flußname  ist,  besteht  die  Möglichkeit,  daß 
wir  es  bei  ü'jiaooya;  wieder  mit  der  Oder 
zu  tun  haben,  die  hier  aus  anderer  Quelle 
unter  ihrem  eigentlichen  Namen  auf  die 
Karte  gesetzt  sein  könnte;  vgl.  Müllen- 
h  o  f  f  DA.  2,  209.  Auf  keinen  Fall  aber  ist 
zwischen  den  Namen  Outaooua?  und  Oder 
eine  Beziehung  möglich,  es  sei  denn,  daß 
jenes  l  is  zur  Unkenntlichkeit  verderbt  ist. 
OuiaSoucc?  sieht  übrigens  nicht  ungerm. 
aus,  verglichen  mit  Bildungen  wie  got. 
fijaßwa  'Feindschaft',  ßiwadw  'Knecht- 
schaft'. Müllenhoff  denkt  aaO. 
an  Ableitung  aus  einer  Wz.  wi-,  die 
'(gehen),  führen,  treiben,  jagen'  bedeutet 
habe  und  zu  der  u.  a.  auch  ahd.  weida  ge- 
höre; vgl.  dazu  jetzt   Boisacq    Dict.  Et. 

d.  I.  L.  Grecque  unter  isfiai.  R-  Much. 

OutßavTocuapiov.  Ortsname  bei  Ptole- 
maeus III  6,  15  in  einer  Gegend,  wo  an  die 
Bastarnen  zu  denken  ist.  Outßav--  erinnert 
an  den  Namen  der  Tubantes  (s.  diese),  der 
sich  aus  tu-  'zwei'  und  bant  'Gau'  zusam- 
mensetzt, und  zwar  um  so  mehr,  als  in  der 
ersten  Silbe  idg.  vi  'zwei'  stecken  könnte. 
Outßav-auotptov  ist  danach  vielleicht  der  Ort 
eines  Bastarnenstammes  der  *Vibantvarii 
'Bewohner  der  zwei  Gaue'  oder  der  be- 
festigte  Platz   der   *Vibantes   'Zweigauer'. 

R.  Much. 


390 


OYIAPO  2— OXIONES 


OuiSpo?.  Zwischen  Rhein-  und  Ems- 
mündung  trägt  Ptolemaeus  in  seine  Karte 
noch  die  Mündung  des  Outöpos  Troxaji.6?  ein, 
der  also  wohl  —  da  kaum  etwas  anderes 
noch  in  Betracht  kommt  —  die  Vecht  sein 
wird.  Vielleicht  ist  es  ihr  keltischer  Name 
und  für  vldro-  aus  idg.  vedro-  zu  nehmen. 
Dann  ließe  er  sich  zu  slav.  vedro  'Wasser  - 
eimer'  stellen  unter  Annahme  der  auch  in 
germ.  weta-  'naß'  vorliegenden  Ablautstufe 
zu  watar  'Wasser',  utra-  'Otter',  aschwed. 
Vcetur  'Wetersee'.  Man  vergleiche  auch  die 
kelt.  Flußnamen  Wetter  (in  der  Wetterau), 
älter  *Vedra  und  OusSpa  TroTafiö?  in  Bri- 
tannien bei  Ptolemaeus  II  3,  4.      R.  Much. 

Outpouvot.  Ein  Volk  dieses  Namens  wird 
von  Ptolemaeus  II  11,  9  zwischen  Sachsen 
und  Sueben  zusammen  mit  den  Teuxovoapoi 
angeführt;  in  nächster  Nähe  stehen  Teu- 
xovc?  und  Auapitoi.  Da  die  Teuxovoapoi  und 
Teuxovs?  durch  einen  Irrtum  in  diese  Gegend 
gekommen  sind,  gewinnt  die  Annahme  an 
Wahrscheinlichkeit,  daß  dies  auch  für  die 
Outpouvot  gelte  und  daß  dieser  Name  aus 
Ouaptvoi'  verderbt  sei  gleichwie  Auapiroi  aus 
Ouapvot.  Weiter  östlich  setzt  Ptolemaeus 
einen  Ortsnamen  Outpouvov  auf  die  Karte 
und  außerdem  ein  durch  den  Einfluß  des 
nahen  Bouvtxiov  verderbtes  Oüiptxiov.  Bei 
der  Umgestaltung  von  Varini,  Varinum 
in  Viruni,  Virunum  kann  auch  der  oft  be- 
legte Ortsname  Virunum,  Outpouvov  in 
Noricum  eingewirkt  haben.  Übrigens  heißt 
umgekehrt  dieses  Virunum  auf  der  Tab. 
Peut.   Varuno.  R.  Much. 

OutaßoupYtot.  Wir  kennen  diesen  Namen 
nur  aus  Ptolemaeus,  der  ihn  unterhalb  der 
Ka»yvot,  d.  i.  Koxivot',  auf  seine  Karte  setzt. 
Da  diese  weit  mehr  Detail  aufweist  als 
Tacitus  in  seiner  Germania,  muß  es  befrem- 
den, daß  bei  ihm  die  Osi  fehlen,  und  man 
hat  mit  Rücksicht  darauf  längst  vermutet, 
daß  Ouiaßoupftot,  —  was  zu  dem  Ort  der 
Eintragung  sehr  wohl  paßt  — ,  nur  ein 
anderer,  und  zwar  der  germ.  Name  ist  für 
den  pannonischen  der  Osi;  s.  diese. 
Seine  Etymologie  ist  ziemlich  deutlich. 
Germ.  *wesu-burgja-  würde  bedeuten  'die 
mit  guten  Burgen'.  Auch  die  jüngere  Form 
wisu-  könnte  bei  Ptolemaeus  nicht  über- 
raschen. Auffälliger  ist  das  Fehlen  des 
Mittelvokals,  das,  wenn  es  sich  nicht  um 


einen  zufälligen  Fehler  der  Überlieferung 
handelt  wie  etwa  in  AourccpoupSov,  auf 
Rechnung  fremder  Vermittlung  gesetzt 
werden  kann:  vgl.  kelt.  Lugdunum  neben 
Lugudunum,  illyr.  (Gen.)  Ves-clevesis.  Ja 
wir  könnten  es  bei  dem  ganzen  Oüis-  mit 
Ersatz  von  germ.  wesu-  durch  das  kelt. 
visu-  aus  vesu-  zu  tun  haben.  Doch  vgl. 
man  auch  germ.  Wortformen  wie  Gul- 
piuda,  (Vagda)  vercustis  für  Gutapiuda, 
(Vagda)  veracustis. 

Da  es  sich  um  ein  Volk  in  den  Grenz- 
gebieten zwischen  Germanien  und  Sar- 
matien  handelt,  dürfte  es  uns  nicht  wunder- 
nehmen, wenn  es  uns  auch  noch  in  der  Sar- 
matia  eur.  des  Ptolemaeus  unterkäme.  In 
der  Tat  steht  dort,  von  OütaßoupYtot  nur 
durch  die  Grenze  getrennt,  der  Name  Boup- 
•yiiovzc,  der  sehr  gut  demselben  Volk  zu- 
gehören  kann;  s.  diese.  Zum  formellen  Ver- 
hältnis beider  Namen  ist  das  von  Lango- 
bardi  zu  *  Bar  dun  zu  vergleichen. 

R.  Much. 

Oxiones.  Gleich  Hellusii  bei  Tacitus 
Germ.  46  Name  eines  halb  tiergestaltigen 
Fabelvolkes  im  äußersten  Nordosten. 
Müllenhoff  (ZfdA.  10,  565;  DA.  2, 
354.  4,  517)  schreibt  Etionas  statt  Oxionas, 
weil  in  den  Handschriften  dem  Oxionas 
zum  Teil  t  Etionas  übergeschrieben  ist. 
Doch  erklärt  sich  eine  verderbte  Form 
Etionas  leicht  auch  dem  unmittelbar  vor- 
hergehenden et  des  Textes,  während  eine 
Verderbnis  Oxionas  aus  Etionas  unbegreif- 
lich wäre.  Auch  erwartet  man  hier  nicht 
einen  Namen,  der  'Riesen'  bedeutet  — 
Müllenhoff  dachte  an  got.  [af)etja 
'Fresser'  und  anord.  ags.  jgtunn,  eoton 
'Riese'  — ,  sondern  einen  Hinweis  auf  die 
Tiergestaltigkeit.  Daher  ist  mit  GGA. 
1901,  463  eher  an  germ.  uhsan-  'Ochse' 
anzuknüpfen  unter  Voraussetzung  einer 
griech.  Quelle,  die  germ.  u  durch  0  wieder- 
geben konnte.  Vielleicht  hat  es  auch  eine 
germ.  Entsprechung  zu  ir.  oss,  Gen.  oiss, 
'Hirsch,  Hirschkalb'  (nach  S  t  o  k  e  s  Ur- 
kelt.  Sprachsch.  267  aus  *uksos)  gegeben. 
Jedenfalls  muß  Oxiones  unter  denselben 
Gesichtspunkten  beurteilt  werden  wie  das 
damit  gepaarte  Hellusii,  das  zu  griech. 
s'XXo?  'Hirschkalb'  zu  gehören  scheint. 

R.  Much. 


Nordische  (altnordische)  Schrift. 
Erläuterungen  zu  den  Schriftproben  der  Tafeln  24 — 26. 


Tafel  24. 

i.  Norwegisch  (tröndisch).  Matheus  saga  (Fragment  eines  Legendenbuches).  Um  1150 
AM.  Kph.  655,  410.  IX  C. 

Text:  dauöa.  En  her  aller  er  skilia  megofr  rett(a)  |  abraut  Irä  augliti  minu  gull  betta  oc  silf(r)  | 
gudi  me3  bvi  fe.  Oc  komed  oft  bangat  |  Da  samnadosc  tili  sextigir  busunda  ma»n(a)  |  togom  daga 
En  su  kirkia  vas  kallad  up(p) 

2.  Norwegisch  (nordwestländisch).  Katasterbuch  des  Klosters  Munklif  in  Bergen.  Um  1 1 75 
Gml.  kgl.  Sml.  Kph.   1347,  4to. 

Text:  Af  Hiolmussetre  -V.  mxaapamater.  Af  |  Af  Stoblu/«  .V.  manaßamater.  Af  |  betta 
er  fyrir  norban  söhn  sx.  |  Af  Ssevar  ase  «IX«   aurar.         Af 

3.  Isländisch.     Kirchenhomilie.     Um  1150.     AM.  Kph.  237  a,  fol.     Pal.  Atlas   1905,  PI.  I. 
Text :  bessa  alla  goba  hlute.  es  wer  hyggiow  at  |  vercoz»  beirra  es  fyrer  oss  ero  farner  |  or  heime. 

sva  at  gob  döome  styrke  j  oss  til  efterglikingar.    en  ill  d^ome  v 

4.  Norwegisch  (tröndisch).  Legendarische  Olafssaga.  Um  1250.  Delag.  Uppsala,  Cod.  8. 
Pal.  Atl.   1905,  PI.  20. 

Text :  nu  ser  gu9  varr  a  yftr  hvassum  augu/w  |  bored  nu  seigi  auguw  upp  at  sia  igitegn  g . . .  | 
yör  samer  bazt  at  ber  fsellid  nidr  h  ...  |  til  saettar  viö  gud  varn.     Sva  bolen 

5.  Norwegisch  (westländisch).  Strengleikar.  Um  1250.  Delag.  Uppsala,  Cod.  4 — 7.  Pal. 
Atl.   1905,  PI.  22. 

Text:  oc  komz  vnwdan  pangat  sem  skogrin«  var  biuc  |  kaztr.  En  herra  desfre  oflugr  oc  diarfr 
oc  hin».  |  skiotasti  a  foeti.    gat  begar  tekit  hana  i  hog  |  re  hond  henwar.     oc  msellti  til  henwar  blidvm 


Tafel  25. 

6.    Isländisch.     Kringla.     1260 — 1280.     Kgl.  Bibl.   Stockh.  9,  fol.     Pal.  Atl.   1905,  PI.  17. 

Text :  let  menn  sina  riöa  et  alra  dag  oc  not*  sva  sem  lid  konungs.  ior  \  et  ytra.  Foro  ba 
a9r/r  niosnar  menn  iram  er  adttr  foro  aptr.  |  vissi  Knutr  konungr  a  hveriom  degi  tibiwdi  ira  f^rb 
b«'ra.     Voro  nios-  |  nar  menn  i  her  beira.  \nonunga.     En  er  h.ann  spurdi  at  micill  luti 


7.  Schwedisch.  Brief  des  Erzbischofs  Stephan.  Um  1 165.  Im  Reichsarch.  Stockh. 
Svenska  skriftprof  I,  PI.  II. 

Text :  atque  gothorum.  Wlf  comes.  |  prepositwj  de  sictonia.  Waltere  |  nown«a  recitare  longum 
duximus. 

8.  Schwedisch.  Des  Jarls  Birger  Brief.  1257.  Im  Reichsarch.  Stockh.  Svenska  skrift- 
prof I,  PI.  V,  Nr.  6. 

Text:  B.  dej  gract'a  dux  sueorum.  Vniu^rsis  |  Nostis  si  bene  recolitis  quomodo  in  p;vsenc(ia)  | 
domini  •  J  •   q«^ndam  archiepiseopj  vpsaltfnm  et  |  ptfrpetue  vpsatenri  ecckjie  mflfrj  vestie  de. 

9.  Dänisch.  Erik  Emuns  Schenkungsbrief.  1135.  Im  Reichsarch.  Stockh.  Svenska 
skriftprof  I,  PI.  I. 

Text:  ad  pr^bendam  unjus  clerici  sufficiat  qui  iu(giter)  |  de  Gerj.  jn  uilla  Wraum  occidental(i)  | 
dius  manswj  Herthalef.  quadrans  de 

Tafel  26. 

10.  Dänisch.  König  Valdemars  Katasterbuch.  2.  Hälfte  des  13.  Jahrh.  Kgl.  Bibl.  Stockh. 
A  41.     Pal.  Atl.  (Dan.)  IX. 

Text:  Ite»;  in  nßTTsehcercetA.  hee  mansiones  p^rtinent  ad  eknaesb«rgh.  |  In  Risaethorp.  iii. 
mansiones.  In  wifhby.  una  |  mansio.  In  walnses.  iij.  mansiones.  Ite*w  in  eklef  |  habet  cristiarn  mask 
vna;#  mansionem  parum  ualentem. 

11.  Norwegisch.  Ein  Briet  von  Magnus  Eriksson.  1341.  AM.  Kph.  LH,  6.  Pal.  Atl. 
1907,  PI.  50. 

Text :  Magnus  mcedr  guds  misku»  Noregs  |  sem  prtta  brrf  sea  ae9r  haeyra  Querto  guds  ok  \ 
kz'rkiu  capdlo  vaare.  j.  oslo  haefu^r  kiaert  fir«\ 

12.  Isländisch.  Brief  betreffend  Gudmundarstadir.  1330.  AM.  Kph.  Fase.  I,  4.  Pal. 
Atl.   1907,  PI.  39. 

Text :  Allum  mo«««m  beim  sem  p<?tta  bref  sea  e9a  |  ok  sfna,  ydr  se  kunni(k)t  at  Da  er  lidit 
var  |  ok  prirtigir  aara,  tok  ek  j   vmbode  mins  |  dar  stodu/«  lirir  tuttugu  hundraö*,  ok  fimm  hun(drud) 

13.  Dänisch.  Arzneibuch.  2.  Hälfte  des  14.  Jahrh.  AM.  Kph.  187,  8™.  pal.  Atl. 
(Dan.)  XXVI. 

Text:  oc  aey  drickse  annaet  nu»;  wijn  Oc  tha  skalt  |  thu  een  breth  mullugh  saetias  undaer  karet  | 
oc  alt  thezt  kyclingen  hauer  mighaet  athe  |  ni  daghae  up  a  kars  botnaen.     thaet  skal  alt  la- 

14.  Schwedisch.  Ein  Brief  von  Magnus  Eriksson.  1352.  Im  Reichsarch.  Stockh.  Svenska 
skriftprof  I,  PI.  VIII,  Nr.  1.1. 

Text:  Ui  magnus  meth  gudz  nath.  kunu»ger  |  witerlikt  vaeth  fhaesso  naerwaranda  bref(ue)  |  naesi. 
arit  epter  wars  h*rra  byrdh.     Mcccl(ij).  f  dorn  thaessom  breffarara  niclese  ben(dictss«»?'). 


p. 


Pacht.  §  i .  Deutschland  u.Nor- 
den.  Pacht  von  mlat.  pactum,  pactus, 
ahd.  *pfahta,  pfät,  ist  mit  der  Miete  nahe 
verwandt,  darum  das  Geschäft  im  Norden 
ihre  Terminologie  teilt.  S.  u.  'Miete'; 
außerdem:  skipan,  bygning,  gift,  bygging. 
Auch  der  Pachtvertrag  heischte  Entgelt 
und  wirkte  meist  dinglich.  Er  unterschei- 
det sich  von  der  Miete  dadurch,  daß  dem 
Pächter  nicht  bloß  der  Gebrauch, 
sondern  auch  der  Fruchtgenuß  der 
Sache  eingeräumt  wird.  Im  Hinblick  auf- 
den  Gegenstand  sind  Land-  und  Vieh- 
p  a  c  h  t  zu  nennen.  Bei  der  „Vieh- 
Verstellung"  wurde  Vieh  (einzelne 
Tiere  oder  Herden)  entweder  für  sich  oder 
als  Teil  eines  Gutsinventars  verpachtet. 
Die  pachtende  und  verpachtende  Partei 
konnten  eine  Gesellschaft  eingehen.  Die 
Verpachtung  von  Vieh  als  Teil  eines  Guts- 
inventars  führte  die  Bezeichnung  „Ei- 
sernviehvertrag". „Eisern  Vieh 
stirbt  nie",  weil  der  Pächter  nach  Ablauf 
der  Pachtzeit  ein  an  Güte  und  Stückzahl 
gleiches  Viehinventar  auf  dem  Landgute 
zurückzulassen  verbunden  ist,  somit  alle 
Gefahr  trägt. 

Lit.  s.  Art.  Miete,  wo  die  Pacht  vielfach 

miterörtert  wird;  s.  auch  Art.  Grundleihe. 

Dazu  v.   Amira  NOR.    I  610  ff.,   630  ff.;    II 

740  ff.,  762.  Huck  D.  Viehverstellung,  in  ZfDR. 

V  226  ff.  P.  Puntschart. 

§  2.  England.  Über  Pachtformen 
erfährt  man  nicht  viel  in  altenglischen 
Quellen;  die  von  ihnen  berücksichtigten 
Verhältnisse  sind  hauptsächlich  auf  die 
gewohnheitsrechtliche  Lage  der  Beliehenen 
gegründet.  Doch  lassen  sich  drei  Haupt- 
arten von  Pacht  unterscheiden. 

a.  Die  auf  ausdrückliche  Abmachung  be- 
gründete Pacht.  Von  ihr  handelt  Ine  67;  eine 
Bestimmung,  die  in  charakteristischer  Weise 
feststellt,  daß,  wenn  jemand  ein  Yard- 

Hoops,  Reallexikon.     III. 


1  a  n  d  (gyrde  landes,  regelmäßig  eine  Viertel- 
Hide)  oder  mehr  auf  Vertragsabgabe  pach- 
tet {gedingad  to  rcedegafole)  und  bebaut,  der 
Herr  ihm  aber  das  Land  auf  Frondienst, 
außer  der  Pacht,  steigern  will,  der  Bauer 
sich  nicht  zu  fügen  braucht,  wenn  jener 
ihm  nicht  eine  Hofstätte  gibt,  und  er  (der 
Herr?)  soll  den  Acker  verlieren.  Hier  ist 
sowohl  die  Tendenz  der  Grundherren,  ihren 
Pächtern  vermehrte  Dienste  abzupressen, 
als  auch  die  versuchte  Einmischung  der 
Regierung  zugunsten  der  bedrückten  Bau- 
ern zu  beachten.  Die  Bestimmung  mag 
mit  Rücksicht  auf  ihren  Wortlaut  durch 
einen  bestimmten  Rechtsfall  veranlaßt 
worden  sein. 

b.  Das  zuweilen  in  den  Urkunden  er- 
wähnte liünland  scheint  häufig  mit  einer 
Art  von  precarium  begonnen  zu  haben,  also 
faktisch  in  Nutznießung  des  Pächters  ge- 
wesen zu  sein,  mit  Vorbehalt  des  vollen 
Besitzrechts  des  Grundherrn,  der  den 
Nutznießer  nach  Ermessen  entfernen  konnte 
Wenn  ein  derartiger  Prekarist  die  Gunst 
des  Grundherrn  durch  treue  Dienste  er- 
warb, so  konnte  das  Verhältnis  durch  eine 
förmliche  Beurkundung  legalisiert  werden. 
Landes  lein  wird  in  ^Elfrics  Glossar  14  mit 
'precarium'  wiedergegeben  (vgl.  Wright- 
Wülker,  Vocabularies  21,  2),  und  Codex 
Dipl.  212  bringt  folgende  Betrachtung: 
Jedermann,  der  auf  seines  Herrn  Lehen 
ein  Haus  gezimmert  hat,  sucht  sich  dort 
etwas  zu  erholen  und  das  Lehen  bis  zu 
einem  gewissen  Grade  auszunutzen,  bis 
er  es  als  verbrieftes  Land  zum  Erbgut 
verdient  hat  (fyrst  ße  he  bocland  and  cece 
yrfe  geearnige). 

c.  St.  Oswald,  Bischof  von  Worcester,  hat 
Sorge  getragen,  Zeitgenossen  und  Nach- 
kommen über  die  Ziele  und  Formen  seiner 
Verpachtungen  zu  unterrichten.  Seine  Päch- 
ter erhielten  Grundstücke  zu  Lehen  für  drei 

26 


39^ 


PALÄOLITHISCHE  ZEIT 


Leben  und  verpflichteten  sich,  namentlich 
die  Dienste  von  reitenden  Boten  und  Auf- 
sehern zu  versehen,  unter  Vorbehalt  des 
Obereigentums  der  Kirche.  Sie  haben  ver- 
schiedene Abgaben  zu  bezahlen  und  müssen 
schwören,  dem  Bischof  gehorsam  zu  sein. 
Sie  haben  gewisse  Fronen  in  Beziehung 
auf  „piramiticum  opus"  (Kalkbrennerei), 
Errichtung  von  Brücken  und  Dienste  bei 
der  Jagd  zu  leisten.  Wenn  die  Zeit  der 
Verpachtung  abläuft,  soll  es  dem  Bischof 
freistehen,  das  Pachtverhältnis  zu  erneuern 
oder  es  zu  kündigen.  Sollten  Abgaben 
oder  Leistungen  rückständig  sein,  so  sind 
die  Pächter  dem  Bischof  bußpflichtig.  Es 
braucht  kaum  hervorgehoben  zu  werden, 
daß  in  derartigen  Abmachungen  Vertrag 
und  Status  in  eigentümlicher  Weise  ver- 
mischt sind.    —  Vgl.  'Lehnswesen'   §  6  ff . 

Vinogradoff. 
Paläolithische  Zeit  (ältere  Steinzeit). 
§  i.  Diese  umfaßt  den  weitaus  größten 
Teil  des  durch  sichere  Zeugnisse  belegten 
Zeitraums  der  Anwesenheit  des  Menschen. 
Die  von  mancher  Seite  gleichfalls  für  solche 
Zeugnisse  angesehenen  sog.  Eolithen  reichen 
zwar  um  ein  Zehn-  und  Mehrfaches  weiter 
zurück,  nämlich  von  der  Mitte  des  quar- 
tären  Eiszeitalters  bis  in  die  frühen  Tertiär- 
stufen vor  etwa  5 — 10  Millionen  Jahren, 
bieten  jedoch  keine  volle  Gewähr  für  die 
Beteiligung  des  Menschen  an  ihrer  werk- 
zeugähnlichen, vielleicht  aber  rein  natür- 
lichen Beschaffenheit.  Dagegen  sind  die 
paläolithischen  Reste  sichere  Spuren  einer 
zwar  unendlich  langsamen,  aber  folge- 
richtig aufsteigenden  und  in  den  jüngeren 
Zeiten  auch  sehr  reichen  und  eigentüm- 
lichen Entwicklung  der  Menschheit  in  ver- 
schiedenen Länderräumen,  namentlich  Eu- 
ropas, unter  welchen  das  in  der  p.  Z.  aus- 
gedehntere und  durch  Landbrücken  sowohl 
in  seinen  Teilen  als  mit  Nordafrika  zusam- 
menhängende Westeuropa  den  ersten  Rang 
einnimmt,  während  der  N.  und  NO.  sowie 
das  innere  Alpengebiet  wegen  ihrer  starken 
Eisbedeckung  fast  ganz  zurücktreten.  Auch 
die  den  letzteren  Gebieten  günstigen  Zwi- 
scheneiszeiten ändern  wenig  an  diesem  Ver- 
hältnis. 

§  2.  Die  p.  Z.  umfaßt  mit  ca.  J/4 — */* 
Million  Jahren  die  Ära  von  der  Mitte  des 
Eiszeitalters,    der  vorletzten   Zwischeneis- 


zeit, bis  an  das  Ende  der  quartären  Nach- 
eiszeit,  d.  h.  bis  zu  dem  allmählichen  Ein- 
tritt der  geologischen  Gegenwart,  welcher 
die  Bedingungen  für  die  jüngeren  prä- 
historischen Kulturstufen,  zunächst  für  die 
neolithische  Zeit  (s.  d.),  schuf.  Sowohl  die 
absolute  Dauer  der  pal.  Zeit,  als  auch  die 
der  vorhergehenden  kainozoischen  Perioden 
(Altquartär  und  Tertiär)  werden  sehr  ver- 
schieden geschätzt,  und  die  vorstehenden, 
von  A.  Penck  hypothetisch  angegebenen 
Zahlen  wollen  daher  bestenfalls  für  an- 
nähernd richtig  genommen  werden.  Auch 
der  Beginn  der  p.  Z.,  den  manche  erst  in 
die  letzte  Zwischeneiszeit  verlegen,  ist 
strittig,  und  gleiches  Schwanken  herrscht 
hinsichtlich  der  Zeitdauer,  die  seit  dem 
Ablauf  der  p.  Z.  verflossen  sein  soll. 

§  3.  Man  unterscheidet  alt-  und  jung- 
paläolithische  Stufen,  von  welchen  die 
ersteren  (Chellöen,  Acheuleen  und  Mouste- 
rien)  fast  ausschließlich  durch  ziemlich 
rohes  und  einfaches  Steingerät,  die  letzteren 
(Aurignacien,  Solutreen,  Magdalenien)  nicht 
nur  durch  viel  vollkommnere,  jedoch 
immer  nur  geschlagene  Steinwerkzeuge, 
sondern  auch  durch  mannigfaltige  Arte- 
fakte aus  organischer  Substanz  und  an 
zahlreichen  Fundorten  durch  überraschend 
naturtreue  Werke  der  bildenden  Kunst 
(Menschen-  und  überwiegend  Tierbilder,  in 
Plastik  und  häufiger  in  Zeichnung  oder 
Malerei,  oft  an  Grottenwänden)  ver- 
treten sind.  Die  jungpaläolithischen  Stufen 
können  nur  etwa  auf  V4  oder  J/5  der  ganzen 
Dauer  der  p.  Z.  veranschlagt  werden  und 
fallen  großenteils  schon  in  die  quartäre 
Nacheiszeit.  Doch  ist  eine  sichere  Paral- 
lelisierung  der  glazialgeologischen  und  der 
kulturhistorischen  Abschnitte  noch  nicht 
erzielt.  Die  altpaläolithische  Menschheit 
gehört,  soweit  sie  somatisch  bekannt  ist, 
dem  stenozephalen  (hirnarmen)  Typus  der 
australoiden  sog.  Neandertalrasse  an,  die 
jungpaläolithische  bildet  einen  oder  meh- 
rere gute  Zweige  der  rezenten  Menschheit 
und  überlebt  vermutlich  die  p.  Z.,  doch 
verknüpft  keine  sichere  Folge  von  Über- 
gangsstufen  (s.  mesolith.  Z.)  die  Kultur  der 
älteren  mit  der  der  jüngeren  Steinzeit.  Die 
ältere  Steinzeit  Südskandinaviens  deckt 
sich  zeitlich  höchstens  mit  den  allerletzten 
Stufen  der  p.  Z.  in  Westeuropa. 


PANNONIER 


393 


J.  Dechelette  Manuel  a"  arch&ologie  I. 
Paris  1908.  S.  15 — 305.  G.  u.  A.  de  Mortillet 
Le  prchistoriqueT>.  Paris  1900.  M.  Hoernes. 

Pannonier.  §  i.  Unter  dem  Namen  P. 
fassen  die  Alten  eine  Gruppe  von  Stämmen 
zusammen,  die  den  Raum  zwischen  den 
östlichen  Alpenausläufern  und  der  Donau 
in  Ungarn  einnehmen,  nach  Süden  aber 
bis  zu  den  bosnischen  Zuflüssen  der  Save 
ausgebreitet  sind.  Doch  werden  dort  ein- 
zelne als  pannonisch  bezeichnet,  die  andern- 
orts den  illyrischen  Dalmaten  zugerechnet 
sind,  und  überhaupt  kann  es  nicht  zweifel- 
haft sein,  daß  die  Pannonier  Illyrier  waren 
und  als  solche  galten;  vgl.  Z  e  u  ß  254  ff., 
Kretschmer,  Einl.  in  d.  Gesch.  d. 
griech.  Spr.  252  f.  Demnach  müssen  sie  auch 
zu  andern  Abzweigungen  der  Illyrier,  wie 
den  Istrern  und  Venetern,  in  naher  Be- 
ziehung stehen;  ob  auch  zu  den  heutigen 
Albanesen,  wird  davon  abhängen,  wie  man 
die  Stellung  des  Albanesischen  zum  II- 
lyrischen  beurteilt,  die  noch  eine  Streit- 
frage ist;  vgl.  darüber  Kretschmer 
aaO.  260  ff.,  Hirt,  Indogermanen  140  ff. 
600  f. 

§  2.  Für  die  Verschiedenheit  der  pan- 
nonischen  Sprache  von  der  keltischen  steht 
das  Zeugnis  des  Tacitus  Germ.  43  zur  Ver- 
fügung, und  aus  den  erhaltenen  pannoni- 
schen  Namen  läßt  sich  dessen  Angabe  voll- 
auf bestätigen.  Solche  wie  "ACoXoi,  'Av8t- 
CVjxtoi,  MaCaiot  haben  durch  ihr  C  schon 
unkeltisches  Aussehen.  Dasselbe  gilt  von 
Aquincum  mit  seinem  q,  womit  man  vene- 
tisch-istrisch  Aquüeia,  Liquentia,  Piquen- 
tum  vergleiche.  Der  Name  Aquincum,  der 
das  Warmbad  Ofen  bezeichnet,  also  gewiß 
den  Sinn  des  lat.  Aquae  hat,  zeigt  zugleich, 
daß  das  lat.  aqua,  got.  ahwa  auch  im  Pan- 
nonischen    eine  Entsprechung  hatte,    und 

daß  auch  hier  Suffix  -enko-,   -nko vgl. 

noch  Acumincum,  Kapoua-pcas  op°»  — 
gleichwie  im  Keltischen  und  Germanischen 
zur  Bildung  von  Berg-  und  Flußnamen 
verwendet  wurde.  Wenn  q  fortbesteht, 
muß  das  p  in  pannonischen  Namen  von 
dem  aus  q  entstandenen  gallischen  p  ver- 
schieden sein  und  altes  idg.  p  fortsetzen, 
das  im  Keltischen  verloren  ist.  Dafür 
spricht  auch  lacus  Pelso  neben  slav.  pleso 
'See';  vgl.  Nauportus  in  Krain,  im  zweiten 
Teil  zu  lat.    portus,   germ.    *furd'u-,    gall. 


-ritum  gehörig.  Remista  und  Sonista  auf 
der  Tab.  Peut.  zeigen  ein  in  illyr.  Orts- 
namen sehr  verbreitetes  Suffix;  Arrabona 
ist  gebildet  wie  Emona  und  wie  Flanona, 
Albona,  Verona,  Salona;  Carnuntum  wie 
Dalluntum,  Salluntum,  Argyruntum. 

Aber  allerdings  haben  sich  bis  nach  Pan- 
nonien  hinein  Kelten  vorgeschoben  und 
das  illyrische  Element  zum  Teil  überlagert. 
So  zuletzt  die  aus  Böhmen  verdrängten 
Boii.  Die  kelt.  Skordisker  sind  sogar  bis 
in  die  Gegend  der  serbischen  Morava  in  das 
Grenzgebiet  von  Illyriern  und  Thrakern 
vorgedrungen.  Als  Kelten  wird  man  auch — 
ihres  Namens  wegen  —  die  Hercuniates  am 
Bakonjerwald  anzusprechen  haben.  Aber 
eine  genaue  Scheidung  der  beiden  Elemente 
stößt  auf  große  Schwierigkeiten. 

§  3.  Von  besonderem  Interesse  ist  es, 
daß  uns  durch  Tacitus  Germ.  43  ein  pan- 
nonisch sprechendes  Volk,  die  Osi  (s.  diese), 
auch  noch  auf  der  Nordseite  der  Donau 
bezeugt  ist.  Sie  sind  dahin  aber  sicher  nicht 
erst  von  Süden  her  vorgedrungen,  sondern 
stellen  den  letzten  Rest  eines  einst  weiter 
verbreiteten  illyrischen  Elementes  auf  dem 
linken  Stromufer  dar.  Daß  innerhalb  Pan- 
noniens  ein  Abströmen  nach  dem  Süden 
und  Südosten  erfolgte,  möchte  man  auch 
aus  dem  Namen  Carnuntum  schließen,  der 
auf  ehemalige  Sitze  der  später  an  den 
'karnischen'  Alpen  sitzenden  Carni  hin- 
weist und  geradeso  'Stadt  der  Carni'  be- 
deuten wird,  wie  das  unteritalisch-illyrische 
Metapontum  die  'Stadt  der  MexotTriot'  ist. 
Diese  Bewegung  hat  aber  kaum  erst  an 
der  Donau  begonnen.  Noch  finden  sich 
auch  auf  der  Karte  des  Ptolemaeus  etliche 
Ortsnamen  wie  AsuxaptaTO?,  Nofiionfjpiov 
(s.  diese),  Sxpa^ova  (gebildet  wie  Albona) 
u.  a.  m.,  die  teils  sicher,  teils  wahrscheinlich 
illyrisch  sind  und  wegen  ihrer  Zahl  und 
ihrer  Verteilung  unmöglich  alle  zu  den 
Ösen  gehören  können.  Diesen  Tatsachen, 
auf  die  von  R.  Much  Korresp.-Bl.  d. 
Dtsch.  Ges.  f.  Anthr.  1905,  107  hingewiesen 
wurde,  hat  Kossinna  Mannus  4,  183. 
287  ff.  Rechnung  getragen,  indem  er  den 
ostdeutschen  Kulturkreis,  den  er  von  der 
2.  Periode  der  Bronzezeit  an  unterscheidet 
und  bisher  den  Karpodaken  zuschrieb,  nun 
statt  mit  der  ostungarischen  vielmehr  mit 
der   west-  und    nordungarischen,    nieder - 

26* 


394 


PANZER 


österreichischen  und  mährischen  prähistori- 
schen Kultur  in  Zusammenhang  bringt  und 
als  seine  Träger  Nordillyrier  bezeichnet. 
Der  Name  Veneter,  den  diese  Ostnachbarn 
bei  den  Germanen  führten,  gleichwie  später 
die  illyrische  Abzweigung  in  Oberitalien, 
sei  auf  die  hinter  ihnen  stehenden  Slaven 
ausgedehnt  worden  und  übergegangen. 
Ähnlich,  nur  zurückhaltender,  über  ost- 
deutsche Veneter  Hirt  aaO.  152. 
S.  auch  'Wenden'. 

R.  Much. 
Panzer.  §1.  Den  Metallpanzer  scheinen 
die  Germanen  zuerst  bei  ihren  keltischen 
Nachbarn  kennen  gelernt  zu  haben  (vgl. 
die  Ableitung  des  gemeingerm.  Wortes 
Brünne,  got.  brunja,  anord.  brynja,  ags. 
byrne,  ahd.  brunna  von  air.  bruinne  'Brust' 
(Schrader  Reallex.6ii;  Müllenhoff  DA.  IV 
169).  Übernommen  haben  sie  ihn  nicht. 
Bis  in  die  römische  Zeit  fehlen  Panzerfunde 
aus  germ.  Boden.  Noch  zu  Tacitus'  Zeit 
ist  er  ein  seltenes  Ausrüstungsstück  (Germ. 
6:  „paucis  loricae";  Annal.  II  14  ,,non 
loricam  Germano,  non  galeam").  Die 
wenigen  erhaltenen  Bruchstücke  aus  den 
ersten  nachchristl.  Jahrhunderten,  Frag- 
mente von  Ringbrünnen  (von  Hagenow  in 
Mecklenburg:  Beltz,  Vorgesch.  Altert.  S.3 1 6 ; 
von  Jütland  :  Antiq.  tidskrift  1849 — 51 
S.  in ;  von  Süderbrarup  in  Angeln  :  Jahrb. 
f.  Landeskunde  II  [1859]  S.  292  ff.;  aus 
dem  Öremöllafund  Mänadsblad  1874  5) 
sind  römische  Fabrikate,  die  der  Handel 
oder  heimkehrende  Söldner  (vgl.  den  Sue- 
bus  Nicres  von  Heidelberg:  Westdts. 
Zeitschr.   1902  S.  7)  mitbrachten. 

§  2.  Eine  wohlerhaltene  Ringbrünne  aus 
dem  Vimoor  vom  Ende  dieser  Epoche 
(3-/4-  Jahrh.)  darf  als  der  gewöhnliche  Typ 
dieser  Schutzwaffe  in  den  ersten  nach- 
christl. Jahrhunderten  gelten.  Er  besteht 
aus  einem  enganliegenden  Hemd  von  ca. 
I  m  Länge  mit  kurzen,  den  Oberarm  be- 
deckenden Ärmeln  und  einer  Öffnung  zum 
Durchstecken  des  Kopfes  (S.  Müller  Ord- 
ning,  Jernalderen  fig.  341 ;  Nord.  Alter  - 
tumsk.  II 128).  Verfertigt  ist  er  aus  ca.  I  cm 
breiten  und  2  mm  dicken  Eisenringen,  die 
so  zusammengekettet  sind,  daß  vier  in- 
einander greifen.  Die  Ringe  sind  entweder 
alle  zusammengenietet,  oder  genietete  und 
geschmiedete    wechseln    miteinander    ab. 


Die  Arm-  und  Halslöcher  sind  bisweilen 
mit  zwei  Reihen  von  Bronzeringen  ein- 
gefaßt. —  Mit  einigen  Fragmenten  aus  dem 
Vimoor-  und  andern  Moorfunden  ist  das 
etwa  das  erhaltene  Panzermaterial  aus 
der  ersten  Hälfte  des  1.  Jahrtausends.  Die 
tatsächlichen  Verhältnisse  werden  dadurch 
fraglos  richtig  charakterisiert:  der  Panzer 
ist  in  dieser  Zeit  ein  seltenes,  nur  von  wohl- 
habenden zu  erwerbendes  Ausrüstungs- 
stück. Man  verwendet  nur  die  die  freie 
Bewegung  am  wenigsten  hemmende  Ring- 
brünne, die  man  seit  den  ersten  nachchrist- 
lichen Jahrhunderten  aus  provinzialrömi- 
schen  Fabriken  empfängt. 

§  3.  In  der  Folgezeit  ändert  sich  das 
wenig.  In  der  lex  Salica  wird  der  Panzer 
noch  gar  nicht  erwähnt.  Die  lex  Ripuaria 
(tit.  35  cap.  11)  bewertet  ihn  (brunia  bona) 
mit  12  solidi,  also  doppelt  so  hoch  wie  den 
Helm  (=  6  guten  Ochsen  und  12  Kühen). 
Wo  die  Geschichtschreiber  die  Aus- 
rüstung des  germ.  Kriegers  schildern 
(bei  den  Franken  Agathias  II  5  u.  Gregor 
v.  Tours  II  27;  bei  den  Herulern  Paulus 
Diaconus  I  20;  bei  den  Saxen  Widukind 
I  9),  fehlt  der  Panzer  völlig  oder  wird 
ersetzt  durch  Schutz  aus  Linnen  und  Leder. 
Daß  bei  den  Germanen  Osteuropas  die  Ver- 
hältnisse viel  anders  waren,  ist  trotz 
der  Nachrichten  von  den  Hornpanzern  der 
Quaden  (Ammian.  Marc.  XVII  3  nach 
Müllenhoff  17,  12,  1)  und  den  Kettenpanzern 
der  Gothen  (Sidon.  Apollin.  III.  Goth.  lib. 
III)  bei  dem  gleichen  Mangel  an  germ. 
Panzerfunden  im  Osten  zu  bezweifeln 
(Hampel,  Altertümer  des  früh.  Mittelalters 
I  213). 

§  4.  Die  ganze  merovingische  Zeit  hin- 
durch bleibt  die  Brünne  ein  seltenes  Waffen- 
stück. Sie  findet  sich  fast  immer  in  reich 
ausgestatteten  Funden,  gewöhnlich  inHelm- 
gräbern.  Helm  und  Brünne  werden  auch 
von  den  Geschichtschreibern  in  der  Regel 
zusammen  genannt  (Gregor  v.  Tours  IV 
42,  48,  X  3).  Die  Helme  von  St.  Vid, 
Vezeronce,  Baldenheim,  Gammertingen, 
Bretzenheim  und  Benty  Grange  wurden 
mit  Panzerresten  gehoben.  Diese  Brünnen, 
zu  denen  noch  Kettenpanzerfragmente  aus 
dem  Eaulne-Tal  (Cochet,  La  Normandie 
souterraine  pl.  XVI  4),  von  Kaiser  Äugst 
(Museum     Basel)    und    von    Wittislingen 


PASTINAK 


395 


(Hager,  Katalog  des  bayr.  Nationalmuse- 
ums) kommen,  repräsentieren  mit  Bruch- 
stücken eines  langobardischen  Schuppen- 
panzers von  Castel  Trosino  (Monumenti 
antichi  XII  289)  wohl  das  wesentliche, 
gegenüber  der  Masse  von  Speeren,  Schwer- 
tern und  Schilden  außerordentlich  spärliche 
Material,  das  aus  den  germ.  Funden  des 
5. — 8.  Jahrhs.  bekannt  ist. 

§  5.  Die  bei  weitem  gebräuchlichste  Art 
ist  also  auch  in  dieser  Epoche  der  leichte 
eiserne  Kettenpanzer.  Das  einzig  voll- 
ständig erhaltene  Stück  von  Gammer- 
tingen  (Gröbbels,  Das  Reihengräberfeld  von 
G.  19  Taf.  XIII)  ist  ein  Hemd  mit  Kapuze 
und  kurzen  Ärmeln.  Das  Geflecht  ist  ähn- 
lich wie  bei  dem  Vimoorpanzer.  Doch  ist 
gegenüber  den  nordischen  Ringbrünnen 
ein  Fortschritt  in  der  Festigkeit  dadurch 
erreicht,  daß  die  gestanzten  Ringe  einen 
geringeren  äußeren  Durchmesser  und  eine 
größere  Breite  der  Ringperipherie  haben, 
wodurch  die  Zwischenräume  verdeckt  oder 
verkleinert  werden.  —  German.  Platten  - 
panzer  sind  nicht  auf  uns  gekommen.  Ob 
solche  benutzt  worden  sind,  darüber  geben 
die  Schriftquellen  keine  sichere  Auskunft. 
Die  bildlichen  Darstellungen  davon  auf 
Elfenbeinarbeiten,  Gemmen,  Miniaturen 
usw.  sind  kein  zuverlässiges  Material  zur 
Beantwortung  dieser  Frage. 

§  6.  Aus  England  kennen  wir  bis  jetzt, 
mit  Ausnahme  der  Fragmente  von  Benty 
Grange,  keine  Panzer  des  Frühmittelalters, 
trotzdem  Ketten-  (vgl.  die  Benennung  bei 
Keller)  wie  Schuppenpanzer  in  der  ags. 
Poesie  häufig  erwähnt  sind  (Beow.  144, 
151 1,  1527.)  Zahllose  Brünnen  schenkt 
Weohstan  seinem  Sohne  (Beow.  2624), 
und  der  Scheiterhaufen  Beowulfs  ist  mit 
glänzenden  Brünnen  behangen. 

In  ags.  Gesetzen  findet  sich  die  Brünne 
zuerst  Ende  des  7.  Jahrh.  in  den  Gesetzen 
von  Ine  (Gesetze  ed.  Liebermann  S.  114 
[54]).  Ihr  Gebrauch  bleibt  jedenfalls  bis  zu 
den  Zeiten  Kanuts  des  Dänen  selten.  Von 
Skandinavien  gibt  es  aus  der  Völkerwande- 
rungszeit und  Wikingerepoche  keine  ar- 
chäologischen Anhaltspunkte  für  das  Tra- 
gen des  Panzers,  weder  aus  Funden  noch 
aus  Darstellungen.  Die  auf  den  Torslunda- 
platten  und  den  Zierblechen  des  Wendel - 
helmes  abgebildeten,  bis  an  die  Zähne  be- 


waffneten Krieger  sind  ohne  Brünne  (Mon- 
telius,  Kulturgeschichte  S.  232).  Das 
nimmt  um  so  mehr  wunder,  als  gerade  in 
nordischer  Poesie  sehr  viel  von  Panzern 
geredet  wird  (vgl.  z.  B.  die  Schilderung 
von  Walhall,  GrimnismQl  9). 

§  7.  Im  Frankenreiche  werden  die  Brün- 
nen seit  der  Karolingerzeit  häufiger.  Ein 
karolingisches  Kapitular  vom  Jahre  805 
bestimmt:  insuper  omnis  homo  de  duo- 
decim  mansibus  bruniam  habeat.  Die 
Waffenausfuhrverbote  Karls  des  Großen 
zeigen,  daß  eine  umfangreiche,  auch  schon 
auf  den  Export  arbeitende  Panzerfabri- 
kation sich  im  Frankenreiche  zu  entwickeln 
beginnt  (Carol.  M.  leges  VI  223,  VI  6). 
Lindenschmit  Handbuch  S.  261  ff.     H. 

Lehmann  Brünne  u.  Helm  int  Beowulf.  Leipz. 

Dissert.  1885.  Max  Ebert. 

§  8.  Während  der  Dichter  des  Beowulf- 
liedes  die  Panzerringe  mit  der  Hand 
zusammengebogen  sein  läßt,  heben  die 
altnordischen  Skalden  der  Wikingerzeit 
die  Wirksamkeit  des  Hammers  bei  der 
Verfertigung  der  Brünne  hervor.  Die  alt- 
nordischen Brünnen  bestanden  somit  aus 
zusammengeschmiedeten  Ringen.  Genietete 
Panzerringe  werden  nur  einmal  erwähnt 
[negldar  brynjur,  Vcjlundarkvida  6).  Die 
Ringbrünne  (hringabrynjd)  scheint  noch 
im  11.  Jahrhundert  im  Norden  der  einzige 
gebräuchliche  Leibharnisch  gewesen  zu 
sein.  Um  1160  finden  wir  die  erste  Er- 
wähnung der  Spangenbrünne  {spangabryn- 
jd).  Die  im  Jahre  1172  die  Stadt  Dub- 
lin angreifenden  Norweger  waren  nach 
Giraldus  Cambrensis  „undique  ferro  vestiti, 
alii  loricis  longis,  alii  laminis  ferreis  arte 
consutis."  Somit  kam  der  Plattenpanzer 
im  Norden  erst  in  Aufnahme,  als  er  auf 
dem  Kontinent  immer  mehr  aufgegeben 
wurde.  Zweifellos  war  dieser  Plattenhar- 
nisch nicht  von  dem  sonst  bekannten 
verschieden,  bei  dem  die  Metallplatten 
auf  einer  Unterlage  von  Leinen  oder 
Leder  befestigt  waren.  Am  Ende  des 
12.  Jahrhunderts  drang  der  leinene  Panzer 
—  panzari  —  im  Norden  ein;  der  lederne 
Panzer  blieb  unbekannt. 

Hjalmar    Falk   Altnordische  Wafftnkunde, 
S.   174  fr.  Hjalmar  Falk. 

Pastinak  [Pastinaca  sativa  L.).     Früchte 
des  Pastinaks   kommen   in   den    Steinzeit- 


396 


PATRICIUS 


liehen  Pfahlbauten  von  Robenhausen  und 
Moosseedorf  in  der  Schweiz  vor,  aber  da 
sie  unverkohlt  sind,  können  sie  auch  zu- 
fällig später  von  wildwachsenden  Exem- 
plaren dahin  gelangt  sein  (Heer,  Pflanzen 
d.  Pfahlbauten  22;  Neuweiler,  Prähistor. 
Pflanzenreste  79).  Ein  besonderer  alter 
Name  für  die  Pflanze,  die  spontan  in  ganz 
Europa  wächst,  ist  nicht  bekannt;  sie  wurde 
mit  der  Möhre  (s.  d.)  zusammengeworfen, 
wie  ihr  angelsächsischer  Name  walhmore, 
wealmore  'welsche  Möhre'  und  volkstüm- 
liche deutsche  Benennungen  wie  Ham- 
melsmöhre ,  Hirschmöhre,  Moorwörtel  be- 
weisen (Pritzel  -Jessen,  Volksnamen  d. 
Pflanzen  266).  Der  genannte  ags.  Aus- 
druck zeigt  zugleich,  daß  die  Germanen 
die  Kultur  des  Pastinaks  im  Gegensatz 
zu  der  der  Möhre  erst  durch  die  Römer 
kennen  lernten.  Das  Capitulare  de  villis 
(Kap.  70)  empfiehlt  neben  carvitas  'Karot- 
ten' auch  pastinacas  zum  Anbau.  Im  späte- 
ren Mittelalter  und  in  der  Neuzeit  ist  die 
Pflanze  vielfach  gebaut  worden;  in  Skan- 
dinavien ist  sie  heute  bis  nach  Finmarken 
hinauf  in  Gärten  verbreitet  (Schübeier, 
Kulturpflanzen  Norwegens  95). 

v.  Fischer-Benzon  Altdeutsche  Garten- 
flora 117.  H  o  o  p  s  Waldbäume  u.  Kulturpflanzen 
329.  601.  651.  Johannes  Hoops. 

Patricius.  §  1.  Seit  Kaiser  Konstantin 
wurden  patricii  im  römischen  Reich  er- 
nannt. Das  Patriziat  war  ein  Ehrentitel, 
gewährte  aber  keine  bestimmten  Amts- 
befugnisse,  es  gewährte  nur  dem  Inhaber 
äußerlich  den  höchsten  Rang  in  der  Beam- 
tenhierarchie. Stilicho,  Aetius,  Ricimer, 
Orestes  führten  den  Titel.  Germanischen 
Machthabern  wie  Odowakar  und  Theode- 
rich ist  er  verliehen  worden,  um  sie  wenig- 
stens lose  in  amtliche  Beziehungen  zum 
römischen  Kaisertum  zu  bringen.  Nach 
dem  Zusammenbruch  des  weströmischen 
Reichs  waren  die  Exarchen  von  Ravenna, 
die  kaiserlichen  Statthalter  für  Italien, 
später  auch  die  Duces  von  Rom  zugleich 
Patricii.  Von  römischen  Verhältnissen 
haben  die  Patricii  des  Mittelalters  ihren 
Ausgang  genommen:  die  Dehnbarkeit  des 
römischen  Patriziats  gestattete  die  mannig- 
fachste Ausbildung  und  eine  grundver- 
schiedene Stellung  der  mittelalterlichen 
Patricii. 


§  2.  Im  merowingischen  Reich  führten 
gelegentlich  hohe  Beamte  verschiedener 
Kategorie,  und  zwar  Provinzialbeamte  und 
Majordome,  den  Patriciustitel.  Bestimmte 
amtliche  Befugnisse  hatte  indessen  nur  der 
patricius  Burgundiae,  der,  wie  es  scheint, 
eine  obere  Militärgewalt  im  ganzen  bur- 
gundischen  Teilreich  ausübte,  feste  Amts- 
gewalt hatte  sodann  zweifellos  der  patricius 
Provinciae.  In  der  Provence  nämlich  hatten 
die  Merowinger  eine  Statthalterschaft  eige- 
ner Art  eingerichtet:  über  das  ganze  etwa 
20  Gaue  umfassende  Gebiet  ward  ein 
Patricius  gestellt,  den  nicht  Grafen  in  den 
einzelnen  Teilbezirken  der  Provinz,  wie  den 
Herzog,  den  Vorsteher  anderer  rnerowingi- 
scher  Provinzen,  sondern  Vicedomini  unter- 
stützten. Die  Grafen  hatten  trotz  gewisser 
Unterordnung  unter  dem  Herzog  als  un- 
mittelbare Königsbeamte  zu  gelten,  die 
Vicedomini  dagegen  waren  lediglich  Organe 
des  Patricius,  der  die  Stellung  eines  Vize- 
königs  innehatte. 

§  3.  Als  Papst  Stephan  754  Pippin 
salbte,  übertrug  er  ihm  zugleich  die  Würde 
des  Patricius.  Auch  Karl  d.  Gr.  nahm 
nach  der  Eroberung  des  langobardischen 
Reichs  und  nach'  einer  Auseinander- 
setzung  mit  der  Kurie  774  den  Patricius- 
titel an.  Gewiß  besaß  der  römische  Stuhl 
kein  Recht  zur  Verleihung  des  Patriziats, 
gewiß  sollte  nicht  ein  staatsrechtlich  klar 
umgrenztes  Amt  übertragen  werden,  aber 
zweiffellos  dachte  man  754  und  774  an  die 
Rechte  des  kaiserlichen  Stellvertreters  in 
Italien,  an  Schutzrechte  und  Schutz- 
pflichten der  weltlichen  Macht  in  Mittel- 
italien. Deshalb  mußte  der  Patriciustitel 
Karls  schwinden,  als  die  Kaiserkrone  er- 
worben war. 

§  4.  Im  10.  Jahrh.  bildete  sich  die  An- 
sicht, daß  die  weltliche  Herrschaft  über 
Rom  als  auf  dem  Patriziat  beruhend  zu 
gelten  habe.  So  wurde  Alberich  von  Zeit- 
genossen patricius  genannt,  so  konnten 
Geschichtschreiber  den  Ottonen  neben  der 
Kaiserwürde  als  etwas  Selbständiges  das 
Patriziat  zuschreiben,  welches  tatsächlich 
nicht  verliehen  oder  angenommen  worden 
war.  Otto  III.  aber  hat  in  Rom  einen 
Patricius  als  einen  Helfer  und  stellver- 
tretenden Richter  ernannt,  er  hat  ihn  in- 
vestiert mit  Mantel  und  Fingerring,  er  hat 


PATRONAT— PAULUS  DIACONUS 


397 


ihm  eine  Ernennungsurkunde  überreicht 
und  ihm  den  goldenen  Reifen  aufs  Haupt 
gesetzt. 

§  5.  Im  II.  Jahrh.  ist  das  Patriziat  als 
weltliche  Herrschaft  über  Rom  aufgefaßt 
worden,  ohne  daß  man  dabei  an  kaiser- 
liches Beamtentum  dachte:  es  galt  als  die 
Rechtsgrundlage  der  jeweiligen  Adelsherr- 
schaft. Deshalb  hat  Heinrich  III.  nach 
seiner  Kaiserkrönung  sich  das  Patriziat 
vom  römischen  Volk  besonders  verleihen 
lassen  und  den  Stirnreifen  angelegt.  An 
Heinrich  IV.  aber  haben  106 1  die  Römer 
die  Insignien  des  Patriziats  gesandt,  und 
zu  Basel  erfolgte  die  feierliche  Annahme 
der  Würde.  Erinnerungen  an  das  Patriziat 
der  Karolinger  auf  der  einen  Seite,  Vor- 
stellungen von  bestimmten  stadtherrlichen 
Gerechtsamen  auf  der  anderen  Seite  —  so 
ist  ein  Schwanken  und  so  ist  mannigfacher 
Widerspruch  in  den  Äußerungen  über  das 
römische  Patriziat  des  11.  Jahrh.  durch- 
aus begreiflich.  Aber  zwei  verschiedene 
Patriziate,  ein  königliches  und  ein  städti- 
sches, haben  selbständig  nebeneinander  im 
II.  Jahrh.  nicht  gleichzeitig  existiert,  wie 
Heinemann  und  Mayer  annehmen.  Weil 
die  Meinungen  des  II.  Jahrhs.  über  das 
Verhältnis  der  beiden  obersten  Gewalten, 
des  Kaisers  und  des  Papstes,  zur  römischen 
Stadtherrschaft  auseinandergingen,  weil 
auch  für  das  römische  Volk  mitunter  der 
maßgebende  Einfluß  beansprucht  wurde, 
deshalb  liegen  widerspruchsvolle  Äußerun- 
gen über  die  Einwirkung  des  Kaisers,  des 
Papstes  oder  des  römischen  Volks  auf  das 
Patriziat  vor,  deshalb  konnten  die  einen 
meinen,  daß  der  Kaiser  die  Verfügung  über 
das  Patriziat  habe  bzw.  daß  es  im  Kaiser- 
tum enthalten  sei,  während  andere  dem 
Papst  oder  dem  römischen  Volk  ein  freies 
Verfügungsrecht  zusprachen.  Und  weil 
eine  Einwirkung  des  jeweiligen  Inhabers 
der  Stadtherrschaft  auf  die  Papstwahl 
einerseits  beansprucht,  andererseits  geleug- 
net wurde,  deshalb  durfte  der  Patricius 
diesen  Einfluß  verlangen,  deshalb  glaubte 
die  Gegenpartei  diesen  Einfluß  verwerfen 
zu  dürfen.  Im  12.  Jahrh.  verlor  das  Patri- 
ziat seine  Bedeutung. 

Waitz  DVG.  2b,  49fr.;  3,  85  f.,  189;  6, 
252  ff.  Kiener  f.  G.  der  Provence  S.  52  ff. ; 
255  ff.     L.  M.  Hartmann  Gesch.  Italiens  2  b, 


187  fr.  E.Mayer  Ital.  V.  G.  2,  42  ff. ;  72ff. 
L.  v.  Heinemann  Patriziat  der  dt.  Könige 

1 888.  Eug.  Fischer  Patriziat  Heinrichs  III. 
u.  Heinrichs  IV.   1909.  Seeliger. 

Patronat.  Das  Patronatsrecht  erscheint 
als  Ablösung  und  Abschwächung  des  Eigen- 
kirchenrechts,  vollzogen  unter  dem  Ein- 
fluß des  Kanonisten  Gratian  und  des 
Papstes  Alexander  III.  Der  innere  Unter- 
schied des  Patronats  vom  Eigenkirchen- 
recht  liegt  darin,  daß  bei  jenem  das 
auf  Eigentum  ruhende  Herrschaftsrecht 
(s.  Eigenkirche  §  i)  beseitigt  und  durch 
ein  Schutzrecht  des  Gründers  und  seiner 
Erben  sowie  eine  Reihe  von  Einzelrechten, 
wie  z.  B.  Unterhaltsanspruch  und  Präsen- 
tation eines  Priesters,  ersetzt  ist. 

v.  Schwerin. 

Paulus  Diaconus  (§  1),  aus  vornehmem, 
in  Friaul  angesessenem  Langobardenge- 
schlecht wurde  als  Sohn  Warnefrids  in  den 
zwanziger  Jahren  des  8.  Jahrh.  geboren, 
fein  gebildet  und  wahrscheinlich  am  Pa- 
veser  Hofe  des  Königs  Ratchis  (744 — 49) 
erzogen.  Die  Verwandtschaft  der  Herr- 
scherhäuser schuf  ihm  weitere  Beziehungen 
zum  Hofe  des  Fürsten  Arichis  von  Benevent 
und  seiner  Gemahlin  Adelperga,  der  Tochter 
des  Langobardenkönigs  Desiderius. 

§  2.  Für  diese  schrieb  er  seine  römische 
Geschichte  (zwischen  766  und  781),  eine 
kirchengeschichtliche  Ergänzung  und  Fort- 
führung des  Eutrop  bis  zum  Untergang  des 
italischen  Ostgotenreiches,  eine  gelegentlich 
zwar  flüchtige,  aber  im  ganzen  doch  recht 
geschickte  Kompilation  eines  reichen  Quel- 
lenmaterials, die  zu  einem  vielbenutzten 
Lehrbuch  des  Mittelalters  wurde. 

§  3.  Inzwischen  war  P.  Geistlicher  ge- 
worden, und  die  Würde  eines  Diakons 
verlieh  ihm  seinen  ständigen  Beinamen. 
Schon  vor  774  trat  er  ins  Kloster,  zuerst 
in  S.  Peter  bei  Civate,  nahe  dem  Comersee, 
wo  er  für  seine  Schüler  eine  Auslegung  der 
Regel  des  h.  Benedikt  aufzeichnete,  später, 
nachdem  Karl  d.  Gr.  das  Langobardenreich 
über  den  Haufen  geworfen  hatte,  in  das 
Mutterkloster  Montecassino. 

§  4.  Die  Not  seiner  Familie,  die  fränki- 
sche Haft  seines  im  Friauler  Aufstand  von 
Jj6  gefangenen  Bruders  Arichis  veran- 
laßten  ihn  endlich  782  sich  an  den  Franken- 
herischer  mit  einer  dichterischen  Fürbitte 


398 


PAULUS  DIACONUS 


zu  wenden;  das  führte  bei  dem  leiden- 
schaftlichen Streben  Karls  nach  Heran- 
ziehung ausländischer  Gelehrter  trotz  des 
nationalen  und  politischen  Gegensatzes  zu 
engen  Beziehungen.  Um  Weihnachten  des- 
selben Jahres  weilte  P.  in  der  Pfalz  Dieden- 
hofen,  schrieb  aus  jener  Gegend  am  10.  Ja- 
nuar 783  an  seinen  Abt  nach  Montecassino 
und  blieb  darauf  vermutlich  längere  Zeit 
im  Kloster  S.  Arnulf  in  Metz.  Denn  Karl 
verwertete  das  gewandte  und  ausdrucks- 
reiche  Dichtertalent  des  Langobarden  zu 
Grabinschriften  für  weibliche  Verwandte, 
die  in  jenem  Kloster  bestattet  waren,  und 
neben  grammatischen  Arbeiten,  die  er  dem 
Könige  widmete,  schrieb  P.  auf  Bitten 
des  Bischofs  Angilram  von  Metz  und 
unter  Karls  Anteilnahme  eine  Geschichte 
der  Metzer  Bischöfe,  die,  natürlich  unter 
starker  Hervorhebung  Arnulfs  und  seiner 
karolingischen  Nachkommen,  kurze  Bi- 
schofsbiographien nach  dem  Vorbilde  der 
römischen  aneinanderreihte  und  trotz  ge- 
ringer Reichhaltigkeit  und  Bedeutung  da- 
durch wichtig  wurde,  daß  sie  für  künftige 
Bistumsgeschichten  ein  Muster  abgab. 

§  5.  Obwohl  Karl  durch  seine  großzügige 
Liberalität  das  Herz  P.s  gewann,  gelang  es 
doch  nicht,  ihn  dauernd  an  das  Franken- 
reich zu  fesseln;  die  Sehnsucht  nach  klöster- 
licher Ruhe  und  die  wachsende  politische 
Spannung  mit  Benevent  drängten  ihn  zur 
Rückkehr  nach  Montecassino.  Dort  ver- 
brachte er,  nachdem  er  vermutlich  Karl 
Ende  786  nachltalien  begleitet  hatte,  einen 
ungestörten  Lebensabend,  dessen  zeitlicher 
Abschluß  nicht  bekannt  ist.  Er  war  mit 
emsiger  Gelehrtenarbeit  erfüllt.  Für  Karl 
stellte  P.  zum  Nutzen  der  fränkischen 
Geistlichen  eine  zweibändige  Homilien- 
Sammlung  für  das  ganze  Jahr  zusam- 
men. Eine  Biographie  Gregors  d.  Gr. 
kann  uns,  gerade  weil  ihre  Quellen 
sämtlich  bekannt  sind,  zeigen,  wie  sorgsam 
und  geschmackvoll  P.  zu  kompilieren  ver- 
stand, was  mit  stärkeren  Vorbehalten  doch 
auch  von  jenem  großen  Werke  gilt,  dem 
P.  recht  eigentlich  seinen  Ruhm  und  auch 
seine  Bedeutung  für  die  germanische  Alter- 
tumswissenschaft verdankt. 

§  6.  Schon  in  seiner  römischen  Ge- 
schichte war  eine  Fortführung  bis  auf  die 
Gegenwart   in    Aussicht    genommen.       In 


seiner  letzten  Lebenszeit  hatte  P.  diese  Auf- 
gabe zu  bezwingen  versucht  in  seinen  sechs 
Büchern  Langobardengeschichte.  Naturge- 
mäß stand  hier  für  ihn  die  Geschichte  seines 
Volkes  im  Mittelpunkt;  daß  er  sie  schil- 
derte in  ihren  Beziehungen  zum  oströmi- 
schen und  fränkischen  Reiche  und  auch 
sonst  gelegentlich  Wissenswertes  einfügte, 
sollte  man  eher  loben  als  tadeln.  War  doch 
bei  der  Dürftigkeit  schriftlicher  Quellen  die 
Schwierigkeit  einer  Gesamtdarstellung  un- 
geheuer. Anfangs  konnten  neben  auswärti- 
gen Schriftstellern  noch  die  Aufzeichnung 
von  der  Herkunft  der  Langobarden  und 
das  zwar  knappe,  aber  anscheinend  recht 
zuverlässige  Geschichtswerk  des  Triden- 
tiner  Abtes  Secundus  (f  612)  als  Führer 
dienen,  aber  für  weite  Strecken  des  folgen- 
den Jahrhunderts  versagten  nahezu  alle 
Quellen.  Daß  unter  solchen  Umständen 
trotz  unbedingter  Wahrheitsliebe  und  kriti- 
scher Versuche  Versehen,  Ungleichheiten, 
chronologische  Unsicherheiten  in  Menge 
unterliefen,  ist  begreiflich.  Um  so  höher 
ist  das  Verdienst  P.s  anzuschlagen,  daß  er 
gleichwohl  ein  leidlich  gerundetes  Ganzes 
geschaffen  hat.  Man  verdankt  das  nicht 
allein  seiner  Gelehrsamkeit,  die  allen  er- 
reichbaren Stoff  zu  sammeln  und  im  ganzen 
doch  klug  und  geschmackvoll  zu  ordnen 
verstand,  sondern  mehr  fast  noch  dem 
relativ  freien  Weltblick  und  lebendigen 
Forschergeist,  der  ihn  von  Kind  an  den 
Erzählungen  der  Alten  lauschen,  Buch- 
weisheit  und  Leben,  Allgemeines  und  per- 
sönliches Schicksal  in  Beziehung  setzen, 
in  der  Gegenwart  die  Spuren  der  Ver- 
gangenheit aufsuchen  ließ,  und  man  ver- 
dankt es  nicht  zum  wenigsten  der  ästheti- 
schen Freude  an  den  Sagendichtungen 
seines  Stammes,  die  uns  durch  ihn  nicht 
nur  in  besonders  reicher  Zahl,  sondern 
auch  in  besonders  unverfälschter  Gestalt 
überliefert  sind.  Denn  seine  Sprache,  klar 
und  ziemlich  korrekt,  hält  sich  gleich  weit 
entfernt  von  Nachahmung  des  kirchlichen 
wie  des  klassischen  Stils,  von  Roheit  wie 
von  Künstelei;  schlicht  und  temperament- 
los ordnet  sie  sich  dem  sachlichen  Interesse 
unter,  erzielt  aber  eben  dadurch  oft  ein- 
dringliche Wirkung  und  läßt  den  ursprüng- 
lichen Erzählerton  jener  germanischen  Sa- 
gen durchklingen.     Wie  weit  sein  politi- 


PERLEN 


399 


sches  Verständnis  reichte,  würde  sich  besser 
beurteilen  lassen,  wenn  ihm  vergönnt  ge- 
wesen wäre,  die  Geschichte  seiner  eigenen 
Tage  darzustellen;  aber  als  er  bis  zum 
Tode  König  Luitprands  (744)  gekommen 
war,  hat  ihm,  wie  es  scheint,  der  Tod  die 
Feder  aus  der  Hand  genommen,  so  daß 
auch  die  letzten  Bücher  der  feineren 
Durchfeilung  der  ersten  entbehren.  So 
fehlt  dem  Werke  unter  dem  Gesichtspunkte 
der  politischen  Historie  gerade  der  wert- 
vollste Teil,  der  sich  sicherlich  durch  um- 
fassende Kenntnisse  ebenso  wie  durch 
maßvolles  Urteil  ausgezeichnet  haben 
würde.  Trotz  dieser  schmerzlich  empfunde- 
nen Lücke  begreift  sich  die  Beliebtheit,  der 
sich  die  Langobardengeschichte  im  Mittel- 
alter erfreute  und  die  noch  heute  aus  der 
reichen  Überlieferung  von  mehr  als  100 
Handschriften  ersichtlich  wird.  Es  war 
der  erste  voll  gelungene  Versuch,  mit 
den  antiken  Bildungsidealen  die  Freude 
an  der  germanischen  Eigenart  zu  ver- 
schmelzen. 

Historia  Romana  MG.  Auct.  ant.  II  (als  Er- 
gänzung zu  Eutrop  gedruckt)  =  in  us.  schol.  re- 
cusa,  1879  (mit  fortlauf.  Text);  Gesta  episco- 
porum  Mettensium  MG.  SS.  II  260  ff.  Vita  Gre- 
gorii  Z.  f.  kath.  Theol.  XI  162  ff.;  vgl.  S  t  u  h  1  - 
fath  Gregor  I.  d.  Gr.,  1913,  S.  74  ff.  98  ff . 
Historia  Langobardorum  ed.  W  a  i  t  z  MG.  SS. 
rer.  Lang,  und  SS.  rer.  Germ.  1878;  Über- 
setzung :  Geschichtschr.  d.  d.  Vorzeit  *  15, 
1888.  —  Die  Literatur  zu  Leben  u.  Werken  P.s 
sehr  reich,  verzeichnet  bei  Wattenbach 
DGQ.  I",  177  ff.  u.  namentl.  bei  Manitius 
Gesch.  d.  lat.  Lit.  d.  MA.  I  257  ff.  K.  Hampe. 

Perlen  (s.  Tafel  33).     §  1.     Die  P.  der 

germanischen  Steinzeit  sind  aus  Tier- 
zähnen, Knochen  in  der  Form  von 
Zähnen  oder  Äxten  und  aus  Bernstein 
(s.   Bernstein). 

§  2.  Die  Bernsteinperlen,  die  gewöhn- 
lich in  Dänemark  und  Südschweden,  spär- 
licher in  Mecklenburg-Pommern  vorkom- 
men, haben  verschiedene  Formen.  Die 
Perlen  der  Dolmenzeit,  die  jedoch  sehr 
selten  in  Gräbern,  meistens  in  großen 
Schatzfunden  vorkommen,  sind  irreguläre 
Scheiben,  Röhren  oder  Prismen. 

In  der  Ganggräberzeit  sind  die  Bernstein- 
perlen sehr  häufig  in  dänischen  und  süd- 
schwedischen  Gräbern.  Am  gewöhnlichsten 
sind  sie  axt-  (Fig.  1)  oder  hammerförmig 


(Fig.  2);  andere  zufällige  Formen  können 
ab  und  zu  gefunden  werden.  Die  religiöse 
Bedeutung  dieser  Perlen  als  Symbole  des 
Donnergotts  ist  auffällig. 

§  3.  Gleichzeitig  mit  den  Ganggräbern 
Ostdänemarks,  Südschwedens  und  Meck- 
lenburgs sind  die  Einzelgräber  im  west- 
lichen Jütland,  die  nicht  selten  linsen-  oder 
scheibenförmige  Bernsteinperlen  enthalten; 
die  germanische  Herkunft  dieser  Gräber  ist 
jedoch  sehr  zweifelhaft.  Die  megalithische 
Steinzeitkultur  hat  zum  größten  Teil  ihren 
Bernstein  von  dem  großen  Bernsteingebiet 
in  Westdänemark  gewonnen.  Das  Bern- 
steinzentrum Ostpreußen  hat  auch  große 
Perlenfunde  während  der  Steinzeit  geliefert, 
die  aber  nicht  von  germanischen  Völkern 
herstammen. 

§  4.  Am  Ende  der  Steinzeit  und  durch 
die  ganze  Bronzezeit  sind  Bernsteinperlen 
sehr  selten,  was  seine  Erklärung  darin 
findet,  daß  der  Bernstein  nunmehr  ein 
hochgeschätzter  Tauschartikel  im  Bronze - 
handel  geworden  war. 

Überhaupt  sind  Perlen  in  der  Bronzezeit 
sehr  selten.  Außer  kleinen  Scheiben-  oder 
tonnenförmigen  Bernsteinperlen,  die  größ- 
tenteils in  Dänemark  gefunden  wurden, 
verwendete  man  Perlen  aus  Bronze - 
spiralröhrchen,  eine  einfache  lebhafte 
Form,  die  bis  in  die  La  Tene-Zeit  und 
noch  später  ab  und  zu  vorkommt. 

Ein  seltener  Schmuck  sind  orientali- 
sche Glasperlenj  die  gelegentlich  den  langen 
Weg  nach  Nordeuropa  gefunden  haben. 
Sie  sind  scheibenförmig,  hyalin,  meistens 
blau  oder  grünlich,  selten  bräunlich  oder 
mehrfarbig.  Man  kennt  ca.  25  solche 
Funde  aus  Schleswig-Holstein,  Dänemark, 
Mecklenburg,  Hannover,  Pommern  und 
Schweden,  meistens  der  dritten  Periode 
(ca.  1300 — 1100  v.Chr.)  angehörend. 

§  5.  In  der  vorrömischen  Eisenzeit 
(550  v.  Chr.  —  Chr.  Geb.)  fehlt  Perlen - 
schmuck  beinahe  vollständig  bei  den  Ger- 
manen. Außer  einheimischen  Bronze- 
spiralröhrchen,  die  übrigens  gar  nicht 
häufig  sind,  findet  man  gelegentlich,  wie 
z.  B.  in  Pommern,  blaue  Glasperlen,  von 
dem  keltischen  Kulturgebiete,  wo  die  Per- 
len sehr  allgemein  sind,  importiert. 

§  6.  In  der  Römerzeit  (Chr.  Geb.  — 
200  n.  Chr.)  beginnt  der  große  provinzial- 


Tafel  33. 


Perlen. 

i — 2.  Nach  Müller,  Nordische  Altertumskunde  I,  Fig.  75,  74.  —  3.  Nach  Almgren,  Die  ältere  Eisen- 
zeit Gotlands,  Tafel  14,  Fig.  216.   —  4 — 5.  Nach  Müller,  Ordning  af  Danmarks  Oldsager,  Fig.  206 — 
211,  213 — 216,   218 — 219,    221.    —    6.    Nach   Schriften   d.  phys.-ökon.    Gesellschaft  zu   Königsberg 
1878:  II,  Taf.  III,  Fig.  82.  —  7.  Nach  Montelius,  Kulturgeschichte  Schwedens,  Fig.  492. 


Reallexikon  der  germ.  Altertumskunde.     III. 


Verlag  von  Karl  J.  Trübner  in  Straßburgf. 


PERLEN 


401 


römische  Import  von  Gegenständen  aller 
Art  nach  den  germanischen  Ländern.  Von 
dieser  Zeit  findet  man  also  nicht  selten 
Glas-  und  Tonperlen  in  den  Gräbern;  recht 
allgemein  sind  sie  jedoch  nicht. 

Dagegen  waren  Perlen  aus  filigranver- 
ziertem Gold-,  Elektrum-  oder  Silberblech 
sehr  beliebt,  wenn  auch  die  numerische 
Fundstatistik  infolge  des  teuren  Materials 
nicht  gar  groß  sein  kann;  aus  Bornholm 
kennt  man  z.  B.  doch  ca.  40  Funde; 
meistens  sind  sie  doppelkonisch  (Fig.  3) 
oder  kugelig,  seltener  zylindrisch  oder  vier- 
eckig. Sie  wurden  zusammen  als  Hals- 
ketten getragen  und  stehen  in  nächster  Be- 
ziehung zu  den  gleichbearbeiteten  Körb- 
chen-Bommelanhängern derselben  Periode. 
Wie  jene  Formen  sind  sie  einheimische 
Germanenarbeit  verschiedener  Stämme, 
doch  sind  sie  ursprünglich  von  klassischen 
Einflüssen  hervorgegangen. 

§  7.  Erst  in  spätrömischer  Zeit  (200 
bis  400,  450  n.  Chr.)  beginnt  ernsthaft  der 
große  Import  provinzialrömischer  Glas-  und 
Emailleperlen  zu  blühen.  Vom  Beginn  an 
römische  Arbeit,  scheint  jedoch  die  Perlen- 
fabrikation nach  dem  Fall  des  weströmi- 
schen Reiches  auf  klassischem  Grund  fort- 
gedauert zu  haben;  vielleicht  ist  jedoch  das 
oströmische  Reich  das  Fabrikationszentrum 
in  der  Völkerwanderungszeit  (450 — 750, 
800  n.  Chr.)  gewesen.  Die  Perlenfunde  der 
Gräber  sind  oft  sehr  groß  —  häufig  bestehen 
sie  aus  vielen  Hunderten  von  Perlen  —  und 
gehen  ohne  größere  Variationen  bis  in  die 
Wikingerzeit  Skandinaviens;  in  den  karo- 
lingischen  Funden  des  Kontinents  und 
Englands  sind  sie  aber  sehr  spärlich.  Die 
Perlen  können  in  verschiedene  Haupt- 
typen gruppiert  werden. 

1.  Hyaline  Glasperlen  aus 
blauem,  grünem,  violettem  oder  wasser- 
farbigem Glas. 

2.  Einfarbige  Emaillen-  oder 
Glasflußperlen,  aus  undurchsich- 
tiger Glaspasta,  grün,  blau,  violett,  gelb, 
rot  oder  weiß. 

Diese  zwei  Perlengruppen  sind  kugelig 
oder  röhrenförmig;  die  letzteren  zylindrisch, 
prismatisch  (vier-  oder  vielseitig)  oder 
doppelt  konisch;  die  kugelförmige  Gruppe 
ist  sehr  oft  fruchtähnlich  kanneliert,  die 
wasserfarbige  meistens  kristallinisch  facet- 


tiert, wie  kubooktaedrisch  usw.;  die  durch- 
sichtigen Kugelperlen  können  sehr  oft 
zwei  bis  fünf  röhrenförmig  zusammen- 
geschmolzen oder  mit  Gold-  oder  Silber  - 
folium  unter  einer  dünnen  Oberfläche  ver- 
ziert sein  (Fig.  4). 

3.  Vielfarbige  Emaille-  oder 
Glasflußperlen.  Diese  können  in 
einfacher  Grubenschmelztechnik  verfertigt 
werden,  wobei  Bänder  und  Punkte  in  ver- 
schiedenen Farben  ganz  oberflächlich  in 
kleine  Kanäle  oder  konische  Gruben  der 
Perlen  eingelegt  wurden,  z.  B.  die  Mosaik- 
perlen. Zu  den  sog.  Millefioriperlen  ver- 
wendete man  dagegen  Glasstangen,  die  aus 
zusammengeschmolzenen,  parallelen  Glas- 
stiften  bestanden.  Zuletzt  sind  die  viel- 
farbigen Emaillefarben  „aus  gemischter 
Glasmasse"  zu  nennen  (Fig.  5). 

§  8.  In  spätrömischer  Zeit  beginnt  man 
noch  einmal  den  Bernstein  zu  Perlen - 
schmuck  zu  verwenden.  Die  Typen  sind 
flach  kugelig,  beinahe  scheibenförmig  und 
nicht  selten  bommelförmig,  die  gleich- 
förmigen Anhänger  der  Römerzeit  nach- 
ahmend (Fig.  6).  Nun  ist  der  ostpreußi- 
sche Bernstein  zu  größerer  Verwendung 
gekommen. 

Auch  in  den  Perlenfunden  der  Völker- 
wanderungszeit erscheinen  ab  und  zu 
kugelige,  oft  sehr  große  Bernsteinperlen, 
ebenso  in  den  nordischen  Funden  der 
Wikingerzeit. 

§  9.  Bei  den  noch  heidnischen  Skandi- 
naviern findet  man  aber  in  jener  Periode 
(800 — 1050  n.  Chr.)  Perlenschätze  in  den 
Gräbern;  doch  sind  die  Perlen  nicht  so 
zahlreich,  und  neue  Formen  erscheinen 
ebenfalls.  Sehr  auffällig  sind  die  prismati- 
schen Bergkristalle  und  Karneole,  die 
sicher  durch  die  südöstlichen  Handelsver- 
bindungen der  Schweden  vom  Orient  nach 
dem  Norden  gekommen  sind.  Fig.  7 
zeigt  zwei  ovale  Bronzespangen  mit  Perlen 
aus  Bergkristall,  Karneol  und  Glas;  die 
Glasperlen  sind  auf  Bronzedraht  aufge- 
fädelt, was  schon  in  der  Völkerwanderungs- 
zeit  nicht  selten  ist. 

Am  Ende  der  Wikingerzeit  entstehen 
Filigranperlen  aus  Silber  oder  Gold,  kugelig, 
doppelkonisch  oder  röhrenförmig,  die  sehr 
häufig  in  den  Schatzfunden  des  frühen 
Mittelalters    vorkommen.        Der    Ohrring 


402 


PEST— PETERSPFENNIG 


Fig.  5,  Tafel  33,    zeigt    das    gewöhnliche 
Aussehen  solcher  Perlen. 

Literatur  s.   den  Artikel  Schmuck. 

B.  Schnittger. 

Pest.  Auch  schon  vor  dem  ,, schwarzen 
Tod"  (s.  d.)  in  der  Mitte  des  14.  Jahrhds. 
wurden  germanische  Völkerstämme  von 
dieser  furchtbaren  Geißel  heimgesucht  (s. 
Seuchen).  Ob  die  langdauernde  große 
Epidemie  in  den  Jahren  165 — 180  n.  Chr., 
die  auch  nach  Nordeuropa  vordrang,  Pest 
gewesen  ist,  bleibt  unbestimmbar.  Die 
große  Pest  des  Justinian,  seit  531  in  Euro- 
pa, verwüstete  546  die  Rheinlande,  erreichte 
552  die  Alamannen  und  Bajuwaren  und 
trat  561  abermals  bei  Trier  auf,  wütete 
664 — 684  in  Großbritannien,  von  Beda 
beschrieben  und  lange  noch  als  ,,the  great 
plague  of  Cadwalladers  time"  im  Munde 
des  Volkes.  In  den  Jahren  882  und  883 
herrschte  sie  in  der  Steiermark  und  aber- 
mals 1006  bis  1009;  aus  dem  übrigen 
Deutschland  sind  aus  der  ganzen  Zeit  keine 
sicheren  Pestnachrichten  vorhanden; 
erst  1090  wird  von  einer  pestis  inguinaria 
in  Magdeburg  berichtet.  Andere  Aus- 
brüche dieser  heimtückisch  schleichenden 
Seuche  müssen  unidentifiziert  bleiben,  zu- 
mal der  Name  im  Germanischen  ganz  un- 
bestimmt lautet,  ahd.  sterbo  und  sterba  (s. 
Seuchen),  wite  wallende  sterbo,  mhd.  der 
gemeine  sterb,  großer  sterben,  großer  ster- 
botte,  jamerig  tod,  mnd.  sterve,  starve,  ster- 
vent,  ags.  steorfa,  oder  gar  das  hinmähende 
Schlachten  der  Walstatt  ausdrückt:  ahd. 
wool,  ags.  cwealm,  cwyld,  wöl,  während 
Wendungen  wie  ahd.  scalmo,  scehno,  schel- 
mo,  schelme,  schelm  und  mnd.  koge  direkt 
vom  Viehsterben  genommen  sind,  das  ja 
oft  nebenher  ging  (s.  M.  Heyne  D.  Haus- 
altert.  III  155  f.;  vgl.  aber  auch  Höfler, 
Krankheitsnamenbuch  562 f.).  Auch  nach 
dem  „schwarzen  Tod"  von  1349,  auf  den 
hier  nicht  eingegangen  werden  kann,  heißt 
es  oft  noch  kurz  es  stirbit  vom  neuen  Auf- 
flammen der  nun  erst  recht  heimisch  ge- 
wordenen Pest;  es  kommen  aber  dann  auch 
bezeichnendere  Benennungen  auf,  wie  ster- 
bunge  der  drüze  oder  überhaupt  die  druze, 
druse,  die  wie  die  peule  ein  besonderes 
Charakteristikum  der  Beulenpest  scharf 
hervorheben. 


J.  F.  O.  H  e  c  k  e  r  D.  groß.  Volkskrankheiten 
des  Mittelalters,  1865,  S.  1 — 12.  G.  Sticker 
Gesch.  d.  Pest.  Abh.  aus  der  Seuchengeschichte 
u.  Seuchenlehre  1 1.  1908,  S.  23 — 38.  C  r  e  i  g  h- 
t  o  n  Hist.  of  Epidemics  in  Britain  I.  Cambridge 
1891.  Lersch  Gesch.  d.  Volksseuchen  1896, 
S.  21 — 70;  Arch.  f.  Gesch.  d.  Med.  I.  379  ff., 
III  144  ff.,  IV  109  ff.  u.  389  ff.,  V  36  ff.  u.  332  ff., 
VI  313  ff.,  VII  57  ff.,  VIII  175  ff.  u.  256  ff. 
J.  Geldner  Altengl.  Krankheitsnanien  I 
1906  S.  45 — 47.  Sudhoff. 

Petersilie  (Apium  petroselinumL.;  Petro- 
selinum  sativum  Hoffmann).  Diese  im 
Mittelmeergebiet  wildwachsende  Umbelli- 
fere  wurde  von  den  Mönchen  als  Küchen - 
gewächs  und  Arzneipflanze  im  Norden  ein- 
geführt und  bei  den  Germanen  unter  ihrem 
lateinischen  Namen  (petroselinum,  aus 
griech.  irexpoasXtvov)  eingebürgert:  ahd. 
petir-,  petersiliel  pfitersele,  pedarsilli  f.  ua. 
(Belege  bei  Björkman  ZfdWortf.  6,  191); 
ags.  petersilie,  petresilige  swf.  Sie  wird  im 
Capitulare  de  Villis  Kap.  70  als  petresili- 
num,  im  Garteninventar  des  kaiserlichen 
Hofguts  Asnapium  von  812  als  petresilum, 
im  Entwurf  des  St.  Galler  Klostergartens 
von  820  als  petrosilium  unter  den  anzu- 
bauenden Pflanzen  aufgeführt  (v.  Fischer - 
Benzon  183.  181.  185)  und  tritt  häufig  in 
den  Rezepten  der  ags.  Arzneibücher  auf 
(s.  Cockayne  Leechd.  III  341). 

De   Candolle    Ursprung  d.  Kultur pflanzen 

112.      v.     Fischer-Benzon     Altdeutsche 

Gartenflora  120. 

Johannes  Hoops. 

Peterspfennig.  Der  P.  (denarius  scti. 
Petri,  ags.  römfeoh,  römscot)  erscheint  zu- 
erst bei  den  Angelsachsen,  und  zwar  als 
eine  an  Set.  Peter  (29.  Juni)  zu  leistende 
Abgabe  von  einem  Pfennig  von  jedem  Haus, 
erstmalig  im  10.  Jahrh.  in  weltlichen  Ge- 
setzen erwähnt,  wenn  auch  vielleicht  schon 
einige  Jahrzehnte  früher  eingeführt.  Er 
geht  zurück  auf  Schenkungen,  die  verschie- 
dene angelsächsische  Könige  (Ine,  y£thel- 
wulf,  Offa)  schon  früher  für  den  Papst 
gemacht  hatten.  In  den  größeren  skandi- 
navischen Ländern  knüpft  sich  die  Ein- 
führung des  Peterspfennigs  (anorw.  röm- 
skattr)  an  den  Besuch  des  Kardinallegaten 
Nicolaus  von  Albano.  Dieser  führte  den 
Peterspfennig  durch  einen  von  ihm  durch- 
gesetzten Beschluß  zu  Linköping  in  Schwe- 
den ein,  vielleicht  auch  in  Norwegen,  wo 


PEUCINI— PFALZGRAF 


403 


er  im  12.  Jahrh.  größeren  Umfang  an- 
nimmt. In  Dänemark  aber  geht  der  Peters- 
pfennig wohl  auf  Knut  zurück. 

Hildebrand  Sveriges  Medeltid  I  291  f. 
E.  Hildebrand  Svenska  statsförfaUningens 
historiska  utveckling  54.  O.  J  e  n  s  e  n  Der  engl. 
Peterspfennig.  Jargensen  Forelcesninger  275. 
Liebermann  Gesetze  der  Angelsachsen  II 
608  ff.  0  1  r  i  k  Konge-  og  Praeslestand  I  1 50  f . 
D a u  x  Le denier  de Saint-Pierre.  A.  Tar  anger 
Den  angelsaksiske  Kirkes  Indflydelse  paa  den 
norske  284,  290.  Zorn  Staat  u.  Kirche  96, 
175  f.  v.   Schwerin. 

Peucini.  Nach  dem  ausdrücklichen  Zeug- 
nis des  Strabo  306  sind  die  Ilsuxivoi  eine 
Abteilung  der  Bastarnen,  die  nach  ihren 
Sitzen  auf  der  Donauinsel  IIsuxt;  benannt 
ist.  Auch  bei  Ptolemaeus  stehen  [Itoxtvot 
im  Donaudelta,  und  noch  Ammianus  Marc. 
22,  8,  43  bringt  die  Peuci  mit  der  Insel 
Peuce  in  Verbindung;  doch  ist  der  Name 
[Itoxtvot  bei  Ptolemaeus  ein  zweites  Mal  im_ 
Norden  von  Dacien  angesetzt  und  bei  Taci- 
tus  Germ.  46  Peucini  gleichbedeutend  mit 
Bastarnae.  Offenbar  ist  von  einem  süd- 
lichen Standpunkt  aus  der  Name  der  zu- 
nächst wohnenden  Völkerschaft  auf  die 
ganze  Gruppe  von  Stämmen  übertragen 
worden.  Peucini  Basternae  bei  Plinius  4,  99 
läßt  verschiedene  Auffassungen  zu;  es 
scheint  aber,  daß  hier  eine  nordwestliche 
Abteilung,  Basternae  in  engerem  Sinn,  von 
den  P.  an  der  Donaumündung  unter- 
schieden werden. 

Im  übrigen  sei  auf  den  Artikel  Bastarnen 
verwiesen.  Für  das  Germanentum  der  P. 
ist  außer  dem  dort  vorgebrachten  entschei- 
dend die  stadtrömische  Inschrift  CIL.  VI 
4344:  Nereus  nat{ione)  German(us)  Peu- 
cennus  Germanicianus  Neronis  Caesaris 
vixit  annis  XXVII.  R.  Much. 

Pfalz,  lat.  palatium,  fürstliche,  haupt- 
sächlich königliche  Wohnstätte,  in  der 
Regel  verbunden  mit  Gutshof,  meist  dann 
das  ganze  Landgut  oder  die  ganze  Gebäude- 
gruppe begrifflich  umfassend,  aber  auch 
nur  das  eigentliche  Saalgebäude  bedeutend; 
so  zu  Aachen  (s.  d.).  Im  Merowinger-  und 
Karolingerreiche  gab  es  zahlreiche  Pfalzen, 
von  denen  Aachen,  Nymwegen,  Ingelheim, 
Frankfurt  a.  M.  weit  berühmt  waren; 
kleinere  sind  z.  B.  in  Kirchheim  i.  Eis., 
Bodmann  am  Bodensee,  Regensburg,  Alt- 
ötting    festgestellt.        In    Frankreich    ist 


Verberie  (Vermeria)  eine  höchst  ansehn- 
liche Anlage,  durch  genaue  Beschreibung 
(  C  h  a  r  1  i  e  r  Hist.  du  ducke  de  Valois 
1 764)  uns  wohl  bekannt.  —  S.  auch  König- 
saal. 

Stephani  Der  älteste  deutsche  Wohnbau  I, 
291,  II,  115,  204,  212  ff.  Viollet  le  Duc, 
Dict.  rais.  de  l'archit.  VII  p.  1  ff.        A.  Haupt. 

Pfalzgraf.  §  1.  Pfgf.  (comes  palatii, 
c.  palatinus)  ist  zunächst  ein  königlicher 
Beamter  am  Königsgericht.  In  merowingi- 
scher  Zeit  berichtet  er  insbesondere  an  die 
königliche  Kanzlei  über  die  Vorgänge  im 
Königsgericht,  worauf  dann  die  Gerichts- 
urkunde, placitum,  formuliert  wird.  Auch 
ist  er  wohl  sonst  im  Gericht  Vorsprecher 
des  Königs,  namentlich  bei  der  Verkündi- 
gung des  Rechtsgebots.  Es  kommen  auch 
mehrere  Pfalzgrafen  nebeneinander  vor. 
In  karolingischer  Zeit  wird  der  Pfalzgraf 
unmittelbar  Vorsteher  der  neuerrichteten 
besonderen  Gerichtsschreiberei,  und  an 
Stelle  des  Hausmeiers,  der  ihn  bisher  nieder- 
gehalten hatte,  ^Vertreter  des  Königs  im 
Vorsitze  des  Königsgerichts,  ja  vortragen- 
der Minister  für  weltliche  Angelegenheiten. 
Außerordentlich  wird  er  auch  sonst  ver- 
wendet, z.  B.  als  Gesandter,  Heerführer 
u.  dgl. 

§  2.  Schon  im  9.  Jahrh.  (Hincmar  de 
ordine  palatii  c.  18MGLL.40  Cap.  II  523  f.) 
finden  sich  am  Hofe  Pfalzgrafen  mit  vor- 
züglicher Bestimmung  für  einzelne  Reichs- 
teile (ähnlich  wie  die  österreichischen  sog. 
Landsmannminister).  Anläßlich  der  Tei- 
lungen gibt  es  dann  auch  besondere  Pfalz - 
grafen  der  Teilkönige  (Aquitanien,  Italien), 
ein  Institut,  das  sich  nachmals  nach  Böh- 
men, Polen  und  Ungarn  fortsetzt,  wo  der 
Pfalzgraf  namentlich  als  ständische  Be- 
schränkung des  Landesfürsten  z.  T.  zu  sehr 
großer  verfassungsmäßiger  Bedeutung  ge- 
langt. Endlich  lokalisieren  sich  die  Hof- 
pfalzgrafen der  Provinz  vollständig  —  ev. 
auch  infolge  Union  mit  dem  Amte  eines 
ständigen  missus  —  zu  territorialen  Pfalz - 
grafen,  in  Italien  schon  im  9.  Jahrh.,  in 
Deutschland  in  der  Ottonenzeit.  Ähnlich 
auch  in  Burgund,  Aquitanien,  Franzien 
und  der  Normandie.  Die  deutschen  Pfalz - 
grafen  in  Lothringen,  Sachsen,  Schwaben, 
Baiern  und  Kärnten  scheinen  geradezu 
nach  Art  ständiger  missi  als  Gegengewicht 


404 


PFALZGRAF 


gegen  die  Stammesherzoge  von  Otto  I. 
eingesetzt  worden  zu  sein.  Jedenfalls  zeigt 
die  Entwicklung  des  Pfalzgrafentums  das 
Spiegelbild  von  derjenigen  des  Stammes- 
herzogtums. Den  Lauf  vollendet  hat  nur 
der  (nieder-)fränkische,  lothringische  Pfalz- 
graf, d.  i.  der  Pfalzgraf  bei  Rhein,  während 
gerade  das  fränkische  Stammesherzogtum 
zu  allererst  vom  Staate  zerdrückt  worden 
ist.  In  Schwaben,  Baiern  und  Sachsen  da- 
gegen, wo  sich  ein  kräftiges  Stammesher- 
zogtum entfaltet  hat,  verkümmert  die 
Pfalzgrafschaft.  In  Böhmen,  das  von 
vornherein  kein  Amtsherzogtum,  sondern 
gleich  ein  Stammesherzogtum  war,  gibt  es 
keinen  Reichspfalzgrafen.  Auch  in  England 
konnte  sich  naturgemäß  eine  Stammespfalz- 
grafschaft wie  die  deutsche  nicht  ausbilden, 
weil  der  englische  Stammesstaat  souverän 
geblieben  ist.  Das  englische  Stammes- 
königtum konnte  sich  nicht  selbst  einen 
solchen  Konkurrenten  schaffen.  Die  eng- 
lischen Pfalzgrafschaften  sind  Markgraf- 
schaft, Lehen,  weltliches  resp.  geistliches 
Fürstentum. 

§  3.  Von  der  Tätigkeit  der  deutschen 
Stammespfalzgrafen  ist  am  besten  belegt 
die  Aufsicht,  mitunter  sogar  Vogtei 
genannt,  über  das  königliche  Gut.  Aber 
auch  militärische  und  gerichtliche  Funk- 
tionen sind  bezeugt  und  die  gelegentliche 
Verbindung  von  missus,  nuntius  camerae 
mit  comes  palatinus  verstärkt  die  spär- 
lichen Belege. 

§  4.  Der  rheinische  Pfalzgraf  war  schon 
von  Haus  aus  wegen  seines  Sitzes,  zunächst 
zu  Aachen  (nachmals  in  Heidelberg),  zu- 
gleich eine  Art  Hofpfalzgraf,  wie  der 
karolingische  comes  palatinus.  Als  solcher 
ist  er  Stellvertreter  des  Königs  im  Hof- 
gericht und  richtet  sogar  über  den  König. 
Als  Vorsitzender  des  Königsgerichts  bei 
Verhinderung  des  Königs  gelangte  er  wohl 
auch  zum  Reichsvikariat,  der  Reichsver- 
weserschaft bei  Thronerledigung.  Als 
—  in  gewisser  Hinsicht  —  Nachfolger  in  der 
Stellung  der  fränkischen  Herzoge  dürfte  er 
auch  das  Erztruchsessenamt  erlangt  haben, 
aus  dem  seine  Stellung  als  erster  unter  den 
weltlichen  Kurfürsten,  offiziell  bis  zur 
Goldenen  Bulle  von  1356,  selbst  vor  dem 
Könige  von  Böhmen,  hervorging.  Von 
besonderer    Bedeutung    wurde    auch    der 


große  Territorialerwerb,  der  eine  selb- 
ständige Stellung  garantierte  und  als  die 
Herrschaft  des  Territorialsystems  in 
Deutschland  zum  vollen  Durchbruch  kam, 
den  rheinischen  Pfalzgrafen  unter  den  ersten 
Landesherren  des  Reichs  erhielt.  Weit 
geringer  verlief  die  Geschichte  der  übrigen 
Pfalzgrafschaften.  Nur  die  sächsische 
Pfalzgrafschaft  scheint  für  das  mit  dem 
rheinischen  konkurrierende  Reichsvikariat 
des  Herzogs  von  Sachsen  in  den  terrae 
iuris  saxonici  (Goldene  Bulle  von  1356)  die 
Grundlage  abgegeben  zu  haben.  Sonst 
sind  die  Pfalzgrafschaften  in  der  Flut  des 
Territorialprozesses  untergegangen.  Hier 
lebte  auch  gelegentlich  der  Titel  fort,  oder 
er  wurde  schon  von  vornherein  nur  als 
solcher  geführt  (Ortenburg,  Kraiburg). 
Nichts  zu  tun  mit  dem  Pfalzgrafen  hat  der 
palatinus  archidux  des  österreichischen 
Privilegium  maius.  In  Frankreich  scheint 
die  Pfalzgrafschaft  —  die  übrigens  sehr 
frühzeitig  durch  die  Landeshoheit  nivelliert 
worden  ist  —  gelegentlich  zur  Pairschaft 
geführt  zu  haben  (näheres  an  anderer  Stelle). 
In  England  wird  einmal  dem  Earl  of  Chester 
als  Pfalzgrafen  das  Recht  zugeschrieben, 
über  den  König  zu  richten  —  ein  gelehrtes 
Spiel  mit  der  deutschen  Theorie  vom  Pfalz - 
grafen  bei  Rhein  als  Richter  über  den 
König. 

§  5.  Das  italienische  Pfalzgrafenamt  hat, 
—  abgesehen  von  gelegentlichen  Titular- 
pfalzgrafschaften  in  italienischem  Gebiet  — 
dann  noch  einen  Spätling  hervorgetrieben, 
teilweise  in  Verbindung  mit  der  Gewalt  der 
ständigen  missi:  die  comites  palatini,  c. 
sacri  palatii  (Lateranensis) ;  ein  Institut, 
das  namentlich  von  Kaiser  Karl  IV.  reich 
entwickelt  und  seither  auch  nach  Deutsch- 
land übertragen  worden  ist.  Die  Befug- 
nisse des  Amtes  sind  namentlich  die  Er- 
teilung von  Adel,  Akte  freiwilliger  Gerichts- 
barkeit, besonders  Legitimation  und  Er- 
nennung von  Notaren,  ev.  sogar  von  neuen 
Pfalzgrafen:  comitiva  maior,  oder  sie  sind 
geringeren  Umfanges:  c.  minor;  die  erstere 
erblich,  die  letztere  meist  nur  persönlich. 
Die  comitiva  wurde  erteilt  an  Fürsten, 
Grafen  und  freie  Herren,  die  c.  minor  auch 
an  Ritter,  Bürger,  Stadtrat,  Rechts - 
gelehrte,  namentlich  Universitätsrektoren 
und  Dekane.     Endlich  wurden  die  Befug- 


PFANNE— PFARREI 


405 


nisse  durch  den  Absolutismus  der  Landes- 
herren absorbiert. 

G.  Waitz  DVG.  II  2  S.  76  ff.,  191; 
III2  510;  IV  2  485  ff.;  VI*  283,  334,  382,  394 
Anm.  5,  455;  VII  168  ff.;  VIII  23,  175  u.  die 
Register.  H.  Brunner  Das  Gerichtszeugnis 
u.  die  fränk.  Königsurkunde  in  den  Festgaben  für 
Heffter,  1873,  166  ff.;  DRG.  II  108  ff.  und  Grund- 
züge d.  DRG.  6  S.  62  f.,  142,  151.  R.  Schroe- 
der  DRG.  5  180  f.,  142,  512  ff.,  496  f.  u.  Register. 
Hier  auch  weitere  Einzelliteratur.  Dazu  noch 
Beckmann,  Notitia  dignitatum  1685  Index: 
„Comites  Palatini";  H.  Schwarz  Zur  Gesch. 
d.  rheinischen  Pfalzgrafschaft,  in  der  West- 
deutschen   Zeitschr.     f.     Gesch.     u.    Kunst   26 


(1907),  28  (1909).  v. 
261.  A.  H  e  u  s  1  e  r 
gesch.,  1905,  Register. 
Pfalzgrafenamtes  1847. 
schungen   z.    Reichs-   u. 


A  m  i  r  a  Recht  3  1 64, 
Deutsche  Verfassungs- 
C.  Pf  äff  Gesch.  des 
J.  Ficker  For- 
Rechtsgesch.    Italiens   I. 


312—323;  IL  68—118;  III.  223  ff.,  244.     J.  F. 
Pfeffinger    Vitriarius    illustratus    1754,    I. 
934 ff.;  II.  610  f.;  III.  113  ff.,  259  ff.,  880  ff.  und 
Register.      J.   J.  Moser  Teutsches  Staatsrecht 
1740,  IV.  223  f.,  228  ff.    H.  B  r  e  s  s  1  a  u  Hand- 
buch  d.    Urkundenlehre  I  (2i9i2)    623  fr.,  630  f. 
K.    Schwarz    Die    Hofpfalzgraf enwürde    der 
juristischen  Fakultät  Innsbruck  in  den  Beiträgen 
zur  Rechtsgesch.  Tirols  (Festschr.  zum  27.  Deut- 
schen Juristentage,  1904,  S.  215  ff.).    I.   £ela- 
k  o  v  s  k  y  ,       Povsechne     ceske     dejiny     prdvni 
1900  f.  S.  66  f.,  134.    R.  H  u  b  e  ,  Prawo  polskie 
wwiekuXIll.  1874  S.  198  ff.,  und  Prawo  polskie 
w  XIV  wieku  1881  S.  212  f.     S  t.   K  u  t  r  z  e  b  a  , 
Grundriß    der    polnischen     Verfassungsgeschichte 
(übersetzt  von  W.  Christiani)  191 2  S.  20.    A  k  o  s 
v.  T  i  m  o  n  ,  Ungarische  Verfassungs-  und  Rechts- 
geschichte, übersetzt  von  F.  Schiller  (1904),    Re- 
gister unter  „Palatin".     E.   Mayer   Deutsche 
u.  franz.  Verfassungsgesch.  II  329  ff.    Pertile 
Storia  del  diritto  italiano  I2  (1896)  179,  308  f. 
G.   S  a  1  v  i  0  1  i    Manuale   di    storia   del  diritto 
italiano   4  (1903)   173  ff.      E.   M  a  y  e  r    Italien. 
Verfassungsgesch.  II  182fr.,  186 ff.,  191, 319,  391  ff. 
u.  Register.    E.  G  1  a  s  s  o  n  Hist.  du  droit  et  des 
institutions  de  la  France  II  304,  429  ff.;  III  358 ff. 
J.  F  1  a  c  h  Les  origines  de  l'ancienne  France  III, 
1904,    456  ff.       Fustel     de     Coulanges 
Hist.   des  institutions  politiques   III  68  ff.,    160; 
VI   325.      P.    V  i  0  1 1  e  t   Hist.    des  institutions 
politiques  et  administratives  de  la  France  I  235  f.; 
II  105.   A.  E  s  m  e  i  n  Cours  ilimentaire  d'histoire 
du  droit  francais  (1903)  66,  366.  A.  Luchaire 
Hist.    des    Institutions   Monarchiques  I  1891    S. 
201  f.   und    Manuel   des   institutions  francaises, 
periode   des   Capetiens   directs   (1892)   469,   519, 
521.     G.  de  Manteyer  Vorigine  des  douze 
Pairs  de  France  in  Etudes  d'histoire  du  Moyen- 


Age  dediees  ä  Gabriel  Monod  1896,  197. 
W.  S  t  u  b  b  s  Constit.  Hist.  of  England  I*  (1903) 
294  f.,  372  f.,  392  f.  R.  G  n  e  i  s  t  Engl.  Ver- 
fassungsgesch. (1882)  115  f.  F.  W.  M  a  i  1 1  a  n  d 
Constitut.  Hist.  0f  England  1908  (1887/8)  41, 
90,  163,  465.  Pollock  a.  Maitland  Hist. 
of  Engl.  Law*  I  182,  582.  W.  S.  Holds- 
w  o  r  t  h  Hist.  of  Engl.  Law  I  (1903)  17,  49  ff., 
4X3-  Schreuer. 

Pfanne  aus  Bronze  mit  langem  Stiel,  als 
„Kasseroll"  mit  Füßchen,  italisches  Fabri- 
kat (Capua)  der  Spät-La-Tene-Zeit;  s. 
Bronzegefäße  §  6b.  —  Germani- 
sches Fabrikat  mit  Ringfuß,  aus  fränkischen 
und  alemannischen  Gräbern  der  Zeit  600 — 
800  n.  Chr.;   s.  Bronzegefäße  §  7  b. 

Hubert  Schmidt. 

Pfarrei.    Die  Pfarrei  (lat.  parochia)  unter 
dem  Pfarrer  (presbyter,   plebanus,  erst  viel 
später  parochus,  aschwed.  söknceprcester)  ist 
nach   Ausbildung    der    Kirchenverfassung 
der  regelmäßige  Unterbezirk  der  kirchlichen 
Einteilung  des  Landes.   Sie  erscheint  histo- 
risch als  spätere  Einteilung  des  Bistums, 
dessen    einziger    Pfarrer   ursprünglich   der 
Bischof  war,  daher  auch  Bistum  ursprüng- 
lich =  'parochia'.  Im  fränkischen  Reiche  bil- 
dete sie  sich  seit  dem  Beginn  des  6.  Jahrh., 
indem    bestimmte    kirchliche   Funktionen, 
in  erster  Linie    das    Taufen,   an   anderen 
Kirchen  als  der  Kathedrale  erfolgten  und  so 
ecclesiae  baptismales  (Taufkirchen,  Haupt- 
kirchen) entstanden,  die  an  Bedeutung  über 
die  andern  kleineren  (Oratorien,  Kapellen), 
bis  dahin  gleichgestellten  Kirchen  empor- 
stiegen.   Die  ganze  so  geschaffene  Organi- 
sation des  Bistums  nahm  demnach  ihren 
Ausgang  von  der  Taufkirche.  Doch  dienten 
eben  diese  Kirchen  auch  der  regelmäßigen 
Abhaltung     eines     sonntäglichen    Gottes- 
dienstes, zu  dessen  Besuch  die  Einwohner 
der  Pfarrei,  für  die  sich  allenthalben  ein  be- 
stimmter  Sprengel  ausbildete,   durch   den 
vom  Bischof  ausgehenden  Pfarrzwang  ver- 
anlaßt wurden.     In  aller  Regel  auch  sind 
sie  mit  einem  Kirchhof  verbunden  und  sind 
die  zunächst  allein  zehntberechtigten  Kir- 
chen (s.  Kirchenzehnt).   Mangels  eines  Pla- 
nes entstanden  so  Parochien  höchst  ver- 
schiedenen Umfangs,  zum  Teil  ^veit  größer 
als  die  heutige  Pfarrei  und  dann  mit  einem 
zahlreichen  Klerus   (Presbyter,   Diakonen, 
Subdiakonen)  ausgestattet.  EineZersplitte- 


40  6 


PFAU— PFEFFER 


rung  der  Parochie  und  die  Sprengung  der 
Taufkirchenordnung  ergab  sich  aus  der 
Vermehrung  der  Eigenkirchen  (s.d.).  Ganz 
ebenso  ist  die  Entwicklung  bei  den  Angel- 
sachsen allmählich  seit  dem  17.  Jahrh.  vor 
sich  gegangen.  Doch  scheint  hier  die 
Beichte  die  für  die  Abtrennung  entschei- 
dende Funktion  gewesen  zu  sein,  weshalb 
die  Pfarrei  scriftscir  (Beichtsprengel),  der 
Pfarrer  selbst  (ursprünglich  auch  der 
Bischof!)  scrijt  (Beichtvater)  heißt.  Bei 
den  Nordgermanen,  mit  Ausnahme  der 
Isländer,  ist  die  sökn  (kirkiusökn)  dem 
Pfarrsprengel  zu  vergleichen;  in  Island 
fehlt  die  Pfarrkirche.  Die  kirchliche 
Einteilung  schließt  sich  hierbei  eng  an 
die  weltliche  an,  so  daß  herafrskirkja 
und  hundariskirkja  als  Pfarrkirchen 
erscheinen.  In  diesen  wird  getauft, 
ebendort  begraben  (daher  norw.  graftar- 
kirkjd) . 

Hildebrand  Sveriges  Medeltid  III  83 ff. 
H  i  n  s  c  h  i  u  s  Kirchenrecht  II  261  ff.  Hunt 
Hist.  of  the  Engl.  Church  321  ff.  (s.  a.  Register 
s.v.  parochial  System).  Imbart  de  la  Tour 
Les  paroisses  rurales.  Liebermann  Gesetze 
der  Angelsachsen  II  613.  Makower  Ver- 
fassung d.  Kirche  in  England  339  f.  Maurer 
Vorlesungen  II  65 ff.  Schäfer  Pfarrkirche 
u.  Stift  int  deutschen  Mittelalter.  S  t  u  b  b  s 
Constilut.  Hist.  of  England  I  247  ff.  Stutz 
Kirchenrecht  305  f.  Werminghoff  VG.  d. 
deutschen  Kirche  im  MAl.  23fr ;  159 ff.  Zorell 
Arch.  kath.  KR.  82,  74 ff.  258  fr.  —  S.  Art. 
Kirchenverfassung  v.  Schwerin. 

Pfau.  I.  Kulturgeschichte. 
§  1.  Der  Pfau  ist  unzweifelhaft  orientalisch  - 
indischer  Abkunft  und  hat  in  den  ersten 
Zeiten  des  römischen  Kaiserreichs  eine 
größere  wirtschaftliche  Rolle  gespielt  wie 
wohl  je  später.  Immerhin  hat  er  sich  an 
den  germ.  Königshöfen  erhalten  und  wurde 
nicht  nur  als  Schaugericht  verwendet, 
sondern  er  wurde  auch  seiner  Federn  wegen 
geschätzt.  So  bekam  Johann  von  England 
als  Lehnsmann  des  Papstes  von  ihm  eine 
Krone  mit  Pfauenfedern. 

Hahn  Haustiere  315.  Ed.  Hahn. 

II.  Kunst.  §  2.  Der  Pfau  war 
christliches  Sinnbild  der  Unsterblichkeit, 
auf  byzantinischen,  insbesondere  aber  ra- 
vennatischen  Reliefs  aller  Art  ungemein 
häufig,  dann  in  die  langobardische  Relief- 
kunst   übernommen     (Aquileia,     Brescia), 


erscheint  ausnahmsweise  auch  weiter  im 
Norden.  A.  Haupt. 

Pfeffer  {Piper  nigrum  L.).  §  1.  Der 
Pfefferstrauch  war  ursprünglich  wohl  nur 
im  südlichen  Ostindien,  vor  allem  auf  der 
Malabarküste,  einheimisch.  Den  alten 
Indern  scheint  er  im  Zeitalter  der  Weden 
als  Gewürzpflanze  noch  unbekannt  ge- 
wesen zu  sein;  aber  im  Rämäyana  wird 
neben  dem  Salz  auch  der  Pfeffer  als  Speisen- 
würze genannt.  Aus  Indien  ist  er  wahr- 
scheinlich auf  dem  Landweg  durch  Persien 
nach  Griechenland  gelangt:  das  r  von 
griech.  TTSTrspt  n.  gegenüber  dem  l  von 
aind.  pippalt  f.  'Beere,  Pfefferkorn'  erklärt 
sich  am  einfachsten  durch  iranische  Ver- 
mittlung. Aus  einer  orientalischen  Na- 
mensform *pippari  stammt  direkt  oder  in- 
direkt auch  lat.  piper,  Gen.  piperis  n. 

§  2.  Durch  die  Römer  wurde  der  Pfeffer 
schon  in  den  ersten  nachchristlichen  Jahr- 
hunderten nach  dem  Norden  eingeführt, 
wie  die  Erhaltung  des  i  in  dem  anord., 
afries-.,  ags.  und  anord.  und  die  Lautver- 
schiebung in  dem  ahd.  Namen  zeigt:  ahd. 
pfeffar  m.  (Björkman  ZfdWortf.  6,  192), 
mhd.  nhd.  Pfeffer  m. ;  and.  piperi  und  peper 
(Gallöe  Vorstud.  242.  240),  mnd.  mndl. 
peper  m.,  nnd.  nndl.  peper;  afries.  piper-; 
ags.  pipor,  piper  m.,  me.  piper,  peper,  ne. 
pepper;  aus  dem  Ags.  stammt  anord. 
piparr  m.,  nnorw.  pipar,  adän.  piber,  aus 
dem  Nd.  nschwed.  peppar,  ndän.  peber. 
Wie  hoch  die  Germanen  das  scharfe  Ge- 
würz schon  zur  Zeit  der  Völkerwanderung 
schätzten,  zeigt  der  Bericht  des  Zosimus 
(Hist.  nova  V  41,  4):  als  Alarich  410  Rom 
belagerte,  habe  die  Stadt  ein  Lösegeld  von 
5000  Pfund  Gold,  30  000  Pfund  Silber, 
4000  Seidengewändern,  3000  scharlach- 
roten Pelzkleidern  und  3000  Pfund  Pfeffer 
bezahlen  müssen. 

§  3.  In  der  ersten  Hälfte  des  8.  Jahrhs. 
hören  wir,  daß  angelsächsische  und  römi- 
sche Geistliche  aus  Italien  Weihrauch  und 
Gewürze,  darunter  Pfeffer,  Zimt  und 
Costus,  als  Geschenke  an  die  Äbtissin  Cune- 
burga  und  an  Bonifatius  schickten  (MG. 
Epist.  III  298,  18;  328,  4;  366,  24).  Im 
Kloster  St.  Gallen  wurden  im  9.  Jahrh. 
Pfeffer,  Costus,  Nelken  und  Zimt  zu  einer 
Würze  für  Fischspeisen  verwandt  (Flücki- 
ger,    Pharmakognosie 3  597.    917).      Unter 


PFEILSPITZEN 


407 


Geschenken,  die  für  Karl  den  Dicken  be- 
stimmt waren,  wird  u.  a.  Pfeffer  erwähnt 
(ebd.  917).  Auch  sonst  diente  der  Pfeffer 
häufig  zu  Geschenkzwecken  oder  als  Tribut. 
So  wurden  im  dem  deutschen  Kaiser  von 
der  venezianischen  Signoria  50  Pfund 
Pfeffer  dargebracht,  und  1177  erhielt 
Kaiser  Friedrich  I.  einen  Jahrestribut  in 
diesem  Gewürz  (Flückiger  918).  Abgaben, 
Steuern,  Zölle  und  Lösegelder  wurden  viel- 
fach in  Pfeffer  entrichtet,  ja,  der  Pfeffer 
spielte  im  Mittelalter  geradezu  die  Rolle 
eines  allgemeinen  Zahlmittels  an  Stelle  des 
Geldes,  wozu  er  durch  seine  Wertschätzung 
und  Dauerhaftigkeit  besonders  geeignet 
war.  Er  war  so  im  Mittelalter  einer  der 
allerwichtigsten  Handelsartikel,  ja,  bildete 
fast  den  Mittelpunkt  des  ganzen  Export- 
handels, und  noch  in  der  Neuzeit,  vom 
16.  Jahrh.  an,  wird  ,, Pfeffersack"  gern  als 
Schimpfwort  für  die  Kaufleute  im  allge- 
meinen gebraucht. 

§  4.  In  London  mußten  die  deutschen 
Kaufleute  unter  König  JEthelred  dem 
königlichen  Stadtvogt  zu  Weihnachten  und 
Ostern  außer  Tüchern,  Handschuhen  und 
Essig  je  10  Pfund  Pfeffer  zahlen  (ca.  991  bis 
ca.  1002;  Liebermann,  Gesetze  I  235 :  2,  10). 
Die  fremden  Importhändler  durften  zu 
London  im  11.  Jahrh.  im  Einzelhandel 
nicht  unter  25  Pfund  Pfeffer  auf  einmal 
verkaufen  (Libertas  Londiniensis  8,  2 :  Lie- 
bermann I  675).  Im  Haushalt  wurde  der 
Pfeffer  im  Pfeffern orn  (ags.  piperhorn)  auf- 
bewahrt (Gerefa  17:  Liebermann  I  455). 
Das  Pfefferkorn  heißt  ags.  piporcorn,  anord. 
piparkom;  pfeffern  ist  ahd.  pfeffarön,  ags. 
piporian,  anord.  pipra.  In  den  ags.  Re- 
zepten ist  der  Pfeffer  eins  der  allerhäufig- 
sten  Ingredienzien  (s.  Cockayne  Leechd. 
HI  341). 

F.     A.     Flückiger     Pharmakognosie    des 

Pflanzenreiches,  3.  Aufl.,  Berlin  1891,    S.  911  ff.; 

mit   weiterer   Lit.     Schrader     Reallex.      F. 

Liebermann  Gesetze  d.  Angelsachsen  II  613. 

Johannes  Hoops. 

Pfeilspitzen.  §  1.  Pfeil  und  Bogen  sind 
auf  germanischem  Boden  nur  selten  voll- 
ständig erhalten.  Der  hölzerne  Bogen  (vgl. 
Bogen)  ist  in  den  Grabfunden  fast  immer 
vergangen,  von  den  Pfeilen  ist  nur  die 
steinerne  oder  metallene  Spitze  übrig.  Die 
Voraussetzungen  für  die  Geschichte  dieser 

Hoops,  Reallexikon.     III. 


Waffe  liegen  also,  was  das  archäologische 
Material  betrifft,  ähnlich  ungünstig  wie  für 
Axt  und  Lanze  (vgl.  Speerspitze,  Streit- 
axt). 

§  2.  In  der  jüngeren  Steinzeit  ist  der 
Bogen  eine  Hauptwaffe.  Die  Pfeilspitzen 
sind  gewöhnlich  aus  Feuerstein  hergestellt. 
Neben  den  (für  Skandinavien  charakteristi- 
schen) langen  dreiseitigen  Spitzen  mit  Griff  - 
angel  kommen  eine  Reihe  von  kürzeren  und 
breiteren  Typen  vor,  von  bald  runder,  bald 
dreieckiger  oder  länglicher  Form  mit  rund 
ausgebogenen  oder  konvex  ausgeschnitte- 
nem Klingenabschluß,  deren  Blatt  tief  in 
den  Holzschaft  eingeschoben  ist,  und  bis- 
weilen an  der  Seite  Einkerbungen  zur  Be- 
festigung oder  Umwicklung  trägt.  Nament- 
lich die  dreieckigen  Formen  laufen  in  oft 
sehr  lange  Widerhaken  aus;  gewöhnlich 
haben  sie  keinen  Schaftstiel. 

§  3.  Seit  dem  Beginn  der  Bronzezeit 
scheint  der  Bogen  in  der  germ.  Bewaffnung 
des  Nordens  zurückzutreten.  In  Nord- 
deutschland  sind  Pfeilspitzen  in  Gräbern 
der  älteren  Bronzezeit  (Mecklenb.  Jahrb. 
67,  123)  ziemlich  häufig,  namentlich  in 
Mecklenburg  in  der  Periode  Montelius  III. 
Es  sind  in  der  Regel  noch  Feuersteinarbei- 
ten. Bronzene  Pfeilspitzen  sind  seltener. 
In  der  älteren  Hälfte  der  Bronzezeit  herr- 
schen Formen  mit  tief  in  das  Blatt  ein- 
dringender Röhre  und  flachen  Flügeln  (über 
die  Entstehung  vgl.  unter  Speerspitze  §  3) 
oder  kurzer  Tülle  und  Widerhaken,  in  der 
jüngeren  längere  lanzettförmige  flache  Klin- 
gen mit  langer  rechtseitiger  Angel. 

§  4.  Während  des  letzten  vorchristlichen 
Jahrtausends  scheint  der  Gebrauch  des 
Bogens,  wenigstens  als  Kriegswaffe,  be- 
schränkt zu  sein.  Pfeilfunde  sind  selten. 
Tacitus  erwähnt  den  Gebrauch  von  Pfeil 
und  Bogen  bei  den  Germanen  nicht.  Ihre 
häufige  Darstellung  auf  römischen  Monu- 
menten (vgl.  Köcher  §  3)  entspricht  also 
den  tatsächlichen  Verhältnissen  nicht.  Erst 
mit  der  ausgehenden  Kaiserzeit  wird  der 
Bogen  wieder  eine  häufige,  allgemein  ver- 
breitete Waffe. 

§  5.  Die  Belege  dafür  liefern,  was  die 
Nordgermanen  betrifft,  die  nordischen 
Moorfunde.  Die  Pfeilspitzen  bestehen  aus 
Eisen  und  Knochen.  Die  häufigsten  Formen 
sind  lange,  sehr  schmale,  in  der  Mitte  häufig 

27 


408 


PFERD 


eingezogene  Blätter  mit  kurzer  Schaft- 
röhre, oder  dünne  vierkantige  Spitzen  mit 
kurzer  Angel.  —  Die  größeren  Stücke  mit 
Widerhaken  und  Tülle  scheinen  sich  an 
Wurfspießen  befunden  zu  haben  (vgl.  Wurf- 
spieß), doch  waren  die  Bogen  stark  genug, 
um  auch  solche  Eisen  zu  schleudern.  Die 
in  den  Mooren  erhaltenen  Schäfte  sind 
66 — 97  cm  lang,  in  der  Mitte  ca.  i  cm  dick 
und  verjüngen  sich  nach  beiden  Seiten. 
Am  hinteren  Ende  waren  Reste  einer  Pech- 
masse mit  Abdrücken  von  Schnur  zur 
Befestigung  von  vier  Reihen  Flugfedern 
und  ein  Einschnitt  für  die  Sehne.  Die 
meisten  tragen  eingeritzte  (Besitzer-?)  Mar- 
ken, einige  Runen. 

§  7.  Vom  4.  Jahrh.  ab  finden  sich  Pfeil- 
spitzen ziemlich  regelmäßig  in  den  südgerm. 
Gräbern.  Spitzen  mit  stabartiger  Angel 
zum  Einstecken  in  den  Schaft  und  solche 
mit  Tülle  kommen  nebeneinander  vor.  Bei 
beiden  Typen  ist  das  Blatt  bolzen-,  blatt- 
oder  lanzettförmig  und  häufig  mit  Wider- 
haken versehen.  Die  Nordgermanen  schei- 
nen während  der  Wikingerzeit  blattförmige 
Spitzen  mit  Angel  bevorzugt  zu  haben. 
Lit.  vgl.  unter  'Bewaffnung'.         Max  Ebert. 

§  8.  Wie  die  altnordische  Sprache 
für  den  Pfeil  und  die  kurze  Wurflanze 
teilweise  dieselben  Benennungen  aufweist, 
so  unterscheiden  sich  die  Gattungen  der 
Pfeile  ungefähr  wie  die  der  Speere.  Der 
fleinn  hatte  ein  langes  und  gerades  Eisen, 
der  broddr  (broddQr)  eine  drei-  oder  vier- 
schneidige Spitze;  die  krökqr  war  mit 
Widerhaken  versehen;  die  bildet,  (bildgr) 
war  ein  Pfeil  mit  blattförmiger  Spitze, 
der  kölfr  ein  Bolzen  mit  dickem  und 
stumpfem  Kopf.  Seltenere  Formen  waren 
die  läsqr  (mgllugr),  die  bgsl,  fenja  und  akka. 
Letztere  war  vielleicht  mit  einer  Knochen- 
spitze versehen,  wie  gelegentlich  auch 
steinerne  Pfeile  (steingrvar)  erwähnt  wer- 
den. Besonderer  Art  waren  auch  die 
„lappischen  Pfeile"  (finsk  $r,  Landnäma 
S.  113),  deren  die  Qrvar-Odds  saga,  die 
Ketils  saga  h0ngs  und  die  ./Werder  Snorra 
Edda  gedenken. 

Über  Pfeilgift  s.  'Giftwaffen'  in  den 
Nachträgen. 

Hjalmar  Falk     Altnordische    Waffenkunde, 
S.  95  ff.  Hjalmar  Falk. 


Pferd.  §  1.  Das  Pferd  nimmt  gegen- 
über den  anderen  großen  wirtschaftlichen 
Haustieren  eine  besondere  Stellung  ein, 
weil  es  nicht  gleichzeitig  mit  der  Ackerbau - 
kultur  auf  germ.  Boden  erscheint,  sondern 
als  das  wichtigste  Reittier  des  Friedens, 
besonders  aber  des  Krieges  später,  in 
der  jüngeren  Bronzezeit  (?)  auftritt,  und 
zwar  wie  auf  dem  klassischen  Boden  an- 
scheinend zuerst  nur  als  Zugtier  vor  dem 
Renn-  oder  Streitwagen.  Abweichend  von 
den  südlichen  Gebieten  aber  tritt  es  wohl 
ohne  das  dort  so  wichtige  Mittelding  zwi- 
schen Esel   und  Pferd,   das  Maultier,   auf. 

§  2.  Auf  den  Gebrauch  des  Streit- 
w  a  g  e  n  s  in  Nordeuropa  deuten  noch  ver- 
einzelte archäologische  Funde  und  einige 
verstreute  Notizen  aus  der  älteren  Geschich- 
te. Wir  dürfen  wohl  annehmen,  daß  einige 
Jahrhunderte  v.  Chr.  auf  südgermanischem 
Gebiet  die  Verwendung  des  Pferdes  am 
Kriegswagen  bereits  verschwunden  war, 
da  wir  von  den  klassischen  Autoren  keine 
Nachrichten  darüber  erhalten,  während  hin- 
gegen die  Kaiserzeit,  von  Cäsar  ab,  den 
keltischen  Streitwagen,  die  Esseda,  im  ent- 
legeneren Britannien  noch  für  den  Krieg 
in  Gebrauch  fand.  (Pollack  Pauly- 
Wissowa  Real-Enzyklop.  1907,  II,  687 — 
689.)  In  Irland  hat  jedenfalls  die  Ver- 
wendung des  Kriegswagens  noch  in  die 
eigentlich  klassische  Zeit  des  Irentums  hin- 
eingeragt (Thurneysen,  Sagen  aus  dem  alten 
Irland,   Berlin  1901). 

§  3.  Während  nun  das  klassische  Alter- 
tum das  Pferd  eigentlich  nur  zum  Reiten 
verwendete  und  am  Wagen  für  Personen- 
transport und  handlichere  Lasten  das  Maul- 
tier brauchte,  hat  die  Verwendung  des 
Pferdes  im  germanischen  Gebiet  eine  ganz 
besondere  Erweiterung  erfahren,  in  dem 
ohne  Zweifel  durch  Entstehung  eines  neuen 
Kults,  der  einer  älteren  Gottheit  den  Vor- 
stand über  den  Ackerbau  abnahm  und  ihn 
dem  bisherigen  Schirmherrn  des  Kriegs 
und  des  Pferds  unterstellte,  das  Pferd  auch 
an  das  hauptsächliche  Gerät  des  Ackerbaus, 
den  Pflug,  und  so  überhaupt  in  den 
landwirtschaftlichen  Betrieb  kam.  Im 
Gegensatz  zu  den  romanischen  Völkern,  bei 
denen  die  auch  sonst  allgemeine  Verwen- 
dung des  Ochsen  am  Pfluge  sich  erhalten 
hat,  hat  sich  bei  den  Germ.,  besonders  in 


PFERD 


409 


den  nördlichen  Gebieten  —  Norddeutsch- 
land, Dänemark,  Schweden,  Normandie, 
England  —  vielfach  (nicht  überall)  das 
Pferd  als  Gespanntier  in  die  Landwirtschaft 
eingeführt.  Die  gegenseitige  Verschiebung 
der  Ochsen  und  Pferde  als  Gespanntiere 
wird  übrigens  nicht  nur  geographisch, 
sondern  auch  zeitlich  im  einzelnen  große 
Veränderung  erfahren  haben;  jetzt  ver- 
drängen ja  die  Ochsen  die  Pferde  vielfach 
im  Großgrundbesitz  auch  in  Norddeutsch- 
land. 

§  4.  Diese  Ansicht  von  der  Einführung 
des  Pferdes  in  unseren  Kulturbesitz  weicht 
von  der,  die  Nehring  öfter  ausgesprochen 
hat,  stark  ab;  die  ältere  Schule  dachte  sich 
ja  überhaupt  die  Einführung  von  Haus- 
tieren in  die  Wirtschaft  des  Menschen 
außerordentlich  leicht,  nach  meiner  An- 
sicht viel  zu  leicht  (Landwirtschaftliche 
Jahrbücher  13,  149  f.,  1884).  N.  meinte 
eben  an  den  Haustierfunden  der  älteren 
Zeit  nachweisen  zu  können,  daß  in  der  Zucht 
neben  dem  Beisatz  eines  fremden  Elemen- 
tes, das  auch  er  anerkannte,  ein  großer 
Einschlag  einheimischen  Bluts  zu  erkennen 
sei,  und  er  stützte  sich  auf  das  ja  allgemein 
bekannte  Vorkommen  des  Wildpferdes  in 
den  Wäldern  Europas  bis  nach  den  Pyre- 
näen hin,  wo  wir  allerdings  aus  älterer  Zeit 
außerordentlich  charakteristische  Bilder  des 
auch  durch  Knochenfunde  belegten  Wild- 
pferdes haben.  Nun  glaubte  man,  die  Ein- 
führung der  Zucht  wäre  aus  diesen  Wild- 
pferdherden sehr  leicht  gewesen,  man 
hätte  z.  B.  nur  die  Füllen  herausfangen, 
zähmen  und  zum  Gebrauch  als  Reittiere 
abrichten  brauchen.  Einer  so  einfachen 
Einführung  der  Pferdezucht  widerspricht 
aber  das  späte  Erscheinen  des  Pferdes  in 
unserer  Kultur  und  der  noch  spätere 
Übergang  vom  Kriegswagen  zum  Reittier 
beweist,  daß  auch  der  einfache  Übergang, 
den  man  sich  vom  Reiten  der  Kinder  zur 
Einführung  des  Pferdes  in  den  Kriegs- 
dienst der  Erwachsenen  gebildet  hatte, 
nicht  möglich  ist. 

§  5.  Dagegen  kommt  die  Vorstellung, 
die  ich  von  der  späteren  Ausbildung  der 
Zucht  des  Pferdes  bei  den  germ.  Völkern 
habe,  praktisch  auf  dasselbe  hinaus.  Wir 
finden  in  Deutschland,  sowie  bei  den  west- 
fränkischen Königen  (später  aber  auch  bei 


einem  normannischen  König  in  England) 
das  Vorhandensein  von  Wildgestüten 
zu  einem  festen  Stück  des  landwirtschaft- 
lichen Großgrundbesitzes  ausgebildet.  Wie 
der  Wisent  und  das  Urrind  bei  uns  Wald- 
bewohner waren,  im  Gegensatz  zum  ameri- 
kanischen Bison  der  Prärien,  war  das 
europäische  Wildpferd  ein  Waldtier.  Nun 
erhielt  sich,  wenigstens  in  manchen  Ge- 
genden, die  Gewohnheit,  die  Stuten  und 
ihre  Füllen  während  des  Sommers  in  den 
Laubwald  zu  jagen  und  sie  sich  dort  mehr 
oder  weniger  selbst  zu  überlassen.  Ob  das 
nun  mit  der  stetigen  wirtschaftlichen  Nut- 
zung der  Herden  wirklich  wilder  Pferde 
zusammenhängt  oder  ob  es  nur  eine  Ana- 
logie dazu  ist,  kann  ich  noch  nicht  sagen. 
§  6.  Wir  dürfen  aber  auch  vom  Wasgau, 
für  den  uns  schon  Venantius  Fortunatus 
(s.  Scheich)  das  Vorkommen  von  Wild- 
pferden  angibt,  und  für  manche  andere 
nordwestliche  Gebiete  das  Vorkommen  von 
Wildpferdherden  annehmen.  Sie  konnten 
natürlich  nur  in  verhältnismäßig  großen 
und  doch  verhältnismäßig  isolierten  Ge- 
bieten als  Besitz  eines  großen  Herrn  ge- 
halten werden,  weil  die  männlichen  Tiere 
nicht  wie  die  Hirsche  vielfach  weit  umher - 
streiften,  sondern  weil  der  Hengst  die 
Herde  der  Stuten  und  Füllen  führte  und 
in  seinem  Gebiete  zusammenhielt.  Der 
Besitzer  mußte  dann  öfters  für  den  Ersatz 
des  alten  Hengstes  durch  einen  jungen  im 
Interesse  der  Zucht  sorgen,  und  so  erklärt 
sich  die  Königsjagd  auf  den  Hengst, 
den  Scheich. 

§  7.  Daß  der  Genuß  desPferde- 
fleisches bei  den  germanischen  Völ- 
kern, wie  manche  glauben,  sehr  weit  ver- 
breitet war,  will  mir  außerordentlich  wenig 
wahrscheinlich  erscheinen.  Dann  hätte 
sich  wohl  das  Verbot  der  Kirche  nicht  so 
glatt  durchsetzen  lassen.  Es  scheint  mir 
vielmehr,  es  hätte  sich  der  Genuß  des 
Pferdefleisches  nur  auf  die  eine  Opfermahl- 
zeit beschränkt,  zu  der  man  ausgesuchte 
junge  Tiere  für  die  Götter  schlachtete,  die 
nur  dem  König,  den  Priestern  und 
den  '  Vornehmsten  zukam.  Warum  das 
Pferdefleisch  sonst  eigentlich  im  ganzen 
Kultufkreis  des  Ackerbaus  verboten  ist 
oder,  was  nicht  ganz  dasselbe  ist,  über- 
haupt  gar   nicht   als   Nahrung  angesehen 


4io 


PFERDEKOPF— PFIRSICH 


wird,  läßt  sich  zunächst  noch  nicht  sagen. 
Das  letztere  trifft  für  das  klassische  Alter- 
tum zu,  während  in  Indien  und  im  späteren 
Babylonien  ein  Verbot  vorlag.  Wichtig  ist, 
daß  das  Wildpferd  auch  während  des  Mittel- 
alters von  diesem  Verbot  nicht  betroffen 
wurde,  ebenso  wie  der  Wildesel  in  Persien 
gegessen  wird. 

§  8.  Daß  die  M  i  1  c  h  der  Pferde  jemals 
in  germ.  Verhältnissen  eine  Rolle,  wie 
Schrader  meint,  eine  Hauptrolle  gespielt 
haben  soll  (Reallexikon  624  u.  571  f.), 
darauf  scheint  mir  nichts  zu  deuten.  Die 
rein  medizinische  Verwendung  der  Esels- 
milch widerspricht  einer  solchen  Auffassung 
auch  durchaus,  ebenso  wie  das  völlige  Er- 
löschen der  doch  wohl  recht  vereinzelten 
Verwendung  der  Stutenmilch  bei  den  alten 
Preußen. 

Adam  v.   Bremen  4,  18  (c.  1227).   E  d. 

Hahn   Haustiere  S.  186.  Ed.  Hahn. 

Pferdekopf.  Unzweifelhaft  sehr  alter 
symbolischer  Schmuck  nordgermanischer 
(sächsischer)  Häuser  und  Geräte;  meist  paar  - 
weise  angewandt.  In  Reims  (Mus.)  ein 
Riemenbeschlag  merowingischer  Zeit  mit 
zwei  Pferdeköpfen;  in  ähnlicher  Anordnung 
in  der  Folge  so  oft  wiederkehrend,  daß  der 
bekannte  Giebelschmuck  altsächsischer 
Häuser  als  auf  einer  bis  in  altgerman.  Zeit 
zurückzuführende  Überlieferung  beruhend 
zu  betrachten  ist. 

A.  Hauptß.  älteste  Kunst  d.  Germanen  24. 

A.  Haupt. 

Pferdestall.  §.  I  In  Skandinavien 
machte  die  Witterung  es  notwendig,  im 
Winter  die  Pferde  unter  Dach  und  Fach  zu 
bringen.  Der  Pferdestall  (hestahüs,  hrossa- 
hüs,  hestastallr,  stallt,  stallhüs)  war  mit 
Krippen  (eta  —  vgl.  got.  uzeta  — ,  etustallr, 
stallr)  versehen.  Stände  sind  nicht  mit 
Sicherheit  erwiesen;  auf  Island,  wo  Pferde- 
ställe überhaupt  selten  waren,  fehlten  sie 
gänzlich.  Die  erst  später  bezeugte  Benen- 
nung *spiltä,  'Pferdestand  (mit  Speilern)' 
deutet  darauf,  daß  der  Boden  aus  fest- 
gestampfter Erde  bestand.  Eine  Raufe 
wird  nicht  erwähnt,  ebensowenig  wie  im 
Ags.  Die  Pferde  waren  im  Stalle  mittels 
einer  Fußfessel  (hapt,  fjqturr)  angebunden. 

§  2.  Der  ags.  Pferdestall  (horsern)  war 
wohl  nichts  weiter,  als  ein  einfacher  Schup- 
pen (vgl.  engl,  stable  aus  dem  Franz.),  der 


in  Stände  (steall)  abgeteilt  und  mit  Krippen 
aus  Korbgeflecht  (cribb,  mit  mhd.  krebe, 
'Korb',  verwandt,  binn  =  holl.  bin  'Korb') 
versehen  war. 

§  3.  Wieweit  im  alten  Deutschland  der 
Pferdestall  der  Bauernhöfe  ein  selbstän- 
diges Gebäude  gebildet  hat,  wissen  wir 
nicht.  Der  Grundriß  des  Klosters  von  St. 
Gallen  zeigt  ein  längliches  Gebäude,  wo  der 
Raum  für  Pferde  von  dem  für  Rinder  durch 
einen  für  die  Viehknechte  bestimmten  ge- 
schieden ist.  Während  die  ahd.  Sprache 
für  Krippe  zwei  Wörter  bietet,  die  beide 
die  Grundbedeutung  'Korbgeflecht'  haben 
—  krippa,  kripfa  =  ags.  cribb,  und  das  mit 
griech.  cpopjioc  'Korb'  verwandte  barn, 
barno  — ,  fehlt  für  Raufe  eine  Bezeichnung. 
S.  Heyne  Hausaltert.  I  40  f.,  95. 

Hjalmar  Falk. 

Pfirsich  (Prunus  persica  Bentham  u. 
Hook,  Amygdalus  persica  L.)  und  Apri- 
kose (Prunus  armeniaca  L.).  §  1.  Die 
Kulturgeschichte  dieser  beiden  Früchte 
verläuft  in  ziemlich  parallelen  Bahnen. 
Nach  De  Candolle  sind  beide  in  Ostasien, 
namentlich  in  China,  zu  Hause,  wo  ihr 
Anbau  bis  ins  3.  Jahrtausend  v.  Chr.  zu- 
rückreichen soll.  Diese  Ansicht  ist  wieder- 
holt bestritten  worden,  zuletzt  von  M. 
Much,  der  mehr  an  eine  persisch-armeni- 
sche Heimat  der  zwei  Früchte  glaubt.  Ist 
ihre  Kultur  wirklich  von  Ostasien  ausge- 
gangen, so  hat  sie  sich  jedenfalls  erst  sehr 
spät  nach  Westen  verbreitet;  im  Sanskrit 
und  Hebräischen  existiert  kein  Name  für 
sie.  Den  Ägyptern  wurden  beide  erst  in  der 
griechisch-römischen  Periode  bekannt.  Aus 
Persien  und  Armenien  wurden  Pfirsich  und 
Aprikose  um  die  Mitte  des  1.  Jahrhs.  unsrer 
Zeitrechnung  nach  Italien  eingeführt.  Cato, 
Varro,  Cicero  und  die  andern  klassischen 
Schriftsteller  der  ausgehenden  Republik 
sowie  die  Dichter  des  augusteischen  Zeit- 
alters wissen  noch  nichts  von  ihnen;  auf 
den  pompejanischen  Wandgemälden  da- 
gegen findet  sich  bereits  eine  bildliche  Dar- 
stellung des  Pfirsichs.  Man  nannte  die 
Pfirsiche  nach  ihrer  Herkunft  persica  mala], 
auch  persica  allein,  die  Aprikosen  armenia 
mala  oder  wegen  ihrer  frühreifen  Eigen- 
schaft praecocia,  praecoqua,  woher  auf  dem 
Umweg  über  griech.  7rpatx6xta  (Diosko- 
rides),     7rpgxoxxta    (Galen)    und    arab.    al 


PFLAUME 


4ii 


barkük  die  modernen  Namen:  span.  alba- 
ricoque,  portg.  albricoque,  frühne.  apricock, 
frz.  abricot,  ne.  apricot,  ndl.  abrikoos  (aus 
frz.  Plur.  abricots),  nhd.  Aprikose  stammen. 

Aus  Italien  gelangten  die  beiden  Früchte 
nach  Griechenland  und,  ebenso  schnell  wie 
die  Kirsche,  in  die  transalpinischen  Pro- 
vinzen. 

§  2.  Zu  Plinius'  und  Columellas  Zeit 
kannte  man  bereits  eine  besondere  gallische 
Pfirsichsorte.  Aus  der  spätrömischen  und 
fränkischen  Epoche  haben  wir  sowohl  ar- 
chäologische wie  literarische  Zeugnisse  für 
Pfirsichbau  in  G  a  1 1  i  e  n.  In  einer  römi- 
schen Mauer  beim  Dorfe  Sanxay  in  Poitou, 
die  aus  dem  2. — 5.  Jahrh.  n.  Chr.  stammen 
soll,  wurde  ein  kleiner  Pfirsichkern  ent- 
deckt. Ein  anderer  Fund  aus  dem  Pfahl- 
bau von  Paladru  im  Departement  Isere 
gehört  der  Merowinger-Periode  an.  Unter 
den  persicarii  diver si  generis  des  Capitulare 
de  Villis  Kap.  70  haben  sich  sicher  auch 
Aprikosen  befunden,  die  im  MA.  teils  zu 
den  Pfirsichen,  teils  zu  den  Pflaumen  ge- 
rechnet wurden.  Auch  in  den  Garten- 
inventaren  der  königlichen  Hofgüter  As- 
napium  und  Treola  ist  von  persicarii  die 
Rede  (v.  Fischer-Benzon  182). 

§  3.  Durch  die  Römer  wurden  auch  die 
Deutschen  frühzeitig  mit  Pfirsich  und 
Aprikose  bekannt.  In  der  Römerstation 
Vindonissa  bei  Brugg  im  Aargau  und  in 
der  Asche  eines  römischen  Feuerherdes 
in  Zürich  fanden  sich  Pfirsichkerne 
(Schröter,  Progr.  d.  landwirtschaftl.  Schule 
d.  Polytechnikums  Zürich  19 10,  S.  63). 
In  den  ältesten  Schachtbrunnen  der 
Saalburg  bei  Homburg  v.  d.  H.  aus  dem 
1.  und  2.  Jahrh.  n.  Chr.  sind  sowohl 
Aprikosen-  wie  Pfirsichkerne  gefunden 
worden.  Auch  in  einer  römischen  Nieder- 
lassung bei  Mainz  wurde  ein  Pfirsichkern 
nachgewiesen  (Neuweiler  Prähistor.  Pflan- 
zenreste 61).  Zu  Fulda  kamen  in  einem 
Pfahlbau  aus  spätrömischer  Zeit  25  Pfir- 
sichkerne zum  Vorschein;  ein  Teil  derselben 
wurde  einer  Kulturschicht  entnommen,  die 
Bruchstücke  von  terra  sigülata  enthielt. 
Auch  die  Lautverschiebung  in  dem  alt- 
hochdeutschen Namen  pfersich,  pfirsich 
(neben  and.  persic)  weist  auf  frühe  Ent- 
lehnung hin.  Wie  in  den  genannten  west- 
fränkischen Zeugnissen  des  9.  Jahrhs.,  so 


wird  auch  im  Grundriß  des  St.  Galler 
Klostergartens  von  820  ein  persicus  auf- 
geführt (Fischer-Benzon  186).  Albertus 
Magnus  nennt  den  Pfirsich  persicum,  die 
Aprikose  prunum  armenutn;  die  Botaniker 
des  16.  Jahrhs.  sehen  die  Aprikose  meist 
als  eine  Pfirsichsorte  an. 

§  4.  Sowohl  der  altdeutsche  als  auch 
der  altenglische  Name  des  Pfirsichs  (persoc) 
sind  erst  verhältnismäßig  spät  belegt.  Aber 
nach  dem  Gesagten  kann  es  kaum  zweifel- 
haft sein,  daß  der  Pfirsich  wie  in  Deutsch- 
land, so  auch  in  England  schon  in  den 
ersten  nachchristlichen  Jahrhunderten  be- 
kannt war.  Für  die  Aprikose  haben  wir  aus 
älterer  Zeit  weder  in  Deutschland  noch  in 
England  einen  besondern  Namen.  Aber 
während  ihr  Anbau  in  Deutschland  durch 
das  Vorkommen  von  Aprikosenkernen  in 
den  Schachtbrunnen  der  Saalburg  für  das 
1.  und  2.  Jahrh.  erwiesen  und  für  Frank- 
reich durch  die  Erwähnung  von  persicarii 
diversi  generis  im  Capitulare  de  Villis  sehr 
wahrscheinlich  gemacht  wird,  haben  wir 
aus  dem  angelsächsischen  England  keine 
ähnlich  sichern  Zeugnisse  für  den  Anbau 
der  Aprikose.  Im  Gegenteil:  ihre  Kultur 
muß,  falls  sie  den  Angelsachsen  überhaupt 
bekannt  war,  in  England  im  Gegensatz  zu 
der  des  Pfirsichs  später  wieder  in  Ver- 
gessenheit geraten  sein,  um  erst  im  16. 
Jahrh.  von  neuem  eingebürgert  zu  werden. 
Turner  (Names  of  Herbes  von  1548,  hrsg.  v. 
Britten,  S.  52)  schreibt  nämlich  von  dem 
Aprikosenbaum:  ,,We  have  very  fewe  of 
these  trees  as  yet";  ja,  es  gab  damals  noch 
nicht  einmal  einen  anerkannten  Namen 
für  den  Baum. 

§  5.  In  den  nordischen  Ländern  waren 
Pfirsich  und  Aprikose  im  Mittelalter  un- 
bekannt. 

De  Candolle  Ursprung  d.  Kulturpflanzen 
273  ff.  (Pfirsich);  266  ff.  (Aprikose).  Hoops 
Waldbäume  u.  Kulturpflanzen  im  germ.  Altertum 
535  f.  540.  548  f.  563  Anm.  2.  572  f.  605  f.;  mit 
weiterer  Lit.,  besonders  S.  548  A.  2.  M.  M  u  c  h 
Vorgeschichtl.  Nähr-  u.  Nutzpflanzen  Europas; 
Mitteil.  d.  Anthropol.  Ges.  Wien  38,  218  (1908). 

Johannes  Hoops. 

Pflaume  und  Zwetsche.  §  1.  Die 
Pflaume  (Prunus  insititia  L.)  ist  in 
Südeuropa  und  im  südlichen  Mitteleuropa 
heimisch.  Pflaumensteine  sind  in  den  neo- 
lithischen  Pfahlbauten  vom  Schweizersbild 


412 


PFLEGEKINDSCHAFT 


bei  Schaffhausen,  von  Steckborn  am  Boden- 
see und  Robenhausen  am  Pf äffikersee nach- 
gewiesen, ferner  in  verschiedenen  vorge- 
schichtlichen Siedlungen  Oberitaliens  aus 
der  Stein-  und  Bronzezeit  (Neuweiler, 
Prähist.  Pflanzenreste  59  f.). 

§  2.  Die  Zwetsche  oder  Damaszener 
Pflaume  (Prunus  domestica  L.)  scheint  nach 
den  neuesten  Forschungen  gleichfalls  in 
Mittel-  und  Westeuropa  einheimisch  zu 
sein.  Piette  will  ihre  Steine  in  den  Kultur- 
schichten des  Mas  d'Azil  im  südlichen 
Frankreich  aus  der  Übergangszeit  zwischen 
Paläolithikum  und  Neolithikum  entdeckt 
haben,  Nüesch  hat  sie  in  der  neolithischen 
Kulturschicht  der  Höhle  vom  Schweizers- 
bild gefunden,  und  auch  in  einem  subfossi- 
len Moor  zu  Crossness  in  Essex  aus  der  vor- 
römischen Ära  sind  Zwetschensteine  zum 
Vorschein  gekommen  (Belege  bei  Hoops 
Waldb.  543): 

Bei  allen  diesen  vorgeschichtlichen  Pflau- 
men- und  Zwetschenfunden  handelt  es  sich 
aber  wohl  nicht  um  kultivierte,  sondern  um 
wildwachsende  Sorten. 

§  3.  Die  veredelten  Formen  der 
mehr  rundlichen  Pflaumen  und  der  läng- 
lichen Zwetschen  hatten  wahrscheinlich  in 
den  pontischen  Ländern  ihren  Ursprung. 
Von  Kleinasien  kam  die  Pflaumen-  und 
Zwetschenkultur  nach  Griechenland,  von 
da  mit  dem  griechischen  Namen  7:pou}jtvov 
nach  Italien.  Cato  im  1.  Jahrh.  v.  Chr. 
nennt  den  Pflaumenbaum  nur  an  einer 
Stelle  (Kap.  133);  Plinius  (Nat.  Hist.  15,  46) 
behauptet  sogar,  alle  Pflaumenrassen  seien 
erst  nach  Cato  eingebürgert  worden.  Im 
Zeitalter  des  Augustus  aber  wurden  die 
Prunus-Arten  bereits  in  großer  Menge  ge- 
baut: ingens  turba  prunorum,  sagt  Pli- 
nius 15,  41. 

§  4.  Wenn  im  merowingischen  Frank- 
reich des  6.  Jahrhs.  der  Dichter  Venan- 
tius  Fortunatus  (Opera  Poetica  ed.  Leo, 
MG.  Aut.  Antiquiss.  IV  1)  seiner  Gönnerin 
Radegunde  prunella,  pruna  nigella,  „quae 
mihi  silva  dedit"  schickt  (XI  18,  vgl. 
auch  20),  so  sind  darunter  sicher  kultivierte 
Pflaumen  zu  verstehen,  rustica  dona,  quae 
rura  ferunt  (S.  552).  Im  Capitulare  de 
Villis  Kap.  70  (9.  Jahrh.)  ist  von  verschiede- 
nen Pflaumenarten  (prunarii  diversi  gene- 
ris)    die  Rede.      v.  Fischer-Benzon  (Altd. 


Gartenfl.  153)  nimmt  mit  Recht  an,  daß 
darunter  nicht  nur  Pflaumen-,  sondern 
auch  Zwetschenbäume  zu  denken  seien, 
beide  vielleicht  in  mehreren  Rassen.  Auch 
in  dem  Garteninventar  des  Hofguts  Treola 
werden  prunarii  erwähnt  (v.  Fischer- 
Benzon  182). 

§  5.  Daß  Pflaumen  und  Zwetschen  in 
Deutschland  schon  zur  Römerzeit 
bekannt  waren,  wird  durch  die  Saalburg- 
funde bestätigt.  Zu  Fulda  ist  in  einem 
Pfahlbau  aus  spätrömischer  Zeit  ein  von 
Wittmack  bestimmter  Zwetschenkern  ge- 
funden worden  (Hoops  aaO.  535.  544).  Auch 
in  der  Römerstation  Vindonissa  bei  Brugg 
im  Aargau  hat  Neuweiler  die  Zwetsche 
nachgewiesen  (Progr.  d.  landwirtscnaftl. 
Schule  d.  Polytechnikums  Zürich  19 10, 
S.  63).  In  dem  Plan  des  St.  Galler  Kloster- 
gartens von  820  ist  der  Anbau  des  prunarius 
vorgesehen  (v.  Fischer-Benzon  186). 

§  6.  Den  Angelsachsen  war  die 
Pflaumenkultur  ebenfalls  wohlbekannt; 
Pflaumen  (ags.  plüme,  plyme  swf. ;  ne.  plum) 
und  Pflaumbäume  (ags.  plümtreow)  werden 
mehrfach  erwähnt,  aber  über  den  Anbau 
verschiedener  Rassen  erfahren  wir  nichts. 
§  7.  In  der  altnordischen  Litera- 
tur wird  die  Pflaume  (anord.  plöma  f.; 
norw.  plomme,  schwed.  plommon,  dän. 
blomme)  nur  einmal  in  den  Pulur  (V.  430) 
genannt. 

De  Candolle  Ursprung  d.  Kulturpflanzen 
261  ff.  Hehn  Kulturpflanzen  u.  Haustiere  6 
369  ff.  =  8  382  ff. ;  dazu  Engler  u.  Schra- 
d  e  r  ebd.  8  386  f.  v.  Fischer-Benzon 
Altdeutsche  Gartenflora  152  f.  Hoops  Waldbäume 
u.  Kulturpflanzen  im  germ.  Altert.  299.  535.  540. 
543  f.  604.  648;  mit  Belegen  u.  weiterer  Lit., 
besonders  S.  543  Anm.  1.  Neuweiler  Prä- 
histor.  Pflanzenreste  Mitteleuropas  59  f. 

Johannes  Hoops. 
Pflegekindschaft  (Iqgföstr)  ist  ein  bei  den 
Norwegern  und  noch  mehr  bei  den  Islän- 
dern häufiges  familienrechtliches  Verhält- 
nis zwischen  dem  Pflegevater  (föstrfadir) 
und  der  Pflegemutter  (föstrmödir)  einer- 
seits, dem  Pflegesohn  (föstrsonr)  und  der 
Pflegetochter  (föstrdöttir)  andererseits. 
Begründet  wird  das  Verhältnis  durch  einen 
Vertrag  zwischen  leiblichem  Vater  und 
Pflegevater,  durch  den  der  letztere  sich 
gegen  eine  Vergütung  verpflichtet,  das 
Kind  wie  sein  eigenes  bis  zur  Mündigkeit 


- 


PFLUG— PFRIEMEN 


413 


aufzuziehen;  dabei  ist  Kniesetzung  des 
Pflegekindes  üblich.  Das  rechtliche  Vorbild 
dieses  Vertrages  sieht  Pappenheim 
wohl  mit  Recht  im  Pflegekindschaftsver- 
trag des  irischen  Rechts.  Aus  Irland 
dürfte  aber  wohl  das  ganze  Rechtsinstitut 
entlehnt  sein  und  nicht,  wie  Pappenheim 
annimmt,  auf  eine  alte  Milchverwandtschaft 
zurückgehen.  Gegen  den  altgermanischen 
Ursprung  des  Instituts  spricht  nicht  nur 
sein  Fehlen  in  den  übrigen  germanischen 
Rechten  (das  ags.  fösterlean  hat  nichts  damit 
zu  tun),  sondern  auch  die  rechtliche  Stel- 
lung, die  der  Pflegesohn  einnimmt.  Von 
allen  den  Rechtsfolgen,  die  an  die  Ver- 
wandtschaft als  solche  geknüpft  sind  (Erb- 
recht, Blutklagerecht  usw.),  tritt  nicht  eine 
einzige  für  ihn  ein.  Die  rechtlichen  Befug- 
nisse, die  er  hat,  sind  ähnlich  denen  des 
Stiefsohns  und  Schwiegersohns  und 
gründen  sich  offenbar  lediglich  auf  das  durch . 
das  persönliche  Zusammenleben  mit  den 
Pflegeeltern  geschaffene  Vertrauensverhält- 
nis. 

KAlund  Aarb.  (1870)  279  ff.  Maurer 
Island  359  ff.  Vorl.  III  190  ff.  Pappenheim 
Die  Pflegekindschaft  in  der  Graugans  (Brunner- 
Festschr.  1910,  1  ff.).  [Vgl.  noch  F.  Roeder 
Die  Erziehung  der  vornehmen  angelsächsischen 
Jugend  in  fremden  Häusern;  Halle  1910. 
Korrekturzusatz;  J.  H.]  S.  Rietschel. 

Pflug  s.  'Ackerbau'  2 — 4.  33  und 
Nachträge. 

Pfosten.  Das  germanische  Haus  ist  ein 
Pfostenbau.  Sein  Grundriß  markiert  sich 
bei  Ausgrabungen  durch  die  Reihen  von 
großen  Löchern,  in  denen  die  Wandpfosten 
gestanden  haben.  Die  Löcher  sind  meist 
weit  größer  ausgegraben,  als  die  Stärke  des 
Pfostens  an  sich  nötig  machte:  der  Arbeiter 
mußte,  wenn  das  Loch  tief  werden  sollte, 
in  dasselbe  hinunter  treten  und  brauchte 
dann  einige  Weite,  um  sich  zu  bewegen.  In 
das  fertige,  in  Ostdeutschland  in  der  Regel 
sauber  kreisrunde  Loch  (Römerschanze, 
Schloßberg  b.  Burg)  wurde  der  Pfosten  hin- 
eingestellt und  dann  das  Loch  wieder  zu- 
geworfen. Wie  dick  die  Pfosten  waren, 
können  wir  gelegentlich  erkennen  an  ihrem 
Eindruck  auf  der  Sohle  des  Lochs  oder 
dem  mit  weichen  Sandteilen  zugesetzten 
vergangenen  Pfostenkörper,  dessen  Um- 
gebung festgestampfte  Erde  bildet.  Bei 
starken  Bauten  waren  die  Pfosten  20 — 30 


Zentimeter  dick.     Auseinander  stehen  sie 
1  J/i — 2  m. 

Schuchhardt. 

Pfriemen.  I.  Archäologisches. 
§  1.  Leder,  dünne  Holzbrettchen  u.a.  wer- 
den in  der  jüngeren  Steinzeit  mit 
einem  zugespitzten  Feuersteinspan  oder 
einer  kleinen  Knochenspitze  durchbohrt 
(vgl.  unter  Bohrer).  Solche  einfache 
Pfriemen  bleiben  auch  in  den  späteren 
Epochen  im  Gebrauch,  wie  Ansiedlungs- 
funde  zeigen. 

§  2.  Neben  Dolch  und  Pfeil  ist  der 
Pfriem  das  älteste  Gerät,  das  aus  Metall 
hergestellt  wurde  (Much,  Kupferzeit2  168 f.) 
—  Er  kommt  in  der  Bronzezeit, 
besonders  in  der  jüngeren  Hälfte,  ungemein 
häufig  vor,  vornehmlich  in  Männergräbern. 
Die  Spitzenhälfte  ist  gewöhnlich  rund,  der 
Teil,  welcher  in  den  Schaft  eingelassen 
wurde,  viereckig.  Die  Länge  beträgt  un- 
gefähr 8  cm.  Exemplare  mit  Bronzeschaft 
sind  recht  allgemein  (S.  Müller,  Ordning 
Broncealderen  19  a).  Wie  es  scheint,  dien- 
ten diese  Pfrieme  hauptsächlich  als  Täto- 
wiernadeln (S.  Müller,  Nord.  Altertumsk. 
I  261  ff.).  Größere  Arbeitspfrieme  (9  bis 
14  cm  lang)  dagegen,  meist  mit  einer  knick- 
artigen Ausbiegung  zwischen  rundem  und 
viereckigem  Teil,  um  das  Hereindrücken 
in  den  Schaft  zu  verhindern,  sind  selten,  wie 
Handwerksgerät  überhaupt  aus  dieser  Zeit. 

§  3.  Die  eisernen  Pfriemen  der  vor- 
römischen  und  römischen  Zeit 
haben  meist  eine  runde  Spitze  und  einen 
vierkantigen  Schaftstiel,  getrennt  durch 
ein  verstärktes  vierkantiges  Mittelstück 
(S.  Müller,  Ordning,  Jernalderen  129).  Sie 
wurden  mittelst  eines  kleinen  Ringes  am 
Gürtel  getragen  (Vedel,  Bornholms  Old- 
tidsminder,  1886,  S.  124  Fig.  270)  und 
mögen  zu  allerhand  Näharbeit  gebraucht 
sein. 

§  4.  Die  aus  nordischen  Moorfunden  des 
3./4.  Jahrhs.  bekannten  Ahlen  haben  einen 
vierkantigen  Spitzenteil  und  sind  ein- 
gelassen in  sauber  gedrechselte  Knochen- 
oder Holzgriffe,  die  mit  einem  Faden  oder 
Ring  versehen  sind  (Engelhardt,  Nydam 
Mosefund,  1865,  Tafel  15,  18 — 23  und  25 
bis  28). 

§  5.  In  späteren  germanischen  Funden 
sind  Pfriemen  selten.      Sie  haben  in  der 


414 


PFRÜNDE— PHALLUSDIENST 


Regel  eine  vierkantige  Spitze  (Rygh,  Norske 
Oldsager   Fig.   444).  Max  Ebert. 

II.  Sprachliches.  §  6.  Pfriemen, 
oder  „wenn  sie  dünn  und  gebogen  sind" 
(Campe)  Ahlen,  Werkzeuge  zum  Ein- 
bohren von  Löchern,  besonders  zum  Vor- 
bohren in  Leder  usw.  für  den  nähenden 
Faden,  hießen  anord.  prjöm  'Nagel,  Strick- 
nadel', ags.  preon,  mhd.  pfrieme,  pfriem, 
bzw.  anord.  alr,  ags.  cel,  ahd.  ala,  alansa, 
sula,  süila,  siüla,  mhd.  siule,  mnd.  süwele, 
süle. 

§   7.    Die  Ahle  ist  ein  Hauptwerkzeug 
des  Lederarbeiters,  der  nach  dem,  was  er 
hauptsächlich  herstellt,    ags.    secö-wyrhta, 
mhd.  schuoch-würchte  genannt  wird.     Der 
Faden,  mit  dem  er  die  Lederteile  verbin- 
det, ist  anord.  ßrädr,  ags.  prcsd,  ahd.  drät. 
Das  Wort  hat  sich  zur   Bezeichnung  des 
Schusterfadens   bis   heute   erhalten,    sonst 
aber  sich  bereits  ahd.  mhd.  zu  der  heutigen 
Bedeutung  des  Metallfadens  eingeengt. 
E.  v.  T  r  ö  1 1  s  c  h  Die  Pfahlbauten  d.  Bodensee- 
gebietes 107,  169  u.  ö.    S.  M  ü  1 1  e  r  Nord.  Alter- 
tumsk.  I  34,  37,  150,  261,  350,  II  65,  147,  289  u.  ö. 
J.  L.  P  i  £  Le  Hradischt  de  Stradonitz  Taf.  42. 
46—48.     J.  Hampel  Altert,  d.  früh.  MA.  in 
Ungarn  I   114  f.      Heyne  Hausaltert.  3,  267. 

Fuhse. 

Pfründe.  §  1.  Die  Pfründe  (ahd. 
pfruonta,  mhd.  pfrüende  zu  mlat.  provenda, 
dieses  Nebenform  zu  praebenda,  anorw.  pro- 
venda) ist  zunächst  dem  Wortsinn  nach  ein 
„Reichnis",  insbesondere  aber  das,  das 
einem  (Kapitel-) Geistlichen  als  Gegenlei- 
stung für  seine  geistlichen  Dienste  gereicht 
wird.  Nach  römischem  Kirchenrecht  wurde 
dem  an  der  Kathedralkirche  amtierenden 
Geistlichen  vom  Bischof  aus  dem  der  An- 
stalt (Kirche)  gehörigen  Vermögen,  der 
massa  et  mensa  communis,  ein  Stipendium 
gereicht,  das  später  mit  einer  aus  den 
grundherrschaftlichen  Verhältnissen  her- 
übergenommenen Terminologie  als  prae- 
benda bezeichnet  wurde,  während  sein  Ge- 
nießer zum  praebendarius  wurde.  Als  dann 
später  (nach  1000)  die  Reichnisse  der  Leihe 
eines  Grundstücks  Platz  machten,  der 
Geistliche  in  ein  beneficium  investiert 
wurde,  erhielt  auch  dieses  beneficium  den 
Namen  einer  Pfründe,  ist  es  nach  seinem 
Inhaber  eine  Kanonikatspfründe  (aschw. 
z.  B.  provastuböt). 


§  2.  Neben  dieser  Kanonikatspfründe 
ist  einer  viel  früher,  im  Frankenreich 
schon  im  8.  Jahrh.  im  engsten  Zu- 
sammenhang mit  dem  Eigenkirchenwesen 
(s.  d.)  entstandenen  Land-  oder  Pfarr- 
kirchenpfründe zu  gedenken.  Kirchenamt 
und  Kirchengut  werden  seit  dieser  Zeit  in 
weitem  Umfang  als  Leihegut  {beneficium) 
zu  Leiherecht  (Beneficialrecht)  an  den 
Geistlichen  vergeben,  und  das  Capitulare 
ecclesiasticum  von  818/19  bestimmt,  daß 
jede  solche  Kirche  mit  mindestens  einem 
mansus,  dem  Zehnten,  Oblationen  usw.  aus- 
gestattet werden  müsse  und  allein  die 
kirchlichen  Funktionen  als  Gegendienst 
des  Geistlichen  für  dieses  Leihegut  verlangt 
werden  können.  Ein  beneficium  ohne 
Kommendation,  wenngleich  auf  Lebenszeit, 
stellt  sich  diese  Leihe  in  Gegensatz  zum 
Lehen,  erscheint  sie  als  derjTypus  des  nicht- 
vasallitischen  fränkischen  beneficium. 

§  3.  In  Norwegen  war  von  Anfang  an 
die  fylkiskirkja  mit  Grund  und  Boden  von 
einem  jährlichen  Ertrag  einer  Mark  ge- 
wogenen Silbers  als  prövendaiür  den  fylkis- 
prestr  ausgestattet.  Bezüglich  der  hogendis- 
kirkja  und  der  herafrskirkja  fehlt  eine 
entsprechende  Bestimmung.  Vielmehr  ist 
bei  diesen  das  Verhältnis  jedenfalls  an- 
fänglich so  gewesen,  daß  sich  die  Entloh- 
nung des  Geistlichen  nur  nach  dem  beson- 
deren vom  herab*  oder  dem  einzelnen  Kir- 
chenbesitzer mit  ihm  abgeschlossenen 
Dienstvertrage  richtete.  Allerdings  ist  die 
Gewährung  von  Reichnis  (prestreida,  prest- 
gift,  isl.  tifrakaup,  Iqgkaup)  später  zur  ge- 
setzlichen Pflicht  geworden,  aber  der  Ge- 
danke des  beneficium  ist  hier  nicht  durch- 
gedrungen. Dagegen  erscheint  die  schwe- 
dische Kirche  immer  mit  einem  Grundstück 
ausgestattet  (prestaböl,  kirkiuböl,  prest- 
garfier),  das  nach  dem  Range  der  Kirche 
verschieden  groß  ist,  und  die  gleiche  Aus- 
stattung findet  sich  in  Dänemark;  doch 
scheinen  auch  hier  benefizialrechtliche  Züge 
zu  fehlen. 

Stutz  Kirchenrecht  307  f.;  SZf.RG.  33, 
213  fr.  Maurer  Vorlesungen  II  262,  277  f. 
Jargensen  Forelcesninger  272  fr.  Sjagren 
Tidsskr.  for  Retvidenskab  1898,  138  fr.  Vgl. 
'Kapitel'.  v.  Schwerin. 

Phallusdienst.      §1.     Die    Felsenbilder 
Skandinaviens    zeigen,    daß    der    Phallus 


PHALLUSDIENST 


415 


schon  in  der  Bronzezeit  bei  den  Germanen 
wie  bei  andern  Völkern  eine  ungemein 
wichtige  Rolle  im  Kultus  und  Ritus 
gespielt  hat  (vgl.  Brunius;  Försök  tili 
Förklaringar  öfver  Hällristningar  namtl. 
Taf.  V).  Eine  Anzahl  Holzfiguren,  die  in 
den  Mooren  Norddeutschlands,  Dänemarks, 
Britanniens  gefunden  worden  sind  und 
denen  allen  der  unnatürlich  große  Penis 
erectus  eigen  ist,  sind  weitere  Zeugnisse 
dieses  Kultes  (vgl.  A.  Feddersen,  Aarb.  1881 
S.  369,  bes.  380  ff.).  Noch  in  geschichtlicher 
und  christlicher  Zeit  sind  namentlich  am 
Unterrhein  und  in  Oberdeutschland  Fi- 
guren mit  großen  Phallus  bezeugt,  zu  denen 
unfruchtbare  Frauen  ihre  Zuflucht  nahmen, 
um  des  Mutterglücks  teilhaftig  zu  werden 
( J.  W.  Wolf,  Beitr.  z.  d.  Myth.  I  106  ff.), 
die  Folge  eines  Glaubens,  der*  noch  im 
16.  Jahrh.  unter  den  Frauen  bestanden  hat 
(Zimm.  Chron.  IV  69).  Ein  weiteres  Zeug-. 
nis  phallischen  Kults  ist  der  Bronzewagen 
aus  Judenburg  in  Steiermark,  eine  Votiv- 
gabe  zur  Erlangung  reichen  Ernteertrags, 
ein  Gegenstück  des  Sonnenwagens  von 
Trundholm:  um  die  übermenschlich  große 
weibliche  Figur  mit  der  Schale  auf  dem 
Haupte  stehen  Krieger  mit  auffallendem 
Penis  erectus.  Dieser  Auffassung  des  männ- 
lichen Glieds  als  Erzeuger  der  Fruchtbar- 
keit entsprach  es,  daß  in  Uppsala  Fricco- 
Freyr,  der  Gott  der  Fruchtbarkeit,  cum 
ingenti  priapo  (Adam  v.  Bremen  IV,  26) 
thronte. 

§  2.  Neben  den  menschengestaltigen  Fi- 
guren sind  die  sogenannten  weißen  heiligen 
Steine  (schwed.  stenkloten)  Zeugnisse  ver- 
breiteten Phallusdienstes.  Es  sind  dies 
meist  aus  Marmor  gehauene  Steine  von 
verschiedener  Größe,  deren  oberer  Teil 
durch  einen  Ring  vom  Rumpfe  abgeteilt 
und  mit  einer  Vertiefung  versehen  ist.  Sie 
haben  ganz  die  Gestalt  eines  männlichen 
Gliedes.  Ähnliche  Steine  als  Fruchtbar- 
keitserwecker finden  sich  fast  über  die  ganze 
Erde  verbreitet  (vgl.  die  linga  der  Inder). 
In  Skandinavien  sind  sie  bald  in  den  Grä- 
bern, bald  auf  den  Grabhügeln  gefunden 
worden,  am  Kristianiafjord,  in  der  Nähe 
des  alten  Skiringssal,  an  der  norwegischen 
Westküste  von  Stavanger  bis  Nordland, 
im  mittleren  Schweden  besonders  in  Söder- 
manland,  Nerike,  Upland,  also  im  Gebiet, 


wo  die  Bodenkultur  das  wirtschaftliche 
Leben  bedingt  und  der"  Nerthus-Freykult 
im  Mittelpunkt  religiöser  Handlung  steht. 
Andere  Gegenstände  in  den  Gräbern  machen 
es  wahrscheinlich,  daß  einige  dem  4.  Jahrh. 
n.  Chr.  angehören  und  mit  der  persönlichen 
Gottheit  der  Fruchtbarkeit  in  Zusammen- 
hang gestanden  haben.  Ob  diese  Phallus- 
steine  ursprünglich,  wie  bei  Naturvölkern, 
Zauberobjekte  gewesen  sind,  durch  die  man 
die  Fruchtbarkeit  der  Erde  zu  erwecken 
glaubte,  und  dann  im  Totenkult  als  Beigabe 
der  Toten,  der  Spender  der  Fruchtbarkeit, 
und  schließlich  als  Votivgabe  für  Frey  ein- 
gegraben oder  gesetzt  worden  sind,  läßt  sich 
nicht  beweisen. 

O.  Hermelin,  Sv.  Fornminnesför.  Tidskr. 
II  165  ff.  Th.  Petersen,  Det  kgl.  norske 
Vidensk.  Selsk.  Skrifter  1905  Nr.  8;  dazu 
Y.     Nielsen,     Norsk    hist.    Tidsskr.   4.    R. 

V,  19  ff. 

§  3.  Wenn  auch  keine  Steine,  so  sind 
doch  Nachbildungen  des  Membrum  virile 
auch  in  den  südgermanischen  Ländern  be- 
zeugt, so  ein  idolum  priapi  ex  auro  fabri- 
f actum  (MG.  V,  481).  Namentlich  als  Vo- 
tive  in  Kirchen  finden  sie  sich  (Grimm  D. 
Myth.  4  III  76;  vgl.  auch  R.  Andree,  Votive 
u.  Weihgaben  109  ff.)  und  in  verschiedenen 
Gebacken  leben  sie  fort,  wenn  auch  diese 
wohl  erst  unter  römischem  Einflüsse  ent- 
standen sind.  Dabei  ist  zu  beachten,  daß 
der  Phallus  nicht  allein  als  Fruchtbarkeits- 
erwecker aufgefaßt  wurde,  sondern  auch 
als  Schutz  und  Abwehrmittel  gegen  böse 
Geister  und  gewisse  Krankheiten. 

§  4.  Einen  eigentümlichen  Phalluskult 
schildert  der  isländische  Vcjlsapättr,  dessen 
Inhalt  sich  bis  heute  erhalten  hat.  Darnach 
verehrte  eine  norwegische  Bauernfamilie 
den  Vojsi,  das  Zeugungsglied  eines  Rosses, 
das  die  Bäuerin  durch  Kräuter  lebensfrisch 
erhielt.  Jeden  Abend  ging  es  von  Person 
zu  Person;  jeder,  der  es  in  der  Hand  hielt, 
rezitierte  eine  Strophe,  deren  erster  Teil 
einen  Wunsch,  der  zweite  eine  Anrede  an 
den  Nachbar  enthielt.  Auch  die  Gäste 
mußten  sich  an  diesem  Ritus  beteiligen, 
der  offenbar  den  Teilnehmern  Gesundheit 
sichern  sollte  (hrg.  Nord.  Oldskrifter  27, 
1 33  ff. ;  K.  Maurer,  Isl.  Volkssagen  307  ff.,  vgl. 
A.  Heusler,  ZdVerfVk.  13,  24  ff.).  S.  'Mörnir'. 


4i6 


PHILOSOPHIE 


D  u  1  a  u  r  e  Les  divinitis  gintratices  ou  le 
culte  du  Phallus  (Paris  1905).  Preuß  Phalli- 
sche Fruchtbarkeitsriten,  Arch.  f.  Anthrop.  N.  F. 
1,  I2qff.  Seligmann  Der  Böse  Blick  II 
188  ff.  E.  Mogk. 

Philosophie. 

Übersicht  §  i- — 2.  I.  Die  erste  Vermittlung 
antiker  Philosophie  §  3 — 6.  Boethius  §  4.  Cas- 
siodorus  §  5.  Martin  von  Bracara,  Isidor,  Beda 
§  6.  —  IL  Die  Karolingische  Renaissance  §  3 — 
16.  Karl  d.  Gr.,  Karl  d.  Kahle,  Alfred  d.  Gr.  §  7. 
Klosterschulen  §  8.  Alkuin  §  9.  Fredegisus, 
Dungal,  Agobard  von  Lyon  §  10.  Hrabanus 
Maurus  §  11.  Brun  Candidus  §  12.  Smaragdus 
v.  St.  Mihiel,  Jonas  v.  Orleans,  Sedulius  Scottus, 
Hinkmar  v.  Reims  §  13.  Johannes  Scottus 
Eriugena  §14—15.  Heirik,  Wibald,  Remigius  v. 
Auxerre  §  16.  —  III.  Der  Niedergang  des  geisti- 
gen Lebens  im  10.  Jh.  §  17.  —  IV.  Der  Gegensatz 
der  Dialektiker  und  Antidialektiker  im  11.  Jh. 
§  18 — 21.  Willeram  v.  Ebersberg,  Berengar  v. 
Tours  §  18.  Otloh  v.  St.  Emmeram,  Petrus 
Damiani  §  19.  Manegold  v.  Lautenbach  §  20. 
Seyfried  v.  Tegernsee,  Wilhelm  v.  Hirschau, 
Lanfrank  v.   Bek  §  21. 

Übersicht.  §  1.  Bei  ihrer  ersten 
Berührung  mit  dem  antiken  Geistesleben 
hatte  sich  von  den  germanischen  Völkern 
keines  zur  Höhe  selbständigen  philosophi- 
schen Denkens  erhoben.  Aber  mit  der  Auf- 
nahme klassischer  Bildungselemente  war 
ein  erstes  Bekanntwerden  mit  einem,  wenn 
auch  noch  so  bescheidenen  Maße  philosophi- 
scher Lehre  unmittelbar  gegeben.  Denn 
unter  den  sieben  freien  Künsten,  welche 
auch  für  die  Germanen  die  Grundlage  höhe- 
rer Bildung  ausmachten,  bezog  sich  die 
Dialektik  auf  die  Philosophie. 

§  2.  Für  die  Stellung  und  Entwicklung 
der  Ph.  im  mittelalterlichen  Geistesleben 
wurde  von  maßgebender  Bedeutung,  daß 
den  germanischen  Völkern  die  antike  Bil- 
dung und  das  Christentum  gleichzeitig  ver- 
mittelt, und  daß  die  bisher  geltenden  Bil- 
dungsmittel nunmehr  hauptsächlich  als  die 
Vorstufe  und  Propädeutik  für  die  Theologie 
angesehen  wurden.  So  geschah  es,  daß  das 
gesamte  Bildungswesen,  und  insbesondere 
auch  die  Pflege  des  philosophischen  Studi- 
ums, in  die  Hände  des  Klerus  überging,  daß 
die  bevorzugte  Pflegestätte  der  Philosophie 
die  christliche  Schule  (Domschule,  Kloster- 
schule) wurde,  daß  die  Philosophie  in  der 
Theologie  wie  teleologisch  ihre  Bestimmung, 
so   inhaltlich   ihre   Orientierung,    von    ihr 


aber  auch  mannigfache  Anregung  empfing. 
Diese  Verhältnisse  traten  in  Kraft  seit  Be- 
ginn der  Christianisierung  der  einzelnen 
deutschen  Stämme.  Es  geht  daher  nicht 
an,  die  Anfänge  der  philosophischen  Be- 
mühungen bei  den  neuen  Kulturvölkern  des 
MA.  von  dem  späteren  Schulbetrieb  durch 
die  sachlich  ohnehin  belanglose  Bezeich- 
nung ,, vorscholastisch"  trennen  zu  wollen. 
Vielmehr  reichen  die  Anfänge  der  Scho- 
lastik in  die  früheste  Periode  der  Aufnahme 
alter  Kulturelemente  zurück.  Diese  An- 
fangsperiode der  Scholastik  weist  bis  zum 
11.  Jahrh.  die  folgenden,  durch  die  allge- 
meine Kulturentwicklung  bedingten  Ent- 
wicklungsphasen auf:  I.  Die  erste  Vermitt- 
lung antiker  Philosophie,  IL  die  Karo- 
lingische Renaissance,  III.  der  Niedergang 
des  geistigen  Lebens  im  10.  Jahrh.,  IV.  der 
Gegensatz  der  Dialektiker  und  Antidia- 
lektiker im    11.  Jahrh. 

I.  Die  erste  Vermittlung  an- 
tiker Philosophie.  §3.  Die  ersten 
namhaften  Vermittler  antiker  Wissenschaft 
und  Weisheit  an  das  Germanentum  sind 
nicht  aus  ihm  selbst  hervorgegangen.  Es 
sind  Romanen,  die  dem  Staate  oder  der 
Kirche  dienen,  so  Boethius  und  Cassiodor 
bei  den  Ostgoten,  und  Isidor  von  Sevilla 
bei  den  Westgoten.  Erst  der  Angelsachse 
Beda  gehört  dem  Stamme,  in  dem  er 
wirkte,  selbst  an. 

§4.  Boethius  (480 — 524)  galt  nicht 
umsonst  bis  in  den  Beginn  des  13.  Jahrhs. 
hinein  als  die  erste  Autorität  auf  philoso- 
phischem Gebiete.  Zwar  ist  ihm  die  Aus- 
führung des  großen  Plans,  der  auf  dem 
Höhepunkte  des  ma.  Geisteslebens  in  ge- 
wissem Sinne  eine  Verwirklichung  fand, 
nämlich  die  Versöhnung  aristotelischer  und 
platonischer  Denkweise,  nicht  beschieden 
gewesen.  Aber  auch  bruchstückweise  ins 
Werk  gesetzt,  hatte  er  den  Erfolg, 
der  Frühzeit  des  MA.  einen  wesentlichen 
Teil  des  ihm  zugänglichen  philosophisch - 
literarischen  Materials  zur  Verfügung  zu 
stellen.  Boethius  übersetzte  nämlich,  wie 
jetzt  feststeht  (vgl.  Ch.  H.  Haskins,  Medie- 
val  Versions  of  the  Posterior  Analytics, 
Harvard  Studies  in  Classical  Philology  24 
(1914),  87ff.  u.  Cl.  Baeumker,  Latein.  Über- 
setzungen d.  aristotelischen  Analytica  po- 
steriora,   Philos.  Jahrb.  28  (1915),  320  ff.), 


PHILOSOPHIE 


417 


das  ganze  Organon  des  Aristoteles  ein- 
schließlich der  Analytik  und  Topik  ins 
Lateinische,  wenn  auch  nur  seine  Über- 
setzungen von  den  Kategorien  und  von  De 
interpretatione  in  allgemeinen  Gebrauch 
kamen.  Zu  den  letztgenannten  Schriften 
schrieb  er  auch  Kommentare,  wie  auch  je 
einen  solchen  zu  des  M.  Victorinus  Über- 
setzung der  Isagoge  des  Porphyrius  und  zu 
seiner  eigenen.  Außerdem  verfaßte  er  eine 
Anzahl  selbständiger  logischer  Schriften. 
Seine  eigene  Welt-  und  Lebensauffassung 
legte  er  in  dem  im  Kerker  geschriebenen, 
von  platonischer  und  stoischer  Denkungs- 
art  getragenen  Trostbuch  der  Philosophie 
[De  consolatione  philosophiae)  nieder.  Ob- 
wohl inhaltlich  nicht  ohne  mannigfaltige 
Anregung,  wirkte  diese  Hauptschrift  des 
B.,  die  das  MA.  zudem  durch  ihre  kunst- 
volle Form  fesselte,  namentlich  im  Sinne 
der  Hochschätzung  der  Philosophie.  Da- 
gegen kommt  den  Opuscula  sacra  des  B". 
auch  inhaltlich  und  nicht  minder  metho- 
disch ein  tiefgehender  und  weitreichender 
Einfluß  auf  die  ganze  Frühscholastik  zu: 
methodisch,  sofern  B.  zeigt,  wie  sich  die 
Vernunftwissenschaft  auf  die  christlichen 
Glaubensdogmen  anwenden  läßt;  inhalt- 
lich, sofern  er  einen  wertvollen  Apparat 
metaphysischer  Begriffe  bereitstellt,  die 
in  ihrer  Anpassung  an  die  peripatetische 
Denkweise  unwillkürlich  dem  späteren 
Aristotelismus  die  Wege  ebnen  helfen. 

§  5.  Wie  Boethius  so  entfaltete  auch 
Cassiodorus  (ca.  490 — 583,  s.  d.) 
ursprünglich  eine  einflußreiche  Tätigkeit 
am  ostgotischen  Königshofe,  zog  sich  aber 
später  in  das  von  ihm  gestiftete  Kloster 
Vivarium  zurück,  um  fortan  dem  soeben 
durch  Benedikt  von  Nursia  neu  organisier- 
ten abendländischen  Mönchtum  die  Rich- 
tung auf  wissenschaftliche  Betätigung  zu 
geben  und  der  bedrohten  Geisteskultur  des 
Abendlandes  ein  Asyl  in  den  Klöstern  zu 
sichern.  Dieser  Absicht  dienen  seine  Insti- 
tutiones  divinarum  et  saecularium  lectionum, 
in  deren  zweitem  Teil  De  artibus  ac  disci- 
plinis  liberalium  literarum  die  freien  Künste 
erstmals  (  die  propädeutische  Hinordnung 
auf  die  Offenbarungstheologie  erfahren.  Der 
Abschnitt  über  die  Dialektik  (cap.  3)  ent- 
wickelt in  Anlehnung  an  die  ältere  Ein- 
leitungsliteratur in  die  Philosophie  Begriff 


und  Einteilung  der  Philosophie  (vgl.  L. 
Baur,  Dominicus  Gundissalinus  De  divi- 
sione  philosophiae,  Münster  1 903,  354  [Bei- 
träge z.  Gesch.  d.  Philos.  d.  MA.  IV  2 — 3]) 
und  bietet  einen  gedrängten  Überblick  über 
das  aristotelische  Organon,  wobei  die  logi- 
schen Schriften  des  Boethius  benutzt  sind, 
aber  auch  Cicero  und  Marius  Viktorinus 
herangezogen  werden.  Von  den  übrigen 
philosophischen  Gebieten  außer  der  Dia- 
lektik wendet  C.  nur  dem  psychologischen 
sein  Augenmerk  zu  in  der  auf  Augustinus 
und  Claudianus  Mamertus  fußenden  Schrift 
De  anima,  die  in  einer  kurzen  Erörterung 
der  sittlichen  Tugend  auch  die  Ethik 
streift. 

§  6.  Ethische  Grundsätze  Senekas  suchte 
der  aus  Pannonien  stammende  Erzbischof 
Martin  von  Bracara  (f  580)  in 
Formula  vitae  honestae,  De  ira,  De  pauper- 
tate  zu  benutzen,  um  auf  die  sittliche  He- 
bung der  Sueven  im  Nordwesten  Spaniens 
einzuwirken.  Bei  den  Westgoten  in  Spanien 
entfaltete  der  aus  einer  romanischen  Familie 
hervorgehende  Erzbischof  Isidor  von 
Sevilla  (f  636,  s.  d.)  durch  sein  enzy- 
klopädisches Werk  Origines  oder  Etymolo- 
giae  eine  auf  das  ganze  MA.  nachwirkende 
segensreiche  Tätigkeit.  In  diesem  Werke 
geht  er  zwar  bei  der  kompendiösen  Dar- 
stellung des  Schulwissens  in  den  freien 
Künsten  nicht  wesentlich  über  Cassiodor 
hinaus.  Um  so  wertvoller  ist  aber  das  auf 
das  MA.  hinübergerettete  reiche  Material 
für  alle  übrigen,  namentlich  auch  die  natur- 
wissenschaftlichen Wissensgebiete.  Den 
Inhalt  seiner  Schrift  De  rerum  natura  über- 
nimmt in  einer  gleichnamigen  Kompilation 
zum  größten  Teile  der  Angelsachse  B  e  d  a 
Venerabilis  (673 — 735,  s.  d.).  Ihm 
kommt  das  Verdienst  zu,  seinem  Volke 
jenen  geistigen  Aufschwung  zu  verleihen, 
der  es  befähigt,  alsbald  auch  dem  Kontinent 
neue  Impulse  geistiger  Regsamkeit  zu  geben. 

IL  Die  Karolingische  Re- 
naissance. §7.  Durch  die  Konsoli- 
dierung der  politischen  und  die  Organisa- 
tion der  kirchlichen  Verhältnisse,  durch  die 
Stiftung  zahlreicher  Klöster  und  die  Grün- 
dung neuer  Schulen,  nicht  zuletzt  durch 
das  vorbildliche  und  machtvolle  Ein- 
greifen einsichtsvoller  Herrscher  war  seit 
dem  8.    Jahrh.   die  Möglichkeit  einer  ge- 


4i8 


PHILOSOPHIE 


steigerten  wissenschaftlichen  Tätigkeit  im 
allgemeinen  gegeben  und  zugleich  der  Bo- 
den gelockert  für  die  tieferen  Regungen 
einer  über  die  nächsten  Bedürfnisse  der 
Schule  hinausgehenden  philosophischen  Be- 
trachtung. Der  mächtigste  Antrieb  ging 
von  Karl  d.  Gr.  aus,  den  einer  seiner 
literarischen  Berater,  der  Ire  D  u  n  g  a  1 , 
mit  Grund  das  vollendete  Musterbild  nennt 
nicht  nur  für  die  Leiter  der  politischen, 
militärischen  und  kirchlichen  Verhältnisse, 
sondern  auch  „für  die  Philosophen  und 
Scholastiker,  um  in  Ehren  über  die  mensch- 
lichen Dinge  zu  philosophieren  und  nach 
Weisheit  zu  forschen  und  in  Ehrfurcht  und 
Rechtgläubigkeit  von  den  göttlichen  Din- 
gen zu  denken  und  zu  glauben".  Sein 
ideales  Streben  wirkt  bei  Karl  dem 
Kahlen  noch  fort  und  lebt  am  Ende  des 
9.  Jahrhs.  neuerdings  kraftvoll  auf  bei 
Alfred  d.  Gr.  in  England. 

§  8.  Wie  der  Hof  Karls  d.  Gr.  so  erweisen 
sich  jetzt  mehrere  blühende  Klöster  in 
West-  und  Ostfranken,  Alamanien,  Bayern 
und  Sachsen  als  Mittelpunkte  geistigen 
Schaffens.  Doch  schränkt  sich  der  Betrieb 
der  Philosophie  wesentlich  auf  den  Inhalt 
der  damaligen  Schullogik  ein.  Nur  verein- 
zelt durchbricht  das  philosophische  Inter- 
esse den  Rahmen  der  herkömmlichen  Dia- 
lektik, um  sich  auch  psychologischen  und 
ontologischen  Fragen  zuzuwenden,  und  nur 
einmal  besitzt  es  die  Kraft  zum  Ausbau 
eines  geschlossenen  Systems,  einer  von 
Glaubensdogmen  durchsetzten,  aber  sie 
rationalisierenden  Weltanschauung,  bei  Jo- 
hannes Skottus. 

§  9.  A  1  k  u  i  n  (ca.  735 — 804,  s.  d.),  der 
Leiter  der  Hofschule  Karls  d.  Gr.  und  der 
Begründer  der  Klosterschule  von  St.  Mar- 
tin zu  Tours,  betrachtete  in  aller  Unbefan- 
genheit die  freien  Künste  als  die  Grundlage 
der  christlichen  Bildung  und  insbesondere 
als  die  Vorstufe  des  theologischen  Studiums. 
Seine  Dialectica,  in  welcher  Karl  die  Fragen 
stellt,  Alkuin  sie  beantwortet,  ist  eine 
Kompilation  aus  den  pseudoaugustinischen 
Kategorien,  aus  Boethius  und  Isidor  und 
dient  lediglich  dem  Schulgebrauch.  Wenn 
Alkuin  auf  Veranlassung  der  Gundrada 
(Eulalia),  einer  Verwandten  Karls,  den 
psychologischen  Traktat  De  animae  ratione 
ad  Eulaliam  virginem  verfaßte,  so  beweist 


das,  daß  in  dem  geistig  angeregten  Hof- 
kreise  Karls  das  Bedürfnis  nach  einer  stoff- 
lichen Erweiterung  des  philosophischen 
Lehrgehalts  bestand.  Allein  auch  in  dieser 
Schrift  bewegt  sich  Alkuin  durchaus  in  den 
Bahnen  der  Überlieferung,  die  ihm  Augus- 
tin, Cassiodor  und  Cassian  darbieten.  In 
platonisch -augustinischer  Weise  denkt  er 
über  das  Wesen  der  Seele,  über  ihre  Teile, 
den  vernünftigen,  begehrlichen  und  mut- 
artigen,  und  ihr  Verhältnis  zur  Seele,  so- 
fern sie  nicht  real  verschieden  seien  von 
ihr.  Ein  nüchternes  Urteil  bekundet  er  in 
einer  ontologischen  Frage,  die  am  Hofe 
Karls  zu  Lebzeiten  Alkuins  und  noch  später 
verhandelt  wurde  und  die  Bedeutung  des 
Negativen  betraf.  Das  Nichts  (nihil),  so 
entscheidet  er  in  dem  Schriftchen  Dispu- 
tatio  Pippini  cum  Albino  Scholastico  hat 
Bestand  nur  dem  Namen,  nicht  auch  der 
Sache  nach  (nomine  est  et  re  non  est).  Und 
so  wendet  er  in  einem  Briefe  an  Karl  sich 
gegen  die  realistische  Auffassungsweise 
eines  Griechen  am  Hofe,  vielleicht  Elisa- 
u  s  ,  der  den  Tod  als  etwas  Wesenhaftes 
erweisen  wollte,  mit  der  Bemerkung,  er 
bestehe  nur  in  der  Abwesenheit  des  Lebens, 
wie  die  Finsternis  in  der  Abwesenheit  des 
Lichts. 

§  10.  Gerade  dieses  Thema  griff  der 
Schüler  und  unmittelbare  Nachfolger  Al- 
kuins an  der  Schule  zu  Tours,  Frede- 
g  i  s  u  s  (Fridugisus,  f  834)  in  einer  eigenen 
Abhandlung  De  nihilo  et  tenebris  wieder  auf, 
um  dem  verfehlten  realistischen  Stand- 
punkt jenes  Griechen  gemäß,  das  Nichts 
wie  auch  die  Finsternis  als  wirkliches  Sein 
zu  erweisen.  Ja  Fredegisus  betrachtet  das 
Nichts  geradezu  als  den  allerdings  nicht 
näher  bestimmbaren  Stoff,  aus  dem  die 
göttliche  Allmacht  die  Elemente,  das  Licht 
und  die  Geister  geschaffen  habe.  Karl,  den 
die  Darlegungen  des  Fredegisus  offenbar 
nicht  befriedigten,  wendet  sich  in  der  Frage 
an  den  Iren  D  u  n  g  a  1 ,  dessen  Antwort 
aber  nicht  erhalten  ist.  Aus  einer  Streit- 
schrift des  Bischofs  Agobard  von 
Lyon,  dem  Liber  contra  obiectiones  Fre- 
degisi  abbatis,  ersehen  wir,  daß  Fredegisus 
sich  auch  mit  der  Psychologie 'befaßte  und 
die  von  Alkuin  unentschieden  gelassene 
Frage  nach  dem  Ursprung  der  Seele  im 
Sinne  der  Präexistenzlehre,  des  Bestandes 


PHILOSOPHIE 


419 


der  Seele  vor  ihrer  Verbindung  mit  dem 
Leibe,  behandelte.  Dagegen  wendet  sich 
Agobard,  der  im  Anschluß  an  Isidor  für 
ihr  gleichzeitiges  Werden  mit  dem  Leibe  auf 
Grund  göttlicher  Allmacht  (Kreatianismus) 
eintritt. 

§11.  HrabanusMaurus(f  856) 
verpflanzte  die  Bildungsimpulse,  die  von 
der  Schule  Alkuins  ausgingen,  in  seine 
ostfränkische  Heimat,  an  die  von  ihm  be- 
gründete Schule  von  Fulda.  Gegenüber 
den  wirksamen  allgemeinen  Bildungsbe- 
strebungen, die  von  ihm  ausgehen,  stehen 
seine  schriftstellerischen  Leistungen  in  ihrer 
fast  ausschließlich  kompilatorischen  Art 
zurück.  Er  ist  in  erster  Linie  Theologe, 
schätzt  aber  doch  auch  die  freien  Künste 
in  ihrem  propädeutischen  und  namentlich 
apologetischen  Werte.  Was  er  De  institu- 
tione  clericorum  über  diese  Künste  vor- 
bringt, stammt  von  Augustin,  Isidor  und 
seinem  Lehrer  Alkuin.  "In  De  universo- 
nimmt  er  die  enzyklopädische  Richtung 
Isidors  wieder  auf,  freilich  nur  so,  daß  er 
ihm  auch  zugleich  den  gesamten  positiven 
Wissensstoff  entlehnt.  Auch  sein  Tractatus 
de  anima,  der  von  Alkuins  Schrift  De 
animae  rattone  unbeeinflußt  ist,  fußt  im 
psychologischen  Teile  ganz  auf  Cassiodor, 
im  ethischen  auf  Julianus  Pomerius  De 
vita  contemplativa. 

§  12.  Mehr  philosophische  Veranlagung 
als  Hrabanus  Maurus  verrät  sein  Nach- 
folger an  der  Schule  von  Fulda,  der  Franke 
Bruun,  bekannter  unter  dem  Namen 
C  a  n  d  i  d  u  s  (s.  Brun  Candidus).  Ihm 
und  nicht  dem  Angelsachsen  Wizo,  der  sich 
ebenfalls  Candidus  nannte,  sind  die  zwölf 
Dicta  Candidi  de  imagine  Dei  zuzuteilen 
(vgl.  J.  A.  Endres,  Zum  dritten  Bande  der 
Epistolae  Karolini  aevi,  Neues  Archiv  31 
(1906),  412  ff.),  in  denen  er  Gegenstände 
aus  dem  Bereiche  der  Schullogik,  wie  die 
Kategorien,  behandelt,  aber  auch  auf  das 
psychologische  Gebiet  übergreift.  Beson- 
ders bemerkenswert  ist  sein  Versuch,  der 
erste  im  MA.,  das  Dasein  Gottes  zu  erweisen. 
Er  stützt  sich  auf  den  Steigerungsgedanken, 
die  stufenmäßig  ansteigende  Vollkommen- 
heit in  der  Veranlagung  der  Wesen,  und 
schließt  so  auf  ein  allmächtiges  Sein  =  Gott. 

§  13.  Staatstheoretische  Erörterungen 
sind,  von  zufälligen  aphoristischen  Bemer- 


kungen abgesehen,  dieser  Frühzeit  des 
MA.  noch  fremd.  Doch  taucht  bereits  in 
der  Karolingischen  Periode  die  Literatur- 
gattung der  sogenannten  Fürstenspiegel 
auf.  Es  sind  moralisch -paränetische  Ab- 
handlungen über  die  Pflichten  des  Herr- 
schers, wie  sie  in  den  Werken  des  Abtes 
Smaragdus  von  St.  Mihiel  Via 
regia,  des  Bischofs  Jonas  von  Orle- 
ans De  institutione  regia,  des  S  e  d  u  1  i  u  s 
Scottus  De  rectoribus  Christianis,  des 
Erzbischofs  Hinkmar  von  Reims 
De  regis  persona  et  regio  ministerio,  De 
cavendis  vitiis,  De  ordine  palatii  vorliegen. 
Erst  nach  den  kirchenpolitischen  Kämpfen 
der  folgenden  Jahrhunderte  und  nach  dem 
Bekanntwerden  der  aristotelischen  Politik 
werden  zu  dem  biblisch -moralischen  In- 
halt dieser  Fürstenspiegel  prinzipielle  und 
systematisch  gehaltene  Untersuchungen  po- 
litischer Art  gefügt  (vgl.  A.  Werminghoff, 
Die  Fürstenspiegel  der  Karolingerzeit,  Hist. 
Zeitsch.  LXXXIX  (1902),  193  ff.;  S.  Hell- 
mann, Sedulius  Scottus,  München  1905, 
Quellen  und  Untersuchungen  z.  lat.  Philol. 
d.  MA.   I2). 

§  14.  Der  bedeutendste  Philosoph  der 
Zeit  und  der  erste  Begründer  einer  syste- 
matisch abgeschlossenen  Weltansicht  ist 
der  Ire  Johannes  Skottus,  oder 
wie  er  sich  auch  nennt,  E  r  i  u  g  e  n  a.  Er 
weilt  am  Hofe  Karls  des  Kahlen  nachweis- 
bar von  847 — 877.  Nur  wenige  Gelehrte  der 
Periode,  fast  ausschließlich  Iren,  waren 
des  Griechischen  mächtig.  Johannes  Skot- 
tus beherrschte  die  lateinische  und  griechi- 
sche Sprache  in  gleicher  Weise.  So  über- 
setzte er  die  Schriften  des  Pseudoareopa- 
giten,  die  Ambigua  des  Maximus  Confessor, 
De  hominis  opificio  des  Gregor  von  Nyssa 
aus  dem  Griechischen.  Er  schrieb  Glossen 
zu  Martianus  Capeila,  zu  den  theologischen 
Schriften  des  Boethius  und  wahrscheinlich 
auch  einen  Kommentar  zu  dessen  Con- 
solatio  philosophiae.  An  selbständigen 
Schriften  verfaßte  er  den  gegen  Gottschalk 
gerichteten  Liber  de  divina  praedestina- 
tione  und  sein  dialogisches  Hauptwerk  Fiept 
<suas(o?  [xspiajxoö  id  est  De  divisione  na- 
turae,  den  Inbegriff  seiner  philosophisch - 
theologischen  Weltanschauung.  Indem  er 
den  Richtlinien  der  neuplatonischen  Denk- 
weise bei  Augustinus  und  noch  mehr  bei 


420 


PHILOSOPHIE 


den  von  ihm  übersetzten  griechischen 
Vätern  folgt,  erlebt  der  Neuplatonismus 
als  monistisches  System  durch  ihn  einen 
späten  und  trotz  des  christlichen  Gedanken- 
einschlags für  jene  Zeit  fremdartigen  Nach- 
hall. Seine  rationalistische  Ausdeutung  des 
christlichen  Glaubensinhalts  ruht  auf  der 
Überzeugung  von  der  Überordnung  der 
Vernunft  über  die  Autorität  und  von  der 
Identität  wahrer  Philosophie  und  wahrer 
Religion. 

§  15.  Im  Unterschiede  von  den  Aus- 
gangspunkten in  den  neuplatonischen  Sy- 
stemen des  ausklingenden  Altertums  stellt 
Johannes  Skottus  einen  weniger  abstrakten 
Begriff  an  die  Spitze  seiner  aprioristischen 
Philosophie,  den  der  Natur,  welcher  nach 
ihm  alles  Seiende  und  Nichtseiende  um- 
faßt. Der  logischen  Einteilung  der  Natur 
entspricht  seiner  durchaus  realistischen 
Denkungsart  gemäß  die  Gliederung  und  der 
Kreislauf  des  Wirklichen.  Die  erste  Natur, 
welche  schafft  und  nicht  geschaffen  wird, 
ist  Gott,  die  Ursache  alles  Seienden  und 
Nichtseienden.  Die  zweite  Natur,  welche 
geschaffen  wird  und  schafft,  sind  die  Ur- 
gründe der  Dinge,  die  Ideen  und  Rat- 
schlüsse des  Logos,  welche  auf  die  endliche 
Welt  wirken.  Die  dritte  Natur  bildet  die 
Gesamtheit  der  zeitlichen  und  räumlichen 
Weltdinge,  die  geschaffen  werden  und 
selbst  nicht  schaffen.  Die  vierte  Natur, 
welche  nicht  geschaffen  wird  und  nicht 
mehr  schafft,  stellt  wiederum  das  göttliche 
Sein  dar  als  das  Endziel  des  Weltlaufs,  in 
dem  Anfang  und  Ende  sich  finden.  Aber 
nicht  nur  Anfang  und  Ende  der  Dinge, 
auch  deren  Mitte  ist  das  göttliche  Sein.  Die 
Natur  Gottes  ist  ganz  in  allem  Einzelnen 
und  in  sich  selbst.  „Aus  sich  selbst  her- 
austretend in  alles,  macht  Gott  alles  und 
wird  in  allem  alles,  und  er  kehrt  in  sich  zu- 
rück, indem  er  alles  in  sich  zurückruft,  und 
während  er  in  allem  wird,  hört  er  nicht 
auf  über  allem  zu  sein."  Es  scheint  zu- 
weilen, als  ob  Skottus  vor  dem  entschei- 
denden Schritte  zum  Monismus  sich  zu- 
rückhalten wollte.  Daraus  erklären  sich 
nicht  wenige  seiner  Widersprüche,  sein 
Schwanken  zwischen  Determinismus  und 
Indeterminismus,  zwischen  der  Schöpfung 
und  dem  Ausfluß  der  Welt  aus  Gott,  zwi- 
schen   der    Transzendenz    und    Immanenz 


Gottes  in  Rücksicht  auf  die  Welt.  Aber 
schließlich  kann  kein  Zweifel  bestehen,  daß 
ein  einheitlicher  Entwicklungsprozeß  Aus- 
gang und  Entfaltung  der  Dinge  aus  Gott 
und  ihre  Rückkehr  in  Gott  umfaßt.  Denn 
alle  Dinge,  die  von  Gott  ausgingen,  werden 
wieder  Gott,  indem  das  Konkrete  in  das 
Allgemeine,  die  Vielheit  in  die  Einheit,  das 
Körperliche  in  das  Geistige  und  dieses  in 
Gott  zurückkehrt. 

§  16.  Die  literarische  Einwirkung  des 
Johannes  Skottus  läßt  sich  verfolgen  bei 
seinen  Volksgenossen,  den  Iren,  so  bei  einer 
Sammlung  derselben  in  der  Nähe  von  Laon, 
welcher  Elias  angehört,  der  Lehrer  Hei  - 
r  i  k  s  (f  876).  Durch  Heirik  erhielt  die 
Lehre  des  Skottus  einen  Stützpunkt  in 
Auxerre,  wo  Bischof  W  i  b  a  1  d  (f  887)  als 
ihr  Anhänger  genannt  wird  und  namentlich 
Heiriks  Schüler  Remigius  vonAux- 
e  r  r  e  (f  ca.  908)  sie  fortpflanzte.  Heirik 
und  Remigius  hielten  vornehmlich  durch 
ihre  kommentatorische  Tätigkeit,  bei  der 
sie  den  realistischen  Standpunkt  Eriu- 
genas  wahrten  und  sich  meist  wörtlich  an 
ihn  anschlössen,  das  philosophische  Inter- 
esse wach.  Von  Heirik  stammen  Glossen 
zu  den  pseudoaugustinischen  Categoriae 
und  zu  Augustins  Dialectica,  von  Remigius 
ein  umfänglicher  Kommentar  zu  Martianus 
Capella,  Glossen  zu  den  Opuscula  sacra  des 
Boethius  und  ein  nunmehr  in  drei  Hss. 
festgestellter  (vgl.  H.  Naumann,  Notkers 
Boethius,  Untersuchungen  über  Quellen 
und  Stil,  Straßburg  1913,  1  ff.  [Quellen  u. 
Forsch,  z.  Sprach-  u.  Kulturgesch.  d.  germ. 
Völker,  121.  Heft])  Kommentar  zum  Trost- 
buch desselben. 

III.  Der  Niedergang  des  gei- 
stigen Lebens  im  10.  Jahrh. 
§  17.  Die  beständige  Beunruhigung  des 
Reichs  im  Westen  und  Osten,  die  Ver- 
wüstung und  Vernichtung  zahlreicher 
Klöster  durch  Normannen  und  Ungarn 
bewirkten  einen  Niedergang  des  geistigen 
Lebens  im  10.  Jahrh.  Trotzdem  traten 
jetzt  neue  deutsche  Stämme,  so  die 
Sachsen,  Bayern  und  Alamannen  in  lite- 
rarischen Wettbewerb  auf  philosophischem 
Gebiete  ein.  Hier  rückte  Johannes  Skottus 
wieder  mehr  in  den  Hintergrund.  Dagegen 
erhielt  sich  das  autoritative  Ansehen  des 
Boethius  ungemindert  fort,   und  zwar  er- 


PHILOSOPHIE 


421 


freute  sich  namentlich  sein  Trostbuch  der 
Philosophie  einer  entschiedenen  Vorliebe. 
Am  Anfang  des  10.  Jahrhs.  verfaßte  Abt 
Bovo  II.  vonCorveiin  Sachsen  (900 
bis  919)  mitten  unter  den  feindlichen  Ein- 
fällen der  Normannen  einen  Kommentar 
zu  einem  Metrum  (1.  III.  m.  9)  des  genann- 
ten boethianischen  Werkes.  Doch  die  be- 
merkenswerteste Tatsache  ist,  daß  dieses 
Lieblingsbuch  des  MA.  nunmehr  auch  in 
die  Volkssprache  übertragen  wurde.  Noch 
im  9.  Jahrh.  hatte  A  1  f  r  e  d  d.  Gr,  (f  901) 
es  ins  Angelsächsische  übersetzt.  N  o  t  k  e  r 
L  a  b  e  o  (f  1022)  von  St.  Gallen  überträgt 
es  als  erstes  profanes  Werk  der  lateinischen 
Literatur  um  980  ins  Deutsche.  Er  ver- 
bindet hierbei  mit  der  Übersetzung  seinen 
Kommentar,  der  sich  von  dem  des  Remi- 
gius  und  einem  zweiten  anonymen  ab- 
hängig erweist.  Von  Boethius  übersetzt 
er  auch  De  sancta  trinitate,  ferner  die 
aristotelischen  Categoriae  und  De  inter- 
pretatione,  des  Martianus  Capella  De  nuptiis 
Philologiae  et  Mercurii.  Ihm  oder  seiner 
Schule  verdanken  auch  eigene  logische 
Traktate  ihren  Ursprung,  die  indes  ganz 
auf  der  älteren  Literatur  der  Dialektik 
fußen.  Ungefähr  gleichzeitig  mit  Notker 
Labeo  und  die  gleichen  Quellen  wie  er  be- 
nutzend, schrieb  der  Bayer  Froumund 
(f  ca.  1008)  während  seines  Aufenthaltes 
zu  Köln  eine  Glossenkompilation  zur  Con- 
solatio  und  brachte  sie  in  sein  Kloster 
Tegernsee  (vgl.  Naumann  [s.  o.]  14,  27). 
Alle  seine  Zeitgenossen  überragte  an  wis- 
senschaftlichem Ansehen  Gerbert  von 
A  u  r  i  1 1  a  c  ,  gestorben  1003  als  Papst 
Silvester  II.  Doch  scheinen  seine  philo- 
sophischen Kenntnisse  sich  wesentlich  in- 
nerhalb der  Grenzen  der  damaligen  Schul- 
logik bewegt  zu  haben.  Denn  sowohl  das 
Thema,  das  er  in  Gegenwart  von  Otto  II. 
gelegentlich  einmal  zu  Ravenna  verhandelt, 
als  auch  jenes  andere,  dem  er  eine  eigene 
an  Otto  III.  gerichtete  Schrift  De  rationali 
et  ratione  uti  widmet,  betrifft  lediglich 
Umfangsverhältnisse  von  Begriffen. 

IV.  Der  Gegensatz  der  Dia- 
lektiker und  Antidialektiker 
im  11.  Jahr.  §  18.  Es  ist  kein  Zufall, 
daß  unter  den  literarischen  Arbeiten  Not- 
kers  von  St.  Gallen  an  der  Wende  vom 
10.  zum  11.  Jahrh.  die  freien  Künste  das 


Übergewicht  gewinnen  über  die  Theologie. 
Dieser  Zug  befestigt  und  verstärkt  sich  im 
11.  Jahrh.  mit  dem  offenbaren  Aufschwung 
geistiger  Regsamkeit,  so  daß  Abt  Wille- 
ram  von  Ebersberg  sich  zu  der 
Klage  veranlaßt  sieht,  daß  über  dem  Stu- 
dium der  freien  Künste  jenes  der  hl.  Schrift 
vergessen  werde.  Den  ersten  Rang  unter 
den  freien  Künsten  nahm  damals  die 
Dialektik  ein,  die  nun  mehrfach  zur  Be- 
kämpfung der  christlichen  Glaubens  und 
zur  Auflösung  seiner  Dogmen  in  Vernunft- 
wahrheiten verwendet  wurde.  In  ge- 
schichtlich faßbarer  Gestalt  tritt  uns  diese 
Art  von  Dialektikern,  die  sonst  wohl  meist 
zu  den  zahlreichen  Winkel-  und  Wander- 
lehrern der  Zeit  gehörten,  im  Westen  an 
Berengar  von  Tours  (f  1088)  mit 
seiner  Bestreitung  des  Abendmahls  ent- 
gegen. Nicht  von  einem  logischen  Partei- 
standpunkte aus,  sondern  in  Wiederauf- 
nahme des  von  Johannes  Skottus  ver- 
fochtenen  Rationalismus  stellt  er  die  For- 
derung, auch  in  der  Theologie  ratione  agere, 
per  omnia  ad  dialecticam  confugere  und 
lehnt  er  in  der  Eucharistie  die  Wesens- 
wandlung ab  mit  Rücksicht  auf  das  Ver- 
hältnis von  Substanz  und  Akzidens,  auf 
den  Begriff  des  Werdens,  auf  die  Unmög- 
lichkeit der  gleichzeitigen  Existenz  an  ver- 
schiedenen Orten  u.  dgl. 

§  19.  Der  einseitige  Standpunkt  dieser 
Dialektiker  blieb  nicht  ohne  Rückwirkung. 
Im  Zusammenhang  mit  den  klösterlichen 
und  allgemeinkirchlichen  Reformbestre- 
bungen der  Zeit  setzte  eine  Stimmung  ein, 
welche  das  seit  Jahrhunderten  bestehende 
Verhältnis  zwischen  den  freien  Künsten  und 
der  Theologie  zu  lösen  und  die  bisherige 
Grundlage  der  höheren  Bildung  zu  er- 
schüttern drohte.  Extreme  Anhänger  der 
kirchlichen  Reformpartei,  deren  geistige 
Befähigung  keineswegs  in  Zweifel  steht, 
verwarfen  nicht  nur  die  Dialektik,  sondern 
das  ganze  weltliche  Wissen  und  die  ihm 
dienende  Literatur.  Einer  der  eifrigsten 
unter  diesen  Antidialektikern  und  Anti- 
humanisten  war  Otloh  von  St.  E  m  - 
m  e  r  a  m  zu  Regensburg  (-j-  1070),  welcher 
die  Beschäftigung  mit  den  freien  Künsten 
für  den  Ordensmann  wenigstens  als  uner- 
laubt erklärte,  die  freien  Künste  am  lieb- 
sten   ganz    vom     Jugendunterricht    aus- 


422 


PHOL 


geschlossen  hätte  und  auf  einen  Ersatz  für 
die  aus  dem  heidnischen  Altertum  über- 
kommene Schulliteratur  bedacht  war. 

§  20.  Die  nämliche  Richtung  verfolgte 
in  Italien  der  berühmte  Reformator  und 
Bußprediger  Petrus  Damiani  (gest. 
1072).  Von  ihm  zeigt  sich  in  Deutschland 
literarisch  abhängig  der  Elsässer  M  a  n  e  - 
gold  vonLautenbach(f  nach  1 103), 
der  nach  einer  ruhmvollen  Laufbahn  als 
Wanderlehrer  in  Frankreich  das  reguläre 
Leben  der  Augustinerchorherren  erwählte. 
In  seiner  Streitschrift  gegen  Wolfhelm  von 
Köln  (Opusculum  Manegaldi  contra  Woljel- 
mum  Coloniensem)  verficht  er  die  Über- 
zeugung, daß  die  Lehren  der  alten  heidni- 
schen Philosophen  mit  den  christlichen  An- 
schauungen unverträglich  und  darum  ver- 
werflich seien.  Die  Beschäftigung  mit  welt- 
licher Wissenschaft  hält  er  für  überflüssig 
und  unnütz.  Hervorgehoben  zu  werden 
verdient,  daß  bei  Manegold,  der  sich 
lebhaft  am  kirchenpolitischen  Kampfe  be- 
teiligt, in  einer  gegen  den  Scholastiker 
Wenrich  von  Trier  gerichteten  und  dem 
Erzbischof  Gebhard  von  Salzburg  gewid- 
meten Schrift  (Manegoldi  ad  Gebehardum 
Über)  sich  bereits  auch  Ansätze  Staats - 
theoretischer  Erwägungen  finden.  Sie  sind 
von  einer  stark  demokratischen  Gesinnung 
getragen.  In  der  Wahlmonarchie  besteht 
nach  Manegold  ein  Vertrag  {pactum)  zwi- 
schen König  und  Volk,  der  den  König  zu 
einer  gerechten  Regierung,  das  Volk  zur 
Unterwürfigkeit  verpflichte.  Wird  der 
König  aber  zum  Tyrannen,  dann  hat  das 
Volk  das  Recht,  ihm  das  übertragene  Amt 
wieder  zu  entziehen  und  einen  anderen  zu 
erheben. 

§  21.  Es  fehlte  nicht  an  maß-  und  ein- 
sichtsvollen Männern,  die  in  dem  Streit 
zwischen  Dialektikern  und  Antidialekti- 
kern,  Rationalisten  und  extremen  Fideisten 
eine  vermittelnde  Stellung  einnahmen.  Zu 
ihnen  zählen  die  Äbte  Sey fried  von 
Tegernsee  (f  1068),  W  i  1  h  e  1  m  v  o  n 
Hirschau  (f  1091),  Lanfrankvon 
B  e  k  (f  1089  als  Erzbischof  von  Canter- 
bury),  der  Lehrer  Anselms.  Wohl  kam 
ihnen  das  große,  durch  das  Christentum 
veranlaßte  Problem,  das  schon  in  der 
Karolingischen  Periode  empfunden  wurde, 
und  das  die  Geister  tief  unter  allem  klein- 


lichen Schulbetrieb  stets  aufs  neue  bewegte, 
noch  nicht  völlig  zum  -Bewußtsein,  das 
Problem  vom  Wissen  und  Glauben,  ge- 
schweige, daß  es  durch  sie  seine  Lösung 
gefunden  hätte.  Sie  war  einer  späteren  Zeit 
vorbehalten.  Aber  instinktiv  sind  sie  von 
der  Vereinbarkeit  der  Vernunfterkenntnis 
und  Glaubensüberzeugung  durchdrungen, 
und  Wilhelm  von  Hirschau  tritt  im  Grunde 
für  das  selbständige  Recht  der  Vernunft- 
wissenschaft ein,  indem  er  mit  dem  Hin- 
weis auf  die  Veranlagung  des  Menschen  den 
natürlichen  Wissenserwerb  zu  einer  gott- 
gewollten Aufgabe  des  Menschen  stempelt. 
In  der  Richtung  dieser  Männer  bewegt  sich, 
wenn  auch  nicht  ohne  Schwankungen,  die 
fernere  Entwicklung  des  ma.  Geisteslebens 
bis  zu  jenem  Zeitpunkte,  wo  die  Synthese 
von  Wissen  und  Glauben,  von  natürlicher, 
großenteils  aus  dem  Altertum  überkomme- 
ner Weisheit  und  gläubig  hingenommenem 
Offenbarungsinhalt  zur  vollendeten  Tat- 
sache wird. 

C.  Prantl  Gesch.  d.  Logik  im  Abendlande. 
Leipzig  3  1885.  J.  A.  E  n  d  r  e  s  Gesch.  d.  mitlel- 
alterl.  Philosophie  im  christlichen  Abendlande. 
Kempten  u.  München  1908.  D  e  r  s.  Forschungen 
z.  Gesch.  d.  frühmittelalterl.  Philosophie.  Münster 
191 5.  (Beiträge  z.  Gesch.  der  Philos.  d.  MA. 
17,  2 — 3.)  Cl.  Baeumker  Die  christl.  Philo- 
sophie des  MA.  Leipzig  u.  Berlin  1909,  J  1913 
(Die  Kultur  der  Gegenwart  I,  5.).  M.  Grab- 
mann Gesch.  d.  scholastischen  Methode.  Frei- 
burg,  1.  Bd.,  1909.  M.  Manitius  Gesch.  d. 
latein.  Literatur  d.  MA.  München,  1.  Teil,  191 1. 
F.  Überwegs  Grundriß  d.  Gesch.  d.  Philo- 
sophie d.  patristischen  u.  scholastischen  Zeit. 
Hrsg.  von  M.  Baumgar  tn  er.    Berlin  I0  191 5. 

J.  A.  Endres. 
Phol.      Der  vielumstrittene  Name  einer 
Gottheit,  der  sich  nur  im  zweiten  Merse- 
burger Zauberspruch  findet: 

Phol  ende  Uuodan  vuorun  zi  holza. 
Man  hat  früher  den  Spruch  als  einen  heid- 
nisch-germanischen angesehen,  neuere  alt- 
christliche Funde  und  Hinweise  (ZfdA.  52, 
169  ff.;  54,  195  ff.)  machen  es  aber  wahr- 
scheinlich, daß  der  Spruch  unter  dem  Ein- 
flüsse einer  christlichen  Vorlage  entstanden 
ist.  Auch  den  Namen  Phol  hat  man  bald 
als  germ.  Gott  aufgefaßt  und  ihn  mit  skr. 
bala  'Kraft'  zusammengebracht  (Kögel, 
Litgesch.  I  92)  oder  Vol  gelesen  und  als 
Masc.  zu  Volla  gedeutet  (PBB.  15,  207), 
bald  hat  man  in  ihm  den  Apostel  Paulus 


PILZE— PLASTIK 


423 


(Bugge  Studien  I  301)  oder  den  griech. 
Apollo  (ZfdPh.  26,  145)  wiederfinden  wol- 
len. Mag  der  Spruch  auch  eine  christliche 
Vorlage  gehabt  haben,  die  Tatsache,  daß 
uns  germanische  Gottheiten  in  ihm  be- 
gegnen, zwingt  auch  Phol  als  solche  aufzu- 
fassen. Ob  er  freilich  mit  dem  gleich  darauf 
erwähnten  Balder  identisch,  also  nur  ein 
Beiname  Balders  ist,  ist  sehr  zweifelhaft,  da 
sich  nicht  erweisen  läßt,  ob  hier  Balder  No- 
men proprium  oder  appellativum  (  =  Herr) 
ist.  Vielmehr  scheint  er  eine  Lokalgottheit 
gewesen  zu  sein,  deren  man  in  den  Inschriften 
der  Votivsteine  so  viele  findet,  und  deren 
Bedeutung  und  Wesen  immer  verschlossen 
bleiben  wird. 

Müllenhoff-Scherer  Denktn.  3  Nr.  4, 

wo  sich  die  zahlreiche  Literatur  über  das  Wort 

findet.  E.  Mogk. 

Pilze  als  Speise  haben  erst  durch  die 
Mönche  von  Italien  her,  wo  sie  lange  ge- 
schätzt waren,  in  den  germanischen  Ländern 
Eingang  gefunden,  ohne  allgemeine  Ver- 
breitung zu  erlangen.  Nach  Anthimus 
(de  obs.  cib.  38)  sind  sie  schwer  und  un- 
verdaulich, nur  die  Moosschwämmchen  und 
Trüffeln  nimmt  er  aus.  In  der  Ecbasis 
(541  ff.)  werden  dem  kranken  Löwen  u.  a. 
auch  Pilze  als  Kost  verordnet.  Ihre  Giftig- 
keit war  bekannt,  es  schreibt  Ekkehart 
(Benedict.  212)  deshalb  mehrfaches  Kochen 
vor  dem  Genuß  vor.  Im  Bistum  des  Thiet- 
mar  von  Merseburg  (VIII  14)  starben  im 
Jahre  1018  sieben  Kätner  am  Genuß  giftiger 
Pilze  (Heyne  Hausaltert.  II  331  f.).      Fuhse. 

Pinzette.  §  1.  Zum  Entfernen  lästiger 
Härchen  bedient  man  sich  im  germ.  Alter- 
tum einer  kleinen  Toilettenzange  (vgl.  Si- 
don.  Apoll.  Ep.  I  2  MG.  Auct.  Antiq. 
t.  VIII 2  von  Theoderich  dem  Großen: 
„pilis  infra  narium  antra  fructicantibus 
cotidiana  succisio").  Ihre  Form  ist  schon 
in  der  älteren  Bronzezeit  ge- 
schaffen. Sie  besteht  aus  zwei  parallelen 
Bändern  aus  dünnem  Blech,  die  sich  unten 
verbreitern  und  oben  durch  einen  dünnen 
Steg  verbunden  sind.  Die  Arme  sind 
unten  nach  innen  umgebogen  und  passen 
genau  aufeinander  ('S.  Müller,  Ordning, 
Broncealderen  194 — 198;  295 — 297).  Die 
Pinzette  hängt  öfter  an  einem  Ring,  mit 
andern  Toiletteninstrumenten  zusammen 
(Montelius,  Antiq.  tidskrift  III  385). 

H  00  p  s,  Reallexikon.     III. 


§  2.  Mit  dem  Auftreten  der  Eisen  - 
k  u  1 1  u  r  werden  sie  in  dem  neuen  Material 
nachgebildet  (sehr  häufig  in  den  Gesichts- 
urnengräbern Ostdeutschlands  vgl.  Lis- 
sauer,  Die  prähist.  Denkmäler  der  Prov. 
Westpreußen  1877).  Die  Arme  dieser 
Eisenpinzetten  sind  meist  gleichmäßig 
schmal,  auf  ihnen  bewegt  sich  ein  runder 
oder  viereckiger  Schieber.  In  der  LaTene- 
und  Rom.  Kaiser-Zeit  sind  sie  verhält- 
nismäßig selten  (das  Material  ist  Eisen, 
Silber  oder  Bronze).  Ein  sehr  häufiges 
Ausstattungsstück  der  südgerman.  Gräber 
werden  sie  wieder  —  gewöhnlich  aus  Bronze 
verfertigt  —  in  der  merovingischen  Zeit 
(Lindenschmit,  Handbuch  322  und  Alter- 
tümer II.  V.  6).  —  S.  auch  'Bartzange'. 

Max  Ebert. 
Plastik.  §  1.  Die  germanische  Frühzeit 
hat  auf  diesem  Gebiete  künstlerisch  nichts 
Bedeutendes  geleistet;  es  scheint  der  ger- 
manischen Rasse  überhaupt  im  Vergleich 
mit  den  Südeuropäern  die  Fähigkeit  dafür 
nur  sparsam  verliehen  zu  sein.  Im  ersten 
christlichen  Jahrtausend  betätigt  sich  die 
eigentliche  plastische  Kunst  vorwiegend 
auf  dem  Gebiete  der  Elfenbein- 
schnitzerei (s.  d.),  wo  allerdings, 
wenn  auch  in  Fortbildung  der  antiken  und 
byzantinischen  Elfenbeinbildnerei,  Wert- 
volles geschaffen  ist.  Ein  anderer  Zweig  ist 
der  wichtige  der  in  Gold  oder  Silber  getrie- 
benen figürlichen  Werke,  sowohl  in  Relief 
als  sogar  freistehend  und  vollrund.  Hier- 
von erscheinen  gegen  Ende  des  Jahr- 
tausends seit  der  Zeit  Karls  d.  Gr.  zahl- 
reiche Beispiele,  alles  Werke  der  kirchlichen 
Ausstattung.  Das  älteste  erhaltene  Werk 
dieser  Kunst  scheint  der  Ambrosiusaltar 
in  Mailand  (vor  835,  vom  fränkischen 
Meister  Wolvinius)  zu  sein.  Ob  die  ihm 
sehr  ähnliche  goldene  Tafel  Kaiser  Ottos  III. 
im  Aachener  Münster  nicht  aus  ungefähr 
derselben  Zeit  stammt,  muß  dahingestellt 
bleiben. 

§  2.  Jedenfalls  aber  ist  figürlich-plas- 
tische Kunst  an  getriebenen  Gold- 
schmiedearbeiten im  9.  und  10. 
Jahrh.  dauernd  in  Blüte  gewesen,  wovon 
insbesondere  in  Frankreich  (Conques)  und  in 
der  Südschweiz  (Sion,  S.  Maurice)  wichtige 
Werke  zeugen.  Die  sitzende  prächtige 
goldene  Statue  von  Ste.  Foy  in  Conques 


424 


PLATENITZER  TYPUS— PÖHLDE 


ist  davon  ein  hervorrragendes  Beispiel.  Die 
Darstellung  dieses  umfassenden  hochwich- 
tigen Gebietes  harrt  noch  der  Darstellung. 
Nur  diese  Lücke  macht  es  erklärlich,  daß 
trotz  Inschrift  und  Dokument  ein  Forscher 
wie  Zimmermann  vom  Ambrosiusaltar  zu 
Mailand  annehmen  kann,  er  stehe  im 
9.  Jahrh.  so  gänzlich  allein,  daß  er  da  nicht 
entstanden  sein  könne,  müsse  deshalb  dem 
Ende  des  II.  zugeschrieben  werden. 

§  3.  Die  germanische  Steinbild- 
hauerei  scheint  im  1.  Jahrtausend 
überhaupt  nichts  von  Bedeutung  hervor- 
gebracht zu  haben;  vermutlich  stand  sie 
noch  allzusehr  unter  dem  Einflüsse  der 
im  Baulichen  überall  maßgebenden  hand- 
werklichen Holzschnitzerei,  daß  sie  über  die 
darin  gegebenen  Grenzen  sich  nicht  hinaus- 
wagte. Die  ältesten  langobardischen 
Reliefskulpturen  in  Cividale,  die  merowin- 
gischen  an  den  Schranken  von  S.  Peter  in 
Metz  erweisen  dies  deutlich.  Auch  die 
Steinsäulen  von  Wildberg  und  Holzger- 
lingen  (s.  d.)  sind  nichts  anderes  als  in 
Stein  übersetzte  grobe  figürliche  Holz- 
säulen.  Die  spärlichen  Reste  an  Kirchen 
sächsischer  Zeit  sind  ähnlicher  Art  (Qued- 
linburg, Fischbeck). 

§  4.  Eine  german.  Holzbildhauerei 
muß  freilich  daneben  in  ausgedehnter 
Übung  gewesen  sein,  doch  sind  ihre  Denk- 
mäler wohl  alle  verschwunden;  vielleicht 
datiert  der  plumpe,  vollbekleidete,  bärtige 
Holzkruzifixus  im  Braunschweiger  Dom 
noch  vom  Ende  des  Jahrtausends. 

§  5.  Von  einer  frühgermanischen  Plastik 
in  Bronzeguß  kann  nach  dem  gegen- 
wärtigen Stande  unserer  Kenntnisse  nicht 
wohl  die  Rede  sein.  Auch  für  die  einstige 
Existenz  einer  karolingischen  Bronze- 
gießerei in  Aachen  hat  sich  bis  jetzt  kein 
überzeugender  Beweis  beibringen  lassen; 
die  Gitter  und  Türen  sind  gewiß  Import  aus 
Italien;  die  Bronzestatuette  Karls  d.  Gr. 
(Metz,  jetzt  Paris)  hat  sich  als  Werk  der 
Renaissance  erwiesen.  So  muß  angenommen 
werden,  daß  erst  kurz  nach  1000  Bischof 
Bernward  von  Hildesheim  die  Bronzeplastik 
in  Deutschland  einführte,  die  er  in  Italien 
kennen  gelernt;  freilich  gleich  im  großarti- 
gem Maßstabe,  während  eine  kunstgewerb- 
liche Kleinplastik  in  Bronzeguß  im  Norden 
von  alters  her  geblüht  hatte. 


Im  übrigen  siehe  die  einzelnen  Artikel 
(vgl.  systemat.  Register  unter  'Kunst'). 

A.  Haupt. 

Platenitzer  Typus  (Taf.  34),  nach  dem  Ur- 
nengräberfelde  von  Platenitz  an  der  oberen 
Elbe  von  J.  L.  Pic  eingeführte  Bezeichnung 
der  jüngeren,  stark  hallstättisch  beeinfluß- 
ten Ausprägung  des  schlesischen  Typus 
(s.  d.)  in  Nordböhmen  und  Nordostdeutsch- 
land bis  nach  Posen  hinauf.  Diese  Gruppe 
enthält  lange,  noch  etwas  altertümlich  ge- 
formte, bronzene  und  eiserne  Hallstatt- 
schwerter, bronzene  Pfeilspitzen,  eiserne 
Streitäxte  mit  Schaftloch,  krumme  und 
gerade  Eisenmesser,  bronzene  und  eiserne 
Pferdetrensen  mit  langen,  schwach  ge- 
krümmten Seitenteilen,  kleine  blattförmige 
bronzene  Gürtelhaken,  bronzene  und  eiserne 
Harfenfibeln,  die  eine  Spezialität  der  jünge- 
ren ostmitteleuropäischen  Urnenfelder  bil- 
den, Nadeln,  Armringe  mit  Endknöpfen, 
bunte  Glasperlen,  tönerne  Wirtel,  Klap- 
pern, Feuerbarren  und  namentlich  zahl- 
reiche Tongefäße,  zum  Teil  gemein-hall- 
stättischer,  zum  Teil  spezifisch  schlesischer 
Form,  darunter  viele  mit  eigentümlicher 
Bemalung,  die  von  der  Polychromie  der 
hallstättischen  Keramik  in  der  Donauzone 
vollständig  abweicht.  In  Schlesien  und 
Posen  treten  zu  jenen  Typen  noch  viele 
Schwanenhalsnadeln,  Pinzetten,  Hohlbeile 
u.  a.  aus  Bronze,  sowie  eiserne  Flachbeile 
mit  Ärmchen  hinzu.  Mit  Unrecht  läßt  Pic 
auf  die  Zeit  dieser  Urnenfelder  sofort  die 
der  römischen  Brandgräber  Nordböhmens 
folgen,  denn  sie  reichen  wohl  nur  bis  um 
die  Mitte  des  letzten  Jahrtausends  herab 
und  werden  dann  in  Nordostdeutschland 
von  der  Gruppe  der  Brandgräberfelder  mit 
Gesichtsurnen,  in  Böhmen  von  Früh- 
La  Tene -Grabfeldern  abgelöst. 

J.  L.  P  i  6  Die  Urnengräber  Böhmens.  Leipzig 
1907  Schlesiens  Vorzeit  in  Bild  u.  Schrift  (passim). 
M.  Zimmer  Die  {bemalten  longcfäße  Schle- 
siens.    Breslau   1889.  M.  Hoernes. 

Pöhlde,  „König  Heinrichs  Vo- 
gelherd", befestigter  Königshof.  Als 
Königsgut  bezeugt  durch  Dd.  Heinrichs  I 
Nr.  20,  wo  der  König  seiner  Gemahlin 
Quedlinburg,  Pöhlde,  Nordhausen, 
Grone  und  Duderstadt  schenkt. 

v.  Oppermann-Schuchhardt   Atlas 

vorgesch.  Befestig.  Bl.   17.  Schuchhardt. 


Tafel  34. 


Grabbeigaben  aus  Bronze    (i.  2.  4.  9.  10.  12  —  14.  16.  17.  19—21),    Eisen  (3.  5—8.  11.  15)  und  Glas- 
email (18)  aus  Platenitz  bei  Chrudim  in  Böhmen.     (Nach  J.  L.  Pia.) 

Platenitzer  Typus. 


Reallextkon  der  germ.  Altertumskunde.     III. 


Verlag  von  Karl  J.  Trübner  in  Straßburg. 
28* 


426 


POLYGAMIE— PRIESTER 


Polygamie.  §  i.  Vielmännerei 
(Polyandrie)  war  den  Germanen,  ebenso 
wie  allen  andern  indogermanischen  Völkern, 
unbekannt.  Die  Ehe  von  Odins  Gemahlin 
Frigg  mit  Odins  Brüdern  Wili  und  We 
(Lokasenna  26,  Ynglingasaga  2)  beweist 
nichts  für  menschliche  Verhältnisse,  ganz 
abgesehen  davon,  daß  Wili  und  We  ur- 
sprünglich wahrscheinlich  keine  selbstän- 
digen Götter,  sondern  bloße  Namen  Odins 
waren. 

§  2.  Dagegen  ist  der  vorchrist- 
lichen Zeit  wohlbekannt  die  Vielwei- 
berei (Polygynie),  und  zwar  nicht  nur 
in  der  Form,  daß  neben  der  Ehefrau  Kebs- 
weiber  (s.  u.  Beischläferin)  gehalten  wurden, 
sondern  auch  als  Ehe  mit  mehreren  echten 
Ehefrauen.  Dem  Charakter  der  Ehe  als 
Kaufehe  entspricht  es,  daß  der  Begüterte 
sich  mehrere  Frauen  kaufen  kann.  Deshalb 
findet  sich  Vielweiberei  vorwiegend  in  den 
höheren  Kreisen,  insbesondere  den  Herr- 
scherhäusern, in  denen  sie  wohl  ein  durch 
den  höheren  Stand  geforderter  Luxus,  viel- 
fach auch  ein  Mittel  zur  Anknüpfung  man- 
nigfacher politischer  Beziehungen  war, 
während  der  einfache  Freie  sich  regelmäßig 
mit  einer  Frau  begnügte.  Dazu  stimmt  die 
Schilderung,  die  Tacitus  (Germ.  18)  von 
den  Westgermanen  entwirft,  während  bei 
den  Nordgermanen  nach  den  Berichten  des 
Adam  v.  Bremen  (Gesta  Hamm.  eccl. 
pont.  4,  21)  und  Dudo  (De  moribus  et  actis 
prim.  Normanniae  ducum  I  in.)  Vielweibe- 
rei sehr  viel  verbreiteter  gewesen  zu  sein 
scheint;  bekannt  sind  uns,  wenn  wir  von 
Island  absehen,  nur  Fälle  aus  Herrscher- 
familien (Ariovist,  Harald  Harfagr).  Dafür, 
daß  eine  der  Frauen,  wie  bei  den  Indern, 
einen  Vorrang  vor  den  andern  hatte,  be- 
steht kein  Anhaltspunkt. 

§  3.  Mit  der  Einführung  des  Chri- 
stentums wird  Vielweiberei  verboten. 
Die  zweite  Ehe  gilt  als  nichtig,  und  Bigamie 
(anord.  tvikvenni)  wird  unter  kirchliche, 
später  auch  unter  weltliche  Strafen  gestellt. 
Im  Hause  der  Merowinger  und  Arnulfinger 
haben  sich  Reste  des  älteren  Zustands  er- 
halten; Chlothar  L,  Theudebert  L,  Pipin 
von  Heristall  hatten  gleichzeitig  zwei, 
Dagobert  I.  sogar  drei  Ehefrauen;  auch 
Harald  Hardradi,  der  Bruder  des  h.  Olaf, 
lebte  in  Bigamie. 


B  r  u  n  n  e  r  DRG.  I  *  94  und  SZfRG.2  17,  1  ff. 
Weinhold  D.  deutschen  Frauen  II*  13  ff. 
K.  M  a  u  r  e  r  Vorles.  II  476  ff.  Boden  Mutter- 
recht  u.  Ehe  123  ff.  S.  Rietschel. 

Portal.  §  1.  Architektonisch  ausgebil- 
dete Eingangsöffnung  eines  bedeutsamen 
Gebäudes,  insbesondere  einer  Kirche,  aber 
auch  eines  ganzen  Gebäudekomplexes.  Es 
ist  bemerkenswert,  daß  solche  im  allgemei- 
nen erst  spät  aufzutreten  scheinen,  wie  ja 
auch  die  römische  Baukunst  der  Regel  nach 
derartige  Sonderbildungen  nicht  kannte. 
Die  bei  Kirchen  übliche  weite  Vorhalle 
machte  anfänglich  ein  eigentliches  ge- 
schmücktes Portal  entbehrlich;  so  besitzt 
weder  die  Aachener,  noch  eine  andere 
karolingische  Kirche  ein  solches;  von  der 
Peterskirche  zu  Metz  (7-/8.  Jahrh.)  ist 
allerdings  ein  Rest  mit  einem  halbrunden, 
ornamental  verzierten  Felde  darüber  im 
Museum  daselbst  vorhanden.  Zu  Ronnen- 
berg  bei  Hannover  befindet  sich  ein  ver- 
mauerter Eingang  an  der  Kirche,  der  noch 
dem  10.  Jahrh.  angehören  mag:  zwei  auf- 
rechte Balken  mit  giebel-  oder  dach- 
förmigem Sturz  darüber,  durchweg  mit 
flachem  Ornament  geziert. 

§  2.  Solche  dachförmige  Portalstürze 
treten  öfters  auf;  so  im  Kölner  Museum,  und 
in  Rheinhessen;  auch  einfach  rechteckige 
Deckbalken  mit  Verzierungen,  wie  zu  Engel- 
stadt (Rheinhessen).  Das  im  „romanischen 
Stil"  so  verbreitete  halbrunde  vertiefte 
Tympanon  über  rechteckiger  Türöffnung 
scheint  sich  im  allgemeinen  für  das  Äußere 
im  10.  Jahrh.  erst  langsam  auszubreiten, 
obwohl  es  im  8.  in  dem  langobardischen 
Oratorium  der  Peltrudis  in  Cividale  im 
Innenbau  bereits  völlig  vorgebildet  er- 
scheint; doch  tritt  es  in  England  in  ganz 
roher  und  einfacher  Bildung  schon  seit  dem 
9.  Jahrh.  auf. 

A.    Haupt    D.    älteste  Kunst,    d.  Germanen 

89  ff.   102.  A.  Haupt. 

Priester.  §1.  Einen  in  sich  geschlossenen 
Priesterstand,  wie  die  Kelten  in  den  Drui- 
den, hatten  die  Germanen  nicht  (vgl.  Cae- 
sar Bell.  gall.  VI  21).  Auch  gibt  es  keine 
gemeingermanische  Bezeichnung  für  die 
Leiter  religiöser  Handlungen.  Je  nach 
ihrer  Tätigkeit  hießen  die  ahd.  ewarto  oder 
esago  'Gesetzhüter  oder  Gesetzsprecher', 
oder  pluostrari  'Opferer',   harugari  'Hüter 


PRIESTERIN 


427 


des  Heiligtums'.  Ulfilas  übersetzt  ispsu? 
mit  gudja,  das  dem  nordischen  goH  ent- 
spricht und  zu  got.  guß,  an.  go9  'Götterbild' 
gehört,  also  eigentlich  den  Besitzer  des 
Götterbildes  bezeichnet. 

§  2.  Die  Zeugnisse  über  den  altgerm. 
Priester  sind  in  südgerm.  Quellen  ungemein 
spärlich.  Einen  chattischen  Priester  er- 
wähnt Strabo  (VII  1),  den  burgundischen 
sinistus,  d.  h.  der  Älteste  (Brugmann 
Grundr.1  II 407),  Ammianus  Marcellinus 
(XXVIII  5  §  14),  von  dem  er  sagt,  daß  er 
am  höchsten  dastehe  und  nicht,  wie  der 
König,  einer  Entfernung  von  seinem  Amte 
unterworfen  sei.  Hieraus  scheint  man 
schließen  zu  müssen,  daß  man  ältere,  weise 
Männer  zu  Priestern  nahm;  sonst  erfahren 
wir  nichts  über  die  Bedingungen,  an  die  die 
Wahl  des  Priesters  geknüpft  war.  Somit 
steht  der  Priester  über  dem  König,  was 
das  Zeugnis  des  Arabers  Ibn  Dustah  über 
den  schwedischen  Priester  bestätigt  (Thom- 
sen,  Urspr.  des  russ.  Staates  S.  27).  In 
Norwegen  liegen  die  priesterlichen  Funk- 
tionen in  den  Händen  des  Königs  oder 
seines  Stellvertreters,  des  Hersen.  Auf 
Island  hat  der  Besitzer  des  Eigentempels, 
der  Gode,  die  priesterliche  Gewalt. 

§  3.  Die  Haupttätigkeit  des  Priesters 
ist  die  Leitung  des  Genossenschaftsopfers. 
Hierbei  hatte  er  das  Opfertier  zu  schlachten, 
Götterbilder  und  Opferteilnehmer  mit  des- 
sen Blute  zu  besprengen  und  dadurch  eine 
Einheit  zwischen  der  Gottheit  und  der 
Opfergemeinde  herzustellen,  das  Opfermahl 
zu  leiten  und  beim  Minnetrunk  das  Hörn 
auf  die  Gottheit  zu  leeren.  Unter  der  Obhut 
des  Priesters  standen  die  heilige  Stätte,  das 
Götterbild,  der  Göttertempel  (Germ.  40.  43) 
und  die  im  Heiligtum  niedergelegten  heili- 
gen Gegenstände  (Germ.  7).  Ferner  hatte 
er  die  Pflicht,  in  Staatsangelegenheiten  den 
Willen  der  Gottheit  zu  erkunden  (Germ.  10); 
gleiches  hatte  er  auch  zu  tun,  wenn  es  galt, 
im  Kriege  einen  zu  bestrafen,  denn  nur  auf 
diese  Tätigkeit  des  Priesters  können  die 
Worte  des  Tacitus  bezogen  werden:  neque 
animadvertere  neque  vincire  ne  verberare 
quidem  nisi  sacerdotibus  permissum,  non 
quasi  in  poenam  nee  ducis  jussu,  sed  velut 
deo  imperante,  quem  adesse  bellantibus  cre- 
dunt  (Germ.  7).  In  diesem  Falle  scheint  der 
Priester  auch   den   Strafakt  vollzogen  zu 


haben.  Eine  weitere  Aufgabe  des  Priesters 
war  die  feierliche  Eröffnung  des  Dings; 
er  gebot  allgemeine  Ruhe  (silentium  per 
sacerdotes  imperatur  Germ.  7;  hljöds  bifrja 
in  den  nordischen  Quellen)  und  damit  den 
Dingfrieden  in  der  Dinggemeinde. 

§  4.  Über  eine  besondere  Priestertracht 
schweigen  sowohl  die  süd-  wie  die  nord- 
germanischen Quellen.  Nur  von  dem  Alcis- 
priester  der  Nahanarvalen  sagt  Tacitus, 
daß  er  angetan  sei  muliebri  ornatu  (Germ. 
43).  Dies  muß  auf  das  lose,  bis  zu  den 
Füßen  herabgehende  Gewand  gehen,  das 
durch  keinen  Gurt  gebunden,  wie  es  bei.  der 
heiligen  Opferhandlung  bedingt  war.  Einen 
besonderen  weiblichen  Haarschmuck  dabei 
anzunehmen,  wie  oft  geschieht,  kann  aus 
der  Stelle  nicht  erschlossen  werden. 

E.  Mogk. 

Priesterin.     §  1.     Die    matres    familiae 
der  Sueben  (Caesar  I  50),  die  Opferweiber 
der  Cimbern  (Strabo  VII  2),  die  Ganna  der 
Semnonen  (Dio  Cassius  67,  5),  die  Veleda 
der  Brukterer,  die  den  Aufstand  der  Ba- 
taver gegen  die  Römer  leitete  (Tacitus  Ann. 
IV  61;  65),  und  andere  germanische  Frauen, 
die    durch    ihre    Weissagung    in    der    Ge- 
schichte  der   alten   Germanen   eine    Rolle 
gespielt  haben,  dürfen  nicht  als  Priesterin- 
nen bezeichnet  werden.    Sie  berühren  sich 
mit  dem  Priester  nur  darin,   daß  sie  wie 
dieser  die  Zukunft  kündeten,  und  zwar  aller 
Wahrscheinlichkeit  nach  aus  vorgenomme- 
nen Privatopfern.     Denn  diese  waren  den 
Frauen    ebensowenig    verwehrt    wie    den 
Männern.    Wiederholt  begegnen  sie  daher 
auch  beim  nordischen  disablöt  (Fas.  I  413 ; 
Fridf)j.    S.   K.   9).      Auch   das  junge   und 
schöne  Weib,  das  in  Schweden  dem  Frey 
zu  Diensten  stand  und  sein  Bild  durch  die 
Lande  führte   (Fms.    II 73  ff.),   war  keine 
eigentliche  Priesterin,  sondern  gehörte  zum 
phallischen  Kulte  des  Gottes  der  Frucht- 
barkeit. 

§  2.  Eine  eigentümliche  Entwicklung 
der  Frau  zur  Priesterin  finden  wir  auf  Is- 
land. Hier  war  der  Eigentempel  des  Goden 
zum  Genossenschaftstempel  geworden,  und 
daraus  hatte  sich  die  weltliche  Macht  des 
Goden  entwickelt.  Gleichwohl  blieb  das 
Götterhaus  sein  Eigentum,  und  alle  Tätig- 
keit, die  mit  diesem  in  Zusammenhang 
stand,  blieb  in  seinen  Händen.  Und  so  kam 


428 


PRIVATGERICHTE 


es,  daß  auch  die  Frau  in  diesem  das  Opfer 
vornahm,  wie  Fridger9r,  das  Weib  j>ör- 
arins  (Kristni  S.  K.  2),  und  daß  der  weibliche 
Beiname  gyfrja  neben  gofri  nicht  selten  war. 
Aber  nur  die  sakrale  Tätigkeit,  nicht  die 
rechtliche  Gewalt  ging  auf  die  Frau  über. 
Sie  hatte  über  den  Tempel  zu  wachen  und 
den  Tempelzoll  einzufordern  (vgl.  Väpnfird. 
S.  10:  Steinvgr  var  hofgy&ja  ok  vardveitti 
hofudhof;  sie  beklagt  sich  dann,  daß  der 
Christ  porleifr  den  Tempelzoll  nicht  zahlen 
will).  E.  Mogk. 

Privatgerichte.  A.  Deutschland. 
§  1 .  In  Deutschland  gelangte  der  auch  nach 
der  Durchführung  der  staatlichen  Gerichts- 
barkeit stets  offengebliebene  Weg  schieds- 
richterlicher Erledigung  der  Rechtsstreitig- 
keiten erst  in  nachfränkischer  Zeit  zu  all- 
gemeinerer Anwendung.  Dagegen  erlitt  die 
staatliche  Rechtspflege  schon  viel  früher 
beträchtliche  Einbuße  dadurch,  daß  private 
Gerichte  aufkamen,  deren  Zuständigkeit 
nicht  wie  die  der  Schiedsgerichte  auf  frei- 
williger Unterwerfung,  sondern  wie  die  der 
staatlichen  Gerichte  auf  objektiven  Rechts- 
normen beruhte.  Diese  private  Gerichts- 
barkeit, in  deren  Ausdehnung  die  Feudali- 
sierung  von  Staat  und  Gesellschaft  zum 
Ausdruck  kommt,  entspringt  verschiedenen 
Wurzeln  und  erscheint  in  verschiedenen 
Ausprägungen. 

§2.  Die  Gerichte  der  Grund- 
herren. Die  deutschrechtliche  Wurzel 
der  grundherrlichen  Gerichtsbarkeit  liegt 
in  der  Tatsache,  daß  der  germanische  Staat 
es  nur  mit  den  erwachsenen  freien  selb- 
ständigen Volksgenossen,  d.  h.  den  Haus- 
vätern, zu  tun  hatte;  auch  seine  Gerichts- 
barkeit machte  vor  der  Schwelle  des  Hauses 
Halt.  Rechtswidrigkeiten,  die  aus  dem 
Kreise  des  Hauses  hervorgingen,  hatte  der 
Hausherr  zu  verantworten;  Rechtsschädi- 
gungen an  Mitgliedern  des  Hauses  galten  als 
dem  Hausherrn  zugefügt.  Diese  Grund- 
sätze der  familienrechtlichen  Munt  (s.  d.) 
wurden  auf  das  Verhältnis  des  Grundherrn 
zu  den  von  ihm  abhängigen  Personen  an- 
gewandt; er  schuldete  für  sie  Verantwortung 
(mithio),  wie  umgekehrt  sie  auf  seine  Ver- 
tretungrechnen (sperare)  konnten.  Wollte 
der  Herr  die  von  seinen  Leuten  (homines) 
verübten  Rechtsbrüche  nicht  vertreten,  so 
hatte  er  sie  dem  öffentlichen  Gericht  aus- 


zuliefern; er  mußte  es  unter  allen  Um- 
ständen, wenn  von  jenen  öffentliche  Strafen 
verwirkt  waren.  Andernfalls  konnte  er 
selbst  eine  außergerichtliche  private  Unter- 
suchung anstellen  und  nach  seinem  Belie- 
ben Strafen  verhängen.  Mit  der  Zeit 
pflegten  sich  die  durch  Hintersassen  ver- 
letzten Dritten  überhaupt  mit  ihrer  Klage 
nicht  erst  an  das  öffentliche  Gericht,  son- 
dern sogleich  an  den  Herrn  zu  wenden,  da- 
mit dieser  in  jener  außergerichtlichen  Weise 
die  Sache  erledige.  Streitigkeiten  zwischen 
unfreien  Hintersassen  untereinander 
schlichtete  der  Herr  von  jeher  selbständig 
nach  freiem  Ermessen.  Freie  Hintersassen 
unterstanden  für  Rechtsstreitigkeiten  un- 
tereinander zwar  von  Haus  aus  dem  öffent- 
lichen Gericht;  aber  sie  konnten,  abgesehen 
von  causae  maiores  (s.  Gerichtsverfassung), 
ihren  Herrn  zum  Schiedsrichter  wählen. 
Zur  Erledigung  aller  dieser  Geschäfte  be- 
stellten die  Grundherren  schon  früh  ihre 
Beamten  (Meier,  Vögte),  die  für  ihre  Tätig- 
keit sich  das  volksgerichtliche  Verfahren 
zum  Vorbild  nahmen.  Damit  war  der  Grund 
für  eigene  grundherrliche  Gerichte  gelegt. 
Zu  einer  anerkannten  Institution  der  Ge- 
richtsverfassung wurden  sie  aber  erst,  als 
der  Staat  auch  dritte  Personen  mit  ihren 
Ansprüchen  gegen  Hintersassen  an  das 
Gericht  des  Grundherrn  wies  und  seinen 
eigenen  Gerichten  lediglich  die  Entschei- 
dung bei  Rechtsverweigerung  und  Urteils- 
schelte vorbehielt.  Hierzu  zeigen  sich 
während  der  fränkischen  Zeit  erst  Ansätze; 
die  volle  Ausbildung  der  grundherrlichen 
Gerichtsbarkeit  erfolgt  im  Hochmittelalter. 
§3.  Die  Gerichte  der  Immu- 
nitätsherren. Die  Immunität  (s.  d.) 
begründete  von  jeher  eine  zunächst  be- 
schränkte, mit  der  Zeit  sich  ausdehnende 
Gerichtsbarkeit  der  Immunitätsherren,  also 
des  Königs,  der  Kirchen,  der  weltlichen 
Großen,  über  die  Insassen  des  Immunitäts- 
bezirks. Die  Immunitätsgerichtsbarkeit 
reichte  nur  so  weit,  als  lediglich  finanzielle 
Leistungen  in  Frage  standen,  die  nach  all- 
gemeinen Grundsätzen  dem  Immunitäts- 
herrn gebührten;  in  causae  maiores,  also 
in  Kriminalsachen  und  Freiheitsprozessen, 
blieb  das  ordentliche  Gericht  zuständig, 
dem  der  Herr  seine  Leute  überantworten 
mußte.      In  causae  minores  dagegen  ent- 


PRIVATGERICHTE 


429 


schied  das  Immunitätsgericht,  mochte  es 
sich  um  Streitigkeiten  von  Immunitäts- 
leuten untereinander  oder  um  Klagen  Drit- 
ter gegen  jene  handeln;  etwa  seit  der 
zweiten  Hälfte  des  8.  Jahrhs.  mußten  der- 
artige Klagen  beim  Gericht  des  Immuni- 
tätsherrn erhoben  werden,  während  um- 
gekehrt für  Klagen  von  Immunitätsleuten 
gegen  Dritte  das  öffentliche  Gericht  zu- 
ständig blieb.  Im  allgemeinen  entsprach 
daher  die  Zuständigkeit  der  Immunitäts- 
gerichte der  des  Niedergerichts  des  Zen- 
tenars,  wie  sie  nach  Einführung  der  Schöf- 
fenverfassung (s.  Gerichtsverfassung)  be- 
stand. Wie  der  Grundherr,  so  bestellte 
auch  der  Immunitätsherr  eigene  Beamte, 
Vögte,  mit  der  Verwaltung  der  Gerichts- 
barkeit, die  in  karolingischer  Zeit  der  Auf- 
sicht der  Königsboten  unterstellt  wurden 
und  deren  Wahl  unter  Mitwirkung  des 
Grafen  und  des  Gauvolkes  erfolgen  sollte. 
Darin  zeigt  sich,  daß  auch  die  Immunitäts- 
gerichte als  ein  unentbehrliches  Glied  der 
Gerichtsverfassung  vom  Staat  anerkannt 
wurden.  Leicht  konnte  eine  Verschmelzung 
der  grundherrlichen  und  der  Immunitäts- 
gerichtsbarkeit eintreten. 

Brunner  DRG.   2,   275  ff.      Schröder 
DRG.  5  183  ff.    v.  A  m  i  r  a  Recht  -  160  f. 

B.  England.  §4.  Bei  den  Angel- 
sachsen waren  die  Schiedsgerichte 
(ags.  geseman,  semend,  gesem,  lufu,  lat. 
amicitia)  weit  verbreitet,  wohl  weil  die 
öffentlichen  Gerichte  den  Bedürfnissen  der 
Rechtspflege  nicht  genügten.  Man  ging  oft 
richterliche  Personen  (König,  Bischof,  Kö- 
nigsrichter, private  Gerichtsherren)  um 
einen  Schiedsspruch  an,  die  diesen  dann 
aber  nicht  in  ihrer  richterlichen  Eigenschaft 
fällten.  Als  Privatgerichte  kamen 
in  England,  da  dort  eigene  geistliche  Ge- 
richte fehlten  (s.  geistliche  Gerichtsbarkeit), 
lediglich  die  weltlichen  Gerichte  der  welt- 
lichen oder  geistlichen  Gerichtsherren  in 
Frage.  Mit  gutem  Grund  scheint  schon 
für  die  angelsächsische  Zeit,  obwohl  die 
Quellen  nur  wenig  Anhaltspunkte  geben, 
eine  grundherrliche  Gerichtsbarkeit  etwa 
seit  dem  7.  Jahrh.  angenommen  werden  zu 
dürfen.  Die  Quellen  gebrauchen  für  die 
private  Gerichtsbarkeit  formelhafte  Aus- 
drücke; am  häufigsten  sprechen  sie  von 
sacu  und  söcn  (ne.  sake  zu  ags.  sacu  'Sache', 


Rechtssache'  [urspr.  'Streit'],  placitum; 
soke  zu  ags.  söcn  'Untersuchung',  ein  Ge- 
richt aufsuchen,  requirere  ad  placitandum) , 
was  soviel  bedeutet  wie  Gerichtsbarkeit 
samt  Jurisdiktionsertrag'  (Liebermann) ; 
toll  und  team  [toll  =  , Zollempfangsprivileg' 
[Liebermann],  team  =  'Vorrecht,  über  Ge- 
währzugsrecht zu  richten  samt  Ertrag 
daraus'  [Liebermann]),  infangene  peof 
(, Recht,  den  innerhalb  des  mit  privater 
Jurisdiktion  privilegierten  Bezirks  gefaß- 
ten Verbrecher  abzuurteilen,  samt  richter- 
lichem Gewinn  aus  dem  Strafprozeß' 
[Liebermann  ]) ,  ütfangene  ßeoi  ^Jurisdiktion 
über  den  draußen  handhaft  gefangenen  Dieb 
durch  den  Grundherrn  seines  Heimatsorts' 
[Liebermann])  u.  a. 

§  5.  Schon  aus  diesen  Ausdrücken  ergibt 
sich,  daß  wie  für  jede  mittelalterliche,  so 
insbesondere  für  die  private  Gerichtsbar- 
keit der  finanzielle  Ertrag  die  Hauptsache 
war.  Sobald  daher  die  Krone,  wie  das 
schon  unter  Ine  der  Fall  war,  Grundherren 
die  Strafgelder  zusprach,  war  eine  wichtige 
Grundlage  für  die  Ausbildung  der  privaten 
Gerichtsbarkeit  geschaffen.  Im  10.  Jahrh. 
versuchte  der  Adel  allgemein,  sich  die  Ge- 
richtsbarkeit auch  ohne  Rücksicht  auf 
königliche  Verleihung  anzumaßen.  Zum 
großen  Teil  hing  die  private  Gerichtsbarkeit 
am  Grundbesitz,  war  also  Realgerechtig- 
keit, wenn  auch  keineswegs  an  jedem 
Grundeigen  private  Gerichtsbarkeit  haftete. 
Eine  ihrer  Wurzeln  mag  in  dem  privaten 
Schiedsgericht  gelegen  haben,  wichtiger 
aber  war  auch  in  England  die  Vasallität 
sowie  die  auf  der  Hausherrschaft  beruhende 
Verbürgung  des  Herrn  für  seine  Hinter- 
sassen (Liebermann).  Es  sind  also  die  all- 
gemeinen den  Feudalismus  herbeiführenden 
Umstände,  die  auch  die  angelsächsische 
Gerichtsverfassung  beeinflußten  und  schon 
vor  der  normannischen  Eroberung  den 
Grund  für  jene  ausgebreitete  Judikatur  der 
Baronialgerichte  legten,  die  die  Suprematie 
der  königlichen  Gerichtsbarkeit  ernstlich 
bedrohte,  bis  sie  von  Eduard  I.  unschädlich 
gemacht  und  dem  Organismus  der  staat- 
lichen Gerichte  eingegliedert  wurde. 

K.  M  a  u  r  e  r  in  der  Kritischen  Überschau  der 
deutschen  Gesetzgebung  und  Rechtswissenschaft 
2>  1855,  30  ff.  Maitland  Domesday  Book 
and  Beyond,  Cambridge  1897,  258  ff.    Ferner  die 


430 


PROTHESIS 


zur    englischen  'Gerichtsverfassung    angeführte 
Literatur.  R.  Hübner. 

C.  Norden.  §6.  Schiedsgerichte  und 
Privatgerichte  sind  im  Norden  wahrnehm- 
bar, jene  im  ganzen  Norden,  diese  haupt- 
sächlich in  Norwegen  und  auf  Island. 

§7.  Schiedsgerichte,  d.  h.  durch 
freie  Vereinbarung  der  Parteien  bestellte, 
der  Beilegung  eines  Streites  dienende  Ge- 
richte, heißen  im  Norden  scettarstefna, 
scettarfundr,  die  Schiedsrichter  scettarmenn, 
gerfrarmenn,  der  Spruch  scettargerfi.  Der 
Schiedsspruch  ist  kein  Urteil  {dömr)  und 
wird  in  korrekten  Quellen  streng  von  letzte- 
rem geschieden.  Seine  Kraft  beruht  auf 
der  Vereinbarung  beider  Parteien,  sich  dem 
Schiedsspruch  zu  unterwerf  en(handsala  scett). 
Die  Zahl  der  Schiedsrichter  betrug  regel- 
mäßig 12.  Durch  den  Spruch  wurde  der  An- 
spruch zu  einem  liquiden  (Frpl.  X  2 1,  Gpl.  36). 
§  8.  Der  Schiedsspruch  war  besonders 
üblich  bei  Fehde-  und  Blutrachesachen, 
vor  allem  Totschlag.  Hier  setzten  die 
Schiedsrichter  die  Höhe  der  Buße  fest. 
Die  Urfehde  wurde  durch  feierliches  Treu- 
gelöbnis  (trygdamäl)  beschworen.  Formulare 
solcher  trygdamäl  haben  awnord.  Quellen, 
zumal  die  Grägäs,  erhalten.  In  späterer 
Zeit  wird  staatliche  Bestätigung  des 
Schiedsspruchs  in  schweren  Sachen  ver- 
langt (sättaleyfi  auf  Island). 

§  9.  Eigentümlich  ist  der  Gleichheitseid 
{jafnafrarcidr),  den  anläßlich  des  Schieds- 
spruches auf  Verlangen  der  Bußpflichtige 
zu  schwören  hatte,  dahin,  daß  er,  falls  er 
Verletzter  wäre,  sich  mit  solcher  Buße  zu- 
frieden geben  würde,  wie  sie  jetzt  ihm  aufer- 
legt sei.  Seine  Leistung  bezweckte,  den  Buß- 
empfänger von  dem  Vorwurf,  daß  er  mit  zu 
Wenigem  zufrieden  sei,  zu  schützen.  Magnus 
lagabsetir  schaffte  den  jafnadareidr  für  Nor- 
wegen ab  und  setzte  an  die  Stelle  der  Schieds- 
gerichte in  Bußsachen  staatlich  ernannte 
Kollegien  zur  Abschätzung  der  Bußen. 

W  i  1  d  a  Strafrecht  d.  Germanen  202  ff.  Hertz- 
berg Grundtr.   100  ff.     Heusler,   Strafrecht 
der  I sländer  sagas    191 1,  69  ff .     Schlegel    in 
Skand.  Litter.  Selsk.  Skr.  17,  331  ff.    v.  A  m  i  r  a 
NOR.  I  §  88;  II  §§  84,  83.    S  c  h  1  y  t  e  r  Ordb. 
s.  ».,  Jamnapar  eßer'.     H  i  s  in  SZfRG.  27,  331. 
§10.  Privatgerichte,  d.  h.  durch 
das  Gesetz  angeordnete  Gerichte  von  Pri- 
vaten,   insbesondere   von   Nachbarn,    zum 
Unterschiede  von  den  Thinggerichten,  fin- 


den sich  im  Norden  für  verschiedene  An- 
wendungsfälle und  scheinen  in  ein  hohes 
Altertum  hinaufzureichen. 

§11.  In  Norwegen  treten  sie  unter 
dem  Namen  skiladömr  oder  festardömr,  zu- 
mal in  illiquiden  Schuldsachen  wie  in 
Stammgutssachen  (öMsbrigd) ,  dagegen 
nicht  in  Straf sachen. auf.  Sie  urteilten  nach 
dem  Gesetz,  nicht  nach  freiem  Ermessen. 
Ihr  Spruch  war  aber  nicht  direkt  vollstreck- 
bar, sondern  diente  lediglich  der  Klar- 
stellung, machte  bei  Schuldsachen  den  An- 
spruch zum  vitafe.  Bei  Erfüllungsweige- 
rung mußten  die  Thinggerichte  als  Exeku- 
tionsgerichte angegangen  werden.  Der 
skiladömr  bestand  aus  12  Männern  und 
tagte  an  den  Türen  des  Beklagten  (dura- 
dömr).  Die  jüngeren  Rezensionen  der  Gula- 
fjfngslög  schaffen  ihn  für  Schuldsachen  ab, 
während  er  für  Stammgutssachen  in  Gel- 
tung bleibt.  Vielleicht  war  das  Privatge- 
richt ursprünglich  eine  für  alle  Zivilsachen 
kompetente  Bildung. 

§  12.  Auch  auf  Island  finden  sich 
Spuren  von  Privatgerichten,  so 
das  Wiesengericht  (engidömr),  Weidegericht 
(afrettardömr),  Gemeindegericht  (hreppa- 
dömr),  ja  in  einer  Geschichtsquelle,  der 
Eyrbyggjasaga,  wird  sogar  von  einem  Tür  en- 
gericht  in  Strafsachen  berichtet. 

§  13.   Ob  für  D  ä  n  e  m  a  r  k  sich  Privat- 
gerichte   (Sippschaftsgerichte)    nachweisen 
lassen,    wie     S  e  c  h  e  r     auf    Grund    von 
Eriks  sjell.  Lov  III  26  annimmt  (vgl.  auch 
W  e  s  t  m  a  n  ,     Den    svenska    Namden    I 
1912,  60  ff.,   199  ff.),  ist  zweifelhaft.     Da- 
gegen   scheint    der    sjuncettinger   (Sieben - 
nachtstermin)  des  Westgötalag  ein  Privat- 
gericht zu  sein,  wie  denn  auch  der  Umstand, 
daß  in  aschwed.  Rechten  die  Beweisverhand- 
lung  daheim   beim  Beklagten  stattfindet, 
auf  ein  früheres  Privatgericht  hinweist. 
Hertzberg    Grundtr.    15  ff.        Maurer 
Vorl.  I«  108  ff.;  Island  3841!.;  Zwei  Rechtsfälle 
aus  der  Eyrbyggja  1896,  33  ff.    Secher  Vitter- 
lighed  og  Vidnebevis  i  den  celdre  danske  Proces 
1885.    v.  A  m  i  r  a  Altnorweg.  Vollstreckungsver- 
fahren 266  ff.     B  o  d  e  n  in  SZfRG.  24,  8  ff. 

K.  Lehmann. 
ProthesiS.  Nebenraum  altchristlicher 
Kirchen,  der  Regel  nach  symmetrisch  zum 
Diakonikon  (s.  d.)  angelegt  und  zum  Dar- 
bringen und  Zubereiten  der  Abendmahls - 
gaben  bestimmt.  A.  Haupt. 


QUADEN 


43i 


Q. 


Quaden.  §  1.  Über  die  Herkunft  und 
Einwanderung  dieses  Stammes,  der  in  sei- 
nen Sitzen  an  der  March  auf  einem  spät 
den  Kelten  abgenommenen  Boden  steht, 
fehlen  unmittelbare  Zeugnisse.  Genannt 
ist  er  zuerst  zum  J.  19  n.  Chr.  bei  Tacitus 
Ann.  2,  63,  wo  erzählt  wird,  daß  über  die 
zwischen  Marus  und  Cusus  angesiedelten 
Gefolgsscharen  das  Maroboduus  und  Catu- 
alda  der  Quade  Vannius  als  König  gesetzt 
wurde:  dato  rege  Vannio  gentis  Quadorum. 
Noch  einige  Jahre  weiter  zurück  scheint 
Strabo  290  zu  weisen:  svxatiöa  o'saxlv  6 
'Epxuvio;  opufj.0?  xai  xa  xuiv  Zo^ßwv  eövr,, 
xa  [xsv  ofxouvxa  svxo?  xou  opujxou,  [xada'-sp 
xa  xuiv  KoXooutov]    sv  oU  saxt.  xal  xo  Botx- 

atjxov  xo  xou  Mapoßooou  ßaaiXstov 

•7tXt]V  xa'  ys  xäiv  üoVjßtov,  &i  £'f7jv,  sövTj  xa 
jxsv  evxo?  ofxsi,  xa  8s  £xx6»  xou  Spufiou. 
o|xopa  toi?  Tsxai?.  Die  Herstellung  von 
Koua8u>v  aus  der  überlieferten  Namens - 
form  ist  unbedenklich,  da  A  und  A 
leicht  verwechselt  werden.  Anstößig 
aber  sind  Quaden  svxo?  xou  Spujxou  und 
daneben  andere  Sueben  sxxoc  xou 
opujxou  in  der  Nachbarschaft  der  Geten, 
d.  i.  Daken.  Es  handelt  sich  um  einen  Be- 
richt, der  älter  ist  als  die  Gründung  des 
vannianischen  Reiches  in  Oberungarn,  so 
daß  man  nicht  etwa  den  opujxo?,  der  hier 
zur  Ortsbestimmung  dient,  auf  die  kleinen 
Karpaten  und  die  außerhalb  derselben 
stehenden  Sueben  auf  die  zwischen  Marus 
und  Cusus  angesiedelten  beziehen  kann. 
Bedeutet  aber,  was  am  wahrscheinlichsten 
ist,  Ivxo?  xou  opujiou  soviel  als  in  Böhmen, 
so  würden  damit  die  Q.  nach  Böhmen  und 
andere  Sueben  —  wir  wüßten  nicht,  welche 
—  weiter  nach  Osten  gesetzt.  Nach  Mei- 
necke ist  der  von  den  Q.  handelnde  Passus 
ein  Einschiebsel;  auf  jeden  Fall  ist  mit  ihm 
nichts  anzufangen.  Bloß  auf  Konjektur 
beruhen  die  Q.  auf  der  ins  J.  14  v.  Chr. 
verweisenden  Vinucius- Inschrift  (v.  Pre- 
merstein,  Jahresh.  des  österr.  arch.  Inst. 
7    222  ff.). 

§  2.  Ohne  Zweifel  sind  die  Q.  Sueben. 
Wären  sie  von  der  lugischen  Stammes - 
gruppe  ausgegangen,  also  von  Schlesien  her 


in  Mähren  eingedrungen,  so  wäre  ihre 
Sprachentwicklung  unverständlich,  die  in 
einem  entscheidenden  Punkte  mit  jener  der 
Markomannen  übereinstimmt,  von  dergot.- 
vandil.  aber  abweicht,  nämlich  im  Wandel 
von  idg.  e  zu  ä.  Sichere  Beispiele  für  ihn 
sind  für  die  Q.  rai(o)ßotxapo?  aus  dem  J. 
216  n.  Chr.,  für  die  Markomannen  Marco- 
marus  und  BaXXojxotpioj  aus  dem  2.  Jahrh. ; 
ferner  <I>oup7t3axi?  auf  der  Karte  des  Ptol., 
dessen  zweites  Glied  zu  anord.  s&tr,  germ. 
*seliz  zu  stellen  sein  wird,  und  2ou3ouöaxa 
bei  demselben  neben  2ou8rjxa.  Ja  schon 
Maroboduus,  das  freilich  auch  ein  stärker 
keltisierter  oder  von  Haus  aus  kelt.  Name 
sein  kann,  erweckt  den  Verdacht,  auf 
einem  bereits  Märabadwaz  gesprochenen 
germ.  Namen  zu  beruhen.  Es  fehlen  aber 
Belege  für  e  bei  Quaden  und  Markomannen 
(übrigens  auch  bei  den  Semnonen-Ale- 
mannen)  überhaupt,  es  sei  denn,  daß  man 
den  Namen  Suebi  selbst  für  einen  solchen 
nimmt,  der  aber  in  dieser  Gestalt  möglicher- 
weise durch  Vermittlung  rheinischer  Ger- 
manen den  Römern  zugekommen  und,  ein- 
mal aufgenommen,  beibehalten  worden  ist. 
Danach  wird  man  sich  keines  Anachronis- 
mus schuldig  machen,  wenn  man  (wie 
Grimm  GddSpr.  507)  Quädi  mit  langem 
Stammvokal  ansetzt  und  dabei  an  mndl., 
mnd.  kwaad  'böse,  häßlich,  verderbt'  — 
vgl.  ahd.  quät,  mengl.  ewede  —  denkt. 

§  3.  Sind  die  Quaden  Sueben,  so  sind 
sie  aber  um  so  eher  zusammen  mit  den 
Markomannen  in  die  Sudetenländer  ge- 
kommen, und  nichts  liegt  näher,  als  sie 
wesentlich  mit  den  Suebi  Caesars  gleich- 
zusetzen, die  ja  auch  am  Main  schon  bei 
Stämmen,  die  sich  selbst  zu  den  Sueben 
zählten,  sicher  noch  unter  einem  Sonder- 
namen bekannt  waren  und  gleich  denen 
die  Q.  ein  außerordentlich  kriegerischer  und 
volkreicher  Stamm  sind. 

§  4.  Zunächst  haben  sich  die  Q.  wohl  in 
dem  durch  seine  Fruchtbarkeit  verlocken- 
den Marchgebiet  festgesetzt  und  es  ist 
nicht  unwahrscheinlich,  daß  s  i  e  schon  als 
dessen  Bewohner  den  auf  ihre  slavischen 
Nachfolger  übergehenden  Namen  *Marah- 


432 


QUATEMBER 


warja-    'Mährer'    führten,    der    ganz    wie 
Chasuarii  und  Ampsivarii  gebildet  ist. 

Eine  Erweiterung  erfuhr  der  quadische 
Staat  durch  die  Ansiedlung  der  Gefolg- 
scharen des  Maroboduus  und  Catualda  in 
Oberungarn  östlich  der  unteren  March. 
Auf  der  Karte  des  Ptol.  erscheinen  noch, 
von  den  KouaSot  durch  die  Aouva  Z\t\ 
getrennt,  unter  besonderem  Namen  die 
Batjxot,  so  —  mit  einer  Variante  von 
Bai^o^aijiai  —  als  Leute  aus  Boiohae- 
mum  bezeichnet.  Als  Ostgrenze  des  wahr- 
scheinlich während  seines  Bestands  in 
dieser  Richtung  sich  ausdehnenden  regnum 
Vannianum  ist  aus  Tacitus  Ann.  2,  63  der 
Fluß  Cusus,  aus  Plinius  NH.  4,  80  der 
Duria  zu  entnehmen,  beide  nicht  sicher 
bestimmbar.  Gewiß  aber  lag  dieses  Reich 
gegenüber  von  Pannonien.  Dadurch,  daß 
über  diese  'Sueben'  der  Quade  Vannius 
gesetzt  wurde,  war  ihre  Verschmelzung 
mit  den  Q.  angebahnt,  deren  Name  uns 
später  auch  an  Stelle  dieser  Bat[ioi  be- 
gegnet. Kaum  darf  man  noch  als  Zeugnis 
für  ihre  Selbständigkeit  Capitolinus  an- 
führen, der  M.  Anton.  22  unter  den  Völkern 
des  Markomannenkrieges  Quadi,  Suevi, 
Sarmatae  nennt.  Bereits  Tacitus  kennt  als 
Germanen  in  jenen  Gegenden  nur  noch  Q., 
und  Marcus  Antonius  stand  nach  seiner 
eigenen  Aussage  Eis  sauxov  I,  17  an  der 
Gran  (izpbq  xio  Tpavoua)   iv  Koua'801?.  ' 

§  5.  In  ihrer  östlichen  Nachbarschaft 
sind  ein  paar  kleine  Völkchen  keltischer  und 
pannonischer  Herkunft,  die  Cotinen  und 
Ösen  (s.  d.)  ihnen  zinspflichtig.  Auf  dieser 
Seite  treten  sie  außerdem  in  Beziehung  zu 
dem  in  die  Ebene  zwischen  Theiß "  und 
Donau  eingedrungenen  sarmatischen 
Stamm  der  Jazygen.  Schon  Vannius  hatte 
im  J.  50  n.  Chr.  jazygische  Reiter  in  seinem 
Sold  und  später  treten  Q.  und  Jazygen 
meist  als  Verbündete  auf.  Andrerseits 
bleibt  das  traditionelle  enge  Verhältnis  zu 
den  Markomannen  bestehen,  mit  deren 
Geschichte  die  der  Q.  lange  Zeit  parallel 
läuft.  Doch  sind  sie  länger  noch  als  diese 
den  Römern  furchtbar.  Ammianus  Marc, 
sagt  29,  6  von  ihnen:  Quadorum  natio, 
parum  nunc  formidanda,  sed  immensum 
quantum  antehac  bellatrix. 

§  6.  Aus  einer  Zeit,  während  des  Marko- 
mannenkriegs, da  sie  durch  die  römischen 


Besatzungen  in  ihrem  Lande  besonders  zu 
leiden  hatten  (177  n.  Chr.)  erfahren  wir 
schon  von  einem  durch  Marcus  Aurelius 
vereitelten  Versuch  der  Q.,  zu  den  Sem- 
nonen  auszuwandern.  Mehr  als  200  J. 
später  sind  sie  aber  zum  großen  Teil  tat- 
sächlich aus  ihren  Sitzen  aufgebrochen,  um 
sich  den  Vandalen  und  Alanen  auf  deren 
Zug  nach  dem  Westen  anzuschließen.  Bei 
Hieronymus  ep.  123  ad  Ageruchiam  vom 
J.  409  werden  sie  noch  unter  dem  Namen 
Quaden  aufgeführt  als  eines  der  Völker, 
die  damals  Gallien  verwüsteten.  Sie  zogen 
nach  Spanien  ab,  wo  sie  fortan  nur  mehr 
als  Sueben  erscheinen  und  im  Nord- 
westen des  Landes  ein  Reich  begründeten, 
das  schließlich  durch  die  Westgoten  zu  Fall 
kam.  Wenn  Gregor  Tur.  2,  2  von  ihnen 
als  Suebi,  id  est  Alamanni  redet,  erklärt 
sich  dies  leicht  daraus,  daß  ihm  von  den 
deutschen  Alemannen -Schwaben  her  die 
beiden  Volksnamen  als  synonym  geläufig 
waren,  und  ist  nicht  Grund  genug,  sie  tat- 
sächlich von  den  Alemannen  herzuleiten. 
§  7.  Auch  daheim  trat  schon  vor  dieser 
Auswanderung  der  Name  Sueben  für  die  Q. 
wieder  hervor  und  auch  für  die  daheim 
Zurückgebliebenen  ist  er  fortan  der  einzig 
übliche.  Quadischer  Herkunft  und  in  Ober- 
ungarn zu  suchen  sind  wohl  die  Sueben, 
die  sich  mit  den  Ostgoten  herumschlugen 
und  ebenso  die  S  u  a  v  i ,  die  vom  Lango- 
bardenkönig Wacho  unterworfen  und  von 
Alboin  nach  Italien  mitgeführt  wurden. 
Jedenfalls  haben  die  einwandernden  Slaven 
Reste  von  ihnen  in  Oberungarn  noch  vor- 
gefunden. Der  Flußname  slav.  Vaha, 
älter  Vaga  'Waag',  der  sicher  germanisch 
ist  und  mit  as.  wäg  'hochflutendes  Wasser', 
ahd.  wäg  'Wasserstrom,  wogendes  Wasser', 
got.  wegs  usw.  zusammengehört,  kann 
seines  Vokals  wegen  von  den  Slaven  nur 
aus  suebischem,  nicht  ostgermanischem 
Munde  übernommen  sein. 

Z  e  u  ß  117  ff.,  462  ff.  Bremer  Ethn.  214 
(948)  L.  S  c  h  m  i  d  t  Allg.  Gesch.  d.  germ.  Völker 
172  ff.  D  e  r  s.  Gesch.  d.  deutschen  Stämme  II 
166  ff.  R.  Much. 

Quatember,  Quattuor  tempora,  oder  An- 
gariae,  auch  Jejunia  legitima  oder  tempora- 
lia,  deutsch  auch  Quatertemper,  Quartal, 
Vierzeit,  Fronfasten,  Goldfasten  oder  Weich- 
fasten,  englich  Ember-days  oder  Embring 


QUEDLINBURG— QUERAXT 


433 


days  waren  ursprünglich  zur  Weihe  der 
Priester  bestimmt  und  sind  gebotene  Fast- 
tage, die  jedesmal  vom  Mittwoch  bis  zum 
Ende  der  Woche  dauern,  vielfach  aber  auch 
als  Termine  für  Zahlungen,  besonders  von 
Abgaben,  Zunftversammlungen  usw.  be- 
nutzt wurden.  Der  Termin  der  Quatember 
hat  lokal  geschwankt.  Die  Mainzer  Synode 
von  813  setzte  sie  auf  die  erste  Woche  des 
März,  die  zweite  des  Juni,  die  dritte  des 
September  und  die  vierte  des  Dezember 
an;  doch  wurde  das  keineswegs  überein- 
stimmender Gebrauch.  Erst  Urban  II. 
führte  1095  eine  definitive  Ordnung  ein. 
Seitdem  beginnen  sie  an  den  Mittwochen 
vor  Reminiscere  und  vor  Trinitatis,  nach 
Kreuzerhöhung  (14.  Sept.)  und  nach  S. 
Lucia  (13.  Dez.).  F.  Rühl. 

Quedlinburg.  I.  Wipertikrypta 
(Pfalzkapelle).  §  1.  Ganz  nahe  bei  Qued- 
linburg neben  dem  Kirchhof  liegt  die  roma- 
nische Wipertikirche,  die  unter  sich  eine 
Krypta  aus  Heinrichs  I.  Zeit  (wenn  nicht 
noch  früherer)  enthält.  Diese  dürfte  die 
alte  Pfalzkapelle  des  Kaisers  oder  gar  seiner 
Vorfahren  (Ludolfinger)  gewesen  sein;  ihre 
künstlerische  Erscheinung  stempelt  sie 
zum  merkwürdigsten  und  charakeristisch- 
sten  Bauwerke  aus  jener  Zeit  in  Deutsch- 
land. Die  ungemein  kurze  halbrund  ge- 
schlossene Kapelle  ist  dreischiffig,  mit 
Tonnengewölben  überdeckt,  deren  äußeres 
um  das  in  einer  Art  Concha  abgeschlossene 
Mittelschiff  herumläuft.  Das  Mittelschiff 
verengert  sich  gegen  Osten. 

§  2.  Die  Trennung  der  Schiffe  ist  jeder - 
seits  durch  2  Pfeiler,  dazwischen  Säulen, 
bewirkt,  die  Altarnische  durch  4  Säulen  und 
Ostpfeiler  dazwischen  eingefriedigt.  Der 
Chorumgang  hat  7  rechteckige  Wandnischen 
ringsum.  Von  besonderer  Bildung  sind  die 
Säulenkapitelle  des  Schiffes,  sogenannte 
Pilzkapitelle,  rein  dem  Holzbau  entnommen, 
wie  denn  der  ganze  kleine  Bau,  der  dem 
Anfang  des  10.  Jahrhs.  angehören  kann, 
die  ersten  zögernden  Schritte  nordischer 
bisher  nur  an  Holzbau  gewöhnter  Bau- 
meister auf  dem  Gebiete  des  Stein-  und 
Wölbebaus  deutlich  erkennen  läßt. 

Th.    Kutschmann     Roman.    Bank.    u. 

Ornamentik  in  Deutschland  1  ff.     J.  P.  M  e  i  e  r 

Die  ottonischen   Bauten  in    Quedlinburg  Ztschr. 

f.  Gesch.  d.  Architektur  II  240  ff.    A.  H  a  u  p  t 

Alt.  Bauk.  d.  German.  247  f. 


II.  Stiftskirche,  von  Heinrich  I. 
erbaut.  Von  der  ersten  Kirche  ist  wenig 
mehr  vorhanden;  unter  den  Ottonen  wurde 
sie  von  997  bis  1030  fast  völlig  erneuert, 
1070  nach  einem  Brande  nochmals;  und 
zwar  in  so  unverkennbar  lombardischen 
Formen,  daß  die  Einwirkung  norditalischer 
Künstler  hierbei  nicht  in  Abrede  zu  stellen 
ist.  Von  dem  Bau  Heinrichs  I.  scheint 
außer  ein  paar  Säulen  mit  Pilzkapitellen 
in  der  heutigen  Krypta  (s.  a.  Wiperti- 
krypta i.  Qu.)  wohl  nichts  übrig;  diese  mag 
die  erste  Kirche  gebildet  haben.  An  ihrem 
Ostende  aber  findet  sich  vertieft  noch  die 
Gruftkirche  Heinrichs  und  Mathildens, 
seiner  Gattin,  ein  halbrunder  Raum  mit 
rechteckigen  Nischen  ringsum  und  reicher 
Stukkatur  dazwischen.  Vielleicht  oben  im- 
mer offen  gewesen.  Diese  Stukkatur  ist  als 
die  älteste  sächsische  zu  betrachten  und 
dürfte  schon  zwischen  943  und  968  (Tod 
Mathildens)  entstanden  sein. 

Th.  Kutschmann  Roman.  Baukunst  u. 
Ornamentik  in  Deutschland  3  ff.  J.  P.  M  e  i  e  r 
Die  ottonischen  Bauten  in  Quedlinburg,  Ztschr. 
f.  Gesch.  d.  Architekt.  II  240  ff.  A.  H  a  u  p  t 
Älteste  Baukunst  d.  German.  289  ff. 

A.  Haupt. 
Quellenkult  s.  Heiligtümer  §  6  (II  480  f.). 
Queraxt.  Äxte,  die  nicht  parallel,  son- 
dern senkrecht  zur  Scheide  geschäftet  sind, 
bilden  eine  im  nordeuropäischen  Neolithi- 
kum häufige  Erscheinung.  Die  obere  Bahn 
der  Oueraxtklinge  (aus  Feuerstein  her- 
gestellt) ist  am  Schneidenende  stärker,  die 
untere  flacher  gewölbt,  so  daß  die  quer- 
stehende Schneide  nur  wenig  über  der 
Verlängerung  der  unteren  Bahn  liegt. 
Häufig  ist  die  Schneide  nach  oben  gewölbt 
ausgeschliffen.  Die  Typen  dieser  Queräxte 
(vgl.  S.  Müller,  Ordning,  Stenalderen  52, 
58,  61 — 63,  68)  lehnen  sich  an  die  Gradäxte 
an  (vgl.  unter  Axt).  Wie  weit  die  Äxte 
der  Bronzezeit  so,  hackenartig,  verwendet 
wurden,  entzieht  sich  der  Beurteilung,  da 
die  Schäftung  fehlt,  und  die  Form  der 
Klinge  selbst  keine  Hinweise  gibt.  Auch 
ein  als  „Queraxt",  „Querbeil"  bezeichneter 
Lappenaxttyp,  bei  dem  die  Lappen  nicht 
nach  der  Scheidenbahn,  sondern  nach  den 
Schmalseiten  umgeschlagen  sind  (ZfEthnol. 
1906  S.  284  ff.),  braucht  nicht  senkrecht 
zur  Schneide  geschäftet  zu  sein.  Mit  den 
Tüllenäxten  der  Eisenzeit  bis  ins  8.  Jahrh. 


434 


QUITTE 


verhält  es  sich  ebenso.  Die  erhaltenen 
Schaftlochäxte  dieser  Epoche  sind  Grad- 
äxte. Erst  die  an  Handwerkszeug  reichen 
Funde  der  Wikingerperiode  enthalten  un- 
zweifelhafte eiserne  Queräxte  mit  Tülle 
und  mit  Schaftloch  (O.  Rygh,  Norske  Old- 
sager  1885,  402,  403  ab).  Max  Ebert. 

Quitte  (Cydonia  vulgaris  Persoon,  Pirus 
cydonia  L.).  §  1.  Die  Quitte  wächst  in 
Transkaukasien,  den  kaspischen  Provinzen 
Persiens,  Armenien  und  Kleinasien  wild 
und  dürfte  hier  auch  zuerst  in  Anbau  ge- 
nommen sein.  Dem  semitisch-ägyptischen 
Kulturkreis  ist  sie  in  älterer  Zeit  fremd  ge- 
blieben. Ihr  kleinasiatischer  Name  war 
vielleicht  *xöou,  wenn  mit  dem  xo86[xaXov 
des  aus  Lydien  gebürtigen  griechischen 
Lyrikers  Alkman  (Mitte  7.  Jahrhs.)  tat- 
sächlich die  Quitte  gemeint  ist  (Solmsen 
Glotta  3,  241  f.;  vgl.  Hehn8  249).  Der 
Sikuler  Stesichoros  um  600  nennt  sie  xu- 
Stuviov  |x5Xov.  Dieser  Name,  unter  dem  die 
Quitte  in  der  griechischen  Literatur  allge- 
mein bekannt  ist,  wird  gewöhnlich  von  der 
Stadt  KoSwvia  auf  Kreta  abgeleitet,  nach 
der  auch  eine  Art  Feigen,  diexuStovaia  auxa, 
benannt  zu  sein  scheinen;  aber  nach  Solm- 
sen ist  xuSwvtov  'Quitte'  nur  eine  volks- 
tümliche Umgestaltung  aus  xo8u[xaXov. 
Jedenfalls  war  die  Quitte  bereits  im  7.  und 
6.  Jahrh.  nicht  nur  in  Griechenland, 
sondern  auch  in  den  griechischen  Kolonien 
Siziliens  und  Unteritaliens  unter  dem 
Namen  xuStuviov  (fiSjXov)  bekannt.  Die 
duftigen  goldenen  Früchte  erfreuten  sich 
hier  wie  überall  im  Altertum  großer  Be- 
liebtheit. 

§  2.  Der  an  griech.  xuSwviov  anklingende 
und  doch  auffallend  abweichende  volks- 
tümliche latein.  Name  (mälum)  cotöneum 
mit  den  Lautentsprechungen  0:0  und  l:t 
ist  nach  Solmsen  (aaO.  243)  wie  griech. 
OTrupföa  —  lat.  sporta  'Korb'  u.  a.  aus 
Griechenland  auf  dem  Wege  über  Etrurien 
nach  Rom  gelangt.  (Anders  Schrader 
bei  Hehn  6  243  =  8  251,  der  an  eine  Ver- 
mischung mit  cottana  'kleine  Feigen'  denkt.) 
Cotöneum,  Plur.  cotönea  ist  in  der  republi- 
kanischen Zeit  die  einzige  und  bleibt  auch 
später  in  der  Volkssprache  die  vorherr- 
schende Namensform,  wie  die  roman.  Fort- 
setzungen zeigen:  prov.  codoing,  afrz. cooing, 
nfrz.  coing,  ital.  cotogna.    In  der  Kaiserzeit 


tritt  das  griech.  Fremdwort  cydönea  da- 
neben und  wird  in  der  Literatur  in  den  fol- 
genden Jahrhunderten  beinahe  allein  üblich. 
Daneben  erscheint  im  Edictum  Diocletiani 
(ed.  Mommsen-Blümner  VI  73)  eine  dritte 
Form:  mala  qudenaea  (=  cudenaea),  eine 
direkte  volkstümliche  Entlehnung  aus 
griech.  xuStovaia,  die  trotz  des  einmaligen 
Belegs  vielleicht  eine  gewisse  Verbreitung 
hatte  (Solmsen  244). 

§  3.  Wann  die  Quitte  den  Deutschen 
bekannt  wurde,  ist  schwer  festzustellen. 
Archäologische  Funde  sind  bei  ihr  wegen 
der  Vergänglichkeit  der  Kerne  ebensowenig 
zu  erwarten  wie  bei  Apfel  und  Birne;  und 
ihr  Name  zeigt  im  Deutschen  mannigfache, 
schwer  zu  vereinigende  Formen:  ahd.  ku- 
tina,  chutina,  cudina,  cottana,  chozzana, 
quitena  f.,  mhd.  küten,  quiten  f.,  nhd.  Quitte, 
Schweiz,  yntene;  and.  quodana,  quidena  f.; 
dazu  ahd.  chutimboum,  cotenboum,  quidin- 
boum  u.  a. ;  and.  qidenböm,  mndl.  quedenböm 
(Belege  bei  Björkman  ZfdWortf.  6,  186; 
Gall6e  Vorstud.  244  f.).  Die  Formen  mit  qu 
gehen  nach  Schuchardt,  Bücheier  und 
Solmsen  auf  das  Lateinische  zurück,  wo 
qui-  eine  ganz  gewöhnliche  Schreibung  für 
das  xu  -  griechischer  Lehnwörter  ist;  sie  hat 
sich  wie  in  Quitte  so  auch  in  Koloquinte 
(=  griech.  xoXoxuVr»])  bis  heute  durchge- 
setzt (Solmsen  245).  Die  Formen  ahd. 
kutina,  chutina,  quitena  sind  wohl  ältere 
Entlehnungen  aus  vulglat.  cudenaea  — 
griech.  *xu8(ovaia  (s.  §  2),  die  die  hoch- 
deutsche Lautverschiebung  mitgemacht  ha- 
ben. Die  Formen  mit  0  anderseits  sind 
Fortsetzungen  von  vulglat.  cotönea.  Das 
Nebeneinander  aber  von  ahd.  Formen  mit 
zz,  t  und  d  in  der  ö-Gruppe,  mit  t  und  d  in 
der  w-Gruppe  läßt  darauf  schließen,  daß 
die  Entlehnung  des  Namens  erfolgte,  als 
einerseits  das  intervokale  t  von  vulglat. 
cotönea  schon  im  Begriff  war,  erweicht  zu 
werden,  anderseits  die  hochdeutsche  Ver- 
schiebung bereits  begonnen  hatte,  also 
etwa  im  5.  Jahrh.  Für  Frankreich  wird 
uns  der  Anbau  von  Quittenbäumen  (coto- 
niarii)  im  8.  Jahrh.  durch  das  Capitulare 
c!e  Villis  Kap.  70  und  die  Garteninventar e 
der  Hofgüter  Asnapium  und  Treola  be- 
wiesen; und  auch  in  dem  Plan  des  St.  Galler 
Klostergartens  von  820  erscheint  der  gudu- 
niarius  (v.  Fischer -Benzon  183.  182.  186). 


QUITTE 


435 


§  4.  And.  quodana,  quidena  und  ags. 
codceppel  'malum  cidonium  sive  m.  coto- 
nium',  gödceppel  'citonium'  gehen  auf  jün- 
gere roman.  Formen  mit  erweichter  inter- 
vokaler  Tenuis  zurück.  Da  die  ags.  Namens- 
formen, die  beide  volkstümliche  Umdeu- 
tungen  sind  (nach  cod  'Schale,  Hülse'  und 
göd  'gut'),  in  ihrer  Bildung  mit  den  hoch- 
und  niederdeutschen  Namen  nichts  gemein 
haben,  sind  sie  wohl  erst  in  Britannien  auf- 
genommen. Die  Quitte  war  im  alten 
England  augenscheinlich  ein  seltener 
Baum;  sie  wird  nur  zweimal  erwähnt: 
goodceppel  im  Corpus-Glossar477  (8.  Jahrh., 
wiederholt  in  einer  Abschrift  des  II,  Jahrhs. 


WW.  364,  16)  und  codceppel  im  Cleopatra- 
Glossar  (11.  Jahrh.:  WW.  411,   14  f.). 

§  5.  Den  nordischen  Ländern  blieb 
die  Quitte  im  MA.  fremd.  Dan.  kvcede  ist 
aus  mnd.  quede,  schwed.  qvitten  aus  nhd. 
Quitte  entlehnt  (Falk-Torp  EWb.). 

V.  H  e  h  n  Kulturpflanzen  u.  Haustiere  6  241  f. 
=  8  248  ff. ;  dazu  Engler  u.  Schrader  ebd.  6  243  = 
82  50  f.  De  Candolle  Ursprung  d.  Kultur- 
pflanzen 294  ff.  v.  Fischer-Benzon  Alt- 
deutsche Gartenflora  146  f.  Schrader  Reallex. 
646.  H  o  o  p  s  Waldbäume  u.  Kulturpflanzen 
540.  549  f.  606;  mit  weiterer  Lit.  Solmsen 
Z.  Gesch.  d.  Namens  d.  Quitte,  Glotta  3,  241  ff. 
(1912).  Johannes  Hoops. 


R. 


Racherecht  nennt  man  in  der  Wissen- 
schaft vielfach  die  nach  älterem  Recht  dem 
durch  ein  Verbrechen  Verletzten  in  man- 
chen Fällen  offenstehende  Möglichkeit,  auf 
die  ihm  zugefügte  Übeltat  mit  einem  gegen 
den  Verletzten  gerichteten  Racheakt  zu 
antworten.  Doch  handelt  es  sich  da,  wo 
das  Recht  der  Rache  freien  Spielraum  läßt, 
in  aller  Regel  nicht  um  ein  Recht  des 
Rächenden,  da  seine  Handlungen  gegen 
einen  Friedlosen  gerichtet  sind,  der  außer- 
halb des  Rechtes  steht.  (Vgl.  Friedlosigkeit 
und   Fehde.)  V.  Schwerin. 

Rädern.  Das  R.  (aschw.  stceghla)  war 
ursprünglich  wohl  ein  Hinwegfahren  über 
das  Opfer  mit  dem  Götterwagen,  das  sich 
dann  zu  der  bis  in  die  Neuzeit  üblichen 
Form  des  „Zerstoßens"  mit  dem  Rad  ab- 
geschwächt hat.  Nach  dem  Zerbrechen  der 
Glieder  (mnd.  radebraken)  pflegte  man' den 
Körper  des  Verbrechers  auf  das  Rad  zu 
flechten  (lat.  rotis  innectere),  wobei  sakrale 
Vorstellungen  die  Anwendung  von  neun- 
speichigen  oder  zehnspeichigen  Rädern  mit 
sich  brachten.  Das  R.  war  vorwiegend, 
aber  nicht  ausschließlich,  eine  Strafe  für 
Männer,  und  zwar  beispielsweise  für  den 
Knecht,  der  mit  einer  Freien  Umgang  hatte, 
und  für  den  Mörder.  Durch  Aufstecken 
des  Rads  mit  dem  eingeflochtenen  Körper 
wurde  die  Strafe  des  Räderns  dem  Hängen 
genähert.  Wie  weit  das  Rädern  verbreitet 
war,  muß  dahingestellt  bleiben;  den  Angel- 
sachsen scheint  es  unbekannt  gewesen  zu 
sein. 

Lit:  s.  Todesstrafe.  v.  Schwerin. 

Raetobarii.  Dieser  Name  eines  Hilfs- 
volkes  in  der  Notitia  dignitatum  ist  von 
K  o  s  s  i  n  n  a  (PBBeitr.  20,  282)  als  ger- 
manischer Volksname  erkannt  worden  und 
in    Raetovarii,    Raetivarii   zu    berichtigen. 


Es  handelt  sich  um  Alemannen,  die  sich  in 
der  Provinz  Raetia  angesiedelt  hatten,  und 
zwar  in  jenem  Teil,  wo  sie  über  die  Donau 
hinübergriff  und  wo  —  um  Nördlingen, 
Bopfingen,  Öttingen  —  der  Name  Rieß 
(=ahd.  Rezi,  Riezi  aus  Raetia),  der  in 
älterer  Zeit  auch  für  andere  Teile  Raetiens 
gebraucht  wird,  heute  noch  haftet.  Buch- 
stäblich deckt  sich  Rießer  (Ridser:  Schmel  - 
ler  2,  189)  mit  Raetobarii.  S.  auch  Ale- 
mannen §  5.  R.  Much. 

Ragnarök.  §  1.  Im  nordgei manischen 
Mythos  die  Vernichtung  der  Welt,  in  deren 
Mittelpunkt  der  Untergang  der  Götter 
steht.  Nach  diesem  hat  der  Mythos  den 
Namen!  Ragnarök  (n.  pl.)  heißt  „letztes 
Geschick,  Untergang  der  Götter".  Nur  ein 
relativ  junges  Eddalied  (Lokasenna)  und 
die  Edda  Snorris  aus  dem  13.  Jahrh.  hat 
ragnarökkr  (n.)  ,, Verfinsterung  der  Götter", 
ein  Wort,  das  R.  Wagner  mit  ,, Götter- 
dämmerung" wiedergegeben  hat  und  das 
falsche  Vorstellungen  vom  R.  erwecken 
muß.  Andere  Quellen  haben  für  ragnarök 
aldar  rök  'Untergang  der  Welt'. 

§  2.  Die  wichtigste  Quelle,  die  den 
Ragnarökmythos  in  seinem  ganzen  Verlauf 
schildert,  ist  die  VQluspä;  die  Snorra  Edda, 
die  ihn  in  prosaischer  Form  erzählt,  fußt 
ganz  auf  ihr.  Daneben  enthalten  eddische 
und  skaldische  Gedichte  zahlreiche  An- 
deutungen auf  diesen  Mythos,  und  Stein - 
denkmäler,  namentlich  auch  Runensteine, 
zeigen  im  Bilde  einzelne  Vorgänge.  Aus 
diesen  Quellenzeugnissen  ergibt  sich,  daß 
der  Ragnarökmythos  nichts  Einheitliches 
gewesen  ist,  daß  verschiedene  Vorstellun- 
gen vom  Untergang  der  Welt  nebenein- 
ander bestanden  haben,  die  mehrfach  in- 
einander verflochten  und  durch  die  Phanta- 
sie einzelner  Dichter  erweitert  worden  sind. 


RAGNARÖK 


437 


Beobachtungen  der  Umwelt  und  Volks- 
mythen waren  die  Grundlage,  aber  Wander- 
motive und  gelehrte  Stoffe  wurden  mit 
ihnen  verbunden. 

§  3.  Der  Untergang  der  Götter  ist  das 
Ergebnis  ihres  Kampfes  mit  den  dämoni- 
schen Mächten.  Nur  von  den  drei  Kult- 
göttern ödinn,  Thor  und  Freyr  werden  die 
Gegner  erwähnt,  wird  der  Kampf  besonders 
geschildert.  Im  Gefolge  der  Götter  befinden 
sich  die  Einherjer  (s.  d.).  Die  dämonischen 
Mächte  führt  der  Feuerriese  Surtr.  Ehe 
sie  zum  Kampfplatz  gehen,  sammeln  sie 
sich:  von  Nordosten  über  das  Meer  kommen 
die  Reifriesen  unter  Hrym,  von  Südosten 
die  Muspellssöhne  und  mit  ihnen  Loki  und 
seine  Sippe,  vor  allem  der  Fenriswolf,  von 
Süden  Surtr.  Dann  übernimmt  dieser  die 
Führung.  Auf  weiter  Ebene,  Vigrld  ,,dem 
Kampffeld"  oder  öskopnir  ^?  Fäfnism.), 
findet  der  Kampf  statt,  ödinn  kämpft 
gegen  den  Fenriswolf,  fällt,  wird  aber  von 
seinem  Sohne  Vidarr  gerächt,  der  dem  Un- 
getüm den  Rachen  spaltet.  Thor  tötet  die 
Midgardschlange,  stirbt  aber  auch,  ge- 
troffen von  ihrem  Gifthauch.  Freyr  wird 
von  Surt  gefällt.  Snorri  hat  die  Gegner- 
paare vermehrt:  Heimdallr  und  Loki,  der 
Höllenhund  Garmr  und  Tyr  fällen  sich 
gegenseitig;  es  sind  Paare,  die  aus  andern 
Mythen  als  Gegnerpaare  bekannt  waren. 
Nach  diesem  Kampfe  vernichtet  Surtr  mit 
Feuer  den  Sitz  der  Götter  und  die  Erde; 
die  Sonne  verdunkelt  sich  und  die  Sterne 
fallen  vom  Himmel. 

§  4.  Andere  mehr  volkstümliche  Mythen 
vom  Untergang  der  Erde,  der  Sonne,  der 
Menschen  sind  mit  den  Ragnarök  ver- 
woben. Wie  andere,  namentlich  am  Meer 
wohnende  Völker,  glaubten  auch  die  Nord- 
germanen,  daß  die  Erde  einst  im  Meere  ver- 
sinke (Vsp.).  Die  Sage  von  den  Wölfen, 
die  die  Sonne  verfolgen,  ließ  die  Mythe 
entstehen,  daß  diese  einst  vom  Wolfe  ver- 
schlungen werde  und  nun  ein  jahrelanger 
Winter  eintrete,  in  dem  die  Natur  erstarre, 
die  Menschen  sterben.  Nur  ein  Menschen- 
paar, Llf  undLifprasir  (, .Leben  und  Leben- 
verlangen"), überlebe  ihn,  die  Stammeltern 
des  neuen  Menschengeschlechts  unter  einer 
neuen  Sonne,  die  die  alte  vor  ihrem  Unter- 
gange geboren  hat  (Vafpm.). 

§  5.    In  engem  Zusammenhang  mit  der 


Ragnarökmythe  stehen  die  Mythen  vom 
gefesselten  Unhold  und  von  der  Midgard- 
schlange. Zu  den  Ereignissen,  die  den  R. 
vorausgehen,  gehört  die  Losreißung  Lokis 
und  des  Fenriswolfes  aus  ihren  Fesseln.  Es 
ist  hier  die  Sage  vom  gefesselten  Unhold, 
die  vom  Kaukasus  aus  sich  über  die  Erde 
verbreitet  und  im  Christentum  in  dem  ge- 
fesselten Satan  eine  besondere  Form  ent- 
halten hat,  an  Wesen  geknüpft,  die  sich 
vor  dem  Fall  der  Götter  ihrer  Fesseln  ent- 
ledigen und  zur  Vernichtung  der  Götter 
beitragen.  Ein  weiteres  Ungetüm  ist  die 
Midgardschlange,  die  Gegnerin  Thors.  Sie 
hat  der  Volksglaube  von  einer  mächtigen 
Schlange  im  Meere  geschaffen,  der  in  der 
Phantasie  der  am  Meere  wohnenden  Völker 
heimisch  ist.  Beim  Nahen  der  dämonischen 
Mächte  schnaubt  sie  im  Riesenzorn  und 
peitscht  die  Wogen  auf. 

§  6.  Der  Dichter  der  VQluspä,  der  schon 
die  eigentlichen  Ragnarök  weiter  ausge- 
bildet hat,  hat  die  Mythe  in  ethische  Sphäre 
gehoben  und  ihr  eine  Vorgeschichte  ge- 
schaffen. Christliche  Anschauungen,  die 
durch  Berührung  mit  den  Kelten  und  Süd- 
germanen zu  den  heidnischen  Nordländern 
gekommen  waren,  machen  sich  geltend. 
Darnach  liegt  die  erste  Veranlassung  zum 
Untergang  der  Götter  in  ihrem  Wortbruch 
gegenüber  den  Riesen  (Vsp.  26).  Mancherlei 
Vorgänge  künden  dann  den  großen  Kampf: 
die  Kampfjungfrauen,  die  Valkyren,  er- 
scheinen, Baldr  fällt  durch  den  Mistelzweig, 
immer  mehr  wächst  der  Wolf,  der  die 
Sonne  verschlingt,  bei  den  Riesen,  vor 
ödinns  Halle,  vor  den  Sälen  der  Hei  ruft  der 
Hahn  und  weckt  dieWesen.  Der  Höllenhund 
Garmr  zerreißt  seine  Fesseln,  unter  den 
Menschen  herrschen  Brudermord,  Ehe- 
bruch, Meineid,  Kampf  und  Hinterlist,  die 
Weltesche  fängt  an  an  ihren  Wurzeln  zu 
brennen,  Heimdallr  bläst  ins  Hörn  und 
Ödinn  spricht  mit  Mimirs  Haupte,  alle 
Wesen  auf  dem  Heiwege  geraten  in  Furcht, 
die  Zwerge  stöhnen,  die  Äsen  versam- 
meln sich  zu  gemeinsamem  Thinge,  denn 
die   dämonischen    Scharen   rücken   heran. 

§  7.  Im  engsten  Zusammenhange  mit 
dem  Untergang  der  Welt  und  der  Götter 
steht  ihre  Erneuerung.  Sie  setzt  die  Ver- 
nichtung der  Erde  durch  die  Fluten  voraus, 
denn  die  neue  Erde  erhebt  sich  aus  dem. 


438 


PAKATA1-RASIEREN 


Meere.  Da  erscheinen  auch  die  Äsen  wieder, 
aber  nicht  die  alten  untergegangenen  Kult- 
götter, sondern  HqoV  und  Baldr,  die  einsti- 
gen Gegner,  die  nun  versöhnt  zusammen 
wohnen,  und  Hoenir  als  Zukunftkünder  und 
ein  sonst  unbekanntes  Vetternpaar,  das  den 
weiten  Luftkreis  bewohnt.  Die  Äcker  tragen 
unbebaut  Frucht,  alles  Unglück  nimmt  ab, 
und  in  goldbedachtem  Saale  wohnen  wackre 
Heerscharen    und    genießen    ewiglich    der 
Wonne.     So  die  Vojuspä.    Auch  in  dieser 
Mythe  von  der  Erneuerung  der  Welt  zeigt 
sich  stark  der  christliche  Einfluß.     Nach 
den  Vafprüdnismäl  beherrschen  die  Söhne 
der  alten  Kultgötter,  Odins  Söhne  Vidarr 
und    Väli    und    Thors    Kinder   Modi    und 
Magni,  die  neue  Welt :  in  ihren  Kindern  ver- 
jüngen sich  die  alten  Götter  wie  die  Sonne 
nach  demselben  Gedichte  in  ihrer  Tochter. 
M.  Hammerich    Om    Ragnaroksmythen ; 
Kbh.  1836.      K.    Müllenhof  f    Um  Ragna- 
rökr  ZfdA.  16,  146  ff.    A.  Olrik  Om  Ragnarok; 
Aarb.  1902.    Ders.  Om  Ragnarok,  Anden  Afdeling 
(Ragnarokforestillingernes  Udspring);  Kbh.1914. 
B.   Kahle  Der  Ragnarökmythus,  Arch.  f.  RW. 
8,  157  ff.  9,  61  ff.     Björn   M.  Olsen  ,    Arkiv 
30,  136  ff.  E.  Mogk. 

P  ocx  et  tat.  Am  Nordufer  der  Donau  öst- 
lich von  den  KotfATroi  stehen  auf  der  Karte 
des  Ptolemäus  die  'Paxocrai.  Außerdem 
begegnen  uns  bei  ihm  'PaxaTpiai  weiter  im 
Osten,  wahrscheinlich  —  dies  ist  M'ü  1  - 
lenhoffs  Ansicht  (DA.  2,  330);  vgl. 
R.  Much  AfdA.  33,  8  f.  —  durch  die 
Bai[ioi  von  den  'Paxorai  getrennt;  nach 
Kossinnas  Meinung  (AfdA.  16,  59)  un- 
mittelbar an  diese  sich  anschließend.  Dabei 
besteht  die  Möglichkeit,  daß  Ptolemaeus 
oder  sein  Vorgänger  zwei  von  den  Quellen 
gebotene,  etwas  voneinander  abweichende 
Namen  desselben  Volkes  nicht  als  gleich- 
bedeutend erkannt  und  als  die  zweier 
Völker  auf  seine  Karte  gesetzt  hat.  Da 
die  ßaijxot  nach  Oberungarn  östlich  der 
Marchmündung  und  der  kleinen  Karpaten 
gehören,  darf  man  die  CP.  in  Niederöster- 
reich suchen.  Müllenhoff  hielt  sie 
ohne  ausreichenden  Grund  für  Pannonier. 
Ihr  Name,  der  ungermanisch  aussieht, 
macht  am  ehesten  keltischen  Eindruck: 
vgl.  cymr,  rhagawd  (aus  *rakät)  'going 
before,  going  against;  Opposition'.  Das 
Völkchen  hat,  wenn  fremder  Nationalität, 


jedenfalls  diese  gleich  seiner  Selbständig- 
keit alsbald  an  die  Quaden  eingebüßt. 

R.  Much. 

Rän,  im  nordischen  Volksglauben  ein 
weiblicher  Dämon  des  Meeres,  der  den 
Schiffern  auf  ihrer  Fahrt  gefährlich  wird, 
da  er  sie  mit  seinen  Händen  (HHb.  I  31) 
oder  mit  seinem  Netze  zu  fangen  sucht. 
Wenn  Leute  auf  dem  Meere  ertrunken  sind, 
so  kommen  sie  in  die  Behausung  der  Rän, 
wo  sie  mit  Hummer  und  andern  Seetieren 
bewirtet  werden  (Fms.  VI  375  f.).  Als 
Sjörd  ('Herrin  der  See'  ZfdA.  40,  205)  hat 
sie  lange  im  schwedischen  Volksglauben 
fortgelebt  (Ihre,  De  superst.  S.  22).  Die 
Skalden  nennen  das  Meer  ihren  Saal  oder 
ihr  Bett.  Wie  andere  riesische  Dämonen 
begegnet  auch  die  Rän  als  böses,  unmensch- 
liches Weib  (Fas.  II  493).  Schon  zeitig 
ist  sie  mit  dem  Meergott  Aegir  (s.  d.)  in 
Verbindung  gebracht  und  wird  dessen  Weib. 
Dieser  Ehe  entsprossen  neun  Töchter,  die 
ganz  nach  der  Mutter  geartet  sind,  bei 
Seesturm  ihr  Wesen  treiben  und  dann  den 
Schiffern  ihre  Umarmung  darbieten.  Als 
Personifikationen  der  Meereswogen  sind 
diese  neun  Schwestern  die  Mütter  Heimdalls 
(Eddalieder  S.  330).  Auch  werden  die 
Meereswellen  schlechthin  von  den  Skalden 
, Töchter  der  Rän'  genannt.  E.  Mogk. 

Rasieren.  Neben  dem  Scheren  des 
Haars  und  Barts  war  schon  zeitig  das 
Bart  schaben  bei  den  altgermanischen 
Stämmen  im  Brauch  (got.  skaban,  anord. 
skafa,  ags.  sceafan,  ahd.  skaban,  mhd. 
schaben),  wenn  auch  das  „Scheren"  (s.  d.) 
nebenher  noch  lange  für  Haarschneiden 
und  Bartschaben  Anwendung  fand.  Aus- 
drücklich findet  sich  für  das  Rasieren  auch 
die  Bezeichnung  mhd.  nazschern,  also 
Bartschaben  nach  vorheriger  Bearbeitung 
der  in  Frage  kommenden  Hautstelle  mit 
Wasser  und  Seife.  Wir  müssen  sogar  an- 
nehmen, daß  hierzu  ziemlich  scharfe  Seifen 
von  stark  auflockernder  Eigenschaft  auf 
das  Haar  gebraucht  wurden  und  man  diese 
ziemlich  lange  einwirken  ließ,  sonst  hätten 
die  Bronzeklingen  ihren  Dienst  kaum 
leisten  können,  da  Schärfe,  wenigstens  für 
heutige  technische  Leistungsfähigkeit,  doch 
nur  unvollkommen  bei  ihnen  zu  erreichen 
ist.  Die  Antike,  welche  Seife  nicht  kannte, 
muß  zum  Rasieren  mit  ihren  Rundklingen 


RASIERMESSER— RA  SSENFR  AGEN 


439 


von  Bronze,  die  wir  kennen,  Laugen  oder 
Pasten  verwendet  haben,  die  zur  Quellung 
der  Körperhaare  führten,  ehe  man  mit  dem 
,  Schaben'  begann.  Daß  man  das  einzelne 
Haar  oder  Haarbüschel  mit  der  Bartzange 
faßte  und  das  gespannte  Haar  mit  der 
Rasiermesserklinge  schnitt,  wie  behauptet 
worden  ist,  trifft  generell  gewiß  nicht  zu. 
S.  M  ü  1 1  e  r  NAUertsk.  I  257.  Vgl.  den  folgen- 
den Artikel.  Sudhoff. 

Rasiermesser,  offenbar  ein  älterer  ge- 
meingermanischer Gebrauchsgegenstand  als 
die  Schere.  Daß  es  in  merowingischer  Zeit 
keine  R.  gegeben  habe  (L.  Linden- 
schmidt  DA.  I  321),  stimmt  nicht.  Ob 
sich  das  eig.  schneidende  Schermesser  (s.  d.) 
zum  Kürzen  von  Haar  und  Bart  in  der 
Form  konventionell  bestimmt  unterschied, 
läßt  sich  heute  noch  nicht  sagen,  trotzdem 
die  Formfülle  dessen,  was  als  R.  geht, 
schon  groß  ist.  Die  altgerman.  Grabfunde 
bringen  meist  kurze,  breite  Klingen  zu- 
tage, leicht  gewölbt  in  der  Schneide,  selten 
leicht  eingebogen  (Abnutzung?)  mit  ganz 
kurzem,  oft  umgerolltem  Griffe.  Doch  be- 
gegnet auch  in  germanischen  Gräbern 
später  die  halbrunde  (selbst  ganz  runde) 
Form  der  altgriechischen  und  altrömischen 
R.,  auch  sie  meist  mit  kurzem  Griff,  von 
dem  aus  nicht  selten  eine  Verstärkungs- 
rippe, bis  über  die  Mitte  der  Rundklinge 
läuft.  Auch  Schalen,  welche  die  dünne 
Schneide  außer  Gebrauch  decken  und 
gleichzeitig  als  Heft  bei  der  Anwendung 
dienen,  die  wir  in  späteren  Jahrhunderten 
so  oft  in  Badestuben  abgebildet  finden, 
begegnen  uns  hier  und  da  schon  in  frühen 
Gräbern  (Reichenhall).  Alles  dies  ist  Bronze. 
Soll  man  nun  neben  diesem  Reichtum  an 
Bronzeschabmessern  noch  R.  aus  Stahl 
supponieren,  die  der  Rost  sämtlich  zerstört 
hätte?  Die  trojanischen  Funde  eiserner 
R.  klingen  würden  dazu  wenigstens  einen 
Schein  von  Berechtigung  bieten.  Oder  hat 
die  Frühzeit  Bronzelegierungen  hergestellt, 
die  Haare  schabend  leicht  schnitten  ?  Durch 
Hämmern  der  Bronzeklingen  wurde,  wie 
Meyer- Steineg  nachgewiesen  hat 
(a.  a.  0.  S.  16),  eine  große  Härte  erreicht; 
doch  sind  noch  erneute  Versuche  durch 
Schleifen  frühzeitlicher  „Rasiermesser"  in 
größerer  Zahl  nötig,  ehe  ein  Urteil  hier  vollen 
Wert  beanspruchen  kann. 

H  o  o  p  s  ,  Reallexikon.     III. 


M.  Heyne  D.  Hausaltert.  II  78—81.  S. 
Müller  NAUertsk.  I  258  ff.  Theod.  Meyer- 
Steineg  Chirurgische  Instrumente  des  Alter- 
tums; Jena  191 2.  Sudhoff. 

Rassenfragen. 

Begriff    der  Rasse  §  1,  2.      Alte    Rassendar- 
stellungen §  3 — 6.    Germanische  Rasse  §  7 — 10. 
Rasseneinteilung  §  11  — 14.    Rassenbestimmung 
§   15 — 19.       Urformen   §  20 — 22.      Endformen 
§  23.  24.     Ausbau  der  Schädeltypen  §  25 — 27. 
Die    Formen  der   jüngeren  Steinzeit  §  28 — 34. 
Die  Formen  der  Bronzezeit  §  35 — 39.     Die  For- 
men   der    Hallstattzeit    §  40.  41.      Die  Formen 
der  La-Tene-Zeit;  keltische  Wanderung   §  42. 
Germanische  Wanderung  §  43. 
§  I.    Von  den  verschiedenen  Begriffen, 
die  wir  zur  Einteilung  der  Bewohner  unse- 
res  Erdballs  verwenden,    bezieht  sich  der 
„Staat"  auf  die  politische,  das  ,,V  o  1  k" 
auf   die   Sitten-   und   Sprachgemeinschaft, 
die  „Rasse"  auf  bestimmte  körperliche 
und    geistige    Eigenschaften,    welche    ihre 
Träger  von  der  übrigen  Menschheit  unter- 
scheiden.   Im  deutschen  Reiche  zB.  wohnt 
ein   Volk   mit   indogermanischer    Sprache, 
wie  in  einer  Reihe  von  Staaten  Europas 
und  Asiens,  seine  Rassezugehörigkeit  wäre 
erst  zu  untersuchen.    Die  Zugehörigkeit  zu 
dem  großen  Völkerkreis,   dessen  verschie- 
dene   Sprachen:    Griechisch,    Latinoroma- 
nisch,     Keltisch,     Germanisch,     Litauisch, 
Slavisch,    Albanesisch,    Armenisch,    Indo- 
iranisch  auf  eine  gemeinsame  Ursprache, 
das      „Indogermanische",      zu- 
rückgehen, hat  zunächst    mit   der   Rasse, 
der   ein  Volk  angehört,  oder  den  Rassen, 
die     innerhalb      eines     Volks     vertreten 
sind,    nichts    zu    tun.     Daß   verschiedene 
Rassen    zur     Bildung     der    indogermani- 
schen    Völker,    wie    sie    jetzt    sich    dar- 
stellen, beigetragen  haben,  lehrt  uns  auch 
die    oberflächliche    anthropologische    Be- 
trachtung derselben. 

§  2.  Um  zum  Begriffe  der  Rasse  zu 
kommen,  müssen  wir  die  einzelnen  Be- 
standteile, aus  denen  sich  diese  Völker 
zusammensetzen,  nach  ihren  körperlichen 
und  geistigen  Sondermerkmalen  zu  unter- 
scheiden suchen.  Es  ist  dies  die  Aufgabe 
der  „somatischenAnthropolo- 
g  i  e  ".  Für  die  Rassenunterscheidung  sind 
in  erster  Linie  die  körperlichen  Merkmale 
ausschlaggebend,  die  Bildung  des  Hirn- 
und  Gesichtsschädels,  die  Farbe  der  Haut, 

29 


440 


RASSENFRAGEN 


Augen  und  Haare,  der  Wuchs.  Wenn  wir 
diese  verschiedenen  Arten  der  menschlichen 
Körperbildung  in  bestimmte  Gruppen  ein- 
zuteilen vermocht  haben,  so  gelingt  es  auch 
meist,  jeder  dieser  Gruppen  bestimmte 
geistige  Eigenschaften  zuzubilligen.  Daß 
bestimmte  Eigenart  dieser  letzteren  Rich- 
tung die  einzelnen  Völker  voneinander 
unterscheidet,  ist  bekannt,  es  fragt  sich  nur, 
ob  dieser  Unterschied  in  der  Zusammen- 
setzung der  verschiedenen  Rassenbestand- 
teile begründet  ist,  aus  denen  sie  bestehen, 
und  da  wir  Deutsche  uns  „Germanen"  zu 
nennen  pflegen,  so  erhebt  sich  zuerst  die 
Frage:  Gibt  es  überhaupt  eine  „germa- 
nische   Rasse"? 

§  3.  Die  römischen  Schriftsteller,  denen 
wir  die  Kunde  verdanken,  daß  zu  ihrer  Zeit 
die  Völker  zwischen  Rhein,  Donau,  der 
ungarischen  Ebene  und  dem  Ozean  „Ger- 
manen" hießen,  haben  diese  Frage  bejaht. 
Wenn  wir  von  der  dem  Jahre  222  v.  Chr. 
entstammenden  Nachricht  über  den  Sieg 
des  Konsul  Marcellus  bei  Clastidium  „de 
Galleis  Insubribus  et  Germaneis"  absehen, 
so  verdanken  wir  die  ersten  Nachrichten 
über  die  körperliche  Beschaffenheit  der 
Stämme,  die  er  als  „Germanen"  kennen 
lernte,  Cäsar  um  58  v.  Chr.  Er  nennt 
sie  ungeheuer  groß  mit  funkelnden  Augen 
(De  bell.  gall.  39),  und  rechnet  zu  ihnen 
die  101  v.  Chr.  in  Italien  eingebrochenen 
Cimbern  und  Teutonen,  aber  er  billigt 
diese  Eigenschaft  (a.  a.  0.  30)  auch  den 
Galliern,  mit  denen  er  kämpfte,  zu.  150 
Jahre  später  vervollständigt  T  a  c  i  t  u  s 
in  seiner  Germania  das  Bild  der  Körper  - 
beschaffenheit  der  Germanen  und  betont 
als  erster  ihre  vollkommene  Rassenrein- 
heit. Er  nennt  sie  einen  eignen,  reinen,  nur 
sich  selbst  gleichen  Volksstamm  mit  einem 
allen  Germanen  gemeinsamen  Körperbau 
und  betont  „das  trotzige  blaue  Auge,  das 
rötlichblonde  Haar,  den  mächtigen  Wuchs". 
Aber  eine  Reihe  von  römischen  Schrift- 
stellern schildert  die  gallischen  Kelten  ge- 
nau ebenso:  großwüchsig  mit  blauen  Augen, 
blonden  Haaren  und  weißer  Haut,  ein  Ver- 
halten, dem  die  Nervier  und  Treverer  da- 
durch Ausdruck  gaben,  daß  sie  sich  ger- 
manischen Ursprung  zuschrieben  und  das 
Cäsar  veranlaßt,  einen  großen  Teil  der 
Gallier,  die  Belgier,  Eburonen,  Condruser, 


Cäröser,  Paemanen  unter  die  Germanen  zu 
rechnen. 

§  4.  Über  das  wichtigste  Rassenmerkmal, 
die  Schädelbildung,  wissen  die 
römischen  Schriftsteller  nichts  zu  berich- 
ten, und  es  fragt  sich,  ob  nicht  gerade  in 
dieser  das  unterscheidende,  das  germani- 
sche Rassenbild  ergänzende  Merkmal  liegt. 
Ein  wichtiges  Dokument  besitzen  wir  hier 
in  den  römischen  und  griechischen  Skulp- 
turen. Wenn  auch  das  bei  allen  Bar- 
barendarstellungen reichlich  ausgeprägte 
Kopfhaar  eine  eigentliche  Messung  nicht 
zuläßt,  so  besitzen  wir  doch  eine  Reihe  von 
Skulpturen,  die  gallische  und  germanische 
Eigenart  der  Kopfbildung  scharf  charak- 
terisieren, und  zwar  in  ganz  deutlich  ver- 
schiedener Weise. 

§  5.  Für  die  Germanen  darstellungen 
stehen  außer  Einzelfiguren,  von  denen  wir 
für  den  weiblichen  Typus  die  „Thusnelda" 
in  der  Loggia  dei  Lanzi  in  Florenz  und  für 
den  männlichen  einen  wohlerhaltenen  Kopf 
eines  Sueben  aus  den  Mus6es  royaux  in 
Brüssel  anführen  können,  hauptsächlich  die 
Figuren  der  Reliefbilder  auf  der  Markus- 
säule und  Trajanssäule  in  Rom  und  die 
Darstellungen  auf  dem  Monument  von 
Adamklissi  zur  Verfügung.  Bei  diesen 
Darstellungen  sehen  wir  nun  ganz  über- 
einstimmend ein  langes  schmales  Gesicht 
mit  etwas  vorgebautem  Mund,  gerader 
schmaler  Nase,  weiten  Augenhöhlen,  stark 
entwickelten  Augenbrauenbögen  und  schma- 
ler Stirn.  Von  der  Seite  zeigt  der  Schädel 
geraden  Anstieg  der  schön  modellierten 
Stirn,  rasche  Umbiegung  zu  der  flachen 
Schädelhöhe  und  in  kräftigem  Bogen  aus- 
ladendes Hinterhaupt.  Die  lange  Kopf- 
form tritt  hier  deutlich  hervor.  Bedeckt 
ist  der  Schädel  von  lockigem  Haar,  das  bei 
Männern  mähnenartig  herabfällt,  wenn  es 
nicht  wie  bei  den  suebischen  Stämmen 
sorgfältig  über  dem  rechten  Ohr  in  einem 
Knoten  zusammengenommen  ist,  bei  Frau- 
en in  langen  Wellen  herabfließt.  Dazu 
kommt  ein  mächtiger  Körperbau  mit  brei- 
ter Brust  und  schönem  Maßverhältnis  von 
Rumpf  und  Gliedern. 

§  6.  Ebenso  zeigen  die  Darstellungen  der 
gallischen  Kelten  einen  ganz  be- 
stimmten Typus.  Die  Hauptquelle  für 
seinen  Nachweis  sind  die  Einzelfiguren  und 


RASSENFRAGEN 


441 


Gruppen  vom  Weihgeschenk  des  Königs 
Attalus  von  Pergamon.  Diese  Skulpturen 
von  großer  Kraft  der  Darstellung  waren 
schon  im  Altertum  berühmt  und  Kopien 
sowohl  als  Einzelköpfe  finden  sich  in  unsern 
Museen.  Als  Gallier  gekennzeichnet  sind 
die  Männer  durch  Schnurrbart,  Haartracht 
und  den  gedrehten  Halsring  (Torques). 
Wir  sehen  breite  vollwangige  Gesichter  mit 
rundem  vorspringendem  Kinn,  vollen  Lip- 
pen, kurzer,  breiter,  aber  gerader  Nase, 
niederen  tiefliegenden  Augenhöhlen,  breiter 
unten  vorspringender  nach  oben  zurück- 
weichender Stirn  und  runder  Schädel- 
kapsel mit  flachgewölbtem  Hinterhaupt. 
Die  Haare  sind  gesträubt  in  Büscheln 
emporstehend  oder  auch  wollig  gelockt. 
Auch  die  Frau  trägt  die  Haare  in  kurzen 
Locken  statt  in  langen  Wellen,  wie  die 
Germaninnen,  wie  die  Frauenfigur  der 
Gruppe  des  sich  erstechenden  Galliers  aus 
den  Diokletiansthermen  zeigt. 

§  7.  Die  körperlich  gemeinsame  Erschei- 
nung, die  Germanen  und  Gallier  verband, 
bestand  also  im  wesentlichen  im  Wuchs 
und  der  Farbenkomplexion.  Den  klein- 
wüchsigen kurzköpfigen  Römern  und  auch 
den  näher  verwandten  Kelten  gegenüber 
zeigen  sich  die  damaligen  Germanen  soma- 
tisch recht  einheitlich.  Es  gab  also  damals 
eine  germanische  Rasse.  Aber 
diese  Darstellungen  sind  künstlerischer 
Natur,  sie  stellen  ein  ausgewähltes  Material 
dar,  wie  wir  dies  von  den  Kelten,  mit  deren 
kriegerischem  blondhaarigen  Adel  die  Rö- 
mer zuerst  in  Berührung  kamen,  bestimmt 
annehmen  können.  Wir  haben  von  den 
keltischen  Galliern  aus  den  Jahren  409  vor 
bis  nahe  an  Christi  Geburt  eine  Reihe 
von  durch  ihre  Beigaben  genau  bestimmten 
Skelettgräbern,  deren  Schädel  beweisen, 
daß  die  Hauptmasse  der  Gallier  sich  damals 
durch  einen  der  Kurzköpfigkeit  recht  nahe- 
stehenden Schädelbau  von  den  Germanen 
unterschied.  Zur  Zeit  Cäsars  und  Tacitus' 
hatten  aber  die  Gallier  die  Sitte  des 
Leichenbrands  angenommen,  der  die  Ger- 
manen längst  huldigten.  Für  die  Zeit  der 
Entstehung  des  Germanennamens  haben 
wir  über  die  somatische  Eigenart  der  ger- 
manischen Rasse  also  lediglich  unsichere 
anthropologische  Nachweise. 

§  8.   Erst  400  Jahre  nach  dem  Kimbern- 


zug, dem  ersten  geschichtlichen  Auftreten 
von  Germanen,  und  200  Jahre  nach  Tacitus 
erscheinen  germanische  Völker,  deren  Be- 
gräbnissitte, die  Reihengräber,  uns 
sichere  Unterlagen  für  ihre  Schädelbildung 
liefern.  Es  sind  dies  in  der  Hauptsache 
Franken  und  Alemannen,  Thüringer  und 
Bayern.  Die  Skelette  besitzen  vorwiegend 
geräumige  Schädel  mit  breiter  Stirn, 
schmälerem  Hinterhaupt  und  flachen  Sei- 
tenwandhöckern.  Das  Gesicht  ist  meist  im 
ganzen  lang  und  schmal,  der  Unterkiefer 
hoch,  mit  kräftig  vorspringendem  Kinn, 
der  Oberkiefer  etwas  vorgebaut,  die  Nase 
schmal,  lang,  leicht  gebogen,  die  Wangen 
schmal,  die  Augenhöhlen  hoch,  meist  eckig, 
die  Superciliarwülste  getrennt,  rundlich 
aufgesetzt,  darüber  eine  flache  Glabella. 
Die  Schädelkapsel  ist  kräftig  modelliert  mit 
hoch  ansteigender  Stirn,  flacher  Kurve  von 
der  Stirnhöhe  bis  zum  Bregma,  langer 
Ebene  bis  zum  Scheitel,  schrägem  bogen- 
förmigem Abfall  bis  zum  Lambda,  rundlich 
aufgesetztem  schmälerem  Hinterhaupt  und 
flacher  Basis.  Der  Schädelgrundriß  bildet 
eine  längere  oder  kürzere  Ellipse  mit 
breiter  Stirn  und  schmalem  Hinterhaupt 
(Keilform).  Die  meisten  sind  Flach- 
schädel. 

§  9.  Diese  Grundzüge  zeigen  aber  die 
mannigfachsten  Variationen.  Die 
Stirn  kann  statt  steilansteigend,  fliehend 
sein,  die  Seitenwandfächer  stark  aus- 
laden statt  der  flachen  gleichmäßigen 
Seitenkurve  des  Ellipsoids,  die  Ellipse  kann 
sich  so  stark  verbreitern,  daß  ein  Parallelo- 
gramm mit  abgestumpften  Ecken  entsteht, 
es  kommen  breite  Wangen  und  niedere 
Augenhöhlen  vor,  kurz  eine  vollkommene 
Einheitlichkeit  des  Schädelbaus  besteht 
keineswegs.  Dies  spricht  sich  auch  im 
Schädelindex,  der  Verhältniszahl  zwischen 
Länge  und  Breite,  in  Form  eines  Bruchs 

100   x  Breite  •   ..  ,    ■ 
— ausgedruckt,      aus.      (Nach 

einer  1883  in  Frankfurt  getroffenen  Ver- 
einbarung der  deutschen  Anthropologen 
wurde  diese  Indexzahl  bis  75,0  als  Lang- 
schädel, von  75,1  bis  79,9  als  Mittelschädel, 
von  80,0  an  und  darüber  als  Kurzschädel 
bezeichnet.)  Danach  fanden  sich  unter  den 
Reihengräberschädeln,  wenn  auch  die  mei- 
sten mittellang  waren,   Schädel  von  ganz 

29* 


442 


RASSENFRAGEN 


langer   bis   zur   Grenze   der    kurzköpfigen 
Form. 

§  10.  Um  germanische  Rassenschädel, 
welche  alle  oben  aufgeführten  Kennzeichen 
aufweisen,  und  welche  wir  das  Recht  haben 
mit  blonder  Farbenkomplexion  und  hohem 
Wuchs  zu  vereinigen,  zur  Darstellung  zu 
bekommen,  müßten  wir  schon  eine  Aus- 
wahl treffen,  wie  dies  die  römischen  Künst- 
ler bei  ihren  bildlichen  Darstellungen  taten. 
Daß  die  germanischen  Völker,  welche  uns 
diese  Reihengräber  hinterließen,  verschie- 
dene Rassenbestandteile  mit  sich  führen 
mußten,  erscheint  begreiflich,  wenn  wir 
bedenken,  daß  die  zahlreichen  Hörigen  und 
Sklaven  zwar  sozial,  nicht  aber  in  den 
Lebensformen  von  den  Stammesangehöri- 
gen getrennt  waren,  also  zwischen  ihren 
Herren  und  mit  deren  Grabgebräuchen  be- 
erdigt liegen. 

§  II.  Es  gilt  also,  die  Rassenbe- 
standteile, aus  denen  sich  die  ein- 
zelnen Völker  zusammensetzen,  aufzusu- 
chen und  zu  sehen,  wo  sie  sich  in  möglichst 
geschlossener  Menge  vorfinden,  um  aus  der 
Bevölkerung  dieser  Ursprungsgebiete  das 
Recht  abzuleiten,  bestimmte  Gruppen  zu 
bilden  und  letzteren  bestimmte  Völker- 
namen zu  geben,  und  da  ergibt  sich,  daß  in 
denjenigen  nordischen  Ländern,  welche  wir 
als  Ausgangspunkt  der  germanischen  Völ- 
kerbewegung im  Anfang  unserer  Zeitrech- 
nung kennen,  noch  heute  bei  der  Mehrzahl 
der  Bevölkerung  Eigenschaften  dominie- 
ren: langer  Schädel,  hoher  Wuchs,  blonde 
Haare,  weiße  Haut,  blaue  Augen,  deren 
Zusammentreffen  unter  dem  Begriff  der 
nordischen  Rasse  zusammengefaßt 
wird. 

§  12.  Aus  solchen  Gebieten  besonders 
starker  Verbreitung  bestimmter  körper- 
licher Erscheinungen  setzt  sich  nun  die  Ein- 
teilung der  europäischen  Menschheit  zu- 
sammen, welche  eine  Reihe  von  Forschern 
vorgenommen  hat.  D  e  n  i  k  e  r  in  Frank- 
reich unterscheidet: 

1.  blonden  langköpfigen,  sehr  hochge- 
wachsenen nordischen  Typus, 
auch  kymrische,  germanische  Rasse  oder 
Reihengräbertypus  genannt. 

2.  ÖstlichenTypus  :  blond,  klein, 
mäßig    kurzköpfig,     aschblond,     schlicht- 


haarig mit  breitem  Gesicht,  mit  dem  Mittel- 
punkt in  Weißrußland. 

3.  Iberisch-insulanen  Ty- 
pus: sehr  dunkel,  sehr  langköpfig,  sehr 
klein,  mit  gewelltem  Haar,  dunklen  Augen, 
gerader  Nase  und  langem  Gesicht,  auf  der 
iberischen  Halbinsel  und  den  westlichen. 
Mittelmeerinseln. 

4.  Keltisch-ligurischer  Ty- 
pus: dunkel,  sehr  brachykephal,  klein- 
wüchsig, mit  braunen,  krausen  Haaren  und 
breitem  Gesicht,  auch  cevennische  oder 
alpine  Rasse  genannt,  mit  Zentrum  in 
den  Westalpen. 

5.Litoraler  Mittelmeerty- 
pus :  braun,  über  Mittelgröße,  dunkel- 
haarig, langköpfig. 

6.  Adriatischer  oder  dinarischer 
Typus:  kurzköpfig,  hochgewachsen,  mit 
dunklem  welligem  Haar,  dunklen  Augen, 
langem  Gesicht,  schmaler  Nase  und  leicht 
brauner  Haut,  mit  Mittelpunkt  in  den  west- 
lichen Balkanländern.  Dazu  kommen  noch 
eine  Anzahl  Misch-  oder  Untertypen. 

§  13.  Erheblich  vereinfacht  haben  für 
Mitteleuropa  die  Rassentafel  A  m  m  o  n 
und  W  i  1  s  e  r  in  ihren  Untersuchungen  der 
badischen  Wehrpflichtigen.  Es  werden 
unterschieden : 

1.  Mittelmeerrasse  mit  schma- 
lem Kopf,  elfenbeinfarbiger  oder  bräun- 
licher Haut,  schwarzen  gelockten  oder 
krausen  Haaren,  dunklen  Augen,  schlanker 
Gestalt  und  mittlerem  Wuchs. 

2.  NordeuropäischeRasse mit 
länglichem  weitem  Schädel,  weißer  Haut, 
blauen  Augen,  blondem,  lockigem  Haar, 
hoher  Gestalt,  mit  Zentrum  in  Schweden. 

3.  HomoAlpinus,  rundköpfig,  als 
Keil  zwischen  die  beiden  ersten  Rassen  sich 
von  Osten  nach  Westen  einschiebend. 

§  14.  Wesentlich  auf  den  Resultaten  der 
Schädelmessung,  wie  sie  A  n  d  e  r  s 
R  e  t  z  i  u  s  in  die  Anthropologie  eingeführt 
und  B  r  o  c  a  und  T  o  p  i  n  a  r  d  weiter  aus- 
gebildet hatten,  beruht  die  Rasseneintei- 
lung von  J.  K  o  1 1  m  a  n  n.  Er  legt  be- 
sondern Wert  auf  das  Verhältnis  der  Schä- 
delform zur  Gesichtsform  und  unterschei- 
det: 

1.  La  n  g  g  e  s  i  c  h  t  i  g  e  Langköp- 

•  f  e   =   Reihengräbertypus  nach  A.  Ecker, 

germanischer  Typus  nach  Holder,  kymri- 


RASSENFRAGEN 


443 


scher  Typus  nach  Broca,  angelsächsischer 
Typus  nach  Davis  undThurnau,  Kurganen- 
schädel  nach  Bogdanow,  Hohbergtypus 
nach  His  und  Rütimeyer. 

2.  Langschädel  mit  Breit- 
gesicht =  Hügelgräbertypus  nach  Ek- 
ker,  Siontypus  nach  His  und  Rütimeyer, 
Cro-magnontypus  nach  de  Quatrefages  und 
Hanup,  Dolichocephales  mesorhiniennes 
nach  Broca,  ligurischer  Typus  nach  Topi- 
nard. 

3.  Kurzschädel  mit  Lang- 
gesicht =  Orthognathe  Brachykephale 
nach  A.  Retzius,  Dissentistypus  nach  His 
und  Rütimeyer,  Sarmatentypus  nach  von 
Holder. 

4.  Kurzschädel  mit  Breit- 
gesicht =  Mongoloide  nach  Pruner- 
Bey,  Lappenschädel  nach  Schaffhausen, 
slavische  Brachykephale  nach  Virchow, 
Turanier  nach  Holder.  Kollmann  kommt 
dabei  zu  dem  Schluß,  daß  alle  diese  Rasse- 
formen seit  der  neolithischen  Zeit  bei  uns 
nebeneinander  gelebt  und  zur  europäischen 
Kultur  gemeinsa'm  beigetragen  haben.  Mit 
diesem  Endresultat  wäre  die  Zuteilung  be- 
stimmter Rasseeigenschaften  an  bestimmte 
Völkerkreise  Europas  als  aussichtslos  hin- 
gestellt. 

§  15.  Der  Grund,  warum  die  anfangs  so 
aussichtsreiche  Untersuchung  der  Schädel 
auf  ihre  Rassenmerkmale  nach  rechneri- 
schen Prinzipien,  die  Craniometrie, 
zu  keinem  sicheren  Endergebnis  für  die 
Rassenbestimmung  geführt  hat,  liegt  in 
der  Schwierigkeit,  einem  so  komplizierten 
Gebilde,  wie  es  ein  menschlicher  Schädel 
ist,  rechnerischen  Ausdruck  zu  verleihen. 
Die  Zahl  der  Punkte  und  Indexberechnun- 
gen, welche  in  das  Maßsystem  aufzunehmen 
wären,  um  die  gesamte  Modellierung  zah- 
lenmäßig darzustellen,  müßte  eine  so  große 
werden,  daß  die  Übersichtlichkeit  verloren 
ginge.  Mit  so  einfachen  Zahlen,  wie  Längen - 
breitenindex  und  Längenhöhenindex  läßt 
sich  rassenanthropologisch  sehr  wenig  an- 
fangen. Wenn  nicht  die  Farbenkomplexion 
unterscheidend  dazu  käme,  wären  wohl  die 
meisten  Forscher  schon  zum  Kollmann  - 
sehen  Resultat  gekommen.  Eine  Haupt- 
schwierigkeit liegt  in  der  Ausdehnung  der 
Grenzwerte  dieser  Maßzahlen.  Jeder  Schä- 
deltypus besitzt   eine  gewisse  Variations- 


breite. Wenn,  wie  meistens  innerhalb  eines 
Volks,  verschiedene  Rassen  vertreten  sind, 
zB.  eine  langköpfige  und  eine  kurzköpfige, 
beide  mit  wohlausgeprägter  Schädelbildung, 
so  schieben  sich  die  Grenzwerte  für  beide 
Typen  so  übereinander,  daß  eine  dritte 
Gruppe  entsteht,  die  „Mesokephalen",  wel- 
che beiden  Typen  angehören  und  deren  Zahl 
so  groß  sein  kann,  daß  die  Sicherheit  des 
Urteils  über  die  Bedeutung  der  beiden  ur- 
sprünglichen Komponenten  verloren  geht. 
Dazu  kommt,  daß  der  architektonische 
Aufbau  eines  Rassenschädels  durch  die  Be- 
stimmung der  einfachen  Länge,  Breite  und 
Höhe  sehr  ungenügend  zum  Ausdruck 
kommt.  Es  ist  für  die  Rasseneigentümlich- 
keit von  viel  größerer  Bedeutung,  ob  bei 
gleicher  Länge  die  größte  Breite  nach  vorn 
oder  nach  hinten  verlegt  ist,  als  die  Ver- 
hältniszahl, die  sich  im  Index  ausspricht. 

§  16.  G.  Sergi  hat  nun  eine  Einteilung 
nach  den  architektonischen 
Hauptmerkmalen  (Spezie)  versucht,  welche 
sich  durch  Zuziehen  von  Nebenmerkmalen 
(Varietä)  gliedern.  Es  entstehen  dadurch 
9  Haupttypen  mit  44  Unterarten,  die  außer- 
dem noch  17  Spielarten  aufweisen.  Bei  so 
vielen  Variationen,  deren  Bestimmung  in 
der  Hauptsache  dem  menschlichen  Sehen 
überlassen  ist,  ist  die  Schwierigkeit  der 
Abgrenzung  der  einzelnen  Typen  gegen- 
einander so  groß,  daß  sie  aus  Mangel  an 
festen  Schranken  ethnologisch  unverwend- 
bar wird.  Dem  Gesamtbild  der  Rassen- 
erscheinung trägt  jedoch  diese  Anschau- 
ungsweise mehr  Rechnung,  wie  die  anderen 
Methoden. 

§  17.  Diese  festen  Grenzen,  innerhalb 
derer  sich  ethnologische  Einheiten  zunächst 
kultureller  Natur  finden,  bietet  nun  die 
prähistorische  Archäologie. 
Bei  den  Untersuchungen  der  Hinterlassen- 
schaft des  Menschen  in  Gräbern  und  Wohn- 
stätten haben  sich  so  deutlich  bestimmte 
in  sich  abgeschlossene  Kulturkreise 
herausgestellt,  mit  einer  Fülle  so  eigen- 
artiger gegen  andere  Kreise  sich  abheben- 
der Kulturerscheinungen,  daß  ihnen  ethno- 
logische Bedeutung  zugemessen  werden 
mußte.  Je  weiter  wir  in  der  Urgeschichte 
zurückgehen,  desto  geschlossener  werden 
diese  Kreise,  und  erst  das  Eintreten  der 
großen  mit  dem  Auftreten  neuer  Metalle  ver- 


444 


RASSENFRAGEN 


bundenen  Kulturbewegungen  läßt  ein  Anteil- 
nehmen verschiedener  ethnologisch  schwer 
zu  vereinigender  Kreise  an  derselben  Kultur 
erkennen.  Die  Grenzen  dieser  Kulturkreise 
und  ihre  Mittelpunkte  festzustellen  sind 
seit  Jahren  eine  Reihe  von  Urgeschichts- 
forschern  bemüht.  Zusammenfassende 
Arbeiten  gaben  namentlich  0.  Monte- 
1  i  u  s  in  »Schweden,  S  o  p  h  u  s  M  ü  1 1  e  r  in 
Dänemark,  M.  H  ö  r  n  e  s  in  Österreich  und 
von  deutschen  Forschern  in  erster  Linie 
0.  Tischler.  Einzelne  Aufsätze  neuer- 
dings G.  Kossinna  namentlich  im, Pan- 
nus". Diese  auf  der  Bodenforschung  be- 
ruhenden Abgrenzungen  innerhalb  der  Vor- 
geschichte sind  naturgemäß  noch  nicht 
abgeschlossen,  da  immer  neues  Material 
herzuströmt,  aber  die  großen  Linien,  in 
welchen  sich  das  Heranwachsen  der  mittel- 
europäischen und  nordischen  Stämme  zu 
Kulturvölkern  bewegte,  festzustellen,  ist 
der  eifrigen  Arbeit  der  jetzigen  deutschen 
Forschung  jetzt  schon  gelungen. 

§  18.  Uns  interessiert  hier  wesentlich 
die  Feststellung  der  Urheimat  der 
Germanen,  mit  welcher  sich  früher 
L.  W  i  1  s  e  r  ,  zuletzt  G.  Kossinna  ein- 
gehend beschäftigt  haben.  Wir  können 
mit  letzterem  jetzt  die  westbaltischen 
Länder,  Südskandinavien,  Dänemark,  Nord- 
westdeutschland  östlich  bis  zur  Oder- 
mündung und  südlich  bis  zur  Allerlinie  als 
den  Ort  der  Entwicklung  der  Völker - 
ströme  erkennen,  welche  uns  später  als 
„Germanen"  in  der  Geschichte  gegenüber- 
treten. Aus  diesem  Gebiet  fanden  schon 
in  der  jüngeren  Steinzeit  die  Vorstöße 
nordischer  Stämme  nach  Süden  und  Osten 
statt,  welche  erst  mit  dem  Schluß  der 
Völkerwanderung  zum    Stillstand    kamen. 

§  19.  In  welcher  Weise  und  auf  welchem 
Wege  sich  jedoch  die  körperlichen  und 
geistigen  Eigenschaften  entwickelten,  wel- 
che den  römischen  Schriftstellern  als  Aus- 
druck einer  einheitlichen  Rasse  erschienen, 
darüber  konnte  nur  die  Untersuchung  ihrer 
Körpermerkmale,  die  somatischeAn- 
thropologie  Auskunft  geben.  Solche 
Untersuchungen,  wie  sie  u.  a.  in  der  Arbeit 
von  A.  S  c  h  1  i  z  Die  vorgeschichtlichen 
Schädeltypen  der  deutschen  Länder  in  ihrer 
Beziehung  zu  den  einzelnen  Kulturkreisen 
der    Urgeschichte    und    Die    Vorstufen    der 


nordisch-europäischen  Schädelbildung  vor- 
liegen, geben  zugleich  Aufschluß  über  den 
Entwicklungsgang  der  Körperbildung  des 
Menschen,  von  dem  wir  ein  Endresultat 
in  Form  der  „germanischen  Rasse"  be- 
sitzen. Die  Entstehung  der  nor- 
dischenRasse  hängt  deutlich  mit  der 
körperlichen  Vorgeschichte 
der  Volksstämme  zusammen,  welche  seit 
den  Urzeiten  Mittel-  und  Nordeuropa  be- 
wohnten. 

§  20.  Wir  müssen  hier  auf  die  A  n  - 
fangsformen,  in  welchen  der  Mensch 
nachweislich  bei  uns  auftritt,  zurückgehen. 
Die  Anschauungsweise,  nach  der  sich  uns 
die  einzelnen  Rassenschädel  darstellen,  ist 
die  architektonische;  in  erster  Linie  Schnitt 
(Norma  lateralis)  und  Grundriß  (Norma 
verticalis),  in  zweiter  die  Vorderansicht 
(Norma  facialis),  die  verglichen  werden; 
dazu  kommen  die  der  Grundform  einge- 
fügten Einsenkungen  und  Ausbauten,  die 
Modellierung.  Von  eigentlichen  Ur-  und 
Stammformen  besitzen  wir  nur  eine  ein- 
zige, die  als  Urtypus  anzusehen  ist,  und 
eine  Anzahl  Frühtypen. 

A.    Urtypus.       Neandertalform. 

§  21.  (S.  Taf.  35,  1.)  Wir  können  diese 
Benennung  nach  dem  ersten  Fundort 
ruhig  beibehalten.  Die  Funde  solcher 
Schädel  in  Spy,  Krapina,  Moustier 
und  Chapelle  aux  saints  haben  an  den 
Merkmalen  der  Grundform  nichts  zu 
ändern  gewußt  und  die  Benennung:  ,,homo 
primigenius"  ist  so  lange  verfrüht,  als  wir 
nicht  wissen,  ob  nicht  eine  noch  primitivere, 
dem  Stamm  der  Menschenaffen  noch  näher 
stehende  Form  gefunden  wird.  Diese  Form 
scheint  eine  außerordentlich  lange  Zeit  in 
Süd-  und  Mitteleuropa  gelebt  zu  haben, 
denn  der  Heidelberger  Unter- 
kiefer aus  den  Sanden  von  Mauer  geht, 
den  begleitenden  Tierresten  (Rhinoceros 
etrusc.  und  Elephas  antiquus  Falc.)  nach, 
bis  ins  frühe  Diluvium  zurück,  während  die 
Form  eine  so  primitive  ist,  daß  sein  Finder 
Dr.  Schötensack  den  Kiefer  als  „pränean- 
dertaloid"  bezeichnet,  und  der  ebenso 
echte  Angehörige  dieser  Rasse,  der  Schädel 
von  Moustier,  steht  der  letzten  Zwischen- 
zeit schon  recht  nahe.  Diese  Rassenschädel 
gehen,  soweit  sie  durch  Beigaben  belegt 
oder  durch  die  Schichten,  in  denen  sie  ge- 


RASSENFRAGEN 


445 


funden  wurden,  nur  in  die  paläolithischen 
Kulturen  von  C  h  e  1 1  e  s  und  St.  Ach- 
e  u  1  aus  der  zweiten  Zwischeneiszeit  zu- 
rück. Übereinstimmend  zeigen  sie  Vor- 
wiegen des  Gesichtsschädels  über  den  Hirn- 
schädel, runde  hohe  Orbitae,  schnauzen- 
artiges Vorspringen  des  Gebisses,  Zurück- 
weichen des  Kinns  ohne  jeden  Kinnvor- 
sprung, mächtige  Augenbrauenwülste,  die 
Augenhöhlen  in  fortlaufendem  Bogen  über- 
schattend, darüber  eine  flache,  rückwärts 
fliehende  Stirn  und  Neigung  zu  crista 
mediana  des  Schädeldachs.  Der  Grundriß 
zeigt  E  i  f  o  r  m  mit  starkem  Überwiegen 
der  hinteren  Hälfte  über  die  vordere,  ent- 
sprechend der  schwachen  Entwicklung  der 
Stirn.  Das  Gebiß  und  seine  Widerlager  vor 
der  Stirn  entsprechen  der  Aufgabe  einer 
Ernährung  mittelst  unvorbereiteter  Kost. 
Von  seiner  mächtigen  Ausbildung  sticht 
die  schwache  Modellierung  der 
Schädelkapsel  auffällig  ab.  Die  Mittellinie 
verläuft  in  einem  durch  das  vorspringende 
Bregma  in  nur  zwei  Segmente  geteilten 
Bogen  von  Glabella  bis  Inion,  und  alle 
bei  den  späteren  Schädeln  sich  findenden 
Ausbauten  des  Grundrisses  finden  sich  nur 
als  schwache  Andeutung  vor.  In  der  Ent- 
wicklung dieser  Ausbauten,  die  der  Weiter- 
entwicklung des  Gehirns  entsprechen,  be- 
steht zunächst  die  Weiterbildung  zum  homo 
recens. 

§  22.  Die  nächste,  aber  nicht  aus  der 
ersten  entstandene  Stufe  bildet  2.  der 
Schädel  von  Brunn  (s.  Taf.  35,  2). 
Hier  besteht  noch  die  fliehende  Stirn  und 
der  kräftige  Überaugenwulst;  aber  letzte- 
rer ist  schon  in  der  Mitte  geteilt  und  nach 
den  Seiten  schmal  auslaufend,  es  bestehen 
deutlich  Stirnhöcker,  zwischen  denen  sich 
die  Stirn  abflacht  und  verbreitert,  der  Schä- 
del ist  nach  hinten  hinausgebaut  und  das 
Hinterhaupt  aufgesetzt,  so  daß  im  Grundriß 
eine  lange,  vorn  flache,  hinten  zugespitzte 
Ellipse  entsteht.  Im  Schnitt  besteht  noch 
die  Teilung  der  Mittellinie  in  zwei  durch 
das  vorgewölbte  Bregma  unterbrochene 
Segmente  bis  zum  Lambda,  aber  es  fügt 
sich  jetzt  ein  weiteres  durch  die  abgesetzte 
Bogenlinie  des  Hinterhaupts  an.  Der  er- 
haltene Unterkiefer  zeigt  jetzt  schon  einen 
wohlentwickelten  Kinnvorsprung.  Diesen 
Fortschritten   entspricht  die  Kultur.      Es 


ist  ein  Lößschädel  aus  der  frühen  Nach- 
eiszeit, dem  Solutreen,  stammend, 
einer  Zeit,  in  der  der  Mensch  schon  in  einer 
Kulturäußerung  vom  Nahrungsbedürfnis 
zur  Kunstbetätigung  fortgeschritten  war. 
Eine  spätere  Weiterentwicklung  dieser 
Form  bietet: 

3.  der  Schädel  von  Engis  (s. 
Tafel  35,  3)  durch  Aufrichten  der  Stirn, 
die  durch  Teilung  in  pars  cerebralis  und 
pars  facialis  ein  weiteres  viertes  Segment 
der  Mittelkurve  hinzufügt.  Es  ist  ein  weit 
grazilerer  Schädel  als  der  Brünner,  wie 
wenn  wir  hier  das  weibliche  Gegenstück 
zu  der  energischen  Form  des  Brünner 
Schädels  vor  uns  hätten.  Einer  wichtigen 
Vorstufe  aus  der  frühen  Nacheiszeit  ent- 
spricht 

4.  der  Schädel  von  Combe-Capelle 
Montferrand  (s.  Taf.  35,  4)  aus 
dem  Kulturkreis  des  Aurignacien, 
in  allerjüngster  Zeit  von  O.  H  a  u  s  e  r 
gefunden  und  von  H.  Klaatsch  be- 
arbeitet. Zu  der  lang  hinausgezogenen 
Schädelform  mit  spitzem  Hinterhaupt 
des  Brünner  Schädels  gesellt  sich  jetzt 
zum  erstenmal  eine  hochgewölbte  Stirn, 
eine  Kombination,  die  sich  auch  bei 
einem  englischen  Schädel  von  G  a  1 1  e  y  - 
Hill  findet.  Kräftige  Augenbrauenbogen, 
vorgebautes  Gebiß  und  weite  Nasenöff- 
nung erinnern  zwar  noch  an  den  Neander- 
taler, aber  der  Unterkiefer  fällt  gerade  ab 
und  zeigt  einen,  wenn  auch  flach  aber  doch 
deutlich  entwickelten  Kinnvorsprung;  die 
Augenhöhlen  sind  nicht  mehr  rund,  sondern 
wieder  eckig,  wie  durch  die  mächtige  Stirn 
herabgedrückt  und  die  ausladenden  Wan- 
genbeine fallen  nicht  schräg  zum  Ober- 
kiefer ab,  sondern  stehen  horizontal.  Wir 
begegnen  dieser  Gesichtsbildung  wieder  bei 
einem  späteren  Schädeltypus,  dem  von 
Cro-magnon. 

§  23.  Lag  der  Fortschritt  dieser  Schädel - 
bildung  wesentlich  in  der  Stirnbildung,  so 
ist  dies  noch  mehr  der  Fall  bei  5.  dem 
Schädel  von  Grenelle  (s.  Taf. 35,  5) 
aus  der  späten  Diluvialzeit.  Hier  findet 
die  Entwicklung  statt  nach  der  Längs- 
richtung in  die  Breite  und  Höhe,  wir 
erhalten  die  erste  Kurzkopfform. 
Die  Augenbogenwülste  werden  klein,  be- 
deutungslose   Höcker,    darüber    erscheint 


446 


RASSENFRAGEN 


eine  breite  Glabella,  von  der  die  Stirn  in 
mächtiger  Entwicklung  steil  in  die  Höhe 
steigt,  um  sich  scharf  nach  dem  Bregma 
umzubiegen,  die  Schädelhöhe  bildet  eine 
Ebene,  nach  welcher  die  Mittelkurve  in 
flachem  Bogen  abfällt,  um  nach  dem 
Lambda  ein  flachrundes  Hinterhaupt  zu 
bilden.  Entsprechend  dieser  starken 
Modellierung  ist  auch  der  Grundriß, 
wir  können  ihn  als  Kreisform  mit  Ab- 
plattung aller  vier  Richtungen,  oder  als 
eine  Trapezform  mit  abgerundeten 
Ecken  auffassen.  Damit  ist  die  Entwick- 
lung der  kurzen  Schädelform  des  rezenten 
homo  sapiens  abgeschlossen.  Der  Schädel 
von    G  r  e  n  e  1 1  e    ist    eine    E  n  d  f  o  r  m. 

§  24.  Demselben  Spätdiluvium  durch 
die  reiche  künstlerische  Begabung  und 
Handwerksgeschicklichkeit  ihrer  Bevölke- 
rung, die  Kultur  des  Magdal6nien, 
ausgezeichnet,  gehört  6.  der  Schädel  von 
Cro-magnon  (s.  Taf.  35,  6)  an. 
Er  zeigt  denselben  Entwicklungsgang, 
wie  die  vorhergehende  Form,  aber  zu  der 
Entwicklung  in  die  Breite  kommt  noch 
eine  erhebliche  Längenentwicklung.  Es 
entsteht  dadurch  ein  ungemein  geräumiger 
Langschädel,  dem  mächtigen  Höhen- 
wuchs der  Glieder  entsprechend.  Die  Ge- 
sichtsbildung ist  dieselbe  wie  bei  4,  aber 
der  Kopfschädel  zeigt  im  Grundriß  trotz 
seiner  Länge  dieselbe  Trapezform  mit 
abgerundeten  Ecken  wie  Nr.  5.  Die  Mittel- 
linie ist  ebenso  stark  modelliert.  Nach 
scharf  geprägten,  aber  kleinen  Superciliar  - 
wülsten  steigt  die  Stirn  weniger  steil  an, 
um  sich  aber  ebenso  scharf  nach  dem  Breg- 
ma umzubiegen.  Von  da  folgt  auf  eine 
lange  Ebene  ein  schräger  Abfall,  der  mit 
einem  rundlichen  Hinterhaupt  schließt. 
Die  Form  ist  ein  ausgeprägter  flacher 
Langkopf.  Wir  haben  jetzt  am  Schluß 
des  Paläolithikums  zweiEndformen, 
welche  uns  als  Grundlage  für  die  Rassen- 
bildung durch  die  ganze  Vorgeschichte  be- 
gleiten. Als  dritter  Faktor  kommt 
dann  die  Schädelform  von  Brunn,  deren 
Einfluß  auf  die  Rasseneigentümlichkeiten 
immer  wieder  durchschlägt. 

Zu  diesen  Ausgangstypen  europäischen 
Ursprungs  kommt  noch  ein  Typus,  dessen 
Entwicklungszentrum  auf  der  südlichen 
Halbkugel  liegt,   für   den  wir  aber   einen 


ähnlichen  Bildungsgang  wie  für  die  euro- 
päischen annehmen  können.      Es  ist  dies 

7.  die  Mittelmeerrasse  (s.  Taf. 
36,  7),  ein  langer  Schädel  mit  ganz  platten 
Seiten,  runder  Stirn  und  rundem  Hinter- 
haupt, mit  langem  schmalem  Gesicht, 
hängenden  Wangenbeinen  und  einer  eigenen 
Form  der  schwachen  Modellierung  der 
Schädelkapsel  in  der  Mittelkurve,  die  in 
einem  nahezu  gleichen  Bogen  von  Glabella 
bis  Inion   über  das  Schädeldach  wegläuft. 

Mit  diesen  Rassekomponenten  treten  wir 
in  die  Vorgeschichte  ein.  Einzelne  der  vor- 
geschichtlichen Rassen  haben  ihre  Aus- 
gangstypen nahezu  unverändert  beibehal- 
ten, andere  setzen  sich  aus  charakteristi- 
schen Eigenschaften  verschiedener  Rassen- 
schädel zusammen,  die  jedoch  durch  kon- 
stantes Festhalten  durch  ihre  ganze  Kultur 
den  Wert  ethnologischer  Unter- 
scheidungsmerkmale bekommen. 

B.  Mesolithische  Typen.  §25. 
Mit  dem  Wärmerwerden  des  Klimas  be- 
siedelten sich  allmählich  die  weiten  Flächen 
der  Tief-  und  Hügelländer  Mitteleuropas  bis 
zur  Grenze  der  nördlichen  Vereisung;  wir 
können  einen  Besiedlungsstrom  längs  der 
Meeresküsten  von  Westfrankreich  bis  nach 
Skandinavien  und  einen  kontinentalen  vom 
Nordrand  der  Alpen  sowohl  nach  den  öst- 
lichen Lößgebieten  der  österreichischen 
Länder,  als  auch  nach  Norden  über  Mittel- 
deutschland nach  Dänemark  und  Schweden 
unterscheiden,  wo  sich  weite  Gebiete  für 
Fischfang  und  Jagd  eröffnet  hatten.  Die 
Kulturen  des  A  s  y  1  i  e  n  und  T  o  u  r  a  s  - 
s  i  e  n  ,  eine  Nachblüte  des  künstlerischen 
Geistes,  der  den  Menschen  des  Spätdilu- 
viums erfüllte,  hinterlassen  ihre  Reste  auf 
festen  Lagerplätzen  unter  überhängenden 
Felsen  in  Frankreich  und  im  gemäßigten 
Klima  der  dänischen  Inseln,  wie  in  Magie - 
mose,  bis  schließlich  an  den  Seeküsten  zu- 
erst feste  Ansiedlungen  errichtet  wurden, 
die  uns  die  Muschelhaufen  der  K  j  ö  k  e  n  - 
m  ö  d  i  n  g  e  r  hinterließen.  Auf  dem  Kon- 
tinent zeugen  meist  nur  Hirschhorn-  und 
Knochenwerkzeuge  von  den  Streifzügen 
der  jagdbeflissenen  Stämme.  Wo  sich  den 
Jagdgründen  benachbarte  Höhlen  finden, 
dienten  sie  dem  Aufenthalt  in  der  kalten 
Jahreszeit.  Eine  solche  Höhle  an  der 
württembergisch-bayrischen     Grenze,     die 


Rassenfragen. 

Erläuterungen  zu  den  Tafeln  35 — 39. 


Tafel  35. 

1.  Neandertalform  (§   21). 

2.  Schädel  von  Brunn  (§  22). 

3.  Schädel  von  Engis  (§  22). 

4.  Schädel  von  Combe-Capelle  (§  22). 

5.  Schädel  von  Grenelle  (§  23). 

6.  Schädel  von  Cro-magnon  (§  24).  \ 

(Nach   Archiv   für   Anthropologie    N.  F.    Bd.  XIII  2 :    1   nach  Tafel  V   1 ;    2   nach  Tafel  V  9 ; 
3  nach  Tafel  V   10;  4  nach  Tafel  V   14;   5  nach  Tafel  VI  3 ;  6  nach  Tafel  V  6.) 

Tafel  36. 

7.  Schädel  der  Mittelmeerrasse  (§  24). 
S.  Schädel  der  Ofnet  (§  26). 

9.  Schädel  von  Plau  (§  26). 

10.  Schädel  von  Osdorf  (§  26). 

(Nach  Arch.  f.  Anthropologie  N.  F. :   7  nach  Bd.  VII   Tafel  III  1  ;  8  nach  Bd.  XIII  Tafel  VI  4 ; 
9  nach  Bd.  XIII  Tafel  VI  2  ;    10  nach  Bd.  XIII  Tafel  V  17.) 

Tafel  37. 

11.  Schädel  der  Pfahlbauform  (§  29). 

12.  Typus  v.  Pfahlbau  Auvernier  (§  29). 

13.  Megalithform  (§   30). 

14.  Bandkeramikform   (§  31). 

15.  Form  der  Schnurkeramik  (§  32). 

16.  Form  d.  Rössener  Bevölkerung  (§  33). 

17.  Form  d.  Bevölkerung  der  Zonenbecher  (§  34). 

(Nach  Arch.  f.  Anthropologie  N.  F. :    11   nach  Bd.  IX  S.  203,  ib;    12   ebda.  S.  207;   13  u.    14 
ebda.  S.  203,  ia  und  c;    15  nach  Bd.  XIII  Tafel  Vi;    16  ebda.  Tafel  VI   13;    17  ebda.  Tafel  VI  6.) 

Tafel  38. 

18.  Aunjetitzer  Typ  (§  35). 

19.  Schädel  vom  Adlerberg  (§  36). 

20.  Typus  aus  den  Hügelgräbern  d.  schwäb.  Alb    (§  37). 

21.  Schädel  von  Gemeinlebarn  (§  38). 

(Nach  Arch.  f.  Anthropologie:   18  nach  Bd.  XIII  Tafel  V  8;    19  nach  Bd.  IX  S.  230;   20  ebda.; 
21    ebda.  S.  232.) 


Tafel  39. 

22.  Schädel  von  Burg   im  Spreewald   (§  39). 

23.  Hallstadt-Typus  (§  40). 

24.  Typus  der  Latenezeit  (§  42). 

(Nach  Arch.  f.  Anthropologie:  22  nach  Bd.  IX  S.  236;  23  ebda.  S.  241;  24  ebda.  S.  247.) 


Tafel  35. 


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Rassenfragen. 

i.  Neandertal-Schädel.     2.  Schädel   von    Brunn,    3.  von  Engis,    4.  von    Combe-Capelle  Montferrand, 
5.  von  Grenelle,    6.  von  Cro-magnon.     Näheres  in  §  21 — 24  u.  Erklärungsblatt. 


Reallexikon  der  germ.  Altertumskunde.     III. 


Verlag  von  Karl  J.  Trübner  in  Strasburg. 


448 


RASSENFRAGEN 


0  f  n  e  t ,  hat  uns  eine  Teilbestattung  von 
Schädeln  in  zwei  Gruppen  von  26  und  6 
Schädeln  aufbewahrt,  welche  uns  ein  deut- 
liches Bild  der  somatischen  Beschaffenheit 
der  kontinentalen  Bevölkerung  am  Nord- 
rand  der  Alpen  gibt. 

§  26.  Zusammengesetzt  sind  diese:  1. 
Schädel  der  Of  net  (s.  Taf.  36,  8)  aus 
zwei  Rassenbestandteilen  und  einer  aus  der 
Verbindung  beider  hervorgegangenen  Misch  - 
form.  Von  den  14  Schädeln,  die  sich  bis 
jetzt  genau  messen  und  aufzeichnen  ließen, 
gehören  zwei  der  reinen  Kurzkopfrasse  von 
G  r  e  n  e  1 1  e  und  3  einer  Langkopf rasse 
an,  welche  sich  in  Schnitt  und  Grundriß 
mit  dem  Schädel  von  E  n  g  i  s  deckt.  Aus 
der  Verbindung  beider  ist  ein  neuer  Typus 
hervorgegangen,  eine  Form  mit  schmälerer 
Stirn  und  rundem  Hinterkopf,  der  die 
übrigen  9  Schädel  mit  mittleren  Schädel- 
maßen angehören.  Je  nachdem  diese 
Schädel  steil  ansteigende  Stirn  und  plattes 
Hinterhaupt  oder  niedere  Stirn  und  weit 
ausladende  Seitenhöcker  besitzen,  repräsen- 
tieren sie  sich  als  die  verlängerte  Form  des 
Greneller  oder  als  die  durch  seitliche  Aus- 
bauten verbreiterte  Form  des  Engisschä- 
dels.  Diese  Mischformen  besitzen  sämtlich 
als  Grundriß  die  B  i  r  n  f  o  r  m  :  schmälere 
runde  Stirn  mit  kreisrundem  Hinterhaupt, 
einem  niederen  breiten  Scheitel  und  einem 
breiten  niederen  Gesicht.  Wir  werden 
dieser  so  entstandenen  Rasse  bei  der  Be- 
sprechung der  Pfahlbautenbevölkerung  wie- 
der begegnen,  und  als  Unterströmung  hat 
sie  sich  durch  die  ganze  Vorgeschichte  in 
Mitteleuropa  erhalten,  wo  wir  ihr  als  stein  - 
zeitliche  Schädel  in  Burow  (Mecklenburg) 
und  Kronau  in  Mähren,  als  bronzezeitliche 
in  Burg  im  Spreewald  und  Waltersleben 
bei  Erfurt  begegnen  und  wie  sie  in  dem 
heutigen  Rassengemisch,  kleinwüchsig  wie 
die  Ofnetleute,  sich  nicht  selten  finden. 

2.  Eine  zweite  Wanderung  der  kurz- 
köpfigen  Grenellerasse,  die  sich  in 
einem  breiten  Strich  von  den  Seealpen  bis 
zur  Bretagne  entwickelt  hatte,  geschah 
längs  der  Seeküste  nach  Norden.  Wir 
können  sie  nach  ihren  jetzigen  Vertretern, 
wo  sie  dicht  sitzen,  uns  als  dunkelhaarig 
mit  braunen  Augen  vorstellen.  Sie  finden 
sich  in  Belgien  in  Oburg  und  F  u  r  f  o  o  z , 
in  Mecklenburg  bei  Plau  (s.  Taf.   36,  9) 


und  in  Schweden  in  den  Ganggräbern 
und  Steinkisten  von  Karleby,Helle- 
k  i  s  und  K  ö  p  i  n  g  e.  Diese  nordischen 
Vertreter  der  Kurzkopfrasse  haben  eine 
außerordentlich  massige,  nahezu  eckige 
Form,  wie  sie  Sergi  als  Sphenoides 
tetragonus  aufführt  und  namentlich 
eine  sehr  breite  und  flache  Stirn,  wie 
wir  sie  später  beim  Megalithtypus 
wiederfinden.  G.  Kossinna  schreibt 
dieser  Bevölkerung  die  „arktische 
K  u  1 1  u  r  "  zu.  Mit  dem  Volk  der  „  F  i  n  - 
n  e  n  ",  dessen  Schädel  übereinstimmend 
den  Typus  asiatischer  Brachy-  und  Meso- 
kephalie  und  asiatischer  Gesichtsbildung 
zeigen,  haben  diese  Vertreter  der  europäi- 
schen Grenellerasse  nichts  gemein.  Die 
Küstenfahrten  der  westeuropäischen  Be- 
völkerung haben  auch  sonst  im  Norden 
Völkersplitter  hinterlassen,  deren  Ver- 
wandte jetzt  in  weiter  Ferne  zu  finden  sind. 
So  zeigen  die  39  Schädel  vonOsdorf 
(s.  Taf.  36,  10)  in  Mecklenburg  nahe  Ver- 
wandtschaft mit  den  Eskimos  im  langen, 
oben  in  einer  Leiste  zusammenlaufenden 
Schädel  mit  außerordentlich  schwacher 
Modellierung,  den  niederen  Augenhöhlen, 
dem  Breitgesicht  und  der  Prognathie 
der  Kiefer. 

§  27.  Den  kontinentalen  Weg,  den  die 
Cro-magnon-  Rasse  nach  Norden 
einschlug,  bezeichnet  4.  ein  bei  Ober- 
heldrungen in  den  tiefsten  Schichten 
des  ungestörten  Löß  mit  Knochen  diluvialer 
Tiere  gefundener  weitgebauter  Schädel,  in 
der  Stirnbildung  noch  dem  Neandertaler 
näherstehend,  und  der  echte  Cro-magnon- 
schädel  aus  der  Liechtenstein- 
höhle   bei    Lautsch    in  Österreich. 

C.  Die  Rassen  der  neolithi- 
schen  Kulturkreise.  §28.  Für 
ihre  Entwicklung  sind  für  den  Osten  die 
Nachkommen  des  Brünner  Typus,  für  den 
Norden  die  Stammformen  von  Bedeutung, 
welche  wir  den  Weg  nach  dem  Norden  ein- 
schlagen sahen,  und  zwar  sahen  wir  neben 
den  kontinentalen  Cro-magnon- 
Stämmen  längs  der  Küste  die  Wande- 
rung von  Stämmen,  welche  im  Schädel - 
grundriß,  der  Stirnbildung  und  der  schwa- 
chen Modellierung  der  Mittelkurve  bis  auf 
die  Brünner  Schädelform  zurückgehen,  und 
welche    wir    jetzt    noch    als    Friesen- 


Tafel  36. 


Rassenfragen. 

7.  Mittelmeerrasse.     8.  Schädel  der  Ofnet,    9.  von  Plau  in  Mecklenburg,     10.  von  Osdorf  in  Mecklenburg. 

Näheres  in  §  24 — 26  u.  Erklärungsblatt. 


Reallexikon  der  germ.  Altertumskunde.     III. 


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450 


RASSENFRAGEN 


s  c  h  ä  d  e  1  kennen.  Beide  Typen  haben 
zur  Bildung  der  nordischen  Rasse  bei- 
getragen und  lassen  sich  innerhalb  der- 
selben als  starke  und  schwache  Modellie- 
rung durch  den  ganzen  weiteren  Entwick- 
lungsgang derselben  nachweisen.  Damit 
ist  die  südnördliche  Bevölkerungsbewegung 
zur  Ruhe  gekommen  und  die  Rassen - 
bestandteile  der  einzelnen  Gruppen  hatten 
Zeit,  sich  zu  Sondertypen  zu  verschmelzen 
und  ihre  ihnen  seit  Beginn  der  Nacheis- 
zeit innewohnende  Fähigkeit  sich  zu  Kul- 
turvölkern zu  entwickeln,  auszubilden. 

i .  Die  Pfahlbaurasse.  §29. 
Wir  haben  bei  den  Schädeln  der  Ofnet 
durch  Vermischung  der  Engisform  und 
Grenelleform  einen  Mischtypus  entstehen 
sehen,  der  mit  schmaler  Stirn  und  breitem 
rundem  Hinterhaupt  im  Grundriß  B  i  r  n  - 
form  besitzt.  Derselbe  Typus  ist  das  Cha- 
rakteristikum der  Pfahlbaurasse  (s.  Taf.  37, 
1 1).  Im  Grundriß  folgen  auf  eine  schmale 
runde  Stirn  stark  divergierende  flache  Sei- 
tenkurven, die  Ausladung  der  Seitenwand - 
beine  ist  weit  nach  hinten  verlegt  und  das 
Hinterhaupt  durch  einen  sich  direkt  an- 
schließenden Halbkreisbogen  abgeschlossen. 
In  der  Seitenansicht  sehen  wir  kleine 
Superciliarhöcker,  eine  steil  ansteigende 
Stirn  mit  rascher  Umbiegung  nach  dem 
Scheitel,  flacher  Schädelhöhe  und  rundem 
Hinterhaupt.  Trotz  der  gewölbten  Stirn 
zeigen  die  Schädel  schwache  Modellierung 
durch  einfache  Kurvenführung  der  hinteren 
Partien.  Die  niederen  eckigen  Augenhöhlen, 
die  kurze  Nase,  der  niedere  Oberkiefer  deu- 
ten auf  ein  niederes  Gesicht,  ein  Erbteil  der 
Grenelleform,  von  welcher  ein  unverändertes 
Exemplar  im  Pfahlbau  von  Auvernier 
(s.  Taf.  37,  12)  sich  fand.  Von  20  Schädeln 
der  Schweizer  Pfahlbauten  aus  der  Stein- 
zeit bei  S  t  u  d  e  r  und  Bannwarth 
zeigen  9  diesen  alten  Typus,  die  9  lang-  und 
mittelköpfigen  gehören  der  späteren  Zeit 
des  Ausgangs  der  Schnurkeramik  an.  Diese 
Rasse  war  den  Verhältnissen  der  erhaltenen 
Schädel  nach  kleinwüchsig  und  nach  der 
Farbenkomplexion  ihrer  Nachkommen  brü- 
nett. In  den  Alpen  verbreitet  sich  diese 
Pfahlbaurasse  bis  nach  L  a  i  b  a  c  h  in 
Krain.  Es  gab  eine  Zeit,  in  der  diese  Be- 
völkerung ganz  Württemberg,  die  Main- 
gegend  und  die  Rheinlande  bis   Bonn  in 


Form  von  befestigten  Höhensiedlungen  be- 
setzt hatte,  die  Schädel  von  Unter- 
grombach  und  Mundolsheim 
zeigen  den  gleichen  Bau.  Für  die  Ansetzung 
dieser  Landbesiedlung  an  den  Beginn  oder 
an  den  Schluß  des  Neolithikums  lassen  sich 
in  gleicher  Weise  Gründe  anführen. 

2.  Die    Megalith  rasse    (§30), 
die  uns  Steindenkmäler  jeder  Art  von  den 
mächtigen   Riesenstuben  bis  zu  den  Gang- 
gräbern und  Steinkisten  hinterließ,  zeigt  sich 
in  der  Seitenansicht  als  deutlicher  Nach- 
komme der  Cro-magnon-Rasse,  dem  Träger 
der  kontinentalen  südnördl.  Bevölkerungs- 
bewegung.    Sie  zeigt  (s.  Taf.  37,  13)  den 
flachen  Langschädel  wie  diese,  aber  in  Um- 
bildung der  Stirn  in  breite  und  flache  Form 
und  Zuspitzung  des  Hinterhaupts,  so  daß 
eine  K  e  i  1  f  o  r  m  im  Grundriß  entsteht. 
Der  Zug  ihrer  Gräber  geht  vom  Ufer  des 
Genfersees,  wo  sich  diese  Schädel  bei  einer 
sehr  kleinwüchsigen  Bevölkerung  mit  ganz 
selten  noch  mesolithischen  Beigaben  finden 
über  Aesch  bei  Basel,  Waldeck  (Zusehen) 
Westfalen     (Rimbeck),     über     Nordwest 
deutschland  nach  Dänemark  und  Schwe 
den.  Die  Ausbildung  der  Stirn  des  Cromag 
non  -Typus  zu  mächtiger  breiter  Entwick 
lung  bleibt  ein  besonderes  Kennzeichen  der 
Nordlandrasse    vom     Beginn    der 
jüngeren  Steinzeit  an,  wie  sie  auch  eine  ihr 
besonders  eigene  Kultur,  die  der  Tief- 
stichkeramik     mit     geometrischem 
Prinzip    der   Verzierung,    feingearbeiteten 
Feuersteinwerkzeugen     und      großartigen 
Grabbauten  entwickelt. 

3.  Die  Rasse  der  Bandkera- 
mik. §  31.  Wir  haben  gesehen,  daß  beim 
Beginn  der  Nacheiszeit  ein  Bevölkerungs- 
strom  nach  Osten  wanderte,  um  in  den 
Lößgebieten  von  Niederösterreich  und  Mäh- 
ren nicht  nur  den  großen  Diluvialsäugern 
in  erfolgreicher  Jagd  nachzustellen,  sondern 
auch  eine  dem  Solutr^en  Frankreichs 
gleichzustellende  Kultur  zu  entfalten.  Auch 
hier  finden  sich  Vertreter  der  hauptsäch- 
lichsten Stammformen,  der  Brünner  Schä- 
del aus  dem  Neandertalstamm  und  ein 
Cro-magnon- Schädel  von  der  Liechtenstein - 
höhle  bei  Lautsch,  beides  exquisite  Lang- 
schädel. Das  kurzschädlige  Element,  die 
Rasse  von  Grenelle,  ist  hier  nicht  vertreten 
und  bleibt  daher  für  die  Rassenbildung  außer 


RASSENFRAGEN 


451 


Betracht.  Das  Resultat  ist  daher  auch  eine 
ganz  andere  Bildung  wie  im  Norden  (s.  Taf. 
37,  14).  Trotz  der  ausgeprägten  Modellie- 
rung des  Schädels  in  der  Mittellinie  in  fünf 
Segmenten  fehlt  der  kräftige  Bruch  der 
Umrißlinien  des  Nordens,  der  ganze  Auf- 
bau zeigt  einen  feineren  Schwung  der 
Linien,  und  der  Grundriß  bildet  eine  nahe- 
zu gleichmäßige  Ellipse  mit  bogenförmiger 
Stirn  und  rund  geschwungenem  Hinter- 
haupt (Coconform).  Dazu  kommt 
ein  langes  schmales  Gesicht  mit  sehr  feinen 
Proportionen.  Diesem  besonders  wohl- 
gestalteten Körperbau  entspricht  auch  die 
Kultur,  die  als  direktes  Erbteil  der  Kunst- 
begabung des  Lößmenschen  von  Brunn, 
dessen  Skulptur  neuerdings  die  durch  her- 
vorragende Naturnachahmung  ausgezeich- 
nete Frauenfigur  von  Willendorf  in  Nieder- 
österreich als  Seitenstück  bekommen  hat, 
zu  betrachten  ist.  Sehen  wir  im  Norden 
eine  sich  durch  kräftige  Linien  und  Fest- 
halten bestimmter  geometrischer  Verhält- 
nisse auszeichnende  Kunstübung,  so  zeigt 
der  Osten  in  Bandkeramik  ein  zwar 
wohl  nach  Proportionen  abgewogenes,  aber 
in  freiem  Fluß  der  Linien  die  Flächen  über- 
ziehendes Kunstgefühl.  Beide  Rassen  sind 
aber  aus  denselben  Stammeselementen  zu- 
sammengesetzt, nur  daß  bei  der  nordischen 
Bildung  als  dritter  Einschlag  die  Einwir- 
kung der  harten  Formen  der  Rasse  von 
Grenelle  dazukommt.  Der  Ausgangspunkt 
dieser  Rassenbildung  ist  aber  derselbe,  und 
es  ist  kein  Grund  gegen  die  Annahme  vor- 
handen, daß  nicht  all  diese  Stämme  eine 
gemeinsame  Ursprache,  die  indoger- 
manische, gesprochen  haben  sollen. 
Wenn  wir  diesen  linguistischen  Ausdruck 
auf  die  Rassen  übertragen  wollen,  so  haben 
wir  Nordindogermanen  im  Nord- 
westen, die  Megalithrasse,  Westindo  - 
germanen im  Ursprungsland  der  euro- 
päischen Rassenbildung,  die  Grenelle-  und 
alpine  Rasse,  und  Südindoger ma- 
n  e  n  im  Südosten,  in  den  Donauländern 
die  Völker  der  Bandkeramik.  Rassen- 
anthropologisch sind  aber  alle  drei  ver- 
schieden. Außer  Betracht  bleiben  hier  süd- 
liche Nichtindogermanen,  wie  Iberer, 
und  nördliche,  die  Finnen,  beide  Paral- 
lelentwicklungen außereuropäischen  Zen- 
tren entstammend.    Die  Zugehörigkeit  der 


L  i  g  u  r  e  r  und  Etrusker  zu  einem 
außereuropäischen  Urstamm  ist  noch  um- 
stritten. Im  Beginn  des  Neolithikums 
hatte  den  nordischen  Stämmen  zwar  das 
Seeklima  der  reichgegliederten  baltischen, 
dänischen  und  holsteinischen  Küsten  reich- 
liche Viehzucht  und  das  auf  den  Augen- 
blicksbedarf beschränkte  Maß  des  Acker- 
baus gestattet,  die  reichen  Lößgebiete  des 
westlichen  Mitteleuropas  waren  jedoch  des 
rauhen  und  wechselnden  kontinentalen 
Klimas  wegen  in  der  Hauptsache  Weide- 
und  Jagdgebiet  geblieben.  Anders  im 
Osten,  wo  der  frühere  Rückgang  der  Glet- 
scher das  Eintreten  eines  gemäßigten  Kli- 
mas gestattet  hatte.  Hier  in  Ungarn  und 
Siebenbürgen  und  den  Nordbalkanländern 
entwickelte  sich  eine  intensive  Ackerbau- 
kultur, die  bald  zu  fester  Abgrenzung  des 
bebaubaren  Bodens  und  Sippensiedlungen 
mit  begrenzter  Ausdehnungsfähigkeit  füh- 
ren mußte.  Der  mit  fester  Ackerbausied- 
lung verbundene,  rasch  anwachsende  Be- 
völkerungsüberschuß konnte  nur  in  bisher 
unbebautem  Ackerbaugelände  Unterkunft 
finden,  und  so  sehen  wir  die  Lößgebiete  des 
westlichen  Mitteleuropas  schrittweise  sich 
mit  den  Kolonistenzügen  der  Do- 
naubevölkerung erfüllen.  Nieder-Österreich, 
Mähren,  Böhmen,  ein  Teil  von  Schlesien, 
Mitteldeutschland  und  Südwestdeutschland 
wurden  mit  den  Ackerbaukolonien  der 
Träger  der  Bandkeramik  besetzt.  Überall 
blühten  Ableger  der  Donaukultur  auf,  es 
entstand  der  „Hinkelsteiner",  „Großgar- 
tager",  „Ersteiner"  Stil  der  Gefäßver- 
zierung in  friedlichem  Gedeihen  der  Sied- 
lungen. Die  besiedelten  Gebiete  waren 
jedoch  nicht  herrenlos  gewesen.  Die  Gräber 
der  donauländischen  Bevölkerung  weisen 
zwei  Variationen  des  Langkopfs  bei  sonst 
gleichem  Bau  auf,  eine  längere  und  eine 
kürzere.  Mit  der  ersteren  haben  die  Schä- 
del der  alteinheimischen  mitteleuropäi- 
schen Bevölkerung  eine  auffallende  Ähn- 
lichkeit. 

4.  §  32.  Es  ist  dies  die  Rasse  der 
Schnurkeramik.  Extrem  langköpfig 
mit  hohler  gewölbter  Stirn,  gut  model- 
liertem Schädeldach,  langem  Gesicht  und 
einem  Schädelgrundriß,  der  sich  von  der 
östlichen  Coconform  nur  durch  ein  spit- 
zeres  Hinterhaupt    unterscheidet    (s.  Taf. 


452 


RASSENFRAGEN 


37,  15).  Ihre  Verzierungsweise  mittelst 
weißgefüllter  Schnureindrücke  in  die 
Gefäßwand  schließt  sich  zwar  an  das  geo- 
metrische Prinzip  der  nordischen  Orna- 
mentik an,  aber  der  Schwung  der  Formen 
und  die  Farbengebung  ist  der  donauländi- 
schen  Kunstübung  verwandt.  Mit  ihnen 
müssen  die  neuen  Siedler  in  einem  Ab- 
hängigkeits-  oder  Vertragsverhältnis  ge- 
standen sein,  denn  überall  sehen  wir  auf 
den  Höhen  um  die  bandkeramischen  Sied- 
lungen ihre  Grabhügel.  Sichtlich  haben  die 
Donaukolonisten  nur  die  reinen  Lößgebiete 
besetzt,  ausgedehnte  Wald-  und  Weide - 
gebiete  blieben  der  einheimischen  Rasse, 
die  nirgends  einen  festen  Wohnplatz  hinter- 
lassen hat.  Damit  hatte  die  alteuropäische 
Bevölkerung  den  mittel-  und  nordeuropäi- 
schen Boden  unter  sich  geteilt,  und  jetzt 
beginnt  das  erste  Schieben  und  Drängen 
der  wachsenden  bodenbedürftig  geworde- 
nen Völker. 

5.  §  33.  Die  erste  nordsüdliche  Be- 
wegung dieser  Art  ist  die  der  Rosse- 
ner  Bevölkerung,  eines  Ablegers 
der  nordwestdeutschen  Megalithstämme, 
welche  zunächst  in  Mitteldeutschland 
zwischen  den  Donaukolonisten  seßhaft 
geworden  und  zum  intensiven  Ackerbau 
übergegangen  waren.  Ihre  Kultur  ver- 
leugnet in  der  geometrischen  Art  der  Ver- 
zierung die  nordische  Abstammung  nicht, 
doch  hat  sie  bandkeramische  Motive  in 
sich  aufgenommen.  Ihre  Siedlungen  schie- 
ben sich  in  den  Lößgebieten  bald  überall 
zwischen  die  der  bandkeramischen  Kolo- 
nisten. Der  Zug  geht  durch  das  Maintal  an 
den  Mittelrhein  und  dann  in  vereinzelten 
Ausläufern  bis  zum  Bodensee  und  durch 
Württemberg  bis  zur  Donau.  Ihre  nordische 
Herkunft  beweist  auch  die  Schädelbildung. 
Diese  (s.  Taf.  37,  16)  zeigt  sowohl  im 
Grundriß  als  in  der  Mediankurve  deutlich 
die  Abstammung  von  der  Megalithform  mit 
breiter  Stirn  und  schmälerem  Hinterhaupt, 
aber  rundlich  ausgebauchten  Seiten. 

6.  §  34.  Diese  mitteleuropäische  Be- 
wegung erfuhr  nun  am  Schluß  der  Stein- 
zeit einen  gewaltigen  Rückstoß  von 
Westen  her.  Aus  dem  Zentrum  der 
Grenellerasse  von  Nordfrankreich  aus 
drangen  rundköpfige  Stämme  über  den 
Rhein.       Es     ist    dies    die    B  e  v  ö  1  k  e  - 


rung  der  Zonenbecher,  so 
nach  ihrer  Keramik  benannt.  Wie 
ihre  Ornamente  die  Einwirkung  der 
Metalltechnik  zeigen  so  auch  ihre 
Waffen.  In  Dolchen  und  Pfeilen  weisen 
sie  zuerst  ein  Metall,  das  Kupfer  auf, 
das  ihnen  sicher  Überlegenheit  über  die 
einheimischen  Bewohner  verlieh.  Ihr  Zug 
geht  schräg  durch  Deutschland  bis  Böh- 
men und  Mähren,  wo  sie  seßhaft  erschei- 
nen, aber  weithin  nach  dem  Norden  und 
Osten  zeugt  die  Hinterlassenschaft  ihrer 
Gefäße  von  der  neuen  Kulturbewegung. 
Ihre  Schädel  sind  (s.  Taf.  37,  17)  reine 
massige  Rundschädel  vom  Greneller 
Typus  in  Schnitt  und  Grundriß,  ihre  Kul- 
tur ist  eigenartig  und  nicht  unbedeutend. 
Sie  gehen  vollständig  in  der  einheimischen 
Bevölkerung  auf,  aber  nicht  als  Unter- 
drückte. Die  Einwirkung  ihrer  Rassen - 
eigentümlichkeit  finden  wir  bald  in  den 
Veränderungen  der  nordischen  Schädel- 
bildung bei  den  nordöstlichen  Völkergrup- 
pen. Mit  der  Bevölkerung  der  Schnur- 
keramik, soweit  sie  nicht  nach  den  Pfahl- 
bauten der  Westschweiz  verdrängt  wurde, 
scheinen  sie  kulturell  und  somatisch  eine 
eingehendere  Verbindung  eingegangen  zu 
sein.  Solche  noch  der  Steinzeit  angehörende 
Umformungen  zeigen  die  Rassenschädel 
von  Groß-Czernoseck  in  Böhmen 
und  Marschwitz  in  Schlesien. 

D.  Die  Rassen  der  Bronze- 
zeit. §  35.  Die  Zeitdauer  dieser  Umfor- 
mung dürfen  wir  recht  lange  ansetzen,  denn 
nicht  nur  finden  wir  Gefäßformen,  nament- 
lich unverzierter  Art,  welche  es  zweifelhaft 
lassen,  ob  sie  den  Ausläufern  der  Schnur - 
keramik,  der  Zonenbecherkultur  oder  der 
frühen  Bronzezeit  zuzurechnen  sind,  son- 
dern wir  finden  auch  in  Mitteldeutschland, 
Böhmen  und  Mähren  die  Gräber  —  sämt- 
lich Flachgräber  mit  liegenden  Hockern  — 
dieser  drei  Bevölkerungselemente  auf  den- 
selben Gräberfeldern  zusammenliegend. 
Das  Endresultat  ist  ein  ganz  neuer 
Rassentypus  von  einer  außerordentlichen 
Einheitlichkeit  der  Form:  i.Die  Aun- 
jetitzer  Rasse  (s.  Taf.  38,  18). 
Das  Zentrum  dieser  Stämme  liegt  in  Nord- 
böhmen an  der  unteren  Eger  und  Moldau 
und  dem  benachbarten  Elbegebiet  mit  Aus- 
dehnung nach  Ostthüringen  und  Schlesien, 


Tafel  37. 


Rassenfragen. 


(Vgl.  hierzu  Erklärungsblatt  u.  §  28 — 34.) 
Reallexikon  der  germ.  Altertumskunde.     III.  Verlag  von  Karl  J.  Trübner  in  Straßburg-. 


454 


RASSENFRAGEN 


östlich  über  Mähren,  Niederösterreich  bis 
nach  Ungarn,  durchweg  mit  Beerdigung  in 
Flachgräbern.  Dieses  „Geschlecht  der 
liegenden  Hocker"  (P  i  £  )  bildet  sowohl  in 
Kultur,  als  somatisch  eine  vollkommen  ge- 
schlossene Rasse.  Der  Schädelgrundriß 
bildet  ein  so  an  Stirn  und  Seiten  abgeflach- 
tes Ellipsoid,  daß  ein  Parallelo- 
gramm mit  abgerundeten  E  k  - 
ken,  die  Schildform,  daraus  her- 
vorgeht. Noch  auffallender  ist  die  Über- 
einstimmung der  Form  im  seitlichen  Auf- 
bau. Während  die  nordwestlichen  Nach- 
barn, die  alteingesessene  Megalithbevölke- 
rung, durchweg  den  Flachschädel  zeigt, 
finden  wir  jetzt  ganz  überwiegend  den 
Hoch  schädel.  Ob  rechnerisch  bei 
dieser  Höhenentwicklung  auf  Kosten  der 
Länge  ein  Langschädel  oder  Kurz- 
schädel herauskommt,  bleibt  sich  für 
die  Form  an  sich  ganz  gleich.  Auf  ein 
orthognathes  Gesicht  mit  breitem  Joch- 
bogen, starker  Nase,  niederen  Augenhöhlen, 
eingezogener  Nasenwurzel  und  kräftigen 
Superciliarbögen  folgt  eine  ganz  steil  an- 
steigende hohe  Stirn,  flacher  Scheitel  und 
stark  abfallendes  Hinterhaupt,  das  in  engem 
Bogen  zur  flachen  Basis  übergeht.  Die 
überaus  kräftige,  beinahe  eckige  Modellie- 
rung zeigt  deutlich  die  Abhängigkeit  von 
der  Greneller  Kurzkopfform.  Diese  Rasse 
war  ebenso  geschlossen  in  ihrer  Kultur, 
als  in  ihren  Sitzen.  Sie  befindet  sich  in 
diesen  noch  zur  Zeit,  als  inSüdwest- 
deutsc  hland  sich  schon  die  folgende 
Stufe  der  Bronzekultur  entwickelt  hatte. 
Aber  auch  in  der  frühen  Bronzezeit  ging 
letztere  einen  anderen  Gang.  Ein  eigener 
Rassentypus  hat  sich  dort  nicht  zu  ent- 
wickeln vermocht. 

§  36.  2.  Nach  dem  Abzug  der  Acker- 
baubevölkerung mit  bandkeramischer 
Kultur  fand  die  Neubesiedlung  von 
Westen  her  statt.  Die  Rassenzu- 
sammensetzung der  Siedler  zeigt  die  Be- 
völkerung vom  Adlerberg  bei 
Worms,  einer  der  ersten  Stationen  die- 
ser Frühzeit  (s.  Taf.  38,  19).  Es  sind  ganz 
überwiegend  extreme  westliche  Kurz- 
und  Hochschädel,  aber  mit  schwä- 
cher modellierter,  mehr  im  Bogen  nach 
rückwärts  geschwungener  Stirn,  als  bei 
der  Greneller  Form,  auch  in  der  Hinter - 


kopfbildung  mit  kreisförmigerem  Grund- 
riß. Daneben  aber  finden  sich  in  geringerer 
Zahl  flacheLangschädel,  im  gan- 
zen dem  Rössener  Typus  verwandt.  Alle 
sind  als  liegende  Hocker  in  Flachgräbern 
beerdigt. 

§  37-  3-  Dieselbe  Mischung  bildet  die 
Zusammensetzung  der  Bevölkerung,  welche 
die  Hügelgräber  der  schwäbi- 
schen Alb  und  Bayerns  der 
alten  Bronzezeit  hinterließ  (s.  Taf. 
38,  20):  ganz  überwiegend  kurzköpfige  Be- 
völkerung, untermischt  mit  Einzelschädeln 
des  Rössener  Typus  und  Mischformen 
aus  beiden  Typen  in  Form  breiter  kurzer 
Ellipsen  des  Grundrisses  mit  gewölbten 
Seiten,  runder  Stirn  und  rundem  Hinter- 
haupt. Aber  auch  Einzelformen  des  Typus 
der  alten  Schnurkeramik  fehlen  nicht,  von 
denen  diese  Bevölkerung  wohl  die  mittel- 
deutsche Sitte  des  Gr,abhügelbaus  über- 
nommen hat.  Dieselbe  Mischbevölkerung 
zeigen  die  Hügelgräber  Oberbayerns  und 
der  Mainuferlande.  Sprachlich  ist  dieses 
Rassengemisch  wohl  zweifellos  indogerma- 
nisch gewesen,  aber  nichts  berechtigt  uns, 
diese  wesentlich  Viehzucht  treibende  Misch - 
bevölkerung  „Kelten"  oder  „Ger- 
manen" zu  nennen. 

§  38.  4.  Weit  einheitlicher  hat  sich  die 
östliche  Bevölkerung  erhalten.  Hier  be- 
sitzen wir  ein  sehr  schönes  Material  in 
dem  Flachgräberfeld  der  Bevölkerung 
von  Gemeinlebarn  in  Niederöster- 
reich aus  der  mittleren  Bronze- 
zeit (s.  Taf.  38,  21).  Wir  haben  hier 
wieder  eine  somatisch  vollkommen  ein- 
heitliche Bevölkerung  vor  uns,  im 
Schädelgrundriß  mit  der  breiten,  flachen 
Stirn  mit  eckiger  Umbiegung  nach  den 
flachen  Seiten  und  dem  runden  Hinter- 
haupt und  im  Schnitt  mit  der  steil  an- 
steigenden Stirn,  dem  ebenen  Scheitel  als 
nächste  Verwandte  des  Aunjetitzer 
Typus  erscheinend,  von  dem  sie  nur 
das  schmälere  Hinterhaupt  unterscheidet. 
Auch  hier  sind  je  nach  der  Entwicklung 
in  Länge  oder  Höhe  die  Schädel  bei 
gleicher  Form  im  ganzen  rechnerisch  mehr 
kurz  als  lang.  Die  Bevölkerung  war  nur 
von  mittlerem  Wuchs  und  geht  mit 
Skelettflachgräbern  des  gleichen  Typus 
bis  nach  Krain. 


RASSENFRAGEN 


455 


§  39.  Im  Norden  war  mittlerweile  die 
Sitte  der  Leichenverbrennung  allgemein 
geworden.  Die  wenigen  erhaltenen  Schä- 
del sind  Langschädel  der  bisherigen  Be- 
völkerung. Das  weite  Gebiet  der  Aunje- 
titzer  Hocker  zeigt  jetzt  Brandurnen- 
gräber mit  „Lausit^er"  Ke- 
ramik. G.  Kossinna  nimmt  eine 
Abwanderung  der  mittel-  und  nordost- 
deutschen Bevölkerung  nach  Süden  an,  aus 
der  Griechen  und  Illyrier  hervorgegangen 
sein  -sollen.  Ihre  Gebiete  sollen  dann  von 
rückwandernden  ,,  Carpodaken", 
deren  Urnengräber  den  „Lausitzer  und 
Billendorfer"  Typus  darstellen,  eingenom- 
men worden  sein.  Rassenanthropologisch 
ist  dies  der  mangelnden  Unterlage  wegen 
weder  zu  beweisen  noch  zu  bestreiten. 
Archäologisch  ist  die  Ausfüllung  der  durch 
die  geschlossene  Abwanderung  entstande- 
nen Lücke  durch  nordische  östliche  und 
westliche  Zuwanderung,  deren  Mischung 
die  Vielgestalt  der  „Lausitzer"  Keramik 
entspricht,  mindestens  ebenso  wahrschein- 
lich. Brandsitte  hatten  diese  Stämme  alle, 
auch  Südwestdeutschland  zeigt  im  alten 
Gebiet  der  Hügelgräber  Brandbestattung 
in  solchen.  Dagegen  tritt  in  der  späte- 
sten Bronzezeit  längs  des  ganzen 
Oberrheintals  die  Sitte  der  Urnen- 
friedhöfe  auf,  mit  einer  außerordent- 
lich feinen  durchweg  auf  Metallnach- 
ahmung beruhenden  Keramik. 

5.  Einiges  somatische  Material  aus 
dieser  Zeit  haben  uns  jedoch  bewahrt 
die  Schädel  von  Burg  im  Spreewald 
(s.  Taf.  39,  22):  Schädelbestattungen  oder 
Kopftrophäen  aus  einer  Ansiedlung.  Es 
sind  durchweg  kleine,  auffallend  glatt 
modellierte  Schädel,  Langköpfe  von 
birnenförmigem  Grundriß  mit  niederem 
Gesicht,  einem  etwas  abgeschwächten 
Pfahlbautypus  entsprechend.  Da 
die  Kultur  der  jüngsten  Bronzezeit,  die 
P.  Reineke  für  Südwestdeutschland 
erste  Hallstattzeit  nennt,  norditalischen 
Ursprung  zeigt,  so  ist  ein  Zusammenhang 
mit  der  Nordschweiz  ethnologisch  nicht 
unwahrscheinlich. 

6.  Um  so  mehr  zeigen  dagegen  die 
Skelette  von  Waltersleben  bei 
Erfurt  einheimisches  mitteldeutsches  Ge- 
präge.       Somatisch    sind    sie    mit    ihrem 

Hoops,  Reallexikon.     III. 


langen  ovalen  Grundriß  deutlich  Nach- 
kommen der  Bevölkerung,  welche  in  der 
Zeit  der  Schnurkeramik  ebenfalls 
Mitteldeutschland  bewohnte  und  uns  die 
Kugelamphoren  hinterließ. 

E.  Die  Rassen  der  Hallstatt- 
zeit (s.  Taf.  39,  23).  1.  Südlich - 
.nördliche  Völkerbewegung. 
§  40.  Das  erste  Eindringen  der  Hall- 
stattkultur  aus  einem  südöstlichen,  aus 
Nachwirkungen  der  mykenischen  Epoche 
entstandenen  Entwicklungszentrum  war 
wohl  in  der  Hauptsache  Kulturwande- 
rung gewesen,  bald  aber  kamen  in 
der  älteren  Hallstattzeit  deutliche 
Völkerbewegungen  aus  deren  Ursprung  - 
land.  In  Hallstatt  selbst  gestattet  der 
teilweise  Übergang  zur  Skelettbestattung 
somatische  Untersuchung,  und  in  der  zwei- 
ten Hälfte  der  Epoche  war  das  ganze  unter 
Hallstatteinfluß  stehende  Gebiet  wieder 
zur  Skelettbestattung  übergegangen.  Wir 
finden  jetzt  einen  ganz  neuen  Rassentypus 
als  herrschende  Klasse.  Die  Schädeltypen 
der  alten  Bronzezeit  sind  sämtlich  noch  in 
den  Gräbern  vertreten,  dazu  kommen  aber 
jetzt  hauptsächlich  in  Kriegergräbern,  wie 
im  Fürstengrab  von  Hundersingen,  Schädel- 
bildungen vollkommen  neandertalo- 
i  d  e  n  Charakters.  Auf  ein  langes  Gesicht 
mit  vorgebautem  Gebiß  und  vorspringen- 
der Hakennase  folgen  starke  Superciliar- 
bögen  und  eine  fliehend  bis  zum  Schädel 
ansteigende  Stirn,  der  sich  ein  geräumiger 
Hinterkopf  in  runder  Kurve  anschließt. 
Der  Grundriß  ist  bei  den  meisten  Schädeln 
dieses  Typus  eine  lange  Ellipse  mit  runder 
Stirn  und  rundem  Hinterhaupt  (Kokon - 
form),  bei  einzelnen  auch  dem  Neander- 
taler konform.  Es  sind  diese  Typen  direkte 
Nachkommen  des  BrünnerSchädels, 
Südindogermanen  mit  einer  Urheimat  im 
späteren  1 1 1  y  r  i  e  n  ,  die  jetzt  zu  Kultur- 
trägern herangereift  waren.  Sie  nehmen 
Süddeutschland  bis  Hessen,  Nassau  und 
Thüringen  in  Besitz  und  dringen  bis  nach 
Schlesien  vor.  Daß  es  sich  hier  um  einen 
östlichen  Völkervorstoß  handelt  und  nicht 
um  „Kelten",  auch  nicht  um  Kultur- 
bewegung, geht  aus  der  scharfen  Grenze 
ihrer  Grabhügel  gegen  den  Norden  hervor. 

2.  Nördliche  Völkerbewe- 
gung.     §   41.     Ebenfalls   um    etwa   750 

30 


Tafel  38. 


Rassenf  ragen. 


(Vgl.  hierzu  Erklärungsblatt  vor  Tafel  35.) 
Reallexikon  der  germ.  Altertumskunde.     III.  Verlag  von  Karl  J.  Trübner  in  Straßburg. 


Tafel  39. 


23 


Rassenfragen. 

(Vgl.  hierzu  Erklärungsblatt  vor  Tafel  35.) 


Reallexikon  der  jrerm.  Altertumskunde.     III. 


Verlag  von  Karl  J.  Trübner  in  Straßburg. 


458 


RAS  SENFRAGEN 


dringen  skandinavische  Scharen  in  bisher 
westgermanisches  Gebiet  ein  und  bilden 
als  W  a  n  d  i  1  i  e  r  den  Grundstock  der 
späteren  Ostgermanen.  Ihre  Brand- 
bestattungssitte mit  pomerellischen  Stein- 
kistengräbern und  Gesichtsurnen 
gestattet  keinen  Schluß  auf  ihr  somati- 
sches Verhalten,  von  dem  wir  den  Typus 
der  europäischen  Nordrasse  erwarten  dür- 
fen. Sie  besetzen  zunächst  das  Weichsel - 
tal,  einen  Teil  von  Hinterpommern,  Posen 
bis  zur  Netze  und  einen  Teil  von  Mittel - 
und  Niederschlesien. 

F.  DieRassenderLatenezeit 
(s.Taf.  39,  24).   §42.  Wir  können  eigentlich 
nur  von  einer  einzigen  scharf  charakterisier- 
ten Rasse  dieser  Zeit  sprechen,  den  durch 
Kultur    und    Rasseneigentümlichkeit    von 
der     Hallstattbevölkerung     Deutschlands 
scharf  unterschiedenen  eigentlichen  Kel- 
ten  gallischen    Ursprungs.    In 
West-  und  Süddeutschland  erscheint  ihre 
Kultur  als  ein  barbarischer  Ableger  grie- 
chischer   Kunsteinflüsse   zwar   schon   von 
500  v.  Chr.,  aber  durchweg  in  Form  kost- 
barer   Beigaben    in    den    Grabhügeln    der 
Hallstattbevölkerung.    Daß  diese  eine  von 
einer    besonderen    Rasse    illyrischen    Ur- 
sprungs   beherrschte    und    kulturbegabte 
Mischbevölkerung  war,  deren  Kultur  und 
Körperbeschaffenheit  in  keiner  Weise  mit 
der  keltischen  übereinstimmt,  haben  wir  ge- 
sehen.   Nichts  kann  verschiedener  sein,  als 
die  Körperbildung  des  herrschenden  Hall- 
stattvolks  und  die  der  keltischen  Gallier. 
Es  besteht  zwar  immer  noch  große  Neigung, 
von  der  ersten  Eisenzeit  an  alles,  was  einst 
als  germanisch  angesprochen  werden  kann, 
südlich    der  Mittelgebirge  in  Deutschland 
keltisch  zu  heißen  (s.  B.  Niese,  Keltische 
Wanderungen)     aber     erst    die    als 
zweite  Latenestufe  bekannte,  mit 
400  v.  Chr.  bei  uns  einsetzende  Kultur  ist 
von  einer  neuen  Rasse  bestimmter  Körper- 
bildung  getragen,    die   uns    durch    Flach - 
gräber  bekannt  ist.    Wir  müssen  daher  die 
Nachrichten  der  Alten  über  den  Ausgangs- 
punkt   der    keltischen    Wanderungen    aus 
Gallien   als  vollkommen   berechtigt   aner- 
kennen und  auch  dorthin  in  das  Ursprungs- 
gebiet der  westlichen  europäischen  Brachy- 
kephalie  den  Entstehungsort  dieser  Rasse 
verlegen.      Daß  sie  aus  mehreren  Rasse- 


bestandteilen zusammengewachsen  ist,  geht 
aus  dem  Vorkommen  einzelner  breiter  Lang- 
schädel, die  am  meisten  mit  dem  Rössener 
Typus   übereinstimmen,  hervor,    aber    die 
weitaus  größere  Schädelzahl  wird  durch  eine 
ganz  eigenartige  Kurzkopfrasse  bestritten. 
Der  hintere  Teil  des  Schädels  wird  durch 
einen  nahezu  vollkommenen  Kreis  gebildet, 
dem  sich  ein  breiter  Vorderkopf  mit  flacher 
Stirn  anschließt.     Der  Grundriß  kann  am 
besten  mit   Börsenform,   wobei   der 
Vorderkopf   den    Bügel   bildet,   verglichen 
werden.      Ebenso  charakteristisch  ist  der 
Bau  in  der  Mittellinie.    Über  einem  ortho- 
gnathen  Gesicht  mit  vorspringendem  Kinn, 
kräftig  ausladendem  Gebiß,  vorspringender    . 
Nase  und  eingezogener  Nasenwurzel  stehen 
kleine    Superciliarwülste   und    eine   flache 
Glabellargrube.    Besonders  hervorstechend 
ist  nun  die  schwache  eigenartige  Modellie- 
rung der  Mittelkurve:    die  Stirn  schwingt 
sich  in  gleichmäßigem   Bogen  nach  rück- 
wärts bis  zur  Scheitelhöhe,  von  welcher  die 
gleiche    Bogenführung   über   das   Lambda 
bis  zum  Inion  führt.    Die  Schädelkurve  be- 
steht daher  meist  nur  aus  zwei  Segmenten. 
Dieser  sphärische  Bau  findet  sich  an  allen 
Frühlateneschädeln  wieder,  ob  sie  in  Süd- 
westdeutschland,  Böhmen,  Schlesien,  Mäh- 
ren   oder    Niederösterreich,    den    Haupt- 
ländern   der   ersten   kriegerischen    Besitz- 
nahme durch  die  Gallier,  gefunden  werden. 
Der  Längenbreitenindex  bewegt  sich  um 
80,0,     die     Schädel    sind    also    gemäßigt 
brachykephal    oder    mesokephal    an    der 
oberen   Grenze,   je  nachdem   das  Vorder- 
haupt auf  dem  Kreis  des  Hinterhaupts  mit 
längerem  oder  kürzerem  Ansatz  aufsitzt. 
Diese  gallischen  Kelten  erscheinen  bei  uns 
als  vollkommen  geschlossene  Rasse.     An 
der  Annahme  des  Bildungsorts  im  links- 
rheinischen  Westeuropa  vermag   die   von 
den     römischen     Schriftstellern     bezeugte 
blonde   Farbenkomplexion   nichts   zu    än- 
dern.  Es  ist  ein  sich  überall  wiederholendes 
Gesetz,  daß  beim  Zusammenwachsen  einer 
nordischen     blonden     Langkopfrasse     mit 
einer  dunklen  kurzköpfigen  in  ungestörter 
Durchdringung  die  primären  Körpermerk- 
male  der    Brachykephalen    die   Oberhand 
gewinnen,  während  von  der  Langkopfrasse 
die  blonde  Komplexion  übertragen  wird. 
Es    entstehen    so    die    überall,    wo    dieser 


RATPERT 


459 


Prozeß  ungestört  vor  sich  gehen  konnte, 
sich  findenden  blonden  Brachy- 
k  e  p  h  a  1  e  n  ,  wie  sie  sich  bei  den  süd- 
deutschen, mitteldeutschen,  skandinavi- 
schen und  slawischen  Kurzköpfen  in  Menge 
vorfinden.  Ich  habe  dieses  Gesetz  in  einer 
größeren  Schulkinderuntersuchung  (Arch. 
f.  Anth.  Bd.  27)  auch  bei  uns  nach- 
weisen können.  Besetzt  wurden  von  den 
Kelten  in  rascher  Folge  die  mittelrheini- 
schen und  südwestdeutschen  Gebiete,  ganz 
Böhmen,  Mähren,  ein  Teil  von  Schlesien 
und  Niederösterreich.  Ihre  Wanderungen 
nach  Italien  und  Kleinasien  kommen  hier 
nicht  in  Betracht. 

G.  Die  germanische  Wande- 
rung. §  43.  Während  der  keltischen 
Ausbreitung  waren  die  Westgermanen  aus 
ihren  nordwestdeutschen  Ursitzen  bis  an 
die  Keltengrenze  vorgerückt.  100  v.  Chr. 
wurde  sie  zum  erstenmal  von  den  Kimbern 
durchbrochen.  Diese  Grenze  verlief  da- 
mals bis  ans  Mittelgebirge  in  der  Linie 
Köln — Eisenach,  von  da  am  Nordrand  des 
Mittelgebirges.  So  lange  diese  erste  Ger- 
manenflut, die  zu  Cäsars  Zeit  das  linke 
Rheinufer  und  einen  großen  Teil  Nord- 
galliens  überflutet  hatte,  die  Sitte  der 
Brandbestattung  übte,  läßt  sich  über  ihre 
Rasseneigenschaften  kaum  mehr  sagen, 
als  uns  die  römischen  Schriftsteller  mit- 
teilen. Ihre  nordische  Herkunft  und  ihre 
Identifizierung  mit  den  Stämmen  der 
zweiten,  baltisch -suebischen  Flut  gestattet 
uns  die  Annahme,  daß  sie  die  Körperbil- 
dung der  Franken  und  Alamannen  be- 
saßen. Diese,  die  „germanische 
Rasse",  ist  von  der  Zeit  ihrer  Bildung 
in  Skandinavien,  den  dänischen  Inseln, 
Schleswig-Holstein  und  Nordwestdeutsch- 
land nie  aus  ihren  Ursitzen  vertrieben  wor- 
den, sondern  hat  von  dort  nur  ihren  Be- 
völkerungsüberschuß ausgesandt;  das  jet- 
zige Deutschland  ist  allerdings  bis  zum 
Anfang  der  Neuzeit  immer  wieder  ge- 
wonnen und  verloren  worden,  wie  sich  dies 
auch  in  der  Zusammensetzung  der  jetzigen 
deutschen  Bevölkerung  ausspricht.  ,,  Ger- 
manisch" im  rassenanthropologischen 
Sinn  ist  nur  noch  ein  verhältnismäßig  ge- 
ringer von  Norden  nach  Süden  abnehmen- 
der Prozentsatz.  Zur  jetzigen  Zusammen- 
setzung   beigetragen    haben    aber    sicher 


sämtliche  im  vorhergehenden  aufgeführten 
Rassen,  die  alle  das  Gemeinsame  hatten, 
daß  sie  ,,  Indogermanen"  waren. 
P.  R.  v.  Bierikowsky  Die  Darstellungen 
d.  Gallier  in  d.  heilenist.  Kunst.  Ders. 
De  simulacris  barbarum  gentium  apud  Romanos. 
A.  Seh  Hz  Die  vorgeschichtlichen  Schädeltypen 
der  deutscfien  Länder  Arch.  f.  A.  Verz.  VII.  4. 
Ders.  Bedeutung  d.  somatischen  Anthro- 
pologie für  d.  Urgeschichtsfor schung,  Korresp.- 
Bl.  d.  D.  Ges.  für  A.  E.  u.  U.  1 909.  N.  D  e  n  i  k  e  r 
Bull.  d.  la  Societc  d.  Anthrop.  de  Paris  8  B.  S  4. 
G.  Retzius  u.  C.  M.  Fürst  Anthropologia  suecica. 
G.  Retzius  Crania  suecica  antiqua.  Th. 
Studer  u.  E.  Bannwarth  Crania  Helvetica  an- 
tiqua. G.  Sergi  Specie  e  varieta  temanc. 
O.  A  m  m  o  n  Die  natürliche  Auslese  beim  Mensclun. 
L.  Wilser  Die  Germanen.  H.  Hirt  Die  Indo- 
germanen. K.  Schuhmacher  Verz.  d.  Abgüsse 
u.  Photogr.  mit  Germanen-Darstellung.  O.  Mon- 
telius  Der  Orient  u.  Europa.  S.  Müller 
Urgeschichte  Europas.  M.  Hörn  es  Natur-  u. 
Urgeschichte  des  Mensclun.  M.  Much  Die 
Heimat  d.  Indogermanen.  G.  Kossinna  Die 
indogerm.  Frage  archäologisch  beantwortet. 
ZfEthn.  1902.  H.  Klaatsch  Homo  mousteriensis 
Hauseri;  Arch.  für  A.  VII  4.  J.  Kollmann 
Die  Neandertal-Spygruppe.  Ders.  Die 
Menschenrassen  Europas.  Korresp.-Bl.  d.  D.  G.  f. 
A.  E.  u.  U.  1892  N.  10.  G.  Kossinna  Die 
vorgeschichtl.  Ausbreitung d.  Germanen.  Korresp.- 
Bl.  d.  D.  Ges.  f.  A.  E.  u.  U.  1892  N.  10.  R. 
R.  Schmidt  Die  späteiszeitl.  Kulturepochen 
in  Deutschland.  Korresp.-Bl.  d.  D.  G.  f.  A.  E  u. 
U.  1908.  G.  Schwalbe  Ziele  und  Wege  einer 
vergleichenden  physischen  Anthropologie.  Ztschr. 
f.  Morph,  u.  Anthrop.  1899  Bd.  I  H.  1.  J.  Ran- 
ke  Der  Mensch.  A.  Schliz. 

Ratpert,  aus  Zürich  gebürtig,  Kloster - 
lehrer  in  S.  Gallen,  verfaßte  außer 
einigen  Dichtungen  um  884  den  von  den 
Anfängen  bis  Ende  883  reichenden  ersten 
Teil  der  GeschicJite  seines  Klosters.  Hier 
hört  man  noch  wenig  von  der  vielseiti- 
gen Kulturtätigkeit,  wie  sie  in  der  Fort- 
setzung Ekkehards  IV.  (s.  d.)  so  reizvoll 
hervortritt;  noch  gilt  das  Hauptinteresse 
der  Förderung  von  Besitz  und  Rechten, 
und  nicht  zum  wenigsten  soll  die  Ge- 
schichtschreibung selbst  diesem  Zwecke 
dienen.  Namentlich  der  Kampf  der  Mönche 
um  die  freie  Abtswahl  und  die  Unterord- 
nung unter  den  König  gegen  die  berechtig- 
ten Ansprüche  der  Konstanzer  Bischöfe  ist 
bis  zum  Jahre  817  mit  starken  Entstellun- 
gen der  Wahrheit  in  gewundener,  mehrfach 


460 


RAUB— RAUBEHE 


widerspruchsvoller  Erzählung  geschildert, 
während  die  Darstellung  weiterhin  ruhiger 
und  glaubwürdiger  wird.  R.  hat  den  Ab- 
schluß seiner  Chronik  wohl  nicht  lange 
überlebt,  jedenfalls  starb  er  vor  895. 

Casus  S.  Galli  MG.  II  59  ff.,  besser  hrsg.  v. 
Meyer  V.  Knonau,  S.  Galler  Mitteil. 
z.  vaterl.  Gesch.  13  (1872);  teilw.  übersetzt  in 
Geschichtschreiber  d.  d.  Vorzeit  *  38,  1891.  —  Vgl. 
Wattenbach  DGQ.  17,  267  ff.  T  h.  Sic- 
kel    Mitt.  z.  vaterl.  Gesch.  4  (1865). 

K.  Hampe. 

Raub.  §  I.  Der  R.  (skand.  rän,  ahd.  roub, 
ags.  reaf,  reafläc,  strudung,  fries.  räf,  as.  röf, 
afränk.  strud,  charoena)  ist  nach  germani- 
schem Recht  die  offene  Wegnahme  einer 
fremden  Sache  und  gegenüber  dem  Dieb- 
stahl das  leichtere  Delikt  (s.  Diebstahl). 
Als  Verbrechen  ist  ihm  wesentlich  die 
Widerrechtlichkeit;  doch  gibt  es  auch  er- 
laubten „Raub",  wie  z.  B.  die  rechtmäßige 
Pfändung,  die  dann  nicht  Verbrechen  ist, 
so  daß  z.  B.  das  Verfahren  der  Verteilung  des 
Ächtergutes  xsl.  feränsdömr  heißen  kann. 
Dabei  ist  zu  beachten,  daß  das  Wort 
„Raub"  namentlich  in  den  skandinavi- 
schen Quellen  eine  weitere  Bedeutung  hat 
als  die  angegebene;  es  bezeichnet  nicht  nur 
den  „Raub"  als  Delikt,  sondern  überhaupt 
die  widerrechtliche  Anmaßung  dessen,  was 
einem  anderen  zukommt  (vgl.  Gebrauchs - 
anmaßung),  ja  auch  das  unberechtigte  Zu- 
rückbehalten der  geschuldeten  Leistung. 
Vollkommen  unwesentlich  ist  dem  Raube 
die  Anwendung  von  Gewalt  oder  Drohung. 
Vielmehr  qualifiziert  die  Gewalt  den  Raub 
zum  Schachraub  (ahd.  scächroub,  nötnumft, 
nötnama,  ags.  niedncem,  fries.  nedräf,  scäc- 
räf).  Die  Bestrafung  des  R.  ist  in  der 
Regel  leichter  als  die  des  Diebstahls. 

§  2.  Bei  den  Nordgermanen  haben  sich 
infolge  der  weiteren  Bedeutung  von  rän 
sehr  verschiedene  Arten  des  R.  entwickelt. 
Hier  stehen  dem  mit  ränbaugr  an  den 
König  und  Ersatz  an  den  Beraubten  zu 
büßenden  einfachen  R.  gegenüber  das 
bürän,  Räuberei  mit  bewaffnetem  Überfall 
des  Hauses,  die  nicht  durch  Urteil  erlaubte 
atfgr  (Pfändung),  das  handrän,  ursprüng- 
lich Wegnahme  einer  Sache  aus  den  Hän- 
den eines  anderen,  später  auf  den  R.  be- 
weglicher Sachen  überhaupt  ausgedehnt, 
das  raudarän,  Wegnahme  gegen  den  Pro- 


test des  anderen,  endlich  das  dkrrän,  Ab- 
ernten eines  fremden  Ackers.  Ganz  ent- 
sprechende Unterscheidungen  kennen  das 
schwedische  und  das  dänische  Recht. 

§  3.  Für  alle  Rechte  gilt  endlich  gegen- 
über dem  heutigen  Begriff  des  R.,  daß  die 
Sache  keine  fremde  zu  sein  braucht  und 
daß  auch  unbewegliche  Sachen  „geraubt" 
werden  können.  Deshalb  ist  es  R.,  wenn 
man  die  rechtmäßig  gepfändete  Sache  dem 
Pfändenden  wieder  abnimmt,  und  kennen 
nordische  und  angelsächsische  Rechte  einen 
Landraub  (ags.  reafläc,  aschw.  iorparän, 
adän.  hiorthrän,  anorw.   joräarän). 

v.  A  m  i  r  a  Das  altnorwegische  Vollstreckungs- 
verfahren 235fr.  Ders.  NOR.  I  113,244,721. 
II  437,  859.  Brandt  Retshistorie  II  105. 
B  r  u  n  n  e  r  RG.  II  647  ff.  d  e  1  G  i  u  d  i  c  e 
141  ff.  Grimm  RA.  114  192  ff.  H  i  s  334  ff. 
Liebermann  Gesetze  II  623  f.  Matzen 
Sir  äff  er  et  127  m  Merker  Strafrecht  der  alt- 
isländischen Gragas  80  f.  Noordewier 
Regtsoudheden  282.  Nordström  Bidrag  II 
214  ff.  Osenbrüggen  Alem.  Strafrecht  309. 
Ders.  Lang.  Strafrecht  151.  W  i  1  d  a  Straf  - 
recht  907  ff.  v.  Schwerin. 

Raubehe.  §  1.  Daß  die  germanischen 
Völker  vor  alters  neben  der  Kaufehe 
(s.  u.  Eheschließung)  eine  Eheschließung 
durch  Raub  oder  Entführung  der 
Braut  gekannt  haben,  und  daß  starke 
Spuren  dieser  R  a  ü  b  e  h  e  noch  in  die 
historische  Zeit  hineinreichen,  unterliegt 
nicht  dem  geringsten  Zweifel.  Dies  Neben- 
einander von  Kaufehe  und  Raubehe  ist 
aber  nichts  spezifisch  Germanisches,  nicht 
einmal  etwas  spezifisch  Indogermanisches, 
sondern  auf  der  ganzen  Erde  bei  den  ver- 
schiedensten Völkern  nachweisbar,  ohne 
daß  es  bisher  gelungen  wäre,  das  historische 
Verhältnis  beider  Eheformen  auch  nur  für 
ein  einziges  Volk  in  einwandfreier  Weise 
festzustellen.  Eine  weitverbreitete  Theoiie, 
die  von  Dargun,  Heusler,  Ami- 
r  a  auch  gerade  für  die  Germanen  vertreten 
wird,  erkennt  der  Raubehe  die  Priorität 
zu.  Man  nimmt  an,  daß  im  Beginn  der 
Entwicklung  Weibergemeinschaft  (Promis- 
kuität) geherrscht  habe,  so  daß  der  einzelne, 
der  ein  Weib  für  sich  allein  besitzen  wollte, 
genötigt  war,  es  von  einem  fremden  Stamm 
oder  einer  fremden  Sippe  zu  rauben  (  e  x  o  - 
g  a  m  i  s  c  h  e  Raubehe).  Dieser  Raub  zog 
Fehde  nach  sich,  die  durch  ein  Sühnegeld 


RAUBEHE 


461 


abgekauft  wurde ;  schließlich  zog  man  es  vor, 
das  Sühnegeld  gleich  von  vornherein  zu  be- 
zahlen, so  daß  es  zum  Kaufpreis  wurde, 
und  die  Kaufehe  entstand.  Diese  Auf- 
fassung trifft  schwerlich  das  Richtige.  Zu- 
nächst ist  der  Ausgangspunkt,  den  sie 
nimmt,  der  Zustand  der  Weibergemein- 
schaft, durchaus  problematisch;  auch  nicht 
für  ein  Volk  der  Erde  ist  eine  ursprüngliche 
Promiskuität  nachgewiesen  oder  auch  nur 
wahrscheinlich  gemacht.  Dann  aber  er- 
scheint es  wenig  glaubhaft,  daß  die  Men- 
schen zu  einem  so  einfachen  Gedanken  wie 
dem  Frauenkauf,  der  so  vollkommen  in 
das  Geistesleben  primitiver  Völker  hinein- 
paßt, auf  einem  so  eigentümlichen  Umweg 
gelangt  sein  sollten.  Mit  demselben  Rechte 
könnte  man  annehmen,  daß  auch  der  Sach- 
kauf aus  dem  Sachraub  und  der  Kaufpreis 
des  gewöhnlichen  Verkehrs  aus  der  Buße 
für  Sachraub  entstanden  sei. 

§  2.  Gerade  die  Vergleichung  mit  dem 
Sacherwerb  liefert  für  das  Nebeneinander 
von  Raubehe  und  Kaufehe  die  einfachste 
Erklärung.  Wie  von  jeher  Eigentumser- 
werb durch  Kauf  (bzw.  Tausch)  und  Eigen- 
tumserwerb durch  Erbeutung  vom  Feinde 
nebeneinander  hergegangen  sind,  ohne  daß 
man  den  einen  aus  dem  andern  ableiten 
könnte,  ebenso  kennt  das  Recht  von  alters 
her  Frauenkauf  und  Frauenraub  neben- 
einander: man  kauft  die  Frau,  wenn  man 
mit  dem  Gewalthaber  in  friedlichem  Rechts- 
verkehr steht  (connubium  und  commercium 
gehen  Hand  in  Hand  miteinander),  man 
raubt  sie  dem,  mit  dem  dieser  friedliche 
Verkehr  nicht  besteht.  Der  Raub  der  Braut 
aus  einer  fremden  Rechtsgenossenschaft,  die 
exogamische  Raubehe,  ist  eine  Ein- 
richtung, zu  deren  Erklärung  es  keineswegs 
der  Fiktion  einer  ursprünglichen  Promis- 
kuität bedarf,  und  die  sehr  wohl  von  An- 
fang an  neben  der  Kauf  ehe  ihre  Berech- 
tigung hat.  Derartige  exogamische  Raub- 
ehen  sind  in  der  germanischen  Geschichte 
und  Sage  vielfach  bezeugt;  man  denke  an 
das  Gudrunlied,  an  Alboin,  an  Chlothar  L, 
an  die  zahlreichen  Beispiele,  die  in  den 
nordischen  Sagas  und  vor  allem  bei  Saxo 
Grammaticus  erwähnt  werden.  Auch  die 
Ehe  Armins,  der  die  einem  andern  ver- 
lobte Tochter  Thusnelda  seines  Oheims 
Segest   raubte,    darf   man   angesichts    der 


schon  vorher  zwischen  Armin  und  Segest 
bestehenden  Feindschaft  als  exogamische 
Raubehe  ansehen.  Die  Rechtsquellen  ent- 
halten natürlich  Rechtssätze  über  diese 
exogamische  Raubehe  ebensowenig  wie 
über  das  Recht  an  der  dem  Feind  ab- 
genommenen Beute. 

§  3.  Dagegen  liefert  uns  die  Sage  kein 
Beispiel  einer  gültigen  endogami  - 
sehen,  innerhalb  derselben  Rechtsge- 
nossenschaft sich  vollziehenden  Raubehe. 
Insbesondere  die  nordische  Sage,  speziell 
die  Eigla,  läßt  darüber  keinen  Zweifel,  daß 
gegen  den  Willen  des  Gewalthabers  durch 
Entführung  keine  gültige  Ehe  zustande 
kommen  kann.  Auch  die  nordischen  Rechts- 
quellen wissen  nichts  davon.  Wenn  das 
altschwedische  Recht  und  die  Borgarthings - 
bök  dem  Bräutigam,  dem  die  Verlobte  vor- 
enthalten wird,  gestatten,  sich  durch  Ver- 
mittlung der  Obrigkeit  oder  nach  Erfüllung 
gewisser  Formalitäten  durch  Selbsthilfe  in 
den  Besitz  der  Braut  zu  setzen,  so  darf  man 
diese  verlöbnisrechtliche  Exekution  so  wenig 
als  Rest  einer  alten  Raubehe  ansehen,  wie 
man  in  der  entsprechenden  vermögensrecht- 
lichen Zwangsvollstreckung  einen  Rest  ehe- 
maliger Eigentumsbegründung  durch  Raub 
zu  erblicken  hat.  Unsere  Nachrichten  über 
die  endogamische  Raubehe  beschränken 
sich  auf  eine  Anzahl  untereinander  durch- 
aus ähnlicher  Bestimmungen  in  den  deut- 
schen Volksrechten.  Nach  einer  Anzahl 
von  Volksrechten  (Ed.  Rothar.  188,  190, 
214,  Lex  Wisig.  3,  2,  Lex  Burg.  12,  4,  Lex 
Saxonum  40)  ist  es  zweifellos,  nach  anderen 
wenigstens  nicht  ausgeschlossen,  daß  der 
Räuber  eines  Mädchens  zwar  in  Buße  ver- 
fiel, aber  nicht  vom  Muntwalt  zur  Heraus- 
gabe der  geraubten  Braut  gezwungen  wer- 
den konnte,  sondern  gegen  Zahlung  des 
Brautpreises  die  Geraubte  behalten  konnte. 
Nur  handelt  es  sich  in  allen  zweifellosen 
Fällen  um  einen  Raub  mit  Zustimmung  der 
Geraubten,  also  nicht  um  eine  Raubehe  im 
engeren  Sinne,  sondern  um  eine  Entfüh- 
rungsehe; die  gegen  ihren  Willen  Geraubte 
muß  zurückgegeben  werden.  Schon  diese 
der  älteren  Auffassung  der  Ehe  durchaus 
widersprechende  Unterscheidung  spricht 
gegen  die  herrschende  Ansicht,  die  in  dieser 
Entführungsehe  einen  Rest  vorhistorischer 
Raubehe  erblickt.    Vielmehr  wird  man  sie 


462 


RÄUCHERGEFÄSZE 


als  ein  Produkt  einer  Übergangszeit  an- 
sehen, die  zwar  der  Braut  noch  kein  Selbst- 
verlobungsrecht zugestand,  aber  doch  sich 
scheute,  an  dem  durch  die  Entführung 
tatsächlich  hergestellten  Zustand  zu  rüt- 
teln. Ob  dabei  die  vollen  Wirkungen  der 
Ehe  sofort  oder  erst  mit  der  nachträglichen 
Zahlung  des  Brautpreises  eintraten,  läßt 
sich  nicht  mit  Sicherheit  entscheiden;  nur 
das  langobardische  Recht  bestimmt,  daß 
der  Mann  vor  Zahlung  des  mundius  keine 
Anwartschaft  auf  die  res  mulieris  hat. 

§  4.  Ebensowenig  darf  man  die  vielfach 
vorkommenden  Hochzeitsbräu- 
che (Scheinentführung  oder  Stehlen  der 
Braut,  Flucht  oder  Verstecken  der  Braut, 
Kampf  um  den  Besitz  der  Braut  usw.)  als 
Reste  ehemaliger  Raubehe  ansehen.  Soweit 
es  sich  nicht  überhaupt  dabei  um  jeder 
symbolischen  Bedeutung  entbehrende  aus- 
gelassene Scherze  handelt,  verfolgen  sie 
wesentlich  den  Zweck,  die  Heimführung 
der  Braut  in  das  Haus  des  Bräutigams 
möglichst  drastisch  vor  Augen  zu  führen, 
oder  die  jungfräuliche  Scham  der  Braut, 
die  sich  nicht  leichtherzig  dem  Manne  er- 
gibt, zu  veranschaulichen.  Sie  sind  völlig 
verständlich,  auch  ohne  daß  man  die  Fik- 
tion eines  prähistorischen  Brautraubes  zu 
Hilfe  nimmt.  Demnach  dürfte  sich  das 
Vorkommen  der  Raubehe  von  jeher  auf  die 
Fälle  beschränkt  haben,  in  denen  jemand 
nicht  eine  Tochter  der  eigenen  Rechts  - 
gemeinschaft,  sondern  eine  Fremde  als 
Ehegattin  zu  gewinnen  suchte.  Ob  dabei 
der  tatsächliche  Vorgang  des  Raubs  die 
fehlende  Zahlung  des  Brautpreises  und  die 
fehlende  Verlobung  völlig  ersetzen  konnte, 
und  ob  solche  Raubehen  den  Kaufehen 
völlig  gleichgeachtet  wurden  oder  mindere 
Wirkungen  entfalteten,  läßt  sich  nicht 
sicher  entscheiden,  da  die  Rechtsquellen 
hier  versagen. 

D  a  r  g  u  n  Mutterrecht  u.  Raubehe  1883,  in  ff. 
Weinhold  D.  deutschen  Frauen  1 2  308  ff., 
384  ff.,  411  f.  Heusler  Institutionen  II  277  ff. 
Colberg  Über  das  Ehehindernis  d.  Entführung 
1 869,  17  ff.  Schulenburg  Die  Spuren  des 
Brautraubes ..  .in  d.  franz.  Epen  1894,  10  ff. 
G  o  t  h  e  i  n  Beiträge  z.  Gesch.  d.  Familie  1897, 
5  ff.  Brunner  DRG.  I  *  95  ff.  Schröder 
DRG.  5  69  f.  K  ö  s  1 1  e  r  Die  väterliche  Ehe- 
bewilligung 1908,  32  ff.  SZfRG.  *  29,  78  ff. 
R  0  e  d  e  r    Die    Familie    bei   den    Angelsachsen 


1899,  75  ff.  Hazeltine  Zur  Gesch.  d.  Ehe- 
schließung nach  angelsächs.  Recht  (Festgabe  f. 
B.  Hübler  1905)  260  ff.  v.  Araira  NOR.  I 
137  ff.;  II  662;  PGrundr.  III  161  (in). 

S.  Rietschel. 

Räuchergefäße.  §  i.  Diese  Bezeichnung 
führt  in  der  prähistorischen  Literatur  eine 
Gruppe  von  eigentümlichen  Geräten,  die 
besonders  im  sog.  Billendorfer  Typus  (s. 
d.),  einer  der  jüngsten  Gruppen  des  ,, Lau- 
sitzer Typus"  (s.  d.),  auftreten  und  der 
jüngeren  Bronzezeit,  etwa  um  1000  v.  Chr., 
angehören.  Sie  sind  teils  topf-,  teils  pokal- 
förmig;  der  untere  Teil  ist  meistens  mit 
Durchbrechungen  versehen,  der  obere  oft 
schalenförmig  und  mit  aufrecht  gestellten 
Randzacken  ausgestattet.  Gewöhnlich  ist 
eine  runde  Tonscheibe  als  Unterlage  hin- 
zugefügt, auch  ist  der  obere  Teil  nicht 
selten  von  dem  Unterteil  getrennt  und 
bildet  eine  Schale  oder  einen  Napf,  der  in 
der  Mitte  einfach  durchlocht  ist.  Meistens 
sind  diese  Geräte  von  roher  Arbeit  und 
unverziert;  nicht  selten  scheinen  sie  auch 
nur  Modelle  von  Gebrauchsgeräten  zu  sein, 
die  den  Toten  symbolisch  ins  Grab  mit- 
gegeben wurden.  Die  übrige  Ausstattung 
der  Gräber  besteht  aus  der  Urne  mit  den 
Überresten  des  Leichenbrands  und  zahl- 
reichen Beigaben  von  Ton,  unter  denen 
nicht  wenig  spielzeugartige  Gefäßchen  sind, 
die  offenbar  auch  nur  symbolische  Bedeu- 
tung besitzen.  Metallbeigaben  von  Bronze 
und  Eisen  sind  spärlich  vorhanden. 

§  2.  Ähnliche  Geräte  sind  aus  etruski- 
schen  Gräbern,  z.  B.  von  Falerii,  bekannt, 
und  auch  griechische  Kohlenbecken  aus  der 
Zeit  um  150  n.  Chr.  können  zum  Vergleiche 
dienen.  Nicht  minder  moderne  kleine 
Kochherde  in  Portugal  (fogueiro)  und 
marokkanische  Kohlenbecken,  die  in  ihrer 
ganzen  Einrichtung  unseren  prähistorischen 
,, Räuchergefäßen"  entsprechen. 

§  3.  Über  die  Verwendung  dieser  Geräte 
in  Verbindung  mit  Feuer  kann  kein  Zweifel 
bestehen.  Es  sind  Wärmvorrichtungen  in 
kleinem  Maßstabe  für  häuslichen  Ge- 
brauch, besonders  wohl  für  die  Kinderpflege, 
und  mögen  auch  für  Räucherungen,  die 
ja  in  der  Volksmedizin  und  im  Volks- 
glauben noch  immer  eine  Rolle  spielen, 
gebraucht  worden  sein. 

Der   untere   Teil    des   Geräts    mit    den 


RÄUCHERUNGEN— RECHENKUNST 


46: 


Luftlöchern  an  der  Seite  nahm  das  Feuer 
in  Gestalt  glühender  Kohlen  auf;  in  die 
obere  Schale  legte  oder  goß  man  den  zu 
erhitzenden  Stoff.  Die  Randzapfen  des 
Oberteils  können  nur  den  Zweck  haben,  eine 
Schale  aufzunehmen,  ohne  den  Luftzug  ab- 
zuschließen. 

§  4.  Neben  dem  Herde  auf  dem  Boden 
der  Hütte  ist  das  sog.  Räuchergefäß  die 
älteste  bekannte  Heizvorrichtung  des  ger- 
manischen (?)  Altertums,  und  es  könnte 
wenigstens  in  seiner  topfartigen  Form  mit 
dem  nach  M.  Heyne  schon  gemeingerma- 
nisch vorhandenen  Worte  got.  aühns,  alt- 
nord.  ogn  und  ofn,  ags.  ofen,  ahd.  ovan 
gleichgesetzt  werden,  das  zunächst  nur  ein 
großes  topfartiges  Gefäß  bezeichnet,  in  dem 
glühende  Kohlen  zum  Backen  enthalten 
sind. 

§  5.  Gegen  die  Zugehörigkeit  des  Lau- 
sitzer und  damit  auch  des  Billendorfer 
Gefäßtypus,  innerhalb  dessen  das  sogen. 
Räuchergefäß  vorwiegend  angetroffen  wird, 
zur  altgermanischen  Kultur  wendet  sich 
übrigens  Goetze-Kossinnas  Karpodaken- 
Theorie.  Sie  wird  aber  ua.  von  Schuchhardt 
bekämpft  mit  Gründen,  die  sich  besonders 
auf  die  ununterbrochene  Entwickelung  der 
deutschen  vorgeschichtlichen  Keramik 
stützen  und  den  Einbruch  eines  fremden 
Elements  in  diese  Entwickelung  nicht  an- 
erkennen. 

0.  Montelius  Civilisation  primitive  en 
Italie  Taf.  138,  21  ff.;  141,  15  f.;  310,  6,  10,  11; 
319,  5;  322.  Verhandl.  d.  Berliner  Anthrop.  Ges. 
1892,  203;  1880,  432.  G.  Kossinna  ZfEthn. 
1902,  212.  C.  Schuchhardt  ZfEthn.  1909, 
946;  Prähist.  Z.  1,  364  ff.  U.  Kahrstedt 
Prähist.  Z.  4,  83.  K.  B  r  u  n  n  e  r. 

Räucherungen,  als  lokale  oder  mehr  all- 
gemeine heilende  Maßnahme  nach  antikem 
Vorgang  und  aus  eigener  Überlieferung 
vielfach  gebraucht,  werden  auch  in  den 
frühen  mittelalterlichen  Rezeptbüchern 
empfohlen,  z.  B.  zur  Anwendung  auf  den 
Unterleib  (bes.  der  Frauen),  auf  die  At- 
mungsschleimhaut, die  Bindehaut  der  Au- 
gen und  die  Oberhaut  des  Körpers  mit 
Übergängen  zum  Schweißbad  und  „Stein- 
bad" (s.  d.). 

H  ö  f  1  e  r  Hdb.  d.  Gesch.  d.  Med.  I  465  u.  467. 
P  a  y  n  e  Engl.  Mediane  in  the  Anglo-Saxon 
times,  1904,  47  u.  93.  C  o  c  k  a  y  n  e  Leechdomes 
II  68.  Sudhoff. 


Rauchfleisch.  Die  Erfahrung,  daß  man 
dem  Fleische  dadurch,  daß  man  es  dem 
Rauch  des  Holzfeuers  aussetzt,  längere 
Haltbarkeit  für  den  Genuß  gibt,  wird  uralt 
sein.  Die  Bezeichnung  für  eine  solche 
Behandlung  ist  gemeingermanisch:  alt- 
nord.  reykja,  ags.  recan,  ahd.  rouhhan, 
rouhhen.  Vielleicht  ist  die  Erfindung  zu- 
erst von  Jägern  gemacht,  denen  fern  vom 
heimischen  Herde  größere  Jagdbeute  zu- 
fiel und  die  einen  möglichst  großen  Vorrat 
für  magere  Zeiten  retten  wollten.  Geräu- 
chertes Wildpret  wird  von  Anthimus  (de 
obs.  Hb.  6)  erwähnt;  derselbe  Schriftsteller 
empfiehlt  als  besonders  zum  Räuchern  ge- 
eignet Rind-,  Schaf-  und  Schweinefleisch 
(Heyne,  Hausaltert.  II  295).  Über  geräu- 
cherten Speck  s.  unter  Speck.  Karl  d.  Gr. 
verlangte,  daß  in  seinen  Meierhöfen  stets 
ein  Vorrat  an  Rauchfleisch  vorhanden  sei 
(Capit.  de  vil.  34,  35).  Der  Genuß  solchen 
Fleisches  war  auch  in  Skandinavien  all- 
gemein verbreitet  (Weinhold  Altnord.  Le- 
ben 146).  Das  Räuchern  geschah  —  und 
geschieht  in  bäuerlichen  Rauchhäusern 
noch  heute  —  nicht  über  dem  Herde, 
sondern  vor  ihm  oder  zu  seinen  Seiten,  wo 
die  Fleischware  an  Holzstangen  aufgehängt 
und  von  dem  Rauch  des  offenen  Feuers, 
den  noch  kein  Schornstein  ableitete,  um- 
spielt wurde.  Fuhse. 

Rechenkunst. 

§  1.  Altertümer.  §  2.  Klostergelehrsamkeit: 
England  und  Island.  §  3.  Deutschland.  Alkuin. 
§  4.  Hrabanus  Maurus.  §  5.  St.  Gallen.  §  6.  Das 
Abakusrechnen  u.  a.  m.  §  7.  Hrosvitha  von 
Gandersheim. 

§  I.  Daß  die  Germanen  in  vorgeschicht- 
licher Zeit  eine  Rechenkunst  besaßen,  geht 
schon  aus  gemeingerm.  Zahlenbezeichnun- 
gen hervor,  indem  im  Zahlensystem  alle 
vier  Spezies  deutlich  ausgedrückt  sind  (s. 
Zahlen,  Zahlensystem,  Brüche).  Weitere 
Belege  dafür,  wie  man  mit  den  Zahlen  ge- 
rechnet hat,  scheinen  bis  jetzt  noch  nicht 
ans  Licht  gefördert  zu  sein,  weder  aus  den 
Altertümern  noch  aus  der  Literatur.  Alt- 
germ. Rechenbretter  oder  ähnliche  künst- 
liche Hilfsmittel  beim  Rechnen  sind  uns 
kaum  überliefert;  allerdings  besitzen  wir 
Steine  oder  Platten  mit  eingehauenen 
Löchern  und  Vertiefungen  in  einer  solchen 
Gruppierung,  daß  man  geneigt  sein  dürfte, 


464 


RECHENKUNST 


darin  eine  Zahlenoperationsangabe  zu  ver- 
muten. 

§  2.  Unsere  Kenntnisse  der  Rechenkunst 
der  Germanen  beschränken  sich  demnach 
vorläufig  auf  die  durchweg  auf  klassischer 
Bildung  beruhende  Klostergelehrsamkeit. 
Auf  germ.  Boden  scheint  das  Interesse  an 
der  Rechenkunst  zuerst  in  der  englischen 
Kirche  angeregt  worden  zu  sein  und  beruht 
zuvörderst  auf  der  Osterrechnung.  Von  den 
beiden  bzw.  im  5.  und  im  6. — 7.  Jahrh. 
n.  Chr.  in  England  entstandenen  Kirchen 
hatte  jede  ihre  spezielle  Osterrechnung,  und 
es  kam  664  zu  einer  öffentlichen  Disputa- 
tion über  dieses  Thema.  Der  669  ernannte 
Bischof  Theodor  in  Canterbury  hielt 
streng  darauf,  daß  die  Geistlichen  in  kirch- 
licher Festrechnung  unterrichtet  wurden. 
Dies  geschah  in  den  beiden  von  B  i  s  c  o  p 
(Benedictus)  674  und  682  an  der  Grenze 
Schottlands  errichteten  Klöstern.  Hier 
lebte  B  e  d  a  (672 — 735)  und  las  die  von 
B  i  s  c  o  p  aus  Rom  mitgebrachten  Werke, 
z.  B.  Isidorus  Hispalensis,  Plinius,  Macro- 
bius  und  Martianus  Capeila  (s.  Beda),  die 
er  zu  seinen  eigenen  Werken  benutzte.  In 
einer  der  ältesten  seiner  Schriften  de  natura 
rerum  11,  finden  wir  die  älteste  Multiplika- 
tion und  Division  eines  germ.  Autors:  „XII 
multiplia  per  IV  fiunt  XLVIII.  Partire 
per  novem,  novies  quini,  quadragies  quin- 
quies.  Quinque  ergo  ...  [et]  ad  nonas  por- 
tiones  tria  remanserint",  d.  h.  12  X  4  =  48, 

3 
48  :  9,  9  X  5  =45,   ergo   5  +  - .     In  dem 

703  verfaßten  Werke  de  temporibus  kommen 
ähnliche  Ausrechnungen  und  Rechenregeln 
vor.  In  dem  nach  716  erledigten  Werke 
de  temporum  ratione  finden  sich  ferner 
(Cap.  1)  Angaben  über  die  Fingerrechnung, 
für  die  wir  keine  Quelle  angeben  können, 
obwohl  sie  wesentlich  mit  der  griech.  Fin- 
gerrechnung übereinstimmen.  Beda  gibt 
nur  an,  daß  die  Zahlen  durch  Fingergelenk- 
stellungen zu  bezeichnen  sind,  sagt  aber 
nichts  von  der  Rechnung  selbst,  die  sich 
übrigens  auf  die  vier  Spezies  beschränkte. 
Die  Fingerrechnung,  gestützt  auf  Memo- 
rialverse (cisio  janus,  auf  Island  fingrarim), 
war  unter  den  Germanen  weit  verbreitet 
und  hielt  sich  auf  Island,  wo  im  12.  Jahrh. 
tojvi'si  (Zahlenweise)  als  Beiname  vor- 
kommt, fast  bis  auf  unsere  Tage.   De  temp. 


rat.  4  lehrt  Beda  die  Unzen-  (d.h.  Bruch-) 
Bezeichnung  direkt  nach  römischem  Mu- 
ster, gibt  aber  keine  Rechenregeln.  Um 
das  Verhältnis  2  :  3  zu  bezeichnen,  sagt  er 
(Cap.  16):  „quantum  VIII  a  XII,  XX  a 
XXX,  X  a  XV,  tertia  enim  parte  sub- 
tracta,  quoties  duae  solum  remanent,  ipsae 
duae  partes  bessis,  ipsa  tertia  triens  nuncu- 
patur",  eine  für  Bedas  primitiven  Stand- 
punkt typische  Wendung.  Ein  paar  seiner 
kompliziertesten  Rechnungen  sind: 


274  —  8  +  5 


271 


38 


5 


weil 
Rest 


7  7         ~    7 

weil  7  x  30  =  210  und  7x8  =56,  Rest  5 
(Cap.  22). 

725  „  3 

-i-1  =  38^ 
19  19' 

19  X  30  =  570    und    19  X  8  =  152, 

3    (Cap.  52).     Die  Beda   beigelegten 

Schriften  de  numeris  und   de  arithmeticis 

propositionibus  gehören  wahrscheinlich  einer 

viel  jüngeren  Zeit. 

§  3.  Im  Todesjahre  Bedas  wurde  sein 
Landsmann  Alkuin  (s.  d.),  der  spätere 
Schüler  von  Bedas  Freund  Egbertvon 
York,  geboren.  Er  brachte  Bedas  Lehre 
nach  dem  Kontinent,  namentlich  nach  den 
von  Karl  d.  Großen  errichteten  Schulen. 
Er  spricht  in  seinen  Briefen,  wie  bereits 
Isidorus  Hispalensis,  öfters  von  den  Be- 
ziehungen der  Zahlen  zu  Gegenständen  der 
heiligen  Schrift  (Zahlenmystik);  es  kom- 
men aber  auch  z.  B.  in  Briefen  an  den 
Kaiser  Äußerungen  vor,  die  auf  Zahlen- 
spielereien und  Rechenaufgaben  anzu- 
spielen deuten.  Die  figurae  arithmeticae 
subtilitatis ,  die  er  dem  Kaiser  laetitiae 
causa  zu  senden  verspricht,  scheinen  die 
noch  vor  1000  in  Reichenau  abgeschriebe- 
nen, in  einer  Hs.  dem  Alkuin  beigelegten 
propositiones  ad  acuendos  juvenes  zu  sein, 
d.  h.  eine  Reihe  von  Rechenrätseln  mit 
Auflösungen.  Sie  beruhen  meist  auf  Glei- 
chungen ersten  Grades,  wie  150  +  7  x  =  9xt 

X  X 

wo  x  =  75    oder  2  x  -\ 1 \-  1  =  100, 

2       4 

6  x 

wox  =  36,  oder (-  1 .  =  100  wo  x  =  66. 

4 
Von  der  Art  der  Auflösung  wird  nichts  mit- 
geteilt.   Eine  recht  komplizierte  Teilungs- 
aufgabe  aus  dem  Römischen  Recht  wird 
unrichtig,     die    einfache  Teilungsaufgabe, 


RECHENKUNST 


465 


teile  8000  im  Verhältnis  von  2:3,  dagegen 
richtig  gelöst.  Auch  eine  unbestimmte  Auf- 
gabe, und  zwar  die  erste  in  lateinischer 
Sprache  überlieferte,  finden  wir  bei  ihm: 
„Wenn  100  Scheffel  unter  ebensoviel  Per- 
sonen verteilt  werden,  so  daß  ein  Mann  3, 
eine  Frau  2  und  ein  Kind  Y2  Scheffel  erhält, 
wie  viele  Männer,  Frauen  und  Kinder 
waren  es  dann?"  D.  h. 

3#  +  2y  +  -s  =  100 
2 

x  +  y  +  z  =  100. 
Von  den  ganzzahligen  Lösungen  —  und 
nur  solche  werden  verlangt  —  hat  Alkuin 
nur  x  —  II,  ^  =  15,  z  «=  74.  Ob  Alkuin 
die  Kolumnenrechnung  und  die  sog.  ara- 
bischen Zahlenzeichen  (apices)  gekannt  hat, 
was  man  aus  einer  Stelle  in  seinen  Briefen 
(s.  unten)  hat  schließen  wollen  (s.  Cantor 
Gesch.  d.  Math.  1 3  789),  ist  unsicher;  jeden- 
falls scheint  er  es  aber  in  der  Rechenkunst 
weiter  gebracht  zu  haben  als  Beda. 

§  4.  Zu  Anfang  des  9.  Jahrhs.  wurde 
Hrabanus  Maurus  (s.  d.)  Alkuins 
Schüler  und  verpflanzte  seine  Lehre  nach 
Fulda.  Er  schrieb  eine  jetzt  unbekannte 
Arithmetik,  sowie  eine  Osterrechnung  (über 
de  computo)  und  behandelte  wie  Alkuin  die 
Zahlenmystik  (de  institutione  clericorum  III 
22;  de  universo  XVIII  3).  Seine  Ausrech- 
nungen in  den  vier  Spezies  wie  auch  seine 
Fingerrechnung  entsprechen  ganz  den  Leh- 
ren Bedas.  Er  gibt  die  griech.  Zahlen- 
zeichen sowie  die  Zeichen  der  röm.  Brüche 
(Unzen)  an.  Er  zitiert  Boethius'  Arith- 
methik,  Isidorus,  Varro  und  die  Oster- 
rechnung von  Anatolius.  Von  Euklids 
Elementen  scheint  er  nur  die  vier  ersten 
(geometrischen)  Bücher,  nicht  die  arith- 
metischen (VII — X)  gekannt  zu  haben  (s. 
Geometrie).  Seine  Definition  der  Arith- 
metik (de  institutione  clericorum  III  22) 
scheint  rein  philosophisch:  ,,arithmetica  est 
disciplina  quantitatis  numerabilis  secun- 
dum  seipsam". 

§  5.  Hrabanus  Maurus  übte  auf  die  deut- 
schen Klosterschulen  großen  Einfluß  aus. 
Besonders  wohl  unterrichtet  sind  wir  in 
bezug  auf  St.  Gallen  (s.  d.).  861 — 895 
wirkte  hier  der  Diakon  W  i  c  h  r  a  m  als 
Lehrer  in  der  Festrechnung,  über  die  er  ein 
Büchlein  in  Fragen  und  Antworten  schrieb. 
Es     enthält    keine    eigentlichen     Zahlen- 


operationen, ist  aber  auch  nur  als  Bruch- 
stück erhalten.  Wie  eifrig  man  in  St.  Gallen 
im  Unterricht  in  der  Festrechnung  war, 
zeigen  25  in  der  Bibliothek  aufbewahrte 
komputistische  Werke  sowie  Tabellen  (na- 
mentlich das  Einmaleins,  das  im  10.  Jahrh. 
in  der  Vulgärsprache  hergesagt  wurde), 
Zyklen  und  Gedächtnisverse.  — Zu  Ende 
des  9.  oder  zu  Anfang  des  10.  Jahrhs. 
scheinen  die  Glossae  Salomonis  ausgearbeitet 
zu  sein,  in  denen  uns  vielfach  den  Eukli- 
dischen Elementen  I — IV  entnommene 
geometrische  Definitionen  begegnen  (s. 
Geometrie).  Es  scheinen  somit  die  arith- 
metischen Bücher  V — VIII  der  Elemente 
nicht  bekannt  gewesen  zu  sein.  Dasselbe 
gilt  von  der  Arithmetik  des  Boethius.  — 
Von  dem  berühmten  Notker  Labeo 
(ca.  950 — 1022)  in  St.  Gallen  wissen  wir, 
daß  er  mehrere  latein.  Werke  verdeutschte, 
darunter  einen  Teil  von  Martianus  Capeila 
und  die  Anfangsgründe  der  Arithmetik 
(wohl  Boethius).  Außerdem  schrieb  er  einen 
CompXitus.  —  Vom  arithmetischen  Unter- 
richt in  St.  Gallen  handeln  nach  Cantor 
auch  einige  Verse  in  einem  latein.  Gedicht 
von  Walther  von  Speier  aus  dem 
Jahre  983,  wo  der  Zahlenkampf  (Ritmi- 
machia)  geschildert  wird,  den  Boethius, 
um  sich  zu  trösten,  im  Gefängnis  erfunden 
haben  soll;  es  handelt  sich  dabei  um  die 
Bildung  der  Figurenzahlen  und  um  die  drei 
mittleren  Größen,  das  arithmetische,  das 
geometrische  und  das  harmonische  Mittel 
der  Proportionslehre.  Man  scheint  also 
bereits  vor  Gerbert  in  der  Mitte  des  10. 
Jahrhs.  zu  St.  Gallen  Werke  über  die 
Ritmimachia  ähnlicher  Art  wie  die  Gerberts, 
Hermannus  Contractus'  und  Fortolfus'  be- 
sessen zu  haben.  Die  wichtigste  Stelle  bei 
Walther  von  Speyer  ist  indessen: 

Inde  abaci  metas  defert  geometrica  miras 
cumque  characteribus  iniens  certamina  lusus  ocyus 
oppositum  redigens  corpus  numerorum  in  digitos 
propere  disperserat  articulosque. 

D.  h.  „Hierauf  bringt  die  Geometrie  die 
wundersamen  Linien  des  Abakus  (d.  i.  der 
Tafel)  herbei,  und  mit  den  Zeichen  die 
Kämpfe  des  Spieles  beginnend,  hatte  sie, 
schnell  Ordnung  hineinbringend,  die  gegen- 
übergestellten Körper  der  Zahlen  in  F  i  n  - 
ger-undGelenkzahlen  zerstreut." 
§6.  Das  Abakusrechnen u.a.m.  Vielleicht 


466 


RECHENKUNST 


hat  man  es  hier  mit  einer  Anspielung  auf 
das  Abakusrechnen  (digiti  d.  h.  Zahlen  von 
i  bis  10,  articuli  d.  h.  Zahlen  von  10  bis  oo) 
zu  tun,  und  somit  auch  in  der  oben  er- 
wähnten   Stelle   bei   Alkuin:    ,,Item   pro- 
gressiones    numerorum    quasi    quibusdam 
unitatibus,  ad  infinita  crescere  per  quasdam 
finitas  formam  videmus.    Nam  prima  pro- 
gressio  numerorum  est  ab  uno  usque  ad 
decem,  secunda  a  decem  usque  ad  centum, 
tertia  a  centenario  numero  usque  ad  mille- 
narium."   Ob  aber  unser  bequemes,  moder- 
nes Zahlen-  und  Rechensystem  bereits  vor 
Gerberts,  des  späteren  Sylvester   IL,  Auf- 
enthalt in  Spanien  und  gar  auf  germani- 
schem   Boden    eine    gewisse    Entwicklung 
erlangt  hatte,  oder  ob  der  Anfang  dazu  erst 
von    Gerbert    selbst    gemacht    oder    der 
europäischen   Kultur  aus  dem  arabischen 
Spanien  zugeführt  worden  ist,   das  hängt 
von    der    Entscheidung    zweier    strittigen 
Fragen  ab,  nämlich  ob  die  sog.  Boethius- 
geometrie,   in   der   die  arabischen   Gobar- 
ziffern  und  das  Rechnen  auf  dem  Abakus 
erklärt  werden,   älter  oder  jünger  ist  als 
Gerbert,  und  auf  germ.  oder  roman.  Boden 
entstanden  ist,  und  demnächst,  ob  und  in 
welchem  Umfang  das  Gelenkzahlensystem 
und  das  Abakusrechnen  sich  aus  der  Finger- 
rechnung entwickelt  haben.    Die  Auflösung 
der  Boethiusfrage  spielt  eine  um  so  wich- 
tigere Rolle  für  die  Beurteilung  der  älteren 
Klostergelehrsamkeit  in   Deutschland,   als 
die  sog.  Boethiusgeometrie  sicher  ein  Fal- 
sum  ist  und  kaum  vor  Bedas  Zeiten,  spä- 
testens aber  kurz  nach  dem   Jahre   iooo 
entstanden  sein  kann.    Da  wir  nun  wissen, 
wie  früh  die  Euklidübersetzung  bereits  in 
Deutschland  bekannt  war,  und  zwar,  wie 
es  scheint,  früher  als  in  anderen  Ländern, 
so  ist  es  nicht  unwahrscheinlich,  daß  die 
sog.    Boethiusgeometrie   ein    Produkt    der 
unbehilflichen,  aber  eifrigen  süddeutschen 
Klostergelehrsamkeit  ums  Jahr   iooo  ist. 
Jedenfalls  ist  deutlich  zu  erkennen,  daß  der 
Weg  der  mathematischen  Wissenschaft  von 
Osten  nach  Westen  über  Deutschland  viel 
wichtiger  gewesen  ist,   als   man   meistens 
denkt,  wenn  es  sich  beweisen  läßt,  daß  die 
erste  latein.    Euklidübersetzung  schon  zu 
Hrabanus     Maurus'     Zeiten     diesen    Weg 
wanderte,  und  daß  die  ersten  Spuren  der 
arabischen  Terminologie  im  Kloster  Rei- 


chenau  im  Astrolabium  des  H  e  r  m  a  n  - 
nusContractus  kurz  nach  dem  Jahre 
IOOO  auftreten,  d.  h.  über  ioo  Jahre  vor 
den  ersten  mathematischen  Übersetzungen 
aus  dem  Hebräischen  und  Arabischen  durch 
Plato  von  Tivoli  und  Athelhart  von  Bath. 
§  7.  Die  Mathematik  stand  in  Deutsch- 
land ums  Jahr  iooo  zwar  auf  keiner  hohen 
Stufe;  das  Interesse  daran  war  aber  ein 
sehr  reges.  Das  bezeugt  schon  der  Um- 
stand, daß  Hrosvitha  von  Gan- 
d  e  r  s  h  e  i  m  (s.  d.)  in  ihren  Dramen  für 
zahlentheoretische  Spekulationen  Platz  fin- 
det. Ihre  Hauptquelle  ist  Boethius  Arith- 
metik; sie  nennt  aber  auch  Martianus 
Capella  und  Macrobius.  Im  Hadrianus  läßt 
sie  die  Weisheit  mit  ihren  drei  Töchtern 
dem  Tyrannen  entgegentreten  und  ihn 
durch  ihre  Entfaltung  gelehrten  Wissens 
beschämen  und  erläutert  in  dieser  drama- 
tischen Einkleidung  nach  Boethius  die  Ein- 
teilung der  Zahlen  in  gerade  und  ungerade, 
sowie  die  der  geraden  Zahlen  in  paarpaare 
2n,  paarunpaare  2  (2  n  +  1)  und  unpaar- 
paare  2m  (2  n  +  l)  und  die  entsprechende 
Einteilung  der  ungeraden  Zahlen  in  Prim- 
zahlen, Produkte  zweier  Primzahlen  und 
relative  Primzahlen.  Recht  eingehend 
erklärt  sie  die  Einteilung  der  geraden 
Zahlen  in  numeri  superflui,  numeri  perfecti 
undnumeri  deminuti,  je  nachdem  die  Teiler- 
summe größer  als  die  Zahl,  ihr  gleich  oder 
kleiner  als  sie  ist. 

Günther  Gesch.  d.  math.  Unterrichts  im 
deutschen  Mittelalter  in  Monum.  Germ.  Paedag. 
III,  Berlin  1887.  K.  W  e  r  n  e  r  Beda,  Wien  1875. 
Cantor  Gesch.  d.  Math.  I  3  775  ff.  W  i  1 1  i  c  u  s 
Gesch.  d.  Rechenkunst.  3.  Aufl.  Wien  1897,  77  ff. 
F  r  i  e  d  1  e  i  n  Das  Zahlzeichen  u.  das  elementare 
Rechnen.  Erlang.  1869.  Bedas,  Alkuins 
und  HrabanusMaurus  Werke :  M  i  g  n  e  , 
Patrologia  latina  90,  100 — 101,  107,  in — 12. 
Monumenta  Alcuiniana  edd.  Wattenbach 
u.  Dümmler  in  Bibl.  rer.  Germ.  ed.  P  h. 
J  a  f  f  e  VI.  Finnur  Jönsson,  Den  old- 
norske  og  oldislandske  Litteraturs  Historie  II  953. 
Gabr.  Meier  Gesch.  d.  Schule  von  St.  Gallen 
in  Jahrb.  f.  Schw.  Gesch.  10,  36  ff.  Braun- 
m  ü  1 1  e  r  Wichrammi  monachi  S.  Galli  opus- 
culum  de  computo  in  Stud.  u.  Mitt.  aus  d.  Bene- 
diktiner u.  Zisterzienser-Orden  IV,  II  357  ff. 
Glossae  Salemonis  s.  1.  s.  a.  B.  P  e  z  Thesaur. 
Anecd.  II  3,  42.  W  e  i  ß  e  n  b  o  r  n  Die  Boetius- 
Frage  in  Abh.  z.  Gesch.  d.  Math.  II.  =  Zeitschr.  f. 
Math.  u.  Phys.  24,  Suppl.  187  ff.     Heiberg 


RECHT 


467 


Jahresberichte  in  Philologus  43  (1884),  507  ff. 
Weißenborn  Gerbert.  B  u  r  r  a  c  k  Die 
Werke  der  Hrotsvitha  273  ff.        A.  A.   Björnbo. 

Recht..  §  1.  Schon  am  Beginn  der 
historischen  Zeit  ist  germanisches  Recht 
abgegrenzt  von  der  Sitte  vorhanden, 
wenn  auch  insbesondere  sakrale  Züge 
die  gemeinsame  Grundlage  noch  deutlich 
erkennen  lassen.  Das  Recht  ist  in 
dieser  Bezeichnung  (got.  raihts  [Verbal- 
adjektiv; vgl.  lat.  regere],  ahd.  afränk. 
reht,  ags.  riht,  fries.  riucht;  vgl.  lat. 
rectus,  griech.  opeKTÖ^)  der  Wortform 
nach  „das  Gerichtete".  So  gerichtet  aber 
ist  das  Verhältnis  zwischen  den  Rechts- 
genossen und  damit  bestimmt  die  Bewe- 
gungsfreiheit des  einzelnen,  die  sein 
„Recht"  im  subjektiven  Sinn  darstellt 
(in  diesem  Sinne  insbesondere  skand. 
rettr).  Deren  Interessen  sind  gegeneinander 
nach  Billigkeit  abgegrenzt,  weshalb  das 
Recht  selbst  Billigkeit  ist  (ahd.  ewa,  fries. 
ewa,  ä  e,  ags.  &,  &w;  dazu  lat.  aequus 
und  ahd.  *bilida).  Das  Richten  führt 
weiterhin  zu  einer  (richtigen)  Lage,  und  so 
ist  das  Recht  der  Zustand  richtiger  „La- 
gen" der  Lebensverhältnisse  (wnord.  Iqg, 
n.  pl.  zu  lag,  anord.  lagh,  n.  pl.  ags.  as. 
lagu,  fries.  log),  damit  aber  auch  das,  was 
sich  geziemt    (ahd.  gizunft,  ags.  gerisene). 

§  2.  Entstanden  ist  das  „Recht"  durch 
das  Werden  der  Überzeugung  des  Volks, 
daß  bestimmte  Regeln  für  das  Verhalten 
des  einzelnen  wie  der  Gesamtheit  Recht 
sein  sollen,  daß  mit  anderen  Worten  ihre 
Beachtung  erzwungen,  ihre  Nichtachtung 
vergolten  werden  soll.  Weil  so  entstanden, 
ist  das  älteste  Recht  durchweg  Volks- 
recht (aschw.  lyßrätter,  wnord.  lyrettr, 
lyritr,  ags.  folcriht,  leodriht);  erst  nach  der 
Völkerwanderung  auf  dem  Kontinent,  mit 
dem  Erstarken  des  Königtums  in  Skan- 
dinavien und  bei  den  Angelsachsen  (s. 
Königtum)  tritt  diesem  ein  Königs- 
recht in  schwachen  Anfängen  zur  Seite, 
ergänzend,  konkurrierend  und  widerstrei- 
tend. Jenes  ist  aber  gleichzeitig  auch  in 
aller  Regel  lange  Zeit  ein  ungeschriebenes 
Recht,  und  insofern  kann  man  es  ein  Ge- 
wohnheitsrecht nennen;  nicht  dagegen  träfe 
diese  Bezeichnung  zu,  wenn  man  etwa  an 
das  Erfordernis  langer  Übung  dächte.  Das 
Volksrecht  wird  seiner  Eigenschaft  als  eines 


solchen  nicht  dadurch  entkleidet,  daß  es 
aufgezeichnet  wird.  Allerdings  geschieht 
dies  erst  spät.  Zunächst  tritt  es  überhaupt 
nur  in  die  Erscheinung  durch  Anwendung, 
sei  es  so,  daß  die  Rechtsgenossen  ihrem 
Rechtsbewußtsein  folgend  ein  Handeln  zur 
Schau  tragen,  aus  dem  Rechtssätze  abs- 
trahiert werden  können,  sei  es  so,  daß 
widersprechendes  Handeln  eines  einzelnen 
die  Gesamtheit  zur  Feststellung  des  Wider- 
spruchs und  damit  der  Regel  führt;  diesen 
unmittelbaren  Ausdruck  erhält  das  Recht 
in  erster  Linie  im  Urteil,  weshalb  jeder 
Urteilsspruch  eine  Rechtsweisung  ist.  Im 
Laufe  der  Entwicklung  erst  führt  die  ent- 
wickelte Gestaltung  des  Rechtslebens  wie 
des  Wirtschaftslebens  zu  dem  Bestreben 
einer  ordnenden  Feststellung  des  Rechts - 
bewußtseins  und  einer  Sicherung  der  Über- 
lieferung des  so  festgestellten  Rechts.  Im 
letzten  Grade  entspringt  hieraus  eine  schrif  t  - 
liehe  Niederlegung.  Vorausgehen  aber  kann 
und  zur  Seite  gehen  eine  geordnete  münd- 
liche Überlieferung  auf  dem  Wege  eines 
Rechtsvortrags,  wie  ihn  klassisch  die 
aschw.  laghsagha,  westnord.  Iqgsaga  bietet 
(s.  Gesetzessprecher).  Wo  solches  fehlt, 
pflegt  die  Niederlegung  zu  beruhen  auf  einer 
Befragung  der  Rechtsgenossen  über  ihr 
Recht.  Mit  ihr  aber  entsteht,  von  Anfang 
bis  tief  ins  Mittelalter  zurücktretend, 
„gesetztes"  Recht  (ahd.  satzunge,  wnord. 
settning,  ags.  äsetness)  oder  Gesetz;  und 
weiterhin,  wenn  es  insbesondere  der 
Herrscher  mit  seinen  Ratgebern  unter 
Mitwirkung  des  Volks  formuliert,  ge- 
ratenes, (ags.  ger&dness)  oder  vereinbartes 
(lat.  pactus),  wenn  es  die  Menge  in  Worte 
faßt,  gekorenes  Recht  (fries.  kest). 

§  3.  Die  ältesten  Rechtsauf  Zeichnungen 
dieser  Art  fallen  zusammen  mit  dem  Ende 
der  letzten  Völkerwanderung.  Zu  nennen 
ist  die  Gesetzgebung  des  Westgotenkönigs 
Eurich  (466 — 485),  von  der  Bruchstücke 
im  Codex  Eurici  erhalten  sind.  Bei  den 
Westgermanen  des  Kontinents  macht  den 
Beginn  die  Lex  Salica,  wohl  noch  unter 
Chlodwig  I.  entstanden.  Die  Reihe  der 
angelsächsischen  Gesetze  eröffnen  die  der 
Kenter  unter  Äthelbert  (ca.  600).  Weit 
jünger,  aber  doch  vielfach  Zeugen  eines 
älteren  Rechtszustands,  sind  die  Auf- 
zeichnungen  des  Rechts   bei   den  skandi- 


468 


RECHTSFÄHIGKEIT 


navischen  Völkern,  teils  in  Gesetzen, 
teils  in  Rechtsbüchern.  Am  Anfang  des 
13.  Jahrh.  steht  die  älteste  Redaktion  des 
westgotischen  Gesetzbuchs,  nur  etwa  ein 
Jahrhundert  weiter  zurück  liegt  der  Beginn 
in  Norwegen  und  Island,  ein  halbes  in  Däne- 
mark. 

§  4.  Als  Erkenntnisquellen  des  ger- 
manischen Rechts  dienen  für  die  älteste 
Zeit  die  Berichte  antiker  Schriftsteller, 
allen  voran  Tacitus  und  Caesar  (eine 
Zusammenstellung  des  Wichtigsten  bei 
Müllenhoff,  Germania  antiqua),  und 
in  hervorragendem  Maße  die  Verglei- 
chung  der  späteren  Rechte  aller  germani- 
schen Stämme,  deren  Übereinstimmungen, 
soweit  nicht  Entlehnung  und  parallele  Ent- 
wicklung in  Frage  stehen,  ein  Bild  des  ge- 
meinschaftlichen und  damit  älteren  Rechts - 
Stoffes  ergeben.  Die  jüngeren  Rechte  selbst 
sind  unmittelbar  den  erfolgten  Aufzeich- 
nungen, Formeln,  Formelsammlungen,  Ge- 
schäftsurkunden, Rechtssprichwörtern  zu 
entnehmen.  Dazu  kommen  für  beide  Perio- 
den unentbehrliche  Nebenquellen  in  den 
Ergebnissen  der  vergleichenden  und  ety- 
mologischen Sprachforschung,  der  Lite- 
ratur, den  historischen  Quellen,  den  ge- 
samten Rechten  des  Kulturlebens. 

v.Araira  Rechß  10  ff.  Brunner  DRG  l2. 
9  ff.,  150  ff.,  465  ff.,  412  ff.  vi  Schwerin 
DRG2  2  ff.  v.  Schwerin. 

Rechtsfähigkeit.  §  1.  Weder  in  der 
germanischen  Zeit  noch  in  der  folgenden 
Periode  erkannte  man  in  den  germanischen 
Staaten  alle  Menschen  als  völlig  rechtsfähig 
an,  als  fähig,  Inhaber  und  Träger  von  Rech- 
ten und  Pflichten  zu  sein.  Zunächst  entbehr- 
ten in  ältester  Zeit  die  Unfreien  (Knechte, 
Sklaven)  die  Rechtsfähigkeit.  Sie  waren 
rechtsunfähig  wie  der  Fremde.  Jene  konn- 
ten Volksgenossen  sein,  diese  waren  es  nie- 
mals. Ferner  ist  rechtlos  (geworden)  und 
damit  rechtsunfähig  der  Friedlose,  endlich 
der  freiwillig  oder  zur  Strafe  Verknechtete. 
Doch  ist  die  Rechtsunfähigkeit  des  Un- 
freien wie  des  Fremden  im  Laufe  der 
Entwicklung  gemildert  worden.  Jenem 
kam  die  Kirche  zu  Hilfe  und  die  Gestaltung 
des  Wirtschaftslebens,  die  den  Großgrund- 
besitzer drängte,  den  Unfreien  in  wirtschaft- 
lich selbständigere  Stellungzu  setzen,  diesem 
wiederum  in  gleicher  wirtschaftlicher  Lage 


frühere  freie  Bauern  und  Halbfreie  zuge- 
sellte. Den  Fremden  unterstützten  Gast- 
freundschaft und  Gastrecht;  ihm  wurde 
durch  seinen  Schutzherrn  (anfangs  einen 
beliebigen  Rechtsgenossen,  später  den 
König)  das  Recht  „vermittelt". 

§  2.  So  wenig  demnach  alle  Menschen 
rechtsfähig  waren,  so  wenig  begann  bei 
den  überhaupt  zur  Rechtsfähigkeit  Taug- 
lichen diese  sofort  mit  der  Geburt.  Viel- 
mehr bestand  zunächst  ein  Aussetzungs- 
recht, insbesondere  des  Vaters,  und  erst  mit 
der  binnen  neun  Nächten,  im  Norden  meist 
früher,  erfolgenden  Namengebung,  in  heid- 
nischer Zeit  mit  ,, Wasserweihe",  später 
mit  Taufe  verbunden,  endigte  dieses  und 
begann  des  Kindes  Rechtsfähigkeit;  doch 
hatte  die  Aufnahme  des  Kindes  durch  den 
Vater  die  gleiche  Wirkung.  Auf  der 
anderen  Seite  endete  die  Rechtspersön- 
lichkeit nicht  völlig  mit  dem  Tode  der 
physischen  Person;  das  deutsche  Recht 
hat  vielmehr  verschiedene  Institute  aus- 
gebildet, die  auf  dem  gegenteiligen  Gedan- 
ken beruhen. 

§  3.  Auch  da,  wo  volle  Rechtsfähigkeit 
bestand,  konnte  doch  sie  selbst  und  die 
Handlungsfähigkeit  eine  be- 
schränkte sein,  und  dies  war  insbesondere 
mit  Rücksicht  auf  Alter  und  Geschlecht 
der  Fall. 

Die  germanische  Zeit  schon  schied  zwi- 
schen dem  Minderjährigen  und  dem  Voll- 
jährigen. Die  Unmündigkeit  (anorw.  ümegd) 
endete  dabei  ursprünglich  erst  mit  der  Ge- 
schlechtsreife, bis  spätestens  in  der  Zeit  der 
Volksrechte  ein  bestimmter  Termin  als 
Grenze  galt.  Dieser  Termin  war  anfänglich 
wohl  nur  ein  frühester  und  anscheinend 
übereinstimmend  das  12.  oder  10.  (Kenter) 
Lebensjahr.  Doch  findet  sich  schon  bald 
eine  Hinauf setzung  auf  das  15.  (ribuarische 
Franken,  Skandinavien)  oder  14.  oder 
16.  Jahr.  Die  Bedeutung  dieser  Termine 
beruhte  darauf,  daß  der  Unmündige  (aschw. 
övormaghe,  anorw.  ümagi),  wenn  auch 
grundsätzlich  handlungsfähig,  doch  zu  den 
meisten  Rechtshandlungen  eines  Vormun- 
des bedurfte,  während  der  Mündige  (ags. 
gewintred,  wnord.  fülltWi)  allein  zu  handeln 
in  der  Lage  war;  doch  ist  nicht  zu  über- 
sehen, daß  die  elterliche  Gewalt  nicht 
schon  mit  der  Mündigkeit  endete,  sondern 


RECHTSSCHUTZ— RECHTSSYMBOLE 


469 


ihre      eignen       Endigungsgründe       hatte 
(s.  Familienrecht). 

Einer   Vormundschaft   unterlagen   auch 
die  Frauen,  im  ältesten  Recht  einer  Gesamt- 
vormundschaft der  Sippe,   später  als  un- 
verheiratete der  Munt  (s.d.)  des  Hausherrn, 
als   verheiratete    der   des    Ehemanns,    als 
Witwen  der  bestimmter    männlicher  Ver- 
wandter.   Sie  waren  anfänglich  vermögens- 
unfähig  und    blieben    es    hinsichtlich    der 
Liegenschaften   noch    bis    ins   Mittelalter; 
damit  hing  zusammen  ganz  oder  teilweiser 
Ausschluß  vom  Erbrecht  und,  soweit  ein 
solches  grundsätzlich  anerkannt  wurde,  Be- 
nachteiligung zugunsten  männlicher  Erben, 
v.  A  m  i  r  a  Recht!  1 39  ff.  141  ff.  172.    Brun- 
ner Grundzüge^  188  ff.    Heusler  Institutionen 
Iiooff.     Hübner  Deutsches  Privatrecht1  39  ff. 
Matzen      Forelcesninger    Privatret     I     28  ff. 
Maurer  Vorlesungen  I  407  ff.  Nordström 
Bidrag    I     101  ff.       Schröder    RGK  282  ff. 
v.   Schwerin  DRG.Z  40  ff.  v.  Schwerin. 

Rechtsschutz.  Der  Geltendmachung 
rechtlicher  Ansprüche  und  dem  Schutze 
von  Rechtsgütern  haben  bei  den  Germanen 
schon  zu  Beginn  der  historischen  Zeit  zwei 
Mittel  gedient,  die  geregelte  Selbsthilfe 
und  die  Geltendmachung  im  Wege  der 
Klage.  Doch  war  diese  dem  Verletzten  in 
der  Regel  zunächst  nur  wahlweise  zur  Ver- 
fügung gestellt  und  immer  eine  pönale 
(Straf-)  Klage,  ungeeignet  zur  Durchset- 
zung privatrechtlicher  Ansprüche,  die  nur 
auf  dem  Wege  der  geregelten  Selbsthilfe 
zu  verfolgen  waren;  der  zivile  Anspruch 
mußte  erst  auf  dem  Weg  eines  beson- 
deren, in  bestimmten  Fällen  zugelassenen 
Mahnverfahrens  in  einen  strafrechtlichen 
Anspruch  übergeleitet  werden,  indem  die 
Nichterfüllung  des  Anspruchs  durch  den 
gemahnten  Schuldner  als  strafbares  Un- 
recht den  Ausgangspunkt  des  Verfahrens 
abgab.  Überhaupt  aber  war  es  Sache  des 
Verletzten,  zu  entscheiden,  ob  sein  Recht 
geschützt  werden,  ob  er  sich  selbst  helfen 
oder  Klage  erheben  wollte;  er  allein  war  im 
älteren  Recht  der  Klagsinhaber  (aschw. 
mälsäighande,  isl.  sakar  aäili).  Dies  galt 
auch  bei  todeswürdigen  Verbrechen,  deren 
Verfolgung  durch  die  Gesamtheit,  unab- 
hängig von  unmittelbar  Verletzten,  darauf 
beruhte,  daß  die  Gesamtheit  mindestens 
auch  verletzt  war.    Erst  allmählich  zwingt 


der  Staat  den  Verletzten  zur  Klagestellung 
oder  verhindert  wenigstens  eine  außer- 
gerichtliche Sühne.  Dies  geschah  in  solchen 
Fällen,  in  denen  der  Staat  durch  Anspruch 
auf  das  Friedensgeld  (s.  Friedlosigkeit) 
selbst  beteiligt  war.  Nur  in  einigen  wenigen 
Fällen  übernahm  er  späterhin  (bei  den 
Franken  erst  in  karolingischer  Zeit)  selbst 
die  Verfolgung,  unterstützt  vom  Rüge- 
verfahren  (s.  d.).  Die  Selbsthilfe  war  recht- 
lich geordnet  und  erscheint  insbesondere 
als  Fehde  (s.  d.),  Pfändung  (s.  d.),  Anefang 
(s.  d.)  und  Festnahme  handhafter  Täter 
(s.  handhafte  Tat).  Eine  rechtlicher  Rege- 
lung entbehrende  Selbsthilfe  aber  war  nur 
gegen  einen  Friedlosen  möglich,  und  letzten 
Endes  beruhte  jede  schädigende  Selbsthilfe 
auf  einer,  wenn  auch  nur  relativen,  Fried- 
losigkeit (s.  d.). 

v.  A  m  i  r  a  Rechß  247  f.  Brunner  DRG. 
II  527  ff. ;  519  fr.  Gierke  Deutsches  Privat- 
recht I  323  ff.  v.  Schwerin. 

Rechtssymbole.  I.  Einleitung. 
§  1.  In  weitem  Umfang  hat  sich  das  ger- 
manische Recht  des  Symbols  bedient  oder 
des  Wahrzeichens  (mhd.  wärzeichen,  gleich- 
bedeutend mhd.  Wortzeichen),  wie  man 
jenes  mit  einem  allerdings  umfassen- 
deren Worte  auch  nennt.  Zweck  des  Sym- 
bols ist  die  Versinnbildung  eines  rechtlich 
bedeutungsvollen  Gedankeninhalts,  dabei 
konnte  das  Streben,  den  gleichen  Gedanken 
auf  verschiedenen  Wegen  zum  Bewußtsein 
zu  bringen,  dazu  führen,  neben  dem  auf 
das  Auge  wirkenden  Symbol  das  gespro- 
chene Wort  in  gleichem  Sinne  zu  verwen- 
den, so  daß  das  Symbol  nur  die  Eindring- 
lichkeit der  Gedankenmitteilung  steigerte, 
nur  „Begleithandlung"  war.  Weitaus  selte- 
ner kam  es  vor,  daß  das  Symbol  allein  zu 
reden  hatte.  Dies  wurde  von  Bedeutung 
für  die  weitere  Entwicklung.  In  allen  jenen 
Fällen  wurde  das  Symbol  überflüssig,  so- 
bald man  auf  die  gleichzeitige  Beeinflussung 
von  Auge  und  Ohr  überhaupt  verzichtete; 
das  Symbol  schwand  mit  der  Ernüchterung 
des  äußeren  Rechtslebens.  Zäher  dagegen 
erhielten  sich  Symbole,  die  von  Anfang  an 
des  begleitenden  Wortes  entbehrten. 

Die   Zahl    der    Symbole    hat    sich    im 

Laufe  der  Entwicklung  bis  ins  Mittelalter 

j  vermehrt,  teils  weil  neue  Symbole  aus  dem 

i   römischen   und  kanonischen  Recht,   auch 


470 


RECHTSSYMBOLE 


aus  dem  französischen  Rittertum  über- 
nommen wurden  (vgl.  z.  B.  Sporen,  Steig- 
bügel), teils  weil  neue  Erscheinungen  im 
Rechtsleben  neuer  Symbole  bedurften.  Zu- 
gleich haben  sich  die  Anwendungsfälle 
der  älteren  Symbole  vermehrt.  Als  Ver- 
sinnbildungen sehr  allgemeiner  Begriffe 
konnten  diese  bei  der  Zerspaltung  der 
Rechtsinstitute  überallhin  mitwandern. 
Typisch  hierfür  ist  die  ausgedehnte  Ver- 
wendung des  Stabsymbols  und  mancher 
Adoptionssymbole.  Alle  Symbole  zu  er- 
schöpfen ist  im  hier  gegebenen  Rahmen 
ebensowenig  möglich  wie  die  erschöpfende 
Berücksichtigung  des  Verbreitungsgebiets 
der  einzelnen  Symbole;  nur  eine  Übersicht 
über  die  wichtigsten  soll  das  folgende 
geben.  Auch  sind  nicht  alle  Symbole 
erklärbar,  manche  wenigstens  nicht  mit 
Sicherheit. 

§  2.  Das  Rechtssymbol  ist  streng  zu 
scheiden  von  dem  bloßen  Zeichen,  dessen 
Zweck  sich  darin  erschöpft,  eine  Sache  oder 
einen  Menschen  von  anderen  zu  unter- 
scheiden, wiewohl  ein  Abzeichen  zugleich 
auch  Wahrzeichen  sein  kann.  Das  Symbol 
ist  ferner  verschieden  von  der  pars  pro  toto, 
die  allerdings  in  Beziehung  zur  Symbolik 
treten  kann.  Diese,  nicht  Symbol,  steht 
in  Frage,  wenn  z.  B.  dem  Erwerber  eines 
Grundstücks  statt  dessen  eine  Erdscholle 
überreicht  wird,  statt  der  Kirche  das 
Glockenseil,  statt  des  Hauses  ein  Span  aus 
dem  Türstock,  oder  auch  solche  pars  noch 
weiter  individualisiert  wird,  indem  z.  B. 
die  Scholle  des  Ackergrundstücks  Ähren, 
die  des  baumbewachsenen  Ast  und  Zweige 
begleiten,  bei  Übertragung  einer  Wiese 
Rasen  erscheint,  eines  Weinbergs  eine  Rebe 
(s.  über  diese  Unterscheidung  besonders 
Heusler  Institutionen  i,  73).  Aber 
gleichwohl  ist  die  Überreichung  der  Erd- 
scholle eine  symbolische  Investitur.  Nicht 
um  Symbol  handelt  es  sich  endlich  in  den 
zahh  eichen  Fällen,  in  denen  nur  zum 
Scheine  geleistet  oder  sonst  gehandelt  wird. 
(Vgl.  P  e  t  e  r  k  a  ,  Das  offene  zum  Scheine 
Handeln  im  deutschen  Recht  des  Mittel- 
alters.) Auszuscheiden  ist  hier  ferner  eine 
Symbolik,  die  sich  zwar  in  Beziehung  zum 
Rechtsleben,  aber  nicht  in  diesem  ent- 
wickelt hat,  nämlich  in  der  darstellenden 
Kunst.    Hier  hat  die  Aufgabe,  rechtliche 


Vorgänge  und  Zusammenhänge  darzu- 
stellen, den  Künstler  nicht  selten  zur 
Erfindung  neuer,  dem  objektiven  Rechts - 
leben  fremder  Symbole  geführt,  am  groß- 
artigsten in  den  Bilderhandschi  iften  des 
Sachsenspiegels.  Treffend  spricht  man  in 
solchem  Falle  von  ,, subjektiver  Symbolik 
des  Künstlers"  im  Gegensatz  zur  „Symbolik 
des  Rechts".  Doch  darf  auf  der  andern 
Seite  die  wertvolle  Überlieferung  echter 
Rechtssymbole  in  der  Kunst  nicht  über- 
sehen werden.  (Vgl.  v.  A  m  i  r  a  Die 
Dresdener  Bilderhandschrift  des  Sachsen- 
spiegels I  Einleitung  22  ff.) 

Soweit  nach  diesen  Abgrenzungen  echte 
Rechtssymbolik  in  Frage  steht,  sieht  man 
sich  zwei  Hauptgruppen  gegenüber.  Die 
eine  Gruppe,  ich  möchte  sie  als  Symbole 
im  engeren  Sinne  bezeichnen,  zeigt  uns 
Gegenstände,  die  symbolischen  Zwecken 
dienen,  die  andere  wird  gebildet  von  sym- 
bolischen Handlungen,  bei  denen  nicht  so 
sehr  eine  Sache  als  Wahrzeichen  dient, 
sondern  eben  eine  Handlung,  die  sich  dann 
allerdings  an  einer  Sache,  sei  es  einem 
Symbol,  sei  es  einer  pars  pro  toto,  sei  es 
einem  sonstigen  Gegenstand  bewähren  kann. 

II.  S  y  m  b  o  1  e  i.  e.  S.  a)  Hand  und 
Arm.  §  3.  Hand  und  Arm  können  bei 
Rechtshandlungen  notwendig  oder  zufällig 
mitwirken.  In  diesen  Fällen,  wie  zB.  beim 
Halten  des  Richterschwerts  mit  der  Hand, 
während  das  Schwert  auch  auf  den  Knien 
des  Richters  oder  vor  ihm  auf  dem  Tische 
liegen  könnte,  oder  etwa  bei  der  Führung 
des  Kampfschwerts,  wird  die  Hand  nicht 
als  Symbol  verwendet.  In  jenen  Fällen 
aber  erhält  die  Hand  ihre  symbolische  Be- 
deutung, wird  sie  eine  manus  loquax,  durch 
eine  Bewegung  oder  Haltung,  feine  Gebärde, 
und  zwar,  wie  man  diese  zum  Unterschied 
von  den  auch  im  ersten  Fall  vorkommenden 
Gebärden  genannt  hat,  durch  eine  echte 
Gebärde.  Dabei  kann  die  Handgebärde 
allein  symbolisieren  (echte  Gebärde  i.  e.  S.), 
oder  mit  einem  Gegenstand,  den  die  Hand 
hält,  berührt,  wirft  usw.,  oder  einer 
anderen  Körperbewegung  zusammen- 
wirken zum  Symbol. 

§  4.  Rechtssymbolik  kann  sein  der  so- 
genannte Redegestus:  Erhebung  von  meist 
rechter  Hand  und  rechtem  Unterarm,  wobei 
der  Oberarm  anliegen  oder  sich  nach  vorn 


RECHTSSYMBOLE 


471 


bewegen,  die  Hand  flach  oder  (jünger)  hohl 
sein  kann,  Oberarm  und  Unterarm  in  der 
Regel  einen  rechten,  ausnahmsweise  einen 
anderen  Winkel  bilden,  die  Finger  mit  Aus- 
nahme des  gespreizten  Daumens  anein- 
ander liegen.  Er  liegt  vor,  wenn  der  Richter, 
Urteiler,  Vorsprecher  oder  zustimmende 
Personen  die  Hand  erheben.  Symbolisch 
ist  ferner  die  Gebärde  (Gelöbnisgebärde), 
wenn  der  Gelobende,  der  verfestende  und 
der  aus  der  Verfestung  lösende  Richter  die 
Hand  und  den  Unterarm  erheben,  mit 
nach  innen  gekehrter  Handfläche,  sämtliche 
Finger,  mit  Ausnahme  des  Zeigefingers, 
gekrümmt.  Zum  Ritus  der  Notnunftklage 
gehörte,  daß  die  Klägerin  ins  aufgelöste, 
flatternde  Haar  griff.  Durch  Handreichung, 
Handschlag  (auch  handsireich,  handtastung) 
beim  Vertrag  (daher  handgelübde,  skand. 
taka  i  hand  mannt,  wn.  handselja),  wie 
durch  Ergreifen  des  Rockschoßes  oder  Man- 
tels bringt  man  die  Verpfändung  der  eige- 
nen Person  zum  Ausdruck,  als  deren 
Abreviatur  eben  die  Hand  oder  das  Ge- 
wandstück erscheint.  In  gleichem  Sinne 
wird  die  Ergebung  symbolisiert,  wenn  der 
sich  Kommendierende  kniend  seine  gefalte- 
ten Hände  in  die  sie  umschließenden  des 
Herrn  legt;  hiervon  heißt  eine  Klasse  der 
norwegischen  Gefolgsleute  handgengnir  men. 
Die  Einigung  und  der  Friede  wird  versinn- 
bildet  in  der  Umarmung  (vgl.  healsfang) 
beim  •  Sühnevertrag.  Mit  Handauflage 
{manus  iniectio)  erfolgt  die  Arrestation,  mit 
Halsschlag  die  Unterjochung  einer  Person. 
Mit  Anfassen  am  Halsloch  des  Gewandes 
des  Gegners  beginnt  im  Sachsenspiegel  und 
sonst  der  kämpfliche  Gruß;  das  Anfassen 
von  Gegenständen  symbolisiert  die  Besitz- 
ergreifung. In  allen  diesen  Fällen  bringt  die 
tastende  oder  greifende  Hand  die  Gewalt 
zum  Ausdruck,  die  ihr  Träger  über  eine 
Person  oder  Sache  hat  oder  doch  zu  haben 
behauptet;  damit  deckt  sich,  daß  die  Vor- 
mundschaft in  der  darstellenden  Kunst 
durch  Überbreiten  der  Hand  symbolisiert 
wird,  vereint  sich  ferner  der  sprachliche  Zu- 
sammenhang zwischen  munt  und  manus. 
Der  gleiche  Gedanke  liegt  endlich  dem 
Anfassen  des  gestohlenen  Gegenstands 
beim  Anefang  zugrunde.  Nicht  übersehen 
werden  darf  allerdings,  daß  Einzelheiten  in 
der  Ausgestaltung  des   Symbols  ihre  be- 

Hoops,  Reallexikon.  III. 


sonderen  Gründe  haben  können.  So  spielt 
beim  Halsschlag  der  Gedanke  der  Frei- 
halsigkeit  mit  ein;  beim  Anefang  mußte  die 
linke  Hand  zugreifen,  weil  die  rechte  zum 
Schwur  freizubleiben  hatte.  Beim  Eide 
war  eine  Berührung,  ursprünglich  des  zu 
bezaubernden  Gegenstands,  später  der  Re- 
liquien rechtsnotwendig.  Mit  gekrümmten 
Fingern  (incurvatis  digitis)  erklärte  man  nach 
sächsischem  Recht  die  Auflassung  eines 
Grundstücks,  überhaupt  einen  Verzicht. 
Dem  gekorenen  Vormund  legte  man  die 
Hand  auf  die  Schulter.  Besondere  Be- 
trachtung muß  endlich  finden,  daß  die  Um- 
armung auch  als  Symbol  der  Anerkennung 
eines  Kindes  erscheint  und  von  da  aus  in 
den  Adoptionsritus  übergegangen  ist;  vgl. 
den  afränk.  adfatimus  (Umfädmung). 

Wie  schon  diesen  Beispielen  zu  ent- 
nehmen, spielen  eine  Rolle  nicht  nur  die 
Hand  als  Ganzes,  sondern  auch  die  ein- 
zelnen Finger,  andererseits  auch  der  Arm. 
Die  Finger  sind  es  zB.,  und  zwar  in  be- 
stimmter Zahl,  die  den  kämpf  lieh  Ge- 
grüßten erfassen.  Die  richtige  Haltung 
des  Arms  ist  zB.  dem  Redegestus 
wesentlich. 

v.  A  m  i  r  a  Die  Handgebärden  in  den  Bilder" 
handschriften  des  Sachsenspiegels.  D  e  r  s.  Obl-R. 
I  290  ff.  II  305  ff.  Gierke  Schuld  und 
Haftung  195  ff-  Grimm  DRG.  14  190  ff. 
Grupen  Teutsche  Alterthümer  79  ff.,  102  ff., 
1 15  ff-  Herwegen  Germanische  Rechts- 
symbolik in  der  römischen  Liturgie  23  ff. 
Noordewier  Regtsoudheden  34  f.  Punt- 
schart  MIÖG.  XXVIII  360  ff.  D  e  r  s. 
Schuldvertrag  und  Treugelöbnis  348  ff.  D  e  r  s. 
GGA.  191 5,  679  ff. 

§  5.  b)  Fuß.  Das  Aufstellen  des 
Fußes  auf  eine  Person,  insbesondere 
ihren  Nacken,  oder  eine  Sache  sym- 
bolisiert Gewalt  (vgl.  §  4).  Deshalb 
stellt  der  Sieger  den  Fuß  auf  den  Be- 
siegten, vereinzelt  auch  bei  der  Belehnung 
der  Herr  auf  den  Fuß  des  Vasallen,  kennt 
wenigstens  die  Volkssitte  das  Treten  des 
Bräutigams  auf  den  Fuß  der  Braut  bei 
der  Eheschließung.  Bei  der  Vindikation 
von  Liegenschaft  wie  von  Fahrnis  wird  der 
rechte  Fuß  auf  die  Sache  gesetzt  (auf  den 
Fuß  des  Tiers,  auf  die  Türschwelle). 
B  r  u  n  n  e  r    RG  II  500.      Cohn    Symbolik 

im  german.  Familienrecht  19.     Grimm    aaO. 

196  f.         Herwegen     Germanische    Rechts - 

31 


472 


RECHTSSYMBOLE 


Symbolik  in  der  römischen  Liturgie  12  ff. 
Schröder  DR.S  71  6j.  Weinhold  Die 
deutschen  Frauen  in  dem  MA  13  348  f. 

§  6.  c)  Mund.  Der  Mund  kommt  in 
Betracht  beim  Friedenskuß,  der  wiederum 
ein  Symbol  des  geschlossenen  Friedens,  des 
Abschlusses  der  Sühne,  ist;  deshalb  ist 
diese  selbst  fries.  eine  Mundsühne,  oder 
eine  osculata  pax.  Das  enge  Band  zwischen 
Herrn  und  Vasallen  zeigt  sich  im  Treukuß 
[osculum  fidelitatis) . 

Du  C  a  n  g  e  ,  Glossarium  s.  v.  osculum  2. 
Grimm  aaO.  197  f.  H  i  s  Strafrecht  der 
Friesen  216.  Maurer  Vorlesungen  über  alt- 
nordische RG.  I  178.  Spangenberg5w- 
träge  2.  Kunde  d.  teutschen  Rechtsaltertümer  50  f. 

§7.  d)  Haar.  Da  das  ungeschorene 
Haupthaar  Kennzeichen  des  freien  Mannes 
war,  konnte  Abscheren  des  Haars  zum 
Symbol  der  Verknechtung  werden,  aber 
auch  die  strafweise  Nähme  des  Haars  ver- 
sinnbilden,  daß  man  den  so  bestraften 
Täter  als  der  Freienehre  unwürdig  ansah. 
Dagegen  war  das  Abschneiden  der  bis 
dahin  lang  wallenden  Haare  bei  der  Wehr- 
haftmachung  ein  äußeres  Zeichen  des 
Übergangs  aus  der  Knabenzeit  ins  Mannes- 
alter, zurückgehend  auf  initiatorische 
Bräuche.  In  dieser  Funktion  wurden  dann 
diese  sogenannten  capillaturiae  zum  Adop- 
tionsritus. Das  offene  Haar  der  Jungfrau 
wurde  bei  der  Trauung  gebunden  oder  ver- 
hüllt. Überreichen  des  abgeschnittenen 
Haars  kann  Unterwerfung  unter  einen 
anderen  versinnbilden.  Dagegen  hat  das 
Schwören  beim  Bart,  auf  den  Zopf  u.  dgl. 
nichts  mit  Symbolik  zu  tun.  Hier  sind 
Bart  und  Haare  der  beim  Eid  beschworene 
(bezauberte)  Gegenstand. 

v.  A  m  i  r  a   Rechte  270.     B  r  u  n  n  e  r  DRG. 

I*  103  f.       Cohn   aaO.   11,    13  f.       Grimm 

aaO.  201  f. 

§  8.  e)  Kopf.  Der  Kopf  kann  ähn- 
lichen symbolischen  Zwecken  dienen  wie 
die  Hand,  da  er  gleichfalls  als  Teil  des  Kör- 
pers diesen  zu  vertreten  vermag.  So  legt 
nach  einer  anglonormannischen  Quelle 
(Leg'es  Henrici  78)  der  sich  Verknechtende 
seinen  Kopf  in  die  Hände  des  Herrn. 

§  9.  f)  Handschuh.  Der  Handschuh 
vertritt  die  Hand  und  wird  auf  diesem 
Wege  zum  Symbol,  zunächst  in  Fällen,  in 
denen  die  Hand  selbst  dem  gleichen  sym- 


bolischen Zwecke  dient  und  naturgemäß 
vor  allem  in  solchen,  in  denen  das  Hand- 
symbol von  der  Bewegung  am  unabhängig- 
sten ist.  Dies  erklärt  es,  daß  wir  den  Hand- 
schuh als  Symbol  in  erster  Linie  da  finden, 
wo  eine  Gewalt  übertragen  wird  und  da, 
wo  ein  Schutz  gewährt  wird.  Aus  jenem 
Grund  erfolgt  nach  kontinentalen  Rechten 
und,  von  hier  übernommen,  auch  in 
andern  Rechten  (zB.  angelsächsisch)  die 
Übergabe  der  Erdscholle  bei  der  Eigen- 
tumsübertragung unter  Mitgabe  eines 
Handschuhs  (wanto,  chirotheca),  über- 
haupt landrechtliche  Investitur  mit  dem 
Handschuh.  Mit  dem  zweiten  Fall  hat  man 
es  immer  dann  zu  tun,  wenn  der  Friede  des 
Königs,  dessen  Wort,  versinnbildet  werden 
soll.  So  wird  der  Handschuh  zum  Symbol 
des  Marktfriedens,  den  der  König  unter 
Übersendung  seines  Handschuhs  verleiht 
(vgl.  Sachsenspiegel  II,  26  §  4),  erscheint 
er  über  den  Toren  von  Marktstädten,  auf 
den  Marktplätzen  selbst  (vgl.  das  Bild  bei 
B  ö  h  1  a  u  ,  Novae  Constitutiones  91),  auf 
den  Münzen  von  Städten,  denen  der  König 
das  Münzrecht  gewährt  hatte  (sogen.  Hän- 
delheller, vgl.  H  a  1  k  e  ,  Handwörterbuch 
der  Münzkunde  s.  v.),  wird  er  zum  In- 
vestitursymbol, wird  er  vom  fronenden 
Grafen  geworfen,  übergibt  ihn  der  Munt- 
walt  dem  Bräutigam  mit  der  Braut. 

§  10.  Mit  der  Beziehung  von  Hand  und 
Handschuh  hängt  es  zusammen,  wenn  aus- 
nahmsweise die  sich  verlobende  Braut  dem 
Bräutigam  den  Handschuh  hinwirft  statt 
den  Handschlag  zu  tun.  Die  regelmäßige 
Verbindung  von  Vollmacht  und  Auftrag 
erklärt  es,  daß  dem  Boten  neben  dem  Stab 
oder  an  Stelle  des  Stabs  ein  Handschuh 
mitgegeben  wird. 

§  11.  Nichts  hat  mit  dem  Handschuh 
als  Symbol  zu  tun  das  Hinwerfen  des 
Fehdehandschuhs  bei  der  Auf- 
forderung zum  Kampf.  Hier  ist  der  Hand- 
schuh, den  auch  anderes  vertreten  kann, 
wie  zB.  Sporen,  nur  Kampfespfand. 

v.  A  m  i  r  a  Obl.  R.  II,  348,  632,  664.  D  e  r  s. 
Handgebärden  238.  C  o  u  1  i  n  Der  gerichtl.  Zwei- 
kampf I,  72  ff.  D  ü  m  g  e  Symbolik  germanischer 
Rechlsgewohnheiten  I  ff.  Gengier  Deutsche 
Stadtrechtsaltertümer  122.  Grimm  aaO.  209  ff. 
G  r  u  p  e  n  Teutsche  Alterthümer  7  ff.  (hier  auch 
Bild    aus    der   Wolfenbüttler  Handschrift    des 


RECHTSSYMBOLE 


473 


Sachsenspiegels).       Homeyer   Sachsenspiegel 
II  2,   324.     E.  Mayer    Die    Einkleidung    im 
germanischen  Recht  2  f.     Reyscher  Beiträge 
zur  Kunde  des  deutschen  Rechts  I  42.     Schrö- 
der DRG.5  63.     Der  s.    in    Histor.    Aufsätze 
für  Waitz  307  f.      Spangenberg    Beiträge 
40  f.,  45  f.,  73  ff.     Z  ö  p  f  1   Altertümer  III  29  ff. 
§  12.   g)    Schuh.   Der  Schuh  erscheint 
wiederholt  in  Verbindung  mit  Rechtshand- 
lungen   und    als    Rechtssymbol.     Vielfach 
ist  dabei  der  Kernpunkt,  daß  eine  Person 
in   einen   Schuh   treten   muß.      So   wurde 
bei  der  norwegischen  Geschlechtsleite  von 
dem  Adoptierenden  ein  Ochse  geschlachtet 
und  aus  der  Haut  des  rechten  Vorderfußes 
ein  Schuh  gefertigt.     In  diesen  Schuh  trat 
zuerst  der  Vater  selbst,  dann  der  zu  adop- 
tierende,   der    in    das    Geschlecht   geleitet 
wurde,  und  endlich  taten  dies  die  Erben  und 
Verwandten.      Auf  dem  Kontinent  steigt 
die    Braut   in   einen  vom    Bräutigam   ge- 
gebenen Schuh  und  unterwirft  sich  damit 
dessen  Herrschaft.   Endlich  erscheint  es  als 
Zeichen   der   Unterwürfigkeit,    den   Schuh 
eines  anderen  auf  der  Achsel  zu  tragen. 
Jener  Vorgang  wird  damit  erklärt,  daß  der 
Adoptivsohn  der  Nachfolger  im  Erbe  des 
Vaters,  die  übrigen  aber  wieder  hinter  ihm 
Folger  sein  sollen,  richtiger  aber  wohl  der 
Schuh  selbst  als  ,, verkörperte  Fußspur", 
das  Treten  in  ihn  nach  einem  anderen  als 
Symbol   der   Zustimmung  zu   dessen   Er- 
klärung.     Im  Zusammenhang  betrachtet, 
scheinen  alle  diese  Fälle  den  Gedanken  des 
Folgens  überhaupt  zu  symbolisieren,   das 
Nachfolgen  in  die  Fußstapfen  und  damit 
ebensogut    das    Untertanwerden    wie    das 
Zustimmen.     Schon  deshalb  gehört  nicht 
hierher  der  Wergeidschuldner  des  Chrene- 
crudaverfahrens  der  Lex  Salica,    der  dis- 
calceatus  ist,  weil  er  als  Bettler  wegzieht; 
hier  ist  nicht  der  Schuh  Symbol,   sondern 
der  Mangel  ausreichender  Kleidung. 

v.  A  m  i  r  a  Der  Stab  in  d.  german.  Rechts- 
symbolik 16  ff.  Cohn  aaO.  9  ff.  Grimm 
aaO.  213  ff.  Pappenheim  SZfRG  XXIV 
310  f.  Schröder  RG.S  <ji<*.  Weinhold 
aaO.  I  305,  349. 

§  13.  h)  Hut.  Der  Hut  scheint  erst 
sehr  spät,  knapp  vor  dem  13.  Jahrh.  in 
die  Rechtssymbolik  einzurücken.  Dann 
aber  versieht  er  ähnliche  Funktionen  wie 
der  Handschuh,  wird  wie  dieser  bei  der 
Übertragung  und  als  Hoheitszeichen  ver- 


wendet. In  diesem  Sinne  wohl  kommt  der 
Hut  in  Verwendung  bei  friesischen  Beam- 
ten, dem  ködere  (Hutträger),  der  sogar 
seinen  Namen  vom  Hute  hernimmt,  und  ( ?) 
dem  abba,  der  ebenfalls  einen  „Hut"  trägt. 
Vereinzelt  wird  während  der  Dauer  des 
Marktfriedens  ein  Hut  aufgesteckt.  Als  Be- 
friedungszeichen dient  der  Hut,  wenn  ihn 
der  Hirte  auf  seinen  Stab  hängt  und  diesen 
an  der  Grenze  der  Nachbarweide  in  den 
Boden  steckt.  Eine  Versinnbildung  der 
Person  mag  es  sein,  wenn  es  für  den  Asyl- 
suchenden  genügt,  den  Hut  in  die  Freiheit 
zu  werfen.  Nach  einer  alemannischen  Quelle 
endlich  wird  bei  der  Trauung  mit  der  Braut 
auch  ein  Hut,  Mantel  und  Schwert  über- 
geben. 

B  o  r  c  h  1  i  n  g  Poesie  und  Humor  im  friesi- 
schen Recht  12  f.  29  f.  Grimm  aaO.  I  204  f. 
Heck  Altfries.  Gerichtsverf.  150  f.  Jäkel, 
SZfRG.  40,  116  ff.  Schröder  in  Hist. 
Aufs.  f.   Waitz.  312.     Ders.    RGS  313 M8. 

§   14.    i)    Gürtel.      Vereinzelt   findet 
sich  der  Gürtel   (corrigia)  bei  der   Eigen- 
tumsübertragung verwendet,    ähnlich   wie 
der   Hut;    diese    Investitur   per   corrigiam 
scheint    aber   weder   verbreitet    noch    alt. 
Falls  nicht  römischer  Einfluß  vorliegt,  ist 
an  eine  Verflachung  des  Handschuhsymbols 
zu  denken.   Kaum  anders  ist  es  zu  erklären, 
wenn  der  sich  Verknechtende  den  Gürtel  des 
Herrn  auf  seinen  Nacken  legt.   Noch  jünger 
ist  der  Rechtsbrauch,  daß  eine  Witwe,  die 
für  die  Schulden  des  Mannes  nicht  einstehen 
und  auf  die  Erbschaf  t  verzichten  will,  des 
zum  Zeichen  ihren  Gürtel  auf  die  Bahre  legt. 
Dies    scheint    auf    gleicher    Grundlage    zu 
ruhen,  wie  der  an  sich  nicht  hierhergehörige 
Fall  des  Wergeldschuldners,  der  discinetus 
et  discalceatus  seinen  Hof  verläßt.     Hier 
und  vermutlich  auch  dort  ist  Symbol  nicht 
der     Gürtel,     sondern     die     Entkleidung. 
Vollends  fern  von  jedem  Symbol  steht  die 
nicht    nur    germanische,    sondern    arische 
Entgürtung    der    Haussuchenden.       Diese 
erklärt  sich  aus  dem  praktischen  Gesichts- 
punkt, daß,  solange  der  Gürtel  festsitzt,  im 
Busen  Gegenstände  von  den  Haussuchen- 
den ins  Haus  getragen  werden  konnten. 
Grimm  aaO.  215  f.  Stobbe-Lehmann. 
Deutsches  Privatrecht  IV  114,  insbes.  Anm.  27. 

§  15.    k)    Mantel.     Das  Umschließen 
einer  Person  mit  dem  Mantel  war  Symbol 

31* 


474 


RECHTSSYMBOLE 


der  Beschützung,  wie  dann  auch  der  Be- 
gnadigung. In  den  verschiedensten  Län- 
dern findet  sich  der  gleiche  Vorgang  (pallio 
cooperire)  zur  Versinnbildung  der  Knüp- 
fung verwandtschaftlicher  Bande.  Ur- 
sprünglich mag  dieses  Umschließen  ledig- 
lich mit  den  Armen  (Umarmung  =  afränk. 
fathum)  erfolgt,  ein  ,,Umfädmen"  gewesen 
sein,  so  beim  adfatimus,  der  altfränkischen 
Adoption,  beim  Verlöbnis  im  Norden. 
Jünger  sein  dürfte  als  Adoptionsform  das 
Umschließen  mit  dem  Mantel,  das  sich  bei 
den  Mantelkindern  in  die  Neuzeit  herein 
erhalten  hat.  Der  hier  zugrunde  liegende 
Gedanke  ist,  nur  in  der  Umhüllung  durch 
die  Mutter  klar  erkennbar,  die  Nachahmung 
der  natürlichen  Abstammung. 

v.  A  m  i  r  a  Rechß  243.  Grimm  aaO.  219  f., 
II  535,  540.  Grupen  de  uxore  theotisca  255  ff. 
Kogler  SZfRG.  XXV  157fr.  Pappen- 
h  e  i  m  aaO.  319.  Pollock-Maitland 
Hist.  of  engl.  Law  II  397  ff.  Spangenberg 
Beiträge  46  f.,  50  f.  Stobbe-Lehmann 
aaO.  441. 

§  16.  Wesentlich  andere  Funktion  hat 
der  Mantel,  wenn  sein  Zipfel  beim  Ver- 
tragsschluß vom  Träger  aufgenommen  oder 
gar  der  des  Versprechenden  vom  Ver- 
sprechensempfänger erfaßt  wird.  Hier  kann 
ihn  der  Rockzipfel  vertreten,  und  der  Ge- 
danke ist  der  des  Pfandeinsatzes;  der  Man- 
tel wird  als  Vertragspfand  eingesetzt,  bzw. 
dieser  Einsatz  versinnbildet.  Wieder,  auf 
einem  anderen  Blatt  steht  das  Aufnehmen 
und  Schütteln  des  Rockschoßes  zum  Zei- 
chen der  Aufgabe  des  Eigentums  an  einer 
Sache,  sowie  das  Anfassen  des  Rockzipfels 
(ger)  zu  Exekutivzwecken.  Um  ein  Schwö- 
ren auf  das  Kleid  handelt  es  sich  beim 
friesischen  bodeleed  und  fiaeth  (jurare  in 
vestimento).  Reine  Hilfssache  ist  der  Mantel 
oder  Rock  bei  dem  Schoßwurf  gelegentlich 
der  Landübertragung,  der  kontinentalen 
laisiwerpitio,  norwegischen  skeyting,  ost- 
nordischen  skötning;  denn  hier  liegt  das 
Symbol  im  Werfen  in  die  Gewalt  des  Er- 
oberers, und  es  ist  an  sich  gleichgültig,  daß 
dieses  Übergehen  in  die  Gewalt  durch  Wer- 
fen in  den  Schoß  erzielt  wird. 

v.  A  m  i  r  a  Handgebärden  238.  D  e  r  s. 
Rechfi  224  f.  Brunner  RG.  P  259.  Grimm 
aaO.   217  ff. 

§  17.  1)  Stab.  Der  Stab  ist  bei  allen 
Völkern  Gerät  des  Wanderers,  und  der  zum 


Wandern  Gezwungene,  der  Bettler,  trägt 
ihn  deshalb  als  Bettelstab;  hierher  gehört 
aus  dem  älteren  salischen  Recht  der  insol- 
vente Wergeidschuldner,  der,  von  aller  lie- 
genden und  fahrenden  Habe  entblößt,  mit 
dem  Stab  in  der  Hand  über  den  Zaun  springt. 
Auf  den  Wanderstab,  nicht  etwa  auf  eine 
Waffe,  lassen  sich  die  im  Rechtsleben  vor- 
kommenden Stäbe,  mit  einziger  Ausnahme 
vielleicht  des  Königsstabs  (s.  u.),  zurück- 
führen. Wie  der  Wanderer,  eben  weil  er 
dessen  bedarf,  trägt  in  aller  Regel  einen  Stab 
der  Bote,  und  von  hier  aus  erklärt  es  sich, 
daß  der  Stab  zum  Abzeichen  des  Boten  wird. 
Dabei  kann  aus  dem  langen  Wanderstock 
ein  kürzerer  Stab  werden.  Weil  aber  der 
Stab  ursprünglich  vom  Auftraggeber  dem 
Boten  und  von  diesem  dem  Destinatar  bei 
Erledigung  des  Auftrags  zu  überreichen 
war,  wurde  er  auch  zum  Symbol  des  Auf- 
trags selbst,  der  mit  der  Übernahme  des 
Stabes  symbolisch  angenommen,  mit  der 
Weitergabe  ausgeführt  wurde.  Klassische 
Beispiele  für  diese  Funktion  des  Stabs  bie- 
tet die  Nachbarbotschaft  fast  aller  ger- 
manischen Stämme.  Da  der  zur  Botschaft 
verwendete  Stab  (aschw.  bußkafle),  den 
auch  ein  Pfeil  (anorw.  gr)  oder  ein  Kreuz 
vertreten  kann,  jedesmal  neu  gefertigt 
werden  mußte,  konnte  in  prägnanter  Fas- 
sung sogar  von  einem  ,, Botschaft  schnei- 
den" (uppskera  bof)  die  Rede  sein.  Die 
Botschaft  war  in  der  Regel  eine  Dingbot- 
schaft (die  in  Norwegen  typisch  zu  einem 
,, Pfeilding"  =  qrvarping  führte,  vgl.  fries. 
dingstoek)  oder  ein  Heeresaufgebot  („Heer- 
pfeil" =  hergr,  herboäsgr);  aber  auch  andere 
Botschaften  werden  bis  in  die  Neuzeit  her- 
ein unter  Beigabe  des  Botschaftszeichens 
befördert.  Wie  des  in  einer  Dienstleistung 
erfüllten,  so  kann  der  Stab  auch  Symbol 
des  dauernden,  auf  ständige  Botendienste 
gerichteten  Auftrags  werden  und  ist  es 
im  Gebiete  des  deutschen  Rechts  gewor- 
den im  „Dienststab",  der  in  den  ver- 
schiedensten Anwendungen,  zum  Teil  heute 
noch,  vorkommt.  Es  sei  nur  auf  den  Stab 
des  Herolds,  Marschalls,  englischer  und 
französischer  Hofbeamten,  der  Türsteher, 
Büttel,  Pedelle  (Universität!)  hingewiesen. 
Nicht  selten  nimmt  in  solchen  Fällen  der 
Stab  andere  Formen  an.  Er  erlangt  die 
Form  eines  Kolbens  oder  eines  Hammers 


RECHTSSYMBOLE 


475 


erhält  zum  Abschluß  einen  oft  kugelförmi- 
gen Knauf  oder  es  werden  dort  Embleme 
angebracht,  wie  Lilien,  Kreuz,  Kronen  und 
ähnliches.  Aber  bei  all  diesen  Dienststäben 
zeigen  einzelne  Zeremonien,  wie  das  Über- 
reichen bei  Beginn  des  Amts,    das  Über- 
reichen (allenfalls  an  den  toten  Herrn  ins 
Grab)  oder  Zerbrechen  bei  der  Beendigung, 
den  Zusammenhang  mit  dem  Botenstab. — 
Auf  das  deutsche  Gebiet  beschränkt  scheint 
der  Gerichtsstab;  nicht  minder  aber  ist  er 
ein  Botenstab,  den  der  Gerichtsherr  dem 
Richter,  seinem  Stabhalter,  überreicht,  den 
dieser   allenfalls   zerbricht,   wenn   mit  der 
Verkündung  des  Urteils  sein  Auftrag  gegen- 
über diesem  Verbrecher  erledigt  ist.     Erst 
spätere  Zeit  sieht  im  Richterstab  ein  Sym- 
bol der  Gewalt.    Als  Amtsstab  charakteri- 
siert sich  auch  das  Zepter  des  Königs  wie 
des  Regierungsstellvertreters,  des  Herzogs 
und  der  Landesherren.    Doch  ist  ungewiß, 
ob   auch   das   Zepter   auf   den    Botenstab 
(Wanderstab)  zurückgeht,  oder  ob  es  nur 
Zauberstab  ist,  ob  der  König  als  Bote  des 
Volks  oder  als  Inhaber  zauberischer  Kräfte 
gekennzeichnet    werden    soll.    —    Endlich 
bewährt  sich  der  Gedanke  des  Botenstabes 
auch  bei  verschiedenen  Rechtsgeschäften, 
bei  denen  der  Stab  einen  Auf  trag  symboli- 
siert, so  insbesondere  bei  der   Wadiation. 
v.  A  m  i  r  a  Der  Stab  in  d.  german.  Rechts- 
symbolik (dazu  die  referierende   Übersicht  von 
Schröder  SZfRG.  43,  436  ff.,  ferner  Gold- 
mann  DLitZ.  XXXI  2565  ff.  2629  ff.    Punt- 
schart  MIÖG.  XXXV  339  ff  •  A.  S  c  h  u  1 1  z  e 
Hist.    Zeitschr.    CV    132  ff.        Zur    Wadiation: 
v.    A  m  i  r  a    Die     Wadiation.       O.     Gierke 
Schuld  u.  Haftung  259  ff.).    B  r  u  n  n  e  r  Grund- 
züge 6    57.     Grimm    aaO.    184  ff.     G  r  u  p  e  n 
Beiträge    20  f.      E.  Mayer     Die  Einkleidung 
im  germanischen  Recht.     Noordewier  aaO. 
32  ff.     Reyscher   Beiträge  21  ff.     Rinte- 
1  e  n  in  Festschrift  für  Brunner  (1910)  630  fr. 

§  18.  m)  S  t  r  o  h  w  i  s  c  h.  Dem  Stroh- 
wisch scheint  bei  den  heidnischen  Germanen 
bannende  zauberische  Kraft  eigen  gewesen 
zu  sein.  Daher  konnte  er  dazu  dienen,  die 
Bannung,  Beschlagnahme,  eines  Grund- 
stücks zu  versinnbilden.  Ein  Strohwisch 
(abair.  wiffa.  lang,  wifa,  dazu  wifare,  ahd. 
scoup,  obd.  schaub,  ags.  sceaf)  wurde  auf 
einem  Stock,  ursprünglich  einer  geschälten 
Weidenrute  oder  Haselrute,  in  einer  Wiese 
aufgesteckt  ,,propter  defensionem  aut  in- 


justum  iter  excludendum",  an  einem  Haus, 
das  der  überschuldete  Eigentümer  räumen 
mußte,  auf  dem  gefronten  Grundstück  bei 
der  missio  in  bannum;  dieser  Strohwisch  ist 
der  oberdeutsche  ,,Pfandschaub",  der  west- 
und  mitteldeutsche  ,, Hegewisch",  derfranz. 
,,bäton  garni  de  paille".  Auf  heidnischen 
Vorstellungen  beruht  auch  das  Anbrennen 
solcher  Strohwische.  Von  der  Grundlage 
des  Bannens  aus  eignet  sich  der  Strohwisch 
zum  Symbol  des  Markts,  des  befriedeten 
Handelsplatzes,  und  hierin  liegt  der  Schlüs- 
sel zur  Kennzeichnung  marktfeiler  Waren, 
insbesondere  von  Pferden  durch  Stroh- 
wische oder  eingeflochtenes  Stroh.  Der 
allgemeine  Befriedungsgedanke  konnte  end- 
lich den  Strohwisch  zu  einem  Symbol  der 
Besitznahme  ausbilden  lassen. 

v.  A  m  i  r  a  Stab  142 ;  Recht  3  1 19  f.  Grimm 
aaO.  269  f.  Schröder  Hist.  Aufs.  f.  Waitz 
3",  3i9f- 

§  19.  n)  Kreuz.  Das  Kreuz  erscheint 
als  Bannzeichen  und  Befiiedungszeichen 
und  hat  hierbei  vielfach  den  Strohwisch 
verdrängt.  Hierher  gehört  das  Marktkreuz 
(ags.  griäcross)  mit  seiner  Weiterbildung  in 
den  an  der  Weichbildgrenze  stehenden 
Stadtkreuzen  (adän.  fredkors),  ferner  das 
vom  Fronboten  auf  einem  Grundstück  zum 
Zeichen  der  Beschlagnahme  aufgesteckte 
Kreuz.  Es  war  geeignet,  den  Handschuh  (s. 
d.)  in  dieser  Richtung  zu  vertreten  und  als 
Grenzzeichen  zu  dienen;  doch  führte  allen- 
falls die  Häufung  der  Symbole  dahin,  daß 
am  Kreuze  noch  ein  Handschuh  hing.  Auf 
gleicher  Grundlage  blieb  man,  wenn  man 
das  Kreuz  als  ,, Signum  juris  municipalis" 
bezeichnete,  zum  Zeichen  königlicher  Privi- 
legien für  die  Stadt  ein  creuz  der  friheü  auf- 
richtete. Im  Ma.  wurde  das  Markt-  und 
Stadtkreuz  ersetzt  durch  den  Roland.  Ein 
set ja  kross  a  jord  dient  nach  altnorwegi- 
schem Recht  dazu,  das  Verbot  der  Nutzung 
eines  Grundstücks  zu  versinnbilden  (Norges 
gamle  Love  IV  511,  767);  durch  einen 
Weidenzweig  (vi/ikvister)  wird  ein  solches 
Verbot  nach  altschwedischem  Recht  sym- 
bolisiert. 

v.  A  m  i  r  a  Recht  3  120  f.  Grimm  aaO. 
238  f.  G  r  u  p  e  n  Altertümer  94  ff.  Schröder 
in  Hist.  Aufs.  f.  Waitz  306 ff.  312 ff.  Span- 
ge n  b  e  r  g  Beiträge  36  ff. 

§  20.   o)    Schwert.     Das  Schwert  ist 


476 


RECHTSSYMBOLE 


ein  Machtsymbol,  dem  zustehend,  der  das 
Recht  über  Leben  und  Tod  anderer  hat  oder 
doch  in  früherer  Zeit  hatte.  Daher  ist  es 
schon  in  der  ältesten  Zeit  Symbol  der  ehe- 
herrlichen Gewalt  und  wird  als  solches  noch 
später  der  Frau  bei  der  Eheschließung  vor- 
getragen oder  dem  Manne  überreicht  (vgl. 
§  13) ;  die  Friesen  sprechen  von  einem  „Ehe- 
schwert" (aejtswird).  Unter  römischem  Ein- 
fluß wird  schon  bei  den  Merovingern  das 
Schwert  Symbol  der  königlichen  Macht,  so 
daß  dann  der  König  durch  Übergabe  des 
Königsschwerts  symbolisch  sein  Land 
übertragen,  das  Schwert  als  Marktschwert 
den  (königlichen)  Marktfrieden  versinnbil- 
den  kann.  Auch  die  hohe  Gerichtsbar- 
keit über  Leben  und  Tod  wird  durch  das 
Schwert  (Gerichtsschwert)  versinnbildet, 
das  der  Richter  in  der  Hand,  zwischen  den 
Beinen,  vor  sich  liegen  hat.  Endlich  kann 
man  Unterwerfung  andeuten  oder  versinn- 
bilden,  der  Todesstrafe  schuldig  zu  sein, 
indem  man  einem  andern  das  Schwert  über- 
reicht.   (Vgl.  auch  §  25.) 

Cohn  aaO.  16.  Grimm  aaO.  228 f.  H  i  s 
in  Festgabe  f.  Güterbock  370  f. 

§21.  p)  Fahne.  Ursprünglich  Heer  - 
zeichen,  diente  die  Fahne  später  als  Symbol 
kriegerischer  Macht.  Deshalb  führt  sie 
der  König  (s.  Königtum  §§12,  16)  seit 
ältester  Zeit.  Zum  Symbol  königlicher 
Macht  überhaupt  geworden,  kann  sie  zum 
Investitursymbol  (Fahnenlehen)  werden, 
wie  auch  mit  Handschuh  und  Kreuz  ab- 
wechselnd zum  Symbol  des  Marktfriedens 
oder  auch  des  Dingfriedens. 

Grimm  aaO.  221  f.  Schröder  in  Hist. 
Aufs.  f.  Waitz  310.  Spangenberg  Bei- 
träge 11  ff. 

§  22.  q)  Schild.  Der  Schild  erscheint 
vereinzelt,  so  bei  den  Langobarden,  als 
königliches  Insigne,  häufiger  (schon  Lex 
Salica)  als  Gerichtssymbol,  und  zwar  Sym- 
bol des  Dingfriedens.  Möglich  ist,  daß  er 
auch  sonst  als  Befriedigungssymbol  diente 
und  hierher  der  ags.  rihthamscyld  gehört. 
Da  und  dort  erscheint  er  jedenfalls  als  Sym- 
bol des  Marktfriedens. 

v.  Amira  Recht'S  257.  Geffcken  Lex 
Salica  169.  Grimm  aaO.  224.  Lieber- 
mann Gesetze  II  640  s.  v.  Schild.  Schröder 
aaO.  310.     Spangenberg  Beiträge  1 1  ff. 

§  23.    r)     Speer.     Der  Speer  berührt 


sich  in  der  symbolischen  Funktion  vor 
allem  mit  dem  Schwert.  Wie  dieses  wurde 
er,  wohl  ebenfalls  unter  römischem  Ein- 
fluß, insbesondere  im  Langobardenreich, 
Abzeichen  des  Königs,  und  seine  Übergabe 
kann  dann  ebenso  symbolisch  die  der 
Herrschaft  anzeigen;  auch  die  Gewalt  eines 
Beamten  kann  im  Aufstecken  eines  Speers 
versinnbildet  werden,  die  Unterwerfung 
unter  diese  Gewalt  dadurch,  daß  die  Unter- 
tanen den  Speer  des  Beamten  mit  ihrem 
eigenen  berühren.  In  seiner  Eigenschaft 
als  Waffe  erscheint  der  Speer  überall  da, 
wo  überhaupt  Waffen  als  Symbole  auf- 
treten. Dies  ist  der  Fall  in  erster  Linie  bei 
der  Wehrhaftmachung,  dann  aber  auch  bei 
der  Adoption,  bei  der  den  Adoptionsritus 
aufnehmenden  Eheschließung,  endlich  bei 
der  lehnrechtlichen  Investitur. 

v.  A  m  i  r  a  Stab  112  f.     Grimm  aaO.  225  f. 
Liebermann  Gesetze  II  657. 

§  24.  s)  Messer.  Kontinentale  und 
angelsächsische  Traditionen  sprechen  von 
einer  Übergabe  per  cultellum.  Doch  ist 
nicht  anzunehmen,  daß  hier  das  Messer 
von  Anfang  an  bewußt  als  Symbol  ge- 
braucht sei.  Es  wurde  zunächst  als  das 
zum  Ausschneiden  der  Erdscholle  benutzte 
Instrument  dieser  bei  der  Übergabe  bei- 
gelegt, und  zwar  neben  den  üblichen  Über- 
gabssymbolen, wie  zB.  dem  Handschuh. 
Später  mag  es  vereinzelt  allein,  und  dann 
allerdings  als  Symbol,  beigefügt  worden 
sein.  Jedoch  fehlt  auch  in  solchen  Fällen 
eine  entsprechende  Grundlage  der  Symbol - 
funktion,  und  die  Benutzung  des  Messers 
als  Symbol  beruht  auf  Mißverständnis. 
Grimm  aaO.  235. 

§  25.  t)  Spindel.  Die  Spindel  (Kun- 
kel, lat.  conucld)  ist  zu  allen  Zeiten  Ab- 
zeichen des  weiblichen  Geschlechts.  Daher 
konnte  nach  der  Lex  Ribuaria  die  mit 
einem  Unfreien  verbundene  Freie  durch 
Ergreifen  der  ihr  gereichten  Spindel  ihren 
Willen  versinnbilden,  die  Ehe  aufrechtzu- 
erhalten, während  sie  durch  Wahl  des 
Schwerts  die  Tötung  des  Unfreien  ver- 
langen würde. 

Grimm  aaO.  236. 

§26.  u)  Schere  und  Besen.  Die- 
se beiden  Geräte  sind  zunächst  Strafwerk- 
zeuge zur  Vollstreckung  der  Strafen  zu 
Haut  und  Haar.  Von  hier  aus  ist  es  zu  ver- 


RECHTSSYMBOLE 


477 


stehen,  wenn  man  sie  zur  symbolischen  Voll- 
streckung in  der  Weise  benützte,  daß  man 
sie  den  Verurteilten  tragen  ließ;  doch 
kommt  auch  Tragen  der  Ruten  allein  nicht 
selten  vor.  Auch  die  ironische  Buße,  die 
einige  Quellen  den  Dieben  und  Räubern 
in  Gestalt  der  beiden  Gegenstände  gaben, 
findet  hier  ihre  Erklärung. 
Grimm  aaO.  236  f. 

§  27.  v)  Schlüssel.  Die  Schlüssel 
sind  ein  Machtsymbol;  denn  wer  sie  hat, 
kann  über  das  verfügen,  was  mit  den 
Schlüsseln  abgeschlossen  wird.  Daher  wird 
die  Übergabe  einer  Stadt  noch  in  der 
Neuzeit  versinnbildet  durch  Übergabe  der 
Torschlüssel,  setzt  sich  etwa  auf  die  ihm 
überreichten  Schlüssel  des  Orts  der  neue 
Herr,  gilt  der,  der  Schlüssel  zu  einer 
Truhe  hat,  als  verantwortlich,  wenn  sich 
in  der  Truhe  Diebsgut  findet.  Aus  gleichem 
Grunde  aber  sind  die  Schlüssel  Symbol 
der  hausfraulichen  Gewalt  geworden,  wie 
das  Schwert  Symbol  der  eheherrlichen  Ge- 
walt ist.  Schlüssel  werden  der  Frau  bei 
der  Eheschließung  überreicht,  und  bei  der 
Ehescheidung  mußte  die  Frau  sie  zurück- 
geben; der  Besitz  der  Schlüssel  kennzeich- 
net die  Frau  als  Hausfrau.  Das  Legen  der 
Schlüssel  auf  die  Bahre  des  Mannes  bei 
überschuldetem  Nachlaß  zeigte  an,  daß  sich 
die  Frau  selbst  von  der  Ehe,  im  besonderen 
nun  ihren  güterrechtlichen  Wirkungen, 
scheiden  wolle. 

Cohn     aaO.     21.       Grimm     aaO.    243  f. 

Reyscher  Beiträge  43 f.     Schröder  i?G5 

758. 

§  28.  w)  R  i  n  g.  Der  Ring  spielt  auch 
in  germanischen  Rechten  eine  Rolle  bei 
der  Verlobung.  Doch  ist  der  Fingerring, 
um  den  es  sich  hier  meist  handelt,  über- 
haupt ungermanisch,  vielmehr  römisch. 
Der  germanische  Ring  ist  eine  Form,  in 
der  Metall  als  Zahlungsmittel  verwendet 
wurde,  daneben  allenfalls  Schmuck,  aber 
dann  Armring.  So  kann  er  auch  bei  der 
Eheschließung  und  Verlobung  als  Zah- 
lungsgegenstand in  Betracht  kommen. 
Auch  der  später  gegebene  oder  gewechselte 
Fingerring  ist  nicht  Symbol,  sondern  viel- 
mehr eine  arrha.  Im  Mittelalter  erst  er- 
scheint die  Belehnung  mit  dem  Ring, 
v.  Amira   Rechts  180.      Cohn    aaO.    16  f. 

Grimm  aaO.  244  f.     Reyscher  Beiträge  43. 


§  29.  x)  Andelan  g.  Nach  den  neue- 
ren Untersuchungen  (G  o  1  d  m  a  n  n)  ist 
der  Andelang  ein  Kesselhaken,  dessenBesitz 
den  des  Hauses  symbolisiert.  Daher  taugt 
er  zum  Investitursymbol. 

Goldmann  Der  andelang.    Grimm  aaO. 

271  f.    Grupen  Altertümer  20  ff.    E.  M  a  y  e  r 

aaO.  53  f. 

III.  Symbolische  Handlun- 
gen. §  30.  Einige  symbolische  Hand- 
lungen mußten  bereits  im  Vorausgehenden 
erwähnt  werden,  da  die  Abscheidung  vom 
Symbol  im  e.  S.  in  der  Darstellung  nicht 
immer  durchzuführen  war.  Unter  den  be- 
sonderer Hervorhebung  werten  seien  zu- 
erst erwähnt  das  Werfen,  das  Geben 
und  das  Ergreifen  von  Gegenständen. 
Geworfen  wird  eine  Sache,  deren  man  sich 
entäußern,  ein  Symbol,  dessen  begriffliche 
Grundlage  man  aufgeben  will.  Doch  kann 
der  Nachdruck  so  sehr  auf  der  symbolischen 
Handlung  des  Werfens  liegen,  daß  das  Ob- 
jekt des  Wurfs  einer  inneren  Beziehung 
zum  Geschäft  entbehren  kann;  dies  ist  ins- 
besondere beim  Werfen  von  Stäben  vielfach 
der  Fall  (Hierzu  O.  G  i  e  r  k  e  Schuld  und 
Haftung  153  ff.  So  kommt  als  ein- 
seitiges Wurfgeschäft,  und  zwar  als  ein 
Verzicht,  der  Stabwurf  [exfestucatio,  wer- 
pitio)  in  Betracht,  an  dessen  Stelle  etwa  ein 
Halmwurf  stehen  konnte.  Bei  zweiseitigen 
Geschäften  wird  der  Person  zugeworfen,  in 
den  Schoß  geworfen  {in  laisum  jactare),  zu 
deren  Gunsten  der  Verzicht  erfolgt;  so  ein 
Stab  (festuca)  bei  der  kontinentalen  laisi- 
werpitio,  eine  Erdscholle  (pars  pro  toto)  bei 
der  nordischen  skötning  (scotatio).  Hierher 
gehört  auch  die  manumissio  per  denarium, 
bei  der  der  Freilasser  oder  eine  andere 
Person  den  vom  Freizulassenden  pro  nummo 
uno  angebotenen  Denar  diesem  aus  der  Hand 
schlug  (excussio  denarii).  Zum  Zeichen  des 
Verzichts  auch  warf  der  Wergeldschuldner 
im  fränkischen  Chrenecruda -Verfahren  Erde 
über  seine  Schulter.  (J.  G  i  e  r  k  e  SZfRG. 
XXVIII  290  ff.) 

§  31.  Aus  dem  Werfen  hat  sich  bei  zwei- 
seitigen Geschäften  die  jüngere  Form  des 
Gebens  entwickelt,  ohne  daß  die  Bedeu- 
tung der  Handlung  oder  das  Objekt  des 
Gebens  sich  zunächst  verändert  hätte. 
Doch  entwickelt  sich  allmählich  die  Sym- 
bolik des  Verzichts  zur  Symbolik  der  Über- 


478 


RECHTSSYMBOLE 


tragung.  Eine  Sache  wird  einem  andern 
gegeben,  entweder,  um  damit  anzudeuten, 
daß  die  Sache  in  dessen  Gewalt  kommen 
solle,  oder  um  diesem  die  Macht  zu  ver- 
schaffen, deren  Symbol  wiederum  die  über 
gebene  Sache  ist.  In  jenem  Fall  ist  ledig- 
lich das  Geben  symbolische  Handlung,  so 
bei  der  Übergabe  einer  Sache  gelegentlich 
der  Eigentumsübertragung.  In  diesem  Fall 
verbinden  sich  Symbol  und  symbolische 
Handlung,  so  wenn  der  König  seinen  Hand- 
schuh (s.  d.)  übersendet,  dem  Ehemann 
das  Eheschwert  (s.  Schwert),  der  Ehefrau 
die  Schlüssel  (s.  d.),  dem  Thronfolger  ein 
insignium  regni  überreicht  wird.  Auch  in 
diesem  Stadium  der  Entwicklung  kann  der 
Stab  allein  gegeben  werden,  die  Stab- 
reichung  als  Übereignungssymbol  erschei- 
nen. In  eigenartige  Verbindung  mit  römi- 
schen Formen  gelangt  diese  Symbolik  bei 
der  fränkischen  traditio  cartae;  wird  mit 
der  carta  ein  Stab  überreicht,  so  ist  römi- 
sche Form  und  germanische  Symbolik, 
beide  ungekürzt,  miteinander  verbunden. 
(Vgl.  T  a  n  g  1  in  Festschrift  f.  H.  Brunner 
1910,  761  ff.)  Der  Überweisung  echter 
Symbole  ist  verwandt  die  Überreichung 
bloßer  Attribute  oder  Wetkzeuge,  die  selbst 
nicht  Symbol  sind,  sondern  nur  die  sym- 
bolische Handlung  des  Gebens  unterstützen 
und  erläutern.  Dies  steht  in  Frage,  wenn 
dem  ii  Freigelassenen  Waffen  überreicht 
werden. 

§  32.  Mit  dem  Geben  verbindet  sich,  in 
aller  Regel  ein  Ergreifen,  um  Macht 
über  eine  Sache  zu  bekommen.  Dieses 
kann  aber  auch  allein  stehen.  So  ergreift 
die  gestohlene  Sache,  wer  den  Anefang 
ausübt,  zur  Versinnbildung  seines  Be- 
sitzrechts, den  Türpfosten,  den  Türring, 
wer  vom  Richter  in  den  Besitz  eines  Hauses 
eingewiesen  wird. 

§  33.  Außer  den  genannten  verbanden 
sich  auch  andere  symbolische  Handlungen 
mit  der  Besitzergreifung.  So  mußte  sich  der 
Erwerber  eines  Grundstücks  auf  diesem 
als  Herr  benehmen,  indem  er  auf  dreibeini- 
gem Stuhl  dort  saß  und  (oder)  Gäste  be- 
wirtete, Feuer  anzündete.  Das  Ackergrund- 
stück wird  in  gleichem  Sinne  mit  einem 
Pflug  oder  Wagen  befahren.  Oder  man  tritt 
über  die  Schwelle  des  Hauses.  Auf  der 
anderen   Seite  finden    wir    im  Deichrecht 


eine  symbolische  Verzichtleistung  beim  so- 
genannten Spatenrecht,  eine  symbolische 
Enteignung  und  Ausschluß  aus  dem  Deich - 
verband  bei  der  Verspätung.  (Hierüber 
J.  G  i  e  r  k  e  in  SZfRG.  XXVIII,  290  ff. ; 
d  e  r  s.  in  Festschr.  f.   Brunner  775  ff.) 

§  34.  Aus  den  zahlreichen  symbolischen 
Handlungen  im  Gebiete  des  Familienrechts 
können  wiederum  nur  einzelne  herausge- 
griffen werden.  Sie  finden  sich  am  ent- 
wickeltsten bei  den  Begründungsformen 
künstlicher  Verwandtschaft  im  weiteren 
Sinne.  Wegen  ihrer  vielseitigen  Verwen- 
dung sei  zunächst  erwähnt  die  sogenannte 
Kniesetzung  (das  anorw.  knesetja)  oder 
Schoßsetzung  (woher  an.  sketscetubam). 
So  setzt  der  Adoptierende  den  zu  Adop- 
tierenden auf  seinen  Schoß.  Durch  diese 
Kniesetzung  wird  die  Herstellung  eines  den 
einen  Teil  nach  Art  der  Kinder  unterord- 
nenden Schutzverhältnisses  symbolisiert. 
So  erklärt  sich  die  Kniesetzung  auch  als 
Symbol  der  legitimatio  per  subsequens 
matrimonium  (K  o  g  1  e  r  SZfRG.  XXVIII 
170  f.)  und  der  Begründung  der  Pflegekind  - 
schaft  nach  isländischem  Recht.  Endlich 
finden  wir  die  Kniesetzung  bei  der  Ver- 
lobung in  der  ganz  gleichen  Bedeutung; 
der  Bräutigam  setzt  die  Braut  auf  seine 
Knie.  —  Bei  der  Eingehung  der  Bluts- 
brüderschaft findet  sich  im  Norden 
der  sogenannte  Rasengang  [ganga  undir 
jar Carmen).  Die  beiden  Blutsbrüder  steigen 
in  eine  Grube,  die  so  gegraben  ist,  daß  ein 
Rasenstreifen  an  beiden  Seiten  hängen 
bleibt  und  so  durch  einen  Speer  gestützt 
wird,  daß  die  Männer  darunter  stehen 
können.  In  der  Grube  lassen  beide  von 
ihrem  Blut  auf  die  Erde  träufeln  und 
schwören  sich  Eide.  Versinnbilden  soll 
hier  die  Brüderschaft  nicht  nur  die  Mi- 
schung des  Bluts,  sondern  auch  das  Her- 
vorgehen beider  aus  der  Erde  als  ihrer 
gemeinsamen  Mutter  (hierüber  Pappen- 
heim,  Altdänische  Schutzgilden  18  ff.; 
d  e  r  s.  SZfRG.  XXIX  322  f.).  —  Aus  der 
Symbolik  der  Eheschließung  sind  noch 
hervorzuheben  die  wenigstens  im  Norden 
üblichen  Trinkgelage  der  Hochzeitsgesell- 
schaft, die  teils  Symbole  der  friedlichen 
Gesinnung  der  Teilnehmer,  teils  des  Ein- 
tritts der  Frau  in  ihre  Stellung  als  Hausfrau 
sind.   Sie  hängen  wiederum  mit  dem  Gelage 


RECHTSZUG 


479 


im  Adoptionsritus  zusammen.  Im  Gegen- 
satz zu  diesen  Symbolen  bei  der  Knüpfung 
verwandtschaftlicher  Beziehungen  steht 
der  Vorgang  bei  der  sog.  Entsippung,  der 
Lossagung  von  einer  Sippe.  Hier  bricht 
der  sich  Entsippende  unter  Sprechen  einer 
Lossagungsformel  über  seinem  Kopf  vier 
Erlenstäbe  und  wirft  deren  Stücke  in  die 
vier  Ecken  der  Gerichtstätte.  Im  Brechen 
äußert  sich  der  ,,auf  Trennung  eines  Ver- 
bands" abzielende  Wille. 

§  35.  Schließlich  sei  noch  hinge- 
wiesen auf  die  Versinnbildung  der 
Unterordnung  durch  Halten  des  Steig- 
bügels, auf  das  Schlagen  an  die  Kirchen  - 
tür  zur  Schelte  eines  in  der  Kirche 
geschworenen  Eides,  auf  das  Weisen  der 
vier  Wege  bei  der  Freilassung,  die  Krönung 
des  Königs  mit  der  silbernen  Krone  vom 
Haupte  Karls  des  Großen,  das  Wegziehen 
der  Schwurhand  bei  der  Eidesschelte. 

L  i  t. :  vgl.  die  zu  den  einzelnen  Paragraphen 
im  Vorausgehenden  angegebenen  Werke;  ferner 
Grimm  Z.  /.  gesch.  RW.  II  74 ff.  Kopp 
Bilder  und  Schriften  der  Vorzeit  I — II.  v.  Z  a  1- 
1  i  n  g  e  r  Wesen  und  Ursprung  des  Formalismus 
im  altdeutschen  Privatrecht  1 5  ff.  Z  ö  p  f  1  DRG. 
III  1 52  ff-  v.   Schwerin. 

Rechtszug.  A.  Deutschland  und 
England.  §  1.  Sowohl  der  altgermani- 
schen wie  der  volksrechtlichen  Gerichts- 
verfassungwar der  Begriff  eines  Berufungs- 
gerichts und  daher  auch  die  Möglichkeit 
eines  Rechtszuges  (Instanzenzuges)  fremd. 
In  gewissem  Sinn  ersetzte  die  Urteilsschelte 
(s.  d.)  die  mangelnde  Berufung.  Und  ferner 
kam  in  Betracht,  daß  die  Landesgemeinde 
jede  Rechtssache  an  sich  ziehen  konnte. 
Die  hierin  liegende  Kontrolle  wurde  be- 
trächtlich verstärkt,  als  das  Königsgericht 
an  die  Stelle  der  Landesgemeinde  trat.  Das 
fränkische  und  ebenso  das  angelsächsische 
Königsgericht  konnte  angegangen  werden, 
wenn  seitens  der  ordentlichen  Gerichte 
Rechtsverzögerung  und  Rechtsverweige- 
rung stattfand.  Das  fränkische  Königs  - 
gericht  konnte  kraft  des  ius  evocandi  wie 
die  alte  Landesgemeinde  Prozesse  an  sich 
ziehen  und  durfte  von  den  mit  Reklama- 
tionsprivileg ausgestatteten  Parteien  in 
jedem  Stadium  des  Rechtsstreits  ange- 
rufen werden.  Auch  fungierte  es  in  gewissen 
Fällen  als  Zuggericht,   nämlich  wenn  die 


Rechtmäßigkeit  einer  vorgenommenen  ge- 
richtlichen Pfändung  bestritten,  oder  wenn 
ein  Urteil  gescholten  wurde;  das  gescholtene 
Urteil  durfte  an  den  König  gezogen  werden, 
dessen  Gericht  zu  entscheiden  hatte,  ob  die 
Schelte  begründet  war.  In  Deutschland 
hat  sich  im  übrigen  erst  im  Hochmittelalter 
aus  der  Urteilsschelte  in  dem  Rechtszuge 
an  die  städtischen  Oberhöfe  eine  wahre  Be- 
rufung entwickelt. 

Brunner   DRG.    2,    138  f.       Schröder 

DRG.  5  794.  R.  Hübner. 

B.  Skandinavien.  §  2.  Ein 
Rechtszug  (Instanzenzug)  war  dem  Norden 
wohl  ursprünglich  fremd.  Das  engere  Ge- 
richt stand  nicht  im  Verhältnis  eines  unter- 
geordneten zu  dem  weiteren  Gericht,  son- 
dern der  Kläger  hatte,  soweit  beide  Ge- 
richte zuständig  waren,  die  Wahl,  welches 
er  angehen  wollte.  Das  weitere  Gericht 
bot  den  Vorteil,  daß  die  Ächtung  des  Ver- 
urteilten für  einen  weiteren  Bezirk  erzielt 
wurde.  Erst  allmählich  erlangte  das  weitere 
Gericht  einen  Vorzug  vor  dem  engeren, 
insofern  gewisse  schwere  Sachen  ihm  vor- 
behalten wurden,  sodann  durch  Ausbildung 
eines  Rechtszuges. 

§3.  In  Schweden  geht  seit  dem 
13.  Jahrh.  der  Zug  vom  Hundertschafts - 
thing  zum  Landschaftsthing  oder  Königs- 
gericht, später  erscheint  das  Königsgericht 
als  höhere  Instanz  gegenüber  dem  Land- 
schaftsthing.  In  Dänemark  scheint 
erst  im  14.  Jahrh.  sich  eine  Berufung  vom 
Heradsthing  zum  Landsthing  auszubilden. 
In  Norwegen  und  auf  Island  findet 
sich  ein  Instanzenzug  schon  früh  für  den 
Fall,  daß  Zwiespalt  innerhalb  des  engeren 
Gerichts  entstand,  eine  bestimmte  Minder- 
heit sich  von  der  Mehrheit  zweite  {vefang). 
In  diesem  Falle  standen  sich  zwei  Urteile 
gegenüber,  und  das  weitere  Gericht  hatte 
dann  zu  entscheiden,  welches  Urteil  das 
richtigere  war.  Der  Zug  ging  in  Nor- 
wegen vom  Privatgericht  (s.  d.)  an  das 
Viertelsgericht  (Heradsgericht),  von  da  an 
das  Volkslandsgericht,  von  diesem  an  die 
Iggretta,  auf  Island  vom  Frühlingsgericht 
(Bezirksgericht)  an  das  Viertelsgericht  des 
Allthings  (s.  Gerichtsverfassung).  Auf  Is- 
land wurde  im  Anfang  des  II.  Jahrhs.  ein 
oberstes  Gericht,  das  Fünftengericht,  ge- 
bildet, welches  bei  vefang  in  den  Viertels- 


480 


REEBNINGS  VERFAHREN  -  REGALIEN 


gerichten  angegangen  werden  sollte  und  mit 
Stimmenmehrheit  entschied. 

§  4.  Das  Verfahren  bei  Beschreiten  des 
Rechtszuges  (ßingskot)  war  ein  Wettver- 
fahren (vceßning,  veäjafrardömr).  Entweder 
hat  die  Partei  mit  dem  Urteiler  oder  den 
Urteilern  zu  wetten  oder  die  Urteiler  haben 
gegeneinander  zu  wetten.  Das  Pfand  hat 
der  verlierende  Teil  verwettet.  Übrigens 
konnte  in  Schweden  nicht  bloß  gegen  das 
Urteil,  sondern  auch  gegen  das  Verdikt 
der  Jury  das  Wettverfahren  eingeleitet 
werden,  doch  nicht  mehr,  nachdem  das 
Verdikt  beschworen  war  (Upl.  L.  Wipcerbo 
B.  17  §4). 

Maurer  Vorl.  I  2  S.1201.,  142 f.,  79fr. ;  Island 
175  ff.;  Entstehung  des  isländ.  Staates  187  ff.; 
v.  Amira  Recht  3  256  ff. ;  Lehmann  Königs- 
friede d.  Nordgermanen,  1886,  80 ff.,  110;  Mat- 
zen Forel.  II  10;  Nordström  II  594  ff. ; 
Hertzberg  Grundtr.  186;  Schlyter 
Ordb.  s.  v.  vcepia.  K.  Lehmann. 

Reebningsverfahren.  Das  Reebnings- 
verfahren  ist  eine  nach  dem  ,,Reeb"  (anord. 
rep)  benannte  Art  der  Vermessung  von 
Grundstücken.  In  dem  durch  die  sölskipt 
(s.  d.)  orientierten  Dorfraum  wurden  in 
Dänemark  mittels  eines  Seiles  (Reeb,  funi- 
culus)  die  einzelnen  Hofstellen  ausgemessen 
(adän.  repce).  Der  Boden  wurde  so  ,,rep- 
draghcen  iorth". 

Haff  Die  dänischen  Gemeinderechte  II  24fr. 
Matzen  Forelcesninger  Ting  sret  2  8  ff.  M  e  i  t  - 
zen  Siede lung  III  527  ff.  v.  Schwerin. 

Reeder  (das  Wort  scheint  erst  im  15. 
Jahrh.  aufzutreten;  die  romanischen  Quel- 
len sprechen  vom  nauclerus,  patronus,  senyor 
de  la  nau,  die  anord.  von  styrimadr,  skip- 
heerra)  und  Schiffer  fielen  ursprünglich  zu- 
sammen. Allein  bei  größeren  Verhältnissen 
pflegte  Schiffspartnerschaft  (s.  d.)  einzutre- 
ten, welchenfalls  später  nur  einer  der  Reeder 
mitfuhr  und  das  Schiff  als  nauclerus  oder 
capitaneus  dirigierte.  Noch  später  wird 
das  Kommando  einem  angestellten  Schiffer 
überlassen,  der  Heuer  oder  Gewinnanteil, 
möglicherweise  auch  besondere  Gratifika- 
tion von  dem  Ladungsbeteiligten  (Primage, 
Kapplaken)  bezieht. 

L.  Per  eis  in  ZfHR.  57,  344  fr.;  58,  26  ff.; 
Lehmann  HR.  §46.  Aschburner  Nojjlo; 
PoStwv  va-j-ixo?  p.  CXXXVI  f.        K.  Lehmann. 


Regalien.  A.  Deutschland  und  Eng- 
land. §1.  Im  11.  Jahrh.  wird  der  Ausdruck 
regalia  gebraucht  für  königliche  Einkünfte 
verschiedener  Kategorien,  aber  auch  für  Ge- 
rechtsame aller  Art,  die  vom  König  stam- 
men, besonders  für  die  den  geistlichen 
Gewalten  verliehenen :  Regalia,  i.  e.  a  regi- 
bus  et  imperatoribus  pontiflcibus  Romanis 
data  in  fundis  et  redditibus  heißt  es  in  einer 
Schrift  über  die  Investitur  von  1109  (Lib. 
de  lit.  2,  498),  in  ähnlichem  Sinn  sprach 
Wido  von  Ferrara  schon  1086  von  Regalien 
(Lib.  1,  564),  so  gedachte  auch  Gregor  VIL 
der  regalia  S.  Petri  (Epist.  I  21).  Im  Jahre 
1107  aber  erklärte  der  Abgesandte  Hein- 
richs V.  zu  Chälons  die  Städte  und  Bur- 
gen, die  Markgrafschaften,  Zölle  und  was 
vom  Kaiser  stammt  als  Regalien.  Und  im 
Vertrag  Heinrichs  V.  mit  Paschal  IL  v.  J. 
IUI,  wo  die  regalia  vollzählig  erwähnt 
werden  sollten,  werden  angeführt  civitates, 
ducatus,  marchias,  comitatus,  monetas,  telo- 
neuni,  mercatum,  advocatias  regni,  iura 
centurionum  et  curtes,  quae  manifeste  regni 
erant,  cum  pertinentiis  suis,  militiam  et 
castra  regni  (MG.  Constit.  1  Nr.  85).  Schon 
ist  demnach  ein  Unterschied  zwischen 
privatwirtschaftlichen  Einkünften  und  Ein- 
nahmen aus  Hoheitsrechten  gemacht.  Zu 
den  Regalien  werden  alle  Hoheitsrechte, 
so  Zentgerichte,  gerechnet,  in  welcher  Weise 
und  von  welcher  Seite  immer  sie  erworben 
sein  mochten,  sodann  alle  jene  Privat- 
güter und  -gerechtsame,  die  vom  Reich 
stammen.  (Anders  die  Ansicht  J.  F  i  k  - 
kers  Wiener  SB.  72,  113  f.).  Daß  auch 
die  Regalien,  wie  sie  nach  dem  Wormser 
Konkordat  von  1122  der  königlichen  Ver- 
leihung zugestanden  wurden,  in  diesem 
Sinne  gemeint  sind,  darf  ohne  weiteres  vor- 
ausgesetzt werden. 

§  2.  In  Brunos  Sachsenkrieg  (Bruno  De 
bello  Saxonico  c.  108  p.  79)  ist  mit  pro- 
fligatio  regalium  Verschleuderung  desReichs- 
guts  und  der  Reichseinkünfte  im  allge- 
meinen gemeint.  Sehr  bald  tritt  aber  eine 
Verengerung  des  Begriffs  auf.  In  den  nor- 
mannischen Gesetzen  Süditaliens  des  12. 
Jahrhs.  wird  die  dem  König  unveräußer- 
lich vorbehaltene  Blutgerichtsbarkeit  als 
regalia  bezeichnet:  salvis  tarnen  regalibus 
nostre  maiestatis  felonie  videlicet  traditione 
et    homieidio    (Niese,    Gesetzgebung    der 


REGALIEN 


481 


norm.  Dynastie  1910  S.  53  f.).  Im  Jahre 
II 58  aber  hat  Friedrich  I.  zu  Roncalia  von 
Rechtsgelehrten  den  Umfang  der  Regalien 
festlegen  und  bestimmen  lassen,  daß  zu 
ihnen  gehören:  die  Arimannen  (gewisse 
Personalabgaben),  die  öffentlichen  Straßen, 
die  schiffbaren  Flüsse,  Häfen,  Ufer-  und 
sonstige  Zölle,  Münzen,  Strafgelder,  herren- 
lose Güter,  die  den  Straffälligen  abgespro- 
chenen Güter,  die  Stellung  von  Pferden, 
Wagen,  Schiffen  zu  öffentlichem  Dienst, 
außerordentliche  Kriegssteuern,  Einsetzung 
der  Magistrate,  Silberbergwerke,  Pfalzen 
in  den  Städten,  Abgaben  von  Fischereien  und 
Salinen,  das  Vermögen  der  Majestätsver- 
brecher, die  Hälfte  des  zufällig  auf  könig- 
lichem oder  kirchlichem  Grund  und  Boden 
gefundenen  Schatzes,  schließlich  dergesamte 
wenn  planmäßig  aufgesuchte  Schatz.  Der 
Regalienbegriff  geht  hier  grundsätzlich  von 
derselben  Auffassung  aus  wie  der  im  Jahre 
im.  Es  werden  eben  im  12.  Jahrh.  jene 
Finanzrechte  des  Königs,  die  nicht  einfach 
aus  der  auch  dem  König  wie  jedem  andern 
Herrn  zustehenden  Privatwirtschaft  (Do- 
mänen) flössen,  die  vielmehr  kraft  könig- 
lichen Hoheitsrechts  wahrgenommen  wur- 
den, in  bestimmter  Weise  hervorgehoben 
und  zusammen  mit  anderen  nutzbaren 
Hoheitsrechten   als  Regalien  aufgefaßt. 

§  3.  In  dieser  Richtung  wurde  die 
Regalienlehre  weiter  ausgebaut.  Seit  dem 
15.  Jahrh.  unterschied  man  regaliae  altae 
et  bassae  (Du  Cange  ed.  Favre  VII  85). 
Juristen  und  Kameralisten  stellten  später 
kleine  und  große  in  fester  Ausprägung  ein- 
ander gegenüber.  Und  nach  und  nach 
wurden  die  kleinen  oder  niedern  Regale  als 
die  eigentlichen  oder  als  die  Finanzregale 
schärfer  gesondert,  einerseits  gegenüber 
jenen  Einkünften  des  Staats,  die  aus  der 
Geltendmachung  von  Hoheitsrechten  an 
sich  hervorgingen,  andererseits  gegenüber 
den  Zinsen  der  privaten  Vermögensobjekte 
des  Fiskus  (Domänen) .  So  kam  man  vielfach 
zu  einem  engeren  Begriff  der  Regalität  und 
charakterisierte  sie  als  ein  ,, kraft  Hoheits- 
rechts  in  Anspruch  genommenes  fiskalisches 
Nutzungs- oder  Okkupationsrecht  an  Sachen, 
welche  ihrer  Natur  nach  nicht  in  fiska- 
lisches Eigentum  gehören"  (A.  Heusler). 
Daß  bei  diesen  Auffassungen  Schwierig- 
keiten und  Widersprüche  ungelöst  blieben, 


daß  eben  im  Laufe  der  Geschichte  über  das, 
was  dem  Staat  als  solchem  zugehören  muß, 
sehr  wechselvolle  Ansichten  herrschten,  ist 
ohne  weiteres  einleuchtend.  Auch  das  mit- 
unter hervorgehobene  Moment,  daß  nur 
jene  Einnahmen  als  Regale  i.  e.  S.  zu  gelten 
haben,  welche  fiskalischen,  nicht  Wohl- 
fahrtszwecken dienen,  vermochte  kein  fest 
unterscheidendes  Merkmal  zu  bieten,  weil 
mannigfache  Verbindungen  des  einen  und 
andern  vorkamen.  Das  was  Klock  im 
17.  Jahrh.  bemerkt  hat,  regalia  quae  sint 
vix  definiri  poterit,  galt  stets  und  gilt  noch 
jetzt.  Dabei  fiel  naturgemäß  die  Auffassung 
verschieden  aus,  je  nachdem  der  juristische 
oder  der  kameralistische  (finanztechische) 
Standpunkt  eingenommen  wurde.  Neuere 
Staatslehrer  haben  vielfach  den  Begriff 
'Regal'  als  schlechthin  unbrauchbar  für  die 
Charakterisierung  einzelner  Seiten  der 
Staatstätigkeit  und  einzelner  Gruppen  der 
Staatsfinanzen  verworfen. 

§  4.  Es  ist  hier  nicht  über  die  Geschichte 
der  Regalientheorie  zu  sprechen  (s.  Artikel 
'Regale'  in  Bluntschlis  Staatswörterbuch, 
im  Staatslexikon  der  Goerresgesellschaft, 
im  Wörterbuch  des  Verwaltungsrechts,  im 
Handwörterb.  der  Staatswiss. ;  vgl.  auch 
H.  Böhlau,  De  regalium  notione  commentarii; 
H.  Strauch,  Über  Ursprung  und  Natur  der 
Regalien.  1865).  Auch  nicht  über  die 
Entwicklung  jenes  Regalienrechts,  das  be- 
sonders in  der  Zeit  nach  dem  Wormser 
Konkordat  als  Hoheitsrecht  des  Königs 
über  die  Kirche  gehandhabt  wurde. 
Wird  die  Frage  berührt,  welche  finan- 
ziellen Nutzungen  sich  der  «ältere  Staat 
(der  König)  vorbehielt,  so  ist  der  Blick  zu 
richten  sowohl  auf  solche  Nutzungsrechte, 
die  im  Sinne  der  älteren  Lehre  galten  als 
regalia  maiora  in  quibus  potissimum  supre- 
ma  potestas  et  dignitas  relucet,  als  auch  auf 
jene  regalia  minor a  quae  potius  ad  fiscale 
jus  et  proventus  quam  ad  ipsam  supremam 
potestatem  spectant. 

§  5.  Als  Regalien,  die  zu  den  wirklichen 
Hoheitsrechten  des  Staats  gehören  und 
deren  Vergebung  zugleich  den  Verlust  eines 
Teils  der  Staatsgewalt  selbst  bedeutet, 
sind  Gericht,  Steuer,  Münze,  Zoll  zu  er- 
achten. Bei  Münze  und  Zoll  ist  der  Aus- 
druck Regal  mit  besonderer  Vorliebe  ge- 
braucht worden.    Mit  Münzregal  wird 


482 


REGALIEN 


das  offenbar  von  jeher  bestehende  Hoheits- 
recht über  jede  Münzausprägung  gemeint, 
das  im  karolingischen  Zeitalter  zum  nutz- 
baren Recht  ausgestaltet  und  fortan  in 
bestimmter  Beschränkung  auf  einzelne 
Herrschaften  übertragen  wurde  (s.  'Münz- 
gerechtigkeit').  Ähnliches  gilt  vom  Zoll- 
r  e  g  a  1  (s.  'Zoll'),  mit  welchem  das  Mar  kt- 
r  e  g  a  1  aufs  engste  zusammenhing.  Denn 
wenn  auch  private  Märkte  ohne  weiteres 
bestehen  konnten,  so  ist  nur  jener  Markt 
ein  öffentlicher  und  ein  für  den  Markt- 
herrn ertragreicher,  der  den  Marktzoll, 
der  überdies  oft  die  Münze  besaß,  d.  i. 
der  Markt  mit  kgl.  Autorität.  Ein  Markt- 
regal in  diesem  Sinn  ist  unter  Karl  d.  Gr. 
ausgebildet  worden;  s.  'Handel'  §  55; 
'Markt';  'Marktrecht'.  Diese  Regalien  sind 
hier  nicht  näher  zu  betrachten.  Wir  haben 
nur  die  niederen  Regalien  oder  die  Rega- 
lien i.  e.  S.  ins  Auge  zu  fassen,  die  nicht 
aus  der  Natur  der  staatlichen  Gerechtsame 
selbst  fließen,  besonders  das  vielbesproche- 
ne Bodenregal  und  die  ihm  verwandten 
Nutzungen  der  älteren  Zeit. 

§  6.  Als  das  in  der  fränkischen  Zeit  be- 
sonders wichtige  Regal  wird  von  manchen 
Rechtshistorikern  (bes.  von  R.  Schröder) 
das  Bodenregal  hervorgehoben.  Die 
Hauptstütze  für  diese  Ansicht  bildet  die 
Bestimmung  L.  Salica  XIV  4  si  quis  homi- 
num  qui  migrare  voluerit  et  de  rege  habuerü 
praeceptwn  .  .  et  aliquis  contra  ordinationem 
regis  testare  praesumpserit,  .  .  sol.  CC  cul- 
pabilis  iudicetur.  Der  König  habe,  so  wird 
geschlossen,  auch  gegen  den  Willen  der 
Markgenossen  die  Siedelung  befehlen  dür- 
fen, der  König  sei  Obereigentümer  der  ge- 
samten Mark  gewesen.  Bedenken  wir  in- 
dessen, daß  es  sich  hier  um  Niederlassung 
eines  fremden  Siedlers  auf  Land  handelt, 
das  noch  nicht  in  privatem  Eigentum  stand, 
so  vermögen  wir  nur  ein  mit  dem  der  Mark- 
genossen konkurrierendes  und  in  der  Kon- 
kurrenz rechtlich  allem  andern  überlegenes 
Verfügungsrecht  des  Königs  über  unbe- 
bautes, bisher  nicht  im  Privateigentum 
stehendes  Land  zu  erkennen.  Von  einer 
privatrechtlichen  (sachenrechtlichen)  Herr- 
schaft des  Königs  über  Grund  und  Boden 
des  gesamten  Reichs,  auch  des  schon  in 
privatem  Eigentum  stehenden  Gebiets,  ist 
hier  und  sonst  nicht  die  Rede.    Man  wird 


daher  die  Annahme  eines  allgemeinen 
Bodenregals  ablehnen  müssen  und,  da 
nach  der  lex  Salica  alles  nicht  in  pri- 
vatem Eigentum  befindliche  Land  von 
der  kgl.  Gewalt  beansprucht  werden  kann, 
von  einem  Almendregal  allein  sprechen 
dürfen  (Amira  Recht  S.  120).  —  Auch  in 
England  ist  von  einem  allgemeinen  Boden - 
regal  des  Monarchen  nicht  die  Rede.  S. 
'Folcland',  'Buchland'. 

§  7.  Die  weitere  Entwicklung  einiger  mit 
dem  Grund  und  Boden  in  Verbindung 
stehender  Rechte  und  ihre  Fortbildung  zu 
Regalien  bestätigt,  wie  ich  glaube,  die  Un- 
möglichkeit, ein  allgemeines  Bodenregal 
der  fränkischen  Zeit  als  Ausgangspunkt 
verschiedener  Regalrechte  anzunehmen. 
Ist  doch  charakteristisch,  daß  erst  nach  und 
nach,  mitunter  in  recht  später  Zeit,  das 
klar  hervortritt,  was  bei  allgemeiner  Bo- 
denregalität  sich  von  Anfang  an  hätte 
zeigen  müssen.  Erst  nach  und  nach  hat 
der  König  den  Grundsatz,  daß  res  extra 
commercium  ihm  zukommen,  zur  Anwen- 
dung gebracht  und  einzelne  Regalien  aus- 
gebildet. 

§  8.  So  das  Bergregal.  Immer  wurde 
zwischen  dem  fiskalischen  Bergbau  als 
einem  privatrechtlichen  Betrieb  des  Königs 
und  dem  Bergbau  privater  Leute  unter- 
schieden.- Ein  Anspruch  des  Königs  auf 
Metalle  oder  Bergwerke  des  fremden  Bo- 
dens bestand  im  ersten  Jahrtausend  unse- 
rer Zeitrechnung  nicht.  Aber,  wie  es 
scheint,  ein  Besteuerungsrecht  des  Fiskus 
wurde  in  Anspruch  genommen  gegenüber 
dem  gesamten  Bergbaubetrieb,  dem  fis- 
kalischen ebenso  wie  dem  privaten.  Die 
ältere  Ansicht  (Arndt)  sieht  darin  ein  Zei- 
chen der  Regalität,  die  sich  aus  dem  älteren 
Bodenregal  entwickelt  habe,  eine  jüngere 
(Zicha)  dagegen  bringt  das  mit  römischen 
Steuerverhältnissen  zusammen  und  meint, 
daß  hier  der  erste  neue  Anfang  für  die 
spätere  Bildung  des  Bergregals  zu  suchen 
sei.  Der  kgl.  Anspruch  auf  das  Waschgold 
der  Flüsse  in  Italien  seit  Ende  des  9.  Jahrhs. 
ist  mit  einem  längst  bestehenden  Strom - 
regal  in  Verbindung  zu  bringen.  Erst  seit 
etwa  1000  ist  in  Italien  der  fiskalische  An- 
spruch auf  das  Metall  und  auf  Boden- 
schätze im  allgemeinen  zu  beobachten.  In 
Deutschland   sicher   erst  seit  Anfang  des 


REGALIEN 


483 


12.  Jahrhs.,  in  England  seit  Richard  I. 
Während  aber  nunmehr  in  Deutschland, 
obschon  nicht  ohne  Widerspruch  (Sachsen- 
spiegel Ldr.  I.  35),  die  gesamte  Ordnung  des 
Bergwerkswesens  auf  der  Regalität  be- 
ruhte und  die  Grundherren,  die  sich  früher 
zugleich  als  Bergherren  betrachteten,  sich 
das  Bergbaurecht  vom  König  übertragen 
ließen,  ist  in  England  eine  überaus  ver- 
schiedene partikularrechtliche  Gestaltung 
zur  Ausbildung  gelangt. 

§  9.  Früher  als  bei  den  Metall-  und  Salz- 
schätzen  des  Bodens  ist  ein  kgl.  Sonder- 
recht über  Forste  und  über  die  wilden  Tiere 
in  Anspruch  genommen  worden.  Man 
pflegt  von  Forst-  und  Jagdregal  zu  spre- 
chen. —  Der  Tierfang  war  anfangs  bei  den 
Germanen  frei,  die  wilden  Tiere  galten  nicht 
als  Zubehör  des  Grund  und  Bodens,  sie 
standen  extra  commercium.  Aber  früh  (L. 
Sal.  XXXIII.  L.  Rib.  XLII 1)  bildeten  sich 
Sonderrechte  an  Jagden,  vermutlich  von 
Anfang  an  auf  Grund  der  Genehmigung  des 
Königs,  der  als  Herr  des  herrenlosen  Guts 
das  Recht  der  Verfügung  besaß.  Er  machte 
das  Recht  für  sich,  er  machte  es  für  seine 
Großen  geltend.  Aber  naturgemäß  nur  so- 
weit es  nötig  war.  Freier  Tierfang  ging 
neben  geschlossenen  Jagdrechten  lange  ein- 
her. Seit  Karl  d.  Gr.  sind  kgl.  Jagdprivilege 
für  große  Grundherren  vorhanden.  Und 
allmählich,  im  10.  und  11.  Jahrh.,  entsteht 
die  Meinung,  daß  das  Jagdrecht  Zubehör 
der  Grundherrschaft  sei.  Daher  haben 
später  die  Könige  —  klar  und  bestimmt 
seit  Heinrich  II.  (Dipl.  Nr.  54)  —  bei  Er- 
teilung von  Jagd-  und  Forstprivilegien  die 
betroffenen  Grundeigentümer  befragt.  Ne- 
ben der  Rechtsauffassung,  daß  die  Jagd  den 
Grundeigentümern  als  solchen  zukomme 
oder  auf  kgl.  Verleihung  beruhe  (Jagdregal), 
bleibt  die  alte  Volkstradition  bestehen,  daß 
der  Tierfang  frei  sei  (Ssp.  Ldr.  IL  61  c.  2). 
Diese  Entwicklung  hängt  mit  der  Bildung 
der   Bannforsten  zusammen. 

§  10.  Seit  dem  6.  Jahrh.  ist  von  Forsten 
die  Rede.  Das  Wort,  das  zuerst  in  einer 
Urk.  Childeberts  I.  v.J.  556  nostra  jorestis 
begegnet,  stammt  vom  lat.  foris,  foras  d.  i. 
'außerhalb'  und  weist  darauf  hin,  daß  das 
betreffende  Gebiet  außerhalb  der  gemeinen 
Nutzung  zu  stehen  habe.  Der  König  er- 
klärte bestimmte  Gebiete,  soweit  in  ihnen 


sich  nicht  privates  Eigentum  befindet,  als 
frei  von  gemeiner  Nutzung.  Er  tut  das 
zunächst  gegenüber  Wildland,  wo  Sonder- 
rechte überhaupt  nicht  vorhanden,  er  tut 
das  aber  auch  gegenüber  Gebieten,  die  teil- 
weise bereits  besiedelt  waren.  Solche  Er- 
klärungen von  bestimmten  Gebieten  als 
Forste  forestes  sollten  und  konnten  niemals 
bestehendes  Grundeigentum  verletzen,  sie 
bezogen  sich  nur  auf  das  nicht  in  privatem 
Eigentum  befindliche  Land,  nämlich  auf 
Wild-  und  unverteiltes  Gemeinland,  so- 
dann auf  alle  jene  nutzbaren  Rechte  wie 
Fisch-  und  Wildfang,  die  nicht  ohne  wei- 
teres zum  Grundeigentum  gehörten,  und 
schließlich  auf  Wald  und  Weiden,  die  zu- 
nächst niemandem  gehörten,  aber  von  ver- 
schiedenen Volksgenossen  bereits  genutzt 
wurden.  So  wurden  kleine,  größere  und 
ganz  große  Landstriche  als  Sonderbezirke  für 
Verwaltung  und  Handhabung  des  Rechts 
herausgehoben.  Die  Forsten  dieser  Art, 
die  nicht  gerade  Wälder  umfaßten,  in  denen 
aber  meist  die  Wälder  besonders  ausge- 
dehnt waren,  wurden  auch  mit  dem  deut- 
schen Wort  Sunder  bezeichnet:  in  einer 
allerdings  verfälschten  Urkunde  Ludwigs 
d.  Fr.  v.  819  (Mühlb.  Nr.  697  (676))  wird 
des  pagus  Kuningessuntra,  d.i.  des  Königs - 
forstes  gedacht  und  damit  ,,ein  ursprüng- 
lich der  Alleinverfügung  des  Königs  unter- 
worfenes Territorium"  gemeint. 

§  11.  Seit  Ende  des  9.  Jahrhs.  wird  in 
diesem  Königsgebiet  der  Königsbann  ge- 
handhabt. Das  ist  grundsätzlich  nichts 
Neues,  da  diese  Sondergebiete  von  jeher 
durch  kgl.  Autorität  geschützt  waren,  das 
ist  nur  eine  Folge  der  damals  allgemein  ge- 
wordenen Anwendung  der  60-Schilling- 
Buße,  des  Königsbanns,  zur  Aufrecht- 
erhaltung der  kgl.  Autorität  und  eines  kgl. 
Sonderfriedens.  —  Aber  seit  dem  Ende  der 
Karolingerzeit  gehen  große  Veränderungen 
vor.  Das  Wort  jorestis  verblaßt  vielfach 
zur  Bezeichnung  des  Waldes  —  so  zuerst 
951  Dipl.  Otto  I.  131,  das  ius  forestis  greift 
über  die  Grenzen  verschiedenster  Grund- 
eigentümer hinaus  und  wird  in  der  Haupt- 
sache zu  einem  besonderen  ius  venationis. 
Da  aber  sehr  bald,  im  11.  Jahrh.,  die 
Jagdrechte  als  Pertinenzen  des  Großgrund- 
besitzes galten,  so  hörten  auch  die  Forst  - 
privilege  in  dieser  Periode  mehr  und  mehr 


484 


REGALIEN 


auf.  Das  Jagdregal  ist  teils  in  die  Hände 
der  großen  Grundherren,  teils  in  die  der 
Landesherren  gelangt  und  in  späterer  Zeit 
von  diesen  gehandhabt  worden. 

§  12.  In  England  hat  Cnut  (II  Cn. 
80)  zugunsten  der  Grundoberherren 
den  allgemeinen  Tierfang  aufgehoben, 
ja  der  Fälscher  Pseudocnut  (Ende 
12.  Jahrh.)  stellt  das  Jagdrecht  als  Adels- 
recht hin.  Cnut  hat  überdies  aus  den 
Domänengütern  bestimmte  Bezirke  aus- 
geschieden, in  denen  jeder  Wildfrevel  be- 
straft wurde.  Für  die  Zeit  Edwards  des 
Bekenners  sind  nach  dem  Domesdaybuch 
foresta  und  forestarii  bezeugt,  aber  das 
Forstrecht  im  Sinne  der  Ordnungen  des 
Festlands  ist  erst  von  Wilhelm  dem  Er- 
oberer nach  England  gebracht  worden,  von 
der  Normandie  her,  wo  es  schon  am  An- 
fang des  11.  Jahrhs.  ausgebildet  war.  Jetzt 
wurden  Forsten  errichtet,  Bannwälder,  in 
denen  der  König  oder  die  von  ihm  Be- 
dachten das  Recht  auf  Jagd  und  Wald- 
nutzung  allein  besaßen  (s.  Liebermann 
'Forst'  und  die  dort  angegebene 
Literatur) . 

§  13.  Früh  hat  die  kgl.  Gewalt  die  Hand 
gelegt  auf  die  viae  publicae,  die  von  den 
viae  convicinales  unterschieden  wurden  und 
die  auch  viae  regis  hießen,  ferner  auf  die 
flumina  publica,  die  in  einem  Gegensatz  zu 
den  Wasserläufen  in  den  Marken  standen. 
Diese  Straßen  und  Gewässer  hatten  von 
Anfang  an  die  Eigenschaft  der  Herren- 
losigkeit,  sie  waren  der  Nutzung  aller  offen. 
Cuiuscumque  potestatis  sint  littora,  nostra 
tarnen  est  regalis  aqua  —  diese  Worte  einer 
im  11.  Jahrh.  gefälschten  Urkunde  Ludwigs 
d.  D.  (Mühlbacher  Nr.  6 28  (608))  bezeichnen 
den  damaligen  Rechtsstandpunkt.  Aber 
schon  im  karolingischen  Zeitalter  machte 
sich  die  Tendenz  geltend,  die  extra  commer- 
cium stehenden  Straßen  und  Ströme  der 
kgl.  Nutzung  zu  unterstellen,  natürlich 
ohne  damit  den  öffentlichen  Verkehr  zu 
hindern.  Hier  tritt  der  Grundsatz  der 
Regalität  auf,  er  reift  in  der  Kaiserzeit 
weiter  aus,  er  ist  in  der  Stauferzeit  voll 
ausgebildet.  Allerdings  bleibt  auch  hier 
die  alte  volkstümliche  Auffassung  bestehen, 
die  das  usui  publico  destinata  in  weitester 
Art  erhalten  wissen  will  (Ssp.  Ldr.  II  28 
§4;  Deutschensp.  138;  Schwsp.  Lassb.  197). 


§  14.  Von  einem  Schatz-  und  Fundregal 
kann  nur  in  bedingter  Weise  gesprochen 
werden.  Anfänge  wurden  vor  dem  11.  Jahrh. 
überhaupt  nicht  gemacht,  in  Deutschland 
ebenso  wenig  wie  in  England.  Die  histo- 
rischen Voraussetzungen  für  einen  allge- 
meinen Anspruch  des  Königs  und  der  vom 
König  Bedachten  sind  die  gleichen  wie 
bei  Entstehung  des  Bergregals.  Partiku- 
larrechtliche Gestaltungen,  römisch-recht- 
liche Einwirkungen  haben  indessen  die 
Ausbildung  eines  neinheitlichen  Königs - 
rechts  gehindert.     S.  'Fund',   'Schatz'. 

§  15.  Noch  nach  manch  anderer  Seite 
hin  hat  die  Regalität  sich  ausgebildet  und 
neue  Gebiete  finanzieller  Nutzung  zu  ge- 
winnen gewußt.  So  ist  in  England  der 
Walfisch  in  normannischer  Zeit  zum  Regal 
geworden  (s.  Liebermann  'Wal').  Der 
altgermanische  Anspruch  der  Obrigkeit  auf 
Leib  und  Gut  der  Schiffbrüchigen  dagegen 
hat  wohl  Ansprüche  der  Könige  erzeugt, 
in  Deutschland  ebenso  wie  in  England,  hat 
auch  mannigfache  Regelungen  veranlaßt, 
aber  dauernd  kein  eigentliches  Regal  zu 
schaffen  vermocht. 

§  16.  In  der  Zeit,  da  in  Deutschland  die 
staatlichen  Rechte,  eines  nach  dem  andern, 
auf  die  Territorien  übergegangen  waren  und 
hier  eine  kräftige  Ausbildung  erfuhren,  ist 
die  Idee  der  Regalität  von  diesen  Einzel- 
mächten in  steigendem  Maße  zur  Anwen- 
dung gebracht  worden.  Jahrhundertelang 
war  es  charakteristisch  für  den  Staat,  seine 
allgemeine  Gewalt  in  der  Art  zu  gebrau- 
chen, ja  zu  mißbrauchen,  daß  zahlreiche 
Gerechtsame  den  privaten  Sphären  ent- 
zogen und  für  die  Staatsnutzung  beschlag- 
nahmt, daß  in  immer  größerer  Ausdehnung 
Regalien  verkündet  wurden.  Noch  hatte  der 
werdende  neue  Staat  im  späteren  Mittel- 
alter und  darüber  hinaus  nicht  die  gesun- 
den materiellen  Grundlagen  seiner  wach- 
senden Wirksamkeit  zu  finden  vermocht. 
Aus  Freidanks  Sang  klingt  der  bittere 
Protest  gegen  die  brutale  Entwicklung  der 
Regalität  heraus:  die  fürsten  twingent  mit 
gewalt/velt,  stein,  wazzer  und  walt,  / 
darzue  beide  wilt  und  zam;  /  si  taeten  luft 
gerne  alsam,  /  der  muoz  uns  doch  gemeine 
sin.  /  möhten  si  uns  den  sunnen  schin  / 
verbieten,  auch  wint  und  regen,  /  man 
müest  in  zins  mit  golde  wegen. 


REGALIEN 


485 


A.  Arndt  Z.  Gesch.  u.  Theoried.  Bergregals 
u.  d.  Bergbaufreiheit  1879.  E.  Eckstein 
Schatz-  u.  Fundregal  in  Mitt.  d.  Inst.  f.  österr. 
Gesch.  31.  GrimmZ)^,+  i)344ff.  A.Heus- 
ler  Inst.  d.  dt.  Privatr.  I  S.  364fr.  Lieber- 
mann Gesetze  d.  Angelsachsen  II>  (Rechts- 
u.  Sachglossen)  191 2.  Pollock-Maitland 
Hist.  of  Engl.  Law  1,  558fr.  R.  Schröder 
DBG.  2i8f.  544f.  u.  a.  a.  St.  H.  Thimme 
Forestis  im  Arch.  f.  Urk.-Forschung  II.  Waitz 
DVG  4,  i27ff.  ;  8,  257  fr.  Zycha  Recht  d. 
alt.  dt.  Bergbaus  1899.  Gerh.  Seeliger. 

C.  Norden.  §  17.  Von  den  Regalien 
kommt  in  den  skandinavischen  Reichen  vor 
allem  das  Bodenregal  in  Betracht.  Harald 
Schönhaar  maßte  sich  ein  Obereigentum  an 
allem  Land  im  Reiche  an,  das  aber  schon 
von  seinem  Nachfolger  Hakon  godi  auf  das 
herrenlose  Land  und  die  Allmenden  be- 
schränkt wurde;  all  dieses  Land  ist  „ko- 
nungs  almenningr".  Dadurch  wurde  zwar 
keineswegs  das  Recht  der  Nutzung  der 
Allmende  durch  die  Bauern  beeinträchtigt, 
auch  nicht  die  Rodung  von  noch  unbebau- 
tem Land  ausgeschlossen,  aber  es  bedurfte 
doch  jeder,  der  in  der  Königsalmende  roden 
wollte,  königlicher  Erlaubnis  {leyfi),  die 
allerdings  nicht  verweigert  wurde,  und  er 
wurde  auch  nur  Pächter  (leiglendingr)  auf 
Königsland.  Dem  Regal  unterworfen  war 
das  Land  und  die  Küste  {hü  cefra  oc  ytra). 
Ganz  gleiche  Verhältnisse  schildert  das 
jütische  Gesetz  in  dem  Satz,  daß  in  der 
Allmende  ,,der  König  den  Boden  und  die 
Bauern  den  Wald"  haben.  Doch  ist  die 
Rechtslage  nicht  in  ganz  Dänemark  die- 
selbe; auch  ist  hier  von  einer  Rodungs- 
erlaubnis anscheinend  nicht  die  Rede,  und 
das  Regal  des  Königs  äußerte  sich  haupt- 
sächlich in  dessen  Verfügungsrecht  und 
nachher  zu  erwähnenden  Ausflüssen.  In 
Schweden  kennt  die  ältere  Zeit  kein  könig- 
liches Bodenregal.  Dort  war  durch  die 
Aufteilung  des  Landes  in  Hundertschafts-, 
Volklands-  und  Landsalmenden  der  Platz 
für  ein  solches  genommen.  Es  hat  sich  aber 
seit  dem  Ende  des  13.  Jahrhs.  ein  Recht 
des  Königs  an  den  Allmenden  ausgebildet, 
zuerst  vielleicht  in  Helsingeland.  In  die 
Erscheinung  tritt  es  meist  als  ein  Recht 
auf  den  dritten  Teil  der  Allmende,  das 
manchmal  auch  ausgeschiedene  Königs  - 
drittel  {kenungs  firipiunger). 


§  18.  Als  ein  weiterer  Ausfluß  des  auch 
dem  Bodenregal  zugrunde  liegenden  Ge- 
dankens, daß,  was  Niemandem  gehört,  des 
Königs  ist,  erscheint  das  Recht  des  däni- 
schen und  norwegischen,  später  auch  des 
schwedischen  Königs  auf  gewisse  Fische. 
In  Norwegen  ist  es  der  Wal,  der  unter  be- 
stimmten Voraussetzungen  dem  König  zu- 
fiel, insbesondere,  wenn  er  auf  der  Allmende 
strandete,  ganz,  in  anderen  Fällen  zur  Hälfte. 
In  Dänemark  kommt  in  Betracht  der  Stör- 
fisch, ferner  Wal  und  Delphin;  doch  sind 
die  Rechte  des  Königs  nicht  bei  allen  Fi- 
schen die  gleichen,  insbesondere  darf  sich 
der  Finder  einen  Teil  des  Wals  oder  Del- 
phins aneignen.  Auch  hier  aber  wird  vor- 
ausgesetzt, daß  die  Fische  gestrandet  sind, 
und  daher  können  die  dänischen  Gesetze 
geradezu  sagen,  daß  die  dem  König  zu- 
fallenden Fische  Wrack  (adän.  vrak,  anorw. 
rek)  sind,  die  anderen  nicht.  Aber  auch 
sonst  hat  der  König  in  Norwegen  und  Däne- 
mark ein  Wrackrecht  oder  Strandrecht,  das 
aber  wiederum  nur  eintritt,  wenn  der  Eigen- 
tümer sich  nicht  meldet,  also  herrenloses 
Gut  vorliegt.  Es  bezieht  sich  auf  „Sachen", 
die  an  den  Strand  getrieben  werden  {stran- 
vrak).  Hineinspielen  mag  hierbei,  daß  eben 
überhaupt  der  ,, Vorstrand"  {forstrand), 
wohl  die  Strecke  zwischen  Ebbe-  und  Flut- 
grenze,  des  Königs  ist. 

§  19.  Unschwer  erklärt  sich  auf  gleicher 
Basis  das  Recht  auf  den  herrenlosen  Nach- 
laß (aschwed.  dänaarver,  adän.  däneefö. 
anorw.  dänar/e,  aldaudra  arfr),  zunächst  der 
Ausländer,  in  weiterer  Entwicklung  aber 
auch  der  Inländer,  wenn  sich  kein  Erbe 
meldet.  Doch  darf  hier  wie  beim  Wrack- 
recht das  Hineinspielen  fremdenrechtlicher 
Gesichtspunkte  nicht  übersehen  werden. 
Das  Stadtrecht  kennt  übrigens  im  arfkep 
eine  Abgabe,  durch  deren  Zahlung  an  den 
Stadtherrn  (allenfalls  König)  dieser  Nach- 
laßanfall beseitigt  wird.  In  Dänemark  wie 
in  Norwegen  findet  sich  ein  königliches 
Schatzregal.  Dort  ist  insbesondere  Gold 
und  Silber  als  ausschließlich  dem  König 
gehörig  hervorgehoben.  Endlich  gehört 
dem  dänischen  König  das  Fundgut  (affare- 
fä;),  wenn  sich  nicht  binnen  bestimmter 
Frist  der  Eigentümer  meldet,  und  hat  der 
norwegische  König  überall  (aber  nicht  aus- 
schließlich) das  Recht  des  Falkenfangs. 


486 


REGINO— REGINO  VON  PRÜM 


§  20.  In  der  Natur  der  Sache  lag  es, 
daß  beim  Aufkommen  von  Münzen  das 
Münzrecht  (anorw.  mynt,  silfrslättd)  zuerst 
königliches  Regal  war.  Die  skandinavi- 
schen Könige  haben  auch  darauf  gehalten, 
sich  dieses  Regal  zu  bewahren.  Verleihun- 
gen erfolgen  nur  vereinzelt,  so  an  schwedi- 
sche Jarle,  in  Dänemark  an  einzelne  Bi- 
schöfe (Ribe,  Rceskilde,  Schleswig,  Lund) 
und  den  Herzog  von  Südjütland,  in  Nor- 
wegen an  den  Erzbischof. 

Beauchet  Histoire  du  droit  fonciere  96 ff., 
543.  Ders.  SZfRG.  30,  455  fr.  Brandt 
Forelcesninger  I  240  ff,  260,  266  ff. ,  271  ff. 
Büchner  Gesch.  d.  norweg.  Leilundinger. 
Haff  Die  dänischen  Gemeinderechte  I  18,  49 ff. 
Ders.  SZfRG.  30.  290 ff.  Ders.  SZfRG.  32, 
325  fr.  Hammarskjöld  Om  grufregal. 
Lehmann  Königsfriede  24,  121,  185.  Ders. 
ZfdPh.  39,  275fr.  Matzen  Forelcesninger 
Offentlig  Ret  I  1 4 5 f. ,  Tingsret  98 f.  Maurer 
Vorlesungen  I  320fr.  340fr.  v.  Schwerin 
GGA.  1909,  826.  Taranger  Udsigt  II,  I 
326fr.     Ders.  Morsk  Hist.   Tidsskr.   1906. 

v.  Schwerin. 

Regino.  So  lautet  auf  der  Tabula 
Peutingeriana  der  Name  von  Regensburg  im 
Lokativ,  was  einem  Nom.  Reginus  er- 
schließen läßt.  Der  Ort  ist  offenbar  nach 
dem  Fluß  Regen,  dem  Regan  des  Kosmo- 
graphen  v.  Rav.,  Regnus  der  Vita  S.  Ermen- 
fredi,  Boll.  Sept.  7,  117,  benannt.  Es  han- 
delt sich  dabei  um  einen  germ.  Namen, 
identisch  mit  dem  Appellativum  Regen. 
Dessen  Verwendung  als  Flußname  hat  ein 
Seitenstück  im  Namen  der  bayerischen 
Ammer,  Amper  (Ambre  im  It.  Ant.)  und 
anderer  gleichbenannter  Gewässer,  der  gall. 
Entsprechung  zu  lat.  imber  (mit  gall.  am  = 
lat.  im  aus  m)  ist.    S.  auch  Nabalia. 

Mit  der  Lage  von  Regino,  Regensburg 
gegenüber  der  Mündung  des  Regen  in 
die  Donau  ist  die  der  Stadt  Gran  im  Ver- 
hältnis zur  Granmündung  zu  vergleichen. 
In  der  Regel  liegen  die  nach  Flüssen^be- 
nannten  Orte  neben  ihrer  Mündung  in 
den  Hauptstrom.  R.  Much. 

Regino  von  Prüm,  von  vornehmer  Ab- 
kunft, geb.  zu  Altrip  (nahe  bei  Mannheim), 
wurde  892  Abt  von  Prüm;  899  aber  wurde 
er  von  da  durch  Machenschaften  mächtiger 
Gegner  vertrieben,  erhielt  von  Erzbischof 
Ratbod  von  Trier  die  Leitung  des  dortigen 


Martinsklosters  und  wurde  915  in  S.  Maxi- 
min bestattet.  Außer  einer  kurzen  Harmo- 
nielehre und  einem  größeren  Werk  über 
die  Kirchenzucht  vollendete  er  908 
seine  umfangreiche  Chronik,  die  er  dem 
Bischof  Adalbero  von  Augsburg,  dem  Er- 
zieher Ludwigs  des  Kindes,  widmete.  Sie 
reicht  in  2  Büchern  von  Christi  Geburt  bis 
906  und  ist  auf  deutschem  Boden  der  erste 
sehr  bemerkenswerte  Versuch  einer  welt- 
geschichtlichen Zusammenfassung.  In  den 
älteren  Teilen  natürlich  ganz  von  den 
einigermaßen  flüchtig  ausgeschriebenen 
Vorlagen  abhängig,  geht  R.  von  814  ab 
größtenteils  eigene  Wege;  indem  er  neben 
einzelnen  erhaltenen  und  verlorenen  Schrif- 
ten einer  oft  recht  unsicheren  Tradition  folgt 
und  mit  großer  Unbekümmertheit  um  die 
richtige  Chronologie  Überliefertes  und  Ge- 
hörtes mit  äußerster  Willkür  in  eine  an- 
nalistische Form  spannt,  gibt  er  von  der 
Geschichte  der  folgenden  Zeit  ein  stark 
verzerrtes  Bild.  Dagegen  wird  er  für  die 
mitdurchlebten  letzten  Jahrzehnte  ein  sehr 
wertvoller  Berichterstatter.  Die  Lage 
Lothringens  und  wohl  auch  höfische  Be- 
ziehungen, wie  etwa  zu  dem  damaligen 
Reichsregenten  Hatto  von  Mainz,  haben 
ihm  eine  Fülle  von  Nachrichten  aus  dem 
ganzen  Umkreise  der  karolingischen  Reiche, 
besonders  zahlreich  sogar  aus  Westfrancien, 
zufließen  lassen,  so  daß  er  keineswegs  von 
provinzieller  Enge  beschränkt  ist  und  fast 
nur  Wesentliches  bringt.  Fehlt  die  innere 
Verknüpfung,  so  sind  dafür  die  wirren 
Zeitläufte  mehr  verantwortlich  als  der  Ver- 
fasser, der  übrigens  auch  den  nächsten 
Machthabern  gegenüber  Rücksicht  zu  neh- 
men hatte  und  seine  Person  ganz  hat  zu- 
rücktreten lassen.  Die  einzige  Stelle,  an 
der  er  von  diesem  Brauche  abwich  (zu  892), 
ist  in  unserer  Überlieferung  ausgemerzt. 
Das  schlicht  und  sachlich  geschriebene  und 
trotz  seiner  offenkundigen  Schwächen  an- 
sehnliche Geschichtswerk,  das  letzte  vor 
langer  Öde,  ist  später  oft  benutzt  und  aus- 
geschrieben worden;  es  erfuhr  eine  bedeu- 
tende Fortsetzung  durch  Adalbert  (s.  d.). 
Chronicon:  MG.   SS.  rer.  Germ.  ed.    Kurze 

1 890 ;    Übersetzung:    Geschichtschreiber  d. 

d.  Vorzeit  2  27,  1890.  —  Vgl.    Wattenbach 

DGQ.  17,  311  ff.     K  u  r  z  e  ,  N.  Arch.  15,  293  ff. 

M  a  n  i  t  i  u  s   Gesch.  d.  lat.  Lit.  d.  MA.  I,  695  ff. 

K.  Hampe. 


REICHENAU— REIHENDORF 


487 


Reichenau.  I.  0  b  e  r  z  e  1 1 ,  Stiftskirche, 
von  Abt  Hatto  I.  823  erbaut,  zuerst  als 
ganz  kleine  Kirche  mit  halbrunden  Kreuz- 
flügeln; Hatto  III.  hat  nach  888  daraus 
die  stattliche  dreischiffige  Basilika  mit 
neuer  Westapsis  gemacht.  Sechs  niedrige 
Säulen,  ganz  ähnlich  denen  von  Mittelzell, 
tragen  die  Oberwände  des  Mittelschiffs. 
Derselbe  Hatto  III.  ließ  die  Kirche  mit  den 
berühmten  Wandgemälden  schmücken,  dem 
umfassendsten  Gemäldezyklus  aus  karo- 
lingischer  Zeit;  offenbar  von  denselben 
Reichenauer  Künstlern  herrührend,  die 
auch  die  Kapelle  zu  Goldbach  ausmalten. 

F.  Adler  Die  Klöster  u.  Stiftskirchen  auf  d. 
Insel  Reichenau,  Berlin  1870.  K.  Künstle 
Die  Kunst  des  Klosters  Reichenau.  Freiburg 
1906,  5.  F.  X.  K  r  a  u  s  Die  Kunstdenkmäler  d. 
Großherzgtms.  Baden  I  325  ff.  A.  Haupt. 

II.  Kloster  Mittelzeil,  zwei- 
chörige  dreischiffige  Basilika,  nach  813  von 
Abt  Hatto  I.  erbaut  an  Stelle  eines  kleinen 
Kirchleins,  das  S.  Pirmin  errichtet  hatte. 
Nach  990  hat  Abt  Witgowo  die  Kirche 
mehrfach  erweitert.  Über  der  Westapsis  ein 
viereckiger  Turm  mit  zwei  Wendeltreppen 
und  den  Eingängen  zur  Seite;  im  Grund- 
gedanken mit  der  Stiftskirche  von  Essen 
(s.  d.)  übereinstimmend.  Die  acht  Schiff- 
säulen kurz  und  mit  höchst  primitiven 
Kapitellen.  Die  Ostapsis  in  gotischer  Zeit 
neu  gebaut. 

F.     Adler     Baugeschichtl.     Forschungen    in 

Deutschland.      I:  Klöster  u.   Stiftskirchen  auf  d. 

Insel  Reichenau.     Berlin  1870.     F.  X.  Kraus 

K unsldenkmäler  d.   Großherzgts.   Baden   I  325  ff. 

K.    Künstle    Kunst   des   Klosters   Reichenau. 

Freiburg  1906,  3  ff.  A.  Haupt. 

Reihendorf  (vgl.  'Dorf  und  'Deutsches 
Siedelungswesen'  B.).  §  1.  Dorfform  der 
mittelalterlichen  Kolonisation,  vor  allem 
des  12.  u.  13.  Jahrhs.  Die  Gehöfte  reihen 
sich  an  dem  Dorfweg  in  langer  Kette  auf. 
Hinter  jedem  einzelnen  erstreckt  sich  das 
zugehörige  Grundstück  in  langem  schmalen 
Streifen  rechtwinklig  von  der  Straße  ins 
Land.  Die  Grundstücke  liegen  also  nicht 
im  Gemenge,  wie  bei  den  Gewanndörfern 
(s.  Haufendorf  u.  Ackerbausysteme),  son- 
dern streifenförmig  nebeneinander.  Die 
Feldflur  erreicht  in  der  Richtung  des  Haupt- 
wegs ihr  Ende  mit  dem  letzten  Gehöft. 
Hier  kann  sich  ein  neues  Reihendorf  un- 

Hoops,  Reallexikon.     III. 


mittelbar  anschließen  und  so  eine  viele  Kilo-«, 
meter  lange  besiedelte  Straße  entstehen. 

§  2.  Die  Reihendörfer  kommen  in  zwei 
Formen  vor,  als  Waldhufendörfer 
und  Marschhufendörfer,  wobei 
die  Hufe  (s.  d.)  meistens  die  sog.  Königs- 
hufe (  =  48  ha)  ist.  Bei  den  Waldhufen- 
dörfern folgt  die  Dorfstraße  der  Talsohle 
und  macht  die  Windungen  des  Tales  mit; 
die  Felder  gehen  meist  nach  beiden  Seiten 
der  Dorfstraße.  Die  Gemeindeflur  reicht 
an  den  Talwänden  gewöhnlich  bis  zur 
Wasserscheide  mit  dem  nächsten  Parallel - 
bach,  wenn  die  Entfernung  nicht  zu  groß 
ist.  Bei  den  Marschhufendörfern  ist  alles 
geradlinig.  Der  geradlinige  Deich  bildet 
die  Dorfstraße.  Von  ihm  gehen,  meist  nur 
nach  einer  Seite,  die  Grundstücke  in 
ganz  regelmäßigen  geraden  Streifen  aus, 
und  geradlinige  Kanäle  grenzen  die  Dorf- 
flur ab. 

§  3.  Die  Form  der  Marschhufen- 
dörfer hat  sich  in  den  Niederlanden  heraus- 
gebildet. Bei  der  Besiedelung  der  Weser - 
marschen  seit  1106  (vgl.  Siedelungswesen 
§  112)  wird  sie  von  den  Holländern  schon 
fertig  mitgebracht.  Sie  ist  dann  überall 
mit  der  Sumpf-  und  Marschkolonisation 
weiterverbreitet;  desgleichen  bedient  sich 
die  spätere  Moorkolonisation  bis  heute 
überall  desselben  Systems  mit  nur  unbe- 
deutenden Abweichungen. 

§  4.  Die  Form  der  Wald  hufendörfer 
ist  wohl  gleichen  Alters  und  gleicher  Heimat 
wie  die  vorige.  In  einzelnen  Fällen  scheint 
sie  schon  auf  die  Karolingerzeit  zurück- 
zugehen. Häufiger  angewendet  wurde  sie 
aber  erst  seit  dem  12.  Jahrh.,  und  zwar 
hauptsächlich  bei  der  Kolonisation  der  ost- 
deutschen Waldgebiete.  Vom  Erzgebirge 
nach  Schlesien  zieht  sich  der  Bereich  ihrer 
klassischen  Ausbildung.  Die  oft  stunden- 
langen Dörfer  liegen  nicht  allein  in  den 
Tälern  des  eigentlichen  Gebirgs,  sondern 
fast  noch  mehr  in  dem  vorgelagerten 
Hügelland,  z.  B.  im  Hirschberger  Kessel. 
Auch  die  Abdachung  des  böhmischen 
Massivs  gegen  die  Donau  hat  zahlreiche 
Waldhufendörfer.  Bei  den  Waldrodungen  in 
Altdeutschland  haben  sie  weit  seltener  Ver- 
wendung gefunden.  Verhältnismäßig  häufig 
sind  sie  im  Tiefland  zwischen  Weser  und 
Aller,  auch  im  Harz  und  Thüringer  Wald; 

32 


488 


REIHENGRÄBER— RELIGION 


seltener  in  den  Gebirgen  Süddeutschlands, 
wo  die  Besiedelung  mehr  durch  Höfe  und 
Weiler  erfolgte.  —  S.  auch  Siedelungswe- 
sen. 

Meitzen  Siedlung,  bes.  II  329  ff.  u.  343  ff. 

O.  Schlüter. 

Reihengräber.  §  i.  Die  typische  Be- 
stattungsweise in  den  ehemals  römischen 
Gebieten  Mittel-  und  Westeuropas,  zum 
Teil  auch  des  inneren  Deutschlands,  von 
der  Völkerwanderung  bis  zur  Karolinger  - 
zeit  war  die  Beerdigung  auf  mehr 
oder  minder  regelrecht  angelegten  Fried- 
höfen. Die  Leichen  ruhen  in  1 — 2  m  Tiefe, 
mit  dem  Gesicht  nach  Osten,  ausgestreckt 
auf  dem  bloßen  Erdboden,  seltner  auf  einer 
Holzunterlage  (Totenbrett)  oder  in  einem 
Sarge  (s.  d.) ;  zuweilen  waren  sie  mit  Brett- 
chen zugedeckt,  eine  Sitte,  die  sich  in  Ober- 
bayern bis  heute  erhalten  hat. 

§  2.  Neben  Einzelgräbern  kommen 
Familien-  und  Massengräber  vor.  Die 
Toten  wurden  bekleidet  und  geschmückt 
in  die  Grube  gesenkt,  mit  Waffen,  Toilet- 
tengeräten und  andern  notwendigen  Uten- 
silien, mit  Trinkbechern  und  Speisegeschirr 
ausgestattet.  Die  Waffenausrüstung  des 
Mannes  setzte  sich  zusammen  aus  Lang- 
und  Kurzschwert  (spatha  und  scramasax), 
Wurfaxt  (francisca),  Wurfspeer  (ango)  und 
Schild,  zuweilen  auch  noch  der  Stoßlanze, 
dem  Helm  und  der  Brünne.  Gürtel-  und 
Wehrgehenk  waren  mit  kunstvoll  gearbei- 
teten Beschlägen  und  Schnallen  ge- 
schmückt, die  Gewänder  mit  ähnlich  ver- 
zierten Fibeln  und  Agraffen  zusammen- 
gehalten. Den  Frauenschmuck  bildeten 
Perlschnüre,  Armbänder  und  Ohrringe. 
Eine  Ledertasche  enthielt  Kamm,  Ohr- 
löffelchen, Haarzange,  Messer,  Schere,  Feu- 
erzeug, Schlüssel,  Spinnwirtel  und  Münzen. 

§  3.  Trotz  des  sehr  einheitlichen  Cha- 
rakters der  R.  lassen  sich  doch  Unter- 
schiede sowohl  zeitlicher  als  auch  völki- 
scher Art  in  der  Ausstattung  feststellen. 
Die  ältesten  R.  stehen  ersichtlich  noch  un- 
ter provinzial -römischem  Einfluß,  die  jüng- 
sten weisen  vielfach  schon  christliche  Sym- 
bole auf.  Als  guter  chronologischer  Grad- 
messer bewährt  sich  auch  hier  die  Keramik, 
während  die  Eigenart  der  Volksstämme 
mehr  in  gewissen  Einzelheiten  der  Tracht 
(s.  d.)  zutage  tritt.    Für  die  Kenntnis  der 


altgermanischen  Körperbeschaffenheit  sind 
die  R.  unsere  Hauptquelle. 

§  4.  Von  den  Germanen  wurde  die  Be- 
stattungsweise auf  die  benachbarten  Slaven 
übertragen.  Ihre  R.  sind  meist  ärmlich 
ausgestattet  und  entbehren  insbesondere 
der  Waffen.  Charakteristisch  sind  die  als 
Kopfschmuck  angebrachten  „Schläfen- 
ringe". Nach  Ausweis  der  auch  hier  öfters 
gefundenen  Münzen  reichen  die  slavischen 
R.  vom  10.  bis  ins  13.  Jahrh. 

L.  Lindenschmit  Handbuch  d.  deutsch. 
Altertumsk.  1858.  M.  v.  Chlingensperg- 
B  e  r  g  Gräberfeld  v.  Reichenhall  1890.  F.  W  i  e  - 
s  e  r  Das  langobard.  Fürstengrab  u.  Reihengräber- 
feld v.  Civezzano  1887.  E.Wagner  Veröffentl. 
d.  Karlsruher  Alter tumsver.  1899.  G.  Meyer 
v.  K  n  o  n  a  u  Alamannische  Denkm.  i.  d.  Schweiz 
1873.  E.  v.  F  e  1 1  e  n  b  e  r  g  Gräberfeld  v.  Elis- 
ried  1886.  J.  W.  Gröbbels  Reihengräberfund 
v.  Gammertingen  1905.  J.  H.  M  ü  1 1  e  r  Reihen- 
gräber z.  Rosdorf  b.  Göttingen  1878.  C.  B  a  r  - 
biere-Flavy  Etüde  sur  les  s'pultures  bar- 
bares du  midi  et  de  Vouest  de  la  France  1892. 
Derselbe  Les  arts  industriels  des  peuples 
barbares  de  la  Gaule  1901.  J.  de  Baye  Le 
cimetiere  Wisigothique  d' Herpes  1892.  R.  C.  N  e  - 
v  i  1 1  e  Saxon  obsequies  1852.  R  e  i  n  e  c  k  e  Mitt. 
d.  Wien.  Anthrop.  Ges.  1899.  Beiträge  z.  Anthr. 
u.  Urgesch.  Bayerns  I,  1877;  XI  1895. 

H.  Seger. 
Religion.  §  i.  Quellen.  Nur  dürftig 
fließen  die  Quellen  der  altgermanischen 
Religion.  Die  ältesten  sind  die  Funde, 
die  in  späthistorischen  Gräbern  gemacht 
worden  sind,  und  Zeichnungen,  namentlich 
an  heiligen  Stätten.  Doch  sind  diese  oft 
mehrdeutig,  gewähren  keinen  festen  zeit- 
lichen Anhaltspunkt  und  lassen  sich  auch 
nicht  immer,  zumal  auf  südgermanischem 
Boden,  sicher  als  Zeugnisse  germanischen 
Kultes  feststellen.  Erst  nach  Be- 
rührung der  Römer  mit  den  Germanen  er- 
halten wir  bestimmte  Nachrichten  über 
deren  Religion.  Aber  auch  sie  sind,  abge- 
sehen von  den  Bemerkungen  Cäsars  und 
Tacitus',  nur  gelegentlich  eingestreut.  Das 
meiste  verdanken  wir  Tacitus,  namentlich 
in  seiner  Germania.  Anderes  Strabo,  Am- 
mianus  Marcellinus,  Dio  Cassius,  Prokop 
u.  a.  Votivsteine,  nach  römischem  Vor- 
bilde errichtet,  erwähnen  öfter  heimische 
Lokalgottheiten.  Nach  der  Völkerwande- 
rung setzen  auf  südgermanischem  Gebiete 
dieLebensbeschreibungen  derMissionare  ein, 


RELIGION 


489 


die  vielfach  altes  Heidentum  berühren,  bald 
darauf  auch  die  Geschichten  germanischer 
Stämme  und  die  kirchlichen  und  weltlichen 
Satzungen,  die  gegen  heidnischen  Brauch 
eifern  (Indiculus  superstitionum;  Burchard 
von  Worms,  Die  Bußordnungen).  Für  die 
Angelsachsen  bietet  Beda  reichen  Stoff. 
Dazu  kommen  literarische  Erzeugnisse  wie 
der  2.  Merseburger  Zauberspruch,  Beowulf, 
auch  einzelne  Inschriften,  wie  die  Norden- 
dorf er  Spange.  In  der  späteren,  namentlich 
volkstümlichen  Dichtung  lebt  vielfach  altes 
Heidentum  fort,  heidnischer  Ritus  hat 
christliches  Gewand  erhalten  oder  sich  in 
volkstümlicher  Sitte  und  Brauch  durch  die 
Jahrhunderte,  ja  bis  zur  Gegenwart  ver- 
erbt, zuweilen  von  fremdem  Ritus  beein- 
flußt oder  in  Anlehnung  an  alten  Brauch 
weitergebildet.  Denn  das  Gefühl  der  Ab- 
hängigkeit von  der  Umwelt  hat  die  Schöp-- 
fungskraft  des  ungeschulten  Menschen,  in 
der  alle  natürliche  Religion  wurzelt,  nie 
ersterben  lassen. 

§  2.  Ungleich  reichhaltiger  als  bei  den 
Westgermanen  fließen  die  Quellen  im 
skandinavischen  Norden.  Hier  sind  es  vor 
allem  die  isländischen  Sagas,  die  nicht 
selten  ein  lebensvolles  Bild  vom  nord- 
germanischen  Heidentum  im  9.  und  10. 
Jahrh.  geben.  Ergänzt  wird  dieses  durch 
die  Schriften  Adams  von  Bremen  und  des 
Saxo  grammaticus.  Auch  Runeninschriften, 
Orts-  und  Personennamen  liefern  Stoff.  Zu 
diesen  direkten  Zeugnissen  gesellt  sich  die 
reiche  isländisch -norwegische  Dichtung,  die 
Eddalieder  und  die  Skaldengedichte,  die 
neben  den  mythologischen  Darstellungen 
in  ihren  poetischen  Bildern,  den  Kenningar, 
eine  Fülle  religionsgeschichtlichen  Stoffes 
bieten.  Hier  haben  wir  auch  in  Snorris  Edda 
aus  dem  13.  Jahrh.  die  erste  systematische 
Darstellung  altnordischer  Religion  und 
Mythologie  (vgl.  Gylfaginning,  Mythologie). 
Wie  auf  südgermanischem  Gebiet  eifern 
auch  bei  den  Nordgermanen  gesetzliche 
Bestimmungen  öfter  gegen  die  Überreste 
alten  Heidentums,  die  gleichwohl  in  Sitte 
und  Brauch,  in  Volksliedern  und  Sagen  bis 
zur  Gegenwart  noch  vielfach  fortleben. 

E.  H.  Meyer  German.  Mythologie,  Kap.  3. 
S.  Müller  Nord.  Altertumskunde  (übers,  v. 
0.  Jiriczek);  1897.  K.  M  a  u  r  e  r  Bekehrung  des 
norwegischen   Stammes  zum   Christentums;    1855 


bis  1856.  Finnur  Jönsson  Den  oldnorske 
og  oldislandske  Litter aturs  Historie;  1894 — 1902. 
E.  Mogk  Gesch.  d.  norw.-isländ.  Literatur3; 
1 904.  M.  0 1  s  e  n  Hedenske  Kultminder  i  norske 
Stedsnavne ;   1 9 1 5 . 

§  3.    Glaube.     Die  Religion  der  Ger- 
manen war  weder  einheitlich  noch  stetig. 
Sie  wurzelt  in  der  Scheu  und  Ehrfurcht  vor 
allem,    was   örtlich   und   zeitlich   auf   den 
Menschen  wirklichen  oder  vermuteten  Ein- 
fluß hat,  im  Glauben  an  die  Kraft  der  Dinge 
und  Naturerscheinungen  und  im  Streben, 
diesen  Einfluß  zu  fördern  oder  ihm  ent- 
gegenzutreten.   Der  Ausdruck  dieses  Glau- 
bens hat   im  Lauf   der   Zeit  verschiedene 
Formen  angenommen,  die  unter  dem  Ein- 
fluß   neuer    wirtschaftlicher   oder  sozialer 
Verhältnisse   oder   durch    Berührung   mit 
andern  Stämmen  und  Völkern  sich  geändert 
haben.     Zu  der  Zeit,  da  Tacitus  die  erste 
genaue   Kunde  von   dieser  Religion  gibt, 
glaubten  die  Germanen  an  anthropomorphi- 
sche  Götter,    die  sie  durch  Gebet  (s.  d.), 
Minne  (s.  d.)  und  Opfer  (s.  d.)  verehrten. 
Von  ihnen  treten  Wödan,  Thonar  und  Ziu 
in  den  Vordergrund,   die  wohl  von  allen 
Stämmen,    aber   nicht   auf   gleiche   Weise 
verehrt  wurden.  Daneben  begegnen  Einzel - 
gottheiten,  deren  Verehrung  eine  größere 
oder    kleinere  Amphiktyonie    ausmachte: 
bei    sieben    Stämmen    auf    der    jütischen 
Halbinsel  die  Nerthus  (Germ.  40),  bei  den 
Semnonen  der  große  Waldgott,  von  dem 
sie  ihren  Ursprung  herleiteten   (ebd.   39), 
bei    den    Naharnavalen    ein    göttlich   ver- 
ehrtes Brüderpaar  (ebd.  43),  bei  den  Marsen 
die  Tanfana  (Ann.   I  51),  bei  einem  Teile 
der  Sueben  eine   Göttin,   die  Tacitus  der 
ägyptisch -römischen  Isis  vergleicht  (Germ. 
9);   im  Gebiet  des   unteren  Rheins  blühte 
um  dieselbe  Zeit  der  Kult  der  Nehalennia, 
die  auf  mehreren  Votivsteinen  in  bildlicher 
Darstellung  begegnet;  andere  Götter  und 
Göttinnen,  denen  man  am  Rhein  und  an 
der  Donau  ebenfalls  nach  römischem  Vor- 
bilde Weihesteine  setzte  und  von  denen 
wir    nichts    als    den    latinisierten    Namen 
kennen,    waren    aller    Wahrscheinlichkeit 
nach  Lokalgottheiten.   Mit  den  drei  Haupt- 
gottheiten   gepaart,    verehrten  batavische 
Reiter  in  Rom  drei  Göttinnen,  die  sie  For- 
tuna, Victoria  und  Felicitas  nannten  (Hei- 
delberger Jahrb.  V  51).     Weit  verbreitet, 

32* 


490 


RELIGION 


wahrscheinlich  gemeingermanisch,  war  auch 
die  Verehrung  der  Frlja  (s.  d.),  die  bei  den 
meisten  germanischen  Stämmen  die  Gattin 
Wodans  ist;  ihr  Name  übersetzte  den  römi- 
schen Venus,  als  in  den  ersten  Jahrhunder- 
ten die  römischen  Wochentage  zu  den  Ger- 
manen kamen. 

§  4.  Diese  anthropomorphischen  Götter- 
gestalten sind  der  Höhepunkt  einer  Ent- 
wicklung religiöser  Vorstellungen,  deren 
Anfänge  Jahrhunderte  vor  dieser  früh- 
geschichtlichen Periode  liegen.  Wie  bei 
allen  Naturvölkern,  wie  auf  allen  Gebieten 
geistigen  Lebens  hat  sich  auch  bei  den  Ger- 
manen die  Religion  aus  primitiven  An- 
schauungen von  der  Umwelt  erst  allmählich 
entwickelt.  Nach  tieferer  Einsicht  und 
höherer  geistiger  Entwicklung  sind  die 
älteren  Anschauungen  entweder  neuen  an- 
gepaßt (Synkretismus),  oder  sie  leben  in  den 
breiten  Schichten  des  Volkes  als  Volks- 
glaube, der  sich  neben  der  Gesellschafts- 
religion weiter  vererbt,  fort.  Die  geschicht- 
liche Entwicklung  des  altgermanischen 
Heidentums  liegt  also  in  einer  vorge- 
schichtlichen Zeit;  wir  können  sie  nur  aus 
fortlebendem  Aberglauben  (s.  d.),  aus  Sitte 
und  Brauch,  worein  sich  alter  Kult  und 
Ritus  geflüchtet  hat,  und  aus  einem  vor- 
sichtigen Vergleich  dieser  mit  den  religiösen 
Vorstellungen  primitiver  Völker  und  den 
Überlebseln  anderer  Kulturvölker  er- 
schließen. So  ist  die  vergleichende  Völker- 
kunde die  Führerin  der  vorhistorischen 
Religionsgeschichte  auch  der  Germanen  ge- 
worden. Durch  sie  und  die  heimische  Volks- 
kunde lassen  sich  die  Unterschichten  bloß- 
legen, die  in  vorgeschichtlicher  Zeit  das 
religiöse  Denken  beherrscht  haben.  Dabei 
hat  sich  herausgestellt,  daß  das  gegen- 
ständliche Denken  des  primitiven  Men- 
schen bei  fast  allen  Völkern  gleiche  oder 
ähnliche  religiöse  Vorstellungen  hervor- 
gerufen hat,  die  in  der  Einwirkung  der 
Umwelt  und  der  Ereignisse  des  Lebens  auf 
den  Menschen  wurzeln.  Und  da  die  An- 
regung zu  diesen  Vorstellungen  ebenso- 
wenig aufgehört  hat  wie  bei  vielen  Men- 
schen das  gegenständliche  Denken,  so 
haben  sich  auch  noch  in  historischer,  ja 
selbst  in  christl.  Zeit  analoge  religiöse  Vor- 
stellungen oder  Bräuche,  die  den  alten  heid- 
nischen Riten  gleichen,   einstellen  können. 


§  5.  Während  der  Glaube  an  menschen- 
gestaltige Gottheiten  und  ihre  Verehrung 
bei  den  einzelnen  germanischen  Stämmen 
verschieden  ist»,  sind  diese  Unterschichten 
bei  allen  gleich.  Hierher  gehört  der  Glaube 
an  die  Kraft  der  Dinge  und  Naturerschei- 
nungen und  das  Streben,  diesen  Einfluß 
zu  fördern  oder  ihm  entgegenzutreten. 
Der  primitive  Mensch  wähnt  in  den  Dingen 
eine  rein  physische  Lebenskraft.  Wie  das 
Kind  den  Gegenstand,  an  dem  es  sich 
stößt,  für  den  Verursacher  seines  Schmerzes 
hält  und  ihn  deshalb  straft,  so  findet  auch 
der  primitive  Mensch  in  den  Gegenständen 
der  Umwelt  die  Urheber  dessen,  was  ihm 
begegnet.  Zugleich  macht  er  die  Beob- 
achtung, daß  Tieren,  Pflanzen,  Gegen- 
ständen und  Erscheinungen  in  der  Natur 
eine  Kraft  innewohnt,  deren  Wesen  er  nicht 
kennt,  deren  Einwirkung  er  aber  an  sich 
empfindet.  So  entstand  der  Glaube  an  die 
magische  Kraft  der  Dinge,  an  die  „Macht", 
wie  sie  Söderblom  nennt,  und  das  Streben, 
durch  menschliche  Kräfte  dieser  Macht 
fördernd  an  die  Seite  oder  hemmend  ent- 
gegenzutreten. In  diesem  Streben  wurzelt 
der  Zauber  (s.  d.);  verschiedene  prähistori- 
sche Funde,  wie  das  Sonnenbild  von  Trund- 
holm  sowie  Felsen-  und  Grabzeichnungen, 
sind  Zeugnisse  dieses  Glaubens,  der  na- 
mentlich im  Wetter-,  Feuer-  und  Frucht- 
barkeitszauber aus  zahlreichen  historischen 
Beispielen  spricht  und  sich  in  Sitte  und 
Brauch  vielfach  noch  erhalten  hat.  Diese 
Zauberkraft  konnte  auch  den  Menschen 
innewohnen ;  einige  vornehmlich  besaßen  sie 
oder  konnten  sie  durch  Ekstase  erwerben, 
wie  die  isländische  Völve  Thorbjörg  (Eiiiks 
S.  S.  14  ff.).  So  bildeten  sich  die  Zauberer 
und  Zauberinnen,  die  während  des  ganzen 
Heidentums  großes  Ansehen  besaßen  und 
durch  ihre  Macht  auch  meist  Künderinnen 
der  Zukunft  waren.  Neben  dieser  Form  der 
aktiven  Weissagung  ging  zu  gleicher  Zeit 
die  passive  her;  indem  man  einzelnen  Din- 
gen, namentlich  Tieren,  glückbringende, 
andern  schadenbringende  Kraft  zuschrieb, 
beobachtete  man  diese  bei  Beginn  von 
Unternehmen,  wie  sich  im  Loswerfen,  der 
Vogelschau  (Tacitus  Germ.  10)  oder  dem 
noch  im  ganzen  Mittelalter  üblichen  Ane- 
gang  zeigt  (s.  Weissagung). 

§  6.    Dieser  frühesten  Periode  religiöser 


RELIGION 


491 


Entwicklung  gehört  auch  der  Fetischismus 
(s.  d.)  an,  der  Glaube  an  die  besondere  Macht 
lebloser  Gegenstände.  Die  Verehrung  des 
Fetisch  ist  rein  persönlicher  Natur  und 
währt  nur  so  lange,  als  dieser  seine  Zauber- 
kraft zu  betätigen  scheint.  Der  Fetisch 
hat  nie  soziale  Bedeutung  gehabt  und  ist 
daher  später  auch  nicht  mit  dem  Totenkult 
und  Götterglauben  verquickt  worden.  Aber 
er  lebt  fort  in  dem  Glauben  an  die  schützen- 
de Kraft  der  Amulette  und  Talismane  in 
fast  ungebrochener  Stärke  und  unver- 
änderter Form  bis  in  die  Gegenwart,  hat 
teils  durch  die  abendländisch -römische, 
teils  durch  arabisch -orientalische  Kultur 
neuen  Zufluß  erhalten  und  ist  durch  Ein- 
stellung christlicher  Schutzmittel  (Bibel- 
stellen, Himmelsbriefc)  und  des  Reliquien- 
kults unter  den  Schutz  der  Kirche  ge- 
nommen worden. 

§  7.  Eine  besondere  Rolle  spielten  in 
der  Zeit,  da  der  Mensch  seine  Umgebung 
noch  direkt  auf  sich  einwirken  ließ,  die 
Tiere.  Ihr  Tun  und  Handeln  war  ihm  oft 
unverständlich,  ihre  Kraft  überstieg  oft 
seine,  und  so  genossen  verschiedene  eine 
besondere  Verehrung.  Man  hat  hierin 
Überreste  des  bei  wilden  Völkern,  nament- 
lich den  Indianern  Nordamerikas,  ver- 
breiteten Totemismus  finden  wollen,  der 
die  Mitglieder  derTotemgenossenschaft  eng 
aneinanderknüpfte  und  gemeinsame  Ver- 
ehrung des  Totems  vorschrieb.  Eine  solche 
feste  Gliederung  durch  das  Totem  läßt  sich 
bei  den  Germanen  nicht  nachweisen,  aber 
eine  Verehrung  von  Tieren,  die  der  Götter- 
verehrung glich,  hat  sich  noch  lange  in 
historischer  Zeit  erhalten.  Auf  Tieren  legte 
man  Gelübde  ab  (Grimm  DRA.4  II  552  f.), 
Tierbilder  wurden  in  heiligen  Hainen  auf- 
bewahrt und  in  Schlachten  den  Kämpfen- 
den vorangetragen  (Germ.  7;  die  Schlangen- 
bilder auf  der  Trajansäule),  in  der  isländi- 
schen Ljösvetninga  Saga  (Kap.  4)  äußert 
HQskuld:  „Wir  wollen  uns  nach  altem 
Brauche  in  Götterblute  röten",  worauf  er 
einen  Widder  schlachtet  und  seine  Hände 
in  dessen  Blute  färbt.  Diese  Tiere  sind  mit 
Aufkommen  des  Götterglaubens  in  enge 
Verbindung  mit  den  Göttern  gebracht,  sind 
Göttertiere  geworden.  So  das  Roß  mit 
Wodan -ödinn,  der  Bock  mit  Thor,  der 
Eber  mit  Frey  (vgl.  Heilige  Tiere  II  476). 


§  8.  Eine  der  breitesten  Schichten  ur- 
germanischcr  Religion,  die  bis  tief  in  die 
geschichtliche  Zeit  hereinreicht,  ist  der 
Glaube  an  das  Fortleben  des  Menschen 
nach  dem  Tode  und  der  damit  verbundene 
Ahnen-  und  Totenkult.  Die  früheste  Vor- 
stellung war,  daß  das  Fortleben  des  Men- 
schen an  den  Körper  gebunden  sei.  Hieraus 
erklärt  sich  die  Sorgfalt,  mit  der  man  schon 
in  der  jüngeren  Steinzeit  die  Gräber  herzu- 
stellen pflegte.  Alles,  was  der  Mensch  zum 
Leben  und  zu  seiner  Tätigkeit  gebraucht, 
wurde  ihm  mit  ins  Grab  gegeben.  Kam 
man  diesen  Pflichten  gegen  den  Toten  nicht 
nach,  so  mußte  man  seine  Wiederkehr 
und  Rache  befürchten.  S:hon  damals 
glaubte  man  den  Sitz  des  Lebens  an  ge- 
wisse Organe  gebunden,  vor  allem  an  das 
Haupt,  woraus  sich  die  Zertrümmerung  des 
S  hädels  erklärt,  wenn  der  Tote  im  Leben 
als  schädigendes  Element  gegolten  hatte. 
Dieser  Glaube  hat  sich  bis  weit  in  die 
historische  Zeit  erhalten,  wie  die  Toten- 
spenden, die  selbst  noch  in  christlicher  Zeit 
bis  in  die  Gegenwart  fortleben,  die  Opfer 
an  den  Gräbern,  das  Ausgraben  und  Ver- 
brennen von  Leichen,  die  man  als  Unheil - 
bringer  für  Nachlebende  wähnte,  die  Pfäh- 
lung der  Toten  u.  a.  bezeugen  (s.  Ahnen- 
kult, Totenverehrung).  Nicht  vereinbar 
mit  diesem  Glauben  ist  die  Verbrennung 
der  Toten,  die  von  der  Bronze-  bis  zur 
Eisenzeit  in  vielen  Gegenden  geherrscht 
hat  und  wahrscheinlich  von  andern  Völkern 
zu  den  Germanen  gekommen  ist.  Da  auch 
in  den  Gräbern  mit  Leichenbrand  die  Bei- 
gaben der  Toten  nicht  fehlen,  muß  der 
Glaube  an  ihr  Fortleben  bestanden  haben. 
Aber  dies  war  nicht  mehr  an  den  Körper 
gebunden,  sondern  an  eine  vom  Körper 
getrennte  Substanz,  an  eine  Seele,  die  mit 
dem  Tode  den  Körper  verließ  und  bald  frei, 
bald  in  anderem  Körper  ihr  Leben  fort- 
setzte. So  entstanden  bestimmte  Toten- 
reiche, in  denen  die  Menschen  fortlebten 
und  die  man  bald  unter  der  Efde,  bald  in 
Bergen,  bald  im  Meere,  bald  in  der  Luft 
wähnte  (s.  Totenreich).  Zugleich  belebte 
die  Phantasie  die  Umwelt  mit  Wesen,  in 
denen  man  nicht  selten  die  Seelen  Verstor- 
bener vermutete,  mit  Elfen,  mit.  Zwergen 
und  Erdgeistern,  mit  Wald-,  Wasser-, 
Haus-  und  Feldgeistern  (s.  d.).    Auch  den 


492 


RELIGION 


Menschen  begleitete  nach  nordgermani- 
schem  Glauben  ein  besonderes  Wesen,  die 
Fylgja  'die  Folgerin'  (s.  d.),  die  sich  bald 
als  Seele  des  Menschen  in  ihrer  Proteus - 
natur,  bald  als  sein  Schutzgeist  zeigt.  Über 
seinemGeschickaber  walteten  dieSchicksals- 
mächte,  die  nordischen  Nornen  (s.  d.). 

§  9.  Alle  diese  Gestalten,  die  mehr  der 
Mythologie  als  der  Religion  angehören  — 
nur  der  Elfenkult  greift  in  diese  ein  — ,  sind 
Verkörperungen  des  Lebens  in  der  Natur  und 
der  Schicksale  des  Menschen.  Aber  auch 
hinter  den  gewaltigen  und  meist  schädi- 
genden Erscheinungen  in  der  Natur  und 
der  Umwelt  fand  die  menschliche  Phantasie 
Gestalten,  die  sie  in  übermenschlicher  Form 
ausmalte,  mit  übermenschlichen,  meist 
schadenerzeugenden  Eigenschaften  ausstat- 
tete. Sturm  und  Gewitter,  Meere  und 
Berge  gaben  vor  allem  Veranlassung  hierzu. 
So  entstanden  die  Riesen  (s.  d.),  die  bei 
allen  germanischen  Stämmen  bald  in 
menschlichei,  bald  in  tierischer,  aber  immer 
in  übernatürlicher  Gestalt  begegnen. 

§  10.  Wann  und  wie  sich  aus  diesen 
Unterschichten,  die  allen  germanischen 
Stämmen  gemeinsam  sind,  und  die  sich  mit 
der  Urreligion  der  indogermanischen  und 
anderer  Völker  decken,  der  Götterglaube 
entwickelt  hat,  läßt  sich  nicht  sagen.  Fest 
steht  nur,  daß  die  Entwicklung  auf  ger- 
manischem Boden  erfolgt  ist,  und  daß  die 
Kultgottheiten  im  engsten  Zusammenhang 
mit  jenen  Unterschichten  und  dem  wirt- 
schaftlichen und  sozialen  Leben  der  Ger- 
manen stehen.  Die  Grundzüge  des  Götter- 
kults (Opfer,  Minne,  Gebet)  wurzeln  im 
Ahnenkult  (s.  d.).  Könige  und  führende 
Männer,  zumal  wenn  sie  sich  während  ihres 
Lebens  um  ihre  Mitmenschen  verdient  ge- 
macht hatten,  wurden  nach  ihrem  Tode 
durch  Opfer  und  Gelübde  verehrt  und 
lebten  als  ansis  an.  cesir  fort.  So  ist  z.  B. 
auch  der  Skalde  Bragi  unter  die  Äsen  ge- 
kommen. Aus  diesen  Vorstellungen  haben 
sich  auch  der  Wodansglaube  und  die  Wo- 
dansverehrung entwickelt.  Die  Geister  der 
Abgeschiedenen  lebten  in  der  Luft  fort  und 
zeigten  sich  im  Sturme.  Das  ist  das  „Wü- 
tende Heer"  mittelalterlicher  Quellen,  in 
dem  nach  christlicher  Umdeutung  die  bösen 
Geister  hausen  (Maßmann,  Denkm.  S.  132), 
die  Gandreid  der  Isländer  (Njäla  K.  125), 


die  Aaskerei  norwegischen  Volksglaubens 
(vgl.  Maal  og  Minne  191 2  S.  80  ff.).  Schon 
Tacitus  berührt  dieses  Gespensterheer  der 
Germanen  (Germ.  43),  das  die  Harier  in 
ihren  Kämpfen  nachahmten  (vgl.  Arch.  f. 
RW.  9,  201  ff.).  Diesem  Heer  entstand  in 
Wödan  ein  Führer,  der  von  Haus  aus 
wohl  mehr  Dämon  als  Kultgott  war,  und 
der  sich  im  Volksglauben  in  seinem  ur- 
sprünglichen Wesen  noch  mehrfach  er- 
halten hat.  An  seine  Gestalt  knüpfte  sich 
der  Totenkult;  was  man  den  Geistern  der 
Abgeschiedenen  zuschrieb,  die  Proteus - 
natur,  die  Kraft  des  Zaubers  und  der  Weis- 
sagung wurde  auf  ihn  in  vollem  Maße  über- 
tragen, aus  dem  Totenführer  wurde  der 
Todesgott,  der  Herr  über  Leben  und  Tod, 
und  der  Tätigkeit,  durch  die  der  Tod  seine 
reichste  Ernte  hält,  des  Kriegs  und  im 
engsten  Zusammenhange  damit  auch  des 
Siegs.  Um  ihn  günstig  zu  stimmen,  wurden 
ihm  Menschenopfer  dargebracht  (Germ. 
3).  So  trat  er  in  den  Mittelpunkt  des  Kults 
und  ward  bei  verschiedenen  Stämmen  die 
am  höchsten  verehrte  Gottheit.  Dies  mag 
im  nordwestlichen  Deutschland  erfolgt  sein, 
von  wo  aus  sich  dieser  höhere  Kult  den 
Rhein  aufwärts  zu  den  Alemannen  und  über 
ganz  Nord-  und  Mitteldeutschland  ver- 
breitete. Bei  ihrer  Auswanderung  nahmen 
ihn  die  Sachsen  als  Kriegsgott,  als  Gott  des 
Zaubers  mit  nach  Britannien,  von  den 
Sachsen  kam  er  nach  Skandinavien,  wo 
ihn  noch  späte  Zeugnisse  als  Saxa  god  be- 
zeichnen (Ftb.  III  246).  Hier  stieß  in 
Schweden  sein  Kult  mit  dem  Fricco -Frey- 
kult zusammen,  was  Veranlassung  zur 
Kultmythe  vom  Vanenkrieg  (s.  d.)  gab, 
nachdem  beide  Kulte  miteinander  ver- 
schmolzen waren.  In  der  eingewanderten 
Form  ,, Wodan"  wurde  er  seitdem  als 
Kriegsgott  in  Uppsala  neben  Thor  und  Fricco 
verehrt.  In  Norwegen  aber  fand  er  Auf- 
nahme und  Verehrung  an  den  Königshöfen 
und  bei  den  Skalden  und  trat  hier  nicht 
nur  als  Gott  des  Kriegs,  sondern  auch  der 
Dichtung  und  Weisheit  in  den  Mittelpunkt 
des  Kults  und  der  mythologischen  Dich- 
tung. So  stand  er  als  Gegenstück  zu  dem 
altnorwegischen  Nationalgott  Thor  da,  an 
dem  die  Bauern  festhielten,  und  wurde  in 
den  Kreisen  seiner  Verehrung  zum  Vater 
der  Menschen  und  Götter,  die  nun  alle  als 


RELIGION 


493 


Äsen  und  meist  als  seine  Söhne  erscheinen. 
Vgl.  Wödan-Ödinn. 

§  II.  Von  den  Seelen  der  Abgeschiede- 
nen erhoffte  man  u.  a.  Fruchtbarkeit  der 
Äcker.  Als  König  Öläfr  von  Grönland,  der 
Bruder  Halfdan  des  Schwarzen,  gestorben 
war,  opferte  man  ihm  bei  eingetretener 
Hungersnot  infolge  der  Mißernte,  und  bald 
trat  Besserung  ein.  Daher  nannten  ihn 
seine  Untertanen  Geirstadaalf  und  opferten 
ihm  auch  fernerhin  (Fms.  X  212).  Die 
alfar  sind  also  nach  nordischem  Glauben 
Seelen  der  Toten  wie  die  cesir,  weshalb 
sie  auch  in  der  ags.  Dichtung  [est  and  ylfe) 
wie  in  der  nordischen  [cesir  ok  alfar)  fast 
immer  gepaart  erscheinen.  Sie  verkörpern 
hauptsächlich  die  wohlwollende,  glück- 
bringende Tätigkeit  der  Geister.  Aus  dieser 
Schar  erhob  sich  bei  den  Schweden  Friccp- 
Freyr  (s.  d.)  als  Herr  der  Alfen,  als  Kult- 
gott,  der  Herr  von  Alfheim  (Grlm.),  dem 
man  in  Uppsala  das  große  Kultheiligtum 
errichtete,  wo  man  ihn  als  Gott  der  Frucht- 
barkeit und  des  aus  dieser  entsprossenen 
Wohlstands  durch  Opfer  und  phallischen 
Kult  verehrte.  In  seiner  euhemeristischen 
Auffassung  von  den  Göttern  hat  ihn  Snorri 
zum  König  der  Schweden  gemacht  (Yngl. 
S.  K.  12),  bei  dessen  Lebzeiten  im  ganzen 
Lande  Fruchtbarkeit  und  Friede  geherrscht 
habe.  Von  Schweden  kam  der  Freyskult 
nach  Norwegen,  wo  er  sich  besonders  in  der 
Drontheimer  Gegend  einbürgerte,  und  von 
hier  nahmen  ihn  auswandernde  Norweger 
mit  nach  Island,  wo  er  namentlich  im 
Norden  eine  Pflegstätte  fand.  Die  Ähnlich- 
keit des  schwedischen  Freyskults  und  des 
jütischen  Nerthuskults,  den  der  stete  Ver- 
kehr zwischen  Dänemark  und  Skandinavien 
nach  Schweden  brachte,  ließ  beide  Gott- 
heiten in  den  engsten  Zusammenhang 
bringen:  die  weibliche  Nerthus  wandelte 
sich  in  den  männlichen  NjQr3,  und  dieser 
wurde  nun  zum  Vater  Freys,  mit  dem  er 
über  Fruchtbarkeit,  Reichtum  und  Frieden 
herrschte.  Beide  Götter  sind  mit  der  Freyja, 
die  wahrscheinlich  erst  in  Norwegen  neben 
ihrem  Bruder  Frey  entstanden  ist  und 
manchen  Zug  von  diesem,  manchen  von 
der  Frigg  erhalten  hat,  die  Vertreter  der 
Vanen  (s.  d.),  die  nach  dem  Friedensschluß 
ihrer  Verehrer  mit  den  Wodansverehrern 
gemeinsam  mit  den  Äsen  im  Norden  als 


goä  'Götter'  herrschen  und  verehrt 
werden. 

§  12.  Über  das  ganze  germanische  Ge- 
biet verbreitet  ist  der  Glaube  an  einen 
mächtigen  Gewittergott,  den  Donar-J>ör 
(s.  d.).  Dieser  wurzelt  in  der  Scheu  vor 
dem  Gewitter,  und  der  Gott  hat  vom  Rollen 
des  Donners  seinen  Namen.  Mit  dem  Blitz- 
hammer bewaffnet,  wirkte  er  durch  dessen 
Wurf  Befruchtung  der  Erde  und  der  Ge- 
schöpfe; den  Menschen  steht  er  bei  in  ihrem 
Kampfe  gegen  die  dämonischen  Riesen.  In 
dieser  Auffassung  finden  wir  Thor  nament- 
lich in  Norwegen,  wo  er  bei  den  freien 
Bauern  im  Mittelpunkt  des  Kults  steht 
und  als  Hauptgott,  mehrfach  auch  als 
einziger  Gott  verehrt  wird.  Unzählige  Per- 
sonen- und  Ortsnamen  zeugen  dafür,  wie 
tief  hier*  seine  Verehrung  im  Volke  wurzelt; 
die  Hochsitzpfeiler  werden  mit  seinem  Bilde 
versehen,  und  wenn  der  Norweger  nach 
Island  auswanderte,  siedelte  er  sich  dort 
an,  wohin  ihn  das  Bild  dieses  Gottes  wies, 
wo  es  ans  Land  geschwommen  war.  Hier 
galt  er  noch,  selbst  als  in  den  Hof-  und 
Skaldenkreisen  ödinn  ihm  das  Feld  streitig 
gemacht  hatte,  als  das  Haupt  aller  Götter 
[hqjäingi  allra  goda  Ftb.  I  389),  der  in  den 
verschiedensten  Lebenslagen  um  Beistand 
angerufen  wurde,  dessen  Bild  man  zum 
Schutz  des  Landes  umhertrug,  dem  man 
Privat-  und  Gautempel  weihte.  An  seine 
Person  knüpfte  sich  auch  besonders  die 
heidnische  Legende,  deren  Mittelpunkt  der 
Kampf  des  Gottes  mit  den  dämonischen 
Mächten,  den  Riesen,  ist.  Von  Norwegen 
nahmen  seine  Verehrer  den  Kult  mit  nach 
Island,  wo  er  namentlich  im  Westen  der 
Insel  bis  zum  Untergang  des  Heidentums 
fortlebte,  von  Norwegen  kam  er  auch  zu  den 
benachbarten  Lappen  und  Finnen  (Fin.-ugr. 
Forsch.  12,  308).  Ähnlich  wie  in  Skandi- 
navien muß  auch  bei  den  südgermanischen 
Stämmen  die  Auffassung  von  diesem  Gotte 
und  seine  Verehrung  gewesen  sein,  doch 
läßt  sich  hier  bei  der  Dürftigkeit  der 
Quellenzeugnisse  kein  klares  Bild  davon 
machen  (s.  Donar  I  480). 

§  13.  Die  dritte  Gottheit,  die  nach  Taci- 
tus  allen  germanischen  Stämmen  gemein- 
sam war,  ist  der  Kriegsgott  Ziu-Tyr  (s.  d.). 
Zahlreiche  Ortsnamen  im  alten  Germanien, 
England,  Skandinavien  zeugen  für  die  Ver- 


494 


RELIGION 


breitung  seines  Kults.  In  den  ersten  Jahr- 
hunderten unserer  Zeitrechnung,  wo  ihn 
römische  Schriftsteller  und  germanische 
Krieger  in  römischem  Solde  mit  'Mars' 
wiedergaben,  verehrten  ihn  die  Tenkterer 
am  Rhein,  die  Hermunduren  in  Mittel- 
deutschland opferten  ihm  die  Siegesbeute, 
niederdeutsche  Krieger  setzten  dem  Mars 
Thingsus  am  Hadrianswalle  Weihaltäre, 
batavische  Reiter  in  Rom  Votivsteine. 
Jahrhunderte  später  begegnen  noch  die 
Schwaben  als  Cyuaari  'Ziuverehrer',  die 
Civitas  Augustensis  wird  bei  ihnen  zur 
Ciesburc,  Jordanis  berichtet  von  den  Goten, 
daß  sie  dem  praesuli  bellorum  Menschen- 
opfer gebracht  hätten,  und  auch  von  den 
skandinavischen  Völkern  weiß  Prokop  zu 
erzählen,  daß  sie  den  "ApYj?  als  den  höchsten 
Gott  verehrt  hätten.  Aber  in  den  literari- 
schen Quellen,  die  den  letzten  Zeiten  des 
Heidentums  im  Norden  angehören,  ist  sein 
Kult  erstorben,  seine  Gestalt  verblaßt;  er 
hat  andern  Kultgöttern  weichen  müssen 
und  lebt  in  der  nordischen  Dichtung  nur 
noch  im  Mythus  fort.  Aber  auch  hier  ist 
er  nur  Kriegsgott,  wie  ihn  auch  die  älteren 
Quellen  nur  als  solchen  kennen.  Ein  Be- 
weis, daß  er  einmal  Himmelsgott  gewesen 
sei,  läßt  sich  aus  den  Quellenzeugnissen 
nicht  erbringen.  —  Die  Sachsen  nennen 
diesen  Kriegsgott  Saxnöt  '  Schwert - 
genösse',  der  nach  dem  Aufsteigen  Wodans 
zu  dessen  Sohn  wird  wie  der  nordische  Tyr. 
§  14.  Neben  diesen  großen  Kultgott- 
heiten gab  es  noch  zahlreiche  andere  Lokal- 
götter, Augenblicksgötter,  Personifikatio- 
nen gewisser  Handlungen,  vor  allem  aber, 
nachweisbar  freilich  nur  im  Norden,  mythi- 
sche Gottheiten,  von  denen  sich  kein  Kult, 
keine  religiöse  Verehrung  nachweisen  läßt. 
Für  Deutschland  kennen  wir  solche  Gott- 
heiten außer  durch  die  Werke  des  Tacitus 
nur  aus  römischer  Sitte  nachgebildeten 
Votivsteinen,  die  im  allgemeinen  nicht  viel 
mehr  als  den  schwer  zu  deutenden  Namen 
geben.  So  verehrten  die  Ubier  einen 
Deus  Requalivahanus,  die  Sue- 
ben eine  Garmangabis,  am  Mittel - 
und  Unterrhein,  besonders  von  den  Bata- 
vern, sind  Steine  den  weiblichen  Gottheiten 
Hariasa,  Vercona,  Vihansa, 
Harimella,  Vagdavercustis, 
Alateiva,      Hludana,      Haiva, 


Sandraudiga  gesetzt  worden  (vgl.  die 
Lit.  darüber  bei  Helm,  Altgerm.  Rel.  G.  I 
372  ff.).  Im  2.  Merseburger  Spruche  begeg- 
nen neben  der  Frija  die  Sinthgunt, 
Sunna,  Volla.  Von  den  nordischen 
Gottheiten,  die  wir  nur  aus  dem  Mythus 
kennen,  scheinen  nur  U  1 1  r  ,  auf  dessen 
Verehrung  zahlreiche  Ortsnamen  schließen 
lassen,  und  G  e  f  j  o  n  (s.  d.)  einst  eine 
Rolle  als  Kultgötter  gespielt  zu  haben. 
Um  so  zahlreicher  sind  die  mythischen  Ge- 
stalten: Baldr  (s.  d.)  und  sein  Gegner 
H  q  d  r  ,  der  dunkle  H  o  n  i  r  und  der 
alfische  Loki  (s.  d.),  das  Brüderpaar 
V  1  d  a  r  r  und  V  ä  1  i  ,  der  Wächter 
H  e  i  m  d  a  1 1  r  (s.  d.),  der  Sendbote  der 
Götter  H  e  r  m  ö  d  r  ,  der  Skaldengott 
B  r  a  g  i.  Dazu  gesellen  sich  die  weiblichen 
I  9  u  n  n  ,  Bragis  Gattin,  Thors  Frau 
S  i  f  ,  die  aus  dem  Geschlecht  der  Riesen 
stammende  S  k  a  9  i  ,  die  nach  dem 
Mythus  NJQr9  vermählt  war,  N  a  n  n  a  , 
Baldrs  Gattin,  die  dunkle  Saga,  mit 
der  ödinn  in  Sökkvabekk  goldene  Becher 
leert,  und  die  zahlreichen  Abstraktions - 
göttinnen,  die  Snorri  in  seiner  Edda  auf- 
zählt (I  1 14 ff.) :  E  i  r ,  die  Göttin  der  Heil- 
kunst, S  j  Q  f  n,  die  die  Liebe  von  Frau 
und  Mann  zueinander  wirkt,  L  o  f  n  ,  die 
ebenfalls  Frau  und  Mann  miteinander  ver- 
bindet. Vär,  die  S:hirmerin  der  Ge- 
lübde, S  y  n  ,  die  Hüterin  der  Türen  vor 
unberechtigtem  Eindringen,  H  1 1  n  ,  die 
Schirmerin  vor  Gefahren,  Snotra,  die 
Personifikation  der  weiblichen  Klugheit, 
G  n  ä  ,  die  Botin  der  Frigg  zu  den  Men- 
schen, und  F  u  1  1  a  ,  die  treue  Dienerin 
der  Frigg. 

§  15.  Kult.  Über  das  ganze  germani- 
sche Gebiet  ist  die  Verehrung  gewisser 
Dinge,  bestimmter  Orte  bezeugt.  Diese 
galten  als  heilig,  und  ihre  Verletzung  oder 
Verunreinigung  war  Religionsfrevel.  Hier- 
her gehören  ungewöhnlich  geformte  oder 
große  Steine,  gewisse  Berge,  Quellen, 
Flüsse,  im  Norden  Wasserfälle,  Bäume, 
Wälder,  außerdem  die  Grabstätten,  im 
Hause  der  Herd,  die  Schwelle,  nach  Er- 
richtung von  Gotteshäusern  vor  allem 
diese  (s.  Heiligtümer,  Heilige  Orte,  Baum- 
kult). Ob  man  nun  diese  Dinge  in  der 
Natur  an  und  für  sich  verehrte,  weil  man  in 
ihnen  eine  außergewöhnliche  Macht  wähnte, 


RELIGION 


495 


oder  als  Sitz  seelischer  Wesen,  läßt  sich 
meist  nicht  entscheiden;  beides  scheint 
nebeneinander  hergegangen  zu  sein,  wie 
auch  mehrfach  die  Verehrung  dieser  Dinge 
mit  dem  Götterkult  verwoben  und  heilige 
Quellen,  Haine  oder  Berge  Sitze  und  Ver- 
chrungsstätten  der  Götter  wurden. 

§  16.  An  solche  heilige  Stätte  knüpft 
sich  der  höhere  Kult  (Gebet,  Minne,  Opfer 
s.  d.) :  der  Ahnenkult  und  der  aus  diesem 
hervorgegangene  Götterkult.  Der  Ahnen- 
kult war  in  erster  Linie  Verehrung  des 
Toten  in  der  Familie,  also  ein  Privatkult, 
und  hat  als  solcher  bis  in  die  letzten  Zeiten 
des  Heidentums  und  dann  auch  in  christ- 
licher Zeit  in  Sitte  und  Brauch,  zuweilen  in 
veränderter  Form,  fortgelebt.  Was  der 
Tote  im  Leben  gebraucht  hatte,  mußte  ihm 
ins  Grab  mitgegeben  werden;  zu  seinen 
Ehren  fand  der  Leichenschmaus  statt  und 
der  Minnetrunk,  bei  dem  die  Taten  des 
Verstorbenen  gerühmt  wurden.  Bei  vielen 
germanischen  Stämmen  war  auch  die 
Totenwache  bei  dem  noch  unbeerdigten 
Leichname  Pflicht  (Burch.  v.  Worms, 
Grimm,  Myth.4  III  405;  Regino  I  398). 
Diese  Totenpflichten  wiederholten  sich  in 
beschränkter  Form  periodisch  zu  bestimm- 
ten Zeiten,  und  so  entstand  das  altgermani- 
sche Totenfest,  das  zur  Zeit  der  winterlichen 
Sonnenwende  stattfand  (das  nord.  Jul). 
Schmausereien,  an  denen  nach  dem  Glau- 
ben des  Volks  die  Abgeschiedenen  teil- 
nahmen, mimische  Umzüge,  die  das 
Schwärmen  der  Geister  darstellen  sollten, 
Opfer  und  Bitte  für  ein  fruchtbares  Jahr 
{tu  ärs)  bilden  seinen  Mittelpunkt.  Denn 
die  Toten  waren  die  Spender  der  Fruchtbar- 
keit des  Bodens  neben  den  Göttern,  nach- 
dem diese  an  ihre  Stelle  getreten  waren 
(zum  §  vgl.  Homeyer,  Der  Dreißigste.  Abh. 
d.  Berl.  Akad.  d.  W.  1864).  Der  private 
Toten-  und  Ahnenkult  erweiterte  sich  zum 
staatlichen,  wenn  der  Führer  einer  Schar, 
der  König  eines  Stammes  gestorben  war. 
Unter  feierlichem  Gepränge  und  der  Teil- 
nahme eines  großen  Teils  des  Volks  fand 
seine  Beisetzung  statt.  Hatte  dieses  aber 
während  seines  Lebens  besonders  viel  Gutes 
genossen  und  war  es  glücklich  gewesen,  so 
hielt  man  ihn  für  einen  Göttersohn  und  ver- 
ehrte ihn  nach  dem  Tode  wie  einen  Gott 
(vgl.  Ahnenkult). 


§  17.  Aber  nicht  nur  der  Toten-,  auch 
der  Götterkult  war  bald  ein  privater,  bald 
ein  staatlicher.  Aus  dem  Bericht  des  Taci- 
tus  über  das  altgermanische  Loswerfen 
(Germ.  10)  geht  hervor,  daß  eine  Kult- 
handlung nicht  nur  von  der  Allgemeinheit, 
sondern  auch  von  jeder  einzelnen  Person 
vorgenommen  werden  konnte.  Denn  die 
Weissagung  war  in  der  Regel  mit  Gelübde 
und  Opfer  verbunden.  Dieser  Privatkult 
wird  nicht  nur  durch  die  Verordnungen  der 
Heidenmissionare  und  die  Bußordnungenbe- 
stätigt,  sondern  geht  auch  aus  unzähligen 
Zeugnissen  fortlebender  Sitten  und  Ge- 
bräuche hervor.  Nordische  Quellen  liefern 
hierzu  lebensvolle  Beispiele.  So  wird  von 
einem  Drontheimer  Svein  berichtet,  daß 
er  auf  seinem  Gehöfte  einen  Eigentempel 
gehabt,  in  dem  er  den  Göttern  und  vor 
allem  Thor  geopfert  habe  (Fms.  II  153  ff.). 
£örölfr  Mostrarskegg  war  schon  in  Nor- 
wegen ein  eifriger  Verehrer  Thors  gewesen; 
er  brachte  seinen  Kult  mit  nach  Island  und 
errichtete  dem  Gott  hier  einen  Tempel  und 
eine  Stätte,  wo  er  besonders  verehrt  wurde 
(Eyrb.  S.  K.  3  ff.).  Hrafnkell  verehrte  auf 
seinem  Gehöft  den  Frey  und  weihte  ihm 
sein  bestes  Roß  (Austfird.  S.  97).  In  den 
meisten  Fällen  ist  es  nur  eine  Gottheit, 
deren  Kult  Privatpersonen  pflegen.  Alle 
ihre  Geschicke  machen  sie  von  dieser  ab- 
hängig; bei  jedem  Unternehmen  wird  ihr 
geopfert,  wird  sie  befragt;  ihr  Bild  befindet 
'sich  am  Hochsitzpfeiler,  steht  in  dem  ihr 
geweihten  Tempel,  wird  umhergetragen, 
um  schädigende  Geister  zu  bannen,  weist 
den  Ort  der  Ansiedlung,  wenn  die  Aus- 
wanderung nach  Island  erfolgte.  Dieser 
Privatkult  verwandelte  sich  auf  Island  all- 
mählich in  Gemeindekult,  der  Privattempel 
in  ein  Gemeindeheiligtum.  Die  Umwohner 
des  Tempels  schlössen  sich  dem  Tempel- 
eigentümer, dem  Goden,  an  und  huldigten 
und  opferten  mit  ihm  gemeinsam  der  Gott- 
heit. Eigentümer  des  Tempels  blieb  der 
Erbauer;  er  hatte  auch  für  seine  Erhaltung 
zu  sorgen.  In  dieser  wurde  er  aber  von  den 
Mitgliedern  der  Opfergemeinde  durch  Bei- 
träge, den  Tempelzoll  (hoftollr),  unterstützt. 
Hierdurch  traten  die  Tempelgenossen  in 
gewisses  Abhängigkeitsverhältnis  zum  Tem- 
peleigentümer; dieser  wurde  ihr  formafrr 
oder  hqfäingi   (Anführer   oder   Häuptling) 


496 


RELIGIONSVERBRECHEN 


und  erlangte  allmählich  neben  der  sakralen 
Gewalt  auch  weltliche.  Ähnlich  haben  sich 
die  Verhältnisse  wahrscheinlich  auch  in  den 
andern  Teilen  im  Norden  entwickelt,  zumal 
norwegische  Verhältnisse  vielfach  das  Vor- 
bild isländischer  gewesen  sind.  Aus  dem 
Privateigentum  entstand  der  Gemeinde- 
tempel, an  dessen  Stelle  nach  Einführung 
des  Christentums  die  heradskirkja  ge- 
treten ist. 

§  18.  Neben  der  Götterverehrung  im 
Haus  und  in  der  Gemeinde  kennen  alle  ger- 
manischen Stämme  einen  gemeinsamen 
Götterdienst  in  größeren  Verbänden,  einen 
Stammeskult.  Ursprünglich  geschah  diese 
Verehrung  der  Götter  in  der  freien  Natur, 
wo  zugleich  auch  die  Malstätte  war,  bei  den 
Südgermanen  hauptsächlich  in  Wäldern, 
bei  den  Nordgermanen  auf  Bergen.  Hieraus 
ei  klärt  sich,  daß  die  gemeingermanische 
Bezeichnung  für  Götterheiligtum  (ahd. 
haruc,  ags.  hearg,  an.  hgrgr)  dort  bald  'Wald' 
bald  'Tempel'  bedeutet,  hier  bald  'Tempel' 
bald  'Berg'  und  das  fränkische  harahus  die 
Bezeichnung  der  Dingstätte  ist  (Grimm 
DRA.4  II  412).  Tacitus  bezeugt  ausdrück- 
lich, daß  die  Germanen  zu  seiner  Zeit  keine 
Götterhäuser  und  Götterbilder  gekannt 
hätten  (nee  cohibere  parietibus  deos  neque 
in  ullam  humani  oris  speciem  assimulare  ex 
magnitudine  coelestium  arbitrantur  [Germ.9]). 
Erst  nach  seiner  Zeit  und  wahrscheinlich 
unter  römischem  Einfluß  kam  die  Errich- 
tung besonderer  Götterhäuser  auf,  in  denen 
dann  auch  Götterbilder  aufgestellt  wurden. 
In  den  letzten  Zeiten  des  Heidentums  ist 
dann  beides  über  das  ganze  germanische 
Gebiet  verbreitet  (vgl.  Göttertempel  II 
313  ff.;  Grimm  D.  Myth.4  I  58  fr.).  Da- 
gegen bedingte  der  mehrtägige  Aufenthalt 
an  den  Ding-  und  Opfertagen  und  die 
gemeinsamen  Festlichkeiten  die  Errichtung 
von  Aufenthaltsorten  an  der  Opfefstätte 
(man  vgl.  das  isländ.  Althing),  was  den 
scheinbaren  Widerspruch  erklärt,  wenn 
Tacitus  (Ann.  I  51)  von  einer  Vernichtung 
des  Tanfanatempels  spricht. 

§  19.  Wie  das  Ding,  war  auch  die  Götter- 
verehrung bald  eine  gebotene,  bald  eine  un- 
gebotene. Erstere  erfolgte  bei  besonderen 
Gelegenheiten,  namentlich  vor  Ausbruch 
von  Kriegen  oder  vor  andern  wichtigen 
Unternehmungen  und  bei  drohender  oder 


ausgebrochener  Hungersnot.  Den  Göttern 
pflegten  dann  Opfer  gebracht  oder  gelobt 
zu  werden,  womit  das  Loswerfen  über  den 
Ausgang  eines  Unternehmens  oder  das  Ende 
schwerer  Zeiten  verbunden  war.  Die  heilige 
Handlung  leitete  dann,  soweit  es  sich  nach- 
weisen läßt,  bei  den  Südgermanen  der 
Priester  (s.  d.),  bei  den  Nordgermanen  der 
Häuptling  und  König  oder  dessen  Stellver- 
treter. Diese  standen  auch  den  ungebotenen 
Götterverehrungen,  den  Götterfesten,  vor. 
Letztere  waren  große  Gelage  und  Schmause- 
reien, die  im  Opfer  und  dem  Minnetrunk 
ihren  Mittelpunkt  hatten.  Sie  pflegten  zu 
bestimmten  Zeiten  stattzufinden.  Ob  sie 
von  allen  Kultgenossen  oder  nur  von  einem 
Teile  besucht  wurden,  geht  aus  den  Quellen 
nicht  hervor.  Doch  ist  jenes  wegen  der  Be- 
schränkung des  Raums  unwahrscheinlich. 
Vielmehr  ist  aus  den  Zeugnissen  des  Tacitus 
über  den  Nerthuskult  und  der  nordischen 
Sagas  über  den  Freyskult  in  Uppsala  zu 
schließen,  daß  außer  dem  Fest  im  Haupt- 
heiligtum zu  gleicher  Zeit  das  Fest  auch 
in  den  einzelnen  Gemeinden  gefeiert  wurde. 
Einzelne  große  Opferfeste,  wie  das  zu 
Lethra  auf  Seeland  oder  das  zu  Uppsala, 
fanden  nur  alle  neun  Jahre  statt.  Über  die 
Jahreszeiten,  zu  denen  sonst  die  Opferfeste 
stattfanden,  und  ihre  Feier  vgl.  die  Artikel 
Opfer  und  Minne. 

J.  Grimm  Deutsche  MytholA  W.  Mül- 
ler Gesch.  u.  System  d.  altdeutschen  Religion. 
R.  K  e  y  s  e  r  Nordmcsndenes  Religionsforfatning 
i  Hedendommen.  K.  Mauer  Die  Bekehrung 
des  norweg.  Stammes  zum  Christentum.  E.  H. 
Meyer  German.  Mythologie.  Ders.  Mythologie 
d.  Germanen.  E.  M  o  g  k  German.  Mythologie1. 
W.  Golther  Handbuch  d.  germ.  Mythol. 
P.  D.  Chantepie  de  la  Saussaye  The 
Religion  of  the  Teutons.  R.  M.  Meyer  German. 
Religionsgeschichte.  K.  Helm  Altgerm.  Re- 
ligionsge schichte  I.  E.  Mogk. 

Religionsverbrechen.  Nach  allerdings 
sehr  lückenhaften  Nachrichten  waren  schon 
in  heidnischer  Zeit  Handlungen,  die  eine 
Verachtung  der  Götter  zum  Ausdruck 
brachten,  unter  Strafe  gestellt.  Verspottung 
der  Götter  (isl.  godga)  und  Tempelschän- 
dung gehören  hierher.  Doch  hat  sich  die 
Kategorie  der  R.  jedenfalls  erst  unter 
christlichem  Einfluß  weiter  ausgebildet. 
In  dieser  Zeit  ist  vor  allem  die  Verehrung 
der   heidnischen   Götter,    das    Singen  von 


RELIQUIAR— REMEN 


497 


Zaubergesängen  und  Beschwörungsformeln, 
das  Essen  von  Pferdefleisch,  überhaupt 
verbotenem  Fleisch,  als  R.  anzusehen.  Da 
aber  allenthalben  der  Staat  der  Kirche 
seine  Unterstützung  lieh,  findet  auch  die 
Bestrafung  von  Vergehen  gegen  kirchliche 
Gebote,  wie  z.  B.  Fastengebot,  Gebot  der 
Sonntagsheiligung,  der  Taufe,  Verbot  nahe 
verwandter  Ehen,  überall  in  den  weltlichen 
Gesetzen  Eingang.  (Vgl.  Zauberei,  Meineid). 
Brandt  Retshistorie  II  142  ff.     del  Giu- 

d  i  c  e    168  ff.         Matzen      Strafferet    154  ff. 

W  i  1  d  a   961  ff.  v.   Schwerin. 

Reliquiar.  Gefäß  oder  Kiste  zur  Aufbe- 
wahrung von  Reliquien;  in  unübersehbarer 
Menge  in  fast  jedem  nur  möglichen  Ma- 
terial und  den  mannigfachsten  Gestaltun- 
gen und  Größen  vorhanden;  in  Metall  von 
Bronze,  Silber  und  Gold,  mit  Email,  Edel- 
steinen und  jeder  Art  von  Schmuck  und 
Bearbeitung,  gegossen,  getrieben,  ziseliert, 
in  Relief,  glatt,  farbig;  in  Holz,  Knochen, 
Elfenbein  geschnitzt;  in  Ton  modelliert  und 
gebrannt.  Gebildet  als  Kästchen  oder 
Kiste,  —  als  Sarg  mit  dachförmigem 
Deckel,  — als  Tasche,  als  Büchse,  in  ganzen, 
halben  Figuren,  als  Büste,  als  Körper- 
teil (je  nach  der  Reliquie,  die  sie  enthal- 
ten); für  Kreuzpartikel  als  Kreuz.  Öfters 
auch  sind  ältere  kostbare  Gefäße  zu  diesem 
Zwecke  benutzt;  so  antike  Onyxe.  Hier 
liegt  ein  schier  unerschöpflicher  Schatz  an 
Gestaltungen  und  Technik  wie  an  Kostbar- 
keiten vor.  Von  den  wertvollstenReliquiarien 
aus  germanischer  Zeit  seien  genannt:  die 
westgotischen  in  der  Camara  santa  zu  Ovie- 
do,  die  karolingischen  zu  Conques,  die  aus 
Herford  (jetzt  in  Berlin),  die  unvergleich- 
lich schönen  zu  St.  Maurice  im  Kanton 
Wallis;  andere  zu  Sitten  und  Chur;  dann 
die  im  Dom  zu  Quedlinburg  (io./ii.  Jahrh.). 
S.  auch  Art.  Goldschmiedekunst. 

A.  Haupt. 

Reliquienverehrung.  Stammt  aus  der 
ältesten  christlichen  Zeit  und  hat  hier  be- 
reits superstitiöse  Elemente  in  sich  aufge- 
nommen. Sie  ist  wie  die  Heiligenverehrung 
in  die  germanischen  Länder  gedrungen. 
Ursprünglich  war  sie  auch  hier  in  nichts 
von  der  altchristlichen  verschieden.  Im 
Frankenreich  gewann  sie  allmählich  an  Be- 
deutung, und  nach  Karl  dem  Großen  wurde 
sie  auch  politisch  wichtig,  besonders  wegen 


der  apostolisierenden  Tendenzen  im  Heili- 
genkult. Für  Deutschland  sind  in  dieser 
Hinsicht  die  Reliquien  des  hl.  Eucharius 
und  des  Apostels  Matthias  in  Trier  bedeut- 
sam. Eine  eigentliche  Geschichte  der  Re- 
liquienverehrung muß  erst  noch  geschrieben 
werden. 

E.  Lucius- G.  Anrieh  Die  Anfänge 
des  Heiligenkultes  in  der  christlichen  Kirche;  Tü- 
bingen 1904.  Realenzyklopädie  f.  prot.  Theo- 
logie 16,  630  f.  Wetzer  u.  Weite  Kirchen- 
Lexicon  2  10,  1030  f.  Friedrich  Wilhelm. 

Remen.  §  i.  Das  älteste  Fortbewe- 
gungswerkzeug der  Schiffe,  zB.  noch  in  der 
Zeit  der  Hällristningar,  waren  vermutlich 
Paddeln,  d.  h.  kurze  Remen,  die  der 
Rojer,  das  Gesicht  nach  vorn  gewandt,  mit 
beiden  Händen  ohne  Stützpunkt  auf  der 
Bordwand  handhabte  (wie  noch  allgemein 
auf  afrikanischen  und  asiatischen  Fahr- 
zeugen üblich).  Spätestens  in  den  ersten 
Jahrhunderten  n.  Chr.  ging  man  zum 
Gebrauch  der  Remen  über,  die  auf 
der  Bordwand  aufliegen,  so  daß  der  An- 
griffspunkt der  Kraft  von  der  Mitte  nach 
dem  Ende  des  Hebelarms  verlegt  ist,  der 
Rojer  das  Gesicht  nach  hinten  wendet  und 
sich  die  Einrichtung  eines  besonderen 
Steuerruders  (s.  d.)  erforderlich  macht. 
Der  Umstand,  daß  die  deutsche  Bezeich- 
nung dieses  Fortbewegungsinstrumentes, 
ahd.  riemo,  *remo,  *riamo,  mhd.  Herne, 
mnd.  reme,  vom  lat.  remus  stammt,  scheint 
darauf  hinzudeuten,  daß  dasselbe  in  West- 
deutschland von  der  römischen  Nautik 
übernommen  wurde.  Das  Anord.  und  Ae. 
besitzt  dafür  den  einheimischen  Namen  är. 
Beim  Nydamer  Boot  (ca.  300  n.  Chr.)  er- 
weisen die  Remen  ihre  Entstehung  aus 
Paddeln  noch  dadurch,  daß  sie  im  Verhält- 
nis zur  Höhe  des  Stützpunktes  über  Wasser 
kürzer  sind,  als  später  die  Regel  war,  näm- 
lich 3,35  m  bei  63  cm  Höhe  des  Stützpunkts 
(jetzt  würde  man  sie  mindestens  5  m  lang 
machen).  In  ihrer  Form  annähernd  den 
heutigen  R.  gleichend,  liegen  sie  auf  ab- 
nehmbaren, an  der  Reling  festgebundenen 
Ruderdollen  (anord.  här,  keipr,  ae.ßol,  ßolle, 
Jiä,  hantele)  auf.  Diese  bestehen  aus  einem 
wagerechten  Klotz  und  einem  schräg  empor- 
stehenden hornartigen  Zapfen  (Abb.  26,  1  a 
und  b).  Im  Winkel  zwischen  beiden,  dem 
sog.  „Dollwagen"  (anord.  häreid)  ruht  oder 


498 


REMEN 


„reitet"  der  Remen,  indem  er  mittels  eines 
Stropps  (anord.  hamla,  ae.  midi,  strop, 
ärwidfre),  das  durch  ein  Loch  am  Fuße  des 
Dollzapfens  gezogen  ist,  festgehalten  wird. 
§  2.  Die  Dollen  sind  derart  angebracht, 
daß  der  Remen  beim  Anziehen  seinen  Halt 
im  S  t  r  o  p  p  findet  und  nur,  wenn  plötz- 
lich rückwärts  gerojet  werden  muß,  an  der 


ib. 


Abb.  26.     Remen:      1.  Ruderdolle  vom  Nydamer 

Boot,  nach  Engelhardt,  Nydam  Mosefund.     a.  von 

der  Seite,  b.  von  oben  gesehen. 

2.  Ruderdolle    vom   Beiboot    des    Gokstadschififs, 

nach  Nicolaysen,  Langskibet  fra  Gokstad. 

3.  Remenloch  des  Gokstadschififs,  nach  Falk,  Alt- 

nord.  Seewesen  (Wörter  u.  Sachen  IV). 

Dolle,  wobei  die  Rojer  lediglich  die  losen 
Sitzbänke  oder  Duchten  (anord.  ßopta, 
ae.  ßofte)  zu  verlegen  brauchten.  Dies  hat 
Tacitus  Germ.  c.  44  im  Auge,  wenn  er  von 
den  Schiffen  der  Suionen  sagt:  ,,nec  remos 
in  ordinem  lateribus  adjungunt;  solutum, 
ut  in  quibusdam  fluminum,  et  mutabile,  ut 
res  poscit,  hincvel  illinc  remigium,  d.h.  'die 
Remen  sind  nicht  fest  an  den  Schiffsseiten 
angebracht,  sondern  das  Remenwerk  (Re- 
men und  Duchten)  ist  frei  beweglich,  so  daß 
gleich  bequem  vor-  und  rückwärts  gerojet 


werden  kann'.  Die  Form  der  Dollen  des 
Nydamer  Bootes  blieb  auch  später  für 
kleinere  Fahrzeuge,  zB.  die  Boote  des  Gok- 
stadschiffes  (Abb.  26,  2)  in  Brauch,  und  ist 
es  bei  den  norwegischen  Booten  noch  heute, 
Beim  Gokstadschiff  selbst  haben  die  Remen 
im  Verhältnis  zur  Höhe  des  Stützpunkts  über 
Wasser  (33  cm)  die  heute  übliche  Länge  von 
5,18  bis  5,64  m,  sind  also  bequem  zu  hand- 
haben. Um  den  Stützpunkt  so  tief  zu 
legen,  ruhen  die  Remen  nicht  auf  der  Reling, 
sondern  gehen  durch  kreisrunde  Löcher 
(anord.  häbora,  ae.  ärloc)  in  der  dritten 
Planke  von  oben.  In  der  Hinterkante  der 
Löcher  befindet  sich  eine  Kerbe,  um  dem 
breiten  Remenblatt  den  Durchgang  zu  er- 
möglichen (Abb.  26,  3).  Waren  die  Remen 
eingezogen,  so  konnten  die  Löcher  durch 
innenbords  angebrachte  runde  Schiebe - 
klappen    verschlossen  werden. 

§  3.  Der  innenbords  befindliche  Teil  des 
Remens,  etwa  ein  Viertel  seiner  Länge,  war 
etwa  53  cm  über  Deck  und  konnte  gerade 
noch  von  einem  Rojer  (anord.  häseti,  hqm- 
lumadr,  ae.  seip-redra,  seip-röwend)  sitzend 
gehandhabt  werden.  Die  Rojer  saßen  in 
Abständen  von  1  m,  nicht  auf  die  ganze 
Breite  des  Schiffs  überspannenden  Duch- 
ten (so  im  Nydamer  Schiff  und  in  Booten), 
sondern  auf  kürzeren  Rojersitzen  (anord. 
sess),  wahrscheinlich  Kisten  (anord.  half- 
rymskista),  in  denen  die  Leute  ihre  Sachen, 
Schlafsäcke  usw.,  aufbewahrten.  Zwischen 
den  Sitzreihen  rechts  und  links  blieb  dann 
in  der  Schiffsmitte  ein  Längsgang  frei.  In 
Schiffen,  wo  ein  Mann  zur  Handhabung 
des  Remens  ausreichte,  befanden  sich  in 
der  Regel  noch  2  Mann  im  Halbraum  (anord. 
hälfrüm,  s.  'Schiff')  zur  Bedeckung  und 
gelegentlichen     Aushilfe.  In     größeren 

Schiffen  dagegen,  wo  die  Remenlöcher 
höher  über  Wasser  lagen  und  die  Remen 
entsprechend  lang  und  schwer  wurden, 
waren  mindestens  zwei  ständige  Rojer  am 
Remen  und  in  der  Regel  4  Mann  im  Halb- 
raum  stationiert.  Höher  als  1,80  m  durften 
jedoch  die  Löcher  kaum  liegen,  so  daß  im 
allgemeinen  selbst  die  größten  Kriegs- 
schiffe zu  den  niederbordigen  Schiffen 
zählten.  Die  skandinavischen  Lang-  oder 
Kriegsschiffe  wurden  nach  der  Zahl  der 
Rojerbänke  auf  einer  Schiffsseite  in  Klassen 
eingeteilt,  zB.  tvitugsessa  'Zwanzigbänker' 


RETICO— RICHTER 


499 


mit  insgesamt  40  Remen  (s.  Schiffsarten). 
Vgl.    Schiff. 

'luxen  De  nordiske  Langskibe  (Aarb.  1886, 
•17  f.).  W.  Vogel. 

Retico,  Name  eines  Bergs  oder  Gebirgs 
in  Germanien  bei  Mela  3,  3,  30,  zusammen 
mit  dem  Taunus  genannt.  R.  Muck 

Reudigni.  Eines  der  Nerthusvölker  bei 
Tacitus  Germ.  40.  Nachdem  zuletzt  von 
den  Langobarden  die  Rede  gewesen,  ist  ihr 
Name  als  erster  angeführt  in  einer  sichtlich 
nach  dem  Norden  vorschreitenden  Reihe: 
es  folgen  Aviones,  Anglii,  Varini.  Daher  ist 
bei  ihnen  an  die  Sachsen  oder  einen  Stamm 
der  Sachsen  in  Holstein  zu  denken.  Was 
die  Umformung  der  Endung  in  Reudigni 
für  Reudingi  anbelangt,  gilt  dasselbe  wie 
bei  Marsigni;  s.  d.  Da  das  germ.  ing- Suffix 
besonders  gern  als  substantivbildendes  Ele- 
ment an  Farbadjektiva  antritt,  läßt  sich 
der  Name  von  germ.  reufra-  (einer  Ablaut- 
form neben  raufra-)  ableiten,  das  besonders 
von  der  Röte  des  Gesichts  gebraucht  wird, 
also  als  'die  mit  blühender,  rosiger  Ge- 
sichtsfarbe' verstehen,  was  als  Merkmal  der 
blonden  Rasse  hervorgehoben  sein  kann; 
vgl.  raupan  ok  riöpan  in  der  Schilderung 
des  Karl,  Rigspula  15  (B.  21).  Ferner  liegt 
es,  die  Reudigni  mit  Grimm  GddSpr.  J\6 
als  'die  Roten,  Schamhaften  oder  Ehr- 
würdigen' zu  verstehen,  und  noch  weniger 
kommt  sakrale  Bedeutung,  an  die  M  ü  1  - 
1  e  n  h  o  f  f  DA.  4,  463  f.  denkt,  für  den 
Namen  in  Betracht.  Formell  und  sachlich 
möglich  ist  dagegen  Beziehung  zu  reuten, 
die  dieser  aaO.  gleichfalls  erwägt  mit  Hin- 
weis auf  die  späteren  Holtsäten,  Holtscüze; 
man  vgl.  besonders  anord.  riödr  'Wald- 
lichtung', ahd.  reod,  riuti  'Rodung'. 

R.  Much. 

Rhenus.  §  1.  Der  älteste  erhaltene  Beleg 
für  diesen  Namen  steht  bei  Caesar,  der  ihn 
aber,  wie  die  Schreibung  mit  Rh  zeigt,  nicht 
aus  dem  Volksmund,  sondern  einer  gelehr- 
ten griech.  Quelle  entnommen  hat.  Den 
gleichen  Namen  trägt  ein  Flüßchen  bei 
Bononia  in  Italien  im  Gebiet  der  Boii,  und 
einen  fluviolus  Renus  in  Frankreich  kennen 
wir  aus  mittelalterlichen  Quellen.  Man  vgl. 
auch  den  gall.  Personennamen  Ambirenus, 
d.  i.  'Rheinanwohner',  gebildet  wie  die 
Volksnamen  'Aiißi-Xr/ot',  'Ajxß-taovciot,  'Ajißi- 
öpauot.     Neben  dem  Eigennamen  ist  auch 


ein  kelt.  Gattungsname  *renos  erschließ- 
bar aus  ir.  rian  'a  path,  a  track,  a 
way,  a  course'  =  frühmir.  rian,  das  durch 
muir  'Meer'  erklärt  wird,  nach  Thurn- 
e  y  s  e  n  Keltor omanisches  1 10  ursprünglich 
'Meeresströmung'. 

§  2.  Dem  steht  Rln  in  allen  germ.  Spra- 
chen gegenüber,  das  nicht  wie  Müllen- 
h  o  f  f  DA.  4,  106  annimmt,  aus  lat. 
Rhenus  entlehnt  ist  oder  sein  kann,  sondern 
wie  von  ihm  selbst  DA.  2,  219  bereits  an- 
gedeutet ist,  auf  eine  Grundform  *Reinos 
zurückgeht,  aus  der  lautgesetzlich  einer- 
seits kelt.  Renos,  anderseits  germ.  Rinaz 
werden  mußte.  Darf  man  das  veltl. 
afranz.  rin  mit  Meyer-Lübke  Rom. 
EWb.  auf  ein  gall.  *rlnos  'Fluß'  zurück- 
führen, so  liegt  hier  eine  Ablautform  mit 
idg.  I  vor. 

Wenn  auf  deutschem  Boden  wiederholt 
noch  Rln  als  Flußname  vorkommt  (s. 
M  ü  1  1  e  n  h  o  f  f  DA.  2,  219),  so  ist  er 
zum  Teil  wohl  vom  Rhein  her  übertragen, 
zumTeil  ist  an  den  Niederschlag  eines  mit 
dem  kelt.  *renos  (und  *rlnos?)  urver- 
wandten und  sonst  verlorenen  germ.  Wortes 
zu  denken.  Weitere  Verwandtschaft  ist  zu- 
sammengestellt bei  Walde  unter  rtvus 
und  bei    B  o  i  s  a  c  q  unter  hom.  opfvto. 

R.  Much. 

Richter.  A.  Deutschland  und 
England.  §  1.  Man  kann  unter  Richter 
sowohl  denjenigen  verstehen,  der  Recht 
spricht,  der  das  Urteil  fällt,  als  auch  den- 
jenigen, der  das  Gericht  leitet,  den  Ge- 
richtshalter. Ist  uns  heute  die  erste  Be- 
deutung die  geläufigere,  so  war  nach  der 
ursprünglichen  Auffassung  der  Germanen, 
soweit  sich  aus  den  in  Betracht  kommenden 
Nachrichten  Schlüsse  ziehen  lassen,  der 
Richter  der  Vorsitzende  des  Gerichts.  An 
dieser  Auffassung  haben  die  meisten  süd- 
germanischen Stammesrechte  festgehalten. 
Das  Urteil  ließen  sie  vom  gesamten  Ding- 
volk gefunden  werden.  Der  Richter  hatte 
das  von  der  Gerichtsgemeinde  gefundene 
Urteil  nur  *zu  verkündigen  und  das  ihm 
entsprechende  Rechtsgebot  zu  erlassen.  So 
ist  es  zu  verstehen,  wenn  Tacitus  von  den 
principes  sagt:  iura  reddunt.  In  diesem 
Sinne  sind  die  vom  Volk  erwählten  und  die 
vom  König  ernannten  Beamten,  die  die 
Gerichtsversammlungen  leiten,   die  Thun- 


500 


RICHTER 


ginen  und  Zentenare,  die  Grafen,  die  Vikare, 
Gografen,  Schultheißen  und  Schulzen, 
Richter  (iudices),  d.  h.  Beamte,  die  einer- 
seits die  Versammlung  leiten  und  das 
Rechtsgebot  verkünden,  andrerseits  zu- 
gleich die  Vollstreckung  der  Urteile  zu  be- 
wirken haben.  Selbst  der  König  fungiert 
im  Königsgericht  als  ein  solcher  Richter, 
und  ebenso  die  Pfalzgrafen  und  Königs - 
boten.  Überall  war  der  Vorsitzende  Richter 
nur  als  Mitglied  der  Gerichtsversammlung 
an  der  Fällung  des  Urteils  beteiligt.  Einzig 
bei  den  Langobarden  war  die  Urteil- 
findung  ausschließlich  Sache  des  oder  der 
Vorsitzenden  Richter.  Kein  klares  Bild 
gewähren  die  Gesetze  der  Angelsach- 
sen. Ihre  Nachrichten  sucht  man  neuer- 
dings in  der  Weise  zu  vereinigen,  daß  man 
annimmt,  grundsätzlich  hätte  bei  ihnen  der 
Richter  das  Urteil  gefunden,  wobei  er  sich 
bei  den  Dingmannen  Rats  hätte  erholen 
dürfen;  aber  überall  da,  wo  die  Rechts- 
folgen nicht  genau  vorgezeichnet  gewesen 
seien,  sondern  dem  Ermessen  des  Gerichts 
überlassen  waren,  hätte  der  Richter  das  Ur- 
teil von  einem  Ausschuß  der  Gerichtsge- 
meinde erfragen  müssen  (Rintelen).  Doch 
ist  diese  Erklärung  kaum  mit  dem  Wesen 
der  germanischen  Rechtsprechung  ver- 
einbar. Man  wird  als  Grundsatz  mindestens 
des  älteren  ags.  Rechts  anerkennen  müssen, 
daß  stets  ein  einzelner  als  'Richter'  fun- 
gierte. Die  einzigen  Spuren  von  Urteil- 
findern aus  der  angelsächsischen  Zeit  weisen 
auf  Gebiete,  die  unter  nordischem  Einfluß 
stehen:  die  Lagmen  der  Dunsaete  und  die 
Rügegeschworenen  bei  den  Anglodänen 
unter  Aethelbred  (s.  Schöffen).  Alle  übri- 
gen Stellen  über  Urteilfinder  entstammen 
normannischer  Zeit  (Liebermann).  Dem 
gegenüber  ist  noch  im  Sachsenspiegel  vom 
Richter  durchaus  in  dem  altgermanischen 
Sinne  die  Rede:  er  hat  alle  Leitungsbefug- 
nisse, er  sorgt  für  die  Vollstreckung,  er  er- 
hält seinen  gesetzlichen  Anteil  an  der 
Buße,  aber  er  findet  nicht  das  Urteil  (Ssp. 
III  2:  ordele  ne  sal  he  nicht  vinden). 

§  2.  Also  das  'Richten'  in  unserem  Sinne 
war  von  Haus  aus  und  blieb  in  den  meisten 
südgermanischen  Rechten  Sache  der  Ding- 
leute (vgl.  Gerichtsverfassung).  Der  dabei 
sicher  stets  hervorgetretene  Einfluß  der  be- 
sonders angesehenen  und  erfahrenen  Mit- 


glieder der  Gerichtsgemeinde  verdichtete 
sich  bei  einigen  Stämmen  zu  einer  Rechts- 
einrichtung. Entweder  wurde  die  Urteils - 
finderfunktion  einem  Ausschuß  der  Ge- 
richtsgemeinde übertragen  (s.  Schöffen) 
oder  einem  Einzelbeamten,  dem  sogenann- 
ten Rechtsprecher,  der  damit  eine 
der  des  modernen  Richters  vergleichbare 
Stellung  erhielt,  wenngleich  sein  Spruch 
immer  nur  ein  Urteilsvorschlag  war,  der 
von  der  Gerichtsgemeinde  gebilligt  werden 
mußte.  Bei  den  B  a  i  e  r  n  ist  der  Recht- 
sprecher (esago,  eteilo,  urteilo,  iudex)  ein 
dem  Vorsitzenden  Richter  zur  Seite  stehen- 
der, den  vornehmen  Familien  entnommener 
Beamter,  der  auf  Befehl  des  Vorsitzenden 
den  Urteilsvorschlag  einbringt,  worauf  zu- 
nächst die  angesehensten  Mitglieder  der 
Versammlung  und  darauf  der  gesamte  Um- 
stand zustimmen.  Der  Rechtsprecher  erhält 
einen  Anteil  an  den  Bußen.  Ähnlich 
scheint  die  Stellung  des  bei  den  A  1  a  - 
mannen  erwähnten  iudex  gewesen  zu 
sein.  Der  Rechtsprecher  der  Baiern  und 
Alamannen  verschwindet  im  Lauf  der 
fränkischen  Zeit;  wahrscheinlich  lebte  bei 
ihnen,  da  das  fränkische  Schöffentum 
keinen  Eingang  fand,  wieder  das  Recht  des 
Vorsitzenden  auf,  an  ein  beliebiges  Mitglied 
der  Versammlung  die  Urteilsfrage  zu  rich- 
ten. Der  Rechtsprecher  der  Friesen 
{äsega,  iudex)  wird  vom  Volk  erwählt;  auch 
er  gibt  auf  Aufforderung  des  Richters  den 
von  der  Gerichtsgemeinde  ausdrücklich  oder 
stillschweigend  zu  bestätigenden  Urteils - 
Vorschlag  ab;  auch  er  hat  Anteil  an  den 
Bußen.  Bei  den  Sachsen  scheint  in 
fränkischer  Zeit  nur  jener  tatsächliche  Ein- 
fluß der  angesehenen  Gerichtsmitglieder 
bestanden  zu  haben,  die  auf  Verlangen 
Rechtsbelehrungen  erteilten  (die  eosagon 
im  Heliand).  Erst  später  wird  in  Ostfalen 
und  Holstein  ein  dem  bairischen  vergleich- 
barer Rechtsprecher  erwähnt. 

Brunner  DRG.  i-,  204  ff.  2,  224.   Schrö- 
der DRG.  5  45.  178  f.    v.  A  m  i  r  a  Recht  z  155. 

R.  Hübner. 

§3.  B.  Skandinavien.  Das  dem 
deutschen  Worte  'Richter'  entsprechende 
anord.  rettari,  rföttari,  rätter  bezeichnet  all- 
gemein Obrigkeit  (so  in  der  Snorra  Edda), 
zumal  die  politisch-administrative  Obrig- 
keit  (vgl.  Iyske  Lov.  II  63,  64),  und  erst 


RIESEN 


50i 


spät  wird  es  auf  judizielle  Beamte  ange- 
wandt. Für  letztere  wird  der  Ausdruck 
dömandi  oder  dömari  gebraucht,  sei  es,  wie 
gewöhnlich,  für  den  Rechtsprecher  oder 
auch  für  den  Vorsitzenden  der  Thing- 
gemeinde. 

§  4.  Während  in  den  Privatgerichten 
(s.  d.)  von  den  Parteien  ernannte  Männer 
Recht  sprachen,  lag  in  den  Staatsgerichten 
des  Festlands  das  Urteil  ursprünglich  bei 
der  Thinggemeinde  (ßingmannadömr).  Da- 
gegen finden  sich  auf  Island  von  den 
Goden  ernannte  Rechtsprecher,  so  daß  die 
Gerichtshöfe  hier  Kollegialgerichtshöfe  wa- 
ren. Seit  dem  13.  Jahrh.  treten  in  den  drei 
Reichen  des  Festlands  vom  König  er- 
nannte Einzelrechtsprecher  auf  (s.  Ge- 
richtsverfassung). 

§  5.  Nur  freie  Männer  konnten  Recht- 
sprecher sein.  Awnord.  Quellen  enthalten 
ausführliche  Vorschriften  über  die  Re- 
kusation  verdächtiger  Richter  [dömrud'ning) 
wie  über  Fernhaltung  von  Beeinflussungen 
durch  politische  Gewalttaten. 

Maurer    Vorl.  I  2  S.  178  ff.    IV  356  ff.    Is- 
land 1 74  ff.  K.  Lehmann. 

Riesen.  (§1)  sind  übernatürliche  Gebilde 
einer  kindlichen  Phantasie,  zu  denen  die 
Umwelt  und  außergewöhnliche  Erscheinun- 
gen in  der  Natur  angeregt  haben.  Sie  be- 
gegnen daher  hauptsächlich  in  Mythus, 
Sage  und  Märchen.  Besonders  reich  an 
Riesensagen  ist  die  nordische  und  mhd. 
Dichtung.  Die  verschiedenen  Kollektiv- 
namen deuten  ihre  Eigenschaften  an:  ahd. 
risi,  as.  wrisü  gehört  zu  skr.  vrfan-  'stark, 
gewaltig',  ahd.  duris,  ags.  fryrs,  anord.  ßurs, 
zu  turds  'kräftig,  stark',  auf  ihre  Größe  weist 
ags.  ent,  mhd.  hiune,  auf  ihre  Gefräßigkeit 
ags.  eoton,  anord.  jqtunn  (zu  etan  'fressen'). 
Überall  zeigt  sich  ihre  außergewöhnliche 
Größe,  ihre  übermäßige,  ungefüge  Leibes - 
kraft  und  was  damit  zusammenhängt  (eine 
mächtige  Stimme,  ein  alles  durchbohrender 
Blick,  außerordentliche  Schnelligkeit  im 
Wandern,  unmäßige  Eßlust).  In  oft  drasti- 
scher Weise  wird  dieses  in  den  mhd.  Epen 
der  Heldensage,  namentlich  den  Dietrichs  - 
epen,  geschildert  (vgl.  W.  Grimm  DHS.3 
397  f.) .  Öfter  haben  sie  mehr  Glieder  als  der 
Mensch.  So  hat  Asprian  vier  Hände;  drei- 
häuptige  Thursen  kennt  die  deutsche  (Maß- 
mann,    Denkm.    109)    wie    die    nordische 


Dichtung  (Sklrn.  31).  Hier  begegnen  sie 
auch  nicht  selten  in  übermäßiger  Tier- 
gestalt,  wie  die  Midgardschlange  oder  der 
Fenriswolf  oder  der  Windriese  Hraesvelgr 
als  mächtiger  Adler.  Eigentümlich  ist  auch 
der  nordischen  Dichtung,  daß  sie  wie  die 
elfischen  Wesen  zuweilen  die  Proteusnatur 
haben.  So  verfolgt  Suttungr  in  Adlers- 
gestalt ödinn,  als  dieser  ihm  den  Met  ent- 
führt hat,  und  in  derselben  Hülle  raubt 
pjazi  die  Idunn. 

§  2.  Die  Heimat  der  Riesen  sind  vor 
allem  die  Berge;  andere  wohnen  im  Meere, 
in  Seen  oder  Sümpfen.  Daher  sind  die 
Riesensagen  besonders  in  Gebirgs-  und 
Meeresgegenden  ausgebildet.  Im  Sumpfe 
haust  Grendel,  der  Gegner  Beowulfs,  im 
Meere  die  MidgarSschlange,  iEgir  und 
seine  Frau  Rän  mit  ihren  neun  Töchtern. 
In  den  Bergen  Tirols  kämpfen  Dietrich  und 
seine  Mannen  gegen  die  Riesen,  in  Nor- 
wegen hat  das  unwirtliche  Gebirge  Jötun- 
heim  nach  ihnen  den  Namen.  Daher  heißen 
sie  bergbüar,  bergdanir  'Bergbewohner'.  Die 
nordische  Dichtung  kennt  auch  ein  beson- 
deres Riesenheim  {Jqtunheimar)  im  äußer- 
sten Nordosten.  Hier  herrschen  Fürsten 
über  sie  wie  f>rymr  oder  Utgardaloki.  Den 
Ostweg  (auslrvegr)  pflegt  Thor  zu  gehen, 
wenn  er  sich  zum  Kampf  gegen  die  Riesen 
begibt.  Im  Nordosten  wohnten  auch  die 
durch  Zauberkunst  und  ungewöhnliche 
Kenntnisse  bekannten  Finnen;  ihre  Eigen- 
schaften werden  mehrfach  auf  die  Riesen 
übertragen,  und  so  begegnen  auch  diese  als 
Zauberer  und  sind  zuweilen  im  Besitze  un- 
gewöhnlicher Weisheit,  wie  Vaff)rüdnir,  der 
mit  ödinn  über  mythologische  Dinge  streitet 
(Vafprm.).  Daher  haben  sie  das  Epitheton 
fröär  oder  hundvtss  (klug,  sehr  weise).  Ihr 
Leben  ist  nicht  selten  dem  der  Menschen 
angepaßt.  So  ist  Hymir  im  Besitz  großer 
Herden,  hat  im  Meer  seine  Angelplätze 
(Hymiskv.),  prymr  sitzt  auf  seinem  Hügel 
und  glättete  den  Rossen  die  Mähnen 
und  versah  mit  goldnen  Bändern  seine 
Hunde  (£>rymskv.),  als  Errichter  mächtiger 
Bauten  zeigt  sich  der  Baumeister  von 
Äsgard  (s.  d.),  zu  frohem  Gelage  sind  die 
Äsen  bei  ./Egir  (Lokas.). 

§  3.  Im  allgemeinen  sind  die  Riesen  den 
Menschen  und  Göttern  feindliche  Mächte. 
Als  solche  leben  sie  als  Menschenfresser  bis 


502 


RIMBERT 


zur  Gegenwart  im  Märchen  fort.  So  ziehen 
Götter  und  Helden  zum  Kampfe  gegen  sie. 
In  den  nordischen  Mythen  ist  es  Thor,  der 
fast  in  ununterbrochenem  Kampfe  mit  den 
Riesen  liegt  und  sie  durch  seine  Kraft  und 
seinen  Hammer  überwindet;  in  den  Här- 
baiösljöd  rühmt  er  sich  dem  Härbard 
gegenüber  zahlreicher  Unternehmen  gegen 
sie.  Wo  Ö3inn  mit  Riesen  zusammen- 
kommt, wie  mit  Suttung  oder  Vaff)rü9nir, 
versteht  er  durch  List  und  Schlauheit  sie 
zu  besiegen.  Durch  ihn  ist  der  erste  Kampf 
zwischen  Riesen  und  Göttern  erfolgt,  der 
schließlich  zum  großen  Entscheidungs- 
kampf  zwischen  diesen  Mächten  und  zum 
Untergang  der  Götter  geführt  hat  (s. 
Ragnarök).  In  der  ags.  Dichtung  ist  Beo- 
wulf  der  Riesenbezwinger,  in  der  mhd. 
vor  allem  Dietrich  mit  seinen  Mannen. 
Trotz  dieses'gespannten  Verhältnisses  kennt 
die  nordische  Mythe  Verbindungen  der 
Götter  mit  Riesentöchtern,  von  denen  dann 
in  der  Regel  ihre  Schönheit  hervorgehoben 
wird.  So  wirbt  Freyr  um  das  Riesen - 
mädchen  Gero,  NJQrÖr  ist  mit  Ska9i  ver- 
mählt, öchnn  weiß  die  Liebe  der  GunnlQÖ* 
zu  erwerben,  der  Ase  Vl9arr  ist  der  Sohn 
der  Riesin  Grid,  von  der  Thor  bei  seiner 
Einkehr  auf  dem  Wege  nach  GeirrQÖ*argard 
unterstützt  wird.  Den  freundschaftlichen 
Verkehr  zwischen  Göttern  und  Riesen  be- 
zeugt auch  das  gemeinsame  Gelage  bei  dem 
Meerriesen  a'Egir. 

§  4.  Nur  selten  läßt  sich  ein  bestimmtes 
Element  aus  Name  oder  Mythus  als  Wurzel 
einer  Riesengestalt  erweisen.  Dies  ist  der 
Fall  bei  ^Egir,  der  Rän  und  ihren  Töchtern, 
die  nach  Name  und  Mythus  sofort  als  Meer- 
dämonen zu  erkennen  sind.  Ebenso  gehört 
Hraesvelgr,  von  dessen  Schwingen  die 
Winde  ausgehen,  zu  den  Winddämonen; 
Dofri  ist  das  personifizierte  Gebirge,  das 
nach  ihm  den  Namen  trägt.  Gelehrtes 
Machwerk  sind  wohl  nur  die  Natur-  und 
Wettererscheinungen,  die  als  Fornjöts  Ge- 
schlecht begegnen  (Fas.  II  3^.):  Logi,  der 
Feuerdämon,  Käri  'der  Windstoß',  jQkull 
'der  Gletscher',  Sna?r  'der  Schnee',  Fp,nn 
'der  Schneehaufe',  Drifa  'der  Schnee- 
wirbel',  MjqII  'der  Schneestaub',  Frosti  'die 
Kälte'  u.  a.  Nicht  entscheiden  läßt  sich, 
was  zu  den  Gebilden  der  Gegner  Thors, 
prym,    Geirro,3,    Hrungnir   (s.  d.),    Veran- 


lassung gegeben  hat,  wenn  auch  die  Etymo- 
logie der  Namen  dafür  spricht,  daß  in  ihnen 
alte  Gewitterdämonen  erhalten  sein  mögen. 
Auf  noch  unsichererem  Boden  steht  man 
bei  den  rein  mythischen  Riesen,  bei  Ymir 
(s.  d.),  Mimir  (s.  d.),  Fenrir  (s.  d.),  selbst 
bei  Jjjazi  (s.  d.),  Hymir  (s.  d.),  Suttung 
(s.  d.)  oder  den  Riesenjungfrauen  Fenja 
und  Menja,  die  auf  der  Mühle  Grotti  dem 
Könige  Mysing  Gold  mahlen.  Der  Typus 
der  Riesen  war  unter  dem  Eindruck  der 
Umwelt  geschaffen;  nachdem  er  da  war, 
arbeitete  die  Phantasie  und  Dichtung  mit 
ihm  und  an  ihm  und  schuf  Gebilde,  die  der 
subjektiven  Denkarbeit  ihren  Ursprung 
verdanken  und  nichts  mehr  mit  den 
Quellen  zu  tun  haben,  aus  denen  in  grauer 
Vorzeit  der  Typus  hervorgegangen  ist, 
wenn  diese  auch  noch  in  historischer  Zeit 
in  einzelnen  Fällen  fortfließen. 

K.  W  e  i  n  h  o  1  d  Die  Riesen  des  german- 
Mythus;  Sitz.-B.  d.  Wiener  Akad.  1858;  Phil.- 
hist.  KI.   I  225  ff.  E.   Mogk. 

Rimbert,  (§  1)  in  dem  flandrischen  Thou- 
rout  erzogen,  später  als  Presbyter  im  brief- 
lichen Verkehr  mit  Kloster  Corbie  nach- 
weisbar, war  Lieblingsschüler  des  Erz- 
bischofs  Anskar  von  Hamburg-Bremen 
(831 — 865),  sein  Vertrauter  und  sein  Nach- 
folger (865 — 888).  Lappenberg  hielt  ihn 
für  identisch  mit  dem  Priester  Rimbert 
dänischer  Abkunft,  dem  nach  der  Vita 
Anskarii  c.  33  die  Mission  in  Schweden 
übertragen  wurde,  und  dafür  spricht  man- 
cherlei, zB.  auch,  daß  der  Verf.  der  Vita, 
Rimbert,  gerade  bei  der  Aussendung  dieses 
Rimbert  die  Ermahnungsworte  Anskars  er- 
wähnt. Die  Einwände  Dümmlers,  Jahrb. 
d.  ostfränk.  Reiches  II,  124  dagegen,  denen 
sich  die  meisten  neueren  Forscher  ange- 
schlossen haben,  scheinen  mir  keineswegs- 
durchschlagend; wird  von  jenem  Dänen  R. 
in  der  Vita  Ansk.,  also  zur  Zeit  von  Rim- 
berts  Erzbistum,  gesagt:  ,,apud  eos  (den 
Schweden)  divina  mysteria  libere  hactenus 
celebravit", .  so  erforderte  das  nicht  not- 
wendig ununterbrochenen  Aufenthalt,  son- 
dern konnte  auch  auf  Reisen  geschehen, 
die  noch  Erzbischof  R.  mehrfach  nach 
Schweden  unternommen  hat.  Daher  konnte 
er  sehr  wohl  beim  Tode  Anskars  und  sonst 
in  dessen  Nähe  weilen.  Und  weshalb  sollten 
in  dem  zu  Hamburg  gehörigen  Thourout, 


RIND 


503 


wo  dänische  Knaben  erzogen  wurden,  nicht 
auch  einige  dänische  Familien  gewohnt 
haben  ? 

§  2.  Rimberts  eigene  Biographie  von 
einem  der  Tatsachen  offenbar  völlig  un- 
kundigen Corveyer  Mönch  unter  Erzbischof 
Adalgar  (888 — 909)  geschrieben,  ist  leider 
zu  sehr  nach  dem  üblichen  Heiligenschema 
verfaßt,  um  über  seine  Schicksale  rechte 
Auskunft  geben  zu  können;  seine  Figur 
würde  in  ihrer  Bedeutung  sonst  sicher  viel 
greifbarer  hervortreten. 

§  3.  Bald  nach  A  n  s  k  a  r  s  Tode, 
jedenfalls  vor  876,  hat  R.  zusammen  mit 
einem  Mitschüler,  dessen  Anteil  sich  viel- 
leicht auf  Beisteuerung  von  Material  be- 
schränkt, sein  Leben  für  die  Mönche  des 
Klosters  Corbie  ausführlich  aufgezeichnet, 
trotz  des  hagiographischen  Grundtones 
ein  Geschichtswerk  von  besonderem  Wert. 
Hohe  Bildung  des  Verfassers,  innigste  Ver- 
trautheit mit  Charakter,  Zielen  und  Schick- 
salen des  Helden,  die  gleichen  Missions- 
ideale und  die  gleiche  Kenntnis  der  nordi- 
schen Welt  haben  eine  Schrift  entstehen 
lassen,  die  nicht  nur  eine  warme  und  an- 
ziehende Würdigung  Anskars  bietet,  son- 
dern sich  darüber  hinaus  zu  einer  Ge- 
schichte der  freilich  noch  dürftigen  und 
unsicheren  Missionsanfänge  in  Dänemark 
und  Schweden  erweitert  und  gerade  auch 
in  dieser  Richtung  später  zu  dem  umfassen- 
den und  reiferen  Werke  Adams  von  Bremen 
(s.  d.)  Anregung  gegeben  hat. 

Vita  Anskarii  MG.  SS.  rer.  Germ.  1884; 
Übersetzung:  Geschichtschreiber  d.  d. 
Vorzeit  -  22,  1889.  —  Vgl.  Wattenbach 
DGQ.  17,  297  ff.  W.  S  c  h  a  e  f  e  r  Untersuchun- 
gen z.  Sprachgebr.  R.s,  Greif sw.  Diss.  1909.  M  a  - 
n  i  t  i  u  s    Gesch.  d.  lat.  Lit.  d.  MA.  I  705  ff. 

K.  Hampe. 

Rind.  §  1.  Das  Rind  ist,  wie  sonst  im 
westasiatisch  -  europäischen  Kulturkreis, 
auch  bei  den  Germanen  das  mit  der  Pflug- 
kultur fest  verbundene  Milchtier  zu  allen 
Zeiten  und  auch  in  großen  Teilen  des  germ. 
Gebiets  neben  dem  Pferde  das  Hauptarbeits- 
tier im  landwirtschaftlichen  Betrieb,  denn 
nur  in  allerdings  ausgedehnten,  wesentlich 
wohl  nordgerm.  Gebieten  hat  der  spätere 
Ankömmling,  das  Pferd,  den  Ochsen  aus  der 
Arbeit  verdrängt.  Es  ist  daher  nicht  recht 
einzusehen,    wie  sich  die  Hypothese  auch 

H  o  o  p  s  ,  Reallcxikon.     III. 


für  die  Germanen  so  lange  halten  konnte, 
der  Stufe  des  Ackerbaus  sei  eine  solche 
des  Hirtentums  vorausgegangen.  Denn  in 
älterer  Zeit  —  in  Afrika  liegt  der  Fall  jetzt 
anders  —  haben  wir  nirgends  in  unserem 
Kulturgebiet  wandernde  Hirten  mit  dem 
Rind  als  Milchtier;  hierfür  kommen  viel- 
mehr immer  nur  Ziege  und  Schaf  in  Frage. 
Mit  der  Entstehung  der  Pflugkultur  haben 
wir  für  die  Germanen,  man  mag  über  ihre 
Herkunft  sonst  denken,  wie  man  will,  nicht 
zu  rechnen;  es  steht  vielmehr  fest,  daß  hier, 
während  die  ältere  Steinzeit  gar  keine  Haus- 
tiere hatte  und  selbst  der  Hund  erst  später 
auftritt  —  in  Dänemark  hat  Sarauw  das 
feststellen  können  (Zentralblatt  f.  Anthrop. 
VI  1901  S.  110)  — ,  der  ganze  Verband 
unserer  wirtschaftlichen  Haustiere  aus- 
schließlich des  Pferdes,  also  Rind,  Ziege, 
Schaf  und  Schwein,  zusammen  aufge- 
taucht sind.  Verhältnismäßig  zahlreiche 
Funde  aus  der  Bronzezeit,  die  wohl  durch 
das  Auftreten  der  Pflugkultur  eingeleitet 
wird,  lassen  uns  auch  auf  germ.  Gebiet  die 
Verbindung  des  heiligen  Wagens  mit  dem 
Rinde  vermuten.  Vogelgestalten  dürfen 
wir  dabei  wohl  als  Gänse  deuten.  Übrigens 
deutet  auch  die  verschwommene  Gestalt 
der  Audumbla,  der  Urkuh,  bei  der  Schöpfung 
auf  eine  ursprünglich  größere  Bedeutung 
des  Rindes  für  die  germ.  Mythologie. 

§  2.  Diesem  Kult  einer  Gottheit,  die 
wahrscheinlich,  wie  die  Gestalt  der  Ner- 
thus,  weiblich  war  und  der  Pflugkultur 
vorstand,  muß  vielleicht  nach  einer  Zwi- 
schenstufe ein  Kult  gefolgt  sein,  der  einen 
Gott  zum  Vorstand  der  Pflugkultur  machte, 
dem  das  Pferd  heilig  war  und  der  so 
für  manche  Gebiete  das  Pferd  an  den  Pflug 
brachte.  Daneben  ging  aber  in  zum  Teil 
noch  nicht  deutlich  erkennbarer  Art  die 
Verwendung  des  Rindes  als  Arbeitstier 
weiter. 

§  3.  Im  Gegensatz  zum  Pferd,  bei  dem 
diese  Verhältnisse  nie  eine  Rolle  gespielt 
zu  haben  scheinen,  ist  das  eigentliche  Ar- 
beitstier die  dritte  Form  des  Rindes,  der 
Ochse  (s.  d.).  Die  Verwendung  der  Kuh 
entschuldigt  sich  einmal  durch  Armut,  es 
gibt  aber  auch  ein  vielleicht  einigermaßen 
geschlossenes  Gebiet,  etwa  in  Hessen  und 
Thüringen,  in  dem  gegen  die  Verwendung 
der  Kuh  zur  Arbeit  nicht  die  ausgeprägte 

33 


5<H 


RINDR— ROCK 


Abneigung  vorhanden  ist  wie  sonst.  Natür- 
lich spielen  hier  nicht  nur  wirtschaftliche 
Zwecke  eine  Rolle. 

§  4.  Während  das  R.  die  Funktion  als 
Arbeitstier  mit  dem  späteren  Eindringling, 
dem  Pferde,  teilen  mußte,  hat  die  Kuh 
die  Rolle  als  das  hauptsächlichste  Milch- 
t  i  e  r  im  germ.  Gebiet  ungestört  behalten, 
mit  der  Ausnahme  weniger,  ungünstig  be- 
einflußter Stellen,  wo  die  Ziege  sich  stark 
neben  das  R.  stellt.  Aber  selbst  auf  Island 
ist  die  Kuh  .das  weitaus  wichtigste  Milch  - 
tier  gewesen  und  geblieben.  Ich  glaube, 
man  hat  ohne  Grund  gestritten,  ob  Butter 
oder  Käse  den  Vorrang  in  der  Wirtschaft 
der  Germ,  einzunehmen  haben.  Ich  bin 
vielmehr  der  Ansicht  Hehn's,  daß  die 
Butter  mit  den  Anfängen  der  Milch- 
wirtschaft unlösbar  zusammenhängt  und 
daß  sie  nur  in  dem  Gebiet  unserer  klassi- 
schen Völker,  der  Griechen  und  Römer, 
durch  das  Öl  verdrängt  wurde.  Auch  der 
Käse  hängt  mit  den  Anfängen  der  Milch- 
wirtschaft zusammen,  weil  die  Verwendung 
der  süßen  Milch  in  der  Wirtschaft  aller 
Milch  genießenden  Völker  in  älterer  Zeit 
ganz  zurücktritt  gegen  die  vorwiegende 
Verwendung  von  gesäuerter  Milch  (s.  d.); 
bei  dieser  ist  aber  die  Trennung  der  nur 
mehr  mechanisch  verbundenen  Bestand- 
teile außerordentlich  einfach,  und  sie  ist  ja 
überall  der  Anfang  der  Käsebereitung. 

§  5.  Eine  eigene  Stellung  im  Gemütsleben 
der  Germanen  hat  das  R.  durch  seinen 
Schatzwert  (s.  Viehzucht).  Der  Be- 
sitz der  Rinder  ist  ja  vielfach  die  Grund- 
lage der  Werteinschätzung  für  das  wirt- 
schaftliche Leben  unseres  Landvolks  neben 
der  Steuerstufe.  Allerdings  hat  auch  hier 
sich  in  manchen  Gebieten  das  Pferd  in  diese 
Stellung  eingedrängt. 

§  6.  Eine  gewisse  Loslösung  von  der 
sonst  mit  der  Rinderzucht  verbundenen 
Pflugkultur  ist  nur  in  manchen  für  Weide- 
und  Graswirtschaft  besonders  geeigneten 
Gebieten  schon  früh  zustande  gekommen, 
so  in  manchen  Flußniederungen,  besonders 
auch  in  den  Marschen.  Es  wird  das  ge- 
legentlich der  Natur  der  Dinge  nach  auch 
für  das  frühe  Mittelalter  sich  voraussetzen 
lassen,  besonders  für  die  Schwaigen  in 
Bayern   und    Schwaben. 

Große  Herren  konnten  hier  diese  Wiesen- 


gebiete auch  schon  in  älterer  Zeit  mit  Einzel- 
höfen besiedeln,  auf  denen  ohne  alle  oder 
neben  geringer  Pflugkultur  eine  außeror- 
dentlich starke  Rindviehzucht  stattfand  zum 
Zweck  der  Erzeugung  von  Käse  und  Butter, 
von  denen  auch  das  Mittelalter  gelegentlich 
sehr  große  Vorräte  zur  Ernährung  der 
Hörigen,  Verpflegung  der  Gäste  usw.  be- 
nutzte und  gebrauchen  konnte.  Da  die 
Besiedelung  der  Alpentäler  auch  zeitlich 
außerordentlich  viel  höher  hinaufgeht,  als 
man  bis  dahin  angenommen  hatte,  so  wer- 
den wir  auch  für  die  Almwirtschaft  eine 
viel  frühzeitigere  Entstehung  annehmen 
können,  wie  man  bis  dahin  wohl  ge- 
glaubt hat. 

Hahn     Haustiere   S.    75  f.     Entstehung    der 
Pflugkultur.     Heidelberg  1909.    8».     Ed.  Hahn. 

Rindr.  §  i.  In  der  SnE.  (I  120)  unter  die 
Asinnen  gezählt,  begegnet  R.  in  der  nordi- 
schen Dichtung  nur  als  Gemahlin  Odins,  mit 
der  dieser  Väli  (bzw.  Bous)  als  Rächer 
Baldrs  erzeugt.  Im  Westen  ist  ihre  Heimat 
(Baldrs  dr.  1 1) ;  durch  Zauber  hat  sie  ödinn 
sich  willig  gemacht  (Kormäkr  SnE.  I236; 

470). 

§  2.  Ausführlicher  über  diesen  Zauber 
berichtet  Saxo  (I  126  ff.).  Darnach  macht 
sich  Othinus  auf  Rat  eines  Finnen  an  die 
Rinda,  die  Tochter  des  russischen  Königs, 
um  mit  ihr  den  Rächer  Baldrs  zu  erzeugen. 
Im  Dienste  ihres  Vaters  besiegt  er  als 
Truppenführer  die  Gegner,  erhält  aber  dann 
bei  seiner  persönlichen  Werbung  von  dem 
Mädchen  eine  Ohrfeige.  Hierauf  nähert  er 
sich  ihr  als  Goldschmied,  fertigt  ihr  die 
feinsten  Geschmeide,  erhält  aber  den  glei- 
chen Lohn  für  den  verlangten  Werbekuß 
wie  das  erste  Mal.  Als  sie  ihn  dann  auch  als 
jungen  Recken  zurückgestoßen  hat,  be- 
diente er  sich  des  Zaubers  und  machte  sie  ra- 
send. Auch  das  half  nichts.  Da  verkleidete 
er  sich  als  Weib,  wurde  des  Mädchens 
Dienerin,  ließ  sie  während  einer  Krankheit 
binden  und  erreichte  so  endlich  sein  Ziel. 
Das  Kind  dieses  Zusammenseins  war  Bous, 
der  Baldr  an  Hotherus  rächte.         E.  Mogk. 

Rock.  §  1.  In  der  altgerm.  Männer- 
tracht tritt  der  Rock  gegenüber  der 
Beinbekleidung  sehr  zurück.  Die  älteste, 
in  Originalen  erhaltene  Rockform  in 
Deutschland  bieten  uns  die  Moorfunde  in 
Schleswig-Holstein  und  der  Provinz  Han- 


RODENSTEINER 


505 


nover.  Es  ist  die  einfache  Form  des  Kittels 
oder  Hemdes  ohne  und  mit  langen  Ärmeln. 
Diese  Funde  gehören  etwa  dem  3. — 4. 
Jahrh.  n.  Chr.  an.  Durch  Gürtung  konnte 
der  kunstlosen  geradlinigen  Form  dieses 
Gewandes  die  Rockgestalt  gegeben  werden, 
welche  bereits  in  den  Denkmälern  der  älte- 
ren römischen  Kaiserzeit  bei  Germanen 
hier  und  da  erkennbar  ist  und  die  ungefähr 
bis  zu  den  Knien  reichte.  Daß  die  römische 
tunica  in  den  Grenzbezirken  auf  die  Ge- 
staltung des  deutschen  Rockes  später  mit 
eingewirkt  hat,  ist  wohl  anzunehmen. 
Tacitus  beschreibt  die  germ.  Kleidung  im 
allgemeinen  als  von  engem  Schnitte,  und 
Widukind  erwähnt  noch  die  nach  fränki- 
scher Sitte  eng  anliegende  Tunica  König 
Otto  I.  bei  der  Krönung.  Der  Rock,  welcher 
in  den  Gotenbildern  von  der  Säule  des 
Theodosius  (4.  Jahrh.)  vorkommt,  ist  von 
ältester  Form,  aus  zwei  Stücken  für  Brust 
und  Rücken  zusammengenäht  und  wird 
auf  den  Schultern  mit  Knöpfen  oder 
Fibeln  festgehalten.  Er  ist  immer  ge 
gürtet,  mit  Ärmeln  versehen  und  reicht 
bis  zum  halben  Oberschenkel.  Entweder 
ist  er  rings  geschlossen  und  nur  mit 
einem  Brustschlitz  vorn  ausgestattet,  oder 
er  ist  vorn  durchaus  offen,  gespalten,  wie 
er  nach  der  Tapete  von  Bayeux  auch  im 
11.  Jahrh.  von  Normannen  und  Sachsen 
getragen  zu  sein  scheint.  Die  Tracht  der 
Langobarden  und  Angelsachsen  war  nach 
Paul.  Diak.  weit  und  bequem.  Im  Mittel- 
alter zeigen  die  Handschriftenbilder,  be- 
sonders der  Angelsachsen,  bald  kürzere, 
bald  längere  Röcke  mit  langen  Ärmeln  und 
Gurt.  Diese  einfache  alte  Rockform  ist 
in  der  Volkstracht  als  Fuhrmannskittel 
oder  Arbeiterbluse  bis  heute  erhalten. 

§  2.  Der  Frauenrock  ist  in  älterer 
germ.  Zeit  oft  zugleich  das  Hemd  gewesen. 
Nach  Tacitus  war  er  ärmellos  und  oben 
ausgeschnitten.  Die  Denkmäler  der  röm. 
Kaiserzeit  zeigen  bei  germ.  Frauen  lange 
faltige  Röcke,  bis  zu  den  Füßen  reichend, 
ein-  oder  zweimal  gegürtet  und  mit,  zu- 
weilen auch  ohne  lange  Ärmel.  Die  Tracht 
der  Gotinnen  auf  der  Theodosiussäule 
ähnelte  dem  griech.  Chiton  ohne  Ärmel 
und  ist  stets  gegürtet.  Dieses  Kleid  ist 
seitlich  mindestens  von  den  Hüften  an 
aufwärts  offen,  doch  meistens  auf  beiden 


Achseln  geschlossen.  In  den  Miniaturen 
späterer  Zeit,  seit  dem  10.  Jahrh.,  treten  in 
der  Frauentracht  weite,  bis  zum  Ellenbogen 
reichende  Ärmel  des  Rockes  sowie  lange 
und  weite  Überärmel  auf.  Im  11.  Jahrh. 
begann  der  enge  Schnitt  der  Frauenkleider 
aufzukommen;  auf  die  Ausschmückung 
durch  Farben,  Besätze  und  Edelsteine 
legten  die  Frauen  der  höheren  Stände  Wert. 
§  3.  Die  Bezeichnung  des  Rockes  als 
solchen  ist  seit  dem  9.  Jahrh.  bekannt, 
ahd.  roc,  roch,  rocch.  Der  Ursprung  des 
Wortes  ist  dunkel;  vielleicht  hängt  es  mit 
Rocken  zusammen  und  ließe  dann  auf 
eine  ursprünglich  mehr  allgemeine  Bedeu- 
tung wie  Kleidung  aus  gesponnener  Faser, 
im  Gegensatze  zur  Pelzbekleidung,  schlie- 
ßen. Das  got.  paida  (wozu  Schrader  ßair^  = 
Kleid  aus  Ziegenfell  stellt)  ist  Übersetzung 
von  yi-utv  und  im  as.  peda,  ae.  päd,  ahd. 
pfeit,  mhd.  pheit  in  der  Bedeutung  von 
Leibrock,  Rock  oder  Obergewand,  später 
auch  Hemd,  bezeugt,  auch  im  österr. 
Dialekt  in  Pheidler  =  Kleiderhändler  er- 
halten. Das  ags.  syrce,  serc,  syrc  (Beowulf) 
ist  als  Leibrock  unter  dem  Panzer  und  wohl 
nicht  als  allgemeine  Tracht  anzusehen. 
Dagegen  ist  ags.  *sllef,  slyf  oder  sliefe, 
slefe  f.  =  Ärmel  von  Interesse,  da  es  beson- 
ders für  den  Rock  in  Betracht  kommt  und 
im  engl,  sleeve  und  nordfries.  slief  'Ärmel' 
noch  erhalten  ist. 

M.  Heyne  Deutsche  Hausaltert.  3.  258. 
L.  Stroebe  Altengl.  Kleidernamen  54.  F  r. 
Hottenroth  Handbuch  d.  deutschen  Tracht 
45-  K.  Brunner. 

Rodensteiner.  §  1.  Der  R.  gehört 
jenem  Kreis  von  sagenhaften  Gestalten  an, 
die  nach  dem  Tode  umgehen  und  nament- 
lich drohenden  Krieg  ankünden.  Sie  ist  in 
der  Gegend  des  Odenwaldes  im  Amt  Rei- 
chenberg heimisch.  Hier  liegen  die  Trüm- 
mer der  alten  Schlösser  Schnellerts  und 
Rodenstein  einander  gegenüber.  Dort 
wohnt  nach  dem  Volksglauben  der  letzte 
des  Hauses  von  Rodenstein.  Wenn  Krieg 
bevorsteht,  zieht  er  bei  grauender  Nacht 
aus.  Sein  Gefolge  begleitet  ihn.  Ein 
furchtbares  Getöse,  Trompetengeschmetter, 
Wagenrasseln,  Hundegebell  hört  man  in 
der  Luft.  Der  Zug  geht  nach  dem  Roden - 
stein,  wo  die  Schar  bis  zum  Frieden  ver- 
weilt, um  dann  nach  dem  Schnellerts  zu- 


506 


RODUNG 


rückzukehren.  Noch  im  19.  Jahrh.  war  man 
von  diesem  Geisterzug  ganz  überzeugt,  und 
viele  wollten  ihn  gesehen  haben  (Wolf, 
Hessische  Sagen  S.  24). 

§  2.  In  jüngerer  Zeit  ist  die  Rodensteiner- 
sage   mehrfach  Gegenstand    der   romanti- 
schen Dichtung   gewesen    und    besonders 
durch  Scheffels   Rodensteinlieder  bekannt 
geworden.    In  letzterer  ist  der  R.  auch  erst 
zum1  Typus  des  Weinschwelgs  geworden. 
Schulte  von  Brühl    Vom  Rodensteiner 
u.  seiner  Burg  (1888).    Lorentzen  Die  Sage 
vom   Rodensteiner   (1903).       Grimm,     DS.    I 
Nr.   170.  E.  Mogk. 

Rodung.  A.  Kulturgeschicht- 
liches. §  I.  Die  ältesten  Ansiedlungen 
folgten  zunächst  wohl  möglichst  den  wald- 
freien  Strichen  (Hoops  Waldb.  u.  Kulturpfl. 
91  ff.),  und  soweit  diese  fruchtbar  waren, 
wurden  sie  auch  zum  Ackerbau  benutzt. 
Aber  viele  der  bewohnten  offenen  Gelände 
waren  zum  Ackerbau  weniger  geeignet  und 
wurden  außerdem  bald  übervölkert.  Des- 
halb machte  sich  früh  das  Bedürfnis  nach 
Gewinnung  neuen  Kultur-  und  Acker- 
bodens geltend.  Die  einfachste  Methode 
dafür  ist  jedenfalls  außer  der  Eroberung 
fremden  Eigentums  das  Abbrennen 
der  Wälder.  Diese  Maßnahme,  die 
in  den  von  Europäern  neu  besiedelten 
Ländern  Amerikas  und  Afrikas  und  bei 
den  skandinavischen  Lappen  noch  zu 
unsrer  Zeit  in  größerem  Umfang  ange- 
wandt wird,  war  schon  im  prähistorischen 
Europa  frühzeitig  üblich;  denn  die  Wald- 
brände, deren  Spuren  uns  die  pflanzen- 
führenden Schichten  vieler  Moore  Mittel- 
und  Nordeuropas  in  Gestalt  von  verkohlten 
Baumstämmen  und  Holzstücken  aus  den 
verschiedensten  Epochen  aufbewahrt  ha- 
ben (s.  meine  Zusammenstellung  Waldb. 
u.  Kulturpfl.  6j  f.,  108  f.),  sind  zum  Teil 
zweifellos  auf  Menschenhand  zurückzu- 
führen, wobei  allerdings  nicht  immer  Kul- 
turzwecke vorgelegen  zu  haben  brauchen. 
Auch  das  F  ä  1 1  en  der  Bäume  mit  der 
Axt  (s.  d.)  dürfte  schon  von  neolithischer 
Zeit  an  eine  Rolle  gespielt  haben.  Moderne 
Versuche  haben  gezeigt,  daß  mit  Stein- 
äxten recht  gut  auch  mächtigere  Bäume 
gefällt  werden  können. 

§  2.  Die  eigentliche  Urbarmachung  des 
vom    Walde    gelichteten    Bodens    geschah 


von  jeher  mittels  des  Rodens,  d.  h. 
durch  Aufwühlen  des  Bodens  und  Aus- 
reißen des  Gestrüpps  und  der  Wurzeln. 
Daß  schon  die  Indogermanen  sich  nicht 
auf  die  waldfreien  Gebiete  beschränkten, 
sondern  in  ausgiebigem  Maße  alte  Wald- 
flächen zu  Besiedlungs-  und  Kulturzwecken 
rodeten,  beweist  die  uralte,  weit  ver- 
breitete idg.  Wurzel  reu-,  ru-  'aus  dem 
Boden  aufwühlen  und  aufreißen'  mit  ihren 
vielen  Ableitungen:  lat.  ruo  'aus  der  Tiefe 
aufreißen,  aufwühlen'  (s.  Walde  EWb. 
sv.  ruo  3),  dazu  rutrum  'Spaten, 
Hacke'  und  die  juristische  Formel 
rüta  (et)  caesa  'das  (auf  einem 
Grundstück)  Ausgegrabene  und  Gefällte'; 
gr.  Ipuai-yftiov  'die  Erde  aufwühlend';  mir. 
ruam  f.  (aus  *roumä)  'Spaten',  rudmor'ei- 
fossio'  (Fick4ll  234);  anord.  ryja  (germ. 
*rüjan)  'Wolle  ausreißen';  lit.  räuju,  räuti 
'ausreißen,  ausjäten,  raufen';  akslaw.  ryj% 
'grabe',  rüvq,  'reiße  aus,  jäte'  usw.  Eine 
d/i-Ableitung  aus  dieser  Wz.  ist  dem  Germ, 
mit  dem  Iran,  gemein:  anord.  rjöda 
'reuten'  (urgerm.  *reudan);  ahd.  riutan, 
nhd.  reuten  (Grdf.  *reudjan);  mnd.  roden, 
mhd.  roten,  nhd.  roden  (aus  dem  Nd.,  Grdf. 
*rub*ön)  —  awest.  raoöya-  Adj.  'urbar  zu 
machen';  vgl.  deutsche  Ortsnamen  wie 
Reute,  Reuth  usw.  (Bartholomae  Airan. 
Wb.  1496.  1899). 

§  3.  Das  wichtigste  Instrument  zum 
Roden  war  von  alters  her  die  Hacke 
(s.  d.).  Für  die  alljährliche  Lockerung  des 
urbaren  Landes  zu  Zwecken  des  Ackerbaus 
aber  wurden  außer  der  Hacke  schon  in  idg. 
Zeit  einesteils  der  Hakenpflug  (s. 
Ackerbau  §  2  ff.),  andernteils  der  Spaten 
verwandt. 

§  4.  Die  Erweiterung  der  Siedlungs-  und 
Kulturfläche  durch  die  friedliche  Tätigkeit, 
des  Rodens  hat  im  Altertum  wohl  stets 
mit  Epochen  kriegerischer  Eroberung  und 
Wanderung  abgewechselt.  Wurde  die 
Übervölkerung  so  groß,  daß  die  innere 
Kolonisation  keine  Abhilfe  mehr  bot,  so 
suchte  ein  Teil  des  Volkes  sich  durch  Aus- 
wanderung mit  der  Waffe  in  der  Hand 
fremde  Wohnsitze  zu  erobern.  So  flaute 
mit  dem  Beginn  der  germanischen  Wande- 
rungen in  den  ersten  vorchristlichen  Jahr- 
hunderten die  Rodetätigkeit  augenschein- 
lich  ab,    und    in    den  langen  Zeiträumen 


RODUNG 


507 


der  Völkerwanderung  ist  die  Besiedlungs- 
fläche  kaum  erweitert  worden:  die  Ort- 
schaften des  frühen  Mittelalters  liegen  fast 
ausschließlich  auf  altem  Kulturboden.  Erst 
als  zur  Karolingerzeit  gefestetere  Verhält- 
nisse entstanden,  begann  eine  neue  große 
Epoche  der  inneren  Kolonisation  zur  Er- 
weiterung der  Siedlungsfläche.  Das  eigent- 
liche Zeitalter  der  systematischen  Rodun- 
gen großen  Stils  aber  war  das  12.  und  13. 
Jahrh.  Mit  dem  Ende  des  13.  Jahrhs.  ist 
die  Rodetätigkeit  in  der  Hauptsache  abge- 
schlossen.   Vgl.  auch  'Deutsches  Siedlungs- 

WeSen'    §    Ilf-  Johannes  Hoops. 

B.  Rechtsverhältnisse.  I. 
Deutschland.  §  5.  Die  Urbar- 
machung des  Landes  war  auf  dem  Gebiete 
der  markgenossenschaftlichen  Allmende  in 
ältester  Zeit  unbeschränktes  Recht  des 
einzelnen  Markgenossen.  Jeder  konnte  in 
der  Allmende  ein  Stück  für  sich,,  einfangen" 
(daher  bifanc,  captura,  proprisus,  compre- 
hensio,  adprisio,  runcale),  das  durch  die 
Einhegung  mit  Privatgrenzen  in  sein  Son- 
dereigentum übergegangene  Gebiet  roden 
(exstirpare)  und  den  Neubruch  (novale),  auch 
Beunde  (s.  d.)  genannt,  für  sich  nutzen,  ohne 
an  irgendwelche  Regeln  gebunden  zu  sein, 
wie  sie  ihm  Markgenossenschaft  und  Flur- 
zwang in  der  Gemengelage  aufnötigten.  So- 
weit allerdings  die  Allmende  einer  engeren 
Genossenschaft  inBetracht  kam,  war  schon 
frühzeitig  deren  Genehmigung  erforderlich, 
oder  doch  der  Mangel  eines  Widerspruchs. 
Im  übrigen  aber  war  der  Umfang  nur  durch 
das  Können  begrenzt,  weshalb  wiederum  der 
schon  Besitzende  in  erheblichem  Vorteil 
war  gegenüber  dem  Nichtbesitzenden,  der 
über  weniger  Arbeitskräfte  verfügte.  Dar- 
aus erklärt  es  sich,  daß  die  Rodungsarbeit 
bald  an  die  Grundherrn,  namentlich  die 
weltlichen,  überging,  wenngleich  die  Kul- 
tivierung des  Landes  durch  Einzelne  nicht 
unterschätzt  werden  darf.  Doch  finden 
sich  schon  im  8.  Jahrh.  Anzeichen  für  eine 
angesichts  steigender  Verringerung  der  All- 
mende als  notwendig  empfundene  allgemeine 
Beschränkung  des  Rodungsrechts,  wobei 
das  Bedürfnis  des  einzelnen  und  sein  Besitz- 
stand im  Dorf  als  Maßstäbe  dienten.  Ge- 
nossenschaftliche Rodungen  scheinen  erst 
in    der    Karolingerzeit    aufzutreten,     dem 


Zwecke   der   Neuanlage  von  Dörfern  die- 
nend.     Die    Rodung    auf    der   gemeinen 
Mark   war    in    dieser  Zeit   wohl    nur    mit 
Erlaubnis  des  Königs  oder  des  Grafen  mög- 
lich; jedenfalls  bedurfte  der  Fremde  eines 
königlichen  Rodungsprivilegs.   Die  Rodung 
zu  versagen,  hatte  der  König  schon  um  des- 
willen keinen  Grund,  weil  der  so  gerodete 
Boden  nur  in  das  erbliche  Nutzungsrecht 
des  Rodenden  überging  und  außerdem  ein 
Zins  an  den  Fiskus  zu  zahlen  war,  in  der 
Regel  die  siebente  Garbe  vom  Rottland,  der 
sogenannten  medent  (s.  d.);  bei  genossen- 
schaftlichen Rodungen  entstanden  so  die 
fiskalischen  Centenen  des   Frankenreiches. 
Brandi  GGA.  1908,  i6f.     BrunnetZ)ÄC. 
I»  88,    296 f.      Dopsch    Die    Wirtschaftsent- 
wicklung   der    Karolingerzeit    I     243  f.,    284  f. 
Lamprecht    DWL,    I     103  ff.      Schröder 
DRG.S  216,  436  fr. 

II.  England.  §  6.  Das  Einfangen 
von  Land  zu  Privateigentum  war  auch  in 
England  ursprünglich  gestattet.  Alle  Art 
von  Land,  also  Äcker,  Wiesen,  Weiden, 
Wald,  werden  als  im  Sondereigentum  ste- 
hend angeführt,  woraus  sich  die  Rodung 
als  erlaubt  folgern  läßt.  Im  einzelnen  aber 
geben  die  Quellen  der  angelsächsischen  Zeit 
ungenügenden  Aufschluß. 

Vinogradoff  Growth  o/the  Manor  1 70  fr*. ; 
ders.  English  Society  284 f. 

III.  Norden.  §  7.  Auch  die  skandi- 
navischen Länder  kennen  die  Möglichkeit 
der  Ausscheidung  von  Allmende  zu  Bauland 
oder  Kulturland,  sowohl  durch  Genossen 
wie  durch  einzelne.  Anfänglich  ist  auch 
hier  die  Rodung  als  unbeschränkt  zu  den- 
ken. Doch  kennen  bereits  die  schwedischen 
Landschaftsgesetze  das  Erfordernis  einer 
Erlaubnis  für  den  Rodenden,  die,  je  nach- 
dem eine  Dorfallmende,  Hundertschaftsall- 
mende  oder  Landsallmende  in  Frage  steht, 
von  der  Hundertschaft  oder  der  Land- 
schaft gegeben  werden  muß,  oder  es  wird 
ein  Mindestmaß  von  Besitz  im  Dorfe  be- 
stimmt, das  man  haben  muß,  um  roden 
zu  dürfen.  Das  Rodeland  bezeichnen  die 
götaländischen  Gesetze  als  ütskipt,  die 
svealändischen  als  upgicerß,  vreter,  vreta 
garßer,  die  Tätigkeit  des  Rodens  ist 
ein  ryßia  iorß  undir  rughi  ok  rovum 
(reuten  Land  unter  Roggen  und  Rüben). 
Besonderen     Charakter     hat     die    holms- 


508 


ROGGEN 


tontpt,  eine  auf  der  Feldmark  angelegte, 
mit  Zäunen  abgeschlossene  Hofstelle.  Ge- 
meinschaftlich ist  die  intaka,  die  aber  nur 
mit  Bewilligung  aller  der  Dorfleute  vor- 
genommen werden  darf,  die  mindestens  ein 
Achtelsachtel  im  Dorfe  haben.  Bei  den  Ein- 
fängen  einzelner,  die  sowohl  innerhalb  des 
gemeinsamen  Flurzaunes  (ingicerßis,  innan 
vcern)  als  außerhalb  (ütgicerpis,  ütan 
vcerri)  vorgenommen  sein  können,  ist  eigen- 
tümlich, daß  sie,  wenigstens  nach  einigen 
Rechten,  nicht  in  dauerndes  Eigentum 
übergehen,  sondern  nach  verschieden  großen 
Zeiträumen  in  das  gemeinsame  Bauland 
eingeworfen  werden  müssen;  nur  beim  Ein- 
fang ütgicerpis  kann  der  Rodende  ihn  sich 
erhalten,  wenn  er  statt  seiner  ein  gleich 
brauchbares  Ersatzgrundstück  (ävisning) 
in  der  Allmende  aufzeigen  kann.  Freier 
gestaltet  war  das  Rodungsrecht  in  H  eisin  - 
galand,  teils  weil  dort  die  Besiedlung 
schwächer,  der  Boden  also  verfügbarer  war, 
teils  wegen  der  besonderen  Ausbildung  der 
Allmende  (s.  d.)  Die  umfangreichste  Ro- 
dungstätigkeit wurde  entwickelt,  wenn  von 
einem  Dorf  aus  ein  Tochterdorf  (afgcerßis 
byr)  angelegt  wurde  (s.  Flurverfassung  §4). 
—  In  Dänemark  erscheinen  als  Rodungs- 
länder  ornum  und  ruth.  Jenes  ist  mit 
Rainen,  Gräben  oder  Steinen  abgegrenzt, 
vielfach  in  der  Dorfallmende  gelegen,  nicht 
dem  Reebningsverfahren  unterworfen  und 
steuerfrei.  Dieses  ist  die  typische,  gleiche 
Vorzüge  nicht  genießende  Reute.  Da  hier 
bedeutende  Rechte  des  Königs  an  der  All- 
mende bestanden  (s.d.),  war  das  Rodungs- 
wesen  von  königlicher  Genehmigung  ab- 
hängig. Eben  dieser  Genehmigung  be- 
durfte es  auch  in  Norwegen. 

v.  Amira  NOR.  I.  606 ff.  Beauchet 
Histoire  de  la  proprictc  fonciere  en  Suede  83  ff. 
Brandt  Retshistorie  I  242  f.  246.  Haff 
Dänische  Gemeinderechte  I  i6off.  Kreiiger 
Studier  r brande  de  agrariska  förhallandenas  ut- 
vec kling  i  Sverige  47 ff.  Rhamm  Großhufen 
478  ff.  509  ff.  v.  Schwerin. 

Roggen  (Secale  cereale  L.). 
I.  Abstammung  1. —  IL   Heimat   2. 

—  III.    Prähistorische    Funde    3 — 5. 

—  IV.  Roggennamen  6 — 10.  1)  Die  nörd- 
liche Gruppe:  nhd.  Roggen,  lit.  rugys,  russ.  roii 
u.  Verwandte  7.  2)  Die  südliche  Gruppe:  lat. 
secale  etc.  8 — 9.  3)  lat.  centenum  10.  —  V.  Rog- 
genbau  im   klassischen  Altertum 


11 — 15.  Thrakien  u.  Makedonien  11.  Griechen- 
land 12.  Kelten  14.  Römer  13.  15.  —  VI. 
Roggenbau  der  Germanen  16 — 22. 
Alter  16.  Rugier  17.  Deutschland  18.  Einfüh- 
rung in  Skandinavien  19.  Angelsachsen  20.  Nor- 
dische Länder  im  MA.  21 — 22. 

I.  Abstammung.  §  I.  Der  Roggen 
ist  nicht  spontan  entstanden,  sondern  durch 
Kultur  aus  Secale  anatolicum  Boissier,  einer 
Unterart  von  Secale  montanum  (im  weiteren 
Sinne),  hervorgegangen.  Der  Wildroggen 
unterscheidet  sich  von  der  Kulturform  nur 
durch  die  Zerbrechlichkeit  der  Ähren- 
spindel bei  der  Fruchtreife,  durch  die 
Kleinheit  der  Früchte,  ihren  losen  Zusam- 
menhang mit  den  Spelzen  und  durch  die 
perennierende  Lebensdauer.  Einjährige 
wilde  Secale  -Arten  gibt  es  nicht,  während 
der  Kulturroggen  in  den  meisten  Anbau  - 
gebieten  nach  der  Ernte  in  der  Regel  ab- 
stirbt. In  günstigen  Jahren  schlagen  aber 
auch  beim  Kulturroggen  die  Stoppeln  oft- 
mals wieder  aus  und  treiben  neue,  ähren- 
tragende Halme.  Weizen  und  Gerste  tun 
das  nicht.  In  einigen  Gegenden  Südruß- 
lands wird  der  R.  noch  heute  als  mehr- 
jähriges Gewächs  gebaut,  so  daß  hinsicht- 
lich der  Lebensdauer  zwischen  ihm  und 
Secale  anatolicum  kein  grundsätzlicher  Un- 
terschied besteht. 

II.  Heimat.  §2.  Secale  anatolicum 
kommt  in  Kleinasien,  Syrien,  Armenien, 
Kurdistan,  Persien,  Afghanistan,  der  Turk- 
menensteppe, Turkestan,  der  Dsungarei  und 
der  Kirgisensteppe  wildwachsend  vor.  In 
Europa  ist  es  bis  jetzt  nicht  beobachtet 
worden.  Von  den  beiden  andern  Unter- 
arten des  .Secale  montanum  (im  weiteren 
Sinne)  ist  die  eine,  5.  montanum  Gussone 
(im  engeren  Sinne),  in  Südeuropa  und 
Nordafrika,  die  andere,  5.  dalmaticum 
Visiani,  in  Dalmatien  und  der  Herzegowina 
heimisch  (Schulz,  Gesch.  d.  kultiv.  Getr. 
I  71).  Das  Mittelmeergebiet  kommt  als 
Heimat  des  Roggenbaus  keinenfalls  in 
Frage,  weil  der  Kulturroggen  hier  nach- 
weislich erst  sehr  spät  auftritt.  Auch  die 
Balkanhalbinsel  fällt  höchstwahrscheinlich 
außer  Betracht.  De  Candolle  sucht  den 
Ursprung  des  Roggenbaus  zwischen  den 
österreichischen  Alpen  und  dem  Norden 
des  Kaspisees;  das  ist  zu  weit  westlich; 
eher    treffen    Regel     und    Körnicke    das 


ROGGEN 


509 


Richtige,  wenn  sie  ihn  nach  Zentralasien 
verlegen.  Doch  darf  man  ihn  anderseits 
nicht  zu  weit  östlich  ansetzen;  es  ist  jeden- 
falls zu  beachten,  daß  sich  der  Roggenbau 
nach  Osten  und  Süden  gar  nicht  oder  erst 
sehr  spät  verbreitet  hat.  In  Japan  und 
Korea  soll  er  in  der  Gegenwart  vereinzelt 
vorkommen  (Schulz  aaO.  83),  in  China 
wird,  soviel  wir  wissen,  noch  heute  kein 
Roggen  gebaut.  Weder  das  Altindische  noch 
die  neueren  indischen  Sprachen  kennen 
einen  Namen  für  Roggen.  Auch  der  semiti- 
schen und  ägyptischen  Welt  ist  er  fremd 
geblieben.  In  den  ägyptischen  Denkmälern 
hat  man  ihn  nicht  gefunden,  und  in  den 
semitischen  Sprachen,  selbst  den  neueren, 
ist  kein  Name  für  ihn  vorhanden  (De  Can- 
dolle,  Ursprung  d.  Kulturpfl.  468).  Ver- 
einzelt soll  in  den  zentralasiatischen  Ge- 
birgen, in  Armenien  und  Kleinasien  Roggen 
gebaut  werden.  Im  allgemeinen  aber  ist 
er  eine  Pflanze  des  Nordens.  Nord-  und 
Mitteleuropa,  Rußland  und  Sibirien  sind 
die  eigentlichen  Roggenländer.  Aug. 
Schulz  (Gesch.  d.  kultiv.  Getreide  72  f.) 
sieht  Turkestan,  wo  er  allerdings  heute 
nicht  mehr  gebaut  wird,  für  die  Heimat  des 
Roggens  an.  Ich  glaube,  daß  wir  die  mög- 
lichen Grenzen  der  Roggenheimat  etwas 
weiter  westlich  stecken  müssen.  Der  Anbau 
perennierenden  Roggens  in  Südrußland 
einerseits,  der  vielleicht  ein  Überrest  frühe- 
rer Zeit  ist,  anderseits  das  massenhafte 
Auftreten  verwilderten,  großfrüchtigen 
Roggens  in  den  turkestanischen  Ebenen 
und  Mittelgebirgen,  vor  allem  in  der  Gegend 
von  Taschkent,  scheint  mir  dafür  zu 
sprechen,  daß  die  großen  Ebenen  von 
Südrußland  bis  Turkestan  das 
Vaterland  der  Roggenkultur  sind.  Sie  hat 
sich  von  hier  vorwiegend  westwärts  und 
nordwärts  ausgebreitet.  (Vgl.  Hoops, 
Waldb.  u.  Kulturpfl.  447.) 

III.  Prähistorische  Funde. 
§  3.  Die  Ausbreitung  und  vielleicht  der 
erste  Anbau  des  Roggens  überhaupt  ist 
verhältnismäßig  spät  erfolgt.  Der  Roggen 
ist  unter  den  angestammten  Getreidearten 
der  Alten  Welt  die  jüngste.  Während  der 
Anbau  von  Gerste,  Weizen  und  Hirse  in 
Mittel-  und  Nordeuropa  an  zahlreichen 
Orten  schon  für  die  jüngere  Steinzeit  ar- 
chäologisch   nachgewiesen   ist,    gehen    die 


ältesten  bis  jetzt  bekannten  prähistorischen 
Funde  des  Roggens  nicht  über  die  ältere 
Eisenzeit  zurück.  Es  sind  zwei  schle- 
sische  Funde.  Bei  Camöse  (Kreis  Neu- 
markt)  wurden  in  einer  vorgeschichtlichen 
Siedlung  des  6.  Jahrhs.  v.  Chr.  verkohlte 
Getreidekörner  entdeckt,  deren  Bestim- 
mung als  Roggen  nach  Pax  „einen  Zweifel 
kaum  zuläßt".  Und  im  Breslauer  Museum 
für  schlesische  Altertümer  finden  sich  drei 
Urnen  von  Carlsruhe  (Kreis  Steinau)  aus 
dem  7.  bis  6.  Jahrh.  v.  Chr.,  die  an  ihrer 
äußeren  Oberfläche  neben  Körnerab- 
drücken auch  eingebackene  oder  fest- 
haftende Getreideblätter  und  Halme  ent- 
halten, welche  sich  bei  mikroskopischer 
Prüfung  ihrer  Struktur  gleichfalls  als  zur 
Roggenpflanze  gehörig  erwiesen.  (F.  Pax, 
Ein  Fund  prähistor.  Pflanzen  aus  Schlesien; 
s.  unten  Lit.) 

§  4.  Alle  sonstigen  Roggenfunde  ent- 
stammen späteren  Epochen.  Ein  Fund, 
den  Jeitteles  1864  in  einem  Pfahlbau  zu 
Olmütz  in  Mähren  machte,  und  den  er  in 
die  Bronzezeit  datierte,  gehört  nach  dem 
Zeugnis  anderer  an  der  gleichen  Stelle  ge- 
machten Fundgegenstände  der  Eisenzeit, 
vielleicht  erst  dem  1.  oder  2.  Jahrh.  v.  Chr., 
an  (Hoops  Waldb.  u.  Kulturpfl.  444).  Den 
Pfahlbauten  der  Schweiz  fehlt  der  Roggen 
gänzlich.  Er  hat  sich  in  Mitteleuropa  offen- 
bar im  Lauf  der  Eisenzeit  eingebürgert; 
in  Nordeuropa  ist  er  archäologisch  gar 
erst  in  der  nachchristlichen  Ära  belegbar 

(§   19). 

§  5.  Welchen  Völkern  die  ältesten  vor- 
geschichtlichen Funde  angehören,  ist  bei 
der  Unsicherheit  der  Datierungen  schwer  zu 
sagen  (s.  §  16).  Im  frühen  Mittelalter  findet 
der  Roggen  sich  in  Mitteleuropa  am  aller  - 
häufigsten  in  den  slawischen  Niederlassun- 
gen (s.  unten  §  18),  ein  Umstand,  der 
einerseits  für  die  Heimatsbestimmung  des 
Roggenbaus,  andrerseits  für  die  Geschichte 
der  Roggennamen  von  Belang  ist. 

IV.  Roggennamen.  §6.  Daß  die 
Indogermanen  in  ihrer  Urzeit,  die  noch  in 
das  Steinzeitalter  fällt,  keinen  Roggen 
bauten,  kann  nach  dem  Gesagten  nicht 
zweifelhaft  sein.  Ein  alter  gemeinidg. 
Roggenname  hat  also  nicht  existiert.  Es 
gibt  aber  zwei  altertümliche,  weit  ver- 
breitete Namenreihen  für  den  Roggen,  die 


5io 


ROGGEN 


zum  Teil  über  den  Kreis  der  idg.  Sprachen 
hinausgreifen. 

i)  §7.  Die  nördliche  Reihe  ist  den 
germanischen,  baltisch-slawischen  und  west- 
finnischen Sprachen  mit  dem  Thrakischen 
und  zahlreichen  ostfinnischen  und  türki- 
schen Sprachen  gemeinsam,  a)  Das  Ger- 
manische hat  zwei  Formen.  Im 
Deutschen  und  Friesischen  herrscht  ein 
n- Stamm:  ahd.  rokko  swm.,  mhd.  rocke; 
and.  roggo  swm.,  mnd.  rogge,  nnd.  roggen 
(daher  nhd.  Roggen);  mndl.  rogghe  m., 
nndl.  rogge,  rog;  westfries.  saterl.  ro^d; 
germ.  Grundf.  *roggan-^  *ruggn-,  älter 
*ru$-n.  Aus  dieser  germ.  Form  mit 
schwacher  Flexion  stammen  afrz.  regon, 
ragon  'Roggen'  und  aprov.  raon  'Mengkorn' 
(Kluge  EWb.).  Daneben  steht  ein  i- 
Stamm  germ.  *ruj-iz,  der  im  Nordischen 
und  Englischen  vorliegt:  anord.  rugr  m., 
dän.  rüg,  schwed.  rag;  ags.  ryge  m.,  me. 
rye,  ne.  rye.  Aus  dieser  germ.  Form  stam- 
men esthn.  rukkis,  finn.  ruis  (Gen.  rukün), 
läpp.  rok.  —  Nahe  verwandt  mit  ihr  sind 
die  baltisch -slawischen  Namen: 
lit.  rugys  'Roggenkorn'  (Plur.  rugiai 
'Roggen'),  lett.  rudzi  Plur.  'Roggen'; 
akslaw.  rüzi,  russ.  rozi,  poln.  .tschech.  rez, 
serb.  rz,  razt  bulg.  rüz  'Roggen'.  Entleh- 
nungen aus  dem  Slawischen  sind  mag.  rozs, 
tscheremiss.  urza,  ruza. 

b)  Mit  dieser  germanisch-baltisch-slawi- 
schen Namenreihe  haben  V.  Hehn  (Kul- 
turpfl.  u.  Haustiere8  559),  Gustav  Meyer 
(Bezz.  Beitr.  20,  120  f.;  1894)  und  Hirt 
(PBBeitr.  22,  235  f.;  1897)  den  bei  Galen 
überlieferten  thrakischen  Namen 
des  Roggens  ßpi'C«,  der  in  nordgriech. 
Dialekten  als  ßpi'Ca  (gespr.  vriza)  oder 
ßptSCa  noch  heute  vorkommt,  zusammen- 
gebracht, ein  Zusammenhang,  den  auch 
Schrader  (bei  Hehn  8  564)  sehr  wahrschein- 
lich findet.  Hirt  nimmt  an,  daß  im  Thraki- 
schen und  Phrygischen  u  zu  i  geworden  sei, 
und  daß  *ßpuC«  auf  eine  Grundform 
*wrugia  zurückgehe.  Ist  das  richtig,  so 
hätten  die  slaw.  Namen  vor  dem  r  im  Anlaut 
ein  w  verloren  (das  im  Slawischen  in  dieser 
Stellung  auch  sonst  abfällt,  vgl.  Vondrak 
Slaw.  Gramm.  I  283).  Dann  aber  müssen 
die  germ.  Namen  Entlehnungen 
aus  dem  Baltisch-Slawischen  sein, 
weil     anlautendes     idg.    w    im     German. 


erhalten  bleibt;  und  zwar  müssen  sie  ent- 
weder aus  dem  Slawischen  nach  Abfall 
des  w,  aber  vor  Palatalisierung  des  g  über- 
nommen sein,  oder  sie  stammen  aus  dem 
Litauischen,  wo  das  w  vor  r  abfiel,  aber  das 
g  im  Gegensatz  zum  Slawischen  nicht  pa- 
latalisiert  wurde  (lit.  rugys  gegenüber 
akslaw.  rüzi).  Sachlich  ist  eine  Entlehnung 
aus  dem  Litauischen  am  wahrscheinlichsten. 
c)  Der  thrakische  Name  ßpi'Ca  aus 
*wrugia  würde  aber  weiter  die  Brücke  zu 
dem  Roggennamen  in  zahlreichen  ost- 
finnischen und  türkischen  Spra- 
chen schlagen,  worauf  ich  Waldb.  u. 
Kulturpfl.  448  hingewiesen  habe  (dort 
Anm.  2  auch  die  Belege).  Der  Roggen 
heißt  bei  den  Samojeden  aris,  bei  den  Ost- 
jaken  arüs,  Wogulen  oros,  Tscheremissen 
arsa  (neben  dem  jüngeren,  aus  dem  Slawi- 
schen entlehnten  ruza),  bei  den  Tschu- 
waschen iras,  den  Tataren  ares,  oros  usw. 
Auch  Schrader  (bei  Hehn  8  564)  hält  die 
Zusammengehörigkeit  dieser  nordasiati- 
schen Roggennamen  mit  thrak.  ßpt'Ca  für 
sehr  wahrscheinlich.  Der  anlautende  Vokal 
dieser  Namen  kann  recht  wohl  eine  Vokali- 
sierung  des  anlautenden  w  in  *wrugia  sein. 
Die  Erhaltung  dieses  anlautenden  w  ent- 
fernt sie  von  den  oben  genannten  jüngeren 
Entlehnungen  aus  dem  Slawischen  (mag. 
rozs,  tscheremiss.  urza,  ruza).  Sie  sind  ent- 
weder als  eine  ältere  Gruppe  slawisch  er  Lehn- 
wörter aufzufassen,  —  dann  müßte  man  an- 
nehmen, daß  der  Abfall  des  w  nach  der  Pa- 
latalisierung des  g  erfolgte — ,  oder  sie  sind, 
wie  so  manche  Wörter  der  Turkidiome, 
Entlehnungen  aus  einer  skythi- 
schen  oder  andern  iranischen 
Sprache,  wo  w  vor  r  erhalten  blieb  und 
g  vor  hellem  Vokal  palatalisiert  wurde. 
Daß  letztere  Ableitung  die  richtige  ist, 
wird  erwiesen  durch  syrjän.  rudzeg,  perrn. 
ruzeg  wotjak.  zizek,  zizek  'Roggen'  mit 
einer  merkwürdigen  Weiterbildung  auf  -eg, 
die,  wie  Paasonen  {Benennung  d.  Roggens 
im  Syrj.-Wotj.  S.  4)  nachgewiesen  hat, 
dem  Ossetischen  eigentümlich  ist.  Auch 
der  mordwin.  Roggenname  roz  stammt 
nach  Paasonen  (S.  5)  nicht  aus  dem  Rus- 
sischen, sondern  aus  einer  iranischen 
Sprachform  mit  dz.  Die  umgekehrte  An- 
nahme, daß  der  slawische  Name  aus  einer 
ostfinnischen      oder     türkischen     Sprache 


ROGGEN 


511 


stamme,  läßt  sich  sprachlich  schwer  mit 
dem  g  des  germanischen,  litauischen  und 
urthrakischen  Namens  vereinen,  da  wohl 
die  Assibilierung  des  g  zu  einem  Zischlaut, 
aber  kaum  die  Entwicklung  eines  g  aus 
einem  Zischlaut  zu  erklären  ist. 

2)  §  8.  Dieser  langen  Kette  verwandter 
nördlicher  Roggennamen  steht  eine  ähnlich 
verbreitete  und  alte  südliche  Reihe 
gegenüber:  lat.  secale  bei  Plinius,  sicale  im 
EdictumDiocletiani  von  301;  ngriech.  aixaXt; 
alban.  dekzre.  Das  lat.  Wort,  das  den  Ton 
auf  der  ersten  Silbe  hatte,  ist  in  die  meisten 
roman.  Sprachen  übergegangen:  spätlat. 
sigala  mit  erweichter  Tenuis,  it.  segale, 
segola,  kat.  segolt  prov.  seguel,  franz.  seigle, 
walach.  sgcäre;  auch  bask.  cekharea  'Rog- 
gen'. Im  Mittellateinischen,  etwa  seit  der 
Karolingerzeit,  wird  die  spätlat.  Form 
sigala  mit  siligo  zusammengeworfen,  das 
ursprünglich  eine  Weizensorte  mit  beson- 
ders feinem  Mehl  bezeichnet,  und  siligo  ist 
fortan  im  mittelalterlichen  Latein  der  all- 
gemeine Ausdruck  für  Roggen  (Gradmann 
Getreidebau  im  deutschen  u.  röm.  Altert. 
25  i*). 

§  9.  Buschan  (Vorgeschichtl.  Bot.  52.56) 
nimmt  auf  Grund  dieser  von  der  nörd- 
lichen abweichenden  Namem  eihe  außer  der 
oben  (§2)  besprochenen  südrussisch-turke- 
stanischen  Heimat  des  Roggens  noch  ein 
zweites,  selbständiges  Ursprungsgebiet  an, 
das  er  in  den  nördlichen  Balkanländern 
sucht.  Aber  das  Vorhandensein  etymo- 
logisch verschiedener  Namen  einer  Kultur- 
pflanze in  literarischer  Zeit  setzt  nicht 
notwendig  eine  mehrfache,  voneinander 
unabhängige  Entstehung  ihrer  Kultur 
voraus.  Die  nördlichen  Balkanländer  schei- 
nen allerdings  ein  Zentrum  für  die  Ver- 
breitung der  Roggenkultur  und  zugleich 
des  Namens  sikale  in  den  römischen  Pro- 
vinzen gewesen  zu  sein,  aber  nichts  spricht 
dafür,  daß  sie  mehr  als  ein  sekundäres  Aus- 
strahlungszentrum  waren.  Dieser  von  mir 
Waldb.  u.  Kulturpfl.  450  f.  ausgesproche- 
nen Ansicht  schließt  sich  Aug.  Schulz 
(Gesch.  d.  kultiv.  Getreide  I  81)  an,  der 
als  Botaniker  nachdrücklich  betont,  der 
Roggen  mache  „durchaus  den  Eindruck 
einer  einheitlichen,  von  einer  einzigen 
Stammart  abstammenden  Kulturformen- 
gruppe".   Zudem  kehrt  der  obige  Roggen- 


name auch  in  kaukasischen  Sprachen 
wieder:  agulisch  sekil,  rutulisch  sukul 
(Schrader  bei  Hehn  8  564),  wodurch  auch 
diese  südliche  Namenreihe  bedeutsam  auf 
die  mutmaßliche  südostrussisch-turkestani- 
sche  Roggenheimat  als  Ausgangspunkt 
hinweist. 

3)  §  10.  Ein  dritter  Roggenname, 
centenumt  tritt  im  Edictum  Diocletiani  als 
Äquivalent  von  sicale  auf:  centenum  sive 
sicale.  Schon  Isidor  (Etym.  17,  3,  12)  hat 
ihn  als  'hundertfältig  tragend'  gedeutet, 
und  man  ist  ihm  darin  um  so  eher  gefolgt, 
als  Plinius  (18,  141)  vom  Roggen  sagt: 
„Nascitur  qualicumque  solo  cum  centesimo 
grano".  Aber  vielleicht  steht  diese  Etymo- 
logie Isidors  auf  der  gleichen  Stufe  mit  der 
an  derselben  Stelle  gegebenen  volksety- 
mologischen Deutung  von  milium  'Hirse' 
aus  milia  'tausend':  ,,Et  milium  a  multi- 
tudine  fructus  vocatum".  Aug.  Schulz 
(Gesch.  d.  kultiv.  Getr.  I  76)  bemerkt  nicht 
mit  Unrecht,  wie  sicale,  so  sei  auch  centenum 
vielleicht  ursprünglich  gar  kein  lateinisches 
Wort.  Jedenfalls  wurde  es  aber  durch  die 
Römer  zugleich  mit  dem  Roggenbau  auf 
der  Pyrenäenhalbinsel  eingebürgert,  wo  es 
noch  heute  als  Name  des  Roggens  üblich 
ist:  span.  centeno,  portg.  centeio  (Nemnich 
Polyglottenlex.  II  1268). 

V.  Roggenbau  im  klassischen 
Altertum.  §  II.  Den  Griechen  und 
Römern  war  der  Roggen  in  älterer  Zeit 
unbekannt.  Der  erste  griechische  Schrift- 
steller, der  ihn  erwähnt,  ist  Galen  (131  bis 
200).  Er  sagt,  er  habe  in  Thrakien 
und  Makedonien  auf  vielen  Feldern 
ein  Getreide  gesehen,  das  in  der  Ähre  und 
dem  ganzen  Aussehn  der  kleinasiatischen 
Tt'cpTj  (Einkorn)  glich  und  von  den  Ein- 
heimischen ßpi'Ca  genannt  wurde.  Aus  dem 
Samen  würde  ein  schwarzes  Brot  von  un- 
angenehmem Geruch  gebacken  (De  Ali- 
ment.  Facult.  1,  13,  ed.  Kühn  S.  514). 
Unter  dieser  ßpt'Ca  wird  heute  allgemein  und 
jedenfalls  mit  Recht  der  Roggen  ver- 
standen. 

§12.  In  Griechenland  ist  der 
Roggen  in  der  klassischen  und  auch  in  der 
nachklassischen  Zeit  und  im  Mittelalter 
schwerlich  kultiviert  worden.  Er  wird  nach 
Fraas  (Synopsis  plantarum  florae  classicae 
306)   unter  dem  Namen   ßpiCa  oder  cftxaXs 


512 


ROGGEN 


auch  heute  nur  im  thessalischen  Gebirgs- 
land  und  in  Ätolien  hie  und  da  gebaut, 
meist  nur  des  langen  Strohs  wegen.  Das 
Mehl  gilt  als  gesundheitsschädlich. 

§  13.  Auch  den  Römern  war  der 
Roggen  in  früherer  Zeit  unbekannt.  Die 
früheste  Nachricht,  die  wir  überhaupt  aus 
dem  Altertum  von  ihm  haben,  findet  sich 
bei  Plinius  (Nat.  Hist.  18,  141):  „Seeale 
nennen  die  Tauriner  am  Fuß  der  Alpen 
asia;  aber  es  ist  sehr  minderwertig  und  nur 
zum  Stillen  des  Hungers  gut;  es  hat  eine 
körnerreiche,  aber  schlanke  Ähre,  ist  wider- 
lich wegen  seiner  dunkeln  Farbe,  aber  aus- 
gezeichnet durch  sein  Gewicht.  Es  wird 
ihm  far  (Spelzweizen)  beigemischt,  um 
seinen  bittern  Geschmack  zu  mildern,  aber 
auch  so  ist  es  für  den  Magen  sehr  unan- 
genehm. Es  gedeiht  auf  jedem  Boden  mit 
hundertfältigem  Ertrag  /  und  düngt  sich 
selbst." 

§  14.  Die  ligurischen  Tauriner  (in  der 
Gegend  von  Turin),  auf  die  hier  Bezug  ge- 
nommen wird,  dürften  den  Roggen  nebst 
seinem  Namen  von  den  benachbarten  ober- 
italischen  Kelten  erhalten  haben,  die 
ihn  schon  lange  bauten,  wie  ein  Roggenfund 
aus  dem  Pfahlbau  Bor  im  Gardasee  aus 
der  späteren  Zeit  der  römischen  Republik 
beweist  (Hoops  Waldb.  445).  Das  asia  in 
der  Pliniusstelle  ist  wohl  ein  Schreibfehler 
für  *sasia,  indem  der  Schreiber  wegen  des 
auslautenden  5  des  vorhergehenden  Wortes 
Alpibus  das  anlautende  5  des  ihm  fremden 
Namens  wegließ.  Ein  kelt.  *sasia  aber  würde 
sich  zu  kymr.  haidd  m.,  bret.  heiz  'Gerste' 
und  sanskr.  sasydm  n.  'Feldfrucht,  Korn', 
awest.  hahya-  'Getreide',  aus  einer  idg. 
Grundform  *sasio-,  -ä  'Feldfrucht',  stellen 
(Fick  Vgl.  Wb.4  II  292;  Uhlenbeck  Aind. 
Wb.  332).  Der  Roggen  scheint  demnach 
zu  Plinius'  Zeit  das  Hauptgetreide  der  ober- 
italischen Kelten  gewesen  zu  sein. 

§  15.  In  der  Kaiserzeit  muß  der  Roggen- 
bau im  Römerreich  an  Bedeutung  zuge- 
nommen haben,  denn  im  Edictum  Diocle- 
tiani  (301)  erscheint  centenum  sive  siedle 
unter  den  Getreidepflanzen  an  dritter 
Stelle,  gleich  hinter  Weizen  und  Gerste, 
was  für  seine  Wichtigkeit  als  Handelsartikel 
spricht.  Er  wurde  zur  Römerzeit  außer  in 
Oberitalien  auch  in  der  Schweiz,  in  Ungarn 
und  Siebenbürgen  gebaut.    Heer  (Pflanzen 


d.  Pfahlb.  16)  hat  ihn  am  Herd  eines  römi- 
schen Gebäudes  zu  Buchs  im  Kanton 
Zürich  aus  dem  2.  Jahrh.  n.  Chr.  nach- 
gewiesen, Pax  (bei  Hehn  8  562;  Englers 
Bot.  Jahrb.  44,  1 28  f.)  in  römischen  Funden 
aus  Holzmengen  in  Siebenbürgen;  auch 
in  einer  römischen  Ruine  bei  Grädistia  in 
Ungarn  hat  man  Roggenkörner  entdeckt 
(Heer  aaO.).  In  der  Literatur  wird  der 
Roggen  nur  noch  einmal,  von  Hieronymus 
am  Ende  des  4.  Jahrhs.  (In  Ezech.  I  4,  9: 
Migne  Patrol.  Lat.  25,  47),  in  der  Form 
sigala  erwähnt.  In  Norditalien,  wo  er  heute 
segale  oder  segala  heißt,  hat  sein  Anbau  sich 
hie  und  da  bis  in  die  Gegenwart  erhalten. 
Sonst  wird  er  in  Südeuropa  heute  fast  nur 
in  Gebirgsgegenden  kultiviert  (Fischer - 
Benzon  Altd.  Gartenfl.  165;  Körnicke 
Handb.  d.  Getreidebaues  I  125;  Aug. 
Schulz  Gesch.  d.  kultiv.  Getr.   I  80). 

VI.  Roggenbau  der  Germanen. 
§  16.  Seine  Hauptverbreitung  in  Europa 
hat  der  Roggen  bei  den  baltisch-slawischen, 
germanischen  und  finnischen  Völkern  ge- 
funden. Er  kann  denselben  erst  nach  Abzug 
der  Griechen  und  Römer  bekannt  geworden 
sein,  da  diese  an  dem  Namen  Roggen,  der 
jenen  drei  Völkerfamilien  gemeinsam  ist 
(§7),  keinen  Anteil  haben.  Ist  unsere  An- 
nahme richtig,  daß  der  germanisch-baltisch- 
slawische Roggenname  mit  thrak.  ßpi'Ca 
aus  *wrugia  verwandt,  und  daß  der  Roggen 
selbst  von  den  Litauern  zu  den  Germanen, 
von  diesen  zu  den  Finnen  und  Lappen  ge- 
kommen sei  (§  7  b),  so  kann  er  zu  den 
Germanen  erst  nach  der  ger  - 
manischenLautverschiebung, 
d.  h.  nach  500  oder  400  v.  Chr.  etwa,  g  e  - 
langt  sein,  da  das  g  von  thrak.  *wrugia, 
lit.  rugys  in  germ.  *ru$iz,  anord.  rugr  un- 
verschoben  ist.  Die  oben  erwähnten 
schlesischen  Roggenfunde  also  würden, 
wenn  sie  wirklich  dem  6.  oder  7.  Jahrh. 
v.  Chr.  entstammen,  noch  in  die  vorger- 
manische Epoche  Schlesiens  fallen.  Ander- 
seits lehrt  die  ziemlich  alte  Palatalisierung 
des  g  in  den  slawischen  Wörtern,  daß  Name 
und  Pflanze  nicht  erst,  wie  Buschan  (Vor- 
geschichtl.  Bot.  54)  auf  Grund  der  vielen 
Roggenfunde  in  mittelalterlichen  Slawen- 
niederlassungen annimmt,  durch  die  Slawen 
nach  Norddeutschland  gebracht  sein  können. 

§  17.   Für  den  Weg,  auf  dem  der  Roggen 


ROGGEN 


513 


zu  den  Germanen  gelangte,  bietet  der 
Name  der  R  u  g  i  e  r  einen  wichtigen 
Fingerzeig.  Derselbe  hängt  nach  Muchs 
einleuchtender  Auslegung  höchst  wahr- 
scheinlich mit  *ru^iz  zusammen  und  be- 
bedeutet 'Roggenbauer'  oder  'Roggen- 
esser'. Nun  waren  die  Rugier  (s.  d.)  vor 
dem  Auftreten  der  Goten  in  Deutschland 
nach  dem  Zeugnis  der  got.  Wandersage 
der  östlichste  germanische  Volksstamm  an 
der  Ostsee;  sie  sind  es  also  wohl  gewesen, 
die  als  erster  der  german.  Stämme  den 
Roggenbau  von  den  benachbarten  Litauern 
übernommen  haben  (s.  oben  §  7  b.  16). 
Von  ihnen  ist  er  dann  einerseits  den  nordi- 
schen Völkern,  anderseits  den  Deutschen 
übermittelt  worden.  So  erklärt  sich  auch 
die  formale  Gabelung  des  germ.  Roggen- 
namens (§  7  a)  sehr  einfach.  Wahrschein- 
lich wurde  der  Roggen  den  Germanen 
auf  diesem  Wege  schon  einige  Jahrhunderte 
vor  Christus  bekannt. 

§  18.  Archäologisch  ist  er  in  D  e  u  t  s  c  h  - 
1  a  n  d  aus  historischer  Zeit  zunächst  in 
der  römischen  Niederlassung  bei  Haltern 
an  der  Lippe  nachgewiesen.  Aus  dem  10. 
bis  11.  Jahrh.  haben  wir  einen  größeren 
Roggenfund  von  der  Hünenburg  bei  Rin- 
teln an  der  Weser.  Über  spätere  deutsche 
Funde  von  der  Kyffhäuserburg  und  von 
Burgheßler  nordwestl.  Bad  Kosen  aus  dem 
12.  bis  14.  Jh.  berichtet  A.  Schulz  Z.  f. 
Naturwiss.  85  (1914),  343ff>  346f.|  Ber. 
d.  Bot.  Ges.  32  (1914),  634fr".  Am  aller - 
häufigsten  aber  findet  der  Roggen  sich  in 
den  frühmittelalterlichen  slawischen  Nieder- 
lassungen (Burgwällen  und  Pfahlbauten)  in 
Holstein,  Mecklenburg,  Brandenburg,  Prov. 
Sachsen,  Anhalt  und  Schlesien.  (Belege  s. 
bei  Hoops  Waldb.  u.  Kulturpfi.  445.;  ferner 
A.  Schulz  Z.  f.  Naturwiss.  85  (1914),  395  f.)- 
In  den  mittelalterlichen  Zehntenlisten, 
Schenkungsurkunden  u.  dgl.  erscheint  der 
Roggen  (siligo)  in  ganz  Nord-  und  Mittel- 
deutschland neben  dem  Hafer  (avena)  als 
die  verbreitetste  Getreideart;  die  meisten 
Abgaben  werden  in  siligo  und  avena  ent- 
richtet (Gradmann,  Getreidebau  25  f.). 

§19.  Nach  Skandinavien  ist  der 
Roggen  wohl  einerseits  durch  Handels- 
beziehungen, anderseits  durch  die  Ein- 
wanderung eines  Teils  der  Rugier  gekom- 
men, die  später  unter  dem  Namen  Rygir 


in  der  Landschaft  Rogaland,  Rogheimr, 
Rygjafylki,  dem  heutigen  Amt  Stavanger 
im  südwestlichen  Norwegen,  sitzen.  Diese 
Einwanderung  ist  wohl  noch  vor  dem  Be- 
ginn unsrer  Zeitrechnung  erfolgt.  Aus 
Skandinavien  ist  der  R.  dann  vermutlih  nach 
Jütland  und  weiter  nach  Schleswig-Hol- 
stein zu  den  Angelsachsen  gelangt.  In 
Dänemark  ist  er  archäologisch  seit  den 
ersten  nachchristlichen  Jahrhunderten 
nachweisbar  (vgl.  Sarauws  Material  im 
Nationalmuseum  zu  Kopenhagen,  sowie 
den  Katalog  des  Museums,  Bronzealderen, 
dän.  Ausg.  Nr.   176,  64). 

§  20.  Daß  auch  die  Angelsachsen 
bereits  vor  ihrer  Auswanderung  Roggenbau 
trieben,  zeigt  der  ags.  Name  ryge,  der 
seinem  ganzen  Lautstand  nach  altes  fest- 
ländisches Erbgut  ist;  und  die  engere  for- 
male Übereinstimmung  von  ags.  ryge  mit 
anord.  rugr  (urgerm.  Grundf.  *ru^iz)  gegen- 
über fries.  roj9,  and.  roggo,  ahd.  rocko 
(Grundf.  *roggan-,  älter  *ru^n-\  s.  oben  §  7a) 
beweist,  daß  der  Roggen  nicht  von  Süden, 
sondern  von  Norden  oder  Osten  her  zu  den 
Angelsachsen  kam.  Aus  der  festländischen 
Periode  stammt  jedenfalls  auch  der  alter- 
tümliche ags.  Monatsname  Rugern  'Roggen- 
ernte' für  August.  Daß  der  Erntemonat 
nach  dem  Roggen  benannt  wurde,  zeugt 
von  der  wichtigen  Rolle,  die  dieses  Getreide 
in  den  ersten  Jahrhunderten  unsrer  Zeit- 
rechnung in  Schleswig-Holstein  spielte.  Er 
nahm  im  Norden  vielleicht  schon  damals 
als  Brotkorn  für  das  Volk  die  erste  Stelle 
ein.  Übrigens  findet  jener  ags.  Monats- 
name eine  auffallende  Entsprechung  in  der 
lettischen  Benennung  des  Erntemonats: 
rudzu  mehnesis  'Roggenmonat',  so  daß  er 
vielleicht  zusammen  mit  dem  Roggenbau 
den  baltischen  Völkern  entlehnt  ist.  Seine 
Beibehaltung  in  England,  wo  er  in  einem 
Gesetz  Wihtraeds  von  Kent  aus  dem  Jahre 
695/6  überliefert  ist,  und  die  mehrfache  Er- 
wähnung von  Roggenmehl  und  Roggen - 
grütze  in  den  Arzneibüchern  beweisen,  daß 
der  R.  für  die  Angelsachsen  auch  in  ihrer 
neuen  Heimat  ein  wichtiges  Nahrungs- 
mittel blieb.  Im  späteren  Mittelalter 
scheint  sein  Anbau  zurückgegangen  zu  sein. 
Heute  wird  in  England  nicht  viel  Roggen 
gebaut.  England  und  Frankreich  sind 
Weizenbrotländer. 


5i4 


RÖMERGRÄBER— RÖMISCHE  FUNDE 


§  21.  Die  Bedeutung  des  Roggens  als 
Brotkorn  in  den  nordischen  Län- 
dern in  älterer  Zeit  erhellt  am  besten 
daraus,  daß  er  in  der  Edda,  in  den  Sagas 
und  in  den  Gesetzbüchern  im  Gegensatz 
zum  Hafer  verhältnismäßig  häufig  erwähnt 
wird. 

a)  In  der  älteren  norwegischen 
Gulaßingsbök  aus  dem  12.  Jahrh.  und  in 
König  Magnus  Hakonssons  Neuerem  Land- 
recht von  1274  erscheint  der  Winterroggen 
als  eine  durchaus  feststehende  Aussaat. 
In  einer  Verordnung  des  norwegischen 
Reichsrats  vom  4.  Dezember  1490  wird 
bestimmt,  daß  jeder  Bauer  jährlich  einen 
Morgen  Ackerlands  mit  Roggen  bestellen 
soll;  eine  ähnliche  Bestimmung  findet  sich 
bereits  in  den  Älteren  Fr  0  stußin  gs-Lov  aus 
dem  12.  Jahrh.  (Belege  bei  Hoops  Waldb. 
u.  Kulturpfl.  636.) 

b)  Bedeutender  noch  als  in  Norwegen 
scheint  gleichzeitig  der  Roggenbau  in 
Schweden  gewesen  zu  sein.  Er  wird 
in  den  Gesetzen  von  Skäne,  West-  und  Ost- 
götland,  Södermanland,  Upland  und  Got- 
land,  in  dem  Stadt-  und  Landrecht  König 
Magnus  Erikssons  und  dem  Landrecht 
König  Christoffers  erwähnt,  war  also  überall 
verbreitet. 

c)  Sein  Anbau  auf  Island  wird  durch 
den  Hofnamen  RugstaHr  erwiesen. 

d)  Wiederholt  ist  in  der  altwestnordi- 
schen  Literatur  auch  von  rugbraud'  und 
rug-hleifr  die  Rede,  wodurch  die  Verwen- 
dung des  Roggens  als  Brotkorri  be- 
stätigt wird.  In  dem  schwedischen  Söder- 
mannalag  von  1327  wird  Roggenbrot  neben 
Weizen-  und  Gerstenbrot  unter  den  Zehnten 
genannt. 

§  22.  Infolge  seiner  Widerstandsfähig- 
keit gegen  niedere  Temperaturen,  seiner 
Ertragssicherheit  und  der  großen  Nähr- 
kraft seines  Korns  ist  der  Roggen  für  Nord- 
europa das  ganze  Mittelalter  hindurch  und 
bis  in  die  Gegenwart  eins  der  wichtigsten 
Getreide  geblieben.  Er  wetteifert  mit  der 
Gerste  um  die  Nord-  und  Höhengrenze  des 
Getreidebaus  überhaupt.  Nur  in  der  nörd- 
lichen Hälfte  Skandinaviens  muß  er  der 
Gerste  die  Rolle  des  Brotkorns  überlassen; 
sonst  ist  der  Roggen  in  Norwegen,  Schwe- 
den, Dänemark  und  Norddeutschland  noch 
jetzt  das  Hauptnahrungsmittel  des  Volks. 


H  e  h  n  Kulturpflanzen  u.  Haustiere  6  537  f.  = 
*  558  f.  Dazu  Pax  u.  Schrader  ebd.  8  562. 
564.  B  a  t  a  1  i  n  Das  Perennieren  des  Roggens; 
Verhandl.  d.  Bot.  Ver.  d.  Prov.  Brandenburg  32 
(1890)  S.  XXIX  ff.  B  u  s  c  h  a  n  Vorgeschichtl. 
Botanik  50  ff.  F.  P  a  x  Ein  Fund  prähistor. 
Pflanzen  aus  Schlesien;  80.  Jahresbericht  d. 
Schles.  Ges.  f.  vaterländ.  Kultur  (1902)  IIb: 
Sitzungen  d.  zoolog.-bot.  Sektion  S.  1 — 4. 
Hoops  Waldbäume  u.  Kulturpflanzen  im  germ. 
Altertum  443  ff .  461  f.  482.  599  f.  635  ff.;  mit 
weiterer  Lit.  Paasonen  Benennung  d.  Roggens 
im  Syrjänisch-  Wotjakischen  u.  im  Mordwini- 
schen, Extrait  du  Journal  de  la  Societe  Finno- 
Ougrienne  23.  R.  Gradmann  Getreidebau 
im  deutschen  u.  römischen  Altertum  22  ff.  (1909). 
Aug.  Schulz  Gesch.  des  Roggens;  Sep.-Abdr. 
aus  d.  39.  Jahresber.  d.  Westfäl.  Prov. -Ver.  f. 
Wiss.  u.  Kunst  1910/11;  mit  zahlreichen  Litera- 
turangaben u.  Belegen.  D  e  r  s.  Abstammung  des 
Roggens;  Zeitschr.  f.  Naturwiss.  84,  339  ff.  {i9^2>)- 
D  e  r  s.  Gesch.  d.  kultivierten  Getreide  I  71  ff. 
(19 13);  im  wesentl.  gleichlautend  mit  vorletzter 
Abhandlung,  aber  ohne  Belege. 

Johannes  Hoops. 

Römergräber.    So  nennt  man  nach  dem 
Vorgange  von  Lisch  eine  bestimmte  Art  in 
Norddeutschland    gefundener    Gräber    der 
römischen   Kaiserzeit,   die  sich   durch   ein 
fast  ausschließlich  aus  Importsachen,  vor- 
nehmlich Speise-  und  Trinkgeschirr,  beste- 
hendes   Inventar,    durch    den   Mangel   an 
Waffen  und  die  brandlose  Bestattung  vor 
anderen   gleichzeitigen   Gräbern   derselben 
Gegenden  auszeichnen.   Solche  Gräber  sind 
auch  aus  Thüringen  und  Schlesien  sowie 
aus    Schweden    und    Dänemark   bekannt. 
Die  Vermutung,  daß  darin  römische  Geiseln 
oder  Kaufleute  bestattet  seien,  ist  unhalt- 
bar. Auch  ist  der  Unterschied  gegenüber 
den  „einheimischen"  Gräbern  nicht  so  groß, 
daß  er  nicht  durch  die  Rang-   und  Ver- 
mögensverhältnisse der  Bestatteten  erklärt 
werden  könnte.  Vgl.  Grabbeigaben. 
R.    B  e  1 1  z     Die  vorgesch.    Altert,    d.    Großh. 
Mecklenb. -Schwerin  1910,  344.     A.  G  ö  t  z  e  Die 
vor-     u.     frühgesch.     Altert.     Thüringens     1909, 
XXXVI.    H.  S  e  g  e  r   Schlesiens  Vorzeit  in  Bild 
u.  Schrift  VII  433  ff-  H-  Seger- 

Römische  Funde  in  Germanenländern. 

I.  Allgemeines.  Periodeneinteilung  1. 
Fundloser  Gürtel  2.  Handel  3.  Einfluß  der 
römischen  Industrie  4.  Befestigungswesen  5. 
Grabgebräuche  6.  —  II.  Waffen  7.  — 
III.  Schmucksachen  8.  —  IV.  Metall- 


RÖMISCHE  FUNDE 


515 


gerate.     Silber  9.     Heimat  der  Bronzegeräte 
10.      Eimer    11.       Gewellte    Bronzekessel     12. 
Becken     13.       Kannen,    Kellen    u.  ä.     14.    — 
V.  Glas  15.  —  VI.  Keramik.     Tongrundige 
Gefäße   16.     Sigillata   17.     Einwirkung  auf  die 
germanische    Keramik     durch    Tongefäße     18; 
durch  Metall-  und  Glasgefäße  19.  —  VII.  Sta- 
tuetten 20.  —  VIII.  Münzen.    Funde  21. 
Nachbildungen  22. — IX.  Verschiedenes  23. 
I.     Allgemeines.      §     I.      In    der 
Ausstattung    der    Gräber    und 
der  Formengestaltung  der  Geräte  zeigt 
sich  in  der  ganzen  germanischen  Welt  un- 
mittelbar nach  der  dauernden  Okkupation 
von  Rhein  und  Donau  durch  die  Römer 
eine  solche  Umgestaltung,   daß  man  sich 
gewöhnt   hat,    die    Periode    von    50 
bis    etwa    400    n.   Chr.  als    „römi- 
sche"   zu  bezeichnen.    Fest  steht  dabei, 
daß  die  Masse  der  Produkte  einheimisches 
Fabrikat  ist  und  ihre  Formengebung  in  der 
vorausgehenden,  unter  gallischem  Einfluß 
stehenden    sogenannten    La    Tene-Periode 
(s.    d.)   wurzelt.     Eine  weitere  allgemeine 
Umwandlung  tritt  gegen  das  Jahr  200  ein, 
zweifellos  in  starker  Abhängigkeit  von  der 
germanischen     (gotischen)     Südostwande- 
rung,   so   daß   die   Zeit   römischer    Beein- 
flussung auf  zwei  Gruppen  von  Altertümern 
sich  verteilt;   in  diesem  Sinne  wollen  die 
Ausdrücke  früherer  und    späterer 
Abschnitt    unten  verstanden  werden. 
§    2.     Unmittelbar    an    der    römischen 
Grenze  schien  ein  breiter  Gürtel,  welcher 
nordöstlich  etwa  durch  Teutoburger  Wald, 
Thüringer,    Frankenwald  und  eine   durch 
Böhmen  ziehende  Linie  zu  begrenzen  ist, 
fast  fundleer;  neuere  Funde  füllen  die  Lücke 
in  etwas  aus,  aber  die  große  Masse  der  Ger- 
manengräber gehört  den  nördlichen  Län- 
dern (Norddeutschland  und  Skandinavien) 
an,  und  speziell  für  die  reichsten  Römer- 
funde ist  Dänemark  das  klassische  Land. 
Diese    Römerfunde     beruhen     nur     zum 
kleineren   Teil   auf    Siegesbeute   oder   auf 
Ehrengaben  (so  wohl  die  goldenen  Medaillen 
späterer  Kaiserzeit),  zum  größten  auf  festen 
Handelsverbindungen. 

§  3.  Schon  der  Export  des  1.  Jhs.  wird 
nicht  durch  Tauschhandel  mit  seinen  Zu- 
fälligkeiten beschafft,  sondern  durch  einen 
geregelten  Handelsverkehr,  des- 
sen Hauptweg  auf  Italien  direkt  weist,  in- 
dem Aquileja  als  Hauptausgangspunkt  eines 


Nordhandels  erscheint,  welcher  über  Car- 
nuntum  zur  Weichsel  ging;  die  Karte  des 
Ptolemäus,  welche,  in  der  Mitte  des  2.  Jhs. 
entstanden,  ältere  Zustände  wiedergibt, 
weist  auf  einen  Weg  durch  die  mäh- 
rische Pforte,  Überschreiten  der  Oder 
etwa  bei  Oppeln,  mit  weiterem  Verlauf 
über  Kaiisch,  und  die  Funde  stimmen 
damit  durchaus  überein.  Die  vielbe- 
rufene Notiz  des  Plinius  über  die  Reise 
eines  römischen  Ritters  nach  der  Bernstein- 
küste unter  Nero  gibt  auch  den  erwünsch- 
ten historischen  Beleg.  Archäologisch  ver- 
einbart sich  damit,  daß  nirgends  aus  dieser 
Zeit  eine  solche  Mischung  einheimischer, 
(hier  gallischer)  und  frühkaiserzeitlicher 
römischer  Erzeugnisse  sich  findet  wie  in 
Böhmen,  besonders  auf  dem  Burgwall 
Hradischte  bei  Stradonitz.  —  Auch  am 
Ende  des  2.  Jhs.  stellen  sich  die  römisch- 
germanischen Beziehungen,  eine  Folge  der 
Markomannenkriege  (166 — 180),  am  inten- 
sivsten im  Osten  dar,  besonders  in  der 
starken  Einfuhr  von  Münzen. 

§  4.  Wie  sich  die  Fabrikation  von  Italien 
allmählich  in  die  Provinz  zieht,  so  ver- 
schiebt sich  auch  der  Handelsverkehr,  und 
in  dem  jüngeren  Abschnitte  ist  ein  gal- 
lisch-niedergermanischer Export  durchaus 
herrschend,  dessen  Weg  zur  See  gegangen 
zu  sein  scheint  und  als  dessen  Ausgangs- 
punkte die  Rheinmündung,  speziell  Dom- 
burg und  Vechten  oberhalb  von  Utrecht 
(Fectio)  wahrscheinlich  gemacht  sind. 
Dieser  Handel  berührt  sich  zeitlich  mit 
einem  von  Südost  (Südrußland)  kommen- 
dem „Kulturstrom",  dessen  Urheber  die 
Goten  waren.  Neben  den  Fabrikaten,  die 
uns  in  den  Funden  entgegentreten,  Metall-, 
Glas-,  Tongefäßen,  wird  besonders  der 
Wein  seine  Rolle  gespielt  haben;  stellt 
doch  die  Mehrzahl  der  Gegenstände  Trink- 
service dar. 

Wieweit  die  eingeführten  Gegenstände 
die  einheimische  Gewerbetätigkeit  beein- 
flußt haben,  wird  bei  den  einzelnen  Gruppen 
zur  Sprache  kommen. 

Weniger  die  Nachbildung  einzelner  römi- 
scher Motive  (zB.  ein  gestickter  Delphin 
auf  einem  Ledergehenke  von  Vimose)  oder 
das  Nachstammeln  römischer  Figuren- 
sprache (zB.  Schmuckscheibe  von  Tors- 
berg),  als  die  Stilisierung,  welche  die  eignen 


5i6 


RÖMISCHE  FUNDE 


Produkte  (Nadeln,  Fibeln,  Trinkbecher 
usw.)  annehmen,  mit  einer  Neigung  zu 
einem  sehr  feinen,  klassisch  anmutenden 
Profil,  und  das  Aufkommen  einer  besonde- 
ren Technik,  der  Filigran-  und  gekörnten 
Arbeiten  von  ungemeiner  Zierlichkeit,  deren 
Muster  man  allerdings  nicht  nachweisen 
kann,  bezeugen  den  Eindruck  der  über- 
legenen römischen  Kultur. 

§  5.  Ob  und  wieweit  das  römische  B  e  - 
festigungswesen  auf  die  Germanen 
Einfluß  gehabt  hat,  ist  noch  ganz  unauf- 
geklärt. Fehlen  doch  befremdenderweise 
auf  dem  ganzen  Gebiete  bisher  altgermani- 
sche Schutzbauten  römischer  Zeit  durchaus. 
§  6.  Dagegen  zeigt  sich  römische  Ein- 
wirkung in  den  Grabgebräuchen. 
Die  Ausstattung  der  Gräber  mit  Speise - 
geraten,  welche  in  Jütland,  Fünen  usw. 
schon  zu  Beginn  der  römischen  Periode 
üblich  wird,  darf  dahin  gerechnet  werden; 
deutlicher  wird  es  in  dem  späteren  Ab- 
schnitte, wo  weit  verbreitet  die  Skelett- 
gräber mit  ihrem  reichen  Inhalt  an  „Römer- 
funden" auftauchen.  Die  alte  Annahme, 
daß  es  sich  dabei  um  die  Gräber  römischer 
Kaufleute  handelt,  ist  mit  der  zahlenmäßi- 
gen Zunahme  allgemein  aufgegeben.  Doch 
hat  sicher  zu  dem  Übergange  von  dem  alt- 
nationalen  Leichenbrande  zu  der  Beerdi- 
gung wenigstens  seit  der  Mitte  des  3.  Jhs. 
das  römische  Beispiel  stark  mitgewirkt. 
Auch  die  Beigabe  von  Münzen  als  Grabgut 
muß  darauf  zurückgehen. 

Über  den  Einfluß  der  römischen  Kultur  auf 
die  germanische,  soweit  sie  sich  in  den  Boden- 
altertümern darstellt,  eindringend  und  fein 
Sophus  Müller  Nord.  Altertumsk.  2,  87  ff. 
Für  einzelne  deutsche  Landschaften:  Höfer 
(Prov.  Sachsen  und  Thüringen)  Protok.  d. 
Generalvers.  d.  Geschichtsvereine  in  Erfurt  1903 
S.  117.  Seger  (Schlesien)  ebd.  Wien  1906 
S.  57.  Germanengräber  am  Rhein  Schu- 
macher in  Lindenschmits  A.  u.  h.  V.  V  S.  79. 
S.  auch  Kiekebusch  Einfluß  d.  röm.  Kultur 
auf  die  germanische,  1908. 

IL  §  7.  Waffen  römischen  Ursprungs 
gehören  zu  den  größten  Seltenheiten.  Nur 
einige  Schwerter  mit  den  Stempeln  römi- 
scher Fabrikanten  im  Nydamfunde  (RIC- 
CIM),  in  Norwegen  (RAVNICI?),  in  Schwe- 
den (MARC IM)  und  in  dem  Grabfelde  Rei- 
chersdorf b.  Guben  (NATALISM.),  auch 
ein  prächtiges  tauschiertes  Ortband  sowie 


ein  reich  verziertes  Schwert  in  der  Art 
des  sogenannten  Tiberiusschwertes  aus 
dem  Grabe  von  M0llerup  in  Jütland  gegen 
200  sind  daher  zu  rechnen. 

Einen  prachtvollen  Helm  ergab  ebenfalls 
das  Nydammoor  (Taf. 40, 1);  einen  älteren 
das  Grabfeld  von  Hagenow  i.  M.,  Bruch- 
stücke das  Grabfeld  von  Gießen. 

Schwert  v.  Reichersdorf  Lindenschmit 
A.  u.  h.  V.  IV.  38.  Schwerter  u.  Helm  aus  dem 
Nydamfunde    Engelhard    Nydamfundet. 

III.  §8.  Schmucksachen,  wie 
Nadeln  oder  Ringe,  haben  zu  keiner  Zeit 
einen  nennenswerten  Ausfuhrartikel  ge- 
bildet. Die  als  chronologischer  Wertmesser 
so  wichtigen  Gewandnadeln  (Fibeln)  haben 
sich  mehr  und  mehr  als  einheimische 
Weiterbildungen  des  gallischen  (La  Tene-) 
Schemas  herausgestellt;  versprengte  Stücke 
der  Provinzialindustrie,  darunter  besonders 
häufig  der  eigentümliche  Typ  der  „Aucissa- 
fibel",  finden  sich  aber  schon  in  der  früheren 
Zeit  mehrfach;  und  später  sind  die  Schei- 
benfibeln in  größerem  Umfang  eingeführt, 
so  daß  sie  auch  die  einheimische  Formen - 
gebung  beeinflußt  haben.  Vgl.  Artikel 
Fibeln  Band  II  Taf.  5 f.  Auch  die  andern 
Nadeln  sind  von  lokaler  Entstehung, 
wenn  auch  in  der  zarten  und  feinen  Pro- 
filierung sich  römischer  Geschmack  ver- 
rät. —  Fingerringe  (mit  Intaglio  in 
Karneol,  Gemmen,  Glaspasten)  auch  fast 
nur  in  Böhmen  (Frühzeit). 

IV.  M  e  t  a  1 1  g  e  f  ä  ß  e.  §  9.  Die  große 
Masse  des  italischen  Exportes  nach  den 
Nordländern  besteht  aus  Metallgefäßen, 
welche  besonders  als  Tafelgerät  dienten. 
Daß  die  xopvsuxa  dpyupa)|xaTa  und  yalxoup- 
Y^jiaxa  gern  als  Ehrengeschenke  ver- 
wendet wurden,  sagt  der  Periplus  (gegen 
70  n.  Chr.) ;  doch  wird  die  Mehrzahl  als 
Handelsware  in  das  Land  gekommen  sein. 
—  Silber  ist  selten.  Bei  weitem  über- 
wiegend der  große  Silberschatz  von  Hildes - 
heim  (vergraben  gegen  das  Ende  des  2. 
nachchristlichen  Jahrhs.),  welcher  zwar 
aus  sehr  verschiedenartigen  Bestandteilen, 
darunter  alexandrinischen  und  gallischen 
Silberarbeiten,  zusammengesetzt  ist,  aber 
im  wesentlichen  ein,  wenn  auch  nicht  voll- 
ständiges, Tafelservice  darstellt  und  auch 
wohl  eher  als  Tafelsilber  eines  reichen  Rö- 
mers als  als  Händlergut  aufzufassen  ist.  Im 


RÖMISCHE  FUNDE 


517 


übrigen  aus  dem  früheren  Abschnitte  nur 
ein  schöner  Becher  aus  Wichulla  bei  Oppeln 
(Taf.  40,  2),  zwei  ähnliche  aus  Dänemark 
und  eine  größere  Schale  von  Gr.  Kelle  in 
Mecklenburg  (Taf.  40,  3) ;  aus  dem  späteren 
ein  Eimer  ähnlich  dem  Hemmoorer  Typ 
von  Sackrau  in  Schlesien  und  Teller  aus 
Hammersdorf  in  Ostpreußen. 

§  10.  Als  Exportstätte  der  Bronze- 
gefäße des  älteren  Abschnitts  darf  nach 
W  i  1 1  e  r  s  schönen  Untersuchungen  C  a  - 
p  u  a  angesehen  werden;  die  entsprechen- 
den Funde  von  Pompeji  ergeben  die  Da- 
tierung mit  erwünschter  Sicherheit. 

§  11.  Unter  den  Eimern  ist  eine 
ältere  einfache  Form  (eiförmig,  mit  unge- 
gliederter Wandung),  die  auch  in  einem  auf 
ältere  Zeit  (vielleicht  schon  5.  Jahrh.)  zu- 
rückgehenden Exemplare  von  Möen  vor- 
handen ist  (abgeb.  Band  I  Taf.  18,  7), 
nur  in  einem  auch  durch  eine  Weihinschrift 
an  den  gallischen  Apollo  Grannus  als  gal- 
lischer Import  gekennzeichneten  Stücke 
aus  Fycklinge  (Schweden)  (Taf.  40,  4)  ver- 
treten. Zahlreich  aber  tritt  eine  auch  in 
Pompeji  belegte  Eimerform  auf,  die  meist 
durch  eine  eigentümliche  Henkelattache 
(weibliches  Gesicht,  in  einer  Palmette  ab- 
schließend und  mit  Vogelköpfen  od.  ähnl. 
auf  die  Mündung  übergreifend)  und  den  in 
Schwanenköpfen  ausgehenden  Henkel  cha- 
rakterisiert wird  (Hannover,  Dänemark, 
Norwegen,  Mecklenburg  (Taf.  41,5),  Pom- 
mern, Westpreußen,  Brandenburg,  Böhmen, 
ganz  überwiegend  in  Gräbern). 

§  12.  Eine  zweite  Serie  von  Eimern  sind 
die  breiten,  rundlichen,  gegossenen  Becken 
mit  gewundenen  Kannelüren  (,,g  e  w  e  1 1 1  e 
Bronzekesse  1"),  welche,  jünger  als 
die  bisher  besprochenen,  im  allgemeinen 
ihr  Verbreitungsgebiet  teilen  (am  zahl- 
reichsten in  Dänemark:  20);  über  ihre 
Heimat  ist  noch  keine  Sicherheit  erzielt.  — 
Von  besonderer  Bedeutung  ist  eine  fernere, 
wiederum  jüngere  E  i  m  e  r  a  r  t ,  von 
Eierbecherform  mit  aufrecht  stehender 
Henkelöse,  aus  Messing,  niedergermani- 
scher Herkunft  (aus  der  Gegend  des  alten 
Juliacum  =  Jülich,  bei  Gressenich),  welche 
im  dritten  Jahrhundert  die  capuanischen 
Produkte  von  dem  germanischen  Markte 
verdrängt  hat.    Ein  Teil  ist  ausgezeichnet 


durch  einen  Fries,  welcher  in  erhabener 
Arbeit  Tierkämpfe  oder  Erotenszenen  dar- 
stellt. Sie  sind  am  reichsten  in  Hannover 
vertreten  (35)  und  werden  nach  einem 
dortigen  Fundplatz  als  „Typ  von  Hem- 
moor"  bezeichnet  (abg.  Band  I  Taf.  21, 
2);  außerdem  in  Westfalen,  Oldenburg, 
Mecklenburg  (Taf.41,  6),  Schleswig,  Däne- 
mark, Norwegen,  Prov.  Sachsen,  Bran- 
denburg. Die  Gressenicher  Messingindu- 
strie hat  sich  in  den  ersten  Jahrzehnten 
des  zweiten  Jahrhunderts  ausgebildet  und 
wahrscheinlich  bis  in  die  Zeit  Konstantins 
gearbeitet.  Die  Masse  der  Gräber,  in  denen 
sie  auftreten,  gehört  in  die  letzte  Zeit  des 
dritten  Jahrhunderts. 

§13.  An  Becken  haben  wir  (abge- 
sehen von  einfachen  Formen)  ältere  Exem- 
plare (noch  aus  dem  zweiten  vorchrist- 
lichen Jahrhundert)  mit  Weinblattgriff  von 
Weddel  in  Braunschweig  und  Dobbin  in 
Mecklenburg  (Taf.  41,  7)  und  jüngere  mit 
beweglichem  Griff,  zB.  Band  I  Taf.  20,  4, 
und  mit  „Schlangengriff"  aus  Dänemark, 
Hannover  (Taf.41,  8),  Pommern  und  Schle- 
sien; vereinzelt  sind  Schalen  in  Herz- 
muschelform aus  Hannover. 

§  14.  Von  Kannen  treten  auf  eine 
einfache  Form  von  Lucklum  (Braun- 
schweig) und  eine  sehr  künstliche  mit 
Kleeblattausguß  und  reich  ornamentiertem 
Henkel  in  Stücken  aus  Dänemark,  Meck- 
lenburg (Taf.  42,  9),  Westpreußen,  Branden- 
burg, Schlesien,  Böhmen.  —  Besonders 
häufig  fast  auf  dem  ganzen  Gebiete  und 
durch  die  Fabrikantenstempel  genauer 
bestimmbar  sind  die  schweren,  mit  festem 
Griff  versehenen  Kasserollen  (trullae) 
aus  trefflicher  Zinnbronze,  oft  mit  einem 
Überzug  von  Weißmetall  versehen,  der 
Griff abschluß  bei  den  älteren  ein  Schwanen- 
halshenkel (siehe  Band  I  Taf.  21,  3),  bei 
den  etwas  jüngeren  eine  Kreisscheibe  mit 
Loch  (Taf.  42,  10);  die  Industrie  ist  im  2. 
und  3.  Jahrhundert  auch  in  Gallien  hei- 
misch geworden  und  hat  dort  eine  originelle 
Nachblüte  (mit  Relief darstellungen)  gehabt, 
von  der  ein  Exemplar  auch  nach  Pommern 
(Suckow)(Taf.42, 11)  gelangt  ist. — Den  Kas- 
serollen verwandt  und  gleicher  Herkunft, 
aber  weniger  häufig  sind  die  Kellen  mit 
hineinpassenden,    meist    fein 


518 


RÖMISCHE  FUNDE 


gemusterten  Sieben,  dünnwan- 
dig, in  der  älteren  Zeit  mit  rundem 
Boden;  im  jüngeren  Abschnitt  werden  sie 
einfacher,  der  Boden  wird  flach,  die  Stempel 
verschwinden  (siehe  Band  I  Taf.  22,  2), 
doch  scheint  das  Herstellungszentrum  das 
alte  zu  bleiben. 

Pernice  u.  Winter  Der  Hildesheimer 
Silber  schätz,  1901.  Willers  Die  Bronzeeimer 
v.  Hemmoor  1901;  Neue  Untersuchungen  über  d. 
röm.  Bronzeindustrie  v.  Capua  1907;  zwei  für 
die  Geschichte  des  römischen  Handels  grund- 
legende Werke,  denen  Nachfolger  für  andere 
Gebiete,  zB.  die  Gläser,  dringend  zu  wünschen 
sind. 

V.  Glas.  §  15.  Glasgefäße  des  älteren 
Abschnittes  gehören  zu  den  größten  Selten- 
heiten (Beispiele  von  Cölpin  in  Pommern 
und  Espe  auf  Fünen,  Taf.  43,  12,  zwei 
Schalen,  blau  mit  weißem  Flammen- 
muster von  außerordentlicher  Schönheit, 
Juellinge  auf  Lolland,  Sojvide  auf  Gotland). 
Massenweise  erscheinen  sie  dann  im 
späteren  Abschnitt  und  gehören  in  den 
reichen  Skelettgräbern  der  Periode  (auf 
Seeland,  Sackrau  in  Schlesien)  zu  der 
regelmäßigen  Ausstattung.  Es  sind  Schalen 
und  Becher,  auch  Hörner,  also  Trinkgeräte; 
zum  Teil  in  Millefioritechnik,  mit  Malerei, 
aufgelegten  Fäden,  Rippen,  eingeschliffenen 
Mustern  usw.  versehen,  gehören  sie  zu  den 
schönsten,  welche  überhaupt  erhalten  sind. 
Die  Herkunft  ist  für  die  einzelnen  Formen 
noch  nicht  festgestellt,  für  die  späteren  ist 
sie  am  Rhein,  besonders  bei  Köln,  zu 
suchen,  und  die  norddeutschen  und  skandi- 
navischen Abnehmer  wenigstens  werden  sie, 
besonders  im  3.  Jahrhundert,  auf  jenem 
Seehandelswege  erhalten  haben,  welcher  für 
die  Eimer  wahrscheinlich  gemacht  ist;  doch 
hat  die  Herstellung  und  der  Export  die  rö- 
mische Herrschaft  überdauert.  Die  Funde 
verteilen  sich  ungleichmäßig:  wir  finden 
sie  vertreten  in  Thüringen,  Westfalen, 
Hannover  —  Schleswig-Holstein  fällt  be- 
zeichnenderweise ebenso  wie  bei  den 
meisten  Typen  von  Metallgefäßen  aus  — , 
Dänemark  (gegen  40)  (Taf.  43,  13),  Schwe- 
den, Norwegen,  Mecklenburg,  Pommern. 
Ostpreußen,  Schlesien.  —  Zusammen  mit 
d$n  Glasgefäßen  kommen  die  Glasperlen 
in  kaum  übersehbarer  Zahl  und  Formen- 


reichtum, besonders  in  der  spätrömischen 
Skelettgrabgruppe,  vor.  Zu  einer  ein- 
heimischen Glasindustrie  ist  es  nicht  ge- 
kommen; auch  die  wenigen  emaillierten 
Fibeln  und  Schnallen  (Schweden,  beson- 
ders Ostpreußen)  sind  sicher  Import  einer 
römischen,  wohl  provinzialen  Industrie, 
deren  Zentrum  wohl  im  europäischen  Süd- 
osten zu  suchen  ist. 

Anton  Kisa  Das  Glas  im  Altertume  ; 
über  Perlen  und  Email  noch  immer  wertvoll 
0.  Tischler  Schriften  der  phys.-ökon. 
Gesellsch.  in   Königsberg  (Ostpr.)  27,  1886. 

VI.  Keramik.  §16.  Einfache  („ton- 
grundige")  Gefäße  haben  zu  den  regelmäßi- 
gen Exportgegenständen  nicht  gehört  und 
sind  daher  außerordentlich  selten.  Etwas 
zahlreicher  nur  in  Böhmen.  Auch  glasierte 
nur  ganz  vereinzelt:  außer  einem  verun- 
glückten von  Altenwalde  bei  Hamburg  ein 
Doppelhenkelbecher  (2.  Jahrh.  ?)  von  Kör- 
chow  in  Mecklenburg  (Taf.  43,  14);  Scher- 
ben von  Veitheim  in  Westfalen. 

§  17.  An  S  i  g  i  1 1  a  t  a  fehlt  Italisches 
ganz.  Aus  der  älteren  (südgallischen) 
Fabrikation  nur  eine  Schale  von  Vippach- 
edelhausen  bei  Weimar;  reichlicher  und 
anscheinend  auf  demselben  Wege  wie  die 
Hemmoorer  Eimer  und  die  Gläser  einge- 
führt die  späteren  (mittelgallischen)  Fabri- 
kate der  Zeit  von  150  bis  250  etwa  in  West- 
falen, Hannover,  Hamburg,  Dänemark, 
Brandenburg  (Taf.43, 15,  Damme  i. Ucker- 
mark), Westpreußen,  Ostpreußen,  Provinz 
Sachsen,  Thüringen. 

Späte  schwarze  Provinzialware  (nieder- 
germanisch) von  Dingen  bei  Lehe. 

§  18.  Doch  tritt  die  Einwirkung  römi- 
scher Keramik  auf  die  germanische  in  der 
jüngeren  Periode  deutlich  hervor,  so  an 
einer  Gruppe  weitwandiger  Schalen  mit 
schmalem  Fuße,  die  besonders  in  Ost- 
deutschland heimisch  sind  (vgl.  Gefäße  von 
Sackrau,  Reichersdorf,  Wilhelmsau,  aber 
auch  in  den  Germanengräbern  des  zweiten 
bis  dritten  Jahrhunderts  im  Lahntal);  es 
mögen  hier  auch  Metallgefäße  (Silber- 
schalen des  Hildesheimer  Schatzes  zeigen 
dieselbe  Form)  mitgewirkt  haben;  ferner  in 
den  Henkelkrügen,  besonders  des  Ostsee- 
beckens, wo  auch  die  Henkelbildung  die 
Grundform     andeutet,    auch    eine    Nach- 


Tafel    40. 


Fig.   i 


Fig.  4. 


Fig.  2. 

Römische  Funde. 

1.    Helm  des  Nydammoors.  —  2.    Silberbecher  von  VVichulla,  nach  Mertens,  Urgeschichte  Schlesiens. 

—  3.  Silberschale  von  Gr.-Kelle,  nach  Beltz,  Vorgesch.  Altert,  v.  Mecklenburg.  —  4.  Bronzeeimer  von 

Fycklinge,  nach  Montelius,  Kultur  Schwedens. 

Reallexikon  der  germ.  Altertumskunde.    III.  Verlag-  von  Karl  J.  Trübner  in  Straßburg. 


Tafel    41. 


-*■*» 


Fig.   5- 


Fig.  6. 


Fig.  7. 


Fig.  8. 


Römische  Funde. 


5.  Bronzeeimer  von  Hagenow,  nach  Beltz.  —  6.  Bronzeeimer  von  Haeven,  nach  Beltz.  —  7.  Bronze- 
becken   von    Dobbin,    nach    Beltz.    —    8.    Bronzebecken    von    Freden,    nach  Willers,    Untersuchungen. 


Reallexikon  der  germ.  Altertumskunde.    III. 


Verlag  von  Karl  J.  Trübner  in  Straßburg. 


Tafel    42. 


Fig.  9- 


Fig.   10. 


Fig.   ii. 

Römische  Funde. 

9.    Kanne    von    Hagenow,    nach    Beltz.    —     10.    Bronzekasserolle    des    Ansius,    nach   Willers,    Unter- 
suchungen. —   11.  Silberkasserolle  von  Suckow,  nach  Willers,  Untersuchungen. 

Reallexikon  der  germ.  Altertumskunde.     III.  Verlag-  von  Karl  J.  Trübner  in  Straßburg. 


Tafel    43. 


Fig.   12. 


Fig.   14- 


Fig.   13- 


Fig.   15. 


Römische  Funde. 

12.  Glasschale  von  Espe,  nach  S.Müller,  Ordning.  —   13.   Glasbecher  von  Dänemark,  nach  S.  Müller, 

Ordning.  — -   14.    Henkelbecher  von  Körchow,    nach  Beltz.    —    15.    Sigillataschale    von  Damme,    nach 

Mitteilungen  des  Uckermärkischen  Museum-Vereins. 


Reallexikon  der  g-erm.  Altertumskunde.    III. 


Verlag-  von  Karl  J.  Trübner  in  Straßburg. 


RÖMISCHE  FUNDE 


519 


bildung  von  Buccheroart  ist  nachweis- 
bar (besonders  in  Nordthüringen).  Ebenso 
dürften  die  mit  den  genannten  Schalen 
gleichstufigen  ,, Warzengefäße",  wie  beson- 
ders an  der  Fußbildung  des  Reichersdorfer 
Stückes  ersichtlich,  unmittelbar  auf  römi- 
sche Muster  zurückgehen.  In  diesen  Fällen 
hat  der  römische  Einfluß  zur  Bildung  ein- 
heimischer Typen  geführt.  —  Ganz  singulär 
treten  auch  Nachahmungen  römischer  Pro- 
dukte auf  (ein  gutes  Beispiel  aus  Born- 
holm). 

§  19.  Stärker  noch  ist  die  Beeinflussung, 
welche  die  einheimische  Keramik  durch  die 
Metall-  und  Glasgefäße  erfahren  hat.  Es 
geht  nicht  zu  weit,  wenn  man  den  ganzen 
auffallenden  Aufschwung  der  Keramik  im 
ersten  Jahrhundert,  besonders  im  Norden, 
auf  die  Bildung  durch  klassische  Muster 
zurückführt.  Schon  die  „vorrömischen" 
Bronzekessel  haben  in  Böhmen  (auf  dem 
berühmten  Burgwalle  Hradischte  bei 
Stradonitz)  ihre  Nachahmung  in  Ton  ge- 
funden. An  Einzelheiten,  wie  an  der  Bil- 
dung der  Horizontalgriffe  und  Henkel 
dänischer  Tongefäße,  an  dem  gelegentlich 
abgedrehten  Boden  äußert  sich  schon  in 
dem  früheren  Abschnitt  der  Einfluß  einge- 
führter Gefäße;  im  späteren  machen  sich 
Motive  der  Glasgefäße  (eingeschliffene 
Ovale)  und  auch  die  Formengebung  der 
Sigillataschalen  geltend.  —  S.  auch  Art. 
Keramik,   Band  III,  Taf.  5. 

Sigillata   in  Deutschland :   Dragendorff 

ZfEthn.  1906,  S.  369. 

VII.  Statuetten  u.  ä.  §  20.  Kleine 
Bronzefiguren  römischer  Arbeit  sind  weit 
verbreitet,  mit  einer  Ausnahme  (Marren  in 
Oldenburg,  Schatzfund  des  4.  Jhs.)  als 
Einzelfunde;  über  die  Bedeutung,  welche 
sie  für  die  germanische  Bevölkerung  hatten, 
läßt  sich  kaum  etwas  sagen.  Für  die  alte 
Annahme,  daß  die  Germanen  in  den  römi- 
schen Götterdarstellungen  ihre  eigenen 
Götter  gesehen  hätten,  spricht  nichts.  Im 
wesentlichen  gehören  sie  der  späteren 
Kaiserzeit  und  dem  jüngeren  Abschnitt  an 
und  mögen,  worauf  die  Verteilung  weist, 
wenigstens  in  Deutschland,  meist  ebenfalls 
auf  dem  Wege  der  ,Hemmoorer'  Eimer  ein- 
geführt sein  (einige  allerdings  sind  älter). 
Mehrere  Exemplare  sind  bekannt  aus  Hol- 
land   und    Oldenburg,    ferner    solche    aus 

Hoops,  Reallexikon.     III. 


Hannover,    Schleswig-Holstein,   Dänemark 
(11   Stück,  meist  in  und  um  Fünen,  also 
abweichend   von    dem  Verbreitungsgebiet 
von  Gläsern  usw.),   Norwegen,    Schweden, 
Mecklenburg,    Brandenburg    und    Lausitz 
(3  Juppiter)>  Pommern,  Ostpreußen,  Posen. 
—  An  anderen   Skulpturen  eine   Schlange 
(Br.)   aus  dem  Torsberger  Moor  und  der 
prachtvolle  Greifenkopf  (Br.)  von  Vimose. 
Eine  Zusammenstellung  und  zeitliche  Schei- 
dung des  deutschen  Materials  steht  leider  noch 
aus;  das  dänische  von  Engelhard  Aarbeger, 
1871,  433  und  Blinkenberg  ebd.  1900,  65. 

VIII.  Münzen.  §21.  Vornero- 
nische  Münzen  treten  mit  Aus- 
nahme von  Holland,  der  Gegend  an  der 
Ems  und  eines  ganz  alleinstehenden  Fundes 
von  Niemegk  (Kr.  Zauch- Beizig)  auf  dem 
ganzen  Gebiete  nur  als  vereinzelte  Stücke 
auf  und  fehlen  auch  in  Gräbern  durch- 
gängig (eine  Ausnahme  zB.  eine  Gold- 
münze des  Augustus  in  einem  Grabe  von 
Ranis,  Kr.  Ziegenrück).  —  Die  Schatzfunde 
setzen  sich  ziemlich  gleichmäßig,  im  wesent- 
lichen aus  Denaren  des  von  Nero  bis  Septi- 
mius  Severus  herrschenden  Fußes  zusammen 
(besonders  von  Hadrian,  Antoninus  Pius, 
Mark  Aurel),  und  die  Zusammensetzung  der 
Funde  und  Erhaltung  der  Stücke  weist 
dahin,  daß  die  Einfuhr  in  der  letzten  Zeit 
stattgefunden  hat;  die  Markomannenkriege 
werden  die  Veranlassung  der  starken  Zufuhr 
gewesen  sein.  Die  große  Masse  sind  Silber- 
denare; aus  den  folgenden  Jahrhunderten, 
wo  die  Einfuhr  überhaupt  nachläßt,  über- 
wiegen Gold  und  Bronze.  Die  Münzen  ha- 
ben sicher  in  erster  Linie  als  Kurant  gedient 
(in  den  jüngsten  Funden,  Hacksilber- 
funden, zB.  dem  von  Schimoitzel  in  Pom- 
mern von  1075,  sind  sie  natürlich  nur  als 
Metall  aufgenommen);  doch  fehlt  es  nicht  an 
solchen,  die  durch  Durchbohrung,  Henkel 
oder  Öse  zu  Schmuckstücken  hergerichtet 
sind  (gute  Beispiele  aus  Thüringen).  Als 
Grabbeigaben  kommen  Münzen  erst  seit 
Ende  des  dritten  Jahrhunderts  etwas 
häufiger  vor.  Eine  Ausnahmestellung 
nimmt  Ostpreußen  ein,  wo  gerade  im  dritten 
Jahrhundert  Münzen  eine  allgemeine  Grab- 
beigabe bilden.  —  Besonders  deutlich  und 
reich  sind  die  skandinavischen  Erscheinun- 
gen: 6400  Stück,  fast  beschränkt  auf  das 
südöstliche    Schonen,     Bornholm,    Öland, 

34 


;20 


RÖMISCHES  GERMANIEN 


Gotland  und  so  den  Importweg  bezeich- 
nend, welcher  über  die  Weichselmündung 
ging  und  in  den  reichen  Funden  in  West- 
preußen (2500)  und  Ostpreußen  (6000),  so- 
wie weiter  südlich  in  der  Verteilung  der 
Münzfunde  in  Posen  und  Schlesien  bis 
zum  Ende  des  dritten  Jahrhunderts  er- 
kennbar ist. 

§22.  Nachbildungen  römischer 
Münzen  sind  sehr  selten  und  beschränken 
sich  auf  plumpe  Nachahmungen;  zB.  in 
Schweden.  Häufiger  sind  im  Norden  die 
Nacharbeiten  byzantinischer  Solidi  in  einem 
eigenartigen  nordischen  Stile,  welcher  auch 
auf  die  Tierornamentik  eingewirkt  hat, 
während  die  eigene  Münzprägung  der  ger- 
manischen Reiche  des  Südens  vom  fünften 
Jahrhundert  an  sich  eng  an  diese  Vorbilder 
anschloß. 

Eine  Zusammenstellung  der  Münzfunde  auf 
dem  besprochenen  Gebiete  nach  einheitlichen  Ge- 
sichtspunkten ist  seitens  des  Verbandes  der  nord- 
westdeutschen Altertumsvereine  in  die  Wege  ge- 
leitet und  in  Bearbeitung  (durch  W  i  1 1  e  r  s). 
Für  Skandinavien  s.  Montelius  Kultur 
Schwedens  166.  Gut  F  r  e  d  r  i  c  h  Münzfunde 
in  Posen  1909. 

IX.  Verschiedenes.  §23.  An 
Einzelheiten  seien  noch  erwähnt, 
zum  Teil  allerdings  aus  unsicheren  Funden, 
Spiegel  (Pommern,  Westpreußen,  Däne- 
mark, Polen),  Tonmasken  und  andere 
Tonfiguren  (Westpreußen  usw.),  S  k  a  r  a  • 
b  ä  u  s  (Guben),  Tonlampen  (Alt- 
mark, Prov.  Hannover),  Gemmen  (Wald- 
husen  bei  Lübeck),  Wagen  (Dänemark, 
Norwegen,  Schweden,  Böhmen),  Würfel, 
Astragalen,  Spielsteine  aus  Hörn 
und  Glas,  schon  im  älteren  Abschnitt,  später 
häufiger  besonders  auf  Seeland  und  in  Meck- 
lenburg, Beinnadeln  und  Bein- 
griffel, zahlreicher  ebenfalls  nur  in 
Böhmen,  Dreifüße  und  Tische  aus 
Bronze  (Hildesheim,  Sackrau).  —  S.Tafeln 
40 — 43.  R.  Beltz. 

Römisches  Germanien. 

I.  Die  Eroberung  durch  die  Rö- 
mer. §  1.  Tacitus  sagt  in  seiner  Germania 
C.  37:  ,,sescentesimum  et  quadragesimum 
annum  urbs  nostra  agebat,  cum  primum 
Cimbrorum  audita  sunt  arma,  Caecilio  Me- 
tello  et  Papirio  Carbone  consulibus;  ex  quo 
si  ad  alterum  imperatoris  Traiani  consula- 


tum  computemus,  ducenti  ferme  et  de- 
cem  anni  colliguntur:  tarn  diu  Germania 
vincitur  ....  quippe  regno  Arsacis  acrior 
est  Germanorum  libertas."  Schon  der 
Römer  hatte  das  Gefühl,  daß  die  Germanen 
,,triumphati  magis  quam  victi  sunt". 

Triumphzeichen  römischer  Siege  über 
Germanen  erhoben  sich  zwar  in  den  ver- 
schiedensten Gegenden  der  römischen  Welt 
in  nicht  geringer  Zahl.  An  den  Donau - 
mündungen  kündet  heute  noch  das  groß- 
artige Siegesdenkmal  von  Adamklissi,  wie 
hier  römische  Legionen  den  germanischen 
Bastarnern,  den  unglücklichen  Vorläufern 
der  Goten,  den  Weg  über  die  Donau  nach 
den  Herrlichkeiten  des  Südens  zu  ver- 
wehren suchten.  Auf  der  Piazza  Co- 
lonna  in  Rom  erzählt  die  Marcussäule  von 
den  Siegen  des  Kaisers  Marcus  an  der  mitt- 
leren Donau  über  Markomannen  und 
Langobarden.  Und  über  dem  Rhein  bei 
Mainz  ragt  jetzt  noch  das  gewaltige  Grab- 
und  Triumphalmonument  des  Drusus,  des 
Bändigers  der  rheinischen  Germanen. 

§  2.  Und  das  Ergebnis  all  dieser  Kämpfe 
an  Donau  und  Rhein  ?  Zwar  ist  es  Augustus 
geglückt,  Rhein  und  Donau  von  ihren 
Quellen  bis  zu  den  Mündungen  zu  gesicher- 
ten Grenzen  des  Römerreichs  zu  machen 
und  auch  das  nächste  Vorland  zu  beherr- 
schen; die  flavischen  Kaiser  und  Traian 
haben  sogar  noch  darüber  hinaus  durch 
Einverleibung  der  'agri  decumates'  und  von 
Dazien  die  beiden  ungünstigen  „sinus  im- 
perii"  ausgeglichen.  Aber  das  ganze  innere 
Germanien  blieb  frei,  auch  frei  von  römi- 
schem Militär-  und  Steuerdienst. 

Auch  die  Besitzergreifung  und  Romani- 
sierung  des  schmalen  rheinischen  Grenz- 
gebiets geschah  nur  ganz  allmählich  und 
war  mehrfach  mit  großen  Schwierigkeiten 
verbunden,  je  nach  der  Art  der  germani- 
schen Stämme,  die  es  bisher  innehatten 
oder  streitig  machten. 

§ 3.  Die  linksrheinischenGer- 
manenstämme  wurden  bekanntlich 
schon  von  Cäsar  unterworfen.  Was  Cäsar 
von  den  Remern  erfuhr  und  was  von  Taci- 
tus Germ.  2  bestätigt  wird  (Bell.  Gall.  II 4) : 
„plerosque  Beigas  esse  ortos  ab  Germanis 
Rhenumque  antiquitus  traductos  propter 
loci  fertilitatem  ibi  consedisse  Gallosque 
qui  ea  loca  incolerent  expulisse",  ist  zwar 


RÖMISCHES  GERMANIEN 


521 


von  vielen  Germanisten  aufs  lebhafteste 
abgewiesen  worden  (vgl.  Müllenhoff  DA. 
II  192  f.,  IV  393  f.),  indessen  wird  es  durch 
die  archäologische  Forschung  immer  mehr 
gesichert.  Die  Ausgrabungen  zeigen  von 
Jahr  zu  Jahr  deutlicher,  daß  im  Gebiet  der 
Beiger  und  Treverer  schon  im  3.  bis  2.  Jahrh. 
v.  Chr.  eine  der  rechtsrheinischen  germani- 
schen sehr  gleichende  Kultur  herrschte, 
die  sich  von  der  umgebenden  keltischen 
vor  allem  durch  andere  Grabriten  unter- 
schied. Nun  ist  es  zwar  wohl  denkbar  und 
durch  Cäsars  Nachrichten  über  die  süd- 
deutschen und  böhmischen  Tectosagen  auch 
erwiesen,  daß  die  über  den  Rhein  vorge- 
schobenen gallischen  Stämme  allmählich 
Manches  von  der  Kultur  der  Germanen 
annahmen;  daß  sie  aber  auf  dem  linken 
Rheinufer  schon  so  früh  von  der  allgemein 
üblichen  Erdbestattung  zu  der  germani- 
schen Verbrennung  übergingen,  dafür  fehlt 
es  auf  dem  ganzen  keltischen  Gebiete  an 
Rhein  und  Donau  an  Parallelen.  Ein  guter 
Teil  der  belgischen  Bevölkerung  und  auch 
noch  ein  Teil  der  Treverer  zur  römischen 
Zeit  dürfte  also  von  einer  germanischen 
Invasion  herrühren,  die  der  des  Ariovist 
um  ca.  100  Jahre  vorausging.  Tatsächlich 
muten  uns  auch  sehr  viele  der  auf  den 
Trierer  Denkmälern  dargestellten  Gesichter 
von  Moselbewohnern  als  gut  germanisch 
an.  Die  Scharen  des  Ariovist  (Vangiones, 
Nemetes,  Triboci  usw.)  besetzten  Rhein- 
hessen, Rheinbayern  und  das  untere  Elsaß 
um  das  Jahr  72  v.  Chr.,  wie  auch  die 
archäologischen  Bodenfunde  immer  deut- 
licher erkennen  lassen,  und  behielten  diesen 
Landstrich  auch  nach  ihrer  Besiegung 
durch  Cäsar  im  Jahre  58  bei.  Nachdem 
auch  noch  die  Ubii  (38  oder  19  v.  Chr.)  auf 
das  linke  Ufer  übergesiedelt  worden  waren 
in  der  Gegend  von  Bonn  und  Köln,  von  den 
Römern  nunmehr  Agrippinenses  benannt, 
war  zu  Beginn  des  Kaiserreichs  fast  das 
ganze  linke  Rheinufer  von  germanischen 
Stämmen  bewohnt,  die,  abgesehen  von 
einigen  Aufständen  in  der  zweiten  Hälfte 
des  1.  Jahrhunderts,  treu  zu  Rom  hielten. 
Als  socii  zu  wehrhaftem  Grenzschutz  ange- 
siedelt, ,,ut  arcerent,  non  ut  custodirentur" 
(Tacitus  Germ.  28),  haben  sie  mehr  als  vier 
Jahrhunderte  diese  Aufgabe  für  Rom  erfüllt 
und  sind  dabei  in  der  äußeren  Kultur  fast 


I  völlig  romanisiert  worden,  die  südlichen 
!  Stämme  mehr  als  die  nördlichen.  Die 
i  römischen  Inschriften  nennen  nur  ganz 
wenige  germanische  Namen,  offenbar  weil 
diese  Germanen  wie  so  viele  andere  ihren 
Stolz  darin  suchten,  römische  Namen  zu 
tragen.  Ihre  Gräberinventare  unterschei- 
den sich  vom  2.  Jahrh.  ab  kaum  von  denen 
der  anderen  römischen  Provinzialen;  nur 
einige  Götterkulte  (matres,  matronae)  usw. 
verraten  den  germanischen  Ursprung.  Als 
diese  Gegenden  im  5.  Jahrh.  nach  dem 
Sturz  der  Römerherrschaft  von  Burgunden, 
Alamannen  und  Franken  besetzt  wurden, 
haben  diese  wenigstens  am  Mittel-  und 
Oberrhein  nur  noch  wenig  echtgermani- 
sches Wesen  angetroffen,  wenn  auch  alte 
germanische  Tradition  speziell  bei  der 
ärmeren  Bevölkerungsschicht  zweifellos 
weiterbestand. 

§  4.  Auch  am  rechten  Rhein- 
ufer wurden  schon  vor  der  eigentlichen 
Okkupation  dieses  Gebietes  durch  die  Rö- 
mer in  römischen  Diensten  stehende  ger- 
manische Vasallenstaaten  geschaffen;  zwi- 
schen Neckar  und  Main  die  Suebi  Nicretes 
mit  dem  Hauptorte  Lopodunum  (civitas 
Ulpia  Sueborum  Nicretum),  zwischen  Main 
und  Lahn  die  Mattiaci,  am  Niederrhein  die 
Batavi,  von  denen  Tacitus  Germ.  29  sagt: 
,,exempti  oneribus  et  collationibus  ettantum 
in  usum  proeliorum  sepositi  velut  tela  at- 
que  arma  bellis  reservantur".  Auch  nach 
der  Einverleibung  des  rechtsrheinischen 
Gebiets  in  das  imperium  Romanum  durch 
die  Limesanlagen  unter  Domitian  und 
Trajan  scheinen  sie,  zum  Teil  gestützt  auf 
die  alte  societas,  besondere  Vorrechte  ge- 
nossen zu  haben.  Und  auch  nach  Verlust 
des  Limes  um  260  n.  Chr.  haben  die  Suebi 
Nicretes  und  wohl  auch  die  Mattiaci  wieder 
freiwillig  die  Grenzwacht  für  Rom  über- 
nommen. 

§  5.  Die  Absichten  der  Römer  auf  das 
innere  Germanien  galten  in  der 
ersten  Hälfte  des  I.  Jhs.  mehr  dem  Küsten- 
gebiet der  Nordsee.  Im  Monumentum  An- 
cyranum  sagt  Kaiser  Augustus:  „Gallias  et 
Hispanias  provincias  item  Germaniam,  qua 
claudit  Oceanus,  a  Gadibus  ad  ostium 
Albis  fluminis  pacavi"  und  weiter:  ,,classis 
mea  per  Oceanum  ab  ostio  Rheni  ad  solis 
orientis  regionem  usque  ad  nationem  Cim- 

34* 


122 


RÖMISCHES  GERMANIEN 


brorum  navigavit,  quo  neque  terra  neque 
mari  quisquam  Romanus  ante  id  tempus 
adiit".  Tatsächlich  hat  er  auch  den  Küsten- 
strich von  den  Rheinmündungen  bis  zur 
Elbe,  das  Gebiet  der  Frisii,  Amsivarii, 
Chauci,  Angrivarii  dem  römischen  Reiche 
einverleibt.  Indessen  vermochte  er  die  süd- 
lich davon  wohnenden  Bructeri,  Cherusci, 
Marsi,  Chatti  usw.  ebensowenig  wie  seine 
Nachfolger  dauernd  zu  bezwingen.  Nach 
vielen  Schwankungen,  indem  z.  B.  Claudius 
die  römischen  Garnisonen  ganz  vom  rechten 
Rheinufer  zurückzog,  während  Vespasian 
wieder  energisch  und  siegreich  gegen  die 
Bructerer  vorging  (A.  h.  V.  V  S.  184),  war 
um  das  Jahr  100,  abgesehen  vom  Bataver - 
gebiet,  wieder  das  ganze  rechte  Ufer  am 
Niederrhein  frei  von  der  Römerherrschaft 
und  sollte  es  auch  fernerhin  bleiben,  wenn- 
gleich das  nächste  Vorland  wie  eine  Art 
Festungsglacis  behandelt  wurde.  Auch  am 
Mittelrhein  war  ursprünglich  ein  schmaler 
Schutzstreifen  jenseits  des  Flusses  von  den 
Römern  festgehalten  worden  durch  Zurück- 
drängung der  Sugambrer  und  Chatten  in 
das  Gebirge.  Zu  Tacitus'  Zeit  reichten  schon 
die  Tencteri  und  Usipi  als  freie  Germanen 
bis  an  den  Rhein  heran,  so  daß  die  Römer 
von  Vetera  aus  den  Kampf  zwischen  Bruc- 
teri und  Chamavi  wie  in  der  Arena  ein 
Gladiatorenschauspiel  genießen  konnten. 
„Super  sexaginta  milia  non  armis  telisque 
Romanis,  sed,  quod  magnificentius  est,  ob- 
lectationi  oculisque  ceciderunt",  sagt  Taci- 
tus Germ.  33  und  fährt  als  Römer  fort: 
,,maneat  quaeso  duretque  gentibus  si  non 
amor  nostri,  at  certe  odium  sui",  einWunsch, 
der  leider  nur  zu  lange  in  Erfüllung  ging. 
§  6.  Von  dem  Punkte  an,  wo  das  Gebiet  der 
linksrheinischen  Ubii-Agrippinenses  und 
mit  ihm  die  Germania  inferior  aufhörte,  und 
wo  ein  schmaler  Streifen  der  provincia 
Belgica  beiderseits  der  Mosel  sich  bis  nahe 
an  den  Rhein  herandrängt,  wo  auf  dem 
rechten  Rheinufer  die  verbündeten  Mat- 
tiaci  den  Pufferstaat  gegen  die  gefährlichen 
Chatten  bildeten,  wo  die  Silbergruben  an 
der  Lahn,  der  fruchtbare  Rheingau  mit 
seinen  heißen  Quellen  bei  Wiesbaden  und 
die  dicht  bevölkerte  reiche  Wetterau  mit 
ihrer  Salzstätte  bei  Nauheim  zu  schützen 
waren,  von  da  an  zogen  die  Römer  eine 
stark  befestigte    Grenzwehr   auf  dem 


Kamme  des  Taunusgebirges  bis  an  das 
große  Mainknie  und  allmählich  auch  weiter 
nach  Süden  durch  den  Odenwald  und  die 
andern  süddeutschen  Waldgebirge  bis  an 
die  Donau.  Am  Anfang  aber  nur  provi- 
sorisch und  leicht  beweglich,  mit  der  Zeit 
immer  starrer,  wurde  sie  allmählich  zur 
definitiven  Reichsgrenze  durch  Wall  oder 
Mauer  weithin  sichtbar  gemacht. 

Wie  am  Niederrhein  die  Operationen 
hauptsächlich  von  Vetera  ausgingen,  das 
gegenüber  der  Lippe  (Lupia)  -Einmündung 
liegt,  gegen  Bructeri,  Cherusci  usw.,  so 
waren  sie  am  Mittelrhein  auf  das  dem 
Maineinfluß  gegenüber  gelegene  Mogontia- 
cum  gestützt  und  gegen  Chatten,  Sueben 
und  Markomannen  gerichtet.  Wie  am 
Niederrhein  längs  Lippe,  Ems  usw.  schon 
von  Drusus  feste  Standlager  und  Etappen- 
posten (Haltern,  Oberaden  usw.)  angelegt 
wurden,  so  längs  des  Mains  (Höchst, 
Frankfurt  usw.)  und  an  seinen  Neben- 
flüssen, auch  an  wichtigen  Straßenknoten- 
punkten inmitten  der  Ebene.  Die  eigent- 
liche Grenzbefestigung  (limes)  wurde  erst 
unter  Domitian  begonnen,  dessen  Chatten- 
kriege  vom  Jahre  83  und  89  ihm  die  Ge- 
fährlichkeit dieses  Gegners,  zumal  in  den 
unwegsamen  Gebirgsgegenden,  offenbarten. 
Ein  Augenzeuge  dieser  Kämpfe,  Frontinus, 
schreibt  strategemata  1,  3,  10  darüber: 
,,imperator  Caesar  Domitianus  Augustus, 
cum  Germani  more  suo  e  saltibus  et  ob- 
scuris  latebris  subinde  impugnarent  nostros 
tutumque  regressum  in  profunda  silvarum 
haberent,  limitibus  per  centum  viginti 
milia  passuum  actis  non  mutavit  tantum 
statum  belli,  sed  et  subiecit  dicioni  suae 
hostes,  quorum  refugia  nudaverat".  Wel- 
cher Art  diese  refugia  der  Chatten  waren, 
das  zeigen  uns  deutlich  die  zahlreichen 
Ringwälle  auf  den  Höhen  des  Taunus,  die, 
wie  die  neueren  Ausgrabungen  lehren, 
gerade  in  der  germanischen  Zeit  um  die 
Wende  des  Jahrtausends  eine  große  Rolle 
gespielt  haben.  Es  ist  hier  nicht  der  Ort, 
die  Geschichte  der  deutschen  Limes- 
anlage eingehender  zu  verfolgen,  die 
bekanntlich  seit  dem  Jahre  1892  durch 
Reichsmittel  von  einer  besonderen  Kom- 
mission untersucht  wird.  Die  Hauptergeb- 
nisse dieses  großangelegten  Unternehmens 
sind    in    dem   im    Erscheinen    begriffenen 


RÖMISCHES  GERMANIEN 


523 


Werke :  Fabricius,  Hettner,  v.  Sarwey,  Der 
obergermanisch -rätische  Limes  des  Römer- 
reiches, niedergelegt.  Es  genügt,  einige 
Punkte  flüchtig  zu  skizzieren.  Der  Limes 
war  zu  allen  Zeiten  nur  als  befestigte  Vor- 
postenstellung gedacht  für  die  Hauptarmee 
am  Rhein  und  an  der  Donau.  Dement- 
sprechend lagen  in  den  großen  Garnisonen 
dieser  Operationsbasis  (Straßburg,  Mainz, 
Bonn,  Neuß  usw.)  nur  Legionen,  in  den 
Kastellen  am  Limes  nur  Kohorten  und 
Alen  der  Hilfsvölker  (auxilia),  unter  letzte- 
ren auch  Germanen,  wie  in  Jagsthausen. 
Die  Grenzsperre  bestand  ursprünglich  nur 
aus  einem  Flechtwerk-  oder  Palisadenzaun 
und  aus  Holztürmen,  die  in  regelmäßigen 
Abständen  folgten,  beide  geeignet,  herum- 
schweifende, räubernde  germanische  Ban- 
den bis  zur  Ankunft  der  nächsten  Kastell- 
besatzung aufzuhalten  oder  das  Herannahen 
größerer  feindlicher  Heeresmassen  recht- 
zeitig zu  bemerken  und  rückwärts  weiter- 
zumelden.  Erst  allmählich,  namentlich  seit 
Hadrian,  wurden  die  Holz-  und  Erdbauten 
durch  steinerne  ersetzt,  seit  Anfang  des 
3.  Jhs.,  als  die  Alamanneneinfälle  am  Main 
begannen,  wurde  der  Palisadenzaun  durch 
Wall  und  Graben  oder  eine  Mauer  verstärkt. 
Dieser  „Pfahl"  und  die  „Teufelsmauer" 
machten  auf  die  Germanen  augenscheinlich 
einen  großen  Eindruck,  da  sich  heute  noch 
die  Erinnerung  daran  in  Hunderten  von 
Flurnamen  und  Sagen  abspiegelt  und  heute 
noch  der  Pfahl  in  gewissen  Gegenden  eine 
Grenzscheide  auch  der  Volkssitten  bildet. 
Aber  länger  als  bis  zur  Mitte  des  3.  Jhs.  ver- 
mochte er  den  Chatten-  und  Alamannen- 
Ansturm  nicht  aufzuhalten.  Die  meisten 
Limeskastelle  sind  um  260  n.  Chr.  in  Schutt 
und  Asche  gesunken,  wenn  auch  von  einigen 
späteren  römischen  Kaisern  gelegentlich 
noch  erfolgreiche  Vorstöße  nach  dem  Limes 
gemacht  wurden. 

§  7.  Nach  der  Aufgabe  des  Limes  traten 
wieder  ähnliche  Verhältnisse  ein  wie  in  der 
ersten  Hälfte  des  1.  Jhs.  Rhein  und  Donau 
bildeten  die  Grenze.  Das  Vorland  war  zwar 
an  einigen  wichtigen  Punkten  noch  von 
römischen  Garnisonen  besetzt,  im  allge- 
meinen aber  von  germanischen  Stämmen 
bewohnt,  die,  durch  römisches  Geld  er- 
kauft, Milizkorps  im  Dienste  der  Römer 
stellten,   wie  die  Suebi  Nicretes  in  Heidel- 


berg. Das  stolze  Wort  in  der  Lebensbe- 
schreibung des  Kaisers  Probus:  „omnes  iam 
barbari  vobis  arant,  vobis  iam  serunt  et 

contra   interiores    gentes    militant    

illis  (sc.  Germanis)  sola  relinquimus  sola" 
war  also  keineswegs  nur  eine  Phrase. 

Die  Alamanneneinfälle  in  das  rechts- 
rheinische und  süddonauische  Gebiet  mehr- 
ten sich  zwar  von  Jahrzehnt  zu  Jahrzehnt, 
aber  die  großen  römischen  Waffenplätze 
am  Rhein  wie  an  der  Donau  hielten  doch 
stand  bis  zum  Beginn  der  großen  Völker- 
wanderung, wo  Hunnen,  Alanen,  Vandalen, 
Sueben  usw.  den  letzten  römischen  Wider- 
stand endgültig  niederschmetterten. 

Wichtigere    neuere    Lit.      Fabricius     D. 
röm.   Heer  in  Obergermanien  u.  Rälien;  Hist.  Z. 
1 906.   Fabricius,  Hettner,  v.  Sarwey 
D.  ober germ. -rät.  Limes  des  Römerreichs;  bis  jetzt 
41  Lieferungen.   E.  Kornemann  Die  neueste 
Limesforschung;  Klio  1907,  73 — 121;  W.  Bar- 
th e  1 ,  6.  Bericht  d.  röm. -germ.  Kommission  1913 
S.  2781.   E.  Ritterling  Zur  Gesch.  des  röm. 
Heeres  in  Gallien;  Bonn.  Jahrb.  114  S.  159 — 188. 
II.     Verwaltung    des    Landes 
durch    Römer    und    Einheimi- 
sche.     Die     Grenzen    der   provincia 
Germania,  die  erst  gegen  Ende  des  1.  Jhs. 
von  der  Belgica  unabhängig  wurde,  änder- 
ten sich  natürlich  entsprechend  den  mili- 
tärischen   Erfolgen    oder   Mißerfolgen    der 
Römer  in  den  verschiedenen  Zeiträumen. 
Wenn  sie  im  einzelnen  auch  noch  nicht  ganz 
genau  festgestellt  sind,  so  lassen  sie  sich  im 
großen  und  ganzen  doch  wohl  erkennen. 
Im  2.  und  3.  Jahrh.  verliefen  sie  folgender- 
maßen :   Im  Westen  gegen  die  Gallia  Belgica 
trennte  sie  der  Kamm  der  Vogesen,  der  Hart 
und    des    Hunsrücks    (vgl.    Zangemeister 
C.  I.  L.  XIII.  II.  1.  S.  139,   161,  178  usw.). 
Im    Hunsrück    war    nach    Ausonius    die 
Grenze  bei  Belginum,  das  auf  der  Peutin- 
ger karte  und  der   Inschrift  C.  IL.  XIII. 
7555  a  genannt  und   in   Überresten  beim 
sogenannten  stumpfen  Turm  bei  Hinzerath 
nachgewiesen  ist.    Hier  schieden  sich  auch 
die  Diözesen  von  Mainz   und  Trier,   hier 
berührten  sich  drei   deutsche  Gauen,   der 
Trech-,   Mosel-   und   Nahegau,   eine  Kon- 
tinuität   der    Verhältnisse,    die    wir    auch 
anderwärts  beobachten  können.    Im  Gebiet 
der  Maas  sind  die  Grenzen  weniger  sicher 
ermittelt.  Im  allgemeinen  läßt  sich  ersehen, 
daß  sie  nicht  nur  nach  geographischen,  son- 


524 


RÖMISCHES  GERMANIEN 


dem  auch  nach  nationalen  Gesichtspunkten 
gezogen  waren  und  nicht  nur  den  Besitz- 
stand der  Triboci,  Nemetes  und  Vangiones 
wahrten,  sondern  auch  die  alten  Ansprüche 
der  Treverer  und  der  Nervier  und  einiger 
anderer  belgischer  Stämme  auf  germanische 
Abkunft  anerkannten.  Im  Süden  bildete 
die  Grenze  gegen  die  Helvetii  im  ganzen  der 
Oberrhein  und  weiterhin  gegen  Raetia  un- 
gefähr eine  über  die  Rauhe  Alb  führende 
Verbindungslinie  zwischen  Pfyn  (ad  fines)- 
Eschenz  (Tasgaetium)  in  der  Nordschweiz 
und  der  Mündung  des  Röthenbachtälchens 
bei  Lorch,  wo  die  Mauer  des  rätischen  und 
der  Erdwall  des  obergermanischen  Limes 
zusammenstießen.  Die  Ostgrenze  war 
durch  die  innere  bzw.  äußere  Limeslinie 
gegeben,  von  Andernach  ab  durch  den 
Rhein.  Waren  in  diesem  rechtsrheinischen 
Gebiet  auch  einige  kleinere  gallische  Stäm- 
me einbegriffen,  wie  die  Raurici  bei  Basel, 
die  Cubii  und  Toutones  im  nördlichen 
Odenwald  und  jene  gallischen  Wagehälse, 
die  sich  in  den  agri  decumates  niedergelas- 
sen hatten,  in  der  Hauptsache  bildeten  doch 
Germanen  (Markomannen,  Sueben,  Mat- 
tiaken  usw.)  die  Bevölkerung  des  Landes. 
Nachdem  zuerst  eine  ober-  und  nieder- 
rheinische Armee  abgesondert  war,  wurde 
gegen  Ende  des  i.  Jhs.  auch  eine  provincia 
Germania  superior  und  inferior  geschieden. 
Die  Grenze  zwischen  beiden  bezeichnete 
der  Vinxtbach  (=  Finzbach)  bei  Brohl,  der 
Obrincas  des  Ptolemaeus,  wo  auch  eine 
'finibus  et  genio  loci'  von  Soldaten  geweihte 
Inschrift  gefunden  ist  (C.  I.  L.  XIII  7732). 
Hauptquartier  und  Hauptstadt  Oberger  - 
maniens  war  Mainz,  UntergermaniensKöln. 
Den  beiden  kaiserlichen  Legaten  (Legati 
Augusti  pro  praetore)  standen  ursprüng- 
lich je  3 — 4,  später  nur  noch  je 
2  Legionen  zur  Verfügung,  von  denen  je 
2  in  Mainz  (Mogontiacum)  und  Xanten 
(Vetera),  die  andern  in  Windisch  (Vin- 
donissa)  bzw.  Straßburg  (Argentorate) 
und  Neuß  (Novesium)  bzw.  Bonn  und  Köln 
(oppidum  Ubiorum)  garnisonierten.  Dazu 
kamen  eine  größere  Anzahl  alae  und  cohortes 
der  auxilia,  die  in  den  praesidia  am  Rhein 
und  am  Limes  lagen  und  seit  dem  Bataver- 
aufstande im  allgemeinen  von  Le- 
gionsoffizieren kommandiert  wurden.  Die 
Legionen    bestanden    wenigstens    in    den 


älteren  Zeiten  aus  Italikern  und  aus  den 
römischen  Bürgerkolonien  Südgalliens  und 
Spaniens,  die  auxilia  aus  ursprünglich 
zwangsweise  ausgehobener,  später  ange- 
worbener Mannschaft  unterworfener  Völ- 
kerschaften, Spaniern,  Galliern,  Helvetiern, 
Bewohnern  der  Alpen  und  Balkanhalb  - 
insel,  ja  aus  Nordafrikanern  und  Klein- 
asiaten. Die  ersteren  besaßen  von  Haus  aus 
das  röm.  Bürgerrecht,  die  letzteren  erwar- 
ben es  durch  langjährigen  Militärdienst. 
Zu  jedem  Kastell  gehörte  ein  sehr  ausge- 
dehntes Territorium  (canabae,  agri  militum 
usui  sepositi,  prata  usw.),  das  gegen  das 
Privatland  abgesteint  war  (vgl.  v.  Domas- 
zewski,  Röm.-germ.  Korrbl.  II  (1909) 
S.  36  f.)- 

Nach  dem  Verlust  des  Limesgebietes 
wurde  von  Diokletian  die  linksrheinische 
Germania  in  die  Germania  prima  (Vangio- 
nen,  Nemeter  und  Triboker)  und  in  die 
secunda  (Ubier  und  Tungrer)  geteilt,  die  wie 
mehrere  andere  Provinzen  unter  dem  prae- 
fectus  praetorio  in  Trier,  das  seit  285/86 
Kaiserresidenz  war,  standen  und  im  einzel- 
nen von  duces  und  consulares  verteidigt  und 
verwaltet  wurden.  Von  der  provincia  Ger- 
mania getrennt  wurde  die  Maxima  Sequa- 
norum.  Der  dux  Mogontiacensis  befehligte 
nach   der   Notitia   Dignitatum: 

1.  die  milites  Pacenseszu  Saletio  (Selz), 
2»  die  Menapii  zu  Tabernae  (Zabern), 

3.  die  milites  Anderitiani  im  Vicus  Juli- 
us (Germersheim), 

4.  die  milites  Vindices  bei  den  Nemetes 

(Speier), 

5.  die  milites  Martenses  zu  Alta  Ripa 

(Altrip), 

6.  die  ala  Secunda  Flavia  bei  den  Van- 

giones (Worms), 

7.  die  milites  Armigeri  zu  Mogontiacum 

(Mainz), 

8.  die  milites  B(r)ingenses  zu  Bingium 

(Bingen), 

9.  die  milites  Balistarii  zu  Bo(u)dobrica 

(Boppard), 

10.  die  milites  Defensores  zu  Confluentes 

(Koblenz), 

11.  die  milites  Acincensium  zu  Antona- 

cum  (Andernach). 
Die  Legionen  wurden  nach  Gallien  zurück- 
gezogen, die  auxilia  am  Rhein  wurden  limi- 
tanei  oder  riparienses   genannt.     Einzelne 


RÖMISCHES  GERMANIEN 


525 


tractus  standen  unter  comites,  wie  das 
frühere  Territorium  der  VIII.  Legion  unter 
dem  comes  Argentoratensis.  Die  consulares 
führten  die  Zivilverwaltung. 

Die  oberste  Finanzverwaltung 
war  seit  der  Scheidung  der  Provinzen  in 
den  Händen  des  procurator  Belgicae  et 
duarum  Germaniarum,  der  in  Trier  resi- 
dierte. Zur  Erleichterung  dieser  Verwaltung 
waren  schon  seit  Cäsar  wie  in  Gallien 
Völkerschaftsterritorien  mit  bestimmten 
Rechten  und  Pflichten  geschaffen  worden: 
am  linken  Rheinufer  z.  B.  die  civitas  Tri- 
bocorum  mit  dem  Vorort  Brocomagus 
(Brumath),  die  c.  Nemetum  mit  dem  Vor- 
ort Noviomagus  (Speyer),  Vangionum  mit 
Borbetomagus  (Worms),  wrährend  Mainz 
erst  in  der  zweiten  Hälfte  des  3.  Jahrhs. 
civitas  und  metropolis  der  Germania  prima 
wurde,  wie  Köln  metropolis  der  Germania 
secunda.  Auf  dem  rechten  Rheinufer  wur- 
den u.  a.  vonTrajanund  Hadrian  die  civitas 
Ulpia  Sueborum  Nicretum  (Lopodunum, 
Ladenburg),  die  civitas  Alisinensis  (Wim- 
pfen),  die  civitas  Ulpia  V  (unbekannt) 
(Dieburg),  die  civitas  Ulpia  Taunensis 
(Nida,  Heddernheim),  die  civitas  Mattia- 
corum  (Aquae  Mattiacae,  Wiesbaden)  er- 
richtet. Wo  geschlossene,  den  Römern 
freundlich  gesinnte  Volksstämme  fehlten, 
wurde  das  ganze  Land  als  kaiserliche  Do- 
mäne (saltus  Caesaris)  erklärt  und  mehrere 
saltus  zu  einem  tractus  zusammengefaßt 
und  von  einem  kaiserlichen  procurator  ver- 
waltet. Die  Pächter  der  einzelnen  Güter 
(coloni)  zahlten  den  Zehnten  in  Natural- 
abgaben, wonach  auch  das  ganze  Land  die 
agri  decumates  genannt  wurde.  Solche 
saltus  sind  namentlich  im  Neckargebiet 
bezeugt,  die  mit  der  Zeit  die  Rechte  einer 
civitas  erhielten,  so  die  civitas  S.  T.  (saltus 
Translimitani  ?  Tutonorum  ?  Sueborum  T.  ? 
vgl.  C.  I.  L.  XIII.  6482  und  S.  238, 
Bonn.  Jahrb.  H.  102  S.  96)  und  die  civitas 
saltus  Sumelocennensis  (Rottenburg).  Auch 
in  den  Territorien  der  Kastelle  entwickelten 
sich  allmählich  manche  canabae  zu  größeren 
vici  (wie  der  vicus  Aurelius  bei  Öhringen, 
Grinario  Köngen)  und  einzelne  auch  zu 
Vororten  von  civitates  (civitas  Aurelia 
Aquensis  =  Baden-Baden  usw.).  DieGren- 
zen  der  civitates  stehen  im  einzelnen  noch 
wenig  fest,  doch  stimmen  sie  nicht  selten 


mit  den  Grenzen  der  frühmittelalterlichen 
Diözesen  und  Gaue  wenigstens  teilweise 
überein  (Lobden-,  Alsens-,  Oosgau  usw.). 
Die  civitates  hatten  latinisches  Recht, 
eigene  Vorstände,  magistri  mit  Quästoren 
und  Adilen  und  einen  Gemeinderat  (de- 
curiones),  dessen  Mitglieder  aus  dem  ganzen 
Territorium  der  civitas  gewählt  wurden. 
In  späterer  Zeit  gehörte  zu  den  zahlreichen 
Verwaltungsaufgaben  der  civitates  auch  die 
Unterhaltung  der  Staatsstraßen,  nicht  mehr 
bloß  der  Gemeindewege. 

E.  Herzog  Okkupations-  u.  Verwaltungs- 
gesch.  desrechtsrhein.  Römerlandes;  Bonner  Jahrb. 
H.  102  (1898)  S.  83—IOI.  A.  Riese  Ger- 
mania e  Gallia  Belgica;  Dizionario  epigrafico  di 
antichitä  Romane,  3  (1906)  S.  487 — 520. 

III.  Zur  Besiedelungsge- 
schichte  der  provincia  Ger- 
mania. 

Hat  die  Gewinnung  der  Rheingrenze 
unter  Cäsar  und  Augustus  und  die  Anlage 
des  Limes  der  seit  den  Cimbernzügen  dro- 
henden allgemeinen  Völkerwanderung  der 
Germanen  auch  einstweiligen  Halt  geboten, 
so  fanden  trotzdem,  selbst  innerhalb  der 
römischen  Grenzen,  nicht  selten  kleinere  Ver- 
schiebungen germanischer  Volksstämme 
und  Neuansiedlung  sogar  stammfremder 
Elemente  statt.  In  augusteischer  Zeit 
wanderten  die  Markomannen  und  Chatten, 
die  nicht  das  Schicksal  der  Neckarsueben 
und  Mattiaken  teilen  wollten,  nach  Osten 
weiter,  Ubier  und  Sugambrer  wurden  von 
den  Römern  auf  das  linke  Rheinufer  ver- 
pflanzt, da  aus  dem  Innern  Deutschlands 
neue  Stämme  zunächst  nach  dem  Mittel- 
und  Niederrhein,  später  auch  nach  dem 
Main-  und  Donaugebiet  drängten.  Außer- 
dem wurden  im  2.  Jahrh.  von  den  Römern 
große  Mengen  Brittones  aus  England  längs 
der  ganzen  Limeslinie,  später  ein  Stamm  der 
Sarmaten  in  den  Vogesen  und  im  Hunsrück 
und  Franken  in  der  Eifel  angesiedelt.  Diese 
fortwährenden  Veränderungen  spiegeln  sich 
auch  in  der  antiken  Literatur  wieder.  Das 
älteste  Stadium  verraten  die  Berichte  Cä- 
sars  und  Strabos  und  aus  der  zweiten  Hälfte 
des  I.  Jahrhs.  Plinius'  Historia  naturalis 
und  Tacitus'  Germania,  Nachrichten,  die 
wegen  der  durch  die  gleichzeitigen  Kriege 
erlangten  genauen  Kenntnis  germanischer 
Verhältnisse    im    ganzen    recht    verläßlich 


526 


RÖMISCHES  GERMANIEN 


sind.  Dagegen  bietet  Ptolemaeus'  Geo- 
graphia  (2.  Jahrh.)  neben  vielem  höchst 
Wertvollem  auch  sehr  viel  Irrtümliches,  so 
daß  es  manchmal  nicht  leicht,  ja  unmöglich 
ist,  aus  seinen  verwirrten  Aufzählungen  und 
der  verderbten  Überlieferung  den  richtigen 
Kern  herauszuschälen.  Vor  allem  ist  es 
noch  nicht  gelungen,  die  von  ihm  genannten 
germanischen  ttoXsi?  mit  Sicherheit  zu 
identifizieren.  Aus  späterer  Zeit  gewähren 
das  Provinzverzeichnis  (nomina  provincia- 
rum  omnium),  das  Itinerarium  Antonini, 
die  tabula  Peutingeriana,  Ammianus  Mar- 
cellinus, Procopius  und  der  Geograph  von 
Ravenna  manche  Anhaltspunkte,  im  ganzen 
aber  sind  sie  dürftiger,  als  sie  für  die  Früh- 
zeit, wenigstens  das  linke  Rheinufer,  vor- 
liegen. Manche  Ergänzungen  bringt  zwar 
die  archäologische  Bodenforschung,  doch 
liegt  es  in  der  Sache,  daß  deren  Ergebnisse 
bezüglich  der  Namen  und  Grenzen  der 
einzelnen  Stämme  im  ganzen  recht  be- 
scheiden sind.  Immerhin  haben  sie  uns 
über  die  Sitze  der  Suebi  Nicretes,  einzel- 
ner gallischer  Stämme  im  Odenwald  und 
Maingebiet,  über  die  Grenzen  der  links- 
rheinischen Germanenstämme,  namentlich 
durch  Inschriftenfunde,  wichtige  Auf- 
schlüsse eröffnet. 

Viel  ergiebiger  ist  natürlich,  was  die  ar- 
chäologische Forschung  über  das  Wesen 
dieser  oppida,  vici  usw.  erbracht  hat,  so- 
wohl der  römischen  wie  der  germanischen. 
Bei  Ptolemaeus  hören  wir  nichts  von  den 
römischen  Städten  Baden-Baden,  Rotten - 
bürg,  Wimpfen,  Ladenburg,  Heddernheim 
usw.,  erst  der  Spaten  hat  sie  an  das  Tages- 
licht gefördert.  Die  größeren  linksrheini- 
schen Städte,  Lugdunum  Batavorum 
(Leyden),  Noviomagus  (Nymwegen),  colo- 
nia  Traiana  (Xanten),  Agrippina  (Köln), 
Bonna  (Bonn),  Mogontiacum  (Mainz), 
Borbetomagus  (Worms),  Noviomagus  (Spei- 
er), Argentorate  (Straßburg)  sind,  wenn 
auch  noch  lange  nicht  in  allen  Einzelheiten 
erforscht,  so  doch  im  großen  und  ganzen 
nach  Lage,  Umfang,  Bebauungsplan  usw., 
ziemlich  bekannt.  Obwohl  fast  an  allen 
diesen  Orten  schon  in  keltisch -germanischer 
Zeit  bedeutende  Ansiedlungen  bestanden, 
haben  die  Römer  nach  dem  ersten  militäri- 
schen Provisorium  in  systematischer  Weise 
Neugründungen  geschaffen  mit  regelmäßi- 


gem, möglichst  quadratischem  Straßennetz, 
wie  in  Italien.  Da  fast  alle  diese  Städte 
durch  starke  Garnisonen  geschützt  waren, 
bedurften  sie  zunächst  keiner  Ummaue- 
rung,  mit  Ausnahme  von  Xanten,  das  zu 
weit  vom  Legionslager  auf  dem  Fürsten - 
berg  bei  Birten  entfernt  dem  Feindesland 
unmittelbar  gegenüber  lag.  Erst  nach 
Verlust  des  Limes  in  der  zweiten  Hälfte 
des  3.  Jahrhs.  wurden  auch  die  linksrheini- 
schen Städte  mit  Mauern  und  Türmen  um- 
geben. Diese  bei  den  meisten  Städten 
ziemlich  genau  festgestellte  Ummauerung 
(vgl.  Mainzer  Zeitschr.  I  28)  gibt  auch  eine 
annähernde  Vorstellung  von  der  Bevölke- 
rungsstärke dieser  Städte.  Mainz  und  Köln 
waren  darnach  von  ziemlich  gleicher  Größe, 
etwas  kleiner  Xanten  (die  colonia  Traiana) 
und  Straßburg,  die  beide  etwa  die  Größe  von 
Metz  hatten,  während  Trier  mehr  als  die 
doppelte  Größe  von  Mainz  bzw.  Köln  auf- 
wies. Die  römische  Stadtmauer  greift  meist 
über  das  Weichbild  der  mittelalterlichen 
Städte  an  gleicher  Stelle  wesentlich  hinaus, 
wenn  sie  auch  auf  großen  Strecken  den 
mittelalterlichen  Stadtmauern  als  Funda- 
ment gedient  hat.  Die  Bebauung  im  Innern 
der  römischen  Städte  war  dagegen  nicht 
so  eng  wie  in  den  mittelalterlichen,  reichte 
aber  fast  allenthalben  über  den  Mauer- 
ring hinaus.  Bedenkt  man  allerdings,  daß 
z.  B.  Mogontiacum  zeitweise  eine  mehr 
als  noch  einmal  so  starke  Besatzung  als 
die  heutige  Festung  Mainz  hatte,  so  darf 
uns  eine  solche  Anhäufung  auch  der  Zivil- 
bevölkerung nicht  wundern,  um  so  weniger, 
als  in  den  neuen  Mauerring  auch  die  Be- 
satzung einbezogen  war.  Die  städtische 
Zivilbevölkerung  bestand  zum  guten  Teil 
aus  Kelto -Germanen. 

Die  römischen  Städte  auf  dem  rechten 
Rheinufer  im  Limesgebiet  wurden  offenbar 
infolge  des  Aufstandes  des  Saturninus  und 
der  Chattenkriege  nach  Eutrop  (8,  2 
urbes  trans  Rhenum  restituit)  von  Traian 
neu  gegründet.  Dies  wird  bestätigt 
durch  den  Beinamen  Ulpia  vieler  civitates, 
so  von  Ladenburg,  Dieburg,  Heddern- 
heim und  durch  die  Grundrisse  dieser 
Stadtbefestigungen,  die,  wie  auch  der  von 
Wimpfen,  in  vielen  Punkten,  namentlich 
in  der  geraden,  kastellartigen  Linienfüh- 
rung, in  der  Anlage  der  Tore  und  Türme 


RÖMISCHES  GERMANIEN 


527 


mit  der  Mauerumgürtung  der  colonia  Tra- 
iana  übereinstimmen  (vgl.  Mainzer  Ztschr. 
I  28).  Heddernheim  (Nida)  hatte  so  ziem- 
lich die  gleiche  Größe  wie  Ladenburg  (Lopo- 
dunum),  während  Wimpfen,  Dieburg  usw. 
etwas  kleiner  waren;  aber  alle  sind  immer- 
hin noch  etwas  größer  als  die  mittelalter- 
lichen und  heutigen  Städtchen  gleichen 
Namens.  Im  Innern  waren  sie  ganz  regel- 
mäßig angelegt,  mit  forum,  öffentlichen 
Gebäuden,  Bädern,  Privathäusern,  die 
wenigstens  im  unteren  Stockwerk  massiv 
waren  und  die  öfters  nach  der  Straße  kleine 
Vorplätze,  rückwärts  Gartenanlagen  zeig- 
ten, wie  namentlich  die  Ausgrabungen  bei 
Ladenburg  und  Heddernheim  erkennen 
ließen. 

Die  germanischen  roXet?  des  Ptolemaeus 
und  anderer  Schriftsteller,  wie  Mattium, 
Artaunum,  Tarodunum  usw.,  sind  oppida, 
d.  h.  mit  Ringwällen  umgebene  Fliehbur- 
gen, die  in  Friedenszeiten  z.  T.  nur  wenige 
Bewohner  hatten  (die  Altenburg  bei  Metze, 
die  großen  Ringwälle  im  Taunus,  bei  Zarten 
usw.).  In  unruhigen  Zeiten  nahmen  sie  ganze 
Stämme  auf  mit  all  ihrem  Hab  und  Gut, 
vor  allem  den  Herden.  Die  im  Gang  befind- 
lichen Untersuchungen  lehren  von  Tag  zu 
Tag  deutlicher,  daß  die  meisten  solcher 
Ringwälle,  die  nicht  nur  auf  beherrschenden 
Bergeshöhen,  sondern  auch  in  der  Ebene 
vorkommen,  meist  zwar  schon  von  der  vor- 
germanischen Bevölkerung  angelegt,  von 
der  germanischen  aber  erst  ausgebaut  sind. 
Die  Technik  der  Ringmauer,  Trocken- 
mauerwerk mit  Holzversteifung,  entspricht 
derjenigen  der  gallischen  oppida  nach 
Cäsars  Beschreibung.  Die  Hütten  im  In- 
nern der  Beringe  zeigen  Block-  und  Fach- 
werkbau,  bisweilen  auch  Steinfundamente; 
auch  Grubenwohnungen,  wie  sie  Tacitus 
schildert,  sind  nicht  selten  (vgl.  auch  Main- 
zer Ztschr.  IV  7  u.  C.  Schuchhardt,  Hof, 
Burg  und  Stadt  bei  Germanen  und  Grie- 
chen, Neue  Jahrb.  f.  klass.  Alt.  21,  305  f.; 
1908). 

Die  Dörfer  (vici)  waren  auf  rein- 
germanischem Gebiete  vielleicht  zahlreicher 
als  auf  römischem  und  im  allgemeinen 
offen,  wenn  die  einzelnen  Gehöfte  auch  mit 
Palisaden  oder  Hecken  und  Gräben  um- 
geben waren.  Auf  dem  linken  Rheinufer 
sind  die  meisten  schon  in  keltisch-germani- 


scher Zeit  entstanden,  wie  auch  die  Namen 
z.  B.  Cambete  (Kembs),  Argentovaria  (Hor- 
burg),  Helellum  (Ehl),  Saletio  (Selz),  Ru- 
fiana  (Rheingönheim?),  Buconica  (Nierstein), 
Altiaia  (Alzey),  Bingium,  Vosolvia  usw.,  ver- 
raten. Der  vicus  [M?]aresacensis  (Weisenau 
bei  Mainz)  könnte  ev.  seine  Entstehung  einer 
Ansiedlung  von  Marsaci  verdanken,  einem 
batavischen  Stamme  und  Nachbar  der 
Caninefates,  von  denen  eine  ala  im  1.  Jahrh. 
in  Mainz  stand  (vgl.  Tacitus  hist.  IV.  56, 
Mainzer  Ztschr.  III  S.  37  f.;  Bremer,  Eth- 
nographie d.  germ.  Stämme  S.  157).  Ähn- 
lich hat  der  vicus  Britannorum  bei 
Bretzenheim  bei  Mainz  seinen  Namen  wohl 
von  hier  angesiedelten  Brittones  erhalten, 
eher  als  nach  Bretagnern  aus  der  Zeit  Karls 
d.  Gr.  Wohl  erst  in  römischer  Zeit,  wenn 
nicht  entstanden,  so  doch  zu  Bedeutung 
gelangt  sind  Concordia  (Weißenburg  oder 
Lauterburg  r),  Tabernae  (Rheinzabern),  Por- 
tus  (Pfortz),  Vicus  Julius  (Germersheim),  Al- 
taRipa(Altrip).  Die  meisten  dieser  vici  hat- 
ten in  früh-  oder  spätrömischer  Zeit  kleinere 
römische  Besatzungen,  in  der  spätrömi- 
schen Zeit  nicht  nur  die  Orte  am  Rhein, 
sondern  auch  im  Binnenlande  wie  Kreuz- 
nach, Alzey,  Eisenberg(  ?)  usw.,  zur  Zeit,  als 
Alamannen  und  Burgunden  ihre  Einfälle 
in  linksrheinisches  Gebiet  begannen.  Im 
ganzen  aber  ist  für  ein  so  fruchtbares  Gebiet 
die  Zahl  der  Dörfer  verhältnismäßig  klein, 
wenn  auch  noch  lange  nicht  alle  bekannt 
sein  dürften,  wie  namentlich  die  weniger 
romanisierten  Dörfer  der  Einheimischen. 
Diese  Erscheinung  hängt  offenbar  mit  der 
später  zu  besprechenden  Einzelwirtschaft 
der  villae  rusticae  zusammen. 

Im  Dekumatenland  liegen  die  Verhält- 
nisse ähnlich,  sogar  noch  ausgeprägter. 
In  der  Ebene  und  im  Gebirge,  wo  in  der 
ersten  Okkupationszeit  oder  während  der 
Limesperiode  römische  Kohortenkastelle 
sich  erhoben,  sind  fast  überall  aus  den 
canabae  der  Kastelle  vici  entstanden  mit 
einer  buntgemischten  Bevölkerung,  die 
auch  viele  Veteranen  aufwies.  Bald  tragen 
sie  alteinheimische  Namen,  wie  Seiopa 
(Miltenberg?),  Clarenna  (Cannstadt),  Gri- 
nario  (Köngen),  Sumelocenna  (Rotten - 
bürg),  Brigobane  (Hüfingen),  oder  sie  sind 
wie  der  vicus  Murrensis  (Benningen),  Elan- 
tiensis  (Neckarburken),  vielleicht  auch  der 


RÖMISCHES  GERMANIEN 


vicus  Nediensis  (Lobenfeld -Neidenstein) 
und  Senotensis  (Pforzheim?)  nach  Flüssen 
oder,  wie  Mons  Piri  (Heidelberg  -  Berg- 
heim), nach  Analogie  von  Mons  Brisiacus 
(Breisach)  nach  Bergen  genannt.  Dervicus 
Aurelius  (Öhringen),  Bib(  =  v)iensis  (Oos- 
Sandweier),  Juliomagus  (Schieitheim)  usw. 
verdanken  ihre  Bezeichnung  besondern 
Umständen.  Im  ganzen  ist  aber  auch  hier 
die  Zahl  der  Dörfer  nicht  groß,  und  vor 
allem  sind  offenbar  die  vielen  kleinen 
Dörfchen  verschwunden,  die  in  der  kelti- 
schen und  frühgermanischen  Zeit  bestanden 
hatten,  abgesehen  vom  Gebiete  der  Suebi 
Nicretes  und  Mattiaci,  wo  auch  in  römi- 
scher Zeit  viele  kleine  Weiler  fortdauerten. 
Schon  oben  ist  bemerkt  worden,  daß 
schwach  besiedeltes  Gebiet  gleich  bei  der 
Besitzergreifung  durch  die  Römer  zur 
kaiserlichen  Domäne  (saltus)  erklärt  und 
an  Einzelpächter  aufgeteilt  wurde.  Sogar 
die  Ländereien  der  Legionen  wurden  später 
an  aktive  Soldaten  verpachtet,  die  seit 
Septimius  Severus  außerhalb  des  Lagers  bei 
ihren  Familien  wohnen  durften.  Alexander 
Severus  wies  den  Offizieren  und  Mann- 
schaften der  Grenztruppen  Grundstücke  zu, 
die  mit  der  Dienstpflicht  auf  die  Söhne 
übergehen,  aber  nicht  an  Zivilpersonen  ge- 
langen durften  (vgl.  Fabricius,  Hist.  Ztschr. 
98  [1906]  Sep.  S.  25).  Außerdem  waren  an 
den  Grenzen  Milizverbände  einheimischer 
Abstammung  (gentiles,  dediticii  usw.)  ein- 
gerichtet worden,  die  ihnen  verliehene 
Ländereien  bebauen  konnten,  aber  im  Falle 
der  Gefahr  zu  den  Waffen  eilen  mußten. 
So  wurde  in  all  diesen  von  römischem  Militär 
besetzten  Grenzgegenden  eine  große  Anzahl 
kleinerer  oder  größerer  geschlossener  Güter 
geschaffen,  die  an  coloni  oder  an  veterani 
und  missicii,  später  auch  an  Milizen  gegen 
bestimmte  Verpflichtungen  überlassen  wur- 
den. Dies  bestätigen  auch  die  vielen  römi- 
schen Meierhöfe  fast  immer  des  gleichen  Ty- 
pus, die  in  Westdeutschland  aufgedeckt  wor- 
den sind.  Von  den  einfachen  Hütten  der 
Viehhirten  und  von  den  bescheidenen  Meier- 
höfen der  Kleinbauern  bis  zu  den  umfäng- 
lichen Gutshöfen  mit  Herrenhaus,  Bad, 
Wirtschaftsgebäuden  aller  Art  sind  allüber- 
all eine  Menge  Beispiele  vorhanden,  die  im 
Grunde  stets  das  gleiche  Schema  zeigen. 
Die  Farmen  des  einfacheren  Typus  begegnen 


in  manchen  Gegenden  in  so  gleichmäßigen 
Abständen,  daß  an  eine  geregelte  Auf- 
messung des  Landes  gedacht  werden  muß, 
wie  sie  z.  B.  auch  in  unserer  südwestafri- 
kanischen Kolonie  seit  dem  Aufstand  vor 
sich  ging.  Eine  Inschrift  von  Obrigheim 
im  Neckartal  (C.  I.  L.  X.  6488)  besagt  viel- 
leicht, daß  ein  dortiger  Grundbesitzer  einem 
Merkurtempel  4  Centurien  Landes  schenkte 
( =  800  römische  Morgen),  und  gerade  3 — 4 
Centurien  scheint  in  fruchtbarem  Gelände 
die  Normalgröße  der  mittleren  Bauern - 
farmen  gewesen  zu  sein  (vgl.  Korrbl.  d.  Ges. 
Ver.  1908  S.  17).  Diese  villae  rusticae  liegen 
keineswegs  bloß  an  den  römischen  Haupt- 
straßen, sondern  öfters  auch  abseits  der- 
selben, nicht  selten  an  alten  einheimischen 
Wegen,  namentlich  längs  der  Flußläufe, 
aber  immer  an  sonnigen  Plätzchen  mit 
günstigem  Ackerboden  und  Wiesenflächen 
in  der  Nähe  guter  und  reichlicher  Quellen. 
Konnten  die  kleineren  Gütchen  recht  wohl 
von  den  Besitzern  selbst  mit  wenigen 
Knechten  bewirtschaftet  werden,  so  war 
dies  bei  den  großen  Gutshöfen  ausgeschlos- 
sen, die  zahlreicher  im  linksrheinischen  Ge- 
biet, vereinzelt  aber  auch  im  Dekumaten- 
land  begegnen.  Sie  werden  wohl  einhei- 
mische Arbeitskräfte  aus  den  nächsten  ger- 
manischen Dörfern  herangezogen  haben. 
So  erklärt  sich  vielleicht  auch  zum  Teil  die 
eigentümliche  Erscheinung,  daß  von  den 
vielen  germanischen  Dörfchen  der  Spät- 
La  Tene-Zeit  in  den  fruchtbareren  Teilen 
Rheinhessens  und  Rheinbayerns  die  mei- 
sten in  der  römischen  Zeit  verschwinden, 
obwohl  doch  Nemeter  und  Vangionen  von 
den  Römern  in  diesem  Gebiete  belassen 
wurden.  Ein  Teil  mag  ja  in  die  neuen  römi- 
schen Städte  und  vici  gezogen  sein,  viele 
wurden  aber  offenbar  durch  die  großen 
Güter  in  Anspruch  genommen  und  rasch 
romanisiert.  Ob  sie  hier  in  besonderen  ein- 
heimischen Kolonien  in  der  Nähe  der  Güter 
beisammen  wohnten,  ist  noch  nicht  ausge- 
macht, obwohl  anderwärts,  z.  B.  in  Frank- 
reich und  Spanien,  manche  Dörfer  ihre 
Namen  nachweislich  nach  dem  Gutsherrn 
erhalten  haben.  Der  Umstand,  daß  nicht 
selten  alamannische  und  fränkische  Dörfer 
in  nächster  Nähe  großer  römischer  Gutsbe- 
sitze liegen,  dürfte  eine  gewisse  Kontinuität 
bestätigen. 


RÖMISCHES  GERMANIEN 


529 


Rein  germanische  Dörfer  innerhalb  des 
Limes  aus  römischer  Zeit  sind  bis  jetzt 
überhaupt  nur  selten  nachgewiesen,  außer 
in  der  Nähe  von  römischen  Kastellen,  wo 
sie  wie  der  vicus  (MP)aresacensis  bei  Mainz 
zur  Besatzung  der  Auxiliarkastelle  herange- 
zogen wurden,  so  auch  bei  Koblenz -Neuen- 
dorf, Urmitz  (vgl.  auch  Ritterling,  Bonn. 
Jahrb.  H.  114  S.  187).]  Auch  im  Gebiete  der 
Neckarsueben  sind  sie  mehrfach  aufge- 
funden (so  bei  Heidelberg,  Ladenburg,  Groß- 
Gerau,  vgl.  Alt.  h.  Vorz.  V  S.  375  f.,  411  f.). 
Es  sind  Rundhütten  aus  Lehmfachwerk 
mit  Palisadengraben  und  einer  eingefriedig- 
ten Hofreite  umgeben,  ganz  entsprechend 
der  taciteischen  Schilderung  in  der  Ger- 
mania, bisweilen  mit  Grubenwohnungen 
verbunden  (vgl.  Mainzer  Ztschr.  4  S.  17  f.). 
Ganz  in  gleicher  Form  wurden  sie  außerhalb 
des  Limes  bei  Gießen  und  bei  Troisdorf  an 
der  Wahner  Heide  aufgedeckt,  noch  aus 
dem  2.  und  3.  Jahrh.  (Rademacher,  Man- 
nus  1,836°.;  1909).  Wenn  im  4.  Jahrh. 
Ammian(XVII  1,  7)vondenAlamannen  am 
unteren  Main  berichtet,  daß  ihre  Häuser 
ritu  Romano  constructa  waren,  also  in 
Steinbau,  so  wird  dasselbe  erst  recht  von 
vielen  linksrheinischen  Germanen  gelten, 
die  weit  intensiver  dem  römischen  Einfluß 
ausgesetzt  waren.  Nichtsdestoweniger 
brachten  Burgunden  und  Alamannen  im 
5.  Jahrh.  den  germanischen  Holzbau  wieder 
zu  Ehren,  wie  die  Schilderung  des  Venan- 
tius  Fortunatus  von  den  rheinischen  Holz- 
häusern mit  ihren  schönen  Lauben  zeigt 
(vgl.  Haupt,  Baukunst  d.  Germanen  1909 
S.  66  f.).  Dies  dürfte  auch  ein  Hauptgrund 
sein,  warum  im  Boden  so  wenige  Reste  der 
Wohnungen  aus  merovingischer  Zeit  er- 
halten sind. 


provincia 


IV.       Kultur     der 
Germania. 

Es  kann  nicht  unsere  Aufgabe  sein,  die 
römische  oder  germanische  Kultur  im  ein- 
zelnen zu  schildern,  sondern  wir  wollen  nur 
die  eigentümlichen  Mischungserscheinungen 
der  beiden  Kulturen  berühren.  Und  auch 
hier  können  wir  nicht  alle  Stadien  der  Ro- 
manisierung  verzeichnen,  ebensowenig  wie 
die  mannigfachen  lokalen  Gestaltungen, 
vielmehr  möchten  wir  nur  einige  wichtigere 
Punkte  herausheben. 


Vor  allem  steht  fest,  daß  die  Romani- 
sierung  im  wesentlichen  nur  die  höheren 
Stände  und  herrschenden  Klassen  betraf, 
während  die  Masse  des  Volkes  der  ange- 
borenen Religion  und  Sprache  treu  blieb, 
wenn  sie  auch  in  der  äußeren  Lebensfüh- 
rung manches  von  der  überlegenen  römi- 
schen Kultur  annahm.  Nach  des  Hierony- 
mus  Zeugnis  wurde  noch  im  4.  Jahrh.  im 
Trevererland  Keltisch  gesprochen,  und  auch 
die  Druidenlehre  läßt  sich  bis  in  das  be- 
ginnende Mittelalter  verfolgen.  Und  wie 
bei  der  keltischen,  so  auch  bei  der  germani- 
schen Bevölkerung.  Die  Grabsteine  der  Sue- 
bi  Nicretes  in  Heidelberg  zeigen  bis  in  das 
3. — 4.  Jahrh.  neben  den  römischen  Namen 
gut  germanische,  wenn  auch  die  Ubier  sich 
mit  Stolz  Agrippinenses  nannten.  Und  wenn 
die  matres  und  die  matronae,  die  Sulevae 
usw.  besonders  häufig  im  Gebiet  der  Van- 
giones,  Suebi  Nicretes  und  Ubii  verehrt  wur- 
den, so  ist  dies  m.  E.  kein  gesteigerter  kel- 
tischer Einfluß,  sondern  der  Ausfluß  echt  ger- 
manischen Wesens.  Diese  Gottheiten  sind 
zwar  ebenso  in  Gallien  zu  Hause  und  von  der 
römisch -keltischen  Kultur  adoptiert  worden 
(Matres,  Junones,  Fatae  usw.  —  Feen  usw.), 
aber  die  Germanen  haben  sie  in  ähnlicher 
Form  schon  lange  vor  der  Berührung 
mit  keltisch-römischer  Kultur  verehrt 
(vgl.  matres  Suebae,  Treverae,  Octocannae 
usw.  und  die  nach  Ortsnamen  benannten, 
v.  Grienberger,  Eranos  Vindobonensis  1893 
S.  253  f.)  und  von  keltisch -römischer  Kunst 
und  Kultur  meist  nur  die  bildliche  Dar- 
stellung und  die  Dedikationsformel  ent- 
lehnt. Wenn  dagegen  betont  wird,  daß  in 
den  Inschriften  der  Rheinlande  germani- 
sche Namen  selten  begegnen,  so  ist  zu  be- 
denken, daß  die  meisten  Inschriften  von 
der  herrschenden,  stärker  romanisierten 
Klasse  herrühren,  und  daß  hinter  dem 
römischen  Namen  nicht  selten  ein  guter 
germanischer  steckt.  Auch  mit  dem  Mer- 
curius,  Mars  usw.  sind  nicht  selten  ger- 
manische Gottheiten  gemeint,  wie  auch 
die  Inschriften  der  equites  singulares,  der 
germanischen  Reiter  der  kaiserlichen  Leib- 
wache in  Rom,  bezeugen.  Daß  z.  B.  unter 
dem  Mars  Leucetius,  der  von  Treverern, 
Vangionen,  Nemetern  verehrt  wurde  (vgl. 
Alt.  heidn.  Vorz.  V  S.  112,  Westd.  Ztschr. 
XVII  S.  6,  26),  eine  germanische  Gottheit 


530 


ROSE 


(Tiu)  zu  denken  ist,  zeigt  die  Zusammen- 
stellung und  gemeinsame  Verehrung  mit 
Nemetona,  der  Stammesgöttin  der  Ne- 
meter.  Die  Form  ist  also  von  den  Römern 
entlehnt,  der  Inhalt  (die  dii  patrii)  ist  ger- 
manisch geblieben,  während  allerdings  die 
ara  Ubiorum,  deren  Priester  ein  Sohn  des 
Segest  war,  wohl  ganz  als  römischer  Kult 
zu  betrachten  ist. 

Das  Heiligtum  des  Mars  Leucetius  und 
der  Nemetona  bei  Klein -Winternheim  bei 
Mainz,  offenbar  ein  Zentralheiligtum  der 
Vangionen  und  Nemeter  usw.,  wie  auch 
bei  den  Cheruskern  und  Batavern  Stamm - 
heiligtümer  erwähnt  werden,  war  nach  den 
Ergebnissen  der  Ausgrabung  nach  römi- 
schem Beispiel  aus  Stein  errichtet,  während 
die  alten  germanischen  Haine  keine  Stein- 
tempel kannten.  Wenn  heute  noch  das 
betreffende  Feld  auf  weithinschauender 
Anhöhe  bei  Klein -Winternheim  kurzweg 
'Loh'  heißt  (=Wald,  lucus),  so  ist  gar 
nicht  ausgeschlossen,  daß  sich  darin  die 
Erinnerung  an  den  heiligen  Hain  birgt, 
ebenso  wie  der  Name  des  Donnersbergs  bei 
Finthen,  wo  ein  Heiligtum  des  Mercurius 
stand,  und  des  großen  Donnersbergs  bei 
Kirchheimbolanden  auf  den  Germanengott 
Donar  hinweisen  können,  wie  auch  die 
zahlreichen  Spenden  an  Herkules  nicht 
selten  Donar  gelten.  Auch  beim  Mercurius 
Cimbri(an)us,  der  auf  dem  Heiligenberge 
bei  Heidelberg  und  auf  dem  Greinberge  bei 
Miltenberg  verehrt  wurde,  ist  der  germani- 
sche Ursprung  des  Kultes  außer  Zweifel. 
Ebenso  haben  den  dis  Cassibus  am  Götzel- 
stein  bei  Neustadt,  am  Heidenfels  bei 
Landstuhl  und  bei  Oberklingen  im  Oden- 
wald (Alt.  h.  Vorz..  V  S.  341)  sicherlich 
ebenso  Germanen  wie  Gallier  geopfert.  Die 
letztgenannten  Örtlichkeiten  zeichnen  sich 
durch  groteske  Felspartien  und  starke 
Quellen  aus,  also  Punkte,  wie  sie  die  ger- 
manische Naturreligion  mit  Vorliebe  auf- 
suchte. 

Berühren  wir  zum  Schlüsse  noch  kurz  die 
Sitten  und  Gebräuche  der  unter 
römischem  Einfluß  stehenden  germani- 
schen Bevölkerung.  Zu  Lucanus'  Zeit 
unterschieden  sich  noch  die  Vangionen  von 
den  andern  Germanen,  die  mit  langen,  eng- 
anliegenden Hosen  bekleidet  waren,  durch 
weite  Pluderhosen  nach  sarmatischer  Art 


(Pharsalia  I  430  et  qui  te  laxis  imitantur 
Sarmata  bracis  Vangiones).  Die  Sueben 
trugen  im  1.  Jahrh.  nach  Tacitus'  Schilde- 
rung und  Ausweis  der  rheinischen  Reiter- 
grabsteine an  der  Schläfe  oder  auf  dem 
Scheitel  einen  Haarknoten  oder  Schopf 
(vgl.  Katalog  des  röm.-germ.  Zentral -Mu- 
seums Nr.  1  191 2,  Germanendarstellungen. 
S.  13  f.).  Späterhin  findet  sich  keine  Spur 
mehr  dieser  Eigentümlichkeiten  der  Tracht, 
ebensowenig  wie  von  Waffenbeigaben  für 
die  Toten,  die  in  germanischen  Gräbern  des 
1.  Jahrhs.  am  linken  wie  rechten  Rheinufer 
gar  nicht  selten  sind.  Der  Germane  ist  ein 
friedlicher  römischer  Bürger  geworden,  der 
sich  wie  der  Römer  kleidet  und  der  von  dem 
stehenden  römischen  Heer  beschützt  wird. 
Er  änderte  sogar  im  3.  Jahrh.  mit  den  Rö- 
mern seinen  bisherigen  Grabritus  der  Ver- 
brennung und  ging  zur  Erdbestattung  über, 
die  von  der  christlichen  Kirche  allein  an- 
erkannt wurde.  Aber  namentlich  bei  der 
ärmeren  Bevölkerungsklasse  ist  noch  lange 
ein  Unterstrom  altgermanischer  Sitte  zu 
verfolgen,  der  noch  die  Franken  mit  ent- 
blößten Oberkörpern,  wie  die  alten  Germa- 
nen, in  die  Schlacht  eilen  und  auf  alamanni- 
schem  wie  fränkischem  Boden  die  Toten 
nach  altheidnischer  Art  ausstatten  und 
gelegentlich  noch  in  Grabhügeln  beisetzen 
läßt. 

F.  Hcttner  Zur  Kultur  von  Germanien  u. 
Gallia  Belgica;  Westd.  Ztschr.  2  (1883)  S.  1  f. 
A.  Riese  Zur  Gesch.  des  Götterkultus  int 
rheinischen  Germanien;  Westd.  Ztschr.  17  (1898) 
S.  1 — 40.  K.  Schumacher  Die  Germania 
des  Tacitus  u.  die  erhaltenen-  Denkmäler ;  Mainzer 
Ztschr.  4  (1909)  S.   1  f.  K.  Schumacher. 

Rose  (Rosa).  §  1.  Die  Heckenrose 
(R.  canina  L.)  wächst  in  Mittel-  und  Nord- 
europa überall  wild.  Für  ihre  Früchte,  die 
Hagebutten,  haben  die  germ.  Völker 
einen  gemeinsamen  volkstümlichen  Namen, 
der  bis  in  die  Urzeit  zurückreicht:  ahd. 
hiufa  f.,  mhd.  hiefe  swf.,  nhd.  dial.  Hiefe, 
Hufe,  Hifte;  ags.  heope  swf.,  rae.  hepe,  ne. 
hep,  hip;  aschwed.  hjupon,  nschwed.  nypon, 
njupon,  dän.  hyben,  norw.  nype,  dial.  njupa, 
hjupa  (Falk-Torp  sv.  nype).  Danach  wird 
der  Heckenrosenstrauch  genannt  ahd.  hiu- 
foltra,  hiufaltra  swf.,  hiufolter,  hiuf alter 
(Björkman  ZfdWortf.  2,  222);  and.  hia- 
brämio  swm.   (Gallee  Vorstud.   137)  neben 


ROSE 


53i 


hiopo  swm.;  ags.  heopbremel  neben  br&r, 
me.  hepelre,  heppetre  (Mätzner  Wb.  2,  478), 
ne.  hep-,  hip-briar,  -rose,  -tree,  -Ihorn 
(Britten-Holland,  Plantnames  257.  261); 
dän.  hybentorn,  norw.  schwed.  nypetorn 
(Nemnich  2,   ii68f.). 

§  2.  Die  Gartenrosen  des  klassi- 
schen Altertums  und  des  Mittelalters  sowie 
zahlreiche  moderne  Rosenarten  stammen 
von  der  Essigrose  (Rosa  gallica  L.) 
ab,  die  in  Südeuropa  und  Kleinasien  wild 
wächst.  Die  Zentifolie  (R.  centifolia  L.), 
Damaszener  Rose  (R.  damascena  Mill.)  und 
die  weiße  Rose  (R.  alba  L.),  die  alle  wild- 
wachsend nicht  vorkommen,  sind  wohl  nur 
Varietäten  oder  Bastarde  der  R.   gallica. 

§  3.  Gleich  der  Lilie  ist  auch  die  Edel- 
rose  wahrscheinlich  durch  die  Mönche  in 
Nordeuropa  eingebürgert  worden.  Sie  führt 
deshalb,  ähnlich  wie  die  Kulturobstarten 
(s.  Obstbau  8 f.),  im  Gegensatz  zu  der  Wild- 
rose in  allen  germ.  Sprachen  den  lat. 
Namen:  ahd.  rosa  f.  (Ahd.  Gl.  III  595,  12; 
weitere  Belege  bei  Björkman  ZfdWortf. 
6,  194),  mhd.  nhd.  rose  f.;  mnd.  rose,  nnd. 
rösen;  mndl.  rose,  nndl.  roos;  ags.  rose  swf., 
me.  rose,  ne.  rose;  spätanord.  rosa,  rös 
(Fritzner  Ordbog  3/129),  schwed.  ros,  dän. 
rose.  Esthn.  roos,  finn.  ruusu,  Entlehnun- 
gen aus  dem  German.,  setzen  langes,  ge- 
schlossenes ö  voraus  (Nemnich  2,  1167; 
W.  Thomsen,  Einfluß  d.  germ.  Sprachen 
auf  die  finn.-lapp.,  Halle  1870,  S.  51  f.). 
Dieses  lange  ö  wird  sowohl  für  anord.  rosa, 
rös  als  auch  für  ags.  rose  durch  metrische 
und  andere  Kriterien  erwiesen;  vgl.  Kock, 
Svensk  Ljudhistoria  2,  159;  Pogatscher, 
Lehnw.  §  149.  (Ne.  rose  und  ndl.  roos,  bei 
denen  man  eigentlich  [ü]  erwarten  sollte, 
sind  in  ihrer  Vokalfärbung  durch  das  Fran- 
zösische beeinflußt.)  Die  Entlehnung  ins 
Germanische  kann  also  erst  stattgefunden 
haben,  nachdem  (im  6.  Jh.)  vulgärlat.  0 
in  freier  Stellung  gelängt  war.  Im  Deut- 
schen kann  sie,  im  Unterschied  von  lat. 
schola,  vulgärlat.  scöla,  ahd.  scuola,  sogar 
erst  nach  der  althochdeutschen  Diphthon- 
gierung von  ö  zu  uo  erfolgt  sein.  In  den 
beiden  karolingischen  Garteninventarenvon 
812  wird  die  Lilie,  aber  nicht  die  Rose  auf- 
geführt. Im  Capitulare  de  Villis  (Kap.  70) 
und  in  dem  Entwurf  des  St.  Galler  Kloster - 
gartens  v.  820  treten  beide  auf,  und  Wala- 


frid  Strabo  (f  849)  besingt  in  seinem  Hortu- 
lus  sowohl  die  Rose  als  auch  die  Lilie.  (Be- 
lege bei  Fischer-Benzon,  Altd.  Gartenfl.  182. 
183.  185.  188.)  Die  Rose  dürfte  also  i  m 
Zeitalter  Karls  d.  Gr.,  um  800 
etwa,  in  Deutschland  heimisch  ge- 
worden sein. 

§4.  In  England  war  sie  früher 
bekannt.  Bereits  Aldhelm  (Ende  7.  Jhs.) 
erwähnt  in  seinem  Rätsel  De  Creatura  (Ald- 
hclmi  Op.  ed.  Giles  S.  271  ff.)  V.  15  Rose 
und  Lilie,  und  der  ags.  Bearbeiter  zeigt  in 
seiner  erweiterten  Umschreibung  (Rats.  41, 
2  3  ff.)  deutlich,  daß  er  die  Eigenschaften 
beider  Pflanzen  aus  persönlicher  Anschau- 
ung kennt: 

Ic  eom  on  stence  strengre  [micle] 

f>onne  ricels  o{jj>e  rose  sy, 

[f>e ]  on  eorf>an  tyrf 

wynlic  weaxeö :  ic  eom  wnestre  |>onne  heo. 

'Ich  bin  an  Geruch  [weit]  stärker  als  Weih- 
rauch oder  die  Rose  ist,  [die  .  .  .  .]  auf 
dem  Erdrasen  wonniglich  wächst:  ich  bin 
schöner  als  sie.'  In  den  ältesten  ags.  Glos- 
saren aus  der  1.  Hälfte  des  8.  Jahrhs.  wer- 
den Rose  und  Lilie  nicht  erwähnt.  In  den 
ags.  Arzneibüchern  aus  dem  10.  Jh.  ist 
von  Rosensaft,  Rosenblättern  und  -bluten 
sowie  von  Rosenöl  (gerösod  ele)  mehrfach 
die  Rede.  In  den  Predigten,  insbesondere 
bei  ^Elfric  (um  1000),  spielen  Rose  und 
Lilie  eine  bedeutende  Rolle:  die  Rose  ist 
wegen  ihrer  roten  Farbe  das  Symbol  des 
Märtyrertums,  die  weiße  Lilie  das  Sinnbild 
der  Reinheit  und  Unschuld.  Hieraus  ergibt 
sich  zugleich,  daß  im  älteren  Mittelalter 
nur  die  rote  Rose  bekannt  war;  vgl.  auch 
Bückling  Homilies  7,  30:  ,,seo  readnes  paere 
rosan  lixe£>  on  pe".  Die  weiße  Rose  wird 
zuerst  von  Albertus  Magnus  im  13.  Jh.  er- 
wähnt (s.  Fischer-Benzon  35  f.). 

§  5.  Ein  bemerkenswerter  Aberglaube 
tritt  uns  in  einem  ags.  Bruchstück  (bei 
'  Cockayne  Leechd.  III  144,  10  ff.)  entgegen: 
um  zu  wissen,  ob  eine  schwangere  Frau 
einen  Knaben  oder  ein  Mädchen  gebären 
werde,  reiche  man  ihr  eine  Lilie  und  eine 
Rose  zur  Auswahl  hin;  nimmt  sie  die  Lilie, 
so  wird  sie  einem  Knaben,  nimmt  sie  die 
Rose,  einem  Mädchen  das  Leben  schenken. 
Vgl.  auch  'Gartenbau'   §  31. 

Hehn  Kulturfianzen  u.  Haustiere**  243fr.  = 
825i  ff.  Dazu  Engler  u.  Schrader  ebd.826i  ff. 


532 


RO  SENGARTEN— ROSKILDE 


W.  O.  Focke  Rosaceae,  in  Engler  u.  Prantl 
Natürl.  Pfianzenfamilien  III  3, 47ff.  v.  Fischer- 
Benz  on  Altdeutsche  Gartenflora  34fr.  Hoops 
Die  altengl,  Pflanzennamen,  Freiburger  Diss. 
1889,  S.  28  f.  67.  Johannes  Hoops. 

Rosengarten.  Die  Römer  feierten  im 
Mai  die  rosalia,  das  Rosenfest,  ein  privates 
Totenfest,  an  dem  man  Rosen  zu  verschen- 
ken und  auf  die  Gräber  zu  legen  pflegte;  an 
diesen  fanden  auch  Totenopfer  und  Gast- 
mäler  statt  (Marquardt,  Handb.  d.  röm. 
Altert.2  VI  310  ff.).  So  wurden  die  Be- 
gräbnisstätten zum  pratum  rosarum  'Rosen- 
garten'. Wort  und  Brauch  kamen  von  den 
Römern  zu  den  nördlichen  Völkern,  den 
Germanen  und  Slaven.  Das  Fest  lebt  in 
dem  Rosenfeste,  dem  Rosensonntag,  fort. 
Die  Bezeichnung  Rosengarten  ging  aber 
auf  die  Friedhöfe  und  die  Aufenthaltsorte 
seelischer  Wesen  über.  Noch  heute  führen 
Gottesäcker  in  der  Schweiz  und  andern 
Alpenländern  diesen  Namen  (Schweiz. 
Idiot.  II  437;  Arch.  f.  RW.  III  275  ff.). 
Von  Oberdeutschland  aus  verbreitete  sich 
das  Wort  fast  über  ganz  Deutschland.  Wie 
bei  den  Römern  mögen  auch  bei  den  Deut- 
schen vielfach  Festlichkeiten  mit  dem 
Schmücken  der  Gräber  verbunden  worden 
sein,  die  schließlich  allein  noch  übrig  blie- 
ben. So  wurde  der  Rosengarten  zum  Ver- 
sammlungsplatze, an  dem,  besonders  im 
Frühjahre,  Volksfeste  (Kampf  zwischen 
Sommer  und  Winter)  stattfanden,  und  der 
Name  ging  zuweilen  auch  auf  Orte  über, 
die  keine  Begräbnisstätten  waren.  Auch 
Turniere  wurden  in  ihnen  ausgefochten. 
Durch  die  mhd.  Dichtung  sind  besonders 
der  Rosengarten  des  Zwergkönigs  Laurin 
und  der  große  R.  bei  Worms  berühmt  ge- 
worden. 

Uhland  Schriften  8,  519  ff.  Pfannen- 
s  c  h  m  i  d  Das  Weihwasser  64  ff.  Laistner 
Germ.  26,  70  ff.     Muiko    WuS.  II  142  ff. 

E.   Mogk. 

Roskilde,  Domkirche  zu.  §1.  Der  Dom 
wurde  zuerst  als  Holzkirche  von  König 
Harald  Blaatand  (936 — 985)  errichtet  und 
der  heiligen  Dreifaltigkeit  geweiht.  Er 
gehörte  ursprünglich  als  Schloßkapelle  dem 
Königshofe  an.  In  dieser  Holzkirche  er- 
mordete König  Knud  d.  Gr.  seinen  Schwa- 
ger Ulf  Järl;  und  wegen  eines  ähnlichen 
Mordes     mußte     König     Sven     Estridsön 


(1047 — 1077)  dieser  Kirche  große  Summen 
spenden,  wodurch  es  ermöglicht  wurde,  der 
inzwischen  zum  Bischofsitz  erkornen  Stadt 
eine  ihrem  Range  würdige  Steinkirche  zu 
errichten.  Der  eigentliche  Gründer  dieser 
Steinkirche  war  Bischof  Wilhelm  (f  1076), 
der  das  Chor  der  neuen  Kirche  errichtete. 
Es  stürzte  aber  wieder  ein,  und  erst  Wil- 
helms Nachfolger,  Sven  Norbagge,  voll- 
endete die  Kirche.  Sie  war  aus  Kalkstein 
(„Fraadsten")  errichtet,  einer  Steinart,  die 
in  der  Nähe  von  Roskilde  vorkommt.  Diese 
(ältere)  Kirche  war  romanisch,  hatte  vier- 
seitige Pfeiler  und  eine  flache  Holzdecke. 
Sie  war  etwas  schmäler  und  kürzer  als  die 
jetzige.  Man  weiß,  daß  sie  mit  Marmor- 
säulen und  Freskomalereien  geschmückt 
war. 

Nachdem  es  dem  Bischof  gelungen,  den 
Kopf  des  heiligen  Papstes  Lucius  I.  (252  bis 
253)  durch  die  römische  Kurie  zu  erwerben, 
wurde  die  Kirche  am  25.  August  1081  von 
Bischof  Sven  diesem  Heiligen  geweiht. 
Doch  sollte  bald  auch  diese  Kirche  einer 
größeren  weichen.  Bischof  Absalon  (1 1 58 
bis  1191)  faßte  den  Plan  zu  einem  Neubau 
in  Backstein,  einem  damals  erst  neuerdings 
in  Dänemark  eingeführten  Material.  Der 
eigentliche  Erbauer  der  jetzigen  Kirche  aber 
war  Absalons  Nachfolger  und  Verwandter, 
der  Bischof  Peder  Sunesön  (1 191 — 1214). 
Er  gehörte,  wie  sein  Vorgänger,  dem  bau- 
lustigen  Geschlecht  der  Hvides  an,  das  so 
viele  der  ältesten  Steinkirchen  Dänemarks 
errichtet  hat.  Die  frühere  Annahme,  zu 
deren  Vertretern  auch  der  verstorbene 
Baurat  F.  Adler  gehörte,  daß  nämlich  die 
Backsteinkirche  erst  nach  dem  Brande  von 
1234  erstanden  sei,  läßt  sich  nach  der  gründ- 
lichen Untersuchung  Julius  Langes  kaum 
mehr  aufrecht  erhalten,  indem  dieser  nach- 
gewiesen hat,  daß  eine  ursprüngliche  Fen- 
steranordnung mit  einem  Fenster  in  jeder 
Travee  des  oberen  Chorumganges,  die 
später  mit  einer  dreifenstrigen  (zwei  kleinen 
Seiten-  und  einem  größeren  Mittelfenster) 
vertauscht  wurde,  durch  die-  persönlichen 
freundschaftlichen  Beziehungen  Peder  Su- 
kesöns  zu  Bischof  Stephan  von  Tournay 
veranlaßt  worden  ist.  Diese  Anordnung 
entspricht  nämlich  derjenigen  vollkommen, 
die  Bischof  Stephan  für  die  von  ihm  er- 
baute Chapelle  de  St.  Vincent  angewandt 


Tafel    44. 


Rössener  Typus. 

Tongefäße  aus  den  Hockergräbern  von  Rossen,  Kr.  Merseburg.     Etwa  x/4  bis  J/3  nat.  Gr. 
Nach.  Prähistorische  Zeitschrift  I. 

Reallexikon  der  g-erm.  Altertumskunde.    III.  Verlag  von  Karl  J.  Trübner  in  Straßburg. 


RÖSSENER  TYPUS— ROTHER 


53; 


hatte,  sowie  auch  andere  Ähnlichkeiten 
zwischen  der  Kathedrale  zu  Tournay  und 
dem  Dom  von  Roskilde  bestehen.  Da  nun 
jede  Verbindung  mit  Tournay  beim  Tode 
Peders  12 14  aufhört  und  die  späteren  Teile 
der  Kirche  keine  Ähnlichkeit  mit  der  Ka- 
thedrale von  Tournay  zeigen,  so  muß  der 
Bau  der  älteren  Teile  der  Backsteinkirche 
zwischen  1 191  und  12 14  erfolgt  sein.  Die 
Schiefstellung  der  östlichen  Teile  der 
Kirche  den  westlichen  gegenüber  sowie 
gewisse  Unregelmäßigkeiten  in  den  mitt- 
leren Teilen  der  Kirche  weisen  darauf  hin, 
daß  diese  nicht,  wie  gewöhnlich,  von  0. 
nach  W.  aufgeführt  wurde,  sondern  daß 
man  den  Bau  von  den  beiden  Endpunkten 
gleichzeitig  angefangen  hat,  was  sich  durch 
die  fortwährende  Existenz  und  Benutzung 
der  älteren  Kalksteinkirche  während  des 
Neubaues  natürlich  erklären  läßt.  In  dem 
ursprünglichen  Plan  der  Kirche  war  auch 
ein  stark  ausladendes  Querhaus  enthalten, 
das  aber  später  geschleift  und  durch  die 
jetzigen  Giebel  der  Vierung  in  der  Linie 
der  Seitenschiffe  ersetzt  wurde.  Die  oben 
beschriebenen  Teile  der  Kirche  gehören 
ihrer  Zeit  nach  dem  Übergangstil  an.  Die 
weitere  Entwicklung  der  gotischen  Teile 
der  Kirche,  die  in  die  Zeit  nach  dem  Brande 
von  1234  fallen,  liegen  außerhalb  des  Rah- 
mens unserer  Betrachtung. 

Julius   Lange    Udvalgte  skrifter.     Kor- 
n  e  r  u  p  Roskilde  Domkirke.  Dietrichson. 

Rössener  Typus.  §  1.  Der  R.  T.  ist  eine 
nord-,  mittel-  und  westdeutsche  neoli- 
thische  Kulturgruppe,  benannt  nachdem 
großen  Flachgräberfeld  mit  Hockerskelet- 
ten von  Rossen  a.  d.  Saale  (oberhalb  Merse- 
burg, Prov.  Sachsen),  dessen  Inhalt  größten- 
teils das  Museum  für  Völkerkunde  Berlin 
bewahrt.  Die  keramischen  Hauptformen 
(s.  Tafel  44)  sind  verschieden  große,  urnen- 
förmige  Vasen  mit  kleinem  Fuß  und  gut 
abgesetztem  Hals,  ähnliche  fußlose,  dann 
sphärische  Gefäße,  große  weite  Töpfe  mit 
hemisphärischem  Körper  und  weitem  Hals, 
endlich  bauchige  Flaschen  mit  ziemlich 
engem,  nicht  abgesetztem  Hals  und  mehre- 
ren Henkeln.  Das  reiche  und  charakteristi- 
sche, tief  eingestochene  und  weiß  aus- 
gefüllte Ornament  der  größeren  Gefäße 
besteht  häufig  aus  parallelen  Zickzacklinien 
(in  Bändern    oder  kürzeren  Reihen),    aus 


flächenfüllenden  schrägen  Linien  und 
Punktreihen.  Auch  Gliederung  der  Zonen 
in  Felder  und  fransenartiger  unterer  Ab- 
schluß der  verzierten  Gefäßflächen  findet 
sich  und  erinnert  stark  an  die  Ornamentik 
der  nordwestdeutschen  megalithischen  Grä- 
ber. Die  Vermutung,  daß  in  den  Gefäß - 
formen  Metallnachbildung  zu  erkennen  sei, 
dürfte  sich  nicht  bewähren;  dagegen  ist  zu- 
treffend bemerkt  worden,  daß  das  Orna- 
ment an  Korbflechterei  erinnert. 

§  2.  Unter  den  Nebenfunden  ragen  die 
Schmucksachen  und  unter  diesen  schöne, 
schwere  Marmorarmbänder  hervor.  Auch 
Ketten  aus  Muschel-  und  Steinperlen  tru- 
gen die  Leichen;  das  Metall  (Kupfer)  spielt 
dagegen  noch  keine  Rolle.  Die  Steinwerk- 
zeuge und  Steinwaffen  sind  altertümliche 
Typen:  einerseits  flache,  anderseits  hoch- 
gewölbte Hacken,  durchbohrte,  plumpe, 
fast  konische  Äxte,  Flintmesser  und  trapez- 
förmige Flintpfeilspitzen.  Sie  gemahnen 
an  Begleitformen  der  Bandkeramik,  wel- 
cher man  den  R.  T.  (stilistisch  mit  Unrecht) 
angeschlossen  hat.  Außer  in  Gräbern  findet 
sich  der  R.  T.  an  Wohnplätzen,  meist  in 
Herdgruben,  seltener  in  Pfahlbauten,  Höh- 
len usw.  Sein  Gebiet  umfaßt  in  allerdings 
sehr  ungleicher  Stärke,  zum  Teil  nur  mit 
einzelnen  Fundstücken,  Elsaß -Lothringen, 
Baden,  Württemberg,  Bayern,  Hessen - 
Darmstadt,  Hessen -Nassau,  Westfalen,  die 
mitteldeutschen  Staaten,  die  Provinz  Sach- 
sen und  Hannover. 

A.  G  ö  t  z  e  ZfEthn.  1900,  237 — 253.  P.  Rei- 
necke Westd.  Ztschr.  19,  243.  C.  Schuch- 
hardt  Prähist.  Z.  1,  46.  M.  Hoernes. 

Rother.  §  1.  Der  Held  des  ersten  deut- 
schen Spielmannsepos  (c.  1150).  Die 
Brautwerbung,  bis  V.  2942,  steht  in  der 
Reihe  der  spielmännischen  Entführungs- 
fabeln;  das  besondere  Motiv  ist  der  Deck- 
name, der  den  Helden  unerkannt  in  die 
Kammer  der  Jungfrau  führt  und  das  Ge- 
ständnis ihrer  Liebe  vernehmen  läßt.  Der 
heroische  Gehalt,  den  der  R.  vor  den  andern 
Brautfahrtepen  voraus  hat,  beruht  auf  dem 
mit  der  Werbung  verflochtenen  Dienst - 
mannendrama  (Berhter  und  seine  Söhne), 
und  dieses  verdankt  seine  Entfaltung  einer 
freien  Nachdichtung  des  Wolfdietrich  (Berh- 
tung  und  seine  Söhne).  Im  übrigen  sieht 
das  Material  des  R.  nach  spielmännischer 


534 


ROTLAUF 


Neuschöpfung  aus.  Manche  nehmen  an, 
daß  sich  im  R.  eine  altlangobardische  Sage 
fortsetze,  K.  Autharis  Besuch  am  Baiern- 
hofe  (Paulus  Diac.  III 30),  später  über- 
tragen auf  K.  Rothari  (f  650).  Die  Ähnlich- 
keit ist  kaum  nah  genug:  bei  Authari  han- 
delt es  sich  nicht  um  Brautwerbung,  und 
R.  gibt  sich  nicht  als  Boten  aus.  Auch  kann 
man  in  dieser  Chronistenerzählung  keinen 
Liedstoff  sehen,  sie  hat  weder  den  Wurf 
eines  Heldengedichtes  noch  eines  spiel  - 
männischen  Abenteuers,  nicht  einmal  die 
Entlehnung  einzelner  Mimuszüge,  wie  bei 
Chlodwigs  Werbung,  ist  notwendig  anzu- 
nehmen. Eine  'Autharisage'  ist  demnach 
unerwiesen,  und  damit  verliert  die  Um- 
bildung dieser  Anekdote  zur  R. -Fabel  ihren 
Boden.  Die  Riesen  des  R.  sehen  mehr  nach 
jungen  französischen  Vorbildern  aus  als 
nach  altem  langobardischem  Sagengute. 
Dann  wird  man  auch  auf  die  Namensgleich- 
heit Rother:  Rothari  kein  Gewicht  legen. 
§  2.  Eine  zweite  Streitfrage  ist  die,  ob 
die  Osanctrixwerbung  der  Ps.  c.  29  ff.  eine 
altertümlichere  Sagenform  biete.  Wer  an 
den  langobardischen  Ursprung  glaubt,  muß 
dies  verneinen;  denn  die  Ähnlichkeit  mit 
Authari  ist  gleich  Null.  Aber  auch  der 
Sagabericht  in  sich  selbst  zeigt  verräte- 
rische Symptome  von  Zertrümmerungeines 
reicheren  Ganzen  und  Neuflickung  in  enge- 
rem Rahmen.  Junges  Detail  stimmt  zum 
R.,  während  zugleich  das  allgemeine  Braut- 
fahrtschema beispiellos  überschritten  wird; 
List  und  Gewalt  spielen  unstät  durchein- 
ander, die  ideale  Zeit  ist  abnorm  gehand- 
habt. Man  muß  wohl  auf  eine  pathologi- 
sche Fortsetzung  des  wohlgewachsenen 
Epos  schließen;  ein  nd.  Lied  mag  Mittel- 
stufe gewesen  sein.  (Die  beiden  Texte  der 
Saga  entspringen  derselben  deutschen 
Quelle,  der  längere  soll  den  kürzeren  be- 
richtigen.) Eine  Grundform  ohne  Einfluß  des 
Wolfdietrich  und  ohne  Kreuzzugskostüm 
wird  somit  durch  die  Ps.  nicht  verbürgt. 
Daß  erst  der  nd.  Umdichter  den  Wilzen- 
könig  öserich,  Attilas  Schwäher,  als  Helden 
einsetzte,  ist  wahrscheinlicher  als  die  Ver- 
tauschung Oserichs  mit  einem  sonst  ganz 
unbekannten  Rother  durch  das  hd.  Epos. 

Symons  PGrundr.  3  §  61 ;  dazu  Paul  ßs. 
und  NL.  310  ff.  B  o  e  r  Arkiv  17,  346  ff.  Roe- 
d  i  g  e  r  Ergebn.  der  germanist.  Wissensch.  580. 


Bertelsen  Didrik  af  Berns  Saga  30  ff. 
Deutschbein  Stud.  z.  Sagengesch.  Eng- 
lands 36.  54.  B  a  e  s  e  c  k  e  Münchener  Oswald 
290  f.  A.  Heusler. 

Rotlauf,  Rose,  Erysipel.  Bei  dieser 
Krankheit,  die  mit  heftigem  Fieber  und 
Schüttelfrost  einhergeht,  war  die  brennende 
Röte  neben  dem  Weiterumsichgreifen  das 
auffallendste  Symptom,  daher  wylde  füre, 
wildsz  fewr,  ags.  wilde  fyr  und  wegen  des 
Weiterkriechens  in  der  Haut  flechtindez 
fiur,  flechtendez  ftur,  später  das  roit  lauff; 
wegen  des  Schreckens  und  der  Gefährlich- 
keit auch  das  frysim,  freyschum.  Mnd.  trifft 
man  endlich  die  Bezeichnung  roose  und 
nachdem  vorher  in  Vermischung  mit  Ergo- 
tismus (s.  Mutterkornbrand)  das 
Leiden  auch  zu  dem  hl.  Antonius,  dem 
großen  Patron  aller  Hautleiden,  in  Be- 
ziehung getreten  war  als  sant  Anthony 
plag,  sant  Anthonien  rauch,  sint  Antonii 
vier  (M.  Heyne,  DHausaltert.  III  133). 
Auch  die  Bezeichnungen  das  schön  und 
das  gesegnet  sind  wie  alles  Vorhergehende 
vor  dem  Ende  des  Mittelalters  nicht  zu  be- 
legen. Dagegen  ist  im  angelsächsischen 
öme  oder  plur.  öman  eine  geläufige  Bezeich- 
nung für  Erysipelas,  die  im  an.  ämu-sött  der 
Sturlungasaga  ihre  Parallele  findet.  Von 
Heilmitteln  wid  omum,  wiß  celces  cynnes 
omum  I  wiß  omena  ^eswelle,  wiß  hatuni 
omum  oder  seondum  omum  handelt  der 
große  Abschnitt  39  des  I.  Laeceboc  Balds 
und  4  Lacnunga  (57,  58,  109  u.  110;  vgl. 
Cockayne  Leechdoms  II  98 — 105;  III  42  f. 
u.  70  f.  und  Leonhardi,  Bibl.  d.  ags.  Pros. 
VI  30  f.,  129  f.  u.  150),  die  allerdings  zum 
Teil  sich  decken.  Hier  finden  wir  neben  der 
Besprechung  die  uralte  Regenwurmbehand- 
lung (daher  der  Regenwurm  ämumadkr 
,,Erysipel-Wurm"  geradezu  genannt),  die 
Einpackung  in  warmen  Tierdünger,  ge- 
pulvertes Schwalbennest  und  manches  wei- 
tere Absonderliche,  aber  auch  das  Bad  in 
Wasser,  gewärmt  mit  glühendem  Eisen,  und 
eiskaltes  Baden,  bis  die  Hitze  verschwunden 
ist.  Hier  finden  wir  auch  in  „bancoße,  ßcetis 
oman"  die  Vorstellung,  daß  das  Erysipel 
gern  am  Bein  vorkommt,  was  der  Erzählung 
der  Sturlungasaga  entspricht. 

G  r  ö  n  Altn.  Hlknde.  (Janus  1908,  S.-A.  85  /). 
H  ö  f  1  e  r  Krankheitsnamenbuch  594.  J  o  h. 
G  e  1  d  n  e  r  Altengl.  Krankheitsnamen  III. 
1908  S.   10 — 12.  Sudhoff. 


POYTIKAEIOI 


535 


PouxtxXsioi.  Auf  der  Karte  des  Pto- 
lemäus  II  II,  7  steht  dieser  Name  zwischen 
der  Mündung  der  Weichsel  und  des  Ouia- 
806a?  7roxa[i.6c,  also  an  einer  Stelle,  wo  uns 
durch  andere  Quellen  bestimmt  Rugier  be- 
zeugt sind;  s.  diese.  Auch  PoutixXsioi  ist 
wohl  aus  PouYixXsioi  verderbt  durch  eine 
auch  sonst  oft  vorkommende  Verwechslung 
von  T  und  T;  und  dies  scheint  eine  Bil- 
dung mit  kombiniertem  Deminutivsuffix 
zu  sein  ähnlich  got.  ainakls  'vereinsamt', 


as.  nessikli{n)  'Würmchen'  und  anderem 
bei  Kluge  Nom.  Stammb. 2  6$.  Der 
Name  kann  scherzhaften  Ursprungs  sein 
und  davon  ausgehen,  daß  sich  schon  die 
einfachere  Form  des  Volksnamens  als 
'Roggenkörner'  verstehen  ließ,  eine  Ver- 
mutung, zu  der  lit.  rugys  'Roggenkorn', 
Plur.  rugiai  'Roggen'  Anlaß  gibt.  An  Ver- 
derbnis aus  ToupxtXsioi  und  Zusammen- 
hang mit  den  Torcilingi  ist  bei  P.  kaum 
zu  denken;  s.  diese.  R.  Much. 


Hoops,  Reallexikon.    III. 


35 


Systematisches  Register  zu  Band  III. 

Das  Register  stellt  nur  die  im  dritten  Band  enthaltenen  Stichwörter  zu  sachlichen  Gruppen  zusammen. 
Ein     systematisches    und    ein    alphabetisches     Gesamt  register    werden     am    Schlüsse    des    Werkes 

veröffentlicht  werden. 


Aberglaube 

s.  Mythus  und  Aberglaube 

Agrarwesen 

s.  auch  Kulturpflanzen 

Landleihe 

Mark 

Markland 

Obstbau 

ödal 

ornum 

Reebningsverfahren 

Reihendorf 

Rodung 

Archäologie 

s.  auch  Befestigungswesen 
Kjökkenmöddinger 
Königshöfe 
Kugelamphoren 
Kupferzeit 

Langobardische  Funde 
La-Tene-Zeit 
Lausitzer  Typus 
Mäanderverzierung 
Megalithgräber 
Merowingische  Funde 
Mesolithische  Zeit 
Michelsberger  Typus 
Mondsee-Gruppe 
Neolithische  Zeit 
Nöstvet -Typus 
Oberflacht 
Paläolithische  Zeit 
Platenitzer  Typus 
Rassenfragen 
Römische  Funde 
Römisches  Germanien 
Rössener  Typus 


Badewesen 

Kräuterbad 
Lauge 

Baukunst 

s.  auch  Hausbau,  Kirchen- 
bau 

Kirkwall,    Magnuskathe- 
drale 

Kloster 

Köln,  Pantaleonskirche 

Kuppel 

Laufgang 

Lorsch,  Abtei 

Lund,  Dom 

Mauertechnik 

Menhir 

Mettlach,  „alter  Turm" 

Metz,   St.  Peterskirche 

Michelstadt,  Basilika 

Mosaik 

Münster,  Klosterkirche 

Nordische  Baukunst 

Nymwegen,   Kaiserpfalz 

Pfalz 

Pferdekopf 

Quedlinburg,    Wiperti- 
krypta 

Reich enau,  Stiftskirche 

Roskilde,  Domkirche 

Befestigungswesen 

Knick 

Königshöfe 

Kyklopische  Mauern 

Landwehren 

Lehmbau 

Loose   (curtis  Losa) 

Mauer 

Moated  Mounds 


Oberaden 
Pöhlde 

Bestattungswesen 

s.  Totenbestattung 

Bewaffnung 

s.  Waffen 

Christentum 

s.  Kirche,  Kirchenbau 

Chronologie 

Kalender 

Lunarbuchstaben 

Monate 

Mondzirkel 

Quatember 

Familie 

s.  auch  Rechtswesen 

Mißheirat 

Mutterrecht 

Neugeborene 

Pflegekindschaft 

Polygamie 

Raubehe 

Feste 

Ostern 

Flüsse 

s.  Geographie 

Gefäße 

Kannen 

Kelchförmige  Tongeräte 

Kessel 

Kugelamphoren 


SYSTEMATISCHES  REGISTER  ZU  BAND  III 


537 


Gefolgschaft 

s.  Lehnswesen,   Staatsver- 
fassung 

Geographie 

s.  auch  Stammeskunde 

KaXtcfta 

KavSouov 

Kaviioißte 

Kappooouvov 

Kaaoupyi* 

KeXau.avxia 

Koivoxvov 

KoXoqxopov 

Kopioopyi? 

Lagnus 

Latris 

Aouyioouvov 

Aouvot  okrt 

Aouic^poopöov 
Lupia 

Mapvocu-avls  Xijxr^v 
Marus 

MijXißoxov  opo? 

Melsyagum 

Metia 

Metuonis 

Moenus 

Morimarusa 

Myrkvich 

Nabalia 

Nicer 

NoU-lST^plOV 

Outaooua? 

Ouißavxauaptov 

Oui'Spos 

Regino 

Retico 

Rhenus 

Geräte 

s.    auch    Gefäße,     Werk- 
zeuge 
Kelle 
Kessel 
Löffel 
Mörser 
Mühle 
Nadel 
Netz 
Pfanne 
Pfriemen 


Geschichtschreibung 

Liutprand  von  Cremona 

Nennius 

Nithard 

Notker 

Paulus  Diakonus 

Ratpert 

Regino  von  Prüm 

Rimbert 


Gewerbe 

Kaufmann 

Krämer 

Mäkler 

Gewichte 

s.  Maße,  Münzwesen 

Handel 

Kauf 

Kauffriede 

Kaufhaus 

Kaufmann 

Kaufmannsgenossen  - 

schaft 
Kommissionsgeschäft 
Krämer 
Mäkler 
Markt 
Marktfriede 
Marktgericht 
Marktrecht 
Meßgerichte 

Hausbau 

s.  auch  Hauswesen 

Kacheln 

Kalk 

Kammer 

Kamin 

Laube 

Lehmbau 

Lehmverputz 

Leiter 

Mauer 

Mörtel 

Pfosten 

Haustiere 
Katze 

Kleinviehzucht 
Pfau 


Pferd 
Rind 

Hauswesen 

s.  auch  Hausbau 

Keller 

Korb 

Küche 

Löffel 

Marke 

Mörser 

Nähen 

Ofen 

Pferdestall 

Heerwesen 

Krieg 

Kriegführung 
Kriegsflotte 
Kriegsgefangenschaft 

Heldensage 

Kudrun 

Nibelunge 

Offa 

Orendel 

Ortnid 

Rother 

Kirche 

Kapitel 
Kirche 

Kirchliche   Gerichtsbar- 
keit 
Kirchengut 
Kirchenrecht 
Kirchensteuer 
Kirchenverfassung 
Kirchenzehnte 
Kloster 
Kreuz 
Patronat 
Peterspfennig 
Pfarrei 
Pfründe 

Religionsverbrechen 
Reliquiar 
Reliquienverehrung 

Kirchenbau 

s.  auch  Baukunst 

Kapelle 

Kreuzgang 


538 


SYSTEMATISCHES  REGISTER  ZU  BAND  III 


Kreuzgewölbe 

Kammin,  Kordula- 

Mathematik 

Kreuzhaus 

schrein  im  Dom 

Rechenkunst 

Krypta 

Kannen 

Lettner 

Kelchförmige    Tongeräte 

Medizin 

Martyrion 

Kelle 

Kaltwasserkur 

Oratorium 

Keramik 

Knochenbrüche 

Portal 

Kerbschnitt 

Kopfschmerzen 

Prothesis 

Kessel 

Krampf 

Kinderspielzeug 

Krankenbesuche 

Kleidung 

Kivik,  Grabdenkmal 

Krankenhäuser 

s.  auch  Körperpflege 

Kreuz 

Krankenpflege 

Kleiderfarbe 

Kreuzigung  Christi 

Krankheit 

Kleiderstoffe 

Kugelamphoren 

Kräuterwein 

Rock- 

Kunstgewerbe 

Krebs 

Lederschnitt 

Kropf 

Körperpflege 

Löwendarstellungen 

Krücken 

s.  auch  Badewesen, 

Mäanderverzierung 

Krüppel 

Medizin 

Malerei 

Lahmheit 

Kamm 

Niello 

Latwerge 

Kinnbart 

Plastik 

Leberflecken 

Körperflege 

Räuchergefäße 

Leberleiden 

Kräuterbad 

Lungenentzündung 

Leibesübungen 

Landwirtschaft 

Magenleiden 

Leichdorn 

s.  Agrarwesen,  Haustiere, 

Masern 

Massage 
Nagelpflege 

Kulturpflanzen 

Milzleiden 
Mißgeburten 

Neugeborene 

Mumps 

Ohrreinigung 

Lehnswesen 

Mutterkornkrankheit 

Pinzette 

s.  auch  Staatsverfassung 

Ohnmacht 

Rasieren 

Kronvasallen 

Pest 

Rasiermesser 

laenshaerra 

Räucherungen 

laensmann 

Rotlauf 

Krankheiten  s.  Medizin 

Lehnrecht 

Lehnswesen 

Münzwesen 

Kulturpflanzen 

Ministerialen 

Karlspfund,  Karlslot 

Mispel 

Kaufmannsgewicht 

Mohn 

Maße  u.  Gewichte 

Kugildi 

Möhre 

Klafter 

Längenmaße 

Myrrhe 

Korn 

Mancus 

Myrte 

Längenmaße 

Münze 

Nessel 

Last 

Münzer,  Münzmeister 

Obstbau 

Leuca,  leuga,  leuua 

Münzerneuerung,    Münz 

Pastinak 

Lot 

verruf 

Pfirsich 

Maße 

Münzfälschung 

Pflaume 

Malter 

Münzfuß 

Quitte 

Mäna3armatr 

Münzgerechtigkeit 

Roggen 

Mark 

Münzgewicht 

Rose 

Meile 

Münzgewinn,  Münz- 

Meiler 

nutzen 

Kunst,  Kunstgewerbe 

Metze 

Münznamen 

s.  auch  Archäologie,  Bau- 

Mutt 

Münzstätte 

kunst 

Ör 

Münzstoff 

Kaiserstuhl 

Örtug 

Münzwert 

SYSTEMATISCHES  REGISTER  ZU  BAND  III 


539 


Münzwesen 

Ragnarök 

Lex  Salica 

Ör 

Rän 

Lex  Saxonum 

Ort 

Religion 

Magnus  Häkonarson 

Riesen 

Malbergische  Glosse 

Musik 

Rindr 

Nordische  Rechtsdenk 

Lektionston 

Rodensteiner 

mal  er 

Musik 

Rosengarten 

Östgötalagen 

Musikinstrumente 

Neumen 

Nahrungsmittel 

Rechtswesen 

Orgel 

Käse 

s.  auch    Agrarwesen, 

Knochenmark 

Familie,   Handel, 

Mythus  u.  Aberglaube 

Lütertranc 

Rechtsdenkmäler, 

Käri 

Mehl 

Ständewesen,   Staats- 

Korndämonen 

Met 

verfassung 

Logi 

Milch 

Kanonisches   Recht 

Lofn 

Moratum,  Moraz 

Kauffriede 

Loki 

Mus 

Klage 

Magni  und  Modi 

Muscheln 

Königsgericht 

Mahr 

Nachtisch 

Körperverletzung 

Mars  Thingsus 

Nahrung 

Ladung 

Meerweiber 

Obstbau 

Landesverrat 

Menschenopfer 

Obstwein 

Leibesstrafen 

Mercurius 

Öl 

Leumund 

Midgardr 

Pilze 

Liegenschaftsprozeß 

Miögardsormr,  Midgards- 

Rauchfleisch 

Marke 

schlange 

Marktfriede 

Mimir 

Öffentliches  Leben 

Marktgericht 

Mimisbrunnen 

s.  Staatsverfassung 

Marktrecht 

Minnetrunk 

Meineid 

Mistel 

Ornamentik 

Meßgerichte 

Monddämonen 

Mäanderverzierung 

Miete 

Mörnir  (M0rnir) 

Ornamentik 

Mittäterschaft 

Muspell 

Mutterrecht 

Mythologie 

Pflanzen 

Notwehr 

Mythus 

Nanna 

s.  Kulturpflanzen 
Mistel 

Notzucht 
ödal 

Nehalennia 

Neptunus 

Nerthus 

Philosophie 

Philosophie 

Ödr 

Pacht 
Privatgerichte 

Neunzahl 

Plastik 

Racherecht 

NidhQggr 

s.  Kunst 

Rädern 

Niflheimr 

Raub 

Nixen 

Rechtsdenkmäler 

Raubehe 

NJQrdr 

Leges  Langobardorum 

Rechtsfähigkeit 

Nobishaus 

Leges  Romanae 

Rechtsschutz 

Nornen 

Leges  Visigothorum 

Rechtssymbole 

Oberon 

Lex  Alamannorum 

Rechtszug 

Odysseus 

Lex  Angliorum  et  Weri- 

Religionsverbrechen 

Opfer 

norum 

Richter 

Phallusdienst 

Lex  Baiuwariorum 

Rodung 

Phol 

Lex  Burgundionum 

Priester 

Lex  Frisionum 

Schiffs-  u.  Seewesen 

Priesterin 

Lex  Ribuaria 

Kahn 

H  o  o  p  s  ,  Reallexikon.     III. 


36 


540 


SYSTEMATISCHES  REGISTER  ZU  BAND  III 


Kompaß 

Staxnmeskunde 

Ständewesen 

Kriegsflotte 

KaXouxwves 

Kriegsgefangenschaft 

Lavieren 

Ka[iirot 

Laten,  Liten 

Leuchtturm 

Kapixavoi 

Leibeigene 

Lotse 

Kelten 

Leudes 

Mast 

Kimbern 

Markgenossenschaft 

Reeder 

KoßavSoi 

Ministerialen 

Remen 

KopXOVTOl 

Koi>piU)V££ 

Tiere 

Schmuck 

Krimgoten 

Krammetsvogel 

Ohrschmuck 

Lakringen 

Krebs 

Perlen 

Langobarden 

Möwe 

Lemovii 

Nachtigall 

Schriftwesen 

Ligurer 

Pfau 

Nordische  Schrift 

Lugier 

Siedlungswesen 

Mark 

Markland 

Reihendorf 

Mainsueben 
Manimi 

Totenbestattung 

Körpergräber 

Markomannen 
Mocpoutvyoi 

Megalithgräber 
Moorleichen 

Rodung 

Marsaci 

Nachbestattungen 

Marsen 

Reihengräber 

Staatsverfassung  u.   -Ver- 

Marsigni 

Römergräber 

waltung 

Mattiaci 

s.  auch  Ständewesen 

Mouy&«)VES 

Verkehrswesen 

Kaiser 

Myrgingas 

s.  Handel 

Kanzleiwesen 

Naharvali 

Kapitularien 

Naristi 

Verwaltung 

König 

Neckarsueben 

s.  Staatsverfassung  u. 

Königshort 

Nemetes 

-Verwaltung 

Königskrönung 
Königswahl 
konungstekja 
Kronvasallen 

Nsptepeavoi 
Nervier 
Nordgermanen 
Nordschwaben 

Viehzucht 

s.  auch  Haustiere 
Kleinviehzucht 

laenshserra 

Norweger 

Waffen 

laensmann 

Nuithones 

Keule 

Landleihe 

"Oßiöi 

Köcher 

Lehnsrecht 

Osi 

Panzer 

Lehnswesen 

Ostgoten 

Pfeilspitzen 

lendrmaör 

'Out'pouvot 

Queraxt 

Markland 

'Ouiaßoup'j'Wi 

Medem 

Oxiones 

Werkzeuge 

Meier 

Pannonier 

Nadel 

Ministerialen 

Peucini 

Nagel 

Missus 

Quaden 

Pfriemen 

Ostarstuopha 

Raetobarii 

Pacht 

Reudigni 

Wohnungswesen 

Pfalzgraf 

'PouTixXetoi 

s.  Hausbau,  Hauswesen 

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